Alles zur Versicherung: Hausrat
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Kurz gesagt
Die Hausratversicherung zieht mit Ihnen um. Während des Umzugs sind alte und neue Wohnung versichert, die alte meist längstens zwei Monate. Melden Sie die neue Adresse und die neue Wohnfläche. Kommt die Wohnung in eine teurere Tarifzone, steigt der Beitrag; dann dürfen Sie innerhalb eines Monats nach der Rechnung kündigen. Schäden beim Transport deckt die Hausrat meist nicht.
Was ein Umzug am Beitrag und an Zusatzschutz ändern kann. Werte aus öffentlich genannten Beispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 80 Quadratmeter in Dresden | etwa 23 bis 25 Euro im Jahr |
| 80 Quadratmeter in Düsseldorf | etwa 51 bis 54 Euro im Jahr |
| Transportversicherung, Nahumzug, Umzugsgut 50.000 Euro | ab etwa 100 bis 200 Euro einmalig |
| Transportversicherung, Fernumzug in Deutschland, 50.000 Euro | ab etwa 150 bis 350 Euro einmalig |
| Gesetzliche Haftung des Umzugsunternehmens | 620 Euro je Kubikmeter Laderaum |
Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen. Ihr neuer Beitrag hängt von Adresse, Summe und Tarif ab; wir rechnen ihn für die neue Wohnung nach.
Rechenbeispiel
Aus 60 werden 85 Quadratmeter, dazu eine teurere Tarifzone. So ändert sich der Vertrag.
| Alte Versicherungssumme (60 × 650 Euro) | 39.000 Euro |
| Neue Versicherungssumme (85 × 650 Euro) | 55.250 Euro |
| Beitrag vorher, günstige Tarifzone | etwa 20 Euro im Jahr |
| Beitrag nachher, teure Tarifzone | etwa 55 bis 60 Euro im Jahr (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
Der Beitrag steigt auf fast das Dreifache. Das Paar darf binnen eines Monats nach der neuen Rechnung kündigen und vergleichen. Ohne Anpassung der Fläche hätte ein Schaden gekürzt werden können.
Anders als viele denken, endet die Hausratversicherung beim Umzug nicht. Der Vertrag geht auf die neue Wohnung über. In den Musterbedingungen des Versicherungsverbands (VHB 2022) steht das unter A 16. Während des Umzugs sind beide Wohnungen versichert, die alte aber nur für eine Übergangszeit, meist höchstens zwei Monate ab Umzugsbeginn.
Ausnahmen gibt es: Behalten Sie die alte Wohnung und wohnen in beiden, geht der Schutz nicht einfach über, dann braucht die zweite Wohnung einen eigenen Vertrag. Und liegt die neue Wohnung im Ausland, endet der Schutz für die neue Adresse ganz.
| Fall | Was mit dem Vertrag passiert |
|---|---|
| Umzug innerhalb Deutschlands | Vertrag geht mit, Beitrag nach neuer Tarifzone |
| Neue Wohnung in teurerer Tarifzone | Beitrag steigt, Sonderkündigung möglich |
| Neue Wohnung in günstigerer Tarifzone | Beitrag sinkt, kein Sonderkündigungsrecht |
| Zusammenziehen mit Partner, zwei Verträge | einen Vertrag beenden, sonst doppelt bezahlt |
| Alte Wohnung wird zur Zweitwohnung | eigener Vertrag für die Zweitwohnung nötig |
| Umzug ins Ausland | kein Schutz für die neue Wohnung, Vertrag endet |
Der Beitrag hängt stark vom Wohnort ab. Dieselben 80 Quadratmeter kosten in Dresden rund 23 Euro im Jahr, in Düsseldorf über 50 Euro. Ein Umzug kann den Beitrag also verdoppeln oder halbieren.
Wichtiger als der Preis ist die Wohnfläche. Viele Tarife verzichten nur dann auf den Abzug wegen Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme zur Wohnfläche passt, oft 650 Euro je Quadratmeter. Ziehen Sie von 60 in 90 Quadratmeter und melden das nicht, kann der Versicherer im Schaden kürzen.
Was beim Tragen herunterfällt oder im Lkw zerbricht, zahlt die Hausrat in aller Regel nicht. Sie deckt Feuer, Einbruch, Wasser und Sturm, keine Bruchschäden beim Umzug. Kratzer im Treppenhaus oder am Auto des Nachbarn laufen über Ihre private Haftpflicht, wenn Sie selbst oder Ihre Freunde tragen.
Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, haftet es nach dem Handelsgesetzbuch (§ 451e HGB) mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Sichtbare Schäden müssen Sie spätestens am Tag nach der Ablieferung melden, verdeckte binnen 14 Tagen. Für wertvolles Umzugsgut kann eine Transportversicherung sinnvoll sein; für einen normalen Mietwohnungsumzug reicht die gesetzliche Haftung oft aus.
Fragen und Antworten
Nein, der Vertrag geht mit. Kündigen können Sie nur zum normalen Ablauf oder wenn der Beitrag durch die neue Tarifzone steigt.
Spätestens bei Beginn des Umzugs, besser vorher. Viele Bedingungen verlangen die Meldung mit neuer Adresse und Wohnfläche.
In der Regel nicht. Bei einem Umzugsunternehmen haftet dieses, beim Umzug mit Freunden oft niemand. Schäden an fremden Sachen deckt Ihre Haftpflicht.
Ein Vertrag reicht. Der andere lässt sich wegen Doppelversicherung meist beenden. Prüfen Sie vorher, welcher den besseren Umfang hat.
Der Schutz geht nicht auf die neue Wohnung über. Sie brauchen einen Vertrag im neuen Land, der deutsche endet in der Regel mit dem Auszug.
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es dann nicht. Es bleibt die normale Kündigung zum Ablauf, meist mit drei Monaten Frist.
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