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Versicherungsmakler / Berufsunfähigkeitsversicherung / Bedingungsarchiv

Swiss Life Selbstständige: die Bedingungen im Volltext

Selbstständige BU (gilt laut Titel für SBU, SBU plus, SBU 4U und SBU 4U plus, das Werk unterscheidet die Linien nur in den Rechnungsgrundlagen) mit Verzicht auf abstrakte Verweisung, Leistung bei schwerer Krankheit für 18 Monate, Arbeitsunfähigkeitsleistung gegen Mehrbeitrag, BUprotect und umfangreichen Nachversicherungsgarantien.

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Ich ermächtige Swiss Life, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Swiss Life auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Swiss Life mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Swiss Life einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Swiss Life Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung von Swiss Life (Berufsunfähigkeitsversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Swiss Life weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrenteja„Wir zahlen die zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit vereinbarte Rente nach Ablauf der Karenzzeit monatlich im Voraus.“12.2.1, Seite 21
Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherungja„Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung“Titel, Seite 3
Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet warja„ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.“9.1, Seite 12
Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozentja„Wir erbringen die versicherte Leistung, wenn ein Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Prozent besteht.“9.1, Seite 13
Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauertja„sechs Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande sein wird“9.1, Seite 12
Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeitja„In beiden Fällen liegt bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit bereits ab Beginn des sechsmonatigen Zeitraums vor.“9.1, Seite 12
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung)ja„Für die Anmeldung von Leistungsansprüchen ist keine Meldefrist vereinbart.“23, Seite 37
Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Auslandja„Unser Versicherungsschutz besteht weltweit.“12.8, Seite 26
Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert istnicht geregelt
Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wirdnicht geregelt
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt

Verweisung und Beruf

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wirdkeine„Wir verweisen nicht auf eine andere Tätigkeit, es sei denn, die Versicherte Person übt eine berufliche Tätigkeit konkret aus, die mit der bisherigen beruflichen Tätigkeit vergleichbar ist.“9.1, Seite 13
Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Berufja„Berufsunfähigkeit liegt nicht oder nicht mehr vor, wenn die Versicherte Person eine berufliche ... konkret ausübt, die mit der bisherigen“9.1, Seite 13
Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozentja„Sie beträgt jedoch maximal 20 Prozent.“9.1, Seite 13
Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregeltja„Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat.“9.1, Seite 13
Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigenja„Bei Selbstständigen verzichten wir auf die Prüfung einer Umorganisation“10.1, Seite 20
Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust)ja„Berufsunfähigkeit setzt bei einer selbstständigen Versicherten Person zusätzlich voraus, dass sie ihren Beruf auch dann nicht weiter ausüben kann, wenn sie ihren Betrieb in zumutbarer Weise umorganisiert.“10, Seite 19
Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre)ja„Auch nach Ausscheiden aus dem Berufsleben (z. B. passive Altersteilzeit) oder bei Unterbrechung der Berufstätigkeit (z. B. Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit) können Sie Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung fortführen.“11, Seite 21
Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechungja„Bei ununterbrochenen Zeiten des Mutterschutzes ... und der Elternzeit legen wir in den ersten fünf ... Jahren die vor der Unterbrechung ausgeübte ... und die damit verbundene Lebensstellung“11, Seite 21
Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild)ja„ihr zuletzt betriebenes Studium fortzusetzen, und auch kein anderes Studium betreibt, das ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht“9.3, Seite 14
Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform)ja„Eine abstrakte Verweisung auf eine andere Schulform erfolgt nicht.“9.3, Seite 14
Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung)ja„ihre zuletzt betriebene Ausbildung fortzusetzen“9.3, Seite 14
Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeitja„Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn von einer zuständigen Behörde ein teilweises oder vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für sechs Monate ununterbrochen bestanden hat“9.2, Seite 13
Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand)nicht geregelt
Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeitnicht geregelt

Arbeitsunfähigkeit und Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeitja„Sie können mit uns gegen Mehrbeitrag vereinbaren, dass wir Leistungen nicht nur wegen Berufsunfähigkeit erbringen, sondern auch bei einer Arbeitsunfähigkeit der Versicherten Person“9.5, Seite 17
Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate)ja„Vollständige Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser ... Bedingungen liegt vor, wenn ... eine ärztlich bescheinigte ... vier Monate ununterbrochen“9.5, Seite 17
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate)ja„Insgesamt erbringen wir Leistungen wegen ... Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 bzw. ... 36 Monate während der gesamten Laufzeit des“12.3, Seite 23
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat)ja„Zahlung einer Rente wegen Arbeitsunfähigkeit in Höhe der zuletzt vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.“12.3, Seite 22
Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeitja„Berufsunfähigkeit wird bei Pflegebedürftigkeit der Versicherten Person angenommen.“9.4, Seite 15
Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufeja„Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2 oder höher nach den Definitionen der §§ 14 und 15 des SGB XI“9.4, Seite 15
Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf)ja„Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die ... Person infolge einer demenzbedingten ... Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen ... Verlust der Alltagskompetenz erleidet.“9.4.3, Seite 16

Anpassung und Optionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfungja„Dabei darf die Erhöhung je Ereignis maximal 50 Prozent der zum Erhöhungszeitpunkt versicherten Leistung betragen.“32, Seite 45
Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss)ja„Heirat der Versicherten Person bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft“32, Seite 45
Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamtja, bis 3.000 €„einer bei Swiss Life versicherten Berufsunfähigkeitsrente von 3.000 Euro bzw. 4.000 Euro im Monat.“32, Seite 47
Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate)ja„Sie können die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt mindestens eines der genannten Ereignisse in Textform“32, Seite 47
Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren)ja„Die Erhöhung muss in den ersten fünf Versicherungsjahren beantragt werden und kann frühestens zu dem auf Ihren Antrag folgenden Monat durchgeführt werden.“32, Seite 48
Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfungja„Sie können mit uns vereinbaren, dass sich Ihre Beiträge jedes Jahr automatisch erhöhen.“6, Seite 7
Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfallja„Zusätzlich zur Rente (siehe 12.2.1) können Sie gegen Mehrbeitrag eine garantierte jährliche Rentensteigerung mitversichern.“12.2.5, Seite 22
Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenaltersja„können Sie die Versicherungs- und Leistungsdauer Ihres Vertrags um die Zeitspanne verlängern, um die die Regelaltersgrenze in der für die Versicherte Person zutreffenden Versorgungseinrichtung erhöht wurde, maximal jedoch um fünf Jahre.“35, Seite 51
Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos)ja„Sie können für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten eine Stundung der fälligen Beiträge unter Beibehaltung des vereinbarten Versicherungsschutzes in Textform verlangen“8.4, Seite 10
Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechungja„Erfolgt die Wiederinkraftsetzung innerhalb von sechs Monaten nach Beitragsfreistellung oder Löschung“8.3, Seite 10

Zusätzliche Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeitja„Nach Ablauf der Karenzzeit sind Sie von der ... der Beiträge, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit vereinbart sind ... befreit.“12.2.1, Seite 21
Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten)ja, bis 1.500 €„zahlen wir Ihnen auf ... zum Ausgleich finanzieller Einbußen eine ... pauschale Umschulungshilfe in Höhe von ... 1.500 Euro.“12.2.2, Seite 21
Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs)ja„in voller Höhe, jedoch begrenzt auf sechs Monatsrenten (Umorganisationshilfe).“12.2.3, Seite 21
Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfungnicht geregelt
Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital)nicht geregelt
Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten)ja„zahlen wir als Akuthilfe die für den Fall einer Berufsunfähigkeit vereinbarte monatliche Rente für eine Dauer von 18 Monaten“12.4, Seite 23
Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme)ja, bis 2.000 €„Höhe, jedoch begrenzt auf 2.000 Euro (Rehabilitationshilfe).“12.2.4, Seite 22
Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen)ja„erklären ... wir innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob und ab ... wann wir Leistungen aus der“13, Seite 26

Leistungsfall und Nachprüfung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätungkeine„Für die Anmeldung von Leistungsansprüchen ist keine Meldefrist vereinbart.“23, Seite 37
Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl)ja„Für medizinische Untersuchungen beauftragen wir Ärzte, die nicht in ständigen vertraglichen Bindungen zu uns stehen“16.1.1, Seite 29
Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinauskeine„Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.“16.1.4, Seite 30
Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit)ja„Wir sind berechtigt, die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch und den Grad der Berufsunfähigkeit nachzuprüfen.“14, Seite 26
Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeitenja„Seit Eintritt der Berufsunfähigkeit neu erworbene berufliche Fähigkeiten werden dabei berücksichtigt“14, Seite 26
Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate)ja„Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten ... umfassende Untersuchungen der ... Person durch von uns zu beauftragende Ärzte“14, Seite 27
Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig)ja„indem wir einmalig ein ... befristetes Anerkenntnis für einen ... von bis zu maximal zwölf Monaten“13, Seite 26
Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze)ja„unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern die Versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.“15, Seite 27
Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung)ja„durch Strahlen infolge Kernenergie, die ... das Leben oder die Gesundheit“15, Seite 28
Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen)ja„unmittelbar oder mittelbar durch den ... Einsatz von atomaren ... oder chemischen Waffen“15, Seite 28
Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten)keine„Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht ... davon, auf welcher Ursache der“15, Seite 27
Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten)keine„Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht ... davon, auf welcher Ursache der“15, Seite 27
Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung)ja„durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit, Kräfteverfall oder Pflegebedürftigkeit, durch absichtliche Selbstverletzung oder durch versuchte Selbsttötung.“15, Seite 28
Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungenkeine„Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht ... davon, auf welcher Ursache der“15, Seite 27

Vertrag und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre)nicht geregelt
Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre)ja„Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben.“16.2.5, Seite 32
Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzungja„Auf unser Anpassungs- und Kündigungsrecht, geregelt in § 19 VVG, verzichten wir dann, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht schuldlos, also nicht von Ihnen zu vertreten war.“16.2.5, Seite 32
Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung)ja„Wir verzichten auf das Recht zur Anpassung der Beiträge gemäß § 163 VVG.“12.8, Seite 26
Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Auslandja„Einen Berufswechsel müssen Sie uns grundsätzlich nicht anzeigen.“11, Seite 20
BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherungnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf)nicht geregelt
Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit)nicht geregelt
Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens)nicht geregelt
Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta)nicht geregelt
Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistungnicht geregelt
Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral)nicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Swiss Life Lebensversicherung SE
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen SBU (AVB_EV_SBU_2025_01)
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, gegebenenfalls mit zusätzlicher Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit Swiss Life SBU Swiss Life SBU plus Swiss Life SBU 4U Swiss Life SBU 4U plus Stand: 01.2025 (AVB_EV_SBU_2025_01) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir freuen uns, dass Sie sich für unsere selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung entschie- den haben. Diese Allgemeinen Bedingungen stellen die rechtliche Grundlage für unseren Vertrag dar. Wenn wir in den folgenden Kapiteln die persönliche Anrede „Sie“nutzen, sprechen wir damit unse- ren Vertragspartner an. Wir nennen ihn auch Versicherungsnehmer. Sie tragen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und können Vertragsänderungen beantragen. Die Versicherte Person ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer vertraglichen Leistungen und stellt gleichzeitig das ver- sicherte Risiko dar. Ein Beispiel: Wird die Versicherte Person berufsunfähig, dann zahlen wir die vereinbarte Berufsun- fähigkeitsrente aus. Wird der Versicherungsnehmer berufsunfähig, wird keine Vertragsleistung fäl- lig. Bestimmte Begriffe und Fachwörter haben wir unterstrichen. Diese markierten Wörter finden Sie in Kapitel L dieser Bedingungen. Dort erklären wir Ihnen diese. Die Unterstreichung bedeutet nicht, dass nur diese Stellen für das Vertragsverhältnis relevant sind. Eine gendergerechte Anrede ist uns wichtig. In vielen Fällen führt dies leider dazu, dass Texte schwer lesbar oder zu lang werden. Daher verwendet Swiss Life – stellvertretend für alle Ge- schlechter – die männliche Schreibweise bzw. eine neutrale Variante, wenn dies sprachlich mög- lich ist. Swiss Life Lebensversicherung SE Sitz: Garching b. München Bayerische Landesbank München Europäische Aktiengesellschaft Vorstand: Dirk von der Crone (Vors.), IBAN: DE24 7005 0000 0000 0365 45 Amtsgericht München HRB 288561 Dr. Tobias Herwig, Stefan Holzer BIC: BYLADEMMXXX Zeppelinstraße 1 •85748 Garching b. München Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jörg Arnold Gläubiger-ID: DE17ZZZ00002672789 Telefon +49 89 38109-0 •Fax +49 89 38109-4405 www.swisslife.de [Seite 2] A Wie funktioniert Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung? Sie können bei Abschluss des Vertrags die Höhe der versicherten Rente bei Berufsunfähigkeit und die Vertragslaufzeit im Rahmen unserer geltenden Richtlinien individuell wählen. Sie haben dabei die Wahl aus verschiedenen Systemen der Überschussverwendung. Ihre konkret getroffene Vereinbarung können Sie den vorvertraglichen Informationen sowie Ihrem Versiche- rungsschein entnehmen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlen wir die vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähig- keit, längstens bis zum Ablauf Ihres Vertrags. Die genauen Regelungen, wann Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen vorliegt, können Sie unter Kapitel E nachlesen. Optional können Sie sich zusätzlich gegen die Risiken einer Arbeitsunfähigkeit während der Ver- tragslaufzeit absichern. Tritt eine Arbeitsunfähigkeit während der Versicherungsdauer ein, erbrin- gen wir die bei Berufsunfähigkeit vereinbarte Rente für bis zu 36 Monate, ohne dass Sie hierfür be- reits einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen müssen (siehe 12.3). Ein weiterer Vorteil: Bis zum Vertragsablauf ist Ihre Arbeitskraftabsicherung flexibel und Sie kön- nen auf die unterschiedlichsten Lebenssituationen reagieren: • Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Ereignissen können Sie Ihre vereinbarte Rentenleistung bei Berufsunfähigkeit ohne erneute Risikoprüfung erhöhen (siehe Kapitel I). Unter Risikoprüfung verstehen wir die Abfrage von Gesundheitsangaben, Hobbies und des ausgeübten Berufs. • Stufentarif: Für Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger bieten wir unsere selbst- ständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit ermäßigtem Anfangsbeitrag an – und das bei vollem Risikoschutz (siehe Abschnitt 30). • Zahlungsschwierigkeiten: Egal in welcher Lebensphase Sie sich befinden, Swiss Life bie- tet Ihnen umfangreiche Möglichkeiten, Ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten (siehe Kapitel D). Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 2 von 58 [Seite 3] Inhalt A Wie funktioniert Ihre selbstständige 8.5 BUprotect ................................................ 11 Berufsunfähigkeitsversicherung?....... 2 E Unsere Leistungen und B Unser Vertragsschluss ........................ 6 Einschränkungen ............................... 12 1 Wer ist Ihr Vertragspartner? Wie kommt 9 Wann liegt eine Berufsunfähigkeit, der Vertrag zwischen uns zustande?......... 6 Arbeitsunfähigkeit oder schwere Krankheit 2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? . 6 vor? ........................................................... 12 3 Wann endet der Versicherungsschutz?..... 6 9.1 Wann liegt Berufsunfähigkeit vor? ............ 12 9.2 Berufsunfähigkeit durch C Beiträge und Kosten ............................ 6 Infektionskrankheiten ............................... 13 4 Was müssen Sie beachten, wenn Sie 9.3 Kriterien für die Beurteilung der Beiträge bezahlen? ..................................... 6 Berufsunfähigkeit bei Schülern, 4.1 Zahlungsweise ........................................... 6 Auszubildenden und Studenten................ 14 4.2 Erstbeitrag.................................................. 6 9.4 Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit 15 4.3 Folgebeiträge ............................................. 7 9.5 Wann liegt Arbeitsunfähigkeit vor? ........... 17 5 Was geschieht, wenn Sie Ihren Beitrag 9.6 Wann liegt eine schwere Krankheit vor?... 18 nicht rechtzeitig bezahlen? ........................ 7 9.7 Günstigerprüfung für Teilzeitkräfte ........... 19 5.1 Erstbeitrag.................................................. 7 10 Welchen Einfluss hat eine 5.2 Folgebeitrag ............................................... 7 Umorganisation?...................................... 19 6 Wie können Sie Ihre Beiträge und 10.1 Wann verzichten wir auf die Prüfung einer Leistungen automatisch erhöhen lassen? 7 Umorganisation?...................................... 20 7 Welche Kosten erheben wir für Ihren 11 Welche Kriterien gelten bei einem Vertrag?....................................................... 8 Berufswechsel, bei Unterbrechung der 7.1 Für Ihren Vertrag wird hiermit Folgendes zur Berufstätigkeit oder nach dem Zillmerung vereinbart .................................. 8 Ausscheiden aus dem Berufsleben? ...... 20 7.2 Höhe der anfallenden Kosten ..................... 8 12 Welche Leistungen erbringen wir und wie 7.3 Vereinbarung eines Abzugs bei werden diese berechnet?......................... 21 Beitragsfreistellung ..................................... 8 12.1 Rauchverhalten - Raucherstatus .............. 21 7.4 Welchen Hintergrund hat der Abzug? ......... 8 12.2 Leistungen wegen Berufsunfähigkeit ........ 21 7.5 Angemessenheit des Abzugs ..................... 9 12.3 Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit (sofern 7.6 Sonstige Kosten ......................................... 9 gegen Mehrbeitrag vereinbart) ................. 22 12.4 Leistungen wegen schwerer Krankheit ..... 23 12.5 Leistungen wegen voller Erwerbsminderung 24 D Überbrückung von 12.6 Welche Leistungen können Sie zusätzlich in Zahlungsschwierigkeiten ..................... 9 Anspruch nehmen? .................................. 25 8 Wie können Sie Ihre Beiträge senken oder 12.7 Rechnungsgrundlagen ............................. 25 die Beitragszahlung einstellen?............... 10 12.8 Sonstige Regelungen ............................... 26 8.1 Wie beantragen Sie eine Beitragssenkung 13 Wann geben wir eine Erklärung zu unserer oder Beitragsfreistellung? ......................... 10 Leistungspflicht ab? ................................ 26 8.2 Welche Auswirkungen auf die garantierten 14 Was gilt für Sie und uns bei der Leistungen gibt es? .................................. 10 Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?...... 26 8.3 Wie können Sie den bisherigen Beitrag oder 15 In welchen Fällen ist der die bisherige garantierte Leistung Versicherungsschutz ausgeschlossen? . 27 wiederherstellen? ..................................... 10 16 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten 8.4 Besonderheiten bei vorübergehenden 28 Zahlungsschwierigkeiten .......................... 10 Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 3 von 58 [Seite 4] 16.1 Welche Mitwirkungspflichten müssen Sie 26.2 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre beachten, wenn Sie Leistungen wegen Anschrift oder Ihr Name ändert? .............. 38 Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder 26.3 Welche weiteren Auskunftspflichten haben schwerer Krankheit verlangen?................. 28 Sie? ......................................................... 38 16.2 Was bedeutet die vorvertragliche 27 Wo können Sie sich beschweren? .......... 39 Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre 27.1 Schlichtungsstelle .................................... 39 Verletzung? .............................................. 30 27.2 Aufsichtsbehörde ..................................... 39 16.3 Welche Folgen hat eine Verletzung der 27.3 Wo sind gerichtliche Klagen einzureichen? Mitwirkungspflicht? ................................... 33 ................................................................ 39 16.4 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das 28 Wie erfolgen Anpassungen dieser Vertragsverhältnis beziehen? ................... 33 Bedingungen? .......................................... 40 16.5 Was gilt bei Tod der Versicherten Person? .. 33 28.1 Wann wird eine neue Bestimmung wirksam? ................................................................ 40 F Überschüsse, Überschussbeteiligung 29 Unter welchen Voraussetzungen können und Bewertungsreserven................... 33 Sie Ihre Versicherung um eine 17 Was ist eine Überschussbeteiligung? ..... 33 Kapitalbildung ergänzen bzw. umwandeln? 17.1 Beteiligung an dem Überschuss ............... 33 40 17.2 Beteiligung an den Bewertungsreserven ... 34 30 Welche Besonderheiten gelten für den 18 Wie teilen wir Überschussanteile vor Stufentarif? ............................................... 41 Eintritt eines Leistungsfalls zu?............... 35 30.1 Wann und in welchem Umfang erhöht sich 18.1 Beitragsverrechnung ................................ 35 der Beitrag? ............................................. 41 18.2 Bonusrente............................................... 35 30.2 Vertragsänderungen und Einschränkungen . 41 19 Wie teilen wir Überschussanteile nach 30.3 Welcher Beitrag ist bei Berufsunfähigkeit Eintritt eines Leistungsfalls zu?............... 35 befreit? .................................................... 42 20 Wie beteiligen wir Sie vor Eintritt eines 31 Welche Besonderheiten gelten für die Leistungsfalls an den Berufsunfähigkeitsversicherung als Bewertungsreserven? .............................. 36 Direktversicherung? ................................ 42 21 Wie beteiligen wir Sie nach Eintritt eines 31.1 Wer erhält die Versicherungsleistung? ..... 42 Leistungsfalls an den 31.2 Hinweise zur sozialversicherungsrechtlichen Bewertungsreserven? .............................. 36 Behandlung ............................................. 42 22 Warum können wir die Höhe der 31.3 Welche Besonderheiten gelten für die Überschussbeteiligung nicht garantieren? Beitragsfreistellung? ................................ 43 36 31.4 Welche Besonderheiten gelten für die Kündigung? ............................................. 43 31.5 Was gilt nach Beendigung des G Auszahlung von Leistungen .............. 37 Beschäftigungsverhältnisses? .................. 43 23 Ab wann zahlen wir Leistungen aus? ...... 37 31.6 Welche Einschränkungen gelten in der 23.1 Wann erhalten Sie keine Leistungen mehr? . 37 betrieblichen Altersversorgung? ............... 44 24 An wen zahlen wir Leistungen aus? ........ 37 31.7 Gesellschafter-Geschäftsführer Option bei einer Direktversicherung .......................... 44 H Unser Vertragsverhältnis ................... 38 25 Welche Bedeutung hat der I Nachversicherungsgarantien ............ 45 Versicherungsschein?.............................. 38 32 Welche Nachversicherungsgarantien 26 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag, haben Sie?................................................ 45 welche Sprache verwenden wir und wie 33 Spezielle Nachversicherungsgarantie für müssen Mitteilungen erfolgen? ............... 38 Humanmediziner ...................................... 49 26.1 Recht und Vertragssprache ...................... 38 34 Optionale Gestaltungsmöglichkeiten ...... 50 Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 4 von 58 [Seite 5] 34.1 Einschluss von Leistungen wegen K Kündigung des Vertrags .................... 51 Arbeitsunfähigkeit und <<care>>-Option ... 50 36 Wann und wie können Sie Ihren Vertrag 34.2 Besserstufungsoption ............................... 50 kündigen?................................................. 51 37 Welche Folgen hat es, wenn Sie kündigen? J Verlängerungsgarantie ...................... 51 52 35 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihren Vertrag ohne erneute L Erläuterung wichtiger Begriffe........... 53 Gesundheitsprüfung verlängern? ............ 51 M Auszug aus dem Sozialgesetzbuch... 56 Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 5 von 58 [Seite 6] B Unser Vertragsschluss C Beiträge und Kosten 1 Wer ist Ihr Vertragspartner? Wie kommt 4 Was müssen Sie beachten, wenn Sie Bei- der Vertrag zwischen uns zustande? träge bezahlen? Wir sind die Swiss Life Lebensversicherung SE, 4.1 Zahlungsweise eine Europäische Aktiengesellschaft, kurz Swiss Life. Sie werden unser Vertragspartner, der soge- Laufende Beiträge können Sie in folgenden Zah- nannte Versicherungsnehmer. lungsabschnitten zahlen: Unser Vertrag kommt wie folgt zustande: Zuerst füllen Sie unser Antragsformular auf Abschluss • monatlich vollständig und wahrheitsgemäß aus. Diesen An- • vierteljährlich trag schicken Sie oder Ihr Vermittler uns zu. Der • halbjährlich Vertrag kommt in dem Moment zwischen uns zu- • jährlich. stande, wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten. Der Zahlungsabschnitt entspricht der Versiche- rungsperiode (wie im Versicherungsvertragsge- 2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? setz – VVG). Der Versicherungsschutz besteht frühestens, 4.2 Erstbeitrag wenn Sie den Versicherungsschein erhalten. Wenn im Versicherungsschein ein späterer Zeit- Sie müssen Ihren Erstbeitrag sofort zahlen, nach- punkt als Versicherungsbeginn genannt ist, be- dem Sie den Versicherungsschein erhalten ha- ginnt Ihr Versicherungsschutz zu diesem späteren ben. Sie müssen den Erstbeitrag jedoch nicht vor Zeitpunkt. Die Versicherung beginnt immer um dem Versicherungsbeginn zahlen, der im Versi- 00.00 Uhr des Tages. cherungsschein angegeben ist. Hinweis: Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie Ihren Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Lesen Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, da- Sie dazu 5.1. mit der Beitrag bei uns eingeht. Im Lastschriftver- fahren gilt Ihr Beitrag als rechtzeitig bezahlt, wenn 3 Wann endet der Versicherungsschutz? • wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön- Der Versicherungsschutz endet nen und • Sie dem Einzug nicht widersprechen. • mit dem Tod der Versicherten Person, • mit Kündigung des Vertrags, Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, • bei Beitragsfreistellung, wenn die bei- gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn tragsfreie Mindestrente nicht erreicht wird, • mit dem Ablaufdatum der Versicherungs- • Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben, dauer. • wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben und • Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns überweisen. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 6 von 58 [Seite 7] 4.3 Folgebeiträge Haben Sie Ihren Erstbeitrag noch nicht gezahlt und der Versicherungsfall tritt ein, erbringen wir Alle folgenden Beiträge müssen Sie zu Beginn keine Leistung, sofern wir Sie auf diese Rechts- des vereinbarten Zahlungsabschnitts zahlen. Sie folge können die Beiträge im Lastschriftverfahren zah- len. Wir buchen Ihre Beiträge am Anfang eines • durch eine Mitteilung in Textform oder Zahlungsabschnitts von dem Konto ab, das Sie • durch einen auffälligen schriftlichen Hin- uns angegeben haben. Ihr Beitrag gilt als recht- weis im Versicherungsschein zeitig bezahlt, wenn vorab aufmerksam gemacht haben. Haben Sie die • wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön- verspätete Zahlung nicht zu vertreten, erbringen nen und wir dennoch die Leistung. Dies müssen Sie uns • Sie dem Einzug nicht widersprechen. nachweisen. Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, 5.2 Folgebeitrag gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig • Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben, zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der • wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes- und tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser • Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes: überweisen. • Wir kündigen den Vertrag. Wenn Sie Beiträge nicht gezahlt haben und der • Der Versicherungsschutz vermindert sich Versicherungsfall eingetreten ist, ziehen wir die wie nach einer Beitragsfreistellung (siehe fehlenden Beiträge von unseren Leistungen ab. Abschnitt 8) oder er entfällt ohne Rück- Wir dürfen verlangen, dass Sie die Beiträge auf kaufswert (siehe Abschnitt 37), sofern andere Weise als im Lastschriftverfahren zahlen, nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist wenn noch Zahlungsverzug besteht. • wir den Beitrag wiederholt nicht einziehen Auf die hier genannten Folgen und weitere Details konnten und weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin. • Sie diese Vorfälle zu vertreten haben. Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung ver- bunden werden. Alternativ können Sie Ihre Beiträge auch überwei- Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der sen. gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver- mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie 5 Was geschieht, wenn Sie Ihren Beitrag sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit nicht rechtzeitig bezahlen? der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf 5.1 Erstbeitrag diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zah- 6 Wie können Sie Ihre Beiträge und Leistun- len, können wir vom Vertrag zurücktreten. Das gilt gen automatisch erhöhen lassen? nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Dies müssen Sie uns nachwei- Sie können mit uns vereinbaren, dass sich Ihre sen. Beiträge jedes Jahr automatisch erhöhen. Dies nennen wir dynamische Erhöhung oder Dynamik. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 7 von 58 [Seite 8] Lesen Sie dazu unsere Bedingungen für die Dy- zent der von Ihnen während der Laufzeit des Ver- namik (Bedingungen für die planmäßige Erhö- trags zu zahlenden Beiträge beschränkt. Auch bei hung der Beiträge und Leistungen ohne erneute späteren Erhöhungen gehen wir nach dem darge- Gesundheitsprüfung). stellten Verfahren vor. 7 Welche Kosten erheben wir für Ihren Ver- 7.2 Höhe der anfallenden Kosten trag? Die Höhe der anfallenden Abschluss- und Ver- Vereinbarung zur Verrechnung der Kosten triebskosten sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Kosten für die laufende Verwal- Mit Ihrem Versicherungsvertrag sind Kosten ver- tung zu Ihrem Vertrag sind in den vorvertraglichen bunden. Diese sind in Ihren Beitrag einkalkuliert Informationen, die vor Antragstellung ausgehän- und werden Ihnen daher nicht gesondert in Rech- digt werden, beziffert. nung gestellt. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. 7.3 Vereinbarung eines Abzugs bei Bei- tragsfreistellung Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehö- ren insbesondere Abschlussprovisionen für den Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen die im Falle einer (teilweisen oder vollständigen) Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die Beitragsfreistellung ein Abzug erfolgt. Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsun- terlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- Die Höhe des Abzugs haben wir in Euro und hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Cent für Sie in den Informationen beziffert, die Werbeaufwendungen. Mit einem Teil dieser Kos- Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung erhal- ten wird gemäß 7.1 verfahren. Die restlichen Ab- ten haben. Auch im Versicherungsschein ha- schluss- und Vertriebskosten werden während der ben wir den Abzug in Euro und Cent für Sie vertraglich vereinbarten Beitragszahlungsdauer beziffert. Sie finden die Werte jeweils unter der aus den laufenden Beiträgen getilgt. Überschrift „Übersicht der garantierten Werte bei Beitragsfreistellung und Kündigung“. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Kosten für die laufende Verwaltung. Diese 7.4 Welchen Hintergrund hat der Abzug? werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. Mit dem Abzug wird ein Ausgleich für kollektiv ge- 7.1 Für Ihren Vertrag wird hiermit Folgendes stelltes Risikokapital vorgenommen. Außerdem zur Zillmerung vereinbart wird die Veränderung der Risikolage des verblei- benden Versichertenbestands ausgeglichen. Maßgebend ist das Verrechnungsverfahren ge- mäß § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital (Zillmerung). Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Ver- Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten triebskosten herangezogen, soweit die Beiträge Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. nicht für Leistungen im Versicherungsfall und Kos- Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderli- ten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen chen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versicherungsperiode bestimmt sind. Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrags partizipiert die- Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist gemäß ser neue Vertrag an bereits vorhandenen Sol- Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 Pro- venzmitteln. Während der Laufzeit muss der Ver- trag daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 8 von 58 [Seite 9] einer Beitragsfreistellung gehen diese zukünftig Diese Kosten betragen bei eingeplanten Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren. Deshalb müssen diese Mittel im • Bearbeitung von Rückläufern im Last- Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der schriftverfahren mangels Kontendeckung interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für und bei erloschenem Konto zehn Euro. alle Versicherungsnehmer die günstigste Finan- • Bei Beitragszahlung per Rechnung ver- zierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, langen wir die Portokosten zuzüglich ei- da eine Finanzierung über externes Kapital we- ner Verwaltungskostenpauschale sentlich teurer wäre. von drei Euro. Veränderungen der Risikolage Kosten, die uns von dritter Seite in Rechnung ge- stellt werden (z. B. für Lastschriftrückläufer, Fi- Die Kalkulation von Versicherungsprodukten ba- nanztransaktionskosten/-abgaben, Steuern) be- siert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich lasten wir Ihnen ebenfalls. Wir behalten uns vor, gleichmäßig aus Versicherten Personen mit ei- diese Kosten auch ohne Einzelnachweis pauschal nem hohen Risiko und Versicherten Personen mit geltend zu machen. einem geringeren Risiko zusammensetzt. Da Per- sonen mit einem geringen Risiko die Risikoge- Kosten, die wir für ärztliche Untersuchungen im meinschaft eher verlassen als Personen mit ei- Rahmen der Gesundheitsprüfung übernommen nem hohen Risiko, wird in Form eines kalkulatori- haben, können wir von Ihnen verlangen, wenn Sie schen Ausgleichs sichergestellt, dass der Risiko- den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen und gemeinschaft durch die vorzeitige Vertragskündi- wir deshalb vom Vertrag zurücktreten. gung kein Nachteil entsteht. Gleiches gilt bei Bei- tragsfreistellung in dem Umfang, wie sich das Ri- Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale siko reduziert. an dem bei uns regelmäßig entstehenden Auf- wand orientiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass 7.5 Angemessenheit des Abzugs die der Bemessung zugrunde liegenden Annah- men in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutref- Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. fen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nach- Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir weisen, dass die Pauschale der Höhe nach we- halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm sentlich niedriger zu beziffern ist, setzen wir sie die Veränderung der Risikolage des verbleiben- entsprechend herab. den Versichertenbestands ausgeglichen wird. Zu- dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestell- tes Risikokapital und ein Ausgleich für vermin- D Überbrückung von Zahlungsschwie- derte Kapitalerträge vorgenommen. Wenn Sie uns rigkeiten nachweisen, dass der aufgrund Ihrer Beitragsfrei- stellung von uns vorgenommene Abzug wesent- Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, bie- lich niedriger liegen muss, wird er entsprechend ten wir Ihnen folgende Wege, um Ihre Zahlungs- herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass schwierigkeiten zu überbrücken: der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, ent- fällt er. • Beiträge senken (Beitragssenkung, siehe 8.1) 7.6 Sonstige Kosten • Keine Beiträge mehr bezahlen (Beitrags- freistellung, siehe 8.1) Für bestimmte Geschäftsvorfälle erheben wir zu- • Beitragszahlung wieder aufnehmen (Wie- sätzliche Kosten. derinkraftsetzung, siehe 8.3) Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 9 von 58 [Seite 10] • Besonderheiten bei vorübergehenden Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist Zahlungsschwierigkeiten (siehe 8.4) mit Nachteilen verbunden. Insbesondere in der • Besonderheiten bei längerer beruflicher Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Auszeit mit bestehendem Arbeitsvertrag Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (Sabbatical), Mutterschutz/Elternzeit, Ar- nur geringe Mittel für die Bildung einer beitrags- beitslosigkeit und Weiterbildung in Vollzeit freien Berufsunfähigkeitsrente vorhanden. Auch in (siehe 8.5). den Folgejahren und in den letzten Jahren vor Ab- lauf stehen wegen der benötigten Risikobeiträge Bitte sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam keine oder nur geringe Mittel für die Bildung einer eine Lösung für Sie finden können. beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfü- gung. 8 Wie können Sie Ihre Beiträge senken oder die Beitragszahlung einstellen? Nähere Informationen zur beitragsfreien Rente und ihrer Höhe können Sie den vorvertraglichen 8.1 Wie beantragen Sie eine Beitragssen- Informationen und dem Versicherungsschein ent- kung oder Beitragsfreistellung? nehmen. Sie können jederzeit zum nächsten Zahlungsab- 8.3 Wie können Sie den bisherigen Beitrag schnitt (Versicherungsperiode) Ihre Beiträge sen- oder die bisherige garantierte Leistung ken oder die Beitragszahlung einstellen. Dies nen- wiederherstellen? nen wir Beitragssenkung bzw. Beitragsfreistel- lung. Sie können die Beitragszahlung auch nur für Wenn Sie einen ganz oder teilweise beitragsfrei einen bestimmten Zeitraum senken oder einstel- gestellten oder erloschenen Vertrag wieder in len (siehe auch 8.4). Sie müssen uns Ihren Kraft setzen möchten, haben wir das Recht, eine Wunsch in Textform mitteilen. wirtschaftliche und medizinische Risikoprüfung durchzuführen. Wenn Sie den Beitrag senken oder die Beitrags- zahlung einstellen möchten, muss die reduzierte Erfolgt die Wiederinkraftsetzung innerhalb von bzw. beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente min- sechs Monaten nach Beitragsfreistellung oder Lö- destens 600 Euro jährlich betragen. Liegt die bei- schung bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bei- tragsfreie Berufsunfähigkeitsrente unter der ge- träge unbezahlt sind, verzichten wir auf eine er- nannten Grenze, endet der Vertrag und es wird neute Risikoprüfung, sofern der Versicherungsfall keine Leistung fällig. zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags auf Wie- derinkraftsetzung noch nicht eingetreten ist. 8.2 Welche Auswirkungen auf die garantier- ten Leistungen gibt es? 8.4 Besonderheiten bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten Wenn Sie Ihre Beiträge senken oder die Beitrags- zahlung einstellen, verringert sich Ihre vereinbarte Stundung der Beiträge Berufsunfähigkeitsrente. Die garantierten bei- tragsfreien Werte finden Sie im Versicherungs- Sie können für einen Zeitraum von bis zu 24 Mo- schein. Dabei wenden wir die gleichen Rech- naten eine Stundung der fälligen Beiträge unter nungsgrundlagen wie vor der Beitragsfreistellung Beibehaltung des vereinbarten Versicherungs- an und verlangen den in 7.3 beschriebenen Ab- schutzes in Textform verlangen, wenn folgende zug. Die Berechnung erfolgt nach anerkannten Voraussetzung erfüllt ist: Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation, die für Ihren Vertrag gelten. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 10 von 58 [Seite 11] • Der Vertrag weist ein ausreichend hohes Leistungen entsprechend den versicherungsma- Deckungskapital auf; d. h., es muss min- thematischen Regeln der Tarifkalkulation Ihres destens dem Gegenwert der zu stunden- Vertrags. den Beiträge entsprechen. Die für den beitragsfrei gestellten Teil maßgebli- Hierfür erheben wir keine Stundungszinsen. Die chen Rechnungsgrundlagen gelten auch für den gestundeten Beiträge können Sie nach Ablauf des wieder in Kraft gesetzten Vertragsteil. Stundungszeitraums Auf die Stundung der Beiträge und die befristete • in einem Beitrag entrichten, Beitragsfreistellung räumen wir Ihnen einen • in einem Zeitraum von bis zu zwölf Mona- Rechtsanspruch ein. ten, gerechnet ab Ablauf der Stundung, in Raten zusammen mit den laufenden Bei- 8.5 BUprotect trägen nachzahlen, • durch Erhöhung der laufenden Beiträge Bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung in verrechnen, so dass keine Nachzahlung Vollzeit z. B. zum Meister, Fachwirt (Bachelor Pro- erforderlich ist, fessional), Techniker, IHK-geprüfter Betriebswirt • durch Reduzierung der versicherten Leis- (Master Professional), im Rahmen des Mutter- tungen verrechnen, so dass keine Nach- schutzes, der Elternzeit der Versicherten Person zahlung erforderlich ist. oder des Ehepartners/ eingetragenen Lebenspart- ners und bei längerer beruflicher Auszeit, in der Falls Sie eine Erhöhung der laufenden Beiträge Ihr Arbeitsvertrag weiter besteht (Sabbatical), ha- oder eine Reduzierung der versicherten Leistun- ben Sie die Möglichkeit, temporär Ihren Beitrag gen wünschen, erhalten Sie von uns ein entspre- auf fünf Euro pro Monat zu reduzieren. Den Zeit- chendes Angebot. raum der Beitragsreduktion nennen wir BUprotect. Werden Sie in dieser Zeit berufsunfähig im Sinne Befristete Beitragsfreistellung oder Beitragssen- dieser Bedingungen erhalten Sie – unter Berück- kung sichtigung der vereinbarten Karenzzeit – während der Dauer der Berufsunfähigkeit 70 Prozent der Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten zuletzt vor BUprotect versicherten BU-Rente. Eine haben Sie die Möglichkeit, für bis zu 18 Monate vereinbarte Dynamik oder eine garantierte Leis- die Beitragszahlung ganz oder teilweise einzustel- tungssteigerung ruht während dieses Zeitraums. len. Das nennen wir befristete Beitragsfreistellung. Eventuell bestehende Zusatzversicherungen und Voraussetzung hierfür ist, dass die reduzierte Optionen werden für den Zeitraum von BUprotect oder beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente min- ausgeschlossen. Diese werden nach Ablauf von destens 600 Euro jährlich beträgt. BUprotect wieder eingeschlossen. Nach Ablauf der befristeten Beitragsfreistellung Der BUprotect-Zeitraum beträgt – unter den im führen wir Ihren Vertrag ohne erneute Risikoprü- Folgenden genannten Voraussetzungen – garan- fung fort. tiert sechs Monate. Sofern Ihr Vertrag über ein ausreichend hohes Sie können die beitragsfrei gestellte Zeit bei Wie- Deckungskapital verfügt, können Sie BUprotect derinkraftsetzung durch eine Erhöhung der Bei- für bis zu 36 Monate beantragen. Bei der ersten träge oder durch Nachzahlung der Beiträge unter Beantragung von BUprotect ermitteln wir den für Einrechnung entgangener Zinserträge ausglei- Ihren Vertrag maximal möglichen Zeitraum. Die- chen. Wenn Sie die beitragsfrei gestellte Zeit nicht ser gilt dann für die gesamte Vertragslaufzeit. Sie ausgleichen, sondern den ursprünglich vereinbar- können den ermittelten maximalen Zeitraum auch ten Beitrag weiterhin zahlen, verringern sich die Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 11 von 58 [Seite 12] in mehrere Zeiträume aufteilen, wobei jeder Zeit- Nachtrag zum Versicherungsschein. In diesem raum mindestens sechs Monate betragen muss. dokumentieren wir den Beitrag und die Leistungen Sollte bei erneuter Inanspruchnahme von BUpro- während BUprotect, das Ablaufdatum von BUpro- tect nur noch ein Zeitraum von weniger als sechs tect und den Beitrag und die Leistungen nach Ab- Monaten zur Verfügung stehen, können Sie auch lauf von BUprotect. diesen Zeitraum in Anspruch nehmen. Sie können Ihren Vertrag auch mit dem Leistungs- umfang fortführen, der zuletzt vor Ausübung von Voraussetzungen für BUprotect: BUprotect bestand. Dadurch erhöht sich Ihr Bei- trag nach versicherungsmathematischen Grunds- • Sie erbringen einen Nachweis über das ätzen. Sollten Sie die Fortführung Ihres Vertrags Vorliegen von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, mit diesen Leistungen wünschen, teilen Sie uns Weiterbildung in Vollzeit, Mutterschutz, dies bitte vier Wochen vor Ablauf der BUprotect- Elternzeit oder längerer beruflicher Aus- Phase in Textform mit. Wir erstellen Ihnen dann zeit mit bestehendem Arbeitsvertrag einen entsprechenden Vorschlag. Wenn Sie die- (Sabbatical). sen annehmen, erstellen wir einen Nachtrag zum • Sie befanden sich unmittelbar vor Arbeits- Versicherungsschein. Auf eine erneute gesund- losigkeit in einem Arbeitsverhältnis von heitliche und wirtschaftliche Risikoprüfung ver- mindestens einem Jahr. zichten wir dabei. Die Weiterführung des Vertrags • Ihr Vertrag besteht beitragspflichtig seit mit den Leistungen, die zuletzt vor Ausübung von mindestens einem Jahr. BUprotect bestanden, setzt voraus, dass während • Bei einem Vertrag mit Stufentarif müssen BUprotect keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist mindestens drei Jahre seit Beginn der bzw. keine Leistungen aus der Berufsunfähig- Beitragsstufe 2 vergangen sein. Während keitsversicherung beantragt worden sind. der Dauer der Beitragsstufe 1 ist BUpro- tect nicht möglich. • Die restliche Versicherungsdauer beträgt E Unsere Leistungen und Einschränkun- noch mindestens 15 Jahre. gen • Die Versicherungsdauer ist mindestens bis zum Alter 62 vereinbart und Sie waren 9 Wann liegt eine Berufsunfähigkeit, Ar- bei Vertragsabschluss nicht älter als beitsunfähigkeit oder schwere Krankheit 35 Jahre. vor? Unter den o. g. Voraussetzungen räumen wir 9.1 Wann liegt Berufsunfähigkeit vor? Ihnen einen Rechtsanspruch auf BUprotect ein. Bei einer kürzeren Versicherungsdauer oder ei- Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherte nem höheren Eintrittsalter erfolgt eine individuelle Person infolge Krankheit, Körperverletzung, Pfle- Prüfung des maximal möglichen Zeitraums von gebedürftigkeit oder Kräfteverfalls, die ärztlich BUprotect, einen Rechtsanspruch darauf können nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbro- wir Ihnen jedoch nicht einräumen. chen außerstande war oder voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande sein Nach Ablauf dieser temporären Beitrags- und wird, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er Leistungsreduktion im Rahmen von BUprotect ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestal- wird Ihr Vertrag mit dem Beitrag weitergeführt, tet war, auszuüben. In beiden Fällen liegt bedin- den Sie zuletzt vor Ausübung von BUprotect ge- gungsgemäße Berufsunfähigkeit bereits ab Be- zahlt haben. Die Leistung reduziert sich dabei ginn des sechsmonatigen Zeitraums vor. nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gegenüber der Leistung vor BUprotect. Bereits bei Bewilligung von BUprotect erstellen wir einen Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 12 von 58 [Seite 13] Wir erbringen die versicherte Leistung, wenn ein 9.2 Berufsunfähigkeit durch Infektions- Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Pro- krankheiten zent besteht. Bei einem geringeren Grad der Be- rufsunfähigkeit werden keine Leistungen fällig. Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn von einer zuständigen Behörde ein teilweises oder Wir verweisen nicht auf eine andere Tätigkeit, es vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot gemäß sei denn, die Versicherte Person übt eine berufli- § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für sechs Mo- che Tätigkeit konkret aus, die mit der bisherigen nate ununterbrochen bestanden hat oder für beruflichen Tätigkeit vergleichbar ist. Dies ist der sechs Monate ununterbrochen verfügt wird. Das Fall, wenn diese Tätigkeit aufgrund der Gesund- verfügte Tätigkeitsverbot muss dabei zu einem heitsverhältnisse zumutbar ist und im Hinblick auf Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Pro- die Ausbildung und Erfahrung sowie Lebensstel- zent führen (Berufsunfähigkeit durch Infektions- lung der bisherigen beruflichen Tätigkeit ent- krankheiten). Die Prüfung der Berufsunfähigkeit spricht. infolge eines beruflichen Tätigkeitsverbots erfolgt ausschließlich auf Grundlage des lfSG in der Fas- Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Le- sung vom 20.12.2022. bensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesundheitlichen Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn bei Beeinträchtigung bestanden hat. Die dabei für die der Versicherten Person eine ärztlich festgestellte Versicherte Person zumutbare Einkommensredu- Infektion vorliegt, die die Fähigkeit zur Ausübung zierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalls ihrer beruflichen Tätigkeit einschränkt und durch auf die im Rahmen der höchstrichterlichen Recht- den Hygieneplan eines staatlich anerkannten Hy- sprechung festgelegte Größe im Vergleich zum gienikers belegt wird, dass von der Versicherten Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, Person eine Infektionsgefahr ausgeht. Dabei vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung, muss die Versicherte Person gegenüber dem Zu- begrenzt. Sie beträgt jedoch maximal 20 Prozent. stand vor Eintritt der Infektionsgefahr zu mindes- tens 50 Prozent in ihrer Fähigkeit zur Ausübung Berufsunfähigkeit liegt nicht oder nicht mehr vor, der beruflichen Tätigkeit eingeschränkt sein und wenn die Versicherte Person eine berufliche Tä- sie darf diese auch nicht ausüben. tigkeit konkret ausübt, die mit der bisherigen be- ruflichen Tätigkeit vergleichbar ist. Der Hygieneplan muss darlegen, welche Tätigkei- ten der Versicherten Person in welchem Umfang War die Versicherte Person zuletzt vor Eintritt des durch die Infektionsgefahr eingeschränkt werden. Leistungsfalls als Humanmediziner, Zahnarzt, Die Einschränkung in der Fähigkeit zur Berufsaus- Apotheker oder Psychotherapeut tätig und übt sie übung muss mindestens sechs Monate ununter- nach Eintritt des Leistungsfalls eine Tätigkeit aus, brochen bestanden haben oder für voraussichtlich die nicht mit der vor Eintritt des Leistungsfalls aus- mindestens sechs Monate ununterbrochen beste- geübten Tätigkeit vergleichbar ist, so liegt auch hen. Der Hygieneplan ist uns im Original oder weiterhin Berufsunfähigkeit vor. Eine Vergleich- amtlich beglaubigt vorzulegen, wenn aufgrund ei- barkeit besteht insbesondere dann nicht, wenn die nes Hygieneplans Leistungen geltend gemacht nach Eintritt des Leistungsfalls ausgeübte Tätig- werden. keit keine humanmedizinischen, zahnärztlichen, pharmazeutischen oder psychotherapeutischen Berufsunfähigkeit liegt nicht oder nicht mehr vor, Fähigkeiten und Kenntnisse erfordert. wenn die Versicherte Person eine andere Tätig- keit tatsächlich ausübt, die im Hinblick auf die Ausbildung und Erfahrung sowie Lebensstellung der bisherigen Tätigkeit entspricht. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 13 von 58 [Seite 14] Die Versicherte Person muss das berufliche Tätig- definiert – fortbestehen und die Versicherte Per- keitsverbot durch Vorlage der Verfügung im Origi- son keine berufliche Tätigkeit ausübt, die ihrer nal oder einer amtlich beglaubigten Kopie nach- Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer bisherigen weisen. Lebensstellung entspricht. 9.3 Kriterien für die Beurteilung der Berufs- Berufsunfähigkeit während der Berufsausbildung unfähigkeit bei Schülern, Auszubilden- den und Studenten Während der Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf liegt Berufsunfä- Berufsunfähigkeit während der Schulausbildung higkeit vor, wenn die Versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherte oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder sind, sechs Monate ununterbrochen außerstande Pflegebedürftigkeit, die ärztlich nachzuweisen war oder voraussichtlich sechs Monate ununter- sind, sechs Monate ununterbrochen außerstande brochen außerstande sein wird, ihre zuletzt betrie- war oder voraussichtlich sechs Monate ununter- bene Ausbildung fortzusetzen, und auch keine an- brochen außerstande sein wird, als Schüler an ih- dere berufliche oder schulische Ausbildung absol- rem bisherigen Schulunterricht an einer allge- viert, die ihrer bisherigen Lebensstellung ent- meinbildenden Schule teilzunehmen. In beiden spricht, sowie keine berufliche Tätigkeit ausübt, Fällen liegt bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer bereits ab Beginn des sechsmonatigen Zeitraums bisherigen Lebensstellung entspricht. vor. Wir erbringen die versicherte Leistung, wenn ein Bei der Beurteilung, ob die Versicherte Person au- Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Pro- ßerstande ist, an ihrem bisherigen Schulunterricht zent besteht. Bei einem geringeren Grad der Be- teilzunehmen, berücksichtigen wir insbesondere rufsunfähigkeit werden keine Leistungen fällig. die Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit, die Fähigkeit zur mündlichen und schriftlichen Kom- Berufsunfähigkeit während eines Vollzeitstudiums munikation sowie die Fähigkeit zur Bewältigung der Hausaufgaben. Eine abstrakte Verweisung Während eines Vollzeitstudiums liegt Berufsunfä- auf eine andere Schulform erfolgt nicht. higkeit vor, wenn die Versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit Nimmt die Versicherte Person zwar an ihrem bis- oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen herigen Schulunterricht weiter teil, kann dies aber sind, sechs Monate ununterbrochen außerstande für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindes- war oder voraussichtlich sechs Monate ununter- tens sechs Monaten nur mit sonderpädagogischer brochen außerstande sein wird, ihr zuletzt betrie- Förderung oder besucht für mindestens diesen benes Studium fortzusetzen, und auch kein ande- Zeitraum eine Förderschule, liegt ebenfalls Be- res Studium betreibt, das ihrer bisherigen Lebens- rufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen vor. stellung entspricht, sowie keine berufliche Tätig- keit ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfahrung Wir erbringen die versicherte Leistung, wenn ein sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Pro- zent besteht. Bei einem geringeren Grad der Be- Als Studium gilt ein Vollzeitstudium an einer staat- rufsunfähigkeit werden keine Leistungen fällig. lichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule, Duale Hochschule). Leistungen wegen Berufsunfähigkeit als Schüler Der angestrebte akademische Studienabschluss erbringen wir, solange die Voraussetzungen – wie muss in Deutschland anerkannt sein. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 14 von 58 [Seite 15] Wir erbringen die versicherte Leistung, wenn ein pensieren oder bewältigen. Die Pflegebedürftig- Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Pro- keit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindes- zent besteht. Bei einem geringeren Grad der Be- tens sechs Monate bestehen. rufsunfähigkeit werden keine Leistungen fällig. Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich 9.4 Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürf- bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständig- tigkeit keit oder der Fähigkeiten sind pflegefachlich be- gründete Kriterien in den folgenden sechs Berei- Berufsunfähigkeit wird bei Pflegebedürftigkeit der chen: Versicherten Person angenommen. Diese be- steht, wenn mindestens eine der folgenden Vo- 1. Mobilität raussetzungen erfüllt ist: 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Prob- • Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2 lemlagen oder höher nach den Definitionen der 4. Selbstversorgung §§ 14 und 15 des SGB XI mit Stand vom 5. Bewältigung von und selbstständiger Um- 01.01.2017 (siehe 9.4.1) oder gang mit krankheits- oder therapiebeding- • Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebe- ten Anforderungen und Belastungen darfs bei drei von sechs Aktivitäten des 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer täglichen Lebens (siehe 9.4.2) oder Kontakte. • Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Ein- schränkung der Alltagskompetenz infolge Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fä- einer Demenz (siehe 9.4.3) oder higkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsfüh- • Pflegebedürftigkeit aufgrund von Bettläge- rung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden kann, rigkeit (siehe 9.4.4) oder werden bei den Kriterien der oben genannten Be- • Pflegebedürftigkeit aufgrund von Bewah- reiche berücksichtigt. rung (siehe 9.4.5). Gemäß § 15 SGB XI wird mit Hilfe eines pflege- Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraus- fachlich begründeten Begutachtungsverfahrens sichtlich für mindestens sechs Monate bestehen ein Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) oder mindestens sechs Monate bestanden haben. nach der Schwere der Beeinträchtigung der Dies ist ärztlich nach objektiven und medizini- Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ermittelt. schen Maßstäben festzustellen. Hierbei werden den einzelnen Kriterien der sechs 9.4.1 Pflegebedürftigkeit nach den Definitio- genannten Bereiche pflegefachlich fundierte Ein- nen der §§ 14 und 15 des SGB XI zelpunkte zugeordnet. Die durch die Begutach- (Stand 01.01.2017) tung festgestellten Einzelpunkte werden addiert und einem festgelegten Punktebereich zugeord- Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Versicherte net. Jedem Punktebereich entsprechen festge- Person gesundheitlich bedingte Beeinträchtigun- legte gewichtete Punkte. Aus den gewichteten gen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Punkten aller Module werden durch Addition die aufweist und deshalb der Hilfe durch andere be- Gesamtpunkte ermittelt. Die Zuordnung der Ein- darf. Die Versicherte Person kann die körperli- zelpunkte zu Punktebereichen erfolgt nach den chen, kognitiven oder psychischen Beeinträchti- zum Ausdruck kommenden Schweregraden der gungen oder gesundheitlich bedingten Belastun- Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der gen oder Anforderungen nicht selbstständig kom- Fähigkeiten. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 15 von 58 [Seite 16] Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2 (erhebli- An- und Auskleiden 1 Punkt che Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person oder der Fähigkeiten) liegt vor, wenn bei der Er- – auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung mittlung des Pflegegrades im Rahmen des Begut- – sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- achtungsverfahrens gemäß § 15 SGB XI eine Ge- oder auskleiden kann. samtpunktzahl von 27 bis unter 47,5 Punkten er- mittelt wurde. Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken 1 Punkt Weitere Informationen zu den pflegefachlich Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person begründeten Kriterien, der Anwendung des – auch bei Benutzung krankengerechter Essbe- Begutachtungsverfahrens sowie den für die- stecke und Trinkgefäße – nicht ohne Hilfe einer sen Vertrag maßgebenden Gesetzestext mit anderen Person essen oder trinken kann. Stand vom 01.01.2017 finden Sie im Anhang. Bitte beachten Sie, dass Änderungen des Ge- Waschen, Kämmen oder Rasieren 1 Punkt setzes zu keiner Leistungsänderung des Ver- Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person trags führen. von einer anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht 9.4.2 Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hil- mehr fähig ist, die dafür notwendigen Körperbe- febedarfs bei den Aktivitäten des tägli- wegungen auszuführen. chen Lebens Verrichten der Notdurft 1 Punkt Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Versicherte Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder die Unterstützung einer anderen Person benötigt, Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für mindes- weil sie tens drei der nachstehend genannten Aktivitäten des täglichen Lebens – auch bei Einsatz techni- • sich nach dem Stuhlgang nicht allein säu- scher und medizinischer Hilfsmittel – täglich der bern kann, Hilfe einer anderen Person in erheblichem Um- • ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer fang bedarf. Bettschüssel verrichten kann oder weil • der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Für jede der folgenden Aktivitäten des täglichen Hilfe entleert werden können. Lebens, bei denen die Versicherte Person auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Mo- Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. nate, täglich die beschriebene Hilfe einer anderen der Blase, die durch die Verwendung von Windeln Person benötigt, erhält sie einen Pflegepunkt. oder speziellen Einlagen, eines Katheters oder ei- Dies ist ärztlich nach objektiven medizinischen nes Kolostomiebeutels ausgeglichen werden Maßstäben festzustellen. kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Not- durft keine Pflegebedürftigkeit vor. Fortbewegen im Zimmer 1 Punkt Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person 9.4.3 Einschränkung der Alltagskompetenz – auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder infolge einer Demenz eines Rollstuhls – die Unterstützung einer ande- ren Person für die Fortbewegung benötigt. Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Ver- Aufstehen und Zu-Bett-Gehen 1 Punkt sicherte Person infolge einer demenzbedingten Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person Hirnleistungsstörung in erheblichem Maße einen nur mit Hilfe einer anderen Person das Bett ver- Verlust der Alltagskompetenz erleidet. Hirnleis- lassen oder in das Bett gelangen kann. tungsstörungen und Verlust der Alltagskompetenz Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 16 von 58 [Seite 17] liegen vor, wenn ein Facharzt der Neurologie oder seelischen Erkrankung oder einer geistigen Be- Psychiatrie die Diagnose Demenz nachfolgenden hinderung, sich oder andere gefährdet und Kriterien stellt: dadurch ständig, bei Tag und Nacht, beaufsichtigt werden muss (Bewahrung). Die medizinische Not- 1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ab wendigkeit der Bewahrung ist uns anhand von dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Facharztberichten oder Gutachten nachzuweisen. Der Zustand muss auf Dauer, voraussichtlich für Schweregrades der Demenz über die Global De- mindestens sechs Monate bestehen oder mindes- terioration Scale nach Reisberg oder tens sechs Monate bestanden haben. 2. Durch eine körperliche und psychopathologi- 9.5 Wann liegt Arbeitsunfähigkeit vor? sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min- Sie können mit uns gegen Mehrbeitrag vereinba- destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt ren, dass wir Leistungen nicht nur wegen Berufs- sein: unfähigkeit erbringen, sondern auch bei einer Ar- beitsunfähigkeit der Versicherten Person (nicht • Depression, unkontrollierte Aggressivität möglich in der betrieblichen Altersversorgung). • Verkennung von Alltagssituationen mit Bei Antragstellung können Sie zwischen zwei ma- Selbst- oder Fremdgefährdung ximalen Leistungsdauern (24 oder 36 Monate) • Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen wählen. Die getroffene Auswahl ist während der des Wohnbereichs Versicherungsdauer nicht mehr veränderbar. • Gedächtnisstörung und Denkstörung mit Bitte beachten Sie, dass Leistungen wegen Ar- herabgesetztem Urteilsvermögen beitsunfähigkeit (gemäß 9.5), Berufsunfähig- • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus keit (gemäß 9.1) und schwerer Krankheit (ge- • Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta- mäß 9.6) nicht gleichzeitig bezogen werden tus-Test MMST) werden weniger als können. 50 Prozent der erreichbaren Punkte er- reicht. Vollständige Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch. • zum Zeitpunkt der Beantragung von Leis- tungen eine ärztlich bescheinigte vollstän- 9.4.4 Pflegebedürftigkeit aufgrund Bettläge- dige Arbeitsunfähigkeit bereits mindes- rigkeit tens vier Monate ununterbrochen bestan- den hat und zugleich eine vollständige Ar- Pflegebedürftigkeit aufgrund von Bettlägerigkeit beitsunfähigkeit mindestens bis zum Ab- liegt vor, wenn die Versicherte Person bettlägerig lauf eines insgesamt sechsmonatigen und nicht mehr in der Lage ist ohne fremde Hilfe Zeitraums attestiert wird, aufzustehen. Der Zustand muss auf Dauer, vo- • eine vollständige Arbeitsunfähigkeit be- raussichtlich für mindestens sechs Monate beste- reits mindestens sechs Monate ununter- hen oder mindestens sechs Monate bestanden brochen bestanden hat und ärztlich attes- haben. tiert wird. 9.4.5 Pflegebedürftigkeit aufgrund von Be- Arbeitsversuche im Sinne einer stufenweisen Wie- wahrung dereingliederung gemäß § 74 des Fünften Sozial- gesetzbuches (SGB V) stellen keine Unterbre- Pflegebedürftigkeit aufgrund von Bewahrung liegt chung der vollständigen Arbeitsunfähigkeit dar. vor, wenn die Versicherte Person aufgrund einer Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 17 von 58 [Seite 18] 9.6 Wann liegt eine schwere Krankheit vor? und für einen Herzinfarkt typische EKG-Verände- rungen sowie eine durch bildgebende Verfahren Eine schwere Krankheit liegt ausschließlich in den nachgewiesene Minderung der Ejektionsfraktion nachfolgend aufgezählten Fällen vor. Die schwere (EF) auf einen Wert kleiner 35 Prozent. Krankheit muss zu nachweisbaren physischen Veränderungen führen und damit einer objektiven Schlaganfall Befunderhebung zugänglich sein. Der Nachweis Ein Schlaganfall (Hirninfarkt, zerebraler Insult, muss durch eine fachärztliche Diagnose der ent- apoplektischer Insult, Apoplex, Gehirnschlag) im sprechenden Fachrichtung mit den nach aktuel- Sinne dieser Bedingungen ist eine plötzlich auftre- lem medizinischem Wissensstand üblichen Befun- tende Schädigung des Gehirns, verursacht durch derhebungen und Testverfahren erfolgen. Daraus eine akute Minderdurchblutung des Gehirns oder entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu eine Hirnblutung mit der Folge des irreversiblen tragen. Absterbens von Gehirnzellen und den daraus re- sultierenden neurologischen Störungen. Die Funk- Krebs tionsstörungen müssen dabei in einem Bereich Krebs im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, auftreten, der durch die vom Schlaganfall be- wenn ein solider Tumor durch eine feingewebliche troffene Hirnregion gesteuert wird und zur Folge Untersuchung (Histologie) eindeutig als bösartig haben, dass mindestens halbseitige Lähmung für (maligne) klassifiziert wurde und durch unkontrol- voraussichtlich mindestens sechs Monate fortbe- liertes Wachstum und Ausbreitung maligner Zel- stehen wird. Der Schlaganfall muss mit einer zum len sowie durch Zerstörung von gesundem Ge- Zeitpunkt des Leistungsantrags geltenden bildge- webe charakterisiert ist. Die Diagnose muss durch benden Diagnosetechnik (z. B. Computertomogra- einen qualifizierten Onkologen oder Pathologen phie, Kernspintomographie) eindeutig belegt wer- erfolgen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn den. • ein Tumor mit Lymphknoten- und Fern- Blindheit metastasen oder Ein Verlust der Sehfähigkeit der Versicherten Per- • ein Gehirntumor ab WHO II oder son liegt bei dauerhafter Blindheit oder hochgradi- • Leukämie, Morbus Hodgkin oder gem Verlust der Sehkraft beider Augen vor, die • maligne (bösartige) Lymphome nicht durch nichtinvasive, therapeutische Maßnah- men (z. B. medikamentöse Einstellung) oder Seh- nachgewiesen werden. hilfen (z. B. Brille, Kontaktlinsen) korrigiert werden kann. Ein hochgradiger Verlust der Sehkraft liegt Herzinfarkt vor, wenn das Restsehvermögen nach optimaler Ein Herzinfarkt im Sinne dieser Bedingungen ist Korrektur durch medizinische Maßnahmen und das Absterben von Herzmuskelgewebe infolge unter Verwendung von Sehhilfen die Sehschärfe unzureichender Blutzufuhr in die betroffenen Be- des besseren Auges 3/60 (bzw. 0,05) oder weni- reiche des Herzmuskels wegen Verengung oder ger auf der Snellen-Sehprobetafel beträgt oder Verschlusses eines oder mehrerer Herzkranzge- das Gesichtsfeld des besseren Auges auf höchs- fäße. Es muss sich um einen während der Lauf- tens 15 Grad Abstand vom Zentrum einge- zeit des Vertrags akut aufgetretenen Infarkt han- schränkt ist, so dass ein Gesamtgesichtsfeldwin- deln, der sich mit den zum Zeitpunkt des Leis- kel von höchstens 30 Grad besteht. Der Verlust tungsantrags geltenden kardiologischen bzw. me- der Sehfähigkeit muss durch einen Facharzt für dizinischen Nachweisverfahren eindeutig belegen Augenheilkunde nachgewiesen werden und muss lässt. Dabei muss die Diagnose durch die folgen- für voraussichtlich mindestens sechs Monate fort- den Kriterien gesichert sein: Typische Brust- bestehen. schmerzen, Erhöhung der herzmuskel-spezifi- schen Laborwerte (Enzyme), neu aufgetretene Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 18 von 58 [Seite 19] Taubheit der gesetzlichen Rentenversicherung gleichge- Ein Verlust der Hörfähigkeit liegt vor, wenn bei der stellt ist. Versicherten Person – auch unter Nutzung von geeigneten Hilfsgeräten (z. B. Hörgeräte) – auf Umfang der Tätigkeit beiden Ohren anhand eines anerkannten sprach- audiometrischen Testverfahrens (z. B. Freiburger Die Versicherte Person übt ihre Tätigkeit bei Ein- Wörtertest) ein Hörverlust von mindestens 75 Pro- tritt des Leistungsfalls zeitlich eingeschränkt (Teil- zent nachgewiesen wird oder ein Hörverlust von zeittätigkeit), gemäß § 2 Absatz 1 Teilzeit- und mindestens 60 Dezibel bei einer Tonfrequenz von Befristungsgesetz (Stand 22.11.2019), aus. D.h. 2-kHz vorliegt. Der Verlust der Hörfähigkeit muss die regelmäßige Wochenarbeitszeit ist kürzer als durch einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheil- die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigen Ar- kunde anhand ausführlicher audiologischer Unter- beitnehmers. suchung nachgewiesen werden und für voraus- sichtlich mindestens sechs Monate fortbestehen. Zum Nachweis der Teilzeittätigkeit ist uns ein Teil- zeit-Arbeitsvertrag oder eine Teilzeit-Bestätigung Verlust der Sprache des Arbeitgebers einzureichen. Ein Verlust der Sprachfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherte Person ihre sprachliche Ausdrucksfä- Sind die Voraussetzungen hinsichtlich Art und higkeit nach abgeschlossenem Spracherwerb auf- Umfang der bei Eintritt des Leistungsfalls ausge- grund körperlicher Ursachen (z. B. nach einer übten Tätigkeit erfüllt, erfolgt die Günstigerprüfung Kopfverletzung) völlig verloren hat oder diese wie folgt: Es wird zunächst geprüft, ob bedin- auch bei Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. gungsmäßige Berufsunfähigkeit im Sinne der Ab- eines Kehlkopfmikrofons) so weit eingeschränkt schnitte 9.1 bis 9.4 vorliegt. Ist dies der Fall, erhält ist, dass die Versicherte Person von einem unab- die Versicherte Person die vereinbarten Leistun- hängigen Dritten nicht mehr verstanden wird, weil gen aus diesem Vertrag. sie keinen verständlichen sinnvollen Satz bilden Stellt sich jedoch heraus, dass keine bedingungs- und aussprechen kann. Die Beeinträchtigung der mäßige Berufsunfähigkeit im Sinne der Abschnitte Sprache muss für voraussichtlich mindestens 9.1 bis 9.4 vorliegt, so wird zugunsten der Versi- sechs Monate fortbestehen und durch ein neuro- cherten Person zusätzlich geprüft, ob sie ihre be- logisches Gutachten nachgewiesen werden, bei rufliche Teilzeittätigkeit in ihrer konkreten Ausge- aphasischen Störungen unter Verwendung ent- staltung noch drei Stunden oder mehr pro Arbeits- sprechender Tests, wie z. B. dem Aachener tag ausüben kann oder könnte. Ist dies nicht der Aphasietest. Fall, so erhält die Versicherte Person ebenso die vereinbarten Leistungen aus diesem Vertrag. 9.7 Günstigerprüfung für Teilzeitkräfte 10 Welchen Einfluss hat eine Umorganisa- Damit im Leistungsfall die Günstigerprüfung für tion? Teilzeitkräfte greift, sind bestimmte Voraussetzun- gen hinsichtlich Art und Umfang der von der Ver- Selbstständige sicherten Person bei Eintritt des Leistungsfalls ausgeübten Tätigkeit zu erfüllen. Berufsunfähigkeit setzt bei einer selbstständigen Versicherten Person zusätzlich voraus, dass sie Art der Tätigkeit ihren Beruf auch dann nicht weiter ausüben kann, wenn sie ihren Betrieb in zumutbarer Weise umor- Die Versicherte Person übt bei Eintritt des Leis- ganisiert. Als selbstständig gilt, wer (Mit-)Inhaber tungsfalls eine weisungsgebundene und sozial- der Organisationsgewalt über einen Betrieb ist versicherungspflichte Tätigkeit aus, bzw. ist in ei- (z. B. Freiberufler, Gewerbetreibende, sonstige ner Versorgungseinrichtung pflichtversichert, die Selbstständige, nicht sozialversicherungspflichtige Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 19 von 58 [Seite 20] Geschäftsführer). Eine Umorganisation ist nur • die Versicherte Person in einer Einzelpra- dann zumutbar, wenn xis tätig ist und sie weniger als fünf appro- bierte Mitarbeiter beschäftigt, • die hierfür erforderlichen Maßnahmen • die Versicherte Person in einer Praxisge- wirtschaftlich zweckmäßig sind und kei- meinschaft tätig ist (d. h. sie bildet mit an- nen erheblichen Kapitaleinsatz erfordern, deren Ärzten keine wirtschaftliche Einheit • die bisherige Lebensstellung als Betriebs- im Sinne einer Abrechnungsgemein- (Mit-)Inhaber im Wesentlichen gewahrt schaft) und sie weniger als fünf appro- bleibt, bierte Mitarbeiter beschäftigt, • sich die umorganisationsbedingte Ein- • die Versicherte Person in einer Gemein- kommensminderung vor Steuern in den schaftspraxis oder als (Mit)Inhaber in ei- von der Rechtsprechung vorgegebenen nem medizinischen Versorgungszentrum Grenzen (höchstens jedoch 20 Prozent, tätig ist (d. h. sie bildet mit anderen Ärzten bezogen auf das durchschnittliche jährli- eine wirtschaftliche Einheit im Sinne einer che Einkommen der letzten drei Jahre) Abrechnungsgemeinschaft) und insge- bewegen, und samt weniger als fünf approbierte Mitar- • die Umorganisation nicht zulasten der Ge- beiter oder Partner beschäftigt bzw. tätig sundheit der Versicherten Personen geht. sind. Zur Beurteilung der umorganisationsbedingten Für den Bezug von Leistungen wegen Arbeitsun- Einkommensminderung sind uns geeignete Unter- fähigkeit verzichten wir immer auf die Prüfung ei- lagen (z. B. Betriebswirtschaftliche Auswertung, ner Umorganisation. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, etc.) der letzten drei Jahre vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Bei weisungsgebundenen Arbeitnehmern und so- einzureichen. zialversicherungspflichtigen Geschäftsführern ver- zichten wir immer auf die Prüfung einer Umorgani- 10.1 Wann verzichten wir auf die Prüfung ei- sation. ner Umorganisation? 11 Welche Kriterien gelten bei einem Berufs- Bei Selbstständigen verzichten wir auf die Prüfung wechsel, bei Unterbrechung der Berufstä- einer Umorganisation des Betriebs, wenn tigkeit oder nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben? • die Versicherte Person in dem Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt Einen Berufswechsel müssen Sie uns grundsätz- oder lich nicht anzeigen. Auch bei einem Wechsel in ei- • die Versicherte Person einen akademi- nen gefahrenerhöhten Beruf bleiben die Rech- schen Abschluss hat und mindestens zu nungsgrundlagen unverändert – d. h., Ihr Beitrag 90 Prozent der durchschnittlichen Arbeits- ändert sich nicht, sofern die Überschussdeklara- zeit kaufmännisch und/oder organisato- tion unverändert bleibt. Sie sind automatisch in Ih- risch tätig ist. rer neuen, konkret ausgeübten Tätigkeit versi- chert. Bei selbstständigen niedergelassenen Ärzten (Human- und Zahnmediziner) verzichten wir auf Der freiwillige Wechsel in eine andere Tätigkeit, die Prüfung einer Umorganisation der Praxis, z. B. als Hausfrau/-mann, gilt als Berufswechsel wenn und nicht als Ausscheiden aus dem Beruf. Glei- ches gilt für ununterbrochene Elternzeit ab dem sechsten Jahr. Nach einem Berufswechsel prüfen wir die zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 20 von 58 [Seite 21] ausgeübte Tätigkeit (siehe 9.1) zur Feststellung 12.2.1 Zahlung einer Rente und Befreiung von der Leistungspflicht. der Beitragszahlungspflicht Bei ununterbrochenen Zeiten des Mutterschutzes Wir zahlen die zum Zeitpunkt des Eintritts der Be- und der Elternzeit legen wir in den ersten fünf rufsunfähigkeit vereinbarte Rente nach Ablauf der Jahren die vor der Unterbrechung ausgeübte Tä- Karenzzeit monatlich im Voraus. tigkeit und die damit verbundene Lebensstellung bei der Prüfung des Leistungsanspruchs zu- Nach Ablauf der Karenzzeit sind Sie von der Zah- grunde. lung der Beiträge, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit vereinbart sind (siehe Ab- Auch nach Ausscheiden aus dem Berufsleben schnitt 23), befreit. (z. B. passive Altersteilzeit) oder bei Unterbre- chung der Berufstätigkeit (z. B. Arbeitslosigkeit 12.2.2 Zahlung einer Umschulungshilfe und Kurzarbeit) können Sie Ihre bestehende Be- rufsunfähigkeitsversicherung fortführen. Beantra- Haben Sie eine Umschulungsmaßnahme durch gen Sie in dieser Zeit Leistungen, so gilt für die die Agentur für Arbeit oder einen anderen staat- Beurteilung der Berufsunfähigkeit die vorher konk- lich anerkannten Träger erfolgreich abgeschlos- ret ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit sen und endet die Berufsunfähigkeit aufgrund neu verbundene Lebensstellung. erworbener beruflicher Kenntnisse und Fähigkei- ten (siehe Abschnitt 14), zahlen wir Ihnen auf An- 12 Welche Leistungen erbringen wir und wie trag zum Ausgleich finanzieller Einbußen eine werden diese berechnet? pauschale Umschulungshilfe in Höhe von 1.500 Euro. 12.1 Rauchverhalten - Raucherstatus Die Umschulungshilfe kann während der Ver- Diese Versicherung wird als Raucher- und Nicht- tragsdauer mehrmals in Anspruch genommen raucherversicherung angeboten. Das bei Antrag- werden. stellung von der Versicherten Person angegebene Rauchverhalten legt fest, ob sie im Sinne dieser 12.2.3 Zahlung einer Umorganisationshilfe Bedingungen Nichtraucher oder Raucher ist. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Einordnung der Hat die Umorganisation des Betriebs zur Folge, Versicherten Person als Raucher oder Nichtrau- dass wir von der Leistungspflicht wegen Berufsun- cher (bei gleichen Leistungen). Das zu Vertrags- fähigkeit frei sind oder werden, übernehmen wir beginn dokumentierte Rauchverhalten der Versi- auf Antrag die Kosten, die im Rahmen der Umor- cherten Person ist nachträglich nicht veränderbar ganisation des Betriebs der Versicherten Person und gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags. entstehen oder entstanden sind, in voller Höhe, Eine Änderung des Rauchverhaltens der Versi- jedoch begrenzt auf sechs Monatsrenten (Umor- cherten Person muss uns nicht angezeigt werden. ganisationshilfe). 12.2 Leistungen wegen Berufsunfähigkeit Voraussetzung für die Zahlung ist, dass der Zeit- raum vom Entstehen des Anspruchs auf Zahlung Wird die Versicherte Person während der Versi- der Berufsunfähigkeitsrente bis zum Ablauf der cherungsdauer, frühestens nach Beginn des Ver- Leistungsdauer bzw., sofern der Anspruch bereits sicherungsschutzes, berufsunfähig im Sinne die- entstanden ist, die verbleibende Leistungsdauer ser Bedingungen, erbringen wir in Abhängigkeit mindestens zwölf Monate beträgt. vom versicherten Leistungsumfang nachstehende Leistungen. Wird die Versicherte Person innerhalb von sechs Monaten nach Zahlung der Umorganisationshilfe Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 21 von 58 [Seite 22] aufgrund derselben medizinischen Ursache, we- Die erste garantierte Erhöhung der Rente erfolgt gen der die Umorganisation vorgenommen wurde, zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf den berufsunfähig, stellt die von uns erbrachte Umor- Beginn unserer Leistungspflicht folgt. Dabei ist es ganisationshilfe eine Vorauszahlung für die dann unerheblich, ob die Leistung aufgrund von Berufs- fälligen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit dar. unfähigkeit (siehe 9.1), Arbeitsunfähigkeit (siehe Anschließend setzt der Anspruch auf Zahlung der 9.5) oder dem Vorliegen einer schweren Krankheit Berufsunfähigkeitsrente ein. (siehe 9.6) erbracht wird. Die Höhe der garantier- ten Rentensteigerung ergibt sich aus dem bei Ver- 12.2.4 Zahlung einer Rehabilitationshilfe tragsschluss vereinbarten Steigerungssatz und der auf das Versicherungsjahr bezogenen garan- Ist bei der Versicherten Person während der Ver- tierten Vorjahresrente. sicherungsdauer Berufsunfähigkeit (siehe 9.1 bis 9.3) oder Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürf- Endet die Leistungspflicht vor Ablauf der Versi- tigkeit (siehe 9.4) eingetreten und hat sie deswe- cherungsdauer, wird der Vertrag wieder beitrags- gen auf ihren eigenen Wunsch hin eine oder meh- pflichtig wie unmittelbar vor Eintritt der Leistungs- rere Dienstleistungen zur beruflichen Rehabilita- pflicht. Falls eine garantierte Rentensteigerung er- tion auf eigene Kosten in Anspruch genommen, bracht wurde, werden die Steigerungen bei erneu- übernehmen wir auf Antrag die Kosten in voller ter Leistungspflicht nicht angerechnet, sondern Höhe, jedoch begrenzt auf 2.000 Euro (Rehabilita- die Steigerungen beginnen wieder von neuem. tionshilfe). 12.3 Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die Inan- (sofern gegen Mehrbeitrag vereinbart) spruchnahme der Dienstleistungen geeignet ist, zu einer schnelleren Wiederherstellung der Be- Liegt vollständige Arbeitsunfähigkeit im Sinne die- rufsfähigkeit beizutragen. Ihnen steht die freie ser Bedingungen vor, erbringen wir folgende Leis- Wahl aus allen am Markt verfügbaren entspre- tungen: chenden Dienstleistern zu. • Befreiung von der Beitragszahlungspflicht Wenn Sie sich vor einer Inanspruchnahme an uns für den gesamten vertraglichen Beitrag wenden, prüfen wir gerne vorab, ob wir eine ent- • Zahlung einer Rente wegen Arbeitsunfä- sprechende Eignung anerkennen. higkeit in Höhe der zuletzt vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. Ob die Maßnahmen tatsächlich den angestrebten Erfolg erzielen, ist für unsere Leistung ohne Be- Haben Sie eine garantierte Rentensteigerung für deutung. die Berufsunfähigkeitsrente vereinbart, gilt diese entsprechend auch für die wegen vollständiger Ar- Die Rehabilitationshilfe kann einmalig oder mehr- beitsunfähigkeit zu leistende Rentenzahlung. fach in Anspruch genommen werden, insgesamt jedoch maximal in Höhe einer Gesamtleistung von Wir erbringen Leistungen wegen vollständiger Ar- 2.000 Euro für alle bei Swiss Life auf die Versi- beitsunfähigkeit, solange cherte Person abgeschlossenen Verträge mit Be- rufsunfähigkeitsschutz. • die Versicherte Person ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig im Sinne dieser 12.2.5 Garantierte Rentensteigerung Bedingungen ist, • wir keine Leistungen wegen Berufsunfä- Zusätzlich zur Rente (siehe 12.2.1) können Sie higkeit erbringen, gegen Mehrbeitrag eine garantierte jährliche Ren- • die Versicherte Person lebt, tensteigerung mitversichern. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 22 von 58 [Seite 23] • die Leistungsdauer des Vertrags noch Werden Leistungszeiträume einer vollständigen nicht abgelaufen ist. Arbeitsunfähigkeit rückwirkend als Leistungszeit- raum wegen Berufsunfähigkeit anerkannt, schmä- Unsere Leistungen erfolgen rückwirkend ab Be- lern diese nicht den maximalen Leistungszeit- ginn des Monats, der auf den Beginn der attestier- raum, der für die Arbeitsunfähigkeit gilt. Daher ten Arbeitsunfähigkeit folgt. Eine vereinbarte Ka- prüfen wir auf Ihren Wunsch auch schon bei An- renzzeit gilt nicht für Leistungen wegen Arbeitsun- meldung von Leistungen wegen vollständiger Ar- fähigkeit. Unsere Leistungen enden zum Ende beitsunfähigkeit auch Ihre Ansprüche auf Leistun- des Monats, in dem die ärztlich bescheinigte Ar- gen wegen Berufsunfähigkeit. beitsunfähigkeit endet, spätestens mit dem 24. bzw. 36. Monat einer ununterbrochenen Ar- Sonstige Regelungen beitsunfähigkeit. Die von Ihnen gewählte maxi- male Leistungsdauer für Leistungen wegen Ar- Ein Ausschluss dieser Option ist während der Ver- beitsunfähigkeit ist im Versicherungsschein doku- tragslaufzeit zum Schluss einer Versicherungspe- mentiert. riode möglich, sofern noch keine Leistungen we- gen vollständiger Arbeitsunfähigkeit beantragt Beispiel: oder in Anspruch genommen wurden. Ein Rück- Erster Tag der Arbeitsunfähigkeit: 13. Februar kaufswert wird dabei nicht fällig. Die Rentenzahlung beginnt am 1. März Letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit: 26. November. Wenn für Ihren Vertrag Leistungseinschränkun- Die letzte Rentenzahlung erfolgt für den Monat gen vereinbart sind, gelten diese auch für Leistun- November. gen wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Insgesamt erbringen wir Leistungen wegen voll- 12.4 Leistungen wegen schwerer Krankheit ständiger Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 bzw. 36 Monate während der gesamten Laufzeit des Erkrankt die Versicherte Person während der Ver- Vertrags (für Arbeitsunfähigkeiten mit einer Dauer sicherungsdauer, frühestens nach Beginn des ab sechs Monaten). Versicherungsschutzes, an einer der unter 9.6 be- schriebenen schweren Krankheit, zahlen wir als Der Bezug von Leistungen wegen vollständiger Akuthilfe die für den Fall einer Berufsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit bedingt nicht automatisch auch vereinbarte monatliche Rente für eine Dauer von einen Anspruch auf Leistungen wegen Berufsun- 18 Monaten, solange die Versicherte Person lebt. fähigkeit. Sie können jedoch verlangen, dass der Der Bezug von Leistungen aufgrund einer schwe- Antrag auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit ren Krankheit bedingt nicht automatisch auch ei- eine gleichzeitige Prüfung von Ansprüchen auf nen Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfä- Leistungen wegen Berufsunfähigkeit gemäß 9.1 ff. higkeit. Der Antrag auf Leistungen wegen schwe- auslöst. Hierfür gelten sämtliche Regelungen zur rer Krankheit löst aber immer eine durch Swiss Berufsunfähigkeit. Beide Leistungen werden je- Life initiierte, gleichzeitige Prüfung von Ansprü- doch stets unabhängig voneinander geprüft und chen auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit ge- bewilligt. mäß 9.1 ff. aus. Hierfür gelten sämtliche Regelun- gen zur Berufsunfähigkeit. Beide Leistungen wer- Erkennen wir zu einem späteren Zeitpunkt rück- den jedoch stets unabhängig voneinander geprüft wirkend Leistungen wegen Berufsunfähigkeit an, und bewilligt. verrechnen wir diese mit den erbrachten Leistun- gen wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch auf Leistungen wegen schwerer Krankheit entsteht ein Monat nach deren Diag- nose durch einen entsprechenden Facharzt, so- Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 23 von 58 [Seite 24] fern die Versicherte Person diesen Zeitpunkt er- einmalig während der Vertragslaufzeit in An- lebt. Unsere Leistungen erfolgen rückwirkend zum spruch genommen werden. Beginn des darauffolgenden Monats. Die Leistung Wenn für Ihren Vertrag Leistungseinschränkun- endet nicht vorzeitig, auch wenn sich der Gesund- gen vereinbart sind, gelten diese auch für Leistun- heitszustand der Versicherten Person innerhalb gen wegen einer schweren Krankheit. des Zeitraums von 18 Monaten wieder bessert. 12.5 Leistungen wegen voller Erwerbsminde- Erkennen wir zu einem späteren Zeitpunkt rück- rung wirkend Leistungen wegen Berufsunfähigkeit an, verrechnen wir diese mit den erbrachten Leistun- Sollte die Versicherte Person voll erwerbsgemin- gen wegen schwerer Krankheit. Daher prüfen wir dert sein, erkennen wir die vereinbarten Leistun- schon bei Anmeldung von Leistungen wegen gen wegen Berufsunfähigkeit an. Für die Anerken- schwerer Krankheit auch Ihre Ansprüche auf Leis- nung von Berufsunfähigkeits-Leistungen wegen tungen wegen Berufsunfähigkeit. voller Erwerbsminderung sind folgende Voraus- setzungen zu erfüllen: 12.4.1 Welche Einschränkungen gibt es bei Leistungen wegen schwerer Erkran- • Die Versicherte Person erhält von der kung? Deutschen Rentenversicherung eine un- befristete Rente wegen voller Erwerbs- Es ist nicht möglich, Leistungen wegen schwerer minderung aus rein medizinischen Grün- Krankheit zu beziehen, wenn Sie den Vertrag im den. Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung ab- • Die Versicherte Person hat bei Eintritt der geschlossen haben. Voraussetzungen zur vollen Erwerbsmin- derung mindestens das 50. Lebensjahr Weiter ist es nicht möglich, Leistungen wegen vollendet. schwerer Krankheit zu beziehen, wenn bereits • Der Vertragsbeginn liegt bei Eintritt der Leistungen aufgrund Berufs- oder Arbeitsunfähig- Voraussetzungen zur vollen Erwerbsmin- keit bezogen werden. Bezieht die Versicherte Per- derung mindestens zehn Jahre zurück. son eine Leistung wegen schwerer Erkrankung und es wird eine Leistungspflicht aufgrund von Zum Nachweis der vollen Erwerbsminderung ist Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit festgestellt, er- uns der unbefristete Rentenbescheid der Deut- lischt die Leistung wegen schwerer Krankheit schen Rentenversicherung einzureichen. Geht rückwirkend zum Zeitpunkt des Eintritts des Leis- aus dem Rentenbescheid nicht eindeutig hervor, tungsfalls wegen Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit. dass rein medizinische Gründe zur vollen Er- werbsminderung geführt haben, muss die Versi- Ist eine versicherte schwere Krankheit bedin- cherte Person dies mit geeigneten Unterlagen gungsgemäß eingetreten, begründet der Eintritt (z. B. Arztberichte, medizinische Gutachten, etc.) einer anderen bedingungsgemäß versicherten nachweisen. schweren Krankheit keine zusätzliche Versiche- rungsleistung, solange Leistungen aufgrund der Für den Begriff der vollen Erwerbsminderung gilt zuerst eingetretenen schweren Krankheit erbracht die Definition des § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI werden. Die Leistungsdauer von 18 Monaten (Stand 02.03.2023). kann sich jedoch verlängern, wenn eine andere bedingungsgemäß versicherte schwere Krankheit Sollten die Voraussetzungen für die Zahlung einer zeitlich versetzt nacheinander eintreten sollte. vollen Erwerbsminderungsrente entfallen und die Leistungen wegen einer der unter 9.6 beschriebe- Deutsche Rentenversicherung die Zahlung der nen schweren Krankheit, können je Krankheit nur Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 24 von 58 [Seite 25] unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminde- Lassen Sie sich die Beiträge nicht stunden und er- rung einstellen, so hat uns die Versicherte Person kennen wir Leistungen aus dieser Versicherung über diesen Umstand unverzüglich zu informieren. an, zahlen wir Ihnen die befreiten Beiträge rück- wirkend ab Beginn der Leistungspflicht, verzinst Sollten für Ihren Vertrag besondere Vereinbarun- mit dem bei Vertragsabschluss vereinbarten gen, Einschränkungen oder Ausschlüsse gelten, Rechnungszins (siehe 12.7), zurück. so gelten diese auch für Leistungen wegen voller Erwerbsminderung. Unterstützung während der Anwartschafts- und Leistungsphase 12.6 Welche Leistungen können Sie zusätz- lich in Anspruch nehmen? Während der gesamten Dauer Ihres Vertrags be- raten und unterstützen wir Sie auf Wunsch gerne. Stundung der Beiträge während der Leistungsprü- Wir geben Auskünfte zu Ihrem Versicherungs- fung schutz allgemein und wenn Sie Leistungen bean- spruchen. Wir erläutern Ihnen zum Beispiel, wel- Nach Anmeldung von Berufsunfähigkeit, Arbeits- che Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um unfähigkeit oder schwerer Krankheit sind die Bei- Leistungen wegen Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit träge weiter zu zahlen. Auf Ihr Verlangen stunden zu erhalten. Wir beraten die Versicherte Person, wir die Beiträge, im Falle der Anmeldung von Be- sofern sie dies wünscht, um sich wieder in den rufsunfähigkeit erst nach Ablauf einer ggf. verein- Beruf einzugliedern. barten Karenzzeit, bis zur Entscheidung über un- sere Leistungspflicht und darüber hinaus, sollte es Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie Fragen ha- zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, bis zu ben: dessen Abschluss. • welche Unterlagen Sie einreichen müs- Eine Stundung erfolgt längstens jedoch für fünf sen, um die gesundheitliche Beeinträchti- Jahre nach Ablauf der Karenzzeit. Stundungszin- gung nachzuweisen, sen berechnen wir dabei nicht. • wie Sie die bisherige berufliche Tätigkeit beschreiben können, Soweit wir Leistungen für den Zeitraum der Stun- • wie und wann wir die Leistung prüfen, dung anerkennen, brauchen Sie gestundete Bei- • welche Ansprechpartner geeignet sind, träge nicht nachzuentrichten. um Maßnahmen für die medizinische und berufliche Rehabilitation zu ergreifen, Soweit wir keine Leistungen anerkennen, sind • welche allgemeinen Grundsätze bei der nach Ablauf der Stundung die gestundeten Bei- Umorganisation des Betriebs eines träge unverzüglich nachzuzahlen. Hierzu haben Selbstständigen gelten. Sie folgende Möglichkeiten: 12.7 Rechnungsgrundlagen • Sie können die gestundeten Beiträge in einem Betrag nachzahlen. Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation • Sie können die gestundeten Beiträge in basiert auf den Invalidisierungstafeln SL 2025 I einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten, NR (N) oder SL 2025 I R (N), den Tafeln SL 2022 gerechnet ab Ablauf der Stundung, in Ra- TI, SL 2022 RI und SL 2022 T sowie einem Rech- ten zusammen mit den laufenden Beiträ- nungszins in Höhe von 1,0 Prozent; die Kalkula- gen nachzahlen. Stundungszinsen be- tion von Swiss Life BU 4U abweichend auf Invali- rechnen wir dabei ebenfalls nicht. disierungstafeln SL 2025 I NR (A) oder SL 2025 I R (A). Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 25 von 58 [Seite 26] 12.8 Sonstige Regelungen Befristetes Anerkenntnis Unser Versicherungsschutz besteht weltweit. Grundsätzlich sprechen wir bei Berufsunfähigkeit kein befristetes Anerkenntnis aus. In begründeten Für den Beginn eines Leistungsanspruchs nach Einzelfällen können einem unbefristeten Aner- Eintritt der Berufsunfähigkeit können Sie unter- kenntnis wichtige Gründe entgegenstehen. In ei- schiedliche Karenzzeiten oder keine Karenzzeit nem solchen Fall möchten wir Ihnen schnell und wählen. Die von Ihnen ausgewählte Karenzzeit unkompliziert helfen, indem wir einmalig ein zeit- dokumentieren wir im Versicherungsschein. lich befristetes Anerkenntnis für einen Leistungs- zeitraum von bis zu maximal zwölf Monaten in Wir verzichten auf das Recht zur Anpassung der Textform aussprechen. Beiträge gemäß § 163 VVG. Die Prüfung der Fortdauer der Berufsunfähigkeit Außer den im Versicherungsschein ausgewiese- bei befristetem Anerkenntnis erfolgt nach Ablauf nen garantierten Leistungen können Sie weitere der Frist nach den Grundsätzen der Erstprüfung Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhal- gemäß Abschnitt 13 dieser Bedingungen, die Re- ten (siehe Kapitel F). gelungen für das Nachprüfungsverfahren gemäß Abschnitt 14 gelten insoweit nicht. Die hierfür er- Weitere Einzelheiten über Art, Umfang und Fällig- forderlichen Kosten werden von uns getragen. Bis keit der Versicherungsleistung finden Sie im Ver- zum Ablauf der Frist ist das zeitlich begrenzte An- sicherungsschein. Im Falle etwaiger Widersprü- erkenntnis für uns bindend. Auf eine Beendigung che haben die im Versicherungsschein getroffe- der Leistung infolge Nachprüfung innerhalb des nen Vereinbarungen vor diesen Bedingungen Vor- befristeten Leistungszeitraums verzichten wir. rang. Stellt sich nach Ablauf der Frist heraus, dass 13 Wann geben wir eine Erklärung zu unse- keine Berufsunfähigkeit vorliegt, fordern wir die rer Leistungspflicht ab? bis dahin gezahlten Leistungen nicht zurück. Leis- tungen aus einem befristeten Anerkenntnis sind Während der Prüfung Ihres Anspruchs auf Leis- für uns selbst dann nicht rückforderbar, wenn tung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wer- keine Berufsunfähigkeit vorgelegen haben sollte. den wir Sie jeweils innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Unterlagen gemäß 16.1 über 14 Was gilt für Sie und uns bei der Nachprü- erforderliche weitere Prüfungsschritte informieren fung der Berufsunfähigkeit? oder Ihnen regelmäßig eine Zwischeninformation zukommen lassen. Zusätzlich erinnern wir in re- Wir sind berechtigt, die Voraussetzungen für ei- gelmäßigen Abständen – spätestens alle vier Wo- nen Leistungsanspruch und den Grad der Berufs- chen – an fehlende Unterlagen bzw. Informatio- unfähigkeit nachzuprüfen. Dabei können wir er- nen und setzen Sie darüber in Kenntnis. neut prüfen, ob die Versicherte Person eine an- dere Tätigkeit im Sinne von Abschnitt 9 ausübt. Liegen uns alle Unterlagen und die von uns einge- Seit Eintritt der Berufsunfähigkeit neu erworbene holten Informationen (siehe 16.1.1) vor, erklären berufliche Fähigkeiten werden dabei berücksich- wir innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob und ab tigt, ebenso die Lebensstellung vor dem Versiche- wann wir Leistungen aus der Berufsunfähigkeits- rungsfall. Insofern können wir auch Angaben ver- versicherung anerkennen. langen, ob die Versicherte Person eine Tätigkeit konkret im Sinne von Abschnitt 9 wieder ausübt oder ausgeübt hat. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 26 von 58 [Seite 27] Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten und ihres Grades vorlegt. Die Kosten hierfür er- jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jähr- statten wir maximal nach den an unserem Sitz lich umfassende Untersuchungen der Versicher- geltenden Maßstäben und im Rahmen dieser Be- ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte dingungen. Einmal jährlich können wir umfas- sowie Aufklärungen vor Ort durch Berufskundler sende Untersuchungen durch von uns beauftragte verlangen. Die Bestimmungen von 16.1.1 gelten Ärzte in Deutschland verlangen. Notwendige entsprechend. Reise- und Übernachtungskosten übernehmen wir. Auf Untersuchungen in Deutschland können Eine Wiederaufnahme oder Änderung der berufli- wir verzichten, wenn diese vor Ort nach den von chen Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich an- uns in Deutschland angewendeten Grundsätzen zeigen, sofern Sie Leistungen aus diesem Vertrag erfolgen. erhalten oder beantragt haben. Gleiches gilt bei Minderung der Pflegebedürftigkeit oder Änderung 15 In welchen Fällen ist der Versicherungs- eines behördlichen Tätigkeitsverbots. schutz ausgeschlossen? Hat sich der Grad der Berufsunfähigkeit auf weni- Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht un- ger als 50 Prozent vermindert, stellen wir die Leis- abhängig davon, auf welcher Ursache der Versi- tung ein. cherungsfall beruht. Soweit nichts anderes verein- bart ist, besteht kein Versicherungsschutz, wenn Haben wir unsere Leistungspflicht im Rahmen der der Versicherungsfall verursacht ist Günstigerprüfung für Teilzeitkräfte gemäß Ab- schnitt 9.7 anerkannt und hat sich die tägliche • unmittelbar oder mittelbar durch Kriegser- Leistungsfähigkeit der Versicherten Person (im eignisse oder innere Unruhen, sofern die zugrunde liegenden Beruf) auf drei Stunden oder Versicherte Person auf Seiten der Unru- mehr erhöht, stellen wir unsere Leistungen ein. hestifter teilgenommen hat. Diese Ein- schränkung gilt nicht, wenn die Versi- Liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit cherte Person in unmittelbarem oder mit- vor und hat sich die Art des Pflegefalls geändert telbarem Zusammenhang mit kriegeri- oder sein Umfang gemindert, mit der Folge, dass schen Ereignissen berufsunfähig wird keine der in 9.4 genannten Voraussetzungen er- oder stirbt, denen sie während eines Auf- füllt ist, stellen wir unsere Leistungen ein. enthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass nicht aktiv beteiligt war. die Voraussetzungen der Leistungspflicht wegen • durch die Begehung oder den Versuch ei- Berufsunfähigkeit entfallen sind und wir Ihnen ner vorsätzlichen Straftat durch die Versi- diese Veränderung in Textform darlegen. Unsere cherte Person wie beispielsweise ein ille- Leistungen bei Berufsunfähigkeit können wir mit gales Autorennen im Straßenverkehr. Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Dieser Ausschluss gilt nicht bei Ord- Erklärung bei Ihnen einstellen. nungswidrigkeiten und Fahrlässigkeitsde- likten aller Art. Für den Straßenverkehr Auslandsaufenthalt bedeutet dies, dass der Versicherungs- schutz bei Begehung einer fahrlässigen Hat die Versicherte Person nach Beginn der Leis- Ordnungswidrigkeit, einer vorsätzlichen tungen ihren ständigen Aufenthalt im Ausland, so Ordnungswidrigkeit, einer fahrlässigen können wir jederzeit verlangen, dass die Versi- Straftat oder einer grob fahrlässigen Straf- cherte Person oder der Versicherungsnehmer Un- tat besteht. terlagen über die Fortdauer der Berufsunfähigkeit Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 27 von 58 [Seite 28] • durch absichtliche Herbeiführung von 16.1 Welche Mitwirkungspflichten müssen Krankheit, Kräfteverfall oder Pflegebedürf- Sie beachten, wenn Sie Leistungen we- tigkeit, durch absichtliche Selbstverlet- gen Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähig- zung oder durch versuchte Selbsttötung. keit oder schwerer Krankheit verlangen? Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass die Handlung in einem die freie Wil- Zur Feststellung unserer vertraglichen Verpflich- lensbestimmung ausschließenden Zu- tung können wir Auskünfte in zweistufiger Form stand krankhafter Störung der Geistestä- verlangen, zur Feststellung unserer Leistungs- tigkeit begangen worden ist, werden wir pflicht muss von Ihnen der Nachweis des Beste- bedingungsgemäß leisten. hens von bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit • durch Strahlen infolge Kernenergie, die und deren Auswirkungen auf den zuletzt ausgeüb- das Leben oder die Gesundheit zahlrei- ten Beruf der Versicherten Person oder der Ar- cher Menschen derart gefährden, dass beitsunfähigkeit der Versicherten Person erbracht zur Abwehr der Gefährdung eine Kata- werden. strophenschutzbehörde oder vergleich- bare Behörde tätig wurde, Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns • unmittelbar oder mittelbar durch den vor- die Auskunft über die steuerliche Ansässigkeit sätzlichen Einsatz von atomaren, biologi- vorgelegt wird. schen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzli- Die Feststellung unserer vertraglichen Verpflich- che Freisetzung von radioaktiven, biologi- tung nehmen wir auf Ihren Wunsch hin in zweistu- schen oder chemischen Stoffen, sofern figer Form vor. Im Rahmen der Leistungsprüfung der Einsatz oder das Freisetzen darauf erläutern wir Ihnen die Details der jeweiligen Form gerichtet sind, das Leben oder die Ge- und Sie haben dann die Möglichkeit sich für eine sundheit einer Vielzahl von Personen zu Form zu entscheiden. Wir können von der Versi- gefährden und zu einer nicht vorherseh- cherten Person auf der ersten Stufe verlangen, baren Veränderung des Leistungsbedarfs dass sie uns entweder ermächtigt, bei ihrer Kran- gegenüber den technischen Berech- kenkasse und/oder ihrem Hausarzt Informationen nungsgrundlagen führt, so dass die Erfüll- über ärztliche Behandlungen und Behandlungs- barkeit der zugesagten Versicherungsleis- zeiträume ohne Angabe von Befunden für den tungen nicht mehr gewährleistet ist und Zeitraum der vorvertraglichen Anzeigepflicht ein- dies von einem unabhängigen Treuhän- zuholen oder uns die erforderlichen Auskünfte auf der gutachterlich bestätigt wird, eigene Nachfrage zur Verfügung stellt. Ebenso • durch Handeln oder Unterlassen, mit wel- können wir von der Versicherten Person Nach- chem der Versicherungsnehmer, Bezugs- weise zur beruflichen Tätigkeit (z. B. Tätigkeits- berechtigte oder der Drittberechtigte vor- merkmale wie Arbeitsanteil im Büro, Auslandsauf- sätzlich und rechtswidrig im Sinn des enthalte), sowie zur wirtschaftlichen Situation Strafrechts die Berufsunfähigkeit, Arbeits- (z. B. Einkommen) zum Zeitpunkt der Antragstel- unfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder lung verlangen. Ergeben sich aus diesen Informa- schwere Krankheit der Versicherten Per- tionen Anhaltspunkte für die Verletzung von vor- son herbeigeführt hat. vertraglichen Anzeigepflichten, können wir von der Versicherten Person auf der zweiten Stufe 16 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten verlangen, dass sie uns entweder ermächtigt, bei ihrer Krankenkasse und/oder den behandelnden Vor und bei Abschluss sowie während der Ver- Ärzten Informationen auch über Befunde, Diagno- tragslaufzeit haben Sie Mitwirkungspflichten und sen und Arbeitsunfähigkeitszeiträume für den Obliegenheiten zu beachten. Deren Verletzung Zeitraum der vorvertraglichen Anzeigepflicht ein- hat schwerwiegende Folgen. zuholen oder uns die erforderlichen Auskünfte auf Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 28 von 58 [Seite 29] eigene Nachfrage zur Verfügung stellt. Die Versi- rungen auch vor Ort sowie erforderliche Nach- cherte Person ist nicht zur Mitwirkung verpflichtet. weise, zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen Solange die Mitwirkung verweigert wird, können anfordern. Dies gilt auch für die wirtschaftlichen wir die weitere Leistungsprüfung verweigern. Die Verhältnisse und deren Veränderungen. Für medi- Versicherungsleistung wird dann nicht fällig. De- zinische Untersuchungen beauftragen wir Ärzte, tails hierzu erläutern wir Ihnen im Rahmen der die nicht in ständigen vertraglichen Bindungen zu Leistungsprüfung. uns stehen – also keine sogenannten Vertrags- ärzte. 16.1.1 Bei Anmeldung von Leistungsansprü- chen wegen Berufsunfähigkeit Hält sich die Versicherte Person im Ausland auf, können wir verlangen, dass die erforderlichen me- Für Leistungen wegen Berufsunfähigkeit sind uns dizinischen Untersuchungen in Deutschland unverzüglich einzureichen: durchgeführt werden. Notwendige Reise- und Übernachtungskosten übernehmen wir. Auf Unter- • eine Darstellung der Ursache für den Ein- suchungen in Deutschland können wir verzichten, tritt der Berufsunfähigkeit, wenn diese Untersuchungen vor Ort nach den von • ausführliche Berichte der Ärzte und Heil- uns in Deutschland angewendeten Grundsätzen behandler, die die Versicherte Person ge- erfolgen. genwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, mit Angabe über Ursa- Wir können zur Feststellung der Leistungspflicht che, Beginn, Art, Verlauf und voraussicht- wegen Berufsunfähigkeit von der Versicherten liche Dauer des Leidens sowie die Aus- Person weiter verlangen, dass sie Ärzte, Kranken- wirkungen des Leidens auf die Fähigkeit häuser und sonstige Krankenanstalten sowie Pfle- den Beruf auszuüben, geheime, bei denen sie in Behandlung oder in • Unterlagen über den Beruf der Versicher- Pflege war und ist, sowie Pflegepersonen, andere ten Person sowie die Lebensstellung und Personenversicherer, gesetzliche Krankenkassen, die Tätigkeit unmittelbar vor dem Zeit- Berufsgenossenschaften und Behörden ermäch- punkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit tigt, uns Auskunft zu erteilen, oder uns die erfor- und über die dadurch bedingten Verände- derlichen Auskünfte und Nachweise auf eigene rungen, Nachfrage bei den vorgenannten Institutionen und • eine eigene Aufstellung über die Ärzte, Personen zur Verfügung stellt. Hat die Versicherte Heilbehandler, Krankenhäuser, Pflegeein- Person eine Ermächtigung bei Abgabe der Ver- richtungen, bei denen die Versicherte tragserklärung erteilt, werden wir diese vor der Er- Person in Behandlung war oder ist, und hebung einer solchen Auskunft informieren. Die Versicherungsgesellschaften, Sozialversi- Versicherte Person kann der Erhebung widerspre- cherungsträger und sonstige Versor- chen. Die Versicherte Person kann jederzeit ver- gungsträger, bei denen die Versicherte langen, dass eine Erhebung von Daten nur er- Person ebenfalls Leistungen wegen Be- folgt, wenn sie jeweils in die einzelne Erhebung rufsunfähigkeit geltend machen könnte, eingewilligt hat. Erhalten wir keine zur Beurteilung sowie ihren derzeitigen und frühere Ar- der Voraussetzungen von Berufsunfähigkeit not- beitgeber. wendigen Auskünfte und Nachweise, kann dies dazu führen, dass die Versicherungsleistung nicht Die hierdurch entstehenden Kosten hat derjenige fällig wird und wir keine Leistungen erbringen zu tragen, der die Leistungen beansprucht. müssen. Wir können darüber hinaus auf unsere Kosten ärztliche Untersuchungen, berufskundliche Aufklä- Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 29 von 58 [Seite 30] 16.1.2 Bei Anmeldung von Leistungsansprü- Die ärztliche Bescheinigung muss mindestens fol- chen wegen Arbeitsunfähigkeit gende Angaben enthalten: Für Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit sind uns • erhobener Befund unverzüglich einzureichen: • Zeitpunkt des Beginns bzw. der Diagnose der schweren Krankheit. • eine oder mehrere ärztliche Bescheini- gung(en) der Arbeitsunfähigkeit innerhalb Eventuell entstehende Kosten für die Beschaffung des Zeitraums, in dem Arbeitsunfähigkeit der Bescheinigung(en) gehen zu Ihren Lasten. vorliegt. Mindestens eine ärztliche Be- scheinigung muss von einem in der Euro- 16.1.4 Hinweis zu Arztanordnungen päischen Union, Schweiz oder Norwegen niedergelassenen Facharzt mit einer der Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist Krankheit entsprechenden Fachrichtung nicht Voraussetzung für die Anerkennung der ausgestellt worden sein. Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversiche- • auf weitere Nachfrage von uns ergän- rung. Davon ausgenommen sind der ärztlich emp- zende Angaben zum Befund und/oder fohlene Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Le- zum Beruf. bens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie ärztlich empfohlene Heilbehand- Jede ärztliche Bescheinigung muss mindestens lungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen folgende Angaben enthalten: Schmerzen verbunden sind, wenn diese Hilfsmit- tel bzw. Heilbehandlungen eine sichere Aussicht • erhobener Befund auf Besserung des Gesundheitszustands bieten • Zeitpunkt des Beginns der vollständigen und zu einem Absinken des Grades der Berufsun- Arbeitsunfähigkeit fähigkeit auf unter 50 Prozent führen können. • voraussichtliche Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit. Lässt die Versicherte Person darüber hinausge- hende ärztlich angeordnete, insbesondere opera- Wir akzeptieren auch AU-Bescheinigungen nach tive Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder dem Muster der Gesetzlichen Krankenversiche- Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchfüh- rung. ren, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus dieser Versicherung nicht entgegen. Eventuell entstehende Kosten für die Beschaffung der Bescheinigung(en) gehen zu Ihren Lasten. 16.2 Was bedeutet die vorvertragliche Anzei- gepflicht und welche Folgen hat ihre 16.1.3 Bei Anmeldung von Leistungsansprü- Verletzung? chen wegen schwerer Krankheit 16.2.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht Für Leistungen wegen schwerer Krankheit sind uns unverzüglich einzureichen: Wir übernehmen den Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit im Ver- • eine ärztliche Bescheinigung über das trauen darauf, dass Sie alle vor Abgabe Ihrer Ver- Vorliegen einer gemäß 9.6 versicherten tragserklärung in Textform gestellten Fragen (An- schweren Krankheit. Die Bescheinigung gaben) wahrheitsgemäß und vollständig beant- muss von einem Facharzt mit einer der wortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das Krankheit entsprechenden Fachrichtung gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärti- ausgestellt worden sein. gen oder früheren Erkrankungen, gesundheitli- Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 30 von 58 [Seite 31] chen Störungen und Beschwerden, ärztlichen Be- Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungs- handlungen sowie zur beruflichen Tätigkeit (z. B. schutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Tätigkeitsmerkmale wie Arbeitsanteil im Büro, Versicherungsfalls erklärt, bleibt unsere Leis- Auslandsaufenthalte), aber auch Fragen zur wirt- tungspflicht jedoch bestehen, wenn der nicht oder schaftlichen Situation (z. B. Einkommen der letz- nicht richtig angegebene Umstand weder für den ten Jahre), zur Schul-/Berufsausbildung, zur Stel- Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- lung im Beruf (z. B. selbstständig, Auszubilden- falls noch für die Feststellung oder den Umfang der), zum Erwerbsstatus (z. B. Schüler, Arbeitssu- unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben chender), zu beruflichen Risiken (z. B. Umgang Sie oder die Versicherte Person die Anzeigepflicht mit Chemikalien), zu privaten Risiken (Hobbys mit arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung ver- erhöhtem Risiko wie z. B. Tauchen, Kampfsport- pflichtet. arten) und dem Rauchverhalten der Versicherten Person. Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgeho- ben wird, wird keine Leistung fällig. Die Rückzah- Sie sind bis zur Abgabe der Vertragserklärung lung der Beiträge können Sie nicht verlangen. verpflichtet, uns wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, ob Sie Raucher oder Nichtraucher 16.2.3 Kündigung sind. Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht we- vor Vertragsabschluss weder aktiv geraucht, ge- der auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be- dampft (THC- oder nikotinhaltig sowie nikotinfrei) ruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung ei- oder in sonstiger Form THC oder Nikotin (durch ner Frist von einem Monat kündigen. z. B. Nikotinkaugummis oder -pflaster) konsumiert hat. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Raucher ist, wer die Voraussetzungen für einen Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, Nichtraucher nicht erfüllt. geschlossen hätten. Soll eine andere Person versichert werden, ist Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsge- mit der Kündigung in eine beitragsfreie Versiche- mäße und vollständige Beantwortung der Fragen rung um (siehe 8.2). verantwortlich. 16.2.4 Rückwirkende Vertragsanpassung 16.2.2 Rücktritt Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil Wenn Umstände, die für die Übernahme des Ver- wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange- sicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen zeigten Umstände, aber zu anderen Bedingun- oder der Versicherten Person nicht oder nicht gen, geschlossen hätten, werden die anderen Be- richtig angegeben worden sind (siehe 16.2.1), dingungen auf unser Verlangen rückwirkend Ver- können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt tragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtver- nicht, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht we- letzung nicht zu vertreten, werden die anderen der vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wor- Bedingungen ab der laufenden Versicherungspe- den ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vor- riode Vertragsbestandteil. vertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rück- trittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kennt- Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Bei- nis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch trag um mehr als zehn Prozent oder schließen wir zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 31 von 58 [Seite 32] den Versicherungsschutz für den nicht angezeig- hatten. Wenn die Versicherung durch Anfechtung ten Umstand aus, können Sie den Vertrag inner- aufgehoben wird, wird keine Leistung fällig. Die halb eines Monats nach Zugang unserer Mittei- Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht ver- lung fristlos in Textform kündigen. In der Mittei- langen. lung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hin- weisen. 16.2.7 Nachgewiesene Abrechnungsdiagno- sen 16.2.5 Ausübung unserer Rechte Fehlerhafte Patientendokumentationen von Ärzten Wir können die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- und Kliniken sowie fehlerhafte Krankenversiche- gung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb rungsauskünfte gehen nicht zu Ihren Lasten. eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist Wenn Sie nachweisen, dass Umstände (z. B. Di- beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der agnosen, Arbeitsunfähigkeits-Zeiträume) von Drit- Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns ten (z. B. Ärzte, Kliniken, Krankenkassen) fehler- geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis er- haft dokumentiert bzw. gespeichert wurden und langen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Daten nicht den Tatsachen entsprechen (z. B. die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklä- andere Erkrankung, anderer Befund), werden wir rung stützen. Zur Begründung können wir nach- unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung, Ver- träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats tragsanpassung und Anfechtung nicht auf diese nach deren Kenntniserlangung angeben. fehlerhaften Daten stützen. Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Ver- 16.2.8 Leistungserweiterung und Wiederher- tragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn wir stellung der Versicherung den nicht angezeigten Umstand oder die Unrich- tigkeit der Anzeige kannten. Die Regelungen in 16.2.1 bis 16.2.6 gelten bei ei- Die genannten Rechte können wir nur innerhalb ner unsere Leistungspflicht erweiternden Ände- von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben. rung oder bei einer Wiederherstellung der Versi- Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist cherung entsprechend. Die Fristen gemäß 16.2.5 eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ab- beginnen mit der Änderung oder Wiederherstel- lauf der Frist geltend machen. Haben Sie die An- lung der Versicherung bezüglich des geänderten zeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, be- oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen. trägt die Frist zehn Jahre. 16.2.9 Erklärungsempfänger Auf unser Anpassungs- und Kündigungsrecht, ge- regelt in § 19 VVG, verzichten wir dann, wenn die Die Ausübung unserer vorgenannten Rechte er- Verletzung der Anzeigepflicht schuldlos, also nicht folgt durch eine schriftliche Erklärung, die Ihnen von Ihnen zu vertreten war. gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt ha- 16.2.6 Anfechtung ben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberech- tigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entge- Wir können den Versicherungsvertrag auch an- genzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter fechten, falls durch unrichtige oder unvollständige nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annah- ermittelt werden, können wir den Inhaber des Ver- meentscheidung Einfluss genommen worden ist. sicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklä- Handelt es sich um Angaben der Versicherten rung als bevollmächtigt ansehen. Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfech- tung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 32 von 58 [Seite 33] 16.3 Welche Folgen hat eine Verletzung der empfangene Leistungen sind an uns zurückzu- Mitwirkungspflicht? zahlen. Solange eine Mitwirkungspflicht gemäß Ab- schnitt 14 oder 16.1 von Ihnen, der Versicherten F Überschüsse, Überschussbeteiligung Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätz- und Bewertungsreserven lich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflich- tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet- 17 Was ist eine Überschussbeteiligung? zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Ver- Die Beteiligung an dem Überschuss und an den schuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Bewertungsreserven nennen wir Überschussbe- Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass teiligung. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig und an den Bewertungsreserven. Die Leistung verletzt haben. Die Ansprüche aus der Versiche- aus der Überschussbeteiligung kann auch null rung bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Euro betragen. Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang sowie die Dauer unserer Leistungs- 17.1 Beteiligung an dem Überschuss pflicht ist. Wenn die Mitwirkungspflicht später er- füllt wird, sind wir ab Beginn des dann laufenden Ein Versicherungsunternehmen erwirtschaftet Monats zur vertragsgemäßen Leistung verpflich- Überschüsse. Die Höhe der erwirtschafteten tet, bei Vereinbarung einer Karenzzeit jedoch frü- Überschüsse hängt von vielen Einflüssen ab. hestens nach Ablauf der Karenzzeit. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Somit kann die Höhe der Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit künftigen Beteiligung an dem Überschuss nicht tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei- garantiert werden. lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie- sen haben. Es können Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse erwirtschaftet werden: 16.4 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen? • Wenn wir mit dem Sicherungsvermögen aller unserer Versicherungsnehmer Er- Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis be- träge erzielen, entsteht ein sogenannter treffen, müssen stets in Textform erfolgen. Versi- Zinsüberschuss. cherungsvermittler sind zu ihrer Entgegennahme • Wenn die Risiken in geringerem Umfang grundsätzlich nicht bevollmächtigt. eingetreten sind, als wir anfangs ange- nommen haben, entsteht ein sogenannter 16.5 Was gilt bei Tod der Versicherten Per- Risikoüberschuss. son? • Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten niedriger sind als in der Kalkulation ange- Bei Tod der Versicherten Person enden unsere setzt, dann entsteht ein sogenannter Kos- Leistungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung tenüberschuss. endet am Ende des Sterbemonats. Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über- Der Tod der Versicherten Person ist uns in jedem schuss unseres Unternehmens (Rohüberschuss) Fall unverzüglich anzuzeigen. Außer dem Versi- ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtli- cherungsschein ist uns eine amtliche Sterbeur- chen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah- kunde im Original einzureichen, die Alter, Ge- resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des burtsort und Todeszeitpunkt nennt. Zu Unrecht Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 33 von 58 [Seite 34] aller überschussberechtigten Verträge zur Verfü- Für jede Bestands- und Gewinngruppe legt der gung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrecht- Vorstand jedes Jahr auf Vorschlag des Verant- lichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verord- wortlichen Aktuars die Höhe der Überschussan- nung über die Mindestbeitragsrückerstattung in teilsätze fest (Überschussdeklaration). Abhängig der Lebensversicherung (Mindestzuführungsver- von objektiven Risikomerkmalen, z. B. ausgeübter ordnung). Beruf, können unterschiedliche Überschussanteil- sätze zur Anwendung kommen. Dabei achtet er Den danach zur Verfügung stehenden Teil des darauf, dass die Verteilung verursachungsorien- Rohüberschusses führen wir der Rückstellung für tiert erfolgt. Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe- Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Über- rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrie- schussdeklaration Anteile an dem auf Ihre Be- ben haben. Sinn der Rückstellung für Beitrags- standsgruppe bzw. an dem auf Ihre Gewinn- rückerstattung ist es, Schwankungen des Über- gruppe entfallenden Teil des Überschusses. Die schusses über die Jahre auszugleichen. Die Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift zulas- Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir ten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung ziert, ansonsten der Rückstellung für Beitrags- der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in ge- rückerstattung entnommen. setzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde ab- Wir veröffentlichen die festgelegten Überschuss- weichen. anteilsätze jährlich in unserem Geschäftsbericht. Sie können den Geschäftsbericht gern bei uns an- Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Betei- fordern oder im Internet auf unserer Website ligung Ihres Vertrags an dem Überschuss er- www.swisslife.de/geschaeftsbericht einsehen. geben sich aus der Zuführung zur Rückstel- lung für Beitragsrückerstattung nicht. Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich. Dabei berücksichtigen wir die Über- Für die Beteiligung an dem Überschuss fassen wir schussbeteiligung Ihres Vertrags. gleichartige Versicherungen zusammen. Zum Bei- spiel ordnen wir Rentenversicherungen einer Be- Lesen Sie für weitere Informationen zur Beteili- standsgruppe zu und Berufsunfähigkeitsversiche- gung an dem Überschuss die Abschnitte 18, 19 rungen einer anderen Bestandsgruppe. Bestands- und 22. gruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. Bei der 17.2 Beteiligung an den Bewertungsreserven Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein verursachungsorientier- Bewertungsreserven entstehen, wenn der Markt- tes Verfahren an. Hierzu bilden wir innerhalb der wert der Kapitalanlagen über dem handelsrechtli- Bestandsgruppen Gewinngruppen. Wir verteilen chen Buchwert liegt, mit dem die Kapitalanlagen den Überschuss in dem Maße, wie die Bestands- in der Bilanz (siehe Geschäftsbericht) ausgewie- gruppen und Gewinngruppen zu seiner Entste- sen sind. hung beigetragen haben. Hat eine Bestands- gruppe oder eine Gewinngruppe nicht zur Entste- Beispiel: Wir haben eine Aktie zum Kurs von hung des Überschusses beigetragen, besteht in- 100 Euro gekauft. Mit diesem Wert ist die Aktie in soweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. der Bilanz ausgewiesen. Wenn der Kurs der Aktie zum Bilanzstichtag bei 110 Euro steht, ist eine Be- Ihr Vertrag gehört zur Bestandsgruppe 114. wertungsreserve in Höhe von zehn Euro entstan- den. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 34 von 58 [Seite 35] Bewertungsreserven können auch negativ wer- Das Überschussverwendungs-System der Bei- den. Dann spricht man von stillen Lasten. Ihre Be- tragsverrechnung kann nicht bei Direktversiche- teiligung an den Bewertungsreserven ist niemals rungen gewählt werden. negativ. 18.2 Bonusrente Die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsre- serven ist nicht garantiert, da die Entwicklung Die jährlichen Überschussanteile werden während der Marktwerte der Kapitalanlagen nicht vorher- der Versicherungsdauer für einjährige Bonusversi- sehbar ist. Aufsichtsrechtliche Regelungen kön- cherungen verwendet, sodass nach Eintritt des nen dazu führen, dass die Beteiligung an den Be- Versicherungsfalls eine zusätzliche Leistung fällig wertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. Die wird. Die Bonusrente bemisst sich in Prozent der Bewertungsreserven werden im Anhang des Ge- versicherten Berufsunfähigkeitsrente. schäftsberichts veröffentlicht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, werden aus Lesen Sie für weitere Informationen zur Beteili- dem Bonus keine Leistungen fällig. Bei Umwand- gung an den Bewertungsreserven die Abschnitte lung in eine beitragsfreie Versicherung wird der 20, 21 und 22. Bonus in demselben Verhältnis herabgesetzt wie die garantierte Versicherungsleistung. 18 Wie teilen wir Überschussanteile vor Ein- tritt eines Leistungsfalls zu? Die Höhe der Bonusrente wird jährlich im Rahmen der Überschussdeklaration neu festgelegt und ist Die Überschussbeteiligung besteht aus Risiko- ab Eintritt der Berufsunfähigkeit garantiert. Maß- und Kostenüberschussanteilen. Die Überschuss- gebend ist die deklarierte Bonusrente zu Beginn anteile werden von Versicherungsbeginn an er- des Versicherungsjahres, in dem die Berufsunfä- bracht. higkeit eingetreten ist. Die Höhe der Bonusrente ist nur bis zum Falle einer möglichen Reaktivie- Sie können sich bei Antragstellung für das Über- rung garantiert. schussverwendungs-System Beitragsverrechnung gemäß 18.1 oder für das Überschussverwen- 19 Wie teilen wir Überschussanteile nach dungs-System Bonusrente gemäß 18.2 entschei- Eintritt eines Leistungsfalls zu? den. Ein späterer Wechsel ist nicht möglich. Ab Eintritt der Berufsunfähigkeit besteht die Über- 18.1 Beitragsverrechnung schussbeteiligung aus laufenden Zins-, Risiko- und Kostenüberschussanteilen. Sofern Risiko- Die jährlichen Überschussanteile werden während und Kostenüberschussanteile nicht separat aus- der Beitragszahlungsdauer in Prozent der Bei- gewiesen werden, sind sie in den Zinsüber- träge ausgewiesen und mit den fälligen Beiträgen schussanteilen enthalten. verrechnet. Die Zuteilung der laufenden Zinsüberschussan- Bei Umwandlung in eine beitragsfreie Versiche- teile inklusive Risiko- und Kostenüberschussan- rung wird keine Leistung fällig. Eine beitragsfreie teile erfolgt jeweils zu Beginn eines Versiche- Versicherung erhält keine Beteiligung an dem rungsjahres, sofern eine Leistungspflicht wegen Überschuss. Berufsunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt besteht. Die Höhe der Beitragsverrechnung wird jährlich im Die laufenden Zinsüberschussanteile werden wie Rahmen der Überschussdeklaration neu festge- folgt verwendet: legt und somit kann auch die Höhe des zu zahlen- den Beitrags jährlich schwanken. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 35 von 58 [Seite 36] Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversi- Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen sei- cherung erhöhen sich zu Beginn eines Versiche- ner sich aus dem Versicherungsrecht ergebenden rungsjahres um einen jährlich neu festgelegten Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Ver- Prozentsatz der bisher erreichten Gesamtleistung. träge sicherzustellen (§ 213 Versicherungsauf- Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des auf den sichtsgesetz – VAG), noch nachkommen kann. Leistungsbeginn folgenden Versicherungsjahres. Der gemäß § 139 VAG zu ermittelnde Siche- rungsbedarf wird dabei berücksichtigt. Die so erreichte Gesamtrente ist nur bis zum Falle einer möglichen Reaktivierung garantiert. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem Während der Bezugszeit von Berufsunfähigkeits- (Teil-)Bestand der Verträge in der Rentenbezugs- Rentenleistungen erhält Ihre Versicherung eine zeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Er- Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe mittlung des Anteilsatzes finden Sie in unserem Abschnitt 21 und 22). Geschäftsbericht. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des 20 Wie beteiligen wir Sie vor Eintritt eines Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- Leistungsfalls an den Bewertungsreser- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- ven? wertungsreserven für den Teilbestand der Ver- träge in der Rentenbezugszeit. Risikoversicherungen bzw. Berufsunfähigkeitsver- Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- sicherungen sind hinsichtlich der Beteiligung an tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück- den Bewertungsreserven (gemäß § 153 VVG) vor stellung aller bestehenden Verträge in der Ren- Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht überschuss- tenbezugszeit multipliziert und den Rentenaus- berechtigt. zahlungen zugeordnet. 21 Wie beteiligen wir Sie nach Eintritt eines Verwendung Leistungsfalls an den Bewertungsreser- ven? Der ermittelte Betrag der Bewertungsreserve wird im Sinne von § 153 VVG zur Hälfte als laufender Während der Bezugszeit von Rentenleistungen Überschuss zur Erhöhung der Überschussrenten erhält Ihre Versicherung eine Beteiligung an den des Bestands verwendet und führt so zur Erhö- Bewertungsreserven gemäß § 153 Abs. 1 und 3 hung Ihrer laufenden Rente. Die hierfür ermittelten VVG. Die Bewertungsreserven, die nach den Erhöhungssätze werden auf volle 0,05 Prozent maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die Be- kaufmännisch gerundet. Die sich insgesamt erge- teiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, benden Überschussanteilsätze werden im Ge- ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. schäftsbericht veröffentlicht. Dabei wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Diese Beteiligung führt zu einer Er- 22 Warum können wir die Höhe der Über- höhung der laufenden Überschussbeteiligung aller schussbeteiligung nicht garantieren? Verträge in der Rentenbezugszeit. Bei der Festle- gung der Überschussanteilsätze wird die jeweilige Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von Bewertungsreservensituation berücksichtigt. vielen Einflüssen ab. Diese sind nicht vorherseh- bar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Verteilungsfähige Bewertungsreserven Wichtigster Einflussfaktor ist dabei die Entwick- lung des versicherten Risikos und der Kosten. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- Aber auch die Zinsentwicklung des Kapitalmarkts wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- ist insbesondere bei laufenden Berufsunfähig- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 36 von 58 [Seite 37] keitsrenten von Bedeutung. Die Höhe der künfti- Verfügungen gen Überschussbeteiligung kann also nicht garan- tiert werden. Sie kann auch null Euro betragen. Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls grund- sätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und G Auszahlung von Leistungen verpfänden, soweit derartige Verfügungen recht- lich möglich sind. Die Abtretung und die Verpfän- 23 Ab wann zahlen wir Leistungen aus? dung sind uns gegenüber nur und erst dann wirk- sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Karenzzeit Textform angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versi- Der Anspruch auf Leistungen entsteht mit Beginn cherungsnehmer. Es können aber auch andere des Kalendermonats nach Eintritt der Berufsunfä- Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügun- higkeit (= Beginn des sechsmonatigen Zeitraums gen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, gemäß 9.1) und Ablauf einer gegebenenfalls ver- Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. einbarten Karenzzeit. 23.1 Wann erhalten Sie keine Leistungen Die Karenzzeit beginnt am Monatsersten nach mehr? Eintritt der Berufsunfähigkeit und endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Während der Karenzzeit Der Anspruch auf Leistungen aus Beitragsbefrei- muss die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ung und Rentenzahlung endet, wenn ununterbrochen andauern und am Ende der Ka- renzzeit noch bestehen. Leistungen für die Ka- • Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- renzzeit werden von uns nicht geschuldet. gungen nicht mehr vorliegt, • die Versicherte Person stirbt oder Additive Karenzzeit • das Ablaufdatum der Leistungsdauer er- reicht ist. Endet die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit und tritt erneut Berufsunfähigkeit (siehe Ab- 24 An wen zahlen wir Leistungen aus? schnitt 9) aufgrund derselben Ursache(n) ein, so rechnen wir bereits zurückgelegte volle Kalender- Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag er- monate der Karenzzeit an. bringen wir an Sie als unseren Versicherungsneh- mer, falls Sie uns keine andere Person benannt Meldefrist haben, die die Ansprüche aus dem Versiche- rungsvertrag bei deren Fälligkeit erwerben soll Für die Anmeldung von Leistungsansprüchen ist und wir dem zugestimmt haben (Bezugsberechtig- keine Meldefrist vereinbart. Werden jedoch An- ter). Bis zur jeweiligen Fälligkeit können Sie das sprüche so spät angemeldet, dass der Eintritt der Bezugsrecht jederzeit in Textform widerrufen. Berufsunfähigkeit für die Vergangenheit nicht mehr nachweisbar ist (z. B. weil Unterlagen nicht Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugs- mehr beigebracht werden können), kann der An- rechts sind uns vom bisherigen Berechtigten in spruch auf Versicherungsleistungen bei Vorliegen Textform anzuzeigen. der übrigen Voraussetzungen frühestens mit dem Monat entstehen, für den entsprechende Nach- Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Be- weise vorgelegt werden. zugsberechtigte sofort und unwiderruflich die An- sprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 37 von 58 [Seite 38] kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustim- halten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewerbe- mung des von Ihnen Benannten geändert werden. treibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas- sung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugs- Namen ändern. rechts sind uns gegenüber nur und erst dann wirk- sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten Textform angezeigt worden sind. Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum nicht in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, H Unser Vertragsverhältnis empfehlen wir Ihnen Folgendes: Bevollmächtigen Sie eine im Inland wohnhafte Person, Erklärungen 25 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- von uns entgegenzunehmen. schein? 26.3 Welche weiteren Auskunftspflichten ha- Den Inhaber des Versicherungsscheins können ben Sie? wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Wir kön- Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur nen aber verlangen, dass uns der Inhaber des Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Mel- Versicherungsscheins seine Berechtigung nach- dung von Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, weist. müssen Sie uns die notwendigen Daten bei Ver- Ist ein Bezugsrecht eingeräumt, brauchen wir den tragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab- Nachweis der Berechtigung nur dann anzuerken- schluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Ver- nen, wenn uns die Anzeige des bisherigen Be- fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung ver- rechtigten in Textform vorliegt. pflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe- 26 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag, wel- bungen und Meldungen maßgeblich ist. Dies be- che Sprache verwenden wir und wie müs- trifft insbesondere unwiderruflich bezugsberech- sen Mitteilungen erfolgen? tigte Personen sowie im Leistungsfall anspruchs- berechtigte oder begünstigte Personen. Als Versi- 26.1 Recht und Vertragssprache cherungsnehmer willigen Sie unwiderruflich ein, dass Swiss Life befugt ist, sämtliche notwendigen Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- Daten an die zuständigen Behörden in Erfüllung publik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin- rechtlicher Pflichten weiterzuleiten. gungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä- Notwendige Daten sind beispielsweise Umstände, rungen zu diesem Vertrag ist Deutsch. die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerli- chen Ansässigkeit, der steuerlichen Ansässigkeit 26.2 Was müssen Sie beachten, wenn sich dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag ha- Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert? ben, und der steuerlichen Ansässigkeit des Leis- tungsempfängers maßgebend sein können. Dazu Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns zählen insbesondere die Steueridentifikations- dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, nummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort, können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können der Wohnsitz, die Postanschrift, die Bankverbin- Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie- dung oder der Status als US-Person im Sinne des benem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei US-Foreign Account Tax Compliance Act, z. B. Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zuge- durch Heirat, Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung gangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht er- Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 38 von 58 [Seite 39] („Green Card“) oder einen längeren US-Aufent- Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine un- halt. Zur eventuellen Klärung wenden Sie sich abhängige und für Verbraucher kostenfrei arbei- bitte an Ihren Steuerberater. tende Schlichtungsstelle. Falls Sie uns die notwendigen Daten nicht Versicherungsombudsmann e. V. oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, Postfach 08 06 32 gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden ge- 10006 Berlin setzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Ver- Telefon: 0800 369 6000 tragsdaten an die zuständigen in- oder auslän- Fax: 0800 369 9000 dischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, beschwerde@versicherungsombudsmann.de wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs- Für weitere Informationen: sigkeit im Ausland besteht. www.versicherungsombudsmann.de Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten kann 27.2 Aufsichtsbehörde dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt so lange, bis Sie uns die zur Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichts- Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten not- behörde wenden, wenn Sie mit unserer Entschei- wendigen Daten zur Verfügung gestellt haben. dung einmal nicht einverstanden sein sollten: Eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Meldepflichten kann zudem zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verhängung von Bußgeldern gegen Sie durch (BaFin) das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach Sektor Versicherungsaufsicht Maßgabe des Gesetzes zum automatischen Graurheindorfer Straße 108 Austausch von Informationen über Finanzkon- 53117 Bonn ten in Steuersachen (FKAustG) sowie der Ab- poststelle@bafin.de gabenordnung (AO) führen. www.bafin.de 27 Wo können Sie sich beschweren? Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich Falls Sie einmal Anlass für eine Beschwerde ha- entscheiden kann. ben sollten, würden wir uns über eine Nachricht von Ihnen freuen. Gerne können Sie auch unser 27.3 Wo sind gerichtliche Klagen einzu- Kontaktformular auf unserer Website (www.swiss- reichen? life.de/anregung-und-kritik) nutzen. Sie können si- cher sein, dass wir alles tun werden um Sie zufrie- Wenn Sie eine Klage aus dem Vertrag gegen uns denzustellen. erheben, ist folgendes Gericht zuständig: 27.1 Schlichtungsstelle • das Gericht, in dessen Bezirk unser Ge- schäftssitz liegt, Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versi- • auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie cherungsombudsmann e. V. und nimmt damit an zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohn- Streitbeilegungsverfahren vor dem Versiche- sitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz rungsombudsmann teil. Damit ist für Sie als Ver- haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen braucher die Möglichkeit eröffnet, zur Schlichtung Aufenthalts maßgeblich. den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in • auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit den als juristische Person Ihren Sitz oder Ihre Rechtsweg zu beschreiten bleibt hierdurch für Sie Niederlassung haben. unberührt. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 39 von 58 [Seite 40] Wir müssen Klagen aus dem Vertrag gegen Sie 28.1 Wann wird eine neue Bestimmung wirk- bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz sam? zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maß- Eine neue Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie geblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Versicherungsnehmer angemessen berücksich- Sitz oder Ihre Niederlassung haben. tigt. Außerdem muss auch mit der neuen Bestim- mung das Ziel Ihres Vertrags gewahrt bleiben. Die Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres neue Bestimmung wird Bestandteil dieses Ver- gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für trags, sobald die beiden folgenden Bedingungen Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staates erfüllt sind: zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind • Wir haben Ihnen die neue Bestimmung und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Aus- mitgeteilt. Dabei müssen wir Ihnen auch land verlegen. die Gründe nennen, die für die Änderung maßgeblich waren. 28 Wie erfolgen Anpassungen dieser Bedin- • Sie müssen die Mitteilung zwei Wochen gungen? vorher erhalten haben. Wie kann eine Bestimmung der Versicherungsbe- 29 Unter welchen Voraussetzungen können dingungen unwirksam werden? Sie Ihre Versicherung um eine Kapitalbil- dung ergänzen bzw. umwandeln? Eine Bestimmung kann durch eine höchstrichterli- che Entscheidung oder durch einen bestandskräf- Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie tigen Verwaltungsakt unwirksam werden. In die- bis zum Ablauf des 10. Versicherungsjahres um sem Fall können wir die unwirksame Bestimmung eine kapitalbildende Komponente ergänzen oder durch eine neue Bestimmung ersetzen. Wir dürfen in einen kapitalbildenden Vertrag mit Berufsunfä- dies allerdings nur unter folgenden Bedingungen: higkeits-Zusatzversicherung umwandeln. Hierfür bieten wir verschiedene Lösungen an. Bitte kon- • wenn es notwendig ist, die alte durch die taktieren Sie uns, damit wir Ihnen geeignete Vor- neue Bestimmung zu ersetzen, um den schläge zur Verfügung stellen können. Vertrag fortzuführen, oder • wenn es für Sie oder uns eine unzumut- Auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichten bare Härte darstellen würde, wenn der wir, wenn das Ablaufdatum der Versicherungs- Vertrag ohne neue Bestimmung bestehen dauer und der Leistungsdauer unverändert bleibt bleibt. und der Versicherungsumfang sich nicht erhöht. Bei einer Ergänzung bzw. Umwandlung gelten der Wir haben Ihre und unsere Interessen zu berück- zu diesem Zeitpunkt ausgeübte Beruf und maß- sichtigen. gebliche Tarif, sowie der für den ursprünglichen Vertrag dokumentierte Raucherstatus der Versi- Salvatorische Klausel cherten Person. Für den ursprünglichen Vertrag vereinbarte Risikozuschläge und Besondere Ver- Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser einbarungen gelten auch für den neuen Vertrag. Versicherungsbedingungen unwirksam sind, blei- Sollte die Versicherte Person zu diesem Zeitpunkt ben die übrigen dennoch wirksam. einen nicht versicherbaren Beruf ausüben, kön- nen Sie das Recht auf Ergänzung bzw. Umwand- lung nicht in Anspruch nehmen. Eine im bisheri- gen Vertrag eingeschlossene Beitragsdynamik Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 40 von 58 [Seite 41] bleibt bestehen, sofern der Tarifbeitrag insgesamt legung werden die Beiträge der Beitragsstufen 1 300 Euro pro Monat nicht übersteigt. Gegebenen- und 2 neu berechnet. Hierüber erhalten Sie von falls erhalten Sie eine neue Versicherungsschein- uns einen Vorschlag bzw. einen Nachtrag zum nummer. Versicherungsschein. Die Ergänzung bzw. Umwandlung setzt hingegen Aufgrund der Tarifbesonderheit ist während der eine erneute Gesundheitsprüfung voraus, wenn Beitragsstufe 1 nur in seltenen Fällen ein ausrei- Sie einen höheren Versicherungsumfang wün- chend hohes Deckungskapital vorhanden. Daher schen (z. B. Erhöhung der Versicherungssumme, ist die Möglichkeit der Stundung der Beiträge ge- Erhöhung des Schlussalters der Versicherungs- mäß 8.4 sehr eingeschränkt. Gleiches gilt für die dauer). befristete Beitragsfreistellung gemäß 8.4. Bei ei- ner befristeten Beitragsfreistellung wird der Tag Ihr Ergänzungs- bzw. Umwandlungsrecht erlischt, der Wiederinkraftsetzung so bestimmt, dass er mit sobald Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, Ar- dem Beginn eines Versicherungsjahres zusam- beitsunfähigkeit oder Erwerbsminderung bean- menfällt. Der Beginn der Beitragsstufe 2 wird auf tragt werden. diesen Termin verlegt und die Beiträge der Bei- tragsstufe 2 werden neu berechnet. 30 Welche Besonderheiten gelten für den Stufentarif? Während der Dauer der Beitragsstufe 1 sind auf- grund der Tarifbesonderheit eine teilweise Kündi- 30.1 Wann und in welchem Umfang erhöht gung gemäß Abschnitt 36 sowie BUprotect ge- sich der Beitrag? mäß 8.5 nicht möglich. Der Anfangsbeitrag (Beitragsstufe 1) erhöht sich – Wird eine Erhöhung, eine Reduktion oder eine je nach Vereinbarung – nach Ablauf des ersten Änderung der Berufsgruppe oder Risikodaten (Er- bis fünften vollen Versicherungsjahres auf den Ta- höhung der Beiträge – auch im Rahmen der rifbeitrag der Beitragsstufe 2 bei unveränderten Nachversicherungsgarantie) gewünscht, erfolgt versicherten Leistungen. Sofern Sie eine Verlän- die Vertragsanpassung zum nächsten Monatsers- gerung der Beitragsstufe 1 beantragen, gilt abwei- ten. Eine solche Vertragsänderung kann nur für chend hiervon 30.2. Die Höhe der jeweiligen Bei- die Zukunft beantragt werden. Der Beginn der tragsstufe ist in den vorvertraglichen Informatio- Beitragsstufe 2 bleibt dabei unverändert. nen und im Versicherungsschein dokumentiert. Beitragsstufe 2 Auch für den ersten Beitrag der Beitragsstufe 2 gelten die Regelungen zum Folgebeitrag (siehe Aufgrund der Tarifbesonderheit ist auch während 4.3). der Beitragsstufe 2 – insbesondere in den ersten Jahren – kein ausreichend hohes Deckungskapi- 30.2 Vertragsänderungen und Einschränkun- tal vorhanden. Daher kann die Möglichkeit für die gen befristete Beitragsfreistellung gemäß 8.4 und BU- protect gemäß 8.5 eingeschränkt sein. Beitragsstufe 1 Daher können wir einen Rechtsanspruch auf die Eine Verkürzung der Beitragsstufe 1 ist nicht mög- befristete Beitragsfreistellung und BUprotect nicht lich. Sie können jedoch auf Antrag den Beginn der uneingeschränkt einräumen, sondern nur soweit Beitragsstufe 2 einmalig um ein Jahr in die Zu- ausreichend hohes Deckungskapital vorhanden kunft verschieben. Ihr Antrag muss spätestens ist. zwei Monate vor Ablauf der Beitragsstufe 1 bei uns in Textform eingehen. Durch die Beginnver- Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 41 von 58 [Seite 42] 30.3 Welcher Beitrag ist bei Berufsunfähig- sicherte Person vorzeitig aus dem Dienstverhält- keit befreit? nis aus, können Sie über das Bezugsrecht verfü- gen (sogenanntes unwiderrufliches Bezugsrecht Ergänzend zu 12.2.1 ist auch der erhöhte Beitrag mit Vorbehalt). der Beitragsstufe 2 von der Beitragszahlungs- pflicht befreit, wenn die Berufsunfähigkeit wäh- Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugs- rend der Beitragsstufe 1 eingetreten ist und Leis- rechts ist uns gegenüber erst dann wirksam, wenn tungen während der Beitragsstufe 2 zu erbringen sie uns vom Berechtigten in Textform angezeigt sind. worden ist. 31 Welche Besonderheiten gelten für die Be- Hat die Versicherte Person ein nicht übertragba- rufsunfähigkeitsversicherung als Direkt- res und nicht beleihbares unwiderrufliches Be- versicherung? zugsrecht, erhält sie die Versicherungsleistun- gen. Dieses Bezugsrecht bezieht sich auch auf Versicherungsnehmer für die Versicherungen sei- die Überschussanteile. Versicherungsnehmer für ner Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber. die Versicherungen bleiben Sie. Während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ist eine Die Versicherte Person ist der wirtschaftlich Be- Übertragung der Versicherungsnehmer-Eigen- rechtigte im Sinne des Geldwäschegesetzes schaft und eine Abtretung von Rechten aus die- (GwG). sem Vertrag auf die Versicherte Person bis zu dem Zeitpunkt ausgeschlossen, in dem die Versi- 31.1 Wer erhält die Versicherungsleistung? cherte Person ihr 62. Lebensjahr vollendet hat. Eine Abtretung oder Beleihung der Ansprüche aus Abweichend von Abschnitt 24 gilt folgende Be- einem unwiderruflichen Bezugsrecht durch den zugsrechtsregelung für die Direktversicherung. Arbeitnehmer ist ausgeschlossen, soweit die Bei- träge gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerlich gefördert Die Versicherte Person besitzt für die Leistungen werden. Bei Versorgungszusagen mit Entgeltum- aus dem Versicherungsvertrag das Bezugsrecht. wandlung ist eine Abtretung, Verpfändung oder Das Bezugsrecht bezieht sich auch auf die Über- Beleihung durch den Arbeitgeber ausgeschlos- schussanteile. sen. Sobald das Bezugsrecht unwiderruflich ist, kann es nur noch mit Zustimmung des unwiderruf- Werden die Beiträge wirtschaftlich von der Versi- lich Bezugsberechtigten geändert werden. cherten Person getragen (Entgeltumwandlung), so ist die Anwartschaft ab Beginn gesetzlich un- 31.2 Hinweise zur sozialversicherungsrechtli- verfallbar und die Versicherte Person hat ein un- chen Behandlung widerrufliches Bezugsrecht. Die folgenden Hinweise geben den Stand zum Werden die Beiträge von Ihnen (Arbeitgeber) fi- Oktober 2020 wieder. Falls sich die sozialversi- nanziert, ist es Ihnen freigestellt, der Versicherten cherungsrechtliche Behandlung in Zukunft ändern Person ein sofortiges unwiderrufliches Bezugs- sollte, gelten die Änderungen in der Regel auch recht einzuräumen. für bestehende Vertragsverhältnisse. Diese Informationen sind ohne Gewähr und be- Bezüglich der Unverfallbarkeit bleibt es bei den gründen keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. gesetzlichen Unverfallbarkeitsregelungen des § 1b BetrAVG, die auch für den Versicherungsver- Die beitragsrechtliche Behandlung von Beiträgen trag gelten. Sind die gesetzlichen Unverfallbar- zu Direktversicherungen regeln die Arbeitsentgelt- keitsregeln noch nicht erfüllt und scheidet die Ver- verordnung und das Vierte Sozialgesetzbuch. Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 42 von 58 [Seite 43] werden die Beiträge nicht zum sozialversiche- Im Falle von Elternzeit wird der Vertrag auch un- rungspflichtigen Entgelt hinzugerechnet, soweit es terhalb der genannten Grenze innerhalb von sich um steuerfreie Zuwendungen an Direktversi- drei Jahren beitragsfrei weitergeführt. Nach Ablauf cherungen gemäß § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG von drei Jahren behalten wir uns das Recht vor, und § 100 EStG im Kalenderjahr bis zur Höhe von im Rahmen der dann gültigen tarifvertraglichen insgesamt vier Prozent der Beitragsbemessungs- und gesetzlichen Regelungen den Vertrag zu be- grenze in der allgemeinen Rentenversicherung enden, sofern keine beitragspflichtige Fortsetzung handelt. Auch bei einer Entgeltumwandlung sind erfolgt. Es wird kein Rückkaufswert fällig. steuerfreie Beiträge (§ 3 Nr. 63 EStG) zu einer Di- rektversicherung ebenso bis zur Höhe von insge- 31.4 Welche Besonderheiten gelten für die samt vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze Kündigung? in der allgemeinen Rentenversicherung sozialab- gabenfrei, wie die arbeitgeberfinanzierten. Wenn die Versicherte Person unwiderruflich be- zugsberechtigt ist (siehe 24), müssen Sie das Die sozialabgabenrechtliche Beurteilung der Leis- Kündigungsschreiben zusammen mit der Versi- tungen regelt im Wesentlichen das Fünfte Sozial- cherten Person unterzeichnen, wenn die Leistung gesetzbuch. Die Leistungen aus der Direktversi- an eine andere Person erbracht werden soll. cherung unterliegen gegebenenfalls der Beitrags- pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversi- Kündigung im laufenden Arbeitsverhältnis cherung. Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht seit dem Die Kündigung einer Versicherung ist mit 01.01.2020 ein Freibetrag. In der Krankenversi- Nachteilen verbunden und führt in der Regel cherung der Rentner (KVdR) wird der volle allge- zu Haftungen durch Sie als Arbeitgeber. meine Beitragssatz erhoben. Gleiches gilt für frei- willig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Kran- Für eine Kündigung bzw. Teilkündigung im laufen- kenkasse. Bei der Beitragsberechnung wird die den Arbeitsverhältnis die Regelungen des Kapi- Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. tels K. Sollte die Kündigung aufgrund eines Dienstaustritts im laufenden Versicherungsjahr er- Bei Leistungsempfängern, die der Privaten Kran- folgen, erstatten wir anteilig die zu viel gezahlten kenversicherung angehören, werden keine Bei- Beiträge. träge aus Versorgungsbezügen fällig. Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit der 31.3 Welche Besonderheiten gelten für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Beitragsfreistellung? Eine Kündigung bzw. Teilkündigung im zeitlichen Der Mindestbetrag nach Senkung der Beiträge Zusammenhang mit der Beendigung des Beschäf- bzw. die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente tigungsverhältnisses führt in der Regel aufgrund muss abweichend von 8.1 pro Jahr mindestens der gesetzlichen Vorgaben lediglich zu einer Bei- 300 Euro betragen. tragsfreistellung. Wir erstatten Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Erreicht die zu berechnende Berufsunfähigkeits- rente diesen Betrag nicht, behalten wir uns in die- 31.5 Was gilt nach Beendigung des Beschäf- sem Fall das Recht vor, im Rahmen der dann gül- tigungsverhältnisses? tigen tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelun- gen den Vertrag zu beenden. Es wird kein Rück- Scheidet die Versicherte Person vor Eintritt des kaufswert fällig. Versicherungsfalls aus den Diensten des Arbeit- gebers aus und liegen die Voraussetzungen der sogenannten versicherungsvertraglichen Lösung Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 43 von 58 [Seite 44] gemäß § 2 Abs. 2 BetrAVG vor, wird ihr die Versi- Die Nachversicherungsgarantie kann nur in den cherungsnehmer-Eigenschaft der Versicherung steuerlichen Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG ausge- übertragen. Sie kann die Versicherung beitragsfrei übt werden. oder beitragspflichtig ohne erneute Gesundheits- prüfung fortsetzen (sogenannte private Fortfüh- 31.7 Gesellschafter-Geschäftsführer Option rung). Zusätzlich kann es durch die Inanspruch- bei einer Direktversicherung nahme von BUprotect (siehe 8.5) zu einer Bei- tragserhöhung kommen. Ist die Versicherte Person ein Gesellschafter-Ge- Wenn die Versicherung beitragsfrei auf die Versi- schäftsführer des Versicherungsnehmers, besteht cherte Person übertragen werden soll, muss die die Option, zusätzlich zu der bestehenden Direkt- beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente mindestens versicherung eine Rückdeckungsversicherung ab- 300 Euro pro Jahr betragen. Ist dies nicht der Fall, zuschließen. In diese kann ohne erneute Gesund- endet der Vertrag. Es wird keine Leistung fällig. heitsprüfung eine Beitragsbefreiung bei Berufsun- fähigkeit und eine Todesfall-Zusatzversicherung Die unverfallbaren Ansprüche aus diesem Versi- eingeschlossen werden. cherungsvertrag, die im Rahmen einer betriebli- chen Altersversorgung entstanden sind, dürfen im Voraussetzungen sind: Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten abgetre- ten werden. • Der Steuerberater des Versicherungsneh- mers bestätigt, dass die Versicherte Per- Ansprüche, die aus Beiträgen der privaten Fort- son ein Gesellschafter-Geschäftsführer führung nach Beendigung des Beschäftigungsver- des Versicherungsnehmers ist und die so- hältnisses und die nach Übernahme der Versiche- genannte Probezeit für die Einrichtung ei- rungsnehmer-Eigenschaft entstehen, dürfen im ner steuerlichen anerkannten Pensions- Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten abgetre- zusage bzw. Unterstützungskassen Ver- ten, beliehen oder gekündigt werden. sorgung erfüllt ist. • Die Versicherte Person darf bis zum Zeit- Diese Versicherung darf auf keine andere Person punkt der Ausübung der Option aus der übertragen werden, außer auf die Versicherte Direktversicherung weder Leistungen we- Person oder den neuen Arbeitgeber, sofern die gen Berufsunfähigkeit bezogen noch be- gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. antragt haben. • Zum Zeitpunkt der Ausübung der Option 31.6 Welche Einschränkungen gelten in der besteht die Direktversicherung nicht län- betrieblichen Altersversorgung? ger als sechs Jahre • Die Versicherte Person hat zum Zeitpunkt Abweichend von Abschnitt 18 ist bei einer betrieb- der Ausübung der Option das 46. Lebens- lichen Altersversorgung (Direktversicherung) als jahr noch nicht vollendet Überschussverwendungs-System vor Eintritt des • Die Rückdeckungsversicherung wird im Leistungsfalls nur das Überschussverwendungs- Durchführungsweg Unterstützungskasse System Bonusrente möglich. oder Pensionszusage abgeschlossen. • Der Beitrag für die Rückdeckungsversi- Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit (siehe 12.3) cherung übersteigt nicht den Höchstbei- können in der betrieblichen Altersversorgung nicht trag zur deutschen Rentenversicherung vereinbart werden. und beträgt maximal 1.600 Euro monat- lich. Leistungen wegen schwerer Krankheit (siehe • Die Versicherungssumme der Todesfall- 12.4) sind in der betrieblichen Altersversorgung Zusatzversicherung beträgt maximal nicht versichert. 100.000 Euro. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 44 von 58 [Seite 45] Der Versicherungsnehmer übt die Option aus, in- verzichten auf Angaben zum Gesundheitszu- dem bei uns der Antrag auf die Rückdeckungsver- stand, Beruf und Hobbies) in verschiedenen Situ- sicherung und die Bestätigung des Steuerberaters ationen ereignisabhängig zu erhöhen. Dabei darf eingereicht werden. Die Antragstellung und der die Erhöhung je Ereignis maximal 50 Prozent der Versicherungsbeginn der Rückdeckungsversiche- zum Erhöhungszeitpunkt versicherten Leistung rung müssen innerhalb von zwölf Monaten nach betragen. Folgende Ereignisse stehen zur Verfü- Erfüllung der Probezeit erfolgen. gung: Für die Rückdeckungsversicherung wird ein Neu- • 18. Geburtstag der Versicherten Person, vertrag mit neuer Versicherungsscheinnummer • Heirat der Versicherten Person bzw. Be- und mit den dann geltenden Versicherungsbedin- gründung einer Lebenspartnerschaft, gungen ausgestellt. Es werden die bei Antragstel- • Geburt eines Kindes der Versicherten lung geltenden Rechnungsgrundlagen und An- Person, nahmerichtlinien zugrunde gelegt. Leistungsaus- • Adoption eines Kindes durch die Versi- schlüsse und Risikozuschläge der bestehenden cherte Person, Direktversicherung gelten auch für die Rückde- • Wiederaufnahme der Berufstätigkeit in- ckungsversicherung mit Beitragsbefreiung bei Be- nerhalb von 36 Monaten nach der Geburt rufsunfähigkeit und Todesfall-Zusatzversicherung. eines Kindes der Versicherten Person, • Scheidung der Versicherten Person bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft, I Nachversicherungsgarantien • Durchführung eines Versorgungsaus- gleichs zulasten der Versicherten Person, 32 Welche Nachversicherungsgarantien ha- • Tod des Ehepartners/ eingetragenen Le- ben Sie? benspartners der Versicherten Person, • Erstmalige Aufnahme einer anerkannten Auffüllgarantie bei Senkung der Bonusrente Berufsausbildung (auch duales Studium) durch die Versicherte Person, Sollte die Bonusrente (siehe 18.2) durch Reduzie- • Erstmalige Aufnahme eines Vollzeitstudi- rung des Überschussanteilsatzes sinken, können ums durch die Versicherte Person, Sie sich ohne erneute Risikoprüfung (wir verzich- • Abschluss einer anerkannten beruflichen ten auf Angaben zum Gesundheitszustand, Beruf Qualifikation (z. B. Berufsausbildung, und Hobbies) in der Höhe so nachversichern, Meisterbrief, Berufsakademie, Studium, dass Ihr bisheriger Versicherungsschutz erhalten Approbation in einem ärztlichen Beruf) bleibt, sofern Leistungen wegen Berufsunfähigkeit durch die Versicherte Person, noch nicht beantragt wurden oder Berufsunfähig- • Aufnahme einer hauptberuflichen nicht- keit noch nicht eingetreten ist. Möchten Sie diese selbstständigen Vollzeittätigkeit in Festan- Option in Anspruch nehmen, müssen Sie uns dies stellung durch die Versicherte Person, innerhalb von sechs Monaten, nachdem wir Sie • Erstmalige Aufnahme einer hauptberufli- über die Anpassung des Überschussanteilsatzes chen selbstständigen oder freiberuflichen informiert haben, in Textform mitteilen. Vollzeittätigkeit durch die Versicherte Per- Die Regelungen zur Nachversicherungsgarantie son, finden sinngemäß Anwendung. • Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttogehalts der Versicherten Person um Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie mindestens zehn Prozent (z. B. nach Kar- rieresprung, nach Wechsel des Arbeitge- Sie haben das Recht, den Versicherungsumfang bers, nach Abschluss der Schulausbil- Ihres Vertrags ohne erneute Risikoprüfung (wir dung, des Studiums oder einer Promo- tion, nach Abschluss einer beruflichen Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 45 von 58 [Seite 46] Qualifikation wie Berufsausbildungsab- • Abschluss eines ausbildungsintegrierten schluss, Meisterbrief), dualen Studiums (Bachelor oder Master) • Gehaltssteigerung, die bei der Versicher- und Beginn einer (selbstständigen/ nicht- ten Person zum erstmaligen Überschrei- selbstständigen) Tätigkeit durch die Versi- ten der maßgeblichen Beitragsbemes- cherte Person. Das duale Studium muss sungsgrenze in der gesetzlichen Renten- dabei auf die berufliche Tätigkeit ausge- versicherung führt, richtet gewesen sein. • nachhaltige Steigerung des durchschnittli- • Abschluss einer Promotion und Beginn chen Gewinns vor Steuern der letzten drei bzw. Fortführung einer (selbstständigen/ Jahre vor Optionsausübung im Vergleich nichtselbstständigen) Tätigkeit durch die zum Gewinn bei Antragstellung um min- Versicherte Person. Die Promotion muss destens 30 Prozent, wenn die Versicherte dabei auf die künftige bzw. aktuelle beruf- Person selbstständig tätig ist, liche Tätigkeit ausgerichtet gewesen sein. • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditäts- versorgung der Versicherten Person aus Karrieregarantie im Rahmen der ereignisabhängi- der gesetzlichen Rentenversicherung, ei- gen Nachversicherungsgarantie ner arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge oder einem berufsständi- • Sollte sich das regelmäßige jährliche schen Versorgungswerk, in dem die Ver- Bruttogehalt der Versicherten Person um sicherte Person aufgrund einer Kammer- mindestens fünf Prozent erhöhen, haben zugehörigkeit pflichtversichert ist, Sie das Recht die zum Erhöhungszeit- • Aufnahme eines Darlehens im gewerbli- punkt versicherte Leistung im gleichen chen Bereich, zur Praxisfinanzierung oder prozentualen Verhältnis zu erhöhen, wie zum Erwerb von selbst genutztem Immo- die Erhöhung des Bruttogehalts ausgefal- bilieneigentum durch die Versicherte Per- len ist. son in Höhe von mindestens 50.000 Euro. • Bei einer nachhaltigen Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern Spezielle Bildungsabschlüsse im Rahmen der er- der letzten drei Jahre vor Optionsaus- eignisabhängigen Nachversicherungsgarantie übung um mindestens fünf Prozent, ha- ben Sie das Recht, die zum Erhöhungs- Sie können einmalig während der Vertragslaufzeit zeitpunkt versicherte Leistung im gleichen bei Vorliegen von einem der folgenden Bildungs- prozentualen Verhältnis zu erhöhen, wie abschlüsse die zum Erhöhungszeitpunkt versi- die Erhöhung der Gewinnsteigerung aus- cherte Leistung auch einmalig um 100 Prozent er- gefallen ist. Dabei ist die maximale pro- höhen: zentuale Erhöhung auf 20 Prozent je Ka- lenderjahr begrenzt. • Schulabschluss an einer Regelschule und Beginn einer anerkannten Berufsausbil- Die Karrieregarantie kann einmal im Kalenderjahr dung, eines Vollzeitstudiums oder eines ausgeübt werden, sofern die o. g. Voraussetzun- ausbildungsintegrierten dualen Studiums gen vorliegen. Wenn Sie Ihren Versicherungs- durch die Versicherte Person, schutz im Rahmen der Karrieregarantie erhöhen, • Abschluss einer anerkannten Berufsaus- so kann das zugrunde liegende Ereignis nicht zu- bildung und Beginn einer (selbstständi- sätzlich im Rahmen der normalen ereignisabhän- gen/ nichtselbstständigen) Tätigkeit durch gigen Nachversicherungsgarantie geltend ge- die Versicherte Person. Die Ausbildung macht werden. muss dabei auf die berufliche Tätigkeit ausgerichtet gewesen sein. Eine Erhöhung im Rahmen der ereignisabhängi- gen Nachversicherungsgarantie kann nur für die Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 46 von 58 [Seite 47] Zukunft beantragt werden. Wird eine solche Ver- Bei einer Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente tragsanpassung gewünscht, erfolgt diese zu dem bis zu 3.000 Euro (4.000 Euro im Rahmen der im Nachtrag zum Versicherungsschein genannten Karrieregarantie) im Monat ist es ausreichend, Termin. Zu diesem Termin beginnt auch der Ver- dass bei Abschluss des Versicherungsvertrags sicherungsschutz der gewünschten Erhöhung. die Antragsfragen beantwortet wurden. Eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente auf Sollte Berufsunfähigkeit vor Beginn des erhöhten bis zu 4.000 Euro im Monat (außerhalb der Karrie- Versicherungsschutzes eintreten und wurden be- regarantie) setzt voraus, dass bei Abschluss des reits Beiträge dafür bezahlt, erstatten wir den auf- Versicherungsvertrags neben der Beantwortung grund der Erhöhung geleisteten Mehrbeitrag ver- der Antragsfragen eine ärztliche Untersuchung zinst mit dem vertraglichen Rechnungszins zu- durchgeführt wurde. rück. Die bereits beantragte und dokumentierte Erhöhung des Versicherungsschutzes wird in die- Sie können die ereignisabhängige Nachversiche- sem Fall nicht wirksam. rungsgarantie innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt mindestens eines der genannten Ereig- Die Erhöhung der versicherten Berufsunfähig- nisse in Textform und unter Beifügung entspre- keitsrente muss mindestens 100 Euro monatlich chender Nachweise bei uns geltend machen, so- betragen und ist – im Rahmen unserer geltenden fern zum Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses Richtlinien – insgesamt begrenzt auf: die Versicherte Person das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und weder berufsunfähig oder • einer bei Swiss Life versicherten Berufs- arbeitsunfähig im Sinne unserer Bedingungen ist unfähigkeitsrente von 3.000 Euro bzw. oder war, noch einen Antrag auf Leistungen ge- 4.000 Euro im Monat. Der maßgebliche stellt hat bzw. weder Leistungen aus einer gesetz- Betrag ist im Versicherungsschein ge- lichen, betrieblichen oder privaten Invaliditätsver- nannt. Unabhängig davon, können Sie im sicherung (z. B. bei Verlust einer Grundfähigkeit, Rahmen der Karrieregarantie grundsätz- Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit) gestellt hat lich die versicherte Berufsunfähigkeits- oder entsprechende Leistungen erhält oder erhal- rente auf bis zu 4.000 Euro im Monat er- ten hat. höhen. Eine Ausnahme stellt das Nach- versicherungsereignis „Erstmalige Auf- Eine Erhöhung der versicherten Leistungen ist nahme einer hauptberuflichen selbststän- von einer wirtschaftlichen Risikoprüfung abhängig. digen oder freiberuflichen Vollzeittätigkeit Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind von der durch die Versicherte Person“dar. Hier Versicherten Person bereitzustellen. Die wirt- gilt die maximale Höchstabsicherungs- schaftliche Risikoprüfung orientiert sich an dem grenze für Existenzgründer in Höhe von zuletzt versicherten Beruf und den dann bei uns 1.500 Euro im Monat. Sollten unsere An- geltenden Richtlinien. Diese stellen wir Ihnen auf nahmerichtlinien zum Erhöhungszeitpunkt Wunsch gerne zur Verfügung. bei bestimmten Berufen höhere Absiche- rungsgrenzen für Existenzgründer vorse- Für die Erhöhung gelten der zum Erhöhungszeit- hen, so beläuft sich die Höchstabsiche- punkt maßgebliche Tarif und die dem Vertrag zu- rungsgrenze bei diesen Berufen analog grunde liegenden Versicherungsbedingungen. Für den Annahmerichtlinien, jedoch maximal den anzupassenden Vertrag vereinbarte Risikozu- auf 3.000 Euro (4.000 Euro im Rahmen schläge oder Besondere Vereinbarungen gelten der Karrieregarantie) im Monat. Alle be- auch für die aus der Erhöhung resultierenden Ver- stehenden Tarifrenten und Bonusrenten tragsteile. Sollte Ihr Vertrag aufgrund der BU- werden dabei addiert. Wechseloption aus einem Vitalschutz-Vertrag zu- stande gekommen sein, so werden bereits im Vi- talschutz ausgeübte Erhöhungen im Rahmen der Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 47 von 58 [Seite 48] Nachversicherungsgarantie auf die hier genann- • einer bei Swiss Life versicherten Berufs- ten Grenzen angerechnet. unfähigkeitsrente von 3.000 Euro bzw. 4.000 Euro im Monat. Der maßgebliche Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie Betrag ist im Versicherungsschein ge- nannt. Alle bestehenden Tarifrenten und Zusätzlich haben Sie das Recht, unter bestimm- Bonusrenten werden dabei addiert. ten Voraussetzungen Ihren Vertrag ereignisun- abhängig und ohne erneute Risikoprüfung (wir Bei einer Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente verzichten auf Angaben zum Gesundheitszu- bis zu 3.000 Euro (4.000 Euro im Rahmen der stand, Beruf und Hobbies) zu erhöhen. Die Erhö- Karrieregarantie) im Monat ist es ausreichend, hung muss in den ersten fünf Versicherungsjah- dass bei Abschluss des Versicherungsvertrags ren beantragt werden und kann frühestens zu die Antragsfragen beantwortet wurden. dem auf Ihren Antrag folgenden Monat durchge- Eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente auf führt werden. Dieses Recht kann nur einmalig bis zu 4.000 Euro im Monat (außerhalb der Karrie- ausgeübt werden. Sollte Ihr Vertrag aufgrund der regarantie) setzt voraus, dass bei Abschluss des BU-Wechseloption aus einem Vitalschutz-Vertrag Versicherungsvertrags neben der Beantwortung zustande gekommen sein, so steht Ihnen die er- der Antragsfragen eine ärztliche Untersuchung eignisunabhängige Nachversicherungsgarantie durchgeführt wurde. nicht zur Verfügung. Sie können die ereignisunabhängige Nachversi- Eine Erhöhung im Rahmen der ereignisunabhän- cherungsgarantie innerhalb der ersten fünf Versi- gigen Nachversicherungsgarantie kann nur für die cherungsjahre in Textform bei uns geltend ma- Zukunft beantragt werden. Wird eine solche Ver- chen, sofern zum Zeitpunkt der Beantragung die tragsanpassung gewünscht, erfolgt diese zu dem Versicherte Person das 50. Lebensjahr noch nicht im Nachtrag zum Versicherungsschein genannten vollendet hat und weder berufsunfähig oder ar- Termin. beitsunfähig im Sinne unserer Bedingungen ist oder war, noch einen Antrag auf Leistungen aus Der Versicherungsschutz für diese Erhöhung be- einer gesetzlichen, betrieblichen oder privaten In- ginnt nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Mo- validitätsabsicherung (z. B. bei Verlust einer naten, diese entfällt bei Unfall. Grundfähigkeit, Erwerbsminderung, Berufsunfä- higkeit) gestellt hat oder entsprechende Leistun- Sollte eine Berufsunfähigkeit während der Warte- gen erhält oder erhalten hat. zeit eintreten, erstatten wir den aufgrund der Er- höhung geleisteten Mehrbeitrag verzinst mit dem Eine Erhöhung der versicherten Leistungen ist vertraglichen Rechnungszins zurück. Die bereits von einer wirtschaftlichen Risikoprüfung abhängig. beantragte und dokumentierte Erhöhung des Ver- Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind von der sicherungsschutzes wird in diesem Fall nicht wirk- Versicherten Person bereitzustellen. Die wirt- sam. schaftliche Risikoprüfung orientiert sich an dem zuletzt versicherten Beruf und den dann bei uns Die Erhöhung der versicherten Berufsunfähig- geltenden Richtlinien. Diese stellen wir Ihnen auf keitsrente muss mindestens 100 Euro monatlich Wunsch gerne zur Verfügung. betragen und ist – im Rahmen unserer geltenden Richtlinien – insgesamt begrenzt auf: Für die Erhöhung gelten der zum Erhöhungszeit- punkt maßgebliche Tarif und die dem Vertrag zu- • 50 Prozent der zum Erhöhungszeitpunkt grunde liegenden Versicherungsbedingungen. Für versicherten Leistung, den anzupassenden Vertrag vereinbarte Risikozu- • höchstens jedoch 500 Euro pro Monat, schläge oder Besondere Vereinbarungen gelten Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 48 von 58 [Seite 49] auch für die aus der Erhöhung resultierenden Ver- • Aufnahme eines Darlehens zur Praxisfi- tragsteile. nanzierung, Finanzierung der Beteiligung an einem medizinischen Versorgungs- 33 Spezielle Nachversicherungsgarantie für zentrum oder an einer Gemeinschaftspra- Humanmediziner xis oder eines sonstigen Darlehens in un- mittelbarem Zusammenhang mit der frei- Sie haben das Recht, den Versicherungsumfang beruflichen human- oder zahnmedizini- Ihres Vertrags ohne erneute Risikoprüfung (wir schen Tätigkeit der Versicherten Person. verzichten auf Angaben zum Gesundheitszu- stand, Beruf und Hobbies) in folgenden Situatio- Voraussetzung für die Nutzung dieser speziellen nen ereignisabhängig zu erhöhen: Nachversicherungsgarantie für Humanmediziner ist, dass die Versicherte Person bei Eintritt eines • Abschluss einer anerkannten beruflichen der vorgenannten Ereignisse eine Tätigkeit als Qualifikation (z. B. Approbation/Promo- Human- oder Zahnmediziner ausübt. tion/Habilitation im Bereich der Human- oder Zahnmedizin, Berufung zum Profes- Die Erhöhung muss in den ersten fünf Versiche- sor im Bereich der Human- oder Zahnme- rungsjahren beantragt werden, kann nur einmal in dizin, Facharztprüfung im Bereich der Hu- Anspruch genommen werden und kann frühes- man- oder Zahnmedizin) durch die Versi- tens zu dem auf Ihren Antrag folgenden Monat cherte Person, durchgeführt werden. • Erstmalige Aufnahme einer hauptberufli- chen freiberuflichen Vollzeittätigkeit als Eine Erhöhung im Rahmen dieser ereignisabhän- Human- oder Zahnmediziner (z. B. Pra- gigen Nachversicherungsgarantie kann nur für die xisneugründung, Praxisübernahme, Betei- Zukunft beantragt werden. Wird eine solche Ver- ligung an einem medizinischen Versor- tragsanpassung gewünscht, erfolgt diese zu dem gungszentrum oder an einer Gemein- im Nachtrag zum Versicherungsschein genannten schaftspraxis) durch die Versicherte Per- Termin. Zu diesem Termin beginnt auch der Ver- son, sicherungsschutz der gewünschten Erhöhung. • Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttogehalts der Versicherten Person um Sollte Berufsunfähigkeit vor Beginn des erhöhten mindestens zehn Prozent (z. B. nach Kar- Versicherungsschutzes eintreten und wurden be- rieresprung, nach Wechsel des Arbeitge- reits Beiträge dafür bezahlt, erstatten wir den auf- bers, nach Abschluss eines Studiums der grund der Erhöhung geleisteten Mehrbeitrag ver- Human- oder Zahnmedizin, nach Appro- zinst mit dem vertraglichen Rechnungszins zu- bation/Promotion/Habilitation im Bereich rück. Die bereits beantragte und dokumentierte der Human- oder Zahnmedizin, nach Be- Erhöhung des Versicherungsschutzes wird in die- rufung zum Professor im Bereich der Hu- sem Fall nicht wirksam. man- oder Zahnmedizin, nach Abschluss einer beruflichen Qualifikation z. B. Fach- Eine Erhöhung der versicherten Berufsunfähig- arztprüfung im Bereich der Human- oder keitsrente muss mindestens 100 Euro monatlich Zahnmedizin), betragen. Erhöhungen sind – im Rahmen unserer • nachhaltige Steigerung des durchschnittli- geltenden Richtlinien – insgesamt begrenzt auf: chen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre vor Optionsausübung im Vergleich • 50 Prozent der zum Erhöhungszeitpunkt zum Gewinn bei Antragstellung um min- versicherten Leistung, destens 30 Prozent, wenn die Versicherte • 5.000 Euro im Monat aller bei Swiss Life Person freiberuflich als Human- oder versicherten Berufsunfähigkeitsrenten. Zahnmediziner tätig ist, Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 49 von 58 [Seite 50] Alle bestehenden Tarifrenten und Bonus- 34 Optionale Gestaltungsmöglichkeiten renten werden dabei addiert. 34.1 Einschluss von Leistungen wegen Ar- Eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente auf beitsunfähigkeit und <<care>>-Option bis zu 5.000 Euro im Monat setzt voraus, dass bei Abschluss des Versicherungsvertrags neben der Wenn Sie den Versicherungsumfang Ihres Vertra- Beantwortung der Antragsfragen eine ärztliche ges im Rahmen der Nachversicherungsgarantie Untersuchung durchgeführt wurde. (gemäß Abschnitt 32 und 33) erhöhen, haben Sie das Recht Ihren Versicherungsschutz zu erwei- Sie können diese ereignisabhängige Nachversi- tern und Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit cherungsgarantie innerhalb von zwölf Monaten (siehe 12.3) und die <<care>>-Option (Pflegeren- nach Eintritt mindestens eines der genannten Er- ten-Zusatzversicherung mit lebenslanger Rente eignisse in Textform und unter Beifügung entspre- bei Pflegebedürftigkeit in Höhe der versicherten chender Nachweise bei uns geltend machen, so- Berufsunfähigkeitsrente) gegen Mehrbeitrag ein- fern die Versicherte Person zum Zeitpunkt des zuschließen, sofern Ihre Vertragskonstellation maßgeblichen Ereignisses das 50. Lebensjahr eine solche Erweiterung zulässt. Für die Erweite- noch nicht vollendet hat und weder berufsunfähig rung gilt der zuletzt versicherte Beruf und der zum im Sinne unserer Bedingungen ist oder war, noch Erweiterungszeitpunkt maßgebliche Tarif. Auf einen Antrag auf Leistungen aus einer gesetzli- eine erneute Risikoprüfung (Abfrage von Gesund- chen, betrieblichen oder privaten Invaliditätsabsi- heitszustand, Beruf und Hobbies) verzichten wir, cherung (z. B. bei Verlust einer Grundfähigkeit, sofern der Einschluss der oben genannten Leis- Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit) gestellt hat tungen zeitgleich mit der Erhöhung des Versiche- oder entsprechende Leistungen erhält oder erhal- rungsumfangs Ihres Vertrages im Rahmen der ten hat. Nachversicherungsgarantie beantragt wird. Diese Eine Erhöhung der versicherten Leistungen ist optionale Gestaltungsmöglichkeit gilt nicht in der von einer wirtschaftlichen Risikoprüfung abhängig. betrieblichen Altersversorgung. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind von der Versicherten Person bereitzustellen. Die wirt- 34.2 Besserstufungsoption schaftliche Risikoprüfung orientiert sich an dem zuletzt versicherten Beruf und den dann bei uns Sie haben das Recht, die Berufseinstufung Ihres geltenden Richtlinien. Diese stellen wir Ihnen auf Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung in fol- Wunsch gerne zur Verfügung. genden Situationen prüfen zu lassen: Für die Erhöhung gelten der zum Erhöhungszeit- • Erstmalige Aufnahme einer anerkannten punkt maßgebliche Tarif und die dem Vertrag zu- Berufsausbildung (auch duales Studium) grunde liegenden Versicherungsbedingungen. Für durch die Versicherte Person (Schulab- den anzupassenden Vertrag vereinbarte Risikozu- schluss an einer Regelschule vorausge- schläge oder Besondere Vereinbarungen gelten setzt), auch für die aus der Erhöhung resultierenden Ver- • Erstmalige Aufnahme eines Vollzeitstudi- tragsteile. Sollte Ihr Vertrag aufgrund der BU- ums durch die Versicherte Person, Wechseloption aus einem Vitalschutz-Vertrag zu- • Erstmalige Aufnahme einer hauptberufli- stande gekommen sein, so werden bereits im Vi- chen selbstständigen, freiberuflichen oder talschutz ausgeübte Erhöhungen im Rahmen der nichtselbstständigen Vollzeittätigkeit Nachversicherungsgarantie auf die hier genann- durch die Versicherte Person nach Ab- ten Grenzen angerechnet. schluss einer anerkannten Ausbildung oder eines anerkannten Studiums, • Abschluss einer anerkannten beruflichen Weiterbildung (z. B. Fachwirt (Bachelor Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 50 von 58 [Seite 51] Professional), Techniker, IHK-geprüfter • Die Versicherte Person ist ein anspruchs- Betriebswirt (Master Professional), Meis- berechtigtes Mitglied in einer Versor- ter) durch die Versicherte Person. gungseinrichtung (Deutsche Rentenversi- • Wechsel der Schulform bzw. der Sekun- cherung oder berufsständisches Versor- darstufe der Versicherten Person gungswerk) • Die Versicherungsdauer Ihres bestehen- Der Antrag auf Überprüfung der Berufseinstufung den Vertrags ist mindestens bis zum voll- muss uns innerhalb von zwölf Monaten nach Vor- endeten 60. Lebensjahr vereinbart. liegen eines der o. g. Ereignisse angezeigt wer- • Ihr Vertrag wird beitragspflichtig geführt. den. Liegt uns der Antrag auf Überprüfung der Be- • Die Versicherte Person erhält oder erhielt rufseinstufung vor, prüfen wir, ob die Einstufung bisher keine Leistungen aus Ihrem Ver- mit Ihrem dann aktuellen Beruf für Sie vorteilhafter trag und hat auch keine Leistungen bean- ist. Wenn die Einstufung mit Ihrem dann aktuellen tragt. Beruf für Sie vorteilhafter ist, erstellen wir einen • Bei Antragstellung auf Verlängerung des Nachtrag zum Versicherungsschein mit der neuen Vertrages prüfen wir, ob der von der Ver- Berufseinstufung. Die Höhe der versicherten Be- sicherten Person ausgeübte Beruf und die rufsunfähigkeitsrente bleibt dabei unverändert. dann aktuellen Annahmerichtlinien das Für den anzupassenden Vertrag vereinbarte Risi- Ablaufalter zulassen. kozuschläge oder Besondere Vereinbarungen gel- ten auch für den Nachtrag. Durch die Verlängerung Ihres Vertrags erhöht sich Ihr Beitrag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. J Verlängerungsgarantie Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, 35 Unter welchen Voraussetzungen können erstellen wir in jedem Fall einen Vorschlag für Sie. Sie Ihren Vertrag ohne erneute Gesund- Wenn Sie mit diesem einverstanden sind, teilen heitsprüfung verlängern? Sie uns das mit. Wir erstellen dann einen Nach- trag zum Versicherungsschein mit der gewünsch- Sollte die Regelaltersgrenze in der Deutschen ten Vertragsverlängerung. Rentenversicherung oder den berufsständischen Versorgungswerken erhöht werden, können Sie die Versicherungs- und Leistungsdauer Ihres Ver- K Kündigung des Vertrags trags um die Zeitspanne verlängern, um die die Regelaltersgrenze in der für die Versicherte Per- 36 Wann und wie können Sie Ihren Vertrag son zutreffenden Versorgungseinrichtung erhöht kündigen? wurde, maximal jedoch um fünf Jahre. Der Antrag auf Verlängerung Ihres Vertrags muss uns gegen- Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum über innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttre- Schluss einer Versicherungsperiode ganz oder ten der Anhebung der Regelaltersgrenze in der teilweise in Textform kündigen. Falls Sie eine vier- Deutschen Rentenversicherung in Textform ange- teljährliche, halbjährliche oder jährliche Beitrags- zeigt werden. zahlung vereinbart haben, können Sie auch früher Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht als zum Ende einer Versicherungsperiode kündi- statt. gen, und zwar mit Frist von einem Monat zum Ende des darauffolgenden Monats. In diesem Fall Die Verlängerung Ihres Vertrags ist nur unter fol- endet die laufende Versicherungsperiode mit Ab- genden Voraussetzungen möglich: lauf dieser Frist. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 51 von 58 [Seite 52] Teilweise Kündigung Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Beiträge im Wesentlichen durch das getra- Eine Teilkündigung wird nur durchgeführt, wenn gene Risiko verbraucht. Des Weiteren müssen wir die verbleibende beitragspflichtige Berufsunfähig- die Kosten für das Einziehen der Beiträge und die keitsrente nicht unter 600 Euro pro Jahr sinkt. Verwaltung der Versicherung aus den Beiträgen bestreiten. Für die Beratung bei Abschluss einer Beitragsrückzahlung Versicherung, insbesondere durch den Vermittler und das Einrichten eines Vertrags entstehen Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht ebenfalls Kosten. verlangen. Kündigung nach Eintritt des Leistungsfalls 37 Welche Folgen hat es, wenn Sie kündi- gen? Anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung werden durch Die Kündigung ist mit Nachteilen verbunden. Kündigung nicht berührt; dies gilt auch dann, Bei Kündigung erlischt die Versicherung, es wenn die Berufsunfähigkeit bereits vor Kündigung wird kein Rückkaufswert fällig. oder Beitragsfreistellung eintrat, aber erst danach anerkannt oder festgestellt wird. Ein Rückkaufs- wert wird auch in diesem Fall nicht fällig. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 52 von 58 [Seite 53] L Erläuterung wichtiger Begriffe Leistungsdauer Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum ab Versi- Bewertungsreserven cherungsbeginn bezeichnet und definiert das Ab- Bewertungsreserven entstehen, wenn der Markt- laufdatum der Leistungsdauer, bis zu dem Leis- wert der Kapitalanlagen über dem handelsrechtli- tungen längstens erbracht werden. chen Buchwert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz (siehe Geschäftsbericht) ausgewie- Natürliche Person sen sind. Mehr zu Bewertungsreserven lesen Sie Bezeichnet einen Menschen mit all seinen Rech- in Kapitel F. ten und Pflichten. Bezugsberechtigter Rechnungsgrundlagen Ist die Person, die die Leistung erhält. Sie bestim- Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation men den Begünstigten im Versicherungsvertrag. basiert auf den Invalidisierungstafeln SL 2025 I NR (N) oder SL 2025 I R (N), den Tafeln SL 2022 Deckungskapital TI, SL 2022 RI und SL 2022 T sowie einem Rech- Ist der Wert der Verpflichtungen, die uns durch nungszins in Höhe von 1,0 Prozent; die Kalkula- den Versicherungsvertrag entstehen. Es wird tion von Swiss Life BU 4U abweichend auf Invali- nach anerkannten Regeln der Versicherungsma- disierungstafeln SL 2025 I NR (A) oder SL 2025 I thematik berechnet. R (A). Deckungsrückstellung Sicherungsvermögen Ist eine handelsrechtlich zu bildende Rückstellung Alle unsere Vermögensgegenstände, mit denen auf der Passivseite der Bilanz. Sie dient dazu, die wir die Ansprüche unserer Versicherungsnehmer künftigen Leistungen sicherzustellen. decken. Erklärungen Sonderpädagogischer Förderbedarf Sind Mitteilungen, die mindestens in Textform er- Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer folgen müssen und einen rechtlichen Charakter Behinderung oder wegen einer Lern- oder Ent- haben können. Beispiel: Mitteilung zu Änderung wicklungsstörung besondere Unterstützung benö- des Begünstigten, Beantragung einer Beitragsfrei- tigen, werden nach ihrem individuellen Bedarf stellung oder Kündigung. sonderpädagogisch gefördert. Die sonderpädagogische Förderung umfasst die Förderschwerpunkte Geltende Richtlinien Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwick- Sind unsere Regeln, in denen beispielsweise be- lung, Hören und Kommunikation, Sehen, geistige schrieben wird, welche Berufe wir zu welchen Entwicklung und körperliche und motorische Ent- Konditionen (z. B. Berufsgruppen) versichern. Be- wicklung. stimmte Berufe können gar nicht oder nur bis zu In der Regel entscheidet die jeweilige Schulauf- bestimmten Höchstsummen, Mindest- und Höch- sichtsbehörde, auf Antrag der Eltern, über den steintrittsaltern oder mit Zuschlägen versichert Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden. Weiterhin werden dort Summengrenzen und die Förderschwerpunkte. Vorher holt sie ein für die medizinische und wirtschaftliche Risikoprü- sonderpädagogisches Gutachten sowie, sofern fung beschrieben. Die medizinische Risikoprüfung erforderlich, ein medizinisches Gutachten der un- bezeichnen wir auch als Gesundheitsprüfung. teren Gesundheitsbehörde ein und beteiligt die El- tern. Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Höchstrichterliche Entscheidung Unterstützung, schlägt sie den Eltern mit Zustim- Ist eine bindende Entscheidung eines obersten mung des Schulträgers mindestens eine allge- Gerichts. Ein solches Gericht kann zum Beispiel meine Schule vor, an der ein Angebot zum Ge- der Bundesgerichtshof sein. meinsamen Lernen eingerichtet ist. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 53 von 58 [Seite 54] Textform Versicherte Person Wenn Sie uns oder wir Ihnen Mitteilungen ma- Ist die Person, für die ein bestimmtes Risiko versi- chen, kann dies in unterschiedlicher Form ge- chert ist. Diese Person ist im Versicherungsschein schehen. Wenn für eine Mitteilung die Textform benannt. Ein Beispiel: Bei einer Berufsunfähig- gefordert ist, bedeutet dies Folgendes: Die Mittei- keitsversicherung versichern wir für diese Person lung kann dann per Brief, E-Mail, in elektronischer das Risiko, dass diese Person ihren Beruf nicht Form über unsere Website oder Telefax erfolgen. mehr ausüben kann. Überschussanteilsätze Versicherungsdauer Dies sind die konkreten Prozentsätze, mit denen Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, inner- wir unsere Versicherungsnehmer an den Über- halb dessen Versicherungsschutz besteht. Sie be- schüssen beteiligen. Sie können sich von Jahr zu stimmt den Endtermin, bis zu dem ein Versiche- Jahr oder auch in der Bezugsgröße unterschei- rungsfall spätestens eintreten muss, damit ein den. Beispiele: 1,0 Prozent des Beitrags oder Leistungsanspruch entstehen kann. 1,5 Prozent des Deckungskapitals. Versicherungsjahr Überschussbeteiligung Sind in der Regel volle zwölf Monate ab dem Zeit- An unseren Überschüssen und den Bewertungs- punkt, zu dem die Versicherung beginnt. Alle Ver- reserven beteiligen wir Sie nach den gesetzlichen sicherungsjahre eines Vertrags beginnen oder en- Vorschriften. Lesen Sie mehr in Kapitel F. den immer zu diesem Zeitpunkt. Beispiel: Die Ver- sicherung beginnt am 1. April um 00.00 Uhr. Ein Überschüsse Versicherungsjahr läuft dann vom 1. April Überschüsse sind die Erträge, die wir erwirtschaf- 00.00 Uhr eines Jahres bis zum 31. März ten abzüglich unserer Aufwendungen. In der Le- 24.00 Uhr des darauffolgenden Jahres. bensversicherung gibt es im Wesentlichen drei Wenn das erste Versicherungsjahr weniger als Überschussarten: Zins-, Risiko- und Kostenüber- zwölf Monate beträgt, sprechen wir von einem schüsse. Lesen Sie dazu Kapitel F. Rumpfbeginnjahr. In diesen Fall verschiebt sich der Beginn des zweiten Versicherungsjahres und Überschussverwendungs-System aller folgenden Versicherungsjahre um die Anzahl Bezeichnet die Art und Weise, wie die zugeteilten der Monate des Rumpfbeginnjahres. Überschussanteile verwendet werden. Versicherungsnehmer Unverzüglich Ist die Person, die unser Vertragspartner ist. Sie Bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Umgangs- schließt den Vertrag mit uns ab und erhält den sprachlich versteht man damit: so schnell wie Versicherungsschein. Grundsätzlich betreffen den möglich. Versicherungsnehmer alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben. Der Versiche- Unzumutbare Härte rungsnehmer kann von der Versicherten Person Ist, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Par- und dem Begünstigten aus der Versicherung ab- tei unbillig oder untragbar ist. Dies kann zum Bei- weichen. spiel in folgendem Fall gegeben sein: Eine unwirk- same Bestimmung entfällt und der Vertrag ist Versicherungsperiode dadurch nicht mehr ausgewogen, weil eine Partei Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbei- einseitig begünstigt wird. Wann eine unzumutbare trags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten ent- Härte vorliegt, richtet sich nach den Umständen sprechend der Beitragszahlungsweise einen Mo- des Einzelfalls. nat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 54 von 58 [Seite 55] Versicherungsschein müssen Sie gut aufheben, da dieser erforderlich Ist eine Urkunde über unseren Versicherungsver- ist, um Leistungen aus der Versicherung zu erhal- trag. Zu Beginn des Vertrags senden wir Ihnen ten. den Versicherungsschein zu. Er enthält wichtige Daten zu Ihrer Versicherung, zum Beispiel: über Versicherungsvertrag die Beiträge, den Beginn der Versicherung oder Ist die rechtliche Grundlage für die Versicherung, die Versicherte Person. Den Versicherungsschein die Sie mit uns abschließen. Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 55 von 58 [Seite 56] M Auszug aus dem Sozialgesetzbuch 3. Verhaltensweisen und psychische Prob- lemlagen: Auszug aus dem Elften Sozialgesetzbuch motorisch geprägte Verhaltensauffälligkei- (SGB XI, Stand 01.01.2017) ten, nächtliche Unruhe, selbstschädigen- des und autoaggressives Verhalten, Be- § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit schädigen von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten gegenüber ande- (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind ren Personen, verbale Aggression, an- Personen, die gesundheitlich bedingte Beein- dere pflegerelevante vokale Auffälligkei- trächtigungen der Selbständigkeit oder der Fähig- ten, Abwehr pflegerischer und anderer un- keiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch an- terstützender Maßnahmen, Wahnvorstel- dere bedürfen. Es muss sich um Personen han- lungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei de- deln, die körperliche, kognitive oder psychische pressiver Stimmungslage, sozial inadä- Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte quate Verhaltensweisen, sonstige pflege- Belastungen oder Anforderungen nicht selbstän- relevante inadäquate Handlungen; dig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussicht- 4. Selbstversorgung: lich für mindestens sechs Monate, und mit min- Waschen des vorderen Oberkörpers, Kör- destens der in § 15 festgelegten Schwere beste- perpflege im Bereich des Kopfes, Wa- hen. schen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, (2) Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheit- An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- lich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstän- und Auskleiden des Unterkörpers, mund- digkeit oder der Fähigkeiten sind die in den fol- gerechtes Zubereiten der Nahrung und genden sechs Bereichen genannten pflegefach- Eingießen von Getränken, Essen, Trin- lich begründeten Kriterien: ken, Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen ei- 1. Mobilität: ner Harninkontinenz und Umgang mit Positionswechsel im Bett, Halten einer Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbe- der Folgen einer Stuhlinkontinenz und wegen innerhalb des Wohnbereichs, Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral Treppensteigen; oder über Sonde, Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kindern bis zu 18 Monaten, die einen au- Erkennen von Personen aus dem nähe- ßergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebe- ren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche darf auslösen; Orientierung, Erinnern an wesentliche Er- eignisse oder Beobachtungen, Steuern 5. Bewältigung von und selbständiger Um- von mehrschrittigen Alltagshandlungen, gang mit krankheits- oder therapiebeding- Treffen von Entscheidungen im Alltagsle- ten Anforderungen und Belastungen: ben, Verstehen von Sachverhalten und In- a) in Bezug auf Medikation, Injektionen, formationen, Erkennen von Risiken und Versorgung intravenöser Zugänge, Gefahren, Mitteilen von elementaren Be- Absaugen und Sauerstoffgabe, Einrei- dürfnissen, Verstehen von Aufforderun- bungen sowie Kälte- und Wärmean- gen, Beteiligen an einem Gespräch; wendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel, Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 56 von 58 [Seite 57] b) in Bezug auf Verbandswechsel und den Bereichen genannten Kriterien die in An- Wundversorgung, Versorgung mit lage 1 dargestellten Kategorien vorgesehen. Die Stoma, regelmäßige Einmalkatheteri- Kategorien stellen die in ihnen zum Ausdruck sierung und Nutzung von Abführme- kommenden verschiedenen Schweregrade der thoden, Therapiemaßnahmen in Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der häuslicher Umgebung, Fähigkeiten dar. Den Kategorien werden in Bezug c) in Bezug auf zeit- und technikinten- auf die einzelnen Kriterien pflegefachlich fundierte sive Maßnahmen in häuslicher Umge- Einzelpunkte zugeordnet, die aus Anlage 1 er- bung, Arztbesuche, Besuche anderer sichtlich sind. In jedem Modul werden die jeweils medizinischer oder therapeutischer erreichbaren Summen aus Einzelpunkten nach Einrichtungen, zeitlich ausgedehnte den in der Anlage 2 festgelegten Punktbereichen Besuche medizinischer oder thera- gegliedert. Die Summen der Punkte werden nach peutischer Einrichtungen, Besuch von den in ihnen zum Ausdruck kommenden Schwe- Einrichtungen zur Frühförderung bei regraden der Beeinträchtigungen der Selbständig- Kindern sowie keit oder der Fähigkeiten wie folgt bezeichnet: d) in Bezug auf das Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder thera- 1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen piebedingter Verhaltensvorschriften; der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigun- 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer gen der Selbständigkeit oder der Fähig- Kontakte: keiten, Gestaltung des Tagesablaufs und Anpas- 3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchti- sung an Veränderungen, Ruhen und gungen der Selbständigkeit oder der Fä- Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen higkeiten, von in die Zukunft gerichteter Planungen, 4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigun- Interaktion mit Personen im direkten Kon- gen der Selbständigkeit oder der Fähig- takt, Kontaktpflege zu Personen außer- keiten und halb des direkten Umfelds. 5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchti- gungen der Selbständigkeit oder der Fä- (3) Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder higkeiten. der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haus- haltsführung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt wer- Jedem Punktbereich in einem Modul werden unter den kann, werden bei den Kriterien der in Abs. 2 Berücksichtigung der in ihm zum Ausdruck kom- genannten Bereiche berücksichtigt. menden Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sowie der § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebe- folgenden Gewichtung der Module die in der An- dürftigkeit, Begutachtungsinstrument lage 2 festgelegten, gewichteten Punkte zugeord- net. Die Module des Begutachtungsinstruments (1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere werden wie folgt gewichtet: der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftig- 1. Mobilität mit 10 Prozent, keit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe ei- 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten nes pflegefachlich begründeten Begutachtungsin- sowie Verhaltensweisen und psychische struments ermittelt. Problemlagen zusammen mit 15 Prozent, 3. Selbstversorgung mit 40 Prozent, (2) Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Mo- dule gegliedert, die den sechs Bereichen in § 14 Abs. 2 entsprechen. In jedem Modul sind für die in Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 57 von 58 [Seite 58] 4. Bewältigung von und selbständiger Um- können aus pflegefachlichen Gründen dem Pfle- gang mit krankheits- oder therapiebeding- gegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Ge- ten Anforderungen und Belastungen mit samtpunkte unter 90 liegen. Der Spitzenverband 20 Prozent, Bund der Pflegekassen konkretisiert in den Richt- 5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer linien nach § 17 Abs. 1 die pflegefachlich begrün- Kontakte mit 15 Prozent. deten Voraussetzungen für solche besonderen Bedarfskonstellationen. (3) Zur Ermittlung des Pflegegrades sind die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in (5) Bei der Begutachtung sind auch solche Krite- jedem Modul zu addieren und dem in der An- rien zu berücksichtigen, die zu einem Hilfebedarf lage 1 festgelegten Punktbereich sowie den sich führen, für den Leistungen des Fünften Buches daraus ergebenden gewichteten Punkten zuzu- vorgesehen sind. Dies gilt auch für krankheitsspe- ordnen. Den Modulen 2 und 3 ist ein gemeinsa- zifische Pflegemaßnahmen. Krankheitsspezifische mer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen der Behand- höchsten gewichteten Punkten entweder des Mo- lungspflege, bei denen der behandlungspflegeri- duls 2 oder des Moduls 3 besteht. Aus den ge- sche Hilfebedarf aus medizinisch-pflegerischen wichteten Punkten aller Module sind durch Addi- Gründen regelmäßig und auf Dauer untrennbarer tion die Gesamtpunkte zu bilden. Auf der Basis Bestandteil einer pflegerischen Maßnahme in den der erreichten Gesamtpunkte sind pflegebedürf- in § 14 Abs. 2 genannten sechs Bereichen ist tige Personen in einen der nachfolgenden Pflege- oder mit einer solchen notwendig in einem unmit- grade einzuordnen: telbaren zeitlichen und sachlichen Zusammen- hang steht. 1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 1: geringe Beeinträchti- (6) Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflege- gungen der Selbständigkeit oder der Fä- grad durch einen Vergleich der Beeinträchtigun- higkeiten, gen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit 2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. den Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchti- Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 entspre- gungen der Selbständigkeit oder der Fä- chend. higkeiten, 3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in (7) Pflegebedürftige Kinder im Alter bis 18 Mona- den Pflegegrad 3: schwere Beeinträchti- ten werden abweichend von den Absätzen 3, 4 gungen der Selbständigkeit oder der Fä- und 6 Satz 2 wie folgt eingestuft: higkeiten, 4. ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten in den 1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigun- den Pflegegrad 2, gen der Selbständigkeit oder der Fähig- 2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in keiten, den Pflegegrad 3, 5. ab 90 bis 100 Gesamtpunkten in den Pfle- 3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in gegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen den Pflegegrad 4, der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten 4. ab 70 bis 100 Gesamtpunkten in den Pfle- mit besonderen Anforderungen an die gegrad 5. pflegerische Versorgung. (4) Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskons- tellationen, die einen spezifischen, außergewöhn- lich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforde- rungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2025_01) Seite 58 von 58
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