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Volltext aufklappen: Bedingungen Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie (E202)
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Allianz Lebensversicherungs-AG
Versicherungsbedingungen
Zu dieser Rentenversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Person unser Vertragspartner. Diese Versicherungsbedin-
gungen wenden sich an Sie als unseren Vertragspartner.
Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften des Altersvorsorge-
verträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) nichts anderes ergibt.
Teil A - Leistungsbausteine Erläuterung von
Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den einzelnen Bau-
Fachausdrücken
steinen, die Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren insbe-
sondere, welche Leistungen wir erbringen und in welchen Fällen Am Ende unserer Versicherungsbedingungen finden Sie Definitio-
die Leistung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Daneben wer- nen zu den wichtigsten im Text verwendeten Fachausdrücken. Im
den besondere Pflichten und Obliegenheiten beschrieben, die Sie Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit ei-
beachten müssen. Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bau- nem "→" markiert. Beispiel: →Versicherungsnehmer.
steine gelten, finden Sie auch in Teil B.
Seite
Erläuterung von Fachausdrücken ............................................. 22
Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente
InvestFlex mit Garantie (RiesterRente) E202
Seite
1. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang ............ 1
2. Unmittelbare Beteiligung an der Wertentwicklung von
Fonds ................................................................................ 4
3. Leistung aus der Überschussbeteiligung .......................... 6
4. Leistungsempfänger und Überweisung der Leistungen.... 9
5. Ihre Mitwirkungspflichten .................................................. 9
6. Staatliche Zulagen ............................................................. 9
7. Kosten Ihres Vertrags........................................................ 10
8. Beitragsfreistellung ............................................................ 11
9. Kündigung.......................................................................... 12
10. Kündigung und Übertragung des Altersvorsorgevertrags. 13
11. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten ............................. 13
12. Abänderungen zum Baustein Altersvorsorge - Zukunfts-
rente InvestFlex mit Garantie (RiesterRente) E202 ......... 16
Teil B - Pflichten für alle
Bausteine
Hier finden Sie wesentliche bausteinübergreifende Pflichten und
Obliegenheiten. Weitere Pflichten und Obliegenheiten finden Sie in
Teil A. Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbe-
reich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag.
Seite
1. Vorvertragliche Anzeigepflicht ........................................... 18
2. Pflichten im Zusammenhang mit der Beitragszahlung...... 18
3. Weitere Mitwirkungspflichten............................................. 19
Teil C - Allgemeine Regelungen
Die Regelungen in Teil C gelten, soweit ihr Anwendungsbereich
nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag.
Seite
1. Beginn des Versicherungsschutzes .................................. 21
2. Versicherungsschein ......................................................... 21
3. Deutsches Recht ............................................................... 21
4. Zuständiges Gericht .......................................................... 21
5. Verjährung ........................................................................ 21
6. Informationen während der Vertragslaufzeit ..................... 21
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Versicherungsbedingungen:
Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie (RiesterRente) E202
Teil A - Leistungsbausteine
Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den einzelnen Bausteinen, die Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren insbesonde-
re, welche Leistungen wir erbringen und in welchen Fällen die Leistung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Daneben werden besonde-
re Pflichten und Obliegenheiten beschrieben, die Sie beachten müssen. Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bausteine gelten, finden
Sie auch in Teil B.
a) Policenwert
Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Den →Policenwert errechnen wir nach anerkannten Regeln der
InvestFlex mit Garantie (RiesterRente) E202 Versicherungsmathematik:
• Bei der Berechnung wird der →Fondswert zum jeweiligen Be-
Hier finden Sie die Regelungen Ihres Bausteins Altersvorsorge. wertungsstichtag angesetzt. Der →Fondswert Ihrer Versiche-
Wenn Ihr Vertrag weitere Bausteine enthält, wird in den Regelun- rung entspricht dem Wert der auf die Versicherung entfallenden
gen dieser weiteren Bausteine der Baustein Altersvorsorge als Anteileinheiten. Er wird dadurch ermittelt, dass die Anzahl der
Grundbaustein bezeichnet. Anteileinheiten, die auf die Versicherung entfallen, mit den zu ei-
nem bestimmten Bewertungsstichtag ermittelten →Anteilswer-
In diesen Regelungen werden die vertragsrechtlichen Leistungen ten multipliziert wird.
beschrieben, nicht aber, ob und inwieweit wir aufgrund steuerrecht- • Hinzu kommt das →Sicherungskapital. Das →Sicherungska-
licher Regelungen Beträge einbehalten müssen. Informationen zur pital wird im Rahmen des Wertsicherungskonzepts (siehe Ziffer
steuerlichen Behandlung der Versicherung (auch zu den staatli- 1.6 Absatz 2) innerhalb unseres Sicherungsvermögens geführt.
chen Zulagen) können Sie Ihren Versicherungsinformationen ent-
nehmen. Für die Ermittlung des →Policenwerts zum Ende der →Auf-
schubdauer wird der →Anteilswert am achtletzten →Bankar-
beitstag vor Rentenbeginn herangezogen.
1. Leistungsvoraussetzungen und Leistungs- Zum Ende der →Aufschubdauer steht als →Policenwert mindes-
umfang tens die Summe der vereinbarten Beiträge zur Altersvorsorge für
die Bildung der Rente nach Absatz 1 zur Verfügung (Garantiekapi-
Inhalt dieses Abschnitts: tal bei Erleben), unabhängig von der Entwicklung der Fonds. Das
1.1 Welche Leistungen erbringen wir ab Rentenbeginn? Garantiekapital bei Erleben kann sich nach Absatz 3 erhöhen. Das
1.2 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod vor Rentenbe- Garantiekapital bei Erleben kann sich außerdem zum Beispiel
ginn? durch veränderte Beiträge und uns zugeflossene staatliche Zula-
1.3 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod nach Renten- gen ändern. Wenn Sie nach Ziffer 11.5 Kapital für Wohneigentum
beginn? verwenden, verringert sich das Garantiekapital bei Erleben ent-
1.4 Wie wird das bei Tod zur Verfügung stehende Kapital sprechend. Das Garantiekapital bei Erleben ist zum Rentenbeginn
verwendet? mindestens so hoch, wie der Mindestbetrag nach Absatz 4. Einen
1.5 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihre Versiche- das Garantiekapital bei Erleben übersteigenden →Policenwert
rung? können wir nicht verbindlich zusagen.
1.6 Wie werden die vertraglichen Garantien vor Rentenbe-
b) Rentenfaktor zum Rentenbeginn
ginn gesichert?
Den Rentenfaktor berechnen wir zum Rentenbeginn. Er gibt an,
wie hoch die monatliche Rente für je 10.000 EUR der Summe aus
dem →Policenwert, dem Schlussüberschussanteil und der Beteili-
1.1 Welche Leistungen erbringen wir ab Ren- gung an den →Bewertungsreserven ist. Für die Berechnung des
tenbeginn? Rentenfaktors verwenden wir als maßgebende Rechnungsgrundla-
gen den →Rechnungszins und die Sterbetafel (→Tafeln), die in
(1) Lebenslange Rente der Beitragskalkulation zum Zeitpunkt des Rentenbeginns für neu
Wenn Sie am vereinbarten Rentenbeginn leben, zahlen wir die un- abzuschließende vergleichbare Rentenversicherungen mit sofort
abhängig vom Geschlecht berechnete der Höhe nach ab diesem beginnender Rentenzahlung bei uns gelten, sowie die →Kosten
Zeitpunkt garantierte Rente in gleichbleibender Höhe, solange Sie des Bausteins Altersvorsorge (siehe Ziffer 1.5 Absatz 3).
leben.
Wir garantieren jedoch, dass der Rentenfaktor zum Rentenbeginn
Wir zahlen die monatliche Rente jeweils am 1. →Bankarbeitstag mindestens so hoch ist wie der mit Ihnen vereinbarte garantierte
eines Monats. Rentenzahlungen erhalten Sie frühestens, wenn Sie Rentenfaktor.
das 62. Lebensjahr vollendet haben. Den genauen Rentenbeginn
entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. (3) Dynamische Garantieerhöhung
Wenn Sie eine dynamische Garantieerhöhung bei Vertragsschluss
Wenn die monatliche Rente weniger als 50 EUR beträgt, können vereinbart haben, prüfen wir an jedem →Bankarbeitstag (Prü-
wir jeweils 3 Monatsrenten zu einer Auszahlung zusammenfassen. fungszeitpunkt), ob wir Ihr Garantiekapital bei Erleben, das zum
Ende der →Aufschubdauer mindestens zur Verfügung steht, auf-
(2) Höhe der lebenslangen Rente grund der Entwicklung Ihres →Policenwerts erhöhen können.
Die Höhe der Rente berechnen wir zum Zeitpunkt des Rentenbe- Wenn Sie das Angebot eines aktiven Ablaufmanagements nach
ginns aus Ziffer 2.3 Absatz 5 angenommen haben, endet die dynamische Ga-
• der zum Ende der →Aufschubdauer vorhandenen Summe aus rantieerhöhung mit Beginn des aktiven Ablaufmanagements und
dem →Policenwert (siehe Absatz a)), dem Schlussüber- kann nicht wieder aufgenommen werden.
schussanteil (siehe Ziffer 3.2.4) und der Beteiligung an den
→Bewertungsreserven (siehe Ziffer 3.3) und a) Voraussetzung
• dem zum Rentenbeginn berechneten Rentenfaktor (siehe Ab- Wir erhöhen Ihr Garantiekapital bei Erleben, wenn Ihr →Policen-
satz b)). wert zum Prüfungszeitpunkt mindestens 130 Prozent der Bezugs-
größe beträgt. Die Bezugsgröße ist die Summe der bis dahin ge-
Wenn die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnete Rente ge- zahlten Beiträge zur Altersvorsorge und aller bisherigen Erhöhun-
ringer ist, als die mit Ihnen vereinbarte garantierte Mindestrente, gen aufgrund dieses Verfahrens.
zahlen wir die garantierte Mindestrente. Wenn Sie nach Ziffer 11.5
Kapital für Wohneigentum verwenden, verringert sich die garantier-
te Mindestrente entsprechend.
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Versicherungsbedingungen:
Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie (RiesterRente) E202
b) Auswirkungen 1.4 Wie wird das bei Tod zur Verfügung ste-
• Ihr Garantiekapital bei Erleben erhöht sich um die Hälfte der Dif-
hende Kapital verwendet?
ferenz zwischen Ihrem →Policenwert und der Bezugsgröße
nach Absatz a). Das bei Tod zur Verfügung stehende Kapital nach den Ziffern 1.2
• Die garantierte Mindestrente und der garantierte Rentenfaktor und 1.3 wird grundsätzlich wie folgt verwendet:
erhöhen sich hierdurch nicht. • Übertragung des Kapitals auf einen zertifizierten Altersvorsorge-
• Ihr erhöhtes Garantiekapital bei Erleben wird durch das Wertsi- vertrag für den Ehegatten bzw. Lebenspartner einer eingetrage-
cherungskonzept nach Ziffer 1.6 Absatz 2 sichergestellt. Des- nen Lebenspartnerschaft (eingetragener Lebenspartner) nach
halb schichten wir einen Teil des →Fondswerts in das →Siche- Absatz 1 oder
rungskapital um. Damit ändert sich das Verhältnis zwischen • Umwandlung des Kapitals in eine Hinterbliebenenrente nach
dem →Fondswert und dem →Sicherungskapital. Absatz 2.
c) Auswirkungen auf weitere Bausteine Anderenfalls kann das bei Tod zur Verfügung stehende Kapital
Leistungen aus weiteren abgeschlossenen Bausteinen erhöhen nach Absatz 3 verwendet werden.
sich durch die Erhöhung des Garantiekapitals bei Erleben nicht.
(1) Übertragung des Kapitals auf einen Altersvorsorgever-
(4) Mindestbetrag trag für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspart-
Zum Ende der →Aufschubdauer verwenden wir mindestens die ner
bis dahin eingezahlten Beiträge und die uns zugeflossenen staatli- Wenn Anspruchsberechtigter für die Leistung im Todesfall Ihr Ehe-
chen Zulagen (Mindestbetrag) für die Bildung der Rente nach Ab- gatte bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner ist und
satz 1. Der Mindestbetrag kann sich in folgenden Fällen ändern: • Sie zum Zeitpunkt des Todes mit ihm in gültiger Ehe bzw. in gül-
• Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abge- tiger eingetragener Lebenspartnerschaft und nicht dauernd ge-
schlossen haben, verringert sich der Mindestbetrag um die ge- trennt gelebt haben (§ 26 Einkommensteuergesetz - EStG) und
zahlten Beiträge für den Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge. • Sie und Ihr Ehegatte bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner Ihren
Der Mindestbetrag vermindert sich jedoch höchstens um 20 Pro- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat der Eu-
zent der gezahlten Gesamtbeiträge. ropäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschafts-
• Wenn Sie nach Ziffer 11.5 Kapital für Wohneigentum verwen- raums (EWR) gehabt haben,
den, verringert sich der Mindestbetrag entsprechend. kann Ihr Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner das ihm zu-
• Wenn wir staatliche Zulagen zurückzahlen müssen, reduziert stehende Kapital auf einen auf seinen Namen lautenden zertifizier-
sich der Mindestbetrag entsprechend. ten Altersvorsorgevertrag übertragen. In diesem Fall erstellen wir
für Ihren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner ein ent-
(5) Chancen und Risiken des Kapitalmarkts
sprechendes Angebot zur Übertragung. Mit der Übertragung des
Die Höhe des →Policenwerts und damit auch der Rente ist maß-
Kapitals auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten bzw. ein-
geblich von der Entwicklung der von Ihnen gewählten Fonds ab-
getragenen Lebenspartners erlischt die Versicherung.
hängig.
(2) Hinterbliebenenrente
Die Entwicklung der Fonds ist nicht vorauszusehen. Sie haben die
Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen der in den Fonds ge- a) Hinterbliebenenrente für den Ehegatten bzw. eingetra-
haltenen Vermögensgegenstände einen Wertzuwachs zu erzielen. genen Lebenspartner
Im Falle eines Kursrückgangs kann es aber auch zu einer Wert- Wenn Anspruchsberechtigter für die Leistung im Todesfall Ihr Ehe-
minderung kommen. Bei Werten, die nicht in EUR geführt werden, gatte bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner ist und Sie zum Zeit-
können Schwankungen der Währungskurse den →Fondswert zu- punkt des Todes mit ihm in gültiger Ehe bzw. in gültiger eingetra-
sätzlich beeinflussen. Das bedeutet, dass die Rente je nach Ent- gener Lebenspartnerschaft gelebt haben, erstellen wir für Ihren
wicklung der Fonds höher oder niedriger ausfallen wird. Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner ein Angebot zur Um-
wandlung des ihm zustehenden Kapitals in eine Hinterbliebenen-
rente. Die ab Beginn der Hinterbliebenenrente der Höhe nach ga-
1.2 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod rantierte Hinterbliebenenrente erbringen wir in gleichbleibender
vor Rentenbeginn? Höhe, solange der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner
lebt.
Wenn Sie vor Rentenbeginn sterben, steht ein Kapital zur Verfü-
gung, das sich zusammensetzt aus dem →Policenwert, dem b) Hinterbliebenenrente für rentenberechtigte Kinder
Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den →Bewer- Wenn Anspruchsberechtigter für die Leistung im Todesfall ein Kind
tungsreserven. ist, für das Sie zum Zeitpunkt des Todes einen Anspruch auf Kin-
dergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 Einkommen-
Für die Ermittlung des →Policenwerts werden die Anteileinheiten steuergesetz (EStG) haben, erstellen wir für das Kind ein Angebot
zum Todestag mit dem →Anteilswert zum Eingang der Todesfall- zur Umwandlung des ihm zustehenden Kapitals in eine Hinterblie-
meldung bei uns herangezogen. Ausschüttungen, die zwischen benenrente.
Todestag und Eingang der Todesfallmeldung bei uns erfolgt sind,
erhöhen den →Policenwert. Die Rente zahlen wir, solange das rentenberechtigte Kind lebt und
es
Das zur Verfügung stehende Kapital wird nach Ziffer 1.4 verwen- • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
det. • das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
o es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und
o es bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender
1.3 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod gemeldet ist oder
nach Rentenbeginn? • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
o es sich im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 a Einkom-
Wenn Sie nach Rentenbeginn sterben, steht das vereinbarte Kapi- mensteuergesetz (EStG) in Berufsausbildung befindet oder
tal abzüglich bereits gezahlter →ab Rentenbeginn garantierter o es ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologi-
Renten zur Verfügung. Dieses Kapital wird nach Ziffer 1.4 verwen- sches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
det. leistet oder
o es im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteu-
ergesetz (EStG) wegen körperlicher, geistiger oder seelischer
Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
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Versicherungsbedingungen:
Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie (RiesterRente) E202
c) Höhe der Hinterbliebenenrente nungsgrundlagen gelten, können wir für die Erhöhungen der ga-
Die Höhe der Hinterbliebenenrente nach Absatz 2 a) und b) richtet rantierten Mindestrente auch diese verwenden. Wenn sich nach ei-
sich nach der Höhe des dem Ehegatten oder dem eingetragenen ner Erhöhung der garantierten Mindestrente die für die Berechnung
Lebenspartner bzw. dem Kind oder den Kindern jeweils zustehen- der →Deckungsrückstellung geltenden Rechnungsgrundlagen
den Kapitals sowie dem Alter des Ehegatten oder des eingetrage- erneut ändern, können wir für weitere Erhöhungen der garantierten
nen Lebenspartners bzw. des Kindes oder der Kinder zum Zeit- Mindestrente die geänderten Rechnungsgrundlagen verwenden
punkt des Todes. oder die bei der letzten Erhöhung der garantierten Mindestrente
zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten.
Wir berechnen die jeweilige Rente nach versicherungsmathemati-
schen Grundsätzen. Dabei gelten die Rechnungsgrundlagen, die Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Ver-
wir zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls für neu abzuschließende tragsschluss oder bei der letzten Erhöhung der garantierten Min-
vergleichbare Rentenversicherungen mit sofort beginnender Ren- destrente, werden wir Sie hierüber informieren.
tenzahlung nach Ziffer 1.5 Absatz 3 bei uns verwenden.
Die zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags zugrunde ge-
Nähere Informationen können der bzw. die Anspruchsberechtigten legten Prozentsätze der →Kosten des Bausteins Altersvorsorge
dem jeweiligen Angebot entnehmen. nach Ziffer 7.1 Absatz 2 b) bleiben unverändert.
d) Fälligkeit der Hinterbliebenenrente Außer bei Erhöhungen der garantierten Mindestrente gilt diese Re-
Wir zahlen die Hinterbliebenenrente monatlich, erstmals am gelung entsprechend, wenn in den jeweiligen Abschnitten dieser
1. →Bankarbeitstag des Monats, der auf den Todestag folgt. Versicherungsbedingungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Wenn die monatliche Hinterbliebenenrente weniger als 50 EUR be- (3) Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Höhe der
trägt, können wir jeweils 3 Monatsrenten zu einer Auszahlung zu- lebenslangen Rente zum Zeitpunkt des Rentenbeginns
sammenfassen. Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnen wir die Höhe der le-
benslangen Rente mit dem zu diesem Zeitpunkt mit den maßge-
(3) Weitere Verwendungen für das bei Tod zur Verfügung benden Rechnungsgrundlagen berechneten Rentenfaktor nach Zif-
stehende Kapital fer 1.1 Absatz 2 b). Für die Berechnung des Rentenfaktors verwen-
Wird das nach den Ziffern 1.2 und 1.3 zur Verfügung stehende Ka- den wir als maßgebende Rechnungsgrundlagen den →Rech-
pital nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 verwendet, zahlen wir das nungszins und die Sterbetafel (→Tafeln), die in der Beitragskalku-
Kapital an den von Ihnen bestimmten Anspruchsberechtigten. lation zum Zeitpunkt des Rentenbeginns für neu abzuschließende
Wenn Sie keinen Anspruchsberechtigten bestimmt haben, zahlen vergleichbare Rentenversicherungen mit sofort beginnender Ren-
wir das Kapital an Ihre Erben. In diesen Fällen müssen alle uns zu- tenzahlung bei uns gelten, sowie die zum Zeitpunkt des Abschlus-
geflossenen staatlichen Zulagen und darüber hinausgehende ses Ihres Vertrags zugrunde gelegten →Kosten des Bausteins Al-
Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Mit der Kapitalzah- tersvorsorge nach Ziffer 7.1 Absatz 2 b).
lung erlischt die Versicherung.
a) Vergleichbar ist eine Rentenversicherung,
• die ab Rentenbeginn die Zahlung einer lebenslangen Garantie-
1.5 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für rente zur Altersvorsorge und eine Leistung bei Tod vorsieht und
Ihre Versicherung? • die keine Risikoprüfung für den Rentenbezug vorsieht und
• die im Rentenbezug keine weiteren versicherten Leistungen wie
(1) Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der garantier- Berufsunfähigkeits- oder Pflegeleistungen vorsieht und
ten Leistungen zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres • die in den Versicherungsbedingungen Regelungen zur Beteili-
Vertrags gung am Überschuss ab Rentenbeginn enthält, die mit denjeni-
Zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags verwenden wir für gen Ihres Vertrags hinsichtlich der Art der Überschussanteile,
die Berechnung der garantierten Mindestrente und des garantier- der Ermittlung der Überschussanteile und deren Verwendung
ten Rentenfaktors folgende Rechnungsgrundlagen für den Renten- (siehe Ziffer 3.2.5) inhaltlich übereinstimmen.
bezug:
• unsere vom Geschlecht unabhängige unternehmenseigene Beispiele vergleichbarer Rentenversicherungen können Sie Ihren
Sterbetafel "AZ 2012 R U" (→Tafeln), Versicherungsinformationen unter der Überschrift "Welche beson-
• den →Rechnungszins 0,9 Prozent und deren Merkmale gelten für Ihre Versicherung?" entnehmen.
• die →Kosten des Bausteins Altersvorsorge (siehe dazu Ziffer
7.1 Absatz 2 b)). b) Wenn wir zum Rentenbeginn keine vergleichbare Rentenversi-
cherung im Sinne von Absatz a) auf dem deutschen Lebensversi-
Zusätzlich nehmen wir beim garantierten Rentenfaktor einen Si- cherungsmarkt anbieten, verpflichten wir uns einen Rentenfaktor
cherheitsabschlag vor. Die Höhe des garantierten Rentenfaktors festzulegen,
nennen wir im Versicherungsschein. • der nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsät-
zen ermittelt wird und den wir deshalb als angemessen ansehen
Wenn Sie neben dem Baustein Altersvorsorge einen Baustein Be- und
rufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen haben, verwenden wir für • der sicherstellt, dass wir dauerhaft unsere Verpflichtungen aus
die Berechnung der garantierten Leistungen dieses Bausteins wei- den Verträgen erfüllen können.
tere →Tafeln, die wir Ihnen in den Regelungen dieses Bausteins
nennen. In diesem Fall werden wir einen unabhängigen Treuhänder hinzu-
ziehen, der den Rentenfaktor zu prüfen und dessen Angemessen-
(2) Rechnungsgrundlagen bei Erhöhungen der garantier- heit zu bestätigen hat.
ten Mindestrente und in anderen Fällen
Bei Erhöhungen der garantierten Mindestrente (zum Beispiel durch Wir garantieren jedoch, dass der Rentenfaktor zum Rentenbeginn
Zuzahlungen) berechnen wir die Erhöhungen der garantierten Min- mindestens so hoch ist wie der mit Ihnen vereinbarte garantierte
destrente grundsätzlich mit den Rechnungsgrundlagen (insbeson- Rentenfaktor.
dere →Rechnungszins, →Tafeln und →Kosten des Bausteins
Altersvorsorge), die wir bei Vertragsschluss zugrunde gelegt ha- Wenn wir zum Rentenbeginn mehrere vergleichbare Rentenversi-
ben. cherungen im Sinne von Absatz a) auf dem deutschen Lebensver-
sicherungsmarkt anbieten, werden wir den Rentenfaktor der ver-
Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- gleichbaren Rentenversicherung verwenden, der zu einer höheren
mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen →ab Rentenbeginn garantierten Rente führt. In diesem Fall ist
Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der →De- Voraussetzung, dass Sie die vergleichbare Rentenversicherung im
ckungsrückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Sinne von Absatz a) neu abschließen könnten.
Rentenversicherungen im Sinne von Absatz 3 a) andere Rech-
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Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie (RiesterRente) E202
c) Absatz 3 gilt nicht für die Berechnung der mit Ihnen vereinbarten →Anteilswert entspricht dem Rücknahmepreis eines Anteils des
garantierten Mindestrente und des mit Ihnen vereinbarten garan- von Ihnen gewählten Fonds.
tierten Rentenfaktors (siehe dazu Absatz 1).
Den Rücknahmepreis eines Fondsanteils ermittelt die jeweilige Ka-
pitalverwaltungsgesellschaft an den für sie geltenden Arbeitstagen.
1.6 Wie werden die vertraglichen Garantien Diese müssen nicht mit den →Bankarbeitstagen in Deutschland
vor Rentenbeginn gesichert? übereinstimmen. Wenn uns kein aktueller Rücknahmepreis vor-
liegt, verwenden wir den letzten uns bekannten Rücknahmepreis.
(1) Sicherungskapital
Zur Sicherstellung des Garantiekapitals bei Erleben und der garan- Wenn eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der An-
tierten Mindestrente führen wir einen Teil des →Policenwerts Ihrer teileinheiten ausgesetzt oder endgültig eingestellt hat oder keine
Versicherung in den sonstigen Kapitalanlagen innerhalb unseres Ausgabe von Anteileinheiten mehr erfolgt und wir aus diesen Grün-
Sicherungsvermögens, im sogenannten →Sicherungskapital. Die den die Anteileinheiten nicht an die Kapitalverwaltungsgesellschaft
Höhe des →Sicherungskapitals hängt unter anderem von der zurückgeben können, setzen wir - soweit vorhanden - den für diese
→Aufschubdauer, der abgelaufenen Aufschubdauer, der Höhe Anteileinheiten ermittelten Börsenpreis an.
des Garantiekapitals bei Erleben sowie der Höhe und Entwicklung
Bei börsengehandelten Exchange Traded Funds (ETFs) entspricht
des →Fondswerts ab.
der →Anteilswert bei Kauf oder Verkauf (zum Beispiel beim Er-
(2) Wertsicherungskonzept werb von Anteileinheiten mit Ihren Beiträgen oder Umschichtun-
Wir prüfen an jedem →Bankarbeitstag vor Rentenbeginn, ob die gen) den jeweiligen von uns erzielten Kauf- oder Verkaufspreisen.
Aufteilung des →Policenwerts auf den Anlagestock (siehe Ziffer
(3) Überführung der Anteileinheiten zum Rentenbeginn
2.1 Absatz 1) und das →Sicherungskapital so gewählt ist, dass
Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns entnehmen wir die zum Ende
das Garantiekapital bei Erleben und die garantierte Mindestrente
der →Aufschubdauer auf Ihre Versicherung entfallenden Anteil-
sichergestellt sind. Die Überprüfung der Aufteilung erfolgt nach ei-
einheiten dem Anlagestock. Den zugehörigen →Fondswert über-
nem festgelegten, nach versicherungsmathematischen Grundsät-
führen wir in unsere sonstigen Kapitalanlagen innerhalb unseres
zen erstellten Verfahren.
Sicherungsvermögens.
Insbesondere bei einer ungünstigen Wertentwicklung der Fonds
kann es erforderlich sein, dass wir einen Teil des →Fondswerts in
das →Sicherungskapital umschichten müssen. Bei einer günsti-
2.2 Wie verwenden wir Ihre Beiträge und aus-
gen Wertentwicklung der Fonds kann es zu einer Umschichtung geschüttete Erträge der Fonds?
vom →Sicherungskapital in die Fonds kommen. Im Fall einer
Umschichtung ändert sich das Verhältnis zwischen →Fondswert (1) Verwendung der Beiträge
und →Sicherungskapital. Wir erwerben mit den Beiträgen des Bausteins Altersvorsorge, so-
weit diese nicht zur Deckung von Verwaltungskosten in Prozent
Das Wertsicherungskonzept stellt sicher, dass zum Ende der des Beitrags (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 2 a) vorgesehen
→Aufschubdauer auch bei Kursverlust der Fonds ein ausrei- sind und nicht im →Sicherungskapital angelegt werden, Anteil-
chend hoher →Policenwert zur Sicherstellung der Garantien vor- einheiten entsprechend der von Ihnen gewählten Aufteilung und
handen ist. überführen sie in unseren Anlagestock. Für die Umrechnung dieser
Beiträge in Anteileinheiten ist der →Anteilswert maßgebend.
(2) Stichtag für die Umrechnung von Beitragsteilen in An-
2. Unmittelbare Beteiligung an der Wertent- teileinheiten
wicklung von Fonds Bei der Umrechnung von Beitragsteilen in Anteileinheiten wird der
→Anteilswert am Tag des Geldeingangs zugrunde gelegt, spätes-
Vor Rentenbeginn haben Sie Versicherungsschutz unter unmittel- tens der 2. →Bankarbeitstag, der auf den Tag des Geldeingangs
barer Beteiligung an der Wertentwicklung der von Ihnen gewählten folgt. Die Umrechnung erfolgt jedoch nicht vor Fälligkeit der Beiträ-
Fonds. Bitte beachten Sie hierzu Ziffer 1.1 Absatz 5 zu Chancen ge.
und Risiken des Kapitalmarkts.
(3) Verwendung der Erträge
Inhalt dieses Abschnitts: Abhängig von den Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Fonds
2.1 Wie erfolgt die Kapitalanlage? werden die Erträge aus den im Anlagestock enthaltenen Anteilein-
2.2 Wie verwenden wir Ihre Beiträge und ausgeschüttete heiten wie folgt verwendet:
Erträge der Fonds? • sie fließen unmittelbar in den Fonds (Thesaurierung) oder
2.3 Wie können Sie die Aufteilung der Anlagebeträge än- • es werden mit den Erträgen im Rahmen der Ausschüttung neue
dern oder Anteileinheiten umschichten lassen? Anteileinheiten erworben.
2.4 Wie können Sie den Fondswert Ihrer Versicherung er-
a) Thesaurierung
fahren?
Bei einer Thesaurierung fließen die Erträge des Fonds unmittelbar
2.5 Wann können wir einen von Ihnen gewählten Fonds er-
dem Fonds zu. Damit erhöht sich der →Anteilswert.
setzen?
b) Erwerb neuer Anteileinheiten
Wenn die von uns beauftragte Kapitalverwaltungsgesellschaft die
2.1 Wie erfolgt die Kapitalanlage? Erträge ausschüttet, werden diese Erträge zum →Anteilswert des
→Bankarbeitstages, an dem die Ausschüttung erfolgt, in Anteil-
(1) Anlage im gesonderten Sicherungsvermögen (Anlage- einheiten des jeweiligen Anlagestocks umgerechnet. Die Anteilein-
stock) heiten werden anschließend Ihrem Vertrag zugeordnet.
Bis zum Ende der →Aufschubdauer führen wir die auf Ihre Versi-
cherung entfallenden Anteileinheiten getrennt von unseren sonsti-
gen Kapitalanlagen in einer gesonderten Abteilung unseres Siche-
rungsvermögens, dem sogenannten Anlagestock.
(2) Wert der Anteileinheit (Anteilswert)
Der Wert einer Anteileinheit (→Anteilswert) richtet sich nach der
Wertentwicklung der im jeweiligen Sondervermögen der Kapital-
verwaltungsgesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände. Der
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Versicherungsbedingungen:
Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie (RiesterRente) E202
2.3 Wie können Sie die Aufteilung der Anlage- nicht. Mit Beginn des aktiven Ablaufmanagements endet die dyna-
mische Garantieerhöhung nach Ziffer 1.1 Absatz 3.
beträge ändern oder Anteileinheiten um-
schichten lassen? Sie können das Ablaufmanagement jederzeit in Textform (zum Bei-
spiel Brief, Fax, E-Mail) aussetzen oder wieder aufnehmen.
(1) Aufteilung künftiger Anlagebeträge
Sie können jederzeit die Aufteilung Ihrer künftigen Anlagebeträge
auf die Fonds ändern. Für die Aufteilung sind nur ganzzahlige Pro- 2.4 Wie können Sie den Fondswert Ihrer Versi-
zentsätze zulässig.
cherung erfahren?
(2) Umschichtung der auf Ihre Versicherung entfallenden
Sie erhalten jährlich ab dem 2. Versicherungsjahr bis zum Renten-
Anteileinheiten
beginn eine Mitteilung, der Sie die →Anteilswerte sowie die An-
Sie können auch jederzeit verlangen, dass die auf Ihre Versiche-
zahl der Anteileinheiten, die auf Ihre Versicherung entfallen, und
rung entfallenden Anteileinheiten ganz oder teilweise in einen oder
den →Fondswert entnehmen können. Sie können diese Auskunft
mehrere Fonds umgeschichtet werden. Bei den Umschichtungen
auch jederzeit auf Wunsch erhalten.
werden die umzuschichtenden Anteileinheiten zu ihrem →Anteils-
wert in Anteileinheiten der neu gewählten Fonds angelegt.
Es sind nur ganzzahlige Prozentsätze zulässig. 2.5 Wann können wir einen von Ihnen gewähl-
ten Fonds ersetzen?
Bei einer Umschichtung können Sie jedoch nicht verlangen, dass
wir auf Ihre Versicherung entfallende Anteileinheiten verkaufen und (1) Änderung der Fondspalette
zum gleichen Umschichtungstermin wieder Anteileinheiten dessel- Das bei Abschluss Ihrer Versicherung vorgesehene Angebot an
ben Fonds kaufen. Fonds kann während der gesamten →Aufschubdauer Änderun-
gen unterliegen. Die jeweils aktuelle Liste der Fonds können Sie
(3) Zeitpunkt der Ausführung jederzeit kostenlos bei uns anfordern.
Wir führen die Änderung nach Absatz 1 oder 2 unverzüglich, spä-
testens am 2. →Bankarbeitstag, der auf den Eingangstag Ihrer (2) Austausch eines Fonds
Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) bei uns Wenn in Bezug auf einen Ihrer Versicherung zugrunde liegenden
folgt, durch. Fonds erhebliche Änderungen eintreten, die wir nicht beeinflussen
können, sind wir berechtigt, den Fonds durch einen anderen zu er-
Wenn Sie die Neuaufteilung oder Umschichtung zu einem be- setzen.
stimmten Termin wünschen, muss Ihre Mitteilung spätestens 2
→Bankarbeitstage vor dem gewünschten Termin bei uns einge- a) Beispielhafte erhebliche Änderungen
hen. Als erhebliche Änderungen gelten insbesondere:
• die Auflösung oder Schließung des Fonds durch die von uns be-
(4) Voraussetzungen auftragte Kapitalverwaltungsgesellschaft;
Für die Aufteilung der künftigen Anlagebeträge nach Absatz 1 und • die Zusammenlegung des von Ihnen gewählten Fonds mit ande-
die Umschichtung von Anteileinheiten nach Absatz 2 können Sie ren Fonds durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft;
aus den Fonds wählen, die zum Zeitpunkt der Ausübung dieser • der Verlust der Zulassung für den Vertrieb von Investmentantei-
Rechte für Ihre Versicherung zur Verfügung stehen und bei denen len der von uns beauftragten Kapitalverwaltungsgesellschaft;
die Rückgabe der Anteileinheiten zu diesem Zeitpunkt unbefristet • die Einstellung des Vertriebs von Investmentanteilen der von
und uneingeschränkt möglich ist. Die jeweils aktuelle Liste der uns beauftragten Kapitalverwaltungsgesellschaft;
Fonds können Sie jederzeit kostenlos bei uns anfordern. • von den Kapitalverwaltungsgesellschaften festgelegte Rückga-
be- und Rücknahmebeschränkungen von Investmentanteilen
Für die Aufteilung der künftigen Anlagebeträge oder das Um- bzw. Anteileinheiten, wie die Aussetzung der Rücknahme und
schichten der Anteileinheiten können Sie jeweils bis zu 10 Fonds die Einführung von Rückgabefristen und Rücknahmebeschrän-
wählen. kungen;
• die erhebliche Verletzung von vertraglichen Pflichten der von
(5) Aktives Ablaufmanagement uns beauftragten Kapitalverwaltungsgesellschaft.
3 Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie von uns
ein Angebot für ein aktives Ablaufmanagement. b) Weitere erhebliche Änderungen
Als erhebliche Änderung gilt auch, wenn der Fonds Auswahlkriteri-
Wir schichten dabei die Anlagen, aktuell monatlich, zu ihrem →An- en nicht mehr erfüllt, von denen wir die Aufnahme eines Fonds in
teilswert von risikoreicheren in risikoärmere Fonds um. Derzeit das Fondsangebot üblicherweise abhängig machen. In diesem Fall
handelt es sich bei den risikoärmeren Fonds während der ersten können wir den Fonds in Abstimmung mit dem →Verantwortli-
18 Monate um einen Rentenfonds, während der zweiten 18 Mona- chen Aktuar ersetzen. Darunter fällt insbesondere:
te um einen Geldmarktfonds. Details zu den Fonds finden Sie in • die erhebliche Unterschreitung der Fondsperformance des von
unserem Angebot zum Ablaufmanagement. Ihnen gewählten Fonds im Vergleich zum Marktdurchschnitt
oder eine Verschlechterung bzw. ein Wegfall von Ratings Ihres
Das Umschichtungsvolumen beträgt aktuell im ersten Monat ein Fonds;
Sechsunddreißigstel des dann aktuellen Werts der risikoreicheren • die erhebliche Änderung der Anlagestrategie oder der Anlage-
Fonds, im zweiten Monat ein Fünfunddreißigstel, im dritten Monat politik der von uns beauftragten Kapitalverwaltungsgesellschaft;
ein Vierunddreißigstel usw., bis im letzten Monat des Ablaufma- • der Austausch des Fondsmanagers des von Ihnen gewählten
nagements eine vollständige Umschichtung erfolgt. Indem wir um- Fonds;
schichten, reduzieren wir in den letzten Jahren vor Rentenbeginn • der von Ihnen gewählte Fonds wird von der von uns beauftrag-
die Risiken einer Wertminderung, die aufgrund von möglichen ten Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht mehr zu den bei Auf-
Kursrückgängen bestehen. nahme des Fonds in das Fondsangebot vereinbarten Rahmen-
bedingungen angeboten;
Wir ändern für Sie auch die Aufteilung der Anlagebeträge. Ab Be-
• die Erhöhung der →Kosten des von Ihnen gewählten Fonds
ginn des Ablaufmanagements fließen die Beiträge ebenfalls in die
über einen in den Fonds-Auswahlkriterien festgelegten Rahmen
vorgesehenen risikoärmeren Fonds.
hinaus;
Zusätzliche →Kosten entstehen Ihnen hierbei nicht. Das Garantie- • die Einführung von →Kosten bei dem von Ihnen gewählten
kapital bei Erleben, die garantierte Mindestrente und der garantier- Fonds, die nicht im Einklang mit der nach dem Altersvorsorge-
te Rentenfaktor ändern sich durch das aktive Ablaufmanagement verträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zulässigen Kosten-
struktur stehen.
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(3) Auswirkungen destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest-
Wenn wir von dem in Absatz 2 genannten Recht Gebrauch ma- zuführungsverordnung - MindZV).
chen, können wir solche Fonds aus unserem Fondsangebot Ihrer
Versicherung zugrunde legen, die nach unserer Einschätzung den (3) Maßgebende Überschüsse und Bewertungsreserven
von Ihnen gewählten Fonds am ehesten entsprechen. Das gilt so- Grundlage für die Beteiligung am Überschuss ist der Überschuss,
wohl für die notwendige Umschichtung der Anteileinheiten der den wir jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses nach den
nicht mehr zur Verfügung stehenden Fonds als auch für den Neu- Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) ermitteln. Wir legen
erwerb entsprechender Anteileinheiten. mit der Feststellung des Jahresabschlusses - unter Beachtung auf-
sichtsrechtlicher Vorgaben - fest, welcher Teil des jährlichen Über-
Sie können in diesem Fall ohne zusätzliche →Kosten die auf Ihre schusses für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtig-
Versicherung entfallenden Anteileinheiten ganz oder teilweise auch ten Verträge zur Verfügung steht. Diesen Teil des Überschusses
in einen oder mehrere andere Fonds umschichten lassen und die führen wir der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu,
Aufteilung der künftigen Beiträge neu festlegen. Dieses Recht er- soweit er nicht unmittelbar den überschussberechtigten Verträgen
streckt sich auf die Fonds, die zum Zeitpunkt der Ausübung dieses gut geschrieben wird. Die →Rückstellung für Beitragsrück-
Rechts für Ihre Versicherung zur Verfügung stehen und bei denen erstattung darf nur für die Überschussbeteiligung der →Versiche-
die Rückgabe der Anteileinheiten zu diesem Zeitpunkt unbefristet rungsnehmer verwendet werden. Nur in gesetzlich festgelegten
und uneingeschränkt möglich ist. Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der für uns
zuständigen Aufsichtsbehörde abweichen.
Über Änderungen und Möglichkeiten werden wir Sie schriftlich in-
formieren. Teilen Sie uns innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Grundlage für die Beteiligung an den →Bewertungsreserven sind
schriftlichen Mitteilung nichts Gegenteiliges mit, werden wir nach die Bewertungsreserven, die wir nach den Vorschriften des Han-
den Sätzen 1 und 2 verfahren. delsgesetzbuchs (HGB) ermitteln und die nach den maßgebenden
Vorschriften des Versicherungsaufsichtsrechts für die Beteiligung
Sofern die Ausgabe von Fondsanteilen kurzfristig beschränkt, aus- an den Bewertungsreserven aller überschussberechtigten Verträge
gesetzt oder endgültig eingestellt worden ist, verfahren wir nach zur Verfügung stehen.
den Sätzen 1 und 2.
Aus der Zuführung zur →Rückstellung für Beitragsrückerstat-
tung ergeben sich für Ihren Vertrag keine Ansprüche auf eine be-
stimmte Überschussbeteiligung.
3. Leistung aus der Überschussbeteiligung
Für die Überschussbeteiligung gelten die folgenden Regelungen. 3.2 Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den
Falls für einzelne Bausteine Besonderheiten gelten, finden Sie die-
se in den Regelungen des jeweiligen Bausteins.
Überschüssen?
Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa-
Inhalt dieses Abschnitts: chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen,
3.1 Was sind die Grundlagen der Überschussbeteiligung? • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 3.2.1),
3.2 Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen? • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags
3.3 Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Bewertungsre- →Überschussanteilsätze festlegen (siehe Ziffer 3.2.2) und
serven? • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs-
sen beteiligt wird (siehe Ziffern 3.2.3 bis 3.2.5).
3.1 Was sind die Grundlagen der Überschuss- Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich
beteiligung? der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie-
he Ziffer 3.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss-
(1) Keine Garantie der Höhe der Überschussbeteiligung berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden,
Wir können die Überschussbeteiligung der Höhe nach nicht werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan-
garantieren. Zum einen hängt die Höhe der Überschussbeteili- ziert.
gung von vielen Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns
nur begrenzt beeinflussbar sind. Wichtigster Einflussfaktor ist die 3.2.1 Bildung von Überschussgruppen
Entwicklung des Kapitalmarkts. Aber auch die Entwicklung der von
uns versicherten Risiken und der Kosten ist von Bedeutung. Zum Versicherungen tragen in unterschiedlichem Maß zu der Entste-
anderen erfolgt die Überschussbeteiligung nach einem verursa- hung von Überschüssen bei. Wir fassen deshalb vergleichbare
chungsorientierten Verfahren (siehe dazu im Einzelnen die Ziffern Versicherungen zu sogenannten Überschussgruppen zusammen.
3.2 und 3.3 Absatz 2). Im ungünstigsten Fall kann die Über- Innerhalb der Überschussgruppen gibt es verschiedene Untergrup-
schussbeteiligung Ihres Vertrags der Höhe nach null sein. pen, mit denen wir weitere bestehende Unterschiede berücksichti-
gen. Die Zuordnung der einzelnen Verträge zu einer Überschuss-
Wir informieren Sie jährlich über die Entwicklung der Überschuss- und Untergruppe erfolgt zum Beispiel in Abhängigkeit von
beteiligung. • der Art des versicherten Risikos (zum Beispiel Todesfall- oder
Berufsunfähigkeitsrisiko),
(2) Komponenten der Überschussbeteiligung • der Phase, in der sich die Versicherung befindet (zum Beispiel
Die Überschussbeteiligung umfasst 2 Komponenten: vor oder nach Rentenbeginn),
• die Beteiligung an den Überschüssen (siehe dazu insbesondere • dem Versicherungsbeginn oder
die Ziffer 3.2) und • der Art der Beitragszahlung.
• die Beteiligung an den →Bewertungsreserven (siehe dazu ins-
besondere die Ziffer 3.3). Die für alle überschussberechtigten Verträge vorgesehenen Über-
schüsse verteilen wir auf die einzelnen Überschuss- und Unter-
Wir beachten bei der Überschussbeteiligung die jeweils geltenden gruppen. Dabei orientieren wir uns daran, in welchem Umfang die
Vorgaben Überschuss- und Untergruppen zur Entstehung der Überschüsse
• des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), insbesondere § 153 beigetragen haben.
VVG,
• des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Die Information, zu welcher Überschuss- und Untergruppe Ihre
§§ 139 und 140 VAG Versicherung gehört, finden Sie in Ihren Versicherungsinformatio-
• sowie die dazu ergangenen Rechtsverordnungen in der jeweils nen unter der Überschrift "Welche Überschussgruppen und Unter-
geltenden Fassung, insbesondere die Verordnung über die Min- gruppen liegen der Versicherung zugrunde?". Die Gruppenzuord-
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nung ist maßgeblich für die spätere Zuteilung der Überschussan- Im 1. Monat der →Aufschubdauer ist die →Bezugsgröße der ein-
teile. zelnen fondsabhängigen Überschussanteile derjenige Anteil des 1.
Beitrags für den Baustein Altersvorsorge, der nach Abzug von Ab-
3.2.2 Festlegung der Überschussanteilsätze schluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten in Prozent
des Beitrags (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 a) in den
Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt jeweiligen Fonds fließt.
werden (siehe Ziffern 3.2.3 bis 3.2.5), legt unser Vorstand auf Vor-
schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden (2) Verwendung der Überschussanteile
Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Mit dem Zinsüberschussanteil abzüglich Verwaltungskosten
Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 2 a) und dem Zusatzüber-
schussanteil erwerben wir vor Rentenbeginn, soweit diese nicht im
Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- →Sicherungskapital angelegt werden, Anteileinheiten entspre-
schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 3.2.1) sowie für die ver- chend der von Ihnen gewählten Aufteilung. Die Überschussanteile
schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 3.2.3 bis sind damit für die Erhöhung des →Policenwerts gebunden.
3.2.5) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt.
Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- Mit den einzelnen fondsabhängigen Überschussanteilen erwerben
tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- wir vor Rentenbeginn Anteileinheiten am jeweiligen Fonds.
schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten
von Überschussanteilen (siehe Ziffern 3.2.3 bis 3.2.5) erhält. 3.2.4 Schlussüberschussbeteiligung
Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- Zusätzlich zu den laufenden Überschussanteilen kann ein Schluss-
hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- überschussanteil zugeteilt werden
dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. • bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn oder
• zu Beginn der Rente zur Altersvorsorge.
3.2.3 Laufende Beteiligung am Überschuss vor Rentenbe-
ginn Die Höhe des Schlussüberschussanteils ergibt sich aus der Über-
schussdeklaration (siehe Ziffer 3.2.2) und kann auch null sein.
Vor Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in
Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- (1) Ermittlung des Schlussüberschussanteils
schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn oder zu Beginn der
Überschussanteile). Rente aus dem Baustein Altersvorsorge ermitteln wir die Höhe des
Schlussüberschussanteils nach versicherungsmathematischen
Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn besteht aus Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die dann
• einem Zinsüberschussanteil, für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten Schlussüber-
• einem Zusatzüberschussanteil und schussanteilsätze zugrunde.
• den fondsabhängigen Überschussanteilen.
→Bezugsgröße für den Schlussüberschussanteil ist jeweils das
Die Höhe der genannten Überschussanteile ergibt sich aus der durchschnittliche →Sicherungskapital in den einzelnen abgelau-
Überschussdeklaration (siehe Ziffer 3.2.2) und kann auch null sein. fenen Kalenderjahren.
(1) Ermittlung und Zuteilung der laufenden Überschussan- Die Höhe sämtlicher Schlussüberschussanteilsätze legt unser Vor-
teile stand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung der Höhe
Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- der Schlussüberschussanteilsätze sowie weitere Informationen
mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- können Sie dem Anhang unseres Geschäftsberichts unter der
bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze Überschrift "Schlussüberschussanteil" entnehmen.
(siehe Ziffer 3.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde.
Bei Kapitalzahlungen vor Rentenbeginn (zum Beispiel bei Kündi-
a) Zinsüberschussanteil gung) kann der Schlussüberschussanteil in Abhängigkeit von der
Der Zinsüberschussanteil wird täglich mit dem jeweils gültigen jähr- Zinssituation am Kapitalmarkt geringer ausfallen. Weitere Informa-
lichen →Überschussanteilsatz bezogen auf einen Tag berechnet tionen können Sie dem Anhang unseres Geschäftsberichts jeweils
und zugeteilt. unter der Unterüberschrift "Schlussüberschussanteil bei Kündi-
gung" entnehmen.
Die →Bezugsgröße des Zinsüberschussanteils ist das →Siche-
rungskapital. (2) Verwendung des Schlussüberschussanteils
Wenn wir eine Rente aus dem Baustein Altersvorsorge oder eine
b) Zusatzüberschussanteil Hinterbliebenenrente nach Ziffer 1.4 Absatz 2 a) und b) in Verbin-
Der Zusatzüberschussanteil wird täglich mit dem jeweils gültigen dung mit Ziffer 1.2 zahlen, verwenden wir den zugeteilten Schluss-
jährlichen →Überschussanteilsatz bezogen auf einen Tag be- überschussanteil zusammen mit dem →Policenwert und der Be-
rechnet und zugeteilt. teiligung an den →Bewertungsreserven für die Bildung der Rente
nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Satz 1. Die garantierte Mindestrente er-
Die →Bezugsgröße des Zusatzüberschussanteils ist das →Siche- höht sich hierdurch nicht.
rungskapital.
Wenn ein Schlussüberschussanteil bei Kündigung oder Tod vor
c) Fondsabhängige Überschussanteile Rentenbeginn hinzukommt und - in letzterem Fall - das bei Tod
Die einzelnen fondsabhängigen Überschussanteile derjenigen auszuzahlende Kapital nicht für eine Hinterbliebenenrente nach
Fonds, die Ihrer Versicherung zugrunde liegen, berechnen wir zu Ziffer 1.4 Absatz 2 a) und b) verwendet wird, zahlen wir ihn aus.
jedem Monatsbeginn mit den jeweils gültigen jährlichen fondsab-
hängigen →Überschussanteilsätzen für einen Monat. Die so er- 3.2.5 Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn
haltenen Werte werden monatlich den jeweiligen Fonds zugeteilt.
Ab Rentenbeginn gehört Ihre Versicherung einer anderen Über-
Die →Bezugsgröße eines einzelnen fondsabhängigen Über- schussgruppe an (siehe dazu auch Ziffer 3.2.1). Diese teilen wir Ih-
schussanteils wird dadurch ermittelt, dass die Anzahl der Anteilein- nen vor Beginn der Rentenzahlung mit.
heiten des jeweiligen Fonds mit den zum 1. eines Monats ermittel-
ten →Anteilswerten multipliziert wird. Ist der 1. eines Monats kein Wenn Sie für die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn
→Bankarbeitstag, so ist der Bewertungsstichtag der letzte Bank- eine Überschussrente vereinbart haben, gilt Folgendes:
arbeitstag des Vormonats.
• Sie erhalten die Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich
zu der →ab Rentenbeginn garantierten Rente.
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• Die Überschussrente besteht aus einer nicht garantierten zu- Grundlage der rechnerischen Zuordnung ergibt sich aus den Ab-
sätzlichen Rente aus dem Baustein Altersvorsorge sowie nicht sätzen 3 bis 6.
garantierten jährlichen Rentenerhöhungen, die in Prozent der im
Vorjahr erreichten Gesamtrente aus dem Baustein Altersvorsor- (1) Zeitpunkt der Beteiligung
ge festgelegt werden. Wir beteiligen Ihre Versicherung an den →Bewertungsreserven:
• Die erste Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr nach Beginn der Ren- • bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn,
tenzahlung. • zu Beginn der Rente aus dem Baustein Altersvorsorge sowie
• während der Rentenzahlungen (siehe Absatz 6).
Die Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach
null sein. (2) Verursachungsorientiertes Beteiligungsverfahren
Die Beteiligung an den →Bewertungsreserven erfolgt nach einem
(1) Ermittlung der Überschussrente verursachungsorientierten Verfahren. Im Rahmen dieses Verfah-
Die Höhe der Überschussrente ermitteln wir, indem wir sie als Dif- rens bestimmen wir die dem einzelnen Vertrag rechnerisch zuzu-
ferenz aus der Gesamtrente und der →ab Rentenbeginn garan- ordnenden →Bewertungsreserven als Anteil an den Bewertungs-
tierten Rente berechnen. reserven aller anspruchsberechtigten Verträge. Dieser Anteil ist
abhängig von der Summe der durchschnittlichen →Sicherungska-
Die Gesamtrente zu Rentenbeginn ermitteln wir dabei aus der zum pitalien Ihres Vertrags in den abgelaufenen Versicherungsjahren
Ende der →Aufschubdauer vorhandenen Summe aus dem →Po- im Verhältnis zur Summe der sich für alle abgelaufenen Versiche-
licenwert, dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an rungsjahre ergebenden durchschnittlichen →Deckungskapitalien
den →Bewertungsreserven mit der für die Überschussrente fest- (inklusive der durchschnittlichen Sicherungskapitalien) aller Verträ-
gelegten Sterbetafel (→Tafeln) und Verzinsung unter Berücksichti- ge, soweit sie anspruchsberechtigt sind.
gung der Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 2
b). Dabei berücksichtigen wir die nicht garantierten jährlichen Ren- Die Stichtage für die Ermittlung der→Bewertungsreserven legen
tenerhöhungen. Die für die Überschussrente festgelegte Sterbeta- wir jeweils im Voraus für ein Kalenderjahr fest. Wir veröffentlichen
fel (→Tafeln) und Verzinsung können Sie dem Anhang unseres diese Festlegungen im Anhang unseres Geschäftsberichts unter
Geschäftsberichts entnehmen. der Unterüberschrift "Maßgebende Stichtage für die Beteiligung an
Bewertungsreserven".
(2) Änderung der Rechnungsgrundlagen für die Über-
schussrente (3) Zuteilung der Bewertungsreserven
Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- Bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn sowie zu Beginn der
he Ziffer 3.2.2) die für die Überschussrente festgelegte Sterbetafel Rente aus dem Baustein Altersvorsorge ermitteln wir für diesen
(→Tafeln) oder Verzinsung ändert, Zeitpunkt den Ihrem Vertrag rechnerisch zuzuordnenden Anteil an
• können die künftigen jährlichen Rentenerhöhungen höher oder den →Bewertungsreserven nach dem in Absatz 2 beschriebenen
geringer als zuvor ausfallen oder sogar entfallen und Verfahren. Nach § 153 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz
• kann sich die Höhe der Überschussrente erhöhen oder verrin- (VVG) teilen wir Ihrer Versicherung dann die Hälfte des ermittelten
gern. Betrags zu. Damit haben Sie einen Anspruch auf den Ihrem Ver-
trag zugeteilten Betrag. Die Mittel für die Beteiligung an den →Be-
Wir werden Sie bei Beginn der Rentenzahlung und bei jeder späte- wertungsreserven werden grundsätzlich der →Rückstellung für
ren Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzlichen Rente Beitragsrückerstattung entnommen (siehe Ziffer 3.1 Absatz 3).
und den Prozentsatz der Rentenerhöhung informieren.
(4) Verwendung der zugeteilten Bewertungsreserven
(3) Änderung der Beteiligung am Überschuss nach Ren- Wenn wir eine Rente aus dem Baustein Altersvorsorge oder eine
tenbeginn Hinterbliebenenrente nach Ziffer 1.4 Absatz 2 a) und b) in Verbin-
Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan- dung mit Ziffer 1.2 zahlen, verwenden wir die Beteiligung an den
gen, dass wir die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn →Bewertungsreserven zusammen mit dem →Policenwert und
anders für die Erhöhung der Rente vornehmen als bei Vertrags- dem Schlussüberschussanteil für die Bildung der Rente nach Ziffer
schluss vereinbart. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Mög- 1.1 Absatz 2 Satz 1. Die garantierte Mindestrente erhöht sich hier-
lichkeiten und Auswirkungen. Ihre Erklärung muss uns spätestens durch nicht.
einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn zugehen.
Bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn zahlen wir - sofern in
letzterem Fall das bei Tod auszuzahlende Kapital nicht für eine
3.3 Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Be- Hinterbliebenenrente nach Ziffer 1.4 Absatz 2 a) und b) verwendet
wertungsreserven? wird - die Beteiligung an den →Bewertungsreserven aus.
Bei der Beteiligung an den →Bewertungsreserven sind wir an die (5) Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsre-
aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Sicherstellung der dauernden serven
Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen gebun- Die Höhe der →Bewertungsreserven, an denen Ihre Versiche-
den. Die Beteiligung an den →Bewertungsreserven kann da- rung beteiligt wird, ist vom Kapitalmarkt abhängig und unterliegt
durch - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Schwankungen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen können wir
in Abhängigkeit von unserer Ertragslage →Überschussanteilsät-
Wir ordnen die →Bewertungsreserven, die nach den aufsichts- ze für den sogenannten Sockelbetrag für die Beteiligung an den
rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der →Versicherungs- →Bewertungsreserven festsetzen. In folgenden Fällen kann ein
nehmer zu berücksichtigen sind, den einzelnen Verträgen nach Sockelbetrag zum Tragen kommen:
dem in Absatz 2 beschriebenen verursachungsorientierten Verfah- • bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn (Vertragsende) so-
ren rechnerisch zu. wie
• zu Beginn der Rente aus dem Baustein Altersvorsorge.
Die Höhe der →Bewertungsreserven ermitteln wir dazu
• jährlich neu, a) Ermittlung des Sockelbetrags
• zusätzlich auch zu den Stichtagen, die wir im Anhang unseres Wenn in den zuvor genannten Fällen ein Sockelbetrag zum Tragen
Geschäftsberichts unter der Unterüberschrift "Maßgebende kommt, ermitteln wir dessen Höhe nach versicherungsmathemati-
Stichtage für die Beteiligung an Bewertungsreserven" veröffentli- schen Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die
chen. dann für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten
→Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag zugrunde.
Aus der rechnerischen Zuordnung ergeben sich noch keine ver-
traglichen Ansprüche auf eine Beteiligung an den →Bewertungs-
reserven in einer bestimmten Höhe. Ihre konkrete Beteiligung auf
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Versicherungsbedingungen:
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→Bezugsgröße für den Sockelbetrag ist jeweils das durchschnittli-
che →Sicherungskapital in den einzelnen abgelaufenen Kalen- 5. Ihre Mitwirkungspflichten
derjahren.
Inhalt dieses Abschnitts:
Die Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag legt 5.1 Welche Unterlagen können wir verlangen?
unser Vorstand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung 5.2 Wann können wir den Nachweis verlangen, dass Sie
der Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag so- bzw. die rentenberechtigten Personen noch leben?
wie weitere Informationen können Sie dem Anhang unseres Ge- 5.3 Welche Unterlagen sind bei Ihrem Tod bzw. dem Tod ei-
schäftsberichts unter der Überschrift "Sockelbetrag für die Beteili- ner rentenberechtigten Person einzureichen?
gung an Bewertungsreserven" entnehmen. 5.4 Was gilt, wenn die Voraussetzungen für die Rentenzah-
lung an ein Kind entfallen?
b) Zuteilung und Verwendung des Sockelbetrags
5.5 Unter welchen Voraussetzungen können wir weitere
Wenn wir Ihrem Vertrag die Beteiligung an den →Bewertungsre-
Nachweise verlangen?
serven zuteilen und ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockel-
betrag höher ist als der Wert der Beteiligung, der sich nach Absatz
3 ergibt, teilen wir Ihrem Vertrag den Sockelbetrag zu. Er wird so
verwendet wie in Absatz 4 beschrieben. Wenn der Sockelbetrag
5.1 Welche Unterlagen können wir verlangen?
niedriger ist oder es keinen Sockelbetrag gibt, bleibt es bei der Zu-
Wenn Leistungen aus Ihrem Vertrag beansprucht werden, können
teilung des gesetzlich vorgesehenen Werts (siehe Absatz 3).
wir die Vorlage folgender Unterlagen verlangen:
(6) Beteiligung laufender Renten • Versicherungsschein und
Laufende Renten werden an den →Bewertungsreserven über ei- • Unterlagen mit den nach Teil B Ziffer 3 zu erteilenden Informa-
ne angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen betei- tionen und Daten.
ligt. Bei der Festlegung der →Überschussanteilsätze im Rahmen
der Ermittlung der Überschussanteile wird insbesondere die aktuel-
le Bewertungsreservensituation berücksichtigt. 5.2 Wann können wir den Nachweis verlan-
gen, dass Sie bzw. die rentenberechtigten
Personen noch leben?
4. Leistungsempfänger und Überweisung der
Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten ein amtli-
Leistungen ches Zeugnis darüber verlangen, dass Sie bzw. die rentenberech-
tigten Personen noch leben.
Inhalt dieses Abschnitts:
4.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie können Sie
hierzu Bestimmungen treffen? 5.3 Welche Unterlagen sind bei Ihrem Tod
4.2 Was gilt bei Überweisung der Leistungen? bzw. dem Tod einer rentenberechtigten
Person einzureichen?
4.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie Wenn Sie sterben oder eine rentenberechtigte Person stirbt, sind
können Sie hierzu Bestimmungen treffen? wir hierüber unverzüglich zu informieren.
(1) Leistungsempfänger und widerrufliches Bezugsrecht Uns ist immer ein amtliches Zeugnis über den Tod der verstorbe-
Die Leistungen aus Ihrem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren nen Person mit Angaben zum Alter und Geburtsort (Sterbeurkun-
→Versicherungsnehmer. Wenn nach Ihrem Tod Leistungen fällig de) vorzulegen.
werden, erbringen wir diese an Ihre Erben, wenn Sie uns keine an-
dere Person benannt haben, der die Ansprüche aus Ihrem Vertrag Wenn Leistungen aus dem Vertrag beansprucht werden, können
bei deren Fälligkeit zustehen sollen (Bezugsberechtigter). Bis zur wir außerdem einen Nachweis über die Todesursache der verstor-
jeweiligen Fälligkeit können Sie das Bezugsrecht jederzeit ändern benen Person verlangen.
oder widerrufen (widerrufliches Bezugsrecht). Nach Ihrem Tod
kann das Bezugsrecht nicht mehr geändert oder widerrufen wer-
den. 5.4 Was gilt, wenn die Voraussetzungen für
die Rentenzahlung an ein Kind entfallen?
(2) Verfügungsverbot
Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Vertrag weder abtreten noch Wenn wir Renten an ein Kind zahlen und die Voraussetzungen für
verpfänden oder beleihen. Ausgeschlossen ist jede Übertragung die Rentenzahlung (siehe Ziffer 1.4 Absatz 2 b)) entfallen, sind wir
von Forderungen oder Eigentumsrechten aus Ihrem Vertrag an hierüber unverzüglich zu informieren.
Dritte, wie zum Beispiel die Einräumung von Bezugsrechten zu-
gunsten Dritter - mit Ausnahme von Bezugsrechten nach Absatz 1.
Ausgenommen bleiben Übertragungen oder Abtretungen nach § 5.5 Unter welchen Voraussetzungen können
93 Absatz 1 a) Einkommensteuergesetz (EStG) zugunsten des wir weitere Nachweise verlangen?
ausgleichsberechtigten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspart-
ners im Rahmen der Regelung des Versorgungsausgleichs. Wir können weitere Nachweise verlangen und Nachforschungen
anstellen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu
(3) Textform klären. Die hiermit verbundenen Kosten muss die Person tragen,
Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts nach Ab- die die Versicherungsleistung beansprucht.
satz 1 sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn Sie
uns diese in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) angezeigt
haben.
6. Staatliche Zulagen
4.2 Was gilt bei Überweisung der Leistungen? Wie verwenden wir die staatlichen Zulagen?
Wir überweisen unsere Leistungen an den Empfangsberechtigten. (1) Verwendung der Zulagen
Bei Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirt- Wir erwerben mit den staatlichen Zulagen, soweit diese nicht zur
schaftsraums trägt der Empfangsberechtigte die damit verbundene Deckung der Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungs-
Gefahr. kosten in Prozent des Beitrags (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absätze
1 und 2 a) vorgesehen sind oder im →Sicherungskapital angelegt
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werden, Anteileinheiten entsprechend der von Ihnen gewählten (→Kosten) nicht oder nicht vollständig aus den Fonds entnommen
Aufteilung und überführen sie in unseren Anlagestock. Für die Um- werden können, werden diese Kosten aus dem →Sicherungska-
rechnung dieser Beträge in Anteileinheiten ist der →Anteilswert pital entnommen.
maßgebend.
Zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Beiträgen gehört auch ei-
Wenn wir staatliche Zulagen zurückzahlen müssen, reduzieren ne Zuzahlung bei Vertragsschluss. Von dieser Zuzahlung ziehen
sich die Leistungen entsprechend. wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) abweichend
von Satz 2 einmalig zum Zeitpunkt des Zuflusses in Höhe eines
(2) Stichtag für die Umrechnung in Anteileinheiten Prozentsatzes der Zuzahlung ab.
Bei der Umrechnung in Anteileinheiten wird der →Anteilswert am
Tag des Geldeingangs zugrunde gelegt, spätestens der 2. →Bank- b) Kosten bei Erhöhungen der vereinbarten Beiträge
arbeitstag, der auf den Tag des Eingangs der staatlichen Zulage Bei Erhöhungen der Summe der vereinbarten Beiträge belasten
bei uns folgt. wir die Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme wie folgt
mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten):
(3) Rechnungsgrundlagen für die Erhöhung der Leistun-
gen • Bei Zuzahlungen (siehe Ziffer 11.4 Absatz 1) ziehen wir die Ab-
Soweit die uns zugeflossenen staatlichen Zulagen nicht die Beiträ- schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) jeweils einmalig zum
ge nach Teil B Ziffer 2.1 Absatz 2 mindern, verwenden wir diese Zeitpunkt des Zuflusses in Höhe eines Prozentsatzes der Zu-
als einmaligen Beitrag für die Erhöhung der garantierten Mindest- zahlung ab.
rente und des Garantiekapitals bei Erleben. • Beim dynamischen Zuwachs und bei Erhöhungen des Beitrags
(siehe Ziffer 11.4 Absatz 2) verteilen wir die Abschluss- und Ver-
Die Erhöhung der garantierte Mindestrente und des Garantiekapi- triebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Diffe-
tals bei Erleben berechnen wir nach versicherungsmathematischen renz zwischen alter und neuer Beitragssumme ab dem Erhö-
Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.5 Ab- hungstermin wie in Absatz a) Satz 2 beschrieben. Wir finanzie-
satz 1. ren die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) des Bau-
steins Altersvorsorge auf die Erhöhungsbeiträge durch den Ver-
(4) Erhöhungstermin kauf von Anteileinheiten, die auf Ihre Versicherung entfallen. Da-
Erhöhungstermin für die Leistungen des Bausteins Altersvorsorge bei werden die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) der
ist jeweils der 1. Tag des Monats, in dem die staatliche Zulage bei Erhöhungsbeiträge monatlich den Fonds entnommen.
uns eingeht. • Bei einem Aufschieben der Leistung (siehe Ziffer 11.1 Absatz 2)
finanzieren wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten)
in jedem Jahr der →zusätzlichen Aufschubdauer in Höhe ei-
7. Kosten Ihres Vertrags nes gleichbleibenden Prozentsatzes des Jahresbeitrags durch
den Verkauf von Anteileinheiten, die auf Ihre Versicherung ent-
fallen. Dabei werden die Abschluss- und Vertriebskosten
Für die Kosten Ihres Vertrags gelten die folgenden Regelungen.
(→Kosten) monatlich den Fonds entnommen.
Falls für einzelne Bausteine Besonderheiten gelten, finden Sie die-
se in den Regelungen des jeweiligen Bausteins.
Wenn der →Fondswert in den oben genannten Fällen während
der →Aufschubdauer soweit fällt, dass die Abschluss- und Ver-
Inhalt dieses Abschnitts: triebskosten (→Kosten) nicht oder nicht vollständig aus den Fonds
7.1 Welche Kosten sind in Ihren Beitrag einkalkuliert? entnommen werden können, werden diese Kosten aus dem →Si-
7.2 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rech- cherungskapital entnommen.
nung stellen?
c) Kostenbegrenzung bei Übertragung eines Kapitals
Wenn Sie ein Kapital aus einem anderen Altersvorsorgevertrag in
7.1 Welche Kosten sind in Ihren Beitrag ein- diesen Altersvorsorgevertrag übertragen, werden bei der Berech-
kalkuliert? nung der Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) maximal 50
Prozent des übertragenen, zum Zeitpunkt der Übertragung nach
(1) Abschluss- und Vertriebskosten § 10 a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) geförderten Kapitals berücksichtigt.
verbunden. Diese sind von Ihnen zu tragen. Wir haben die Ab-
schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Ihren Beitrag einkalku- d) Kosten für staatliche Zulagen
liert, sie müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Bei staatlichen Zulagen (siehe Ziffer 6) werden die Abschluss- und
Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der staat-
Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verwenden wir lichen Zulagen abgezogen. Soweit die staatlichen Zulagen die Bei-
zum Beispiel zur Finanzierung der Kosten für die Vergütung des träge nach Teil B Ziffer 2.1 Absatz 2 mindern, werden daraus Ab-
Versicherungsvermittlers, der Antragsprüfung und der Erstellung schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) wie in Absatz a) be-
der Vertragsunterlagen. schrieben verteilt.
a) Kosten bei den bei Vertragsschluss vereinbarten Bei- (2) Verwaltungskosten
trägen Die Verwaltungskosten (→Kosten) sind die Kosten für die laufen-
Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten de Verwaltung Ihres Vertrags. Auch diese sind von Ihnen zu tra-
(→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Summe der bei Ver- gen. Die Verwaltungskosten (→Kosten) sind in den Beitrag einkal-
tragsschluss vereinbarten Beiträge. kuliert und müssen daher nicht gesondert gezahlt werden.
Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verteilen wir a) Verwaltungskosten vor Rentenbeginn
• in gleichmäßigen Jahresbeträgen, Wir belasten Ihren Vertrag vor Rentenbeginn mit Verwaltungskos-
• über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, ten (→Kosten) in Form
• jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitrags- • eines jährlichen Prozentsatzes des für die Leistungserbringung
zahlungsdauer. unwiderruflich zugeteilten Teils des →gebildeten Kapitals und
• eines Prozentsatzes der eingezahlten Beiträge und staatlichen
Wir finanzieren die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) Zulagen (siehe Ziffer 6). Unter die eingezahlten Beiträge fallen
des Bausteins Altersvorsorge dabei durch den Verkauf von Anteil- auch Zuzahlungen (siehe Ziffer 11.4 Absatz 1), Erhöhungen des
einheiten, die auf Ihre Versicherung entfallen. Dabei werden die Beitrags (siehe Ziffer 11.4 Absatz 2) und Erhöhungen des Bei-
Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) monatlich den Fonds trags aufgrund eines vereinbarten dynamischen Zuwachses.
entnommen. Wenn der →Fondswert während der →Aufschub-
dauer soweit fällt, dass die Abschluss- und Vertriebskosten
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Vor Rentenbeginn finanzieren wir die Verwaltungskosten (→Kos- liches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 280 Bürgerliches
ten) des Bausteins Altersvorsorge folgendermaßen: Gesetzbuch (BGB) gesondert in Rechnung.
• Den Teil der Verwaltungskosten (→Kosten) in Prozent des für
die Leistungserbringung unwiderruflich zugeteilten Teils des
→gebildeten Kapitals,
o den wir selbst einnehmen, finanzieren wir monatlich durch
8. Beitragsfreistellung
den Verkauf von Anteileinheiten, die auf Ihre Versicherung
entfallen. Inhalt dieses Abschnitts:
o der bei der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft anfällt, 8.1 Wie kann Ihre Versicherung beitragsfrei gestellt werden
entnehmen die Kapitalverwaltungsgesellschaften den Fonds bzw. wie können Sie die Versicherung ruhen lassen?
direkt. Diese →Kosten sind Schwankungen unterworfen. 8.2 Welche Nachteile kann eine Beitragsfreistellung ha-
• Den Teil der Verwaltungskosten (→Kosten), der in Prozent der ben?
eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen anfällt, finanzie- 8.3 Wie kann nach einer Beitragsfreistellung die Beitrags-
ren wir zum Zeitpunkt des Zuflusses durch den Verkauf von An- zahlung wieder aufgenommen werden?
teileinheiten, die auf Ihre Versicherung entfallen.
b) Verwaltungskosten ab Beginn der Rentenzahlung 8.1 Wie kann Ihre Versicherung beitragsfrei
Ab Beginn der Rentenzahlung belasten wir Ihren Vertrag mit Ver-
gestellt werden bzw. wie können Sie die
waltungskosten (→Kosten) in Form eines Prozentsatzes der ge-
zahlten Leistung. Versicherung ruhen lassen?
(3) Höhe der Kosten Die Beitragsfreistellung im Sinne dieser Regelungen entspricht
Informationen zur Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten und dem "Ruhenlassen" nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe a)
der Verwaltungskosten (→Kosten) können Sie Ihrem Produktinfor- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG).
mationsblatt entnehmen. Die Verwaltungskosten vor Rentenbeginn
(→Kosten) in Form eines jährlichen Prozentsatzes des für die (1) Voraussetzungen
Leistungserbringung unwiderruflich zugeteilten Teils des →gebil- Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan-
deten Kapitals weisen wir im Produktinformationsblatt mit einer gen, dass Ihre Versicherung weitergeführt wird, ohne dass Beiträ-
Höchstgrenze aus. Bei einer Erhöhung dieser →Kosten über die- ge gezahlt werden (Beitragsfreistellung). Die Beitragsfreistellung ist
se Höchstgrenze hinaus, informieren wir Sie im Rahmen der ge- zum Ende einer jeden Versicherungsperiode (siehe Teil B Ziffer
setzlichen Frist nach § 7 c Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungs- 2.1) möglich.
gesetz (AltZertG). Diese Frist entspricht nach den aktuellen Rege-
(2) Fondswert
lungen mindestens 4 Monate zum Ende eines Kalendervierteljah-
Wir führen Ihre Versicherung mit der nach Absatz 3 berechneten
res vor der Änderung der →Kosten
beitragsfreien Leistung weiter.
(4) Besonderheiten für den Verkauf von Anteileinheiten,
(3) Auswirkungen
die auf Ihre Versicherung entfallen
• Auch nach der Beitragsfreistellung berechnen wir die Rente
Beim Verkauf von Anteileinheiten nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2,
nach Ziffer 1.1 Absatz 2.
werden die Anteileinheiten der einzelnen Fonds im selben Verhält-
• Die garantierte Mindestrente setzen wir um den Faktor herab,
nis verkauft, in dem sich der →Fondswert Ihrer Versicherung auf
der sich aus dem Verhältnis der Summe der bis zur Beitragsfrei-
die Fonds aufteilt. Maßgeblich für den Verkauf von Anteileinheiten
stellung gezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen zur Summe
ist der →Anteilswert des 1. →Bankarbeitstags eines jeden Mo-
der für die Vertragslaufzeit vereinbarten Beiträge zuzüglich der
nats.
gezahlten staatlichen Zulagen ergibt.
(5) Auswirkungen einer ungünstigen Wertentwicklung der • Das Garantiekapital bei Erleben setzen wir auf die Summe der
Anteileinheiten bisher gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge und staatlichen Zu-
Eine ungünstige Wertentwicklung der im Anlagestock enthaltenen lagen herab zuzüglich aller Erhöhungen des Garantiekapitals
Anteileinheiten kann vor Rentenbeginn dazu führen, dass der bei Erleben nach Ziffer 1.1 Absatz 3.
→Fondswert nicht mehr ausreicht, um die Abschluss- und Ver- • Auch nach der Beitragsfreistellung gilt Ziffer 7. Auf ursprünglich
triebskosten sowie Verwaltungskosten (→Kosten) durch die in den vereinbarte Beiträge, die wegen der Beitragsfreistellung nicht zu
Ziffern 7.1 Absätze 1 und 2 genannten Entnahmen zu decken. In zahlen sind, erheben wir jedoch ab dem Zeitpunkt der Beitrags-
diesem Fall werden wir soweit möglich die Überschussbeteiligung freistellung keine →Kosten in Prozent des Beitrags nach Ziffer
(siehe Ziffern 3.2.3 Absatz 2 und 3.2.4 Absatz 2) kürzen. 7.1 Absätze 1 a) und 2 a).
7.2 Welche Kosten können wir Ihnen geson- 8.2 Welche Nachteile kann eine Beitragsfrei-
dert in Rechnung stellen? stellung haben?
(1) Anlassbezogene Kosten Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile
Bei folgenden Anlässen sind von Ihnen zusätzliche →Kosten, so- haben. Der für die Bildung einer beitragsfreien Leistung zur Verfü-
genannte anlassbezogene Kosten, zu entrichten: gung stehende Betrag erreicht erst nach einem bestimmten Zeit-
• bei einer Kündigung Ihres Vertrags zum Zweck der Übertragung raum die Summe der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge und
(siehe Ziffer 10.2), der uns zugeflossenen staatlichen Zulagen, da wir Ihre Beiträge
• bei einer Verwendung des →gebildeten Kapitals für Wohnei- auch zur Deckung von Abschluss- und Vertriebskosten sowie Ver-
gentum (siehe Ziffer 11.5) oder waltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 a) ver-
• bei Teilung Ihres Vertrags im Rahmen eines Versorgungsaus- wenden und vor allem eine Abhängigkeit von der Wertentwicklung
gleichs ( →Teilungskosten). der Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Anteileinheiten besteht.
Nähere Informationen zur Höhe der beitragsfreien Leistungen wäh-
Außerdem nehmen wir im Falle einer Kündigung einen Abzug vom rend der Vertragsdauer können Sie Ihren Versicherungsinformatio-
Rückkaufswert vor (siehe Ziffer 9.2 Absatz 2). nen entnehmen.
(2) Kosten für Lastschriftrückläufer
Sofern uns im Falle eines Lastschriftrückläufers, aus einem von Ih-
nen veranlassten Grund, →Kosten von Ihrer Bank in Rechnung
gestellt werden, stellen wir Ihnen diese Kosten nach § 286 Bürger-
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8.3 Wie kann nach einer Beitragsfreistellung 9.1 Wann können Sie Ihre Versicherung kündi-
die Beitragszahlung wieder aufgenommen gen?
werden?
Sie können Ihre Versicherung vor Rentenbeginn jederzeit zum En-
(1) Wiederaufnahme der Beitragszahlung ohne Risikoprü- de des laufenden Monats in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-
fung Mail) kündigen.
Sie können nach der Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung die
Beitragszahlung jederzeit wieder aufnehmen, ohne dass wir eine Die Leistung im Falle einer Kündigung Ihrer Versicherung setzt
Risikoprüfung durchführen. sich aus der Leistung des Bausteins Altersvorsorge und gegebe-
nenfalls der Leistung eines abgeschlossenen Bausteins Berufsun-
(2) Einschränkungen bei abgeschlossenem Baustein Be- fähigkeitsvorsorge zusammen. Wenn Ihr Vertrag einen Baustein
rufsunfähigkeitsvorsorge Berufsunfähigkeitsvorsorge enthält, finden Sie in den Regelungen
dieses Bausteins ergänzende Regelungen zur Kündigung.
a) 6-Monats-Frist für die Wiederaufnahme der Beitrags-
zahlung ohne Risikoprüfung
Innerhalb von 6 Monaten nach der Beitragsfreistellung Ihrer Versi- 9.2 Welche Leistung erbringen wir bei einer
cherung können Sie verlangen, die Beitragszahlung in alter Höhe Kündigung?
wieder aufzunehmen, ohne dass wir eine Risikoprüfung durchfüh-
ren. (1) Rückkaufswert
Wenn Sie kündigen, zahlen wir - falls vorhanden - den Rückkaufs-
Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist ausgeschlossen, wert. Dieser setzt sich zusammen aus
wenn Sie zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beitragszahlung • dem →Fondswert der Versicherung und
berufsunfähig sind. • dem Wert des →Sicherungskapitals.
b) Allgemeine Frist für die Wiederaufnahme der Beitrags- Der Rückkaufswert hat mindestens den Wert, der sich bei gleich-
zahlung mit Risikoprüfung mäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen
Auch nach Ablauf von 6 Monaten nach der Beitragsfreistellung Ih- Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten
rer Versicherung können Sie verlangen, die Beitragszahlung wie- (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 1 auf die ersten 5 Vertragsjahre,
der aufzunehmen. höchstens jedoch auf die →Aufschubdauer, ergibt.
Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist nur dann zulässig, Stichtag für die Ermittlung des →Fondswerts ist der fünftletzte
wenn Sie zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beitragszahlung →Bankarbeitstag vor dem Kündigungstermin. Geht die Kündi-
eine vergleichbare neue Versicherung ohne erschwerte Bedingun- gungserklärung nach dem fünftletzten →Bankarbeitstag bei uns
gen bei uns abschließen könnten. ein, rechnen wir die Anteileinheiten mit dem →Anteilswert, der bei
Eingang Ihrer Kündigungserklärung vorhanden ist, ab. Überzahlte
(3) Möglichkeiten der Wiederaufnahme der Beitragszah- Beiträge, zum Beispiel bei jährlicher Beitragszahlung, werden zu-
lung rückerstattet, soweit sie nicht bereits in Anteileinheiten angelegt
Wenn Sie nach einer Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung die wurden.
Beitragszahlung wieder aufnehmen, können Sie die Beiträge, die
auf die beitragsfreie Zeit entfallen, zinslos durch eine Zuzahlung (2) Abzug
(siehe Ziffer 11.4 Absatz 1) nachentrichten. Von dem nach Absatz 1 ermittelten Betrag nehmen wir einen Ab-
zug vor. In Ihren Versicherungsinformationen ist festgelegt, in wel-
Bei der Wiederaufnahme der Beitragszahlung erheben wir auf die cher Höhe wir einen Abzug vornehmen. Dort erläutern wir Ihnen
Zuzahlung nur die noch nicht gezahlten Abschluss- und Vertriebs- auch die Gründe für diesen Abzug.
kosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 1 b), die auf die vor Bei-
tragsfreistellung vereinbarte Beitragssumme noch nicht gezahlt Der Abzug entfällt bei einer Kündigung
wurden. • im letzten Jahr der →Aufschubdauer,
• in den letzten 7 Jahren der Aufschubdauer, wenn Sie an diesem
Stattdessen können Sie verlangen, dass die garantierte Mindest- Termin das 62. Lebensjahr vollendet haben, oder
rente und das Garantiekapital bei Erleben herabgesetzt werden. • in der →zusätzlichen Aufschubdauer nach Ziffer 11.1 Absatz
2.
Wir berechnen diese neuen Leistungen nach versicherungsmathe-
matischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Zif- Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Die Angemes-
fer 1.5 Absatz 1. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswir- senheit müssen wir im Streitfall darlegen und beweisen. Wenn Sie
kungen. uns aber nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt
nicht oder nur in geringerer Höhe angemessen ist, entfällt der Ab-
Die Zuzahlung ist zusammen mit den für das laufende Kalender- zug oder wir setzen ihn - im letzteren Fall - entsprechend herab.
jahr gegebenenfalls gezahlten Beiträgen und den für dieses Jahr
beanspruchbaren staatlichen Zulagen nach Ziffer 11.4 Absatz 1 a) (3) Herabsetzung im Ausnahmefall
beschränkt. Wir sind berechtigt, den nach Absatz 1 berechneten Rückkaufswert
aus dem →Sicherungskapital angemessen herabzusetzen, so-
(4) Auswirkungen auf den Gesamtbeitrag weit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der
Bei der Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach den Ab- →Versicherungsnehmer auszuschließen. Dies gilt insbesondere,
sätzen 2 und 3 kann sich eine neue Aufteilung des Gesamtbeitrags wenn eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus
zwischen dem Beitrag für die Altersvorsorge und dem für die Be- den Verträgen ergebenden Verpflichtungen gegeben ist. Die Her-
rufsunfähigkeitsvorsorge ergeben. Auf Wunsch informieren wir Sie absetzung ist jeweils auf 1 Jahr befristet (§ 169 Absatz 6 Versiche-
über die neue Aufteilung. rungsvertragsgesetz - VVG).
(4) Schlussüberschussanteil
9. Kündigung Zu dem nach den Absätzen 1 bis 3 berechneten Betrag kann ein
Schlussüberschussanteil hinzukommen (siehe Ziffer 3.2.4).
Inhalt dieses Abschnitts: (5) Bewertungsreserven
9.1 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? Der nach den Absätzen 1 bis 4 berechnete Betrag kann sich gege-
9.2 Welche Leistung erbringen wir bei einer Kündigung? benenfalls um die Ihrer Versicherung zugeteilten →Bewertungsre-
9.3 Welche Nachteile kann eine Kündigung haben? serven erhöhen (siehe Ziffer 3.3).
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(6) Berücksichtigung der Verwendung von Kapital für Nummer 1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Alt-
Wohneigentum ZertG) handeln.
Sofern Sie nach Ziffer 11.5 Kapital für Wohneigentum verwenden, • Das →gebildete Kapital kann nicht an Sie gezahlt, sondern nur
wird dies bei der Berechnung des Rückkaufswerts berücksichtigt. direkt auf den neuen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Hierzu müssen Sie uns bei Kündigung mitteilen, auf welchen
(7) Kündigung zum Ende der Aufschubdauer Vertrag das →gebildete Kapital übertragen werden soll. Han-
Sie können Ihre Versicherung bis spätestens einen Monat vor Ren- delt es sich dabei um einen Vertrag bei einem anderen Anbieter,
tenbeginn auch zum Ende der →Aufschubdauer in Textform (zum müssen Sie uns die Zertifizierung dieses Vertrags nachweisen.
Beispiel Brief, Fax, E-Mail) kündigen. In diesem Fall zahlen wir die
Summe aus dem zum Ende der →Aufschubdauer vorhandenen (3) Berechnungsstichtag
→Policenwert (siehe Ziffer 1.1 Absatz 2 a)), dem Schlussüber- Berechnungsstichtag für das →gebildete Kapital ist der fünftletzte
schussanteil (siehe Ziffer 3.2.4) und der Beteiligung an den →Be- →Bankarbeitstag vor dem Ende des Kalendervierteljahres bzw.
wertungsreserven (siehe Ziffer 3.3), wenn Sie den vereinbarten vor dem Beginn der Rentenzahlung, zu dem Sie Ihre Versicherung
Rentenbeginn erleben. Stichtag für die Ermittlung des →Fonds- wirksam gekündigt haben. Ziffer 9.2 Absatz 3 gilt entsprechend.
werts ist der letzte →Bankarbeitstag vor dem Ende der →Auf-
schubdauer. (4) Mindestbetrag für die Übertragung
Wenn Sie Ihre Versicherung zu Beginn der Rentenzahlung kündi-
(8) Auswirkung gen, um das →gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsor-
Mit der Auszahlung des nach den Absätzen 1 bis 7 ermittelten Be- gevertrag übertragen zu lassen, stehen mindestens die bis dahin
trags erlischt Ihre Versicherung. eingezahlten Beiträge und die uns zugeflossenen staatlichen Zula-
gen (Mindestbetrag) für die Übertragung auf den anderen Alters-
vorsorgevertrag zur Verfügung. Der Mindestbetrag kann sich in fol-
9.3 Welche Nachteile kann eine Kündigung genden Fällen ändern:
haben? • Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abge-
schlossen haben, verringert sich der Mindestbetrag um die ge-
Die Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile haben. zahlten Beiträge für den Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge.
Der Rückkaufswert erreicht erst nach einem bestimmten Zeitraum Der Mindestbetrag vermindert sich jedoch höchstens um 20 Pro-
die Summe der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge und der uns zent der gezahlten Gesamtbeiträge.
zugeflossenen staatlichen Zulagen, da wir Ihre Beiträge auch zur • Wenn Sie nach Ziffer 11.5 Kapital für Wohneigentum verwen-
Deckung von Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungs- den, verringert sich der Mindestbetrag entsprechend.
kosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 a) verwenden • Wenn wir staatliche Zulagen zurückzahlen müssen, reduziert
und vor allem eine Abhängigkeit von der Wertentwicklung der Ihrer sich der Mindestbetrag entsprechend.
Versicherung zugrunde liegenden Anteileinheiten besteht. Nähere
Informationen zur Höhe der Rückkaufswerte während der Vertrags- (5) Erhöhung des übertragungsfähigen Werts um einen
dauer können Sie Ihren Versicherungsinformationen entnehmen. Schlussüberschussanteil
Der übertragungsfähige Wert aus Schlussüberschussanteilen ent-
Im Fall einer Kündigung müssen weiterhin alle uns zugeflossenen spricht dem Schlussüberschussanteil bei Kündigung nach Ziffer
staatlichen Zulagen und darüber hinausgehende Steuervergünsti- 9.2 Absatz 4.
gungen zurückgezahlt werden. In diesem Fall reduziert sich der
Rückkaufswert entsprechend.
10.2 Welche Kosten entstehen?
Wenn Sie das →gebildete Kapital auf einen anderen bei uns be-
10. Kündigung und Übertragung des Alters- stehenden Altersvorsorgevertrag oder auf einen Altersvorsorgever-
vorsorgevertrags trag bei einem anderen Anbieter übertragen lassen, entstehen Ih-
nen →Kosten in Höhe von 50 EUR.
Inhalt dieses Abschnitts:
Die →Kosten ziehen wir vom →gebildeten Kapital ab.
10.1 Wie können Sie den Altersvorsorgevertrag zum Zweck
der Übertragung kündigen? Die Angemessenheit der →Kosten müssen wir im Streitfall darle-
10.2 Welche Kosten entstehen? gen und beweisen. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die Kos-
10.3 Welche Nachteile kann die Kündigung zum Zweck der ten in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe ange-
Übertragung des Altersvorsorgevertrags haben? messen sind, entfallen die Kosten oder wir setzen sie - im letzteren
Fall - entsprechend herab.
10.1 Wie können Sie den Altersvorsorgevertrag
zum Zweck der Übertragung kündigen? 10.3 Welche Nachteile kann die Kündigung zum
Zweck der Übertragung des Altersvorsor-
(1) Voraussetzungen
Sie können Ihre Versicherung vor Rentenbeginn oder zu Beginn
gevertrags haben?
der Rentenzahlung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail)
Auch diese Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile
kündigen, um das →gebildete Kapital auf einen anderen Alters-
haben. Das →gebildete Kapital erreicht erst nach einem bestimm-
vorsorgevertrag übertragen zu lassen.
ten Zeitraum die Summe der eingezahlten Beiträge zur Altersvor-
sorge und der uns zugeflossenen staatlichen Zulagen, da aus die-
(2) Weitere Voraussetzungen
sen auch Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskos-
• Die Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des
ten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 a) finanziert wer-
Kalendervierteljahres oder zu Beginn der Rentenzahlung mög-
den und vor allem eine Abhängigkeit von der Wertentwicklung der
lich. Die Frist zur Kündigung zum Beginn der Rentenzahlung
Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Anteileinheiten besteht.
verkürzt sich auf 14 Tage, wenn wir Sie nicht spätestens 6 Mo-
Nähere Informationen zum →gebildeten Kapital können Sie Ih-
nate vor Beginn der Rentenzahlung über die Form und Höhe der
rem Antrag entnehmen.
vorgesehenen Auszahlungen sowie die in der Auszahlungspha-
se anfallenden →Kosten informiert haben.
• Der Altersvorsorgevertrag, auf welchen das →gebildete Kapital
dieser Versicherung übertragen werden soll, muss zertifiziert 11. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
sein und auf Ihren Namen lauten; er kann bei uns oder bei ei-
nem anderen Anbieter bestehen. Es darf sich jedoch nicht um Hier finden Sie zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Versi-
einen reinen Darlehensvertrag im Sinne von § 1 Absatz 1 a cherung. Sie sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wenn
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Sie eine Gestaltungsmöglichkeit ausüben, kann sich dies auf die (2) Aufschieben der Leistung
Höhe der Versicherungsleistungen auswirken. Zum vereinbarten Rentenbeginn können Sie verlangen, dass wir
den Rentenbeginn aufschieben.
Inhalt dieses Abschnitts:
11.1 Welche Möglichkeiten haben Sie, den Rentenbeginn fle- a) Voraussetzungen
xibel zu gestalten? • Sie sind am aufgeschobenen Rentenbeginn →rechnungsmä-
11.2 Wann können Sie sich ein Kapital auszahlen lassen? ßig höchstens 85 Jahre alt.
11.3 Wann können Sie Leistungen für den Fall des Todes • Die Beiträge sind während der →zusätzlichen Aufschubdauer
nach Rentenbeginn ändern? weiterzuzahlen, sofern Sie nicht verlangen, dass die Versiche-
11.4 Wann können Sie Zuzahlungen leisten oder die Beiträ- rung beitragsfrei gestellt wird (siehe Ziffer 8).
ge an Ihre persönlichen Verhältnisse anpassen?
b) Auswirkungen
11.5 Wie können Sie das gebildete Kapital für Wohneigen-
• Die Höhe der Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Satz 1 kann sich
tum verwenden?
durch das Aufschieben des Rentenbeginns ändern.
11.6 Wann können Sie die Beitragszahlung herabsetzen?
• Das nach Ziffer 1.3 für die Leistung bei Tod nach Rentenbeginn
zur Verfügung stehende Kapital kann sich ändern.
• Die garantierte Mindestrente berechnen wir nach versicherungs-
11.1 Welche Möglichkeiten haben Sie, den Ren- mathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen
tenbeginn flexibel zu gestalten? nach Ziffer 1.5 Absatz 2. Sie ist mindestens so hoch wie für den
ursprünglichen Rentenbeginn vereinbart.
(1) Vorziehen der Leistung • Wenn Sie in der →zusätzlichen Aufschubdauer weiterhin Bei-
Sie können verlangen, dass wir den vereinbarten Rentenbeginn träge zahlen, erhöht sich das Garantiekapital bei Erleben um die
um bis zu 7 Jahre vorziehen. Summe der für die zusätzliche Aufschubdauer gezahlten Beiträ-
ge zur Altersvorsorge.
Wenn für Ihren Vertrag ein vorgezogener Rentenbeginn in Betracht • Den garantierten Rentenfaktor erhöhen wir nach versicherungs-
kommt, werden wir Sie hierüber informieren. mathematischen Grundsätzen. Er wird mit den bei Vertrags-
schluss gültigen Rechnungsgrundlagen nach Ziffer 1.5 Absatz 1
a) Voraussetzungen
unter Berücksichtigung des Aufschiebens des Rentenbeginns
• Sie haben am vorgezogenen Rentenbeginn das 62. Lebensjahr
ermittelt.
vollendet.
• Ihre Mitteilung muss uns spätestens einen Monat vor dem vor- Für die Ermittlung des →Policenwerts zum aufgeschobenen Ren-
gezogenen Rentenbeginn zugehen. tenbeginn wird der achtletzte, für die Umwandlung in Anteileinhei-
• Der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und gewünschtem ten der letzte →Bankarbeitstag vor dem aufgeschobenen Renten-
Rentenbeginn bzw. Leistungszeitpunkt beträgt mindestens beginn zugrunde gelegt.
1 Jahr.
• Sie erhalten zum vorgezogenen Rentenbeginn keine Leistungen Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.
aus einem abgeschlossenen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsor-
ge und haben zu diesem Zeitpunkt auch keine solchen bean- c) Auswirkungen auf weitere Bausteine
tragt. Bei Aufschieben des Rentenbeginns des Bausteins Altersvorsorge
• Am vorgezogenen Rentenbeginn stehen mindestens die bis da- entfällt der Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge zum bisher verein-
hin eingezahlten Beiträge und die uns zugeflossenen staatlichen barten Rentenbeginn.
Zulagen zur Bildung der Rente zur Verfügung. Wenn Sie einen
Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen haben, ver- Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.
mindert sich dieser Mindestbetrag um die für den Baustein Be-
rufsunfähigkeitsvorsorge gezahlten Beiträge. Der Mindestbetrag d) Gestaltungsmöglichkeiten
vermindert sich höchstens um 20 Prozent der gezahlten Ge- • Für den aufgeschobenen Rentenbeginn und die →zusätzliche
samtbeiträge. Aufschubdauer gelten die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten
wie für den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn und die ur-
b) Auswirkungen sprünglich vereinbarte →Aufschubdauer.
• Das Vorziehen der Leistung hat Einfluss auf die Höhe der Rente • Nach Aufschieben des Rentenbeginns können Sie den Renten-
nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Satz 1. beginn wieder vorziehen. Absatz 1 gilt sinngemäß. Die garan-
• Die garantierte Mindestrente verringern wir nach versicherungs- tierte Mindestrente bestimmen wir nach versicherungsmathema-
mathematischen Grundsätzen. tischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Zif-
• Das Garantiekapital bei Erleben verringern wir nach versiche- fer 1.5 Absatz 2. Sie ist mindestens so hoch wie für den ur-
rungsmathematischen Grundsätzen. sprünglichen Rentenbeginn vereinbart.
• Den garantierten Rentenfaktor vermindern wir nach versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen. Er wird mit den bei Ver-
tragsschluss gültigen Rechnungsgrundlagen nach Ziffer 1.5 Ab- 11.2 Wann können Sie sich ein Kapital auszah-
satz 1 unter Berücksichtigung des Vorziehens des Rentenbe- len lassen?
ginns ermittelt.
Sie können sich zum vereinbarten Rentenbeginn bis zu 30 Prozent
Für die Ermittlung des →Policenwerts zum vorgezogenen Ren- des →gebildeten Kapitals auszahlen lassen.
tenbeginn wird der fünftletzte, für die Umwandlung in Anteileinhei-
ten der letzte →Bankarbeitstag vor dem vorgezogenen Rentenbe- (1) Voraussetzung
ginn zugrunde gelegt. Ihre Mitteilung muss uns spätestens einen Monat vor dem verein-
barten Rentenbeginn zugehen.
c) Auswirkungen auf weitere Bausteine
Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos- Wir werden Sie rechtzeitig vor Beginn dieser Monatsfrist nochmals
sen haben, erlischt dieser, sobald der vorgezogene Rentenbeginn ausdrücklich auf die genannte Möglichkeit der Kapitalauszahlung
erreicht ist. hinweisen.
d) Gestaltungsmöglichkeiten (2) Auswirkungen
Für den vorgezogenen Rentenbeginn gelten die gleichen Gestal- Wenn Sie eine Auszahlung des Kapitalbetrags verlangen, verrin-
tungsmöglichkeiten wie für den ursprünglich vereinbarten Renten- gern sich der →Policenwert und die garantierte Mindestrente und
beginn, insbesondere Ziffer 11.2. die →ab Rentenbeginn garantierte Rente.
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Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. arbeitstag, der auf den Tag des Eingangs der Zuzahlung bei uns
folgt.
11.3 Wann können Sie Leistungen für den Fall d) Auswirkungen auf weitere Bausteine
des Todes nach Rentenbeginn ändern? Leistungen eines abgeschlossenen Bausteins Berufsunfähigkeits-
vorsorge erhöhen sich durch die Zuzahlung nicht.
(1) Voraussetzungen
Wenn Sie eine Leistung bei Tod nach Rentenbeginn vereinbart ha- e) Rechnungsgrundlagen für die Erhöhung der Leistun-
ben, können Sie zum Rentenbeginn verlangen, dass diese ohne gen
erneute Risikoprüfung erhöht oder verringert wird. Die Zuzahlung verwenden wir als einmaligen Beitrag für die Erhö-
hung der Leistungen.
Ihre Mitteilung muss uns spätestens einen Monat vor dem verein-
barten Rentenbeginn zugehen. Die Erhöhung der garantierten Mindestrente berechnen wir nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Re-
(2) Grenzen gelungen nach Ziffer 1.5 Absatz 2.
Für die möglichen Veränderungen gelten Beschränkungen, die un-
ter anderem vom Alter bei Rentenbeginn und der durchschnittli- Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten in Pro-
chen Lebenserwartung abhängen. zent des Beitrags (→Kosten) finanzieren wir sofort aus der Zuzah-
lung entsprechend Ziffer 7.1 .
Auf Wunsch teilen wir Ihnen mit, welche Möglichkeiten bei Ihrer
Versicherung bestehen. f) Erhöhungstermin
Erhöhungstermin für die Leistungen ist der 1. Tag des Monats, in
(3) Auswirkungen dem die Zuzahlung bei uns eingeht.
• Die Höhe der Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 kann sich durch die
neu vereinbarte Leistung bei Tod ändern. (2) Erhöhung des Beitrags vor Rentenbeginn
• Die garantierte Mindestrente ändern wir nach versicherungsma- Sie können jederzeit den vereinbarten Beitrag erhöhen. Eine Risi-
thematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach koprüfung nehmen wir nicht vor.
Ziffer 1.5 Absatz 2.
a) Voraussetzungen
• Den garantierten Rentenfaktor ändern wir ebenfalls nach versi-
• Für die Beitragserhöhung gelten die in Absatz 1 a) genannten
cherungsmathematischen Grundsätzen. Er wird mit den bei Ver-
Voraussetzungen entsprechend.
tragsschluss gültigen Rechnungsgrundlagen nach Ziffer 1.5 Ab-
• Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abge-
satz 1 unter Berücksichtigung der neu vereinbarten vereinbarte
schlossen haben, ist eine Beitragserhöhung vor Rentenbeginn
Leistung bei Tod ermittelt.
nur möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung
Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. nicht berufsunfähig sind.
b) Auswirkungen
• Mit den Erhöhungsbeträgen erwerben wir Anteileinheiten ent-
11.4 Wann können Sie Zuzahlungen leisten
sprechend der von Ihnen gewählten Aufteilung, soweit diese
oder die Beiträge an Ihre persönlichen nicht für die Deckung der Abschluss- und Vertriebskosten sowie
Verhältnisse anpassen? Verwaltungskosten (→Kosten) vorgesehen sind oder im →Si-
cherungskapital angelegt werden.
(1) Zuzahlungen vor Rentenbeginn • Die Erhöhung des Beitrags führt zu einer Erhöhung der garan-
Sie können vor Rentenbeginn für jedes laufende Kalenderjahr eine tierten Mindestrente nach Absatz 2 d) und zu einer Erhöhung
einmalige Zuzahlung leisten. des Garantiekapitals bei Erleben um die Summe der vereinbar-
ten Erhöhungsbeiträge.
a) Voraussetzungen
Die Zuzahlung darf zusammen mit den für das laufende Kalender- c) Auswirkungen auf weitere Bausteine
jahr zu zahlenden Beiträgen und den für dieses Jahr beanspruch- Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos-
baren staatlichen Zulagen den förderfähigen Höchstbetrag nach sen haben, erhöht sich die garantierte versicherte Berufsunfähig-
§ 10 a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht übersteigen. keitsrente in dem Maße, dass das 12-fache dieser Berufsunfähig-
Berücksichtigt werden bei dieser Betrachtung auch: keitsrente so hoch ist wie die für den Baustein Altersvorsorge in ei-
• staatliche Zulagen, die in einen Altersvorsorgevertrag des mittel- nem Versicherungsjahr zu zahlenden Beiträge.
bar förderberechtigten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebens-
partners einfließen sowie Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.
• alle Riesterrentenverträge, die für Sie bei der Allianz Lebensver-
sicherungs-AG bestehen. d) Rechnungsgrundlagen für die Erhöhung der Leistun-
gen
Nicht berücksichtigt wird eine Erhöhung der Zulage nach § 84 Die Erhöhung der garantierten Mindestrente berechnen wir nach
Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) (sogenannter Berufsein- versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Re-
steiger-Bonus). gelungen nach Ziffer 1.5 Absatz 2.
b) Auswirkungen Für die in den Erhöhungsbeitrag einkalkulierten Abschluss- und
• Mit der Zuzahlung erwerben wir Anteileinheiten entsprechend Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten (→Kosten) gelten die
der von Ihnen gewählten Aufteilung, soweit die Zuzahlung nicht Regelungen nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 a).
für die Deckung der Abschluss- und Vertriebskosten sowie Ver-
waltungskosten in Prozent des Beitrags (→Kosten) nach Ziffer Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos-
7.1 Absätze 1 und 2 a) vorgesehen ist oder im →Sicherungska- sen haben, erhöhen sich die Leistungen nach versicherungsma-
pital angelegt wird. thematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Rechnungsgrundla-
• Die Zuzahlung führt zu einer Erhöhung der garantierten Mindest- gen nach Ziffer 1.5 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über
rente nach Absatz 1 e). Sie führt außerdem zu einer Erhöhung die konkreten Auswirkungen.
des Garantiekapitals bei Erleben um den Zuzahlungsbetrag.
(3) Erhöhungstermin
c) Stichtag für die Umrechnung in Anteileinheiten Erhöhungstermin für den Beitrag und die garantierten Versiche-
Bei der Umrechnung in Anteileinheiten wird der →Anteilswert am rungsleistungen des Bausteins Altersvorsorge und eines gegebe-
Tag des Geldeingangs zugrunde gelegt, spätestens der 2. →Bank- nenfalls abgeschlossenen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge ist
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der 1. Tag des Monats, in dem der erste erhöhte Beitrag bei uns (6) Möglichkeiten bei Wiederanhebung der Beiträge nach
eingeht. einer Beitragsherabsetzung
a) Wiederanhebung der Beiträge ohne Risikoprüfung
11.5 Wie können Sie das gebildete Kapital für Nach der Beitragsherabsetzung Ihrer Versicherung können Sie je-
Wohneigentum verwenden? derzeit die Beitragszahlung auf die Höhe vor der Beitragsherabset-
zung wieder erhöhen, ohne dass wir eine Risikoprüfung durchfüh-
Sie können Ihren Vertrag bis zum Rentenbeginn für eine Verwen- ren. Ziffer 8.3 Absatz 1 gilt entsprechend.
dung im Sinne des § 92 a Einkommensteuergesetz (EStG) kündi-
gen, sobald das →gebildete Kapital die dort genannten Mindest- b) Einschränkungen bei abgeschlossenem Baustein Be-
beträge erreicht. rufsunfähigkeitsvorsorge
Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos-
(1) Voraussetzungen sen haben, können Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Bei-
• Ihre Mitteilung muss uns mit einer Frist von 3 Monaten zum En- tragsherabsetzung Ihrer Versicherung die Beitragszahlung auf die
de eines Kalendervierteljahres zugehen. Höhe vor der Beitragsherabsetzung wieder erhöhen, ohne dass wir
• Das →gebildete Kapital muss vollständig verwendet werden. eine Risikoprüfung durchführen. Ziffer 8.3 Absatz 2 a) gilt entspre-
• Ziffer 10.1 Absätze 3 und 5 gelten entsprechend. chend.
• Einen Abzug nach Ziffer 9.2 Absatz 2 nehmen wir nicht vor.
Auch nach Ablauf von 6 Monaten nach der Beitragsherabsetzung
(2) Auswirkung Ihrer Versicherung können Sie die Beitragszahlung auf die Höhe
Mit der Auszahlung des →gebildeten Kapitals erlischt Ihre Versi- vor der Beitragsherabsetzung wieder erhöhen. Die Beiträge kön-
cherung. nen Sie dann wieder anheben, wenn Sie zum Zeitpunkt der Wie-
deranhebung eine vergleichbare neue Versicherung ohne er-
schwerte Bedingungen bei uns abschließen könnten.
11.6 Wann können Sie die Beitragszahlung her-
c) Möglichkeiten der Beitragsanhebung
absetzen? Sie können die Differenz zwischen den herabgesetzten Beiträgen
und den ursprünglich vereinbarten Beiträgen, die auf die Dauer der
(1) Voraussetzungen
Beitragsherabsetzung entfällt, zinslos durch eine Zuzahlung (siehe
Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan-
Ziffer 11.4 Absatz 1) nachentrichten.
gen, dass Ihre Versicherung mit herabgesetzten Beiträgen weiter-
geführt wird (Beitragsherabsetzung). Die Beitragsherabsetzung ist Bei Wiederherstellung des Versicherungsschutzes erheben wir auf
zum Ende einer jeden Versicherungsperiode (siehe Teil B Ziffer die Zuzahlung nur die noch nicht gezahlten Abschluss- und Ver-
2.1) möglich. Die herabgesetzten Beiträge dürfen dabei den mo- triebskosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 1 b), die auf den
natlichen Sockelbetrag nach § 86 Absatz 1 Einkommensteuerge- Betrag entfallen, um den die vor Beitragsherabsetzung vereinbarte
setz (EStG) nicht unterschreiten. Beitragssumme reduziert wurde. Bei der Wiederherstellung des
Versicherungsschutzes gelten die in Ziffer 11.4 Absatz 1 a) ge-
(2) Befristung
nannten Voraussetzungen entsprechend.
Sie können eine unbefristete Beitragsherabsetzung verlangen oder
die Beitragsherabsetzung zeitlich bis zu 3 Jahre befristen. Bei ei- Stattdessen können Sie auch nur die Beitragszahlung wieder erhö-
ner Befristung informieren wir Sie rechtzeitig vor Ablauf des ge- hen. Die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital bei Erle-
wünschten Zeitraums über die Wiederaufnahme der vollen Bei- ben berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsät-
tragszahlung. zen.
(3) Auswirkungen Für die Berechnung dieser neuen Leistungen gelten die Regelun-
• Auch nach der Beitragsherabsetzung ermitteln wir die Renten gen nach Ziffer 1.5 Absatz 1. Auf Wunsch informieren wir Sie über
nach Ziffer 1.1 Absatz 2. die Auswirkungen.
• Die garantierte Mindestrente setzen wir herab.
• Das Garantiekapital bei Erleben setzen wir herab. Die Ziffer 8.3 Absatz 4 gilt entsprechend.
Die neue garantierte Mindestrente und das neue Garantiekapital
bei Erleben berechnen wir nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen. Einen Abzug nehmen wir nicht vor. Auf Wunsch in- 12. Abänderungen zum Baustein Altersvorsor-
formieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. ge - Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie
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(4) Auswirkungen auf weitere Bausteine
Durch die Beitragsherabsetzung verringern sich die versicherten
In einigen Verträgen (zum Beispiel Verträge mit besonderer Ver-
Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine. Auf Wunsch in-
einbarung zur Überschussverwendung) werden bestimmte Rege-
formieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.
lungen Ihres Bausteins durch einzelne der folgenden Regelungen
geändert, ergänzt oder ersetzt.
(5) Nachteile einer Beitragsherabsetzung
Die Beitragsherabsetzung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachtei-
Welche Abänderungen jeweils für Ihre Versicherung gelten, kön-
le haben:
nen Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
• Die staatlichen Zulagen werden bei Unterschreitung des Min-
desteigenbeitrags nach § 86 Absatz 1 Einkommensteuergesetz
(EStG) anteilig gewährt.
• Der für die Bildung einer Leistung nach Beitragsherabsetzung Abänderung AF1: Was gilt bei vereinbarter Über-
zur Verfügung stehende Betrag erreicht erst nach einem be- schussverwendung "Zusatzrente" ab Rentenbe-
stimmten Zeitraum die Summe der gezahlten Beiträge zur Al-
ginn?
tersvorsorge und der uns zugeflossenen staatlichen Zulagen, da
wir Ihre Beiträge auch zur Deckung von Abschluss- und Ver-
triebskosten sowie Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer Ziffer 3.2.5 wird ersetzt durch:
7.1 Absätze 1 und 2 a) verwenden und vor allem eine Abhängig-
keit von der Wertentwicklung der Ihrer Versicherung zugrunde "3.2.5 Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn
liegenden Anteileinheiten besteht.
Ab Rentenbeginn gehört Ihre Versicherung einer anderen Über-
schussgruppe an (siehe dazu auch Ziffer 3.2.1). Diese teilen wir Ih-
nen vor Beginn der Rentenzahlung mit. In Abhängigkeit von dieser
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Zuordnung beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge an unseren
Überschüssen (laufende Überschussanteile). Abänderung AF2: Was gilt bei vereinbarter Über-
schussverwendung "kombinierte Überschussren-
Die Höhe des laufenden Überschussanteils ab Rentenbeginn er- te" ab Rentenbeginn?
gibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 3.2.2) und
kann auch null sein.
Ziffer 3.2.5 wird ersetzt durch:
(1) Ermittlung und Zuteilung der laufenden Überschussanteile
Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- "3.2.5 Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn
mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da-
Ab Rentenbeginn gehört Ihre Versicherung einer anderen Über-
bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze
schussgruppe an (siehe dazu auch Ziffer 3.2.1). Diese teilen wir Ih-
(siehe Ziffer 3.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde.
nen vor Beginn der Rentenzahlung mit.
Wir teilen die Überschussanteile jährlich jeweils zu Beginn eines
Wenn Sie für die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn
Versicherungsjahres und erstmals 1 Jahr nach Beginn der Renten-
eine kombinierte Überschussrente vereinbart haben, gilt Folgen-
zahlung zu.
des:
Die →Bezugsgröße für den jährlichen Überschussanteil ist das
• Sie erhalten die kombinierte Überschussrente ab Rentenbeginn
→Deckungskapital der Versicherung, berechnet jeweils zum En-
zusätzlich zu der →ab Rentenbeginn garantierten Rente.
de des abgelaufenen Versicherungsjahres.
• Die kombinierte Überschussrente besteht aus einer nicht garan-
(2) Verwendung der jährlichen Überschussanteile tierten zusätzlichen Rente aus dem Baustein Altersvorsorge so-
Mit den jährlichen Überschussanteilen Ihres Bausteins Altersvor- wie nicht garantierten jährlichen Rentenerhöhungen, die in Pro-
sorge finanzieren wir nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kos- zent der im Vorjahr erreichten Gesamtrente aus dem Baustein
ten) nach Ziffer 7.1 Absatz 2 b) jährlich zum Jahrestag des Be- Altersvorsorge festgelegt werden; die jährlichen Rentenerhöhun-
ginns der Rentenzahlung eine zusätzliche beitragsfreie garantierte gen setzen dabei zu Beginn des 6. Jahres nach Beginn der Ren-
Rente (Zusatzrente). tenzahlung ein.
Die Zusatzrente besteht aus einer zusätzlichen Rente aus dem Die kombinierte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall -
Baustein Altersvorsorge. der Höhe nach null sein.
Die Zusatzrente erhalten Sie zusätzlich zu der →ab Rentenbe- (1) Ermittlung der kombinierten Überschussrente
ginn garantierten Rente, erstmals 1 Jahr nach Beginn der Ren- Die Höhe der kombinierten Überschussrente ermitteln wir, indem
tenzahlung. wir sie als Differenz aus der Gesamtrente und der →ab Rentenbe-
ginn garantierten Rente berechnen.
Die Zusatzrente ist wie die →ab Rentenbeginn garantierte Rente
selbst durch eine zusätzliche beitragsfreie Leistung am Über- Die Gesamtrente zu Rentenbeginn ermitteln wir aus der zum Ende
schuss beteiligt. Wir berechnen die Leistungserhöhungen aus der der →Aufschubdauer vorhandenen Summe aus dem →Policen-
Zusatzrente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- wert, dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den
bei verwenden wir für die Berechnung der hinzukommenden Leis- →Bewertungsreserven mit der für die kombinierte Überschuss-
tungen grundsätzlich die Rechnungsgrundlagen, die wir bei Ren- rente festgelegten Sterbetafel (→Tafeln) und Verzinsung unter Be-
tenbeginn zugrunde gelegt haben, sowie die zum Zeitpunkt des rücksichtigung der Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1
Abschlusses Ihres Vertrags zugrunde gelegten →Kosten des Bau- Absatz 2 b). Dabei berücksichtigen wir die nicht garantierten jährli-
steins Altersvorsorge nach Ziffer 7.1 Absatz 2 b). chen Rentenerhöhungen. Die für die kombinierte Überschussrente
festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) und Verzinsung können Sie dem
Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- Anhang unseres Geschäftsberichts entnehmen.
mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen
Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der →De- (2) Änderung der Rechnungsgrundlagen für die kombinierte
ckungsrückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Überschussrente
Rentenversicherungen im Sinne von Ziffer 1.5 Absatz 3 a) andere Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie-
Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für die Leistungserhö- he Ziffer 3.2.2) die für die kombinierte Überschussrente festgelegte
hungen aus der Zusatzrente auch diese verwenden. Wenn sich Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändert,
nach einer Leistungserhöhung aus der Zusatzrente die für die Be- • können die künftigen jährlichen Rentenerhöhungen höher oder
rechnung der →Deckungsrückstellung geltenden Rechnungs- geringer als zuvor ausfallen oder sogar entfallen und
grundlagen erneut ändern, können wir für weitere Leistungserhö- • kann sich die Höhe der kombinierten Überschussrente erhöhen
hungen aus der Zusatzrente die geänderten Rechnungsgrundla- oder verringern.
gen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung aus der
Wir werden Sie bei Beginn der Rentenzahlung und bei jeder späte-
Zusatzrente zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehal-
ren Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzlichen Rente
ten.
und den Prozentsatz der Rentenerhöhung informieren.
Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Ren-
(3) Änderung der Beteiligung am Überschuss nach Rentenbe-
tenbeginn oder bei der letzten Leistungserhöhung aus der Zusatz-
ginn
rente, werden wir Sie hierüber informieren.
Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan-
Die zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags zugrunde ge- gen, dass wir die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn
legten Prozentsätze der →Kosten des Bausteins Altersvorsorge anders für die Erhöhung der Rente vornehmen als bei Vertrags-
nach Ziffer 7.1 Absatz 2 b) bleiben unverändert. schluss vereinbart. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Mög-
lichkeiten und Auswirkungen. Ihre Erklärung muss uns spätestens
(3) Änderung der Beteiligung am Überschuss nach Rentenbe- einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn zugehen."
ginn
Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan-
gen, dass wir die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn
anders für die Erhöhung der Rente vornehmen als bei Vertrags-
schluss vereinbart. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Mög-
lichkeiten und Auswirkungen. Ihre Erklärung muss uns spätestens
einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn zugehen."
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Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Hier finden Sie wesentliche bausteinübergreifende Pflichten und Obliegenheiten. Weitere Pflichten und Obliegenheiten finden Sie in Teil A.
Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag.
(4) Schriftformerfordernis
1. Vorvertragliche Anzeigepflicht Die Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfechtung
oder Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Die Ausübung des
Die nachfolgende Regelung gilt nur für den gegebenenfalls abge- Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.
schlossenen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge.
(5) Empfangsvollmacht
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Wenn Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt
haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmäch-
(1) Anzeigepflicht tigt, eine von uns abgegebene Erklärung entgegenzunehmen. Ist
auch kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufent-
a) Gegenstand der Anzeigepflicht halt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versi-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ih- cherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevoll-
nen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in mächtigt ansehen.
Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzei-
gen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entschei-
dung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu
schließen, erheblich sind. 2. Pflichten im Zusammenhang mit der Bei-
tragszahlung
Die Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen
Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor
Vertragsannahme in Textform stellen. Inhalt dieses Abschnitts:
2.1 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
b) Zurechnung der Kenntnis Dritter Personen 2.2 Was gilt, wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Um- zahlen?
ständen für Sie beantwortet, werden Ihnen Kenntnis und Arglist 2.3 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig
dieser Person zugerechnet. zahlen?
(2) Nachteilige Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverlet-
zung 2.1 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
beachten?
a) Unsere Rechte bei einer Anzeigepflichtverletzung
Die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht ergeben sich aus (1) Zahlungsperiode
den §§ 19 bis 22 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Unter den Den Beitrag für Ihre Versicherung müssen Sie als laufende Beiträ-
dort genannten Voraussetzungen können wir ge entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode zahlen.
• zurücktreten,
• von unserer Leistungspflicht frei sein, Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein
• kündigen, Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Wir geben sie
• wegen arglistiger Täuschung anfechten oder im Versicherungsschein an.
• den Vertrag ändern.
Die Beiträge sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsän- kalkuliert. Die Versicherungsperiode (§ 12 Versicherungsvertrags-
derung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei- gesetz - VVG) entspricht somit der vereinbarten Zahlungsperiode.
lung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hin-
gewiesen haben. (2) Beitrag und staatliche Zulagen
Die Summe der in einem Kalenderjahr gezahlten Beiträge zuzüg-
Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos- lich der jeweils beanspruchbaren staatlichen Zulagen für dieses
sen haben, gilt im Hinblick auf diesen Baustein Folgendes: Wir ver- Jahr darf den förderfähigen Höchstbetrag nach § 10 a Absatz 1
zichten auf die uns nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Einkommensteuergesetz (EStG) nicht übersteigen. Berücksichtigt
zustehenden Rechte zur Vertragsänderung und Kündigung, wenn werden bei dieser Betrachtung auch staatliche Zulagen, die in ei-
die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet erfolgt ist. nen Altersvorsorgevertrag des mittelbar förderberechtigten Ehegat-
ten bzw. eingetragenen Lebenspartners einfließen. Nicht berück-
b) Frist für die Ausübung unserer Rechte sichtigt wird eine Erhöhung der Zulage nach § 84 Satz 2 Einkom-
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsän- mensteuergesetz (EStG) (sogenannter Berufseinsteiger-Bonus).
derung erlöschen, wenn seit dem Abschluss des Vertrags mehr als
5 Jahre vergangen sind. Dies gilt nicht, wenn wir von der Anzeige- Wenn der Höchstbetrag durch eingehende staatliche Zulagen
pflichtverletzung durch einen Versicherungsfall Kenntnis erlangen, überschritten wird, mindern diese den Beitrag für das Kalenderjahr,
der vor Ablauf der Frist eingetreten ist. Die Frist nach Satz 1 be- in dem der Zulagenanspruch entstanden ist. Mit den hierdurch zu
trägt 10 Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglis- viel gezahlten Beiträgen (Beitragsguthaben) verfahren wir wie folgt:
tig verletzt haben. Übersteigt das Beitragsguthaben die Beiträge, die in den nächsten
4 Monaten nach dem Eingang der staatlichen Zulagen bei uns fäl-
Unser Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erlischt, lig werden, zahlen wir das gesamte Beitragsguthaben in einem Be-
wenn seit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung 10 Jahre vergangen trag aus. Ansonsten verrechnen wir das Beitragsguthaben mit
sind. künftigen Beiträgen.
(3) Erweiterung oder Wiederherstellung des Versiche- Dies gilt nicht, wenn wir Leistungen aus einem gegebenenfalls ab-
rungsschutzes geschlossenen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge erbringen und
Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn der Versiche- die Berufsunfähigkeitsrenten unmittelbar zur Zahlung der Beiträge
rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird und für den Baustein Altersvorsorge verwendet werden.
deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
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Teil B - Pflichten für alle Bausteine
(3) Fälligkeit der Versicherungsbeiträge haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachwei-
sen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
a) Erster Beitrag
Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu
zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versiche- 2.3 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag
rungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu die- nicht rechtzeitig zahlen?
sem Zeitpunkt fällig.
(1) Verzug
b) Folgebeiträge Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten 2.1 Absatz 3 b) zahlen, geraten Sie ohne weitere Zahlungsauffor-
Zahlungsperiode fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. derung nach § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verzug. In
diesem Fall sind wir nach § 280 BGB berechtigt, Ersatz des Scha-
(4) Rechtzeitigkeit der Zahlung
dens zu verlangen, der uns hierdurch entstanden ist.
Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver-
züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu
vertreten haben.
Wenn eine Zahlung im Lastschriftverfahren (siehe Absatz 6) ver-
einbart ist, ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn (2) Fristsetzung
• wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
• der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- Ihnen nach § 38 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf
spricht. Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zah-
lungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen
Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie
betragen.
dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch
rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- (3) Minderung des Versicherungsschutzes bei erfolglosem
form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- Fristablauf
ben. Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungs-
frist eintreten, vermindert sich der Versicherungsschutz, wenn
(5) Übermittlungsrisiko
• Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung
Die Übermittlung des Beitrags erfolgt auf Ihre Gefahr.
von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und
(6) Zahlung im Lastschriftverfahren • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge-
wiesen haben.
a) SEPA-Lastschriftmandat
Wenn der Beitrag von einem Konto eingezogen werden soll (Last-
schriftverfahren), muss uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat er- 3. Weitere Mitwirkungspflichten
teilt werden.
b) Monatliche Beiträge
Monatliche Beiträge müssen im Lastschriftverfahren gezahlt wer- Welche weiteren Mitwirkungspflichten haben Sie?
den.
(1) Pflicht zur Übermittlung notwendiger Informationen,
c) Folgen eines fehlgeschlagenen Lastschrifteinzugs Daten und Unterlagen
Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie Wenn wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Spei-
dies zu vertreten haben, cherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten
• können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außer- zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür not-
halb des Lastschriftverfahrens erfolgen; wendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Vertrags-
• sind wir berechtigt, eine monatliche Zahlungsperiode auf eine schluss oder auf Nachfrage unverzüglich - das heißt ohne schuld-
vierteljährliche Zahlungsperiode umzustellen. haftes Zögern - zur Verfügung stellen. Dies gilt auch, wenn sich
nachträglich Änderungen zu den von Ihnen bei Vertragsschluss
Im Übrigen gelten die Regelungen zum Verzug (siehe Ziffern 2.2 oder auf Nachfrage zur Verfügung gestellten Informationen, Daten
und 2.3). und Unterlagen ergeben.
Wenn ein Dritter Rechte an Ihrem Vertrag hat und auch dessen
2.2 Was gilt, wenn Sie den ersten Beitrag Status für Datenerhebungen und Meldungen entscheidend ist, sind
Sie auch insoweit zur Mitwirkung verpflichtet.
nicht rechtzeitig zahlen?
(2) Notwendige Informationen
(1) Gefährdung des Versicherungsschutzes Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind alle Um-
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen stände, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerlichen An-
Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie sässigkeit, der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die
den ersten Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 2.1 Absatz Rechte an Ihrem Vertrag haben, und der steuerlichen Ansässigkeit
3 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz daher erst zu dem des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen
Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Versicherungsfälle, vor allem die deutsche oder ausländische steuerliche Ansässigkeit,
die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung ver- die Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum, der Geburts-
pflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung un- ort und der Wohnsitz.
verschuldet unterblieben ist.
(3) Unterlassene Mitwirkung bei gesetzlicher Meldepflicht
Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Wenn für uns als Versicherer eine gesetzliche Meldepflicht be-
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, steht, müssen wir die notwendigen Informationen im Sinne von Ab-
Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- satz 2 an in- oder ausländische Steuerbehörden melden. Wenn Sie
rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags uns dann die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen
hingewiesen haben. nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, müssen Sie un-
geachtet einer bestehenden oder nicht bestehenden steuerlichen
(2) Unser Rücktrittsrecht
Ansässigkeit im Ausland damit rechnen, dass wir Ihre Vertragsda-
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
ten an in- oder ausländische Steuerbehörden melden.
vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt
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Versicherungsbedingungen:
Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nach den Absätzen 1 und 2
nicht nachkommen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zurückzu-
behalten. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer
gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung
gestellt haben.
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Versicherungsbedingungen:
Teil C - Allgemeine Regelungen
Teil C - Allgemeine Regelungen
Die Regelungen in Teil C gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag.
schen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, kön-
1. Beginn des Versicherungsschutzes nen sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versicherungsvertrag
oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht
Wann beginnt der Versicherungsschutz? erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die Niederlassung zu-
ständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet.
(1) Grundsatz
Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrags, je-
doch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeit-
punkt. 5. Verjährung
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem genannten Zeitpunkt nur Wann verjähren die vertraglichen Ansprüche nach dem Ge-
dann, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig im Sinne von Teil B setz?
Ziffer 2.1 Absatz 3 a) zahlen. Wenn Sie den Beitrag nicht rechtzei-
tig zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, (1) Verjährungsfrist und maßgebliche gesetzliche Regelun-
zu dem Sie den Beitrag zahlen (siehe Teil B Ziffer 2.2 Absatz 1). gen
Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren nach § 195 Bürgerliches
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes Gesetzbuch (BGB) in 3 Jahren. Einzelheiten zu Beginn, Dauer und
eingetreten sind, leisten wir nicht. Unterbrechung der Verjährung sind in §§ 195 bis 213 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) geregelt.
(2) Erweiterung des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den Versicherungsschutz nachträglich erweitern, gilt Ab- (2) Hemmung der Verjährung während unserer Leistungs-
satz 1 auch für diese Erweiterung des Versicherungsschutzes. prüfung
Wenn ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns angemeldet wurde,
ist dessen Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ih-
nen oder dem Anspruchsteller unsere Entscheidung in Textform
2. Versicherungsschein (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zugeht.
Wir können uns die Berechtigung zum Empfang von Leistungen
durch Vorlage des Versicherungsscheins nachweisen lassen.
6. Informationen während der Vertragslauf-
zeit
3. Deutsches Recht
Wir informieren Sie nach den Regelungen des Altersvorsorgever-
träge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) jährlich schriftlich über
Welches Recht gilt für Ihren Vertrag?
• die Verwendung der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zula-
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
gen,
• die Höhe des gebildeten Kapitals,
• die einbehaltenen anteiligen Abschluss- und Vertriebskosten,
4. Zuständiges Gericht • die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals
• und die erwirtschafteten Erträge.
Wo können Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden?
Sie können Informationen zur Höhe des gebildeten Kapitals auch
(1) Zuständiges Gericht für Ihre Klagen gegen uns jederzeit auf Wunsch erhalten.
Sie können aus dem Versicherungsvertrag oder der Versiche-
rungsvermittlung bei dem Gericht Klage erheben, das für unseren Bis zum Beginn der Rentenzahlung informieren wir Sie außerdem
Geschäftssitz oder für die Niederlassung zuständig ist, die Ihren über das nach Abzug der Kosten zu Beginn der Rentenzahlung
Vertrag verwaltet. Sie können auch bei dem Gericht Klage erhe- voraussichtlich zur Verfügung stehende gebildete Kapital.
ben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohn-
Wir werden Sie auch jährlich schriftlich darüber informieren, ob und
sitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen Aufent-
wie wir ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwen-
halt haben.
dung der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen berück-
Wenn nach dem Gesetz weitere Gerichtsstände bestehen, die ver- sichtigen.
traglich nicht ausgeschlossen werden dürfen, können Sie auch dort
Bei einer Erhöhung der Verwaltungskosten über die im Produktin-
Klage erheben.
formationsblatt angegebene Höchstgrenze hinaus informieren wir
(2) Zuständiges Gericht für Klagen gegen Sie Sie hierüber im Rahmen der im Altersvorsorgeverträge-Zertifizie-
Klagen aus dem Versicherungsvertrag müssen wir bei dem Gericht rungsgesetz (AltZertG) vorgesehenen Frist. Derzeit beträgt diese
erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Frist 4 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres vor Ände-
Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen rung der Kosten.
Aufenthalt haben.
Wir informieren Sie nach den Regelungen des Altersvorsorgever-
Wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Ihr Wohnsitz noch träge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) schriftlich, spätestens 3 Mo-
Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort bekannt sind, können wir Klage bei nate vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Rentenzahlung
dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die Nie- über die Form und Höhe der vorgesehenen Auszahlungen, sowie
derlassung zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet. die während der Rentenzahlung anfallenden Kosten.
(3) Zuständiges Gericht, wenn Sie außerhalb der Europäi-
schen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz
wohnen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufent-
halts nach Vertragsschluss in einen Staat außerhalb der Europäi-
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Versicherungsbedingungen:
Erläuterung von Fachausdrücken
Erläuterung von Fachausdrücken
Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel:
→Versicherungsnehmer.
Ab Rentenbeginn garantierte Rente: Deckungsrückstellung:
Die ab Rentenbeginn garantierte Rente zahlen wir ab Rentenbe- Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge-
ginn, solange Sie leben. Ihre Höhe ergibt sich aus der zum Ende genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu
der Aufschubdauer vorhandenen Summe aus dem Policenwert, bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden
dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den Bewer- muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die
tungsreserven sowie dem zum Rentenbeginn berechneten Renten- garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können.
faktor. Sie ist mindestens so hoch wie die garantierte Mindestrente. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der
§§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De-
Anteilswert: ckungsrückstellungsverordnung berechnet.
Der Wert einer Anteileinheit (Anteilswert) richtet sich nach der
Wertentwicklung der im jeweiligen Sondervermögen der Kapital- Fondswert:
verwaltungsgesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände. Der Der Fondswert Ihrer Versicherung entspricht dem Wert der auf die
Anteilswert entspricht dem Rücknahmepreis eines Anteils des von Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Er wird dadurch ermit-
Ihnen gewählten Fonds. telt, dass die Anzahl der Anteileinheiten, die auf die Versicherung
entfallen, mit den zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ermit-
Den Rücknahmepreis eines Fondsanteils ermittelt die jeweilige Ka- telten Anteilswerten multipliziert wird.
pitalverwaltungsgesellschaft an den für sie geltenden Arbeitstagen.
Diese müssen nicht mit den Bankarbeitstagen in Deutschland Gebildetes Kapital:
übereinstimmen. Wenn uns kein aktueller Rücknahmepreis vor- Das gebildete Kapital entspricht der Summe aus dem Fondswert,
liegt, verwenden wir den letzten uns bekannten Rücknahmepreis. dem Sicherungskapital und dem Deckungskapital eines ggf. einge-
schlossenen Bausteins Berufsunfähigkeitsvorsorge inklusive der
Wenn eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der An- bereits zugeteilten Überschussanteile, abzüglich tariflicher Kosten,
teileinheiten ausgesetzt oder endgültig eingestellt hat oder keine zuzüglich des übertragungsfähigen Wertes aus Schlussüber-
Ausgabe von Anteileinheiten mehr erfolgt und wir aus diesen Grün- schussanteilen sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven
den die Anteileinheiten nicht an die Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 153 Absatz 1 und 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
zurückgeben können, setzen wir - soweit vorhanden - den für diese Der unwiderruflich zugeteilte Teil des gebildeten Kapitals ist der
Anteileinheiten ermittelten Börsenpreis an. Policenwert des Bausteins Altersvorsorge (inklusive bereits zuge-
teilter Überschussanteile).
Bei börsengehandelten Exchange Traded Funds (ETFs) entspricht
der Anteilswert bei Kauf oder Verkauf (zum Beispiel beim Erwerb Kosten:
von Anteileinheiten mit Ihren Beiträgen oder Umschichtungen) den Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die in den
jeweiligen von uns erzielten Kauf- oder Verkaufspreisen. Beitrag einkalkulierten Kosten (Abschluss- und Vertriebskosten so-
wie Verwaltungskosten) und die Kosten, die aus von Ihnen veran-
Aufschubdauer: lassten Gründen erhoben werden können.
Die Aufschubdauer ist der gesamte Zeitraum vom vereinbarten
Versicherungsbeginn an bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Sie Policenwert:
schließt demnach auch die Zeit bis zu einem neu vereinbarten Der Policenwert wird nach anerkannten Regeln der Versicherungs-
Rentenbeginn ein, zum Beispiel bei einem Aufschieben der Leis- mathematik errechnet. Bei der Berechnung wird der Fondswert
tung. zum jeweiligen Bewertungsstichtag angesetzt. Hinzu kommt das
Sicherungskapital.
Bankarbeitstag:
Bankarbeitstage, auch Geschäftstage genannt, sind die Tage, an Rechnungsmäßiges Alter:
denen Kreditinstitute in Deutschland bzw. Luxemburg für den Pu- Das rechnungsmäßige Alter ist Ihr jeweiliges Alter - wobei ein be-
blikumsverkehr geöffnet sind. Montag bis Freitag sind in der Regel reits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzuge-
Bankarbeitstage. Wochenenden, Feiertage in Luxemburg und bun- rechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Bei-
deseinheitliche Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. sind keine spiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in
Bankarbeitstage. weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag haben.
Bewertungsreserven: Rechnungszins:
Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der
serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- garantierten Leistungen erforderlich ist.
pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in
unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen Rückstellung für Beitragsrückerstattung:
für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche-
den Kapitalmärkten auszugleichen. rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche-
rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der
Bezugsgröße: Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe-
Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich teiligung. Sie ermöglicht es, Schwankungen - wie sie insbesondere
die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei-
rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- chen.
lem ab vom Baustein, von Ihrem Alter, vom Rentenbeginn, von der
Höhe des Sicherungskapitals, von den Anteilswerten, der Anzahl Sicherungskapital:
der Anteileinheiten, der Höhe des Beitrags und vom Policenwert. Zur Sicherstellung des Garantiekapitals bei Erleben und der garan-
Wir ermitteln die Bezugsgrößen nach anerkannten Regeln der Ver- tierten Mindestrente führen wir einen Teil des Policenwerts Ihrer
sicherungsmathematik. Versicherung in den sonstigen Kapitalanlagen innerhalb unseres
Sicherungsvermögens, im sogenannten Sicherungskapital. Die Hö-
Deckungskapital: he des Sicherungskapitals hängt unter anderem von der Aufschub-
Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- dauer, der abgelaufenen Aufschubdauer, der Höhe des Garantie-
geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen kapitals bei Erleben sowie der Höhe und Entwicklung des Fonds-
der Beitragskalkulation berechnet. werts ab.
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Versicherungsbedingungen:
Erläuterung von Fachausdrücken
Tafeln:
Mit Tafeln können wir Wahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig-
nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berechnungen, mit de-
nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sicher-
stellen können. Im Rahmen unserer Berichtspflichten werden die
Tafeln der Aufsichtsbehörde vorgelegt.
• Mit Sterbetafeln können wir Wahrscheinlichkeiten für Todesfälle
ermitteln.
• Mit weiteren Tafeln können wir Wahrscheinlichkeiten anderer
Versicherungsfälle wie zum Beispiel für den Eintritt und Wegfall
der Berufsunfähigkeit ermitteln. Wir können außerdem Wahr-
scheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, wie zum Bei-
spiel für die Sterblichkeit von Berufsunfähigen.
Teilungskosten:
Teilungskosten sind die Kosten, die dem Versorgungsträger durch
die interne Teilung entstehen. Die ausgleichspflichtige und die aus-
gleichsberechtigte Person tragen diese Kosten zu gleichen Teilen.
Informationen zur Höhe der Teilungskosten können Sie Ihrem Pro-
duktinformationsblatt entnehmen.
Überschussanteilsatz:
Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter
Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über-
schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der
Überschussanteile (siehe Ziffer 3.2 Teil A - Baustein Altersvorsor-
ge). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im An-
hang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versicherungs-
nehmer auf andere Weise mitgeteilt.
Verantwortlicher Aktuar:
Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli-
chen Aktuar bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig-
net sein sowie ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsma-
thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar
achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber
den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und
dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstel-
lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 141
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG).
Versicherungsnehmer:
Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be-
antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt.
Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und
Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver-
tragspartner.
Zusätzliche Aufschubdauer:
Den Zeitraum der Verlängerung, also die Zeit vom ursprünglichen
Rentenbeginn bis zum aufgeschobenen Rentenbeginn, nennen wir
zusätzliche Aufschubdauer. Die zusätzliche Aufschubdauer ist da-
mit ein Teil der Aufschubdauer.
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