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Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2024), Verbraucherinformation Gruppen-Unfallversicherungen
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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Unfallversicherung (AUB 2024)
Fassung 01/2024
Inhaltsverzeichnis
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Der Versicherungsumfang
Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft 1 Was ist versichert?
Ihre Unfallversicherung. Egal, wo und wann sich der Unfall ereignet.
1.1 Grundsatz
Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen
Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und - wenn mit Ihnen 1.2 Geltungsbereich
vereinbart - weitere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und
dem Versicherungsschein legen diese den Inhalt Ihrer 1.3 Unfallbegriff
Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.
1.4 Erweiterter Unfallbegriff
Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und
bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können Sie auch später, 1.5 Einschränkungen unserer Leistungspflicht
besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.
Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst 2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche
schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Fristen und Voraussetzungen gelten für die einzelnen
Leistungsarten?
Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus.
Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie 2.1 Invaliditätsleistung
Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte
Fachbegriffe. 2.2 Übergangsleistung
Ihre Unfallversicherung 2.3 Tagegeld
Wer ist wer? 2.4 Krankenhaustagegeld
• Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser 2.5 Genesungsgeld
Vertragspartner.
• Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit 2.6 Todesfallleistung
uns vereinbart haben. Das können Sie selbst und andere Personen
sein. 2.7 Unfallrente
3 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder
Gebrechen zusammentreffen?
3.1 Krankheiten und Gebrechen
3.2 Mitwirkung
4 Welche Personen sind nicht versicherbar?
4.1 Ausgeschlossene Unfälle
4.2 Nicht versicherte Berufsgruppen
5 Was ist nicht versichert?
5.1 Ausgeschlossene Unfälle
5.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden
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6 Was müssen Sie bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Weitere Bestimmungen
Beschäftigung beachten?
12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
6.1 Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Personen zueinander?
6.2 Mitteilung der Berufsänderung 12.1 Fremdversicherung
6.3 Auswirkung der Berufsänderung 12.2 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Der Leistungsfall 12.3 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
welche Folgen hat ihre Verletzung?
8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von
Obliegenheiten? 13.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht
13.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
9 Wann sind die Leistungen fällig?
13.3 Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
9.1 Erklärung über die Leistungspflicht
13.4 Anfechtung
9.2 Fälligkeit der Leistung
13.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
9.3 Vorschüsse
9.4 Neubemessung des Invaliditätsgrads 14 Gefahrerhöhung während der Vertragslaufzeit
Die Versicherungsdauer 15 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
15.1 Gesetzliche Verjährung
10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
15.2 Aussetzung der Verjährung
10.1 Beginn des Versicherungsschutzes
10.2 Dauer und Ende des Vertrags 16 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
nicht zufrieden sind?
10.3 Kündigung nach Versicherungsfall
16.1 Ihre Beschwerdemöglichkeiten
10.4 Versicherungsjahr
16.2 Zuständige Gerichte
10.5 Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen
Einsätzen
17 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei
Änderungen Ihrer Anschrift?
Der Versicherungsbeitrag
11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was 18 Welches Recht findet Anwendung?
geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
bezahlen?
19 Vollmachten des Versicherungsvertreters
11.1 Beitrag und Versicherungsteuer
11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag 20 Versicherte Personen im Ausland
11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
11.4 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
11.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
11.6 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung
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Der Versicherungsumfang
Abweichend von Ziffer 1.3 AUB gilt diese durch äußere Einwirkung auf
den Körper der versicherten Person verursachte
1 Was ist versichert? Gesundheitsschädigung in jedem Fall als unfreiwillig und ist
versichert.
1.1 Grundsatz
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der 1.4.5 Infektionen
versicherten Person.
1.4.5.1 Allgemeine Infektionen
1.2 Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags Als Unfall gilt auch die Infektion der versicherten Person
• weltweit und
• mit Tollwut oder Tetanus (Wundstarrkrampf).
• rund um die Uhr.
• mit Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfügige
Unfallverletzungen in den Körper gelangten.
1.3 Unfallbegriff
Geringfügig sind Unfallverletzungen, die ohne die Infektion und
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung bedürfen.
• ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
(Unfallereignis) • durch solche Heilmaßnahmen oder Eingriffe, für die
ausnahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziff. 5.2.3).
• unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
• die durch ein plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in
Auge, Mund, Ohr oder Nase in den Körper der versicherten Person
1.4 Erweiterter Unfallbegriff entstanden ist. Tröpfchen und Schmierinfektionen erfüllen den
Tatbestand des Eindringens nicht.
1.4.1 Erhöhte Kraftanstrengung
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine 1.4.5.2 Versicherung bestimmter Infektionskrankheiten
erhöhte Kraftanstrengung (Immun-Klausel)
Als Unfall gilt auch die Infektion mit einem Erreger der folgenden
• ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Infektionskrankheiten, auch trotz vorheriger Schutzimpfung:
• Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der
Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. • Brucellose,
• Cholera,
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen,
Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung • Diphterie,
nicht erfasst. • Dreitagefieber,
• Echinokokkose (Fuchsbandwurm),
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren • epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis),
Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens
im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei • Keuchhusten,
die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. • Lepra,
• Masern,
1.4.2. Gase und Dämpfe • Mumps,
Als Unfall gelten auch Gesundheitsschäden durch plötzlich • Pest,
ausströmende Gase, Dämpfe, Dünste und Staubwolken, wenn die • Pfeiffersches Drüsenfieber,
versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen • Pocken,
innerhalb eines Zeitraumes bis zu 7 Tagen ausgesetzt war. • Röteln,
Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen • Scharlach,
• Typhus/Paratyphus oder
1.4.3 Unfälle im Wasser • Windpocken/Gürtelrose.
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person im Wasser plötzlich Bei diesen abschließend aufgezählten Infektionskrankheiten ist es
unfreiwillig nicht notwendig, dass die Krankheitserreger
• erstickt, ertrinkt, erfriert oder • durch eine Durchtrennung der äußeren Hautschicht, oder
• einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet, ohne dass ein • durch ein Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund, Ohr
plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis oder Nase in den Körper der versicherten Person gelangt sind.
eingetreten ist (z.B. Caissonkrankheit oder
Trommelfellverletzungen). 1.4.5.3 Insektenstiche und Insekten-/Tierbisse
Die Kosten für die Dekompressionskammer gelten im Rahmen und Als Unfall gelten auch die folgenden Infektionskrankheiten, die durch
Umfang der Bergungskosten mitversichert. Insektenstiche/-bisse oder sonstige von Tieren verursachte
Hautverletzungen übertragen wurden:
1.4.4 Rettung von Menschenleben oder Sachen
• Borreliose,
Die versicherte Person erleidet bei rechtmäßiger Verteidigung oder
beim Bemühen zur Rettung von Menschen oder Sachen • Frühsommermeningitis/Zeckenenzephalitis (FSME),
(einschließlich Tieren) eine Gesundheitsschädigung. • Malaria,
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• Fleckfieber, 2.1 Invaliditätsleistung
• Gelbfieber,
2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung
• Schlafkrankheit,
• Tetanus (Wundstarrkrampf), 2.1.1.1 Invalidität
• Tollwut,
• Tularämie (Hasenpest) Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt
vor, wenn unfallbedingt
Versicherungsschutz besteht auch, wenn es sich um eine erstmalige
Infektion nach einer Schutzimpfung handelt. • die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
• dauerhaft
Ausgeschlossen bleiben jedoch berufsbedingte
Gesundheitsschädigungen durch Insektenstiche/-bisse oder beeinträchtigt ist.
sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen.
Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn
1.4.5.4 Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten
• sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und
Mitversichert sind auch durch Schutzimpfungen gegen • eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
Infektionskrankheiten hervorgerufene Gesundheitsschädigungen
(Impfschäden) gegen die in Ziff. 1.4.5.2 und 1.4.5.3 aufgeführten
2.1.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
Krankheiten.
Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion
Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall
hinausgehende Schädigung der Gesundheit.
• eingetreten und
1.4.5.5 Allergische Reaktionen • von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein.
Mitversichert sind auch die nicht infektionsbedingten Folgen von Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch
Insektenstichen und anderen Haut- oder Schleimhautverletzungen auf Invaliditätsleistung.
einschließlich allergischer Reaktionen.
2.1.1.3 Geltendmachung der Invalidität
1.4.5.6 Blutvergiftung/Wundinfektion
Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall
Als Folge eines Unfallereignisses nach Ziff. 1.3 sind zudem bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit,
mitversichert: dass Sie von einer Invalidität ausgehen.
• Blutvergiftungen und Wundinfektionen Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung
ausgeschlossen.
• Infektionen durch geringfügige Haut- oder
Schleimhaut-Verletzungen, sofern uns das ursächliche Ereignis Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn
innerhalb von vier Wochen angezeigt wurde, Sie die Frist versäumt haben. Dann müssen Sie die Geltendmachung
• Infektionen durch sonstige (nicht geringfügige) Unfallverletzungen. unverzüglich nachholen.
1.4.5.7 Für die Ziffern 1.4.5.1 – 1.4.5.5 gilt: 2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr
Beginn des Versicherungsschutzes Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres
nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
Der Versicherungsschutz beginnt – abweichend von Ziff. 10 – nach
Ablauf einer Wartezeit von einem Monat. Die Wartezeit beginnt mit In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 2.6), sofern
Ausstellung des Versicherungsscheins bzw. des Nachtrags. diese vereinbart ist.
Erstmalige Infektionen bzw. Gesundheitsschädigungen, die sich vor
Ablauf der Wartezeit manifestieren, sind nicht versichert. 2.1.2 Art und Höhe der Leistung
1.5 Einschränkungen unserer Leistungspflicht 2.1.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.
keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von
Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen • die vereinbarte Versicherungssumme und
(Ziffer 5).
• der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die Eine vereinbarte Progressionsstaffel und weitere
einzelnen Leistungsarten? Leistungsverbesserungen können zur Erhöhung der Leistung führen.
Im Folgenden beschreiben wir die verschiedenen Arten von 2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die
Leistungen und deren Voraussetzungen, die wir in der Bemessung
Unfallversicherung anbieten.
Der Invaliditätsgrad richtet sich
Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen,
die Sie mit uns vereinbart haben und die in Ihrem • nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffenen
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannt sind. Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind,
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• ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche 2.1.2.2.4 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile
oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2). oder Sinnesorgane
Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnesorgane
spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. beeinträchtigt sein. Dann werden die nach den vorstehenden
Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet.
Invalidität (Ziffer 9.4).
Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.
2.1.2.2.1 Gliedertaxe
2.1.2.3 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person
Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden
Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität,
genannten Invaliditätsgrade. zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen:
Arm 70 %
• Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten
Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), oder
Arm bis oberhalb des Ellenbogens 65 % • gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem
Unfall verstorben und
Arm bis unterhalb des Ellenbogens 60 % • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach
Ziffer 2.1.1 sind erfüllt.
Hand 55 %
Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen
Daumen 20 % Befunde zu rechnen gewesen wäre.
Zeigefinger 10 % 2.2 Übergangsleistung
anderer Finger 5% 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % 2.2.1.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
• ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
Bein bis unterhalb des Knies 50 %
• zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet,
Fuß 40 %
ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
große Zehe 5%
2.2.1.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten
nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest
andere Zehe 2%
geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie
von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Auge 50 %
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn
Gehör auf einem Ohr 30 %
Sie die Frist versäumt haben.
Geruchssinn 10 % 2.2.2 Art und Höhe der Leistung
Geschmackssinn 5% Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme.
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der
entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. 2.3 Tagegeld
2.1.2.2.2 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung
Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Die versicherte Person ist unfallbedingt
Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale körperliche
oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und • in ärztlicher Behandlung.
Geschlechts.
2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung
Diese Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen
Gesichtspunkten. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität
• die vereinbarte Versicherungssumme und
Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder • der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren.
Sie wird nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessen. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich
Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. • nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem
Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.
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• nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu 2.6.2 Art und Höhe der Leistung
leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Versicherungssumme.
Wir zahlen das Tagegeld nach Ablauf der im Versicherungsschein 2.6.3 Zusätzliche Bestattungskosten
oder dessen Nachträgen festgelegten Karenzzeit für die Dauer der
ärztlichen Behandlung, frühestens für den ersten Tag nach Ablauf der Wird die Todesfallleistung fällig, erbringen wir folgende zusätzliche
Karenzzeit, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls. Leistung:
2.4 Krankenhaustagegeld Unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängende Kosten (z. B.
Kauf einer Grabstätte, Kosten für Sarg oder Urne, Blumen, Kränze,
2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung Todesanzeigen) übernehmen wir bis zu 10% der vereinbarten
Todesfallsummen, maximal 5.000 EUR, soweit uns diese Kosten
Die versicherte Person durch Rechnung nachgewiesenen werden.
Kosten für die Trauerkleidung und die Bewirtung der Trauergäste
• ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer werden nicht erstattet.
Heilbehandlung.
2.7 Unfallrente (U192)
Es besteht kein Versicherungsschutz für stationäre Aufenthalte,
2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung
bei denen nicht die akute Heilbehandlung im Vordergrund steht,
sondern die medizinische Rehabilitation.
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50%. Für die
Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die
oder
Ziffern 2.1.1 und 2.1.2.2.
• unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten Operation unter Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität gilt
Vollnarkose bzw. einer unfallbedingten Erstversorgung von Ziffer 2.1.2.3.
Knochenbrüchen (ohne Narkose).
2.7.2 Art und Höhe der Leistung
Eine ambulante Operation ist ein chirurgischer Eingriff zur
Vermeidung einer vollstationären Heilbehandlung. Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme.
Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als
medizinisch notwendige Heilbehandlung. 2.7.3 Beginn und Dauer der Leistung
2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung Wir zahlen die Unfallrente
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld • rückwirkend ab dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall
ereignet hat und danach
• für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens
• monatlich im Voraus.
für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
• als einfachen Tagessatz für ambulanten Operationen bzw. Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem
Erstversorgung des Knochenbruches.
2.5 Genesungsgeld
• die versicherte Person stirbt oder
• wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene
2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung erneute ärztliche Bemessung ergeben hat, dass der Grad der
Invalidität unter 50 % gesunken ist.
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung
entlassen und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den
2.4. Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns
die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die
2.5.2 Höhe und Dauer der Leistung Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit bis zum Erhalt der
Lebensbescheinigung
Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung muss
gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 150 uns der Tod unverzüglich mitgeteilt werden.
Tage.
2.7.4 Berechnungsgrundlage und Neubemessung des
Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Invaliditätsgrades
Unfalls gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt.
Der nach Ziffer 2.7.1 maßgebliche Invaliditätsgrad bemisst sich nach
2.6 Todesfallleistung Ziffer 2.1.2.2.1 bis 2.1.2.2.4. Vereinbarte verbesserte Gliedertaxen,
progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen bleiben
2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung unberücksichtigt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad kann gemäß
Ziffer 9.4 auf Ihren oder unseren Wunsch jährlich, längstens bis zu
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres drei Jahren nach Eintritt des Unfalles, erneut ärztlich bemessen
nach dem Unfall. werden.
Beachten Sie dazu die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.5. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gilt für diese
Neubemessung eine Frist von längstens fünf Jahren, jedoch
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nicht über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus. 5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch
Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische
Bei der Bemessung des für die Unfall-Rente mindestens Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der
erforderlichen Invaliditätsgrades wird der im Vertrag vereinbarte versicherten Person ergreifen.
Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen, die bei der durch
das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigungen oder Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in
deren Folgen mitgewirkt haben, abgezogen. ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie
den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr
3 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder gewachsen ist.
Gebrechen zusammentreffen?
Ursachen für die Bewusstseinsstörung können sein:
3.1 Krankheiten und Gebrechen
• eine gesundheitliche Beeinträchtigung,
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind • die Einnahme von Medikamenten,
Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das
Unfallereignis verursacht wurden. • Alkoholkonsum,
• Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein
Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen. beeinträchtigen.
3.2 Mitwirkung Ausnahme:
Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall wurde durch ein
Folgendes: Unfallereignis nach Ziffer 1.3 verursacht, für das nach diesem Vertrag
Versicherungsschutz besteht.
3.2.1 Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder
Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich
5.1.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass
• bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
Prozentsatz des Invaliditätsgrads.
• bei der Todesfallleistung und soweit nicht etwas anderes bestimmt Klarstellung: Mitversichert sind Unfälle bei inneren Unruhen und
sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen, wenn die versicherte
ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst.
Person an den Gewalttätigkeiten nicht aktiv teilgenommen hat, oder,
wenn sie zwar aktiv beteiligt war, jedoch nicht auf den Seiten der
3.2.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen wir
Unruhestifter.
keine Minderung vor.
5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder
4 Welche Personen sind nicht versicherbar?
Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
4.1 Ausgeschlossene Unfälle
5.1.3.1 Ausnahme:
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind
Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überraschend von
dauernd pflegebedürftige Personen, die für die gewöhnlichen und
Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen.
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens
überwiegend fremder Hilfe bedürfen (mindestens Pflegegrad 3 gem.
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
§ 15 SGB XI).
Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des siebten Tages
4.1.1 Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte
nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des
Person im Sinne von Ziffer 4.1 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig
Staats, in dem sich die versicherte Person aufhält.
endet die Versicherung.
5.1.3.2 Diese Ausnahme gilt nicht
4.1.2 Der für die in Ziffer 4.1 genannten Personen seit
Vertragsabschluss bzw. Eintritt der Versicherungsunfähigkeit
entrichteter Beitrag ist zurückzuzahlen. • bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg
oder Bürgerkrieg herrscht,
4.2 Nicht versicherte Berufsgruppen: • für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg,
• für Unfälle durch atomare, biologische oder chemische Waffen,
Artisten, Berufstaucher, Berufs-, Vertrags-, Lizenz- und Kampfsportler
sowie deren Vereine, Mitarbeiter von Berufsfeuerwehren, In diesen Fällen gilt der Ausschluss.
Munitionssuch-, -entschärfungs- und –räumtrupps, in der
Offshore-Industrie tätige Personen, Polizisten, Rennfahrer (auch 5.1.4 Unfälle der versicherten Person
Motorrad- und Motorbootrennfahrer; auch dbzgl. Trainings),
Rennreiter, Schiffsbesatzungen, Soldaten, Sprengpersonal, Stuntmen • als Luftfahrzeugführer oder Luftsportgeräteführer, soweit nach
u. ä., Tierbändiger und unter Tage tätige Personen.
deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird. Darunter
fallen auch Flugschüler.
5 Was ist nicht versichert?
Ausnahme: Unfälle als Führer von unbemannten Flugmodellen.
5.1 Ausgeschlossene Unfälle Für diese gilt der Ausschluss nicht.
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: • als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs,
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• bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs Beschäftigung mit Chemikalien allmählich zustande kommenden
auszuüben sind. Schädigungen (Gewerbekrankheiten),
• Infektionskrankheiten, die die versicherte Person im
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person jedoch als Zusammenhang mit einer gesundheitlichen Notlage von
Fluggast. internationaler Tragweite (Pandemie) erleidet. Ein Zusammenhang
mit einer Pandemie besteht dann, wenn die zuständige
5.1.5 Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Gesundheitsorganisation (WHO) eine Infektionskrankheit gemäß
Rennen mit Motorfahrzeugen. Art. 12 der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)
festgestellt hat und diese Krankheit ab dem Tag der
Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse des WHO-Feststellung bei der versicherten Person ärztlich
Motorfahrzeugs. diagnostiziert wurde.
Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten, 5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe
bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre).
ankommt.
5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch
Freizeitfahrten mit Gokarts, die von einem Kartcenter auf In- oder wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
Outdoorbahnen zur Verfügung gestellt werden, gelten als versichert.
Das gilt jedoch nur, soweit die Fahrten 5.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche
• reinen Freizeitcharakter aufweisen, Ausnahme:
• nicht einer Kart-Serie angehören,
• nicht dem Kartsport zuzurechnen sind,
• Sie sind durch eine gewaltsame, von außen kommende Einwirkung
entstanden, und
• die Fahrtveranstaltungen nicht von Verbänden organisiert sind.
• für die Einwirkung besteht Versicherungsschutz nach diesem
Vertrag.
5.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie
verursacht sind.
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
5.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden
6. Was müssen Sie bei Änderungen der Berufstätigkeit oder
Beschäftigung beachten?
Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende
Gesundheitsschäden:
6.1 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder
Organen und Gehirnblutungen.
der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die
Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende
Ausnahme:
Berufsgruppenverzeichnis.
Durch eine Änderung der Berufstätigkeit können sich neue risiko-
• Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesundheitsschäden relevante Umstände ergeben, die individuell geprüft werden müssen
überwiegend (das heißt: zu mehr als 50%) verursacht, und und zu einer Anpassung des Vertragsinhalts führen können.
• für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach
diesem Vertrag. Hinweis: Insbesondere der Wechsel zwischen einer körperlich/
handwerklichen Tätigkeit und einer kaufmännisch/verwaltenden
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. Tätigkeit löst eine Überprüfung der Risikoverhältnisse aus.
5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen. 6.2 Mitteilung der Berufsänderung
5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der
am Körper der versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
gelten auch strahlendiagnostische und -therapeutische Handlungen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete
freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht
Ausnahme: darunter.
• Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch einen Unfall nach 6.3 Auswirkungen der Berufsänderung
Ziffer 1.3 oder 1.4 veranlasst, und
• für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach diesem Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei
gleichbleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere
Vertrag.
Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab
der Änderung.
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese,
5.2.4 Infektionen
sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf
eines Monats ab der Änderung. Auch die neu errechneten
Ausgeschlossen sind Infektionen, die nicht nach Ziff. 1.4.5 versichert
Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche
sind.
Unfälle.
Des Weiteren ausgeschlossen sind
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen
Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter,
• die durch den Beruf an sich bedingten, insbesondere auch die sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
durch gewöhnliche Einatmung bei der berufsmäßigen
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Der Leistungsfall Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige
Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte
Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie 9 Wann sind die Leistungen fällig?
oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall
beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen
erbringen. abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls
und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt,
müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt Dazu gilt Folgendes:
hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
9.1 Erklärung über die Leistungspflicht
7.2 Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte
Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären,
erteilt werden. ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen.
Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate.
7.3 Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer
Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die Die Fristen beginnen sobald uns folgende Unterlagen zugehen:
versicherte Person untersuchen lassen.
• Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der • Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis
durch die Untersuchung entsteht. über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die
Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist.
7.4 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir
möglicherweise Auskünfte von Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.
• Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall Die notwendigen ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
behandelt oder untersucht haben, Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir.
• anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die
erforderlichen Auskünfte zu erhalten. 9.2 Fälligkeit der Leistung
Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten muss Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur
Verfügung stellen. 9.3 Vorschüsse
7.5 Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, so ist uns Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen
dies innerhalb von 48 Stunden zu melden. Diese Frist beginnt erst, wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
wenn Sie, die Erben der versicherten Person oder bezugsberechtigte
Personen Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und von Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung
einem möglichen Zusammenhang mit dem Unfall haben. innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer
vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das
Recht zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen von uns 9.4 Neubemessung des Invaliditätsgrads
beauftragten Arzt – durchführen zu lassen.
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich
8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben.
Obliegenheiten?
Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten ärztlich bemessen zu lassen.
Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den
Versicherungsschutz. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach
dem Unfall zu.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir
berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies
entsprechenden Verhältnis zu kürzen. zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Ablauf der Frist mitteilen.
Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als
verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 1 % jährlich zu
verzinsen. Kommt es im Ergebnis zu einer niedrigeren
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, fordern wir den
nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den überzahlten Betrag zurück. Bei einem Betrag von unter 1.000 EUR
verzichten wir auf eine Rückforderung.
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Die Versicherungsdauer das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden
Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils
ganze Jahre.
10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
10.5 Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen
10.1 Beginn des Versicherungsschutzes Einsätzen
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft,
angegebenen Zeitpunkt. sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation
leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan,
oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen Russland oder USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder
nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes
zugegangen ist
10.2 Dauer und Ende des Vertrags
10.2.1 Vertragsdauer
Der Versicherungsbeitrag
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was
abgeschlossen.
geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
10.2.2 Form der Kündigung
11.1 Beitrag und Versicherungsteuer
Alle Kündigungen müssen von Ihnen in Textform erklärt werden (z. B.
11.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Brief, Fax, E-Mail) und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der
jeweiligen Frist zugehen.
Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge im Voraus bezahlen.
Entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich,
10.2.3 Stillschweigende Verlängerung
halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich
Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie
der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht
beträgt bei
gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die
Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem
Ablauf der Vertragszeit zugehen. • Monatsbeiträgen einen Monat
• Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr
10.2.4 Vertragsbeendigung • Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag
• Jahresbeiträgen ein Jahr.
zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
11.1.2 Versicherungsteuer
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer.
Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes
Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu
darauffolgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns
zahlen.
spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag
10.3 Kündigung nach Versicherungsfall
11.2.1 Fälligkeit der Zahlung
Sie oder wir können den Vertrag kündigen,
Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den
• wenn wir erstmals eine Leistung erbracht haben, ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen. Dies
oder gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts.
• wenn wir erstmal eine Invaliditätsleistung oder die Unfall-Rente
gezahlt haben, Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor
oder Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich
• wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. nach Vertragsschluss zu zahlen.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen
Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein. Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens
einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns
zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem 11.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des
Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen,
Sie sie erhalten haben, wirksam. beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Darauf
müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch
10.4 Versicherungsjahr einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam
gemacht haben.
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht
Ausnahme: verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum
vereinbarten Zeitpunkt.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird
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11.2.3 Rücktritt Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist
verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf
bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag haben wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
nicht bezahlt ist. Uns steht in diesem Falle eine angemessene
Geschäftsgebühr zu. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den
angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für
Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer
verspätete Zahlung nicht verschuldet haben. Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
11.2.4 Leistungsfreiheit des Versicherers 11.4 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart
so sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem
Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht
dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. Brief, Fax, widersprechen.
E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
auf diese Rechtsfolgen der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr
gemacht haben. Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer
Aufforderung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) unverzüglich zahlen.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Sie die Nichtzahlung zu
vertreten haben. Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht
eingezogen werden kann, sind wir berechtigt künftig eine andere
11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Folgebeitrag Zahlungsweise zu verlangen.
11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in
Textform aufgefordert haben.
Die Folgebeiträge werden entsprechend der vereinbarten
Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres oder Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für
Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung
gestellt werden.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
11.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
11.3.2 Verzug
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur Anspruch auf
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes
in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. entspricht.
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet Widerrufen Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, haben
haben. wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung
entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, wir in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die
der uns durch den Verzug entstanden ist (Ziffer 11.3.3). Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag
hingewiesen haben und Sie zugestimmt haben, dass der
11.3.3 Zahlungsfrist Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir
Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) eine zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu
Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei erstatten. Dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem
Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende 11.6 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung
Informationen enthält:
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch
• Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate
Einzelnen beziffert sein und in Verzug sind.
• die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4
Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
11.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
Weitere Bestimmungen
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag
nicht bezahlt haben, 12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
Personen zueinander?
• besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein
Versicherungsschutz. 12.1 Fremdversicherung
• können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne eine
Frist einzuhalten. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich
Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch, wenn die
Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen
zustoßen (Fremdversicherung).
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[Seite 12]
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an • noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen
versicherten Person zugestoßen ist. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir
trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
Obliegenheiten verantwortlich. Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
12.2 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger
und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt
unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung bestehen:
12.3 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit gefahrerheblichen Umstand, der
ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls,
13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
welche Folgen hat ihre Verletzung? Leistungspflicht ursächlich war.
13.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt unsere
Leistungspflicht.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform 13.2.2 Kündigung
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung
Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte,
erheblich sind. können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
in Schriftform kündigen.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen
Umständen, die wir Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag –
möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder
• nach Ihrer Vertragserklärung, eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
• aber noch vor Vertragsannahme angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
in Textform stellen. 13.2.3 Vertragsänderung
Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag –
diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder
Beantwortung der Fragen verpflichtet. eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten,
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin
Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den rückwirkend Vertragsbestandteil.
gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie
so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die
arglistig gehandelt. anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode
(Ziffer 11.1.1) Vertragsbestandteil.
Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihnen Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere
noch Ihrem Vertreter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mitteilung erhalten haben, in Textform fristlos kündigen, wenn
13.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung • wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als
10 % erhöhen oder
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand
Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall ausschließen.
• vom Vertrag zurücktreten, Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die
• den Vertrag kündigen, Vertragsänderung hinweisen.
• den Vertrag ändern oder
13.3 Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
• den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
13.2.1 Rücktritt Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte
Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom hingewiesen haben.
Vertrag zurücktreten.
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Uns steht der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die
Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
• weder eine vorsätzliche, Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
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machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 % oder schließen wir
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte die Absicherung der höheren Gefahr aus, dann können Sie den
Recht begründet, Kenntnis erlangen. Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit teilung
ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung haben wir Sie
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die 14.5 Sofern wir für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung
Monatsfrist noch nicht verstrichen ist. der versicherten Person nach unserem gültigen Tarif keinen
Versicherungsschutz bieten, erlischt der Versicherungsschutz nach
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Ablauf von einem Monat, nachdem diese neue, für uns nicht
Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist versicherbare Berufstätigkeit oder Beschäftigung aufgenommen
der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir wurde. Gleichzeitig endet die Versicherung für diese versicherte
die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Person.
Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die
Frist zehn Jahre. Den Beitrag, der ab dem genannten Zeitpunkt für die betroffene
versicherte Person entrichtet wurde, zahlen wir Ihnen zurück.
13.4 Anfechtung
14.6 Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung Versicherungsfall nach der Gefahrerhöhung eintritt und Sie Ihre
zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Verpflichtung gemäß Ziffer 14.2 Abs. 1 vorsätzlich verletzt haben. Bei
Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist. einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt unsere
Leistung nach der Schwere Ihres Verschuldens entsprechendem
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis Verhältnis zu kürzen. Sie tragen die Beweislast für das Nichtvorliegen
zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen einer groben Fahrlässigkeit.
Vertragszeit entspricht.
Bei einer Gefahrerhöhung gemäß Ziffer 14.2 Abs. 2 und 3 sind wir
13.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als
einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem uns die Anzeige
Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der hätte zugegangen sein müssen. Wir sind zu Leistung verpflichtet,
Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine wenn die Verletzung der Anzeigepflicht gemäß Ziffer 14.2 Abs. 2 und 3
erneute Risikoprüfung erforderlich ist nicht auf Vorsatz beruht. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit gilt Ziffer
14.6 Abs. 1 S. 2.
14 Gefahrerhöhung während der Vertragslaufzeit
Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn uns die
14.1 Begriff der Gefahrerhöhung Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt zu dem uns die Anzeige hätte
zugegangen sein müssen, bekannt war.
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgaben Ihrer
Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so 14.7 Kündigung
verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder einer
Vergrößerung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Verletzen Sie ihre Verpflichtungen nach Ziffer 14.2, dann können wir
Inanspruchnahme wahrscheinlicher wird. den Vertrag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre Verpflichtungen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen
Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Beruht
wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem wir vor die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter
Vertragsschluss gefragt haben. Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Eine Gefahrerhöhung nach Absatz 1 und 2 liegt nicht vor, wenn sich Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 14.2 Abs. 2
die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als oder 3 bekannt, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist
mitversichert gelten soll. von einem Monat kündigen.
14.2 Ihre Pflichten 14.8 Erlöschen unserer Rechte
Ohne unsere Einwilligung darf nach Zustandekommen des Vertrages Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer
keine Gefahrerhöhung mehr vorgenommen werden. 14.4 und 14.7 erlöschen, wenn wir diese nicht innerhalb eines Monats
ab Kenntnisnahme von der Gefahrerhöhung ausüben oder wenn der
Erkennen Sie nachträglich, dass ohne unsere Zustimmung eine Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden
Gefahrerhöhung vorgenommen wurde, so haben Sie uns dies haben.
unverzüglich zu melden.
14.9 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
Tritt nach Abgabe der Willenserklärung die Gefahrerhöhung
unabhängig von Ihrem Willen ein, so haben Sie uns die • soweit Sie uns nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht
Gefahrerhöhung nach Ihrer Kenntnisnahme unverzüglich anzuzeigen. ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den
Umfang der Leistungspflicht war
14.3 Die Ausübung von gefahrerhöhenden Tätigkeiten außerhalb oder
des Berufes oder die Änderung der Berufstätigkeit kann zu einer • wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für
grundsätzlichen Überprüfung des Versicherungsumfanges führen.
unsere Kündigung abgelaufen oder eine Kündigung nicht erfolgt
war
14.4 Bieten wir nach unserem gültigen Tarif Versicherungsschutz
oder
für diese neue Berufstätigkeit, dann können wir ab dem Zeitpunkt der
Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen • wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
entsprechenden Beitrag verlangen oder gar die Absicherung der Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen
höheren Gefahr ausschließen. entsprechend höheren Beitrag verlangen.
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15 Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag? anderes bestimmt ist.
15.1 Gesetzliche Verjährung 17.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche
Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes:
der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen,
Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift
gleich. geschickt haben.
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht
des Bürgerlichen Gesetzbuchs. mitteilen.
15.2 Aussetzung der Verjährung 18 Welches Recht findet Anwendung?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der
Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere 19 Vollmacht des Versicherungsvertreters
Entscheidung in Textform zugeht.
19.1 Ihre Erklärungen
16 An wen könne Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
nicht zufrieden sind? Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Ihre abgegebenen
Erklärungen entgegenzunehmen, betreffend
16.1 Ihre Beschwerdemöglichkeiten
• den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende
Gerichte zuständig: • ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen
Beendigung
• das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer
Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist. • Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages
• das Gericht Ihres Sitzes, des Sitzes Ihrer Niederlassung, Ihres und während des Versicherungsverhältnisses.
Wohnortes, oder wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort
Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes. 19.2 Unsere Erklärungen
Verlegen Sie nach Vertragsschluss ihren Sitz, den Sitz ‚Ihrer Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von uns
Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an Sie zu
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des übermitteln.
Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
19.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter
16.2 Zuständige Gerichte
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht anzunehmen, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung oder
Ihres Sitzes, des Sitzes Ihrer Niederlassung, Ihres Wohnorts oder, dem Abschluss eines Versicherungsvertrages an ihn leisten.
wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres Eine Beschränkung dieser Vollmacht müssen Sie nur gegen sich
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der
Zahlung kannten oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche 20 Versicherte Personen im Ausland
Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie
nach unserem Sitz oder den für den Versicherungsvertrag Für versicherte Personen, welche ihren Wohnsitz im Ausland haben,
zuständigen Niederlassung. gelten besondere Vertragsbestimmungen. Sollte keine gesetzlich
vorgeschriebene Meldepflicht bestehen, so ist der gewöhnliche
17 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Aufenthalt der versicherten Person dem ständigen Wohnsitz
Änderung Ihrer Anschrift? gleichzusetzen.
17.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen • Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen
gerichtet werden:
ausdrücklich dem Versicherungsnehmer zu, sofern und soweit
dieser seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik
• an unsere Hauptverwaltung oder Deutschland hat. Ein direkter Anspruch der versicherten Person
• an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche oder des Bezugsberechtigten aus dieser Police ist in diesen Fällen
Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem ausgeschlossen.
Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
• Versicherte Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland werden
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und im Versicherungsvertrag und seinen Nachträgen nicht namentlich
Anzeigen bleiben bestehen. genannt.
Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den • Der Versicherer als Steuerentrichtungsschuldner entrichtet die
Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber uns
Versicherungssteuer für Rechnung des Versicherungsnehmers in
erfolgen, sind in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) abzugeben. Dies gilt
der Bundesrepublik Deutschland.
nicht soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas
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