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Versicherungsmakler / Bauherrenversicherung / Bedingungsarchiv

degenia DEG-BHH 2026 Deg Bhh 2026 Classic: die Bedingungen im Volltext

degenia Private Bauherren-Haftpflicht Tarif T26 (Stand Juni 2026) in der Variante classic mit 5 Millionen Euro Versicherungssumme, Eigenleistung, eigener Planung und Bauleitung, Vermögensschäden und Umweltschadensversicherung.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei degenia einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif degenia Bauherren-Haftpflicht DEG-BHH 2026 Deg Bhh 2026 Classic von degenia (Bauherrenversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an degenia weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignisja, bis 5 Mio. €„Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist - je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt auf: classic bis zu 5.000.000 EUR“A 1-5.1, Seite 26
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres oder der gesamten Bauzeit (Maximierung)ja, bis zur Versicherungssumme„sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.“A 1-5.2, Seite 26
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.“A 1-6.7.1, Seite 28
Selbstbeteiligung je Schadenfall (allgemein und bei Sachschäden an Nachbargebäuden)ja, bis zur Versicherungssumme„Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).“A 1-5.4, Seite 26
Höchstgrenze der Bausumme (Gesamtbaukosten), bis zu der das Bauvorhaben versicherbar istnicht geregelt
Versicherbare Bauvorhaben: Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung, Abrissja„Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben.“A 1-1, Seite 25
Zulässige Nutzung des Gebäudes (selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Garage, Nebengebäude)nicht geregelt
Örtlicher Geltungsbereich (Baustelle im Inland, im Ausland, Versicherungsort)ja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sind.“A 1-6.6, Seite 28
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner als Mitbauherr, Miteigentümer, Bauherrengemeinschaft)nicht geregelt
Leistungsupdate und Besitzstandsgarantie: Verbesserungen der Bedingungen und bessere Leistungen des Vorvertrags gelten mitja„Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag: a) das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum zugrundeliegenden“7., Seite 44

Bauweise und Eigenleistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Ausführung sind an befugte Fachleute vergeben (Architekt, Bauunternehmer, in Österreich befugter Ziviltechniker oder Gewerbetreibender)keine„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der von ihm selbst vorgenommenen Planung oder Bauleitung.“A 1-1.2, Seite 25
Eigenleistung des Bauherrn mitversichert (Bauen in Eigenregie, Selbsthilfe am Bau)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Bauen der Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe (Bauausführung).“A 1-1.1, Seite 25
Grenze der Eigenleistung (Betrag oder Anteil an der Bausumme, ab dem ein Zuschlag oder kein Schutz gilt)nicht geregelt
Bauleitung in eigener Regie zulässig (ohne beauftragten Bauleiter)ja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der von ihm selbst vorgenommenen Planung oder Bauleitung.“A 1-1.2, Seite 25
Haftpflicht der unentgeltlichen Bauhelfer (Familie, Freunde, Nachbarschaftshilfe) mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen.“A 1-2.1, Seite 25
Personenschäden der Bauhelfer untereinander und Ansprüche von Helfern gegen den Bauherrnnein„Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.“A 1-2.1, Seite 25
Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft Bau, Sozialversicherung oder Unfallversicherung (in Österreich AUVA, in Spanien Seguridad Social) gegen den Bauherrnja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.“A 1-6.6, Seite 28
Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber nach Baustellenverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz oder Real Decreto 1627/1997 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)nicht geregelt
Gebrauch eigener, gemieteter oder geliehener selbstfahrender Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Minibagger) auf der Baustelleja, bis zur Versicherungssumme„selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;“A 1-6.5.1, Seite 28
Kräne, Aufzüge, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtung des Bauherrnja, bis zur Versicherungssumme„die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von Turmdrehkränen.“A 1-6.5.2, Seite 28

Schäden aus dem Bauvorhaben

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle (Absicherung, Beleuchtung, Zugang Unbefugter, spielende Kinder)nicht geregelt
Sachschäden an Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden durch die Bauarbeitennicht geregelt
Schäden durch Senkungen, Erdrutsch, Erschütterungen und Rammarbeiten an Grundstücken und Gebäudenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch a) Senkungen eines Grundstücks; b) Erdrutschungen.“A 1-6.1, Seite 27
Erdarbeiten, Unterfangungen und Unterfahrungen an Nachbargebäudennicht geregelt
Abbruch- und Einreißarbeiten (Abstand zum Nachbarn, Ausschluss im Radius, Grenze)nicht geregelt
Sprengungen auf der Baustellenein„aus Herstellung, Verarbeitung und Beförderung von Sprengstoffen oder aus ihrer Lagerung zu Großhandelszwecken sowie aus Veranstaltung oder Abbrennen von Feuerwerken;“A 1-6, Seite 27
Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche ohne Verschulden (§ 906 BGB, in Österreich § 364b ABGB, in Spanien relaciones de vecindad)nicht geregelt
Schäden an Erdleitungen, Kabeln, Rohren und Kanälen (unterirdische Versorgungsleitungen) und deren Folgeschädennicht geregelt
Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen (zum Beispiel am Nachbarzaun oder an einer gemeinsamen Grenzwand)nicht geregelt
Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Baugeräten und Baustelleneinrichtungennein„Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen“A 1-7.5, Seite 29
Brand- und Explosionsschäden an Sachen Dritter, die von der Baustelle ausgehennicht geregelt
Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von Staub, Feuchtigkeit, Abwasser)nicht geregelt
Schäden nach Ende der Bauzeit, die noch aus dem Bauvorhaben stammen (Nachhaftung)nicht geregelt

Umwelt und Gewässer

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gewässerschäden durch Stoffe auf der Baustelle (Heizöl, Diesel, Baustoffe), auch Rettungskostenja, bis 3 Mio. €„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).“A 2-1.1, Seite 31
Schäden durch Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltungnein„sind Haftpflichtansprüche aus Veränderungen von Grundwasserverhältnissen;“A 1-6, Seite 27
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz, österreichischem B-UHG oder spanischer Ley 26/2007 (Boden, Gewässer, geschützte Arten)ja, bis 3 Mio. €„Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei classic bis zu 3.000.000 EUR“A 2-2.4, Seite 32
Boden- und Grundstücksverunreinigung durch die Bauarbeiten (Altlasten ausgeschlossen oder versichert)ja, bis 3 Mio. €„Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.“A 1-6.3.1, Seite 27

Erweiterungen und Abgrenzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht als Eigentümer des Baugrundstücks (Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht während der Bauzeit)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und Grundbesitzer des zu bebauenden Grundstücks und des zu errichtenden Bauwerks.“A 1-6.2, Seite 27
Unbebautes Grundstück vor Baubeginn mitversichert (ab Kauf oder Antrag bis Baubeginn)nicht geregelt
Anschlussdeckung als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nach Bezugsfertigkeit (beitragsfrei, Dauer)nicht geregelt
Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht oder Eigenheimversicherung mit eigener Grenze (Bausumme bis Betrag X)nicht geregelt
Bauleistungsversicherung im selben Werk geregelt (Schäden am eigenen Bauwerk, nur Hinweis, eigene Sparte)nicht geregelt
Bauhelfer-Unfallversicherung im selben Werk geregeltnicht geregelt
Ausschluss von Schäden am eigenen Bauvorhaben und an eigenen Sachen (Abgrenzung zur Bauleistung)ja„Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache“A 1-7.6, Seite 29
Ausschluss von Baumängeln, Gewährleistung und Erfüllungsansprüchenja„Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf“A 1-3.2, Seite 25

Abwehr und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkostenja„Der Versicherungsschutz umfasst a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und c) die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.“A 1-4.1, Seite 26
Kosten der Abwehr und Zinsen werden nicht auf die Deckungssumme angerechnetja„Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.“A 1-5.5, Seite 26
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Unfall auf der Baustelleja, bis zur Versicherungssumme„Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder“A 1-4.3, Seite 26
Rettungskosten und Kosten zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens (zum Beispiel Abstützung eines Nachbargebäudes)ja, bis zur Versicherungssumme„im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten)“A 2-1.3, Seite 31
Kosten der Beweissicherung am Nachbargebäude vor Baubeginnnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungsdauer: Beginn, Höchstdauer der Bauzeit (zum Beispiel zwei Jahre) und Ende mit Bezugsfertigkeit oder Abnahmeja„Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Bauarbeiten oder spätestens zu dem vertraglich vereinbarten Ende der Laufzei t. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Versicherungsschutz endet zur vertraglich bestimmten Zeit (Ende der Bauarbeiten oder spätestens Ende der Laufzeit).“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3
Verlängerung bei längerer Bauzeit (beitragsfrei, gegen Zuschlag oder nur auf Antrag)nein„Abschnitt B 2-1.2 Allgemeiner Teil (Verlängerungsklausel) findet keine Anwendung.“A 1-1, Seite 25
Beitragsberechnung nach Bausumme, Einmalbeitrag für die Bauzeit, Nachberechnung bei höherer Bausummenicht geregelt
Spielraum bei Überschreitung der angegebenen Bausumme ohne Anzeige oder Kürzungnicht geregelt
Obliegenheit, Bauvorschriften, Baugenehmigung und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (Folgen eines Verstoßes)nicht geregelt
Anzeigepflichten bei Änderungen (Bausumme, Bauweise, Eigenleistung, Baubeginn)ja„Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.“A 1-9.1, Seite 31
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung, Mitwirkung)ja„dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen;“B 3-3.2.2, Seite 38
Leistung bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel bewusster Verstoß gegen Sicherheitsauflagen)ja„Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.“B 3-3.3, Seite 39
Kündigung (nach Schaden, vorzeitige Beendigung bei Abbruch des Bauvorhabens, Beitragserstattung)ja„Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.“B 2-2.1, Seite 36
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Asbest, Arbeiten ohne Genehmigung, Schwarzarbeit, Gebäude über einer bestimmten Größe)ja„Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.“A 1-7.7, Seite 30

Besonderheiten der Märkte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Spanien: Haftung als promotor nach Art. 17 Ley de Ordenación de la Edificación gegenüber Dritten während der Bauzeit erfasstnicht geregelt
Spanien: Verhältnis zur Zehnjahresversicherung (seguro decenal) und zur Befreiung des autopromotor individual, falls im selben Werk geregeltnicht geregelt
Versicherungsbestätigung für Baubehörde, Bank oder Gemeinde (in Spanien certificado para la licencia de obras)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: degenia Bedingungen Bauherren-Haftpflicht DEG-BHH 2026, Tarif T26
[Seite 1] Kundeninformation Vertragsunterlagen Private Bauherren-Haftpflichtversicherung Tarif T26 (Stand Juni 2026) Seite 1 von 45 1 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 2] Produktinformationsblatt zur Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung Private Bauherren-Haftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand Juni 2026) Unternehmen: Produkt: degenia Versicherungsdienst AG Private Bauherren-Haftpflichtversicherung Deutschland Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versiche rungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Bauherren-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken während Ihres Bauvorhabens, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versicherte Sachen  Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür  Die Private Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B. Versicherungsschutz während eines Bauvorhabens. berufliche Tätigkeiten. Gegenstand der Bauherren-Haftpflichtversicherung ist es,  Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte sind. Ansprüche abzuwehren.  Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten  Der Versicherungsschutz umfasst die wesentlichen Haftungs- Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung risiken, die für Sie als Auftraggeber einer privaten Bau- vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu maßnahme (Bauherr) bestehen, wenn Sie die Arbeiten durch berücksichtigen. einen Dritten, (z.B. Architekt, Bauunternehmen) verrichten lassen (ohne gesonderte Vereinbarung ist Bauen in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe nicht versichert). Gibt es Deckungsbeschränkungen?  Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Ihrer Baustelle, Ihrem Grundstück und den darauf stehenden Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Gebäuden ausgehen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz  Im Zuge der versicherten Gefahren bei Baumaßnahmen an herausgenommen, z.B. alle Schäden: Ihrem Haus (Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und ! aus vorsätzlicher Handlung; Grabearbeiten) sind beispielsweise Schäden erfasst durch ! zwischen Mitversicherten;  umstürzendes Baumaterial und ungesicherte Schächte; ! an gepachteten oder geliehenen Sachen.  durch berechtigte Benutzung von nichtversicherungs- pflichtigen Nutz- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen; Versicherungssumme Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Wo bin ich versichert?  Die Private Bauherren-Haftpflichtversicherung gilt auch für die Baumaßnahme auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf das Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sind. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich. Seite 2 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 3] Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Bauarbeiten oder spätestens zu dem vertraglich vereinbarten Ende der Laufzei t. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Versicherungsschutz endet zur vertraglich bestimmten Zeit (Ende der Bauarbeiten oder spätestens Ende der Laufzeit). Sie oder wir können auch kündigen z.B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Nichtrealisierung des Bauvorhabens. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Seite 3 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 4] Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr. Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG, die Private Bauherren-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein beschrieben. Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung. Ihre degenia Versicherungsdienst AG Private Bauherren-Haftpflichtversicherung Inhaltsverzeichnis Information nach der Verordnung über Informationspflichten Seite 6 bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V) Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Seite 10 über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Erklärung zum Datenschutz Seite 11 Dienstleisterliste – Stand Juni 2026 Seite 20 Datenverarbeitung in der ALH Gruppe Seite 21 I Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang Seite 22 II Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 24 zur Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung der degenia Versicherungsdienst AG DEG-BHH 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026 Seite 4 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 5] III Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht- Seite 34 und Sachversicherung (Teil B) - Stand Juni 2026 IV Besondere Klauseln und Vereinbarungen Seite 43 der degenia Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung DEG-BHH 2026 (Teil A) - Stand Juni 2026 Seite 5 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 6] Information nach der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V) Die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten (§ 7 Versicherungsvertragsgesetz) regelt den Umfang der Verbraucherinformation zu Versicherungsverträgen. Nachfolgend erhalten Sie diese Informationen bzw. einen Überblick darüber, wo Sie diese entnehmen können. 1. Identität des Versicherers Zu a): Alte Leipziger Versicherung AG Es gelten – je nach beantragtem Versicherungsumfang – die Alte Leipziger-Platz 1 nachfolgenden Versicherungsbedingungen: 61440 Oberursel Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Jochen Kriegmeier Private Bauherren-Haftpflichtversicherung Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privaten Bauherren- Sitz Oberursel (Taunus) Haftpflichtversicherung der degenia Versicherungsdienst AG Rechtsform Aktiengesellschaft DEG-BHH 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026 Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HRB 1585 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Willenserklärungen richten Sie Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht- und bitte in Textform an diese Anschrift. Die Vertreter sind zu deren Sachversicherung (Teil B) – Stand Juni 2026 Entgegennahmen nicht bevollmächtigt. Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia 2. Identität eines Vertreters des Versicherers in der Europäischen Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Union in dem Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben der Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung – entfällt – DEG-BHH 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026 3. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Zu b): Alte Leipziger Versicherung AG Alte Leipziger-Platz 1 Private Bauherren-Haftpflichtversicherung 61440 Oberursel Wir schützen Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. 4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und zuständiges Fälligkeit der Leistung Aufsichtsamt Sie erhalten die vereinbarte Leistung nach Eintritt des Versicherungsfalls Unsere Hauptgeschäftstätigkeit besteht im Betrieb von Haftpflicht-, und Feststellung unserer Leistungspflicht. Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen. Zuständiges Aufsichtsamt: Erfüllung der Leistung Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht Wir zahlen im Versicherungsfall bis zu Höhe der jeweils vereinbarten Bereich Versicherungsaufsicht Versicherungssumme, Entschädigungsgrenze bzw. Höchstentschädigung. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Hinweis: Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Fälligkeit sowie Erfüllung 5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG unserer Leistungen sind, je nach beantragtem Umfang, in den Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in allgemeinen Versicherungsbedingungen, Deklarationen, Klauseln, BBR, Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach: Risikobeschreibungen, Zusatzbedingungen und Geschriebene degenia Versicherungsdienst AG Bedingungen geregelt. Brückes 63 – 63 A 55545 Bad Kreuznach 8. Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer) sonstigen Preisbestandteile Vorstand: Halime Koppius Diese Angaben entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221 Antrag. Die zu zahlende Prämie enthält die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Versicherungssteuer. 6. Angaben für das Bestehen eines Garantiefonds u.ä. Bei Versicherungen, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Betrieb von 9. Zusätzlich anfallende Kosten sowie weitere Steuern, Gebühren Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen besteht, entfällt oder Kosten das Erfordernis für einen Garantiefonds u. ä. Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht erhoben. 7. Angaben über die wesentlichen Merkmale der Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine Versicherungsleistung, insbesondere weiteren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Prämienverzug a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen zusätzliche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können. Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarif- bestimmungen 10. Einzelheiten zur Prämienzahlung und Zahlungsweise Damit wir Ihnen Versicherungsschutz gewähren können, sind die b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der vereinbarten Prämien im Voraus zu zahlen. Beachten Sie, dass die Leistung des Versicherers. Erstprämie von den unter Ziffer 8 aufgeführten Prämien abweichen kann. Versicherungsbeginn und -ablauf entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Seite 6 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 7] Erste oder einmalige Prämie Beginn des Versicherungsschutzes Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von dem Bestehen Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginn, wenn Sie die erste oder einmalige Prämie vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen rechtzeitig zahlen. Versicherungsbeginns zu zahlen. Über das, was rechtzeitig ist, informieren wir sie ausführlich unter Ziffer Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor 10. Vertragsabschluss, so müssen Sie die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheines zahlen. Bitte beachten Sie: Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den getroffenen Wenn Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig zahlen, Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen beginnt Ihr Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung. Monat nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Bitte lesen Sie die wichtige Belehrung über die Folgen einer Nichtzahlung der ersten oder einmaligen Prämie: Frist in der Sie an den Antrag gebunden sind (Bindefrist) Sie sind einen Monat lang an den Antrag gebunden. Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, 14. Widerrufsbelehrung wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten Abschnitt 1 haben. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Außerdem können wir, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, vom Vertrag Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücktreten. ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie widerrufen. die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen • der Versicherungsschein, Folgeprämie • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Die Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen fällig. Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, Grundsätzlich gilt • diese Belehrung, Die Prämienschuld ist erfüllt, wenn die Überweisung von Ihrem Konto • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – nur für angewiesen wurde und dieses eine ausreichende Deckung zur Verbraucher Durchführung der Überweisung aufweist. Sollte die Überweisung mittels • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen Bareinzahlung erfolgen, gilt die Prämienschuld mit der Einzahlung der jeweils in Textform zugegangen sind. fälligen Prämie beim entsprechenden Geldinstitut als erfüllt. Im Fall des Prämieneinzugs über das Lastschriftverfahren ist die Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Prämienschuld erfüllt, wenn zum Zeitpunkt der Abbuchung das Widerrufs. angegebene Konto eine ausreichende Deckung aufweist, die die Vornahme der Abbuchung gestattet Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.degenia.de/vertrag-widerrufen ausüben. Wenn Sie diese Online- Hinweis: Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Weitere Regelungen zum Beginn des Versicherungsschutzes, zur Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie, zur Fälligkeit der Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Folgeprämien und zur Rechtzeitigkeit der Zahlung sind in den Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Der Widerruf ist zu richten an: 11. Angaben über die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur degenia Versicherungsdienst AG Verfügung gestellten Informationen und des Preises Brückes 63 – 63 a, Das Ihnen unterbreitete Angebot hat eine Gültigkeit von 4 Wochen und 55545 Bad Kreuznach gilt vorbehaltlich einer Änderung der vom Gesetzgeber festgelegten Fax-Nr.: 0671/84003-29, Versicherungssteuer sowie einer endgültigen Risikoprüfung. E-Mail: info@degenia.de 12. Hinweis auf mögliche Schwankungen der verwendeten Widerrufsfolgen Finanzinstrumente Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist und Entfällt prinzipiell bei Versicherungen, deren Hauptgeschäfts-tätigkeit im haben Sie ausdrücklich zugestimmt (soweit nach den gesetzlichen Betrieb von Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen Bestimmungen erforderlich), endet im Falle eines wirksamen Widerrufs besteht. der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der 13. Angaben über das Zustandekommen des Vertrages, Prämie zurückzugewähren. Beginn des Versicherungsschutzes und zur Bindefrist und zum vorläufigen Versicherungsschutz Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der Der Versicherungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall Willenserklärungen zustande. einbehalten. Dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 Ihre Willenserklärung ist der Antrag, den Sie stellen und unsere der Jahresprämie bzw. 1/30 der Monatsprämie multipliziert mit der Willenserklärung ist der Versicherungsschein oder eine Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe Annahmebestätigung. der Prämie entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen. Der Versicherungsvertrag kommt mit Zugang unserer Annahmeerklärung Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, oder des Versicherungsscheines zustande. so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren sind. Seite 7 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 8] Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, Widerrufserklärung. gegenüber der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung Informationen einer hervorgehobenen und deutlich des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer gestalteten Form; Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Ihnen 10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; dürfen durch die Ausübung des Widerrufsrechts keine Kosten entstehen. 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Besondere Hinweise Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer Informationen einer hervorgehobenen und deutlich vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. gestalteten Form; Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Sofern Sie nicht 12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, verlängert Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor sich diese Frist. Das Widerrufsrecht erlischt sodann spätestens zwölf Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt; Monate und vierzehn Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages. das auf den Vertrag anwendbare Recht; eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das Abschnitt 2 zuständige Gericht; Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren 13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in Informationen diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten Informationen werden werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen; Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen 14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu Beschwerde- und Rechtbehelfsverfahren und gegebenenfalls stellen: die Voraussetzungen für diesen Zugang; 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der unberührt bleibt; Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige 15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie Registernummer; die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Aufsichtsbehörde. Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ende der Widerrufsbelehrung Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung Wurde mit dem Versicherungsschein ein bereits bestehender Vertrag durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich erweitert oder geändert, so bezieht sich das Widerrufsrecht nur auf die der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen erweiterten oder geänderten Vertragsteile. die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 15. Vertragslaufzeit 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; Die für den Vertrag geltende Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer Leistung des Versicherers; verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln Dies gilt nicht für Verträge mit einmaliger Prämie oder für Verträge ohne auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere Verlängerungsvereinbarung. selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, 16. Beendigung eines Vertrages Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen Der jeweilige Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen – ggf. eine Überprüfung des Preises ermöglichen; auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit – von Ihnen gekündigt 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, werden. Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung gegenüber der insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; degenia Versicherungsdienst AG in Textform zu erfolgen hat. 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer Kündigung zum Ablauf befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; Die Verträge gemäß Punkt 14 können von Ihnen zum Ablauf, bei einer 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, vereinbarten Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren zum Schluss des insbesondere über den Beginn der Versicherung und des dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres, unter Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; Seite 8 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 9] Kündigung nach dem Versicherungsfall degenia Versicherungsdienst AG Haftpflichtversicherung: Brückes 63 – 63 A Haben wir nach Eintritt des Versicherungsfalles Ihren Anspruch auf 55545 Bad Kreuznach Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, können Sie das E-Mail: info@degenia.de Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder er-folgen. Sie wird sofort nach Zugang bei uns wirksam. Sie können auch um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, jeden späteren Zeitpunkt zur Wirksamkeit bestimmen, spätestens gilt: jedoch den Ablauf des Versicherungsjahres. Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden. Kündigung nach Risikowegfall Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, Versicherungsombudsmann e.V. erlöschen die Versicherungsverträge, jedoch frühestens zu dem Postfach 080632, 10006 Berlin Zeitpunkt zu dem wir Kenntnis vom Wegfall des Risikos erlangt haben. Telefon: 0800/3696000 Telefax: 0800/3699000 Kündigung bei Prämienerhöhungen oder Minderung des E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Versicherungsschutzes ohne Ausgleich Internet: www.versicherungsombudsmann.de Erhöht sich aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und kostenfrei den betreffenden Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen. dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Gleiches gilt, wenn sich der Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne dass die Prämie entsprechend angepasst wird. 21. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob 17. Rechtsgrundlagen bei Vertragsanbahnung ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften Deutschland. beachtet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich, aber nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte 18. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die Bereich Versicherungsaufsicht gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz Oberursel (Taunus). Ist der Graurheindorfer Straße 108 Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht seines 53117 Bonn Wohnsitzes zuständig. Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer 22. Allgemeine Hinweise/Schlusserklärung müssen Benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, wenn • bei einer natürlichen Person bei dem für ihren Wohnsitz • sich Ihre Anschrift oder der Versicherungsort ändert; zuständigen Gericht, • eine Gefahrerhöhung eintritt; • bei einer juristischen Person bei dem für ihren Sitz oder ihre • die versicherten Sachen veräußert werden; Niederlassung zuständigen Gericht erhoben werden. • ein Schadenfall eintritt. Beachten Sie bitte gesetzliche, behördlich angeordnete oder etwa 19. Sprache vereinbarte Sicherheitsvorschriften. Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der Besondere Vereinbarungen Vertragslaufzeit ist deutsch. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie der Versicherer durch Aufnahme in das Vertragsdokument bestätigt. 20. Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Wenn Sie einmal mit unserem Service nicht zufrieden oder mit einer Entscheidung nicht einverstanden sein sollten, können Sie sich an den Servicebeauftragten des Vorstandes wenden: Seite 9 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 10] Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat es notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig kündigen. beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur eine geringe Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch Bedeutung bei-messen. Personenbezogene Angaben (z. B. zur bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Unfallversicherung) die Sie nicht gegenüber dem Bedingungen, geschlossen hätten. Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch degenia Versicherungsdienst AG bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu Brückes 63 – 63a, 55545 Bad Kreuznach anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die in Textform nachzuholen. Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Ausübung unserer Rechte nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Anzeige verpflichtet. Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht Anzeigepflicht verletzt wird? begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht arglistig verletzt haben. richtig angegebene Umstand Stellvertretung durch eine andere Person • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person Versicherungsfalles vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Leistungspflicht Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welche der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt: entspricht. Wird mit diesem Antrag ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder geändert, so bezieht sich die Mitteilung über die Folgen der gesetzlichen Kündigung Anzeigepflicht nur auf die erweiterten oder geänderten Vertragsteile. Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, Seite 10 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 11] Erklärung zum Datenschutz A. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018 vor-vertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO. in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages) Mit der DSGVO werden die Regeln für die Verarbeitung von erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 a) personenbezogenen Daten vereinheitlicht. Dadurch wird der Schutz von i. V. m. Artikel 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen personenbezogenen Daten insgesamt sichergestellt und der freie Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 j) Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union gewährleistet. DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Die neuen Vorschriften der DSGVO sehen insbesondere ein hohes Maß Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns an Transparenz bei der Datenverarbeitung und umfassende Rechte der oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO). betroffenen Personen vor. Dies kann insbesondere erforderlich sein: • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Informationen zum Datenschutz finden Sie auch im Internet unter: • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und www.alte-leipziger.de/datenschutz für andere Produkte der Unternehmen des Alte Leipziger – Hallesche Konzern sowie für Markt- und Meinungsumfragen, Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie als unseren Versicherten über • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Alte insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Leipziger und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten Rechte. können. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Alte Leipziger Versicherung AG, Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Telefon: 06171 66 02, E-Mail-Adresse: sach@alte-leipziger.de Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Der Datenschutzbeauftragte ist gemäß DSGVO nicht der Verantwortliche dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Beantwortung Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. datenschutzrechtlicher Fragen er-folgt in der Regel in Zusammenarbeit mit den für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zuständigen Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht Mitarbeitern. Sie erreichen unser Datenschutzmanagement bzw. genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der unseren Datenschutzbeauftragten per Post unter der genannten Adresse gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren. mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail unter: datenschutz@alte-leipziger.de. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdaten- erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen schutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über Bestimmungen des Versicherungsvertrags-gesetzes (VVG) sowie aller das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die »Verhaltensregeln für den Umgang mit personen- Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen bezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft« werden Sie durch die ALTE LEIPZIGER unterrichtet und um Einwilligung verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die gebeten. Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter www.alte-leipziger.de/code-of- Vermittler: conduct abrufen. Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und Leistungsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienst- Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder leistungsangelegenheiten benötigen. Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Datenverarbeitung im Alte Leipziger – Hallesche Konzern: Schaden ist. Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unseres Konzerns nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die im Konzern Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen des Konzerns besteht, können Ihre Daten etwa zur Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Vorgaben. Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für Unternehmen des Konzerns verarbeitet werden. In unserer eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen. Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen. Seite 11 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 12] Externe Dienstleister: und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten, mit dem vom Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Versicherungsnehmer im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen Bonitätsauskünfte bestehen, können Sie der Übersicht im Anhang sowie in der jeweils Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, aktuellen Version auf unserer Internetseite entnehmen unter www.alte- fragen wir bei der SCHUFA Holding AG (Privatschutz, Gewerbe) oder bei leipziger.de/dienstleisterliste. der infoscore Consumer Data GmbH (Kraftfahrt) Informationen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Nähere Weitere Empfänger: Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt C (SCHUFA), Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere dem Abschnitt D (infoscore) bzw. dem Abschnitt E (Creditreform). Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden B. Hinweis- und Informationssystem (HIS) oder Strafverfolgungsbehörden). Information über den Datenaustausch mit der Besurance HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO Dauer der Datenspeicherung Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Abschluss Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der Schadenbearbeitung genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder vorkommen, dass personen-bezogene Daten für die Zeit aufbewahrt Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Besurance HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage) können. Die Besurance Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit HIS GmbH überprüft an-hand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und zu Ihrem Versicherungsobjekt im »Hinweis- und Informationssystem der Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Versicherungswirtschaft« (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre nach Beendigung hindeuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer des Vertrages. früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden Betroffenenrechte Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten, Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person die auf-grund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter der Besurance HIS GmbH an uns, das anfragende Versiche- bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer rungsunternehmen, übermittelt. Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internetseiten: bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und www.besurance-his.de. maschinenlesbaren Format zustehen. Zwecke der Datenverarbeitung der Besurance HIS GmbH Widerspruchsrecht Die Besurance HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Verantwortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Versicherungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbezieh-bare Daten, um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, Versicherungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer bei diesen Daten um Angaben zu erhöhten Risiken oder um besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung Datenverarbeitung sprechen. eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungs- unternehmen) hindeuten können. Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutz- Die Besurance HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf aufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutz- Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die aufsichtsbehörde ist: Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem Die Besurance HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den (HIS) der Besurance HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich die sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung zur Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS Verfügung. erforderlich. Nähere In-formationen dazu entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hin-weisen zum HIS (Abschnitt B). Herkunft der Daten der Besurance HIS GmbH Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Datenaustausch mit früheren Versicherern Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden. Um die Angaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss des Versicherungs-vertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheits- Kategorien der personenbezogenen Daten rabattes in der Kfz-Haft-pflichtversicherung) bzw. die Angaben des Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen Versicherungsunternehmens werden von der Besurance HIS GmbH – Seite 12 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 13] abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage • Ggf. FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahrzeug ist die oder Einmeldung mit den dazu genutzten personenbezogenen Daten Beifügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. oder Teil II zum Nachweis der Haltereigenschaft erforderlich. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. • Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch erforderlich, das das Eigentum belegt (z.B. Kopie des ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem Grundbuchauszugs oder Kaufvertrags). gesondert informiert werden, speichert die Besurance HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises (Vorder- hindeuten können, sofern solche Informationen an das HIS gemeldet und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der Besurance HIS GmbH die wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Identifizierung Ihrer Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter: www.besurance- Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu his.de/selbstauskunft/ bei der Besurance HIS GmbH beantragen. Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauftragten Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden Gebäudeschäden. Telefon: 0151/ 50691844 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Besurance HIS GmbH ist Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit Sitz oder zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per Niederlassung in Deutschland sowie im Einzelfall im Rahmen von E-Mail unter folgender Adresse erreichbar: Ermittlungsverfahren staatliche Ermittlungsbehörden. datenschutz@besurance-his.de. Dauer der Datenspeicherung C. SCHUFA Die Besurance HIS GmbH speichert Informationen über Personen gemäß Information gemäß Artikel 14 DSGVO Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit. 1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, gelöscht. Telefon: +49 (0)611-92780 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o. g. Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt: Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter • Personenbezogene Daten (Name, Adresse und datenschutz@schufa.de erreichbar. Geburtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger 2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA Speicherung gelöscht. Sofern in dem genannten Zeitraum 2.1 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, eine erneute Einmeldung zu einer Person erfolgt, führt dies die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden zur Verlängerung der Speicherung der personenbezogenen Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten Daten um weitere vier Jahre. Die maximale Speicherdauer Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von beträgt in diesen Fällen 10 Jahre. natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur Betroffenenrechte dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Diese Rechte nach Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Artikel 15 bis 18 DSGVO können gegenüber der Besurance HIS GmbH Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die unter der unten genannten Adresse geltend gemacht werden. Darüber Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die Besurance HIS GmbH Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, zuständige Aufsichtsbehörde – Der Hessische Beauftragte für Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Wiesbaden – zu wenden. Hinsichtlich der Meldung von Daten an das HIS Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention, ist die für das Versicherungsunternehmen zu-ständige Datenschutz- Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kunden-betreuung aufsichtsbehörde zuständig. oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus SCHUFA gemäß Artikel 14 Absatz 4 DSGVO informieren. Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, unter der unten genannten Adresse widersprochen werden. 2.2 Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die Besurance HIS GmbH zu Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespeichert hat erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Artikels 6 und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt Ihnen die Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der Besurance HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort unentgeltlich eine berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten sog. Selbstauskunft anfordern. Wir bitten Sie, zu berücksichtigen, dass erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und die Besurance HIS GmbH aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner Dritte zu vermeiden, benötigt die Besurance HIS GmbH folgende widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Angaben von Ihnen: Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung • Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten • Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) personenbezogenen Daten. sowie ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre Seite 13 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 14] 2.3 Herkunft der Daten • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasing- oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau unternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 nach drei Jahren. genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus • Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs- oder Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenz- Speicherung erforderlich ist. bekanntmachungen). 3. Betroffenenrechte 2.4 Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf werden (Personendaten, Zahlungsverhalten und Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel Vertragstreue) 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO und das Recht • Personendaten, z. B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO. Die SCHUFA auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG, • Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch Durchführung eines Geschäftes (z. B. Girokonten, unter +49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein Internet-Formular unter Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Basiskonten) sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen • Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Erledigung • Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person Bonitätstäuschungen ergeben, widersprochen wer den. • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an SCHUFA • Scorewerte Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln. 2.5 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie 4. Profilbildung (Scoring) ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Angemessenheits-beschluss der Europäischen Kommission existiert) Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und ansässige Vertragspartner gemäß Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Artikel 28 DSGVO sowie Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zu dem SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen. SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt 2.6 Dauer der Datenspeicherung die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu bestimmte Zeit. statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Risikowahrscheinlichkeiten. Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung gelöscht: verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede ein zelne • Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, • Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikations- Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige konten oder Energiekonten), Informationen über Verträge, personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z. B. Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden, besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung. Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Voll- Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der streckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vor- DSGVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten zeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. Scoreberechnung. Seite 14 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 15] Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit wirtschaftlichem Risiko Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein gegeben (z. B. Rechnungskauf, Kreditvergabe, Abschluss eines durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche Mobilfunk-, Festnetz- oder Versicherungsvertrages). zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA 4. Kategorien der personenbezogenen Daten der ICD gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score Von der ICD werden Stammdaten (Name, Vorname(n), Geburtsdatum, alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss Daten zu gesetzlichen Vertretern, Anschrift(en), Telefon-nummer(n), abzulehnen. E-Mail-Adresse(n)), Informationen zum vertragswidrigen Zahlungs- verhalten (siehe auch Ziffer 5), Statusdaten, zu Schuldner- Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur verzeichniseintragungen, (Privat-) Insolvenzverfahren und zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de postalischen (Nicht-)Erreichbarkeit sowie entsprechende erhältlich. Wahrscheinlichkeits- bzw. Scorewerte oder Indexwerte verarbeitet bzw. gespeichert. Daneben wer-den Statusdaten, Anlagedaten und D. infoscore Consumer data GmbH (»ICD«) Kundendaten zum Nachmeldeverfahren verarbeitet. Information gemäß Artikel 14 DSGVO 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie Darüber hinaus werden die entsprechenden Anfragedaten gespeichert. des betrieblichen Datenschutzbeauftragten infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden 5. Herkunft der Daten der ICD Die Daten der ICD stammen aus den amtlichen Insolvenzveröffentlichun- Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o. a. gen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die bei den zentralen Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: ICD- Vollstreckungsgerichten geführt werden. Dazu kommen Informationen Datenschutz@experian.com erreichbar. von Vertragspartnern der ICD über vertragswidriges Zahlungsverhalten, basierend auf gerichtlichen sowie außergerichtlichen 2. Zwecke der Datenverarbeitung der ICD Inkassomaßnahmen. Wir erhalten zudem von teilnehmenden Die ICD verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um ihren Teilnehmern Informationen, dass für ein Dauerschuldverhältnis (bspw. Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit Girokonto) ein wirtschaftliches Risiko besteht bzw. endet, damit die ICD von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Prüfung der während dieser Laufzeit ereignisbezogene Mitteilungen zu neu Erreichbarkeit von Personen unter den von diesen angegebenen hinzugekommenen oder geänderten Negativinformationen an die Bank Adressen zu geben. Hierzu werden auch Wahrscheinlichkeits- bzw. übermitteln können. Scoringwerte oder Indexwerte errechnet und übermittelt. Solche Auskünfte sind notwendig und erlaubt, um zum Beispiel das Darüber hinaus werden personenbezogene Daten (siehe Ziffer 4) aus Zahlungsausfallrisiko bei einer Kreditvergabe, beim Rechnungskauf oder den Anfragen von Vertragspartnern der ICD, gespeichert sowie Daten bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vorab einschätzen zu von Adressdienstleistern oder anderen Auskunfteien gespeichert. Die können. Die Datenverarbeitung und die darauf basierenden Adress-daten werden von der AZ Direct GmbH, Carl-Bertelsmann-Straße Auskunftserteilungen der ICD dienen gleichzeitig der Bewahrung der 161, 33311 Gütersloh, übermittelt. Auskunftsempfänger vor wirtschaftlichen Verlusten und schützen Verbraucher gleichzeitig vor der Gefahr der übermäßigen Verschuldung. 6. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Identitäts- und Daten der ICD Altersprüfung, Kundenmanagement, Unterstützung der Bank bei Empfänger sind grundsätzlich nur Vertragspartner der ICD. Dies sind laufender Risikosteuerung einer bestehenden Kreditexponierung, insbesondere Unternehmen, die ein wirtschaftliches Risiko tragen und Betrugsprävention, Anschriftenermittlung, Geldwäscheprävention, ihren Sitz im europäischen Wirtschaftsraum oder ggf. einem Drittstaat Risikosteuerung, Festlegung von Zahlarten oder Konditionen, sowie zur haben. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eCommerce-, Tarifierung sowie zur Unterstützung behördlicher Ermittlungen. Neben Telekommunikations- und Versicherungsunternehmen, Finanz- den vorgenannten Zwecken verarbeitet die ICD personenbezogene dienstleister (z. B. Banken, Kreditkartenanbieter), Energieversorgungs- Daten auch zu weiteren Zwecken (z. B. Forschung und Entwicklung und andere Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu insbesondere zur Durchführung wissenschaftlichen Forschungs- den Empfängern solche Unternehmen, die Forderungen einziehen, wie projekten, Nachverfolgung und Geltendmachung rechtlicher Ansprüche etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen, Rechtsanwälte, und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Anonymisierung der Adressdienstleister sowie (interne und externe) Dienstleister oder Daten, Abrechnung gegenüber Kunden oder Dienstleistern, Weiter- Kooperationspartner der ICD (z. B. Softwareentwickler, Support/ entwicklung von Dienstleistungen und Produkten oder Wartung, Rechenzentrum, Universitäten und Forschungseinrichtungen Qualitätsanalysen). sowie Post-dienstleister), Behörden oder andere Stellen, die mit der Wahrnehmung einer Aufgabe betraut sind, die im öffentlichen Interesse 3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung der ICD liegt, oder andere Auskunfteien. Empfänger außerhalb des der Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der zuständi- Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums fallen gen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet ist. Die Verarbeitung der entweder unter einen gültigen Angemessenheitsbeschluss oder haben Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung gemäß Artikel 6 die erforderlichen Standardvertrags-klauseln zur Sicherstellung eines Absatz 1 a i. V. m. Artikel 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf adäquaten Datenschutzniveaus bei der Verarbeitung von Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 e DSGVO, soweit die Verarbeitung für personenbezogenen Daten unterzeichnet. Zudem werden – soweit dies die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen nach anwendbaren Datenschutzgesetzen erforderlich ist – weitere Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt oder auf ergänzende Schutzmaßnahmen (z.B. Verschlüsselung und zusätzliche Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur vertragliche Regelungen) ergriffen, um ein angemessenes Schutzniveau Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines für die personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dritten erforderlich ist und sofern die Interessen und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personen-bezogener Daten 7. Dauer der Datenspeicherung der ICD erfordern, nicht überwiegen. Die ICD stellt ihren Vertragspartnern die Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Informationen nur dann zur Verfügung, wenn eine Einwilligung des Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung i.S.d. Artikel 17 Absatz 1 a) Betroffenen vorliegt, die Voraussetzungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 e DSGVO notwendig ist. Die bei der ICD zur Anwendung kommenden Prüf- DSGVO oder von den Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse hieran und Lösch fristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Seite 15 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 16] Conduct) der im Verband Die Wirtschaftsauskunfteien e.V. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuelle Anschrift (Straße, zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen. Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre (dies dient der Vollständigkeit der zu erteilenden Auskunft). • Informationen über fällige, offene und – bei Übermittlung an Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises beifügen, die ICD – unbestrittene Forderungen bleiben grundsätzlich für erleichtern Sie der ICD die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden drei Jahre gespeichert. Wird der Ausgleich der Forderung damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via bekannt gegeben, erfolgt eine Löschung der Internet unter https://www.experian.de/selbstauskunft beantragen. personenbezogenen Daten grundsätzlich taggenau drei Jahre danach. Abweichend davon werden Informationen nach 18 9. Profilbildung/Profiling/Scoring Monaten gelöscht, wenn der ICD bis zu diesem Zeitpunkt Die ICD berechnet sogenannte Scorewerte. Diese Werte geben eine Ein- keine weiteren Negativdaten gemeldet werden, keine schätzung darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihren Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Zah-lungsverpflichtungen nachkommt – zum Beispiel bei einem Kredit Insolvenzbekanntmachungen vorliegen und der Ausgleich der oder einem Rechnungskauf. Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung erfolgte. Wie entsteht ein Scorewert? • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Der Scorewert wird aus verschiedenen Informationen berechnet, die ICD Vollstreckungsgerichte (Eintragungen nach § 882 c Absatz 1 über eine Person gespeichert hat. Dazu gehören z. B. Angaben über Satz 1 Nr. 1 – 3 ZPO) werden taggenau nach drei Jahren frühere Zahlungsausfälle, Einträge in öffentliche Register (wie das gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der ICD eine Löschung durch Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen), das Alter und das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. Geschlecht sowie Daten zur Adresse (z. B. wie viele Personen dort • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder gemeldet sind oder ob es in der Umgebung Zahlungsausfälle gab). Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau sechs Diese Daten werden unterschiedlich stark berücksichtigt – z. B. haben Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach aktuelle Zahlungsausfälle meist einen größeren Einfluss als ältere. Mit Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. einem mathematisch-statistischen Verfahren wird der Scorewert • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages berechnet. ICD verwendet dafür bewährte Methoden, die regelmäßig mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen von unabhängigen Gutachtern überprüft werden. oder über die Versagung der Restschuldbefreiung werden taggenau nach drei Jahren gelöscht. Was beeinflusst den Score? • Angaben über Anfragen werden spätestens taggenau nach Beispielhaft gilt: Wenn Sie kürzlich eine Rechnung nicht bezahlt haben, drei Jahren gelöscht. kann sich Ihr Score verschlechtern. Wenn Sie regelmäßig pünktlich • Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; zahlen, kann sich Ihr Score verbessern. Auch Änderungen Ihrer Adresse danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der oder neue Informationen können den Score beeinflussen. fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Was passiert bei fehlerhaften Daten? ist. Wenn Sie feststellen, dass Daten über Sie falsch oder veraltet sind, können Sie eine Berichtigung beantragen. Nach erfolgreicher Korrektur Daten zu weiteren Zwecken (siehe Ziffer 2) werden unter anderem nach wird Ihr Score neu berechnet. So kann sich Ihr Scorewert ändern. Erreichen der jeweiligen Zwecke gelöscht. Weitere Details über die Dauer der Datenspeicherung sind im Code of Conduct unter Wer nutzt den Score? https://www.die-wirtschaftsauskunfteien.de/code-of-conduct zu finden. ICD selbst trifft keine Entscheidungen über Verträge oder Zahlarten. Die Entscheidung liegt allein bei dem Unternehmen, das Ihre Daten bei ICD 8. Betroffenenrechte gegenüber der ICD abfragt – z. B. eine Bank, ein Versandhändler oder ein Vermieter. Diese Jede betroffene Person hat gegenüber der ICD das Recht auf Auskunft nutzen den Score als Unterstützung bei ihrer Entscheidung. nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Was ist mit Geschäftsgeheimnissen? Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie – wenn Manche Details zur Berechnung des Scores sind geschützt, z. B. weil sie die Verarbeitung auf einer Einwilligung der betroffenen Person gemäß Rückschlüsse auf andere Personen zulassen oder Geschäftsgeheimnisse Artikel 6 Absatz 1 a beruht – das Recht auf Datenübertragbarkeit nach enthalten. Dennoch stellt ICD sicher, dass Sie als betroffene Person Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die ausreichend verständliche Informationen erhalten. Falls nötig, kann eine für die ICD zuständige Aufsichtsbehörde – Der Landesbeauftragte für Datenschutzbehörde prüfen, ob weitere Informationen offengelegt den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, werden müssen. Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart – zu beschweren. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Welche Daten werden nicht verwendet? Vertragspartner wider-rufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, ICD verwendet keine sensiblen Daten wie z. B. Angaben zur Herkunft, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Religion oder politischen Einstellung. Auch die Ausübung Ihrer Rechte Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf nach der DSGVO (z. B. Auskunft oder Berichtigung) hat keinen Einfluss verarbeiteten personenbezogenen Daten. auf Ihren Score. Informationen zum Scoring enthalten auch unsere FAQ Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus https://www.experian.de/selbstauskunft/selbstauskunft-faqs. Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, gegenüber der ICD widersprochen werden. E. Creditreform Information für Betroffene gemäß Artikel 14 DSGVO Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die ICD zu Ihrer Person Verantwortlich im Sinne des Artikel 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat, teilt Ihnen die Creditreform Bad Homburg/Limburg Fritscher und Schmitt KG, ICD das gerne im Rahmen einer – unentgeltlichen - schriftlichen Horexstraße 3, 61352 Bad Homburg, Tel. 06172-9860-0, Fax 06172-9860- Selbstauskunft mit. Die ICD bittet um Ihr Verständnis, dass sie aus 10, E-Mail info@bad-homburg.creditreform.de. datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Telefon Unseren Datenschutzbeauftragten Michael Vosberg erreichen Sie unter nicht möglich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte Tel. 06172-9860-39, Fax 06172-9860-9539, E-Mail m.vosberg@bad- zu vermeiden, benötigt die ICD folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf. homburg.creditreform.de Seite 16 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 17] In unserer Datenbank werden insbesondere Angaben gespeichert über Sie können sich über die Verarbeitung der Daten durch uns bei dem für den Namen, die Firmierung, die Anschrift, den Familienstand, die Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz berufliche Tätigkeit und die Vermögensverhältnisse, etwaige beschweren. Verbindlichkeiten sowie Hinweise zum Zahlungsverhalten. Die Übermittlung Ihrer Daten an uns ist weder gesetzlich noch Die Daten stammen zum Teil aus öffentlich zugänglichen Quellen wie vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss erforderlich. öffentlichen Registern, dem Internet, der Presse und sonstigen Medien Sie sind nicht verpflichtet, uns die gewünschten Daten zu überlassen. sowie aus der Übermittlung von Daten über offene Forderungen. Geben Sie uns Ihre Daten nicht, kann dieser Umstand Ihrem Kreditgeber oder Lieferanten die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit erschweren oder Zweck der Verarbeitung der erhobenen Daten ist die Erteilung von unmöglich machen, was wiederum zur Folge haben kann, dass Ihnen ein Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person/Firma Kredit oder eine Vorleistung des Lieferanten verweigert wird. einschließlich sonstiger bonitätsrelevanter Informationen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1f) EU-DSGVO. Widerspruchsrecht: Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus Auskünfte über die bei uns gespeicherten Daten dürfen gemäß Artikel 6 zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Absatz 1f) EU-DSGVO nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft überwiegen, oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus erfolgt dies auf Basis der sog. Standardvertragsklauseln, die Sie unter einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und folgendem Link nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer https://www.lda.bayern.de/media/eu_standardvertragsklauseln.pdf Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich einsehen oder sich zusenden lassen können. vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Berechtigte Interessen im vorgenannten Sinn können sein: F. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, von Gesundheitsdaten und geschützter Daten Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, überfällige Forderung, Vollstreckungsauskunft. gemäß § 203 StGB sowie Schweigepflicht- entbindungserklärung Zu unseren Kunden zählen sowohl im Inland als auch im Ausland tätige Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Kredit-institute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungs- enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, managements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gegen Rechnung liefern Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag/diese bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil Angebotsanforderung und den Vertrag erheben und verwenden zu der in der Wirtschaftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die dürfen, benötigt die Alte Leipziger daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Nutzung für Einwilligung(en). Adresshandels- und Werbe-zwecke, sowie die Herstellung entsprechender Datenträger genutzt. Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die Alte Leipziger ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder Die Daten werden so lange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.B. Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst vier Jahren. Assistance-Dienstleister, Rückversicherer, Hinweis- und Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, Informationssystem (HIS) weiterleiten zu dürfen. andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der oben angegebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Einzelheiten können hin, dass die Leistungsbearbeitung bei einem Unfallversicherungsvertrag Sie den vom Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ aufgestellten ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Regel nicht möglich sein „Verhaltensregeln für die Prüf- und Lösch-fristen von wird. personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien“ entnehmen. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten durch die ALTE LEIPZIGER Sie haben ein Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person selbst (unter 1), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der ALTE gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch LEIPZIGER (unter 2) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. 3). Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der Daten. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Sind Ihre Daten unvollständig, so haben Sie einen Anspruch auf Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung Vervollständigung der Daten. nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der von uns gespeicherten 1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit Gesundheitsdaten durch die Alte Leipziger zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Ich willige ein, dass die Alte Leipziger die von mir in diesem Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Antrag/dieser Angebotsanforderung und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist. Seite 17 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 18] 2. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach Ihre personenbezogenen Daten werden von der Rückversicherung nur zu § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Alte Leipziger Gesundheitsdaten an eine Rückversicherung werden Sie durch die Alte Die Alte Leipziger verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf Leipziger unterrichtet. die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an 2.1 Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken (Unternehmen oder Personen) verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Alte Die Alte Leipziger führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leipziger tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht immer selbst 2.3 Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Alte Leipziger – Hallesche Konzern oder einer anderen Stelle. Werden Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt derzeit die Besurance HIS GmbH (Besurance HIS GmbH, Kreuzberger die Alte Leipziger Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und so-weit Ring 68, 65205 Wiesbaden, www.informa-his.de) betreibt. erforderlich für die anderen Stellen. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken kann die Alte Leipziger an das HIS melden. Die Alte Die Alte Leipziger führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Leipziger und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Gesundheitsdaten für die Alte Leipziger erheben, verarbeiten oder Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB Liste finden Sie unter Buchstabe B. Eine aktuelle Liste kann auch im geschützten Daten benötigt die Alte Leipziger Ihre Schweigepflicht- Internet unter www.alte-leipziger.de/dienstleisterliste.pdf eingesehen entbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen oder beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Alte Leipziger zustande gekommen ist oder nicht. (Anschrift: Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel, Telefon: 06171 663927, E-Mail: datenschutz@alte-leipziger.de) angefordert werden. Für Ich entbinde die für die Alte Leipziger tätigen Personen von ihrer die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder die in der Liste genannten Stellen benötigt die Alte Leipziger Ihre Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und Einwilligung. Informationssystems (HIS) melden. Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, an die in Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Alte Leipziger dies tun Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter des Alte Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden. Leipziger– Hallesche Konzern und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB 2.4 Datenweitergabe an selbstständige Vermittler geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Die Alte Leipziger gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden 2.2 Datenweitergabe an Rückversicherungen Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die ALTE LEIPZIGER zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, ALTE LEIPZIGER Ihren Versicherungsantrag/Ihre Angebotsanforderung Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Alte Leipziger aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den unterstützt. Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen können sie kontrollieren, ob die Alte Leipziger das Risiko bzw. einen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten und im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Seite 18 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 19] Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und Die Alte Leipziger speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen die Datenverarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten werden bei (z.B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungs- der Alte Leipziger und im Hinweis- und Informationssystem bis zum Ende programmen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung meiner Versicherungsverträge einschaltet. gespeichert. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, wenn 3. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeit-raum von drei Jahren wenn der Vertrag nicht zustande kommt ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die Alte Leipziger genannten Zwecken speichert und nutzt. Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Außerdem ist es möglich, dass die Alte Leipziger zu Ihrem Antrag/Ihrer Angebotsanforderung einen Vermerk an das Hinweis- und Informationssystem meldet, der an anfragende Versicherungen übermittelt wird. Seite 19 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 20] Dienstleisterliste – Stand Juni 2026 Liste der Dienstleister gemäß »Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung« im Versicherungsantrag sowie im Einklang mit Artikel 21 und 22 der »Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Versicherungswirtschaft«. Aufgaben, zu deren Bearbeitung personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse) an Dritte weitergegeben werden können Übertragene Aufgaben Auftragnehmer / Dienstleistungskategorie Adressprüfung Adressermittler, Einwohnermeldeämter Assistance und Pannenhilfe AvD Automobilclub Auskunftseinholung zur Antrags- und / oder Leistungsbearbeitung • Wirtschaftsauskunfteien (SCHUFA Holding AG, Creditreform e.V., Experian infoscore Consumer Data GmbH, Forum Finanzplanung GmbH, Besurance HIS GmbH), • ESW Software Warda KG (Verstorbenenabgleich) • Dienstleister zur Gebäudewertermittlung • Dienstleister zur softwaregestützten Risikobesichtigung Beratung, treuhänderische Tätigkeiten, Tarifierung Beratungsunternehmen, Treuhänder, Aktuare Bestandsverwaltung und Schadenbearbeitung (Sachversicherung) Assekuradeure, Makler, Bordero-Partner Datenträger-/Aktenentsorgung Entsorgungsunternehmen Digitale Kommunikation mailingwork GmbH Durchführung von Web-Konferenzen und CSN. Communication Service Network GmbH Bereitstellung einer Konferenz-Plattform Microsoft Ireland Operations Ltd. Druck-/Kuvertierarbeiten, Briefabholung und Versand Druckereien und Postdienstleister Endkundenplattform „fin4u“ BANKSapi GmbH Firmenkundenportal in der Betrieblichen Altersversorgung ePension GmbH & Co. KG und außergerichtliches Mahnverfahren, Beratung (juristisch), • Rechtsanwälte (Ohletz, Andreas Conzelmann) allgemeine Dienstleistung in begründeten Einzelfällen • Creditreform Immobilienmanagement Verwalter, Hausmeisterdienste, Abrechnungsunternehmen, Handwerker, Immobilienmakler, IT-Dienstleister, Rechts- und Fachanwälte, Architekten, Projektentwickler, Werkunternehmer, Ingenieure, Gutachter, Vermessungsbüro, Steuerberater IT-Dienstleistungen (Programmiertätigkeiten, User-Help-Desk, Hard- Externe IT-Dienstleistungsunternehmen und Softwareimplementierung und -unterstützung, Archivierung von aufbewahrungspflichtigen Daten, System-Beratung und - Unterstützung) Marktforschung (Marktanalysen, Servicestudien, Marketing-/Marktforschungsunternehmen, Ratingagenturen, Kundenbefragungen auch im Rahmen von Ratings) ASSEKURATA, Franke und Bornberg GmbH Rürup-Service, Rentenbezugsmitteilungs-Service, Zentralruf, Notruf Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Prüfung von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, Schadenware Prüfdienstleister, Sachverständige, Partnerwerkstätten, Restwertbörsen Reparatur, Sanierung, Ersatz Handwerksbetriebe, Sanierer, Werkstätten, Mietwagenunternehmen Schaden-/Assistance-/Präventions-Dienstleistungen (Cyber Gewerbe) Externe Cyber-Security-Unternehmen Externe Plattformanbieter Vermittlung von Reparaturaufträgen DMS GmbH, riparo GmbH Aufgaben, zu deren Bearbeitung auch Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden können Übertragene Aufgaben Auftragnehmer / Dienstleistungskategorie Anforderung und Prüfung von Arztberichten/Gutachten HL Casework GmbH, Verisk Med GmbH Schaden-/Assistance-Leistungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Assistance-, Reha- und Pflege-Dienstleister Hilfs- und Pflegeleistungen (Malteser Hilfsdienst e.V., Deutsche Assistance Service GmbH) Außenregulierung, berufskundliche Gutachten, Rückversicherung Rückversicherer, Mercur Grip, Regulierungsbeauftragte Erstellen von Sachverständigengutachten, Schadenprüfung, Sachverständige, Gutachter, Ärzte Belegprüfung (inkl. Ärztlicher Dienst der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.) Juristische Beratung, Schadenbearbeitung Rechtsanwälte Regressbearbeitung, Außenregulierung Die Regulierer AllRisk Schadenmanagement AG, Interschaden GmbH, Twentyfour GmbH Schadenbearbeitung, telefonischer Kundendienst Schweitzer Gruppe GmbH Übersetzungen Übersetzungsbüros Seite 20 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 21] Datenverarbeitung in der ALH Gruppe Zur ALH Gruppe gehören folgende Gesellschaften • Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. • Alte Leipziger Trust Investment-Gesellschaft mbH • Hallesche Krankenversicherung a.G. • Alte Leipziger Treuhand GmbH • Alte Leipziger Versicherung AG • Alte Leipziger Pensionskasse AG • Alte Leipziger Holding AG • Alte Leipziger Pensionsfonds AG • Alte Leipziger Bauspar AG • Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH Gemeinsame Verarbeitung von Stammdaten • Die Stammdaten umfassen gemäß „Code of Conduct“ (Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsc he Versicherungswirtschaft) Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Kunden- und Versicherungsnummer, Beruf, Familienstand, gesetzliche Vertreter, Angaben über die Art der bestehenden Verträge, Rollen der betroffenen Personen (z.B. Versicherungsnehmer, Versicherter, Beitragszahler, Zahlungsempfänger), Kontoverbindung, Telekommunikationsdaten, Widerspruchs-/Sperrvermerke (bzgl. Werbung und Markt- /Meinungsforschung) und andere Widersprüche, Vollmachten und Betreuungsregelungen, zuständige Vermittler. Um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Anmelde-, Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z.B. Zuordnung von Post und eingehenden Telefonaten), können die Stammdaten der betroffenen Personen in der ALH Gruppe in einer gemeinschaftlich genutzten Datenbank geführt werden. • Ansonsten bestehen für die Daten der jeweiligen Unternehmen der ALH Gruppe getrennte Datenhaltungen und Datennutzungen. Dies erfolgt im Einklang mit der aufsichtsrechtlich geforderten Spartentrennung. Verarbeitung personenbezogener Daten in der ALH Gruppe Bestimmte Aufgaben in der ALH Gruppe werden unternehmensübergreifend wahrgenommen. Hierbei kann es erforderlich sein, dass auch personen- bezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung ist dann über Art. 6 Abs. 1f DSGVO („Berechtigte Interessen“) legitimiert oder es liegt eine Regelung vor durch arbeitsvertraglich festgelegte Verantwortlichkeiten oder mittels einer Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO („Gemeinsam Verantwortliche“) bzw. Art. 28 DSGVO („Auftragsverarbeitung“). Es handelt sich dabei um folgende Tätigkeitsbereiche: • Betrieblicher Datenschutz • Marketing • Betriebsorganisation • Personalwesen • Compliance • Rechnungswesen • Immobilienmanagement • Rechtsabteilung • Informationssicherheitsbeauftragter • Risikomanagement • Interne Revision • Vertriebsverwaltung • Informationstechnik • Vorstandsbereich Hinweis: Sollten wir Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Seite 21 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 22] I Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist abschließbar für bebaute und unbebaute Grundstücke, vermietete Einfamilienhäuser, Garagen und Stellplätze sowie für Nebengebäude, Geräteschuppen, Scheunen, Heuschober und Unterstellungen. Der Versicherungsumfang kann wahlweise als Tarifvariante classic, premium oder optimum vereinbart werden. Die Versicherung einzelner Positionen innerhalb einer Tarifvariante ist nicht möglich. Private Bauherren-Haftpflichtversicherung T26 Leistungsübersicht Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein classic premium optimum und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen. Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko) Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr für das Bauvorhaben, wenn Planung, Bauleitung und ⚫ ⚫ ⚫ Bauausführung an einen Dritten vergeben sind Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem ⚫ ⚫ ⚫ Bauen der Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ⚫ ⚫ ⚫ als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks bei Neubauten Versicherungssummen Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 5 Mio. EUR bis zu 10 Mio. EUR bis zu 15 Mio. EUR Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme ⚫ ⚫ ⚫ Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos ⚫ ⚫ ⚫ Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung ⚫ ⚫ ⚫ bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften Mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten Versicherungsnehmer ⚫ ⚫ ⚫ Schäden während der Bauausführung in Eigenleistung ⚫ ⚫ ⚫ sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigter Personen Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Senkungen eines Grundstücks, Erdrutschung Senkungen eines Grundstücks ⚫ ⚫ ⚫ Erdrutschung ⚫ ⚫ ⚫ Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Haus- und Grundbesitz Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und Grundbesitzer des zu bebauenden Grundstücks ⚫ ⚫ ⚫ und des zu errichtenden Bauwerks Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Allgemeines Umweltrisiko Schäden durch Umwelteinwirkung ⚫ ⚫ ⚫ Versicherungssummen bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR Besondere Regelungen für einzelne private Risiken - Abwässer Schäden durch Abwässer ⚫ ⚫ ⚫ Sonstige besondere Regelungen für einzelne private Risiken Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, ⚫ ⚫ ⚫ Kraftfahrzeug-Anhängern Gebrauch von Turmdrehkränen ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ 20 Prozent SB, 20 Prozent SB, 20 Prozent SB, Be- und Entladeschäden mind. 50 EUR, mind. 50 EUR, mind. 50 EUR, max. 5.000 EUR max. 5.000 EUR max. 5.000 EUR Schäden im Ausland, sofern diese auf das versicherte ⚫ ⚫ ⚫ Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer ⚫ ⚫ ⚫ aus § 110 Sozialgesetzbuch VII Seite 22 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 23] Tarifvariante classic premium optimum Besondere Umweltrisiken Versicherungssummen bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR Haftpflicht des Versicherungsnehmers für nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ⚫ ⚫ ⚫ inkl. Grundwasser (Gewässerschaden) Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, bis zu 50 l/kg, bis zu 50 l/kg, bis zu 50 l/kg, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist max. 300 l/kg max. 300 l/kg max. 300 l/kg bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG Jahreshöchst- Jahreshöchst- Jahreshöchst- entschädigung entschädigung entschädigung Besondere Klauseln und Vereinbarungen Einhaltung der Mindeststandards ⚫ ⚫ ⚫ des Arbeitskreises Beratungsprozesse Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen ⚫ ⚫ ⚫ Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen - nicht mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen Seite 23 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 24] II Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung der degenia Versicherungsdienst AG – DEG-BHH 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026 Inhaltsverzeichnis - Teil A Abschnitt A 1 Privates Bauherrenrisiko A 1-7 Allgemeine Ausschlüsse A 1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten A 1-8 Veränderungen des versicherten Risikos (versichertes Risiko) (Erhöhungen und Erweiterungen) A 1-2 Regelungen zu mitversicherten Personen A 1-9 Neu hinzukommende Risiken und zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Vorsorgeversicherung) (Versicherungsnehmer und mitversicherten Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken Personen) A 2-1 Gewässerschäden A 1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall A 2-2 Sanierung von Umweltschäden A 1-4 Leistungen der Versicherung und gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) Vollmacht des Versicherers Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A A 1-5 Begrenzung der Leistungen A(GB) 1 Abtretungsverbot (Versicherungssumme, Serienschaden, A(GB) 2 Veränderungen des versicherten Risikos und Selbstbeteiligung) Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung) A 1-6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken A(GB) 3 Prämienangleichung und Kündigungsrecht des privaten Bauherrn nach Prämienangleichung (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse) Seite 24 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 25] Teil A Abschnitt A 1 Privates Bauherrenrisiko Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungs- A 1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko) nehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen Bauvorhaben. derselben Dienststelle zugefügt werden. Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-2.2 classic mitversichert Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen premium mitversichert sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. optimum mitversichert Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleitung und (Abschnitt A 1-9 DEG-BHH 2026), wenn das neue Risiko nur für eine Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. mitversicherte Person entsteht. Mitversichert ist bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer A 1-2.3 des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit. Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer Tarifvariante Entschädigungsgrenze mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz classic mitversichert sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten premium mitversichert Personen. optimum mitversichert A 1-2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Abschnitt B 2-1.2 Allgemeiner Teil (Verlängerungsklausel) findet keine Versicherungsnehmer ausüben. Anwendung. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der A 1-1.1 Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus verantwortlich. dem Bauen der Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe (Bauausführung). A 1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-3.1 classic mitversichert Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Ver- sicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Ver- premium mitversichert sicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das optimum mitversichert einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund Mitversichert ist bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit. gesetzlicher Tarifvariante Entschädigungsgrenze Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts classic mitversichert premium mitversichert von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. optimum mitversichert Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des A 1-1.2 Planung und Bauleitung Dritten unmittelbar entstanden ist. durch den Versicherungsnehmer selbst Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus geführt hat, kommt es nicht an. der von ihm selbst vorgenommenen Planung oder Bauleitung. A 1-3.2 A 1-2 Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungsnehmer gesetzliche Ansprüche handelt, und mitversicherten Personen) A 1-2.1 a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der beschäftigten Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung Leistung; in Eigenleistung verursachen. b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können; Tarifvariante Entschädigungsgrenze c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes classic mitversichert oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung premium mitversichert geschuldeten Erfolges; optimum mitversichert Seite 25 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 26] d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf A 1-5 Begrenzung der Leistungen ordnungsgemäße Vertragserfüllung; (Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbeteiligung) e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der A 1-5.1 Leistung; Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Ersatzleistungen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A 1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist - je nach gewählter einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der Tarifvariante – begrenzt auf: gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen. Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic bis zu 5.000.000 EUR A 1-4 Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers A 1-4.1 premium bis zu 10.000.000 EUR Der Versicherungsschutz umfasst optimum bis zu 15.000.000 EUR a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, A 1-5.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten und Versicherungssummen begrenzt. c) die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten A 1-5.3 Schadensersatzverpflichtungen. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und a) auf derselben Ursache, der Versicherer hierdurch gebunden ist. b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne und zeitlichem, Zusammenhang oder Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. beruhen. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit A 1-5.4 bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit Dritten freizustellen. einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). A 1-4.2 Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. abgezogen. Abschnitt A 1-5.1 Satz 1 DEG-BHH 2026 bleibt unberührt. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet. Der Versicherer führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten. A 1-5.5 Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die A 1-4.3 Versicherungssummen angerechnet. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur A 1-5.6 Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. dieser Ansprüche. A 1-4.4 A 1-5.7 Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungs- fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben. summe oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungs- summe, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet. Seite 26 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 27] Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift A 1-6.1 Senkungen eines Grundstücks, Erdrutschung der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt wegen Schäden durch des Versicherungsfalles. a) Senkungen eines Grundstücks; Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungs- Tarifvariante Entschädigungsgrenze nehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der classic mitversichert Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, premium mitversichert werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der optimum mitversichert Versicherungssumme abgesetzt. b) Erdrutschungen. A 1-5.8 Tarifvariante Entschädigungsgrenze Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich classic mitversichert am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer premium mitversichert für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an optimum mitversichert Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen A 1-6 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken des privaten Bauherrn Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden a) a) am Baugrundstück selbst; (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse) b) an Gebäuden oder Anlagen auf dem Baugrundstück. Abschnitt A 1-6 DEG-BHH 2026 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese A 1-6.2 Haus- und Grundbesitz Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Haus- und Grundbesitzer des zu bebauenden Grundstücks und des zu Von der Versicherung ausgenommen und besonders zu versichern ist, errichtenden Bauwerks. was nicht nach dem Antrag ausdrücklich in Versicherung gegeben oder Tarifvariante Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A 1-6 DEG-BHH ohne besonderen Beitrag mitversichert classic mitversichert ist, insbesondere die Haftpflicht premium mitversichert a) aus Tätigkeiten, die weder dem versicherten Risiko eigen optimum mitversichert noch ihm sonst zuzurechnen sind; b) aus Überlassen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und A 1-6.3 Allgemeines Umweltrisiko Abgabe von Kraft an Betriebsfremde; A 1-6.3.1 c) aus Herstellung, Verarbeitung und Beförderung von Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Sprengstoffen oder aus ihrer Lagerung zu Großhandels- Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. zwecken sowie aus Veranstaltung oder Abbrennen von Feuerwerken; Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, d) aus Besitz oder Betrieb von Bahnen zur Beförderung von Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme Personen oder Sachen. oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Nicht versichert A 1-6.3.2 Versicherungssumme a) ist die Haftpflicht beim Baumfällen aus Beschädigung von Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchst- Bauwerken, Telefon-, Telegrafen- und elektrischen Leitungen, entschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver- Masten und dgl. in einem Umkreis, dessen Radius der Höhe sicherungssumme bei des zu fällenden Baumes entspricht; Tarifvariante Entschädigungsgrenze b) sind Haftpflichtansprüche aus Veränderungen von classic bis zu 3.000.000 EUR Grundwasserverhältnissen; c) sind Ansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer premium bis zu 3.000.000 EUR oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch bewusst optimum bis zu 5.000.000 EUR gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrigen Umgang mit brennbaren oder explosiblen Stoffen verursachen; Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Soweit Abschnitt A 1-6 DEG-BHH 2026 keine abweichenden Regelungen a) dem Verändern der Grundwasserverhältnisse; enthält, finden auch auf die in Abschnitt A 1-6 DEG-BHH 2026 geregelten b) Gewässerschäden. Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z.B. Abschnitt A 1-4 DEG-BHH 2026 – Leistungen der Versicherung oder Abschnitt A 1-7 Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz DEG-BHH 2026 – Allgemeine Ausschlüsse). siehe Abschnitt A 2 DEG-BHH 2026 (besondere Umweltrisiken). Seite 27 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 28] A 1-6.4 Abwässer Be- und Entladeschäden Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Eingeschlossen ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.5 DEG-BHH 2026 – wegen Schäden durch Abwässer. die gesetzliche Haftpflicht wegen der Beschädigung von Land- und Tarifvariante Entschädigungsgrenze Wasserfahrzeugen sowie Containern durch/oder beim Be- und Entladen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. classic mitversichert premium mitversichert Ohne besondere Vereinbarung besteht Versicherungsschutz in vor- optimum mitversichert stehendem Umfang nur, soweit derartige Schäden nicht durch mechanische Be- und Entladevorrichtungen entstanden sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Entwässerungs- leitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen und alle sich Für Schäden an Containern besteht auch dann Versicherungsschutz, daraus ergebenden Vermögensschäden. wenn diese entstehen beim Abheben von oder Heben auf Land- oder Wasserfahrzeuge durch Kräne oder Winden zum Zwecke des Be- oder A 1-6.5 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Entladens. Kraftfahrzeug-Anhänger und Turmdrehkränen Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleibt die Beschädigung der Tarifvariante Entschädigungsgrenze Ladung von Fahrzeugen und Containern. classic mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert A 1-6.5.1 Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-BHH 2026 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die Von jedem Fahrzeugschaden sowie Schaden an Containern durch verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Be- und Entladearbeiten hat der Versicherungsnehmer 20 Prozent, nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug- mindestens 50 EUR höchstens 5.000 EUR selbst zu tragen. Anhängern: A 1-6.6 Schäden im Ausland a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn Höchstgeschwindigkeit; diese auf das Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sind. b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Tarifvariante Entschädigungsgrenze Höchstgeschwindigkeit; classic mitversichert c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter premium mitversichert Höchstgeschwindigkeit; d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h optimum mitversichert bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. verkehren. Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert A 1-6.5.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt: Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht premium mitversichert werden. optimum mitversichert Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. angewiesen ist. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderliche A 1-6.7 Vermögensschäden Fahrerlaubnis hat. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt classic mitversichert Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil (Rechtsfolgen bei Verletzung von premium mitversichert Obliegenheiten). optimum mitversichert A 1-6.5.2 Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-BHH 2026 – die A 1-6.7.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von Turmdrehkränen. wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. Seite 28 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 29] A 1-6.7.2 c) zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Versicherungsvertrages. Vermögensschäden Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf-trag der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder leben. gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen; A 1-7.4 Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, und von wirtschaftlich verbundenen Personen prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; anstaltung; f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor- Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partner- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder schaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Unterschlagung; Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, g) aus Rationalisierung und Automatisierung; Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). Kostenanschlägen; j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-malige b) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts- Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer geschäftsfähige oder betreute Person ist; Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen; c) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster ist; Pflichtverletzung; l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z.B. von Geld, d) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Wertpapieren und Wertsachen; Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B. Geräusche, Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gerüche, Erschütterungen). Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; A 1-7 Allgemeine Ausschlüsse e) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; etwas anderes bestimmt ist, gelten folgende Ausschlüsse vom Versicherungsschutz: f) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern. A 1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden Die Ausschlüsse unter Abschnitt A 1-7.4 b) bis f) DEG-BHH 2026 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der dort Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben. Abschnitt A 1-2.3 DEG-BHH 2026 findet keine Anwendung. A 1-7.5 Miete, Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, A 1-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von besonderer Verwahrungsvertrag Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Versicherungsnehmer diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit: verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. a) Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder b) Arbeiten oder sonstige Leistungen A 1-7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten erbracht haben. und sonstigen Leistungen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Abschnitt A 1-2.3 DEG-BHH 2026 findet keine Anwendung. Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung A 1-7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Ausgeschlossen sind Ansprüche Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften a) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Abschnitt Einzelteil der Sache oder in einer mangel-haften Teilleistung liegt und zur A 1-7.4 DEG-BHH 2026 benannten Personen gegen die Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt. mitversicherten Personen; b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag Versicherungsvertrages; oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder Seite 29 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 30] Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit übernommen haben. diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen A 1-7.7 Asbest sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, • der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von A 1-7.8 Gentechnik Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind Raumfahr-zeugen bestimmt waren; auf: • Tätigkeiten (z.B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder a) gentechnische Arbeiten; deren Teilen. b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO); c) Erzeugnisse, die c) gegen den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, • Bestandteile aus GVO enthalten, Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von • aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden. Luftlandeplätzen. A 1-7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft- oder Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn oder Namensrechtsverletzungen. keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. A 1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminierung A 1-7.16 Wasserfahrzeuge Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungs- Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen nehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder Diskriminierungen. beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines A 1-7.11 Übertragung von Krankheiten Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasser- Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit der dem fahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn veräußerten Tiere entstanden sind. das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob A 1-7.17 Schäden im Zusammenhang fahrlässig gehandelt hat. mit der Übertragung elektronischer Daten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der A 1-7.12 Überschwemmungen Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus handelt um Schäden aus ergebenden Vermögensschäden, welche durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer entstehen. a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten; A 1-7.13 Strahlen b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten; Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem c) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch; oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden d) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen. Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen) stehen. A 1-8 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) A 1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmers nehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder A 1-8.1 Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraft- classic mitversichert fahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des premium mitversichert Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt optimum mitversichert wird. Dies gilt nicht A 1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze • für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs- Ausgeschlossen sind Ansprüche pflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen; • für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Seite 30 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 31] A 1-8.2 d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. versichern sind; In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungs- e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. amtlicher Tätigkeit. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken Erhöhung Kenntnis erlangt hat. A 2-1 Gewässerschäden Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für classic mitversichert unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der premium mitversichert Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers optimum mitversichert (Gewässerschäden). Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) classic mitversichert A 1-9.1 premium mitversichert Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des optimum mitversichert Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässer- Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen. schädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungs- Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt nehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Anlagen bis – gemäß Tarifvariante – Inhalt (Kleingebinde) soweit das Entstehung. Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter – gemäß Tarifvariante – nicht übersteigt. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, Tarifvariante Entschädigungsgrenze so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst classic 50 l/kg max. 300 l/kg nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. premium 50 l/kg max. 300 l/kg optimum 50 l/kg max. 300 l/kg Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene Prämie zu verlangen. Wenn mit den Anlagen die o. g. Beschränkungen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-BHH 2026). einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen A 2-1.2 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme) Entstehung. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme classic mitversichert begrenzt auf – je Tarifvariante – pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall. premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert classic bis zu 3.000.000 EUR A 1-9.2 Versicherungssummen premium bis zu 3.000.000 EUR Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur optimum bis zu 3.000.000 EUR Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-BHH 2026 auf den Betrag – je nach gewählter Versicherungssumme – für alle Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt. beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe. Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic bis zu 5.000.000 EUR A 2-1.3 Rettungskosten Der Versicherer übernimmt: premium bis zu 10.000.000 EUR optimum bis zu 15.000.000 EUR a) Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs- nehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung A 1-9.3 des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge premium mitversichert der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht optimum mitversichert unterliegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von sowie Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; Seite 31 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 32] b) außergerichtliche Gutachterkosten. Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt Tarifvariante Entschädigungsgrenze des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können classic mitversichert (Entwicklungsrisiko). premium mitversichert optimum mitversichert Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grund-stücken, zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages Sachschäden nicht übersteigen. erfasst sind. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außer- A 2-2.2 Ausland gerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.6 DEG-BHH 2026 die im übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. eintretenden Versicherungsfälle. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffende Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers. anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten. A 2-1.4 Ausschlüsse a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, A 2-2.3 Ausschlüsse die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungs- Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Abschnitt A 1-1.2 DEG-BHH 2026 findet keine Anwendung. Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. Abschnitt A 1-2.3 DEG-BHH 2026 findet keine Anwendung. b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich: b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen • auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Schäden: Handlungen, Auf-ruhr, inneren Unruhen, • die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf Generalstreik, illegalem Streik genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen; oder • für die der Versicherungsnehmer aus einem • unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder anderen Versicherungsvertrag (z.B. Gewässer- Maßnahmen beruhen. schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungs- schutz hat oder hätte erlangen können. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. A 2-2.4 Versicherungssumme Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahres- A 2-2 Sanierung von Umweltschäden höchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver- gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) sicherungssumme bei Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) Tarifvariante Entschädigungsgrenze ist eine classic bis zu 3.000.000 EUR a) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen premium bis zu 3.000.000 EUR Lebensräumen; b) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser; optimum bis zu 3.000.000 EUR c) Schädigung des Bodens. Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A A 2-2.1 Versichert sind - abweichend zu Abschnitt A 1-3.1 DEG-BHH 2026 - den A(GB)-1 Abtretungsverbot Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages: werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. a) die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig A(GB)-2 Veränderungen des versicherten Risikos und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind; und Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung) A(GB)-2.1 oder Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren b) die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und Angaben eingetreten sind. bestimmungswidrig erfolgt ist. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Prämienrechnung erfolgen. Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen. oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. festgestellten Prämienunterschiedes verlangen. Seite 32 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 33] Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft. einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen. A(GB)-2.2 Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die sonstiger Feststellungen wird die Prämie ab dem Zeitpunkt der Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle. Veränderung berichtigt (Prämienregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Ein-gangs der Mitteilung beim A(GB)-3.3 Versicherer. Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer Die vertraglich vereinbarte Mindestprämie darf dadurch nicht Verminderung verpflichtet, die Folgejahresprämie um den sich aus unterschritten werden. A(GB)-3.2 DEG-BHH 2026 ergebenden Prozentsatz zu verändern Alle entsprechend A(GB)-3.1 DEG-BHH 2026 nach dem Versicherungs- (Prämienangleichung). abschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen der Die veränderte Folgejahresprämie wird dem Versicherungsnehmer mit Mindestprämie werden berücksichtigt. der nächsten Prämienrechnung bekannt gegeben. A(GB)-2.3 Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers in Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach waren, eine Nachzahlung in Höhe der für diesen Zeitraum bereits in A(GB)-3.2 DEG-BHH 2026 ermittelt hat, so darf der Versicherer die Rechnung gestellten Prämie verlangen. Folgejahresprämie nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen unternehmens- Prämienregulierung statt. eigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat. Eine vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlte Prämie wird nur Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach vorstehenden Absatz ergeben würde. Zugang der Mitteilung der erhöhten Prämie erfolgten. A(GB)-3.4 A(GB)-2.4 Liegt die Veränderung nach A(GB)-3.2 DEG-BHH 2026 oder A(GB)-3.3 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf DEG-BHH 2026 unter 5 Prozent entfällt eine Prämienangleichung. Versicherungen mit Prämienvorauszahlung für mehrere Jahre. Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen. A(GB)-3 Prämienangleichung und Kündigungsrecht nach Prämienangleichung A(GB)-3.5 A(GB)-3.1 Erhöht sich die Prämie aufgrund der Prämienangleichung gemäß Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung. A(GB)-3.3 DEG-BHH 2026, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs- Soweit die Prämien nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet schutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungs- werden, findet keine Prämienangleichung statt. vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Mindestprämien unterliegen unabhängig von der Art der Prämien- Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens je-doch zu dem berechnung der Prämienangleichung. Zeitpunkt kündigen, in dem die Prämienerhöhung wirksam werden sollte. A(GB)-3.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das dem 1. Juli fälligen Prämien, um welchen Prozentsatz sich im Kündigungsrecht hinzuweisen. vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen. Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs- Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächstniedrigere, durch recht. fünf teilbare ganze Zahl ab. Seite 33 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 34] III Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht- und Sachversicherung (Teil B) – Stand Juni 2026 Inhaltsverzeichnis - Teil B Abschnitt B-1 Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung Abschnitt B 4 Weitere Regelungen B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes B 4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung B 1-2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode B 4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung B 1-3 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, B 4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung (gilt nur für die Sachversicherung) B 1-4 Folgeprämie B 4-4 Verjährung B 1-5 Lastschriftverfahren B 4-5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände B 1-6 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B 4-6 Anzuwendendes Recht Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung B 4-7 Embargobestimmung B 2-1 Dauer und Ende des Vertrags B 4-8 Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung) B 2-2 Kündigung nach Versicherungsfall B 4-9 Versicherung für fremde Rechnung Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, (gilt nur für die Sachversicherung) andere Obliegenheiten B 4-10 Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung) B 3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers B 4-11 Übergang von Ersatzansprüchen oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss (gilt nur für die Sachversicherung) B 3-2 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung) B 4-12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen B 3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (gilt nur für die Sachversicherung) B 14-13 Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung) Seite 34 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 35] Teil B Abschnitt B 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung B 1-4 Folgeprämie B 1-4.1 Fälligkeit B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. B 1-2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode B 1-2.1 Prämienzahlung B 1-4.2 Verzug und Schadensersatz Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die Einmalprämie im Voraus gezahlt. verspätete Zahlung zu vertreten hat. B 1-2.2 Versicherungsperiode Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. entstandenen Schadens zu verlangen. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer. B 1-4.3 Mahnung Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den B 1-3 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen B 1-3.1 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie (Mahnung). Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs- Zahlungsaufforderung betragen. beginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie sowie der Zinsen und Kosten im Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags- Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Kündigungsrecht) hinweist. Vertragsschluss zu zahlen. B 1-4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des nachdem die Zahlung veranlasst ist. Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie B 1-4.5 Kündigung nach Mahnung frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten B 1-3.2 Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach Abschnitt B sofortiger Wirkung kündigen. 1.3.1 Allgemeiner Teil gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungs- Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. B 1-3.3 Leistungsfreiheit des Versicherers Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht B 1-4.6 Zahlung der Prämie nach Kündigung rechtzeitig nach Abschnitt B 1-3.1 Allgemeiner Teil zahlt, so ist der Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen nach der Kündigung veranlasst wird. Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen veranlasst wird. auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Abschnitt B 1-4.4 Allgemeiner Teil bleibt bis zur Zahlung bestehen. Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat. B 1-5 Lastschriftverfahren B 1-5.1 Pflichten des Versicherungsnehmers Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Seite 35 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 36] Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z.B. E-Mail, B 2-1 Dauer und Ende des Vertrags Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers B 2-1.1 Vertragsdauer erfolgt. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. B 1-5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere B 2-1.2 Stillschweigende Verlängerung Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Vertrag um jeweils ein Jahr. Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der zugegangen ist. Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. B 2-1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. B 2-1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der B 1-6 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes B 1-6.1 Allgemeiner Grundsatz darauffolgenden Jahres kündigen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein. Versicherungsschutz bestanden hat. B 2-1.5 Wegfall des versicherten Interesses B 1-6.2 Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses B 1-6.2.1 Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von Interesses Kenntnis erlangt. 14 Tagen, hat der Versicherer den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Für die Hausratversicherung gilt: Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte B 1-6.2.2 Auflösung des versicherten Hausrats. Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Dazu zählt auch: Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm die Prämie a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Pflegeeinrichtung; Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, oder weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. b) die Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten B 1-6.2.3 Interesses. Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und Zugang der Anfechtungserklärung zu. dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein B 1-6.2.4 Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung Versicherungsnehmer. vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem B 2-2 Kündigung nach Versicherungsfall Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des B 2-2.1 Kündigungsrecht Interesses Kenntnis erlangt hat. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. B 1-6.2.5 Die Kündigung ist in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht B 2-2.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer entsteht. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. B 2-2.3 Kündigung durch Versicherer Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Versicherungsnehmer wirksam. Seite 36 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 37] Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 andere Obliegenheiten Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag B 3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den B 3-1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen. über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem B 3-1.3 Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. vereinbarten Inhalt zu schließen. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellt. Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B 3-1.2 B 3-1.4 Hinweispflicht des Versicherers Allgemeiner Teil sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat. vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe B 3-1.5 Ausschluss von Rechten des Versicherers Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten B 3-1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. B 3-1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 B 3-1.6 Anfechtung Absatz 1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein anzufechten, bleibt bestehen. Versicherungsschutz. B 3-1.7 Erlöschen der Rechte des Versicherers Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Versicherungsnehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss. unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser hat. Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat. Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten B 3-2 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung) Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte. B 3-2.1 Begriff der Gefahrerhöhung B 3-2.1.1 Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme Umfang der Leistung ursächlich war. des Versicherers wahrscheinlicher wird. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. B 3-2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn B 3-1.2.2 Kündigung sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Vertragsschluss gefragt hat. Absatz 1 Allgemeiner Teil leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, B 3-2.1.3 wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Eine Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.1.1 Allgemeiner Teil liegt nicht Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den anderen Bedingungen geschlossen hätte. Umständen als mitversichert gelten soll. B 3-1.2.3 Vertragsänderung B 3-2.2 Pflichten des Versicherungsnehmers Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Absatz 1 B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung B 3-2.2.2 werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige Vertragsbestandteil. Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Seite 37 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 38] B 3-2.2.3 B 3-2.5.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat. Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war; B 3-2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer B 3-2.3.1 Kündigungsrecht oder Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer den Vertrag fristlos b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung oder grob fahrlässig verletzt hat. nicht erfolgt war; Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. oder Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer c) wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie verlangt. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Abschnitt B 3-2.2.2 und Abschnitt B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil bekannt, kann er den B 3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. B 3-3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles B 3-3.1.1 Zu erfüllende Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles B 3-2.3.2 Vertragsänderung Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. vereinbarten Sicherheitsvorschriften; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Obliegenheiten. Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats B 3-3.1.2 Rechtsfolgen nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine kündigen. Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, Kündigungsrecht hinzuweisen. nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. B 3-2.4 Erlöschen der Rechte des Versicherers Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig Abschnitt B 3-2.3 Allgemeiner Teil erlöschen, wenn diese nicht innerhalb verletzt hat. eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der B 3-3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles Gefahrerhöhung bestanden hat. Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles folgende Obliegenheiten zu erfüllen: B 3-2.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung B 3-2.5.1 B 3-3.2.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers, seine Pflichten nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil vorsätzlich verletzt soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen - ggf. auch mündlich hat. oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter- Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der schiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Ermessen zu handeln. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs- nehmer zu beweisen. B 3-3.2.2 zusätzlich zu Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil gilt: B 3-2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.2.2 und Abschnitt Der Versicherungsnehmer hat B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der telefonisch - anzuzeigen; Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt unverzüglich der Polizei anzuzeigen; Abschnitt B 3-2.5.1 Satz 2 und 3 Allgemeiner Teil entsprechend. c) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die abhanden gekommenen Sachen einzureichen; Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die zugegangen sein müssen, bekannt war. Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren; Seite 38 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 39] e) soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten; entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer f) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren bestehen. Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann. g) Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus einem anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben die Obliegenheiten nach Abschnitt B 3-3.2.1 und Abschnitt Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden B 3-3.2.2 Allgemeiner Teil ebenfalls zu erfüllen - soweit ihm dies Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist. insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet B 3-3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden B 3-3.3.1 wäre. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Abschnitt B 3-3.1 Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der oder Abschnitt B 3-3.2 Allgemeiner Teil vorsätzlich, so ist der Versicherer Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine von der Verpflichtung zur Leistung frei. höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des gegeben worden wäre. Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der B 3-3.3.2 Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer geschlossene Vertrag nichtig. nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt. B 3-3.3.3 Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der B 4-1.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die fahrlässig verletzt hat. Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. verletzt hat. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Abschnitt B 4 Weitere Regelungen Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer B 4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung zugeht. B 4-1.1 Anzeigepflicht b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und Versicherungswert gesunken ist. die Versicherungssumme anzugeben. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen B 4-1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht worden, kann der Versicherungsnehmer nur die Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach Abschnitt B 4-1.1 verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und Allgemeiner Teil vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter der Prämien verlangen. den in Abschnitt B 3-3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. B 4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des B 4-2.1 Form, zuständige Stelle Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem B 4-1.3 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe abzugeben. Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen anderes bestimmt ist. Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig vor. bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen. Seite 39 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 40] B 4-2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung B 4-5.1 Versicherungsombudsmann Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt: Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Die Erklärung gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 B 4-2.3 Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung 10006 Berlin Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Telefon: 0800 3696000 Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Abschnitt B 4-2.2 Internet: www.versicherungsombudsmann.de Allgemeiner Teil entsprechend Anwendung. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei B 4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem (gilt nur für die Sachversicherung) Schlichtungsverfahren teilzunehmen. B 4-3.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungs- B 4-5.2 Versicherungsaufsicht nehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages; zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Beendigung; Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. und während des Versicherungsverhältnisses. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) B 4-3.2 Erklärungen des Versicherers Sektor Versicherungsaufsicht Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer Graurheindorfer Straße 108 ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem 53117 Bonn Versicherungsnehmer zu übermitteln. Telefon: 0800 2 100 500 E-Mail: poststelle@bafin.de B 4-3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter Internet: https://www.bafin.de Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine verbindlich entscheiden. Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung B 4-5.3 Rechtsweg kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. B 4-4 Verjährung B 4.5.3.1 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs- nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Anmeldung und Zugang der in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit. Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat. B 4-5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände B 4-5.3.2 Örtlich zuständiges Gericht Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer für Klagen gegen Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer die Beschwerdestelle des Versicherers wenden: bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein Alte Leipziger Versicherung AG solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Servicebeauftragter des Vorstandes Alte Leipziger-Platz 1 Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der 61440 Oberursel Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit E-Mail: servicebeauftragter@alte-leipziger.de für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende zuständigen Niederlassung. weitere Beschwerdemöglichkeiten zu: Seite 40 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 41] B 4-6 Anzuwendendes Recht B 4-10 Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. B 4-10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens B 4-10.1.1 B 4-7 Embargobestimmung Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs- Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder die er auf Weisung des Versicherers macht. Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. B 4-10.1.2 Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf Auswirkungen zu mindern, geltend, so leistet der Versicherer den Iran erlassen werden, soweit dem nicht Europäische oder deutsche Aufwendungsersatz nur, wenn diese Aufwendungen bei einer Rechtsvorschriften entgegenstehen. nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers B 4-8 Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung) erfolgten. Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungs- B 4-10.1.3 nehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Aufwendungsersatz nach Abschnitt B 4-10.1.1 und Abschnitt B 4-10.1.2 Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der Allgemeiner Teil entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. B 4-10.1.4 Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position; verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden entstanden sind. Umständen Kenntnis erlangt. B 4-10.1.5 B 4-9 Versicherung für fremde Rechnung Der Versicherer hat den für die Aufwendungen gemäß Abschnitt B 4-10.1.1 (gilt nur für die Sachversicherung) Allgemeiner Teil erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungs- B 4-9.1 Rechte aus dem Vertrag nehmers vorzuschießen. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. B 4-10.1.6 Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. kostenfrei zu erbringen sind. B 4-9.2 Zahlung der Entschädigung B 4-10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den B 4-10.2.1 Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Zustimmung dazu erteilt hat. Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung diese den Umständen nach geboten waren. des Versicherungsnehmers verlangen. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand B 4-9.3 Kenntnis und Verhalten hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung B 4-9.3.1 vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung B 4-10.2.2 auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach Abschnitt B 4-10.2.1 Allgemeiner Teil entsprechend Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des kürzen. Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen B 4-11 Übergang von Ersatzansprüchen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. (gilt nur für die Sachversicherung) B 4-9.3.2 B 4-11.1 Übergang von Ersatzansprüchen Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht Schaden ersetzt. zumutbar war. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend B 4-9.3.3 gemacht werden. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat. Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht. Seite 41 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 42] B 4-11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen B 4-12.1.3 Für die Wohngebäudeversicherung gilt: Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- Herbeiführung des Versicherungsfalles. und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat. erforderlich mitzuwirken. B 4-12.1.4 Für die Hausratversicherung gilt: Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen Herbeiführung des Versicherungsfalles. keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat. Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu B 4-12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles kürzen. Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Versicherungsnehmer. Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. B 4-12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges (gilt nur für die Sachversicherung) Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder B 4-12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 des Versicherungsfalles als bewiesen. B 4-12.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so B 4-13 Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung) ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Repräsentanten zurechnen lassen. Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4-12.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Seite 42 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 43] IV Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung DEG-BHH 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026 Inhaltsverzeichnis – Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG 1. Besonderheit „Online-Tarif“ 6. Einhaltung der Mindeststandards 2. Wechsel des Versicherers des Arbeitskreises Beratungsprozesse 3. Beitragsanpassung 7. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen 4. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland 8. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen 5. Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG Seite 43 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 44] 1. Besonderheit „Online-Tarif“ Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online-Tarif“ ihrem Zugang wirksam. zugrunde liegt, gilt folgendes: Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt ausschließlich per E-Mail übersandt wird, und zwar an die E-Mail-Adresse, werden. die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde. Sie erklären sich damit ausdrücklich einverstanden. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird. zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Der Antragsteller kann zu jedem späteren Zeitpunkt die Übersendung von Dokumenten zu seinem Versicherungsvertrag bzw. die Führung der Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach Korrespondenz dazu auf dem Postweg verlangen (E-Mail-Widerruf). ihrem Zugang wirksam. Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass dann zur nächsten Beitragsfälligkeit ein Wechsel in den dafür vorgesehenen Tarif erfolgt und 5. Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG ein erhöhter Versicherungsbeitrag fällig wird. ▪ Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn Sie es versäumen, uns rechtzeitig eine genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen etwaig neue E-Mail- Versicherer durch. ▪ degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, 2. Wechsel des Versicherers Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia bei gleichbleibendem Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz. eingegangen sind. Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens ▪ degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären. außerordentliches Kündigungsrecht. ▪ Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine 3. Beitragsanpassung Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber In Erweiterung der A(GB)-3 der Gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A ist abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die Versicherungsnehmers. Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese Verträge, überschreiten. 6. Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser Versicherungstechnik sind anzuwenden. Versicherungsbedingungen den Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse voll entsprechen. Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versicherungsjahres in Kraft. classic mitversichert Die degenia Versicherungsdienst AG teilt dem Versicherungsnehmer die Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages premium mitversichert schriftlich mit. optimum mitversichert Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren: Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, kann der 7. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen kündigen automatisch auch für den bestehenden Vertrag: 4. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland a) das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungs- eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt verbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des werden. Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschluss- grundes oder einer Obliegenheit sein) Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der und Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Seite 44 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 45] b) die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungs- 8. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen verbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Privaten Bauherren- bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungs- Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage. bedingungen für die Private Bauherren-Haftpflichtversicherung (DEG-BHH 2026 – Stand Juni 2026) ausschließlich zum Vorteil für Sie von den durch Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung. empfohlenen Musterbedingungen - Allgemeine Versicherungsbedingungen Tarifvariante Entschädigungsgrenze für die Private Bauherren-Haftpflichtversicherung (AVB Private BauherrenHV - Stand Mai 2020) - abweichen. classic mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert Seite 45 von 45 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
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