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Zahlt die Hausrat auch bei grober Fahrlässigkeit?

Kurz gesagt

Ja, wenn Ihr Vertrag auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Ohne diese Klausel darf der Versicherer nach § 81 VVG kürzen, je nach Schwere des Fehlers, in Urteilen oft um 25 bis 75 Prozent. Tarife mit vollem Einschluss gibt es für 100 Quadratmeter schon ab etwa 61 Euro im Jahr.

Zahlt die Hausrat auch bei grober Fahrlässigkeit?

Was es kostet

Veröffentlichte Beiträge für Tarife, die grobe Fahrlässigkeit einschließen oder dies als Kriterium haben.

BeispielRichtwert
100 Quadratmeter, günstiger Wohnort, guter Tarif mit vollem Einschlussab etwa 61 Euro im Jahr
100 Quadratmeter, teurer Wohnort, ähnlicher Leistungsumfangetwa 61 bis 105 Euro im Jahr
2 Zimmer, 65 Quadratmeter, Versicherungssumme etwa 42.000 Euroetwa 70 bis 140 Euro im Jahr
1 Zimmer, 35 Quadratmeter, Versicherungssumme etwa 23.000 Euroetwa 50 bis 90 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Der Mehrpreis eines Tarifs mit vollem Einschluss gegenüber einem Basistarif liegt oft nur bei wenigen Euro im Jahr (Richtwert aus der Angebotspraxis). Die Kürzungsquoten stammen aus veröffentlichten Urteilen und gelten nur für den jeweiligen Einzelfall.

Rechenbeispiel

Küchenbrand nach vergessenem Fetttopf, Schaden 20.000 Euro

Dieselbe Wohnung, derselbe Schaden, drei verschiedene Vertragsfassungen. Angenommen ist eine Kürzung um 50 Prozent.

Tarif ohne Verzicht, Kürzung 50 Prozent10.000 Euro Entschädigung
Verzicht bis 10.000 Euro, darüber Kürzung 50 Prozentetwa 15.000 Euro, je nach Klausel auch weniger
Verzicht bis zur vollen Versicherungssumme20.000 Euro Entschädigung

Zwischen dem schwächsten und dem besten Vertrag liegen hier 10.000 Euro. Der Beitragsunterschied beträgt oft nur wenige Euro im Jahr.

Was grobe Fahrlässigkeit im Alltag heißt

Grob fahrlässig handelt, wer etwas nicht beachtet, das jedem sofort einleuchten müsste. Klassische Fälle sind der Topf mit Fett auf der heißen Platte, während Sie kurz einkaufen gehen, die brennende Kerze im leeren Zimmer oder das gekippte Fenster im Erdgeschoss während des Urlaubs.

Leicht fahrlässig ist dagegen ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, etwa ein umgestoßenes Glas. Solche Schäden zahlt jede Hausratversicherung voll. Die Grenze zieht im Streit am Ende ein Gericht, und das macht den Ausgang schwer vorhersehbar.

SituationWie Gerichte oft entschieden haben
Fett auf dem Herd, Wohnung verlassenKürzung um etwa 30 bis 50 Prozent
Herdplatte auf höchster Stufe vergessenKürzung bis etwa 75 Prozent
Waschmaschine ohne Aufsicht, ohne WasserstoppKürzung um etwa 70 Prozent
Kerze brennt, Sie schlafen einmeist grob fahrlässig, Quote nach Einzelfall
Fenster im dritten Stock kurz gekipptoft nur leicht fahrlässig, volle Leistung

Was die Klausel im Vertrag ändert

Viele Tarife verzichten darauf, die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Dann zahlt der Versicherer so, als wäre nur ein kleines Versehen passiert. Das ist der Punkt, den Verbrauchertests seit Jahren als Mindestanforderung nennen.

Achten Sie auf die Höhe. Manche Tarife verzichten nur bis 10.000, 20.000 oder 25.000 Euro. Bei einem Wohnungsbrand reicht das selten. Gut ist ein Verzicht bis zur vollen Versicherungssumme.

Wo die Klausel nicht hilft

Vorsatz bleibt immer ausgeschlossen. Außerdem gibt es Pflichten, die unabhängig von der Klausel gelten, etwa vereinbarte Sicherheitsvorkehrungen oder die Pflicht, einen Schaden sofort zu melden und klein zu halten. Wer dagegen verstößt, riskiert trotzdem eine Kürzung.

Manche Klauseln nehmen einzelne Fälle aus, etwa Diebstahl aus nicht verschlossenen Räumen oder Fahrräder, die nicht angeschlossen waren. Lesen Sie diese Ausnahmen, bevor Sie sich auf das Wort im Tarifnamen verlassen.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Wenn Ihr Tarif grobe Fahrlässigkeit schon bis zur vollen Summe einschließt, brauchen Sie keinen Zusatzbaustein und keine teure Leistungsgarantie obendrauf. Prüfen Sie einmal die Bedingungen, dann ist das Thema erledigt.

Für Schäden, die Sie anderen zufügen, ist die Privathaftpflicht zuständig. Dort ist grobe Fahrlässigkeit ohnehin versichert, nur Vorsatz nicht. Die Frage stellt sich also vor allem beim eigenen Hausrat.

Schritt für Schritt

  1. Bedingungen oder Produktinformationsblatt öffnen und nach grober Fahrlässigkeit suchen.
  2. Prüfen, ob der Verzicht bis zur vollen Versicherungssumme gilt oder nur bis zu einem Betrag.
  3. Ausnahmen lesen, etwa bei Diebstahl, Fahrrad oder Sicherheitsvorschriften.
  4. Bei Begrenzung Tarif wechseln oder auf eine höhere Stufe gehen.
  5. Im Schadenfall ehrlich schildern und bei einer Kürzung die Quote begründen lassen.

Checkliste

  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit steht im Vertrag
  • Verzicht gilt bis zur vollen Versicherungssumme
  • Keine Ausnahme für die Fälle, die Sie betreffen, etwa das Fahrrad
  • Versicherungssumme passt zum Neuwert Ihres Hausrats
  • Privathaftpflicht für Schäden an anderen vorhanden

Häufige Fehler

  • Sich auf das Wort im Tarifnamen verlassen, ohne die Höchstgrenze zu lesen
  • Einen alten Vertrag behalten, der noch ohne Verzicht geschrieben wurde
  • Nach einem Schaden Details beschönigen, das kann den ganzen Anspruch kosten
  • Eine Kürzung ohne Begründung der Quote hinnehmen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist der Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit?

Leicht fahrlässig ist ein kurzes Versehen, das jedem passieren kann. Grob fahrlässig ist, wenn Sie etwas außer Acht lassen, das offensichtlich gefährlich ist, etwa brennende Kerzen im leeren Raum.

Darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit gar nichts zahlen?

In seltenen, sehr schweren Fällen kann die Kürzung bis auf null gehen. Meist liegen die Quoten in Urteilen zwischen 25 und 75 Prozent.

Ist ein gekipptes Fenster grob fahrlässig?

Es kommt auf die Lage und die Dauer an. Im Erdgeschoss während des Urlaubs meist ja, im oberen Stock für kurze Zeit oft nicht.

Kostet der Einschluss viel mehr?

Meist nicht. Viele Tarife enthalten ihn schon in der mittleren Stufe, der Unterschied zum Basistarif liegt oft bei wenigen Euro im Jahr.

Hilft der Einschluss auch bei Vorsatz?

Nein. Wer einen Schaden absichtlich herbeiführt, bekommt nichts.

Mein alter Vertrag hat keinen Verzicht. Was tun?

Fragen Sie beim Versicherer nach einer Umstellung auf die aktuellen Bedingungen oder lassen Sie sich Angebote mit vollem Einschluss holen. Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag steht.

Quellen

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