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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Wie wechsle ich meine Hausratversicherung?

Kurz gesagt

Erst den neuen Vertrag abschließen, mit Beginn genau zum Ablauf des alten, dann den alten in Textform kündigen. Die Frist sind meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, bei Verträgen zum 1. Januar also bis 30. September. Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden können Sie auch innerhalb eines Monats wechseln.

Wie wechsle ich meine Hausratversicherung?

Was es kostet

Was ein neuer Vertrag kostet, nach veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
80 Quadratmeter in einer Stadt mit wenig Einbrüchenetwa 23 bis 25 Euro im Jahr
80 Quadratmeter in einer Großstadt mit vielen Einbrüchenetwa 51 bis 54 Euro im Jahr
75 Quadratmeter, mittlere Tarifzone, mit grober Fahrlässigkeitetwa 90 bis 120 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Der Altbeitrag im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Alter Vertrag seit 2014, 75 Quadratmeter, Ablauf 1. Januar

Heute ist der 19. September. So klappt der Wechsel noch zum Jahreswechsel.

Alter Beitrag ohne grobe Fahrlässigkeitetwa 140 Euro im Jahr
Neuer Tarif mit grober Fahrlässigkeit und Überspannungetwa 90 bis 120 Euro im Jahr
Neuen Vertrag beantragen, Beginn1. Januar
Kündigung beim alten Versicherer spätestens30. September

Sie sparen etwa 20 bis 50 Euro im Jahr und haben mehr Schutz. Verpassen Sie den 30. September, läuft der alte Vertrag ein weiteres Jahr.

Der Wechsel in der richtigen Reihenfolge

Kündigen Sie nie zuerst. Wenn der neue Versicherer Ihren Antrag ablehnt, etwa wegen mehrerer Vorschäden, stehen Sie sonst ohne Schutz da. Beantragen Sie den neuen Vertrag mit Beginn am Tag, an dem der alte endet, und kündigen Sie erst nach der Annahme.

Das Datum steht im Versicherungsschein. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Vertragsbeginn und muss nicht am 1. Januar liegen. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer ankommt, nicht wann Sie sie abschicken.

AnlassWann Sie wechseln können
Normaler Ablaufmit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres
Beitragserhöhung ohne mehr Leistunginnerhalb eines Monats nach der Mitteilung
Nach einem Schadeninnerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung
Umzug in eine teurere Tarifzoneinnerhalb eines Monats nach der Mitteilung
Zusammenziehen, zwei Verträgeeiner kann meist in Absprache früher enden

Was der neue Versicherer wissen will

Im Antrag fragt der neue Versicherer nach Wohnfläche, Wohnort, Bauart des Hauses und nach Vorschäden und Vorversicherung. Beantworten Sie das vollständig und ehrlich. Falsche Angaben können dazu führen, dass er später nicht zahlt oder vom Vertrag zurücktritt.

Versicherer melden bestimmte Auffälligkeiten an ein gemeinsames Hinweissystem, die Einträge werden nach einigen Jahren gelöscht. Wer in kurzer Zeit mehrere Schäden hatte, bekommt daher nicht überall einen neuen Vertrag oder nur mit Aufschlag.

Wann ein Wechsel lohnt und wann Sie besser bleiben

Ein Wechsel lohnt sich bei älteren Verträgen. Früher fehlten oft grobe Fahrlässigkeit, Überspannung durch Blitz oder ein Verzicht auf den Abzug wegen Unterversicherung. Neue Tarife haben das häufig ohne Aufpreis, manchmal sogar günstiger.

Bleiben Sie, wenn der neue Tarif nur wenige Euro spart und dafür weniger leistet, zum Beispiel beim Fahrrad oder bei Wertsachen. Auch direkt nach einem größeren Schaden ist die Auswahl oft kleiner. Vergleichen Sie immer Leistung gegen Leistung, nicht nur den Beitrag.

Schritt für Schritt

  1. Ablaufdatum und Kündigungsfrist im Versicherungsschein nachsehen.
  2. Versicherungssumme prüfen: Wohnfläche mal 650 Euro oder Neuwert Ihrer Sachen.
  3. Angebote mit gleichem oder besserem Umfang einholen.
  4. Neuen Vertrag mit Beginn zum Ablauf des alten abschließen und Annahme abwarten.
  5. Alten Vertrag in Textform kündigen und Bestätigung anfordern.

Checkliste

  • Neuer Vertrag angenommen, bevor der alte gekündigt ist
  • Beginn des neuen und Ende des alten Vertrags am selben Tag
  • Vorschäden im Antrag vollständig angegeben
  • Grobe Fahrlässigkeit, Überspannung und Unterversicherungsverzicht im neuen Tarif
  • Kündigungsbestätigung des alten Versicherers liegt vor

Häufige Fehler

  • Zuerst kündigen und dann keinen neuen Vertrag bekommen
  • Die Kündigung am letzten Tag abschicken statt ankommen lassen
  • Nur nach dem Beitrag wechseln und Fahrrad oder Wertsachen verlieren
  • Vorschäden im Antrag weglassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die Hausratversicherung jederzeit wechseln?

Nein, nur zum Ende des Versicherungsjahres oder mit Sonderkündigungsrecht. Auch bei monatlicher Zahlung gilt das Versicherungsjahr.

Was ist, wenn ich den 30. September verpasse?

Dann verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, wenn er zum 1. Januar läuft. Prüfen Sie, ob eine Beitragserhöhung Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gibt.

Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück?

Endet der Vertrag während eines bezahlten Zeitraums, etwa nach Sonderkündigung, steht Ihnen der Beitrag für die Restzeit in der Regel anteilig zu.

Muss ich dem neuen Versicherer alte Schäden nennen?

Ja, wenn er danach fragt. Falsche Angaben können den Schutz kosten.

Reicht eine E-Mail für die Kündigung?

Meist ja, Textform genügt. Bei online abgeschlossenen Verträgen gibt es einen Kündigungsbutton auf der Seite des Versicherers.

Kann ich beim Wechsel eine Lücke haben?

Nur, wenn die Daten nicht passen. Lassen Sie den neuen Vertrag genau am Ablauftag des alten beginnen.

Quellen

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