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Wie vermeide ich eine Unterversicherung beim Hausrat?

Kurz gesagt

Vereinbaren Sie einen Unterversicherungsverzicht und wählen Sie dafür die Pauschale des Versicherers, meist 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Geben Sie die Wohnfläche richtig an und melden Sie jede Vergrößerung. Ohne Verzicht kürzt der Versicherer jeden Schaden im Verhältnis, wenn die Summe erheblich unter dem Neuwert Ihres Hausrats liegt.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung beim Hausrat?

Was es kostet

Was eine ausreichende Summe kostet, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
Je 10.000 Euro mehr Versicherungssumme bei 1,8 Promille Beitragssatzrund 18 Euro im Jahr vor Versicherungsteuer
52 Quadratmeter, Summe 34.000 Euro, 1,8 Promilleetwa 61 Euro vor und 72 Euro mit Versicherungsteuer
80 Quadratmeter, Summe nach Pauschale, Dresdenetwa 23 bis 25 Euro im Jahr
80 Quadratmeter, Summe nach Pauschale, Düsseldorfetwa 51 bis 54 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Rechenwegen. Der Beitragssatz hängt von Wohnort und Tarif ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Paar, 80 Quadratmeter, alter Vertrag mit fester Summe

Die Summe wurde vor Jahren auf 40.000 Euro gesetzt und nie angepasst. Heute ist der Hausrat neu rund 60.000 Euro wert. Nach einem Einbruch fehlt Technik und Schmuck für 9.000 Euro.

Schaden9.000 Euro
Verhältnis Summe zu Neuwert40.000 zu 60.000, also zwei Drittel
Auszahlung ohne Verzicht6.000 Euro
Summe nach Pauschale mit Verzicht (80 × 650 Euro)52.000 Euro
Mehrbeitrag für 12.000 Euro mehr Summe bei 1,8 Promillerund 22 Euro im Jahr vor Steuer

Mit Verzicht hätte das Paar die vollen 9.000 Euro bekommen. Der Unterschied von 3.000 Euro steht gegen rund 22 Euro Mehrbeitrag im Jahr.

So rechnet der Versicherer bei Unterversicherung

Nach § 75 VVG darf der Versicherer die Leistung kürzen, wenn die Versicherungssumme erheblich niedriger ist als der Versicherungswert. Der Versicherungswert ist beim Hausrat der Betrag, den Sie heute für alles neu ausgeben müssten.

Die Rechnung ist einfach: Schaden mal Versicherungssumme, geteilt durch den echten Wert. Sind 70.000 Euro versichert, der Hausrat ist aber 100.000 Euro wert, bekommen Sie von einem Schaden über 10.000 Euro nur 7.000 Euro. Das gilt auch für einen Wasserschaden, der nur einen Raum betrifft.

VersichertEchter NeuwertSchadenAuszahlung ohne Verzicht
70.000 Euro100.000 Euro10.000 Euro7.000 Euro
40.000 Euro60.000 Euro9.000 Euro6.000 Euro
52.000 Euro52.000 Euro9.000 Euro9.000 Euro

Der Unterversicherungsverzicht und seine Bedingungen

Die meisten Tarife bieten einen Verzicht an, wenn Sie die Summe nach der Pauschale des Versicherers wählen, je nach Anbieter 650 bis 750 Euro je Quadratmeter. Dann prüft der Versicherer im Schaden nicht, ob Ihr Hausrat mehr wert ist, und zahlt bis zur vereinbarten Summe.

Der Verzicht hängt an der Wohnfläche. Zählen Sie alle Wohnräume mit, auch ausgebaute Keller- oder Hobbyräume. Wer die Fläche zu klein angibt oder nach einem Umzug nicht meldet, verliert den Schutz genau dann, wenn er ihn braucht.

Wann die Pauschale nicht reicht

Die Pauschale bildet eine durchschnittlich eingerichtete Wohnung ab. Haben Sie hochwertige Möbel, viel Technik, Instrumente, Kunst oder Sammlungen, liegt der Neuwert schnell darüber. Dann rechnen Sie Raum für Raum selbst und versichern den höheren Betrag.

Auch mit Verzicht gibt es Grenzen: Wertsachen wie Schmuck und Bargeld sind meist nur bis zu einem Anteil der Summe gedeckt, und mehr als die vereinbarte Summe zahlt kein Versicherer. Der Verzicht schützt vor der Kürzung, nicht vor einer zu kleinen Summe bei einem Totalschaden.

Wann Sie sich um das Thema wenig sorgen müssen

Wenn Ihr Vertrag den Verzicht enthält, die Fläche stimmt und die Summe jedes Jahr mit dem Preisindex mitwächst, ist die Gefahr gering. Viele neuere Verträge passen die Summe so von selbst an.

Aufpassen sollten Sie bei alten Verträgen mit fest vereinbarter Summe, nach Umzug, Heirat, Zusammenziehen oder größeren Anschaffungen.

Schritt für Schritt

  1. In der Police nachsehen, ob ein Unterversicherungsverzicht steht und an welche Fläche er gebunden ist.
  2. Wohnfläche aus Mietvertrag oder Grundriss prüfen, ausgebaute Neben- und Hobbyräume mitzählen.
  3. Summe mit der Pauschale des Versicherers vergleichen, bei alten Verträgen meist zu niedrig.
  4. Bei teurer Einrichtung Raum für Raum den Neuwert schätzen und den höheren Wert nehmen.
  5. Umzug, Anbau und große Anschaffungen sofort melden.

Checkliste

  • Unterversicherungsverzicht ausdrücklich in der Police
  • Wohnfläche richtig und vollständig angegeben
  • Summe mindestens nach der Pauschale des Versicherers
  • Summe wächst jährlich mit dem Preisindex
  • Wertsachen gesondert geprüft, weil dafür eigene Grenzen gelten

Häufige Fehler

  • Die Summe nach dem Kaufpreis gebrauchter Sachen schätzen statt nach dem Neuwert
  • Nach dem Umzug in eine größere Wohnung die Fläche nicht melden
  • Den Verzicht für einen Freibrief halten, obwohl die Einrichtung weit über der Pauschale liegt
  • Einen alten Vertrag mit fester Summe jahrelang ungeprüft weiterlaufen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Woran erkenne ich, ob ich unterversichert bin?

Teilen Sie die Versicherungssumme durch die Wohnfläche. Liegt das Ergebnis unter der Pauschale Ihres Versicherers, meist 650 Euro, und steht kein Verzicht in der Police, sind Sie wahrscheinlich zu niedrig versichert.

Gilt die Kürzung auch bei kleinen Schäden?

Ja. Ohne Verzicht wird jeder Schaden im selben Verhältnis gekürzt, auch ein Wasserschaden von 1.000 Euro.

Ist eine Überversicherung die Lösung?

Nein. Sie zahlen Beitrag für Geld, das Sie nie bekommen, denn ersetzt wird höchstens der echte Schaden.

Muss ich jedes Teil auflisten?

Für den Vertrag nicht. Für den Schaden helfen aber Fotos, Rechnungen und eine grobe Liste, weil Sie den Verlust belegen müssen.

Was passiert nach einem Umzug?

Der Vertrag zieht mit, der Beitrag wird für die neue Adresse und Fläche neu berechnet. Melden Sie die neue Fläche, sonst kann der Verzicht entfallen.

Lohnt sich eine eigene Wertermittlung?

Bei durchschnittlicher Einrichtung meist nicht, dann reicht die Pauschale. Bei viel Technik, Kunst oder Designmöbeln schon.

Quellen

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