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Versicherungsmakler / Hausratversicherung / Bedingungsarchiv

ALTE LEIPZIGER compact: die Bedingungen im Volltext

Einstiegslinie compact der Alte Leipziger mit Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung, Außenversicherung 10 % für 3 Monate und Wertsachen 20 % der Versicherungssumme; viele Klauseln nicht enthalten.

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Ich ermächtige ALTE LEIPZIGER, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ALTE LEIPZIGER auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt ALTE LEIPZIGER mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei ALTE LEIPZIGER einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Alte Leipziger Hausratversicherung compact von ALTE LEIPZIGER (Hausratversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an ALTE LEIPZIGER weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 83 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für den Hausratlaut Versicherungsschein
Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherungja„Abweichend von A 17-4 AL-VHB 2016 nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden maximal die vereinbarte Höhe beträgt.“Klausel Genereller Unterversicherungsverzicht, Seite 27
Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen)ja„Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.“A 14-1.1, Seite 12
Selbstbeteiligung Standardkeine„wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.“Klausel Selbstbehalt zu den AL-VHB, Seite 44
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistungja„Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistung gemäß B 4-12.1.2 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) ... zu kürzen.“Klausel Grobe Fahrlässigkeit, Seite 28
Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück)ja„Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.“A 10, Seite 10
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB)ja„Die diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen weichen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den entsprechenden Musterbedingungen ab“Klausel Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen, Seite 30
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltja„von den durch den Arbeitskreis Beratungsprozesse empfohlenen Mindeststandards für die Hausratversicherung vom 08.08.2018 ab.“Klausel Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse, Seite 27
Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckungnein„compact nicht versichert“Klausel Best-Leistungs-Garantie, Seite 23
Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherernein„compact nicht versichert“Klausel Vorversicherungsgarantie, Seite 35
Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag)ja„Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag“A 14-2.2, Seite 12

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand, Blitzschlag, Explosionja„Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten“A 3-1, Seite 7
Implosionja„Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.“A 3-5, Seite 7
Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand)nein„compact nicht versichert“Klausel Rauch- und Rußschäden, Seite 30
Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen)nein„Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr nach A 3-1 AL-VHB 2016 verursacht wurden.“A 3-7.2, Seite 7
Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugenja„In Ergänzung zu A 1 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz auch für Schäden durch Fahrzeuganprall an versicherten Sachen.“Klausel Anprall von fremden Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen, Seite 23
Überspannung durch Blitz an Elektrogerätenja„Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität“A 3-3, Seite 7
Einbruchdiebstahlja„Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:“A 4-1, Seite 7
Raub in der Wohnungja„Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.“A 4-3.1, Seite 8
Vandalismus nach einem Einbruchja„Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in A 4-1.1 oder A 4-1.5 AL-VHB 2016 beschrieben in den Versicherungsort eindringt“A 4-2, Seite 8
Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten)ja„Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:“A 5-2, Seite 8
Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnenja„Wasserbetten oder Aquarien.“A 5-2.5, Seite 8
Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch)nein„compact nicht versichert“Klausel Wasser- und Gasverlust, Seite 36
Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)ja„Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala“A 6-1.1, Seite 9

Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässernja„Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des“A 6-4.1, Seite 9
Rückstau aus der Kanalisationja„Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren“A 6-4.2, Seite 9
Erdbebenja„Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.“A 6-4.3, Seite 9
Erdsenkungja„Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.“A 6-4.4, Seite 9
Erdrutsch und Felssturzja„Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.“A 6-4.5, Seite 9
Schneedruckja„Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.“A 6-4.6, Seite 9
Lawinenja„Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.“A 6-4.7, Seite 9
Vulkanausbruchja„Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste“A 6-4.8, Seite 9
Selbstbeteiligung bei Elementarschäden250 €„Selbstbehalt 10 % des Schadens, mindestens 250 EUR,“II Ergänzungen zum Versicherungsumfang (Weitere Naturgefahren), Seite 4

Fahrrad und weiterer Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro)ja„In Erweiterung von A 4-1 AL-VHB 2016 sind Fahrräder, Fahrradanhänger und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs) auch gegen Diebstahl versichert.“Klausel Paket Fahrrad, Seite 40
Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr)ja„Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt.“Klausel Paket Fahrrad, Seite 40
E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze)ja„In Erweiterung von A 4-1 AL-VHB 2016 sind Fahrräder, Fahrradanhänger und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs) auch gegen Diebstahl versichert.“Klausel Paket Fahrrad, Seite 40
Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstückja, bis 1.000 €„In Erweiterung von A 4 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz auch im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl für Gartenmöbel und Gartengeräte, Teich- und Poolzubehör, Grills“Klausel Diebstahl auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück, Seite 25
Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatorennein„compact nicht versichert“Klausel Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und fahrbaren Gehhilfen, Seite 26
Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraumja, bis 1.000 €„Wäsche und Bekleidung ... zum Trocknen oder Lüften“Klausel Diebstahl auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück, Seite 25
Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeugnein„compact nicht versichert“Klausel Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, Seite 27
Taschen- und Trickdiebstahlnein„compact nicht versichert“Klausel Taschendiebstahl, Seite 32
Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagennein„compact nicht versichert“Klausel Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen, Seite 26

Wertsachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze)ja„Wertsachen werden je Versicherungsfall bis“A 18-3.1, Seite 13
Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 1.000 €„Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen“A 18-3.2.1, Seite 14
Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 5.000 €„Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere:“A 18-3.2.2, Seite 14
Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 20.000 €„Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, alle Sachen aus Gold oder Platin sowie Uhren, deren Wert 2.000 EUR übersteigt:“A 18-3.2.3, Seite 14
Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze)ja„Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks nach A 18-2 AL-VHB 2016 gelten folgende Entschädigungsgrenzen“A 18-3.2, Seite 14
Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung)ja„Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.“A 18-2.2, Seite 13

Unterwegs und außer Haus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag)ja„compact 10 % der Versicherungssumme“A 12-6, Seite 11
Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheitja„Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts.“A 12-1.2, Seite 10
Raub und räuberische Erpressung unterwegsja„Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben nach A 4-3.2 AL-VHB 2016 an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:“A 12-4, Seite 11
Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilennein„compact nicht versichert“Klausel Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, Seite 27
Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst)ja„besteht Versicherungsschutz während:“A 12-2, Seite 10
Hausrat im Senioren- oder Pflegeheimnicht geregelt

Kosten nach einem Schaden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer)ja„Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen.“A 13-2.3, Seite 11
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schadenja, bis 1.000 €„In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles“Klausel Rückreisekosten aus dem Urlaub, Seite 31
Aufräumungskostenja„Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen.“A 13-2.1, Seite 11
Bewegungs- und Schutzkostenja„Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen.“A 13-2.2, Seite 11
Transport- und Lagerkostenja„Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern.“A 13-2.4, Seite 11
Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage)ja„Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen.“A 13-2.5, Seite 11
Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismusja„Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen.“A 13-2.7, Seite 11
Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss)ja„Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen.“A 13-2.9, Seite 11
Sachverständigenkostennein„compact nicht versichert“Klausel Sachverständigenkosten, Seite 31
Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefektnein„compact nicht versichert“Klausel Schäden durch Stromausfall an Tiefkühl-/Gefriergut, Seite 31
Datenrettungskostennein„compact nicht versichert“Klausel Datenrettungskosten in der Privatversicherung, Seite 24

Besondere Sachen, Glas und Internet

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen)nicht geregelt
Glaskeramik- und Induktionskochfeldernicht geregelt
Phishing und Betrug beim Online-Bankingja, bis 5.000 €„Dritte über eine gefälschte E-Mail oder gezielte Beeinflussungen der“Paket Cyber Ziffer 3.1, Seite 38
Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskartenja, bis 3.000 €, Selbstbeteiligung 100 €„Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.“Paket Cyber Ziffer 2.1.4, Seite 37
Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstückja, bis 1.000 €„In Erweiterung von A 4 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz auch im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl für Gartenmöbel und Gartengeräte, Teich- und Poolzubehör, Grills“Klausel Diebstahl auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück, Seite 25
Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung)nicht geregelt
Musikinstrumentenicht geregelt
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehörja„Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.“A 8-3.5, Seite 10
Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmerja„Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen:“A 8-3.7, Seite 10
Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge)ja„alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen).“A 8-3.1, Seite 10
Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben)ja„Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A 8-1 bis A 8-3 AL-VHB 2016,“A 8-4, Seite 10

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnungja„Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.“A 16-1, Seite 12
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeitja„Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Vertrag vorübergehend für max. 12 Monate prämienfrei gestellt werden.“Klausel Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit, Seite 30
Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit)ja„Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens 3 Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.“B 2-1.2, Seite 18
Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen)ja„dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen;“B 3-3.2.2, Seite 20
Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen)ja„Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung nach A 10 AL-VHB 2016 zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.“A 21-1, Seite 15
Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt)ja„Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als“A 23-1.3, Seite 15
Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg)nein„Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.“A 2-1, Seite 7

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Bedingungen Hausrat S H4.4 (Leistungsübersicht, AL-VHB 2016, Klauseln)
[Seite 1] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Hausratversicherung S H4.3 Inhaltsverzeichnis Seite I Leistungsübersicht zur Hausratversicherung (Stand 01.07.2023) 2 II Ergänzungen zum Versicherungsumfang 4 III Präambel zu den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen 5 IV Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (AL-VHB 2016 – Teil A) – Stand 07.2023 6 V Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (Teil B) – Stand 05.2020 17 VI Klauseln – Stand 07.2023 23 VII Sicherungsvereinbarungen 45 S H4.3 – 07.2023 Seite 1 von 45 [Seite 2] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG I Leistungsübersicht zur Hausratversicherung (Stand 01.07.2023) Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen. Leistungsübersicht compact classic comfort Anprall von fremden Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen    Aufbrechen eines Behältnisses außerhalb von Gebäuden (z. B. Schließfächer und Spinde) – 500 EUR 1.000 EUR Balkonkraftwerke (Balkon-Solaranlage)    10 %, 20 %, Berufsbedingter Zweitwohnsitz – max. 10.000 EUR; max. 20.000 EUR;  Wertsachen bis 3.000 EUR 3.000 EUR Beschädigung und Verlust von aufgegebenem Reisegepäck – 250 EUR 500 EUR Best–Leistungs-Garantie – –  Bewachungskosten    Blindgängerschäden    Bruchschäden an Armaturen –   Datenrettungskosten in der Privatversicherung – 1.000 EUR 3.000 EUR Dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte – 5.000 EUR 10.000 EUR Diebstahl am Arbeitsplatz – 1.000 EUR  Diebstahl auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück bzw. aus dem Treppenhaus von  Gartenmöbeln, Gartengeräten, Teich-/ Poolzubehör, Grills, Wäschespinnen, Skulptu- 1.000 EUR 2.500 EUR 5.000 EUR ren 1.000 EUR 2.500 EUR   Wäsche, Bekleidung, Spielfahrzeugen, Kinderspiel- und Sportgeräten Diebstahl aus dem Krankenzimmer 3.000 EUR; 5.000 EUR; –  Wertsachen bis 300 EUR 500 EUR Diebstahl von Balkonkraftwerken (Balkon-Solaranlagen) – – 2.500 EUR Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und fahrbaren Gehhilfen –   Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen –   Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen 10 %  –  Wertsachen bis 500 EUR 1.000 EUR Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen (innerhalb der EU- und EFTA¹- Staaten) – 2% 2%  ohne Nachtzeitklausel  Einbruch durch Funksignalmanipulation ist versichert Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume    Eingelagerter Hausrat in einer Self Storage Anlage – –  Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse    10 %, 50 %, , Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung für 3 Monate für 12 Monate für 12 Monate Entschädigungsgrenze für die Vorsorgeversicherung 10 % 20 % 30 % Erweiterte Außenversicherung für Kinder während der Ausbildung/dem Studium – – 10.000 EUR 20.000 EUR auch nach Gründung eines eigenen Hausstandes Feuer-Nutzwärmeschäden    Garagen in der Nähe des Versicherungsortes    1 %, Garagen nicht in der Nähe des Versicherungsortes, innerhalb der BRD – – max. 2.500 EUR Genereller Unterversicherungsverzicht 1.000 EUR 3.000 EUR 5.000 EUR Grobe Fahrlässigkeit (Herbeiführung des Versicherungsfalls)    Grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzungen – – 5.000 EUR Häusliches Arbeitszimmer – ausschließlich über versicherte Wohnung zu betreten    10 EUR pro Tag, 20 EUR pro Tag, 50 EUR pro Tag, Haustierbetreuung max. 100 Tage max. 200 Tage max. 365 Tage 2 ‰ pro Tag, 2 ‰ pro Tag, 3 ‰ pro Tag, Hotelkosten max. 100 Tage max. 200 Tage max. 365 Tage Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung    Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen    Keine Gefahrerhöhung bei  vorübergehendem Unbewohntsein bis zu 60 Tage 120 Tage 180 Tage  Aufstellung eines Gerüstes    Keine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr – –  Konditionsdifferenzdeckung – – 15 Monate Konditionsdifferenzdeckung für Weitere Naturgefahren (Elementargefahren), auch wenn – – 6 Monate im Vorvertrag nicht vereinbart Kosten durch Fehlalarm eines Rauchmelders – 500 EUR 1.000 EUR Kostenerstattung über die Versicherungssumme hinaus 10 % 20 % 30 % Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen    S H4.3 – 07.2023 Seite 2 von 45 [Seite 3] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Kostenübernahme für persönliche Auslagen – – 500 EUR Kundenschließfächer bei Banken – 30 % 50 % Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen    Mehrkosten  durch Preissteigerungen     durch Technologiefortschritt     für energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten – – 1.000 EUR Nässeschäden durch Witterungsniederschläge (Regen- oder Schmelzwasser) – – 5.000 EUR Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit 12 Monate 12 Monate 12 Monate Räuberische Erpressung –   Rauch– und Rußschäden –   Rückreisekosten aus dem Urlaub (ab einer Schadenhöhe von 5.000 EUR) 1.000 EUR 5.000 EUR  Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe dienen – 7.500 EUR 15.000 EUR Sachen in vermieteten Einliegerwohnungen – –  Sachverständigenkosten (ab einer Schadenhöhe von 5.000 EUR) – 5.000 EUR  Schäden durch Kurzschluss und Stromschwankungen – 3.000 EUR  Schäden durch radioaktive Isotope – –  Schäden durch Stromausfall (Netzausfall) an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichti- –   gen Medikamenten – –   Versicherungsschutz auch für technisches Geräteversagen Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren von Zwei- und Mehrfamilienhäusern 1.000 EUR   Seng- und Schmorschäden –   Sicherungsanlagen (technisch, optisch, akustisch)    Sturm/Hagel und – sofern vereinbart – weitere Naturgefahren sowie Brand und Blitz- – 5.000 EUR 10.000 EUR schlag auf dem Versicherungsgrundstück Taschendiebstahl 500 EUR 1.000 EUR  Bargeld bis – 50 EUR 50 EUR  Mobiltelefone und Tablets bis 50 % 50 % Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen – 5.000 EUR 10.000 EUR Telefonmissbrauch nach einem Einbruch 500 EUR 1.500 EUR 5.000 EUR Tierarztkosten – – 500 EUR Transportmittelunfall – 500 EUR  Transport- und Lagerkosten 100 Tage 200 Tage 365 Tage Trickdiebstahl (innerhalb des Versicherungsortes) – 1.500 EUR 3.000 EUR Überschallknall    Überspannungsschäden durch Blitz    Umzugskosten nach einem Versicherungsfall 5% 5%  Unbenannte Gefahren – – , SB 300 EUR Unberechtigter Gebrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten nach einem – 1.500 EUR 5.000 EUR Versicherungsfall Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel    Vandalismus nach einem Einbruch oder bei Raub    Verpuffungsschäden    20.000 EUR 40.000 EUR Vorsorgeversicherung bei Haushaltsneugründung für Kinder – für 6 Monate für 12 Monate Vorversicherungsgarantie –   Wasseraustritt aus  Aquarien und Terrarien     Zimmerbrunnen und Wassersäulen     Wasserbetten     innenliegenden Regenfallrohren –   Wasser- und Gasverlust – 1.500 EUR 5.000 EUR Wertsachen gemäß A 18 AL-VHB 2016 20 % 40 % 50 %  Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarten) 1.000 EUR 3.000 EUR 4.000 EUR  Urkunden, Sparbücher 5.000 EUR 20.000 EUR 30.000 EUR  Schmucksachen, Briefmarken 20.000 EUR 40.000 EUR 50.000 EUR Zuschuss bei Unbenutzbarkeit der Küche bis 250 EUR bis 250 EUR bis 250 EUR  generell mitversichert bzw. bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert ¹ European Free Trade Association (Europäisches Freihandelsabkommen) zwischen den 4 Staaten Island, Liechtenstein, Schweiz und Norwegen S H4.3 – 07.2023 Seite 3 von 45 [Seite 4] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG II Ergänzungen zum Versicherungsumfang (nur mit besonderer Vereinbarung) Paket Cyber Paket Reisegepäck Leistungen und Services bei  versichert Ihr Gepäck während einer Reise z. B. gegen Diebstahl  Online-Shopping  die Versicherungssumme beträgt 1.500 EUR  Identitätsdatendiebstahl  ab einer Reisedauer von 4 Tagen erhöht sich die Versicherungs- summe auf 3.000 EUR  Datenrettung  Cyber-Mobbing Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)  Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Paket Fahrrad Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Dachlawinen  versichert Ihr Fahrrad gegen Diebstahl  Selbstbehalt 10 % des Schadens, mindestens 250 EUR,  Versicherungsschutz auch für Pedelecs und Fahrradanhänger maximal 2.500 EUR  Mindestversicherungssumme 500 EUR  Haftungslimit je Schadenereignis und Versicherungsort die verein-  Höchstversicherungssumme 10.000 EUR barte Hausrat-Versicherungssumme, maximal 800.000 EUR  Wartezeit 4 Wochen Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief Tarif #papierlos Kostenübernahme bis zu 500 EUR für  Einfache und papierlose Kommunikation über unser Kundenportal  Schlüsseldienst im Notfall fin4u  Rohrreinigungsservice im Notfall  Attraktive Prämien durch gesonderten Nachlass  Sanitär-Installateurservice im Notfall  Verfügbar in allen Tarifvarianten  Elektro-Installationsservice im Notfall  Voraussetzung für Zugang des #papierlos-Tarifs ist die Registrie-  Notdienst bei Ausfall der Heizung rung in unserem Kundenportal fin4u und die Aktivierung des digi-  Schädlingsbekämpfung talen Dokumentenversands  Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern  Organisation einer Kinderbetreuung Organisation im Schadenfall von  Übernachtungsmöglichkeit  Haustierbetreuung  Rückreise aus dem Urlaub innerhalb Europas Darüber hinaus umfasst das Paket: 24 Stunden-Handwerker-Service Psychologische Erstberatung nach Einbruchdiebstahl und Raub Notdienst bei Ausfall von Elektrogeräten S H4.3 – 07.2023 Seite 4 von 45 [Seite 5] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG III Präambel zu den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen Die Verbundene Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Fol- Versicherungswert: Der Versicherungswert ist der Wert Ihres Hausrats, gen von Sachschäden an Ihrem Hausrat. Versichert sind Schäden durch die nach dem wir im Schadenfall entschädigen. Da die Hausratversicherung im in diesen Versicherungsbedingungen zusammengefassten (verbundenen) Regelfall zum Neuwert entschädigt, ist dies der Betrag, den Sie aufwenden Gefahren. Wird der Hausrat zerstört oder beschädigt, entschädigen wir Sie müssten, um Sachen neu wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und nach den unten stehenden Bestimmungen. In der Regel vereinbaren wir mit Antiquitäten ist es der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um Sachen glei- Ihnen die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zu- cher Art und Güte wiederzubeschaffen. Bei in Ihrem Haushalt nicht mehr stand. Wir berechnen Ihre Entschädigung nach dem Neuwert zum Zeitpunkt zweckgemäß verwendbaren Sachen, ist es der erzielbare Verkaufspreis. des Versicherungsfalls. Der Neuwert des zu versichernden Hausrats ist die Grundlage für die Versicherungssumme. Ausreichende Versicherungssumme und Vorsorge: Die Versicherungs- summe ist ausreichend, wenn Sie dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Die Wir übernehmen auch eine Reihe von Folgekosten (z. B. Schlossänderungs- Versicherungssumme ist maßgeblich für die Höhe der Prämie. Oftmals er- kosten, Hotelkosten), die durch ein Schadenereignis entstehen. höht sich der Wert des Hausrats während der Vertragslaufzeit, z. B. durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen wir für Sie im Schadenfall noch eine Die »Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen« sind die Vertrags- zusätzliche Vorsorgeversicherungssumme zur Verfügung. Die Versiche- grundlage für Ihre Verbundene Hausratversicherung. rungssumme und die Vorsorge zusammen definieren die Höchstleistung im Schadenfall. Damit reduziert sich für Sie das Risiko, nicht ausreichend ver- Auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachfor- sichert zu sein. men verzichten wir. Personenbezogene Formulierungen sind geschlechts- neutral zu verstehen. Summenanpassung: Die Entschädigung zum Neuwert erfordert eine lau- fende Aktualisierung Ihrer Versicherungssumme. Die Anpassung der Ver- Ihrem besseren Verständnis dieser Versicherungsbedingungen dienen fol- sicherungssumme richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich der Preis- gende rechtlich unverbindliche Begriffserläuterungen: index für Ihren Hausrat verändert. Das soll Sie im Schadenfall vor einer Unterversicherung durch Preissteigerungen schützen. Versicherungsnehmer: Das sind Sie als unser Vertragspartner und Käufer des Versicherungsschutzes. Obliegenheiten: Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach dem Versicherungsfall. Zum Beispiel müssen Sie zur Vermeidung von Versicherungsfall: Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das wir Ent- Frostschäden Ihre Wohnung in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizen. schädigung leisten. Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, gefährden Sie Ihren Versicherungs- schutz. Ausschlüsse: Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungsschutz besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedingungen entweder als generelle Ausschlüsse (z. B. Krieg) oder in Bestimmungen zu einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei der Beschreibung der versicher- ten Sachen. S H4.3 – 07.2023 Seite 5 von 45 [Seite 6] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG IV Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (AL-VHB 2016 – Teil A) – Stand 07.2023 Inhaltsverzeichnis Abschnitt A 1 Welche Gefahren sind versichert? A 12-2 Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilli- Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar? gendiensten Welche Schäden sind versichert? Seite 7 A 12-3 Besonderheit bei Einbruchdiebstahl A 12-4 Besonderheit bei Raub A 1-1 Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Im- A 12-5 Besonderheit bei Naturgefahren plosion, Anprall oder Absturz A 12-6 Entschädigungsgrenzen eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung A 1-2 Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Abschnitt A 13 Welche Kosten sind versichert? Seite 11 Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat A 13-1 Versicherte Kosten A 1-3 Leitungswasser A 13-2 Definition und Umfang der Kosten A 1-4 Naturgefahren Abschnitt A 14 Was ist der Versicherungswert und Abschnitt A 2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? Seite 7 die Versicherungssumme? Was sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungssumme? Seite 12 A 2-1 Ausschluss Krieg A 2-2 Ausschluss Innere Unruhen A 14-1 Versicherungswert A 2-3 Ausschluss Kernenergie A 14-2 Versicherungssumme A 14-3 Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Prä- Abschnitt A 3 Was ist unter Brand, Blitzschlag, mie Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Ab- sturz eines Luftfahrzeuges zu verstehen? Abschnitt A 15 Was sind die Grundlagen der Welche Schäden sind hier nicht versichert? Seite 7 Berechnung und Anpassung der Prämie? Seite 12 A 3-1 Brand A 15-1 Grundsatz A 3-2 Blitzschlag A 15-2 Prämienanpassung aufgrund Neukalkulation A 3-3 Überspannung durch Blitz Abschnitt A 16 Was gilt bei einem Wohnungswechsel? Seite 12 A 3-4 Explosion A 3-5 Implosion A 16-1 Umzug in eine neue Wohnung A 3-6 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, A 16-2 Mehrere Wohnungen seiner Teile oder Ladung A 16-3 Umzug ins Ausland A 3-7 Nicht versicherte Schäden A 16-4 Anzeige der neuen Wohnung A 16-5 Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht Abschnitt A 4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach ei- A 16-6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung nem Einbruch sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier A 16-7 Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften nicht versichert? Seite 7 Abschnitt A 17 Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei ei- A 4-1 Einbruchdiebstahl ner Unterversicherung? Seite 13 A 4-2 Vandalismus nach einem Einbruch A 4-3 Raub A 17-1 Der Versicherer ersetzt A 4-4 Nicht versicherte Schäden A 17-2 Mehrwertsteuer A 17-3 Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers Abschnitt A 5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? A 17-4 Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung Welche Schäden sind hier nicht versichert? Seite 8 A 17-5 Kosten A 5-1 Versicherte Gefahren und Schäden Abschnitt A 18 Was sind Wertsachen? A 5-2 Leitungswasserschäden Was sind Wertschutzschränke? Welche Entschädigungsgrenzen gel- A 5-3 Bruchschäden ten für Wertsachen? Seite 13 A 5-4 Nicht versicherte Schäden A 18-1 Wertsachen Abschnitt A 6 Was ist unter Naturgefahren A 18-2 Wertschutzschränke (Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren) zu verstehen? A 18-3 Entschädigungsgrenzen Welche Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht versichert? Seite 9 Abschnitt A 19 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfah- ren? Seite 14 A 6-1 Sturm A 6-2 Hagel A 19-1 Feststellung der Schadenhöhe A 6-3 Versicherte Sturm-/Hagelereignisse A 19-2 Weitere Feststellungen A 6-4 Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) – sofern verein- A 19-3 Verfahren vor der Feststellung bart A 19-4 Feststellung A 6-5 Nicht versicherte Schäden A 19-5 Verfahren nach der Feststellung A 19-6 Kosten Abschnitt A 7 Welche Sachen sind versichert? Seite 9 A 19-7 Obliegenheiten Abschnitt A 8 Was gehört zum Hausrat? Seite 10 Abschnitt A 20 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird Abschnitt A 9 Was gehört nicht zum Hausrat? Seite 10 sie verzinst? Seite 14 Abschnitt A 10 Was ist unter dem Versicherungsort A 20-1 Fälligkeit der Entschädigung zu verstehen? Seite 10 A 20-2 Verzinsung A 20-3 Hemmung Abschnitt A 11 Was gilt für Selbstbeteiligungen A 20-4 Aufschiebung der Zahlung und Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag? Seite 10 Abschnitt A 21 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (zusätzliche Obliegenheiten) Abschnitt A 12 Was ist unter der Außenversicherung hat der Versicherungsnehmer vor dem zu verstehen? Was beinhaltet sie? Seite 10 Versicherungsfall zu erfüllen? Seite 15 A 12-1 Begriff und Geltung der Außenversicherung A 21-1 Sicherheitsvorschriften S H4.3 – 07.2023 Seite 6 von 45 [Seite 7] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG A 21-2 Folgen einer Obliegenheitsverletzung Abschnitt A 24 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen? Seite 15 Abschnitt A 22 Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer nach dem A 24-1 Anzeigepflicht Versicherungsfall zu erfüllen? Seite 15 A 24-2 Entschädigung A 24-3 Beschädigte Sachen A 22-1 Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Ur- A 24-4 Mögliche Rückerlangung kunden A 24-5 Übertragung der Rechte A 22-2 Folgen der Obliegenheitsverletzung A 24-6 Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wert-papieren Abschnitt A 23 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr? Seite 15 A 23-1 Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung A 23-2 Folgen einer Gefahrerhöhung Abschnitt A 1 Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind A 3-4 Explosion zusätzlich versicherbar? Welche Schäden sind versichert? Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Aus- Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Er- dehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht. eignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen: Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter be- sonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Um- A 1-1 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; fang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunter- Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile schieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern oder Ladung; eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. A 1-2 Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch so- wie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; A 3-5 Implosion A 1-3 Leitungswasser; Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohl- körpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks. A 1-4 Naturgefahren A 3-6 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile A 1-4.1 Sturm, Hagel; oder Ladung A 1-4.2 soweit zusätzlich vereinbart: Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges. Gleiches gilt Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung. Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und A 3-7 Nicht versicherte Schäden Vulkanausbruch. Nicht versichert sind Abschnitt A 2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? A 3-7.1 Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mit- A 2-1 Ausschluss Krieg wirkender Ursachen. Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bür- A 3-7.2 Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn gerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichti- Sengschäden durch eine versicherte Gefahr nach A 3-1 AL-VHB 2016 ver- gung mitwirkender Ursachen. ursacht wurden. A 2-2 Ausschluss Innere Unruhen A 3-7.3 Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungs- Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berück- raum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an sichtigung mitwirkender Ursachen. Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese A 2-3 Ausschluss Kernenergie Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach A 3-1 AL-VHB 2016 sind. Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ur- Abschnitt A 4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach ei- sachen. nem Einbruch sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? Abschnitt A 3 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeu- A 4-1 Einbruchdiebstahl ges zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: A 3-1 Brand A 4-1.1 Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten ver- Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, ein- mag. steigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen ein- dringt. A 3-2 Blitzschlag Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektri- Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, schen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versi- cherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweis- A 4-1.2 Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes bar ist. Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis auf- A 3-3 Überspannung durch Blitz bricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet. Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Über- strom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphä- Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von risch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Geräten entsteht. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. S H4.3 – 07.2023 Seite 7 von 45 [Seite 8] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG A 4-1.3 Einschleichen oder Verborgen halten Abschnitt A 5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes entwendet, in das er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich A 5-1 Versicherte Gefahren und Schäden verborgen gehalten hatte. Unter die Gefahr Leitungswasser fallen: A 4-1.4 Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes A 5-1.1 Leitungswasserschäden Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen und wendet Gewalt an, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. A 5-1.2 Bruchschäden Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwen- A 5-2 Leitungswasserschäden dung von Gewalt gleichzusetzen. Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus: A 4-1.5 Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel A 5-2.1 Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder da- Dies liegt in folgenden Fällen vor: mit verbundenen Schläuchen, A 4-1.5.1 Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit einem richti- A 5-2.2 den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen gen Schlüssel ein oder öffnet dort damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüs- Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, sel hat sich der Dieb vorher durch Einbruchdiebstahl oder Raub nach A 4-3 AL-VHB 2016 beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub dieses Schlüs- A 5-2.3 Heizungs- oder Klimaanlagen, sels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein. A 5-2.4 Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, A 4-1.5.2 Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit einem rich- tigen Schlüssel ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch A 5-2.5 Wasserbetten oder Aquarien. Diebstahl beschafft. Dabei hat weder der Versicherungsnehmer noch der Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Ver- Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssig- halten ermöglicht. Der Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außerhalb des keiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind. Versicherungsorts erfolgt sein. A 5-3 Bruchschäden A 4-2 Vandalismus nach einem Einbruch Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in A 4-1.1 gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert: oder A 4-1.5 AL-VHB 2016 beschrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. A 5-3.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren A 4-3 Raub A 5-3.1.1 der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen; Raub ist in folgenden Fällen gegeben: A 5-3.1.2 von Heizungs- oder Klimaanlagen; A 4-3.1 Anwendung von Gewalt A 5-3.1.3 von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Das setzt voraus, dass diese Rohre nach A 5-3.1 AL-VHB 2016 kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb- A 5-3.2 frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen: stahl). A 5-3.2.1 Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen A 4-3.2 Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wasser- messer) sowie deren Anschlussschläuche; Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegneh- men, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an- A 5-3.2.2 Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von droht. Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts Heizungs- oder Klimaanlagen. verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist der Versicherungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. A 4-3.3 Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen, des Gebäudes. weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Wider- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen un- standskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands des Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträchtigung muss terhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall A 5-4 Nicht versicherte Schäden oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustim- mung in der Wohnung anwesend sind. A 5-4.1 Plansch- oder Reinigungswasser; A 4-4 Nicht versicherte Schäden A 5-4.2 Schwamm; A 4-4.1 Nicht versicherte Schäden bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus A 5-4.3 Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Über- nach einem Einbruch sowie Raub schwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursa- chen hervorgerufenen Rückstau; Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die durch weitere Naturge- fahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee- A 5-4.4 Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; druck, Lawinen, Vulkanausbruch) verursacht werden. A 5-4.5 Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. nach A 5-2 AL-VHB 2016 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; A 4-4.2 Nicht versicherte Schäden bei Raub A 5-4.6 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen we- Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, sind nicht gen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Repara- versichert. Geschieht dies allerdings innerhalb des Versicherungsorts an turarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Be- dem die Tathandlungen nach A 4-3.1 bis A 4-3.3 AL-VHB 2016 verübt rieselungsanlage. werden, sind diese Sachen versichert. S H4.3 – 07.2023 Seite 8 von 45 [Seite 9] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Nicht versichert sind Schäden an A 6-4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern A 5-4.7 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen oder Sachen. A 6-4.2.2 Witterungsniederschläge A 5-4.8 dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Was- ser aus dem Aquarium ausgetreten ist. den Rückstau verursacht haben. Abschnitt A 6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere A 6-4.3 Erdbeben Naturgefahren) zu verstehen? Welche Schäden sind versichert? Welche Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch ge- Schäden sind hier nicht versichert? ophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. A 6-1 Sturm Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgen- A 6-1.1 Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindes- den Sachverhalte nachweist: tens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindes- A 6-4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Um- tens 62 km pro Stunde). gebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zu- Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unter- stand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. stellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte A 6-4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der ver- nachweist: sicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein. A 6-1.1.1 Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungs- A 6-4.4 Erdsenkung grundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbe- dingten Hohlräumen. A 6-1.1.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des ver- sicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen A 6-4.5 Erdrutsch befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Ge- bäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind. Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. A 6-2 Hagel A 6-4.6 Schneedruck Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. A 6-3 Versicherte Sturm-/Hagelereignisse A 6-4.7 Lawinen Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen: Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen. A 6-3.1 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus A 6-4.8 Vulkanausbruch entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der A 6-3.2 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Aus- dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. tritt von sonstigen Materialien und von Gasen. A 6-3.3 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit A 6-5 Nicht versicherte Schäden Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sind. sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch A 6-3.4 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge- A 6-5.1 Sturmflut; genstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versi- cherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten A 6-5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch Sachen sind versichert. nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öff- nungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel ent- A 6-3.5 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge- standen sind und einen Gebäudeschaden darstellen; genstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbun- den sind. A 6-5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlä- gen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche A 6-3.6 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge- gedrungen; genstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. A 6-5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Im- plosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner A 6-4 Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Ladung; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbe- A 6-4.1 Überschwemmung ben ausgelöst wurden; Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versiche- A 6-5.5 Trockenheit oder Austrocknung. rungsgrundstücks mit Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn Nicht versichert sind Schäden an A 6-4.1.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) A 6-5.6 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Gewässern, Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen A 6-4.1.2 Witterungsniederschläge Sachen. oder A 6-5.7 Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenom- men hiervon sind Antennenanlagen und Markisen nach A 8-3.3 AL-VHB A 6-4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge 2016 und Balkonkraftwerke nach A 8-3.9 AL-VHB 2016. von A 6-4.1.1 oder A 6-4.1.2 AL-VHB 2016 Abschnitt A 7 Welche Sachen sind versichert? die Überflutung verursacht haben. Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein A 6-4.2 Rückstau bezeichneten Versicherungsorts. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versiche- oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt rungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit nur, wenn zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert. S H4.3 – 07.2023 Seite 9 von 45 [Seite 10] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versiche- ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme rungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung nach A 12 AL-VHB sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist. 2016 versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist. Abschnitt A 10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen? Abschnitt A 8 Was gehört zum Hausrat? Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. A 8-1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versi- Zur Wohnung gehören cherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. A 10-1 diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbstän- A 8-2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hier- dige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versi- für gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen nach cherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. A 18 AL-VHB 2016. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Per- A 8-3 Ferner gehören zum Hausrat sonen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. A 8-3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehö- Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder über- ren nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließ- nommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. lich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Woh- nung). A 8-3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse an- A 10-2 Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschlie- gepasst worden sind. ßende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Ga- A 8-3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließ- ragen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die lich der versicherten Wohnung nach A 10 AL-VHB 2016 dienen. Diese versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsneh- müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Woh- mer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer nung liegt. in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. A 8-3.4 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Mo- A 10-3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem dell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind. Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflä- A 8-3.5 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer chen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demsel- Motoren sowie Surfgeräte. ben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. A 8-3.6 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen. A 10-4 privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Ver- sicherungsorts befinden. A 8-3.7 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die folgenden Per- sonen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: Als Nähe gilt Dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Ge- A 10-4.1 eine identische fünfstellige Postleitzahl oder meinschaft lebt. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausge- schlossen. A 10-4.2 eine Entfernung von maximal 2 Kilometern – gemessen als Luftlinie. A 8-3.8 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach A 10-1 AL-VHB 2016 gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel). Abschnitt A 11 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungs- grenzen im Versicherungsvertrag? A 8-3.9 Balkonkraftwerke bis maximal 800 Watt Einspeiseleistung, die fest mit Balkonen oder an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den verbunden sind und ausschließlich der versicherten Wohnung nach A 10 der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Eine AL-VHB 2016 dienen. Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungs- fall nach oben. A 8-4 Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A 8-1 bis A 8-3 AL-VHB 2016, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers be- Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell verein- findet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versi- bart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versiche- cherungsnehmers nach A 9-1.5 AL-VHB 2016. rungsleistung voneinander unterscheiden. Abschnitt A 9 Was gehört nicht zum Hausrat? Abschnitt A 12 Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was beinhaltet sie? A 9-1 Nicht zum Hausrat gehören A 12-1 Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung A 9-1.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in A 8-3.1 AL-VHB 2016 genannt. Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen: A 9-1.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. A 12-1.1 Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Ver- sicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Ge- Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer meinschaft lebenden Personen. ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert. A 12-1.2 Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des A 9-1.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als… Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter A 8-3.4 AL-VHB 2016 genannt. Tarifvariante Versicherungsschutz A 9-1.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versiche- compact …3 Monaten… rungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter A 8-3.4 bis A 8-3.6 AL-VHB 2016 genannt. classic …12 Monaten… A 9-1.5 Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des comfort …12 Monaten… Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungs- nehmer überlassen. …gelten nicht als vorübergehend. A 9-1.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versiche- A 12-2 Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Frei- rungsvertrag (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, willigendiensten Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) versichert sind. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemein- A 9-1.7 elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die schaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versiche- technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, rungsschutz während: S H4.3 – 07.2023 Seite 10 von 45 [Seite 11] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG A 12-2.1 der Ausbildung; die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht A 12-2.2 einem freiwilligen Wehrdienst; zumutbar ist. A 12-2.3 einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwil- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wie- liges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst). der bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von: Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person kei- nen eigenen Hausstand gründet. Tarifvariante Versicherungsschutz A 12-3 Besonderheit bei Einbruchdiebstahl compact 100 Tagen Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach classic 200 Tagen A 4-1 AL-VHB 2016 erfüllt sein. comfort 365 Tagen A 12-4 Besonderheit bei Raub Die Entschädigung ist pro Tag auf… Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben nach A 4-3.2 AL-VHB 2016 an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter fol- Tarifvariante Versicherungsschutz gender Voraussetzung: compact …2 ‰… Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem classic …2 ‰… Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. comfort …3 ‰… Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert. …der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. A 12-5 Besonderheit bei Naturgefahren A 13-2.4 Transport- und Lagerkosten Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur inner- halb von Gebäuden. Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und A 12-6 Entschädigungsgrenzen dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Entschädigung ist begrenzt auf: Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem Tarifvariante Versicherungsschutz die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer compact 10 % der Versicherungssumme von: classic 50 % der Versicherungssumme Tarifvariante Versicherungsschutz comfort 100 % der Versicherungssumme compact 100 Tagen Abschnitt A 13 Welche Kosten sind versichert? classic 200 Tagen A 13-1 Versicherte Kosten comfort 365 Tagen Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungs- falls erforderlich und tatsächlich angefallen sind: A 13-2.5 Schlossänderungskosten A 13-1.1 Aufräumungskosten Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort be- A 13-1.2 Bewegungs- und Schutzkosten findliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandenge- kommen sind. A 13-1.3 Hotelkosten A 13-1.4 Transport- und Lagerkosten A 13-2.6 Bewachungskosten Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn A 13-1.5 Schlossänderungskosten die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige A 13-1.6 Bewachungskosten Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. A 13-1.7 Reparaturkosten für Gebäudeschäden Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrich- A 13-1.8 Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen tungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. A 13-1.9 Kosten für provisorische Maßnahmen A 13-2.7 Reparaturkosten für Gebäudeschäden A 13-2 Definition und Umfang der Kosten Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Woh- nung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch A 13-2.1 Aufräumungskosten Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dies sind. schließt Aufwendungen ein, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzu- Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Ein- räumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu ver- bruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu. nichten. A 13-2.8 Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen A 13-2.2 Bewegungs- und Schutzkosten Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelä- Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verän- gen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt vo- dern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu die- raus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befind- nen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. lichen Wohnung entstanden ist. A 13-2.3 Hotelkosten A 13-2.9 Kosten für provisorische Maßnahmen Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versi- ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass cherte Sachen zu schützen. S H4.3 – 07.2023 Seite 11 von 45 [Seite 12] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Abschnitt A 14 Was ist der Versicherungswert und die Versicherungs- Abschnitt A 15 Was sind die Grundlagen der Berechnung und Anpas- summe? Was sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungs- sung der Prämie? summe? A 15-1 Grundsatz A 14-1 Versicherungswert Die Prämie bzw. der Prämiensatz, auch soweit für erweiterten Versiche- Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Ent- rungsschutz vereinbart, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres schädigung. nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung der Prämie bzw. des Prämiensatzes steigen oder sinken. A 14-1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der auf- zuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand A 15-2 Prämienanpassung aufgrund Neukalkulation wiederzubeschaffen. A 15-2.1 Die Prämien werden unter Berücksichtigung von Schadenauf- A 14-1.2 Für Kunstgegenstände nach A 18-1.1.5 AL-VHB 2016 und An- wand, Kosten (insbesondere Provisionen, Verwaltungskosten, Schadenre- tiquitäten nach A 18-1.1.6 AL-VHB 2016 ist der Versicherungswert der Be- gulierungskosten, Rückversicherungsprämien), Feuerschutzsteuer und Ge- trag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzube- winnansatz kalkuliert. schaffen. A 15-2.2 Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende A 14-1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist außer der mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist bisherigen Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken, der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen, auch die voraussichtliche künf- kann. tige Schaden- und Kostenentwicklung des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern zu berücksichtigen. Für die Ermittlung der bisheri- A 14-1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge gen und künftigen Schaden- und Kostenentwicklung kann der Bestand aller nach A 18-3 AL-VHB 2016 begrenzt, werden höchstens diese berücksich- Versicherungsverträge auch in Risikogruppen unterteilt werden, die sich tigt. nach versicherungsmathematisch begründeten Tarifmerkmalen richten A 14-2 Versicherungssumme müssen. A 14-2.1 Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Ver- Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Prämienanpassungen gel- sicherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert nach ten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge. A 14-1 AL-VHB 2016 entsprechen. A 15-2.3 Die Prämien dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die A 14-2.2 Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag Prämien für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen von: Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen. A 15-2.4 Die Prämienanpassungen, die sich aus der Neukalkulation erge- Tarifvariante Versicherungsschutz ben, werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkraft- compact 10 % treten mitgeteilt. A 15-2.5 Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus erge- classic 20 % benen Prämienerhöhung das Recht den Versicherungsvertrag mit sofortiger comfort 30 % Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhö- hung, zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Ein- A 14-3 Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und gang der Mitteilung über die Prämienerhöhung erfolgen. Prämie Abschnitt A 16 Was gilt bei einem Wohnungswechsel? Es gelten folgende Grundlagen: A 16-1 Umzug in eine neue Wohnung A 14-3.1 Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwick- Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungs- lung der Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungs- schutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels be- summe. steht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz Für die Anpassung wird der Index »Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbe- Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelager- ginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte ten Güter« verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden. für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September A 16-2 Mehrere Wohnungen vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index. Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiterhin seine bishe- Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem rige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über. Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber Für eine Übergangszeit von 2 Monaten besteht Versicherungsschutz in bei- dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. den Wohnungen. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem A 16-3 Umzug ins Ausland Komma berücksichtigt. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer je- geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versi- den Versicherungsperiode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufgerun- cherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate det. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die neue Versiche- nach Umzugsbeginn. rungssumme bekannt. A 16-4 Anzeige der neuen Wohnung A 14-3.2 Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich eine neue Prä- mie. A 16-4.1 Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quad- A 14-3.3 Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung der Versiche- ratmetern anzugeben. rungssumme durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nach- A 16-4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen ver- dem ihm die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist. einbart, ist dem Versicherer mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig abzusen- entsprechende Sicherungen vorhanden sind. Die Anzeige muss in Textform den. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen. A 16-4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird. S H4.3 – 07.2023 Seite 12 von 45 [Seite 13] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG A 16-5 Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, A 16-5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versi- gilt Folgendes: cherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind. Versicherte Kosten nach A 13 AL-VHB 2016 werden darüber hinaus bis A 16-5.2 Wenn sich die Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze er- zu… höht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird. Tarifvariante Versicherungsschutz Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, compact …10 %… Telefax oder Brief) tun. Dafür hat er einen Monat nach Zugang der Mittei- lung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der classic …20 %… Zugang beim Versicherer. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam. comfort …30 %… A 16-5.3 Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung die Prämie nur …der Versicherungssumme nach A 14-2.1 bis A 14-2.3 AL-VHB 2016 er- in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu. setzt. A 16-6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung A 17-4 Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes: Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedri- A 16-6.1 Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewoh- ger als der Versicherungswert nach A 14-1 AL-VHB 2016, besteht eine Un- nung aus und bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort terversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach A 17-1 AL- beide Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des VHB 2016 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versiche- Versicherungsnehmers. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag ge- rungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädi- ändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Aus- gung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert zug folgenden Prämienfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur durch den Versicherungswert. noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers. Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 13 AL-VHB 2016 wird nach A 16-6.2 Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und einer von der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungs- ihnen aus der Ehewohnung auszieht, sind Versicherungsort ebenfalls beide summe zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwen- Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des aus- dungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein. ziehenden Ehegatten. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geän- A 17-5 Kosten dert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Prämienfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für Versicherte Kosten nach A 13 AL-VHB 2016 werden ersetzt, wenn sie die neue Wohnung. nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils verein- barten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt. A 16-6.3 Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und beide in neue Wohnungen ziehen, gilt A 16-6.2 AL-VHB 2016 entsprechend. Nach Abschnitt A 18 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke? Ablauf der Frist von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Prämi- Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen? enfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen. A 18-1 Wertsachen A 16-7 Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften A 18-1.1 Versicherte Wertsachen nach A 8-2 AL-VHB 2016 sind: A 16-6 AL-VHB 2016 gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet A 18-1.1.2 Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene sind. Geldbeträge; Abschnitt A 17 Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei ei- A 18-1.1.3 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere; ner Unterversicherung? A 18-1.1.4 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, A 17-1 Der Versicherer ersetzt Medaillen, alle Sachen aus Gold oder Platin sowie Uhren, deren Wert 2.000 EUR übersteigt; A 17-1.1 bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versi- cherungswert nach A 14-1 AL-VHB 2016 zum Zeitpunkt des Versiche- A 18-1.1.5 Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegen- rungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi- stände sowie nicht in A 18-1.1.4 AL-VHB 2016 genannte Sachen aus Silber; gungsberechnung angerechnet. A 18-1.1.6 Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von A 17-1.2 bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten Möbelstücken. zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem A 18-2 Wertschutzschränke eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Er- setzt wird aber höchstens der Versicherungswert nach A 14-1 AL-VHB A 18-2.1 Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die 2016 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet. Prüfstelle anerkannt sind. A 17-1.3 bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beein- A 18-2.2 Zusätzlich gilt: trächtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert ent- spricht. Das setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung die- Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg ser Sache ohne Reparatur zumutbar ist. aufweisen. A 17-2 Mehrwertsteuer Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fach- männisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich ange- sein. fallen ist. A 18-3 Entschädigungsgrenzen A 17-3 Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versiche- rers A 18-3.1 Wertsachen werden je Versicherungsfall bis… Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicher- Tarifvariante Versicherungsschutz ter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungs- falls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach A compact …20 %… 14-2.4 AL-VHB 2016 begrenzt. classic …40 %… Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. comfort …50 %… S H4.3 – 07.2023 Seite 13 von 45 [Seite 14] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG …der Versicherungssumme, mindestens aber bis… A 19-3.2 Der Versicherer darf folgende Personen nicht als Sachverstän- digen benennen: Tarifvariante Versicherungsschutz A 19-3.2.1 Mitbewerber des Versicherungsnehmers, compact …10.000 EUR… A 19-3.2.2 Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in dauernder Ge- classic …15.000 EUR… schäftsverbindung stehen, comfort …20.000 EUR… A 19-3.2.3 Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspartnern des Versicherungsnehmers angestellt sind oder mit ihnen in einem ähnlichen …entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Obergrenze der Entschä- Verhältnis stehen. digungsleistung bildet die vereinbarte Versicherungssumme. A 19-3.3 Beide Sachverständige benennen in Textform (z. B. E-Mail, Te- A 18-3.2 Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutz- lefax oder Brief) vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten Sachverstän- schranks nach A 18-2 AL-VHB 2016 gelten folgende Entschädigungsgren- digen als Obmann. Die Regelung nach A 19-3.2 AL-VHB 2016 gilt auch zen je Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag. für seine Benennung. Wenn sich die Sachverständigen nicht einigen, wird der Obmann durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. A 18-3.2.1 Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Dies geschieht auf Antrag einer der beiden Parteien. Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt: A 19-4 Feststellung Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: Tarifvariante Versicherungsschutz A 19-4.1 ein Verzeichnis der abhandengekommenen, der zerstörten und compact 1.000 EUR der beschädigten versicherten Sachen mit den dazugehörigen Versiche- rungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, classic 3.000 EUR A 19-4.2 die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten, comfort 4.000 EUR A 19-4.3 die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen, A 18-3.2.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere: A 19-4.4 die versicherten Kosten. Tarifvariante Versicherungsschutz Wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist, muss zudem der Versi- cherungswert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen zum compact 5.000 EUR Zeitpunkt des Versicherungsfalls enthalten sein. classic 20.000 EUR A 19-5 Verfahren nach der Feststellung comfort 30.000 EUR Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander A 18-3.2.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, ab, übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser ent- Medaillen, alle Sachen aus Gold oder Platin sowie Uhren, deren Wert scheidet über die darin streitig gebliebenen Punkte. Die Feststellungen der 2.000 EUR übersteigt: Sachverständigen bilden dabei die Grenzen für den Entscheidungsspielraum des Obmanns. Seine Entscheidung übermittelt der Obmann beiden Parteien Tarifvariante Versicherungsschutz gleichzeitig. compact 20.000 EUR Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns sind für die Vertragsparteien verbindlich. Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen classic 40.000 EUR wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. comfort 50.000 EUR Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung. Abschnitt A 19 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfah- ren? Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft das Gericht eine verbind- liche Feststellung. A 19-1 Feststellung der Schadenhöhe Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls verlan- können oder wollen oder sie verzögern. gen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren fest- gestellt wird. A 19-6 Kosten Ein solches Sachverständigenverfahren können der Versicherer und der Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren. Sachverständigen. Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte. A 19-2 Weitere Feststellungen A 19-7 Obliegenheiten Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungs- Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Ver- fall auszudehnen. sicherungsnehmers nicht berührt. A 19-3 Verfahren vor der Feststellung Abschnitt A 20 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? Für das Sachverständigenverfahren gilt: A 20-1 Fälligkeit der Entschädigung A 19-3.1 Jede Partei hat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) einen Sachverständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständi- Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem gen benannt hat, kann die andere Partei in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat. oder Brief) auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Dabei Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens muss sie den von ihr benannten Sachverständigen angeben. Der zweite den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich min- Sachverständige muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Aufforde- destens zu zahlen ist. rung benannt werden. Wenn das nicht geschieht, kann die auffordernde Par- tei den Sachverständigen durch das für den Schadenort zuständige Amtsge- A 20-2 Verzinsung richt ernennen lassen. In seiner Aufforderung muss der Versicherer den Versicherungsnehmer auf diese Folge hinweisen. Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem an- deren Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: S H4.3 – 07.2023 Seite 14 von 45 [Seite 15] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG A 20-2.1 Entschädigung A 23-1.3 Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als… Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde. Tarifvariante Versicherungsschutz A 20-2.2 Zinssatz compact …60 Tage… Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz classic …120 Tage… des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr. comfort …180 Tage… Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig. …oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbe- A 20-3 Hemmung wohnt. Bei der Berechnung der Fristen nach A 20-1 und A 20-2.1 AL-VHB 2016 Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens Beaufsichtigt ist eine Wohnung z. B. dann, wenn sich während der Nacht des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht ge- eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält. zahlt werden kann. A 23-1.4 Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind A 20-4 Aufschiebung der Zahlung in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungs- wechsel. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange A 23-2 Folgen einer Gefahrerhöhung A 20-4.1 Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsneh- mers bestehen; Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in B 3-2.3 bis B 3-2.5 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) geregelt. A 20-4.2 ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versi- Abschnitt A 24 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen? cherungsfalls noch läuft. A 24-1 Anzeigepflicht Abschnitt A 21 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschrif- ten (zusätzliche Obliegenheiten) hat der Versicherungsnehmer vor dem Erlangt der Versicherer oder der Versicherungsnehmer Kenntnis über den Versicherungsfall zu erfüllen? Verbleib abhandengekommener Sachen, hat er dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. A 21-1 Sicherheitsvorschriften in der kalten Jahreszeit Die Anzeige muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen. Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Si- cherheitsvorschriften: A 24-2 Entschädigung Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung nach Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sa- A 10 AL-VHB 2016 zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. che wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung dieser Sache: Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzu- A 24-2.1 Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung sperren, zu entleeren und entleert zu halten. Der Versicherungsnehmer behält den Anspruch auf die Entschädigung. A 21-2 Folgen einer Obliegenheitsverletzung Das setzt voraus, dass er dem Versicherer die Sache innerhalb von 2 Wo- Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 21-1 AL-VHB 2016 ge- chen zur Verfügung stellt. nannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach B 3-3.1.2 und Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung für diese Sa- B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) Folgendes: Der Versicherer ist che zurückzuzahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädi- berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei gung. sein. A 24-2.2 Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung Abschnitt A 22 Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungs- nehmer nach dem Versicherungsfall zu erfüllen? Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 2 Wochen nach Empfang ei- ner Aufforderung des Versicherers wählen, die Entschädigung zurückzu- A 22-1 Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und zahlen und die Sache zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen: Urkunden A 24-2.2.1 Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungs- Der Versicherungsnehmer hat bei zerstörten oder abhandengekommenen werts kann er dem Versicherer die Sache zur Verfügung stellen. Dieses Wertpapieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte zu wahren. Wahlrecht muss er innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Aufforde- Zum Beispiel muss er für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden un- rung des Versicherers ausüben. Tut der Versicherungsnehmer das nicht, verzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten. Ebenso muss er Sparbücher geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. sowie andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen. A 24-2.2.2 Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger A 22-2 Folgen der Obliegenheitsverletzung Höhe des Versicherungswerts muss er sie im Einvernehmen mit dem Ver- sicherer öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt unter den Vo- raussetzungen nach B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) Folgendes: Der Versicherer erhält von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchs- Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein. tens den Anteil, den er bereits für die Sache entschädigt hat. Abschnitt A 23 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr? A 24-3 Beschädigte Sachen A 23-1 Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung Behält der Versicherungsnehmer wiederherbeigeschaffte Sachen und sind diese beschädigt worden, kann er auch die bedingungsgemäße Entschädi- Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach B 3-2 (Gemeinsamer Allge- gung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten. meiner Teil) kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen: A 24-4 Mögliche Rückerlangung A 23-1.1 Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Ver- tragsschluss gefragt hat. Ist es dem Versicherungsnehmer möglich, den Besitz einer abhandenge- kommenen Sache zurück zu erlangen, ohne dass er davon Gebrauch macht, A 23-1.2 Anlässlich eines Wohnungswechsels nach A 16 AL-VHB 2016 gilt die Sache als zurückerhalten. ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist. A 24-5 Übertragung der Rechte Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, gilt: S H4.3 – 07.2023 Seite 15 von 45 [Seite 16] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Er hat dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte Er kann die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm bei der Rückwick- zu übertragen, die ihm an diesen Sachen zustehen. lung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zins- verlust entstanden ist. A 24-6 Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Zu- rückerlangung des Wertpapiers. S H4.3 – 07.2023 Seite 16 von 45 [Seite 17] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG V Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (Teil B) – Stand 05.2020 Inhaltsverzeichnis Abschnitt B 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Abschnitt B 4 Weitere Regelungen Seite 20 Prämienzahlung Seite 17 B 4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes B 4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung B 1-2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode B 4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters (gilt nur für die Sach- B 1-3 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäteter versicherung) Zahlung oder Nichtzahlung B 4-4 Verjährung B 1-4 Folgeprämie B 4-5 Örtlich zuständiges Gericht B 1-5 Lastschriftverfahren B 4-6 Anzuwendendes Recht B 1-6 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B 4-7 Embargobestimmung B 4-8 Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung) Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrages, B 4-9 Versicherung für fremde Rechnung (gilt nur für die Sachversi- Kündigung Seite 18 cherung) B 2-1 Dauer und Ende des Vertrages B 4-10 Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung) B 2-2 Kündigung nach Versicherungsfall B 4-11 Übergang von Ersatzansprüchen (gilt nur für die Sachversiche- rung) Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, B 4-12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen (gilt nur für andere Obliegenheiten Seite 18 die Sachversicherung) B 3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Ver- B 4-13 Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung) treters bis zum Vertragsschluss B 3-2 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung) B 3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Abschnitt B 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mit- B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes teilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auf- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angege- fälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nicht- benen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen zahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die B 1-2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode Nichtzahlung zu vertreten hat. B 1-2.1 Prämienzahlung B 1-4 Folgeprämie Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durchlaufende Zahlun- B 1-4.1 Fälligkeit gen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise je- im Voraus gezahlt. weils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu ei- B 1-2.2 Versicherungsperiode nem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die verein- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. barte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer B 1-4.2 Verzug und Schadensersatz kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertrags- dauer. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungs- nehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zah- B 1-3 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäteter lung zu vertreten hat. Zahlung oder Nichtzahlung Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, B 1-3.1 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstande- Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des nen Schadens zu verlangen. vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbe- B 1-4.3 Mahnung ginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerruf- rechts. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags- oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mah- schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertrags- nung). Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen ab Zugang der Zah- schluss zu zahlen. lungsaufforderung betragen. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rück- oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nach- ständigen Beträge der Prämie sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen dem die Zahlung veranlasst ist. beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers hinweist. oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frü- B 1-4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung hestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versiche- B 1-3.2 Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug rungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versiche- Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach B 1.3.1 gezahlt, rungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Ver- so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung zug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. nicht veranlasst ist. B 1-4.5 Kündigung nach Mahnung Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nicht- Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in zahlung nicht zu vertreten hat. Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten B 1-3.3 Leistungsfreiheit des Versicherers Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofor- tiger Wirkung kündigen. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach B 1-3.1 zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung S H4.3 – 07.2023 Seite 17 von 45 [Seite 18] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden wer- B 1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie ver- den. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungs- pflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti- Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsge- B 1-4.6 Zahlung der Prämie nach Kündigung bühr verlangen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zah- versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver- lungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung in- schaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die nerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begrün- Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach B 1-4.4 bleibt bis zur Zahlung denden Umständen Kenntnis erlangt. bestehen. Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung B 1-5 Lastschriftverfahren B 2-1 Dauer und Ende des Vertrags B 1-5.1 Pflichten des Versicherungsnehmers B 2-1.1 Vertragsdauer Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum ab- hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für geschlossen. eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. B 2-1.2 Stillschweigende Verlängerung Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Ver- rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Te- trag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertrags- lefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers er- parteien spätestens 3 Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslauf- folgt. zeit eine Kündigung zugegangen ist. B 1-5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug B 2-1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Prä- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum mien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. B 2-1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versi- Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren kann der Versicherungsneh- cherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige mer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Prämien selbst zu übermitteln. Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt B 2-1.5 Wegfall des versicherten Interesses werden. Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollstän- B 1-6 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung dig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis er- B 1-6.1 Allgemeiner Grundsatz langt. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derje- B 2-2 Kündigung nach Versicherungsfall nige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versiche- rungsschutz bestanden hat. B 2-2.1 Kündigungsrecht B 1-6.2 Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfech- Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien tung und fehlendem versicherten Interesse den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ab- B 1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung lauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschä- innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zu- digung zulässig. gang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Vo- raussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Wi- B 2-2.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer derrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zu- hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versi- gang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch be- cherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. stimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens je- Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer doch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. B 2-2.3 Kündigung durch Versicherer Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versi- cherungsvertrag in Anspruch genommen hat. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. B 1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm die Prämie Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. B 3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, Vertreters bis zum Vertragsschluss weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B 3-1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerheb- liche Umstände B 1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versiche- rers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prä- Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem mie bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat B 1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versiche- und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit rung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklä- Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des rung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform Interesses Kenntnis erlangt hat. stellt. S H4.3 – 07.2023 Seite 18 von 45 [Seite 19] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlos- B 3-1.6 Anfechtung sen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B 3-1.2 sowohl die Kennt- nis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an- Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. zufechten, bleibt bestehen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht B 3-1.7 Erlöschen der Rechte des Versicherers vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn we- Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver- der dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahr- tragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss. lässigkeit zur Last fällt. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser B 3-1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn der Versicherungs- nehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- B 3-1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes letzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 B 3-2 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung) Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rück- tritts besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz. B 3-2.1 Begriff der Gefahrerhöhung Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungs- B 3-2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Ver- nehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder unvollständigen Angaben tragserklärung des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Um- weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. stände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruch- Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung nahme des Versicherers wahrscheinlicher wird. der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis, der nicht angezeigten B 3-2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vor- Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte. liegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Ver- sicherer vor Vertragsschluss gefragt hat. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nach- B 3-2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B 3-2.1.1 liegt nicht vor, wenn sich weist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitver- den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Um- sichert gelten soll. fang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein B 3-2.2 Pflichten des Versicherungsnehmers Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. B 3-2.2.1 Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungs- nehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhö- B 3-1.2.2 Kündigung hung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B 3-2.2.2 Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag vorherige Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenom- kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versiche- men oder gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich an- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kennt- zeigen. nis, der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte. B 3-2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklä- rung unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer B 3-1.2.3 Vertragsänderung dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis er- Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Absatz 1 langt hat. nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht B 3-2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen ge- schlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versiche- B 3-2.3.1 Kündigungsrecht rers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach B 3-2.2.1, kann laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsneh- mer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 Prozent Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versiche- oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeig- rungsnehmer zu beweisen. ten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. rungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach B 3-2.2.2 B 3-1.3 Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers und B 3-2.2.3 bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei B 3-2.3.2 Vertragsänderung hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Be- Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrer- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats höhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend ge- Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Pro- machte Recht begründen. zent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach B 3-1.4 Hinweispflicht des Versicherers Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündi- Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen gen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch geson- dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. derte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Fol- B 3-2.4 Erlöschen der Rechte des Versicherers gen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach B 3-1.5 Ausschluss von Rechten des Versicherers B 3-2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zu- oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten stand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. B 3-2.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung S H4.3 – 07.2023 Seite 19 von 45 [Seite 20] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG B 3-2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungs- Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren; nehmer seine Pflichten nach B 3-2.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer e) soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in Text- berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des form (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen ei- Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versiche- ner groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. rers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten; B 3-2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3-2.2.2 und B 3-2.2.3 ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach f) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegan- ihm billigerweise zugemutet werden kann. gen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine An- g) Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers einem an- zeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine deren als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser die Obliegenheiten Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt B 3-2.5.1 Satz 2 und 3 entsprechend. nach B 3-3.2.1 und B 3-3.2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm dies nach Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefah- den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist. rerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. B 3-3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung B 3-2.5.3 Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, B 3-3.3.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach B 3-3.1 oder B 3-3.2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflich- a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gefahrerhöhung tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Leistungspflicht war oder der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kün- B 3-3.3.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versi- digung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war cherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der oder Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den c) wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefah- Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. rerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. verlangt. B 3-3.3.3 Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Ver- B 3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass B 3-3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang, der dem B 3-3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungs- Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der nehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich verein- Abschnitt B 4 Weitere Regelungen barten Sicherheitsvorschriften; B 4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. B 4-1.1 Anzeigepflicht B 3-3.1.2 Rechtsfolgen Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versi- Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Ob- chert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüg- liegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versi- lich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Ver- cherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, sicherungssumme anzugeben. nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. B 4-1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach B 4-1.1.1 vor- nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig sätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in B 3-3 beschrie- verletzt hat. benen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teil- weise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer B 3-3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles erlangt hat. folgende Obliegenheiten zu erfüllen: B 4-1.3 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung B 3-3.2.1 Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versi- Schadens zu sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des chert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versiche- Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen – ggf. rungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädi- auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände dies ge- gungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen statten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versiche- Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfach- rer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflicht- versicherung vor. gemäßem Ermessen zu handeln. b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass B 3-3.2.2 zusätzlich zu B 3-3.2.1 gilt: jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Der Versicherungsnehmer hat Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis er- entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. langt hat, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen; Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versi- b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich cherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Polizei anzuzeigen; der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschä- digung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamt- c) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der ab- betrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wurden, handen gekommenen Sachen einzureichen; nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in De- ckung gegeben worden wäre. S H4.3 – 07.2023 Seite 20 von 45 [Seite 21] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver- sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung schaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von B 4-4 Verjährung den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren. Die B 4-1.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch ent- standen ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachver- und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Un- sicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfach- kenntnis steht der Kenntnis gleich. versicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer ange- Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die meldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen An- frühere Versicherung nicht gedeckt ist. meldung und Zugang der in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungs- summe und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachver- B 4-5 Örtlich zuständiges Gericht sicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versi- cherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall B 4-5.1 Klagen gegen den Versicherer die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder sei- verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien ner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. verlangen. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs- B 4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlas- B 4-2.1 Form, zuständige Stelle sung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen ge- wöhnlichen Aufenthalt hat. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versi- Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, cherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzu- den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des etwas anderes bestimmt ist. Staates zu-ständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers B 4-5.2 Klagen gegen Versicherungsnehmer oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen. Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein sol- B 4-2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung cher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versi- Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe- cherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versiche- bung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen rungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebe- aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem nen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt ent- Niederlassung. sprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensän- B 4-6 Anzuwendendes Recht derung des Versicherungsnehmers. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. B 4-2.3 Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung B 4-7 Embargobestimmung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerbli- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versiche- chen Niederlassung die Bestimmungen nach B 4-2.2 entsprechend Anwen- rungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien di- dung. rekt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em- bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland B 4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters (gilt nur für die entgegenstehen. Sachversicherung) Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em- B 4-3.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers bargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsneh- Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechts- mer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend vorschriften entgegenstehen. a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages; B 4-8 Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung) b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendi- Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses gung; erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsneh- mer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versiche- c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und rungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des während des Versicherungsverhältnisses. Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der Betrag maßge- bend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Vertrag von B 4-3.2 Erklärungen des Versicherers vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausge- Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht ge- fertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungs- schlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver- nehmer zu übermitteln. schaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu B 4-3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Um- ständen Kenntnis erlangt. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine S H4.3 – 07.2023 Seite 21 von 45 [Seite 22] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG B 4-9 Versicherung für fremde Rechnung (gilt nur für die Sach- B 4-10.2.1 Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten versicherung) für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. B 4-9.1 Rechte aus dem Vertrag Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Na- hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertrag- men für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung lich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den B 4-10.2.2 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er Versicherungsschein besitzt. auch den Kostenersatz nach B 4-10.2.1 entsprechend kürzen. B 4-9.2 Zahlung der Entschädigung B 4-11 Übergang von Ersatzansprüchen (gilt nur für die Sachver- sicherung) Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versiche- rungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustim- B 4-11.1 Übergang von Ersatzansprüchen mung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den B 4-9.3 Kenntnis und Verhalten Schaden ersetzt. B 4-9.3.1 Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsneh- Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend mers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde gemacht werden. Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berück- sichtigen. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Per- son, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versi- kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person cherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das hat den Schaden vorsätzlich verursacht. Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. B 4-11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen B 4-9.3.2 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzei- dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- tige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs zumutbar war. auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. B 4-9.3.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten ge- Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der schlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat. Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässi- B 4-10 Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung) gen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leis- tung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers B 4-10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen B 4-10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versi- einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. cherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach B 4-12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen (gilt nur zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder für die Sachversicherung) die er auf Weisung des Versicherers macht. B 4-12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versiche- B 4-10.1.2 Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen un- rungsfalles mittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, geltend, so leistet der Versicherer Aufwen- B 4-12.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätz- dungsersatz nur, wenn diese Aufwendungen bei einer nachträglichen objek- lich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. tiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers erfolgten. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die B 4-10.1.3 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. auch den Aufwendungsersatz nach B 4-10.1.1 und B 4-10.1.2 entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Ver- B 4-12.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig sicherers entstanden sind. herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Ver- B 4-10.1.4 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädi- hältnis zu kürzen. gung betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbar- ter Position; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des B 4-12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Versicherers entstanden sind. Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versiche- B 4-10.1.5 Der Versicherer hat den für die Aufwendungen gemäß rungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund B 4-10.1.1 erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täu- vorzuschießen. schen versucht. B 4-10.1.6 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuer- Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Straf- wehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen In- urteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversu- teresse kostenfrei zu erbringen sind. ches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen. B 4-10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens B 4-13 Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung) Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. S H4.3 – 07.2023 Seite 22 von 45 [Seite 23] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG VI Klauseln – Stand 07.2023 (je nach beantragtem Vertragsumfang) Inhaltsverzeichnis A Die nachstehenden Klauseln gelten bei E Die nachstehenden Bedingungen gelten Vereinbarung der Tarifvarianten compact, nur bei Vereinbarung des Paketes Haus- und classic oder comfort Seite 23 Wohnungsschutzbrief Seite 42 B Die nachstehend genannten Bedingungen gelten F Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur bei Vereinbarung des Paketes Cyber Seite 36 nur bei Vereinbarung von Weitere Elementar- gefahren Seite 43 C Die nachstehend genannte Klausel gilt nur bei Vereinbarung des Paketes Fahrraddiebstahl Seite 40 G Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur auf Grund besonderer Vereinbarung Seite 43 D Die nachstehend genannte Besondere Bedingung Reisegepäck gilt nur bei Vereinbarung des Paketes Reisegepäck Seite 40 A Die nachstehenden Klauseln gelten bei Vereinbarung der Tarif- Versicherungsnehmer oder einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben- varianten compact, classic oder comfort den Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird. Anprall von fremden Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen Für Wertsachen gemäß A 18-1 AL-VHB 2016 ist die Entschädigung je Ver- sicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt. Tarifvariante Versicherungsschutz Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be- compact bis zur Höhe der Versicherungssumme grenzt. classic bis zur Höhe der Versicherungssumme Beschädigung und Verlust von aufgegebenem Reisegepäck comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme Tarifvariante Versicherungsschutz In Ergänzung zu A 1 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz auch für compact nicht versichert Schäden durch Fahrzeuganprall an versicherten Sachen. classic 250 EUR Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch die Berührung eines Kraft-, Schienen- oder comfort 500 EUR Wasserfahrzeuges. 1. In Erweiterung der AL-VHB 2016 (Teil A) ist die Beschädigung, Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch den Versiche- Zerstörung und der Verlust von versicherten Sachen auf Reisen, während rungsnehmer oder dessen Repräsentanten und/oder durch auf den Versiche- sie sich in Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherber- rungsnehmer zugelassene Kraftfahrzeuge anlässlich deren rechtmäßiger gungsbetriebes befinden, mitversichert. Verwendung verursacht werden. 2. Der Versicherungsnehmer hat Schäden dem Beförderungsunterneh- Aufbrechen eines Behältnisses außerhalb eines Gebäudes men oder Beherbergungsbetrieb unverzüglich zu melden. Eine Bestätigung hierüber ist dem Versicherer einzureichen. Tarifvariante Versicherungsschutz Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl, Raub, vorsätzliche compact nicht versichert Sachbeschädigung) sind darüber hinaus unverzüglich der zuständigen Poli- zeidienststelle unter Einreichung einer Liste aller in Verlust geratenen Sa- classic 500 EUR chen anzuzeigen. Der Versicherungsnehmer hat sich dies bescheinigen zu lassen. Die Bescheinigung ist dem Versicherer vorzulegen. comfort 1.000 EUR 3. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Er- 1. In Erweiterung von Ziffer A 4-1.2 AL-VHB 2016 besteht Versiche- satz erlangt werden kann. rungsschutz für Hausrat in Behältnissen (z. B. Schließfächer oder Spinde), die außen an einem Gebäude angebracht sind. 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- trag begrenzt. 2. Kosten gemäß A 13 AL-VHB 2016 sind nicht versichert. Best-Leistungs-Garantie 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- trag begrenzt. Tarifvariante Versicherungsschutz 4. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine compact nicht versichert dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. classic nicht versichert 5. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An- comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh- mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3- 1. Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein Versicherer einen leis- 3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus- tungsstärkeren Tarif an, wird bzw. werden durch die Best-Leistungs-Garan- setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- tie im Schadenfall tungsfrei.  der Versicherungsschutz gemäß A 1 AL-VHB 2016 im Rahmen der ver- Berufsbedingter Zweitwohnsitz sicherten Gefahren und Schäden erweitert, Tarifvariante Versicherungsschutz  Entschädigungsgrenzen entsprechend erhöht,  Selbstbeteiligungen reduziert bzw. gestrichen, es sei denn, es handelt compact nicht versichert sich um eine individuell oder durch die Wahl eines entsprechenden Ta- classic 10 % der Versicherungssumme, höchstens 10.000 EUR rifs vereinbarte Selbstbeteiligung. comfort 20 % der Versicherungssumme, höchstens 20.000 EUR Der Versicherer mit dem leistungsstärkeren Tarif muss in Deutschland zum Betrieb zugelassen sein und der Tarif muss als allgemein zugängliche Haus- Abweichend von A 10 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz für ei- ratversicherung angeboten werden. nen berufsbedingten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands, der durch den S H4.3 – 07.2023 Seite 23 von 45 [Seite 24] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG 2. Die Best-Leistungs-Garantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungser- Abweichend von A 2-1 AL-VHB 2016 leistet der Versicherer Entschädi- weiterungen eines anderen Versicherers gung für Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.  für die von diesem keine Prämie oder Zusatzprämie erhoben wird Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf Ereignisse und Schäden innerhalb und/oder der Bundesrepublik Deutschland, die durch unentdecktes Vorhandensein  die in Höhe oder Umfang nicht bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkrieges entstanden sind. AG versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzprämie). Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – alle 3. Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht für Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen die sich im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen)  Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen auf All-Risk-Basis, der ergeben. Versicherung sogenannter »unbenannter Gefahren« oder Elektronikver- sicherung Kosten die z. B. durch den Abbau, Abriss oder durch eine Evakuierung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichen entstehen, um den Blindgänger  Einschlüsse weiterer Elementargefahren und/oder diesbezüglicher Leis- entschärfen zu können, sind nicht mitversichert. tungserweiterungen. Weitere Elementargefahren sind: Überschwem- mung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawi- Bruchschäden an Armaturen nen, Dachlawinen und Vulkanausbruch, Tarifvariante Versicherungsschutz  die Versicherung von Glasschäden, compact nicht versichert  Assistanceleistungen, classic bis zur Höhe der Versicherungssumme  den Wegfall von Ausschlüssen gemäß A 2 AL-VHB 2016, comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme  Erweiterung der versicherten Sachen gemäß der A 7 und A 8 AL-VHB 2016, In Erweiterung von A 5-3.2 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer auch  Erhöhung der vereinbarten Entschädigungsgrenze für Wertsachen ge- sonstige Bruchschäden an Armaturen, sofern der Versicherungsnehmer als mäß A 18-3 AL-VHB 2016, Mieter die Gefahr trägt.  Fahrraddiebstahl, Armaturen sind: Ablauf, Ab- und Überlaufgarnituren, Ausdehnungsgefäß, Boiler, Brauseschlauch, Druckbehälter, Druckmesser, Druckspüler, Durch-  Verzicht auf Mindestwindstärke in Sturm, lauferhitzer, Geruchsverschluss, Hähne, Hebeanlage, Heizkörper, Misch- batterie, Rückstauklappe/-ventil, Schieber, Speicher, Spülkästen, Thermos-  Schäden durch Witterungsniederschläge, tat, Umwälzpumpe, Ventile aller Art, Wasserfilter, Wasserzähler,  Räuberische Erpressung, Warmwasserspeicher.  Sturm- und Hagelschäden an Hausrat auf Balkonen, Loggien und Ter- Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. rassen. Weiterhin ersetzt der Versicherer die Kosten für den Austausch der zuvor Ist die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG aufgrund der zugrunde liegen- genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versiche- den Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z. B. rungsfalles gemäß A 5-3.1 AL-VHB 2016 im Bereich der Rohrbruchstelle durch Prämienverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von notwendig ist. Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, Datenrettungskosten in der Privatversicherung arglistiger Täuschung), so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung. Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festge- Tarifvariante Versicherungsschutz legten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversiche- rungsgarantie unberührt. compact nicht versichert 4. Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen ei- classic 1.000 EUR nes anderen Versicherers im Schadenszeitpunkt nachweisen. Als Nachweis comfort 3.000 EUR dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Klau- seln des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsneh- 1. Datenrettungskosten mer beruft. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort 5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Ver- tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wieder- sicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberech- herstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespei- nung und Unterversicherung gemäß A 17 AL-VHB 2016 bleiben unberührt. cherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschi- 6. Für die Best-Leistungs-Garantie gilt die Prämienanpassungsmög- nenlesbare Informationen) und Programme. lichkeit gemäß A 15 AL-VHB 2016. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflich- 7. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die ALTE LEIPZIGER tige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert wa- Versicherung AG können die Best-Leitungs-Garantie jederzeit in Textform ren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. kündigen. Die Kündigung wird 3 Monate nach Zugang wirksam. Kündigt 2. Ausschlüsse die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG, so kann der Versicherungsneh- mer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklä- a) Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für rung der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG zum selben Zeitpunkt kün- digen. aa) Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien); Blindgängerschäden bb) Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Tarifvariante Versicherungsschutz Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält. compact bis zur Höhe der Versicherungssumme b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuer- lichen Lizenzerwerbs. classic bis zur Höhe der Versicherungssumme 3. Entschädigungsgrenze comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be- grenzt. S H4.3 – 07.2023 Seite 24 von 45 [Seite 25] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte Tarifvariante Versicherungsschutz – Wäsche/Bekleidung Tarifvariante Versicherungsschutz compact 1.000 EUR compact nicht versichert classic 2.500 EUR classic 5.000 EUR comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme comfort 10.000 EUR Abweichend von A 12-1 AL-VHB 2016 sind versicherte Sachen, die der Tarifvariante Versicherungsschutz – Spielfahrzeuge Ausübung einer Sportart dienen (Sportgeräte) und die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft le- compact 1.000 EUR benden Person befinden oder die deren Gebrauch dienen, weltweit auch ver- sichert, wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb des Versicherung- classic 2.500 EUR sortes befinden. comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme Fahrräder und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs) zählen im Rahmen dieser Klausel nicht zu den Sportgeräten. sowie: Kinderspiel- und Sportgeräte Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be- 1. In Erweiterung von A 4 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz grenzt. auch im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl für Gartenmöbel und Gartengeräte, Teich- und Poolzubehör, Grills, Wäschespinnen und Abweichend von Absatz 2 sind Fahrräder und nicht versicherungspflichtige Skulpturen, Wäsche und Bekleidung – ohne Pelz- und Lederwaren – zum Elektrofahrräder (Pedelecs) innerhalb der Tariflinie comfort bis zu einem Trocknen oder Lüften, Kinderspiel- und Sportgeräte sowie Spielfahrzeuge Betrag in Höhe von 3.000 EUR versichert. für Kinder, die sich außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefrie- Diebstahl am Arbeitsplatz deten Versicherungsgrundstück oder im Treppenhaus befinden. Fahrräder und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs) Tarifvariante Versicherungsschutz zählen im Rahmen dieser Klausel nicht zu den Sportgeräten. compact nicht versichert Als versicherte Spielfahrzeuge für Kinder im Rahmen dieser Bedingungen gelten: classic 1.000 EUR Dreiräder, Einräder, Laufräder, Roller, Rutschautos, Elektrospielfahrzeuge comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme sowie Tretautos und -traktoren. 1. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für versicherte Sachen, 2. Versicherungsschutz besteht nur für die Sachen gemäß Ziffer 1, die die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemein- dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft schaft lebenden Person gehören, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der lebenden Person gehören oder deren persönlichem Gebrauch dienen. Wohnung befinden und am Arbeitsplatz durch Diebstahl – während der Ge- schäftszeiten – entwendet werden. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- trag begrenzt. 2. Nicht versichert sind Wertsachen gemäß A 18-1 AL-VHB 2016, Scheck- und Kreditkarten sowie Foto-, Film-, Audio-, Videogeräte, Auto- 4. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine und Mobiltelefone, EDV-Geräte, Spielekonsolen und mobile Navigations- dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. systeme jeweils mit Zubehör. Nicht versichert sind auch Arbeitsgeräte und 5. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An- des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh- lebenden Person dienen. mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3- 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- 3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus- trag begrenzt. setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- tungsfrei. 4. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. Diebstahl aus dem Krankenzimmer 5. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der Tarifvariante Versicherungsschutz zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An- zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh- compact nicht versichert mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3- classic 3.000 EUR, Wertsachen 300 EUR 3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus- setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- comfort 5.000 EUR, Wertsachen 500 EUR tungsfrei. Diebstahl auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück bzw. aus 1. In Erweiterung der AL-VHB 2016 (Teil A) gilt auch einfacher Dieb- dem Treppenhaus stahl von versicherten Sachen – ohne Wertsachen – bei stationärem Kran- kenhaus-, Rehabilitations-, Sanatoriums- oder Kuraufenthalts des Versiche- Tarifvariante Versicherungsschutz – Gartenmöbel und -geräte rungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer je Schadenfall bis zur vereinbarten Ent- compact 1.000 EUR schädigungsgrenze mitversichert. classic 2.500 EUR 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- trag begrenzt. Für Wertsachen steht zusätzlich der vereinbarte Betrag zur comfort 5.000 EUR Verfügung. sowie: Teich- und Poolzubehör, Grills, Wäschespinnen und Skulpturen 3. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. 4. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An- zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh- mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3- 3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen S H4.3 – 07.2023 Seite 25 von 45 [Seite 26] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise Erklärung in Textform verlangen, dass dieser erweiterte Versicherungs- leistungsfrei. schutz für Kinderwagen, Rollstühle und fahrbare Gehhilfen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Diebstahl von Balkonkraftwerken Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versiche- Tarifvariante Versicherungsschutz rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. compact nicht versichert Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern classic nicht versichert Tarifvariante Versicherungsschutz comfort 2.500 EUR compact nicht versichert 1. Der Versicherer leistet auch im Falle der Entwendung durch Dieb- stahl Entschädigung für dem Versicherungsnehmer gehörende Balkonkraft- classic bis zur Höhe der Versicherungssumme werke mit maximal 800 Watt Einspeiseleistung, die fest mit Balkonen oder an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen verbunden sind und comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme ausschließlich der versicherten Wohnung nach A 10 AL-VHB 2016 dienen. 1. Der Versicherer leistet auch im Falle der Entwendung durch einfa- 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt chen Diebstahl Entschädigung für dem Versicherungsnehmer gehörende Waschmaschinen und Wäschetrockner, die aus Räumen entwendet werden, 3. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. nutzt. 4. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zu- 2. Der Inhalt der Waschmaschinen und Wäschetrockner gilt nicht mit- ständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche Anzei- versichert. gebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-3.1.2 3. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraussetzun- dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. gen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei 4. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und fahrbaren Gehhilfen zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An- zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh- Tarifvariante Versicherungsschutz mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3- 3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus- compact nicht versichert setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- tungsfrei. classic bis zur Höhe der Versicherungssumme Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme Tarifvariante Versicherungsschutz 1. Für Kinderwagen, Rollstühle (Krankenfahrstühle) und fahrbare Geh- hilfen (zum Beispiel Rollatoren, Delta-Gehräder) erstreckt sich der Versi- compact nicht versichert cherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl. 10 % der Versicherungssumme, zusätzlich 500 EUR 2. Zulassungspflichtige Krankenfahrstühle sind vom Versicherungs- classic für Wertsachen schutz ausgeschlossen. bis zur Höhe der Versicherungssumme, zusätzlich 3. Für die mit Kinderwagen, Rollstühlen und fahrbaren Gehhilfen lose comfort 1.000 EUR für Wertsachen verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Kinderwagen, Roll- 1. In Erweiterung von A 4-1 AL-VHB 2016 besteht für versicherte Sa- stuhl bzw. der fahrbaren Gehhilfe abhandengekommen sind. chen auch weltweit Versicherungsschutz gegen Schäden durch Einbruch- Für mobile Navigationsgeräte besteht kein Versicherungsschutz. diebstahl von Hausrat aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagen- abteilen. 4. Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit keine anderweitige Entschädigung (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken-/Pflegever- 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- sicherung) beansprucht werden kann und bei fremdem Eigentum nur inso- trag begrenzt. Zusätzlich steht für Wertsachen gemäß A 18-1 AL-VHB weit, wie der Versicherungsnehmer zum Ersatz des entstehenden Schadens 2016 insgesamt der vereinbarte Betrag zur Verfügung. verpflichtet ist. 3. Der Versicherungsnehmer muss den Einbruchdiebstahl unverzüglich 5. Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungs- Marke und die Fahrgestellnummer (Rollstühle, sofern vorhanden) der ver- nehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in sicherten Rollstühle bzw. fahrbaren Gehhilfen zu beschaffen und aufzube- B 3-3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Vo- wahren. raussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschä- tungsfrei. digung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann. 4. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine 6. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. 5. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der 7. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zu- zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An- ständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nach- zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh- weis dafür zu erbringen, dass der Kinderwagen, Rollstuhl bzw. die fahrbare mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3- Gehhilfe nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder 3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus- herbeigeschafft wurde. setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- tungsfrei. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, so ist der Ver- sicherer nach Maßgabe der in B 3-3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allge- meiner Teil) beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. 8. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung ei- ner Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch S H4.3 – 07.2023 Seite 26 von 45 [Seite 27] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen Erweiterte Außenversicherung für Kinder während deren Ausbildung oder Studium Tarifvariante Versicherungsschutz Tarifvariante Versicherungsschutz compact nicht versichert compact nicht versichert 2 % der Versicherungssumme – kein Versicherungs- classic schutz für Wertsachen classic 10.000 EUR comfort 2 % der Versicherungssumme – inkl. Wertsachen comfort 20.000 EUR 1. In Erweiterung der AL-VHB 2016 (Teil A) wird auch Entschädigung 1. In Erweiterung von A 12-2 AL-VHB 2016 gilt der Hausrat der Kin- geleistet für versicherte Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder einer der (auch Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder) des Versicherungsnehmers mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder ihrem auch bei Gründung eines eigenen Hausstandes während deren Ausbildung persönlichen Gebrauch dienen, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der oder Studium im Rahmen dieses Versicherungsvertrages als mitversichert. Wohnung befinden und innerhalb der EU- und EFTA-Staaten durch Dieb- Der Versicherungsschutz endet mit dem Abschluss der Ausbildung oder des stahl von oder Einbruchdiebstahl aus abgestellten Kraftfahrzeugen, soweit Studiums, spätestens jedoch mit Vollendung des 27. Lebensjahres. sich die versicherten Sachen in einem fest umschlossenen und durch Ver- schluss gesicherten Innen- oder Kofferraum oder einer durch Verschluss ge- 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- sicherten Dachbox befinden, entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört trag begrenzt. oder beschädigt werden. 3. Versicherungsschutz besteht nur, sofern keine Leistung aus einem Eine Öffnung des Fahrzeuges durch eine Manipulation des Funksignals gilt anderen Versicherungsvertrag (z. B. eigene Hausratversicherung des betref- als versicherter Einbruchdiebstahl. fenden Kindes) in Anspruch genommen werden kann. 2. Wertsachen gemäß A 18-1 AL-VHB 2016 sind nur innerhalb der Ta- Feuer-Nutzwärmeschäden riflinie comfort versichert. Tarifvariante Versicherungsschutz 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- trag begrenzt. compact bis zur Höhe der Versicherungssumme 4. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine classic bis zur Höhe der Versicherungssumme dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme 5. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An- In Erweiterung von A 3-1 AL-VHB 2016 sind auch Brandschäden mitver- zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh- sichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutz- mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3- feuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausge- 3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus- setzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. tungsfrei. Garagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Eingelagerter Hausrat in einer Self Storage Anlage Tarifvariante Versicherungsschutz Tarifvariante Versicherungsschutz compact nicht versichert compact nicht versichert classic nicht versichert classic nicht versichert comfort 1 % der Versicherungssumme, höchstens 2.500 EUR comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme 1. Abweichend von A 10-4 der AL-VHB 2016 besteht Versicherungs- In Erweiterung von A 10 AL-VHB 2016 zählen auch Lagerräume in einer schutz auch in Garagen, die sich nicht in der Nähe des Versicherungsortes, Self Storage Anlage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die der aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, soweit sie aus- Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft le- schließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Ge- bende Person angemietet hat und dort versicherte Sachen lagert zum Versi- meinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden. cherungsort. 2. Abweichend von A 7 und A 8 AL-VHB 2016 sind nicht versichert: Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Self Storage An- lage alarmgesichert und videoüberwacht ist. Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte), Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edel- Wertsachen gemäß A 18-1 AL-VHB 2016 sind nicht versichert. steine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungspro- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und zesse Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sa- chen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Tarifvariante Versicherungsschutz Möbelstücken. compact gilt vereinbart 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- trag begrenzt. classic gilt vereinbart Genereller Unterversicherungsverzicht comfort gilt vereinbart Tarifvariante Versicherungsschutz Die diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen wei- chen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch compact für Schäden bis 1.000 EUR den Arbeitskreis Beratungsprozesse empfohlenen Mindeststandards für die Hausratversicherung vom 08.08.2018 ab. classic für Schäden bis 3.000 EUR comfort für Schäden bis 5.000 EUR Abweichend von A 17-4 AL-VHB 2016 nimmt der Versicherer keinen Ab- zug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden ma- ximal die vereinbarte Höhe beträgt. S H4.3 – 07.2023 Seite 27 von 45 [Seite 28] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Grobe Fahrlässigkeit 5. Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf Tarifvariante Versicherungsschutz Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann. compact bis zur Höhe der Versicherungssumme 6. Der erweiterte Versicherungsschutz für Innere Unruhen sowie Streik classic bis zur Höhe der Versicherungssumme oder Aussperrung kann während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ver- zichtet der Versicherer darauf, seine Leistung gemäß B 4-12.1.2 (Gemein- Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen samer Allgemeiner Teil) in einem der Schwere des Verschuldens des Ver- sicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Tarifvariante Versicherungsschutz Grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten compact gilt vereinbart Tarifvariante Versicherungsschutz classic gilt vereinbart compact nicht versichert comfort gilt vereinbart classic nicht versichert Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Hausratver- sicherung AL_Hausrat | Privat classic / comfort (Allgemeine Versiche- comfort bis zu einer Entschädigung von 5.000 EUR rungsbedingungen, Besondere Bedingungen, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen, Zusatzbedingungen, Klauseln und die Leistungsbe- Abweichend von A 21-2 AL-VHB 2016 und B 3-3.3.1 (Gemeinsamer All- schreibung zum Versicherungsschutz) für Neuverträge vom Versicherer ge- gemeiner Teil) wird bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten ändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen nach A 21-1 AL-VHB 2016 und der grob fahrlässigen Verletzung der ge- automatisch auch für den bestehenden Vertrag: setzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvor- schriften nach B 3-3.1.1 a) (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) auf eine Leis- a) das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum zugrundeliegenden tungskürzung bis zu dem vereinbarten Betrag verzichtet. Bedingungswerk ausschließlich Leistungsverbesserungen (das kann z. B. eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Aus- Das Recht auf Leistungskürzung bleibt darüber hinaus unberührt. schlussgrundes oder einer Obliegenheit sein) Der Verzicht auf die Leistungskürzung gilt nicht für vereinbarte Er- und weiterungen des Versicherungsschutzes wie z. B. durch die Pakete Fahrrad oder Reisegepäck sowie für individuell vereinbarte »Beson- b) die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungsverbesserungen für dere Sicherheitsvereinbarungen« für z. B. Wertschutzschränke oder Neuverträge führen im Vergleich zum bestehenden Vertrag nicht zu einer Einbruch- nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrund- meldeanlagen. lage. Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Beginn Haustierbetreuung des nächsten Versicherungsjahres Anwendung, das auf den Zeitpunkt folgt, zu Tarifvariante Versicherungsschutz dem der Versicherer das neue Bedingungswerk für Neuverträge verwendet. compact 10 EUR pro Tag, max. 100 Tage Keine Gefahrerhöhung durch Aufstellen eines Gerüstes classic 20 EUR pro Tag, max. 200 Tage Tarifvariante Versicherungsschutz comfort 50 EUR pro Tag, max. 365 Tage compact gilt vereinbart In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer für die ver- einbarte Dauer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer classic gilt vereinbart Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar oder comfort gilt vereinbart eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Die durch das Aufstellen eines Gerüsts am Versicherungsort mögliche be- dingte Gefahrerhöhung muss dem Versicherer nicht gesondert angezeigt Die Entschädigung ist pro Tag auf den vereinbarten Betrag begrenzt. werden. Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung Keine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr Tarifvariante Versicherungsschutz Tarifvariante Versicherungsschutz compact bis zur Höhe der Versicherungssumme compact nicht versichert classic bis zur Höhe der Versicherungssumme classic nicht versichert comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme 1. Abweichend von A 2-2 AL-VHB 2016 sind Schäden durch Innere Abweichend von A 6-1.1 AL-VHB 2016 ist jede wetterbedingte Luftbewe- Unruhen sowie Streik oder Aussperrung mitversichert. gung - unabhängig der Windstärke - eine versicherte Gefahr im Sinne dieser Bedingungen. 2. Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe oder Ordnung störenden Konditionsdifferenzdeckung Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sa- chen verüben. Tarifvariante Versicherungsschutz 3. Streik ist eine planmäßig durchgeführte auf ein bestimmtes Ziel ge- compact nicht versichert richtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen An- zahl von Arbeitnehmern. classic nicht versichert 4. Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige comfort 15 Monate Ausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern. S H4.3 – 07.2023 Seite 28 von 45 [Seite 29] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG 1. Vertragsgrundlagen Entschädigungspflicht zu erteilen sowie die zur Feststellung der Leistungs- höhe notwendigen Unterlagen des anderen Versicherers einzureichen. Es gelten die vereinbarten Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingun- gen (AL-VHB 2016) sowie die vereinbarten Besonderen Bedingungen und 5. Dauer der Konditionsdifferenzdeckung Klauseln, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. Der vorliegende Hausratversicherungsvertrag wird zu dem im Versiche- rungsschein genannten Beendigungstermin der anderweitig bestehenden 2. Gegenstand der Konditionsdifferenzdeckung Hausratversicherung durch den Wegfall der Bestimmungen über die Kon- ditionsdifferenzdeckung auf den vollen Versicherungsschutz umgestellt. Diese Konditionsdifferenzdeckung ergänzt eine anderweitig bestehende Gleiches gilt, wenn die anderweitig bestehende Hausratversicherung vor Hausratversicherung für dasselbe Risiko im nachstehend beschriebenen dem genannten Beendigungstermin endet. Die vorzeitige Beendigung der Umfang. Der Versicherungsschutz aus der anderweitig bestehenden Haus- anderweitig bestehenden Hausratversicherung ist unverzüglich mitzuteilen. ratversicherung geht dem Versicherungsschutz aus dem vorliegenden Ver- trag vor. Die maximale Dauer der Konditionsdifferenzdeckung ist für Weitere Natur- gefahren (Elementargefahren) auf max. 6 Monate, für die übrigen Bestim- 3. Leistungsumfang mungen der Konditionsdifferenzdeckung auf max. 15 Monate begrenzt. Die Konditionsdifferenzdeckung leistet für Schadenereignisse, die in der Kosten durch Fehlalarm eines Rauchmelders anderweitig bestehenden Hausratversicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind, bis zur Höhe des im vorliegenden Vertrag verein- Tarifvariante Versicherungsschutz barten Versicherungsschutzes (zum Beispiel: Haftungserweiterungen, Ent- schädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen). Die Konditionsdifferenzde- compact nicht versichert ckung leistet nicht für bestehende Versicherungssummendifferenzen zwischen diesem und dem anderweitig bestehenden Vertrag. Vertraglich classic 500 EUR vereinbarte und sonstige Leistungen aus der anderweitig bestehenden Haus- ratversicherung werden abgezogen. Soweit im vorliegenden Vertrag eine comfort 1.000 EUR Selbstbeteiligung vereinbart gilt, wird der sich nach der vorstehenden Be- rechnungsmethode ergebende Betrag jedoch um die vereinbarte Selbstbe- In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 und B 4-10.1 (Gemeinsamer All- teiligung gekürzt. gemeiner Teil) ersetzt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten Maßgeblich für die vertraglich vereinbarten Leistungen aus der anderweitig a) eines Feuerwehreinsatzes; bestehenden Hausratversicherung ist der Umfang des Versicherungsschut- b) für die Beseitigung von Gebäudeschäden durch gewaltsamen Zutritt von zes des anderen Vertrages, der zum Zeitpunkt der Antragstellung der Kon- Polizei oder Feuerwehr in das versicherte Gebäude; ditionsdifferenzdeckung bestanden hat. Nachträglich vorgenommene Ände- rungen an der anderweitig bestehenden Hausratversicherung bewirken die dadurch entstehen, dass Rauchmelder, die nach anerkannten Regeln der keine Erweiterung der Konditionsdifferenzdeckung. Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind, bedingt durch einen technischen Defekt Alarm geben. Abweichend zu den vorgenannten Bestimmungen besteht jedoch Versiche- rungsschutz im Rahmen der Konditionsdifferenzdeckung für Weitere Na- Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm turgefahren (Elementargefahren) im Rahmen der vereinbarten Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (AL-VHB 2016) sowie der vereinbar- durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht wurde. ten Besonderen Bedingungen und Klauseln, auch wenn in der anderweitig Die Entschädigung ist je nach Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- bestehenden Hausratversicherung bislang keine weiteren Naturgefahren trag begrenzt. (Elementargefahren) versichert waren, jedoch im vorliegenden Vertrag ver- sichert werden. Die entsprechenden Bestimmungen der Bedingungen bzgl. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz er- Wartezeit und Selbstbeteiligungen gelten unverändert. langt werden kann (z. B. von der Gemeinde). Ergänzend zu den Bestimmungen der AL-VHB 2016 werden Leistungen Kostenübernahme für persönliche Auslagen aus der Konditionsdifferenzdeckung nicht erbracht, wenn Tarifvariante Versicherungsschutz a) zum Zeitpunkt der Antragstellung der Konditionsdifferenzdeckung keine anderweitige Hausratversicherung bestanden hat; compact nicht versichert b) die Leistung des anderen Versicherers infolge eines Vergleichs zwischen classic nicht versichert dem anderweitigen Versicherer und dem Versicherungsnehmer nicht zum vollen Ersatz des Schadens führt. Gleiches gilt, wenn aufgrund fehlender comfort 500 EUR Nachweise über die Schadenhöhe durch den anderweitigen Versicherer le- diglich eine pauschale Entschädigung erbracht wird. Ab einer Gesamtentschädigung je Versicherungsfall in Höhe von 5.000 EUR leistet der Versicherer bis zu dem vereinbarten Betrag für nachgewie- Ist der anderweitige Versicherer infolge – Nichtzahlung der Prämie, – Ob- sene Auslagen des Versicherungsnehmers. liegenheitsverletzung, – arglistiger Täuschung von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit, so wird dadurch keine Erweiterung des Leis- Kundenschließfächer bei Banken tungsumfangs der Konditionsdifferenzdeckung bewirkt. Leistungen aus der Konditionsdifferenzdeckung werden dann nur insoweit erbracht, wie sie Tarifvariante Versicherungsschutz entstanden wären, wenn keiner der vorgenannten Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung der Leistung vorgelegen hätte. compact nicht versichert 4. Verhalten im Schadenfall classic 30 % der Versicherungssumme Der Versicherungsnehmer hat einen Schadenfall comfort 50 % der Versicherungssumme a) zunächst dem Versicherer der anderweitig bestehenden Hausratversiche- 1. In Erweiterung von A 10 AL-VHB 2016 besteht Versicherungs- rung anzuzeigen und dort seine Ansprüche geltend zu machen; schutz auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kunden- b) zur Konditionsdifferenzdeckung unverzüglich zu melden, sobald er von schließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher dem anderweitigen Versicherer informiert wurde, dass ein gemeldeter Scha- Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden und denfall dort nicht oder nicht in vollem Umfang unter die Leistungspflicht hierfür keine besondere Versicherung besteht. fällt. 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- Die übrigen in B 3-3.2 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) genannten Oblie- trag begrenzt. genheiten, welche im Versicherungsfall zu beachten sind, bleiben unbe- 3. Soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versiche- rührt; insbesondere hat der Versicherungsnehmer nach Aufforderung durch rungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Ent- den Versicherer die erforderlichen Auskünfte zur Feststellung der schädigung aus diesem Vertrag vor (Subsidiärdeckung). S H4.3 – 07.2023 Seite 29 von 45 [Seite 30] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be- grenzt. Tarifvariante Versicherungsschutz Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit compact gilt vereinbart classic gilt vereinbart Tarifvariante Versicherungsschutz comfort gilt vereinbart compact 12 Monate classic 12 Monate Die diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen weichen ausschließlich zum Vorteil des Versiche- comfort 12 Monate rungsnehmers von den entsprechenden Musterbedingungen ab, wie sie zum Stichtag 26.05.2017 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer unver- wirtschaft e.V. (GDV) empfohlen werden. schuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Vertrag vorüber- gehend für max. 12 Monate prämienfrei gestellt werden. Mehrkosten durch Preissteigerungen Voraussetzungen für die Leistung: Tarifvariante Versicherungsschutz Der Versicherungsnehmer compact bis zur Höhe der Versicherungssumme  war mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt, classic bis zur Höhe der Versicherungssumme  geht keiner bezahlten Beschäftigung mehr nach und comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme  ist bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos gemeldet. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versiche-  Die Arbeitslosigkeit dauert mindestens einen Monat an. rungsfalles und der Wiederherstellung. Veranlasst der Versicherungsneh-  Die Prämie zu diesem Vertrag gezahlt ist. mer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur im Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung Sollten der Versicherungsnehmer erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entstanden wären. entfällt die Prämienfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Be- Mehrkosten durch Technologiefortschritt schäftigung erneut aufgenommen wurde. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit Tarifvariante Versicherungsschutz  außer durch Arbeitsunfähigkeit compact bis zur Höhe der Versicherungssumme  unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch classic bis zur Höhe der Versicherungssumme Insolvenz). comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich an- zuzeigen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstel- Räuberische Erpressung lung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht Tarifvariante Versicherungsschutz möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Er- satzgut aufzuwenden ist, welches der vom Schaden betroffenen Sache in Art compact nicht versichert und Güte möglichst nahekommt. classic bis zur Höhe der Versicherungssumme Mehrkosten für energetisch modernisierte Haushaltsgeräte comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme Tarifvariante Versicherungsschutz Bei einem versicherten Raub nach A 4-3 AL-VHB 2016 besteht abweichend compact nicht versichert von A 4-4.2 AL-VHB 2016 auch dann Versicherungsschutz, wenn die Her- anschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst classic nicht versichert wurde. comfort 1.000 EUR Die in dem Vertrag vereinbarten Entschädigungsgrenzen für Wertsachen gemäß A 18-3 AL-VHB 2016 gelten auch im Rahmen dieser Klausel. In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer nach einem ersatzpflichtigen Versicherungsfall die durch einen Kaufbeleg nachgewie- Rauch- und Rußschäden senen Mehrkosten für folgende neu zu beschaffende Haushaltsgeräte mit ei- ner zum Zeitpunkt des Schadens höchsten Effizienzklasse: Waschmaschi- Tarifvariante Versicherungsschutz nen, Waschtrockner, Trockner, Kühlschränke, Gefrierschränke bzw. -truhen compact nicht versichert und Geschirrspüler. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be- classic bis zur Höhe der Versicherungssumme grenzt. comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme Nässeschäden durch Witterungsniederschläge (Regen- oder Schmelz- wasser) 1. In Erweiterung von A 3 AL-VHB 2016 gilt jede unmittelbare Zer- störung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der Tarifvariante Versicherungsschutz plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück be- findlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt, mit- compact nicht versichert versichert. classic nicht versichert 2. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dau- ernde Einwirkung von Rauch und Ruß entstehen. comfort 5.000 EUR Abweichend von A 6-5.2 AL-VHB 2016 sind Nässeschäden durch Witte- rungsniederschläge in Form von Regen- oder Schmelzwasser versichert. S H4.3 – 07.2023 Seite 30 von 45 [Seite 31] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Rückreisekosten aus dem Urlaub Sachverständigenkosten Tarifvariante Versicherungsschutz Tarifvariante Versicherungsschutz compact 1.000 EUR compact nicht versichert classic 5.000 EUR classic 5.000 EUR comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme 1. In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 5.000 EUR übersteigt, ersetzt Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen der Versicherer bis zu dem vereinbarten Betrag der durch den Versiche- Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2016 (Teil A) vorzeitig seine Urlaubs- rungsnehmer nach A 19-6 AL-VHB 2016 zu tragenden Kosten des Sach- reise abbricht und an den Schadenort reist. verständigenverfahrens. 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- Schäden durch radioaktive Isotope trag begrenzt. Tarifvariante Versicherungsschutz 3. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussicht- lich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers compact nicht versichert am Schadenort notwendig macht. classic nicht versichert 4. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versi- cherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu ei- comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme ner Dauer von maximal 6 Wochen. Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines 5. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch auf dem Grund- entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der stück, auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhandene oder Reise an den Schadenort. verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere Schäden durch 6. Der Versicherer übernimmt die Organisation der Reise, soweit es die Kontamination und Aktivierung. Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Verhältnisse zulassen. Kernreaktoren. 7. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an Schäden durch Kurzschluss oder Stromschwankungen den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten. Tarifvariante Versicherungsschutz 8. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Er- compact nicht versichert satz erlangt werden kann. classic 3.000 EUR Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe dienen comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme Tarifvariante Versicherungsschutz 1. In Erweiterung von A 3 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer Schä- compact nicht versichert den durch Kurzschluss oder Stromschwankungen an versicherten elektri- schen Geräten. classic 7.500 EUR 2. Nicht versichert sind Schäden durch comfort 15.000 EUR  unsachgemäße Handhabung, 1. Abweichend von A 8-3.7 AL-VHB 2016 sind sämtliche Sachen, die  mechanisch einwirkende Gewalt, ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, ver-  Konstruktions- oder Materialfehler, sichert.  durch Abnutzung, Verschleiß oder allmähliche Einwirkung. 2. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Er- satz erlangt werden kann. 3. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Er- satz erlangt werden kann. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- trag begrenzt. 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- trag begrenzt. Sachen in vermieteten Einliegerwohnungen Schäden durch Stromausfall an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühl- Tarifvariante Versicherungsschutz pflichtigen Medikamenten compact nicht versichert Tarifvariante Versicherungsschutz classic nicht versichert compact nicht versichert comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme classic bis zur Höhe der Versicherungssumme 1. Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermie- comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme teter Einliegerwohnung, so gilt für versicherte Sachen, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden, in Erweiterung von A 10 AL-VHB 1. In Erweiterung von A 1 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer Schä- 2016 auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort. den an Lebensmitteln und kühlpflichtigen Medikamenten in Tiefkühl-/Ge- frieranlagen, die durch Stromausfall (Netzausfall) entstanden sind. Schäden 2. Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern durch angekündigte Stromabschaltungen sind nicht versichert. die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversiche- rungsvertrag des Mieters/ Untermieters verlangt werden kann. A 9-1.5 AL- 2. In Erweiterung von Ziffer 1 sind in der Tarifvariante comfort auch VHB 2016 bleibt hiervon unberührt. Schäden an Lebensmitteln und kühlpflichtigen Medikamenten durch tech- nisches Geräteversagen versichert. 3. Wertsachen gemäß A 18-1.1 Al-VHB 2016 sowie Hotelkosten ge- mäß der A 13-1.3 und A 13-2.3 AL-VHB 2016 sind nicht versichert. 3. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Er- satz erlangt werden kann. S H4.3 – 07.2023 Seite 31 von 45 [Seite 32] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- 1. In Erweiterung von A 4-1 AL-VHB 2016 ist der einfache Diebstahl trag begrenzt. von Taschen und Hausrat aus Taschen versichert. Es besteht Versicherungs- schutz für die Zeit, während die Tasche am Körper getragen wird und der Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren Dieb die gesamte Tasche oder deren Inhalt durch besonderes Geschick an sich nimmt. Tarifvariante Versicherungsschutz 2. Nicht versichert ist das Stehen-, Liegen- oder Hängenlassen der Ta- compact 1.000 EUR sche. classic bis zur Höhe der Versicherungssumme 3. Als Taschen im Sinne dieser Bedingungen gelten Hand-, Schulter- und Bauchtaschen sowie Rucksäcke. comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall insgesamt auf den ver- In Erweiterung von A 13-2.5 AL-VHB 2016 sind Schlossänderungskosten einbarten Betrag und für Bargeld abweichend von A 18-3.2.1 AL-VHB auch an Hauseingangstüren von Zwei- und Mehrfamilienhäusern versichert, 2016 auf 50 EUR begrenzt. sofern die Schlüssel durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind. 5. Für Mobiltelefone und Tablets ist die Entschädigung je Versiche- rungsfall auf 50 Prozent des Neuwertes begrenzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be- grenzt. 6. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. Seng- und Schmorschäden 7. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der Tarifvariante Versicherungsschutz zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An- zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh- compact nicht versichert mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3- 3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus- classic bis zur Höhe der Versicherungssumme setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- tungsfrei. comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen In Erweiterung von A 3-1 AL-VHB 2016 sowie abweichend von A 3-7.2 AL-VHB 2016 sind Seng- und Schmorschäden mitversichert. Tarifvariante Versicherungsschutz Sicherungsanlagen (technisch, optisch und akustisch) compact nicht versichert Tarifvariante Versicherungsschutz classic 5.000 EUR compact versichert comfort 10.000 EUR classic versichert Abweichend von A 9-1.3 AL-VHB 2016 gehören Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die zum Zeitpunkt des Schadens auf den comfort versichert Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben- den Person zugelassen sind, zum Hausrat. In Erweiterung von A 8-3.3 AL-VHB 2016 sind auch technische, optische und akustische Anlagen, die der Sicherung der versicherten Wohnung die- Als versicherte Teile und Zubehör gelten: nen, mitversichert. Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Dieb- stahl, Zerstörung oder Beschädigung, die im Zusammenhang mit einem Ein- – Abgasanlagen, bruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat, entstanden sind, – Anhängerkupplungen, sofern keine Entschädigung über eine bestehende Gebäudeversicherung er- – Auffangwannen, langt werden kann. – Autodachzelte, Sturm/Hagel und weitere Naturgefahren sowie Brand und Blitzschlag – Autokühlschränke, auf dem Versicherungsgrundstück – Dachboxen, Tarifvariante Versicherungsschutz – Dach- und Fahrradträger, – Fahrzeugabdeckungen, compact nicht versichert – Fußmatten, classic 5.000 EUR – Hardtops, comfort 10.000 EUR – Kofferraumtaschen, – Kofferraumwannen, Abweichend von A 6-5.7 AL-VHB 2016 sind Schäden an versicherten Sa- – Kindersitze, chen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung be- findet, gegen Sturm- und Hagelschäden gemäß A 6-1 und A 6-2 AL-VHB – mobile Ladestationen inkl. Ladekabel für Elektroautos, 2016 und – sofern vereinbart – gegen Schäden durch weitere Naturgefah- – Motorradkoffer und -taschen, rengefahren (Elementargefahren) gemäß A 6-4 AL-VHB 2016 sowie gegen – Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikati- Brand und Blitzschlag gemäß A 3-1 und A 3-2 AL-VHB 2016 versichert. ons- und Leitsysteme (z. B. fest eingebaute Navigationssysteme), Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be- – Reifen und Felgen (einzeln oder als Kompletträder), grenzt. – Scheibenabdeckungen, Taschendiebstahl – Schneeketten, – Schlüssel, Tarifvariante Versicherungsschutz – Sitzbezüge, compact nicht versichert – Transportboxen für Haustiere. classic 500 EUR, Bargeld 50 EUR Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be- grenzt. comfort 1.000 EUR, Bargeld 50 EUR Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz er- langt werden kann (z. B. über die eine Kfz-Teilkaskoversicherung). S H4.3 – 07.2023 Seite 32 von 45 [Seite 33] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Telefonmissbrauch nach einem Einbruch 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- trag begrenzt. Tarifvariante Versicherungsschutz 3. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine compact 500 EUR dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. classic 1.500 EUR 4. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An- comfort 5.000 EUR zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh- mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3- 1. Wird nach einem Einbruch in die versicherte Wohnung das Telefon 3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus- des Festnetzanschlusses oder das Mobiltelefon von dem Täter innerhalb des setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- Versicherungsortes benutzt, so ersetzt der Versicherer die dadurch angefal- tungsfrei. lenen Telefonkosten (Mehrkosten). Überschallknall 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- trag begrenzt. Tarifvariante Versicherungsschutz 3. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. compact bis zur Höhe der Versicherungssumme 4. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der classic bis zur Höhe der Versicherungssumme zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche An- zeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsneh- comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme mer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3- 3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraus- In Erweiterung von A 1-1 und A 3 AL-VHB 2016 leistet der Versicherer setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines tungsfrei. Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Er- Tierarztkosten eignisses abhandenkommen. Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Tarifvariante Versicherungsschutz Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschall- compact nicht versichert knall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen. Umzugskosten nach einem Versicherungsfall classic nicht versichert comfort 500 EUR Tarifvariante Versicherungsschutz In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 übernimmt der Versicherer die compact 5 % der Versicherungssumme Kosten für die Behandlung von Haustiere gemäß A 8-3.8 AL-VHB 2016, sofern sie unmittelbar durch einen Versicherungsfall verursacht wurden. classic 5 % der Versicherungssumme Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be- grenzt. comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme Transportmittelunfall In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer auch die Tarifvariante Versicherungsschutz Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wurde und compact nicht versichert dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren classic 500 EUR Teil nicht zumutbar ist. comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be- grenzt. 1. In Erweiterung von A 1 AL-VHB 2016 besteht Versicherungsschutz Unbenannte Gefahren auch für versicherte Sachen, die mit einem Kraftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen nachgewiesenen Trans- Tarifvariante Versicherungsschutz portmittelunfall einer im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Per- son zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen. compact nicht versichert 2. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Er- classic nicht versichert satz erlangt werden kann (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgeg- ners). comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- 1. Versicherte Schäden trag begrenzt. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine Trickdiebstahl (innerhalb des Versicherungsortes) plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Unvorhergesehen sind Schäden, Tarifvariante Versicherungsschutz die der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch hät- ten vorhersehen können. compact nicht versichert 2. Ausschlüsse classic 1.500 EUR Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf: comfort 3.000 EUR a) Schäden, die bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG gegen Prä- 1. Abweichend von A 4-3.1 AL-VHB 2016 sind auch Schäden durch mienzuschlag versicherbar sind (z. B. über Weitere Naturgefahren (Elemen- Trickdiebstahl mitversichert. Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb targefahren), über das Paket Cyber oder über das Paket Haus- und Woh- durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häusli- nungsschutzbrief); cher Gemeinschaft lebenden Person Zugang zum Versicherungsort ver- b) Schäden, die im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen explizit aus- schafft und dort versicherte Sachen entwendet. geschlossen sind; S H4.3 – 07.2023 Seite 33 von 45 [Seite 34] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG c) Vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten vorsätzlich her- 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- beigeführte Schäden; trag begrenzt. d) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vor- 4. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Er- handen waren und dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentant be- satz erlangt werden kann (z. B. Kreditinstitut, Kartenunternehmen). kannt sein mussten; Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel e) Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse jeder Art sowie Schäden durch hoheitliche Eingriffe oder behördliche Anordnungen; Tarifvariante Versicherungsschutz f) Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung, jedoch sind Schä- compact gilt vereinbart den durch auf dem Versicherungsgrundstück befindliche radioaktive Iso- tope mitversichert; classic gilt vereinbart g) Schäden durch natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit, Konstrukti- comfort gilt vereinbart ons- und Planungsfehler, Verseuchung oder Vergiftung, jedoch sind mitver- sichert Schäden durch Verseuchung oder Vergiftung als Folge von Brand, Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden wäh- Blitzschlag, Explosion oder Anprall von Luftfahrzeugen, deren Teile oder rend der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zustän- Ladung; digkeit der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zustän- h) Schäden an versicherten Sachen durch Bearbeitung; digkeit abgelehnt. i) Schäden durch allmähliche Einwirkungen auf versicherte Sachen, unab- Kann sich die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG nicht mit dem Vorver- hängig von der Ursache oder mitwirkenden Umständen; sicherer einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die j) Schäden durch normale oder vorzeitige Abnutzung, Alterung, Verschleiß, ALTE LEIPZIGER Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten Rost, Korrosion und Erosion; Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden k) Schäden durch Verderb, Verfall, Ungeziefer, Fäulnis, Schwamm, Pilz, wäre. Dies setzt voraus, dass Sie die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Substanzverlust, Verfärbung oder Strukturveränderung, es sei denn, es han- soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre delt sich um einen Folgeschaden eines versicherten Ereignisses; diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG abtreten. l) Schäden durch Sturmflut; Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die ALTE LEIPZIGER m) Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren oder tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der ALTE LEIPZIGER Versicherung durch andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch ein versi- AG fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur chertes Ereignis entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; Leistung verpflichtet war, kann die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG n) Schäden durch einfachen Diebstahl versicherter Sachen; von Ihnen die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen. o) Schäden durch Verlieren, Stehen-, Hängen-, Liegen- oder Fallenlassen; Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG auch eine sich gegenüber p) Schäden durch Glasbruch; der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der ALTE LEIPZIGER q) Schäden an Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes die durch Unfälle, unsach- Versicherung AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen gemäße Handhabung oder Wasser verursacht wurden; Schaden gab. r) Schäden durch Haustiere; Vandalismus bei einem Raub s) Schäden die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicher- ten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Tarifvariante Versicherungsschutz Schönheitsschäden); compact bis zur Höhe der Versicherungssumme t) Schäden durch Baumaßnahmen oder Renovierungen; classic bis zur Höhe der Versicherungssumme u) Schäden an Sachen aus Keramik, Porzellan sowie Brillen und Kontakt- linsen; comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme v) Schäden an mobilen Geräten (z. B. Mobiltelefone, Tablets und Laptops). In Erweiterung von A 4-2 AL-VHB 2016 liegt Vandalismus auch dann vor, wenn der Täter gemäß A 4-3 AL-VHB 2016 eine räuberische Tat ausübt 3. Selbstbeteiligung und dabei versicherte Sachen zerstört oder beschädigt. Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung von 300 EUR gekürzt. Verpuffungsschäden Unberechtigter Gebrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten Tarifvariante Versicherungsschutz nach einem Einbruchdiebstahl/Raub compact bis zur Höhe der Versicherungssumme Tarifvariante Versicherungsschutz classic bis zur Höhe der Versicherungssumme compact nicht versichert comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme classic 1.500 EUR In Erweiterung von A 3 AL-VHB 2016 sind Schäden an versicherten Sa- comfort 5.000 EUR chen durch Verpuffung mitversichert. Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämp- 1. In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer auch Kosten, die durch den Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten fen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung mit nur geringer Ge- des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft schwindigkeit und Druckwirkung. lebenden Personen entstehen, wenn diese infolge eines Versicherungsfalles nach A 4 AL-VHB 2016 (Einbruchdiebstahl/Raub) abhandengekommen sind. 2. Der Versicherungsnehmer hat die abhandengekommenen Scheck-, Kredit- und Kundenkarten unverzüglich sperren zu lassen. S H4.3 – 07.2023 Seite 34 von 45 [Seite 35] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Vorsorgeversicherung bei Haushaltsneugründung für Kinder 2.5 Die Grund-Versicherungssumme des aktuellen Versicherungs-ver- trages ist bei gleichem Risiko mit der Versicherungssumme des Vorvertra- Tarifvariante Versicherungsschutz ges identisch. compact nicht versichert 2.6 Der Vorvertrag wurde nicht durch den Vorversicherer gekündigt. classic 20.000 EUR für 6 Monate 2.7 Der Vorversicherer und die Versicherungsscheinnummer sind von dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung angegeben worden. comfort 40.000 EUR für 12 Monate Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer den Nachweis über eine De- 1. Gründen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer ckung im Rahmen des Vorvertrages durch Einreichung der Vorversiche- lebende Kinder erstmalig einen eigenen Haushalt (Haushaltsneugründung) rungsunterlagen (Versicherungsschein bzw. letzter Nachtrag inklusive der innerhalb Deutschlands, besteht auch für den neuen Haushalt Versiche- Allgemeinen und Besondere Bedingungen sowie vereinbarten Klauseln) zu rungsschutz (Vorsorgeversicherung). Die Vorsorgeversicherung erlischt 6 erbringen. oder 12 Monate (je nach vereinbarter Tarifvariante) nach Umzugsbeginn. 3. Begrenzungen des Versicherungsschutzes Spätestens ab diesem Zeitpunkt kann der Versicherungsschutz nur über eine eigene Hausratversicherung geboten werden. Die Vorversicherungsgarantie umfasst nicht: 2. Versicherungsschutz im Rahmen dieser Vorsorgeversicherung be- 3.1 Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder aus der Mitversiche- steht nach den diesen Vertrag zugrunde liegenden Hausratversicherungsbe- rung von unbenannten Gefahren dingungen (AL-VHB 2016 Teil A und Gemeinsamer Allgemeiner Teil B). Zusätzlich haben die vereinbarten Klauseln und Besondere Bedingungen 3.2 Schäden durch Glasbruch Gültigkeit. 3.3 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken und 3. In Abänderung von A 8-4 AL-VHB 2016 ist fremdes Eigentum im im Ausland vorkommende Schadenereignisse Rahmen der Vorsorgeversicherung nur dann versichert, wenn es dem Ge- 3.4 Weitere Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbe- brauch des Kindes dient. ben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Starkregen) 4. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus ei- 3.5 Assistanceleistungen nem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. 3.6 Leistungen, die bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG oder 5. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten dem Vorversicherer nur gegen Prämienzuschlag versicherbar sind (z. B. Fahrraddiebstahl, Reisegepäckversicherung, Erhöhung der Entschädigungs- der Kinder zurechnen lassen. grenze für Wertsachen, Elektronikversicherung). 6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Be- Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der trag begrenzt. Abweichend von A 17-4 AL-VHB 2016 wird im Rahmen der Vorsorgeversicherung kein Abzug wegen Unterversicherung vorgenom- Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z. B. Prämienverzug, vorsätzlicher men. oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung) so erfolgt Vorversicherungsgarantie auch aus dieser Klausel keine Leistung. Tarifvariante Versicherungsschutz Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festge- legten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversiche- compact gilt nicht vereinbart rungsgarantie unberührt. classic gilt vereinbart Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbehalte sowie Klau- seln, die im aktuellen Versicherungsvertrag bei Vertragsschluss vereinbart comfort gilt vereinbart wurden oder Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erfolgen (z. B. Sa- nierungsmaßnahmen) gehen der Vorversicherungsgarantie vor und können 1. Versicherungsumfang diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen. Versicherungsschutz im Rahmen dieser Klausel wird gewährt, wenn in ei- 4. Kündigung nem Versicherungsfall eine Leistung aus diesem Vertrag im Vergleich zum Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die ALTE LEIPZIGER Versi- unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft cherung AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen. Die Kün- a) nicht oder digung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines b) mit einer geringeren Entschädigungsgrenze Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum selben Zeitpunkt versichert ist. Die Entschädigung aus der Vorversicherungsgarantie ist je kündigen. Versicherungsfall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Wasseraustritt aus innenliegenden Regenfallrohren Versicherungssumme begrenzt. Tarifvariante Versicherungsschutz Die Begrenzung der Gesamtleistung aus einem Versicherungsfall ein- schließlich Entschädigungen im Rahmen der Vorversicherungsgarantie compact nicht versichert bleibt gemäß A 17-3 AL-VHB 2016 unverändert. classic bis zur Höhe der Versicherungssumme 2. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme 2.1 Der unmittelbare Vorvertrag muss mindestens für ein volles Jahr be- standen haben. Abweichend von A 5-2 AL-VHB 2016 gilt als Leitungswasser auch Wasser, 2.2 Beträgt der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorver- das aus Regenfallrohren innerhalb von Gebäuden bestimmungswidrig aus- trags und Beginn dieses Vertrages mehr als 3 Monate, findet die Vorversi- tritt. cherungsgarantie keine Anwendung. Wasseraustritt aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Terrarien 2.3 Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht un- terliegen und auf Basis der Allgemeinen-Hausratversicherungsbedingungen Tarifvariante Versicherungsschutz (VHB) geschlossen sein. compact bis zur Höhe der Versicherungssumme 2.4 Der Versicherungsnehmer im Vorvertrag und in diesem Vertrag ist identisch. classic bis zur Höhe der Versicherungssumme comfort bis zur Höhe der Versicherungssumme S H4.3 – 07.2023 Seite 35 von 45 [Seite 36] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG In Erweiterung von A 5-2 AL-VHB 2016 gilt als Leitungswasser auch Was- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder ununter- ser, das aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Terrarien bestimmungswid- brochen bis zum Auszug mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Ge- rig ausgetreten ist. meinschaft gelebt haben. Wasser- und Gasverlust 1.2 Gegenstand der Versicherung Tarifvariante Versicherungsschutz 1.2.1 Voraussetzung für die Erbringung der Serviceleistungen und den Kostenersatz ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine sonstige mitver- compact nicht versichert sicherte Person das Schadenereignis dem Versicherer über die Cyber-Ser- vicenummer der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG melden und dem classic 1.500 EUR Versicherer die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen. Die Cyber-Servicenummer steht hierfür unter der Rufnummer XXXXX comfort 5.000 EUR XXXXXX an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Der Versicherer erstattet im Versicherungsfall den Vermögenschaden bzw. die In Erweiterung von A 13 AL-VHB 2016 ersetzt der Versicherer den Mehr- Ansprüche oder Kosten nach den Ziffern 2 bis 5 und organisiert zusätzlich verbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Rohrbruchs entsteht Hilfeleistungen durch Spezialisten oder Fachfirmen, wenn dies in den nach- und den das Versorgungsunternehmen dem Versicherungsnehmer als Nut- folgenden Bestimmungen ausdrücklich genannt ist. zer in Rechnung stellt. Vermögensschäden im vorgenannten Sinne sind solche Schäden, die weder Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus einem an- Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der deren Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag be- Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich unmittel- grenzt. bar aus solchen Schäden herleiten. Elektronische Daten sind keine Sachen im Sinne dieser Bedingungen. Der Verlust von elektronischen Daten als Zuschuss bei Unbenutzbarkeit der Küche Folge des Abhandenkommens von Sachen gilt als Vermögensschaden im Sinne der Bedingungen. Tarifvariante Versicherungsschutz 1.2.2 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die compact bis 250 EUR Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern 1 bis 5 gegeben sind. Der Ver- sicherungsschutz erstreckt sich nur auf Versicherungsfälle, die während der classic bis 250 EUR Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. Darüber hinaus muss der Ver- sicherungsfall während der Dauer des Versicherungsschutzes in der Bun- comfort bis 250 EUR desrepublik Deutschland festgestellt und reguliert werden können. Versicherungsschutz besteht, wenn die Küche am Versicherungsort 1.3 Örtlicher Geltungsbereich a) infolge eines versicherten Schadens Die Versicherungsdeckung gilt weltweit. Dies gilt nur sofern nach den Zif- fern 2 bis 5 nichts anderes geregelt ist. oder 1.4 Allgemeine Ausschlüsse b) infolge eines defekten Gas- oder Elektroherdes nicht zum Kochen nutzbar ist. Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle oder Schäden, die unmittelbar oder mittelbar Wird in Erweiterung von A 13-1 AL-VHB 2016 ein pauschaler Zuschuss geleistet, der z. B. für Restaurantbestellungen und Lieferungen von warmen a) durch den Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person vorsätzlich oder kalten Gerichten verwendet werden kann. verursacht oder ermöglicht wurden. Der Zuschuss beträgt für jede im Haushalt lebende Person 50 EUR, jedoch b) durch Erdbeben oder Kernenergie verursacht werden. mindestens 100 EUR, maximal 250 EUR. c) durch Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unru- Der Defekt am Gas- oder Elektroherd ist durch eine Bestätigung eines hen verursacht werden. Handwerksbetriebs in Textform nachzuweisen. d) auf Kriegs- oder kriegsähnlichen Ereignissen oder ähnlichen feindseli- Abweichend von A 17-5 AL-VHB 2016 ist die tatsächliche Verwendung gen Handlungen (gleichgültig, ob Krieg erklärt wurde oder nicht) beruhen, des Zuschusses nicht nachzuweisen. auch soweit diese im und/oder ausgehend vom virtuellen Raum (Cyberwar) mit Mitteln vorwiegend aus dem Bereich der Informationstechnik begangen Der Zuschuss ist während der gesamten Vertragslaufzeit auf einmalig pau- werden. schal 250 EUR für alle Schadenereignisse begrenzt. e) durch Terrorakte verursacht werden. Terrorakte sind jegliche Handlun- B Die nachstehend genannten Bedingungen gelten nur bei Verein- gen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religi- barung des Paketes Cyber öser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Paket Cyber Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu 1 Vertragsgrundlagen nehmen. 1.1 Versicherte Personen f) durch Ausfall/Unterbrechung/Störung von Netzen (z. B. Internet, Tele- kommunikation, Funk, Energie etc.; Störungen von Serviceleistungen des Versichert sind der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer Internetproviders des Versicherungsnehmers) verursacht werden. und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. g) im Zusammenhang mit einem Sonnensturm und den dadurch freigesetz- Als Familienangehörige gelten auch der Ehepartner, eingetragene Lebens- ten elektromagnetischen Impulsen (EMP) stehen. partner oder Lebensgefährte sowie dessen Kinder, sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter der Adresse des Versicherungsnehmers gemeldet sind. 1.5 Ausschluss der Leistung aus besonderen Gründen Als Kinder des Versicherungsnehmers gelten Eine Leistung ist ausgeschlossen a) leibliche Kinder; a) soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag be- ansprucht werden kann oder andere von Ihnen eingebundene Dienstleister b) Adoptivkinder; (z. B. Online-Bezahlsysteme oder Online-Treuhänder) zum Ersatz ver- c) Stief- und Pflegekinder; pflichtet sind. d) Kinder des mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft b) für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen, freiberufli- lebenden Ehe- oder Lebenspartners. chen oder gewerblichen Tätigkeit, einem Dienst oder einem Amt stehen. c) für Ansprüche einer mitversicherten Person gegen den Versicherungs- nehmer und für Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder einer S H4.3 – 07.2023 Seite 36 von 45 [Seite 37] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG mitversicherten Person gegen eine mitversicherte Person desselben Versi- und bei Nichtlieferung, Falschlieferung oder Nichterbringung zur Lieferung cherungsvertrages. der Ware bzw. der Dienstleistung – mit einer Frist von 14 Tagen – aufge- fordert haben (per Brief, E-Mail oder Fax), 1.6. Begrenzung der Leistung c) der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nachbesserung oder zur Liefe- Die Leistungen sind pro Versicherungsfall auf die in den Ziffern 2 bis 5 rung der Ware nach Fristablauf nicht nachkommt und jeweils genannten Bestimmungen begrenzt. Unabhängig von den jeweiligen Entschädigungshöchstgrenzen wird für maximal zwei Versicherungsfälle d) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person anschließend der in den Ziffern 2 bis 5 genannten versicherten Vorfälle je Versicherungs- vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer erfolglos zur Rückzahlung des jahr geleistet. Kaufpreises mit einer Frist von weiteren 14 Tagen aufgefordert haben (per Brief, E-Mail oder Fax). 1.7. Sonstige Beschränkungen 2.1.6 Nicht versicherte Online-Einkäufe Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der vereinbar- ten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu übernehmenden Kosten a) Nicht versichert sind Kauf- oder Dienstverträge direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die vom Versicherer vertraglich zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige aa) über Zahlungsmittel (Bargeld, (Reise-)Schecks sowie digitale Zah- Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der Dienstleistungsbe- lungsmittel wie z. B. Kryptowährungen), Sammlermünzen, Edelmetalle, trieb dem Versicherungsnehmer den darüber hinausgehenden Betrag direkt Briefmarken, alle sonstigen Wertpapiere; in Rechnung. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer informiert und bb) über Strom, Gas, Wasser; um Zustimmung zur weiteren Beauftragung des Dienstleisters gebeten, be- vor weitere Kosten anfallen. Der Versicherer trägt keine Verantwortung für cc) über bereits beim Kauf beschädigte Waren; die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten Unternehmen. dd) für Internetzugang und Telekommunikationsdienstleistungen; 2 Online-Shopping ee) über Medikamente, Drogen, verderbliche Waren, Pflanzen und Tiere; 2.1 Versicherungsschutz bei Online-Einkäufen ff) über Waffen und illegal erworbene oder verbotene bzw. sittenwid- 2.1.1 Versicherte Online-Einkäufe rige Waren und Dienstleistungen; Versichert sind vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Per- gg) von Industriegütern; son zum privaten Gebrauch über das Internet gekaufte oder ersteigerte Wa- ren und Dienstleistungen bis zu dem vereinbarten Kaufpreis pro Bestellung hh) über Grundstücke und Gebäude; (Online-Einkauf). Voraussetzung ist, dass der Online-Vertragsschluss wäh- ii) die im Darknet (nur mit spezieller Zugangssoftware – Torbrowser – rend der Laufzeit des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und der oder ähnlichen Verfahren erreichbar) geschlossen wurden; Kaufpreis in einem Betrag bezahlt wurde (kein Ratenkauf). jj) im Zusammenhang mit Downloads, (Software-)Lizenzen oder Urhe- 2.1.2 Versicherte Ereignisse im Zusammenhang mit Online-Einkäufen berrechten; Versicherungsschutz besteht für kk) im Zusammenhang mit Pornografie; a) die Nichtlieferung der Ware. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die ge- ll) Bei denen der Verkäufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb kaufte bzw. ersteigerte und bezahlte Ware nicht innerhalb von vier Wochen des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Liefertermin zugestellt wurde. Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat bzw. die Überwei- b) die Nichterbringung der Dienstleistung aus Dienst- und Werkvertrag. sung auf ein Konto außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU- Eine Nichterbringung liegt vor, wenn die gekaufte und bezahlte Dienstleis- Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der tung nicht erbracht wurde. Schweiz vorgenommen wurde. c) die Lieferung einer anderen als im Kaufvertrag vereinbarten Ware, z. B. b) Nicht versichert sind zudem bei Beschädigung oder Falschlieferung. Dies gilt auch bei Teillieferungen aa) Online-Einkäufe über Online-Portale ohne direkten Vertragsschluss, von Waren. d. h. bei denen es ausschließlich zur Kaufanbahnung kommt; 2.1.3 Leistung im Versicherungsfall bb) entgangene Gewinne oder Zinsverluste oder Kosten der Rechtsver- a) Erstattet wird im Versicherungsfall der im Kauf- oder Dienst-/Werkver- folgung; trag vereinbarte Preis (inkl. Versandkosten) der versicherten Ware bzw. der cc) Spiel- oder Wettverträge. Dienstleistung. Bei Beschädigung der gelieferten Ware während der Liefe- rung ersetzen wir die Reparaturkosten, maximal bis zur Höhe des Kaufprei- 2.2 Versicherungsschutz bei Online-Verkäufen ses. Sofern die Bezahlung der Ware bzw. Dienstleistung nicht in Euro er- folgt ist, ist bei einer Entschädigung der zum Zeitpunkt des Kauf- oder 2.2.1 Versicherte Online-Verkäufe Dienstvertrags gültige Wechselkurs anzuwenden. Versichert sind die vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten b) Schäden bei mehreren in einem Kaufvertrag georderten Waren oder Person als Privatverkäufer über das Internet verkaufte oder versteigerte Wa- ren bis zu dem vereinbarten Verkaufspreis pro Verkaufsvorgang (Online- Dienstleistungen sind als ein Versicherungsfall zu verstehen. Verkauf). Voraussetzung ist, dass der Online-Verkauf während der Laufzeit 2.1.4 Entschädigungsgrenzen, Selbstbehalt des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und der Kaufpreis in einem Be- trag bezahlt wurde (kein Ratenkauf). a) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt. 2.2.2 Versicherte Ereignisse im Zusammenhang mit Online-Verkäufen b) Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 100 EUR Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit- gekürzt. versicherte Person als Privatverkäufer über die Identität eines Dritten ge- täuscht werden (z. B. durch rechtswidrige Erlangung der Zugangsdaten) und 2.1.5 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person rechtlich zur Eine Leistung gemäß Ziffer 2.1.3 erfolgt ausschließlich, wenn Rückerstattung des Kaufpreises an den rechtmäßigen Inhaber der Identität verpflichtet sind, ohne dass Sie die Ware vom betrügerischen Dritten zu- a) die bestellte Ware/Dienstleistung nicht geliefert/erbracht (mindestens rückerhalten. 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin) wurde oder eine abwei- chend zum Kaufvertrag vereinbarte Ware geliefert wurde (z. B. bei Beschä- 2.2.3 Leistung im Versicherungsfall digung oder Falschlieferung), a) Erstattet wird im Versicherungsfall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis b) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Kontakt mit (inkl. Versandkosten) der versicherten Ware. dem Verkäufer aufgenommen haben und ihn bei Beschädigung der Ware zur Nachbesserung, Ersatz oder Nachlieferung einer einwandfreien Ware S H4.3 – 07.2023 Seite 37 von 45 [Seite 38] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG b) Der fehlende Rückerhalt mehrerer in einem Kaufvertrag verkaufter Wa- c) Dritte mittels Schadprogrammen auf den Computer des Versicherungs- ren ist als ein Versicherungsfall zu verstehen. Der fehlende Rückerhalt meh- nehmers oder einer mitversicherten Person oder mittels sonstiger miss- rerer Waren, die auf individuellen Kaufverträgen basieren und gemeinsam bräuchlicher Handlungen im Internet an Zahlungsmittel- oder Zugangs-/ versandt werden, ist ebenfalls als ein Versicherungsfall zu verstehen. Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person gelangen und mit Hilfe dieser Daten vom Versicherungsnehmer oder 2.2.4 Entschädigungsgrenzen, Selbstbehalt einer mitversicherten Person nicht autorisierte Zahlungsvorgänge im Inter- a) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt. net ausführen. b) Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag Versicherungsschutz besteht auch, wenn dem Versicherungsnehmer oder wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt. einer mitversicherten Person grob fahrlässige Mitwirkung bei der Entste- hung eines Schadens vorgeworfen wird. 2.2.5 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles 3.2 Leistung im Versicherungsfall Eine Leistung gemäß Ziffer 2.2.3 erfolgt ausschließlich, wenn Erstattet wird im Versicherungsfall a) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die gesetzlich oder vertraglich zustehenden Rechte in Anspruch genommen haben, um die a) der dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person ent- fälschlicherweise an den Dritten gelieferte Ware von diesem zurückzuerlan- standene Vermögensschaden infolge des unter Ziffer 3.1 Identitätsdaten- gen und diebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauchs bis zu einer Höhe von maxi- mal 5.000 EUR, sofern dieser nicht anderweitig erstattet wird. Mehrere b) eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde gegen den betrügerischen unberechtigte Überweisungen oder Zahlungen stellen einen Versicherungs- Dritten durch den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person er- fall dar, wenn sie auf eine gemeinsame Schadenursache zurückzuführen folgt ist, sowie sind. c) dem Versicherer die Kontaktdaten des Dritten und des rechtmäßigen b) die Kosten zur Sperrung/ Entsperrung sowie zur erneuten Ausstellung Identitätsinhabers sowie der dazugehörige Mail- oder Schriftverkehr vom von persönlichen und privaten Zahlungskarten (z. B. EC-Karte, Kreditkarte, Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zur Verfügung ge- Debitkarte) im Zusammenhang mit einem unter Ziffer 3.1 Identitätsdaten- stellt wird. diebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauch bis zu einer Höhe von 150 EUR. Diese Leistung wird auch erbracht, wenn noch kein Vermögensscha- Erhalten der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach- den entstanden ist, jedoch infolge einer Veröffentlichung der Zahlungskar- träglich eine Zahlung des Kaufpreises oder Rückgabe der Ware durch den ten-Daten im Internet durch einen Dritten unmittelbar droht. betrügerischen Dritten, so ist die vom Versicherer erhaltene Leistung unver- züglich ohne Aufforderung an den Versicherer zurückzuerstatten. 3.3 Besondere Obliegenheiten im Versicherungsfall 2.2.6 Nicht versicherte Online-Verkäufe Eine Leistung gemäß Ziffer 3.2 erfolgt ausschließlich, wenn Nicht versichert sind Kaufverträge a) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die miss- bräuchliche Verfügung unverzüglich ab Kenntnis des Versicherungsneh- a) gemäß Ziffer 2.1.6 a) und b) analog mers oder einer mitversicherten Person hierüber dem betroffenen Zahlungs- b) bei denen der Käufer seinen Firmen- oder Wohnsitz bzw. die Lieferad- dienstleister sowie dem Versicherer melden und eine Sperrung des resse außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten betroffenen Kontos/Depots/Zahlungskarte veranlassen. sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz angegeben b) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das kontofüh- hat. rende Geldinstitut bzw. den anderweitigen (Karten-)Vertragspartner aufge- c) über Gutscheine sowie Dienstleistungen. fordert haben, den Vermögensschaden zu erstatten, der Versicherungsneh- mer oder eine mitversicherte Person eine (teilweise oder vollständige) d) bei denen die Bezahlung der Ware über eine Kryptowährung erfolgte. Ablehnung durch das kontoführende Geldinstitut bzw. durch den anderwei- tigen (Karten-)Vertragspartner erhalten haben und der Versicherungsneh- e) bei denen der Versand der Ware vor Eingang des Kaufpreises auf dem mer oder eine mitversicherte Person dem Versicherer diese Ablehnung so- Konto des Verkäufers erfolgte. wie eine polizeiliche Anzeige gegen den handelnden Dritten vorgelegt 3 Identitätsdatendiebstahl haben. 3.1 Versicherte Ereignisse c) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ihren An- spruch gegen das kontoführende Unternehmen des ungerechtfertigt berei- Der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person haben Versiche- cherten Dritten in Höhe der Versicherungsleistung an ihren Versicherer ab- rungsschutz im Falle eines Identitätsmissbrauchs im Internet durch einen treten. Dritten im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von Zahlungsmitteln oder Konten. Ein Identitätsmissbrauch im Internet liegt vor, wenn der han- d) auf den Geräten, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte delnde Dritte zur Nutzung von Zahlungsmittel- sowie Zugangs- und Identi- Person für die Eingabe der Zugangs- und Identifikationsdaten des kontofüh- fikationsdaten zu Konten des Versicherungsnehmers oder einer mitversi- renden Geldinstituts bzw. eines anderweitigen Vertragspartners üblicher- cherten Person weder selbst berechtigt noch vom Versicherungsnehmer weise nutzen eine aktuelle Sicherheitssoftware installiert und aktiviert ist, oder einer mitversicherten Person beauftragt oder bevollmächtigt ist und er die automatisch upgedatet wird, soweit dies technisch möglich ist. diese Daten rechtswidrig nutzt und dem Versicherungsnehmer oder einer e) die Zugangs- und Identifikationsdaten der Konten des Versicherungs- mitversicherten Person dadurch ein finanzieller Schaden entsteht. nehmers oder einer mitversicherten Person bei Geldinstituten bzw. ander- Dabei ist es unerheblich, auf welchem Weg sich der Dritte die für den Iden- weitigen Vertragspartnern vom Versicherungsnehmer oder einer mitversi- titätsmissbrauch erforderlichen Daten beschafft hat. Dies kann unter ande- cherten Person nicht an Dritte weitergegeben wurden. Diese Obliegenheit rem durch einen Identitätsdiebstahl erfolgen, zum Beispiel wenn: ist nicht verletzt, wenn der Dritte dem Versicherungsnehmer oder einer mit- versicherten Person in einer für Phishing oder Pharming typischen Weise a) Dritte über eine gefälschte E-Mail oder gezielte Beeinflussungen der ver- vorspiegelt, dass es sich um eine Mail oder die Webseite des Zahlungs- sicherten Personen wie z. B. das Vorgeben einer falschen Identität, an Zah- dienstleisters handelt. lungsmittel- oder Zugangs-/Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person gelangen (Phishing und Social Enginee- 3.4 Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer ring). Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person eine der b) Dritte durch die Nachahmung der Webseite der (Depot-)Bank, des Kre- Obliegenheiten nach Ziffer 3.3 a) bis e), so ist der Versicherer nach Maß- ditkarteninstituts oder eines anderen Online-Zahlungsdienstleisters (z. B. gabe der in B 3-3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) be- PayPal) des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person die schriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz Anfrage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person auf oder teilweise leistungsfrei. eine nachgeahmte Webseite umleiten und der Versicherungsnehmer oder 3.5 Nicht versicherte Schäden und Ereignisse eine mitversicherte Person hier im Glauben auf die Echtheit der Webseite Zahlungsvorgänge ausführen (Pharming). Nicht versichert sind a) Vermögensschäden im Zusammenhang mit Online-Ein- und Verkäufen; S H4.3 – 07.2023 Seite 38 von 45 [Seite 39] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG b) Vermögensschäden im Zusammenhang mit Identitätsmissbrauch, der a) Kosten für den erneuten Erwerb von Lizenzen, z. B. für gelöschte Soft- sich nicht im Internet ereignet; ware, Spiele, Musik, Filme; c) Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person b) der Ersatz des elektronischen Geräts bzw. der Austausch des Speicher- vorsätzlich oder in betrügerischer Absicht herbeigeführt haben; mediums selbst; d) Folgeschäden aufgrund einer missbräuchlichen Verfügung (z. B. entgan- c) Cyber-Attacken auf Daten, die in einer Cloud oder auf einer Spielekon- gener Gewinn, Zinsverlust, Kosten der Rechtsverfolgung); sole gespeichert sind; e) Missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten im Zusammenhang mit d) Die Wiederherstellung von illegal im Besitz der versicherten Person be- Spielen, Wetten oder virtuellen Geldeinheiten (z. B. Kryptowährungen); findlichen Daten f) Missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten von Bankkonto, Depot, 5 Cyber-Mobbing Kreditkarte oder anderen virtuellen Konten (z. B. PayPal), die außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liech- 5.1 Versicherte Ereignisse tenstein und Norwegen) oder der Schweiz geführt werden. Versichert sind der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person, 4 Datenrettung sofern der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Opfer im Zusammenhang mit einem Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall 4.1 Versicherte Daten durch Dritte geworden sind. Versichert ist die Wiederherstellung von durch Dritte Unter Cyber-Mobbing bzw. Cyber-Stalking im Sinne dieser Bedingungen ist das rechtswidrige Diffamieren, Bedrohen, Nötigen, Diskriminieren, Be- a) beschädigte, leidigen, Bloßstellen, Anprangern (Doxing) oder Belästigen von versicher- b) zerstörte, ten Personen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das In- ternet durch Dritte zu verstehen. c) abhanden gekommene oder Hierzu gehört auch die unberechtigte Nutzung der virtuellen Identität des d) unzugänglich gemachte Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person durch Dritte zum Zwecke des Cyber-Mobbings oder Cyber-Stalkings gegenüber Dritten. elektronischen Daten, welche sich zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke auf elektronischen Geräten im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer 5.2 Leistung im Versicherungsfall mitversicherten Person befunden haben. Erstattet werden im Versicherungsfall 4.2 Versicherte Ereignisse a) die Kosten für eine vom Versicherer vermittelte psychologische Bera- Versichert sind während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetre- tung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten zur Behandlung der tene Schäden durch eine Cyber-Attacke, insbesondere durch durch das Cyber-Mobbing bzw. -Stalking verursachten psychischen Be- schwerden. Pro Versicherungsfall werden hierfür maximal 500 EUR erstat- a) Infizierung eines elektronischen Gerätes mit Schadsoftware (z. B. Viren, tet. Trojaner, Würmer) oder b) die Umzugskosten an einen anderen Wohnort innerhalb der Bundesre- b) das böswillige Handeln unbefugter Dritter, wie z. B. Fälle, in denen sich publik Deutschland. Pro Versicherungsfall werden hierfür maximal 2.000 ein Dritter in ein elektronisches Gerät des Versicherungsnehmers oder einer EUR erstattet. mitversicherten Person hackt. c) der Einkommensausfall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit- 4.3 Leistung im Versicherungsfall versicherte Person unbezahlten Urlaub nehmen oder unbezahlte Arbeitszeit 4.3.1 Im Schadenfall organisiert der Versicherer einen IT-Dienstleister aufwenden müssen, um den Schaden durch Cyber-Mobbing bzw. -Stalking und übernimmt die Kosten, die anfallen für abzuwenden bzw. abzumildern, z. B. für Termine beim Anwalt, in der Schule oder sonstigen sozialen Einrichtungen, bei der Polizei oder beim a) die Wiederherstellung der Daten in den Zustand vor der Cyber-Attacke. Psychologen. Ist ein minderjähriges Kind als mitversicherte Peron vom Cy- ber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall betroffen, besteht Versiche- b) die Übertragung der wiederhergestellten Daten auf ein entsprechendes rungsschutz für den Versicherungsnehmer. Erstattet werden maximal 3 Speichermedium Tage, maximal 200 EUR pro Tag. c) die Abholung und Rückführung des betroffenen versicherten Geräts d) die Kosten für einen vom Versicherer beauftragten IT-Dienstleister zur (Kosten für versicherten Versand). Veranlassung der Löschung der gegen den Willen des Versicherungsneh- d) die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der betroffenen Software mers oder einer mitversicherten Person publizierten persönlichen Daten bzw. des betroffenen Betriebssystems. bzw. zur Unterdrückung von Such- bzw. Onlineinhalten. Dies gilt unabhän- gig davon, ob der Auftrag zum Erfolg führte. Die Kosten hierfür werden bis Geschuldet wird das Bemühen einer Datenwiederherstellung ohne Erfolgs- maximal 1.000 EUR pro Versicherungsfall erstattet. garantie, da eine Datenwiederherstellung nicht in allen Fällen technisch möglich ist. 5.3 Voraussetzungen für eine Leistung im Schadenfall 4.4 Entschädigungsgrenze Eine Leistung gemäß Ziffer 5.2 erfolgt ausschließlich, wenn Die Kostenübernahme gemäß Ziffer 4.3.1 a) bis d) ist je Versicherungsfall a) der Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfall innerhalb der Laufzeit des auf 2.000 EUR begrenzt. Versicherungsvertrags stattgefunden hat und gemeldet wurde. 4.5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers b) eine (Straf-)Anzeige gegen den Dritten bei der zuständigen Behörde er- folgt ist. Eine Leistung gemäß Ziffer 4.3 erfolgt ausschließlich, wenn c) der Versicherungsnehmer uns im Versicherungsfall geeignete Nach- a) auf den elektronischen Geräten eine aktuelle Sicherheitssoftware instal- weise (z. B. Schriftverkehr mit dem Webseitenbetreiber, Screenshots, Ter- liert und aktiviert ist, die automatisch upgedatet wird, soweit dies technisch minbestätigungen, Gehaltsnachweise etc.) über den Cyber-Mobbing bzw. - möglich ist. stalking-Vorfall erbringt. b) die Datenwiederherstellung während der Laufzeit des Versicherungsver- d) Die Inanspruchnahme der Leistung innerhalb von zwölf Monaten ab erst- trags in Auftrag gegeben wird. maligem Auftreten des Cyber-Mobbing bzw. -Stalking-Vorfalls erfolgt. c) sich die elektronischen Geräte zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke im Be- 5.4 Nicht versicherte Schäden und Ereignisse sitz des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person befunden haben. Nicht versichert sind 4.6. Nicht versicherte Schäden und Ereignisse a) Versicherungsfälle, die vor oder innerhalb von 45 Tagen nach Versiche- rungsbeginn eintreten. Als Eintritt des Versicherungsfalls in diesem Sinne Nicht versichert sind gilt das erstmalige Auftreten des Cyber-Mobbing bzw. –Stalking-Vorfalls. S H4.3 – 07.2023 Seite 39 von 45 [Seite 40] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG b) Versicherungsfälle, die vom Versicherungsnehmer oder einer mitversi- Zwecken mitgeführt werden, sind nur gemäß besonderer Vereinbarung ver- cherten Person durch rechtswidriges Verhalten selbst provoziert wurden. sichert. c) Versicherungsfälle als Reaktion auf ein Verbrechen des Versicherungs- Sachen, die dauernd außerhalb des Hauptwohnsitzes der Versicherten auf- nehmers oder einer mitversicherten Person, für das ein rechtskräftiges Urteil bewahrt werden (z. B. in Zweitwohnungen, Booten, Campingwagen), gel- vorliegt. ten nur als Reisegepäck, solange sie von dort aus zu Fahrten, Gängen oder Reisen mitgenommen werden. d) Cyber-Mobbing- und -Stalking-Vorfälle an Personen des öffentlichen Lebens/Interesses. 1.3 Falt- und Schlauchboote sowie andere Sportgeräte, jeweils mit Zu- behör, sind nur versichert, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem 6 Kündigung Gebrauch befinden; Der Versicherungsnehmer und der Versicherer sind berechtigt, das Pa- – Außenbordmotoren sind stets ausgeschlossen. ket Cyber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zu kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. 1.4 Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Filmapparate und tragbare Videosysteme, jeweils mit Zubehör, sind – un- beschadet der Entschädigungsgrenze in Ziffer 4.1 – nur versichert, solange Kündigt der Versicherer das Paket Cyber, so kann der Versicherungs- sie nehmer den davon unabhängig bestehen bleibenden Hauptvertrag in- nerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum gleichen Zeit- a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden punkt kündigen. oder C Die nachstehend genannte Klausel gilt nur bei Vereinbarung des Paketes Fahrraddiebstahl b) in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden Paket Fahrrad oder 1. In Erweiterung von A 4-1 AL-VHB 2016 sind Fahrräder, Fahrradan- c) einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben sind hänger und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs) auch oder gegen Diebstahl versichert. Die Regelungen zur Außenversicherung nach A 12 AL-VHB 2016 gelten entsprechend. d) sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes, ei- nes Passagierschiffes oder in einer bewachten Garderobe befinden; Einzuhalten sind folgende Obliegenheiten: Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall jedoch nur, solange sie a) Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad durch ein verkehrsübliches außerdem in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das er- Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung ein- höhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet. setzt. Pelze, Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör b) Ist das Fahrrad nicht in Gebrauch, hat der Versicherungsnehmer nach sind auch dann versichert, wenn sie in ordnungsgemäß verschlossenen, Möglichkeit einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum zu nutzen. Er nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen oder einer muss dort das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl Gepäckaufbewahrung übergeben sind. sichern. 1.5 Nicht versichert sind: c) Der Versicherungsnehmer hat geeignete Unterlagen, die den Erwerb und Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegen- die Identität (Hersteller, Marke und Rahmennummer) des Fahrrads belegen, stände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Kontaktlinsen, Pro- zu beschaffen und aufzubewahren. Soweit dies unverhältnismäßig oder für thesen jeder Art, sowie Land-, Luft-, und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zu- den Versicherungsnehmer unzumutbar ist, kann er die Entschädigung nur behör, einschließlich Fahrräder, Hängegleiter und Segelsurfgeräte (Falt- verlangen, wenn er die Merkmale des Fahrrads anderweitig nachweisen und Schlauchboote siehe aber Ziffer 1.3). Ausweispapiere (Ziffer 8.1 d)) kann. sind jedoch versichert. d) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei an- 2 Versicherte Gefahren und Schäden zuzeigen. Darüber hinaus hat er dem Versicherer einen Nachweis darüber zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von 3 Wochen seit der An- Versicherungsschutz besteht zeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde. 2.1 wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt e) Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungs- unternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäck- Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann der aufbewahrung befindet; Versicherer nach B 3-3.1.2 und B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein. 2.2 während der übrigen Reisezeit für die in Ziffer 2.1 genannten Schä- den durch 2. Es gelten die im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungs- grenzen. a) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung); D Die nachstehend genannte Besondere Bedingung Reisegepäck gilt nur bei Vereinbarung des Paketes Reisegepäck b) Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen – bis zur Entschädigungsgrenze in Ziffer 4.2; Paket Reisegepäck c) Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten; 1 Versicherte Sachen und Personen d) bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und 1.1 Versichert ist das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers, Schnee; seiner mitreisenden Familienangehörigen sowie seines namentlich im Ver- sicherungsschein aufgeführten Lebensgefährten und dessen Kinder, soweit e) Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion; diese Personen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. f) höhere Gewalt; Für Reisen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft 2.3 wenn Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird (den Bestim- lebende Personen gem. Satz 1 getrennt oder allein unternehmen, besteht mungsort nicht am selben Tag wie der Versicherte erreicht). Ersetzt werden Versicherungsschutz nur, wenn dies besonders vereinbart ist. nachgewiesene Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu höchstens 400 EUR. 1.2 Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebe- 3 Ausschlüsse darfs, die während einer Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung 3.1 Ausgeschlossen sind die Gefahren getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. Als Rei- segepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise er- a) des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, worben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung S H4.3 – 07.2023 Seite 40 von 45 [Seite 41] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeu- 5.4 Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte eine der Oblie- gen als Folge einer dieser Gefahren ergeben; genheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-3.1.2 und B 3- 3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraussetzungen zur b) von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politi- Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. schen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen; 6 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Geltungsbereich c) der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher 6.1 Innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Vertrages beginnt der Versi- Hand; cherungsschutz mit dem Zeitpunkt, an dem zum Zwecke des unverzügli- chen Antritts der Reise versicherte Sachen aus der ständigen Wohnung des d) aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Versicherten entfernt werden, und endet, sobald die versicherten Sachen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefähr- dort wieder eintreffen. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck licher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursa- nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, chen so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft. e) der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung. 6.2 Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnorts 3.2 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, die des Versicherten gelten nicht als Reisen. a) verursacht werden durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffen- 7 Versicherungswert; Erhöhung der Versicherungssumme heit der versicherten Sachen, Abnutzung oder Verschleiß; 7.1 Als Versicherungswert gilt derjenige Betrag, der allgemein erforder- b) während des Zeltens oder Campings innerhalb des hierfür benutzten Ge- lich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort des ländes eintreten. Versicherten anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeit- 4 Begrenzt ersatzpflichtige Schäden wert). 4.1 Schäden an Pelzen, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelme- 7.2 Es gilt eine Versicherungssumme in Höhe von 1.500 EUR verein- tall sowie an Foto-, Filmapparaten und tragbaren Videosystemen jeweils mit bart. Zubehör (Ziffer 1.4) werden je Versicherungsfall insgesamt mit höchstens 50 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Ziffer 5.1 d und Ziffer 5.2 Satz 7.3 Bei Urlaubsreisen von mindestens 4 Tagen Dauer verdoppelt sich die 2 bleiben unberührt. vereinbarte Versicherungssumme. Eine Anzeige der Urlaubsreise ist nicht erforderlich. Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer nachzu- 4.2 Schäden weisen, dass der Schaden auf einer solchen Urlaubsreise eingetreten ist. a) durch Verlieren (Ziffer 2.2 b)), 8 Entschädigung b) an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden, 8.1 der Versicherer ersetzt werden jeweils insgesamt mit maximal 400 EUR je Versicherungsfall er- a) für zerstörte und abhandengekommene Sachen ihren Versicherungswert setzt. zur Zeit des Schadeneintritts; 5 Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahr- b) für beschädigte reparaturfähige Sachen die notwendigen Reparaturkos- zeugen ten und gegebenenfalls eine bleibende Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert; 5.1 c) für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger nur den Materialwert; a) Es besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern nur, so- d) für Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen, Kraftfahr- weit sich das Reisegepäck in einem fest umschlossenen und durch Ver- zeug-Papieren und sonstigen Ausweispapieren die amtlichen Gebühren. schluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet. 8.2 Vermögensfolgeschäden werden nicht ersetzt. b) Der Versicherer haftet im Rahmen der Versicherungssumme in voller Höhe nur, wenn nachweislich 9 Obliegenheiten aa) der Schaden tagsüber eingetreten ist. Als Tageszeit gilt allgemein die Zusätzlich zu den in B 3-3.2 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) genannten Zeit zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr; Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer bb) das Kraftfahrzeug oder der Anhänger in einer abgeschlossenen Ga- a) Ersatzansprüche gegen Dritte (z. B. Bahn, Post, Reederei, Fluggesell- rage – Parkhäuser oder Tiefgaragen, die zur allgemeinen Benutzung of- schaft, Gastwirt) form- und fristgerecht geltend zu machen oder auf andere fenstehen, genügen nicht – abgestellt war oder Weise sicherzustellen und Weisungen des Versicherers zu beachten; cc) der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als b) Schäden, die im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens (ein- 2 Stunden eingetreten ist. schließlich Schäden durch nicht fristgerechte Auslieferung gem. Ziffer 2.3) oder Beherbergungsbetriebes eingetreten sind, müssen diesen unverzüglich c) Kann der Versicherungsnehmer keine der unter Ziffer 5.1 b) genannten gemeldet werden. Dem Versicherer ist hierüber eine Bescheinigung einzu- Voraussetzungen nachweisen, so ist die Entschädigung je Versicherungsfall reichen. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden ist das Beförderungsun- auf 250 EUR begrenzt. ternehmen unverzüglich nach der Entdeckung aufzufordern, den Schaden zu besichtigen und zu bescheinigen. Hierbei sind die jeweiligen Reklamati- d) In unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern sind onsfristen zu berücksichtigen. Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Film- apparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör nicht versichert. c) Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung) sind außerdem unverzüglich der zuständigen Polizei- 5.2 Es besteht Versicherungsschutz im unbeaufsichtigten Wassersport- dienststelle unter Einreichung einer Liste aller in Verlust geratenen Sachen fahrzeug gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- und Böswilligkeit anzuzeigen. Der Versicherte hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen. Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, solange sich die Sachen in ei- Bei Schäden durch Verlieren (Ziffer 2.2 b)) hat der Versicherte Nachfor- nem fest umschlossenen und durch Sicherheitsschloss gesicherten Innen- schungen beim Fundbüro anzustellen. raum (Kajüte, Backskiste o.ä.) des Wassersportfahrzeuges befinden. Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate 10 Zahlung der Entschädigung und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör, sind im unbeaufsichtigten Wassersportfahrzeug nicht versichert. a) Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Entschädigung binnen 2 Wochen zu 5.3 Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit eines Versi- erfolgen. Jedoch kann einen Monat nach Anzeige des Schadens als Ab- cherten oder einer von ihm beauftragten Vertrauensperson beim zu sichern- schlagszahlung der Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache den Objekt, nicht jedoch z. B. die Bewachung eines zur allgemeinen Benut- mindestens zu zahlen ist. zung offenstehenden Platzes o. ä. S H4.3 – 07.2023 Seite 41 von 45 [Seite 42] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG b) Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszins- Bodenabläufen verstopft sind und dies nicht ohne eine fachmännische Be- satz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mindestens jedoch bei 4 Prozent und hebung beseitigt werden kann (Rohrverstopfung). höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins zu zahlen ist. 5.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Notfallreparatur und Schadenbegrenzung der Rohrverstopfung bis zu einer Höhe von 500 EUR c) Die Entstehung des Anspruchs auf Abschlagzahlung und der Beginn der je Versicherungsfall. Verzinsung verschieben sich um den Zeitraum, um den die Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde oder der Höhe nach durch 5.3 Der Versicherer erbringt keine Leistungen, wenn die Rohrverstop- Verschulden des Versicherungsnehmers verzögert wurde. fung bereits vor Beginn des Vertrags vorhanden war oder die Ursache für die Rohrverstopfung für den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte d) Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall behördliche Erhe- Person erkennbar außerhalb der versicherten Wohnung lag. bungen oder ein strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherten einge- leitet worden, so kann der Versicherer bis zum rechtskräftigen Abschluss 6 Sanitär-Installateurservice im Notfall dieser Verfahren die Zahlung aufschieben. 6.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Sanitär-Installateurbe- E Die nachstehenden Bedingungen gelten nur bei Vereinbarung triebes, wenn aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an des Paketes Haus- und Wohnungsschutzbrief der Spülung eines WCs oder Urinals oder am Haupthahn der versicherten Wohnung das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann, 1 Service und Kostenersatz nach Meldung an das ALTE LEIPZI- die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist. GER Notfall-Telefon 6.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Notfallreparatur und 1.1 Wenn ein Schadenereignis eintritt, organisiert der Versicherer die in die Schadenbegrenzung bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungs- Ziffer 4 bis 16 genannten Leistungen als Service und übernimmt die in Zif- fall. fer 4 bis 13 genannten Kosten der organisierten Serviceleistungen. Die Leis- tung gemäß Ziffer 17 ist unabhängig vom Eintritt eines Schadenereignisses. 6.3 Der Versicherer erbringt keine Leistungen für die Behebung von De- fekten, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes vorhanden waren, 1.2 Voraussetzung für die Erbringung der Serviceleistungen und den den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder Zube- Kostenersatz ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine sonstige mitver- hör von Armaturen und Boilern sowie die ordentliche Instandhaltung bezie- sicherte Person das Schadenereignis dem Versicherer über das Notfall-Te- hungsweise Wartung der Sanitär-Installationen. lefon der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG melden und dem Versiche- rer die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen. Das Notfall- 7 Heizungs-Installateurservice im Notfall Telefon steht hierfür unter der Rufnummer XXXXX XXXXXX an allen 7.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Heizungs-Installateur- Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. betriebes, wenn in der versicherten Wohnung die Heizung aufgrund eines 2 Versicherungsort, versicherte Wohnung, versicherte Personen Defektes nicht in Betrieb genommen werden kann oder Heizkörper auf- grund eines Bruchschadens oder einer Undichtigkeit repariert oder ersetzt 2.1 Die Serviceleistungen erbringt der Versicherer ausschließlich für die werden müssen. im Versicherungsschein genannte Wohnung (Versicherungsort). 7.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Notfallreparatur und 2.2 Alle Leistungen dieses Schutzbriefs stehen dem Versicherungsneh- die Schadenbegrenzung bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungs- mer und den Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Ge- fall. meinschaft leben, zu (mitversicherte Personen). 7.3 Der Versicherer erbringt keine Leistungen für die Behebung von De- 3 Entschädigungsgrenzen, Jahreshöchstentschädigung und sons- fekten, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes vorhanden waren, tige Beschränkungen von Defekten an Heizungsrohren sowie von Schäden durch Korrosion. Der Versicherer erbringt außerdem keine Leistung für die Behebung von Defek- 3.1 Für die in den Ziffer 4 bis 13 genannten Serviceleistungen über- ten an Heizkesseln, Brennern und Tanks von gemeinschaftlich genutzten nimmt der Versicherer jeweils Kosten von höchstens 500 EUR je Versiche- Heizungsanlagen, außer der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte rungsfall. Person tragen hierfür die alleinige Gefahr. 3.2 Der Ersatz von Kosten ist in diesen Fällen auf 1.500 EUR für alle 8 Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten Schadenereignisse begrenzt, die der Versicherungsnehmer oder eine mitver- sicherte Person innerhalb eines Versicherungsjahres an das Notfall-Telefon 8.1 Der Versicherer organisiert bei Ausfall eines Elektrogroßgerätes der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG melden (Jahreshöchstentschädi- (Kühlschrank, Tiefkühlgerät, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirr- gung). spülmaschine, Backofen, Herd, TV-Gerät) den Einsatz eines Technikers zur Einschätzung der Reparaturmöglichkeiten und ggf. Durchführung der Re- 3.3 Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der paratur. vereinbarten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die vom Versi- 8.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Anfahrt und die erste cherer vertraglich zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die je- Arbeitsstunde des Technikers, maximal jedoch 500 EUR je Versicherungs- weilige Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der Dienstleis- fall. tungsbetrieb dem Versicherungsnehmer den darüber hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. Der Versicherer trägt keine Verantwortung für 8.3 Der Versicherer übernimmt keine Kosten für die Behebung von De- die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten für die beauftragten oder fekten, für die der Hersteller oder der Lieferant gesetzlich oder vertraglich vermittelten Unternehmen. haften (zum Beispiel nach Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen) sowie für Material und Ersatz- oder Austauschteile, die zur Reparatur benö- 4 Schlüsseldienst im Notfall tigt werden. 4.1 Der Versicherer organisiert das Öffnen der Wohnungstür durch eine 9 Elektro-Installateurservice im Notfall (Stromausfall) Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit- versicherte Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen können, weil 9.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Elektro-Installateurbe- der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen triebes bei Defekten an der Elektro-Installation der versicherten Wohnung. ist oder weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person sich 9.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Notfallreparatur und versehentlich ausgesperrt haben. die Schadenbegrenzung bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungs- 4.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Öffnen der Woh- fall. nungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches 9.3 Der Versicherer erbringt keine Leistungen für die Behebung von De- Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig fekten an Elektro-Installationen, wenn der Defekt bereits vor Beginn des werden sollte bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall. Versicherungsschutzes vorhanden war, elektrischen und elektronischen Ge- 5 Rohrreinigungsservice im Notfall räten wie zum Beispiel Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschi- nen, Herden sowie Backöfen einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkes- 5.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma, seln, Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, wenn in der versicherten Wohnung Abflussrohre von Bade- oder Dusch- Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen, wannen, Wasch- oder Spülbecken, WCs, Urinalen, Bidets oder S H4.3 – 07.2023 Seite 42 von 45 [Seite 43] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern sowie Stromver- für das Tier ein gültiger Impfpass vorhanden ist und das Tier keine anste- brauchszählern. ckenden Krankheiten und/oder Parasitenbefall aufweist. 10 Schädlingsbekämpfung 15.3 Die Unterbringungskosten für das Haustier hat der Versicherungs- nehmer oder eine mitversicherte Person selbst zu tragen. 10.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz einer Fachfirma für die Schädlingsbekämpfung, wenn die versicherte Wohnung in einem Ausmaß 16 Organisation der Rückreise im Schadenfall durch Schädlinge befallen wurde, welches nur fachmännisch beseitigt wer- den kann. 16.1 Der Versicherer organisiert die notwendigen Maßnahmen einer Rückreise, sofern sich anlässlich eines erheblichen Versicherungsfalls ge- 10.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Schädlingsbekämp- mäß AL-VHB 2016 (Teil A) die Rückkehr des Versicherungsnehmers oder fung bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall. einer mitversicherten Person von einer Auslandsreise innerhalb Europas im geographischen Sinne als notwendig erweist. 10.3 Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen. 16.2 Die Kosten für die Rückreise hat der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst zu tragen. 10.4 Der Versicherer erbringt keine Leistung, wenn der Befall der versi- cherten Wohnung durch Schädlinge bereits vor Beginn des Vertrages für 17 24-Stunden Handwerkerservice den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erkennbar war. 17.1 Unabhängig von einem Schadenfall steht dem Versicherungsnehmer 11 Entfernung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern und den mitversicherten Personen ein Handwerker-Netzwerk zur Verfü- gung. Auf Wunsch werden vom Versicherer Handwerker aus folgenden Ge- 11.1 Der Versicherer organisiert die fachmännische Entfernung bzw. die werken benannt: Sanitärinstallateure, Dachdecker, Elektroinstallateure, Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern, die sich im Be- Gas- und Heizungsinstallateure, Glaser, Schlüsseldienste, Haushüter, Fach- reich der versicherten Wohnung befinden. leute für Alarmanlagen, Rohrreinigungsfirmen. 11.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Entfernung bzw. Um- 17.2 Die Kosten für den Handwerker hat der Versicherungsnehmer oder siedlung des Wespen-, Hornissen- oder Bienennestes bis zu einer Höhe von eine mitversicherte Person selbst zu tragen. 500 EUR je Versicherungsfall. 18 Kündigung 11.3 Der Versicherer erbringt keine Leistung, wenn die Existenz des Wes- pen-, Hornissen- oder Bienennestes bereits vor Beginn des Vertrages für den Der Versicherungsnehmer und der Versicherer sind berechtigt, das Pa- Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erkennbar war, das ket Haus- und Wohnungsschutzbrief mit einer Frist von 3 Monaten zum Wespen-, Hornissen- oder Bienennest sich in einem räumlichen Bereich be- Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zu kündigen. Die Kündi- findet, der nicht der versicherten Wohnung zugeordnet werden kann oder gung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. dies aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist. Kündigt der Versicherer das Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief, so kann der Versicherungsnehmer den davon unabhängig bestehen blei- 12 Kinderbetreuung im Schadenfall benden Hauptvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklä- rung zum gleichen Zeitpunkt kündigen. 12.1 Der Versicherer organisiert innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die mit dem Versiche- F Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur bei Vereinba- rungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, wenn der Versicherungs- rung von Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) nehmer oder eine mitversicherte Person durch ein versichertes Schadenereignis an der Betreuung der Kinder gehindert ist und der Versi- Wartezeit für Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) cherungsnehmer oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfü- Abweichend von B 1-1 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beginnt der Ver- gung stehen. Die Betreuung der Kinder erfolgt nach Möglichkeit in der ver- sicherungsschutz für die Naturgefahren Überschwemmung, Rückstau, Erd- sicherten Wohnung. beben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen, 12.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Betreuung der Kinder Vulkanausbruch mit dem Ablauf von 4 Wochen ab Versicherungsbeginn bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall. (Wartezeit). 13 Psychologische Erstberatung im Schadenfall Dachlawinen 13.1 Der Versicherer organisiert nach einem Einbruchdiebstahl oder ei- In Erweiterung von A 6-4 AL VHB 2016 sind auch Schäden durch Dachla- nem Brandschaden die psychologische Beratung durch einen Psychologen winen mitversichert. oder Psychotherapeuten zur Behandlung der durch das Schadenereignis ver- Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schnee- oder Eismas- ursachten psychischen Beschwerden beim Versicherungsnehmer oder einer sen. mitversicherten Person. G Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur auf Grund be- 13.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die psychologische Erst- sonderer Vereinbarung beratung bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall. Eingelagerte Hausratgegenstände 14 Organisation einer Übernachtungsmöglichkeit im Schadenfall Von eingelagerten Hausratgegenständen sind nicht versichert: 14.1 Der Versicherer organisiert eine Unterbringung (Hotel oder hotel- ähnlich), wenn die versicherte Wohnung unvorhergesehen unbewohnbar Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte), Urkunden wurde (zum Beispiel durch Brand- oder Wasserschaden) und wenn für den einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edel- Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die Beschränkung steine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und 14.2 Die Übernachtungskosten hat der Versicherungsnehmer oder eine Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sa- mitversicherte Person selbst zu tragen. chen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von 15 Organisation einer Haustierbetreuung im Schadenfall Möbelstücken. 15.1 Der Versicherer organisiert innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- Hausratgegenstände in möbliert vermieteten Wohnungen land die Unterbringung und Versorgung von Haustieren wie Hunden, Kat- 1. Abweichend von A 7 AL-VHB 2016 erstreckt sich der Versiche- zen, Vögeln, Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen, Fischen und Schild- rungsschutz ausschließlich auf Einrichtungsgegenstände in den zur Vermie- kröten, die in der versicherten Wohnung leben, wenn der tung stehenden Versicherungsräumen. Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person durch ein versicher- tes Schadenereignis an der Betreuung der Tiere gehindert ist und eine andere Fremdes Eigentum, insbesondere das Eigentum der Mieter und/oder Unter- Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. mieter ist ausgeschlossen. 15.2 Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension oder einer ähnlichen 2. Im Rahmen von Einbruchdiebstahl gilt Raub innerhalb eines Gebäu- Unterbringung. Die Organisation der Unterbringung ist nur möglich, wenn des oder Grundstücks gemäß A 4-3 AL-VHB 2016 nicht versichert. S H4.3 – 07.2023 Seite 43 von 45 [Seite 44] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG 3. A 7, A 8, A 12, A 16 und A 18 AL-VHB 2016 sowie B 4-9 (Gemein- Selbstbehalt zu den AL-VHB samer Allgemeiner Teil) werden ersatzlos gestrichen. Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag ein- Hotelkosten bei nicht ständig bewohnter Wohnung schließlich Aufwendungsersatz gemäß B 4-10 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. Abweichend von A 13-1.3 und A 13-2.3 AL-VHB 2016 sind Kosten für Auf die Position der Pakete »Cyber«, »Fahrrad«, »Reisegepäck« und Hotel- oder ähnliche Unterbringung nicht versichert. »Haus- und Wohnungsschutzbrief« findet diese Bestimmung keine Anwen- In das Gebäude eingefügte Sachen dung. 1. Die im Versicherungsvertrag besonders bezeichneten Sachen sind Sicherheitsvorschriften auch versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sind. 1. Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle 2. Soweit sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die nach Nr. 1 in den Versicherungsschutz einbezogen sind, gilt: vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird (z. B. Gang zum Briefkas- Frostschäden an diesen Sachen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an ten oder Mülleimer). deren Zuleitungsrohren sind versichert. 2. Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbar- Kein Abzug wegen Unterversicherung ten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen. 1. Der Versicherer nimmt abweichend von A 17-4 AL-VHB 2016 kei- nen Abzug wegen Unterversicherung vor. 3. Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in B 3-3.1.2 und 2. Ziffer 1 gilt nur, solange nicht ein weiterer Hausratversicherungsver- B 3-3.3 (Gemeinsamer Allgemeiner Teil) beschriebenen Voraussetzungen trag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. entsprechende Vereinbarung gemäß Ziffer 1 besteht. Sicherungsbeschreibung und -vereinbarung 3. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung ei- ner Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres Die Sicherungsbeschreibung und -vereinbarung zur Hausratversicherung ist durch Erklärung in Textform verlangen, dass diese Bestimmungen mit Be- Bestandteil dieses Vertrages. ginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Vertragsdauer Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versiche- rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklä- Abweichend von Abschnitt 14 des Vertragsdokuments und B 2-3 (Gemein- rung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündi- samer Allgemeiner Teil) endet der Vertrag zum vereinbarten Versiche- gen. rungsablauf, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Maklerklausel Wertsachen in einem Ferienhaus Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, An- Abweichend von A 18 AL-VHB 2016 sind Wertsachen in einem Ferienhaus zeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzuneh- nicht versichert. men. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten. S H4.3 – 07.2023 Seite 44 von 45 [Seite 45] ALTE LEIPZIGER Versicherung AG VII Sicherungsvereinbarungen – nur gültig soweit vereinbart Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nachstehend aufgeführte Siche- rungen innerhalb eines Monats nach Abschluss des Versicherungsvertrages anzubringen: Außen-/Wohnungsabschlusstüren Zylinderschloss mit mind. fünf Stiftzuhaltungen, bündig mit Sicherheitsbe- schlag oder Sicherheitsrosette von innen verschraubt oder Zuhaltungsschloss mit mindestens 6 Zuhaltungen. S H4.3 – 07.2023 Seite 45 von 45

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