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Kurz gesagt
Erst den neuen Vertrag abschließen, mit Beginn genau zum Ablauf des alten, dann den alten in Textform kündigen. Die Frist sind meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, bei Verträgen zum 1. Januar also bis 30. September. Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden können Sie auch innerhalb eines Monats wechseln.
Was ein neuer Vertrag kostet, nach veröffentlichten Tarifbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 80 Quadratmeter in einer Stadt mit wenig Einbrüchen | etwa 23 bis 25 Euro im Jahr |
| 80 Quadratmeter in einer Großstadt mit vielen Einbrüchen | etwa 51 bis 54 Euro im Jahr |
| 75 Quadratmeter, mittlere Tarifzone, mit grober Fahrlässigkeit | etwa 90 bis 120 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Der Altbeitrag im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Heute ist der 19. September. So klappt der Wechsel noch zum Jahreswechsel.
| Alter Beitrag ohne grobe Fahrlässigkeit | etwa 140 Euro im Jahr |
| Neuer Tarif mit grober Fahrlässigkeit und Überspannung | etwa 90 bis 120 Euro im Jahr |
| Neuen Vertrag beantragen, Beginn | 1. Januar |
| Kündigung beim alten Versicherer spätestens | 30. September |
Sie sparen etwa 20 bis 50 Euro im Jahr und haben mehr Schutz. Verpassen Sie den 30. September, läuft der alte Vertrag ein weiteres Jahr.
Kündigen Sie nie zuerst. Wenn der neue Versicherer Ihren Antrag ablehnt, etwa wegen mehrerer Vorschäden, stehen Sie sonst ohne Schutz da. Beantragen Sie den neuen Vertrag mit Beginn am Tag, an dem der alte endet, und kündigen Sie erst nach der Annahme.
Das Datum steht im Versicherungsschein. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Vertragsbeginn und muss nicht am 1. Januar liegen. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer ankommt, nicht wann Sie sie abschicken.
| Anlass | Wann Sie wechseln können |
|---|---|
| Normaler Ablauf | mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres |
| Beitragserhöhung ohne mehr Leistung | innerhalb eines Monats nach der Mitteilung |
| Nach einem Schaden | innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung |
| Umzug in eine teurere Tarifzone | innerhalb eines Monats nach der Mitteilung |
| Zusammenziehen, zwei Verträge | einer kann meist in Absprache früher enden |
Im Antrag fragt der neue Versicherer nach Wohnfläche, Wohnort, Bauart des Hauses und nach Vorschäden und Vorversicherung. Beantworten Sie das vollständig und ehrlich. Falsche Angaben können dazu führen, dass er später nicht zahlt oder vom Vertrag zurücktritt.
Versicherer melden bestimmte Auffälligkeiten an ein gemeinsames Hinweissystem, die Einträge werden nach einigen Jahren gelöscht. Wer in kurzer Zeit mehrere Schäden hatte, bekommt daher nicht überall einen neuen Vertrag oder nur mit Aufschlag.
Ein Wechsel lohnt sich bei älteren Verträgen. Früher fehlten oft grobe Fahrlässigkeit, Überspannung durch Blitz oder ein Verzicht auf den Abzug wegen Unterversicherung. Neue Tarife haben das häufig ohne Aufpreis, manchmal sogar günstiger.
Bleiben Sie, wenn der neue Tarif nur wenige Euro spart und dafür weniger leistet, zum Beispiel beim Fahrrad oder bei Wertsachen. Auch direkt nach einem größeren Schaden ist die Auswahl oft kleiner. Vergleichen Sie immer Leistung gegen Leistung, nicht nur den Beitrag.
Fragen und Antworten
Nein, nur zum Ende des Versicherungsjahres oder mit Sonderkündigungsrecht. Auch bei monatlicher Zahlung gilt das Versicherungsjahr.
Dann verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, wenn er zum 1. Januar läuft. Prüfen Sie, ob eine Beitragserhöhung Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gibt.
Endet der Vertrag während eines bezahlten Zeitraums, etwa nach Sonderkündigung, steht Ihnen der Beitrag für die Restzeit in der Regel anteilig zu.
Ja, wenn er danach fragt. Falsche Angaben können den Schutz kosten.
Meist ja, Textform genügt. Bei online abgeschlossenen Verträgen gibt es einen Kündigungsbutton auf der Seite des Versicherers.
Nur, wenn die Daten nicht passen. Lassen Sie den neuen Vertrag genau am Ablauftag des alten beginnen.
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