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Volltext aufklappen: SV SparkassenVersicherung Versicherungsbedingungen SV PrivatSchutz Privathaftpflicht Top (SVPS-PH-T), Fassung September 2021
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Privathaftpflicht Top (SVPS-PH-T) Fassung September 2021
Inhaltsverzeichnis B. Privathaftpflichtversicherung
8. Welches Risiko ist versichert?
A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung 9. Wie ist die Mitversicherung weiterer Personen neben dem
1. Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung? Versicherungsnehmer geregelt?
2. Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat die 10. Welche Eigenschaften und Tätigkeiten sind rund um Haushalt
Rechte aus dem Versicherungsvertrag? und Familie mitversichert?
3. Was gilt für Erhöhung und Erweiterung versicherter sowie neu 11. Welche Risiken sind rund um Haus und Wohnung versichert?
hinzukommender Risiken? 12. Welche weiteren Risiken sind versichert?
4. Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben Sie 13. Wie sind Versicherungsfälle im Ausland versichert?
bei einer Beitragsangleichung? 14. Was gilt für die Fortsetzung dieses Vertrages bei Tod des
5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche Versicherungsnehmers?
Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten? 15. Zeitlich begrenzte Updategarantie
6. Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall? 16. Best-Leistungs-Garantie
7. Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz 17. Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel
ausgeschlossen?
Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- 3.2 Erhöhungen aufgrund Änderung oder Erlass neuer Rechtsvor-
rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- schriften - unser Kündigungsrecht
AT). Gleiches gilt für Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung
bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung In diesem Fall sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter
Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungs-
1. Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung? recht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeit-
1.1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall punkt an ausüben, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt
1.2 Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Ri- haben.
sikos für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der 3.3 Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), 3.3.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu
das einen entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versi-
- Personenschaden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung chert.
der Gesundheit von Menschen), 3.3.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entste-
- Sachschaden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen) oder hung bis zur Einigung im Sinne von Ziffer 3.3.3 auf den Betrag von
- Vermögensschaden (Schäden, die weder Personen- noch Sachschä- 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
den sind noch sich aus solchen Schäden herleiten) zur Folge begrenzt.
hatte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-rechtli- 3.3.3 Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken
chen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genom- - aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft-
men werden. oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Füh-
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des rerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenver- - aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
ursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. - die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
1.3 Leistungen der Versicherung - die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind.
Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung - Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels
von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Bohrung errichtet werden oder wurden.
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf- 3.4 Anzeigepflicht
grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Verglei- Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jede Erhöhung, Erweite-
ches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden rung und jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die
sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlas-
abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der An- sen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für
spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. jede Erhöhung, Erweiterung und jedes neue Risiko rückwirkend ab des-
Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns fest- sen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor die Erhöhung, Er-
gestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des weiterung und das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu be-
Dritten freizustellen. weisen, dass diese Erhöhung, Erweiterung und das neue Risiko erst
nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekom-
2. Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat men ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
die Rechte aus dem Versicherungsvertrag? 3.4.1 Wir sind berechtigt, für jede Erhöhung, Erweiterung und jedes
2.1 Die für Sie geltenden Bestimmungen gelten für die Mitversi- neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Können wir
cherten entsprechend. uns über die Höhe dieses Beitrages innerhalb eines Monats nach Ein-
2.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht gang der Anzeige nicht einigen, entfällt der Versicherungsschutz für
ausschließlich Ihnen zu. Sie sind neben den Mitversicherten für die Er- die Erhöhung, Erweiterung und das neue Risiko rückwirkend ab dessen
füllung der Obliegenheiten verantwortlich. Entstehung.
3. Was gilt für Erhöhung und Erweiterung versicherter sowie 4. Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben
neu hinzukommender Risiken? Sie bei einer Beitragsangleichung?
3.1 Erhöhung und Erweiterung 4.1 Beitragsangleichung
Es besteht Versicherungsschutz für Erhöhungen oder Erweiterungen 4.1.1 Der Versicherungsbeitrag unterliegt der Beitragsangleichung.
der im aktuellen Versicherungsschein angegebenen Risiken. Dies gilt Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab
nicht für Risiken dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergan-
- aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum
Luft- oder Wasserfahrzeugen Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versi-
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorge- cherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert
pflicht unterliegen. hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere,
- für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei
Bohrung errichtet werden oder wurden. auch die speziell durch den einzelnen Versicherungsfall veranlassten
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Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungs- innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung
leistungen. fristlos in Schriftform kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz
Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Scha- 5.3.2 Im oder nach dem Versicherungsfall
densfälle. Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich, verlie-
4.1.2 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer Ver- ren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung ei-
minderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich aus Ziffer ner Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
4.1.1 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Über den veränderten Folgejahresbeitrag informieren wir Sie spätes- Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat
tens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragsangleichung. Hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden
sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in jedem der letzten Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir
fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz als denjenigen er- Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hin-
höht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach Ziffer 4.1.1 er- gewiesen haben.
mittelt hat, so dürfen wir den Folgejahresbeitrag nur um den Prozent- Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig ver-
satz erhöhen, um den sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlun- letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
gen nach unserer unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalender- Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen,
jahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde. Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
4.1.3 Liegt die Veränderung nach Ziffer 4.1.1 oder 4.1.2 unter 5 %, Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
folgenden Jahren zu berücksichtigen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein
4.2 Kündigung nach Beitragsangleichung uns nach Ziffer 5.3.1 zustehendes Kündigungsrecht ausgeübt haben.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziffer
4.1.2, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, 6. Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall?
können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zu- 6.1 Begrenzung der Leistungen
gang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu 6.1.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungs-
dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wer- fall auf die vereinbarten Versicherungssummen oder Höchstersatzleis-
den sollte. tungen begrenzt. Einzelne Höchstersatzleistungen gelten nur im Um-
Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. fang der vereinbarten Versicherungssummen.
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam- Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
werden der Beitragserhöhung zugehen. entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs- 6.1.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Ent-
recht. schädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versiche-
rungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen
5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche bzw. Höchstersatzleistungen begrenzt.
Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten? 6.1.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre-
5.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeit-
Besonders Gefahr drohende Umstände haben Sie auf unser Verlangen punkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die - auf derselben Ursache,
Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumut- - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und
bar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne wei- zeitlichem Zusammenhang beruhen.
teres als besonders Gefahr drohend. 6.1.4 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versi-
5.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles cherungssummen angerechnet.
5.2.1 Sie müssen uns jeden Versicherungsfall, auch wenn noch keine 6.1.5 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, innerhalb einer Woche Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskos-
anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche gel- ten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser An-
tend gemacht werden. sprüche.
5.2.2 Sie haben dafür zu sorgen, dass der Schaden, sofern möglich, 6.1.6 Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten
abgewendet oder gemindert wird. Unseren Weisungen haben Sie dabei und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme
zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns über den oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versiche-
Schaden ausführlich und wahrheitsgemäß zu berichten und uns bei der rungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so
Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme
die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet.
sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schrift- Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vor-
stücke übersenden. schrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahr-
5.2.3 Wird gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder zeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeit-
gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder punkt des Versicherungsfalles.
Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie uns dies unverzüglich Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Ren-
anzuzeigen. tenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente die
5.2.4 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwal- Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen ver-
tungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch bleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen
oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme ab-
unsererseits bedarf es nicht. gesetzt.
5.2.5 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend ge- 6.1.7 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan-
macht, haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem
beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entste-
Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten
und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. nicht aufzukommen.
5.3 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten 6.2 Welche Rechte haben wir im Versicherungsfall?
5.3.1 Vor dem Versicherungsfall oder zur Gefahrverhütung/-vermin- 6.2.1 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens
derung oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden
Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die Sie vor Eintritt Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in einem Versiche-
des Versicherungsfalles zu erfüllen hatten, können wir den Vertrag rungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen
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Sie, sind wir zur Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen den 7.17 Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der
Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit.
6.2.2 Wünschen oder genehmigen wir in einem Strafverfahren we- 7.18 Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub-
gen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungs- stanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
schutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestel- 7.19 Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden
lung eines Verteidigers für Sie, so tragen wir die gebührenordnungs- Vermögensschäden, welche entstehen durch
mäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des - Verändern der Grundwasserverhältnisse (z. B. Absenken des Grund-
Verteidigers. wasserspiegels)
6.2.3 Erlangen Sie oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhe- - Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen
bung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir - Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt. - Erdwärme-/Geothermiebohrungen.
6.3 Abtretungsverbot 7.20 Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung elektronischen Datenaustausch.
ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden. 7.21 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namens-
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. rechtsverletzungen.
7.22 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästi-
7. Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
schlossen? 7.23 Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche gilt
es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt: für Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
7.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von
Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fäl-
Leistung. len besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer be-
7.2 Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden, um die weist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Nacherfüllung durchführen zu können. 7.24 Ausgeschlossen sind folgende Ansprüche wegen Vermögens-
7.3 Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge- schäden:
genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung 7.24.1 Ansprüche durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für
geschuldeten Erfolges. Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, er-
7.4 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung. 7.24.2 Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder Montage lei-
7.5 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- tender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit.
rung der Leistung. 7.24.3 Ansprüche aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen
7.6 Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender an wirtschaftlich verbundene Unternehmen.
Ersatzleistungen. 7.24.4 Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art.
7.7 Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- 7.24.5 Ansprüche aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reise-
geführt haben. veranstaltung.
7.8 Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über 7.24.6 Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,
den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor-
7.9 Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unter-
7.12 benannten Personen gegen die Mitversicherten. schlagung.
7.10 Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel- 7.24.7 Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Na-
ben Versicherungsvertrages. mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie
7.11 Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben Ver- des Kartell- und Wettbewerbsrechts.
sicherungsvertrages. 7.24.8 Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor-
7.12 Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, und Kostenanschlägen.
die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- 7.24.9 Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als
sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh-
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder
partnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen.
Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, 7.24.10 Ansprüche aus der Tätigkeit als Verwalter und Verwaltungsbei-
Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und rat von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch 7.24.11 Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder
ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie El- behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des
tern und Kinder miteinander verbunden sind). Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
7.13 Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn 7.25 Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Hal-
Sie geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig sind oder betreut wer- ter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers,
den müssen eines Luftfahrzeugs oder eines Wasserfahrzeugs durch den Gebrauch
Für Ziffer 7.9 bis 7.13 gilt: des Fahrzeugs verursacht. Zum Gebrauch gehört z. B. auch
Mitversichert sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche - Ein- und Aussteigen,
von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Kranken- - Be- und Entladen,
versicherern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern sowie Rückgriffs- - Betanken und Aufladen,
ansprüche anderer Versicherer (§ 86 VVG) wegen Personenschäden - Reparatur, Wartung und Reinigung
oder Sachschäden an Gebäuden, die
- bei Ihnen durch Mitversicherte B. Privathaftpflichtversicherung
- bei Mitversicherten durch Sie oder andere Mitversicherte
verursacht wurden. 8. Welches Risiko ist versichert?
7.14 Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter. Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV
7.15 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbedin-
daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen ge- gungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht Top(SVPS-PH-T) und
mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungserweiterungen Ihre
langt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsver- gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Pri-
trages sind. vatperson.
7.16 Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Sa-
chen.
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Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus 8.2 einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung
8.1 den Gefahren eines Betriebes, eines Berufes, eines Dienstes
oder eines Amtes
9. Wie ist die Mitversicherung weiterer Personen neben dem Versicherungsnehmer geregelt?
9.1 Bei der Mitversicherung weiterer Personen unterscheiden wir nach folgenden Lebenssituationen: Single, Paar ohne Kinder, Alleinerziehend
und Familie. In der Übersicht ist für jede Lebenssituation dargestellt, welche weiteren Personen mitversichert ("ja") oder nicht mitversichert ("nein")
sind. Die mit Ihnen vereinbarte Lebenssituation ist im Versicherungsschein dokumentiert.
Ehegatten und Ledige Kinder Personen in häuslicher im Haushalt Nothelfer vorübergehend
Lebenspartner Gemeinschaft Beschäftigte / eingegliederte
Helfer fremde Perso-
nen
Ihr Ehegatte, Ihr Ihre ledigen Kinder, ledige Alle sonstigen Personen, In Ihrem Haus- Personen, die Personen, die
Lebenspartner Kinder Ihres Ehegatten, Le- die mit Ihnen (dem Versi- halt beschäf- Ihnen oder Mit- vorübergehend,
im Sinne des Le- benspartners oder Ihres Le- cherungsnehmer) in häus- tigte Personen versicherten bei insgesamt
benspartner- bensgefährten, der mit licher Gemeinschaft leben während ihrer Notfällen freiwil- längstens ein
schaftsgesetzes Ihnen in häuslicher Ge- und unter Ihrer Anschrift Tätigkeit für lig Hilfe leisten. Jahr, in Ihren
bzw. einer ver- meinschaft lebt. Stief-, amtlich gemeldet sind. Sie. Das Gleiche Haushalt einge-
gleichbaren Adoptiv- und Pflegekinder gilt für Perso- gliedert sind.
Partnerschaft sowie Mündel sind leibli- nen, die Ihnen
nach dem Recht chen Kindern gleichgestellt. aus Gefälligkeit Ersetzt werden
anderer Staaten helfen auch Aufwen-
oder Ihr Lebens- Kinder außerhalb der häus- (z. B. Wohnung, dungen, die Gilt nicht, soweit
gefährte in lichen Gemeinschaft mit Haus und Gar- dem Nothelfer anderweitig Ver-
häuslicher Ge- Ihnen zählen nur dazu, so- ten betreuen durch diese frei- sicherungs-
meinschaft lange sie noch in einer oder den Streu- willige Hilfeleis- schutz besteht.
Schul- oder Berufsausbil- dienst verse- tung entstanden
dung sind, studieren (auch hen). sind.
dual) oder einen freiwilligen
Dienst leisten. Dies bleibt
bis zu einer Wartezeit von Ausgeschlos-
zwölf Monaten bestehen. sen sind An-
Dauert die Wartezeit mehr sprüche aus
als zwölf Monate, tritt auch Personenschä-
bei späterer Aufnahme ei- den, bei denen
ner Schul- oder Berufsaus- es sich um Ar-
bildung keine Mitversiche- beitsunfälle
rung außerhalb der häusli- oder Berufs-
chen Gemeinschaft mit krankheiten ge-
Ihnen mehr ein. mäß des Sozial-
Zur Berufsausbildung oder gesetzbuches
zum Studium zählen auch VII handelt.
berufliche Vorbereitungs-
maßnahmen (Studien- /Be-
rufspraktika, fachprakti-
scher Unterricht), nicht je-
doch Fortbildungsmaßnah-
men wie z.B. Referendari-
ate, Volontariate.
Die vorgenannten Ausbil-
dungszeiten werden durch
Ferienjobs nicht unterbro-
chen.
Single nein nein nein ja ja nein
Paar ja nein nein ja ja nein
Allein-
nein ja nein ja ja ja
erziehend
Familie ja ja ja ja ja ja
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9.2 Nachversicherung Wenn Sie es wünschen, leisten wir auch dann Schadenersatz, wenn
Fallen die Voraussetzungen von mitversicherten Personen weg, so be- eine Haftung wegen fehlender Deliktsfähigkeit einer mitversicherten
steht deren Versicherungsschutz für zwölf Monate fort, sofern kein Ver- Person nicht gegeben ist.
sicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag Die Höchstersatzleistung beträgt 100.000 EUR je Versicherungsfall.
besteht. Die Nachversicherung gilt nicht für im Haushalt Beschäftigte / Wir leisten nicht, wenn
Helfer, für Nothelfer und für vorübergehend eingegliederte fremde Per- - der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war, oder
sonen. - von einem Aufsichtspflichtigen Schadenersatz erlangt werden kann,
9.3 Versicherungsschutz für pflegebedürftige mitversicherte Per- oder
sonen - ein anderer Versicherer (z. B. Sachversicherung oder Sozialversiche-
Der Versicherungsschutz bleibt auch dann bestehen, wenn eine mitver- rungsträger) leistungspflichtig ist. Wir übernehmen jedoch daraus
sicherte Person in eine Pflegeeinrichtung (z.B. Pflegeheim, betreutes entstehende Vermögensnachteile (z. B. Selbstbehalt oder Schaden-
Wohnen) umzieht. Diese Erweiterung gilt nicht für im Haushalt Be- freiheitsrabattrückstufung) bis zur Höchstersatzleistung.
schäftigte / Helfer, für Nothelfer und für vorübergehend eingegliederte 10.8 Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen
fremde Personen. Wir berufen uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss
9.4 Zwangs- oder Insolvenzverwalter bei Gefälligkeitshandlungen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Zwangs- oder Insol- Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Hat der
venzverwalters in dieser Eigenschaft. Geschädigte zur Entstehung des Schadens beigetragen, haben wir die
9.5 Wegfall der Mitversicherung Möglichkeit, die Entschädigungsleistung entsprechend seines Mitver-
Erlangt eine mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem an- schuldens zu kürzen.
deren Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungs- 10.9 Personenschäden innerhalb der Familie
schutz aus diesem Vertrag. Versichert sind - abweichend von 7.9-7.12 -:
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen
10. Welche Eigenschaften und Tätigkeiten sind rund um Personenschäden; die Mindestschadenhöhe beträgt 2.500 EUR, die
Haushalt und Familie mitversichert? Höchstersatzleistung beträgt 100.000 EUR je Versicherungsfall.
10.1 Freizeit und Sport
Versichert ist die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger, Radfah- 11. Welche Risiken sind rund um Haus und Wohnung versi-
rer, sowie mit nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen (vgl. Ziffer chert?
12.4.1). Versichert ist das Ausüben von Sport. Nicht versichert sind die 11.1.1 Als Inhaber von Haus- und Grundbesitz in Europa
Jagd und die Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen, sowie vorbereitende Als Inhaber (z. B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer
Übungseinheiten. oder Nießbraucher) von Haus- und Grundbesitz in Europa und in au-
10.2 Waffen ßereuropäischen Gebieten der EU
Versichert ist der erlaubte private Besitz und Gebrauch von Hieb-, In Europa und außereuropäischen Gebieten der EU sind Sie versichert
Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch als Inhaber folgenden Haus- und Grundbesitzes:
zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. - eines Einfamilienhauses oder eines Zweifamilienhauses, in dem Sie
10.3 Aufsichtspflicht mindestens eine Wohneinheit selbst nutzen
Sie sind versichert als Aufsichtspflichtiger über andere Personen (z. B. - eines Ferien-/Wochenendhauses
Kinder) sowie als privater Betreuer anderer Personen. - Wohnungen, auch Ferien- /Wochenendwohnungen
Mitversichert sind gesetzliche Ansprüche der beaufsichtigten Personen - eines fest installierten Wohnwagens.
gegenüber Ihnen, sofern sie nicht selbst Mitversicherte gemäß Ziffer 9 Der Versicherungsschutz umfasst auch zugehörige Garagen, Carports,
sind. Kfz-Stellplätze, Garten-/Gerätehäuser, Schuppen, Flüssiggastanks, Zis-
10.4 Ehrenamtliche Tätigkeiten ternen, Brunnen, Gärten, Schwimmbäder und Teiche.
10.4.1 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 8.1 - die Haben Sie mehr als ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ein Ferien-/
gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tä- Wochenendhaus oder einen fest installierten Wohnwagen, so gilt der
tigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Einschluss nur für das Objekt, das Sie zeitlich zuerst erworben haben.
Engagements (z. B. Kranken- und Altenpflege, Tätigkeit in Vereinen, Darüber hinaus sind Sie ebenfalls als Inhaber folgenden Haus- und
Bürgerinitiativen, Parteien, Sportvereinigungen). Die Mitversicherung Grundbesitzes versichert:
gilt, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (z. B. Ver- - sonstiger Räume in Gebäuden
einshaftpflichtversicherung). - eines Schrebergartens
10.4.2 Ausgeschlossen bleiben die Gefahren eines öffentlichen/ho- - eines unbebauten Grundstücks bis 5.000 qm Fläche. Als unbebaut
heitlichen Ehrenamtes (z. B. Bürgermeister, Laienrichter, Angehöriger gelten Grundstücke ohne jegliche bauliche Anlagen, Einfriedungen
der Freiwilligen Feuerwehr) und eines sozialen oder wirtschaftlichen (Mauern, Zäune) gelten in diesem Zusammenhang nicht als bauliche
Ehrenamtes mit beruflichem Charakter (z. B. Betriebs- oder Personal- Anlagen
rat, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV). Haben Sie mehr als einen Schrebergarten oder ein unbebautes Grund-
10.5 Ferienjobs, fachpraktischer Unterricht und Studien- /Berufs- stück, so gilt der Einschluss nur für das Objekt, das Sie zeitlich zuerst
praktika erworben haben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei der Ausübung von Ferien- 11.1.2 Als Sondereigentümer oder Miteigentümer
jobs und der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht, Studien- /Be- In Erweiterung zu Ziffer 11.1.1 und 11.1.2 sind Sie auch versichert als
rufspraktika, auch wegen Schäden an (Ausbildungs)Gegenständen, Ein- Sondereigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie als
richtungen und Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der Schule, Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen (z. B. Zuwege, Garagenvor-
Fachhochschule, Hochschule oder Universität zur Verfügung bzw. be- plätze).
reitgestellt werden. Beschädigen Sie gemeinschaftliches Eigentum, so erstreckt sich un-
Der Versicherungsschutz gilt nachrangig (subsidiär). sere Ersatzpflicht nicht auf Ihren Miteigentumsanteil.
10.6 Tageseltern 11.2 Als Vermieter von Haus- und Grundbesitz
Sie sind versichert als Tageseltern, auch wenn es sich um eine berufli- In Europa und in außereuropäischen Gebieten der EU sind Sie als Ver-
che Tätigkeit handelt. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprü- mieter folgenden Haus- und Grundbesitzes versichert:
che der betreuten Kinder Ihnen gegenüber. - Räume in der selbstgenutzten Wohnung bzw. dem selbstgenutzten
Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus der Ausübung dieser Tätigkeit Ein- /Zweifamilienhaus, die nicht gewerblich genutzt werden
in Betrieben und Institutionen (z. B. Kindergärten, Kinderhorten, Kin- - Garagen
dertagesstätten) oder wenn Sie für diese Tätigkeit separate Räume an- - Räume zu gewerblichen Zwecken
mieten. - Eigentumswohnungen
Ausgeschlossen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreu- - Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienzimmer ohne Verpfle-
ten Kinder. gung.
10.7 Schäden durch deliktunfähige mitversicherte Personen Dazugehörige Garagen, Carports und Kfz-Stellplätze sind mitversichert.
Nicht enthalten in der Lebenssituation Single. 11.3 Als Arbeitgeber im Haushalt Beschäftigter
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Sie sind versichert als Arbeitgeber (Dienstherr) im Haushalt Beschäftig- Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Aus-
ter. wechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorüberge-
11.4 Als Bauherr hende Sicherheitsmaßnahmen (Notschloss) und - falls erforderlich - ei-
Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder nen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
Grabarbeiten am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der welchem der Verlust des Schlüssels oder der elektronischen Zugangs-
selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es berechtigungskarten festgestellt wurde. Wertverbesserungen ziehen
sich um Nebengebäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse han- wir ab.
delt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus dem Verlust von Kfz-Schlüs-
Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- seln.
bens durch Sie. Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall 100.000 EUR.
11.5 Als Inhaber von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Ener- 12.2 Internetnutzung und Datenaustausch
gien Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.20 - die Inter-
Sie sind versichert als Inhaber oder Betreiber von Anlagen zur Gewin- netnutzung und der elektronische Datenaustausch zu privaten Zwe-
nung regenerativer Energien aus Sonne, Luft, Wind, Wasser und Erde, cken.
die am versicherten Ein- / Zweifamilienhaus oder dem Ferien- /Wo- Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000.000 EUR je Versicherungsfall -
chen¬endhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück installiert abweichend von Abschnitt A Ziffer 6.1.2 - stellt dieser Betrag zugleich
sind. Das Betreiben umfasst nicht einen evtl. Bohrvorgang in der Erde die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche-
oder dessen Folgen. rungsjahres dar.
Mitversichert ist auch die Abgabe von Elektrizität in das Netz eines In Ergänzung zu Abschnitt A Ziffer 6.1.3 gelten mehrere während der
Energieversorgungsunternehmens, nicht jedoch die direkte Versor- Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle als ein
gung von Endverbrauchern. Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungs-
Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn ausschließlich Sie die An- fälle eingetreten ist, wenn diese auf dem Austausch, der Übermittlung
lage betreiben, auch unter Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beru-
Rechts (GbR). hen.
Bei Geothermieanlagen sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sa- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden
chen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Erdreich) mitversichert, aus dem elektronischen Datenaustausch, die dadurch entstehen, dass
wenn Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage aus- Sie
getreten ist. - widerrechtlich in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze
11.6 Als Mieter eingreifen (z. B. Hacker-Attacken) oder sich Daten widerrechtlich ver-
11.6.1 Sachschäden an Gebäuden schaffen
Mitversichert ist - ergänzend zu Ziffer 11.1 und abweichend zu Ziffer - Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören
7.15 - die Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen Räumen in oder zu verändern (z. B. Software Viren, Trojanische Pferde, Würmer).
Gebäuden, Gebäudezubehör (z. B. Markisen und Rollläden) sowie Bal- 12.3 Tiere
konen und Terrassen, die Sie zu privaten Zwecken gemietet haben. 12.3.1 Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren,
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen gezähmten Kleintieren und Bienen.
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung 12.3.2 Nicht versichert ist das Halten von Hunden, Rindern, Reit- und
- Schäden an Heizungs-, Warmwasserbereitungs- und Maschinenanla- Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder
gen sowie an Elektro- und Gasgeräten landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
- Glasschäden (z. B. auch Plexiglas und Cerankochfelder), soweit Sie Versichert ist jedoch das Halten eines ausgebildeten Assistenzhundes.
sich hiergegen besonders versichern können. Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Behindertenbegleit-
11.6.2 Sachschäden an Einrichtungsgegenständen der Reiseunter- hunde und Gehörlosenhunde. Voraussetzung für die Mitversicherung
kunft ist, dass ein entsprechender Schwerbehindertenausweis vorliegt.
Mitversichert ist die Beschädigung von mobilen Einrichtungsgegen- 12.3.3 Nicht versichert ist das Hüten von Rindern, Reit- und Zugtie-
ständen während Ihres vorübergehenden Aufenthalts in Reiseunter- ren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirt-
künften (z. B. in Hotels, Ferienwohnungen, Schiffskabinen, Schlafwa- schaftlichen Zwecken gehalten werden. Versichert ist jedoch das Hüten
genabteile, fest installierten Wohnwagen) sowie in Rehabilitations- und fremder Hunde und Pferde.
Kurkliniken. 12.3.4 Versichert sind das Reiten fremder Pferde und das Fahren
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und fremder Fuhrwerke.
übermäßiger Beanspruchung. 12.3.5 Für das Hüten fremder Tiere sowie das Reiten fremder Pferde
11.7 Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht gilt:
Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.8 - die von Ihnen Nicht versichert sind Ansprüche des Fuhrwerkseigentümers wegen
als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer durch Vertrag über- Schäden an dessen Fuhrwerk.
nommene gesetzliche Haftpflicht des Vertragspartners in dieser Eigen- Der Versicherungsschutz für das Hüten fremder Tiere gilt nachrangig
schaft (z. B. Streu- und Reinigungspflicht). (subsidiär) und nur, sofern über die Haftpflichtversicherung des Tier-
11.8 Ansprüche aus früherem Besitz halters für Sie als Hüter kein oder kein ausreichender Versicherungs-
Mitversichert sind Ansprüche, die an Sie als früheren Haus- und Grund- schutz besteht.
stücksbesitzer aus § 836 Absatz 2 BGB gestellt werden, wenn die Versi- 12.4 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen
cherung bis zum Besitzwechsel bestand. 12.4.1 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 -der
Gebrauch von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeu-
12. Welche weiteren Risiken sind versichert? gen:
12.1 Schlüsselverlust - nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahr-
Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15 und 7.16 - der zeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindig-
Verlust von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine keit;
zentrale Schließanlage sowie elektronische Zugangsberechtigungskar- - Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstge-
ten und elektronische Türöffner) einschließlich der daraus entstehen- schwindigkeit;
den Folgeschäden (z. B. Kosten durch die Entwendung, Beschädigung - Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25 km/h;
oder Vernichtung von Sachen infolge des Schlüsselverlusts). Der Versi- - Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwin-
cherungsschutz für die Folgeschäden gilt nachrangig (subsidiär). digkeit;
Sind Sie Sondereigentümer, so sind Haftpflichtansprüche der Woh- - selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauart-
nungseigentümergemeinschaft mitversichert, die wegen des Verlustes bedingter Höchstgeschwindigkeit;
von Schlüsseln oder elektronischer Zugangsberechtigungskarten der - Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur
im Gemeinschaftseigentum stehenden Schlösser bzw. Schließanlagen auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
gegen Sie erhoben werden. Wir verzichten in diesem Fall auf die Kür-
zung um Ihren Miteigentumsanteil.
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Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - Sachschäden durch das Öff-
werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Wil- nen der Kraftfahrzeugtür sowie für manuelle Reinigungs- und Pflegear-
len des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. beiten.
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von un- Ausgeschlossen sind Schäden an von Ihnen oder mitversicherten Per-
berechtigten Fahrern gebraucht werden. sonen geleasten Kraftfahrzeugen.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen 12.4.7 Ausgleich der Höherstufung in der KFZ-Versicherung nach Un-
oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie fall mit einem fremden geliehenen Fahrzeug
sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Verursachen Sie bei dem erlaubten Gebrauch eines unentgeltlich und
Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat. gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugs einen Haftpflicht -
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so gilt Abschnitt A Ziffer 5.3 und/oder Vollkaskoschaden, so erstatten wir - abweichend von Ab-
(Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). schnitt A Ziffer 7.25 - den Vermögensschaden, der durch eine Höher-
12.4.2 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der stufung bei der Kfz-Versicherung entsteht.
Gebrauch von Luftfahrzeugen, welche nicht der Versicherungspflicht Die Entschädigung ist auf den Vermögensschaden der ersten fünf
unterliegen. Trotz Versicherungspflicht sind Flugmodelle mit Elektro- Jahre der Höherstufung begrenzt.
antrieb bis 100 Gramm Abfluggewicht mitversichert. Zusätzlich übernehmen wir eine eventuell vereinbarte Selbstbeteili-
Flugmodelle mit Elektroantrieb bis 5 kg Abfluggewicht sind mitversi- gung in der Vollkasko der Kfz-Versicherung.
chert, sofern keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Von dem Geltungs- 12.5 Diskriminierungen
bereich gem. Ziffer 13 sind die Gebiete der USA und Kanada ausge- Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.22 - Schaden-
schlossen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn eine fremde dritte ersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen nach dem Allge-
Person die Steuerung übernimmt, solange Sie oder eine mitversicherte meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Person anwesend sind und eingreifen können. Kein Versicherungs- Sie sind versichert als Arbeitgeber der im privaten Lebensbereich be-
schutz besteht, sofern Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich schäftigten Personen. Beschäftigte Personen sind auch Bewerberinnen
von behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften (z. B. hinsichtlich und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, de-
Flugverbotszonen, Kennzeichnungspflichten oder Kenntnisnachweise) ren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
abweichen. Die Höchstersatzleistung beträgt 10 Mio. EUR je Versiche- Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall.
rungsfall. 12.6 Umwelt- und Gewässerschäden
Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Ge- 12.6.1 Umweltschäden
brauch von Wasserfahrzeugen ohne Motoren sowie mit Motoren bis 12.6.1.1 Umfang
15 kW (Boote, Windsurfbretter, Schleppschirme zum Kite-Surfen, -Boar- Mitversichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur
den, -Sailen u.ä.) und Treibsätzen (sowie eigenen Segelbooten (auch Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz
mit Hilfsmotoren) bis 20 qm Segelfläche. Ausgeschlossen bleiben Mo- (USchadG), soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertra-
torboote mit Hilfssegel. Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Ge- ges
brauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, soweit für - die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und be-
das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Ausgeschlos- stimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
sen bleibt die Teilnahme an Motorbootrennen oder vorbereitenden - die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestim-
Übungseinheiten dazu. mungswidrig erfolgt ist.
12.4.3 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Ver-
Gebrauch von ferngesteuerten Land- und Wassermodellfahrzeugen. sicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung
12.4.4 Führen im Ausland gemieteter Kraft- und Wasserfahrzeuge oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließ-
("Mallorca- Deckung") lich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produk-
Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - das Führen tions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
von im Ausland gemieteten versicherungspflichtigen Kraft- und Was- Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeit-
serfahrzeugen auf Reisen im europäischen Ausland, soweit für das punkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wis-
Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist und diese we- senschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwick-
gen zu geringer Versicherungssummen keine ausreichende Deckung lungsrisiko).
bietet. Umweltschaden ist eine
Als Kraftfahrzeuge gelten Personenkraftwagen, Krafträder, Quads, Seg- - Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
ways und Wohnmobile bis vier Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, so- - Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
weit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht - Schädigung des Bodens.
mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sind. Der Ver- Mitversichert sind - teilweise abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15 -
sicherungsschutz gilt auch für das Mitführen von Wohnwagen-, Ge- Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemiete-
päck- oder Bootsanhänger. ten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit
Als Wasserfahrzeug gelten Motorboote bis zu einer Leistung von diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst
74 kW, Jetskis und Segelboote bis 20 qm Segelfläche. sind.
Dieser Versicherungsschutz gilt nachrangig (subsidiär) und nur, sofern 12.6.1.2 Auslandsschäden
eine Leistungspflicht aus einer Versicherung des Mietfahrzeugs be- Versichert sind im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie
steht. Unsere Ersatzleistung beinhaltet auch einen in der Kaskoversi- (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle.
cherung vereinbarten Selbstbehalt bis maximal 1.000 EUR. Versichert sind auch Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Um-
Besteht bei der Haftpflichtversicherung des Vermieters aus anderen setzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten
Gründen kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz, so ist ein oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht
Anspruch aus unserem Vertrag ausgeschlossen. überschreiten.
12.4.5 Sachschäden durch Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen 12.6.1.3 Höchstersatzleistung
Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - Sachschä- Die Höchstersatzleistung beträgt 3 Mio. EUR je Versicherungsfall.
den Dritter, die durch das Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen ent- 12.6.2 Gewässerschäden
stehen, die auf Sie zugelassen sind. 12.6.2.1 Umfang
Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be- Versichert sind unmittelbare oder mittelbare Folgen von nachteiligen
grenzt. Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Be-
Liegt die Schadensumme über 10.000 EUR, beteiligen wir uns bis maxi- schaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewäs-
mal 10.000 EUR an Ihren Aufwendungen, die Sie zum Erhalt Ihres Scha- serschäden). Ausgeschlossen bleiben Ansprüche gegen Sie als Inhaber
denfreiheitsrabattes in der KFZ-Haftpflichtversicherung erbringen. von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B.
12.4.6 Sachschäden durch falsches Betanken und Reinigen von Kfz Heizöl) und aus der Verwendung dieser Stoffe.
Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - Sachschä- 12.6.2.2 Sie sind versichert als Inhaber von
den Dritter, die durch das Betanken von fremden Kraftfahrzeugen mit
einem falschen Kraftstoff in Europa entstehen. Mitversichert sind -
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- Anlagen bis 76 l/kg Inhalt (Kleingebinde) zur Lagerung von gewässer- Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen
schädlichen Stoffen, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vor- Dritten festgestellt worden und die Durchsetzung der Forderung ge-
handenen Behälter 1.000 l/kg nicht übersteigt. scheitert ist.
- ober- oder unterirdischen Heizöltanks am selbstbewohnten Ein- oder Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder
Zweifamilienhaus einschließlich der dazugehörigen Leitungen. Mit- daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den
versichert ist die Verwendung des Heizöls. der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrecht-
Versichert sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen (z. B. Ge- lichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Drit-
bäude, Gebäudebestandteile, Erdreich), durch bestimmungswidrig aus- ter).
getretenes Heizöl. Dies gilt auch, wenn kein Gewässerschaden droht Wir stellen Sie so, als hätte der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche-
oder eintritt. Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung rungsschutz im Umfang dieses Vertrages. Werden Sie von einem Hund
des Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende geschädigt, so stellen wir Sie so, als hätte der schadenersatzpflichtige
Wertverbesserungen ziehen wir ab. Ausgeschlossen sind Schäden an Dritte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bei uns.
der versicherten Anlage selbst einschließlich der dazugehörigen Lei- Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Dritte den Schaden
tungen. vorsätzlich herbeigeführt hat oder Sie Opfer einer Gewalttat geworden
Diese Versicherung gilt nur, sofern keine Leistungspflicht aus einem sind (Gewaltopferschutz). Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn
anderen Versicherungsvertrag besteht. der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder ge-
- häuslichen Abwasseranlagen (auch Öl- und Benzinabscheider) und werblichen Tätigkeit verursacht hat.
aus dem erlaubten Einleiten von Abwässern aus diesen Anlagen. 12.7.2 Leistungsvoraussetzungen
- häuslichen Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen). Eingeschlossen Wir sind Ihnen gegenüber leistungspflichtig, wenn die nachfolgenden
sind Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen (z. B. Gebäude, Gebäu- Voraussetzungen erfüllt sind.
debestandteile, Erdreich), die dadurch verursacht werden, dass die 12.7.2.1 Die Forderung ist durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen
Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage ausge- vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in Europa
treten ist. und außereuropäischen Gebieten der EU festzustellen. Anerkenntnis-,
12.6.2.3 Höchstersatzleistung Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie vergleichbare Ti-
Die Höchstersatzleistung beträgt 10 Mio. EUR je Versicherungsfall. tel binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel
12.6.3 Rettungskosten bestanden hätte.
Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versicherungsfall zur Ab- 12.7.2.2 Der schädigende Dritte ist zahlungs- oder leistungsunfähig.
wendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften Dies ist der Fall, wenn Sie nachweisen, dass
(Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden von - eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat
uns insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungs- - eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der schadener-
leistung die Versicherungssumme nicht übersteigen. satzpflichtige Dritte in den letzten zwei Jahren die Vermögensaus-
Auf unsere Weisung aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche kunft über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat
Gutachterkosten ersetzen wir auch dann, wenn sie zusammen mit der oder
Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen. Billigen wir - ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten durchgeführtes In-
diese Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens nur, solvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder ein
so gilt dies nicht als Weisung unsererseits. solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde.
Rettungskosten entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schade- 12.7.3 Umfang der Schadenersatzausfall-Deckung
nereignisses ohne Einleiten von Rettungsmaßnahmen als unvermeid- Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung,
bar angesehen werden durfte. maximal bis zur Versicherungssumme. Dies gilt auch dann, wenn sich
Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederherstellung des der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Perso-
Zustandes von Grundstücks- und Gebäudeteilen - auch Ihrer -, wie er nen erstreckt. Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine
vor Beginn der Rettungsmaßnahmen bestand. Eintretende Wertver- Rechte aus diesem Vertrag zu.
besserungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur oder Erneue- 12.7.4 Ausschlüsse
rung der Anlage selbst ohnehin entstanden wären, sind abzuziehen. 12.7.4.1 Wir leisten keine Entschädigung für
Für die Erstattung von Rettungskosten ist es unerheblich, aus welchem - Kosten der Rechtsverfolgung;
Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) Sie zur Zahlung - Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forde-
dieser Kosten verpflichtet sind. rungsübergangs
12.6.4 Ausschlüsse - Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendun-
12.6.4.1 Nicht versichert sind Ansprüche gegen Personen (Sie oder Mit- gen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge-
versicherte), die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem bracht oder eingelegt wurden
Umwelt- oder Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an - Schäden, für die ein anderer Versicherer zu leisten hat.
Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbei- 12.8 Opferhilfe
geführt haben. 12.8.1 Gegenstand der Opferhilfe
12.6.4.2 Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweis- Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie
lich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, - Opfer einer Gewalttat nach § 1 Absatz 1 und 2 des Opferentschädi-
inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf gungsgesetzes geworden sind und
Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche - dadurch eine körperliche, geistige oder seelische Gesundheitsschä-
gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Natur- digung erlitten haben und
kräfte ausgewirkt haben. - der Täter nicht ermittelt werden konnte.
12.6.4.3 Nicht versichert sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden Leistungen nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgeset-
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Ein- zes kann beanspruchen, wer durch eine vorsätzliche rechtswidrige Ge-
wirkungen auf die Umwelt entstehen walttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Anspruch auf
- für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässer- Leistungen hat auch, wer einen Gesundheitsschaden bei der rechtmä-
schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder ßigen Abwehr einer Gewalttat erlitten hat.
hätten erlangen können 12.8.2 Leistungsvoraussetzung
- die durch gewerbliche Abwässer von unterirdischen Abwasseranla- Voraussetzung für die Leistung ist, dass Ihnen eine Versorgung nach
gen ausgehen. dem Opferschutzgesetz in entsprechender Anwendung der §§ 30 bis
12.7 Schadenersatzausfall-Deckung mit Gewaltopferschutz 34 des Bundesversorgungsgesetzes bewilligt wurde (Bewilligungsbe-
Bei Ausfall Ihrer rechtskräftigen und vollstreckbaren Forderungen ge- scheid).
genüber Dritten gilt folgender Versicherungsschutz: 12.8.3 Umfang der Opferhilfe
12.7.1 Gegenstand der Schadenersatzausfall-Deckung Wir leisten den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der bewilligten
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie von einem Dritten Leistungen gemäß den §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes
geschädigt werden und dieser seiner Schadenersatzverpflichtung ganz für den Zeitraum von drei Jahren ergibt, höchstens jedoch 50.000 EUR.
oder teilweise nicht nachkommen kann. Dies setzt voraus, dass die 12.8.4 Ausschlüsse
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Ausgeschlossen bleiben Schäden, die vom Täter durch den Gebrauch handelt - deren Teile im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätig-
eines Kraftfahrzeugs verursacht worden sind oder bei denen Sie sich keit befunden haben; dieser Ausschluss gilt nicht, wenn Sie bewei-
aktiv an strafbaren Handlungen beteiligt haben. sen, dass Sie zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich notwendige
12.9 Schäden an geliehenen Sachen Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Schäden getroffen haben.
Mitversichert ist - abweichend von Ziffer 7.15 und 7.16 - die Beschädi- 12.11 Neuwertentschädigung
gung, die Vernichtung oder der Verlust von fremden beweglichen Sa- 12.11.1 Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert einer Sache glei-
chen, wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen cher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Sofern Sie es wünschen,
wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages leisten wir diesen Neuwert für Sachschäden unter den folgenden Vo-
sind. raussetzungen.
Ausgeschlossen bleiben: 12.11.2 Die beschädigte oder zerstörte Sache ist zum Zeitpunkt der
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Beschädigung nicht älter als zwölf Monate, gerechnet ab dem nachge-
Personen dienen wiesenen ersten Kauf der Sache.
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspru- 12.11.3 Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR
chung begrenzt. Dieser Betrag stellt zugleich die Höchstersatzleistung für alle
- Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Ur- Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Bei Schäden größer
kunden und Wertpapieren als 3.000 EUR erfolgt keine anteilige Entschädigung zum Neuwert.
- alle weiteren sich daraus ergebenden Vermögensschäden 12.12 Schäden an Sachen von Arbeitskollegen oder vom Arbeitgeber
- Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aufgrund betrieblich und ar-
- Schäden wegen Verlust von Schlüsseln. Hierzu gelten die Regelun- beitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten, sofern dadurch Sachschäden
gen von Ziffer 12.1 gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen und sonstigen Dritten ent-
Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall. stehen. Der Versicherungsschutz gilt nachrangig (subsidiär).
12.10 Geringfügige selbstständige Tätigkeiten
12.10.1 Mitversichert ist - abweichend von Ziffer 8.1 - Ihre gesetzliche 13. Wie sind Versicherungsfälle im Ausland versichert?
Haftpflicht aus einer steuerlich anerkannten selbstständigen Tätigkeit 13.1 Umfang und Geltungsbereich
bis zu einem Jahresumsatz von 18.000 EUR. Haben Sie im vorherge- Mitversichert sind im Ausland eingetretene Versicherungsfälle bei ei-
henden Jahr einen Umsatz von max. 18.000 EUR erzielt, bleibt die Mit- nem Aufenthalt ohne zeitliche Begrenzung innerhalb der Mitgliedstaa-
versicherung im aktuellen Jahr auch dann übergangsweise bestehen, ten der Europäischen Union, in außereuropäischen Gebieten der EU
wenn der Jahresumsatz des aktuellen Jahres mehr als 18.000 EUR und und bei einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu fünf Jahren im
max. 36.000 EUR beträgt. Der Versicherungsschutz entfällt dann erst übrigen Ausland.
mit Beginn des Folgejahres. Die Höchstersatzleistung ist je Versiche- Mitversichert sind Ansprüche, die auf eine versicherte Handlung im In-
rungsfall auf 10 Mio. EUR begrenzt. Der Versicherungsschutz gilt nach- land bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzu-
rangig (subsidiär) und nur, sofern keine Leistungspflicht aus einem an- führen sind.
deren Versicherungsvertrag (z. B. gewerbliche Haftpflichtversicherung) 13.2 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
besteht. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Arbeitsunfällen und Berufskrank-
12.10.2 Folgende Tätigkeiten sind vom Versicherungsschutz ausge- heiten von Personen, die Sie im Ausland eingestellt oder dort mit der
schlossen: Durchführung von Arbeiten betraut haben.
- bauhandwerkliche Tätigkeiten (Planungs- und Ausführungsleistun- Hiervon unberührt bleiben jedoch Haftpflichtansprüche aus Arbeitsun-
gen sowie Veränderungen an Bauwerken) fällen und Berufskrankheiten, die den Bestimmungen des Sozialgesetz-
- planende / bauleitende Tätigkeiten buches VII unterliegen.
- Reparatur und Wartung von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen aller 13.3 Unsere Leistung
Art Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen
- medizinische / heilende / pflegerische / geburtshelfende Tätigkeiten Währungsunion angehören, gelten unsere Verpflichtungen mit dem
- Tätigkeiten als Betreuer Zeitpunkt als erfüllt, in dem wir die Entschädigungsleistung in Euro bei
- Tätigkeiten, für die eine Versicherungspflicht besteht unserem Geldinstitut angewiesen haben.
- Organisation und Durchführung von sportlichen Tätigkeiten im 13.4 Kautionszahlung im Ausland
Freien Haben Sie bei einem Versicherungsfall innerhalb von Europa oder au-
12.10.3 Folgende Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- ßereuropäischen Gebieten der EU durch behördliche Anordnung eine
schlossen: Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund Ihrer gesetzlichen
- Ansprüche, die dadurch verursacht werden, dass Sie wissentlich Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag
mangelhafte oder schädliche Erzeugnisse in Verkehr gebracht oder bis zu 150.000 EUR zur Verfügung.
mangelhafte oder schädliche Arbeiten oder sonstige Leistungen er- Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatz-
bracht haben zahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der von uns zu leis-
- Ansprüche aufgrund von Vermögensschäden (siehe Ziffer 1.2) tende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurück-
- Ansprüche aufgrund von Produzentenhaftung oder Produkthaft- zuzahlen. Dies gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für
pflicht die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbe-
- Ansprüche gegen Sie in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber halten wird oder die Kaution verfallen ist.
- Ansprüche im Zusammenhang mit IT-Dienstleistungen
- Ansprüche im Zusammenhang mit Schäden an Kommissionsware 14. Was gilt für die Fortsetzung dieses Vertrages bei Tod des
Darüber hinaus sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen Versicherungsnehmers?
und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden ausgeschlos- Für die mitversicherten Personen besteht der Versicherungsschutz bis
sen, wenn zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
- die Schäden durch Ihre nebenberufliche Tätigkeit an diesen Sachen Bezahlt der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner im Sinne
durch Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und derglei- des Lebenspartnerschaftsgesetzes den nächsten Beitrag, so wird die-
chen entstanden sind; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Aus- ser neuer Versicherungsnehmer. Auf Wunsch kann auch der mitversi-
schluss nur insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittel- cherte Lebensgefährte Versicherungsnehmer werden.
bar von der Tätigkeit betroffen waren;
- die Schäden dadurch entstanden sind, dass Sie diese Sachen zur 15. Zeitlich begrenzte Updategarantie
Durchführung Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit als Werkzeug, Hilfs- Befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag
mittel, Materialablagefläche oder dergleichen benutzt haben; bei un- des Versicherungsbeginns dieses Vertrages, gelten Leistungsverbesse-
beweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sa- rungen, die wir in einer neuen Fassung der vorliegenden Versiche-
chen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Benutzung betroffen rungsbedingungen (SVPS-PH-T) einführen, auch für diesen Vertrag.
waren; Dies gilt selbst dann, wenn sich der Beitragssatz oder Versicherungs-
- die Schäden durch Ihre nebenberufliche Tätigkeit entstanden sind beitrag für die neue Fassung der Versicherungsbedingungen ändert.
und sich diese Sachen oder - sofern es sich um unbewegliche Sachen Nach Ablauf der fünf Jahre gelten wieder ausschließlich die in der
[Seite 10]
Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht-Top
(SVPS-PH-T) Fassung September 2021 / 23-729-0921-02
Seite 10 von 10
vorliegenden Fassung vereinbarten Regelungen. Sie können dann nur - aufgrund des Haltens oder des Gebrauchs von Kraft-, Luft- oder Was-
von etwaigen zwischenzeitlichen Leistungsverbesserungen weiter pro- serfahrzeugen (vgl. Ziffer7.25)
fitieren, wenn Sie und wir eine entsprechende Umstellung Ihres Vertra- - aufgrund des Haltens oder Hütens von Tieren (abweichend von
ges auf unsere üblichen Bedingungen und Beitragssätze vereinbaren. Ziffer 12.3)
- auf Assistance-Dienstleistungen oder ähnliche Leistungen, die über
16. Best-Leistungs-Garantie den eigentlichen Haftpflichtschutz hinausgehen
Sollte sich im Versicherungsfall herausstellen, dass der Leistungsum- - die unter die Update-Garantie (Ziffer 15) fallen
fang Ihrer SV Privathaftpflichtversicherung geringer ist als die Privat- - die sich gegen einen anderen als den nach Ziffer 9 mitversicherten
haftpflichtversicherung eines anderen in Deutschland zugelassenen Personenkreis richten.
Versicherers, so werden wir Sie auf Ihren Wunsch hin so stellen, als wä-
ren die Versicherungsbedingungen des anderen Versicherers verein- 17. Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel
bart. Voraussetzung hierfür ist, dass die Privathaftpflichtversicherung Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden
des anderen Versicherers im Zeitpunkt des Versicherungsfalls allge- während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist und somit
mein zugänglich ist und von jedem Interessenten nach deutschem in unsere Zuständigkeit fällt oder ob er in die Zuständigkeit einer bis zu
Recht abgeschlossen werden kann. Das Vorliegen dieser Vorausset- diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, übernehmen wir
zungen ist von Ihnen durch Vorlage der vollständigen Versicherungs- die Schadenbearbeitung trotz des fehlenden Nachweises über die Zu-
bedingungen (incl. der ggf. dazu gehören den Besonderen Bedingun- ständigkeit.
gen und Klauseln) zu belegen. Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht Voraussetzung ist, dass ein lückenloser Versicherungsschutz zwischen
für Deckungskonzepte eines Maklers oder Assekuradeurs. uns und dem Vorversicherer besteht. Eine Lücke von bis zu 12 Stunden
16.1 Soweit die Privathaftpflichtversicherung des anderen Versiche- aufgrund unterschiedlicher Beginn- und Endezeiten ist dabei unschäd-
rers für die bessere Leistung eine Leistungsgrenze oder eine Selbstbe- lich (vgl. Ziffer 2.1 SVPS - AT).
teiligung vorsieht, gilt diese auch bei uns im Rahmen der Regulierung Erzielen wir mit dem Vorversicherer keine Einigung darüber, welche
nach Ziffer 5.1. Ist in unserer Privathaftpflichtversicherung für die Leis- Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen unse-
tung eine niedrigere Leistungsgrenze vereinbart, so gilt ausschließlich res Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leis-
diese niedrigere Leistungsgrenze. tung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung er-
Unsere Begrenzungen der Leistungen nach Ziffer 6.1 bleiben in jedem bracht worden wäre.
Fall unverändert; eine darüberhinausgehende Leistung ist nicht mög- Dies setzt voraus, dass Sie uns soweit wie möglich bei der Klärung des
lich. Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche ge-
16.2 Der Versicherungsschutz nach Ziffer 16.1 erstreckt sich nicht gen den Vorversicherer an uns abtreten.
auf Ansprüche: Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der abgetretenen Ansprü-
- die über die gesetzliche Haftpflicht hinaus gehen che herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in unsere Zustän-
- aufgrund Vorsatzes (vgl. Ziffer 7.7) digkeit fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur einge-
- wegen Eigenschäden (vgl. Ziffer 7.9) schränkt zur Leistung verpflichtet war, können wir von Ihnen die zu viel
- aufgrund gewerblicher, beruflicher oder nebenberuflicher Risiken erbrachten Leistungen zurückverlangen.
(Verweis)
Volltext aufklappen: SV PrivatSchutz Privathaftpflicht Online-Abschluss: Leistungsübersicht, Allgemeiner Teil SVPS-AT und Bedingungen Basis, Komfort, Top (Fassung September 2021)
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PrivatSchutz - Privathaftpflicht (Online-Abschluss)
Wichtige Unterlagen zu Ihrem Versicherungsvertrag:
- Leistungen der Privathaftpflichtversicherung
- Privathaftpflichtversicherung - Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
(IPID-PHV)
- Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
- Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil
(SVPS-AT)
- 9HUVLFKHUXQJVEHGLQJXQJHQIUGHQ693ULYDW6FKXW]3ULYDWKDIWSIOLFKW%DVLV
69363+%
- Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - PrivathaftpflichtKomfort
(SVPS-PH-K)
- Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - PrivathaftpflichtTop
(SVPS-PH-T)
- Sanktionsklausel
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Datenschutzhinweise9HUVLFKHUXQJVNXQGH
- Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13
und 14 DSGVO
- Dienstleisterliste
- Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
23-607
[Seite 2]
PrivatSchutz
Damit was passiert, wenn was passiert.
Leistungen der
3ULYDWKDIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJ
Diese Leistungsübersicht stellt einen stichwortartigen und verkürzten Überblick über die versicherten Leistungen
dar. Maßgeblich sind die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen, besonderen Vereinbarungen und
Klauseln sowie der Versicherungsschein.
Versicherungssummen in EUR Basis Komfort Top
30 Mio. P/S 75 Mio. P/S
Personenschäden (P), Sachschäden (S), 10 Mio. P/S/V
pauschal pauschal
Vermögensschäden (V) pauschal
15 Mio. V 15 Mio. V
Höchstersatzleistung je geschädigter Person 10 Mio. 15 Mio. 15 Mio.
Garantien
Best-Leistungs-Garantie* - - l
Update-Garantie: Leistungsverbesserungen bei der
Einführung einer neuen Fassung der vereinbarten Versi- - - l
cherungsbedingungen gelten für die Dauer von 5 Jahren
Versicherte Personen
Versicherungsnehmer l l l
Ehegatte, Lebenspartner1,3 l l l
Alle Personen in häuslicher Gemeinschaft 1,2,3 l l l
Unverheiratete minderjährige und volljährige Kinder
während der Schulausbildung/Studium inkl. Wartezeiten l
l l
von bis zu zwölf Monaten auch außerhalb der häuslichen
Gemeinschaft mit Ihnen1,2
Vorübergehend im Haushalt eingegliederte fremde Perso-
QHQ *DVWNLQGHU$XVWDXVFKVFKOHU$XSDLUV3ÀHJHNUlIWH l l l
subsidiär, bis zu einem Jahr1,2
Besondere Eigenschaften
Ehrenamt ohne öffentlich-hoheitliche Position z. B. im
l l l
Sportverein
$XIVLFKWVSÀLFKWEHUDQGHUH3HUVRQHQ ]%.LQGHU l l l
Tageseltern entgeltlich/gewerbsmäßig - l l
Geringfügige selbstständige Tätigkeiten bis 18.000 EUR
- - l
Jahresumsatz
Inhaberrisiken in Europa
Ein- oder Zweifamilienhaus
l l l
(mind. 1 Wohneinheit selbstgenutzt)
Eigentumswohnungen einschließlich Ferienwohnungen l l l
Ferien-/Wochenendhaus / fest installierter Wohnwagen l l l
Unbebautes Grundstück bis 5.000 qm - - l
* 6LHYHUPLVVHQHLQH/HLVWXQJ".HLQH6RUJH:HQQ6LHEHLHLQHPDQGHUHQ9HUVLFKHUHUHLQHQZHLWHUHQ(LQVFKOXVV¿QGHQVWHOOHQZLU
Sie mit der Best-Leistungs-Garantie so, als wären die Versicherungsbedingungen des anderen Versicherers vereinbart!
Die genannten Summen stellen die jeweilige Höchstentschädigung je Schadensfall dar.
l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar
¹ = nicht versichert im Produktmodell Single
² = nicht versichert im Produktmodell Paar
³ = nicht versichert im Produktmodell Alleinerziehend
[Seite 3]
PrivatSchutz
Vermieterrisiken in Europa Basis Komfort Top
Eine Wohnung im teilweise selbstgenutzten Ein- oder
l l l
Zweifamilienhaus
Garagen, die nicht zu einer mitversicherten Wohnung
- l l
gehören
Eigentumswohnungen/Ferien-/Wochenendhäuser oder
Ferien-/Wochenendwohnungen/Ferienzimmer (ohne m m l
9HUSÀHJXQJ
Mieterrisiken
Sachschäden an Gebäuden, Mobilheimen und mobilen
l l l
Reiseunterkünften (Schlafwagenabteile, Schiffskabinen)
Sachschäden am Mobiliar in Reiseunterkünften (Hotels,
Ferienwohnungen, Mobilheime, Schiffskabinen, Reha- l l l
und Kurkliniken)
Vorübergehende Anmietung einer Ferienwohnung/-haus l l l
Weitere Einschlüsse
Ausübung von Sport inkl. Rad- und Pferderennen l l l
Internetnutzung und elektronischer Datenaustausch
l l l
bis 10 Mio. EUR
Auslandsaufenthalt innerhalb Europas l l l
Auslandsaufenthalt weltweit 1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre
Kautionszahlungen im Ausland 50.000 EUR 150.000 EUR 150.000 EUR
Anlagen regenerativer Energiegewinnung (Wind, Wasser,
l l l
Sonne, Erde)
Baumaßnahmen am bestehenden, selbstgenutzten bis 50.000 EUR bis 100.000 EUR
l
Wohneigentum Bausumme Bausumme
Heizöltanks im selbstgenutzten Ein-/Zweifamilienhaus;
- - l
Versicherungssumme 10 Mio. EUR P/S/V pauschal
Verlust von fremden privaten Schlüsseln (z. B. Schlüssel
30.000 EUR
der Mietwohnung) und von Schlüsseln im Rahmen einer
nur fremde private 50.000 EUR 100.000 EUR
EHUXÀLFKHQGLHQVWOLFKHQRGHU|IIHQWOLFKKRKHLWOLFKHQ
Schlüssel
ehrenamtlichen Tätigkeit, inkl. Folgeschäden
Schäden an Sachen von Arbeitskollegen oder vom
- - l
Arbeitgeber
Beschädigung/Verlust fremder beweglicher Sachen,
die gemietet oder geliehen sind bis 50.000 EUR
- - l
Deliktsunfähigkeitsschäden von mitversicherten Personen - bis 30.000 EUR bis 100.000 EUR
Personenschäden zwischen Ihnen und/oder mitversicher-
ten Personen: Ab einer Schadenhöhe von 2.500 EUR bis - - l
max. 100.000 EUR
Schäden durch Gefälligkeitshandlungen l l l
Schadenersatzausfall-Deckung inkl. Vorsatz, wenn Ihnen
ein Schaden zugefügt wird und der Schädiger keinen - l l
Ersatz leisten kann
Opferhilfe bis 50.000 EUR gemäß Opferhilfegesetz - - l
Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehand-
l l l
lungsgesetz (AGG) bis 50.000 EUR
Neuwertentschädigung für max. 12 Monate alte Sachen
bis 3.000 EUR
- - l
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit für 12 Monate - - l
[Seite 4]
PrivatSchutz
Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuge Basis Komfort Top
*HEUDXFKYRQQLFKWYHUVLFKHUXQJVSÀLFKWLJHQ)DKU]HXJHQ
Anhängern und Arbeitsmaschinen (auch von z. B. Gokarts,
l l l
Kinderfahrzeugen und Pedelecs mit einer Tretunterstüt-
zung bis 25 km/h)
Gebrauch von eigenen
- Wassersportfahrzeugen ohne Motor sowie mit Motor bis
15 kW (Boote, Windsurfbretter, Schleppschirme zum l l l
Kite-Surfen, -Boarden, -Sailen u.ä.)
6HJHOERRWHQELVTP6HJHOÀlFKH
Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge
mit Motoren (soweit keine behördliche Führungserlaubnis l l l
erforderlich ist)
Führen gemieteter Kraft- und Wasserfahrzeuge im Aus-
l
land („Mallorca-Deckung“) für Pkw, Motorräder, Wohnmo- inkl. Übernahme des Selbst-
bile bis 4t, Quads, Segways, Jetskis, Segelboote bis 20 qm
- l behalts der Kaskoversiche-
rung bis 1.000 EUR
6HJHOÀlFKHXQG0RWRUERRWHELVN:
Sachschäden durch Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen
- - l
bis 10.000 EUR
Falschbetankung von fremden Kfz - - l
Ausgleich der Höherstufung in der KFZ-Versicherung nach
- - l
Unfall mit fremdem geliehenem Fahrzeug
Gebrauch von Luftfahrzeugen, die nicht der Versiche-
UXQJVSÀLFKWXQWHUOLHJHQXQG)OXJPRGHOOHPLW(OHNWURDQ- l l l
WULHEELV*UDPP$EÀXJJHZLFKW
bis 250 g bis 2 kg bis 5 kg
Drohnen/Flugmodelle $EÀXJJHZLFKW $EÀXJJHZLFKW $EÀXJJHZLFKW
3 Mio. EUR 5 Mio. EUR 10 Mio. EUR
Tiere
Halten zahmer Haustiere (ohne Hunde) l l l
Nicht gewerbsmäßiges Hüten fremder Hunde und Pferde l l l
Halten eines Assistenzhundes l l l
Reiten fremder Pferde zu privaten Zwecken l l l
[Seite 5]
Privathaftpflichtversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: SV SparkassenVersicherung Produkt: SV PrivatSchutz
Gebäudeversicherung AG
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informa-
tionen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs-
bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Privathaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im
Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
9 Gegenstand der Privathaftpflicht- Bestimmte Risiken sind jedoch nicht ver-
versicherung ist es, gegen Sie geltend sichert. Hierfür benötigen Sie eine separate
gemachte Haftpflichtansprüche zu prü- Absicherung. Dazu gehören z. B.
fen, berechtigte Ansprüche zu befriedi- x berufliche Tätigkeit;
gen und unberechtigte Ansprüche ab-
zuwehren. x das Führen von Kraftfahrzeugen;
9 Die Privathaftpflichtversicherung um- x das Halten von Hunden und Pferden.
fasst die wesentlichen Haftungsrisiken
Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu
Ihres Privatlebens, dazu gehören auch
den vereinbarten Versicherungssummen.
beispielsweise:
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung verein-
9 Von Ihnen verursachte Schäden als bart haben, ist diese bei jedem Versiche-
Teilnehmer im Straßenverkehr als Fuß- rungsfall zu berücksichtigen.
gänger oder Radfahrer;
9 Von Ihnen verursachte Schäden bei der Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Ausübung von Sport;
Wir können nicht alle denkbaren Streitig-
9 Für Schäden durch Ihre kleinen,
keiten versichern. Sonst müssten wir einen
zahmen Haustiere;
erheblich höheren Beitrag verlangen. Des-
9 Von Ihnen verursachte Schäden als halb haben wir einige Fälle aus dem Ver-
Bewohner einer Wohnung oder eines sicherungsschutz herausgenommen, z. B.
Einfamilienhauses - egal, ob Sie Mieter alle Schäden:
oder Eigentümer sind.
Versicherungssumme
! aus vorsätzlicher Handlung;
! zwischen Mitversicherten;
9 Die Höhe der vereinbarten Versiche-
rungssummen können Sie Ihrem An- ! durch den Gebrauch eines versiche-
trag oder auch Ihrem Versicherungs- rungspflichtigen Kraft- oder Luftfahr-
schein entnehmen. zeugs;
! aus ungewöhnlicher und gefährlicher
Beschäftigung.
Wo bin ich versichert?
9 Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden
Auslandsaufenthalts (z. B. Urlaub, Schüleraustausch) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind
Sie geschützt.
[Seite 6]
Privathaftpflichtversicherung - Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Fassung September 2018 / 73-343-0918
Seite 2 von 2
Welche Verpflichtungen habe ich?
x Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
x Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
x Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu
beseitigen.
x Zeigen Sie uns jeden Schadensfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schaden-
ersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
x Sie sind verpflichtet, soweit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns
durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unter-
stützen.
Wann und wie zahle ich?
Der erste Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen
Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen. Wann Sie die weiteren
Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das mo-
natlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder
uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist,
dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.
Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versiche-
rungsschutz über, sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben.
Die Versicherung können Sie zunächst für bis zu drei Jahre abschließen. Sie verlängert sich auto-
matisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlänge-
rungsjahres kündigen. Die Kündigung müssen Sie uns in Textform, das heißt per E-Mail, Fax oder
Brief zuschicken (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen).
Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall
möglich.
[Seite 7]
Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
1. Identität und ladungsfähige Anschrift des 5. Zusätzlich anfallende Kosten
Versicherers
Für den Abschluss des Versicherungsvertrages werden
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG keine weiteren Gebühren und Kosten erhoben.
Anschrift: Im Falle des Verzugs können wir eine Mahngebühr in Höhe
Löwentorstraße 65 von 5 Euro (Kfz-Versicherung: 3 Euro) verlangen. Sollte es
70376 Stuttgart zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, entstehen
weitere Gebühren. Deren Höhe ist abhängig vom Forde-
Sitz: rungsbetrag.
Stuttgart, Deutschland
Registergericht Stuttgart Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für ei-
HRB 16264 nen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in
UST-ID-Nr.: DE 811 687 678 Rechnung gestellt werden.
Vorstand: 6. Zahlung und Erfüllung
Dr. Andreas Jahn, Vorsitzender
Ralph Eisenhauer Der erste oder einmalige Beitrag ist - unabhängig von dem
Michael Meiers Bestehen eines Widerrufrechts - unverzüglich nach dem
Roland Oppermann Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein
Markus Reinhard angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.
Dr. Thorsten Wittmann Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns
vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag
Die Identität unseres Vertreters können Sie dem Antrags- unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
formular entnehmen.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versiche-
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und rungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der
zuständige Aufsichtsbehörde erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der Betrieb
der Schaden- und Unfallversicherung sowie der Betrieb der Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die ers-
Rückversicherung. te Rate als erster Beitrag.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der
Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als
53117 Bonn. rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein
oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums be-
3. Wesentliche Merkmale des Versicherungsvertra- wirkt ist.
ges
7. Zustandekommen des Vertrages
Die wesentlichen Merkmale des Versicherungsvertrages
bestimmen sich nach den Allgemeinen Bedingungen, Be- Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren
sonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Erläuterun- Antrag angenommen haben. Dies geschieht durch Zusen-
gen und Klauseln. Eine Übersicht hierzu befindet sich auf dung des Versicherungsscheins oder einer anderen Erklä-
Ihrem Antragsformular. Im Übrigen gelten die gesetzlichen rung aus der sich ergibt, dass der Versicherer den Antrag
Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik annimmt.
Deutschland.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs-
Alle Unterlagen zu Ihrem Vertrag finden Sie im Anschluss schein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt nicht, soweit Sie
an diese Vertragsinformationen. mit der Zahlung des Erstbeitrags in Verzug geraten (siehe
Punkt 6.).
Darin sind Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
Leistung des Versicherers geregelt.
4. Gesamtpreis der Versicherung
Den Gesamtpreis der Versicherung entsprechend der ge-
wünschten Zahlungsweise können Sie jeweils dem Produkt-
informationsblatt, dem Versicherungsvorschlag oder dem
Antrag entnehmen. In dem Beitrag ist die gesetzliche Versi-
cherungsteuer enthalten.
[Seite 8]
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Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
23-588-0723
8. Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1 - Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
- der Versicherungsschein,
- die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
- diese Belehrung,
- das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
- und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
SV SparkassenVersicherung
Gebäudeversicherung AG
Löwentorstraße 65
70376 Stuttgart
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf
an folgende Faxnummer zu richten:
0711 898-109
Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf
an folgende Adresse zu richten:
service@sparkassenversicherung.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang
des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem
Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer
in diesem Fall einbehalten.
Wie hoch dieser Beitragsanteil ist, können Sie folgendermaßen bestimmen:
Multiplizieren Sie die Anzahl der Tage an denen Versicherungsschutz bestand mit 1/360 des im Versicherungsschein genannten
Jahresbeitrags.
Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise multiplizieren Sie dementsprechend die Anzahl der Tage an
denen Versicherungsschutz bestand mit 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des im Versicherungsschein genannten Halbjahres-, Vierteljahres-
bzw. Monatsbeitrags. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Wider-
rufs, zu erstatten.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene
Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer voll-
ständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat sowie bei Verträgen über
Großrisiken im Sinne des § 210 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz.
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Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
23-588-0723
Abschnitt 2 - Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten
im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen
werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und
die zugehörige Registernummer;
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer
und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsbe-
rechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe-
dingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung
des Versicherers;
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Beiträge einzeln aus
zuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein ge-
nauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises
ermöglichen;
6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern,
Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge;
8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter
Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs-
schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere
Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs ein-
schließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung
durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger
Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche-
rungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen
vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
14. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das
zuständige Gericht;
15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden,
sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit
dieses Vertrags zu führen;
16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu
beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
23-588-0723
9. Laufzeit 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag ist zunächst für die vereinbarte Dauer fest abge- Für alle Streitigkeiten das Vertragsverhältnis betreffend,
schlossen. Beträgt die Dauer mindestens ein Jahr, so verlän- d. h. auch für vorvertragliche, gilt das Recht der Bundesre-
gert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr und weiter publik Deutschland.
von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem
jeweiligen Ablauf einem der beiden Vertragspartner eine Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist
Kündigung des anderen zugeht. Dies gilt auch, wenn für die das Amtsgericht in Stuttgart Bad-Cannstatt bzw. - falls der
erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger Streitwert 5.000 Euro übersteigt - das Landgericht in Stutt-
als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungs- gart zuständig.
jahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar
eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Die Klage kann auch am jeweils örtlich zuständigen Amts-
bzw. Landgericht einer unserer Zweigniederlassungen in
In der Kraftfahrzeugversicherung beträgt die Kündigungs- Erfurt, Karlsruhe, Kassel, Mannheim oder Wiesbaden erho-
frist für beide Vertragspartner nur einen Monat bis zum Ab-
ben werden, wenn die Klage gemäß § 21 ZPO auf den Ge-
lauf.
schäftsbetrieb der Niederlassung Bezug hat.
Ist abweichend von der gerade beschriebenen Regelung
Zudem ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder
eine feste Laufzeit ohne Verlängerung vereinbart, so endet
der Versicherungsvermittlung auch das Amts- bzw. Landge-
der Vertrag spätestens zum Ablauftermin. Eine Verlänge- richt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla-
rung muss beantragt werden.
geerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dieser Gerichtsstand
In der Kraftfahrzeugversicherung endet der Versicherungs- gilt nur dann nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren
vertrag für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs-
(z. B. Mofa) oder eine Versicherungsplakette (eKF) führen
bereich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegen.
muss, mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es ei-
ner Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März
12. Sprache
bis Ende Februar des Folgejahres.
Die Vertragsbedingungen und die vorliegenden Informati-
Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als
onen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommu-
drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des
nikation während der Laufzeit des Vertrages erfolgt in
dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhal- deutscher Sprache.
tung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
13. Außergerichtliche Verbraucherschlichtungsstelle
10. Beendigung des Vertrages
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dem Versi-
Der Versicherungsvertrag kann zum Ablauf der vereinbar- cherungsombudsmann als allgemeine Schlichtungsstelle
ten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er teil. Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie das kostenlose,
sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr (siehe Ziffer 9). außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch
Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraft- nehmen und Ihre Beschwerde an den Versicherungsom-
fahrzeugversicherung spätestens ein Monat vor dem jewei- budsmann richten. Es gilt die Verfahrensordnung des Ver-
ligen Ablauf erklärt werden. sicherungsombudsmanns. Unabhängig von einer Entschei-
dung dieser Streitschlichtungsstelle steht Ihnen weiterhin
Im Übrigen besteht ein gesetzliches Kündungsrecht auch in der Weg zum Gericht offen. Den Versicherungsombuds-
folgenden Fällen: mann können Sie über folgende Wege erreichen:
- für den Versicherer bei Nichtzahlung Folgebeitrag Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632,
(§ 38 VVG) 10006 Berlin
- für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen
(§ 40 VVG) Internet: www.versicherungsombudsmann.de
- in der Sachversicherung für den Versicherer und den
Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall 14. Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde
(§ 92 VVG)
- in der Sachversicherung für den Versicherer und den Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbe-
Erwerber nach Veräußerung der versicherten Sache hörde wenden:
(§ 96 VVG)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Die Einzelheiten können Sie den genannten Vorschriften Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
und den entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Be-
dingungswerken entnehmen. E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet www.bafin.de
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung September 2021
Inhaltsverzeichnis 12. Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des
Versicherungsfalls?
1. Wie sind die Regelungen zum Vertrag aufgebaut? 13. Was gilt für Ihre Repräsentanten?
2. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
14. Was gilt bei mehreren Versicherern?
3. Wie kann der Vertrag noch enden? 15. Was gilt bei Versicherung für fremde Rechnung?
4. Was gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag? 16. Wie verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
5. Was gilt bei Ratenzahlung?
17. Was gilt bei Selbstbehalten und Leistungsgrenzen?
6. Was gilt für den Folgebeitrag? 18. Versicherungsombudsmann
7. Welcher Beitrag gilt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung? 19. Versicherungsaufsicht
8. Was gilt beim Lastschriftverfahren?
20. Welcher Gerichtsstand gilt?
9. Was gilt für Ihren Beitrag bei Arbeitslosigkeit? 21. Welches Recht gilt?
10. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
11. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
1. Wie sind die Regelungen zum Vertrag aufgebaut? Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kün-
Unter dem Dach Ihrer PrivatSchutz-Versicherung können Sie mehrere digung in Textform zugegangen ist.
Versicherungen (wie zum Beispiel eine Gebäudeversicherung und/oder Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag,
eine Privathaftpflichtversicherung) abschließen. Bei diesen Versiche- ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
rungen handelt es sich jeweils um rechtlich selbstständige Verträge. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag
Im Allgemeinen Teil sind übergreifende Themen geregelt. In den Be- schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden
sonderen Bedingungen zu den einzelnen Versicherungen finden Sie Jahres von Ihnen in Textform gekündigt werden; die Kündigung muss
die speziellen Regelungen zum jeweiligen Versicherungsvertrag. Diese uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungs-
Regelungen werden noch ergänzt durch besondere Klauseln und jahres zugegangen sein.
Vereinbarungen - diese finden Sie direkt im Versicherungsschein oder Beim Tod des Versicherungsnehmers gelten die gesetzlichen Rege-
seinen Anlagen. lungen.
Der Allgemeine Teil zum PrivatSchutz gilt übergreifend für folgende
Versicherungen: 3. Wie kann der Vertrag noch enden?
- Wohngebäudeversicherung 3.1 Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls
- Hausratversicherung Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie oder wir den
- Glasversicherung Versicherungsvertrag in Textform kündigen. Abweichend hiervon ist in
- Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtversicherung eine Kündigung nur möglich, wenn wir
- Tierhalterhaftpflichtversicherung nach dem Eintritt des Versicherungsfalls einen Anspruch auf Freistel-
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung lung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben.
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Die Kündigung muss spätestens innerhalb eines Monats erfolgen,
- Bootshaftpflichtversicherung gerechnet ab dem Zeitpunkt
- Jagdhaftpflichtversicherung - in der Wohngebäude-, Hausrat-, Glasversicherung oder dem
- Haftpflichtversicherung für Jungjägerkurse und -prüfungen E-BikeSchutz: zu dem die Verhandlungen über die Entschädigung
- Unfallversicherung abgeschlossen sind
- ExistenzSchutz - in der Haftpflichtversicherung: zu dem wir eine Schadenersatzzah-
- InternetSchutz lung geleistet oder einen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge-
- E-BikeSchutz lehnt haben
- Schutzbrief SorglosLeben - in der Unfallversicherung: zu dem wir eine Leistung erbracht oder Sie
- Schutzbrief SorglosWohnen gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung
- Bauhelferunfallversicherung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder -
- Bauherrenhaftpflichtversicherung im Fall eines Rechtsstreits - nach Klagerücknahme, Anerkenntnis,
- Bauleistungsversicherung Vergleich oder Rechtskraft des Urteils zugegangen sein
- im InternetSchutz, Schutzbrief-SorglosLeben oder Schutzbrief-
2. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? SorglosWohnen: zu dem wir eine Leistung erbracht haben.
2.1 Beginn des Versicherungsschutzes Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen über wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem
die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versi-
Einmalbeitrags und vorbehaltlich 2.2 zu dem im Versicherungsschein cherungsjahres, wirksam wird.
angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei
unverzüglich nach Fälligkeit zahlen. Ihnen wirksam.
Endet bei einem Versichererwechsel die Vorversicherung mit Ablauf 3.2 Wegfall des versicherten Interesses
des Tages vor dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Tag des Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so
Versicherungsbeginns, beginnt die Versicherung mit Tagesbeginn erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
(0.00 Uhr), damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Für die Glasversicherung, die Hausratversicherung und die Wohngebäu-
Für die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung gilt deversicherung gilt:
zusätzlich: Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg,
Für Schäden durch Leitungswasser, Überschwemmung und Rückstau endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des
beginnt der Versicherungsschutz bei Neuabschluss einer Versicherung Risikos Kenntnis erlangen.
oder bei Einschluss der weiteren Elementargefahren in eine bestehen- Soweit Versicherungsschutz für Glas im privaten Haushalt oder eine
de Versicherung erst 14 Tage nach dem im Versicherungsschein oder Hausratversicherung vereinbart ist, gilt
Nachtrag als Versicherungsbeginn bzw. Änderungstermin angegebe- - als Wegfall des versicherten Interesses die vollständige und dauer-
nen Zeitpunkt. Dies gilt auch für eine möglicherweise zugesagte vor- hafte Auflösung des Haushaltes (Hausratversicherung: … des versi-
läufige Deckung. cherten Hausrates) nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in
Für den Baustein ExistenzSchutz der Unfallversicherung gelten die dort eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit-
beschriebenen besonderen Wartezeiten. oder Ferienwohnung.
2.2 Dauer und Ende des Vertrages - Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsneh-
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- mers zum Zeitpunkt unserer Kenntniserlangung über die vollständi-
schlossen. ge und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Mo-
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der nate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu
Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung September 2021 / 23-680-0921-02
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diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt entsteht. Wir können jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr
wie der verstorbene Versicherungsnehmer. verlangen.
Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses. Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert,
sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist
4. Was gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag? der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem
4.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um-
Der erste oder einmalige Beitrag wird - unabhängig von dem Bestehen ständen Kenntnis erlangt haben.
eines Widerrufrechts - unverzüglich nach Abschluss des Vertrages Unfallversicherung: Das "versicherte Interesse" ist gleichbedeutend mit
fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen der versicherten Person.
Versicherungsbeginn.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster 8. Was gilt beim Lastschriftverfahren?
Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Ist das Einziehen des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die
4.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag einge-
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son- zogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wider-
dern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz sprechen.
erst ab diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge nicht einge-
Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein zogen werden können, sind wir berechtigt, diesen und künftige Beiträ-
auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, ge per Rechnung anzufordern.
wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten
haben. 9. Was gilt für Ihren Beitrag bei Arbeitslosigkeit?
9.1 Diese Regelung gilt für folgende PrivatSchutz-Versicherungen:
5. Was gilt bei Ratenzahlung? - Wohngebäudeversicherung (Top-Deckung)
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch - Hausratversicherung (Top-Deckung)
ausstehenden Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig, - Glasversicherung
wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug sind. Ferner können wir - Privathaftpflichtversicherung (Top-Deckung)
für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen. - Tierhalterhaftpflichtversicherung (Top-Deckung)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Top-Deckung)
6. Was gilt für den Folgebeitrag? - Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (Top-Deckung)
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am - Bootshaftpflichtversicherung (Top-Deckung)
Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung - Jagdhaftpflichtversicherung (Top-Deckung)
gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in - Unfallversicherung (Top-Deckung)
der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. - ExistenzSchutz
- InternetSchutz
7. Welcher Beitrag gilt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung? - E-BikeSchutz
7.1 Allgemeiner Grundsatz - Schutzbrief SorglosLeben
Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der - Schutzbrief SorglosWohnen
Versicherungsperiode steht uns - soweit nicht etwas anderes bestimmt 9.2 Werden Sie unfreiwillig arbeitslos, befreien wir Sie für einen
ist - für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil des Beitrags zu, Zeitraum von einem Jahr, von der Beitragszahlung für die unter Ziffer
der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestan- 9.1 genannten Verträge. Erstattet wird der Jahresbeitrag, der zum
den hat. Zeitpunkt des Beginns der Arbeitslosigkeit, gilt.
Fällt das versicherte Interesse (in der Unfallversicherung und im Die Befreiung von der Beitragszahlung setzt voraus, dass Sie vor Ein-
Schutzbrief SorglosLeben: die versicherte Person) nach dem Beginn tritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwei Jahre ununterbrochen in
der Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten bean- einem sozialversicherungspflichtigen und bei Beginn des Versiche-
spruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt rungsvertrages ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis
beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kennt- standen. Kurzarbeit führt nicht zu einem Anspruch auf Leistung.
nis erlangt haben. Eine geringfügige Beschäftigung gilt nicht als sozialversicherungs-
7.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfech- pflichtiges Arbeitsverhältnis.
tung und fehlendem versicherten Interesse 9.3 Die unfreiwillige Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung
7.2.1 Üben Sie Ihr Recht aus, Ihre Vertragserklärung innerhalb von der Agentur für Arbeit und durch das Kündigungsschreiben des Arbeit-
14 Tagen zu widerrufen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang gebers nachzuweisen.
des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten. Vorausset-
zung ist, dass wir in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die 10. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
Rechtsfolgen des Widerrufs und auf den zu zahlenden Betrag hinge- Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist, sind die für uns be-
wiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor stimmten Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis
Ende der Widerrufsfrist beginnt. betreffen und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, in Textform
Ist diese Belehrung unterblieben, haben wir zusätzlich den für das abzugeben.
erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies gilt nicht,
wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch ge- 11. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
nommen haben. 11.1 Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Ge-
7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt von uns fahrumständen
beendet, weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor Vertragsan- Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen be-
nahme in Textform gefragt haben, nicht angezeigt haben, so steht uns kannte Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform ge-
der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. fragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt von uns beendet, weil mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Ver-
sind, so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu. tragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform Fragen
7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung von uns im Sinne des Satzes 1 stellen.
wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum 11.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu. 11.2.1 Vertragsänderung
7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das Haben Sie die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir
versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag zu
wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unter- anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingun-
nehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht gen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer
von Ihnen unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung September 2021 / 23-680-0921-02
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Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbe- 14. Was gilt bei mehreren Versicherern?
standteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um 14.1 Anzeigepflicht
mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht Versichern Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe
angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines Gefahr, so sind Sie verpflichtet, uns die andere Versicherung unverzüg-
Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist lich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und der
kündigen. In dieser Mitteilung der Vertragsänderung haben wir Sie auf Versicherungsumfang anzugeben.
Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen. 14.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
11.2.2 Rücktritt und Leistungsfreiheit Verletzen Sie diese Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind
Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 11.1, können wir vom Vertrag wir unter den in § 28 Versicherungsvertragsgesetz beschriebenen
zurücktreten, es sei denn, Sie haben die Anzeigepflicht weder vorsätz- Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder
lich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grober Fahrlässigkeit ist unser teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor
Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung
Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder erlangt haben.
anderen Bedingungen abgeschlossen hätten.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so sind wir nicht 15. Was gilt bei Versicherung für fremde Rechnung?
zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Verlet- 15.1 Rechte aus dem Vertrag
zung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für Sie als Versicherungsnehmer können den Versicherungsvertrag im
den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schlie-
Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. ßen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen und
Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leis- nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch dann, wenn der Versi-
tung verpflichtet. cherte den Versicherungsschein besitzt.
11.2.3 Kündigung 15.2 Zahlung der Entschädigung
Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 11.1 leicht fahrlässig oder Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis ver-
schuldlos, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von langen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der
einem Monat kündigen, es sei denn, wir hätten den Vertrag bei Kennt- Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustim-
nis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedin- mung verlangen.
gungen abgeschlossen.
11.2.4 Ausschluss unserer Rechte 16. Wie verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündi- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
gung sind jeweils ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften
Gefahrenumstand oder die unrichtige Anzeige kannten. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
11.2.5 Anfechtung Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt
bleibt unberührt. gehemmt, zu dem unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Text-
11.3 Frist für die Ausübung unserer Rechte form zugeht.
Die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung
müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und 17. Was gilt bei Selbstbehalten und Leistungsgrenzen?
dabei die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; zur 17.1 Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so kürzen wir den bedingungs-
Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb gemäß als entschädigungspflichtig errechneten Betrag um den Selbst-
eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist behalt. Treffen mehrere Selbstbehalte zusammen, so gilt allein der
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei- betragsmäßig höchste Selbstbehalt.
gepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils 17.2 Ist unsere Leistung auf eine Höchstentschädigung begrenzt,
geltend gemachte Recht begründen. so wird vom bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechne-
11.4 Rechtsfolgenhinweis ten Betrag erst ein eventueller Selbstbehalt abgezogen und daraus
Die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung maximal die Höchstentschädigung bezahlt.
stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text-
form auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen 18. Versicherungsombudsmann
haben. Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden
11.5 Ihr Vertreter sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen
Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen, so sind gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
bei der Anwendung von Nr. 10.1 und 10.2 sowohl die Kenntnis und die mann für Versicherungen wenden.
Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist von Ihnen Versicherungsombudsmann e.V.
zu berücksichtigen. Postfach 08 06 32
Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder 10006 Berlin
grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Internet: www.versicherungsombudsmann.de
11.6 Erlöschen unserer Rechte Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deut-
Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündi- schen Telefonnetz)
gung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns
sind. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Es gilt die
die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmann e.V.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder
12. Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versi- per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde
cherungsfalls? auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wen-
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über den. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versiche-
Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von rungsombudsmann weitergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch
Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen. per E-Mail an uns wenden: service@sparkassenversicherung.de
13. Was gilt für Ihre Repräsentanten? 19. Versicherungsaufsicht
Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungs-
zurechnen lassen. verschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich
auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
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Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung September 2021 / 23-680-0921-02
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ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanz- Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
dienstleistungsaufsicht. aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt haben. In diesen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Fällen gelten die Gerichtsstände der ZPO.
Sektor Versicherungsaufsicht 20.2 Klagen gegen Sie
Graurheindorfer Straße 108 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver-
53117 Bonn mittlung gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in
E-Mail: poststelle@bafin.de dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Er-
Telefon 0228 4108-0, Fax 0228 4108-1550 mangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Dieser Gerichtsstand gilt nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-
reich dieses Gesetzes verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnli-
20. Welcher Gerichtsstand gilt? cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war. In
20.1 Klagen gegen uns diesem Fall ist das Gericht im Inland zuständig, in dessen Bezirk Sie
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- Ihren letzten Wohnsitz, oder in Ermangelung desselben, Ihren letzten
mittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO) gewöhnlichen Aufenthalt hatten.
auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, Ihren 21. Welches Recht gilt?
gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht
Das Gericht Ihres Wohnsitzes oder - in Ermangelung desselben - Ihres
gewöhnlichen Aufenthalts ist dann nicht zuständig, wenn Sie nach
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Privathaftpflicht-Basis (SVPS-PH-B) Fassung September 2021
Inhaltsverzeichnis B. Privathaftpflichtversicherung
8. Welches Risiko ist versichert?
A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung 9. Wie ist die Mitversicherung weiterer Personen neben dem
1. Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung? Versicherungsnehmer geregelt?
2. Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat die 10. Welche Eigenschaften und Tätigkeiten sind rund um Haushalt
Rechte aus dem Versicherungsvertrag? und Familie mitversichert?
3. Was gilt für Erhöhung und Erweiterung versicherter sowie neu 11. Welche Risiken sind rund um Haus und Wohnung versichert?
hinzukommender Risiken? 12. Welche weiteren Risiken sind versichert?
4. Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben Sie 13. Wie sind Versicherungsfälle im Ausland versichert?
bei einer Beitragsangleichung? 14. Was gilt für die Fortsetzung dieses Vertrages bei Tod des
5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche Versicherungsnehmers?
Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten? 15. Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel
6. Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall?
7. Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen?
Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- Gleiches gilt für Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung
rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
AT). In diesem Fall sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter
Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungs-
A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung recht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeit-
punkt an ausüben, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt
1. Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung? haben.
1.1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall 3.3 Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken
1.2 Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Ri- 3.3.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu
sikos für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versi-
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), chert.
das einen 3.3.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entste-
- Personenschaden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung hung bis zur Einigung im Sinne von Ziffer 3.3.3 auf den Betrag von
der Gesundheit von Menschen), 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Sachschaden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen) oder begrenzt.
- Vermögensschaden (Schäden, die weder Personen- noch Sachschä- 3.3.3 Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken
den sind noch sich aus solchen Schäden herleiten), zur Folge hatte - aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft-
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen In- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Füh-
halts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen rerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen
werden. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädi- - aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen
gung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der - die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es - die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von
nicht an. kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind.
1.3 Leistungen der Versicherung - Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Bohrung errichtet werden oder wurden.
Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung 3.4 Anzeigepflicht
von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jede Erhöhung, Erweite-
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf- rung und jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die
grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Verglei- Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlas-
ches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für
sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung jede Erhöhung, Erweiterung und jedes neue Risiko rückwirkend ab des-
abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der An- sen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor die Erhöhung, Er-
spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. weiterung und das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu be-
Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns fest- weisen, dass diese Erhöhung, Erweiterung und das neue Risiko erst
gestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekom-
Dritten freizustellen. men ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
3.4.1 Wir sind berechtigt, für jede Erhöhung, Erweiterung und jedes
2. Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Können wir
die Rechte aus dem Versicherungsvertrag? uns über die Höhe dieses Beitrages innerhalb eines Monats nach Ein-
2.1 Die für Sie geltenden Bestimmungen gelten für die Mitversi- gang der Anzeige nicht einigen, entfällt der Versicherungsschutz für
cherten entsprechend. die Erhöhung, Erweiterung und das neue Risiko rückwirkend ab dessen
2.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht Entstehung.
ausschließlich Ihnen zu. Sie sind neben den Mitversicherten für die Er-
füllung der Obliegenheiten verantwortlich. 4. Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben
Sie bei einer Beitragsangleichung?
3. Was gilt für Erhöhung und Erweiterung versicherter sowie 4.1 Beitragsangleichung
neu hinzukommender Risiken? 4.1.1 Der Versicherungsbeitrag unterliegt der Beitragsangleichung.
3.1 Erhöhung und Erweiterung Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab
Es besteht Versicherungsschutz für Erhöhungen oder Erweiterungen dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergan-
der im aktuellen Versicherungsschein angegebenen Risiken. Dies gilt genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum
nicht für Risiken Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versi-
- aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, cherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert
Luft- oder Wasserfahrzeugen hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere,
- für sonstige Risiken, die der Versicherungspflicht unterliegen. durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei
- für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels auch die speziell durch den einzelnen Versicherungsfall veranlassten
Bohrung errichtet werden oder wurden. Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungs-
3.2 Erhöhungen aufgrund Änderung oder Erlass neuer Rechtsvor- leistungen.
schriften - unser Kündigungsrecht
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Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz
Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Scha- 5.3.2 Im oder nach dem Versicherungsfall
densfälle. Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich, verlie-
4.1.2 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer Ver- ren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung ei-
minderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag, um den sich aus Ziffer ner Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
4.1.1 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Über den veränderten Folgejahresbeitrag informieren wir Sie spätes- Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat
tens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragsangleichung. Hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden
sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in jedem der letzten Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir
fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz als denjenigen er- Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hin-
höht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach Ziffer 4.1.1 er- gewiesen haben.
mittelt hat, so dürfen wir den Folgejahresbeitrag nur um den Prozent- Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig ver-
satz erhöhen, um den sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlun- letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
gen nach unserer unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalender- Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen,
jahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde. Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
4.1.3 Liegt die Veränderung nach Ziffer 4.1.1 oder 4.1.2 unter 5 %, Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
folgenden Jahren zu berücksichtigen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein
4.2 Kündigung nach Beitragsangleichung uns nach Ziffer 5.3.1 zustehendes Kündigungsrecht ausgeübt haben.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziffer
4.1.2, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, 6. Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall?
können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zu- 6.1 Begrenzung der Leistungen
gang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu 6.1.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungs-
dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wer- fall auf die vereinbarten Versicherungssummen oder Höchstersatzleis-
den sollte. tungen begrenzt. Einzelne Höchstersatzleistungen gelten nur im Um-
Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. fang der vereinbarten Versicherungssummen.
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam- Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
werden der Beitragserhöhung zugehen. entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs- 6.1.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Ent-
recht. schädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versiche-
rungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen
5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche bzw. Höchstersatzleistungen begrenzt.
Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten? 6.1.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre-
5.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeit-
Besonders Gefahr drohende Umstände haben Sie auf unser Verlangen punkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die - auf derselben Ursache,
Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumut- - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und
bar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne wei- zeitlichem Zusammenhang beruhen.
teres als besonders Gefahr drohend. 6.1.4 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versi-
5.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles cherungssummen angerechnet.
5.2.1 Sie müssen uns jeden Versicherungsfall, auch wenn noch keine 6.1.5 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, innerhalb einer Woche Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskos-
anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche gel- ten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser An-
tend gemacht werden. sprüche.
5.2.2 Sie haben dafür zu sorgen, dass der Schaden, sofern möglich, 6.1.6 Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten
abgewendet oder gemindert wird. Unseren Weisungen haben sie dabei und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme
zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns über den oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versiche-
Schaden ausführlich und wahrheitsgemäß zu berichten und uns bei der rungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so
Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme
die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet.
sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schrift- Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vor-
stücke übersenden. schrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahr-
5.2.3 Wird gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder zeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeit-
gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder punkt des Versicherungsfalles.
Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie uns dies unverzüglich Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Ren-
anzuzeigen. tenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente die
5.2.4 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwal- Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen ver-
tungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch bleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen
oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme ab-
unsererseits bedarf es nicht. gesetzt.
5.2.5 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend ge- 6.1.7 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan-
macht, haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem
beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entste-
Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten
und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. nicht aufzukommen.
5.3 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten 6.2 Welche Rechte haben wir im Versicherungsfall?
5.3.1 Vor dem Versicherungsfall oder zur Gefahrverhütung/-vermin- 6.2.1 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens
derung oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden
Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die Sie vor Eintritt Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in einem Versiche-
des Versicherungsfalles zu erfüllen hatten, können wir den Vertrag in- rungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen
nerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung Sie, sind wir zur Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen den
fristlos in Schriftform kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.
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6.2.2 Wünschen oder genehmigen wir in einem Strafverfahren we- 7.18 Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub-
gen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungs- stanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
schutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestel- 7.19 Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden
lung eines Verteidigers für Sie, so tragen wir die gebührenordnungs- Vermögensschäden, welche entstehen durch
mäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des - Verändern der Grundwasserverhältnisse (z. B. Absenken des Grund-
Verteidigers. wasserspiegels)
6.2.3 Erlangen Sie oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhe- - Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen
bung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir - Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt. - Erdwärme-/Geothermiebohrungen.
6.3 Abtretungsverbot 7.20 Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung elektronischen Datenaustausch.
ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden. 7.21 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namens-
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. rechtsverletzungen.
7.22 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästi-
7. Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
schlossen? 7.23 Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche gilt
es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt: für Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
7.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von
Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fäl-
Leistung. len besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer be-
7.2 Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden, um die weist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Nacherfüllung durchführen zu können. 7.24 Ausgeschlossen sind folgende Ansprüche wegen Vermögens-
7.3 Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge- schäden:
genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung 7.24.1 Ansprüche durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für
geschuldeten Erfolges. Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, er-
7.4 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung. 7.24.2 Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder Montage lei-
7.5 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- tender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit.
rung der Leistung. 7.24.3 Ansprüche aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen
7.6 Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender an wirtschaftlich verbundene Unternehmen.
Ersatzleistungen. 7.24.4 Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art.
7.7 Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- 7.24.5 Ansprüche aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reise-
geführt haben. veranstaltung.
7.8 Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über 7.24.6 Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,
den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor-
7.9 Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unter-
7.12 benannten Personen gegen die Mitversicherten. schlagung.
7.10 Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel- 7.24.7 Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Na-
ben Versicherungsvertrages. mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie
7.11 Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben Ver- des Kartell- und Wettbewerbsrechts.
sicherungsvertrages. 7.24.8 Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor-
7.12 Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, und Kostenanschlägen.
die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- 7.24.9 Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als
sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh-
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder
partnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen.
Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, 7.24.10 Ansprüche aus der Tätigkeit als Verwalter und Verwaltungsbei-
Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und rat von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch 7.24.11 Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder
ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie El- behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des
tern und Kinder miteinander verbunden sind). Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
7.13 Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn 7.25 Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Hal-
Sie geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig sind oder betreut wer- ter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers,
den müssen eines Luftfahrzeugs oder eines Wasserfahrzeugs durch den Gebrauch
Für Ziffer 7.9 bis 7.13 gilt: des Fahrzeugs verursacht. Zum Gebrauch gehört z. B. auch
Mitversichert sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche - Ein- und Aussteigen,
von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Kranken- - Be- und Entladen,
versicherern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern sowie Rückgriffs- - Betanken und Aufladen,
ansprüche anderer Versicherer (§ 86 VVG) wegen Personenschäden - Reparatur, Wartung und Reinigung
oder Sachschäden an Gebäuden, die
- bei Ihnen durch Mitversicherte B. Privathaftpflichtversicherung
- bei Mitversicherten durch Sie oder andere Mitversicherte
verursacht wurden. 8. Welches Risiko ist versichert?
7.14 Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter. Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den
7.15 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbe-
daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen ge- dingungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht Basis (SVPS-PH-B)
mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- und der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungserweiterungen
langt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsver- Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als
trages sind. Privatperson.
7.16 Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Sa- Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus
chen. 8.1 den Gefahren eines Betriebes, eines Berufes, eines Dienstes
7.17 Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der oder eines Amtes
Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit. 8.2 einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung.
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9. Wie ist die Mitversicherung weiterer Personen neben dem Versicherungsnehmer geregelt?
9.1 Bei der Mitversicherung weiterer Personen unterscheiden wir nach folgenden Lebenssituationen: Single, Paar ohne Kinder, Alleinerziehend
und Familie. In der Übersicht ist für jede Lebenssituation dargestellt, welche weiteren Personen mitversichert ("ja") oder nicht mitversichert ("nein")
sind. Die mit Ihnen vereinbarte Lebenssituation ist im Versicherungsschein dokumentiert.
Ehegatten und Ledige Kinder Personen in häuslicher im Haushalt Nothelfer vorübergehend
Lebenspartner Gemeinschaft Beschäftigte / eingegliederte
Helfer fremde Perso-
nen
Ihr Ehegatte, Ihr Ihre ledigen Kinder, ledige Alle sonstigen Personen, In Ihrem Haus- Personen, die Personen, die
Lebenspartner Kinder Ihres Ehegatten, Le- die mit Ihnen (dem Versi- halt beschäf- Ihnen oder Mit- vorübergehend,
im Sinne des Le- benspartners oder Ihres Le- cherungsnehmer) in häus- tigte Personen versicherten bei insgesamt
benspartner- bensgefährten, der mit licher Gemeinschaft leben während ihrer Notfällen freiwil- längstens ein
schaftsgesetzes Ihnen in häuslicher Ge- und unter Ihrer Anschrift Tätigkeit für lig Hilfe leisten. Jahr, in Ihren
bzw. einer ver- meinschaft lebt. Stief-, amtlich gemeldet sind. Sie. Das Gleiche Haushalt einge-
gleichbaren Adoptiv- und Pflegekinder gilt für Perso- gliedert sind.
Partnerschaft sowie Mündel sind leibli- nen, die Ihnen
nach dem Recht chen Kindern gleichgestellt. aus Gefälligkeit Ersetzt werden
anderer Staaten helfen auch Aufwen-
oder Ihr Lebens- Kinder außerhalb der häus- (z. B. Wohnung, dungen, die Gilt nicht, soweit
gefährte in lichen Gemeinschaft mit Haus und Gar- dem Nothelfer anderweitig Ver-
häuslicher Ge- Ihnen zählen nur dazu, so- ten betreuen durch diese frei- sicherungs-
meinschaft lange sie noch in einer oder den Streu- willige Hilfeleis- schutz besteht.
Schul- oder Berufsausbil- dienst verse- tung entstanden
dung sind, studieren (auch hen). sind.
dual) oder einen freiwilligen
Dienst leisten. Dies bleibt
bis zu einer Wartezeit von Ausgeschlos-
zwölf Monaten bestehen. sen sind An-
Dauert die Wartezeit mehr sprüche aus
als zwölf Monate, tritt auch Personenschä-
bei späterer Aufnahme ei- den, bei denen
ner Schul- oder Berufsaus- es sich um Ar-
bildung keine Mitversiche- beitsunfälle
rung außerhalb der häusli- oder Berufs-
chen Gemeinschaft mit krankheiten ge-
Ihnen mehr ein. mäß des Sozial-
Zur Berufsausbildung oder gesetzbuches
zum Studium zählen auch VII handelt.
berufliche Vorbereitungs-
maßnahmen (Studien- /Be-
rufspraktika, fachprakti-
scher Unterricht), nicht je-
doch Fortbildungsmaßnah-
men wie z.B. Referendari-
ate, Volontariate.
Die vorgenannten Ausbil-
dungszeiten werden durch
Ferienjobs nicht unterbro-
chen.
Single nein nein nein ja ja nein
Paar ja nein nein ja ja nein
Allein-
nein ja nein ja ja ja
erziehend
Familie ja ja ja ja ja ja
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9.2 Nachversicherung oder Nießbraucher) von Haus- und Grundbesitz in Europa und in au-
Fallen die Voraussetzungen von mitversicherten Personen weg, so be- ßereuropäischen Gebieten der EU
steht deren Versicherungsschutz für sechs Monate fort, sofern kein In Europa und außereuropäischen Gebieten der EU sind Sie versichert
Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsver- als Inhaber folgenden Haus- und Grundbesitzes:
trag besteht. Die Nachversicherung gilt nicht für im Haushalt Beschäf- - eines Einfamilienhauses oder eines Zweifamilienhauses, in dem Sie
tigte / Helfer, für Nothelfer und für vorübergehend eingegliederte mindestens eine Wohneinheit selbst nutzen
fremde Personen. - eines Ferien-/Wochenendhauses
9.3 Versicherungsschutz für pflegebedürftige mitversicherte Per- - Wohnungen, auch Ferien-/Wochenendwohnungen
sonen - eines fest installierten Wohnwagens.
Der Versicherungsschutz bleibt auch dann bestehen, wenn eine mitver- Der Versicherungsschutz umfasst auch zugehörige Garagen, Carports,
sicherte Person in eine Pflegeeinrichtung (z.B. Pflegeheim, betreutes Kfz-Stellplätze, Garten-/Gerätehäuser, Schuppen, Flüssiggastanks, Zis-
Wohnen) umzieht. Diese Erweiterung gilt nicht für im Haushalt Be- ternen, Brunnen, Gärten, Schwimmbäder und Teiche.
schäftigte / Helfer, für Nothelfer und für vorübergehend eingegliederte Haben Sie mehr als ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ein Ferien-/
fremde Personen. Wochenendhaus oder einen fest installierten Wohnwagen, so gilt der
9.4 Zwangs- oder Insolvenzverwalter Einschluss nur für das Objekt, das Sie zeitlich zuerst erworben haben.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Zwangs- oder Insol- Darüber hinaus sind Sie ebenfalls als Inhaber folgenden Haus- und
venzverwalters in dieser Eigenschaft. Grundbesitzes versichert:
9.5 Wegfall der Mitversicherung - sonstiger Räume in Gebäuden, die ausschließlich zu privaten Zwe-
Erlangt eine mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem an- cken genutzt werden
deren Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungs- - eines Schrebergartens.
schutz aus diesem Vertrag. Haben Sie mehr als einen Schrebergarten, so gilt der Einschluss nur für
das Objekt, das Sie zeitlich zuerst erworben haben.
10. Welche Eigenschaften und Tätigkeiten sind rund um 11.1.1 Als Sondereigentümer oder Miteigentümer
Haushalt und Familie mitversichert? In Erweiterung zu Ziffer 11.1 und 11.1.2 sind Sie auch versichert als
10.1 Freizeit und Sport Sondereigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie als
Versichert ist die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger, Radfah- Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen (z. B. Zuwege, Garagenvor-
rer sowie mit nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen (vgl. Ziffer plätze).
12.4.1). Versichert ist das Ausüben von Sport. Nicht versichert sind die Beschädigen Sie gemeinschaftliches Eigentum, so erstreckt sich un-
Jagd und die Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen, sowie vorbereitende sere Ersatzpflicht nicht auf Ihren Miteigentumsanteil.
Übungseinheiten. 11.2 Als Vermieter von Haus- und Grundbesitz
10.2 Waffen Als Inhaber (z. B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder
Versichert ist der erlaubte private Besitz und Gebrauch von Hieb-, Nießbraucher) von Haus- und Grundbesitz in Europa und in außereuro-
Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch päischen Gebieten der EU.
zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. In Europa und außereuropäische Gebiete der EU sind Sie versichert als
10.3 Aufsichtspflicht Inhaber folgenden Haus- und Grundbesitzes:
Sie sind versichert als Aufsichtspflichtiger über andere Personen (z. B. - einer Wohnung im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus
Kinder) sowie als privater Betreuer anderer Personen. - Räume in der selbstgenutzten Wohnung bzw. dem selbstgenutzten
Mitversichert sind gesetzliche Ansprüche der beaufsichtigten Personen Ein-/Zweifamilienhaus, die nicht gewerblich genutzt werden.
gegenüber Ihnen, sofern sie nicht selbst Mitversicherte gemäß Ziffer 9 Dazugehörige Garagen, Carports und Kfz-Stellplätze sind mitversichert.
sind. 11.3 Als Arbeitgeber im Haushalt Beschäftigter
10.4 Ehrenamtliche Tätigkeiten Sie sind versichert als Arbeitgeber (Dienstherr) im Haushalt Beschäftig-
10.4.1 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 8.1 - die ter.
gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tä- 11.4 Als Bauherr
tigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder
Engagements (z. B. Kranken- und Altenpflege, Tätigkeit in Vereinen, Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben
Bürgerinitiativen, Parteien, Sportvereinigungen). Die Mitversicherung am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten
gilt, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (z. B. Ver- Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebenge-
einshaftpflichtversicherung). bäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse handelt, die nicht zu
10.4.2 Ausgeschlossen bleiben die Gefahren eines öffentlichen/ Wohnzwecken genutzt werden.
hoheitlichen Ehrenamtes (z. B. Bürgermeister, Laienrichter, Angehöri- Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha-
ger der Freiwilligen Feuerwehr) und eines sozialen oder wirtschaftli- bens durch Sie.
chen Ehrenamtes mit beruflichem Charakter (z. B. Betriebs- oder Perso- Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren-
nalrat, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV). zung, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen
10.5 Ferienjobs, fachpraktischer Unterricht und Studien- /Berufs- über die Vorsorgeversicherung gemäß Abschnitt A Ziffer 3.3. Die zeitli-
praktika che Begrenzung von Abschnitt A Ziffer 3.3.3 entfällt in diesem Fall.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei der Ausübung von Ferien- 11.5 Als Inhaber von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Ener-
jobs und der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht, Studien- /Be- gien
rufspraktika, auch wegen Schäden an (Ausbildungs)Gegenständen, Ein- Sie sind versichert als Inhaber oder Betreiber von Anlagen zur Gewin-
richtungen und Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der Schule, nung regenerativer Energien aus Sonne, Luft, Wind, Wasser und Erde,
Fachhochschule, Hochschule oder Universität zur Verfügung bzw. be- die am versicherten Ein-/Zweifamilienhaus oder dem Ferien-/Wochen-
reitgestellt werden. endhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück installiert sind. Das
Der Versicherungsschutz gilt nachrangig (subsidiär). Betreiben umfasst nicht einen evtl. Bohrvorgang in der Erde oder des-
10.6 Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen sen Folgen.
Wir berufen uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss Mitversichert ist auch die Abgabe von Elektrizität in das Netz eines
bei Gefälligkeitshandlungen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer Energieversorgungsunternehmens, nicht jedoch die direkte Versor-
Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Hat der gung von Endverbrauchern.
Geschädigte zur Entstehung des Schadens beigetragen, haben wir die Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn ausschließlich Sie die An-
Möglichkeit, die Entschädigungsleistung entsprechend seines Mitver- lage betreiben, auch unter Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen
schuldens zu kürzen. Rechts (GbR).
Bei Geothermieanlagen sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sa-
11. Welche Risiken sind rund um Haus und Wohnung versi- chen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Erdreich) mitversichert,
chert? wenn Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage aus-
11.1 Als Inhaber von Haus- und Grundbesitz in Europa getreten ist.
Als Inhaber (z. B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer
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(SVPS-PH-B) Fassung September 2021 / 23-728-0921-01
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11.6 Als Mieter Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden
11.6.1 Sachschäden an Gebäuden aus dem elektronischen Datenaustausch, die dadurch entstehen, dass
Mitversichert ist - ergänzend zu Ziffer 11.1 und abweichend zu Ziffer Sie
7.15 - die Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen Räumen in - widerrechtlich in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze
Gebäuden, Gebäudezubehör (z. B. Markisen und Rollläden) sowie Bal- eingreifen (z. B. Hacker-Attacken) oder sich Daten widerrechtlich ver-
kone und Terrassen, die Sie zu privaten Zwecken gemietet haben. schaffen
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung oder zu verändern (z. B. Software Viren, Trojanische Pferde, Würmer).
- Schäden an Heizungs-, Warmwasserbereitungs- und Maschinenanla- 12.3 Tiere
gen sowie an Elektro- und Gasgeräten 12.3.1 Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren,
- Glasschäden (z. B. auch Plexiglas und Cerankochfelder), soweit Sie gezähmten Kleintieren und Bienen.
sich hiergegen besonders versichern können. 12.3.2 Nicht versichert ist das Halten von Hunden, Rindern, Reit- und
11.6.2 Sachschäden an Einrichtungsgegenständen der Reiseunter- Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder
kunft landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Mitversichert ist die Beschädigung von mobilen Einrichtungsgegen- Versichert ist jedoch das Halten eines ausgebildeten Assistenzhundes.
ständen während Ihres vorübergehenden Aufenthalts in Reiseunter- Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Behindertenbegleit-
künften (z. B. in Hotels, Ferienwohnungen, Schiffskabinen, Schlafwa- hunde und Gehörlosenhunde. Voraussetzung für die Mitversicherung
genabteile, fest installierten Wohnwagen) sowie in Rehabilitations- und ist, dass ein entsprechender Schwerbehindertenausweis vorliegt.
Kurkliniken. 12.3.3 Nicht versichert ist das Hüten von Rindern, Reit- und Zugtie-
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und ren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirt-
übermäßiger Beanspruchung. schaftlichen Zwecken gehalten werden. Versichert ist jedoch das Hüten
11.7 Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht fremder Hunde und Pferde.
Mitversichert ist, abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.8, die von Ihnen 12.3.4 Versichert sind das Reiten fremder Pferde und das Fahren
als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer durch Vertrag über- fremder Fuhrwerke.
nommene gesetzliche Haftpflicht des Vertragspartners in dieser Eigen- 12.3.5 Für das Hüten fremder Tiere sowie das Reiten fremder Pferde
schaft (z. B. Streu- und Reinigungspflicht). gilt:
11.8 Ansprüche aus früherem Besitz Nicht versichert sind Ansprüche des Fuhrwerkseigentümers wegen
Mitversichert sind Ansprüche, die an Sie als früheren Haus- und Grund- Schäden an dessen Fuhrwerk.
stücksbesitzer aus § 836 Absatz 2 BGB gestellt werden, wenn die Versi- Der Versicherungsschutz für das Hüten fremder Tiere gilt nachrangig
cherung bis zum Besitzwechsel bestand. (subsidiär) und nur, sofern über die Haftpflichtversicherung des Tier-
halters für Sie als Hüter kein oder kein ausreichender Versicherungs-
12. Welche weiteren Risiken sind versichert? schutz besteht.
12.1 Schlüsselverlust 12.4 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen
Mitversichert ist abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15 und 7.16 der 12.4.1 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der
Verlust von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine Gebrauch von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeu-
zentrale Schließanlage sowie elektronische Zugangsberechtigungskar- gen:
ten und elektronische Türöffner) einschließlich der daraus entstehen- - nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahr-
den Folgeschäden (z. B. Kosten durch die Entwendung, Beschädigung zeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindig-
oder Vernichtung von Sachen infolge des Schlüsselverlusts). Der Versi- keit;
cherungsschutz für die Folgeschäden gilt nachrangig (subsidiär), die - Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstge-
Ihnen privat oder im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in nicht schwindigkeit;
öffentlicher/hoheitlicher Position überlassen wurden und sich rechtmä- - Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25 km/h;
ßig in Ihrem Besitz befunden haben. - Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwin-
Sind Sie Sondereigentümer, so sind Haftpflichtansprüche der Woh- digkeit;
nungseigentümergemeinschaft mitversichert, die wegen des Verlustes - selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauart-
von Schlüsseln oder elektronischer Zugangsberechtigungskarten der bedingter Höchstgeschwindigkeit;
im Gemeinschaftseigentum stehenden Schlösser bzw. Schließanlagen - Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur
gegen Sie erhoben werden. Wir verzichten in diesem Fall auf die Kür- auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
zung um Ihren Miteigentumsanteil. Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Aus- werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Wil-
wechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorüberge- len des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet
hende Sicherheitsmaßnahmen (Notschloss) und - falls erforderlich - ei- dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern
nen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an gebraucht werden.
welchem der Verlust des Schlüssels oder der elektronischen Zugangs- Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen
berechtigungskarten festgestellt wurde. Wertverbesserungen ziehen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie
wir ab. sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem
Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus dem Verlust von Kfz-Schlüs- Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
seln. Der Versicherungsschutz gilt nachrangig (subsidiär). Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so gilt Abschnitt A Ziffer 5.3
Die Höchstersatzleistung beträgt 30.000 EUR je Versicherungsfall. (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten).
12.2 Internetnutzung und Datenaustausch 12.4.2 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der
Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.20 - die Inter- Gebrauch von Luftfahrzeugen, welche nicht der Versicherungspflicht
netnutzung und der elektronische Datenaustausch zu privaten Zwe- unterliegen. Trotz Versicherungspflicht sind Flugmodelle mit Elektro-
cken. antrieb bis 100 Gramm Abfluggewicht mitversichert.
Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000.000 EUR je Versicherungsfall. Flugmodelle mit Elektroantrieb bis 250g Abfluggewicht sind mitversi-
Abweichend von Abschnitt A Ziffer 6.1.2 stellt dieser Betrag zugleich chert, sofern keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Von dem Geltungs-
die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- bereich gem. Ziffer 13 sind die Gebiete der USA und Kanada ausge-
rungsjahres dar. schlossen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn eine fremde dritte
In Ergänzung zu Abschnitt A Ziffer 6.1.3 gelten mehrere während der Person die Steuerung übernimmt, solange Sie oder eine mitversicherte
Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle als ein Person anwesend sind und eingreifen können. Kein Versicherungs-
Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungs- schutz besteht, sofern Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich
fälle eingetreten ist, wenn diese auf dem Austausch, der Übermittlung von behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften (z. B. hinsichtlich
und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beru- Flugverbotszonen, Kennzeichnungspflichten oder Kenntnisnachweise)
hen. abweichen. Die Höchstersatzleistung beträgt 3 Mio. EUR je Versiche-
rungsfall
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Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Ge- - häuslichen Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen). Eingeschlossen
brauch von Wasserfahrzeugen ohne Motoren sowie mit Motoren bis sind Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen (z. B. Gebäude, Gebäu-
15 kW (Boote, Windsurfbretter, Schleppschirme zum Kite-Surfen, -Boar- debestandteile, Erdreich), die dadurch verursacht werden, dass die
den, -Sailen u.ä.)und Treibsätzen sowie eigenen Segelbooten (auch mit Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage ausge-
Hilfsmotor) bis 20 qm Segelfläche. Ausgeschlossen bleiben Motor- treten ist.
boote mit Hilfssegel. Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Ge- 12.6.3 Rettungskosten
brauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, soweit für Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versicherungsfall zur Ab-
das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Ausgeschlos- wendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften
sen bleibt die Teilnahme an Motorbootrennen oder vorbereitenden (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden von
Übungseinheiten dazu. uns insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungs-
12.4.3 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der leistung die Versicherungssumme nicht übersteigen.
Gebrauch von ferngesteuerten Land- und Wassermodellfahrzeugen. Auf unsere Weisung aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche
12.5 Diskriminierungen Gutachterkosten ersetzen wir auch dann, wenn sie zusammen mit der
Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.22 - Schaden- Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen. Billigen wir
ersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen nach dem Allge- diese Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens nur,
meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). so gilt dies nicht als Weisung unsererseits.
Sie sind versichert als Arbeitgeber der im privaten Lebensbereich be- Rettungskosten entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schade-
schäftigten Personen. Beschäftigte Personen sind auch Bewerberinnen nereignisses ohne Einleiten von Rettungsmaßnahmen als unvermeid-
und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, de- bar angesehen werden durfte.
ren Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederherstellung des
Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall. Zustandes von Grundstücks- und Gebäudeteilen - auch Ihrer -, wie er
12.6 Umwelt- und Gewässerschäden vor Beginn der Rettungsmaßnahmen bestand. Eintretende Wertver-
12.6.1 Umweltschäden besserungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur oder Erneue-
12.6.1.1 Umfang rung der Anlage selbst ohnehin entstanden wären, sind abzuziehen.
Mitversichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Für die Erstattung von Rettungskosten ist es unerheblich, aus welchem
Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) Sie zur Zahlung
(USchadG), soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertra- dieser Kosten verpflichtet sind.
ges 12.6.4 Ausschlüsse
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und be- 12.6.4.1 Nicht versichert sind Ansprüche gegen Personen (Sie oder Mit-
stimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder versicherte), die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestim- Umwelt- oder Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an
mungswidrig erfolgt ist. Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbei-
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Ver- geführt haben.
sicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung 12.6.4.2 Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweis-
oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließ- lich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr,
lich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produk- inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf
tions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche
Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeit- gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Natur-
punkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wis- kräfte ausgewirkt haben.
senschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwick- 12.6.4.3 Nicht versichert sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
lungsrisiko). - die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Ein-
Umweltschaden ist eine wirkungen auf die Umwelt entstehen;
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen - für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässer-
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder
- Schädigung des Bodens. hätten erlangen können.
Mitversichert sind, teilweise abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15, - die durch gewerbliche Abwässer von unterirdischen Abwasseranla-
Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemiete- gen ausgehen.
ten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit
diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst 13. Wie sind Versicherungsfälle im Ausland versichert?
sind. 13.1 Umfang und Geltungsbereich
12.6.1.2 Auslandsschäden Mitversichert sind im Ausland eingetretene Versicherungsfälle bei ei-
Versichert sind im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie nem Aufenthalt ohne zeitliche Begrenzung innerhalb der Mitgliedstaa-
(2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. ten der Europäischen Union, in außereuropäischen Gebieten der EU
Versichert sind auch Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Um- und bei einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu fünf Jahren im
setzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten übrigen Ausland.
oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht Mitversichert sind Ansprüche, die auf eine versicherte Handlung im In-
überschreiten. land bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzu-
12.6.1.3 Höchstersatzleistung führen sind.
Die Höchstersatzleistung beträgt 3 Mio. EUR je Versicherungsfall. 13.2 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
12.6.2 Gewässerschäden Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Arbeitsunfällen und Berufskrank-
12.6.2.1 Umfang heiten von Personen, die Sie im Ausland eingestellt oder dort mit der
Versichert sind unmittelbare oder mittelbare Folgen von nachteiligen Durchführung von Arbeiten betraut haben.
Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Be- Hiervon unberührt bleiben jedoch Haftpflichtansprüche aus Arbeitsun-
schaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewäs- fällen und Berufskrankheiten, die den Bestimmungen des Sozialgesetz-
serschäden). Ausgeschlossen bleiben Ansprüche gegen Sie als Inhaber buches VII unterliegen.
von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. 13.3 Unsere Leistung
Heizöl) und aus der Verwendung dieser Stoffe. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen
12.6.2.2 Sie sind versichert als Inhaber von Währungsunion angehören, gelten unsere Verpflichtungen mit dem
- Anlagen bis 76 l/kg Inhalt (Kleingebinde) zur Lagerung von gewässer- Zeitpunkt als erfüllt, in dem wir die Entschädigungsleistung in Euro bei
schädlichen Stoffen, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vor- unserem Geldinstitut angewiesen haben.
handenen Behälter 1.000 l/kg nicht übersteigt. 13.4 Kautionszahlung im europäischen Ausland
- häuslichen Abwasseranlagen (auch Öl- und Benzinabscheider) und Haben Sie bei einem Versicherungsfall innerhalb von Europa oder au-
aus dem erlaubten Einleiten von Abwässern aus diesen Anlagen. ßereuropäischen Gebieten der EU durch behördliche Anordnung eine
Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund ihrer gesetzlichen
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht-Basis
(SVPS-PH-B) Fassung September 2021 / 23-728-0921-01
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Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag in unsere Zuständigkeit fällt oder ob er in die Zuständigkeit einer bis zu
bis zu 50.000 EUR zur Verfügung. diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, übernehmen wir
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatz- die Schadenbearbeitung trotz des fehlenden Nachweises über die Zu-
zahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der von uns zu leis- ständigkeit.
tende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurück- Voraussetzung ist, dass ein lückenloser Versicherungsschutz zwischen
zuzahlen. Dies gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für uns und dem Vorversicherer besteht. Eine Lücke von bis zu zwölf Stun-
die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbe- den aufgrund unterschiedlicher Beginn- und Endezeiten ist dabei un-
halten wird oder die Kaution verfallen ist. schädlich (vgl. Ziffer 2.1 SVPS - AT).
Erzielen wir mit dem Vorversicherer keine Einigung darüber, welche
14. Was gilt für die Fortsetzung dieses Vertrages bei Tod des Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen unse-
Versicherungsnehmers? res Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leis-
Für die mitversicherten Personen besteht der Versicherungsschutz bis tung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung er-
zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. bracht worden wäre.
Bezahlt der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner im Sinne Dies setzt voraus, dass Sie uns soweit wie möglich bei der Klärung des
des Lebenspartnerschaftsgesetzes den nächsten Beitrag, so wird die- Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche ge-
ser neuer Versicherungsnehmer. Auf Wunsch kann auch der mitversi- gen den Vorversicherer an uns abtreten.
cherte Lebensgefährte Versicherungsnehmer werden. Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der abgetretenen Ansprü-
che herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in unsere Zustän-
15. Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel digkeit fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur einge-
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden schränkt zur Leistung verpflichtet war, können wir von Ihnen die zu viel
während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist und somit erbrachten Leistungen zurückverlangen.
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Privathaftpflicht-Komfort (SVPS-PH-K) Fassung September 2021
Inhaltsverzeichnis B. Privathaftpflichtversicherung
8. Welches Risiko ist versichert?
A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung 9. Wie ist die Mitversicherung weiterer Personen neben dem
1. Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung? Versicherungsnehmer geregelt?
2. Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat die 10. Welche Eigenschaften und Tätigkeiten sind rund um Haushalt
Rechte aus dem Versicherungsvertrag? und Familie mitversichert?
3. Was gilt für Erhöhung und Erweiterung versicherter sowie neu 11. Welche Risiken sind rund um Haus und Wohnung versichert?
hinzukommender Risiken? 12. Welche weiteren Risiken sind versichert?
4. Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben Sie 13. Wie sind Versicherungsfälle im Ausland versichert?
bei einer Beitragsangleichung? 14. Was gilt für die Fortsetzung dieses Vertrages bei Tod des
5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche Versicherungsnehmers?
Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten? 15. Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel
6. Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall?
7. Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen?
Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats
rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- von dem Zeitpunkt an ausüben, in welchem wir von der Erhöhung
AT). Kenntnis erlangt haben.
3.3 Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken
A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung 3.3.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu
entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versi-
1. Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung? chert.
1.1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall 3.3.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entste-
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für hung bis zur Einigung im Sinne von Ziffer 3.3.3 auf den Betrag von
den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versiche- 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
rung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen begrenzt.
- Personenschaden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung 3.3.3 Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken
der Gesundheit von Menschen), - aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder
- Sachschaden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen) oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führer-
- Vermögensschaden (Schäden, die weder Personen- noch Sachschä- schein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
den sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten) zur Folge hatte - aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen In- - die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
halts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen - die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von
werden. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädi- kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind.
gung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der - für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels
Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es Bohrung errichtet werden oder wurden.
nicht an. 3.4 Anzeigepflicht
1.2 Leistungen der Versicherung Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes neue Risiko inner-
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die halb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der
Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung Beitragsrechnung erfolgen. Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige,
von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf- dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Ri-
grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Verglei- siko angezeigt wurde, so haben Sie zu beweisen, dass das neue Risiko
ches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge-
sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der An- 3.4.1 Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen
spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Beitrag zu verlangen. Können wir uns über die Höhe dieses Beitrages
Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns fest- innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige nicht einigen, ent-
gestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des fällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab des-
Dritten freizustellen. sen Entstehung.
2. Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat 4. Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben
die Rechte aus dem Versicherungsvertrag? Sie bei einer Beitragsangleichung?
2.1 Die für Sie geltenden Bestimmungen gelten für die Mitversi- 4.1 Beitragsangleichung
cherten entsprechend. 4.1.1 Der Versicherungsbeitrag unterliegt der Beitragsangleichung.
2.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab
ausschließlich Ihnen zu. Sie sind neben den Mitversicherten für die Er- dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergan-
füllung der Obliegenheiten verantwortlich. genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum
Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versi-
3. Was gilt für Erhöhung und Erweiterung versicherter sowie cherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert
neu hinzukommender Risiken? hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächstniedrigere,
3.1 Erhöhung und Erweiterung durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei
Es besteht Versicherungsschutz für Erhöhungen oder Erweiterungen auch die speziell durch den einzelnen Versicherungsfall veranlassten
der im aktuellen Versicherungsschein angegebenen Risiken. Dies gilt Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungs-
nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs- leistungen.
pflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risi- Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die
ken, die der Versicherungspflicht unterliegen. Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt
3.2 Erhöhungen aufgrund Änderung oder Erlass neuer Rechtsvor- durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Scha-
schriften - unser Kündigungsrecht densfälle.
Gleiches gilt für Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung 4.1.2 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer Ver-
bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. minderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag, um den sich aus Ziffer
In diesem Fall sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter 4.1.1 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung).
Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Über den veränderten Folgejahresbeitrag informieren wir Sie
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spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragsangleichung. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat
Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in jedem der letz- bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden
ten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz als denjeni- Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir
gen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach Ziffer 4.1.1 Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hin-
ermittelt hat, so dürfen wir den Folgejahresbeitrag nur um den Pro- gewiesen haben.
zentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt unserer Schadenzah- Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig ver-
lungen nach unserer unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalen- letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
derjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen,
die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde. dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
4.1.3 Liegt die Veränderung nach Ziffer 4.1.1 oder 4.1.2 unter 5 %, Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
folgenden Jahren zu berücksichtigen. wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
4.2 Kündigung nach Beitragsangleichung Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziffer uns nach Ziffer 5.3.1 zustehendes Kündigungsrecht ausgeübt haben.
4.1.2, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert,
können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zu- 6. Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall?
gang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu 6.1 Begrenzung der Leistungen
dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wer- 6.1.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungs-
den sollte. fall auf die vereinbarten Versicherungssummen oder Höchstersatzleis-
Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. tungen begrenzt. Einzelne Höchstersatzleistungen gelten nur im Um-
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam- fang der vereinbarten Versicherungssummen.
werden der Beitragserhöhung zugehen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungs- entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
recht. 6.1.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Ent-
schädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versiche-
5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche rungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen
Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten? bzw. Höchstersatzleistungen begrenzt.
5.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles 6.1.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre-
Besonders Gefahr drohende Umstände haben Sie auf unser Verlangen tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeit-
innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die punkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumut- - auf derselben Ursache,
bar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne wei- - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und
teres als besonders Gefahr drohend. zeitlichem Zusammenhang beruhen.
5.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles 6.1.4 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versi-
5.2.1 Sie müssen uns jeden Versicherungsfall, auch wenn noch keine cherungssummen angerechnet.
Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, innerhalb einer Woche 6.1.5 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche gel- Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskos-
tend gemacht werden. ten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser An-
5.2.2 Sie haben dafür zu sorgen, dass der Schaden, sofern möglich, sprüche.
abgewendet oder gemindert wird. Unseren Weisungen haben sie dabei 6.1.6 Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten
zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns über den und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme
Schaden ausführlich und wahrheitsgemäß zu berichten und uns bei der oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versiche-
Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, rungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so
die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme
sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schrift- bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet.
stücke übersenden. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vor-
5.2.3 Wird gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder schrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahr-
gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder zeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeit-
Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie uns dies unverzüglich punkt des Versicherungsfalles.
anzuzeigen. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Ren-
5.2.4 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwal- tenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente die
tungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen ver-
oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung bleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen
unsererseits bedarf es nicht. Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme ab-
5.2.5 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend ge- gesetzt.
macht, haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir 6.1.7 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan-
beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem
Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entste-
und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten
5.3 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten nicht aufzukommen.
5.3.1 Vor dem Versicherungsfall oder zur Gefahrverhütung/-vermin- 6.2 Welche Rechte haben wir im Versicherungsfall?
derung 6.2.1 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens
Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die Sie vor Eintritt oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden
des Versicherungsfalles zu erfüllen hatten, können wir den Vertrag in- Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in einem Versiche-
nerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung rungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen
fristlos in Schriftform kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Sie, sind wir zur Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen den
Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.
noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. 6.2.2 Wünschen oder genehmigen wir in einem Strafverfahren we-
5.3.2 Im oder nach dem Versicherungsfall gen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungs-
Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich, verlie- schutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestel-
ren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung ei- lung eines Verteidigers für Sie, so tragen wir die gebührenordnungs-
ner Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der mäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des
Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Verteidigers.
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht-Komfort
(SVPS-PH-K) Fassung September 2021 / 23-727-0921-02
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6.2.3 Erlangen Sie oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhe- - Verändern der Grundwasserverhältnisse (z. B. Absenken des Grund-
bung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir wasserspiegels)
zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt. - Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen
6.3 Abtretungsverbot - Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung - Erdwärme-/Geothermiebohrungen.
ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden. 7.20 Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. elektronischen Datenaustausch.
7.21 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namens-
7. Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- rechtsverletzungen.
schlossen? 7.22 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästi-
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt: 7.23 Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung
7.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche gilt
Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der für Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
Leistung. die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von
7.2 Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden, um die ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fäl-
Nacherfüllung durchführen zu können. len besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer be-
7.3 Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge- weist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung 7.24 Ausgeschlossen sind folgende Ansprüche wegen Vermögens-
geschuldeten Erfolges. schäden:
7.4 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- 7.24.1 Ansprüche durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für
trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, er-
7.5 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
rung der Leistung. 7.24.2 Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder Montage lei-
7.6 Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender tender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit.
Ersatzleistungen. 7.24.3 Ansprüche aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen
7.7 Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- an wirtschaftlich verbundene Unternehmen.
geführt haben. 7.24.4 Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art.
7.8 Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über 7.24.5 Ansprüche aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reise-
den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. veranstaltung.
7.9 Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer 7.24.6 Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,
7.12 benannten Personen gegen die Mitversicherten. Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor-
7.10 Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unter-
ben Versicherungsvertrages. schlagung.
7.11 Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben Ver- 7.24.7 Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Na-
sicherungsvertrages. mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie
7.12 Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, des Kartell- und Wettbewerbsrechts.
die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- 7.24.8 Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor-
sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. und Kostenanschlägen.
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens- 7.24.9 Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als
partnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh-
Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder
Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen.
Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch 7.24.10 Ansprüche aus der Tätigkeit als Verwalter und Verwaltungsbei-
ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie El- rat von Wohnungseigentümergemeinschaften.
tern und Kinder miteinander verbunden sind). 7.24.11 Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder
7.13 Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des
Sie geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig sind oder betreut wer- Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
den müssen. 7.25 Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Hal-
Für Ziffer 7.9 bis 7.13 gilt: ter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers, ei-
Mitversichert sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche nes Luftfahrzeugs oder eines Wasserfahrzeugs durch den Gebrauch
von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Kranken- des Fahrzeugs verursacht. Zum Gebrauch gehört z. B.:
versicherern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern sowie Rückgriffs- - Ein- und Aussteigen,
ansprüche anderer Versicherer (§ 86 VVG) wegen Personenschäden - Be- und Entladen,
oder Sachschäden an Gebäuden, die - Betanken und Aufladen,
- bei Ihnen durch Mitversicherte - Reparatur, Wartung und Reinigung
- bei Mitversicherten durch Sie oder andere Mitversicherte
verursacht wurden. B. Privathaftpflichtversicherung
7.14 Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter.
7.15 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich 8. Welches Risiko ist versichert?
daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen ge- Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV
mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbedin-
langt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsver- gungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht Komfort (SVPS-PHV-
trages sind. K) und der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungserweiterun-
7.16 Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Sa- gen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens
chen. als Privatperson.
7.17 Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus
Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit. 8.1 den Gefahren eines Betriebes, eines Berufes, eines Dienstes
7.18 Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub- oder eines Amtes
stanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. 8.2 einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung.
7.19 Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden
Vermögensschäden, welche entstehen durch
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9. Wie ist die Mitversicherung weiterer Personen neben dem Versicherungsnehmer geregelt?
9.1 Bei der Mitversicherung weiterer Personen unterscheiden wir nach folgenden Lebenssituationen: Single, Paar ohne Kinder, Alleinerziehend
und Familie. In der Übersicht ist für jede Lebenssituation dargestellt, welche weiteren Personen mitversichert ("ja") oder nicht mitversichert ("nein")
sind. Die mit Ihnen vereinbarte Lebenssituation ist im Versicherungsschein dokumentiert.
Ehegatten und Ledige Kinder Personen in häuslicher im Haushalt Nothelfer vorübergehend
Lebenspartner Gemeinschaft Beschäftigte / eingegliederte
Helfer fremde Perso-
nen
Ihr Ehegatte, Ihr Ihre ledigen Kinder, ledige Alle sonstigen Personen, In Ihrem Haus- Personen, die Personen, die
Lebenspartner Kinder Ihres Ehegatten, Le- die mit Ihnen (dem Versi- halt beschäf- Ihnen oder Mit- vorübergehend,
im Sinne des Le- benspartners oder Ihres Le- cherungsnehmer) in häus- tigte Personen versicherten bei insgesamt
benspartner- bensgefährten, der mit licher Gemeinschaft leben während ihrer Notfällen freiwil- längstens ein
schaftsgesetzes Ihnen in häuslicher Ge- und unter Ihrer Anschrift Tätigkeit für lig Hilfe leisten. Jahr, in Ihren
bzw. einer ver- meinschaft lebt. Stief-, amtlich gemeldet sind. Sie. Das Gleiche Haushalt einge-
gleichbaren Adoptiv- und Pflegekinder gilt für Perso- gliedert sind.
Partnerschaft sowie Mündel sind leibli- nen, die Ihnen
nach dem Recht chen Kindern gleichgestellt. aus Gefälligkeit Ersetzt werden
anderer Staaten helfen auch Aufwen-
oder Ihr Lebens- Kinder außerhalb der häus- (z. B. Wohnung, dungen, die Gilt nicht, soweit
gefährte in lichen Gemeinschaft mit Haus und Gar- dem Nothelfer anderweitig Ver-
häuslicher Ge- Ihnen zählen nur dazu, so- ten betreuen durch diese frei- sicherungs-
meinschaft lange sie noch in einer oder den Streu- willige Hilfeleis- schutz besteht.
Schul- oder Berufsausbil- dienst verse- tung entstanden
dung sind, studieren (auch hen). sind.
dual) oder einen freiwilligen
Dienst leisten. Dies bleibt
bis zu einer Wartezeit von Ausgeschlos-
zwölf Monaten bestehen. sen sind An-
Dauert die Wartezeit mehr sprüche aus
als zwölf Monate, tritt auch Personenschä-
bei späterer Aufnahme ei- den, bei denen
ner Schul- oder Berufsaus- es sich um Ar-
bildung keine Mitversiche- beitsunfälle
rung außerhalb der häusli- oder Berufs-
chen Gemeinschaft mit krankheiten ge-
Ihnen mehr ein. mäß des Sozial-
Zur Berufsausbildung oder gesetzbuches
zum Studium zählen auch VII handelt.
berufliche Vorbereitungs-
maßnahmen (Studien- /Be-
rufspraktika, fachprakti-
scher Unterricht), nicht je-
doch Fortbildungsmaßnah-
men wie z. B. Referendari-
ate, Volontariate.
Die vorgenannten Ausbil-
dungszeiten werden durch
Ferienjobs nicht unterbro-
chen.
Single nein nein nein ja ja nein
Paar ja nein nein ja ja nein
Alleinerzie-
nein ja nein ja ja ja
hend
Familie ja ja ja ja ja ja
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9.2 Nachversicherung Wenn Sie es wünschen, leisten wir auch dann Schadenersatz, wenn
Fallen die Voraussetzungen von mitversicherten Personen weg, so be- eine Haftung wegen fehlender Deliktsfähigkeit eines mitversicherten
steht deren Versicherungsschutz für zwölf Monate fort, sofern kein Ver- Kindes nicht gegeben ist.
sicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag Die Höchstersatzleistung beträgt 30.000 EUR je Versicherungsfall.
besteht. Die Nachversicherung gilt nicht für im Haushalt Beschäftigte / Wir leisten nicht, wenn
Helfer, für Nothelfer und für vorübergehend eingegliederte fremde Per- - der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war, oder
sonen. - von einem Aufsichtspflichtigen Schadenersatz erlangt werden kann,
9.3 Versicherungsschutz für pflegebedürftige mitversicherte Per- oder
sonen - ein anderer Versicherer (z. B. Sachversicherung oder Sozialversiche-
Der Versicherungsschutz bleibt auch dann bestehen, wenn eine mitver- rungsträger) leistungspflichtig ist. Wir übernehmen jedoch daraus
sicherte Person in eine Pflegeeinrichtung (z. B. Pflegeheim, betreutes entstehende Vermögensnachteile (z. B. Selbstbehalt oder Schaden-
Wohnen) umzieht. Diese Erweiterung gilt nicht für im Haushalt Be- freiheitsrabattrückstufung) bis zur Höchstersatzleistung.
schäftigte / Helfer, für Nothelfer und für vorübergehend eingegliederte 10.8 Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen
fremde Personen. Wir berufen uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss
9.4 Zwangs- oder Insolvenzverwalter bei Gefälligkeitshandlungen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Zwangs- oder Insol- Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Hat der
venzverwalters in dieser Eigenschaft. Geschädigte zur Entstehung des Schadens beigetragen, haben wir die
9.5 Wegfall der Mitversicherung Möglichkeit, die Entschädigungsleistung entsprechend seines Mitver-
Erlangt eine mitversicherte Person der Versicherungsschutz aus einem schuldens zu kürzen.
anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungs-
schutz aus diesem Vertrag. 11. Welche Risiken sind rund um Haus und Wohnung versi-
chert?
10. Welche Eigenschaften und Tätigkeiten sind rund um 11.1 Als Inhaber von Haus- und Grundbesitz in Europa
Haushalt und Familie mitversichert? Als Inhaber (z. B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer
10.1 Freizeit und Sport oder Nießbraucher) von Haus- und Grundbesitz in Europa und in au-
Versichert ist die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger, Radfah- ßereuropäischen Gebieten der EU.
rer sowie mit nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen (vgl. Ziffer In Europa und außereuropäischen Gebieten der EU sind Sie versichert
12.4.1). Versichert ist das Ausüben von Sport. Nicht versichert sind die als Inhaber folgenden Haus- und Grundbesitzes:
Jagd und die Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen, sowie vorbereitende - eines Einfamilienhauses oder eines Zweifamilienhauses, in dem Sie
Übungseinheiten. mindestens eine Wohneinheit selbst nutzen
10.2 Waffen - eines Ferien-/Wochenendhauses
Versichert ist der erlaubte private Besitz und Gebrauch von Hieb-, - Wohnungen, auch Ferien- /Wochenendwohnungen
Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch - eines fest installierten Wohnwagens.
zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. Der Versicherungsschutz umfasst auch zugehörige Garagen, Carports,
10.3 Aufsichtspflicht Kfz-Stellplätze, Garten-/Gerätehäuser, Schuppen, Flüssiggastanks, Zis-
Sie sind versichert als Aufsichtspflichtiger über andere Personen, z. B. ternen, Brunnen, Gärten, Schwimmbäder und Teiche.
Kinder, sowie als privater Betreuer anderer Personen. Haben Sie mehr als ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ein Ferien-/
Mitversichert sind gesetzliche Ansprüche der beaufsichtigten Personen Wochenendhaus oder einen fest installierten Wohnwagen, so gilt der
gegenüber Ihnen, sofern sie nicht selbst Mitversicherte gemäß Ziffer 9 Einschluss nur für das Objekt, das Sie zeitlich zuerst erworben haben.
sind. Darüber hinaus sind Sie ebenfalls als Inhaber folgenden Haus- und
10.4 Ehrenamtliche Tätigkeiten Grundbesitzes versichert:
10.4.1 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 8.1 - die - sonstiger Räume in Gebäuden, die ausschließlich zu privaten Zwe-
gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tä- cken genutzt werden
tigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen - eines Schrebergartens.
Engagements (z. B. Kranken- und Altenpflege, Tätigkeit in Vereinen, Haben Sie mehr als einen Schrebergarten, so gilt der Einschluss nur für
Bürgerinitiativen, Parteien, Sportvereinigungen). Die Mitversicherung das Objekt, das Sie zeitlich zuerst erworben haben.
gilt, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (z. B. Ver- 11.1.1 Als Sondereigentümer oder Miteigentümer
einshaftpflichtversicherung). In Erweiterung zu Ziffer 11.1.1 und 11.1.2 sind Sie auch versichert als
10.4.2 Ausgeschlossen bleiben die Gefahren eines öffentlichen/ho- Sondereigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie als
heitlichen Ehrenamtes (z. B. Bürgermeister, Laienrichter, Angehöriger Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen (z. B. Zuwege, Garagenvor-
der Freiwilligen Feuerwehr) und eines sozialen oder wirtschaftlichen plätze).
Ehrenamtes mit beruflichem Charakter (z. B. Betriebs- oder Personal- Beschädigen Sie gemeinschaftliches Eigentum, so erstreckt sich un-
rat, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV). sere Ersatzpflicht nicht auf Ihren Miteigentumsanteil.
10.5 Ferienjobs, fachpraktischer Unterricht u Studien- /Berufsprak- 11.2 Als Vermieter von Haus- und Grundbesitz
tika In Europa und in außereuropäischen Gebieten der EU sind Sie als Ver-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei der Ausübung von Ferien- mieter folgenden Haus- und Grundbesitzes versichert:
jobs und der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht, Studien- /Be- - einer Wohnung im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus
rufspraktika, auch wegen Schäden an (Ausbildungs)Gegenständen, Ein- - Räume in der selbstgenutzten Wohnung bzw. dem selbstgenutzten
richtungen und Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der Schule, Ein- /Zweifamilienhaus, die nicht gewerblich genutzt werden
Fachhochschule, Hochschule oder Universität zur Verfügung bzw. be- - Garagen.
reitgestellt werden. Dazugehörige Garagen, Carports und Kfz-Stellplätze sind mitversichert.
Der Versicherungsschutz gilt nachrangig (subsidiär). 11.3 Als Arbeitgeber im Haushalt Beschäftigter
10.6 Tageseltern Sie sind versichert als Arbeitgeber (Dienstherr) im Haushalt Beschäftig-
Sie sind versichert als Tageseltern für bis zu fünf Kinder, auch wenn es ter.
sich um eine berufliche Tätigkeit handelt. Mitversichert sind gesetzli- 11.4 Als Bauherr
che Haftpflichtansprüche der betreuten Kinder Ihnen gegenüber. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder
Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus der Ausübung dieser Tätigkeit Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben
in Betrieben und Institutionen (z. B. Kindergärten, Kinderhorten, Kin- am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten
dertagesstätten) oder wenn Sie für diese Tätigkeit separate Räume an- Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebenge-
mieten. bäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse handelt, die nicht zu
Ausgeschlossen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreu- Wohnzwecken genutzt werden.
ten Kinder. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha-
10.7 Schäden durch deliktunfähige mitversicherte Personen bens durch Sie.
Nicht enthalten in der Lebenssituation Single.
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Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren- Zugangsberechtigungskarten festgestellt wurde. Wertverbesserungen
zung, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen ziehen wir ab.
über die Vorsorge-Versicherung gemäß Abschnitt A Ziffer 3. Die zeitli- Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus dem Verlust von Kfz-Schlüs-
che Begrenzung von Abschnitt A Ziffer 3.3.5.4 entfällt in diesem Fall. seln.
11.5 Als Inhaber von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Ener- Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall 50.000 EUR.
gien 12.2 Internetnutzung und Datenaustausch
Sie sind versichert als Inhaber oder Betreiber von Anlagen zur Gewin- Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.20 - die Inter-
nung regenerativer Energien aus Sonne, Luft, Wind, Wasser und Erde, netnutzung und der elektronische Datenaustausch zu privaten Zwe-
die am versicherten Ein- /Zweifamilienhaus oder dem Ferien- /Wo- cken.
chen¬endhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück installiert Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000.000 EUR je Versicherungsfall.
sind. Das Betreiben einer Anlage umfasst nicht einen evtl. Bohrvorgang Abweichend von Abschnitt A Ziffer 6.1.2 stellt dieser Betrag zugleich
in der Erde oder dessen Folgen. Mitversichert ist auch die Abgabe von die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche-
Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens, nicht rungsjahres dar.
jedoch die direkte Versorgung von Endverbrauchern. In Ergänzung zu Abschnitt A Ziffer 6.1.3 gelten mehrere während der
Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn ausschließlich Sie die An- Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle als ein
lage betreiben, auch unter Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungs-
Rechts (GbR). fälle eingetreten ist, wenn diese auf dem Austausch, der Übermittlung
Bei Geothermieanlagen sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sa- und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beru-
chen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Erdreich) mitversichert, hen.
wenn Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage aus- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden
getreten ist. aus dem elektronischen Datenaustausch, die dadurch entstehen, dass
11.6 Als Mieter Sie
11.6.1 Sachschäden an Gebäuden - widerrechtlich in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze
Mitversichert ist - ergänzend zu Ziffer 11.1 und abweichend zu Ziffer eingreifen (z. B. Hacker-Attacken) oder sich Daten widerrechtlich ver-
7.15 - die Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen Räumen in schaffen
Gebäuden, Gebäudezubehör (z. B. Markisen und Rollläden) sowie Bal- - Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören
kone und Terrassen, die Sie zu privaten Zwecken gemietet haben. oder zu verändern (z. B. Software Viren, Trojanische Pferde, Würmer).
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen 12.3 Tiere
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung 12.3.1 Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren,
- Schäden an Heizungs-, Warmwasserbereitungs- und Maschinenanla- gezähmten Kleintieren und Bienen.
gen sowie an Elektro- und Gasgeräten 12.3.2 Nicht versichert ist das Halten von Hunden, Rindern, Reit- und
- Glasschäden (z. B. auch Plexiglas und Cerankochfelder), soweit Sie Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder
sich hiergegen besonders versichern können. landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
11.6.2 Sachschäden an Einrichtungsgegenständen der Reiseunter- Versichert ist jedoch das Halten eines ausgebildeten Assistenzhundes.
kunft Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Behindertenbegleit-
Mitversichert ist die Beschädigung von mobilen Einrichtungsgegen- hunde und Gehörlosenhunde. Voraussetzung für die Mitversicherung
ständen während Ihres vorübergehenden Aufenthalts in Reiseunter- ist, dass ein entsprechender Schwerbehindertenausweis vorliegt.
künften (z. B. in Hotels, Ferienwohnungen, Schiffskabinen, Schlafwa- 12.3.3 Nicht versichert ist das Hüten von Rindern, Reit- und Zugtie-
genabteile, fest installierten Wohnwagen) sowie in Rehabilitations- und ren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirt-
Kurkliniken. schaftlichen Zwecken gehalten werden. Versichert ist jedoch das Hüten
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und fremder Hunde und Pferde.
übermäßiger Beanspruchung. 12.3.4 Versichert sind das Reiten fremder Pferde und das Fahren
11.7 Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht fremder Fuhrwerke.
Mitversichert ist, abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.8, die von Ihnen 12.3.5 Für das Hüten fremder Tiere sowie das Reiten fremder Pferde
als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer durch Vertrag über- gilt:
nommene gesetzliche Haftpflicht des Vertragspartners in dieser Eigen- Nicht versichert sind Ansprüche des Fuhrwerkseigentümers wegen
schaft (z. B. Streu- und Reinigungspflicht). Schäden an dessen Fuhrwerk.
11.8 Ansprüche aus früherem Besitz Der Versicherungsschutz für das Hüten fremder Tiere gilt nachrangig
Mitversichert sind Ansprüche, die an Sie als früheren Haus- und Grund- (subsidiär) und nur, sofern über die Haftpflichtversicherung des Tier-
stücksbesitzer aus § 836 Absatz 2 BGB gestellt werden, wenn die Versi- halters für Sie als Hüter kein oder kein ausreichender Versicherungs-
cherung bis zum Besitzwechsel bestand. schutz besteht.
12.4 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen
12. Welche weiteren Risiken sind versichert? 12.4.1 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der
12.1 Schlüsselverlust Gebrauch von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeu-
12.1.1 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15 und gen:
7.16 - der Verlust von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüs- - nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahr-
sel für eine zentrale Schließanlage sowie elektronische Zugangsbe- zeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindig-
rechtigungskarten und elektronische Türöffner) einschließlich der dar- keit;
aus entstehenden Folgeschäden (z. B. Kosten durch die Entwendung, - Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstge-
Beschädigung oder Vernichtung von Sachen infolge des Schlüsselver- schwindigkeit;
lusts). Der Versicherungsschutz für die Folgeschäden gilt nachrangig - Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25 km/h;
(subsidiär). - Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwin-
Sind Sie Sondereigentümer, so sind Haftpflichtansprüche der Woh- digkeit;
nungseigentümergemeinschaft mitversichert, die wegen des Verlustes - selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauart-
von Schlüsseln oder elektronischer Zugangsberechtigungskarten der bedingter Höchstgeschwindigkeit;
im Gemeinschaftseigentum stehenden Schlösser bzw. Schließanlagen - Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur
gegen Sie erhoben werden. Wir verzichten in diesem Fall auf die Kür- auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
zung um Ihren Miteigentumsanteil. Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Aus- werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Wil-
wechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorüberge- len des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet
hende Sicherheitsmaßnahmen (Notschloss) und - falls erforderlich - ei- dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern
nen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an gebraucht werden.
welchem der Verlust des Schlüssels oder der elektronischen Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen
oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie
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(SVPS-PH-K) Fassung September 2021 / 23-727-0921-02
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sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von
Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwick-
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so gilt Abschnitt A Ziffer 5.3 lungsrisiko).
(Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). Umweltschaden ist eine
12.4.2 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der - Schädigung von Gewässer einschließlich Grundwasser
Gebrauch von Luftfahrzeugen, welche nicht der Versicherungspflicht - Schädigung des Bodens.
unterliegen. Trotz Versicherungspflicht sind Flugmodelle mit Elektro- Mitversichert sind - teilweise abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15 -
antrieb bis 100 Gramm Abfluggewicht mitversichert. Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemiete-
Flugmodelle mit Elektroantrieb bis 2 kg Abfluggewicht sind mitversi- ten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit
chert, sofern keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Von dem Geltungs- diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst
bereich gem. Ziffer 13 sind die Gebiete der USA und Kanada ausge- sind.
schlossen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn eine fremde dritte 12.6.1.2 Auslandsschäden
Person die Steuerung übernimmt, solange Sie oder eine mitversicherte Versichert sind im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie
Person anwesend sind und eingreifen können. Kein Versicherungs- (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle.
schutz besteht, sofern Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich Versichert sind auch Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Um-
von behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften (z. B. hinsichtlich setzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten
Flugverbotszonen, Kennzeichnungspflichten oder Kenntnisnachweise) oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht
abweichen. Die Höchstersatzleistung beträgt 5 Mio. EUR je Versiche- überschreiten.
rungsfall. Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - 12.6.1.3 Höchstersatzleistung
der Gebrauch von Wasserfahrzeugen ohne Motoren sowie mit Motor Die Höchstersatzleistung beträgt 3 Mio. EUR je Versicherungsfall.
bis 15 kW (Boote, Windsurfbretter, Schleppschirme zum Kite-Surfen, 12.6.2 Gewässerschäden
-Boarden, -Sailen u.ä.) und Treibsätzen sowie eigenen Segelbooten 12.6.2.1 Umfang
(auch mit Hilfsmotoren) bis 20 qm Segelfläche. Ausgeschlossen bleiben Versichert sind unmittelbare oder mittelbare Folgen von nachteiligen
Motorboote mit Hilfssegel. Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Be-
Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, soweit für schaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewäs-
das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Ausgeschlos- serschäden). Ausgeschlossen bleiben Ansprüche gegen Sie als Inhaber
sen bleibt die Teilnahme an Motorbootrennen oder vorbereitenden von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B.
Übungseinheiten dazu. Heizöl) und aus der Verwendung dieser Stoffe.
12.4.3 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der 12.6.2.2 Sie sind versichert als Inhaber von
Gebrauch von ferngesteuerten Land- und Wassermodellfahrzeugen. - Anlagen bis 76 l/kg Inhalt (Kleingebinde) zur Lagerung von gewässer-
12.4.4 Führen im Ausland gemieteter Kraft- und Wasserfahrzeuge schädlichen Stoffen, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vor-
("Mallorca- Deckung") handenen Behälter 1.000 l/kg nicht übersteigt.
Mitversichert ist das Führen von gemieteten versicherungspflichtigen - häuslichen Abwasseranlagen (auch Öl- und Benzinabscheider) und
Kraft- und Wasserfahrzeugen auf Reisen im europäischen Ausland, so- aus dem erlaubten Einleiten von Abwässern aus diesen Anlagen.
weit für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist - häuslichen Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen). Eingeschlossen
und diese wegen zu geringer Versicherungssummen keine ausrei- sind Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen (z. B. Gebäude, Gebäu-
chende Deckung bietet. debestandteile, Erdreich), die dadurch verursacht werden, dass die
Als Kraftfahrzeuge gelten Personenkraftwagen, Krafträder, Quads, Seg- Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage ausge-
ways und Wohnmobile bis vier Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, so- treten ist.
weit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht 12.6.2.3 Höchstersatzleistung
mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sind. Der Ver- Die Höchstersatzleistung beträgt 10 Mio. EUR je Versicherungsfall.
sicherungsschutz gilt auch für das Mitführen von Wohnwagen-, Ge- 12.6.3 Rettungskosten
päck- oder Bootsanhänger. Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versicherungsfall zur Ab-
Als Wasserfahrzeug gelten Motorboote bis zu einer Leistung von wendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften
74 kW, Jetskis und Segelboote bis 20 qm Segelfläche. (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden von
Dieser Versicherungsschutz gilt nachrangig (subsidiär) und nur, sofern uns insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungs-
eine Leistungspflicht aus einer Versicherung des Mietfahrzeugs be- leistung die Versicherungssumme nicht übersteigen.
steht. Auf unsere Weisung aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche
12.5 Diskriminierungen Gutachterkosten ersetzen wir auch dann, wenn sie zusammen mit der
Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.22 - Schaden- Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen. Billigen wir
ersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen nach dem Allge- diese Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens nur,
meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). so gilt dies nicht als Weisung unsererseits.
Sie sind versichert als Arbeitgeber der im privaten Lebensbereich be- Rettungskosten entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schade-
schäftigten Personen. Beschäftigte Personen sind auch Bewerberinnen nereignisses ohne Einleiten von Rettungsmaßnahmen als unvermeid-
und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, de- bar angesehen werden durfte.
ren Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederherstellung des
Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall. Zustandes von Grundstücks- und Gebäudeteilen - auch Ihrer -, wie er
12.6 Umwelt- und Gewässerschäden vor Beginn der Rettungsmaßnahmen bestand. Eintretende Wertver-
12.6.1 Umweltschäden besserungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur oder Erneue-
12.6.1.1 Umfang rung der Anlage selbst ohnehin entstanden wären, sind abzuziehen.
Mitversichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Für die Erstattung von Rettungskosten ist es unerheblich, aus welchem
Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) Sie zur Zahlung
(USchadG), soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertra- dieser Kosten verpflichtet sind.
ges 12.6.4 Ausschlüsse
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und be- 12.6.4.1 Nicht versichert sind Ansprüche gegen Personen (Sie oder Mit-
stimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder versicherte), die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestim- Umwelt- oder Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an
mungswidrig erfolgt ist. Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbei-
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Ver- geführt haben.
sicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung 12.6.4.2 Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweis-
oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließ- lich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr,
lich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produk- inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf
tions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche
Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im
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gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Natur- - Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forde-
kräfte ausgewirkt haben. rungsübergangs
12.6.4.3 Nicht versichert sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden - Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendun-
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Ein- gen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge-
wirkungen auf die Umwelt entstehen bracht oder eingelegt wurden
- für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässer- - Schäden, für die ein anderer Versicherer zu leisten hat.
schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder
hätten erlangen können 13. Wie sind Versicherungsfälle im Ausland versichert?
- die durch gewerbliche Abwässer von unterirdischen Abwasseranla- 13.1 Umfang und Geltungsbereich
gen ausgehen. Mitversichert sind im Ausland eingetretene Versicherungsfälle bei ei-
12.7 Schadenersatzausfall-Deckung mit Gewaltopferschutz nem Aufenthalt ohne zeitliche Begrenzung innerhalb der Mitgliedstaa-
Bei Ausfall Ihrer rechtskräftigen und vollstreckbaren Forderungen ge- ten der Europäischen Union, in außereuropäischen Gebieten der EU
genüber Dritten gilt folgender Versicherungsschutz: und bei einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu fünf Jahren im
12.7.1 Gegenstand der Schadenersatzausfall-Deckung übrigen Ausland.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie von einem Dritten Mitversichert sind Ansprüche, die auf eine versicherte Handlung im In-
geschädigt werden und dieser seiner Schadenersatzverpflichtung ganz land bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzu-
oder teilweise nicht nachkommen kann. Dies setzt voraus, dass die führen sind.
Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen 13.2 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Dritten festgestellt worden und die Durchsetzung der Forderung ge- Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Arbeitsunfällen und Berufskrank-
scheitert ist. heiten von Personen, die Sie im Ausland eingestellt oder dort mit der
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder Durchführung von Arbeiten betraut haben.
daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den Hiervon unberührt bleiben jedoch Haftpflichtansprüche aus Arbeitsun-
der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrecht- fällen und Berufskrankheiten, die den Bestimmungen des Sozialgesetz-
lichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Drit- buches VII unterliegen.
ter). 13.3 Unsere Leistung
Wir stellen Sie so, als hätte der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche- Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen
rungsschutz im Umfang dieses Vertrages. Werden Sie von einem Hund Währungsunion angehören, gelten unsere Verpflichtungen mit dem
geschädigt, so stellen wir Sie so, als hätte der schadenersatzpflichtige Zeitpunkt als erfüllt, in dem wir die Entschädigungsleistung in Euro bei
Dritte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bei uns. unserem Geldinstitut angewiesen haben.
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Dritte den Schaden 13.4 Kautionszahlung im Ausland
vorsätzlich herbeigeführt hat oder Sie Opfer einer Gewalttat geworden Haben Sie bei einem Versicherungsfall innerhalb von Europa oder au-
sind (Gewaltopferschutz). ßereuropäischen Gebieten der EU durch behördliche Anordnung eine
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund Ihrer gesetzlichen
im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag
hat. bis zu 100.000 EUR zur Verfügung.
12.7.2 Leistungsvoraussetzungen Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatz-
Wir sind Ihnen gegenüber leistungspflichtig, wenn die nachfolgenden zahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der von uns zu leis-
drei Voraussetzungen erfüllt sind. tende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurück-
12.7.2.1 Die Forderung ist durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen zuzahlen. Dies gilt auch, wen die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für
vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in Europa die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbe-
und außereuropäischen Gebieten der EU festzustellen. Anerkenntnis-, halten wird oder die Kaution verfallen ist.
Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie vergleichbare Ti-
tel binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel 14. Was gilt für die Fortsetzung dieses Vertrages bei Tod des
bestanden hätte. Versicherungsnehmers?
12.7.2.2 Der schädigende Dritte ist zahlungs- oder leistungsunfähig. Für die mitversicherten Personen besteht der Versicherungsschutz bis
Dies ist der Fall, wenn Sie nachweisen, dass zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
- eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat, Bezahlt der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner im Sinne
- eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der schadener- des Lebenspartnerschaftsgesetzes den nächsten Beitrag, so wird die-
satzpflichtige Dritte in den letzten zwei Jahren die Vermögensaus- ser neuer Versicherungsnehmer. Auf Wunsch kann auch der mitversi-
kunft über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat cherte Lebensgefährte Versicherungsnehmer werden.
oder
- ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten durchgeführtes In- 15. Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel
solvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder ein Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden
solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde. während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist und somit
12.7.2.3 Sie treten Ihre Ansprüche gegen den schadenersatzpflichtigen in unsere Zuständigkeit fällt oder ob er in die Zuständigkeit einer bis zu
Dritten an uns ab, händigen uns die vollstreckbare Ausfertigung des diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, übernehmen wir
Urteils oder Vergleichs aus und wirken am Umschreiben des Titels auf die Schadenbearbeitung trotz des fehlenden Nachweises über die Zu-
uns mit. ständigkeit.
12.7.3 Umfang der Schadenersatzausfall-Deckung Voraussetzung ist, dass ein lückenloser Versicherungsschutz zwischen
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung, uns und dem Vorversicherer besteht. Eine Lücke von bis zu 12 Stunden
maximal bis zur Versicherungssumme. Dies gilt auch dann, wenn sich aufgrund unterschiedlicher Beginn- und Endezeiten ist dabei unschäd-
der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Perso- lich (vgl. Ziffer 2.1 SVPS - AT).
nen erstreckt. Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Erzielen wir mit dem Vorversicherer keine Einigung darüber, welche
Rechte aus diesem Vertrag zu. Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen unse-
12.7.4 Ausschlüsse res Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leis-
12.7.4.1 Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden an tung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung er-
- Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Luft- und Wasserfahrzeu- bracht worden wäre.
gen Dies setzt voraus, dass Sie uns soweit wie möglich bei der Klärung des
- Immobilien Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche ge-
- Tieren gen den Vorversicherer an uns abtreten.
- Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich Ihres Betriebes, Gewer- Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der abgetretenen Ansprü-
bes, Berufes, Dienstes oder Amtes zuzurechnen sind. che herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in unsere Zustän-
12.7.4.2 Wir leisten keine Entschädigung für digkeit fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur
- Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung
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eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, können wir von Ihnen die
zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.
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Privathaftpflicht Top (SVPS-PH-T) Fassung September 2021
Inhaltsverzeichnis B. Privathaftpflichtversicherung
8. Welches Risiko ist versichert?
A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung 9. Wie ist die Mitversicherung weiterer Personen neben dem
1. Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung? Versicherungsnehmer geregelt?
2. Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat die 10. Welche Eigenschaften und Tätigkeiten sind rund um Haushalt
Rechte aus dem Versicherungsvertrag? und Familie mitversichert?
3. Was gilt für Erhöhung und Erweiterung versicherter sowie neu 11. Welche Risiken sind rund um Haus und Wohnung versichert?
hinzukommender Risiken? 12. Welche weiteren Risiken sind versichert?
4. Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben Sie 13. Wie sind Versicherungsfälle im Ausland versichert?
bei einer Beitragsangleichung? 14. Was gilt für die Fortsetzung dieses Vertrages bei Tod des
5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche Versicherungsnehmers?
Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten? 15. Zeitlich begrenzte Updategarantie
6. Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall? 16. Best-Leistungs-Garantie
7. Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz 17. Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel
ausgeschlossen?
Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- 3.2 Erhöhungen aufgrund Änderung oder Erlass neuer Rechtsvor-
rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- schriften - unser Kündigungsrecht
AT). Gleiches gilt für Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung
bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung In diesem Fall sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter
Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungs-
1. Welchen Umfang hat diese Haftpflichtversicherung? recht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeit-
1.1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall punkt an ausüben, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt
1.2 Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Ri- haben.
sikos für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der 3.3 Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), 3.3.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu
das einen entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versi-
- Personenschaden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung chert.
der Gesundheit von Menschen), 3.3.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entste-
- Sachschaden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen) oder hung bis zur Einigung im Sinne von Ziffer 3.3.3 auf den Betrag von
- Vermögensschaden (Schäden, die weder Personen- noch Sachschä- 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
den sind noch sich aus solchen Schäden herleiten) zur Folge begrenzt.
hatte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-rechtli- 3.3.3 Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken
chen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genom- - aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft-
men werden. oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Füh-
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des rerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenver- - aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
ursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. - die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
1.3 Leistungen der Versicherung - die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind.
Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung - Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels
von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Bohrung errichtet werden oder wurden.
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf- 3.4 Anzeigepflicht
grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Verglei- Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jede Erhöhung, Erweite-
ches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden rung und jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die
sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlas-
abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der An- sen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für
spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. jede Erhöhung, Erweiterung und jedes neue Risiko rückwirkend ab des-
Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns fest- sen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor die Erhöhung, Er-
gestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des weiterung und das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu be-
Dritten freizustellen. weisen, dass diese Erhöhung, Erweiterung und das neue Risiko erst
nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekom-
2. Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte, wer hat men ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
die Rechte aus dem Versicherungsvertrag? 3.4.1 Wir sind berechtigt, für jede Erhöhung, Erweiterung und jedes
2.1 Die für Sie geltenden Bestimmungen gelten für die Mitversi- neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Können wir
cherten entsprechend. uns über die Höhe dieses Beitrages innerhalb eines Monats nach Ein-
2.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht gang der Anzeige nicht einigen, entfällt der Versicherungsschutz für
ausschließlich Ihnen zu. Sie sind neben den Mitversicherten für die Er- die Erhöhung, Erweiterung und das neue Risiko rückwirkend ab dessen
füllung der Obliegenheiten verantwortlich. Entstehung.
3. Was gilt für Erhöhung und Erweiterung versicherter sowie 4. Wie wird der Beitrag angeglichen? Welche Rechte haben
neu hinzukommender Risiken? Sie bei einer Beitragsangleichung?
3.1 Erhöhung und Erweiterung 4.1 Beitragsangleichung
Es besteht Versicherungsschutz für Erhöhungen oder Erweiterungen 4.1.1 Der Versicherungsbeitrag unterliegt der Beitragsangleichung.
der im aktuellen Versicherungsschein angegebenen Risiken. Dies gilt Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab
nicht für Risiken dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergan-
- aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum
Luft- oder Wasserfahrzeugen Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versi-
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorge- cherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert
pflicht unterliegen. hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere,
- für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei
Bohrung errichtet werden oder wurden. auch die speziell durch den einzelnen Versicherungsfall veranlassten
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Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungs- innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung
leistungen. fristlos in Schriftform kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz
Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Scha- 5.3.2 Im oder nach dem Versicherungsfall
densfälle. Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich, verlie-
4.1.2 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer Ver- ren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung ei-
minderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich aus Ziffer ner Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
4.1.1 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Über den veränderten Folgejahresbeitrag informieren wir Sie spätes- Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat
tens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragsangleichung. Hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden
sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in jedem der letzten Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir
fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz als denjenigen er- Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hin-
höht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach Ziffer 4.1.1 er- gewiesen haben.
mittelt hat, so dürfen wir den Folgejahresbeitrag nur um den Prozent- Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig ver-
satz erhöhen, um den sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlun- letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
gen nach unserer unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalender- Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen,
jahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde. Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
4.1.3 Liegt die Veränderung nach Ziffer 4.1.1 oder 4.1.2 unter 5 %, Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
folgenden Jahren zu berücksichtigen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein
4.2 Kündigung nach Beitragsangleichung uns nach Ziffer 5.3.1 zustehendes Kündigungsrecht ausgeübt haben.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziffer
4.1.2, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, 6. Welche Regelungen gelten im Versicherungsfall?
können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zu- 6.1 Begrenzung der Leistungen
gang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu 6.1.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungs-
dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wer- fall auf die vereinbarten Versicherungssummen oder Höchstersatzleis-
den sollte. tungen begrenzt. Einzelne Höchstersatzleistungen gelten nur im Um-
Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. fang der vereinbarten Versicherungssummen.
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam- Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
werden der Beitragserhöhung zugehen. entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs- 6.1.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Ent-
recht. schädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versiche-
rungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen
5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Welche bzw. Höchstersatzleistungen begrenzt.
Rechtsfolgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheiten? 6.1.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre-
5.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeit-
Besonders Gefahr drohende Umstände haben Sie auf unser Verlangen punkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die - auf derselben Ursache,
Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumut- - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und
bar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne wei- zeitlichem Zusammenhang beruhen.
teres als besonders Gefahr drohend. 6.1.4 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versi-
5.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles cherungssummen angerechnet.
5.2.1 Sie müssen uns jeden Versicherungsfall, auch wenn noch keine 6.1.5 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, innerhalb einer Woche Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskos-
anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche gel- ten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser An-
tend gemacht werden. sprüche.
5.2.2 Sie haben dafür zu sorgen, dass der Schaden, sofern möglich, 6.1.6 Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten
abgewendet oder gemindert wird. Unseren Weisungen haben Sie dabei und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme
zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns über den oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versiche-
Schaden ausführlich und wahrheitsgemäß zu berichten und uns bei der rungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so
Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme
die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet.
sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schrift- Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vor-
stücke übersenden. schrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahr-
5.2.3 Wird gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder zeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeit-
gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder punkt des Versicherungsfalles.
Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie uns dies unverzüglich Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Ren-
anzuzeigen. tenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente die
5.2.4 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwal- Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen ver-
tungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch bleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen
oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme ab-
unsererseits bedarf es nicht. gesetzt.
5.2.5 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend ge- 6.1.7 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan-
macht, haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem
beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entste-
Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten
und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. nicht aufzukommen.
5.3 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten 6.2 Welche Rechte haben wir im Versicherungsfall?
5.3.1 Vor dem Versicherungsfall oder zur Gefahrverhütung/-vermin- 6.2.1 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens
derung oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden
Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die Sie vor Eintritt Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in einem Versiche-
des Versicherungsfalles zu erfüllen hatten, können wir den Vertrag rungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen
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Sie, sind wir zur Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen den 7.17 Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der
Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit.
6.2.2 Wünschen oder genehmigen wir in einem Strafverfahren we- 7.18 Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub-
gen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungs- stanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
schutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestel- 7.19 Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden
lung eines Verteidigers für Sie, so tragen wir die gebührenordnungs- Vermögensschäden, welche entstehen durch
mäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des - Verändern der Grundwasserverhältnisse (z. B. Absenken des Grund-
Verteidigers. wasserspiegels)
6.2.3 Erlangen Sie oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhe- - Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen
bung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir - Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt. - Erdwärme-/Geothermiebohrungen.
6.3 Abtretungsverbot 7.20 Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung elektronischen Datenaustausch.
ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden. 7.21 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namens-
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. rechtsverletzungen.
7.22 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästi-
7. Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
schlossen? 7.23 Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche gilt
es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt: für Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
7.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von
Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fäl-
Leistung. len besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer be-
7.2 Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden, um die weist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Nacherfüllung durchführen zu können. 7.24 Ausgeschlossen sind folgende Ansprüche wegen Vermögens-
7.3 Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge- schäden:
genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung 7.24.1 Ansprüche durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für
geschuldeten Erfolges. Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, er-
7.4 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung. 7.24.2 Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder Montage lei-
7.5 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- tender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit.
rung der Leistung. 7.24.3 Ansprüche aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen
7.6 Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender an wirtschaftlich verbundene Unternehmen.
Ersatzleistungen. 7.24.4 Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art.
7.7 Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- 7.24.5 Ansprüche aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reise-
geführt haben. veranstaltung.
7.8 Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über 7.24.6 Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,
den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor-
7.9 Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unter-
7.12 benannten Personen gegen die Mitversicherten. schlagung.
7.10 Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel- 7.24.7 Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Na-
ben Versicherungsvertrages. mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie
7.11 Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben Ver- des Kartell- und Wettbewerbsrechts.
sicherungsvertrages. 7.24.8 Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor-
7.12 Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, und Kostenanschlägen.
die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- 7.24.9 Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als
sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh-
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder
partnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen.
Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, 7.24.10 Ansprüche aus der Tätigkeit als Verwalter und Verwaltungsbei-
Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und rat von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch 7.24.11 Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder
ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie El- behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des
tern und Kinder miteinander verbunden sind). Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
7.13 Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn 7.25 Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Hal-
Sie geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig sind oder betreut wer- ter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers,
den müssen eines Luftfahrzeugs oder eines Wasserfahrzeugs durch den Gebrauch
Für Ziffer 7.9 bis 7.13 gilt: des Fahrzeugs verursacht. Zum Gebrauch gehört z. B. auch
Mitversichert sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche - Ein- und Aussteigen,
von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Kranken- - Be- und Entladen,
versicherern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern sowie Rückgriffs- - Betanken und Aufladen,
ansprüche anderer Versicherer (§ 86 VVG) wegen Personenschäden - Reparatur, Wartung und Reinigung
oder Sachschäden an Gebäuden, die
- bei Ihnen durch Mitversicherte B. Privathaftpflichtversicherung
- bei Mitversicherten durch Sie oder andere Mitversicherte
verursacht wurden. 8. Welches Risiko ist versichert?
7.14 Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter. Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV
7.15 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbedin-
daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen ge- gungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht Top(SVPS-PH-T) und
mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungserweiterungen Ihre
langt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsver- gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Pri-
trages sind. vatperson.
7.16 Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Sa-
chen.
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Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus 8.2 einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung
8.1 den Gefahren eines Betriebes, eines Berufes, eines Dienstes
oder eines Amtes
9. Wie ist die Mitversicherung weiterer Personen neben dem Versicherungsnehmer geregelt?
9.1 Bei der Mitversicherung weiterer Personen unterscheiden wir nach folgenden Lebenssituationen: Single, Paar ohne Kinder, Alleinerziehend
und Familie. In der Übersicht ist für jede Lebenssituation dargestellt, welche weiteren Personen mitversichert ("ja") oder nicht mitversichert ("nein")
sind. Die mit Ihnen vereinbarte Lebenssituation ist im Versicherungsschein dokumentiert.
Ehegatten und Ledige Kinder Personen in häuslicher im Haushalt Nothelfer vorübergehend
Lebenspartner Gemeinschaft Beschäftigte / eingegliederte
Helfer fremde Perso-
nen
Ihr Ehegatte, Ihr Ihre ledigen Kinder, ledige Alle sonstigen Personen, In Ihrem Haus- Personen, die Personen, die
Lebenspartner Kinder Ihres Ehegatten, Le- die mit Ihnen (dem Versi- halt beschäf- Ihnen oder Mit- vorübergehend,
im Sinne des Le- benspartners oder Ihres Le- cherungsnehmer) in häus- tigte Personen versicherten bei insgesamt
benspartner- bensgefährten, der mit licher Gemeinschaft leben während ihrer Notfällen freiwil- längstens ein
schaftsgesetzes Ihnen in häuslicher Ge- und unter Ihrer Anschrift Tätigkeit für lig Hilfe leisten. Jahr, in Ihren
bzw. einer ver- meinschaft lebt. Stief-, amtlich gemeldet sind. Sie. Das Gleiche Haushalt einge-
gleichbaren Adoptiv- und Pflegekinder gilt für Perso- gliedert sind.
Partnerschaft sowie Mündel sind leibli- nen, die Ihnen
nach dem Recht chen Kindern gleichgestellt. aus Gefälligkeit Ersetzt werden
anderer Staaten helfen auch Aufwen-
oder Ihr Lebens- Kinder außerhalb der häus- (z. B. Wohnung, dungen, die Gilt nicht, soweit
gefährte in lichen Gemeinschaft mit Haus und Gar- dem Nothelfer anderweitig Ver-
häuslicher Ge- Ihnen zählen nur dazu, so- ten betreuen durch diese frei- sicherungs-
meinschaft lange sie noch in einer oder den Streu- willige Hilfeleis- schutz besteht.
Schul- oder Berufsausbil- dienst verse- tung entstanden
dung sind, studieren (auch hen). sind.
dual) oder einen freiwilligen
Dienst leisten. Dies bleibt
bis zu einer Wartezeit von Ausgeschlos-
zwölf Monaten bestehen. sen sind An-
Dauert die Wartezeit mehr sprüche aus
als zwölf Monate, tritt auch Personenschä-
bei späterer Aufnahme ei- den, bei denen
ner Schul- oder Berufsaus- es sich um Ar-
bildung keine Mitversiche- beitsunfälle
rung außerhalb der häusli- oder Berufs-
chen Gemeinschaft mit krankheiten ge-
Ihnen mehr ein. mäß des Sozial-
Zur Berufsausbildung oder gesetzbuches
zum Studium zählen auch VII handelt.
berufliche Vorbereitungs-
maßnahmen (Studien- /Be-
rufspraktika, fachprakti-
scher Unterricht), nicht je-
doch Fortbildungsmaßnah-
men wie z.B. Referendari-
ate, Volontariate.
Die vorgenannten Ausbil-
dungszeiten werden durch
Ferienjobs nicht unterbro-
chen.
Single nein nein nein ja ja nein
Paar ja nein nein ja ja nein
Allein-
nein ja nein ja ja ja
erziehend
Familie ja ja ja ja ja ja
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9.2 Nachversicherung Wenn Sie es wünschen, leisten wir auch dann Schadenersatz, wenn
Fallen die Voraussetzungen von mitversicherten Personen weg, so be- eine Haftung wegen fehlender Deliktsfähigkeit einer mitversicherten
steht deren Versicherungsschutz für zwölf Monate fort, sofern kein Ver- Person nicht gegeben ist.
sicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag Die Höchstersatzleistung beträgt 100.000 EUR je Versicherungsfall.
besteht. Die Nachversicherung gilt nicht für im Haushalt Beschäftigte / Wir leisten nicht, wenn
Helfer, für Nothelfer und für vorübergehend eingegliederte fremde Per- - der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war, oder
sonen. - von einem Aufsichtspflichtigen Schadenersatz erlangt werden kann,
9.3 Versicherungsschutz für pflegebedürftige mitversicherte Per- oder
sonen - ein anderer Versicherer (z. B. Sachversicherung oder Sozialversiche-
Der Versicherungsschutz bleibt auch dann bestehen, wenn eine mitver- rungsträger) leistungspflichtig ist. Wir übernehmen jedoch daraus
sicherte Person in eine Pflegeeinrichtung (z.B. Pflegeheim, betreutes entstehende Vermögensnachteile (z. B. Selbstbehalt oder Schaden-
Wohnen) umzieht. Diese Erweiterung gilt nicht für im Haushalt Be- freiheitsrabattrückstufung) bis zur Höchstersatzleistung.
schäftigte / Helfer, für Nothelfer und für vorübergehend eingegliederte 10.8 Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen
fremde Personen. Wir berufen uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss
9.4 Zwangs- oder Insolvenzverwalter bei Gefälligkeitshandlungen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Zwangs- oder Insol- Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Hat der
venzverwalters in dieser Eigenschaft. Geschädigte zur Entstehung des Schadens beigetragen, haben wir die
9.5 Wegfall der Mitversicherung Möglichkeit, die Entschädigungsleistung entsprechend seines Mitver-
Erlangt eine mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem an- schuldens zu kürzen.
deren Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungs- 10.9 Personenschäden innerhalb der Familie
schutz aus diesem Vertrag. Versichert sind - abweichend von 7.9-7.12 -:
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen
10. Welche Eigenschaften und Tätigkeiten sind rund um Personenschäden; die Mindestschadenhöhe beträgt 2.500 EUR, die
Haushalt und Familie mitversichert? Höchstersatzleistung beträgt 100.000 EUR je Versicherungsfall.
10.1 Freizeit und Sport
Versichert ist die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger, Radfah- 11. Welche Risiken sind rund um Haus und Wohnung versi-
rer, sowie mit nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen (vgl. Ziffer chert?
12.4.1). Versichert ist das Ausüben von Sport. Nicht versichert sind die 11.1.1 Als Inhaber von Haus- und Grundbesitz in Europa
Jagd und die Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen, sowie vorbereitende Als Inhaber (z. B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer
Übungseinheiten. oder Nießbraucher) von Haus- und Grundbesitz in Europa und in au-
10.2 Waffen ßereuropäischen Gebieten der EU
Versichert ist der erlaubte private Besitz und Gebrauch von Hieb-, In Europa und außereuropäischen Gebieten der EU sind Sie versichert
Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch als Inhaber folgenden Haus- und Grundbesitzes:
zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. - eines Einfamilienhauses oder eines Zweifamilienhauses, in dem Sie
10.3 Aufsichtspflicht mindestens eine Wohneinheit selbst nutzen
Sie sind versichert als Aufsichtspflichtiger über andere Personen (z. B. - eines Ferien-/Wochenendhauses
Kinder) sowie als privater Betreuer anderer Personen. - Wohnungen, auch Ferien- /Wochenendwohnungen
Mitversichert sind gesetzliche Ansprüche der beaufsichtigten Personen - eines fest installierten Wohnwagens.
gegenüber Ihnen, sofern sie nicht selbst Mitversicherte gemäß Ziffer 9 Der Versicherungsschutz umfasst auch zugehörige Garagen, Carports,
sind. Kfz-Stellplätze, Garten-/Gerätehäuser, Schuppen, Flüssiggastanks, Zis-
10.4 Ehrenamtliche Tätigkeiten ternen, Brunnen, Gärten, Schwimmbäder und Teiche.
10.4.1 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 8.1 - die Haben Sie mehr als ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ein Ferien-/
gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tä- Wochenendhaus oder einen fest installierten Wohnwagen, so gilt der
tigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Einschluss nur für das Objekt, das Sie zeitlich zuerst erworben haben.
Engagements (z. B. Kranken- und Altenpflege, Tätigkeit in Vereinen, Darüber hinaus sind Sie ebenfalls als Inhaber folgenden Haus- und
Bürgerinitiativen, Parteien, Sportvereinigungen). Die Mitversicherung Grundbesitzes versichert:
gilt, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (z. B. Ver- - sonstiger Räume in Gebäuden
einshaftpflichtversicherung). - eines Schrebergartens
10.4.2 Ausgeschlossen bleiben die Gefahren eines öffentlichen/ho- - eines unbebauten Grundstücks bis 5.000 qm Fläche. Als unbebaut
heitlichen Ehrenamtes (z. B. Bürgermeister, Laienrichter, Angehöriger gelten Grundstücke ohne jegliche bauliche Anlagen, Einfriedungen
der Freiwilligen Feuerwehr) und eines sozialen oder wirtschaftlichen (Mauern, Zäune) gelten in diesem Zusammenhang nicht als bauliche
Ehrenamtes mit beruflichem Charakter (z. B. Betriebs- oder Personal- Anlagen
rat, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV). Haben Sie mehr als einen Schrebergarten oder ein unbebautes Grund-
10.5 Ferienjobs, fachpraktischer Unterricht und Studien- /Berufs- stück, so gilt der Einschluss nur für das Objekt, das Sie zeitlich zuerst
praktika erworben haben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei der Ausübung von Ferien- 11.1.2 Als Sondereigentümer oder Miteigentümer
jobs und der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht, Studien- /Be- In Erweiterung zu Ziffer 11.1.1 und 11.1.2 sind Sie auch versichert als
rufspraktika, auch wegen Schäden an (Ausbildungs)Gegenständen, Ein- Sondereigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie als
richtungen und Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der Schule, Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen (z. B. Zuwege, Garagenvor-
Fachhochschule, Hochschule oder Universität zur Verfügung bzw. be- plätze).
reitgestellt werden. Beschädigen Sie gemeinschaftliches Eigentum, so erstreckt sich un-
Der Versicherungsschutz gilt nachrangig (subsidiär). sere Ersatzpflicht nicht auf Ihren Miteigentumsanteil.
10.6 Tageseltern 11.2 Als Vermieter von Haus- und Grundbesitz
Sie sind versichert als Tageseltern, auch wenn es sich um eine berufli- In Europa und in außereuropäischen Gebieten der EU sind Sie als Ver-
che Tätigkeit handelt. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprü- mieter folgenden Haus- und Grundbesitzes versichert:
che der betreuten Kinder Ihnen gegenüber. - Räume in der selbstgenutzten Wohnung bzw. dem selbstgenutzten
Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus der Ausübung dieser Tätigkeit Ein- /Zweifamilienhaus, die nicht gewerblich genutzt werden
in Betrieben und Institutionen (z. B. Kindergärten, Kinderhorten, Kin- - Garagen
dertagesstätten) oder wenn Sie für diese Tätigkeit separate Räume an- - Räume zu gewerblichen Zwecken
mieten. - Eigentumswohnungen
Ausgeschlossen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreu- - Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienzimmer ohne Verpfle-
ten Kinder. gung.
10.7 Schäden durch deliktunfähige mitversicherte Personen Dazugehörige Garagen, Carports und Kfz-Stellplätze sind mitversichert.
Nicht enthalten in der Lebenssituation Single. 11.3 Als Arbeitgeber im Haushalt Beschäftigter
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Sie sind versichert als Arbeitgeber (Dienstherr) im Haushalt Beschäftig- Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Aus-
ter. wechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorüberge-
11.4 Als Bauherr hende Sicherheitsmaßnahmen (Notschloss) und - falls erforderlich - ei-
Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder nen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
Grabarbeiten am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der welchem der Verlust des Schlüssels oder der elektronischen Zugangs-
selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es berechtigungskarten festgestellt wurde. Wertverbesserungen ziehen
sich um Nebengebäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse han- wir ab.
delt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus dem Verlust von Kfz-Schlüs-
Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- seln.
bens durch Sie. Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall 100.000 EUR.
11.5 Als Inhaber von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Ener- 12.2 Internetnutzung und Datenaustausch
gien Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.20 - die Inter-
Sie sind versichert als Inhaber oder Betreiber von Anlagen zur Gewin- netnutzung und der elektronische Datenaustausch zu privaten Zwe-
nung regenerativer Energien aus Sonne, Luft, Wind, Wasser und Erde, cken.
die am versicherten Ein- / Zweifamilienhaus oder dem Ferien- /Wo- Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000.000 EUR je Versicherungsfall -
chen¬endhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück installiert abweichend von Abschnitt A Ziffer 6.1.2 - stellt dieser Betrag zugleich
sind. Das Betreiben umfasst nicht einen evtl. Bohrvorgang in der Erde die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche-
oder dessen Folgen. rungsjahres dar.
Mitversichert ist auch die Abgabe von Elektrizität in das Netz eines In Ergänzung zu Abschnitt A Ziffer 6.1.3 gelten mehrere während der
Energieversorgungsunternehmens, nicht jedoch die direkte Versor- Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle als ein
gung von Endverbrauchern. Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungs-
Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn ausschließlich Sie die An- fälle eingetreten ist, wenn diese auf dem Austausch, der Übermittlung
lage betreiben, auch unter Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beru-
Rechts (GbR). hen.
Bei Geothermieanlagen sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sa- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden
chen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Erdreich) mitversichert, aus dem elektronischen Datenaustausch, die dadurch entstehen, dass
wenn Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage aus- Sie
getreten ist. - widerrechtlich in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze
11.6 Als Mieter eingreifen (z. B. Hacker-Attacken) oder sich Daten widerrechtlich ver-
11.6.1 Sachschäden an Gebäuden schaffen
Mitversichert ist - ergänzend zu Ziffer 11.1 und abweichend zu Ziffer - Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören
7.15 - die Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen Räumen in oder zu verändern (z. B. Software Viren, Trojanische Pferde, Würmer).
Gebäuden, Gebäudezubehör (z. B. Markisen und Rollläden) sowie Bal- 12.3 Tiere
konen und Terrassen, die Sie zu privaten Zwecken gemietet haben. 12.3.1 Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren,
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen gezähmten Kleintieren und Bienen.
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung 12.3.2 Nicht versichert ist das Halten von Hunden, Rindern, Reit- und
- Schäden an Heizungs-, Warmwasserbereitungs- und Maschinenanla- Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder
gen sowie an Elektro- und Gasgeräten landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
- Glasschäden (z. B. auch Plexiglas und Cerankochfelder), soweit Sie Versichert ist jedoch das Halten eines ausgebildeten Assistenzhundes.
sich hiergegen besonders versichern können. Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Behindertenbegleit-
11.6.2 Sachschäden an Einrichtungsgegenständen der Reiseunter- hunde und Gehörlosenhunde. Voraussetzung für die Mitversicherung
kunft ist, dass ein entsprechender Schwerbehindertenausweis vorliegt.
Mitversichert ist die Beschädigung von mobilen Einrichtungsgegen- 12.3.3 Nicht versichert ist das Hüten von Rindern, Reit- und Zugtie-
ständen während Ihres vorübergehenden Aufenthalts in Reiseunter- ren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirt-
künften (z. B. in Hotels, Ferienwohnungen, Schiffskabinen, Schlafwa- schaftlichen Zwecken gehalten werden. Versichert ist jedoch das Hüten
genabteile, fest installierten Wohnwagen) sowie in Rehabilitations- und fremder Hunde und Pferde.
Kurkliniken. 12.3.4 Versichert sind das Reiten fremder Pferde und das Fahren
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und fremder Fuhrwerke.
übermäßiger Beanspruchung. 12.3.5 Für das Hüten fremder Tiere sowie das Reiten fremder Pferde
11.7 Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht gilt:
Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.8 - die von Ihnen Nicht versichert sind Ansprüche des Fuhrwerkseigentümers wegen
als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer durch Vertrag über- Schäden an dessen Fuhrwerk.
nommene gesetzliche Haftpflicht des Vertragspartners in dieser Eigen- Der Versicherungsschutz für das Hüten fremder Tiere gilt nachrangig
schaft (z. B. Streu- und Reinigungspflicht). (subsidiär) und nur, sofern über die Haftpflichtversicherung des Tier-
11.8 Ansprüche aus früherem Besitz halters für Sie als Hüter kein oder kein ausreichender Versicherungs-
Mitversichert sind Ansprüche, die an Sie als früheren Haus- und Grund- schutz besteht.
stücksbesitzer aus § 836 Absatz 2 BGB gestellt werden, wenn die Versi- 12.4 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen
cherung bis zum Besitzwechsel bestand. 12.4.1 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 -der
Gebrauch von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeu-
12. Welche weiteren Risiken sind versichert? gen:
12.1 Schlüsselverlust - nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahr-
Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15 und 7.16 - der zeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindig-
Verlust von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine keit;
zentrale Schließanlage sowie elektronische Zugangsberechtigungskar- - Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstge-
ten und elektronische Türöffner) einschließlich der daraus entstehen- schwindigkeit;
den Folgeschäden (z. B. Kosten durch die Entwendung, Beschädigung - Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25 km/h;
oder Vernichtung von Sachen infolge des Schlüsselverlusts). Der Versi- - Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwin-
cherungsschutz für die Folgeschäden gilt nachrangig (subsidiär). digkeit;
Sind Sie Sondereigentümer, so sind Haftpflichtansprüche der Woh- - selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauart-
nungseigentümergemeinschaft mitversichert, die wegen des Verlustes bedingter Höchstgeschwindigkeit;
von Schlüsseln oder elektronischer Zugangsberechtigungskarten der - Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur
im Gemeinschaftseigentum stehenden Schlösser bzw. Schließanlagen auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
gegen Sie erhoben werden. Wir verzichten in diesem Fall auf die Kür-
zung um Ihren Miteigentumsanteil.
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Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - Sachschäden durch das Öff-
werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Wil- nen der Kraftfahrzeugtür sowie für manuelle Reinigungs- und Pflegear-
len des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. beiten.
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von un- Ausgeschlossen sind Schäden an von Ihnen oder mitversicherten Per-
berechtigten Fahrern gebraucht werden. sonen geleasten Kraftfahrzeugen.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen 12.4.7 Ausgleich der Höherstufung in der KFZ-Versicherung nach Un-
oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie fall mit einem fremden geliehenen Fahrzeug
sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Verursachen Sie bei dem erlaubten Gebrauch eines unentgeltlich und
Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat. gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugs einen Haftpflicht -
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so gilt Abschnitt A Ziffer 5.3 und/oder Vollkaskoschaden, so erstatten wir - abweichend von Ab-
(Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). schnitt A Ziffer 7.25 - den Vermögensschaden, der durch eine Höher-
12.4.2 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der stufung bei der Kfz-Versicherung entsteht.
Gebrauch von Luftfahrzeugen, welche nicht der Versicherungspflicht Die Entschädigung ist auf den Vermögensschaden der ersten fünf
unterliegen. Trotz Versicherungspflicht sind Flugmodelle mit Elektro- Jahre der Höherstufung begrenzt.
antrieb bis 100 Gramm Abfluggewicht mitversichert. Zusätzlich übernehmen wir eine eventuell vereinbarte Selbstbeteili-
Flugmodelle mit Elektroantrieb bis 5 kg Abfluggewicht sind mitversi- gung in der Vollkasko der Kfz-Versicherung.
chert, sofern keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Von dem Geltungs- 12.5 Diskriminierungen
bereich gem. Ziffer 13 sind die Gebiete der USA und Kanada ausge- Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.22 - Schaden-
schlossen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn eine fremde dritte ersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen nach dem Allge-
Person die Steuerung übernimmt, solange Sie oder eine mitversicherte meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Person anwesend sind und eingreifen können. Kein Versicherungs- Sie sind versichert als Arbeitgeber der im privaten Lebensbereich be-
schutz besteht, sofern Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich schäftigten Personen. Beschäftigte Personen sind auch Bewerberinnen
von behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften (z. B. hinsichtlich und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, de-
Flugverbotszonen, Kennzeichnungspflichten oder Kenntnisnachweise) ren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
abweichen. Die Höchstersatzleistung beträgt 10 Mio. EUR je Versiche- Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall.
rungsfall. 12.6 Umwelt- und Gewässerschäden
Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Ge- 12.6.1 Umweltschäden
brauch von Wasserfahrzeugen ohne Motoren sowie mit Motoren bis 12.6.1.1 Umfang
15 kW (Boote, Windsurfbretter, Schleppschirme zum Kite-Surfen, -Boar- Mitversichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur
den, -Sailen u.ä.) und Treibsätzen (sowie eigenen Segelbooten (auch Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz
mit Hilfsmotoren) bis 20 qm Segelfläche. Ausgeschlossen bleiben Mo- (USchadG), soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertra-
torboote mit Hilfssegel. Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Ge- ges
brauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, soweit für - die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und be-
das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Ausgeschlos- stimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
sen bleibt die Teilnahme an Motorbootrennen oder vorbereitenden - die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestim-
Übungseinheiten dazu. mungswidrig erfolgt ist.
12.4.3 Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - der Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Ver-
Gebrauch von ferngesteuerten Land- und Wassermodellfahrzeugen. sicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung
12.4.4 Führen im Ausland gemieteter Kraft- und Wasserfahrzeuge oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließ-
("Mallorca- Deckung") lich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produk-
Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - das Führen tions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
von im Ausland gemieteten versicherungspflichtigen Kraft- und Was- Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeit-
serfahrzeugen auf Reisen im europäischen Ausland, soweit für das punkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wis-
Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist und diese we- senschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwick-
gen zu geringer Versicherungssummen keine ausreichende Deckung lungsrisiko).
bietet. Umweltschaden ist eine
Als Kraftfahrzeuge gelten Personenkraftwagen, Krafträder, Quads, Seg- - Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
ways und Wohnmobile bis vier Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, so- - Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
weit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht - Schädigung des Bodens.
mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sind. Der Ver- Mitversichert sind - teilweise abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15 -
sicherungsschutz gilt auch für das Mitführen von Wohnwagen-, Ge- Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemiete-
päck- oder Bootsanhänger. ten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit
Als Wasserfahrzeug gelten Motorboote bis zu einer Leistung von diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst
74 kW, Jetskis und Segelboote bis 20 qm Segelfläche. sind.
Dieser Versicherungsschutz gilt nachrangig (subsidiär) und nur, sofern 12.6.1.2 Auslandsschäden
eine Leistungspflicht aus einer Versicherung des Mietfahrzeugs be- Versichert sind im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie
steht. Unsere Ersatzleistung beinhaltet auch einen in der Kaskoversi- (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle.
cherung vereinbarten Selbstbehalt bis maximal 1.000 EUR. Versichert sind auch Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Um-
Besteht bei der Haftpflichtversicherung des Vermieters aus anderen setzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten
Gründen kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz, so ist ein oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht
Anspruch aus unserem Vertrag ausgeschlossen. überschreiten.
12.4.5 Sachschäden durch Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen 12.6.1.3 Höchstersatzleistung
Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - Sachschä- Die Höchstersatzleistung beträgt 3 Mio. EUR je Versicherungsfall.
den Dritter, die durch das Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen ent- 12.6.2 Gewässerschäden
stehen, die auf Sie zugelassen sind. 12.6.2.1 Umfang
Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR be- Versichert sind unmittelbare oder mittelbare Folgen von nachteiligen
grenzt. Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Be-
Liegt die Schadensumme über 10.000 EUR, beteiligen wir uns bis maxi- schaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewäs-
mal 10.000 EUR an Ihren Aufwendungen, die Sie zum Erhalt Ihres Scha- serschäden). Ausgeschlossen bleiben Ansprüche gegen Sie als Inhaber
denfreiheitsrabattes in der KFZ-Haftpflichtversicherung erbringen. von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B.
12.4.6 Sachschäden durch falsches Betanken und Reinigen von Kfz Heizöl) und aus der Verwendung dieser Stoffe.
Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.25 - Sachschä- 12.6.2.2 Sie sind versichert als Inhaber von
den Dritter, die durch das Betanken von fremden Kraftfahrzeugen mit
einem falschen Kraftstoff in Europa entstehen. Mitversichert sind -
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht-Top
(SVPS-PH-T) Fassung September 2021 / 23-729-0921-02
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- Anlagen bis 76 l/kg Inhalt (Kleingebinde) zur Lagerung von gewässer- Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen
schädlichen Stoffen, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vor- Dritten festgestellt worden und die Durchsetzung der Forderung ge-
handenen Behälter 1.000 l/kg nicht übersteigt. scheitert ist.
- ober- oder unterirdischen Heizöltanks am selbstbewohnten Ein- oder Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder
Zweifamilienhaus einschließlich der dazugehörigen Leitungen. Mit- daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den
versichert ist die Verwendung des Heizöls. der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrecht-
Versichert sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen (z. B. Ge- lichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Drit-
bäude, Gebäudebestandteile, Erdreich), durch bestimmungswidrig aus- ter).
getretenes Heizöl. Dies gilt auch, wenn kein Gewässerschaden droht Wir stellen Sie so, als hätte der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche-
oder eintritt. Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung rungsschutz im Umfang dieses Vertrages. Werden Sie von einem Hund
des Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende geschädigt, so stellen wir Sie so, als hätte der schadenersatzpflichtige
Wertverbesserungen ziehen wir ab. Ausgeschlossen sind Schäden an Dritte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bei uns.
der versicherten Anlage selbst einschließlich der dazugehörigen Lei- Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Dritte den Schaden
tungen. vorsätzlich herbeigeführt hat oder Sie Opfer einer Gewalttat geworden
Diese Versicherung gilt nur, sofern keine Leistungspflicht aus einem sind (Gewaltopferschutz). Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn
anderen Versicherungsvertrag besteht. der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder ge-
- häuslichen Abwasseranlagen (auch Öl- und Benzinabscheider) und werblichen Tätigkeit verursacht hat.
aus dem erlaubten Einleiten von Abwässern aus diesen Anlagen. 12.7.2 Leistungsvoraussetzungen
- häuslichen Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen). Eingeschlossen Wir sind Ihnen gegenüber leistungspflichtig, wenn die nachfolgenden
sind Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen (z. B. Gebäude, Gebäu- Voraussetzungen erfüllt sind.
debestandteile, Erdreich), die dadurch verursacht werden, dass die 12.7.2.1 Die Forderung ist durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen
Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage ausge- vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in Europa
treten ist. und außereuropäischen Gebieten der EU festzustellen. Anerkenntnis-,
12.6.2.3 Höchstersatzleistung Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie vergleichbare Ti-
Die Höchstersatzleistung beträgt 10 Mio. EUR je Versicherungsfall. tel binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel
12.6.3 Rettungskosten bestanden hätte.
Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versicherungsfall zur Ab- 12.7.2.2 Der schädigende Dritte ist zahlungs- oder leistungsunfähig.
wendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften Dies ist der Fall, wenn Sie nachweisen, dass
(Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden von - eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat
uns insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungs- - eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der schadener-
leistung die Versicherungssumme nicht übersteigen. satzpflichtige Dritte in den letzten zwei Jahren die Vermögensaus-
Auf unsere Weisung aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche kunft über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat
Gutachterkosten ersetzen wir auch dann, wenn sie zusammen mit der oder
Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen. Billigen wir - ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten durchgeführtes In-
diese Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens nur, solvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder ein
so gilt dies nicht als Weisung unsererseits. solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde.
Rettungskosten entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schade- 12.7.3 Umfang der Schadenersatzausfall-Deckung
nereignisses ohne Einleiten von Rettungsmaßnahmen als unvermeid- Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung,
bar angesehen werden durfte. maximal bis zur Versicherungssumme. Dies gilt auch dann, wenn sich
Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederherstellung des der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Perso-
Zustandes von Grundstücks- und Gebäudeteilen - auch Ihrer -, wie er nen erstreckt. Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine
vor Beginn der Rettungsmaßnahmen bestand. Eintretende Wertver- Rechte aus diesem Vertrag zu.
besserungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur oder Erneue- 12.7.4 Ausschlüsse
rung der Anlage selbst ohnehin entstanden wären, sind abzuziehen. 12.7.4.1 Wir leisten keine Entschädigung für
Für die Erstattung von Rettungskosten ist es unerheblich, aus welchem - Kosten der Rechtsverfolgung;
Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) Sie zur Zahlung - Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forde-
dieser Kosten verpflichtet sind. rungsübergangs
12.6.4 Ausschlüsse - Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendun-
12.6.4.1 Nicht versichert sind Ansprüche gegen Personen (Sie oder Mit- gen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge-
versicherte), die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem bracht oder eingelegt wurden
Umwelt- oder Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an - Schäden, für die ein anderer Versicherer zu leisten hat.
Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbei- 12.8 Opferhilfe
geführt haben. 12.8.1 Gegenstand der Opferhilfe
12.6.4.2 Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweis- Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie
lich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, - Opfer einer Gewalttat nach § 1 Absatz 1 und 2 des Opferentschädi-
inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf gungsgesetzes geworden sind und
Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche - dadurch eine körperliche, geistige oder seelische Gesundheitsschä-
gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Natur- digung erlitten haben und
kräfte ausgewirkt haben. - der Täter nicht ermittelt werden konnte.
12.6.4.3 Nicht versichert sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden Leistungen nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgeset-
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Ein- zes kann beanspruchen, wer durch eine vorsätzliche rechtswidrige Ge-
wirkungen auf die Umwelt entstehen walttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Anspruch auf
- für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässer- Leistungen hat auch, wer einen Gesundheitsschaden bei der rechtmä-
schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder ßigen Abwehr einer Gewalttat erlitten hat.
hätten erlangen können 12.8.2 Leistungsvoraussetzung
- die durch gewerbliche Abwässer von unterirdischen Abwasseranla- Voraussetzung für die Leistung ist, dass Ihnen eine Versorgung nach
gen ausgehen. dem Opferschutzgesetz in entsprechender Anwendung der §§ 30 bis
12.7 Schadenersatzausfall-Deckung mit Gewaltopferschutz 34 des Bundesversorgungsgesetzes bewilligt wurde (Bewilligungsbe-
Bei Ausfall Ihrer rechtskräftigen und vollstreckbaren Forderungen ge- scheid).
genüber Dritten gilt folgender Versicherungsschutz: 12.8.3 Umfang der Opferhilfe
12.7.1 Gegenstand der Schadenersatzausfall-Deckung Wir leisten den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der bewilligten
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie von einem Dritten Leistungen gemäß den §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes
geschädigt werden und dieser seiner Schadenersatzverpflichtung ganz für den Zeitraum von drei Jahren ergibt, höchstens jedoch 50.000 EUR.
oder teilweise nicht nachkommen kann. Dies setzt voraus, dass die 12.8.4 Ausschlüsse
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht-Top
(SVPS-PH-T) Fassung September 2021 / 23-729-0921-02
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Ausgeschlossen bleiben Schäden, die vom Täter durch den Gebrauch handelt - deren Teile im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätig-
eines Kraftfahrzeugs verursacht worden sind oder bei denen Sie sich keit befunden haben; dieser Ausschluss gilt nicht, wenn Sie bewei-
aktiv an strafbaren Handlungen beteiligt haben. sen, dass Sie zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich notwendige
12.9 Schäden an geliehenen Sachen Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Schäden getroffen haben.
Mitversichert ist - abweichend von Ziffer 7.15 und 7.16 - die Beschädi- 12.11 Neuwertentschädigung
gung, die Vernichtung oder der Verlust von fremden beweglichen Sa- 12.11.1 Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert einer Sache glei-
chen, wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen cher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Sofern Sie es wünschen,
wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages leisten wir diesen Neuwert für Sachschäden unter den folgenden Vo-
sind. raussetzungen.
Ausgeschlossen bleiben: 12.11.2 Die beschädigte oder zerstörte Sache ist zum Zeitpunkt der
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Beschädigung nicht älter als zwölf Monate, gerechnet ab dem nachge-
Personen dienen wiesenen ersten Kauf der Sache.
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspru- 12.11.3 Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR
chung begrenzt. Dieser Betrag stellt zugleich die Höchstersatzleistung für alle
- Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Ur- Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Bei Schäden größer
kunden und Wertpapieren als 3.000 EUR erfolgt keine anteilige Entschädigung zum Neuwert.
- alle weiteren sich daraus ergebenden Vermögensschäden 12.12 Schäden an Sachen von Arbeitskollegen oder vom Arbeitgeber
- Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aufgrund betrieblich und ar-
- Schäden wegen Verlust von Schlüsseln. Hierzu gelten die Regelun- beitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten, sofern dadurch Sachschäden
gen von Ziffer 12.1 gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen und sonstigen Dritten ent-
Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall. stehen. Der Versicherungsschutz gilt nachrangig (subsidiär).
12.10 Geringfügige selbstständige Tätigkeiten
12.10.1 Mitversichert ist - abweichend von Ziffer 8.1 - Ihre gesetzliche 13. Wie sind Versicherungsfälle im Ausland versichert?
Haftpflicht aus einer steuerlich anerkannten selbstständigen Tätigkeit 13.1 Umfang und Geltungsbereich
bis zu einem Jahresumsatz von 18.000 EUR. Haben Sie im vorherge- Mitversichert sind im Ausland eingetretene Versicherungsfälle bei ei-
henden Jahr einen Umsatz von max. 18.000 EUR erzielt, bleibt die Mit- nem Aufenthalt ohne zeitliche Begrenzung innerhalb der Mitgliedstaa-
versicherung im aktuellen Jahr auch dann übergangsweise bestehen, ten der Europäischen Union, in außereuropäischen Gebieten der EU
wenn der Jahresumsatz des aktuellen Jahres mehr als 18.000 EUR und und bei einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu fünf Jahren im
max. 36.000 EUR beträgt. Der Versicherungsschutz entfällt dann erst übrigen Ausland.
mit Beginn des Folgejahres. Die Höchstersatzleistung ist je Versiche- Mitversichert sind Ansprüche, die auf eine versicherte Handlung im In-
rungsfall auf 10 Mio. EUR begrenzt. Der Versicherungsschutz gilt nach- land bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzu-
rangig (subsidiär) und nur, sofern keine Leistungspflicht aus einem an- führen sind.
deren Versicherungsvertrag (z. B. gewerbliche Haftpflichtversicherung) 13.2 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
besteht. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Arbeitsunfällen und Berufskrank-
12.10.2 Folgende Tätigkeiten sind vom Versicherungsschutz ausge- heiten von Personen, die Sie im Ausland eingestellt oder dort mit der
schlossen: Durchführung von Arbeiten betraut haben.
- bauhandwerkliche Tätigkeiten (Planungs- und Ausführungsleistun- Hiervon unberührt bleiben jedoch Haftpflichtansprüche aus Arbeitsun-
gen sowie Veränderungen an Bauwerken) fällen und Berufskrankheiten, die den Bestimmungen des Sozialgesetz-
- planende / bauleitende Tätigkeiten buches VII unterliegen.
- Reparatur und Wartung von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen aller 13.3 Unsere Leistung
Art Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen
- medizinische / heilende / pflegerische / geburtshelfende Tätigkeiten Währungsunion angehören, gelten unsere Verpflichtungen mit dem
- Tätigkeiten als Betreuer Zeitpunkt als erfüllt, in dem wir die Entschädigungsleistung in Euro bei
- Tätigkeiten, für die eine Versicherungspflicht besteht unserem Geldinstitut angewiesen haben.
- Organisation und Durchführung von sportlichen Tätigkeiten im 13.4 Kautionszahlung im Ausland
Freien Haben Sie bei einem Versicherungsfall innerhalb von Europa oder au-
12.10.3 Folgende Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- ßereuropäischen Gebieten der EU durch behördliche Anordnung eine
schlossen: Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund Ihrer gesetzlichen
- Ansprüche, die dadurch verursacht werden, dass Sie wissentlich Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag
mangelhafte oder schädliche Erzeugnisse in Verkehr gebracht oder bis zu 150.000 EUR zur Verfügung.
mangelhafte oder schädliche Arbeiten oder sonstige Leistungen er- Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatz-
bracht haben zahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der von uns zu leis-
- Ansprüche aufgrund von Vermögensschäden (siehe Ziffer 1.2) tende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurück-
- Ansprüche aufgrund von Produzentenhaftung oder Produkthaft- zuzahlen. Dies gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für
pflicht die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbe-
- Ansprüche gegen Sie in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber halten wird oder die Kaution verfallen ist.
- Ansprüche im Zusammenhang mit IT-Dienstleistungen
- Ansprüche im Zusammenhang mit Schäden an Kommissionsware 14. Was gilt für die Fortsetzung dieses Vertrages bei Tod des
Darüber hinaus sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen Versicherungsnehmers?
und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden ausgeschlos- Für die mitversicherten Personen besteht der Versicherungsschutz bis
sen, wenn zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
- die Schäden durch Ihre nebenberufliche Tätigkeit an diesen Sachen Bezahlt der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner im Sinne
durch Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und derglei- des Lebenspartnerschaftsgesetzes den nächsten Beitrag, so wird die-
chen entstanden sind; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Aus- ser neuer Versicherungsnehmer. Auf Wunsch kann auch der mitversi-
schluss nur insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittel- cherte Lebensgefährte Versicherungsnehmer werden.
bar von der Tätigkeit betroffen waren;
- die Schäden dadurch entstanden sind, dass Sie diese Sachen zur 15. Zeitlich begrenzte Updategarantie
Durchführung Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit als Werkzeug, Hilfs- Befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag
mittel, Materialablagefläche oder dergleichen benutzt haben; bei un- des Versicherungsbeginns dieses Vertrages, gelten Leistungsverbesse-
beweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sa- rungen, die wir in einer neuen Fassung der vorliegenden Versiche-
chen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Benutzung betroffen rungsbedingungen (SVPS-PH-T) einführen, auch für diesen Vertrag.
waren; Dies gilt selbst dann, wenn sich der Beitragssatz oder Versicherungs-
- die Schäden durch Ihre nebenberufliche Tätigkeit entstanden sind beitrag für die neue Fassung der Versicherungsbedingungen ändert.
und sich diese Sachen oder - sofern es sich um unbewegliche Sachen Nach Ablauf der fünf Jahre gelten wieder ausschließlich die in der
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht-Top
(SVPS-PH-T) Fassung September 2021 / 23-729-0921-02
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vorliegenden Fassung vereinbarten Regelungen. Sie können dann nur - aufgrund des Haltens oder des Gebrauchs von Kraft-, Luft- oder Was-
von etwaigen zwischenzeitlichen Leistungsverbesserungen weiter pro- serfahrzeugen (vgl. Ziffer7.25)
fitieren, wenn Sie und wir eine entsprechende Umstellung Ihres Vertra- - aufgrund des Haltens oder Hütens von Tieren (abweichend von
ges auf unsere üblichen Bedingungen und Beitragssätze vereinbaren. Ziffer 12.3)
- auf Assistance-Dienstleistungen oder ähnliche Leistungen, die über
16. Best-Leistungs-Garantie den eigentlichen Haftpflichtschutz hinausgehen
Sollte sich im Versicherungsfall herausstellen, dass der Leistungsum- - die unter die Update-Garantie (Ziffer 15) fallen
fang Ihrer SV Privathaftpflichtversicherung geringer ist als die Privat- - die sich gegen einen anderen als den nach Ziffer 9 mitversicherten
haftpflichtversicherung eines anderen in Deutschland zugelassenen Personenkreis richten.
Versicherers, so werden wir Sie auf Ihren Wunsch hin so stellen, als wä-
ren die Versicherungsbedingungen des anderen Versicherers verein- 17. Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel
bart. Voraussetzung hierfür ist, dass die Privathaftpflichtversicherung Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden
des anderen Versicherers im Zeitpunkt des Versicherungsfalls allge- während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist und somit
mein zugänglich ist und von jedem Interessenten nach deutschem in unsere Zuständigkeit fällt oder ob er in die Zuständigkeit einer bis zu
Recht abgeschlossen werden kann. Das Vorliegen dieser Vorausset- diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, übernehmen wir
zungen ist von Ihnen durch Vorlage der vollständigen Versicherungs- die Schadenbearbeitung trotz des fehlenden Nachweises über die Zu-
bedingungen (incl. der ggf. dazu gehören den Besonderen Bedingun- ständigkeit.
gen und Klauseln) zu belegen. Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht Voraussetzung ist, dass ein lückenloser Versicherungsschutz zwischen
für Deckungskonzepte eines Maklers oder Assekuradeurs. uns und dem Vorversicherer besteht. Eine Lücke von bis zu 12 Stunden
16.1 Soweit die Privathaftpflichtversicherung des anderen Versiche- aufgrund unterschiedlicher Beginn- und Endezeiten ist dabei unschäd-
rers für die bessere Leistung eine Leistungsgrenze oder eine Selbstbe- lich (vgl. Ziffer 2.1 SVPS - AT).
teiligung vorsieht, gilt diese auch bei uns im Rahmen der Regulierung Erzielen wir mit dem Vorversicherer keine Einigung darüber, welche
nach Ziffer 5.1. Ist in unserer Privathaftpflichtversicherung für die Leis- Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen unse-
tung eine niedrigere Leistungsgrenze vereinbart, so gilt ausschließlich res Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leis-
diese niedrigere Leistungsgrenze. tung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung er-
Unsere Begrenzungen der Leistungen nach Ziffer 6.1 bleiben in jedem bracht worden wäre.
Fall unverändert; eine darüberhinausgehende Leistung ist nicht mög- Dies setzt voraus, dass Sie uns soweit wie möglich bei der Klärung des
lich. Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche ge-
16.2 Der Versicherungsschutz nach Ziffer 16.1 erstreckt sich nicht gen den Vorversicherer an uns abtreten.
auf Ansprüche: Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der abgetretenen Ansprü-
- die über die gesetzliche Haftpflicht hinaus gehen che herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in unsere Zustän-
- aufgrund Vorsatzes (vgl. Ziffer 7.7) digkeit fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur einge-
- wegen Eigenschäden (vgl. Ziffer 7.9) schränkt zur Leistung verpflichtet war, können wir von Ihnen die zu viel
- aufgrund gewerblicher, beruflicher oder nebenberuflicher Risiken erbrachten Leistungen zurückverlangen.
(Verweis)
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Sanktionsklausel
Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien
direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
schriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
23-222-0121
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Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Unser ganzheitlicher Beratungsansatz bei Anbahnung, Abschluss und Durchführung eines Vertragsverhält-
nisses ist auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet. Die Beratung dient dazu, Ihren persönlichen Ver-
sicherungsbedarf sowie Ihren Bedarf an Finanzdienstleistungsprodukten zu ermitteln, mögliche Versiche-
rungslücken aufzuzeigen, Produktempfehlungen zu unterbreiten und konkrete Vertragsabschlüsse vorzube-
reiten. Mit Ihrer Einwilligung ermöglichen Sie uns, Ihre personenbezogenen Daten für eine bestmögliche
Beratung und individuelle Betreuung zu verarbeiten.
Personenbezogene Daten
Die Datenverarbeitung durch uns umfasst insbesondere folgende personenbezogenen Daten:
xPersonendaten, z. B. Name, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Anzahl der Kinder
xKontaktdaten, z. B. Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern
xDaten zur Bonität, finanziellen Situation und Risikobereitschaft
xDaten zu Verträgen bei den Unternehmen der SV SparkassenVersicherung1 und Unternehmen der
Sparkassen-Finanzgruppe2, einschließlich der Daten zu Verträgen aus der Lebens-, Kranken- und
Unfallversicherung sowie Daten aus von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie z. B. Ver-
tragsart, Versicherungsobjekt / versicherte Person, Vorversicherungen, Bankdaten, Leistungsfälle
x Daten aus Beratungs- und Servicegesprächen, Kundenzufriedenheitsbefragungen und Vertriebs-
aktivitäten
x Besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der DSGVO, z. B. Gesund-
heitsdaten, biometrische Daten (im Rahmen der elektronischen Unterschrift)
Die Datenverarbeitung beinhaltet auch die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten in Datensammlun-
gen, in welchen Ihre personenbezogenen Daten zur Datenanalyse verknüpft und gemeinsam ausgewertet
werden und die von den Unternehmen der SV SparkassenVersicherung gemeinsam geführt werden. Ferner
umfasst die Datenverarbeitung einen wechselseitigen Datenaustausch mit den Vermittlern3.
Zwecke der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:
a) Beratung einschließlich der Vereinbarung von Beratungsterminen
b) Durchführung von Werbemaßnahmen zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten ein-
schließlich Kundenzufriedenheitsbefragungen
c) Produktentwicklung und Qualitätssicherung
d) Meine biometrische elektronische Unterschrift zum Zwecke der Legitimation
Einwilligung
Ich willige ein, dass die Unternehmen der SV SparkassenVersicherung, deren Vermittler und die Unterneh-
men der Sparkassen-Finanzgruppe die oben genannten personenbezogenen Daten zu den vorgenannten
Zwecken verarbeiten dürfen. Meine Einwilligung gilt auch für besondere Kategorien personenbezogener
Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten (im Rahmen der elek-
tronischen Unterschrift)).
Meine Einwilligung erstreckt sich zudem auf alle etwaigen bereits bestehenden Versicherungsverträge
mit Unternehmen der SV SparkassenVersicherung.
Die Einwilligungserklärung kann jederzeit ohne Auswirkung auf etwaig bestehende Vertragsverhältnisse
gegenüber der SV SparkassenVersicherung in Textform (SV SparkassenVersicherung, Löwentorstraße 65,
70376 Stuttgart, E-Mail: service@sparkassenversicherung.de) für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf kann dazu führen, dass Sie bestimmte Beratungs-, Service- oder Informationsleistungen
nicht erhalten.
1 Unternehmen der SV SparkassenVersicherung sind die SV SparkassenVersicherung Holding AG, SV SparkassenVersicherung Gebäu-
deversicherung AG und SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG.
2
Hierzu gehören insbesondere die in dem Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Sparkassen, Landes-
banken und Landesbausparkassen (LBS). Weitere Informationen zu den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe erhalten Sie un-
ter https://www.dsgv.de/de/sparkassen-finanzgruppe/organisation/index.html.
3 Vermittler der SV SparkassenVersicherung sind sowohl ihre angestellten als auch ihre selbstständigen Versicherungsvermittler. Hier-
zu gehören auch die in dem Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Kreditinstitute der Sparkassen-
Finanzgruppe in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz einschließlich der Landesbanken und Landesbauspar-
kassen sowie deren Vermittler, soweit diese Institute und Personen mit der Versicherungsvermittlung betraut sind.
SV SparkassenVersicherung, 70365 Stuttgart x Hausanschrift: Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart
Telefon 0711 898-100 · Telefax 0711 898-109 · E-Mail: service@sparkassenversicherung.de · www.sparkassenversicherung.de
21-095-0123
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Datenschutzhinweise Versicherungskunde
Fassung 01.01.2023 / 21-092-0123
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von
Ihrer personenbezogenen Daten durch die uns oder von Dritten zu wahren. Rechtsgrundlage hierfür ist Arti-
SV SparkassenVersicherung Holding AG, kel 6 Absatz 1f) DSGVO. Dies kann insbesondere erforderlich sein:
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG und
SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
- im Folgenden SV SparkassenVersicherung - - zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und
und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. für Produkte der Unternehmen der Sparkassen-Finanz-
gruppe1 und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Meinungsumfragen,
- zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere
SV SparkassenVersicherung nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die
Löwentorstraße 65 auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können.
70376 Stuttgart
Telefon: 0711 898-100 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Fax: 0711 898-109 Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtli-
E-Mail-Adresse: service@sparkassenversicherung.de cher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungs-
pflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen
der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauf- Regelungen i. V. m. Artikel 6 Absatz 1c) DSGVO.
tragter – oder per E-Mail unter:
E-Mail-Adresse: datenschutz@sparkassenversicherung.de Soweit im Rahmen der oben genannten Verarbeitungszwecke die
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung erforderlich ist, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Ab-
satz 2a) DSGVO ein. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung von Gesundheitsdaten z. B. bei Abschluss eines Lebensversiche-
der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdaten- rungsvertrages. Außerdem nutzen wir zur zweifelsfreien elektroni-
schutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Be- schen Kommunikation biometrische Merkmale, insbesondere Ihre
stimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller biometrische Unterschrift und entsprechende Technologien hierzu
weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser um die biometrischen Merkmale Ihrer Unterschrift, etwa Schreib-
Unternehmen auf die "Verhaltensregeln für den Umgang mit per- geschwindigkeit, Schreibrichtung, Schreibpausen, Schwingungen,
sonenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirt- Andruck sowie Schreibwinkel zu verarbeiten. Wenn Sie Dokumente
schaft" verpflichtet (sogenannte "Code of Conduct"), die die oben mit einer biometrischen elektronischen Unterschrift unterschrei-
genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren und ben, verarbeiten wir Ihre biometrische elektronische Unterschrift
welche Sie auf unserer Homepage www.sparkassenversicherung.de zum Zwecke der Legitimation. Erstellen wir Statistiken mit diesen
- Rubrik "Datenschutz" - abrufen können. Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 9 Ab-
satz 2j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.
Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir, um Sie ganzheit-
lich zu beraten und für Sie passende Versicherungsangebote er- Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht
stellen zu können. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungs- genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen
schutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns
zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Ver-
tragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Rückversicherer
Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versi-
ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. cherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforder-
Auch im Leistungsfall sind ihre Angaben erforderlich, um das Be- lich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversi-
stehen von Versicherungsschutz und das Vorliegen des Versiche- cherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das
rungsfalls feststellen zu können. Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist
es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertra- seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprü-
ges sind ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten fung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.
nicht möglich. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies
für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erfor-
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur derlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die erforderlichen Umfang. Weitergehende Informationen können Sie
Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher unter der oben genannten Adresse des Verantwortlichen anfor-
Vorgaben. Die Daten aller mit der SV SparkassenVersicherung dern.
bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesam-
ten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich
einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen
oder für umfassende Auskunftserteilungen.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener
Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6
Absatz 1b) DSGVO. Für die Zwecke der Durchführung von Werbe-
maßnahmen zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungsproduk-
ten einschließlich Kundenzufriedenheitsbefragungen sowie der
Produktentwicklung und Qualitätssicherung holen wir zudem 1
Hierzu gehören insbesondere die in dem Geschäftsgebiet der
situationsbedingt Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1a) SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Sparkassen,
DSGVO ein. Landesbanken und Landesbausparkassen (LBS). Weitere Informa-
tionen zu den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe erhal-
ten Sie unter https://www.dsgv.de/de/sparkassen-finanzgruppe/
organisation/index.html.
[Seite 45]
Datenschutzhinweise Versicherungskunde
Fassung 01.01.2023 / 21-092-0123
Seite 2 von 3
Vermittler2 unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach
Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler Akquise- und bis zu zehn Jahren.
Beratungsdaten sowie die zum Abschluss und zur Durchführung
des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Betroffenenrechte
Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie be-
treuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die
zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus
Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanz-
können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung
dienstleistungsangelegenheiten benötigen.
oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe3
Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in
Spezialisierte Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen
bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format
zustehen.
verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versiche-
rungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unter-
nehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur Widerrufsrecht
zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Soweit der Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, ist
Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- diese freiwillig und Sie können sie jederzeit mit Wirkung für die
und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch Zukunft unter den oben genannten Kontaktdaten des Verantwort-
ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. Welche Unter- lichen widerrufen.
nehmen an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen,
können Sie unserer Dienstleisterliste im Anhang sowie in der Widerspruchsrecht
jeweils aktuellen Version auf unserer Homepage
www.sparkassenversicherung.de - Rubrik "Datenschutz" - Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezoge-
entnehmen. nen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.
Externe Dienstleister Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen,
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzli- können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus
chen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Da-
tenverarbeitung sprechen.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbezie- Beschwerderecht
hungen bestehen, können Sie unserer Dienstleisterliste im An-
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben
hang sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Homepage
genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzauf-
www.sparkassenversicherung.de - Rubrik "Datenschutz" - ent-
sichtsbehörde zu wenden.
nehmen.
Bei Fragen zu diesen Datenschutzhinweisen können Sie sich gerne
Weitere Empfänger
unter den oben genannten Kontaktdaten an den Verantwortlichen
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an
wenden.
weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfül-
lung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungs-
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
träger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden, Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zoll, Zulagenstelle für Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informations-
Altersvermögen). Ferner übermitteln wir Ihre personenbezogenen system (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risiko-
Daten an Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Des beurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung, bei der
Weiteren können wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungs-
von versicherungsspezifischen Statistiken oder zur Datenanalyse missbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezoge-
an Verbände (z. B. Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- ner Daten mit dem HIS erforderlich.
wirtschaft e. V., Verband öffentlicher Versicherer) weitergeben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Infor-
Dauer der Datenspeicherung mationen über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf
Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO", welches Sie insbesonde-
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die
re auf unserer Homepage www.sparkassenversicherung.de - Rubrik
oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann
"Datenschutz" - finden.
es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbe-
wahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend
Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer
gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei
oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbe- Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B.
zogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Ent- zur Mitnahme eines Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haft-
sprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich pflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versiche-
rungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im
dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezoge-
nen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versi-
2
Vermittler der SV SparkassenVersicherung sind sowohl ihre ange-
stellten als auch ihre selbstständigen Versicherungsvermittler. cherer erfolgen.
Hierzu gehören auch die in dem Geschäftsgebiet der SV Spar-
kassenVersicherung regional zuständigen Kreditinstitute der Wirtschaftsauskünfte
Sparkassen-Finanzgruppe in Baden-Württemberg, Hessen, Thürin-
gen und Rheinland-Pfalz einschließlich der Landesbanken und Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig
Landesbausparkassen sowie deren Vermittler, soweit diese Institu- ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Beurteilung
te und Personen mit der Versicherungsvermittlung betraut sind. Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens (Bonitätsprüfung) oder bei
3
Zur Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung gehö- Leistungsfällen zu Ihrer wirtschaftlichen Situation ab.
ren die SV SparkassenVersicherung Holding AG,
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG und
SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG.
[Seite 46]
Datenschutzhinweise Versicherungskunde
Fassung 01.01.2023 / 21-092-0123
Seite 3 von 3
Datenübermittlung in ein Drittland
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb
des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die
Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission
ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere
angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unterneh-
mensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertrags-
klauseln) vorhanden sind.
Automatisierte Einzelfallentscheidungen
Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antrag-
stellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das
Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche
Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden
Versicherungsprämie.
Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Ver-
trag gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen
Informationen entscheiden wir vollautomatisiert über unsere
Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen
auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung
der Informationen.
Bei Fragen zu diesen Datenschutzhinweisen können Sie sich gerne
unter den oben genannten Kontaktdaten an den Verantwortlichen
wenden.
[Seite 47]
I
Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH
auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO Fassung 01.01.2022
Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Ab- Dauer der Datenspeicherung
schluss eines Versicherungsvertrags oder im Rahmen der Scha- Die informa HIS GmbH speichert Informationen über Personen ge-
denbearbeitung Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidenti- mäß Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit.
fikationsdaten oder Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren
Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere gelöscht.
Anschriften) an die informa HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage)
können. Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt:
zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im "Hin- x direkt personenbezogene Daten (Name, Adresse und Ge-
weis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft" (HIS) burtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden
Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger Spei-
Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können. cherung gelöscht. Sofern in dem genannten Zeitraum eine
Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung erneute Einmeldung zu einer Person erfolgt, führt dies zur
eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen (HIS- Verlängerung der Speicherung der personenbezogenen Da-
Einmeldung), über die Sie gegebenenfalls von dem einmeldenden ten um weitere vier Jahre. Die maximale Speicherdauer be-
Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. trägt in diesen Fällen 10 Jahre.
Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, x Daten aus der Versicherungssparte Leben werden bei nicht
werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versi- zustande gekommenen Verträgen am Ende des dritten Jah-
cherungsunternehmen, übermittelt. res nach der erstmaligen Speicherung gelöscht.
Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internet- Betroffenenrechte
seiten: www.informa-his.de Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichti-
gung, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung.
Zwecke der Datenverarbeitung der informa HIS GmbH Diese Rechte nach Artikel 15 bis 18 DSGVO können gegenüber
Die informa HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich Verant- der informa HIS GmbH unter der unten genannten Adresse gel-
wortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der Versiche- tend gemacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
rungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbeziehbare Daten, sich an die für die informa HIS GmbH zuständige Aufsichtsbehör-
um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von Versiche- de - Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Gustav-Stresemann-
rungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich bei Ring 1, 65189 Wiesbaden - zu wenden. Hinsichtlich der Meldung
diesen Daten um Angaben zu erhöhten Risiken oder um Auffällig- von Daten an das HIS ist die für das Versicherungsunternehmen
keiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig.
eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungs-
unternehmen) hindeuten können.
Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus
Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Person ergeben, unter der unten genannten Adresse widerspro-
Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf
chen werden.
Grundlage des Artikel 6 Absatz 1f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit
die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des
Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die informa HIS GmbH zu
die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffe- Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespei-
nen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, chert hat und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt
überwiegen. Ihnen die informa HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort un-
entgeltlich eine sogenannte Selbstauskunft anfordern. Wir bitten
Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Sie, zu berücksichtigen, dass die informa HIS GmbH aus daten-
Abschluss eines Versicherungsvertrags oder über die Regulierung schutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte ertei-
von Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich len darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Tele-
die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung fon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch Dritte zu ver-
zur Verfügung. meiden, benötigt die informa HIS GmbH folgende Angaben von
Ihnen:
Herkunft der Daten der informa HIS GmbH x Name (gegebenenfalls Geburtsname), Vorname(n),
Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunter- Geburtsdatum
nehmen, die diese in das HIS einmelden. x Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und
Ort) sowie gegebenenfalls Voranschriften der letzten fünf
Kategorien der personenbezogenen Daten Jahre
Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines x Gegebenenfalls FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahr-
Versicherungsunternehmens werden von der informa HIS GmbH zeug ist die Beifügung einer Kopie der Zulassungsbeschei-
- abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte - die Daten der nigung I. oder II. zum Nachweis der Haltereigenschaft er-
Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personenbezo- forderlich.
genen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere x Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten
Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Versicherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments er-
Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende forderlich, das das Eigentum belegt (z. B. Kopie des Grund-
oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei buchauszugs oder Kaufvertrags).
einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über
die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, Wenn Sie - auf freiwilliger Basis - eine Kopie Ihres Ausweises
speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkei- (Vorder- und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der informa
ten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche HIS GmbH die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden
Informationen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungs- damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft
sparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Er- auch via Internet unter: www.informa-his.de/selbstauskunft/
schwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versiche- bei der informa HIS GmbH beantragen.
rungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind gegebenen-
falls z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauf-
bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezo- tragten
gene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäu- informa HIS GmbH
deschäden. Kreuzberger Ring 68
65205 Wiesbaden
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Telefon: 0611/880870-0
Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der informa HIS GmbH
Sitz oder Niederlassung in Deutschland sowie im Einzelfall im ist zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Daten-
Rahmen von Ermittlungsverfahren staatliche Ermittlungsbehör- schutz, oder per E-Mail unter folgender Adresse erreichbar:
den. datenschutz@informa-his.de.
21-097-0122
I
[Seite 48]
I
Dienstleisterliste
(Stand: 01.05.2023)
1. Konzerngesellschaften mit zentralisierter Bearbeitung von Daten innerhalb der
Unternehmensgruppe
SV SparkassenVersicherung Holding AG (SVH)
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG (SVG)
SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG (SVL)
2. Dienstleister, die Datenverarbeitung im Auftrag oder in Funktionsübertragung1) erbringen
Eine Einzelnennung des Dienstleisters erfolgt, wenn die Datenverarbeitung Hauptgegenstand des Auftrags ist.
Sofern nicht bzw. bei nur gelegentlicher Unterstützung, sind die Dienstleister in Kategorien zusammengefasst.
Auftraggebende Dienstleister Übertragene Aufgaben
Gesellschaft
Alle Konzern- SV SparkassenVersicherung Holding AG2) Zentralisierte Bearbeitung von Daten innerhalb der
gesellschaften Unternehmensgruppe, Erledigung von Verwaltungs-
aufgaben, Telefon- und Servicedienstleistungen,
Marketing, Vertrieb, Rechnungswesen, Revision,
Rechtsabteilung, Allgemeine Verwaltung, Betriebs-
organisation, Postservice, Rückversicherung
SV Informatik GmbH2) IT Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Wartung
Majorel Wilhelmshaven GmbH Service-Dienstleister, Zulagenantragsverarbeitung
AVmG, Rentenbezugsmitteilungen
Deutsche Assistance Service GmbH1), 2) Unterstützung bei Assistanceleistungen, Call Center
Finanz Informatik Technologie Service IT Dienstleistungen, Telefoniebetreiber, Rechen-
GmbH & Co. KG2) zentrum, Wartung, Hardware
Gesamtverband der Deutschen Versiche- Services im Rahmen des Branchennetzes, z. B. Verfah-
rungswirtschaft e. V. GDV ren zur elektronischen Versicherungsbestätigung in
der Kfz-Versicherung
OEV Online Dienste GmbH IT-Dienstleister
Ricoh Deutschland GmbH2) Druckdienstleister
Formware GmbH2) Versandsteuerung
Signotec GmbH Digitale Plattform für Vertrieb und Beratung
Auftraggebende Dienstleister-Kategorien Übertragene Aufgaben
Gesellschaft
Alle Konzern- Assisteure1), 2) Erbringung von Assistanceleistungen im Rahmen
gesellschaften des Versicherungsschutzes, Schadens-/Leistungs-
management
Beratungs-Dienstleister Sach-/Fach-/Personal-/Rechtsberatung
Druckdienstleister2) Druckvorstufe, Druck und Versand
Entsorgungsdienstleister2) Dokumentenvernichtung
Informationsdienstleister Adressaktualisierung, Wirtschaftsauskünfte, Recher-
(Wirtschaftsauskunfteien, chen, Bonitätsprüfung, Prüfungen aufgrund des Geld-
Adressermittler) wäschegesetzes, Risikoprüfung
Inkassounternehmen Forderungseinzug
IT-Dienstleister Wartungs- und Servicearbeiten, Lizenzen, Software,
IT-Plattform
22-009-0523 - Seite 1 von 2
I
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I
Auftraggebende Dienstleister-Kategorien Übertragene Aufgaben
Gesellschaft
Alle Konzern- Kreditinstitute, Zahlungsabwicklung, Onlinezahlungsverkehr über
gesellschaften banknahe IT-Dienstleister PAYONE GmbH, paydirekt GmbH
Kundenservice-Center2) Interne und externe Call-Center, Antrags-, Vertrags-
und Leistungsbearbeitung
Kurier- und Postdienste Versand von Schriftstücken und Paketen
Marketing-Dienstleister Direktmarketing, Mailing, Werbung (online und Anzei-
gen), Messen, Veranstaltungen, Bereitstellung von
Web-Anwendungen, APP-Anbieter, personalisierte
Werbefilme, Foto- und Videoaufnahmen
Markt- und Meinungsforschungs- Durchführung von repräsentativen Befragungen
institute sowie Kunden-, Geschädigten- bzw. Außendienstbe-
fragungen
Personaldienstleister Unterstützung bei Kapazitätsengpässen
Prüfdienstleister Prüfung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen
Rechtsanwaltskanzleien1), 2), Rechtsberatung, Prozessführung, Forderungseinzug
Gerichtsvollzieher, Gerichte
Rückversicherer1), 2) Rückversicherung, Risikobeurteilung,
Leistungsprüfung
Gesundheits-/Service-Dienstleister2) Reha-Dienstleister, Dienstleister zur Attest- und
Arztberichtbeschaffung
Wirtschaftsprüfer1) Jahresabschluss, Beratung
SVG Gutachter, Sachverständige, Detekteien, Sachverhaltsermittlung und -bewertung, berufskund-
Ingenieurbüros liche Analyse, Außenregulierung, Mediation
Handwerksbetriebe, Mietwagenunter- Reparatur, Sanierung
nehmen, Werkstätten
Informa HIS GmbH Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen
Versicherungswirtschaft
Regulierungsbüros1) Schadenregulierung im Ausland
Deutsche Kautionskasse (DKK) Abwicklung Mietkaution
ACTINEO GmbH2) Dienstleister zur Attest- und Arztberichtbeschaffung
SVL Ärzte2), Gutachter2), Therapeuten2), Kran- Medizinische Untersuchungen, Begutachtungen
kenhäuser2), Detektive2), Dolmetscher2), (medizinisch und technisch), Unterstützungsdienst-
Übersetzer2) leistungen, Risiko- bzw. Schadenprüfung
Gesetzliche Krankenkassen2) Sozialversicherungsabgaben
Gesundheits-/Servicedienstleister2) Teleinterviewing, Vertragsabwicklung Bausparrisiko-
versicherung, Risikoträger Restkreditversicherung,
Berufskundliche Beratungs- und Reintegrations- bzw.
Rehabilitationsdienstleister, Reha-Berater
S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz per Video
oder Ausweiserkennung
SV bAV Consulting GmbH2) Beratung für betriebliche Altersvorsorge
Xempus AG Unterstützungsleistungen für alle Beteiligte im
Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
1)
Eine Funktionsübertragung liegt vor, wenn im Rahmen der Zweckbestimmung des Versicherungsverhältnisses personenbezogene Daten an einen Dienstleister zur
eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung übermittelt werden. Die Übermittlung unterbleibt nach Widerspruch der betroffenen Personen und Prüfung, wenn das schutz-
würdige Interesse der betroffenen Personen wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt.
2)
Diese Dienstleister können - sofern für die Abwicklung des Versicherungsverhältnisses erforderlich – gegebenenfalls auch Gesundheitsdaten verarbeiten.
22-009-0523 - Seite 2 von 2
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Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie bzw. die versicherte Person die Versiche-
rungsvorschlags-/Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur
geringe Bedeutung beimessen.
Sonderregelung bei personenbezogenen Gefahrumständen in der Unfallversicherung: Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungs-
vermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG in der
Löwentorstraße 65 in 70376 Stuttgart schriftlich nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie oder die versicherte Person unrichtige oder unvollständige Anga-
ben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie den folgenden Informationen entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Zugang Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in
Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass
weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir
dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Ver-
tragszeit entspricht.
2. Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos ver-
letzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
3. Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Ha-
ben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die An-
zeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht ange-
zeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung
fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
4. Ausübung unserer Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä-
rung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstri-
chen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeig-
ten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeige-
pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts,
der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellver-
treters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
73-079-0516