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Kurz gesagt
Nach einem Einbruch ersetzt die Hausratversicherung den Neupreis der gestohlenen Sachen, Reparaturen an beschädigten Möbeln, meist auch Schäden an Tür und Fenster der Mietwohnung und neue Schlösser. Der Schnitt lag 2025 bei 3.850 Euro je Einbruch. Grenzen gelten für Bargeld und Schmuck außerhalb eines Tresors, und gezahlt wird nur bei echtem Einbruch mit Polizeianzeige.
Öffentlich genannte Zahlen zu Einbruchschäden und zu üblichen Grenzen in den Bedingungen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Durchschnittlicher versicherter Einbruchschaden 2025 | 3.850 Euro, rund 200 Euro mehr als im Vorjahr |
| Bargeld außerhalb eines Tresors | je nach Tarif etwa 1.000 bis 2.000 Euro |
| Schmuck außerhalb eines Tresors | häufig bis 20.000 Euro |
| Alle Wertsachen zusammen | häufig bis 20 Prozent der Versicherungssumme |
Stand September 2026. Die Grenzen unterscheiden sich je Tarif, maßgeblich sind Ihre Bedingungen. Die Beträge im Rechenbeispiel sind angenommene Werte zur Veranschaulichung.
Rechenbeispiel
Versicherungssumme 45.500 Euro (70 × 650 Euro), Bargeldgrenze 1.500 Euro, keine Selbstbeteiligung. Die Täter hebeln die Wohnungstür auf.
| Laptop und Kamera, Neupreis heute | 2.300 Euro |
| Schmuck aus der Kommode | 3.000 Euro |
| Bargeld 2.000 Euro, Grenze 1.500 Euro | 1.500 Euro |
| Reparatur der Wohnungstür | 1.200 Euro |
| Neues Schloss | 250 Euro |
Erstattet werden 8.250 Euro. 500 Euro Bargeld über der Grenze tragen Sie selbst.
Gestohlene Sachen ersetzt der Versicherer zum Neuwert. Für den drei Jahre alten Laptop bekommen Sie also so viel, wie ein vergleichbares Gerät heute im Laden kostet, nicht den Gebrauchtpreis.
Zerwühlte und zerstörte Einrichtung zählt ebenfalls: Was die Täter beschädigen, wird repariert oder ersetzt, wenn Reparatur nicht lohnt. Dazu kommen Kosten, die erst durch den Einbruch entstehen, etwa neue Schlösser, wenn Schlüssel fehlen, und Aufräumkosten.
| Schaden | Zahlt die Hausrat? |
|---|---|
| Gestohlene Möbel, Technik, Kleidung | ja, zum Neuwert |
| Beschädigte Einrichtung (Vandalismus nach Einbruch) | ja, Reparatur oder Neuwert |
| Aufgebrochene Wohnungstür in der Mietwohnung | meist ja, als Gebäudeschaden des Mieters |
| Neue Schlösser, wenn Schlüssel gestohlen wurden | ja, Schlossänderungskosten |
| Bargeld und Schmuck | ja, aber nur bis zu festen Grenzen |
| Fahrrad aus dem verschlossenen Keller | ja, wenn der Keller aufgebrochen wurde |
| Diebstahl ohne Einbruchspuren | nein, das ist einfacher Diebstahl |
Versichert ist Einbruchdiebstahl: Die Täter dringen gewaltsam in die verschlossene Wohnung ein, benutzen einen falschen oder gestohlenen Schlüssel oder verstecken sich in der Wohnung. Dazu kommen Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.
Fehlen Spuren, etwa weil die Tür nur ins Schloss gezogen war oder jemand durch ein offenes Fenster stieg, wird es schwierig. Ein gekipptes Fenster ist nicht automatisch grob fahrlässig, bei stundenlanger Abwesenheit kann der Versicherer aber kürzen.
Bargeld, Schmuck, Uhren, Münzen und Wertpapiere sind nur bis zu Grenzen versichert. Gängig sind 20 Prozent der Versicherungssumme für alle Wertsachen zusammen und deutlich niedrigere Beträge für Bargeld, das nicht im Tresor lag.
Liegt der Schmuck in einem anerkannten, verschlossenen Tresor, gelten höhere Grenzen. Wer mehr besitzt, erhöht die Grenzen gegen Aufpreis oder lässt Einzelstücke eigens versichern.
Den Schaden müssen Sie beweisen: dass eingebrochen wurde und was fehlt. Beim Versicherungsombudsmann betraf 2025 mehr als jede vierte Hausratbeschwerde einen Einbruch, oft ging es um genau diesen Nachweis.
Kaufbelege, Fotos der Einrichtung und Kontoauszüge helfen. Wer sie außerhalb der Wohnung aufbewahrt, etwa digital, hat sie auch dann, wenn der Laptop mit weg ist.
Fragen und Antworten
In einer Mietwohnung meist ja, als Schaden am Gebäude, den der Mieter versichert hat. Im eigenen Haus zahlt das die Wohngebäudeversicherung.
Den Neupreis für gleichwertige Sachen. Nur Dinge, die Sie nicht mehr nutzen, werden oft bloß zum Zeitwert ersetzt.
Fotos, Kontoauszüge, Garantiekarten, Bedienungsanleitungen und Zeugen helfen. Ganz ohne Nachweis kann der Versicherer Beträge anzweifeln.
Meist ja, wenn der Kellerraum verschlossen war und aufgebrochen wurde. Für Sachen im Gemeinschaftskeller gelten oft engere Regeln.
Das kann passieren, und nach einem Schaden dürfen beide Seiten kündigen. Bei kleinen Schäden lohnt es, das vorher abzuwägen.
Nicht automatisch voll. Ob gekürzt wird, hängt von der Dauer der Abwesenheit und der Erreichbarkeit des Fensters ab. Tarife mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit helfen hier.
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Brauche ich eine Hausratversicherung?
Zahlt die Hausrat auch bei grober Fahrlässigkeit?
Ja, wenn Ihr Vertrag auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Ohne diese Klausel darf der Versicherer nac …
Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?
Die Hausratversicherung zahlt nicht, wenn die Gefahr nicht versichert ist, etwa Hochwasser ohne Elementarbaustein oder …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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