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SIGNAL IDUNA AmbulantPLUS: die Bedingungen im Volltext
Ambulanter Ergänzungstarif mit Sehhilfen, Augenlaser-Zuschuss, Hilfsmitteln, Vorsorge, Naturheilkunde zu 80 Prozent und gesetzlichen Zuzahlungen, je mit festen Grenzen, dazu Auslandsreiseschutz bis acht Wochen.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 74 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis) | ja | „Ergänzungstarif für ambulante Leistungen für GKV-Versicherte“ | Tarifkopf, Seite 1 |
| Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige) | ja | „Der Tarif AmbulantPLUS kann nur zusätzlich zu einer Versicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder zu einem vergleichbaren Anspruch auf Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn bestehen.“ | A 1, Seite 2 |
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | ja | „Sind Leistungen einer GKV oder des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn für die im Tarif AmbulantPLUS genannten Leistungen nicht in Anspruch genommen worden, werden aus dem Tarif AmbulantPLUS für diese Leistungen ebenfalls keine Erstattungen vorgenommen.“ | D 2, Seite 3 |
| Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang) | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Kalenderjahr | nicht geregelt | ||
| Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten) | nicht geregelt |
Stationäre Leistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Unterbringung im Zweibettzimmer | nicht geregelt | ||
| Unterbringung im Einbettzimmer | nicht geregelt | ||
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nicht geregelt | ||
| Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarung | nicht geregelt | ||
| Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses) | nicht geregelt | ||
| Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassung | nicht geregelt | ||
| Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlung | nicht geregelt | ||
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt) | nicht geregelt | ||
| Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes) | nicht geregelt | ||
| Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag) | nicht geregelt | ||
| Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung) | nicht geregelt | ||
| Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlung | nicht geregelt |
Ambulante Leistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Behandlung durch Heilpraktiker | ja, bis 750 € | „Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)“ | B 5, Seite 2 |
| Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahr | ja, bis 750 € | „Die Erstattungen für die Behandlung durch Heilpraktiker sowie für naturheilkundliche Leistungen sind zusammen mit den Leistungen gemäß Abschnitt B 6 begrenzt auf insgesamt 750 EUR pro Kalenderjahr.“ | B 5, Seite 2 |
| Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) | ja | „Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)“ | B 5, Seite 2 |
| Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden) | ja | „Erstattungsfähig sind auch die Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden, z. B. Schmerzakupunktur, Homöopathie, Phytotherapie“ | B 5, Seite 2 |
| Osteopathie | ja, bis 750 € | „Atemtherapie, Chiropraktik, osteopathische Behandlung“ | B 5, Seite 2 |
| Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsen | ja, bis 375 € | „Die tariflichen Leistungen für Brillen (Fassungen und Gläser) und Kontaktlinsen werden zu 100 % erbracht“ | B 1, Seite 2 |
| Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre) | ja | „Die Erstattungen sind begrenzt auf insgesamt 375 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.“ | B 1, Seite 2 |
| Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötig | nicht geregelt | ||
| Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat) | ja, bis 1.000 € | „Nach Ablauf von drei Kalenderjahren seit Versicherungsbeginn dieses Tarifes (Tarifbeginn) besteht ein Anspruch auf Erstattung der ambulanten Kosten für brechkraftverändernde Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK) zu 100 % bis zu insgesamt 1.000 EUR für beide Augen“ | B 2, Seite 2 |
| Hörgeräte über den Kassenanteil hinaus | ja, bis 750 € | „Die Leistungen für Hilfsmittel (außer Sehhilfen) werden zu 100 % erbracht“ | B 3, Seite 2 |
| Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinaus | ja, bis 750 € | „Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Kosten für gezielte medizinische Vorsorgeuntersuchungen“ | B 4, Seite 2 |
| Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskop | ja, bis 750 € | „Allgemeine Vorsorge wie z. B. Hirnleistungscheck, HIV-Test, Schlaganfallvorsorge, Glaukomvorsorge, Osteoporosevorsorge und Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse.“ | B 4, Seite 2 |
| Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe | ja, bis 750 € | „sowie Kosten für reisemedizinische Impfberatung und Impfung inklusive der Impfstoffkosten.“ | B 4, Seite 2 |
| Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie) | ja, bis 750 € | „Erstattungsfähig sind die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet und in der Apotheke bezogen wurden.“ | B 6, Seite 2 |
| Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe) | ja, bis 750 € | „Die Leistungen für Hilfsmittel (außer Sehhilfen) werden zu 100 % erbracht“ | B 3, Seite 2 |
| Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel | ja, bis 250 € | „Die Erstattungen für sämtliche vorgenannten Zuzahlungen sind begrenzt auf insgesamt 250 EUR pro Kalenderjahr.“ | B 7, Seite 3 |
| Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt) | nicht geregelt | ||
| Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinaus | nicht geregelt |
Auslandsreise
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Auslandsreisekrankenversicherung enthalten | ja | „Berücksichtigungsfähig sind im Ausland während Reisen bis zu einer Dauer von acht Wochen“ | B 8, Seite 3 |
| Höchstdauer je Auslandsreise | ja | „Berücksichtigungsfähig sind im Ausland während Reisen bis zu einer Dauer von acht Wochen“ | B 8, Seite 3 |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland | ja, bis zur Versicherungssumme | „Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankentransportes aus dem Ausland an den Ort des ständigen Wohnsitzes“ | B 8, Seite 3 |
Wartezeiten und Aufnahme
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | keine | „Die Wartezeiten entfallen.“ | A 2, Seite 2 |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte) | keine | „Die Wartezeiten entfallen.“ | A 2, Seite 2 |
| Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherung | nicht geregelt | ||
| Gesundheitsfragen im Antrag | nicht geregelt | ||
| Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen | nicht geregelt |
Leistungsgrenzen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Jahreshöchstbetrag über alle Leistungen | nicht geregelt | ||
| Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr | nicht geregelt | ||
| Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahr | nicht geregelt | ||
| Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahr | nicht geregelt | ||
| Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfällt | nicht geregelt | ||
| Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzung | nicht geregelt |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt | ||
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstalters | nicht geregelt | ||
| Kinder ab Geburt versicherbar | nicht geregelt | ||
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | ja | „unter Bildung von Alterungsrückstellungen.“ | E 4, Seite 3 |
| Beitragssprünge nach Altersstufen | nicht geregelt | ||
| Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung) | ja | „Als tariflicher Vomhundertsatz im Sinne von § 8b Abs. 1 Teil I für die Versicherungsleistungen gilt 5.“ | C, Seite 3 |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt | ||
| Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Mindestvertragsdauer | nicht geregelt | ||
| Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |
Österreich
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare) | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland) | nicht geregelt | ||
| Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertrag | nicht geregelt | ||
| Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistung | nicht geregelt | ||
| Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklasse | nicht geregelt | ||
| Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse | nicht geregelt |
Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt | ||
| Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozent | nicht geregelt | ||
| Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual) | nicht geregelt | ||
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt | ||
| Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostik | nicht geregelt | ||
| Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbett | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Tarifbedingungen AmbulantPLUS und AmbulantPLUSpur Fassung: Fassung 09.2017 Kopie bei einem Vermittler, nicht beim Versicherer selbst
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)