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Verdrängung schätzen, Zuladung und Gefahrerhöhung
Verdrängung lässt sich grob aus Länge und Breite schätzen; die Zuladung liegt bei rund zwanzig Prozent.
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Die Schätzung ersetzt keine Wiegung, gibt aber eine Größenordnung. Genauer steht sie im Bootsschein oder in den Herstellerunterlagen, und für Kranen und Trailern braucht man den echten Wert, nicht den geschätzten.
Überladung ist ein unterschätztes Risiko. Ein überladenes Boot liegt tiefer, reagiert träger und verliert Freibord. Im Extremfall ist die Stabilität betroffen, und dann geht es nicht mehr um Komfort, sondern um Kentern.
Versicherungsseitig ist die Überschreitung der zulässigen Personenzahl oder Zuladung eine Obliegenheitsverletzung. Wer mit zwölf Personen auf einem Sechs-Personen-Boot unterwegs ist und kentert, muss mit Leistungskürzung rechnen, unabhängig vom Tarif.
Häufige Fragen
Was passiert bei Überladung im Schadenfall?
Die Überschreitung der zulässigen Personenzahl oder Zuladung ist eine Obliegenheitsverletzung und kann zur Leistungskürzung führen.
Wo steht die zulässige Zuladung?
Im Bootsschein oder auf dem CE-Typenschild.
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