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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) PHA 400/07
Diese Bedingungen wenden sich an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner
Inhaltsübersicht Seite § 26 Welche Rechtsfolgen haben Obliegenheits-
verletzungen? 8
Welchen Versicherungsschutz bietet Ihnen die
Haftpflichtversicherung? Welche weiteren Bestimmungen sind zu beachten?
§1 Was ist Gegenstand der Versicherung? Wann § 27 Was gilt hinsichtlich der mitversicherten
liegt ein Versicherungsfall vor? 1 Personen? 9
§2 Sind auch Vermögensschäden und das § 28 entfällt 9
Abhandenkommen von Sachen versichert? 2 § 29 Was gilt für Ihre Mitteilungen und
§3 Auf welche Risiken erstreckt sich der Erklärungen, die sich auf das Versicher-
Versicherungsschutz (Versichertes Risiko)? 2 rungsverhältnis beziehen? Was gilt nach
§4 Was geschieht, wenn Risiken nach Vertrags- dem Gesetz, wenn Sie uns eine Änderung
abschluss neu entstehen (Vorsorgever- Ihres Namens nicht mitteilen? 9
sicherung)? 2 § 30 Wann verjähren die vertraglichen
§5 Welche Leistungen können Sie von uns Ansprüche nach dem Gesetz? 9
erwarten? In welchem Umfang sind wir im § 31 Wo können Ansprüche gerichtlich
Versicherungsfall bevollmächtigt? 2 geltend gemacht werden? 9
§6 Welche Grenzen gelten für unsere Entschä- § 32 Welches Recht findet Anwendung? 9
digungsleistung? 2 § 33 Unter welchen Voraussetzungen ist eine
§7 Welche Ansprüche sind von der Versicherung Bedingungsanpassung zulässig? 9
ausgeschlossen (Ausschlüsse)? 3 § 34 Wie wird das Versicherungsjahr bestimmt? 10
§ 35 An wen können Sie Beschwerden richten? 10
Wann beginnt der Versicherungsschutz? Was gilt für die
Beitragszahlung?
Welchen Versicherungsschutz bietet Ihnen die Haftpflicht-
§8 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 5 versicherung?
§9 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
§ 1 Was ist Gegenstand der Versicherung? Wann liegt ein
beachten? 5
Versicherungsfall vor?
§ 10 Was gilt, wenn Sie den ersten oder
einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 5
(1) Die Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Versiche-
§ 11 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag
rungsschutz im Rahmen des versicherten Risikos für den
nicht rechtzeitig zahlen? 5
Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der
§ 12 Was gilt für die Versicherungsteuer? 5
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versi-
§ 13 Welchen Einfluss hat eine Veränderung
cherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus
des versicherten Risikos auf den Beitrag
ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund
(Beitragsregulierung)? 5
§ 14 Welche Zahlung schulden Sie uns bei
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
vorzeitiger Beendigung oder Nichtigkeit
privatrechtlichen Inhalts
des Vertrags? 6
§ 15 Wann werden die Versicherungsbeiträge
von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch ge-
angeglichen (Beitragsangleichung)? 6
nommen werden.
Wie lange besteht der Vertrag?
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die
Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf
§ 16 Was gilt für die Vertragsdauer und die
den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Scha-
Kündigung zum Ablauf? 6
denereignis geführt hat, kommt es nicht an.
§ 17 Was geschieht bei Wegfall des ver-
sicherten Risikos? 7
(2) Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch
§ 18 Wann können Sie nach einer Beitragsan-
wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt,
gleichung kündigen? 7
§ 19 Unter welchen Voraussetzungen kann nach
a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst-
einem Versicherungsfall gekündigt werden? 7
vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt
§ 20 Unter welchen Voraussetzungen kann nach
der Leistung;
Veräußerung des versicherten Unternehmens
gekündigt werden? 7
b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nach-
§ 21 Unter welchen Voraussetzungen können wir
erfüllung durchführen zu können;
nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder
Erlass von Rechtsvorschriften kündigen? 7
c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegen-
§ 22 Was gilt bei einer Mehrfachversicherung? 7
standes oder wegen des Ausbleibens des mit der Ver-
tragsleistung geschuldeten Erfolges;
Was müssen Sie tun, um Ihren Versicherungsschutz nicht
zu gefährden (Obliegenheiten)?
d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf
§ 23 Was bedeutet die vorvertragliche ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
Anzeigepflicht im Sinne des Gesetzes? 8
e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung
§ 24 Welche Obliegenheiten bestehen für Sie
der Leistung;
vor Eintritt des Versicherungsfalls? 8
§ 25 Welche Obliegenheiten bestehen für Sie
f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Er-
nach Eintritt des Versicherungsfalls? 8
satzleistungen.
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§ 2 Sind auch Vermögensschäden und das Abhanden- (3) Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken
kommen von Sachen versichert?
a) aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen von
Sie können Ihren Versicherungsschutz durch besondere Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, soweit diese Fahr-
Vereinbarung erweitern auf Ihre gesetzliche Haftpflicht zeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versiche-
privatrechtlichen Inhalts wegen rungspflicht unterliegen;
(1) Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch b) aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von
durch Sachschäden entstanden sind; Bahnen;
(2) Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf c) die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht
finden dann die Bestimmungen über Sachschäden An- unterliegen;
wendung.
d) die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im
Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu
§ 3 Auf welche Risiken erstreckt sich der Versiche- versichern sind.
rungsschutz (Versichertes Risiko)?
(1) Der Versicherungsschutz umfasst Ihre gesetzliche § 5 Welche Leistungen können Sie von uns erwarten? In
Haftpflicht welchem Umfang sind wir im Versicherungsfall be-
vollmächtigt?
a) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen
angegebenen Risiken; (1) Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der
Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schaden-
b) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versiche- ersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten
rungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Schadenersatzansprüchen.
Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch
von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasser- Berechtigt sind Schadenersatzansprüche dann, wenn Sie
fahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versiche- aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnis-
rungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; ses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind
und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und
c) aus Risiken, die für Sie nach Abschluss der Versiche- Vergleiche, die von Ihnen ohne unsere Zustimmung abge-
rung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in § 4 geben oder geschlossen wurden, binden uns nur, soweit
näher geregelt sind. der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich be-
standen hätte.
(2) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhö-
hungen des versicherten Risikos durch Änderung beste- Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wir-
hender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Wir können kung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen zwei Wo-
den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von § 21 chen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
kündigen.
(2) Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des
Schadens oder Abwehr der Schadenersatzansprüche
§ 4 Was geschieht, wenn Risiken nach Vertragsabschluss zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen
neu entstehen (Vorsorgeversicherung)? abzugeben.
(1) Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechts-
für Sie neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden streit über Schadenersatzansprüche gegen Sie, sind wir
Vertrags sofort versichert (Vorsorgeversicherung). zur Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen den
Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.
a) Sie sind jedoch verpflichtet, nach Aufforderung durch
uns, jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzei- (3) In dem Fall, dass wir in einem Strafverfahren wegen
gen. Zur Anzeige neuer Risiken können wir Sie auch mit eines Schadenereignisses, das einen unter den Versiche-
der Beitragsrechnung auffordern. Wenn Sie ein neues Ri- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge ha-
siko nicht rechtzeitig bei uns melden, entfällt der Versi- ben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie wün-
cherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab des- schen oder genehmigen, tragen wir die gebührenord-
sen Entstehung. nungsmäßigen oder die mit dem Verteidiger besonders
vereinbarten höheren Kosten.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das neue Ri-
siko angezeigt haben, so müssen Sie beweisen, dass das (4) Erlangen Sie oder ein Versicherter das Recht, die Auf-
neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu hebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu for-
einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeige- dern, so sind wir zur Ausübung dieses Rechts bevoll-
frist noch nicht verstrichen war. mächtigt.
b) Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange-
messenen Beitrag zu verlangen. Kommt zwischen Ihnen § 6 Welche Grenzen gelten für unsere Entschädigungs-
und uns keine Einigung über die Höhe dieses Beitrags in- leistung?
nerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige zustande,
entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rück- (1) Die von uns zu leistende Entschädigung ist bei jedem
wirkend ab dessen Entstehung. Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungs-
summen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der
(2) Der Versicherungsschutz besteht im Rahmen der für Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflich-
die Vorsorgeversicherung vereinbarten Höchstersatzlei- tige Personen erstreckt.
stung.
(2) Es kann vereinbart werden, dass wir die Versiche-
rungsleistung auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versi-
cherungssumme begrenzen.
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(3) Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung (4) Haftpflichtansprüche
eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versiche-
rungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versiche- a) von Ihnen selbst oder der in § 7 Abs. 5 benannten Per-
rungsfälle eingetreten ist, wenn diese sonen gegen die Versicherten;
- auf derselben Ursache, b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere Versicherungsvertrags;
sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln c) zwischen mehreren Versicherten desselben Versiche-
beruhen. rungsvertrags.
(4) Falls besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei je- (5) Haftpflichtansprüche gegen Sie
dem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein
festgelegten Betrag an der Schadensersatzleistung a) aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in
(Selbstbehalt). häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versi-
cherungsvertrag versicherten Personen gehören;
(5) Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die
Versicherungssummen angerechnet. Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne
des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer
(6) Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern
aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern
tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versiche- und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel,
rungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die
durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes
(7) Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden
leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Ver- sind).
sicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger son-
stiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch ver- b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn
bleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, wird die Sie geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig sind,
zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungs- oder wenn Sie unter gesetzlicher Betreuung stehen;
summe bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der
Rente von uns erstattet. c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Ihr Unterneh-
men in der Rechtsform einer juristischen Person des pri-
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entspre- vaten oder öffentlichen Rechts oder eines nicht rechtsfä-
chende Vorschrift der Verordnung über den Versiche- higen Vereins geführt wird;
rungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versi- d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden Gesell-
cherungsfalles. schaftern, wenn Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer
Offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts geführt wird;
laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der
Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die e) von Ihren Partnern, wenn Ihr Unternehmen in der
nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restver- Rechtsform einer eingetragenen Partnerschaftsgesell-
sicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Lei- schaft geführt wird;
stungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungs-
summe abgesetzt. f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwal-
tern;
(8) Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haft-
pflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder zu § 7 Abs. 4 und § 7 Abs. 5:
Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den
von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Die Ausschlüsse unter § 7 Abs. 4 und § 7 Abs. 5 b) bis f)
Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzu- erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Ange-
kommen. hörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in
häuslicher Gemeinschaft leben.
§ 7 Welche Ansprüche sind von der Versicherung ausge-
(6) Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sa-
schlossen (Ausschlüsse)?
chen und wegen aller sich daraus ergebenden Vermö-
gensschäden, wenn Sie diese Sachen gemietet, geleast,
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen
gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt
nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von
haben oder diese Gegenstand eines besonderen Verwah-
der Versicherung ausgeschlossen:
rungsvertrages sind.
(1) Versicherungsansprüche aller Personen, die den
(7) Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sa-
Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
chen und wegen aller sich daraus ergebenden Vermö-
gensschäden, wenn
(2) Versicherungsansprüche aller Personen, die den
Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis
a) die Schäden durch Ihre gewerbliche oder berufliche
von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
Tätigkeit an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Be-
- Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder förderung, Prüfung und dgl.) entstanden sind; bei unbe-
- Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben. weglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als
diese Sachen oder deren Teile unmittelbar von der Tätig-
(3) Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund eines Ver- keit betroffen waren;
trags oder einer Zusage über den Umfang Ihrer gesetz-
lichen Haftpflicht hinausgehen. b) die Schäden dadurch entstanden sind, dass Sie diese
Sachen zur Durchführung einer gewerblichen oder beruf-
lichen Tätigkeit (als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialab-
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lagefläche und dgl.) benutzt haben; bei unbeweglichen bb) für Schäden, die durch von Ihnen hergestellte oder
Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sa- gelieferte Erzeugnisse (ausgenommen Abfälle), Arbeiten
chen oder deren Teile unmittelbar von der Benutzung be- oder sonstige Leistungen nach Ausführung der Leistung
troffen waren; oder nach Abschluss der Arbeiten entstehen (Produkt-
haftpflicht). Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für
c) die Schäden durch Ihre gewerbliche oder berufliche Tä- Schäden durch Umwelteinwirkung, die aus der Planung,
tigkeit entstanden sind und sich diese Sachen oder - sofern Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhal-
es sich um unbewegliche Sachen handelt - deren Teile im tung oder Wartung von
unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden
haben; dieser Ausschluss gilt nicht, wenn Sie beweisen, - Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stof-
dass Sie zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich not- fe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern,
wendige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Schä- zu befördern oder wegzuleiten (WHG-Anlagen);
den getroffen hatten. - Anlagen gem. Anhang 1 oder 2 zum Umwelthaftungs-
gesetz (UmweltHG- Anlagen);
zu § 7 Abs. 6 und § 7 Abs. 7: - Anlagen, die nach dem Umweltschutz dienenden Be-
stimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht
Sind die Voraussetzungen der Ausschlüsse in § 7 Abs. 6 unterliegen;
und § 7 Abs. 7 in der Person von Ihren Angestellten, Ar- - Abwasseranlagen
beitern, Bediensteten, Bevollmächtigten oder Beauf-
tragten gegeben, so entfällt gleichfalls der Versiche- oder Teilen resultieren, die ersichtlich für solche Anlagen
rungsschutz, und zwar sowohl für Sie, als auch für andere bestimmt sind.
durch den Versicherungsvertrag versicherte Personen.
(11) Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest,
(8) Haftpflichtansprüche wegen Schäden an von Ihnen asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzufüh-
hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder son- ren sind.
stigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Liefe-
rung oder Leistung liegenden Ursache und wegen aller (12) Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittel-
sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt barem oder mittelbarem Zusammenhang stehen mit
auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangel- energiereichen ionisierenden Strahlen (z.B. Strahlen von
haften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).
Teilleistung liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung
der Sache oder Leistung führt. (13) gestrichen
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn (14) Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, welche ent-
Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung die Her- stehen durch
stellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder
sonstigen Leistungen übernommen haben. a) Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer
handelt,
(9) Haftpflichtansprüche aus im Ausland (d.h. außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland) vorkommenden Scha- b) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
denereignissen; Ansprüche aus § 110 Sozialgesetzbuch
VII sind jedoch mitversichert. c) Überschwemmungen stehender oder fließender Ge-
wässer.
(10)
a) Ansprüche, die gegen Sie wegen Umweltschäden ge- (15) Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Aus-
mäß Umweltschadensgesetz oder anderer auf der EU- tausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektro-
Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden natio- nischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus
nalen Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden.
Dies gilt auch dann, wenn Sie von einem Dritten aufgrund a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Veränderung von Daten,
Inhalts auf Erstattung der durch solche Umweltschäden
entstandenen Kosten in Anspruch genommen werden. b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,
Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche c) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaus-
erhalten, die auch ohne Bestehen des Umweltschadens- tausch,
gesetzes oder anderer auf der EU-Umwelthaftungsrichtli-
nie (2004/35/EG) basierenden nationaler Umsetzungsge- d) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
setze bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestim-
mungen privatrechtlichen Inhalts gegen Sie geltend ge- (16) Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlich-
macht werden könnten. keits- oder Namensrechtsverletzungen.
Dieser Ausschluss gilt nicht im Rahmen der Versicherung (17) Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung,
privater Haftpflichtrisiken. Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder son-
stigen Diskriminierungen.
b) Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelt-
einwirkung. (18) Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden aus
der Übertragung einer Krankheit. Das Gleiche gilt für
Dieser Ausschluss gilt nicht Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehörenden,
von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden
aa) im Rahmen der Versicherung privater Haftpflichtrisi- sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn
ken Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahr-
oder lässig gehandelt haben.
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Wann beginnt der Versicherungsschutz? Was gilt für die stehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung
Beitragszahlung? nicht zu vertreten haben.
§ 8 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen,
wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
(1) Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig im Sin- auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrages hin-
ne von § 9 zahlen. Wenn Sie den ersten Beitrag nicht gewiesen haben.
rechtzeitig zahlen, beginnt der Versicherungsschutz daher
erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für (2) Zahlen Sie die den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs- rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange
schutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Sie die Zahlung nicht bewirkt haben. Das Rücktrittsrecht
ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
(2) Wenn Sie den Versicherungsschutz nachträglich er- Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
weitern, gilt Absatz 1 auch für diese Erweiterung des Ver-
sicherungsschutzes.
§ 11 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig
zahlen?
§ 9 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(1) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, gera-
(1) a) Den Beitrag für Ihre Versicherung müssen Sie in ei- ten Sie ohne Zahlungsaufforderung in Verzug. Ein Verzug
nem einmaligen Beitrag oder als laufende Beiträge ent- tritt nicht ein, wenn die Zahlung aufgrund eines Um-
sprechend der vereinbarten Zahlungsperiode zahlen. standes unterbleibt, den Sie nicht zu vertreten haben. Im
Verzugsfall sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung ein Mo- Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
nat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen.
Wir geben sie im Versicherungsschein an. (2) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können
wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist
Die Beiträge sind entsprechend der vereinbarten Zah- setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen
lungsperiode kalkuliert. Die Versicherungsperiode (§ 12 betragen.
Versicherungsvertragsgesetz) entspricht somit der ver-
einbarten Zahlungsperiode. (3) Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten
Zahlungsfrist eintreten, besteht kein Versicherungsschutz,
b) Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit
Vertrages zu zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass
dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge
wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig. hingewiesen haben.
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der ver- (4) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir
einbarten Zahlungsperiode fällig, wenn nicht etwas an- den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündi-
deres vereinbart ist. gen, wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen
oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass
(2) Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fäl- wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge
ligkeit unverzüglich alles tun, damit der Beitrag bei uns hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit
eingeht. der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit
Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt
Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt (Lastschrift- noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese
verfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn der Rechtsfolge werden wir Sie ebenfalls hinweisen.
Beitrag bei Fälligkeit von uns eingezogen werden kann und
Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. (5) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch
nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden
Können wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen und ha- ist. Die Nachzahlung kann nur innerhalb eines Monats
ben Sie dies nicht zu vertreten, ist die Zahlung auch dann nach der Kündigung oder, wenn die Kündigung bereits mit
noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem der Fristsetzung verbunden worden ist, innerhalb eines
wir Sie in Textform zur Zahlung aufgefordert haben. Monats nach Fristablauf erfolgen. Zahlen Sie innerhalb
dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirksam und der
(3) Können wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen und Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen
haben Sie dies zu vertreten, können wir für die Zukunft dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten,
verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Last- besteht jedoch kein Versicherungsschutz
schriftverfahrens erfolgen.
(6) Eine Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der
(4) Die Übermittlung des Beitrags erfolgt auf Ihre Gefahr Schriftform.
und Ihre Kosten.
§ 12 Was gilt für die Versicherungsteuer?
§ 10 Was gilt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag
nicht rechtzeitig zahlen? Alle in Rechnung gestellten Beiträge enthalten die Versi-
cherungsteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz be-
(1) Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der stimmten Höhe zu entrichten haben.
rechtzeitigen Zahlung des Beitrages nach (§ 8 "Wann be-
ginnt der Versicherungsschutz?") abhängig. Zahlen Sie
den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, be- § 13 Welchen Einfluss hat eine Veränderung des versi-
ginnt der Versicherungsschutz daher erst zu dem Zeit- cherten Risikos auf den Beitrag (Beitragsregulie-
punkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Versicherungs- rung)?
fälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur
Leistung verpflichtet. Unsere Leistungspflicht bleibt be- (1) Sie sind verpflichtet, uns auf unsere Aufforderung hin
mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten
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Risikos gegenüber den zum Zwecke der Beitragsbemes- zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorvergan-
sung gemachten Angaben eingetreten sind. Diese Auffor- genen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten
derung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitrags- Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf
rechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Mo- teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten da-
nats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf bei auch die speziell durch den einzelnen Schadenfall
unseren Wunsch nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und
zu unserem Nachteil sind wir berechtigt, von Ihnen eine Höhe der Versicherungsleistungen.
Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Bei-
tragsunterschieds zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn Sie Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres
beweisen, dass Sie an der Unrichtigkeit der Angaben kein ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schaden-
Verschulden trifft. zahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeit-
raum neu angemeldeten Schadenfälle.
(2) Aufgrund Ihrer Änderungsmitteilung oder sonstiger
Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der (3) Im Fall einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Fall einer
Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Weg- Verminderung verpflichtet, den Beitrag um den sich aus §
fall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des 15 Abs. 2 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Bei-
Eingangs der Mitteilung bei uns. Der vertraglich verein- tragsangleichung). Den veränderten Beitrag teilen wir Ih-
barte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten nen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig
werden. Alle entsprechend § 15 Abs. 1 nach dem Versi- vor Beginn des nächsten Versicherungsjahres mit. Dies
cherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermä- kann auch in Verbindung mit einer Beitragsrechnung er-
ßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. folgen.
(3) Sollten Sie die Mitteilung nicht rechtzeitig abgeben, Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in
können wir für den Zeitraum, für den die Angaben zu ma- jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren
chen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Prozentsatz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder
Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrages ver- jeweils für diese Jahre nach § 15 Abs. 2 ermittelt hat, dür-
langen. Machen Sie die Angaben nachträglich, findet eine fen wir den Beitrag nur um den Prozentsatz erhöhen, um
Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zuviel gezahlter den sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen
Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben in- nach unseren unternehmenseigenen Zahlen im letzten
nerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des Kalenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige
erhöhten Beitrages erfolgten. nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Ab-
satz ergeben würde.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwen-
dung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für (4) Liegt die Veränderung nach § 15 Abs. 2 oder § 15
mehrere Jahre. Abs. 3 unter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung.
Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu
berücksichtigen.
§14 Welche Zahlung schulden Sie uns bei vorzeitiger Be-
endigung oder Nichtigkeit des Vertrags? Wie lange besteht der Vertrag?
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, können wir - soweit § 16 Was gilt für die Vertragsdauer und die Kündigung zum
das Gesetz nichts anderes bestimmt - nur den Teil des Ablauf?
Beitrages verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem
Versicherungsschutz bestanden hat. (1) Die vereinbarte Vertragsdauer können Sie Ihrem Ver-
sicherungsschein entnehmen. Wenn eine feste Vertrags-
Andere gesetzliche Bestimmungen gelten insbesondere, dauer vereinbart ist, endet der Vertrag zum vorgesehenen
wenn wir wegen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht vom Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täu-
schung anfechten. In diesen Fällen können wir den ver- (2) Wenn eine stillschweigende Vertragsverlängerung
einbarten Beitrag bis zum Zugang unserer Rücktritts- oder vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der
Anfechtungserklärung verlangen. Dies gilt auch, wenn der vereinbarten Vertragsdauer um jeweils ein weiteres Jahr,
Versicherungsschutz in diesen Fällen rückwirkend entfällt. wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen. Die Kün-
digung muss dem jeweils anderen Vertragspartner späte-
Treten wir wegen nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten stens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertrags-
oder einmaligen Beitrags vom Vertrag zurück, so können dauer oder jedes darauf folgenden Jahres zugehen.
wir eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
(3) Wenn eine Vertragsdauer von mehr als drei Jahren
vereinbart ist, können Sie den Vertrag zum Ablauf des
§ 15 Wann werden die Versicherungsbeiträge angeglichen dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündi-
(Beitragsangleichung)? gen. Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor
Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden
(1) Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsanglei- Jahres zugehen.
chung. Sie wird jeweils ab Beginn desjenigen Versiche-
rungsjahres wirksam, das jeweils nach dem 30. Juni be- (4) Eine Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der
ginnt. Schriftform.
Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme
berechnet werden, findet keine Beitragsangleichung statt.
Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der
Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.
(2) Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit
Wirkung für die nach dem 30. Juni beginnenden Versiche-
rungsjahre, um welchen Prozentsatz sich im vergangenen
Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen al-
ler zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflicht versicherung
PHA--0400Z0 (0/07) 10.21, Seite 6
[Seite 7]
§ 17 Was geschieht bei Wegfall des versicherten Risikos? - durch den Dritten, uns gegenüber mit sofortiger Wir-
kung oder auf den Schluss der laufenden Versiche-
Wenn Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt rungsperiode
die Versicherung bezüglich dieser Risiken. In diesem Fall
haben wir Anspruch auf den Beitrag, den wir hätten erhe- in Schriftform gekündigt werden.
ben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis
zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom (3) Das Kündigungsrecht erlischt, wenn
Wegfall Kenntnis erlangt haben.
- wir es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt
an ausüben, in welchem wir vom Übergang auf den
§ 18 Wann können Sie nach einer Beitragsangleichung Dritten Kenntnis erlangen;
kündigen? - der Dritte es nicht innerhalb eines Monats nach dem
Übergang ausübt, wobei das Kündigungsrecht bis zum
(1) Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsanglei- Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen
chung nach § 15 Abs. 3, ohne dass sich der Umfang des bleibt, in dem der Dritte von der Versicherung Kennt-
Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie nis erlangt.
den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird sofort, frühestens (4) Erfolgt der Übergang auf den Dritten während einer
jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Bei- laufenden Versicherungsperiode und wird das Versiche-
tragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung rungsverhältnis nicht gekündigt, haften Sie als bisheriger
über die Beitragsangleichung auf dieses gesetzliche Kün- Versicherungsnehmer und der Dritte für den Versiche-
digungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen späte- rungsbeitrag dieser Periode als Gesamtschuldner.
stens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitrags-
erhöhung zugehen. (5) Der Übergang eines Unternehmens ist uns durch Sie
als dem bisherigen Versicherungsnehmer oder den Dritten
(2) Eine Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der unverzüglich anzuzeigen.
Schriftform.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht be-
(3) Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein steht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungs-
Kündigungsrecht. fall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in
dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen, und wir den
mit Ihnen bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht
§ 19 Unter welchen Voraussetzungen kann nach einem geschlossen hätten.
Versicherungsfall gekündigt werden?
Der Versicherungsschutz lebt wieder auf und besteht für
(1) Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, alle Versicherungsfälle, die frühestens einen Monat nach
wenn dem Zeitpunkt eintreten, in dem wir von der Veräußerung
Kenntnis erlangen. Dies gilt nur, wenn wir in diesem Monat
- wir aufgrund eines Versicherungsfalls eine Schaden-
von unserem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht
ersatzzahlung geleistet haben oder
haben.
- Ihnen eine Klage über einen unter den Versicherungs-
schutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zuge-
Der Versicherungsschutz fällt trotz Verletzung der Anzei-
stellt wird.
gepflicht nicht weg, wenn uns die Veräußerung in dem
Zeitpunkt bekannt war, in dem uns die Anzeige hätte zu-
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform
gehen müssen.
spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung
oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
§ 21 Unter welchen Voraussetzungen können wir nach Ri-
(2) Kündigen Sie den Versicherungsvertrag, wird Ihre sikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von
Kündigung sofort nach deren Zugang bei uns wirksam. Sie Rechtsvorschriften kündigen?
können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem
späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des lau- Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung
fenden Versicherungsjahres wirksam wird. bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind
wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhal-
Kündigen wir den Versicherungsvertrag, wird unsere tung einer Frist von einem Monat schriftlich zu kündigen.
Kündigung einen Monat nach deren Zugang bei Ihnen Das Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb
wirksam. eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, in welchem
wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.
§ 20 Unter welchen Voraussetzungen kann nach Veräuße-
rung des versicherten Unternehmens gekündigt wer- § 22 Was gilt bei einer Mehrfachversicherung?
den?
(1) Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das selbe
(1) Wird ein Unternehmen, für das eine Haftpflichtversi- Risiko in mehreren Versicherungsverträgen haftpflicht-
cherung besteht, an einen Dritten veräußert, tritt dieser versichert ist.
an Ihrer Stelle in die während der Dauer seines Eigentums
sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Rechte (2) Ist die Mehrfachversicherung ohne Ihr Wissen zustande
und Pflichten ein. gekommen, können Sie die Aufhebung des später ge-
schlossenen Vertrags verlangen.
Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines
Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen (3) Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht
Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird. innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von
der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben. Die
(2) Das Versicherungsverhältnis kann in diesem Fall von Ihnen verlangte Aufhebung des Versicherungs-
schutzes wird mit Zugang Ihrer Erklärung wirksam.
- durch uns, dem Dritten gegenüber mit einer Frist von
einem Monat,
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(4) Eine Aufhebungserklärung nach dieser Vorschrift be- Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Schadener-
darf der Schriftform mittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände,
die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Scha-
dens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür an-
Was müssen Sie tun, um Ihren Versicherungsschutz nicht geforderten Schriftstücke übersandt werden.
zu gefährden (Obliegenheiten)?
(3) Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch erhoben, ein
staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches
§ 23 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht im Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder
Sinne des Gesetzes? Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie dies
ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Um- (4) Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von
stände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahr- Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz müssen Sie
heitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen
sind die Umstände, die für unseren Entschluss, den Ver- Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung unsererseits be-
trag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich darf es nicht.
sind.
(5) Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich gel-
Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Ver- tend gemacht, müssen Sie uns die Führung des Verfahrens
tragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Um- überlassen. Wir beauftragen in Ihrem Namen einen
ständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige ver- Rechtsanwalt. Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht
pflichtet. sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die an-
geforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Handelt für Sie ein Stellvertreter und kennt dieser den
gefahrerheblichen Umstand oder handelt er arglistig,
werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon §26 Welche Rechtsfolgen haben Obliegenheitsverlet-
Kenntnis gehabt oder den Umstand arglistig verschwie- zungen?
gen.
(1) Eine Obliegenheitsverletzung kann - unabhängig ob die
(2) Die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht erge- Obliegenheit vor oder nach Eintritt des Versicherungs-
ben sich aus §§ 19 bis 22 Versicherungsvertragsgesetz falles zu erfüllen ist - Auswirkungen auf unsere Leistungs-
(VVG). Unter den dort genannten Voraussetzungen können pflicht haben.
wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten, leistungsfrei
sein, den Vertrag kündigen, wegen arglistiger Täuschung Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vor-
anfechten oder auch berechtigt sein, den Vertrag zu än- sätzlich, so besteht kein Versicherungsschutz.
dern.
Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag grob
Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsan- fahrlässig, sind wir berechtigt unsere Leistung zu kürzen.
passung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Die Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Ver-
Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige- schuldens. Eine Kürzung unterbleibt, wenn Sie nach-
pflichtverletzung hingewiesen haben. weisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt
(3) Falls wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Bei- Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind
trag um mehr als 10% erhöhen oder die Gefahrabsiche- wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns
rung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen, nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
können Sie den Vertrag nach Maßgabe von § 19 Abs. 6 VVG
kündigen. - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versi-
cherungsfalles
(4) Die Ausübung eines Gestaltungsrechts nach dieser - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
Vorschrift (Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Ver- Leistungspflicht
tragsänderung) bedarf der Schriftform, gleich ob das Ge-
staltungsrecht durch Sie oder uns ausgeübt wird. ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit
arglistig verletzt haben.
§ 24 Welche Obliegenheiten bestehen für Sie vor Eintritt Verletzen Sie eine Auskunfts- oder Aufklärungsobliegen-
des Versicherungsfalls? heit, die Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfül-
len haben, können wir uns auf vollständige oder teilweise
Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf un- Leistungsfreiheit nur berufen, wenn wir Sie durch geson-
ser Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen. derte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hinge-
Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung wiesen haben.
unserer beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein
Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne (2) Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag,
weiteres als besonders gefahrdrohend. die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen ha-
ben, so können wir nicht nur die Rechte nach § 26 Abs. 1
geltend machen, sondern außerdem den Vertrag fristlos
§ 25 Welche Obliegenheiten bestehen für Sie nach Eintritt kündigen. Das Kündigungsrecht können wir nur innerhalb
des Versicherungsfalls? eines Monats nachdem wir von der Verletzung Kenntnis
erlangt haben, ausüben.
(1) Jeder Versicherungsfall ist uns unverzüglich anzuzei-
gen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche er- Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen,
hoben wurden. dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig erfolgte.
(2) Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und
Minderung des Schadens sorgen. Dabei sind unsere Wei- (3) Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der
sungen zu beachten, soweit dies für Sie zumutbar ist. Sie Schriftform.
sind verpflichtet, uns ausführliche und wahrheitsgemäße
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[Seite 9]
Welche weiteren Bestimmungen sind zu beachten? Sofern nach dem Gesetz weitere Gerichtsstände beste-
hen, können Sie Klagen auch dort erheben.
§ 27 Was gilt hinsichtlich der mitversicherten Personen? (2) Wir können Klagen aus dem Versicherungsverhältnis
gegen Sie bei dem Gericht erheben, in dessen Bezirk Sie
(1) Erstreckt sich die Versicherung auch oder ausschließ- zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein
lich auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Sie selbst, sind alle für Sie geltenden Bestimmungen auf Wenn Sie eine juristische Person sind, bestimmt sich das
diese Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Be- zuständige Gericht nach Ihrem Geschäftssitz.
stimmungen über die Vorsorgeversicherung (§ 4) gelten
nicht, wenn das neue Risiko nur für einen Versicherten, (3) Ist Ihr Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung un-
nicht jedoch auch für Sie entsteht. bekannt und ist auch kein gewöhnlicher Aufenthaltsort in
Deutschland bekannt, können sowohl Sie als auch wir
(2) Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsver- Klagen im Zusammenhang mit dem Versicherungsver-
trag steht ausschließlich Ihnen zu. Sie bleiben neben dem hältnis ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für
Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verant- unseren Geschäftssitz oder für unsere Sie betreuende
wortlich. Niederlassung örtlich zuständig ist. Dies gilt entsprechend,
wenn Sie eine juristische Person sind und Ihr Geschäftssitz
unbekannt ist.
§ 28 entfällt
(4) Haben Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren
§ 29 Was gilt für Ihre Mitteilungen und Erklärungen, die Wohn- oder Geschäftssitz nicht in einem Mitgliedsstaat
sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen? Was der Europäischen Gemeinschaft, Island, Norwegen oder
gilt nach dem Gesetz, wenn Sie uns eine Änderung der Schweiz, können sowohl Sie als auch wir Klagen im
Ihrer Anschrift oder Ihres Namens nicht mitteilen? Zusammenhang mit dem Versicherungsverhältnis aus-
schließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Ge-
(1) Mitteilungen und Erklärungen, die das Versicherungs- schäftssitz oder für unsere Sie betreuende Niederlassung
verhältnis betreffen, können weit reichende Auswirkungen örtlich zuständig ist.
haben. Diese sollten auch dann in Text- oder Schriftform
erfolgen, wenn eine solche Form weder im Gesetz noch im (5) Haben Sie bei Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder
Versicherungsvertrag vorgesehen ist. gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, und tritt ein
versichertes schädigendes Ereignis im Ausland ein, so
(2) Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres können Klagen in diesem Zusammenhang nur vor einem
Namens nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, deutschen Gericht erhoben werden.
die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines
eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte An-
§ 32 Welches Recht findet Anwendung?
schrift unter dem letzten uns bekannten Namen. Die Er-
klärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
zugegangen.
(3) Wenn Sie für die Versicherung die Anschrift Ihres Ge- § 33 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Bedin-
werbebetriebes angegeben haben, gilt § 29 Abs. 2 bei ein- gungsanpassung zulässig?
er Verlegung der gewerblichen Niederlassung entspre-
chend. (1) Wenn eine Bestimmung in Versicherungsbedingungen
(Klausel)
§ 30 Wann verjähren die vertraglichen Ansprüche nach - durch höchstrichterliche Entscheidung oder
dem Gesetz? - durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt
(1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjäh- für unwirksam erklärt worden ist, dann sind wir berechtigt,
ren gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in die betroffene Klausel zu ändern, zu ergänzen oder zu er-
drei Jahren. Einzelheiten zu Beginn, Dauer und Unterbre- setzen, wenn die Voraussetzungen der folgenden Absätze
chung der Verjährung bestimmen sich nach §§ 195 bis 213 vorliegen.
BGB.
(2) Die Anpassung kommt nur in Betracht für Klauseln über
(2) Haben Sie einen Anspruch aus dem Versicherungs- Gegenstand und Umfang der Versicherung, Ausschlüsse,
vertrag bei uns angemeldet, ist die Verjährung bis zu dem Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach Ver-
Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in tragsschluss, Beitragsanpassung, Vertragsdauer und
Textform zugeht. Kündigung.
(3) Die Anpassung setzt voraus, dass die gesetzlichen
§ 31 Wo können Ansprüche gerichtlich geltend gemacht
Vorschriften keine konkrete Regelung zur Füllung der
werden?
Lücke enthalten und dass die ersatzlose Streichung der
Klausel keine angemessene, den typischen Interessen der
(1) Sie können aus dem Versicherungsverhältnis bei dem
Vertragspartner gerechte Lösung darstellt.
Gericht Klage erheben, das für unseren Geschäftssitz oder
für unsere Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig
(4) Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen einer er-
ist.
gänzenden Vertragsauslegung. Das bedeutet, dass die
unwirksame Klausel durch die Regelung ersetzt wird,
Sie können auch bei dem deutschen Gericht Klage erhe-
welche die Vertragspartner als angemessene und ihren
ben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten,
Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhn-
wenn ihnen die Unwirksamkeit der Klausel zum Zeitpunkt
lichen Aufenthalt haben. Wenn Sie eine juristische Person
des Vertragsschlusses bekannt gewesen wäre.
sind, bestimmt sich das zuständige deutsche Gericht nach
Ihrem Geschäftssitz.
(5) Unter den oben genannten Voraussetzungen haben wir
eine Anpassungsbefugnis für im Wesentlichen inhalts-
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gleiche Klauseln auch dann, wenn sich die gerichtlichen www.ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Be-
oder behördlichen Entscheidungen gegen Klauseln an- schwerde wird von dort an den Ombudsmann für Versi-
derer Versicherer richten. cherungen weitergeleitet.
(6) Die angepassten Klauseln werden wir Ihnen in Text- (3) Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
form bekannt geben und erläutern.
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
Sie gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
sechs Wochen nach Bekanntgabe in Textform widerspre- (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn,
chen. Hierauf werden wir Sie bei der Bekanntgabe aus- Email: poststelle@bafin.de, Website:www.bafin.de. Im Fall
drücklich hinweisen. Zur Wahrung der Frist genügt die einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Bei fristgemä-
ßem Widerspruch tritt die Bedingungsanpassung nicht in (4) Rechtsweg
Kraft.
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch
Wir können innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des die Möglichkeit. den Rechtsweg zu beschreiten.
Widerspruchs den Versicherungsvertrag mit einer Frist
von 8 Wochen zum Ende eines Monats schriftlich kündigen,
wenn für uns das Festhalten an dem Vertrag ohne die An-
passung unzumutbar ist. Eine E-Mail erfüllt die Schriftform
nicht.
(7) Eine Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der
Schriftform
§ 34 Wie wird das Versicherungsjahr bestimmt?
Wenn die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen
Jahren besteht, wird das erste Versicherungsjahr ver-
kürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum verein-
barten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Die vereinbarte Vertragsdauer können Sie ihrem Versi-
cherungsschein entnehmen.
§ 35 An wen können Sie Beschwerden richten? zulässig?
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerde-
möglichkeiten zur Verfügung:
(1) Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte
gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon-
taktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/servi-
ce/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ih-
ren Versicherungsvermittler richten.
(2) Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren
beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen
(Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08
06 32, 10006 Berlin,
E-Mail: beschwerde@versicherungsobudsmann.de;
Website: www.versicherungsobudsmann.de). Wir nehmen
am Streitbeilegungsvefahren vor dieser Schlichtungsstel-
le teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern durch-
geführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro
nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Versiche-
rungsvermittler oder -berater können Sie sich unabhängig
vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden. Der
Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unter-
breitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag.
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir
an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwer-
dewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf
elektronsichem Wege (z.B. über eine Website oder via
E-Mail) geschlossen haben, können Sie für Ihre Be-
schwerde auch die von der Europäischen Kommission
eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform (Website:
PHA--0400Z0 (0/07) 10.21, Seite 10