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Versicherungsmakler / Private Krankenversicherung (PKV) / Bedingungsarchiv

Gothaer MediVita Medivita 250: die Bedingungen im Volltext

Grundschutz mit 100 % ambulant und stationär im Mehrbettzimmer, ohne Heilpraktiker, Zahnleistungen und Wahlleistungen, 250 Euro Selbstbeteiligung und garantierter Beitragsrückerstattung von zwei Monatsbeiträgen (nur Produktinformationsblatt ausgewertet).

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Ich ermächtige Gothaer, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Gothaer auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Gothaer mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Gothaer einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Gothaer MediVita Medivita 250 von Gothaer (Private Krankenversicherung (PKV)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Gothaer weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungsfähige Personen (Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studierende)nicht geregelt
Leistungsart: Kostenerstattung, Direktabrechnung oder Sachleistung über ein Ärzteverzeichnisnicht geregelt
Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärztennicht geregelt
Primärarztprinzip (Hausarzt oder Telemedizin zuerst, sonst gekürzte Erstattung)nicht geregelt
Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinausnicht geregelt
Jährlicher Selbstbehalt je versicherte Person250 €„Selbstbeteiligung: 250 Euro (125 Euro für unter 21-Jährige) im Tarif MediVita 250“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Selbstbeteiligung je Leistung oder Behandlungsfall (prozentual oder fester Betrag)nicht geregelt
Ermäßigter oder entfallender Selbstbehalt für Kinderja„Selbstbeteiligung: 250 Euro (125 Euro für unter 21-Jährige) im Tarif MediVita 250“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Anpassung an den Beihilfebemessungssatz (Aufstockung bei Wegfall oder Änderung der Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung)nicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattungssatz für ambulante ärztliche Behandlungja„Ambulante Behandlung: 100 %“Was ist versichert?, Seite 1
Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige)ja, bis zur Versicherungssumme„Arznei- und Verbandmittel: 100 %; der Erstattungssatz vermindert sich bei regelmäßig einzunehmenden Arznei- und zu verwendenden Verbandmittel auf 80 %, wenn die vom Versicherer benannte Bezugsquelle nicht in Anspruch genommen wurde.“Was ist versichert?, Seite 1
Heilpraktiker und Naturheilverfahrennein„Heilpraktiker“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Erstattungssatz und Preisverzeichnisja, bis zur Versicherungssumme„Heilmittel: 100 % gemäß tariflichem Heilmittelverzeichnis“Was ist versichert?, Seite 1
Heilmittel nur bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnissesja„Heilmittel: 100 % gemäß tariflichem Heilmittelverzeichnis“Was ist versichert?, Seite 1
Hilfsmittel mit offenem Katalog (nicht abschließend aufgezählt)ja„Hilfsmittel: 100 %; der Erstattungssatz vermindert sich auf 80 %, wenn die vom Versicherer benannte Bezugsquelle nicht in Anspruch genommen wurde.“Was ist versichert?, Seite 1
Hilfsmittel mit geschlossenem Katalog (nur die genannten)nicht geregelt
Brillen und Kontaktlinsen (Betrag und Zeitraum)ja, bis 100 €„Sehhilfen: 100 %; bis 100 Euro pro Jahr“Was ist versichert?, Seite 1
Hörgerätenicht geregelt
Ambulante Psychotherapie (Erstattungssatz)ja, bis zur Versicherungssumme„Psychotherapie: 80 %, bis zu 20 Sitzungen pro Jahr“Was ist versichert?, Seite 1
Begrenzung der Psychotherapie auf eine Zahl von Sitzungen je Jahr oder insgesamtja„Psychotherapie: 80 %, bis zu 20 Sitzungen pro Jahr“Was ist versichert?, Seite 1
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Selbstbehaltnicht geregelt
Häusliche Krankenpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgungnicht geregelt
Krankentransport (Rettungsdienst, Fahrt zur ambulanten Behandlung)nicht geregelt
Telemedizin und Videosprechstundenicht geregelt

Stationäre Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbringung im Zweibettzimmernein„Unterkunft Zweibettzimmer“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Unterbringung im Einbettzimmernein„Unterkunft Einbettzimmer“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarztnein„Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Behandlung in Privatkliniken ohne Versorgungsvertragnicht geregelt
Stationäre Psychotherapie und Psychiatrie (Zahl der Tage, Genehmigung)ja, bis zur Versicherungssumme„Krankenhausbehandlung: 100 %; für psychotherapeutische Behandlung für 6 Wochen, danach 70 % bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit“Was ist versichert?, Seite 1
Anschlussheilbehandlung und Rehabilitationnicht geregelt
Kur- und Sanatoriumsbehandlungnicht geregelt
Unterbringung einer Begleitperson (Rooming in bei Kindern)nicht geregelt
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungennicht geregelt

Zahn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlung) mit Erstattungssatznein„Zahnärztliche Leistungen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) mit Erstattungssatznein„Zahnärztliche Leistungen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Implantate ohne Begrenzung der Zahlnein„Zahnärztliche Leistungen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Kieferorthopädie (Kinder, Erwachsene nach Unfall oder Krankheit)nein„Zahnärztliche Leistungen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel)nicht geregelt
Zahntechnische Leistungen nur bis zu einem Preis und Leistungsverzeichnisnicht geregelt

Krankentagegeld und Ausland

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankentagegeld im Tarif oder als Baustein (für Selbständige und Angestellte)nicht geregelt
Beginn der Krankentagegeldzahlung (Karenztag)nicht geregelt
Auslandsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Dauer, weltweit oder Europa)ja„bieten wir Ihnen Versicherungsschutz in Europa. Während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes auch im außereuropäischen Ausland.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Fortsetzung bei Wegzug in ein anderes EU oder EWR Landnicht geregelt
Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Auslandnicht geregelt

Aufnahme und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitja„Es können Wartezeiten gelten, nach deren Ablauf Sie erst Leistungen erhalten.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Kieferorthopädie)nicht geregelt
Erlass der Wartezeiten (Vorversicherung, ärztliche Untersuchung, Unfall)nicht geregelt
Gesundheitsfragen: Zeitraum der Fragen (Jahre ambulant, stationär, Psychotherapie)ja„Vor Vertragsschluss wird ggf. eine Gesundheitsprüfung durchgeführt.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Ausschluss oder Zuschlag für Vorerkrankungenja„Eine Gesundheitsprüfung kann zu individuellen Leistungsausschlüssen führen, auf die wir Sie gesondert hinweisen.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeitnicht geregelt
Höchstalter bei Abschlussnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitja, bis zur Versicherungssumme„zusätzlich erfolgsabhängige (nicht garantierte) Beitragsrückerstattung“Was ist versichert?, Seite 1
Garantierte (vertraglich zugesagte) Beitragsrückerstattungja, bis zur Versicherungssumme„garantierte Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Versicherungsjahre in Höhe von 2 Monatsbeiträgen“Was ist versichert?, Seite 1
Optionsrecht auf höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfungja„Optionsrecht: Option auf höherwertigen Versicherungsschutz“Was ist versichert?, Seite 1
Recht auf Senkung des Selbstbehalts ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Alterungsrückstellungen und Mitnahme bei Wechsel (Übertragungswert)nicht geregelt
Beitragsentlastung im Alter (Baustein oder Tarifbestandteil)nicht geregelt
Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags (Ausland, Elternzeit, Rückkehr in die gesetzliche Versicherung)nicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Regeln der Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Begrenzung, Limitierungsmittel)nicht geregelt

Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Opting out für Freiberufler, Sozialversicherungsersatz)nicht geregelt
Abschluss nur über einen Gruppenvertrag einer Kammer oder eines Arbeitgebersnicht geregelt
Cuadro médico (Ärzte und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckungnicht geregelt
Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago)nicht geregelt
Jahreshöchstbetrag der Zuzahlungennicht geregelt
Einzelzimmer mit Begleitbett im Krankenhausnicht geregelt
Zweite ärztliche Meinung, auch internationalnicht geregelt
Wartezeit für Entbindung (carencia de parto)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Gothaer Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Krankheitskostenvollversicherung Tarif MediVita
[Seite 1] Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Gothaer Krankenversicherung AG Produkt: Tarif MediVita Registriert in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Krankheitskostenvollversicherung Tarif MediVita Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Tarif MediVita: Krankheiten und Unfälle, die vorsätzlich verursacht Ambulante Behandlung: 100 % wurden sind nicht versichert. Psychotherapie: 80 %, bis zu 20 Sitzungen pro Jahr Zudem besteht für die folgenden Leistungen kein Versicherungsschutz: Arznei- und Verbandmittel: 100 %; der Erstattungssatz vermindert sich bei regelmäßig einzunehmenden Arznei- − Heilpraktiker und zu verwendenden Verbandmittel auf 80 %, wenn die − Unterkunft Einbettzimmer vom Versicherer benannte Bezugsquelle nicht in − Unterkunft Zweibettzimmer Anspruch genommen wurde. − Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) Heilmittel: 100 % gemäß tariflichem Heilmittel- − Zahnärztliche Leistungen verzeichnis Sehhilfen: 100 %; bis 100 Euro pro Jahr Hilfsmittel: 100 %; der Erstattungssatz vermindert sich Gibt es Deckungsbeschränkungen? auf 80 %, wenn die vom Versicherer benannte ! Es können Wartezeiten gelten, nach deren Ablauf Sie erst Bezugsquelle nicht in Anspruch genommen wurde. Leistungen erhalten. Krankenhausbehandlung: 100 %; für psychotherapeuti- ! Eine Gesundheitsprüfung kann zu individuellen sche Behandlung für 6 Wochen, danach 70 % bei Leistungsausschlüssen führen, auf die wir Sie gesondert nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit hinweisen. Optionsrecht: Option auf höherwertigen Versicherungs- ! Die Höhe der Versicherungsleistung kann abhängig von schutz Selbstbeteiligungen und Höchstsätzen sein. Berechtigung zur Beitragsrückerstattung: ja, garantierte Tarif MediVita: Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Versicherungs- ! Selbstbeteiligung: 250 Euro (125 Euro für unter 21-Jährige) jahre in Höhe von 2 Monatsbeiträgen; zusätzlich im Tarif MediVita 250 und 500 Euro (250 Euro für unter erfolgsabhängige (nicht garantierte) Beitragsrückerstat- 21-Jährige) im Tarif MediVita 500 tung und Verhaltensbonus bei Einhaltung des Hausarztprinzips Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungs- bedingungen. Wo bin ich versichert? Sofern der Tarif keine anderslautenden Regelungen vorsieht, bieten wir Ihnen Versicherungsschutz in Europa. Während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes auch im außereuropäischen Ausland. Alle Informationen zum Thema Geltungsbereich finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Welche Verpflichtungen habe ich? • Vor Vertragsschluss wird ggf. eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Daher müssen Sie alle vom Versicherer geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß beantworten. • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Bitte teilen Sie uns das Bestehen einer weiteren Krankenversicherung, auch einer gesetzlichen Krankenversicherung, unverzüglich mit. • Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind Sie verpflichtet, uns alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Leistungsfalles oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs notwendig sind. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wann und wie zahle ich? Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der aber auch in gleichen monatlichen Beitragsraten gezahlt werden kann. Er ist am Ersten eines jeden Monats fällig. Den ersten Beitrag müssen Sie, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat). 117047 – 02.2018 [Seite 2] Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versiche- rungsvertrages und nicht vor Ablauf von eventuell vereinbarten Wartezeiten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Vertrag endet durch Kündigung und in weiteren vertraglich vereinbarten Fällen. Eine Kündigung ist zum Ende eines Versicherungs- jahres, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten möglich. Einzelheiten zu den Kündigungs- möglichkeiten und den einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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