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Kurz gesagt
Vereinbaren Sie einen Unterversicherungsverzicht und wählen Sie dafür die Pauschale des Versicherers, meist 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Geben Sie die Wohnfläche richtig an und melden Sie jede Vergrößerung. Ohne Verzicht kürzt der Versicherer jeden Schaden im Verhältnis, wenn die Summe erheblich unter dem Neuwert Ihres Hausrats liegt.
Was eine ausreichende Summe kostet, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Je 10.000 Euro mehr Versicherungssumme bei 1,8 Promille Beitragssatz | rund 18 Euro im Jahr vor Versicherungsteuer |
| 52 Quadratmeter, Summe 34.000 Euro, 1,8 Promille | etwa 61 Euro vor und 72 Euro mit Versicherungsteuer |
| 80 Quadratmeter, Summe nach Pauschale, Dresden | etwa 23 bis 25 Euro im Jahr |
| 80 Quadratmeter, Summe nach Pauschale, Düsseldorf | etwa 51 bis 54 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Rechenwegen. Der Beitragssatz hängt von Wohnort und Tarif ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Die Summe wurde vor Jahren auf 40.000 Euro gesetzt und nie angepasst. Heute ist der Hausrat neu rund 60.000 Euro wert. Nach einem Einbruch fehlt Technik und Schmuck für 9.000 Euro.
| Schaden | 9.000 Euro |
| Verhältnis Summe zu Neuwert | 40.000 zu 60.000, also zwei Drittel |
| Auszahlung ohne Verzicht | 6.000 Euro |
| Summe nach Pauschale mit Verzicht (80 × 650 Euro) | 52.000 Euro |
| Mehrbeitrag für 12.000 Euro mehr Summe bei 1,8 Promille | rund 22 Euro im Jahr vor Steuer |
Mit Verzicht hätte das Paar die vollen 9.000 Euro bekommen. Der Unterschied von 3.000 Euro steht gegen rund 22 Euro Mehrbeitrag im Jahr.
Nach § 75 VVG darf der Versicherer die Leistung kürzen, wenn die Versicherungssumme erheblich niedriger ist als der Versicherungswert. Der Versicherungswert ist beim Hausrat der Betrag, den Sie heute für alles neu ausgeben müssten.
Die Rechnung ist einfach: Schaden mal Versicherungssumme, geteilt durch den echten Wert. Sind 70.000 Euro versichert, der Hausrat ist aber 100.000 Euro wert, bekommen Sie von einem Schaden über 10.000 Euro nur 7.000 Euro. Das gilt auch für einen Wasserschaden, der nur einen Raum betrifft.
| Versichert | Echter Neuwert | Schaden | Auszahlung ohne Verzicht |
|---|---|---|---|
| 70.000 Euro | 100.000 Euro | 10.000 Euro | 7.000 Euro |
| 40.000 Euro | 60.000 Euro | 9.000 Euro | 6.000 Euro |
| 52.000 Euro | 52.000 Euro | 9.000 Euro | 9.000 Euro |
Die meisten Tarife bieten einen Verzicht an, wenn Sie die Summe nach der Pauschale des Versicherers wählen, je nach Anbieter 650 bis 750 Euro je Quadratmeter. Dann prüft der Versicherer im Schaden nicht, ob Ihr Hausrat mehr wert ist, und zahlt bis zur vereinbarten Summe.
Der Verzicht hängt an der Wohnfläche. Zählen Sie alle Wohnräume mit, auch ausgebaute Keller- oder Hobbyräume. Wer die Fläche zu klein angibt oder nach einem Umzug nicht meldet, verliert den Schutz genau dann, wenn er ihn braucht.
Die Pauschale bildet eine durchschnittlich eingerichtete Wohnung ab. Haben Sie hochwertige Möbel, viel Technik, Instrumente, Kunst oder Sammlungen, liegt der Neuwert schnell darüber. Dann rechnen Sie Raum für Raum selbst und versichern den höheren Betrag.
Auch mit Verzicht gibt es Grenzen: Wertsachen wie Schmuck und Bargeld sind meist nur bis zu einem Anteil der Summe gedeckt, und mehr als die vereinbarte Summe zahlt kein Versicherer. Der Verzicht schützt vor der Kürzung, nicht vor einer zu kleinen Summe bei einem Totalschaden.
Wenn Ihr Vertrag den Verzicht enthält, die Fläche stimmt und die Summe jedes Jahr mit dem Preisindex mitwächst, ist die Gefahr gering. Viele neuere Verträge passen die Summe so von selbst an.
Aufpassen sollten Sie bei alten Verträgen mit fest vereinbarter Summe, nach Umzug, Heirat, Zusammenziehen oder größeren Anschaffungen.
Fragen und Antworten
Teilen Sie die Versicherungssumme durch die Wohnfläche. Liegt das Ergebnis unter der Pauschale Ihres Versicherers, meist 650 Euro, und steht kein Verzicht in der Police, sind Sie wahrscheinlich zu niedrig versichert.
Ja. Ohne Verzicht wird jeder Schaden im selben Verhältnis gekürzt, auch ein Wasserschaden von 1.000 Euro.
Nein. Sie zahlen Beitrag für Geld, das Sie nie bekommen, denn ersetzt wird höchstens der echte Schaden.
Für den Vertrag nicht. Für den Schaden helfen aber Fotos, Rechnungen und eine grobe Liste, weil Sie den Verlust belegen müssen.
Der Vertrag zieht mit, der Beitrag wird für die neue Adresse und Fläche neu berechnet. Melden Sie die neue Fläche, sonst kann der Verzicht entfallen.
Bei durchschnittlicher Einrichtung meist nicht, dann reicht die Pauschale. Bei viel Technik, Kunst oder Designmöbeln schon.
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