Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Hausratversicherung / Bedingungsarchiv

SV SparkassenVersicherung SV PrivatSchutz Privatschutz Basis: die Bedingungen im Volltext

Grundstufe der Fassung September 2021 mit Neuwert, Wertsachen bis 20 % der Summe, Außenversicherung bis 10.000 EUR und ohne Verzicht bei grober Fahrlässigkeit; Überspannung, Fahrraddiebstahl und Elementarschutz nur gegen Vereinbarung.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,97 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an SV SparkassenVersicherung weiter.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an SV SparkassenVersicherung

Zahlung per Lastschrift

Der Beitrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige SV SparkassenVersicherung, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von SV SparkassenVersicherung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt SV SparkassenVersicherung mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei SV SparkassenVersicherung einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif SV PrivatSchutz Hausrat Privatschutz Hausrat Basis von SV SparkassenVersicherung (Hausratversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an SV SparkassenVersicherung weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 83 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für den Hausratlaut Versicherungsschein
Unterversicherungsverzicht (Summe je Quadratmeter Wohnfläche) und Folgen einer Unterversicherungja„Sofern vereinbart, verzichten wir abweichend von § 75 Versicherungsvertragsgesetz auf einen Abzug wegen Unterversicherung, sofern kein weiterer Hausrat-Versicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.“12.5.1, Seite 23
Neuwertersatz (Wiederbeschaffungspreis neuwertiger Sachen)ja„Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).“10.1.1, Seite 22
Selbstbeteiligung Standardkeine„Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so kürzen wir den ... als entschädigungspflichtig errechneten Betrag um den Selbstbehalt.“AT 17.1, Seite 16
Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistungnein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Geltungsbereich und Versicherungsort (Wohnung, Nebenräume, Grundstück)ja„Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.“7.3, Seite 21
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VHB)nicht geregelt
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt
Besserstellungs- oder Konditionendifferenzdeckungnicht geregelt
Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherernicht geregelt
Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen (Vorsorgebetrag)ja„Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %.“10.2.1, Seite 22

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand, Blitzschlag, Explosionja„Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“2.1.1, Seite 18
Implosionja„Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.“2.1.3, Seite 18
Rauch und Ruß (plötzlich austretend, auch ohne Brand)nein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Sengschäden ohne Brand (Zigarette, Bügeleisen)nein„Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.2.2 und 2.2.4 gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 2.1 sind.“2.2.4, Seite 18
Anprall von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugennein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Überspannung durch Blitz an Elektrogerätenja„Solche Schäden sind nur versichert, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist und soweit der Blitz oder die sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität in einem Umkreis von 3 km um das versicherte Gebäude nachgewiesen werden kann.“2.1.2, Seite 18
Einbruchdiebstahlja, bis zur Versicherungssumme„Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel)“3.1.1, Seite 18
Raub in der Wohnungja, bis zur Versicherungssumme„Raub liegt vor, wenn gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.“3.3.1.1, Seite 19
Vandalismus nach einem Einbruchja, bis zur Versicherungssumme„Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in Nr. 3.1.1, 3.1.5 oder 3.1.6 bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.“3.2, Seite 19
Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Austritt aus Geräten)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ... austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.“4.2, Seite 19
Wasser aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnenja, bis zur Versicherungssumme„aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen oder aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.“4.2, Seite 19
Wasserverlust (Mehrverbrauch an Frischwasser nach Rohrbruch)nein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)ja, bis zur Versicherungssumme„Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens ... 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).“5.2, Seite 20

Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässernja„Überschwemmung ist die unmittelbare Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch“6.1, Seite 20
Rückstau aus der Kanalisationja„Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes“6.2, Seite 20
Erdbebenja„Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird und wenigstens die Magnitude ML = 3,5 (nach C.F. Richter) erreicht.“6.3, Seite 20
Erdsenkungja„Erdfall ist der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.“6.4, Seite 20
Erdrutsch und Felssturzja„Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.“6.5, Seite 20
Schneedruckja„Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.“6.6, Seite 20
Lawinenja„Lawinen sind an Berghängen niedergehende Eis- oder Schneemassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.“6.7, Seite 20
Vulkanausbruchja„Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.“6.8, Seite 20
Selbstbeteiligung bei Elementarschädennicht geregelt

Fahrrad und weiterer Diebstahl

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fahrraddiebstahl (Summe in Prozent der Versicherungssumme oder in Euro)ja„Es gilt die vereinbarte Höchstentschädigung.“3.4.5, Seite 19
Fahrrad: Nachtzeitklausel entfallen (kein Ausschluss zwischen 22 und 6 Uhr)ja„Sie haben das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen.“3.4.2, Seite 19
E-Bikes und Pedelecs (Diebstahl, Akku, eigene Höchstgrenze)ja„Für Fahrräder und Fahrradanhänger sowie für nicht versicherungspflichtige Elektro-Fahrräder (Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25 km/h erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl.“3.4.1, Seite 19
Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten vom Grundstücknein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatorennein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Einfacher Diebstahl von Wäsche und Geräten aus Waschküche und Trockenraumnein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeugnein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Taschen- und Trickdiebstahlnein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Diebstahl aus verschlossenen Bootskabinen und Wohnwagennein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4

Wertsachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wertsachen insgesamt (Anteil der Versicherungssumme, Kunst, Antiquitäten, Pelze)ja, bis zur Versicherungssumme„Die maximale Entschädigung für Wertsachen beträgt 130 EUR je Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. 20 % der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell).“13.2.1, Seite 23
Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 1.500 €„für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, 1.500 EUR;“13.2.2.1, Seite 23
Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 1.000 €„für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere 1.000 EUR;“13.2.2.2, Seite 23
Schmuck, Edelsteine, Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschranksja, bis 20.000 €„insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin 20.000 EUR.“13.2.2.3, Seite 23
Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank (Höchstgrenze)ja, bis zur Versicherungssumme„Die maximale Entschädigung für Wertsachen beträgt 130 EUR je Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. 20 % der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell).“13.2.1, Seite 23
Anforderungen an den Wertschutzschrank (Gewicht, Sicherheitsklasse, Verankerung)ja„Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder müssen bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).“13.1.2, Seite 23

Unterwegs und außer Haus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Außenversicherung (Anteil der Versicherungssumme, Höchstbetrag)ja, bis 10.000 €„Die Höchstentschädigung im Rahmen der Außenversicherung beträgt 65 EUR je Quadratmeter (Wohnflächenmodell) bzw. 10 % der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell), maximal jedoch 10.000 EUR je Versicherungsfall.“8.6.1, Seite 21
Außenversicherung: Höchstdauer der Abwesenheitja„Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.“8.1, Seite 21
Raub und räuberische Erpressung unterwegsja, bis zur Versicherungssumme„Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll.“8.4, Seite 21
Hausrat in Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Wohnmobilennein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Hausrat von Kindern in Ausbildung (Studentenwohnung, Internat, Wehr- oder Freiwilligendienst)ja, bis 10.000 €„Halten Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person sich zur Ausbildung außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 8.1, bis ein eigener Hausstand begründet wird.“8.2, Seite 21
Hausrat im Senioren- oder Pflegeheimnicht geregelt

Kosten nach einem Schaden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hotel- und Unterbringungskosten bei unbewohnbarer Wohnung (Tagessatz, Dauer)ja, bis zur Versicherungssumme„für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 100 EUR begrenzt.“9.2, Seite 21
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem erheblichen Schadennein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Aufräumungskostenja, bis zur Versicherungssumme„für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.“9.1.1, Seite 21
Bewegungs- und Schutzkostenja, bis zur Versicherungssumme„die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.“9.1.2, Seite 21
Transport- und Lagerkostenja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde“9.3, Seite 21
Schlossänderungskosten (Wohnung, Wertschutzschrank, Garage)ja, bis zur Versicherungssumme„für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.“9.4.1, Seite 21
Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismusja, bis zur Versicherungssumme„die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.“9.4.3, Seite 21
Provisorische Maßnahmen und Bewachung (Notverglasung, Notschloss)ja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen.“9.4.5, Seite 22
Sachverständigenkostennein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Kühl- und Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefektnein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Datenrettungskostennein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4

Besondere Sachen, Glas und Internet

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Glasbruch (Mobiliarverglasung, Spiegel, Vitrinen)ja„Ist die Glaspauschalversicherung Haushalt vereinbart, so sind folgende Gegenstände versichert“SVPS-GL 2.2, Seite 49
Glaskeramik- und Induktionskochfelderja„Glaskeramik-Kochflächen/-platten“SVPS-GL 2.2, Seite 49
Phishing und Betrug beim Online-Bankingnein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Internetbetrug beim Online-Kauf und Missbrauch von Zahlungskartennein„(l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar)“Leistungsübersicht Hausrat, Seite 4
Gartengeräte und Mähroboter auf dem Grundstückja„selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;“7.2.3.6, Seite 20
Sportgeräte (Ski, Golf, Tauchausrüstung)nicht geregelt
Musikinstrumentenicht geregelt
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfbretter und Bootszubehörja, bis zur Versicherungssumme„Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;“7.2.3.7, Seite 21
Arbeitsgeräte und Einrichtung im häuslichen Arbeitszimmerja, bis zur Versicherungssumme„Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ... Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen;“7.2.3.9, Seite 21
Ein- und Umbauten des Mieters (Einbauküche, Bodenbeläge)ja, bis zur Versicherungssumme„alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und -küchen), die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben und daher hierfür die Gefahr tragen.“7.2.3.1, Seite 20
Fremdes Eigentum in der Wohnung (Sachen von Gästen, Leihgaben)ja, bis zur Versicherungssumme„in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum Ihrer Mieter bzw. Untermieter handelt“7.2.3.5, Seite 20

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Umzug: Schutz in alter und neuer Wohnungja„Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.“11.1, Seite 22
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeitnein„- Hausratversicherung (Top-Deckung)“AT 9.1, Seite 15
Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit)ja„Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie oder wir den Versicherungsvertrag in Textform kündigen.“AT 3.1, Seite 14
Obliegenheiten im Schadenfall (Polizeianzeige, Stehlgutliste, Fristen)ja„uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einzureichen;“17.2.1, Seite 25
Sicherheitsvorschriften (Verschluss, Beheizung, Absperren von Wasserleitungen)ja„in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten;“17.1.2, Seite 24
Leerstand und längere Abwesenheit (ab wie vielen Tagen eingeschränkt)ja„die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird;“18.3, Seite 25
Besondere Ausschlüsse (Sturmflut, Grundwasser, Schwamm, Krieg)ja„Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen.“1.2.1, Seite 18

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: SV PrivatSchutz Hausratversicherung (Online-Abschluss): Bedingungen Basis, Komfort, Top und Allgemeiner Teil
[Seite 1] 5 L.:./ rv7 Sparkassen Versicherung PrivatSchutz - Hausratversicherung (Online-Abschluss) Wichtige Unterlagen zu lhrem Versicherungsvertrag: - Leistungen der Hausratversicherung - Leistungen der Glasversicherung - Hausratversicherung - lnformationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID-Hausrat) - Glasversicherung - lnformationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID-Glas) - Allgemeine lnformationen zu lhrem Versicherungsvertrag (AIB) - Versicherungsbedingungen fur den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT) - Versicherungsbedingungen fur den SV PrivatSchutz - Hausrat Basis (SVPS-HR-B) - Versicherungsbedingungen fur den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort (SVPS-HR-K) - Versicherungsbedingungen fur den SV PrivatSchutz - Hausrat Top (SVPS-HR-T) - Versicherungsbedingungen fur den SV PrivatSchutz - Glas (SVPS-GL) - Sanktionsklausel - Datenschutzrechtliche Einwilligungserklarung - Datenschutzhinweise Versicherungskunde - Information Ober den Datenaustausch mit der lnforma HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO - Dienstleisterliste - Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht 23-609 [Seite 2] PrivatSchutz Damit was passiert, wenn was passiert. Leistungen der Hausratversicherung Diese Leistungsübersicht stellt einen stichwortartigen und verkürzten Überblick über die versicherten Leistungen dar. Maßgeblich sind die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen, besonderen Vereinbarungen und Klauseln sowie der Versicherungsschein. Versicherte Kosten Basis Komfort Top Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit - - 12 Monate VSU-Modell: Erhöhung der vereinbarten Versicherungssumme (Vorsorge) 10 % 10 % 15 % VSU-Modell: Erhöhung der versicherten Kosten 10 % 10 % 15 % Aufräumungskosten l l l Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten; Feuerlöschkosten l l l Schadenermittlungskosten l l l Reparaturkosten am Gebäude nach Einbruchdiebstahl l l l Bewachungskosten 48 Stunden 72 Stunden 7 Tage Kosten für provisorische Maßnahmen l l l Reparaturkosten für gemietete Wohnungen nach Leitungswasser- schaden (z. B. Nässeschäden an Bodenbelägen) l l l Transport- und Lagerkosten 100 Tage 100 Tage 200 Tage Sachverständigenkosten des VN ab 25.000 EUR Schadenhöhe - - 80 % Hotelkosten 100 EUR je Tag 150 EUR je Tag 200 EUR je Tag (bis 100 Tage 100 Tage Wiederherstellung) Reiserückholkosten (ab 5.000 EUR Schadenshöhe; Urlaubs- und Dienstreise) - max. 7.500 EUR l Verlust von Frischwasser nach Rohrbruch - max. 1.000 EUR l Kosten für die Wiederbeschaffung von Dokumenten l l l Kosten zur Wiederbeschaffung privater Computerdaten - max. 500 EUR max. 2.500 EUR Schlossänderungskosten für die Wohnung bei Abhandenkommen von Schlüsseln nach einem Versicherungsfall l l l Schlossänderungskosten für Pkw bei Abhandenkommen von Pkw- Schlüsseln nach einem Einbruchdiebstahl oder durch Raub - - l Kosten für Telefonmissbrauch (nach Einbruch oder Diebstahl, bis max. 500 EUR - max. 1.000 EUR 24 Std.) (nur nach Einbruch) persönliche Auslagen (z. B. Fahrt- oder Telefonkosten) bei Schäden ab 5.000 EUR - - max. 500 EUR Kosten für Behandlung, Unterbringung oder Bestattung von Haustieren aufgrund versicherter Schäden - - max. 500 EUR Befüllungskosten für Aquarien und Wasserbetten l l l Umzugskosten - max. 2.500 EUR max. 5.000 EUR Mehrkosten für Modernisierung von Haushaltsgeräten - max. 500 EUR max. 1.000 EUR Schäden infolge Fehlalarm von Rauch-/Gaswarnmeldern - - max. 1.000 EUR Updategarantie: Leistungsverbesserungen bei der Einführung neuer Versicherungsbedingungen gelten für die Dauer von - - l 5 Jahren [Seite 3] Versicherte Gefahren Basis Komfort Top Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung l l l Leitungswasser, Rohrbruch, Frost l l l Sturm / Hagel l l l Weitere Elementargefahren (Überschwemmung; Erdbeben; Rück- stau; Schneedruck; Lawinen; Erdrutsch; Erdfall; Vulkanausbruch) m m m Einbruchdiebstahl, Raub l l l Implosion l l l Überspannungsschäden durch Blitz m* l l Trickdiebstahl am Versicherungsort - - max. 2.000 EUR Einfacher Diebstahl und Taschendiebstahl (sofern unmittelbarer Zugriff bestand) - - max. 2.000 EUR Einfacher Diebstahl vom Versicherungsgrundstück - max. 1.000 EUR max. 3.000 EUR Einfacher Diebstahl von Fahrrädern und Pedelecs (25 km/h) m* max. 500 EUR* max. 1.000 EUR* Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz max. 2.000 EUR (Bargeld und - - Wertsachen: max. 200 EUR) Einfacher Diebstahl aus dem Krankenzimmer l - - (Bargeld und Wertsachen: max. 200 EUR) Einfacher Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen / Schlaf- l wagenabteilen - max. 10.000 EUR (max. 30.000 EUR) Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Roll- und Krankenfahrstüh- len, Rollatoren - - max. 2.500 EUR Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche - max. 2.500 EUR l Einfacher Diebstahl von elektrischen Geräten in Gemeinschafts- räumen - max. 1.000 EUR l Einbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeugen - max. 2.500 EUR max. 5.000 EUR Einbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeug-Dachboxen - - max. 1.000 EUR Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten l l l Gartenmöbel, Gartengeräte und Garteninventar außerhalb des Gebäudes gegen Sturm und Hagel versichert - max. 2.500 EUR l Transportmittelunfall (Beschädigung versicherter Sachen durch Verkehrsunfälle mit Auto, Bus oder Zug) - max. 250 EUR max. 500 EUR Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit Dies gilt nicht für die Verletzung von Obliegenheiten, - max. 10.000 EUR l Sicherheitsvorschriften und Gefahrerhöhungen. Fahrzeuganprall (Schienen-, Straßen- und Wasserfahrzeuge) - - l Wasseraustritt aus innenliegenden Regenfallrohren - - l Rauch und Überschallknall - - max. 5.000 EUR Sengschäden, Schmorschäden - max. 10.000 EUR l Versicherung von Wäsche in der Waschmaschine (Defekt) - - max. 500 EUR Vermögensschäden durch Betrug bei Internetbanking (incl. Skimming) - - max. 1.000 EUR Scheck- und Kreditkartenmissbrauch - - max. 1.000 EUR Verlust von aufgegebenem Gepäck - max. 1.000 EUR max. 3.000 EUR Schäden durch Wildtiere - - l Schäden an Gefriergut durch Stromausfall - max. 500 EUR l Anzeigepflicht bei Unbewohntsein ab dem 61.Tag 61.Tag 181.Tag Versicherte Sachen Wertsachen 130 EUR pro QM* / 163 EUR pro QM* / 196 EUR pro QM* / 20 % der VSU* 25 % der VSU* 30 % der VSU* Entschädigung für Wertsachen außerhalb von verschlossenen Wertschutzschränken: - Bargeld max. 1.500 EUR max. 2.000 EUR max. 3.000 EUR - Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere max. 1.000 EUR max. 2.500 EUR max. 5.000 EUR - Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, max. 20.000 EUR max. 25.000 EUR max. 30.000 EUR Medaillen Vom Mieter in das Gebäude eingefügte Sachen l l l Beruflich oder gewerblich genutzte Sachen l l l Handelsware und Musterkollektionen - max. 1.000 EUR max. 2.500 EUR Abmontierte Kfz-Teile (z. B. Winterreifen) l l l [Seite 4] Versicherungsort Basis Komfort Top Garagen in der Nähe des Versicherungsortes (Radius 3 km) l l l Gewerblich genutztes Arbeitszimmer (Büro-, kaufm. Tätigkeit) l l l Außenversicherung (weltweit) 65 EUR pro QM / 130 EUR pro QM / 196 EUR pro QM / 10 % der VSU; 20 % der VSU; 30 % der VSU; max. 10.000 EUR max. 20.000 EUR max. 30.000 EUR; max. 3 Monate max. 3 Monate max. 6 Monate Außenversicherung nach Einbruch in Wohnmobile und nicht dauerhaft (max. 6 Wochen) abgestellten Wohnwagen - max. 2.500 EUR max. 5.000 EUR Beruflich genutzte Zweitwohnung - - max. 15.000 EUR Wohnungen während der Ausbildung/Studiums und nach Auszug der Kinder: - unselbständiger1 Hausstand während der Dauer der Ausbildung 65 EUR pro QM / 130 EUR pro QM / 196 EUR pro QM / bzw. des Studiums 10 % der VSU; 20 % der VSU; 30 % der VSU; 1 Student, Auszubildender hat vor in die Hauptwohnung zurückzukehren max. 10.000 EUR max. 20.000 EUR max. 30.000 EUR - selbständiger2 Hausstand während der Dauer der Ausbildung - - max. 5.000 EUR bzw. des Studiums 2 Student, Auszubildender hat bereits seinen eigenen Hausstand gegründet - selbständiger Hausstand, d. h. eigene Wohnung der Kinder für - max. 20.000 EUR l 6 Monate nach Auszug Ständige Außenversicherung für Sportgeräte - - max. 5.000 EUR* Ständige Außenversicherung in vermieteten Wohnungen (Waschmaschinen, Wäschetrockner, Rasenmäher) - - max. 1.000 EUR Die Plus-Variante Schutzbrief SorglosWohnen m m m (l = versichert; - = nicht versichert; m = individuell wählbar; * = Versicherungsschutz erhöhbar) [Seite 5] 'HU3ULYDW6FKXW]GHU69 Damit was passiert, wenn was passiert. Haushaltglas und Gebäudeglas Diese Leistungsübersicht stellt einen stichwortartigen und verkürzten Überblick über die versicherten Leistungen GDU0D‰JHEOLFKVLQGGLH$OOJHPHLQHQXQG%HVRQGHUHQ9HUVLFKHUXQJVEHGLQJXQJHQEHVRQGHUHQ9HUHLQEDUXQJHQXQG .ODXVHOQVRZLHGHU9HUVLFKHUXQJVVFKHLQ Versicherungsumfang Haushaltglas Gebäudeglas Glaspauschalversicherung für Scheiben der Wohnung bzw. des Einfamilien- l - hauses der Grundstücksbestandteile (z. B. Garage) sowie Mobiliarverglasung Glaspauschalversicherung für sämtliche Scheiben des Mehrfamilienhauses - m bzw. Wohn- und Geschäftshauses Glaspauschalversicherung für Scheiben von Räumen des Gebäudes, die dem - m allgemeinen Gebrauch dienen (z. B. Flur oder Treppenhaus) Versicherte Kosten Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit 12 Monate 12 Monate 'DVYRUOlX¿JH9HUVFKOLH‰HQYRQgIIQXQJHQ 1RWYHUVFKDOXQJHQ 1RWYHUJODVXQJHQ l l Die Abfuhr von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und die Entsorgung (Entsorgungskosten) l l Das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.). l l Die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen. l l Zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von ver- 1.500 EUR * 1.500 EUR * sicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten) 'LH(UQHXHUXQJYRQ$QVWULFK0DOHUHLHQ6FKULIWHQ9HU]LHUXQJHQ 1.500 EUR * 1.500 EUR * /LFKW¿OWHUODFNHQXQG)ROLHQDXIGHQYHUVLFKHUWHQ6DFKHQ Versicherte Sachen Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas l l Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel 1.500 EUR * 1.500 EUR * Scheiben und Platten aus Kunststoff l l Platten aus Glaskeramik l l *ODVEDXVWHLQHXQG3UR¿OEDXJOlVHU l l Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff l l 6FKHLEHQYRQ6RQQHQNROOHNWRUHQ 6RODUWKHUPLH HLQVFKOLH‰OLFKGHUHQ Rahmen l l Aquarien und Terrarien l - *ODVNHUDPLN.RFKÀlFKHQSODWWHQ l - 9HUJODVXQJHQ DXFKDXV3OH[LJODVXQG.XQVWVWRIIHQ YRQ'XVFKNDELQHQXQG l - Badewannenaufsätzen (auch runde Formen) $XV*ODV3OH[LJODVRGHU$FU\OEHVWHKHQGH:DVFKWLVFKHEHFNHQ l - *ODVVFKHLEHQXQG6LFKWIHQVWHUYRQ+HUGHQXQGgIHQ l - 3453-03701 9HUJODVXQJYRQ6RODULHQ 6RQQHQElQNHQ l - $X‰HQYHUJODVXQJYRQ/DGHQJHVFKlIWHQ - m 9HUJODVXQJYRQ:HUEHXQG/HXFKWU|KUHQDQODJHQ - m (l = versichert; - = nicht versichert; m LQGLYLGXHOOZlKOEDU  LQGLYLGXHOOHUK|KEDU [Seite 6] Hausratversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: SV SparkassenVersicherung Produkt: SV PrivatSchutz Gebäudeversicherung AG Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informa- tionen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs- bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert?  Transport- und Lagerkosten;  Schlossänderungskosten;  Versichert ist der Hausrat Ihrer Woh- nung. Dazu zählen alle Sachen, die  Bewachungskosten; dem Haushalt zur privaten Nutzung  Reparaturkosten für gemietete (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Wohnungen. Dazu zählen beispielsweise auch: Versicherungssumme und  Möbel, Teppiche, Bekleidung; Versicherungswert  elektrische und elektronische Haus-  Die Versicherungssumme ist der ver- haltsgeräte (z. B. Waschmaschine, TV, einbarte Betrag, der dem Versiche- Computer); rungswert entsprechen soll. Ist das  Antennen und Markisen, die zu Ihrer nicht der Fall, können Nachteile bei der Wohnung gehören; Entschädigungsberechnung entstehen. Die Höhe der vereinbarten Versiche-  Bargeld und andere Wertsachen (z. B. rungssumme je Schadenereignis Schmuck) in begrenzter Höhe. können Sie Ihrem Antrag oder auch Versicherte Gefahren Ihrem Versicherungsschein entnehmen.  Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Was ist nicht versichert? Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeu- ges, seiner Teile oder seiner Ladung; x Vom Eigentümer einer vermieteten  Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Wohnung / eines vermieteten Hauses einem Einbruch sowie Raub oder den eingebrachte Sachen, für die dieser Versuch einer solchen Tat; die Gefahr trägt;  Leitungswasser; x Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger;  Sturm und Hagel; x Luft- und Wasserfahrzeuge;  Erweiterte Elementargefahren, soweit x Reparaturkosten für Gebäudeschäden. diese gesondert vereinbart sind. Das Gibt es Deckungsbeschränkungen? sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schnee- Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der druck, Lawinen und Vulkanausbruch. Versicherungsschutz eingeschränkt sein Versicherte Schäden kann. In jedem Fall vom Versicherungs-  Sachschaden infolge von Zerstörung, schutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Beschädigung oder Abhandenkommen ! Krieg; der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls. ! Innere Unruhen; ! Kernenergie; Versicherte Kosten ! Schwamm;  Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und ! Sturmflut; tatsächlich angefallenen ! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeige-  Schadenabwendungs- und Schaden- führt haben. minderungskosten;  Aufräumungskosten;  Bewegungs- und Schutzkosten; [Seite 7] Hausratversicherung - Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Fassung September 2023 / 73-308-0923 Seite 2 von 2 Wo bin ich versichert?  Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise begrenzt versichert. Welche Verpflichtungen habe ich?  Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.  Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.  Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.  Zeigen Sie uns jeden Schadensfall unverzüglich an.  Sie sind verpflichtet, soweit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Der erste Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das mo- natlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben. Die Versicherung können Sie für längstens drei Jahre abschließen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlänge- rungsjahres kündigen. Die Kündigung müssen Sie uns in Textform, das heißt per E-Mail, Fax oder Brief zuschicken (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen). Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall möglich. [Seite 8] Glasversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: SV SparkassenVersicherung Produkt: SV PrivatSchutz Gebäudeversicherung AG Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informa- tionen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs- bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Glasversicherung an. Hierbei handelt es sich um eine Sachversicherung. Sie haben die Wahl zwischen der Glaspauschalversicherung Haushalt (für Wohnungen oder Einfamilienhäuser) und der Glaspauschal- versicherung Gebäude (für Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser). Was ist versichert?  das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzschei- Glaspauschalversicherung Haushalt ben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutz- (beispielhaft): stangen, Markisen usw.);  fertig eingesetzte oder montierte  die Beseitigung von Schäden an Umrah- Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas; mungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz-  künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, und Alarmeinrichtungen. -platten und -spiegel; Versicherungssumme  Scheiben und Platten aus Kunststoff; Für die Glaspauschalversicherung Haushalt:  Platten aus Glaskeramik;  Tarifierung auf Basis der Wohnfläche in Quadratmetern  Glasbausteine und Profilbaugläser; Für die Glaspauschalversicherung Mehrfamilien-  Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff; häuser und Wohn-/Geschäftshäuser:  Scheiben von Sonnenkollektoren ein-  Tarifierung auf Basis der Wohn- bzw. der schließlich deren Rahmen; Gewerbefläche oder alternativ auf Basis der  Aquarien und Terrarien; Versicherungssumme. Die Höhe der verein- barten Versicherungssumme je Schadener-  Glaskeramik-Kochflächen-/platten; eignis können Sie Ihrem Antrag oder auch  Duschkabinen (auch aus runder Vergla- Ihrem Versicherungsschein entnehmen. sung bzw. Plexiglas); Was ist nicht versichert?  Verglasung von Solarien (Sonnenbänken). Glaspauschalversicherung Gebäude x Hohlgläser;  Sie können zwischen der sogenannten x Photovoltaikanlagen; Form A (sämtliche Scheiben des Gebäudes) und der Form B (Scheiben der Räume, die x Sachen, die bereits bei Antragstellung dem allgemeinen Gebrauch dienen, z. B. beschädigt sind; im Flur oder Treppenhaus) wählen. Die x Optische Gläser; Formen A und B umfassen nicht den Ver- x Geschirr; sicherungsschutz für Haushaltglas (siehe oben). x Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen;  Daher sollten Eigentümer oder Mieter, die x Beleuchtungskörper und Handspiegel; eine der Wohnungen in einem Mehrfami- lienhaus oder in einem Wohn- und Ge- x Scheiben und Platten aus Glas oder schäftshaus bewohnen, für ihre Wohnung Kunststoff, die Bestandteil elektronischer zusätzlich die Glaspauschalversicherung Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kom- Haushalt abschließen. munikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme Versicherte Gefahren und Schäden von Fernsehgeräten, Computer-Displays).  Die Zerstörung oder Beschädigung durch Gibt es Deckungsbeschränkungen? Bruch der versicherten Sachen. Versicherte Kosten Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der  Versichert sind die infolge eines Versiche- Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. rungsfalls notwendigen und tatsächlich In jedem Fall vom Versicherungsschutz angefallenen Kosten für das vorläufige Ver- ausgeschlossen sind zum Beispiel: schließen von Öffnungen (Notverschalung- ! Krieg; en, Notverglasungen); ! Innere Unruhen;  das Abfahren von versicherten Sachen zum ! Kernenergie; nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten); ! Beschädigungen von Oberflächen oder Kan- ten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche). [Seite 9] Glasversicherung - Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Fassung September 2023 / 73-310-0923 Seite 2 von 2 Wo bin ich versichert?  Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Ver- sicherungsortes. Welche Verpflichtungen habe ich?  Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.  Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.  Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.  Zeigen Sie uns jeden Schadensfall unverzüglich an.  Sie sind verpflichtet, soweit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Der erste Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben. Die Versicherung können Sie für längstens drei Jahre abschließen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung müssen Sie uns in Textform, das heißt per E-Mail, Fax oder Brief zuschicken (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen). Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall möglich. [Seite 10] Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 1. Identität und ladungsfähige Anschrift des 5. Zusätzlich anfallende Kosten Versicherers Für den Abschluss des Versicherungsvertrages werden SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG keine weiteren Gebühren und Kosten erhoben. Anschrift: Im Falle des Verzugs können wir eine Mahngebühr in Höhe Löwentorstraße 65 von 5 Euro (Kfz-Versicherung: 3 Euro) verlangen. Sollte es 70376 Stuttgart zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, entstehen weitere Gebühren. Deren Höhe ist abhängig vom Forde- Sitz: rungsbetrag. Stuttgart, Deutschland Registergericht Stuttgart Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für ei- HRB 16264 nen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in UST-ID-Nr.: DE 811 687 678 Rechnung gestellt werden. Vorstand: 6. Zahlung und Erfüllung Dr. Andreas Jahn, Vorsitzender Ralph Eisenhauer Der erste oder einmalige Beitrag ist - unabhängig von dem Michael Meiers Bestehen eines Widerrufrechts - unverzüglich nach dem Roland Oppermann Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein Markus Reinhard angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dr. Thorsten Wittmann Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag Die Identität unseres Vertreters können Sie dem Antrags- unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. formular entnehmen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versiche- 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und rungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der zuständige Aufsichtsbehörde erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung sowie der Betrieb der Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die ers- Rückversicherung. te Rate als erster Beitrag. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als 53117 Bonn. rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums be- 3. Wesentliche Merkmale des Versicherungsvertra- wirkt ist. ges 7. Zustandekommen des Vertrages Die wesentlichen Merkmale des Versicherungsvertrages bestimmen sich nach den Allgemeinen Bedingungen, Be- Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren sonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Erläuterun- Antrag angenommen haben. Dies geschieht durch Zusen- gen und Klauseln. Eine Übersicht hierzu befindet sich auf dung des Versicherungsscheins oder einer anderen Erklä- Ihrem Antragsformular. Im Übrigen gelten die gesetzlichen rung aus der sich ergibt, dass der Versicherer den Antrag Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik annimmt. Deutschland. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs- Alle Unterlagen zu Ihrem Vertrag finden Sie im Anschluss schein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt nicht, soweit Sie an diese Vertragsinformationen. mit der Zahlung des Erstbeitrags in Verzug geraten (siehe Punkt 6.). Darin sind Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung des Versicherers geregelt. 4. Gesamtpreis der Versicherung Den Gesamtpreis der Versicherung entsprechend der ge- wünschten Zahlungsweise können Sie jeweils dem Produkt- informationsblatt, dem Versicherungsvorschlag oder dem Antrag entnehmen. In dem Beitrag ist die gesetzliche Versi- cherungsteuer enthalten. [Seite 11] Seite 2 von 4 Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 23-588-0723 8. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 - Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen - der Versicherungsschein, - die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, - diese Belehrung, - das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, - und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG Löwentorstraße 65 70376 Stuttgart Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0711 898-109 Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende Adresse zu richten: service@sparkassenversicherung.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten. Wie hoch dieser Beitragsanteil ist, können Sie folgendermaßen bestimmen: Multiplizieren Sie die Anzahl der Tage an denen Versicherungsschutz bestand mit 1/360 des im Versicherungsschein genannten Jahresbeitrags. Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise multiplizieren Sie dementsprechend die Anzahl der Tage an denen Versicherungsschutz bestand mit 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des im Versicherungsschein genannten Halbjahres-, Vierteljahres- bzw. Monatsbeitrags. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Wider- rufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer voll- ständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat sowie bei Verträgen über Großrisiken im Sinne des § 210 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz. [Seite 12] Seite 3 von 4 Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 23-588-0723 Abschnitt 2 - Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsbe- rechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Beiträge einzeln aus zuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein ge- nauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; 6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden; 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge; 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs- schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs ein- schließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; 12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt; 14. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; 15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; 16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; 17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Ende der Widerrufsbelehrung [Seite 13] Seite 4 von 4 Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 23-588-0723 9. Laufzeit 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Der Vertrag ist zunächst für die vereinbarte Dauer fest abge- Für alle Streitigkeiten das Vertragsverhältnis betreffend, schlossen. Beträgt die Dauer mindestens ein Jahr, so verlän- d. h. auch für vorvertragliche, gilt das Recht der Bundesre- gert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr und weiter publik Deutschland. von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf einem der beiden Vertragspartner eine Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist Kündigung des anderen zugeht. Dies gilt auch, wenn für die das Amtsgericht in Stuttgart Bad-Cannstatt bzw. - falls der erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger Streitwert 5.000 Euro übersteigt - das Landgericht in Stutt- als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungs- gart zuständig. jahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Die Klage kann auch am jeweils örtlich zuständigen Amts- bzw. Landgericht einer unserer Zweigniederlassungen in In der Kraftfahrzeugversicherung beträgt die Kündigungs- Erfurt, Karlsruhe, Kassel, Mannheim oder Wiesbaden erho- frist für beide Vertragspartner nur einen Monat bis zum Ab- ben werden, wenn die Klage gemäß § 21 ZPO auf den Ge- lauf. schäftsbetrieb der Niederlassung Bezug hat. Ist abweichend von der gerade beschriebenen Regelung Zudem ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder eine feste Laufzeit ohne Verlängerung vereinbart, so endet der Versicherungsvermittlung auch das Amts- bzw. Landge- der Vertrag spätestens zum Ablauftermin. Eine Verlänge- richt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla- rung muss beantragt werden. geerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dieser Gerichtsstand In der Kraftfahrzeugversicherung endet der Versicherungs- gilt nur dann nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren vertrag für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs- (z. B. Mofa) oder eine Versicherungsplakette (eKF) führen bereich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegen. muss, mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es ei- ner Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März 12. Sprache bis Ende Februar des Folgejahres. Die Vertragsbedingungen und die vorliegenden Informati- Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als onen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommu- drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des nikation während der Laufzeit des Vertrages erfolgt in dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhal- deutscher Sprache. tung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. 13. Außergerichtliche Verbraucherschlichtungsstelle 10. Beendigung des Vertrages Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dem Versi- Der Versicherungsvertrag kann zum Ablauf der vereinbar- cherungsombudsmann als allgemeine Schlichtungsstelle ten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er teil. Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie das kostenlose, sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr (siehe Ziffer 9). außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraft- nehmen und Ihre Beschwerde an den Versicherungsom- fahrzeugversicherung spätestens ein Monat vor dem jewei- budsmann richten. Es gilt die Verfahrensordnung des Ver- ligen Ablauf erklärt werden. sicherungsombudsmanns. Unabhängig von einer Entschei- dung dieser Streitschlichtungsstelle steht Ihnen weiterhin Im Übrigen besteht ein gesetzliches Kündungsrecht auch in der Weg zum Gericht offen. Den Versicherungsombuds- folgenden Fällen: mann können Sie über folgende Wege erreichen: - für den Versicherer bei Nichtzahlung Folgebeitrag Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, (§ 38 VVG) 10006 Berlin - für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen (§ 40 VVG) Internet: www.versicherungsombudsmann.de - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall 14. Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde (§ 92 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbe- Erwerber nach Veräußerung der versicherten Sache hörde wenden: (§ 96 VVG) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Die Einzelheiten können Sie den genannten Vorschriften Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und den entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Be- dingungswerken entnehmen. E-Mail: poststelle@bafin.de Internet www.bafin.de [Seite 14] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung September 2021 Inhaltsverzeichnis 12. Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls? 1. Wie sind die Regelungen zum Vertrag aufgebaut? 13. Was gilt für Ihre Repräsentanten? 2. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 14. Was gilt bei mehreren Versicherern? 3. Wie kann der Vertrag noch enden? 15. Was gilt bei Versicherung für fremde Rechnung? 4. Was gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag? 16. Wie verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? 5. Was gilt bei Ratenzahlung? 17. Was gilt bei Selbstbehalten und Leistungsgrenzen? 6. Was gilt für den Folgebeitrag? 18. Versicherungsombudsmann 7. Welcher Beitrag gilt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung? 19. Versicherungsaufsicht 8. Was gilt beim Lastschriftverfahren? 20. Welcher Gerichtsstand gilt? 9. Was gilt für Ihren Beitrag bei Arbeitslosigkeit? 21. Welches Recht gilt? 10. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? 11. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? 1. Wie sind die Regelungen zum Vertrag aufgebaut? Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kün- Unter dem Dach Ihrer PrivatSchutz-Versicherung können Sie mehrere digung in Textform zugegangen ist. Versicherungen (wie zum Beispiel eine Gebäudeversicherung und/oder Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, eine Privathaftpflichtversicherung) abschließen. Bei diesen Versiche- ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. rungen handelt es sich jeweils um rechtlich selbstständige Verträge. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag Im Allgemeinen Teil sind übergreifende Themen geregelt. In den Be- schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden sonderen Bedingungen zu den einzelnen Versicherungen finden Sie Jahres von Ihnen in Textform gekündigt werden; die Kündigung muss die speziellen Regelungen zum jeweiligen Versicherungsvertrag. Diese uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungs- Regelungen werden noch ergänzt durch besondere Klauseln und jahres zugegangen sein. Vereinbarungen - diese finden Sie direkt im Versicherungsschein oder Beim Tod des Versicherungsnehmers gelten die gesetzlichen Rege- seinen Anlagen. lungen. Der Allgemeine Teil zum PrivatSchutz gilt übergreifend für folgende Versicherungen: 3. Wie kann der Vertrag noch enden? - Wohngebäudeversicherung 3.1 Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls - Hausratversicherung Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie oder wir den - Glasversicherung Versicherungsvertrag in Textform kündigen. Abweichend hiervon ist in - Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtversicherung eine Kündigung nur möglich, wenn wir - Tierhalterhaftpflichtversicherung nach dem Eintritt des Versicherungsfalls einen Anspruch auf Freistel- - Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung lung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. - Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Die Kündigung muss spätestens innerhalb eines Monats erfolgen, - Bootshaftpflichtversicherung gerechnet ab dem Zeitpunkt - Jagdhaftpflichtversicherung - in der Wohngebäude-, Hausrat-, Glasversicherung oder dem - Haftpflichtversicherung für Jungjägerkurse und -prüfungen E-BikeSchutz: zu dem die Verhandlungen über die Entschädigung - Unfallversicherung abgeschlossen sind - ExistenzSchutz - in der Haftpflichtversicherung: zu dem wir eine Schadenersatzzah- - InternetSchutz lung geleistet oder einen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge- - E-BikeSchutz lehnt haben - Schutzbrief SorglosLeben - in der Unfallversicherung: zu dem wir eine Leistung erbracht oder Sie - Schutzbrief SorglosWohnen gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung - Bauhelferunfallversicherung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder - - Bauherrenhaftpflichtversicherung im Fall eines Rechtsstreits - nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, - Bauleistungsversicherung Vergleich oder Rechtskraft des Urteils zugegangen sein - im InternetSchutz, Schutzbrief-SorglosLeben oder Schutzbrief- 2. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? SorglosWohnen: zu dem wir eine Leistung erbracht haben. 2.1 Beginn des Versicherungsschutzes Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen über wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versi- Einmalbeitrags und vorbehaltlich 2.2 zu dem im Versicherungsschein cherungsjahres, wirksam wird. angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei unverzüglich nach Fälligkeit zahlen. Ihnen wirksam. Endet bei einem Versichererwechsel die Vorversicherung mit Ablauf 3.2 Wegfall des versicherten Interesses des Tages vor dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Tag des Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so Versicherungsbeginns, beginnt die Versicherung mit Tagesbeginn erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken. (0.00 Uhr), damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Für die Glasversicherung, die Hausratversicherung und die Wohngebäu- Für die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung gilt deversicherung gilt: zusätzlich: Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, Für Schäden durch Leitungswasser, Überschwemmung und Rückstau endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des beginnt der Versicherungsschutz bei Neuabschluss einer Versicherung Risikos Kenntnis erlangen. oder bei Einschluss der weiteren Elementargefahren in eine bestehen- Soweit Versicherungsschutz für Glas im privaten Haushalt oder eine de Versicherung erst 14 Tage nach dem im Versicherungsschein oder Hausratversicherung vereinbart ist, gilt Nachtrag als Versicherungsbeginn bzw. Änderungstermin angegebe- - als Wegfall des versicherten Interesses die vollständige und dauer- nen Zeitpunkt. Dies gilt auch für eine möglicherweise zugesagte vor- hafte Auflösung des Haushaltes (Hausratversicherung: … des versi- läufige Deckung. cherten Hausrates) nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in Für den Baustein ExistenzSchutz der Unfallversicherung gelten die dort eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- beschriebenen besonderen Wartezeiten. oder Ferienwohnung. 2.2 Dauer und Ende des Vertrages - Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsneh- Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- mers zum Zeitpunkt unserer Kenntniserlangung über die vollständi- schlossen. ge und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Mo- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der nate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei [Seite 15] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung September 2021 / 23-680-0921-02 Seite 2 von 4 diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt entsteht. Wir können jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr wie der verstorbene Versicherungsnehmer. verlangen. Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses. Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist 4. Was gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag? der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem 4.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um- Der erste oder einmalige Beitrag wird - unabhängig von dem Bestehen ständen Kenntnis erlangt haben. eines Widerrufrechts - unverzüglich nach Abschluss des Vertrages Unfallversicherung: Das "versicherte Interesse" ist gleichbedeutend mit fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen der versicherten Person. Versicherungsbeginn. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster 8. Was gilt beim Lastschriftverfahren? Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Ist das Einziehen des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die 4.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag einge- Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son- zogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wider- dern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz sprechen. erst ab diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge nicht einge- Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein zogen werden können, sind wir berechtigt, diesen und künftige Beiträ- auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, ge per Rechnung anzufordern. wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 9. Was gilt für Ihren Beitrag bei Arbeitslosigkeit? 9.1 Diese Regelung gilt für folgende PrivatSchutz-Versicherungen: 5. Was gilt bei Ratenzahlung? - Wohngebäudeversicherung (Top-Deckung) Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch - Hausratversicherung (Top-Deckung) ausstehenden Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig, - Glasversicherung wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug sind. Ferner können wir - Privathaftpflichtversicherung (Top-Deckung) für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen. - Tierhalterhaftpflichtversicherung (Top-Deckung) - Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Top-Deckung) 6. Was gilt für den Folgebeitrag? - Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (Top-Deckung) Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am - Bootshaftpflichtversicherung (Top-Deckung) Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung - Jagdhaftpflichtversicherung (Top-Deckung) gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in - Unfallversicherung (Top-Deckung) der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. - ExistenzSchutz - InternetSchutz 7. Welcher Beitrag gilt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung? - E-BikeSchutz 7.1 Allgemeiner Grundsatz - Schutzbrief SorglosLeben Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der - Schutzbrief SorglosWohnen Versicherungsperiode steht uns - soweit nicht etwas anderes bestimmt 9.2 Werden Sie unfreiwillig arbeitslos, befreien wir Sie für einen ist - für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil des Beitrags zu, Zeitraum von einem Jahr, von der Beitragszahlung für die unter Ziffer der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestan- 9.1 genannten Verträge. Erstattet wird der Jahresbeitrag, der zum den hat. Zeitpunkt des Beginns der Arbeitslosigkeit, gilt. Fällt das versicherte Interesse (in der Unfallversicherung und im Die Befreiung von der Beitragszahlung setzt voraus, dass Sie vor Ein- Schutzbrief SorglosLeben: die versicherte Person) nach dem Beginn tritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwei Jahre ununterbrochen in der Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten bean- einem sozialversicherungspflichtigen und bei Beginn des Versiche- spruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt rungsvertrages ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kennt- standen. Kurzarbeit führt nicht zu einem Anspruch auf Leistung. nis erlangt haben. Eine geringfügige Beschäftigung gilt nicht als sozialversicherungs- 7.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfech- pflichtiges Arbeitsverhältnis. tung und fehlendem versicherten Interesse 9.3 Die unfreiwillige Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung 7.2.1 Üben Sie Ihr Recht aus, Ihre Vertragserklärung innerhalb von der Agentur für Arbeit und durch das Kündigungsschreiben des Arbeit- 14 Tagen zu widerrufen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang gebers nachzuweisen. des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten. Vorausset- zung ist, dass wir in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die 10. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Rechtsfolgen des Widerrufs und auf den zu zahlenden Betrag hinge- Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist, sind die für uns be- wiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor stimmten Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis Ende der Widerrufsfrist beginnt. betreffen und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, in Textform Ist diese Belehrung unterblieben, haben wir zusätzlich den für das abzugeben. erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch ge- 11. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? nommen haben. 11.1 Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Ge- 7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt von uns fahrumständen beendet, weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor Vertragsan- Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen be- nahme in Textform gefragt haben, nicht angezeigt haben, so steht uns kannte Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform ge- der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. fragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt von uns beendet, weil mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Ver- sind, so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu. tragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform Fragen 7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung von uns im Sinne des Satzes 1 stellen. wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum 11.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu. 11.2.1 Vertragsänderung 7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das Haben Sie die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag zu wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unter- anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingun- nehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht gen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer von Ihnen unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen [Seite 16] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung September 2021 / 23-680-0921-02 Seite 3 von 4 Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbe- 14. Was gilt bei mehreren Versicherern? standteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um 14.1 Anzeigepflicht mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht Versichern Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines Gefahr, so sind Sie verpflichtet, uns die andere Versicherung unverzüg- Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist lich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und der kündigen. In dieser Mitteilung der Vertragsänderung haben wir Sie auf Versicherungsumfang anzugeben. Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen. 14.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht 11.2.2 Rücktritt und Leistungsfreiheit Verletzen Sie diese Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 11.1, können wir vom Vertrag wir unter den in § 28 Versicherungsvertragsgesetz beschriebenen zurücktreten, es sei denn, Sie haben die Anzeigepflicht weder vorsätz- Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder lich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grober Fahrlässigkeit ist unser teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder erlangt haben. anderen Bedingungen abgeschlossen hätten. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so sind wir nicht 15. Was gilt bei Versicherung für fremde Rechnung? zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Verlet- 15.1 Rechte aus dem Vertrag zung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für Sie als Versicherungsnehmer können den Versicherungsvertrag im den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schlie- Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. ßen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen und Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leis- nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch dann, wenn der Versi- tung verpflichtet. cherte den Versicherungsschein besitzt. 11.2.3 Kündigung 15.2 Zahlung der Entschädigung Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 11.1 leicht fahrlässig oder Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis ver- schuldlos, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von langen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der einem Monat kündigen, es sei denn, wir hätten den Vertrag bei Kennt- Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustim- nis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedin- mung verlangen. gungen abgeschlossen. 11.2.4 Ausschluss unserer Rechte 16. Wie verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündi- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. gung sind jeweils ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften Gefahrenumstand oder die unrichtige Anzeige kannten. des Bürgerlichen Gesetzbuches. 11.2.5 Anfechtung Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt bleibt unberührt. gehemmt, zu dem unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Text- 11.3 Frist für die Ausübung unserer Rechte form zugeht. Die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und 17. Was gilt bei Selbstbehalten und Leistungsgrenzen? dabei die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; zur 17.1 Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so kürzen wir den bedingungs- Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb gemäß als entschädigungspflichtig errechneten Betrag um den Selbst- eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist behalt. Treffen mehrere Selbstbehalte zusammen, so gilt allein der beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei- betragsmäßig höchste Selbstbehalt. gepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils 17.2 Ist unsere Leistung auf eine Höchstentschädigung begrenzt, geltend gemachte Recht begründen. so wird vom bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechne- 11.4 Rechtsfolgenhinweis ten Betrag erst ein eventueller Selbstbehalt abgezogen und daraus Die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung maximal die Höchstentschädigung bezahlt. stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text- form auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen 18. Versicherungsombudsmann haben. Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden 11.5 Ihr Vertreter sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen, so sind gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- bei der Anwendung von Nr. 10.1 und 10.2 sowohl die Kenntnis und die mann für Versicherungen wenden. Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist von Ihnen Versicherungsombudsmann e.V. zu berücksichtigen. Postfach 08 06 32 Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder 10006 Berlin grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Internet: www.versicherungsombudsmann.de 11.6 Erlöschen unserer Rechte Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deut- Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündi- schen Telefonnetz) gung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns sind. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Es gilt die die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmann e.V. Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder 12. Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versi- per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde cherungsfalls? auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wen- Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über den. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versiche- Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von rungsombudsmann weitergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen. per E-Mail an uns wenden: service@sparkassenversicherung.de 13. Was gilt für Ihre Repräsentanten? 19. Versicherungsaufsicht Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungs- zurechnen lassen. verschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun- [Seite 17] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung September 2021 / 23-680-0921-02 Seite 4 von 4 ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanz- Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt dienstleistungsaufsicht. aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt haben. In diesen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Fällen gelten die Gerichtsstände der ZPO. Sektor Versicherungsaufsicht 20.2 Klagen gegen Sie Graurheindorfer Straße 108 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- 53117 Bonn mittlung gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in E-Mail: poststelle@bafin.de dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Er- Telefon 0228 4108-0, Fax 0228 4108-1550 mangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Dieser Gerichtsstand gilt nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe- reich dieses Gesetzes verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnli- 20. Welcher Gerichtsstand gilt? cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war. In 20.1 Klagen gegen uns diesem Fall ist das Gericht im Inland zuständig, in dessen Bezirk Sie Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- Ihren letzten Wohnsitz, oder in Ermangelung desselben, Ihren letzten mittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO) gewöhnlichen Aufenthalt hatten. auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, Ihren 21. Welches Recht gilt? gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht Das Gericht Ihres Wohnsitzes oder - in Ermangelung desselben - Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ist dann nicht zuständig, wenn Sie nach [Seite 18] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Hausrat Basis (SVPS-HR-B) Fassung September 2021 Inhaltsverzeichnis 10. Was ist der Versicherungswert? Wie kann Ihr Beitrag angepasst 1. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? werden? 2. Wie sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung 11. Was gilt bei Wohnungswechsel? durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Luftfahrzeuge 12. Wie wird die Entschädigung berechnet? Was gilt bei und ähnliches versichert? Unterversicherung? 3. Wie sind Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert? Welche 13. Welche Entschädigungsgrenzen gibt es für Wertsachen? weiteren Einschlüsse gibt es? 14. Wie wird die Entschädigung gezahlt und verzinst? 4. Wie sind Schäden durch Leitungswasser versichert? 15. Welche Bestimmungen gelten für das 5. Wie sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert? Sachverständigenverfahren? 6. Wie sind weitere Elementargefahren versichert? 16. Was gilt bei wieder herbeigeschafften Sachen? 7. Welche Sachen sind versichert und welche nicht? Wo gilt der 17. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Versicherungsschutz? 18. Was gilt bei Gefahrerhöhung? 8. Was gilt für die Außenversicherung? 19. Wie gehen Ersatzansprüchen über? 9. Welche Kosten sind versichert? Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- des Behälters stattfindet. Wird im Inneren eines Behälters eine Explo- AT). sion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. 1. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und 1.1 Versicherungsfall Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung mit nur Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung bei der in der Regel kein - Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Explosionsknall entsteht. Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines - Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdru- oder den Versuch einer solchen Tat, ckes. - Leitungswasser, 2.1.4 Wir leisten darüber hinaus Entschädigung für versicherte - Sturm, Hagel, Sachen, die bei Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile soweit zusätzlich vereinbart: oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhanden- - Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schnee- kommen. druck, Lawinen und Vulkanausbruch 2.2 Nicht versicherte Schäden zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkom- Nicht versichert sind - sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde - men. ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen 1.2 Ausschlüsse Krieg und Kernenergie 2.2.1 Schäden durch Erdbeben; 1.2.1 Ausschluss Krieg 2.2.2 Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an chen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger- Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftre- krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen. tenden Gasdruck entstehen; 1.2.2 Ausschluss Kernenergie 2.2.3 Glühbirnen und Leuchtröhren, sofern diese allein vom Schaden Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- betroffen sind. chen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder 2.2.4 Sengschäden radioaktive Substanzen. Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.2.2 und 2.2.4 gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 2.1 sind. 2. Wie sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspan- nung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Luft- 3. Wie sind Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert? fahrzeuge und ähnliches versichert? Welche weiteren Einschlüsse gibt es? 2.1 Versicherte Gefahren und Schäden Wir leisten nur Entschädigung für versicherte Sachen, die durch fol- Wir leisten wie folgt Entschädigung: gende Taten oder deren Versuch abhandenkommen, zerstört oder 2.1.1 Brand beschädigt werden. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent- 3.1 Einbruchdiebstahl standen ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft aus- Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb zubreiten vermag. 3.1.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Zwecken ausgesetzt werden (Nutzwärmeschäden), sind versichert. Dies Schlüssel) oder mittels anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme bestimmten Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüs- erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. sels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte 2.1.2 Blitzschlag und Überspannung durch Blitz Sachen abhandengekommen sind; Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte 3.1.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder Sachen. falsche Schlüssel (siehe 3.1.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekom- atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Ein- men sind; richtungen und Geräten entsteht. Solche Schäden sind nur versichert, 3.1.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen soweit dies ausdrücklich vereinbart ist und soweit der Blitz oder die entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität in einem Umkreis von verborgen gehalten hatte; 3 km um das versicherte Gebäude nachgewiesen werden kann. 3.1.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf fri- Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versi- scher Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 3.3.1.1 oder cherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren. 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhal- 2.1.3 Explosion, Verpuffung, Implosion ten; Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder 3.1.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub gemäß Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, Nr. 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein oder dort ein Behältnis öffnet; [Seite 19] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Basis (SVPS-HR-B) Fassung September 2021 / 23-683-0921 Seite 2 von 9 3.1.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel - der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - oder Solarheizungsanlagen, durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder Sie - von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatten. vergleichbaren Anlagen sind. 3.2 Vandalismus nach einem Einbruch 4.1.2 frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Instal- Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine lationen: der in Nr. 3.1.1, 3.1.5 oder 3.1.6 bezeichneten Arten in den Versiche- - Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (Wasser- rungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) so- beschädigt. wie deren Anschlussschläuche, 3.3 Raub - Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warm- 3.3.1 Raub liegt vor, wenn wasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder So- 3.3.1.1 gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand larheizungsanlagen. gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewuss- der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach ten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb- gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes stahl); vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte 3.3.1.2 Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht 4.2 Nässeschäden wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versiche- Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestim- rungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die mungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll; werden oder abhandenkommen. 3.3.1.3 Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Ihr Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache, wie Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasser- beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt, beeinträchtigt und dadurch führenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfhei- Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist. zung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus 3.3.2 Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung in der Wasserlösch- und Berieselungsanlagen oder aus Wasserbetten und Wohnung anwesend sind. Aquarien ausgetreten sein. 3.3.3 Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser es sei denn, das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versiche- gleich. rungsortes, an dem die Tathandlungen nach 3.3.1 verübt wurden. 4.3 Nicht versicherte Schäden 3.3.4 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Einbruchdieb- 4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen stahl oder Beraubung durch vorsätzliche Handlungen von Hausange- Schäden durch stellten oder von Personen, die bei Ihnen wohnen. - Plansch- oder Reinigungswasser, 3.4 Fahrraddiebsstahl - Schwamm, Soweit Fahrraddiebstahl gesondert als mitversichert vereinbart worden - Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, ist, gilt: - Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwem- 3.4.1 Für Fahrräder und Fahrradanhänger sowie für nicht versiche- mung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursa- rungspflichtige Elektro-Fahrräder (Pedelecs) mit elektrischer Tretunter- chen hervorgerufenen Rückstau, stützung bis max. 25 km/h erstreckt sich der Versicherungsschutz unter - Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 4.2 den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Dieb- den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat, stahl. - Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen 3.4.2 Sie haben das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrrad- eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Repa- schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewe- raturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasser- gung einsetzen. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem lösch- oder Berieselungsanlage, Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte "Rahmenschlösser"), gelten - Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen nicht als eigenständige Schlösser. Behältnissen. 3.4.3 Besondere Obliegenheiten im Schadensfall 4.3.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden 3.4.3.1 Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den - an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrrä- an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen, der zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise - am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass zugemutet werden kann. Verletzen Sie diese Bestimmung, so können Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist. Sie die Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderwei- tig nachweisen können. 5. Wie sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert? 3.4.3.2 Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen 5.1 Versicherte Gefahren und Schäden und uns einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbei- beschädigt werden oder abhandenkommen geschafft wurde. 5.1.1 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels 3.4.4 Verletzen Sie eine der Obliegenheiten, so sind wir nach Maß- auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte gabe der in Nr. 17 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung Sachen befinden; berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. 5.1.2 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder 3.4.5 Es gilt die vereinbarte Höchstentschädigung. andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft; 4. Wie sind Schäden durch Leitungswasser versichert? 5.1.3 als Folge eines Schadens nach 5.1.1 oder 5.1.2 an versicherten 4.1 Bruchschäden Sachen; Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß Nr. 4.1.1 und 4.1.2 zum versi- 5.1.4 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels cherten Hausrat gehören (siehe Nr. 7), leisten wir Entschädigung für auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in innerhalb von Gebäuden eintretende denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind; 4.1.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren 5.1.5 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder - der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit ver- andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten bundenen Schläuchen, Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. [Seite 20] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Basis (SVPS-HR-B) Fassung September 2021 / 23-683-0921 Seite 3 von 9 5.2 Sturm 6.8 Vulkanausbruch Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Wind- Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der stärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen. wird Windstärke 8 unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass 6.9 Nicht versicherte Schäden - die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schä- 6.9.1 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- den an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso wider- chen - Schäden durch standsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass - Sturmflut; - der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in - Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere entstanden sein kann. Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Ha- 5.3 Hagel gel entstanden sind und einen versicherten Gebäudeschaden dar- Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. stellen; 5.4 Nicht versicherte Schäden - Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr. 5.4.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen 6.1); Schäden durch - Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder - Sturmflut; Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; dies - Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere ausgelöst wurden; Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Ha- - Trockenheit oder Austrocknung; gel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; - Schäden durch Rückstau, sofern sich das Wasser aufgrund anderer - Schneedruck, Lawinen. Umstände als einer Kanalsättigung zurückstaut (z. B. wegen Verrin- 5.4.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an gerung des Rohrquerschnitts durch Gegenstände oder grobe Verun- - Sachen, die sich in Gebäuden oder an Gebäudeteilen befinden, die reinigungen). noch nicht bezugsfertig sind. 6.9.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an - Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 5.1 - Sachen, die sich in Gebäuden oder an Gebäudeteilen befinden, die versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich noch nicht bezugsfertig sind; die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, - Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 6.1 wenn sie ausschließlich von Ihnen genutzt werden. versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, 6. Wie sind weitere Elementargefahren versichert? wenn sie ausschließlich von Ihnen genutzt werden. Elementargefahren sind nur Gefahren, die auf unbeherrschten Natur- 6.9.3 Durch Elementarereignisse verursachte Brände und Explosio- gewalten beruhen und nicht auf menschliches Verhalten zurückzufüh- nen gelten als deren unmittelbare Folge. ren sind. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: 6.1 Überschwemmung 7. Welche Sachen sind versichert und welche nicht? Wo gilt Überschwemmung ist die unmittelbare Überflutung des Grund und der Versicherungsschutz? Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von 7.1 Beschreibung des Versicherungsumfangs Oberflächenwasser durch Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein 6.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Hausrat, der infolge eines Gewässern eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles 6.1.2 Witterungsniederschläge, aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem 6.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird 6.1.1 oder 6.1.2. oder abhandenkommt, ist versichert. 6.2 Rückstau Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe Nr. 8), oder soweit (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsnieder- dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert. schläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in 7.2 Definitionen dem sich die versicherten Sachen befinden, oder dessen zugehörigen 7.2.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur Einrichtungen, unmittelbar austritt. privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. 6.3 Erdbeben 7.2.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgren- durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird und zen (siehe Nr. 13). wenigstens die Magnitude ML = 3,5 (nach C.F. Richter) erreicht. Er- 7.2.3 Ferner gehören zum Hausrat schütterungen innerhalb von 72 Stunden gelten als ein Ereignis. Erd- 7.2.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel beben wird unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass und -küchen), die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre - die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung Kosten beschafft oder übernommen haben und daher hierfür die des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zu- Gefahr tragen. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung stand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerich- ist von Ihnen nachzuweisen; tet hat oder 7.2.3.2 Anbaumöbel und -küchen, die, anders als Einbaumöbel und - der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten -küchen serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann. gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die 6.4 Erdfall Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind; Erdfall ist der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen 7.2.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die aus- Hohlräumen. schließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen und sich auf 6.5 Erdrutsch dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt; Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Ge- 7.2.3.4 Sichtschutzwände, die sich auf dem Grundstück befinden, auf steins- oder Erdmassen. dem die versicherte Wohnung liegt, welche Sie als Mieter oder Woh- 6.6 Schneedruck nungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft und angebracht haben; Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismas- 7.2.3.5 in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit es sen. Mitversichert sind auch Schäden durch Dachlawinen an den versi- sich nicht um das Eigentum Ihrer Mieter bzw. Untermieter handelt cherten Sachen. (siehe Nr. 7.4.5); 6.7 Lawinen 7.2.3.6 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Lawinen sind an Berghängen niedergehende Eis- oder Schneemassen Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind; einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle. [Seite 21] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Basis (SVPS-HR-B) Fassung September 2021 / 23-683-0921 Seite 4 von 9 7.2.3.7 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen Motoren sowie Surfgeräte; sozialen oder ökologischen Jahrs. 7.2.3.8 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen; 8.3 Einbruchdiebstahl 7.2.3.9 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließ- Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in Nr. 3.1 genannten lich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen in häuslicher Voraussetzungen erfüllt sein. Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkol- 8.4 Raub lektionen sind hiervon ausgeschlossen; Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen 7.2.3.10 Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Woh- Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil nungen (siehe Nr. 7.1) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel). eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an 7.3 Versicherungsort Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Woh- Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft nung. Zur Wohnung gehören leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf 7.3.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließ- Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden. lich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben- 8.5 Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren den Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die Für Sturm- und Hagelschäden und - soweit vereinbart - Schäden durch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören weitere Elementargefahren besteht Außenversicherungsschutz nur nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Woh- innerhalb von Gebäuden. nung zu betreten (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung); 8.6 Entschädigungsgrenzen 7.3.2 Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende 8.6.1 Die Höchstentschädigung im Rahmen der Außenversicherung Terrassen sowie ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in beträgt 65 EUR je Quadratmeter (Wohnflächenmodell) bzw. 10 % der häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken ge- Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell), maximal jedoch nutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des 10.000 EUR je Versicherungsfall. Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet; 8.6.2 Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzliche Entschädi- 7.3.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem gungsgrenzen (wie Nr. 13.2 und hierzu vereinbarte Klauseln). Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf 9. Welche Kosten sind versichert? dem sich die versicherte Wohnung befindet. 9.1 Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten 7.3.4 Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe (Radi- 9.1.1 Aufräumungskosten us 3 km) des Versicherungsortes befinden und ausschließlich von für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Per- den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen son genutzt werden. zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. 7.4 Nicht versicherte Sachen 9.1.2 Bewegungs- und Schutzkosten, Nicht zum Hausrat gehören die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder 7.4.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 7.2.3.1 ge- Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verän- nannt; dert oder geschützt werden müssen. 7.4.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser 9.2 Hotelkosten die Gefahr trägt. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Woh- werden - auch höher- oder geringerwertige -, sind diese Sachen im nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen Rahmen dieses Vertrages nicht versichert; das Gleiche gilt für vom bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Wohnungseigentümer ersetzte Sachen; Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längs- 7.4.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren tens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf Versicherungspflicht, soweit nicht unter Nr. 7.2.3.6 genannt; 100 EUR begrenzt. 7.4.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versiche- 9.3 Transport- und Lagerkosten rungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Nr. 7.2.3 genannt; Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn 7.4.5 Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung, es die Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in sei denn, dieser wurde Mietern oder Untermietern von Ihnen überlas- einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lage- sen; rung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder 7.4.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versiche- benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung rungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen). 9.4 Weitere Kosten 7.4.7 Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch 9.4.1 Schlossänderungskosten gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsvertrag vereinbart ist. Versicherungsfall abhandengekommen sind. 9.4.2 Bewachungskosten 8. Was gilt für die Außenversicherung? für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbe- 8.1 Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung wohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder das einer mit Ihnen in häus- keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem licher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die Ihrem Gebrauch Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als von 48 Stunden. drei Monaten gelten nicht als vorübergehend. 9.4.3 Reparaturkosten für Gebäudeschäden 8.2 Unselbstständiger Hausstand während der Ausbildung die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Halten Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vanda- Person sich zur Ausbildung außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind. lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 8.1, bis ein eigener Haus- 9.4.4 Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innen- stand begründet wird. Gleiches gilt für die Dauer eines freiwilligen anstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum be- findlichen Wohnungen. [Seite 22] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Basis (SVPS-HR-B) Fassung September 2021 / 23-683-0921 Seite 5 von 9 9.4.5 Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter nen (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten be- Sachen. steht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. 9.5 Befüllungskosten für Aquarien und Wasserbetten 11.3 Umzug ins Ausland Mitversichert sind die aufgrund eines Versicherungsfalls notwendigen Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- Kosten für das Wasser, um Aquarien und Wasserbetten neu zu befül- land, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung len. über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. 10. Was ist der Versicherungswert? Wie kann Ihr Beitrag 11.4 Anzeige der neuen Wohnung angepasst werden? 11.4.1 Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn 10.1 Versicherungswert des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsbe- Quadratmetern anzuzeigen. rechnung. 11.4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen 10.1.1 Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen vereinbart, so ist uns in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Siche- gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). rungen in der neuen Wohnung vorhanden sind. Unterbleibt diese 10.1.2 Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt Nr. 13.1.1.4) und Mitteilung, können die in den Nr. 17 und 18 beschriebenen Rechtsfol- Antiquitäten (siehe Nr. 13.1.1.5) ist der Versicherungswert der Wieder- gen eintreten. beschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. 11.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche 10.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für Sie entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen. erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). 11.5 Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht 10.1.4 Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte 11.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen Wohnung Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 13.2) ist, werden gültigen Tarifbestimmungen. bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge 11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Bei- berücksichtigt. tragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes können Sie den 10.2 Versicherungssumme Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach 10.2.1 Im Versicherungssummenmodell gilt: Die Versicherungssum- Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen me ist der zwischen Ihnen und uns im Einzelnen vereinbarte Betrag Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklä- und soll dem Versicherungswert entsprechen. Die Versicherungssum- ren. me erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %. 11.5.3 Wir können bei Kündigung durch Sie den Beitrag nur in der 10.2.2 Im Wohnflächenmodell gibt es keine Versicherungssumme; bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung bean- der Beitrag wird hier anhand der Wohnfläche ermittelt. spruchen. 10.3 Anpassung des Beitragssatzes 11.6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung 10.3.1 Der Beitragssatz pro Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflä- 11.6.1 Ziehen Sie bei einer Trennung vom Ehegatten aus der Ehe- chenmodell) und die Versicherungssumme, aus der sich der Beitrag wohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung berechnet (Versicherungssummenmodell) erhöhen oder vermindern zurück, so gelten als Versicherungsort (siehe Nr. 7.3) Ihre neue Woh- sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem nung und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung Prozentsatz, um den sich der Preisindex für "Verbrauchs- und Ge- des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Mona- brauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht ten nach der nächsten, auf Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. in der Wohnung gelagerten Güter" - aus dem Verbraucherpreisindex Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Woh- für Deutschland (VPI) - im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem nung. davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom 11.6.2 Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffent- einer Trennung von Ehegatten einer von Ihnen aus der Ehewohnung lichte Index. aus, so sind Versicherungsort (siehe Nr. 7. 3) die bisherige Ehewoh- Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem nung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt Komma berücksichtigt. Der neue Beitrag pro Quadratmeter (Wohnflä- bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum chenmodell) wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet; die neue Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Ehe- Versicherungssumme (Summenmodell) wird auf volle 100 EUR aufge- gatten folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungs- rundet. Im Wohnflächenmodell wird die neue Höchstentschädigungs- schutz für die neue Wohnung. leistung auf volle 500 EUR aufgerundet. 11.6.3 Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt Nr. 11.6.2 10.3.2 Die neue Versicherungssumme bzw. die neue Höchstentschä- entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächs- digungsleistung werden Ihnen auf Wunsch mitgeteilt. ten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit erlischt 10.3.3 Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen. Beitragserhöhung können Sie der Anpassung durch Erklärung in Text- 11.7 Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften form widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Nr. 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Unterversicherung (Nr. gemeldet sind. 12) analog. Zusätzlich zu den dort getroffenen Regelungen wird bei einem Widerspruch zur Anpassung des Beitrages die fällige Versiche- 12. Wie wird die Entschädigung berechnet? Was gilt bei Un- rungsleistung im Verhältnis von gezahltem Beitrag zu dem Beitrag terversicherung? gekürzt, der zu zahlen gewesen wäre, wenn während der Vertragslauf- 12.1 Ersetzt werden im Versicherungsfall bei zeit kein Widerspruch der Beitragsanpassung wirksam geworden wäre. 12.1.1 zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versiche- rungswert (siehe Nr. 10.1) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungs- 11. Was gilt bei Wohnungswechsel? falls. 11.1 Umzug in eine neue Wohnung 12.1.2 beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Eintritt des Versicherungsfalls zuzüglich einer durch die Reparatur Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versi- Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der cherungswert (siehe Nr. 10.1) unmittelbar vor Eintritt des Versiche- bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugs- rungsfalles. beginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versi- Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht cherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden. beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar 11.2 Mehrere Wohnungen (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versiche- Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht. rungsschutz nicht über, wenn Sie die alte Wohnung weiterhin bewoh- 12.2 Restwerte Restwerte werden in den Fällen von Nr. 12.1 angerechnet. [Seite 23] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Basis (SVPS-HR-B) Fassung September 2021 / 23-683-0921 Seite 6 von 9 12.3 Mehrwertsteuer 13. Welche Entschädigungsgrenzen gibt es für Wertsachen? 12.3.1 Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerab- 13.1 Definitionen zugsberechtigt sind; das Gleiche gilt, wenn Sie die Mehrwertsteuer 13.1.1 Versicherte Wertsachen (siehe Nr. 7. 2.2) sind tatsächlich nicht gezahlt haben. 13.1.1.1 Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte), 12.3.2 Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten gilt 13.1.1.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapie- 12.3.1 entsprechend. re, 12.4 Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung 13.1.1.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Im Wohnflächenmodell ist die Gesamtentschädigung für versicherte Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, Sachen einschließlich versicherter Kosten auf 300.000 EUR je Versiche- 13.1.1.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstge- rungsfall begrenzt. Im Versicherungssummenmodell ist diese Gesamt- genstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Plastiken) sowie nicht in Nr. 13.1.1.3 genannte Sachen aus Silber, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe § 83 13.1.1.5 Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Versicherungsvertragsgesetz), die auf unsere Weisung entstanden Ausnahme von Möbelstücken. sind, werden unbegrenzt ersetzt. 13.1.2 Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 13.2.2 sind Sicherheits- Im Versicherungssummenmodell gilt zusätzlich: Wird die vereinbarte behältnisse nach Norm EN 1143-1, geprüft durch VdS Schadenverhü- Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädi- tung oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle. gung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden Wertschutzschränke nach EN 1143-1 verfügen über verschiedene versicherte Kosten (siehe Nr. 9) darüber hinaus bis zu 10 % der Versi- Widerstandsgrade und Zeichnungsgrenzen, welche entsprechend dem cherungssumme ersetzt. tatsächlichen Versicherungsbedarf in Abstimmung mit der SV Sparkas- 12.5 Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung senVersicherung vorhanden sein müssen. 12.5.1 Sofern vereinbart, verzichten wir abweichend von § 75 Versi- Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von cherungsvertragsgesetz auf einen Abzug wegen Unterversicherung, 200 kg aufweisen oder müssen bei geringerem Gewicht nach den Vor- sofern kein weiterer Hausrat-Versicherungsvertrag für denselben schriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht. Im Wohn- oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank). flächenmodell ist weitere Voraussetzung für einen Unterversiche- 13.2 Entschädigungsgrenzen rungsverzicht, dass die von Ihnen im Antrag oder zu einem späteren 13.2.1 Die maximale Entschädigung für Wertsachen beträgt 130 EUR Zeitpunkt angegebene Wohnfläche in Quadratmetern den tatsächli- je Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. 20 % der chen Gegebenheiten im Zeitpunkt des Versicherungsfalls entspricht. Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell). Eine höhere Die Wohnfläche ist die Gesamtgrundfläche aller Räume des Hauses Entschädigung kann vereinbart werden. und der zu Wohnzwecken genutzten Nebengebäude. Zur Wohnfläche 13.2.2 Die maximale Entschädigung für Wertsachen, die sich zum zählen auch Arbeitszimmer (auch sogenannte häusliche Arbeitszim- Zeitpunkt des Versicherungsfalls außerhalb eines anerkannten und mer) sowie beruflich oder gewerblich genutzte Räume, die Sie zur verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 13.1.2) befunden Durchführung kaufmännischer oder geistiger Tätigkeiten oder Bürotä- haben, beträgt je Versicherungsfall: tigkeiten (z. B. Steuerberatung, Rechtsanwaltskanzlei) nutzen. 13.2.2.1 für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnah- Außerdem zählen zur Wohnfläche Dielen, Hobbyräume, Wintergärten me von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, sowie die gesamte Grundfläche einer zweiten Wohneinheit (Einlieger- 1.500 EUR; wohnung/Zweifamilienhaus). 13.2.2.2 für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpa- Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terras- piere 1.000 EUR; sen sowie nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzte Keller, Spei- 13.2.2.3 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmar- cher und Bodenräume. ken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin 12.5.2 Für das Wohnflächenmodell gilt: Im Falle der Unterversiche- 20.000 EUR. rung wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen Schaden verhält, wie die angegebene Wohnfläche in Quadratmetern 14. Wie wird die Entschädigung gezahlt und verzinst? zur tatsächlichen Wohnfläche in Quadratmetern. Ist Unterversicherung 14.1 Fälligkeit der Entschädigung anzuwenden, gilt dies für den vereinbarten Versicherungsschutz. Die Entschädigung wird fällig, wenn unsere Feststellungen zum Grunde Ausgenommen sind Positionen, die auf Erstes Risiko versichert sind. und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Sie können einen 12.5.3 Für das Versicherungssummenmodell gilt: Ist die Versiche- Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung rungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Versicherungswert (siehe Nr. 10.1) der versicherten Sachen (Unterver- 14.2 Verzinsung sicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß Nr. 12.1 in eine weitergehende Zinspflicht besteht: dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach 14.2.1 Die Entschädigung ist - soweit sie nicht innerhalb eines Mo- folgender Berechnungsformel gekürzt: nats nach Meldung des Schadens geleistet wird - seit Anzeige des Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungs- Schadens zu verzinsen. summe dividiert durch den Versicherungswert. Ist Unterversicherung 14.2.2 Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basis- anzuwenden, gilt dies für den vereinbarten Versicherungsschutz. zinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens Ausgenommen sind Positionen, die auf Erstes Risiko versichert sind. jedoch bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr. 12.5.4 Wechseln Sie die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Un- 14.2.3 Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig. terversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über, wenn die Vo- 14.3 Hemmung raussetzungen nach Nr. 12.5.1 für die neue Wohnung vorliegen. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 14.1, 14.2.1 ist der Zeitraum Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Ihres Verschuldens die Ent- Erhöhung der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell) schädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann. der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpas- 14.4 Aufschiebung der Zahlung sung des Vertrages der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu Wir können die Zahlung aufschieben, solange zwei Monate nach Umzugsbeginn. - Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen; 12.6 Versicherte Kosten - ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch (siehe Nr. 9) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter läuft. Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe Nr. 15. Welche Bestimmungen gelten für das Sachverständigen- 9) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Scha- verfahren? denermittlungskosten (siehe § 83 Versicherungsvertragsgesetz) gilt Nr. 15.1 Feststellung der Schadenhöhe 12.5 entsprechend. Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt [Seite 24] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Basis (SVPS-HR-B) Fassung September 2021 / 23-683-0921 Seite 7 von 9 wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können wir auch gemein- 16.3.2 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache sam vereinbaren. zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt 15.2 Weitere Feststellungen worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere ist, so können Sie die Sache behalten und müssen sodann die Entschä- Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden. digung zurückzahlen. 15.3 Verfahren vor Feststellung Erklären Sie sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang Für das Sachverständigenverfahren gilt: einer schriftlichen Aufforderung von uns nicht bereit, so haben Sie die 15.3.1 Sowohl Sie als auch wir benennen in Textform einen Sachver- Sache im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen zu ständigen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt hat, kann lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhalten wir den die andere unter Angabe des von ihr genannten Sachverständigen in Anteil, welcher der von uns geleisteten bedingungsgemäßen Entschä- Textform auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird digung entspricht. der zweite Sachverständige nicht innerhalb von zwei Wochen nach 16.4 Beschädigte Sachen Zugang der Aufforderung benannt, so kann ihn die auffordernde Partei Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so können Sie die durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen las- bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch sen. Wir werden Sie in unserer Aufforderung auf diese Folge hinweisen. dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 15.3.2 Beide Sachverständige benennen in Textform vor Beginn ihrer 16.2 oder Nr. 16.3 bei Ihnen verbleiben. Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Obmann. Einigen 16.5 Gleichstellung sich die Sachverständigen nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen. 15.4 Feststellung 16.6 Übertragung der Rechte Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: Haben Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so - ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschä- müssen Sie uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte digten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsver- übertragen, die Ihnen mit Bezug auf diese Sachen zustehen. trag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des 16.7 Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Versicherungsfalls; Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt - die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; worden, so haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn Sie - die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen; das Wertpapier zurückerlangt hätten. Jedoch können Sie die Entschä- - die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten; digung behalten, soweit Ihnen durch Verzögerung fälliger Leistungen - den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist. unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, wenn kein Unterversi- cherungsverzicht gegeben ist. 17. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? 15.5 Verfahren nach Feststellung 17.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien 17.1.1 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten, die Sie vor gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen vonei- Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen haben, sind: nander ab, so übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann. Dieser - die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch vereinbarten Sicherheitsvorschriften; die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenhei- übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig. Die Fest- ten. stellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind sowohl für 17.1.2 Sicherheitsvorschriften Sie als auch für uns verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Auf- - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- grund dieser verbindlichen Feststellungen berechnen wir die Entschä- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und digung. Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern. und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. 15.6 Kosten Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Par- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- teien je zur Hälfte. stausicherungen funktionsbereit zu halten. 15.7 Obliegenheiten 17.1.3 Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen- Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten heit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns zu erfül- nicht berührt. len haben, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen. 16. Was gilt bei wieder herbeigeschafften Sachen? Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass 16.1 Anzeigepflicht Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, haben Sie haben. Des Weiteren sind wir unter den in 17.3 genannten Vorausset- oder wir dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertrags- zungen von der Leistung ganz oder teilweise frei. partner in Textform anzuzeigen. 17.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls 16.2 Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung 17.2.1 Sie haben bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurücker- - nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens langt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden zu sorgen; ist, so behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, falls Sie uns - uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andern- haben, unverzüglich - gegebenenfalls auch mündlich oder telefo- falls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben. nisch - anzuzeigen; 16.3 Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung - unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung - gegebe- 16.3.1 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache nenfalls auch mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Um- zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller stände dies gestatten; Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so haben Sie die - unseren Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache uns zur Verfügung zu Sie zumutbar, zu folgen. Erteilen mehrere an dem Versicherungsver- stellen. trag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln; einer schriftlichen Aufforderung von uns auszuüben; nach fruchtlosem - Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüg- Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf uns über. lich der Polizei anzuzeigen; [Seite 25] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Basis (SVPS-HR-B) Fassung September 2021 / 23-683-0921 Seite 8 von 9 - uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhandenge- - die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder kommenen Sachen einzureichen; über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbe- - das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstel- wohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine le oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden sind. Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berech- Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvoll- tigte volljährige Person darin aufhält, ziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten - vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht ge- Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren; brauchsfähigem Zustand sind. Das gilt auch bei einem Wohnungs- - soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in wechsel (siehe Nr. 11). Textform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls 18.4 Kündigung oder Vertragsanpassung durch uns oder des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie 18.4.1 Unser Kündigungsrecht jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Nr. 18.2.1, können wir den Ver- den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten; trag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder - von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung Ihnen grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder billigerweise zugemutet werden kann; grober Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Beruht die Verletzung auf - für zerstörte oder abhandengekommene Wertpapiere oder sonstige einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter Einhaltung einer Frist von aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einem Monat kündigen. einzuleiten und etwaige sonstige Rechte zu wahren, insbesondere Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 18.2.2 und Nr. abhandengekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden 18.2.3 bekannt, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist unverzüglich sperren zu lassen. von einem Monat kündigen. 17.2.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten 18.4.2 Vertragsänderung zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Nr. 17.2.1 ebenfalls zu Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung erfüllen, soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Um- eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie ständen möglich ist. verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. 17.3 Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet- Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als zung 10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so 17.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 oder Nr. 17.2 können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- 18.5 Erlöschen unserer Rechte dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 18.4 Sie zu beweisen. erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kennt- 17.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind nis von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- 18.6 Leistungsfreiheit/Leistungskürzung wegen Gefahrerhöhung lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang 18.6.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so unserer Leistungspflicht ursächlich ist. sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Nr. 17.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste- 18.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvor- Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. liegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. 18.6.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 18.2.2 und 18.2.3 sind wir 18. Was gilt bei Gefahrerhöhung? für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem 18.1 Begriff der Gefahrerhöhung Zeitpunkt eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein 18.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer Ver- müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt tragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert haben. Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gelten Nr. werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergröße- 18.6.1 Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt be- rung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme stehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns wahrscheinlicher wird. die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. 18.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - 18.6.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem - soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für wir vor Vertragsschluss gefragt haben. den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistungs- 18.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach Nr. 18.1.1 liegt nicht vor, wenn sich pflicht war oder die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als - wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für unse- mitversichert gelten soll. Dies ist insbesondere der Fall, wenn auf dem re Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder Versicherungsgrundstück ein Gerüst für weniger als drei Monate auf- - wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung gestellt wird. eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie 18.2 Ihre Pflichten verlangen. 18.2.1 Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren 19. Wie gehen Ersatzansprüchen über? Vornahme durch einen Dritten gestatten. 19.1 Übergang von Ersatzansprüchen 18.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Über- haben, so müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen. gang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Richtet 18.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie uns unverzüglich Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden 18.3 Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vorsätzlich verursacht. Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Nr. 18.1 kann insbe- 19.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen sondere dann vorliegen, wenn Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses An- - sich ein Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt spruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und haben, Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs - sich anlässlich eines Wohnungswechsels (siehe Nr. 11) ein Umstand auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns, soweit erforderlich, mit- ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist, zuwirken. [Seite 26] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Basis (SVPS-HR-B) Fassung September 2021 / 23-683-0921 Seite 9 von 9 Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet- zung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie. [Seite 27] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Hausrat Komfort (SVPS-HR-K) Fassung September 2021 Inhaltsverzeichnis 10. Was ist der Versicherungswert? Wie kann Ihr Beitrag angepasst werden? 1. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? 11. Was gilt bei Wohnungswechsel? 2. Wie sind Schäden durch Brand, Nutzwärme, Sengschäden, 12. Wie wird die Entschädigung berechnet? Was gilt bei Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Unterversicherung? Implosion und Luftfahrzeuge versichert? 13. Welche Entschädigungsgrenzen gibt es für Wertsachen? 3. Wie sind Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert? Welche 14. Wie wird die Entschädigung gezahlt und verzinst? weiteren Einschlüsse gibt es? 15. Welche Bestimmungen gelten für das 4. Wie sind Schäden durch Leitungswasser versichert? Sachverständigenverfahren? 5. Wie sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert? 16. Was gilt bei wieder herbeigeschafften Sachen? 6. Wie sind weitere Elementargefahren versichert? 17. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? 7. Welche Sachen sind versichert und welche nicht? Wo gilt der 18. Was gilt bei Gefahrerhöhung? Versicherungsschutz? 19. Wie gehen Ersatzansprüchen über? 8. Was gilt für die Außenversicherung? 9. Welche Kosten sind versichert? Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- in einem Umkreis von 3 km um das versicherte Gebäude nachgewiesen rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- werden kann. AT). Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versi- cherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren. 1. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? 2.1.4 Explosion, Verpuffung, Implosion 1.1 Versicherungsfall Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. - Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein - Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb oder den Versuch einer solchen Tat, des Behälters stattfindet. Wird im Inneren eines Behälters eine Explo- - Leitungswasser, sion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen - Sturm, Hagel, seiner Wandung nicht erforderlich. soweit zusätzlich vereinbart: Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und - Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schnee- Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung mit nur druck, Lawinen und Vulkanausbruch geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung bei der in der Regel kein zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkom- Explosionsknall entsteht. men. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines 1.2 Ausschlüsse Krieg und Kernenergie Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdru- 1.2.1 Ausschluss Krieg ckes. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- 2.1.5 Wir leisten darüber hinaus Entschädigung für versicherte chen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger- Sachen, die bei Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen. oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhanden- 1.2.2 Ausschluss Kernenergie kommen. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- 2.2 Nicht versicherte Schäden chen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder Nicht versichert sind - sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde - radioaktive Substanzen. ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen 2.2.1 Schäden durch Erdbeben; 2. Wie sind Schäden durch Brand, Nutzwärme, Sengschäden, 2.2.2 Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuf- Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an fung, Implosion und Luftfahrzeuge versichert? Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftre- 2.1 Versicherte Gefahren und Schäden tenden Gasdruck entstehen; Wir leisten wie folgt Entschädigung: 2.2.3 Glühbirnen, Leuchtröhren und sonstige Leuchtmittel, sofern 2.1.1 Brand diese allein vom Schaden betroffen sind. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent- 2.2.4 Sengschäden standen ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft aus- Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.2.2 und 2.2.4 gelten nicht, soweit diese zubreiten vermag. Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 2.1 sind. Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen 3. Wie sind Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert? Zwecken ausgesetzt werden (Nutzwärmeschäden), sind versichert. Dies Welche weiteren Einschlüsse gibt es? gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme Wir leisten nur Entschädigung für versicherte Sachen, die durch fol- erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. gende Taten oder deren Versuch abhandenkommen, zerstört oder 2.1.2 Sengschäden beschädigt werden. Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch 3.1 Einbruchdiebstahl Sengschäden zerstört oder beschädigt werden. Sengschäden sind Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb durch Hitzeeinwirkung und ohne offene Flamme örtlich begrenzte 3.1.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels Schäden, die durch Verfärbung der versengten Sachen sichtbar wer- eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer den. dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Die Höchstentschädigung für Schäden durch Sengschäden beträgt Schlüssel) oder mittels anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen 10.000 EUR je Versicherungsfall. bestimmter Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüs- 2.1.3 Blitzschlag und Überspannung durch Blitz sels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen abhandengekommen sind; Sachen. 3.1.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, falsche Schlüssel (siehe 3.1.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Ein- bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekom- richtungen und Geräten entsteht. Solche Schäden sind nur versichert, men sind; soweit der Blitz oder die sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität [Seite 28] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort (SVPS-HR-K) Fassung September 2021 / 23-682-0921 Seite 2 von 10 3.1.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen 3.5 Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort Gartenmöbel (ohne Liegen- oder Sitzauflagen) sind auf dem Grund- verborgen gehalten hatte; stück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, gegen Schäden durch 3.1.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf fri- Diebstahl versichert. scher Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 3.3.1.1 oder Gartenmöbel sind Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall wie z. B. 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhal- Gartentische, -stühle, -bänke sowie Sonnenschirme, die zur ausschließ- ten; lichen Nutzung im Freien hergestellt wurden. 3.1.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungsfall. Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub gemäß Gleiches gilt tagsüber auch für Wäsche mit Ausnahme von Pelzen und Nr. 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt Ledersachen. oder dort ein Behältnis öffnet; 3.6 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen 3.1.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel 3.6.1 Entschädigung wird auch geleistet für versicherte Sachen, die eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Per- durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder Sie son gehören oder Ihrem persönlichen Gebrauch dienen, wenn Sie sich noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und innerhalb Euro- fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatten. pas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich 3.2 Vandalismus nach einem Einbruch der Europäischen Union gehören, durch Aufbrechen verschlossener Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine Kraftfahrzeuge (nicht aber Kraftfahrzeuganhänger) entwendet oder bei der in Nr. 3.1.1, 3.1.5 oder 3.1.6 bezeichneten Arten in den Versiche- diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen rungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer zum ordnungs- beschädigt. mäßigen Öffnen nicht bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen 3.3 Raub oder Behältnisse des Fahrzeuges gleich. 3.3.1 Raub liegt vor, wenn 3.6.2 Für optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie 3.3.1.1 gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand (z. B. Laptop, Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte) und für Ledersa- gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt chen besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sich diese Sachen nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewuss- entweder in einem geschlossenen Bereich des Kfz (z. B. Kofferraum) ten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb- befinden oder so platziert (z. B. unter dem Sitz) bzw. abgedeckt wur- stahl); den, dass sie von außen nicht sichtbar sind. 3.3.1.2 Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen 3.6.3 Keine Entschädigung wird geleistet für Bargeld, Scheck- und lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht Kreditkarten, Gold-, Silber- und Schmucksachen, Wertpapiere, Pelze, wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versiche- Sparbücher, Sammlungen und Kunstgegenstände. rungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die 3.6.4 Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungs- Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll; fall. 3.3.1.3 Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Ihr 3.7 Diebstahl aus Wohnmobilen körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außenversiche- Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache, wie rung auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem Einbruch in beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt, beeinträchtigt und dadurch ein Wohnmobil. Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Wohnmo- Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist. bil ordnungsgemäß verschlossen ist. Ordnungsgemäß ist der Ver- 3.3.2 Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung in der schluss, wenn sämtliche vorhandenen Verschlussvorrichtungen und Wohnung anwesend sind. evtl. existierende Sicherungsmechanismen betätigt wurden. 3.3.3 Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe Diese Außenversicherung erstreckt sich nicht auf Wertsachen gemäß oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, Nr. 13.1. es sei denn, das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versiche- Versicherungsschutz besteht nur innerhalb Europas und in den außer- rungsortes, an dem die Tathandlungen nach 3.3.1 verübt wurden. europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen 3.3.4 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Einbruchdieb- Union gehören. stahl oder Beraubung durch vorsätzliche Handlungen von Hausange- Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungsfall. stellten oder von Personen, die bei Ihnen wohnen. Diese Bestimmungen gelten analog für Wohnwagen, die sich nicht 3.4 Fahrraddiebstahl dauerhaft an einem Ort befinden. Befindet sich ein Wohnwagen länger 3.4.1 Für Fahrräder und Fahrradanhänger sowie für nicht versiche- als sechs Wochen an einem Ort, so gilt er als dauerhaft abgestellt. rungspflichtige Elektro-Fahrräder (Pedelecs) mit elektrischer Tretunter- 3.8 Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen stützung bis max. 25 km/h erstreckt sich der Versicherungsschutz unter Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außenversiche- den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Dieb- rung auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem Einbruch in stahl. eine Schiffskabine oder in ein Schlafwagenabteil. Versicherungsschutz 3.4.2 Sie haben das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrrad- besteht nur, wenn die Schiffskabine oder das Schlafwagenabteil ord- schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewe- nungsgemäß verschlossen ist. Ordnungsgemäß ist der Verschluss, gung einsetzen. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem wenn sämtliche vorhandenen Verschlussvorrichtungen und evtl. exis- Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte "Rahmenschlösser"), gelten tierende Sicherungsmechanismen betätigt wurden. nicht als eigenständige Schlösser. Diese Außenversicherung erstreckt sich nicht auf Wertsachen gemäß 3.4.3 Besondere Obliegenheiten im Schadensfall Nr. 13.1. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000 EUR je Versiche- 3.4.3.1 Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den rungsfall. Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrrä- 3.9 Diebstahl versicherter Sachen vom Versicherungsgrundstück der zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise 3.9.1 Versicherte Sachen sind innerhalb der versicherten Wohnung zugemutet werden kann. Verletzen Sie diese Bestimmung, so können sowie auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, Sie die Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderwei- gegen Schäden durch Diebstahl versichert. tig nachweisen können. 3.9.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf 3.4.3.2 Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen - Geld, Scheck- und Kreditkarten und uns einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht - optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie (z. B. innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbei- Laptop, Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte) geschafft wurde. - Liegen- oder Sitzauflagen 3.4.4 Verletzen Sie eine der Obliegenheiten, so sind wir nach Maß- - Pelze und Ledersachen gabe der in Nr. 17 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung - Pflanzen berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. 3.9.3 Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungs- 3.4.5 Die Höchstentschädigung beträgt 500 EUR je Versicherungs- fall. fall und kann durch gesonderte Vereinbarung erhöht werden. [Seite 29] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort (SVPS-HR-K) Fassung September 2021 / 23-682-0921 Seite 3 von 10 3.10 Transportmittelunfall - am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Versichert sind auch Schäden an versicherten Sachen, die dadurch Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist. entstehen, dass Sie einen Unfall mit einem motorisierten Transportmit- tel erleiden. Die Höchstentschädigung beträgt 250 EUR je Versiche- 5. Wie sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert? rungsfall. 5.1 Versicherte Gefahren und Schäden 3.11 Verlust von aufgegebenem Gepäck Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder Versichert ist auch der Verlust versicherter Sachen, während sie auf beschädigt werden oder abhandenkommen einer Reise einem Reisedienstleister (z. B. einer Fluggesellschaft) zur 5.1.1 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels Beförderung übergeben sind. auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Eine Entschädigung wird nur gezahlt, soweit keine Ersatzansprüche Sachen befinden; gegen Dritte bestehen. Über den Versuch, die Schäden bei Dritten 5.1.2 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder geltend zu machen, sind uns geeignete Nachweise vorzulegen. andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungsfall. denen sich versicherte Sachen befinden, wirft; 5.1.3 als Folge eines Schadens nach 5.1.1 oder 5.1.2 an versicherten 4. Wie sind Schäden durch Leitungswasser versichert? Sachen; 4.1 Bruchschäden 5.1.4 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß Nr. 4.1.1 und 4.1.2 zum versi- auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in cherten Hausrat gehören (siehe Nr. 7), leisten wir Entschädigung für denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind; innerhalb von Gebäuden eintretende 5.1.5 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder 4.1.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten - der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit ver- Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, bundenen Schläuchen, baulich verbunden sind. - der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- 5.2 Sturm oder Solarheizungsanlagen, Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Wind- - von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen stärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder 63 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, vergleichbaren Anlagen sind. so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass 4.1.2 frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Instal- - die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schä- lationen: den an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso wider- - Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (Wasser- standsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) so- - der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in wie deren Anschlussschläuche, dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm - Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warm- entstanden sein kann. wasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder So- 5.3 Hagel larheizungsanlagen. Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich 5.4 Nicht versicherte Schäden der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach 5.4.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes Schäden durch vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte - Sturmflut; (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. - Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht 4.2 Nässeschäden ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestim- Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Ha- mungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt gel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; werden oder abhandenkommen. - Schneedruck, Lawinen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und 5.4.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem - Sachen, die sich in Gebäuden oder an Gebäudeteilen befinden, die Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasser- noch nicht bezugsfertig sind. führenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfhei- - Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 5.1 zung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich Wasserlösch- und Berieselungsanlagen oder aus Wasserbetten und die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, Aquarien ausgetreten sein. wenn sie ausschließlich von Ihnen genutzt werden. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser 6. Wie sind weitere Elementargefahren versichert? gleich. Elementargefahren sind nur Gefahren, die auf unbeherrschten Natur- 4.3 Nicht versicherte Schäden gewalten beruhen und nicht auf menschliches Verhalten zurückzufüh- 4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ren sind. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: Schäden durch 6.1 Überschwemmung - Plansch- oder Reinigungswasser, Überschwemmung ist die unmittelbare Überflutung des Grund und - Schwamm, Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von - Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Oberflächenwasser durch - Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwem- 6.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) mung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursa- Gewässern, chen hervorgerufenen Rückstau, 6.1.2 Witterungsniederschläge, - Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 4.2 6.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat, 6.1.1 oder 6.1.2. - Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen 6.2 Rückstau eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Repa- Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen raturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasser- (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsnieder- lösch- oder Berieselungsanlage, schläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in - Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen dem sich die versicherten Sachen befinden, oder dessen zugehörigen Behältnissen. Einrichtungen, unmittelbar austritt. 4.3.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden 6.3 Erdbeben - an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen, durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird und [Seite 30] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort (SVPS-HR-K) Fassung September 2021 / 23-682-0921 Seite 4 von 10 wenigstens die Magnitude ML = 3,5 (nach C.F. Richter) erreicht. Er- 7.2.3 Ferner gehören zum Hausrat schütterungen innerhalb von 72 Stunden gelten als ein Ereignis. Erd- 7.2.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel beben wird unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass und -küchen), die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre - die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung Kosten beschafft oder übernommen haben und daher hierfür die des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zu- Gefahr tragen. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung stand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerich- ist von Ihnen nachzuweisen; tet hat oder 7.2.3.2 Anbaumöbel und -küchen, die, anders als Einbaumöbel und - der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten -küchen serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann. gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die 6.4 Erdfall Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind; Erdfall ist der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen 7.2.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die aus- Hohlräumen. schließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 7.1 dienen und sich 6.5 Erdrutsch auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt; Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Ge- 7.2.3.4 Sichtschutzwände, die sich auf dem Grundstück befinden, auf steins- oder Erdmassen. dem die versicherte Wohnung liegt, welche Sie als Mieter oder Woh- 6.6 Schneedruck nungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft und angebracht haben; Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismas- 7.2.3.5 in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit es sen. Mitversichert sind auch Schäden durch Dachlawinen an den versi- sich nicht um das Eigentum Ihrer Mieter bzw. Untermieter handelt cherten Sachen. (siehe Nr. 7.4.5); 6.7 Lawinen 7.2.3.6 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Lawinen sind an Berghängen niedergehende Eis- oder Schneemassen Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind; einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle. 7.2.3.7 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer 6.8 Vulkanausbruch Motoren sowie Surfgeräte; Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der 7.2.3.8 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen; Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem 7.2.3.9 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließ- Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen. lich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen in häuslicher 6.9 Nicht versicherte Schäden Gemeinschaft lebenden Person dienen; 6.9.1 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- 7.2.3.10 Handelswaren und Musterkollektionen sind bis zu einem chen - Schäden durch Betrag von 1.000 EUR mitversichert; - Sturmflut; 7.2.3.11 Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Woh- - Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht nungen (siehe Nr. 7.1) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel). ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere 7.3 Versicherungsort Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Ha- Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Woh- gel entstanden sind und einen versicherten Gebäudeschaden dar- nung. Zur Wohnung gehören stellen; 7.3.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine - Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr. selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließ- 6.1); lich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben- - Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder den Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; dies ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Woh- ausgelöst wurden; nung zu betreten (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung); - Trockenheit oder Austrocknung; 7.3.2 Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende - Schäden durch Rückstau, sofern sich das Wasser aufgrund anderer Terrassen sowie ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in Umstände als einer Kanalsättigung zurückstaut (z. B. wegen Verrin- häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken ge- gerung des Rohrquerschnitts durch Gegenstände oder grobe Verun- nutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des reinigungen). Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet; 6.9.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an 7.3.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem - Sachen, die sich in Gebäuden oder an Gebäudeteilen befinden, die Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene noch nicht bezugsfertig sind; Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf - Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 6.1 dem sich die versicherte Wohnung befindet. versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich 7.3.4 Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe (Radi- wenn sie ausschließlich von Ihnen genutzt werden. us 3 km) des Versicherungsortes befinden und ausschließlich von 6.9.3 Durch Elementarereignisse verursachte Brände und Explosio- Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Per- nen gelten als deren unmittelbare Folge. son genutzt werden. 7.4 Nicht versicherte Sachen 7. Welche Sachen sind versichert und welche nicht? Wo gilt Nicht zum Hausrat gehören der Versicherungsschutz? 7.4.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 7.2.3.1 ge- 7.1 Beschreibung des Versicherungsumfangs nannt; Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein 7.4.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Hausrat, der infolge eines die Gefahr trägt. eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird werden - auch höher- oder geringerwertige -, sind diese Sachen im oder abhandenkommt, ist versichert. Rahmen dieses Vertrages nicht versichert; das Gleiche gilt für vom Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung Wohnungseigentümer ersetzte Sachen; ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe Nr. 8), oder soweit 7.4.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert. Versicherungspflicht, soweit nicht unter Nr. 7.2.3.6 genannt; 7.2 Definitionen 7.4.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versiche- 7.2.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur rungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Nr. 7.2.3 genannt; 7.2.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. 7.4.5 Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung, es Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgren- sei denn, dieser wurde Mietern oder Untermietern von Ihnen überlas- zen (siehe Nr. 13). sen; [Seite 31] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort (SVPS-HR-K) Fassung September 2021 / 23-682-0921 Seite 5 von 10 7.4.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versiche- 9.1.2 Bewegungs- und Schutzkosten, rungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen). Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verän- 7.4.7 Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine dert oder geschützt werden müssen. Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch 9.2 Hotelkosten gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten Versicherungsvertrag vereinbart ist. (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Woh- nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen 8. Was gilt für die Außenversicherung? bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem 8.1 Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längs- Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder das einer mit Ihnen in häus- tens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf licher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die Ihrem Gebrauch 150 EUR begrenzt. dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend 9.3 Transport- und Lagerkosten außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen drei Monaten gelten nicht als vorübergehend. Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn 8.2 Unselbstständiger Hausstand während der Ausbildung die Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in Halten Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lage- Person sich zur Ausbildung außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so rung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 8.1, bis ein eigener Haus- benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung stand begründet wird. Gleiches gilt für die Dauer eines freiwilligen wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen 9.4 Weitere Kosten sozialen oder ökologischen Jahrs. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen 8.3 Einbruchdiebstahl 9.4.1 Schlossänderungskosten Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in Nr. 3.1 genannten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Voraussetzungen erfüllt sein. Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen 8.4 Raub Versicherungsfall abhandengekommen sind. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen 9.4.2 Bewachungskosten Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbe- eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an wohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des von 72 Stunden. Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden. 9.4.3 Umzugskosten infolge eines Versicherungsfalls 8.5 Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren Wir ersetzen die notwendigen Kosten für einen Umzug innerhalb Für Sturm- und Hagelschäden und - soweit vereinbart - Schäden durch Deutschlands, wenn die versicherte Wohnung infolge eines Versiche- weitere Elementargefahren besteht Außenversicherungsschutz nur rungsfalls unbewohnbar wurde und auch die Beschränkung auf einen innerhalb von Gebäuden. bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Höchstentschädigung be- Gartenmöbel, Gartengeräte und Garteninventar sind jedoch auf dem trägt 2.500 EUR je Versicherungsfall. Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, auch außerhalb 9.4.4 Reparaturkosten für Gebäudeschäden von Gebäuden gegen Sturm und Hagel versichert. die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Gartenmöbel sind Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall wie z. B. Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vanda- Gartentische, -stühle, -bänke sowie Sonnenschirme, die zur ausschließ- lismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind. lichen Nutzung im Freien hergestellt wurden. 9.4.5 Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innen- Gartengeräte sind Geräte, die der Gartenpflege dienen wie z. B. Ra- anstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum be- senmäher, Heckenscheren, Baumsägen, Leitern, Rechen, Schaufeln. findlichen Wohnungen. Zum Garteninventar zählen wir z. B. Grills, Heizstrahler, mobile Wä- 9.4.6 Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter schespinnen, Zierbrunnen, serienmäßig produzierte Skulpturen und Sachen. Plastiken und Pflanzen in Zierkübeln. 9.5 Befüllungskosten für Aquarien und Wasserbetten Zum Garteninventar zählen hingegen nicht Trampoline, Zelte, Pavil- Mitversichert sind die aufgrund eines Versicherungsfalls notwendigen lons, Kinderspielsachen/-geräte, Whirlpools und Saunen. Kosten für das Wasser, um Aquarien und Wasserbetten neu zu befül- Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungsfall. len. 8.6 Entschädigungsgrenzen 9.6 Reiserückholkosten 8.6.1 Die Höchstentschädigung im Rahmen der Außenversicherung Brechen Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende beträgt 130 EUR je Quadratmeter (Wohnflächenmodell) bzw. 20 % der Person aus Anlass eines unter diesen Versicherungsvertrag fallenden Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell), maximal jedoch entschädigungspflichtigen Versicherungsfalls - mit einer Schadenhöhe 20.000 EUR je Versicherungsfall. von mindestens 5.000 EUR - eine Urlaubsreise ab, werden die anfallen- 8.6.2 Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzliche Entschädi- den Transportkosten für die Rückkehr zum Versicherungsort bzw. gungsgrenzen (wie Nr. 13.2 und hierzu vereinbarte Klauseln). Mehrkosten, die durch die vorzeitige Rückkehr zum Versicherungsort 8.7 Eigener Hausstand von Kindern entstehen, unter folgenden Voraussetzungen ersetzt: Gründet eines Ihrer Kinder einen eigenen Hausstand, so ist der Hausrat 9.6.1 Als Urlaubsreise gilt jede Ihrer privat veranlassten Abwesenheit des Kindes für die Dauer von sechs Monaten ab Gründung des Haus- vom Versicherungsort von zusammenhängend mindestens vier Tagen stands mitversichert. Abweichend von Nr. 13.2 ist die Entschädigung bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen. für Wertsachen auf 5.000 EUR begrenzt. Die Höchstentschädigung 9.6.2 Ihre Anwesenheit ist nach Eintritt des Versicherungsfalls am beträgt 20.000 EUR je Versicherungsfall. Schadenort erforderlich, um den Schaden festzustellen oder den Scha- den zu mindern. Dies ist nicht der Fall, wenn am Versicherungsort eine 9. Welche Kosten sind versichert? volljährige Person anwesend ist, die - eventuell nach Rücksprache mit 9.1 Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten Ihnen - zur Schadenfeststellung und zur Einleitung von erforderlich Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen werdenden Schadenminderungsmaßnahmen in der Lage ist. 9.1.1 Aufräumungskosten 9.6.3 Sie haben nach Unterrichtung über den Versicherungsfall für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und Weisungen von uns einzuholen. Wir entscheiden, ob die Rückreise den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen erforderlich ist und welches Transportmittel benutzt werden darf. zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. [Seite 32] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort (SVPS-HR-K) Fassung September 2021 / 23-682-0921 Seite 6 von 10 9.6.4 Transportkosten bzw. Mehrkosten werden für ein angemesse- und soll dem Versicherungswert entsprechen. Die Versicherungssum- nes Reisemittel entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und me erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %. der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort ersetzt. 10.2.2 Im Wohnflächenmodell gibt es keine Versicherungssumme; 9.6.5 Eine Inanspruchnahme aus dem vorliegenden Vertrag ist nur der Beitrag wird hier anhand der Wohnfläche ermittelt. insoweit möglich, als durch anderweitig bestehende Versicherungen 10.3 Anpassung des Beitragssatzes (z. B. Reiserücktrittskosten-Versicherung) keine oder keine volle De- 10.3.1 Der Beitragssatz pro Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflä- ckung innerhalb der Entschädigungsgrenzen erreicht wird (Subsidiari- chenmodell) und die Versicherungssumme, aus der sich der Beitrag tät). Zu ersetzen ist gegebenenfalls die bestehende Deckungsdifferenz. berechnet (Versicherungssummenmodell) erhöhen oder vermindern 9.6.6 Eine Dienstreise wird einer Urlaubsreise gleichgestellt. Eine sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Dienstreise liegt vor, wenn jemand aus beruflichen Gründen vorüber- Prozentsatz, um den sich der Preisindex für "Verbrauchs- und Ge- gehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb brauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht seiner Wohnung tätig ist in der Wohnung gelagerten Güter" - aus dem Verbraucherpreisindex 9.6.7 Die Höchstentschädigung beträgt 7.500 EUR je Versicherungs- für Deutschland (VPI) - im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem fall. davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom 9.7 Wasserverlust Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffent- Ersetzt werden die Kosten für den außerordentlichen Wasserverbrauch lichte Index. (Wassermehrkosten) infolge eines Versicherungsfalls. Die Höchstent- Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem schädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungsfall. Komma berücksichtigt. Der neue Beitrag pro Quadratmeter (Wohnflä- 9.8 Kosten für Wiederbeschaffung privater Computerdaten chenmodell) wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet; die neue Wir übernehmen die erforderlichen Kosten für die Wiederherstellung Versicherungssumme (Summenmodell) wird auf volle 100 EUR aufge- privater Computerdateien bzw. privater Computerdaten, die infolge rundet. Im Wohnflächenmodell wird die neue Höchstentschädigungs- eines Versicherungsfalls entstehen. Private Computerdateien bzw. leistung auf volle 500 EUR aufgerundet. private Computerdaten sind Informationen ausschließlich für den 10.3.2 Die neue Versicherungssumme bzw. die neue Höchstentschä- persönlichen Bereich. digungsleistung werden Ihnen auf Wunsch mitgeteilt. Die Höchstentschädigung beträgt 500 EUR je Versicherungsfall. 10.3.3 Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die 9.9 Kosten für Telefonmissbrauch Beitragserhöhung können Sie der Anpassung durch Erklärung in Text- Wir ersetzen Kosten durch den Telefonmissbrauch nach einem versi- form widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige cherten Einbruch, längstens für die Dauer von 24 Stunden. Die Höchst- Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. entschädigung beträgt 500 EUR je Versicherungsfall. In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Unterversicherung (Nr. 9.10 Schäden an Gefriergut in Tiefkühltruhen durch Stromausfall 12) analog. Zusätzlich zu den dort getroffenen Regelungen wird bei Schäden an Gefriergut in Tiefkühlgeräten infolge eines Stromausfalls einem Widerspruch zur Anpassung des Beitrages die fällige Versiche- sind mitversichert. Stromausfall liegt vor, wenn durch eine Versor- rungsleistung im Verhältnis von gezahltem Beitrag zu dem Beitrag gungsstörung im Stromnetz der Strom länger als zwei Stunden ausfällt. gekürzt, der zu zahlen gewesen wäre, wenn während der Vertragslauf- Die Versorgungsstörung darf durch Sie nicht selbst verschuldet werden zeit kein Widerspruch der Beitragsanpassung wirksam geworden wäre. und ist durch Sie nachzuweisen. Versicherungsschutz besteht, wenn Tiefkühlgut durch Stromausfall 11. Was gilt bei Wohnungswechsel? auftaut und dadurch ungenießbar wird. Voraussetzung ist, dass sich 11.1 Umzug in eine neue Wohnung das Tiefkühlgerät zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls im Versiche- Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue rungsort (siehe Nr. 7.3) befindet und nicht älter als zehn Jahre alt ist. Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf Schäden, die Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der durch bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugs- - einen Betriebsschaden an den Tiefkühlgeräten; beginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versi- - natürlichen Verderb der Waren; cherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden. - angekündigte Stromabschaltungen 11.2 Mehrere Wohnungen entstanden sind. Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versiche- Die Höchstentschädigung beträgt 500 EUR je Versicherungsfall. rungsschutz nicht über, wenn Sie die alte Wohnung weiterhin bewoh- 9.11 Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushalts- nen (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten be- geräten steht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Wir ersetzen Mehrkosten für nach einem ersatzpflichtigen Versiche- 11.3 Umzug ins Ausland rungsfall neu zu beschaffende wasser- bzw. energiesparende Wasch- Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- maschinen, Kühlschränke, Trockner, Geschirrspüler und Gefrierschrän- land, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung ke der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren höchsten Effizienzklasse. über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt Die Höchstentschädigung beträgt 500 EUR je Versicherungsfall. spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. 11.4 Anzeige der neuen Wohnung 10. Was ist der Versicherungswert? Wie kann Ihr Beitrag 11.4.1 Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn angepasst werden? des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in 10.1 Versicherungswert Quadratmetern anzuzeigen. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsbe- 11.4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen rechnung. vereinbart, so ist uns in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Siche- 10.1.1 Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen rungen in der neuen Wohnung vorhanden sind. Unterbleibt diese gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Mitteilung, können die in den Nr. 17 und 18 beschriebenen Rechtsfol- 10.1.2 Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt Nr. 13.1.1.4) und gen eintreten. Antiquitäten (siehe Nr. 13.1.1.5) ist der Versicherungswert der Wieder- 11.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche beschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht 10.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen. nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für Sie 11.5 Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). 11.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen Wohnung 10.1.4 Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte gültigen Tarifbestimmungen. Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 13.2) ist, werden 11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Bei- bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge tragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes können Sie den berücksichtigt. Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach 10.2 Versicherungssumme Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen 10.2.1 Im Versicherungssummenmodell gilt: Die Versicherungssum- Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklä- me ist der zwischen Ihnen und uns im Einzelnen vereinbarte Betrag ren. [Seite 33] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort (SVPS-HR-K) Fassung September 2021 / 23-682-0921 Seite 7 von 10 11.5.3 Wir können bei Kündigung durch Sie den Beitrag nur in der Die Wohnfläche ist die Gesamtgrundfläche aller Räume des Hauses bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung bean- und der zu Wohnzwecken genutzten Nebengebäude. spruchen. Zur Wohnfläche zählen auch Arbeitszimmer (auch sogenannte häusli- 11.6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung che Arbeitszimmer) sowie beruflich oder gewerblich genutzte Räume, 11.6.1 Ziehen Sie bei einer Trennung vom Ehegatten aus der Ehe- die Sie zur Durchführung kaufmännischer oder geistiger Tätigkeiten wohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung oder Bürotätigkeiten (z. B. Steuerberatung, Rechtsanwaltskanzlei) zurück, so gelten als Versicherungsort (siehe Nr. 7.3) Ihre neue Woh- nutzen. nung und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung Außerdem zählen zur Wohnfläche Dielen, Hobbyräume, Wintergärten des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Mona- sowie die gesamte Grundfläche einer zweiten Wohneinheit (Einlieger- ten nach der nächsten, auf Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. wohnung/Zweifamilienhaus). Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Woh- Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terras- nung. sen sowie nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzte Keller, Spei- 11.6.2 Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei cher und Bodenräume. einer Trennung von Ehegatten einer von Ihnen aus der Ehewohnung 12.5.2 Für das Wohnflächenmodell gilt: Im Falle der Unterversiche- aus, so sind Versicherungsort (siehe Nr. 7. 3) die bisherige Ehewoh- rung wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen nung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt Schaden verhält, wie die angegebene Wohnfläche in Quadratmetern bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum zur tatsächlichen Wohnfläche in Quadratmetern. Ist Unterversicherung Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Ehe- anzuwenden, gilt dies für den vereinbarten Versicherungsschutz. gatten folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungs- Ausgenommen sind Positionen, die auf Erstes Risiko versichert sind. schutz für die neue Wohnung. 12.5.3 Für das Versicherungssummenmodell gilt: Ist die Versiche- 11.6.3 Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt Nr. 11.6.2 rungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächs- Versicherungswert (siehe Nr. 10.1) der versicherten Sachen (Unterver- ten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit erlischt sicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß Nr. 12.1 in 11.7 Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach Nr. 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und folgender Berechnungsformel gekürzt: Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungs- gemeldet sind. summe dividiert durch den Versicherungswert. Ist Unterversicherung anzuwenden, gilt dies für den vereinbarten Versicherungsschutz. 12. Wie wird die Entschädigung berechnet? Was gilt bei Un- Ausgenommen sind Positionen, die auf Erstes Risiko versichert sind. terversicherung? 12.5.4 Wechseln Sie die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Un- 12.1 Ersetzt werden im Versicherungsfall bei terversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über, wenn die Vo- 12.1.1 zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versiche- raussetzungen nach Nr. 12.5.1 für die neue Wohnung vorliegen. rungswert (siehe Nr. 10.1) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungs- Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. falls; Erhöhung der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell) 12.1.2 beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpas- Eintritt des Versicherungsfalls zuzüglich einer durch die Reparatur sung des Vertrages der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versi- zwei Monate nach Umzugsbeginn. cherungswert (siehe Nr. 10.1) unmittelbar vor Eintritt des Versiche- 12.6 Versicherte Kosten rungsfalls. Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht (siehe Nr. 9) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen. (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe Nr. Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht. 9) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Scha- 12.2 Restwerte denermittlungskosten (siehe § 83 Versicherungsvertragsgesetz) gilt Nr. Restwerte werden in den Fällen von Nr. 12.1 angerechnet. 12.5 entsprechend. 12.3 Mehrwertsteuer 12.3.1 Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerab- 13. Welche Entschädigungsgrenzen gibt es für Wertsachen? zugsberechtigt sind; das Gleiche gilt, wenn Sie die Mehrwertsteuer 13.1 Definitionen tatsächlich nicht gezahlt haben. 13.1.1 Versicherte Wertsachen (siehe Nr. 7. 2.2) sind 12.3.2 Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten gilt 13.1.1.1 Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte), 12.3.1 entsprechend. 13.1.1.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapie- 12.4 Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung re, Im Wohnflächenmodell ist die Gesamtentschädigung für versicherte 13.1.1.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Sachen einschließlich versicherter Kosten auf 300.000 EUR je Versiche- Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, rungsfall begrenzt. Im Versicherungssummenmodell ist diese Gesamt- 13.1.1.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstge- entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. genstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe § 83 Plastiken) sowie nicht in Nr. 13.1.1.3 genannte Sachen aus Silber, Versicherungsvertragsgesetz), die auf unsere Weisung entstanden 13.1.1.5 Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit sind, werden unbegrenzt ersetzt. Ausnahme von Möbelstücken. Im Versicherungssummenmodell gilt zusätzlich: Wird die vereinbarte 13.1.2 Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 13.2.2 sind Sicherheits- Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädi- behältnisse nach Norm EN 1143-1, geprüft durch VdS Schadenverhü- gung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden tung oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle. versicherte Kosten (siehe Nr. 9) darüber hinaus bis zu 10 % der Versi- Wertschutzschränke nach EN 1143-1 verfügen über verschiedene cherungssumme ersetzt. Widerstandsgrade und Zeichnungsgrenzen, welche entsprechend dem 12.5 Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung tatsächlichen Versicherungsbedarf in Abstimmung mit der SV Sparkas- 12.5.1 Soweit vereinbart, verzichten wir abweichend von § 75 Versi- senVersicherung vorhanden sein müssen. cherungsvertragsgesetz auf einen Abzug wegen Unterversicherung, Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von sofern kein weiterer Hausrat-Versicherungsvertrag für denselben 200 kg aufweisen oder müssen bei geringerem Gewicht nach den Vor- Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht. schriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand Im Wohnflächenmodell ist weitere Voraussetzung für einen Unterversi- oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank). cherungsverzicht, dass die von Ihnen im Antrag oder zu einem späte- 13.2 Entschädigungsgrenzen ren Zeitpunkt angegebene Wohnfläche in Quadratmetern den tatsäch- 13.2.1 Die maximale Entschädigung für Wertsachen beträgt 163 EUR lichen Gegebenheiten im Zeitpunkt des Versicherungsfalls entspricht. je Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. 25 % der [Seite 34] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort (SVPS-HR-K) Fassung September 2021 / 23-682-0921 Seite 8 von 10 Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell). Eine höhere - die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten; Entschädigung kann vereinbart werden. - den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen 13.2.2 Die maximale Entschädigung für Wertsachen, die sich zum unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, wenn kein Unterversi- Zeitpunkt des Versicherungsfalls außerhalb eines anerkannten und cherungsverzicht gegeben ist. verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 13.1.2) befunden 15.5 Verfahren nach Feststellung haben, beträgt je Versicherungsfall: Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien 13.2.2.1 für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnah- gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen vonei- me von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, nander ab, so übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann. Dieser 2.000 EUR; entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch 13.2.2.2 für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpa- die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und piere 2.500 EUR; übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig. Die Fest- 13.2.2.3 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmar- stellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind sowohl für ken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin Sie als auch für uns verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass 25.000 EUR. sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Auf- grund dieser verbindlichen Feststellungen berechnen wir die Entschä- 14. Wie wird die Entschädigung gezahlt und verzinst? digung. Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch 14.1 Fälligkeit der Entschädigung gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen Die Entschädigung wird fällig, wenn unsere Feststellungen zum Grunde die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern. und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Sie können einen 15.6 Kosten Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Par- 14.2 Verzinsung teien je zur Hälfte. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund 15.7 Obliegenheiten eine weitergehende Zinspflicht besteht: Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten 14.2.1 Die Entschädigung ist - soweit sie nicht innerhalb eines Mo- nicht berührt. nats nach Meldung des Schadens geleistet wird - seit Anzeige des Schadens zu verzinsen. 16. Was gilt bei wieder herbeigeschafften Sachen? 14.2.2 Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basis- 16.1 Anzeigepflicht zinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, haben Sie jedoch bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr. oder wir dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertrags- 14.2.3 Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig. partner in Textform anzuzeigen. 14.3 Hemmung 16.2 Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 14.1, 14.2.1 ist der Zeitraum Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurücker- nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Ihres Verschuldens die Ent- langt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden schädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann. ist, so behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, falls Sie uns 14.4 Aufschiebung der Zahlung die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andern- Wir können die Zahlung aufschieben, solange falls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben. - Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen; 16.3 Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung - ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder 16.3.1 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller läuft. Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so haben Sie die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache uns zur Verfügung zu 15. Welche Bestimmungen gelten für das Sachverständigen- stellen. verfahren? Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang 15.1 Feststellung der Schadenhöhe einer schriftlichen Aufforderung von uns auszuüben; nach fruchtlosem Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass die Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf uns über. Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt 16.3.2 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können wir auch gemein- zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt sam vereinbaren. worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert 15.2 Weitere Feststellungen ist, so können Sie die Sache behalten und müssen sodann die Entschä- Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere digung zurückzahlen. Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden. Erklären Sie sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang 15.3 Verfahren vor Feststellung einer schriftlichen Aufforderung von uns nicht bereit, so haben Sie die Für das Sachverständigenverfahren gilt: Sache im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen zu 15.3.1 Sowohl Sie als auch wir benennen in Textform einen Sachver- lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhalten wir den ständigen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt hat, kann Anteil, welcher der von uns geleisteten bedingungsgemäßen Entschä- die andere unter Angabe des von ihr genannten Sachverständigen in digung entspricht. Textform auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird 16.4 Beschädigte Sachen der zweite Sachverständige nicht innerhalb von zwei Wochen nach Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so können Sie die Zugang der Aufforderung benannt, so kann ihn die auffordernde Partei bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen las- dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. sen. Wir werden Sie in unserer Aufforderung auf diese Folge hinweisen. 16.2 oder Nr. 16.3 bei Ihnen verbleiben. 15.3.2 Beide Sachverständige benennen in Textform vor Beginn ihrer 16.5 Gleichstellung Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Obmann. Einigen Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die sich die Sachverständigen nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen. Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. 16.6 Übertragung der Rechte 15.4 Feststellung Haben Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: müssen Sie uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte - ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschä- übertragen, die Ihnen mit Bezug auf diese Sachen zustehen. digten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsver- 16.7 Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren trag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt Versicherungsfalls; worden, so haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn Sie - die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; das Wertpapier zurückerlangt hätten. Jedoch können Sie die Entschä- - die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen; [Seite 35] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort (SVPS-HR-K) Fassung September 2021 / 23-682-0921 Seite 9 von 10 digung behalten, soweit Ihnen durch Verzögerung fälliger Leistungen Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist. dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. 17. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? 17.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind 17.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die 17.1.1 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten, die Sie vor Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen haben, sind: lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang - die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich unserer Leistungspflicht ursächlich ist. vereinbarten Sicherheitsvorschriften; 17.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste- - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenhei- hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann ten. vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte 17.1.2 Sicherheitsvorschriften Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie 17.4 Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeifüh- - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- rung des Versicherungsfalls gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Sie Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; oder Ihren Repräsentanten verzichten wir bis zu einer Gesamtscha- - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen denhöhe von 10.000 EUR auf unser Recht, die Entschädigungsleistung und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu kürzen. Dies gilt Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden nicht, wenn gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- wie zum Beispiel Sicherheitsvorschriften oder die Gefahrstandspflicht, stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- grob fahrlässig verletzt werden. stausicherungen funktionsbereit zu halten. 17.1.3 Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen- 18. Was gilt bei Gefahrerhöhung? heit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns zu erfül- 18.1 Begriff der Gefahrerhöhung len haben, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der 18.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer Ver- Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen. tragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergröße- Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt rung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme haben. Des Weiteren sind wir unter den in 17.3 genannten Vorausset- wahrscheinlicher wird. zungen von der Leistung ganz oder teilweise frei. 18.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - 17.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem 17.2.1 Sie haben bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls wir vor Vertragsschluss gefragt haben. - nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens 18.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach Nr. 18.1.1 liegt nicht vor, wenn sich zu sorgen; die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als - uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt mitversichert gelten soll. Dies ist insbesondere der Fall, wenn auf dem haben, unverzüglich - gegebenenfalls auch mündlich oder telefo- Versicherungsgrundstück ein Gerüst für weniger als drei Monate auf- nisch - anzuzeigen; gestellt wird. - unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung - gegebe- 18.2 Ihre Pflichten nenfalls auch mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Um- 18.2.1 Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere stände dies gestatten; vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren - unseren Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für Vornahme durch einen Dritten gestatten. Sie zumutbar, zu folgen. Erteilen mehrere an dem Versicherungsver- 18.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige trag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln; haben, so müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen. - Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüg- 18.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung lich der Polizei anzuzeigen; unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie uns unverzüglich - uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhandenge- anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. kommenen Sachen einzureichen; 18.3 Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung - das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstel- Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Nr. 18.1 kann insbe- le oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden sind. sondere dann vorliegen, wenn Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvoll- - sich ein Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt ziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten haben, Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren; - sich anlässlich eines Wohnungswechsels (siehe Nr. 11) ein Umstand - soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist, Textform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls - die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder oder des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbe- jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über wohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten; Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berech- - von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung Ihnen tigte volljährige Person darin aufhält, billigerweise zugemutet werden kann; - vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht ge- - für zerstörte oder abhandengekommene Wertpapiere oder sonstige brauchsfähigem Zustand sind. Das gilt auch bei einem Wohnungs- aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren wechsel (siehe Nr. 11). einzuleiten und etwaige sonstige Rechte zu wahren, insbesondere 18.4 Kündigung oder Vertragsanpassung durch uns abhandengekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden 18.4.1 Unser Kündigungsrecht unverzüglich sperren zu lassen. Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Nr. 18.2.1, können wir den Ver- 17.2.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten trag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Nr. 17.2.1 ebenfalls zu grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder erfüllen, soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Um- grober Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Beruht die Verletzung auf ständen möglich ist. einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter Einhaltung einer Frist von 17.3 Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet- einem Monat kündigen. zung Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 18.2.2 und Nr. 17.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 oder Nr. 17.2 18.2.3 bekannt, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob von einem Monat kündigen. fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere [Seite 36] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Komfort (SVPS-HR-K) Fassung September 2021 / 23-682-0921 Seite 10 von 10 18.4.2 Vertragsänderung 18.6.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung - soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistungs- verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. pflicht war oder Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als - wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für unse- 10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so re Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer - wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. verlangen. 18.5 Erlöschen unserer Rechte Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 18.4 19. Wie gehen Ersatzansprüchen über? erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kennt- 19.1 Übergang von Ersatzansprüchen nis von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Über- 18.6 Leistungsfreiheit/Leistungskürzung wegen Gefahrerhöhung gang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Richtet 18.6.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Nr. Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht 18.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu vorsätzlich verursacht. kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvor- 19.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen liegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses An- 18.6.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 18.2.2 und 18.2.3 sind wir spruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs Zeitpunkt eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns, soweit erforderlich, mit- müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt zuwirken. haben. Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gelten Nr. Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung 18.6.1 Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt be- insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge dessen keinen Ersatz von stehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns dem Dritten erlangen können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet- die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. zung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie. [Seite 37] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Hausrat Top (SVPS-HR-T) Fassung September 2021 Inhaltsverzeichnis 10. Was ist der Versicherungswert? Wie kann Ihr Beitrag angepasst werden? 1. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? 11. Was gilt bei Wohnungswechsel? 2. Wie sind Schäden durch Brand, Nutzwärme, Sengschäden, 12. Wie wird die Entschädigung berechnet? Was gilt bei Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Unterversicherung? Implosion, Luftfahrzeuge, Rauch und Überschallknall, 13. Welche Entschädigungsgrenzen gibt es für Wertsachen? Fahrzeuganprall sowie durch defekte Waschmaschinen 14. Wie wird die Entschädigung gezahlt und verzinst? versichert? 15. Welche Bestimmungen gelten für das 3. Wie sind Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert? Welche Sachverständigenverfahren? weiteren Einschlüsse gibt es? 16. Was gilt bei wieder herbeigeschafften Sachen? 4. Wie sind Schäden durch Leitungswasser versichert? 17. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? 5. Wie sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert? 18. Was gilt bei Gefahrerhöhung? 6. Wie sind weitere Elementargefahren versichert? 19. Wie gehen Ersatzansprüchen über? 7. Welche Sachen sind versichert und welche nicht? Wo gilt der 20. Zeitlich begrenzte Updategarantie Versicherungsschutz? 8. Was gilt für die Außenversicherung? 9. Welche Kosten sind versichert? Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- richtungen und Geräten entsteht. Solche Schäden sind nur versichert, rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- soweit der Blitz oder die sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität AT). in einem Umkreis von 3 km um das versicherte Gebäude nachgewiesen werden kann. 1. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versi- 1.1 Versicherungsfall cherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren. Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch 2.1.4 Explosion, Verpuffung, Implosion - Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. - Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, oder den Versuch einer solchen Tat, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein - Leitungswasser, plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb - Sturm, Hagel, des Behälters stattfindet. Wird im Inneren eines Behälters eine Explo- soweit zusätzlich vereinbart: sion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen - Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schnee- seiner Wandung nicht erforderlich. druck, Lawinen und Vulkanausbruch Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkom- Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung mit nur men. geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung, bei der in der Regel kein 1.2 Ausschlüsse Krieg und Kernenergie Explosionsknall entsteht. 1.2.1 Ausschluss Krieg Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdru- chen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger- ckes. krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen. 2.1.5 Wir leisten darüber hinaus Entschädigung für versicherte 1.2.2 Ausschluss Kernenergie Sachen, die bei Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhanden- chen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder kommen. radioaktive Substanzen. 2.1.6 Rauch und Überschallknall 2.1.6.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch 2. Wie sind Schäden durch Brand, Nutzwärme, Sengschäden, Rauch oder Überschallknall zerstört oder beschädigt werden oder Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuf- infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. fung, Implosion, Luftfahrzeuge, Rauch und Überschall- 2.1.6.2 Rauch ist ein bei der Verbrennung entstehendes Gemisch von knall, Fahrzeuganprall sowie durch defekte Waschma- Gasen und feinstverteilten Feststoffen, das plötzlich bestimmungswid- schinen versichert? rig aus der auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, 2.1 Versicherte Gefahren und Schäden Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage ausbricht. Wir leisten wie folgt Entschädigung: 2.1.6.3 Überschallknall ist die Zerstörung oder Beschädigung versi- 2.1.1 Brand cherter Sachen, ausgelöst durch die Überschalldruckwelle eines Luft- Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent- fahrzeuges. standen ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft aus- 2.1.6.4 Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 EUR je Versicherungs- zubreiten vermag. fall. Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie 2.1.7 Fahrzeuganprall einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen 2.1.7.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Zwecken ausgesetzt werden (Nutzwärmeschäden), sind versichert. Dies Berührung eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges oder gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme einer fahrbaren oder selbstfahrenden Arbeitsmaschine zerstört oder erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden- 2.1.2 Sengschäden kommen. Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch 2.1.7.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die Sengschäden zerstört oder beschädigt werden. Sengschäden sind durch Fahrzeuge verursacht werden, die durch Hitzeeinwirkung und ohne offene Flamme örtlich begrenzte - von Ihnen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Schäden, die durch Verfärbung der versengten Sachen sichtbar wer- Familienangehörigen, den. - dem Mieter des Gebäudes, in welchem sich der versicherte Hausrat 2.1.3 Blitzschlag und Überspannung durch Blitz befindet, Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte - oder deren Arbeitnehmern Sachen. betrieben werden. Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, 2.1.7.3 Die Deckung gilt subsidiär, d. h. die Inanspruchnahme aus dem Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige vorliegenden Vertrag ist nur insoweit möglich, als durch anderweitige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Ein- Versicherungen keine oder keine volle Deckung des entstandenen [Seite 38] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Top (SVPS-HR-T) Fassung September 2021 / 23-681-0921 Seite 2 von 12 Schadens erreicht wird (Subsidiarität). Zu ersetzen ist gegebenenfalls beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt, beeinträchtigt und dadurch die bestehende Deckungsdifferenz. Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist. 2.1.8 Wäsche in der Waschmaschine 3.3.2 Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung in der Wir leisten auch Entschädigung für Wäsche, die infolge einer defekten Wohnung anwesend sind. Waschmaschine beschädigt oder zerstört wurde. Die Höchstentschädi- 3.3.3 Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe gung beträgt 500 EUR je Versicherungsjahr. oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, 2.2 Nicht versicherte Schäden es sei denn, das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versiche- Nicht versichert sind - sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde - rungsortes, an dem die Tathandlungen nach 3.3.1 verübt wurden. ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen 3.3.4 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Einbruchdieb- 2.2.1 Schäden durch Erdbeben; stahl oder Beraubung durch vorsätzliche Handlungen von Hausange- 2.2.2 Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im stellten oder von Personen, die bei Ihnen wohnen. Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an 3.4 Fahrraddiebstahl Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftre- 3.4.1 Für Fahrräder und Fahrradanhänger sowie für nicht versiche- tenden Gasdruck entstehen; rungspflichtige Elektro-Fahrräder (Pedelecs) mit elektrischer Tretunter- 2.2.3 Glühbirnen, Leuchtröhren und sonstige Leuchtmittel, sofern stützung bis max. 25 km/h erstreckt sich der Versicherungsschutz unter diese allein vom Schaden betroffen sind. den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Dieb- 2.2.4 Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.2.2 gelten nicht, soweit diese stahl. Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 2.1 sind. 3.4.2 Sie haben das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrrad- schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewe- 3. Wie sind Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert? gung einsetzen. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Welche weiteren Einschlüsse gibt es? Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte "Rahmenschlösser"), gelten Wir leisten nur Entschädigung für versicherte Sachen, die durch fol- nicht als eigenständige Schlösser. gende Taten oder deren Versuch abhandenkommen, zerstört oder 3.4.3 Besondere Obliegenheiten im Schadensfall beschädigt werden. 3.4.3.1 Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den 3.1 Einbruchdiebstahl Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrrä- Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb der zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise 3.1.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels zugemutet werden kann. Verletzen Sie diese Bestimmung, so können eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer Sie die Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderwei- dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher tig nachweisen können. Schlüssel) oder mittels anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen 3.4.3.2 Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen bestimmter Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüs- und uns einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht sels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbei- Sachen abhandengekommen sind; geschafft wurde. 3.1.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder 3.4.4 Verletzen Sie eine der Obliegenheiten, so sind wir nach Maß- falsche Schlüssel (siehe 3.1.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es gabe der in Nr. 17 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekom- 3.4.5 Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungs- men sind; fall und kann durch gesonderte Vereinbarung erhöht werden. 3.1.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen 3.5 Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort Gartenmöbel (ohne Liegen- oder Sitzauflagen) sind auf dem Grund- verborgen gehalten hatte; stück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, gegen Schäden durch 3.1.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf fri- Diebstahl versichert. scher Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 3.3.1.1 oder Gartenmöbel sind Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall wie z. B. 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhal- Gartentische, -stühle, -bänke sowie Sonnenschirme, die zur ausschließ- ten; lichen Nutzung im Freien hergestellt wurden. 3.1.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Gleiches gilt tagsüber auch für Wäsche mit Ausnahme von Pelzen und Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub gemäß Ledersachen. Nr. 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt 3.6 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen oder dort ein Behältnis öffnet; 3.6.1 Entschädigung wird auch geleistet für versicherte Sachen, die 3.1.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Per- eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - son gehören oder Ihrem persönlichen Gebrauch dienen, wenn Sie sich durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder Sie vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und innerhalb Euro- noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch pas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatten. der Europäischen Union gehören, durch Aufbrechen verschlossener 3.2 Vandalismus nach einem Einbruch Kraftfahrzeuge (nicht aber Kraftfahrzeuganhänger) entwendet oder bei Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen der in Nr. 3.1.1, 3.1.5 oder 3.1.6 bezeichneten Arten in den Versiche- steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer zum ordnungs- rungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder mäßigen Öffnen nicht bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen beschädigt. oder Behältnisse des Fahrzeuges gleich. 3.3 Raub 3.6.2 Für optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie 3.3.1 Raub liegt vor, wenn (z. B. Laptop, Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte) und für Ledersa- 3.3.1.1 gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand chen besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sich diese Sachen gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt entweder in einem geschlossenen Bereich des Kfz (z. B. Kofferraum) nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewuss- befinden oder so platziert (z. B. unter dem Sitz) bzw. abgedeckt wur- ten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb- den, dass sie von außen nicht sichtbar sind. stahl); 3.6.3 Keine Entschädigung wird geleistet für Bargeld, Scheck- und 3.3.1.2 Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen Kreditkarten, Gold-, Silber- und Schmucksachen, Wertpapiere, Pelze, lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht Sparbücher, Sammlungen und Kunstgegenstände. wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versiche- 3.6.4 Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 EUR je Versicherungs- rungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die fall. Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll; 3.7 Einbruchdiebstahl aus Wohnmobilen 3.3.1.3 Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Ihr Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außenversiche- körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines rung auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem Einbruch in Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache, wie ein Wohnmobil. Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Wohnmo- [Seite 39] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Top (SVPS-HR-T) Fassung September 2021 / 23-681-0921 Seite 3 von 12 bil ordnungsgemäß verschlossen ist. Ordnungsgemäß ist der Ver- - die versicherten Sachen sich nur vorübergehend außerhalb der schluss, wenn sämtliche vorhandenen Verschlussvorrichtungen und Wohnung in der Dachbox befanden. evtl. existierende Sicherungsmechanismen betätigt wurden. 3.14.3 Versicherungsschutz besteht nur innerhalb Europas und in Diese Außenversicherung erstreckt sich nicht auf Wertsachen gemäß den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Euro- Nr. 13.1. päischen Union gehören. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb Europas und in den außer- 3.14.4 Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungs- europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen fall. Union gehören. 3.15 Diebstahl von Kinderwagen, Roll- und Krankenfahrstühlen Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall. sowie Rollatoren Diese Bestimmungen gelten analog für Wohnwagen, die sich nicht Wir ersetzen Kinderwagen (auch Babyjogger), Roll- und Krankenfahr- dauerhaft an einem Ort befinden. Befindet sich ein Wohnwagen länger stühle sowie Rollatoren, die sich außerhalb der versicherten Wohnung als sechs Wochen an einem Ort, so gilt er als dauerhaft abgestellt. befinden und durch Diebstahl entwendet werden. Für lose verbundene 3.8 Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabtei- und regelmäßig dem Gebrauch dienende Sachen besteht ebenfalls len Versicherungsschutz, soweit diese mit dem Kinderwagen oder dem Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außenversiche- Krankenfahrstuhl zusammen abhandengekommen sind. rung auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem Einbruch in Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungsfall. eine Schiffskabine oder in ein Schlafwagenabteil. Versicherungsschutz 3.16 Diebstahl von elektrischen Geräten in Gemeinschaftsräumen besteht nur, wenn die Schiffskabine oder das Schlafwagenabteil ord- Wir ersetzen elektrische Geräte, die sich auf dem Versicherungsgrund- nungsgemäß verschlossen ist. Ordnungsgemäß ist der Verschluss, stück in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden und durch wenn sämtliche vorhandenen Verschlussvorrichtungen und evtl. exis- Diebstahl entwendet werden. tierende Sicherungsmechanismen betätigt wurden. 3.17 Vermögensschäden durch Betrug bei Internetbanking Diese Außenversicherung erstreckt sich nicht auf Wertsachen gemäß 3.17.1 Wir ersetzen auch Vermögensschäden, die dadurch entstehen, Nr. 13.1. dass unberechtigte Dritte, die durch Internetbetrug (Pharming oder 3.9 Diebstahl versicherter Sachen vom Versicherungsgrundstück Phishing) oder durch Skimming Ihre geheimen Daten für das von Ihnen 3.9.1 Versicherte Sachen sind innerhalb der versicherten Wohnung durchgeführte Banking erhalten haben, Überweisungen elektronisch sowie auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt. Als Vermö- gegen Schäden durch Diebstahl versichert. gensschaden gilt die unmittelbar aus dem Pharming-, Phishing- oder 3.9.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Skimming-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abge- - Geld, Scheck- und Kreditkarten buchten Betrags. - optische Geräte sowie Geräte der Informationstechnologie (z. B. Im Zusammenhang mit Online-Banking besteht Versicherungsschutz Laptop, Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte) nur für Online-Banking-Aktionen, welche Sie mit Computern Ihres - Liegen- oder Sitzauflagen Eigentums (PCs oder Laptops/Notebooks/Tablets) durchführen. - Pelze und Ledersachen 3.17.2 Pharming im Sinne dieser Bestimmung ist eine Betrugsme- - Pflanzen thode, bei der sich der Täter durch das Umleiten des Internetnutzers 3.9.3 Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungs- auf gefälschte Webseiten durch Manipulation des Webbrowsers (bei- fall. spielsweise durch DNS-Spoofing) vertrauliche Zugangs- und Identifika- 3.10 Transportmittelunfall tionsdaten von arglosen Dritten verschafft. Mit den gewonnenen Daten Versichert sind auch Schäden an versicherten Sachen, die dadurch nimmt der Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr entstehen, dass Sie einen Unfall mit einem motorisierten Transportmit- unerlaubte Handlungen vor. tel erleiden. Die Höchstentschädigung beträgt 500 EUR je Versiche- 3.17.3 Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist eine Betrugsmetho- rungsfall. de, bei der sich der Täter mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche 3.11 Verlust von aufgegebenem Gepäck Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschafft, Versichert ist auch der Verlust versicherter Sachen, während sie auf wobei der Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die einer Reise einem Reisedienstleister (z. B. einer Fluggesellschaft) zur tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzt. Mit den Beförderung übergeben sind. gewonnenen Daten nimmt der Täter unter der Identität des Inhabers Eine Entschädigung wird nur gezahlt, soweit keine Ersatzansprüche im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor. gegen Dritte bestehen. Über den Versuch, die Schäden bei Dritten 3.17.4 Skimming im Sinne dieser Bestimmung ist eine Betrugsme- geltend zu machen, sind uns geeignete Nachweise vorzulegen. thode, bei der der Täter - beispielsweise am Bankautomaten - Karten- Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungsfall. daten und die PIN ausspäht. Mit den gewonnenen Daten nimmt der 3.12 Diebstahl von Antennen vom Versicherungsgrundstück Täter unter der Identität des Inhabers im Bankverkehr unerlaubte Wir ersetzen Antennen, die an einem Gebäude des Versicherungs- Handlungen vor. grundstücks angebracht sind und durch Diebstahl entwendet werden. 3.17.5 Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- oder 3.13 Diebstahl aus Krankenzimmern Identifikationsdaten sind nicht versichert. Aus der Abbuchung resultie- Wir ersetzen versicherte Sachen, die außerhalb der Wohnung während rende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kreditzinsen, Kosten der eines vorübergehenden stationären Krankenhaus-, Sanatoriums- oder Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank und ähnli- Kuraufenthaltes durch Diebstahl aus dem Krankenzimmer entwendet che) sind nicht versichert. werden. Dies gilt auch für Personen, die mit Ihnen in häuslicher Ge- Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das meinschaft leben. kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Kreditkarten, Pelze Kreditinstitut haftet. Sie haben uns nachzuweisen, dass Sie den Scha- und Ledersachen. den dort ordnungsgemäß gemeldet haben und keine oder keine voll- Die Höchstentschädigung für Bargeld und auf Geldkarten geladene ständige Erstattung erfolgt ist. Beträge, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen 3.17.6 Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie sowie für alle Sachen aus Gold oder Platin beträgt 200 EUR. auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (= Pharming-, 3.14 Einbruchdiebstahl aus Kfz-Dachboxen Phishing- oder Skimming-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem der 3.14.1 Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Sachen in Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt hat. verschlossenen Kfz-Dachboxen, sofern diese nach Aufbrechen entwen- 3.17.7 Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie insbesondere det oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und uns alle erfor- Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer zum derlichen Auskünfte erteilen. ordnungsgemäßen Öffnen der Dachbox nicht bestimmter Werkzeuge 3.17.8 Verletzen Sie eine der Obliegenheiten, so sind wir nach Maß- gleich. gabe der in Nr. 17 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung 3.14.2 Versicherungsschutz besteht, wenn nachweislich berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. - die Kfz-Dachbox in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gegen 3.17.9 Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR im Versiche- Einbruchdiebstahl gesichert war; rungsjahr. [Seite 40] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Top (SVPS-HR-T) Fassung September 2021 / 23-681-0921 Seite 4 von 12 3.18 Scheck- und Kreditkartenmissbrauch 4.1.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren Mitversichert sind Schäden durch Missbrauch von Scheck- und Kredit- - der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit ver- karten, sofern diese infolge eines versicherten Schadenereignisses bundenen Schläuchen, abhandenkommen und kein anderweitiger Versicherungsschutz be- - der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- steht (Subsidiärdeckung). Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR oder Solarheizungsanlagen, je Versicherungsfall. - von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Sie die Sperrung der sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder abhandengekommenen Karte unverzüglich vorgenommen haben. Über vergleichbaren Anlagen sind. die Durchführung der Sperrung ist ein geeigneter Nachweis zu 4.1.2 frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Instal- führen. lationen: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das - Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (Wasser- Kreditkartenunternehmen ersetzt. und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) so- 3.19 Einfacher Diebstahl und Taschendiebstahl wie deren Anschlussschläuche, Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust - Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warm- versicherter Sachen durch einfachen Diebstahl und durch Taschen- wasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder So- diebstahl, sofern Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft larheizungsanlagen. lebende Person im Zeitpunkt der Wegnahme direkten Zugriff auf diese Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich Sachen hatten. Ein direkter Zugriff liegt insbesondere dann nicht vor, der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach wenn sich die versicherte Sache in einem anderen Raum als Sie oder gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person befindet. vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Bargeld, Scheck- und (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. Kreditkarten sowie auf elektronische Zahlungsmittel geladene Beträge 4.2 Nässeschäden (z. B. Geld- oder Chipkarte). Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestim- Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Diebstahl unverzüglich bei mungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt der Polizei angezeigt wird. werden oder abhandenkommen. Die Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Kalender- Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und jahres beträgt 2.000 EUR. Sofern bereits nach anderen Bestimmungen Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem dieses Vertrages Versicherungsschutz besteht, so gelten allein die Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasser- dortigen Höchstentschädigungen. führenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfhei- 3.20 Trickdiebstahl am Versicherungsort zung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Wasserlösch- und Berieselungsanlagen oder aus Wasserbetten und versicherter Sachen (Ziffer 7) durch Trickdiebstahl. Aquarien ausgetreten sein. 3.20.1 Ein versicherter Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder dadurch ermöglicht wird, dass sich der oder die Täter Zutritt zu der im Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Ziffer 7.3) durch Vortäu- gleich. schung falscher Tatsachen, insbesondere Versichert sind auch Nässeschäden an versicherten Sachen, die durch - Vortäuschung einer Notlage oder Witterungsniederschläge entstehen, welche bestimmungswidrig in- - einer sonstigen Hilfe erfordernden Situation oder nerhalb des Gebäudes aus Regenfallrohren austreten und unmittelbar - Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten oder in das Gebäude eindringen. - Vortäuschung einer persönlichen Beziehung 4.3 Nicht versicherte Schäden verschafft haben. 4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen 3.20.2 Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Diebstahl unver- Schäden durch züglich bei der Polizei angezeigt wird. - Plansch- oder Reinigungswasser, 3.20.3 Die Höchstentschädigung beträgt 2.000 EUR je Versicherungs- - Schwamm, fall. - Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, 3.21 Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz - Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwem- Wir ersetzen versicherte Sachen (Ziffer 7), die sich vorübergehend mung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursa- entweder an Ihrem oder an dem Arbeitsplatz der mit Ihnen in häusli- chen hervorgerufenen Rückstau, cher Gemeinschaft lebenden Personen - ausgenommen ist der Ar- - Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 4.2 beitsplatz Ihrer Mieter oder Untermieter - befinden und dort durch den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat, einfachen Diebstahl entwendet werden. - Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen 3.21.1 Arbeitsplatz ist der räumliche Bereich, an dem regelmäßig die eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Repa- Aufgaben einer beruflichen Tätigkeit verrichtet werden. Kein Arbeits- raturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasser- platz sind öffentlich zugängliche Bereiche wie z. B. im Restaurant, Café, lösch- oder Berieselungsanlage, Hotellobby, Wartebereiche im Bahnhof oder Flughafen, Badeeinrich- - Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen tung. Behältnissen. 3.21.2 Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Diebstahl unver- 4.3.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden züglich bei der Polizei angezeigt wird. - an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und 3.21.3 Die Höchstentschädigung beträgt 2.000 EUR je Versicherungs- an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen, fall. Die Höchstentschädigung für Bargeld und auf Geldkarten geladene - am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Beträge, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist. sowie für alle Sachen aus Gold oder Platin beträgt 200 EUR. 3.22 Schäden durch Wildtiere 5. Wie sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert? Versichert sind auch Schäden an versicherten Sachen auf dem Versi- 5.1 Versicherte Gefahren und Schäden cherungsgrundstück, die durch Wildtiere entstehen. Ausgenommen Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder sind Schäden an Pflanzen. beschädigt werden oder abhandenkommen 5.1.1 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels 4. Wie sind Schäden durch Leitungswasser versichert? auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte 4.1 Bruchschäden Sachen befinden; Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß Nr. 4.1.1 und 4.1.2 zum versi- 5.1.2 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder cherten Hausrat gehören (siehe Nr. 7), leisten wir Entschädigung für andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in innerhalb von Gebäuden eintretende denen sich versicherte Sachen befinden, wirft; 5.1.3 als Folge eines Schadens nach 5.1.1 oder 5.1.2 an versicherten Sachen; [Seite 41] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Top (SVPS-HR-T) Fassung September 2021 / 23-681-0921 Seite 5 von 12 5.1.4 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels 6.6 Schneedruck auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismas- denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind; sen. Mitversichert sind auch Schäden durch Dachlawinen an den versi- 5.1.5 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder cherten Sachen. andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten 6.7 Lawinen Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, Lawinen sind an Berghängen niedergehende Eis- oder Schneemassen baulich verbunden sind. einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle. 5.2 Sturm 6.8 Vulkanausbruch Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Wind- Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der stärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem 63 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen. so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass 6.9 Nicht versicherte Schäden - die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schä- 6.9.1 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- den an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso wider- chen - Schäden durch standsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass - Sturmflut; - der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in - Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere entstanden sein kann. Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Ha- 5.3 Hagel gel entstanden sind und einen versicherten Gebäudeschaden dar- Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. stellen; 5.4 Nicht versicherte Schäden - Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr. 5.4.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen 6.1); Schäden durch - Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder - Sturmflut; Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; dies - Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere ausgelöst wurden; Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Ha- - Trockenheit oder Austrocknung; gel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; - Schäden durch Rückstau, sofern sich das Wasser aufgrund anderer - Schneedruck, Lawinen. Umstände als einer Kanalsättigung zurückstaut (z. B. wegen Verrin- 5.4.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an gerung des Rohrquerschnitts durch Gegenstände oder grobe Verun- - Sachen, die sich in Gebäuden oder an Gebäudeteilen befinden, die reinigungen). noch nicht bezugsfertig sind. 6.9.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an - Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 5.1 - Sachen, die sich in Gebäuden oder an Gebäudeteilen befinden, die versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich noch nicht bezugsfertig sind; die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, - Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 6.1 wenn sie ausschließlich von Ihnen genutzt werden. versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, 6. Wie sind weitere Elementargefahren versichert? wenn sie ausschließlich von Ihnen genutzt werden. Elementargefahren sind nur Gefahren, die auf unbeherrschten Natur- 6.9.3 Durch Elementarereignisse verursachte Brände und Explosio- gewalten beruhen und nicht auf menschliches Verhalten zurückzufüh- nen gelten als deren unmittelbare Folge. ren sind. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: 6.1 Überschwemmung 7. Welche Sachen sind versichert und welche nicht? Wo gilt Überschwemmung ist die unmittelbare Überflutung des Grund und der Versicherungsschutz? Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von 7.1 Beschreibung des Versicherungsumfangs Oberflächenwasser durch Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein 6.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Hausrat, der infolge eines Gewässern, eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls 6.1.2 Witterungsniederschläge, aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem 6.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird 6.1.1 oder 6.1.2. oder abhandenkommt, ist versichert. 6.2 Rückstau Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe Nr. 8), oder soweit (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsnieder- dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert. schläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in 7.2 Definitionen dem sich die versicherten Sachen befinden, oder dessen zugehörigen 7.2.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur Einrichtungen, unmittelbar austritt. privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. 6.3 Erdbeben 7.2.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgren- durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird und zen (siehe Nr. 13). wenigstens die Magnitude ML = 3,5 (nach C.F. Richter) erreicht. Er- 7.2.3 Ferner gehören zum Hausrat schütterungen innerhalb von 72 Stunden gelten als ein Ereignis. Erd- 7.2.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel beben wird unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass und -küchen), die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre - die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung Kosten beschafft oder übernommen haben und daher hierfür die des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zu- Gefahr tragen. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung stand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerich- ist von Ihnen nachzuweisen; tet hat oder 7.2.3.2 Anbaumöbel und -küchen, die, anders als Einbaumöbel und - der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten -küchen serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann. gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die 6.4 Erdfall Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind; Erdfall ist der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen 7.2.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die aus- Hohlräumen. schließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 7.1 dienen und sich 6.5 Erdrutsch auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt; Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Ge- steins- oder Erdmassen. [Seite 42] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Top (SVPS-HR-T) Fassung September 2021 / 23-681-0921 Seite 6 von 12 7.2.3.4 Sichtschutzwände, die sich auf dem Grundstück befinden, auf dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend dem die versicherte Wohnung liegt, welche Sie als Mieter oder Woh- außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als nungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft und angebracht haben; sechs Monaten gelten nicht als vorübergehend. 7.2.3.5 in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit es 8.2 Unselbstständiger Hausstand während der Ausbildung sich nicht um das Eigentum Ihrer Mieter bzw. Untermieter handelt Halten Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende (siehe Nr. 7.4.5); Person sich zur Ausbildung außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so 7.2.3.6 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 8.1, bis ein eigener Haus- Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind; stand begründet wird. Gleiches gilt für die Dauer eines freiwilligen 7.2.3.7 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen Motoren sowie Surfgeräte; sozialen oder ökologischen Jahrs. 7.2.3.8 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen; 8.3 Einbruchdiebstahl 7.2.3.9 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließ- Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in Nr. 3.1 genannten lich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen in häuslicher Voraussetzungen erfüllt sein. Gemeinschaft lebenden Person dienen; 8.4 Raub 7.2.3.10 Handelswaren und Musterkollektionen sind bis zu einem Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Betrag von 2.500 EUR mitversichert; Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil 7.2.3.11 Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Woh- eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an nungen (siehe Nr. 7.1) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel). Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an 7.3 Versicherungsort Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Woh- leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf nung. Zur Wohnung gehören mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des 7.3.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden. selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließ- 8.5 Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren lich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben- Für Sturm- und Hagelschäden und - soweit vereinbart - Schäden durch den Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die weitere Elementargefahren besteht Außenversicherungsschutz nur ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören innerhalb von Gebäuden. nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Woh- Gartenmöbel, Gartengeräte und Garteninventar sind jedoch auf dem nung zu betreten (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung); Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, auch außerhalb 7.3.2 Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende von Gebäuden gegen Sturm und Hagel versichert. Terrassen sowie ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in Gartenmöbel sind Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall wie z. B. häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken ge- Gartentische, -stühle, -bänke sowie Sonnenschirme, die zur ausschließ- nutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des lichen Nutzung im Freien hergestellt wurden. Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet; Gartengeräte sind Geräte, die der Gartenpflege dienen wie z. B. Ra- 7.3.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem senmäher, Heckenscheren, Baumsägen, Leitern, Rechen, Schaufeln. Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Zum Garteninventar zählen wir z. B. Grills, Heizstrahler, mobile Wä- Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf schespinnen, Zierbrunnen, serienmäßig produzierte Skulpturen und dem sich die versicherte Wohnung befindet. Plastiken und Pflanzen in Zierkübeln. 7.3.4 Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Zum Garteninventar zählen hingegen nicht Trampoline, Zelte, Pavil- Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe (Radi- lons, Kinderspielsachen/-geräte, Whirlpools und Saunen. us 3 km) des Versicherungsortes befinden und ausschließlich von 8.6 Entschädigungsgrenzen Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Per- 8.6.1 Die Höchstentschädigung im Rahmen der Außenversicherung son genutzt werden. beträgt 196 EUR je Quadratmeter (Wohnflächenmodell) bzw. 30 % der 7.4 Nicht versicherte Sachen Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell), maximal jedoch Nicht zum Hausrat gehören 30.000 EUR je Versicherungsfall. 7.4.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 7.2.3.1 ge- 8.6.2 Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzliche Entschädi- nannt; gungsgrenzen (wie Nr. 13.2 und hierzu vereinbarte Klauseln). 7.4.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser 8.7 Eigener Hausstand von Kindern die Gefahr trägt. Gründet eines Ihrer Kinder einen eigenen Hausstand, so ist der Hausrat Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder des Kindes für die Dauer von sechs Monaten ab Gründung des Haus- in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt stands mitversichert. Die Entschädigungsgrenze aus Nr. 8.6.1 gilt werden - auch höher- oder geringerwertige -, sind diese Sachen im hierfür nicht. Rahmen dieses Vertrages nicht versichert; das Gleiche gilt für vom 8.8 Hausrat in der Studenten- oder Schülerwohnung eines Kindes Wohnungseigentümer ersetzte Sachen; Hausrat ist auch in einer zusätzlichen Wohnung versichert, die ein 7.4.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren studierendes Kind von Ihnen zum Zweck des Studiums oder Schulbe- Versicherungspflicht, soweit nicht unter Nr. 7.2.3.6 genannt; suchs nutzt. 7.4.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versiche- Abweichend von Nr. 8.2 ist Hausrat in der Studentenwohnung auch rungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter nach Gründung eines eigenen Hausstandes versichert. Die Höchstent- Nr. 7.2.3 genannt; schädigung nach dieser Bestimmung beträgt insgesamt 5.000 EUR je 7.4.5 Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung, es Versicherungsfall. sei denn, dieser wurde Mietern oder Untermietern von Ihnen überlas- 8.9 Ständige Außenversicherung für Sportgeräte sen; Mitversichert sind auch Sportgeräte (z. B. Golfausrüstungen, Sättel, 7.4.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versiche- Zaumzeug; nicht Fahrräder), die sich ständig außerhalb des Versiche- rungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, rungsortes befinden. Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 EUR je Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen). Versicherungsfall. Eine höhere Entschädigungsgrenze kann vereinbart 7.4.7 Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine werden. Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch 8.10 Ständige Außenversicherung in vermieteten Häusern/ gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten Wohnungen und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versi- In Ihren vermieteten Häusern/Wohnungen besteht eine ständige Au- cherungsvertrag vereinbart ist. ßenversicherung für Waschmaschinen, Wäschetrockner und Rasenmä- her. Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungsfall. 8. Was gilt für die Außenversicherung? 8.11 Hausrat in der beruflich genutzten Zweitwohnung 8.1 Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung Mitversichert ist auch Hausrat in einer zusätzlichen Wohnung, die Sie Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder das einer mit Ihnen in häus- oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person aus licher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die Ihrem Gebrauch [Seite 43] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Top (SVPS-HR-T) Fassung September 2021 / 23-681-0921 Seite 7 von 12 beruflichen Gründen nutzt. Die Höchstentschädigung nach dieser 9.4.7.3 Sie haben nach Unterrichtung über den Versicherungsfall Bestimmung beträgt insgesamt 15.000 EUR je Versicherungsfall. Weisungen von uns einzuholen. Wir entscheiden, ob die Rückreise erforderlich ist und welches Transportmittel benutzt werden darf. 9. Welche Kosten sind versichert? 9.4.7.4 Transportkosten bzw. Mehrkosten werden für ein angemesse- 9.1 Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten nes Reisemittel entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort ersetzt. 9.1.1 Aufräumungskosten 9.4.7.5 Eine Inanspruchnahme aus dem vorliegenden Vertrag ist nur für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und insoweit möglich, als durch anderweitig bestehende Versicherungen den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen (z. B. Reiserücktrittskosten-Versicherung) keine oder keine volle De- zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. ckung innerhalb der Entschädigungsgrenzen erreicht wird (Subsidiari- 9.1.2 Bewegungs- und Schutzkosten, tät). Zu ersetzen ist gegebenenfalls die bestehende Deckungsdifferenz. die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder 9.4.7.6 Eine Dienstreise wird einer Urlaubsreise gleichgestellt. Eine Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verän- Dienstreise liegt vor, wenn jemand aus beruflichen Gründen vorüber- dert oder geschützt werden müssen. gehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb 9.2 Hotelkosten seiner Wohnung tätig ist Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen 9.4.8 Wasserverlust Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten Ersetzt werden die Kosten für den außerordentlichen Wasserverbrauch (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Woh- (Wassermehrkosten) infolge eines Versicherungsfalls. nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen 9.4.9 Kosten für Wiederbeschaffung privater Computerdaten bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Wir übernehmen die erforderlichen Kosten für die Wiederherstellung Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Die privater Computerdateien bzw. privater Computerdaten, die infolge Entschädigung ist pro Tag auf 200 EUR begrenzt. eines Versicherungsfalls entstehen. Private Computerdateien bzw. 9.3 Transport- und Lagerkosten private Computerdaten sind Informationen ausschließlich für den Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen persönlichen Bereich. Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungsfall. die Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in 9.4.10 Kosten für Telefonmissbrauch einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lage- Wir ersetzen Kosten durch den Telefonmissbrauch nach einem versi- rung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder cherten Einbruch oder nach einem Diebstahl, längstens für die Dauer benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung von 24 Stunden. Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versi- wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 200 Tagen. cherungsfall. 9.4 Weitere Kosten 9.4.11 Schäden an Gefriergut in Tiefkühltruhen durch Stromausfall Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Schäden an Gefriergut in Tiefkühlgeräten infolge eines Stromausfalls 9.4.1 Schlossänderungskosten sind mitversichert. Stromausfall liegt vor, wenn durch eine Versor- für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der gungsstörung im Stromnetz der Strom länger als zwei Stunden ausfällt. Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Die Versorgungsstörung darf durch Sie nicht selbst verschuldet werden Versicherungsfall abhandengekommen sind. und ist durch Sie nachzuweisen. 9.4.2 Bewachungskosten Versicherungsschutz besteht, wenn Tiefkühlgut durch Stromausfall für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbe- auftaut und dadurch ungenießbar wird. Voraussetzung ist, dass sich wohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen das Tiefkühlgerät zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls im Versiche- keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem rungsort (siehe Nr. 7.3) befindet und nicht älter als zehn Jahre alt ist. Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf Schäden, die Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer durch von sieben Tagen. - einen Betriebsschaden an den Tiefkühlgeräten; 9.4.3 Reparaturkosten für Gebäudeschäden - natürlichen Verderb der Waren; die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den - angekündigte Stromabschaltungen Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vanda- entstanden sind. lismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind. 9.4.12 Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushalts- 9.4.4 Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innen- geräten anstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum be- Wir ersetzen Mehrkosten für nach einem ersatzpflichtigen Versiche- findlichen Wohnungen. rungsfall neu zu beschaffende wasser- bzw. energiesparende Wasch- 9.4.5 Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter maschinen, Kühlschränke, Trockner, Geschirrspüler und Gefrierschrän- Sachen. ke der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren höchsten Effizienzklasse. 9.4.6 Befüllungskosten für Aquarien und Wasserbetten Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 EUR je Versicherungsfall. Mitversichert sind die aufgrund eines Versicherungsfalls notwendigen 9.4.13 Schlossänderungskosten für Pkw Kosten für das Wasser, um Aquarien und Wasserbetten neu zu befül- Schlossänderungskosten für den privat genutzten Pkw sind mitversi- len. chert, sofern dieser auf Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemein- 9.4.7 Reiserückholkosten schaft lebende Person zugelassen ist und die Schlüssel durch einen Brechen Sie oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Perso- versicherten Einbruchdiebstahl oder durch Beraubung abhandenge- nen aus Anlass eines unter diesen Versicherungsvertrag fallenden kommen sind. entschädigungspflichtigen Versicherungsfalls - mit einer Schadenhöhe 9.4.14 Schlossänderungskosten für Wertbehältnisse von mindestens 5.000 EUR - eine Urlaubsreise ab, werden die anfallen- Schlossänderungskosten für Wertbehältnisse sind mitversichert, sofern den Transportkosten für die Rückkehr zum Versicherungsort bzw. die Schlüssel durch einen versicherten Einbruchdiebstahl oder durch Mehrkosten, die durch die vorzeitige Rückkehr zum Versicherungsort Beraubung abhandengekommen sind. Die Höchstentschädigung entstehen, unter folgenden Voraussetzungen ersetzt: beträgt 500 EUR je Versicherungsfall. 9.4.7.1 Als Urlaubsreise gilt jede Ihrer privat veranlassten Abwesenheit 9.4.15 Umzugskosten infolge eines Versicherungsfalls vom Versicherungsort von zusammenhängend mindestens vier Tagen Wir ersetzen die notwendigen Kosten für einen Umzug innerhalb bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen. Deutschlands, wenn die versicherte Wohnung infolge eines Versiche- 9.4.7.2 Ihre Anwesenheit ist nach Eintritt des Versicherungsfalls am rungsfalls unbewohnbar wurde und auch die Beschränkung auf einen Schadenort erforderlich, um den Schaden festzustellen oder den Scha- bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Höchstentschädigung be- den zu mindern. Dies ist nicht der Fall, wenn am Versicherungsort eine trägt 5.000 EUR je Versicherungsfall. volljährige Person anwesend ist, die - eventuell nach Rücksprache mit 9.4.16 Persönliche Auslagen Ihnen - zur Schadenfeststellung und zur Einleitung von erforderlich Wir ersetzen Ihre notwendigen persönlichen Auslagen wie zum Bei- werdenden Schadenminderungsmaßnahmen in der Lage ist. spiel Fahrt- und Telefonkosten, die im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehen, bei dem wir eine Entschädigung von [Seite 44] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Top (SVPS-HR-T) Fassung September 2021 / 23-681-0921 Seite 8 von 12 mindestens 5.000 EUR leisten. Die Höchstentschädigung beträgt bei einem Widerspruch zur Anpassung des Beitrages die fällige Versi- 500 EUR je Versicherungsfall. cherungsleistung im Verhältnis von gezahltem Beitrag zu dem Beitrag 9.4.17 Kosten für Haustiere gekürzt, der zu zahlen gewesen wäre, wenn während der Vertragslauf- Wir ersetzen notwendige Kosten, die Ihnen entstehen, weil aufgrund zeit kein Widerspruch der Beitragsanpassung wirksam geworden wäre. eines Versicherungsfalls Haustiere untergebracht, behandelt oder bestattet werden. Die Höchstentschädigung beträgt 500 EUR je Versi- 11. Was gilt bei Wohnungswechsel? cherungsfall. 11.1 Umzug in eine neue Wohnung 9.4.18 Schäden infolge Fehlalarm von Rauch-/Gaswarnmeldern Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wir ersetzen die notwendigen Kosten, die dadurch entstehen, dass Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden infolge eines Wohnungsaufbruches bei Fehlalarm eines Rauch- oder Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der Gaswarnmelders versicherte Sachen beschädigt oder zerstört wurden, bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugs- soweit die Feuerwehr den Aufbruch den Umständen nach für geboten beginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versi- halten durfte. cherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden. 9.4.18.1 Die Entschädigung ist auf 1.000 EUR je Versicherungsfall 11.2 Mehrere Wohnungen begrenzt. Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versiche- 9.4.18.2 Eine Inanspruchnahme aus dem vorliegenden Vertrag ist nur rungsschutz nicht über, wenn Sie die alte Wohnung weiterhin bewoh- insoweit möglich, als durch anderweitig bestehende Versicherungen nen (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten be- keine oder keine volle Deckung erreicht wird (Subsidiarität). Zu erset- steht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. zen ist gegebenenfalls die bestehende Deckungsdifferenz. 11.3 Umzug ins Ausland 9.4.19 Sachverständigenkosten Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 EUR übersteigt, land, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung ersetzen wir 80 % von den gemäß Ziffer 15 durch Sie zu tragenden über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt Kosten des Sachverständigenverfahrens. spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. 11.4 Anzeige der neuen Wohnung 10. Was ist der Versicherungswert? Wie kann Ihr Beitrag 11.4.1 Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn angepasst werden? des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in 10.1 Versicherungswert Quadratmetern anzuzeigen. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsbe- 11.4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen rechnung. vereinbart, so ist uns in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Siche- 10.1.1 Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen rungen in der neuen Wohnung vorhanden sind. Unterbleibt diese gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Mitteilung, können die in den Nr. 17 und 18 beschriebenen Rechtsfol- 10.1.2 Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt Nr. 13.1.1.4) und gen eintreten. Antiquitäten (siehe Nr. 13.1.1.5) ist der Versicherungswert der Wieder- 11.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche beschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht 10.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen. nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für Sie 11.5 Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). 11.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen Wohnung 10.1.4 Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte gültigen Tarifbestimmungen. Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 13.2) ist, werden 11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Bei- bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge tragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes können Sie den berücksichtigt. Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach 10.2 Versicherungssumme Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen 10.2.1 Im Versicherungssummenmodell gilt: Die Versicherungssum- Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklä- me ist der zwischen Ihnen und uns im Einzelnen vereinbarte Betrag ren. und soll dem Versicherungswert entsprechen. Die Versicherungssum- 11.5.3 Wir können bei Kündigung durch Sie den Beitrag nur in der me erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 15 %. bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung bean- 10.2.2 Im Wohnflächenmodell gibt es keine Versicherungssumme; spruchen. der Beitrag wird hier anhand der Wohnfläche ermittelt. 11.6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung 10.3 Anpassung des Beitragssatzes 11.6.1 Ziehen Sie bei einer Trennung vom Ehegatten aus der Ehe- 10.3.1 Der Beitragssatz pro Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflä- wohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung chenmodell) und die Versicherungssumme, aus der sich der Beitrag zurück, so gelten als Versicherungsort (siehe Nr. 7.3) Ihre neue Woh- berechnet (Versicherungssummenmodell) erhöhen oder vermindern nung und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Mona- Prozentsatz, um den sich der Preisindex für "Verbrauchs- und Ge- ten nach der nächsten, auf Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. brauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Woh- in der Wohnung gelagerten Güter" - aus dem Verbraucherpreisindex nung. für Deutschland (VPI) - im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem 11.6.2 Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom einer Trennung von Ehegatten einer von Ihnen aus der Ehewohnung Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffent- aus, so sind Versicherungsort (siehe Nr. 7. 3) die bisherige Ehewoh- lichte Index. nung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Komma berücksichtigt. Der neue Beitrag pro Quadratmeter (Wohnflä- Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Ehe- chenmodell) wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet; die neue gatten folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungs- Versicherungssumme (Summenmodell) wird auf volle 100 EUR aufge- schutz für die neue Wohnung. rundet. Im Wohnflächenmodell wird die neue Höchstentschädigungs- 11.6.3 Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt Nr. 11.6.2 leistung auf volle 500 EUR aufgerundet. entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächs- 10.3.2 Die neue Versicherungssumme bzw. die neue Höchstentschä- ten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit erlischt digungsleistung werden Ihnen auf Wunsch mitgeteilt. der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen. 10.3.3 Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die 11.7 Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften Beitragserhöhung können Sie der Anpassung durch Erklärung in Text- Nr. 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und form widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. gemeldet sind. In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Unterversicherung (Nr. 12) analog. Zusätzlich zu den dort getroffenen Regelungen wird [Seite 45] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Top (SVPS-HR-T) Fassung September 2021 / 23-681-0921 Seite 9 von 12 12. Wie wird die Entschädigung berechnet? Was gilt bei Un- anzuwenden, gilt dies für den vereinbarten Versicherungsschutz. terversicherung? Ausgenommen sind Positionen, die auf Erstes Risiko versichert sind. 12.1 Ersetzt werden im Versicherungsfall bei 12.5.4 Wechseln Sie die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Un- 12.1.1 zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versiche- terversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über, wenn die Vo- rungswert (siehe Nr. 10.1) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungs- raussetzungen nach Nr. 12.5.1 für die neue Wohnung vorliegen. falls; Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. 12.1.2 beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Erhöhung der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell) Eintritt des Versicherungsfalls zuzüglich einer durch die Reparatur der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpas- nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versi- sung des Vertrages der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu cherungswert (siehe Nr. 10.1) unmittelbar vor Eintritt des Versiche- zwei Monate nach Umzugsbeginn. rungsfalls. 12.6 Versicherte Kosten Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (siehe Nr. 9) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht. Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe Nr. 12.2 Restwerte 9) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Scha- Restwerte werden in den Fällen von Nr. 12.1 angerechnet. denermittlungskosten (siehe § 83 Versicherungsvertragsgesetz) gilt Nr. 12.3 Mehrwertsteuer 12.5 entsprechend. 12.3.1 Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerab- zugsberechtigt sind; das Gleiche gilt, wenn Sie die Mehrwertsteuer 13. Welche Entschädigungsgrenzen gibt es für Wertsachen? tatsächlich nicht gezahlt haben. 13.1 Definitionen 12.3.2 Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten gilt 13.1.1 Versicherte Wertsachen (siehe Nr. 7. 2.2) sind 12.3.1 entsprechend. 13.1.1.1 Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte), 12.4 Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung 13.1.1.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapie- Im Wohnflächenmodell ist die Gesamtentschädigung für versicherte re, Sachen einschließlich versicherter Kosten auf 300.000 EUR je Versiche- 13.1.1.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und rungsfall begrenzt. Im Versicherungssummenmodell ist diese Gesamt- Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. 13.1.1.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstge- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe § 83 genstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Versicherungsvertragsgesetz), die auf unsere Weisung entstanden Plastiken) sowie nicht in Nr. 13.1.1.3 genannte Sachen aus Silber, sind, werden unbegrenzt ersetzt. 13.1.1.5 Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Im Versicherungssummenmodell gilt zusätzlich: Wird die vereinbarte Ausnahme von Möbelstücken. Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädi- 13.1.2 Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 13.2.2 sind Sicherheits- gung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden behältnisse nach Norm EN 1143-1, geprüft durch VdS Schadenverhü- versicherte Kosten (siehe Nr. 9) darüber hinaus bis zu 15 % der Versi- tung oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle. cherungssumme ersetzt. Wertschutzschränke nach EN 1143-1 verfügen über verschiedene 12.5 Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung Widerstandsgrade und Zeichnungsgrenzen, welche entsprechend dem 12.5.1 Soweit vereinbart, verzichten wir abweichend von § 75 Versi- tatsächlichen Versicherungsbedarf in Abstimmung mit der SV Sparkas- cherungsvertragsgesetz auf einen Abzug wegen Unterversicherung, senVersicherung vorhanden sein müssen. sofern kein weiterer Hausrat-Versicherungsvertrag für denselben Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht. 200 kg aufweisen oder müssen bei geringerem Gewicht nach den Im Wohnflächenmodell ist weitere Voraussetzung für einen Unterversi- Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand cherungsverzicht, dass die von Ihnen im Antrag oder zu einem späte- oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank). ren Zeitpunkt angegebene Wohnfläche in Quadratmetern den tatsäch- 13.2 Entschädigungsgrenzen lichen Gegebenheiten im Zeitpunkt des Versicherungsfalls entspricht. 13.2.1 Die maximale Entschädigung für Wertsachen beträgt 196 EUR Die Wohnfläche ist die Gesamtgrundfläche aller Räume des Hauses je Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. 30 % der und der zu Wohnzwecken genutzten Nebengebäude. Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell). Eine höhere Zur Wohnfläche zählen auch Arbeitszimmer (auch sogenannte häusli- Entschädigung kann vereinbart werden. che Arbeitszimmer) sowie beruflich oder gewerblich genutzte Räume, 13.2.2 Die maximale Entschädigung für Wertsachen, die sich zum die Sie zur Durchführung kaufmännischer oder geistiger Tätigkeiten Zeitpunkt des Versicherungsfalls außerhalb eines anerkannten und oder Bürotätigkeiten (z. B. Steuerberatung, Rechtsanwaltskanzlei) verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 13.1.2) befunden nutzen. haben, beträgt je Versicherungsfall: Außerdem zählen zur Wohnfläche Dielen, Hobbyräume, Wintergärten 13.2.2.1 für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnah- sowie die gesamte Grundfläche einer zweiten Wohneinheit (Einlieger- me von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, wohnung/Zweifamilienhaus). 3.000 EUR; Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terras- 13.2.2.2 für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpa- sen sowie nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzte Keller, Spei- piere 5.000 EUR; cher und Bodenräume. 13.2.2.3 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmar- 12.5.2 Für das Wohnflächenmodell gilt: Im Falle der Unterversiche- ken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin rung wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen 30.000 EUR. Schaden verhält, wie die angegebene Wohnfläche in Quadratmetern zur tatsächlichen Wohnfläche in Quadratmetern. Ist Unterversicherung 14. Wie wird die Entschädigung gezahlt und verzinst? anzuwenden, gilt dies für den vereinbarten Versicherungsschutz. 14.1 Fälligkeit der Entschädigung Ausgenommen sind Positionen, die auf Erstes Risiko versichert sind. Die Entschädigung wird fällig, wenn unsere Feststellungen zum Grunde 12.5.3 Für das Versicherungssummenmodell gilt: Ist die Versiche- und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Sie können einen rungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung Versicherungswert (siehe Nr. 10.1) der versicherten Sachen (Unterver- beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. sicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. 14.2 Verzinsung dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß Nr. 12.1 in Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach eine weitergehende Zinspflicht besteht: folgender Berechnungsformel gekürzt: 14.2.1 Die Entschädigung ist - soweit sie nicht innerhalb eines Mo- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungs- nats nach Meldung des Schadens geleistet wird - seit Anzeige des summe dividiert durch den Versicherungswert. Ist Unterversicherung Schadens zu verzinsen. [Seite 46] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Top (SVPS-HR-T) Fassung September 2021 / 23-681-0921 Seite 10 von 12 14.2.2 Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basis- 16. Was gilt bei wieder herbeigeschafften Sachen? zinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens 16.1 Anzeigepflicht jedoch bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, haben Sie 14.2.3 Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig. oder wir dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertrags- 14.3 Hemmung partner in Textform anzuzeigen. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 14.1, 14.2.1 ist der Zeitraum 16.2 Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Ihres Verschuldens die Ent- Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurücker- schädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann. langt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden 14.4 Aufschiebung der Zahlung ist, so behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, falls Sie uns Wir können die Zahlung aufschieben, solange die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andern- - Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen; falls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben. - ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder 16.3 Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch 16.3.1 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache läuft. zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so haben Sie die 15. Welche Bestimmungen gelten für das Sachverständigen- Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache uns zur Verfügung zu verfahren? stellen. 15.1 Feststellung der Schadenhöhe Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass die einer schriftlichen Aufforderung von uns auszuüben; nach fruchtlosem Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf uns über. wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können wir auch gemein- 16.3.2 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache sam vereinbaren. zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt 15.2 Weitere Feststellungen worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere ist, so können Sie die Sache behalten und müssen sodann die Entschä- Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden. digung zurückzahlen. 15.3 Verfahren vor Feststellung Erklären Sie sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang Für das Sachverständigenverfahren gilt: einer schriftlichen Aufforderung von uns nicht bereit, so haben Sie die 15.3.1 Sowohl Sie als auch wir benennen in Textform einen Sachver- Sache im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen zu ständigen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt hat, kann lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhalten wir den die andere unter Angabe des von ihr genannten Sachverständigen in Anteil, welcher der von uns geleisteten bedingungsgemäßen Entschä- Textform auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird digung entspricht. der zweite Sachverständige nicht innerhalb von zwei Wochen nach 16.4 Beschädigte Sachen Zugang der Aufforderung benannt, so kann ihn die auffordernde Partei Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so können Sie die durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen las- bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch sen. Wir werden Sie in unserer Aufforderung auf diese Folge hinweisen. dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 15.3.2 Beide Sachverständige benennen in Textform vor Beginn ihrer 16.2 oder Nr. 16.3 bei Ihnen verbleiben. Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Obmann. Einigen 16.5 Gleichstellung sich die Sachverständigen nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen. 15.4 Feststellung 16.6 Übertragung der Rechte Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: Haben Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so - ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschä- müssen Sie uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte digten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsver- übertragen, die Ihnen mit Bezug auf diese Sachen zustehen. trag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des 16.7 Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Versicherungsfalls; Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt - die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; worden, so haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn Sie - die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen; das Wertpapier zurückerlangt hätten. Jedoch können Sie die Entschä- - die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten; digung behalten, soweit Ihnen durch Verzögerung fälliger Leistungen - den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist. unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, wenn kein Unterversi- cherungsverzicht gegeben ist. 17. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? 15.5 Verfahren nach Feststellung 17.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien 17.1.1 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten, die Sie vor gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen vonei- Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen haben, sind: nander ab, so übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann. Dieser - die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch vereinbarten Sicherheitsvorschriften; die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenhei- übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig. Die Fest- ten. stellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind sowohl für 17.1.2 Sicherheitsvorschriften Sie als auch für uns verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten haben Sie sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Auf- - in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genü- grund dieser verbindlichen Feststellungen berechnen wir die Entschä- gend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und digung. Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen - für die Gefahrengruppe weitere Elementargefahren alle notwendigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern. und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. 15.6 Kosten Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten wasserführende Anlagen (auch Abflussleitungen) auf dem Grund- ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Par- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, freizuhalten und Rück- teien je zur Hälfte. stausicherungen funktionsbereit zu halten. 15.7 Obliegenheiten 17.1.3 Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen- Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten heit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns zu erfül- nicht berührt. len haben, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen. [Seite 47] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Top (SVPS-HR-T) Fassung September 2021 / 23-681-0921 Seite 11 von 12 Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass rung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wahrscheinlicher wird. haben. Des Weiteren sind wir unter den in 17.3 genannten Vorausset- 18.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - zungen von der Leistung ganz oder teilweise frei. vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem 17.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls wir vor Vertragsschluss gefragt haben. 17.2.1 Sie haben bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls 18.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach Nr. 18.1.1 liegt nicht vor, wenn sich - nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als zu sorgen; mitversichert gelten soll. Dies ist insbesondere der Fall, wenn auf dem - uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt Versicherungsgrundstück ein Gerüst für weniger als drei Monate auf- haben, unverzüglich - gegebenenfalls auch mündlich oder telefo- gestellt wird. nisch - anzuzeigen; 18.2 Ihre Pflichten - unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung - gegebe- 18.2.1 Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere nenfalls auch mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Um- vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren stände dies gestatten; Vornahme durch einen Dritten gestatten. - unseren Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für 18.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige Sie zumutbar, zu folgen. Erteilen mehrere an dem Versicherungsver- Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet trag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie haben, so müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen. nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln; 18.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung - Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüg- unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie uns unverzüglich lich der Polizei anzuzeigen; anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. - uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhandenge- 18.3 Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kommenen Sachen einzureichen; Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Nr. 18.1 kann insbe- - das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstel- sondere dann vorliegen, wenn le oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden sind. - sich ein Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvoll- haben, ziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten - sich anlässlich eines Wohnungswechsels (siehe Nr. 11) ein Umstand Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren; ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist, - soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in - die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 180 Tage oder Textform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbe- oder des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie wohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berech- den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten; tigte volljährige Person darin aufhält, - von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung Ihnen - vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht ge- billigerweise zugemutet werden kann; brauchsfähigem Zustand sind. Das gilt auch bei einem Wohnungs- - für zerstörte oder abhandengekommene Wertpapiere oder sonstige wechsel (siehe Nr. 11). aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren 18.4 Kündigung oder Vertragsanpassung durch uns einzuleiten und etwaige sonstige Rechte zu wahren, insbesondere 18.4.1 Unser Kündigungsrecht abhandengekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Nr. 18.2.1, können wir den Ver- unverzüglich sperren zu lassen. trag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder 17.2.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Nr. 17.2.1 ebenfalls zu grober Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Beruht die Verletzung auf erfüllen, soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Um- einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter Einhaltung einer Frist von ständen möglich ist. einem Monat kündigen. 17.3 Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet- Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 18.2.2 und Nr. zung 18.2.3 bekannt, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist 17.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 oder Nr. 17.2 von einem Monat kündigen. vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob 18.4.2 Vertragsänderung fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Sie zu beweisen. Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 17.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind 10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. unserer Leistungspflicht ursächlich ist. 18.5 Erlöschen unserer Rechte 17.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste- Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 18.4 hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kennt- vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte nis von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. 17.4 Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeifüh- 18.6 Leistungsfreiheit/Leistungskürzung wegen Gefahrerhöhung rung des Versicherungsfalls 18.6.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Sie sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Nr. oder Ihren Repräsentanten verzichten wir auf unser Recht, die Ent- 18.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob schädigungsleistung gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder vertraglich vereinbarte kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvor- Obliegenheiten, wie zum Beispiel Sicherheitsvorschriften oder die liegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Gefahrstandspflicht, grob fahrlässig verletzt werden. 18.6.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 18.2.2 und 18.2.3 sind wir für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem 18. Was gilt bei Gefahrerhöhung? Zeitpunkt eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein 18.1 Begriff der Gefahrerhöhung müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt 18.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer Ver- haben. Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gelten Nr. tragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert 18.6.1 Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt be- werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergröße- [Seite 48] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Hausrat Top (SVPS-HR-T) Fassung September 2021 / 23-681-0921 Seite 12 von 12 stehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns, soweit erforderlich, mit- die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. zuwirken. 18.6.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung - soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge dessen keinen Ersatz von den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistungs- dem Dritten erlangen können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet- pflicht war oder zung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem - wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für unse- der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; re Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit - wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung tragen Sie. eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie verlangen. 20. Zeitlich begrenzte Updategarantie 20.1 Befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren, gerechnet ab dem 19. Wie gehen Ersatzansprüchen über? Tag des Versicherungsbeginns dieses Vertrages, gelten Leistungsver- 19.1 Übergang von Ersatzansprüchen besserungen, die wir in einer neuen Fassung der vorliegenden Versi- Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser cherungsbedingungen (SVPS-HR-T) einführen, auch für diesen Vertrag. Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Über- 20.2 Dies gilt selbst dann, wenn sich der Beitragssatz oder Versi- gang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Richtet cherungsbeitrag für die neue Fassung der Versicherungsbedingungen sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des ändert. Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht 20.3 Nach Ablauf der fünf Jahre gelten wieder ausschließlich die in geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden der vorliegenden Fassung vereinbarten Regelungen. vorsätzlich verursacht. 20.4 Sie können dann nur von etwaigen zwischenzeitlichen Leis- 19.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen tungsverbesserungen weiter profitieren, wenn Sie und wir eine ent- Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses An- sprechende Umstellung Ihres Vertrages auf unsere üblichen Bedin- spruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und gungen und Beitragssätze vereinbaren. Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs [Seite 49] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Glas (SVPS-GL) Fassung September 2021 Inhaltsverzeichnis 8. Wie wird die Entschädigung bei Geldleistung gezahlt und verzinst? 1. Welche Gefahren und Schäden sind versichert und welche 9. Was gilt bei Wohnungswechsel? nicht? 10. Besondere Gefahr erhöhende Umstände 2. Welche Sachen sind versichert und welche nicht? 11. Welche Obliegenheiten müssen Sie beachten? 3. Welche Kosten sind versichert? 12. Was gilt bei Gefahrerhöhung? 4. Was ist der Versicherungsort? 13. Wie gehen Ersatzansprüche über? 5. Wie kann die Versicherung angepasst werden? 6. Was gilt für eine Entschädigung als Sachleistung? 7. Was gilt für eine Entschädigung als Geldleistung? Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- - optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- Handspiegel, AT). - Photovoltaikanlagen, - Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, 1. Welche Gefahren und Schäden sind versichert und welche - Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elekt- nicht? ronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte 1.1 Versicherungsfall sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays). Entschädigt werden versicherte Sachen (Nr. 2), die durch Bruch (Zer- 2.3 Glaspauschalversicherung Gebäude brechen) zerstört oder beschädigt werden. Die Entschädigung erfolgt 2.3.1 Form A nach unserer Wahl als Sachleistung (Nr. 6) oder als Geldleistung (Nr. 7). Ist die Glaspauschalversicherung Gebäude Form A vereinbart, so sind 1.2 Nicht versicherte Gefahren und Schäden die mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben 1.2.1 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf (ohne künstlerische Bearbeitung), Lichtkuppeln, Abdeckungen von - Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Sonnenkollektoren, Profilbaugläser, Glasbausteine, Betongläser und Muschelausbrüche), Dachverglasungen des gesamten Gebäudes versichert. Ausgenommen - Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierver- sind Werbeanlagen und Außen- und Innenverglasungen von gewerb- glasungen lich genutzten Räumen (das sind Ladengeschäfte und Gaststätten, 1.2.2 Nicht versichert sind Schäden, die durch nicht Büros). - Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines 2.3.2 Form B Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Ist die Glaspauschalversicherung Gebäude Form B vereinbart, so sind - Einbruchdiebstahl, Vandalismus, die mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben - Sturm, Hagel, (ohne künstlerische Bearbeitung), Lichtkuppeln, Abdeckungen von - Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawi- Sonnenkollektoren, Profilbaugläser, Glasbausteine, Betongläser und nen oder Vulkanausbruch Dachverglasungen versichert, soweit sie zu Räumen oder Gebäudetei- entstehen und soweit für diese anderweitig Versicherungsschutz len gehören, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (z. B. in Treppen- besteht. häusern, Gemeinschafts-, Keller-, Bodenräumen, von Windfängen und 1.3 Ausschluss Krieg Wetterschutzvorbauten). Ausgenommen sind Werbeanlagen und Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- Außen- und Innenverglasungen von gewerblich genutzten Räumen chen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger- (das sind Ladengeschäfte und Gaststätten, nicht Büros). krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen. 1.4 Ausschluss Kernenergie 3. Welche Kosten sind versichert? Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- 3.1 Versicherte Kosten chen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen radioaktive Substanzen. Kosten für 3.1.1 das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, 2. Welche Sachen sind versichert und welche nicht? Notverglasungen), 2.1 Modelle der Glasversicherung 3.1.2 das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablage- In der Glasversicherung gibt es zwei unterschiedliche Modelle. Die rungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten), Glaspauschalversicherung Haushalt ist in Nr. 2.2 beschrieben. Die 3.1.3 das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Glaspauschalversicherung Gebäude ist in Nr. 2.3 beschrieben und Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutz- unterteilt sich in die Form A (Nr. 2.3.1) und Form B (Nr. 2.3.2). stangen, Markisen usw.), 2.2 Glaspauschalversicherung Haushalt 3.1.4 die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Ist die Glaspauschalversicherung Haushalt vereinbart, so sind folgende Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen. Gegenstände versichert, soweit sie sich in der im Versicherungsschein 3.2 Gesondert versicherbar bezeichneten Wohnung bzw. in und an Ihrem Einfamilienhaus sowie Soweit dies vereinbart ist, ersetzen wir bis zum jeweils vereinbarten den dazugehörigen Grundstücksbestandteilen (z. B. Garage, Garten- Betrag die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für haus) befinden und dort fertig eingesetzt oder montiert sind: 3.2.1 zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren - Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder - künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel Gerüstkosten), - Scheiben und Platten aus Kunststoff, 3.2.2 die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierun- - Platten aus Glaskeramik, gen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe - Glasbausteine und Profilbaugläser, Nr. 2). - Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, - Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen, 4. Was ist der Versicherungsort? - Aquarien und Terrarien, Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten - Glaskeramik-Kochflächen/-platten, Gebäude oder Räume von Gebäuden. - Verglasungen (auch aus Plexiglas und Kunststoffen) von Duschkabi- Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, nen und Badewannenaufsätzen (auch runde Formen), besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes. - aus Glas, Plexiglas oder Acryl bestehende Waschtische/-becken, - Glasscheiben und Sichtfenster von Herden und Öfen, 5. Wie kann die Versicherung angepasst werden? - Verglasung von Solarien (Sonnenbänken), 5.1 Anpassung des Versicherungsumfangs - sonstigen Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt Wir passen den Umfang der Versicherung an die Preisentwicklung für sind. Verglasungsarbeiten an; entsprechend verändert sich der Beitrag. Nicht versichert sind [Seite 50] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Glas (SVPS-GL) Fassung September 2021 / 23-698-0921 Seite 2 von 4 5.2 Anpassung des Beitrags Kenntnis aller Umstände vereinbart worden wäre. Anzeigen, die ohne Der Beitrag erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines Verschulden des Versicherungsnehmers dem Versicherer noch nicht jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode zugegangen sind, gelten als rechtzeitig erfolgt. Den vereinbarten entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Naturalersatz braucht der Versicherer erst zu leisten, nachdem der Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten Versicherungsnehmer den sich ergebenden Unterschiedsbetrag vor verändert haben. Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indi- Erteilung des Ersatzauftrages hinzugezahlt hat. zes für gemischt genutzte Gebäude, Bürogebäude und gewerbliche Werden dem Versicherer während der Vertragsdauer Flächen ange- Betriebsgebäude. Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamilienge- zeigt, für die ein höherer oder geringerer Jahresbeitrag vereinbart bäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamili- worden wäre, so schuldet der Versicherungsnehmer von dem Zeitpunkt engebäude. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter der Absendung der Anzeige an den geänderten Jahresbeitrag. dem Komma gerundet. Maßgebend sind die für den Monat Mai veröf- 6.5.4 Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädi- fentlichten Indizes. gung in dem Verhältnis von tatsächlicher Fläche (bzw. Versicherungs- 5.3 Kündigungsrecht summe) zur angegebenen Fläche (bzw. Versicherungswert) nach fol- Innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die gender Berechnungsformel gekürzt: Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbundenen Entschädigung = Schadensbetrag multipliziert mit der Versicherungs- Anpassung des Beitrags können Sie durch Erklärung in Textform zum summe dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädi- Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzei- gungsberechnung versicherter Kosten gilt die Kürzung entsprechend. tige Absendung. Unsere Mitteilung, in der wir Sie auf Ihr Kündigungs- 6.5.5 Nr. 1 bis Nr. 4 sind entsprechend anzuwenden, wenn der Bei- recht hinweisen werden, muss Ihnen mindestens ein Monat vor Wirk- trag aufgrund von Antragsfragen erkennbar von sonstigen Umständen samwerden der Anpassung des Beitrags zugehen. abhängt. Dies gilt insbesondere, wenn ein Gebäudewert maßgebend ist und dieser Wert entweder im Antrag zu niedrig angegeben wurde 6. Was gilt für eine Entschädigung als Sachleistung? oder später durch Um-, An- oder Ausbauten gestiegen ist. 6.1 Sachleistung 6.1.1 Wir gewähren im Versicherungsfall eine Sachleistung, zu der 7. Was gilt für eine Entschädigung als Geldleistung? wir den Auftrag erteilen. Sachleistung bedeutet, dass auf unsere Veran- 7.1 Geldleistung lassung und Rechnung die zerstörten oder beschädigten Sachen ent- 7.1.1 Wir gewähren im Versicherungsfall eine Geldleistung. Geldleis- sorgt und in gleicher Art und Güte an den Schadenort geliefert und tung bedeutet, dass Aufwendungen für die Entsorgung der zerstörten wieder eingesetzt werden. oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art 6.1.2 Von der Sachleistung ausgenommen sind besondere Aufwen- und Güte (siehe Nr. 2), die Lieferung an den Schadenort sowie die dungen, die zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne) Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden. bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstri- 7.1.2 Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenor- che, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind. Diese tes (z. B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen Aufwendungen werden nur - soweit dies besonders vereinbart ist - in der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Nr. 3). Falls solche besonderen Auf- notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter wendungen zur Erbringung der Sachleistung notwendig sind, erteilen Höhe ersetzt (siehe Nr. 3). wir in Absprache mit Ihnen in Ihrem Namen den Auftrag hierzu. Wir 7.1.3 Wir ersetzen keine Aufwendungen, die bei der Angleichung erstatten Ihnen die Rechnungskosten bis zur vereinbarten Höhe. unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten 6.1.3 Wir ersetzen keine Aufwendungen, die bei der Angleichung Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten im äußeren Erscheinungsbild entstehen. Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache 7.1.4 Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteu- im äußeren Erscheinungsbild entstehen und erteilen hierzu keinen erabzug berechtigt sind. Das Gleiche gilt, soweit Sie Mehrwertsteuer Auftrag. tatsächlich nicht gezahlt haben. 6.2 Abweichende Entschädigungsleistung 7.2 Notverglasung/Notverschalung 6.2.1 Im Einvernehmen mit Ihnen ersetzen wir den Geldbetrag, Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und welcher dem unter Nr. 6.1 beschriebenen Leistungsumfang entspricht. Notverschalungen) können vom Versicherungsnehmer in Auftrag Darüber hinaus können wir in Geld leisten, soweit eine Ersatzbeschaf- gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht fung durch uns zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht werden. möglich ist. 7.3 Kosten 6.2.2 Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteu- Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Nr. 3) ist der Zeit- erabzug berechtigt ist. Das Gleiche gilt, soweit Sie Mehrwertsteuer punkt des Eintritts des Versicherungsfalls. Kürzungen nach Nr. 7.1.4 tatsächlich nicht gezahlt haben. gelten entsprechend für die versicherten Kosten. 6.3 Notverglasung/Notverschalung 7.4 Unterversicherung Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Die Regelungen nach Nr. 6.5 gelten entsprechend. Notverschalungen) kann von Ihnen in Auftrag gegeben und als not- 7.5 Restwerte wendige versicherte Kosten geltend gemacht werden. Restwerte werden angerechnet. 6.4 Kosten Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Nr. 3) ist der Zeit- 8. Wie wird die Entschädigung bei Geldleistung gezahlt und punkt des Eintritts des Versicherungsfalls. Kürzungen nach Nr. 6.2.2 verzinst? gelten entsprechend für die versicherten Kosten. 8.1 Fälligkeit der Entschädigung 6.5 Unterversicherung Die Entschädigung wird fällig, wenn unsere Feststellungen zum Grunde 6.5.1 Soweit vereinbart, verzichten wir abweichend von § 75 Versi- und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Sie können einen cherungsvertragsgesetz nach folgenden Regeln auf einen Abzug we- Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung gen Unterversicherung. beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. 6.5.2 Hängt die erforderliche Jahresprämie aufgrund von Antrags- 8.2 Verzinsung fragen erkennbar von der Fläche des versicherten Glases ab, so hat der Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer Abweichungen eine weitergehende Zinspflicht besteht: Die Entschädigung ist - soweit zwischen den Angaben im Antrag und den tatsächlich vorhandenen sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet Flächen dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. wird - seit Anzeige des Schadens zu verzinsen. Der Zinssatz liegt 6.5.3 Sind die zur Zeit des Versicherungsfalls vorhandenen Flächen 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen dem Versicherer weder durch den Antrag noch durch spätere Anzeigen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 % und höchstens bekannt geworden (Unterversicherung), so hat er von der Entschädi- bei 6 % Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Ent- gung oder den Kosten des Naturalersatzes nur den Teil zu tragen, der schädigung fällig. sich zu dem bedingungsgemäß errechneten Gesamtbetrag verhält wie der zuletzt geschuldete Jahresbeitrag zu dem Jahresbeitrag, die bei [Seite 51] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Glas (SVPS-GL) Fassung September 2021 / 23-698-0921 Seite 3 von 4 8.3 Hemmung 10. Besondere Gefahr erhöhende Umstände Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 8.1 und 8.2 ist der Zeitraum Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Nr. 12 kann insbeson- nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Ihres Verschuldens die Ent- dere dann vorliegen, wenn schädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann. - die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist, 8.4 Aufschiebung der Zahlung - der Betrieb dauernd oder vorübergehend stillgelegt wird, Wir können die Zahlung aufschieben, solange - das Gebäude dauernd oder vorübergehend leer steht, - Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen, - im Versicherungsort ein gewerblicher Betrieb aufgenommen wird, - ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder - Art und Umfang eines Betriebes - gleich welcher Art - verändert wird, Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch soweit Versicherungsschutz für Glas in der gewerblichen Inhaltsver- läuft. sicherung vereinbart ist. Zu den Folgen einer Gefahrerhöhung siehe Nr. 12.3 bis 12.5. 9. Was gilt bei Wohnungswechsel? 9.1 Umzug in eine neue Wohnung 11. Welche Obliegenheiten müssen Sie beachten? Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue 11.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden 11.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die Sie vor Eintritt des Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der Versicherungsfalls zu erfüllen haben, sind: bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugs- - die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich beginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versi- vereinbarten Sicherheitsvorschriften; cherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden. - die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenhei- 9.2 Mehrere Wohnungen ten. Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versiche- 11.1.2 Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen- rungsschutz nicht über, wenn Sie die alte Wohnung weiterhin bewoh- heit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns zu erfül- nen (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten be- len haben, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der steht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen. 9.3 Umzug ins Ausland Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt land, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung haben. über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt 11.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. 11.2.1 Sie haben bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls 9.4 Anzeige der neuen Wohnung - nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens Der Bezug einer neuen Wohnung ist uns spätestens bei Beginn des zu sorgen; Einzuges mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. - uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt sonstiger für die Beitragsberechnung erforderlichen Umstände anzu- haben, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder telefonisch - anzuzei- zeigen. gen; Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der - unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung - ggf. auch Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entspre- mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies chend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen. gestatten; 9.5 Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht - unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen Wohnung gültigen Sie zumutbar, zu befolgen. Erteilen mehrere an dem Versicherungs- Tarifbestimmungen. vertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln; oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes können Sie den Vertrag kün- - Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüg- digen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der lich der Polizei anzuzeigen; Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach - das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstel- Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. le oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden sind. Wir können bei der Kündigung durch Sie den Beitrag nur in der bishe- Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvoll- rigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspru- ziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten chen. Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren; 9.6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung - soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in 9.6.1 Ziehen Sie bei einer Trennung von Ehegatten aus der Ehewoh- Schriftform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls nung aus und bleibt Ihr Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung zu- oder des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie rück, so gelten als Versicherungsort Ihre neue Wohnung und die bishe- jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über rige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungs- den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten; vertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächs- - von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung Ihnen ten, auf Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht billigerweise zugemutet werden kann. Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung. 11.2.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten 9.6.2 Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Nr. 11.2.1 ebenfalls zu einer Trennung von Ehegatten einer von Ihnen aus der Ehewohnung erfüllen - soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen aus, so sind Versicherungsort (siehe Nr. 4) die bisherige Ehewohnung Umständen möglich ist. und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt bis zu 11.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf 11.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 11.1 oder 11.2 vor- von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Ehegatten sätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere für die neue Wohnung. Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- 9.6.3 Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt Nr. 9.6.2 dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Satz 1 entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der Sie zu beweisen. nächsten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit, 11.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen. wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die 9.7 Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- Nr. 9.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort unserer Leistungspflicht ursächlich ist. gemeldet sind. 11.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste- hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann [Seite 52] Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Glas (SVPS-GL) Fassung September 2021 / 23-698-0921 Seite 4 von 4 vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte 10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer 11.4 Welche Regelungen gibt es zum Wohnungseigentum? Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung 11.4.1 Sind wir bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungs- werden wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. eigentümern wegen des Verhaltens einzelner Wohnungseigentümer 12.4 Erlöschen unserer Rechte ganz oder teilweise leistungsfrei, so können wir uns hierauf gegenüber Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 12.3 den übrigen Wohnungseigentümern wegen deren Sondereigentums erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kennt- sowie deren Miteigentumsanteile nicht berufen. Der Wohnungseigen- nis von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand tümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund vorliegt, hat uns die wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. darauf entfallenden Aufwendungen zu ersetzen. 12.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung 11.4.2 Die übrigen Wohnungseigentümer können verlangen, dass wir 12.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so sie auch insoweit entschädigen, als wir gegenüber einzelnen Miteigen- sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Nr. tümern leistungsfrei sind, sofern diese zusätzliche Entschädigung zur 12.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet wird. fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvor- vorliegt, ist verpflichtet, uns diese Mehraufwendungen zu erstatten. liegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. 11.4.3 Bei Teileigentum gelten die Regelungen nach Nr. 11.4.1 und 12.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 12.2.2 und Nr. 12.2.3 sind Nr. 11.4.2 entsprechend. wir für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige uns hätte zugegangen sein 12. Was gilt bei Gefahrerhöhung? müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt 12.1 Begriff der Gefahrerhöhung haben. 12.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer Ver- Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt Nr. 12.5.1, Satz 2 tragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergröße- uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die Anzeige rung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. wahrscheinlicher wird. 12.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, 12.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - - soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistungs- wir vor Vertragsschluss gefragt haben (siehe auch Nr. 10). pflicht war oder 12.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach 12.1.1 liegt nicht vor, wenn sich die - wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für unse- Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mit- re Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder versichert gelten soll. - wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung 12.2 Ihre Pflichten eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Bei- 12.2.1 Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere trag verlangen. vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. 13. Wie gehen Ersatzansprüche über? 12.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige 13.1 Übergang von Ersatzansprüchen Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser haben, so müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen. Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Über- 12.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung gang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Richtet unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie uns unverzüglich sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht 12.3 Kündigung oder Vertragsanpassung durch uns geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden 12.3.1 Unser Kündigungsrecht vorsätzlich verursacht. Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Nr. 12.2.1, können wir den Ver- 13.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen trag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses An- grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder spruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und grober Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Beruht die Verletzung auf Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter Einhaltung einer Frist von auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns, soweit erforderlich, mit- einem Monat kündigen. Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen zuwirken. nach Nr. 12.2.2 und Nr. 12.2.3 bekannt, können wir den Vertrag unter Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge dessen keinen Ersatz von 12.3.2 Vertragsänderung dem Dritten erlangen können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet- Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung zung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Bei- der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; trag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschlie- die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit ßen. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als tragen Sie. [Seite 53] Sanktionsklausel Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- schriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. 23-222-0121 [Seite 54] Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Unser ganzheitlicher Beratungsansatz bei Anbahnung, Abschluss und Durchführung eines Vertragsverhält- nisses ist auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet. Die Beratung dient dazu, Ihren persönlichen Ver- sicherungsbedarf sowie Ihren Bedarf an Finanzdienstleistungsprodukten zu ermitteln, mögliche Versiche- rungslücken aufzuzeigen, Produktempfehlungen zu unterbreiten und konkrete Vertragsabschlüsse vorzube- reiten. Mit Ihrer Einwilligung ermöglichen Sie uns, Ihre personenbezogenen Daten für eine bestmögliche Beratung und individuelle Betreuung zu verarbeiten. Personenbezogene Daten Die Datenverarbeitung durch uns umfasst insbesondere folgende personenbezogenen Daten:  Personendaten, z. B. Name, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Anzahl der Kinder  Kontaktdaten, z. B. Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern  Daten zur Bonität, finanziellen Situation und Risikobereitschaft  Daten zu Verträgen bei den Unternehmen der SV SparkassenVersicherung1 und Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe2, einschließlich der Daten zu Verträgen aus der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Daten aus von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie z. B. Ver- tragsart, Versicherungsobjekt / versicherte Person, Vorversicherungen, Bankdaten, Leistungsfälle  Daten aus Beratungs- und Servicegesprächen, Kundenzufriedenheitsbefragungen und Vertriebs- aktivitäten  Besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der DSGVO, z. B. Gesund- heitsdaten, biometrische Daten (im Rahmen der elektronischen Unterschrift) Die Datenverarbeitung beinhaltet auch die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten in Datensammlun- gen, in welchen Ihre personenbezogenen Daten zur Datenanalyse verknüpft und gemeinsam ausgewertet werden und die von den Unternehmen der SV SparkassenVersicherung gemeinsam geführt werden. Ferner umfasst die Datenverarbeitung einen wechselseitigen Datenaustausch mit den Vermittlern3. Zwecke der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zu folgenden Zwecken: a) Beratung einschließlich der Vereinbarung von Beratungsterminen b) Durchführung von Werbemaßnahmen zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten ein- schließlich Kundenzufriedenheitsbefragungen c) Produktentwicklung und Qualitätssicherung d) Meine biometrische elektronische Unterschrift zum Zwecke der Legitimation Einwilligung Ich willige ein, dass die Unternehmen der SV SparkassenVersicherung, deren Vermittler und die Unterneh- men der Sparkassen-Finanzgruppe die oben genannten personenbezogenen Daten zu den vorgenannten Zwecken verarbeiten dürfen. Meine Einwilligung gilt auch für besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten (im Rahmen der elek- tronischen Unterschrift)). Meine Einwilligung erstreckt sich zudem auf alle etwaigen bereits bestehenden Versicherungsverträge mit Unternehmen der SV SparkassenVersicherung. Die Einwilligungserklärung kann jederzeit ohne Auswirkung auf etwaig bestehende Vertragsverhältnisse gegenüber der SV SparkassenVersicherung in Textform (SV SparkassenVersicherung, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart, E-Mail: service@sparkassenversicherung.de) für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann dazu führen, dass Sie bestimmte Beratungs-, Service- oder Informationsleistungen nicht erhalten. 1 Unternehmen der SV SparkassenVersicherung sind die SV SparkassenVersicherung Holding AG, SV SparkassenVersicherung Gebäu- deversicherung AG und SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG. 2 Hierzu gehören insbesondere die in dem Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Sparkassen, Landes- banken und Landesbausparkassen (LBS). Weitere Informationen zu den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe erhalten Sie un- ter https://www.dsgv.de/de/sparkassen-finanzgruppe/organisation/index.html. 3 Vermittler der SV SparkassenVersicherung sind sowohl ihre angestellten als auch ihre selbstständigen Versicherungsvermittler. Hier- zu gehören auch die in dem Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Kreditinstitute der Sparkassen- Finanzgruppe in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz einschließlich der Landesbanken und Landesbauspar- kassen sowie deren Vermittler, soweit diese Institute und Personen mit der Versicherungsvermittlung betraut sind. SV SparkassenVersicherung, 70365 Stuttgart  Hausanschrift: Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart Telefon 0711 898-100 · Telefax 0711 898-109 · E-Mail: service@sparkassenversicherung.de · www.sparkassenversicherung.de 21-095-0123 [Seite 55] Datenschutzhinweise Versicherungskunde Fassung 01.01.2023 / 21-092-0123 Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von Ihrer personenbezogenen Daten durch die uns oder von Dritten zu wahren. Rechtsgrundlage hierfür ist Arti- SV SparkassenVersicherung Holding AG, kel 6 Absatz 1f) DSGVO. Dies kann insbesondere erforderlich sein: SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG und SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, - im Folgenden SV SparkassenVersicherung - - zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. für Produkte der Unternehmen der Sparkassen-Finanz- gruppe1 und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Meinungsumfragen, - zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere SV SparkassenVersicherung nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die Löwentorstraße 65 auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können. 70376 Stuttgart Telefon: 0711 898-100 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Fax: 0711 898-109 Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtli- E-Mail-Adresse: service@sparkassenversicherung.de cher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungs- pflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauf- Regelungen i. V. m. Artikel 6 Absatz 1c) DSGVO. tragter – oder per E-Mail unter: E-Mail-Adresse: datenschutz@sparkassenversicherung.de Soweit im Rahmen der oben genannten Verarbeitungszwecke die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung erforderlich ist, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Ab- satz 2a) DSGVO ein. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung von Gesundheitsdaten z. B. bei Abschluss eines Lebensversiche- der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdaten- rungsvertrages. Außerdem nutzen wir zur zweifelsfreien elektroni- schutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Be- schen Kommunikation biometrische Merkmale, insbesondere Ihre stimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller biometrische Unterschrift und entsprechende Technologien hierzu weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser um die biometrischen Merkmale Ihrer Unterschrift, etwa Schreib- Unternehmen auf die "Verhaltensregeln für den Umgang mit per- geschwindigkeit, Schreibrichtung, Schreibpausen, Schwingungen, sonenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirt- Andruck sowie Schreibwinkel zu verarbeiten. Wenn Sie Dokumente schaft" verpflichtet (sogenannte "Code of Conduct"), die die oben mit einer biometrischen elektronischen Unterschrift unterschrei- genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren und ben, verarbeiten wir Ihre biometrische elektronische Unterschrift welche Sie auf unserer Homepage www.sparkassenversicherung.de zum Zwecke der Legitimation. Erstellen wir Statistiken mit diesen - Rubrik "Datenschutz" - abrufen können. Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 9 Ab- satz 2j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir, um Sie ganzheit- lich zu beraten und für Sie passende Versicherungsangebote er- Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht stellen zu können. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungs- genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen schutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren. für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Ver- tragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Rückversicherer Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versi- ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. cherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforder- Auch im Leistungsfall sind ihre Angaben erforderlich, um das Be- lich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversi- stehen von Versicherungsschutz und das Vorliegen des Versiche- cherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das rungsfalls feststellen zu können. Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertra- seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprü- ges sind ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten fung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. nicht möglich. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erfor- Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur derlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die erforderlichen Umfang. Weitergehende Informationen können Sie Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher unter der oben genannten Adresse des Verantwortlichen anfor- Vorgaben. Die Daten aller mit der SV SparkassenVersicherung dern. bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesam- ten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1b) DSGVO. Für die Zwecke der Durchführung von Werbe- maßnahmen zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungsproduk- ten einschließlich Kundenzufriedenheitsbefragungen sowie der Produktentwicklung und Qualitätssicherung holen wir zudem 1 Hierzu gehören insbesondere die in dem Geschäftsgebiet der situationsbedingt Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1a) SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Sparkassen, DSGVO ein. Landesbanken und Landesbausparkassen (LBS). Weitere Informa- tionen zu den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe erhal- ten Sie unter https://www.dsgv.de/de/sparkassen-finanzgruppe/ organisation/index.html. [Seite 56] Datenschutzhinweise Versicherungskunde Fassung 01.01.2023 / 21-092-0123 Seite 2 von 3 Vermittler2 unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler Akquise- und bis zu zehn Jahren. Beratungsdaten sowie die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Betroffenenrechte Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie be- treuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanz- können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung dienstleistungsangelegenheiten benötigen. oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe3 Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in Spezialisierte Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versiche- rungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unter- nehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur Widerrufsrecht zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Soweit der Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, ist Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- diese freiwillig und Sie können sie jederzeit mit Wirkung für die und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch Zukunft unter den oben genannten Kontaktdaten des Verantwort- ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. Welche Unter- lichen widerrufen. nehmen an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, können Sie unserer Dienstleisterliste im Anhang sowie in der Widerspruchsrecht jeweils aktuellen Version auf unserer Homepage www.sparkassenversicherung.de - Rubrik "Datenschutz" - Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezoge- entnehmen. nen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Externe Dienstleister Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzli- können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus chen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Da- tenverarbeitung sprechen. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbezie- Beschwerderecht hungen bestehen, können Sie unserer Dienstleisterliste im An- Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben hang sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Homepage genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzauf- www.sparkassenversicherung.de - Rubrik "Datenschutz" - ent- sichtsbehörde zu wenden. nehmen. Bei Fragen zu diesen Datenschutzhinweisen können Sie sich gerne Weitere Empfänger unter den oben genannten Kontaktdaten an den Verantwortlichen Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an wenden. weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfül- lung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungs- Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft träger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden, Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zoll, Zulagenstelle für Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informations- Altersvermögen). Ferner übermitteln wir Ihre personenbezogenen system (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risiko- Daten an Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Des beurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung, bei der Weiteren können wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungs- von versicherungsspezifischen Statistiken oder zur Datenanalyse missbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezoge- an Verbände (z. B. Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- ner Daten mit dem HIS erforderlich. wirtschaft e. V., Verband öffentlicher Versicherer) weitergeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Infor- Dauer der Datenspeicherung mationen über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO", welches Sie insbesonde- Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die re auf unserer Homepage www.sparkassenversicherung.de - Rubrik oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann "Datenschutz" - finden. es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbe- wahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbe- Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B. zogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Ent- zur Mitnahme eines Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haft- sprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich pflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versiche- rungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezoge- nen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versi- 2 Vermittler der SV SparkassenVersicherung sind sowohl ihre ange- stellten als auch ihre selbstständigen Versicherungsvermittler. cherer erfolgen. Hierzu gehören auch die in dem Geschäftsgebiet der SV Spar- kassenVersicherung regional zuständigen Kreditinstitute der Wirtschaftsauskünfte Sparkassen-Finanzgruppe in Baden-Württemberg, Hessen, Thürin- gen und Rheinland-Pfalz einschließlich der Landesbanken und Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig Landesbausparkassen sowie deren Vermittler, soweit diese Institu- ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Beurteilung te und Personen mit der Versicherungsvermittlung betraut sind. Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens (Bonitätsprüfung) oder bei 3 Zur Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung gehö- Leistungsfällen zu Ihrer wirtschaftlichen Situation ab. ren die SV SparkassenVersicherung Holding AG, SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG und SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG. [Seite 57] Datenschutzhinweise Versicherungskunde Fassung 01.01.2023 / 21-092-0123 Seite 3 von 3 Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unterneh- mensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertrags- klauseln) vorhanden sind. Automatisierte Einzelfallentscheidungen Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antrag- stellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Ver- trag gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen entscheiden wir vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen. Bei Fragen zu diesen Datenschutzhinweisen können Sie sich gerne unter den oben genannten Kontaktdaten an den Verantwortlichen wenden. [Seite 58] I Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO Fassung 01.01.2022 Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Ab- Dauer der Datenspeicherung schluss eines Versicherungsvertrags oder im Rahmen der Scha- Die informa HIS GmbH speichert Informationen über Personen ge- denbearbeitung Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidenti- mäß Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit. fikationsdaten oder Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere gelöscht. Anschriften) an die informa HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage) können. Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt: zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im "Hin-  direkt personenbezogene Daten (Name, Adresse und Ge- weis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft" (HIS) burtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger Spei- Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können. cherung gelöscht. Sofern in dem genannten Zeitraum eine Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung erneute Einmeldung zu einer Person erfolgt, führt dies zur eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen (HIS- Verlängerung der Speicherung der personenbezogenen Da- Einmeldung), über die Sie gegebenenfalls von dem einmeldenden ten um weitere vier Jahre. Die maximale Speicherdauer be- Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. trägt in diesen Fällen 10 Jahre. Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind,  Daten aus der Versicherungssparte Leben werden bei nicht werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versi- zustande gekommenen Verträgen am Ende des dritten Jah- cherungsunternehmen, übermittelt. res nach der erstmaligen Speicherung gelöscht. Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internet- Betroffenenrechte seiten: www.informa-his.de Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichti- gung, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Zwecke der Datenverarbeitung der informa HIS GmbH Diese Rechte nach Artikel 15 bis 18 DSGVO können gegenüber Die informa HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich Verant- der informa HIS GmbH unter der unten genannten Adresse gel- wortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der Versiche- tend gemacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, rungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbeziehbare Daten, sich an die für die informa HIS GmbH zuständige Aufsichtsbehör- um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von Versiche- de - Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Gustav-Stresemann- rungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich bei Ring 1, 65189 Wiesbaden - zu wenden. Hinsichtlich der Meldung diesen Daten um Angaben zu erhöhten Risiken oder um Auffällig- von Daten an das HIS ist die für das Versicherungsunternehmen keiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig. eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungs- unternehmen) hindeuten können. Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Person ergeben, unter der unten genannten Adresse widerspro- Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf chen werden. Grundlage des Artikel 6 Absatz 1f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die informa HIS GmbH zu die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffe- Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespei- nen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, chert hat und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt überwiegen. Ihnen die informa HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort un- entgeltlich eine sogenannte Selbstauskunft anfordern. Wir bitten Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Sie, zu berücksichtigen, dass die informa HIS GmbH aus daten- Abschluss eines Versicherungsvertrags oder über die Regulierung schutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte ertei- von Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich len darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Tele- die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung fon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch Dritte zu ver- zur Verfügung. meiden, benötigt die informa HIS GmbH folgende Angaben von Ihnen: Herkunft der Daten der informa HIS GmbH  Name (gegebenenfalls Geburtsname), Vorname(n), Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunter- Geburtsdatum nehmen, die diese in das HIS einmelden.  Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) sowie gegebenenfalls Voranschriften der letzten fünf Kategorien der personenbezogenen Daten Jahre Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines  Gegebenenfalls FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahr- Versicherungsunternehmens werden von der informa HIS GmbH zeug ist die Beifügung einer Kopie der Zulassungsbeschei- - abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte - die Daten der nigung I. oder II. zum Nachweis der Haltereigenschaft er- Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personenbezo- forderlich. genen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere  Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Versicherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments er- Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende forderlich, das das Eigentum belegt (z. B. Kopie des Grund- oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei buchauszugs oder Kaufvertrags). einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, Wenn Sie - auf freiwilliger Basis - eine Kopie Ihres Ausweises speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkei- (Vorder- und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der informa ten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche HIS GmbH die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden Informationen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungs- damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft sparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Er- auch via Internet unter: www.informa-his.de/selbstauskunft/ schwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versiche- bei der informa HIS GmbH beantragen. rungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind gegebenen- falls z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauf- bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezo- tragten gene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäu- informa HIS GmbH deschäden. Kreuzberger Ring 68 65205 Wiesbaden Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Telefon: 0611/880870-0 Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der informa HIS GmbH Sitz oder Niederlassung in Deutschland sowie im Einzelfall im ist zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Daten- Rahmen von Ermittlungsverfahren staatliche Ermittlungsbehör- schutz, oder per E-Mail unter folgender Adresse erreichbar: den. datenschutz@informa-his.de. 21-097-0122 I [Seite 59] I Dienstleisterliste (Stand: 01.05.2023) 1. Konzerngesellschaften mit zentralisierter Bearbeitung von Daten innerhalb der Unternehmensgruppe SV SparkassenVersicherung Holding AG (SVH) SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG (SVG) SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG (SVL) 2. Dienstleister, die Datenverarbeitung im Auftrag oder in Funktionsübertragung1) erbringen Eine Einzelnennung des Dienstleisters erfolgt, wenn die Datenverarbeitung Hauptgegenstand des Auftrags ist. Sofern nicht bzw. bei nur gelegentlicher Unterstützung, sind die Dienstleister in Kategorien zusammengefasst. Auftraggebende Dienstleister Übertragene Aufgaben Gesellschaft Alle Konzern- SV SparkassenVersicherung Holding AG2) Zentralisierte Bearbeitung von Daten innerhalb der gesellschaften Unternehmensgruppe, Erledigung von Verwaltungs- aufgaben, Telefon- und Servicedienstleistungen, Marketing, Vertrieb, Rechnungswesen, Revision, Rechtsabteilung, Allgemeine Verwaltung, Betriebs- organisation, Postservice, Rückversicherung SV Informatik GmbH2) IT Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Wartung Majorel Wilhelmshaven GmbH Service-Dienstleister, Zulagenantragsverarbeitung AVmG, Rentenbezugsmitteilungen Deutsche Assistance Service GmbH1), 2) Unterstützung bei Assistanceleistungen, Call Center Finanz Informatik Technologie Service IT Dienstleistungen, Telefoniebetreiber, Rechen- GmbH & Co. KG2) zentrum, Wartung, Hardware Gesamtverband der Deutschen Versiche- Services im Rahmen des Branchennetzes, z. B. Verfah- rungswirtschaft e. V. GDV ren zur elektronischen Versicherungsbestätigung in der Kfz-Versicherung OEV Online Dienste GmbH IT-Dienstleister Ricoh Deutschland GmbH2) Druckdienstleister Formware GmbH2) Versandsteuerung Signotec GmbH Digitale Plattform für Vertrieb und Beratung Auftraggebende Dienstleister-Kategorien Übertragene Aufgaben Gesellschaft Alle Konzern- Assisteure1), 2) Erbringung von Assistanceleistungen im Rahmen gesellschaften des Versicherungsschutzes, Schadens-/Leistungs- management Beratungs-Dienstleister Sach-/Fach-/Personal-/Rechtsberatung Druckdienstleister2) Druckvorstufe, Druck und Versand Entsorgungsdienstleister2) Dokumentenvernichtung Informationsdienstleister Adressaktualisierung, Wirtschaftsauskünfte, Recher- (Wirtschaftsauskunfteien, chen, Bonitätsprüfung, Prüfungen aufgrund des Geld- Adressermittler) wäschegesetzes, Risikoprüfung Inkassounternehmen Forderungseinzug IT-Dienstleister Wartungs- und Servicearbeiten, Lizenzen, Software, IT-Plattform 22-009-0523 - Seite 1 von 2 I [Seite 60] I Auftraggebende Dienstleister-Kategorien Übertragene Aufgaben Gesellschaft Alle Konzern- Kreditinstitute, Zahlungsabwicklung, Onlinezahlungsverkehr über gesellschaften banknahe IT-Dienstleister PAYONE GmbH, paydirekt GmbH Kundenservice-Center2) Interne und externe Call-Center, Antrags-, Vertrags- und Leistungsbearbeitung Kurier- und Postdienste Versand von Schriftstücken und Paketen Marketing-Dienstleister Direktmarketing, Mailing, Werbung (online und Anzei- gen), Messen, Veranstaltungen, Bereitstellung von Web-Anwendungen, APP-Anbieter, personalisierte Werbefilme, Foto- und Videoaufnahmen Markt- und Meinungsforschungs- Durchführung von repräsentativen Befragungen institute sowie Kunden-, Geschädigten- bzw. Außendienstbe- fragungen Personaldienstleister Unterstützung bei Kapazitätsengpässen Prüfdienstleister Prüfung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen Rechtsanwaltskanzleien1), 2), Rechtsberatung, Prozessführung, Forderungseinzug Gerichtsvollzieher, Gerichte Rückversicherer1), 2) Rückversicherung, Risikobeurteilung, Leistungsprüfung Gesundheits-/Service-Dienstleister2) Reha-Dienstleister, Dienstleister zur Attest- und Arztberichtbeschaffung Wirtschaftsprüfer1) Jahresabschluss, Beratung SVG Gutachter, Sachverständige, Detekteien, Sachverhaltsermittlung und -bewertung, berufskund- Ingenieurbüros liche Analyse, Außenregulierung, Mediation Handwerksbetriebe, Mietwagenunter- Reparatur, Sanierung nehmen, Werkstätten Informa HIS GmbH Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft Regulierungsbüros1) Schadenregulierung im Ausland Deutsche Kautionskasse (DKK) Abwicklung Mietkaution ACTINEO GmbH2) Dienstleister zur Attest- und Arztberichtbeschaffung SVL Ärzte2), Gutachter2), Therapeuten2), Kran- Medizinische Untersuchungen, Begutachtungen kenhäuser2), Detektive2), Dolmetscher2), (medizinisch und technisch), Unterstützungsdienst- Übersetzer2) leistungen, Risiko- bzw. Schadenprüfung Gesetzliche Krankenkassen2) Sozialversicherungsabgaben Gesundheits-/Servicedienstleister2) Teleinterviewing, Vertragsabwicklung Bausparrisiko- versicherung, Risikoträger Restkreditversicherung, Berufskundliche Beratungs- und Reintegrations- bzw. Rehabilitationsdienstleister, Reha-Berater S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz per Video oder Ausweiserkennung SV bAV Consulting GmbH2) Beratung für betriebliche Altersvorsorge Xempus AG Unterstützungsleistungen für alle Beteiligte im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung 1) Eine Funktionsübertragung liegt vor, wenn im Rahmen der Zweckbestimmung des Versicherungsverhältnisses personenbezogene Daten an einen Dienstleister zur eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung übermittelt werden. Die Übermittlung unterbleibt nach Widerspruch der betroffenen Personen und Prüfung, wenn das schutz- würdige Interesse der betroffenen Personen wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt. 2) Diese Dienstleister können - sofern für die Abwicklung des Versicherungsverhältnisses erforderlich – gegebenenfalls auch Gesundheitsdaten verarbeiten. 22-009-0523 - Seite 2 von 2 I [Seite 61] Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie bzw. die versicherte Person die Versiche- rungsvorschlags-/Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Sonderregelung bei personenbezogenen Gefahrumständen in der Unfallversicherung: Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungs- vermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG in der Löwentorstraße 65 in 70376 Stuttgart schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie oder die versicherte Person unrichtige oder unvollständige Anga- ben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie den folgenden Informationen entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Zugang Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Ver- tragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos ver- letzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Ha- ben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die An- zeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht ange- zeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä- rung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstri- chen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeig- ten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeige- pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellver- treters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 73-079-0516

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.