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Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung 2026 (BBR VHV 2026), Smart bis Prestige Plus
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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung
2026
(BBR VHV 2026)
(Stand 09/2026)
Liebe Kunden,
die Verbundene Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von
Sachschäden an Ihrem Hausrat. Versichert sind Schäden durch die in diesen
Versicherungsbedingungen zusammengefassten (verbundenen) Gefahren – dazu zählen
insbesondere:
• Feuer (einschließlich Blitzschlag, Explosion, Implosion),
• Leitungswasser (z. B. durch Rohrbrüche oder Frost),
• Sturm/Hagel (ab Windstärke 8),
• Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.
Wird Ihr Hausrat durch eine dieser Gefahren beschädigt oder zerstört, erhalten Sie eine
Entschädigung auf Neuwertbasis – also die Kosten, die zur Wiederbeschaffung in gleicher Art
und Güte im neuwertigen Zustand erforderlich sind. Auch eine Reihe von Folgekosten wie
z. B. Entsorgungs- und Reinigungskosten von Hausrat oder Schlossänderungskosten sind
mitversichert.
Der Neuwert des zu versichernden Hausrats ist die Grundlage für die Versicherungssumme.
Exklusiv im Tarif Prestige Plus: Die Allgefahrendeckung Plus:
Die Allgefahrendeckung Plus bietet Ihnen einen über die Standardgefahren hinausgehenden
erweiterten Schutz – ausschließlich im Tarif Prestige Plus gemäß Abschnitt A Ziffer 21.2 i. V.
m. 21.3.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind zusätzlich Schäden, die…
• durch plötzliche und unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden,
• nicht explizit in den Bedingungen genannt sind,
• weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden,
• und nicht unter die in Abschnitt A Ziffer 21.2 b) benannten Ausschlüsse fallen.
Dabei kann es sich zum Beispiel um Beschädigungen durch Missgeschicke, unsachgemäße
Handhabung, Anstoßen oder versehentliche Stürze handeln – sofern sie überraschend
eintreten.
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Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Erweiterter Versicherungsschutz auch bei Alltagsrisiken
• Keine Aufzählung einzelner Gefahren erforderlich
• Umgekehrte Beweislastregelung:
Im Schadenfall müssen nicht Sie, sondern wir nachweisen, dass der Schaden nicht unter
den Versicherungsschutz fällt.
Trotzdem gilt: Sie sind verpflichtet, den Schaden und dessen Höhe nachvollziehbar zu
belegen (z. B. durch Fotos, Rechnungen oder Zeugenaussagen).
Wichtiger Hinweis:
Können Sie nicht plausibel belegen, dass ein Schaden stattgefunden hat bzw. in welcher
Höhe, gilt er als nicht versichert – unabhängig vom Umfang der Deckung.
Wie wird die Versicherungssumme richtig ermittelt?
Um Ihren Hausrat bestmöglich abzusichern, ist es wichtig, die passende
Versicherungssumme zu wählen. Als Orientierung dient bei der Bayerischen ein pauschaler
Wert von 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser Ansatz hat sich bewährt und bietet in
der Regel ausreichenden Schutz – ohne dass Sie jeden einzelnen Gegenstand auflisten
müssen.
Beispiel:
Wenn Ihre Wohnung 100 m² groß ist, beträgt die empfohlene Versicherungssumme:
100 m² × 650 €/m² = 65.000 €
Damit ist in den meisten Fällen gewährleistet, dass Ihr gesamter Hausrat im Schadenfall
vollständig ersetzt werden kann – vom Möbelstück über Kleidung bis hin zu
Haushaltsgeräten.
Wie sind hochwertige Hausratgegenstände, Sammlungen, Armbanduhren oder
Wertsachen bei der Versicherungssumme zu berücksichtigen?
Hochwertige Hausratgegenstände, Sammlungen, Armbanduhren und Wertsachen sind bei
der Ermittlung der Versicherungssumme sorgfältig zu berücksichtigen und in die
Versicherungssumme einzubeziehen, um eine angemessene Absicherung sicherzustellen.
• Hochwertige Hausratgegenstände sind Gegenstände des täglichen Lebens mit
überdurchschnittlichem materiellem Wert, die jedoch nicht unter die Kategorie
„Wertsachen“ fallen. Hierzu zählen insbesondere Designermöbel, Premium-
Heimkinoanlagen oder Smart-Home-Komponenten.
• Hochwertige Sammlungen wie Modelleisenbahnen, Schallplatten, Briefmarken oder
Comic-Kollektionen können ebenfalls einen erheblichen materiellen Wert aufweisen,
ohne als klassische Wertsachen zu gelten.
• Hochwertige Armbanduhren gelten grundsätzlich als Hausrat, sofern ihr Hauptzweck das
Zeitmessen ist. Nur Armbanduhren, die überwiegend aus Edelmetallen wie Gold oder
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Platin bestehen oder einen ausgeprägten Schmuckcharakter aufweisen, werden als
Wertsachen eingestuft. Dabei sind die entsprechenden Sublimits gemäß Abschnitt A
Ziffer 17c) und Sicherungsvorgaben nach Abschnitt D Ziffer 1 zu beachten.
• Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle, Kunst oder Antiquitäten – sind bei der Ermittlung
der Versicherungssumme sorgfältig zu berücksichtigen und entsprechend einzubeziehen,
um eine angemessene Absicherung sicherzustellen.
Beispiel:
Bei einer 100 m² großen Wohnung ergibt sich eine empfohlene Versicherungssumme von
65.000 € (650 € x 100 m²).
Besitzt der Versicherungsnehmer eine Münzsammlung im Wert von 40.000 €, stehen für den
übrigen Hausrat nur noch 25.000 € zur Verfügung. Dies reicht typischerweise nicht zur
Absicherung des verbleibenden Hausrats wie Möbel, Kleidung, Küche und Technik aus.
In einem solchen Fall ist eine Erhöhung der Versicherungssumme (z. B. auf 105.000 €)
erforderlich, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist?
Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats, kann dies zu
einer Unterversicherung führen. Das bedeutet: Im Schadenfall wird nicht die volle
Entschädigung gezahlt, sondern nur ein anteiliger Betrag.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit, über die pauschale Quadratmetermethode mit 650 €/m²
automatisch einen Unterversicherungsverzicht zu erhalten – sofern der Wert Ihres Hausrats
diesen Betrag nicht deutlich übersteigt.
Fairer Hinweis:
Im Totalschadenfall kann auch diese Regelung nicht in jedem Fall ausreichen. Prüfen Sie
deshalb kritisch, ob der tatsächliche Wert Ihres Hausrats die pauschal ermittelte
Versicherungssumme übersteigt.
Hinweis zur Geltung der Versicherungssumme:
Soweit in den folgenden Abschnitten keine abweichenden Regelungen genannt sind, gelten
die jeweiligen Leistungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme – unabhängig vom
gewählten Tarif. Etwaige Begrenzungen (z. B. im Tarif Smart) sind jeweils gesondert
dargestellt.
Die “Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung 2026
(BBR VHV 2026)“ bilden zusammen mit den „Allgemeine Versicherungsbedingungen 2025
(AVB SHU 2025)“ die Vertragsgrundlage für Ihre Hausratversicherung der BA die
Bayerische Allgemeine Versicherung AG in der im Versicherungsschein bestätigten
Tarifvariante Smart, Komfort, Prestige bzw. Prestige Plus.
Auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichten wir.
Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
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Ihrem besseren Verständnis dieser Versicherungsbedingungen dienen folgende rechtlich
unverbindliche Begriffserläuterungen:
Versicherungsnehmer:
Das sind Sie als unser Vertragspartner und Käufer des Versicherungsschutzes.
Versicherungsfall:
Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das wir Entschädigung leisten.
Ausschlüsse:
Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein
Versicherungsschutz besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des
Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt.
Sie finden sie in den Bedingungen entweder als generelle Ausschlüsse (z. B. Krieg) oder in
Bestimmungen zu einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei der Beschreibung der
versicherten Sachen.
Versicherungswert:
Der Versicherungswert ist der Wert Ihres Hausrats, nach dem wir im Versicherungsfall
entschädigen. Da die Hausratversicherung im Regelfall zum Neuwert in gleicher Art und Güte
entschädigt, ist dies der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um Sachen neu
wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist es der Betrag, den Sie
aufwenden müssten, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen, auch wenn dies
den Neuwert übersteigt. Bei in Ihrem Haushalt nicht mehr zweckgemäß verwendbaren
Sachen, ist es der erzielbare Verkaufspreis.
Ausreichende Versicherungssumme und Vorsorge:
Die Versicherungssumme ist ausreichend, wenn Sie dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Die
Versicherungssumme ist maßgeblich für die Höhe des Beitrags. Oftmals erhöht sich der Wert
des Hausrats während der Vertragslaufzeit, z. B. durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen
wir für Sie im Versicherungsfall noch eine zusätzliche Vorsorgeversicherungssumme zur
Verfügung. Die Versicherungssumme und die Vorsorge zusammen definieren die
Höchstleistung im Versicherungsfall. Damit reduziert sich für Sie das Risiko, nicht
ausreichend versichert zu sein.
Selbstbeteiligung:
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der
Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Selbstbeteiligungen können
individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und
Versicherungsleistung voneinander unterscheiden. Im Versicherungsschein werden sie
jeweils ausgewiesen.
Unterversicherung:
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats die
vereinbarte Versicherungssumme einschließlich des Vorsorgebetrags übersteigt. Im
Versicherungsfall kann die Entschädigung dann gekürzt werden. Die Entschädigung kann
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auch dann gekürzt werden, wenn nur Teile des Hausrats vom Schaden betroffen sind. Die
Kürzung erfolgt dann in dem Verhältnis wie Versicherungssumme und der tatsächliche Wert
des Hausrats zueinander stehen. Eine Unterversicherung kann leicht entstehen. Entweder,
weil Sie nicht alle versicherten Sachen bei der Wertermittlung des Hausrats berücksichtigt,
oder Sie deren Zeitwert angesetzt haben. Wenn Sie eine Versicherungssumme von 650 € pro
Quadratmeter Wohnfläche wählen, vereinbaren wir in der Regel einen
Unterversicherungsverzicht mit Ihnen. Im Versicherungsfall sehen wir dann von den zuvor
beschriebenen Kürzungen ab, sofern die korrekte Wohnfläche angegeben wurde. Weicht die
tatsächliche Wohnfläche ab, erfolgt eine Kürzung entsprechend dem Verhältnis der
Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats. Ist Ihr Hausrat mehr wert,
sollten Sie eine höhere Versicherungssumme mit uns vereinbaren. Bei einem Totalschaden
wären Sie ansonsten auch mit einem Unterversicherungsverzicht nicht ausreichend
versichert.
Summenanpassung:
Die Entschädigung zum Neuwert erfordert eine laufende Aktualisierung Ihrer
Versicherungssumme. Die Anpassung der Versicherungssumme richtet sich nach dem
Prozentsatz, um den sich der Preisindex für Ihren Hausrat verändert. Das soll Sie im
Versicherungsfall vor einer Unterversicherung durch Preissteigerungen schützen.
Obliegenheiten:
Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach dem Versicherungsfall. Zum
Beispiel müssen Sie zur Vermeidung von Frostschäden Ihre Wohnung in der kalten Jahreszeit
ausreichend beheizen. Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, gefährden Sie Ihren
Versicherungsschutz.
Dritte:
Dritter ist jede Person, die weder Sie sind oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
lebende Person ist oder bei Ihnen ihren Meldesitz unterhält.
Subsidiär:
Manche Schäden oder Risiken können auch durch eine andere Stelle abgedeckt sein – z. B.
durch eine Wohngebäudeversicherung, ein Kreditinstitut oder einen anderen Versicherer/
Dritten. In solchen Fällen geht dieser Schutz vor. Wir leisten nur, soweit keine andere
Versicherung oder kein Dritter zuerst einzutreten hat oder deren Leistung nicht ausreicht.
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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung
2026
(BBR VHV 2026)
Inhaltsverzeichnis
A Hausratrisiko ...................................................................................................... 12
1 Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar?
Welche Schäden sind versichert? ................................................................................ 12
2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? ..................................................................... 14
3 Was ist unter Feuerschäden (z. B. Brand und Nutzwärme; Blitzschlag) zu verstehen?
Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............................................................... 14
3.1 Brand und Nutzwärme ................................................................................................ 14
3.2 Blitzschlag .................................................................................................................... 14
3.3 Überspannung durch Blitz ........................................................................................... 15
3.4 Schäden durch Stromschwankungen .......................................................................... 15
3.5 Explosion und Verpuffung ........................................................................................... 15
3.6 Implosion ..................................................................................................................... 15
3.7 Seng- und Schmorschäden .......................................................................................... 15
3.8 Rauch- und Rußschäden .............................................................................................. 16
3.9 Überschalldruckwellen ................................................................................................ 16
3.10 Schäden durch Blindgänger ......................................................................................... 16
3.11 Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder unbemannten Flugkörpers,
seiner Teile oder Ladung ............................................................................................. 17
3.12 Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge........................... 17
3.13 Nicht versicherte Schäden ........................................................................................... 17
4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub zu
verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............................................ 17
4.1 Einbruchdiebstahl ........................................................................................................ 17
4.2 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Zubehör ....................................... 19
4.3 Diebstahl aus Schlafwagenabteilen, Schiffskabinen und Wasserfahrzeugen ............. 21
4.4 Trickdiebstahl und Taschendiebstahl .......................................................................... 22
4.5 Einfacher Diebstahl von Schulranzen, Rucksäcken und Taschen für die Schule ......... 25
4.6 Einfacher Diebstahl vom Versicherungsort und dazugehörigen Treppenhaus .......... 25
4.7 Einfacher Diebstahl außerhalb des Versicherungsorts ............................................... 27
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4.8 Einfacher Diebstahl von versicherten Sachen während einer medizinischen
Betreuung .................................................................................................................... 28
4.9 Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Grills und Outdoorküchen. 30
4.10 Einfacher Diebstahl von Wäsche, Waschmaschinen und Wäschetrocknern .............. 30
4.11 Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten ............................................. 31
4.12 Einfacher Diebstahl von fest verankerten Skulpturen ................................................ 31
4.13 Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten ................................... 32
4.14 Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz ........................................................................... 32
4.15 Einfacher Diebstahl oder Raub durch Hausangestellte ............................................... 33
4.16 Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen/
Kabinen von Sportstätten ............................................................................................ 33
4.17 Einfacher Diebstahl von Bekleidung bei schulischen Veranstaltungen ...................... 34
4.18 Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt ......................................... 35
4.19 Einfacher Diebstahl von Antennenanlagen, Markisen und Sicherungsanlagen ......... 35
4.20 Einfacher Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen .......................... 36
4.21 Nicht aufklärbares Abhandenkommen von Sachen .................................................... 36
4.22 Vandalismus nach Einbruch......................................................................................... 36
4.23 Vandalismus nach Einschleichen oder Verborgenhalten ............................................ 37
4.24 Vandalismus ohne vorheriges Eindringen ................................................................... 37
4.25 Böswillige Beschädigung durch Graffiti ....................................................................... 37
4.26 Raub ............................................................................................................................. 38
4.27 Innere Unruhen, Streik, Aussperrung.......................................................................... 39
4.28 Daten aus dem Internet (Cyberdeckung) .................................................................... 40
4.29 Datenrettungskosten (Cyberdeckung) ........................................................................ 41
4.30 Schäden durch Phishing, Pharming und Skimming (Cyberdeckung)........................... 41
4.31 Online-Handel-Betrug (Cyberdeckung) ....................................................................... 44
4.32 Nicht versicherte Schäden ........................................................................................... 46
5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen?
Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............................................................... 46
5.1 Versicherte Gefahren und Schäden............................................................................. 46
5.2 Leitungswasserschäden ............................................................................................... 47
5.3 Bruchschäden .............................................................................................................. 48
5.4 Nicht versicherte Schäden ........................................................................................... 48
6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren) zu
verstehen? Welche Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht
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versichert? ................................................................................................................... 49
6.1 Sturm ........................................................................................................................... 49
6.2 Hagel ............................................................................................................................ 51
6.3 Eindringen von Niederschlägen ................................................................................... 51
6.4 Versicherte Sturm-/ Hagelereignisse........................................................................... 52
6.5 Nicht versicherte Schäden ........................................................................................... 52
7 Welche Sachen sind versichert? .................................................................................. 53
8 Was gehört zum Hausrat? ........................................................................................... 53
8.1 Hausratgegenstände.................................................................................................... 53
8.2 Wertsachen und Bargeld ............................................................................................. 54
8.3 Ferner gehören zum Hausrat....................................................................................... 54
9 Was gehört nicht zum Hausrat? .................................................................................. 61
10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?
Was ist das Versicherungsgrundstück? ....................................................................... 61
10.1 Versicherungsort ......................................................................................................... 61
10.2 Versicherungsgrundstück ............................................................................................ 64
11 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im
Versicherungsvertrag?................................................................................................. 65
12 Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was beinhaltet sie? ................ 65
13 Welche Kosten sind versichert? .................................................................................. 68
13.1 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten ............................................. 68
13.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens ............................................... 68
13.3 Aufräumungskosten .................................................................................................... 68
13.4 Bewegungs- und Schutzkosten .................................................................................... 68
13.5 Verkehrssicherungskosten .......................................................................................... 69
13.6 Bewachungskosten ...................................................................................................... 69
13.7 Kosten für provisorische Maßnahmen ........................................................................ 69
13.8 Reparaturkosten für Gebäudeschäden ....................................................................... 69
13.9 Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen .................................... 70
13.10 Schlossänderungskosten ............................................................................................. 70
13.11 Hotelkosten ................................................................................................................. 72
13.12 Umzugskosten ............................................................................................................. 73
13.13 Transport- und Lagerkosten ........................................................................................ 73
13.14 Rückreisekosten nach einem Schaden ........................................................................ 74
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13.15 Reiserücktrittskosten nach einem Schaden ................................................................ 75
13.16 Mietfortzahlungskosten .............................................................................................. 76
13.17 Ersatz von Darlehenszinsen ......................................................................................... 76
13.18 Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten . 77
13.19 Kosten für barrierefreie Umgestaltung ....................................................................... 78
13.20 Wiederherstellungskosten für gärtnerische Anlagen ................................................. 78
13.21 Kosten für die Neueinstellung von Antennen und Satellitenschüsseln ...................... 78
13.22 Kosten für Kinderbetreuung oder pflegebedürftige Personen ................................... 79
13.23 Kosten für Haustierunterbringung und Tierarzt .......................................................... 80
13.24 Kosten für Miet-/Ersatzgeräte ..................................................................................... 81
13.25 Schäden an Kühl- und Gefriergut sowie Medikamenten ............................................ 81
13.26 Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust
aus Stromspeichern ..................................................................................................... 82
13.27 Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch.................................................. 83
13.28 Giro-, Debit-, und Kreditkartenmissbrauch ................................................................. 83
13.29 Entfernung von Wespen-, Bienen-, Hornissen- und Vogelnestern ............................. 84
13.30 Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere........................................................... 84
13.31 Zuschuss zu Restaurantbesuchen oder Lieferservices bei Unbenutzbarkeit
der Küche ..................................................................................................................... 85
13.32 Fehlalarm durch Rauchmelder .................................................................................... 85
13.33 Feuerlöschkosten......................................................................................................... 86
13.34 Kosten für Dekontamination kontaminierter Hausratgegenstände ........................... 86
13.35 Kosten für psychologische und psychotherapeutische Behandlung infolge eines
Versicherungsfalls........................................................................................................ 87
13.36 Mehrkosten durch Preissteigerungen ......................................................................... 88
13.37 Mehrkosten durch Technologiefortschritt .................................................................. 88
13.38 Pauschale Kostenbeteiligung....................................................................................... 88
14 Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme?
Was sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungssumme?
Was ist der Unterversicherungsverzicht?.................................................................... 89
15 Was gilt bei einem Wohnungswechsel? ...................................................................... 92
16 Wie wird die Entschädigung ermittelt? ....................................................................... 94
17 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke?
Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?........................................... 96
18 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? ...................................... 99
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19 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? ........................... 102
20 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?........................................................... 102
21 Sonstige Leistungserweiterungen ............................................................................. 104
21.1 Allgefahrendeckung – unbenannte Gefahren ........................................................... 104
21.2 Allgefahrendeckung Plus – umgekehrte Beweislast ................................................. 107
21.3 Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim ............................................... 108
21.4 Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat.............................................................. 109
21.5 Gebühren bei Wiederbeschaffung von privaten Dokumenten und
behördlichen Papieren .............................................................................................. 109
21.6 Garderobendiebstahl................................................................................................. 110
21.7 Haushaltsgründung durch Kinder .............................................................................. 110
B Gemeinsame Bestimmungen ..............................................................................111
1 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung .................... 111
1.1 Anpassung der Prämie ............................................................................................... 111
1.2 Anpassung als Selbstbeteiligung ............................................................................... 112
2 Was gilt bei einem Umzug? ....................................................................................... 112
C Leistungsgarantien .............................................................................................113
1 Leistungsversprechen gegenüber den GDV-Musterbedingungen sowie dem
Arbeitskreis Beraterprozesse .................................................................................... 113
2 Innovationsgarantie................................................................................................... 113
3 Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit................. 113
4 Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel ..................................................... 115
5 Schadenfreiheitsrabatt .............................................................................................. 116
6 Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen von Stiftung Warentest .............. 116
7 Best-Leistungs-Garantie ............................................................................................ 117
8 Besitzstandsgarantie.................................................................................................. 119
9 Update-Garantie ........................................................................................................ 120
D Allgemeiner Teil .................................................................................................121
1 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und
Sicherungsvereinbarungen (zusätzliche Obliegenheiten) hat der
Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu erfüllen? ................................ 121
1.1 Sicherheitsvorschriften .............................................................................................. 121
1.2 Sicherungsvereinbarungen ........................................................................................ 122
2 Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer nach dem
Versicherungsfall zu erfüllen? ................................................................................... 123
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3 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr? .............................................. 123
4 Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung .......................................................................... 124
5 Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles ......................................... 124
6 Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen
Sicherheitsvorschriften .............................................................................................. 124
7 Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen ............................. 125
Anlage 1 – Erweiterte Sicherungsvereinbarung...............................................................126
Anlage 2 – Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Wertschutzschränken ..................127
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A Hausratrisiko
1 Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar?
Welche Schäden sind versichert?
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse
(Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse
abhandenkommen:
a) Feuer-, Explosions- und sonstige physikalische Einwirkungen, diese sind
1. Brand und Nutzwärme;
2. Blitzschlag;
3. Überspannung durch Blitz;
4. Schäden durch Stromschwankungen;
5. Explosion und Verpuffung;
6. Implosion;
7. Seng- und Schmorschäden;
8. Rauch- und Rußschäden;
9. Überschalldruckwellen;
10. Schäden durch Blindgänger;
11. Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder unbemannten
Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung;
12. Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen;
b) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den
Versuch einer solchen Tat;
c) Leitungswasser;
d) Naturgefahren
1. Sturm, Hagel;
2. soweit zusätzlich vereinbart:
Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung,
Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und
Vulkanausbruch.
e) Transportmittelunfall
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
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Tarif Leistung
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt
Komfort
(subsidiär).
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).
Versichert sind Schäden am versicherten Hausrat, die infolge eines
Transportmittelunfalls (wie Bus, Bahn, Taxi oder Mietwagen (PKW)) entstehen. Ein
solcher Unfall liegt vor, wenn das Transportmittel, mit dem der Hausrat befördert
wird, durch ein von außen einwirkendes mechanisches Ereignis beschädigt wird
und dadurch auch der Hausrat Schaden nimmt.
f) Schäden am Hausrat durch eigene Haustiere.
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
1. Mitversichert sind Schäden am versicherten Hausrat, wenn dieser durch eigene
Haustiere innerhalb des Versicherungsortes beschädigt, zerstört oder
abhandenkommt. Ebenfalls mitversichert sind die in diesem Zusammenhang
nachgewiesenen, notwendigen Reinigungskosten.
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 300 €.
3. Nicht versichert sind insbesondere:
• Mobiltelefone, Tablets, Computer, Fernseher sowie sonstige elektronische
oder digitale Geräte,
• Wertgegenstände im Sinne der Hausratversicherung (z. B. Schmuck, Uhren,
Kunstgegenstände),
• Sachen mit überwiegendem Glasanteil (z. B. Glastische, Vitrinen, Aquarien),
• Inhalte von Handtaschen, Tragetaschen oder ähnlichen Behältnissen,
• Schäden außerhalb des Versicherungsortes.
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2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es?
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes
bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
a) Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im
Zusammenhang mit Krieg, Tumult und Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand
oder kriegsähnlichen Zuständen sowie die Gefahren aus dem Vorhandensein oder
der Verwendung von Kriegswerkzeug.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
b) Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
c) Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden
aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und
unmittelbarer Folgeschäden.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
d) Ausschluss Terrorismus
Terrorakte sind alle Handlungen von Personen oder Gruppen von Personen zur
Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die
geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der
Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche
Einrichtung Einfluss zu nehmen.
3 Was ist unter Feuerschäden (z. B. Brand und Nutzwärme; Blitzschlag) zu verstehen?
Welche Schäden sind hier nicht versichert?
3.1 Brand und Nutzwärme
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder
ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Versichert sind auch Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen,
dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken
ausgesetzt werden. Dies gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer
oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
3.2 Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen
Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über
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diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines
Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
3.3 Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder
Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte
Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
3.4 Schäden durch Stromschwankungen
Stromschwankungen sind das Schwanken der elektrischen Spannung in einem Leiter
oder einem Leitungsnetz sowie die instabile Versorgung mit elektrischer Energie.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung
nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
Eine Leistung erfolgt subsidiär zum jeweiligen Netzbetreiber.
3.5 Explosion und Verpuffung
Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem
Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen.
Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensität der
Kraftäußerung.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen
Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden,
dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des
Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische
Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
3.6 Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch
äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
3.7 Seng- und Schmorschäden
Tarif Leistung
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Smart Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt;
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 150 €.
Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
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Versichert sind Seng- und Schmorschäden, die
• aus einem Ereignis nach Abschnitt A Ziffer 3.1 bis 3.12 oder
• durch eine andere Hitzequelle entstanden sind.
Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte
Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, auch ohne dass es an der
beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat.
Nicht versichert sind Schäden an technischen Geräten aller Art und Wertsachen gemäß
Abschnitt A Ziffer 17.
3.8 Rauch- und Rußschäden
Tarif Leistung
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt –
Smart
nur i. V. m. Feuerschäden, die nach Abschnitt A Ziffer 3.1 bis 3.12
entstanden sind.
Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem Ereignis nach Abschnitt A Ziffer
3.1 bis 3.12 entstanden sind.
Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß
versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört. Voraussetzung ist, dass der
Rauch und Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder
Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt.
Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß allmählich
einwirken (z. B. Fogging).
3.9 Überschalldruckwellen
Versichert sind Schäden durch Druckstöße infolge Überschallfluges (Überschallknall).
3.10 Schäden durch Blindgänger
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die im Zuge von Räumungs- bzw.
Entschärfungsmaßnahmen an unentdeckter Kriegsmunition (Blindgänger) bzw. durch
spontane Explosion unentdeckter Kriegsmunition beendeter Kriege zerstört oder
beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die Räumungs- und
Entschärfungsmaßnahmen vom Kampfmittelräumdienst bzw. im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften von einem Munitionsfachkundigen durchgeführt und die
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sprengtechnisch gebotenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind.
Weitere Voraussetzung für eine Entschädigung ist der vorausgegangene
Explosionsschaden. Ausfallschäden, die durch die im Vorfeld getroffenen Maßnahmen
entstehen, gelten nicht versichert.
3.11 Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder unbemannten Flugkörpers,
seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines
unbemannten Flugkörpers. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder
seiner Ladung.
3.12 Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an
versicherten Sachen. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Versichert ist auch das Abhandenkommen von versicherten Sachen infolge eines
solchen Ereignisses.
Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen,
deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein Bewohner des Gebäudes
ist.
3.13 Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind
a) Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
b) Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine
auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen
Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten
Schadenereignisses nach Abschnitt A Ziffer 3.1 sind.
4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub zu
verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert?
Der Versicherungsnehmer hat einen Diebstahl sowie Raub unverzüglich der
zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dieser sowie dem Versicherer ein
Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer gemäß
AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 3) a) (Rechtsfolgen bei Verletzung von
Obliegenheiten) leistungsfrei sein.
4.1 Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:
a) Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes
Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit
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falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt.
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu
berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn
feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
b) Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes
Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis aufbricht.
Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von
anderen Werkzeugen öffnet.
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu
berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn
feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
c) Einschleichen oder Verborgen halten
Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen Raum eines
Gebäudes entwendet, in das er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich
verborgen gehalten hatte.
d) Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes
Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen und
wendet Gewalt an, um den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. Eine Androhung
von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt
gleichzusetzen.
e) Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel
Dies liegt in folgenden Fällen vor:
1. Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein
oder öffnet dort damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb
vorher durch Einbruchdiebstahl oder Raub nach Abschnitt A Ziffer 4.3
beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub dieses Schlüssels kann auch
außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
2. Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel
ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Diebstahl beschafft.
Dabei hat weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den
Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Der Diebstahl
dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
f) Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume
Als Einbruch gilt auch, wenn in das Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat
befindet, in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von
dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
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Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat
genutzt wird.
4.2 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Zubehör
a) Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, wenn diese nach dem
Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs entwendet oder bei diesem
Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Das gilt auch für mit diesem Fahrzeug
verbundene und verschlossene Dachboxen.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn falsche Schlüssel oder andere nicht zum
ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmte Werkzeuge
verwendet werden.
Fairer Hinweis:
Der Einsatz falscher Schlüssel oder Werkzeuge gilt nicht automatisch als
nachgewiesen, nur weil versicherte Sachen entwendet wurden.
Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit
ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch
dienen.
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
• Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 €
begrenzt.
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Diebstahl aus
Komfort Kraftfahrzeuganhängern, Campingwagen oder Wohnmobilen.
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
von 100 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall.
• Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
• Es besteht zusätzlich Versicherungsschutz für Diebstahl aus
Prestige Kraftfahrzeuganhängern, Campingwagen und Wohnmobilen.
Die Entschädigung für Diebstahl aus Campingwagen und
Wohnmobilen ist je Versicherungsfall auf maximal 3.000 €
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Tarif Leistung
begrenzt.
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
von 400 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall.
• Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
• Es besteht zusätzlich Versicherungsschutz für Diebstahl aus
Kraftfahrzeuganhängern, Campingwagen und Wohnmobilen.
Die Entschädigung für Diebstahl aus Campingwagen und
Wohnmobilen ist je Versicherungsfall maximal 5.000 €
Prestige Plus begrenzt.
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
von 500 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall.
b) Diebstahl von Kraftfahrzeug-Zubehör
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Komfort
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Brand an
nicht am Fahrzeug montierten Winter- und Sommerreifen einschließlich der
dazugehörigen Felgen.
Versicherungsschutz besteht ebenfalls für nicht montierte Kindersitze, Dachboxen
und Fahrradträger.
Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine Leistung aus anderen
Versicherungsverträgen erlangt werden kann.
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Der Schaden muss am Versicherungsort gemäß Abschnitt A Ziffer 10 eingetreten
sein.
4.3 Diebstahl aus Schlafwagenabteilen, Schiffskabinen und Wasserfahrzeugen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
• Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
Schlafwagenabteil, in der Schiffskabine oder im Wasserfahrzeug
verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im verschlossenen
Komfort
Staufach, Schrank, Nachttisch oder Safe).
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
100 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je
Versicherungsfall.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
Schlafwagenabteil, in der Schiffskabine oder im Wasserfahrzeug
verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im verschlossenen
Prestige Staufach, Schrank, Nachttisch oder Safe).
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
400 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750 € je
Versicherungsfall.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
Prestige Plus Schlafwagenabteil, in der Schiffskabine oder im Wasserfahrzeug
verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im verschlossenen
Staufach, Schrank, Nachttisch oder Safe).
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 22]
Tarif Leistung
500 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je
Versicherungsfall.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die aus einem verschlossenen
Schlafwagenabteil, einer verschlossenen Schiffskabine und Wasserfahrzeugen nach
deren Aufbrechen entwendet werden.
Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit
ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
4.4 Trickdiebstahl und Taschendiebstahl
a) Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die ein Dieb, der durch
Täuschung durch ihn oder weitere Mitwirkende in die Wohnung gelangt ist,
entwendet.
Die freiwillige Herausgabe von versicherten Sachen nach einer Täuschung stellt
keinen versicherten Trickdiebstahl dar und ist nicht versichert.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu
erbringen, dass die entwendeten versicherten Sachen nicht innerhalb von 3
Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
Tarif Leistung
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt.
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
Smart
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer,
Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 €
begrenzt.
• Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so
Komfort leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs
entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht
anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär).
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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Tarif Leistung
von 100 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall.
• Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so
leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs
entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht
Prestige anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär).
• Für Bargeld, Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 5.000 € je Versicherungsfall.
• Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so
leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs
entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht
Prestige Plus anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär).
• Für Bargeld, Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 10.000 € je Versicherungsfall.
b) Trickdiebstahl außerhalb des Versicherungsortes
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 €
begrenzt.
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
Prestige Plus von 500 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall.
• Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so
leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs
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[Seite 24]
Tarif Leistung
entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht
anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär).
Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Taschen (Hand-, Schulter- und
ähnlichen Taschen sowie Brieftaschen und Geldbörsen, die unmittelbar am Körper
getragen werden), Gepäckstücken (einschließlich deren Inhalt) und anderen
versicherten Sachen, wenn diese vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zum Zeitpunkt des Diebstahls persönlich
mitgeführt und der Diebstahl durch Täuschung, angewandte List, Schnelligkeit,
besondere Geschicklichkeit oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes
erfolgt.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu
erbringen, dass die entwendeten versicherten Sachen nicht innerhalb von 3
Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
c) Taschendiebstahl (inkl. Inhalt)
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 €
begrenzt.
Prestige • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
von 400 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 €
begrenzt.
Prestige Plus • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
von 500 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall.
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Tarif Leistung
• Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so
leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs
entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht
anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär).
Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Hand-, Schulter- und ähnlichen
Taschen sowie Brieftaschen und Geldbörsen, die unmittelbar am Körper getragen
werden – einschließlich deren Inhalt –, wenn diese vom Versicherungsnehmer oder
einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zum Zeitpunkt des
Diebstahls persönlich mitgeführt haben.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu
erbringen, dass Tasche und Inhalt nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des
Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
4.5 Einfacher Diebstahl von Schulranzen, Rucksäcken und Taschen für die Schule
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.
Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Schulranzen sowie
funktional gleichgestellten Behältnissen (z. B. Schulrucksäcke, Schultaschen, Schul-
Sporttaschen) eines mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Kindes.
Dies gilt während des Schulwegs und des Aufenthalts auf dem Schulgelände.
Nicht versichert ist der Inhalt des Schulranzens oder eines funktional gleichgestellten
Behältnisses (z. B. Bücher, elektrische Geräte, Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17,
Schlüssel, Rausch- und Betäubungsmittel).
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen
Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu
erbringen, dass der Schulranzen oder ein funktional gleichgestelltes Behältnis nicht
innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
4.6 Einfacher Diebstahl vom Versicherungsort und dazugehörigen Treppenhaus
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Versicherungsschutz besteht für einfachen Diebstahl vom Versicherungsort oder dem
dazugehörigen Treppenhaus.
Versichert sind
• Haustiere
Versichert sind Schäden an Haustieren, die im Haushalt des Versicherungsnehmers
gehalten werden; nicht dazu zählen Schäden und deren Folgen, die durch
Entlaufen, Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Tod verursacht werden.
• Kinderwagen und Bollerwagen
• Gehhilfen (z. B. Rollatoren, Gehstöcke)
• Stützapparate (z. B. Orthesen)
• Prothesen
• nicht versicherungspflichtige Rollstühle oder selbstfahrenden Krankenfahrstühle
• Kinderfahrzeuge ohne Motor (z. B. Tretroller, Laufräder, Kettcars)
• nicht versicherungspflichtige Modell- oder Spielfahrzeuge mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h
Mitversichert sind
• lose mit den genannten Sachen verbundene und zu deren regelmäßigem Gebrauch
dienende Zubehörteile, sofern sie gemeinsam mit diesen entwendet werden (z. B.
Anhänger an Spielfahrzeugen, Halterungen an Gehhilfen).
• Kinder-, Modell- oder Spielfahrzeuge mit oder ohne Motor sind nur dann gegen
einfachen Diebstahl versichert, wenn sie sich auf dem Grundstück befinden, auf
dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Für Kinderfahrzeuge, die zum Sitzen bestimmt sind und elektrisch oder mechanisch
bewegt werden können (z. B. Elektro-Kinderautos, Kinder-Quads, E-Roller für
Kinder), gilt Versicherungsschutz nur, sofern die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreitet.
Modell- und Spielfahrzeuge (z. B. ferngesteuerte Autos, Boote oder Flugzeuge) sind
unabhängig von der erreichbaren Geschwindigkeit versichert.
Tarif Leistung
Smart Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Komfort
Versicherungssumme begrenzt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Prestige
Versicherungssumme begrenzt.
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Tarif Leistung
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Prestige Plus
Versicherungssumme begrenzt.
4.7 Einfacher Diebstahl außerhalb des Versicherungsorts
Versichert ist der einfache Diebstahl folgender Gegenstände, wenn dieser außerhalb
des Versicherungsorts erfolgt und sich die Gegenstände zum Zeitpunkt des Diebstahls
in bestimmungsgemäßer Verwendung befanden oder aus nachvollziehbarem Anlass
mitgeführt wurden (z. B. Spaziergang, Arztbesuch, Schulweg, Einkauf).
Versichert sind
• Haustiere
Versichert sind Schäden an Haustieren, die im Haushalt des Versicherungsnehmers
gehalten werden; nicht dazu zählen Schäden und deren Folgen, die durch
Entlaufen, Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Tod verursacht werden.
• Kinderwagen und Bollerwagen
• Gehhilfen (z. B. Rollatoren, Gehstöcke)
• Stützapparate (z. B. Orthesen)
• Prothesen
• Nicht versicherungspflichtige Rollstühle oder selbstfahrenden Krankenfahrstühle
• Kinderfahrzeuge ohne Motor (z. B. Tretroller, Laufräder, Kettcars)
• Nicht versicherungspflichtige Modell- oder Spielfahrzeugen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h
Mitversichert sind
• lose mit den genannten Sachen verbundene und zu deren regelmäßigem Gebrauch
dienende Zubehörteile, sofern sie gemeinsam mit diesen entwendet werden (z. B.
Anhänger an Spielfahrzeugen, Halterungen an Gehhilfen).
• Kinder-, Modell- oder Spielfahrzeuge mit oder ohne Motor sind nur dann gegen
einfachen Diebstahl versichert, wenn sie sich auf dem Grundstück befinden, auf
dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Für Kinderfahrzeuge, die zum Sitzen bestimmt sind und elektrisch oder mechanisch
bewegt werden können (z. B. Elektro-Kinderautos, Kinder-Quads, E-Roller für
Kinder), gilt Versicherungsschutz nur, sofern die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreitet.
Modell- und Spielfahrzeuge (z. B. ferngesteuerte Autos, Boote oder Flugzeuge) sind
unabhängig von der erreichbaren Geschwindigkeit versichert.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
4.8 Einfacher Diebstahl von versicherten Sachen während einer medizinischen Betreuung
a) Stationärer Aufenthalt
Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl während eines
stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, einer Reha-, Kur- oder
Pflegeeinrichtung (Kurzzeitpflege bis zu 3 Monate) sowie Sanatoriumsaufenthalt,
wenn sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
lebende Person dort als Patient befindet.
Versichert sind Gegenstände, die sich im persönlichen Patientenzimmer befinden,
auch wenn sie dort nicht verschlossen aufbewahrt wurden (z. B. Kleidung, Bücher).
Tarif Leistung
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 €
begrenzt.
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
Smart
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer,
Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert.
• Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
Patientenzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im
verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe).
Komfort • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
von 100 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je
Versicherungsfall.
• Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
Prestige elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
Patientenzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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Tarif Leistung
verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe).
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
von 400 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750 € je
Versicherungsfall.
• Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
Patientenzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im
verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe).
Prestige Plus • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
von 500 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je
Versicherungsfall.
b) Ambulante medizinische Betreuung
Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl während einer
ambulanten medizinischen Behandlung (z. B. Arztbesuch, Physiotherapie,
Untersuchung), wenn es dabei zum Diebstahl von Gegenständen kommt.
Versichert sind dabei:
• Gegenstände, die sich in der am Ort der Behandlung abgelegten Kleidung oder
mitgeführten Tasche befinden, soweit diese unbeaufsichtigt zurückgelassen
wurden (z. B. im Wartebereich oder an der Garderobe).
Bargeld, Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie Schlüssel gelten hierbei
nicht als mitversichert.
• Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie Schlüssel, sofern
diese während einer medizinischen Maßnahme (z. B. Röntgenuntersuchung,
MRT) in einer abgeschlossenen Umkleidekabine oder einem verschlossenen
Aufbewahrungsbereich (z. B. Spind) sicher hinterlegt wurden.
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 29
[Seite 30]
Tarif Leistung
von 400 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall.
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
von 500 € je Versicherungsfall.
Prestige Plus • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall.
4.9 Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Grills und Outdoorküchen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln und
Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern die sich auf dem
Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch
Treppenhaus) befinden.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf dem Versicherungsgrundstück
vorhandene Grills und Outdoorküchen.
Außenversicherungsschutz nach Abschnitt A Ziffer 12 besteht nicht.
4.10 Einfacher Diebstahl von Wäsche, Waschmaschinen und Wäschetrocknern
Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Wäsche und Kleidung,
die sich zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in
gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Außenversicherungsschutz nach Abschnitt A Ziffer 12 besteht nicht.
Tarif Leistung
Smart Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.
Komfort Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Diebstahl von
Waschmaschinen und Wäschetrocknern, wenn diese nachweislich
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 30
[Seite 31]
Tarif Leistung
zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen
(auch Treppenhaus) abgestellt waren.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Diebstahl von
Waschmaschinen und Wäschetrocknern, wenn diese nachweislich
Prestige
zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen
(auch Treppenhaus) abgestellt waren.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Diebstahl von
Waschmaschinen und Wäschetrocknern, wenn diese nachweislich
Prestige Plus
zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen
(auch Treppenhaus) abgestellt waren.
4.11 Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Komfort
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Kinderspiel- und
Sportgeräten, wenn diese sich nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem
umfriedeten Versicherungsgrundstück befanden.
4.12 Einfacher Diebstahl von fest verankerten Skulpturen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Komfort
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von fest verankerten
Skulpturen, wenn sich diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem
umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 31
[Seite 32]
4.13 Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Komfort
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und
Streuvorräten auf dem Versicherungsgrundstück.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und / oder
landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
4.14 Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz
Mitversichert ist der
• einfache Diebstahl während der Geschäftszeiten
und
• Einbruchdiebstahl
von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland (subsidiär).
Tarif Leistung
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
Smart
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer,
Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
100 € je Versicherungsfall.
Komfort
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
500 € je Versicherungsfall.
Prestige • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 32
[Seite 33]
Tarif Leistung
400 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
750 € je Versicherungsfall.
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
500 € je Versicherungsfall.
Prestige Plus • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
1.000 € je Versicherungsfall.
4.15 Einfacher Diebstahl oder Raub durch Hausangestellte
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
Prestige 400 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
750 € je Versicherungsfall.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
Prestige Plus 500 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
1.000 € je Versicherungsfall.
Versicherungsschutz besteht für einfachen Diebstahl oder Raub (gemäß Abschnitt A
Ziffer 4.26 von versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes, die durch
Personen ausgeübt wurden, die beim Versicherungsnehmer wohnen (z. B.
Pflegepersonal) und Hausangestellte des Versicherungsnehmers sind.
4.16 Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen/Kabinen von Sportstätten
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 34]
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.
Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Bekleidung aus
Umkleideräumen oder -kabinen von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Fußballplätze,
Freibäder, Fitnessstudios) während des Aufenthalts in der Sportstätte.
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für versicherte Sachen, die dem
Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
gehören.
4.17 Einfacher Diebstahl von Bekleidung bei schulischen Veranstaltungen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt.
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.
Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Bekleidung, die Kindern
gehört, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, sofern
der Diebstahl im Zusammenhang mit einer schulischen Betreuung oder Veranstaltung
erfolgt.
Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere folgende Fälle:
• Diebstahl von Bekleidung aus Räumen von Bildungseinrichtungen (z. B. aus
Garderoben oder Gruppenräumen in Kindertagesstätten (Kita), Grundschulen,
vergleichbaren Einrichtungen (z. B. Horte, Mittagsbetreuung)).
• Diebstahl von Bekleidung im Rahmen von schulischen oder vergleichbaren
Veranstaltungen, die von einer allgemeinbildenden oder vergleichbaren privaten
Schule organisiert wurden.
Darunter fallen z. B. Schulfeste, Projekttage, Wandertage, Klassenausflüge,
Schullandheimaufenthalte, Sporttage, Theater- oder Museumsbesuche.
Kein Versicherungsschutz besteht für Veranstaltungen im Rahmen von Hochschulen
oder Universitäten.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 34
[Seite 35]
4.18 Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.
Prestige • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer,
Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
Prestige Plus 500 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
1.000 € je Versicherungsfall.
Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Gepäckstücken (Koffer)
und deren Inhalt auf Fernreisen (außerhalb Europas), sofern hierfür nicht anderweitig
Versicherungsschutz besteht (subsidiär).
4.19 Einfacher Diebstahl von Antennenanlagen, Markisen und Sicherungsanlagen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von
• Antennenanlagen,
• Markisen und
• Sicherungsanlagen (auch fest installierte Überwachungsanlagen), die zur Sicherung
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 35
[Seite 36]
des Hausrats dienen.
4.20 Einfacher Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
a) Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Hör- und Sehhilfen
(nur geschliffene Gläser) und Zähnen und Gebissen.
b) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. Es wird der
Zeitwert entschädigt.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 €.
4.21 Nicht aufklärbares Abhandenkommen von Sachen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versicherungsschutz besteht für das nicht näher aufklärbare Abhandenkommen von
versicherten Sachen (ausgenommen Fahrräder).
Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht
Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 500 €.
Es besteht kein Versicherungsschutz für
• Bargeld und
• Diebstahlschäden gemäß Abschnitt A Ziffer 4.
4.22 Vandalismus nach Einbruch
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in Abschnitt A Ziffer
4.1 a), e) oder f) beschrieben unberechtigt in den Versicherungsort eindringt und dort
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 36
[Seite 37]
versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
4.23 Vandalismus nach Einschleichen oder Verborgenhalten
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn sich der Täter gemäß Abschnitt A Ziffer 4.1 c)
unberechtigt in einen Raum einschleicht oder dort verborgen hält und versicherte
Sachen zerstört oder beschädigt.
4.24 Vandalismus ohne vorheriges Eindringen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Täter ohne vorheriges Eindringen
gemäß Abschnitt A Ziffer 4.1 a), c), e) oder f) versicherte Sachen am Versicherungsort
oder Versicherungsgrundstück vorsätzlich zerstört oder beschädigt – z. B. durch
mutwillige Beschädigung von Gartenmöbeln, Pflanzen oder Dekorationsgegenständen.
4.25 Böswillige Beschädigung durch Graffiti
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die innerhalb versicherter Räume
durch Graffiti oder sonstige böswillige Handlungen durch unbefugte Dritte zerstört
oder beschädigt werden.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 38]
4.26 Raub
Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
a) Anwendung von Gewalt
Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen
Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
Eine dritte Person, die der Versicherungsnehmer mit der Betreuung versicherter
Sachen beauftragt hat und außerhalb des Versicherungsortes beraubt wird, steht
dem Versicherungsnehmer gleich.
Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines
bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
b) Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil
der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht. Dabei soll die
angedrohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts verübt werden. Bei
mehreren Versicherungsorten ist der Versicherungsort maßgeblich, an dem die
Drohung ausgesprochen wird.
c) Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen, weil seine
Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine
Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands des
Versicherungsnehmers haben. Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich,
die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben
und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine
Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein.
Kein Versicherungsschutz besteht bei Beeinträchtigungen infolge von Alkohol,
Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln.
d) Raub bei dauerhafter Einschränkung der Widerstandsfähigkeit aufgrund von
Pflegebedürftigkeit
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Ein Raub liegt auch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 38
[Seite 39]
häuslicher Gemeinschaft lebende Person versicherte Sachen deshalb nicht
verteidigen oder deren Wegnahme nicht verhindern kann, weil eine dauerhafte
körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und
Widerstandsfähigkeit besteht, die eine regelmäßige Hilfe durch Dritte erfordert
(Pflegebedürftigkeit im Sinne der jeweils geltenden sozialrechtlichen Regelungen
oder vergleichbarer medizinischer Feststellungen).
Diese Beeinträchtigung muss zum Zeitpunkt des Ereignisses bereits vorgelegen
haben und darf nicht auf einem einmaligen, akuten Vorfall (siehe Abschnitt A Ziffer
4.26 c)) beruhen.
e) Räuberische Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen
Ort)
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Heranschaffung der Sachen an
den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
Die Entschädigungsgrenzen nach Abschnitt A Ziffer 17 c) bleiben unverändert.
Tarif Leistung
Smart Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Komfort
Versicherungssumme begrenzt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Prestige
Versicherungssumme begrenzt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Prestige Plus
Versicherungssumme begrenzt.
f) Beraubung von beauftragten Betreuungspersonen
Wird eine Person beraubt, die vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Person mit der Betreuung versicherter Sachen
beauftragt wurde, besteht Versicherungsschutz nach den Buchstaben a) bis e), als
wäre der Versicherungsnehmer selbst betroffen.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Raub innerhalb oder außerhalb des
Versicherungsortes erfolgt.
Die beauftragte Person muss nachweislich mit der Obhut oder dem Transport der
versicherten Sachen betraut gewesen sein.
4.27 Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
a) Versichert sind Schäden, die durch
• innere Unruhen (abweichend von Abschnitt A Ziffer 2) einschließlich der
Wegnahme von Sachen bei Plünderungen,
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 39
[Seite 40]
• unmittelbare Handlungen streikender oder ausgesperrter Arbeitnehmer,
• Aussperrung
eintreten.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht subsidiär zu einem möglichen
Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts.
b) Definitionen
1. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der
Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in
Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen
verüben.
2. Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel
gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von
Arbeitnehmern.
3. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige
Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
c) Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer
oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen
verursachen.
4.28 Daten aus dem Internet (Cyberdeckung)
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Komfort
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 € begrenzt.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versicherungsschutz besteht für Schäden an legal aus dem Internet geladene Musik
und Videos infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens.
Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die auf dauernde Einwirkung beruhen.
Sowohl der Erwerb als auch der Schadenaufwand sind durch Kauf- oder
Zahlungsbelege nachzuweisen.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 41]
4.29 Datenrettungskosten (Cyberdeckung)
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich
entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht
der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private
Nutzung bestimmte Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige
Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren
gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für Daten und Programme,
zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien)
und Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs-
oder Installationsmedium vorhält. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die
Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
4.30 Schäden durch Phishing, Pharming und Skimming (Cyberdeckung)
a) Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden innerhalb des vom
Versicherungsnehmer durchgeführten privaten Online-Banking im PIN-/TAN- oder
HSBC-Verfahren, wenn durch Phishing, Pharming und/oder Skimming,
unberechtigte Dritte Überweisungen vom ausschließlich privat genutzten
Bankkonto elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem
Phishing, Pharming und/oder Skimming Angriffs resultierende Vermögenseinbuße
in Höhe des abgebuchten Betrages. Versicherungsschutz besteht im
Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen, welche der Versicherungsnehmer
mit seinem eigenen Laptop, Desktop-PC/stationäre PC, portable PC, Tablet oder
Smartphone durchführt.
b) Definitionen
1. Phishing liegt vor, wenn Dritte mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche
Zugangs- und Identifikationsdaten (z. B. Kontodaten sowie dazugehörige PIN,
TANs und Passwörter) von dem Versicherungsnehmer oder der mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu erlangen versuchen.
Ziel dieser gefälschten E-Mails ist es mit den gewonnenen Daten, unter der
Identität des Versicherungsnehmers, im Online-Verkehr unerlaubte
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 42]
Handlungen vorzunehmen.
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 €
Komfort
begrenzt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 €
Prestige
begrenzt.
• In Erweiterung zu Ziffer 4.30 a) sind Online-Banking-
Aktionen von allen Laptops, Desktop-PCs/stationäre PCs,
portable PCs, Tablet oder Smartphones versichert.
• In Erweiterung zu Ziffer 4.30 b) 1) besteht
Versicherungsschutz auch für gefälschte SMS,
Prestige Plus Messenger- oder andere Textnachrichten, mit denen
Dritte versuchen, vertrauliche Daten des
Versicherungsnehmers oder der mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Personen zu erlangen.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
begrenzt.
2. Pharming liegt vor, wenn Dritte mit Hilfe von gefälschten Websites Kontodaten
sowie dazugehörige PIN, TANs und Passwörter von dem Versicherungsnehmer
oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu erlangen
versuchen.
Ziel dieser gefälschten Websites ist es mit den gewonnenen Daten, unter der
Identität des Versicherungsnehmers, im Online-Verkehr unerlaubte
Handlungen vorzunehmen.
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 €
Prestige
begrenzt.
• In Erweiterung zu Ziffer 4.30 a) sind Online-Banking-
Aktionen von allen Laptops, Desktop-PCs/stationäre PCs,
Prestige Plus
portable PCs, Tablet oder Smartphones versichert.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 43]
Tarif Leistung
begrenzt.
3. Skimming liegt vor, wenn Täter Geldautomaten manipulieren, um die
Kontodaten des Versicherungsnehmers oder der mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Personen auszulesen und zu speichern. Mit den auf
diese Weise erlangten Daten werden anschließend Kopien von Zahlungskarten
hergestellt, um unberechtigt Geld von deren Konten abzuheben.
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 €
Prestige
begrenzt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
Prestige Plus
begrenzt.
c) Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten
sind nicht mitversichert. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B.
Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank
u. ä.) sind nicht versichert.
d) Eine Entschädigungsleistung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die
aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwendet, mindestens
jedoch das Mobile-TAN (mTAN) oder Zwei-Faktoren-Authentifizierung (2FA)
Verfahren.
e) Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das kontoführende
Kreditinstitut, E-Geld- bzw. Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal) ersetzt bzw. dafür
haftet (subsidiär).
f) Mehrere Vermögensschäden stellen einen Versicherungsfall dar, der zum
Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn die
schadenursächlichen Handlungen miteinander im rechtlichen, wirtschaftlichen
oder zeitlichen Zusammenhang stehen.
g) Vor Eintritt des Versicherungsfalles muss der Versicherungsnehmer sicherstellen,
dass
• der Computer, der zum Online-Banking genutzt wird, aktiv mit einem Schutz
oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen, einer
Virenschutzsoftware und einem Spywarescanner ausgestattet ist, die jeweils
auf dem neuesten Stand gehalten und mindestens alle 14 Tage aktualisiert
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 43
[Seite 44]
werden;
• die PIN/TANs nicht auf dem PC-System des Versicherungsnehmers gespeichert
sind.
Bei dem Verdacht, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis der PIN und / oder
TANs erlangt hat, ist der Zugang zum Online-Banking des Kreditinstitutes
unverzüglich sperren zu lassen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der
Versicherer unter den in AVB SHU 2025 Abschnitt B Ziffer 3 c) 3) a) beschriebenen
Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise
leistungsfrei sein.
h) Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie insbesondere
• bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und uns alle erforderlichen
Auskünfte erteilen.
• die kontoführende Bank ermächtigen, uns alle erforderlichen Auskünfte zur
Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen.
• den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle
anzeigen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der
Versicherer unter den in AVB SHU 2025 Abschnitt B Ziffer 3 c) 2) beschriebenen
Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
4.31 Online-Handel-Betrug (Cyberdeckung)
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 €.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.
a) Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebende Person bewegliche Sachen zum privaten
Gebrauch ausschließlich online über das Internet erworben und vollständig bezahlt
haben und
1. die Ware nicht oder nur teilweise geliefert wird,
2. die Ware einen Sachmangel nach § 434 BGB aufweist oder erheblich von der
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 45]
Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht oder
3. die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises, bei Geltendmachung des
rechtlichen Rücktrittrechtes, durch den Verkäufer ohne Rechtsgrund
verweigert wird.
b) Versicherungsschutz besteht ebenfalls, wenn der Versicherungsnehmer oder eine
mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person Waren zum privaten Gebrauch
ausschließlich online über das Internet veräußert und nach vollständiger Zahlung
an den Käufer übergeben haben, und
1. der Käufer den Versicherungsnehmer über seine Identität täuschte, indem er
Zugangsdaten eines Dritten für den Kauf und die Zahlung missbräuchlich
genutzt hat. Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn der Kaufpreis an den
Dritten, dessen Identität oder Zugangsdaten missbraucht wurden,
zurückerstattet wurde.
2. der Käufer im berechtigten Rückabwicklungsfall die Ware nach Rückerstattung
des Kaufpreises nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zurücksendet.
c) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass
1. der Dritte als Käufer oder Verkäufer seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz innerhalb
Europas hat und
2. die geschädigte versicherte Person alle gesetzlich und vertraglich zustehenden
Pflichten (z. B. Fristsetzungen) und Rechte (z. B. wegen Gewährleistung,
Widerruf, Rücktritt oder Mängelhaftung) ausgeübt hat, ohne dass der
Verkäufer seinen Verpflichtungen fristgerecht nachgekommen ist und
3. der Kauf oder Verkauf nicht über das Darknet erfolgte.
d) Der Versicherer übernimmt die Entschädigung subsidiär z. B. zu einer Ersatzleistung
durch einen Online-Bezahl-Anbieter (z. B. Käuferschutz).
e) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden aus dem Kauf oder Verkauf
von
1. Bargeld und wertgleichen Ersatzmitteln, insbesondere Bargeld (auch digital),
Gold-/Silbermünzen, Medaillen, Briefmarken, Wertsammlungen, Gutscheinen,
Eintrittskarten, Telefon- und Chipkarten.
2. Fahrzeugen und industriellen Gütern, insbesondere Kraftfahrzeugen,
Anhängern, Luft-/Wasserfahrzeugen, Maschinen und Industriegütern.
3. Immobilien und Grundstücken, unabhängig von der Form des
Vertragsabschlusses.
4. Waren und Leistungen mit besonderem Risiko, insbesondere verderblichen
Waren, Lebensmitteln, Medikamenten, Pflanzen, Tieren, nicht rückgabefähigen
Waren, Downloads, (Software-)Lizenzen, Rechten jeder Art – auch bei
Verbriefung auf Urkunden oder Datenträgern.
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5. Dienstleistungen und Versorgungsverträgen, insbesondere Strom-, Gas-,
Telefon-, Internetverträge, Streaming-Abos, Cloud-Dienste und vergleichbare
Online-Services.
6. Käufe über reine Anbahnungsplattformen, z. B. Inserate oder
Kleinanzeigenportale ohne integrierte Zahlungsabwicklung.
7. Sittenwidrigen, illegalen oder spekulativen Geschäften, insbesondere Darknet-
Bestellungen, Kapital- oder Spekulationsgeschäften, Wetten und Glücksspielen.
Kein Versicherungsschutz besteht außerdem bei Geschäften, die gegen gesetzliche
Verbote oder Sanktionen verstoßen oder nichtig sind.
Nicht versichert sind ferner entgangener Gewinn, Zinsverluste oder Kosten der
Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit einem Online-Betrug.
f) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsfall unverzüglich der
Polizei anzuzeigen.
g) Der Versicherer und der Versicherungsnehmer sind berechtigt, die Leistung ohne
Angabe von Gründen mit einer Frist von 1 Monat in Textform zu kündigen.
Die Kündigung wird frühestens 1 Monat nach Zugang wirksam. Kündigt der
Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Versicherungsvertrag
innerhalb 1 Monats nach Zugang der Kündigungserklärung zur jeweiligen
Hauptfälligkeit kündigen.
4.32 Nicht versicherte Schäden
a) Nicht versicherte Schäden bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem
Einbruch sowie Raub
Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die durch weitere Naturgefahren
(Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen,
Vulkanausbruch) verursacht werden.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
b) Nicht versicherte Schäden bei Raub
Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, sind mit
Ausnahme von Abschnitt A Ziffer 4.26 e) nicht versichert. Geschieht dies allerdings
innerhalb des Versicherungsorts an dem die Tathandlungen nach Abschnitt A Ziffer
4.26 verübt werden, sind diese Sachen versichert.
5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht
versichert?
5.1 Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
• Leitungswasserschäden
• Bruchschäden
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5.2 Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
• Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen
Schläuchen,
• den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen
oder deren wasserführenden Teilen, dazu zählen insbesondere Fußbodenheizung,
Schwimm- und Saunabecken, Whirlpool sowie Waschmaschinen oder
Spülmaschinen,
• Heizungs- oder Klimaanlagen,
• Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
• Wasserbetten oder Aquarien,
• Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen,
• innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfall-, Lüftungs- und Gasrohre,
• Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die beim Befüllen oder Entleeren
entstehen.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen
sowie Wasserdampf (wie z. B. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-,
Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen). Ausgenommen davon sind die
Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge nach Abschnitt A Ziffer 6.3
b) 3) gilt nicht.
Tarif Leistung
Smart Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz.
Komfort Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz.
Erweiterung des Versicherungsschutzes:
• Versichert sind auch Nässeschäden, die durch das
bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser aus
Prestige undichten Fugen, Abdichtungen oder Anschlüssen innerhalb von
Bade- oder Duscheinrichtungen entstehen.
• Voraussetzung ist, dass dieser Bereich unmittelbar an eine mit
dem Rohrsystem verbundene Einrichtung angrenzt.
Erweiterung des Versicherungsschutzes:
Prestige Plus
• Versichert sind auch Nässeschäden, die durch das
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Tarif Leistung
bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser aus
undichten Fugen, Abdichtungen oder Anschlüssen innerhalb von
Bade- oder Duscheinrichtungen entstehen.
• Voraussetzung ist, dass dieser Bereich unmittelbar an eine mit
dem Rohrsystem verbundene Einrichtung angrenzt.
5.3 Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind
folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
1. der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen
Schläuchen;
2. von Heizungs- oder Klimaanlagen;
3. von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
4. der Regenentwässerung.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder
vergleichbaren Anlagen sind.
b) frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
1. Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und
Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren
Anschlussschläuche;
2. Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder
Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der
Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des
Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb
der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
c) Bruchschäden an Armaturen.
Ausgeschlossen sind Schäden an bereits defekten (z. B. tropfenden) Armaturen
sowie an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich
genutzt werden.
5.4 Nicht versicherte Schäden
a) Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn,
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im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
1. Plansch- oder Reinigungswasser
2. Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
3. Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder
Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen
Rückstau;
4. Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
5. Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Abschnitt A
Ziffer 5.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
6. Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines
Brandes, durch Druckproben, Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem
versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
b) Nicht versichert sind Schäden an
1. Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für
die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
2. dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem
Aquarium ausgetreten ist.
6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren) zu verstehen?
Welche Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht versichert?
6.1 Sturm
a) Mindestwindstärke
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8
nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt,
wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
• Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks
Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso
widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
• Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten
Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden
haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich
mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
b) Sturmschäden ohne Mindestwindstärke – innerhalb versicherter Räume
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
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Tarif Leistung
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Luftbewegungen (z. B. Böen,
starker Wind) an versicherten Sachen, die sich zum Schadenszeitpunkt innerhalb
der versicherten Räume befinden, auch wenn keine bestimmte Mindestwindstärke
erreicht wurde.
c) Sturm- und Hagelschäden an Hausrat außerhalb geschlossener Räume – in
unmittelbarem Gebäudebereich
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Komfort
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Abweichend von Ziffer 6.5 b) 2 besteht Versicherungsschutz auch für Sturm- und
Hagelschäden an versicherten Sachen, die sich außerhalb geschlossener Räume auf
Terrassen, Loggien, Balkonen oder unter angrenzenden Dachüberständen des
Versicherungsortes befinden, sofern die Voraussetzungen der Ziffer 6.1 a)
(insbesondere Windstärke 8 oder mehr) erfüllt sind.
Dies gilt nicht für z. B. freistehende Gartenmöbel, Pflanzkübel oder andere
bewegliche Sachen, die sich nicht unmittelbar am Gebäude befinden.
d) Sturmschäden ohne Mindestwindstärke – auf dem versicherten Grundstück
(Hausratschäden im Freien)
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
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[Seite 51]
Tarif Leistung
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 €.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die sich auf dem versicherten
Grundstück im Freien befinden (z. B. Gartenmöbel, Spielgeräte, Poolabdeckungen),
wenn sie durch Windbewegungen beschädigt oder zerstört werden, auch wenn
keine Sturmstärke (Windstärke 8 oder mehr) vorlag.
6.2 Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
6.3 Eindringen von Niederschlägen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Schäden durch Reinigungs- und Planschwasser sind nicht
Prestige versichert.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 €.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Reinigungs-
Prestige Plus und Planschwasser.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 150 €.
a) Versicherungsschutz besteht für das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser
durch Gebäudeöffnungen und den hieraus entstandenen Schaden durch die
unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen.
b) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch
1. Überschwemmung, Rückstau oder weitere Elementargefahren und Sturmflut;
2. die allmähliche Einwirkung von Witterungseinflüssen auf versicherte Sachen;
3. Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch nicht ordnungsgemäß
geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
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6.4 Versicherte Sturm-/ Hagelereignisse
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
a) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude
ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden
an versicherten Sachen sind versichert.
b) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten
Gebäude baulich verbunden sind.
c) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen
sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
d) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf
versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden.
Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
e) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf
Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
f) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf
Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich
verbunden sind.
g) Sturm oder Hagel werfen Gegenstände unmittelbar auf oder gegen ein
Kraftfahrzeug.
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 7.500 € begrenzt.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die sich zum Zeitpunkt des
Sturms oder Hagels im Innern eines geschlossenen Kraftfahrzeugs, im Kofferraum
oder in einer fest verschlossenen Dachbox befinden und dadurch gegen
Witterungseinflüsse geschützt sind.
6.5 Nicht versicherte Schäden
a) Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn,
im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch
1. Sturmflut und Tsunami;
2. Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht
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ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind
und einen Gebäudeschaden darstellen;
3. Grundwasser. Sofern der Baustein Naturgefahren (Elementargefahren)
abgeschlossen wurde, besteht kein Ausschluss für Schäden durch Grundwasser,
welches durch Witterungsniederschläge oder durch Ausuferung von
oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist;
4. Brand und Nutzwärme; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Schäden durch
Stromschwankungen; Explosion und Verpuffung; Implosion; Seng- und
Schmorschäden; Rauch- und Rußschäden; Überschalldruckwellen; Schäden
durch Blindgänger; Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder
unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung; Anprall von Schienen-,
Wasser- und Straßenfahrzeugen.
Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben
ausgelöst wurden;
5. Trockenheit oder Austrocknung.
b) Nicht versichert sind Schäden an
1. Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für
die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
2. Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden, ausgenommen hiervon
sind abweichende Regelungen in Abschnitt A Ziffer 6.1 sowie
Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen,
steckerfertige Mini PV-Anlagen) nach Abschnitt A Ziffer 8.3 c).
7 Welche Sachen sind versichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten
Versicherungsorts.
Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls
aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder
beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur
im Rahmen der Außenversicherung nach Abschnitt A Ziffer 12 versichert. Er ist auch
versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
8 Was gehört zum Hausrat?
8.1 Hausratgegenstände
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur
privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
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8.2 Wertsachen und Bargeld
gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und
Entschädigungsgrenzen nach Abschnitt A Ziffer 17.
8.3 Ferner gehören zum Hausrat
a) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen).
Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder
Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss
aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
b) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit
geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
c) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen und Balkonkraftwerke (sog.
Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen), die ausschließlich der
versicherten Wohnung nach Abschnitt A Ziffer 10 dienen. Diese müssen sich auf
dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
d) motorisierte und nicht motorisierte Fortbewegungs- und Spielfahrzeuge,
insbesondere
• motorgetriebene Krankenfahrstühle,
• Rasenmäher, Aufsitzrasenmäher und Rasenmähroboter,
• Fahrräder (ausgenommen bei Fahrraddiebstahl), Go-Karts, Modell- und
Spielfahrzeuge
• sowie sonstige nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge mit einer
Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h.
Tarif Leistung
Smart Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz.
Komfort Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz.
• Versicherungsschutz besteht auch für nicht ausdrücklich
genannte, nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.
Prestige
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 €
begrenzt (subsidiär).
• Versicherungsschutz besteht auch für nicht ausdrücklich
genannte, nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.
Prestige Plus
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 €
begrenzt (subsidiär).
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e) Wasserfahrzeuge und Luftsportgeräte, insbesondere
• Kanus, Kajaks, Stand-Up-Paddles, Ruder-, Falt- und Schlauchboote
einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte,
• Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen,
• Drohnen.
Tarif Leistung
Smart Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz.
Komfort Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz.
• Versicherungsschutz besteht auch für nicht ausdrücklich
genannte, nicht versicherungspflichtige Wasser- und
Prestige Luftfahrzeuge.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 €
begrenzt (subsidiär).
• Versicherungsschutz besteht auch für nicht ausdrücklich
genannte, nicht versicherungspflichtige Wasser- und
Prestige Plus Luftfahrzeuge.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 €
begrenzt (subsidiär).
f) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, Handelswaren, Musterkollektionen
und selbst hergestellte Sachen.
Diese Sachen müssen dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen
Zwecken dienen.
g) sämtliche beruflich genutzte Sachen in reinen Arbeitszimmern.
Diese Sachen müssen dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen
Zwecken dienen.
h) Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach Abschnitt A
Ziffer 10 a) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versichert sind Schäden an Haustieren, die im Haushalt des Versicherungsnehmers
gehalten werden; nicht dazu zählen Schäden und deren Folgen, die durch
Entlaufen, Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Tod verursacht werden.
i) fremdes Eigentum
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach Abschnitt A Ziffer 8.1 bis 8.3, das
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[Seite 56]
sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von
Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach Abschnitt A Ziffer 9 e).
j) Hausrat einer Pflegekraft und Au-Pair
Mitversichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des
Versicherungsnehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die
während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers
mitbewohnt.
k) technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Mitversichert sind technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen, die zur
Sicherung des versicherten Hausrates dienen und die sich auf dem Grundstück der
versicherten Wohnung befinden.
Der Einschluss gilt jedoch nur, sofern keine Entschädigung über eine
Gebäudeversicherung erlangt werden kann.
l) Gegenstände in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern.
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
• Versicherungsschutz besteht nur, soweit diese innerhalb
Deutschlands gelegen sind.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
begrenzt (subsidiär).
Prestige • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
versichert.
• Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.
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Tarif Leistung
• Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
begrenzt (subsidiär).
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
Prestige Plus
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
versichert.
• Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall.
m) privat genutzte Anlagen der regenerativen Energieversorgung (z. B. mobilen
Solargeräten, sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen,
Kleinwindanlagen und Ladegeräten (Wallboxen) für Elektrofahrzeuge), die
ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück
befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt (subsidiär).
n) Dauerhaft ausgelagerte Sportausrüstung und Sportgeräte
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
(subsidiär).
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt
(subsidiär).
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt
(subsidiär).
Sportausrüstung und Sportgeräte gehören ebenfalls zum Hausrat, soweit diese
nicht gesondert versicherbar sind und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung
befinden.
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[Seite 58]
o) Eingelagerter Hausrat
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Komfort
bis zu 12 Monate.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige
bis zu 18 Monate.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus
ohne zeitliche Begrenzung.
Versicherungsschutz besteht für eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern,
Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen subsidiär, wenn das entsprechende
Gebäude die Voraussetzungen der BAK I, II, oder III erfüllen.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Bargeld und Wertsachen gemäß
Abschnitt A Ziffer 17 a).
Elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert.
p) Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) in Deutschland
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
begrenzt (subsidiär).
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
Prestige
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
versichert.
• Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 €
Prestige Plus
begrenzt (subsidiär).
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
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[Seite 59]
Tarif Leistung
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
versichert.
• Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall.
Versicherungsschutz besteht für Hausrat nach Abschnitt A Ziffer 8, der sich an
einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung) befindet,
sofern dieser vom Versicherungsnehmer oder einem in häuslicher Gemeinschaft
mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird und sich innerhalb
Deutschlands befindet.
q) Hausrat von Familienangehörigen im Alten-/Pflegeheim
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
begrenzt (subsidiär).
• Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
Bewohnerzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im
Prestige
verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe).
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
von 400 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.000 € je
Versicherungsfall.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
begrenzt (subsidiär).
Prestige Plus • Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im
Bewohnerzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im
verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe).
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
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[Seite 60]
Tarif Leistung
von 500 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht
Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 3.000 € je
Versicherungsfall.
Versicherungsschutz besteht für Hausrat von nachfolgend genannten
Familienangehörigen im Alten- oder Pflegeheim oder einer ähnlichen betreuenden
Einrichtung:
• Ehepartner, Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder
Lebenspartnerschaft,
• Eltern, Kinder, Adoptiveltern und -kinder,
• Großeltern und Enkel,
• Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder,
• Personen, für die der Versicherungsnehmer eine Vormundschaft übernommen
hat.
Voraussetzung ist, dass die Familienangehörigen vor Bezug der betreuenden
Einrichtung mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft gelebt
haben.
r) Kinder während der Ausbildung (mit eigenem Hausstand in Deutschland)
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000 € begrenzt
(subsidiär).
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 € begrenzt
(subsidiär).
Versicherungsschutz besteht nur für in Deutschland gelegene, privat genutzte
Räume oder Wohnungen, die angemietet oder im Eigentum stehen, wenn diese
ausschließlich von Kindern des Versicherungsnehmers oder von mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden, mitversicherten Personen während
• der Ausbildung,
• des Dienstes nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B.
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[Seite 61]
Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst) sowie
• der Studienzeit
genutzt werden und ein eigener Hausstand gegründet wurde.
9 Was gehört nicht zum Hausrat?
Nicht zum Hausrat gehören
a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Abschnitt A Ziffer 8.3 a) und b)
genannt.
b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene
Sachen, für die er die Gefahr trägt.
Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt
werden, sind diese ebenfalls nicht versichert.
c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht,
sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter
Abschnitt A Ziffer 8.3 d) genannt.
d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht,
einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Abschnitt A Ziffer 8.3 e)
genannt.
e) Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des
Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungs-
nehmer überlassen.
f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag (z. B. für
Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und
Sportwaffen) versichert sind.
g) elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische
Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private
Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit nicht unter
Abschnitt A Ziffer 4.28 bis 4.31 genannt.
h) alle weiteren Sachen und Gegenstände, die in Abschnitt A Ziffer 8.3 im gewählten
Versicherungstarif als „nicht versichert“ gekennzeichnet sind.
10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen? Was ist das
Versicherungsgrundstück?
10.1 Versicherungsort
Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung
ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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genutzten Flächen eines Gebäudes.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen,
die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht
zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die
Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
b) Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen.
Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken
genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen.
Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte
Wohnung befindet.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen,
die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat
bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren,
Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück
befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) privat genutzte Garagen,
1. auf dem Versicherungsgrundstück oder in dessen unmittelbarer Nähe
(innerhalb derselben oder einer angrenzenden Postleitzahl);
2. an anderen Orten (d. h. Garagen, die sich außerhalb der Regelungen unter 1.
befinden);
Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie keine
elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer, Laptops, Notebooks,
Kameras und Organizer versichert.
e) beruflich oder gewerblich genutzte Räume
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
Prestige begrenzt (subsidiär).
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
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B 299400 (09.26) 62
[Seite 63]
Tarif Leistung
versichert.
• Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 €
begrenzt (subsidiär).
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
Prestige Plus
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
versichert.
• Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall.
Versicherungsschutz besteht auch für beruflich oder gewerblich genutzte Räume
auf dem Versicherungsgrundstück – auch außerhalb der versicherten Wohnung –,
sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr
stattfindet.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn diese Räume nicht ausschließlich über die
versicherte Wohnung zugänglich sind.
f) auch die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus.
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
begrenzt (subsidiär).
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
Prestige
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
versichert.
• Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 €
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 63
[Seite 64]
Tarif Leistung
begrenzt (subsidiär).
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
versichert.
• Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall.
Eine Entschädigung aus diesem Vertrag wird nur geleistet, sofern die
Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden
Hausratversicherungsvertrag des Mieters/Untermieters verlangt werden kann.
Es bleibt jedoch bei der Regelung nach Abschnitt A Ziffer 9 e).
g) Privat genutzte, angemietete Räume/Wohnungen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
begrenzt (subsidiär).
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
Prestige
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
versichert.
• Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
begrenzt (subsidiär).
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
Prestige Plus
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17
versichert.
• Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall.
10.2 Versicherungsgrundstück
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B 299400 (09.26) 64
[Seite 65]
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem die im
Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt.
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, gilt als Versicherungsgrundstück nur
der Teil der Grundstücksfläche, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung
ausschließlich der versicherten Wohnung zugeordnet ist.
11 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag?
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der
Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach
oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden.
Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander
unterscheiden.
12 Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was beinhaltet sie?
a) Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit
Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
1. Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des
Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Personen.
2. Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts.
3. Versichert ist auch Hausrat der sich vorübergehend in Kundenschließfächern (z.
B. Shopping-Centern, Bahnhöfen) befindet.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie keine
elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer, Laptops, Notebooks,
Kameras und Organizer versichert.
Tarif Leistung
• Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht als
vorübergehend.
Smart
• Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g)
beträgt 20 % der Versicherungssumme.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 65
[Seite 66]
Tarif Leistung
• Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als
vorübergehend.
Komfort
• Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g)
beträgt 50 % der Versicherungssumme.
• Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als
vorübergehend.
Prestige
• Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g)
beträgt 100 % der Versicherungssumme.
• Zeiträume von mehr als 24 Monaten gelten nicht als
vorübergehend.
Prestige Plus
• Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g)
beträgt 100 % der Versicherungssumme.
b) Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €
begrenzt (subsidiär).
Prestige • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
von 400 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €
begrenzt (subsidiär).
Prestige Plus
• Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag
von 500 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und
elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 67]
Tarif Leistung
einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall.
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz
während:
1. der Ausbildung;
2. einem freiwilligen Wehrdienst;
3. einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder
Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen
eigenen Hausstand gründet.
c) Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach Abschnitt
A Ziffer 4.1 erfüllt sein.
d) Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben nach Abschnitt A
Ziffer 4.26 b) an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender
Voraussetzung:
Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
e) Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von
Gebäuden.
f) Besonderheit bei fremdem Eigentum
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt
(subsidiär).
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 68]
Tarif Leistung
(subsidiär).
Versicherungsschutz besteht für fremdes Eigentum, sofern es sich um medizinische
oder elektromedizinische Geräte handelt (z. B. 24-Stunden-EKG, Infusions- und
Spritzpumpen, Dialyse- und Sauerstoffgeräte, etc.) die dem Versicherungsnehmer
oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person vorübergehend zu
Diagnosezwecken oder zur Therapie überlassen wurden.
g) Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Die Entschädigungshöhe ist auf 100 % der vereinbarten Versicherungssumme
begrenzt.
Die Entschädigungsgrenzen nach Absatz A Ziffer 17 c) werden hiervon nicht berührt
und gelten unverändert.
13 Welche Kosten sind versichert?
Die nachstehend aufgeführten Kosten sind nur versichert, soweit sie als Folge eines
versicherten Schadenereignisses entstehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
geregelt ist.
13.1 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten werden gemäß Abschnitt A
Ziffer 16 c) in unbegrenzter Höhe erstattet.
13.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu
ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der
Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese
Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom
Versicherer aufgefordert wurde.
13.3 Aufräumungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dies schließt
Aufwendungen ein, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum
nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
13.4 Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu
schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen
wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
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[Seite 69]
13.5 Verkehrssicherungskosten
Das sind Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, wenn durch den Eintritt eines
Versicherungsfalls eine Gefahr entsteht und der Versicherungsnehmer zu deren
Beseitigung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Hierzu zählen auch die notwendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen,
Wegen und Grundstücken.
13.6 Bewachungskosten
Tarif Leistung
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Smart
bis zu 72 Stunden
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Komfort
bis zu 72 Stunden
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige
für eine unbegrenzte Dauer
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus
für eine unbegrenzte Dauer
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die
Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen
keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder
sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind.
Fairer Hinweis:
Die Wiederherstellung der Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen muss
dabei ohne schuldhaftes Verzögern erfolgen, damit die Kosten übernommen werden.
13.7 Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen
zu schützen.
13.8 Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Tarif Leistung
Smart Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 70]
Tarif Leistung
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Mitversichert sind notwendige und tatsächlich angefallene
Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen, die dadurch
entstehen, dass sich hilfeleistende Personen Zugang zum
Gebäude bzw. Versicherungsgrundstück verschaffen, um
Prestige Plus
Menschenleben zu retten (z. B. nach Herzinfarkt,
Bewusstlosigkeit, schwerer Sturz).
Diese Kosten werden auch erstattet, wenn sich nachträglich
herausstellt, dass sich die Person nicht in einer Notfallsituation
befunden hat.
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung
repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl,
Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder
einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
13.9 Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen,
Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass der
Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung
entstanden ist.
13.10 Schlossänderungskosten
a) Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen.
Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Wohnungstüren, Hauseingangstüren von
Einfamilienhäusern und dort befindliche Wertschutzschränke infolge eines
Versicherungsfalls abhandengekommen sind.
b) Schlossänderungskosten infolge einfachen Diebstahls
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versicherungsschutz besteht auch für notwendige Kosten für Schlossänderungen
der versicherten Wohnung gemäß Abschnitt A Ziffer 10, wenn Schlüssel für
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 70
[Seite 71]
Zugangstüren der versicherten Wohnung oder für dort befindliche Wertschutz-
schränke infolge einfachen Diebstahls abhandengekommen sind.
c) für Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren von Zwei- und
Mehrfamilienhäusern infolge eines Versicherungsfalls
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).
Versicherungsschutz besteht auch für Schlossänderungskosten an
Hauseingangstüren von Zwei- und Mehrfamilienhäusern, sofern die Schlüssel
infolge eines Versicherungsfalls abhandengekommen sind.
d) Schlossänderungskosten für Gemeinschaftstüren von Zwei- und
Mehrfamilienhäusern infolge eines Versicherungsfalls
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
(subsidiär).
Versicherungsschutz besteht auch für Schlossänderungen von
Gemeinschaftsräumen, sofern die Schlüssel für Türen von Gemeinschaftsräumen
auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, infolge
eines Versicherungsfalls abhandengekommen sind.
e) Schlüsseldienst
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 72]
Tarif Leistung
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 300 € begrenzt
(subsidiär).
Versicherungsschutz besteht für die notwendigen und tatsächlich angefallenen
Kosten für den Schlüsseldienst, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit
ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person nicht in die versicherte Wohnung
gelangen kann, weil der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder
abgebrochen ist oder der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Person sich versehentlich ausgesperrt hat.
13.11 Hotelkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung
vorzunehmen.
Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung auf Grund eines
Versicherungsfalls (zum überwiegenden Anteil) unbewohnbar wurde und dem
Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar
ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder
bewohnbar ist.
Tarif Leistung
• Nebenkosten (z. B. Frühstück) sind nicht versichert.
• Die Hotelkosten werden maximal für die Dauer von 100 Tagen
Smart ersetzt.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall pro Tag auf 1‰ der
vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
• Nebenkosten (z. B. Frühstück) sind nicht versichert.
• Die Hotelkosten werden maximal für die Dauer von 12 Monaten
Komfort ersetzt.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall pro Tag auf 2‰ der
vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
• Erstattet werden nachgewiesene Hotelkosten einschließlich
Frühstück.
Prestige • Die Erstattung erfolgt für die Dauer der Unbewohnbarkeit,
ohne zeitliche Begrenzung.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 150 € pro Tag
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 72
[Seite 73]
Tarif Leistung
(einschließlich Frühstück) begrenzt.
• Ab einem 3 Personen-Haushalt beträgt die
Entschädigungsgrenze bis zu 300 € pro Tag (einschließlich
Frühstück).
• Erstattet werden nachgewiesene Hotelkosten einschließlich
Frühstück.
• Die Erstattung erfolgt für die Dauer der Unbewohnbarkeit,
ohne zeitliche Begrenzung.
Prestige Plus • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 150 € pro Tag
(einschließlich Frühstück) begrenzt.
• Ab einem 3 Personen-Haushalt beträgt die
Entschädigungsgrenze bis zu 300 € pro Tag (einschließlich
Frühstück).
13.12 Umzugskosten
Tarif Leistung
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Smart
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt.
Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Das sind Kosten, die für einen – nach einem ersatzpflichtigen Schaden – notwendigen
Umzug entstehen, weil ein Totalschaden an der versicherten Wohnung eingetreten
ist oder weil die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
13.13 Transport- und Lagerkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu
lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und dem
Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar
ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der
Wohnung wieder zumutbar ist.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 74]
Tarif Leistung
Smart bis zu einer Dauer von 100 Tagen
Komfort bis zu einer Dauer von 12 Monaten
Prestige bis zu einer Dauer von 12 Monaten
Prestige Plus bis zu einer Dauer von 12 Monaten
Fairer Hinweis:
Diese Kosten sind nicht versichert, wenn sie anfallen, um einen Gebäudeschaden zu
beheben.
13.14 Rückreisekosten nach einem Schaden
Das sind zusätzliche Reisekosten, die dadurch entstehen, dass der
Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person
wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig eine Urlaubs- oder Dienstreise
abbricht und an den Versicherungsort nach Abschnitt A Ziffer 10 reist. Hierzu zählen
auch die Kosten für mitreisende Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in
häuslicher Gemeinschaft leben.
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede Abwesenheit von mindestens 4 Tagen bis zu
einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort
mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und Weisungen einzuholen, soweit es die
Umstände gestatten.
Tarif Leistung
• Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
Betrag in Höhe von 10.000 € voraussichtlich übersteigt.
Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder
Smart einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am
Versicherungsort erforderlich.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt
(subsidiär).
• Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
Betrag in Höhe von 5.000 € voraussichtlich übersteigt.
Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder
Komfort einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am
Versicherungsort erforderlich.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
(subsidiär).
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 75]
Tarif Leistung
• Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
Betrag in Höhe von 5.000 € voraussichtlich übersteigt.
Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder
Prestige einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am
Versicherungsort erforderlich.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt
(subsidiär).
• Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn die Anwesenheit des
Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Person am Versicherungsort
Prestige Plus erforderlich ist.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt
(subsidiär).
Zusätzliche Reisekosten werden nur in angemessener Höhe ersetzt. Dies richtet sich
nach dem ursprünglich vorgesehenen Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der
Rückreise an den Versicherungsort.
13.15 Reiserücktrittskosten nach einem Schaden
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Versicherungssumme begrenzt (subsidiär).
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Versicherungssumme begrenzt (subsidiär).
Der Versicherer erstattet anfallende und nachgewiesene Stornierungskosten, einer
bereits gebuchten Urlaubsreise für den Versicherungsnehmer und die mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, wenn diese wegen eines erheblichen
Versicherungsfalles, welcher innerhalb 1 Woche vor Reiseantritt eingetreten ist, seine
Urlaubsreise nicht antreten kann.
Stornierungskosten werden sowohl für gebuchte Reisemittel (z. B. Flugzeug, Camper)
als auch für gebuchte Unterkünfte ersetzt.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 76]
vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von maximal 6
Wochen.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 €
übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort
notwendig macht.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Stornierung der Urlaubsreise mit dem
Versicherer Kontakt aufzunehmen und Weisungen einzuholen, soweit es die
Umstände gestatten.
13.16 Mietfortzahlungskosten
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.
Versichert sind notwendige und tatsächlich angefallene Mietkosten, die weiterhin zu
zahlen sind, wenn die versicherte Wohnung infolge eines Versicherungsfalls
unbewohnbar ist.
Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag fortbesteht und die Mietzahlungen während
der Dauer der Unbewohnbarkeit nicht gemindert oder erlassen werden. Dies gilt nur,
wenn der Versicherungsnehmer die Mietzahlungen gegenüber dem Vermietenden
nicht einstellen oder kürzen darf, z. B. weil der Schaden im Verantwortungsbereich
des Versicherungsnehmers (eigene Sphäre) liegt.
13.17 Ersatz von Darlehenszinsen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Versicherungssumme begrenzt (subsidiär).
Versicherungsschutz besteht für die tatsächlich angefallenen Darlehenszinsen, wenn
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 77]
die durch diesen Vertrag versicherte eigengenutzte Eigentumswohnung oder das
eigengenutzte Einfamilienhaus infolge eines Versicherungsfalls vollständig
unbewohnbar ist.
Die Immobilie muss im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen.
Erstattet werden die durch Bankbestätigung nachgewiesenen laufenden Zinsen eines
Darlehens, sofern:
• das Darlehen der Finanzierung der im Versicherungsvertrag oder dessen
Nachträgen benannten und eigengenutzten Immobilie dient und
• das Darlehen durch eine auf dem Grundstück des Versicherungsortes lastende
Hypothek oder Grundschuld gesichert ist.
Die Erstattung erfolgt ab dem 101. Tag der Unbewohnbarkeit und endet mit dem
frühesten der folgenden Zeitpunkte:
• Wiederherstellung der vollständigen Bewohnbarkeit oder
• Verkauf der Immobilie (maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung),
sofern dieser während des Zeitraums erfolgt, in dem die Wiederherstellung
betrieben wird.
Die Leistung wird höchstens für 18 Monate erbracht; anteilig betroffene Monate
werden entsprechend anteilig entschädigt.
Die erste Zahlung erfolgt, nachdem der Bauantrag zur Wiederherstellung der
Immobilie beim zuständigen Bauamt eingereicht wurde.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Wiederherstellung nicht betrieben oder
schuldhaft verzögert wird.
13.18 Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Versicherungsschutz besteht für, die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen
Reparaturkosten an behindertengerechten Einbauten in gemieteten oder in
Sondereigentum befindlichen Wohnungen und Einfamilienhäusern, sofern hierfür
nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär).
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 78]
13.19 Kosten für barrierefreie Umgestaltung
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
• Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
Prestige Plus
Betrag in Höhe von 10.000 € voraussichtlich übersteigt.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
Versicherungsschutz besteht für die notwendigen Mehrkosten, die infolge eines
entschädigungspflichtigen Versicherungsfalls entstehen, sofern der Schadenaufwand
mindestens 10.000 € beträgt und dieser Versicherungsfall eine barrierefreie
Umgestaltung erfordert.
13.20 Wiederherstellungskosten für gärtnerische Anlagen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt
(subsidiär).
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
(subsidiär).
Versicherungsschutz besteht für die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen
Kosten für die Wiederherstellung und/oder Wiederbepflanzung von gärtnerischen
Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück mit entsprechenden Jungpflanzen (Bäume
bis maximal 5-jährig verschult sowie Hecken, Sträucher bis maximal 3-jährig
verschult).
13.21 Kosten für die Neueinstellung von Antennen und Satellitenschüsseln
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 78
[Seite 79]
Tarif Leistung
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Versicherungssumme begrenzt (subsidiär).
Versicherungsschutz besteht für Kosten, die dadurch entstehen, dass Antennen
und/oder Satellitenschüsseln durch eine mitversicherte Gefahr gemäß Abschnitt A
Ziffer 6 oder Fremdeinwirkung so verstellt wurden, dass eine Neueinstellung
erforderlich ist.
Diese Kosten werden nur erstattet, soweit die Neueinstellung nachweislich durch
einen Fachbetrieb vorgenommen wurde und der Versicherungsnehmer für die
Antennen bzw. Satellitenschüsseln die Gefahr trägt.
13.22 Kosten für Kinderbetreuung oder pflegebedürftige Personen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
Komfort
Betrag in Höhe von 2.500 € voraussichtlich übersteigt.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
Prestige
Betrag in Höhe von 1.500 € voraussichtlich übersteigt.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
Prestige Plus
Betrag in Höhe von 1.000 € voraussichtlich übersteigt.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
Versicherungsschutz besteht für die notwendigen und tatsächlich angefallenen
Kosten für die Betreuung von
• Kindern,
• pflegebedürftigen Personen,
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299400 (09.26) 79
[Seite 80]
wenn diese Betreuung infolge eines erheblichen versicherten Schadenfalls nach
Abschnitt A Ziffer 1 erforderlich war.
13.23 Kosten für Haustierunterbringung und Tierarzt
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
Betrag in Höhe von 2.500 € voraussichtlich übersteigt.
Komfort
• Die Entschädigung für Tierbetreuungskosten ist je
Versicherungsfall auf 250 € begrenzt.
• Für Tierarztkosten besteht kein Versicherungsschutz.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
Betrag in Höhe von 1.500 € voraussichtlich übersteigt.
Prestige
• Die Entschädigung für Tierbetreuungskosten ist je
Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.
• Für Tierarztkosten besteht kein Versicherungsschutz.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen
Betrag in Höhe von 1.000 € voraussichtlich übersteigt.
Prestige Plus • Die Entschädigung für Tierbetreuungskosten ist je
Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
• Die Entschädigung für Tierarztkosten von versicherten
Haus- Oder Heimtieren in einer Tierpension ist auf die
vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
a) Haustierunterbringungskosten
Versicherungsschutz besteht für die notwendigen und tatsächlich angefallenen
Kosten für die Unterbringung von versicherten Haus- oder Heimtieren in einer
Tierpension oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn die versicherte
Wohnung infolge eines erheblichen versicherten Schadenfalls nach Abschnitt A
Ziffer 1 unbewohnbar ist und eine Haltung der Tiere in einem benutzbaren Teil
der Wohnung nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, zu dem die Wohnung wieder
benutzbar ist oder die Haltung der Tiere zumutbar wird.
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[Seite 81]
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere.
b) Tierarztkosten
Versicherungsschutz besteht auch für notwendige und tatsächlich angefallene
Tierarztkosten infolge eines versicherten Schadenfalls nach Abschnitt A Ziffer 1,
soweit das versicherte Haus- oder Heimtier verletzt wurde und die Behandlung
nicht planbar oder routinemäßig war.
Es handelt sich nicht um eine Tierkrankenversicherung – Kosten für
Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder planbare Behandlungen sind nicht
versichert.
13.24 Kosten für Miet-/Ersatzgeräte
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).
Wurden infolge eines Versicherungsfalles Haushaltsgeräte beschädigt oder zerstört
oder sind diese abhandengekommen und ist eine umgehende Reparatur oder
Ersatzbeschaffung nicht möglich, so sind die tatsächlich entstandenen Kosten für
vergleichbare Mietgeräte vom Versicherungsschutz gedeckt.
Haushaltsgeräte im Sinne dieser Bestimmungen sind:
Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlschrank, Gefrierschrank oder -truhe,
Herd/Ofen, Geschirrspülmaschine.
13.25 Schäden an Kühl- und Gefriergut sowie Medikamenten
Versicherungsschutz besteht für Schäden an Kühl- und Gefriergut sowie – je nach
Tarif – für kühlungspflichtige Medikamente, wenn diese durch:
• eine unvorhersehbare Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung oder
• eine Überspannung durch Blitzschlag gemäß Abschnitt A Ziffer 3.3 oder
• ein unvorhersehbares technisches Versagen des Kühl- oder Gefriergeräts
beschädigt oder unbrauchbar werden.
Als Medikamente im Sinne dieser Regelung gelten ausschließlich solche, die laut
Hersteller dauerhaft bei Kühlschranktemperaturen (z. B. 2 °C bis 8 °C) aufbewahrt
werden müssen.
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[Seite 82]
Tarif Leistung
• Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge
Stromausfalls ist auf 200 € begrenzt.
Smart • Schäden durch Überspannung oder technisches Versagen sind
nicht versichert.
• Medikamente sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
• Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge
Stromausfalls ist auf die vereinbarte Versicherungssumme
begrenzt.
Komfort
• Schäden durch Überspannung oder technisches Versagen sind
nicht versichert.
• Medikamente sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
• Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge
Stromausfalls, Überspannung oder technischem
Prestige Geräteversagen ist auf die vereinbarte Versicherungssumme
begrenzt.
• Für Medikamente gilt eine Entschädigungsgrenze von 1.000 €.
• Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge
Stromausfalls, Überspannung oder technischem
Prestige Plus Geräteversagen ist auf die vereinbarte Versicherungssumme
begrenzt.
• Für Medikamente gilt eine Entschädigungsgrenze von 2.000 €.
13.26 Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern
Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl infolge eines
Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. Hierzu gehören auch
Mehrkosten für Abwasser.
Die Kosten für den Mehrverbrauch ergeben sich aus dem Vergleich mit mindestens 3
aufeinander folgenden Rechnungen des Versorgungsunternehmens vor Eintritt des
Versicherungsfalles.
Erstattet werden auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern.
Tarif Leistung
Smart Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt.
Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 83]
Tarif Leistung
Versicherungssumme begrenzt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Prestige
Versicherungssumme begrenzt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Prestige Plus
Versicherungssumme begrenzt.
13.27 Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch
Das sind Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in einer nach Abschnitt
A Ziffer 4.1 beschriebenen Weise in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort
vorhandenes Telefon verwendet.
Tarif Leistung
Smart Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100 € begrenzt.
Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Prestige
Versicherungssumme begrenzt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
Prestige Plus
Versicherungssumme begrenzt.
13.28 Giro-, Debit-, und Kreditkartenmissbrauch
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Komfort
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.
Versicherungsschutz besteht für den Missbrauch von Giro-, Debit-, und Kreditkarten,
der dadurch entsteht, dass ein Täter in einer nach Abschnitt A Ziffer 4.1
beschriebenen Weise in die versicherte Wohnung einbricht und Giro-, Debit-, und
Kreditkarten entwendet.
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[Seite 84]
13.29 Entfernung von Wespen-, Bienen-, Hornissen- und Vogelnestern
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt
(subsidiär).
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).
Versicherungsschutz besteht für die fachgerechte Entfernung von Wespen-, Bienen-,
Hornissen- oder Vogelnestern, wenn sich diese am Versicherungsort gemäß Abschnitt
A Ziffer 10 befinden.
Die Entfernung und Umsiedlung des Nests durch einen speziellen Wespen-, Bienen-
oder Hornissenbeauftragten der Stadt oder des Landkreises, muss über den
Versicherungsnehmer erfolgen.
13.30 Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Komfort
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.
a) Versicherungsschutz besteht auch für Schäden an Hausrat gemäß Abschnitt A
Ziffer 8, wenn dieser am Versicherungsort gemäß Abschnitt A Ziffer 10 durch wild
lebende Tiere beschädigt, zerstört oder abhandenkommt.
Dies gilt für Tiere, die dem Schalenwild oder Federwild im Sinne des
Bundesjagdgesetzes (BJagdG) zuzuordnen sind.
b) Versicherungsschutz besteht auch für notwendige und tatsächlich angefallene
Reinigungskosten, die aufgrund eines Ereignisses nach a) notwendig werden.
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[Seite 85]
13.31 Zuschuss zu Restaurantbesuchen oder Lieferservices bei Unbenutzbarkeit der Küche
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf pauschal 250 €
begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf pauschal 350 €
begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf pauschal 350 €
begrenzt.
Der Versicherer gewährt einen Zuschuss für Ausgaben im Zusammenhang mit
Restaurantbesuchen oder der Inanspruchnahme von Lieferdiensten, sofern infolge
eines Versicherungsfalls der Herd bzw. Ofen defekt oder die Küche insgesamt
unbenutzbar ist.
Voraussetzung für den Anspruch ist der Nachweis über die Unbenutzbarkeit,
insbesondere durch:
• eine Bestätigung eines Fachbetriebs (z. B. Monteurbescheinigung oder
Reparaturrechnung) über den Defekt von Herd oder Ofen oder
• geeignete Nachweise zur Unbenutzbarkeit der Küche (z. B. Lichtbilder oder
amtliche Dokumentation).
Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, soweit keine Entschädigung für Miet- oder
Ersatzgeräte gemäß Abschnitt A Ziffer 13.24 (Herd/Ofen) beansprucht wird.
13.32 Fehlalarm durch Rauchmelder
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.
a) Versicherungsschutz besteht für Kosten, die dadurch entstehen, dass
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[Seite 86]
Rauchmelder – die nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit
einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind – infolge eines technischen
Defekts Alarm auslösen.
Ersetzt werden die infolge eines irrtümlich angenommenen Versicherungsfalles
notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
1. die Beseitigung von Aufbruchspuren infolge des gewaltsamen Eindringens der
Polizei, Feuerwehr oder anderer zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen
in den Versicherungsort
2. sowie die hierfür anfallenden amtlichen Gebühren der Polizei, Feuerwehr
oder anderer zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen.
b) Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch
Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht werden.
13.33 Feuerlöschkosten
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Versicherungsschutz besteht für Feuerlöschkosten, die z. B. von der Feuerwehr oder
anderen Institutionen, im Rahmen eines Versicherungsfalles geltend gemacht
werden.
13.34 Kosten für Dekontamination kontaminierter Hausratgegenstände
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).
Versicherungsschutz besteht für die notwendigen und tatsächlich angefallenen
Kosten für die sachgerechte Dekontamination oder Entsorgung versicherter
Hausratgegenstände, wenn diese infolge eines versicherten Ereignisses gemäß
Abschnitt A Ziffer 1 kontaminiert wurden und aus hygienischen, toxikologischen oder
gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzbar sind (z. B. Rußablagerungen nach
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[Seite 87]
einem Zimmerbrand, Fäkalienverunreinigung nach Rückstau oder Starkregenereignis,
starke Verunreinigung durch Ratten- oder Mäusebefall).
Ersetzt werden:
• Kosten für eine fachgerechte Dekontamination, soweit diese wirtschaftlich
vertretbar ist;
• Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung und Wiederbeschaffung
gleichwertiger Sachen, sofern eine Dekontamination nicht möglich oder nicht
wirtschaftlich ist.
Nicht versichert sind:
• Kontaminationen durch allmählich eintretende Umwelteinflüsse (z. B.
Schimmelbildung infolge mangelhafter Lüftung),
• Gegenstände, die bereits vor dem Versicherungsfall kontaminiert oder schadhaft
waren,
• Aufwendungen, die im Rahmen anderer Leistungen dieses Vertrags bereits
berücksichtigt wurden.
13.35 Kosten für psychologische und psychotherapeutische Behandlung infolge eines
Versicherungsfalls
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt
(subsidiär).
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt
(subsidiär).
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
(subsidiär).
Versicherungsschutz besteht für psychologische oder psychotherapeutische
Behandlungen, sofern der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft lebende Person infolge eines Versicherungsfalls eine psychische
Schädigung erleidet.
Die notwendigen Kosten der Behandlung werden übernommen, sofern ein
Psychologe oder Psychotherapeut schriftlich bestätigt, dass die Maßnahme zur
Behebung der psychischen Schädigung geeignet ist und mit der Behandlung innerhalb
von 6 Monaten infolge des Versicherungsfalls begonnen wird.
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13.36 Mehrkosten durch Preissteigerungen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Das sind Kosten, die entstehen, weil zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und
der Wiederherstellung Preissteigerungen eingetreten sind. Veranlasst der
Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten
nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sich auch bei unverzüglicher
Wiederherstellung entstanden wären.
13.37 Mehrkosten durch Technologiefortschritt
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen
Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen,
wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte
infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, dass der vom
Schaden betroffenen Art und Güte möglichst nahekommt.
13.38 Pauschale Kostenbeteiligung
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall, ab einer
Komfort
Gesamtentschädigung je Versicherungsfall von 2.500 €, auf 50 €
begrenzt.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 89]
Tarif Leistung
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall, ab einer
Prestige
Gesamtentschädigung je Versicherungsfall von 1.000 €, auf 100 €
begrenzt.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall, ab einer
Prestige Plus
Gesamtentschädigung je Versicherungsfall von 1.000 €, auf 250 €
begrenzt.
Ab Erreichen einer bestimmten Gesamtentschädigung je Versicherungsfall kann eine
pauschale Leistung für persönliche Auslagen beantragt werden.
14 Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme? Was sind die Grundlagen
der Anpassung der Versicherungssumme? Was ist der Unterversicherungsverzicht?
a) Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
1. Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist,
um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
2. Für Kunstgegenstände nach Abschnitt A Ziffer 17 a) 4) und Antiquitäten nach
Abschnitt A Ziffer 17 a) 5) ist der Versicherungswert der Betrag, der
aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
3. Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu
verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag,
den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.
4. Ist die Entschädigung für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 auf
bestimmte Beträge nach Abschnitt A Ziffer 17 c) begrenzt, werden höchstens
diese berücksichtigt.
b) Versicherungssumme
1. Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer
vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a)
entsprechen.
2. Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag.
Tarif Leistung
Smart +10 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Komfort +10 % der vereinbarten Versicherungssumme.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 90]
Tarif Leistung
Prestige +30 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Prestige Plus +30 % der vereinbarten Versicherungssumme.
c) Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag
Es gelten folgende Grundlagen:
1. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der
Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungssumme.
Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne
Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten
Güter” verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für
Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom
Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem
Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber
dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma
berücksichtigt.
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden
Versicherungsperiode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Der
Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die neue Versicherungssumme
bekannt.
2. Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag.
3. Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung der Versicherungssumme durch
Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Dies
muss innerhalb 1 Monats geschehen, nachdem ihm die Mitteilung über die
neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es,
den Widerspruch rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht
wirksam.
Die möglichen Auswirkungen des Widerspruchs auf einen vereinbarten
Unterversicherungsverzicht ergeben sich aus Abschnitt A Ziffer 14 d) 4).
d) Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts
1. Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im
Versicherungsfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
Eine Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme
zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 91]
(siehe Abschnitt A Ziffer 14 a) ist. Das kann dazu führen, dass der Versicherer
die Entschädigung wegen Unterversicherung nach Abschnitt A Ziffer 16 d)
kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung nach
Abschnitt A Ziffer 16 c) kein Abzug.
2. Voraussetzungen
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle
folgenden Voraussetzungen vorliegen:
a) Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im
Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
b) Die Versicherungssumme wird auf folgende Weise ermittelt: Die Anzahl der
Quadratmeter Wohnfläche wird mit mindestens 650 € multipliziert, um den
Unterversicherungsverzicht vereinbaren zu können.
c) Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne
Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort.
3. Wohnungswechsel
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter
Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über.
Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht
nach Abschnitt A Ziffer 14 d) 2) für die neue Wohnung vorliegen.
Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung gilt:
Der Unterversicherungsverzicht besteht nach Umzugsbeginn fort.
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort bis zu 12 Monate.
Prestige bis zu 12 Monate.
Prestige Plus bis zu 12 Monate.
In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter
angepasst werden.
Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis
dahin keine Anpassung erfolgte.
4. Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpassung der
Versicherungssumme.
Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
Dies gilt aber nur, wenn dadurch der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 92]
unterschritten wird, der zum Zeitpunkt der Anpassung vom Versicherer für den
Unterversicherungsverzicht vorgegeben ist.
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über den Wegfall des
Unterversicherungsverzichts in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu
informieren.
5. Kündigung
Versicherungsnehmer und Versicherer können den Unterversicherungsverzicht
mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Versicherungsperiode in Textform
(z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen.
Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende
der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dafür hat er nach Zugang der
Erklärung des Versicherers 1 Monat Zeit.
15 Was gilt bei einem Wohnungswechsel?
a) Umzug in eine neue Wohnung
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz
auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden
Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen
Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt
mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue
Wohnung gebracht werden.
b) Mehrere Wohnungen
Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiterhin seine bisherige
Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine
Übergangszeit besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Tarif Leistung
Smart 60 Tage
Komfort 90 Tage
Prestige 12 Monate
Prestige Plus 12 Monate
c) Umzug ins Ausland
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der
Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in
der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
d) Anzeige der neuen Wohnung
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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[Seite 93]
1. Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn
angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern
anzugeben.
2. Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist dem
Versicherer mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende
Sicherungen vorhanden sind. Die Anzeige muss in Textform (z. B. E-Mail,
Telefax oder Brief) erfolgen.
3. Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des
Hausrats, kann das zu Unterversicherung führen, wenn der
Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
e) Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht
1. Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort
der neuen Wohnung gültig sind.
2. Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze erhöht, kann der
Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die
Selbstbeteiligung erhöht wird.
Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail,
Telefax oder Brief) tun. Dafür hat er 1 Monat nach Zugang der Mitteilung über
die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim
Versicherer. Die Kündigung wird 1 Monat, nachdem sie dem Versicherer
zugegangen ist, wirksam.
3. Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger
Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
f) Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes:
1. Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und
bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort beide Wohnungen:
Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des Versicherungsnehmers.
Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis
zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden
Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen
Wohnung des Versicherungsnehmers.
2. Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und einer von ihnen aus der
Ehewohnung auszieht, sind Versicherungsort ebenfalls beide Wohnungen: Die
bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten.
Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis
zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden
Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue
Wohnung.
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3. Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und beide in neue
Wohnungen ziehen, gilt Abschnitt A Ziffer 15 f) 2) entsprechend. Nach Ablauf
der Frist von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit
erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
g) Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften
Abschnitt A Ziffer 15 f) gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und
Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
16 Wie wird die Entschädigung ermittelt?
Was gilt bei einer Unterversicherung?
a) Der Versicherer ersetzt
1. bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert
nach Abschnitt A Ziffer 14 a) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der
erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung
angerechnet.
2. bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des
Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die
durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der
Versicherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a) zum Zeitpunkt des
Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der
Entschädigungsberechnung angerechnet.
3. bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist
(Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Das setzt
voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne
Reparatur zumutbar ist.
b) Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist.
Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug
berechtigt ist.
c) Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten
ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende
Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach Abschnitt A Ziffer 14 b)
begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des
Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die
Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes:
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[Seite 95]
Versicherte Kosten nach Abschnitt A Ziffer 13 werden darüber hinaus wie
nachstehend ersetzt.
Tarif Leistung
Smart bis zu 10 % der vereinbarten Versicherungssumme
Komfort bis zu 10 % der vereinbarten Versicherungssumme
Prestige bis zu 30 % der vereinbarten Versicherungssumme
Prestige Plus bis zu 30 % der vereinbarten Versicherungssumme
d) Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der
Versicherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a), besteht eine Unterversicherung.
In diesem Fall kann die Entschädigung nach Abschnitt A Ziffer 16 a) in dem
Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden.
Es gilt folgende Berechnungsformel:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert
durch den Versicherungswert.
Die Erstattung von versicherten Kosten nach Abschnitt A Ziffer 13 wird nach der
gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum
Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-,
Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.
Ungeachtet der vorstehenden Regelungen wird bei Kleinschäden in den
nachstehenden Tarifen auf eine Kürzung wegen Unterversicherung bis zu den
genannten Beträgen verzichtet:
Tarif Leistung
Smart Kein Verzicht.
Komfort bis 1.000 €
Prestige bis 1.000 €
Prestige Plus bis 5.000 €
e) Kosten
Versicherte Kosten nach Abschnitt A Ziffer 13 werden ersetzt, wenn sie
nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten
Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
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17 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke? Welche Entschädigungsgrenzen
gelten für Wertsachen?
a) Wertsachen
Versicherte Wertsachen nach Abschnitt A Ziffer 8 b) sind:
1. Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
2. Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
3. Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle
Sachen aus Gold oder Platin;
4. Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie nicht in
Abschnitt A Ziffer 17 a) 3) genannte Sachen aus Silber;
5. Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
b) Wertschutzschränke
1. Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch eine qualifizierte
Prüfstelle (z. B. VdS Schadenverhütung GmbH oder ECB-S nach EN 1143-1)
anerkannt sind.
Erkennbar sind diese Schränke unter anderem an den ECB-S bzw. VdS Plaketten
auf der Innenseite der Wertschutzschranktür.
Die entsprechenden Entschädigungsgrenzen sind abhängig vom
Widerstandsgrad des Wertschutzschrankes. Diese können der Anlage 1 am
Ende dieser Bedingungen entnommen werden.
2. Zusätzlich gilt:
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg
aufweisen.
Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften
fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig
eingelassen sein.
c) Entschädigungsgrenzen
1. Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zu einem bestimmten Prozentsatz
der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes
vereinbart ist:
Tarif Leistung
Smart 25 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Komfort 50 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Prestige 75 % der vereinbarten Versicherungssumme.
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Tarif Leistung
Prestige Plus 100 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Für Bargeld sowie für Geldbeträge, die auf Karten oder sonstige Datenträger
geladen sind, gelten – unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb
eines Wertschutzschranks nach Abschnitt A Ziffer 17 b) befinden – die
Begrenzungen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 c) 2).
2. Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks nach
Abschnitt A Ziffer 17 b) gelten folgende Entschädigungsgrenzen:
Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:
Tarif Leistung
• für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger
geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren
Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt:
insgesamt 1.000 €
• für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Smart Wertpapiere:
insgesamt 5.000 €
• für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder
Platin:
insgesamt 20.000 €
• für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger
geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren
Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt:
insgesamt 3.000 €
• für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Komfort Wertpapiere:
insgesamt 15.000 €
• für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder
Platin:
insgesamt 30.000 €
• für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger
geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren
Prestige
Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt:
insgesamt 4.000 €
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Tarif Leistung
• für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Wertpapiere:
insgesamt 30.000 €
• für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder
Platin:
insgesamt 40.000 €.
• für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger
geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren
Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt:
insgesamt 5.000 €
• für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Prestige Plus Wertpapiere:
insgesamt 50.000 €
• für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder
Platin:
insgesamt 50.000 €.
3. Versicherungsschutz besteht auch für den Inhalt von Kundenschließfächern in
Tresorräumen von Geldinstituten. Der Wert dieses Inhaltes muss in der
Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten wird
je Versicherungsfall bis zu einem bestimmten Prozentsatz der vereinbarten
Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist:
Tarif Leistung
Smart 25 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Komfort 50 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Prestige 75 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Prestige Plus 100 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einer anderen Versicherung
erlangen kann, gehen diese vor und werden auf die Entschädigung
angerechnet.
4. Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Bargeld an bestimmten Festtagen
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Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Für Bargeld besteht innerhalb des Versicherungsortes, an nachstehenden
Festtagen – längstens für eine Kalenderwoche – eine erhöhte
Entschädigungsgrenze.
• Silberne (25 Jahre), Goldene (50 Jahre) und Diamantene (60 Jahre) Hochzeit
des Versicherungsnehmers,
• Offizielle, steuerlich anerkannte Eheschließung/Verpartnerung des
Versicherungsnehmers oder dessen Kinder,
• Runde Geburtstage des Versicherungsnehmers oder seiner mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner (durch 10 teilbar),
• 18. Geburtstag der Kinder.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.
5. Berechnung und Berücksichtigung von Wertsachen
Die Versicherungssumme wird pauschal auf Grundlage eines
Quadratmeterwertes gemäß Abschnitt A Ziffer 14 ermittelt und ist darauf
ausgerichtet, den durchschnittlichen Hausrat zu decken.
d) Eingeschränkter Versicherungsschutz in nicht ständig bewohnten Wohnungen
In nicht ständig bewohnten Wohnungen besteht kein Versicherungsschutz für
Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 a).
18 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?
a) Feststellung der Schadenhöhe
Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass
die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Ein solches Sachverständigenverfahren können der Versicherer und der
Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
b) Weitere Feststellungen
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können vereinbaren, das
Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall
auszudehnen.
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c) Verfahren vor der Feststellung
Für das Sachverständigenverfahren gilt:
1. Jede Partei hat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) einen
Sachverständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen
benannt hat, kann die andere Partei in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder
Brief) auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Dabei muss sie
den von ihr benannten Sachverständigen angeben. Der zweite Sachverständige
muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Aufforderung benannt werden.
Wenn das nicht geschieht, kann die auffordernde Partei den Sachverständigen
durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen lassen. In
seiner Aufforderung muss der Versicherer den Versicherungsnehmer auf diese
Folge hinweisen.
2. Der Versicherer darf folgende Personen nicht als Sachverständigen benennen:
a) Mitbewerber des Versicherungsnehmers,
b) Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in dauernder
Geschäftsverbindung stehen,
c) Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspartnern des
Versicherungsnehmers angestellt sind oder mit ihnen in einem ähnlichen
Verhältnis stehen.
3. Beide Sachverständige benennen in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief)
vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Obmann.
Die Regelung nach Abschnitt A Ziffer 18 c) 2) gilt auch für seine Benennung.
Wenn sich die Sachverständigen nicht einigen, wird der Obmann durch das für
den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. Dies geschieht auf Antrag
einer der beiden Parteien.
d) Feststellung
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
1. ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, der zerstörten und der
beschädigten versicherten Sachen mit den dazugehörigen Versicherungswerten
zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls,
2. die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten,
3. die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen,
4. die versicherten Kosten.
Wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist, muss zudem der
Versicherungswert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen zum
Zeitpunkt des Versicherungsfalls enthalten sein.
e) Verfahren nach der Feststellung
Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien
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[Seite 101]
gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab,
übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über
die darin streitig gebliebenen Punkte. Die Feststellungen der Sachverständigen
bilden dabei die Grenzen für den Entscheidungsspielraum des Obmanns. Seine
Entscheidung übermittelt der Obmann beiden Parteien gleichzeitig.
Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns sind für die
Vertragsparteien verbindlich. Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen wird,
dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die
Entschädigung.
Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft das Gericht eine verbindliche
Feststellung.
Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können,
wollen, oder sie verzögern.
f) Kosten
Die Kosten des eigenen Sachverständigen träge jede Partei selbst.
Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Tarif Leistung
Ab einer Schadenhöhe von über 50.000 € werden dem
Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die
Smart
Kosten des Obmanns bis 1 % der vereinbarten
Versicherungssumme, maximal 1.000 €, erstattet.
Ab einer Schadenhöhe von über 50.000 € werden dem
Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die
Komfort
Kosten des Obmanns bis 1 % der vereinbarten
Versicherungssumme, maximal 1.000 €, erstattet.
Ab einer Schadenhöhe von über 5.000 € werden dem
Prestige Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die
Kosten des Obmanns vollständig ersetzt.
Ab einer Schadenhöhe von über 5.000 € werden dem
Prestige Plus Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die
Kosten des Obmanns vollständig ersetzt.
g) Obliegenheiten
Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des
Versicherungsnehmers nicht berührt.
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[Seite 102]
19 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst?
a) Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und
der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann 1 Monat nach Meldung des Schadens den Betrag
als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
b) Verzinsung
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen
Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
1. Entschädigung
Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die
Entschädigung innerhalb 1 Monats geleistet wurde.
2. Zinssatz
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 % und höchstens
bei 6 % Zinsen pro Jahr.
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
c) Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen nach Abschnitt A Ziffer 19 a) und Abschnitt A Ziffer
19 b) 1) gilt:
Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des
Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt
werden kann.
d) Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
1. Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
2. ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den
Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses
Versicherungsfalls noch läuft.
20 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?
a) Anzeigepflicht
Erlangt der Versicherer oder der Versicherungsnehmer Kenntnis über den Verbleib
abhandengekommener Sachen, hat er dies dem Vertragspartner unverzüglich
anzuzeigen.
Die Anzeige muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen.
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[Seite 103]
b) Entschädigung
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sache
wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung dieser Sache:
1. Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung
Der Versicherungsnehmer behält den Anspruch auf die Entschädigung.
Das setzt voraus, dass er dem Versicherer die Sache innerhalb von 2 Wochen
zur Verfügung stellt.
Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung für diese Sache
zurückzuzahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädigung.
2. Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung
Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 2 Wochen nach Empfang einer
Aufforderung des Versicherers wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und
die Sache zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen:
a) Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungswerts kann er
dem Versicherer die Sache zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht muss er
innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Aufforderung des Versicherers
ausüben. Tut der Versicherungsnehmer das nicht, geht das Wahlrecht auf
den Versicherer über.
b) Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger Höhe des
Versicherungswerts muss er sie im Einvernehmen mit dem Versicherer
öffentlich meistbietend verkaufen lassen.
Der Versicherer erhält von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten
höchstens den Anteil, den er bereits für die Sache entschädigt hat.
c) Beschädigte Sachen
Behält der Versicherungsnehmer wiederherbeigeschaffte Sachen und sind diese
beschädigt worden, kann er auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe
der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
d) Mögliche Rückerlangung
Ist es dem Versicherungsnehmer möglich, den Besitz einer abhandengekommenen
Sache zurückzuerlangen, ohne dass er davon Gebrauch macht, gilt die Sache als
zurückerhalten.
e) Übertragung der Rechte
Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur
Verfügung stellen, gilt:
Er hat dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu
übertragen, die ihm an diesen Sachen zustehen.
f) Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
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Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, hat der
Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Zurückerlangung
des Wertpapiers.
Er kann die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm bei der Rückabwicklung
durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust
entstanden ist.
21 Sonstige Leistungserweiterungen
21.1 Allgefahrendeckung – unbenannte Gefahren
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige • Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des
Versicherungsnehmers in Höhe von 10 % der Schadensumme,
mindestens 500 € je Versicherungsfall, max. 5.000 €.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus • Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des
Versicherungsnehmers in Höhe von 10 % der Schadensumme,
mindestens 500 € je Versicherungsfall, max. 2.500 €.
a) Umfang
Die versicherten Sachen sind über den Leistungsumfang gemäß
• Abschnitt A Ziffer 3 („Was ist unter Feuerschaden zu verstehen?“);
• Abschnitt A Ziffer 4 („Was ist unter Einbruchdiebstahl zu verstehen?“);
• Abschnitt A Ziffer 5 („Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen?“);
• Abschnitt A Ziffer 6 („Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere
Naturgefahren) zu verstehen?“)
hinaus gegen unvorhersehbare Zerstörung, Beschädigung (Sachschaden) oder
infolgedessen das Abhandenkommen durch Ursachen aller Art
(Allgefahrendeckung) versichert.
Insbesondere sind bisher noch nicht bekannte bzw. nicht eingetretene sowie
unbenannte Gefahren versichert, sofern diese nicht ausgeschlossen sind.
Die Entschädigung wird je versichertem Schadenfall insgesamt bis zu den
Höchstentschädigungsgrenzen (Sublimits) einzelner Positionen (z. B. Wertsachen,
Außenversicherung) erbracht. Soweit diese nicht benannt sind, leistet der
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[Seite 105]
Versicherer bis zur vereinbarten Höchstentschädigungsleistung.
Bei Schäden an
• Unterhaltungselektronik (z. B. Fernsehern, Beamern, Audiogeräten),
• Messtechnik und optische Geräte (z. B. Waagen, Lasern, Kameras,
Videogeräten)
ist der Versicherer berechtigt die Entschädigung als Naturalersatz zu leisten.
Naturalersatz bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Leistungsfall durch
einen vom Versicherer beauftragten Dienstleister ein mindestens gleichwertiges
Ersatzgerät erhält. Als gleichwertig gilt ein Ersatzgerät, wenn es hinsichtlich Typs,
Alter und technischen Zustands mit dem Gerät des Versicherungsnehmers
vergleichbar ist. Der Versicherungsnehmer erhält auf dieses Gerät eine Garantie
von 12 Monaten. Sofern der Versicherungsnehmer bislang einen höheren
Garantieanspruch hatte, übernimmt der Versicherer diesen entsprechend. Kann
der Versicherer kein geeignetes Ersatzgerät zur Verfügung stellen, hat der
Versicherungsnehmer Anspruch auf eine Entschädigung zum Neuwert.
Mit der Allgefahrendeckung erfolgt keine Erweiterung der Leistungen der im
Rahmen dieser Bedingungen bekannten versicherten oder versicherbaren
Gefahren. Vereinbarte Selbstbeteiligungen und Sublimits der bekannten Gefahren
und optionalen Bausteinen werden durch die Allgefahrendeckung nicht erweitert
bzw. aufgehoben. Es erfolgt keine Erweiterung versicherter Sachen, des
Geltungsbereiches oder der versicherten Kostenpositionen.
b) Ausschlüsse
Neben den generellen Ausschlüssen gemäß Abschnitt A Ziffer 2 besteht kein
Versicherungsschutz für verursachte Schäden durch
1. Ereignisse, für die im Rahmen der versicherbaren Bausteine (Baustein Fahrrad
Plus, Baustein weitere Naturgefahren, Baustein MehrWert
Hausratversicherung) Versicherungsschutz vorgesehen oder ausdrücklich
ausgeschlossen ist; dies gilt auch dann, wenn die Mitversicherung eines
Bausteins vom Versicherer abgelehnt wurde, z. B. wegen eines unkalkulierbar
hohen Risikos;
2. Ereignisse, für die im Rahmen der versicherten Gefahren gemäß Abschnitt A
Ziffer 3 bis 6 Versicherungsschutz vorgesehen oder ausdrücklich
ausgeschlossen ist; dies gilt auch dann, wenn die Mitversicherung einer Gefahr
vom Versicherer abgelehnt wurde, z. B. wegen eines unkalkulierbar hohen
Risikos;
3. Vorsatz;
4. Grundwasser;
5. Beschlagnahme, Verstaatlichung, Entziehung oder andere hoheitliche
Maßnahmen;
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6. technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte,
7. Beschädigung infolge bestimmungsgemäßen oder bestimmungswidrigen
Gebrauchs der versicherten Sachen (normale Abnutzung, Verschleiß, Verfall,
Selbstverderb);
8. die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache
beeinträchtigen (z.B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche
Schönheitsschäden);
9. altersbedingte oder allmähliche Einwirkung zum Beispiel von Frost, Hitze,
Temperatur- und Luftschwankungen, Feuchtigkeit, Fäulnis, Rost, Schimmel,
Staub, Licht, Strahlen, Gasen und Chemikalien und durch Abnutzung,
Verschleiß. Mitversichert sind jedoch Folgeschäden an versicherten Sachen;
10. Konstruktions-, Material-, Ausführungs- oder Planungsfehler oder Verwendung
mangelhafter Materialien oder soweit ein Dritter im Rahmen der
Gewährleistung einzutreten hat;
11. Baumaßnahmen auf dem versicherten Grundstück;
12. Bedienung, Bearbeitung, Verarbeitung, Reinigung, Renovierung, Reparatur,
Restauration, Umbau und Wartung oder übermäßige Beanspruchung
versicherter Sachen;
13. Schäden durch Mängel und/oder Reparaturbedürftigkeit, die bei Abschluss der
Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder
seinen Repräsentanten bekannt sein mussten.
Der Ausschluss greift nicht, sofern der Schaden nicht durch die
Reparaturbedürftigkeit oder einen Mangel verursacht wurde oder die Sache
war zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des Versicherers wenigstens
behelfsmäßig repariert;
14. einfachen Diebstahl außerhalb der versicherten Wohnung, Verlieren,
Unterschlagen, Veruntreuen, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassens versicherter
Sachen;
15. Schwamm, sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
16. Verfall;
17. Sturmflut und Tsunami;
18. Glasbruch;
Der Ausschluss gilt nicht, sofern der Bruch durch eine Gefahr nach Abschnitt A
Ziffer 1 a) – d) entstanden ist.
19. Vögel, Haustiere, Nagetiere/ Raubtiere, Insekten, Schädlinge und Ungeziefer
aller Art und Pflanzen.
Der Ausschluss greift jedoch nicht bei Folgeschäden an versicherten Sachen;
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20. Personen;
21. Gebrauch;
22. Assistance-Leistungen jeglicher Art.
Generell ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch unbenannte
Gefahren an
• Seh- und Hörhilfen;
• Tieren (dies gilt auch für versicherte Haus- und Heimtiere), versichert sind
jedoch Schäden an versicherten Haus- und Heimtieren durch auf Tötung,
Vergiftung oder Verletzung ausgerichtete Köder;
• elektronischen Datenträgern aller Art mit den darauf befindlichen
Programmen.
Außerhalb des Versicherungsortes sind Schäden durch unbenannte Gefahren an
folgenden Sachen ausgeschlossen:
• Fahrrädern, Pedelecs oder Elektrofahrrädern und Fahrradanhängern;
• Modell- und Spielfahrzeugen, Go-Karts;
• Kraftfahrzeugen;
• Anhängern;
• Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchbooten einschließlich ihrer Motoren sowie
Surfgeräte;
• Fall- und Gleitschirmen, Flugdrachen und ferngelenkten Flugmodellen;
• Sportgeräten;
• Musikinstrumenten;
• Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17.
c) Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können die
Allgefahrendeckung jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird frühestens
1 Monat nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, so kann der
Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb 1 Monats nach Zugang der
Erklärung des Versicherers zum selben Zeitpunkt kündigen.
21.2 Allgefahrendeckung Plus – umgekehrte Beweislast
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
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Tarif Leistung
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Im Rahmen der Allgefahrendeckung gemäß Abschnitt A Ziffer 21.1 gilt erweitert:
Grundsätzlich trägt der Versicherungsnehmer im Schadenfall die Beweislast für den
Eintritt des Schadens. Mit der Allgefahrendeckung Plus wird diese Beweislast
umgekehrt.
Ein entschädigungspflichtiger Versicherungsfall liegt vor, sofern der Versicherer nicht
nachweist, dass
• ein Ausschlusstatbestand gemäß Abschnitt A Ziffer 2 vorliegt oder
• der Schadenfall nicht vom Deckungsumfang erfasst ist.
Die Beweislastumkehr gilt ausschließlich für Schäden, die unter die Allgefahrendeckung
gemäß Abschnitt A Ziffer 21.1 fallen.
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Schadensursache nicht eindeutig
festgestellt werden kann, soweit der Versicherer keinen Ausschluss oder ein nicht
versichertes Ereignis nachweist.
21.3 Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
a) Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird bei Auflösung der versicherten
Wohnung und Umzug des Versicherungsnehmers in ein Senioren-/Pflegeheim bzw.
in „Betreutes Wohnen“ der Versicherungsvertrag weitergeführt.
b) Sofern die Hausratversicherung seit mindestens 3 Jahren bei der Bayerischen
bestand, wird der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Beitragssatz ab
dem Zeitpunkt des Umzugs um 25 % reduziert. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des
Umzugs maßgebliche Mindestprämie des zugrunde liegenden Tarifs.
c) Die Bestimmungen von Abschnitt A Ziffer 15 (Wohnungswechsel) bleiben
unberührt. Insbesondere kann sich durch den Umzug der Beitrag ändern (siehe
Abschnitt A Ziffer 15 e). Die Reduzierung des Beitragssatzes erfolgt auf den für den
neuen Versicherungsort gültigen Beitragssatz.
d) Der Umzug in ein Senioren-/Pflegeheim oder in „Betreutes Wohnen“ bzw. der
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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Auszug aus dem Senioren-/Pflegeheim oder aus „Betreutem Wohnen“ ist dem
Versicherer unverzüglich anzuzeigen (Abschnitt A Ziffer 15 d).
21.4 Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt
(subsidiär).
Prestige • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
400 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750
€ je Versicherungsfall.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
(subsidiär).
Prestige Plus • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
500 € je Versicherungsfall.
• Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische
Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von
1.000 € je Versicherungsfall.
Versicherungsschutz besteht für Schäden an versicherten Sachen durch eine polizeilich
angezeigte, welcher der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zum
Opfer gefallen ist, sofern für diesen Schaden kein Versicherungsschutz aus einer
anderen Leistungserweiterung dieser Bedingungen besteht (subsidiär).
Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Personenschäden sowie der Diebstahl oder die
Beschädigung von Fahrrädern oder gesondert versicherbare Glasbruchschäden.
21.5 Gebühren bei Wiederbeschaffung von privaten Dokumenten und behördlichen
Papieren
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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Tarif Leistung
Prestige Nicht versichert.
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen;
Prestige Plus
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt.
Werden durch einen Versicherungsfall private Dokumente (z. B. Zeugnisse,
Heiratsurkunden, Führerscheine, KFZ-Zulassungsbescheinigungen) oder
Ausweispapiere (z. B. Reisepässe, Personalausweise, Visaunterlagen) beschädigt,
zerstört oder kommen diese durch einen Versicherungsfall abhanden, übernimmt der
Versicherer die bei der Wiederbeschaffung anfallenden amtlichen Gebühren.
Vermögensschäden werden nicht übernommen.
21.6 Garderobendiebstahl
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
• Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt
(subsidiär).
• Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld.
Prestige Plus
• Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie
keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer,
Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, wenn diese aus der Obhut der
Garderobenaufbewahrung eines Veranstalters durch einfachen Diebstahl entwendet
werden.
21.7 Haushaltsgründung durch Kinder
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen
Gründen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder
erstmalig einen eigenen Hausstand innerhalb Deutschlands, wird auch für den neuen
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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Haushalt kostenfrei Versicherungsschutz nach den allgemeinen
Versicherungsbedingungen gewährt. Dies gilt jedoch nur, sofern für den neuen
Haushalt nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Wohngemeinschaften sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Der Vorsorgeschutz ist auf insgesamt 50 % der Versicherungssumme begrenzt.
Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der Anschrift und Wohnfläche (qm)
mitzuteilen. Der Versicherungsschutz erlischt, ohne dass es einer weiteren Mitteilung
durch den Versicherer bedarf, 12 Monate nach Umzugsbeginn.
B Gemeinsame Bestimmungen
1 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung
Die Prämie, auch soweit sie für den erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist,
kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgenden
Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken.
1.1 Anpassung der Prämie
a) Bei der Beitragsanpassung überprüft der Versicherer einmal im Kalenderjahr die
Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Für die Neukalkulation ermittelt der Versicherer Veränderungen seiner
Schadenaufwendungen und Kosten.
Für die Neukalkulation wird neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung
auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation zugrunde
gelegt. Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Außerdem
dürfen dem Versicherungsnehmer gewährte Nachlässe bei der Neukalkulation
nicht verändert werden.
Für die Neukalkulation werden gleichartige Hausratversicherungen, die nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf
erwarten lassen, zusammengefasst.
Für den Fall, dass unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für
die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
b) Der Versicherer kann die Anpassung zu Beginn der Versicherungsperiode
vornehmen, die auf die Feststellung folgt.
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, ist er
verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken. Ergibt die Neukalkulation
einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Versicherer den Beitrag
erhöhen.
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B 299400 (09.26) 111
[Seite 112]
c) Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, kann der
Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb 1 Monats nach Zugang unserer
Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Der Versicherer wird in der
Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss dem
Versicherungsnehmer spätestens 1 Monat vor dem Wirksamwerden der
Beitragserhöhung zugehen.
Die Monatsfrist für die Kündigung durch den Versicherungsnehmer beginnt zu
laufen, wenn diesem die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Kündigung wird mit Zugang der Kündigungserklärung des
Versicherungsnehmers wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die
Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für den
Versicherungsnehmer kein Kündigungsrecht.
1.2 Anpassung als Selbstbeteiligung
a) Anstelle einer Beitragserhöhung kann der Versicherer bei Vorliegen der
Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung nach den Bestimmungen von
Abschnitt B Ziffer 1.1 eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall einführen. Im
Schadenfall wird die Selbstbeteiligung von der Schadenzahlung abgezogen.
b) Die Höhe der Selbstbeteiligung wird individuell zum Zeitpunkt der
Beitragsanpassung berechnet. Sie wird unter Beachtung der anerkannten
Grundsätze der Versicherungsmathematik, Versicherungstechnik und den
tatsächlichen Werten, die eine Beitragserhöhung nach Abschnitt B Ziffer 1.1
rechtfertigen, angemessen ermittelt. Bereits vereinbarte oder bestehende
Selbstbeteiligungen können sich durch die nach dieser Ziffer 1.2 zu verlangende
Selbstbeteiligung erhöhen.
c) Die Selbstbeteiligung gilt ab dem Beginn des nächsten Versicherungsjahres, sofern
dem Versicherungsnehmer die Einführung der Selbstbeteiligung mindestens 1
Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilt
und er über sein Recht nach Abschnitt B Ziffer 1.1 c) belehrt wurde.
2 Was gilt bei einem Umzug?
a) Der Beitrag richtet sich nach der Postleitzahl des Wohnsitzes des
Versicherungsnehmers.
Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn
angezeigt werden.
Bei einem Umzug des Versicherungsnehmers berücksichtigt der Versicherer den
Beitrag für die neue Postleitzahl ab dem Tag der Änderung.
b) Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht
1. Wenn sich der Beitrag aufgrund der Änderung der Postleitzahl erhöht, kann der
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[Seite 113]
Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail,
Telefax oder Brief) tun. Dafür hat er 1 Monat nach Zugang der Mitteilung über
die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim
Versicherer. Die Kündigung wird 1 Monat, nachdem sie dem Versicherer
zugegangen ist, wirksam.
2. Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger
Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
3. Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des
Versicherungsnehmers günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese
Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei
Bekanntwerden der richtigen Umstände der Beitrag rückwirkend ab
Vertragsbeginn den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst.
C Leistungsgarantien
1 Leistungsversprechen gegenüber den GDV-Musterbedingungen sowie dem Arbeitskreis
Beraterprozesse
Der Versicherer garantiert, dass diese Besondere Bedingungen und
Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung (BBR VHV 2026) ausschließlich zum
Vorteil der Versicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen abweichen und die
Leistungsinhalte die Empfehlungen des Arbeitskreises Beraterprozesse (in der jeweils
gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls) voll erfüllt.
2 Innovationsgarantie
Leistungsverbesserungen der dieser Hausratversicherung zugrunde liegenden
Bedingungen, die ohne zusätzlichen Beitrag angeboten werden, gelten mit sofortiger
Wirkung auch für diesen Vertrag.
Mögliche Verschlechterungen der Bedingungen bleiben unberücksichtigt und haben
keinen Einfluss auf den bestehenden Versicherungsschutz.
3 Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Arbeitslosigkeit
Prestige Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit
Prestige Plus Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit
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[Seite 114]
Die nachstehend aufgeführten Bestimmungen gelten nur dann, wenn die
Voraussetzungen gemäß a) und b) erfüllt sind.
a) Für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit im Sinne des
Arbeitsförderungsrechtes oder Kurzarbeit erfolgt bei unverändertem
Versicherungsschutz für maximal 12 Monate eine Befreiung von der
Beitragszahlung.
Voraussetzung ist,
• dass die Arbeitslosigkeit frühestens 6 Monate nach Vertragsbeginn eingetreten
ist (Wartezeit), es sich um eine Arbeitslosigkeit von mindestens 6 Wochen
handelt und der Vertrag noch nicht gekündigt wurde;
• dass die Kurzarbeit frühestens 1 Monat nach Vertragsbeginn eingetreten ist
(Wartezeit), es sich um eine Kurzarbeit von mindestens 6 Wochen handelt und
der Vertrag noch nicht gekündigt wurde.
b) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass der
Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit mindestens 18
Monate ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten
und nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15
Wochenstunden stand und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer
als Wehrpflichtiger, Zivildienstleistender, Auszubildender, Mitarbeiter eines Saison-
oder Kampagne-Betriebes, bei seinem Ehegatten oder einem in direkter Linie
Verwandten beschäftigt war.
Ebenfalls kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn bei
Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutzverfahren rechtshängig oder
eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen war.
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit entsteht
wieder, wenn nach Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens bzw. nach
Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen gemäß
Abschnitt C Ziffer 2 b) Abs. 1 erneut erfüllt sind.
c) Das Vorliegen der unter a) und b) genannten Voraussetzungen muss durch
entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Agentur für Arbeit und des
Arbeitgebers nachgewiesen werden.
d) Mehrfache Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit ist versichert. Im Falle wiederholter
Arbeitslosigkeit muss der Versicherungsnehmer vor Beginn der erneuten
Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen gemäß Abschnitt C Ziffer 2 b) erfüllt haben.
Gleiches gilt im Falle der wiederholten Kurzarbeit.
e) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist unverzüglich nach Eintritt der
Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit schriftlich vom Versicherungsnehmer geltend zu
machen.
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[Seite 115]
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen beginnt die Beitragsbefreiung mit dem auf den
Eintritt der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit folgenden Kalendermonat, frühestens
jedoch mit Eingang der schriftlichen Anzeige der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
bei der Bayerischen.
Der Beginn der Beitragsbefreiung wird schriftlich bestätigt.
Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungsgemäß zu entrichten;
überzahlte Beiträge werden mit zu diesem Zeitpunkt offenen Posten verrechnet.
f) Über das Ende der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit muss der Versicherungsnehmer
die Bayerische unverzüglich schriftlich informieren.
Er ist verpflichtet, der Bayerischen jederzeit auf Anforderung Nachweise über die
Fortdauer der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit vorzulegen.
Die Beitragsbefreiung tritt mit Ende des Kalendermonates, in dem die Bayerische
die Nachweise angefordert hat, außer Kraft, wenn der Bayerischen in einem
solchen Fall die Fortdauer der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit nicht innerhalb von
2 Wochen nachgewiesen wird.
4 Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel
a) In Erweiterung zu AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 1 a) gilt:
Wenn
1. zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar ist, ob ein Sachschaden während
der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der
bis dahin bestehenden Vorversicherung fällt und
2. durchgängig lückenloser Versicherungsschutz zwischen der Vorversicherung
und diesem aktuell bei der Bayerischen bestehenden Vertrag besteht,
3. wird die Bayerische die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden
Nachweises der Zuständigkeit ablehnen.
b) Ist mit dem Vorversicherer keine Einigung darüber möglich, welche Gesellschaft für
den Schaden zuständig ist, tritt die Bayerische im Rahmen des vereinbarten
Versicherungsschutzes in Vorleistung. Dabei leistet die Bayerische jedoch nicht
mehr, als auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht
worden wäre. Die Bayerische erbringt die Leistung unter der Voraussetzung, dass
der Versicherungsnehmer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes
unterstützt und seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die
Bayerische abtritt.
c) Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die Bayerische abgetretenen
Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit
der Bayerischen fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt
zur Leistung verpflichtet war, kann die Bayerische vom Versicherungsnehmer, die
zu viel erbrachte Leistung zurückverlangen.
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[Seite 116]
d) Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt
die Bayerische auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende
Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des
Abschlusses bei der Bayerischen noch keine Anzeichen für einen bereits
eingetretenen Schaden gab.
5 Schadenfreiheitsrabatt
Bei einem schadenfreien Verlauf von mindestens 36 Monaten im Bereich der
Hausratversicherung gewährt die Bayerische einen Schadenfreiheitsrabatt auf den
Beitrag zur Hausratversicherung.
Tarif Leistung
Sobald ein entschädigungspflichtiger Hausratschaden durch die
Bayerische reguliert wird, entfällt der Schadenfreiheitsrabatt zur auf
das Schadendatum folgenden Hauptfälligkeit.
Smart
Dem Versicherungsnehmer steht in diesem Fall ein außerordentliches
Kündigungsrecht innerhalb 1 Monats nach Wirksamwerden der
Beitragsanpassung zu.
Sobald ein entschädigungspflichtiger Hausratschaden durch die
Bayerische reguliert wird, entfällt der Schadenfreiheitsrabatt zur auf
das Schadendatum folgenden Hauptfälligkeit.
Komfort
Dem Versicherungsnehmer steht in diesem Fall ein außerordentliches
Kündigungsrecht innerhalb 1 Monats nach Wirksamwerden der
Beitragsanpassung zu.
Ein regulierungspflichtiger Hausratschaden durch die Bayerische
Prestige führt nicht zu einem Wegfall des Schadenfreiheitsrabattes und einer
damit verbundenen Beitragserhöhung.
Ein regulierungspflichtiger Hausratschaden durch die Bayerische
Prestige Plus führt nicht zu einem Wegfall des Schadenfreiheitsrabattes und einer
damit verbundenen Beitragserhöhung.
6 Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen von Stiftung Warentest
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
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Tarif Leistung
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Der Versicherer garantiert, dass diese Besondere Bedingungen und
Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung (BBR VHV 2026) zum Zeitpunkt des
Versicherungsfalls die Empfehlungen von Stiftung Warentest voll erfüllen.
7 Best-Leistungs-Garantie
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
a) Gegenstand der Leistung
Hat ein anderer Anbieter in seiner Hausratversicherung einen
• weitergehenden Hausrat-Leistungsumfang oder
• höhere Entschädigungsgrenzen
als im Vertrag der Bayerischen vereinbart, wird der Versicherungsschutz über den
Vertrag der Bayerischen
• um den anderen Hausrat-Leistungsumfang erweitert bzw.
• auf dessen Entschädigungsgrenze erhöht.
Ein Schaden wird dann entsprechend auch nach den anderen Hausratbedingungen
reguliert.
Es gelten die Höchstentschädigungsgrenzen gemäß Abschnitt C Ziffer 7 c).
b) Leistungsvoraussetzung
Es gelten folgende Leistungsvoraussetzungen:
• Der Vertrag der Bayerischen war zum Schadenzeitpunkt (Schadenereignis,
siehe Abschnitt A Ziffer 1) wirksam.
• Der andere Anbieter muss in Deutschland zugelassen sein.
• Die andere Hausratversicherung war zum Schadenzeitpunkt am deutschen
Markt zum Abschluss jedem Interessenten frei zugänglich.
• Der Nachweis des Versicherungsschutzes nach Abschnitt C Ziffer 7 a) hat über
die Vorlage der vollständigen Versicherungsbedingungen des anderen
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[Seite 118]
Anbieters durch den Versicherungsnehmer an die Bayerische zu erfolgen.
Voraussetzung ist, dass der dort enthaltene, bessere Versicherungsschutz ohne
gesonderten Zuschlag/Mehrbeitrag im Standardumfang des Vertrags
eingeschlossen ist.
c) Versicherungssumme/Entschädigungsgrenzen/Selbstbeteiligung/
Mindestschadenhöhe
Es gilt maximal die vereinbarte Versicherungssumme des Vertrags der Bayerischen.
Bietet der andere Anbieter für die Verbesserung eine niedrigere
Entschädigungsgrenze an, als in dem Vertrag der Bayerischen vereinbart ist, gilt
dessen Summe. Eine fremde Selbstbeteiligung / Mindestschadenhöhe gilt immer
entsprechend.
d) Ausschlüsse/Leistungseinschränkungen
Vom Versicherungsschutz nach Abschnitt C Ziffer 7 a) ausgeschlossen sind
Ansprüche/Leistungen
1. generelle Ausschlüsse vom Versicherungsschutz gemäß Abschnitt A Ziffer 2;
2. Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten;
3. Schäden durch weitere Elementargefahren gemäß den Sonderbedingungen für
weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Hausratversicherung 2026
(Baustein VHV ELE 2026) Abschnitt B sowie Schäden durch Sturmflut und
Grundwasser;
4. Deckungsumfänge anderer Anbieter in Form von Unbenannten Gefahren oder
der All-Risk-Versicherung;
5. berufliche und gewerbliche Risiken;
6. Assistance-, sonstige versicherungs- sowie spartenfremde Leistungen (z. B.
Kunstversicherung, Instrumentenversicherung), Beitragsbefreiung bei
Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit
7. Risiken und Deckungsumfänge für die bei einem anderen Anbieter Zusatz- oder
Zuschlagsbeiträge erhoben werden;
8. Risiken und Deckungsumfänge, die gegen Zusatz- oder Zuschlagsbeiträge bei
der Bayerischen versichert werden könnten;
9. Risiken und Deckungsumfänge, deren Indeckungnahme gegen die
Annahmerichtlinien der Bayerischen verstoßen;
10. Schäden durch Glasbruch;
11. Schäden durch einfachen Fahrraddiebstahl sowie die Beschädigung von
Fahrrädern;
12. Schäden durch Insekten oder Schädlinge (z. B. Hausbockkäfer und
Hausbockkäferlarven) und durch Schwamm und holzzerstörende Pilze;
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13. im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
14. Garantiezusagen nach dem Wesen der Best-Leistungsgarantie oder
Besitzstandsgarantie;
15. Summen- und/oder Konditionsdifferenzdeckungen
Spezielle Regelungen innerhalb dieser zugrunde liegenden Bedingungen der
Bayerischen gehen diesen Ausschlüssen vor.
e) Kündigungsmöglichkeit
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Bayerische können diese Klausel
jederzeit in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen.
Die Kündigung wird 1 Monat nach ihrem Zugang wirksam. Kündigt die Bayerische,
kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratvertrag innerhalb 1 Monats
nach dem Zugang der Erklärung der Bayerischen zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet.
8 Besitzstandsgarantie
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
a) Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer
durch die Vertragsbedingungen zur Hausratversicherung des Vorvertrags beim
vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt
gewesen wäre, wird die Bayerische nach den Versicherungsbedingungen des
letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren.
Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers
zur Verfügung zu stellen.
Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass
1. ununterbrochen Versicherungsschutz bestand;
2. der Vorvertrag denselben Versicherungsnehmer aufweist;
3. der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war;
4. dem Vorvertrag deutsches Recht zugrunde liegt;
5. der Vertrag nicht vom Vorversicherer wegen eines Leistungsfalles,
Nichtzahlung der Prämie oder Obliegenheitsverletzungen beendet wurde;
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Erklärung der vertragsbeendigenden
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[Seite 120]
Maßnahme durch den Vorversicherer;
6. die bei der die Bayerische versicherte Versicherungssumme die
Höchstersatzleistung darstellt;
7. beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben.
b) Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für
1. Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten;
2. beruflichen und gewerblichen Risiken;
3. Assistance-, sonstige versicherungs- sowie spartenfremde Leistungen (z. B.
Kunstversicherung, Instrumentenversicherung), Beitragsbefreiung bei
Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit
4. Deckungsumfänge anderer Anbieter in Form von Unbenannten Gefahren oder
der All-Risk-Versicherung;
5. Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen
Hausratversicherungsbedingungen (VHB) geschlossen wurden;
6. Schäden durch einfachen Fahrraddiebstahl sowie die Beschädigung von
Fahrrädern;
7. im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
8. Schäden durch weitere Elementargefahren gemäß den Sonderbedingungen für
weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Hausratversicherung 2026
(Baustein VHV ELE 2026);
9. Schäden durch Glasbruch;
10. Garantiezusagen nach dem Wesen der Best-Leistungsgarantie oder
Besitzstandsgarantie;
11. Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratvertrag oder
im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden;
12. für Einschlüsse und/oder Erweiterungen für Leistungen, welche im Vorvertrag
nur gegen Beitragszuschlag versichert waren, es sei denn, diese Leistungen
wurden auch im aktuellen Versicherungsvertrag eingeschlossen;
13. Risiken und Deckungsumfänge, deren Mitversicherung gegen die
Annahmerichtlinien der Bayerischen verstoßen;
14. Summen- oder / und Konditionsdifferenzdeckungen;
15. Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen
dieses Vertrages und des Vorvertrages, sofern sie vom Versicherungsnehmer
bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden.
9 Update-Garantie
a) Werden im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge dieses
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Hausratkonzeptes die Allgemeinen Bedingungen, Allgemeine
Hausratversicherungsbedingungen und/oder vereinbarten Besonderen
Bedingungen geändert und hierfür ein neuer Beitrag ermittelt, wird der
Versicherungsvertrag ab der ersten Hauptfälligkeit nach der Änderung auf das
neue Tarif- und Bedingungswerk umgestellt.
Sollte das neue Bedingungswerk Verschlechterungen gegenüber dem
Versicherungsschutz aus dem bisherigen Tarif enthalten, so gelten diese
Verschlechterungen nicht für diesen Versicherungsvertrag.
b) Die im Bedingungswerk enthaltenen Änderungen beurteilen sich nicht individuell,
sondern sind auf die Bedürfnisse aller Versicherten ausgelegt. Durch sie kann sich
der Beitrag für diese Versicherung verändern.
Führt der neue Tarif zu einer Beitragssenkung im Vergleich zum bestehenden Tarif,
wird lediglich der Versicherungsschutz entsprechend dem neuen Tarif angepasst,
das heißt eine Beitragsreduzierung erfolgt nicht. Ein Widerspruchsrecht gemäß
Abschnitt C Ziffer 9 c) besteht in diesen Fällen nicht.
Im Zeitraum von Einführung des Bedingungswerkes bis zur nächsten Hauptfälligkeit
besteht bereits beitragsfrei der bessere Versicherungsschutz des neuen Tarifes.
c) Die Erhöhung bzw. Anpassung des Versicherungsschutzes entfällt rückwirkend,
wenn der Versicherungsnehmer der Erhöhung innerhalb 1 Monats nach Zugang
der neuen Beitragsrechnung widerspricht.
In diesem Fall besteht der bisherige Vertrag unverändert zu den bis dahin
geltenden Bedingungen fort.
d) Der Versicherer kann die Update-Garantie ohne Angabe von Gründen mit einer
Frist von 3 Monaten zur jeweiligen Hauptfälligkeit kündigen.
D Allgemeiner Teil
1 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und Sicherungsvereinbarungen
(zusätzliche Obliegenheiten) hat der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu
erfüllen?
1.1 Sicherheitsvorschriften
a) Sicherheitsvorschriften in der kalten Jahreszeit
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende
Sicherheitsvorschriften:
Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung nach Abschnitt
A Ziffer 10 zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.
Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren,
zu entleeren und entleert zu halten.
b) Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle
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[Seite 122]
Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die
vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
c) Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten
Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Störungen,
Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
d) Alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten
Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
e) Folgen einer Obliegenheitsverletzung
1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Abschnitt D Ziffer 2.1 a) – d)
genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach AVB SHU 2025
Abschnitt A Ziffer 3 c) 3) Folgendes:
Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder
teilweise leistungsfrei sein.
2. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die §§ 23
bis 29 VVG. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch
leistungsfrei sein.
1.2 Sicherungsvereinbarungen
a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nachstehend aufgeführte Sicherungen
innerhalb 1 Monats nach Versicherungsbeginn anzubringen.
1. Sicherungen bei Wertsachen über 50.000 € oder einer
Gesamtversicherungssumme ab 200.000 €:
Es gelten die erweiterten Sicherungsvereinbarungen gemäß Anlage 1 dieser
Bedingungen.
2. Sicherungen bei Wertsachen ab 100.000 € oder einer
Gesamtversicherungssumme ab 500.000 €:
Vor Beginn des Versicherungsverhältnisses ist eine individuelle Risikoprüfung
durch den Versicherer erforderlich. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass
im Rahmen dieser Prüfung eine gesonderte Sicherungsvereinbarung getroffen
wird, die Bestandteil des Versicherungsvertrags wird.
b) Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherungen gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %,
wenn der Schaden durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt
worden ist. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch das Fehlen der
vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind, besteht kein
Versicherungsschutz.
c) Folgen einer Obliegenheitsverletzung
1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Abschnitt D Ziffer 2.1 a) – d)
genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach AVB SHU 2025
Abschnitt A Ziffer 3 c) 3) Folgendes:
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
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Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder
teilweise leistungsfrei sein.
2. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die §§ 23
bis 29 VVG. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch
leistungsfrei sein.
2 Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer nach dem
Versicherungsfall zu erfüllen?
a) Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden
Der Versicherungsnehmer hat bei zerstörten oder abhanden gekommenen
Wertpapieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte zu wahren.
Zum Beispiel muss er für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden unverzüglich
das Aufgebotsverfahren einleiten. Ebenso muss er Sparbücher sowie andere
sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen.
b) Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt unter den
Voraussetzungen nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 3) Folgendes:
Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
3 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
a) Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 b)
kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
1. Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss
gefragt hat.
2. Anlässlich eines Wohnungswechsels nach Abschnitt A Ziffer 15 ändert sich ein
Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
3. Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt über einen längeren
Zeitraum oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus
unbewohnt.
Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert.
Beaufsichtigt ist eine Wohnung z. B. dann, wenn sich während der Nacht eine
dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Tarif Leistung
Smart mehr als 60 Tage lang unbewohnt.
Komfort mehr als 60 Tage lang unbewohnt.
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Tarif Leistung
Prestige mehr als 12 Monate lang unbewohnt.
Prestige Plus mehr als 12 Monate lang unbewohnt.
4. Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht
gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
b) Folgen einer Gefahrerhöhung
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 b) 3)
bis 5) geregelt.
4 Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
Abweichend von AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 b) 1) b) ist die Aufstellung eines
Gerüstes am Versicherungsort gemäß Abschnitt A Ziffer 10 nicht anzeigepflichtig,
obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung gemäß AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3) b)
1) a) ergeben kann.
5 Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
Tarif Leistung
Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.;
Smart
Verzicht bis 10.000 € Schadenhöhe.
Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
In Erweiterung von AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 4 l) 1) b) wird auf den Einwand der
groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung verzichtet.
Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf
Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen sowie Sicherheitsvorschriften und
Sicherheitsvereinbarungen nach Abschnitt D Ziffer 1.
6 Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen
Sicherheitsvorschriften
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert – ausgenommen hiervon: Rauchwarnmelderpflicht.
Komfort Nicht versichert – ausgenommen hiervon: Rauchwarnmelderpflicht.
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Tarif Leistung
Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.
Abweichend von AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 3 a) wird bei grob fahrlässiger
Verletzung der Obliegenheit/Sicherheitsvorschrift nach Abschnitt D Ziffer 1 und der
grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften
nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 1) a) auf eine Leistungskürzung bis zu einer
Schadenhöhe von 10.000 € verzichtet.
Ein Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die landesrechtliche
Rauchwarnmelderpflicht (Installation, Wartung und Betrieb), gilt generell (auch bei
vorsätzlichem Verstoß) nicht als eine Obliegenheitsverletzung.
7 Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen
Tarif Leistung
Smart Nicht versichert.
Komfort Nicht versichert.
Prestige Nicht versichert.
Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär).
Abweichend von AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 4 m) gilt vereinbart, dass mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen nicht als
Repräsentanten gelten.
Der Versicherer wird gegen den Schadenverursacher auf einen Regress verzichten,
wenn dies vom Versicherungsnehmer gewünscht wird und sofern für die in häuslicher
Gemeinschaft lebende Person kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Vorsatz nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 4
l) 1) sowie durch grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen
Sicherheitsvorschriften nach Abschnitt D Ziffer 6.
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Anlage 1 – Erweiterte Sicherungsvereinbarung
Ab einem Wertsachenanteil in der versicherten Wohnung über 50.000 €, gelten die
nachfolgend genannten erweiterten Sicherungsanforderungen als vereinbart. Dies gilt auch
für Risiken mit einer Gesamtversicherungssumme ab 200.000 €.
Wohnungsabschlusstüren in Mehrfamilienhäusern/
Eingangstüren (auch Nebeneingangs- und Kellertüren)
von Einfamilienhäusern:
Es ist eine der nachfolgenden Sicherungen erforderlich:
• Mehrpunktverriegelung
oder
• Kastenschloss (mit Sperrbügel)
oder
• Querriegel
Türen mit außen liegenden Türbändern sind
zusätzlich wie folgt zu sichern:
• Sicherung der Achsstifte gegen herausziehen
• Hinterhaken
Fenster, Balkon- oder Terrassentüren:
• Fenster, Terrassen- und Balkontüren verfügen
über Beschläge mit Pilzkopfzapfen
oder
• Fensterstangenschloss
oder
• Zusatzschlösser
Generell:
Einbruchhemmende Verglasung im Erdgeschoss
Kellerfenster und Kellerschachtsicherungen:
• Kellerfenstergitter / Rollstabgitter
oder
• gegen Abheben gesicherte Kellerschachtroste
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Anlage 2 – Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in
Wertschutzschränken
Versicherbare Werte im verschlossenen Wertschutzschrank bis
Widerstandsgrad
nach VdS | EN 1143-1
Sonstige Wertsachen
N (0) 40.000 €
Grad I 65.000 €
Grad II 100.000 €
Grad III 200.000 €
Grad IV 300.000 €
Grad V 400.000 €
Hinweise:
• Wertsachen umfassen insbesondere Schmuck, Edelmetalle, Münzen und vergleichbare
Wertgegenstände.
• Für Uhren gelten die Hinweise gemäß „Wie sind hochwertige Hausratgegenstände,
Sammlungen, Armbanduhren oder Wertsachen bei der Versicherungssumme zu
berücksichtigen?“.
• Für Bargeld gelten unabhängig vom Aufbewahrungsort ausschließlich die vereinbarten
Entschädigungsgrenzen, da höhere Beträge im Schadenfall regelmäßig nicht eindeutig
nachweisbar sind.
Eine Erhöhung durch Aufbewahrung im Wertschutzschrank ist ausgeschlossen.
• Die Höchstwerte gelten nur bei Erfüllung der erforderlichen zusätzlichen
Sicherungsmaßnahmen.
• Stahlschränke mit Sicherheitsstufe A | B nach VDMA 24992 werden nicht anerkannt.
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