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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?

Kurz gesagt

Die Hausratversicherung zahlt nicht, wenn die Gefahr nicht versichert ist, etwa Hochwasser ohne Elementarbaustein oder Diebstahl ohne Einbruch, und bei Vorsatz. Nur einen Teil zahlt sie bei grober Fahrlässigkeit, bei zu niedriger Versicherungssumme und oft, wenn Sie Pflichten nach dem Schaden verletzen. Die meisten Lücken lassen sich vorher im Vertrag schließen.

Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?

Was es kostet

Zahlen, an denen eine Leistung häufig scheitert oder gekürzt wird.

BeispielRichtwert
Unterversicherungsverzicht bei vielen Versicherernab etwa 650 Euro Versicherungssumme je Quadratmeter
Kürzung bei grober Fahrlässigkeit ohne Verzichtin Urteilen meist etwa 30 bis 75 Prozent
Bargeld außerhalb eines Tresorsje nach Tarif etwa 1.000 bis 2.000 Euro
Wohnung unbewohnt und unbeaufsichtigtMeldung als Gefahrerhöhung meist ab 60 Tagen
Beschwerden mit Streit über die Schadenhöhe, Erfolgsquote 202575 Prozent

Stand September 2026 aus öffentlich zugänglichen Quellen. Welche Grenzen und Fristen für Sie gelten, steht in Ihren Bedingungen. Das Rechenbeispiel nutzt angenommene Werte.

Rechenbeispiel

Brand in der Küche bei zu niedriger Summe

Der Hausrat einer 80 Quadratmeter großen Wohnung ist neu 60.000 Euro wert, versichert sind nur 40.000 Euro, ohne Unterversicherungsverzicht. Ein Brand verursacht 9.000 Euro Schaden.

Verhältnis Summe zu Wert40.000 zu 60.000, also zwei Drittel
Schaden9.000 Euro
Zahlung wegen Unterversicherung6.000 Euro
Zusätzlich 50 Prozent Kürzung, weil der Topf unbeaufsichtigt auf dem Herd stand3.000 Euro

Statt 9.000 Euro bleiben 3.000 Euro. Mit 52.000 Euro Summe (650 Euro je Quadratmeter) und Verzicht auf die Kürzung wären es die vollen 9.000 Euro gewesen.

Die vier Gründe, aus denen weniger oder nichts kommt

Erstens die Gefahr ist gar nicht versichert. Zweitens Sie haben den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Drittens die Versicherungssumme war zu niedrig. Viertens Sie haben vor oder nach dem Schaden eine Pflicht aus dem Vertrag verletzt, eine sogenannte Obliegenheit.

Nur beim ersten Grund und bei Vorsatz fällt die Leistung sicher ganz weg. In den anderen Fällen kürzt der Versicherer meist anteilig, je nachdem wie schwer der Fehler wiegt.

FallFolge
Hochwasser oder Starkregen ohne Elementarbausteinkeine Leistung
Diebstahl ohne Einbruchspuren, etwa aus offener Wohnungkeine Leistung, außer der Tarif schließt einfachen Diebstahl ein
Herd angelassen, Kerze unbeaufsichtigtKürzung nach Schwere, außer der Tarif verzichtet darauf
Versicherungssumme zu niedrigKürzung im Verhältnis
Stehlgutliste Wochen zu spät bei der PolizeiKürzung bis zum Wegfall der Leistung
Bargeld über der GrenzeZahlung nur bis zur Grenze
Beitrag nicht bezahltbei der ersten Prämie oft gar kein Schutz

Was die Hausrat gar nicht versichert

Versichert sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch. Alles andere braucht einen Baustein: Überschwemmung und Rückstau, Überspannung durch Blitz in älteren Tarifen, Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung, Glasbruch.

Nicht über die Hausrat laufen Schäden am Gebäude selbst, die zahlt die Wohngebäudeversicherung, und Schäden, die Sie anderen zufügen, die zahlt die Privathaftpflicht. Auch Verschleiß, Abnutzung und Schäden durch Haustiere gehören meist nicht dazu.

Grobe Fahrlässigkeit und Unterversicherung

Seit 2008 gilt nach § 81 VVG kein Alles oder Nichts mehr: Bei grober Fahrlässigkeit kürzt der Versicherer nach der Schwere des Verschuldens. Viele Tarife verzichten vertraglich auf diese Kürzung, das ist einer der wichtigsten Punkte beim Vergleich.

Unterversicherung heißt: Die Versicherungssumme ist niedriger als der Neuwert Ihres Hausrats. Dann zahlt der Versicherer nach § 75 VVG nur im Verhältnis, auch bei kleinen Schäden. Wer mindestens 650 Euro je Quadratmeter versichert, bekommt bei vielen Versicherern einen Verzicht auf diesen Abzug.

Pflichten, die Sie kennen sollten

Nach einem Schaden müssen Sie ihn unverzüglich melden, den Schaden möglichst klein halten und bei Einbruch die Polizei einschalten und ihr eine Liste der gestohlenen Sachen geben. Verstößt jemand grob fahrlässig dagegen, darf der Versicherer nach § 28 VVG kürzen.

Vor dem Schaden zählt vor allem eine Veränderung des Risikos: Bleibt die Wohnung länger unbewohnt, etwa bei einer langen Reise, müssen Sie das melden. Wer bei Vertragsschluss Fragen falsch beantwortet, riskiert ebenfalls den Schutz.

Wann Sie sich wehren sollten

Eine Ablehnung ist nicht immer das letzte Wort. Beim Versicherungsombudsmann ging 2025 fast jede vierte Hausratbeschwerde um die Höhe des Schadens, drei von vier dieser Verfahren endeten für die Beschwerdeführer positiv.

Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Wir prüfen vorher mit Ihnen, ob die Ablehnung zu den Bedingungen passt.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungssumme mit dem Neuwert Ihres Hausrats vergleichen, mindestens 650 Euro je Quadratmeter.
  2. Prüfen, ob der Tarif auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit verzichtet.
  3. Fehlende Bausteine ergänzen: Elementarschaden, Überspannung, Fahrrad.
  4. Grenzen für Bargeld und Schmuck mit Ihrem Besitz vergleichen.
  5. Im Schadenfall sofort melden, Polizei bei Einbruch, Belege sammeln.

Checkliste

  • Unterversicherungsverzicht vereinbart
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur vollen Summe
  • Elementarschaden, wenn Sie in der Nähe von Wasser oder am Hang wohnen
  • Beitrag per Lastschrift, damit kein Zahlungsverzug entsteht
  • Längere Abwesenheit dem Versicherer gemeldet
  • Belege und Fotos wichtiger Sachen außerhalb der Wohnung gespeichert

Häufige Fehler

  • Die Versicherungssumme seit Jahren nicht angepasst
  • Annehmen, die Hausrat zahle auch für Hochwasser im Keller
  • Nach einem Einbruch die Liste der gestohlenen Sachen zu spät abgeben
  • Eine Ablehnung hinnehmen, ohne die Begründung prüfen zu lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Hausrat bei einem Wasserschaden durch Starkregen?

Nur mit Elementarbaustein. Ohne ihn zahlt sie bei Leitungswasser aus Rohren, nicht bei Wasser von außen.

Darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit ganz ablehnen?

Nur in sehr schweren Fällen. Die Regel ist eine Kürzung nach der Schwere. Mit einem Verzicht im Vertrag entfällt sie ganz.

Was ist, wenn ich den Beitrag nicht bezahlt habe?

Beim ersten Beitrag besteht oft noch gar kein Schutz. Bei späteren Beiträgen entfällt er nach einer Mahnung mit Frist.

Zahlt die Hausrat, wenn mein Kind etwas kaputt macht?

Eigene Sachen, die Ihr Kind beschädigt, sind in der Hausrat meist nicht versichert, denn das ist keine versicherte Gefahr wie Feuer oder Einbruch.

Wohin, wenn der Versicherer ablehnt?

Zuerst schriftlich widersprechen, dann zum Versicherungsombudsmann. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, bis 10.000 Euro ist die Entscheidung für den Versicherer bindend.

Zahlt die Hausrat bei einem Diebstahl aus dem Auto?

Nur wenn der Tarif das einschließt, meist mit niedriger Grenze. Im Grundschutz ist es nicht enthalten.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

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