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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Was zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch?

Kurz gesagt

Nach einem Einbruch ersetzt die Hausratversicherung den Neupreis der gestohlenen Sachen, Reparaturen an beschädigten Möbeln, meist auch Schäden an Tür und Fenster der Mietwohnung und neue Schlösser. Der Schnitt lag 2025 bei 3.850 Euro je Einbruch. Grenzen gelten für Bargeld und Schmuck außerhalb eines Tresors, und gezahlt wird nur bei echtem Einbruch mit Polizeianzeige.

Was zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch?

Was es kostet

Öffentlich genannte Zahlen zu Einbruchschäden und zu üblichen Grenzen in den Bedingungen.

BeispielRichtwert
Durchschnittlicher versicherter Einbruchschaden 20253.850 Euro, rund 200 Euro mehr als im Vorjahr
Bargeld außerhalb eines Tresorsje nach Tarif etwa 1.000 bis 2.000 Euro
Schmuck außerhalb eines Tresorshäufig bis 20.000 Euro
Alle Wertsachen zusammenhäufig bis 20 Prozent der Versicherungssumme

Stand September 2026. Die Grenzen unterscheiden sich je Tarif, maßgeblich sind Ihre Bedingungen. Die Beträge im Rechenbeispiel sind angenommene Werte zur Veranschaulichung.

Rechenbeispiel

Einbruch in eine 70 Quadratmeter große Mietwohnung

Versicherungssumme 45.500 Euro (70 × 650 Euro), Bargeldgrenze 1.500 Euro, keine Selbstbeteiligung. Die Täter hebeln die Wohnungstür auf.

Laptop und Kamera, Neupreis heute2.300 Euro
Schmuck aus der Kommode3.000 Euro
Bargeld 2.000 Euro, Grenze 1.500 Euro1.500 Euro
Reparatur der Wohnungstür1.200 Euro
Neues Schloss250 Euro

Erstattet werden 8.250 Euro. 500 Euro Bargeld über der Grenze tragen Sie selbst.

Was alles bezahlt wird

Gestohlene Sachen ersetzt der Versicherer zum Neuwert. Für den drei Jahre alten Laptop bekommen Sie also so viel, wie ein vergleichbares Gerät heute im Laden kostet, nicht den Gebrauchtpreis.

Zerwühlte und zerstörte Einrichtung zählt ebenfalls: Was die Täter beschädigen, wird repariert oder ersetzt, wenn Reparatur nicht lohnt. Dazu kommen Kosten, die erst durch den Einbruch entstehen, etwa neue Schlösser, wenn Schlüssel fehlen, und Aufräumkosten.

SchadenZahlt die Hausrat?
Gestohlene Möbel, Technik, Kleidungja, zum Neuwert
Beschädigte Einrichtung (Vandalismus nach Einbruch)ja, Reparatur oder Neuwert
Aufgebrochene Wohnungstür in der Mietwohnungmeist ja, als Gebäudeschaden des Mieters
Neue Schlösser, wenn Schlüssel gestohlen wurdenja, Schlossänderungskosten
Bargeld und Schmuckja, aber nur bis zu festen Grenzen
Fahrrad aus dem verschlossenen Kellerja, wenn der Keller aufgebrochen wurde
Diebstahl ohne Einbruchspurennein, das ist einfacher Diebstahl

Wann es ein Einbruch im Sinne der Versicherung ist

Versichert ist Einbruchdiebstahl: Die Täter dringen gewaltsam in die verschlossene Wohnung ein, benutzen einen falschen oder gestohlenen Schlüssel oder verstecken sich in der Wohnung. Dazu kommen Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.

Fehlen Spuren, etwa weil die Tür nur ins Schloss gezogen war oder jemand durch ein offenes Fenster stieg, wird es schwierig. Ein gekipptes Fenster ist nicht automatisch grob fahrlässig, bei stundenlanger Abwesenheit kann der Versicherer aber kürzen.

Grenzen für Wertsachen

Bargeld, Schmuck, Uhren, Münzen und Wertpapiere sind nur bis zu Grenzen versichert. Gängig sind 20 Prozent der Versicherungssumme für alle Wertsachen zusammen und deutlich niedrigere Beträge für Bargeld, das nicht im Tresor lag.

Liegt der Schmuck in einem anerkannten, verschlossenen Tresor, gelten höhere Grenzen. Wer mehr besitzt, erhöht die Grenzen gegen Aufpreis oder lässt Einzelstücke eigens versichern.

Warum Belege über das Geld entscheiden

Den Schaden müssen Sie beweisen: dass eingebrochen wurde und was fehlt. Beim Versicherungsombudsmann betraf 2025 mehr als jede vierte Hausratbeschwerde einen Einbruch, oft ging es um genau diesen Nachweis.

Kaufbelege, Fotos der Einrichtung und Kontoauszüge helfen. Wer sie außerhalb der Wohnung aufbewahrt, etwa digital, hat sie auch dann, wenn der Laptop mit weg ist.

Schritt für Schritt

  1. Nichts anfassen und sofort die Polizei rufen (110), Anzeige erstatten.
  2. Den Einbruch unverzüglich dem Versicherer melden, telefonisch oder online.
  3. Eine Liste aller gestohlenen Sachen erstellen und der Polizei als Stehlgutliste geben, am besten innerhalb weniger Tage.
  4. Schäden fotografieren und Belege, Fotos und Kontoauszüge sammeln.
  5. Tür und Fenster notdürftig sichern lassen und gestohlene Karten sperren.

Checkliste

  • Polizeiliche Anzeige mit Aktenzeichen
  • Stehlgutliste bei Polizei und Versicherer eingereicht
  • Fotos von Spuren und Schäden
  • Kaufbelege oder Fotos der gestohlenen Sachen
  • Grenzen für Bargeld und Schmuck in der Police nachgelesen
  • Vermieter über Schäden an Tür und Fenster informiert

Häufige Fehler

  • Die Stehlgutliste erst Wochen später bei der Polizei abgeben
  • Spuren beseitigen oder aufräumen, bevor die Polizei da war
  • Gegenstände auf die Liste setzen, die gar nicht gestohlen wurden: das gefährdet die ganze Leistung
  • Wertsachen über der Grenze nicht gemeldet oder nicht im Tresor verwahrt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Hausrat auch die kaputte Wohnungstür?

In einer Mietwohnung meist ja, als Schaden am Gebäude, den der Mieter versichert hat. Im eigenen Haus zahlt das die Wohngebäudeversicherung.

Bekomme ich den Neupreis oder den Zeitwert?

Den Neupreis für gleichwertige Sachen. Nur Dinge, die Sie nicht mehr nutzen, werden oft bloß zum Zeitwert ersetzt.

Was ist, wenn ich keine Quittungen mehr habe?

Fotos, Kontoauszüge, Garantiekarten, Bedienungsanleitungen und Zeugen helfen. Ganz ohne Nachweis kann der Versicherer Beträge anzweifeln.

Ist ein Einbruch in den Kellerraum versichert?

Meist ja, wenn der Kellerraum verschlossen war und aufgebrochen wurde. Für Sachen im Gemeinschaftskeller gelten oft engere Regeln.

Steigt nach einem Einbruch mein Beitrag?

Das kann passieren, und nach einem Schaden dürfen beide Seiten kündigen. Bei kleinen Schäden lohnt es, das vorher abzuwägen.

Zahlt die Hausrat, wenn das Fenster gekippt war?

Nicht automatisch voll. Ob gekürzt wird, hängt von der Dauer der Abwesenheit und der Erreichbarkeit des Fensters ab. Tarife mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit helfen hier.

Quellen

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