Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Private Rentenversicherung / Bedingungsarchiv

Allianz Zukunftsrente KomfortDynamik: die Bedingungen im Volltext

Riester-Rente Zukunftsrente KomfortDynamik (E222, Stand 12/2020) mit Anlage im KomfortDynamik Sondervermögen, Wertsicherungskonzept, Beitragsgarantie für Beiträge und Zulagen, dynamischer Garantieerhöhung und garantiertem Rentenfaktor.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben. Wir bereiten Ihren Antrag bei Allianz vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Allianz
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei Allianz vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle

Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)nicht geregelt
Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds)ja„Vor Rentenbeginn haben Sie Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung des →KomfortDynamik Sondervermögens.“Ziffer 2, Seite 5
Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)ja„Zur Sicherstellung des Garantiekapitals bei Erleben und der garantierten Mindestrente führen wir einen Teil des →Policenwerts Ihrer Versicherung in den sonstigen Kapitalanlagen innerhalb unseres Sicherungsvermögens, im sogenannten →Sicherungskapital.“Ziffer 1.6 Abs. 1, Seite 5
Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)ja„Zum Ende der →Aufschubdauer verwenden wir mindestens die bis dahin eingezahlten Beiträge und die uns zugeflossenen staatlichen Zulagen (Mindestbetrag) für die Bildung der Rente nach Absatz 1.“Ziffer 1.1 Abs. 4, Seite 2
Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbarja„Wir erhöhen Ihr Garantiekapital bei Erleben, wenn Ihr →Policenwert zum Prüfungszeitpunkt mindestens 130 Prozent der“Ziffer 1.1 Abs. 4 a), Seite 2
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)nicht geregelt
Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben)ja„Wir garantieren jedoch, dass der Rentenfaktor zum Rentenbeginn mindestens so hoch ist wie der mit Ihnen vereinbarte garantierte Rentenfaktor.“Ziffer 1.1 Abs. 2 b), Seite 2
Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel)ja„In diesem Fall werden wir einen unabhängigen Treuhänder hinzuziehen, der den Rentenfaktor zu prüfen und dessen Angemessenheit zu bestätigen hat.“Ziffer 1.5 Abs. 3 b), Seite 5
Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagenja„Wenn die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnete Rente geringer ist, als die mit Ihnen vereinbarte garantierte Mindestrente, zahlen wir die garantierte Mindestrente.“Ziffer 1.1 Abs. 2, Seite 2
Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregeltnicht geregelt
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)nicht geregelt
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließennicht geregelt
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn)ja„Ab dem drittletzten Jahr vor dem bei Vertragsschluss vereinbarten Rentenbeginn prüfen wir monatlich, ob wir einen Teil des →Werts Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen in das →Sicherungskapital umschichten“Ziffer 1.1 Abs. 5, Seite 3

Rentenbeginn und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn)ja„Sie können verlangen, dass wir den vereinbarten Rentenbeginn um bis zu 7 Jahre vorziehen.“Ziffer 11.1 Abs. 1, Seite 14
Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„Rentenzahlungen erhalten Sie frühestens, wenn Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben.“Ziffer 1.1 Abs. 1, Seite 2
Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„Sie sind am aufgeschobenen Rentenbeginn →rechnungsmäßig höchstens 85 Jahre alt.“Ziffer 11.1 Abs. 2 a), Seite 14
Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente)ja„Sie können sich zum vereinbarten Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des →gebildeten Kapitals auszahlen lassen.“Ziffer 11.2, Seite 15
Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginnja„Ihre Mitteilung muss uns spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn zugehen.“Ziffer 11.2 Abs. 1, Seite 8
Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente)ja„Sie können sich zum vereinbarten Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des →gebildeten Kapitals auszahlen lassen.“Ziffer 11.2, Seite 15
Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter)nicht geregelt
Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginnja„nach Rentenbeginn sterben, steht das vereinbarte Kapital abzüglich bereits gezahlter →ab Rentenbeginn garantierter“Ziffer 1.3, Seite 3
Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezugnicht geregelt
Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text)nicht geregelt
Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit)nicht geregelt
Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitragnicht geregelt
Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert)nein„Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns entnehmen wir die zum Ende der →Aufschubdauer auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten am →KomfortDynamik Sondervermögen dem Anlagestock.“Ziffer 2.1 Abs. 4, Seite 5

Tod und Hinterbliebene

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Wenn Sie vor Rentenbeginn sterben, steht ein Kapital zur Verfügung, das sich zusammensetzt aus dem →Policenwert, dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den →Bewertungsreserven.“Ziffer 1.2, Seite 2
Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„Wenn Sie vor Rentenbeginn sterben, steht ein Kapital zur Verfügung, das sich zusammensetzt aus dem →Policenwert“Ziffer 1.2, Seite 3
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent)nicht geregelt
Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartnerja„erstellen wir für Ihren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner ein Angebot zur Umwandlung des ihm zustehenden Kapitals in eine Hinterbliebenenrente.“Ziffer 1.4 Abs. 2 a), Seite 3
Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinderja„Hinterbliebenenrente für rentenberechtigte Kinder“Ziffer 1.4 Abs. 2 b), Seite 4
Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)ja„Bis zur jeweiligen Fälligkeit können Sie das Bezugsrecht jederzeit ändern oder widerrufen (widerrufliches Bezugsrecht).“Ziffer 4.1 Abs. 1, Seite 9
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)nicht geregelt

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustja„Die Beitragsfreistellung im Sinne dieser Regelungen entspricht dem "Ruhenlassen" nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe a) Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG).“Ziffer 8.1, Seite 11
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)nicht geregelt
Beitragsreduzierung während der Laufzeitja„Sie können eine unbefristete Beitragsherabsetzung verlangen oder die Beitragsherabsetzung zeitlich bis zu 3 Jahre befristen.“Ziffer 11.6 Abs. 2, Seite 15
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter)ja„Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlangen, dass Ihre Versicherung weitergeführt wird, ohne dass Beiträge gezahlt werden (Beitragsfreistellung).“Ziffer 8.1 Abs. 1, Seite 11
Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)ja, bis zur Versicherungssumme„Sie können vor Rentenbeginn für jedes laufende Kalenderjahr eine einmalige Zuzahlung leisten.“Ziffer 11.4 Abs. 1, Seite 14
Teilentnahmen vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Sie können Ihren Vertrag bis zum Rentenbeginn für eine Verwendung im Sinne des § 92 a Einkommensteuergesetz (EStG) kündigen“Ziffer 11.5, Seite 16
Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfungja„Sie können jederzeit den vereinbarten Beitrag erhöhen. Eine Risikoprüfung nehmen wir nicht vor.“Ziffer 11.4 Abs. 2, Seite 15
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatzja„Wenn Sie neben dem Baustein Altersvorsorge einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen haben“Ziffer 1.5 Abs. 1, Seite 4
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungnein„Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Vertrag weder abtreten noch verpfänden oder beleihen.“Ziffer 4.1 Abs. 2, Seite 9
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nein„Ausgeschlossen ist jede Übertragung von Forderungen oder Eigentumsrechten aus Ihrem Vertrag an Dritte“Ziffer 4.1 Abs. 2, Seite 9

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)nicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Sie können Ihre Versicherung vor Rentenbeginn jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) kündigen.“Ziffer 9.1, Seite 12
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Wenn Sie kündigen, zahlen wir - falls vorhanden - den Rückkaufswert. Dieser setzt sich zusammen aus“Ziffer 9.2 Abs. 1, Seite 12
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungja„Von dem nach Absatz 1 ermittelten Betrag nehmen wir einen Abzug vor. In Ihren Versicherungsinformationen ist festgelegt, in welcher Höhe wir einen Abzug vornehmen.“Ziffer 9.2 Abs. 2, Seite 12
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)ja„Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verteilen wir in gleichmäßigen Jahresbeträgen, über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren“Ziffer 7.1 Abs. 1 a), Seite 9
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Informationen zur Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten und der Verwaltungskosten (→Kosten) können Sie Ihrem Produktinformationsblatt entnehmen.“Ziffer 7.1 Abs. 3, Seite 11
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pauseja„Sie können nach der Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung die Beitragszahlung jederzeit wieder aufnehmen, ohne dass wir eine Risikoprüfung durchführen.“Ziffer 8.3 Abs. 1, Seite 12
Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieterja„Sie können Ihre Versicherung vor Rentenbeginn oder zu Beginn der Rentenzahlung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) kündigen, um das →gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen zu lassen.“Ziffer 10.1 Abs. 1, Seite 12
Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente)ja„Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Vertrag weder abtreten noch verpfänden oder beleihen.“Ziffer 4.1 Abs. 2, Seite 9

Förderung und Rahmen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetznicht geregelt
Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen)ja„Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) nichts anderes ergibt.“Vorbemerkung, Seite 1
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich)nicht geregelt
Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflichtnicht geregelt
PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zinsnicht geregelt
Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen)nicht geregelt
Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherungja„Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.“Teil B Ziffer 1 Abs. 1 a), Seite 18
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhennicht geregelt
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffennicht geregelt
Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlungja„können wir auf unsere Kosten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass Sie bzw. die rentenberechtigten Personen“Ziffer 5.2, Seite 9
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntja„Wir werden Sie auch jährlich schriftlich darüber informieren, ob und wie wir ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen berücksichtigen.“Teil C Ziffer 6, Seite 22
Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsseja„Wir informieren Sie nach den Regelungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) jährlich schriftlich über“Teil C Ziffer 6, Seite 22

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Bedingungen Zukunftsrente KomfortDynamik (E222)
[Seite 1] Allianz Lebensversicherungs-AG Versicherungsbedingungen Zu dieser Rentenversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Person unser Vertragspartner. Diese Versicherungsbedin- gungen wenden sich an Sie als unseren Vertragspartner. Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften des Altersvorsorge- verträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) nichts anderes ergibt. Teil A - Leistungsbausteine Erläuterung von Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den einzelnen Bau- Fachausdrücken steinen, die Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren insbe- sondere, welche Leistungen wir erbringen und in welchen Fällen Am Ende unserer Versicherungsbedingungen finden Sie Definitio- die Leistung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Daneben wer- nen zu den wichtigsten im Text verwendeten Fachausdrücken. Im den besondere Pflichten und Obliegenheiten beschrieben, die Sie Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit ei- beachten müssen. Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bau- nem "→" markiert. Beispiel: →Versicherungsnehmer. steine gelten, finden Sie auch in Teil B. Seite Erläuterung von Fachausdrücken ............................................. 22 Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 Seite 1. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang ............ 1 2. Unmittelbare Beteiligung an der Wertentwicklung des KomfortDynamik Sondervermögens ................................ 4 3. Leistung aus der Überschussbeteiligung .......................... 5 4. Leistungsempfänger und Überweisung der Leistungen.... 8 5. Ihre Mitwirkungspflichten .................................................. 8 6. Staatliche Zulagen ............................................................. 9 7. Kosten Ihres Vertrags........................................................ 9 8. Beitragsfreistellung ............................................................ 10 9. Kündigung.......................................................................... 11 10. Kündigung und Übertragung des Altersvorsorgevertrags. 12 11. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten ............................. 13 12. Abänderungen zum Baustein Altersvorsorge - Zukunfts- rente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 .................... 16 Teil B - Pflichten für alle Bausteine Hier finden Sie wesentliche bausteinübergreifende Pflichten und Obliegenheiten. Weitere Pflichten und Obliegenheiten finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbe- reich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag. Seite 1. Vorvertragliche Anzeigepflicht ........................................... 18 2. Pflichten im Zusammenhang mit der Beitragszahlung...... 18 3. Weitere Mitwirkungspflichten............................................. 19 Teil C - Allgemeine Regelungen Die Regelungen in Teil C gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag. Seite 1. Beginn des Versicherungsschutzes .................................. 21 2. Versicherungsschein ......................................................... 21 3. Deutsches Recht ............................................................... 21 4. Zuständiges Gericht .......................................................... 21 5. Verjährung ........................................................................ 21 6. Informationen während der Vertragslaufzeit ..................... 21 [Seite 2] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 Teil A - Leistungsbausteine Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den einzelnen Bausteinen, die Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren insbesonde- re, welche Leistungen wir erbringen und in welchen Fällen die Leistung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Daneben werden besonde- re Pflichten und Obliegenheiten beschrieben, die Sie beachten müssen. Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bausteine gelten, finden Sie auch in Teil B. a) Policenwert Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Den →Policenwert errechnen wir nach anerkannten Regeln der KomfortDynamik (RiesterRente) E222 Versicherungsmathematik: • Bei der Berechnung wird der →Wert Ihrer Beteiligung am Hier finden Sie die Regelungen Ihres Bausteins Altersvorsorge. KomfortDynamik Sondervermögen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 1) Wenn Ihr Vertrag weitere Bausteine enthält, wird in den Regelun- zum jeweiligen Bewertungsstichtag angesetzt. Der →Wert Ihrer gen dieser weiteren Bausteine der Baustein Altersvorsorge als Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen entspricht Grundbaustein bezeichnet. dem Wert der auf die Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Er wird dadurch ermittelt, dass die Anzahl der Anteileinheiten, In diesen Regelungen werden die vertragsrechtlichen Leistungen die auf die Versicherung entfallen (→Beteiligung am Komfort- beschrieben, nicht aber, ob und inwieweit wir aufgrund steuerrecht- Dynamik Sondervermögen), mit dem zu einem bestimmten licher Regelungen Beträge einbehalten müssen. Informationen zur Bewertungsstichtag ermittelten →Anteilswert multipliziert wird. steuerlichen Behandlung der Versicherung (auch zu den staatli- • Hinzu kommt das →Sicherungskapital. Das →Sicherungska- chen Zulagen) können Sie Ihren Versicherungsinformationen ent- pital wird im Rahmen des Wertsicherungskonzepts (siehe Ziffer nehmen. 1.6 Absatz 2) innerhalb unseres Sicherungsvermögens geführt. Für die Ermittlung des →Policenwerts zum Ende der →Auf- schubdauer wird der →Anteilswert am achtletzten →Bankar- beitstag vor Rentenbeginn herangezogen. 1. Leistungsvoraussetzungen und Leistungs- umfang Zum Ende der →Aufschubdauer steht als →Policenwert mindes- tens die Summe der vereinbarten Beiträge zur Altersvorsorge für Inhalt dieses Abschnitts: die Bildung der Rente nach Absatz 1 zur Verfügung (Garantiekapi- 1.1 Welche Leistungen erbringen wir ab Rentenbeginn? tal bei Erleben), unabhängig von der Wertentwicklung des →Kom- 1.2 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod vor Rentenbe- fortDynamik Sondervermögens. Das Garantiekapital bei Erleben ginn? kann sich nach den Absätzen 4 und 5 erhöhen. Das Garantiekapi- 1.3 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod nach Renten- tal bei Erleben kann sich zum Beispiel durch veränderte Beiträge beginn? und uns zugeflossene staatliche Zulagen ändern. Wenn Sie nach 1.4 Wie wird das bei Tod zur Verfügung stehende Kapital Ziffer 11.5 Kapital für Wohneigentum verwenden, verringert sich verwendet? das Garantiekapital bei Erleben entsprechend. Das Garantiekapital 1.5 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihre Versiche- bei Erleben ist zum Rentenbeginn mindestens so hoch, wie der rung? Mindestbetrag nach Absatz 3. Einen das Garantiekapital bei Erle- 1.6 Wie werden die vertraglichen Garantien vor Rentenbe- ben übersteigenden →Policenwert können wir nicht verbindlich ginn gesichert? zusagen. b) Rentenfaktor zum Rentenbeginn Den Rentenfaktor berechnen wir zum Rentenbeginn. Er gibt an, 1.1 Welche Leistungen erbringen wir ab Ren- wie hoch die monatliche Rente für je 10.000 EUR der Summe aus tenbeginn? dem →Policenwert, dem Schlussüberschussanteil und der Beteili- gung an den →Bewertungsreserven ist. Für die Berechnung des (1) Lebenslange Rente Rentenfaktors verwenden wir als maßgebende Rechnungsgrundla- Wenn Sie am vereinbarten Rentenbeginn leben, zahlen wir die un- gen den →Rechnungszins und die Sterbetafel (→Tafeln), die in abhängig vom Geschlecht berechnete, der Höhe nach ab diesem der Beitragskalkulation zum Zeitpunkt des Rentenbeginns für neu Zeitpunkt garantierte Rente in gleichbleibender Höhe, solange Sie abzuschließende vergleichbare Rentenversicherungen mit sofort leben. beginnender Rentenzahlung bei uns gelten , sowie die →Kosten des Bausteins Altersvorsorge (siehe Ziffer 1.5 Absatz 3). Wir zahlen die monatliche Rente jeweils am 1. →Bankarbeitstag eines Monats. Rentenzahlungen erhalten Sie frühestens, wenn Sie Wir garantieren jedoch, dass der Rentenfaktor zum Rentenbeginn das 62. Lebensjahr vollendet haben. Den genauen Rentenbeginn mindestens so hoch ist wie der mit Ihnen vereinbarte garantierte entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. Rentenfaktor. Wenn die monatliche Rente weniger als 50 EUR beträgt, können (3) Mindestbetrag wir jeweils 3 Monatsrenten zu einer Auszahlung zusammenfassen. Zum Ende der →Aufschubdauer verwenden wir mindestens die bis dahin eingezahlten Beiträge und die uns zugeflossenen staatli- (2) Höhe der lebenslangen Rente chen Zulagen (Mindestbetrag) für die Bildung der Rente nach Ab- Die Höhe der Rente berechnen wir zum Zeitpunkt des Rentenbe- satz 1. Der Mindestbetrag kann sich in folgenden Fällen ändern: ginns aus • Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abge- • der zum Ende der →Aufschubdauer vorhandenen Summe aus schlossen haben, verringert sich der Mindestbetrag um die ge- dem →Policenwert (siehe Absatz a)), dem Schlussüber- zahlten Beiträge für den Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge . schussanteil (siehe Ziffer 3.2.4) und der Beteiligung an den Der Mindestbetrag vermindert sich jedoch höchstens um 20 Pro- →Bewertungsreserven (siehe Ziffer 3.3) und zent der gezahlten Gesamtbeiträge. • dem zum Rentenbeginn berechneten Rentenfaktor (siehe Ab- • Wenn Sie nach Ziffer 11.5 Kapital für Wohneigentum verwen- satz b)). den, verringert sich der Mindestbetrag entsprechend. Wenn die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnete Rente ge- • Wenn wir staatliche Zulagen zurückzahlen müssen, reduziert ringer ist, als die mit Ihnen vereinbarte garantierte Mindestrente, sich der Mindestbetrag entsprechend. zahlen wir die garantierte Mindestrente. Wenn Sie nach Ziffer 11.5 (4) Dynamische Garantieerhöhung Kapital für Wohneigentum verwenden, verringert sich die garantier- Bis 3 Jahre vor dem bei Vertragsschluss vereinbarten Rentenbe- te Mindestrente entsprechend. ginn prüfen wir an jedem →Bankarbeitstag (Prüfungszeitpunkt), E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 1 von 23 [Seite 3] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 ob wir Ihr Garantiekapital bei Erleben, das zum Ende der →Auf- Die Wertentwicklung des →KomfortDynamik Sondervermögens schubdauer mindestens zur Verfügung steht, aufgrund der Ent- ist nicht vorauszusehen. Sie haben die Chance, insbesondere bei wicklung Ihres →Policenwerts erhöhen können. Kurssteigerungen der im →KomfortDynamik Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände einen Wertzuwachs zu erzie- a) Voraussetzung len. Im Falle eines Kursrückgangs kann es aber auch zu einer Wir erhöhen Ihr Garantiekapital bei Erleben, wenn Ihr →Policen- Wertminderung kommen. Bei Werten, die nicht in EUR geführt wer- wert zum Prüfungszeitpunkt mindestens 130 Prozent der Bezugs- den, können Schwankungen der Währungskurse den Wert des größe beträgt. Die Bezugsgröße ist die Summe der bis dahin ge- →KomfortDynamik Sondervermögens zusätzlich beeinflussen. zahlten Beiträge zur Altersvorsorge, der uns zugeflossenen staatli- Das bedeutet, dass die Rente je nach Wertentwicklung des chen Zulagen und aller bisherigen Erhöhungen aufgrund dieses →KomfortDynamik Sondervermögens höher oder niedriger aus- Verfahrens. fallen wird. b) Auswirkungen • Ihr Garantiekapital bei Erleben erhöht sich um die Hälfte der Dif- 1.2 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod ferenz zwischen Ihrem →Policenwert und der Bezugsgröße vor Rentenbeginn? nach Absatz a). • Die garantierte Mindestrente und der garantierte Rentenfaktor Wenn Sie vor Rentenbeginn sterben, steht ein Kapital zur Verfü- erhöhen sich hierdurch nicht. gung, das sich zusammensetzt aus dem →Policenwert, dem • Ihr erhöhtes Garantiekapital bei Erleben wird durch das Wertsi- Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den →Bewer- cherungskonzept nach Ziffer 1.6 Absatz 2 sichergestellt. Des- tungsreserven. halb schichten wir einen Teil des →Werts Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen in das →Sicherungskapi- Für die Ermittlung des →Policenwerts werden die Anteileinheiten tal um. Damit ändert sich das Verhältnis zwischen dem →Wert zum Todestag mit dem →Anteilswert zum Eingang der Todesfall- Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen und meldung bei uns herangezogen. Ausgeschüttete Erträge aus Ihrer dem →Sicherungskapital. →Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen aus der Zeit zwischen Todestag und Eingang der Todesfallmeldung erhö- c) Auswirkungen auf weitere Bausteine hen den →Policenwert. Leistungen eines abgeschlossenen Bausteins Berufsunfähigkeits- vorsorge erhöhen sich durch die Erhöhung des Garantiekapitals Das zur Verfügung stehende Kapital wird nach Ziffer 1.4 verwen- bei Erleben nicht. det. (5) Ablaufmanagement Ab dem drittletzten Jahr vor dem bei Vertragsschluss vereinbarten 1.3 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod Rentenbeginn prüfen wir monatlich, ob wir einen Teil des →Werts Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen in das nach Rentenbeginn? →Sicherungskapital umschichten und damit Ihr Garantiekapital Wenn Sie nach Rentenbeginn sterben, steht das vereinbarte Kapi- bei Erleben erhöhen können. tal abzüglich bereits gezahlter →ab Rentenbeginn garantierter a) Voraussetzungen Renten zur Verfügung. Dieses Kapital wird nach Ziffer 1.4 verwen- Wir schichten um, wenn det. • der →Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sonder- vermögen nach der Umschichtung noch mindestens 10 Prozent des →Policenwerts beträgt und 1.4 Wie wird das bei Tod zur Verfügung ste- • dies im Rahmen des Wertsicherungskonzepts nach Ziffer 1.6 hende Kapital verwendet? Absatz 2 zulässig ist. Das bei Tod zur Verfügung stehende Kapital nach den Ziffern 1.2 Für die Ermittlung des →Werts Ihrer Beteiligung am KomfortDy- und 1.3 wird grundsätzlich wie folgt verwendet: namik Sondervermögen ist der →Anteilswert des 1. →Bankar- • Übertragung des Kapitals auf einen zertifizierten Altersvorsorge- beitstags eines jeden Monats maßgeblich. vertrag für den Ehegatten bzw. Lebenspartner einer eingetrage- nen Lebenspartnerschaft (eingetragener Lebenspartner) nach b) Höhe der Umschichtung Absatz 1 oder Der umzuschichtende Teil ergibt sich aus der Differenz zwischen • Umwandlung des Kapitals in eine Hinterbliebenenrente nach • dem ermittelten →Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDyna- Absatz 2. mik Sondervermögen • und 10 Prozent des →Policenwerts, Anderenfalls kann das bei Tod zur Verfügung stehende Kapital dividiert durch die Anzahl der verbleibenden Monate bis zu dem nach Absatz 3 verwendet werden. bei Vertragsschluss vereinbarten Rentenbeginn. (1) Übertragung des Kapitals auf einen Altersvorsorgever- c) Auswirkungen trag für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspart- • Das Verhältnis zwischen dem →Wert Ihrer Beteiligung am ner KomfortDynamik Sondervermögen und dem →Sicherungs- Wenn Anspruchsberechtigter für die Leistung im Todesfall Ihr Ehe- kapital ändert sich. gatte bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner ist und • Ihr Garantiekapital bei Erleben erhöht sich nach versicherungs- • Sie zum Zeitpunkt des Todes mit ihm in gültiger Ehe bzw. in gül- mathematischen Grundsätzen, mindestens um den umzuschich- tiger eingetragener Lebenspartnerschaft und nicht dauernd ge- tenden Teil nach Absatz b). trennt gelebt haben (§ 26 Einkommensteuergesetz - EStG) und • Die garantierte Mindestrente und der garantierte Rentenfaktor • Sie und Ihr Ehegatte bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner Ihren erhöhen sich hierdurch nicht. Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat der Eu- ropäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschafts- d) Auswirkungen auf weitere Bausteine raums (EWR) gehabt haben, Leistungen eines abgeschlossenen Bausteins Berufsunfähigkeits- kann Ihr Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner das ihm zu- vorsorge erhöhen sich durch die Erhöhung des Garantiekapitals stehende Kapital auf einen auf seinen Namen lautenden zertifizier- bei Erleben nicht. ten Altersvorsorgevertrag übertragen. In diesem Fall erstellen wir auf für Ihren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner ein ent- (6) Chancen und Risiken des Kapitalmarkts sprechendes Angebot zur Übertragung. Mit der Übertragung des Die Höhe des →Policenwerts und damit auch der Rente ist maß- Kapitals auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten bzw. ein- geblich von der Wertentwicklung des →KomfortDynamik Sonder- getragenen Lebenspartners erlischt die Versicherung. vermögens abhängig. E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 2 von 23 [Seite 4] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 (2) Hinterbliebenenrente 1.5 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für a) Hinterbliebenenrente für den Ehegatten bzw. eingetra- Ihre Versicherung? genen Lebenspartner (1) Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der garantier- Wenn Anspruchsberechtigter für die Leistung im Todesfall Ihr Ehe- ten Leistungen zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres gatte bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner ist und Sie zum Zeit- Vertrags punkt des Todes mit ihm in gültiger Ehe bzw. in gültiger eingetra- Zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags verwenden wir für gener Lebenspartnerschaft gelebt haben, erstellen wir für Ihren die Berechnung der garantierten Mindestrente und des garantier- Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner ein Angebot zur Um- ten Rentenfaktors folgende Rechnungsgrundlagen für den Renten- wandlung des ihm zustehenden Kapitals in eine Hinterbliebenen- bezug: rente. Die ab Beginn der Hinterbliebenenrente der Höhe nach ga- • unsere vom Geschlecht unabhängige unternehmenseigene rantierte Hinterbliebenenrente erbringen wir in gleichbleibender Sterbetafel "AZ 2012 R U" (→Tafeln), Höhe, solange der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner • den →Rechnungszins 0,9 Prozent und lebt. • die →Kosten des Bausteins Altersvorsorge (siehe dazu Ziffer b) Hinterbliebenenrente für rentenberechtigte Kinder 7.1 Absatz 2 b)). Wenn Anspruchsberechtigter für die Leistung im Todesfall ein Kind Zusätzlich nehmen wir beim garantierten Rentenfaktor einen Si- ist, für das Sie zum Zeitpunkt des Todes einen Anspruch auf Kin- cherheitsabschlag vor. Die Höhe des garantierten Rentenfaktors dergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 Einkommen- nennen wir im Versicherungsschein. steuergesetz (EStG) haben, erstellen wir für das Kind ein Angebot zur Umwandlung des ihm zustehenden Kapitals in eine Hinterblie- Wenn Sie neben dem Baustein Altersvorsorge einen Baustein Be- benenrente. rufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen haben, verwenden wir für die Berechnung der garantierten Leistungen dieses Bausteins wei- Die Rente zahlen wir, solange das rentenberechtigte Kind lebt und tere →Tafeln, die wir Ihnen in den Regelungen dieses Bausteins es nennen. • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder • das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und (2) Rechnungsgrundlagen bei Erhöhungen der garantier- o es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und ten Mindestrente und in anderen Fällen o es bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender Bei Erhöhungen der garantierten Mindestrente (zum Beispiel durch gemeldet ist oder Zuzahlungen) berechnen wir die Erhöhungen der garantierten Min- • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und destrente grundsätzlich mit den Rechnungsgrundlagen (insbeson- o es sich im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 a Einkom- dere →Rechnungszins, →Tafeln und →Kosten des Bausteins mensteuergesetz (EStG) in Berufsausbildung befindet oder Altersvorsorge), die wir bei Vertragsschluss zugrunde gelegt ha- o es ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologi- ben. sches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes leistet oder Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- o es im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteu- mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen ergesetz (EStG) wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der →De- Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. ckungsrückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Rentenversicherungen im Sinne von Absatz 3 a) andere Rech- c) Höhe der Hinterbliebenenrente nungsgrundlagen gelten, können wir für die Erhöhungen der ga- Die Höhe der Hinterbliebenenrente nach Absatz 2 a) und b) richtet rantierten Mindestrente auch diese verwenden. Wenn sich nach ei- sich nach der Höhe des dem Ehegatten oder dem eingetragenen ner Erhöhung der garantierten Mindestrente die für die Berechnung Lebenspartner bzw. dem Kind oder den Kindern jeweils zustehen- der →Deckungsrückstellung geltenden Rechnungsgrundlagen den Kapitals sowie dem Alter des Ehegatten oder des eingetrage- erneut ändern, können wir für weitere Erhöhungen der garantierten nen Lebenspartners bzw. des Kindes oder der Kinder zum Zeit- Mindestrente die geänderten Rechnungsgrundlagen verwenden punkt des Todes. oder die bei der letzten Erhöhung der garantierten Mindestrente zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten. Wir berechnen die jeweilige Rente nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei gelten die Rechnungsgrundlagen, die Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Ver- wir zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls für neu abzuschließende tragsschluss oder bei der letzten Erhöhung der garantierten Min- vergleichbare Rentenversicherungen mit sofort beginnender Ren- destrente, werden wir Sie hierüber informieren. tenzahlung nach Ziffer 1.5 Absatz 3 bei uns verwenden. Die zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags zugrunde ge- Nähere Informationen können der bzw. die Anspruchsberechtigten legten Prozentsätze der →Kosten des Bausteins Altersvorsorge dem jeweiligen Angebot entnehmen. nach Ziffer 7.1 Absatz 2 b) bleiben unverändert. d) Fälligkeit der Hinterbliebenenrente Außer bei Erhöhungen der garantierten Mindestrente gilt diese Re- Wir zahlen die Hinterbliebenenrente monatlich, erstmals am gelung entsprechend, wenn in den jeweiligen Abschnitten dieser 1. →Bankarbeitstag des Monats, der auf den Todestag folgt. Versicherungsbedingungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wenn die monatliche Hinterbliebenenrente weniger als 50 EUR be- (3) Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Höhe der trägt, können wir jeweils 3 Monatsrenten zu einer Auszahlung zu- lebenslangen Rente zum Zeitpunkt des Rentenbeginns sammenfassen. Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnen wir die Höhe der le- benslangen Rente mit dem zu diesem Zeitpunkt mit den maßge- (3) Weitere Verwendungen für das bei Tod zur Verfügung benden Rechnungsgrundlagen berechneten Rentenfaktor nach Zif- stehende Kapital fer 1.1 Absatz 2 b). Für die Berechnung des Rentenfaktors verwen- Wird das nach den Ziffern 1.2 und 1.3 zur Verfügung stehende Ka- den wir als maßgebende Rechnungsgrundlagen den →Rech- pital nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 verwendet, zahlen wir das nungszins und die Sterbetafel (→Tafeln), die in der Beitragskalku- Kapital an den von Ihnen bestimmten Anspruchsberechtigten. lation zum Zeitpunkt des Rentenbeginns für neu abzuschließende Wenn Sie keinen Anspruchsberechtigten bestimmt haben, zahlen vergleichbare Rentenversicherungen mit sofort beginnender Ren- wir das Kapital an Ihre Erben. In diesen Fällen müssen alle uns zu- tenzahlung bei uns gelten, sowie die zum Zeitpunkt des Abschlus- geflossenen staatlichen Zulagen und darüber hinausgehende ses Ihres Vertrags zugrunde gelegten →Kosten des Bausteins Al- Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Mit der Kapitalzah- tersvorsorge nach Ziffer 7.1 Absatz 2 b). lung erlischt die Versicherung. a) Vergleichbar ist eine Rentenversicherung, E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 3 von 23 [Seite 5] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 • die ab Rentenbeginn die Zahlung einer lebenslangen Garantie- nis zwischen dem →Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik rente zur Altersvorsorge und eine Leistung bei Tod vorsieht und Sondervermögen und dem →Sicherungskapital. • die keine Risikoprüfung für den Rentenbezug vorsieht und • die im Rentenbezug keine weiteren versicherten Leistungen wie Das Wertsicherungskonzept stellt sicher, dass zum Ende der Berufsunfähigkeits- oder Pflegeleistungen vorsieht und →Aufschubdauer auch bei Kursverlust und damit auch bei einer • die in den Versicherungsbedingungen Regelungen zur Beteili- negativen Wertentwicklung des →KomfortDynamik Sonderver- gung am Überschuss ab Rentenbeginn enthält, die mit denjeni- mögens ein ausreichend hoher →Policenwert zur Sicherstellung gen Ihres Vertrags hinsichtlich der Art der Überschussanteile, der Garantien vorhanden ist. der Ermittlung der Überschussanteile und deren Verwendung (siehe Ziffer 3.2.5) inhaltlich übereinstimmen. Beispiele vergleichbarer Rentenversicherungen können Sie Ihren 2. Unmittelbare Beteiligung an der Wertent- Versicherungsinformationen unter der Überschrift "Welche beson- wicklung des KomfortDynamik Sonderver- deren Merkmale gelten für Ihre Versicherung?" entnehmen. mögens b) Wenn wir zum Rentenbeginn keine vergleichbare Rentenversi- Vor Rentenbeginn haben Sie Versicherungsschutz unter unmittel- cherung im Sinne von Absatz a) auf dem deutschen Lebensversi- barer Beteiligung an der Wertentwicklung des →KomfortDynamik cherungsmarkt anbieten, verpflichten wir uns einen Rentenfaktor Sondervermögens. Bitte beachten Sie hierzu Ziffer 1.1 Absatz 6 festzulegen, zu Chancen und Risiken des Kapitalmarkts. • der nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsät- zen ermittelt wird und den wir deshalb als angemessen ansehen Inhalt dieses Abschnitts: und 2.1 Wie erfolgt die Kapitalanlage im KomfortDynamik Son- • der sicherstellt, dass wir dauerhaft unsere Verpflichtungen aus dervermögen? den Verträgen erfüllen können. 2.2 Wie verwenden wir Ihre Beiträge und ausgeschüttete Erträge des KomfortDynamik Sondervermögens? In diesem Fall werden wir einen unabhängigen Treuhänder hinzu- 2.3 Wie können Sie den Policenwert Ihrer Versicherung er- ziehen, der den Rentenfaktor zu prüfen und dessen Angemessen- fahren? heit zu bestätigen hat. Wir garantieren jedoch, dass der Rentenfaktor zum Rentenbeginn mindestens so hoch ist wie der mit Ihnen vereinbarte garantierte 2.1 Wie erfolgt die Kapitalanlage im Komfort- Rentenfaktor. Dynamik Sondervermögen? Wenn wir zum Rentenbeginn mehrere vergleichbare Rentenversi- (1) KomfortDynamik Sondervermögen cherungen im Sinne von Absatz a) auf dem deutschen Lebensver- Das →KomfortDynamik Sondervermögen setzt sich aus ver- sicherungsmarkt anbieten, werden wir den Rentenfaktor der ver- schiedenen Vermögensgegenständen zusammen. Dies sind insbe- gleichbaren Rentenversicherung verwenden, der zu einer höheren sondere Aktien, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen. Wir →ab Rentenbeginn garantierten Rente führt. In diesem Fall ist führen das →KomfortDynamik Sondervermögen getrennt von Voraussetzung, dass Sie die vergleichbare Rentenversicherung im unseren sonstigen Kapitalanlagen in einer gesonderten Abteilung Sinne von Absatz a) neu abschließen könnten. unseres Sicherungsvermögens (dem sogenannten Anlagestock). Der Wert des →KomfortDynamik Sondervermögens hängt un- c) Absatz 3 gilt nicht für die Berechnung der mit Ihnen vereinbarten mittelbar von der Wertentwicklung der im KomfortDynamik Sonder- garantierten Mindestrente und des mit Ihnen vereinbarten garan- vermögen gehaltenen Vermögensgegenstände ab. tierten Rentenfaktors (siehe dazu Absatz 1). (2) Anlage im gesonderten Sicherungsvermögen (Anlage- stock) 1.6 Wie werden die vertraglichen Garantien Bis zum Ende der →Aufschubdauer führen wir die auf Ihre Versi- vor Rentenbeginn gesichert? cherung entfallenden Anteileinheiten am →KomfortDynamik Son- dervermögen getrennt von unseren sonstigen Kapitalanlagen in (1) Sicherungskapital einer gesonderten Abteilung unseres Sicherungsvermögens, dem Zur Sicherstellung des Garantiekapitals bei Erleben und der garan- sogenannten Anlagestock. tierten Mindestrente führen wir einen Teil des →Policenwerts Ihrer Versicherung in den sonstigen Kapitalanlagen innerhalb unseres (3) Wert einer Anteileinheit (Anteilswert) Sicherungsvermögens, im sogenannten →Sicherungskapital. Die Der Wert einer Anteileinheit des →KomfortDynamik Sonderver- Höhe des →Sicherungskapitals hängt unter anderem von der mögens (→Anteilswert) richtet sich nach der Wertentwicklung der →Aufschubdauer, der abgelaufenen Aufschubdauer, der Höhe in diesem Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände. des Garantiekapitals bei Erleben sowie der Höhe und Entwicklung Der →Anteilswert wird nach dem jeweils aktuell festgelegten Be- des →Werts Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sonderver- wertungsverfahren ermittelt, das im Einklang mit den Regelungen mögen ab. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) steht. Die Wertentwicklung einer Anteileinheit entspricht der Wertentwicklung des →Komfort- (2) Wertsicherungskonzept Dynamik Sondervermögens. Wir prüfen an jedem →Bankarbeitstag vor Rentenbeginn, ob die Aufteilung des →Policenwerts auf das →KomfortDynamik Son- (4) Überführung der Anteileinheiten zum Rentenbeginn dervermögen und das →Sicherungskapital so gewählt ist, dass Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns entnehmen wir die zum Ende das Garantiekapital bei Erleben und die garantierte Mindestrente der →Aufschubdauer auf Ihre Versicherung entfallenden Anteil- sichergestellt sind. Die Überprüfung der Aufteilung erfolgt nach ei- einheiten am →KomfortDynamik Sondervermögen dem Anlage- nem festgelegten, nach versicherungsmathematischen Grundsät- stock. Den →Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Son- zen erstellten Verfahren. dervermögen überführen wir in unsere sonstigen Kapitalanlagen innerhalb unseres Sicherungsvermögens. Insbesondere bei einer ungünstigen Wertentwicklung des →Kom- fortDynamik Sondervermögens kann es erforderlich sein, dass wir einen Teil des →Werts Ihrer Beteiligung am KomfortDyna- mik Sondervermögen in das →Sicherungskapital umschichten müssen. Bei einer günstigen Wertentwicklung des →KomfortDy- namik Sondervermögens kann es zu einer Umschichtung vom →Sicherungskapital in das →KomfortDynamik Sondervermö- gen kommen. Im Fall einer Umschichtung ändert sich das Verhält- E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 4 von 23 [Seite 6] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 2.2 Wie verwenden wir Ihre Beiträge und aus- • die Beteiligung an den Überschüssen (siehe dazu insbesondere die Ziffer 3.2) und geschüttete Erträge des KomfortDynamik • die Beteiligung an den →Bewertungsreserven (siehe dazu ins- Sondervermögens? besondere die Ziffer 3.3). (1) Verwendung der Beiträge Wir beachten bei der Überschussbeteiligung die jeweils geltenden Wir erhöhen mit den Beiträgen des Bausteins Altersvorsorge, so- Vorgaben weit diese nicht zur Deckung von Verwaltungskosten in Prozent • des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), insbesondere § 153 des Beitrags (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 2 a) vorgesehen VVG, sind und nicht im →Sicherungskapital angelegt werden, die An- • des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die zahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten am §§ 139 und 140 VAG →KomfortDynamik Sondervermögen. Damit erhöht sich Ihre • sowie die dazu ergangenen Rechtsverordnungen in der jeweils →Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen. Für die geltenden Fassung, insbesondere die Verordnung über die Min- Umrechnung dieser Beiträge in Anteileinheiten ist der →Anteils- destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest- wert maßgebend. zuführungsverordnung - MindZV). (2) Stichtag für die Umrechnung von Beitragsteilen in An- (3) Maßgebende Überschüsse und Bewertungsreserven teileinheiten am KomfortDynamik Sondervermögen Grundlage für die Beteiligung am Überschuss ist der Überschuss, Bei der Umrechnung von Beitragsteilen in Anteileinheiten am den wir jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses nach den →KomfortDynamik Sondervermögen wird der →Anteilswert am Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) ermitteln. Wir legen Tag des Geldeingangs zugrunde gelegt, spätestens der 2. →Bank- mit der Feststellung des Jahresabschlusses - unter Beachtung auf- arbeitstag, der auf den Tag des Geldeingangs folgt. Die Umrech- sichtsrechtlicher Vorgaben - fest, welcher Teil des jährlichen Über- nung erfolgt jedoch nicht vor Fälligkeit der Beiträge. schusses für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtig- ten Verträge zur Verfügung steht. Diesen Teil des Überschusses (3) Verwendung der Erträge führen wir der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, Mit den Erträgen der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteilein- soweit er nicht unmittelbar den überschussberechtigten Verträgen heiten am →KomfortDynamik Sondervermögen erhöht sich der gut geschrieben wird. Die →Rückstellung für Beitragsrück- →Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermö- erstattung darf nur für die Überschussbeteiligung der →Versiche- gen. Dies erfolgt entweder durch eine Erhöhung des →Anteils- rungsnehmer verwendet werden. Nur in gesetzlich festgelegten werts oder wenn die Erträge ausgeschüttet werden, durch eine Er- Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der für uns höhung der Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteil- zuständigen Aufsichtsbehörde abweichen. einheiten am →KomfortDynamik Sondervermögen. Grundlage für die Beteiligung an den Bewertungsreserven sind die →Bewertungsreserven, die wir nach den Vorschriften des Han- 2.3 Wie können Sie den Policenwert Ihrer Ver- delsgesetzbuchs (HGB) ermitteln und die nach den maßgebenden sicherung erfahren? Vorschriften des Versicherungsaufsichtsrechts für die Beteiligung an den Bewertungsreserven aller überschussberechtigten Verträge Sie erhalten jährlich ab dem 2. Versicherungsjahr bis zum Renten- zur Verfügung stehen. beginn eine Mitteilung, der Sie den →Policenwert Ihrer Versiche- rung entnehmen können. Sie können diese Auskunft auch jederzeit Aus der Zuführung zur →Rückstellung für Beitragsrückerstat- auf Wunsch erhalten. tung ergeben sich für Ihren Vertrag keine Ansprüche auf eine be- stimmte Überschussbeteiligung. 3. Leistung aus der Überschussbeteiligung 3.2 Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Für die Überschussbeteiligung gelten die folgenden Regelungen. Überschüssen? Falls für einzelne Bausteine Besonderheiten gelten, finden Sie die- Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- se in den Regelungen des jeweiligen Bausteins. chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 3.2.1), Inhalt dieses Abschnitts: • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags 3.1 Was sind die Grundlagen der Überschussbeteiligung? →Überschussanteilsätze festlegen (siehe Ziffer 3.2.2) und 3.2 Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen? • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- 3.3 Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Bewertungsre- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 3.2.3 bis 3.2.5). serven? Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- 3.1 Was sind die Grundlagen der Überschuss- he Ziffer 3.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- beteiligung? berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- (1) Keine Garantie der Höhe der Überschussbeteiligung ziert. Wir können die Überschussbeteiligung der Höhe nach nicht garantieren. Zum einen hängt die Höhe der Überschussbeteili- 3.2.1 Bildung von Überschussgruppen gung von vielen Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar sind. Wichtigster Einflussfaktor ist die Versicherungen tragen in unterschiedlichem Maß zu der Entste- Entwicklung des Kapitalmarkts. Aber auch die Entwicklung der von hung von Überschüssen bei. Wir fassen deshalb vergleichbare uns versicherten Risiken und der Kosten ist von Bedeutung. Zum Versicherungen zu sogenannten Überschussgruppen zusammen. anderen erfolgt die Überschussbeteiligung nach einem verursa- Innerhalb der Überschussgruppen gibt es verschiedene Untergrup- chungsorientierten Verfahren (siehe dazu im Einzelnen die Ziffern pen, mit denen wir weitere bestehende Unterschiede berücksichti- 3.2 und 3.3 Absatz 2). Im ungünstigsten Fall kann die Über- gen. Die Zuordnung der einzelnen Verträge zu einer Überschuss- schussbeteiligung Ihres Vertrags der Höhe nach null sein. und Untergruppe erfolgt zum Beispiel in Abhängigkeit von • der Art des versicherten Risikos (zum Beispiel Todesfall- oder Wir informieren Sie jährlich über die Entwicklung der Überschuss- Berufsunfähigkeitsrisiko), beteiligung. • der Phase, in der sich die Versicherung befindet (zum Beispiel vor oder nach Rentenbeginn), (2) Komponenten der Überschussbeteiligung • dem Versicherungsbeginn oder Die Überschussbeteiligung umfasst 2 Komponenten: E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 5 von 23 [Seite 7] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 • der Art der Beitragszahlung. c) Zusatzüberschussanteil auf das KomfortDynamik Son- dervermögen Die für alle überschussberechtigten Verträge vorgesehenen Über- Der Zusatzüberschussanteil auf das →KomfortDynamik Sonder- schüsse verteilen wir auf die einzelnen Überschuss- und Unter- vermögen wird zu jedem Monatsbeginn mit dem jeweils gültigen gruppen. Dabei orientieren wir uns daran, in welchem Umfang die jährlichen Zusatzüberschussanteilsatz auf das →KomfortDyna- Überschuss- und Untergruppen zur Entstehung der Überschüsse mik Sondervermögen bezogen auf einen Monat berechnet und beigetragen haben. zugeteilt. Die Information, zu welcher Überschuss- und Untergruppe Ihre Die →Bezugsgröße des Zusatzüberschussanteils auf das →Kom- Versicherung gehört, finden Sie in Ihren Versicherungsinformatio- fortDynamik Sondervermögen wird dadurch ermittelt, dass die nen unter der Überschrift "Welche Überschussgruppen und Unter- Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten des gruppen liegen der Versicherung zugrunde?". Die Gruppenzuord- →KomfortDynamik Sondervermögens mit dem zum 1. eines nung ist maßgeblich für die spätere Zuteilung der Überschussan- Monats ermittelten →Anteilswert multipliziert wird. Ist der 1. eines teile. Monats kein →Bankarbeitstag, so ist der Bewertungsstichtag der letzte Bankarbeitstag des Vormonats. 3.2.2 Festlegung der Überschussanteilsätze Im 1. Monat der →Aufschubdauer ist die →Bezugsgröße des Zu- Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt satzüberschussanteils auf das →KomfortDynamik Sondervermö- werden (siehe Ziffern 3.2.3 bis 3.2.5), legt unser Vorstand auf Vor- gen derjenige Anteil des 1. Beitrags für den Baustein Altersvorsor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden ge, der nach Abzug von Abschluss- und Vertriebskosten sowie Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Verwaltungskosten in Prozent des Beitrags (→Kosten) nach Ziffer Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). 7.1 Absätze 1 und 2 a) im →KomfortDynamik Sondervermögen angelegt wird. Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 3.2.1) sowie für die ver- (2) Verwendung der Überschussanteile schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 3.2.3 bis Mit dem Zinsüberschussanteil abzüglich Verwaltungskosten 3.2.5) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 2 a), dem Zusatzüberschussan- Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- teil auf das →Sicherungskapital und dem Zusatzüberschussanteil tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- auf das →KomfortDynamik Sondervermögen erhöhen wir vor schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten Rentenbeginn, soweit diese nicht im Sicherungskapital angelegt von Überschussanteilen (siehe Ziffern 3.2.3 bis 3.2.5) erhält. werden, die Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteil- einheiten am →KomfortDynamik Sondervermögen. Damit er- Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- höht sich Ihre →Beteiligung am KomfortDynamik Sonderver- hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- mögen. Die Überschussanteile sind damit für die Erhöhung des dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. →Policenwerts gebunden. 3.2.3 Laufende Beteiligung am Überschuss vor Rentenbe- 3.2.4 Schlussüberschussbeteiligung ginn Zusätzlich zu den laufenden Überschussanteilen kann ein Schluss- Vor Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in überschussanteil zugeteilt werden Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- • bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn oder schussgruppe bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (lau- • zu Beginn der Rente zur Altersvorsorge. fende Überschussanteile). Die Höhe des Schlussüberschussanteils ergibt sich aus der Über- Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn besteht aus schussdeklaration (siehe Ziffer 3.2.2) und kann auch null sein. • einem Zinsüberschussanteil, • einem Zusatzüberschussanteil auf das →Sicherungskapital (1) Ermittlung des Schlussüberschussanteils und Bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn oder zu Beginn der • einem Zusatzüberschussanteil auf das →KomfortDynamik Rente aus dem Baustein Altersvorsorge ermitteln wir die Höhe des Sondervermögen. Schlussüberschussanteils nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die dann Die Höhe der genannten Überschussanteile ergibt sich aus der für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten Schlussüber- Überschussdeklaration (siehe Ziffer 3.2.2) und kann auch null sein. schussanteilsätze zugrunde. (1) Ermittlung und Zuteilung der laufenden Überschussan- →Bezugsgröße für den Schlussüberschussanteil ist jeweils das teile durchschnittliche →Sicherungskapital in den einzelnen abgelau- Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- fenen Kalenderjahren. mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze Die Höhe sämtlicher Schlussüberschussanteilsätze legt unser Vor- (siehe Ziffer 3.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. stand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung der Höhe der Schlussüberschussanteilsätze sowie weitere Informationen a) Zinsüberschussanteil können Sie dem Anhang unseres Geschäftsberichts unter der Der Zinsüberschussanteil wird täglich mit dem jeweils gültigen jähr- Überschrift "Schlussüberschussanteil" entnehmen. lichen →Überschussanteilsatz bezogen auf einen Tag berechnet und zugeteilt. Bei Kapitalzahlungen vor Rentenbeginn (zum Beispiel bei Kündi- gung) kann der Schlussüberschussanteil in Abhängigkeit von der Die →Bezugsgröße des Zinsüberschussanteils ist das →Siche- Zinssituation am Kapitalmarkt geringer ausfallen. Weitere Informa- rungskapital. tionen können Sie dem Anhang unseres Geschäftsberichts jeweils unter der Unterüberschrift "Schlussüberschussanteil bei Kündi- b) Zusatzüberschussanteil auf das Sicherungskapital gung" entnehmen. Der Zusatzüberschussanteil auf das →Sicherungskapital wird täglich mit dem jeweils gültigen jährlichen →Überschussanteil- (2) Verwendung des Schlussüberschussanteils satz bezogen auf einen Tag berechnet und zugeteilt. Wenn wir eine Rente aus dem Baustein Altersvorsorge oder eine Hinterbliebenenrente nach Ziffer 1.4 Absatz 2 a) und b) in Verbin- Die →Bezugsgröße des Zusatzüberschussanteils ist das →Siche- dung mit Ziffer 1.2 zahlen, verwenden wir den zugeteilten Schluss- rungskapital. überschussanteil zusammen mit dem →Policenwert und der Be- teiligung an den →Bewertungsreserven für die Bildung der Rente E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 6 von 23 [Seite 8] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Satz 1. Die garantierte Mindestrente er- den. Die Beteiligung an den →Bewertungsreserven kann da- höht sich hierdurch nicht. durch - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Wenn ein Schlussüberschussanteil bei Kündigung oder Tod vor Wir ordnen die →Bewertungsreserven, die nach den aufsichts- Rentenbeginn hinzukommt und - in letzterem Fall - das bei Tod rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der →Versicherungs- auszuzahlende Kapital nicht für eine Hinterbliebenenrente nach nehmer zu berücksichtigen sind, den einzelnen Verträgen nach Ziffer 1.4 Absatz 2 a) und b) verwendet wird, zahlen wir ihn aus. dem in Absatz 2 beschriebenen verursachungsorientierten Verfah- ren rechnerisch zu. 3.2.5 Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn Die Höhe der →Bewertungsreserven ermitteln wir dazu Ab Rentenbeginn gehört Ihre Versicherung einer anderen Über- • jährlich neu, schussgruppe an (siehe dazu auch Ziffer 3.2.1). Diese teilen wir Ih- • zusätzlich auch zu den Stichtagen, die wir im Anhang unseres nen vor Beginn der Rentenzahlung mit. Geschäftsberichts unter der Unterüberschrift "Maßgebende Stichtage für die Beteiligung an Bewertungsreserven" veröffentli- Wenn Sie für die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn chen. eine Überschussrente vereinbart haben, gilt Folgendes: Aus der rechnerischen Zuordnung ergeben sich noch keine ver- • Sie erhalten die Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich traglichen Ansprüche auf eine Beteiligung an den →Bewertungs- zu der →ab Rentenbeginn garantierten Rente. reserven in einer bestimmten Höhe. Ihre konkrete Beteiligung auf • Die Überschussrente besteht aus einer nicht garantierten zu- Grundlage der rechnerischen Zuordnung ergibt sich aus den Ab- sätzlichen Rente aus dem Baustein Altersvorsorge sowie nicht sätzen 3 bis 6. garantierten jährlichen Rentenerhöhungen, die in Prozent der im Vorjahr erreichten Gesamtrente aus dem Baustein Altersvorsor- (1) Zeitpunkt der Beteiligung ge festgelegt werden. Wir beteiligen Ihre Versicherung an den →Bewertungsreserven: • Die erste Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr nach Beginn der Ren- • bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn, tenzahlung. • zu Beginn der Rente aus dem Baustein Altersvorsorge sowie • während der Rentenzahlungen (siehe Absatz 6). Die Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. (2) Verursachungsorientiertes Beteiligungsverfahren Die Beteiligung an den →Bewertungsreserven erfolgt nach einem (1) Ermittlung der Überschussrente verursachungsorientierten Verfahren. Im Rahmen dieses Verfah- Die Höhe der Überschussrente ermitteln wir, indem wir sie als Dif- rens bestimmen wir die dem einzelnen Vertrag rechnerisch zuzu- ferenz aus der Gesamtrente und der →ab Rentenbeginn garan- ordnenden →Bewertungsreserven als Anteil an den Bewertungs- tierten Rente berechnen. reserven aller anspruchsberechtigten Verträge. Dieser Anteil ist abhängig von der Summe der durchschnittlichen →Sicherungska- Die Gesamtrente zu Rentenbeginn ermitteln wir dabei aus der zum pitalien Ihres Vertrags in den abgelaufenen Versicherungsjahren Ende der →Aufschubdauer vorhandenen Summe aus dem →Po- im Verhältnis zur Summe der sich für alle abgelaufenen Versiche- licenwert, dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an rungsjahre ergebenden durchschnittlichen →Deckungskapitalien den →Bewertungsreserven mit der für die Überschussrente fest- (inklusive der durchschnittlichen Sicherungskapitalien) aller Verträ- gelegten Sterbetafel (→Tafeln) und Verzinsung unter Berücksichti- ge, soweit sie anspruchsberechtigt sind. gung der Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 2 b). Dabei berücksichtigen wir die nicht garantierten jährlichen Ren- Die Stichtage für die Ermittlung der→Bewertungsreserven legen tenerhöhungen. Die für die Überschussrente festgelegte Sterbeta- wir jeweils im Voraus für ein Kalenderjahr fest. Wir veröffentlichen fel (→Tafeln) und Verzinsung können Sie dem Anhang unseres diese Festlegungen im Anhang unseres Geschäftsberichts unter Geschäftsberichts entnehmen. der Unterüberschrift "Maßgebende Stichtage für die Beteiligung an Bewertungsreserven". (2) Änderung der Rechnungsgrundlagen für die Über- schussrente (3) Zuteilung der Bewertungsreserven Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- Bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn sowie zu Beginn der he Ziffer 3.2.2) die für die Überschussrente festgelegte Sterbetafel Rente aus dem Baustein Altersvorsorge ermitteln wir für diesen (→Tafeln) oder Verzinsung ändert, Zeitpunkt den Ihrem Vertrag rechnerisch zuzuordnenden Anteil an • können die künftigen jährlichen Rentenerhöhungen höher oder den →Bewertungsreserven nach dem in Absatz 2 beschriebenen geringer als zuvor ausfallen oder sogar entfallen und Verfahren. Nach § 153 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz • kann sich die Höhe der Überschussrente erhöhen oder verrin- (VVG) teilen wir Ihrer Versicherung dann die Hälfte des ermittelten gern. Betrags zu. Damit haben Sie einen Anspruch auf den Ihrem Ver- trag zugeteilten Betrag. Die Mittel für die Beteiligung an den →Be- Wir werden Sie bei Beginn der Rentenzahlung und bei jeder späte- wertungsreserven werden grundsätzlich der →Rückstellung für ren Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzlichen Rente Beitragsrückerstattung entnommen (siehe Ziffer 3.1 Absatz 3). und den Prozentsatz der Rentenerhöhung informieren. (4) Verwendung der zugeteilten Bewertungsreserven (3) Änderung der Beteiligung am Überschuss nach Ren- Wenn wir eine Rente aus dem Baustein Altersvorsorge oder eine tenbeginn Hinterbliebenenrente nach Ziffer 1.4 Absatz 2 a) und b) in Verbin- Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan- dung mit Ziffer 1.2 zahlen, verwenden wir die Beteiligung an den gen, dass wir die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn →Bewertungsreserven zusammen mit dem →Policenwert und anders für die Erhöhung der Rente vornehmen als bei Vertrags- dem Schlussüberschussanteil für die Bildung der Rente nach Ziffer schluss vereinbart. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Mög- 1.1 Absatz 2 Satz 1. Die garantierte Mindestrente erhöht sich hier- lichkeiten und Auswirkungen. Ihre Erklärung muss uns spätestens durch nicht. einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn zugehen. Bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn zahlen wir - sofern in letzterem Fall das bei Tod auszuzahlende Kapital nicht für eine 3.3 Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Be- Hinterbliebenenrente nach Ziffer 1.4 Absatz 2 a) und b) verwendet wertungsreserven? wird - die Beteiligung an den →Bewertungsreserven aus. Bei der Beteiligung an den →Bewertungsreserven sind wir an die (5) Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsre- aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Sicherstellung der dauernden serven Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen gebun- Die Höhe der →Bewertungsreserven, an denen Ihre Versiche- rung beteiligt wird, ist vom Kapitalmarkt abhängig und unterliegt E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 7 von 23 [Seite 9] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 Schwankungen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen können wir ausgleichsberechtigten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspart- in Abhängigkeit von unserer Ertragslage →Überschussanteilsät- ners im Rahmen der Regelung des Versorgungsausgleichs. ze für den sogenannten Sockelbetrag für die Beteiligung an den →Bewertungsreserven festsetzen. In folgenden Fällen kann ein (3) Textform Sockelbetrag zum Tragen kommen: Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts nach Ab- • bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn (Vertragsende) so- satz 1 sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn Sie wie uns diese in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) angezeigt • zu Beginn der Rente aus dem Baustein Altersvorsorge. haben. a) Ermittlung des Sockelbetrags Wenn in den zuvor genannten Fällen ein Sockelbetrag zum Tragen 4.2 Was gilt bei Überweisung der Leistungen? kommt, ermitteln wir dessen Höhe nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die Wir überweisen unsere Leistungen an den Empfangsberechtigten. dann für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten Bei Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirt- →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag zugrunde. schaftsraums trägt der Empfangsberechtigte die damit verbundene Gefahr. →Bezugsgröße für den Sockelbetrag ist jeweils das durchschnittli- che →Sicherungskapital in den einzelnen abgelaufenen Kalen- derjahren. 5. Ihre Mitwirkungspflichten Die Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag legt unser Vorstand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung Inhalt dieses Abschnitts: der Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag so- 5.1 Welche Unterlagen können wir verlangen? wie weitere Informationen können Sie dem Anhang unseres Ge- 5.2 Wann können wir den Nachweis verlangen, dass Sie schäftsberichts unter der Überschrift "Sockelbetrag für die Beteili- bzw. die rentenberechtigten Personen noch leben? gung an Bewertungsreserven" entnehmen. 5.3 Welche Unterlagen sind bei Ihrem Tod bzw. dem Tod ei- ner rentenberechtigten Person einzureichen? b) Zuteilung und Verwendung des Sockelbetrags 5.4 Was gilt, wenn die Voraussetzungen für die Rentenzah- Wenn wir Ihrem Vertrag die Beteiligung an den →Bewertungsre- lung an ein Kind entfallen? serven zuteilen und ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockel- 5.5 Unter welchen Voraussetzungen können wir weitere betrag höher ist als der Wert der Beteiligung, der sich nach Absatz Nachweise verlangen? 3 ergibt, teilen wir Ihrem Vertrag den Sockelbetrag zu. Er wird so verwendet wie in Absatz 4 beschrieben. Wenn der Sockelbetrag niedriger ist oder es keinen Sockelbetrag gibt, bleibt es bei der Zu- 5.1 Welche Unterlagen können wir verlangen? teilung des gesetzlich vorgesehenen Werts (siehe Absatz 3). Wenn Leistungen aus Ihrem Vertrag beansprucht werden, können (6) Beteiligung laufender Renten wir die Vorlage folgender Unterlagen verlangen: Laufende Renten werden an den →Bewertungsreserven über ei- • Versicherungsschein und ne angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen betei- • Unterlagen mit den nach Teil B Ziffer 3 zu erteilenden Informa- ligt. Bei der Festlegung der →Überschussanteilsätze im Rahmen tionen und Daten. der Ermittlung der Überschussanteile wird insbesondere die aktuel- le Bewertungsreservensituation berücksichtigt. 5.2 Wann können wir den Nachweis verlan- gen, dass Sie bzw. die rentenberechtigten 4. Leistungsempfänger und Überweisung der Personen noch leben? Leistungen Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten ein amtli- Inhalt dieses Abschnitts: ches Zeugnis darüber verlangen, dass Sie bzw. die rentenberech- 4.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie können Sie tigten Personen noch leben. hierzu Bestimmungen treffen? 4.2 Was gilt bei Überweisung der Leistungen? 5.3 Welche Unterlagen sind bei Ihrem Tod bzw. dem Tod einer rentenberechtigten 4.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie Person einzureichen? können Sie hierzu Bestimmungen treffen? Wenn Sie sterben oder eine rentenberechtigte Person stirbt, sind (1) Leistungsempfänger und widerrufliches Bezugsrecht wir hierüber unverzüglich zu informieren. Die Leistungen aus Ihrem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren →Versicherungsnehmer. Wenn nach Ihrem Tod Leistungen fällig Uns ist immer ein amtliches Zeugnis über den Tod der verstorbe- werden, erbringen wir diese an Ihre Erben, wenn Sie uns keine an- nen Person mit Angaben zum Alter und Geburtsort (Sterbeurkun- dere Person benannt haben, der die Ansprüche aus Ihrem Vertrag de) vorzulegen. bei deren Fälligkeit zustehen sollen (Bezugsberechtigter). Bis zur Wenn Leistungen aus dem Vertrag beansprucht werden, können jeweiligen Fälligkeit können Sie das Bezugsrecht jederzeit ändern wir außerdem einen Nachweis über die Todesursache der verstor- oder widerrufen (widerrufliches Bezugsrecht). Nach Ihrem Tod benen Person verlangen. kann das Bezugsrecht nicht mehr geändert oder widerrufen wer- den. (2) Verfügungsverbot 5.4 Was gilt, wenn die Voraussetzungen für Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Vertrag weder abtreten noch die Rentenzahlung an ein Kind entfallen? verpfänden oder beleihen. Ausgeschlossen ist jede Übertragung von Forderungen oder Eigentumsrechten aus Ihrem Vertrag an Wenn wir Renten an ein Kind zahlen und die Voraussetzungen für Dritte, wie zum Beispiel die Einräumung von Bezugsrechten zu- die Rentenzahlung (siehe Ziffer 1.4 Absatz 2 b)) entfallen, sind wir gunsten Dritter - mit Ausnahme von Bezugsrechten nach Absatz 1. hierüber unverzüglich zu informieren. Ausgenommen bleiben Übertragungen oder Abtretungen nach § 93 Absatz 1 a) Einkommensteuergesetz (EStG) zugunsten des E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 8 von 23 [Seite 10] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 5.5 Unter welchen Voraussetzungen können Versicherungsvermittlers, der Antragsprüfung und der Erstellung der Vertragsunterlagen. wir weitere Nachweise verlangen? a) Kosten bei den bei Vertragsschluss vereinbarten Bei- Wir können weitere Nachweise verlangen und Nachforschungen trägen anstellen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten klären. Die hiermit verbundenen Kosten muss die Person tragen, (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Summe der bei Ver- die die Versicherungsleistung beansprucht. tragsschluss vereinbarten Beiträge. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verteilen wir 6. Staatliche Zulagen • in gleichmäßigen Jahresbeträgen, • über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, Wie verwenden wir die staatlichen Zulagen? • jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitrags- zahlungsdauer. (1) Verwendung der Zulagen Wir erhöhen mit den staatlichen Zulagen, soweit diese nicht zur Wir finanzieren die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) Deckung der Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungs- des Bausteins Altersvorsorge dabei monatlich durch die Verringe- kosten in Prozent des Beitrags (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absätze rung der Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteilein- 1 und 2 a) vorgesehen sind oder im →Sicherungskapital angelegt heiten am →KomfortDynamik Sondervermögen. Damit vermin- werden, die Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteil- dert sich Ihre →Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermö- einheiten am →KomfortDynamik Sondervermögen. Damit er- gen. Wenn der →Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik höht sich Ihre →Beteiligung am KomfortDynamik Sonderver- Sondervermögen während der →Aufschubdauer soweit fällt, mögen. Für die Umrechnung dieser Beträge in Anteileinheiten ist dass die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) nicht oder der →Anteilswert maßgebend. nicht vollständig aus dem →KomfortDynamik Sondervermögen entnommen werden können, werden diese Kosten aus dem →Si- Wenn wir staatliche Zulagen zurückzahlen müssen, reduzieren cherungskapital entnommen. sich die Leistungen entsprechend. Zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Beiträgen gehört auch ei- (2) Stichtag für die Umrechnung in Anteileinheiten am ne Zuzahlung bei Vertragsschluss. Von dieser Zuzahlung ziehen KomfortDynamik Sondervermögen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) abweichend Bei der Umrechnung in Anteileinheiten am →KomfortDynamik von Satz 2 einmalig zum Zeitpunkt des Zuflusses in Höhe eines Sondervermögen wird der →Anteilswert am Tag des Geldein- Prozentsatzes der Zuzahlung ab. gangs zugrunde gelegt, spätestens der 2. →Bankarbeitstag, der auf den Tag des Eingangs der staatlichen Zulage bei uns folgt. b) Kosten bei Erhöhungen der vereinbarten Beiträge Bei Erhöhungen der Summe der vereinbarten Beiträge belasten (3) Rechnungsgrundlagen für die Erhöhung der Leistun- wir die Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme wie folgt gen mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten): Soweit die uns zugeflossenen staatlichen Zulagen nicht die Beiträ- ge nach Teil B Ziffer 2.1 Absatz 2 mindern, verwenden wir diese • Bei Zuzahlungen (siehe Ziffer 11.4 Absatz 1) ziehen wir die Ab- als einmaligen Beitrag für die Erhöhung der garantierten Mindest- schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) jeweils einmalig zum rente und des Garantiekapitals bei Erleben. Zeitpunkt des Zuflusses in Höhe eines Prozentsatzes der Zu- zahlung ab. Die Erhöhung der garantierte Mindestrente und des Garantiekapi- • Beim dynamischen Zuwachs und bei Erhöhungen des Beitrags tals bei Erleben berechnen wir nach versicherungsmathematischen (siehe Ziffer 11.4 Absatz 2) verteilen wir die Abschluss- und Ver- Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.5 Ab- triebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Diffe- satz 1. renz zwischen alter und neuer Beitragssumme ab dem Erhö- hungstermin wie in Absatz a) Satz 2 beschrieben. Wir finanzie- (4) Erhöhungstermin ren die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) des Bau- Erhöhungstermin für die Leistungen des Bausteins Altersvorsorge steins Altersvorsorge auf die Erhöhungsbeiträge durch die Ver- ist jeweils der 1. Tag des Monats, in dem die staatliche Zulage bei ringerung der Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden An- uns eingeht. teileinheiten am →KomfortDynamik Sondervermögen. Damit vermindert sich Ihre →Beteiligung am KomfortDynamik Son- dervermögen. • Bei einem Aufschieben der Leistung (siehe Ziffer 11.1 Absatz 2) 7. Kosten Ihres Vertrags finanzieren wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in jedem Jahr der →zusätzlichen Aufschubdauer in Höhe ei- Für die Kosten Ihres Vertrags gelten die folgenden Regelungen. nes gleichbleibenden Prozentsatzes des Jahresbeitrags monat- Falls für einzelne Bausteine Besonderheiten gelten, finden Sie die- lich durch die Verringerung der Anzahl der auf Ihre Versicherung se in den Regelungen des jeweiligen Bausteins. entfallenden Anteileinheiten am →KomfortDynamik Sonder- vermögen. Damit vermindert sich Ihre →Beteiligung am Kom- Inhalt dieses Abschnitts: fortDynamik Sondervermögen. 7.1 Welche Kosten sind in Ihren Beitrag einkalkuliert? 7.2 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rech- Wenn der →Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Son- nung stellen? dervermögen in den oben genannten Fällen während der →Auf- schubdauer soweit fällt, dass die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) nicht oder nicht vollständig aus dem →KomfortDyna- 7.1 Welche Kosten sind in Ihren Beitrag ein- mik Sondervermögen entnommen werden können, werden diese Kosten aus dem →Sicherungskapital entnommen. kalkuliert? c) Kostenbegrenzung bei Übertragung eines Kapitals (1) Abschluss- und Vertriebskosten Wenn Sie ein Kapital aus einem anderen Altersvorsorgevertrag in Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) diesen Altersvorsorgevertrag übertragen, werden bei der Berech- verbunden. Diese sind von Ihnen zu tragen. Wir haben die Ab- nung der Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) maximal 50 schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Ihren Beitrag einkalku- Prozent des übertragenen, zum Zeitpunkt der Übertragung nach liert, sie müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. § 10 a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes (EStG) Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verwenden wir geförderten Kapitals berücksichtigt. zum Beispiel zur Finanzierung der Kosten für die Vergütung des E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 9 von 23 [Seite 11] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 d) Kosten für staatliche Zulagen (5) Auswirkungen einer ungünstigen Wertentwicklung der Bei staatlichen Zulagen (siehe Ziffer 6) werden die Abschluss- und auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten am Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der staat- KomfortDynamik Sondervermögen lichen Zulagen abgezogen. Soweit die staatlichen Zulagen die Bei- Eine ungünstige Wertentwicklung des →KomfortDynamik Son- träge nach Teil B Ziffer 2.1 Absatz 2 mindern, werden daraus Ab- dervermögens kann vor Rentenbeginn dazu führen, dass der schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) wie in Absatz a) be- →Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermö- schrieben verteilt. gen nicht mehr ausreicht, um die Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten (→Kosten) durch die in Ziffer 7.1 Absät- (2) Verwaltungskosten ze 1 und 2 genannten Entnahmen zu decken. In diesem Fall wer- Die Verwaltungskosten (→Kosten) sind die Kosten für die laufen- den wir soweit möglich die Überschussbeteiligung (siehe Ziffern de Verwaltung Ihres Vertrags. Auch diese sind von Ihnen zu tra- 3.2.3 Absatz 2 und 3.2.4 Absatz 2) kürzen. gen. Die Verwaltungskosten (→Kosten) sind in den Beitrag einkal- kuliert und müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. 7.2 Welche Kosten können wir Ihnen geson- a) Verwaltungskosten vor Rentenbeginn dert in Rechnung stellen? Wir belasten Ihren Vertrag vor Rentenbeginn mit Verwaltungskos- ten (→Kosten) in Form (1) Anlassbezogene Kosten • eines jährlichen Prozentsatzes des für die Leistungserbringung Bei folgenden Anlässen sind von Ihnen zusätzliche →Kosten, so- unwiderruflich zugeteilten Teils des →gebildeten Kapitals und genannte anlassbezogene Kosten, zu entrichten: • eines Prozentsatzes der eingezahlten Beiträge und staatlichen • bei einer Kündigung Ihres Vertrags zum Zweck der Übertragung Zulagen (siehe Ziffer 6). Unter die eingezahlten Beiträge fallen (siehe Ziffer 10.2), auch Zuzahlungen (siehe Ziffer 11.4 Absatz 1), Erhöhungen des • bei einer Verwendung des →gebildeten Kapitals für Wohnei- Beitrags (siehe Ziffer 11.4 Absatz 2) und Erhöhungen des Bei- gentum (siehe Ziffer 11.5) oder trags aufgrund eines vereinbarten dynamischen Zuwachses. • bei Teilung Ihres Vertrags im Rahmen eines Versorgungsaus- gleichs (→Teilungskosten). Vor Rentenbeginn finanzieren wir die Verwaltungskosten (→Kos- ten) des Bausteins Altersvorsorge folgendermaßen: Außerdem nehmen wir im Falle einer Kündigung einen Abzug vom • Der Teil der Verwaltungskosten (→Kosten) in Prozent des für Rückkaufswert vor (siehe Ziffer 9.2 Absatz 2). die Leistungserbringung unwiderruflich zugeteilten Teils des →gebildeten Kapitals, der für die Verwaltung der Kapitalanlage (2) Kosten für Lastschriftrückläufer des →KomfortDynamik Sondervermögens anfällt, wird dem Sofern uns im Falle eines Lastschriftrückläufers, aus einem von Ih- KomfortDynamik Sondervermögen direkt entnommen. nen veranlassten Grund, →Kosten von Ihrer Bank in Rechnung • Der restliche Teil der Verwaltungskosten (→Kosten) in Prozent gestellt werden, stellen wir Ihnen diese Kosten nach § 286 Bürger- des für die Leistungserbringung unwiderruflich zugeteilten Teils liches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 280 Bürgerliches des →gebildeten Kapitals wird monatlich durch die Verringe- Gesetzbuch (BGB) gesondert in Rechnung. rung der Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteil- einheiten am →KomfortDynamik Sondervermögen finanziert. Damit vermindert sich Ihre →Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen. 8. Beitragsfreistellung • Den Teil der Verwaltungskosten (→Kosten), der in Prozent der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen anfällt, finanzie- Inhalt dieses Abschnitts: ren wir zum Zeitpunkt des Zuflusses durch die Verringerung der 8.1 Wie kann Ihre Versicherung beitragsfrei gestellt werden Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten bzw. wie können Sie die Versicherung ruhen lassen? am →KomfortDynamik Sondervermögen. Damit vermindert 8.2 Welche Nachteile kann eine Beitragsfreistellung ha- sich Ihre →Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermö- ben? gen. 8.3 Wie kann nach einer Beitragsfreistellung die Beitrags- zahlung wieder aufgenommen werden? b) Verwaltungskosten ab Beginn der Rentenzahlung Ab Beginn der Rentenzahlung belasten wir Ihren Vertrag mit Ver- waltungskosten (→Kosten) in Form eines Prozentsatzes der ge- zahlten Leistung. 8.1 Wie kann Ihre Versicherung beitragsfrei gestellt werden bzw. wie können Sie die (3) Höhe der Kosten Versicherung ruhen lassen? Informationen zur Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten und der Verwaltungskosten (→Kosten) können Sie Ihrem Produktinfor- Die Beitragsfreistellung im Sinne dieser Regelungen entspricht mationsblatt entnehmen. Die Verwaltungskosten vor Rentenbeginn dem "Ruhenlassen" nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe a) (→Kosten) in Form eines jährlichen Prozentsatzes des für die Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG). Leistungserbringung unwiderruflich zugeteilten Teils des →gebil- deten Kapitals weisen wir im Produktinformationsblatt mit einer (1) Voraussetzungen Höchstgrenze aus. Bei einer Erhöhung dieser →Kosten über die- Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan- se Höchstgrenze hinaus, informieren wir Sie im Rahmen der ge- gen, dass Ihre Versicherung weitergeführt wird, ohne dass Beiträ- setzlichen Frist nach § 7 c Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungs- ge gezahlt werden (Beitragsfreistellung). Die Beitragsfreistellung ist gesetz (AltZertG). Diese Frist entspricht nach den aktuellen Rege- zum Ende einer jeden Versicherungsperiode (siehe Teil B Ziffer lungen mindestens 4 Monate zum Ende eines Kalendervierteljah- 2.1) möglich. res vor der Änderung der →Kosten. (2) Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sonderver- (4) Besonderheiten für die Verringerung der Anzahl der auf mögen Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten am Wir führen Ihre Versicherung mit der nach Absatz 3 berechneten KomfortDynamik Sondervermögen beitragsfreien Leistung weiter. Für die Verringerung der Anzahl der auf Ihre Versicherung entfal- lenden Anteileinheiten am →KomfortDynamik Sondervermögen (3) Auswirkungen nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 ist der →Anteilswert des 1. • Auch nach der Beitragsfreistellung berechnen wir die Rente →Bankarbeitstags eines jeden Monats maßgeblich. nach Ziffer 1.1 Absatz 2. • Die garantierte Mindestrente setzen wir um den Faktor herab, der sich aus dem Verhältnis der Summe der bis zur Beitragsfrei- stellung gezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen zur Summe E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 10 von 23 [Seite 12] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 der für die Vertragslaufzeit vereinbarten Beiträge zuzüglich der tragsfreistellung vereinbarte Beitragssumme noch nicht gezahlt gezahlten staatlichen Zulagen ergibt. wurden. • Das Garantiekapital bei Erleben setzen wir auf die Summe der bisher gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge und staatlichen Zu- Stattdessen können Sie verlangen, dass die garantierte Mindest- lagen herab zuzüglich aller Erhöhungen des Garantiekapitals rente und das Garantiekapital bei Erleben herabgesetzt werden. bei Erleben nach Ziffer 1.1 Absätze 4 und 5. • Auch nach der Beitragsfreistellung gilt Ziffer 7. Auf ursprünglich Wir berechnen diese neuen Leistungen nach versicherungsmathe- vereinbarte Beiträge, die wegen der Beitragsfreistellung nicht zu matischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Zif- zahlen sind, erheben wir jedoch ab dem Zeitpunkt der Beitrags- fer 1.5 Absatz 1. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswir- freistellung keine →Kosten in Prozent des Beitrags nach Ziffer kungen. 7.1 Absätze 1 a) und 2 a). Die Zuzahlung ist zusammen mit den für das laufende Kalender- jahr gegebenenfalls gezahlten Beiträgen und den für dieses Jahr 8.2 Welche Nachteile kann eine Beitragsfrei- beanspruchbaren staatlichen Zulagen nach Ziffer 11.4 Absatz 1 a) beschränkt. stellung haben? (4) Auswirkungen auf den Gesamtbeitrag Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile Bei der Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach den Ab- haben. Der für die Bildung einer beitragsfreien Leistung zur Verfü- sätzen 2 und 3 kann sich eine neue Aufteilung des Gesamtbeitrags gung stehende Betrag erreicht erst nach einem bestimmten Zeit- zwischen dem Beitrag für die Altersvorsorge und dem für die Be- raum die Summe der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge und rufsunfähigkeitsvorsorge ergeben. Auf Wunsch informieren wir Sie der uns zugeflossenen staatlichen Zulagen, da wir Ihre Beiträge über die neue Aufteilung. auch zur Deckung von Abschluss- und Vertriebskosten sowie Ver- waltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 a) ver- wenden und vor allem eine Abhängigkeit von der Wertentwicklung des →KomfortDynamik Sondervermögens besteht. Nähere In- 9. Kündigung formationen zur Höhe der beitragsfreien Leistungen während der Vertragsdauer können Sie Ihren Versicherungsinformationen ent- Inhalt dieses Abschnitts: nehmen. 9.1 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? 9.2 Welche Leistung erbringen wir bei einer Kündigung? 9.3 Welche Nachteile kann eine Kündigung haben? 8.3 Wie kann nach einer Beitragsfreistellung die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden? 9.1 Wann können Sie Ihre Versicherung kündi- gen? (1) Wiederaufnahme der Beitragszahlung ohne Risikoprü- fung Sie können Ihre Versicherung vor Rentenbeginn jederzeit zum En- Sie können nach der Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung die de des laufenden Monats in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E- Beitragszahlung jederzeit wieder aufnehmen, ohne dass wir eine Mail) kündigen. Risikoprüfung durchführen. Die Leistung im Falle einer Kündigung Ihrer Versicherung setzt (2) Einschränkungen bei abgeschlossenem Baustein Be- sich aus der Leistung des Bausteins Altersvorsorge und gegebe- rufsunfähigkeitsvorsorge nenfalls der Leistung eines abgeschlossenen Bausteins Berufsun- fähigkeitsvorsorge zusammen. Wenn Ihr Vertrag einen Baustein a) 6-Monats-Frist für die Wiederaufnahme der Beitrags- Berufsunfähigkeitsvorsorge enthält, finden Sie in den Regelungen zahlung ohne Risikoprüfung dieses Bausteins ergänzende Regelungen zur Kündigung. Innerhalb von 6 Monaten nach der Beitragsfreistellung Ihrer Versi- cherung können Sie verlangen, die Beitragszahlung in alter Höhe wieder aufzunehmen, ohne dass wir eine Risikoprüfung durchfüh- 9.2 Welche Leistung erbringen wir bei einer ren. Kündigung? Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist ausgeschlossen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beitragszahlung (1) Rückkaufswert berufsunfähig sind. Wenn Sie kündigen, zahlen wir - falls vorhanden - den Rückkaufs- wert. Dieser setzt sich zusammen aus b) Allgemeine Frist für die Wiederaufnahme der Beitrags- • dem →Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sonder- zahlung mit Risikoprüfung vermögen und Auch nach Ablauf von 6 Monaten nach der Beitragsfreistellung Ih- • dem Wert des →Sicherungskapitals. rer Versicherung können Sie verlangen, die Beitragszahlung wie- der aufzunehmen. Der Rückkaufswert hat mindestens den Wert, der sich bei gleich- mäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist nur dann zulässig, Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten wenn Sie zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beitragszahlung (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 1 auf die ersten 5 Vertragsjahre, eine vergleichbare neue Versicherung ohne erschwerte Bedingun- höchstens jedoch auf die →Aufschubdauer, ergibt. gen bei uns abschließen könnten. Stichtag für die Ermittlung des →Werts Ihrer Beteiligung am (3) Möglichkeiten der Wiederaufnahme der Beitragszah- KomfortDynamik Sondervermögen ist der fünftletzte →Bankar- lung beitstag vor dem Kündigungstermin. Geht die Kündigungserklä- Wenn Sie nach einer Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung die rung nach dem fünftletzten →Bankarbeitstag bei uns ein, rechnen Beitragszahlung wieder aufnehmen, können Sie die Beiträge, die wir die Anteileinheiten mit dem →Anteilswert, der bei Eingang Ih- auf die beitragsfreie Zeit entfallen, zinslos durch eine Zuzahlung rer Kündigungserklärung vorhanden ist, ab. Überzahlte Beiträge, (siehe Ziffer 11.4 Absatz 1) nachentrichten. zum Beispiel bei jährlicher Beitragszahlung, werden zurückerstat- tet, soweit sie nicht bereits in Anteileinheiten angelegt wurden. Bei der Wiederaufnahme der Beitragszahlung erheben wir auf die Zuzahlung nur die noch nicht gezahlten Abschluss- und Vertriebs- (2) Abzug kosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 1 b), die auf die vor Bei- Von dem nach Absatz 1 ermittelten Betrag nehmen wir einen Ab- zug vor. In Ihren Versicherungsinformationen ist festgelegt, in wel- E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 11 von 23 [Seite 13] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 cher Höhe wir einen Abzug vornehmen. Dort erläutern wir Ihnen auch die Gründe für diesen Abzug. 10. Kündigung und Übertragung des Alters- vorsorgevertrags Der Abzug entfällt bei einer Kündigung • im letzten Jahr der →Aufschubdauer, Inhalt dieses Abschnitts: • in den letzten 7 Jahren der Aufschubdauer, wenn Sie an diesem 10.1 Wie können Sie den Altersvorsorgevertrag zum Zweck Termin das 62. Lebensjahr vollendet haben, oder der Übertragung kündigen? • in der →zusätzlichen Aufschubdauer nach Ziffer 11.1 Absatz 10.2 Welche Kosten entstehen? 2. 10.3 Welche Nachteile kann die Kündigung zum Zweck der Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Die Angemes- Übertragung des Altersvorsorgevertrags haben? senheit müssen wir im Streitfall darlegen und beweisen. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe angemessen ist, entfällt der Ab- 10.1 Wie können Sie den Altersvorsorgevertrag zug oder wir setzen ihn - im letzteren Fall - entsprechend herab. zum Zweck der Übertragung kündigen? (3) Herabsetzung im Ausnahmefall (1) Voraussetzungen Wir sind berechtigt, den nach Absatz 1 berechneten Rückkaufswert Sie können Ihre Versicherung vor Rentenbeginn oder zu Beginn aus dem →Sicherungskapital angemessen herabzusetzen, so- der Rentenzahlung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) weit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der kündigen, um das →gebildete Kapital auf einen anderen Alters- →Versicherungsnehmer auszuschließen. Dies gilt insbesondere, vorsorgevertrag übertragen zu lassen. wenn eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Verträgen ergebenden Verpflichtungen gegeben ist. Die Her- (2) Weitere Voraussetzungen absetzung ist jeweils auf 1 Jahr befristet (§ 169 Absatz 6 Versiche- • Die Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des rungsvertragsgesetz - VVG). Kalendervierteljahres oder zu Beginn der Rentenzahlung mög- lich. Die Frist zur Kündigung zum Beginn der Rentenzahlung (4) Schlussüberschussanteil verkürzt sich auf 14 Tage, wenn wir Sie nicht spätestens 6 Mo- Zu dem nach den Absätzen 1 bis 3 berechneten Betrag kann ein nate vor Beginn der Rentenzahlung über die Form und Höhe der Schlussüberschussanteil hinzukommen (siehe Ziffer 3.2.4). vorgesehenen Auszahlungen, sowie die in der Auszahlungspha- se anfallenden Kosten informiert haben. (5) Bewertungsreserven • Der Altersvorsorgevertrag, auf welchen das →gebildete Kapital Der nach den Absätzen 1 bis 4 berechnete Betrag kann sich gege- dieser Versicherung übertragen werden soll, muss zertifiziert benenfalls um die Ihrer Versicherung zugeteilten →Bewertungsre- sein und auf Ihren Namen lauten; er kann bei uns oder bei ei- serven erhöhen (siehe Ziffer 3.3). nem anderen Anbieter bestehen. Es darf sich jedoch nicht um einen reinen Darlehensvertrag im Sinne von § 1 Absatz 1 a (6) Berücksichtigung der Verwendung von Kapital für Nummer 1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Alt- Wohneigentum ZertG) handeln. Sofern Sie nach Ziffer 11.5 Kapital für Wohneigentum verwenden, • Das →gebildete Kapital kann nicht an Sie gezahlt, sondern nur wird dies bei der Berechnung des Rückkaufswerts berücksichtigt. direkt auf den neuen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Hierzu müssen Sie uns bei Kündigung mitteilen, auf welchen (7) Kündigung zum Ende der Aufschubdauer Vertrag das →gebildete Kapital übertragen werden soll. Han- Sie können Ihre Versicherung bis spätestens einen Monat vor Ren- delt es sich dabei um einen Vertrag bei einem anderen Anbieter, tenbeginn auch zum Ende der →Aufschubdauer in Textform (zum müssen Sie uns die Zertifizierung dieses Vertrags nachweisen. Beispiel Brief, Fax, E-Mail) kündigen. In diesem Fall zahlen wir die Summe aus dem zum Ende der →Aufschubdauer vorhandenen (3) Berechnungsstichtag →Policenwert (siehe Ziffer 1.1 Absatz 2 a)), dem Schlussüber- Berechnungsstichtag für das →gebildete Kapital ist der fünftletzte schussanteil (siehe Ziffer 3.2.4) und der Beteiligung an den →Be- →Bankarbeitstag vor dem Ende des Kalendervierteljahres bzw. wertungsreserven (siehe Ziffer 3.3), wenn Sie den vereinbarten vor dem Beginn der Rentenzahlung, zu dem Sie Ihre Versicherung Rentenbeginn erleben. Stichtag für die Ermittlung des →Werts Ih- wirksam gekündigt haben. Ziffer 9.2 Absatz 3 gilt entsprechend. rer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen ist der letzte →Bankarbeitstag vor dem Ende der →Aufschubdauer. (4) Mindestbetrag für die Übertragung Wenn Sie Ihre Versicherung zu Beginn der Rentenzahlung kündi- (8) Auswirkung gen, um das →gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsor- Mit der Auszahlung des nach den Absätzen 1 bis 7 ermittelten Be- gevertrag übertragen zu lassen, stehen mindestens die bis dahin trags erlischt Ihre Versicherung. eingezahlten Beiträge und die uns zugeflossenen staatlichen Zula- gen (Mindestbetrag) für die Übertragung auf den anderen Alters- vorsorgevertrag zur Verfügung. Der Mindestbetrag kann sich in fol- 9.3 Welche Nachteile kann eine Kündigung genden Fällen ändern: haben? • Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abge- schlossen haben, verringert sich der Mindestbetrag um die ge- Die Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile haben. zahlten Beiträge für den Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge. Der Rückkaufswert erreicht erst nach einem bestimmten Zeitraum Der Mindestbetrag vermindert sich jedoch höchstens um 20 Pro- die Summe der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge und der uns zent der gezahlten Gesamtbeiträge. zugeflossenen staatlichen Zulagen, da wir Ihre Beiträge auch zur • Wenn Sie nach Ziffer 11.5 Kapital für Wohneigentum verwen- Deckung von Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungs- den, verringert sich der Mindestbetrag entsprechend. kosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 a) verwenden • Wenn wir staatliche Zulagen zurückzahlen müssen, reduziert und vor allem eine Abhängigkeit von der Wertentwicklung des sich der Mindestbetrag entsprechend. →KomfortDynamik Sondervermögens besteht. Nähere Informa- tionen zur Höhe der Rückkaufswerte während der Vertragsdauer (5) Erhöhung des übertragungsfähigen Werts um einen können Sie Ihren Versicherungsinformationen entnehmen. Schlussüberschussanteil Der übertragungsfähige Wert aus Schlussüberschussanteilen ent- Im Fall einer Kündigung müssen weiterhin alle uns zugeflossenen spricht dem Schlussüberschussanteil bei Kündigung nach Ziffer staatlichen Zulagen und darüber hinausgehende Steuervergünsti- 9.2 Absatz 4. gungen zurückgezahlt werden. In diesem Fall reduziert sich der Rückkaufswert entsprechend. E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 12 von 23 [Seite 14] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 10.2 Welche Kosten entstehen? • Am vorgezogenen Rentenbeginn stehen mindestens die bis da- hin eingezahlten Beiträge und die uns zugeflossenen staatlichen Wenn Sie das →gebildete Kapital auf einen anderen bei uns be- Zulagen zur Bildung der Rente zur Verfügung. Wenn Sie einen stehenden Altersvorsorgevertrag oder auf einen Altersvorsorgever- Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen haben, ver- trag bei einem anderen Anbieter übertragen lassen, entstehen Ih- mindert sich dieser Mindestbetrag um die für den Baustein Be- nen →Kosten in Höhe von 50 EUR. rufsunfähigkeitsvorsorge gezahlten Beiträge. Der Mindestbetrag vermindert sich höchstens um 20 Prozent der gezahlten Ge- Die →Kosten ziehen wir vom →gebildeten Kapital ab. samtbeiträge. Die Angemessenheit der →Kosten müssen wir im Streitfall darle- b) Auswirkungen gen und beweisen. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die Kos- • Das Vorziehen der Leistung hat Einfluss auf die Höhe der Rente ten in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe ange- nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Satz 1. messen sind, entfallen die Kosten oder wir setzen sie - im letzteren • Die garantierte Mindestrente verringern wir nach versicherungs- Fall - entsprechend herab. mathematischen Grundsätzen. • Das Garantiekapital bei Erleben verringern wir nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen. 10.3 Welche Nachteile kann die Kündigung zum • Den garantierten Rentenfaktor vermindern wir nach versiche- Zweck der Übertragung des Altersvorsor- rungsmathematischen Grundsätzen. Er wird mit den bei Ver- tragsschluss gültigen Rechnungsgrundlagen nach Ziffer 1.5 Ab- gevertrags haben? satz 1 unter Berücksichtigung des Vorziehens des Rentenbe- ginns ermittelt. Auch diese Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile • Die Dauer des Ablaufmanagements nach Ziffer 1.1 Absatz 5 haben. Das →gebildete Kapital erreicht erst nach einem bestimm- kürzen wir entsprechend. Unter Umständen führen wir kein Ab- ten Zeitraum die Summe der eingezahlten Beiträge zur Altersvor- laufmanagement durch. Auf Wunsch informieren wir Sie über die sorge und der uns zugeflossenen staatlichen Zulagen, da aus die- konkreten Auswirkungen auf das Ablaufmanagement nach Ziffer sen auch Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskos- 1.1 Absatz 5. ten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 a) finanziert wer- den und vor allem eine Abhängigkeit von der Wertentwicklung des Für die Ermittlung des →Policenwerts zum vorgezogenen Ren- →KomfortDynamik Sondervermögens besteht. Nähere Informa- tenbeginn wird der fünftletzte →Bankarbeitstag vor dem vorgezo- tionen zum →gebildeten Kapital können Sie Ihrem Antrag entneh- genen Rentenbeginn zugrunde gelegt. men. c) Auswirkungen auf weitere Bausteine Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos- 11. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten sen haben, erlischt dieser, sobald der vorgezogene Rentenbeginn erreicht ist. Hier finden Sie zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Versi- d) Gestaltungsmöglichkeiten cherung. Sie sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wenn Für den vorgezogenen Rentenbeginn gelten die gleichen Gestal- Sie eine Gestaltungsmöglichkeit ausüben, kann sich dies auf die tungsmöglichkeiten wie für den ursprünglich vereinbarten Renten- Höhe der Versicherungsleistungen auswirken. beginn, insbesondere Ziffer 11.2. Inhalt dieses Abschnitts: (2) Aufschieben der Leistung 11.1 Welche Möglichkeiten haben Sie, den Rentenbeginn fle- Zum vereinbarten Rentenbeginn können Sie verlangen, dass wir xibel zu gestalten? den Rentenbeginn aufschieben. 11.2 Wann können Sie sich ein Kapital auszahlen lassen? 11.3 Wann können Sie Leistungen für den Fall des Todes a) Voraussetzungen nach Rentenbeginn ändern? • Sie sind am aufgeschobenen Rentenbeginn →rechnungsmä- 11.4 Wann können Sie Zuzahlungen leisten oder die Beiträ- ßig höchstens 85 Jahre alt. ge an Ihre persönlichen Verhältnisse anpassen? • Die Beiträge sind während der →zusätzlichen Aufschubdauer 11.5 Wie können Sie das gebildete Kapital für Wohneigen- weiterzuzahlen, sofern Sie nicht verlangen, dass die Versiche- tum verwenden? rung beitragsfrei gestellt wird (siehe Ziffer 8). 11.6 Wann können Sie die Beitragszahlung herabsetzen? b) Auswirkungen • Die Höhe der Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Satz 1 kann sich 11.1 Welche Möglichkeiten haben Sie, den Ren- durch das Aufschieben des Rentenbeginns ändern. tenbeginn flexibel zu gestalten? • Das nach Ziffer 1.3 für die Leistung bei Tod nach Rentenbeginn zur Verfügung stehende Kapital kann sich ändern. (1) Vorziehen der Leistung • Die garantierte Mindestrente berechnen wir nach versicherungs- Sie können verlangen, dass wir den vereinbarten Rentenbeginn mathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen um bis zu 7 Jahre vorziehen. nach Ziffer 1.5 Absatz 2. Sie ist mindestens so hoch wie für den ursprünglichen Rentenbeginn vereinbart. Wenn für Ihren Vertrag ein vorgezogener Rentenbeginn in Betracht • Wenn Sie in der →zusätzlichen Aufschubdauer weiterhin Bei- kommt, werden wir Sie hierüber informieren. träge zahlen, erhöht sich das Garantiekapital bei Erleben um die Summe der für die zusätzliche Aufschubdauer gezahlten Beiträ- a) Voraussetzungen ge zur Altersvorsorge. • Sie haben am vorgezogenen Rentenbeginn das 62. Lebensjahr • Den garantierten Rentenfaktor erhöhen wir nach versicherungs- vollendet. mathematischen Grundsätzen. Er wird mit den bei Vertrags- • Ihre Mitteilung muss uns spätestens einen Monat vor dem vor- schluss gültigen Rechnungsgrundlagen nach Ziffer 1.5 Absatz 1 gezogenen Rentenbeginn zugehen. unter Berücksichtigung des Aufschiebens des Rentenbeginns • Der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und gewünschtem ermittelt. Rentenbeginn bzw. Leistungszeitpunkt beträgt mindestens • Das Ablaufmanagement nach Ziffer 1.1. Absatz 5 führen wir bis 1 Jahr. zum Ende der →zusätzlichen Aufschubdauer fort. • Sie erhalten zum vorgezogenen Rentenbeginn keine Leistungen aus einem abgeschlossenen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsor- Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen, ge und haben zu diesem Zeitpunkt auch keine solchen bean- auch über die konkreten Auswirkungen auf das Ablaufmanage- tragt. ment nach Ziffer 1.1 Absatz 5. E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 13 von 23 [Seite 15] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 Für die Ermittlung des →Policenwerts zum aufgeschobenen Ren- Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. tenbeginn wird der achtletzte →Bankarbeitstag vor dem aufge- schobenen Rentenbeginn zugrunde gelegt. 11.4 Wann können Sie Zuzahlungen leisten c) Auswirkungen auf weitere Bausteine oder die Beiträge an Ihre persönlichen Bei Aufschieben des Rentenbeginns des Bausteins Altersvorsorge entfällt der Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge zum bisher verein- Verhältnisse anpassen? barten Rentenbeginn. (1) Zuzahlungen vor Rentenbeginn Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Sie können vor Rentenbeginn für jedes laufende Kalenderjahr eine einmalige Zuzahlung leisten. d) Gestaltungsmöglichkeiten • Für den aufgeschobenen Rentenbeginn und die →zusätzliche a) Voraussetzungen Aufschubdauer gelten die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten Die Zuzahlung darf zusammen mit den für das laufende Kalender- wie für den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn und die ur- jahr zu zahlenden Beiträgen und den für dieses Jahr beanspruch- sprünglich vereinbarte →Aufschubdauer. baren staatlichen Zulagen den förderfähigen Höchstbetrag nach • Nach Aufschieben des Rentenbeginns können Sie den Renten- § 10 a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht übersteigen. beginn wieder vorziehen. Absatz 1 gilt sinngemäß. Die garan- Berücksichtigt werden bei dieser Betrachtung auch: tierte Mindestrente bestimmen wir nach versicherungsmathema- • staatliche Zulagen, die in einen Altersvorsorgevertrag des mittel- tischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Zif- bar förderberechtigten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebens- fer 1.5 Absatz 2. Sie ist mindestens so hoch wie für den ur- partners einfließen sowie sprünglichen Rentenbeginn vereinbart. • alle Riesterrentenverträge, die für Sie bei der Allianz Lebensver- sicherungs-AG bestehen. Nicht berücksichtigt wird eine Erhöhung der Zulage nach § 84 11.2 Wann können Sie sich ein Kapital auszah- Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) (sogenannter Berufsein- len lassen? steiger-Bonus). Sie können sich zum Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des →gebil- b) Auswirkungen deten Kapitals auszahlen lassen. • Mit der Zuzahlung erhöhen wir die Anzahl der auf Ihre Versiche- rung entfallenden Anteileinheiten am →KomfortDynamik Son- (1) Voraussetzung dervermögen, soweit die Zuzahlung nicht für die Deckung der Ihre Mitteilung muss uns spätestens einen Monat vor dem Renten- Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten in beginn zugehen. Prozent des Beitrags (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 a) vorgesehen ist oder im →Sicherungskapital angelegt wird. Wir werden Sie rechtzeitig vor Beginn dieser Monatsfrist nochmals Damit erhöht sich Ihre →Beteiligung am KomfortDynamik ausdrücklich auf die genannte Möglichkeit der Kapitalauszahlung Sondervermögen. hinweisen. • Die Zuzahlung führt zu einer Erhöhung der garantierten Mindest- (2) Auswirkungen rente nach Absatz 1 e). Sie führt außerdem zu einer Erhöhung Wenn Sie eine Auszahlung des Kapitalbetrags verlangen, verrin- des Garantiekapitals bei Erleben um den Zuzahlungsbetrag. gern sich der →Policenwert und die garantierte Mindestrente und c) Stichtag für die Umrechnung in Anteileinheiten am die →ab Rentenbeginn garantierte Rente. KomfortDynamik Sondervermögen Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Bei der Umrechnung in Anteileinheiten am →KomfortDynamik Sondervermögen wird der →Anteilswert am Tag des Geldein- gangs zugrunde gelegt, spätestens der 2. →Bankarbeitstag, der 11.3 Wann können Sie Leistungen für den Fall auf den Tag des Eingangs der Zuzahlung bei uns folgt. des Todes nach Rentenbeginn ändern? d) Auswirkungen auf weitere Bausteine Leistungen eines abgeschlossenen Bausteins Berufsunfähigkeits- (1) Voraussetzungen vorsorge erhöhen sich durch die Zuzahlung nicht. Wenn Sie eine Leistung bei Tod nach Rentenbeginn vereinbart ha- ben, können Sie zum Rentenbeginn verlangen, dass diese ohne e) Rechnungsgrundlagen für die Erhöhung der Leistun- erneute Risikoprüfung erhöht oder verringert wird. gen Die Zuzahlung verwenden wir als einmaligen Beitrag für die Erhö- Ihre Mitteilung muss uns spätestens einen Monat vor dem verein- hung der Leistungen. barten Rentenbeginn zugehen. Die Erhöhung der garantierten Mindestrente berechnen wir nach (2) Grenzen versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Re- Für die möglichen Veränderungen gelten Beschränkungen, die un- gelungen nach Ziffer 1.5 Absatz 2. ter anderem vom Alter bei Rentenbeginn und der durchschnittli- chen Lebenserwartung abhängen. Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten in Pro- zent des Beitrags (→Kosten) finanzieren wir sofort aus der Zuzah- Auf Wunsch teilen wir Ihnen mit, welche Möglichkeiten bei Ihrer lung entsprechend Ziffer 7.1. Versicherung bestehen. f) Erhöhungstermin (3) Auswirkungen Erhöhungstermin für die Leistungen ist der 1. Tag des Monats, in • Die Höhe der Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 kann sich durch die dem die Zuzahlung bei uns eingeht. neu vereinbarte Leistung bei Tod ändern. • Die garantierte Mindestrente ändern wir nach versicherungsma- (2) Erhöhung des Beitrags vor Rentenbeginn thematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Sie können jederzeit den vereinbarten Beitrag erhöhen. Eine Risi- Ziffer 1.5 Absatz 2. koprüfung nehmen wir nicht vor. • Den garantierten Rentenfaktor ändern wir ebenfalls nach versi- cherungsmathematischen Grundsätzen. Er wird mit den bei Ver- a) Voraussetzungen tragsschluss gültigen Rechnungsgrundlagen nach Ziffer 1.5 Ab- • Für die Beitragserhöhung gelten die in Absatz 1 a) genannten satz 1 unter Berücksichtigung der neu vereinbarten vereinbarte Voraussetzungen entsprechend. Leistung bei Tod ermittelt. • Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abge- schlossen haben, ist eine Beitragserhöhung vor Rentenbeginn E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 14 von 23 [Seite 16] Versicherungsbedingungen: Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 nur möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung 2.1) möglich. Die herabgesetzten Beiträge dürfen dabei den mo- nicht berufsunfähig sind. natlichen Sockelbetrag nach § 86 Absatz 1 Einkommensteuerge- setz (EStG) nicht unterschreiten. b) Auswirkungen • Mit den Erhöhungsbeträgen erhöhen wir die Anzahl der auf Ihre (2) Befristung Versicherung entfallenden Anteileinheiten am →KomfortDyna- Sie können eine unbefristete Beitragsherabsetzung verlangen oder mik Sondervermögen, soweit diese nicht für die Deckung der die Beitragsherabsetzung zeitlich bis zu 3 Jahre befristen. Bei ei- Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten ner Befristung informieren wir Sie rechtzeitig vor Ablauf des ge- (→Kosten) vorgesehen sind oder im →Sicherungskapital an- wünschten Zeitraums über die Wiederaufnahme der vollen Bei- gelegt werden. Damit erhöht sich Ihre →Beteiligung am Kom- tragszahlung. fortDynamik Sondervermögen. • Die Erhöhung des Beitrags führt zu einer Erhöhung der garan- (3) Auswirkungen tierten Mindestrente nach Absatz 2 d) und zu einer Erhöhung • Auch nach der Beitragsherabsetzung ermitteln wir die Renten des Garantiekapitals bei Erleben um die Summe der vereinbar- nach Ziffer 1.1 Absatz 2. ten Erhöhungsbeiträge. • Die garantierte Mindestrente setzen wir herab. • Das Garantiekapital bei Erleben setzen wir herab. c) Auswirkungen auf weitere Bausteine Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos- Die neue garantierte Mindestrente und das neue Garantiekapital sen haben, erhöht sich die garantierte versicherte Berufsunfähig- bei Erleben berechnen wir nach versicherungsmathematischen keitsrente in dem Maße, dass das 12-fache dieser Berufsunfähig- Grundsätzen. Einen Abzug nehmen wir nicht vor. Auf Wunsch in- keitsrente so hoch ist wie die für den Baustein Altersvorsorge in ei- formieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. nem Versicherungsjahr zu zahlenden Beiträge. (4) Auswirkungen auf weitere Bausteine Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Durch die Beitragsherabsetzung verringern sich die versicherten Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine. Auf Wunsch in- d) Rechnungsgrundlagen für die Erhöhung der Leistun- formieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. gen Die Erhöhung der garantierten Mindestrente berechnen wir nach (5) Nachteile einer Beitragsherabsetzung versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Re- Die Beitragsherabsetzung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachtei- gelungen nach Ziffer 1.5 Absatz 2. le haben: • Die staatlichen Zulagen werden bei Unterschreitung des Min- Für die in den Erhöhungsbeitrag einkalkulierten Abschluss- und desteigenbeitrags nach § 86 Absatz 1 Einkommensteuergesetz Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten (→Kosten) gelten die (EStG) anteilig gewährt. Regelungen nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 a). • Der für die Bildung einer Leistung nach Beitragsherabsetzung zur Verfügung stehende Betrag erreicht erst nach einem be- Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos- stimmten Zeitraum die Summe der gezahlten Beiträge zur Al- sen haben, erhöhen sich die Leistungen nach versicherungsma- tersvorsorge und der uns zugeflossenen staatlichen Zulagen, da thematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Rechnungsgrundla- wir Ihre Beiträge auch zur Deckung von Abschluss- und Ver- gen nach Ziffer 1.5 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über triebskosten sowie Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer die konkreten Auswirkungen. 7.1 Absätze 1 und 2 a) verwenden und vor allem eine Abhängig- keit von der Wertentwicklung des →KomfortDynamik Sonder- (3) Erhöhungstermin vermögens besteht. Erhöhungstermin für den Beitrag und die garantierten Versiche- rungsleistungen des Bausteins Altersvorsorge und eines gegebe- (6) Möglichkeiten bei Wiederanhebung der Beiträge nach nenfalls abgeschlossenen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge ist einer Beitragsherabsetzung der 1. Tag des Monats, in dem der erste erhöhte Beitrag bei uns eingeht. a) Wiederanhebung der Beiträge ohne Risikoprüfung Nach der Beitragsherabsetzung Ihrer Versicherung können Sie je- derzeit die Beitragszahlung auf die Höhe vor der Beitragsherabset- 11.5 Wie können Sie das gebildete Kapital für zung wieder erhöhen, ohne dass wir eine Risikoprüfung durchfüh- Wohneigentum verwenden? ren. Ziffer 8.3 Absatz 1 gilt entsprechend. Sie können Ihren Vertrag bis zum Rentenbeginn für eine Verwen- b) Einschränkungen bei abgeschlossenem Baustein Be- dung im Sinne des § 92 a Einkommensteuergesetz (EStG) kündi- rufsunfähigkeitsvorsorge gen, sobald das →gebildete Kapital die dort genannten Mindest- Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos- beträge erreicht. sen haben, können Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Bei- tragsherabsetzung Ihrer Versicherung die Beitragszahlung auf die (1) Voraussetzungen Höhe vor der Beitragsherabsetzung wieder erhöhen, ohne dass wir • Ihre Mitteilung muss uns mit einer Frist von 3 Monaten zum En- eine Risikoprüfung durchführen. Ziffer 8.3 Absatz 2 a) gilt entspre- de eines Kalendervierteljahres zugehen. chend. • Das →gebildete Kapital muss vollständig verwendet werden. • Ziffer 10.1 Absätze 3 und 5 gelten entsprechend. Auch nach Ablauf von 6 Monaten nach der Beitragsherabsetzung • Einen Abzug nach Ziffer 9.2 Absatz 2 nehmen wir nicht vor. Ihrer Versicherung können Sie die Beitragszahlung auf die Höhe vor der Beitragsherabsetzung wieder erhöhen. Die Beiträge kön- (2) Auswirkung nen Sie dann wieder anheben, wenn Sie zum Zeitpunkt der Wie- Mit der Auszahlung des →gebildeten Kapitals erlischt Ihre Versi- deranhebung eine vergleichbare neue Versicherung ohne er- cherung. schwerte Bedingungen bei uns abschließen könnten. c) Möglichkeiten der Beitragsanhebung 11.6 Wann können Sie die Beitragszahlung her- Sie können die Differenz zwischen den herabgesetzten Beiträgen und den ursprünglich vereinbarten Beiträgen, die auf die Dauer der absetzen? Beitragsherabsetzung entfällt, zinslos durch eine Zuzahlung (siehe Ziffer 11.4 Absatz 1) nachentrichten. (1) Voraussetzungen Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan- Bei Wiederherstellung des Versicherungsschutzes erheben wir auf gen, dass Ihre Versicherung mit herabgesetzten Beiträgen weiter- die Zuzahlung nur die noch nicht gezahlten Abschluss- und Ver- geführt wird (Beitragsherabsetzung). Die Beitragsherabsetzung ist triebskosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 1 b), die auf den zum Ende einer jeden Versicherungsperiode (siehe Teil B Ziffer Betrag entfallen, um den die vor Beitragsherabsetzung vereinbarte E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 15 von 23 [Seite 17] Versicherungsbedingungen: Teil A - Abänderungen zum Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 Beitragssumme reduziert wurde. Bei der Wiederherstellung des Die Zusatzrente ist wie die →ab Rentenbeginn garantierte Rente Versicherungsschutzes gelten die in Ziffer 11.4 Absatz 1 a) ge- selbst durch eine zusätzliche beitragsfreie Leistung am Über- nannten Voraussetzungen entsprechend. schuss beteiligt. Wir berechnen die Leistungserhöhungen aus der Zusatzrente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- Stattdessen können Sie auch nur die Beitragszahlung wieder erhö- bei verwenden wir für die Berechnung der hinzukommenden Leis- hen. Die garantierte Mindestrente und das Garantiekapital bei Erle- tungen grundsätzlich die Rechnungsgrundlagen, die wir bei Ren- ben berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsät- tenbeginn zugrunde gelegt haben, sowie die zum Zeitpunkt des zen. Abschlusses Ihres Vertrags zugrunde gelegten →Kosten des Bau- steins Altersvorsorge nach Ziffer 7.1 Absatz 2 b). Für die Berechnung dieser neuen Leistungen gelten die Regelun- gen nach Ziffer 1.5 Absatz 1. Auf Wunsch informieren wir Sie über Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- die Auswirkungen. mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der →De- Die Ziffer 8.3 Absatz 4 gilt entsprechend. ckungsrückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Rentenversicherungen im Sinne von Ziffer 1.5 Absatz 3 a) andere Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für die Leistungserhö- 12. Abänderungen zum Baustein Altersvorsor- hungen aus der Zusatzrente auch diese verwenden. Wenn sich ge - Zukunftsrente KomfortDynamik (Ries- nach einer Leistungserhöhung aus der Zusatzrente die für die Be- rechnung der →Deckungsrückstellung geltenden Rechnungs- terRente) E222 grundlagen erneut ändern, können wir für weitere Leistungserhö- hungen aus der Zusatzrente die geänderten Rechnungsgrundla- In einigen Verträgen (zum Beispiel Verträge mit besonderer Ver- gen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung aus der einbarung zur Überschussverwendung) werden bestimmte Rege- Zusatzrente zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehal- lungen Ihres Bausteins durch einzelne der folgenden Regelungen ten. geändert, ergänzt oder ersetzt. Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Ren- Welche Abänderungen jeweils für Ihre Versicherung gelten, kön- tenbeginn oder bei der letzten Leistungserhöhung aus der Zusatz- nen Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. rente, werden wir Sie hierüber informieren. Die zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags zugrunde ge- Abänderung AF1: Was gilt bei vereinbarter Über- legten Prozentsätze der →Kosten des Bausteins Altersvorsorge nach Ziffer 7.1 Absatz 2 b) bleiben unverändert. schussverwendung "Zusatzrente" ab Rentenbe- ginn? (3) Änderung der Beteiligung am Überschuss nach Rentenbe- ginn Ziffer 3.2.5 wird ersetzt durch: Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan- gen, dass wir die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn "3.2.5 Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn anders für die Erhöhung der Rente vornehmen als bei Vertrags- schluss vereinbart. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Mög- Ab Rentenbeginn gehört Ihre Versicherung einer anderen Über- lichkeiten und Auswirkungen. Ihre Erklärung muss uns spätestens schussgruppe an (siehe dazu auch Ziffer 3.2.1). Diese teilen wir Ih- einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn zugehen." nen vor Beginn der Rentenzahlung mit. In Abhängigkeit von dieser Zuordnung beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Abänderung AF2: Was gilt bei vereinbarter Über- Die Höhe des laufenden Überschussanteils ab Rentenbeginn er- schussverwendung "kombinierte Überschussren- gibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 3.2.2) und te" ab Rentenbeginn? kann auch null sein. Ziffer 3.2.5 wird ersetzt durch: (1) Ermittlung und Zuteilung der laufenden Überschussanteile Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- "3.2.5 Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze Ab Rentenbeginn gehört Ihre Versicherung einer anderen Über- (siehe Ziffer 3.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. schussgruppe an (siehe dazu auch Ziffer 3.2.1). Diese teilen wir Ih- nen vor Beginn der Rentenzahlung mit. Wir teilen die Überschussanteile jährlich jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres und erstmals 1 Jahr nach Beginn der Renten- Wenn Sie für die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn zahlung zu. eine kombinierte Überschussrente vereinbart haben, gilt Folgen- des: Die →Bezugsgröße für den jährlichen Überschussanteil ist das →Deckungskapital der Versicherung, berechnet jeweils zum En- • Sie erhalten die kombinierte Überschussrente ab Rentenbeginn de des abgelaufenen Versicherungsjahres. zusätzlich zu der →ab Rentenbeginn garantierten Rente. • Die kombinierte Überschussrente besteht aus einer nicht garan- (2) Verwendung der jährlichen Überschussanteile tierten zusätzlichen Rente aus dem Baustein Altersvorsorge so- Mit den jährlichen Überschussanteilen Ihres Bausteins Altersvor- wie nicht garantierten jährlichen Rentenerhöhungen, die in Pro- sorge finanzieren wir nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kos- zent der im Vorjahr erreichten Gesamtrente aus dem Baustein ten) nach Ziffer 7.1 Absatz 2 b) jährlich zum Jahrestag des Be- Altersvorsorge festgelegt werden; die jährlichen Rentenerhöhun- ginns der Rentenzahlung eine zusätzliche beitragsfreie garantierte gen setzen dabei zu Beginn des 6. Jahres nach Beginn der Ren- Rente (Zusatzrente). tenzahlung ein. Die Zusatzrente besteht aus einer zusätzlichen Rente aus dem Die kombinierte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - Baustein Altersvorsorge. der Höhe nach null sein. Die Zusatzrente erhalten Sie zusätzlich zu der →ab Rentenbe- ginn garantierten Rente, erstmals 1 Jahr nach Beginn der Ren- tenzahlung. E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 16 von 23 [Seite 18] Versicherungsbedingungen: Teil A - Abänderungen zum Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente KomfortDynamik (RiesterRente) E222 (1) Ermittlung der kombinierten Überschussrente Die Höhe der kombinierten Überschussrente ermitteln wir, indem wir sie als Differenz aus der Gesamtrente und der →ab Rentenbe- ginn garantierten Rente berechnen. Die Gesamtrente zu Rentenbeginn ermitteln wir aus der zum Ende der →Aufschubdauer vorhandenen Summe aus dem →Policen- wert, dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den →Bewertungsreserven mit der für die kombinierte Überschuss- rente festgelegten Sterbetafel (→Tafeln) und Verzinsung unter Be- rücksichtigung der Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 2 b). Dabei berücksichtigen wir die nicht garantierten jährli- chen Rentenerhöhungen. Die für die kombinierte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) und Verzinsung können Sie dem Anhang unseres Geschäftsberichts entnehmen. (2) Änderung der Rechnungsgrundlagen für die kombinierte Überschussrente Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 3.2.2) die für die kombinierte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändert, • können die künftigen jährlichen Rentenerhöhungen höher oder geringer als zuvor ausfallen oder sogar entfallen und • kann sich die Höhe der kombinierten Überschussrente erhöhen oder verringern. Wir werden Sie bei Beginn der Rentenzahlung und bei jeder späte- ren Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzlichen Rente und den Prozentsatz der Rentenerhöhung informieren. (3) Änderung der Beteiligung am Überschuss nach Rentenbe- ginn Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan- gen, dass wir die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn anders für die Erhöhung der Rente vornehmen als bei Vertrags- schluss vereinbart. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Mög- lichkeiten und Auswirkungen. Ihre Erklärung muss uns spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn zugehen." E---A0222Z0 (008) 12/2020 Seite 17 von 23 [Seite 19] Versicherungsbedingungen: Teil B - Pflichten für alle Bausteine Teil B - Pflichten für alle Bausteine Hier finden Sie wesentliche bausteinübergreifende Pflichten und Obliegenheiten. Weitere Pflichten und Obliegenheiten finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag. (4) Schriftformerfordernis 1. Vorvertragliche Anzeigepflicht Die Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Die Ausübung des Die nachfolgende Regelung gilt nur für den gegebenenfalls abge- Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht. schlossenen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge. (5) Empfangsvollmacht Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Wenn Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- (1) Anzeigepflicht tigt, eine von uns abgegebene Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufent- a) Gegenstand der Anzeigepflicht halt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versi- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ih- cherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevoll- nen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in mächtigt ansehen. Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzei- gen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entschei- dung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. 2. Pflichten im Zusammenhang mit der Bei- tragszahlung Die Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform stellen. Inhalt dieses Abschnitts: 2.1 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? b) Zurechnung der Kenntnis Dritter Personen 2.2 Was gilt, wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Um- zahlen? ständen für Sie beantwortet, werden Ihnen Kenntnis und Arglist 2.3 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig dieser Person zugerechnet. zahlen? (2) Nachteilige Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverlet- zung 2.1 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? a) Unsere Rechte bei einer Anzeigepflichtverletzung Die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht ergeben sich aus (1) Zahlungsperiode den §§ 19 bis 22 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Unter den Den Beitrag für Ihre Versicherung müssen Sie als laufende Beiträ- dort genannten Voraussetzungen können wir ge entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode zahlen. • zurücktreten, • von unserer Leistungspflicht frei sein, Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein • kündigen, Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Wir geben sie • wegen arglistiger Täuschung anfechten oder im Versicherungsschein an. • den Vertrag ändern. Die Beiträge sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsän- kalkuliert. Die Versicherungsperiode (§ 12 Versicherungsvertrags- derung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei- gesetz - VVG) entspricht somit der vereinbarten Zahlungsperiode. lung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hin- gewiesen haben. (2) Beitrag und staatliche Zulagen Die Summe der in einem Kalenderjahr gezahlten Beiträge zuzüg- Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos- lich der jeweils beanspruchbaren staatlichen Zulagen für dieses sen haben, gilt im Hinblick auf diesen Baustein Folgendes: Wir ver- Jahr darf den förderfähigen Höchstbetrag nach § 10 a Absatz 1 zichten auf die uns nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Einkommensteuergesetz (EStG) nicht übersteigen. Berücksichtigt zustehenden Rechte zur Vertragsänderung und Kündigung, wenn werden bei dieser Betrachtung auch staatliche Zulagen, die in ei- die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet erfolgt ist. nen Altersvorsorgevertrag des mittelbar förderberechtigten Ehegat- ten bzw. eingetragenen Lebenspartners einfließen. Nicht berück- b) Frist für die Ausübung unserer Rechte sichtigt wird eine Erhöhung der Zulage nach § 84 Satz 2 Einkom- Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsän- mensteuergesetz (EStG) (sogenannter Berufseinsteiger-Bonus). derung erlöschen, wenn seit dem Abschluss des Vertrags mehr als 5 Jahre vergangen sind. Dies gilt nicht, wenn wir von der Anzeige- Wenn der Höchstbetrag durch eingehende staatliche Zulagen pflichtverletzung durch einen Versicherungsfall Kenntnis erlangen, überschritten wird, mindern diese den Beitrag für das Kalenderjahr, der vor Ablauf der Frist eingetreten ist. Die Frist nach Satz 1 be- in dem der Zulagenanspruch entstanden ist. Mit den hierdurch zu trägt 10 Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglis- viel gezahlten Beiträgen (Beitragsguthaben) verfahren wir wie folgt: tig verletzt haben. Übersteigt das Beitragsguthaben die Beiträge, die in den nächsten 4 Monaten nach dem Eingang der staatlichen Zulagen bei uns fäl- Unser Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erlischt, lig werden, zahlen wir das gesamte Beitragsguthaben in einem Be- wenn seit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung 10 Jahre vergangen trag aus. Ansonsten verrechnen wir das Beitragsguthaben mit sind. künftigen Beiträgen. (3) Erweiterung oder Wiederherstellung des Versiche- Dies gilt nicht, wenn wir Leistungen aus einem gegebenenfalls ab- rungsschutzes geschlossenen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge erbringen und Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn der Versiche- die Berufsunfähigkeitsrenten unmittelbar zur Zahlung der Beiträge rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird und für den Baustein Altersvorsorge verwendet werden. deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist. E---B0002Z0 (009) 12/2020 Seite 18 von 23 [Seite 20] Versicherungsbedingungen: Teil B - Pflichten für alle Bausteine (3) Fälligkeit der Versicherungsbeiträge haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachwei- sen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. a) Erster Beitrag Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versiche- 2.3 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag rungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu die- nicht rechtzeitig zahlen? sem Zeitpunkt fällig. (1) Verzug b) Folgebeiträge Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten 2.1 Absatz 3 b) zahlen, geraten Sie ohne weitere Zahlungsauffor- Zahlungsperiode fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. derung nach § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verzug. In diesem Fall sind wir nach § 280 BGB berechtigt, Ersatz des Scha- (4) Rechtzeitigkeit der Zahlung dens zu verlangen, der uns hierdurch entstanden ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Wenn eine Zahlung im Lastschriftverfahren (siehe Absatz 6) ver- einbart ist, ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn (2) Fristsetzung • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- Ihnen nach § 38 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf spricht. Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zah- lungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie betragen. dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- (3) Minderung des Versicherungsschutzes bei erfolglosem form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- Fristablauf ben. Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungs- frist eintreten, vermindert sich der Versicherungsschutz, wenn (5) Übermittlungsrisiko • Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung Die Übermittlung des Beitrags erfolgt auf Ihre Gefahr. von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und (6) Zahlung im Lastschriftverfahren • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge- wiesen haben. a) SEPA-Lastschriftmandat Wenn der Beitrag von einem Konto eingezogen werden soll (Last- schriftverfahren), muss uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat er- 3. Weitere Mitwirkungspflichten teilt werden. b) Monatliche Beiträge Monatliche Beiträge müssen im Lastschriftverfahren gezahlt wer- Welche weiteren Mitwirkungspflichten haben Sie? den. (1) Pflicht zur Übermittlung notwendiger Informationen, c) Folgen eines fehlgeschlagenen Lastschrifteinzugs Daten und Unterlagen Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie Wenn wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Spei- dies zu vertreten haben, cherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten • können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außer- zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür not- halb des Lastschriftverfahrens erfolgen; wendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Vertrags- • sind wir berechtigt, eine monatliche Zahlungsperiode auf eine schluss oder auf Nachfrage unverzüglich - das heißt ohne schuld- vierteljährliche Zahlungsperiode umzustellen. haftes Zögern - zur Verfügung stellen. Dies gilt auch, wenn sich nachträglich Änderungen zu den von Ihnen bei Vertragsschluss Im Übrigen gelten die Regelungen zum Verzug (siehe Ziffern 2.2 oder auf Nachfrage zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und 2.3). und Unterlagen ergeben. Wenn ein Dritter Rechte an Ihrem Vertrag hat und auch dessen 2.2 Was gilt, wenn Sie den ersten Beitrag Status für Datenerhebungen und Meldungen entscheidend ist, sind Sie auch insoweit zur Mitwirkung verpflichtet. nicht rechtzeitig zahlen? (2) Notwendige Informationen (1) Gefährdung des Versicherungsschutzes Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind alle Um- Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen stände, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerlichen An- Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie sässigkeit, der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die den ersten Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 2.1 Absatz Rechte an Ihrem Vertrag haben, und der steuerlichen Ansässigkeit 3 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz daher erst zu dem des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Versicherungsfälle, vor allem die deutsche oder ausländische steuerliche Ansässigkeit, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung ver- die Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum, der Geburts- pflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung un- ort und der Wohnsitz. verschuldet unterblieben ist. (3) Unterlassene Mitwirkung bei gesetzlicher Meldepflicht Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Wenn für uns als Versicherer eine gesetzliche Meldepflicht be- Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, steht, müssen wir die notwendigen Informationen im Sinne von Ab- Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- satz 2 an in- oder ausländische Steuerbehörden melden. Wenn Sie rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags uns dann die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen hingewiesen haben. nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, müssen Sie un- geachtet einer bestehenden oder nicht bestehenden steuerlichen (2) Unser Rücktrittsrecht Ansässigkeit im Ausland damit rechnen, dass wir Ihre Vertragsda- Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir ten an in- oder ausländische Steuerbehörden melden. vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt E---B0002Z0 (009) 12/2020 Seite 19 von 23 [Seite 21] Versicherungsbedingungen: Teil B - Pflichten für alle Bausteine Wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nach den Absätzen 1 und 2 nicht nachkommen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zurückzu- behalten. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben. E---B0002Z0 (009) 12/2020 Seite 20 von 23 [Seite 22] Versicherungsbedingungen: Teil C - Allgemeine Regelungen Teil C - Allgemeine Regelungen Die Regelungen in Teil C gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag. schen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, kön- 1. Beginn des Versicherungsschutzes nen sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht Wann beginnt der Versicherungsschutz? erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die Niederlassung zu- ständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet. (1) Grundsatz Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrags, je- doch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeit- punkt. 5. Verjährung Der Versicherungsschutz beginnt zu dem genannten Zeitpunkt nur Wann verjähren die vertraglichen Ansprüche nach dem Ge- dann, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig im Sinne von Teil B setz? Ziffer 2.1 Absatz 3 a) zahlen. Wenn Sie den Beitrag nicht rechtzei- tig zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, (1) Verjährungsfrist und maßgebliche gesetzliche Regelun- zu dem Sie den Beitrag zahlen (siehe Teil B Ziffer 2.2 Absatz 1). gen Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren nach § 195 Bürgerliches Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes Gesetzbuch (BGB) in 3 Jahren. Einzelheiten zu Beginn, Dauer und eingetreten sind, leisten wir nicht. Unterbrechung der Verjährung sind in §§ 195 bis 213 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. (2) Erweiterung des Versicherungsschutzes Wenn Sie den Versicherungsschutz nachträglich erweitern, gilt Ab- (2) Hemmung der Verjährung während unserer Leistungs- satz 1 auch für diese Erweiterung des Versicherungsschutzes. prüfung Wenn ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns angemeldet wurde, ist dessen Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ih- nen oder dem Anspruchsteller unsere Entscheidung in Textform 2. Versicherungsschein (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zugeht. Wir können uns die Berechtigung zum Empfang von Leistungen durch Vorlage des Versicherungsscheins nachweisen lassen. 6. Informationen während der Vertragslauf- zeit 3. Deutsches Recht Wir informieren Sie nach den Regelungen des Altersvorsorgever- träge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) jährlich schriftlich über Welches Recht gilt für Ihren Vertrag? • die Verwendung der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zula- Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht. gen, • die Höhe des gebildeten Kapitals, • die einbehaltenen anteiligen Abschluss- und Vertriebskosten, 4. Zuständiges Gericht • die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals • und die erwirtschafteten Erträge. Wo können Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden? Sie können Informationen zur Höhe des gebildeten Kapitals auch (1) Zuständiges Gericht für Ihre Klagen gegen uns jederzeit auf Wunsch erhalten. Sie können aus dem Versicherungsvertrag oder der Versiche- rungsvermittlung bei dem Gericht Klage erheben, das für unseren Bis zum Beginn der Rentenzahlung informieren wir Sie außerdem Geschäftssitz oder für die Niederlassung zuständig ist, die Ihren über das nach Abzug der Kosten zu Beginn der Rentenzahlung Vertrag verwaltet. Sie können auch bei dem Gericht Klage erhe- voraussichtlich zur Verfügung stehende gebildete Kapital. ben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohn- Wir werden Sie auch jährlich schriftlich darüber informieren, ob und sitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen Aufent- wie wir ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwen- halt haben. dung der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen berück- Wenn nach dem Gesetz weitere Gerichtsstände bestehen, die ver- sichtigen. traglich nicht ausgeschlossen werden dürfen, können Sie auch dort Bei einer Erhöhung der Verwaltungskosten über die im Produktin- Klage erheben. formationsblatt angegebene Höchstgrenze hinaus informieren wir (2) Zuständiges Gericht für Klagen gegen Sie Sie hierüber im Rahmen der im Altersvorsorgeverträge-Zertifizie- Klagen aus dem Versicherungsvertrag müssen wir bei dem Gericht rungsgesetz (AltZertG) vorgesehenen Frist. Derzeit beträgt diese erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Frist 4 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres vor Ände- Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen rung der Kosten. Aufenthalt haben. Wir informieren Sie nach den Regelungen des Altersvorsorgever- Wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Ihr Wohnsitz noch träge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) schriftlich, spätestens 3 Mo- Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort bekannt sind, können wir Klage bei nate vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Rentenzahlung dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die Nie- über die Form und Höhe der vorgesehenen Auszahlungen, sowie derlassung zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet. die während der Rentenzahlung anfallenden Kosten. (3) Zuständiges Gericht, wenn Sie außerhalb der Europäi- schen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz wohnen Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufent- halts nach Vertragsschluss in einen Staat außerhalb der Europäi- E---C0002Z0 (009) 12/2020 Seite 21 von 23 [Seite 23] Versicherungsbedingungen: Erläuterung von Fachausdrücken Erläuterung von Fachausdrücken Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: →Versicherungsnehmer. Ab Rentenbeginn garantierte Rente: Gebildetes Kapital: Die ab Rentenbeginn garantierte Rente zahlen wir ab Rentenbe- Das gebildete Kapital entspricht der Summe aus dem Wert Ihrer ginn, solange Sie leben. Ihre Höhe ergibt sich aus der zum Ende Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen, dem Siche- der Aufschubdauer vorhandenen Summe aus dem Policenwert, rungskapital und dem Deckungskapital eines ggf. eingeschlosse- dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den Bewer- nen Bausteins Berufsunfähigkeitsvorsorge inklusive der bereits zu- tungsreserven sowie dem zum Rentenbeginn berechneten Renten- geteilten Überschussanteile, abzüglich tariflicher Kosten, zuzüglich faktor. Sie ist mindestens so hoch wie die garantierte Mindestrente. des übertragungsfähigen Wertes aus Schlussüberschussanteilen sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven nach § 153 Ab- Anteilswert: satz 1 und 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der unwiderruf- Der Wert einer Anteileinheit des KomfortDynamik Sondervermö- lich zugeteilte Teil des gebildeten Kapitals ist der Policenwert des gens (Anteilswert) richtet sich nach der Wertentwicklung der in die- Bausteins Altersvorsorge (inklusive bereits zugeteilter Über- sem Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände. Der schussanteile). Anteilswert wird nach dem jeweils aktuell festgelegten Bewertungs- verfahren ermittelt, das im Einklang mit den Regelungen des Kapi- KomfortDynamik Sondervermögen: talanlagegesetzbuchs (KAGB) steht. Das KomfortDynamik Sondervermögen setzt sich aus verschiede- nen Vermögensgegenständen zusammen. Dies sind insbesondere Aufschubdauer: Aktien, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen. Wir führen das Die Aufschubdauer ist der gesamte Zeitraum vom vereinbarten KomfortDynamik Sondervermögen getrennt von unseren sonstigen Versicherungsbeginn an bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Sie Kapitalanlagen in einer gesonderten Abteilung unseres Siche- schließt demnach auch die Zeit bis zu einem neu vereinbarten rungsvermögens (dem sogenannten Anlagestock). Der Wert des Rentenbeginn ein, zum Beispiel bei einem Aufschieben der Leis- KomfortDynamik Sondervermögens hängt unmittelbar von der tung. Wertentwicklung der im KomfortDynamik Sondervermögen gehal- tenen Vermögensgegenstände ab. Bankarbeitstag: Bankarbeitstage, auch Geschäftstage genannt, sind die Tage, an Kosten: denen Kreditinstitute in Deutschland bzw. Luxemburg für den Pu- Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die in den blikumsverkehr geöffnet sind. Montag bis Freitag sind in der Regel Beitrag einkalkulierten Kosten (Abschluss- und Vertriebskosten so- Bankarbeitstage. Wochenenden, Feiertage in Luxemburg und bun- wie Verwaltungskosten) und die Kosten, die aus von Ihnen veran- deseinheitliche Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. sind keine lassten Gründen erhoben werden können. Bankarbeitstage. Policenwert: Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen: Der Policenwert wird nach anerkannten Regeln der Versicherungs- Ihre Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen entspricht mathematik errechnet. Bei der Berechnung wird der Wert Ihrer Be- der Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten teiligung am KomfortDynamik Sondervermögen zum jeweiligen Be- am KomfortDynamik Sondervermögen. wertungsstichtag angesetzt. Hinzu kommt das Sicherungskapital. Bewertungsreserven: Rechnungsmäßiges Alter: Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- Das rechnungsmäßige Alter ist Ihr jeweiliges Alter - wobei ein be- serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- reits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzuge- pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in rechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Bei- unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen spiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag haben. den Kapitalmärkten auszugleichen. Rechnungszins: Bezugsgröße: Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich garantierten Leistungen erforderlich ist. die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- Rückstellung für Beitragsrückerstattung: lem ab vom Baustein, von Ihrem Alter, vom Rentenbeginn, von der Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- Höhe des Sicherungskapitals, von den Anteilswerten, der Anzahl rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- der Anteileinheiten, der Höhe des Beitrags und vom Policenwert. rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Wir ermitteln die Bezugsgrößen nach anerkannten Regeln der Ver- Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- sicherungsmathematik. teiligung. Sie ermöglicht es, Schwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- Deckungskapital: chen. Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen Sicherungskapital: der Beitragskalkulation berechnet. Zur Sicherstellung des Garantiekapitals bei Erleben und der garan- tierten Mindestrente führen wir einen Teil des Policenwerts Ihrer Deckungsrückstellung: Versicherung in den sonstigen Kapitalanlagen innerhalb unseres Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- Sicherungsvermögens, im sogenannten Sicherungskapital. Die Hö- genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu he des Sicherungskapitals hängt unter anderem von der Aufschub- bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden dauer, der abgelaufenen Aufschubdauer, der Höhe des Garantie- muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die kapitals bei Erleben sowie der Höhe und Entwicklung des Werts Ih- garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. rer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen ab. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der §§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De- Tafeln: ckungsrückstellungsverordnung berechnet. Mit Tafeln können wir Wahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berechnungen, mit de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sicher- E---G0222Z0 (008) 12/2020 Seite 22 von 23 [Seite 24] Versicherungsbedingungen: Erläuterung von Fachausdrücken stellen können. Im Rahmen unserer Berichtspflichten werden die Tafeln der Aufsichtsbehörde vorgelegt. • Mit Sterbetafeln können wir Wahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir Wahrscheinlichkeiten anderer Versicherungsfälle wie zum Beispiel für den Eintritt und Wegfall der Berufsunfähigkeit ermitteln. Wir können außerdem Wahr- scheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, wie zum Bei- spiel für die Sterblichkeit von Berufsunfähigen. Teilungskosten: Teilungskosten sind die Kosten, die dem Versorgungsträger durch die interne Teilung entstehen. Die ausgleichspflichtige und die aus- gleichsberechtigte Person tragen diese Kosten zu gleichen Teilen. Informationen zur Höhe der Teilungskosten können Sie Ihrem Pro- duktinformationsblatt entnehmen. Überschussanteilsatz: Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 3.2 Teil A - Baustein Altersvorsor- ge). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im An- hang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versicherungs- nehmer auf andere Weise mitgeteilt. Verantwortlicher Aktuar: Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- chen Aktuar bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 141 Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen: Der Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen entspricht dem Wert der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteil- einheiten. Er wird dadurch ermittelt, dass die Anzahl der Anteilein- heiten, die auf die Versicherung entfallen, mit dem zu einem be- stimmten Bewertungsstichtag ermittelten Anteilswert multipliziert wird. Zusätzliche Aufschubdauer: Den Zeitraum der Verlängerung, also die Zeit vom ursprünglichen Rentenbeginn bis zum aufgeschobenen Rentenbeginn, nennen wir zusätzliche Aufschubdauer. Die zusätzliche Aufschubdauer ist da- mit ein Teil der Aufschubdauer. E---G0222Z0 (008) 12/2020 Seite 23 von 23
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.