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Versicherungsmakler / Berufsunfähigkeitsversicherung / Bedingungsarchiv

HUK-COBURG SBU Classic: die Bedingungen im Volltext

Selbstständige BU-Grundlinie ab 50 Prozent mit Prognose drei Jahre, Leistung erst ab Meldung, Verzicht auf abstrakte Verweisung und Arbeitsunfähigkeitsschutz als Baustein.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei HUK-COBURG einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif HUK-COBURG Berufsunfähigkeitsversicherung SBU Classic von HUK-COBURG (Berufsunfähigkeitsversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an HUK-COBURG weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrenteja„Wir zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente monatlich im Voraus.“§ 1 Abs. 2 b, Seite 1
Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherungja„Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Produktlinien: SBU Classic, SBU Premium, SBU Premium Plus“Titel, Seite 1
Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet warja„der zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war“§ 2 Abs. 9, Seite 4
Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozentja„Wird die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung zu mindestens 50 % berufsunfähig“§ 1 Abs. 2, Seite 1
Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauertja„dieser Zustand wird voraussichtlich für mindestens drei Jahre ab Beginn ununterbrochen andauern.“§ 2 Abs. 1, Seite 3
Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeitja„außerstande, ihren Beruf auszuüben und dieser Zustand dauert fort. Diese Voraussetzung gilt zum Ende dieses Sechs-Monats-Zeitraums als erfüllt.“§ 2 Abs. 1, Seite 3
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung)nein„nach dem Ablauf des Monats, in dem Sie uns Ihre Berufsunfähigkeit gemeldet haben.“§ 1 Abs. 3, Seite 1
Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Auslandja„Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.“§ 1 Abs. 1, Seite 1
Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert istnicht geregelt
Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wirdnicht geregelt
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt

Verweisung und Beruf

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wirdkeine„Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.“§ 2 Abs. 12, Seite 5
Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Berufja„die die versicherte Person auf Grund ihrer Ausbildung, Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen ausüben kann und“§ 2 Abs. 11, Seite 5
Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozentja„Die zumutbare Einkommensreduzierung beträgt maximal 20 %.“§ 2 Abs. 11, Seite 5
Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregeltja„die der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person hinsichtlich Einkommen und sozialer Wertschätzung entspricht.“§ 2 Abs. 11, Seite 5
Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigennein„die zumutbaren Möglichkeiten einer Umorganisation.“§ 2 Abs. 13, Seite 5
Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust)ja„Anstatt des jährlichen Bruttoeinkommens wird bei Selbstständigen der durchschnittliche steuerliche Jahresgewinn der letzten drei Jahre als Vergleichsmaßstab herangezogen. Die zumutbare Einkommensreduzierung beträgt maximal 20 %.“§ 2 Abs. 13, Seite 5
Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre)ja„Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus, prüfen wir den zuletzt vor Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgeübten Beruf und die damit verbundene Lebensstellung.“§ 2 Abs. 14, Seite 5
Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechungnicht geregelt
Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild)ja„das zuletzt ausgeübte Studium. Als Studium gilt ein Studium an einer Hochschule.“§ 2 Abs. 10, Seite 4
Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform)ja„Schülern die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Schüler.“§ 2 Abs. 10, Seite 5
Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung)ja„Auszubildende sind auch berufsunfähig, wenn sie den mit der ... angestrebten Ausbildungsberuf nicht mehr ausüben können.“§ 2 Abs. 10, Seite 5
Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand)nicht geregelt
Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeitnicht geregelt

Arbeitsunfähigkeit und Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeitja„Wir zahlen eine Rente wegen Arbeitsunfähigkeit in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente.“§ 1 Abs. 5 b, Seite 2
Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate)ja„Sie ist seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen von einem Arzt krankgeschrieben.“§ 2 Abs. 8, Seite 4
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate)ja„Sie haben während der Laufzeit des Vertrags insgesamt 24 Monate Leistungen aus dem Schutz bei Arbeitsunfähigkeit dieses Vertrags bezogen.“§ 1 Abs. 7, Seite 2
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat)ja„Wir zahlen eine Rente wegen Arbeitsunfähigkeit in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente.“§ 1 Abs. 5 b, Seite 2
Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufenicht geregelt
Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf)nicht geregelt

Anpassung und Optionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfungja„Sie können die versicherte Rente ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Dies ist möglich, solange Sie Beiträge für diese Versicherung zahlen.“§ 12 Abs. 1, Seite 11
Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss)ja„Geburt eines Kindes 2. Adoption eines minderjährigen Kindes 3. Erwerb und Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie mit einem Finanzierungsbetrag von mindestens 50.000 Euro“§ 12 Abs. 1, Seite 11
Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamtja, bis 30.000 €„Die monatliche Rente wird um mindestens 25 Euro und höchstens 500 Euro erhöht.“§ 12 Abs. 5, Seite 12
Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate)ja„besteht nur bis die versicherte Person das 49. Lebensjahr vollendet hat.“§ 12 Abs. 3, Seite 11
Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren)nicht geregelt
Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfungja„Haben Sie eine dynamische Erhöhung der versicherten Leistung vereinbart, können diese Erhöhungen von Beitrag und Leistungen trotzdem weiter erfolgen.“§ 12 Abs. 6, Seite 12
Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfallja„Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die Rente im Leistungsbezug jährlich.“§ 1 Abs. 14, Seite 2
Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenaltersnicht geregelt
Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos)ja„Wenn gewünscht, stunden wir Ihnen die Beiträge unverzinst bis zur endgültigen Entscheidung über unsere Leistungspflicht.“§ 1 Abs. 11, Seite 2
Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechungja„innerhalb der ersten sechs Monate nach der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung, verzichten wir auf eine Risikoprüfung.“§ 19 Abs. 12, Seite 15

Zusätzliche Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeitja„Wir befreien Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen.“§ 1 Abs. 2 a, Seite 1
Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten)nicht geregelt
Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs)nicht geregelt
Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfungnicht geregelt
Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital)nicht geregelt
Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten)nicht geregelt
Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme)ja„Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie oder nennt Ihnen geeignete Ansprechpartner bei Fragen zur“§ 8 Abs. 11, Seite 10
Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen)ja„Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Unterlagen nach § 8 erhalten Sie von uns eine Mitteilung.“§ 9 Abs. 3, Seite 10

Leistungsfall und Nachprüfung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätungja„nach dem Ablauf des Monats, in dem Sie uns Ihre Berufsunfähigkeit gemeldet haben.“§ 1 Abs. 3, Seite 1
Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl)ja„Wir können verlangen, dass die ärztlichen Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden.“§ 8 Abs. 2, Seite 9
Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinauskeine„darüber hinausgehende Maßnahmen nicht durchführen, führt dies nicht dazu, dass wir die Leistung verweigern. Das gilt insbesondere für operative Maßnahmen.“§ 8 Abs. 3, Seite 10
Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit)ja„der versicherten Person liegt weiterhin eine Berufsunfähigkeit vor.“§ 10 Abs. 1, Seite 10
Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeitenja„Dabei werden wir neu erworbene berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse berücksichtigen.“§ 10 Abs. 1, Seite 10
Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate)ja„Einmal jährlich können wir umfassende Untersuchungen der versicherten Person verlangen.“§ 10 Abs. 2, Seite 10
Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig)keine„Wir verzichten auf zeitlich befristete Anerkenntnisse unserer Leistungspflicht.“§ 9 Abs. 2, Seite 10
Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze)ja„unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse“§ 6 f, Seite 8
Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung)ja„durch Strahlung als Folge von Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährdet“§ 6 e, Seite 7
Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen)ja„biologischen oder chemischen Waffen“§ 6 g, Seite 8
Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten)keine„Unsere Leistungspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache die Berufsunfähigkeit beruht.“§ 6, Seite 7
Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten)keine„Unsere Leistungspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache die Berufsunfähigkeit beruht.“§ 6, Seite 7
Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung)ja„Die versicherte Person hat diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen.“§ 6 c, Seite 7
Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungenkeine„Unsere Leistungspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache die Berufsunfähigkeit beruht.“§ 6, Seite 7

Vertrag und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre)nicht geregelt
Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre)ja„Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsabschluss erlöschen unsere Rechte.“§ 7 Abs. 16, Seite 9
Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzungja„Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Kündigungsrecht.“§ 7 Abs. 8, Seite 8
Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung)nicht geregelt
Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Auslandja„Solange der Versicherungsfall nicht eingetreten ist, müssen Sie uns einen Wechsel oder ein Ende der beruflichen Tätigkeit nicht mitteilen.“§ 2 Abs. 15, Seite 5
BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherungnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf)nicht geregelt
Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit)nicht geregelt
Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens)nicht geregelt
Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta)nicht geregelt
Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistungnicht geregelt
Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral)nicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Produktlinien: SBU Classic, SBU Premium, SBU Premium Plus SBU 2022.01 V3 In diesen Bedingungen beschreiben wir alle Produktlinien. Regelungen ohne besondere Kennzeichnung durch „Premium Schutz“ oder „Premium Plus Schutz“ gelten für alle Produktlinien. Welche Produktlinie für Ihren Vertrag gilt, finden Sie in den Vertragsunterlagen. Bitte beachten Sie: Zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) gleichzeitig zu nen- nen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter. Versicherungsmathematischer Hinweis: Bei der Tarifkalkulation haben wir unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Ausscheideordnungen verwendet. Als Rechnungszins haben wir 0,25 % angesetzt. In­halts­ver­zeich­nis § 15 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 16 Was gilt bei Abschluss einer Start Police? §2 W  as sind Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit und was ist der § 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? versicherte Beruf im Sinne dieser Bedingungen? § 18 Wann können Sie Ihren Beitrag überprüfen lassen (Berufswechsel- § 3 Welche Leistungen erbringen wir bei schwerer Krankheit? option)? § 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 19 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung kün- § 5 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? digen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen? § 6 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? §7 W  as bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen § 20 Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung? hat ihre Verletzung? § 21 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 8 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 22 Welche Kosten und Gebühren dürfen wir Ihnen gesondert in Rech- §9 W  ann teilen wir Ihnen mit, ob wir unsere Leistungspflicht anerken- nung stellen? nen? § 23 Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist Vertrags- § 10 Was gilt nach Anerkennung unserer Leistungspflicht? sprache? § 11 Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Anerkennung § 24 Wo ist der Gerichtsstand? unserer Leistungspflicht? § 25 Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen? § 12 Unter welchen Voraussetzungen können Sie die versicherte Rente ohne erneute Risikoprüfung erhöhen oder den Versicherungsschutz § 26 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? verlängern? § 27 Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund einer § 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? kollektivrechtlichen Vereinbarung? § 14 Wer erhält die Leistung? § 28 Was gilt für das Beschwerdemanagement? § 1 – Welche Leistungen erbringen wir? abgeschlossen, leisten wir abweichend zu Satz 1 bereits nach dem (1) Es besteht weltweiter Versicherungsschutz. Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, auch wenn Sie uns diese erst später melden. Leistungen wegen Berufsunfähigkeit (4) Der Anspruch auf die Leistungen erlischt, wenn (2) Wird die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung zu •d  er Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % sinkt. mindestens 50 % berufsunfähig, so erbringen wir folgende Leistungen: •b  ei Berufsunfähigkeit als Folge von Pflegebedürftigkeit die a) Wir befreien Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen. Pflegebedürftigkeit nach § 2 Absatz 4 nicht mehr vorliegt. b) Wir zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente monatlich im Voraus. •b  ei Berufsunfähigkeit als Folge eines Tätigkeitsverbots das Tätig- (3) Sie haben erstmals Anspruch auf die in Absatz 2 genannten Leistungen keitsverbot nach § 2 Absatz 5 nicht mehr vorliegt. •n  ach dem Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetre- •b  ei Berufsunfähigkeit als Folge von Erwerbsminderung die Voraus- AL7132_SBU2022.01_2023.12_V3 ten ist, aber setzungen nach § 2 Absatz 6 nicht mehr vorliegen. • f rühestens nach dem Ablauf des Monats, in dem Sie uns Ihre •d  ie versicherte Person stirbt. Berufsunfähigkeit gemeldet haben. •d  as Ende der vereinbarten Leistungsdauer der Berufsunfähig- Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz keitsversicherung erreicht wird. HUK-COBURG-Lebensversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas. Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de [Seite 2] Schutz bei Arbeitsunfähigkeit (13) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf (5) H  aben Sie den Schutz bei Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen, gilt: Wir seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen erbringen folgende Leistungen, wenn die versicherte Person während Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit ver- der Dauer dieser Versicherung nach § 2 Absatz 8 arbeitsunfähig ist: bundene Gefahr. a) Wir befreien Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen. (14) Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die Rente im Leistungsbezug jährlich. Die erste Erhöhung führen wir zu b) Wir zahlen eine Rente wegen Arbeitsunfähigkeit in Höhe der Beginn des Versicherungsjahres durch, das auf den Beginn der Berufsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir monatlich im Voraus. Rentenzahlung folgt. (6) N  ach dem Ablauf des Monats, in dem die Arbeitsunfähigkeit eingetre-  erden wir mehrfach leistungspflichtig, erhalten Sie zum jeweiligen W ten ist, haben Sie erstmals Anspruch auf die in Absatz 5 genannten Beginn des Leistungsbezugs die zu Beginn vereinbarte Rente. Davon Leistungen. ausgehend beginnt die garantierte Rentensteigerung im darauffol- S ie können Zeiten der Arbeitsunfähigkeit geltend machen, die bis zu genden Versicherungsjahr von Neuem. drei Jahre zurückliegen. Wir leisten bei Arbeitsunfähigkeit rückwirkend Haben Sie das Notfallpaket Kind nach § 3 Absätze 7 bis 9 einge- für maximal 24 Monate. Die drei Jahre gelten rückwirkend ab Ablauf schlossen, ändert die garantierte Rentensteigerung nichts an der Höhe des Monats, in dem Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeit melden. Die der Leistungen aus dem Notfallpaket Kind. Das heißt, das Verhältnis Beschränkung auf drei Jahre gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass der jeweiligen Kapitalleistung und der Rente ändert sich während des Sie die verspätete Meldung nicht zu vertreten haben. Leistungsbezugs jährlich. (7) D  er Anspruch auf die Leistungen aus dem Schutz bei Arbeitsunfähigkeit (15) Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten erlischt, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: Leistungen beteiligen wir Sie an Überschüssen. Dadurch können •D  ie ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person zusätzliche Leistungen entstehen. Weitere Informationen dazu finden endet. Sie in § 4. •D  ie versicherte Person stirbt. Premium Schutz oder Premium Plus Schutz •D  as Ende der vereinbarten Leistungsdauer dieser Versicherung wird Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz abgeschlos- erreicht. sen, gilt zusätzlich: •S  ie haben während der Laufzeit des Vertrags insgesamt 24 Monate (16) Hilfe zur Umorganisation Leistungen aus dem Schutz bei Arbeitsunfähigkeit dieses Vertrags Sind Sie Selbständiger, gilt: bezogen.  ir zahlen eine einmalige Hilfe zur Umorganisation in Höhe einer halb- W •D  ie versicherte Person erhält Leistungen wegen Berufsunfähigkeit en Jahresrente. Dies gilt nur, wenn die versicherte Person ihren Betrieb aus diesem Vertrag. Weitere Informationen dazu finden Sie in Ab- nach § 2 Absatz 13 umorganisieren könnte und wir deswegen keine satz 9. Leistung wegen Berufsunfähigkeit zahlen. Verhältnis der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit und wegen  iese Hilfe zur Umorganisation zahlen wir nur unter folgender D Arbeitsunfähigkeit Voraussetzung: Zum Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag auf Leistungen (8) L eistungen wegen Berufsunfähigkeit und Leistungen wegen Arbeits- stellen, beträgt die verbleibende vertraglich vereinbarte Leistungsdauer unfähigkeit können nicht für den gleichen Zeitraum bezogen werden. für die Rente noch mindestens zwölf Monate. Wenn Sie innerhalb von (9) E rgibt unsere Prüfung, dass bei der versicherten Person Berufsun- sechs Monaten erneut einen Antrag auf Leistung aus Berufsunfähigkeit fähigkeit nach § 2 vorliegt, erbringen wir Leistungen wegen Berufs- wegen derselben medizinischen Ursache stellen, gilt: Wenn wir unsere unfähigkeit. Diese Leistungen erbringen wir ab dem Monat, der dem Leistungspflicht anerkennen, verrechnen wir die Zahlung aus der Hilfe Monat folgt, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Ab diesem zur Umorganisation mit den ausstehenden Leistungen wegen Berufs- Zeitpunkt werden die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit eingestellt. unfähigkeit. Haben wir für diesen Zeitraum schon Leistungen wegen Arbeits- Diese Hilfe können Sie für jeden Antrag auf Leistungen erneut erhalten. unfähigkeit erbracht, gelten diese als Leistungen wegen Berufs- (17) Wechseloption unfähigkeit. Dieser Zeitraum wird nicht auf den maximal 24-monatigen Leistungszeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit angerechnet. S ie können von Ihrer Versicherung ohne erneute vollständige Risiko- prüfung in eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit (10) Soweit in den einzelnen Paragraphen nichts anderes geregelt ist, gelten Einschluss des Dienstunfähigkeitsrisikos wechseln. Dabei wird Ihre die Regelungen bei Berufsunfähigkeit auch für die Leistungen wegen bisherige Versicherung beendet und für die neue Versicherung ein Arbeitsunfähigkeit. neuer Vertrag geschlossen. Regelungen für Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit F ür das Ausüben der Wechseloption müssen die folgenden Voraus- (11) Bis wir über unsere Leistungspflicht entscheiden, müssen Sie die setzungen erfüllt sein: Beiträge in voller Höhe weiterzahlen. Wir werden diese bei Anerkennung •F  ür die Versicherung werden laufende Beiträge gezahlt. der Leistungspflicht zurückzahlen. Wenn gewünscht, stunden wir Ihnen die Beiträge unverzinst bis zur endgültigen Entscheidung über unsere •F  ür die versicherte Person wurden bis zum Zeitpunkt des Wechsels Leistungspflicht. Lehnen wir es ab zu leisten, müssen Sie uns die keine Leistungen auf Grund gestundeten Beiträge nachzahlen. Sie haben dafür die folgenden – einer Berufsunfähigkeit, Möglichkeiten: – einer Arbeitsunfähigkeit oder •S  ie zahlen die gestundeten Beiträge in einem Betrag nach. – einer sonstigen Invalidität •S  ie vereinbaren mit uns die Rückzahlung der gestundeten Beiträge in Raten innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Monaten. Die erbracht, anerkannt oder von Ihnen verlangt. Ratenzahlung kann dabei monatlich, vierteljährlich, oder halbjährlich Dies gilt für Leistungen erfolgen. – aus entsprechenden Versicherungen bei uns,  enn Sie die gestundeten Beiträge nicht nachzahlen, entnehmen wir W – eines anderen Versicherungsunternehmens oder sie Ihrem Vertrag. Dadurch reduziert sich die Leistung Ihres Vertrags, während die Beiträge unverändert bleiben. Die Leistung wird zum – eines Sozialversicherungsträgers. nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu ermittelt. Liegt der  ie versicherte Person kann die Wechseloption nur wahrnehmen, wenn D Jahresbetrag der Berufsunfähigkeitsrente nach der Reduzierung unter sie 300 Euro, endet die Versicherung. • i n ein Beamtenverhältnis eintritt und (12) Ansprüche, die durch den Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder Arbeits- •d  ie Wechseloption innerhalb von 12 Monaten danach in Textform unfähigkeit vor Ablauf der Dauer dieser Versicherung entstanden sind, können auch nach deren Ablauf geltend gemacht werden. Lesen Sie beantragt. dazu Absatz 3 beziehungsweise Absatz 6. Die neuen versicherten Leistungen dürfen [Seite 3] •d  ie vor dem Wechsel vereinbarten Leistungen und •W  ir leisteten auf Grund einer anerkannten Berufsunfähigkeit nach § •d  ie maximal versicherbaren Leistungen der neuen Berufsunfähig- 2 Absätze 1 bis 3. keitsversicherung mit Einschluss des Dienstunfähigkeitsrisikos Wird die versicherte Person innerhalb von sechs Monaten aus gleichem nicht übersteigen. Grund nach § 2 Absätze 1 bis 3 berufsunfähig, verrechnen wir im Fall der Anerkennung die gewährte Wiedereingliederungshilfe mit den dann  as zum Zeitpunkt des Wechsels vereinbarte Ende der Versicherungs- D fälligen Rentenleistungen. und Leistungsdauer gilt grundsätzlich auch für die neue Berufsunfähigkeitsversicherung.  ie Wiedereingliederungshilfe können Sie während der Vertragslaufzeit D erneut erhalten, wenn die Voraussetzungen erneut erfüllt sind. L assen unsere Annahmerichtlinien für die die neue Berufsunfähigkeits- versicherung nur ein frühzeitigeres Ende der Versicherungs- oder (20) Leistungen bei schwerer Krankheit Leistungsdauer zu, gilt nach dem Wechsel jeweils dieses frühzeitigere Wir erbringen eine Leistung, wenn die versicherte Person beziehungs- Ende. weise ein Kind der versicherten Person nach § 3 erkrankt. Näheres F ür die neue Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einschluss des dazu finden Sie in § 3. Dienstunfähigkeitsrisikos gilt: Ausschlüsse •D  er Wechsel erfolgt durch Neuabschluss in einen für das Neugeschäft (21) Wenn wir mit Ihnen Ausschlüsse vereinbart haben und besondere offenen Tarif. Entsprechend gelten dessen Rechnungsgrundlagen Vereinbarungen zu Art und Umfang des Versicherungsschutzes getrof- und Versicherungsbedingungen. fen wurden, gelten diese für die Leistungen bei Im Rahmen dessen übernehmen wir die individuelle Gestaltung Ihrer •B  erufsunfähigkeit nach § 2 Absätze 1 bis 7, bisherigen Versicherung auch für die neue Berufsunfähigkeitsversicherung, soweit dies möglich ist. Unter indivi- •A  rbeitsunfähigkeit nach § 2 Absatz 8 und dueller Gestaltung verstehen wir beispielsweise Beitragszahlung, • s chwerer Krankheit nach § 3. Überschussverwendung, Optionen und ähnliches. •F  ür den Wechsel benötigen wir von Ihnen Angaben zu den für die § 2 – Was sind Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit und was ist Tarifierung relevanten Merkmalen. Dazu zählen zum Beispiel Größe, der versicherte Beruf im Sinne dieser Bedingungen? Gewicht und Rauchverhalten. Auf eine erneute vollständige Berufsunfähigkeit Risikoprüfung verzichten wir. (1) V ollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen •W  ir ermitteln den Beitrag der neuen Versicherung nach dem Tarif, erfüllt sind: dem Alter der versicherten Person und dem zu versichernden Beruf •  D  ie versicherte Person zum Zeitpunkt des Wechsels. •E  in in Ihrer Versicherung zum Zeitpunkt des Wechsels gegebenenfalls – ist außerstande, Ihren Beruf auszuüben und vorhandenes Deckungskapital rechnen wir für die neue – dieser Zustand wird voraussichtlich für mindestens drei Jahre ab Berufsunfähigkeitsversicherung nicht an beziehungsweise übertra- Beginn ununterbrochen andauern. gen es nicht. Diese Voraussetzung gilt ab Beginn des Zustands als erfüllt. •D  ie Kosten für die neue Versicherung können Sie dem neuen Alternativ gilt: Die versicherte Person Versicherungsschein entnehmen. – war während der Dauer dieser Versicherung sechs Monate unun- Premium Plus Schutz terbrochen außerstande, ihren Beruf auszuüben und Haben Sie den Premium Plus Schutz abgeschlossen, gilt zusätzlich: – dieser Zustand dauert fort. (18) Hilfe zur Rehabilitation Diese Voraussetzung gilt zum Ende dieses Sechs-Monats-Zeitraums Wird die versicherte Person als erfüllt. •w  ährend der Dauer dieser Versicherung berufsunfähig und •  D  ie Ursache für die Berufsunfähigkeit ist eine Krankheit, eine Ver- •n  immt sie deswegen auf ihren eigenen Wunsch hin eine Dienstleistung letzung des Körpers oder ein mehr als altersentsprechender Kräfte- zur beruflichen Rehabilitation auf eigene Kosten in Anspruch, verfall. Die Ursache ist ärztlich nachgewiesen. übernehmen wir auf Antrag 80 % der Kosten für •  D  ie versicherte Person übt keinen Verweisungsberuf nach Absatz 11 aus. •e  ine Online-Psychotherapie oder •e  ine andere Rehabilitationsmaßnahme. (2) Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz abgeschlossen, gilt abweichend von Absatz 1:  ie Hilfe zur Rehabilitation können Sie einmalig oder mehrfach nutzen. D Insgesamt darf die Summe aller in Anspruch genommenen Hilfen zur V ollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen Rehabilitation einen Betrag erfüllt sind: • i n Höhe des Vierfachen der Monatsrente und •  D  ie versicherte Person • v on höchstens 2.000 Euro – ist außerstande, Ihren Beruf auszuüben und nicht übersteigen. – dieser Zustand wird voraussichtlich für mindestens sechs Monate ab Beginn ununterbrochen andauern.  abei berücksichtigen wir alle bei der HUK-COBURG-Lebensversiche- D rung AG auf die versicherte Person abgeschlossenen Berufsunfähig- Alternativ gilt: Die versicherte Person keits-(Zusatz-)Versicherungen. – war während der Dauer dieser Versicherung sechs Monate unun- S ie können aus allen am Markt verfügbaren entsprechenden terbrochen außerstande, ihren Beruf auszuüben und Dienstleistern frei wählen. Ob die Maßnahmen tatsächlich den ange- – dieser Zustand dauert fort. strebten Erfolg erzielen, ist für unsere Leistung ohne Bedeutung. Diese Voraussetzung gilt in beiden Fällen ab Beginn des Zustands als Wir zahlen die Hilfe nur dann, wenn die Dienstleistung nach unserer erfüllt. Einschätzung geeignet ist, dazu beizutragen, Ihre Berufsfähigkeit schneller wiederherzustellen. Dies prüfen wir gerne vorab. •  D  ie Ursache für die Berufsunfähigkeit ist eine Krankheit, eine Ver- letzung des Körpers oder ein mehr als altersentsprechender Kräfte- (19) Wiedereingliederungshilfe verfall. Die Ursache wurde ärztlich nachgewiesen.  ir zahlen Ihnen eine einmalige Wiedereingliederungshilfe in Höhe von W •  D  ie versicherte Person übt keinen Verweisungsberuf nach Absatz 11 sechs Monatsrenten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: aus. SBU 2022.01 V3 •U  nsere Leistungspflicht endet, weil die versicherte Person einen (3) T eilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die oben genannten Verweisungsberuf nach § 2 Absatz 11 ausübt. Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad erfüllt sind. Die •Z  um Ende der Leistungspflicht hätte die Leistungsdauer der Rente Mindestzeiträume (sechs Monate beziehungsweise drei Jahre) gelten noch mindestens zwölf Monate betragen. auch für die teilweise Berufsunfähigkeit. [Seite 4] Premium Schutz und Premium Plus Schutz •  S  ie darf ihre Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben. Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz abgeschlos- •  D  as Tätigkeitsverbot muss sich über mindestens sechs Monate sen, gelten zusätzlich folgende Auslöser für die Berufsunfähigkeit: erstrecken. (4) Berufsunfähigkeit als Folge von Pflegebedürftigkeit •  I hr Arbeitgeber betraut sie für die Dauer des Verbots nicht mit einer anderen Tätigkeit. B erufsunfähigkeit als Folge von Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn fol- gende Voraussetzungen erfüllt sind: •  S  ie übt keinen Verweisungsberuf nach Absatz 11 aus. •  D  ie Ursache der Hilflosigkeit ist eine Krankheit, eine Verletzung des Berufsunfähigkeit als Folge von voller Erwerbsminderung – (6)  Körpers oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall. Erwerbsminderungsklausel •  D  ie Hilfe wird B erufsunfähigkeit als Folge von voller Erwerbsminderung liegt vor, wenn bei der versicherten Person folgende Voraussetzungen vorliegen: – in erheblichem Umfang, •  S  ie erhält eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung – täglich, von der Deutschen Rentenversicherung nach § 43 Absatz 2 – auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel und Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) in der Fassung vom 22.04.2021. Das – voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen bedeutet: Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die versicher- te Person wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare benötigt. Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemei- •  D  ie versicherte Person ist so hilflos, dass sie für mindestens drei der nen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu nachfolgenden Verrichtungen die Hilfe einer anderen Person benötigt: sein. – Fortbewegen im Zimmer •  D  iese Rente erhält sie allein aus medizinischen Gründen. Die versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie sich nur mit Hilfe •  D  er Vertrag besteht bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung seit einer anderen Person fortbewegen kann. Dies muss auch bei mindestens zehn Jahren. Verwendung einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls gelten. •  E  s wurden keine Leistungsausschlüsse vereinbart. – Aufstehen und Zubettgehen Premium Plus Schutz Die versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie nur mit Hilfe Haben Sie den Premium Plus Schutz abgeschlossen, gilt zusätzlich fol- einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen gender Auslöser für die Berufsunfähigkeit: kann. (7) Berufsunfähigkeit bei Beschäftigung in Teilzeit – Teilzeitklausel – An- und Auskleiden V ollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Die versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie sich nur mit Hilfe Person einer anderen Person an- oder auskleiden kann. Dies muss auch •  n  ach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge bei Benutzung krankengerechter Kleidung gelten. (TzBfG) in Teilzeit beschäftigt ist und – Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken •  d  ie zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Die versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie nur mit Hilfe Gründen nur noch an weniger als drei Stunden pro Arbeitstag ausü- einer anderen Person essen oder trinken kann. Dies muss auch bei ben kann. Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße gelten. Arbeitsunfähigkeit – Waschen, Kämmen oder Rasieren (8) F ür den Schutz bei Arbeitsunfähigkeit gilt zusätzlich folgender Auslöser: Die versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie von einer ande- Die versicherte Person gilt als arbeitsunfähig im Sinne dieser Beding- ren Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss. Die ungen, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: dafür erforderlichen Körperbewegungen kann sie nicht mehr aus- •  S  ie ist seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen von einem führen. Arzt krankgeschrieben. – Verrichten der Notdurft •  S  ie ist seit mindestens vier Monaten ununterbrochen von einem Arzt Die versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie die Hilfe einer krankgeschrieben. Zusätzlich bescheinigt ein Facharzt der entspre- anderen Person benötigt, weil chenden Fachrichtung, dass dieser Zustand voraussichtlich ununter- brochen bis zum Ende eines insgesamt sechsmonatigen Zeitraums - sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, anhält. - sie ihre Notdurft nur mit Hilfe einer Bettschüssel verrichten kann  iese Voraussetzung gilt in beiden Fällen ab Beginn der Krankschreibung D oder als erfüllt. - der Darm beziehungsweise die Blase nur mit fremder Hilfe ent-  ie Krankschreibung muss mit einer auf die versicherte Person ausge- D leert werden kann. stellten Bescheinigung entsprechend § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz  ies gilt nicht, wenn allein eine Inkontinenz des Darms beziehungs- D (EntgFG) nachgewiesen werden. weise der Blase besteht, die durch die Verwendung von Windeln Ist die versicherte Person kein Arbeitnehmer im Sinne des EntgFG, oder speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann. müssen Sie uns entsprechende Bescheinigungen einreichen. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen. A rbeitsversuche im Rahmen einer ärztlich verordneten stufenweisen Berufsunfähigkeit als Folge eines Tätigkeitsverbots – Infektions- (5)  Wiedereingliederung nach § 74 SGB V, stellen keine Unterbrechung der klausel Arbeitsunfähigkeit dar. B erufsunfähigkeit als Folge eines Tätigkeitsverbots liegt vor, wenn bei Versicherter Beruf der versicherten Person folgende Voraussetzungen vorliegen: (9) A ls versicherter Beruf im Sinne von Absatz 1 gilt der zuletzt vor Eintritt •  V  on ihr geht eine Infektionsgefahr aus, weil bei ihr eine Infektion, des Versicherungsfalles ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheit- Krankheit oder Ausscheidung festgestellt wurde. liche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Bei Hausfrauen oder Haus­ männern ist deren hauswirtschaftliche Tätigkeit versichert. •  D  as Tätigkeitsverbot wurde nicht ausschließlich wegen eines Verdachts auf eine Infektion, Krankheit oder Ausscheidung ausge- (10) Als versicherter Beruf im Sinne von Absatz 1 gilt bei stellt. •  S  tudenten das zuletzt ausgeübte Studium. Als Studium gilt ein •  D  ie zuständige Behörde hat ihr nach § 31 Bundesinfektionsschutz- Studium an einer Hochschule. Der angestrebte Studienabschluss gesetz (IfSG) die berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise untersagt. muss in Deutschland staatlich anerkannt sein. Bitte beachten Sie: Ein Tätigkeitsverbot allein auf Grund einer präven- Haben Sie den Premium Plus Schutz abgeschlossen, gilt zusätzlich: tiven Allgemeinverfügung erfüllt die Voraussetzung der hier versicher- Studenten sind auch berufsunfähig, wenn sie das mit dem Abschluss ten Infektionsklausel nicht. des zuletzt belegten Studiengangs verbundene Berufsbild nicht mehr [Seite 5] ausüben können. Nach Abschluss oder nach Abbruch des Studiums Es genügt ein vereinfachter Nachweis der Krankheit nach § 8 Absatz 6. gilt dies nicht mehr. (3) Sie erhalten die schnelle Hilfe nicht, wenn •  A  uszubildenden die zuletzt betriebene Ausbildung. Als Ausbildung •  S  ie bereits Leistungen auf Grund von Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit gilt eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Aus- erhalten oder bildungsberuf. •  d  er Vertrag zum Zeitpunkt der Diagnose der Krankheit nach Absatz 4 Auszubildende sind auch berufsunfähig, wenn sie den mit der Aus- weniger als sechs Monate besteht. Diese Frist gilt auch für Er- bildung angestrebten Ausbildungsberuf nicht mehr ausüben können. höhungen. Sie gilt nicht für Erhöhungen aus einer Dynamik. Nach Abschluss oder nach Abbruch der Ausbildung gilt dies nicht mehr. (4) E ine Krankheit der versicherten Person ist versichert, wenn sie während der Dauer dieser Versicherung an •  Schülern die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Schüler. •  K  rebs (11) Ein Verweisungsberuf ist eine vom bisherigen Beruf abweichende Tätigkeit, •  H  erzinfarkt •  d  ie die versicherte Person auf Grund ihrer Ausbildung, Fähigkeiten, •  S  chlaganfall Kenntnisse und Erfahrungen ausüben kann und •  Q  uerschnittslähmung •  d  ie der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person hinsicht- erkrankt. lich Einkommen und sozialer Wertschätzung entspricht. E ine Definition der Krankheiten finden Sie unter den Buchstaben a)  Die für die versicherte Person im Verweisungsberuf zumutbare bis d). Einkommensreduzierung bewerten wir bezogen auf den Einzelfall. Dabei orientieren wir uns an den Grundsätzen der Rechtsprechung. Wir a) Krebs vergleichen das im Verweisungsberuf erzielte Bruttoeinkommen mit Eine bösartige Krebserkrankung ist versichert, wenn mindestens dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne einer der folgenden Fälle vorliegt: Die versicherte Person hat wegen gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Die zumutbare dieser Krankheit Einkommensreduzierung beträgt maximal 20 %. – eine Chemotherapie begonnen oder diese ist terminiert. (12) Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung. Das heißt, wir verwei- – eine Strahlentherapie begonnen oder diese ist terminiert. Nicht gern die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit nicht mit der Begründung, versichert sind lokale Strahlentherapien von Hauttumoren. dass die versicherte Person im Stande wäre, einen Verweisungsberuf auszuüben. – mindestens eine Lymphknotenmetastase. (13) Bei Selbstständigen berücksichtigen wir bei der Beurteilung der – eine palliative Therapie begonnen. Berufsunfähigkeit b) Herzinfarkt •  d  ie konkrete Gestaltung des Betriebs und Ein Herzinfarkt ist versichert, wenn •  d  ie zumutbaren Möglichkeiten einer Umorganisation. – der Herzinfarkt die Herzleistung anhaltend einschränkt und Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn Folgendes gilt: – die Herzleistung ist so stark eingeschränkt, dass ein Facharzt eine •  S  ie ist betrieblich sinnvoll. Reduktion der Ejektionsfraktion auf weniger als 35 Prozent fest- stellt. Diese Reduktion hält mindestens 14 Tage an. Sie liegt trotz •  E  ine Einkommensreduzierung liegt in einem zumutbaren Rahmen. medikamentöser Behandlung vor. Dies bewerten wir bezogen auf den Einzelfall. Dabei orientieren wir uns an den Grundsätzen der Rechtsprechung. Anstatt des jährlichen c) Schlaganfall Bruttoeinkommens wird bei Selbstständigen der durchschnittliche Ein Schlaganfall ist versichert, wenn steuerliche Jahresgewinn der letzten drei Jahre als Vergleichsmaßstab herangezogen. Die zumutbare Einkommensreduzierung beträgt maxi- – der Schlaganfall der versicherten Person zu einer Lähmung einer mal 20 %. Körperhälfte mit einem Kraftverlust führt und •  D  ie Stellung der versicherten Person bezogen auf die Weisungs- und – der Kraftverlust durch den Schlaganfall so stark ist, dass ein Direktionsbefugnis bleibt gleich. Facharzt ein Kraftgrad von maximal zwei nach Janda feststellt. Der Kraftverlust hält über mindestens 14 Tage hinweg an. Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz abgeschlossen, verzichten wir auf die Prüfung der Umorganisation, d) Querschnittslähmung •  w  enn der versicherte Selbstständige eine akademische Ausbildung  Eine Querschnittslähmung ist versichert, wenn die versicherte erfolgreich abgeschlossen hat und in seiner täglichen Arbeitszeit Person wegen einer Querschnittslähmung auf einen Rollstuhl ange- mindestens zu 90 % kaufmännische, planerische, leitende oder wiesen ist. organisatorische Tätigkeiten ausübt oder (5) E rkrankt die versicherte Person nach Absatz 4, erbringen wir die •  w  enn der Betrieb im Durchschnitt über die letzten drei Jahre weniger monatliche Leistung ab Beginn des darauffolgenden Monats. als fünf Mitarbeiter beschäftigt. Zu den fünf Mitarbeitern zählen nur Die Leistung endet, wenn aus- oder angelernte Angestellte. Auszubildende, Praktikanten oder •  w  ir für 18 Monate die schnelle Hilfe erbracht haben oder Werkstudenten bleiben dabei unberücksichtigt. •  d  ie vertragliche Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung (14) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus, prüfen wir abgelaufen ist oder den zuletzt vor Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgeübten Beruf und die damit verbundene Lebensstellung. •  d  ie versicherte Person verstorben ist. (15) Solange der Versicherungsfall nicht eingetreten ist, müssen Sie uns Die Leistung endet nicht, wenn sich der Gesundheitszustand der versi- einen Wechsel oder ein Ende der beruflichen Tätigkeit nicht mitteilen. cherten Person vor Ablauf der 18 Monate verbessert. (6) L eistungen wegen Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit müssen Sie zusätz- § 3 – Welche Leistungen erbringen wir bei schwerer Krankheit? lich beantragen. Wir erbringen diese nicht automatisch, wenn die (1) Haben Sie den Premium Plus Schutz abgeschlossen, erbringen wir schnelle Hilfe endet. Den Antrag können Sie gleichzeitig mit dem zusätzlich folgende Leistungen: Antrag auf die schnelle Hilfe oder zu einem späteren Zeitpunkt stellen. Schnelle Hilfe L eistungen wegen Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit erbringen wir nicht (2) W  ir erbringen auf Antrag einmalig für bis zu 18 Monate folgende gleichzeitig mit der schnellen Hilfe. SBU 2022.01 V3 Leistungen, wenn die versicherte Person nach Absatz 4 erkrankt: Notfallpaket Kind •  W  ir befreien Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen. (7) W  ir erbringen auf Antrag eine Kapitalleistung, wenn ein leibliches oder •  W  ir zahlen die schnelle Hilfe in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Die adoptiertes Kind der versicherten Person Rente zahlen wir monatlich im Voraus. •  n  ach Absatz 9 erkrankt und [Seite 6] •  z u diesem Zeitpunkt mindestens ein Jahr alt ist und das 18. Lebens- Nachfolgend beantworten wir Ihnen diese Fragen: jahr noch nicht vollendet hat. •  W  ie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver- Die Höhe der Kapitalleistung beträgt wenden wir diesen? Lesen Sie dazu Absatz 2. •  das Zwölffache der Monatsrente. •  W  ie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss? Lesen Sie dazu die Erhöhungen der Monatsrente aus der garantierten Rentensteigerung Absätze 3 bis 5. nach § 1 Absatz 14, berücksichtigen wir dabei nicht. •  W  ie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem •  m  aximal 12.000 Euro. Vertrag zu? Lesen Sie dazu Absatz 6.  ie Summe der Leistungen aus einem Notfallpaket Kind darf aus allen D •  W  ie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret bei der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG abgeschlossenen durch? Lesen Sie dazu die Absätze 7 bis 12. Versicherungen für jedes Kind und die jeweilige Krankheit 12.000 Euro nicht überschreiten. •  W  arum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrags nicht garantieren? Lesen Sie dazu Absatz 13.  er Anspruch auf die Leistung entsteht, nachdem ein Facharzt die D Diagnose einer Krankheit nach Absatz 9 gestellt hat. •  W  ie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung? Lesen Sie dazu Absatz 14. (8) Sie erhalten keine Leistung aus dem Notfallpaket Kind, wenn •  e  ine versicherte Krankheit bereits zur Leistungspflicht geführt hat und Wie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver- diese Krankheit bei der gleichen Person ein weiteres Mal eintritt. wenden wir diesen? •  S  ymptome der Krankheit oder die Krankheit selbst innerhalb eines (2) D  en in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Jahres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und auf- sichtsrechtlichen Vorschriften. – nach der Geburt des Kindes auftreten.  en für die Überschussbeteiligung festgelegten Teil des Rohüber­ D – nach Beginn der Versicherung auftreten. schusses (9) E ine Krankheit ist versichert, wenn ein leibliches oder adoptiertes Kind der versicherten Person während der Dauer der Versicherung •  s chreiben wir unmittelbar den überschussberechtigten Versiche­ rungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder •  e  rstmalig an Krebs erkrankt oder •  f ühren wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zu •  e  inen Unfall erleidet. (Mindest­zuführung). E ine Definition der Krankheiten finden Sie unter den Buchstaben a) und b). Dabei beachten wir insbesondere die Verordnung über die Mindest­ beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzufüh- a) Krebs rungs­verordnung). Nach der aktuell geltenden Fassung kann diese Eine Krebserkrankung ist versichert, wenn der bösartige Tumor Mindest­zuführung zur RfB mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde BaFin in Ausnahmefällen reduziert werden. – unkontrolliert wächst und – bereits in umliegendes Gewebe eingedrungen ist. Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) Zusätzlich versichert sind auch bösartige Tumore  ie RfB dient vorrangig dazu, Schwankungen der Ertragslage über D mehrere Jahre auszugleichen. – des Blutes wie zum Beispiel Leukämie,  ie RfB dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der D – der blutbildenden Organe wie zum Beispiel im Knochenmark und Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten – des Lymphsystems wie zum Beispiel Morbus Hodgkin. Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der Die Diagnose muss durch Aufsichtsbehörde abweichen. – eine feingewebliche Untersuchung (Histologie) oder Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Überschussbeteiligung  – eine Untersuchung der Blutzellen (Zytologie) gesichert Ihres Vertrags ergeben sich weder aus der Zuführung noch aus der Höhe der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. und von einem Facharzt bestätigt werden. Wie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss?  icht versichert sind Krebsvorstufen oder frühe Krebsstadien. Das N sind im Sinne dieser Bedingungen Tumore, die histologisch oder (3) G  leichartige Versicherungen fassen wir zu einzelnen Bestandsgruppen zytologisch als zusammen. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. – prämaligne – nicht-invasiv oder Innerhalb einer Bestandsgruppe unterscheiden wir die Überschuss­ beteiligung je nach Tarif und nach einer gegebenenfalls angewendeten – als Carcinoma in Situ Sonderkondition. eingestuft werden. (4) D  en Überschuss verteilen wir auf die einzelnen Bestandsgruppen nach b) Unfall einem verursachungsorientierten Verfahren. Dies bedeutet, dass jede Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Bestandsgruppe Überschüsse derart erhält, wie sie zur Entstehung von Ereignis. Überschüssen beigetragen hat. Ein Unfall ist versichert, wenn das Kind durch den Unfall Ihre Versicherung ordnen wir der Bestandsgruppe der Berufsunfähig­ keitsversicherungen zu. Den Tarif und eine gegebenenfalls angewen- – unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet und dete Sonderkondition finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. –  mehr als zwei Wochen ununterbrochen vollstationär im Krankenhaus behandelt werden muss. Einrichtungen für die  ie Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir D Rehabilitation sind davon ausgeschlossen. veröffentlichen sie in unserem Geschäftsbericht. Den zu Ihrer Ver­ sicherung gehörenden Überschussanteilsatz finden Sie dort unter Ihrem Nicht versichert sind Unfälle durch Tarif und Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. Den – Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern und finden Sie auf – epileptische Anfälle oder unserer Website. – andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper betreffen. (5) D  er Vorstand legt jedes Jahr die Überschussanteilsätze auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars fest. Dies nennen wir Überschuss­ § 4 – Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? deklaration. Dabei unterscheidet er je nach Bestandsgruppe, Tarif und Sonderkondition. (1) W  ir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven. Dies nennen wir Überschussbeteiligung. Die Leistung aus der  ie für Ihren Vertrag benötigten Mittel werden durch die Direktgutschrift D Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. beziehungsweise durch eine Entnahme aus der RfB finanziert. [Seite 7] Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem beeinflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des Vertrag zu? Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten. (6) W  ir ermitteln die Bewertungsreserven, indem wir den Marktwert der  ie Höhe der künftigen Überschussbeteiligung können wir also nicht D Kapitalanlagen mit dem Bilanzwert der Kapitalanlagen vergleichen. Ist garantieren. Sie kann jeweils auch Null Euro betragen. der Marktwert höher als der Bilanzwert, gibt es Bewertungsreserven. Wie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung?  a es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Risiko­ D (14) Wir veröffentlichen jährlich im Geschäftsbericht: versicherung handelt, stehen keine oder nur geringfügige Beträge zur Verfügung, um Kapital zu bilden. Dadurch entstehen auch keine oder •  d  en Überschuss und die zum Bilanzstichtag vorhandenen nur geringfügige Bewertungsreserven. Bewertungsreserven des Unternehmens. Diese Werte ermitteln wir nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).  ir ordnen die Bewertungsreserven den berechtigten Verträgen nach W einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. •  d  ie festgelegten Überschussanteilsätze. Die zu Ihrer Versicherung Voraussetzung dafür ist: gehörenden Überschussanteilsätze finden Sie dort unter Ihrem Tarif und Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. •  E  s entstehen Bewertungsreserven. •  D  ie Bewertungsreserven sind nach gesetzlichen und aufsichtsrecht-  en Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern. Sie finden ihn D lichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti- auch auf unserer Website. gen. Ü ber den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich. Dabei  ie Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu. Zusätzlich D berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags. ermitteln wir diesen Wert für den Zeitpunkt der Beendigung eines Vertrags. § 5 – Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz ? Wie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlos- durch? sen haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung besteht kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht (7) Überschüsse in Zeiten ohne Leistungsbezug kann entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Das heißt, Sie Laufende Überschussanteile können in diesem Fall Ihren Versicherungsschutz verlieren. Weitere Diese Versicherung erhält laufende Risikoüberschussanteile. Informationen finden Sie in § 15 Absatz 2 und 3 sowie § 17.  ir teilen diese zu jeder Fälligkeit des Beitrags zu. Bei beitragsfreien W Ihre Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des ersten Tages und endet um Versicherungen teilen wir die Risikoüberschussanteile monatlich zu. 24.00 Uhr des letzten Tages der vereinbarten Dauer des Vertrags. Den Risikoüberschuss berechnen wir § 6 – In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? •  b  ei laufender Beitragszahlung in Prozent der Summe der Risiko-, Unsere Leistungspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Spar- und Kostenbeiträge einer Versicherungsperiode. Ursache die Berufsunfähigkeit beruht. Es besteht kein Versicherungsschutz, •  f ür beitragsfreie Versicherungen in Prozent des tatsächlichen wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist: Risikobeitrags des jeweiligen Monats. a) durch die vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat (8) Verwendung der Überschüsse in Zeiten ohne Leistungsbezug durch die versicherte Person Die laufenden Überschussanteile werden In folgendem Fall werden wir dennoch leisten: Sie begehen eine •  b  ei laufender Beitragszahlung mit den Beiträgen verrechnet. Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. •  b  ei beitragsfreien Versicherungen verzinslich angesammelt. b) d urch innere Unruhen, wenn die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat (9) Überschüsse im Leistungsbezug c) durch eine der folgenden Handlungen der versicherten Person:  ir berechnen die laufenden Überschussanteile zu Beginn eines jeden W Monats und teilen sie sofort zu. •  a  bsichtliche Herbeiführung von Krankheit Wir berechnen für Ihren Vertrag laufende Zinsüberschussanteile in •  a  bsichtliche Herbeiführung von mehr als altersentsprechendem Prozent einer Bemessungsgrundlage: Diese Bemessungsgrundlage Kräfteverfall ermitteln wir aus dem Deckungskapital zum Monatsbeginn. •  a  bsichtliche Selbstverletzung (10) Verwendung der Überschüsse im Leistungsbezug •  v ersuchte Selbsttötung  ir ermitteln aus den laufenden Überschussanteilen eine Bonusrente. W In folgendem Fall werden wir dennoch leisten: Die versicherte Person Die Bonusrente wird zusätzlich im Leistungsbezug ausgezahlt. Sie hat diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie- erhöht die Berufsunfähigkeitsrente. Mit Ende des Leistungsbezugs ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen. verfallen bis dahin entstandene Bonusrenten. Dies muss uns nachgewiesen werden. (11) Beteiligung an Bewertungsreserven d)  durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie vorsätzlich die Z usätzlich teilen wir Ihrem Vertrag bei Beendigung den für diesen Berufsunfähigkeit herbeigeführt haben Zeitpunkt aktuell zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zu. e) d urch Strahlung als Folge von Kernenergie, die das Leben oder die Dabei halten wir uns an die jeweils geltende gesetzliche Regelung. Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährdet, dass zur Abwehr Aktuell sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteiligung in Höhe der Hälfte der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare der zugeordneten Bewertungsreserven vor. Behörde tätig wurde  ie Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der D Dieser Ausschluss gilt in folgendem Fall nicht: Kapitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann demnach auch Null sein. Außerdem können aufsichtsrechtliche Die Strahlung ist verursacht durch ein Ereignis, von dem insgesamt Regelungen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungs­ höchstens 1.000 Menschen so betroffen sind, dass für sie gilt: reserven ganz oder teilweise entfällt. •  D  ie Menschen sterben unmittelbar nach dem Ereignis. (12) Auszahlung der Überschüsse bei Beendigung der Versicherung •  D  ie Menschen sterben voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren nach B ei Tod der versicherten Person oder zum vereinbarten Ende der dem Ereignis. Versicherung wird ein vorhandenes Überschussguthaben zusammen •  D  ie Menschen werden voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren nach mit Ihrer Beteiligung an den Bewertungsreserven nach Absatz 11 aus- dem Ereignis dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen gezahlt. erleiden. SBU 2022.01 V3 Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garan-  iese Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht prüft D tieren? ein von uns bestellter unabhängiger Gutachter innerhalb von sechs (13) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab. Monaten nach dem Ereignis. Ansprüche auf die uneingeschränkte Diese Einflüsse sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt Leistung werden frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig. [Seite 8] f) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie uns Folgendes nachweisen: Dieser Ausschluss gilt in folgendem Fall nicht: •  D  ie vorvertragliche Anzeigepflicht ist nicht vorsätzlich verletzt worden.  ie versicherte Person war kriegerischen Auseinandersetzungen D •  D  ie vorvertragliche Anzeigepflicht ist nicht grob fahrlässig verletzt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und nicht aktiv worden. an ihnen beteiligt.  enn Sie uns einen der folgenden Punkte nachweisen, können wir bei W g) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz oder die einer grob fahrlässigen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorsätzliche Freisetzung von: nicht zurücktreten: •  a  tomaren, biologischen oder chemischen Waffen •  W  ir hätten den Vertrag auch bei Kenntnis der uns nicht mitgeteilten •  r adioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen Umstände geschlossen. •  W  ir hätten den Vertrag zu anderen Bedingungen geschlossen.  er Einsatz oder das Freisetzen muss auf eine Gefährdung des Lebens D oder der Gesundheit einer Vielzahl von Personen gerichtet sein. (6) E s besteht kein Versicherungsschutz, wenn wir vom Vertrag zurücktre- Dieser Ausschluss gilt in folgendem Fall nicht: ten. E s sind von dem Ereignis insgesamt höchstens 1.000 Menschen so T reten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, bleibt unsere betroffen, dass für sie gilt: Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen •  D  ie Menschen sterben unmittelbar nach dem Ereignis. Umstand, der •  D  ie Menschen sterben voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren nach •  n  icht den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles und dem Ereignis. •  n  icht die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht •  D  ie Menschen werden voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren nach dem Ereignis dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht hat. erleiden. U nsere Leistungspflicht entfällt im vorstehend genannten Fall, wenn die  iese Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht prüft D Anzeigepflicht arglistig verletzt wurde. ein von uns bestellter unabhängiger Gutachter innerhalb von sechs (7) D  er Vertrag endet, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt, wenn er durch Monaten nach dem Ereignis. Ansprüche auf die uneingeschränkte Rücktritt aufgehoben wird. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie Leistung werden frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig. nicht verlangen. Kündigung § 7 – Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? (8) B eruht die Verletzung der Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit, ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen. In die- Vorvertragliche Anzeigepflicht sem Fall können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem (1) U m unsere Tarife angemessen und fair zu berechnen, müssen wir auf Monat kündigen. Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu bestimmte Risiken achten. Um die Risiken in Erfahrung zu bringen, vertreten, verzichten wir auf unser Kündigungsrecht. stellen wir Fragen nach gefahrerheblichen Umständen. Umstände sind (9) W  ir können nicht kündigen, wenn Sie uns einen der folgenden Punkte gefahrerheblich, wenn sie für unsere Entscheidung, den Vertrag über- nachweisen: haupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, von Bedeutung sind. Sie haben die Pflicht, uns die Fragen wahrheitsgemäß und voll- •  W  ir hätten den Vertrag auch bei Kenntnis der uns nicht mitgeteilten ständig zu beantworten. Diese Pflicht heißt Anzeigepflicht. Nachdem Umstände geschlossen. Sie die Fragen im Antrag beantwortet haben, reichen Sie den Antrag •  W  ir hätten den Vertrag zu anderen Bedingungen geschlossen. bei uns ein. Dieses nennen wir „Abgabe der Vertragserklärung“. Wir (10) Kündigen wir die Versicherung, wird sie zu einer beitragsfreien prüfen die Vertragserklärung und stellen Ihnen gegebenenfalls weitere Versicherung. Die Grundsätze zur Umwandlung in eine beitragsfreie Fragen. Versicherung können Sie in § 19 Absätze 3 bis 9 dieser Bedingungen  ie Anzeigepflicht gilt für Fragen, die wir Ihnen vor und nach Ihrer D nachlesen. Vertragserklärung in Textform stellen. Sie schließt gefahrerhebliche Vertragsanpassung Umstände ein, die erst nach Ihrer Vertragserklärung eintreten. Die Pflicht zur Beantwortung der Fragen zur Anzeigepflicht endet mit der (11) Hätten wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten „Annahme des Vertrags“. Umstände geschlossen, wenn auch zu anderen Bedingungen, können wir nicht zurücktreten oder kündigen. Die anderen Bedingungen wer- (2) Soll eine andere Person versichert werden, muss auch diese unsere den jedoch dann auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, verzich- (3) Im folgenden Fall werden Sie behandelt, als hätten Sie selbst von den ten wir auf unser Recht, den Vertrag zu anderen Bedingungen fortzu- gefahrerheblichen Umständen Kenntnis gehabt oder arglistig gehan- führen. delt: (12) Nachdem Sie unsere Mitteilung über die Anpassung des Vertrags •  E  ine andere Person hat die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen erhalten haben, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monates frist- für Sie beantwortet. los kündigen. Dieses Recht auf Kündigung besteht nur, wenn die •  D  iese Person kennt den gefahrerheblichen Umstand oder handelt Anpassung des Vertrags zu einer der folgenden Änderungen führt: arglistig. •  D  er Beitrag erhöht sich um mehr als 10 %. Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht •  D  er Versicherungsschutz für einen nicht angezeigten Umstand wird (4) B ei einer Verletzung der Anzeigepflicht haben wir grundsätzlich fol- ausgeschlossen. gende Möglichkeiten: A uf dieses Kündigungsrecht werden wir Sie in der Mitteilung über die •  W  ir können vom Vertrag zurücktreten. Anpassung des Vertrags hinweisen. •  W  ir können den Vertrag kündigen. Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte •  W  ir können den Vertrag ändern. In den folgenden Absätzen 13 bis 16 sind mit Rechten stets die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung nach den Absätzen 5 •  W  ir können den Vertrag anfechten. bis 12 gemeint. Im Folgenden informieren wir Sie, welche der Möglichkeiten wann in (13) Unsere Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Betracht kommt. Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht Rücktritt hingewiesen haben. (5) W  ird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag (14) Wir haben keines der Rechte, wenn wir den nicht angezeigten Umstand zurücktreten. oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. [Seite 9] (15) Innerhalb eines Monats müssen wir unsere Rechte schriftlich geltend Dafür benötigen wir einen der folgenden Berichte: machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem uns die – den Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) Verletzung der Anzeigepflicht bekannt wird, die das von uns geltend oder gemachte Recht begründet. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur – den Arztbericht über die Begutachtung und Einstufung der Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, Pflegebedürftigkeit der versicherten Person wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. •  z usätzlich bei Berufsunfähigkeit auf Grund eines Tätigkeitsverbots (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsabschluss erlöschen unsere nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG): Rechte. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, – den Bescheid über das Tätigkeitsverbot und Unterlagen, die zum können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist Bescheid gehören die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. – eine Darstellung der Ursache für den Eintritt des Tätigkeitsverbots •  z usätzlich bei Berufsunfähigkeit als Folge von Erwerbsminderung Anfechtung (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur – den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung über die unbefri- Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben stete Rente wegen voller Erwerbsminderung bewusst und gewollt beeinflusst worden ist. Handelt es sich um – eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Erwerbsminderung Angaben der versicherten Person, so können wir Ihnen gegenüber den  ie dabei entstehenden Kosten trägt die Person, die die Leistung bean- D Vertrag anfechten, auch wenn Sie die Verletzung der vorvertraglichen sprucht. Anzeigepflicht nicht kannten. Absatz 7 gilt entsprechend. (2) W  ir können außerdem Folgendes verlangen, soweit dies zur Feststellung Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung des Versicherungsfalles, der Leistungspflicht oder des Umfangs der (18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz Leistungspflicht erforderlich ist: nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird. Die Fristen nach •  w  eitere Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung des Vertrags bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu. •  n  otwendige Nachweise Erklärungsempfänger  Notwendige Nachweise können sich auch auf die wirtschaftlichen und beruflichen Verhältnisse und ihre Veränderungen beziehen. (19) Unsere Rechte nach den Absätzen 5 bis 12 sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber •  z usätzliche Auskünfte abgeben. Nach Ihrem Tod geben wir unsere Erklärung gegenüber fol-  ie Kosten dafür tragen wir. Wir können verlangen, dass die ärztlichen D genden Personen ab: Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden. Das gilt auch, •  H  aben Sie uns eine Person als Bevollmächtigte genannt, erhält diese wenn sich die versicherte Person im Ausland aufhält. In diesem Fall unsere Erklärung. übernehmen wir die allgemein üblichen Reise- und Aufenthaltskosten. Unter den üblichen Reisekosten verstehen wir die Kosten einer •  F  alls der Aufenthalt dieser Person nicht ermittelt werden kann oder Bahnfahrt 2. Klasse und falls erforderlich die Kosten für einen Flug in von Ihnen niemand benannt wurde, erhält ein Bezugsberechtigter der Economy-Class. Unter den üblichen Aufenthaltskosten verstehen unsere Erklärung. wir die Kosten für die Unterbringung in einem Mittelklassehotel (3 •  I st auch ein Bezugsberechtigter nicht zu ermitteln, können wir den Sterne). Inhaber des Versicherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die  ie versicherte Person hat dabei mitzuwirken, Unterlagen bei den fol- D Erklärung entgegenzunehmen. genden Personen und Einrichtungen zu beschaffen: § 8 – Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? •  Ä  rzte, Therapeuten, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten sowie Pflegeheime, bei denen sie in Behandlung war oder ist Leistungen wegen Berufsunfähigkeit •  P  flegepersonen (1) D  ie Person, die eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit verlangt, muss uns folgende Dokumente vorlegen: •  a  ndere Personenversicherer •  e  in Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person •  g  esetzliche Krankenkassen •  e  ine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit •  B  erufsgenossenschaften •  a  usführliche Berichte und Befunde der früher und aktuell behandeln- •  B  ehörden den Ärzte über  Für das Erheben von Daten und Einholen von Auskünften haben Sie – Ursache, Beginn und Art, folgende Möglichkeiten: – Verlauf, bisherige und voraussichtliche Dauer des Leidens Die versicherte Person kann – sowie über den Umfang der Berufsunfähigkeit •  e  ine umfassende Einwilligung erteilen. •  e  ine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs der versicherten •  j ederzeit verlangen, dass wir die notwendigen Auskünfte nur nach Person vorheriger einzelner Einwilligung einholen.  Das umfasst die Stellung und Tätigkeit beim Eintritt der Berufs­ •  die erforderlichen Daten selbst beschaffen. unfähigkeit. Es umfasst auch danach eingetretene Veränderungen. S ie können der Erhebung solcher Daten widersprechen oder eine •  A  ngaben über das Einkommen aus beruflicher Tätigkeit bereits erteilte Einwilligung für die Zukunft widerrufen. •  e  ine Liste Ü bt die versicherte Person eines oder mehrere dieser Rechte aus, kann – der Ärzte, Therapeuten, Krankenhäuser, Krankenanstalten, das folgende Auswirkungen haben: Pflegeeinrichtungen oder Pflegepersonen, bei denen die versicher- •  L  eistungen werden nicht fällig. Grund dafür ist: Wir können nicht te Person in Behandlung war, ist oder – sofern bekannt – sein wird feststellen, ob und in welchem Umfang wir zur Leistung verpflichtet –  der Einrichtungen, bei denen die versicherte Person ebenfalls sind. Leistungen wegen Berufsunfähigkeit geltend machen könnte. Das •  L  eistungen werden verspätet fällig. Grund dafür ist: Wir benötigen können Versicherer, Sozialversicherungsträger oder sonstige Ver­ wegen des erhöhten Aufwands mehr Zeit für das Erheben der Daten. sor­gungsträger sein (3) D  ie versicherte Person ist nicht verpflichtet, ärztliche Anordnungen zu SBU 2022.01 V3 – des derzeitigen Arbeitgebers und früherer Arbeitgeber mit der befolgen, damit wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Davon ausge- Tätigkeit, die die versicherte Person dort jeweils ausgeübt hat nommen •  z usätzlich bei Berufsunfähigkeit als Folge von Pflegebedürftigkeit: •  i st der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens. Darunter verste- eine Bescheinigung über Art und Umfang der Pflege hen wir zum Beispiel Seh- und Hörhilfen. [Seite 10] •  s ind Maßnahmen, die eine sichere Aussicht bieten, dass sich der Berufsunfähigkeit als persönlichen Ansprechpartner zur Verfügung. Er Gesundheitszustand verbessert. Das gilt nur, wenn die Maßnahmen unterstützt und berät Sie auch bei folgenden Fragen: gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind. •  z ur Beantragung von Leistungen, L ässt die versicherte Person darüber hinausgehende Maßnahmen nicht •  z um Umfang der Leistungen, durchführen, führt dies nicht dazu, dass wir die Leistung verweigern. Das gilt insbesondere für operative Maßnahmen. •  z um Verfahren der Leistungsprüfung, Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit •  z um Nachweis der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit, (4) D  ie Person, die eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt, muss •  z ur Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit, uns eine oder mehrere auf die versicherte Person ausgestellte •  z u den einzureichenden Unterlagen, Bescheinigungen entsprechend § 5 EntgFG vorlegen. Dabei muss ein Facharzt der entsprechenden Fachrichtung mindestens eine der vorge- •  z u einer möglichen betrieblichen Umgestaltung bei Selbstständigen. legten Bescheinigungen ausgestellt haben. Der Grund der Arbeits- A lle nötigen Formulare, mit denen Sie Leistungen beantragen können, unfähigkeit muss sich aus der Bescheinigung ergeben oder gesondert erhalten Sie von uns. ärztlich bestätigt werden. Auf Verlangen müssen Sie uns zusätzlich die Auskünfte entsprechend der Absätze 1 und 2 erteilen. (11) Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie oder nennt Ihnen geeignete Ansprechpartner bei Fragen zur (5) W  enn eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt wird, muss nicht gleichzeitig eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit verlangt werden. •  m  edizinischen Rehabilitation, Wir sind allerdings berechtigt, auch eine Prüfung wegen Berufs- •  b  eruflichen Reintegration. unfähigkeit durchzuführen. Leistungen wegen schneller Hilfe § 9 – Wann teilen wir Ihnen mit, ob wir unsere Leistungspflicht aner- (6) F ür Leistungen wegen schneller Hilfe ist ein vereinfachter Nachweis der kennen? Krankheit möglich: Ihrem Antrag müssen Sie einen ausführlichen, (1) W  ir prüfen die uns vorliegenden Unterlagen nach § 8 Absätze 1, 2, 6 ärztlichen Bericht eines Facharztes der entsprechenden Fachrichtung und 7. Danach erklären wir in Textform, beifügen. Der Bericht muss folgende Angaben erfüllen: •  o  b und •  d  en Zeitpunkt der ersten Diagnose •  i n welchem Umfang •  B  eginn, Art und Verlauf der Krankheit nach § 3 Absatz 4 wir unsere Leistungspflicht anerkennen. •  B  efunde von Untersuchungen belegen die Leistungsvoraussetzungen. (2) W  ir verzichten auf zeitlich befristete Anerkenntnisse unserer Leistungs- •  i m Falle einer Krebserkrankung den Behandlungsplan sowie die pflicht. Tumorklassifikation •  i m Falle eines Herzinfarkts und Schlaganfalls den Befund der Ver- (3) Während wir Ihren Anspruch auf Leistungen prüfen, informieren wir Sie laufskontrolle im Abstand von mindestens 14 Tagen nach der über den Stand der Bearbeitung. Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erstdiagnose Eingang der Unterlagen nach § 8 erhalten Sie von uns eine Mitteilung. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:  ie schnelle Hilfe können Sie innerhalb von sechs Monaten nach der D ersten Diagnose beantragen. •  W  ir treffen eine Leistungsentscheidung nach Absatz 1. Haben wir die notwendigen Angaben erhalten, erbringen wir die •  W  ir informieren Sie über notwendige weitere Prüfungsschritte oder schnelle Hilfe, wenn die Vorsausetzungen erfüllt sind. Das Ergebnis der fehlende Unterlagen. Prüfung teilen wir Ihnen innerhalb von fünf Arbeitstagen mit.  ährend der Prüfung informieren wir Sie regelmäßig – mindestens alle W Leistungen wegen des Notfallpaketes Kind vier Wochen – über den aktuellen Stand. (7) D  em Antrag für Leistung aus dem Notfallpaket Kind müssen folgende § 10 – Was gilt nach Anerkennung unserer Leistungspflicht? Dokumente beigefügt sein: •  e  in ausführlichen, ärztlicher Bericht eines Facharztes der entspre- Berufsunfähigkeit chenden Fachrichtung Unser Recht auf Nachprüfung Der Bericht muss folgende Punkte erfüllen: (1) H  aben wir die Berufsunfähigkeit anerkannt oder wurde unsere – Beginn, Art und Verlauf der Krankheit des Kindes nach § 3 Absatz Leistungspflicht festgestellt, können wir Folgendes nachprüfen: 9 werden ausführlich beschrieben. •  B  ei der versicherten Person liegt weiterhin eine Berufsunfähigkeit vor. – Befundevon Untersuchungen belegen die Leistungsvoraus- •  D  en Grad der Berufsunfähigkeit. setzungen. •  D  ie versicherte Person übt eine andere Tätigkeit nach § 2 Absatz 1 – Die Dauer des Krankhausaufenthalts des Kindes ist angegeben. aus. Dabei werden wir neu erworbene berufliche Fähigkeiten und •  e  in Zeugnis über den Tag der Geburt des Kindes der versicherten Kenntnisse berücksichtigen. Person (2) D  ie notwendigen Auskünfte zur Nachprüfung nach Absatz 1 können wir E ine Leistung aus dem Notfallpaket Kind können Sie innerhalb von jederzeit verlangen. Einmal jährlich können wir umfassende sechs Monaten nach der ersten Diagnose beantragen. Untersuchungen der versicherten Person verlangen. Die Ärzte dafür Leistungsfälligkeit und Pflichtverletzung beauftragen wir. (8) U nsere Leistungen sind fällig, nachdem wir die notwendigen Die Kosten dafür tragen wir. Erhebungen abgeschlossen haben. Als notwendig gelten Erhebungen, § 8 Absatz 2 gilt entsprechend. für die Folgendes gilt: Ihre Mitteilungspflicht •  S  ie sind zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig. (3) D  er Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Als Nachweis benötigen wir eine amtliche Sterbeurkunde. •  S  ie begründen unsere Leistungspflicht. Darin müssen Alter und Geburtsort der versicherten Person enthalten (9) W  ird eine der in diesem Paragraphen genannten Pflichten nicht erfüllt, sein. können wir unsere Leistungspflicht oder deren Umfang eventuell nicht Unsere Leistungsfreiheit feststellen. Eine solche Pflichtverletzung kann also dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird. (4) In folgenden Fällen werden wir von der Leistung frei: Unterstützung im Leistungsfall •  D  ie Berufsunfähigkeit der versicherten Person ist weggefallen. (10) Möchten Sie eine Leistung beantragen, kontaktieren Sie uns gern im •  D  er Grad der Berufsunfähigkeit der versicherten Person hat sich auf Vorfeld. Wir stellen Ihnen zeitnah einen unserer Spezialisten für weniger als 50 % vermindert. [Seite 11] (5) Berufsunfähigkeit als Folge von Pflegebedürftigkeit Wird die Mitwirkungspflicht zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt, sind wir ab diesem Zeitpunkt zur Leistung verpflichtet. Die erste Leistung erbringen wir Wir werden von der Leistung frei, wenn folgende Voraussetzung erfüllt für den Monat, in dem die Mitwirkungspflicht erfüllt wurde. ist: Die Art oder der Umfang des Pflegefalls hat sich geändert. In der Folge liegt eine Pflegebedürftigkeit nach § 2 Absatz 4 nicht mehr vor. Zu Unrecht empfangene Leistungen sind an uns zurückzuzahlen. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend. § 12 – Unter welchen Voraussetzungen können Sie die versicherte (6) Berufsunfähigkeit als Folge eines Tätigkeitsverbots Rente ohne erneute Risikoprüfung erhöhen oder den Versi­che­  ir werden von der Leistung frei, wenn das Tätigkeitsverbot nach § 31 W rungsschutz verlängern? Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) endet. Erhöhungsoption bei bestimmten Ereignissen Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend. (1) S ie können die versicherte Rente ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Dies ist möglich, solange Sie Beiträge für diese Versicherung zahlen. (7) Berufsunfähigkeit als Folge von Erwerbsminderung Außerdem muss bezogen auf die versicherte Person eines der fol-  ir werden von der Leistung frei, wenn Sie keine unbefristete Rente W genden Ereignisse eintreten: wegen voller Erwerbsminderung mehr beziehen. 1. Geburt eines Kindes Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend. 2. Adoption eines minderjährigen Kindes (8) W  erden wir von der Leistung frei, erhalten Sie und die versicherte 3.  Erwerb und Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie mit Person eine Erklärung über die geänderte Situation in Textform. einem Finanzierungsbetrag von mindestens 50.000 Euro Unterliegen Gründe für die Leistungseinstellung dem Datenschutz, tei- len wir diese nur der versicherten Person mit. Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz abgeschlossen, können Sie zusätzlich bei Eintritt eines der folgenden (9) D  er Zeitpunkt, zu dem wir unsere Leistungen einstellen, ist davon ab- Ereignisse die versicherte Rente ohne erneute Risikoprüfung erhöhen: hängig, wann Ihnen unsere Erklärung zur Leistungseinstellung zugeht. Mit Ablauf des dritten Monats danach stellen wir die Leistung ein. 4.  Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (10) Zum Zeitpunkt der Leistungseinstellung müssen Sie die Zahlung der Beiträge wieder aufnehmen. 5. Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit als Hauptberuf Arbeitsunfähigkeit 6. b erufliche Veränderung mit nachhaltiger, nachweislicher Einkom- menssteigerung: Unser Recht auf Nachprüfung – Bei Angestellten muss dazu das monatlich erzielte Brutto- (11) Haben wir unsere Leistungspflicht wegen Arbeitsunfähigkeit anerkannt, einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit um mindestens können wir jederzeit nachprüfen, ob bei der versicherten Person 10 % in einem Schritt steigen. Arbeitsunfähigkeit vorliegt. – Bei Besoldungsempfängern muss eine Erhöhung der Besoldung (12) Die notwendigen Auskünfte für die Nachprüfung nach Absatz 12 kön- um mindestens 10 % als Folge einer Beförderung in eine höhere nen wir jederzeit verlangen. Die Kosten dafür tragen wir. Laufbahngruppe in einem Schritt erfolgen. Ihre Mitteilungspflicht 7. Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (13) Nach Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie uns unverzüglich 8.  Abschluss einer Berufsausbildung oder eines (Promotions-) mitteilen, wenn die Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person nicht Studiums und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, die der mehr vorliegt. Qualifikation dieses Abschlusses entspricht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Abschluss (14) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt wer- den. Als Nachweis benötigen wir eine amtliche Sterbeurkunde. Darin 9.  nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern müssen Alter und Geburtsort der versicherten Person enthalten sein. für selbstständige Versicherte Unsere Leistungsfreiheit   er Gewinn muss in den vier Jahren vor Optionsausübung durch- D schnittlich um mindestens 30 % höher liegen als im Jahr, in dem (15) In folgendem Fall sind wir von der Leistung frei: Die Arbeitsunfähigkeit Sie den Antrag gestellt haben. der versicherten Person ist weggefallen. Die Absätze 9 und 11 gelten entsprechend. 10. erstmaliges Überschreiten der jährlichen Beitragsbemessungs- grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Bruttoein- § 11 – Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Aner­ kommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit kennung unserer Leistungspflicht? 11. Reduzierung oder Wegfall des Invaliditätsschutzes aus einer der Ihre Pflichten nach § 10 nennen wir Mitwirkungspflicht. folgenden Versorgungen: – gesetzliche Rentenversicherung Solange die Mitwirkungspflicht von – vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung, sofern • Ihnen, garantierte Werte reduziert werden oder wegfallen • der versicherten Person oder – berufsständisches Versorgungswerk, in dem die versicherte • der Person, die den Anspruch erhebt, Person wegen einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist nicht erfüllt wird, gilt: 12. Erwerb eines der folgenden Abschlüsse: • Wird die Mitwirkungspflicht vorsätzlich nicht erfüllt, leisten wir nicht. – Meistertitel •W  ird die Mitwirkungspflicht grob fahrlässig nicht erfüllt, kürzen wir unsere – geprüfte/r Fachwirt/in Leistung. Dies erfolgt in einem der Schwere des Verschuldens entspre- – geprüfte/r Operativer Professional chendem Verhältnis. – geprüfte/r Fachkauffrau/mann Beides setzt voraus, dass wir Sie durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. 13. Erhalt einer akademischen Weiterqualifikation zusammen mit einer nachweislichen, nachhaltigen Steigerung des monatlich erzielten Abweichend davon bleiben Ihre Ansprüche trotz Verletzung der Bruttoeinkommens aus nichtselbstständiger Arbeit um mindestens Mitwirkungspflicht in folgenden Fällen bestehen: 10 % in einem Schritt •S  ie weisen nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt (2) S ie können die Erhöhung innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt SBU 2022.01 V3 worden ist. eines der vorgenannten Ereignisse in Textform bei uns beantragen. •S  ie weisen nach, dass das Verletzen der Mitwirkungspflicht keinen Einfluss (3) D  ie Option, die versicherte Rente bei bestimmten Ereignissen zu erhö- darauf hat, ob und in welcher Höhe wir leisten müssen. Das gilt nicht, hen, besteht nur bis die versicherte Person das 49. Lebensjahr vollen- wenn die Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wurde. det hat. [Seite 12] Erhöhungsoption unabhängig von Ereignissen •D  ie versicherte Person ist kein Beamter, Richter oder Soldat. (4) Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz •B  ei Vertragsabschluss entspricht das Alter der versicherten Person abgeschlossen, können Sie zusätzlich die versicherte Rente einmalig zum vereinbarten Ende der Versicherungsdauer mindestens 60 auch ohne Eintritt der in Absatz 1 aufgeführten Ereignisse erhöhen. Jahre. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: •D  ie Beantragung der Verlängerung erfolgt spätestens 10 Jahre vor •D  er Vertragsabschluss liegt höchstens fünf Jahre zurück. dem vereinbarten Ende der Versicherungsdauer. •D  ie versicherte Person hat das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet. Für die Verlängerung gilt Folgendes: Grenzen der Erhöhungsoptionen •D  ie Dauer der Versicherung, der Beitragszahlung und der Leistung (5) F ür jede Erhöhung gilt: Die monatliche Rente wird um mindestens werden um ganze Jahre verlängert. 25 Euro und höchstens 500 Euro erhöht. Sie werden dabei maximal um die Zeitspanne verlängert, um die sich (6) D  ie Erhöhungen der versicherten Rente durch Nutzung der Erhöhungs- die Regelaltersgrenze für die versicherte Person verschiebt. optionen dürfen insgesamt nicht höher sein als die ursprüngliche ver- •D  ie Höhe der versicherten Rente bleibt unverändert. sicherte Rente. Haben Sie eine dynamische Erhöhung der versicherten Leistung vereinbart, können diese Erhöhungen von Beitrag und •D  as Alter der versicherten Person zum neuen Ende der Versicherung Leistungen trotzdem weiter erfolgen. Dynamische Erhöhungen von darf 70 Jahre nicht übersteigen. Beitrag und Leistungen berücksichtigen wir bei diesem Höchstbetrag •F  ür die verlängerte Versicherung gelten die bei Vertragsabschluss nicht. vereinbarten Rechnungsgrundlagen. (7) D  ie insgesamt erreichbare versicherte Jahresrente darf höchstens •D  ie Risikoeinstufung der Versicherung, insbesondere Risikozuschläge 80 % des im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Netto-Arbeits- und Leistungsausschlüsse, bleibt unverändert. einkommens der versicherten Person betragen. Dabei darf die Jahresrente maximal 30.000 Euro betragen. (12) Die Verlängerungsoption können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Für bestimmte versicherte Personen gelten abweichende Grenzen: Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zur Erhöhung der Regel- altersgrenze in Textform ausüben. •B  ei Selbstständigen beträgt die Höchstgrenze 80 % des Durchschnitts des Gewinns nach Steuern der letzten drei Jahre. Dabei darf die Weitere Hinweise zu Ihren Erhöhungs-, Verdoppelungs- oder Verlänge- Jahresrente maximal 30.000 Euro betragen. rungsoptionen •B  ei Beamten, Richtern und Soldaten beträgt die Höchstgrenze 40 % (13) Durch das Ausüben der Erhöhungs-, Verdoppelungs- oder Verlänge- des Netto-Arbeitseinkommens. Dabei darf die Jahresrente rungsoptionen erhöht sich Ihr Beitrag zur nächsten Beitragsfälligkeit. – bei Lehrern, Richtern, Soldaten und Pfarrern maximal 18.000 Euro, (14) Die Erhöhungs-, Verdoppelungs- oder Verlängerungsoptionen können nicht mehr ausgeübt werden, wenn – bei allen anderen Beamten maximal 14.400 Euro •d  ie Versicherung beitragsfrei ist oder betragen. •L  eistungen für die versicherte Person aus •B  ei Hausfrauen, Hausmännern und in der Ausbildung Befindlichen ist die Grenze der Jahresrente bei 12.000 Euro. – einer Berufsunfähigkeits-(Zusatz)Versicherung, • Bei Studenten darf die Jahresrente maximal 18.000 Euro betragen. – einer Arbeitsunfähigkeits-(Zusatz)Versicherung oder Diese Grenzen beziehen sich auf die Gesamtabsicherung durch alle – einer sonstigen Invaliditäts-(Zusatz)Versicherung Verträge bei erbracht, anerkannt oder von Ihnen verlangt worden sind. • allen Versicherern und  ird ein Versicherungsfall wegen Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit W • berufsständischen Versorgungswerken. oder aus sonstigen Invaliditätsversicherungen rückwirkend anerkannt,  Dabei werden auch sonstige Invaliditätsversicherungen und bei gilt: Erhöhungen der versicherten Rente, die nach Eintritt des Versi- Beamten und Richtern auch Versicherungen mit Absicherung gegen cherungsfalles erfolgen, sind unwirksam. Dienstunfähigkeit einbezogen. (15) Erhöhungen der versicherten Rente sind außerdem unwirksam, wenn Verdoppelungsoption die versicherte Person zum Zeitpunkt der Erhöhungen arbeits-, schul-  aben Sie den Premium Plus Schutz abgeschlossen, können Sie (8) H oder studierunfähig ist. Die Arbeits-, Schul- oder Studierunfähigkeit zusätzlich die versicherte Rente ohne erneute Risikoprüfung bis auf das muss in einem direkten Zusammenhang zu der Erkrankung stehen, die Doppelte der bisherigen Rente erhöhen. Dazu müssen folgende innerhalb von fünf Jahren zur Berufsunfähigkeit führt. Voraussetzungen erfüllt sein: Die versicherte Person (16) Vereinbarungen, die bei Abschluss der Versicherung getroffen wurden, • s chließt eine Berufsausbildung oder ein (Promotions-)Studium ab und gelten auch für die Erhöhungen. •n  immt innerhalb von sechs Monaten danach eine berufliche Tätigkeit (17) Bestehen bei der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG weitere auf, die der Qualifikation dieses Abschlusses entspricht. Versicherungen oder Zusatzversicherungen gegen Berufsunfähigkeit  ie Verdoppelungsoption ist nur in den Grenzen des Absatzes 7 mög- D oder sonstige Invaliditätsversicherungen für die versicherte Person, lich, wobei die maximale Jahresrente nach Absatz 7 Satz 2 durch eine können die Erhöhungs- oder Verlängerungsoptionen nur für eine dieser maximale Jahresrente von 40.000 Euro ersetzt wird. Versicherungen in Anspruch genommen werden. (9) D  ie Verdoppelungsoption können Sie einmalig während der Vertrags- Prüfungsrecht und Pflicht zur Mitwirkung dauer ausüben. (18) Im Rahmen des Antrags auf Erhöhung, Verdoppelung oder Verlängerung (10) Sie können die Erhöhung innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme müssen Sie uns die vereinbarten Voraussetzungen nachweisen. Sie der beruflichen Tätigkeit in Textform beantragen. müssen uns eine Prüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen, ermögli- chen. Verlängerungsoption Notfallpaket Kind (11) Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz abgeschlossen, können Sie zusätzlich Ihre Versicherung ohne erneute (19) Das Notfallpaket Kind nach § 3 Absätze 7 bis 9 erhöht sich im glei- Risikoprüfung verlängern. Dazu müssen folgende Voraussetzungen chen Verhältnis wie die Rente nach § 1 Absatz 2. Bitte beachten Sie: erfüllt sein: Für das Notfallpaket Kind gelten die in § 3 Absatz 7 genannten Höchstbeträge. •D  ie Regelaltersgrenze – in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung oder § 13 – Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? – in einem berufsständischen Versorgungswerk des entsprechenden (1) W  ir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermitteln. Kammerberufs, in dem die versicherte Person Mitglied ist, Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine wurde erhöht. Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. [Seite 13] (2) D  en Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt anse-  aben Sie das Einziehen des Beitrags von einem Konto H hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen. Dazu zählt das (Lastschriftverfahren) vereinbart, ist die Zahlung in folgenden Fällen Recht, Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, rechtzeitig: dass uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung •  W  ir können den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen und Sie wider- nachweist. sprechen einem berechtigten Einziehen nicht. § 14 – Wer erhält die Leistung? •  W  ir können den Beitrag am Fälligkeitstag nicht einziehen und Sie haben das nicht zu vertreten. Daraufhin senden wir Ihnen eine Bezugsberechtigung Aufforderung zur Zahlung des Beitrags. Sie zahlen den Beitrag unver- (1) D  ie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit und schwerer Krankheit wer- züglich nach dieser Aufforderung. den ausschließlich an die versicherte Person ausgezahlt. Die versicher- te Person ist stets Bezugsberechtigter.  ir können künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens W verlangen, wenn wir den Beitrag wiederholt nicht einziehen konnten. (2) F ür die Leistungen nach § 4 Absatz 12 können Sie bestimmen, wer die Das gilt nur, wenn Sie diesen Umstand zu vertreten haben. Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung getroffen haben, (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen. leisten wir an Sie. (5) D  ie Beitragszahlung endet bei Tod der versicherten Person, spätestens S ie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person mit Ablauf der vereinbarten Dauer der Beitragszahlung. benennen, die diese Leistung erhalten soll. Diese Person wird als (6) W  ird die Leistung Ihrer Versicherung fällig, werden wir noch offene Bezugsberechtigter bezeichnet. Beiträge mit dieser Leistung verrechnen.  enn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der W  aben Sie die Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz (7) H Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des abgeschlossen, können Sie eine Stundung der Beiträge verlangen. jeweiligen Versicherungsfalles. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalles jederzeit widerrufen.  Stundung kann für maximal 24 Monate ab Fälligkeit des ersten Die gestundeten Beitrags erfolgen. Sie können mehrmals eine Stundung S ie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte vereinbaren. Eine erneute Stundung ist allerdings nur möglich, wenn sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sie erhalten Sie die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig von uns eine Bestätigung in Textform, dass der Widerruf des Bezugs- beglichen haben. rechts ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegan- gen ist, gilt Folgendes:  Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen.  as Bezugsrecht ist jetzt unwiderruflich. Es kann nur noch mit D Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden.  ir erheben keine Stundungszinsen. Im Leistungsfall wird die Leistung W um die ausstehenden Beiträge gekürzt. Abtretung und Verpfändung Für die Stundung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns notwendig. (3) A nsprüche auf Rentenleistungen aus diesem Vertrag können Sie nicht abtreten oder verpfänden. Soweit darüber hinaus eine Abtretung oder E in Anspruch auf eine Stundung besteht, wenn das Deckungskapital Verpfändung rechtlich möglich ist, gelten die Ausführungen in Ab- des Vertrags bereits einen Wert in Höhe der zu stundenden Beiträge satz 4. erreicht hat. Anzeige E ndet die Dauer der Stundung, können Sie wählen, wie Sie die gestun- deten Beiträge nachzahlen: (4) Die Verfügungen •  S  ie zahlen die gestundeten Beiträge in einem Betrag am Ende des •  E  inräumung und Widerruf eines Bezugsrechts nach Absatz 2 vereinbarten Zeitraums der Stundung nach. •  A  btretung und Verpfändung nach Absatz 3 •  S  ie zahlen die gestundeten Beiträge innerhalb eines Zeitraumes von  üssen uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt wer- m 48 Monaten in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen den. Die Verfügungen werden nur und erst mit dieser Anzeige wirksam. Raten nach. Der bisherige Berechtige sind im Regelfall Sie als Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor  enn Sie die gestundeten Beiträge nicht nachzahlen, entnehmen wir W Verfügungen (zum Beispiel unwiderrufliche Bezugsberechtigung, sie Ihrem Vertrag. Dadurch reduziert sich die Leistung Ihres Vertrags, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. während die Beiträge unverändert bleiben. Die Leistung wird zum nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu ermittelt. Liegt der § 15 – Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Jahresbetrag der Berufsunfähigkeitsrente nach der Reduzierung unter 300 Euro, endet die Versicherung. (1) D  ie Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung durch Monatsbeiträge, Vierteljahresbeiträge, Halbjahresbeiträge oder Jahres­ § 16 – Was gilt bei Abschluss einer Start Police? beiträge (laufende Beiträge) zahlen. Für die hier genannten Zahlweisen sind für Ihren Vertrag Mindestbeträge für Leistung und Beitrag festge- (1) B ei der „Start Police“ haben Sie die Möglichkeit zu Beginn verminderte legt. Werden beide Mindestbeträge erreicht, können Sie die Beiträge in Beiträge zu zahlen. Dies nennen wir Startphase. Sie setzt sich aus einer der gewünschten Weise zahlen. konstanten Phase und einer anschließenden Steigerungsphase zusam- men. In der Steigerungsphase steigt der Beitrag stufenweise an. Diese (2) D  en ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie unverzüglich nach Beitragssteigerungen vereinbaren wir mit Ihnen zu Vertragsbeginn. Die Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn jedoch nicht vor dem Steigerungsphase endet in einem vereinbarten Versicherungsjahr. In mit Ihnen vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen der Zielphase zahlen Sie den Zielbeitrag. Dieser Beitrag ist konstant. Beginn der Versicherung zahlen. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig (2) S ie haben mit der „Start Police“ bereits ab Beginn der Versicherung (Fälligkeitstag). Die Versicherungsperiode ist abhängig von der den Versicherungsschutz in voller Höhe. Voraussetzung dafür ist, dass Zahlweise der Beiträge. Sie die Beiträge wie vertraglich vereinbart zahlen. Den zu Vertragsbeginn vereinbarten Beitragsverlauf mit den Beiträgen für Start- und Zielphase Die Versicherungsperiode umfasst bei finden Sie im Versicherungsschein. Die Erhöhungen des Beitrags erfol- •  M  onatsbeiträgen einen Monat, gen jeweils zum Jahrestag der Versicherung. •  V  ierteljahresbeiträgen drei Monate, (3) Im Vergleich zu einem für die gesamte Vertragslaufzeit gleich blei- •  H  albjahresbeiträgen ein halbes Jahr und benden Beitrag, zahlen Sie nach Ende der Startphase einen höheren Beitrag. •  J ahresbeiträgen ein Jahr. (4) W  ährend der Startphase haben Sie jeweils zur Beitragsfälligkeit der SBU 2022.01 V3 B ei beitragsfreien Verträgen beträgt die Versicherungsperiode einen Versicherung das Recht, die Startphase vorzeitig zu beenden. Monat. Voraussetzung ist, dass wir keine Leistungspflicht anerkannt haben. (3) H  aben Sie bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan, damit der Nähere Informationen zur Anerkennung der Leistungspflicht finden Sie Beitrag bei uns eingeht, ist die Zahlung rechtzeitig. im § 10. [Seite 14]  Machen Sie während der Startphase von Ihrem vorzeitigen § 18 – Wann können Sie Ihren Beitrag überprüfen lassen (Berufs- Umwandlungsrecht keinen Gebrauch, so beginnt die Zielphase zum wechseloption)? vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. (1) Haben Sie den Premium Plus Schutz abgeschlossen, können Sie bei (5) B ei einem vorzeitigen Ende der Startphase, tritt Ihre Versicherung frü- einem Berufswechsel der versicherten Person Ihren Beitrag überprüfen her in die Zielphase ein. lassen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person Je früher Ihre Versicherung in die Zielphase wechselt, desto geringer •  s eit mehr als sechs Monaten in dem neuen Beruf tätig ist und wird der Zielbeitrag. Der Zielbeitrag wird bei einem Wechsel nach den •  d  er Berufswechsel vor Vollendung des 35. Lebensjahres erfolgte. versicherungsmathematischen Grundsätzen der Tarifkalkulation für Ihren Vertrag neu festgelegt. Dabei berücksichtigen wir die zum  ir prüfen, ob sich durch den Berufswechsel der Beitrag ändert. Dafür W benötigen wir von Ihnen Angaben zu den für die Tarifierung relevanten Zeitpunkt des vorzeitigen Endes der Startphase noch ausstehenden Merkmalen. Dazu zählen zum Beispiel Größe, Gewicht und Rauch- Abschluss- und Vertriebskosten. Wir verrechnen sie ab diesem verhalten. Dabei legen wir die Rechnungsgrundlagen der Beitrags- Zeitpunkt wie in § 20 Absatz 2 beschrieben. kalkulation zu Vertragsbeginn zu Grunde. Vereinbarte Zuschläge und (6) Im Leistungsbezug führen wir die Beitragssteigerungen der „Start Leistungsausschlüsse bleiben unverändert. Police“ wie vereinbart durch. (2) E rgibt die Überprüfung einen geringeren Beitrag, zahlen Sie zukünftig  ach Ende unserer Leistungspflicht führen Sie die Beitragszahlung N diesen reduzierten Beitrag. Ansonsten führen wir Ihren Vertrag mit beginnend auf der dann erreichten Beitragsstufe fort. Hat zu diesem unverändertem Beitrag fort. Zeitpunkt die Zielphase bereits begonnen, führen Sie die Beitragszahlung  ir können die Reduzierung des Beitrags von einer erneuten vollstän- W mit dem Zielbeitrag fort. digen Risikoprüfung abhängig machen. In den ersten fünf Vertragsjahren (7) D  ie Möglichkeit der Beitragsstundung nach § 15 Absatz 7 besteht in verzichten wir auf eine solche Risikoprüfung. der Startphase nur eingeschränkt. Das Deckungskapital des Vertrags (3) S ie können die Überprüfung des Beitrags innerhalb von zwölf Monaten ist dafür in der Startphase selten hoch genug. nach dem Berufswechsel der versicherten Person in Textform bei uns beantragen. A uf Grund der Tarifbesonderheit ist auch nach der Startphase – insbe- sondere in den ersten Jahren – kein ausreichend hohes Deckungskapital § 19 – Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung vorhanden. Daher kann die Möglichkeit der Beitragsstundung nach kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung § 15 Absatz 7 auch danach noch eingeschränkt sein. beitragsfrei stellen? § 17 – Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zah- Kündigung len? (1) S ie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode in Textform kündigen. Einlösungsbeitrag (2) Im Falle einer Kündigung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach (1) W  enn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir § 4. Es wird kein Rückkaufswert ausgezahlt. vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Risikoprüfung Beitragsreduzierung und Beitragsfreistellung durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen. Wir sind nicht (3) A nstatt Ihre Versicherung nach Absatz 1 zu kündigen, können Sie auch zum Rücktritt berechtigt, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die ver- Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen. spätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Dies können Sie jederzeit in Textform zum Schluss der Versiche- rungsperiode tun. (2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt eines Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir von der Leistung befreit, vorausgesetzt wir haben  ie Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung sind grundsätzlich D Sie durchführbar, wenn die neu ermittelte reduzierte oder beitragsfreie Leistung die Mindestleistung in Höhe von •  d  urch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder •  3  00 Euro bei Beitragsreduzierung oder •  d  urch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein •  2  00 Euro bei Beitragsfreistellung auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht. e rreicht. Diese Begrenzung gilt für den Jahresbetrag der Berufs­ U nsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn Sie uns nachweisen, unfähigkeitsrente. dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. (4) S tellen Sie Ihre Versicherung beitragsfrei, können Sie diese Beitrags­ Folgebeitrag freistellung auch befristen. (3) W  enn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von B efristen heißt: Wenn Sie die Beitragsfreistellung beantragen, nennen uns eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist Sie uns bereits einen Termin, zu dem Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen wollen. Ist die Beitragsfreistellung durchführbar, vereinba- von mindestens zwei Wochen. ren wir mit Ihnen für den gewünschten Zeitraum eine Beitragspause. (4) M  it der Mahnung kündigen wir vorsorglich den Vertrag zum Ablauf der Am Ende der Beitragspause führen wir eine Wiederaufnahme der Zahlungsfrist. Unsere Kündigung wird automatisch wirksam, wenn Sie Beitragszahlung nach Absatz 12 durch. dann noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Wir stellen den B itte beachten Sie: Es gibt Fälle, in denen die Wiederaufnahme der Vertrag dann beitragsfrei. Die Bestimmungen des § 19 gelten entspre- Beitragszahlung nach der Beitragspause nicht durchführbar ist. chend. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist den angeforderten Betrag nach, so wird die Kündigung wieder unwirksam. (5) D  ie Beitragsreduzierung und die Beitragsfreistellung der Versicherung Tritt ein Versicherungsfall zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und können unter anderem folgende Auswirkungen haben: Ihrer Nachzahlung ein, besteht kein oder nur verminderter a) Die neu ermittelte Leistung aus der Versicherung ist niedriger als Versicherungsschutz. zuvor. (5) B efinden Sie sich bei Eintritt eines Versicherungsfalles mit der Zahlung b) Ist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit der Beitrag Ihrer Versicherung in Verzug, gilt Folgendes: reduziert oder ist sie beitragsfrei gestellt, zahlen wir nur die redu- zierte Leistung, auch wenn unsere Leistungspflicht erst nach einer •  T  ritt ein Versicherungsfall vor Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein, eventuellen Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Absatz 12 bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen. Wir kön- beginnt. nen die noch ausstehenden Beiträge mit unserer Leistung verrech- nen. c) Erreicht die neu ermittelte Berufsunfähigkeitsrente die Mindest­ leistung nach Absatz 3 nicht und möchten Sie in diesem Fall Ihre •  T  ritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist Versicherung nicht beitragspflichtig fortsetzen, so erlischt die ein, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz. Versicherung. (6) A uf die in den Absätzen 4 und 5 genannten Rechtsfolgen werden wir (6) E rlischt Ihre Versicherung nach Absatz 5 c) wenden wir auf Ihre Versi- Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. cherung die Regelungen der Kündigung nach den Absätzen 1 und 2 an. [Seite 15] (7) B ei einer Reduzierung des Beitrags oder einer Beitragsfreistellung Wiederaufnahme der Beitragszahlung berechnen wir die Höhe der Leistung Ihres Vertrags neu. Dies betrifft (12) Sie können bei einer Versicherung mit reduziertem Beitrag oder einer die Berufsunfähigkeitsrente. beitragsfrei gestellten Versicherung jederzeit beantragen, die Die neue Höhe der Leistung berechnen wir wie folgt: Beitragszahlung mit erhöhtem Beitrag wieder aufzunehmen. Dabei gilt: •  nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik •  D  ie Beitragszahlung mit dem erhöhten Beitrag setzt zum nächsten Termin der Beitragsfälligkeit ein. •  für den Zeitpunkt der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung •  D  ie Leistung wird zum nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu •  unter Zugrundelegung des Wertes nach den Absätzen 8 und 9 abzüg- ermittelt. Sie darf die Leistung vor der Beitragsreduzierung oder lich offener Beiträge. Beitragsfreistellung nicht übersteigen. (8) W  ir ermitteln den für die Berechnung der neuen Leistung zur Verfügung •  D  ie Beitragszahlweise wird beibehalten. stehenden Wert nach § 169 VVG Absätze 3 bis 5. Der Wert ist das nach E rfolgt die Wiederaufnahme der Beitragszahlung innerhalb der ersten anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnete sechs Monate nach der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung, Deckungskapital der Versicherung. Wir berechnen es zum Zeitpunkt verzichten wir auf eine Risikoprüfung. der Beitragsfreistellung mit den Rechnungsgrundlagen der Beitrags­ kalkulation zu Vertragsbeginn. S oll die Beitragszahlung später als sechs Monate nach der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung wieder aufgenommen  er Wert ist unabhängig von der Beitragszahldauer mindestens der D werden, ist es von einer erneuten Risikoprüfung abhängig, ob und in Betrag des Deckungskapitals, das sich durch die gleichmäßige welcher Höhe dies möglich ist. Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Dauer des Vertrags Haben Sie den Premium Schutz oder den Premium Plus Schutz kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die vereinbarte abgeschlossen, ist der Zeitraum von sechs Monaten auf zwölf Monate Dauer des Vertrags. In jedem Fall beachten wir die aufsichtsrechtlichen verlängert. Höchstzillmersätze. Vergleichen Sie dazu § 20 Absatz 2 Satz 4. E rfolgt die Wiederaufnahme der Beitragszahlung innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung, Abzug garantieren wir Ihnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten (9) B ei einer Beitragsfreistellung erfolgt von dem nach Absatz 8 ermittelten Rechnungsgrundlagen – insbesondere Ausscheideordnungen und Wert ein Abzug von 40 %. Rechnungszins.  ie Beweislast für die Angemessenheit des vereinbarten und beziffer- D  ie Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist nicht möglich, wenn wir D ten Abzugs tragen wir. zu diesem Zeitpunkt Leistungen aus Ihrer Versicherung erbringen. Haben wir im Streitfall diesen Nachweis erbracht, gilt Folgendes: Fortbestehen von Leistungsansprüchen •  W  ir reduzieren den Abzug, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug (13) Ansprüche, die auf einer Berufsunfähigkeit der versicherten Person in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss. beruhen, die bereits vor der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung eingetreten ist, bestehen nach der Beitragsreduzierung oder •  D  er Abzug entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in Beitragsfreistellung fort. Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist. Keine Beitragsrückzahlung § 20 – Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung? (10) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. (1) M  it Ihrer Versicherung sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Das Tilgen dieser Nachteile und Vorteile Kosten ist in Ihrer Versicherung bereits berücksichtigt. (11) Die Reduzierung des Beitrags, die Beitragsfreistellung oder die Verrechnen der Abschluss- und Vertriebskosten Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile und Vorteile (2) W  ir wenden auf Ihre Versicherung das Verrechnungsverfahren nach § haben. 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) an. Dabei entneh- Nachteile: men wir Ihren ersten Beiträgen einen Anteil, der für Folgendes benötigt wird: In der Anfangszeit Ihrer Versicherung erfolgt die Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen zur Verrechnung •  L  eistungen im Versicherungsfall von Abschluss- und Vertriebskosten finden Sie in § 20. Durch diese •  K  osten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungs­ Verrechnung sind in der Anfangszeit keine oder nur geringe Beträge periode vorhanden, um eine reduzierte oder beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente •  B  ildung einer Deckungsrückstellung nach § 25 Absatz 2 der zu bilden. Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen A uch in den folgenden Jahren stehen nur geringe oder keine Beträge (RechVersV) dafür zur Verfügung. Grund ist, dass während der Dauer Ihres Vertrags  en verbleibenden Anteil der ersten Beiträge verwenden wir zur Tilgung D vergleichsweise große Teile der Beiträge zur Deckung des versicherten der Abschluss- und Vertriebskosten. Der zu tilgende Betrag ist auf Risikos benötigt werden. 2,5 % der Beiträge beschränkt, die Sie während der Laufzeit der Bei einer Kündigung wird kein Rückkaufswert ausgezahlt. Versicherung zahlen müssen. Das ist in der Deckungsrück­stellungs­ verordnung festgelegt. Ist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit der Beitrag Ihrer Versicherung reduziert oder ist sie beitragsfrei gestellt, erhalten Sie nur die reduzierte Verrechnen der übrigen Kosten Leistung. (3) D  ie übrigen Kosten fallen verteilt über die gesamte Laufzeit der Vorteile: Versicherung an. B enötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht Folgen der Kostenverrechnung für Sie mehr in vollem Umfang, können Sie Beiträge sparen. (4) Durch die beschriebene Verrechnung der Abschluss- und Vertriebs­ kosten ist in der Anfangszeit Ihrer Versicherung nur der Mindestwert Ihre Entscheidung: nach § 19 Absätze 8 und 9 zur Bildung der beitragsfreien Leistung B itte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Kündigung, einer vorhanden. Beitragsfreistellung oder einer Beitragsreduzierung gegenüber einer  ähere Informationen zu den beitragsfreien Leistungen sowie zu ihrer N unveränderten Fortsetzung Ihres Vertrags ab. jeweiligen Höhe finden Sie in der Garantiewerttabelle. Diese erhalten Hilfe zur Entscheidung: Sie zusammen mit Ihrem Versicherungsschein. SBU 2022.01 V3  Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die Kosten für eine Erhöhung Ihres Beitrags und für die Dynamisierung Garantiewerttabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere (5) E rhöhen Sie Ihren Beitrag oder führen wir eine vereinbarte Dynami- Informationen zur beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente und deren sierung durch, erheben wir erneut Kosten nach Absatz 1. Diese vertei- Höhe. len wir wie in den Absätzen 2 und 3 beschrieben. [Seite 16] § 21 – Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?  Zusätzlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei (1) Ä ndert sich Ihre Postanschrift, müssen Sie uns dies unverzüglich mit- Erhebung der Klage Ihren Wohnsitz haben. teilen. Sonst erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzei-   Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Zusätzlich ist das tig. Hierdurch können für Sie Nachteile entstehen. Nach § 13 VVG gilt Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren eine Ihnen gegenüber abzugebende Willenserklärung drei Tage nach gewöhnlichen Aufenthalt haben. Absendung als Ihnen zugegangen. Dazu müssen wir sie mit einge- •  S  ind Sie eine juristische Person, gilt: schriebenem Brief an die Anschrift gesendet haben, die Sie uns zuletzt gemeldet haben. Zusätzlich ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Dies gilt auch bei einer für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossenen (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie Versicherung, wenn Sie Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. K lagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei einem zuständigen (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn Sie Ihren Namen ändern. Gericht erheben. (3) H  alten Sie sich längere Zeit nicht an der uns bekannten Postanschrift Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte: auf, erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzeitig. Wir empfehlen Ihnen, uns für diese Zeit einen Zustellungsbevollmächtigten •  S  ind Sie eine natürliche Person, gilt: zu nennen. Diese Person ist dann bevollmächtigt, unsere Mitteilungen Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der für Sie entgegen zu nehmen. Diese Person sollte im Inland ansässig Klage Ihren Wohnsitz haben. sein. Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren § 22 – Welche Kosten und Gebühren dürfen wir Ihnen gesondert in gewöhnlichen Aufenthalt haben. Rechnung stellen? •  S  ind Sie eine juristische Person, gilt: (1) W  ir können Ihnen separate Kosten berechnen, falls aus besonderen von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der entsteht. Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. (2) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten (3) Haben Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz in einen Staat gesondert berechnen: außerhalb •  d  er Europäischen Union, •  R  ückläufer im Lastschriftverfahren •  I slands, •  E  rstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein •  N  orwegens oder •  D  urchführung von Vertragsänderungen •  d  er Schweiz •  A  btretungen und Verpfändungen verlegt, gilt: Anders als in den Absätzen 1 und 2 beschrieben, sind für •  Z  ahlungsrückstände Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des Staates zuständig, in dem •  z usätzliche individuelle Wertanfragen wir unseren Sitz haben. (3) D  ie Höhe der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung aktuell gültigen  ies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz D Kosten finden Sie in der beiliegenden Gebührentabelle. Dort ist auch oder Ihre Niederlassung in einen Staat nach Satz 1 verlegt haben. vermerkt, ob die Kosten derzeit erhoben werden. Wir können eine (4) H  aben Sie keinen Wohnsitz, gilt Absatz 3 entsprechend für den Ort Änderung der Gebührensätze und der derzeit kostenfreien Vorgänge für Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. die Zukunft nach billigem Ermessen vornehmen. Erklärungen zum billi- gen Ermessen finden Sie in § 315 BGB. Die jeweils aktuelle (5) Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Erhebung der Klage Gebührentabelle können Sie bei uns anfordern. nicht bekannt, sind für Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. (4) W  ir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an den bei uns regelmäßig entstehenden Kosten. Interne Personalkosten berücksichti- § 25 – Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen? gen wir dabei nicht. (1) W  ir können nach § 163 VVG Ihren Beitrag anpassen, wenn alle der  ie Beweislast für die Angemessenheit der Pauschale tragen wir. D folgenden Kriterien erfüllt sind: Haben wir im Streitfall diesen Nachweis erbracht, gilt Folgendes: 1. Der Leistungsbedarf hat sich nicht nur vorübergehend und nicht •  W  ir reduzieren die Pauschale, wenn Sie uns nachweisen, dass die voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbar- Pauschale in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss. ten Beitrags geändert. •  D  ie Pauschale entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass die Pauschale 2. Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist. Beitrag ist angemessen. 3. Den nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste § 23 – Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist Beitrag benötigen wir um unsere Leistungen dauerhaft zu erfüllen. Vertragssprache? 4. Ein unabhängiger Treuhänder hat die Rechnungsgrundlagen und die Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter 1. bis 3. genannten Voraussetzungen überprüft und bestätigt. Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Eine Anpassung des Beitrags ist ausgeschlossen, wenn § 24 – Wo ist der Gerichtsstand? •  u  nsere Leistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzu- reichend kalkuliert waren und Wir informieren Sie, welche Gerichte für Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig sind. •  e  in ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies anhand der zu die- sem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen (1) Klagen aus dem Vertrag gegen uns hätte erkennen müssen. K lagen aus dem Vertrag gegen uns müssen Sie bei einem zuständigen (2) S ie können verlangen, dass statt einer Erhöhung des Beitrags nach Gericht erheben. Absatz 1 die Leistungen reduziert werden. Bei beitragsfreien Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte: Versicherungen können wir unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 die Leistung reduzieren. •  G  ericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt (3) D  ie Anpassung des Beitrags und der Leistungen wird zu Beginn des •  G  ericht, in dessen Bezirk unsere für den Versicherungsvertrag zweiten Monats nach unserer Mitteilung wirksam. Wir teilen Ihnen darin zuständige Niederlassung liegt die Anpassung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit. U nter bestimmten Voraussetzungen können weitere Gerichte zuständig (4) D  ie Mitwirkung des Treuhänders nach Absatz 1 entfällt, wenn die sein: Anpassung der Leistungen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde •  S  ind Sie eine natürliche Person, gilt: bedarf. [Seite 17] § 26 – Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? § 28 – Was gilt für das Beschwerdemanagement? (1) E inzelne Bestimmungen dieser Bedingungen können unwirksam sein (1) E s ist uns wichtig, Ihnen erstklassige Leistungen zu bieten und auf Ihre oder werden. Ist dies der Fall, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bedürfnisse einzugehen. Sind Sie dennoch mit unseren Produkten oder übrigen Bestimmungen und des Vertrags. unserem Service nicht zufrieden, dann lassen Sie uns dies bitte wissen.  ir können die unwirksamen Bestimmungen auch für die bestehenden W Lesen Sie dazu Absatz 4. Wir nehmen Ihre Anregungen, Beschwerden Verträge ersetzen. Dafür muss mindestens eine der folgenden und Ihre Kritik sehr ernst. Voraussetzungen erfüllt sein: (2) Anlaufstellen für Ihre Anliegen •  D  ie neuen Bestimmungen sind zur Fortführung des Vertrags notwen- dig. 1. Versicherungsombudsmann •  D  as Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung stellt für einen Sie haben die Möglichkeit sich an den Versicherungsombudsmann Vertragspartner eine unzumutbare Härte dar. zu wenden. Diese außergerichtliche Schlichtungsstelle vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern. Dass die Klausel unwirksam ist, muss durch •  e  ine höchstrichterliche Entscheidung oder Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 •  e  inen bestandskräftigen Verwaltungsakt 10006 Berlin festgestellt worden sein. E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn Folgendes gilt: Tel. 0800 3696000* Fax 0800 3699000* •  D  as Vertragsziel wird gewahrt. (* kostenlos aus deutschen Telefonnetzen) •  D  ie Interessen der Versicherungsnehmer werden angemessen www.versicherungsombudsmann.de berücksichtigt. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für  ir teilen Ihnen die neue Regelung und die dafür entscheidenden W Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung Gründe mit. Zwei Wochen später wird die neue Regelung Bestandteil des Vertrags. für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen.  ie gesetzliche Grundlage für das beschriebene Verfahren finden Sie in D § 164 VVG. 2. Online-Streitbeilegungsplattform (2) W  ir haben uns in diesen Bedingungen auf die zum Zeitpunkt Ihres Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online (bei- Vertragsabschluss gültigen Gesetze bezogen oder auf solche verwie- spielsweise über unsere Website) geschlossen haben, können Sie sen. Bitte beachten Sie: Diese Gesetze können während des Vertrags­ für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission verlaufs geändert oder ersetzt werden oder entfallen. eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform nutzen: http://ec. europa.eu/consumers/odr/ § 27 – Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund einer kollektivrechtlichen Vereinbarung? Ihre Beschwerde wird von dort aus an die zuständige außergericht- liche Schlichtungsstelle weitergeleitet. (1) Ihr Vertrag enthält gegebenenfalls eine Sonderkondition auf Grund einer kollektivrechtlichen Vereinbarung. Durch die Kollektivvertrags- 3. Die für uns zuständige Versicherungsaufsicht nummer und gegebenenfalls über den Personenkreis wird die Gruppe Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Verträgen definiert, zu der Ihr Vertrag gehört. Diese Informationen Sektor Versicherungsaufsicht und die für Ihren Vertrag geltende Sonderkondition, finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn (2) W  enn Ihrem Vertrag eine Sonderkondition nach Absatz 1 zu Grunde E-Mail: poststelle@bafin.de liegt, gelten besondere Regelungen: Tel. 0228 4108-0 S ie müssen uns ein Ausscheiden aus der für diese Sonderkondition Fax 0228 4108-1550 definierten Gruppe nach Absatz 1 Satz 2 unverzüglich mitteilen. (3) Rechtsweg S cheiden Sie aus der für die Gewährung dieser Sonderkondition defi- nierten Gruppe aus, entfällt die für Ihren Vertrag erhaltene S ie können mit Ihren Anliegen zusätzlich auch den Rechtsweg Vergünstigung. Sie können dann zwischen zwei Möglichkeiten, den beschreiten. Vertrag fortzuführen, wählen: (4) Unser Beschwerdemanagement 1. Sie zahlen den gleichen Beitrag weiter. Dadurch reduziert sich die Leistung Ihrer Versicherung.  it Ihren Anliegen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09561 M 96-50740 oder postalisch unter der folgenden Adresse: 2. Sie zahlen einen erhöhten Beitrag. Dadurch bleibt die Leistung Ihrer Versicherung gleich. HUK-COBURG-Lebensversicherung AG Beschwerdemanagement In beiden Fällen ist keine erneute Risikoprüfung notwendig. Bahnhofsplatz (3) W  ird die kollektivrechtliche Vereinbarung gekündigt, entfällt diese 96440 Coburg Sonderkondition für Ihren Vertrag. Wir werden sie darüber informieren. Für die Fortsetzung des Vertrags gilt Absatz 2 entsprechend. S ie können sich auch über ein Online-Formular an uns wenden. Das Kontaktformular für Ihre Beschwerde und weitere Informationen finden (4) Melden Sie uns den Wegfall der Voraussetzungen nicht, verringern wir die versicherten Leistungen. Dazu berechnen wir die versicherten Sie auf www.HUK.de/beschwerde. Leistungen rückwirkend zum Wegfall der Voraussetzungen ohne Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihr Anliegen so schnell wie Berücksichtigung dieser Sonderkondition neu. möglich und zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Falls eine abschlie- ßende Bearbeitung nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen möglich ist, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. U m Ihr Anliegen schnell und umfassend zu bearbeiten, bitten wir Sie um folgende Informationen: •N  ame SBU 2022.01 V3 •A  dresse •T  elefon •V  ersicherungsnummer •S  childerung Ihres Anliegens
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