Alles zur Versicherung: Hausrat
Brauche ich eine Hausratversicherung?
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Kurz gesagt
Die Hausratversicherung zahlt nicht, wenn die Gefahr nicht versichert ist, etwa Hochwasser ohne Elementarbaustein oder Diebstahl ohne Einbruch, und bei Vorsatz. Nur einen Teil zahlt sie bei grober Fahrlässigkeit, bei zu niedriger Versicherungssumme und oft, wenn Sie Pflichten nach dem Schaden verletzen. Die meisten Lücken lassen sich vorher im Vertrag schließen.
Zahlen, an denen eine Leistung häufig scheitert oder gekürzt wird.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Unterversicherungsverzicht bei vielen Versicherern | ab etwa 650 Euro Versicherungssumme je Quadratmeter |
| Kürzung bei grober Fahrlässigkeit ohne Verzicht | in Urteilen meist etwa 30 bis 75 Prozent |
| Bargeld außerhalb eines Tresors | je nach Tarif etwa 1.000 bis 2.000 Euro |
| Wohnung unbewohnt und unbeaufsichtigt | Meldung als Gefahrerhöhung meist ab 60 Tagen |
| Beschwerden mit Streit über die Schadenhöhe, Erfolgsquote 2025 | 75 Prozent |
Stand September 2026 aus öffentlich zugänglichen Quellen. Welche Grenzen und Fristen für Sie gelten, steht in Ihren Bedingungen. Das Rechenbeispiel nutzt angenommene Werte.
Rechenbeispiel
Der Hausrat einer 80 Quadratmeter großen Wohnung ist neu 60.000 Euro wert, versichert sind nur 40.000 Euro, ohne Unterversicherungsverzicht. Ein Brand verursacht 9.000 Euro Schaden.
| Verhältnis Summe zu Wert | 40.000 zu 60.000, also zwei Drittel |
| Schaden | 9.000 Euro |
| Zahlung wegen Unterversicherung | 6.000 Euro |
| Zusätzlich 50 Prozent Kürzung, weil der Topf unbeaufsichtigt auf dem Herd stand | 3.000 Euro |
Statt 9.000 Euro bleiben 3.000 Euro. Mit 52.000 Euro Summe (650 Euro je Quadratmeter) und Verzicht auf die Kürzung wären es die vollen 9.000 Euro gewesen.
Erstens die Gefahr ist gar nicht versichert. Zweitens Sie haben den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Drittens die Versicherungssumme war zu niedrig. Viertens Sie haben vor oder nach dem Schaden eine Pflicht aus dem Vertrag verletzt, eine sogenannte Obliegenheit.
Nur beim ersten Grund und bei Vorsatz fällt die Leistung sicher ganz weg. In den anderen Fällen kürzt der Versicherer meist anteilig, je nachdem wie schwer der Fehler wiegt.
| Fall | Folge |
|---|---|
| Hochwasser oder Starkregen ohne Elementarbaustein | keine Leistung |
| Diebstahl ohne Einbruchspuren, etwa aus offener Wohnung | keine Leistung, außer der Tarif schließt einfachen Diebstahl ein |
| Herd angelassen, Kerze unbeaufsichtigt | Kürzung nach Schwere, außer der Tarif verzichtet darauf |
| Versicherungssumme zu niedrig | Kürzung im Verhältnis |
| Stehlgutliste Wochen zu spät bei der Polizei | Kürzung bis zum Wegfall der Leistung |
| Bargeld über der Grenze | Zahlung nur bis zur Grenze |
| Beitrag nicht bezahlt | bei der ersten Prämie oft gar kein Schutz |
Versichert sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch. Alles andere braucht einen Baustein: Überschwemmung und Rückstau, Überspannung durch Blitz in älteren Tarifen, Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung, Glasbruch.
Nicht über die Hausrat laufen Schäden am Gebäude selbst, die zahlt die Wohngebäudeversicherung, und Schäden, die Sie anderen zufügen, die zahlt die Privathaftpflicht. Auch Verschleiß, Abnutzung und Schäden durch Haustiere gehören meist nicht dazu.
Seit 2008 gilt nach § 81 VVG kein Alles oder Nichts mehr: Bei grober Fahrlässigkeit kürzt der Versicherer nach der Schwere des Verschuldens. Viele Tarife verzichten vertraglich auf diese Kürzung, das ist einer der wichtigsten Punkte beim Vergleich.
Unterversicherung heißt: Die Versicherungssumme ist niedriger als der Neuwert Ihres Hausrats. Dann zahlt der Versicherer nach § 75 VVG nur im Verhältnis, auch bei kleinen Schäden. Wer mindestens 650 Euro je Quadratmeter versichert, bekommt bei vielen Versicherern einen Verzicht auf diesen Abzug.
Nach einem Schaden müssen Sie ihn unverzüglich melden, den Schaden möglichst klein halten und bei Einbruch die Polizei einschalten und ihr eine Liste der gestohlenen Sachen geben. Verstößt jemand grob fahrlässig dagegen, darf der Versicherer nach § 28 VVG kürzen.
Vor dem Schaden zählt vor allem eine Veränderung des Risikos: Bleibt die Wohnung länger unbewohnt, etwa bei einer langen Reise, müssen Sie das melden. Wer bei Vertragsschluss Fragen falsch beantwortet, riskiert ebenfalls den Schutz.
Eine Ablehnung ist nicht immer das letzte Wort. Beim Versicherungsombudsmann ging 2025 fast jede vierte Hausratbeschwerde um die Höhe des Schadens, drei von vier dieser Verfahren endeten für die Beschwerdeführer positiv.
Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Wir prüfen vorher mit Ihnen, ob die Ablehnung zu den Bedingungen passt.
Fragen und Antworten
Nur mit Elementarbaustein. Ohne ihn zahlt sie bei Leitungswasser aus Rohren, nicht bei Wasser von außen.
Nur in sehr schweren Fällen. Die Regel ist eine Kürzung nach der Schwere. Mit einem Verzicht im Vertrag entfällt sie ganz.
Beim ersten Beitrag besteht oft noch gar kein Schutz. Bei späteren Beiträgen entfällt er nach einer Mahnung mit Frist.
Eigene Sachen, die Ihr Kind beschädigt, sind in der Hausrat meist nicht versichert, denn das ist keine versicherte Gefahr wie Feuer oder Einbruch.
Zuerst schriftlich widersprechen, dann zum Versicherungsombudsmann. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, bis 10.000 Euro ist die Entscheidung für den Versicherer bindend.
Nur wenn der Tarif das einschließt, meist mit niedriger Grenze. Im Grundschutz ist es nicht enthalten.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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