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Versicherungsbedingungen
für die Berufsunfähigkeitsversicherung
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung 3
2. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Premium SBU 25 4
3. Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dynamik 21
4. Besondere Bedingungen für das Überschusssystem Fondsanlage 22
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Dokument ausschließlich männliche Personenbezeichnungen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese stellvertretend für alle Geschlechter stehen.
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LVB-002 01.25
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz
der Berufsunfähigkeitsversicherung
§1 Was ist vorläufig versichert? (2) Der vorläufige Versicherungsschutz endet, wenn
(1) Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt und a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versicherung oder
tritt während der Dauer des vorläufigen Versicherungsschutzes einem weiteren Vertrag über vorläufigen Versicherungsschutz
Berufsunfähigkeit ein, so gilt: begonnen hat. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag oder der
weitere Vertrag über vorläufigen Versicherungsschutz mit einem
a) Eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen wir nur, wenn uns die Be- anderen Versicherer abgeschlossen wurde. In diesem Fall ha-
rufsunfähigkeit innerhalb von drei Monaten seit ihrem Eintritt ben Sie uns unverzüglich den Vertragsschluss mitzuteilen.
angezeigt worden ist und eine Berufsunfähigkeitsversicherung
beantragt worden ist. b) Der vorläufige Versicherungsschutz endet zudem, wenn Sie
Ihren Antrag angefochten oder zurückgenommen haben oder
b) Eine gegebenenfalls beantragte Leistungsdynamik der Berufs-
unfähigkeitsrente sowie Leistungen aufgrund Arbeitsunfähig- c) Sie von Ihrem Widerrufsrecht nach § 8 VVG Gebrauch ge-
keit und schwerer Krankheit sind im Rahmen des vorläufigen macht haben oder
Versicherungsschutzes nicht versichert.
d) der Einzug des Einlösungsbeitrages aus von Ihnen zu vertre-
In jedem Fall enden die Leistungen bei Berufsunfähigkeit spätes- tenden Gründen nicht möglich war oder dem Einzug wider-
tens mit dem Ablauf der für die Berufsunfähigkeitsversicherung sprochen worden ist, sofern wir Sie durch eine gesonderte
beantragten Versicherungsdauer. Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge aufmerksam ge-
macht haben.
Für den Begriff der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wird
allein auf die Definition in § 2 der Allgemeinen Versicherungs- e) Der vorläufige Versicherungsschutz endet zudem, wenn Sie
bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Exklusiv einer Ihnen gemäß § 5 Abs.1 und 2 VVG mitgeteilten Abwei-
SBU 25 bzw. § 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für chung des Versicherungsscheins von Ihrem Antrag widerspro-
die Berufsunfähigkeitsversicherung Premium SBU 25 abgestellt. chen haben.
Die in der Besonderen Vereinbarung für Beamte des öffentlichen
Dienstes und Richter bei allgemeiner Dienstunfähigkeit sowie der (3) Jede Vertragspartei kann den Vertrag über den vorläufigen Ver-
Besonderen Vereinbarung zum Versicherungsschutz bei Polizei- sicherungsschutz ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Unsere
dienstunfähigkeit enthaltenen Definitionen der Berufsunfähigkeit Kündigungserklärung wird jedoch erst nach Ablauf von zwei Wo-
finden im Rahmen des vorläufigen Versicherungsschutzes keine chen nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Anwendung.
(2) Aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes leisten wir bei §4 In welchen Fällen ist der vorläufige Versi-
Berufsunfähigkeit maximal eine Höchstrente von 12.000 EUR cherungsschutz ausgeschlossen?
jährlich.
Unsere Leistungspflicht ist ausgeschlossen für Versicherungsfälle
Diese Begrenzung gilt auch dann, wenn höhere Leistungen von aufgrund von Ursachen, nach denen im Antrag gefragt ist und von
Ihnen beantragt oder mehrere Anträge für dieselbe versicherte denen die versicherte Person vor ihrer Unterzeichnung Kenntnis
Person bei uns gestellt worden sind. Bei mehreren Anträgen für hatte, auch wenn diese im Antrag angegeben wurden. Dies gilt
dieselbe versicherte Person bzw. bei mehreren Bezugsberechtig- nicht für Umstände, die für den Eintritt des Versicherungsfalles
ten erfolgt eine anteilige Kürzung der Leistungen. nur mitursächlich geworden sind.
Der vorläufige Versicherungsschutz gilt nur bei Stellung eines
rechtsverbindlichen Antrags auf Abschluss einer Berufsunfä- §5 Was kostet Sie der vorläufige Versiche-
higkeitsversicherung. Bei Einreichung sog. “Probeanträge“, rungsschutz?
d.h. Anträge, die z.B. zum Zweck einer Risikovoranfrage ge-
stellt werden, besteht kein vorläufiger Versicherungsschutz. Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir keinen be-
sonderen Beitrag. Erbringen wir aber Leistungen aufgrund des
vorläufigen Versicherungsschutzes, so behalten wir ein Entgelt
§2 Unter welchen Voraussetzungen besteht ein. Das Entgelt entspricht dem Beitrag für das erste Versiche-
vorläufiger Versicherungsschutz? rungsjahr des beantragten Versicherungsvertrages. Wir berech-
nen Ihnen jedoch nicht mehr als den Tarifbeitrag für die Höchst-
Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass rente gemäß § 1 Abs. (2). Bereits gezahlte Beiträge rechnen wir
an.
a) der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei Mo-
nate nach der Unterzeichnung des Antrages liegt und
§6 Wie ist das Verhältnis zur beantragten Versi-
b) uns eine Ermächtigung zum Beitragseinzug erteilt oder der cherung und wer erhält die Leistungen aus
Einlösungsbeitrag für die beantragte Versicherung gezahlt
worden ist und dem vorläufigen Versicherungsschutz?
c) Sie das Zustandekommen der Versicherung nicht von einer (1) Soweit in diesen Bedingungen nichts Anderes bestimmt ist, finden
besonderen Bedingung abhängig gemacht haben und die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die beantragte
Versicherung Anwendung. Dies gilt insbesondere für die dort ent-
d) Ihr Antrag sich im Rahmen der von uns gebotenen Tarife und haltenen Einschränkungen und Ausschlüsse.
Bedingungen bewegt. Eine Überschussbeteiligung erfolgt jedoch nicht.
(2) Ein im Antrag festgelegtes Bezugsrecht gilt auch für die Leistun-
§3 Wann beginnt und endet der vorläufige Ver- gen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz.
sicherungsschutz?
(1) Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag, an dem
Ihr Antrag bei uns eingeht, spätestens jedoch mit dem dritten Tag
nach der Unterzeichnung des Antrages.
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LVB-002 01.25
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Premium SBU 25
Inhaltsverzeichnis
Welche Leistungen erbringen wir? §1 Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Eintritt der
Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, schwerer Krankheit
Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? §2 oder Arbeitsunfähigkeit? § 17
Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? §3 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 18
Wann liegt eine schwere Krankheit (Dread Disease) vor? §4 Wer erhält die Versicherungsleistung? § 19
Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? §5 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? § 20
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? §6 Unter welchen Voraussetzungen ist eine
Nachversicherung möglich? § 21
In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? § 7
Können Sie die Berufsgruppeneinstufung überprüfen lassen? § 22
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? §8
Wann können Sie Ihren Versicherungsvertrag verlängern? § 23
Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? §9
Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? § 24
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 10
Wo ist der Gerichtsstand? § 25
Wann können Sie die Versicherung kündigen oder beitragsfrei
stellen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistung? § 11 Unter welchen Voraussetzungen können die
vorstehenden Bedingungen geändert werden? § 26
Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? § 12
Können Ihre Beiträge angepasst werden? § 27
Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn
Leistungen verlangt werden? § 13 Was gilt bei Änderungen Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
Sonstige Mitteilungspflichten. § 28
Welche Unterstützung erhalten Sie von uns im Leistungsfall? § 14
An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab? § 15 nicht zufrieden sind? § 29
Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit bzw.
Pflegebedürftigkeit? § 16
§1 Welche Leistungen erbringen wir? dieser Berufsunfähigkeitsversicherung pflegebedürftig im Sinne
des § 2 Abs. (13) – (17) und liegt der Grad der Berufsunfähigkeit
Leistungen bei Berufsunfähigkeit unter 50 %, so erbringen wir dennoch - längstens bis zum Ende
der vereinbarten Leistungsdauer - die unter Abs. (1) a) bis c) ge-
(1) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer zu nannten Versicherungsleistungen.
mindestens 50 % berufsunfähig im Sinne dieser Bedingungen,
so erbringen wir – längstens bis zum Ende der vereinbarten Leis- Leistungen bei Einschluss einer zusätzlichen Pflegerente -
tungsdauer – folgende Leistungen, sofern diese mitversichert sind: SBU PFLEGEplus
a) Beitragsbefreiung (3) Haben Sie mit uns eine zusätzliche Pflegerente (SBU PFLEGEplus)
vereinbart, erbringen wir diese bei Vorliegen der Voraussetzun-
Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht gen des § 2 Abs. (13) – (17) ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu-
sätzlich neben der Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe,
b) Berufsunfähigkeitsrente solange die versicherte Person lebt. Für die Leistungsdauer der
Berufsunfähigkeitsrente selbst gilt Abs. (8).
Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir
monatlich im Voraus. Tritt eine Berufsunfähigkeit im Sinne die- Zudem erhöht sich die Pflegerente bei Dynamisierung der Be-
ser Bedingungen während des Monats ein, erfolgt eine anteili- rufsunfähigkeitsrente nach Abs. (1) c) im prozentual vereinbarten
ge Zahlung. Verhältnis zur Berufsunfähigkeitsrente. Die Dynamisierung der
Pflegerente endet mit Ablauf der Leistungsdauer aus der Berufs-
c) Leistungsdynamik der Berufsunfähigkeitsrente unfähigkeitsrente, unabhängig davon, ob infolge Pflegebedürftig-
keit weiterhin die Pflegerente geleistet wird.
Erhöhung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente entspre-
chend dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein Die Höhe der dann zu leistenden Pflegerente bemisst sich in
dokumentierten Dynamiksatz. Die Erhöhungen erfolgen jeweils diesem Fall nach dem vereinbarten prozentualen Verhältnis zur
zum Jahrestag des Versicherungsbeginns, erstmals zum Jah- zuletzt versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
restag des Versicherungsbeginns, der auf den Eintritt der Be-
rufsunfähigkeit folgt. Für die Zahlungsmodalitäten gilt Abs. (1) b) entsprechend.
Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit als 50 % be- Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
steht kein Anspruch auf diese Versicherungsleistungen.
(4) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer dieser
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Berufsunfähigkeitsversicherung arbeitsunfähig im Sinne des § 3, so
erbringen wir folgende Leistungen:
(2) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer
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a) Beitragsbefreiung für die Zeit nach Ablauf der Karenzzeit. Während der Karenzzeit be-
steht kein Leistungsanspruch auf die Berufsunfähigkeits-, Arbeits-
Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht, insgesamt für unfähigkeitsrente oder auf die Rente wegen schwerer Krankheit.
maximal 36 Monate.
Endet die Berufsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit und tritt da-
b) Arbeitsunfähigkeitsrente nach innerhalb von 24 Monaten erneut aufgrund derselben me-
dizinischen Ursache Berufsunfähigkeit im Sinne des § 2 bzw.
Zahlung einer Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe der vereinbarten Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 3 ein, so werden bereits zu-
Berufsunfähigkeitsrente. Die Arbeitsunfähigkeitsrente zahlen rückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
wir monatlich rückwirkend, insgesamt für maximal 36 Monate.
Ist eine Karenzzeit vereinbart, wird diese auf die maximale Leis- Die vereinbarte Karenzzeit findet nur auf die Rentenleistungen
tungsdauer von 36 Monaten angerechnet. aus der Berufsunfähigkeitsrente, der Arbeitsunfähigkeitsrente
und die Rentenleistung wegen schwerer Krankheit, nicht auf die
Leistungen wegen schwerer Krankheit (Dread Disease) Beitragsbefreiung oder eine vereinbarte Pflegerente Anwendung.
(5) Erkrankt die versicherte Person während der Versicherungsdauer, Erlöschen des Anspruchs
frühestens nach Beginn des Versicherungsschutzes, an einer der
unter § 4 beschriebenen schweren Krankheit (Dread Disease) er- (8) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeitsrente
bringen wir folgende Leistungen: erlischt, wenn
a) Beitragsbefreiung a) der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % sinkt,
Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht, maximal für b) eine andere Tätigkeit nach § 2 Abs. (3) konkret ausgeübt wird,
24 Monate.
c) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit die Pflegebe-
b) Rentenleistung wegen schwerer Krankheit dürftigkeit nach § 2 Abs. (13) – (17) wegfällt,
Zahlung einer Rente wegen schwerer Krankheit in Höhe der ver- d) zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person stirbt,
einbarten Berufsunfähigkeitsrente, maximal für 24 Monate. Die
Rente wegen schwerer Krankheit zahlen wir monatlich im Vor- e) im Fall des § 2 Abs. (6) die Voraussetzungen für die Zahlung
aus. Ist eine Karenzzeit vereinbart, wird diese auf die maximale einer vollen Erwerbsminderungsrente entfallen und der Träger
Leistungsdauer von 24 Monaten angerechnet. der Deutschen Rentenversicherung die Zahlung der unbefris-
teten Rente wegen voller Erwerbsminderung einstellt,
Entstehen der Ansprüche
f) im Fall des § 2 Abs. (5) das vollständige oder teilweise Tätig-
(6) Der Anspruch auf die Beitragsbefreiung (Abs. (1) a)) und eine keitsverbot wieder aufgehoben wird oder
vereinbarte Pflegerente (Abs. (3)) besteht ab dem Tag, an dem
die Berufsunfähigkeit bzw. die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. g) die vertragliche Leistungsdauer endet.
Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente (Abs. (1) b)) entsteht,
sofern keine Karenzzeit vereinbart wurde, ebenfalls ab dem Tag, Der Anspruch auf die Pflegerente erlischt,
an dem Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
a) zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person stirbt oder
Bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 3 Abs. (1) entsteht der Anspruch
auf Arbeitsunfähigkeitsrente (Abs. (4) b)), sofern keine Karenzzeit b) wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 2 Abs. (13) -
vereinbart wurde, rückwirkend ab dem Tag des Beginns der er- (17) mehr vorliegt.
sten ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch auf
Beitragsbefreiung (Abs. (4) a)) entsteht ab dem Tag, an dem die (9) Der Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit (Rente
Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist. und Beitragsbefreiung) erlischt,
Bei schwerer Krankheit gemäß § 4 Abs. (1) entsteht der An- a) wenn keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 3 Abs. (1) mehr
spruch auf die Beitragsbefreiung (Abs. (5) a)) ab dem 1. des auf vorliegt, spätestens nach Überschreiten der maximalen Leis-
die Diagnosestellung gemäß § 4 Abs. (1) folgenden Monats, so- tungsdauer von 36 Monaten,
fern die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt. Der Anspruch
auf Rentenleistung (Abs. (5) b)) entsteht, sofern keine Karenzzeit b) wenn die versicherte Person stirbt,
vereinbart wurde, ebenfalls ab dem 1. des Monats, welcher auf
die Diagnosestellung durch einen entsprechenden Facharzt folgt. c) bei Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit (§ 2), oder
Anerkennung von Leistungen wegen schwerer Krankheit oder
Es ist nicht möglich, dass Sie für denselben Zeitraum parallel
Leistungen wegen d) wenn die vertragliche Leistungsdauer endet.
- Berufsunfähigkeit/Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfähigkeit (10) Der Anspruch auf Leistungen wegen schwerer Krankheit (Ren-
oder tenzahlung und Beitragsbefreiung) erlischt
- Berufsunfähigkeit/Pflegebedürftigkeit und schwerer Krankheit
oder a) nach Ablauf von 24 Monaten oder
- schwerer Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
b) wenn die versicherte Person stirbt oder
erhalten.
c) bei Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit (§ 2) oder
Karenzzeit
d) wenn die vertragliche Leistungsdauer endet.
(7) Ist eine Karenzzeit vereinbart, so entsteht der Anspruch auf die
Berufsunfähigkeitsrente bzw. Arbeitsunfähigkeitsrente erst mit (11) Endet unsere Leistungspflicht innerhalb eines Beitragszahlungs-
dem Ablauf der Karenzzeit, sofern die Berufsunfähigkeit nach § 2 abschnitts, so sind für den Zeitraum von der Beendigung unserer
bzw. die Arbeitsunfähigkeit nach § 3 während der Karenzzeit un- Leistungspflicht bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin die
unterbrochen bestanden hat und bei deren Ablauf noch andauert. Beiträge anteilig zu zahlen.
Im Fall der schweren Krankheit entsteht der Anspruch auf Ren-
tenleistung mit Ablauf der vereinbarten Karenzzeit unabhängig Beitragszahlung während der Anspruchsprüfung
davon, ob sich der gesundheitliche Zustand der versicherten Per-
son gebessert hat. (12) Bis zu unserer Erklärung über die Leistungspflicht müssen Sie die
Beiträge in voller Höhe weiter entrichten; wir werden diese jedoch
Die Karenzzeit beginnt an dem Tag, an dem die Berufsunfähigkeit bei Anerkennung der Leistungspflicht zurückzahlen.
bzw. Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist. Im Fall der schweren Krank-
heit beginnt die Karenzzeit ab dem 1. des auf die Diagnosestellung Auf Ihren Antrag in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) hin wer-
folgenden Monats. Wir erbringen die Rentenleistung nur und erst den wir die Beiträge stunden
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a) bis zu unserer Erklärung über die Leistungspflicht; de Rentenansprüche angerechnet.
b) im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bis zur rechts- Die Umorganisationshilfe kann nur einmal während der gesamten
kräftigen Entscheidung. Vertragsdauer in Anspruch genommen werden.
Die Stundung endet Leistungsausschluss
- bei a) mit Zugang unserer Leistungsentscheidung; (17) Wurden Leistungsausschlüsse oder besondere Vereinbarungen
zu Art und Umfang des Versicherungsschutzes getroffen, so gel-
- bei b) mit rechtskräftiger Beendigung des gerichtlichen Ver- ten diese sowohl für die Leistung bei Berufsunfähigkeit als auch
fahrens. bei Pflegebedürftigkeit, bei Arbeitsunfähigkeit und bei Leistungen
wegen schwerer Krankheit.
Zum Ablauf der Stundung sind alle bis dahin ausstehenden Bei-
träge unverzüglich nachzuzahlen. Gleichzeitig ist die Beitragszah-
lung wieder aufzunehmen. §2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser
Bedingungen?
Sofern die Zahlung der gestundeten Beiträge in einer Summe
nicht möglich sein sollte, kann auf Ihren Antrag hin Berufsunfähigkeit
- ein Ausgleich durch Verrechnung mit dem Deckungskapital (1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge
oder den Überschussanteilen, sofern in ausreichender Höhe Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls (auch altersent-
vorhanden oder sprechend), die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich min-
- eine Ratenzahlung über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten destens sechs Monate ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er
ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht
vereinbart werden. Bei der Verrechnung mit dem Deckungskapital mehr ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit ausübt, zu
können Sie zwischen einer Herabsetzung der Versicherungsleis- der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist
tung oder einer Erhöhung der Beiträge wählen. und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Für die während der Leistungsprüfung gestundeten Beiträge und Ist die versicherte Person als Selbstständiger, Freiberufler, mit-
eine eventuelle Rückzahlung in Raten erheben wir keine Stun- arbeitender Betriebsinhaber, beherrschender Gesellschafter-Ge-
dungszinsen. schäftsführer oder in einer vergleichbaren Stellung tätig, d.h.
Arbeitnehmer mit Direktionsbefugnis, so liegt Berufsunfähigkeit im
zuletzt ausgeübten Beruf darüber hinaus erst dann vor, wenn trotz
(13) Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten zumutbarer Umorganisation des Betriebes oder Arbeitsplatzes sich
Leistungen erhalten Sie ggf. weitere Leistungen aus der Über- der versicherten Person keine von ihr gesundheitlich noch zu be-
schussbeteiligung (siehe § 5). wältigenden Tätigkeitsfelder eröffnen bzw. verbleiben, in welchen
sie mehr als 50 % mitarbeiten kann.
Auslandsaufenthalt
Eine Umorganisation ist zumutbar,
(14) Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Dies gilt auch, wenn Sie
Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. - wenn die hierfür erforderlichen Maßnahmen betrieblich sinn-
voll und wirtschaftlich zweckmäßig sind sowie keinen erheb-
Wiedereingliederungshilfe lichen Kapitaleinsatz erfordern,
- die versicherte Person eine unveränderte Stellung hinsichtlich
(15) Hat die versicherte Person mindestens zwei Jahre ununterbro- Weisungs- und Direktionsbefugnis innehat,
chen eine Berufsunfähigkeitsrente nach Abs. (1) b) bezogen, und - die bisherige Lebensstellung der versicherten Person gewahrt
stellen wir die Rentenzahlung ein, weil Berufsunfähigkeit im Sinne bleibt (hierzu zählt auch, dass eine damit verbundene Einkom-
dieser Bedingungen nicht mehr vorliegt (Wiedereingliederung), mensreduzierung zumutbar sein muss, siehe Abs. (3)) und
zahlen wir als Einmalbetrag eine Wiedereingliederungshilfe in - die Umorganisation nicht zulasten der Gesundheit der versi-
Höhe der sechsfachen versicherten Monatsrente, max. insge- cherten Personen geht.
samt 9.000 EUR, höchstens jedoch den Betrag, der bei fortbe-
stehender Berufsunfähigkeit bis zum Ablauf der Leistungsdauer Zur Beurteilung der umorganisationsbedingten Einkommensmin-
noch zu zahlen wäre. Anstelle des Einmalbetrages zahlen wir die derung sind uns geeignete Unterlagen (z. B. Betriebswirtschaftli-
Wiedereingliederungshilfe auf Antrag monatlich für die Dauer von che Auswertung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, etc.) der
sechs Monaten, längstens jedoch bis zum Ablauf der Leistungs- letzten drei Jahre vor Eintritt der Berufsunfähigkeit einzureichen.
dauer bzw. bis zum Tod der versicherten Person. Die Höhe der Wenn keine Berufsunfähigkeit vorliegt, weil die versicherte Person
monatlichen Wiedereingliederungshilfe entspricht der Berufsun- ihren Betrieb umorganisieren könnte, zahlen wir eine einmalige
fähigkeitsrente, max. aber 1.500 EUR pro Monat. Umorganisationshilfe gemäß § 1 Abs. (16).
Tritt innerhalb eines Jahres nach Wiedereingliederung erneut Wir verzichten auf eine Prüfung der Umorganisation, wenn die ver-
Berufsunfähigkeit aus denselben medizinischen Gründen ein und sicherte Person
wird deshalb wieder eine Leistung erbracht, wird die gezahlte
Wiedereingliederungshilfe darauf angerechnet. - eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat
und
Die Wiedereingliederungshilfe kann mehrmals in Anspruch ge- - zu mindestens 90 Prozent der täglichen Arbeitszeit Bürotätig-
nommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen dem keiten ausübt.
Zeitpunkt, zu welchem die Leistungen beendet wurden und dem
Zeitpunkt, ab welchem erneut Leistungen wegen Berufsunfähig- Wir verzichten ebenfalls auf eine Prüfung der Umorganisation,
keit erbracht werden, mindestens 24 Monate liegen, in welchen wenn der Betrieb der versicherten Person weniger als elf Mitarbei-
Beitragszahlungen erbracht wurden. ter beschäftigt. Zu den Mitarbeitern zählt auch der Betriebsinhaber,
nicht jedoch Auszubildende, Praktikanten und Werkstudenten.
Bei Einstellung der Arbeitsunfähigkeitsrente besteht kein An-
spruch auf Wiedereingliederungshilfe. (2) Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls (auch altersent-
Umorganisationshilfe sprechend), die ärztlich nachzuweisen sind, zu mindestens 50 %
außerstande gewesen, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er
(16) Liegt nur deshalb keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszu-
vor, weil eine Umorganisation zumutbar ist (vgl. § 2 Abs. (1)), er- üben und hat sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit aus-
bringen wir eine einmalige Umorganisationshilfe in Höhe von 12 geübt, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der
Monatsrenten, höchstens jedoch 30.000,00 EUR. Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, so gilt
dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit.
Tritt innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Leistung der
Umorganisationshilfe aus gleichem medizinischen Grund Berufs- (3) Berufsunfähigkeit liegt nicht oder nicht mehr vor, wenn die versi-
unfähigkeit ein, wird die Umorganisationshilfe auf neu entstehen- cherte Person eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Aus-
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bildung, Fähigkeiten und bisherigen Lebensstellung entspricht Schuljahres allein gilt nicht als Berufsunfähigkeit.
und in der der Grad der Berufsunfähigkeit geringer als 50 % ist. Als allgemeine Schulen gelten allgemeinbildende und berufliche
Damit verzichten wir auf die so genannte abstrakte Verweisung. Schulen in staatlicher, privater oder kirchlicher Trägerschaft. Allge-
meine Schulen in der Primarstufe sind Grundschulen, allgemeine
Als der bisherigen Lebensstellung entsprechend wird dabei nur Schulen in der Sekundarstufe I sind Hauptschulen, Mittelschulen,
eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen und, allgemeine
Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung Schulen in der Sekundarstufe II sind die gymnasiale Oberstufe
und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau der bislang an einem Gymnasium, beruflichem Gymnasium, Fachgymnasium
ausgeübten beruflichen Tätigkeit absinkt. Die für die versicherte oder an einer Gesamtschule sowie Berufsfachschulen, Fachober-
Person zumutbare Einkommensreduzierung richtet sich dabei schulen und Berufsoberschulen.
nach dem jeweiligen konkreten Einzelfall und der höchstrichter-
lichen Rechtsprechung. Eine Einkommensreduzierung von mehr (8) Ist die versicherte Person Schüler im Sinne des Abs. (7) und ist sie
als 20 % im Vergleich zum jährlichen Bruttoarbeitseinkommen vor sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung
Eintritt der Berufsunfähigkeit sehen wir jedoch als nicht mehr zu- oder Unfallfolgen so eingeschränkt gewesen, dass sie außerstan-
mutbar an. Statt des jährlichen Bruttoeinkommens ist bei Selbst- de war, als Schüler an einem regulären Schulunterricht an einer
ständigen, Freiberuflern und mitarbeitenden Betriebsinhabern der allgemeinen Schule der Primarstufe, der Sekundarstufe I oder
durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre vor Sekundarstufe II ohne spezielle Förderung teilzunehmen und hat
Eintritt der Berufsunfähigkeit entscheidend. sie auch keine andere, ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bis-
Sollte die höchstrichterliche Rechtsprechung einen niedrigeren herigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit konkret ausgeübt,
Prozentsatz festlegen, werden wir diesen anwenden. Im begrün- gilt die Fortdauer dieses Zustands rückwirkend von Beginn an als
deten Einzelfall kann auch schon eine geringere Minderung des Berufsunfähigkeit.
Einkommens nicht zumutbar sein.
Berufsunfähigkeit bei Studenten
(4) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und
werden später Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, (9) Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufs-
wird für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit die vor dem Aus- unfähigkeit Student im Vollzeitstudium an einer staatlich aner-
scheiden ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbun- kannten Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie inner-
dene Lebensstellung zu Grunde gelegt. Dies gilt sowohl für ein halb der Europäischen Union, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit
vorübergehendes Ausscheiden als auch für ein endgültiges Aus- wie folgt:
scheiden aus dem Berufsleben.
Berufsunfähigkeit liegt für Studenten vor, wenn die versicherte
Berufsunfähigkeit infolge eines Tätigkeitsverbots Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls
(Infektionsklausel) (auch altersentsprechend), die ärztlich nachzuweisen sind, vor-
aussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, ihr Studi-
(5) Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn eine gesetzliche Vor- um fortzusetzen und sie auch keinen anderen Studiengang absol-
schrift oder eine behördliche Verfügung der versicherten Person viert oder eine ihrem Studium entsprechende berufliche Tätigkeit
wegen ihrer Infektion verbietet, ihre bisherige berufliche Tätigkeit konkret ausübt.
für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % (teilweises
Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG) oder vollständig (vollständiges Als eine ihrem Studium entsprechende berufliche Tätigkeit wird
Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG) fortzuführen. Präventive Allge- dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich ge-
meinverfügungen sind von dieser Regelung nicht erfasst. Das ringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und deren damit
Verbot muss sich auf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten verbundene Lebensstellung aus finanzieller und sozialer Sicht der
erstrecken. Lebensstellung entspricht, die regelmäßig mit dem erfolgreichen
Abschluss des Studiums der versicherten Person erreicht wird.
Berufsunfähigkeit liegt dagegen jedoch nicht vor, sofern die ver-
sicherte Person für die Dauer des Verbots von ihrem Arbeitgeber (10) Ist die versicherte Person Student im Sinne des Abs. (9) und ist sie
mit einer anderen Tätigkeit betraut wird oder wenn die versicherte sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung
Person eine ihrer Ausbildung und Erfahrung entsprechende Tä- oder Kräfteverfalls (auch altersentsprechend), die ärztlich nachzu-
tigkeit tatsächlich ausübt und diese Tätigkeit ihrer bisherigen Le- weisen sind, außerstande gewesen, ihr Studium an einer staatlich
bensstellung entspricht. anerkannten Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie
innerhalb der Europäischen Union fortzusetzen und hat sie auch
Soweit auf § 31 IfSG Bezug genommen wird, ist die am 01.01.2025 keinen anderen Studiengang absolviert oder eine ihrem Studium
geltende Fassung der Vorschriften gemeint. entsprechende berufliche Tätigkeit ausgeübt, so gilt die Fortdauer
dieses Zustands rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeit infolge voller Erwerbsminderung
Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden
(6) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn
(11) Befindet sich die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts
- und solange die versicherte Person von einem Träger der ge- der Berufsunfähigkeit in einer Berufsausbildung in einem staat-
setzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutsch- lich anerkannten Ausbildungsberuf und hat noch nicht die Hälfte
land, allein aus medizinischen Gründen anerkannte unbefris- oder mehr der gesetzlich vorgesehenen Ausbildungszeit zurück-
tete Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, gelegt, so gilt Folgendes: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die
versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräf-
- die versicherte Person bei Eintritt der Voraussetzungen zur teverfalls (auch altersentsprechend), die ärztlich nachzuweisen
vollen Erwerbsminderung mindestens das 55. Lebensjahr voll- sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist,
endet hat und ihre zuletzt betriebene Ausbildung, so wie sie ohne gesundheit-
liche Beeinträchtigung ausgestaltet war, fortzusetzen und auch
- der Vertragsbeginn bei Eintritt der Voraussetzungen zur vollen keine andere berufliche oder schulische Ausbildung ausübt, die
Erwerbsminderung mindestens zehn Jahre zurück liegt. ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht sowie keine berufliche
Tätigkeit ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer
Berufsunfähigkeit bei Schülern bisherigen Lebensstellung entspricht.
(7) Bei Schülern liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Hat die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsun-
Person durch Krankheit, Körperverletzung oder Unfallfolgen für fähigkeit in einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten
mindestens sechs Monate so eingeschränkt ist, dass sie außer- Ausbildungsberuf die Hälfte oder mehr der gesetzlich vorgesehe-
stande ist, als Schüler am Unterricht an einer allgemeinen Schule nen Ausbildungszeit zurückgelegt, so gilt Folgendes: Berufsunfä-
in der Primarstufe, Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II ohne higkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Kör-
spezielle Förderung teilzunehmen und auch keine andere, ihrer perverletzung oder Kräfteverfalls (auch altersentsprechend), die
Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung ent- ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Mo-
sprechende Tätigkeit konkret ausübt. nate außerstande ist, ihre zuletzt betriebene Ausbildung, so wie sie
ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, fortzuset-
Eine spezielle Förderung ist anzunehmen, wenn der Besuch zen und auch keine andere berufliche oder schulische Ausbildung
einer Förderschule/Sonderschule oder sonderpädagogischen sowie keine berufliche Tätigkeit ausübt, die ihrer Ausbildung und
Maßnahme regelmäßig erforderlich sind. Das Wiederholen eines Erfahrung sowie der Lebensstellung entspricht, die die versicherte
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[Seite 8]
Person regelmäßig mit erfolgreichem Abschluss der vor Eintritt der - die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne
Berufsunfähigkeit begonnenen Ausbildung erlangen würde. Hilfe einer anderen Person aufstehen kann oder wenn die ver-
sicherte Person der Bewahrung bedarf.
(12) Ist die versicherte Person Auszubildende im Sinne des Abs. 11
und ist sie sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Kör- Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer
perverletzung oder Kräfteverfalls (auch altersentsprechend), die seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder an-
ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, ihre Ausbil- dere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige
dung, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen aus- Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann.
gestaltet war, fortzusetzen und hat sie auch keine andere Aus-
bildung oder eine ihrer Ausbildung und Erfahrung entsprechende (16) Pflegebedürftigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt außer-
berufliche Tätigkeit ausgeübt, so gilt die Fortdauer dieses Zu- dem vor, wenn bei der versicherten Person seit mindestens sechs
stands rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeit. Monaten mittelschwere oder schwere Hirnleistungsstörungen, die
durch Unfall oder Erkrankung verursacht wurden, vorliegen und
Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit in deren Folge die versicherte Person kontinuierliche Aufsicht be-
nötigt, weil sie sich oder andere sonst erheblich gefährden würde
(13) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge (mittelschwere oder schwere Demenz).
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls (auch altersent-
sprechend) voraussichtlich für mindestens sechs Monate unun- Eine mittelschwere oder schwere Demenz im Sinne dieser Be-
terbrochen so hilflos ist, dass sie für die in Abs. (14) genannten dingungen ist dann gegeben, wenn mindestens ein Schweregrad
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen 5 „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“, ermittelt über die
im Ablauf des täglichen Lebens auch bei Einsatz technischer und Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg vorliegt. Dies
medizinischer Hilfsmittel täglich der Hilfe einer anderen Person ist durch einen Facharzt (Neurologen) auf Basis einer ausführ-
bedarf. Die Pflegedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen. lichen Befunderhebung mit körperlicher sowie psychopatholo-
gischer Untersuchung und unter Verwendung psychometrischer
(14) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls ist die Art Tests zu bestätigen. Zur Bestätigung der Diagnose können Wie-
und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch eine an- derholungsuntersuchungen gefordert werden.
dere Person. Bei der Bewertung wird die nachstehende Punkte-
tabelle zugrunde gelegt: wir leisten bei zwei oder mehr Punkten. Leichte oder mäßige Hirnleistungsstörungen sind keine mittel-
schwere oder schwere Demenz im oben genannten Sinn und
Die versicherte Person benötigt Hilfe bei(m) erfüllen die Leistungsvoraussetzungen nicht.
- Mobilität: 1 Punkt (17) Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren
Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls un-
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Inan- berücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht
spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – nur mit Un- als vorübergehend, wenn sie nach sechs Monaten noch anhält.
terstützung einer anderen Person in der Lage ist, sich auf ebenem
Grund in Räumen fortzubewegen. (18) Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen pflege-
bedürftig (Abs. (13) – (17)) gewesen, so gilt dieser Zustand von
- An- und Auskleiden: 1 Punkt Beginn an als Pflegebedürftigkeit.
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Be- Günstigerprüfung bei Pflegebedürftigkeit
nutzung krankengerechter Kleidung – die Hilfe einer anderen Per-
son benötigt, um sich an- oder auszukleiden und ggf. ein medizi- (19) Wir werden bei der Prüfung unserer Leistungspflicht in Folge Pfle-
nisches Korsett oder eine Prothese anzulegen und zu befestigen. gebedürftigkeit nach Abs. (14) – (16) von der für Sie jeweils güns-
tigeren Definition ausgehen und diese unserer Leistungsprüfung
- Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken: 1 Punkt zugrunde legen.
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Be- Günstigerprüfung für Teilzeitkräfte
nutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße – zube-
reitete und servierte Mahlzeiten nicht ohne Hilfe einer anderen (20) Übt die versicherte Person
Person zu sich nehmen kann.
- bei Eintritt des Leistungsfalles eine weisungsgebundene und
- Körperpflege: 1 Punkt sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus bzw. ist in einer
Versorgungseinrichtung pflichtversichert, die der gesetzlichen
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Hilfe einer Rentenversicherung gleichgestellt ist und
anderen Person beim Waschen, bei der Zahnreinigung, beim
Kämmen und beim Rasieren benötigt. - wird diese Tätigkeit bei Eintritt des Leistungsfalles zeitlich ein-
geschränkt gemäß § 2 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Baden und Duschen: 1 Punkt (Stand. 01.01.2025) ausgeübt, d.h. ist die regelmäßige Wo-
chenarbeitszeit kürzer als die eines vergleichbaren vollzeitbe-
Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person ohne die schäftigten Arbeitnehmers
Hilfe einer anderen Person weder baden noch duschen kann.
erfolgt durch uns eine Günstigerprüfung.
- Verrichten der Notdurft: 1 Punkt
In diesem Fall wird zunächst geprüft, ob die versicherte Person
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstüt- berufsunfähig im Sinne dieser Bedingungen ist. Ist dies der Fall,
zung einer anderen Person benötigt, weil erhält die versicherte Person die vereinbarten Leistungen bei Be-
rufsunfähigkeit.
• sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
• sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel Stellt sich jedoch heraus, dass keine bedingungsgemäße Berufs-
verrichten kann oder unfähigkeit vorliegt, so wird zugunsten der versicherten Person
• der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann. zusätzlich geprüft, ob sie ihre berufliche Teilzeittätigkeit in ihrer
konkreten Ausgestaltung noch drei Stunden oder mehr pro Ar-
Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die beitstag ausüben kann oder könnte. Ist dies nicht der Fall, erhält
durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen die versicherte Person ebenso die vereinbarten Leistungen we-
ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der gen Berufsunfähigkeit.
Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor.
Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel
(15) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt
Pflegebedürftigkeit im Sinne unserer Bedingungen vor, wenn (21) Einen Berufswechsel während der Vertragslaufzeit müssen Sie
uns nicht anzeigen. Sie können jedoch die Berufsgruppeneinstu-
- die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung fung der versicherten Person nach einem Berufswechsel gemäß
oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und § 22 überprüfen lassen.
deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf.
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[Seite 9]
Sonstige Regelungen beitsunfähigkeit. Ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen wegen
Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist ausgeschlossen.
(22) Es gibt keine Frist, bis zu der Sie uns den Eintritt der Berufsun-
fähigkeit melden müssen. Wenn Berufsunfähigkeit vorliegt, werden die Leistungen wegen
Berufsunfähigkeit mit den in diesem Zeitraum bereits vorher er-
brachten Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit verrechnet.
§3 Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser
Bedingungen? Der Zeitraum, für den ursprünglich Leistungen bei Arbeitsunfähig-
keit erbracht wurden, wird in diesem Fall auf den maximalen 36-mo-
Arbeitsunfähigkeit natigen Leistungszeitraum nicht angerechnet. Sofern die Berufs-
unfähigkeit wieder entfällt und bei laufender Vertragszeit erneut
(1) Arbeitsunfähigkeit liegt ab dem Zeitpunkt vor, an dem die versi- Arbeitsunfähigkeit nach Abs. (1) eintritt, können für diesen Zeitraum
cherte Person mindestens drei Monate ununterbrochen vollstän- erneut Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht werden.
dig arbeitsunfähig krankgeschrieben ist und ein Arzt bescheinigt,
dass sie voraussichtlich ununterbrochen bis zum Ende eines (11) Wenn und solange Leistungen wegen schwerer Krankheit (§ 4)
insgesamt sechsmonatigen Zeitraums arbeitsunfähig sein wird. erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Leistungen wegen
Hinsichtlich des Entstehens des Anspruchs wird auf § 1 Abs. (6) Arbeitsunfähigkeit. Ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen we-
verwiesen. gen Arbeitsunfähigkeit und schwerer Krankheit ist ausgeschlos-
sen.
(2) Die Krankschreibung bzw. die ärztliche Bescheinigung muss der
Form entsprechen, wie sie in § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz („AU- Werden Leistungen wegen schwerer Krankheit rückwirkend er-
Bescheinigung“) oder den Vorschriften für die Geltendmachung bracht, werden diese Leistungen mit den in diesem Zeitraum
von Krankentagegeld bei den privaten Krankenversicherungen bereits vorher erbrachten Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit
vorgesehen ist. verrechnet.
Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliede- Der Zeitraum, für den ursprünglich Leistungen bei Arbeitsunfä-
rung gemäß § 74 SGB V stellen keine Unterbrechung der Arbeits- higkeit erbracht wurden, wird in diesem Fall auf den maximalen
unfähigkeit dar. 36-monatigen Leistungszeitraum nicht angerechnet.
Soweit auf § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz und § 74 SGB V Be- (12) Werden nach dem Bezug von Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
zug genommen wird, ist die am 01.01.2025 geltende Fassung der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, besteht nicht au-
Vorschriften gemeint. Die Bezugnahme erstreckt sich auch auf tomatisch ein Anspruch auf diese Leistungen. Dies gilt auch dann,
die diese in der Zukunft ersetzenden Vorschriften. wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits sechs Monate und länger be-
standen hat.
Leistungsdauer und -umfang
§4 Wann liegt eine schwere Krankheit (Dread
(3) Ist die versicherte Person mehrmals arbeitsunfähig i.S.d. Abs. (1) Disease) vor?
krankgeschrieben, ist die Leistungsdauer für alle eintretenden
Arbeitsunfähigkeitszeiten zusammen auf 36 Monate beschränkt. Schwere Krankheit (Dread Disease)
Arbeitsunfähigkeitsleistungen können je nach Dauer der verein- (1) Eine schwere Krankheit liegt ausschließlich in den nachfolgend
barten Karenzzeit auch gänzlich entfallen. aufgezählten Fällen vor. Die schwere Krankheit muss zu nach-
weisbaren physischen Veränderungen führen und damit einer
(4) Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit werden jeweils befristet für objektiven Befunderhebung zugänglich sein. Der Nachweis muss
den Zeitraum erbracht, für den ärztliche Bescheinigungen wegen durch eine fachärztliche Diagnose der entsprechenden Fach-
Arbeitsunfähigkeit gemäß Abs. (2) vollständig vorgelegt werden. richtung mit den nach aktuellem medizinischem Wissensstand
Dabei akzeptieren wir nach Ablauf der „Sechsmonatsfrist“ Be- üblichen Befunderhebungen und Testverfahren erfolgen. Daraus
scheinigungen bis zu zwei Monaten in die Zukunft. § 2 Abs. (2), entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.
(8), (10) und (12) gelten nicht bei Arbeitsunfähigkeit.
a) Krebs
Erklärung über unsere Leistungspflicht
Krebs im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn ein solider
(5) Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns beigezo- Tumor durch eine feingewebliche Untersuchung (Histologie) ein-
genen Unterlagen erklären wir in Textform (z. B. Papierform oder deutig als bösartig (maligne) klassifiziert wurde und durch unkont-
E-Mail), ob und in welchem Umfang wir eine Leistungspflicht an- rolliertes Wachstum und Ausbreitung maligner Zellen sowie durch
erkennen. Zerstörung von gesundem Gewebe charakterisiert ist. Die Diag-
nose muss durch einen qualifizierten Onkologen oder Pathologen
(6) Liegt keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor, müssen Sie uns hierüber erfolgen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn
unverzüglich informieren.
- ein Tumor mit Lymphknoten- und Fernmetastasen oder
(7) Bei Wegfall der Arbeitsunfähigkeit oder Ablauf der maximalen - ein Gehirntumor ab WHO II oder
Leistungsdauer von 36 Monaten stellen wir unsere Leistung mit - Leukämie, Morbus Hodgkin oder
Ablauf des Tages ein, zu welchem die Krankschreibung oder die - maligne (bösartige) Lymphome
maximale Leistungsdauer endet. Die Beitragszahlungen sind
daraufhin wieder aufzunehmen. Wir werden Sie über unsere nachgewiesen werden.
Leistungseinstellung und den Zeitpunkt der Wiederaufnahme
der Beitragszahlung informieren. § 16 Abs. (4) findet auf die Ein- b) Herzinfarkt
stellung von Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit keine Anwen-
dung. Ein Herzinfarkt im Sinne dieser Bedingungen ist das Absterben
von Herzmuskelgewebe infolge unzureichender Blutzufuhr in
Sonstige Regelungen die betroffenen Bereiche des Herzmuskels wegen Verengung
oder Verschlusses eines oder mehrerer Herzkranzgefäße. Es
(8) Der Antrag auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen ist innerhalb des muss sich um einen während der Laufzeit des Vertrags akut auf-
Zeitraums zu stellen, in dem die jeweilige ununterbrochene Ar- getretenen Infarkt handeln, der sich mit den zum Zeitpunkt des
beitsunfähigkeit bestand. Leistungsantrags geltenden kardiologischen bzw. medizinischen
Nachweisverfahren eindeutig belegen lässt. Dabei muss die
(9) Wenn Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beantragen, müs- Diagnose durch die folgenden Kriterien gesichert sein: Typische
sen Sie nicht gleichzeitig einen Leistungsantrag wegen Berufsun- Brustschmerzen, Erhöhung der herzmuskel-spezifischen Labor-
fähigkeit stellen. Wir sind jedoch berechtigt, eine Prüfung wegen werte (Enzyme), neu aufgetretene und für einen Herzinfarkt ty-
Berufsunfähigkeit nach § 2 vorzunehmen. pische EKG-Veränderungen sowie eine durch bildgebende Ver-
fahren nachgewiesene Minderung der Ejektionsfraktion (EF) auf
(10) Wenn und solange Leistungen wegen Berufsunfähigkeit (§ 2) er- einen Wert kleiner 35 Prozent.
bracht werden, besteht kein Anspruch auf Leistungen wegen Ar-
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[Seite 10]
c) Schlaganfall det auf die Einstellung von Leistungen wegen schwerer Krankheit
keine Anwendung.
Ein Schlaganfall (Hirninfarkt, zerebraler Insult, apoplektischer
Insult, Apoplex, Gehirnschlag) im Sinne dieser Bedingungen ist Sonstige Regelungen
eine plötzlich auftretende Schädigung des Gehirns, verursacht
durch eine akute Minderdurchblutung des Gehirns oder eine (5) Ist eine versicherte schwere Krankheit bedingungsgemäß ein-
Hirnblutung mit der Folge des irreversiblen Absterbens von Ge- getreten, begründet der Eintritt einer weiteren bedingungsgemäß
hirnzellen und den daraus resultierenden neurologischen Stö- versicherten schweren Krankheit keine zusätzliche Versiche-
rungen. Die Funktionsstörungen müssen dabei in einem Bereich rungsleistung, solange Leistungen aufgrund der zuerst eingetre-
auftreten, der durch die vom Schlaganfall betroffene Hirnregion tenen schweren Krankheit erbracht werden.
gesteuert wird und zur Folge haben, dass mindestens halbseitige
Lähmung/Störungen/Beeinträchtigungen für voraussichtlich min- Sie können Leistungen wegen schwerer Krankheit aber mehr-
destens sechs Monate fortbestehen wird. Der Schlaganfall muss mals während der Dauer Ihrer Versicherung beantragen, sofern
mit einer zum Zeitpunkt des Leistungsantrags geltenden bildge-
benden Diagnosetechnik (z. B. Computertomographie, Kernspin- - zwischen der Diagnosestellung der schweren Krankheit, für
tomographie) eindeutig belegt werden. welche zuletzt Leistungen nach § 1 Abs. (5) erbracht wurden
und der Diagnosestellung der neuen schweren Krankheit ein
d) Blindheit Zeitraum von mindestens 24 Monaten liegt und
Ein Verlust der Sehfähigkeit der versicherten Person liegt bei - nicht bereits Leistungen nach § 1 Abs. (5) wegen dieser Art
Blindheit oder hochgradigem Verlust der Sehkraft beider Augen der schweren Krankheit erbracht wurden.
vor, die nicht durch medizinische Maßnahmen oder Sehhilfen (z.
B. Brille, Kontaktlinsen) korrigiert werden kann. Ein hochgradiger Das bedeutet: Haben wir z.B. aufgrund der Diagnose Krebs
Verlust der Sehkraft liegt vor, wenn das Restsehvermögen nach geleistet, können Sie wegen einer neuen Krebserkrankung
optimaler Korrektur durch medizinische Maßnahmen und unter nicht erneut Leistungen nach § 1 Abs. (5) verlangen. Dabei
Verwendung von Sehhilfen die Sehschärfe des besseren Auges kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein Rezidiv oder eine
3/60 (bzw. 0,05) oder weniger auf der Snellen-Sehprobetafel be- von der Erstdiagnose unabhängige Krebserkrankung handelt.
trägt oder das Gesichtsfeld des besseren Auges auf höchstens
15 Grad Abstand vom Zentrum eingeschränkt ist, so dass ein Sofern Sie mit uns eine Karenzzeit vereinbart haben, gilt diese
Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad besteht. Der auch für jede weiter hinzukommende schwere Krankheit, für wel-
Verlust der Sehfähigkeit muss durch einen Facharzt für Augen- che wir Leistungen anerkennen.
heilkunde nachgewiesen werden und muss für voraussichtlich
mindestens sechs Monate fortbestehen. (6) Wenn Sie Leistungen wegen einer schweren Krankheit beantra-
gen, müssen Sie nicht gleichzeitig einen Leistungsantrag wegen
e) Taubheit Berufsunfähigkeit stellen. Wir sind jedoch berechtigt, eine Prüfung
wegen Berufsunfähigkeit nach § 2 vorzunehmen.
Ein Verlust der Hörfähigkeit liegt vor, wenn bei der versicherten
Person – auch unter Nutzung von geeigneten Hilfsgeräten (z. B. (7) Wenn und solange Leistungen wegen Berufsunfähigkeit (§ 2)
Hörgeräte oder Implantate) – auf beiden Ohren anhand eines an- erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Leistungen wegen
erkannten sprachaudiometrischen Testverfahrens (z. B. Freibur- einer schweren Krankheit. Ein gleichzeitiger Bezug von Leistun-
ger Wörtertest) ein Hörverlust von mindestens 80 Prozent nach- gen wegen einer schweren Krankheit und Berufsunfähigkeit ist
gewiesen wird. Der Verlust der Hörfähigkeit muss durch einen ausgeschlossen.
Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde anhand ausführlicher
audiologischer Untersuchung nachgewiesen werden und für vor- Wenn Berufsunfähigkeit vorliegt, werden die Leistungen wegen
aussichtlich mindestens sechs Monate fortbestehen. Berufsunfähigkeit mit den in diesem Zeitraum bereits vorher er-
brachten Leistungen wegen schwerer Krankheit verrechnet.
f) Verlust der Sprache
Ist die schwere Krankheit, für welche Leistungen erbracht wur-
Ein Verlust der Sprachfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte den, die Hauptursache für die Berufsunfähigkeit, so werden be-
Person ihre sprachliche Ausdrucksfähigkeit nach abgeschlosse- reits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
nem Spracherwerb aufgrund körperlicher Ursachen (z. B. nach
einer Kopfverletzung) völlig verloren hat oder diese auch bei Ver- Zur Regelung hinsichtlich Leistungen wegen gleichzeitig vorlie-
wendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. eines Kehlkopfmikrofons) so gender bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit siehe § 3 Abs.
weit eingeschränkt ist, dass die versicherte Person von ihrem so- (11).
zialen Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil sie Worte in keiner
jeglichen bekannten, verständlichen Sprache spricht. Der Verlust (8) Werden nach dem Bezug von Leistungen wegen schwerer Krank-
der Sprache muss für voraussichtlich mindestens sechs Monate heit Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, besteht nicht
fortbestehen und durch ein neurologisches Gutachten nachge- automatisch ein Anspruch auf diese Leistungen.
wiesen werden, bei aphasischen Störungen unter Verwendung
entsprechender Tests, wie z. B. dem Aachener Aphasietest.
§5 Wie sind Sie an unseren Überschüssen be-
Leistungsdauer und -umfang teiligt?
(2) Wir zahlen bei einer schweren Krankheit i.S.d. Abs. (1) die für den Wir beteiligen Sie gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgeset-
Fall einer Berufsunfähigkeit vereinbarte monatliche Rente – vorbe- zes (VVG) an den Überschüssen und an den Bewertungsreser-
haltlich einer vereinbarten Karenzzeit - für eine Dauer von 24 Mo- ven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschuss-
naten, solange die versicherte Person lebt. Die Leistung endet nicht beteiligung kann auch Null Euro betragen. In den nachfolgenden
vorzeitig, auch wenn sich der Gesundheitszustand der versicherten Absätzen erläutern wir Ihnen,
Person innerhalb des Zeitraums von 24 Monaten wieder bessert.
- wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss
Rentenleistungen wegen schwerer Krankheit können je nach unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwen-
Dauer der vereinbarten Karenzzeit auch gänzlich entfallen. den (Abs. (1)),
- wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. (2)),
Erklärung über unsere Leistungspflicht - wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem
Vertrag zuordnen (Abs. (3)),
(3) Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns beigezo- - warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertra-
genen Unterlagen erklären wir in Textform (z. B. Papierform oder ges nicht garantieren können (Abs. (4)) und
E-Mail), ob wir eine Leistungspflicht anerkennen. - wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Abs. (5)).
(4) Nach Ablauf von 24 Monaten stellen wir unsere Leistung zum (1) Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen
Monatsende ein, zu welchem die Leistungsdauer endet. Die Bei- Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir
tragszahlungen sind daraufhin wieder aufzunehmen. Wir werden diesen?
Sie über unsere Leistungseinstellung und den Zeitpunkt der Wie-
deraufnahme der Beitragszahlung informieren. § 16 Abs. (4) fin- Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres
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[Seite 11]
Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich
aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres- angesammelt und bei Beendigung der Versicherung
abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für ausbezahlt. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird die-
die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge ses Guthaben nach Abs. (2) (c) cc) verwendet.
zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen
Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min- 2) Verrechnung der Überschussanteile mit den Beiträgen
destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest- Die laufenden Überschussanteile werden mit den Bei-
zuführungsverordnung). trägen verrechnet. Die erste Verrechnung erfolgt dabei
zu Beginn des ersten Versicherungsjahres. Bei Bei-
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses tragsfreistellung wegen vorzeitiger Einstellung der Bei-
führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit tragszahlung erfolgt eine Umstellung in das System der
wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe- verzinslichen Ansammlung nach Abs. (2) (c) bb) 1).
rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn
der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankun- 3) Fondsanlage
gen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück- Die laufenden Überschussanteile werden zum Kauf
stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für von Fondsanteilen verwendet. Weitere Einzelheiten
die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. zum Überschusssystem Fondsanlage finden Sie in den
Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hier- „Besondere Bedingungen für das Überschusssystem
von mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. Fondsanlage“.
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird der Wert der vor-
Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung handenen Anteile nach Abs. (2) (c) cc) verwendet.
zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.
bb) Beitragsfrei gestellte Versicherungen
Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherun-
gen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversiche- 1) Verzinsliche Ansammlung
rungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgrup- Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich
pen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken angesammelt und bei Beendigung der Versicherung
zu berücksichtigen. ausbezahlt. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird die-
ses Guthaben nach Abs. (2) (c) cc) verwendet.
(2) Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
2) Fondsanlage
(a) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Ver- Die laufenden Überschussanteile werden zum Kauf
träge wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. von Fondsanteilen verwendet. Weitere Einzelheiten
Hierzu bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinnver- zum Überschusssystem Fondsanlage finden Sie in den
bände. „Besondere Bedingungen für das Überschusssystem
Fondsanlage“.
Ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung gehört zum Gewinnver-
band „Berufsunfähigkeitsversicherung-2025“ im Abrechnungs- Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird der Wert der vorhan-
verband „Berufsunfähigkeitsversicherung (einschließlich Be- denen Anteile nach Abs. (2) (c) cc) verwendet.
rufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)“ in der Bestandsgruppe
„Inlandsgeschäft/Einzelversicherung mit Überschussbeteili- cc) Versicherungen im Rentenbezug
gung, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsunterneh-
men getragen wird“. Ist in Ihrem Vertrag die zusätzliche Pfle- Die laufenden Überschussanteile werden zur Bildung
gerente (SBU PFLEGEplus) eingeschlossen, gehört sie zum einer beitragsfreien Zusatzrente (dynamische Bonusren-
Gewinnverband „Pflegezusatzversicherung zur Berufsunfä- te) verwendet, die zusammen mit der versicherten Rente
higkeitsversicherung 2025“ im Abrechnungsverband „Pfle- ausbezahlt wird. Gleiches gilt bei Rentenbezug wegen
gerentenversicherung (einschließlich Pflegerenten-Zusatz- Berufsunfähigkeit für ein aus der aktiven Zeit ggf. vorhan-
versicherung)“ in der Bestandsgruppe „Inlandsgeschäft/ denes Überschussguthaben nach Abs. (2) (c) aa) 1), Abs.
Einzelversicherung mit Überschussbeteiligung, bei der das (2) (c) aa) 3) oder Abs. (2) (c) bb). Im Falle einer Reakti-
Anlagerisiko vom Versicherungsunternehmen getragen wird“. vierung werden die Überschussguthaben nach Abs. (2) (c)
aa) 1), Abs. (2) (c) aa) 3) oder Abs. (2) (c) bb) von Neuem
Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestands- angesammelt.
gruppen und Gewinnverbände zu seiner Entstehung beige-
tragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinnver- Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verant-
band nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, wortlichen Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Ge-
besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. winnverbände verteilt wird und setzt die entsprechenden
Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration). Da-
Bezüglich der Überschussbeteiligung gelten die folgenden bei achtet er darauf, dass die Verteilung verursachungs-
Regelungen: orientiert erfolgt.
(b) Überschussanteile Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussde-
klaration Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfal-
Laufende Überschussanteile lenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür werden
Ihre Versicherung erhält jährlich, erstmalig zum Ende des bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des Ge-
ersten Versicherungsjahres, laufende Überschussanteile. schäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für
Die laufenden Überschussanteile werden bei Beitragsrückerstattung entnommen.
- Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung in Pro- (3) Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese
zent des Bruttobeitrages Ihrem Vertrag zu?
- beitragsfrei gestellten Versicherungen und Versicherun-
gen im Rentenbezug als Zinsüberschussanteil in Prozent Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-
des Deckungskapitals zum Überschusszuteilungstermin anlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt.
bemessen. Da vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit keine oder allenfalls geringfü-
gige Beträge zur Verfügung stehen, um Kapital zu bilden, entstehen
(c) Überschussbeteiligungssysteme auch keine oder nur geringfügige Bewertungsreserven. Dennoch
entstehende Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden
Folgende Überschussbeteiligungssysteme können von Ihnen rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berück-
gewählt werden: sichtigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu.
Dabei wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an.
aa) Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung
Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu, zu-
1) Verzinsliche Ansammlung sätzlich auch
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[Seite 12]
- für den Zeitpunkt der Beendigung Ihres Vertrages vor dem Ein- von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder
tritt einer Berufsunfähigkeit, den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung
- für den Beginn einer Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit. von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, so-
fern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das
Bei Beendigung der Versicherung vor Eintritt einer Berufsunfähig- Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und zu ei-
keit berechnen wir Ihren Anteil an den Bewertungsreserven ent- ner nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs
sprechend dem Verhältnis der Summe der verzinslich angesam- gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen führt, so
melten Überschussguthaben abgelaufener Versicherungsjahre zur dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Versicherungsleistungen
Summe der Deckungskapitalien und Überschussguthaben abge- nicht mehr gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen
laufener Versicherungsjahre aller anspruchsberechtigten Verträge. Treuhänder gutachterlich bestätigt wird.
Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Be- (3) Abs. (2) findet auch auf die Pflegerente SBU PFLEGEplus Anwen-
teiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. dung.
(4) Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
nicht garantieren? §8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-
pflicht?
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen
ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be- Vorvertragliche Anzeigepflicht
einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des
Berufsunfähigkeitsrisikos, des Kapitalmarkts und der Kosten. (1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,
dass Sie alle vor Vertragsschluss in Textform gestellten Fragen
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht ga- wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertrag-
rantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen. liche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach
gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen
(5) Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? Störungen und Beschwerden.
Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr- (2) Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese – ne-
lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer ben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwor-
Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht können Sie tung der Fragen verantwortlich.
außerdem bei uns jederzeit anfordern.
(3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen
Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erst- Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den ge-
mals ein Jahr nach Vertragsbeginn. Dabei berücksichtigen wir die fahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie
Überschussbeteiligung Ihres Vertrages. Sie können aber auch behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arg-
unabhängig von diesen Mitteilungen zu jeder anderen Zeit den listig gehandelt.
Wert des Deckungskapitals Ihrer Versicherung bei uns erfragen.
Rücktritt
§6 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? (4) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschut-
zes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person
Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlos- (vgl. Abs. (2)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind,
sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns
Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Aller- nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder
dings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Bei- vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahr-
tragszahlung (vgl. § 9 Abs. (3) und (4) und § 10). lässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir
kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
§7 In welchen Fällen ist der Versicherungs- auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
schutz ausgeschlossen?
(5) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben
(1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt,
wie es zu der Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder schwerer bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nach-
Krankheit gekommen ist. gewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Um-
stand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
(2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit, Arbeitsun- rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
fähigkeit oder schwere Krankheit verursacht ist: Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie oder die versicherte
Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur
a) unmittelbar oder mittelbar durch innere Unruhen, sofern die versi- Leistung verpflichtet.
cherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat oder
Kriegsereignisse; wir werden jedoch leisten, wenn die Ursache (6) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, er-
der Berufsunfähigkeit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusam- lischt die Versicherung, ohne dass ein Rückkaufswert ausgezahlt
menhang mit kriegerischen Ereignissen steht, denen die versi- wird. Haben Sie gemäß § 5 Abs. (2) c) aa) das Überschussbe-
cherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb Deutsch- teiligungssystem „Verzinsliche Ansammlung“ oder „Fondsanlage“
lands ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war; vereinbart, zahlen wir davon unberührt das angesammelte Gut-
haben beziehungsweise das Fondsguthaben aus. Außerdem er-
b) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch höht sich der Auszahlungsbetrag ggf. um die Ihrer Versicherung
eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Per- zugeteilten Bewertungsreserven. Die Rückzahlung der Beiträge
son, damit sind Versicherungsfälle aufgrund von fahrlässigen können Sie nicht verlangen.
Verstößen (dies umfasst die leichte, die einfache und die grobe
Fahrlässigkeit) im Straßenverkehr mitversichert; Kündigung
c) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfte- (7) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der
verfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttö- vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober
tung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand- Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung
lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden einer Frist von einem Monat kündigen.
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen
worden sind, werden wir leisten; (8) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,
dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
d) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versiche- Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen
rungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit der versicher- hätten.
ten Person herbeigeführt haben;
(9) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kündigung
e) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 11 Abs. (3) a) bis c)).
- 12 -
[Seite 13]
Rückwirkende Vertragsanpassung (2) Der erste Beitrag ist unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern)
nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit
(10) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Ver-
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu an- sicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden
deren Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Be- jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
dingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.
(3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-
(11) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als ligkeitstag (Abs. (2)) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns
10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto ver-
angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb einbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:
eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In
der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen. - Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
- Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
Ausübung unserer Rechte
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein-
(12) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-
zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie durch geson- verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie
derte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht- zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer-
verletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rechte inner- den kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des
halb eines Monats schriftlich geltend machen (§ 21 Abs. (1) VVG). Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verlet-
zung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht (4) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre
begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte Kosten.
müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung
stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Um- (5) Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung werden wir etwaige Bei-
stände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung tragsrückstände von der Versicherungsleistung abziehen.
angeben.
(13) Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung § 10 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand rechtzeitig zahlen?
oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Erster Beitrag (§ 37 VVG)
(14) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren
seit Vertragsabschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ab- (1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
lauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - auch vom Versicherungs-
Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie oder die versicherte vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen
Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, be- wurde, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten
trägt die Frist zehn Jahre (§ 21 Abs. (3) VVG). haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der
zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchun-
Anfechtung gen verlangen.
(15) Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch (2) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch
unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, sofern wir
unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auf-
Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, können fälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge
wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht besteht je-
der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis doch, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie das Ausbleiben der
hatten. Abs. (6) gilt entsprechend. Zahlung nicht zu vertreten haben.
Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung Folgebeitrag (§ 38 VVG)
(16) Die Absätze (1) bis (15) gelten bei einer unsere Leistungspflicht (3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus
erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Ver- dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt
sicherung entsprechend. Die Fristen nach Abs. (14) beginnen mit worden ist oder eingezogen werden konnte, erhalten Sie von uns
der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen
des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen. eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen.
Erklärungsempfänger (4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah-
lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs-
(17) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsände- schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit
rung sowie zur Anfechtung üben wir durch schriftliche Erklärung, der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie
die Ihnen gegenüber abzugeben ist, aus. Sofern Sie uns keine bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen ha-
andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach ben. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn
Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug
Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.
nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden,
können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegen- (5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag
nahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich
noch immer mit den Beiträgen oder Kosten in Verzug befinden.
(18) Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf
verzichten wir auf die Anwendung des § 19 Abs. 3 Satz 2 und Abs. diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung
4 VVG. bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch
mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch
immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müs-
§9 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu sen wir Sie ebenfalls hinweisen.
beachten?
(6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah-
(1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Verein- len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen
barung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahres- können Sie nur
beiträge (laufende Beiträge) zahlen. Die Versicherungsperiode
umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, bei unterjähriger Beitrags- - innerhalb eines Monats nach der Kündigung,
zahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vier- - oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbun-
teljahr bzw. ein halbes Jahr. den worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf.
- 13 -
[Seite 14]
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un- c) Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszah-
wirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die lungspflicht verlangt und erreicht die nach Abs. (3) a) zu be-
zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, rechnende Berufsunfähigkeits-Jahresrente den Mindestbetrag
besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. von 300 EUR nicht, erlischt die Versicherung, ohne dass ein
Rückkaufswert ausgezahlt wird. Haben Sie gemäß § 5 Abs.
(2) c) aa) das Überschussbeteiligungssystem „Verzinsliche
§ 11 Wann können Sie die Versicherung kündi- Ansammlung“ oder „Fondsanlage“ vereinbart, zahlen wir
gen oder beitragsfrei stellen und welche davon unberührt das angesammelte Guthaben beziehungs-
weise das Fondsguthaben aus. Außerdem erhöht sich der
Auswirkungen hat dies auf unsere Auszahlungsbetrag ggf. um die Ihrer Versicherung zugeteil-
Leistung? ten Bewertungsreserven. Eine teilweise Befreiung von der
Beitragszahlungspflicht können Sie nur verlangen, wenn die
Kündigung Berufsunfähigkeits-Jahresrente aus dem verbleibenden bei-
tragspflichtigen Teil der Versicherung den Betrag von 1.200
(1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der laufen- EUR nicht unterschreitet.
den Versicherungsperiode ganz oder teilweise in Textform (z. B.
per Brief oder E-Mail) kündigen. Die Kündigung ist jedoch aus- (4) Wiederinkraftsetzung
geschlossen, wenn und solange Leistungen aus dieser Versiche-
rung erbracht werden. Die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie
ohne erneute Risikoprüfung wieder in Kraft setzen. Vorausset-
(2) Mit Ihrer Kündigung erlischt die Versicherung. Ein Rückkaufs- zung ist, dass
wert wird nicht fällig. Haben Sie gemäß § 5 Abs. (2) c) aa) das
Überschussbeteiligungssystem „Verzinsliche Ansammlung“ oder - Sie dies innerhalb von 12 Monaten seit dem Zeitpunkt der Bei-
„Fondsanlage“ vereinbart, zahlen wir davon unberührt das ange- tragsfreistellung in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) bean-
sammelte Guthaben beziehungsweise das Fondsguthaben aus. tragen,
Außerdem erhöht sich der Auszahlungsbetrag ggf. um die Ihrer - Sie innerhalb dieser 12 Monate den gesamten Beitragsrück-
Versicherung zugeteilten Bewertungsreserven. stand ausgleichen und
- bis zur Zahlung des gesamten Beitragsrückstands die versi-
Die Kündigung Ihrer Versicherung ist mit dem Nachteil ver- cherte Person nicht berufsunfähig, pflegebedürftig, arbeitsun-
bunden, dass – mit Ausnahme von Abs. (8) – kein Versiche- fähig oder schwer erkrankt im Sinne dieser Bedingungen ist.
rungsschutz mehr besteht.
Über weitere Möglichkeiten informieren wir Sie auf Anfrage gerne.
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung anstelle
einer Kündigung (5) Beitragsrückzahlung
(3) a) Anstelle einer Kündigung nach Abs. (1) können Sie unter Be- Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
achtung des dort genannten Termins in Textform (z.B. per
Brief oder E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der (6) Beitragsstundung
Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Falle
setzen wir die versicherte Jahresrente ganz oder teilweise auf Sie haben – neben der Möglichkeit nach § 1 Abs. (12) – einmal
eine beitragsfreie Jahresrente herab, die nach den anerkann- während der gesamten Vertragslaufzeit unter folgenden Voraus-
ten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der setzungen Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24
laufenden Versicherungsperiode errechnet wird. Sofern die Monaten bei vollem Versicherungsschutz:
Pflegerente SBU PFLEGEplus eingeschlossen wurde, bleibt
das prozentuale vereinbarte Verhältnis der Pflegerente zur Be- - Die Beiträge für die ersten 24 Monate sind vollständig gezahlt.
rufsunfähigkeitsrente unverändert erhalten. - Das Deckungskapital ist höher als die zu stundenden Beiträge.
- Es besteht kein Beitragsrückstand.
Abzug - Der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des An-
spruchs nicht gekündigt.
Von dem aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags-
freien Jahresrente zur Verfügung stehenden Betrag nehmen Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Textform
wir einen Abzug in Höhe von 10 Prozent des Deckungskapitals mit uns erforderlich. Nach Vereinbarung haben Sie die nicht ge-
(sog. Stornoabzug) vor. Die Vornahme dieses Abzugs ist nach zahlten Beiträge in einem Betrag nachzuzahlen. Alternativ haben
§ 169 Abs. 5 VVG nur zulässig, wenn er vereinbart, beziffert Sie die Möglichkeit, höhere laufende Beiträge bis zum Ende der
und angemessen ist. Für die generelle Angemessenheit des Beitragszahlungsdauer zu entrichten. Dabei wird der Beitrags-
Stornoabzugs sind wir beweisbelastet. Wir halten den Abzug für rückstand durch eine Vertragsänderung angerechnet, so dass
angemessen, da mit ihm die Veränderung der Risikolage des keine Nachzahlung erforderlich ist. Als weitere Alternative haben
verbleibenden Versicherungsbestandes ausgeglichen wird, das Sie die Möglichkeit, die nicht gezahlten Beiträge in gleichmäßigen
heißt der Nachteil, der uns daraus entsteht, dass sich der Be- Raten von höchstens 48 Monaten auszugleichen.
stand maßgeblich verschlechtert, wenn vor allem gute Risiken,
die damit rechnen, dass sich das versicherte Risiko nicht reali- Für die gestundeten Beiträge erheben wir keine Stundungszinsen.
siert, das Versichertenkollektiv vorzeitig verlassen (sog. Antise-
lektion); zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes (7) Befristete Beitragsfreistellung
Risikokapital vorgenommen. Sofern Sie uns nachweisen, dass
die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkre- Sie haben während der Vertragslaufzeit alle drei Jahre – erstmals
ten Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Ab- ein Jahr nach Versicherungsbeginn – die Möglichkeit, die Bei-
zug wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. tragsfreistellung befristet für einen Zeitraum von maximal sechs
wird – im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt. Monaten zu verlangen, ohne dass Ihnen hierbei zusätzliche Ko-
sten entstehen oder ein Abzug nach Abs. (3) vorgenommen wird.
Ggf. rückständige Beiträge werden ebenfalls abgezogen. Voraussetzung ist, dass kein Beitragsrückstand besteht.
b) Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann mit Nach- Während der befristeten Beitragsfreistellung besteht – in Abhän-
teilen verbunden sein. In der Anfangszeit Ihrer Versiche- gigkeit der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen beitragsfreien Versi-
rung stehen wegen der Verrechnung von Abschluss- und cherungssumme – kein oder nur ein verminderter Versicherungs-
Vertriebskosten (vgl. § 12) keine Mittel für die Bildung einer schutz in Höhe der beitragsfreien Rente.
beitragsfreien Jahresrente zur Verfügung. Auch in den Fol-
gejahren stehen wegen der benötigten Risikobeiträge ge- Nach Ablauf der befristeten Beitragsfreistellung führen wir Ihren
messen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur geringe Vertrag automatisch ohne erneute Risikoprüfung mit den bei
Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Jahresrente zur Vertragsabschluss vereinbarten Rechnungsgrundlagen beitrags-
Verfügung. Nähere Informationen zur beitragsfrei versi- pflichtig fort.
cherten Berufsunfähigkeits-Jahresrente und ihrer Höhe
können Sie der Garantiewertetabelle entnehmen. Die nicht gezahlten Beiträge sind durch höhere laufende Beiträge
bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer auszugleichen.
- 14 -
[Seite 15]
(8) Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, die f) eine Aufstellung
auf bereits vor Kündigung, Beitragsfreistellung oder Bei-
tragsaussetzung eingetretener Berufsunfähigkeit beruhen, - der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pflegeeinrich-
werden durch die Kündigung oder die Umwandlung in eine tungen oder Pflegepersonen, bei denen die versicherte Per-
beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versiche- son in Behandlung war, ist oder – sofern bekannt – sein wird,
rungsleistung nicht berührt. Das gilt auch für Ansprüche auf
Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit und schwerer Krank- - der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträ-
heit, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vor ger oder sonstiger Versorgungsträger, bei denen die versi-
Kündigung, Beitragsfreistellung oder der Umwandlung in cherte Person ebenfalls Leistungen wegen Berufsunfähig-
eine beitragsfreie Versicherung vorgelegen haben. keit geltend machen könnte,
- über den derzeitigen Arbeitgeber und frühere Arbeitgeber
§ 12 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ver- der versicherten Person.
rechnet?
g) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich:
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren Bei-
trag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebsko- - eine Darstellung der Ursachen für den Eintritt der Pflegebe-
sten sowie übrige Kosten. dürftigkeit;
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere - ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehandler,
Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem die die versicherte Person gegenwärtig behandeln oder
umfassen sie die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung behandelt oder untersucht haben, über Ursachen, Beginn,
der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- Verlauf und voraussichtlicher Dauer des Leidens sowie Art
hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwen- und Umfang der Pflegebedürftigkeit;
dungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Ver-
waltungskosten. - eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit
der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege;
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so-
wie der übrigen Kosten können Sie den Verbraucherinformatio- - gegebenenfalls der Leistungsbescheid des Versicherungs-
nen entnehmen. trägers der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung;
(2) Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren h) zum Nachweis der Teilzeittätigkeit: einen Teilzeit-Arbeitsver-
nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung maßgebend. trag oder eine Teilzeit-Bestätigung des Arbeitgebers;
Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Ab-
schluss- und Vertriebskosten herangezogen, soweit die Beiträge i) bei Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminderungsrente:
nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versiche-
rungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund - der unbefristete Rentenbescheid des Trägers der gesetzli-
von gesetzlichen Regelungen für die Bildung der Deckungsrück- chen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland.
stellung bestimmt sind. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist Geht aus dem Rentenbescheid nicht eindeutig hervor, dass
nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der wäh- rein medizinische Gründe zur vollen Erwerbsminderung ge-
rend der Laufzeit des Vertrages vereinbarten Beiträge beschränkt. führt haben, muss die versicherte Person dies mit geeigne-
ten Unterlagen (z. B. Arztberichte, medizinische Gutachten,
(3) Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten sowie die übrigen etc.) nachweisen.
Kosten werden gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit
verteilt. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Ansprucherhebende
zu tragen.
(4) Die beschriebene Kostenverrechnung hat wi rtschaftlich zur Fol-
ge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur (2) Werden Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beantragt, müssen
geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Jahresrente vor- uns unverzüglich folgende Unterlagen vorgelegt werden:
handen sind (vgl. § 11 Abs. Abs. (3) b)). Nähere Informationen
können Sie der Garantiewertetabelle entnehmen. - (fach)ärztliche Bescheinigungen nach § 3 Abs.(2);
- sofern Leistungsausschlüsse vereinbart wurden, zudem die
§ 13 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beach- zugrundeliegende(n) Diagnose(n) entsprechend den aktuel-
ten, wenn Leistungen verlangt werden? len in Deutschland gültigen Bestimmungen und Richtlinien
der Krankenkassen (Diagnoseschlüssel nach der jeweils
(1) Werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt (Leistungs- geltenden internationalen Klassifikation – ICD);
anforderung), so sind uns unverzüglich folgende Unterlagen in
deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Dokumente - auf besondere Aufforderung weitere Angaben, beispielswei-
in anderen Sprachen sind auf unser Verlangen von einem in se zum Beruf.
Deutschland öffentlich bestellten und allgemein vereidigten Über-
setzer in deutscher Sprache zu übersetzen: Die Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzu-
reichen. Dokumente in anderen Sprachen sind auf unser Verlan-
a) amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten gen von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein
Person; vereidigten Übersetzer in deutscher Sprache zu übersetzen.
b) Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit; Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Ansprucherhebende
zu tragen.
c) ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehandler, die
die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt (3) Werden Leistungen wegen einer schweren Krankheit nach § 4
oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und beantragt, müssen uns unverzüglich folgende Unterlagen vorge-
voraussichtliche Dauer des Leidens, sowie über den Grad der legt werden:
Berufsunfähigkeit; sowie über die durch das Leiden hervorge-
rufenen konkreten Einschränkungen beruflicher Tätigkeiten Eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer gemäß § 4
oder über die Pflegebedürftigkeit; versicherten schweren Krankheit. Die Bescheinigung muss von
einem Facharzt mit einer der Krankheit entsprechenden Fachrich-
d) eine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs der versi- tung ausgestellt worden sein. Die ärztliche Bescheinigung muss
cherten Person, deren Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des mindestens folgende Angaben enthalten:
Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen
Veränderungen; - erhobener Befund und
e) Angaben über Einkommen aus beruflicher Tätigkeit; - Zeitpunkt des Eintritts und/oder der Diagnose der schweren
Krankheit.
- 15 -
[Seite 16]
Die Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzu- oder Pflegebedürftigkeit anerkennen. Ein zeitlich befristetes
reichen. Dokumente in anderen Sprachen sind auf unser Verlan- Leistungsanerkenntnis sprechen wir nicht aus.
gen von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein
vereidigten Übersetzer in deutscher Sprache zu übersetzen. (2) Während der Dauer der Prüfung unserer Leistungspflicht werden
wir dem Antragsteller bzw. dem Versicherungsnehmer regel-
Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Ansprucherhebende mäßig, spätestens alle vier Wochen, eine Information über feh-
zu tragen. lende Unterlagen oder den weiteren Verlauf der Prüfung unserer
Leistungspflicht zukommen lassen.
(4) Wir können außerdem – dann allerdings auf unsere Kosten – wei- (3) Die Absätze (1) und (2) finden keine Anwendung auf die Anerken-
tere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte nung von Leistungen aufgrund Arbeitsunfähigkeit oder schwerer
sowie notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Krankheit.
Verhältnisse und ihre Veränderungen – verlangen, insbesondere
zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Hält sich die versicherte
Person im Ausland auf, können wir verlangen, dass die erforder- § 16 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsun-
lichen ärztlichen Untersuchungen in Deutschland durchgeführt fähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit?
werden. In diesem Fall übernehmen wir die Untersuchungskosten
und die vorher mit uns abgestimmten Reise- und Aufenthaltskos- (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht
ten. Von den Reisekosten werden jedoch höchstens die Kosten sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit bzw.
der Bahnfahrt 2. Klasse bzw. die Flugkosten für die Flüge der eco- das Fortbestehen der Pflegebedürftigkeit nachzuprüfen. Dabei
nomy class erstattet. Die Übernachtungskosten werden von uns können wir erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere
höchstens für Übernachtungen in einem 4-Sterne-Hotel und für Tätigkeit im Sinne von § 2 ausübt, wobei neu erworbene beruf-
die Dauer der Untersuchung inklusive An- und Abreisetag über- liche Kenntnisse und Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. Diese
nommen. andere konkret ausgeübte Tätigkeit wird nur berücksichtigt, so-
fern sie der Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ent-
(5) Lassen Sie operative Behandlungsmaßnahmen, die der unter- spricht.
suchende oder behandelnde Arzt anordnet, um die Heilung zu
fördern oder die gesundheitliche Beeinträchtigung zu mindern, (2) Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sach-
nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der Leistun- dienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersu-
gen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht entgegen. chungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragen-
Sie sind allerdings verpflichtet, zumutbaren ärztlichen Anwei- de Ärzte verlangen. Die Bestimmungen des § 8 Abs. (3) gelten
sungen zur Besserung Ihrer gesundheitlichen Beeinträchti- entsprechend.
gungen Folge zu leisten. Zumutbar sind dabei Maßnahmen,
die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden (3) Sie sind nicht verpflichtet, uns von sich aus eine Besserung Ihres
sind und die außerdem sichere Aussicht auf zumindest Besse- Gesundheitszustands oder die Aufnahme einer Berufstätigkeit
rung (bis zur Leistungsgrenze) bieten. Dabei handelt es sich nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit, sei es in Ihrem bisherigen
um Maßnahmen wie zum Beispiel die Verwendung von ortho- oder in einem anderen (neuen) Beruf, anzuzeigen. Erst, wenn
pädischen oder anderen Heil- und Hilfsmitteln (z.B. Tragen von wir Sie im Rahmen einer Nachprüfung Ihrer Berufsunfähigkeit
Prothesen, Verwendung von Seh- und Hörhilfen), die Durch- nach Abs. (1) und Abs. (2) danach fragen, sind Sie zur Auskunft
führung von logopädischen Maßnahmen oder das Tragen von verpflichtet. Der Zeitpunkt der Nachprüfung wird individuell nach
Stützstrümpfen. Sie sind nicht verpflichtet, Diäten einzuhalten, Sachverhalt (z.B. Beruf, Alter der versicherten Person, Krank-
selbst wenn dies vom behandelnden Arzt angeordnet wurde heitsbild) festgelegt. Wir werden zu gegebener Zeit auf Sie zu-
oder medizinisch indiziert ist. kommen.
(6) Zusätzlich sind uns auf Verlangen die Auskünfte nach § 28 Abs. (4) Ist die Berufsunfähigkeit weggefallen oder hat sich ihr Grad auf
(3) und (4) zu erteilen. weniger als 50 % vermindert, werden wir von der Leistung frei. In
diesem Fall legen wir Ihnen die Veränderung in Textform dar und
(7) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen teilen die Einstellung unserer Leistungen dem Anspruchsberech-
abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs- tigten in Textform mit. Die Einstellung unserer Leistungen wird mit
falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung
Wenn Sie eine der genannten Pflichten nicht erfüllen, kann dies bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitrags-
zur Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in zahlung wieder aufgenommen werden.
welchem Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine Pflichtverlet-
zung kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig (5) Bei Wegfall der Pflegebedürftigkeit (§ 2 Abs. (13) – (17)) gelten
wird. Abs. (4) Satz 2 bis 4 entsprechend.
Bei Vereinbarung von Leistungsdynamik
§ 14 Welche Unterstützung erhalten Sie von uns
im Leistungsfall? (6) Werden unsere Leistungen nach Abs. (4) oder (5) eingestellt, wer-
den die bereits durchgeführten Erhöhungen aus einer Leistungs-
Wir unterstützen und beraten Sie im Leistungsfall, insbesondere dynamik beitragspflichtig weitergeführt.
bei Fragen
(7) Sie haben das Recht innerhalb von drei Monaten zu verlangen,
- zur Beantragung von Versicherungsleistungen dass die infolge der Leistungsdynamik erhöhten Versicherungs-
- zum Verfahren der Leistungsprüfung leistungen auf die Höhe herabgesetzt werden, wie sie vor Eintritt
- zum Umfang der Versicherungsleistung der Berufsunfähigkeit bestanden haben. Die Frist beginnt mit Zu-
- zum Nachweis der Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit gang unseres Schreibens, in dem wir Ihnen das Ende unserer
oder der schweren Krankheit Leistungspflicht und die Höhe des künftig zu zahlenden Beitrags
- zu den beizubringenden Unterlagen mitteilen.
- zur Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit sowie
- zur betrieblichen Umgestaltung bei Selbstständigen.
§ 17 Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungs-
Hierzu stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. pflicht nach Eintritt der Berufsunfähigkeit,
Im Einzelfall sind wir nach Abstimmung mit Ihnen gerne bereit,
die für die Prüfung notwendigen Informationen im Rahmen eines Pflegebedürftigkeit, schweren Krankheit
persönlichen Gesprächs bei Ihnen aufzunehmen. oder Arbeitsunfähigkeit?
Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 13 oder § 16 von Ihnen,
§ 15 Wann geben wir eine Erklärung über unsere der versicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vor-
Leistungspflicht ab? sätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur Leis-
tung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht
(1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung erfor- sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des
derlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von drei Wochen in Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt
Textform, ob wir eine Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Mitwirkungspflicht
- 16 -
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nicht grob fahrlässig verletzt wurde. Die Ansprüche aus der Be- Anzeige
rufsunfähigkeitsversicherung bleiben jedoch insoweit bestehen,
als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Abs.
Umfang unserer Leistungspflicht ist. (2)) sowie eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen
und Rechten aus dem Versicherungsvertrag (Abs. (3)) sind uns
Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bis-
des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur herigen Berechtigten in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail)
Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise Leistungs- angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regel-
freiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in fall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch
Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B.
Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.
§ 18 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- Rechtsübergang im Wege der Erbfolge
schein?
(5) Gehen Ansprüche und Rechte aus dem Versicherungsvertrag in-
(1) Den Inhaber des Versicherungsscheines können wir als berech- folge des Todes einer berechtigten Person auf deren Erben über,
tigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu so können wir zum Nachweis der Erbenstellung die Vorlage eines
verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir Erbscheines verlangen.
können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versicherungs-
scheines seine Berechtigung nachweist.
§ 20 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert
(2) In den Fällen des § 19 Abs. (3) brauchen wir den Nachweis der in Rechnung?
Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die Anzeige des
bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) Falls durch Rückläufer im Lastschriftverfahren oder durch Ermitt-
vorliegt. lung der Anschrift des Versicherungsnehmers oder Anspruchsbe-
rechtigten, deren Entstehung Sie zu vertreten haben, ein zusätz-
licher Verwaltungsaufwand verursacht wird, stellen wir Ihnen die
§ 19 Wer erhält die Versicherungsleistung? uns entstandenen Kosten in Rechnung.
(1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die
Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer § 21 Unter welchen Voraussetzungen ist eine
Zustimmung Dritter. Wenn sie keine Bestimmung treffen, leisten Nachversicherung möglich?
wir an Sie.
Sie haben das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen den
Im Fall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, Pflege- Versicherungsschutz der versicherten Person zu erweitern, ohne
bedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bzw. schwerer Krank- dass hierzu eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist. Die Erwei-
heit leisten wir an Sie, wenn Sie auch die versicherte Person terung erfolgt durch den Abschluss einer weiteren Berufsunfähig-
sind. Weicht die versicherte Person vom Versicherungsnehmer keitsversicherung nach den dann für das Neugeschäft geltenden
ab, leisten wir an die versicherte Person. Sie können auch unter Versicherungsbedingungen (Nachversicherungsgarantie).
Maßgabe des Absatzes (2) für den Fall der bedingungsgemäßen
Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit Wir legen der Nachversicherung das Ergebnis der Risikoprüfung
bzw. schwerer Krankheit eine anderweitige Bezugsrechtsbestim- bei Antragsstellung zugrunde. Der Raucherstatus, Beruf, Körper-
mung treffen. größe, Gewicht sowie Hobbys und Freizeitaktivitäten werden im
Rahmen der Nachversicherung nicht erneut überprüft.
Bezugsberechtigung
Die Berechnung der Nachversicherung erfolgt mit dem bei Aus-
(2) Sie können uns nur in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) wider- übung der Nachversicherungsgarantie erreichten rechnungs-
ruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die mäßigen Alter1 der versicherten Person und mit den dann für die
Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter). Berufsunfähigkeitsversicherung geltenden aktuellen Rechnungs-
grundlagen.
Als Bezugsberechtigter für die Leistung bei bedingungsge-
mäßer Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeits- Anlassbezogene Nachversicherungsgarantie
unfähigkeit bzw. schwerer Krankheit dürfen nur folgende
Personen bestimmt werden: (1) Bei folgenden Anlässen kann die Nachversicherungsgarantie von
Ihnen ausgeübt werden:
- die versicherte Person,
- ein (naher) Angehöriger der versicherten Person nach § 7 a) Das jährliche Nettoarbeitseinkommen der versicherten Person
Pflegezeitgesetz bzw. § 15 Abgabenordnung, erhöht sich um mindestens 3.000 EUR. Als Stichtag für die
- der oder die gesetzliche(n) Vertreter der versicherten Per- Einkommenserhöhung gilt bei Arbeitnehmern der Erste des
son oder Monats, in dem die Gehaltserhöhung in Kraft tritt; bei Selbst-
- ein Treuhänder der versicherten Person. ständigen gilt als Stichtag das Datum des Steuerbescheids,
aus dem die Änderung ersichtlich ist;
Die Einschränkung der Bezugsrechtsbestimmung liegt im Sinn
und Zweck dieser Versicherung. b) Das jährliche Nettoarbeitseinkommen der versicherten Per-
son hat sich innerhalb von fünf Jahren um mindestens 6.000
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der EUR erhöht. Der erste Fünfjahreszeitraum beginnt mit dem
Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Ein- ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeginn, bei Selbst-
tritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre ständigen mit dem 31.12. des Jahres, in dem dieser Versiche-
Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls je- rungsbeginn liegt. Die weiteren schließen sich jeweils an den
derzeit widerrufen. Wenn wir Renten zahlen, tritt mit jeder Fällig- Ablauf des vorangegangenen Fünfjahreszeitraums an.
keit einer Rente ein eigener Versicherungsfall ein.
Als Stichtag zur Geltendmachung der Nachversicherungsga-
Sie können ausdrücklich in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) rantie gilt dabei der Tag, zu welchem der jeweilige Fünfjahres-
bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich zeitraum endet, bei Selbstständigen abweichend hiervon das
das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zuge- Datum des Steuerbescheids, aus dem die Änderung für den
gangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des jeweiligen Fünfjahreszeitraum ersichtlich ist.
unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden.
c) Bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach
Abtretung und Verpfändung § 1 LPartG der versicherten Person;
(3) Ansprüche auf Rentenleistungen aus diesem Vertrag können d) Bei Geburt eines Kindes der versicherten Person;
Sie nicht abtreten oder verpfänden. Soweit darüber hinaus eine
Abtretung oder Verpfändung rechtlich möglich ist, gelten die e) Bei Adoption eines Kindes durch die versicherte Person;
Ausführungen in Abs. (4).
1
Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. - 17 -
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f) Bei Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach Weitere Voraussetzungen der anlassbezogenen und anlass-
§ 15 LPartG der versicherten Person vom Ehe- oder Lebens- unabhängigen Nachversicherungsgarantie
partner;
(3) Das Recht auf Nachversicherung ist ausgeschlossen, wenn
g) Bei Tod des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspart-
ners nach dem LPartG der versicherten Person; - die versicherte Person das rechnungsmäßige Alter1 von
48 Jahren überschritten hat;
h) Bei Wechsel der versicherten Person in die berufliche Selbst- - die versicherte Person berufsunfähig oder pflegebedürftig
ständigkeit; im Sinne dieser Bedingungen ist;
- die versicherte Person arbeitsunfähig im Sinne dieser Be-
i) Bei Befreiung des selbstständigen Handwerkers (versicherte dingungen ist;
Person) von der Versicherungspflicht in der allgemeinen Ren- - die versicherte Person einen Antrag auf Leistungen wegen
tenversicherung zu dem Zeitpunkt, in dem die Mindestversi- Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, schwerer Krankheit
cherungspflicht erfüllt ist; oder Arbeitsunfähigkeit gestellt hat.
j) Bei Bestehen der Meisterprüfung der versicherten Person; (4) Für das Recht auf Nachversicherung gelten folgende weitere Re-
gelungen:
k) Die versicherte Person hat eine betriebliche Berufsausbildung
(duales System) in einem staatlich anerkannten Ausbildungs- a) Bei einer Nachversicherung nach Abs. (1) Buchstabe a) und b)
beruf, in der eine Ausbildungsvergütung gewährt wird, begon- muss sich das Bruttoarbeitseinkommen der versicherten Per-
nen; son zum Stichtag um mindestens den gleichen Prozentsatz
erhöht haben, wie das Nettoarbeitseinkommen.
l) Die versicherte Person hat eine betriebliche Berufsausbildung
(duales System) in einem staatlich anerkannten Ausbildungs- b) Der Vertrag muss sich beitragspflichtig in Kraft befinden.
beruf, in der eine Ausbildungsvergütung gewährt wird, erfolg-
reich abgeschlossen; c) Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente muss sich durch die Aus-
übung der Nachversicherungsgarantie um mind. 1.200 EUR
m) Die versicherte Person hat eine schulische Berufsausbildung erhöhen.
mit staatlich anerkanntem Abschluss, in der eine Ausbildungs-
vergütung gewährt wird, erfolgreich abgeschlossen; d) Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente darf sich max. um 50 %
der letzten Jahresrente, die ohne Ausübung der Nachversiche-
n) Bei Ernennung der versicherten Person zum Beamten auf Le- rungsgarantie bestanden hätte, jedoch nicht mehr als 6.000
benszeit; EUR, erhöhen.
o) Bei erfolgreichem Abschluss eines Hochschul- oder Fach- e) Die Summe aller bei uns bestehenden Berufsunfähigkeitsren-
hochschulstudiums der versicherten Person; ten der versicherten Person darf 30.000 EUR im Jahr nicht
übersteigen.
p) Bei Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, wel-
che erstmals zum Überschreiten der Beitragsbemessungs- Karrieregarantie: Bei einer anlassbezogenen Nachversiche-
grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung führt; rung nach Abs. (1) a) oder b) gilt als Obergrenze 60.000 EUR
im Jahr.
q) Bei Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes der versicherten
Person aus einem berufsständischen Versorgungswerk; f) Die Summe aller Versorgungsanwartschaften der versicherten
Person (aus privaten Berufsunfähigkeitsrenten, betrieblicher
r) Bei Reduzierung der beamtenrechtlichen Altersversorgung der Altersversorgung, Beamtenversorgung und anderen Versor-
versicherten Person aufgrund gesetzlicher Änderungen; gungswerken) übersteigt nicht 60 % ihres Bruttoarbeitsein-
kommens. Übersteigt das jährliche Bruttoarbeitseinkommen
s) Bei Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie durch die den Betrag von 50.000 EUR, ist der Betrag, welcher über
versicherte Person; 50.000 EUR liegt, nur bis zu 35 % absicherbar. Auf Verlangen
sind auch Nachweise zum Bruttoarbeitseinkommen sowie zur
t) Bei Reduzierung oder Wegfall einer Berufsunfähigkeitsabsi- Gesamtversicherungssituation vorzulegen. Bei Selbständigen
cherung aus einer betrieblichen Altersversorgung für die ver- ist der Nachweis des Bruttoarbeitseinkommens durch Einrei-
sicherte Person; chung des jeweiligen Steuerbescheides zu erbringen.
u) Bei erstmaligem Eintritt in das Berufsleben, sofern die versi- g) Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge oder besondere Ver-
cherte Person eine unbefristete oder mindestens auf sechs einbarungen zu Art und Umfang des Versicherungsschut-
Monate befristete Erwerbstätigkeit – angestellt oder selbst- zes, die zum ursprünglichen Versicherungsvertrag getroffen
ständig – aufnimmt. wurden, gelten auch für den neu aufgrund der Ausübung der
Nachversicherungsgarantie abzuschließenden Vertrag.
Das Recht auf Nachversicherungsgarantie können Sie ab den
genannten Stichtagen (Buchstabe a) und b)) bzw. ab Eintritt des h) Das Vertragsende der neu abgeschlossenen Berufsunfä-
jeweiligen Ereignisses (Buchstaben c) bis u)) innerhalb von zwölf higkeitsversicherung darf nicht später sein als das des Ur-
Monaten mit Wirkung zum 1. des auf die Antragstellung folgenden sprungsvertrages.
Monats wahrnehmen.
i) Die Nachversicherungsgarantie gewähren wir im Vertrauen
Über die Erhöhung des Einkommens bzw. über den Stichtag der darauf, dass Sie bei Abschluss Ihrer bisherigen Berufsunfä-
Änderung des Einkommens sowie über den Eintritt eines Ereig- higkeitsversicherung Ihre vorvertraglichen Anzeigepflichten
nisses nach den Buchstaben c) bis u) sind entsprechende Nach- (§ 8) ordnungsgemäß erfüllt haben. Im Falle einer Anzeige-
weise zu erbringen. Auf Verlangen sind auch Nachweise zum pflichtverletzung bei Abgabe Ihrer Vertragserklärung zum
Bruttoarbeitseinkommen sowie zur Gesamtversicherungssitua- bisherigen Vertrag stehen uns die Rechte nach § 8 auch mit
tion vorzulegen. Wirkung für den Anschlussvertrag zu. Die hierfür geltenden
gesetzlichen und vertraglichen Fristen beginnen mit dem An-
Anlassunabhängige Nachversicherungsgarantie schlussvertrag nicht neu zu laufen, sondern richten sich nach
dem bisherigen Vertrag.
(2) Sie haben das Recht, alle fünf Versicherungsjahre ab Versiche-
rungsbeginn (= Stichtag) unabhängig von den in Abs. (1) genann-
ten Anlässen die Nachversicherungsgarantie auszuüben. § 22 Können Sie die Berufsgruppeneinstufung
Das Recht auf anlassunabhängige Nachversicherungsgarantie überprüfen lassen?
können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des jeweili-
gen Stichtags mit Wirkung zum 1. des auf die Antragstellung fol- (1) Bei einem Berufswechsel der versicherten Person haben Sie das
genden Monats ausüben. Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Berufsgruppeneinstu-
fung der versicherten Person überprüfen zu lassen. Die Überprü-
fung ist jederzeit möglich, jedoch frühestens sechs und spätestens
zwölf Monate nach dem Berufswechsel der versicherten Person.
1
Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
- 18 - wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind.
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Zum Nachweis des Berufswechsels ist der aktuelle Arbeitsvertrag § 25 Wo ist der Gerichtsstand?
vorzulegen. Wir können von Ihnen noch weitere Nachweise anfor-
dern. (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt
sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz. Zuständig ist
Auswirkung der Überprüfung auf Ihren Vertrag auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung
Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhn-
(2) Führt die neue berufliche Tätigkeit zu einer verbesserten Berufs- lichen Aufenthalt haben. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist
einstufung, sinkt der künftig zu zahlende Beitrag. Wir ermitteln den auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder
neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, die zum Zeitpunkt Ihre Niederlassung haben.
des Vertragsabschlusses gegolten haben. Vereinbarte Risikozu-
schläge oder Leistungsausschlüsse bleiben unverändert. (2) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei dem
Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
Ergibt die Überprüfung keinen günstigeren Beitrag, bleibt Ihr bis- solchen, für den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts örtlich zuständig
heriger Beitrag unverändert. Eine Beitragserhöhung wird nicht vor- ist. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich die Zuständigkeit
genommen. des Gerichts nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.
Führt die neue Berufsgruppeneinstufung nach unseren dann gel- (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz / Sitz oder Ihren gewöhnlichen Aufent-
tenden Annahmerichtlinien zu einer kürzeren Versicherungs- oder halt in das Ausland, sind für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
Leistungsdauer, einer niedrigeren versicherbaren Rente oder einem die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
Ausschluss der Dynamik, ist eine Beitragsanpassung aufgrund ei- Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren
nes Berufswechsels nicht möglich. Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen.
§ 23 Wann können Sie Ihren Versicherungsver- § 26 Unter welchen Voraussetzungen können die
trag verlängern? vorstehenden Bedingungen geändert wer-
(1) Bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Renten- den?
versicherung können Sie die Laufzeit Ihres Vertrags ohne erneute
Gesundheitsprüfung verlängern. Die Versicherungs- und Leistungs- (1) Gemäß § 164 VVG können wir eine Bestimmung in den vorstehen-
dauer kann um die Zeitspanne verlängert werden, um die die Regel- den Bedingungen, welche durch höchstrichterliche Entscheidung
altersgrenze erhöht wurde, jedoch maximal bis zum 70. Lebensjahr. oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt
Hierbei werden nur volle Jahre berücksichtigt (Beispiel: Erhöht sich worden ist, durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fort-
die individuelle Regelaltersgrenze um 18 Monate, erfolgt die Ver- führung des Vertrages notwendig ist oder das Festhalten an dem
längerung der Versicherungsdauer um zwölf Monate). Die Verlän- Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
gerung erfolgt zum nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns. Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine
unzumutbare Härte darstellen würde. Diese neue Regelung ist nur
Ist diese Verlängerung nach den bei Abschluss des Versicherungs- wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der
vertrags maßgeblichen Annahmerichtlinien nicht versicherbar, kann Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.
stattdessen bis zum jeweiligen höchstmöglichen Endalter verlängert
werden. (2) Die neue Regelung nach Abs. (1) wird zwei Wochen, nachdem Ih-
nen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit-
Durch die Verlängerung der Versicherungsdauer erhöht sich Ihr Bei- geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
trag bei gleichbleibender Berufsunfähigkeitsrente. Bestehende Zu-
schläge und Ausschlüsse bleiben bestehen.
§ 27 Können Ihre Beiträge angepasst werden?
Die Verlängerung Ihres Versicherungsvertrags müssen Sie inner-
halb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Ände- (1) Beitrag zur Berufsunfähigkeitsrente
rung bei uns in Textform beantragen.
Von der Möglichkeit des § 163 VVG, die Beiträge bei Vorliegen be-
(2) Die Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn: stimmter Voraussetzungen neu festzusetzen (zu erhöhen), werden
wir hinsichtlich der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsrente keinen Ge-
- die versicherte Person bei Beantragung der Verlängerung älter brauch machen. Der vereinbarte Beitrag (ohne Verrechnung der
als 50 Jahre ist; Überschussanteile) ist in diesem Fall also garantiert.
- die aktuelle Versicherungsdauer Ihres Vertrags vor Vollendung
des 63. Lebensjahres der versicherten Person endet; (2) Beitrag für die zusätzliche Pflegerente SBU PFLEGEplus
- der Versicherungsvertrag betragsfrei gestellt ist;
- die versicherte Person berufsunfähig oder pflegebedürftig ist Hinsichtlich der Beiträge zur zusätzlichen Pflegerente SBU PFLEGEplus
oder war; sind wir nach § 163 VVG berechtigt, bei einer nicht nur vorüber-
- die versicherte Person bei Beantragung arbeitsunfähig ist oder gehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungs-
während der Laufzeit des Versicherungsvertrages Leistungen bedarfs gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbarten
wegen Arbeitsunfähigkeit beantragt wurden; Beitrags, auch für bestehende Versicherungen den Beitrag für
- die versicherte Person einen Antrag auf Leistung wegen Berufs- diese Zusatzkomponente entsprechend den berichtigten Berech-
unfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit gestellt nungsgrundlagen neu festzusetzen. Voraussetzung ist, dass der
hat; neu festgesetzte Beitrag angemessen und erforderlich ist, um die
- die Verlängerung mehr als 5 Jahre beträgt. dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten
und ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und
(3) Die Verlängerung erfolgt im bestehenden Vertrag. Ab dem Zeitpunkt die oben genannten Voraussetzungen für die Änderung überprüft
der Verlängerung berechnen wir den Beitrag bezogen auf die neue und bestätigt hat.
Dauer nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
neu. Die Berechnung erfolgt mit dem bei Abschluss der Verlänge- Die Neufestsetzung des Beitrages ist insoweit ausgeschlossen,
rung erreichten rechnungsmäßigen Alter1 der versicherten Person als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neu-
nach den Rechnungsgrundlagen Ihres bestehenden Vertrages und kalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordentlicher und
der im Vertrag bei Verlängerung hinterlegten Berufsgruppe. gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand der zu diesem
Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen hätte
erkennen müssen.
§ 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag
Anwendung? Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung des Beitrages
die Versicherungsleistung entsprechend herabgesetzt wird.
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. Beitragsänderungen und die Herabsetzung der Versicherungsleis-
tung werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die
Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herabsetzung und der hier-
für maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
1
Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. - 19 -
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Die Mitwirkung des Treuhänders entfällt, wenn die Neufestsetzung § 29 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie
oder die Herabsetzung der Versicherungsleistung der Genehmi- mit uns einmal nicht zufrieden sind?
gung der Aufsichtsbehörde bedarf.
(1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine
Sind Sie mit der Zahlung des neu festgesetzten Beitrages nicht Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten
einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden
unserer Benachrichtigung diese Zusatzversicherung mit sofortiger Beschwerdemöglichkeiten offen.
Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Fälligkeit
des neu festgesetzten Beitrages. Versicherungsombudsmann
(2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann
für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
§ 28 Was gilt bei Änderungen Ihrer Postanschrift
und Ihres Namens? Sonstige Mitteilungs- Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
pflichten. 10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
(1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich Internet: www.versicherungsombudsmann.de
mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir
eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In die- Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben
sem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des ein- uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
geschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie
die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre ge- (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über
werbliche Niederlassung verlegt haben. eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie
sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.eu-
(2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. (1) entsprechend. ropa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über
diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
(3) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung Spei-
cherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten Versicherungsaufsicht
zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür not- (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei-
wendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Vertragsab- nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können
schluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder auf Nachfra- Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Ver-
ge unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfügung sicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesan-
stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten
dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag haben, für Datenerhe- sind:
bungen und Meldungen maßgeblich ist.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
(4) Notwendige Informationen im Sinne von Abs. (3) sind beispielswei- Sektor Versicherungsaufsicht
se Umstände, die für die Beurteilung Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
• Ihrer steuerlichen Ansässigkeit, E-Mail: poststelle@bafin.de
• der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an
ihrem Vertrag haben und Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein-
• der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
maßgebend sein können. Rechtsweg
(5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschrei-
Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Steu- ten.
eridentifikationsnummer(n), der Geburtstag, der Geburtsort und der
Wohnsitz. Weitere Einzelheiten können Sie den für Ihren Vertrag Unser Beschwerdemanagement
geltenden Steuerinformationen entnehmen. (6) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden.
Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung.
(5) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter- Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt
Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflich- uniVersa Lebensversicherung a.G.
tung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder Kundenzufriedenheit
ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. Sulzbacher Str. 1-7
keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. 90489 Nürnberg
(6) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Abs. (3) Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben:
und (4) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zah- kundenzufriedenheit@universa.de
len. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer
gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfü-
gung gestellt haben.
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LVB-002 01.25
Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dynamik
(Versicherungen mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute
Gesundheitsprüfung)
(3) Übersteigt die gesamte bei uns versicherte Berufsunfähigkeits-
§1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmä- Jahresrente durch den Erhöhungsvorgang 30.000 EUR, dann gel-
ßige Erhöhung der Beiträge? ten für Sie folgende zusätzliche Pflichten und Einschränkungen:
(1) Der Beitrag für diese Versicherung erhöht sich jährlich wie mit Ih- Für die Erhöhung von Berufsunfähigkeitsleistungen wird eine
nen vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert. stets angemessene Relation der Rente zum Einkommen des
Versicherten vorausgesetzt. Übersteigt der Jahresbetrag der
(2) Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs- Rente einschließlich anderweitig bestehender Versorgungs-
leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. anwartschaften der versicherten Person aus privaten Berufs-
unfähigkeitsversicherungen und betrieblicher Altersversorgung
(3) Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszahlungs- 60 % Ihres Bruttoarbeitseinkommens der letzten zwölf Monate
dauer, jedoch längstens bis zehn Jahre vor Vertragsablauf. von bis zu 50.000 EUR und zusätzlich 35 % des über den Be-
trag von 50.000 EUR liegenden Teils, müssen Sie der Erhöhung
widersprechen. Hierauf werden wir Sie in jedem Nachtrag über
§2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträ- die Erhöhung hinweisen.
ge und Versicherungsleistungen?
Stellen wir im Leistungsfall fest, dass zum Zeitpunkt einer Erhö-
(1) Die Erhöhungen des Beitrags und der Versicherungsleistungen hung keine angemessene Relation zum Einkommen gegeben
erfolgen jeweils zu dem Jahrestag des Versicherungsbeginns. war, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung aus dieser Er-
höhung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Mitwirkungs-
(2) Sie erhalten vor dem Erhöhungstermin einen Nachtrag zum Versi- pflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung aus der Erhöhung in
cherungsschein über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis
der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass die Mit-
wirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde. Die für diese
Erhöhung aufgewendeten Beiträge für die Rente werden – unter
§3 Wonach errechnen sich die erhöhten Ver- Abzug bereits erhaltener Überschussanteile – unverzinst zurück-
sicherungsleistungen? erstattet. Bei einer Kürzung der Leistung aus der Erhöhung erfolgt
die Erstattung der Beiträge anteilig.
Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet sich nach
dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter1 der
versicherten Person, der restlichen Beitragszahlungsdauer, Versi- §5 Wann erlischt das Recht auf Erhöhungen?
cherungsdauer und einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag
nach den Rechnungsgrundlagen der bestehenden Versicherung, (1) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des
sofern nicht in den jeweiligen Bedingungen etwas anderes ver- ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen.
einbart ist. Nach einer Erhöhung der Versicherungsleistungen
sind die beitragsfreien Versicherungsleistungen dem jeweiligen (2) - unbesetzt -
Erhöhungsnachtrag zu entnehmen.
(3) - unbesetzt -
§4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für (4) - unbesetzt -
die Erhöhung der Versicherungsleistungen?
(5) Während des Zeitraumes einer anerkannten Leistungspflicht
(1) Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages geltenden Be- aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen keine Erhöhun-
dingungen und getroffenen Vereinbarungen, auch die Bezugs- gen, sofern nichts Anderes vereinbart ist. Werden die Leistungen
rechtsverfügung, erstrecken sich ebenfalls auf die Erhöhung der aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nach § 16 Abs. (4) oder
Versicherungsleistungen, soweit nicht in Abs. (2) etwas anderes § 1 Abs. (8) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
bestimmt ist. Berufsunfähigkeitsversicherung Premium SBU 25 bzw. § 15
Abs. (4) oder § 1 Abs. (7) der Allgemeinen Versicherungsbe-
(2) Die Erhöhung der Versicherungsleistungen aus dem Versiche- dingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Exklusiv SBU
rungsvertrag setzt die Frist – in Bezug auf die Verletzung der An- 25 eingestellt, wird die Beitragserhöhung unter Beachtung von
zeigepflicht (§ 7 Abs. (14) der „Allgemeine Versicherungsbedin- § 1 Abs. (3) zum nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns,
gungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Exklusiv SBU 25“ der auf die Einstellung folgt, wieder fortgesetzt.
bzw. § 8 Abs. (14) der „Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Berufsunfähigkeitsversicherung Premium SBU 25“) nicht (6) Ist bei Ihrer Versicherung eine Stundung der Beiträge vereinbart,
erneut in Lauf. § 11 der „Allgemeine Versicherungsbedingungen so erfolgen in dieser Zeit keine Erhöhungen.
für die Berufsunfähigkeitsversicherung Exklusiv SBU 25“ bzw. § 12
der „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfä-
higkeitsversicherung Premium SBU 25“ gelten auch für die Er-
höhungsversicherung.
1
Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. - 21 -
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LVB-002 01.25
Besondere Bedingungen für das Überschusssystem Fondsanlage
Inhaltsverzeichnis
Wie werden die Überschüsse verwendet? §1 Wann können wir einen von Ihnen
gewählten Fonds austauschen? §4
Wie werden die Leistungen aus der
Überschussbeteiligung ermittelt? §2 Unter welchen Bedingungen können Sie
das Überschusssystem wechseln? §5
Wie können Sie Ihre Fondsaufteilung wählen und neu bestimmen? § 3
§1 Wie werden die Überschüsse verwendet? Stichtag für die Berechnung von Versicherungsleistungen
(1) Gemäß dem Paragraphen „Wie sind Sie an unseren Überschüs- (3) Endet Ihre Versicherung durch Kündigung, Ablauf oder Kapital-
sen beteiligt?“ der Allgemeinen-, Besonderen- und Tarifbedin- abfindung, so legen wir bei der Umrechnung der angesammel-
gungen ist Ihre Versicherung am erwirtschafteten Überschuss ten Fondsanteile in einen Geldbetrag den Stichtag zugrunde, der
beteiligt. Die Ihrer Versicherung zugeteilten laufenden Über- auf den Ablauf des letzten Versicherungsmonats folgt. Endet die
schussanteile werden bei dem Überschusssystem Fondsanlage Versicherung durch Tod der versicherten Person, wird der Stich-
zum Kauf von Fondsanteilen (Fondsanlage) verwendet. tag des Folgemonats herangezogen, der auf den Eingang der
Meldung des Todesfalles folgt. Als Stichtag gilt jeweils der 6. Tag
(2) Die Fondsanlage der Ihrem Vertrag zugeteilten Überschussan- eines Monats oder - falls dies ein börsenfreier Tag ist - der letzte
teile bietet die unmittelbare Beteiligung an der Wertentwicklung Börsentag davor.
eines oder mehrerer Sondervermögen (Anlagestock). Der Anla-
gestock wird gesondert von unserem übrigen Vermögen in An- (4) Vertragliche Leistungen aus der Überschussbeteiligung erbrin-
teilen an Investmentfonds angelegt. gen wir grundsätzlich in Geld. Anstelle der Geldleistung kann der
Anspruchsberechtigte – jedoch nicht bei einer Verrentung – ver-
(3) Da die Wertentwicklung der Investmentfonds des Anlagestocks langen, dass ihm die entsprechenden Anteileinheiten übertra-
nicht vorauszusehen ist, können wir den Geldwert der angesam- gen werden, sofern das Anlageguthaben mindestens 300 EUR
melten Fondsanteile nicht garantieren. Sie haben die Chance, beträgt. Wir behalten uns vor, nur ganze Anteile zu übertragen
bei Kurssteigerungen der von Ihnen gewählten Investmentfonds und den Wert gebrochener Anteile auszuzahlen. Verlangt der
einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrückgang tragen Sie das Anspruchsberechtigte die Übertragung von Anteileinheiten, so
Risiko der Wertminderung. Bei Werten, die nicht in Euro geführt verringert sich die Zahl der zu übertragenden Anteileinheiten
werden, können Schwankungen der Währungskurse den Wert durch Übertragungskosten in Höhe von 1 % des Anlagegutha-
der Anlage zusätzlich beeinflussen. bens, max. 25 EUR. Eine Übertragung der Anteileinheiten ist nur
möglich, wenn nach Umrechnung des Anlageguthabens in einen
(4) Den Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Geldbetrag ein ausreichendes Guthaben zur Deckung der Über-
Anteileinheiten ermitteln wir durch Multiplikation der Zahl der Ihrer tragungskosten vorhanden ist. Außerdem hat uns der Empfangs-
Versicherung gutgeschriebenen Anteile an den Investmentfonds berechtigte ein Depot mitzuteilen, auf das wir die Anteileinheiten
mit den zum maßgeblichen Bewertungsstichtag festgestellten übertragen können.
Rücknahmepreisen der Anteile.
(5) Soweit die Erträge aus den im Anlagestock enthaltenen Vermö- §3 Wie können Sie Ihre Fondsaufteilung
genswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie unmittelbar wählen und neu bestimmen?
dem Anlagestock zu und erhöhen damit den Wert der Anteilein-
heiten; Erträge, die ausgeschüttet werden, und Steuererstattun- (1) Die Auswahl aus verschiedenen Investmentfonds können Sie
gen rechnen wir in Anteileinheiten um und schreiben sie den ein- selbst vornehmen (individuelle Fondsauswahl). Eine Liste der
zelnen Versicherungsverträgen gut. möglichen Fonds finden Sie in der „Fonds-Übersicht für das Über-
schusssystem Fondsanlage“.
§2 Wie werden die Leistungen aus der (2) Sie können innerhalb eines Kalenderjahres eine Änderung des
Überschussbeteiligung ermittelt? von Ihnen bestimmten Investmentfonds verlangen (Fondswech-
sel), ohne dass Ihnen hier Kosten entstehen. Sie können hierbei
(1) Der Wert der angesammelten Fondsanteile wird bei: aus allen zum Zeitpunkt des Wechsels für diesen Tarif zulässigen
Investmentfonds auswählen.
- Ablauf,
- Tod der versicherten Person, Dabei werden sowohl Ihr vorhandenes Fondsguthaben als auch
- Kündigung oder Ihre künftigen laufenden Überschussanteile für die Fondsanlage
- Kapitalabfindung entsprechend Ihrer neuen Fondsauswahl umgeschichtet bzw. an-
gelegt.
der Hauptversicherung ausgezahlt.
Die Umrechnung des Guthabens werden wir bei einem Fonds-
(2) Sieht die Hauptversicherung eine Rentenleistung vor bzw. wird wechsel zum Stichtag (vgl. § 2 Abs. (3)) des Folgemonats vor-
die Auszahlung der Leistung aus der Hauptversicherung in Ren- nehmen, der auf den Eingang Ihres schriftlichen Auftrages folgt.
tenform gewählt, wird aus dem Wert der angesammelten Fonds-
anteile nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathe-
matik zum Stichtag (vgl. Abs. (3)), der auf den Rentenbeginn folgt, §4 Wann können wir einen von Ihnen gewähl-
eine zusätzliche Rente ermittelt. Dabei werden die dann für den ten Fonds austauschen?
Neuzugang gültigen Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt. Da
die genaue Rentenhöhe erst nach dem Termin des Rentenbe- (1) Die Schließung, Auflösung oder Zusammenlegung von Fonds,
ginns errechnet werden kann, erfolgt die erste Rentenzahlung bis die Einstellung von An- oder Verkauf, sind Beispiele von Vorgän-
spätestens zum 10. des Monats nach Rentenbeginn. Alle folgen- gen, die Auswirkungen auf die Fondsanlage haben, die aber von
den Renten zahlen wir jeweils zum Ersten eines Monats. uns nicht beeinflusst werden können.
.
Sollte die Anlage künftiger laufender Überschussanteile in einen
gewählten Fonds oder das Halten von Anteilen an einem gewähl-
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ten Fonds nicht mehr möglich sein, werden wir Ihnen als Ersatz Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, werden wir den Wert ei-
einen neuen Fonds vorschlagen. Der neue Fonds soll dabei in ner Anteileinheit anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt
Anlageziel und Anlagepolitik dem bisherigen Fonds weitgehend ermitteln. Der Preis kann aufgrund der verminderten Veräußer-
entsprechen (Ersatzfonds). Auf die Auswahlkriterien dieses barkeit der Fondsanteile geringer sein als der zuletzt von der
Fonds werden wir Sie ausdrücklich in unserem Schreiben hin- Kapitalanlagegesellschaft gestellte Rücknahmepreis. Diese Wert-
weisen. Sofern Sie unserem Vorschlag nicht innerhalb von sechs minderung kann auch zu einem Totalverlust führen.
Wochen ab Zugang des Benachrichtigungsschreibens wider-
sprechen, werden wir die zugeteilten laufenden Überschussan- Ein Fondswechsel ist während der Aussetzung und bei endgül-
teile ab dem von uns genannten Termin (Fondswechselstichtag) tiger Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen durch die
in den Ersatzfonds anlegen. Im Falle eines Widerspruchs müs- Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich.
sen Sie als Ersatz einen anderen Fonds aus unserem Angebot
wählen, in den an Stelle des betroffenen Fonds künftig die Über- (5) Treten darüber hinaus bei einem in Ihrem Vertrag enthaltenen
schussanteile angelegt werden sollen. Fonds erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen kön-
nen, sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds sowie Ihr vorhan-
Zu diesem Zweck können Sie unser aktuelles Fondsangebot auf denes Fondsguthaben durch einen anderen Fonds zu ersetzen.
unserer Internetseite abrufen. Die genaue Internetadresse wer- Als solche erheblichen Änderungen gelten insbesondere:
den wir Ihnen in unserem Anschreiben mitteilen. Auf Wunsch er-
halten Sie die Mitteilung über unser aktuelles Fondsangebot auch - Nachträgliche Erhebung oder Erhöhung von Gebühren beim
zugesandt. Fondseinkauf bzw. -verkauf sowie die Einführung von Perfor-
mance Fees durch die von uns beauftragte Kapitalanlagege-
Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren können, weil die Aus- sellschaft,
gabe von Fondsanteilen kurzfristig beschränkt, ausgesetzt oder - Verletzung von vertraglichen Pflichten durch die Kapitalanla-
endgültig eingestellt worden ist, werden wir die zugeteilten Über- gegesellschaft,
schussanteile in den von uns vorgeschlagenen Ersatzfonds an- - Änderung der Fristen für den Kauf oder Verkauf von Fonds
legen. durch die Kapitalanlagegesellschaft; hierzu zählt auch die zeit-
weise Aussetzung der Rücknahme
Als Grundlage für Ihre Fondsauswahl können Sie die Internet- - die Kapitalanlagegesellschaft ändert die Anlagestrategie eines
seiten der Fondsgesellschaften heranziehen, auf denen der Wert Fonds wesentlich oder
einer Anteileinheit börsentäglich veröffentlicht wird. - das Guthaben aller Versicherungsnehmer in einem Fonds be-
trägt - über alle bei uns bestehenden Versicherungsverträge
(2) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds auflöst, gelten betrachtet - länger als sechs Monate weniger als 10.000 EUR.
die Regeln des Abs. (1) entsprechend. Sofern aus der Auflösung
des Fonds Zahlungen zu späteren Zeitpunkten resultieren, wer- Eine erhebliche Änderung kann sich auch aus Gesetzen oder
den wir diese gemäß Ihrer zum jeweiligen Rückzahlungszeitpunkt aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergeben. Abs. (1) – (4) gelten
aktuellen Aufteilung der laufenden Überschussanteile in den zu entsprechend.
diesem Zeitpunkt gewählten Fonds anlegen.
(3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds mit einem an- §5 Unter welchen Bedingungen können Sie das
deren Fonds zusammenlegt, gelten die Regeln des Abs. (1) für Überschusssystem wechseln?
künftige zuzuteilende laufende Überschussanteile entsprechend.
In diesem Fall wird jedoch auch der vorhandene Wert des Fonds-
guthabens des betroffenen Fonds auf den Ersatzfonds übertra- Zur Sicherung des erreichten Wertes der Ihrem Vertrag zugeteil-
gen. ten Anteileinheiten können Sie einmalig und kostenfrei mit einer
Antragsfrist von 14 Tagen zu jedem Monatsende verlangen, dass
(4) Wenn die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag ent- der Wert Ihrer Anteileinheiten und die künftigen laufenden Über-
haltenen Fonds ausgesetzt oder endgültig eingestellt wird, in- schussanteile dem Überschusssystem verzinsliche Ansammlung
formieren wir Sie. Bei Beginn der Auszahlungsphase kann der zugeführt werden, sofern das Überschusssystem verzinsliche
Rücknahmepreis zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit Ansammlung für Ihre Versicherung (vgl. hierzu den Paragraphen
nicht angesetzt werden, da wir die Anteile nicht an die Kapital- „Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?“ der Besonde-
anlagegesellschaft zurückgeben können. ren- bzw. Tarifbedingungen) vorgesehen ist. Dabei wird der Wert
Ihrer Anteileinheiten zum Stichtag (vgl. § 2 Abs. (3)) des Monats
Bei Leistung oder Rückkauf kann der Rücknahmepreis zur Er- nach Eingang Ihres Antrages festgestellt. Die Verzinsung erfolgt
mittlung des Wertes einer Anteileinheit nicht angesetzt werden, für das Jahr der Umstellung anteilig.
da wir die Anteile nicht an die Kapitalanlagegesellschaft zurück-
geben können. In diesen Fällen bieten wir an, die entsprechenden
Anteileinheiten an Stelle der sonst vorgesehenen Geldleistung
auf ein Depot Ihrer Wahl zu übertragen. Wir behalten uns vor, nur
ganze Anteileinheiten zu übertragen und den Wert gebrochener
Anteileinheiten gemäß nachfolgender Regelung auszuzahlen.
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Sitz der Gesellschaft: Nürnberg
Registergericht: Nürnberg, HRB 355
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Aufsichtsrat
Karl-Bernd Telger (Vors.)
Vorstand
Frank Sievert (Sprecher),
Jutta Holzmann,
Stefan Krause,
Dr. Marco Wimmer
Hauptverwaltung Nürnberg
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Telefon: +49 911 5307-0
E-Mail: info@universa.de
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