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Volltext aufklappen: Allgemeine Vertragsinformationen mit Versicherungsbedingungen, Tarif RI
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Allgemeine
Vertragsinformationen
Tarif RI
Stand 01.05.2023
Vertrauen, das bleibt.
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In diesen Allgemeinen Vertragsinformationen finden Sie wichtige Vertragsgrundlagen und Hinweise zu Ihrem Versicherungsvertrag, unter anderem die
Versicherungsbedingungen und allgemeine Hinweise zu den Steuerregelungen. Diese Informationen sowie die Kommunikation während der Laufzeit
des Versicherungsvertrags erfolgen in deutscher Sprache.
IDENTITÄT UND ANSCHRIFT DES VERSICHERERS BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN
Die Versicherung wird bei der Continentale Lebensversicherung AG Wenn Sie einmal einen Grund zur Beschwerde haben sollten, wenden Sie
mit Sitz in München, Bundesrepublik Deutschland, abgeschlossen. sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartner. Mit dem Versicherungsschein
Das Unternehmen ist unter der Nummer B 182 765 beim Handelsre- erhalten Sie ein gesondertes Blatt, auf dem alle Ansprechpartner für Sie
gister des Amtsgerichts München eingetragen. aufgeführt sind. Selbstverständlich können Sie sich auch an den Vor-
stand wenden.
Die Hausanschrift und ladungsfähige Anschrift lautet:
Versicherungsombudsmann
Continentale Lebensversicherung AG Die Continentale Lebensversicherung AG ist Mitglied im Verein Versi-
Baierbrunner Straße 31-33 • 81379 München cherungsombudsmann e. V., einer unabhängigen, kostenfrei arbeiten-
Postfach • 81357 München den, außergerichtlichen Schlichtungsstelle für Verbraucher. Wir haben
uns verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Internet: www.continentale.de Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Vorstand: Versicherungsombudsmann e. V.
Dr. Christoph Helmich (Vorsitzender), Postfach 080632 • 10006 Berlin
Dr. Gerhard Schmitz (stv. Vorsitzender),
Dr. Helmut Hofmeier, Dr. Marcus Kremer, Alf N. Schlegel E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Rolf Bauer Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag online (z.B. über eine Webseite
oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Be-
schwerde auch an die Online-Streitbeilegungs-Plattform
HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Unternehmen betreibt unmittelbar und mittelbar alle Arten der wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ver-
Lebensversicherung. sicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
GESETZLICHER SICHERUNGSFONDS Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung besteht – Bereich Versicherungen –
ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Versicherungsauf- Graurheindorfer Straße 108 • 53117 Bonn
sichtsgesetzes), der bei der Protektor Lebensversicherungs-AG, Wil-
helmstraße 43 G, 10117 Berlin, www.protektor-ag.de, errichtet ist. E-Mail: poststelle@bafin.de
Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Si- Internet: www.bafin.de
cherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die An-
sprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Be- Rechtsweg
zugsberechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag be- Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird durch die
günstigter Personen. Die Continentale Lebensversicherung AG gehört Inanspruchnahme der dargestellten Beschwerdemöglichkeiten nicht
dem Sicherungsfonds an. berührt.
2
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Inhaltsverzeichnis
Inhalt:
I. Grundbegriffe und Erläuterungen����������������������������������� 8
II. Allgemeine Bedingungen
für die fondsgebundene Rentenversicherung
nach Tarif RI���������������������������������������������������������������������������12
III. Allgemeine Bedingungen
für die fondsgebundene Rentenversicherung
nach Tarif RI – Direktversicherung���������������������������������33
IV. Besondere Bedingungen
für die Dynamik zu Rentenversicherungen
und zur Kapitalversicherung �������������������������������������������52
V. Bedingungen für die
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
nach den Tarifen PBUZB und PBUZR�������������������������������53
VI. Bedingungen für die
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
nach den Tarifen PEUZB und PEUZR �������������������������������62
VII. Besondere Bedingungen
für den vorläufigen Versicherungsschutz
in den Berufsunfähigkeits- und
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen�������������70
VIII. Spezielle Klauseln���������������������������������������������������������������71
IX. Überschussbeteiligung und Kosten�������������������������������73
X. Steuerregelungen���������������������������������������������������������������74
XI. Datenschutzhinweise���������������������������������������������������������78
3
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Inhaltsverzeichnis
I. Grundbegriffe und Erläuterungen����������������������������������� 8 G. Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung
des Versicherungsvertrags ��������������������������������������������������������21
1 Übergreifende Begriffserläuterungen ���������������������������������������8 1 Kündigung ��������������������������������������������������������������������������������������21
2 Begriffserläuterungen zu den Berufsunfähigkeits- / 2 Entnahme vor Rentenbeginn (Teilkündigung)����������������������21
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ������������������������10 3 Vorzeitige Beitragsfreistellung��������������������������������������������������21
4 Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung������������������������������22
5 Auszahlungsbetrag ����������������������������������������������������������������������22
II. Allgemeine Bedingungen 6 Rückkaufswert�������������������������������������������������������������������������������22
für die fondsgebundene Rentenversicherung 7 Abzug bei Kündigung oder
vorzeitiger Beitragsfreistellung������������������������������������������������22
nach Tarif RI���������������������������������������������������������������������������12
8 Beitragsrückzahlung��������������������������������������������������������������������22
A. Die Beteiligten am Versicherungsvertrag������������������������������12 H. Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer /
1 Versicherungsnehmer und Versicherer������������������������������������12 Empfänger der Versicherungsleistungen������������������������������22
2 Versicherte Person������������������������������������������������������������������������12 1 Bezugsrecht, Abtretung und Verpfändung����������������������������22
3 Bezugsberechtigter����������������������������������������������������������������������12 2 Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen
mit laufender Beitragszahlung��������������������������������������������������22
B. Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen��������12 3 Hinausgeschobener Rentenbeginn������������������������������������������23
1 Allgemeines������������������������������������������������������������������������������������12 4 Entnahme nach Rentenbeginn��������������������������������������������������23
2 Versicherungsleistungen ������������������������������������������������������������13 5 Erhöhungen bei Versicherungsverträgen
3 Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen, Einsatz / mit laufender Beitragszahlung��������������������������������������������������24
Freisetzung von ABC-Waffen/-Stoffen oder 6 Policendarlehen������������������������������������������������������������������������������24
vorsätzlicher Selbsttötung ��������������������������������������������������������15
I. Allgemeine Vertragsbestimmungen����������������������������������������24
C. Überschussbeteiligung ���������������������������������������������������������������15 1 Beginn des Versicherungsschutzes������������������������������������������24
1 Grundsätze der Überschussermittlung und 2 Informationen während der Vertragslaufzeit������������������������24
Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������15 3 Regelungen zur Leistungsauszahlung ������������������������������������25
2 Überschussbeteiligung während der Ansparphase��������������16 4 Meldung von Adress- und Namensänderungen��������������������25
3 Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn��������������������������17 5 Weitere Mitteilungspflichten����������������������������������������������������25
4 Zukunftswerte der Überschussbeteiligung����������������������������18 6 Verrechnung der Kosten Ihres Versicherungsvertrags��������25
7 Sonstige Kosten ����������������������������������������������������������������������������25
D. Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung��������18 8 Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen����26
1 Mitteilungen bei Tod der versicherten Person����������������������18 9 Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand��������������������26
2 Nachweise bei Rentenbeginn und 10 Streitbeilegungsverfahren (Versicherungsombudsmann) ��26
während der Rentenphase����������������������������������������������������������18
3 Weitere Nachweise������������������������������������������������������������������������18 J. Regelungen zur Fondsanlage�����������������������������������������������������26
1 Fondsauswahl und Änderung der Fondsaufteilung�������������26
E. Angaben, die vor Vertragsbeginn erforderlich sind, 2 Umschichtungsmanagement ����������������������������������������������������26
und Folgen bei falschen Angaben ��������������������������������������������18 3 Rebalancing������������������������������������������������������������������������������������27
1 Vorvertragliche Anzeigepflicht��������������������������������������������������18 4 Zuführungen zum Fondsguthaben und
2 Rücktritt������������������������������������������������������������������������������������������18 Entnahmen aus dem Fondsguthaben��������������������������������������27
3 Kündigung ��������������������������������������������������������������������������������������18 5 Ersetzung von Investmentfonds ����������������������������������������������28
4 Vertragsanpassung ����������������������������������������������������������������������19 6 Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen;
5 Schuldlose Verletzung Stichtagsregeln������������������������������������������������������������������������������28
der vorvertraglichen Anzeigepflicht����������������������������������������19 7 Neu eingeführte oder erhöhte Steuern,
6 Weitere Voraussetzungen für die Ausübung öffentlich-rechtliche Gebühren und
unseres Rechtes auf Rücktritt, Kündigung oder öffentlich-rechtliche Abgaben��������������������������������������������������29
Vertragsanpassung ����������������������������������������������������������������������19
7 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung������������������������������19 K. Investmentorientierter Rentenbezug������������������������������������30
8 Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung / 1 Allgemeines������������������������������������������������������������������������������������30
Wiederanhebung ��������������������������������������������������������������������������19 2 Regelungen zur Fondsanlage im Rentenbezug ��������������������31
9 Erklärungsempfänger������������������������������������������������������������������19
10 Weitere Angaben vor Vertragsbeginn��������������������������������������19
III. Allgemeine Bedingungen
F. Beitragszahlung und Folgen der Nichtzahlung��������������������19 für die fondsgebundene Rentenversicherung
1 Beitragszahlung ����������������������������������������������������������������������������19
nach Tarif RI – Direktversicherung���������������������������������33
2 Die Folgen der Nichtzahlung von Beiträgen��������������������������20
3 Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten������������������������20
A. Die Beteiligten am Versicherungsvertrag������������������������������33
1 Versicherungsnehmer und Versicherer������������������������������������33
2 Versicherte Person������������������������������������������������������������������������33
3 Bezugsberechtigter����������������������������������������������������������������������33
4 Berechtigte Hinterbliebene im Todesfall��������������������������������33
4
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Inhaltsverzeichnis
B. Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen��������33 I. Allgemeine Vertragsbestimmungen����������������������������������������44
1 Allgemeines������������������������������������������������������������������������������������33 1 Beginn des Versicherungsschutzes������������������������������������������44
2 Versicherungsleistungen ������������������������������������������������������������34 2 Informationen während der Vertragslaufzeit������������������������44
3 Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen, Einsatz / 3 Regelungen zur Leistungsauszahlung ������������������������������������44
Freisetzung von ABC-Waffen/-Stoffen oder 4 Meldung von Adress- und Namensänderungen��������������������44
vorsätzlicher Selbsttötung ��������������������������������������������������������36 5 Weitere Mitteilungspflichten����������������������������������������������������44
6 Verrechnung der Kosten Ihres Versicherungsvertrags��������45
C. Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������36 7 Sonstige Kosten ����������������������������������������������������������������������������45
1 Grundsätze der Überschussermittlung und 8 Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen����45
Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������36 9 Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand��������������������45
2 Überschussbeteiligung während der Ansparphase��������������37 10 Streitbeilegungsverfahren (Versicherungsombudsmann) ��46
3 Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn��������������������������37
4 Zukunftswerte der Überschussbeteiligung����������������������������38 J. Regelungen zur Fondsanlage�����������������������������������������������������46
1 Fondsauswahl und Änderung der Fondsaufteilung�������������46
D. Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung��������39 2 Umschichtungsmanagement����������������������������������������������������46
1 Mitteilungen bei Tod der versicherten Person����������������������39 3 Rebalancing������������������������������������������������������������������������������������47
2 Nachweise bei Rentenbeginn und 4 Zuführungen zum Fondsguthaben und
während der Rentenphase����������������������������������������������������������39 Entnahmen aus dem Fondsguthaben ������������������������������������47
3 Weitere Nachweise������������������������������������������������������������������������39 5 Ersetzung von Investmentfonds ����������������������������������������������47
6 Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen;
E. Angaben, die vor Vertragsbeginn erforderlich sind, Stichtagsregeln������������������������������������������������������������������������������48
und Folgen bei falschen Angaben ��������������������������������������������39 7 Neu eingeführte oder erhöhte Steuern,
1 Vorvertragliche Anzeigepflicht��������������������������������������������������39 öffentlich-rechtliche Gebühren und
2 Rücktritt������������������������������������������������������������������������������������������39 öffentlich-rechtliche Abgaben��������������������������������������������������49
3 Kündigung ��������������������������������������������������������������������������������������39
4 Vertragsanpassung ����������������������������������������������������������������������39 K. Investmentorientierter Rentenbezug������������������������������������49
5 Schuldlose Verletzung 1 Allgemeines������������������������������������������������������������������������������������49
der vorvertraglichen Anzeigepflicht����������������������������������������39 2 Regelungen zur Fondsanlage im Rentenbezug ��������������������50
6 Weitere Voraussetzungen für
die Ausübung unseres Rechtes auf Rücktritt,
Kündigung oder Vertragsanpassung����������������������������������������39 IV. Besondere Bedingungen
7 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung������������������������������40 für die Dynamik zu Rentenversicherungen
8 Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung /
und zur Kapitalversicherung �������������������������������������������52
Wiederanhebung ��������������������������������������������������������������������������40
9 Erklärungsempfänger������������������������������������������������������������������40 1 Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge ��52
10 Weitere Angaben vor Vertragsbeginn��������������������������������������40 2 Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen
und Versicherungsleistungen����������������������������������������������������52
F. Beitragszahlung und Folgen der Nichtzahlung��������������������40 3 Sonstige Bestimmungen für die Erhöhung����������������������������52
1 Beitragszahlung ����������������������������������������������������������������������������40 4 Aussetzen von Erhöhungen��������������������������������������������������������52
2 Die Folgen der Nichtzahlung von Beiträgen��������������������������41
3 Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten������������������������41
V. Bedingungen für die
G. Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
des Versicherungsvertrags��������������������������������������������������������41
nach den Tarifen PBUZB und PBUZR�������������������������������53
1 Kündigung ��������������������������������������������������������������������������������������41
2 Vorzeitige Beitragsfreistellung��������������������������������������������������41
3 Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung������������������������������42 A. Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen��������53
4 Auszahlungsbetrag ����������������������������������������������������������������������42 1 Vorliegen von Berufsunfähigkeit����������������������������������������������53
5 Rückkaufswert�������������������������������������������������������������������������������42 2 Versicherungsleistungen ������������������������������������������������������������54
6 Abzug bei Kündigung oder 3 Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen und
vorzeitiger Beitragsfreistellung������������������������������������������������42 bestimmten außergewöhnlichen Ereignissen������������������������56
7 Beitragsrückzahlung��������������������������������������������������������������������42
B. Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������56
H. Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer / 1 Laufende Überschussbeteiligung
Empfänger der Versicherungsleistungen������������������������������42 für die Zeit, in der keine Leistungen wegen
1 Bezugsrecht, Abtretung und Verpfändung����������������������������42 Berufsunfähigkeit erfolgen��������������������������������������������������������56
2 Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen 2 Laufende Überschussbeteiligung für die Zeit,
mit laufender Beitragszahlung��������������������������������������������������43 in der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erfolgen ��������57
3 Hinausgeschobener Rentenbeginn������������������������������������������43 3 Zukunftswerte der Überschussbeteiligung����������������������������57
4 Erhöhungen bei Versicherungsverträgen
mit laufender Beitragszahlung��������������������������������������������������44 C. Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung��������57
1 Nachweis- und Mitwirkungspflichten,
wenn Berufsunfähigkeitsleistungen verlangt werden��������57
2 Erklärung über unsere Leistungspflicht����������������������������������58
3 Nachprüfung der Berufsunfähigkeit;
Leistungseinstellung��������������������������������������������������������������������58
4 Verzicht auf die Arztanordnungsklausel ��������������������������������59
5
[Seite 6]
Inhaltsverzeichnis
D. Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung VII. Besondere Bedingungen
der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen������������������59 für den vorläufigen Versicherungsschutz
1 Kündigung ��������������������������������������������������������������������������������������59
in den Berufsunfähigkeits- und
2 Vorzeitige Beitragsfreistellung��������������������������������������������������59
3 Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung������������������������������60 Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen�������������70
4 Auszahlungsbetrag ����������������������������������������������������������������������60
5 Rückkaufswert�������������������������������������������������������������������������������60 1 Vorläufiger Versicherungsschutz����������������������������������������������70
6 Abzug bei Kündigung oder 2 Voraussetzungen für den vorläufigen
vorzeitiger Beitragsfreistellung������������������������������������������������60 Versicherungsschutz��������������������������������������������������������������������70
7 Tabelle der Garantiewerte ����������������������������������������������������������60 3 Beginn und Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes ��70
4 Ausschlüsse vom vorläufigen Versicherungsschutz������������70
E. Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer������������������60 5 Kosten des vorläufigen Versicherungsschutzes��������������������70
1 Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen 6 Verhältnis zum beantragten Versicherungsvertrag ������������70
mit laufender Beitragszahlung��������������������������������������������������60
F. Allgemeine Vertragsbestimmungen����������������������������������������61 VIII. Spezielle Klauseln���������������������������������������������������������������71
1 Verhältnis zur Hauptversicherung��������������������������������������������61
2 Gültigkeit anderer Bedingungen ����������������������������������������������61 1 Einschluss einer Berufsunfähigkeits- oder
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung������������������������������71
2 Umtausch von Erwerbsunfähigkeits- in
VI. Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsschutz bei Schülern und Studenten ����71
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 3 Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
Berufsunfähigkeit bei Studenten����������������������������������������������71
nach den Tarifen PEUZB und PEUZR �������������������������������62
4 Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden�����������������������������������71
A. Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen��������62 5 Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
1 Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit��������������������������������������������62 Berufsunfähigkeit bei Hausfrauen und Hausmännern��������71
2 Versicherungsleistungen ������������������������������������������������������������62 6 Infektionsklausel����������������������������������������������������������������������������71
3 Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen und 7 Finanzielle Angemessenheitsprüfung��������������������������������������72
bestimmten außergewöhnlichen Ereignissen������������������������64 8 Leistung bei Tod einer minderjährigen
versicherten Person����������������������������������������������������������������������72
B. Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������64 9 Bezugsberechtigter����������������������������������������������������������������������72
1 Laufende Überschussbeteiligung für die Zeit, in der
keine Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit erfolgen������64
2 Laufende Überschussbeteiligung für die Zeit, IX. Überschussbeteiligung und Kosten�������������������������������73
in der Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit erfolgen������65
3 Zukunftswerte der Überschussbeteiligung����������������������������65 A. Überschussbeteiligung����������������������������������������������������������������73
C. Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung��������65 B. Kosten������������������������������������������������������������������������������������������������73
1 Nachweis- und Mitwirkungspflichten,
wenn Erwerbsunfähigkeitsleistungen verlangt werden ����65
2 Erklärung über unsere Leistungspflicht����������������������������������66 X. Steuerregelungen���������������������������������������������������������������74
3 Nachprüfung der Erwerbsunfähigkeit;
Leistungseinstellung��������������������������������������������������������������������66 A. Private fondsgebundene Rentenversicherung
4 Verzicht auf die Arztanordnungsklausel ��������������������������������67 nach Tarif RI�������������������������������������������������������������������������������������� 74
1 Einkommensteuer�������������������������������������������������������������������������74
D. Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung 2 Vermögensteuer����������������������������������������������������������������������������75
der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ��������������67 3 Erbschaftsteuer������������������������������������������������������������������������������75
1 Kündigung ��������������������������������������������������������������������������������������67 4 Versicherungsteuer ����������������������������������������������������������������������75
2 Vorzeitige Beitragsfreistellung��������������������������������������������������67 5 Neu eingeführte oder erhöhte Steuern, öffentlich-
3 Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung������������������������������67 rechtliche Gebühren und öffentlich-rechtliche Abgaben��76
4 Auszahlungsbetrag ����������������������������������������������������������������������67
5 Rückkaufswert�������������������������������������������������������������������������������67 B. Fondsgebundene Rentenversicherung
6 Abzug bei Kündigung oder als Direktversicherung nach Tarif RI����������������������������������������76
vorzeitiger Beitragsfreistellung������������������������������������������������68 1 Einkommensteuer�������������������������������������������������������������������������76
7 Tabelle der Garantiewerte ����������������������������������������������������������68 2 Vermögensteuer����������������������������������������������������������������������������76
3 Erbschaftsteuer������������������������������������������������������������������������������77
E. Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer������������������68 4 Versicherungsteuer ����������������������������������������������������������������������77
1 Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit 5 Neu eingeführte oder erhöhte Steuern, öffentlich-
laufender Beitragszahlung����������������������������������������������������������68 rechtliche Gebühren und öffentlich-rechtliche Abgaben��77
F. Allgemeine Vertragsbestimmungen����������������������������������������69 C. Steuer bei Änderung der Fondsanlage������������������������������������77
1 Verhältnis zur Hauptversicherung��������������������������������������������69
2 Gültigkeit anderer Bedingungen ����������������������������������������������69
6
[Seite 7]
Inhaltsverzeichnis
XI. Datenschutzhinweise���������������������������������������������������������78
1 Allgemeines������������������������������������������������������������������������������������78
2 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung /
Kontakt zum Datenschutzbeauftragten��������������������������������78
3 Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung ������78
4 Kategorien und Einzelne Stellen von Empfängern
der personenbezogenen Daten��������������������������������������������������78
5 Automatisierte Einzelfallentscheidungen������������������������������79
6 Datenübermittlung in ein Drittland ����������������������������������������80
7 Dauer der Speicherung Ihrer Daten������������������������������������������80
8 Betroffenenrechte������������������������������������������������������������������������80
9 Aktualisierung der Datenschutzhinweise ������������������������������80
10 Anhang����������������������������������������������������������������������������������������������81
7
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I. Grundbegriffe und Erläuterungen
Kapitel I Grundbegriffe und Erläuterungen
Bezugsberechtigter
Zum Bezugsberechtigten siehe
Diese fondsgebundene Rentenversicherung hat die Tarifbezeichnung RI. → AVB Abschnitte A und H
Mit den nachfolgenden Grundbegriffen und Erläuterungen zu den vorlie- Deckungsrückstellung
genden Allgemeinen Vertragsinformationen stellen wir Ihnen wichtige Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versi-
Themen in einer kurzen Form vor. Für den Versicherungsvertrag vorrangig cherungsleistungen gewährleisten zu können.
maßgebend sind in den Versicherungsbedingungen enthaltene Beschrei- → AVB Abschnitt C
bungen; Fundstellen sind jeweils am Ende der Erläuterung genannt. Ein-
zuhaltende Fristen, z.B. für Erklärungen und Mitteilungen an uns, können Entnahme vor Rentenbeginn
Sie ebenfalls den Versicherungsbedingungen entnehmen. Sie können zwölfmal im Kalenderjahr eine Entnahme verlangen.
→ AVB Abschnitt G
Im Rahmen einer Direktversicherung ergeben sich Abweichungen zu den
folgenden Begriffserläuterungen – siehe Allgemeine Bedingungen für die Entnahme nach Rentenbeginn
Rentenversicherung nach Tarif RI – Direktversicherung. Ist als Todesfall-Leistung nach Rentenbeginn die Rentengarantiezeit oder
die Kapitalrückgewähr vereinbart, können Sie während der vereinbarten
Die Bezeichnungen haben wir zum Teil zur besseren Lesbarkeit abgekürzt: Rentengarantiezeit oder so lange eine Todesfall-Leistung aus der Kapital-
rückgewähr erfolgen kann, bis zu zwölfmal je Kalenderjahr eine Entnahme
• AVB – Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Renten- verlangen.
versicherung nach Tarif RI → AVB Abschnitt H
• Besondere Bedingungen Dynamik – Besondere Bedingungen für
die Dynamik zu Rentenversicherungen und zur Kapitalversicherung Erhöhungen
• BUZ – Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherun- Sie können bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung bis
gen nach den Tarifen PBUZB und PBUZR zu fünfmal die Beiträge erhöhen.
• EUZ – Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversiche- → AVB Abschnitt H
rungen nach den Tarifen PEUZB und PEUZR
Fondsauswahl
Übergreifende Begriffserläuterungen finden Sie unter Nummer 1, spezi- Sie können aus einer Vielzahl von Investmentfonds renommierter Kapital
ell für die Berufsunfähigkeits- / Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherun- verwaltungsgesellschaften auswählen. In einem Versicherungsvertrag
gen geltende Begriffe werden getrennt unter Nummer 2 erklärt. können Sie gleichzeitig Anteile von bis zu zehn Investmentfonds verein-
baren. Ausgabeaufschläge erheben wir nicht.
1 Übergreifende Begriffserläuterungen → AVB Abschnitt J
Abruf / Teilabruf Fondsguthaben
In der Abrufphase können Sie den Beginn der lebenslangen Rentenzah- Das Fondsguthaben besteht aus den Anteilen der von Ihnen bestimmten
lung ganz oder teilweise vorverlegen. Investmentfonds. Der Wert des Fondsguthabens ergibt sich, indem die
Eine Kombination von lebenslanger Rentenzahlung und einmaliger Kapital Anzahl der gutgeschriebenen Investmentfonds-Anteile mit ihrem Anteils-
leistung ist durch eine Entnahme vor Rentenbeginn und anschließendem preis multipliziert wird.
Abruf möglich. → AVB Abschnitt B
→ AVB Abschnitte B und G
GarantiePlus
Ansparphase Haben Sie GarantiePlus vereinbart, erhalten Sie den garantierten Renten-
Die Ansparphase ist die Zeit vom Beginn des Versicherungsvertrags bis faktor auf Basis der bei Vertragsabschluss verwendeten Unisex-Renten-
zum Rentenbeginn. tafel in voller Höhe sowie einem Rechnungszins von 0,25 Prozent p.a.
→ AVB Abschnitt B → AVB Abschnitt B
Beitragsdynamik Hobby-Wechsel
Ist die Beitragsdynamik vereinbart, erfolgt eine regelmäßige Erhöhung Bei der Beantragung des Versicherungsschutzes sind aktuell ausgeübte
des Beitrags und somit der Versicherungsleistungen ohne erneute Risiko- Sportarten und Hobbys maßgebend für die individuelle Risikoeinstufung.
prüfung. Sind Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- Eine Veränderung der ausgeübten Sportarten und Hobbys während der
sicherungen eingeschlossen, erhöht sich deren Beitrag grundsätzlich im Laufzeit des Versicherungsvertrags muss uns nicht angezeigt werden.
gleichen Verhältnis, wobei die Erhöhung einer Berufsunfähigkeits- oder
Erwerbsunfähigkeitsrente höchstens zwei Prozent beträgt. Kapitalabfindung
Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung kann zum vereinbarten Renten-
die Beiträge. beginn eine Kapitalabfindung erfolgen, wenn die versicherte Person den
→ Besondere Bedingungen Dynamik Tag des Rentenbeginns erlebt.
Beitragszahlungsdauer / Beitragszahlung Die Leistung kann auch aufgeteilt werden (Kombination von lebenslanger
Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge zu zahlen Rentenzahlung und Kapitalabfindung).
sind.
Zur Beitragszahlung siehe Mit der vollständigen Kapitalabfindung endet der Versicherungsvertrag.
→ AVB Abschnitt F → AVB Abschnitt B
Bewertungsreserven Nachversicherung
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen Anpassung / Erhöhung der Versicherungsleistungen an berufliche und pri-
der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermögens über vate Entwicklungen.
dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen wer- → AVB Abschnitt H
den. In der Rentenphase sind Sie an den Bewertungsreserven beteiligt. → BUZ / EUZ Abschnitt E
→ AVB Abschnitt C
8
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Kapitel I Grundbegriffe und Erläuterungen
Rebalancing Shiften
Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der gewählten Investmentfonds Umschichten des vorhandenen Fondsguthabens des Versicherungsver-
verändert sich laufend die Gewichtung der Werte der Fondsguthaben der ein- trags in andere Investmentfonds. Innerhalb eines Zeitraumes von 365 Ta-
zelnen Investmentfonds. Haben Sie das Rebalancing vereinbart, wird wäh- gen bis zu sechsmal möglich.
rend der Ansparphase jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns de- → AVB Abschnitt J
ren Verhältnis entsprechend Ihrer zuletzt mit uns vereinbarten Fondsauftei-
lung wieder hergestellt. Der Wert des Fondsguthabens bleibt unverändert. Sonderzahlungen
Das Rebalancing sowie dessen Ein- und Ausschluss werden gebührenfrei Sie können bis zu zwölf Sonderzahlungen (zusätzliche Beiträge) je Kalen-
durchgeführt. derjahr entrichten.
→ AVB Abschnitt J → AVB Abschnitt F
Rechnungsgrundlagen Switchen
Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Ver- Änderung der Fondsaufteilung für künftige Beträge (z.B. Beiträge). Inner-
sicherungsvertrags. Diese sind in der Regel die Annahmen zur Entwick- halb eines Zeitraumes von 365 Tagen bis zu sechsmal möglich.
lung der versicherten Risiken, der Rechnungszins und die Kosten. → AVB Abschnitt J
Rentenbeginn, hinausgeschobener Teilrente
Der Rentenbeginn kann einmalig auf einen späteren Monatsersten hin- In der Abrufphase kann eine lebenslange Teilrente in Anspruch genom-
ausgeschoben werden und zwar spätestens auf den Ersten des Monats, men werden; der noch nicht abgerufene Teil des Versicherungsvertrags
in dem die versicherte Person ihr 87. Lebensjahr vollendet. verbleibt in der Ansparphase.
→ AVB Abschnitt H → AVB Abschnitt B
Rentenbezug, investmentorientierter Textform
Bei investmentorientiertem Rentenbezug wird das Verrentungskapital Ist Textform vorgesehen, muss die Erklärung z.B. per Brief, Fax oder E-Mail
vollständig im Vertragsguthaben im Rentenbezug angelegt. Sie haben so- abgegeben werden.
mit die Möglichkeit auch in der Rentenphase an der Wertentwicklung von
Investmentfonds teilzuhaben, verbunden mit der Sicherheit einer garan- Todesfall-Leistungen vor Rentenbeginn
tierten Rente. Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, erbringen wir je nach Ver-
→ AVB Abschnitt K einbarung folgende Todesfall-Leistung:
Rentenbezug, klassischer • Vertragsguthaben
Bei klassischem Rentenbezug ist das im Versicherungsvertrag vorhandene • Beitragsrückgewähr
Kapital vollständig in der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres • Junior-Beitragsschutz
Sicherungsvermögens angelegt. Die Übertragung des zum Ende der An- → AVB Abschnitt B
sparphase vorhandenen Fondsguthabens in die klassische Kapitalanlage
innerhalb unseres Sicherungsvermögens erfolgt zum Rentenbeginn. Todesfall-Leistungen nach Rentenbeginn
→ AVB Abschnitt B Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, endet mit ihrem Tod die
Rentenzahlung. Es wird keine weitere Leistung fällig, es sei denn, es ist
Rentenfaktor, garantierter eine der folgenden Todesfall-Leistungen vereinbart:
Der garantierte Rentenfaktor wird im Versicherungsschein genannt. Er
gibt die Rentenhöhe pro 10.000 Euro Kapital an. Die Höhe der Rente kön- • Rentengarantiezeit
nen wir vor dem Rentenbeginn nicht garantieren, da sie vom Verrentungs- • Kapitalrückgewähr
kapital abhängig ist (siehe auch Stichwort GarantiePlus).
→ AVB Abschnitt B Die Rentengarantiezeit und ihre Dauer sowie die Kapitalrückgewähr kön-
nen bis zum Rentenbeginn gewählt werden.
Rentenphase → AVB Abschnitt B
Die Rentenphase ist die Zeit vom Rentenbeginn bis zum Ende der Renten-
zahlung. Überschussbeteiligung
→ AVB Abschnitt B Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und an den
Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Überschüsse können aus
Rentensteigerung, garantiert dem Kapitalanlageergebnis, dem Risikoergebnis und dem übrigen Ergeb-
Ist die garantierte Rentensteigerung vereinbart, wird während der Ren- nis entstehen.
tenphase die garantierte Rente jährlich entsprechend dem vereinbarten → AVB Abschnitt C
Prozentsatz erhöht.
→ AVB Abschnitt B Umschichtungsmanagement
Mit dem Umschichtungsmanagement bieten wir Ihnen die Möglichkeit
Rentenzahlung, lebenslang zur planmäßigen monatlichen Umschichtung von Investmentfonds-An-
Ab dem Rentenbeginn zahlen wir eine garantierte Rente, entsprechend teilen.
den getroffenen Vereinbarungen, lebenslang, sofern die versicherte Per-
son den jeweiligen Zahlungstermin erlebt. Folgende Varianten des Umschichtungsmanagements können Sie für die
→ AVB Abschnitt B Ansparphase vereinbaren:
Risikoprüfung • Startmanagement,
Die Risikoprüfung wird zur individuellen Risikoeinstufung durchgeführt. • Laufzeitmanagement und
Sie besteht aus der Gesundheitsprüfung und weiteren Fragen zur Ein- • Ablaufmanagement.
schätzung des Risikos der zu versichernden Person (z.B. Beruf, ausgeübte
Sportarten, Hobbys und Rauchverhalten) sowie der finanziellen Angemes- Shiftvorgänge im Rahmen des Umschichtungsmanagements werden nicht
senheitsprüfung (siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Ver- auf die Anzahl der Shifts pro Jahr angerechnet.
tragsinformationen). → AVB Abschnitt J
9
[Seite 10]
Kapitel I Grundbegriffe und Erläuterungen
Versicherungsperiode Dynamik der Hauptversicherung bei Berufs- / Erwerbsunfähigkeit
Zur Versicherungsperiode siehe Ist die Dynamik der Hauptversicherung bei Berufs- / Erwerbsunfähigkeit
→ AVB Abschnitt F vereinbart, erhöht sich während der Befreiung von der Beitragszahlungs-
pflicht der Beitrag für die Hauptversicherung jährlich um den vereinbar-
Vorvertragliche Anzeigepflicht ten Prozentsatz. Damit wird eine regelmäßige Anpassung der Versiche-
Vor Vertragsabschluss müssen uns alle gefahrerheblichen Umstände mit- rungsleistungen der Hauptversicherung auch im Falle einer Berufs- / Er-
geteilt werden, d.h. die Informationen, die für die Einschätzung des zu werbsunfähigkeit sichergestellt.
versichernden Risikos durch uns benötigt werden und nach denen wir Sie → BUZ / EUZ Abschnitt A
und die versicherte Person fragen. Eine Anzeigepflichtverletzung, also eine
falsche Beantwortung unserer Fragen, kann unter Umständen zu einem Erwerbsunfähigkeit
Wegfall des Versicherungsschutzes führen. Bei einer schuldlosen Anzeige Zum Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit beachten Sie bitte
pflichtverletzung verzichten wir auf unser Recht zur nachträglichen An- → EUZ Abschnitt A
passung oder Kündigung des Versicherungsvertrags.
→ AVB Abschnitt E Karenzzeit
Ist eine Karenzzeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Berufsunfähig-
Weltweiter Versicherungsschutz keits- / Erwerbsunfähigkeitsrente mit dem Ablauf der Karenzzeit, wenn
Der Versicherungsschutz besteht weltweit, unabhängig davon, ob die ver- die Berufs- / Erwerbsunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt noch andauert. Für
sicherte Person sich nach Abschluss der Versicherung vorübergehend oder die Beitragsbefreiung bei Berufs- / Erwerbsunfähigkeit gibt es keine Ka-
dauerhaft im Ausland aufhält. renzzeit. Endet die Berufs- / Erwerbsunfähigkeit vor Ablauf der Karenzzeit
und tritt innerhalb von vier Jahren danach erneut Berufs- / Erwerbsunfä-
Zahlungsschwierigkeiten higkeit ein, wird die bereits zurückgelegte Karenzzeit angerechnet.
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie verlangen, dass → BUZ / EUZ Abschnitt A
die Beiträge zinslos gestundet werden (Beitragsstundung), die Beitrags-
zahlung unterbrochen wird (Beitragspause) oder die Höhe des zu zahlen- Bei Vereinbarung einer Karenzzeit muss die Versicherungsdauer mindes-
den Beitrags herabgesetzt wird (Herabsetzung des Beitrags). tens um die vereinbarte Karenzzeit gegenüber der Leistungsdauer abge-
→ AVB Abschnitt F kürzt sein.
2 Begriffserläuterungen zu den Berufsunfähigkeits- / Leistungsdynamik
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Ist die Leistungsdynamik vereinbart, erfolgt eine jährliche Erhöhung der
versicherten Berufsunfähigkeits- / Erwerbsunfähigkeitsrente während ei-
Zusätzlich zu den vereinbarten Leistungen im Erlebens- und Todesfall kön- ner Berufs- / Erwerbsunfähigkeit entsprechend dem vereinbarten Prozent-
nen Sie den Versicherungsschutz um Berufsunfähigkeits- oder Erwerbs- satz.
unfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ / EUZ) erweitern. → BUZ / EUZ Abschnitt A
Arztanordnungsklausel Prognosezeitraum
Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist Voraussetzung für die Aner Es liegt Berufs- / Erwerbsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person
kennung der Berufs- / Erwerbsunfähigkeit. Wir verzichten grundsätzlich voraussichtlich sechs Monate nicht in der Lage ist, in ihrem zuletzt aus-
auf diese Arztanordnungsklausel. geübten Beruf tätig zu sein bzw. eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
→ BUZ / EUZ Abschnitt C → BUZ / EUZ Abschnitt A
Arztwahl, freie Rückwirkende Leistung
Wenn Leistungen im Versicherungsfall beantragt werden, richtet sich un- Wir leisten immer ab Beginn der Berufs- / Erwerbsunfähigkeit – auch rück-
sere Leistungsentscheidung grundsätzlich nach den ärztlichen Unterla- wirkend (siehe jedoch Stichwort Karenzzeit).
gen, die Sie uns einreichen und den Berichten der Sie behandelnden Ärzte. → BUZ / EUZ Abschnitt A
Wir können jedoch auf unsere Kosten auch zusätzliche Gutachter und
Ärzte beauftragen. Überschussbeteiligung
→ BUZ / EUZ Abschnitt C Die Form der Überschussbeteiligung für die Zeit, in der keine Versiche-
rungsleistungen erfolgen, können Sie individuell wählen:
Berufsunfähigkeit
Zum Vorliegen von Berufsunfähigkeit beachten Sie bitte • Beitragsverrechnung
→ BUZ Abschnitt A (fixe Leistung – Beitrag veränderlich)
• Sofortbonus
Berufswechsel (fixer Beitrag – Leistung veränderlich)
Bei der Beantragung des Versicherungsschutzes ist der aktuell ausgeübte • Verzinsliche Ansammlung
Beruf maßgebend für die individuelle Risikoeinstufung. Eine Veränderung (Ansammlung und Verzinsung, Auszahlung bei Beendigung des Ver-
des Berufs während der Laufzeit des Versicherungsvertrags muss uns nicht sicherungsvertrags)
angezeigt werden.
Grundsätzlich erhöht sich im Falle einer Berufs- / Erwerbsunfähigkeit die
Deckungskapital Berufsunfähigkeits-/ Erwerbsunfähigkeitsrente jährlich schrittweise durch
Das Deckungskapital der Berufsunfähigkeits- / Erwerbsunfähigkeits- die Überschussbeteiligung.
Zusatzversicherung wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsma-
thematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation, unter Die Höhe der Überschussbeteiligung wird von uns jährlich entsprechend
Berücksichtigung der auf die ersten 60 beitragspflichtigen Monate gleich- der Geschäftsentwicklung neu festgelegt; sie kann auch Null betragen.
mäßig verteilten Abschluss- und Vertriebskosten, berechnet. Ist die ver- → BUZ / EUZ Abschnitt B
einbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als 60 Monate, verteilen wir die
Kosten gleichmäßig auf die kürzere Beitragszahlungsdauer.
10
[Seite 11]
Kapitel I Grundbegriffe und Erläuterungen
Umorganisation bei vereinbarter Berufsunfähigkeitsrente
Wir beteiligen uns unter bestimmten Voraussetzungen an den Umgestal-
tungskosten bei Umorganisation des Betriebs / der Praxis in Höhe von bis
zu zwölf monatlichen Berufsunfähigkeitsrenten.
→ BUZ Abschnitt A
Verweisung, abstrakte
Möglichkeit, die versicherte Person, die ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr
ausüben kann, auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, also zu verlangen,
dass die versicherte Person eine andere berufliche Tätigkeit ergreift. Abs-
trakte Verweisung bedeutet, dass die Tätigkeit der Ausbildung und Erfah-
rung und der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person entspre-
chen muss, es sich dabei aber nicht um eine von der versicherten Person
konkret ausgeübte Tätigkeit handeln muss. Auch die Arbeitsmarktlage
bleibt unberücksichtigt. Berufsunfähigkeitsleistungen werden in einem
derartigen Fall nicht erbracht. Bei der BUZ verzichten wir auf die abstrakte
Verweisung.
→ BUZ Abschnitt A
Verweisung, konkrete
Möglichkeit, die versicherte Person, die ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr
ausüben kann, auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. Die Tätigkeit muss
die versicherte Person konkret ausüben oder ausgeübt haben und ihrer
Ausbildung und Erfahrung sowie der bisherigen Lebensstellung entspre-
chen. Es werden dann keine Berufsunfähigkeitsleistungen erbracht.
11
[Seite 12]
II. Allgemeine Bedingungen
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
Bei Abschluss des Versicherungsvertrags ist für die Rentenphase immer der
klassische Rentenbezug vereinbart. Vor Rentenbeginn können Sie anstelle
für die fondsgebundene Rentenversicherung des klassischen Rentenbezugs den investmentorientierten Rentenbezug
nach Tarif RI wählen. Haben Sie sich für den investmentorientierten Rentenbezug ent-
(Fassung 5/2023) schieden, müssen Sie Ihre Fondsauswahl hierfür neu bestimmen (siehe Ab-
schnitt K Nummer 1.1). Ein Wechsel zwischen klassischem und investment-
orientiertem Rentenbezug ist nach Rentenbeginn nicht möglich.
A. Die Beteiligten am Versicherungsvertrag Bei klassischem Rentenbezug ist das im Versicherungsvertrag vorhandene
Kapital vollständig in der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Si-
1 Versicherungsnehmer und Versicherer cherungsvermögens angelegt. Die Übertragung des zum Ende der Anspar-
phase vorhandenen Fondsguthabens in die klassische Kapitalanlage in-
Vertragspartner in diesem Versicherungsvertrag sind Sie als Versiche- nerhalb unseres Sicherungsvermögens erfolgt zum Rentenbeginn.
rungsnehmer und wir als Versicherer. Als Versicherungsnehmer haben Sie
alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Als Versicherer Bei investmentorientiertem Rentenbezug wird das Verrentungskapital
tragen wir während der gesamten Vertragslaufzeit den Versicherungs- (siehe Nummer 1.6) vollständig im Vertragsguthaben im Rentenbezug
schutz nach diesen Versicherungsbedingungen. (siehe Abschnitt K Nummer 1.3) angelegt. Sie haben somit die Möglich-
keit auch in der Rentenphase an der Wertentwicklung von Investment-
2 Versicherte Person fonds teilzuhaben, verbunden mit der Sicherheit einer garantierten Rente.
Als versicherte Person wird die Person bezeichnet, auf die sich der Versi- 1.4 Fondsguthaben
cherungsschutz bezieht. Dies können Sie oder eine andere Person sein. In der Ansparphase werden Ihre Beiträge für die fondsgebundene Renten-
versicherung, mit Ausnahme der Beiträge für GarantiePlus (siehe Num-
3 Bezugsberechtigter mer 2.2), unter Berücksichtigung von Kosten in den von Ihnen nach Ab-
schnitt J bestimmten Investmentfonds (Fondsguthaben) angelegt.
Als Bezugsberechtigter wird eine Person bezeichnet, die die Versiche-
rungsleistungen erhalten soll. Als Versicherungsnehmer haben grundsätz- Damit sind Sie unmittelbar an der Wertentwicklung eines Sondervermö-
lich Sie Anspruch auf die Versicherungsleistungen. Sie können auch an- gens innerhalb unseres Sicherungsvermögens (Anlagestock) beteiligt. Das
dere Personen als Bezugsberechtigte für die Versicherungsleistungen be- Sondervermögen wird getrennt von der klassischen Kapitalanlage inner-
stimmen. Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- halb unseres Sicherungsvermögens angelegt.
versicherung vereinbart, gelten für diese Einschränkungen bei der Fest-
legung des Bezugsberechtigten (Bezugsberechtigter – siehe Kapitel Spe- 1.5 Vertragsguthaben
zielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen). Das Vertragsguthaben ist der Wert des Fondsguthabens.
Der Wert des Fondsguthabens ergibt sich, indem die Anzahl der gutgeschrie-
B. Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen benen Investmentfonds-Anteile mit ihrem Anteilspreis multipliziert wird.
Bei mehr als einem gewählten Investmentfonds bildet sich der Wert des
1 Allgemeines Fondsguthabens aus der Summe der einzelnen Werte. Der Anteilspreis ist
der Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Im Rücknahme-
1.1 Grundprinzip preis gegebenenfalls enthaltene Rücknahmegebühren werden wir nur dann
Mit der fondsgebundenen Rentenversicherung bieten wir Ihnen Versiche- berücksichtigen, wenn sie uns von der Kapitalverwaltungsgesellschaft be-
rungsschutz in Form einer lebenslangen Rentenzahlung ab dem verein- lastet werden. Bei in der Regel ausschließlich börsengehandelten Invest-
barten Rentenbeginn (aufgeschobene Rentenversicherung). Zusätzlich mentfonds (z.B. Exchange Traded Funds – ETF) entspricht der Anteilspreis
können Sie in den Versicherungsvertrag Zusatzversicherungen zur Berufs- dem jeweils für unseren Handel maßgeblichen Kauf- oder Verkaufspreis. In
unfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge einschließen. Fremdwährungen notierende Investmentfonds werden mit dem Referenz-
kurs der Europäischen Zentralbank in einen Euro-Wert umgerechnet.
Die fondsgebundene Rentenversicherung besteht aus zwei aufeinander
folgenden Phasen – der Ansparphase inklusive Abrufphase und der Ren- Die Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen in ihren Euro-Wert oder
tenphase. umgekehrt erfolgt mit dem Anteilspreis zum jeweiligen Stichtag (siehe
Abschnitt J Nummer 6).
1.2 Anspar- und Abrufphase
Die Ansparphase ist die Zeit vom Beginn des Versicherungsvertrags bis 1.6 Verrentungskapital
zum letzten Tag vor dem Beginn des ersten Monats, für den die Rente ge- Das Verrentungskapital setzt sich aus dem Vertragsguthaben und der
zahlt wird (Beginn der Rentenphase, kurz: Rentenbeginn). Schlusszuweisung (unter den Voraussetzungen von Abschnitt C Num-
mer 2.2) zusammen.
Die Abrufphase ist Teil der Ansparphase und beginnt fünf Jahre – bei Ver-
sicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag zwei Jahre – nach Versiche- 1.7 Chance und Risiko bei der Anlage in Investmentfonds
rungsbeginn. In der Abrufphase können Rentenleistungen vorzeitig ab- Die Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Investmentfonds ist vom
gerufen werden. Kapitalmarkt abhängig und nicht vorhersehbar. Sie haben die Chance, bei
Kurssteigerungen der Investmentfonds-Anteile einen Wertzuwachs zu er-
1.3 Rentenphase zielen. Bei Kursrückgang tragen Sie aber auch das Risiko einer Wertmin-
Die Rentenphase ist die Zeit vom Rentenbeginn bis zum Ende der Renten- derung bis hin zum vollständigen Verlust des Fondsguthabens. Bei Invest-
zahlung (siehe Nummer 2.1). mentfonds, die nicht in Euro geführt werden oder die in Wertpapiere au-
ßerhalb der Euro-Zone investieren, beeinflussen Schwankungen der Wäh-
Für die Rentenphase können Sie entweder den klassischen oder den in- rungskurse den Wert der Anlage zusätzlich. Da die Rente vom Wert des
vestmentorientierten Rentenbezug (siehe Abschnitt K) wählen. Fondsguthabens abhängig ist, kann ihre Höhe vor Rentenbeginn nicht ga-
rantiert werden.
12
[Seite 13]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
Auch besteht das Risiko, dass eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die 2.3 Kapitalabfindung
Rücknahme der Investmentfonds-Anteile aussetzt oder endgültig ein- Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung können Sie zum vereinbarten
stellt bzw. bei in der Regel ausschließlich börsengehandelten Investment- Rentenbeginn eine Kapitalabfindung in Höhe des Verrentungskapitals er-
fonds (z.B. Exchange Traded Funds – ETF) die Handelbarkeit ausgesetzt halten, wenn die versicherte Person den Tag des Rentenbeginns erlebt
ist. Dies kann dazu führen, dass sich die vereinbarte Vertragsdurchfüh- und uns der Auftrag zur Auszahlung der Kapitalabfindung spätestens vier
rung (Verrentung, Auszahlung oder Umschichtung) für die betroffenen Wochen vor dem Zeitpunkt des Rentenbeginns in Textform zugegangen
Investmentfonds-Anteile verzögert (siehe Abschnitt J Nummer 6.3) oder ist. Mit der vollständigen Kapitalabfindung endet der Versicherungsver-
Wertminderungen bis hin zum vollständigen Verlust des Fondsguthabens trag (zur Kombination von Rentenzahlung und Kapitalabfindung siehe
eintreten. Nummer 2.5). Über diese Wahlmöglichkeit werden wir Sie vor Rentenbe-
ginn informieren.
2 Versicherungsleistungen
2.4 Übertragung auf ein Wertpapierdepot bei Kapitalabfindung
2.1 Lebenslange Rentenzahlung Die Kapitalabfindung erbringen wir als Geldleistung. Auf Wunsch übertra-
Ab dem Rentenbeginn zahlen wir die aus dem Verrentungskapital ermit- gen wir stattdessen die Investmentfonds-Anteile auf ein persönliches in-
telte garantierte Rente lebenslang. Je nach gewählter Rentenzahlungs- ländisches Wertpapierdepot. Voraussetzung hierfür ist, dass der Wert des
weise zahlen wir Fondsguthabens mindestens 10.000 Euro beträgt und die Übertragung
für den einzelnen Investmentfonds möglich ist. Der Auftrag hierzu muss
• bei klassischem Rentenbezug die klassische Rente jährlich, halb- uns spätestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin in Textform zuge-
jährlich, vierteljährlich oder monatlich jeweils zu Beginn (vorschüs- gangen sein. Bruchteile von Investmentfonds-Anteilen erbringen wir in
sig) oder zum Ende (nachschüssig) der Rentenzahlungsabschnitte, jedem Fall als Geldleistung.
• bei investmentorientiertem Rentenbezug die investmentorientierte
Rente jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich immer Stellt sich bei der Übertragung heraus, dass die Übertragung der Anteile
zum Ende (nachschüssig) der Rentenzahlungsabschnitte, eines oder mehrerer Investmentfonds auf das persönliche inländische
Wertpapierdepot nicht möglich ist, erbringen wir den Gegenwert dieser
sofern die versicherte Person den jeweiligen Zahlungstermin erlebt. Anteile als Geldleistung.
Erreicht die Höhe der garantierten Rente bei klassischem Rentenbezug Für die Übertragung der Investmentfonds-Anteile werden Übertragungs-
den jährlichen Mindestbetrag von 120 Euro nicht, erfolgt zum Rentenbe- kosten in Höhe von einem Prozent des Wertes des Fondsguthabens, höchs-
ginn die Auszahlung als Kapitalabfindung und der investmentorientierte tens jedoch von 100 Euro je Investmentfonds, vor der Übertragung dem
Rentenbezug ist nicht möglich. Mit der Kapitalabfindung endet der Ver- Fondsguthaben entnommen. Dies gilt auch, wenn die Übertragung der
sicherungsvertrag. Anteile eines oder mehrerer Investmentfonds auf das persönliche inlän-
dische Wertpapierdepot nicht möglich war.
2.2 Höhe der Rente, garantierter Rentenfaktor und GarantiePlus
Die Höhe der garantierten Rente ist abhängig von Ihrer Wahl zwischen Sollten wir im Zusammenhang mit der Übertragung der Investmentfonds-
klassischem und investmentorientiertem Rentenbezug. Anteile außerdem von dritter Seite mit Kosten belastet werden, so ent-
nehmen wir den erforderlichen zusätzlichen Betrag auch vor der Übertra-
Klassischer Rentenbezug gung dem Fondsguthaben.
Die Höhe der garantierten Rente ist bei klassischem Rentenbezug abhän-
gig vom Verrentungskapital sowie dem Rentenfaktor. Der Rentenfaktor Die Übertragung kann durch Umstände, die außerhalb unseres Einfluss-
gibt die Rentenhöhe pro 10.000 Euro Kapital an. bereichs, z.B. bei den Kapitalverwaltungsgesellschaften, liegen, einen über
den Fälligkeitstermin hinausgehenden, längeren Zeitraum erfordern. Das
Der garantierte Rentenfaktor basiert auf einem Rechnungszins von Kursrisiko in diesem Zeitraum, in dem nicht über die Investmentfonds-An-
0,20 Prozent p.a. und einer Unisex-Rententafel, die aus den von der Deut- teile verfügt werden kann, trägt derjenige, der uns den Auftrag zur Über-
schen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Annahmen zur Lebenser- tragung erteilt hat.
wartung nach der Sterbetafel DAV 2004 R abgeleitet ist. Auf diese Tafel
nehmen wir einen Sicherheitsabschlag von 25 Prozent. Wenn Sie Garan- 2.5 Kombination von lebenslanger Rentenzahlung und Kapitalabfindung
tiePlus abgeschlossen haben, basiert der garantierte Rentenfaktor statt- Im Rahmen der Bestimmungen der Nummern 2.1 und 2.2 kann auch eine
dessen auf einem Rechnungszins von 0,25 Prozent p.a. und wir verzich- Teilrentenzahlung in Anspruch genommen werden, wenn die Höhe der ga-
ten auf den Sicherheitsabschlag von 25 Prozent. rantierten jährlichen Teilrente bei klassischem Rentenbezug mindestens
120 Euro bzw. bei investmentorientiertem Rentenbezug mindestens
Der garantierte Rentenfaktor wird im Versicherungsschein genannt. 90 Euro beträgt. Der für die Bildung der Teilrente nicht verwendete Teil
des Verrentungskapitals wird nach Nummern 2.3 und 2.4 ausgezahlt bzw.
Ergibt sich zu Rentenbeginn ein höherer Rentenfaktor aus den bei uns für übertragen.
dann neu abzuschließende vergleichbare sofort beginnende Rentenversi-
cherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbe- 2.6 Abruf
tafel), wenden wir diesen für die Berechnung der garantierten Rente an. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, den Rentenbeginn auf jeden Mo-
natsersten in der Abrufphase (Abruftermin) vorzuverlegen, wenn die Höhe
Investmentorientierter Rentenbezug der garantierten jährlichen Rente zum Abruftermin bei klassischem Ren-
Die Höhe der garantierten Rente bei investmentorientiertem Rentenbe- tenbezug mindestens 120 Euro bzw. bei investmentorientiertem Renten-
zug entspricht 75 Prozent der garantierten Rente, die wir bei klassischem bezug mindestens 90 Euro beträgt. Die Erklärung hierzu muss uns spä-
Rentenbezug zahlen würden. testens vier Wochen vor dem Abruftermin in Textform zugegangen sein.
Bei investmentorientiertem Rentenbezug muss die Erklärung auch die
Rechnungsgrundlagen im Rentenbezug Fondsauswahl enthalten. Die Vorverlegung des Rentenbeginns wird ge-
Bei klassischem Rentenbezug verwenden wir die zu Rentenbeginn für die- bührenfrei durchgeführt.
sen Versicherungsvertrag gültigen Rechnungsgrundlagen für den Renten-
faktor. Bei investmentorientiertem Rentenbezug verwenden wir die zu Mit dem Beginn der Rentenphase enden die Ansparphase und bei bei-
Rentenbeginn bei uns für neu abzuschließende vergleichbare sofort be- tragspflichtigen Versicherungsverträgen die Beitragszahlung.
ginnende Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Rech-
nungszins und Sterbetafel).
13
[Seite 14]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
Eine Kombination von lebenslanger Rentenzahlung und einmaliger Kapi- Die lebenslangen Rentenleistungen sind bei Teilabruf länger zu zahlen. Da-
talleistung ist durch eine Entnahme vor Rentenbeginn nach Abschnitt G her muss der garantierte Rentenfaktor für die Teilrente aufgrund des nied-
Nummer 2 und anschließendem Abruf möglich. rigeren Alters der versicherten Person bei Teilabruf nach anerkannten Re-
geln der Versicherungsmathematik neu ermittelt werden. Die Neuermitt-
Die lebenslangen Rentenleistungen sind bei Abruf länger zu zahlen. Da- lung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und
her muss der garantierte Rentenfaktor aufgrund des niedrigeren Alters Sterbetafel). Ergibt sich zum Teilabruftermin für die Teilrente ein höherer
der versicherten Person bei Abruf nach anerkannten Regeln der Versiche- Rentenfaktor aus den bei uns für dann neu abzuschließende vergleichbare
rungsmathematik neu ermittelt werden. Die Neuermittlung erfolgt mit sofort beginnende Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundla-
unveränderten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel). gen (Rechnungszins und Sterbetafel), wenden wir diesen für die Berech-
Ergibt sich zum Abruftermin ein höherer Rentenfaktor aus den bei uns für nung der garantierten Rente der Teilrente bei klassischem Rentenbezug an.
dann neu abzuschließende vergleichbare sofort beginnende Rentenversi- Bei investmentorientiertem Rentenbezug gilt Nummer 2.2 entsprechend.
cherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbe-
tafel), wenden wir diesen für die Berechnung der garantierten Rente bei 2.8 Garantierte Rentensteigerung
klassischem Rentenbezug an. Bei investmentorientiertem Rentenbezug Bei einer vereinbarten garantierten Rentensteigerung wird während der
gilt Nummer 2.2 entsprechend. Rentenphase die garantierte Rente jährlich entsprechend dem vereinbar-
ten Prozentsatz erhöht. Die Erhöhung der Rente erfolgt erstmals zum Jah-
2.7 Teilabruf restag des Rentenbeginns, der auf den Beginn der Rentenphase folgt. Bei
Der Versicherungsnehmer ist auch berechtigt, für einen Teil des Vertrags- einer Teilrente erfolgen die Erhöhungen zum Jahrestag des Rentenbeginns
guthabens den Rentenbeginn auf jeden Monatsersten in der Abrufphase der Teilrente.
(Teilabruftermin) vorzuverlegen. Der Teilabruf ist zwölfmal im Kalender-
jahr möglich, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 2.9 Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn
Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, erbringen wir je nach Ver-
• Die Höhe der jeweils abgerufenen garantierten jährlichen Teilrente einbarung folgende Todesfall-Leistung:
muss bei klassischem Rentenbezug mindestens 120 Euro bzw. bei
investmentorientiertem Rentenbezug mindestens 90 Euro betra- Vertragsguthaben
gen. Ist die Todesfall-Leistung Vertragsguthaben vereinbart und stirbt die ver-
• Die Summe der vereinbarten zukünftigen Beiträge zuzüglich des sicherte Person vor Rentenbeginn, erbringen wir als Todesfall-Leistung
vorhandenen Vertragsguthabens des noch nicht abgerufenen Tei- das vorhandene Vertragsguthaben. Die Todesfall-Leistung ergibt sich aus
les des Versicherungsvertrags nach dem Teilabruf muss mindes- den zum Todestag vorhandenen Investmentfonds-Anteilen.
tens 3.000 Euro betragen.
Beitragsrückgewähr
Die Erklärung zum Teilabruf muss uns spätestens vier Wochen vor dem Ist die Todesfall-Leistung Beitragsrückgewähr vereinbart und stirbt die
Teilabruftermin in Textform zugegangen sein. Bei investmentorientier- versicherte Person vor Rentenbeginn, erbringen wir als Todesfall-Leistung
tem Rentenbezug muss die Erklärung auch die Fondsauswahl enthalten. alle gezahlten Beiträge, mit Ausnahme von Beiträgen für GarantiePlus und
gegebenenfalls eingeschlossene Zusatzversicherungen, mindestens je-
Der dem Vertragsguthaben für den Teilabruf entnommene Betrag wird doch das Vertragsguthaben.
auf die in Ihrem Versicherungsvertrag vorhandenen Investmentfonds auf-
geteilt. Die Aufteilung richtet sich nach Abschnitt J Nummer 4.3. Mit Auszahlung der Todesfall-Leistung Vertragsguthaben oder Beitrags-
rückgewähr endet der Versicherungsvertrag.
In Abhängigkeit von dem aus dem Fondsguthaben entnommenen Betrag
vermindert sich grundsätzlich der Todesfallschutz. Der verminderte To- Junior-Beitragsschutz
desfallschutz wird im Versicherungsschein dokumentiert. Ist die Todesfall-Leistung mit festem Auszahlungszeitpunkt vereinbart
(Junior-Beitragsschutz), werden bei Tod der versicherten Person die bis
Für die Teilrente beginnt mit deren Rentenbeginn die Rentenphase. Die für zum vereinbarten Ende der Ansparphase noch nicht fällig gewordenen
die Rente geltenden Bestimmungen zum Rentenbeginn, zu den vereinbar- Beiträge von uns in einer Summe in das Fondsguthaben eingezahlt. Da-
ten Leistungen in der Rentenphase und zum Ende der Rentenzahlung gel- bei werden etwaige Beitragsrückstände verrechnet. Für die Berechnung
ten für die Teilrente gesondert und entsprechend. Bei Teilabruf erfolgt der noch nicht fällig gewordenen Beiträge ist der zum Zeitpunkt des To-
keine gesonderte Schlusszuweisung (siehe Abschnitt C Nummer 2.2). des erreichte Beitrag ohne künftige Beitragssteigerungen maßgebend.
Der Versicherungsvertrag wird beitragsfrei fortgeführt.
Der noch nicht abgerufene Teil des Versicherungsvertrags verbleibt in der
Ansparphase. Der Teilabruf wirkt sich auf die Höhe des zu zahlenden Bei- Als Todesfall-Leistung zahlen wir das Vertragsguthaben, das zum Ende
trags nicht aus. der Ansparphase fällig wird. Mit Auszahlung der Todesfall-Leistung endet
der Versicherungsvertrag. Wurde vor Rentenbeginn eine Teilrente nach
Die Teilrente wird aus dem Entnahmebetrag unter Berücksichtigung ei- Nummer 2.7 abgerufen, kann der Versicherungsvertrag für die Teilrente,
nes Abzugs in Höhe von 60 Euro nach anerkannten Regeln der Versiche- abhängig von den hierfür geltenden Vereinbarungen (siehe Nummer 2.10),
rungsmathematik gebildet. Der Abzug erfolgt zum pauschalen Ausgleich noch fortdauern.
von Verwaltungskosten, die uns durch den Teilabruf entstehen. Auf Ihr
Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe dieser 2.10 Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn
Kosten nachweisen. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall keine Ver- Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, endet mit ihrem Tod die
waltungskosten entstanden sind, dann entfällt der Abzug; können Sie Rentenzahlung. Es wird keine weitere Leistung fällig, es sei denn, es ist
nachweisen, dass geringere Verwaltungskosten entstanden sind, dann eine Todesfall-Leistung nach Rentenbeginn (Rentengarantiezeit oder Ka-
wird der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt. Der Abzug pitalrückgewähr) vereinbart.
bei Teilabruf ist für Sie wirtschaftlich nachteilig. Nach Vollendung des 60.
Lebensjahres der versicherten Person entfällt der Abzug. Rentengarantiezeit
Ist die Todesfall-Leistung Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt die
versicherte Person während der vereinbarten Rentengarantiezeit, zahlen
wir als Todesfall-Leistung die Rente bis zum Ende der vereinbarten Ren-
tengarantiezeit.
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Kapitel II Allgemeine Bedingungen
Die vereinbarte Rentengarantiezeit beginnt mit dem Rentenbeginn. Stirbt c) Der Todesfall wurde unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätz-
die versicherte Person nach Rentenbeginn und ist die vereinbarte Renten- lichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf-
garantiezeit bereits abgelaufen, erlischt der Versicherungsvertrag, ohne fen oder durch den vorsätzlichen Einsatz bzw. die vorsätzliche Frei-
dass eine weitere Leistung fällig wird. setzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen
verursacht, wenn der Einsatz oder die Freisetzung darauf gerich-
Kapitalrückgewähr tet gewesen sind, das Leben vieler Personen zu gefährden. Gleiches
Ist die Todesfall-Leistung Kapitalrückgewähr vereinbart und stirbt die ver- gilt bei einer vorsätzlichen Freisetzung von Strahlen infolge Kern-
sicherte Person nach Rentenbeginn, erbringen wir als Todesfall-Leistung: energie, die den Einsatz einer Katastrophenschutzbehörde oder ei-
ner vergleichbaren Einrichtung notwendig macht.
• bei klassischem Rentenbezug die Summe der garantierten Jahres-
renten der ersten 25 Jahre nach Rentenbeginn, höchstens jedoch Wir erbringen jedoch die volle Todesfall-Leistung, wenn es sich um
die Summe der garantierten Jahresrenten ab Rentenbeginn bis zum ein räumlich oder zeitlich begrenztes Ereignis handelt, durch das
Kalenderjahr des 95. Geburtstags der versicherten Person, nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar oder voraussichtlich
• bei investmentorientiertem Rentenbezug die Summe der garantier- mittelbar innerhalb von fünf Jahren sterben oder dauerhaft schwere
ten Jahresrenten der ersten 33 Jahre nach Rentenbeginn, höchstens gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden.
jedoch die Summe der garantierten Jahresrenten ab Rentenbeginn
bis zum Kalenderjahr des 95. Geburtstags der versicherten Person, Die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht
werden wir innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten seit Ein-
abzüglich der bereits gezahlten garantierten Renten. tritt des Ereignisses von einem unabhängigen Gutachter prüfen
und gegebenenfalls bestätigen lassen. Ansprüche auf die volle To-
Mit jeder Rentenzahlung verringert sich die Höhe der Kapitalrückgewähr. desfall-Leistung werden frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.
Falls bei Tod der versicherten Person die Summe der bis dahin gezahlten
garantierten Renten die anfängliche Höhe der Kapitalrückgewähr erreicht 3.3 Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person erbringen
oder überstiegen hat, erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass eine wir die volle Todesfall-Leistung, wenn seit Abschluss des Versicherungs-
weitere Leistung fällig wird. vertrags mindestens drei Jahre vergangen sind.
2.11 Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person vor Ablauf der Drei-
bei vereinbarten Berufsunfähigkeits- oder jahresfrist ist die Todesfall-Leistung auf den für den Todestag berechne-
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ten Auszahlungsbetrag bei Kündigung nach Abschnitt G Nummer 5 be-
Die Leistungen von gegebenenfalls vereinbarten Berufsunfähigkeits- oder schränkt.
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind in den Bedingungen der
jeweiligen Zusatzversicherungen geregelt. Wir erbringen jedoch bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Per-
son vor Ablauf der Dreijahresfrist die volle Todesfall-Leistung, wenn die
3 Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen, Einsatz / Tat nachweislich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden
Freisetzung von ABC-Waffen/-Stoffen oder vorsätzlicher Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.
Selbsttötung
Bei jeder Erhöhung (z.B. Nachversicherung), Wiederinkraftsetzung und
3.1 Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, Wiederanhebung beginnt die Dreijahresfrist für den Erhöhungsteil, den
auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. wieder in Kraft gesetzten oder den wieder angehobenen Teil des Versi-
cherungsschutzes neu zu laufen. Für dynamische Erhöhungen beginnt die
3.2 Die Todesfall-Leistung ist vor Rentenbeginn in folgenden Fällen auf Frist nicht neu zu laufen.
den für den Todestag berechneten Auszahlungsbetrag bei Kündigung nach
Abschnitt G Nummer 5 beschränkt: Ist Junior-Beitragsschutz vereinbart, erfolgt keine Einzahlung in das Ver-
tragsguthaben.
a) Der Todesfall wurde unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereig-
nisse verursacht.
C. Überschussbeteiligung
Wir erbringen jedoch die volle Todesfall-Leistung, wenn der Tod un-
mittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse verursacht wurde, 1 Grundsätze der Überschussermittlung und
Überschussbeteiligung
– denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer-
halb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und an 1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und
denen sie nicht aktiv beteiligt war oder an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse
– denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer- werden nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach
halb der Grenzen der NATO-Mitgliedsstaaten ausgesetzt war den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungs-
und an denen sie im Rahmen humanitärer Hilfeleistungen oder vertragsgesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus-
friedenssichernder Maßnahmen teilgenommen hat. Die Teil- ses festgestellt.
nahme muss als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei
oder Bundespolizei und der Einsatz mit einem Mandat der NATO, 1.2 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer als Kollektiv an den Über-
UNO, EU oder OSZE erfolgen. schüssen. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitrags-
rückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord-
b) Der Todesfall wurde unmittelbar oder mittelbar durch innere Un- nung) in der jeweils geltenden Fassung.
ruhen verursacht.
Überschüsse können aus dem Kapitalanlageergebnis, dem Risikoergebnis
Wir erbringen jedoch die volle Todesfall-Leistung, wenn die versi- und dem übrigen Ergebnis entstehen.
cherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
15
[Seite 16]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
Kapitalanlageergebnis 1.5 In Abhängigkeit von dieser Zuordnung und beispielsweise dem ge-
Überschüsse entstehen bei fondsgebundenen Versicherungsverträgen, wählten Tarif, dem Tarifwerk und der Zahlweise des Beitrags werden die
wenn das im Versicherungsvertrag vorhandene Kapital vollständig oder Überschuss-Sätze für die einzelnen Versicherungsverträge jährlich von
teilweise in der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungs- uns festgesetzt. Wir veröffentlichen die Überschuss-Sätze in unserem Ge-
vermögens angelegt ist und die Nettoerträge dieser Kapitalanlagen hö- schäftsbericht, den Sie bei uns anfordern können.
her sind als die garantierte rechnungsmäßige Verzinsung. An diesem Ka-
pitalanlageergebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach der Min- 1.6 Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-
destzuführungsverordnung. anlagen der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsver-
mögens über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz
Risikoergebnis ausgewiesen werden. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen und
Weitere Überschüsse entstehen dann, wenn sich das versicherte Risiko aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Versicherungs-
günstiger entwickelt, als bei der Tarifkalkulation angenommen. Dies ist verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Versicherungsverträgen
insbesondere der Fall, wenn die tatsächliche Lebensdauer der Versicher- nach einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu.
ten kürzer ist, als die bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegte. In diesem Ein Teil der Bewertungsreserven fließt dem einzelnen Versicherungsneh-
Fall müssen wir weniger Renten als ursprünglich angenommen zahlen. An mer bzw. Bezugsberechtigten nach § 153 Absätze 3 und 4 VVG jährlich
dem Risikoergebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach der Min- in der Rentenphase unmittelbar zu. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur
destzuführungsverordnung. Kapitalausstattung bleiben unberührt.
Übriges Ergebnis 1.7 Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Versiche-
Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, rungsvertrags an den Überschüssen und den Bewertungsreserven erge-
wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenommen. ben sich aus Nummer 1 noch nicht.
An dem übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach der
Mindestzuführungsverordnung. Bei der Ermittlung des übrigen Ergebnis- 2 Überschussbeteiligung während der Ansparphase
ses werden etwaige uns zufließende Rückvergütungen der Kapitalverwal-
tungsgesellschaften zugunsten der Versicherungsnehmer berücksichtigt. Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt
wird, erhält der einzelne Versicherungsvertrag Überschussanteile entspre-
In Ausnahmefällen kann die Mindestbeteiligung der Versicherungsneh- chend den folgenden Nummern.
mer nach der Mindestzuführungsverordnung mit Zustimmung der Auf-
sichtsbehörde gekürzt werden. 2.1 Laufende Überschussbeteiligung
Die laufenden Überschussanteile werden dem einzelnen Versicherungs-
1.3 Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen vertrag jeweils zum Monatsersten zugewiesen und dem Fondsguthaben
wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit sie nicht in zugeführt.
Form der so genannten Direktgutschrift bereits unmittelbar den über-
schussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben werden. Diese Rück- Die Überschussanteile werden bemessen
stellung dient dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Sie
darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungs- a) bei beitragspflichtigen Versicherungsverträgen in Prozent des Bei-
nehmer verwendet werden. Wir sind berechtigt, im Interesse der Versi- trags für die fondsgebundene Rentenversicherung, mit Ausnahme
cherten mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde in Ausnahmefällen die von Beiträgen für GarantiePlus; bei vereinbarten Vierteljahres-,
Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits fest- Halbjahres- und Jahresbeiträgen erfolgt die Zuweisung monatlich
gelegte Überschussanteile entfällt, heranzuziehen, um anteilig;
a) einen drohenden Notstand abzuwenden, b) in Prozent des Wertes des Fondsguthabens zum jeweiligen Monats-
beginn;
b) unvorhersehbare Verluste aus überschussberechtigten Versiche-
rungsverträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der c) in Prozent des Wertes des Fondsguthabens je Investmentfonds zum
Verhältnisse zurückzuführen sind, oder jeweiligen Monatsbeginn; die Höhe des Prozentsatzes wird je In-
vestmentfonds festgelegt;
c) die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungsgrund-
lagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorüberge- d) in Prozent des monatlichen Risikobeitrags ohne Berücksichtigung
henden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. Eine von Risikozuschlägen;
Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Ver-
sicherungsleistungen gewährleisten zu können. Die Deckungsrück- e) bei Sonderzahlungen in Prozent der Sonderzahlung für die fonds-
stellung wird nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen, gebundene Rentenversicherung, mit Ausnahme des Beitrags für
derzeit nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem GarantiePlus der jeweiligen Sonderzahlung, bei ihrer Fälligkeit.
HGB, sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen berechnet.
2.2 Schlusszuweisung bei Rentenbeginn bzw. Kapitalabfindung
Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustaus- Zusätzlich erfolgt zum vereinbarten Rentenbeginn bzw. bei Fälligkeit der
gleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung heranziehen, belas- Kapitalabfindung oder zu einem hinausgeschobenen Rentenbeginn eine
ten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert. Schlusszuweisung. Auch bei Abruf erfolgt eine Schlusszuweisung, wenn
zum Abruftermin mindestens zwölf Versicherungsjahre vergangen sind
1.4 Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zu und die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat.
den Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichartige bei uns bestehende
Versicherungsverträge zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Die Ver- Die Schlusszuweisung ergibt sich aus der Bezugsgröße multipliziert mit
teilung der Überschüsse für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen dem zum Zeitpunkt der Zuweisung festgelegten Prozentsatz. Den Pro-
Bestandsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner zentsatz legen wir jedes Jahr neu fest. Die Höhe des Prozentsatzes kann
Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Ent- nicht garantiert werden; sie kann auch Null betragen (entsprechend Num-
stehung von Überschüssen beigetragen, werden ihr keine Überschüsse mer 4).
zugeteilt.
16
[Seite 17]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
Die Bezugsgröße für die Schlusszuweisung ergibt sich aus der Summe der Die Ermittlung der Flexiblen Gewinnrente erfolgt jeweils auf Basis der
Bezugsgrößen für jeden Investmentfonds aus dem Fondsguthaben. Die Rechnungsgrundlagen im Rentenbezug (siehe Abschnitt B Nummer 2.2).
Bezugsgröße je Investmentfonds erhöht sich monatlich um den Wert des
Fondsguthabens des Investmentfonds zum Monatsbeginn multipliziert Überschuss-System Teildynamische Gewinnrente
mit einem festgelegten Prozentsatz. Den Prozentsatz legen wir je Invest- Die Teildynamische Gewinnrente besteht aus einem flexiblen Teil und ei-
mentfonds fest; er ist variabel. Die Höhe des Prozentsatzes kann nicht ga- nem steigenden Teil. Die Überschussanteile für den flexiblen Teil werden
rantiert werden; sie kann auch Null betragen (entsprechend Nummer 4). für eine bereits ab Rentenbeginn erhöhte Rente (Flexible Teilrente) ver-
wendet. Diese bleibt solange unverändert, wie sich die maßgebenden
Der Wert des Fondsguthabens je Investmentfonds zum Monatsbeginn er- Überschuss-Sätze nicht ändern. Sie verringert bzw. erhöht sich nach an-
gibt sich aus der Anzahl der Investmentfonds-Anteile am Ende des Vor- erkannten Regeln der Versicherungsmathematik nur bei einer Änderung
monats multipliziert mit ihrem jeweiligen Anteilspreis am ersten Ge- der Festlegung der maßgebenden Überschuss-Sätze; gegebenenfalls kann
schäftstag des Monats. die Flexible Teilrente auch ganz entfallen. Die zukünftigen, noch nicht zu-
geteilten Überschussanteile werden unter der Annahme, dass der Zins-
3 Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn satz für die Flexible Teilrente unverändert bleibt, nach anerkannten Re-
geln der Versicherungsmathematik so aufgeteilt, dass sich eine über die
Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt Rentenzahlungszeit gleichbleibende Flexible Teilrente ergibt.
wird, erhält der einzelne Versicherungsvertrag Überschussanteile wie folgt.
Die jährlichen Überschussanteile für den steigenden Teil werden für zu-
3.1 Klassischer Rentenbezug sätzliche Rentensteigerungen verwendet (Steigende Teilrente). Die Über-
Bei Wahl des klassischen Rentenbezugs erfolgt die Überschussbeteiligung schusszuweisung wird in Prozent des Deckungskapitals – einschließlich
nach Rentenbeginn in der Form einer zusätzlichen Gewinnrente. Bei Ab- des Deckungskapitals der Steigenden Teilrente – bemessen. Wurde die
schluss des Versicherungsvertrags, spätestens bei Rentenbeginn, kann Rente nur während eines Teiles des Vorjahres gezahlt, wird die Erhöhung
zwischen den folgenden Überschuss-Systemen gewählt werden: entsprechend anteilig bemessen.
• Überschuss-System Steigende Gewinnrente, Die Erhöhung der Steigenden Teilrente wirkt sich auf eine vereinbarte To-
• Überschuss-System Flexible Gewinnrente, desfall-Leistung Rentengarantiezeit, garantierte Rentensteigerung, nicht
• Überschuss-System Teildynamische Gewinnrente oder jedoch auf eine vereinbarte Todesfall-Leistung Kapitalrückgewähr aus.
• Überschuss-System Fallende Gewinnrente.
Die Ermittlung der Teildynamischen Gewinnrente erfolgt jeweils auf Ba-
Über diese Wahlmöglichkeit werden wir Sie vor Rentenbeginn informie- sis der Rechnungsgrundlagen im Rentenbezug (siehe Abschnitt B Num-
ren. Das Überschuss-System Steigende Gewinnrente gilt als vereinbart, mer 2.2).
wenn bis zum Rentenbeginn keine anders lautende Verfügung in Textform
getroffen wurde. Ein Wechsel des Überschuss-Systems nach Rentenbe- Überschuss-System Fallende Gewinnrente
ginn ist nicht möglich. Die jährlichen Überschussanteile werden für eine jährlich Fallende Gewinn-
rente verwendet. Die Überschusszuweisung wird in Prozent des Deckungs-
Die Überschusszuweisung nach Rentenbeginn erfolgt jeweils zum 01. Ja- kapitals bemessen. Da das vorhandene Deckungskapital durch die lau-
nuar eines Jahres. Sie beeinflusst die Höhe der jeweiligen Gewinnrente fende Rentenzahlung von Jahr zu Jahr geringer wird, verringern sich auch
und wird zum ersten Rentenfälligkeitstermin des jeweiligen Jahres wirk- die Überschusszuweisungen entsprechend. Die Gewinnrente wird unter
sam. Berücksichtigung von Zins und Sterblichkeit ermittelt und in gleichen Ra-
ten zu den Rentenfälligkeitsterminen des Zuweisungszeitraumes ausge-
Überschuss-System Steigende Gewinnrente zahlt. Wird die Rente nur während eines Teiles des Jahres gezahlt, wird
Die jährlichen Überschussanteile werden jeweils als Einmalbeitrag für eine nur ein entsprechender Anteil gewährt. Sofern von uns keine entspre-
zusätzliche Rente (Steigende Gewinnrente) verwendet. Die Überschuss- chende Überschussbeteiligung festgesetzt wird, entfällt die Fallende Ge-
zuweisung wird in Prozent des Deckungskapitals – einschließlich des De- winnrente für diesen Zuweisungszeitraum.
ckungskapitals der Steigenden Gewinnrente – bemessen. Wurde die Rente
nur während eines Teiles des Vorjahres gezahlt, wird die Erhöhung ent- Die Ermittlung der Fallenden Gewinnrente und die Verrentung aus der Be-
sprechend anteilig bemessen. teiligung an den Bewertungsreserven (siehe Nummer 3.3) erfolgt jeweils
mit den Rechnungsgrundlagen im Rentenbezug (siehe Abschnitt B Num-
Die Erhöhung der Steigenden Gewinnrente wirkt sich auf eine vereinbarte mer 2.2).
Todesfall-Leistung Rentengarantiezeit, garantierte Rentensteigerung,
nicht jedoch auf eine vereinbarte Todesfall-Leistung Kapitalrückgewähr 3.2 Investmentorientierter Rentenbezug
aus. Bei Wahl des investmentorientierten Rentenbezugs werden die laufen-
den Überschussanteile dem einzelnen Versicherungsvertrag jeweils zum
Die Verrentung aus den Überschussanteilen und aus der Beteiligung an Monatsersten zugewiesen und dem Vertragsguthaben im Rentenbezug
den Bewertungsreserven (siehe Nummer 3.3) erfolgt jeweils mit den Rech- zugeführt. Die garantierte Rente erhöht sich durch die Zuweisung nicht.
nungsgrundlagen im Rentenbezug (siehe Abschnitt B Nummer 2.2).
Die Überschussanteile werden bemessen
Überschuss-System Flexible Gewinnrente
Die jährlichen Überschussanteile werden für eine bereits ab Rentenbeginn a) in Prozent des Absicherungsguthabens im Rentenbezug (siehe Ab-
erhöhte Rente (Flexible Gewinnrente) verwendet. Diese bleibt solange un- schnitt K Nummer 1.5) zum Beginn des jeweiligen Vormonats;
verändert, wie sich die maßgebenden Überschuss-Sätze nicht ändern. Sie
verringert bzw. erhöht sich nach anerkannten Regeln der Versicherungs- b) in Prozent des Wertes des Fondsguthabens im Rentenbezug (siehe
mathematik nur bei einer Änderung der Festlegung der maßgebenden Abschnitt K Nummer 1.4) zum jeweiligen Monatsbeginn;
Überschuss-Sätze; gegebenenfalls kann die Flexible Gewinnrente auch
ganz entfallen. Die zukünftigen, noch nicht zugeteilten Überschussanteile c) in Prozent des Wertes des Fondsguthabens je Investmentfonds zum
werden unter der Annahme, dass die Überschuss-Sätze unverändert blei- jeweiligen Monatsbeginn; die Höhe des Prozentsatzes wird je In-
ben, nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik so aufge- vestmentfonds festgelegt.
teilt, dass sich eine über die Rentenzahlungszeit gleichbleibende Flexible
Gewinnrente ergibt.
17
[Seite 18]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
3.3 Beteiligung an den Bewertungsreserven 1.2 Sollen nicht Sie, sondern ein Dritter versicherte Person werden, ist
Rentenversicherungen in der Rentenphase werden über eine erhöhte lau- auch dieser – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige
fende Überschussbeteiligung an den Bewertungsreserven (siehe Num- Beantwortung der Fragen verantwortlich.
mer 1.6) beteiligt.
1.3 Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschut-
Die Bewertungsreserven werden jährlich zum zweiten Börsentag im Ok- zes erheblich sind und nach denen wir in Textform gefragt haben, von Ih-
tober ermittelt und nach einem verursachungsorientierten Verfahren den nen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben wor-
anspruchsberechtigten Versicherungsverträgen zugeordnet. Sie sind je- den sind, liegt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor.
weils für das auf die Ermittlung folgende Geschäftsjahr maßgebend. Deren Rechtsfolgen hängen davon ab, ob die Anzeigepflicht arglistig, vor-
sätzlich, grob fahrlässig, einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt wurde.
Bei klassischem Rentenbezug werden, entsprechend dem jeweils verein-
barten Überschuss-System, die auf die Rentenversicherungen in der Ren- 1.4 Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen
tenphase entfallenden Bewertungsreserven, soweit sie den auszuzahlen- wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
den Renten zuzuordnen sind, zur Hälfte zur Erhöhung der laufenden Ren-
ten verwendet. • vom Versicherungsvertrag zurücktreten (siehe Nummer 2),
• den Versicherungsvertrag kündigen (siehe Nummer 3),
Bei investmentorientiertem Rentenbezug werden die auf die Rentenver- • den Versicherungsvertrag anpassen (siehe Nummer 4) oder
sicherungen in der Rentenphase entfallenden Bewertungsreserven, so- • den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
weit sie den auszuzahlenden Renten zuzuordnen sind, zur Hälfte zur Er- (siehe Nummer 7)
höhung des Vertragsguthabens im Rentenbezug verwendet.
können.
4 Zukunftswerte der Überschussbeteiligung
2 Rücktritt
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von vielen, nicht vor-
hersehbaren Einflüssen ab und kann deshalb nicht garantiert werden; sie 2.1 Bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der An-
kann auch Null betragen. Einflussfaktoren sind die Entwicklung unserer Ka- zeigepflicht können wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten.
pitalanlagen sowie die Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten.
Im Falle der grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht ist unser Rück-
trittsrecht ausgeschlossen, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den
D. Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlossen hätten.
1 Mitteilungen bei Tod der versicherten Person
2.2 Wenn wir den Rücktritt erklären, besteht kein Versicherungsschutz.
Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich angezeigt wer-
den. Neben dem Versicherungsschein ist uns eine amtliche Sterbeurkunde Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt
vorzulegen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, ein ärztliches oder amt- unsere Leistungspflicht bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass die
liches Zeugnis über die Todesursache und über Beginn und Verlauf der nicht oder nicht richtig angegebenen Umstände weder für den Eintritt
Krankheit, die zum Tod geführt hat, zu verlangen. Die mit diesen Nach- oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung
weisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versicherungsleis- oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich waren.
tung beansprucht.
2.3 Wenn der Versicherungsvertrag durch Rücktritt aufgehoben wird,
2 Nachweise bei Rentenbeginn und zahlen wir den Auszahlungsbetrag nach Abschnitt G Nummer 5 – sofern
während der Rentenphase vorhanden – und der Versicherungsvertrag endet. Ein Anspruch auf Rück-
zahlung der Beiträge besteht nicht. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits-
Wir können bei Rentenbeginn ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung vereinbart haben, erhalten
dass die versicherte Person lebt. Derartige Zeugnisse können wir auch Sie im Falle des Rücktritts hieraus keinen Auszahlungsbetrag.
während der Rentenphase verlangen. Die Kosten dafür werden von uns
getragen. 3 Kündigung
3 Weitere Nachweise 3.1 Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht kön-
nen wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nach- Monat kündigen.
weise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst anstellen. Die mit
diesen Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versiche- 3.2 Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn uns nachgewie-
rungsleistung beansprucht. sen wird, dass wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlos-
sen hätten.
E. Angaben, die vor Vertragsbeginn erforderlich sind,
und Folgen bei falschen Angaben 3.3 Wenn wir den Versicherungsvertrag kündigen, wandelt sich der Ver-
sicherungsvertrag nach Abschnitt G Nummer 3.1 in einen vorzeitig bei-
1 Vorvertragliche Anzeigepflicht tragsfreien Versicherungsvertrag um, sofern die beitragsfreie Mindest-
leistung erreicht wird. Andernfalls wird der Auszahlungsbetrag nach Ab-
1.1 Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass schnitt G Nummer 5 – sofern vorhanden – ausgezahlt und der Versiche-
Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahrheits- rungsvertrag endet.
gemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeige-
pflicht).
18
[Seite 19]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
4 Vertragsanpassung 8 Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung /
Wiederanhebung
4.1 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil uns nachgewie-
sen wird, dass wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht Wenn eine erneute Risikoprüfung aufgrund einer unsere Leistungspflicht
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlos- erweiternden Änderung des Versicherungsvertrags, einer Wiederinkraft-
sen hätten (siehe Nummern 2.1 und 3.2), werden wir verlangen, dass diese setzung oder Wiederanhebung vorgenommen wird, gelten die Nummern 1
anderen Bedingungen rückwirkend ab Beginn des Versicherungsvertrags bis 7 entsprechend. Die Fristen der Nummern 6.3 und 7.4 beginnen mit
Vertragsbestandteil werden (Vertragsanpassung). der Änderung, Wiederinkraftsetzung oder Wiederanhebung bezüglich des
geänderten, wieder in Kraft gesetzten oder wieder angehobenen Teiles
4.2 Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als des Versicherungsschutzes neu zu laufen.
zehn Prozent, oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht
angezeigten Umstand im Rahmen der Vertragsanpassung aus, können Sie 9 Erklärungsempfänger
den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir Sie auf das Die Ausübung unserer Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags-
Kündigungsrecht hinweisen. anpassung sowie zur Anfechtung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung.
5 Schuldlose Verletzung Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten genannt haben,
der vorvertraglichen Anzeigepflicht gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese
Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vor-
Wir verzichten auf die uns aus § 19 VVG zustehenden Rechte zur Anpas- handen, oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den
sung und Kündigung des Versicherungsvertrags, sofern die Anzeigepflicht- Inhaber des Versicherungsscheines zur Entgegennahme der Erklärung als
verletzung schuldlos erfolgt ist. bevollmächtigt ansehen.
6 Weitere Voraussetzungen für die Ausübung Sind die Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgetre-
unseres Rechtes auf Rücktritt, Kündigung oder ten, verpfändet oder gepfändet, können wir unsere Erklärung auch ge-
Vertragsanpassung genüber einem daraus Berechtigten abgeben.
6.1 Unser Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung steht 10 Weitere Angaben vor Vertragsbeginn
uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir können Der im Versicherungsschein genannte garantierte Rentenfaktor gilt nur
uns auf unser Recht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Ge- dann, wenn das Geburtsdatum der versicherten Person richtig angege-
fahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. ben wurde. Wurde das Geburtsdatum nicht richtig angegeben, wird der
garantierte Rentenfaktor nach anerkannten Regeln der Versicherungsma-
6.2 Wir müssen unser Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsan- thematik mit dem tatsächlichen Geburtsdatum der versicherten Person
passung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist be- neu ermittelt. Die Neuermittlung erfolgt mit unveränderten Rechnungs-
ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige- grundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel).
pflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis er-
langen. Bei Ausübung unseres Rechtes müssen wir die Umstände ange-
ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dür- F. Beitragszahlung und Folgen der Nichtzahlung
fen wir weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben.
1 Beitragszahlung
6.3 Unser Recht können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertrags-
abschluss ausüben; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf 1.1 Zahlweise
dieser Frist eingetreten sind. Wurde die Anzeigepflicht vorsätzlich ver- Die Beiträge zu Ihrem Versicherungsvertrag können Sie je nach Vereinba-
letzt, beträgt die Frist zehn Jahre. rung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch laufende Bei-
tragszahlungen entrichten.
7 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Die laufenden Beiträge zu Ihrem Versicherungsvertrag können Sie durch
7.1 Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch Monats , Vierteljahres , Halbjahres oder Jahresbeiträge entrichten. Die
unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, bei unterjähri-
Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. Handelt es sich ger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein
um Angaben der versicherten Person, können wir Ihnen gegenüber die An- Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. Bei Versicherungsverträgen gegen Ein-
fechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen malbeitrag beträgt die Versicherungsperiode ein Jahr.
Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.
1.2 Einlösungs- und Folgebeitrag
7.2 Wenn wir nach Nummer 7.1 die Anfechtung erklären, besteht kein Der Einlösungsbeitrag, d.h. der Einmalbeitrag oder der erste laufende Bei-
Versicherungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn die nicht oder nicht rich- trag wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrags fällig, jedoch
tig angegebenen Umstände nachweislich keinen Einfluss auf den Eintritt nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn des Versiche-
oder die Feststellung des Versicherungsfalles oder den Umfang unserer rungsvertrags. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu
Leistung gehabt haben. Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
7.3 Wenn der Versicherungsvertrag durch Anfechtung aufgehoben wird,
zahlen wir den Rückkaufswert nach Abschnitt G Nummer 6 und der Ver-
sicherungsvertrag endet. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge be-
steht nicht.
7.4 Unser Recht auf Anfechtung des Versicherungsvertrags können wir
nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsabschluss ausüben.
19
[Seite 20]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
1.3 Sonderzahlungen in der Ansparphase 1.6 Lastschriftverfahren
Sie können zwölfmal im Kalenderjahr zusätzliche Beiträge in Form von Solange Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir Ihre Zahlun-
Sonderzahlungen entrichten, sofern die folgenden Voraussetzungen er- gen so behandeln, als wären sie zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt er-
füllt sind: folgt, es sei denn, die Lastschrift wird aufgrund Ihres Verschuldens nicht
eingelöst oder Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung. Wird eine
• Die einzelne Sonderzahlung muss mindestens 250 Euro betragen. Lastschrift nicht eingelöst, sind wir zu weiteren Einziehungen berechtigt,
• Die Sonderzahlungen betragen jährlich insgesamt höchstens nicht aber verpflichtet.
20.000 Euro.
• Der Versicherungsvertrag ist nicht nach Abschnitt G Nummern 3 2 Die Folgen der Nichtzahlung von Beiträgen
oder 4 vorzeitig beitragsfrei gestellt und befindet sich nicht inner-
halb einer Beitragspause (siehe Nummer 3.2). 2.1 Die Folgen der Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags
Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, kön-
Eine Sonderzahlung ist zu jedem auf den Zahlungseingang bei uns folgen- nen wir – solange die Zahlung nicht erfolgt ist – vom Versicherungsver-
den Monatsersten möglich. Wenn Sie eine Sonderzahlung leisten möch- trag zurücktreten. Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungs-
ten, können Sie diese unter Angabe der Versicherungsnummer überweisen falles noch nicht gezahlt, besteht keine Leistungspflicht. Dies gilt nicht,
oder in Textform bei uns anmelden. Bei Überweisung muss die Sonderzah- wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung bzw. die nicht
lung bis zum 20. eines Monats bei uns eingegangen sein (Zahlungsein- rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
gang), um zum darauf folgenden Monatsersten wirksam zu werden. Eine
Sonderzahlung, die Sie bis zum 20. eines Monats anmelden, wird zum da- 2.2 Die Folgen der Nichtzahlung von Folgebeiträgen
rauf folgenden Monatsersten fällig. Der Sonderzahlung wird der gleiche Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus dem Versi-
Tarif des bestehenden Versicherungsvertrags – mit den für ihn gültigen cherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, erhal-
Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen All- ten Sie von uns eine Mahnung in Textform. Begleichen Sie den Rückstand
gemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – zugrunde gelegt. nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist von mindestens zwei
Wochen, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz so, als ob
Eine Sonderzahlung wirkt sich nicht auf gegebenenfalls eingeschlossene Sie eine vorzeitige Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrags ver-
Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen aus. langt hätten; Abschnitt G Nummer 3 gilt daher entsprechend. Auf die
Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
Sofern Beitragsrückstände zum Versicherungsvertrag bestehen, werden ein-
gehende Sonderzahlungen zunächst mit diesen Rückständen verrechnet. 3 Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten
1.4 Sonderzahlungen in der Rentenphase 3.1 Beitragsstundung
Sie können bis zu zwölfmal je Kalenderjahr zusätzliche Beiträge in Form Sie können in Textform verlangen, dass unter Beibehaltung des vollen Ver-
von Sonderzahlungen entrichten, sofern die folgenden Voraussetzungen sicherungsschutzes die Beiträge für einen Zeitraum von bis zu sechs Mo-
erfüllt sind: naten zinslos gestundet werden. Voraussetzung für eine Beitragsstun-
dung ist, dass der Beitrag für das vor der Beitragsstundung liegende Ver-
• Der Versicherungsvertrag befindet sich vollständig in der Renten- sicherungsjahr vollständig gezahlt wurde. Die gestundeten Beiträge sind
phase. mit Ablauf des Stundungszeitraumes nachzuzahlen. Auf Antrag können
• Die einzelne Sonderzahlung muss mindestens 250 Euro betragen. Sie den Beitragsrückstand auch zinslos in bis zu 24 Monatsraten ausglei-
• Die Sonderzahlungen betragen – auch bei mehreren Teilrenten – chen.
jährlich insgesamt höchstens 20.000 Euro.
3.2 Beitragspause
Wenn Sie eine Sonderzahlung leisten möchten, können Sie diese unter An- Sie können in Textform verlangen, dass die Beitragszahlung unter Weg-
gabe der Versicherungsnummer überweisen oder in Textform bei uns an- fall des Versicherungsschutzes für bis zu sechs Monate unterbrochen wird
melden. Um zum nächsten Rentenzahlungsabschnitt wirksam zu werden, (Beitragspause). Voraussetzung für eine Beitragspause ist, dass der Bei-
muss die Sonderzahlung bei Überweisung spätestens bis zum 20. eines trag für das vor der Beitragspause liegende Versicherungsjahr vollständig
Monats vor dem darauf folgenden Rentenzahlungsabschnitt bei uns ein- gezahlt wurde und die nach Ablauf der Beitragspause verbleibende Bei-
gegangen sein (Zahlungseingang). Eine Sonderzahlung, die Sie bis zum tragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt.
20. eines Monats vor einem Rentenzahlungsabschnitt anmelden, wird zu
diesem Rentenzahlungsabschnitt fällig. Nach Ablauf der Frist für die Beitragspause leben die Beitragszahlungs-
pflicht und der Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung wieder
Die Sonderzahlung wird grundsätzlich in einem gesonderten Versiche- auf. Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversiche-
rungsvertrag mit sofortigem Rentenbeginn (ohne Tranchenvereinbarung) rung eingeschlossen, wird die Höhe des anschließend zu zahlenden Beitrags
dokumentiert. Dem gesonderten Versicherungsvertrag wird ein zum Ab- nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet.
schluss des bestehenden Versicherungsvertrags in der Rentenphase gleich-
artiger Tarif zugrunde gelegt und das Recht auf Sonderzahlung ist ausge- 3.3 Herabsetzung des Beitrags
schlossen. Sie können in Textform verlangen, dass die Höhe des zu zahlenden Bei-
trags herabgesetzt wird (Herabsetzung des Beitrags). Ihre Mitteilung
Die von Ihnen für die Rente festgelegten Bestimmungen (z.B. Festlegung muss uns bis zum 20. des Monats vor dem gewünschten Termin der Her-
klassischer oder investmentorientierter Rentenbezug, Fondsauswahl bei absetzung vorliegen. Voraussetzung ist, dass der verbleibende jährliche
investmentorientiertem Rentenbezug) gelten für die Sonderzahlung in Beitrag mindestens 120 Euro beträgt. Durch die Herabsetzung des Bei-
der Rentenphase entsprechend. trags verringern sich die versicherten Leistungen.
1.5 Übermittlung der Beiträge Wiederanhebung nach Herabsetzung des Beitrags
Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. Nach der Herabsetzung des Beitrags können Sie innerhalb von drei Jah-
Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristge- ren die Erhöhung des zu zahlenden Beitrags bis zur Höhe des unmittelbar
recht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. vor der Herabsetzung des Beitrags vereinbarten Beitrags (Wiederanhe-
bung) in Textform beantragen.
20
[Seite 21]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Wiederanhebung der Versi- Der dem Fondsguthaben entnommene Betrag wird auf die in Ihrem Ver-
cherungsfall noch nicht eingetreten ist und bei Vereinbarung einer Zu- sicherungsvertrag vorhandenen Investmentfonds aufgeteilt. Die Auftei-
satzversicherung die verbleibende Beitragszahlungsdauer der Zusatzver- lung richtet sich nach Abschnitt J Nummer 4.3.
sicherung noch mindestens ein Jahr beträgt.
Nach der Entnahme erhalten Sie den Entnahmebetrag, vermindert um ei-
Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die Herabsetzung nen Abzug nach Nummer 7.
des Beitrags wirksam wurde, erfolgt die Wiederanhebung ohne erneute
Risikoprüfung. Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zu- Sie können einmalig eine Entnahme aus dem Fondsguthaben vor Renten-
satzversicherung vereinbart, ist nach Ablauf dieser Frist eine Wiederanhe- beginn ohne Abzug nach Nummer 7 verlangen, wenn die versicherte Per-
bung vom Ergebnis einer erneuten Gesundheits- und finanziellen Ange- son zum Zeitpunkt der Entnahme das 15. Lebensjahr vollendet hat (Easy-
messenheitsprüfung (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapi- Cash). Diese Möglichkeit endet mit Vollendung des 21. Lebensjahres der
tel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen) abhängig. versicherten Person.
Erfolgt die Herabsetzung des Beitrags wegen einer Elternzeit der versi- Die Entnahme vor Rentenbeginn wirkt sich auf die Höhe des zu zahlenden
cherten Person, kann die Frist, in der die Wiederanhebung ohne erneute Beitrags nicht aus.
Risikoprüfung erfolgt, bis zu 36 Monate betragen. Voraussetzung ist, dass
die Herabsetzung des Beitrags frühestens drei Monate vor Beginn der El- In Abhängigkeit von dem für die Teilkündigung entnommenen Betrag ver-
ternzeit und die Wiederanhebung spätestens innerhalb von drei Monaten mindert sich grundsätzlich der Todesfallschutz. Der verminderte Todes-
nach Ende der Elternzeit erfolgt. Wird die Elternzeit in mehrere Abschnitte fallschutz wird im Versicherungsschein dokumentiert.
aufgeteilt, gilt dies entsprechend für jeden Abschnitt der Elternzeit. Für
den Beginn und das Ende der Elternzeit sind uns geeignete Nachweise vor- 3 Vorzeitige Beitragsfreistellung
zulegen.
3.1 Sie können zum Termin einer künftigen Beitragsfälligkeit in Text-
Mit der Wiederanhebung können Sie in Textform verlangen, die aufgrund form verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu wer-
der Herabsetzung des Beitrags weniger gezahlten Beiträge durch eine den. Erreicht das Vertragsguthaben, gegebenenfalls vermindert um rück-
einmalige Nachzahlung zum Zeitpunkt der Wiederanhebung nachzuent- ständige Beiträge und sonstige ausstehende Beträge, den Mindestbetrag
richten. Die Höhe der Nachzahlung ergibt sich aus der Differenz zwischen von 1.000 Euro nicht, wird der Auszahlungsbetrag nach Nummer 5 aus-
den herabgesetzten Beiträgen und den unmittelbar vor der Herabsetzung gezahlt.
vereinbarten Beiträgen.
Umstellung der Todesfall-Leistung vor Rentenbeginn bei vereinbartem
Die Wiederanhebung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrundlagen. Junior-Beitragsschutz
Ist die Todesfall-Leistung Junior-Beitragsschutz vereinbart, wird die To-
3.4 Beitragsstundung, Beitragspause, Herabsetzung des Beitrags und desfall-Leistung vor Rentenbeginn ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Bei-
Wiederanhebung werden gebührenfrei durchgeführt. tragsfreistellung auf die Todesfall-Leistung Vertragsguthaben (siehe Ab-
schnitt B Nummer 2.9) umgestellt. Die Einzahlung von Beiträgen in das
Vertragsguthaben bei Tod der versicherten Person entfällt. Wir erbringen
G. Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung die Todesfall-Leistung bei Tod der versicherten Person. Die Umstellung
des Versicherungsvertrags bleibt auch bei Wiederinkraftsetzung bestehen.
1 Kündigung Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung verrechnen wir Beitragsrückstände
und sonstige ausstehende Beträge.
Sie können Ihren Versicherungsvertrag während der Ansparphase jeder-
zeit kündigen. Für die vorzeitige Beitragsfreistellung erheben wir einen Abzug nach Num-
mer 7 vom Fondsguthaben.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen und wird mit Eingang bei uns
bzw. zu einem von Ihnen gewählten späteren Termin vor Rentenbeginn Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungsverträgen mit geringem
wirksam (Umrechnungs-Stichtag bei Kündigung siehe Abschnitt J Num- Fondsguthaben kann die Entnahme von Risikobeiträgen und Kosten dazu
mer 6). führen, dass das Fondsguthaben aufgebraucht wird. In einem solchen Fall
erlischt der Versicherungsvertrag (siehe Abschnitt J Nummer 4.4).
Nach Kündigung erhalten Sie – soweit bereits entstanden – den Auszah-
lungsbetrag nach Nummer 5. 3.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung
Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie innerhalb von
Eine Kündigung hat keine Auswirkung auf bereits abgerufene Teilrenten drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszahlung (Wiederinkraftset-
nach Abschnitt B Nummer 2.7. zung) in Textform beantragen.
2 Entnahme vor Rentenbeginn (Teilkündigung) Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Nummer 4 er-
folgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies be-
Sie können Ihren Versicherungsvertrag während der Ansparphase auch antragen müssen.
teilweise kündigen (Entnahme vor Rentenbeginn). Die Entnahme vor Ren-
tenbeginn ist zwölfmal im Kalenderjahr möglich, wenn die Entnahme aus Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung
dem Fondsguthaben mindestens 250 Euro und die Summe der vereinbar- der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und bei Vereinbarung ei-
ten zukünftigen Beiträge zuzüglich des vorhandenen Vertragsguthabens ner Zusatzversicherung die verbleibende Beitragszahlungsdauer der Zu-
nach der Entnahme mindestens 3.000 Euro betragen. Eine Kapitalleistung satzversicherung noch mindestens ein Jahr beträgt.
erbringen wir ausschließlich als Geldleistung.
Die Erklärung zur Entnahme muss uns spätestens vier Wochen vor dem
gewünschten Termin (Monatsersten) in Textform zugegangen sein.
21
[Seite 22]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vorzeitige Bei- H. Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer /
tragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wiederinkraftsetzung ohne Empfänger der Versicherungsleistungen
erneute Risikoprüfung. Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig-
keits-Zusatzversicherung vereinbart, ist nach Ablauf dieser Frist eine Wie- 1 Bezugsrecht, Abtretung und Verpfändung
derinkraftsetzung vom Ergebnis einer erneuten Gesundheits- und finan-
ziellen Angemessenheitsprüfung (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – 1.1 Widerrufliches Bezugsrecht
siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen) Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an Sie als un-
abhängig. seren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine andere
Person benannt haben, die die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
Erfolgt die vorzeitige Beitragsfreistellung wegen einer Elternzeit der ver- erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zum Tod der versicherten Person
sicherten Person, kann die Frist, in der die Wiederinkraftsetzung ohne er- kann das Bezugsrecht jederzeit widerrufen werden.
neute Risikoprüfung erfolgt, bis zu 36 Monate betragen. Voraussetzung
ist, dass die vorzeitige Beitragsfreistellung frühestens drei Monate vor 1.2 Unwiderrufliches Bezugsrecht
Beginn der Elternzeit und die Wiederinkraftsetzung spätestens innerhalb Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte so-
von drei Monaten nach Ende der Elternzeit erfolgt. Wird die Elternzeit in fort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag er-
mehrere Abschnitte aufgeteilt, gilt dies entsprechend für jeden Abschnitt werben soll. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugs-
der Elternzeit. Für den Beginn und das Ende der Elternzeit sind uns geeig- recht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen benannten Bezugsberech-
nete Nachweise vorzulegen. tigten aufgehoben werden.
Mit der Wiederinkraftsetzung können Sie in Textform verlangen, die wäh- 1.3 Abtretung und Verpfändung
rend der beitragsfreien Zeit nicht gezahlten Beiträge in einem einmaligen Sie können Ihre Ansprüche und Rechte aus dem Versicherungsvertrag ab-
Betrag als Sonderzahlung oder durch Erhöhung des laufenden Beitrags treten oder verpfänden. Eine Abtretung oder Verpfändung kann nur mit
nachzuentrichten. Die Voraussetzungen nach Abschnitt F Nummer 1.3 der Zustimmung des Abtretungs- bzw. Pfandgläubigers rückgängig ge-
und Abschnitt H Nummer 5 müssen nicht erfüllt sein. macht werden.
Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrund- 1.4 Wirksamkeit von Bezugsrechten, Abtretungen und Verpfändungen
lagen. Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen Bezugsrechtes und
die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechtes sind uns gegen-
Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt. über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtig-
ten in Textform angezeigt worden sind. Das gleiche gilt für Abtretungen
4 Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung und Verpfändungen, soweit derartige Verfügungen überhaupt rechtlich
möglich sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie; es können
Die in Nummer 3 beschriebene vorzeitige Beitragsfreistellung können Sie aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen im
auch auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten befristen. Sinne der Nummern 1.2 oder 1.3 vorgenommen haben.
5 Auszahlungsbetrag 2 Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen
mit laufender Beitragszahlung
Der Auszahlungsbetrag ist der Rückkaufswert nach Nummer 6, vermin-
dert um den Abzug nach Nummer 7. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung haben
Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhöhung der vereinbar-
6 Rückkaufswert ten Versicherungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung zu verlangen
(Nachversicherung).
Der Rückkaufswert ist das Vertragsguthaben zum Termin, zu dem die Kün-
digung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung wirksam wird. Die Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Num-
mern 2.2 bis 2.5 innerhalb von zwölf Monaten verlangen nach
7 Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung
• Heirat der versicherten Person,
Der Abzug beträgt 60 Euro. Er erfolgt zum pauschalen Ausgleich von Ver- • Geburt eines Kindes der versicherten Person,
waltungskosten, die uns durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitrags- • Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versicherte Person,
freistellung entstehen. Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das • Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person,
Entstehen und die Höhe dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachwei- • Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des
sen, dass in Ihrem Fall keine Verwaltungskosten entstanden sind, dann Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der versicherten Person,
entfällt der Abzug; können Sie nachweisen, dass geringere Verwaltungs- • Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig
kosten entstanden sind, dann wird der Abzug entsprechend Ihrem Nach- zum Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzli-
weis herabgesetzt. chen Rentenversicherung führt,
• Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versicherten
Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist für Sie Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr als zehn Pro-
wirtschaftlich nachteilig. zent gegenüber dem monatlichen Durchschnittsbruttoeinkommen
der letzten zwölf Monate,
Nach Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person entfällt • Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig
der Abzug. zum Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze in der Gesetz-
lichen Krankenversicherung führt,
8 Beitragsrückzahlung • erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei versicherten
Schülern, Studenten und Auszubildenden,
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge besteht nicht. • erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung durch die versicherte
Person,
• erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versi-
cherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit
ihr hauptsächliches Einkommen bezieht,
22
[Seite 23]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
• Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit mit 3.2 Nach dem Hinausschieben des Rentenbeginns wird der Versiche-
Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, rungsvertrag nach Ihrer Wahl entweder beitragsfrei oder beitragspflich-
• erfolgreichem Abschluss einer Prüfung zum staatlich geprüften tig fortgeführt. Gegebenenfalls eingeschlossene Berufsunfähigkeits- oder
Techniker durch die versicherte Person, Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen entfallen.
• erfolgreichem Abschluss einer Prüfung zum Fachwirt oder Betriebs-
wirt (Uni, FH, DH, IHK, VFA, HwO, HWK) durch die versicherte Person, Umstellung der Todesfall-Leistung vor Rentenbeginn bei vereinbartem
• Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der ge- Junior-Beitragsschutz
setzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, Ist die Todesfall-Leistung Junior-Beitragsschutz vereinbart, wird die To-
• Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versicherte Per- desfall-Leistung vor Rentenbeginn ab dem Zeitpunkt des bisher verein-
son, barten Rentenbeginns auf die Todesfall-Leistung Vertragsguthaben (siehe
• Aufnahme eines Darlehens in Höhe von mindestens 50.000 Euro Abschnitt B Nummer 2.9) umgestellt. Die Einzahlung von Beiträgen in das
durch die versicherte Person zur Finanzierung eines Aus- oder Um- Vertragsguthaben bei Tod der versicherten Person entfällt. Wir erbringen
baus einer von dieser selbst bewohnten Immobilie. die Todesfall-Leistung bei Tod der versicherten Person.
2.2 Die Nachversicherung erfolgt in dem bestehenden Versicherungs- 3.3 Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung können Sie zum Zeitpunkt
vertrag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbe- des hinausgeschobenen Rentenbeginns eine Kapitalabfindung nach Ab-
stimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemei- schnitt B Nummer 2.3 oder eine Kombination von lebenslanger Renten-
nen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen gel- zahlung und Kapitalabfindung nach Abschnitt B Nummer 2.5 erhalten.
tenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.
3.4 Die lebenslangen Rentenleistungen sind bei hinausgeschobenem
Innerhalb der in Nummer 2.1 genannten Frist sind uns geeignete Nach- Rentenbeginn kürzer zu zahlen. Daher muss auch der garantierte Renten-
weise dafür vorzulegen, dass die jeweiligen Voraussetzungen für die Nach- faktor aufgrund des höheren Alters der versicherten Person bei hinausge-
versicherung eingetreten sind. Der Versicherungsschutz aus der Nachver- schobenem Rentenbeginn nach anerkannten Regeln der Versicherungs-
sicherung beginnt zur nächsten Beitragsfälligkeit, wenn uns Ihre Erklä- mathematik neu ermittelt werden. Die Neuermittlung erfolgt mit unver-
rung zur Nachversicherung und diese Nachweise bis zum 20. des Monats änderten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel). Ergibt
vor der nächsten Beitragsfälligkeit vorliegen und Sie den erhöhten Bei- sich zum hinausgeschobenen Rentenbeginn ein höherer Rentenfaktor aus
trag gezahlt haben. den bei uns für dann neu abzuschließende vergleichbare sofort begin-
nende Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Rech-
2.3 Der jährliche Beitrag der Nachversicherung muss mindestens nungszins und Sterbetafel), wenden wir diesen für die Berechnung der
120 Euro und darf höchstens 100 Prozent der für das erste Versicherungs- garantierten Rente bei klassischem Rentenbezug an. Bei investmentori-
jahr gezahlten Beiträge, nicht jedoch mehr als 6.000 Euro je Ereignis be- entiertem Rentenbezug gilt Abschnitt B Nummer 2.2 entsprechend.
tragen.
3.5 Eine vereinbarte Rentengarantiezeit wird verkürzt, sofern und so-
2.4 Wenn wir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung feststel- weit die vereinbarte Rentengarantiezeit infolge des Hinausschiebens des
len, erlischt Ihr Recht auf Nachversicherung und es gelten die Regelungen Rentenbeginns über die Vollendung des 92. Lebensjahres der versicher-
in Abschnitt E entsprechend für bereits bestehende Nachversicherungen. ten Person hinausgeht.
2.5 Ihr Recht auf Nachversicherung erlischt, 4 Entnahme nach Rentenbeginn
• wenn die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet hat oder 4.1 Ist als Todesfall-Leistung nach Rentenbeginn die Rentengarantie-
• wenn die verbleibende Ansparphase weniger als zwölf Jahre be- zeit oder die Kapitalrückgewähr vereinbart, können Sie während der ver-
trägt oder einbarten Rentengarantiezeit oder so lange eine Todesfall-Leistung aus
• sobald erstmals Leistungen aus einer gegebenenfalls eingeschlos- der Kapitalrückgewähr erfolgen kann, bis zu zwölfmal je Kalenderjahr eine
senen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversi- Entnahme verlangen.
cherung beantragt werden oder der Versicherungsfall dieser Zu-
satzversicherung eingetreten ist. Ist die Todesfall-Leistung Rentengarantiezeit vereinbart, kann maximal
ein Entnahmebetrag in Höhe des mit dem zu Beginn der Rentenphase für
2.6 Für die Nachversicherung einer gegebenenfalls eingeschlossenen diesen Versicherungsvertrag gültigen Rechnungszins abgezinsten Wer-
Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung gel- tes der noch fälligen garantierten Renten ohne Gewinnrenten in der ver-
ten weitere Regelungen, die Sie den Bedingungen der jeweiligen Zusatz- einbarten Rentengarantiezeit entnommen werden.
versicherung entnehmen können.
Ist die Todesfall-Leistung Kapitalrückgewähr vereinbart, darf der Entnah-
3 Hinausgeschobener Rentenbeginn mebetrag die zum Zeitpunkt der Entnahme versicherte Todesfall-Leistung
der Kapitalrückgewähr nicht überschreiten.
3.1 Der Rentenbeginn kann einmalig auf einen späteren Monatsersten
hinausgeschoben werden und zwar spätestens auf den Ersten des Mo- 4.2 Der Entnahmebetrag muss mindestens 250 Euro betragen. Nach
nats, in dem die versicherte Person ihr 87. Lebensjahr vollendet (hinaus- der Entnahme müssen im Versicherungsvertrag
geschobener Rentenbeginn). Auf diese Möglichkeit werden wir Sie vor
dem vereinbarten Rentenbeginn hinweisen. • bei klassischem Rentenbezug mindestens 3.000 Euro Deckungs-
kapital ohne Deckungskapital der Gewinnrente und
Die Erklärung hierzu kann frühestens ein Jahr vor dem vereinbarten Ren- • bei investmentorientiertem Rentenbezug mindestens 3.000 Euro
tenbeginn in Textform abgegeben werden. Sie muss uns spätestens vier Vertragsguthaben im Rentenbezug (siehe Abschnitt K Nummer 1.3)
Wochen vor diesem Termin zugegangen sein. Das Hinausschieben des Ren-
tenbeginns wird gebührenfrei durchgeführt. verbleiben.
Auch bei Hinausschieben des Rentenbeginns haben Sie das Recht auf Ab- Die Entnahme ist nur zu Beginn eines Rentenzahlungsabschnitts möglich.
ruf oder Teilabruf nach Abschnitt B Nummern 2.6 und 2.7. Der Auftrag zur Entnahme muss uns spätestens vier Wochen vor dem ge-
wünschten Termin (Monatsersten) in Textform zugegangen sein.
23
[Seite 24]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
4.3 Durch die Entnahme verringert sich die Höhe der lebenslangen Rente. 5.3 Soll eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente ebenfalls erhöht
Abhängig von der Höhe des Entnahmebetrags werden die garantierte werden, ist Ihr Recht auf diese Erhöhung davon abhängig, dass Ihr An-
Rente und die Gewinnrente mit Ausnahme der Steigenden Gewinnrente spruch auf Leistungen wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch die
nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik herabgesetzt. Erhöhung ein angemessenes Verhältnis zum Arbeitseinkommen nicht über-
schreitet. Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit be-
Ist die Todesfall-Leistung Rentengarantiezeit vereinbart, wird die verblei- stehende oder vergleichbare Ansprüche zu berücksichtigen (Finanzielle
bende Rentengarantiezeit nach der Entnahme im Verhältnis des Entnah- Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemei-
mebetrags zum maximal entnehmbaren Betrag zum Zeitpunkt der Ent- nen Vertragsinformationen); außerdem gelten die bei Abschluss des Ver-
nahme nach Nummer 4.1 gekürzt. Die Rentengarantiezeit nach der Ent- sicherungsvertrags für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente maß-
nahme ist umso kürzer, je höher der Entnahmebetrag ist. Erfolgt eine Ent- geblichen Begrenzungen. Die jährliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-
nahme in Höhe des maximalen Entnahmebetrags nach Nummer 4.1, ent- rente, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf durch die Erhöhung
fällt die Todesfall-Leistung Rentengarantiezeit. Ist die Todesfall-Leistung 72.000 Euro nicht überschreiten
Kapitalrückgewähr vereinbart, verringert sich diese um den Entnahmebe-
trag oder entfällt ganz. Bei Einschluss einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wird diese
nicht erhöht, wenn die verbleibende Beitragszahlungsdauer der Berufs-
4.4 Nach der Entnahme erhalten Sie den Entnahmebetrag, vermindert unfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung weniger als
um einen Abzug in Höhe von 3,5 Prozent des Entnahmebetrags. fünf Jahre beträgt.
Der Abzug erfolgt zum pauschalen Ausgleich der Veränderung der Risiko- 5.4 Wird eine gegebenenfalls eingeschlossene Berufs- oder Erwerbsun-
lage des verbleibenden Versicherungsbestands, der verminderten Kapi- fähigkeitsrente mit erhöht, so werden ihre Versicherungsleistungen im
talerträge aufgrund vorzeitiger Fälligkeit und von Verwaltungskosten, die selben Verhältnis wie die der Hauptversicherung erhöht. Auf Ihren Wunsch
uns durch die Entnahme entstehen. Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst hin können diese auch in einem anderen Verhältnis erhöht werden.
wir nachweisen, dass der Abzug dem Grunde und der Höhe nach zutrifft.
Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall der Abzug dem Grunde nach 5.5 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächsten
nicht zutrifft, dann entfällt der Abzug; können Sie nachweisen, dass der Beitragsfälligkeit, wenn uns Ihre Erklärung zur Erhöhung bis zum 20. des
Abzug niedriger zu beziffern ist, dann wird der Abzug entsprechend Ih- Monats vor der nächsten Beitragsfälligkeit vorliegt und Sie den erhöhten
rem Nachweis herabgesetzt. Beitrag gezahlt haben. Ist eine Gesundheits- oder finanzielle Angemes-
senheitsprüfung erforderlich, erfolgt die Erhöhung gegebenenfalls jedoch
Der Abzug bei Entnahme nach Rentenbeginn ist für Sie wirtschaftlich erst zur nächsten Beitragsfälligkeit nach Abschluss der Gesundheits- oder
nachteilig. finanziellen Angemessenheitsprüfung.
5 Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender 6 Policendarlehen
Beitragszahlung
Sie haben die Möglichkeit ein Policendarlehen zu beantragen. Ein Rechts-
5.1 Sie haben unter Berücksichtigung der Nummern 5.2 bis 5.5 das anspruch auf Gewährung eines Policendarlehens besteht nicht. Einzelhei-
Recht, bis zu fünfmal eine Erhöhung der vereinbarten Beiträge – eine ge- ten, insbesondere zur Vergabe und Tilgung des Policendarlehens, werden
gebenenfalls eingeschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann in einem gesonderten Darlehensvertrag geregelt.
auf Ihren Wunsch mit erhöht werden – zu verlangen, sofern die folgenden
Voraussetzungen erfüllt sind: Die Bearbeitung des Darlehensantrags wird gebührenfrei durchgeführt.
• Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender
Beitragszahlung. I. Allgemeine Vertragsbestimmungen
• Die Erhöhung erfolgt spätestens zwölf Jahre vor dem vereinbarten
Rentenbeginn. 1 Beginn des Versicherungsschutzes
• Die einzelne Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag
von 120 Euro ergeben. Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Versicherungsvertrag aufgrund
• Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der Willenserklärungen der beiden Vertragspartner abgeschlossen wor-
der für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beiträge und höchs- den ist und Sie den Einlösungsbeitrag gezahlt haben. Vor dem im Versi-
tens 36.000 Euro betragen; unabhängig davon ist eine Erhöhung cherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versi-
des jährlichen Beitrags in den ersten fünf Jahren nach Versiche- cherungsschutz.
rungsbeginn auf bis zu 4.200 Euro und danach auf bis zu 1.200 Euro
möglich. Ein vorläufiger Versicherungsschutz wird hierdurch nicht berührt.
• Es sind keine Leistungen aus einer gegebenenfalls eingeschlosse-
nen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversiche- 2 Informationen während der Vertragslaufzeit
rung beantragt worden und der Versicherungsfall dieser Zusatz-
versicherung ist noch nicht eingetreten. In der Ansparphase teilen wir Ihnen einmal jährlich unter anderem den
Wert des Fondsguthabens Ihres Versicherungsvertrags, aufgeschlüsselt
Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr wer- nach Anzahl und Euro-Wert der Investmentfonds-Anteile mit.
den der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den
Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Besonderen In der Rentenphase teilen wir Ihnen einmal jährlich unter anderem die
oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinba- Höhe der Gewinnrente Ihres Versicherungsvertrags mit. Bei investment-
rungen zugrunde gelegt. orientiertem Rentenbezug teilen wir Ihnen zusätzlich den Wert des Fonds-
guthabens im Rentenbezug, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Euro-Wert
5.2 Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- der Investmentfonds-Anteile mit.
sicherung vereinbart, ist Ihr Recht auf Erhöhung vom Ergebnis einer er-
neuten Gesundheitsprüfung der versicherten Person abhängig. Auf Wunsch können Sie den aktuellen Stand Ihres Versicherungsvertrags
jederzeit von uns erfahren.
24
[Seite 25]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
3 Regelungen zur Leistungsauszahlung 6 Verrechnung der Kosten Ihres Versicherungsvertrags
3.1 Auszahlung in Euro 6.1 Mit Ihrem Versicherungsvertrag sind Kosten verbunden. Diese sind
Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir grundsätzlich als bereits bei der Kalkulation Ihrer Beiträge berücksichtigt. Es handelt sich
Geldleistung in Euro. Bei der Kapitalabfindung ist nach Abschnitt B Num- um Abschluss- und Vertriebskosten (insbesondere Aufwendungen für Ver-
mer 2.4 auch die Übertragung von Investmentfonds-Anteilen auf ein Wert- sicherungsvertriebsprovisionen, Beratung, Gesundheitsauskünfte, Wer-
papierdepot möglich. bung oder die Ausstellung des Versicherungsscheins) sowie übrige Kos-
ten. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten.
3.2 Überweisung der Leistungen
Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der
Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt- übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten können Sie
schaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit verbun- den vorvertraglichen Informationen entnehmen.
dene Gefahr.
6.2 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung werden
3.3 Verrechnung von ausstehenden Beträgen die Abschluss- und Vertriebskosten als Prozentsatz der vereinbarten Bei-
Bei Fälligkeit von Leistungen aus dem Versicherungsvertrag verrechnen tragssumme erhoben.
wir Beitragsrückstände oder sonstige ausstehende Beträge.
Damit auch in den ersten Jahren bereits Beitragsteile für die Bildung eines
4 Meldung von Adress- und Namensänderungen Rückkaufswertes und bei einer vorzeitigen Beitragsfreistellung zur Verfü-
gung stehen, werden bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitrags-
4.1 Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mit- zahlung Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von bis zu 2,5 Prozent der
teilen. Andernfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie vereinbarten Beitragssumme gleichmäßig auf die ersten 60 beitragspflich-
zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zu- tigen Monate verteilt und monatlich dem Fondsguthaben entnommen. Ist
letzt bekannte Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklä- die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als 60 Monate, verteilen wir
rung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegan- die Kosten gleichmäßig auf die kürzere Beitragszahlungsdauer. Bereits ver-
gen. Dies gilt auch, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Gewerbe- rechnete Abschluss- und Vertriebskosten werden nicht erstattet.
betrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
Zeiträume, in denen der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt ist, wer-
4.2 Bei Änderung Ihres Namens gilt Nummer 4.1 entsprechend. Au- den bei der Ermittlung des 60-Monats-Zeitraumes nicht berücksichtigt.
ßerdem ist uns ein geeigneter Nachweis über die Namensänderung vor-
zulegen. Bei Erhöhungen, z.B. dynamischen Erhöhungen oder Nachversicherungen,
wird jeder Erhöhungsteil hinsichtlich der Abschluss- und Vertriebskosten
5 Weitere Mitteilungspflichten wie ein eigenständiger Versicherungsvertrag behandelt.
5.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Spei- Bei Versicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag werden die Abschluss-
cherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ih- und Vertriebskosten als Prozentsatz des Einmalbeitrags erhoben und so-
rem Versicherungsvertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür fort verrechnet.
notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Abschluss des Ver-
sicherungsvertrags, bei Änderung nach Abschluss des Versicherungsver- Bei Sonderzahlungen werden die Abschluss- und Vertriebskosten als Pro-
trags oder auf Nachfrage unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern – zentsatz jeder Sonderzahlung erhoben und sofort verrechnet.
zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit
der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag ha- 6.3 Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit ver-
ben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. teilt.
5.2 Notwendige Informationen im Sinne von Nummer 5.1 sind insbe- 6.4 Das beschriebene Verfahren zur Verrechnung der Abschluss- und
sondere alle Umstände, die für die Beurteilung Vertriebskosten hat wirtschaftlich zur Folge, dass in der Anfangszeit Ih-
res Versicherungsvertrags nur geringe Beträge zur Bildung einer beitrags-
• Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, freien Versicherungsleistung oder für einen Rückkaufswert vorhanden
• der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ih- sind. Dies ist für Sie wirtschaftlich nachteilig.
rem Versicherungsvertrag haben und
• der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers 7 Sonstige Kosten
maßgebend sein können. Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie oder Ihren Versicherungsvertrag nur
aus besonderen, von Ihnen veranlassten, Gründen (z.B. bei Ausstellung ei-
Dazu zählen insbesondere Steueridentifikationsnummern, Geburtsdatum, nes Ersatzversicherungsscheins oder Beitragsverzug) zum pauschalen Aus-
Geburtsort und Wohnsitze. gleich der durchschnittlich entstehenden Kosten. Einzelheiten dazu, ins-
besondere zur jeweiligen Kostenveranlassung und -höhe, entnehmen Sie
Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht bitte unserer Gebührenübersicht (Gebührenübersicht – siehe Kapitel Über-
oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer ent- schussbeteiligung und Kosten der Allgemeinen Vertragsinformationen).
sprechenden gesetzlichen Verpflichtung werden Ihre Versicherungsver- Die dort genannten Kosten werden von uns regelmäßig überprüft und ge-
tragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden gebenenfalls nach billigem Ermessen neu festgesetzt. Die jeweils aktuelle
gemeldet. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche An- Gebührenübersicht können Sie auf unserer Internetseite einsehen. Gerne
sässigkeit im Ausland besteht. teilen wir Ihnen die sonstigen Kosten auf Anfrage auch jederzeit mit.
Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe
dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall keine
Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen,
dass geringere Kosten entstanden sind, dann werden diese entsprechend
Ihrem Nachweis herabgesetzt.
25
[Seite 26]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
8 Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen 10.2 Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden
oder den Rechtsweg beschreiten.
Ansprüche auf Versicherungsleistungen verjähren in drei Jahren. Die Frist
beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
und der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Umstän- J. Regelungen zur Fondsanlage
den Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen
müssen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkennt- 1 Fondsauswahl und Änderung der Fondsaufteilung
nis verjähren alle Ansprüche in zehn Jahren, nachdem sie entstanden sind.
1.1 Fondsauswahl
Ist der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet wor- Sie können bei Vertragsabschluss aus einem Sortiment von lnvestment-
den, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere Leis- fonds auswählen und die Aufteilung des zur Investmentfonds-Anlage be-
tungsentscheidung dem Anspruchsberechtigten in Textform zugeht. Der stimmten Beitragsteiles prozentual auf die ausgewählten Investment-
Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang unserer Leistungsent- fonds festlegen.
scheidung bleibt damit bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt.
Diese Festlegung können Sie durch Mitteilung in Textform an uns ändern.
Ist derjenige, der den Anspruch auf eine Versicherungsleistung geltend
macht, mit unserer Leistungsentscheidung nicht einverstanden, kann er In einem Versicherungsvertrag können gleichzeitig Anteile von bis zu zehn
den Anspruch innerhalb der Verjährungsfrist gerichtlich geltend machen. Investmentfonds enthalten sein.
Wird die Frist versäumt, können wir uns auf die Einrede der Verjährung be-
rufen. 1.2 Änderung der Fondsaufteilung für künftige Beträge
Innerhalb eines Zeitraumes von 365 Tagen können Sie die Fondsauftei-
9 Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand lung bis zu sechsmal für künftige Beträge (z.B. Beiträge) ändern. Die Än-
derung der Fondsaufteilung wird zum nächsten Monatsersten wirksam,
9.1 Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepu- wenn uns Ihr Auftrag spätestens fünf Geschäftstage vor dem nächsten
blik Deutschland Anwendung. Monatsersten in Textform vorliegt.
9.2 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns Die jeweilige Änderung wird gebührenfrei durchgeführt.
• bei dem für unseren Sitz oder 1.3 Umschichten des vorhandenen Fondsguthabens
• bei dem für Ihren Wohnsitz – in Ermangelung eines solchen bei dem Innerhalb eines Zeitraumes von 365 Tagen können Sie das vorhandene
für Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort – zum Zeitpunkt der Klage- Fondsguthaben durch Ihren Auftrag in Textform ganz oder teilweise bis
erhebung zu sechsmal in andere Investmentfonds umschichten.
örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Die jeweilige Änderung wird gebührenfrei durchgeführt.
9.3 Ansprüche gegen Sie können ausschließlich an dem für Ihren Wohn- Das Recht zur Umschichtung des Fondsguthabens endet, sobald der Stich-
sitz – in Ermangelung eines solchen an dem für Ihren gewöhnlichen Auf- tag der Umschichtung den Stichtag für den Rentenbeginn, den Abruf bzw.
enthaltsort – zum Zeitpunkt der Klageerhebung örtlich zuständigen Ge- Teilabruf, die Kapitalabfindung oder die Kündigung bzw. Teilkündigung
richt geltend gemacht werden. des Versicherungsvertrags erreicht oder überschreitet. Bei Teilabruf und
Teilkündigung betrifft dies nur das Fondsguthaben, das für den Teilabruf
9.4 Verlegen Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags Ihren Wohn- oder die Teilkündigung benötigt wird.
sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein anderes Land oder ist Ihr
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageer- 1.4 Verfügbare Investmentfonds
hebung nicht bekannt, ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht Die Auswahl der von uns angebotenen Investmentfonds kann sich ändern.
zuständig. Wenn Sie die Fondsaufteilung ändern oder das Fondsguthaben umschich-
ten wollen, können Sie bei uns erfragen, welche Investmentfonds zu die-
10 Streitbeilegungsverfahren (Versicherungsombudsmann) sem Zeitpunkt dafür zur Verfügung stehen.
10.1 Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Ver- 2 Umschichtungsmanagement
handlung mit uns nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt
hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. 2.1 Allgemeines
Mit dem Umschichtungsmanagement bieten wir Ihnen die Möglichkeit
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige, kostenfrei ar- zur planmäßigen monatlichen Umschichtung von Investmentfonds-An-
beitende Schlichtungsstelle für Verbraucher. Wir haben uns verpflichtet, teilen. Sie können den Umfang des Umschichtungsmanagements indivi-
an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Den Versicherungsom- duell über eine Mindestdauer von zwölf Monaten festlegen. Eine Bewer-
budsmann erreichen Sie derzeit wie folgt: tung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt ist mit dem Umschich-
tungsmanagement nicht verbunden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632 Für das Umschichtungsmanagement müssen Sie in Ihrem Auftrag in Text-
10006 Berlin form Folgendes festlegen:
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de • den Monatsbeginn, zu dem die erste Umschichtung erfolgen soll,
• den Monat, in dem die letzte Umschichtung durchgeführt werden soll,
Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag online (z.B. über eine Webseite oder • die Investmentfonds, aus welchen Sie umschichten wollen (Entnah-
per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde mefonds),
auch an die Online-Streitbeilegungs-Plattform • die Investmentfonds, in welche Sie umschichten wollen (Zielfonds).
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versi- Die Umschichtungen erfolgen jeweils zu Monatsbeginn und enden spä-
cherungsombudsmann weitergeleitet. testens mit dem Ende der Ansparphase.
26
[Seite 27]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
Während der Dauer des Umschichtungsmanagements wird die Anzahl der Das Rebalancing erfolgt nur für die Investmentfonds, die Sie jeweils zu
aus einem gewählten Entnahmefonds umzuschichtenden Anteile monat- diesem Zeitpunkt für die Anlage in Investmentfonds gewählt haben (ver-
lich bestimmt. Sie ergibt sich, indem die vorhandenen Anteile des Entnah- einbarte Fondsaufteilung). Die Durchführung des Rebalancing ist nur mög-
mefonds durch die Anzahl der verbleibenden Monate bis zum gewünsch- lich, sofern Ihre vereinbarte Fondsaufteilung mehr als einen Investment-
ten Ende der Umschichtungen geteilt werden. fonds beinhaltet.
Auch während des Umschichtungsmanagements darf die Anzahl von ins- 3.2 Das Rebalancing endet
gesamt zehn Investmentfonds – einschließlich der Zielfonds – im Versi-
cherungsvertrag nicht überschritten werden. Eine Anrechnung auf die An- • mit Beginn der Rentenphase,
zahl möglicher Umschichtungen des vorhandenen Fondsguthabens nach • sobald die Änderung der Fondsaufteilung für künftige Beträge nach
Nummer 1.3 erfolgt nicht. Nummer 1.2 durchgeführt wird,
• sobald eine Umschichtung des vorhandenen Fondsguthabens nach
Während der planmäßigen Umschichtungen können Sie jederzeit mit ei- Nummer 1.3 durchgeführt wird,
ner Frist von vier Wochen in Textform Ihre Festlegungen ändern, das Um- • mit Ersetzung von Investmentfonds nach Nummer 5 oder
schichtungsmanagement vorzeitig beenden oder unterbrechen und zu ei- • mit Beginn eines Umschichtungsmanagements.
nem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen.
3.3 Das Rebalancing kann vor Rentenbeginn jederzeit ein- bzw. ausge-
Das Umschichtungsmanagement wird gebührenfrei durchgeführt. schlossen werden. Der Ein- bzw. Ausschluss wird zum nächsten Jahrestag
des Versicherungsbeginns ausgeführt, wenn uns Ihr Auftrag spätestens
Folgende Varianten des Umschichtungsmanagements stehen Ihnen wäh- fünf Geschäftstage vor dem Jahrestag des Versicherungsbeginns in Text-
rend der Ansparphase zur Verfügung: form vorliegt.
2.2 Startmanagement Der Einschluss des Rebalancing ist nicht während eines Umschichtungs-
Zu Beginn der Ansparphase kann es, insbesondere bei Versicherungsver- managements möglich.
trägen gegen Einmalbeitrag, sinnvoll sein, das Fondsguthaben schritt-
weise in chancenorientiertere Investmentfonds umzuschichten. Das Rebalancing sowie dessen Ein- und Ausschluss werden gebührenfrei
durchgeführt.
Das Startmanagement können Sie bei Vertragsabschluss vereinbaren. Es
beginnt mit dem Versicherungsbeginn. 4 Zuführungen zum Fondsguthaben und
Entnahmen aus dem Fondsguthaben
2.3 Laufzeitmanagement
Während der Ansparphase können Sie je nach Bedarf das Fondsguthaben 4.1 Ausschüttungen der Investmentfonds und Steuergutschriften
ganz oder zum Teil schrittweise in stärker sicherheits- oder chancenori- Ausschüttungen, die nicht dem Investmentfonds direkt zufließen, und an-
entierte Investmentfonds umschichten (Laufzeitmanagement). fallende Steuergutschriften werden wieder in dem betroffenen Invest-
mentfonds angelegt und erhöhen damit die Anzahl der Investmentfonds-
Sie können den Beginn und das Ende des Laufzeitmanagements individu- Anteile.
ell festlegen. Ihr Auftrag für das Laufzeitmanagement muss uns spätes-
tens vier Wochen vor dem gewünschten Beginn in Textform zugegangen Zum ersten Geschäftstag eines Monats schreiben wir den betroffenen
sein. Verträgen jeweils die uns bis zum 20. des Vormonats je Investmentfonds-
Anteil gemeldeten und gutgeschriebenen Ausschüttungen und Steuer-
2.4 Ablaufmanagement gutschriften gut.
Gegen Ende der Ansparphase kann es sinnvoll sein, das Fondsguthaben in
stärker sicherheitsorientierte Investmentfonds anzulegen, weil diese ge- 4.2 Zuführung von Beträgen
ringeren Schwankungen unterliegen. Das vermindert zwar die Chancen, Beiträge werden Ihrem Versicherungsvertrag zum jeweiligen Fälligkeits-
zusätzliche hohe Kurssteigerungen zu erzielen, verringert aber das Ver- termin gutgeschrieben.
lustrisiko bei einem Kursrückgang.
Bei Zuführung von Beträgen zum Fondsguthaben (z.B. Beitragsteile, Über-
Gegen Ende der Ansparphase werden wir Sie an die Möglichkeit eines Ab- schüsse) teilen wir diese Beträge entsprechend dem von Ihnen für die An-
laufmanagements erinnern. lage in Investmentfonds gewählten Verhältnis auf die verschiedenen In-
vestmentfonds auf. Die Umrechnung in Investmentfonds-Anteile wird
Zusätzlich bieten wir Ihnen alternativ ein Ablaufkonzept zur Umschich- zum Stichtag mit dem Rücknahmepreis der einzelnen Investmentfonds
tung in einen stärker sicherheitsorientierten Investmentfonds (Zielfonds) ohne Berücksichtigung von Rücknahmegebühren der Kapitalverwaltungs-
an. Entnahmefonds sind alle in Ihrem Versicherungsvertrag zu Beginn des gesellschaft durchgeführt. Bei in der Regel ausschließlich börsengehan-
Ablaufkonzepts enthaltenen Investmentfonds. Künftige Beiträge werden delten Investmentfonds (z.B. Exchange Traded Funds – ETF) erfolgt die
in den Zielfonds investiert. Umrechnung in Investmentfonds-Anteile mit dem jeweils zum Stichtag
für unseren Handel maßgeblichen Kauf- oder Verkaufspreis der einzelnen
Ihr Auftrag für das Ablaufmanagement bzw. das Ablaufkonzept muss uns Investmentfonds.
spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Beginn in Textform zuge-
gangen sein. 4.3 Aufteilung von Fondsentnahmen
Werden Beträge aus Ihrem Fondsguthaben entnommen (z.B. Verwaltungs-
3 Rebalancing kosten, Abschluss- und Vertriebskosten, Gebühren), werden diese auf alle
in Ihrem Versicherungsvertrag vorhandenen Investmentfonds aufgeteilt.
3.1 Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der gewählten Invest- Die Aufteilung erfolgt im Verhältnis der Werte der Fondsguthaben der ein-
mentfonds verändert sich laufend die Gewichtung der Werte der Fondsgut- zelnen Investmentfonds. Investmentfonds, für die die Anteilspreisermitt-
haben der einzelnen Investmentfonds. Haben Sie das Rebalancing verein- lung länger als sechs Wochen ausgesetzt wird, werden bei der Aufteilung
bart, wird jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns das Verhältnis nicht berücksichtigt.
der Werte der Fondsguthaben der einzelnen Investmentfonds entsprechend
Ihrer zuletzt mit uns vereinbarten Fondsaufteilung (siehe Nummern 1.2 und
4.2) wieder hergestellt. Der Wert des Fondsguthabens bleibt unverändert.
27
[Seite 28]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
4.4 Erlöschen des Versicherungsvertrags Sie können uns in Textform einen anderen der dann verfügbaren Invest-
bei ungünstiger Kursentwicklung mentfonds benennen, der an die Stelle des zu ersetzenden Investment-
Eine ungünstige Kursentwicklung der Investmentfonds kann dazu führen, fonds treten soll. Benennen Sie uns keinen Investmentfonds oder geht
dass durch die Entnahme von Risikobeiträgen und Kosten das Fondsgut- uns Ihre Mitteilung über den von Ihnen gewünschten anderen Investment-
haben aufgebraucht wird. In einem solchen Fall erlischt der Versicherungs- fonds nicht mehr rechtzeitig vor dem Termin der Ersetzung des Invest-
vertrag. Hierüber werden wir Sie rechtzeitig vorher informieren und Ihnen mentfonds zu, werden wir den in unserer Mitteilung genannten, dem An-
Möglichkeiten zur Erhaltung des Versicherungsvertrags – z.B. durch die lageprofil des bisherigen Investmentfonds möglichst entsprechenden, In-
Zahlung weiterer Beiträge – aufzeigen. vestmentfonds verwenden. Würde der Versicherungsvertrag aufgrund ei-
ner teilweisen Ersetzung mehr als zehn Investmentfonds enthalten, er-
5 Ersetzung von Investmentfonds folgt die Ersetzung stattdessen durch die im Versicherungsvertrag vor-
handenen weiteren Investmentfonds. Falls für die Anlage der Beträge nach
5.1 Änderungen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft Nummer 4.2 mindestens ein Investmentfonds verbleibt, wird der auf den
Durch die Anlage in Investmentfonds hängt Ihr Versicherungsvertrag auch zu ersetzenden Investmentfonds entfallende Anteil auf die für die Anlage
von für den jeweiligen Investmentfonds maßgeblichen Regelungen ab, die der Beträge nach Nummer 4.2 verbleibenden Investmentfonds – soweit
wir nicht beeinflussen können. Änderungen dieser Regelungen können möglich – gleichmäßig verteilt; in allen anderen Fällen erfolgt die Erset-
dazu führen, dass die vereinbarte Vertragsdurchführung beeinträchtigt zung entsprechend durch Verteilung auf alle im Versicherungsvertrag vor-
oder unmöglich wird. handenen Investmentfonds.
Beispiele sind Die Änderung führen wir jeweils zu dem in unserer Mitteilung genannten
Stichtag durch.
• die Schließung, Auflösung oder Verschmelzung eines Investment-
fonds, Innerhalb von vier Wochen nach Ersetzung des Investmentfonds haben Sie
• die Einstellung oder Beschränkung der Ausgabe oder Rücknahme außerdem das Recht auf eine zusätzliche Änderung der Fondsaufteilung
von Investmentfonds-Anteilen bzw. bei in der Regel ausschließlich für künftige Beträge nach Nummer 1.2 sowie eine zusätzliche Umschich-
börsengehandelten Investmentfonds (z.B. Exchange Traded Funds – tung nach Nummer 1.3 bzw. nach Abschnitt K Nummer 2.2. Wenn wir Sie
ETF) des Handels, von einer Ersetzung erst im Nachhinein informieren, gilt stattdessen eine
• die Änderung der Fristen für die Ausgabe oder Rücknahme von In- Frist von vier Wochen ab dem Zugang unseres Informationsschreibens.
vestmentfonds-Anteilen, die zu einer Abrechnung mit einem spä-
teren Kurstermin führt, Über die durchgeführte Änderung sowie über sonstige Veränderungen bei
• die Einführung oder Erhöhung von Gebühren, die uns bei der Aus- den Investmentfonds, wie beispielsweise Änderungen des Fondsnamens
gabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen bzw. bei in oder der Anlagegrundsätze, werden wir Sie mit der jährlichen Mitteilung
der Regel ausschließlich börsengehandelten Investmentfonds (z.B. nach Abschnitt I Nummer 2 informieren.
Exchange Traded Funds – ETF) beim Handel belastet werden,
• die Einstellung des öffentlichen Vertriebs des Investmentfonds in 5.2 Ersetzung von Investmentfonds bei geringem Fondsvolumen
Deutschland, Wir können einen Investmentfonds, dessen Gesamtwert – über alle bei
• Änderungen, die sich aus Gesetzen oder aufsichtsrechtlichen An- uns bestehenden Versicherungsverträge betrachtet – länger als sechs Mo-
forderungen ergeben. nate weniger als 250.000 Euro beträgt, durch einen anderen ersetzen.
In derartigen Fällen haben wir das Recht, den jeweiligen Investmentfonds In diesem Fall werden wir Sie – sofern Sie den betroffenen Investment-
vollständig oder teilweise durch einen anderen Investmentfonds zu er- fonds ausgewählt haben – informieren. Sie können uns innerhalb von sechs
setzen. Wochen in Textform einen anderen der dann verfügbaren Investment-
fonds benennen, der an Stelle des zu ersetzenden Investmentfonds tre-
Bei der vollständigen Ersetzung steht der bisherige Investmentfonds nicht ten soll. Benennen Sie uns innerhalb der gesetzten Frist keinen Invest-
mehr zur Verfügung; vorhandene Investmentfonds-Anteile werden um- mentfonds, werden wir den in unserer Mitteilung genannten Investment-
geschichtet. Eine teilweise Ersetzung kann zum Beispiel die Anlage künf- fonds verwenden.
tiger Beitragsteile betreffen oder einen von Ihnen erteilten Auftrag zur
Umschichtung in den bisherigen Investmentfonds. Die Änderung führen wir jeweils zu dem in unserer Mitteilung genannten
Stichtag durch.
In derartigen Fällen werden wir Sie – sofern Sie den betroffenen Invest-
mentfonds ausgewählt haben – in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Über die durchgeführte Änderung werden wir Sie mit der jährlichen Mit-
Wochen vor der beabsichtigten Ersetzung des Investmentfonds informie- teilung nach Abschnitt I Nummer 2 informieren.
ren, es sei denn, wir selbst erlangen nicht rechtzeitig von der Maßnahme
Kenntnis; im letzteren Fall werden wir die Benachrichtigung unverzüglich 5.3 Ersetzungen von Investmentfonds nach Nummern 5.1 und 5.2 wer-
nachholen. In besonderen, von uns nicht zu beeinflussenden Fällen (z.B. den nicht auf die Anzahl möglicher Änderungen der Fondsaufteilung für
bei fristloser Einstellung der Anteilsrücknahme durch die Kapitalverwal- künftige Beträge nach Nummer 1.2 und auf die Anzahl möglicher Um-
tungsgesellschaft) können wir Sie erst nach der Ersetzung des bisherigen schichtungen nach Nummer 1.3 bzw. nach Abschnitt K Nummer 2.2 an-
Investmentfonds informieren. gerechnet.
6 Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen;
Stichtagsregeln
6.1 Geschäftstag, Stichtage
Geschäftstage im Sinne dieser Bedingungen sind die Arbeitstage von Mon-
tag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage an unserem Sitz
sowie des 24. und des 31. Dezembers.
28
[Seite 29]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
Die Berechnung des Vertragsguthabens und insbesondere die Umrech- k) Stichtag für die Umrechnung einer Leistung aus der Zusatzversi-
nung von Investmentfonds-Anteilen in den Euro-Wert oder umgekehrt cherung ist der fünfte Geschäftstag nach Zugang Ihrer Kündigung
sowie – bei nicht auf Euro lautenden Investmentfonds – die Umrechnung der Zusatzversicherung in Textform bei uns bzw. ein in Ihrer Kün-
in Fremdwährungen und umgekehrt wird zu vom Geschäftstag abhängi- digung genannter späterer Termin. Ist der genannte Termin kein
gen Stichtagen vorgenommen. Für die Stichtage gelten die folgenden Geschäftstag, wird der erste auf den genannten Termin folgende
Festlegungen: Geschäftstag als Stichtag verwendet.
a) Für die Umrechnung der Beiträge, die wir nach Nummer 4.2 dem l) Stichtag für die Umrechnung einer Leistung aus der Zusatzversi-
Fondsguthaben zuführen, ist der Stichtag der erste Geschäftstag cherung zum Ende der Versicherungsdauer der Zusatzversicherung
der jeweiligen Versicherungsperiode. Für Sonderzahlungen nach ist der fünfte Geschäftstag vor dem Ende der Versicherungsdauer
Abschnitt F Nummer 1.3 ist der Stichtag der erste Geschäftstag im der Zusatzversicherung.
Fälligkeitsmonat der Sonderzahlung.
6.2 Verschiebung der Anteilspreisermittlung
b) Für die Entnahme von Kosten nach Abschnitt I Nummern 6 und 7, Wird an einem Stichtag nach Nummer 6.1 kein Anteilspreis ermittelt bzw.
die Verrechnung von Beitragsrückständen oder sonstigen ausste- kann kein Anteilspreis erzielt werden oder findet an diesem Stichtag keine
henden Beträgen nach Abschnitt G Nummer 3.1, die Zuführung von Ausgabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapi-
Überschussanteilen nach Abschnitt C Nummer 2.1 sowie Umschich- talverwaltungsgesellschaft statt, verwenden wir stattdessen den ersten
tungen im Rahmen des Umschichtungsmanagements nach Num- Tag, der auf den in Nummer 6.1 festgelegten Stichtag folgt, für den An-
mer 2 ist der Stichtag jeweils der erste Geschäftstag im Monat. teilspreise ermittelt werden bzw. erzielt werden können, bzw. die Ausgabe
oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen stattfindet.
c) Stichtag für die Berechnung des Wertes des Fondsguthabens für
eine Kapitalabfindung bzw. für die Bildung einer Rente nach Ab- Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen länger als sechs Wo-
schnitt B Nummern 2.1 bis 2.5 ist der fünfte Geschäftstag vor dem chen ausgesetzt, gilt Nummer 6.3. Ist die Ausgabe von Investmentfonds-
Ende der Ansparphase. Bei Abruf nach Abschnitt B Nummer 2.6 oder Anteilen länger als sechs Wochen ausgesetzt, gilt Nummer 5.1.
Teilabruf nach Abschnitt B Nummer 2.7 wird statt des Endes der
Ansparphase der Tag, der dem Abruf- bzw. Teilabruftermin voran- 6.3 Aussetzung oder endgültige Einstellung der
geht, zugrunde gelegt. Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch
die Kapitalverwaltungsgesellschaft
d) Bei Kündigung nach Abschnitt G Nummer 1 gilt: Stichtag ist der Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapitalver-
fünfte Geschäftstag, der auf den Zugang Ihrer Kündigung in Text- waltungsgesellschaft bis zu sechs Wochen ausgesetzt, erfolgt die Verren-
form bei uns folgt bzw. ein in Ihrer Kündigung genannter späterer tung, die Auszahlung (insbesondere auch bei Kündigung) oder die Um-
Termin. Ist der genannte Termin kein Geschäftstag, wird der erste schichtung der betroffenen Investmentfonds-Anteile, sobald diese durch
auf den genannten Termin folgende Geschäftstag als Stichtag ver- die Kapitalverwaltungsgesellschaft wieder zurückgenommen werden.
wendet. Bei Rücktritt oder Anfechtung nach Abschnitt E ist der
Stichtag stattdessen der fünfte Geschäftstag, der auf das Datum Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapitalverwal-
unserer Rücktritts- bzw. Anfechtungserklärung folgt. Bei Kündi- tungsgesellschaft länger als sechs Wochen ausgesetzt oder endgültig ein-
gung nach Abschnitt E Nummer 3 mit Auszahlung des Auszahlungs- gestellt, bieten wir an, die entsprechenden Investmentfonds-Anteile an
betrags nach Abschnitt G Nummer 5 ist der Stichtag der Termin, Stelle der sonst vorgesehenen Geldleistung auf ein Wertpapierdepot Ihrer
an dem unsere Kündigung wirksam wird. Wahl zu übertragen, sofern dies bei den einzelnen Investmentfonds mög-
lich ist. Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, werden wir den Wert der ent-
e) Stichtag für die Berechnung des Entnahmebetrags bei Teilkündi- sprechenden Investmentfonds-Anteile anhand des aktuellen Preises am
gung nach Abschnitt G Nummer 2 ist der fünfte Geschäftstag vor Kapitalmarkt ermitteln. Der Preis kann aufgrund der verminderten Veräu-
dem Tag, der dem Termin der Teilkündigung vorangeht. ßerbarkeit der Investmentfonds-Anteile auch erheblich geringer sein als
der zuletzt von der Kapitalverwaltungsgesellschaft gestellte Rücknahme-
f) Bei Umschichtung Ihres vorhandenen Fondsguthabens nach Num- preis bzw. bei in der Regel ausschließlich börsengehandelten Investment-
mer 1.3 gilt: Stichtag ist der fünfte Geschäftstag, der auf den Zu- fonds (z.B. Exchange Traded Funds – ETF) als der letzte für unseren Han-
gang Ihres Auftrags in Textform bei uns folgt bzw. ein in Ihrem Auf- del maßgebliche Kauf- oder Verkaufspreis. Er kann auch Null betragen. Soll-
trag genannter späterer Termin. Ist der genannte Termin kein Ge- ten wir im Zusammenhang mit der Übertragung der Investmentfonds-An-
schäftstag, wird der erste auf den genannten Termin folgende Ge- teile von dritter Seite mit Kosten belastet werden, so entnehmen wir den
schäftstag als Stichtag verwendet. erforderlichen Betrag vor der Übertragung dem Fondsguthaben.
g) Stichtag für das Rebalancing nach Nummer 3 ist der erste Ge- 7 Neu eingeführte oder erhöhte Steuern,
schäftstag des jeweiligen Versicherungsjahres. öffentlich-rechtliche Gebühren und
öffentlich-rechtliche Abgaben
h) Bei Auszahlung der Todesfall-Leistung wird der Wert des Fondsgut-
habens grundsätzlich mit dem fünften Geschäftstag nach Zugang Nach Vertragsabschluss eingeführte oder erhöhte Steuern, öffentlich-
der Sterbeurkunde bei uns als Stichtag berechnet. Entsprechendes rechtliche Gebühren und öffentlich-rechtliche Abgaben, mit denen wir im
gilt bei Verwendung der Todesfall-Leistung in den Fällen des Ab- Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung oder der Veräußerung
schnitts B Nummern 3.2 und 3.3. von Investmentfonds-Anteilen, die in Ihrem Versicherungsvertrag vorhan-
den sind, belastet werden oder die uns von dritter Seite in Rechnung ge-
i) Ist in der Sterbeurkunde statt eines exakten Todestages ein Zeit- stellt werden, sind grundsätzlich von Ihnen als Versicherungsnehmer zu
raum genannt, gilt der erste Tag des genannten Zeitraumes als To- tragen. Wenn sie nicht bereits im Anteilspreis enthalten sind, wird der
destag. hierfür erforderliche Betrag aus Ihrem Fondsguthaben entnommen; die
Aufteilung richtet sich nach Nummer 4.3.
j) Stichtag für die Berechnung der Geldleistung bei nicht durchführ-
barer Übertragung der Anteile eines oder mehrerer Investment-
fonds nach Abschnitt B Nummer 2.4 ist der fünfte Geschäftstag,
der auf den Zugang der Mitteilung hierüber bei uns folgt.
29
[Seite 30]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
K. Investmentorientierter Rentenbezug im Rentenbezug in das Fondsguthaben im Rentenbezug erfolgt aufgrund
dieses Verfahrens sowie in Abhängigkeit eines von uns nach versicherungs-
1 Allgemeines mathematischen Grundsätzen festgelegten Prozentsatzes Ihres Vertrags-
guthabens im Rentenbezug zum jeweiligen Stichtag (siehe Nummer 2.6).
1.1 Bei investmentorientiertem Rentenbezug haben Sie die Möglich- Dies hat zur Folge, dass die Umschichtung in der durch das Verfahren er-
keit an der Wertentwicklung von Investmentfonds teilzuhaben, verbun- mittelten oder in geringerer Höhe erfolgen kann.
den mit der Sicherheit einer garantierten Rente. Die Höhe der investment-
orientierten Rente entspricht der Summe aus der garantierten Rente und Das Vertragsguthaben im Rentenbezug kann bis zu 100 Prozent aus dem
der investmentorientierten Gewinnrente (siehe Nummer 1.2). Wert des Fondsguthabens im Rentenbezug oder bis zu 100 Prozent aus
dem Absicherungsguthaben im Rentenbezug bestehen.
Sie können aus einem für den investmentorientierten Rentenbezug be-
stimmten Sortiment von Investmentfonds auswählen und die Aufteilung Insbesondere bei einer ungünstigen Wertentwicklung der von Ihnen be-
für die Investmentfonds-Anlage prozentual auf die ausgewählten Invest- stimmten Investmentfonds kann es aufgrund des Mechanismus zur Auf-
mentfonds festlegen. Diese Festlegung können Sie durch Mitteilung in teilung des Vertragsguthabens im Rentenbezug erforderlich sein, dass wir
Textform an uns ändern. In einem Versicherungsvertrag können gleichzei- einen Teil des Fondsguthabens im Rentenbezug in das Absicherungsgut-
tig Anteile von bis zu zehn Investmentfonds enthalten sein. haben im Rentenbezug umschichten müssen. Bei einer günstigen Wert-
entwicklung der Investmentfonds kann es zu einer Umschichtung vom
Da sich das Sortiment der von uns hierfür angebotenen Investmentfonds Absicherungsguthaben im Rentenbezug in das Fondsguthaben im Ren-
ändern kann, können Sie uns Ihre Fondsauswahl sowie Ihre Entscheidung tenbezug kommen. Die Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen in ih-
für den investmentorientierten Rentenbezug frühestens zwölf Monate ren Euro-Wert oder umgekehrt erfolgt bei diesen Umschichtungen mit
vor Rentenbeginn mitteilen. Ihre Erklärung hierzu muss uns spätestens dem Anteilspreis zum jeweiligen Stichtag (siehe Nummer 2.6).
vier Wochen vor Rentenbeginn in Textform zugegangen sein. Andernfalls
ist der klassische Rentenbezug vereinbart und es gilt Abschnitt C Num- Der Mechanismus zur Aufteilung des Vertragsguthabens im Rentenbezug
mer 3.1. sowie der festgelegte Prozentsatz werden von uns regelmäßig überprüft
und gegebenenfalls angepasst.
1.2 Investmentorientierte Gewinnrente
Die Höhe der investmentorientierten Gewinnrente wird erstmals zu Ren- Ist die Todesfall-Leistung Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt die
tenbeginn bestimmt und jährlich zu Beginn eines Kalenderjahres neu fest- versicherte Person während der vereinbarten Rentengarantiezeit, endet
gelegt. die Möglichkeit der Investmentfonds-Anlage. Das Vertragsguthaben im
Rentenbezug besteht ab dem auf den Todestag folgenden Monatsersten
Die Bestimmung der Höhe der investmentorientierten Gewinnrente und bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit zu 100 Prozent aus
die jährliche Neufestlegung erfolgen nach anerkannten Regeln der Versi- dem Absicherungsguthaben im Rentenbezug. Ist in der Sterbeurkunde
cherungsmathematik unter Berücksichtigung des Vertragsguthabens im statt eines exakten Todestages ein Zeitraum genannt, gilt der erste Tag
Rentenbezug, des Mechanismus zur Aufteilung des Vertragsguthabens des genannten Zeitraumes als Todestag.
im Rentenbezug und der maßgebenden Überschuss-Sätze.
1.4 Fondsguthaben im Rentenbezug
Die Höhe der künftigen investmentorientierten Gewinnrente hängt von Das Fondsguthaben im Rentenbezug besteht aus den Anteilen der von Ih-
nicht vorhersehbaren Einflüssen ab und kann deshalb nicht garantiert wer- nen bestimmten Investmentfonds. Damit sind Sie unmittelbar an der
den; sie kann auch Null betragen. Einflussfaktoren sind die Wertentwick- Wertentwicklung eines Sondervermögens innerhalb unseres Sicherungs-
lung der von Ihnen gewählten Investmentfonds, die Entwicklung unserer vermögens (Anlagestock) beteiligt. Das Sondervermögen wird getrennt
Kapitalanlagen sowie die Entwicklung der versicherten Risiken und der von der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermö-
Kosten. gens angelegt.
1.3 Vertragsguthaben im Rentenbezug Wert des Fondsguthabens im Rentenbezug
Zu Rentenbeginn entspricht die Höhe des Vertragsguthabens im Renten- Der Wert des Fondsguthabens im Rentenbezug ergibt sich, indem die An-
bezug der Höhe des Verrentungskapitals. zahl der gutgeschriebenen Investmentfonds-Anteile mit ihrem Anteils-
preis multipliziert wird. Bei mehr als einem gewählten Investmentfonds
In der Rentenphase entspricht das Vertragsguthaben im Rentenbezug der bildet sich der Wert des Fondsguthabens im Rentenbezug aus der Summe
Summe aus dem Wert des Fondsguthabens im Rentenbezug (siehe Num- der einzelnen Werte. Der Anteilspreis ist der Rücknahmepreis der Kapital-
mer 1.4) und dem Absicherungsguthaben im Rentenbezug (siehe Num- verwaltungsgesellschaft. Im Rücknahmepreis gegebenenfalls enthaltene
mer 1.5). Rücknahmegebühren werden wir nur dann berücksichtigen, wenn sie uns
von der Kapitalverwaltungsgesellschaft belastet werden. Bei in der Regel
Die lebenslange Rentenzahlung erfolgt durch Entnahme aus dem Vertrags- ausschließlich börsengehandelten Investmentfonds (z.B. Exchange Tra-
guthaben im Rentenbezug. ded Funds – ETF) entspricht der Anteilspreis dem jeweils für unseren Han-
del maßgeblichen Kauf- oder Verkaufspreis. In Fremdwährungen notie-
Mechanismus zur Aufteilung des Vertragsguthabens im Rentenbezug rende Investmentfonds werden mit dem Referenzkurs der Europäischen
Zur Absicherung der investmentorientierten Rente verfügt die fondsge- Zentralbank in einen Euro-Wert umgerechnet.
bundene Rentenversicherung über einen vertragsindividuellen, kapital-
marktabhängigen Mechanismus zur Aufteilung des Vertragsguthabens Die Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen in ihren Euro-Wert oder
im Rentenbezug. Hierbei überprüfen wir monatlich, erstmalig zu Renten- umgekehrt erfolgt mit dem Anteilspreis zum jeweiligen Stichtag (siehe
beginn, die Zusammensetzung des Vertragsguthabens im Rentenbezug Nummer 2.6).
anhand eines festgelegten Verfahrens, welches auf versicherungs- und fi-
nanzmathematischen Grundlagen beruht, und ändern gegebenenfalls die 1.5 Absicherungsguthaben im Rentenbezug
Aufteilung zwischen Fondsguthaben im Rentenbezug und Absicherungs- Das Absicherungsguthaben im Rentenbezug wird in der klassischen Ka-
guthaben im Rentenbezug. Eine Umschichtung vom Fondsguthaben im pitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermögens angelegt und ver-
Rentenbezug in das Absicherungsguthaben im Rentenbezug erfolgt auf- zinst. Der Rechnungszins für das Absicherungsguthaben im Rentenbezug
grund dieses Verfahrens. Eine Umschichtung vom Absicherungsguthaben beträgt 0 Prozent.
30
[Seite 31]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
1.6 Chancen und Risiken des Kapitalmarktes Die Berechnung des Vertragsguthabens im Rentenbezug und insbeson-
Die Wertentwicklung der von Ihnen für den investmentorientierten Ren- dere die Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen in den Euro-Wert
tenbezug gewählten Investmentfonds ist vom Kapitalmarkt abhängig und oder umgekehrt sowie – bei nicht auf Euro lautenden Investmentfonds –
nicht vorhersehbar. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der In- die Umrechnung in Fremdwährungen und umgekehrt wird zu vom Ge-
vestmentfonds-Anteile einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrückgang schäftstag abhängigen Stichtagen vorgenommen. Für die Stichtage gel-
tragen Sie aber auch das volle Anlagerisiko. Daher kann die Höhe der zu- ten die folgenden Festlegungen:
künftigen investmentorientierten Gewinnrente nicht garantiert werden;
sie kann auch Null betragen. Bei Investmentfonds, die nicht in Euro ge- a) Für die lebenslange Rentenzahlung nach Nummer 1.3 ist der Stich-
führt werden oder die in Wertpapiere außerhalb der Euro-Zone investie- tag für die Entnahme aus dem Fondsguthaben im Rentenbezug der
ren, beeinflussen Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage erste Geschäftstag, der auf den jeweiligen Rentenzahlungsab-
zusätzlich. schnitt folgt.
2 Regelungen zur Fondsanlage im Rentenbezug b) Für Umschichtungen durch den Mechanismus zur Aufteilung des
Vertragsguthabens im Rentenbezug nach Nummer 1.3, die Zufüh-
2.1 Die Regelungen zur Änderung der Fondsaufteilung für künftige Be- rung von Überschussanteilen nach Abschnitt C Nummer 3.2 sowie
träge, zu Ausschüttungen der Investmentfonds und Steuergutschriften die Entnahme von Kosten nach Abschnitt I Nummern 6 und 7 ist
sowie zur Ersetzung von Investmentfonds (siehe Abschnitt J Nummern 1.2, der Stichtag jeweils der erste Geschäftstag im Monat.
4.1 und 5) gelten auch bei der Fondsanlage im Rentenbezug.
c) Für die Neufestlegung der investmentorientierten Gewinnrente
2.2 Umschichten des vorhandenen Fondsguthabens im Rentenbezug nach Nummer 1.2 ist der Stichtag der erste Geschäftstag im Ka-
Innerhalb eines Zeitraumes von 365 Tagen können Sie das vorhandene lenderjahr.
Fondsguthaben im Rentenbezug durch Ihren Auftrag in Textform ganz
oder teilweise bis zu sechsmal in andere Investmentfonds umschichten. d) Stichtag für die Berechnung des Entnahmebetrags und die Neu-
festlegung der Rente bei Entnahme nach Rentenbeginn nach Ab-
Die jeweilige Änderung wird gebührenfrei durchgeführt. schnitt H Nummer 4 ist der fünfte Geschäftstag vor dem Tag, der
dem Termin der Entnahme nach Rentenbeginn vorangeht.
2.3 Verfügbare Investmentfonds
Die Auswahl der von uns angebotenen Investmentfonds kann sich ändern. e) Bei Umschichtung Ihres vorhandenen Fondsguthabens im Renten-
Wenn Sie die Fondsaufteilung ändern oder das Fondsguthaben im Ren- bezug nach Nummer 2.2 gilt: Stichtag ist der fünfte Geschäftstag,
tenbezug umschichten wollen, können Sie bei uns erfragen, welche In- der auf den Zugang Ihres Auftrags in Textform bei uns folgt bzw.
vestmentfonds zu diesem Zeitpunkt dafür zur Verfügung stehen. ein in Ihrem Auftrag genannter späterer Termin. Ist der genannte
Termin kein Geschäftstag, wird der erste auf den genannten Ter-
2.4 Zuführung von Beträgen min folgende Geschäftstag als Stichtag verwendet.
Bei Zuführung von Beträgen zum Fondsguthaben im Rentenbezug (z.B.
Überschüsse) teilen wir diese Beträge entsprechend dem von Ihnen für Wird an einem Stichtag kein Anteilspreis ermittelt bzw. kann kein Anteils-
die Anlage in Investmentfonds gewählten Verhältnis auf die verschiede- preis erzielt werden oder findet an diesem Stichtag keine Ausgabe oder
nen Investmentfonds auf. Die Umrechnung in Investmentfonds-Anteile Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapitalverwaltungs-
wird zum Stichtag mit dem Rücknahmepreis der einzelnen Investment- gesellschaft statt, verwenden wir stattdessen den ersten Tag, der auf den
fonds ohne Berücksichtigung von Rücknahmegebühren der Kapitalver- festgelegten Stichtag folgt, für den Anteilspreise ermittelt werden bzw.
waltungsgesellschaft durchgeführt. Bei in der Regel ausschließlich bör- erzielt werden können, bzw. die Ausgabe oder Rücknahme von Invest-
sengehandelten Investmentfonds (z.B. Exchange Traded Funds – ETF) er- mentfonds-Anteilen stattfindet.
folgt die Umrechnung in Investmentfonds-Anteile mit dem jeweils zum
Stichtag für unseren Handel maßgeblichen Kauf- oder Verkaufspreis der Ist die Ausgabe von Investmentfonds-Anteilen länger als sechs Wochen
einzelnen Investmentfonds. ausgesetzt, gilt Abschnitt J Nummer 5.1.
2.5 Aufteilung von Fondsentnahmen Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapitalver-
Werden Beträge aus Ihrem Fondsguthaben im Rentenbezug entnommen, waltungsgesellschaft bis zu sechs Wochen ausgesetzt, erfolgt die Um-
werden diese auf alle in Ihrem Versicherungsvertrag vorhandenen Invest- schichtung der betroffenen Investmentfonds-Anteile oder die Neufest-
mentfonds aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt im Verhältnis der Werte der legung der investmentorientierten Gewinnrente, sobald diese durch die
Fondsguthaben der einzelnen Investmentfonds. Investmentfonds, für die Kapitalverwaltungsgesellschaft wieder zurückgenommen werden.
die Anteilspreisermittlung länger als sechs Wochen ausgesetzt wird, wer-
den bei der Aufteilung nicht berücksichtigt. Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapitalver-
waltungsgesellschaft länger als sechs Wochen ausgesetzt oder endgül-
2.6 Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen; Stichtagsregeln tig eingestellt, werden wir den Wert der entsprechenden Investment-
Geschäftstage im Sinne dieser Bedingungen sind die Arbeitstage von Mon- fonds-Anteile anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt ermitteln.
tag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage an unserem Sitz Der Preis kann aufgrund der verminderten Veräußerbarkeit der Invest-
sowie des 24. und des 31. Dezembers. mentfonds-Anteile auch erheblich geringer sein als der zuletzt von der
Kapitalverwaltungsgesellschaft gestellte Rücknahmepreis bzw. bei in der
Regel ausschließlich börsengehandelten Investmentfonds (z.B. Exchange
Traded Funds – ETF) als der letzte für unseren Handel maßgebliche Kauf-
oder Verkaufspreis. Er kann auch Null betragen.
31
[Seite 32]
Kapitel II Allgemeine Bedingungen
2.7 Neu eingeführte oder erhöhte Steuern, öffentlich-rechtliche
Gebühren und öffentlich-rechtliche Abgaben
Nach Vertragsabschluss eingeführte oder erhöhte Steuern, öffentlich-
rechtliche Gebühren und öffentlich-rechtliche Abgaben, mit denen wir im
Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung oder der Veräußerung
von Investmentfonds-Anteilen, die in Ihrem Versicherungsvertrag vorhan-
den sind, belastet werden oder die uns von dritter Seite in Rechnung ge-
stellt werden, sind grundsätzlich von Ihnen als Versicherungsnehmer zu
tragen. Wenn sie nicht bereits im Anteilspreis enthalten sind, wird der
hierfür erforderliche Betrag aus Ihrem Vertragsguthaben im Rentenbe-
zug entnommen. Der dem Vertragsguthaben im Rentenbezug hierfür ent-
nommene Betrag wird auf die in Ihrem Versicherungsvertrag vorhande-
nen Investmentfonds und das Absicherungsguthaben im Rentenbezug
aufgeteilt. Die Aufteilung richtet sich nach Nummer 2.5, wobei das Absi-
cherungsguthaben im Rentenbezug bei der Aufteilung wie ein zusätzli-
cher Investmentfonds behandelt wird.
32
[Seite 33]
III. Allgemeine Bedingungen
Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
B. Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen
für die fondsgebundene Rentenversicherung 1 Allgemeines
nach Tarif RI – Direktversicherung
(Fassung 5/2023) 1.1 Grundprinzip
Mit der fondsgebundenen Rentenversicherung bieten wir Ihnen Versiche-
rungsschutz in Form einer lebenslangen Rentenzahlung ab dem verein-
barten Rentenbeginn (aufgeschobene Rentenversicherung). Zusätzlich
A. Die Beteiligten am Versicherungsvertrag können Sie in den Versicherungsvertrag Zusatzversicherungen zur Berufs-
unfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge einschließen.
1 Versicherungsnehmer und Versicherer
Die fondsgebundene Rentenversicherung besteht aus zwei aufeinander
Vertragspartner in diesem Versicherungsvertrag sind Sie als Versiche- folgenden Phasen – der Ansparphase inklusive Abrufphase und der Ren-
rungsnehmer und wir als Versicherer. Als Versicherungsnehmer haben Sie tenphase.
alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Als Versicherer
tragen wir während der gesamten Vertragslaufzeit den Versicherungs- 1.2 Anspar- und Abrufphase
schutz nach diesen Versicherungsbedingungen. Die Ansparphase ist die Zeit vom Beginn des Versicherungsvertrags bis
zum letzten Tag vor dem Beginn des ersten Monats, für den die Rente ge-
2 Versicherte Person zahlt wird (Beginn der Rentenphase, kurz: Rentenbeginn). Der Rentenbe-
ginn darf nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres der versicherten Per-
Als versicherte Person wird die Person bezeichnet, auf die sich der Versi- son liegen.
cherungsschutz bezieht. Bei einer Direktversicherung ist die versicherte
Person ein Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers. Die Abrufphase ist Teil der Ansparphase und beginnt fünf Jahre – bei Ver-
sicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag zwei Jahre – nach Versiche-
3 Bezugsberechtigter rungsbeginn. In der Abrufphase können Rentenleistungen vorzeitig, je-
doch frühestens mit Erreichen des 62. Lebensjahres der versicherten Per-
Als Bezugsberechtigter wird eine Person bezeichnet, die die Versiche- son abgerufen werden.
rungsleistungen erhalten soll. Die bezugsberechtigte Person im Erlebens-
fall ist immer die versicherte Person. 1.3 Rentenphase
Die Rentenphase ist die Zeit vom Rentenbeginn bis zum Ende der Renten-
4 Berechtigte Hinterbliebene im Todesfall zahlung (siehe Nummer 2.1).
Eine Todesfall-Leistung wird grundsätzlich in dieser Rangfolge erbracht an Für die Rentenphase können Sie entweder den klassischen oder den in-
vestmentorientierten Rentenbezug (siehe Abschnitt K) wählen.
a) den Ehegatten, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ih-
res Todes verheiratet ist oder den Partner, mit dem die versicherte Bei Abschluss des Versicherungsvertrags ist für die Rentenphase immer der
Person zum Zeitpunkt ihres Todes in einer eingetragenen Lebens- klassische Rentenbezug vereinbart. Vor Rentenbeginn können Sie anstelle
partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) lebt, des klassischen Rentenbezugs den investmentorienterten Rentenbezug
wählen. Haben Sie sich für den investmentorientierten Rentenbezug ent-
b) den in der Versorgungszusage namentlich benannten Lebensgefähr- schieden, müssen Sie Ihre Fondsauswahl hierfür neu bestimmen (siehe Ab-
ten der versicherten Person, mit dem zum Zeitpunkt des Todes der schnitt K Nummer 1.1). Ein Wechsel zwischen klassischem und investmen-
versicherten Person eine gemeinsame Haushaltsführung besteht, toriertiertem Rentenbezug ist nach Rentenbeginn nicht möglich.
c) nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zu berücksichtigende Bei klassischem Rentenbezug ist das im Versicherungsvertrag vorhandene
Kinder der versicherten Person (§ 32 Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Kapital vollständig in der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Si-
bis 3 und Absatz 5 EStG), sofern die dort genannten Voraussetzun- cherungsvermögens angelegt. Die Übertragung des zum Ende der Anspar-
gen zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person erfüllt sind. phase vorhandenen Fondsguthabens in die klassische Kapitalanlage in-
nerhalb unseres Sicherungsvermögens erfolgt zum Rentenbeginn.
Ein im Rang vorhergehender Hinterbliebener schließt die nachfolgenden
Hinterbliebenen – außer im Falle von Leistungen aus der Rentengarantie- Bei investmentorientiertem Rentenbezug wird das Verrentungskapital
zeit – auf Dauer aus. (siehe Nummer 1.6) vollständig im Vertragsguthaben im Rentenbezug
(siehe Abschnitt K Nummer 1.3) angelegt. Sie haben somit die Möglich-
Die Änderung der Rangfolge unter den Hinterbliebenen ist uns gegenüber keit auch in der Rentenphase an der Wertentwicklung von Investment-
nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom Versicherungsnehmer vor Ein- fonds teilzuhaben, verbunden mit der Sicherheit einer garantierten Rente.
tritt des Todes der versicherten Person in Textform angezeigt worden ist.
1.4 Fondsguthaben
Soll ein Lebensgefährte neu benannt oder eine erfolgte Benennung geän- In der Ansparphase werden Ihre Beiträge für die fondsgebundene Renten-
dert werden, muss die versicherte Person uns dies in Textform mitteilen versicherung unter Berücksichtigung von Kosten in den von Ihnen nach
und dabei ausdrücklich bestätigen, dass mit dem Benannten eine gemein- Abschnitt J bestimmten Investmentfonds (Fondsguthaben) angelegt.
same Haushaltsführung besteht.
Damit sind Sie unmittelbar an der Wertentwicklung eines Sondervermö-
gens innerhalb unseres Sicherungsvermögens (Anlagestock) beteiligt. Das
Sondervermögen wird getrennt von der klassischen Kapitalanlage inner-
halb unseres Sicherungsvermögens angelegt.
33
[Seite 34]
Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
1.5 Vertragsguthaben 2.2 Höhe der Rente und garantierter Rentenfaktor
Das Vertragsguthaben ist der Wert des Fondsguthabens. Die Höhe der garantierten Rente ist abhängig von Ihrer Wahl zwischen
klassischem und investmentorientiertem Rentenbezug.
Der Wert des Fondsguthabens ergibt sich, indem die Anzahl der gutgeschrie-
benen Investmentfonds-Anteile mit ihrem Anteilspreis multipliziert wird. Klassischer Rentenbezug
Bei mehr als einem gewählten Investmentfonds bildet sich der Wert des Die Höhe der garantierten Rente ist bei klassischem Rentenbezug abhän-
Fondsguthabens aus der Summe der einzelnen Werte. Der Anteilspreis ist gig vom Verrentungskapital sowie dem Rentenfaktor. Der Rentenfaktor
der Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Im Rücknahme- gibt die Rentenhöhe pro 10.000 Euro Kapital an.
preis gegebenenfalls enthaltene Rücknahmegebühren werden wir nur dann
berücksichtigen, wenn sie uns von der Kapitalverwaltungsgesellschaft be- Der garantierte Rentenfaktor basiert auf einem Rechnungszins von
lastet werden. Bei in der Regel ausschließlich börsengehandelten Invest- 0,20 Prozent p.a. und einer Unisex-Rententafel, die aus den von der Deut-
mentfonds (z.B. Exchange Traded Funds – ETF) entspricht der Anteilspreis schen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Annahmen zur Lebenser-
dem jeweils für unseren Handel maßgeblichen Kauf- oder Verkaufspreis. In wartung nach der Sterbetafel DAV 2004 R abgeleitet ist. Auf diese Tafel
Fremdwährungen notierende Investmentfonds werden mit dem Referenz- nehmen wir einen Sicherheitsabschlag von 25 Prozent.
kurs der Europäischen Zentralbank in einen Euro-Wert umgerechnet.
Der garantierte Rentenfaktor wird im Versicherungsschein genannt.
Die Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen in ihren Euro-Wert oder
umgekehrt erfolgt mit dem Anteilspreis zum jeweiligen Stichtag (siehe Ergibt sich zu Rentenbeginn ein höherer Rentenfaktor aus den bei uns für
Abschnitt J Nummer 6). dann neu abzuschließende vergleichbare sofort beginnende Rentenversi-
cherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbe-
1.6 Verrentungskapital tafel), wenden wir diesen für die Berechnung der garantierten Rente an.
Das Verrentungskapital setzt sich aus dem Vertragsguthaben und der
Schlusszuweisung (unter den Voraussetzungen von Abschnitt C Num- Investmentorientierter Rentenbezug
mer 2.2) zusammen. Die Höhe der garantierten Rente bei investmentorientiertem Rentenbe-
zug entspricht 75 Prozent der garantierten Rente, die wir bei klassischem
1.7 Chance und Risiko bei der Anlage in Investmentfonds Rentenbezug zahlen würden.
Die Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Investmentfonds ist vom
Kapitalmarkt abhängig und nicht vorhersehbar. Sie haben die Chance, bei Rechnungsgrundlagen im Rentenbezug
Kurssteigerungen der Investmentfonds-Anteile einen Wertzuwachs zu er- Bei klassischem Rentenbezug verwenden wir die zu Rentenbeginn für die-
zielen. Bei Kursrückgang tragen Sie aber auch das Risiko einer Wertmin- sen Versicherungsvertrag gültigen Rechnungsgrundlagen für den Renten-
derung bis hin zum vollständigen Verlust des Fondsguthabens. Bei Invest- faktor. Bei investmentorientiertem Rentenbezug verwenden wir die zu
mentfonds, die nicht in Euro geführt werden oder die in Wertpapiere au- Rentenbeginn bei uns für neu abzuschließende vergleichbare sofort be-
ßerhalb der Euro-Zone investieren, beeinflussen Schwankungen der Wäh- ginnende Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Rech-
rungskurse den Wert der Anlage zusätzlich. Da die Rente vom Wert des nungszins und Sterbetafel).
Fondsguthabens abhängig ist, kann ihre Höhe vor Rentenbeginn nicht ga-
rantiert werden. 2.3 Kapitalabfindung
Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung können Sie zum vereinbarten
Auch besteht das Risiko, dass eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rentenbeginn eine einmalige Kapitalzahlung (Kapitalabfindung) in Höhe
Rücknahme der Investmentfonds-Anteile aussetzt oder endgültig ein- des Verrentungskapitals erhalten, wenn die versicherte Person den Tag
stellt bzw. bei in der Regel ausschließlich börsengehandelten Investment- des Rentenbeginns erlebt und uns der Auftrag zur Auszahlung der Kapi-
fonds (z.B. Exchange Traded Funds – ETF) die Handelbarkeit ausgesetzt talabfindung spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Rentenbe-
ist. Dies kann dazu führen, dass sich die vereinbarte Vertragsdurchfüh- ginns in Textform zugegangen ist. Mit der vollständigen Kapitalabfindung
rung (Verrentung, Auszahlung oder Umschichtung) für die betroffenen endet der Versicherungsvertrag (zur Kombination von Rentenzahlung und
Investmentfonds-Anteile verzögert (siehe Abschnitt J Nummer 6.3) oder Kapitalabfindung siehe Nummer 2.4). Über diese Wahlmöglichkeit wer-
Wertminderungen bis hin zum vollständigen Verlust des Fondsguthabens den wir Sie vor Rentenbeginn informieren.
eintreten.
2.4 Kombination von lebenslanger Rentenzahlung und Kapitalabfindung
2 Versicherungsleistungen Im Rahmen der Bestimmungen der Nummern 2.1 und 2.2 kann auch eine
Teilrentenzahlung in Anspruch genommen werden, wenn die Höhe der ga-
2.1 Lebenslange Rentenzahlung rantierten jährlichen Teilrente bei klassischem Rentenbezug mindestens
Ab dem Rentenbeginn zahlen wir die aus dem Verrentungskapital ermit- 120 Euro bzw. bei investmentorientiertem Rentenbezug mindestens
telte garantierte Rente lebenslang. Je nach gewählter Rentenzahlungs- 90 Euro beträgt. Für die Bildung der Teilrente müssen mindestens 70 Pro-
weise zahlen wir zent des vorhandenen Kapitals verwendet werden. Der verbleibende Teil
des Verrentungskapitals wird nach Nummer 2.3 ausgezahlt.
• bei klassischem Rentenbezug die klassische Rente jährlich, halb-
jährlich, vierteljährlich oder monatlich jeweils zu Beginn (vorschüs- 2.5 Abruf
sig) oder zum Ende (nachschüssig) der Rentenzahlungsabschnitte, Sofern vertragliche oder gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen,
• bei investmentorientiertem Rentenbezug die investmentorientierte ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Rentenbeginn auf jeden Mo-
Rente jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich immer natsersten in der Abrufphase (Abruftermin) vorzuverlegen. Die Erklärung
zum Ende (nachschüssig) der Rentenzahlungsabschnitte, hierzu muss uns spätestens vier Wochen vor dem Abruftermin in Textform
zugegangen sein. Bei investmentorientiertem Rentenbezug muss die Er-
sofern die versicherte Person den jeweiligen Zahlungstermin erlebt. klärung auch die Fondsauswahl enthalten. Die Vorverlegung des Renten-
beginns wird gebührenfrei durchgeführt.
Erreicht die Höhe der garantierten Rente bei klassischem Rentenbezug
den jährlichen Mindestbetrag von 120 Euro nicht, erfolgt zum Rentenbe- Mit dem Beginn der Rentenphase enden die Ansparphase und bei bei-
ginn die Auszahlung als Kapitalabfindung und der investmentorientierte tragspflichtigen Versicherungsverträgen die Beitragszahlung.
Rentenbezug ist nicht möglich. Mit der Kapitalabfindung endet der Ver-
sicherungsvertrag.
34
[Seite 35]
Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung können Sie eine einmalige Ka- Kapitalrückgewähr
pitalzahlung (Kapitalabfindung der Verrentung) erhalten, wenn uns der Ist die Todesfall-Leistung Kapitalrückgewähr vereinbart und stirbt die ver-
Auftrag hierzu spätestens vier Wochen vor dem Abruftermin in Textform sicherte Person nach Rentenbeginn, erbringen wir:
zugegangen ist. Erreicht die Höhe der garantierten Rente bei Abruf den
jährlichen Mindestbetrag von 120 Euro bei klassischem Rentenbezug bzw. • bei klassischem Rentenbezug die Summe der garantierten Jahres-
von 90 Euro bei investmentorientiertem Rentenbezug nicht, erfolgt eine renten der ersten 25 Jahre nach Rentenbeginn, höchstens jedoch
einmalige Kapitalzahlung (Kapitalabfindung der Verrentung). Bei der Ka- die Summe der garantierten Jahresrenten ab Rentenbeginn bis zum
pitalabfindung der Verrentung erfolgt keine Schlusszuweisung (siehe Ab- Kalenderjahr des 95. Geburtstags der versicherten Person,
schnitt C Nummer 2.2). • bei investmentorientiertem Rentenbezug die Summe der garan-
tierten Jahresrenten der ersten 33 Jahre nach Rentenbeginn, höchs-
Eine Kombination von lebenslanger Rentenzahlung und Kapitalabfindung tens jedoch die Summe der garantierten Jahresrenten ab Renten-
der Verrentung ist möglich; Nummer 2.4 gilt entsprechend. beginn bis zum Kalenderjahr des 95. Geburtstags der versicherten
Person,
Die lebenslangen Rentenleistungen sind bei Abruf länger zu zahlen. Da-
her muss der garantierte Rentenfaktor aufgrund des niedrigeren Alters abzüglich der bereits gezahlten garantierten Renten als Todesfall-Leis-
der versicherten Person bei Abruf nach anerkannten Regeln der Versiche- tung nach Nummer 2.9 an berechtigte Hinterbliebene.
rungsmathematik neu ermittelt werden. Die Neuermittlung erfolgt mit
unveränderten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel). Mit jeder Rentenzahlung verringert sich die Höhe der Kapitalrückgewähr.
Ergibt sich zum Abruftermin ein höherer Rentenfaktor aus den bei uns für Falls bei Tod der versicherten Person die Summe der bis dahin gezahlten
dann neu abzuschließende vergleichbare sofort beginnende Rentenversi- garantierten Renten die anfängliche Höhe der Kapitalrückgewähr erreicht
cherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbe- oder überstiegen hat, erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass eine
tafel), wenden wir diesen für die Berechnung der garantierten Rente bei weitere Leistung fällig wird.
klassischem Rentenbezug an. Bei investmentorientiertem Rentenbezug
gilt Nummer 2.2 entsprechend. 2.9 Verwendung der Todesfall-Leistung
2.6 Garantierte Rentensteigerung Hinterbliebenenrente
Bei einer vereinbarten garantierten Rentensteigerung wird während der Ist ein Hinterbliebener nach Abschnitt A Nummer 4 a) oder b) vorhanden,
Rentenphase die garantierte Rente jährlich entsprechend dem vereinbar- wird die Todesfall-Leistung Beitragsrückgewähr oder Vertragsguthaben
ten Prozentsatz erhöht. Die Erhöhung der Rente erfolgt erstmals zum Jah- nach Nummer 2.7 bzw. die Todesfall-Leistung Kapitalrückgewähr nach
restag des Rentenbeginns, der auf den Beginn der Rentenphase folgt. Nummer 2.8 für eine lebenslange Hinterbliebenenrente verwendet.
2.7 Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn Sind Kinder der versicherten Person nach Abschnitt A Nummer 4 c), je-
Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, erbringen wir je nach Ver- doch kein Hinterbliebener nach Abschnitt A Nummer 4 a) oder b) vorhan-
einbarung folgende Todesfall-Leistung: den, wird eine gegebenenfalls vorhandene Todesfall-Leistung gleichmä-
ßig auf diese aufgeteilt und für Waisenrenten verwendet. Die einzelne
Vertragsguthaben Waisenrente erlischt, sobald das Kind erstmals nicht mehr kindergeldbe-
Ist die Todesfall-Leistung Vertragsguthaben vereinbart und stirbt die ver- rechtigt ist, spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes.
sicherte Person vor Rentenbeginn, erbringen wir das vorhandene Vertrags- Dies gilt für eine Leistung aus der Rentengarantiezeit entsprechend.
guthaben als Todesfall-Leistung nach Nummer 2.9 an berechtigte Hinter-
bliebene. Die Todesfall-Leistung ergibt sich aus den zum Todestag vor- Die Todesfall-Leistung wird in der klassischen Kapitalanlage innerhalb un-
handenen Investmentfonds-Anteilen. seres Sicherungsvermögens angelegt. Die Höhe der Hinterbliebenenrente
ist abhängig vom jeweiligen Alter und Geburtsjahrgang der Hinterbliebe-
Beitragsrückgewähr nen und den dann bei uns für neu abzuschließende, vergleichbare, sofort
Ist die Todesfall-Leistung Beitragsrückgewähr vereinbart und stirbt die beginnende Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Rech-
versicherte Person vor Rentenbeginn, erbringen wir alle gezahlten Bei- nungszins und Sterbetafel). Die Hinterbliebenenrente wird nach anerkann-
träge, mit Ausnahme von Beiträgen für gegebenenfalls eingeschlossene ten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Für die Hinterbliebe-
Zusatzversicherungen, mindestens jedoch das Vertragsguthaben, als To- nenrente ist der investmentorientierte Rentenbezug ausgeschlossen.
desfall-Leistung nach Nummer 2.9 an berechtigte Hinterbliebene.
Die erste Rentenzahlung erfolgt für den Monat, der auf den Tod der ver-
2.8 Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn sicherten Person folgt. Die Hinterbliebenenrente zahlen wir, wie für die
Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, endet mit ihrem Tod die Rente vereinbart, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich je-
Rentenzahlung. Es wird keine weitere Leistung fällig, es sei denn, es ist weils zu Beginn (vorschüssig) oder zum Ende (nachschüssig) der Renten-
eine Todesfall-Leistung nach Rentenbeginn (Rentengarantiezeit oder Ka- zahlungsabschnitte, sofern der Hinterbliebene den jeweiligen Zahlungs-
pitalrückgewähr) vereinbart. termin erlebt. Mit dem Tod eines Berechtigten enden für diesen Berech-
tigten der Versicherungsvertrag und unsere Leistungspflicht.
Rentengarantiezeit
Ist die Todesfall-Leistung Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt die Erreicht die Höhe der garantierten Rente den jährlichen Mindestbetrag
versicherte Person während der vereinbarten Rentengarantiezeit, zahlen von 120 Euro nicht, erfolgt zum Rentenbeginn die Auszahlung als Kapi-
wir die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit als To- talabfindung. Mit der Kapitalabfindung endet der Versicherungsvertrag.
desfall-Leistung an berechtigte Hinterbliebene (siehe Abschnitt A Num-
mer 4). Sind keine berechtigten Hinterbliebenen vorhanden, verfallen die Kapitalabfindung
Renten und der Versicherungsvertrag erlischt. Der Berechtigte kann – jedoch nur vor der ersten Fälligkeit seiner Hinter-
bliebenenrente – anstelle der Rentenzahlung aus der Todesfall-Leistung
Die vereinbarte Rentengarantiezeit beginnt mit dem Rentenbeginn. Stirbt Beitragsrückgewähr oder Vertragsguthaben nach Nummer 2.7 bzw. aus
die versicherte Person nach Rentenbeginn und ist die vereinbarte Renten- der Todesfall-Leistung Kapitalrückgewähr nach Nummer 2.8 eine Kapital-
garantiezeit bereits abgelaufen, erlischt der Versicherungsvertrag, ohne abfindung wählen. Mit der Kapitalabfindung endet der Versicherungsver-
dass eine weitere Leistung fällig wird. trag für diesen Berechtigten.
35
[Seite 36]
Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
Sterbegeld Die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht
Sind keine berechtigten Hinterbliebenen vorhanden, wird die Todesfall- werden wir innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten seit Ein-
Leistung Beitragsrückgewähr oder Vertragsguthaben nach Nummer 2.7 tritt des Ereignisses von einem unabhängigen Gutachter prüfen
bzw. die Todesfall-Leistung Kapitalrückgewähr nach Nummer 2.8 – höchs- und gegebenenfalls bestätigen lassen. Ansprüche auf die volle To-
tens jedoch 8.000 Euro – als Sterbegeld an die Erben der versicherten Per- desfall-Leistung werden frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.
son ausgezahlt. Ist die Todesfall-Leistung höher als 8.000 Euro, verfällt
der über das Sterbegeld hinausgehende Betrag. Mit der Zahlung endet 3.3 Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person erbringen
der Versicherungsvertrag. wir die volle Todesfall-Leistung, wenn seit Abschluss des Versicherungs-
vertrags mindestens drei Jahre vergangen sind.
2.10 Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person bei ver-
einbarten Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person vor Ablauf der Drei-
versicherungen jahresfrist ist die Todesfall-Leistung auf den für den Todestag berechne-
Die Leistungen von gegebenenfalls vereinbarten Berufsunfähigkeits- oder ten Auszahlungsbetrag bei Kündigung nach Abschnitt G Nummer 4 be-
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind in den Bedingungen der schränkt.
jeweiligen Zusatzversicherungen geregelt.
Wir erbringen jedoch bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Per-
3 Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen, Einsatz / son vor Ablauf der Dreijahresfrist die volle Todesfall-Leistung, wenn die
Freisetzung von ABC-Waffen/-Stoffen oder Tat nachweislich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden
vorsätzlicher Selbsttötung Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.
3.1 Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, Bei jeder Erhöhung (z.B. Nachversicherung), Wiederinkraftsetzung und
auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wiederanhebung beginnt die Dreijahresfrist für den Erhöhungsteil, den
wieder in Kraft gesetzten oder den wieder angehobenen Teil des Versi-
3.2 Die Todesfall-Leistung ist vor Rentenbeginn in folgenden Fällen auf cherungsschutzes neu zu laufen. Für dynamische Erhöhungen beginnt die
den für den Todestag berechneten Auszahlungsbetrag bei Kündigung nach Frist nicht neu zu laufen.
Abschnitt G Nummer 4 beschränkt:
a) Der Todesfall wurde unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereig- C. Überschussbeteiligung
nisse verursacht.
1 Grundsätze der Überschussermittlung und
Wir erbringen jedoch die volle Todesfall-Leistung, wenn der Tod un- Überschussbeteiligung
mittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse verursacht wurde,
1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und
– denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer- an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse
halb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und an werden nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach
denen sie nicht aktiv beteiligt war oder den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungs-
– denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer- vertragsgesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus-
halb der Grenzen der NATO-Mitgliedsstaaten ausgesetzt war ses festgestellt.
und an denen sie im Rahmen humanitärer Hilfeleistungen oder
friedenssichernder Maßnahmen teilgenommen hat. Die Teil- 1.2 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer als Kollektiv an den Über-
nahme muss als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei schüssen. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitrags-
oder Bundespolizei und der Einsatz mit einem Mandat der NATO, rückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord-
UNO, EU oder OSZE erfolgen. nung) in der jeweils geltenden Fassung.
b) Der Todesfall wurde unmittelbar oder mittelbar durch innere Un- Überschüsse können aus dem Kapitalanlageergebnis, dem Risikoergebnis
ruhen verursacht. und dem übrigen Ergebnis entstehen.
Wir erbringen jedoch die volle Todesfall-Leistung, wenn die versi- Kapitalanlageergebnis
cherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Überschüsse entstehen bei fondsgebundenen Versicherungsverträgen,
wenn das im Versicherungsvertrag vorhandene Kapital vollständig oder
c) Der Todesfall wurde unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätz- teilweise in der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungs-
lichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf- vermögens angelegt ist und die Nettoerträge dieser Kapitalanlagen hö-
fen oder durch den vorsätzlichen Einsatz bzw. die vorsätzliche Frei- her sind als die garantierte rechnungsmäßige Verzinsung. An diesem Ka-
setzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen pitalanlageergebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach der Min-
verursacht, wenn der Einsatz oder die Freisetzung darauf gerich- destzuführungsverordnung.
tet gewesen sind, das Leben vieler Personen zu gefährden. Gleiches
gilt bei einer vorsätzlichen Freisetzung von Strahlen infolge Kern- Risikoergebnis
energie, die den Einsatz einer Katastrophenschutzbehörde oder ei- Weitere Überschüsse entstehen dann, wenn sich das versicherte Risiko
ner vergleichbaren Einrichtung notwendig macht. günstiger entwickelt, als bei der Tarifkalkulation angenommen. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn die tatsächliche Lebensdauer der Versicher-
Wir erbringen jedoch die volle Todesfall-Leistung, wenn es sich um ten kürzer ist, als die bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegte. In diesem
ein räumlich oder zeitlich begrenztes Ereignis handelt, durch das Fall müssen wir weniger Renten als ursprünglich angenommen zahlen. An
nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar oder voraussichtlich dem Risikoergebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach der Min-
mittelbar innerhalb von fünf Jahren sterben oder dauerhaft schwere destzuführungsverordnung.
gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden.
36
[Seite 37]
Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
Übriges Ergebnis 1.7 Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Versiche-
Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, rungsvertrags an den Überschüssen und den Bewertungsreserven erge-
wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenommen. ben sich aus Nummer 1 noch nicht.
An dem übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach der
Mindestzuführungsverordnung. Bei der Ermittlung des übrigen Ergebnis- 2 Überschussbeteiligung während der Ansparphase
ses werden etwaige uns zufließende Rückvergütungen der Kapitalverwal-
tungsgesellschaften zugunsten der Versicherungsnehmer berücksichtigt. Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt
wird, erhält der einzelne Versicherungsvertrag Überschussanteile entspre-
In Ausnahmefällen kann die Mindestbeteiligung der Versicherungsneh- chend den folgenden Nummern.
mer nach der Mindestzuführungsverordnung mit Zustimmung der Auf-
sichtsbehörde gekürzt werden. 2.1 Laufende Überschussbeteiligung
Die laufenden Überschussanteile werden dem einzelnen Versicherungs-
1.3 Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen vertrag jeweils zum Monatsersten zugewiesen und dem Fondsguthaben
wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit sie nicht in zugeführt.
Form der so genannten Direktgutschrift bereits unmittelbar den über-
schussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben werden. Diese Rück- Die Überschussanteile werden bemessen
stellung dient dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Sie
darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungs- a) bei beitragspflichtigen Versicherungsverträgen in Prozent des Bei-
nehmer verwendet werden. Wir sind berechtigt, im Interesse der Versi- trags für die fondsgebundene Rentenversicherung; bei vereinbar-
cherten mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde in Ausnahmefällen die ten Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresbeiträgen erfolgt die Zu-
Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits fest- weisung monatlich anteilig;
gelegte Überschussanteile entfällt, heranzuziehen, um
b) in Prozent des Wertes des Fondsguthabens zum jeweiligen Monats-
a) einen drohenden Notstand abzuwenden, beginn;
b) unvorhersehbare Verluste aus überschussberechtigten Versiche- c) in Prozent des Wertes des Fondsguthabens je Investmentfonds zum
rungsverträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der jeweiligen Monatsbeginn; die Höhe des Prozentsatzes wird je In-
Verhältnisse zurückzuführen sind, oder vestmentfonds festgelegt;
c) die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungsgrund- d) in Prozent des monatlichen Risikobeitrags ohne Berücksichtigung
lagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorüberge- von Risikozuschlägen;
henden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. Eine
Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Ver- e) bei Sonderzahlungen in Prozent der Sonderzahlung für die fonds-
sicherungsleistungen gewährleisten zu können. Die Deckungsrück- gebundene Rentenversicherung bei ihrer Fälligkeit.
stellung wird nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen,
derzeit nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem 2.2 Schlusszuweisung bei Rentenbeginn bzw. Kapitalabfindung
HGB, sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen berechnet. Zusätzlich erfolgt zum vereinbarten Rentenbeginn bzw. bei Fälligkeit der
Kapitalabfindung oder zu einem hinausgeschobenen Rentenbeginn eine
Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustaus- Schlusszuweisung. Auch bei Abruf erfolgt eine Schlusszuweisung, wenn
gleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung heranziehen, belas- zum Abruftermin mindestens zwölf Versicherungsjahre vergangen sind,
ten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert. jedoch nicht bei Kapitalabfindung der Verrentung.
1.4 Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zu den Die Schlusszuweisung ergibt sich aus der Bezugsgröße multipliziert mit
Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichartige bei uns bestehende Ver- dem zum Zeitpunkt der Zuweisung festgelegten Prozentsatz. Den Pro-
sicherungsverträge zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Die Verteilung zentsatz legen wir jedes Jahr neu fest. Die Höhe des Prozentsatzes kann
der Überschüsse für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Bestands- nicht garantiert werden; sie kann auch Null betragen (entsprechend Num-
gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung mer 4).
beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Entstehung von
Überschüssen beigetragen, werden ihr keine Überschüsse zugeteilt. Die Bezugsgröße für die Schlusszuweisung ergibt sich aus der Summe der
Bezugsgrößen für jeden Investmentfonds aus dem Fondsguthaben. Die
1.5 In Abhängigkeit von dieser Zuordnung und beispielsweise dem ge- Bezugsgröße je Investmentfonds erhöht sich monatlich um den Wert des
wählten Tarif, dem Tarifwerk und der Zahlweise des Beitrags werden die Fondsguthabens des Investmentfonds zum Monatsbeginn multipliziert
Überschuss-Sätze für die einzelnen Versicherungsverträge jährlich von mit einem festgelegten Prozentsatz. Den Prozentsatz legen wir je Invest-
uns festgesetzt. Wir veröffentlichen die Überschuss-Sätze in unserem Ge- mentfonds fest; er ist variabel. Die Höhe des Prozentsatzes kann nicht ga-
schäftsbericht, den Sie bei uns anfordern können. rantiert werden; sie kann auch Null betragen (entsprechend Nummer 4).
1.6 Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital- Der Wert des Fondsguthabens je Investmentfonds zum Monatsbeginn er-
anlagen der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsver- gibt sich aus der Anzahl der Investmentfonds-Anteile am Ende des Vor-
mögens über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz monats multipliziert mit ihrem jeweiligen Anteilspreis am ersten Ge-
ausgewiesen werden. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen und schäftstag des Monats.
aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Versicherungs-
verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Versicherungsverträgen 3 Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn
nach einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu.
Ein Teil der Bewertungsreserven fließt dem einzelnen Versicherungsneh- Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt
mer bzw. Bezugsberechtigten nach § 153 Absätze 3 und 4 VVG jährlich wird, erhält der einzelne Versicherungsvertrag Überschussanteile wie folgt.
in der Rentenphase unmittelbar zu. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur
Kapitalausstattung bleiben unberührt.
37
[Seite 38]
Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
3.1 Klassischer Rentenbezug Die jährlichen Überschussanteile für den steigenden Teil werden für zu-
Bei Wahl des klassischen Rentenbezugs erfolgt die Überschussbeteiligung sätzliche Rentensteigerungen verwendet (Steigende Teilrente). Die Über-
nach Rentenbeginn in der Form einer zusätzlichen Gewinnrente. Bei Ab- schusszuweisung wird in Prozent des Deckungskapitals – einschließlich
schluss des Versicherungsvertrags, spätestens bei Rentenbeginn, kann des Deckungskapitals der Steigenden Teilrente – bemessen. Wurde die
zwischen den folgenden Überschuss-Systemen gewählt werden: Rente nur während eines Teiles des Vorjahres gezahlt, wird die Erhöhung
entsprechend anteilig bemessen.
• Überschuss-System Steigende Gewinnrente,
• Überschuss-System Flexible Gewinnrente oder Die Erhöhung der Steigenden Teilrente wirkt sich auf eine vereinbarte To-
• Überschuss-System Teildynamische Gewinnrente. desfall-Leistung Rentengarantiezeit, garantierte Rentensteigerung, nicht
jedoch auf eine vereinbarte Todesfall-Leistung Kapitalrückgewähr aus.
Über diese Wahlmöglichkeit werden wir Sie vor Rentenbeginn informie-
ren. Das Überschuss-System Steigende Gewinnrente gilt als vereinbart, Die Ermittlung der Teildynamischen Gewinnrente erfolgt jeweils auf Ba-
wenn bis zum Rentenbeginn keine anders lautende Verfügung in Textform sis der Rechnungsgrundlagen im Rentenbezug (siehe Abschnitt B Num-
getroffen wurde. Ein Wechsel des Überschuss-Systems nach Rentenbe- mer 2.2).
ginn ist nicht möglich.
3.2 Investmentorientierter Rentenbezug
Die Überschusszuweisung nach Rentenbeginn erfolgt jeweils zum 01. Ja- Bei Wahl des investmentorientierten Rentenbezugs werden die laufen-
nuar eines Jahres. Sie beeinflusst die Höhe der jeweiligen Gewinnrente und den Überschussanteile dem einzelnen Versicherungsvertrag jeweils zum
wird zum ersten Rentenfälligkeitstermin des jeweiligen Jahres wirksam. Monatsersten zugewiesen und dem Vertragsguthaben im Rentenbezug
zugeführt. Die garantierte Rente erhöht sich durch die Zuweisung nicht.
Überschuss-System Steigende Gewinnrente
Die jährlichen Überschussanteile werden jeweils als Einmalbeitrag für eine Die Überschussanteile werden bemessen
zusätzliche Rente (Steigende Gewinnrente) verwendet. Die Überschuss-
zuweisung wird in Prozent des Deckungskapitals – einschließlich des De- a) in Prozent des Absicherungsguthabens im Rentenbezug (siehe Ab-
ckungskapitals der Steigenden Gewinnrente – bemessen. Wurde die Rente schnitt K Nummer 1.5) zum Beginn des jeweiligen Vormonats;
nur während eines Teiles des Vorjahres gezahlt, wird die Erhöhung ent-
sprechend anteilig bemessen. b) in Prozent des Wertes des Fondsguthabens im Rentenbezug (siehe
Abschnitt K Nummer 1.4) zum jeweiligen Monatsbeginn;
Die Erhöhung der Steigenden Gewinnrente wirkt sich auf eine vereinbarte
Todesfall-Leistung Rentengarantiezeit, garantierte Rentensteigerung, nicht c) in Prozent des Wertes des Fondsguthabens je Investmentfonds zum
jedoch auf eine vereinbarte Todesfall-Leistung Kapitalrückgewähr aus. jeweiligen Monatsbeginn; die Höhe des Prozentsatzes wird je In-
vestmentfonds festgelegt.
Die Verrentung aus den Überschussanteilen und aus der Beteiligung an
den Bewertungsreserven (siehe Nummer 3.3) erfolgt jeweils mit den Rech- 3.3 Beteiligung an den Bewertungsreserven
nungsgrundlagen im Rentenbezug (siehe Abschnitt B Nummer 2.2). Rentenversicherungen in der Rentenphase werden über eine erhöhte lau-
fende Überschussbeteiligung an den Bewertungsreserven (siehe Num-
Überschuss-System Flexible Gewinnrente mer 1.6) beteiligt.
Die jährlichen Überschussanteile werden für eine bereits ab Rentenbeginn
erhöhte Rente (Flexible Gewinnrente) verwendet. Diese bleibt solange un- Die Bewertungsreserven werden jährlich zum zweiten Börsentag im Ok-
verändert, wie sich die maßgebenden Überschuss-Sätze nicht ändern. Sie tober ermittelt und nach einem verursachungsorientierten Verfahren den
verringert bzw. erhöht sich nach anerkannten Regeln der Versicherungs- anspruchsberechtigten Versicherungsverträgen zugeordnet. Sie sind je-
mathematik nur bei einer Änderung der Festlegung der maßgebenden weils für das auf die Ermittlung folgende Geschäftsjahr maßgebend.
Überschuss-Sätze; gegebenenfalls kann die Flexible Gewinnrente auch
ganz entfallen. Die zukünftigen, noch nicht zugeteilten Überschussanteile Bei klassischem Rentenbezug werden, entsprechend dem jeweils verein-
werden unter der Annahme, dass die Überschuss-Sätze unverändert blei- barten Überschuss-System, die auf die Rentenversicherungen in der Ren-
ben, nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik so aufge- tenphase entfallenden Bewertungsreserven, soweit sie den auszuzahlen-
teilt, dass sich eine über die Rentenzahlungszeit gleichbleibende Flexible den Renten zuzuordnen sind, zur Hälfte zur Erhöhung der laufenden Ren-
Gewinnrente ergibt. ten verwendet.
Die Ermittlung der Flexiblen Gewinnrente erfolgt jeweils auf Basis der Bei investmentorientiertem Rentenbezug werden die auf die Rentenver-
Rechnungsgrundlagen im Rentenbezug (siehe Abschnitt B Nummer 2.2). sicherungen in der Rentenphase entfallenden Bewertungsreserven, so-
weit sie den auszuzahlenden Renten zuzuordnen sind, zur Hälfte zur Er-
Überschuss-System Teildynamische Gewinnrente höhung des Vertragsguthabens im Rentenbezug verwendet.
Die Teildynamische Gewinnrente besteht aus einem flexiblen Teil und ei-
nem steigenden Teil. Die Überschussanteile für den flexiblen Teil werden 4 Zukunftswerte der Überschussbeteiligung
für eine bereits ab Rentenbeginn erhöhte Rente (Flexible Teilrente) ver-
wendet. Diese bleibt solange unverändert, wie sich die maßgebenden Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von vielen, nicht
Überschuss-Sätze nicht ändern. Sie verringert bzw. erhöht sich nach an- vorhersehbaren Einflüssen ab und kann deshalb nicht garantiert werden;
erkannten Regeln der Versicherungsmathematik nur bei einer Änderung sie kann auch Null betragen. Einflussfaktoren sind die Entwicklung unse-
der Festlegung der maßgebenden Überschuss-Sätze; gegebenenfalls kann rer Kapitalanlagen sowie die Entwicklung der versicherten Risiken und der
die Flexible Teilrente auch ganz entfallen. Die zukünftigen, noch nicht zu- Kosten.
geteilten Überschussanteile werden unter der Annahme, dass der Zins-
satz für die Flexible Teilrente unverändert bleibt, nach anerkannten Re-
geln der Versicherungsmathematik so aufgeteilt, dass sich eine über die
Rentenzahlungszeit gleichbleibende Flexible Teilrente ergibt.
38
[Seite 39]
Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
D. Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung 2.2 Wenn wir den Rücktritt erklären, besteht kein Versicherungsschutz.
1 Mitteilungen bei Tod der versicherten Person Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt
unsere Leistungspflicht bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass die
Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich angezeigt wer- nicht oder nicht richtig angegebenen Umstände weder für den Eintritt
den. Neben dem Versicherungsschein ist uns eine amtliche Sterbeurkunde oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung
vorzulegen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, ein ärztliches oder amt- oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich waren.
liches Zeugnis über die Todesursache und über Beginn und Verlauf der
Krankheit, die zum Tod geführt hat, zu verlangen. Die mit diesen Nach- 2.3 Wenn der Versicherungsvertrag durch Rücktritt aufgehoben wird,
weisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versicherungsleis- zahlen wir den Auszahlungsbetrag nach Abschnitt G Nummer 5 – sofern
tung beansprucht. vorhanden – und der Versicherungsvertrag endet. Ein Anspruch auf Rück-
zahlung der Beiträge besteht nicht. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits-
2 Nachweise bei Rentenbeginn und oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung vereinbart haben, erhalten
während der Rentenphase Sie im Falle des Rücktritts hieraus keinen Auszahlungsbetrag.
Wir können bei Rentenbeginn ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, 3 Kündigung
dass die versicherte Person lebt. Derartige Zeugnisse können wir auch
während der Rentenphase verlangen. Die Kosten dafür werden von uns 3.1 Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht kön-
getragen. nen wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
Monat kündigen.
3 Weitere Nachweise
3.2 Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn uns nachgewie-
Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nach- sen wird, dass wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht
weise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst anstellen. Die mit angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlos-
diesen Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versiche- sen hätten.
rungsleistung beansprucht.
3.3 Wenn wir den Versicherungsvertrag kündigen, wandelt sich der Ver-
sicherungsvertrag nach Abschnitt G Nummer 3.1 in einen vorzeitig bei-
E. Angaben, die vor Vertragsbeginn erforderlich sind, tragsfreien Versicherungsvertrag um, sofern die beitragsfreie Mindest-
und Folgen bei falschen Angaben leistung erreicht wird. Andernfalls wird der Auszahlungsbetrag nach Ab-
schnitt G Nummer 5 – sofern vorhanden – ausgezahlt und der Versiche-
1 Vorvertragliche Anzeigepflicht rungsvertrag endet.
1.1 Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass 4 Vertragsanpassung
Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahrheits-
gemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeige- 4.1 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil uns nachgewie-
pflicht). sen wird, dass wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlos-
1.2 Sollen nicht Sie, sondern ein Dritter versicherte Person werden, ist sen hätten (siehe Nummern 2.1 und 3.2), werden wir verlangen, dass diese
auch dieser – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige anderen Bedingungen rückwirkend ab Beginn des Versicherungsvertrags
Beantwortung der Fragen verantwortlich. Vertragsbestandteil werden (Vertragsanpassung).
1.3 Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschut- 4.2 Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als
zes erheblich sind und nach denen wir in Textform gefragt haben, von Ih- zehn Prozent, oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht
nen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben wor- angezeigten Umstand im Rahmen der Vertragsanpassung aus, können Sie
den sind, liegt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor. den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
Deren Rechtsfolgen hängen davon ab, ob die Anzeigepflicht arglistig, vor- Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir Sie auf das
sätzlich, grob fahrlässig, einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt wurde. Kündigungsrecht hinweisen.
1.4 Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen 5 Schuldlose Verletzung
wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht der vorvertraglichen Anzeigepflicht
• vom Versicherungsvertrag zurücktreten (siehe Nummer 2), Wir verzichten auf die uns aus § 19 VVG zustehenden Rechte zur Anpas-
• den Versicherungsvertrag kündigen (siehe Nummer 3), sung und Kündigung des Versicherungsvertrags, sofern die Anzeigepflicht-
• den Versicherungsvertrag anpassen (siehe Nummer 4) oder verletzung schuldlos erfolgt ist.
• den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
(siehe Nummer 7) 6 Weitere Voraussetzungen für
die Ausübung unseres Rechtes auf Rücktritt,
können. Kündigung oder Vertragsanpassung
2 Rücktritt 6.1 Unser Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung steht
uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
2.1 Bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der An- Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir können
zeigepflicht können wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten. uns auf unser Recht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Ge-
fahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Im Falle der grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht ist unser Rück-
trittsrecht ausgeschlossen, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den
Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
wenn auch zu anderen Bedingungen, abgeschlossen hätten.
39
[Seite 40]
Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
6.2 Wir müssen unser Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsan- 10 Weitere Angaben vor Vertragsbeginn
passung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist be-
ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige- Der im Versicherungsschein genannte garantierte Rentenfaktor gilt nur
pflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis er- dann, wenn das Geburtsdatum der versicherten Person richtig angege-
langen. Bei Ausübung unseres Rechtes müssen wir die Umstände ange- ben wurde. Wurde das Geburtsdatum nicht richtig angegeben, wird der
ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dür- garantierte Rentenfaktor nach anerkannten Regeln der Versicherungsma-
fen wir weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. thematik mit dem tatsächlichen Geburtsdatum der versicherten Person
neu ermittelt. Die Neuermittlung erfolgt mit unveränderten Rechnungs-
6.3 Unser Recht können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertrags- grundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel).
abschluss ausüben; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf
dieser Frist eingetreten sind. Wurde die Anzeigepflicht vorsätzlich ver-
letzt, beträgt die Frist zehn Jahre. F. Beitragszahlung und Folgen der Nichtzahlung
7 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 1 Beitragszahlung
7.1 Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch 1.1 Zahlweise
unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Die Beiträge zu Ihrem Versicherungsvertrag können Sie je nach Vereinba-
Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. Handelt es sich rung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch laufende Bei-
um Angaben der versicherten Person, können wir Ihnen gegenüber die An- tragszahlungen entrichten.
fechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen
Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Die laufenden Beiträge zu Ihrem Versicherungsvertrag können Sie durch
Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichten. Die
7.2 Wenn wir nach Nummer 7.1 die Anfechtung erklären, besteht kein Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, bei unterjähri-
Versicherungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn die nicht oder nicht rich- ger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein
tig angegebenen Umstände nachweislich keinen Einfluss auf den Eintritt Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. Bei Versicherungsverträgen gegen Ein-
oder die Feststellung des Versicherungsfalles oder den Umfang unserer malbeitrag beträgt die Versicherungsperiode ein Jahr.
Leistung gehabt haben.
1.2 Einlösungs- und Folgebeitrag
7.3 Wenn der Versicherungsvertrag durch Anfechtung aufgehoben wird, Der Einlösungsbeitrag, d.h. der Einmalbeitrag oder der erste laufende Bei-
zahlen wir den Rückkaufswert nach Abschnitt G Nummer 5 und der Ver- trag wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrags fällig, jedoch
sicherungsvertrag endet. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge be- nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn des Versiche-
steht nicht. rungsvertrags. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu
Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
7.4 Unser Recht auf Anfechtung des Versicherungsvertrags können wir
nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsabschluss ausüben. 1.3 Sonderzahlungen in der Ansparphase
Sie können zwölfmal im Kalenderjahr zusätzliche Beiträge in Form von
8 Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung / Sonderzahlungen entrichten, sofern die folgenden Voraussetzungen er-
Wiederanhebung füllt sind:
Wenn eine erneute Risikoprüfung aufgrund einer unsere Leistungspflicht • Die einzelne Sonderzahlung muss mindestens 250 Euro betragen.
erweiternden Änderung des Versicherungsvertrags, einer Wiederinkraft- • Die Sonderzahlungen betragen jährlich insgesamt höchstens
setzung oder Wiederanhebung vorgenommen wird, gelten die Nummern 1 20.000 Euro.
bis 7 entsprechend. Die Fristen der Nummern 6.3 und 7.4 beginnen mit • Der Versicherungsvertrag ist nicht nach Abschnitt G Nummern 2
der Änderung, Wiederinkraftsetzung oder Wiederanhebung bezüglich des oder 3 vorzeitig beitragsfrei gestellt und befindet sich nicht inner-
geänderten, wieder in Kraft gesetzten oder wieder angehobenen Teiles halb einer Beitragspause (siehe Nummer 3.2).
des Versicherungsschutzes neu zu laufen.
Eine Sonderzahlung ist zu jedem auf den Zahlungseingang bei uns folgen-
9 Erklärungsempfänger den Monatsersten möglich. Wenn Sie eine Sonderzahlung leisten möch-
ten, können Sie diese unter Angabe der Versicherungsnummer überweisen
Die Ausübung unserer Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags- oder in Textform bei uns anmelden. Bei Überweisung muss die Sonderzah-
anpassung sowie zur Anfechtung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung. lung bis zum 20. eines Monats bei uns eingegangen sein (Zahlungsein-
gang), um zum darauf folgenden Monatsersten wirksam zu werden. Eine
Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten genannt haben, Sonderzahlung, die Sie bis zum 20. eines Monats anmelden, wird zum da-
gilt im Fall der Geschäftsaufgabe bzw. Einstellung des Geschäftsbetriebs, rauf folgenden Monatsersten fällig. Der Sonderzahlung wird der gleiche
der Löschung Ihres Unternehmens aus einem öffentlichen Register bzw. Tarif des bestehenden Versicherungsvertrags – mit den für ihn gültigen
Ihres Ablebens ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen All-
entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden, gemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – zugrunde gelegt.
oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inha-
ber des Versicherungsscheines zur Entgegennahme der Erklärung als be- Eine Sonderzahlung wirkt sich nicht auf gegebenenfalls eingeschlossene
vollmächtigt ansehen. Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen aus.
Sind die Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgetre- Sofern Beitragsrückstände zum Versicherungsvertrag bestehen, werden ein-
ten, verpfändet oder gepfändet, können wir unsere Erklärung auch ge- gehende Sonderzahlungen zunächst mit diesen Rückständen verrechnet.
genüber einem daraus Berechtigten abgeben.
1.4 Übermittlung der Beiträge
Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristge-
recht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht.
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Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
1.5 Lastschriftverfahren Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Wiederanhebung der Versi-
Solange Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir Ihre Zahlun- cherungsfall noch nicht eingetreten ist und bei Vereinbarung einer Zu-
gen so behandeln, als wären sie zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt er- satzversicherung die verbleibende Beitragszahlungsdauer der Zusatzver-
folgt, es sei denn, die Lastschrift wird aufgrund Ihres Verschuldens nicht sicherung noch mindestens ein Jahr beträgt.
eingelöst oder Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung. Wird eine
Lastschrift nicht eingelöst, sind wir zu weiteren Einziehungen berechtigt, Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die Herabsetzung
nicht aber verpflichtet. des Beitrags wirksam wurde, erfolgt die Wiederanhebung ohne erneute
Risikoprüfung. Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zu-
2 Die Folgen der Nichtzahlung von Beiträgen satzversicherung vereinbart, ist nach Ablauf dieser Frist eine Wiederanhe-
bung vom Ergebnis einer erneuten Gesundheits- und finanziellen Ange-
2.1 Die Folgen der Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags messenheitsprüfung (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapi-
Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, kön- tel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen) abhängig.
nen wir – solange die Zahlung nicht erfolgt ist – vom Versicherungsver-
trag zurücktreten. Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungs- Erfolgt die Herabsetzung des Beitrags wegen einer Elternzeit der versicher-
falles noch nicht gezahlt, besteht keine Leistungspflicht. Dies gilt nicht, ten Person, kann die Frist, in der die Wiederanhebung ohne erneute Risiko-
wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung bzw. die nicht prüfung erfolgt, bis zu 36 Monate betragen. Voraussetzung ist, dass die He-
rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. rabsetzung des Beitrags frühestens drei Monate vor Beginn der Elternzeit
und die Wiederanhebung spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende
2.2 Die Folgen der Nichtzahlung von Folgebeiträgen der Elternzeit erfolgt. Wird die Elternzeit in mehrere Abschnitte aufgeteilt,
Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus dem Versi- gilt dies entsprechend für jeden Abschnitt der Elternzeit. Für den Beginn und
cherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, erhal- das Ende der Elternzeit sind uns geeignete Nachweise vorzulegen.
ten Sie von uns eine Mahnung in Textform. Begleichen Sie den Rückstand
nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist von mindestens zwei Mit der Wiederanhebung können Sie in Textform verlangen, die aufgrund
Wochen, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz so, als ob der Herabsetzung des Beitrags weniger gezahlten Beiträge durch eine
Sie eine vorzeitige Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrags ver- einmalige Nachzahlung zum Zeitpunkt der Wiederanhebung nachzuent-
langt hätten; Abschnitt G Nummer 2 gilt daher entsprechend. Auf die richten. Die Höhe der Nachzahlung ergibt sich aus der Differenz zwischen
Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. den herabgesetzten Beiträgen und den unmittelbar vor der Herabsetzung
vereinbarten Beiträgen.
3 Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten
Die Wiederanhebung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrundlagen.
3.1 Beitragsstundung
Sie können in Textform verlangen, dass unter Beibehaltung des vollen Ver- 3.4 Beitragsstundung, Beitragspause, Herabsetzung des Beitrags und
sicherungsschutzes die Beiträge für einen Zeitraum von bis zu sechs Mo- Wiederanhebung werden gebührenfrei durchgeführt.
naten zinslos gestundet werden. Voraussetzung für eine Beitragsstundung
ist, dass der Beitrag für das vor der Beitragsstundung liegende Versiche-
rungsjahr vollständig gezahlt wurde. Die gestundeten Beiträge sind mit G. Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung
Ablauf des Stundungszeitraumes nachzuzahlen. Auf Antrag können Sie den des Versicherungsvertrags
Beitragsrückstand auch zinslos in bis zu 24 Monatsraten ausgleichen.
1 Kündigung
3.2 Beitragspause
Sie können in Textform verlangen, dass die Beitragszahlung unter Weg- Sie können Ihren Versicherungsvertrag während der Ansparphase jeder-
fall des Versicherungsschutzes für bis zu sechs Monate unterbrochen wird zeit kündigen.
(Beitragspause). Voraussetzung für eine Beitragspause ist, dass der Bei-
trag für das vor der Beitragspause liegende Versicherungsjahr vollständig Die Kündigung muss in Textform erfolgen und wird mit Eingang bei uns
gezahlt wurde und die nach Ablauf der Beitragspause verbleibende Bei- bzw. zu einem von Ihnen gewählten späteren Termin vor Rentenbeginn
tragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt. wirksam (Umrechnungs-Stichtag bei Kündigung siehe Abschnitt J Num-
mer 6).
Nach Ablauf der Frist für die Beitragspause leben die Beitragszahlungs-
pflicht und der Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung wieder Nach Kündigung erhalten Sie – soweit bereits entstanden – den Auszah-
auf. Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversiche- lungsbetrag nach Nummer 4. Ist eine Erstattung des Auszahlungsbetrags
rung eingeschlossen, wird die Höhe des anschließend zu zahlenden Beitrags aufgrund der Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) nicht
nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet. möglich, wandelt sich der Versicherungsvertrag nach Nummer 2.1 in ei-
nen vorzeitig beitragsfreien Versicherungsvertrag um.
3.3 Herabsetzung des Beitrags
Sie können in Textform verlangen, dass die Höhe des zu zahlenden Bei- 2 Vorzeitige Beitragsfreistellung
trags herabgesetzt wird (Herabsetzung des Beitrags). Ihre Mitteilung
muss uns bis zum 20. des Monats vor dem gewünschten Termin der Her- 2.1 Sie können zum Termin einer künftigen Beitragsfälligkeit in Textform
absetzung vorliegen. Voraussetzung ist, dass der verbleibende jährliche verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden.
Beitrag mindestens 120 Euro beträgt. Durch die Herabsetzung des Bei-
trags verringern sich die versicherten Leistungen. Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung verrechnen wir Beitragsrückstände
und sonstige ausstehende Beträge.
Wiederanhebung nach Herabsetzung des Beitrags
Nach der Herabsetzung des Beitrags können Sie innerhalb von drei Jah- Für die vorzeitige Beitragsfreistellung erheben wir einen Abzug nach Num-
ren die Erhöhung des zu zahlenden Beitrags bis zur Höhe des unmittelbar mer 6 vom Fondsguthaben.
vor der Herabsetzung des Beitrags vereinbarten Beitrags (Wiederanhe-
bung) in Textform beantragen.
41
[Seite 42]
Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungsverträgen mit geringem 6 Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung
Fondsguthaben kann die Entnahme von Risikobeiträgen und Kosten dazu
führen, dass das Fondsguthaben aufgebraucht wird. In einem solchen Fall Der Abzug beträgt 60 Euro. Er erfolgt zum pauschalen Ausgleich von Ver-
erlischt der Versicherungsvertrag (siehe Abschnitt J Nummer 4.4). waltungskosten, die uns durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitrags-
freistellung entstehen. Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das
2.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Entstehen und die Höhe dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachwei-
Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie innerhalb von drei sen, dass in Ihrem Fall keine Verwaltungskosten entstanden sind, dann
Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszahlung (Wiederinkraftsetzung) entfällt der Abzug; können Sie nachweisen, dass geringere Verwaltungs-
in Textform beantragen. kosten entstanden sind, dann wird der Abzug entsprechend Ihrem Nach-
weis herabgesetzt.
Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Nummer 3 er-
folgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies be- Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist für Sie
antragen müssen. wirtschaftlich nachteilig.
Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung Nach Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person entfällt
der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und bei Vereinbarung ei- der Abzug.
ner Zusatzversicherung die verbleibende Beitragszahlungsdauer der Zu-
satzversicherung noch mindestens ein Jahr beträgt. 7 Beitragsrückzahlung
Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vorzeitige Bei- Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge besteht nicht.
tragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wiederinkraftsetzung ohne
erneute Risikoprüfung. Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig-
keits-Zusatzversicherung vereinbart, ist nach Ablauf dieser Frist eine Wie- H. Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer /
derinkraftsetzung vom Ergebnis einer erneuten Gesundheits- und finan- Empfänger der Versicherungsleistungen
ziellen Angemessenheitsprüfung (Finanzielle Angemessenheitsprüfung –
siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen) 1 Bezugsrecht, Abtretung und Verpfändung
abhängig.
1.1 Bezugsrecht
Erfolgt die vorzeitige Beitragsfreistellung wegen einer Elternzeit der ver- Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich sein. Es wird im
sicherten Person, kann die Frist, in der die Wiederinkraftsetzung ohne er- Versicherungsschein dokumentiert.
neute Risikoprüfung erfolgt, bis zu 36 Monate betragen. Voraussetzung
ist, dass die vorzeitige Beitragsfreistellung frühestens drei Monate vor Für den Todesfall kann ein Bezugsrecht nicht festgelegt werden, es gel-
Beginn der Elternzeit und die Wiederinkraftsetzung spätestens innerhalb ten die Regelungen in Abschnitt B Nummer 2.9.
von drei Monaten nach Ende der Elternzeit erfolgt. Wird die Elternzeit in
mehrere Abschnitte aufgeteilt, gilt dies entsprechend für jeden Abschnitt Widerrufliches Bezugsrecht
der Elternzeit. Für den Beginn und das Ende der Elternzeit sind uns geeig- Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir im Erlebens-
nete Nachweise vorzulegen. fall an die versicherte Person (Bezugsberechtigter).
Mit der Wiederinkraftsetzung können Sie in Textform verlangen, die wäh- Unwiderrufliches Bezugsrecht
rend der beitragsfreien Zeit nicht gezahlten Beiträge in einem einmaligen Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann abhängig davon, ob es sich um eine
Betrag als Sonderzahlung oder durch Erhöhung des laufenden Beitrags arbeitgeber-, arbeitnehmer- oder mischfinanzierte Direktversicherung
nachzuentrichten. Die Voraussetzungen nach Abschnitt F Nummer 1.3 handelt, wie folgt festgelegt werden:
und Abschnitt H Nummer 4 müssen nicht erfüllt sein.
a) Werden die Beiträge aus der Direktversicherung von Ihnen finan-
Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrund- ziert (arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung), können Sie auch
lagen. ausdrücklich bestimmen, dass die versicherte Person sofort und
unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwer-
Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt. ben soll. Sobald wir Ihre Erklärung in Textform erhalten haben, kann
dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung der versicherten Per-
3 Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung son aufgehoben werden.
Die in Nummer 2 beschriebene vorzeitige Beitragsfreistellung können Sie b) Werden die Beiträge durch eine Entgeltumwandlung der versicher-
auch auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten befristen. ten Person finanziert (arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung),
ist das Bezugsrecht zu Gunsten der versicherten Person stets un-
4 Auszahlungsbetrag widerruflich.
Der Auszahlungsbetrag ist der Rückkaufswert nach Nummer 5, vermin- c) Werden die Beiträge zu der Direktversicherung sowohl von der ver-
dert um den Abzug nach Nummer 6. sicherten Person als auch von Ihnen finanziert (mischfinanzierte Di-
rektversicherung), ist das Bezugsrecht zugunsten der versicherten
5 Rückkaufswert Person stets unwiderruflich.
Der Rückkaufswert ist das Vertragsguthaben zum Termin, zu dem die Kün- 1.2 Abtretung und Verpfändung
digung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung wirksam wird. Die Verpfändung oder Abtretung eines unwiderruflichen Bezugsrechtes
ist ausgeschlossen. Bei der arbeitnehmer- oder mischfinanzierten Direkt-
versicherung und bei Fortführung des Vertrags durch die versicherte Per-
son nach deren Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis können die An-
sprüche aus dem Versicherungsvertrag weder verpfändet noch abgetre-
ten oder beliehen werden.
42
[Seite 43]
Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
1.3 Wirksamkeit von Bezugsrechten, Abtretungen und Verpfändungen 2.3 Der jährliche Beitrag der Nachversicherung muss mindestens
Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen Bezugsrechtes und 120 Euro und darf höchstens 100 Prozent der für das erste Versicherungs-
die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechtes sind uns gegen- jahr gezahlten Beiträge, nicht jedoch mehr als 6.000 Euro je Ereignis be-
über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtig- tragen.
ten in Textform angezeigt worden sind. Das gleiche gilt für Abtretungen
und Verpfändungen, soweit derartige Verfügungen überhaupt rechtlich 2.4 Wenn wir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung feststel-
möglich sind. len, erlischt Ihr Recht auf Nachversicherung und es gelten die Regelungen
in Abschnitt E entsprechend für bereits bestehende Nachversicherungen.
2 Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen
mit laufender Beitragszahlung 2.5 Ihr Recht auf Nachversicherung erlischt,
2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung haben • wenn die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet hat oder
Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhöhung der vereinbar- • sobald erstmals Leistungen aus einer gegebenenfalls eingeschlos-
ten Versicherungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung zu verlangen senen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversi-
(Nachversicherung). cherung beantragt werden oder der Versicherungsfall dieser Zu-
satzversicherung eingetreten ist.
Die Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Num-
mern 2.2 bis 2.5 innerhalb von zwölf Monaten verlangen nach 2.6 Für die Nachversicherung einer gegebenenfalls eingeschlossenen
Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung gel-
• Heirat der versicherten Person, ten weitere Regelungen, die Sie den Bedingungen der jeweiligen Zusatz-
• Geburt eines Kindes der versicherten Person, versicherung entnehmen können.
• Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versicherte Person,
• Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, 3 Hinausgeschobener Rentenbeginn
• Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des
LPartG der versicherten Person, 3.1 Der Rentenbeginn kann einmalig auf einen späteren Monatsersten
• Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig hinausgeschoben werden und zwar spätestens auf den Ersten des Mo-
zum Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzli- nats, in dem die versicherte Person ihr 84. Lebensjahr vollendet (hinaus-
chen Rentenversicherung führt, geschobener Rentenbeginn). Auf diese Möglichkeit werden wir Sie vor
• Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versicherten dem vereinbarten Rentenbeginn hinweisen.
Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr als zehn Pro-
zent gegenüber dem monatlichen Durchschnittsbruttoeinkommen Die Erklärung hierzu kann frühestens ein Jahr vor dem vereinbarten Ren-
der letzten zwölf Monate, tenbeginn in Textform abgegeben werden. Sie muss uns spätestens vier
• Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig Wochen vor diesem Termin zugegangen sein. Das Hinausschieben des Ren-
zum Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze in der Gesetz- tenbeginns wird gebührenfrei durchgeführt.
lichen Krankenversicherung führt,
• erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei versicherten Auch bei Hinausschieben des Rentenbeginns haben Sie das Recht auf Ab-
Schülern, Studenten und Auszubildenden, ruf nach Abschnitt B Nummer 2.5.
• erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung durch die versicherte
Person, 3.2 Nach dem Hinausschieben des Rentenbeginns wird der Versiche-
• erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versi- rungsvertrag nach Ihrer Wahl entweder beitragsfrei oder beitragspflich-
cherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit tig fortgeführt. Gegebenenfalls eingeschlossene Berufsunfähigkeits- oder
ihr hauptsächliches Einkommen bezieht, Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen entfallen.
• Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit mit
Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, 3.3 Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung können Sie zum Zeitpunkt
• erfolgreichem Abschluss einer Prüfung zum staatlich geprüften des hinausgeschobenen Rentenbeginns eine Kapitalabfindung nach Ab-
Techniker durch die versicherte Person, schnitt B Nummer 2.3 oder eine Kombination von lebenslanger Renten-
• erfolgreichem Abschluss einer Prüfung zum Fachwirt oder Betriebs- zahlung und Kapitalabfindung nach Abschnitt B Nummer 2.4 erhalten.
wirt (Uni, FH, DH, IHK, VFA, HwO, HWK) durch die versicherte Person,
• Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der ge- 3.4 Die lebenslangen Rentenleistungen sind bei hinausgeschobenem
setzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, Rentenbeginn kürzer zu zahlen. Daher muss auch der garantierte Renten-
• Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versicherte Per- faktor aufgrund des höheren Alters der versicherten Person bei hinausge-
son, schobenem Rentenbeginn nach anerkannten Regeln der Versicherungs-
• Aufnahme eines Darlehens in Höhe von mindestens 50.000 Euro mathematik neu ermittelt werden. Die Neuermittlung erfolgt mit unver-
durch die versicherte Person zur Finanzierung eines Aus- oder Um- änderten Rechnungsgrundlagen. (Rechnungszins und Sterbetafel). Ergibt
baus einer von dieser selbst bewohnten Immobilie. sich zum hinausgeschobenen Rentenbeginn ein höherer Rentenfaktor aus
den bei uns für dann neu abzuschließende vergleichbare sofort begin-
2.2 Die Nachversicherung erfolgt in dem bestehenden Versicherungs- nende Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Rech-
vertrag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbe- nungszins und Sterbetafel), wenden wir diesen für die Berechnung der
stimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemei- garantierten Rente bei klassischem Rentenbezug an. Bei investmentori-
nen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen gel- entiertem Rentenbezug gilt Abschnitt B Nummer 2.2 entsprechend.
tenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.
3.5 Eine vereinbarte Rentengarantiezeit wird verkürzt, sofern und so-
Innerhalb der in Nummer 2.1 genannten Frist sind uns geeignete Nach- weit die vereinbarte Rentengarantiezeit infolge des Hinausschiebens des
weise dafür vorzulegen, dass die jeweiligen Voraussetzungen für die Nach- Rentenbeginns über die Vollendung des 92. Lebensjahres der versicher-
versicherung eingetreten sind. Der Versicherungsschutz aus der Nachver- ten Person hinausgeht.
sicherung beginnt zur nächsten Beitragsfälligkeit, wenn uns Ihre Erklä-
rung zur Nachversicherung und diese Nachweise bis zum 20. des Monats
vor der nächsten Beitragsfälligkeit vorliegen und Sie den erhöhten Bei-
trag gezahlt haben.
43
[Seite 44]
Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
4 Erhöhungen bei Versicherungsverträgen I. Allgemeine Vertragsbestimmungen
mit laufender Beitragszahlung
1 Beginn des Versicherungsschutzes
4.1 Sie haben unter Berücksichtigung der Nummern 4.2 bis 4.5 das
Recht, bis zu fünfmal eine Erhöhung der vereinbarten Beiträge – eine ge- Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Versicherungsvertrag auf-
gebenenfalls eingeschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann grund der Willenserklärungen der beiden Vertragspartner abgeschlossen
auf Ihren Wunsch mit erhöht werden – zu verlangen, sofern die folgenden worden ist und Sie den Einlösungsbeitrag gezahlt haben. Vor dem im Ver-
Voraussetzungen erfüllt sind: sicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versi-
cherungsschutz.
• Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender
Beitragszahlung. 2 Informationen während der Vertragslaufzeit
• Die einzelne Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag
von 120 Euro ergeben. In der Ansparphase teilen wir Ihnen einmal jährlich unter anderem den
• Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent Wert des Fondsguthabens Ihres Versicherungsvertrags, aufgeschlüsselt
der für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beiträge und höchs- nach Anzahl und Euro-Wert der Investmentfonds-Anteile mit.
tens 36.000 Euro betragen; unabhängig davon ist eine Erhöhung
des jährlichen Beitrags auf bis zu 1.200 Euro möglich. In der Rentenphase teilen wir Ihnen einmal jährlich unter anderem die
• Es sind keine Leistungen aus einer gegebenenfalls eingeschlosse- Höhe der Gewinnrente Ihres Versicherungsvertrags mit. Bei investment-
nen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversiche- orientiertem Rentenbezug teilen wir Ihnen zusätzlich den Wert des Fonds-
rung beantragt worden und der Versicherungsfall dieser Zusatz- guthabens im Rentenbezug, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Euro-Wert
versicherung ist noch nicht eingetreten. der Investmentfonds-Anteile mit.
Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr wer- Auf Wunsch können Sie den aktuellen Stand Ihres Versicherungsvertrags
den der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den jederzeit von uns erfahren.
Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Besonderen
oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinba- 3 Regelungen zur Leistungsauszahlung
rungen zugrunde gelegt.
3.1 Auszahlung in Euro
4.2 Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir grundsätzlich als
sicherung vereinbart, ist Ihr Recht auf Erhöhung vom Ergebnis einer er- Geldleistung in Euro.
neuten Gesundheitsprüfung der versicherten Person abhängig.
3.2 Überweisung der Leistungen
4.3 Soll eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente ebenfalls erhöht Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine
werden, ist Ihr Recht auf diese Erhöhung davon abhängig, dass Ihr An- Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt-
spruch auf Leistungen wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch die schaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit verbun-
Erhöhung ein angemessenes Verhältnis zum Arbeitseinkommen nicht über- dene Gefahr.
schreitet. Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit be-
stehende oder vergleichbare Ansprüche zu berücksichtigen (Finanzielle 3.3 Verrechnung von ausstehenden Beträgen
Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemei- Bei Fälligkeit von Leistungen aus dem Versicherungsvertrag verrechnen
nen Vertragsinformationen); außerdem gelten die bei Abschluss des Ver- wir Beitragsrückstände oder sonstige ausstehende Beträge.
sicherungsvertrags für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente maß-
geblichen Begrenzungen. Die jährliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits- 4 Meldung von Adress- und Namensänderungen
rente, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf durch die Erhöhung
72.000 Euro nicht überschreiten. 4.1 Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mit-
teilen. Andernfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie zu
Bei Einschluss einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wird diese richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt
nicht erhöht, wenn die verbleibende Beitragszahlungsdauer der Berufs- bekannte Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei
unfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung weniger als Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies
fünf Jahre beträgt. gilt auch, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Gewerbebetrieb ab-
geschlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
4.4 Wird eine gegebenenfalls eingeschlossene Berufs- oder Erwerbsun-
fähigkeitsrente mit erhöht, so werden ihre Versicherungsleistungen im 4.2 Bei Änderung Ihrer Firma, Ihres Namens gilt Nummer 4.1 entspre-
selben Verhältnis wie die der Hauptversicherung erhöht. Auf Ihren Wunsch chend. Außerdem ist uns ein geeigneter Nachweis über die Firmen- bzw.
hin können diese auch in einem anderen Verhältnis erhöht werden. Namensänderung vorzulegen.
4.5 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächsten 5 Weitere Mitteilungspflichten
Beitragsfälligkeit, wenn uns Ihre Erklärung zur Erhöhung bis zum 20. des
Monats vor der nächsten Beitragsfälligkeit vorliegt und Sie den erhöhten 5.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Spei-
Beitrag gezahlt haben. Ist eine Gesundheits- oder finanzielle Angemes- cherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ih-
senheitsprüfung erforderlich, erfolgt die Erhöhung gegebenenfalls jedoch rem Versicherungsvertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür
erst zur nächsten Beitragsfälligkeit nach Abschluss der Gesundheits- oder notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Abschluss des Ver-
finanziellen Angemessenheitsprüfung. sicherungsvertrags, bei Änderung nach Abschluss des Versicherungsver-
trags oder auf Nachfrage unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern –
zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit
der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag ha-
ben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
44
[Seite 45]
Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
5.2 Notwendige Informationen im Sinne von Nummer 5.1 sind insbe- 7 Sonstige Kosten
sondere alle Umstände, die für die Beurteilung
Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie nur aus besonderen, von Ihnen ver-
• Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, anlassten, Gründen (z.B. bei Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins
• der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ih- oder Beitragsverzug) zum pauschalen Ausgleich der durchschnittlich ent-
rem Versicherungsvertrag haben und stehenden Kosten. Einzelheiten dazu, insbesondere zur jeweiligen Kos-
• der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers tenveranlassung und -höhe, entnehmen Sie bitte unserer Gebührenüber-
sicht (Gebührenübersicht – siehe Kapitel Überschussbeteiligung und Kos-
maßgebend sein können. ten der Allgemeinen Vertragsinformationen). Die dort genannten Kosten
werden von uns regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nach billigem
Dazu zählen insbesondere Steueridentifikationsnummern, Geburtsdatum, Ermessen neu festgesetzt. Die jeweils aktuelle Gebührenübersicht kön-
Geburtsort und Wohnsitze. nen Sie auf unserer Internetseite einsehen. Gerne teilen wir Ihnen die sons-
tigen Kosten auf Anfrage auch jederzeit mit.
Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht
oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer ent- Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe
sprechenden gesetzlichen Verpflichtung werden Ihre Versicherungsver- dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall keine
tragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen,
gemeldet. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche An- dass geringere Kosten entstanden sind, dann werden diese entsprechend
sässigkeit im Ausland besteht. Ihrem Nachweis herabgesetzt.
6 Verrechnung der Kosten Ihres Versicherungsvertrags 8 Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen
6.1 Mit Ihrem Versicherungsvertrag sind Kosten verbunden. Diese sind Ansprüche auf Versicherungsleistungen verjähren in drei Jahren. Die Frist
bereits bei der Kalkulation Ihrer Beiträge berücksichtigt. Es handelt sich beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
um Abschluss- und Vertriebskosten (insbesondere Aufwendungen für Ver- und der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Umstän-
sicherungsvertriebsprovisionen, Beratung, Gesundheitsauskünfte, Wer- den Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen
bung oder die Ausstellung des Versicherungsscheins) sowie übrige Kos- müssen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkennt-
ten. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten. nis verjähren alle Ansprüche in zehn Jahren, nachdem sie entstanden sind.
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der Ist der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet wor-
übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten können Sie den, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere Leis-
den vorvertraglichen Informationen entnehmen. tungsentscheidung dem Anspruchsberechtigten in Textform zugeht. Der
Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang unserer Leistungsent-
6.2 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung werden scheidung bleibt damit bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt.
die Abschluss- und Vertriebskosten als Prozentsatz der vereinbarten Bei-
tragssumme erhoben. Ist derjenige, der den Anspruch auf eine Versicherungsleistung geltend macht,
mit unserer Leistungsentscheidung nicht einverstanden, kann er den An-
Damit auch in den ersten Jahren bereits Beitragsteile für die Bildung eines spruch innerhalb der Verjährungsfrist gerichtlich geltend machen. Wird die
Rückkaufswertes und bei einer vorzeitigen Beitragsfreistellung zur Verfü- Frist versäumt, können wir uns auf die Einrede der Verjährung berufen.
gung stehen, werden bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitrags-
zahlung Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von bis zu 2,5 Prozent der 9 Vereinbartes Vertragsrecht und Gerichtsstand
vereinbarten Beitragssumme gleichmäßig auf die ersten 60 beitragspflich-
tigen Monate verteilt und monatlich dem Fondsguthaben entnommen. Ist 9.1 Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepu-
die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als 60 Monate, verteilen wir blik Deutschland Anwendung.
die Kosten gleichmäßig auf die kürzere Beitragszahlungsdauer. Bereits ver-
rechnete Abschluss- und Vertriebskosten werden nicht erstattet. 9.2 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns
Zeiträume, in denen der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt ist, wer- • bei dem für unseren Sitz oder
den bei der Ermittlung des 60-Monats-Zeitraumes nicht berücksichtigt. • bei dem für Ihren Wohnsitz – in Ermangelung eines solchen bei dem
für Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort – oder bei dem für Ihren Ge-
Bei Erhöhungen, z.B. dynamischen Erhöhungen oder Nachversicherungen, schäftssitz (ggf. für Ihre Niederlassung) zum Zeitpunkt der Klage-
wird jeder Erhöhungsteil hinsichtlich der Abschluss- und Vertriebskosten erhebung
wie ein eigenständiger Versicherungsvertrag behandelt.
örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
Bei Versicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag werden die Abschluss-
und Vertriebskosten als Prozentsatz des Einmalbeitrags erhoben und so- 9.3 Ansprüche gegen Sie können ausschließlich an dem für Ihren Wohn-
fort verrechnet. sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an dem für Ihren Geschäfts-
sitz (ggf. für Ihre Niederlassung) zum Zeitpunkt der Klageerhebung ört-
Bei Sonderzahlungen werden die Abschluss- und Vertriebskosten als Pro- lich zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
zentsatz jeder Sonderzahlung erhoben und sofort verrechnet.
9.4 Verlegen Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags Ihren Wohn-
6.3 Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit ver- sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Ihren Geschäftssitz (ggf. Ihre
teilt. Niederlassung) in ein anderes Land oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnli-
cher Aufenthaltsort oder Ihr Geschäftssitz (ggf. Ihre Niederlassung) zum
6.4 Das beschriebene Verfahren zur Verrechnung der Abschluss- und Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das für unseren Sitz ört-
Vertriebskosten hat wirtschaftlich zur Folge, dass in der Anfangszeit Ih- lich zuständige Gericht zuständig.
res Versicherungsvertrags nur geringe Beträge zur Bildung einer beitrags-
freien Versicherungsleistung oder für einen Rückkaufswert vorhanden
sind. Dies ist für Sie wirtschaftlich nachteilig.
45
[Seite 46]
Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
10 Streitbeilegungsverfahren (Versicherungsombudsmann) 2 Umschichtungsmanagement
10.1 Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Ver- 2.1 Allgemeines
handlung mit uns nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt Mit dem Umschichtungsmanagement bieten wir Ihnen die Möglichkeit
hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. zur planmäßigen monatlichen Umschichtung von Investmentfonds-An-
teilen. Sie können den Umfang des Umschichtungsmanagements indivi-
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige, kostenfrei ar- duell über eine Mindestdauer von zwölf Monaten festlegen. Eine Bewer-
beitende Schlichtungsstelle für Verbraucher. Wir haben uns verpflichtet, tung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt ist mit dem Umschich-
an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Den Versicherungsom- tungsmanagement nicht verbunden.
budsmann erreichen Sie derzeit wie folgt:
Für das Umschichtungsmanagement müssen Sie in Ihrem Auftrag in Text-
Versicherungsombudsmann e.V. form Folgendes festlegen:
Postfach 080632
10006 Berlin • den Monatsbeginn, zu dem die erste Umschichtung erfolgen soll,
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de • den Monat, in dem die letzte Umschichtung durchgeführt werden
Internet: www.versicherungsombudsmann.de soll,
• die Investmentfonds, aus welchen Sie umschichten wollen (Entnah-
Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag online (z.B. über eine Webseite oder mefonds),
per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde • die Investmentfonds, in welche Sie umschichten wollen (Zielfonds).
auch an die Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Die Umschichtungen erfolgen jeweils zu Monatsbeginn und enden spä-
wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versi- testens mit dem Ende der Ansparphase.
cherungsombudsmann weitergeleitet.
Während der Dauer des Umschichtungsmanagements wird die Anzahl der
10.2 Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden aus einem gewählten Entnahmefonds umzuschichtenden Anteile monat-
oder den Rechtsweg beschreiten. lich bestimmt. Sie ergibt sich, indem die vorhandenen Anteile des Entnah-
mefonds durch die Anzahl der verbleibenden Monate bis zum gewünsch-
ten Ende der Umschichtungen geteilt werden.
J. Regelungen zur Fondsanlage
Auch während des Umschichtungsmanagements darf die Anzahl von ins-
1 Fondsauswahl und Änderung der Fondsaufteilung gesamt zehn Investmentfonds – einschließlich der Zielfonds – im Versi-
cherungsvertrag nicht überschritten werden. Eine Anrechnung auf die An-
1.1 Fondsauswahl zahl möglicher Umschichtungen des vorhandenen Fondsguthabens nach
Sie können bei Vertragsabschluss aus einem Sortiment von lnvestment- Nummer 1.3 erfolgt nicht.
fonds auswählen und die Aufteilung des zur Investmentfonds-Anlage be-
stimmten Beitragsteiles prozentual auf die ausgewählten Investment- Während der planmäßigen Umschichtungen können Sie jederzeit mit ei-
fonds festlegen. ner Frist von vier Wochen in Textform Ihre Festlegungen ändern, das Um-
schichtungsmanagement vorzeitig beenden oder unterbrechen und zu ei-
Diese Festlegung können Sie durch Mitteilung in Textform an uns ändern. nem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen.
In einem Versicherungsvertrag können gleichzeitig Anteile von bis zu zehn Das Umschichtungsmanagement wird gebührenfrei durchgeführt.
Investmentfonds enthalten sein.
Folgende Varianten des Umschichtungsmanagements stehen Ihnen wäh-
1.2 Änderung der Fondsaufteilung für künftige Beträge rend der Ansparphase zur Verfügung:
Innerhalb eines Zeitraumes von 365 Tagen können Sie die Fondsauftei-
lung bis zu sechsmal für künftige Beträge (z.B. Beiträge) ändern. Die Än- 2.2 Startmanagement
derung der Fondsaufteilung wird zum nächsten Monatsersten wirksam, Zu Beginn der Ansparphase kann es, insbesondere bei Versicherungsver-
wenn uns Ihr Auftrag spätestens fünf Geschäftstage vor dem nächsten trägen gegen Einmalbeitrag, sinnvoll sein, das Fondsguthaben schritt-
Monatsersten in Textform vorliegt. weise in chancenorientiertere Investmentfonds umzuschichten.
Die jeweilige Änderung wird gebührenfrei durchgeführt. Das Startmanagement können Sie bei Vertragsabschluss vereinbaren. Es
beginnt mit dem Versicherungsbeginn.
1.3 Umschichten des vorhandenen Fondsguthabens
Innerhalb eines Zeitraumes von 365 Tagen können Sie das vorhandene 2.3 Laufzeitmanagement
Fondsguthaben durch Ihren Auftrag in Textform ganz oder teilweise bis Während der Ansparphase können Sie je nach Bedarf das Fondsguthaben
zu sechsmal in andere Investmentfonds umschichten. ganz oder zum Teil schrittweise in stärker sicherheits- oder chancenori-
entierte Investmentfonds umschichten (Laufzeitmanagement).
Die jeweilige Änderung wird gebührenfrei durchgeführt.
Sie können den Beginn und das Ende des Laufzeitmanagements individu-
Das Recht zur Umschichtung des Fondsguthabens endet, sobald der Stich- ell festlegen. Ihr Auftrag für das Laufzeitmanagement muss uns spätestens
tag der Umschichtung den Stichtag für den Rentenbeginn, den Abruf, die vier Wochen vor dem gewünschten Beginn in Textform zugegangen sein.
Kapitalabfindung oder die Kündigung des Versicherungsvertrags erreicht
oder überschreitet. 2.4 Ablaufmanagement
Gegen Ende der Ansparphase kann es sinnvoll sein, das Fondsguthaben in
1.4 Verfügbare Investmentfonds stärker sicherheitsorientierte Investmentfonds anzulegen, weil diese ge-
Die Auswahl der von uns angebotenen Investmentfonds kann sich ändern. ringeren Schwankungen unterliegen. Das vermindert zwar die Chancen,
Wenn Sie die Fondsaufteilung ändern oder das Fondsguthaben umschich- zusätzliche hohe Kurssteigerungen zu erzielen, verringert aber das Ver-
ten wollen, können Sie bei uns erfragen, welche Investmentfonds zu die- lustrisiko bei einem Kursrückgang.
sem Zeitpunkt dafür zur Verfügung stehen.
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Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
Gegen Ende der Ansparphase werden wir Sie an die Möglichkeit eines Ab- Bei Zuführung von Beträgen zum Fondsguthaben (z.B. Beitragsteile, Über-
laufmanagements erinnern. schüsse) teilen wir diese Beträge entsprechend dem von Ihnen für die An-
lage in Investmentfonds gewählten Verhältnis auf die verschiedenen In-
Zusätzlich bieten wir Ihnen alternativ ein Ablaufkonzept zur Umschich- vestmentfonds auf. Die Umrechnung in Investmentfonds-Anteile wird
tung in einen stärker sicherheitsorientierten Investmentfonds (Zielfonds) zum Stichtag mit dem Rücknahmepreis der einzelnen Investmentfonds
an. Entnahmefonds sind alle in Ihrem Versicherungsvertrag zu Beginn des ohne Berücksichtigung von Rücknahmegebühren der Kapitalverwaltungs-
Ablaufkonzepts enthaltenen Investmentfonds. Künftige Beiträge werden gesellschaft durchgeführt. Bei in der Regel ausschließlich börsengehan-
in den Zielfonds investiert. delten Investmentfonds (z.B. Exchange Traded Funds – ETF) erfolgt die
Umrechnung in Investmentfonds-Anteile mit dem jeweils zum Stichtag
Ihr Auftrag für das Ablaufmanagement bzw. das Ablaufkonzept muss uns für unseren Handel maßgeblichen Kauf- oder Verkaufspreis der einzelnen
spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Beginn in Textform zuge- Investmentfonds.
gangen sein.
4.3 Aufteilung von Fondsentnahmen
3 Rebalancing Werden Beträge aus Ihrem Fondsguthaben entnommen (z.B. Verwaltungs-
kosten, Abschluss- und Vertriebskosten, Gebühren), werden diese auf alle
3.1 Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der gewählten Invest- in Ihrem Versicherungsvertrag vorhandenen Investmentfonds aufgeteilt.
mentfonds verändert sich laufend die Gewichtung der Werte der Fonds- Die Aufteilung erfolgt im Verhältnis der Werte der Fondsguthaben der ein-
guthaben der einzelnen Investmentfonds. Haben Sie das Rebalancing ver- zelnen Investmentfonds. Investmentfonds, für die die Anteilspreisermitt-
einbart, wird jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns das Ver- lung länger als sechs Wochen ausgesetzt wird, werden bei der Aufteilung
hältnis der Werte der Fondsguthaben der einzelnen Investmentfonds ent- nicht berücksichtigt.
sprechend Ihrer zuletzt mit uns vereinbarten Fondsaufteilung (siehe Num-
mern 1.2 und 4.2) wieder hergestellt. Der Wert des Fondsguthabens bleibt 4.4 Erlöschen des Versicherungsvertrags
unverändert. bei ungünstiger Kursentwicklung
Eine ungünstige Kursentwicklung der Investmentfonds kann dazu führen,
Das Rebalancing erfolgt nur für die Investmentfonds, die Sie jeweils zu dass durch die Entnahme von Risikobeiträgen und Kosten das Fondsgut-
diesem Zeitpunkt für die Anlage in Investmentfonds gewählt haben (ver- haben aufgebraucht wird. In einem solchen Fall erlischt der Versicherungs-
einbarte Fondsaufteilung). Die Durchführung des Rebalancing ist nur mög- vertrag. Hierüber werden wir Sie rechtzeitig vorher informieren und Ihnen
lich, sofern Ihre vereinbarte Fondsaufteilung mehr als einen Investment- Möglichkeiten zur Erhaltung des Versicherungsvertrags – z.B. durch die
fonds beinhaltet. Zahlung weiterer Beiträge – aufzeigen.
3.2 Das Rebalancing endet 5 Ersetzung von Investmentfonds
• mit Beginn der Rentenphase, 5.1 Änderungen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft
• sobald die Änderung der Fondsaufteilung für künftige Beträge nach Durch die Anlage in Investmentfonds hängt Ihr Versicherungsvertrag auch
Nummer 1.2 durchgeführt wird, von für den jeweiligen Investmentfonds maßgeblichen Regelungen ab, die
• sobald eine Umschichtung des vorhandenen Fondsguthabens nach wir nicht beeinflussen können. Änderungen dieser Regelungen können
Nummer 1.3 durchgeführt wird, dazu führen, dass die vereinbarte Vertragsdurchführung beeinträchtigt
• mit Ersetzung von Investmentfonds nach Nummer 5 oder oder unmöglich wird.
• mit Beginn eines Umschichtungsmanagements.
Beispiele sind
3.3 Das Rebalancing kann vor Rentenbeginn jederzeit ein- bzw. ausge-
schlossen werden. Der Ein- bzw. Ausschluss wird zum nächsten Jahrestag • die Schließung, Auflösung oder Verschmelzung eines Investment-
des Versicherungsbeginns ausgeführt, wenn uns Ihr Auftrag spätestens fonds,
fünf Geschäftstage vor dem Jahrestag des Versicherungsbeginns in Text- • die Einstellung oder Beschränkung der Ausgabe oder Rücknahme
form vorliegt. von Investmentfonds-Anteilen bzw. bei in der Regel ausschließlich
börsengehandelten Investmentfonds (z.B. Exchange Traded Funds –
Der Einschluss des Rebalancing ist nicht während eines Umschichtungs- ETF) des Handels,
managements möglich. • die Änderung der Fristen für die Ausgabe oder Rücknahme von In-
vestmentfonds-Anteilen, die zu einer Abrechnung mit einem spä-
Das Rebalancing sowie dessen Ein- und Ausschluss werden gebührenfrei teren Kurstermin führt,
durchgeführt. • die Einführung oder Erhöhung von Gebühren, die uns bei der Aus-
gabe oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen bzw. bei in
4 Zuführungen zum Fondsguthaben und Entnahmen aus der Regel ausschließlich börsengehandelten Investmentfonds (z.B.
dem Fondsguthaben Exchange Traded Funds – ETF) beim Handel belastet werden,
• die Einstellung des öffentlichen Vertriebs des Investmentfonds in
4.1 Ausschüttungen der Investmentfonds und Steuergutschriften Deutschland,
Ausschüttungen, die nicht dem Investmentfonds direkt zufließen, und an- • Änderungen, die sich aus Gesetzen oder aufsichtsrechtlichen An-
fallende Steuergutschriften werden wieder in dem betroffenen Invest- forderungen ergeben.
mentfonds angelegt und erhöhen damit die Anzahl der Investmentfonds-
Anteile. In derartigen Fällen haben wir das Recht, den jeweiligen Investmentfonds
vollständig oder teilweise durch einen anderen Investmentfonds zu er-
Zum ersten Geschäftstag eines Monats schreiben wir den betroffenen setzen.
Verträgen jeweils die uns bis zum 20. des Vormonats je Investmentfonds-
Anteil gemeldeten und gutgeschriebenen Ausschüttungen und Steuer- Bei der vollständigen Ersetzung steht der bisherige Investmentfonds nicht
gutschriften gut. mehr zur Verfügung; vorhandene Investmentfonds-Anteile werden um-
geschichtet. Eine teilweise Ersetzung kann zum Beispiel die Anlage künf-
4.2 Zuführung von Beträgen tiger Beitragsteile betreffen oder einen von Ihnen erteilten Auftrag zur
Beiträge werden Ihrem Versicherungsvertrag zum jeweiligen Fälligkeits- Umschichtung in den bisherigen Investmentfonds.
termin gutgeschrieben.
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Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
In derartigen Fällen werden wir Sie – sofern Sie den betroffenen Invest- 6 Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen;
mentfonds ausgewählt haben – in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Stichtagsregeln
Wochen vor der beabsichtigten Ersetzung des Investmentfonds informie-
ren, es sei denn, wir selbst erlangen nicht rechtzeitig von der Maßnahme 6.1 Geschäftstag, Stichtage
Kenntnis; im letzteren Fall werden wir die Benachrichtigung unverzüglich Geschäftstage im Sinne dieser Bedingungen sind die Arbeitstage von Mon-
nachholen. In besonderen, von uns nicht zu beeinflussenden Fällen (z.B. tag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage an unserem Sitz
bei fristloser Einstellung der Anteilsrücknahme durch die Kapitalverwal- sowie des 24. und des 31. Dezembers.
tungsgesellschaft) können wir Sie erst nach der Ersetzung des bisherigen
Investmentfonds informieren. Die Berechnung des Vertragsguthabens und insbesondere die Umrech-
nung von Investmentfonds-Anteilen in den Euro-Wert oder umgekehrt
Sie können uns in Textform einen anderen der dann verfügbaren Invest- sowie – bei nicht auf Euro lautenden Investmentfonds – die Umrechnung
mentfonds benennen, der an die Stelle des zu ersetzenden Investment- in Fremdwährungen und umgekehrt wird zu vom Geschäftstag abhängi-
fonds treten soll. Benennen Sie uns keinen Investmentfonds oder geht gen Stichtagen vorgenommen. Für die Stichtage gelten die folgenden
uns Ihre Mitteilung über den von Ihnen gewünschten anderen Investment- Festlegungen:
fonds nicht mehr rechtzeitig vor dem Termin der Ersetzung des Invest-
mentfonds zu, werden wir den in unserer Mitteilung genannten, dem An- a) Für die Umrechnung der Beiträge, die wir nach Nummer 4.2 dem
lageprofil des bisherigen Investmentfonds möglichst entsprechenden, In- Fondsguthaben zuführen, ist der Stichtag der erste Geschäftstag
vestmentfonds verwenden. Würde der Versicherungsvertrag aufgrund ei- der jeweiligen Versicherungsperiode. Für Sonderzahlungen nach
ner teilweisen Ersetzung mehr als zehn Investmentfonds enthalten, er- Abschnitt F Nummer 1.3 ist der Stichtag der erste Geschäftstag im
folgt die Ersetzung stattdessen durch die im Versicherungsvertrag vor- Fälligkeitsmonat der Sonderzahlung.
handenen weiteren Investmentfonds. Falls für die Anlage der Beträge nach
Nummer 4.2 mindestens ein Investmentfonds verbleibt, wird der auf den b) Für die Entnahme von Kosten nach Abschnitt I Nummern 6 und 7,
zu ersetzenden Investmentfonds entfallende Anteil auf die für die Anlage die Verrechnung von Beitragsrückständen oder sonstigen ausste-
der Beträge nach Nummer 4.2 verbleibenden Investmentfonds – soweit henden Beträgen nach Abschnitt G Nummer 2.1, die Zuführung von
möglich – gleichmäßig verteilt; in allen anderen Fällen erfolgt die Erset- Überschussanteilen nach Abschnitt C Nummer 2.1 sowie Umschich-
zung entsprechend durch Verteilung auf alle im Versicherungsvertrag vor- tungen im Rahmen des Umschichtungsmanagements nach Num-
handenen Investmentfonds. mer 2 ist der Stichtag jeweils der erste Geschäftstag im Monat.
Die Änderung führen wir jeweils zu dem in unserer Mitteilung genannten c) Stichtag für die Berechnung des Wertes des Fondsguthabens für
Stichtag durch. eine Kapitalabfindung bzw. für die Bildung einer Rente nach Ab-
schnitt B Nummern 2.1 bis 2.4 ist der fünfte Geschäftstag vor dem
Innerhalb von vier Wochen nach Ersetzung des Investmentfonds haben Sie Ende der Ansparphase. Bei Abruf nach Abschnitt B Nummer 2.5 wird
außerdem das Recht auf eine zusätzliche Änderung der Fondsaufteilung für statt des Endes der Ansparphase der Tag, der dem Abruftermin vo-
künftige Beträge nach Nummer 1.2 sowie eine zusätzliche Umschichtung rangeht, zugrunde gelegt.
nach Nummer 1.3 bzw. nach Abschnitt K Nummer 2.2. Wenn wir Sie von ei-
ner Ersetzung erst im Nachhinein informieren, gilt stattdessen eine Frist d) Bei Kündigung nach Abschnitt G Nummer 1 gilt: Stichtag ist der
von vier Wochen ab dem Zugang unseres Informationsschreibens. fünfte Geschäftstag, der auf den Zugang Ihrer Kündigung in Text-
form bei uns folgt bzw. ein in Ihrer Kündigung genannter späterer
Über die durchgeführte Änderung sowie über sonstige Veränderungen bei Termin. Ist der genannte Termin kein Geschäftstag, wird der erste
den Investmentfonds, wie beispielsweise Änderungen des Fondsnamens auf den genannten Termin folgende Geschäftstag als Stichtag ver-
oder der Anlagegrundsätze, werden wir Sie mit der jährlichen Mitteilung wendet. Bei Rücktritt oder Anfechtung nach Abschnitt E ist der
nach Abschnitt I Nummer 2 informieren. Stichtag stattdessen der fünfte Geschäftstag, der auf das Datum
unserer Rücktritts- bzw. Anfechtungserklärung folgt. Bei Kündi-
5.2 Ersetzung von Investmentfonds bei geringem Fondsvolumen gung nach Abschnitt E Nummer 3 mit Auszahlung des Auszahlungs-
Wir können einen Investmentfonds, dessen Gesamtwert – über alle bei betrags nach Abschnitt G Nummer 4 ist der Stichtag der Termin,
uns bestehenden Versicherungsverträge betrachtet – länger als sechs Mo- an dem unsere Kündigung wirksam wird.
nate weniger als 250.000 Euro beträgt, durch einen anderen ersetzen.
e) Bei Umschichtung Ihres vorhandenen Fondsguthabens nach Num-
In diesem Fall werden wir Sie – sofern Sie den betroffenen Investment- mer 1.3 gilt: Stichtag ist der fünfte Geschäftstag, der auf den Zu-
fonds ausgewählt haben – informieren. Sie können uns innerhalb von sechs gang Ihres Auftrags in Textform bei uns folgt bzw. ein in Ihrem Auf-
Wochen in Textform einen anderen der dann verfügbaren Investment- trag genannter späterer Termin. Ist der genannte Termin kein Ge-
fonds benennen, der an Stelle des zu ersetzenden Investmentfonds tre- schäftstag, wird der erste auf den genannten Termin folgende Ge-
ten soll. Benennen Sie uns innerhalb der gesetzten Frist keinen Invest- schäftstag als Stichtag verwendet.
mentfonds, werden wir den in unserer Mitteilung genannten Investment-
fonds verwenden. f) Bei Auszahlung der Todesfall-Leistung wird der Wert des Fondsgut-
habens grundsätzlich mit dem fünften Geschäftstag nach Zugang
Die Änderung führen wir jeweils zu dem in unserer Mitteilung genannten der Sterbeurkunde bei uns als Stichtag berechnet.Entsprechendes
Stichtag durch. gilt bei Verwendung der Todesfall-Leistung in den Fällen des Ab-
schnitts B Nummern 3.2 und 3.3.
Über die durchgeführte Änderung werden wir Sie mit der jährlichen Mit-
teilung nach Abschnitt I Nummer 2 informieren. g) Stichtag für das Rebalancing nach Nummer 3 ist der erste Ge-
schäftstag des jeweiligen Versicherungsjahres.
5.3 Ersetzungen von Investmentfonds nach Nummern 5.1 und 5.2 wer-
den nicht auf die Anzahl möglicher Änderungen der Fondsaufteilung für h) Ist in der Sterbeurkunde statt eines exakten Todestages ein Zeit-
künftige Beträge nach Nummer 1.2 und auf die Anzahl möglicher Um- raum genannt, gilt der erste Tag des genannten Zeitraumes als To-
schichtungen nach Nummer 1.3 bzw. nach Abschnitt K Nummer 2.2 an- destag.
gerechnet.
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Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
i) Stichtag für die Umrechnung einer Leistung aus der Zusatzversi- Sie können aus einem für den investmentorientierten Rentenbezug be-
cherung ist der fünfte Geschäftstag nach Zugang Ihrer Kündigung stimmten Sortiment von Investmentfonds auswählen und die Aufteilung
der Zusatzversicherung in Textform bei uns bzw. ein in Ihrer Kün- für die Investmentfonds-Anlage prozentual auf die ausgewählten Invest-
digung genannter späterer Termin. Ist der genannte Termin kein mentfonds festlegen. Diese Festlegung können Sie durch Mitteilung in
Geschäftstag, wird der erste auf den genannten Termin folgende Textform an uns ändern. In einem Versicherungsvertrag können gleichzei-
Geschäftstag als Stichtag verwendet. tig Anteile von bis zu zehn Investmentfonds enthalten sein.
j) Stichtag für die Umrechnung einer Leistung aus der Zusatzversi- Da sich das Sortiment der von uns hierfür angebotenen Investmentfonds
cherung zum Ende der Versicherungsdauer der Zusatzversicherung ändern kann, können Sie uns Ihre Fondsauswahl sowie Ihre Entscheidung
ist der fünfte Geschäftstag vor dem Ende der Versicherungsdauer für den investmentorientierten Rentenbezug frühestens zwölf Monate vor
der Zusatzversicherung. Rentenbeginn mitteilen. Ihre Erklärung hierzu muss uns spätestens vier Wo-
chen vor Rentenbeginn in Textform zugegangen sein. Andernfalls ist der
6.2 Verschiebung der Anteilspreisermittlung klassische Rentenbezug vereinbart und es gilt Abschnitt C Nummer 3.1.
Wird an einem Stichtag nach Nummer 6.1 kein Anteilspreis ermittelt bzw.
kann kein Anteilspreis erzielt werden oder findet an diesem Stichtag keine 1.2 Investmentorientierte Gewinnrente
Ausgabe oder Rücknahme von Investmentfonds Anteilen durch die Kapi- Die Höhe der investmentorientierten Gewinnrente wird erstmals zu Ren-
talverwaltungsgesellschaft statt, verwenden wir stattdessen den ersten tenbeginn bestimmt und jährlich zu Beginn eines Kalenderjahres neu fest-
Tag, der auf den in Nummer 6.1 festgelegten Stichtag folgt, für den An- gelegt.
teilspreise ermittelt werden bzw. erzielt werden können, bzw. die Ausgabe
oder Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen stattfindet. Die Bestimmung der Höhe der investmentorientierten Gewinnrente und
die jährliche Neufestlegung erfolgen nach anerkannten Regeln der Versi-
Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen länger als sechs Wo- cherungsmathematik unter Berücksichtigung des Vertragsguthabens im
chen ausgesetzt, gilt Nummer 6.3. Ist die Ausgabe von Investmentfonds- Rentenbezug, des Mechanismus zur Aufteilung des Vertragsguthabens
Anteilen länger als sechs Wochen ausgesetzt, gilt Nummer 5.1. im Rentenbezug und der maßgebenden Überschuss-Sätze.
6.3 Aussetzung oder endgültige Einstellung Die Höhe der künftigen investmentorientierten Gewinnrente hängt von nicht
der Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen vorhersehbaren Einflüssen ab und kann deshalb nicht garantiert werden; sie
durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann auch Null betragen. Einflussfaktoren sind die Wertentwicklung der von
Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapitalver- Ihnen gewählten Investmentfonds, die Entwicklung unserer Kapitalanlagen
waltungsgesellschaft bis zu sechs Wochen ausgesetzt, erfolgt die Verren- sowie die Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten.
tung, die Auszahlung (insbesondere auch bei Kündigung) oder die Um-
schichtung der betroffenen Investmentfonds-Anteile, sobald diese durch 1.3 Vertragsguthaben im Rentenbezug
die Kapitalverwaltungsgesellschaft wieder zurückgenommen werden. Zu Rentenbeginn entspricht die Höhe des Vertragsguthabens im Renten-
bezug der Höhe des Verrentungskapitals.
Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapitalver-
waltungsgesellschaft länger als sechs Wochen ausgesetzt oder endgül- In der Rentenphase entspricht das Vertragsguthaben im Rentenbezug der
tig eingestellt werden wir den Wert der entsprechenden Investmentfonds- Summe aus dem Wert des Fondsguthabens im Rentenbezug (siehe Num-
Anteile anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt ermitteln. Der Preis mer 1.4) und dem Absicherungsguthaben im Rentenbezug (siehe Num-
kann aufgrund der verminderten Veräußerbarkeit der Investmentfonds- mer 1.5).
Anteile auch erheblich geringer sein als der zuletzt von der Kapitalverwal-
tungsgesellschaft gestellte Rücknahmepreis bzw. bei in der Regel aus- Die lebenslange Rentenzahlung erfolgt durch Entnahme aus dem Vertrags-
schließlich börsengehandelten Investmentfonds (z.B. Exchange Traded guthaben im Rentenbezug.
Funds – ETF) als der letzte für unseren Handel maßgebliche Kauf- oder
Verkaufspreis. Er kann auch Null betragen. Mechanismus zur Aufteilung des Vertragsguthabens im Rentenbezug
Zur Absicherung der investmentorientierten Rente verfügt die fondsge-
7 Neu eingeführte oder erhöhte Steuern, bundene Rentenversicherung über einen vertragsindividuellen, kapital-
öffentlich-rechtliche Gebühren und marktabhängigen Mechanismus zur Aufteilung des Vertragsguthabens
öffentlich-rechtliche Abgaben im Rentenbezug. Hierbei überprüfen wir monatlich, erstmalig zu Renten-
beginn, die Zusammensetzung des Vertragsguthabens im Rentenbezug
Nach Vertragsabschluss eingeführte oder erhöhte Steuern, öffentlich- anhand eines festgelegten Verfahrens, welches auf versicherungs- und fi-
rechtliche Gebühren und öffentlich-rechtliche Abgaben, mit denen wir im nanzmathematischen Grundlagen beruht, und ändern gegebenenfalls die
Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung oder der Veräußerung Aufteilung zwischen Fondsguthaben im Rentenbezug und Absicherungs-
von Investmentfonds-Anteilen, die in Ihrem Versicherungsvertrag vorhan- guthaben im Rentenbezug. Eine Umschichtung vom Fondsguthaben im
den sind, belastet werden oder die uns von dritter Seite in Rechnung ge- Rentenbezug in das Absicherungsguthaben im Rentenbezug erfolgt auf-
stellt werden, sind grundsätzlich von Ihnen als Versicherungsnehmer zu grund dieses Verfahrens. Eine Umschichtung vom Absicherungsguthaben
tragen. Wenn sie nicht bereits im Anteilspreis enthalten sind, wird der im Rentenbezug in das Fondsguthaben im Rentenbezug erfolgt aufgrund
hierfür erforderliche Betrag aus Ihrem Fondsguthaben entnommen; die dieses Verfahrens sowie in Abhängigkeit eines von uns nach versicherungs-
Aufteilung richtet sich nach Nummer 4.3. mathematischen Grundsätzen festgelegten Prozentsatzes Ihres Vertrags-
guthabens im Rentenbezug zum jeweiligen Stichtag (siehe Nummer 2.6).
Dies hat zur Folge, dass die Umschichtung in der durch das Verfahren er-
K. Investmentorientierter Rentenbezug mittelten oder in geringerer Höhe erfolgen kann.
1 Allgemeines Das Vertragsguthaben im Rentenbezug kann bis zu 100 Prozent aus dem
Wert des Fondsguthabens im Rentenbezug oder bis zu 100 Prozent aus
1.1 Bei investmentorientiertem Rentenbezug haben Sie die Möglich- dem Absicherungsguthaben im Rentenbezug bestehen.
keit an der Wertentwicklung von Investmentfonds teilzuhaben, verbun-
den mit der Sicherheit einer garantierten Rente. Die Höhe der investment-
orientierten Rente entspricht der Summe aus der garantierten Rente und
der investmentorientierten Gewinnrente (siehe Nummer 1.2).
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Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
Insbesondere bei einer ungünstigen Wertentwicklung der von Ihnen be- 2 Regelungen zur Fondsanlage im Rentenbezug
stimmten Investmentfonds kann es aufgrund des Mechanismus zur Auf-
teilung des Vertragsguthabens im Rentenbezug erforderlich sein, dass wir 2.1 Die Regelungen zur Änderung der Fondsaufteilung für künftige Be-
einen Teil des Fondsguthabens im Rentenbezug in das Absicherungsgut- träge, zu Ausschüttungen der Investmentfonds und Steuergutschriften
haben im Rentenbezug umschichten müssen. Bei einer günstigen Wert- sowie zur Ersetzung von Investmentfonds (siehe Abschnitt J Nummern 1.2,
entwicklung der Investmentfonds kann es zu einer Umschichtung vom 4.1 und 5) gelten auch bei der Fondsanlage im Rentenbezug.
Absicherungsguthaben im Rentenbezug in das Fondsguthaben im Ren-
tenbezug kommen. Die Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen in ih- 2.2 Umschichten des vorhandenen Fondsguthabens im Rentenbezug
ren Euro-Wert oder umgekehrt erfolgt bei diesen Umschichtungen mit Innerhalb eines Zeitraumes von 365 Tagen können Sie das vorhandene
dem Anteilspreis zum jeweiligen Stichtag (siehe Nummer 2.6). Fondsguthaben im Rentenbezug durch Ihren Auftrag in Textform ganz
oder teilweise bis zu sechsmal in andere Investmentfonds umschichten.
Der Mechanismus zur Aufteilung des Vertragsguthabens im Rentenbezug
sowie der festgelegte Prozentsatz werden von uns regelmäßig überprüft Die jeweilige Änderung wird gebührenfrei durchgeführt.
und gegebenenfalls angepasst.
2.3 Verfügbare Investmentfonds
Ist die Todesfall-Leistung Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt die Die Auswahl der von uns angebotenen Investmentfonds kann sich ändern.
versicherte Person während der vereinbarten Rentengarantiezeit, endet Wenn Sie die Fondsaufteilung ändern oder das Fondsguthaben im Ren-
die Möglichkeit der Investmentfonds-Anlage. Das Vertragsguthaben im tenbezug umschichten wollen, können Sie bei uns erfragen, welche In-
Rentenbezug besteht ab dem auf den Todestag folgenden Monatsersten vestmentfonds zu diesem Zeitpunkt dafür zur Verfügung stehen.
bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit zu 100 Prozent aus
dem Absicherungsguthaben im Rentenbezug. Ist in der Sterbeurkunde 2.4 Zuführung von Beträgen
statt eines exakten Todestages ein Zeitraum genannt, gilt der erste Tag Bei Zuführung von Beträgen zum Fondsguthaben im Rentenbezug (z.B.
des genannten Zeitraumes als Todestag. Überschüsse) teilen wir diese Beträge entsprechend dem von Ihnen für
die Anlage in Investmentfonds gewählten Verhältnis auf die verschiede-
1.4 Fondsguthaben im Rentenbezug nen Investmentfonds auf. Die Umrechnung in Investmentfonds-Anteile
Das Fondsguthaben im Rentenbezug besteht aus den Anteilen der von Ih- wird zum Stichtag mit dem Rücknahmepreis der einzelnen Investment-
nen bestimmten Investmentfonds. Damit sind Sie unmittelbar an der fonds ohne Berücksichtigung von Rücknahmegebühren der Kapitalver-
Wertentwicklung eines Sondervermögens innerhalb unseres Sicherungs- waltungsgesellschaft durchgeführt. Bei in der Regel ausschließlich bör-
vermögens (Anlagestock) beteiligt. Das Sondervermögen wird getrennt sengehandelten Investmentfonds (z.B. Exchange Traded Funds – ETF) er-
von der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermö- folgt die Umrechnung in Investmentfonds-Anteile mit dem jeweils zum
gens angelegt. Stichtag für unseren Handel maßgeblichen Kauf- oder Verkaufspreis der
einzelnen Investmentfonds.
Wert des Fondsguthabens im Rentenbezug
Der Wert des Fondsguthabens im Rentenbezug ergibt sich, indem die An- 2.5 Aufteilung von Fondsentnahmen
zahl der gutgeschriebenen Investmentfonds-Anteile mit ihrem Anteils- Werden Beträge aus Ihrem Fondsguthaben im Rentenbezug entnommen,
preis multipliziert wird. Bei mehr als einem gewählten Investmentfonds werden diese auf alle in Ihrem Versicherungsvertrag vorhandenen Invest-
bildet sich der Wert des Fondsguthabens im Rentenbezug aus der Summe mentfonds aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt im Verhältnis der Werte der
der einzelnen Werte. Der Anteilspreis ist der Rücknahmepreis der Kapital- Fondsguthaben der einzelnen Investmentfonds. Investmentfonds, für die
verwaltungsgesellschaft. Im Rücknahmepreis gegebenenfalls enthaltene die Anteilspreisermittlung länger als sechs Wochen ausgesetzt wird, wer-
Rücknahmegebühren werden wir nur dann berücksichtigen, wenn sie uns den bei der Aufteilung nicht berücksichtigt.
von der Kapitalverwaltungsgesellschaft belastet werden. Bei in der Regel
ausschließlich börsengehandelten Investmentfonds (z.B. Exchange Tra- 2.6 Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen; Stichtagsregeln
ded Funds – ETF) entspricht der Anteilspreis dem jeweils für unseren Han- Geschäftstage im Sinne dieser Bedingungen sind die Arbeitstage von Mon-
del maßgeblichen Kauf- oder Verkaufspreis. In Fremdwährungen notie- tag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage an unserem Sitz
rende Investmentfonds werden mit dem Referenzkurs der Europäischen sowie des 24. und des 31. Dezembers.
Zentralbank in einen Euro-Wert umgerechnet.
Die Berechnung des Vertragsguthabens im Rentenbezug und insbeson-
Die Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen in ihren Euro-Wert oder dere die Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen in den Euro-Wert
umgekehrt erfolgt mit dem Anteilspreis zum jeweiligen Stichtag (siehe oder umgekehrt sowie – bei nicht auf Euro lautenden Investmentfonds –
Nummer 2.6). die Umrechnung in Fremdwährungen und umgekehrt wird zu vom Ge-
schäftstag abhängigen Stichtagen vorgenommen. Für die Stichtage gel-
1.5 Absicherungsguthaben im Rentenbezug ten die folgenden Festlegungen:
Das Absicherungsguthaben im Rentenbezug wird in der klassischen Ka-
pitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermögens angelegt und ver- a) Für die lebenslange Rentenzahlung nach Nummer 1.3 ist der Stich-
zinst. Der Rechnungszins für das Absicherungsguthaben im Rentenbezug tag für die Entnahme aus dem Fondsguthaben im Rentenbezug der
beträgt 0 Prozent. erste Geschäftstag, der auf den jeweiligen Rentenzahlungsab-
schnitt folgt.
1.6 Chancen und Risiken des Kapitalmarktes
Die Wertentwicklung der von Ihnen für den investmentorientierten Ren- b) Für Umschichtungen durch den Mechanismus zur Aufteilung des
tenbezug gewählten Investmentfonds ist vom Kapitalmarkt abhängig und Vertragsguthabens im Rentenbezug nach Nummer 1.3, die Zufüh-
nicht vorhersehbar. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der In- rung von Überschussanteilen nach Abschnitt C Nummer 3.2 sowie
vestmentfonds-Anteile einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrückgang die Entnahme von Kosten nach Abschnitt I Nummern 6 und 7 ist
tragen Sie aber auch das volle Anlagerisiko. Daher kann die Höhe der zu- der Stichtag jeweils der erste Geschäftstag im Monat.
künftigen investmentorientierten Gewinnrente nicht garantiert werden;
sie kann auch Null betragen. Bei Investmentfonds, die nicht in Euro ge- c) Für die Neufestlegung der investmentorientierten Gewinnrente
führt werden oder die in Wertpapiere außerhalb der Euro-Zone investie- nach Nummer 1.2 ist der Stichtag der erste Geschäftstag im Ka-
ren, beeinflussen Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage lenderjahr.
zusätzlich.
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Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
d) Stichtag für die Berechnung des Entnahmebetrags und die Neu-
festlegung der Rente bei Entnahme nach Rentenbeginn nach Ab-
schnitt H Nummer 4 ist der fünfte Geschäftstag vor dem Tag, der
dem Termin der Entnahme nach Rentenbeginn vorangeht.
e) Bei Umschichtung Ihres vorhandenen Fondsguthabens im Renten-
bezug nach Nummer 2.2 gilt: Stichtag ist der fünfte Geschäftstag,
der auf den Zugang Ihres Auftrags in Textform bei uns folgt bzw.
ein in Ihrem Auftrag genannter späterer Termin. Ist der genannte
Termin kein Geschäftstag, wird der erste auf den genannten Ter-
min folgende Geschäftstag als Stichtag verwendet.
Wird an einem Stichtag kein Anteilspreis ermittelt bzw. kann kein Anteils-
preis erzielt werden oder findet an diesem Stichtag keine Ausgabe oder
Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapitalverwaltungs-
gesellschaft statt, verwenden wir stattdessen den ersten Tag, der auf den
festgelegten Stichtag folgt, für den Anteilspreise ermittelt werden bzw.
erzielt werden können, bzw. die Ausgabe oder Rücknahme von Invest-
mentfonds-Anteilen stattfindet.
Ist die Ausgabe von Investmentfonds-Anteilen länger als sechs Wochen
ausgesetzt, gilt Abschnitt J Nummer 5.1.
Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapitalver-
waltungsgesellschaft bis zu sechs Wochen ausgesetzt, erfolgt die Um-
schichtung der betroffenen Investmentfonds-Anteile oder die Neufest-
legung der investmentorientierten Gewinnrente, sobald diese durch die
Kapitalverwaltungsgesellschaft wieder zurückgenommen werden.
Ist die Rücknahme von Investmentfonds-Anteilen durch die Kapitalver-
waltungsgesellschaft länger als sechs Wochen ausgesetzt oder endgül-
tig eingestellt, werden wir den Wert der entsprechenden Investment-
fonds-Anteile anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt ermitteln.
Der Preis kann aufgrund der verminderten Veräußerbarkeit der Invest-
mentfonds-Anteile auch erheblich geringer sein als der zuletzt von der
Kapitalverwaltungsgesellschaft gestellte Rücknahmepreis bzw. bei in der
Regel ausschließlich börsengehandelten Investmentfonds (z.B. Exchange
Traded Funds – ETF) als der letzte für unseren Handel maßgebliche Kauf-
oder Verkaufspreis. Er kann auch Null betragen.
2.7 Neu eingeführte oder erhöhte Steuern,
öffentlich-rechtliche Gebühren und
öffentlich-rechtliche Abgaben
Nach Vertragsabschluss eingeführte oder erhöhte Steuern, öffentlich-
rechtliche Gebühren und öffentlich-rechtliche Abgaben, mit denen wir im
Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung oder der Veräußerung
von Investmentfonds-Anteilen, die in Ihrem Versicherungsvertrag vorhan-
den sind, belastet werden oder die uns von dritter Seite in Rechnung ge-
stellt werden, sind grundsätzlich von Ihnen als Versicherungsnehmer zu
tragen. Wenn sie nicht bereits im Anteilspreis enthalten sind, wird der
hierfür erforderliche Betrag aus Ihrem Vertragsguthaben im Rentenbe-
zug entnommen. Der dem Vertragsguthaben im Rentenbezug hierfür ent-
nommene Betrag wird auf die in Ihrem Versicherungsvertrag vorhande-
nen Investmentfonds und das Absicherungsguthaben im Rentenbezug
aufgeteilt. Die Aufteilung richtet sich nach Nummer 2.5, wobei das Absi-
cherungsguthaben im Rentenbezug bei der Aufteilung wie ein zusätzli-
cher Investmentfonds behandelt wird.
51
[Seite 52]
IV. Besondere Bedingungen
Kapitel IV Besondere Bedingungen - Dynamik
4 Aussetzen von Erhöhungen
für die Dynamik zu Rentenversicherungen 4.1 Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des
und zur Kapitalversicherung ersten Monats nach dem Erhöhungstermin in Textform widersprechen
(Fassung 1/2022) oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach
dem Erhöhungstermin zahlen.
1 Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge
4.2 Sollten Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmög-
1.1 Der vereinbarte laufende Beitrag für diesen Versicherungsvertrag lichkeit keinen Gebrauch machen, erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhun-
erhöht sich jährlich nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versiche- gen.
rungsschein dokumentiert ist.
4.3 Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver-
Basis für die jeweilige Erhöhung ist der jeweils vor der Erhöhung geltende sicherung mit eingeschlossen, erfolgen keine Erhöhungen, sobald erst-
Beitrag. mals Leistungen wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beantragt wer-
den oder der Versicherungsfall dieser Zusatzversicherung eingetreten ist.
1.2 Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleis-
tungen ohne erneute Risikoprüfung. Die jeweilige Erhöhung der Versiche- 4.4 Ist eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente eingeschlossen, er-
rungsleistungen ist abhängig vom Alter der versicherten Person sowie der folgen keine weiteren Erhöhungen der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-
restlichen Ansparphasen-, Beitragszahlungs- und gegebenenfalls Versi- rente, sofern durch eine Erhöhung eine jährliche Berufs- oder Erwerbsun-
cherungs- und Leistungsdauer und wird nach anerkannten Regeln der Ver- fähigkeitsrente von mehr als 90.000 Euro, gegebenenfalls inklusive So-
sicherungsmathematik berechnet. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehen- fortbonus, erreicht würde.
den Versicherungsvertrag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn
gültigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehö-
rigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle
sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. Die Versicherungs-
leistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge.
2 Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen
und Versicherungsleistungen
2.1 Die Erhöhung des Beitrags und der Versicherungsleistungen erfolgt
nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versicherungsschein dokumen-
tiert ist.
2.2 Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung
über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen Erhöhung
beginnt am Erhöhungstermin.
2.3 Erhöhungen finden bis einen Monat vor Ablauf der Beitragszah-
lungsdauer statt. Ist eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente einge-
schlossen, entfällt in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Beitragszah-
lungsdauer der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver-
sicherung die Erhöhung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei
vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungsverträgen findet keine wei-
tere Erhöhung statt.
3 Sonstige Bestimmungen für die Erhöhung
3.1 Alle im Rahmen des Versicherungsvertrags getroffenen Vereinba-
rungen, insbesondere die Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Be-
dingungen sowie die Bezugsrechtsverfügung, erstrecken sich auch auf die
Erhöhung.
3.2 Das in den Allgemeinen Bedingungen beschriebene Verfahren zur
Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten gilt auch für die Erhö-
hung, wobei jeder Erhöhungsteil hinsichtlich der Abschluss- und Vertriebs-
kosten wie ein eigenständiger Versicherungsvertrag behandelt wird.
3.3 Die Fristen des Abschnitts E der Allgemeinen Bedingungen bezüg-
lich der Verletzung der Anzeigepflicht beginnen durch die Erhöhung je-
doch nicht neu zu laufen.
52
[Seite 53]
V. Bedingungen für die
Kapitel V Bedingungen – Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation, wenn der
Selbstständige oder Freiberufler
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
nach den Tarifen PBUZB und PBUZR • eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
(Fassung 1/2022) • durchgehend in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der Berufsun-
fähigkeit in seinem Betrieb / in seiner Praxis weniger als zehn mit-
arbeitende Personen mit der Ausführung der Arbeiten betraut hat
A. Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen und in seiner täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmän-
nische, planerische, leitende oder organisatorische Innendienst-Tätigkei-
1 Vorliegen von Berufsunfähigkeit ten ausgeübt hat, es sei denn, eine Umorganisation wurde tatsächlich
durchgeführt.
1.1 Mit diesen Zusatzversicherungen bieten wir weltweiten Versiche-
rungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit im Sinne Unter einer mitarbeitenden Person im Sinne dieser Bedingungen verste-
dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person sechs Monate hen wir jede Person, die in dem Betrieb / der Praxis der versicherten Per-
ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch alters- son im Rahmen der Geschäftsprozesse mitwirkt, ohne Berücksichtigung
entsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außer- ihres arbeitsrechtlichen Status.
stande gewesen ist, in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne ge-
sundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, tätig zu sein. Bei weisungsgebundenen Arbeitnehmern wird nicht geprüft, ob eine Um-
organisation möglich ist.
1.2 Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne
der Nummer 1.1 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht 1.5 Ausscheiden aus dem Berufsleben und Teilzeittätigkeit
werden. Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben vorübergehend (z.B. we-
gen Arbeitslosigkeit, Sabbatical oder Pflege naher Angehöriger) oder end-
1.3 Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in gültig ausgeschieden und werden Leistungen beantragt, so gilt die zu-
diesem Zeitraum einen anderen Beruf konkret ausgeübt hat oder ausübt, letzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene
der hinsichtlich Lebensstellung als ausgeübter Beruf.
• Ausbildung und Erfahrung, sowie Reduziert die versicherte Person während der Versicherungsdauer der Zu-
• der sozialen Wertschätzung und satzversicherungen vorübergehend ihre vertraglich vereinbarte wöchent-
• des Einkommens liche Arbeitszeit (Teilzeittätigkeit) wegen
mit der durch den bisherigen Beruf geprägten bisherigen Lebensstellung • gesetzlicher Elternzeit,
vergleichbar ist. • Pflege von nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld mit teilwei-
ser Freistellung von der Arbeit,
Nicht vergleichbar ist in jedem Fall ein konkret ausgeübter Beruf, wenn • Betreuung von minderjährigen, pflegebedürftigen nahen Angehö-
sich das jährliche Bruttoeinkommen um mehr als 20 Prozent gegenüber rigen außerhalb des häuslichen Umfeldes mit teilweiser Freistel-
dem vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielten jährlichen Bruttoeinkom- lung von der Arbeit,
men vermindert hat oder dieser konkret ausgeübte Beruf deutlich gerin- • beruflicher Weiterbildung mit teilweiser Freistellung von der Ar-
gere Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert. beit, sofern die Weiterbildung in unmittelbarem Zusammenhang
mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit der versicherten Person
Auf einen vergleichbaren Beruf, den die versicherte Person konkret aus- steht,
übt oder ausgeübt hat, werden wir unter Berücksichtigung der Umstände
des Einzelfalls und der höchstrichterlichen Rechtsprechung gegebenen- und werden Leistungen beantragt, dann wird während der Ausübung die-
falls verweisen (konkrete Verweisung). ser Teilzeittätigkeit die vor dieser Reduzierung vertraglich vereinbarte wö-
chentliche Arbeitszeit bei der Feststellung einer Berufsunfähigkeit zu-
Auf einen anderen Beruf, den die versicherte Person ausüben kann, aber grunde gelegt. Dies gilt ebenso, wenn die versicherte Person im direkten
nicht konkret ausübt oder ausgeübt hat, werden wir nicht verweisen (Ver- Anschluss an diese Teilzeittätigkeit endgültig aus dem Berufsleben aus-
zicht auf abstrakte Verweisung). scheidet.
1.4 Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls nicht vor, wenn die versicherte 1.6 Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor bei
Person Selbstständiger oder Freiberufler ist und nach zumutbarer Umor- Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn die versi-
ganisation ihres Betriebs / ihrer Praxis weiterhin als Selbstständiger bzw. cherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körper-
Freiberufler tätig ist oder sein könnte. verletzung oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls so hilflos ge-
wesen ist, dass sie für Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem
Zumutbar ist eine Umorganisation, wenn sie betrieblich und wirtschaft- Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedurfte. Der Umfang der
lich sinnvoll ist und die versicherte Person unter Berücksichtigung ihrer Hilfestellung wird nach einer Punktetabelle ermittelt.
Gesundheitsverhältnisse, Ausbildung und Erfahrung und der bisherigen
Lebensstellung weiterhin leitend tätig ist oder sein könnte. Hierbei be- Die versicherte Person benötigt Hilfe beim
rücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls und die höchstrichterliche
Rechtsprechung. • Fortbewegen im Zimmer 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Inan-
Eine Umorganisation ist nicht zumutbar, wenn sich dadurch das jährliche spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die Unterstüt-
Einkommen aus beruflicher Tätigkeit um mehr als 20 Prozent gegenüber zung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt.
dem vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielten durchschnittlichen jähr- • Aufstehen und Zubettgehen 1 Punkt
lichen Einkommen der letzten drei Jahre vermindert. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe ei-
ner anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen
kann.
53
[Seite 54]
Kapitel V Bedingungen – Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
• An- und Auskleiden 1 Punkt 1.12 Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn
Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person trotz kran- die versicherte Person eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenver-
kengerechter Kleidung nur mit Hilfe einer anderen Person an- oder sicherung wegen voller Erwerbsminderung erhält. Dies gilt nur, wenn
ausziehen kann.
• Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken 1 Punkt • die versicherte Person die Rente wegen voller Erwerbsminderung
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Benut- allein aus medizinischen Gründen erhält,
zung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße – nur mit Hilfe • die verbleibende Versicherungsdauer bei Eintritt der vollen Erwerbs-
einer anderen Person essen oder trinken kann. minderung der versicherten Person nicht mehr als zehn Jahre be-
• Waschen, Kämmen oder Rasieren 1 Punkt trägt und
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer ande- • der Versicherungsvertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung
ren Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, weil der versicherten Person seit mindestens zehn Jahren bestanden
sie selbst die dafür erforderlichen Körperbewegungen nicht mehr hat.
ausführen kann.
• Verrichten der Notdurft 1 Punkt Für den Begriff der vollen Erwerbsminderung gilt die Definition nach § 43
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstüt- Sozialgesetzbuch (SGB) VI in der Fassung vom 20.04.2007.
zung einer anderen Person benötigt, weil sie
– sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, 2 Versicherungsleistungen
– ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel ver-
richten kann oder weil 2.1 Leistungsumfang
– der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann. Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der Zusatz-
versicherungen nach Maßgabe dieser Bedingungen berufsunfähig, erbrin-
1.7 Pflegebedürftigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne gen wir folgende Versicherungsleistungen je nach gewähltem Tarif:
der Nummer 1.6 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht
werden. Tarif PBUZB – Beitragsbefreiung
Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die Hauptversiche-
1.8 Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch bei min- rung und den Tarif PBUZB.
destens mittelschwerer Demenz vor. Mittelschwere Demenz ist gegeben,
wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen nicht mehr Tarif PBUZR – Berufsunfähigkeitsrente
ohne fremde Hilfe zurechtkommt. Dies setzt den Verlust geistiger Fähig- Volle Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente und volle Befrei-
keiten voraus, der sich auf das Denk-, Erkennungs-, Erinnerungs- und Ori- ung von der Beitragszahlungspflicht für den Tarif PBUZR.
entierungsvermögen wie folgt auswirkt:
Die Berufsunfähigkeitsrente zahlen wir vereinbarungsgemäß nach Ablauf
Die versicherte Person einer eventuellen Karenzzeit je nach Zahlungsweise der Berufsunfähig-
keitsrente jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich jeweils zu
• kann sich während einer Befragung kaum an relevante Aspekte ih- Beginn (vorschüssig) oder zum Ende (nachschüssig) der Zahlungsperiode
res Lebens erinnern, z.B. an die Adresse, die langjährige Telefon- der Berufsunfähigkeitsrente, sofern die versicherte Person den jeweiligen
nummer, die Namen naher Familienangehöriger wie die der Enkel Zahlungstermin erlebt. Karenzzeit ist der vereinbarte Zeitraum vom Ein-
oder den Namen der Schule, die sie zuletzt besucht hat, tritt der Berufsunfähigkeit bis zum Beginn der Zahlung der Berufsunfä-
• ist häufig desorientiert hinsichtlich Zeit (Datum, Wochentag, Jah- higkeitsrente. Bei Feststellung der Leistungspflicht innerhalb einer Zah-
reszeit etc.) oder Ort, lungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente leisten wir die erste Zahlung
• kann Schwierigkeiten haben, beginnend bei 40 in Viererschritten der Berufsunfähigkeitsrente anteilig. Endet die vereinbarte Leistungs-
oder beginnend bei 20 in Zweierschritten rückwärts zu zählen, dauer innerhalb einer Zahlungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente, so
• erinnert sich nur noch an einzelne Fakten, die sie selbst oder andere wird die letzte Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente anteilig geleistet; bei
betreffen, nachschüssiger Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt die letzte
• braucht keine Hilfe beim Toilettengang oder Essen, kann aber Zahlung zum Ablauftermin der Leistungsdauer.
Schwierigkeiten bei der Auswahl situationsgerechter Kleidung ha-
ben (z.B. wählt sie oft Hausschuhe für den Waldspaziergang). Sofortkapital bei vereinbarter Berufsunfähigkeitsrente
Zahlung eines Sofortkapitals in Höhe von sechs monatlichen Berufsunfä-
Oben stehender Definition der mittelschweren Demenz nebst Fallbeispie- higkeitsrenten, sofern dieses mitversichert ist.
len liegt die Reisberg-Skala zugrunde (Global Deterioration Scale – GDS,
Einteilung der Demenz in sieben Grade, Stand 08/2014). Nach Reisberg Während der Versicherungsdauer wird das Sofortkapital nur einmal er-
verläuft die Entwicklung einer Demenz so, dass die bis in das Erwachse- bracht.
nenalter erlernten Fähigkeiten nacheinander verloren werden.
Über die beschriebenen garantierten Leistungen Beitragsbefreiung, Be-
1.9 Mittelschwere Demenz liegt auch vor, wenn die sechs Monate im rufsunfähigkeitsrente und Sofortkapital hinaus beteiligen wir Sie an den
Sinne der Nummer 1.8 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich er- Überschüssen.
reicht werden.
2.2 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung entsteht – unabhängig vom
1.10 Bei Berufsunfähigkeit im Sinne der Nummern 1.1 und 1.2 leisten Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Beginn der Versicherungsperiode,
wir, wenn die versicherte Person zu mindestens 50 Prozent berufsunfä- die auf den Eintritt der Berufsunfähigkeit nach Nummer 1 folgt.
hig ist. Bei Pflegebedürftigkeit im Sinne der Nummern 1.6 und 1.7 leis-
ten wir ab zwei Punkten. Bei mittelschwerer Demenz im Sinne der Num- Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente und Sofortkapital entsteht – un-
mern 1.8 und 1.9 leisten wir ab einem Schweregrad fünf nach Reisberg abhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Ablauf des Monats, in
(GDS 5). Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit, der Pflegebe- dem die Berufsunfähigkeit nach Nummer 1 eingetreten ist. Haben Sie eine
dürftigkeit bzw. der Demenz besteht kein Anspruch auf die Versicherungs- Karenzzeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente
leistungen. mit dem Ablauf der Karenzzeit, wenn die Berufsunfähigkeit zu diesem Zeit-
punkt noch andauert. Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Karenz-
1.11 Der Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist der Tag, an zeit und tritt innerhalb von vier Jahren danach erneut Berufsunfähigkeit
dem die maßgeblichen sechs Monate begonnen haben. ein, wird die bereits zurückgelegte Karenzzeit angerechnet.
54
[Seite 55]
Kapitel V Bedingungen – Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
2.3 Der Anspruch auf die Versicherungsleistungen aus der jeweiligen 2.8 Beteiligung an den Umgestaltungskosten bei Umorganisation des
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erlischt, wenn Berufsunfähigkeit Betriebs / der Praxis bei vereinbarter Berufsunfähigkeitsrente
nach Nummer 1 nicht mehr vorliegt, wenn die versicherte Person stirbt Bei Selbstständigen und Freiberuflern beteiligen wir uns auf in Textform
oder bei Ablauf der Leistungsdauer der jeweiligen Berufsunfähigkeits-Zu- gestellten Antrag hin an Umgestaltungskosten bei Umorganisation des
satzversicherung. Betriebs / der Praxis mit einem Betrag in Höhe von bis zu zwölf monat
lichen Berufsunfähigkeitsrenten, wenn die konkrete gesundheitliche Be-
2.4 Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht müssen einträchtigung eine Weiterführung des Betriebs / der Praxis (siehe Num-
Sie die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Bei Anerkennung der mer 1.4) nicht mehr in der bisherigen Art und Weise ermöglicht und die
Leistungspflicht werden wir die über den Monat des Eintritts der Berufs- Umgestaltung zu einer Weiterführung des Betriebs / der Praxis beiträgt.
unfähigkeit hinaus gezahlten Beiträge, verzinst mit jährlich 0,25 Prozent, Leistungen wegen Berufsunfähigkeit werden in diesem Fall nicht erbracht.
zurückzahlen. Besteht innerhalb von 18 Monaten nach unserer Beteiligung an den Um-
gestaltungskosten Berufsunfähigkeit, werden die von uns geleisteten Um-
2.5 Wir sind auf Ihren Antrag hin bereit, die bis zur endgültigen Ent- gestaltungskosten mit den Berufsunfähigkeitsleistungen verrechnet.
scheidung über die Leistungspflicht fälligen Beiträge zinslos zu stunden.
Bei Ablehnung der Leistungspflicht sind diese Beiträge nachzuzahlen. Auf Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Antrag können Sie diesen Beitragsrückstand auch zinslos in bis zu 24 Mo- oder Rückdeckungsversicherungen zu Unterstützungskassen-Versorgun-
natsraten ausgleichen. Das Gleiche gilt im Fall einer gerichtlichen Ausei- gen entfällt die Beteiligung an Umgestaltungskosten aufgrund gesetzli-
nandersetzung bis zur rechtskräftigen Entscheidung. cher Rahmenbedingungen.
Auf Wunsch kann der Ausgleich des Beitragsrückstands, sofern möglich, 2.9 Wiedereingliederungshilfe bei vereinbarter Berufsunfähigkeitsrente
auch wie folgt durchgeführt werden: Endet unsere Leistungspflicht, weil die versicherte Person aufgrund neu
erworbener beruflicher Fähigkeiten eine andere als die bisherige Tätigkeit
• durch Erhöhung des zu zahlenden Beitrags unter Beibehaltung des ausübt, die ihrer Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ent-
bestehenden Versicherungsschutzes; die Höhe des neuen zu zah- spricht, zahlen wir als Wiedereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag
lenden Beitrags wird nach anerkannten Regeln der Versicherungs- in Höhe von sechs monatlichen Berufsunfähigkeitsrenten. Voraussetzung
mathematik berechnet. für die Zahlung ist, dass bei Entstehen des Anspruchs auf Wiedereinglie-
• durch Reduzierung des Versicherungsschutzes; dieser wird nach derungshilfe die verbleibende Leistungsdauer noch mindestens ein Jahr
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. beträgt. Besteht innerhalb eines Jahres nach dem Ende unserer Leistungs-
• durch Verrechnung mit vorhandenem Deckungskapital; hierbei kön- pflicht Berufsunfähigkeit, wird die Wiedereingliederungshilfe mit den Be-
nen Sie zwischen einer Verringerung des Versicherungsschutzes rufsunfähigkeitsleistungen verrechnet. Die Wiedereingliederungshilfe
und einer Erhöhung des zu zahlenden Beitrags wählen. kann während der Dauer des Versicherungsvertrags mehrmals beansprucht
werden.
Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
oder Rückdeckungsversicherungen zu Unterstützungskassen-Versorgun- Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
gen entfällt die Möglichkeit zum Ausgleich des Beitragsrückstands durch oder Rückdeckungsversicherungen zu Unterstützungskassen-Versorgun-
Erhöhung des zu zahlenden Beitrags, durch Reduzierung des Versiche- gen entfällt die Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe aufgrund ge-
rungsschutzes und durch Verrechnung mit vorhandenem Deckungskapi- setzlicher Rahmenbedingungen.
tal aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen.
2.10 Rehabilitationshilfe
2.6 Dynamik der Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit Nimmt die versicherte Person auf eigenen Wunsch und eigene Kosten Re-
Ist während der Befreiung von der Beitragszahlungspflicht wegen Berufs- habilitationsmaßnahmen in Anspruch, so beteiligen wir uns an den ent-
unfähigkeit die jährliche dynamische Erhöhung der Hauptversicherung standenen Kosten (Rehabilitationshilfe). Bei der Wahl des Dienstleisters
vereinbart, gelten folgende Bestimmungen: unterliegen Sie keinen Einschränkungen, sofern die Rehabilitationsmaß-
nahmen geeignet sind, zu einer Minderung oder dem Wegfall der Berufs-
• Der Beitrag für die Hauptversicherung wird jährlich um den hierfür unfähigkeit beizutragen. Innerhalb von zwölf Monaten, nachdem Ihnen
vereinbarten Prozentsatz erhöht. die Kosten entstanden sind, sind uns geeignete Nachweise hierfür zusam-
• Die Erhöhung des Beitrags erfolgt, sofern nichts anderes verein- men mit einem in Textform gestellten Antrag vorzulegen. Die Rehabilita-
bart ist, erstmals zum Jahrestag des Versicherungsbeginns, der auf tionshilfe ist insgesamt auf 2.000 Euro begrenzt.
den Beginn unserer Leistungspflicht folgt. Beträgt dieser Zeitraum
weniger als ein Jahr, so wird die erste Erhöhung anteilig berechnet. Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Die letzte Erhöhung erfolgt ein Jahr vor dem Ende der Leistungs- oder Rückdeckungsversicherungen zu Unterstützungskassen-Versorgun-
dauer der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung PBUZB, spätes- gen entfällt die Zahlung einer Rehabilitationshilfe aufgrund gesetzlicher
tens ein Jahr vor dem Ende der Beitragszahlungsdauer der Haupt- Rahmenbedingungen.
versicherung.
• Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs- 2.11 Beratung und Hilfestellung
leistung der Hauptversicherung und der eingeschlossenen Zusatz- Auf Wunsch unterstützen wir Sie während der gesamten Versicherungs-
versicherungen mit Ausnahme der Berufsunfähigkeitsrente. und Leistungsdauer der Zusatzversicherungen, indem wir Auskünfte all-
gemeiner Art zu Ihrem Versicherungsschutz oder individuell zu bestimm-
2.7 Leistungsdynamik bei Berufsunfähigkeit ten Leistungen erteilen.
Bei einer eventuell vereinbarten Rentensteigerung im Leistungsfall (Leis-
tungsdynamik) wird während der Berufsunfähigkeit die erreichte versi- Gerne beantworten wir z.B. folgende Fragen:
cherte Berufsunfähigkeitsrente ohne Berücksichtigung der Überschuss-
beteiligung jährlich entsprechend dem vereinbarten Prozentsatz erhöht. • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Leistungen zu erhal-
Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt, sofern nichts anderes ten?
vereinbart ist, erstmals zum Jahrestag des Versicherungsbeginns, der auf • Wie erfolgt die Leistungsprüfung?
den Beginn der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente folgt. Beträgt der • Welche Unterlagen müssen zum Nachweis einer bestehenden Be-
Zeitraum weniger als ein Jahr, wird die erste Erhöhung anteilig berechnet. rufsunfähigkeit der versicherten Person eingereicht werden?
• Wie kann die bisherige berufliche Tätigkeit beschrieben werden?
55
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Kapitel V Bedingungen – Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
• Welche Möglichkeiten bestehen zur beruflichen Wiedereingliede- Wir erbringen jedoch die volle Berufsunfähigkeitsleistung, wenn es
rung? sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, durch
• Wie kann bei Selbstständigen und Freiberuflern die Umorganisa- das nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar oder voraussicht-
tion des Betriebs bzw. der Praxis erfolgen? lich mittelbar innerhalb von fünf Jahren sterben oder dauerhaft
schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden.
Wir nennen Ihnen auch geeignete Ansprechpartner, die Sie bei Fragen zu
möglichen Maßnahmen einer medizinischen und beruflichen Rehabilita- Die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht
tion unterstützen. werden wir innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten seit Ein-
tritt des Ereignisses von einem unabhängigen Gutachter prüfen
3 Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen und und gegebenenfalls bestätigen lassen. Ansprüche auf die volle Be-
bestimmten außergewöhnlichen Ereignissen rufsunfähigkeitsleistung werden frühestens nach Ablauf dieser Frist
fällig.
Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf
welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir sind von der Verpflich-
tung zur Leistung frei, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht wurde B. Überschussbeteiligung
a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt
wird, erhalten die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Überschuss-
Wir erbringen jedoch die volle Berufsunfähigkeitsleistung, wenn anteile entsprechend den folgenden Nummern.
die Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch Kriegser-
eignisse verursacht wurde, 1 Laufende Überschussbeteiligung für die Zeit,
in der keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erfolgen
– denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer-
halb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und an 1.1 Sie können bei Vertragsabschluss zwischen den folgenden Über-
denen sie nicht aktiv beteiligt war oder schuss-Systemen wählen:
– denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer-
halb der Grenzen der NATO-Mitgliedsstaaten ausgesetzt war • Überschuss-System Beitragsverrechnung,
und an denen sie im Rahmen humanitärer Hilfeleistungen oder • Überschuss-System Sofortbonus oder
friedenssichernder Maßnahmen teilgenommen hat. Die Teil- • Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung.
nahme muss als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei
oder Bundespolizei und der Einsatz mit einem Mandat der NATO, Nach vorzeitiger Beitragsfreistellung gilt das Überschuss-System Sofort-
UNO, EU oder OSZE erfolgen. bonus.
b) unmittelbar oder mittelbar durch innere Unruhen. Die Überschussbeteiligung wird in Abhängigkeit von beispielsweise dem
gewählten Tarif, dem Tarifwerk, der Zahlweise des Beitrags, dem Beruf
Wir erbringen jedoch die volle Berufsunfähigkeitsleistung, wenn und dem Rauchverhalten festgelegt.
die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilge-
nommen hat. 1.2 Überschuss-System Beitragsverrechnung
Die Überschussbeteiligung wird in Prozent des fälligen Beitrags bemes-
c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines sen und direkt mit dem fälligen Beitrag verrechnet. Maßgebend ist der
Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person. bei Fälligkeit des jeweiligen Beitrags festgelegte Prozentsatz.
Wir erbringen jedoch die volle Berufsunfähigkeitsleistung bei Ver- 1.3 Überschuss-System Sofortbonus
gehen im Straßenverkehr, bei denen bei der versicherten Person Die laufende Überschussbeteiligung wird ab Versicherungsbeginn für eine
eine Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die bei Berufs-
wurde, sowie bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen. unfähigkeit zusätzlich zu den garantierten Versicherungsleistungen ge-
zahlt wird. Die Überschussbeteiligung wird in Prozent der garantierten
d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, Versicherungsleistungen bemessen. Maßgebend ist der bei Eintritt der
absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Berufsunfähigkeit festgelegte Prozentsatz.
Wir erbringen jedoch die volle Berufsunfähigkeitsleistung, wenn Anpassungsgarantie bei Verringerung der Überschussbeteiligung im
uns nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Überschuss-System Sofortbonus
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung Sollte die Überschussbeteiligung reduziert werden, haben Sie zu diesem
der Geistestätigkeit begangen worden sind. Zeitpunkt das Recht, Ihren Beitrag zum Tarif PBUZR anzupassen und den
Versicherungsschutz auf das vor dieser Verringerung der Überschussbe-
e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versicherungs- teiligung bestehende Niveau anzuheben, ohne dass eine erneute Risiko-
nehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit der versicherten Person prüfung erforderlich wird.
herbeigeführt haben.
1.4 Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung
f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von Die laufenden Überschussanteile werden
atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder durch den
vorsätzlichen Einsatz bzw. die vorsätzliche Freisetzung von radio- • jeweils zum 01. Januar eines Jahres,
aktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, wenn der Einsatz • bei Beitragsfreistellung und
oder die Freisetzung darauf gerichtet gewesen sind, das Leben vie- • bei Beendigung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
ler Personen zu gefährden. Gleiches gilt bei einer vorsätzlichen Frei-
setzung von Strahlen infolge Kernenergie, die den Einsatz einer Ka- zugewiesen und verzinslich angesammelt (Ansammlungsguthaben).
tastrophenschutzbehörde oder einer vergleichbaren Einrichtung
notwendig macht.
56
[Seite 57]
Kapitel V Bedingungen – Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
Die Verzinsung des Ansammlungsguthabens erfolgt bei jeder Zuweisung 2 Laufende Überschussbeteiligung für die Zeit,
von laufenden Überschussanteilen mit dem zu diesem Zeitpunkt festge- in der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erfolgen
legten Ansammlungszinssatz. Beträgt der Zuweisungszeitraum kein vol-
les Kalenderjahr, erfolgt die Verzinsung anteilig. Die Überschussbeteiligung wird am 01. Januar eines jeden Jahres zugewie-
sen. Ist eine Berufsunfähigkeitsrente versichert, wird die Überschussbetei-
Die Zuweisung der laufenden Überschussanteile erfolgt jeweils nach der ligung zur Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeits-Zusatzrente ver-
Verzinsung des Ansammlungsguthabens. wendet. Ist nur die Beitragsbefreiung versichert, wird die Überschussbetei-
ligung verzinslich angesammelt. Die Überschussbeteiligung wird in Prozent
Die laufenden Überschussanteile werden in Prozent des im Versicherungs- des Deckungskapitals der jeweiligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche-
jahr zu zahlenden Beitrags festgelegt. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt rung bemessen und in Abhängigkeit von den in Nummer 1.1 beschriebenen
der jeweiligen Zuweisung festgelegte Überschuss-Satz. Umfasst der Zeit- Merkmalen festgelegt. Bestand der Leistungsanspruch nur während eines
raum seit der letzten Zuweisung bzw. dem Versicherungsbeginn kein vol- Teiles des Vorjahres, wird die Überschussbeteiligung anteilig berechnet.
les Kalenderjahr, erfolgt die Zuweisung anteilig.
Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Bei Beendigung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen werden das wird für den Fall, dass nur die Beitragsbefreiung versichert ist, die Über-
Ansammlungsguthaben und der entsprechend den Vorschriften des Ver- schussbeteiligung verzinslich angesammelt und zum Ablauf der Versiche-
sicherungsvertragsgesetzes (§ 153 Absatz 3 VVG) ermittelte Anteil an rungsdauer der Zusatzversicherung zur Erhöhung der Leistung der Haupt-
den Bewertungsreserven ausgezahlt. Eine Auszahlung des Ansammlungs- versicherung verwendet.
guthabens können Sie auch bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfrei-
stellung in Textform verlangen. Bei Rückdeckungsversicherungen zu Unterstützungskassen-Versorgun-
gen wird für den Fall, dass nur die Beitragsbefreiung versichert ist, die
Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Überschussbeteiligung zur Erhöhung der Überschussbeteiligung der
kann eine Auszahlung des Ansammlungsguthabens aufgrund gesetzli- Hauptversicherung verwendet.
cher Rahmenbedingungen nur verlangt werden, wenn der Versicherungs-
vertrag bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung beendet wird. 3 Zukunftswerte der Überschussbeteiligung
1.5 Beteiligung an den Bewertungsreserven Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von vielen, nicht vor-
bei vereinbartem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung hersehbaren Einflüssen ab und kann deshalb nicht garantiert werden; sie kann
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen auch Null betragen. Einflussfaktoren sind die Entwicklung unserer Kapitalan-
der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermögens lagen sowie die Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten.
über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewie-
sen werden. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen und aufsichts-
rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Versicherungsverträge zu C. Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung
berücksichtigen sind, ordnen wir den Versicherungsverträgen nach einem
verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. Im Über- 1 Nachweis- und Mitwirkungspflichten,
schuss-System Verzinsliche Ansammlung fließt dem einzelnen Versiche- wenn Berufsunfähigkeitsleistungen verlangt werden
rungsnehmer bzw. Bezugsberechtigten ein Teil der Bewertungsreserven
nach § 153 Absatz 3 VVG bei Beendigung der Berufsunfähigkeits-Zusatz- 1.1 Nachweise für den Eintritt von Berufsunfähigkeit
versicherungen unmittelbar zu. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapi- Werden Leistungen aus diesen Zusatzversicherungen verlangt, informieren wir
talausstattung bleiben unberührt. Sie umgehend über die von uns zur Leistungsprüfung benötigten Unterlagen:
Die Bewertungsreserven werden monatlich jeweils zum zweiten Börsen- a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit;
tag neu ermittelt und den anspruchsberechtigten Versicherungsverträ-
gen nach einem verursachungsorientierten Verfahren rechnerisch zuge- b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegen-
ordnet. Dieser Wert ist jeweils für den auf die Ermittlung folgenden Mo- wärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ur-
nat maßgebend. sache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens
sowie die Auswirkungen auf die Berufsausübung oder Art und Um-
Diese Zuordnung erfolgt in dem Verhältnis des Bemessungsguthabens fang der Pflegebedürftigkeit oder der Demenz;
der jeweiligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Summe der Be-
messungsguthaben aller anspruchsberechtigten Versicherungsverträge. c) Unterlagen über die berufliche Entwicklung der versicherten Per-
son und die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Be-
Bemessungsguthaben eines Versicherungsvertrags ist dabei die Summe rufsunfähigkeit; hierzu zählen auch Nachweise über die wirtschaft-
der Kapitalien des Versicherungsvertrags zum 01. Januar jeden Jahres, an lichen und finanziellen Verhältnisse und ihre Veränderungen vor
dem der Versicherungsvertrag bestand. und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (z.B. Einkommensteuerbe-
scheide, betriebswirtschaftliche Unterlagen);
Das Kapital ist abhängig von der jeweiligen Versicherungsart. Bei der Be-
rufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gilt das Ansammlungsguthaben der d) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person
jeweiligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung als Kapital. oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und
Umfang der Pflege;
Mit der Zuordnung ist noch keine Zuteilung verbunden. Bei Beendigung
des Versicherungsvertrags teilen wir Ihrem Versicherungsvertrag den für e) bei Berufsunfähigkeit im Sinne von Abschnitt A Nummer 1.12 den
diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zur Bescheid, wonach die versicherte Person eine unbefristete Rente
Hälfte zu. der Deutschen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminde-
rung erhält sowie zusätzlich einen Nachweis, dass die versicherte
Person die volle Erwerbsminderungsrente allein aus medizinischen
Gründen erhält, wenn sich dies aus dem Rentenbescheid nicht ein-
deutig ableiten lässt.
Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.
57
[Seite 58]
Kapitel V Bedingungen – Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
1.2 Weitere Nachweise, Entbindung von der Schweigepflicht 3 Nachprüfung der Berufsunfähigkeit;
Wir können außerdem weitere medizinische und berufsbezogene Aus- Leistungseinstellung
künfte, Aufklärungen, Vor-Ort-Prüfungen und zusätzliche Untersuchun-
gen sowie weitere notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftli- 3.1 Nachprüfung
chen Verhältnisse und ihre Veränderungen – verlangen, wobei wir hierzu Nach Anerkennung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fort-
entsprechende Gutachter, Ärzte und sachverständige Dienstleister ein- bestehen der Berufsunfähigkeit und den Grad der Berufsunfähigkeit, das
setzen können. Die Kosten werden von uns getragen. Ausmaß der Pflegebedürftigkeit oder den Schweregrad der Demenz nach-
zuprüfen. Dabei können wir auch prüfen, ob die versicherte Person nach
Wir können verlangen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen dem Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit neue berufliche Kenntnisse und Fä-
in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall higkeiten (z.B. durch Umschulung) erworben hat. Berufsunfähigkeit im
übernehmen wir die angefallenen Reise- und Unterbringungskosten bis Sinne dieser Bedingungen liegt nicht mehr vor, wenn die versicherte Per-
zu folgender Höhe: son einen anderen Beruf konkret ausübt, der hinsichtlich
• Anreisekosten, bei einer Bahnfahrt 2. Klasse und – falls erforder- • Ausbildung und Erfahrung, sowie
lich – einem Flug in der Economy Class (oder einer vergleichbaren • der sozialen Wertschätzung und
Buchungsklasse) und • des Einkommens
• Unterbringungskosten für einen Aufenthalt in einem 4-Sterne-Hotel
(oder einer vergleichbaren Hotelkategorie). mit der durch den vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf ge-
prägten Lebensstellung vergleichbar ist.
Auf Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland können wir ver-
zichten, wenn diese vor Ort nach den von uns in der Bundesrepublik Hierbei berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls und die höchst-
Deutschland angewendeten Grundsätzen / Standards erfolgen. richterliche Rechtsprechung. Nicht vergleichbar ist in jedem Fall ein kon-
kret ausgeübter Beruf, wenn sich das jährliche Bruttoeinkommen um mehr
In diesem Zusammenhang kann es auch erforderlich sein, Ärzte, Kranken- als 20 Prozent gegenüber dem vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erziel-
häuser und sonstige Krankenanstalten, bei denen die versicherte Person ten jährlichen Bruttoeinkommen vermindert hat oder dieser Beruf deut-
in Behandlung war oder sein wird, Pflegeeinrichtungen, Personenversi- lich geringere Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert.
cherer (frühere und derzeitige), Berufsgenossenschaften, frühere und der-
zeitige gesetzliche Krankenkassen und Arbeitgeber der versicherten Per- Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist es unerheblich, ob die Berufsun-
son sowie Behörden zu befragen. Dazu ist in der Regel eine Schweige- fähigkeit in dem früheren Beruf fortdauert.
pflichtentbindungserklärung der versicherten Person erforderlich. Hat die
versicherte Person die Schweigepflichtentbindungserklärung im Versiche- 3.2 Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdien-
rungsantrag erteilt, wird sie vor Einholung einer solchen Auskunft von uns liche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der ver-
unterrichtet werden; die versicherte Person kann der Einholung einer sol- sicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. Die Be-
chen Auskunft widersprechen. Im Übrigen kann die versicherte Person je- stimmungen der Nummern 1.2 und 1.3 gelten entsprechend.
derzeit verlangen, dass die Auskunftserhebung nur bei Einzeleinwilligung
erfolgt. 3.3 Eine Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit so-
wie eine Aufhebung des Bescheids der Deutschen Rentenversicherung
1.3 Folgen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht wegen voller Erwerbsminderung sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Solange eine Mitwirkungspflicht von Ihnen, der versicherten Person oder
dem Anspruchsteller vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Ver- 3.4 Leistungseinstellung bei Wegfall oder
pflichtung zur Leistung frei. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie einer Minderung der Berufsunfähigkeit
Auskunftserhebung, die für die Leistungsprüfung erforderlich ist, wider- Ist die Berufsunfähigkeit weggefallen oder hat sich ihr Grad auf weniger
sprechen oder eine Einzeleinwilligung nicht erteilen. Bei grob fahrlässiger als 50 Prozent vermindert, teilen wir Ihnen die Einstellung unserer Leis-
Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung tungen unter Hinweis auf Ihre Rechte in Textform mit. In unserer Mittei-
in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kür- lung werden wir Ihnen die Gründe für unsere Entscheidung erläutern. Die
zen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Mitwirkungs- Leistungseinstellung wird mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zu-
pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. Die Ansprüche aus der Versi- gang unserer Mitteilung bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss
cherung bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Ein- auch die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden. Die Höhe des Bei-
fluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. trags vermindert sich um den Beitrag für die Zahlung eines Sofortkapi-
Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des tals, sofern dieses mitversichert war.
laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung ver-
pflichtet. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, Ist unsere Leistungspflicht weggefallen, ist wieder die garantierte Berufs-
wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechts- unfähigkeitsrente versichert, die vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit
folge hingewiesen haben. versichert war; während der Berufsunfähigkeit durchgeführte Erhöhun-
gen aus der Überschussbeteiligung oder einer gegebenenfalls versicher-
2 Erklärung über unsere Leistungspflicht ten Leistungsdynamik bleiben also nicht erhalten.
Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns beigezogenen Un- 3.5 Leistungseinstellung bei Wegfall oder
terlagen erklären wir innerhalb einer Woche, ob wir eine Leistungspflicht Minderung der Pflegebedürftigkeit
anerkennen. Solange Unterlagen noch ausstehen, informieren wir Sie spä- Ist die Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit weggefallen oder
testens alle vier Wochen über den aktuellen Bearbeitungsstand. Grund- hat sich der Umfang der Pflegebedürftigkeit unter zwei Pflegepunkte ge-
sätzlich sprechen wir keine befristeten Anerkenntnisse aus. Nur in begrün- mindert, gilt Nummer 3.4 entsprechend.
deten Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich begrenztes Anerkennt-
nis von bis zu zwölf Monaten unter einstweiliger Zurückstellung der Prü- 3.6 Leistungseinstellung bei Wegfall oder Minderung der Demenz
fung aussprechen, ob eine von der versicherten Person ausgeübte andere Ist die Berufsunfähigkeit infolge Demenz weggefallen oder hat sich der
Tätigkeit den in Abschnitt A Nummern 1.3 und 1.4 festgelegten Anforde- Umfang der Demenz unter Schweregrad fünf nach Reisberg (GDS 5) ge-
rungen für eine konkrete Verweisung entspricht. Bis zum Ablauf der Frist mindert, gilt Nummer 3.4 entsprechend.
ist das zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend.
58
[Seite 59]
Kapitel V Bedingungen – Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
3.7 Leistungseinstellung bei Wegfall der Erwerbsminderung Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Ist die Berufsunfähigkeit infolge voller Erwerbsminderung im Sinne von wird der Auszahlungsbetrag zur Erhöhung der Leistung der Hauptversi-
Abschnitt A Nummer 1.12 weggefallen, gilt Nummer 3.4 entsprechend. cherung verwendet.
3.8 Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt 2 Vorzeitige Beitragsfreistellung
der Berufsunfähigkeit
Die Bestimmungen der Nummer 1.3 über die Folgen bei einer Verletzung Sie können in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitragszahlungs-
der Mitwirkungspflichten gelten entsprechend. Der Drei-Monats-Zeit- pflicht befreit zu werden. Die vorzeitige Beitragsfreistellung ist nur zu-
raum nach Nummer 3.4 für die Weiterzahlung der Leistungen nach Weg- sammen mit der Hauptversicherung möglich.
fall der Voraussetzungen bleibt davon unberührt.
Beitragsbefreiung
3.9 Erhöhter Beitrag nach dem Wegfall der Beitragsbefreiung Nach einer Beitragsfreistellung erlischt die Leistung aus der Beitragsbe-
bei vereinbarter Dynamik der Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit freiung. Der Rückkaufswert nach Nummer 5 wird – soweit vorhanden –
Ist während der Befreiung von der Beitragszahlungspflicht die jährliche um den Abzug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge vermin-
dynamische Erhöhung der Hauptversicherung vereinbart, ergibt sich bei dert. Der hiernach verbleibende Betrag wird unter Berücksichtigung von
Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Nummern 3.4, 3.5 bzw. 3.6 Verwaltungskosten mit 0,25 Prozent p.a. verzinst. Ist die Versicherungs-
ein höherer Beitrag. Er setzt sich zusammen aus dauer der Zusatzversicherung kürzer als die Dauer der Ansparphase oder
die Versicherungsdauer der Hauptversicherung, wird dieser Wert zum Ab-
a) dem durch dynamische Erhöhungen während der Berufsunfähig- lauf der Versicherungsdauer der Zusatzversicherung ausgezahlt. Ansons-
keit erreichten Beitrag für die Hauptversicherung, ten wird dieser Wert zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung
verwendet bzw. bei Risikoversicherungen ausgezahlt.
b) dem Beitrag für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach
Tarif PBUZB, angepasst an den höheren Beitrag nach a) und Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
wird dieser Wert zum Ablauf der Versicherungsdauer der Zusatzversiche-
c) dem Beitrag einer gegebenenfalls eingeschlossenen Berufsunfä- rung zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung verwendet.
higkeits-Zusatzversicherung nach Tarif PBUZR.
Berufsunfähigkeitsrente
4 Verzicht auf die Arztanordnungsklausel Ist eine Berufsunfähigkeitsrente versichert, wird diese nach anerkannten
Regeln der Versicherungsmathematik auf eine beitragsfreie Berufsunfä-
Grundsätzlich ist die Befolgung von ärztlichen Anordnungen nicht Vor- higkeitsrente herabgesetzt. Hierzu steht – soweit vorhanden – der Rück-
aussetzung für die Anerkennung von Berufsunfähigkeitsleistungen. Ins- kaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug nach Nummer 6 so-
besondere ist die versicherte Person nicht verpflichtet, operative Behand- wie um rückständige Beiträge, zur Verfügung.
lungsmaßnahmen, die der untersuchende oder behandelnde Arzt anrät,
durchführen zu lassen. Für die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente gilt, gegebenenfalls abwei-
chend von einer zuvor getroffenen Vereinbarung für die beitragspflich-
Die versicherte Person ist jedoch verpflichtet, geeignete Hilfsmittel (z.B. tige Zeit, das Überschuss-System Sofortbonus. Ein gegebenenfalls vor-
Seh- und Hörhilfen, Stützstrümpfe) zu verwenden und zumutbare Heil- handenes Ansammlungsguthaben aus dem Überschuss-System Verzins-
behandlungen vornehmen zu lassen, die eine wesentliche Besserung der liche Ansammlung ist von der vorzeitigen Beitragsfreistellung nicht be-
gesundheitlichen Beeinträchtigung erwarten lassen. Zumutbar sind Heil- troffen und wird weiterhin verzinst (siehe Abschnitt B Nummer 1.4) oder
behandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen ver- auf Ihr Verlangen in Textform hin ausgezahlt. War für die beitragspflich-
bunden sind. tige Zeit das Überschuss-System Sofortbonus vereinbart, vermindert sich
durch die vorzeitige Beitragsfreistellung auch der Berufsunfähigkeits-
schutz aus der Überschussbeteiligung.
D. Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung
der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
kann eine Auszahlung des Ansammlungsguthabens aufgrund gesetzli-
1 Kündigung cher Rahmenbedingungen nicht verlangt werden.
1.1 Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen können Sie, unab- Wird die jährliche beitragsfreie Mindestberufsunfähigkeitsrente von
hängig von der Hauptversicherung, jederzeit für sich alleine zum Ende ei- 60 Euro nicht erreicht, erlischt die Leistung aus dem Tarif PBUZR. Der Rück-
ner Versicherungsperiode kündigen. Bei Kündigung des Tarifs PBUZB wird kaufswert nach Nummer 5 wird – soweit vorhanden – um den Abzug nach
der Tarif PBUZR, soweit eingeschlossen, ebenfalls gekündigt. Der Tarif Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge vermindert. Der hiernach ver-
PBUZR kann, soweit eingeschlossen, unabhängig vom Tarif PBUZB gekün- bleibende Betrag wird unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten mit
digt werden. In den letzten fünf Versicherungsjahren der Berufsunfähig- 0,25 Prozent p.a. verzinst. Ist die Versicherungsdauer der Zusatzversiche-
keits-Zusatzversicherungen können diese nur zusammen mit der Haupt- rung kürzer als die Dauer der Ansparphase oder die Versicherungsdauer
versicherung gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfol- der Hauptversicherung, wird dieser Wert zum Ablauf der Versicherungs-
gen. dauer der Zusatzversicherung ausgezahlt. Ansonsten wird dieser Wert zur
Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung verwendet bzw. bei Risiko-
1.2 Werden die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zusammen versicherungen ausgezahlt.
mit der Hauptversicherung gekündigt, erhalten Sie – soweit vorhanden –
einen Auszahlungsbetrag nur, wenn sich durch die Kündigung die Haupt- Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
versicherung nicht in einen vorzeitig beitragsfreien Versicherungsvertrag wird dieser Wert und ein gegebenenfalls vorhandenes Ansammlungsgut-
umwandelt. Anderenfalls wird auch die jeweilige Zusatzversicherung vor- haben aus dem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung zum Ablauf
zeitig beitragsfrei gestellt. der Versicherungsdauer der Zusatzversicherung zur Erhöhung der Leis-
tung der Hauptversicherung verwendet.
1.3 Bei Kündigung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen für
sich alleine erhalten Sie – soweit vorhanden – den Auszahlungsbetrag der Die garantierte Höhe der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente können
Zusatzversicherungen nach Nummer 4. Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
59
[Seite 60]
Kapitel V Bedingungen – Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
3 Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung 6.4 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der
Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach
Die in Nummer 2 beschriebene vorzeitige Beitragsfreistellung können Sie zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder
auch auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten befristen. Für die Wieder- der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser
aufnahme der Beitragszahlung (Wiederinkraftsetzung) gelten die Rege- Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der
lungen nach Abschnitt G der Allgemeinen Bedingungen für die Hauptver- gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird
sicherung entsprechend. der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt.
4 Auszahlungsbetrag 6.5 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist
für Sie wirtschaftlich nachteilig.
Der Auszahlungsbetrag ist der garantierte Auszahlungsbetrag zuzüglich
der Leistungen aus der Überschussbeteiligung (zur Überschussbeteiligung 7 Tabelle der Garantiewerte
siehe Abschnitt B). Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhalten
Sie nur bei vereinbartem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung. Nähere Informationen zur garantierten Höhe des Rückkaufswertes der
Zusatzversicherungen, der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente, des
Der garantierte Auszahlungsbetrag ist der Rückkaufswert nach Nummer 5, Auszahlungsbetrags und des Abzugs können Sie der Tabelle der Garantie-
vermindert um den Abzug nach Nummer 6. werte (Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsschein) ent-
nehmen.
Die Höhe des garantierten Auszahlungsbetrags der Zusatzversicherun-
gen können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entneh-
men. E. Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer
5 Rückkaufswert 1 Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen
mit laufender Beitragszahlung
Der Rückkaufswert der jeweiligen Zusatzversicherung ist das Deckungs-
kapital ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung zum Termin, zu 1.1 Beitragsbefreiung
dem die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung wirksam wird. Bei einer Erhöhung der Hauptversicherung aufgrund einer Nachversiche-
rung wird entsprechend die Beitragsbefreiung ohne erneute Risikoprü-
Die garantierte Höhe des Rückkaufswertes der Zusatzversicherungen kön- fung erhöht.
nen Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
1.2 Berufsunfähigkeitsrente
6 Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung Bei einer Erhöhung der Hauptversicherung aufgrund einer Nachversiche-
rung können Sie die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung,
6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir ei- ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung, erhöhen.
nen Abzug nach Nummer 6.2 oder, wenn Sie das Überschuss-System Bei-
tragsverrechnung oder Verzinsliche Ansammlung gewählt haben, nach Unabhängig von einer Erhöhung der Hauptversicherung haben Sie
Nummern 6.2 und 6.3 vor. Die Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle
der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen. • bei bestimmten Ereignissen (siehe Abschnitt H Nummer 2 der All-
gemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung) oder
6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich • unabhängig vom Eintritt eines Ereignisses (siehe Nummer 1.3)
für den verbleibenden Versicherungsbestand eine verschlechterte Risiko-
situation. Kündigungen oder vorzeitige Beitragsfreistellungen erfolgen auch das Recht eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute
erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheits- Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung, zu
zustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und des- verlangen.
halb die Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder-
lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen Die Berufsunfähigkeitsrente kann unter den folgenden Voraussetzungen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz erhöht werden:
verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich da-
durch ein durchschnittlich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil • Die Begrenzung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente für den bei
des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den Abschluss des Versicherungsvertrags ausgeübten Beruf darf nicht
verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Pro- überschritten werden.
zent des Rückkaufswertes der Zusatzversicherung bemessen. Die Höhe • Die versicherte jährliche Berufsunfähigkeitsrente der Nachversi-
des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Num- cherung, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf zwischen
mer 7) entnehmen. 600 Euro und 6.000 Euro betragen.
• Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aller Nachversicherungen, ge-
6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitragsfreien gebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf insgesamt 18.000 Euro
Berufsunfähigkeitsrente zugrunde liegende Deckungskapital wird auf Ba- nicht überschreiten.
sis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung ermit- • Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive So-
telt. Ein Teil des jeweiligen Beitrags wurde im Überschuss-System Bei- fortbonus, darf 90.000 Euro nicht übersteigen.
tragsverrechnung nicht gezahlt bzw. im Überschuss-System Verzinsliche • Die zum jeweiligen Zeitpunkt der Nachversicherung bestehende
Ansammlung wieder gutgeschrieben. Unter Berücksichtigung der nicht versicherte Berufsunfähigkeitsrente darf sich um bis zu 25 Prozent
gezahlten bzw. wieder gutgeschriebenen Beitragsteile fällt das Deckungs- bzw. bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei ver-
kapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs als Ausgleich. sicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden um bis zu
Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes der Zusatz- 50 Prozent erhöhen.
versicherung bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Ta-
belle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
60
[Seite 61]
Kapitel V Bedingungen – Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
• Der Anspruch der versicherten Person auf Leistungen wegen Be-
rufsunfähigkeit darf durch die Nachversicherung ein angemesse-
nes Verhältnis zum Arbeitseinkommen nicht überschreiten. Dabei
sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bestehende
oder vergleichbare Ansprüche der versicherten Person zu berück-
sichtigen (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spe-
zielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen).
• Die verbleibende Beitragszahlungsdauer der Berufsunfähigkeits-
Zusatzversicherung beträgt mindestens fünf Jahre.
1.3 Ereignisunabhängige Nachversicherung
Unabhängig vom Eintritt eines Ereignisses können Sie innerhalb von fünf
Jahren nach Versicherungsbeginn einmalig eine Erhöhung der Berufsunfä-
higkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle An-
gemessenheitsprüfung, – unter den Voraussetzungen der Nummer 1.2 –
verlangen, wenn die versicherte Person das 40. Lebensjahr noch nicht voll-
endet hat. Der Versicherungsschutz aus dieser Nachversicherung beginnt
zur nächsten Beitragsfälligkeit, nachdem uns die Erklärung zur Nachversi-
cherung vorliegt und Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben. Der jährliche
Beitrag dieser Nachversicherung muss mindestens 120 Euro und darf höchs-
tens 100 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beiträge,
nicht jedoch mehr als 6.000 Euro betragen.
1.4 Für die Nachversicherung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche-
rung gelten die Bestimmungen zur Nachversicherungsgarantie der Haupt-
versicherung (siehe Abschnitt H Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen
für die Hauptversicherung).
F. Allgemeine Vertragsbestimmungen
1 Verhältnis zur Hauptversicherung
1.1 Die Zusatzversicherungen bilden mit der Hauptversicherung, zu der
sie abgeschlossen worden sind, eine Einheit; sie können – ausgenommen
im Fall der Nummer 1.3 – ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt
werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversi-
cherung endet, bei Rentenversicherungen auch spätestens bei Beendi-
gung der Ansparphase, erlischt auch der Versicherungsschutz aus den Zu-
satzversicherungen.
1.2 Ist unsere Leistungspflicht aus den Berufsunfähigkeits-Zusatzver-
sicherungen anerkannt, berechnen wir die Leistung aus der Hauptversi-
cherung (Rückkaufswert, beitragsfreie Versicherungsleistung und Über-
schussbeteiligung) so, als ob Sie den Beitrag dafür selbst gezahlt hätten.
1.3 Ansprüche aus den Zusatzversicherungen, die auf einer Berufsun-
fähigkeit beruhen, die bereits vor Kündigung oder vorzeitiger Beitrags-
freistellung der Hauptversicherung eingetreten ist, werden durch Kündi-
gung oder vorzeitige Beitragsfreistellung der Hauptversicherung nicht
berührt.
1.4 Der Abzug nach Abschnitt D Nummer 6 wird auch erhoben, wenn
bei Rentenversicherungen die Zusatzversicherungen durch Abruf der Leis-
tung aus der Hauptversicherung enden.
2 Gültigkeit anderer Bedingungen
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die All-
gemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung sinngemäß Anwen-
dung.
61
[Seite 62]
VI. Bedingungen für die
Kapitel VI Bedingungen – Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
1.5 Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch bei min-
destens mittelschwerer Demenz vor. Mittelschwere Demenz ist gegeben,
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen nicht mehr
nach den Tarifen PEUZB und PEUZR ohne fremde Hilfe zurechtkommt. Dies setzt den Verlust geistiger Fähig-
(Fassung 1/2022) keiten voraus, der sich auf das Denk-, Erkennungs-, Erinnerungs- und Orien
tierungsvermögen wie folgt auswirkt:
Die versicherte Person
A. Versicherungsleistungen und ihre Voraussetzungen
• kann sich während einer Befragung kaum an relevante Aspekte ih-
1 Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit res Lebens erinnern, z.B. an die Adresse, die langjährige Telefon-
nummer, die Namen naher Familienangehöriger wie die der Enkel
1.1 Mit diesen Zusatzversicherungen bieten wir weltweiten Versiche- oder den Namen der Schule, die sie zuletzt besucht hat,
rungsschutz für den Fall der Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähigkeit im • ist häufig desorientiert hinsichtlich Zeit (Datum, Wochentag,
Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person sechs Mo- Jahreszeit etc.) oder Ort,
nate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch • kann Schwierigkeiten haben, beginnend bei 40 in Viererschritten
altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, oder beginnend bei 20 in Zweierschritten rückwärts zu zählen,
außerstande gewesen ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. • erinnert sich nur noch an einzelne Fakten, die sie selbst oder andere
betreffen,
1.2 Erwerbsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne • braucht keine Hilfe beim Toilettengang oder Essen, kann aber
der Nummer 1.1 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht Schwierigkeiten bei der Auswahl situationsgerechter Kleidung ha-
werden. ben (z.B. wählt sie oft Hausschuhe für den Waldspaziergang).
1.3 Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor bei Oben stehender Definition der mittelschweren Demenz nebst Fallbeispie-
Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn die versi- len liegt die Reisberg-Skala zugrunde (Global Deterioration Scale – GDS,
cherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körper- Einteilung der Demenz in sieben Grade, Stand 08/2014). Nach Reisberg
verletzung oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls so hilflos ge- verläuft die Entwicklung einer Demenz so, dass die bis in das Erwachse-
wesen ist, dass sie für Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem nenalter erlernten Fähigkeiten nacheinander verloren werden.
Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedurfte. Der Umfang der
Hilfestellung wird nach einer Punktetabelle ermittelt. 1.6 Mittelschwere Demenz liegt auch vor, wenn die sechs Monate im
Sinne der Nummer 1.5 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich er-
Die versicherte Person benötigt Hilfe beim reicht werden.
• Fortbewegen im Zimmer 1 Punkt 1.7 Bei Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Nummern 1.1 und 1.2 leisten
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Inan- wir, wenn die versicherte Person nicht mehr als drei Stunden täglich einer
spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die Unterstüt- Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
zung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt.
• Aufstehen und Zubettgehen 1 Punkt Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Ar-
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe ei- beitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten. Bei der Ent-
ner anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen scheidung über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit kommt es aus-
kann. schließlich auf die gesundheitlichen Verhältnisse der versicherten Person
• An- und Auskleiden 1 Punkt an. Nicht berücksichtigt werden der zuletzt ausgeübte Beruf, die erwor-
Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person trotz kran- benen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, insbe-
kengerechter Kleidung nur mit Hilfe einer anderen Person an- oder sondere das bislang erzielte berufliche Einkommen, und die jeweilige Ar-
ausziehen kann. beitsmarktlage.
• Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Benut- Bei Pflegebedürftigkeit im Sinne der Nummer 1.3 und 1.4 leisten wir ab
zung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße – nur mit Hilfe zwei Punkten. Bei mittelschwerer Demenz im Sinne der Nummern 1.5 und
einer anderen Person essen oder trinken kann. 1.6 leisten wir ab einem Schweregrad fünf nach Reisberg (GDS 5).
• Waschen, Kämmen oder Rasieren 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer ande- 1.8 Der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit ist der Tag, an
ren Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, weil dem die maßgeblichen sechs Monate begonnen haben.
sie selbst die dafür erforderlichen Körperbewegungen nicht mehr
ausführen kann. 2 Versicherungsleistungen
• Verrichten der Notdurft 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstüt- 2.1 Leistungsumfang
zung einer anderen Person benötigt, weil sie Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der Zusatz-
– sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, versicherungen nach Maßgabe dieser Bedingungen erwerbsunfähig, er-
– ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel ver- bringen wir folgende Versicherungsleistungen je nach gewähltem Tarif:
richten kann oder weil
– der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden Tarif PEUZB – Beitragsbefreiung
kann. Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die Hauptversiche-
rung und den Tarif PEUZB.
1.4 Pflegebedürftigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate im Sinne
der Nummer 1.3 noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht Tarif PEUZR – Erwerbsunfähigkeitsrente
werden. Volle Zahlung der versicherten Erwerbsunfähigkeitsrente und volle Befrei-
ung von der Beitragszahlungspflicht für den Tarif PEUZR.
62
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Kapitel VI Bedingungen – Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
Die Erwerbsunfähigkeitsrente zahlen wir vereinbarungsgemäß nach Ab- • durch Verrechnung mit vorhandenem Deckungskapital; hierbei kön-
lauf einer eventuellen Karenzzeit je nach Zahlungsweise der Erwerbsun- nen Sie zwischen einer Verringerung des Versicherungsschutzes
fähigkeitsrente jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich jeweils und einer Erhöhung des zu zahlenden Beitrags wählen.
zu Beginn (vorschüssig) oder zum Ende (nachschüssig) der Zahlungsperi-
ode der Erwerbsunfähigkeitsrente, sofern die versicherte Person den je- Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
weiligen Zahlungstermin erlebt. Karenzzeit ist der vereinbarte Zeitraum oder Rückdeckungsversicherungen zu Unterstützungskassen-Versorgun-
vom Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bis zum Beginn der Zahlung der Er- gen entfällt die Möglichkeit zum Ausgleich des Beitragsrückstands durch
werbsunfähigkeitsrente. Bei Feststellung der Leistungspflicht innerhalb Erhöhung des zu zahlenden Beitrags, durch Reduzierung des Versiche-
einer Zahlungsperiode der Erwerbsunfähigkeitsrente leisten wir die erste rungsschutzes und durch Verrechnung mit vorhandenem Deckungskapi-
Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente anteilig. Endet die vereinbarte Leis- tal aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen.
tungsdauer innerhalb einer Zahlungsperiode der Erwerbsunfähigkeits-
rente, so wird die letzte Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente anteilig 2.6 Dynamik der Hauptversicherung bei Erwerbsunfähigkeit
geleistet; bei nachschüssiger Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente er- Ist während der Befreiung von der Beitragszahlungspflicht wegen Erwerbs-
folgt die letzte Zahlung zum Ablauftermin der Leistungsdauer. unfähigkeit die jährliche dynamische Erhöhung der Hauptversicherung
vereinbart, gelten folgende Bestimmungen:
Sofortkapital bei vereinbarter Erwerbsunfähigkeitsrente
Zahlung eines Sofortkapitals in Höhe von sechs monatlichen Erwerbsun- • Der Beitrag für die Hauptversicherung wird jährlich um den hierfür
fähigkeitsrenten, sofern dieses mitversichert ist. vereinbarten Prozentsatz erhöht.
• Die Erhöhung des Beitrags erfolgt, sofern nichts anderes verein-
Während der Versicherungsdauer wird das Sofortkapital nur einmal er- bart ist, erstmals zum Jahrestag des Versicherungsbeginns, der auf
bracht. den Beginn unserer Leistungspflicht folgt. Beträgt dieser Zeitraum
weniger als ein Jahr, so wird die erste Erhöhung anteilig berechnet.
Über die beschriebenen garantierten Leistungen Beitragsbefreiung, Er- Die letzte Erhöhung erfolgt ein Jahr vor dem Ende der Leistungs-
werbunfähigkeitsrente und Sofortkapital hinaus beteiligen wir Sie an den dauer der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung PEUZB, spätes-
Überschüssen. tens ein Jahr vor dem Ende der Beitragszahlungsdauer der Haupt-
versicherung.
2.2 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung entsteht – unabhängig vom • Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs-
Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Beginn der Versicherungsperiode, leistung der Hauptversicherung und der eingeschlossenen Zusatz-
die auf den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nach Nummer 1 folgt. versicherungen mit Ausnahme der Erwerbsunfähigkeitsrente.
Der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente und Sofortkapital entsteht 2.7 Leistungsdynamik bei Erwerbsunfähigkeit
– unabhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung – mit Ablauf des Mo- Bei einer eventuell vereinbarten Rentensteigerung im Leistungsfall (Leis-
nats, in dem die Erwerbsunfähigkeit nach Nummer 1 eingetreten ist. Ha- tungsdynamik) wird während der Erwerbsunfähigkeit die erreichte versi-
ben Sie eine Karenzzeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Erwerbs- cherte Erwerbsunfähigkeitsrente ohne Berücksichtigung der Überschuss-
unfähigkeitsrente mit dem Ablauf der Karenzzeit, wenn die Erwerbsunfä- beteiligung jährlich entsprechend dem vereinbarten Prozentsatz erhöht.
higkeit zu diesem Zeitpunkt noch andauert. Endet die Erwerbsunfähig- Die Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente erfolgt, sofern nichts anderes
keit vor Ablauf der Karenzzeit und tritt innerhalb von vier Jahren danach vereinbart ist, erstmals zum Jahrestag des Versicherungsbeginns, der auf
erneut Erwerbsunfähigkeit ein, wird die bereits zurückgelegte Karenzzeit den Beginn der Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente folgt. Beträgt der
angerechnet. Zeitraum weniger als ein Jahr, wird die erste Erhöhung anteilig berechnet.
2.3 Der Anspruch auf die Versicherungsleistungen aus der jeweiligen 2.8 Wiedereingliederungshilfe
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung erlischt, wenn Erwerbsunfähig- bei vereinbarter Erwerbsunfähigkeitsrente
keit nach Nummer 1 nicht mehr vorliegt, wenn die versicherte Person Wenn die versicherte Person mindestens vier Jahre ununterbrochen er-
stirbt oder bei Ablauf der Leistungsdauer der jeweiligen Erwerbsunfähig- werbsunfähig im Sinne dieser Bedingungen war und unsere Leistungen
keits-Zusatzversicherung. wegen Wiederaufnahme der zuletzt ausgeübten oder Aufnahme einer an-
deren Erwerbstätigkeit wegfallen, zahlen wir als Wiedereingliederungs-
2.4 Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht müssen hilfe einen einmaligen Betrag in Höhe von drei monatlichen Erwerbsunfä-
Sie die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Bei Anerkennung der higkeitsrenten, höchstens jedoch 3.000 Euro. Voraussetzung für die Zah-
Leistungspflicht werden wir die über den Monat des Eintritts der Erwerbs- lung ist, dass bei Entstehen des Anspruchs auf Wiedereingliederungshilfe
unfähigkeit hinaus gezahlten Beiträge, verzinst mit jährlich 0,25 Prozent, die verbleibende Leistungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt. Die
zurückzahlen. Wiedereingliederungshilfe kann während der Dauer des Versicherungs-
vertrags nur einmal beansprucht werden.
2.5 Wir sind auf Ihren Antrag hin bereit, die bis zur endgültigen Ent-
scheidung über die Leistungspflicht fälligen Beiträge zinslos zu stunden. Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Bei Ablehnung der Leistungspflicht sind diese Beiträge nachzuzahlen. Auf oder Rückdeckungsversicherungen zu Unterstützungskassen-Versorgun-
Antrag können Sie diesen Beitragsrückstand auch zinslos in bis zu 24 Mo- gen entfällt die Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe.
natsraten ausgleichen. Das Gleiche gilt im Fall einer gerichtlichen Ausei-
nandersetzung bis zur rechtskräftigen Entscheidung. 2.9 Beratung und Hilfestellung
Auf Wunsch unterstützen wir Sie während der gesamten Versicherungs-
Auf Wunsch kann der Ausgleich des Beitragsrückstands, sofern möglich, und Leistungsdauer der Zusatzversicherungen, indem wir Auskünfte all-
auch wie folgt durchgeführt werden: gemeiner Art zu Ihrem Versicherungsschutz oder individuell zu bestimm-
ten Leistungen erteilen.
• durch Erhöhung des zu zahlenden Zielbeitrags unter Beibehaltung
des bestehenden Versicherungsschutzes; die Höhe des neuen zu Gerne beantworten wir z.B. folgende Fragen:
zahlenden Zielbeitrags wird nach anerkannten Regeln der Versiche-
rungsmathematik berechnet. • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Leistungen zu er-
• durch Reduzierung des Versicherungsschutzes; dieser wird nach halten?
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. • Wie erfolgt die Leistungsprüfung?
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Kapitel VI Bedingungen – Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
• Welche Unterlagen müssen zum Nachweis einer bestehenden Er- Die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht
werbsunfähigkeit der versicherten Person eingereicht werden? werden wir innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten seit Ein-
• Wie kann die bisherige berufliche Tätigkeit beschrieben werden? tritt des Ereignisses von einem unabhängigen Gutachter prüfen
und gegebenenfalls bestätigen lassen. Ansprüche auf die volle Er-
3 Leistungseinschränkungen bei Krieg, Unruhen und werbsunfähigkeitsleistung werden frühestens nach Ablauf dieser
bestimmten außergewöhnlichen Ereignissen Frist fällig.
Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf
welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir sind von der Verpflich-
tung zur Leistung frei, wenn die Erwerbsunfähigkeit verursacht wurde B. Überschussbeteiligung
a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt
wird, erhalten die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Überschuss-
Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung, wenn anteile entsprechend den folgenden Nummern.
die Erwerbsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-
ereignisse verursacht wurde, 1 Laufende Überschussbeteiligung für die Zeit, in der keine
Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit erfolgen
– denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer-
halb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und an 1.1 Sie können bei Vertragsabschluss zwischen den folgenden Über-
denen sie nicht aktiv beteiligt war oder schuss-Systemen wählen:
– denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außer-
halb der Grenzen der NATO-Mitgliedsstaaten ausgesetzt war • Überschuss-System Beitragsverrechnung,
und an denen sie im Rahmen humanitärer Hilfeleistungen oder • Überschuss-System Sofortbonus oder
friedenssichernder Maßnahmen teilgenommen hat. Die Teil- • Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung.
nahme muss als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei
oder Bundespolizei und der Einsatz mit einem Mandat der NATO, Nach vorzeitiger Beitragsfreistellung gilt das Überschuss-System Sofort-
UNO, EU oder OSZE erfolgen. bonus.
b) unmittelbar oder mittelbar durch innere Unruhen. Die Überschussbeteiligung wird in Abhängigkeit von beispielsweise dem
gewählten Tarif, dem Tarifwerk, der Zahlweise des Beitrags, dem Beruf
Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung, wenn und dem Rauchverhalten festgelegt.
die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilge-
nommen hat. 1.2 Überschuss-System Beitragsverrechnung
Die Überschussbeteiligung wird in Prozent des fälligen Beitrags bemes-
c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines sen und direkt mit dem fälligen Beitrag verrechnet. Maßgebend ist der
Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person. bei Fälligkeit des jeweiligen Beitrags festgelegte Prozentsatz.
Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung bei Ver- 1.3 Überschuss-System Sofortbonus
gehen im Straßenverkehr, bei denen bei der versicherten Person Die laufende Überschussbeteiligung wird ab Versicherungsbeginn für eine
eine Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die bei Erwerbs-
wurde, sowie bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen. unfähigkeit zusätzlich zu den garantierten Versicherungsleistungen ge-
zahlt wird. Die Überschussbeteiligung wird in Prozent der garantierten
d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, Versicherungsleistungen bemessen. Maßgebend ist der bei Eintritt der Er-
absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. werbsunfähigkeit festgelegte Prozentsatz.
Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung, wenn Anpassungsgarantie bei Verringerung der Überschussbeteiligung im
uns nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Überschuss-System Sofortbonus
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung Sollte die Überschussbeteiligung reduziert werden, haben Sie zu diesem
der Geistestätigkeit begangen worden sind. Zeitpunkt das Recht, Ihren Beitrag zum Tarif PEUZR anzupassen und den
Versicherungsschutz auf das vor dieser Verringerung der Überschussbe-
e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versicherungs- teiligung bestehende Niveau anzuheben, ohne dass eine erneute Risiko-
nehmer vorsätzlich die Erwerbsunfähigkeit der versicherten Per- prüfung erforderlich wird.
son herbeigeführt haben.
1.4 Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung
f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von ato- Die laufenden Überschussanteile werden
maren, biologischen oder chemischen Waffen oder durch den vorsätz-
lichen Einsatz bzw. die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, bio- • jeweils zum 01. Januar eines Jahres,
logischen oder chemischen Stoffen, wenn der Einsatz oder die Frei- • bei Beitragsfreistellung und
setzung darauf gerichtet gewesen sind, das Leben vieler Personen zu • bei Beendigung der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
gefährden. Gleiches gilt bei einer vorsätzlichen Freisetzung von Strah-
len infolge Kernenergie, die den Einsatz einer Katastrophenschutz- zugewiesen und verzinslich angesammelt (Ansammlungsguthaben).
behörde oder einer vergleichbaren Einrichtung notwendig macht.
Die Verzinsung des Ansammlungsguthabens erfolgt bei jeder Zuweisung
Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung, wenn von laufenden Überschussanteilen mit dem zu diesem Zeitpunkt festge-
es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, legten Ansammlungszinssatz. Beträgt der Zuweisungszeitraum kein vol-
durch das nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar oder vor- les Kalenderjahr, erfolgt die Verzinsung anteilig.
aussichtlich mittelbar innerhalb von fünf Jahren sterben oder dau-
erhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden.
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[Seite 65]
Kapitel VI Bedingungen – Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
Die Zuweisung der laufenden Überschussanteile erfolgt jeweils nach der 2 Laufende Überschussbeteiligung für die Zeit,
Verzinsung des Ansammlungsguthabens. in der Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit erfolgen
Die laufenden Überschussanteile werden in Prozent des im Versicherungs- Die Überschussbeteiligung wird am 01. Januar eines jeden Jahres zuge-
jahr zu zahlenden Beitrags festgelegt. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt wiesen. Ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente versichert, wird die Überschuss-
der jeweiligen Zuweisung festgelegte Überschuss-Satz. Umfasst der Zeit- beteiligung zur Bildung einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-
raum seit der letzten Zuweisung bzw. dem Versicherungsbeginn kein vol- rente verwendet. Ist nur die Beitragsbefreiung versichert, wird die Über-
les Kalenderjahr, erfolgt die Zuweisung anteilig. schussbeteiligung verzinslich angesammelt. Die Überschussbeteiligung
wird in Prozent des Deckungskapitals der jeweiligen Erwerbsunfähigkeits-
Bei Beendigung der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen werden Zusatzversicherung bemessen und in Abhängigkeit von den in Nummer 1.1
das Ansammlungsguthaben und der entsprechend den Vorschriften des beschriebenen Merkmalen festgelegt. Bestand der Leistungsanspruch nur
Versicherungsvertragsgesetzes (§ 153 Absatz 3 VVG) ermittelte Anteil während eines Teiles des Vorjahres, wird die Überschussbeteiligung an-
an den Bewertungsreserven ausgezahlt. Eine Auszahlung des Ansamm- teilig berechnet.
lungsguthabens können Sie auch bei Kündigung oder vorzeitiger Beitrags-
freistellung in Textform verlangen. Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
wird für den Fall, dass nur die Beitragsbefreiung versichert ist, die Über-
Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung schussbeteiligung verzinslich angesammelt und zum Ablauf der Versiche-
kann eine Auszahlung des Ansammlungsguthabens aufgrund gesetzli- rungsdauer der Zusatzversicherung zur Erhöhung der Leistung der Haupt-
cher Rahmenbedingungen nur verlangt werden, wenn der Versicherungs- versicherung verwendet.
vertrag bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung beendet wird.
Bei Rückdeckungsversicherungen zu Unterstützungskassen-Versorgun-
1.5 Beteiligung an den Bewertungsreserven gen wird für den Fall, dass nur die Beitragsbefreiung versichert ist, die
bei vereinbartem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung Überschussbeteiligung zur Erhöhung der Überschussbeteiligung der
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen Hauptversicherung verwendet.
der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermögens
über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewie- 3 Zukunftswerte der Überschussbeteiligung
sen werden. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen und aufsichts-
rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Versicherungsverträge zu Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von vielen, nicht
berücksichtigen sind, ordnen wir den Versicherungsverträgen nach einem vorhersehbaren Einflüssen ab und kann deshalb nicht garantiert werden;
verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. Im Über- sie kann auch Null betragen. Einflussfaktoren sind die Entwicklung unse-
schuss-System Verzinsliche Ansammlung fließt dem einzelnen Versiche- rer Kapitalanlagen sowie die Entwicklung der versicherten Risiken und der
rungsnehmer bzw. Bezugsberechtigten ein Teil der Bewertungsreserven Kosten.
nach § 153 Absatz 3 VVG bei Beendigung der Erwerbsunfähigkeits-Zu-
satzversicherungen unmittelbar zu. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur
Kapitalausstattung bleiben unberührt. C. Nachweis- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung
Die Bewertungsreserven werden monatlich jeweils zum zweiten Börsen- 1 Nachweis- und Mitwirkungspflichten,
tag neu ermittelt und den anspruchsberechtigten Versicherungsverträ- wenn Erwerbsunfähigkeitsleistungen verlangt werden
gen nach einem verursachungsorientierten Verfahren rechnerisch zuge-
ordnet. Dieser Wert ist jeweils für den auf die Ermittlung folgenden Mo- 1.1 Nachweise für den Eintritt von Erwerbsunfähigkeit
nat maßgebend. Werden Leistungen aus diesen Zusatzversicherungen verlangt, informie-
ren wir Sie umgehend über die von uns zur Leistungsprüfung benötigten
Diese Zuordnung erfolgt in dem Verhältnis des Bemessungsguthabens Unterlagen:
der jeweiligen Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Summe der
Bemessungsguthaben aller anspruchsberechtigten Versicherungsver- a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Erwerbsunfähig-
träge. keit;
Bemessungsguthaben eines Versicherungsvertrags ist dabei die Summe b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegen-
der Kapitalien des Versicherungsvertrags zum 01. Januar jeden Jahres, an wärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ur-
dem der Versicherungsvertrag bestand. sache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens
sowie die Auswirkungen auf die Berufsausübung oder Art und Um-
Das Kapital ist abhängig von der jeweiligen Versicherungsart. Bei der Er- fang der Pflegebedürftigkeit oder der Demenz;
werbsunfähigkeits-Zusatzversicherung gilt das Ansammlungsguthaben
der jeweiligen Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung als Kapital. c) Unterlagen über die berufliche Entwicklung der versicherten Per-
son und die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Er-
Mit der Zuordnung ist noch keine Zuteilung verbunden. Bei Beendigung werbsunfähigkeit; hierzu zählen auch Nachweise über die wirt-
des Versicherungsvertrags teilen wir Ihrem Versicherungsvertrag den für schaftlichen und finanziellen Verhältnisse und ihre Veränderungen
diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zur vor und nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit (z.B. Einkommensteu-
Hälfte zu. erbescheide, betriebswirtschaftliche Unterlagen);
d) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person
oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und
Umfang der Pflege.
Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.
65
[Seite 66]
Kapitel VI Bedingungen – Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
1.2 Weitere Nachweise, Entbindung von der Schweigepflicht 3 Nachprüfung der Erwerbsunfähigkeit; Leistungseinstellung
Wir können außerdem weitere medizinische und berufsbezogene Aus-
künfte, Aufklärungen, Vor-Ort-Prüfungen und zusätzliche Untersuchun- 3.1 Nachprüfung
gen sowie weitere notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftli- Nach Anerkennung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fort-
chen Verhältnisse und ihre Veränderungen – verlangen, wobei wir hierzu bestehen der Erwerbsunfähigkeit, das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit
entsprechende Gutachter, Ärzte und sachverständige Dienstleister ein- oder den Schweregrad der Demenz nachzuprüfen. Dabei können wir er-
setzen können. Die Kosten werden von uns getragen. neut prüfen, ob die versicherte Person eine Erwerbstätigkeit im Sinne von
Abschnitt A Nummer 1 ausübt oder ausüben kann.
Wir können verlangen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen
in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall 3.2 Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdien-
übernehmen wir die angefallenen Reise- und Unterbringungskosten bis liche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der ver-
zu folgender Höhe: sicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. Die Be-
stimmungen der Nummern 1.2 und 1.3 gelten entsprechend.
• Anreisekosten, bei einer Bahnfahrt 2. Klasse und – falls erforder-
lich – einem Flug in der Economy Class (oder einer vergleichbaren 3.3 Eine Aufnahme bzw. Änderung der Erwerbstätigkeit ist uns unver-
Buchungsklasse) und züglich mitzuteilen.
• Unterbringungskosten für einen Aufenthalt in einem 4-Sterne-Hotel
(oder einer vergleichbaren Hotelkategorie). 3.4 Leistungseinstellung bei Wegfall oder
Minderung der Erwerbsunfähigkeit
Auf Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland können wir ver- Ist die versicherte Person in der Lage, wieder mehr als drei Stunden täg-
zichten, wenn diese vor Ort nach den von uns in der Bundesrepublik lich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, teilen wir Ihnen die Einstellung
Deutschland angewendeten Grundsätzen / Standards erfolgen. unserer Leistungen unter Hinweis auf Ihre Rechte in Textform mit. In un-
serer Mitteilung werden wir Ihnen die Gründe für unsere Entscheidung er-
In diesem Zusammenhang kann es auch erforderlich sein, Ärzte, Kranken- läutern. Die Leistungseinstellung wird mit dem Ablauf des dritten Monats
häuser und sonstige Krankenanstalten, bei denen die versicherte Person nach Zugang unserer Mitteilung bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeitpunkt
in Behandlung war oder sein wird, Pflegeeinrichtungen, Personenversi- muss auch die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden. Die Höhe
cherer (frühere und derzeitige), Berufsgenossenschaften, frühere und der- des Beitrags vermindert sich um den Beitrag für die Zahlung eines Sofort-
zeitige gesetzliche Krankenkassen und Arbeitgeber der versicherten Per- kapitals, sofern dieses mitversichert war.
son sowie Behörden zu befragen. Dazu ist in der Regel eine Schweige-
pflichtentbindungserklärung der versicherten Person erforderlich. Hat die Ist unsere Leistungspflicht weggefallen, ist wieder die garantierte Er-
versicherte Person die Schweigepflichtentbindungserklärung im Versiche- werbsunfähigkeitsrente versichert, die vor dem Eintritt der Erwerbsunfä-
rungsantrag erteilt, wird sie vor Einholung einer solchen Auskunft von uns higkeit versichert war; während der Erwerbsunfähigkeit durchgeführte
unterrichtet werden; die versicherte Person kann der Einholung einer sol- Erhöhungen aus der Überschussbeteiligung oder einer gegebenenfalls
chen Auskunft widersprechen. Im Übrigen kann die versicherte Person je- versicherten Leistungsdynamik bleiben also nicht erhalten.
derzeit verlangen, dass die Auskunftserhebung nur bei Einzeleinwilligung
erfolgt. 3.5 Leistungseinstellung bei Wegfall oder
Minderung der Pflegebedürftigkeit
1.3 Folgen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht Ist die Erwerbsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit weggefallen oder
Solange eine Mitwirkungspflicht von Ihnen, der versicherten Person oder hat sich der Umfang der Pflegebedürftigkeit unter zwei Pflegepunkte ge-
dem Anspruchsteller vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Ver- mindert, gilt Nummer 3.4 entsprechend.
pflichtung zur Leistung frei. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie einer
Auskunftserhebung, die für die Leistungsprüfung erforderlich ist, wider- 3.6 Leistungseinstellung bei Wegfall oder
sprechen oder eine Einzeleinwilligung nicht erteilen. Bei grob fahrlässiger Minderung der Demenz
Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung Ist die Erwerbsunfähigkeit infolge Demenz weggefallen oder hat sich der
in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kür- Umfang der Demenz unter Schweregrad fünf nach Reisberg (GDS 5) ge-
zen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Mitwirkungs- mindert, gilt Nummer 3.4 entsprechend.
pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. Die Ansprüche aus der Versi-
cherung bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Ein- 3.7 Verletzung der Mitwirkungspflichten
fluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit
Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des Die Bestimmungen der Nummer 1.3 über die Folgen bei einer Verletzung
laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung ver- der Mitwirkungspflichten gelten entsprechend. Der Drei-Monats-Zeit-
pflichtet. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, raum nach Nummer 3.4 für die Weiterzahlung der Leistungen nach Weg-
wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechts- fall der Voraussetzungen bleibt davon unberührt.
folge hingewiesen haben.
3.8 Erhöhter Beitrag nach dem Wegfall der Beitragsbefreiung
2 Erklärung über unsere Leistungspflicht bei vereinbarter Dynamik der Hauptversicherung bei Erwerbsunfähigkeit
Ist während der Befreiung von der Beitragszahlungspflicht die jährliche
Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns beigezogenen Un- dynamische Erhöhung der Hauptversicherung vereinbart, ergibt sich bei
terlagen erklären wir innerhalb einer Woche, ob wir eine Leistungspflicht Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Nummern 3.4, 3.5 bzw. 3.6
anerkennen. Solange Unterlagen noch ausstehen, informieren wir Sie spä- ein höherer Beitrag. Er setzt sich zusammen aus
testens alle vier Wochen über den aktuellen Bearbeitungsstand. Grund-
sätzlich sprechen wir keine befristeten Anerkenntnisse aus. a) dem durch dynamische Erhöhungen während der Erwerbsunfähig-
keit erreichten Beitrag für die Hauptversicherung,
b) dem Beitrag für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach
Tarif PEUZB, angepasst an den höheren Beitrag nach a) und
c) dem Beitrag einer gegebenenfalls eingeschlossenen Erwerbsunfä-
higkeits-Zusatzversicherung nach Tarif PEUZR.
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[Seite 67]
Kapitel VI Bedingungen – Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
4 Verzicht auf die Arztanordnungsklausel Erwerbsunfähigkeitsrente
Ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente versichert, wird diese nach anerkann-
Grundsätzlich ist die Befolgung von ärztlichen Anordnungen nicht Vor- ten Regeln der Versicherungsmathematik auf eine beitragsfreie Erwerbs-
aussetzung für die Anerkennung von Erwerbsunfähigkeitsleistungen. Ins- unfähigkeitsrente herabgesetzt. Hierzu steht – soweit vorhanden –
besondere ist die versicherte Person nicht verpflichtet, operative Behand- der Rückkaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug nach Num-
lungsmaßnahmen, die der untersuchende oder behandelnde Arzt anrät, mer 6 sowie um rückständige Beiträge, zur Verfügung.
durchführen zu lassen.
Für die beitragsfreie Erwerbsunfähigkeitsrente gilt, gegebenenfalls ab-
Die versicherte Person ist jedoch verpflichtet, geeignete Hilfsmittel (z.B. weichend von einer zuvor getroffenen Vereinbarung für die beitragspflich-
Seh- und Hörhilfen, Stützstrümpfe) zu verwenden und zumutbare Heil- tige Zeit, das Überschuss-System Sofortbonus. Ein gegebenenfalls vor-
behandlungen vornehmen zu lassen, die eine wesentliche Besserung der handenes Ansammlungsguthaben aus dem Überschuss-System Verzins-
gesundheitlichen Beeinträchtigung erwarten lassen. Zumutbar sind Heil- liche Ansammlung ist von der vorzeitigen Beitragsfreistellung nicht be-
behandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen ver- troffen und wird weiterhin verzinst (siehe Abschnitt B Nummer 1.4) oder
bunden sind. auf Ihr Verlangen in Textform hin ausgezahlt. War für die beitragspflich-
tige Zeit das Überschuss-System Sofortbonus vereinbart, vermindert sich
durch die vorzeitige Beitragsfreistellung auch der Erwerbsunfähigkeits-
D. Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung schutz aus der Überschussbeteiligung.
der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
1 Kündigung kann eine Auszahlung des Ansammlungsguthabens aufgrund gesetzli-
cher Rahmenbedingungen nicht verlangt werden.
1.1 Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen können Sie, unab-
hängig von der Hauptversicherung, jederzeit für sich alleine zum Ende ei- Wird die jährliche beitragsfreie Mindesterwerbsunfähigkeitsrente von
ner Versicherungsperiode kündigen. Bei Kündigung des Tarifs PEUZB wird 60 Euro nicht erreicht, erlischt die Leistung aus dem Tarif PEUZR. Der Rück-
der Tarif PEUZR, soweit eingeschlossen, ebenfalls gekündigt. Der Tarif PEUZR kaufswert nach Nummer 5 wird – soweit vorhanden – um den Abzug nach
kann, soweit eingeschlossen, unabhängig vom Tarif PEUZB gekündigt wer- Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge vermindert. Der hiernach ver-
den. In den letzten fünf Versicherungsjahren der Erwerbsunfähigkeits-Zu- bleibende Betrag wird unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten mit
satzversicherungen können diese nur zusammen mit der Hauptversiche- 0,25 Prozent p.a. verzinst. Ist die Versicherungsdauer der Zusatzversiche-
rung gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. rung kürzer als die Dauer der Ansparphase oder die Versicherungsdauer
der Hauptversicherung, wird dieser Wert zum Ablauf der Versicherungs-
1.2 Werden die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zusammen dauer der Zusatzversicherung ausgezahlt. Ansonsten wird dieser Wert zur
mit der Hauptversicherung gekündigt, erhalten Sie – soweit vorhanden – Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung verwendet bzw. bei Risiko-
einen Auszahlungsbetrag nur, wenn sich durch die Kündigung die Haupt- versicherungen ausgezahlt.
versicherung nicht in einen vorzeitig beitragsfreien Versicherungsvertrag
umwandelt. Anderenfalls wird auch die jeweilige Zusatzversicherung vor- Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
zeitig beitragsfrei gestellt. wird dieser Wert und ein gegebenenfalls vorhandenes Ansammlungsgut-
haben aus dem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung zum Ablauf
1.3 Bei Kündigung der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen für der Versicherungsdauer der Zusatzversicherung zur Erhöhung der Leis-
sich alleine erhalten Sie – soweit vorhanden – den Auszahlungsbetrag der tung der Hauptversicherung verwendet.
Zusatzversicherungen nach Nummer 4.
Die garantierte Höhe der beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente kön-
Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nen Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
wird der Auszahlungsbetrag zur Erhöhung der Leistung der Hauptversi-
cherung verwendet. 3 Befristete vorzeitige Beitragsfreistellung
2 Vorzeitige Beitragsfreistellung Die in Nummer 2 beschriebene vorzeitige Beitragsfreistellung können Sie
auch auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten befristen. Für die Wieder-
Sie können in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitragszahlungs- aufnahme der Beitragszahlung (Wiederinkraftsetzung) gelten die Rege-
pflicht befreit zu werden. Die vorzeitige Beitragsfreistellung ist nur zu- lungen nach Abschnitt G der Allgemeinen Bedingungen für die Hauptver-
sammen mit der Hauptversicherung möglich. sicherung entsprechend.
Beitragsbefreiung 4 Auszahlungsbetrag
Nach einer Beitragsfreistellung erlischt die Leistung aus der Beitragsbe-
freiung. Der Rückkaufswert nach Nummer 5 wird – soweit vorhanden – Der Auszahlungsbetrag ist der garantierte Auszahlungsbetrag zuzüglich
um den Abzug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge vermin- der Leistungen aus der Überschussbeteiligung (zur Überschussbeteiligung
dert. Der hiernach verbleibende Betrag wird unter Berücksichtigung von siehe Abschnitt B). Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhalten
Verwaltungskosten mit 0,25 Prozent p.a. verzinst. Ist die Versicherungs- Sie nur bei vereinbartem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung.
dauer der Zusatzversicherung kürzer als die Dauer der Ansparphase oder
die Versicherungsdauer der Hauptversicherung, wird dieser Wert zum Ab- Der garantierte Auszahlungsbetrag ist der Rückkaufswert nach Nummer 5,
lauf der Versicherungsdauer der Zusatzversicherung ausgezahlt. Ansons- vermindert um den Abzug nach Nummer 6.
ten wird dieser Wert zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung
verwendet bzw. bei Risikoversicherungen ausgezahlt. Die Höhe des garantierten Auszahlungsbetrags der Zusatzversicherungen
können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
wird dieser Wert zum Ablauf der Versicherungsdauer der Zusatzversiche- 5 Rückkaufswert
rung zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung verwendet.
Der Rückkaufswert der jeweiligen Zusatzversicherung ist das Deckungs-
kapital ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung zum Termin, zu
dem die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung wirksam wird.
67
[Seite 68]
Kapitel VI Bedingungen – Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
Die garantierte Höhe des Rückkaufswertes der Zusatzversicherungen kön- 1.2 Erwerbsunfähigkeitsrente
nen Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen. Bei einer Erhöhung der Hauptversicherung aufgrund einer Nachversiche-
rung können Sie die Erwerbsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprü-
6 Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung fung, ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung, erhöhen.
6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir ei- Unabhängig von einer Erhöhung der Hauptversicherung haben Sie
nen Abzug nach Nummer 6.2 oder, wenn Sie das Überschuss-System Bei-
tragsverrechnung oder Verzinsliche Ansammlung gewählt haben, nach • bei bestimmten Ereignissen (siehe Abschnitt H Nummer 2 der All-
Nummern 6.2 und 6.3 vor. Die Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle gemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung) oder
der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen. • unabhängig vom Eintritt eines Ereignisses (siehe Nummer 1.3)
6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich auch das Recht eine Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente ohne erneute
für den verbleibenden Versicherungsbestand eine verschlechterte Risiko- Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung, zu
situation. Kündigungen oder vorzeitige Beitragsfreistellungen erfolgen verlangen.
erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheits-
zustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und des- Die Erwerbsunfähigkeitsrente kann unter den folgenden Voraussetzun-
halb die Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder- gen erhöht werden:
lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz • Die Begrenzung der Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente für den bei
verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich da- Abschluss des Versicherungsvertrags ausgeübten Beruf darf nicht
durch ein durchschnittlich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil überschritten werden.
des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den • Die versicherte jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente der Nachversi-
verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Pro- cherung, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf zwischen
zent des Rückkaufswertes der Zusatzversicherung bemessen. Die Höhe 600 Euro und 6.000 Euro betragen.
des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Num- • Die jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente aller Nachversicherungen,
mer 7) entnehmen. gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, darf insgesamt 18.000 Euro
nicht überschreiten.
6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitragsfreien • Die jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls inklusive
Erwerbsunfähigkeitsrente zugrunde liegende Deckungskapital wird auf Sofortbonus, darf 90.000 Euro nicht überschreiten.
Basis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung er- • Die zum jeweiligen Zeitpunkt der Nachversicherung bestehende
mittelt. Ein Teil des jeweiligen Beitrags wurde im Überschuss-System Bei- versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente darf sich um bis zu 25 Pro-
tragsverrechnung nicht gezahlt bzw. im Überschuss-System Verzinsliche zent bzw. bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei
Ansammlung wieder gutgeschrieben. Unter Berücksichtigung der nicht versicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden um bis zu
gezahlten bzw. wieder gutgeschriebenen Beitragsteile fällt das Deckungs- 50 Prozent erhöhen.
kapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs als Ausgleich. • Der Anspruch der versicherten Person auf Leistungen wegen Er-
Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes der Zusatz- werbsunfähigkeit darf durch die Nachversicherung ein angemes-
versicherung bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Ta- senes Verhältnis zum Arbeitseinkommen nicht überschreiten. Da-
belle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen. bei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beste-
hende oder vergleichbare Ansprüche der versicherten Person zu be-
6.4 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der rücksichtigen (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapi-
Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach tel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen).
zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder • Die verbleibende Beitragszahlungsdauer der Erwerbsunfähigkeits-
der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser Zusatzversicherung beträgt mindestens fünf Jahre.
Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der
gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird 1.3 Ereignisunabhängige Nachversicherung
der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt. Unabhängig vom Eintritt eines Ereignisses können Sie innerhalb von fünf
Jahren nach Versicherungsbeginn einmalig eine Erhöhung der Erwerbsun-
6.5 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist fähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle
für Sie wirtschaftlich nachteilig. Angemessenheitsprüfung, – unter den Voraussetzungen der Num-
mer 1.2 – verlangen, wenn die versicherte Person das 40. Lebensjahr noch
7 Tabelle der Garantiewerte nicht vollendet hat. Der Versicherungsschutz aus dieser Nachversicherung
beginnt zur nächsten Beitragsfälligkeit, nachdem uns die Erklärung zur
Nähere Informationen zur garantierten Höhe des Rückkaufswertes der Zu- Nachversicherung vorliegt und Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben.
satzversicherungen, der beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente, des Aus- Der jährliche Beitrag dieser Nachversicherung muss mindestens 120 Euro
zahlungsbetrags und des Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte und darf höchstens 100 Prozent der für das erste Versicherungsjahr ge-
(Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsschein) entnehmen. zahlten Beiträge, nicht jedoch mehr als 6.000 Euro betragen.
1.4 Für die Nachversicherung der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversiche-
E. Gestaltungsrechte während der Vertragsdauer rung gelten die Bestimmungen zur Nachversicherungsgarantie der Haupt-
versicherung (siehe Abschnitt H Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen
1 Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen für die Hauptversicherung).
mit laufender Beitragszahlung
1.1 Beitragsbefreiung
Bei einer Erhöhung der Hauptversicherung aufgrund einer Nachversiche-
rung wird entsprechend die Beitragsbefreiung ohne erneute Risikoprü-
fung erhöht.
68
[Seite 69]
Kapitel VI Bedingungen – Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
F. Allgemeine Vertragsbestimmungen
1 Verhältnis zur Hauptversicherung
1.1 Die Zusatzversicherungen bilden mit der Hauptversicherung, zu der
sie abgeschlossen worden sind, eine Einheit; sie können – ausgenommen
im Fall der Nummer 1.3 – ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt
werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversi-
cherung endet, bei Rentenversicherungen auch spätestens bei Beendi-
gung der Ansparphase, erlischt auch der Versicherungsschutz aus den Zu-
satzversicherungen.
1.2 Ist unsere Leistungspflicht aus den Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-
versicherungen anerkannt, berechnen wir die Leistung aus der Hauptver-
sicherung (Rückkaufswert, beitragsfreie Versicherungsleistung und Über-
schussbeteiligung) so, als ob Sie den Beitrag dafür selbst gezahlt hätten.
1.3 Ansprüche aus den Zusatzversicherungen, die auf einer Erwerbsun-
fähigkeit beruhen, die bereits vor Kündigung oder vorzeitiger Beitrags-
freistellung der Hauptversicherung eingetreten ist, werden durch Kündi-
gung oder vorzeitige Beitragsfreistellung der Hauptversicherung nicht
berührt.
1.4 Der Abzug nach Abschnitt D Nummer 6 wird auch erhoben, wenn
bei Rentenversicherungen die Zusatzversicherungen durch Abruf der Leis-
tung aus der Hauptversicherung enden.
2 Gültigkeit anderer Bedingungen
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die All-
gemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung sinngemäß Anwen-
dung.
69
[Seite 70]
Kapitel VII Besondere Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz
VII. Besondere Bedingungen d) Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht oder Sie Ihren An-
trag zurückgenommen haben;
für den vorläufigen Versicherungsschutz e) der Einlösungsbeitrag für die beantragte Versicherung nicht recht-
in den Berufsunfähigkeits- und zeitig gezahlt wurde bzw. der Einzug des Einlösungsbeitrags aus
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht möglich war oder dem
Einzug widersprochen worden ist.
(Fassung 1/2017)
3.3 Bei unfallbedingter Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit erbringen wir
1 Vorläufiger Versicherungsschutz solange Leistungen, wie die unfallbedingte Berufs- bzw. Erwerbsunfähig-
keit andauert, längstens jedoch bis zum Ablauf der vorgesehenen Leis-
1.1 Wir zahlen die beantragten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleis- tungsdauer.
tungen, höchstens jedoch jährliche Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleis-
tungen von 12.000 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, wenn die 4 Ausschlüsse vom vorläufigen Versicherungsschutz
versicherte Person während der Dauer des vorläufigen Versicherungs-
schutzes einen Unfall erleidet, uns der Unfall innerhalb von drei Monaten 4.1 Unsere Leistungspflicht ist ausgeschlossen für Versicherungsfälle
angezeigt wird und dadurch Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach Maß- aufgrund von Ursachen, nach denen im Antrag gefragt wurde und von de-
gabe des Abschnitts A Nummer 1 der Bedingungen für die Berufsunfä- nen die versicherte Person bei Unterzeichnung Kenntnis hatte. Dies gilt
higkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen eintritt. Dabei auch, wenn diese im Antrag angegeben wurden.
wird zuerst aus der Beitragsbefreiung geleistet und danach, falls der
Höchstbetrag von 12.000 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, Dies gilt nicht für Umstände, die für den Eintritt des Versicherungsfalls
noch nicht erreicht ist, aus der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente. lediglich mitursächlich geworden sind.
Die Begrenzung der Höhe der jährlichen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-
leistungen auf 12.000 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, gilt, 4.2 Sofern eine unfallbedingte Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach
wenn bei uns für die versicherte Person mehrere Anträge auf Abschluss Maßgabe des Abschnitts A Nummer 3 der Bedingungen für die Berufsun-
von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen be- fähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen eintritt, be-
troffen sind, für alle Anträge zusammen. steht kein Versicherungsschutz.
1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich 5 Kosten des vorläufigen Versicherungsschutzes
von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwil-
lig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir keinen Beitrag. Er-
bringen wir Leistungen aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes,
1.3 Wir leisten ab dem nächsten Monatsersten nach Eintritt der unfall- so behalten wir ein Entgelt ein. Das Entgelt entspricht dem Jahresbeitrag
bedingten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit, frühestens ab dem beantrag- für das erste Versicherungsjahr der beantragten Berufsunfähigkeits- bzw.
ten Versicherungsbeginn. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Bereits gezahlte Beiträge
rechnen wir an.
2 Voraussetzungen für den vorläufigen
Versicherungsschutz 6 Verhältnis zum beantragten Versicherungsvertrag
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Voraussetzung für den vorläufi- 6.1 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden
gen Versicherungsschutz, dass die Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung und die Bedin-
gungen für die Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver-
a) Ihr Antrag nicht von dem von uns angebotenen Tarif mit den dazu- sicherungen Anwendung.
gehörigen Tarifierungsmerkmalen und Annahmerichtlinien und sei-
nen Bedingungen abweicht; 6.2 Haben Sie im Antrag ein Bezugsrecht festgelegt, gilt dieses auch
b) Sie das Zustandekommen der beantragten Versicherung nicht von für die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz.
einer besonderen Bedingung abhängig gemacht haben;
c) Sie und die versicherte Person ihren Wohnsitz in Deutschland oder 6.3 Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersver-
Österreich haben. sorgung oder Rückdeckungsversicherungen zu Unterstützungskassen-
Versorgungen entfällt der vorläufige Versicherungsschutz.
3 Beginn und Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes
3.1 Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem auf den Ein-
gang Ihres Antrags bei uns folgenden Tag, frühestens jedoch zwei Monate
vor dem beantragten Versicherungsbeginn.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der vorläufige Versiche-
rungsschutz, wenn
a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versicherung begon-
nen hat;
b) Sie einem von uns angebotenen, vom Antrag abweichenden Versi-
cherungsschutz widersprechen;
c) wir Ihren Antrag abgelehnt haben. In diesem Fall werden wir den
vorläufigen Versicherungsschutz kündigen;
70
[Seite 71]
VIII. Spezielle Klauseln
Kapitel VIII Spezielle Klauseln
Ist die Versicherungsdauer des ursprünglichen Versicherungsvertrags für
die neue berufliche Tätigkeit / Studienrichtung nicht versicherbar, wird
1 Einschluss einer Berufsunfähigkeits- oder stattdessen die danach höchstmögliche Versicherungsdauer versichert.
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung Entsprechendes gilt für die Leistungsdauer.
a) Ist bei Ihrem Vertrag die Leistungsdauer der Zusatzversicherung Ist die ursprünglich versicherte Jahresrente für die neue berufliche Tätig-
kürzer als die Beitragsdauer der Hauptversicherung, dann gilt fol- keit/Studienrichtung nicht versicherbar, wird stattdessen die dann höchst-
gende Regelung: mögliche Jahresrente versichert.
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit wird Der Umtausch in den Berufsunfähigkeitsschutz wird zum nächsten Mo-
Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung nur bis zum Ablauf natsersten wirksam, nachdem uns die Erklärung des Versicherungsneh-
der Leistungsdauer der Zusatzversicherung erbracht. Besteht da- mers zugegangen ist. Ist die Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen be-
nach noch Beitragspflicht für die Hauptversicherung, so ist die Bei- reits vor dem Umtausch eingetreten, so besteht keine Leistungspflicht.
tragszahlung für die Hauptversicherung wieder aufzunehmen, auch
wenn die Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit fortdauert. Ist die neue berufliche Tätigkeit / Studienrichtung für den Fall der Berufs-
unfähigkeit nicht versicherbar, wird der bisherige Versicherungsschutz bei
Ist die Dynamik der Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit unverändert weitergeführt.
Erwerbsunfähigkeit vereinbart, so ist aufgrund der vereinbarten Er-
höhungen während der Dauer der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbs- Nach Ablauf des Jahres ist eine Umstellung nur noch mit erneuter Gesund-
unfähigkeit bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung ein entspre- heitsprüfung möglich.
chend höherer Beitrag zu zahlen.
3 Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
b) Ist die Versicherungsdauer der Zusatzversicherung kürzer als die Berufsunfähigkeit bei Studenten
Leistungsdauer, dann gilt:
Bei Studenten liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person in-
Ansprüche, die durch Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbs- folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nach-
unfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer entstanden sind, zuweisen sind, sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist
werden auch dann noch anerkannt, wenn sie erst später geltend oder voraussichtlich sechs Monate außerstande sein wird, ihr zuletzt be-
gemacht werden. triebenes Studium so, wie es ohne gesundheitliche Beeinträchtigung aus-
gestaltet war, fortzusetzen.
Auf die Folgen von Obliegenheitsverletzungen gemäß Abschnitt C
der Bedingungen der Zusatzversicherung wird in diesem Zusam- 4 Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
menhang ausdrücklich hingewiesen. Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden
2 Umtausch von Erwerbsunfähigkeits- in Bei Auszubildenden liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Per-
Berufsunfähigkeitsschutz bei Schülern und Studenten son infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich
nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen
Versicherte Schüler und Studenten haben die Möglichkeit, den bestehen- ist oder voraussichtlich sechs Monate außerstande sein wird, ihre zuletzt
den Erwerbsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in Be- betriebene Berufsausbildung so, wie sie ohne gesundheitliche Beeinträch-
rufsunfähigkeitsschutz umzutauschen: tigung ausgestaltet war, fortzusetzen. Berufsausbildung ist ein berufli-
ches Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.
• bei erstmaliger Aufnahme einer Berufsausbildung oder
• bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit; 5 Ergänzende Erläuterung zum Vorliegen von
Berufsunfähigkeit bei Hausfrauen und Hausmännern
Versicherte Schüler haben diese Möglichkeit auch
Bei Hausfrauen und Hausmännern liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die
• bei erstmaliger Aufnahme eines Studiums. versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräftever-
falls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbrochen au-
Voraussetzung für einen Umtausch ist, dass der Versicherungsnehmer der ßerstande gewesen ist oder voraussichtlich sechs Monate außerstande
Continentale Lebensversicherung AG die erstmalige Aufnahme einer be- sein wird, ihre im heimischen Haushalt konkret wahrgenommenen Aufga-
ruflichen Tätigkeit / Berufsausbildung / eines Studiums innerhalb eines ben und ausgeübten Tätigkeiten so, wie sie ohne gesundheitliche Beein-
Jahres nach dem jeweiligen Ereignis in Textform mitteilt. Dabei müssen trächtigung ausgestaltet waren, weiterhin wahrzunehmen und auszu-
uns auch die dann ausgeübte Tätigkeit bzw. Studienrichtung sowie per- üben.
sönliche Berufsmerkmale der versicherten Person mitgeteilt werden.
6 Infektionsklausel
Der Umtausch erfolgt im bestehenden Versicherungsvertrag mit den bei
Vertragsabschluss bzw. Einschluss für den Berufsunfähigkeitsschutz gül- Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn der versicher-
tigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehöri- ten Person zur Verhinderung der Weiterverbreitung einer Infektion die
gen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und al- Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit wegen Krankheit, Krankheitsver-
len sonstigen geltenden Vereinbarungen. dachts, Ansteckungsverdachts oder Ausscheidens durch Verfügung der
zuständigen Behörde vollständig untersagt wird (z. B. nach § 31 des deut-
Der Beitrag wird auf Basis der individuellen Risikoeinstufung der versi- schen Infektionsschutzgesetzes). Die Untersagung muss sich auf einen
cherten Person anhand ihrer dann ausgeübten Tätigkeit bzw. Studienrich- Zeitraum von mehr als sechs Monaten erstrecken.
tung unter Berücksichtigung der persönlichen Berufsmerkmale mit den
bei Vertragsabschluss gültigen Tarifbestimmungen neu bestimmt. Durch
den Umtausch ergibt sich ein höherer Beitrag. Er wird nach anerkannten
Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet.
71
[Seite 72]
Kapitel VIII Spezielle Klauseln
Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in diesem 8.2 Dritter als Versicherungsnehmer
Zeitraum eine andere berufliche Tätigkeit konkret ausgeübt hat oder aus- Ist der Versicherungsnehmer dieses Versicherungsvertrags kein Elternteil
übt, die hinsichtlich der versicherten Person, wird die vereinbarte Todesfall-Leistung auf den
nach § 150 Absatz 4 VVG bestimmten Höchstbetrag für die gewöhnli-
• ihrer Ausbildung und Erfahrung, chen Beerdigungskosten (derzeit: 8.000 Euro) solange beschränkt, bis die
• der sozialen Wertschätzung und versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und diesem Versiche-
• des Einkommens rungsvertrag schriftlich zustimmt oder Versicherungsnehmer wird. Bei
der Beschränkung auf den Höchstbetrag werden mehrere Versicherungs-
mit der Lebensstellung vergleichbar ist, die durch die berufliche Tätigkeit ge- verträge mit geringen Todesfall-Leistungen bei uns zusammengezählt.
prägt war, die auszuüben der versicherten Person behördlich untersagt wird.
Die Beschränkung der Todesfall-Leistung besteht auch dann nicht, wenn
7 Finanzielle Angemessenheitsprüfung der oder die gesetzliche/n Vertreter diesem Versicherungsvertrag bei An-
tragstellung zustimmt bzw. zustimmen.
Bei Erhöhungen von Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszah-
lung erfolgt – auch im Rahmen der Nachversicherungsgarantie – eine fi- Nicht zustimmen kann bzw. können der oder die gesetzliche/n Vertreter
nanzielle Angemessenheitsprüfung. dem Versicherungsvertrag, wenn
Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente • der oder die gesetzliche/n Vertreter zugleich Versicherungsnehmer
Die finanzielle Angemessenheitsprüfung erfolgt bei einer Berufsunfähig- dieses Versicherungsvertrags ist bzw. sind, oder
keits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente von mehr als 1.000 Euro, gegebe- • der oder die gesetzlichen Vertreter mit dem Versicherungsnehmer
nenfalls inklusive Sofortbonus, monatlich. nach § 1795 Absatz 1 Nummer 1 BGB in gerader Linie verwandt ist
bzw. sind (z.B. Großeltern).
Der jährliche Anspruch der versicherten Person auf Berufsunfähigkeits- oder
Erwerbsunfähigkeitsrente darf folgende Obergrenzen nicht überschreiten: 9 Bezugsberechtigter
Arbeitnehmer Bei der Festlegung des Bezugsberechtigten für die Versicherungsleis-
85 % des Jahres-Nettoarbeitseinkommens tungen gelten für folgende Tarife Einschränkungen:
bis 50.000 Euro p. a. und zusätzlich
60 % des über 50.000 Euro p.a. • Berufsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PBU und PBUS
hinausgehenden Jahres-Nettoarbeitseinkommens • Erwerbsunfähigkeits-Versicherung nach Tarif PEU und PEUS
• Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach den Tarifen PBUZB
betriebliche Altersversorgung und PBUZR
75 % des Jahres-Bruttoarbeitseinkommens • Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach den Tarifen PEUZB
und PEUZR
Selbstständige
65 % des Gewinns / Jahresüberschusses vor Steuern Als Bezugsberechtigte für die genannten Tarife können folgende Perso-
bis 50.000 Euro p. a. und zusätzlich nen festgelegt werden:
40 % des über 50.000 Euro p. a. hinausgehenden
Gewinns / Jahresüberschusses vor Steuern 1. die versicherte Person
2. Personen, die nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Versiche-
Bei der Prüfung der finanziellen Angemessenheit werden bestehende und rungsteuergesetz (VersStG) i.V.m. § 7 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
beantragte Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Dienstunfähig- und § 15 Abgabenordnung (AO) in einem persönlichen bzw. recht
keits- und Grundfähigkeitsabsicherungen der versicherten Person (pri- lichen Verhältnis zur versicherten Person stehen.
vate und betriebliche Leistungen, auch bei anderen Gesellschaften oder Diese sind zum Beispiel:
Versorgungsträgern) sowie Anwartschaften aus Beamten- oder beamten-
ähnlichen Verhältnissen berücksichtigt. • Ehegatte oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartner-
schaftsgesetzes
Bei einer jährlichen Gesamtrente (inkl. bereits bestehender Absicherun- • Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerähnlichen
gen) von mehr als 36.000 Euro werden auch Anwartschaften aus berufs- Lebensgemeinschaft
ständischen Versorgungswerken zu 50 Prozent berücksichtigt. • Elternteil oder Kind einschließlich Adoptivelternteil oder
Adoptivkind
Absicherungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht be- • Geschwister
rücksichtigt.
Diese Einschränkungen, welche wir aufgrund einer Änderung des
8 Leistung bei Tod einer minderjährigen versicherten Person § 4 VersStG vorgenommen haben, gelten ab 01.01.2022 bei Vertragsab-
schluss sowie während der gesamten Vertragslaufzeit und nur für Versi-
Für die Leistung bei Tod einer minderjährigen versicherten Person gilt fol- cherungsnehmer, die in Deutschland steuerlich ansässig sind.
gende Regelung:
Tarife, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung – inklusive Rück-
8.1 Elternteil der versicherten Person als Versicherungsnehmer deckungsversicherungen zu Unterstützungskassen und Pensionszusa-
Ist ein Elternteil Versicherungsnehmer dieses Versicherungsvertrags und gen – abgeschlossen werden, sowie Tarife der Basisversorgung sind von
stirbt die versicherte Person vor Vollendung des 7. Lebensjahres, wird die dieser Einschränkung nicht betroffen.
vereinbarte Todesfall-Leistung auf den nach § 150 Absatz 4 Versiche-
rungsvertragsgesetz (VVG) bestimmten Höchstbetrag für die gewöhnli- Stand: 01/2022
chen Beerdigungskosten (derzeit: 8.000 Euro) beschränkt. Bei der Be- Den jeweils aktuellen Stand können Sie auf unserer Internetseite
schränkung auf den Höchstbetrag werden mehrere Versicherungsverträge www.continentale.de einsehen. Mögliche Bezugsberechtigte teilen wir
mit geringen Todesfall-Leistungen bei uns zusammengezählt. Für eine Ihnen auf Anfrage gerne mit.
über den Höchstbetrag hinausgehende Summe werden die Beiträge ein-
schließlich der Überschussanteile erstattet.
72
[Seite 73]
IX. Überschussbeteiligung und Kosten
Kapitel IX Überschussbeteiligung und Kosten
A. Überschussbeteiligung
Die Tarife RI, PBUZB, PBUZR, PEUZB und PEUZR gehören zum Tarifwerk
202201.
Einzelheiten zur Beteiligung an den Überschüssen und an den Bewertungs-
reserven sind im Abschnitt Überschussbeteiligung der Bedingungen ge-
regelt. Die zurzeit geltenden Überschuss-Sätze können Sie Ihrem Versor-
gungsvorschlag entnehmen.
B. Kosten
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der
übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten können Sie
den vorvertraglichen Informationen entnehmen.
Die aktuellen sonstigen Kosten zum Stand 1/2022 entnehmen Sie bitte
der Gebührenübersicht.
Gebührenübersicht (Stand 1/2022) Betrag Erhebung
Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins* 20 EUR derzeit nicht
Schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen / Mahnverfahren 3 EUR derzeit nicht
Bearbeitung von Rückläufern im Lastschriftverfahren* 3 EUR derzeit nicht
Bearbeitung von Zahlungsrückständen* 20 EUR derzeit nicht
Bearbeitung von Abtretung und Verpfändung an nicht gewerbliche Dritte* 25 EUR derzeit nicht
Bearbeitung von Abtretung und Verpfändung an gewerbliche Gebrauchtpolicenhändler* 150 EUR derzeit nicht
Durchführung von Vertragsänderungen (z.B. Laufzeitänderung)* – mit Ausnahme von vertraglich vereinbarten
40 EUR derzeit nicht
Optionen
Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums oder Leistungsübermittlung
35 EUR derzeit nicht
durch uns an einen Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums*
Adress-Recherche aufgrund nicht angezeigter Anschriftenänderung* 10 EUR derzeit nicht
Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren (pro Fälligkeit)* 2,50 EUR derzeit nicht
Erstellung von zusätzlichen Auskünften, die über die gesetzlichen Informationspflichten hinausgehen
100 EUR ja
(z.B. Kostenaufstellung, historische Fondsübersicht, Hochrechnungen / Wertverläufe)*
* Nicht bei den Tarifen BRI, BRC, BRCP, BRCP100, BRCB, RRG, RRIG, BRIG und BRIG100. Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Mahngebühren ergibt sich aus
§§ 280, 286 Bürgerliches Gesetzbuch.
73
[Seite 74]
X. Steuerregelungen
Kapitel X Steuerregelungen
Dies gilt auch bei einer Kapitalauszahlung nach Rentenbeginn. Dabei wird
(Stand 3/2023) bei der Ermittlung der entrichteten Beiträge berücksichtigt, dass in den
bis zum Zeitpunkt der Kapitalauszahlung geleisteten Rentenzahlungen
Die folgenden Informationen geben einen grundsätzlichen Überblick zur anteilige Beiträge enthalten sind.
steuerlichen Behandlung von neu abgeschlossenen Lebensversicherun-
gen nach deutschem Steuerrecht. Sie erfolgen mit aller Sorgfalt, aber ohne Rentenzahlungen nach einer Kapitalauszahlung werden weiter mit dem bei
Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Auskunft zu speziellen Steuer Rentenbeginn festgelegten Ertragsanteil (siehe Nummer 1.2) besteuert.
fragen können Ihnen Steuerberater und Finanzbehörden geben.
Für einen Erwerber eines Versicherungsvertrags treten an die Stelle der
Summe der vor dem Erwerb entrichteten Beiträge die Anschaffungskos-
A. Private fondsgebundene Rentenversicherung ten (§ 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 3 EStG).
nach Tarif RI
Bei einem Verkauf eines Versicherungsvertrags muss auch ein eventuell
1 Einkommensteuer über die Leistung aus dem Versicherungsvertrag hinausgehender Betrag
versteuert werden (§ 20 Absatz 2 Nummer 6 Satz 1 EStG).
1.1 Beiträge
Beiträge zu dieser fondsgebundenen Rentenversicherung können weder 1.4 Leistungen im Todesfall
als Altersvorsorgeaufwendungen noch als sonstige Vorsorgeaufwendun- Einmalige Todesfall-Leistungen (z.B. aus der Beitragsrückgewähr, der
gen steuerlich geltend gemacht werden. Beiträge zur Berufsunfähigkeits- Kapitalrückgewähr), die bei Tod der versicherten Person gezahlt werden,
oder zur Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind nach § 10 Absatz 1 sind grundsätzlich einkommensteuerfrei.
Nummer 3a Einkommensteuergesetz (EStG) im Rahmen der Höchstbeträge
als sonstige Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Renten, die aufgrund einer Rentengarantiezeit nach dem Ableben weiterge-
zahlt werden, unterliegen weiterhin mit dem Ertragsanteil (siehe § 22 Num-
1.2 Rentenleistungen mer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG) der Einkommensteuer.
Leibrenten aus dieser fondsgebundenen Rentenversicherung, deren Beiträge
(laufende Beiträge oder Einmalbeitrag) aus voll versteuertem Einkommen ge- 1.5 Leistungen im Todesfall bei Versicherungsverträgen
leistet wurden, unterliegen nur mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer. mit festem Auszahlungszeitpunkt (Junior-Beitragsschutz)
Konkrete Werte enthält die Tabelle in § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Bei einem Versicherungsvertrag mit festem Auszahlungszeitpunkt erfolgt
Doppelbuchstabe bb Einkommensteuergesetz (EStG). Nachfolgend ein Aus- bei Tod der versicherten Person die Einzahlung der noch nicht fällig ge-
zug aus der Ertragsanteil-Tabelle bei verschiedenen Rentenbeginnaltern: wordenen Beiträge in das Fondsguthaben. Der Versicherungsvertrag wird
ohne weitere Beitragszahlung fortgeführt. Die Todesfall-Leistung wird
Bei Beginn der Rente Ertragsanteil erst zu dem vereinbarten Auszahlungszeitpunkt fällig.
vollendetes Lebensalter der Rente
Der Ertrag ist in diesem Fall der Unterschiedsbetrag zwischen der Leis-
60 bis 61 22 %
tung aus dem Versicherungsvertrag und der Summe der auf sie entrich-
62 21 % teten Beiträge inklusive der von uns bei Tod der versicherten Person ein-
gezahlten noch nicht fällig gewordenen Beiträge. Erträge sind nach § 20
63 20 % Absatz 1 Nummer 6 Satz 1 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu
64 19 % versteuern (siehe Nummern 1.9 bis 1.11).
65 bis 66 18 % 1.6 Rentenleistungen bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit
17 % Renten aus einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-
67
versicherung, deren Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt wur-
68 16 % den, sind einkommensteuerpflichtig. Als zeitlich begrenzte Leibrenten
sind sie mit dem Ertragsanteil gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a
69 bis 70 15 %
Doppelbuchstabe bb Satz 5 EStG i.V.m. § 55 Absatz 2 Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung (EStDV) zu versteuern.
Die Ertragsanteile gelten auch für Teilrenten. Maßgebend ist in diesem
Fall das vollendete Lebensalter bei Beginn der Teilrente. Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig von der Laufzeit der Rente ab Be-
ginn des Rentenbezugs bis zum vereinbarten Ende der Leistungsdauer der
1.3 Kapitalauszahlungen im Erlebensfall; Verkauf der Versicherung Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Konkrete
Erträge aus dieser fondsgebundenen Rentenversicherung, die bei einer Werte können der Tabelle zu § 55 Absatz 2 EStDV entnommen werden.
einmaligen Kapitalauszahlung im Erlebensfall – z.B. bei Kapitalabfindung
oder Kündigung – in Form einer Geldleistung oder durch Übertragung von Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft die Ertragsanteile bei verschie-
Investmentfonds-Anteilen erbracht werden, sind nach § 20 Absatz 1 Num- denen Rentenlaufzeiten.
mer 6 Satz 1 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern (siehe
Nummern 1.9 und 1.10). Renten-Laufzeit in Jahren
ab Beginn des Rentenbezugs Ertragsanteil
bis zum vereinbarten der gezahlten Rente
Ertrag ist dabei der Unterschiedsbetrag zwischen der Leistung aus dem
Leistungsdauerende
Versicherungsvertrag und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge
(zur Anwendung des halben Unterschiedsbetrags siehe Nummer 1.11). 5 5%
Bei einer Teilleistung werden für die Berechnung des Unterschiedsbetrags
von der Teilleistung die anteilig auf sie entrichteten Beiträge abgezogen. 10 12 %
15 16 %
Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags bleiben Investment
erträge aus Publikumsfonds, die ab 2018 anfallen, in Höhe von 15 Pro- 20 21 %
zent (sogenannte Teilfreistellung nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 9
25 26 %
EStG n.F.) sowie Beiträge zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und
der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung unberücksichtigt. 30 30 %
74
[Seite 75]
Kapitel X Steuerregelungen
1.7 Einmalige Leistungen bei Berufsunfähigkeit Auch in diesem Fall müssen wir die auf den vollen Unterschiedsbetrag be-
bzw. Erwerbsunfähigkeit rechnete Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und gegebe-
Die folgenden einmaligen Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits- bzw. nenfalls Kirchensteuer einbehalten und abführen. Einen Ausgleich können
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung - sofern vereinbart - sind grund- Sie über Ihre Einkommensteuererklärung geltend machen.
sätzlich einkommensteuerfrei:
1.12 Vertragsänderungen
• die Zahlung eine Sofortkapitals, Werden wesentliche Vertragsmerkmale einer Versicherung geändert, kann
• die Beteiligung an den Umgestaltungskosten, dies zu einem Neubeginn der Zwölf-Jahres-Frist führen. Als wesentliche
• die Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe, Vertragsmerkmale werden von der Finanzverwaltung neben der Vertrags-
• die Beteiligung an den Rehabilitationskosten (Rehabilitationshilfe), laufzeit die Versicherungsleistung, die Beitragszahlungsdauer sowie die
• die Leistungen aus dem Überschuss-System Verzinsliche Ansamm- Beitragshöhe angesehen.
lung.
Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater
1.8 Rentenbezugsmitteilung oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Bei laufenden einkommensteuerpflichtigen Rentenleistungen sind wir ver-
pflichtet, diese jährlich an die Deutsche Rentenversicherung Bund als zen- 1.13 Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
trale Stelle zu melden (Rentenbezugsmitteilung nach § 22a Absatz 1 EStG). Falls aus diesem Vertrag einkommensteuerpflichtige Leistungen erfolgen,
für die wir keine Kapitalertragsteuer einbehalten haben, muss der Steuer
1.9 Höhe der Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer, Abzugsverfahren pflichtige eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die zu entrichtende
Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent des Ertrags. Wir sind verpflich- Steuer inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
tet, die fällige Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Sofern wird dann vom Finanzamt individuell ermittelt.
ein gültiger Freistellungsauftrag vorliegt, wird dieser berücksichtigt. Zu-
sätzlich müssen wir auch den Solidaritätszuschlag einbehalten und ab- 2 Vermögensteuer
führen.
Eine Vermögensteuer wird nicht erhoben.
Sofern Kirchensteuerpflicht besteht, behalten wir zusätzlich auch die Kir-
chensteuer ein (Direktabzug), sofern kein Sperrvermerk vorliegt. Den 3 Erbschaftsteuer
Sperrvermerk kann der Steuerpflichtige beim Bundeszentralamt für Steu-
ern eintragen lassen. Falls ein Sperrvermerk eingetragen ist, haben wir Ansprüche oder Leistungen aus der fondsgebundenen Rentenversiche-
keine Kenntnisse über die Religionszugehörigkeit des Steuerpflichtigen. rung und eventuellen Zusatzversicherungen unterliegen der Erbschaft-
In diesem Fall ist der Steuerpflichtige verpflichtet, eine Steuererklärung steuer, wenn sie von einem Dritten als Bezugsrecht (z.B. aufgrund einer
abzugeben, damit die Kirchensteuer von der Finanzbehörde ermittelt und Schenkung) oder, wenn kein bezugsberechtigter Dritter vorhanden ist,
erhoben werden kann. beim Tod des Versicherungsnehmers von den Erben als Teil des Nachlas-
ses von Todes wegen erworben werden. Erhält der Versicherungsnehmer
Bei einem Direktabzug wird bereits die steuerliche Abzugsfähigkeit der die Leistung, ist sie nicht erbschaftsteuerpflichtig.
Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigt und ein entsprechend
ermäßigter Satz für die Kapitalertragsteuer angesetzt (z.B. bei Kirchen- 4 Versicherungsteuer
steuersatz 8 Prozent: Kapitalertragsteuer 24,51 Prozent zzgl. Kirchen-
steuer). Wenn Sie keine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver-
sicherung eingeschlossen haben, ist der Beitrag zu dieser fondsgebunde-
Bei einem Verkauf des Versicherungsvertrags oder der Auszahlung einer nen Rentenversicherung nach § 4 Nummer 5 Buchstabe a Versicherung-
Todesfall-Leistung aus einem Versicherungsvertrag, den der Steuerpflich- steuergesetz (VersStG 2021) von der Versicherungsteuerpflicht befreit.
tige von einer anderen Person entgeltlich erworben hat, wird die Kapital-
ertragsteuer nicht von uns einbehalten, sondern es erfolgt eine Meldung Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver-
an das Finanzamt. Der Versicherungsnehmer muss die Veräußerung in sei- sicherung eingeschlossen haben und in Deutschland steuerlich ansässig
ner Steuererklärung angeben, damit die Steuererhebung ermöglicht wird. sind, kann für die Beiträge der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig-
keits-Zusatzversicherung Versicherungsteuer anfallen. Die Versicherung-
1.10 Abgeltungsteuer und Vorauszahlung auf die Einkommensteuer steuer beträgt 19 Prozent dieser Beiträge.
Die von uns einbehaltene Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszu-
schlag und gegebenenfalls Kirchensteuer hat – ausgenommen der Rege- Die Besteuerung ist abhängig davon, wem die Versicherungsleistung aus
lung zum halben Unterschiedsbetrag (siehe Nummer 1.11) – abgelten- der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
den Charakter (Abgeltungsteuer). Erfolgt der Steuerabzug in der Form der zustehen soll.
Abgeltungsteuer, ist damit die Steuerschuld auf den Kapitalertrag abge- Von der Versicherungsteuer ausgenommen sind gemäß § 4 Nummer 5
golten (zur Kirchensteuer siehe jedoch Nummer 1.9). Bei geringem zu ver- Buchstabe b VersStG 2021 Beiträge für eine Berufsunfähigkeits- oder Er-
steuernden Einkommen kann es zweckmäßig sein, den Ertrag dennoch in werbsunfähigkeits-Zusatzversicherung, wenn für Leistungen aus dieser
der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt ist verpflichtet zu prüfen, Zusatzversicherung als Bezugsberechtigter die versicherte Person oder
welche Besteuerungsart (Abgeltungsteuer oder individuelle Steuer) für ein Angehöriger im Sinne des § 7 des Pflegezeitgesetzes oder des § 15
den Steuerpflichtigen die günstigere ist. der Abgabenordnung der versicherten Person benannt wird.
1.11 Regelung zum halben Unterschiedsbetrag
Wird die Auszahlung einer einmaligen Versicherungsleistung
• nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und
• nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss
(Zwölf-Jahres-Frist)
fällig, so unterliegt nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags nach Num-
mer 1.3 der Besteuerung (§ 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 EStG).
75
[Seite 76]
Kapitel X Steuerregelungen
Angehörige im Sinne § 7 Pflegezeitgesetz oder § 15 Abgabenordnung Erklärt der Arbeitnehmer früher als ein Jahr vor dem altersbedingten Aus-
sind unter anderem scheiden aus dem Erwerbsleben (Rentenphase), dass er das Kapitalwahl-
• Ehegatte oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschafts- recht ausüben will, kann er die Förderung nach § 3 Nummer 63 EStG für
gesetzes die ab diesem Zeitpunkt noch fällig werdenden Beiträge nicht mehr nut-
• Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerähnlichen Lebens- zen. Diese künftigen Beiträge unterliegen grundsätzlich der individuellen
gemeinschaft Besteuerung.
• (Schwieger-)Elternteil und (Schwieger-)Kind
• Adoptivelternteil oder Adoptivkind 1.2 Leistungen an den Arbeitgeber
• Stiefelternteil oder Stiefkind Leistungen aus Direktversicherungen sind als Betriebseinnahmen zu er-
• Pflegeelternteil oder Pflegekind fassen, soweit sie dem Arbeitgeber zustehen.
• (Ur-/Stief-/Schwieger-)Großelternteil oder
(Ur-/Stief-/Schwieger-)Enkelkind 1.3 Leistungen an den Arbeitnehmer
• Geschwister Leistungen aus Direktversicherungen an den Arbeitnehmer oder berech-
• Onkel oder Tante bzw. Neffe oder Nichte tigte Hinterbliebene unterliegen der Einkommensteuer. Renten, abge-
• Schwager oder Schwägerin kürzte Leibrenten (z.B. Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-
Renten) sowie Kapitalzahlungen sind nach § 22 EStG in vollem Umfang
Von der Versicherungsteuerpflicht befreit sind ebenso Beiträge für Be- zu versteuern. Sämtliche Leistungen werden an die Deutsche Rentenver-
rufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, die sicherung Bund als zentrale Stelle gemeldet (Rentenbezugsmitteilung
im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung – inklusive Rückdeckungs- nach § 22a Absatz 1 EStG).
versicherungen zu Unterstützungskassen und Pensionszusagen – abge-
schlossen werden. Die Abgeltungsteuer findet auf Leistungen aus Direktversicherungen keine
Anwendung.
5 Neu eingeführte oder erhöhte Steuern, öffentlich-
rechtliche Gebühren und öffentlich-rechtliche Abgaben 1.4 Hinterbliebenenversorgung
Ist eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart, ist die Steuerfreiheit der
Beachten Sie bitte außerdem, dass nach Vertragsabschluss eingeführte Beiträge im Rahmen des § 3 Nummer 63 EStG nur möglich, wenn die Hin-
oder erhöhte Steuern, öffentlich-rechtliche Gebühren und öffentlich- terbliebenenversorgung ausschließlich Leistungen an
rechtliche Abgaben, mit denen der Versicherer im Zusammenhang mit
dem Erwerb, der Verwaltung oder der Veräußerung von Investmentfonds- • den Ehepartner oder den Lebenspartner im Sinne des Lebenspart-
anteilen, die in Ihrem Versicherungsvertrag vorhanden sind, belastet wird nerschaftsgesetzes (LPartG) des Arbeitnehmers,
oder die ihm von dritter Seite in Rechnung gestellt werden, grundsätzlich • die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten im Sinne der
vom Versicherungsnehmer zu tragen sind. betrieblichen Altersversorgung des Arbeitnehmers,
• die im Sinne des § 32 Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 3
und Absatz 5 EStG zu berücksichtigenden Kinder des Arbeitneh-
B. Fondsgebundene Rentenversicherung mers
als Direktversicherung nach Tarif RI
vorsieht.
1 Einkommensteuer
Ist kein steuerlich anerkannter Hinterbliebener vorhanden, wird ggf. an
1.1 Beiträge die Erben ein Sterbegeld in Höhe der Todesfall-Leistung gezahlt, maximal
Beiträge zur Direktversicherung sind beim Arbeitgeber als Betriebsaus- jedoch 8.000 Euro.
gaben abzugsfähig. Beiträge, die ein inländischer Arbeitgeber zu einer
Direktversicherung entrichtet, unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuer. 1.5 Arbeitgeberwechsel und Direktversicherung
Im Rahmen des § 3 Nummer 63 EStG sind die Beiträge aber steuerfrei, Wird bei Arbeitgeberwechsel der Wert der unverfallbaren Anwartschaft
wenn (Übertragungswert) nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 BetrAVG
auf den neuen Arbeitgeber übertragen, ist der Übertragungswert (§ 4 Ab-
• die Direktversicherung im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses satz 5 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
abgeschlossen wurde, (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)) nach § 3 Nummer 55 Satz 1 EStG
• die Leistung in Form von lebenslangen Rentenzahlungen vereinbart steuerfrei, wenn die Versorgung auch beim neuen Arbeitgeber in den
wird (eine Teilkapitalisierung von bis zu 30 Prozent des zu Beginn Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensions-
der Rentenphase zur Verfügung stehenden Kapitals ist zulässig), fonds erfolgt.
• der Rentenbeginn für das altersbedingte Ausscheiden aus dem Be-
rufsleben, in der Regel frühestens ab Erreichen des 62. Lebensjah- 1.6 Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
res, vereinbart wird - dies gilt auch für den Beginn der Abrufphase Falls aus diesem Vertrag einkommensteuerpflichtige Leistungen erfolgen,
und muss der Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die
• pro Jahr maximal bis zu 8 Prozent der im jeweiligen Kalenderjahr gül- zu entrichtende Steuer inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls
tigen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversi- Kirchensteuer wird dann vom Finanzamt individuell ermittelt.
cherung (West) – im Jahr 2023 voraussichtlich bis zu 7.008 Euro –
aufgewendet werden; bei Arbeitgeberwechsel kann diese Grenze 2 Vermögensteuer
ausgeschöpft werden. Der Höchstbetrag vermindert sich um Zuwen-
dungen, die für den Arbeitnehmer für Direktversicherungen mit Pau- Eine Vermögensteuer wird nicht erhoben.
schalbesteuerung nach § 40b EStG aufgewendet werden.
Für Beiträge oberhalb der Höchstgrenzen kann die Steuerfreiheit nach § 3
Nummer 63 EStG nicht in Anspruch genommen werden, diese sind grund-
sätzlich individuell zu versteuern.
76
[Seite 77]
Kapitel X Steuerregelungen
3 Erbschaftsteuer
Leistungen an Witwen, Witwer und Waisen sowie Lebenspartner im Sinne
des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) des Arbeitnehmers als Be-
zugsberechtigte einer Direktversicherung sind nicht erbschaftsteuer-
pflichtig, soweit sie angemessen sind. Wird ein Sterbegeld an die Erben
des Arbeitnehmers gezahlt, so unterliegt diese Leistung der Erbschaft-
steuer.
Leistungen aus Direktversicherungen, die an Witwen, Witwer und Waisen
sowie Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes von be-
herrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft
gezahlt werden, unterliegen unabhängig vom Rechtsgrund des Erwerbs
stets der Erbschaftsteuer.
Ob sich aus den Hinterbliebenenleistungen eine Erbschaftsteuerschuld
tatsächlich ergibt, ist von den individuellen Verhältnissen abhängig.
4 Versicherungsteuer
Beiträge zu Versicherungen, die im Rahmen der betrieblichen Altersver-
sorgung abgeschlossen werden, sind nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 Versi-
cherungsteuergesetz (VersStG 2021) i.V.m. § 1 Absatz 6 Versicherung-
steuer-Durchführungsverordnung (VersStDV 2021) von der Versicherung-
steuerpflicht befreit.
5 Neu eingeführte oder erhöhte Steuern, öffentlich-
rechtliche Gebühren und öffentlich-rechtliche Abgaben
Beachten Sie bitte außerdem, dass nach Vertragsabschluss eingeführte
oder erhöhte Steuern, öffentlich-rechtliche Gebühren und öffentlich-
rechtliche Abgaben, mit denen der Versicherer im Zusammenhang mit
dem Erwerb, der Verwaltung oder der Veräußerung von Investmentfonds-
anteilen, die in Ihrem Versicherungsvertrag vorhanden sind, belastet wird
oder die ihm von dritter Seite in Rechnung gestellt werden, grundsätzlich
vom Versicherungsnehmer zu tragen sind.
C. Steuer bei Änderung der Fondsanlage
Sie haben während der Ansparphase das Recht, die Aufteilung der zur An-
lage bestimmten Beitragsteile auf die ausgewählten Investmentfonds so-
wohl für die bestehenden Investmentfonds-Anteile Ihres Vertrags als auch
für die Ihrer künftigen Beitragszahlungen zu ändern (siehe Allgemeine Be-
dingungen Abschnitt J Nummer 1).
Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist als Altersvorsorgevertrag
langfristig angelegt. Die Ihnen gebotene Möglichkeit, die Fondsanlage zu
wechseln, soll es Ihnen ermöglichen, im Laufe der langen Vertragsdauer
eventuelle Fehlentwicklungen einzelner Fonds zu korrigieren und in bes-
sere Fonds zu wechseln oder auch in den letzten Jahren vor dem Renten-
beginn durch Umschichtung in weniger volatile Anlagen Erträge zu sichern.
Beachten Sie bitte, dass kurzfristige, häufige Wechsel zu Zwecken der Spe-
kulation dem Charakter einer fondsgebundenen Versicherung widerspre-
chen. Bei Kapitalanlagen ohne Versicherungsmerkmale muss bei entspre-
chenden Vorgängen Spekulationssteuer gezahlt werden. Im Rahmen ei-
ner fondsgebundenen Versicherung könnte die Steuerbehörde deshalb
häufigere Fondswechsel als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
ansehen und eine eventuelle Steuerbegünstigung verneinen.
77
[Seite 78]
XI. Datenschutzhinweise
Kapitel XI Datenschutzhinweise
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder
(Stand 10/2022) von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 lit. f) und/oder Art. 9 Abs. 2 lit. f)
DS-GVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:
1 Allgemeines • zur Identifizierung und kundenfreundlichen Ansprache,
• zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer per- • zur Aktualisierung von Adressdaten unserer Kunden und Interes-
sonenbezogenen Daten durch die Continentale Lebensversicherung AG senten,
und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für
andere Produkte des Continentale Versicherungsverbundes auf Ge-
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter genseitigkeit und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und
www.continentale.de/datenschutz. Meinungsumfragen,
• zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nut-
2 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung / zen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, um miss-
Kontakt zum Datenschutzbeauftragten bräuchliche oder betrügerische Handlungen gegen uns oder ein Un-
ternehmen des Continentale Versicherungsverbundes zu entde-
Continentale Lebensversicherung AG cken, aufzuklären oder zu verhindern,
Baierbrunner Straße 31-33 • zum Abgleich von Sanktionslisten im Rahmen der Sanktions-Com-
81379 München pliance,
Telefon: 089 5153-0 • zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Produkten,
E-Mail: kundenservice-lv@continentale.de Dienstleistungen und Prozessen,
• zur Risikosteuerung innerhalb des Unternehmens sowie des Conti-
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie mit dem Zusatz nentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit insgesamt.
– Datenschutzbeauftragter – unter der o.g. Anschrift oder per E-Mail
unter datenschutz@continentale.de. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung
gesetzlicher Verpflichtungen. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung die-
3 Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung nen in diesen Fällen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung
mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrags ist ohne
die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Dies ist insbesondere erforderlich:
• aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben,
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der • aufgrund handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten,
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutz- • zur Erfüllung unserer Beratungspflicht.
gesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Aufgrund gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sind wir zudem zur Be-
Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltens- kämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und vermögensgefähr-
regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deut- denden Straftaten sowie zur Erfüllung der Sanktions-Compliance verpflich-
sche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Ge- tet. Dabei werden auch Datenauswertungen vorgenommen.
setze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im In-
ternet unter www.continentale.de/datenschutz abrufen. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genann-
ten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor informieren,
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von soweit Sie nicht bereits über diese Informationen verfügen (Art. 13 Abs. 4
Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrags und zur DS-GVO) oder eine Information gesetzlich nicht erforderlich ist (Art. 13
Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versi- Abs. 4 und 14 Abs. 5 DS-GVO).
cherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung
des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. 4 Kategorien und Einzelne Stellen von Empfängern
Angaben zum Schaden / Leistungsfall benötigen wir etwa, um prüfen zu der personenbezogenen Daten
können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Scha-
den / Leistungsfall ist. 4.1 Spezialisierte Unternehmen des Continentale
Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstel- Innerhalb unseres Versicherungsverbundes nehmen spezialisierte Unter-
lung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung nehmen oder Bereiche bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die
neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten verbundenen Unternehmen zentral wahr.
aller mit der Continentale Lebensversicherung AG bestehenden Verträge Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehre-
nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, bei- ren Unternehmen unseres Verbundes besteht, können Ihre Daten etwa
spielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergän- zur zentralen Verwaltung von Anschriftsdaten, für den telefonischen Kun-
zung oder für umfassende Auskunftserteilungen. denservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso
oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral oder dezentral durch ein
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für oder mehrere Unternehmen des Verbundes verarbeitet werden. Die Un-
vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. ternehmen, die eine zentrale Datenverarbeitung vornehmen, können Sie
Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten erforder- der Liste der Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf
lich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a) i. V. m. Art. 7 Gegenseitigkeit im Anhang zu diesen Hinweisen entnehmen.
DS-GVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt
dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. j) DS-GVO i. V. m. § 27 BDSG.
78
[Seite 79]
Kapitel XI Datenschutzhinweise
4.2 Externe Dienstleister besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdig-
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen keit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätig-
Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Eine Auflistung der von uns ein- keit der oben genannten Auskunfteien können Sie dem Informationsblatt
gesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorüber- der infoscore Consumer Data GmbH unter
gehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie jeweils aktuell un- https://finance.arvato.com/de/verbraucher/selbstauskunft.html
seren Datenschutzhinweisen unter bzw. der „Information nach Artikel 14 DSGVO“ der Info Partner KG unter
www.continentale.de/datenschutz entnehmen. https://www.info-partner.info/datenschutz/ entnehmen.
4.3 Weitere Empfänger Wir übermitteln die im Rahmen der Begründung dieses Vertragsverhält-
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere nisses erhobenen personenbezogenen Daten zur Identitätsprüfung. Wir
Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher können anhand der von der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201
Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Wiesbaden übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob eine Per-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder Strafver- son unter der von ihr angegebenen Anschrift im Datenbestand der SCHUFA
folgungsbehörden). gespeichert ist.
4.4 Vermittler Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und
Soweit Sie hinsichtlich Ihres Versicherungsvertrags von einem Vermittler Art. 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Über-
betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur mittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dürfen nur
Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und – soweit erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder
erforderlich – Schaden- / Leistungsfalldaten. Auch übermittelt unser Un- Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und
ternehmen solche Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezo-
die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- gener Daten erfordern, überwiegen.
und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem Informati-
onsblatt nach Artikel 14 DS-GVO unter
4.5 Datenaustausch mit Versicherern https://www.schufa.de/de/datenschutz-dsgvo/ entnommen werden.
Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z. B. zur An-
gabe von vorvertraglichen Versicherungsverläufen) bzw. Ihre Angaben bei 4.8 Adressaktualisierung
Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu Zur Aktualisierung unserer Adressbestände erhalten wir Adressdaten auf-
können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von perso- tragsbezogen von der Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG, Am Anger 33,
nenbezogenen Daten mit den von Ihnen im Antrag benannten Versiche- 33332 Gütersloh. Erhalten wir zu Ihrer Person eine neue Anschrift, ändern
rern erfolgen. wir Ihre Adressdaten bei uns entsprechend. Eine gesonderte Information
zu derartigen Adressänderungen erfolgt nicht.
4.6 Rückversicherer
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherer 4.9 Bonitätsauskunft zur Wahrung berechtigter Interessen
einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fäl- Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten wirtschaftlichen Interessen
len bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie notwendig ist, fragen wir bei Bonitätsdienstleistern Informationen zur
ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherer ein eigenes Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab.
Bild über das Risiko oder den Leistungsfall machen können, ist es möglich,
dass wir ihnen Ihren Versicherungs- oder Leistungsantrag vorlegen. Dies ist 5 Automatisierte Einzelfallentscheidungen
insbesondere dann der Fall, wenn es sich um ein schwer einzustufendes Ri-
siko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherer uns Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung
aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- und Leistungsprü- befragen, entscheiden wir ggf. vollautomatisiert über das Zustandekom-
fung unterstützen. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur, men oder die Kündigung des Vertrags, mögliche Risikoausschlüsse oder
soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrags mit Ihnen er- über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie.
forderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen not-
wendigen Umfang. Zu den genannten Zwecken werden möglichst anony- Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf von uns vorher fest-
misierte bzw. pseudonymisierte Daten verwendet. Ihre personenbezoge- gelegten Regeln und Gewichtung der Informationen. Die Regeln richten
nen Daten werden von den Rückversicherern nur zu den vorgenannten so- sich unter anderem nach unseren Annahmegrundsätzen, gesetzlichen und
wie mit diesen kompatiblen Zwecken (z. B. Statistik, wissenschaftliche For- vertraglichen Regelungen sowie den vereinbarten Tarifen. Des Weiteren
schung) verwendet. Über die Übermittlung besonderer Kategorien perso- kommen versicherungsmathematische Kriterien und Kalkulationen je nach
nenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten) werden Sie durch uns unter- Entscheidung zur Anwendung.
richtet.
Wenn beispielsweise im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versi-
4.7 Datenübermittlung an Auskunfteien cherungsvertrags eine Bonitätsprüfung erfolgt, entscheidet unser Sys-
Wir übermitteln die im Rahmen der Begründung dieses Vertragsverhält- tem in bestimmten Fällen aufgrund der erhaltenen Informationen vollau-
nisses erhobenen personenbezogenen Daten zur Einschätzung des Zah- tomatisiert über das Zustandekommen des Vertrags, mögliche Risikoaus-
lungsausfallrisikos an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, schlüsse oder über Modalitäten zu der von Ihnen zu zahlenden Versiche-
76532 Baden-Baden und vereinzelt an die Info Partner KG, Bahnhof- rungsprämie. Wir nutzen die automatisierte Entscheidung im Zusammen-
platz 18, 82110 Germering. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen hang mit der Bonitätsprüfung, um uns und die Versichertengemeinschaft
sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und Art. 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutz-Grundver- vor möglichen Zahlungsausfällen und deren Folgen zu schützen.
ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Art. 6
Abs. 1 lit. f) DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unse- Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall und der zu Ihrem Vertrag
rer berechtigten Interessen erforderlich ist und nicht die Interessen oder gespeicherten Daten (z. B. zu Versicherungsumfang, Selbstbehaltsverein-
Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz barungen, Prämienzahlung) sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen In-
personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die Auskunfteien ver- formationen entscheiden wir unter Umständen vollautomatisiert über un-
arbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der sere Leistungspflicht sowie der Höhe der Leistungspflicht, Bonifikationen
Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirt- und Zusatzdienstleistungen. Die vollautomatisierten Entscheidungen be-
schaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern ruhen auf den zuvor beschriebenen Regeln.
zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission
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Kapitel XI Datenschutzhinweise
Soweit wir eine vollautomatisierte Einzelfallentscheidung in den zuvor be- 8.3 Beschwerderecht
schriebenen Fällen ohne menschliche Einflussnahme abschließend durch- Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an unseren Daten-
geführt haben, werden Sie mit unserer Mitteilung der Entscheidung dar- schutzbeauftragten oder an die für uns zuständige Datenschutzaufsichts-
auf hingewiesen. Sie haben das Recht, zum Beispiel über unsere behörde zu wenden:
Service-Hotline, weitere Informationen sowie eine Erklärung zu dieser Ent-
scheidung zu erhalten und sie durch einen Mitarbeiter von uns überprü- Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
fen zu lassen. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollum- Postfach 606
fänglich stattgegeben wurde. Vollautomatisierte Einzelfallentscheidun- 91511 Ansbach
gen, die ein Mitarbeiter von uns für seine abschließende Entscheidung nur Telefon: 0981 53 1300
zu einem untergeordneten Teil berücksichtigt hat, sind ebenfalls nicht be- Telefax: 0981 53 98 1300
troffen. E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
6 Datenübermittlung in ein Drittland 9 Aktualisierung der Datenschutzhinweise
Zur Prüfung und Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung im Versi- Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderungen, z. B. der
cherungsfall kann es erforderlich sein, im Einzelfall Ihre personenbezoge- gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren Zeitpunkt angepasst wer-
nen Daten an Dienstleister weiterzugeben. Bei einem Versicherungsfall den. Eine jeweils aktuelle Fassung dieser Hinweise inklusive der Liste der
außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kann es zu diesem Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegensei-
Zweck erforderlich sein, dass wir oder unsere Dienstleister in Ihrem Inter- tigkeit, die untereinander auch als Auftragnehmer und Kooperationspart-
esse Ihre Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschafts- ner tätig werden und eine zentrale Datenverarbeitung vornehmen, sowie
raums (EWR) geben müssen. Wir und unsere Dienstleister übermitteln Ihre die Liste der Dienstleister der Continentale Lebensversicherung AG erhal-
Daten planmäßig nur, wenn diesem Drittland durch die EU-Kommission ein ten Sie unter www.continentale.de/datenschutz.
angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemes-
sene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Da-
tenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln mit weiteren Ga-
rantieerklärungen) vorhanden sind, oder die Übermittlung auf einer Ein-
willigung von Ihnen beruht.
7 Dauer der Speicherung Ihrer Daten
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben ge-
nannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen,
dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der An-
sprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (ge-
setzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Darüber hi-
naus speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu ge-
setzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungs-
pflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der
Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betra-
gen danach bis zu zehn Jahren.
8 Betroffenenrechte
8.1 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder
Herausgabe
Sie können uns gegenüber Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicher-
ten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Vor-
aussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen.
Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Da-
ten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu-
stehen.
8.2 Widerspruchsrecht
Sie haben uns gegenüber jederzeit das Recht, einer Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widerspre-
chen (Art. 21 Abs. 2 DS-GVO).
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, kön-
nen Sie uns gegenüber dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich
aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenver-
arbeitung sprechen (Art. 21 Abs. 1 DS-GVO).
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Kapitel XI Datenschutzhinweise
10 Anhang
10.1 Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit, die untereinander auch als Auftragnehmer und Kooperations-
partner tätig werden und eine zentrale Datenverarbeitung vornehmen
Rechenzentrum, Rechnungswesen, Inkasso, Exkasso, Forderungseinzug, Recht, Kommunikation,
Beschwerdebearbeitung, Qualitätsmanagement, Statistiken, Medizinischer Beratungsdienst, Re-
vision, Compliance, Betriebsorganisation, verbundübergreifende Vertragsauskünfte allgemeiner
Continentale Krankenversicherung a.G.
Art, Empfang/Telefonservice, Postservice inklusive Scannen und Zuordnung von Eingangspost,
Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, Betrugsmanagement, Aktenentsor-
gung, Druck- und Versanddienstleistungen, zentrale Datenverarbeitung
Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, verbundübergreifende Vertragsaus-
Continentale Sachversicherung AG künfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postservice inklusive Scannen
und Zuordnen von Eingangspost), zentrale Datenverarbeitung
Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, Sanktions-Compliance, verbundüber-
greifende Vertragsauskünfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postser-
Continentale Lebensversicherung AG
vice inklusive Scannen und Zuordnen von Eingangspost), Darlehensverwaltung, zentrale Daten-
verarbeitung
Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, verbundübergreifende Vertragsaus-
EUROPA Versicherung AG künfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postservice inklusive Scannen
und Zuordnen von Eingangspost), zentrale Datenverarbeitung
Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, verbundübergreifende Vertragsaus-
EUROPA Lebensversicherung AG künfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postservice inklusive Scannen
und Zuordnen von Eingangspost), zentrale Datenverarbeitung
Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsbearbeitung, verbundübergreifende Vertragsaus-
Mannheimer Versicherung AG künfte allgemeiner Art, Interner Service (Empfang, Telefonservice, Postservice inklusive Scannen
und Zuordnen von Eingangspost), zentrale Datenverarbeitung
10.2 Liste der Dienstleister der Continentale Lebensversicherung AG
Für jede Datenverarbeitung, Datenerhebung und Datenübermittlung wird im Einzelfall geprüft, ob und wenn ja, welcher Dienstleister / Auftragnehmer
beauftragt wird. Eine automatische Datenübermittlung an jeden der in der Liste genannten Dienstleister erfolgt nicht.
Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags
Einzelne Stellen als Auftragnehmer und
Übertragene Aufgaben, Funktionen
Kooperationspartner
Continentale Assekuranz Service; Antrags-, Vertrags- und Leistungsbearbeitung (nur bei Versicherungsverträgen mit Versiche-
Österreich, 1010 Wien rungsnehmern mit Hauptwohnsitz / Geschäftssitz in Österreich)
AmTrust International Ausfallversicherung für Immobiliendarlehen
Deutsche Post Adress GmbH & Co.KG Adressaktualisierung
Datenerhebung über Gesundheitszustand für die Risikoprüfung, Unterstützung vor Ort beim
Medicals Direct Deutschland GmbH
Leistungsantrag
Münchener Rückversicherungs-
Digitale Gesundheitsdatenabfrage
Gesellschaft AG in München
Pro Claims Solutions GmbH Leistungsprüfung
Tele2 Telecommunication GmbH; Datenaustausch ExtraNet mit Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (nur bei Versi-
Österreich, 1220 Wien cherungsverträgen mit Versicherungsnehmern mit Hauptwohnsitz / Geschäftssitz in Österreich)
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Kapitel XI Datenschutzhinweise
Kategorien von Dienstleistern, bei denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht Hauptgegenstand des Auftrags ist und Auftragneh-
mer, die nur gelegentlich tätig sind
Kategorien als Auftragnehmer und
Übertragene Aufgaben, Funktionen
Kooperationspartner
Adressermittler Adressprüfung
Akten- und Datenvernichter Vernichtung von vertraulichen Unterlagen auf Papier und elektronischen Datenträgern
Assisteure Telefonservice, Durchführung und Vermittlung von Assistance-Leistungen
Wirtschaftsauskünfte, Identitäts- und Bonitätsprüfungen (SCHUFA, infoscore Consumer Data
Auskunfteien und Bonitätsdienstleister
GmbH, Info Partner, CRIF Bürgel GmbH und andere)
Cloud-Dienstleister Hosten von Servern / Web-Diensten
Gutachter, Sachverständige und Ärzte Belegprüfung; Erstellung von Gutachten; Beratungsdienstleistungen
Inkassounternehmen,
Forderungseinzug, Prozessführung
Rechtsanwaltskanzleien
IT-Dienstleister Wartungs- und Servicearbeiten
IT-Druckdienstleister Druck- und Versanddienstleistungen
Kreditinstitute Einzug der Versicherungsprämien, Leistungs- und Schadensauszahlungen
Marktforschungsunternehmen Marktforschung
Rückversicherer Risikoprüfung; Leistungsprüfung
Übersetzer Übersetzung
Angebotserstellung, Antrags- und Risikovorprüfung; Postservice inklusive Scannen und Zuord-
Vermittler
nung von Eingangspost; Bestandsverwaltung; Leistungsbearbeitung
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L039 / 05.2023
Continentale Lebensversicherung AG
Baierbrunner Straße 31–33
81379 München
www.continentale.de
Ein Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit