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Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für SI WorkLife EXKLUSIV (Berufsunfähigkeitsversicherung) (2319505)
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SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG
Allgemeine Bedingungen für SI WorkLife EXKLUSIV
(Berufsunfähigkeitsversicherung)
Fassung 01.2026
Inhaltsverzeichnis
Versicherungsumfang
§1 Welche Leistungen erbringen wir?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������2
§2 Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������2
§3 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihren Vertrag?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������4
§4 Wie entstehen kalkulatorische Bestandteile und was bedeutet dies für Ihren Vertrag?�������������������������������������������������������������������������4
§5 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������4
§6 Wie kommt Ihr Vertrag zustande und wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?�������������������������������������������������������������������������������������7
§7 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?����������������������������������������������������������������������������������������������������������7
§8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?��������������������������������������������������������������������7
Auszahlung von Leistungen
§9 Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Leistung erhalten möchten?�����������������������������������������������������������������������������������������������8
§ 10 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?��������������������������������������������������������������������������������������������������������9
§ 11 Wann erhalten Sie eine Wiedereingliederungshilfe?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������9
§ 12 Was gilt nach Anerkennung unserer Leistungspflicht?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������9
§ 13 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten?����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10
§ 14 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10
§ 15 Wer erhält die Leistung?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10
Beiträge und Kosten
§ 16 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10
§ 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?�������������������������������������������������������������������������������������������������������10
§ 18 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können?����������������������������������������������������������������������� 11
§ 19 Können Sie Ihren Beitrag aufgrund eines Berufswechsels überprüfen lassen?���������������������������������������������������������������������������������� 11
§ 20 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������12
§ 21 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������12
Kündigung und Beitragsfreistellung
§ 22 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere
Leistungen?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������12
Sonstige Regelungen
§ 23 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert?��������������������������������������������������������������������������������������14
§ 24 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������14
§ 25 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������14
§ 26 Wo ist der Gerichtsstand?��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������14
§ 27 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?������������������������������������������������������������������������������14
Anhang
Erklärung der verwendeten Fachbegriffe�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������16
Auszug aus dem Sozialgesetzbuch VI (Fassung vom 22.11.2021)���������������������������������������������������������������������������������������������������������������17
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Sehr geehrter Kunde1),
mit diesen Bedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. In den Bedingungen regeln wir das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns.
Wichtiger Hinweis:
Damit Sie die Bedingungen leichter verstehen können, erklären wir wichtige Fachbegriffe im Anhang. Alle Begriffe, die wir dort erläutern,
haben wir im Text kursiv gekennzeichnet.
Wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Textform stellen, werden
Versicherungsumfang Ihnen die Beiträge bis zur Entscheidung über unsere Leistungs-
pflicht oder im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung bis zur
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir? rechtskräftigen Entscheidung zinslos gestundet.
Unsere Leistungen bei Berufsunfähigkeit 8 Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
1 Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer 9 Die Berufsunfähigkeitsrente zahlen wir monatlich im Voraus.
dieser Versicherung berufsunfähig (siehe § 2), so erbringen wir fol- 10 Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung
gende Leistungen: ergeben (siehe § 5).
• Wir zahlen die versicherte Berufsunfähigkeitsrente, längstens bis
zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. § 2 Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?
• Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für diese Versi- Berufsunfähigkeit
cherung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungs- 1 Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person
dauer. Läuft die Beitragszahlungsdauer vor der Leistungsdauer infolge
ab, ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer maßgeblich. • Krankheit,
Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Versi- • Körperverletzung oder
cherungsschutz besteht. Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum • mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls,
bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungs- die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens
dauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird. Die Beitrags- 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande sein
zahlungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Sie zur Beitrags- wird, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitli-
zahlung verpflichtet sind. che Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben und sie auch
Weitere Regelungen zu unseren Leistungen keine andere Tätigkeit im Sinne des Absatzes 7 ausübt, die ihrer
2 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung ent- bisherigen Lebensstellung entspricht.
steht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetre- Es besteht kein Anspruch auf die Leistungen nach § 1 Absatz 1,
ten ist. Sie müssen uns die Berufsunfähigkeit in Textform mitteilen. wenn der Grad der Berufsunfähigkeit geringer als 50 % ist.
Wird uns die Berufsunfähigkeit später als 3 Monate nach ihrem Ein-
tritt in Textform mitgeteilt, entsteht der Anspruch auf die Leistung Als Berufe zählen für uns auch die Tätigkeiten von Hausfrauen,
erst mit Beginn des Monats der Mitteilung. Diese Einschränkung Hausmännern, Studenten und Schülern.
gilt nicht, wenn die verspätete Mitteilung nicht verschuldet worden Bei Auszubildenden wird bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit der
ist. mit der Ausbildung angestrebte Beruf zugrunde gelegt.
3 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung Bei Selbstständigen ist zusätzlich Absatz 3 zu beachten.
endet, wenn Bei Beamten bzw. Richtern und Kirchenbeamten gilt zusätzlich
- die Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen nicht mehr Absatz 5 bzw. Absatz 6.
vorliegt, Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung.
- wenn die versicherte Person stirbt oder
2 Ist die versicherte Person infolge
- die vereinbarte Leistungsdauer abläuft.
• Krankheit,
4 Endet der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzah-
• Körperverletzung oder
lung vor Ablauf der Versicherungsdauer, wird der Vertrag mit dem
• mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls,
Beitrag und der Berufsunfähigkeitsrente fortgeführt, die unmittelbar
vor dem Beginn unserer Leistungspflicht vereinbart waren. Renten- die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbro-
erhöhungen, die während unserer Leistungspflicht in Form von chen zu mindestens 50 % außerstande gewesen, ihren zuletzt aus-
Bonusrenten aus der Überschussbeteiligung (siehe § 5 Abschnitt geübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen
VI) erbracht wurden, bleiben unberücksichtigt. Die Beiträge müssen ausgestaltet war, auszuüben und übt sie auch keine andere Tätig-
Sie wieder zahlen, wenn die Beitragszahlungsdauer noch nicht keit im Sinne des Absatzes 7 aus, die ihrer bisherigen Lebensstel-
abgelaufen ist. lung entspricht, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufs-
unfähigkeit. Als Eintritt der Berufsunfähigkeit (§ 1 Absatz 2) gilt in
5 Wird die versicherte Person nicht berufsunfähig vor Ablauf
diesem Fall der letzte Tag des 6. Monats.
der Versicherungsdauer, wird aus dieser Versicherung keine Leis-
tung nach Absatz 1 fällig. Es besteht kein Anspruch auf die Leistungen nach § 1 Absatz 1,
wenn der Grad der Berufsunfähigkeit geringer als 50 % ist.
6 Liegt im Zeitpunkt unserer Entscheidung über die Leistungs-
pflicht keine Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen mehr Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen
vor, besteht ein Anspruch auf Leistungen nur für die Dauer der 3 Bei Selbstständigen setzt Berufsunfähigkeit zusätzlich zu
Berufsunfähigkeit. Absatz 1 voraus, dass die versicherte Person ihren zuletzt ausge-
übten Beruf auch dann nicht ausüben kann, nachdem sie ihren
7 Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie
Betrieb zumutbar umorganisiert hat oder zumutbar umorganisieren
die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Haben wir unsere
könnte. Zumutbar ist eine Umorganisation, wenn
Leistungspflicht anerkannt, werden wir Ihnen die nach Absatz 2 zu
viel gezahlten Beiträge zurückzahlen. • dadurch für einen längeren Zeitraum keine spürbaren Einkom-
mensverluste entstehen,
• kein erheblicher Kapitaleinsatz zu ihrer Durchführung notwendig
ist,
1)
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige
Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers ver-
zichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen
für alle Geschlechter.
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• der versicherten Person eine sinnvolle Tätigkeit verbleibt Der freiwillige Wechsel in eine andere Tätigkeit, z. B. als Hausfrau/-
und mann, gilt als Berufswechsel und nicht als Ausscheiden aus dem
• sie ihre Stellung als Betriebsinhaber beibehält. Beruf. Gleiches gilt für ununterbrochene Elternzeit ab dem 6. Jahr.
Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommensredu- Nach einem Berufswechsel prüfen wir die zuletzt vor Eintritt der
zierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalles auf die im Rah- Berufsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit zur Feststellung der Leis-
men der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegte Größe im tungspflicht.
Vergleich zum jährlichen Gewinn vor Steuern im zuletzt vor Eintritt Berufsunfähigkeit aufgrund Tätigkeitsverbots
der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübten Beruf begrenzt. (Infektionsklausel)
Sie beträgt jedoch höchstens 20 %. 9 Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn die folgenden
Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit) Voraussetzungen erfüllt sind:
4 Wenn die versicherte Person die durchschnittliche wöchentli- • Die versicherte Person übt einen medizinischen oder pflegeri-
che Arbeitszeit ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit reduziert und schen Beruf im Gesundheitswesen aus.
die Gründe dafür nicht auf Krankheit, Körperverletzung oder mehr • Von der versicherten Person geht eine Infektionsgefahr für andere
als altersentsprechenden Kräfteverfalls beruhen, dann gilt soweit Personen aus.
der Versicherungsfall innerhalb der ersten 5 Jahre nach Reduzie- • Eine Verfügung, die auf gesetzlichen Vorschriften, behördli-
rung der Arbeitszeit eingetreten ist ergänzend Folgendes: cher Anordnung oder einem nach dem Infektionsschutzgesetz
Bei der Prüfung unserer Leistungspflicht legen wir die durchschnitt- erforderlichen Hygieneplan beruht, verbietet es der versicherten
liche wöchentliche Arbeitszeit ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit Person, wegen dieser Infektionsgefahr ihrer bisherigen Tätigkeit
vor der Reduzierung zugrunde. Dies gilt für eine Nachprüfung teilweise oder vollständig nachzugehen (teilweises oder vollstän-
(siehe § 12) entsprechend. diges Tätigkeitsverbot).
Allgemeine Dienstunfähigkeit bei Beamten • Aufgrund des Tätigkeitsverbots ist die versicherte Person mindes-
5 Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als berufsunfä- tens 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande
hig, wenn sie - vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Alters- gewesen oder wird es voraussichtlich sein, ihren zuletzt ausge-
grenze - aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder amtsärztli- übten Beruf auszuüben und sie übt auch keine andere Tätigkeit
chen Gutachtens wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen im Sinne des Absatzes 8 aus, die ihrer bisherigen Lebensstellung
bzw. in den Ruhestand versetzt wird. entspricht. Als Eintritt der Berufsunfähigkeit (siehe § 1 Absatz 2)
gilt in diesem Fall der Beginn des Tätigkeitsverbots.
Bei Beamten, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen
bzw. in den Ruhestand versetzt wurden, liegt eine Berufsunfähig- Medizinische oder pflegerische Berufe im Sinne dieser Bedingun-
keit nicht oder nicht mehr vor, wenn eine andere Tätigkeit nach gen sind insbesondere Human-, Zahn-, Veterinärmediziner, Heil-
Absatz 7 ausgeübt wird. praktiker und Heilbehandler, Apotheker, Psycho-, Physio-, Ergothe-
rapeuten, Krankenpfleger und Krankenschwestern, Altenpfleger
6 Die vorstehende Regelung zur Dienstunfähigkeit von Beam- und Hebammen.
ten (siehe Absatz 5) gilt für Richter und Kirchenbeamte entspre-
chend. Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit
10 Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn
Ausübung einer anderen Tätigkeit (konkrete Verweisung) die versicherte Person
7 Berufsunfähigkeit liegt nicht oder nicht mehr vor, wenn die
versicherte Person eine andere Tätigkeit ausübt, • infolge Krankheit,
• Körperverletzung oder
• die sie entsprechend ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben • mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls
kann und
• die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6
Monate ununterbrochen so hilflos ist, dass sie für mindestens 3 der
Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung in finan- in Absatz 12 genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer
zieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesund- und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der
heitlichen Beeinträchtigung nach Absatz 1 bestanden hat. Hilfe einer anderen Person bedarf.
Bei Auszubildenden, die mindestens die Hälfte der Ausbildungszeit 11 Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen pflege-
absolviert haben, berücksichtigen wir die Lebensstellung, die regel- bedürftig im Sinne der Absätze 10, 13 oder 14 gewesen und des-
mäßig als Berufseinsteiger mit erfolgreichem Abschluss der Ausbil- wegen täglich gepflegt worden, so gilt die Fortdauer dieses Zustan-
dung erreicht wird. des als Berufsunfähigkeit. Als Eintritt der Berufsunfähigkeit (§ 1
Bei Studenten, die mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit nach Absatz 2) gilt in diesem Fall der letzte Tag des 6. Monats.
Studienordnung absolviert haben, berücksichtigen wir die Lebens- 12 Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die erforderli-
stellung, die regelmäßig als Berufseinsteiger mit erfolgreichem che Hilfe bei folgenden Verrichtungen maßgebend:
Abschluss des Studiums erreicht wird.
Die versicherte Person benötigt Hilfe beim:
Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommensredu-
zierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalles auf die im Rah- • Fortbewegen im Zimmer
men der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegte Größe im Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Inan-
Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen im vor Eintritt der spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - die Unterstüt-
gesundheitlichen Beeinträchtigung zuletzt ausgeübten Beruf zung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt.
begrenzt. Sie beträgt jedoch höchstens 20 %. • Aufstehen und Zubettgehen
Ausscheiden aus dem Berufsleben Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe einer
8 Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben ausgeschie- anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen
den (z. B. passive Altersteilzeit) oder hat sie ihre Berufstätigkeit kann.
unterbrochen (z. B. Arbeitslosigkeit), so kann die bestehende • An- und Auskleiden
Berufsunfähigkeitsversicherung fortgeführt werden. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Benut-
Beantragen Sie in dieser Zeit Leistungen, so gilt für die Beurteilung zung krankengerechter Kleidung - sich nicht ohne Hilfe einer ande-
der Berufsunfähigkeit die vorher konkret ausgeübte berufliche ren Person an- oder auskleiden kann.
Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung. • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
Bei ununterbrochenen Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Benut-
legen wir in den ersten 5 Jahren die vor der Unterbrechung ausge- zung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße - nicht ohne
übte Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung bei der Hilfe einer anderen Person essen oder trinken kann.
Prüfung des Leistungsanspruchs zugrunde. • Waschen, Kämmen oder Rasieren
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer ande-
ren Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da sie
selbst nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbewegun-
gen auszuführen.
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• Verrichten der Notdurft unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2026 T, Grundlage
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung hierfür sind die DAV-Tafeln 2021 T für Männer und Frauen.
einer anderen Person benötigt, weil sie Rechnungszins
- sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, • Der Rechnungszins beträgt 1 % pro Jahr.
- ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten Anwendung aktueller Rechnungsgrundlagen
kann oder weil 2 Die in Absatz 1 genannten Rechnungsgrundlagen können
- der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden sich während der Vertragslaufzeit ändern.
kann.
Zeitpunkt
Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die Für die folgenden Berechnungen
durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen aus-
geglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Not- • Bildung jeder zusätzlichen beitragsfreien Bonusrente aus den
durft keine Pflegebedürftigkeit vor. jährlichen Überschüssen und den Bewertungsreservenüberschüs-
sen nach § 5 Abschnitt VI
13 Unabhängig von der Beurteilung nach Absatz 12 liegt • Leistungserhöhung durch eine vereinbarte Dynamik nach den
Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor, Besonderen Bedingungen für die entsprechende Dynamik
• wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung • Leistungserhöhung bzw. Leistungsumwandlung durch die Aus-
oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und des- übung der Ausbaugarantie nach den Besonderen Bedingungen
halb täglicher Beaufsichtigung bedarf, oder für die Ausbaugarantie
• wenn sie dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer ande- verwenden wir grundsätzlich die Rechnungsgrundlagen des Ver-
ren Person aufstehen kann. tragsschlusses nach Absatz 1.
Demenz 3 Wenn zum Wirksamkeitstermin der obigen Berechnungen
14 Unabhängig von der Beurteilung nach Absatz 12 liegt aufgrund
Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit auch dann vor, wenn
bei der versicherten Person eine Demenz diagnostiziert wird. • aufsichtsrechtlicher Regelungen oder
• Veröffentlichungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V.
Die Demenz ist durch ein Gutachten eines Facharztes für Neurolo-
gie (siehe § 9 Absatz 1 j) nachzuweisen. für neu abzuschließende Versicherungen vergleichbarer Tarife
andere Rechnungsgrundlagen für die Beitragskalkulation verwen-
Als Demenz im Sinne dieser Bedingungen gelten „mittelschwere det werden (nachfolgend „aktuelle Rechnungsgrundlagen“
kognitive Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5, ermittelt genannt), dann können wir diese auch für die obigen Berechnun-
über die Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg oder ab gen verwenden.
einem entsprechenden Schweregrad einer anderen anerkannten
Demenzbeurteilungsskala. Die Anwendung aktueller Rechnungsgrundlagen erfolgt jedoch
stets nur für die jeweilige Erhöhung bzw. Umwandlung; die bereits
Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminderung in der Vergangenheit vertraglich garantierten Leistungen bleiben
15 Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminderung liegt von einer Änderung der Rechnungsgrundlagen unberührt.
vor, wenn
Wirtschaftliche Konsequenzen künftiger Veränderungen der
• die versicherte Person eine unbefristete Rente aus der gesetzli- Rechnungsgrundlagen
chen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung allein 4 Die Anwendung der jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen
aus medizinischen Gründen erhält und anstelle der in Absatz 1 genannten hat zur Folge, dass die in
• die versicherte Person bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung Absatz 2 bezeichneten Leistungen höher oder geringer ausfallen
mindestens das 55. Lebensjahr vollendet hat und als bei Verwendung der in Absatz 1 genannten Rechnungsgrundla-
• der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung seit mindes- gen bei Vertragsschluss.
tens 10 Jahren besteht.
Die Höhe der sich aus der Verwendung aktueller Rechnungsgrund-
Für den Begriff der vollen Erwerbsminderung gilt die Definition lagen ergebenden Veränderungen lässt sich im Vorwege - insbe-
gemäß § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI in der Fassung vom sondere aufgrund nicht vorhersehbarer Veränderungen der Invalidi-
22.11.2021. Einzelheiten können Sie den im Anhang abgedruckten sierungswahrscheinlichkeiten und der Lage am Kapitalmarkt - nicht
Vorschriften des SGB VI entnehmen. beziffern.
16 Eine Änderung der in Absatz 15 genannten gesetzlichen Informationspflicht
Regelungen ist für Ihren Vertrag nicht maßgebend und bewirkt 5 Wir werden Sie bei einer Verwendung aktueller Rechnungs-
keine Veränderung der für Ihren Vertrag geltenden Definition des grundlagen im Rahmen der in Absatz 2 genannten Berechnungen
Begriffs der vollen Erwerbsminderung. informieren.
Für diesen Fall können wir verlangen, dass uns die volle Erwerbs-
minderung ärztlich nachgewiesen wird. § 4 Wie entstehen kalkulatorische Bestandteile
und was bedeutet dies für Ihren Vertrag?
§ 3 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für
1 Ihre Versicherung ist ein einheitlicher Versicherungsvertrag,
Ihren Vertrag? dessen Leistungen sich wie nachfolgend erläutert kalkulatorisch
Rechnungsgrundlagen bei Vertragsschluss aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzen können.
1 Für die Tarifkalkulation, d. h. für die Berechnung der vertrag- Bei der Bildung von Leistungen unter Verwendung aktueller Rech-
lich garantierten Leistung und des dafür von Ihnen zu zahlenden nungsgrundlagen nach § 3 entstehen eigene kalkulatorische
Beitrags, verwenden wir bei Vertragsschluss die folgenden Rech- Bestandteile (im Folgenden „Bestandteile“ genannt).
nungsgrundlagen:
2 Die Regelungen zur Überschussbeteiligung (siehe § 5), zum
Wahrscheinlichkeitstafeln Mindestrückkaufswert (siehe § 22 Absatz 5) und zur Verrechnung
• für das Berufsunfähigkeitsrisiko die Invalidisierungswahrschein- der Abschlusskosten und deren wirtschaftliche Folgen (siehe § 20
lichkeiten nach unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel Absätze 2 und 3) gelten gesondert für jeden einzelnen Bestandteil
SI2026 BU(Z) I, Ihrer Versicherung.
• für die Reaktivierung die Reaktivierungswahrscheinlichkeiten
nach unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel SI2026 RI, Alle anderen Regelungen gelten für Ihren Versicherungsvertrag als
Grundlage hierfür sind die DAV-Tafeln 2021 RI für Männer und Einheit.
Frauen, § 5 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
• für die Invalidensterblichkeit die Wahrscheinlichkeiten für Invali-
densterblichkeit nach unserer unternehmenseigenen Unisex-Tafel 1 Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und an den Bewer-
SI2026 TI; Grundlage hierfür sind die DAV-Tafeln 2021 TI für Män- tungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Über-
ner und Frauen, schussbeteiligung kann auch Null Euro betragen.
• für das Todesfallrisiko die Sterbewahrscheinlichkeiten nach
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Die Höhe der Überschussbeteiligung veröffentlichen wir in unserem nach dem in Abschnitt III Absatz 3 beschriebenen Verfahren zuge-
Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite oder ordnet. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der dau-
Sie können ihn bei uns anfordern. ernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Verträgen bleiben
Die Überschüsse werden jährlich im Rahmen unseres Jahresab- unberührt.
schlusses festgestellt. Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit erfolgt eine angemessene Betei-
Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschafts- ligung an den Bewertungsreserven. Das Verfahren ist in Abschnitt
prüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. VI Absatz 3 beschrieben.
Entstehung von Überschüssen Bemessungsgrößen für die Überschussbeteiligung
2 Um Ihre versicherten Leistungen erfüllen zu können, müssen 4 Die Bemessungsgrößen für die Überschussbeteiligung wer-
wir unsere Tarife vorsichtig kalkulieren. Wir müssen ausreichend den nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
Vorsorge treffen für eine ungünstige Entwicklung der versicherten mit den in § 3 genannten Rechnungsgrundlagen ermittelt.
Risiken und der Kosten. Unsere vorsichtigen Annahmen bezüglich II Definition des Versicherungsjahres
der Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten führen zu 1 Für die Fälligkeit von Überschussanteilen verweisen wir stets
Überschüssen, an denen wir Sie beteiligen. Des Weiteren beteili- auf den Beginn oder das Ende eines Versicherungsjahres. Hierbei
gen wir Sie an den Erträgen aus den Kapitalanlagen. verwenden wir den Begriff „Versicherungsjahr“ wie folgt:
Überschüsse entstehen in der Regel, wenn Ein Versicherungsjahr beginnt
• die Aufwendungen für das Berufsunfähigkeitsrisiko niedriger sind, • zu Beginn der Versicherung
als bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegt wurde. • zu jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns
• unsere Kosten niedriger sind, als bei der Tarifkalkulation zugrunde Ein Versicherungsjahr endet
gelegt wurde.
• die Erträge aus den Kapitalanlagen den Rechnungszins überstei- • am Kalendertag vor jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns
gen. • am Kalendertag vor dem Ablauf der jeweiligen Dauer (Beitrags-
zahlungs-, Versicherungs- oder Leistungsdauer)
Entstehung von Bewertungsreserven
3 Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der 2 Stimmt der Ablauf der jeweiligen Dauer nicht mit einem Jah-
Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert restag des Versicherungsbeginns überein, so umfasst das letzte
liegt. Versicherungsjahr der jeweiligen Dauer einen Zeitraum von weni-
ger als 12 Monaten.
I Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung der
Versicherungsnehmer III Bemessungsgrundlage und Fälligkeit für die Überschuss-
Überschüsse beteiligung während der Anwartschaft
1 Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unse- Überschussanteile für beitragspflichtige Versicherungen
res Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- 1 Sie erhalten laufende Überschussanteile zu Beginn eines
und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah- jeden Versicherungsjahres.
resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses Die Bemessungsgröße für die laufenden Überschussanteile ist -
für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Ver- abhängig von der vereinbarten Überschussverwendung:
träge zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli- • bei der Überschussverwendung Beitragsverrechnung oder Fonds-
chen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min- anlage:
destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung der je nach Zahlungsweise vereinbarte Beitrag
(Mindestzuführungsverordnung). • bei der Überschussverwendung verzinsliche Ansammlung:
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses die Summe der Beiträge des am Zuteilungstermin beginnenden
führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit Versicherungsjahres.
wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberech-
tigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn dieser Außerdem erhalten Sie einen Schlussüberschussanteil bei
Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des • Tod der versicherten Person während der Beitragszahlungsdauer
Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für • Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person während
Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Über- der Versicherungsdauer
schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. • vollständiger Kündigung oder Beitragsfreistellung
Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon oder
mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. • Ablauf der Beitragszahlungsdauer.
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertra- Bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird ein Schlussüberschuss-
ges am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur Rückstel- anteil in voller Höhe fällig. Bei Versicherungen mit gegenüber der
lung für Beitragsrückerstattung nicht. Versicherungsdauer verlängerter Leistungsdauer wird der Schluss-
überschussanteil im Verhältnis der Versicherungsdauer zur Leis-
2 Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich tungsdauer vermindert.
zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherun-
gen (z. B. Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen, Bei Tod, Berufsunfähigkeit der versicherten Person, bei Kündigung
Berufsunfähigkeitsversicherungen) zu Bestands- und Risikoklassen oder Beitragsfreistellung wird der Schlussüberschussanteil fällig
zusammengefasst. Bestands- und Risikoklassen bilden wir, um die wie er bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer fällig werden würde,
Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. abgezinst für die Anzahl der ausstehenden Jahre der Beitragszah-
lungsdauer und gekürzt im Verhältnis der abgelaufenen Dauer zur
Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge gesamten Beitragszahlungsdauer.
wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Wir vertei-
len den Überschuss für die Versicherungsnehmer in dem Maß, wie Die Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil ist die
die Bestands- und Risikoklassen zu seiner Entstehung beigetragen Summe der Bruttojahresbeiträge.
haben. Für Bestands- und Risikoklassen, die nicht zur Entstehung Überschussanteile für beitragsfreie anwartschaftliche Versi-
des Überschusses beigetragen haben, besteht insoweit kein cherungen
Anspruch auf Überschussbeteiligung. 2 Sie erhalten am Ende eines jeden Versicherungsjahres Zins-
Bewertungsreserven überschussanteile.
3 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit fließen die Bewertungsre- Bemessungsgröße für die Zinsüberschussanteile ist das Deckungs-
serven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die kapital zu Beginn des am Zuteilungstermin abgelaufenen Versiche-
Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind (verteilungsfähige rungsjahres.
Bewertungsreserve), den Versicherungsnehmern unmittelbar zu. Beteiligung an den Bewertungsreserven
Hierzu wird die Höhe der verteilungsfähigen Bewertungsreserve 3 Sie werden an den Bewertungsreserven beteiligt; die Zutei-
monatlich neu ermittelt. Der so ermittelte Wert wird den Verträgen lung für Ihre Versicherung erfolgt bei
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• Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer • zur verzinslichen Ansammlung (Bildung eines Überschussgutha-
• Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person während bens)
der Versicherungsdauer oder
• Ablauf der Versicherungsdauer • zum Erwerb von Fondsanteilen
oder verwendet.
• vollständiger Kündigung (siehe § 22 Absatz 4). Eine Zuteilung
erfolgt nur, wenn keine Umwandlung in eine beitragsfreie Versi- Der Schlussüberschussanteil wird grundsätzlich ausgezahlt. Nur
cherung möglich ist (siehe § 22 Absatz 2). bei Eintritt der Berufsunfähigkeit, Beitragsfreistellung bzw. Ablauf
einer gegenüber der Versicherungsdauer abgekürzten Beitragszah-
Die Bemessungsgröße für Ihren Anteil an der verteilungsfähigen lungsdauer wird der Schlussüberschussanteil zur Erhöhung des
Bewertungsreserve ist die Summe der Kapitalerträge der bisher Überschussguthabens bzw. bei Überschussverwendung Fondsan-
abgelaufenen anwartschaftlichen Versicherungsdauer. lage zum Erwerb von Fondsanteilen verwendet.
Der Kapitalertrag eines Versicherungsjahres besteht dabei aus 2 Die Zinsüberschussanteile bei beitragsfreien Versicherungen
• den rechnungsmäßigen Zinsen auf das Deckungskapital nach werden, abhängig von der vereinbarten Überschussverwendung
§ 22 Absatz 5 und gegebenenfalls den Zinsüberschüssen auf • zur verzinslichen Ansammlung (Bildung eines Überschussgutha-
dieses Deckungskapital bens)
und oder
• den Ansammlungsüberschüssen auf das erreichte Überschuss- • zum Erwerb von Fondsanteilen
guthaben.
verwendet.
Ausnahme:
Haben Sie die Überschussverwendung Fondsanlage oder Beitrags- Ausnahme:
verrechnung gewählt, werden die Zinsüberschüsse bei der Ermitt- Haben Sie die Überschussverwendung Fondsanlage gewählt und
lung der Bemessungsgröße Ihrer Versicherung nicht berücksichtigt. endet zum Zuteilungstermin eines Überschussanteils die Versiche-
rung wegen Tod, vollständiger Kündigung oder Ablauf der Versiche-
Zum 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres wird für jede rungsdauer, wird der zu diesem Termin fällig werdende Über-
anspruchsberechtigte Versicherung ein Verteilungsschlüssel für die schussanteil ausgezahlt.
Beteiligung an der verteilungsfähigen Bewertungsreserve ermittelt.
Der Verteilungsschlüssel für Ihre Versicherung ist das Verhältnis 3 Die für Ihre Versicherung vereinbarte Überschussverwendung
der Summe der Kapitalerträge Ihrer Versicherung zur Summe der ist in Ihrem Versicherungsschein dokumentiert.
Kapitalerträge aller anspruchsberechtigten Versicherungen. Der so Bildung eines Überschussguthabens
ermittelte Verteilungsschlüssel gilt für das gesamte folgende Kalen- 4 Die Überschussanteile werden zu Beginn eines Versiche-
derjahr. rungsjahres dem Überschussguthaben zugeschlagen. Das Gutha-
Zum Zuteilungstermin der Bewertungsreserve Ihrer Versicherung ben seinerseits wird jährlich mit einem Ansammlungsüberschuss-
erhalten Sie die Hälfte Ihres anhand dieses Verteilungsschlüssels anteilsatz verzinst.
ermittelten Anteils an der verteilungsfähigen Bewertungsreserve, Das Überschussguthaben wird ausgezahlt bei
die an dem zugehörigen Stichtag vorhanden ist. • Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer
Die Stichtage für die Ermittlung der Höhe der verteilungsfähigen • vollständiger Kündigung der Versicherung (siehe § 22 Absatz 4)
Bewertungsreserve sind bei oder
• Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer: • Ablauf der Versicherungsdauer.
der vierte Tag des Monats des Eingangs der Meldung des Todes- Erwerb von Fondsanteilen (Überschussverwendung Fondsan-
falls lage)
• Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person während 5 Die Überschussanteile werden für den Erwerb von Anteilen
der Versicherungsdauer: des von Ihnen gewählten Fonds verwendet. Sollen Anteile ver-
der vierte Tag des Monats vor Leistungsbeginn aufgrund der schiedener Fonds erworben werden, geschieht dies nach dem von
Berufsunfähigkeit Ihnen bestimmten prozentualen Aufteilungsverhältnis.
• Ablauf der Versicherungsdauer: Der Wert eines Fondsanteils richtet sich nach der Wertentwicklung
der vierte Tag des letzten Monats vor Ablauf der Versicherungs- des jeweiligen Fonds. Die Anzahl der jeweils zu erwerbenden
dauer Fondsanteile ergibt sich durch Teilung des anzulegenden Über-
• vollständiger Kündigung: schusses durch den jeweiligen Rücknahmepreis der Fondsanteile.
der vierte Tag des letzten Monats vor dem Wirkungsdatum der Dabei ist für die Bewertung der am Stichtag festgestellte Rücknah-
Kündigung. mepreis maßgebend.
Sofern im Falle einer Berufsunfähigkeit der Anspruch auf Beitrags- Die Fondsentwicklung kann nicht garantiert werden; das Anlageri-
befreiung und Rentenzahlung nach § 1 Absatz 3 vor Ablauf der Ver- siko tragen Sie. Aufgrund der Fondsentwicklung kann bei Fälligkeit
sicherungsdauer erlischt, beginnt zum Zeitpunkt der Einstellung der der Leistung gegebenenfalls kein Geldwert der Fondsanteile vor-
Leistung nach § 12 Absatz 4 erneut das zuvor beschriebene Ver- handen sein.
fahren für die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Fondswechsel
IV Rechnungsgrundlagen für die Verwendung der Über- 6 Sie können jederzeit in Textform beantragen, dass die vor-
schussbeteiligung handenen Fondsanteile ganz oder teilweise in andere Fonds über-
1 Jeder Verwendung eines Überschussanteils oder der Beteili- tragen werden, die für Ihre Versicherung zur Verfügung stehen. Sie
gung an den Bewertungsreserven zur Bildung einer zusätzlichen müssen gleichzeitig die Aufteilung der künftig anfallenden Über-
Rente (siehe Abschnitte V und VI) können wir die zum jeweiligen schussanteile auf die gewählten Fonds bestimmen.
Zuteilungszeitpunkt aktuellen Rechnungsgrundlagen zugrunde Sie können in Textform auch beantragen, dass zum nächsten Über-
legen (siehe § 3). schusszuteilungstermin die Überschüsse ganz oder teilweise in
2 Die Verwendung aktueller Rechnungsgrundlagen hat wirt- andere Fonds eingezahlt werden, die für die Versicherung zur Ver-
schaftliche Konsequenzen. Diese werden in § 3 erläutert. fügung stehen. Der Antrag muss rechtzeitig vor dem Überschuss-
V Verwendung der Überschussbeteiligung während der zuteilungstermin gestellt werden.
Anwartschaft Ein Fondswechsel ist erst ab einem Mindestgeldwert aller Fonds-
Überschussanteile anteile von 100 EUR möglich. Sie können beliebig oft einen Fonds-
1 Die laufenden Überschussanteile bei beitragspflichtigen Ver- wechsel beantragen, dreimal innerhalb eines Kalenderjahres ist der
sicherungen werden, abhängig von der vereinbarten Überschuss- Fondswechsel kostenfrei. Für jeden darüber hinausgehenden
verwendung Wechsel von Fonds wird eine Gebühr in Höhe von 25 EUR erho-
• mit den gezahlten Beiträgen des laufenden Versicherungsjahres ben.
verrechnet,
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[Seite 7]
7 Die Stichtage für die Ermittlung des Geldwerts bei Erwerb sobald Ihnen unsere Annahmeerklärung oder der Versicherungs-
oder Veräußerung von Fondsanteilen sind bei: schein in Textform zugegangen ist.
Erwerb von Fondsanteilen anlässlich Invitatioverfahren
• Überschusszuteilung: • Wenn Sie von uns in Textform ein Angebot auf Abschluss eines
der letzte Börsentag vor Zuteilung Vertrages erhalten und Sie dieses Angebot annehmen, kommt der
• Fondswechsel: Vertrag zustande, sobald uns Ihre Annahmeerklärung (Vertragser-
der Tag der Übertragung klärung) in Textform zugegangen ist.
Veräußerung von Fondsanteilen anlässlich 2 Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag zustande
• Fondswechsel: gekommen ist (siehe Absatz 1). Jedoch besteht vor dem im Versi-
der Tag der Übertragung cherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn noch kein Ver-
• vollständiger Kündigung der Versicherung (siehe § 22 Absatz 4) sicherungsschutz.
vor Ablauf der Versicherungsdauer: Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den
das Wirkungsdatum der Kündigung. Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 16 Absätze 2 und 3 und §
• Tod der versicherten Person und Auszahlung der Todesfallleis- 17).
tung an die Bezugsberechtigten:
der Tag des Eingangs der Meldung des Todesfalls. § 7 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
• Ablauf der Versicherungsdauer: ausgeschlossen?
der erste Tag des Monats vor Ablauf der Versicherungsdauer. 1 Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
Für alle Stichtage gilt: Ist der zuvor genannte Termin kein Börsen- davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.
tag, gilt der erste Börsentag danach als Stichtag. 2 Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verur-
Der Geldwert des Fondsguthabens wird ausgezahlt bei sacht ist:
• Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer a) unmittelbar oder mittelbar durch
• vollständiger Kündigung der Versicherung (siehe § 22 Absatz 4) - Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, es sei denn, das die
oder Berufsunfähigkeit verursachende Ereignis tritt während eines
• Ablauf der Versicherungsdauer. Aufenthaltes der versicherten Person außerhalb der Bundes-
republik Deutschland ein, und die versicherte Person war an
Bewertungsreserven den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt
8 Wird Ihrem Vertrag eine Beteiligung an den Bewertungsreser- - innere Unruhen, sofern die versicherte Person aufseiten der
ven zugeteilt (siehe Abschnitt III Absatz 3), so wird dieser Betrag Unruhestifter teilgenommen hat;
grundsätzlich ausgezahlt. Nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird
der Betrag zur Erhöhung des Überschussguthabens bzw. bei Über- b) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch
schussverwendung Fondsanlage zum Erwerb von Fondsanteilen eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Per-
verwendet. son; fahrlässige und grob fahrlässige Verstöße, z. B. im Stra-
VI Bemessungsgrundlage, Fälligkeit und Verwendung der ßenverkehr, sind hiervon nicht betroffen;
Überschussbeteiligung im Leistungsbezug c) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder mehr als
Bemessungsgrundlage und Fälligkeit der Überschussanteile altersentsprechendem Kräfteverfall, absichtliche Selbstverlet-
1 Sie erhalten am Ende eines jeden Versicherungsjahres Zins- zung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachge-
überschussanteile. wiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willens-
Die Bemessungsgröße für die Zinsüberschussanteile ist das am bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Zuteilungstermin vorhandene Deckungskapital der Versicherung. Geistestätigkeit begangen worden sind, werden wir leisten;
Verwendung der Überschussanteile d) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versiche-
2 Die auf die Berufsunfähigkeitsrente entfallenden Zinsüber- rungsnehmer oder der Bezugsberechtigte vorsätzlich die
schussanteile werden zur Bildung von zusätzlichen beitragsfreien Berufsunfähigkeit der versicherten Person herbeigeführt haben;
Bonusrenten verwendet, die die laufende Berufsunfähigkeitsrente
erhöhen. Am Ende des Versicherungsjahres, in dem die Berufsun- e) durch Strahlen aufgrund von Kernenergie, die das Leben oder
fähigkeit eingetreten ist, erfolgt die Erhöhung jedoch nur anteilig für die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass
die zurückgelegten vollen Monate der Berufsunfähigkeit. zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde
Bewertungsreserven oder eine vergleichbare Einrichtung tätig wurde. Wenn die versi-
3 Sie erhalten am Ende eines jeden Versicherungsjahres cherte Person berufsmäßig diesem Risiko ausgesetzt ist, wer-
Bewertungsreservenüberschussanteile. den wir leisten;
Die Bemessungsgröße für die Bewertungsreservenüberschussan- f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von
teile entspricht der Bemessungsgröße für die Zinsüberschussan- atomaren, biologischen oder chemischen Waffen bei terroristi-
teile nach Absatz 1. schen Akten oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzli-
Die Bewertungsreservenüberschussanteile werden wie die Zins- che Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi-
überschussanteile nach Absatz 2 verwendet. schen Stoffen bei terroristischen Akten, sofern durch den
Einsatz oder das Freisetzen billigend in Kauf genommen wird,
VII Verwendung eines gegebenenfalls vorhandenen Über- das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu
schussguthabens oder vorhandener Fondsanteile im Leis- gefährden und es infolge des Einsatzes oder des Freisetzens zu
tungsbezug einer nicht kalkulierbaren Häufung von Leistungsfällen in einer
1 Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bleiben die gegebenenfalls Höhe kommt, bei der die Erfüllbarkeit nicht betroffener Verträge
vorhandenen Fondsanteile bzw. ein vorhandenes Überschussgut- nicht mehr gewährleistet werden kann und dies von einem
haben bestehen. unabhängigen Treuhänder bestätigt wird.
2 Das Überschussguthaben wird nach Abschnitt V Absatz 4
weiter verzinst. § 8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-
§ 6 Wie kommt Ihr Vertrag zustande und wann pflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?
beginnt Ihr Versicherungsschutz? Vorvertragliche Anzeigepflicht
1 Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,
1 Ihr Vertrag kann auf unterschiedliche Weise zustande kom- alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir
men: in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzu-
Antragsverfahren zeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Ent-
• Wenn Sie einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages (Ver- scheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt
tragserklärung) in Textform stellen, kommt der Vertrag zustande, zu schließen, erheblich sind.
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[Seite 8]
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen • wir im Rahmen der Vertragsanpassung den Beitrag um mehr als
Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor 10 % erhöhen oder
Vertragsannahme, in Textform stellen. • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand
2 Soll eine andere Person für den Fall einer Berufsunfähigkeit ausschließen.
versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsge- Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertrags-
mäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. anpassung hinweisen.
3 Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefah- 13 Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
rerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie tragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte
behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
tig gehandelt. hingewiesen haben.
Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung 14 Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
4 Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset- Vertragsanpassung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder
zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
• vom Vertrag zurücktreten, 15 Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
• den Vertrag kündigen, oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats schriftlich
• den Vertrag anpassen oder geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir
• den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend
können. gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung
unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir
Rücktritt unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
5 Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1
wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, nicht verstrichen ist.
wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige-
pflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahr- 16 Nach Ablauf von 5 Jahren seit Vertragsschluss erlöschen
lässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsan-
den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höhe- passung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetre-
rer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei ten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend
Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
geschlossen hätten. worden, beträgt die Frist 10 Jahre.
6 Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. Anfechtung
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt 17 Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Ent-
unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem scheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder
bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden
gefahrerheblichen Umstand, der ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, können
wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- hatten. Absatz 7 gilt entsprechend.
pflicht ursächlich
Leistungserweiterung/Wiederinkraftsetzung der Versicherung
war. 18 Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versi-
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend genann- cherungsschutz nachträglich erweitert oder wieder in Kraft gesetzt
ten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist. wird und deshalb eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen
7 Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir wird. Die Fristen nach Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder
den Rückkaufswert, soweit ein solcher anfällt (siehe § 22 Absätze 5 Wiederinkraftsetzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder
und 6; die Regelung des § 22 Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt nicht). Die wieder in Kraft gesetzten Teils neu.
Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Erklärungsempfänger
Kündigung 19 Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags-
8 Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Ver- anpassung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche
letzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben.
erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt
einem Monat kündigen. haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmäch-
9 Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtig-
Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer ter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden,
Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevollmäch-
Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände tigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.
geschlossen hätten oder Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu
vertreten haben. Auszahlung von Leistungen
10 Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maß-
gabe des § 22 Absätze 10 bis 12 in einen beitragsfreien Vertrag § 9 Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine
um.
Leistung erhalten möchten?
Vertragsanpassung
1 Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, müssen
11 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
uns auf Kosten des Anspruchserhebenden folgende Auskünfte, die
Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer
zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlich sind, gegeben
Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei
und Nachweise vorgelegt werden:
Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände
geschlossen hätten (siehe Absatz 5 Satz 3 und Absatz 9), werden a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähig-
die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Ver- keit;
tragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person
vertreten, verzichten wir auf eine Vertragsanpassung. gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben,
über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer
12 Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem
des Leidens der versicherten Person sowie über den Grad der
Sie unsere Mitteilung über die Vertragsanpassung erhalten haben,
Berufsunfähigkeit oder über die Anzahl der Verrichtungen (siehe
fristlos kündigen, wenn
2319505 Jan26 (51C35H) Seite 8 von 17
[Seite 9]
§ 2 Absätze 10 und 12) bei Pflegebedürftigkeit; hen,
c) eine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs der versicher- soweit diese eine wesentliche Besserung der gesundheitlichen
ten Person, deren Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Ein- Beeinträchtigung erwarten lassen.
tritts der Berufsunfähigkeit sowie über die danach eingetretenen
Veränderungen; Zumutbar sind solche Hilfsmittel, Heilbehandlungen und Maßnah-
d) Angaben über Einkommen aus beruflicher Tätigkeit; men, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbun-
e) bei Berufsunfähigkeit von Auszubildenden zusätzlich einen den sind. Hilfsmittel, Heilbehandlungen und Maßnahmen, die mit
Nachweis darüber, dass der Auszubildende mindestens die einem operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem
Hälfte der Ausbildungszeit absolviert hat (siehe § 2 Absatz 7); Zusammenhang nicht als zumutbar an.
f) bei Berufsunfähigkeit von Studenten zusätzlich einen Nachweis
darüber, dass der Student mindestens die Hälfte der Regelstudi- 5 Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrück-
enzeit nach Studienordnung absolviert hat (siehe § 2 Absatz 7); stände verrechnen.
g) zum Nachweis der Dienstunfähigkeit im Sinne des § 2 Absatz 5 6 Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig-
die Entlassungs- bzw. Ruhestandversetzungs-Verfügung des ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen von Leistungen in Länder
Dienstherrn mit den zur Feststellung unserer Leistungspflicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangs-
erforderlichen amtsärztlichen Zeugnisse oder amtsärztlichen berechtigte Person auch die damit verbundene Gefahr.
Gutachten;
h) zum Nachweis eines teilweisen oder vollständigen Tätigkeitsver-
§ 10 Wann geben wir eine Erklärung über unsere
bots im Sinne des § 2 Absatz 9 die Verfügung im Original oder Leistungspflicht ab?
amtlich beglaubigt. Beruht die Verfügung auf einem Hygie- 1 Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns bei-
neplan, muss uns zusätzlich der Hygieneplan im Original oder gezogenen Unterlagen (siehe § 9) erklären wir in Textform, ob und
amtlich beglaubigt eingereicht werden; in welchem Umfang wir eine Leistungspflicht anerkennen.
i) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine
2 Grundsätzlich sprechen wir keine zeitlich befristeten Aner-
Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der
kenntnisse aus. Wir können aber in begründeten Einzelfällen, in
Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege;
denen einem unbefristeten Anerkenntnis sachliche Gründe entge-
j) bei einer Demenz nach § 2 Absatz 14 zusätzlich ein Gutachten
genstehen, einmalig ein auf maximal 12 Monate zeitlich befristetes
eines Facharztes für Neurologie, welches auf Basis einer aus-
Anerkenntnis aussprechen. Gründe hierfür können beispielsweise
führlichen Befunderhebung mit körperlicher sowie psychopatho-
sein, dass die Feststellung der Leistungspflicht aufgrund fehlender
logischer Untersuchung und unter Verwendung psychometri-
medizinischer Untersuchungen oder Begutachtungen noch nicht
scher Tests erstellt wurde;
abschließend erfolgen kann oder ein Ende der Berufsunfähigkeit zu
k) zum Nachweis der Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbs-
erwarten ist (z. B. aus medizinischen Gründen). Bis zum Ablauf der
minderung im Sinne des § 2 Absatz 15 den Bescheid der
Frist ist das zeitlich befristete Anerkenntnis für uns bindend. Wäh-
gesetzlichen Rentenversicherung über die unbefristete Rente
rend dieses Zeitraums verzichten wir auf die konkrete Verweisung
wegen voller Erwerbsminderung;
(siehe § 2 Absatz 7) und die Nachprüfung (siehe § 12).
l) bei einer Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit) nach § 2
Absatz 4 zusätzlich geeignete Nachweise über die durchschnitt- § 11 Wann erhalten Sie eine Wiedereingliede-
liche wöchentliche Arbeitszeit vor und nach der Reduzierung;
m) eine Aufstellung
rungshilfe?
• der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtun- 1 Hat die versicherte Person mindestens 3 Jahre ununterbro-
gen oder Pflegepersonen, bei denen die versicherte Person in chen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bezogen und stellen wir
Behandlung war, ist oder - sofern bekannt - sein wird, unsere Leistungen im Rahmen der Nachprüfung nach § 12 ein,
• der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträger zahlen wir für weitere 12 Monate die versicherten Leistungen,
oder sonstiger Versorgungsträger, bei denen die versicherte höchstens jedoch insgesamt 10.000 EUR. Dies gilt nicht, wenn die
Person ebenfalls Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, Mitwirkungspflichten nach § 12 Absatz 3 nicht erfüllt wurden.
Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Pflegebedürftigkeit 2 Diese Zusatzleistung kann nur einmal während der gesamten
oder dem Verlust einer Grundfähigkeit geltend machen könnte, Versicherungsdauer in Anspruch genommen werden.
• über den derzeitigen Arbeitgeber und frühere Arbeitgeber der 3 Tritt während der Zahlung der Wiedereingliederungshilfe
versicherten Person. erneut Berufsunfähigkeit ein, so werden die nach Absatz 1 bisher
Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns die Auskunft nach gewährten mit den neu fällig werdenden Leistungen verrechnet.
§ 24 gegeben wird. 4 Eine Wiedereingliederungshilfe wird nicht gezahlt, wenn die
2 Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche restliche Leistungsdauer für die Berufsunfähigkeitsrente zum Zeit-
Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwen- punkt der Einstellung unserer Rentenzahlung weniger als ein Jahr
dige Nachweise - auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und beträgt.
ihre Veränderungen - verlangen, insbesondere zusätzliche Aus-
künfte und Aufklärungen.
§ 12 Was gilt nach Anerkennung unserer Leis-
Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir verlan-
tungspflicht?
gen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bun- Nachprüfung
desrepublik Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall über- 1 Wenn wir unsere Leistungspflicht unbefristet anerkannt haben
nehmen wir die Untersuchungskosten, nicht jedoch die Reise- und oder sie gerichtlich festgestellt worden ist, sind wir berechtigt, das
Aufenthaltskosten. Fortbestehen der Berufsunfähigkeit nachzuprüfen. Dabei können
wir erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit
3 Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun-
im Sinne von § 2 Absatz 7 ausübt, wobei neu erworbene berufliche
gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs-
Fähigkeiten zu berücksichtigen sind.
falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.
Wenn Sie eine der genannten Pflichten nicht erfüllen, kann dies zur 2 Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-
Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem künfte anfordern und einmal jährlich verlangen, dass sich die versi-
Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine Pflichtverletzung kann cherte Person durch von uns zu beauftragende Ärzte umfassend
somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird. untersuchen lässt. Hierbei anfallende Kosten sind von uns zu tra-
gen. Die Bestimmungen des § 9 Absatz 2 gelten entsprechend.
4 Die versicherte Person ist im Rahmen der Mitwirkungspflich-
ten verpflichtet Mitteilungspflicht
3 Die Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit
• zumutbare Hilfsmittel zu verwenden (z. B. Seh- und Hörhilfen,
und den Wegfall des teilweisen oder vollständigen Tätigkeitsver-
Prothesen) und
bots müssen Sie uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern)
• sich zumutbaren Heilbehandlungen und Maßnahmen zu unterzie-
mitteilen.
Leistungsfreiheit
4 Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1
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und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen
sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform darlegen. Unsere Beiträge und Kosten
Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang
unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müs- § 16 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
sen Sie auch die Beiträge wieder zahlen, sofern die Beitragszah-
lungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Fällt dieser Termin nicht auf beachten?
einen Beitragsfälligkeitstermin, wird für den Zeitraum bis zur nächs- 1 Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinba-
ten Beitragsfälligkeit nur ein anteiliger Beitrag fällig. rung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen.
§ 13 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwir- 2 Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich (d. h. ohne
schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch
kungspflichten? nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein
Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 9 Absatz 4 oder § 12 von angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folge-
Ihnen, der versicherten Person oder dem Anspruchserhebenden beiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versiche-
vorsätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger rungsperiode fällig (Fälligkeitstag).
Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis- Die Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr,
tungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden ansonsten entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vier-
Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch geson- teljahr bzw. ein halbes Jahr.
derte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen
haben. Bei vollständig beitragsfreien Verträgen umfasst die Versicherungs-
periode einen Monat.
Weisen Sie uns nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahr-
lässig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen. Sofern zwischen dem Fälligkeitstag des letzten Beitrags und dem
Ablauf der Beitragszahlungsdauer keine volle Versicherungsperi-
Die Ansprüche bleiben auch bestehen, soweit Sie uns nachweisen, ode liegt, so wird am letzten Fälligkeitstag nur ein anteiliger Beitrag
dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den fällig.
Umfang unserer Leistungspflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwir-
kungspflicht arglistig verletzt wird. 3 Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum
Fälligkeitstag (siehe Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag
Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn bei uns eingeht.
des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur
Leistung verpflichtet. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart
wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:
§ 14 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
schein? • Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
1 Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform über- Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einzie-
mitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann hen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unver-
liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde ver- züglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach unserer Zahlungs-
langen. aufforderung erfolgt.
2 Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezo-
über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leis- gen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außer-
tungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist. 4 Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten
§ 15 Wer erhält die Leistung? zahlen.
1 Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer 5 Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrück-
die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich stände verrechnen.
einer Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leis- § 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
ten wir an Sie.
rechtzeitig zahlen?
Bezugsberechtigung
2 Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Erster Beitrag
Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- 1 Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können
ter). wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktre-
ten. In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Untersuchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen.
Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen
des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten
zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. haben.
Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte 2 Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch
sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur,
uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur wenn wir Sie
noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän-
dert werden. • durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder
• durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
Abtretung und Verpfändung
3 Ansprüche auf Rentenleistungen aus diesem Vertrag können auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis-
Sie nicht abtreten oder verpfänden. Soweit darüber hinaus eine tungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen,
Abtretung oder Verpfändung rechtlich möglich ist, gelten die Aus- dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
führungen in Absatz 4. Folgebeitrag
Anzeige 3 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir
4 Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die
Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (siehe Absatz Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen.
3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns 4 Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten
vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versiche-
Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versiche- rungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch
rungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie
Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe- bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen
rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. haben.
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[Seite 11]
5 Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Ver- Die Höhe der nach Ablauf der Beitragspause bestehenden versi-
trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie cherten Berufsunfähigkeitsrente berechnen wir nach den anerkann-
sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug ten Regeln der Versicherungsmathematik und den Rechnungs-
befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristset- grundlagen für die Tarifkalkulation nach § 3. Die versicherte
zung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Berufsunfähigkeitsrente verringert sich jedoch wegen der während
Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann der Zeit der Beitragspause nicht gezahlten Beiträge.
automatisch mit dem Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem 7 Eine Beitragspause kann unter den Voraussetzungen des
Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Absatzes 3 während der Vertragslaufzeit mehrfach in Anspruch
Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. genommen werden. Zwischen dem Ablauf einer Beitragspause und
6 Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach- dem Beginn einer neuen Beitragspause müssen jedoch mindestens
zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzah- zwei volle beitragspflichtige Versicherungsjahre liegen.
len können Sie nur
§ 19 Können Sie Ihren Beitrag aufgrund eines
• innerhalb eines Monats nach der Kündigung
• oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden Berufswechsels überprüfen lassen?
worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. 1 Wenn die versicherte Person während der Versicherungs-
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirk- dauer ihren Beruf wechselt, können Sie prüfen lassen, ob sich
sam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwi- durch den Berufswechsel der Beitrag für Ihre Versicherung redu-
schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, ziert.
besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. Als Berufswechsel zählt für uns auch
7 Wir sind nach § 38 Absatz 1 VVG berechtigt für die Fristset- • der Wechsel der Schulform, wenn die versicherte Person Schüler
zung bei Nichtzahlung eines Folgebeitrages (siehe Absatz 3) eine ist,
Gebühr zu erheben. Diese Gebühr beträgt 15 EUR. Wir haben uns • der Wechsel der Studienrichtung, wenn die versicherte Person
bei der Bemessung der Gebühr an dem bei uns regelmäßig entste- Student ist
henden Aufwand orientiert. oder
Der Nachweis der Angemessenheit der von uns erhobenen Gebühr • die Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung (auch schuli-
obliegt uns. sche Ausbildung) oder einer Berufstätigkeit durch die versicherte
Person.
Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die der Bemessung
zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder Sofern der Berufswechsel in der Aufnahme eines Studiums oder
dem Wechsel der Studienrichtung besteht, muss der neue Beruf
• dem Grunde nach nicht zutreffen oder mindestens 12 Monate ausgeübt worden sein. Gleiches gilt sinnge-
• der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, mäß bei Aufnahme einer schulischen Ausbildung.
entfällt diese Gebühr oder wird entsprechend herabgesetzt. 2 Um prüfen zu können, ob sich durch den Berufswechsel der
§ 18 Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Beitrag reduziert, teilen Sie uns bitte
Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können? • den neuen Beruf der versicherten Person,
• den Wechsel der Schulform, wenn die versicherte Person Schüler
Herabsetzung des Beitrages ist,
1 Wenn Sie einen entsprechenden Antrag in Textform stellen, • den Wechsel der Studienrichtung, wenn die versicherte Person
werden wir Ihren Beitrag zu Beginn der nächsten Versicherungspe- Student ist
riode herabsetzen, die auf den Eingang Ihres Antrages bei uns oder
folgt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Regelungen • die Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung (auch schuli-
in § 22 Absätze 13 bis 15. sche Ausbildung) oder einer Berufstätigkeit durch die versicherte
Beitragspause Person.
2 Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihre Beitragszahlung frü- in Textform mit.
hestens nach Ablauf des vierten Versicherungsjahres zu Beginn
einer jeden Versicherungsperiode durch eine Mitteilung inTextform Zur Prüfung des Berufswechsels sind uns geeignete Nachweise
für einen festen Zeitraum von höchstens 12 Monaten auszusetzen. vorzulegen.
Wir führen Ihren Vertrag während dieser Zeit als beitragsfreie Versi- 3 Grundsätzlich ist eine Reduzierung des Beitrages ohne
cherung nach § 22 Absätze 10 bis 12 mit herabgesetzter Berufsun- erneute Gesundheitsprüfung (d. h. wir verzichten auch auf sonstige
fähigkeitsrente fort. Risikofragen, wie z. B. auf Fragen nach besonderen Gefahren im
3 Ihr Recht auf Beitragspause besteht nur, wenn Sport) möglich. Wenn eine erneute Gesundheitsprüfung erforder-
lich ist und von uns durchgeführt wird, entscheidet diese darüber,
• die Beitragspause vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer Ihrer ob die Beitragsreduzierung möglich ist. In den ersten 5 Versiche-
Versicherung endet rungsjahren verzichten wir jedoch stets auf eine erneute Gesund-
und heitsprüfung.
• die nach § 22 Absätze 10 bis 12 herabgesetzte Berufsunfähig-
keitsrente die Mindestrente von 50 EUR monatlich erreicht. Hat die versicherte Person bei Vertragsschluss das 20. Lebensjahr
noch nicht vollendet und war sie vor dem Wechsel Schüler, Student
4 Tritt der Versicherungsfall während der Beitragspause ein, oder Auszubildender, verzichten wir in den ersten 10 Versiche-
führen wir Ihren Vertrag ab dessen Eintritt dauerhaft - also auch rungsjahren auf eine erneute Gesundheitsprüfung.
nach Ablauf der Beitragspause - beitragsfrei fort. Wir leisten die
versicherte Berufsunfähigkeitsrente nur in der durch die Beitrags- 4 Sollte die Prüfung des Berufswechsels ergeben, dass sich
pause herabgesetzten Höhe. Entfällt unsere Leistungspflicht wäh- der Beitrag reduziert, werden wir Ihren Vertrag zu Beginn der
rend der Leistungsdauer, ist die Wiederaufnahme der Beitragszah- nächsten Versicherungsperiode, die auf den Eingang Ihrer Mittei-
lung nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. lung bei uns folgt, entsprechend anpassen. Für die Berechnung
des reduzierten Beitrages verwenden wir die Rechnungsgrundla-
Das Recht auf Erhöhung aus einer gegebenenfalls eingeschlosse- gen bei Vertragsschluss (siehe § 3 Absatz 1). Die Inhalte eventuell
nen Dynamik oder Ausbaugarantie setzt für den Zeitraum der Bei- vereinbarter Leistungsausschlüsse sowie eventuell vereinbarte
tragspause aus. Risikozuschläge gelten weiterhin. Der Umfang der versicherten
5 Bei Inanspruchnahme der Beitragspause erfolgt kein Abzug Leistungen und die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente
nach § 22 Absatz 7. ändern sich nicht.
6 Nach Ablauf der Beitragspause führen wir Ihren Vertrag ohne Sollte das Ergebnis dieser Prüfung sein, dass sich der Beitrag nicht
erneute Gesundheitsprüfung beitragspflichtig fort. Sie müssen dann reduziert, werden wir Ihren Vertrag unverändert fortführen.
den Beitrag in der vor der Beitragspause vereinbarten Höhe ent-
sprechend den vertraglichen Fälligkeiten wieder zahlen, sofern der
Versicherungsfall während der Beitragspause nicht eingetreten ist
(siehe Absatz 4).
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[Seite 12]
§ 20 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ver- • Änderung Bezugsrecht
• nachträglicher Einschluss einer Dynamik
rechnet? • Rückläufer im Lastschriftverfahren
1 Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind bei • Fondswechsel
der Kalkulation Ihres Beitrages und Ihrer Leistungen berücksich- • Bearbeitung von Abtretungen, Verpfändungen und Pfändungen
tigt. Es handelt sich um Abschlusskosten sowie übrige Kosten. (nicht bei Rückdeckungsversicherungen)
Zu den Abschlusskosten gehören insbesondere Abschlussprovi- Die Höhe der Gebühren können Sie der vor Vertragsschluss aus-
sionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen die gehändigten Gebührenübersicht entnehmen.
Abschlusskosten die Kosten für die Antragsprüfung und Ausferti-
2 Wir haben uns bei der Bemessung der pauschalen Gebühr
gung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusam-
an dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert.
menhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf-
wendungen. Bei den übrigen Kosten handelt es sich vollständig Der Nachweis der Angemessenheit der von uns erhobenen Gebüh-
um Verwaltungskosten. Diese werden über die gesamte Vertrags- ren obliegt uns.
laufzeit erhoben. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die der Bemessung
Die Höhe der einkalkulierten Abschlusskosten sowie die Höhe zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder
der auf Beiträge und gezahlte Renten entfallenden übrigen Kos- • dem Grunde nach nicht zutreffen oder
ten können Sie dem vor Vertragsschluss ausgehändigten Infor- • der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind,
mationsblatt zu Versicherungsprodukten (bei Rückdeckungsversi-
entfällt die Gebühr oder wird entsprechend herabgesetzt.
cherungen „Kosteninformation“ genannt) entnehmen.
Abschlusskosten Kündigung und Beitragsfreistellung
2 Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren
nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeu-
tet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung der Abschlusskosten § 22 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen
heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Bei- oder beitragsfrei stellen und welche Auswirkun-
träge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versi-
cherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und auf-
gen hat dies auf unsere Leistungen?
grund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer Kündigung
Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu til- 1 Sie können Ihren Vertrag während der Beitragszahlungsdauer
gende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Text-
2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zah- form vollständig oder teilweise kündigen.
lenden Beiträge beschränkt. Eine Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, solange wir Leistungen
Folgen der Verteilung der Abschlusskosten wegen Berufsunfähigkeit zahlen.
3 Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass Vollständige Kündigung
in der Anfangszeit Ihres Vertrages nur der gesetzlich vorgeschrie- 2 Bei einer vollständigen Kündigung stellen wir Ihren Vertrag
bene Mindestwert (siehe § 22 Absatz 5) zur Bildung eines Rück- grundsätzlich vollständig beitragsfrei. Nähere Informationen zur
kaufswertes bzw. zur Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähig- vollständigen Beitragsfreistellung können Sie den Absätzen 10 und
keitsrente vorhanden ist. Der gesetzlich vorgeschriebene 11 entnehmen. Wenn allerdings die in Absatz 12 genannten Vor-
Mindestwert ist dann mindestens der Wert, der sich bei gleichmä- aussetzungen nicht erfüllt sind, erhalten Sie die Leistung bei Kündi-
ßiger Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten 5 Jahre der gung nach Absatz 4. In diesem Fall endet der Vertrag.
Versicherungsdauer ergibt. Sofern die Versicherungsdauer weni-
Teilweise Kündigung
ger als 5 Jahre beträgt, werden die Abschlusskosten auf die Ver-
3 Bei einer teilweisen Kündigung wird Ihr Vertrag mit herabge-
sicherungsdauer verteilt.
setztem Beitrag und einer herabgesetzten Berufsunfähigkeitsrente
Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobei- fortgesetzt. Die Folgen einer teilweisen Kündigung auf Ihren Ver-
träge gemessen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur trag sind identisch mit denen einer teilweisen Beitragsfreistellung.
geringe Mittel für die Bildung eines Rückkaufswertes bzw. einer Daher gelten die Absätze 13 bis 15 auch für die teilweise Kündi-
beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung. gung.
4 Die Höhe der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente kön- Leistung bei Kündigung
nen Sie der Tabelle der Leistungen bei Beitragsfreistellung in 4 Wenn Sie Ihren Vertrag nach Absatz 1 vollständig kündigen
Ihrem Versicherungsschein entnehmen. und die Voraussetzungen für eine Beitragsfreistellung nach Absatz
Soweit bei Ihrer Versicherung eine Leistung bei Kündigung nach 12 nicht vorhanden sind, erhalten Sie
§ 22 Absatz 4 fällig wird, können Sie die Höhe • den Rückkaufswert des Vertrages (siehe Absatz 5)
• des Rückkaufswertes nach § 169 VVG, • verringert um den Abzug nach Absatz 7.
• des Abzuges Zusätzlich erhalten Sie die für den Fall der Kündigung vereinbarte
und Überschussbeteiligung nach § 5.
• des Rückkaufswertes, verringert um den Abzug
Der so ermittelte Betrag wird um rückständige Beiträge gemindert.
der Tabelle der Rückkaufswerte entnehmen.
Rückkaufswert
5 Die in den Tabellen genannten Werte garantieren wir Ihnen 5 Der Rückkaufswert ist die Summe der nach den anerkannten
unter der Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundla-
Beiträge laufend gezahlt haben, also keine Beitragsrückstände gen nach § 3 für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode
bestehen. berechneten Deckungskapitale der Bestandteile des Vertrages
nach § 4.
§ 21 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert
Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung ist das Deckungskapital
in Rechnung? eines Bestandteils (siehe § 4) mindestens der Wert, der sich bei
1 In folgenden Fällen stellen wir Ihnen die durchschnittlich gleichmäßiger Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten 5
entstehenden Kosten als pauschale Gebühr gesondert in Rech- Jahre der Versicherungsdauer ergibt. Sofern die Versicherungs-
nung: dauer weniger als 5 Jahre beträgt, werden die Abschlusskosten auf
• Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein oder die Versicherungsdauer verteilt.
Abschriften des Versicherungsscheins Befristete Herabsetzung des Rückkaufswertes
• Änderung der Zahlungsweise 6 Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach
• Produktgruppenwechsel Absatz 5 ermittelten Rückkaufswert des Vertrages angemessen
• Versicherungsnehmerwechsel herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung
• Entnahme aus Überschusswerten/Fondsguthaben der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine
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[Seite 13]
Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versiche- • die nach Absatz 14 berechnete herabgesetzte Berufsunfähigkeits-
rungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die rente mindestens 50 EUR monatlich beträgt.
Herabsetzung ist jeweils auf 1 Jahr befristet. Sofern diese Mindestwerte nicht erreicht werden, können Sie nur
Abzug die vollständige Beitragsfreistellung beantragen.
7 Wir sind nach § 169 Absatz 5 VVG berechtigt, den Rück- Ist Ihr Vertrag im Rahmen eines Kollektivvertrages zustande
kaufswert des Vertrages um einen Abzug zu verringern. gekommen, kann der Beitrag von 15 EUR monatlich unterschritten
Voraussetzung ist, dass der Abzug vereinbart, beziffert und ange- werden.
messen ist, was wir im Zweifel zu beweisen haben. Wiederinkraftsetzung nach vollständiger Beitragsfreistellung
Der von uns erhobene, mit Ihnen vereinbarte Abzug beträgt bei oder Beitragserhöhung nach teilweiser Beitragsfreistellung
vollständiger Kündigung des Vertrages 95 EUR, höchstens jedoch 16 Sie können innerhalb von 3 Jahren ab dem Beginn
50 % des Rückkaufswertes. Um diesen Betrag verringert sich Ihr • einer vollständigen Beitragsfreistellung die Beitragszahlung wie-
Rückkaufswert. der aufnehmen (Wiederinkraftsetzung).
Wir erheben den Abzug nur, wenn Ihr Vertrag infolge einer vollstän- • einer teilweisen Beitragsfreistellung den Beitrag in den Grenzen
digen Kündigung beendet wird. Bitte beachten Sie in diesem des Absatz 17 wieder erhöhen (Beitragserhöhung).
Zusammenhang die Regelungen in Absatz 2. Für die Wiederinkraftsetzung und die Beitragserhöhung gilt:
Bei einer teilweisen Kündigung sowie einer vollständigen und teil- • Sie müssen uns Ihren Wunsch in Textform mitteilen.
weisen Beitragsfreistellung verzichten wir auf den Abzug. • Eine Wiederinkraftsetzung oder Beitragserhöhung ist ausge-
Mit dem Abzug werden die nicht im Vertrag einkalkulierten Kosten schlossen, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt der Mittei-
abgegolten, die bei der Abwicklung der vollständigen Kündigung lung berufsunfähig ist.
entstehen. • Nehmen Sie die Beitragszahlung innerhalb der ersten 6 Monate
Haben wir die Voraussetzungen zum Abzug bewiesen und weisen nach der vollständigen Beitragsfreistellung wieder auf, erfolgt die
Sie uns dann nach, dass der aufgrund Ihres Verlangens der voll- Wiederinkraftsetzung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
ständigen Kündigung von uns vorgenommene Abzug in Ihrem Fall • Erhöhen Sie innerhalb der ersten 6 Monate nach einer teilweisen
entweder Beitragsfreistellung Ihren Beitrag wieder, erfolgt die Beitragserhö-
hung ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung.
• dem Grunde nach nicht zutrifft oder • Wenn Sie nach Ablauf dieser 6 Monate die Beitragszahlung wie-
• der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, der aufnehmen oder aber den Beitrag erhöhen möchten, ist eine
entfällt der Abzug oder wird entsprechend herabgesetzt. erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
Beitragsfreistellung Diese erneute Gesundheitsprüfung entscheidet darüber, ob eine
8 Sie können Ihren Vertrag während der Beitragszahlungsdauer Wiederinkraftsetzung bzw. Beitragserhöhung überhaupt möglich
jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Text- ist.
form vollständig oder teilweise beitragsfrei stellen. 17 Für die Wiederinkraftsetzung und die Beitragserhöhung
9 Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beitragsfreistel- haben Sie folgende Gestaltungsmöglichkeiten:
lung berufsunfähig, bleiben Ansprüche auf Grund bereits vor Bei- • Sie können Ihren Vertrag mit der versicherten Berufsunfähigkeits-
tragsfreistellung eingetretener Berufsunfähigkeit unberührt. rente fortsetzen, die vor der vollständigen oder teilweisen Bei-
Vollständige Beitragsfreistellung tragsfreistellung vereinbart war. Da Sie während der Beitragsfrei-
10 Die vollständige Beitragsfreistellung wirkt sich wie folgt aus: stellung keinen oder nur einen reduzierten Beitrag gezahlt haben,
• Sie müssen für Ihre Versicherung keine Beiträge mehr zahlen. erhöht sich der zuletzt vor der Beitragsfreistellung zu zahlende
• Die versicherte Berufsunfähigkeitsrente wird auf eine beitragsfreie Beitrag für Ihre Versicherung.
Berufsunfähigkeitsrente herabgesetzt. • Sie können Ihren Vertrag mit dem zuletzt vor der vollständi-
11 Für die Berechnung der beitragsfreien Berufsunfähigkeits- gen bzw. teilweisen Beitragsfreistellung vereinbarten Beitrag
rente gilt: fortsetzen. Da Sie während der Beitragsfreistellung keinen oder
nur einen reduzierten Beitrag gezahlt haben, wird die versicherte
• Die Grundlage für die Berechnung bildet der Rückkaufswert Ihrer Berufsunfähigkeitsrente geringer sein als vor der Beitragsfreistel-
Versicherung. Dieser wird um rückständige Beiträge gemindert. lung.
• Wir wenden anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik an.
• Es werden die für die jeweils einzelnen Bestandteile gültigen Für die Berechnung der Höhe des zu zahlenden Beitrags bzw. der
Rechnungsgrundlagen für die Tarifkalkulation (siehe §§ 3 und 4) versicherten Berufsunfähigkeitsrente wenden wir anerkannte
verwendet. Regeln der Versicherungsmathematik an. Es werden dabei die
• Die Berechnung erfolgt für den Schluss der laufenden Versiche- Rechnungsgrundlagen für die Tarifkalkulation nach § 3 verwendet.
rungsperiode. Wir werden Sie im Einzelfall über die konkreten Auswirkungen auf
12 Die vollständige Beitragsfreistellung ist jedoch nur möglich, Ihren Vertrag informieren.
wenn die nach Absatz 11 berechnete beitragsfreie Berufsunfähig- 18 Befindet sich die versicherte Person
keitsrente mindestens 50 EUR monatlich beträgt. Sofern diese Min- • aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs in Elternzeit
destrente nicht erreicht wird, erlischt Ihre Versicherung. Sie erhal- oder
ten in diesem Fall die Leistung bei Kündigung nach Absatz 4. • ist die versicherte Person arbeitslos
Teilweise Beitragsfreistellung und
13 Die teilweise Beitragsfreistellung wirkt sich wie folgt aus: • wird der Vertrag zu Beginn oder während der Elternzeit bzw. der
• Der zu zahlende Beitrag wird reduziert. Arbeitslosigkeit nach Absatz 8 vollständig beitragsfrei gestellt,
• Die versicherte Berufsunfähigkeitsrente wird herabgesetzt. gilt für die Wiederinkraftsetzung zusätzlich zu den Regelungen in
14 Für die Berechnung der herabgesetzten Berufsunfähigkeits- Absatz 16 Folgendes:
rente gilt: • Erfolgt die vollständige Beitragsfreistellung zu Beginn oder
• Wir wenden anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik an. während der Elternzeit, kann der Vertrag innerhalb von 3 Jahren
• Es werden die für die jeweils einzelnen Bestandteile gültigen ab dem Beginn der ersten Beitragsfreistellung aufgrund einer
Rechnungsgrundlagen für die Tarifkalkulation (siehe §§ 3 und 4) Elternzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft
verwendet. gesetzt werden. Ihren Wunsch auf Wiederinkraftsetzung müssen
• Die Berechnung erfolgt für den Schluss der laufenden Versiche- Sie uns spätestens 3 Monate vor Beendigung der Elternzeit in
rungsperiode. Textform mitteilen. Die Wiederinkraftsetzung nehmen wir dann
zu Beginn des Kalendermonats vor, der auf die Beendigung der
15 Die teilweise Beitragsfreistellung ist jedoch nur möglich, Elternzeit folgt.
wenn der durch Sie weiterhin zu zahlende Beitrag 15 EUR monat- • Erfolgt die vollständige Beitragsfreistellung zu Beginn oder
lich nicht unterschreitet und während der Arbeitslosigkeit und besteht der Vertrag zu diesem
2319505 Jan26 (51C35H) Seite 13 von 17
[Seite 14]
Zeitpunkt seit mindestens 2 Jahren, kann der Vertrag innerhalb unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - zur Verfügung stel-
von 2 Jahren ab dem Beginn der vollständigen Beitragsfreistel- len. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status
lung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datener-
werden. Voraussetzung für die Wiederinkraftsetzung ist, dass die hebungen und Meldungen maßgeblich ist.
versicherte Person wieder in einem ungekündigten Arbeitsverhält- 2 Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind bei-
nis steht. Ihren Wunsch auf Wiederinkraftsetzung müssen Sie uns spielweise
in Textform mitteilen.
Umstände, die für die Beurteilung
Um die Voraussetzungen für die Wiederinkraftsetzung ohne
erneute Gesundheitsprüfung überprüfen zu können, müssen uns • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
geeignete Nachweise eingereicht werden. • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an
Ihrem Vertrag haben
Wirtschaftliche Folgen und
Keine Beitragsrückzahlung • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
19 Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. maßgebend sein können.
Abzug Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
20 Kündigen Sie Ihren Vertrag vollständig und wird infolgedes- Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort
sen eine Leistung bei Kündigung nach Absatz 4 fällig, erheben wir und der Wohnsitz. Welche Umstände dies nach derzeitiger Geset-
einen Abzug nach Absatz 7 und ziehen diesen vom Rückkaufswert zeslage im Einzelnen sind, können Sie den „Hinweisen zur steuerli-
des Vertrages ab. chen Behandlung Ihrer Versicherung“ entnehmen.
Folgen der Verteilung der Abschlusskosten 3 Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und
21 Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen, Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt
kann das für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertra- Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung
ges ist wegen der Verrechnung von Abschlusskosten nur der melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder auslän-
gesetzlich vorgeschriebene Mindestwert (siehe Absatz 5) zur Bil- dischen Steuerbehörden.
dung eines Rückkaufswertes bzw. zur Bildung einer beitragsfreien
Berufsunfähigkeitsrente vorhanden. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs-
sigkeit im Ausland besteht.
Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobei-
träge gemessen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur geringe 4 Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1
Mittel für die Bildung eines Rückkaufswertes bzw. einer beitrags- und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen.
freien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzli-
chen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt
Höhe der Leistungen bei Kündigung oder Beitragsfreistellung haben.
22 Die Höhe der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente können
Sie der Tabelle der Leistungen bei Beitragsfreistellung in Ihrem Ver- § 25 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag
sicherungsschein entnehmen. Anwendung?
Soweit bei Ihrer Versicherung eine Leistung bei Kündigung nach Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Absatz 4 fällig wird, können Sie die Höhe Anwendung.
• des Rückkaufswertes nach § 169 VVG,
• des Abzuges und § 26 Wo ist der Gerichtsstand?
• des Rückkaufswertes, verringert um den Abzug 1 Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht
der Tabelle der Rückkaufswerte entnehmen. zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag
zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in
23 Die in den Tabellen genannten Werte garantieren wir Ihnen dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz
unter der Voraussetzung, dass Sie die vertraglich vereinbarten Bei- haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhn-
träge laufend gezahlt haben, also keine Beitragsrückstände beste- lichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person
hen. sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz
oder Ihre Niederlassung haben.
Sonstige Regelungen
2 Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem
Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie
§ 23 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts
Anschrift oder Ihr Name ändert? maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht
1 Ändert sich Ihre Anschrift müssen Sie uns dies unverzüglich zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung
(d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls können für haben.
Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu rich- 3 Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen
tende Erklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die
bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
3 Tage nach der Absendung dieses Briefes als zugegangen. Dies Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren
gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abge- Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen.
schlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
§ 27 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie
2 Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend.
mit uns einmal nicht zufrieden sind?
§ 24 Welche weiteren Auskunftspflichten haben 1 Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
Sie? eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen
1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür
notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen
• bei Vertragsschluss,
• bei Änderung nach Vertragsschluss
oder
• auf Nachfrage
2319505 Jan26 (51C35H) Seite 14 von 17
[Seite 15]
Versicherungsombudsmann e.V,
2 Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Versi-
cherungsombudsmann e.V. wenden. Diesen erreichen Sie derzeit
wie folgt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 369 9000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für
Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben
uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
3 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön-
nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als
Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kon-
taktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein-
zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
4 Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
5 Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns
wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur
Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG
Joseph-Scherer-Str. 3
44139 Dortmund
Internet: www.signal-iduna.de
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Erklärung der verwendeten Fachbegriffe
Hier erläutern wir Ihnen die kursiv gekennzeichneten Fachbegriffe, die wir in unseren Versicherungsbedingungen verwenden. Die Erläute-
rungen sollen Ihnen das Lesen erleichtern.
Die Erläuterungen sind nicht abschließend. Für den Vertragsinhalt sind nur die Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Beitragsfreistellung Überschussbeteiligung
Diese beantragen Sie als Versicherungsnehmer, um keine oder Diese setzt sich zusammen aus der Beteiligung am Überschuss
geringere Beiträge als vereinbart zu zahlen. Durch eine Beitrags- und an den Bewertungsreserven.
freistellung werden die Leistungen herabgesetzt.
Versicherte Person
Beitragszahlungsdauer Ist die Person, deren Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit oder Verlust
Ist der Zeitraum, innerhalb dessen Sie als Versicherungsnehmer von Grundfähigkeiten) wir versichern. In der Regel stimmen versi-
zur Beitragszahlung verpflichtet sind. cherte Person und Versicherungsnehmer überein.
Bewertungsreserven Versicherungsdauer
Wert, der entsteht, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über Bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen Versicherungsschutz
dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Geschäftsbericht besteht.
ausgewiesen sind.
Versicherungsfall
Bezugsberechtigter Ist das Ereignis, dass die Leistungspflicht des Versicherers auslö-
Ist die von Ihnen als Versicherungsnehmer benannte Person, die sen kann, wenn es während der Versicherungsdauer eintritt (z. B.
die Leistung erhalten soll. Berufsunfähigkeit der versicherten Person).
Leistungsdauer Versicherungsnehmer
Ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine während der Versiche- Ist unser Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus diesem
rungsdauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird. Vertrag betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer.
Rechnungsgrundlagen Versicherungsschein
Sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Diese sind Dokumentiert einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag.
in der Regel die Annahmen zur Entwicklung der versicherten Risi- Er enthält die wesentlichen Vertragsbestandteile, wie z. B. das ver-
ken, der Zinsen und der Kosten. sicherte Risiko, die Leistungen im Versicherungsfall und die Höhe
des von Ihnen als Versicherungsnehmer zu zahlenden Beitrags.
Rechnungszins
Ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistun- VVG
gen erforderlich ist. Ist die Abkürzung für das Versicherungsvertragsgesetz.
Textform
Bedeutet, dass Sie Mitteilungen zu Ihrem Vertrag z. B. per Brief,
Fax oder als E-Mail abgeben können.
Überschuss
Um Ihre vertraglichen Leistungen erfüllen zu können, müssen wir
unsere Tarife vorsichtig kalkulieren. Deswegen entstehen in der
Regel Überschüsse, an denen wir Sie als Versicherungsnehmer zu
wesentlichen Teilen beteiligen.
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Auszug aus dem Sozialgesetzbuch VI (Fassung vom 22.11.2021)
§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze
Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie
1. teilweise erwerbsgemindert sind,
2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei
Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder
Tätigkeit haben und
3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit
erfüllt haben.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit
oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter
den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes min-
destens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
(2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze
Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie
1. voll erwerbsgemindert sind,
2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei
Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder
Tätigkeit haben und
3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit
erfüllt haben.
Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder
Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens
drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert
sind auch
1. Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2, die wegen Art oder Schwere
der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig
sein können, und
2. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit
voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgrei-
chen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
(3) Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingun-
gen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden
täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarkt-
lage nicht zu berücksichtigen.
(4) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung
verlängert sich um folgende Zeiten, die nicht mit Pflichtbeiträgen für
eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind:
1. Anrechnungszeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit,
2. Berücksichtigungszeiten,
3. Zeiten, die nur deshalb keine Anrechnungszeiten sind, weil
durch sie eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige
Tätigkeit nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs
Kalendermonaten vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein
Pflichtbeitrag für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit
oder eine Zeit nach Nummer 1 oder 2 liegt,
4. Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17.
Lebensjahres bis zu sieben Jahren, gemindert um Anrechnungs-
zeiten wegen schulischer Ausbildung.
(5) Eine Pflichtbeitragszeit von drei Jahren für eine versicherte
Beschäftigung oder Tätigkeit ist nicht erforderlich, wenn die
Erwerbsminderung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist,
durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist.
(6) Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit
voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll
erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller
Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt
haben.
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