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Kundeninformation zur
DEVK-Rente ZukunftPlus
(Stand 01.07.2026)
03130/07/2026 (PDF)
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung DEVK Allgemeine Versicherungs-AG
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
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InhaltsverzeichnisSeite
1. Verbraucherinformationen und Informationen zur Nachhaltigkeit 4
1.1. Verbraucherinformationen 4
1.2. Informationen zur Nachhaltigkeit 7
2. Tarifbestimmungen und Bedingungen 9
2.1. Allgemeine Bedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus 9
mit Tarifbestimmungen
2.2. Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen (Dynamik) 26
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung 28
mit Tarifbestimmungen
2.4. Bedingungen für die Risiko-Zusatzversicherung 43
mit Tarifbestimmungen
3. Anhang zu den Versicherungsbedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus 49
4. Hinweise und Bestimmungen 51
4.1. Steuerliche Hinweise 51
4.2. Hinweise zur Rückdeckungsversicherung 54
5. Informationsblatt Datenschutz 55
6. Erläuterung von Fachausdrücken zu den Bedingungen und Tarifbestimmungen (Glossar)58
7. Auszug aus der Satzung 64
7.1. „DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn“ 64
7.2. „DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft“ 66
Anhang 67
8. Basisinformationsblätter zur DEVK-Rente ZukunftPlus 67
8.1. DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G. – L FR (ohne Garantie)
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 12 Jahre 68
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 20 Jahre 71
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 30 Jahre 74
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 40 Jahre 77
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 12 Jahre 80
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 20 Jahre 83
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 30 Jahre 86
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 40 Jahre 89
03130/07/2026 (PDF)
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8.2. DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G. – L FR (mittlere Garantie)
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 12 Jahre 92
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 20 Jahre 95
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 30 Jahre 98
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 40 Jahre 101
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 12 Jahre 104
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 20 Jahre 107
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 30 Jahre 110
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 40 Jahre 113
8.3. DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G. – L R (maximale Garantie)
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 12 Jahre 116
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 20 Jahre 119
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 30 Jahre 122
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 40 Jahre 125
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 12 Jahre 128
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 20 Jahre 131
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 30 Jahre 134
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 40 Jahre 137
8.4. DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG – N FR (ohne Garantie)
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 12 Jahre 140
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 20 Jahre 143
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 30 Jahre 146
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 40 Jahre 149
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 12 Jahre 152
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 20 Jahre 155
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 30 Jahre 158
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 40 Jahre 161
8.5. DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG – N FR (mittlere Garantie)
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 12 Jahre 164
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 20 Jahre 167
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 30 Jahre 170
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 40 Jahre 173
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 12 Jahre 176
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 20 Jahre 179
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 30 Jahre 182
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 40 Jahre 185
8.6. DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG – N R (maximale Garantie)
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 12 Jahre 188
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 20 Jahre 191
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 30 Jahre 194
Jahresbeitrag 1.000 €, Aufschubzeit 40 Jahre 197
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 12 Jahre 200
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 20 Jahre 203
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 30 Jahre 206
Einmalbeitrag 10.000 €, Aufschubzeit 40 Jahre 209
03130/07/2026 (PDF)
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1. Verbraucherinformationen und Informationen zur Nachhaltigkeit Stand: Januar 2026
1.1. Verbraucherinformationen
Wer ist Ihr Vertragspartner und wie lautet die ladungsfähige Anschrift?
Ihr Vertragspartner ist die beziehungsweise die
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Martin Burkert Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Kristian Loroch
Vorstand: Michael Knaup (V), Annette Hetzenegger, Vorstand: Michael Knaup (V), Annette Hetzenegger,
Manuela Moog, Dietmar Scheel, Dr. Michael Zons Manuela Moog, Dietmar Scheel, Dr. Michael Zons
Riehler Straße 190 Riehler Straße 190
50735 Köln 50735 Köln
Amtsgericht Köln Nr. 42 HRB 7864 Amtsgericht Köln Nr. 42 HRB 17068
USt-IdNr. DE 122 809 004 USt-IdNr. DE 811 201 236
Welches Unternehmen Ihren Versicherungsvertrag führt, ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Service Telefon: 0800 4-757-757*; Fax: 0221 757-395300
* gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz
Was ist die Hauptgeschäftstätigkeit der DEVK?
Die beiden oben genannten DEVK-Unternehmen schließen Lebensversicherungen in allen ihren Arten und damit verbundenen Zusatz
versicherungen ab. Sie besitzen die in Deutschland zum Geschäftsbetrieb erforderliche Genehmigung der Bundesanstalt für Finanz
dienstleistungsaufsicht (BaFin).
Wie sind die Ansprüche aus den bei der DEVK bestehenden Verträgen abgesichert?
Zur Absicherung der Ansprüche aus Lebensversicherungen besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Versicherungsauf-
sichtsgesetzes) der bei der Protektor Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, www.protektor-ag.de errichtet ist.
Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die
Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsver-
trag begünstigter Personen. Die DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G. sowie die DEVK Allgemeine
Lebensversicherungs-AG gehören dem Sicherungsfonds an.
Was sind die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung?
Eine genaue Aufstellung aller wesentlichen Informationen über Art und Umfang sowie Fälligkeit der Leistungen können Sie den Ihnen
zusammen mit dem Antrag ausgehändigten Unterlagen und innerhalb dieser Kundeninformation den für Ihren Vertrag maßgeblichen
Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingungen entnehmen.
Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag?
Sie können den Beitrag, der konkret für die beantragte Versicherung zu zahlen ist, dem Antrag sowie den weiteren Ihnen mit dem An-
trag ausgehändigten Unterlagen entnehmen.
Sollten Sie in Ihren Vertrag Zusatzversicherungen eingeschlossen haben, werden die einzelnen Beiträge im Versicherungsschein
ausgewiesen.
Wann und wie ist der Beitrag zu zahlen?
Hinweise und Erläuterungen zur Fälligkeit und Zahlung des Erst- und Folgebeitrags können Sie den in dieser Kundeninformation für
Ihren Vertrag enthaltenden maßgeblichen Versicherungsbedingungen sowie dem Versicherungsschein entnehmen.
Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise des Beitrags wird von uns zum Fälligkeitszeitpunkt beachtet.
Wie kommt der Vertrag zustande und wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsvertrag wird durch einen Antrag von Ihnen angebahnt. Bei Antragstellung erhalten Sie rechtzeitig vor Ihrer Unter
schrift eine Ausfertigung des Versicherungsantrags, alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen sowie die in dieser Kunden-
information zusammengefassten Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen, die dem künftigen Vertrag zugrunde
liegen, um Ihnen auf diese Weise eine Prüfung des gewünschten Versicherungsschutzes zu ermöglichen. Eine Antragsbindungsfrist für
Sie besteht nicht.
Nach Eingang Ihres Antrags bei der DEVK prüfen und entscheiden wir, ob wir ihn in der von Ihnen gestellten Form annehmen können.
Erhalten Sie von uns einen Versicherungsschein und widerrufen Sie Ihre Vertragserklärung nicht, kommt der Versicherungsvertrag
zustande.
Der Versicherungsschutz beginnt mit Zustandekommen des Vertrags, jedoch nicht vor dem beantragten Beginn. Eine weitere Voraus-
setzung ist die rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags. Nähere Einzelheiten hierzu und die Folgen einer nicht rechtzeitigen Zahlung
können Sie den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein entnehmen.
03130/07/2026 (PDF)
Wann können Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen und welche Folgen hat ein wirksamer Widerruf?
Zu Ihrem Widerrufsrecht erhalten Sie mit dem Versicherungsschein die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung. Innerhalb dieser Be-
lehrung informieren wir Sie insbesondere über die 30-tägige Widerrufsfrist, den Fristbeginn sowie die Widerrufsfolgen.
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1.1. Verbraucherinformationen Stand: Januar 2026
Wie lange läuft der Vertrag und welche Kündigungsmöglichkeiten haben Sie?
Die Laufzeit Ihres Vertrags können Sie der Ihnen ausgehändigten Ausfertigung des Versicherungsantrags sowie dem Versicherungs
schein entnehmen.
Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag – jedoch nur vor dem Rentenbeginn – jederzeit zum Ende eines Monats in Textform zu kündi-
gen. Eine Kündigung nach Rentenbeginn ist nicht möglich. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen
Versicherungsbedingungen.
Welches Recht und welche Vertragssprache werden angewandt?
Für das Versicherungsverhältnis und die vorvertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorab-
informationen, der Vertragsabschluss und die Kommunikation mit Ihnen während der Vertragslaufzeit erfolgen ausschließlich in deut-
scher Sprache.
Welche Hilfe können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie Meinungsverschiedenheiten mit uns haben oder Sie sich über uns
beschweren wollen?
Bei Meinungsverschiedenheiten oder Beschwerden mit uns stehen Ihnen verschiedene Beschwerdemöglichkeiten offen. Die ver-
schiedenen Möglichkeiten haben wir in den Versicherungsbedingungen unter der Überschrift „An wen können Sie sich wenden, wenn
Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?“ zusammengefasst. Sie finden die für Ihren Vertrag maßgeblichen Bedingungen in dieser
Kundeninformation.
Welche Kosten sind in dem Beitrag mit einkalkuliert und welche möglichen sonstigen Kosten können entstehen?
Für Ihren Vertrag sind Abschlusskosten und weitere Kosten zu entrichten, die im kalkulierten Beitrag bereits enthalten sind. Die Ab
schlusskosten sind Aufwendungen beim Abschluss der Versicherung, wie zum Beispiel Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, der An
tragsbearbeitung, des Vertragsabschlusses und der Ausfertigung des Versicherungsscheins. Die übrigen einkalkulierten Kosten dienen
im Wesentlichen der Finanzierung unserer laufenden Verwaltungsaufwendungen.
Die genaue Höhe der vorgenannten Kosten in Euro können Sie den Ihnen zusammen mit dem Antrag ausgehändigten Unterlagen
entnehmen.
Weitere Informationen zu Kosten, die wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen, finden Sie in dieser Kundeninformation innerhalb der
Tarifbestimmungen und in den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen.
Für die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Fonds entstehen fondsspezifische Kosten, die Sie in dem jeweiligen Verkaufsprospekt des
Fonds nachlesen können. Ausgabeaufschläge und Depotkosten fallen nicht an.
Wie erfolgt die Überschussermittlung und -beteiligung?
Die für die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe bitten wir Abschnitt 3
der maßgeblichen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Wie entwickeln sich die Rückkaufswerte und beitragsfreien Leistungen des Vertrags? Welche Mindestsummen sind bei der Um-
wandlung in eine beitragsfreie oder beitragsreduzierte Versicherung zu beachten?
Die Entwicklung der Rückkaufswerte und beitragsfreien Leistungen Ihres Vertrags können Sie Ihrer Ausfertigung des Versicherungs-
antrags sowie dem Versicherungsschein entnehmen. Die Mindestsummen zur Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung oder zur
Reduzierung des Beitrags entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Tarifbestimmungen in dieser Kundeninformation.
Steuerliche Hinweise
Die steuerlichen Hinweise finden Sie in dieser Kundeninformation unter Punkt 4.
03130/07/2026 (PDF)
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1.1. Verbraucherinformationen Stand: Januar 2026
Informationen zur Fondsauswahl
Die Auswahl der verschiedenen Investmentfonds und die Festlegung der prozentualen Aufteilung können Sie selbst vornehmen. Der
Mindestanteil je Fonds beträgt 5 Prozent und bei Antragstellung dürfen Sie in maximal 10 verschiedene Fonds je Vertrag investieren.
Ihnen stehen folgende Fonds zur Auswahl:
Wertpapier- Gesamtrisiko-
Fonds Anlageschwerpunkt Kennnummer/ indikator Nachhaltigkeit**
ISIN (SRI*)
Aktien weltweit mit Schwerpunkt
AI Leaders C auf Unternehmen, die künstliche DE000A2PF0M4 5 nein
Intelligenz nutzen
DEVK SmartSelect Aktien Dachfonds ETF weltweit DE000A40J7E9 3 nein
Ökologische
DEVK SmartSelect Aktien Nachhaltig Dachfonds ETF weltweit DE000A40J7F6 3 und/oder soziale
Merkmale
Aktiv gemanagte Anlage
DEVK-Anlagekonzept Rendite DE000A2JN5D0 3 nein
ohne Schwerpunkt, bis zu 35 % Aktien
Aktiv gemanagte Anlage
DEVK-Anlagekonzept RenditeMax DE000A2JN5F5 3 nein
ohne Schwerpunkt, bis zu 100 % Aktien
Ökologische
DEVK-Anlagekonzept RenditeMax Aktiv gemanagte Anlage
DE000A2PF0H4 4 und/oder soziale
Nachhaltig ohne Schwerpunkt, bis zu 100 % Aktien
Merkmale
Aktiv gemanagte Anlage
DEVK-Anlagekonzept RenditePro DE000A2JN5E8 3 nein
ohne Schwerpunkt, bis zu 70 % Aktien
Börsengehandelter Indexfonds (ETF)
iShares Core S&P 500 UCITS ETF auf die 500 größten Unternehmen auf IE00B5BMR087 5 nein
dem US-Markt (S&P 500)
Absolute-Return-Strategie mit an- Ökologische
Lupus Alpha Return I gestrebter Verlustrisiko-Eingrenzung DE000A0MS726 3 und/oder soziale
ohne weiteren Anlageschwerpunkt Merkmale
Monega ARIAD Innovation I Aktien weltweit DE000A2JN5J7 4 nein
Monega BestInvest Europa A Aktien und Renten Euroland DE0007560781 3 nein
Monega Chance Dachfonds Aktien DE0005321079 4 nein
Monega Ertrag Dachfonds Renten DE0005321087 2 nein
Monega Euro-Bond Renten Euroland DE0005321061 2 nein
Monega Euroland Aktien Euroland DE0005321053 5 nein
Ökologische
Monega FairInvest Aktien R Aktien weltweit DE0007560849 4 und/oder soziale
Merkmale
Monega Germany Deutsche Aktien DE0005321038 5 nein
PRIVACON AKTIEN EM I Dachfonds ETF Schwellenländer DE000A14N7Z0 4 nein
* Der Gesamtrisikoindikator (SRI: „Summary Risk Indicator“) ist eine Kennzahl für das Anlage- und Emittentenrisiko. Die Berech-
nung des SRI ist nach einheitlichen Standards der Europäischen Union (PRIIP-VO: Verordnung über verpackte Anlageprodukte für
Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) festgelegt. Dieser Risikoindikator hat einen Wert auf einer Skala von 1 bis 7. Je
höher der Wert, umso höher das mit dem Investment und dem Emittenten verbundene Risiko. Weitere Informationen finden Sie im
Internet unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter.
** Weitere Informationen zur Nachhaltigkeit Ihres Versicherungsprodukts und der verschiedenen Anlageoptionen finden Sie in Kapi-
tel 1.2. und auf unserer Internetseite www.devk.de/transparenzvo.
03130/07/2026 (PDF)
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1.2. Informationen zur Nachhaltigkeit Stand: Juli 2026
Nachfolgend informieren wir Sie gemäß Artikel 2 Nummer 12 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des
Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Hierunter fällt die DEVK-Rente ZukunftPlus.
In der Zeit bis zum Rentenbeginn werden Ihre Anlagebeträge in das Sicherungsvermögen der DEVK und in von Ihnen ausgewählte
Fonds unserer Fondsanbieter angelegt. Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen,
zu den Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite und den nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen finden Sie in den
nachfolgenden Abschnitten, auf unserer Internetseite www.devk.de/transparenzvo und bei unserem Fondsanbieter unter
www.monega.de/fondsueberblick.
Ab dem Rentenbeginn legen wir Ihr Deckungskapital für die Versicherungsleistung in unserem Sicherungsvermögen an. Informa-
tionen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen, zu den Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken
auf die Rendite und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen für unser Sicherungsvermögen finden Sie in den nachfolgenden
Abschnitten und auf unserer Internetseite www.devk.de/transparenzvo.
Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden
Unser Verständnis von Nachhaltigkeitsrisiken umfasst Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unter-
nehmensführung (Environmental, Social, Governance), deren Eintreten wesentliche negative Auswirkungen auf die Kapitalanlagen
haben könnte.
Die DEVK integriert die Nachhaltigkeitsrisikoanalysen in den Investmentprozess und arbeitet im Prozess direkt zu Beginn mit der
zusätzlichen Dimension Nachhaltigkeit. Bei Aktien und Zinsanlagen hat die DEVK durch ISS ESG (ein Informationstool zu Environmen-
tal-Social-Governance-Ratings der Institutional Shareholder Services) Zugang zu nicht-finanziellen Daten, welche fundierte Einblicke
in unternehmerische Geschäftspraktiken und damit verbundene Investmentrisiken und -chancen mittels eigener Research- und Ana-
lysemethoden liefern. Anhand dieser Daten können wir unser Portfolio analysieren, laufend überwachen und den zukünftigen Erfolg
unserer Strategie in Richtung einer verantwortungsvolleren Kapitalanlage messen.
Bei extern gemanagten Kapitalanlagen wie Private Equity, Infrastruktur und Immobilien erfolgt bei der Managerauswahl eine Due
Diligence Prüfung, die auch Nachhaltigkeitsrisiken miteinschließt.
Weitere Informationen zu den oben genannten Punkten können Sie dem entsprechenden Abschnitt auf unserer Internetseite
www.devk.de/transparenzvo entnehmen.
Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Es sind keine materiellen Konzentrationen von Nachhaltigkeitsrisiken zu erwarten. Bestehende Limite auf zum Beispiel Emittenten-/
Länder-/Sektoren-/Ratingebene sorgen für eine ausreichende Diversifikation. Zusätzlich sorgen die oben beschriebenen Strategien
bereits in der Titelselektion für eine Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken.
Der konsequente Einbezug von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess verbessert das Rendite-Risiko-Profil unseres
Portfolios.
Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsberatung
Nach unserem Verständnis umfassen Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder
Unternehmensführung (ESG: Environmental, Social, Governance), deren Eintreten wesentliche negative Auswirkungen auf die
Kapitalanlagen haben könnte. Auf Wunsch beraten die Finanzberater zum Thema Nachhaltigkeit, inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken.
Dabei werden sie bei Versicherungsanlageprodukten systemisch unterstützt.
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der
Versicherungsberatung
In der Anlage- und Versicherungsberatung werden bei Bedarf sowohl die für die jeweilige Situation des Kunden als auch die für die
empfohlenen Produkte relevanten Nachhaltigkeitsrisiken besprochen.
Wünscht der Kunde im Rahmen seiner Absicherung die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien, fließen diese in die Beratung
ein. Bei der Beratung von Versicherungsanlageprodukten werden die Berater zusätzlich systemseitig unterstützt, um die Nachhaltig-
keitspräferenzen des Kunden in die Beratung einzubeziehen.
Der Kunde wird im Bedarfsfall danach gefragt, inwieweit er
• einen Mindestanteil in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomieverordnung berücksichtigen möchte,
• einen Mindestanteil in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung berücksichtigen möchte,
• die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf seine Nachhaltigkeitspräferenzen (sogenannte PAI – Principal Adverse Impacts) aus-
schließen möchte. Der Kunde kann während der Beratung entscheiden, ob nachteilige Auswirkungen seiner Anlageentscheidung auf
die Bereiche Umwelt, Soziales und/oder Gute Unternehmensführung vermieden werden sollen.
Dem Kunden werden, sofern möglich, dem Bedarf entsprechende Produkte empfohlen. Dabei stellen wir sicher, dass das empfohlene
Versicherungsprodukt die gewünschten Präferenzen des Kunden erfüllt.
Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann negative Auswirkungen auf die Rendite von Finanzprodukten haben, die Gegenstand
der Beratung sind. Aufgrund regulatorischer Vorgaben bewerten die Kapitalverwaltungsgesellschaften, von denen wir Investmentfonds
in unser Beratungssortiment aufnehmen, sowie die DEVK im Rahmen der Verwaltung des Sicherungsvermögens, die erwarteten Aus-
wirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite in ihren Investitionsentscheidungsprozessen. Im Rahmen der Anlageberatung
03130/07/2026 (PDF)
prüfen wir, ob eine solche Bewertung vorliegt und informieren unsere Kundinnen und Kunden über diese Bewertung.
Befindet sich im Produkt eine entsprechende Fondspartizipation, so können die jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken auf der Seite des
Fondsanbieters eingesehen werden. Diese können sowohl durch die Finanzberater als auch die Kunden selbst abgerufen werden.
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1.2. Informationen zur Nachhaltigkeit Stand: Juli 2026
Gute Beratung ist der DEVK wichtig. Die DEVK stellt Finanzberatern Online-Kurse für Schulungen zur Verfügung. Dort werden auch
Inhalte zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung geschult.
Informationen und Offenlegungen zur Nachhaltigkeit veröffentlicht die DEVK auf ihrer Unternehmensseite. Dort können diese auch
durch Finanzberater und Kunden abgerufen und auf Wunsch/Bedarf in die Versicherungsberatung einbezogen werden. Darüber hinaus
stellt die DEVK ihren Finanzberatern über einen eigenen Informationskanal für den selbständigen Außendienst Informationen zu
unserer Nachhaltigkeitsstrategie und die Offenlegungen zur Verfügung. Dort können die Informationen eigenverantwortlich abgerufen
werden.
Ökologische und/oder soziale Merkmale
Mit der DEVK-Rente ZukunftPlus werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben. Diese sind nur erfüllt, wenn ein Teil Ihres
Vertragsguthabens in unserem Sicherungsvermögen angelegt ist und/oder Sie in mindestens einem der folgenden Fonds investiert
sind und mindestens einen dieser Fonds während der Zeit bis zum Rentenbeginn halten:
Anteil an gesamter
Kategorie der Anlageoption Fonds
Fondsauswahl
DEVK SmartSelect Aktien Nachhaltig
Finanzprodukt mit ökologischen und/oder sozialen DEVK-Anlagekonzept RenditeMax Nachhaltig
22 %
Merkmalen Lupus Alpha Return I
Monega FairInvest Aktien R
Finanzprodukt mit nachhaltigen Investitionen – 0%
Nachhaltige Investition, die kein Finanzprodukt ist – 0%
Für alle oben genannten Anlagemöglichkeiten mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen gilt:
Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Inves
titionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden
Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige
Wirtschaftsaktivitäten.
Für alle sonstigen Anlagemöglichkeiten gilt:
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige
Wirtschaftsaktivitäten.
Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erhalten Sie in Ihrer Jahresinformation.
Angaben zur Erfüllung von ökologischen und/oder sozialen Merkmalen und zu einem Referenzindex
Für die DEVK-Rente ZukunftPlus bieten wir als Anlagemöglichkeiten unser Sicherungsvermögen und die oben angegebenen
Investmentfonds mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen an. Die Kapitalanlage für das Sicherungsvermögen übernimmt die
DEVK und für das jeweilige Fondsvermögen die Monega Kapitalanlage GmbH. Weitere Informationen zu der Erfüllung ökologischer
und/oder sozialer Merkmale und einem Referenzindex für diese Anlagemöglichkeiten finden Sie auf unserer Internetseite
www.devk.de/transparenzvo und bei der Monega auf der Internetseite www.monega.de/fondsueberblick.
03130/07/2026 (PDF)
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2. Tarifbestimmungen und Bedingungen Stand: Juni 2025
2.1. Allgemeine Bedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus
Tarifbestimmungen
Allgemeine Hinweise
Tarife, die mit „L“ beginnen: DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Tarife, die mit „N“ beginnen: DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG
Erläuterung von Fachausdrücken
Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Fachausdrücken, die wir in unseren Tarifbestimmungen und Versicherungs-
bedingungen verwenden. Diese sind im Text mit „➜“ markiert.
Tarifbeschreibung Begrenzungen
DEVK-Rente ZukunftPlus
Tarifbezeichnung: L/N FR, L/N R
Zu Vertragsbeginn wählen Sie ein Garantieniveau. Dieses gibt an, welcher Anteil Ihres Auswählbare Garantieniveaus
Beitrags zum ➜ vereinbarten Rentenbeginn garantiert wird. 0 %, 20 %, 40 %, 60 %, 80 %, maximal
Wählen Sie das Garantieniveau „maximal“, berechnen wir das für Ihre Vertrags-
konstellation maximal erreichbare Garantieguthaben zum vereinbarten Rentenbeginn.
Es wird kein Fondsguthaben gebildet.
Die Tarifbezeichnung enthält ein vorangestelltes F, falls Ihre Versicherung fonds-
gebunden ist.
Beitragszahlung Mindestbeitrag
Die Beiträge sind laufend monatlich oder jährlich zu entrichten. Die Versicherung kann monatlich 50 €
auch gegen Zahlung eines ➜ Einmalbeitrags abgeschlossen werden. In diesem Fall jährlich 600 €
wird die Tarifbezeichnung um den Buchstaben E ergänzt. einmalig 2.500 €
Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung können Sie eine Dynamik einschließen. Dynamische Erhöhung
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Besonderen Bedingungen für die planmäßige Er- mindestens 3%
höhung der Beiträge und Leistungen (Dynamik). höchstens 10 %
bei verkürzter Gesundheitserklärung
im Rahmen der BUZ1 5%
Mindesterhöhungsbeitrag
monatlich 2,50 €
jährlich 30 €
Flexibler Rentenbeginn Flexible Rentenbeginnphase
Ihren ➜ Rentenbeginn können Sie innerhalb der flexiblen Rentenbeginnphase frei Vorziehen maximal 7 Jahre
wählen. Die ➜ Mindestaufschubzeit und die Altersbegrenzungen für den Rentenbeginn Hinausschieben maximal 7 Jahre
müssen eingehalten werden.
Mindestaufschubzeit
für laufende Beitragszahlung 10 Jahre
für Einmalbeiträge 5 Jahre
Zum Rentenbeginn können Sie entscheiden, ob anstelle der lebenslangen Rente das Rentenbeginn
vorhandene Kapital einmalig vollständig oder teilweise ausgezahlt wird. frühester 55 Jahre
spätester 85 Jahre
Mindestrente
monatlich 50 €
jährlich 600 €
Kapitaloption
maximal 100 % des Gesamtguthabens
Leistungen bei Tod der versicherten Person im Rentenbezug
Sie können eine der folgenden Todesfallleistungen im Rentenbezug mit uns
vereinbaren:
• Rentengarantiezeit Rentengarantiezeit
mindestens 5 Jahre
höchstens 25 Jahre
Höchstendalter 87 Jahre
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• ➜ Kapitalrückgewähr Rentenbeginn bei
Kapitalrückgewähr
spätester 75 Jahre
• Keine Todesfallleistung
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2.1. Allgemeine Bedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus Stand: Juni 2025
Tarifbeschreibung Begrenzungen
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
• Fondsauswahl Anzahl auswählbarer Fonds
Die Auswahl der verschiedenen ➜ Fonds und die Festlegung der prozentualen Auf- maximal 10 Fonds
teilung können Sie aus unserem Fondsangebot selbst vornehmen.
Anteil je Fonds
mindestens 5%
• Anlaufmanagement Anlaufmanagement
Sie können für ➜ Einmalbeiträge und Zuzahlungen ein Anlaufmanagement mit uns möglich ab Zuzahlung von
vereinbaren. mindestens 2.500 €
Höchstdauer wählbar 1 bis 5 Jahre
• Zuzahlung Höhe je Zuzahlung
Sie können Zuzahlungen leisten. mindestens 500 €
bei laufender
Beitragszahlung
höchstens 10-facher Jahresbeitrag
bei Einmalbeitrag
höchstens Höhe des Einmalbeitrags
Zuzahlungen insgesamt
höchstens Beitragssumme,
aber maximal 250.000 €
• Kapitalentnahme Kapitalentnahme
Sie können während der Ansparphase Ihrem Vertrag Kapital entnehmen. mindestens 500 €
Dafür berechnen wir eine Gebühr von 40 € pro Entnahme.
Mindestguthaben nach Kapitalentnahme
bei beitragspflichtigen Verträgen 1.000 €
bei beitragsfreien Verträgen 2.500 €
Flexible Beitragszahlung
• Beitragsreduzierung Mindestbetrag für Beitragsänderung
Es ist möglich, die laufenden Beiträge zu reduzieren oder die Beitragszahlung voll- monatlich 10 €
ständig einzustellen. jährlich 120 €
• Wiederaufnahme der Beitragszahlung Vorzeitige Beitragsfreistellung
Nach einer vollständigen Beitragsfreistellung kann die Beitragszahlung innerhalb Mindestguthaben 2.500 €
von drei Jahren wieder aufgenommen werden. Die Höhe der neuen Beiträge muss
sich dabei zwischen dem Mindestbeitrag und der Höhe der vorherigen Beiträge be-
wegen. Hierfür fällt keine Gebühr an.
Bei laufender Beitragszahlung können Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses folgende ➜ Zusatzversicherungen einschließen:
• Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) oder
• Risiko-Zusatzversicherung (RZV)
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Bedingungen für die BUZ (Punkt 2.3.) und den Bedingungen für die RZV (Punkt 2.4.) sowie Kapi-
tel 7.8. „Wie können Sie nachträglich eine Risiko-Zusatzversicherung ohne Risikoprüfung einschließen?“ der Allgemeinen Bedingungen
für diese Rentenversicherung.
03130/07/2026 (PDF)
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2.1. Allgemeine Bedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus Stand: Januar 2026
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen.
InhaltsverzeichnisSeite
1. Vertragliche Grundlagen 12
1.1. Was bietet diese Versicherung? 12
1.2. Was ist das Garantieniveau? 12
1.3. Aus welchen Teilen setzt sich das Gesamtguthaben Ihrer Versicherung zusammen? 12
2. Leistungen 13
2.1. Wie berechnen wir die Rente? 13
2.2. Was gilt für eine einmalige Auszahlung zum Rentenbeginn? 13
2.3. Was leisten wir, wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn stirbt? 13
2.4. Was leisten wir, wenn die versicherte Person nach Rentenbeginn stirbt? 13
2.5. Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihren Vertrag? 14
2.6. Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? 14
2.7. Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? 14
2.8. Wer erhält die Leistung? 14
3. Überschussbeteiligung 15
3.1. Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens
und wie verwenden wir diesen? 15
3.2. Wie beteiligen wir Sie am Überschuss? 15
3.3. Wie wird der Überschuss verwendet? 15
3.4. Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem Vertrag zu? 16
4. Beiträge und Kosten 17
4.1. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? 17
4.2. Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 17
4.3. Wie verwenden wir Ihre Beiträge? 18
4.4. Wie werden die Kosten Ihres Vertrags mit Ihrem Beitrag verrechnet? 18
4.5. Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? 18
5. Fondsanlage 18
5.1. Aus welchen Fonds können Sie wählen? 18
5.2. Zu welchem Zeitpunkt kaufen oder verkaufen wir Fondsanteile? 19
5.3. Wie funktioniert das Anlaufmanagement? 19
5.4. Wie funktioniert das Ablaufmanagement? 19
5.5. Wie können Sie das Garantieniveau für zukünftige Beiträge ändern (Garantieanpassung)? 19
5.6. Wie können Sie die Aufteilung des Vertragsguthabens ändern (Garantiesicherung)? 20
5.7. Wie können Sie die Aufteilung des Fondsguthabens ändern (Fondsshift)? 20
5.8. Wie können Sie die Aufteilung Ihrer zukünftigen Fondsbeiträge ändern (Fondsswitch)? 20
5.9. Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds? 20
6. Beitragsfreistellung und Kündigung 21
6.1. Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen? 21
6.2. Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leistungen erbringen wir? 21
7. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten 22
7.1. Wie können Sie den Beitrag zu Ihrer Versicherung reduzieren? 22
7.2. Wie können Sie eine Zuzahlung zu Ihrer Versicherung leisten? 22
7.3. Wie können Sie nach einer Beitragsfreistellung die Beitragszahlung wieder aufnehmen? 22
7.4. Wie können Sie vor Rentenbeginn Kapital aus Ihrem Vertrag entnehmen? 22
7.5. Wie können Sie den Rentenbeginn vorziehen? 22
7.6. Was passiert beim Hinausschieben des Rentenbeginns? 23
7.7. Wie können Sie die Todesfallleistung im Rentenbezug ändern? 23
7.8. Wie können Sie nachträglich eine Risiko-Zusatzversicherung ohne Risikoprüfung einschließen? 23
8. Sonstige Vertragsbestimmungen 24
8.1. Wann beginnt der Versicherungsschutz? 24
8.2. Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz beziehungsweise Freisetzen
von ABC-Waffen/-Stoffen? 24
8.3. Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? 24
8.4. Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? 24
8.5. Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen? 24
8.6. Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? 24
8.7. Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? 24
8.8. Wo ist der Gerichtsstand? 24
8.9. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? 25
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Erläuterung von Fachausdrücken
Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Fachausdrücken, die wir in unseren Tarifbestimmungen und Versicherungs-
bedingungen verwenden. Diese sind im Text mit „➜“ markiert.
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2.1. Allgemeine Bedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus Stand: Januar 2026
1. Vertragliche Grundlagen
1.1. Was bietet diese Versicherung?
(1) Bei Ihrer Versicherung handelt es sich um eine aufgeschobene Rentenversicherung mit flexiblen Anlagemöglichkeiten in
der Ansparphase.
(2) Vor ➜ Rentenbeginn wird Ihnen eine Kombination aus Sicherheit und Renditechancen ermöglicht.
Sie entscheiden sich in Abhängigkeit Ihrer Präferenzen für ein hohes Garantieniveau und damit für mehr Sicherheit für Ihre
Kapitalanlage. Wünschen Sie höhere Renditechancen wählen Sie ein niedriges Garantieniveau. Durch Ihre Wahl legen Sie
fest, wie viel Garantie zum vereinbarten Rentenbeginn erreicht werden soll.
Je höher das Garantieniveau ist, desto höher ist der Anteil Ihrer Beiträge, den wir zur Finanzierung der Garantie verwenden
und in unserem ➜ Sicherungsvermögen führen.
Je niedriger das Garantieniveau ist, desto höher ist der Anteil Ihrer Beiträge, den wir in die von Ihnen gewählten ➜ Fonds
anlegen.
Genaueres können Sie dem Abschnitt 1.2. entnehmen.
(3) Ab Rentenbeginn zahlen wir eine lebenslange Rente. Zusätzlich zur Rente können Sie aus verschiedenen Möglichkeiten zur
Hinterbliebenen-Absicherung wählen.
Genaueres können Sie dem Abschnitt 2. entnehmen.
1.2. Was ist das Garantieniveau?
(1) Das Garantieniveau bestimmt, welcher Anteil Ihres Beitrags zum ➜ vereinbarten Rentenbeginn garantiert wird.
(2) Sie haben die Möglichkeit aus verschiedenen Garantieniveaus zu wählen. Die für Ihren Vertrag möglichen Garantieniveaus
können Sie den Tarifbestimmungen entnehmen.
Haben Sie nicht die maximale Garantie mit uns vereinbart, gilt: Bei planmäßigem Vertragsverlauf gibt das von Ihnen ge-
wählte Garantieniveau an, wie viel Prozent der ➜ Beitragssumme zum vereinbarten Rentenbeginn garantiert ist. Darüber
hinaus wird ein Fondsguthaben (siehe 1.3.) gebildet.
Haben Sie die maximale Garantie mit uns vereinbart, gilt: Wir berechnen das maximal mögliche Garantieguthaben (siehe
1.3.) zum vereinbarten Rentenbeginn. Es wird kein Fondsguthaben gebildet.
(3) Das gewählte Garantieniveau können Sie Ihrem ➜ Versicherungsschein entnehmen.
(4) Wichtig für Sie: Sie können unter gewissen Voraussetzungen, dass Garantieniveau Ihres Vertrags ändern (siehe 5.5. –
Garantieanpassung). Das neu gewählte Garantieniveau findet dabei stets Anwendung auf die ab der Änderung zu zahlen-
den Beiträge. Eine Anpassung des Garantieniveaus für bereits gezahlte Beiträge erfolgt hierdurch nicht.
(5) Das Garantieguthaben kann sich durch Vertragsanpassungen ändern. Unter anderem haben folgende Optionen Einfluss
auf die Garantie:
• Ablaufmanagement (siehe 5.4.)
• Garantieanpassung (siehe 5.5.)
• Garantiesicherung (siehe 5.6.)
• Beitragsfreistellung (siehe 6.1.)
• Weitere Gestaltungsmöglichkeiten (siehe 7.)
1.3. Aus welchen Teilen setzt sich das Gesamtguthaben Ihrer Versicherung zusammen?
(1) Das Gesamtguthaben vor ➜ Rentenbeginn entspricht der Summe aus Vertragsguthaben, Überschussguthaben und einer
zusätzlichen Überschussbeteiligung.
• Vertragsguthaben
Das Vertragsguthaben setzt sich aus dem Garantieguthaben und dem Fondsguthaben zusammen.
• Garantieguthaben: Dieses Guthaben bildet den sicheren Anteil Ihrer Anlage. Es wird in unserem ➜ Sicherungsver-
mögen angelegt und dient der Finanzierung der von Ihnen gewünschten Garantie; das sogenannte Deckungskapital.
• Fondsguthaben: Das Fondsguthaben ist der Wert, der sich aus der Fondsanlage für Ihren Vertrag ergibt. Durch die
Investition von Beiträgen in ➜ Fonds profitieren Sie von den Wachstumschancen des Kapitalmarktes. Die Fonds wer-
den getrennt vom sonstigen Vermögen in gesonderten Anlagestöcken geführt und in Anteileinheiten aufgeteilt.
Da die Entwicklung der Vermögenswerte des Fondsguthabens nicht vorauszusehen ist, können wir vor Rentenbeginn
die Höhe der Rente aus diesem Guthaben nicht garantieren. Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen
der Wertpapiere des Fondsguthabens einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie im Gegenzug
auch das Risiko der Wertminderung. Wertminderungen bis hin zum Totalverlust können auch bei unplanmäßigen Ver-
änderungen der Fonds (siehe 5.9.) entstehen, beispielsweise kann die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme der An-
teile aussetzen. Bei Fonds, die nicht in Euro geführt werden, können Schwankungen der Währungskurse den Wert der
Anlage zusätzlich beeinflussen. Das bedeutet, dass die versicherte Leistung je nach Entwicklung des Fondsguthabens
höher oder niedriger ausfallen wird.
Der Wert einer ➜ Anteileinheit richtet sich nach der Wertentwicklung des jeweiligen Fonds und ist der ➜ Rücknahme-
preis am jeweiligen Stichtag (siehe 5.2).
Soweit die Erträge aus den in den Fonds enthaltenen Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie un-
03130/07/2026 (PDF)
mittelbar den Fonds zu und erhöhen damit den Wert der Anteileinheit. Erträge, die ausgeschüttet werden, rechnen wir in
Anteileinheiten um und schreiben sie den einzelnen Versicherungsverträgen gut.
• Überschussguthaben: Werden Ihre laufenden Überschüsse gemäß Überschusssystem Kapitalbonus verwendet, bilden
wir ein Überschussguthaben (siehe 3.3.).
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2.1. Allgemeine Bedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus Stand: Januar 2026
• Zusätzliche Überschussbeteiligung: Diese setzt sich zusammen aus Schlussüberschüssen und einer Beteiligung an den
➜ Bewertungsreserven (siehe 3.3. und 3.4.).
(2) Zum Rentenbeginn legen wir das Gesamtguthaben vollständig in unserem Sicherungsvermögen an (Deckungskapital).
2. Leistungen
2.1. Wie berechnen wir die Rente?
(1) Solange Sie keine Rente oder Kapitaloption (siehe 2.2.) bei uns beantragen, verschieben wir den ➜ Rentenbeginn jähr-
lich um ein Jahr nach hinten. Dies wiederholen wir maximal sieben Mal – erstmalig zum vereinbarten Rentenbeginn. Wir
nennen diesen Zeitraum Abrufphase.
Den vereinbarten Rentenbeginn und die Dauer des Hinausschiebens des Rentenbeginns können Sie Ihrem ➜ Versiche-
rungsschein entnehmen.
(2) Wünschen Sie die Rente, zahlen wir ab Rentenbeginn eine lebenslange Rente. Wir zahlen die Rente je nach Vereinbarung
jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.
(3) Ergibt sich bei Rentenbeginn eine Rente, die die in den Tarifbestimmungen genannte Mindestrente unterschreitet, zahlen
wir das Gesamtguthaben aus. In diesem Fall endet Ihre Versicherung.
(4) Garantierter Rentenfaktor
Der ➜ garantierte Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente wir je 10.000 Euro Gesamtguthaben zum Rentenbeginn garantieren.
Den garantierten Rentenfaktor können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Sofern ein Vorziehen oder Hinaus-
schieben des Rentenbeginns für Ihren Vertrag möglich ist, nennen wir Ihnen auch den garantierten Rentenfaktor für diese
Termine.
(5) Rente zu Rentenbeginn
Die Rente zu Rentenbeginn berechnen wir auf folgende Weise:
• Wir berechnen eine Rente aus Ihrem Gesamtguthaben. Hierbei verwenden wir den garantierten Rentenfaktor (siehe (4)).
• Wir berechnen eine zweite Rente aus Ihrem Gesamtguthaben nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik.
Hierbei verwenden wir die ➜ Rechnungsgrundlagen zu Rentenbeginn (siehe 2.5.).
• Wir zahlen die höhere der beiden ermittelten Renten.
(6) Garantierte Rente
Wir nennen Ihnen auf Basis des garantierten Rentenfaktors und Ihrem gewählten Garantieniveau eine garantierte Rente.
Bei planmäßigem Vertragsverlauf zahlen wir ab Rentenbeginn mindestens diesen Betrag. Die garantierte Rente kann sich
durch Vertragsanpassungen ändern. Haben Sie ein Garantieniveau von 0 Prozent vereinbart, ist kein Ausweis einer garan-
tierten Rente möglich.
2.2. Was gilt für eine einmalige Auszahlung zum Rentenbeginn?
(1) Statt der Rente können Sie auch beantragen, das Gesamtguthaben vollständig oder teilweise auszahlen zu lassen (Kapital-
option). Dies ist nur möglich, wenn die ➜ versicherte Person diesen Termin erlebt.
(2) Der Antrag auf eine Auszahlung von über 30 Prozent muss uns spätestens acht Wochen vor dem Fälligkeitstag der ersten
Rente zugegangen sein. Auszahlungen von bis zu 30 Prozent können bis zum Beginn der Rente beantragt werden.
(3) Bei vollständiger Auszahlung des Gesamtguthabens endet Ihre Versicherung.
(4) Bei teilweiser Auszahlung des Gesamtguthabens reduziert sich die Rente. Wir berechnen die Rente gemäß 2.1. auf Basis
des verbleibenden Gesamtguthabens. Die garantierte Rente wird ebenfalls nach anerkannten Regeln der Versicherungs-
mathematik neu berechnet.
(5) Wichtig für Sie: Informationen zu Mindest- und Höchstgrenzen bei Ausübung der Kapitaloption können Sie den Tarifbe-
stimmungen entnehmen.
2.3. Was leisten wir, wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn stirbt?
(1) Stirbt die ➜ versicherte Person vor ➜ Rentenbeginn, zahlen wir das Gesamtguthaben zum Zeitpunkt des Todes aus und
Ihre Versicherung endet. Für die Bewertung eventuell vorhandener Fondsanteile legen wir die Kurse gemäß 5.2. zugrunde.
2.4. Was leisten wir, wenn die versicherte Person nach Rentenbeginn stirbt?
(1) Haben Sie eine Rentengarantiezeit mit uns vereinbart, gilt: Wir zahlen die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit.
Wenn die ➜ versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit stirbt, erbringen wir keine weitere Leistung und Ihre
Versicherung endet.
(2) Haben Sie eine ➜ Kapitalrückgewähr mit uns vereinbart, gilt: Bei Tod der versicherten Person im Rentenbezug zahlen wir
die Differenz aus dem Gesamtguthaben zu ➜ Rentenbeginn und den ausgezahlten Renten inklusive angefallener Ver-
waltungskosten in einem Betrag aus. Ihre Versicherung endet mit dieser Auszahlung.
Beim Gesamtguthaben zu Rentenbeginn berücksichtigen wir nur den Teil, der in die Rente umgewandelt wurde. Bei den
ausgezahlten Renten zählen alle Zahlungen bis zum Zeitpunkt des Todes, wobei jegliche ➜ Rentenerhöhungen aufgrund
der Überschussbeteiligung im Rentenbezug unberücksichtigt bleiben. Bei den angefallenen Verwaltungskosten zählen nur
die während des Rentenbezugs erhobenen Verwaltungskosten für die Rentenzahlung. Die Höhe der einkalkulierten ➜ Kos-
ten können Sie Ihrem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten entnehmen.
03130/07/2026 (PDF)
(3) Haben Sie keine Todesfallleistung mit uns vereinbart, gilt: Die Rentenzahlung und Ihre Versicherung enden, wir erbringen
keine weitere Leistung.
(4) Wichtig für Sie: Den Tarifbestimmungen können Sie entnehmen, welche Todesfallleistung Sie mit uns vereinbaren können.
(5) Sie können vor Rentenbeginn eine Änderung der Todesfallleistung beantragen (siehe 7.7.).
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2.1. Allgemeine Bedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus Stand: Januar 2026
2.5. Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihren Vertrag?
(1) Die ➜ Rechnungsgrundlagen bilden die Basis für die versicherungstechnische Kalkulation und stellen die wesentlichen
Berechnungsgrößen Ihrer Versicherung dar. Sie beinhalten Annahmen zu Biometrie (➜ Ausscheideordnungen), zu Zinsent-
wicklungen (➜ Rechnungszins) und zu ➜ Kosten.
(2) Rechnungsgrundlagen zu Vertragsbeginn
Die für Ihren Vertrag geltenden Bestimmungen können Sie dem versicherungsmathematischen Hinweis im Anhang und
Ihrem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten entnehmen.
(3) Rechnungsgrundlagen zu Rentenbeginn
Verweisen wir bei der Berechnung von vertraglichen Leistungen auf die Rechnungsgrundlagen zu ➜ Rentenbeginn, meinen
wir, dass wir die Rechnungsgrundlagen eines im Neugeschäft offenen sofortbeginnenden Rententarifs verwenden.
(4) Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt der Vertragsanpassung
Bei gewissen Vertragsanpassungen bewerten wir einen Teil Ihres Vertrags mit aktuellen Rechnungsgrundlagen. Welche
Vertragsanpassungen das sind, teilen wir Ihnen im jeweiligen Abschnitt der Vertragsanpassung mit. Bei der Berechnung
Ihrer versicherten Leistung werden die Rechnungsgrundlagen eines zum Zeitpunkt der Anpassung im Neugeschäft offenen
Rententarifs zugrunde gelegt.
2.6. Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Mitwirkungspflichten). Die anspruchserhebende Person muss diese beachten,
wenn eine Leistung verlangt wird. Ohne ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
Sämtliche Angaben zur Prüfung unserer Leistungspflicht müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
(1) Wird eine Leistung aus diesem Vertrag beansprucht, können wir verlangen, dass uns der ➜ Versicherungsschein sowie die
Auskunft gemäß Abschnitt 8.6. vorgelegt wird.
(2) Vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass
die ➜ versicherte Person noch lebt.
(3) Tod der versicherten Person
Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (das heißt ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. Außerdem
muss uns auf Kosten der anspruchserhebenden Person eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort
vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn für den Todesfall keine Leistung vereinbart wurde. Zu Unrecht empfangene Renten-
zahlungen sind an uns zurückzuzahlen.
(4) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klären.
Die Kosten hierfür muss diejenige Person tragen, die die Leistung beansprucht.
(5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des ➜ Ver-
sicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Wenn eine der genannten Pflichten nicht erfüllt
wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind.
Eine schuldhafte Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.
(6) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangsberechtigte
Person die damit verbundenen Kosten und die damit verbundene Gefahr.
2.7. Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
(1) Wir können Ihnen den ➜ Versicherungsschein in ➜ Textform übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform
aus, liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung der Urkunde verlangen.
(2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere
Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung
nachweist.
2.8. Wer erhält die Leistung?
(1) Als unser ➜ Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zu-
sätzlich einer Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten wir an Sie; sind Sie ➜ versicherte Person,
leisten wir bei Ihrem Tod an Ihre Erben.
(2) Bezugsberechtigung
Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsbe-
rechtigter). Wenn Sie ein ➜ Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung
erst mit dem Eintritt des ➜ Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls
jederzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht
auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des
unwiderruflichen Bezugsberechtigten geändert werden.
(3) Abtretung und Verpfändung
Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des ➜ Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte
abtreten und verpfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.
(4) Anzeige
Das Einräumen und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe (2)) sowie die Abtretung und die Verpfändung (siehe (3)) sind
uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in ➜ Textform angezeigt worden
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sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen
sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (zum Beispiel unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung)
getroffen haben.
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3. Überschussbeteiligung
(1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den ➜ Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse und
die Bewertungsreserven ermitteln wir nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und veröffentlichen sie jährlich
im ➜ Geschäftsbericht.
3.1. Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir
diesen?
(1) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach han-
dels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil des
Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Dabei beachten
wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der
Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung).
(2) Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses führen wir der ➜ Rückstellung für Beitragsrück-
erstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen
gutgeschrieben haben. Sinn der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des Überschusses über
die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschuss-
beteiligung der ➜ Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon
mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.
(3) Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrags am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur
Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.
(4) Wir haben gleichartige Versicherungen (zum Beispiel Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähig-
keitsversicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den
versicherten Risiken zu berücksichtigen.
(5) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur be-
grenzt beeinflussbar. Einflussfaktoren sind die Entwicklung des Kapitalmarkts und der ➜ Kosten sowie des versicherten
Risikos. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch 0 Euro betragen.
3.2. Wie beteiligen wir Sie am Überschuss?
(1) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an.
Hierzu bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Tarifgruppen.
(2) Ihr Vertrag ist der in Ihrem ➜ Versicherungsschein genannten Bestandsgruppe zugeordnet. Wir teilen den Überschuss in
dem Maß zu, wie die Bestandsgruppen und Tarifgruppen/Gewinnverbände zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat
eine Bestandsgruppe oder eine Tarifgruppe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, besteht insoweit kein An-
spruch auf Überschussbeteiligung.
(3) Laufende Überschussbeteiligung vor Rentenbeginn
Im Rahmen der Deklaration legen wir
• für beitragspflichtige Versicherung einen Grundüberschussanteil in Prozent des Beitrags fest. Wir gewähren diesen
Überschussanteil zum Zeitpunkt der Beitragszahlung.
• einen Zinsüberschussanteil in Prozent des Garantieguthabens zu Beginn des Monats nach Anlage des Garantiebeitrags
(siehe 4.3.) fest.
• einen Überschussanteil in Prozent des Fondsguthabens zu Beginn des Monats ohne Berücksichtigung des Fondsbei-
trags (siehe 4.3.) fest.
(4) Laufende Überschussbeteiligung im Rentenbezug
Im Rahmen der Deklaration legen wir
• einen Zinsüberschussanteil in Prozent des zum Zeitpunkt der Zuteilung vorhandenen Deckungskapitals fest. Wir gewäh-
ren diesen Überschussanteil jährlich nachschüssig zum ➜ Jahrestag der Versicherung.
• einen Risikoüberschussanteil in Prozent des zum Zeitpunkt der Zuteilung vorhandenen mit der individuellen Sterbe-
wahrscheinlichkeit gewichteten Deckungskapitals fest. Wir gewähren diesen Überschussanteil jährlich nachschüssig zum
Jahrestag der Versicherung.
Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Tarifgruppen ver-
teilt wird und setzt die entsprechenden ➜ Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration). Dabei achtet er darauf, dass
die Verteilung verursachungsorientiert erfolgt.
Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration Anteile an dem auf Ihre Tarifgruppe entfallenden Teil des
Überschusses. Die Mittel hierfür werden aus der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert,
ansonsten der ➜ Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen.
3.3. Wie wird der Überschuss verwendet?
(1) Verwendung der Überschüsse vor Rentenbeginn
Werden die Überschüsse gemäß des Überschusssystems Kapitalbonus verwendet, führen wir für Sie ein Überschussgut-
haben. Wir teilen die angefallenen Überschüsse monatlich nachschüssig zu. Auf diese Weise erhöhen sich die garantierten
Leistungen. Das aus dem Überschussguthaben resultierende Guthaben zum ➜ Rentenbeginn und die zugehörige garan-
tierte Rente berechnen wir nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Hierbei verwenden wir die ➜ Rech-
nungsgrundlagen zu Vertragsbeginn (siehe 2.5.), setzen für die Fortschreibung des Überschussguthabens aber einen
➜ Rechnungszins von 0 Prozent an. Das Überschussguthaben ist ebenfalls überschussberechtigt.
03130/07/2026 (PDF)
Werden die Überschüsse gemäß des Überschusssystems Umrechnung in Fondsanteile verwendet, werden wir gemäß
Ihrer gewählten Fondsaufteilung neue Fondsanteile kaufen und dem Fondsguthaben zuführen.
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(2) Welches Überschusssystem auf Ihren Vertrag Anwendung findet, können Sie Ihrem ➜ Versicherungsschein entnehmen.
(3) Zusätzlich zu der laufenden Überschussbeteiligung gewähren wir einen Schlussüberschussanteil. Die Höhe des Schluss-
überschussanteils ergibt sich dabei in Prozent der Bezugsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe des
Prozentsatzes legen wir im Rahmen der Deklaration fest. Die Bezugsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung ist
die Summe der durchschnittlichen Garantieguthaben zuzüglich eventueller Überschussguthaben aller Versicherungs-
jahre. Bei Kündigung vor vereinbartem Rentenbeginn erfolgt eine anteilige Kürzung nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen.
(4) Des Weiteren kann eine Mindestbeteiligung an den ➜ Bewertungsreserven gewährt werden. Die Höhe ergibt sich dabei in
Prozent der Bezugsgröße für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Die Höhe des Prozentsatzes legen wir im
Rahmen der Deklaration fest. Die Bezugsgröße für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven ist die Summe der
durchschnittlichen Garantieguthaben zuzüglich eventueller Überschussguthaben aller Versicherungsjahre. Bei Kündigung
vor vereinbartem Rentenbeginn erfolgt eine anteilige Kürzung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.
Wichtig für Sie: Die Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe 3.4.) hängt von der Entwicklung des Kapitalmarkts
ab und unterliegt Schwankungen. Die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven dient dem Ausgleich dieser
Schwankungen und wird von uns in Abhängigkeit unserer Ertragslage im Rahmen der Deklaration festgelegt.
Ist die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven zum Zeitpunkt der Zuteilung
• höher als die Beteiligung an den Bewertungsreserven, erhalten Sie von uns die Mindestbeteiligung.
• niedriger als die Beteiligung an den Bewertungsreserven, erhalten Sie die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Eine
mögliche Mindestbeteiligung führt zu keiner Erhöhung der Beteiligung an den Bewertungsreserven.
(5) Eine Leistung aus Schlussüberschüssen und der Beteiligung an den Bewertungsreserven erhalten Sie bei Beendigung der
Ansparphase durch Kündigung, Tod oder Erleben des Rentenbeginns.
(6) Verwendung der Überschüsse nach Rentenbeginn
Die laufenden Überschussanteile im Rentenbezug verwenden wir für eine zusätzliche beitragsfreie und garantierte Rente
(Bonusrente). Die Rentenerhöhung berechnen wir nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Hierbei verwen-
den wir die bei Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen (siehe 2.5.).
Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven ist im Rentenbezug nicht vorgesehen.
3.4. Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem Vertrag zu?
(1) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen
im ➜ Geschäftsbericht (Buchwert) ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen und aufsichtsrecht-
lichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen nach einem ver-
ursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu.
Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu, zusätzlich auch
• für den Zeitpunkt der Beendigung eines Vertrags vor Rentenzahlungsbeginn,
• für den Beginn einer Rentenzahlung sowie
• während der Rentenzahlung jeweils für das Ende eines Versicherungsjahres.
(2) Bei Beendigung der Ansparphase durch Kündigung, Tod oder Erleben des ➜ Rentenbeginns gilt Folgendes: Wir teilen
Ihrem Vertrag dann den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven gemäß der jeweils gel-
tenden gesetzlichen Regelung zu; derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteiligung in Höhe der Hälfte der zugeordneten
Bewertungsreserven vor. Auch während des Rentenbezugs werden wir Sie entsprechend an den Bewertungsreserven be-
teiligen. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder
teilweise entfällt.
(3) Nach einem aufsichtsrechtlich anerkannten und verursachungsorientierten Verfahren beteiligen wir Ihren Vertrag und alle
übrigen anspruchsberechtigten Verträge in der Ansparphase jeweils bei Vertragsbeendigung an den auf die Gesamtheit
dieser Verträge entfallenden Bewertungsreserven, den sogenannten verteilungsfähigen Bewertungsreserven. Den pro-
zentualen Anteil der verteilungsfähigen Bewertungsreserven an den gesamten Bewertungsreserven (BWR-Anteil) ermitteln
wir einmal jährlich, auf Basis unserer dann abschließend vorliegenden Bilanzdaten, zum 1. Mai eines Jahres. Der BWR-
Anteil behält dann für ein Jahr seine Gültigkeit. Als Vertragsbeendigung gilt im Fall einer Rentenversicherung mit auf-
geschobener Rentenzahlung auch der Beginn der Rentenzahlung. Grundsätzlich beteiligen wir alle anspruchsberechtigten
Verträge nach diesem Verfahren nur einmal an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven.
(4) Da eine Zuordnung der einzelnen Kapitalanlagen und damit der zugehörigen Bewertungsreserven nicht unmittelbar
vertragsindividuell erfolgen kann, wird der auf Ihren Vertrag entfallende Anteil an den Bewertungsreserven in mehreren
Schritten ermittelt. Diese beschreiben wir im Folgenden.
(5) Berechnung der jährlichen vertragsindividuellen Bewertungsstände
Um die anspruchsberechtigten Verträge möglichst verursachungsorientiert an den Bewertungsreserven beteiligen zu kön-
nen, ermitteln wir zu jedem Bilanzstichtag (der 31.12. eines Jahres) im Rahmen einer Fortschreibung sogenannte Bewer-
tungsstände, die die jährliche Veränderung der Bewertungsreserven berücksichtigen. Diese Bewertungsstände gelten für
das auf den Bilanzstichtag folgende Kalenderjahr.
Die vertragsindividuellen Bewertungsstände ergeben sich aus dem entsprechenden letztjährigen Bewertungsstand zu-
züglich dem Produkt aus der Veränderung der Bewertungsreserven zu den beiden letzten Bilanzstichtagen und einem
Zinsträgerschlüssel zum letzten Bilanzstichtag. Dieser Zinsträgerschlüssel ist das Verhältnis der überschussberechtigten
➜ Deckungsrückstellung (inklusive eines eventuell vorhandenen Überschussguthabens) zur Summe der entsprechenden
überschussberechtigten Deckungsrückstellungen (inklusive eines eventuell vorhandenen Überschussguthabens) aller an-
03130/07/2026 (PDF)
spruchsberechtigten Verträge. Der Bewertungsstand eines Vertrags bei Versicherungsbeginn ist null.
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2.1. Allgemeine Bedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus Stand: Januar 2026
(6) Berechnung der jährlichen individuellen Vertragsbeteiligungssätze
Um aus den Bewertungsständen den auf Ihren Vertrag entfallenden prozentualen Vertragsbeteiligungssatz zu berechnen,
dividieren wir den Ihrem Vertrag zugeordneten Bewertungsstand durch die Summe aller Bewertungsstände. Negative Be-
wertungsstände setzen wir dabei stets auf null. Wie der Bewertungsstand behält auch der individuelle Vertragsbeteiligungs-
satz seine Gültigkeit für ein Kalenderjahr. Wir werden Ihnen diesen Vertragsbeteiligungssatz im Rahmen der jährlichen
Vertragsinformationen mitteilen.
(7) Berechnung des einzelvertraglichen Anteils an den Bewertungsreserven bei Vertragsbeendigung
Bei Vertragsbeendigung multiplizieren wir Ihren Vertragsbeteiligungssatz mit dem BWR-Anteil und mit der Hälfte der
Bewertungsreserven des Monats der Vertragsbeendigung. Dabei erfolgt die Ermittlung der Bewertungsreserven zum 3.,
spätestens jedoch zum 5. Börsentag dieses Monats. Sowohl für den Vertragsbeteiligungssatz als auch für den BWR-Anteil
sind die für den Monat der Vertragsbeendigung gültigen Werte in Ansatz zu bringen.
• Die hier beschriebene Verfahrensweise kann dazu führen, dass Ihr Anteil an den Bewertungsreserven bei Vertragsbe-
endigung eher gering oder sogar null ist. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn die Bewertungsreserven sich
während Ihrer Vertragslaufzeit rückläufig entwickelt haben. Um Sie dennoch, zumindest nach einer Wartezeit von fünf
Jahren, in jedem Fall an den Bewertungsreserven beteiligen zu können, haben wir eine Mindestbeteiligung an den Be-
wertungsreserven eingeführt (siehe 3.3.).
• Im Rentenbezug beteiligen wir Ihren Vertrag an den Bewertungsreserven, indem wir den Zinsüberschussanteil
(siehe 3.2.) erhöhen.
4. Beiträge und Kosten
4.1. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(1) Die Beiträge zu Ihrer Rentenversicherung können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (➜ Einmalbeitrag),
jährlich oder monatlich (laufende Beiträge) zahlen.
(2) Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag müssen Sie unverzüglich (das heißt ohne schuldhaftes Zögern) nach Abschluss
des Vertrags zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im ➜ Versicherungsschein angegebenen Versicherungs-
beginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten ➜ Versicherungsperiode fällig.
Die Versicherungsperiode umfasst ausgehend vom ➜ Jahrestag des vereinbarten Rentenbeginns bei Einmalbeitrags- und
Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten einen Monat. Fällt der Versicherungsbeginn nicht mit dem Beginn der Versicherungs-
periode zusammen, wird zum Versicherungsbeginn gegebenenfalls ein anteiliger Beitrag bis zum Beginn der folgenden
Versicherungsperiode fällig. Ihr Widerrufsrecht gemäß §§ 9 und 152 VVG bleibt hiervon unberührt.
(3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag (siehe (1)) alles getan haben, damit der Beitrag
bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall
als rechtzeitig:
• Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
• Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn
sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht ein-
gezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
(4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen.
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrückstände verrechnen.
(6) Auf Beiträge zu Lebensversicherungen wird nach deutschem Steuerrecht keine Versicherungssteuer erhoben. Für den Fall,
dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (in der Regel der Hauptwohnsitz) in ein Land außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland verlegen, in dem nach geltendem Recht auf die Beiträge der bestehenden Lebensversicherung Versicherungs-
steuer anfällt, müssen wir diese an die jeweiligen Länder abführen. Der so entstandene Steueraufwand ist durch Sie zu
tragen und wird von uns bei Ihnen eingefordert.
4.2. Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
(1) Erster Beitrag oder Einmalbeitrag
Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht
bewirkt ist – vom Versicherungsvertrag zurücktreten. In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche Untersu-
chungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen
wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des ➜ Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leis-
tung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in ➜ Textform oder durch einen auffälligen Hin-
weis im ➜ Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch
bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
(2) Folgebeitrag
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die
Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versiche-
rungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist,
dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist
können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen,
03130/07/2026 (PDF)
Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge
hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf
der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müs-
sen wir Sie ebenfalls hinweisen.
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2.1. Allgemeine Bedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus Stand: Januar 2026
Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nach-
zahlen können Sie nur
• innerhalb eines Monats nach der Kündigung
• oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf.
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirksam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungs-
fälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter
Versicherungsschutz.
4.3. Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
(1) Wir ziehen von Ihren Beiträgen ➜ Kosten ab (siehe 4.4.). Den verbleibenden Beitrag führen wir Ihrem Vertragsguthaben zu.
Zur Finanzierung der garantierten Leistungen zum ➜ Rentenbeginn führen wir einen Teil des verbleibenden Beitrags dem
Garantieguthaben zu (Garantiebeitrag). Den restlichen Teil des Beitrags (Fondsbeitrag) investieren wir entsprechend Ihrer
gewählten Fondsaufteilung in ➜ Fonds. Maßgeblich für die Höhe des Garantiebeitrags ist das festgelegte Garantieniveau.
• Haben Sie mit uns ein Garantieniveau von 0 Prozent vereinbart, gilt: Der Garantiebeitrag ist null.
• Haben Sie mit uns die maximale Garantie vereinbart, gilt: Der Fondsbeitrag ist null.
• Andernfalls berechnen wir den Garantiebeitrag nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik derart, dass das
Garantieguthaben zum vereinbarten Rentenbeginn der ➜ Summe der gezahlten Beiträge multipliziert mit dem Garantie-
niveau entspricht.
4.4. Wie werden die Kosten Ihres Vertrags mit Ihrem Beitrag verrechnet?
(1) Mit Ihrem Vertrag sind ➜ Kosten verbunden. Diese sind in Ihren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und
Vertriebskosten sowie übrige Kosten.
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler.
Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertrags-
unterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwendungen.
Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungskosten.
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten, der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungs-
kosten sowie den Zeitraum der Verrechnung können Sie Ihrem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten entnehmen.
(2) Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung verteilen wir einen Teil der bei der Beitragskalkulation angesetzten Abschluss-
und Vertriebskosten in gleichmäßigen Beträgen entsprechend der Beitragszahlungsweise über einen Zeitraum von mindes-
tens fünf Jahren, jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer. Maßgeblich sind für uns
die rechtlichen Bestimmungen aus § 169 VVG. Den anderen Teil der angefallenen Abschluss- und Vertriebskosten ziehen wir
im Anschluss dieses Zeitraums als Prozentsatz von den Beiträgen ab.
(3) Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen entnehmen wir alle Abschluss- und Vertriebskosten sofort dem
Beitrag oder der Zuzahlung.
(4) Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihres Vertrags nur geringe Beträge für einen
Rückkaufswert oder zur Bildung der beitragsfreien Leistung vorhanden sind (siehe 6.1. und 6.2.).
(5) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.
(6) Darüber hinaus entnehmen wir Ihrem Vertrag guthabenabhängige Verwaltungskosten zu Beginn eines jeden Monats.
4.5. Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?
(1) In folgenden Fällen stellen wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten gesondert in Rechnung:
• Ausstellung eines neuen ➜ Versicherungsscheins,
• Mahnverfahren wegen Beitragsrückständen,
• Rückläufer im Lastschriftverfahren,
• Durchführung von Vertragsänderungen,
• die individuelle Entbindung von der Schweigepflicht,
• Einwohnermeldeamtsanfragen.
(2) Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale an dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern Sie
uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen,
entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist,
wird sie entsprechend herabgesetzt.
5. Fondsanlage
Haben Sie die maximale Garantie mit uns vereinbart, gelten die Abschnitte 5.1. bis 5.9. für Ihren Vertrag nicht.
5.1. Aus welchen Fonds können Sie wählen?
(1) Eine Liste der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für Ihren Tarif zur Verfügung stehenden ➜ Fonds finden Sie zu Beginn
der Kundeninformation im Abschnitt Verbraucherinformationen. Eine aktuelle Liste können Sie bei uns anfordern.
(2) Sowohl die prozentuale Mindestanlage pro Fonds als auch die maximale Anzahl der Fonds, auf die Sie Ihr Fondsguthaben
verteilen können, entnehmen Sie bitte den Tarifbestimmungen.
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5.2. Zu welchem Zeitpunkt kaufen oder verkaufen wir Fondsanteile?
Während der Vertragslaufzeit führen wir Ihrem Fondsguthaben Beträge zu. Je nach Anlass entnehmen wir Ihrem Fondsgut-
haben auch Beträge. Hierzu listen wir Ihnen die entsprechenden Zeitpunkte auf, zu denen wir zu diesem Zweck Fondsanteile
kaufen oder verkaufen:
• Bei ➜ Rentenbeginn: letzter veröffentlichter Kurs des Monats vor Rentenbeginn
• Bei Kapitaloption: letzter veröffentlichter Kurs des Monats vor Rentenbeginn beziehungsweise Auszahlung
• Bei Kündigung: letzter veröffentlichter Kurs des Monats, zu dem Sie die Kündigung beantragt haben
• Bei Kapitalentnahme: letzter veröffentlichter Kurs des Monats, zu dem Sie die Kapitalentnahme beantragt haben
• Bei Tod: dritter veröffentlichter Kurs nach Eingang der Todesfallmeldung
• Bei Garantiesicherung: zweiter veröffentlichter Kurs nach Eingang Ihres vollständigen Antrags
• Bei Fondsshift: zweiter veröffentlichter Kurs nach Eingang Ihres vollständigen Antrags
• Bei Fondsausschüttung: der Kurs zum Zeitpunkt der Ausschüttung
• In allen anderen Fällen: fünfter veröffentlichter Kurs eines Monats
Handelt es sich bei einem ➜ Fonds des Fondsguthabens um einen börsengehandelten Fonds, legen wir für diesen Fonds die
Schlusskurse an einer deutschen Börse – in der Regel Xetra – zum genannten Stichtag zugrunde.
5.3. Wie funktioniert das Anlaufmanagement?
(1) Sie können bei Zahlung eines Einmalbeitrags und bei Zuzahlungen ein Anlaufmanagement mit uns vereinbaren.
(2) Voraussetzung für das Anlaufmanagement bei Zuzahlung ist, dass die Zuzahlung mindestens 2.500 Euro beträgt.
(3) Das Anlaufmanagement dient dem Ausgleich von Wertschwankungen. Um dies zu erreichen, legen wir den Fondsbeitrag
(siehe 4.3.) Ihres Einmalbeitrags beziehungsweise Ihrer Zuzahlung zunächst in einen dafür vorgesehenen ➜ Fonds (Quell-
fonds) an. Wir wählen dafür einen Fonds, bei dem wir nur geringe Wertschwankungen erwarten. Dann schichten wir schritt-
weise in die von Ihnen gewählten Fonds um.
(4) Während des Anlaufmanagements schichten wir das Fondsguthaben aus dem Quellfonds zu Beginn eines jeden Monats
in die von Ihnen gewählten Fonds um. Dabei berücksichtigen wir die Aufteilung der Fonds. Die erste Umschichtung erfolgt
zum Zeitpunkt der Einmalzahlung. Den jeweils umzuschichtenden Teil berechnen wir, indem wir das im Quellfonds an-
gelegte Fondsguthaben durch die Anzahl der Monate bis zum Ende des Anlaufmanagements teilen.
(5) Für das Anlaufmanagement erheben wir keine Gebühren.
(6) Sofern sich im Vertragsverlauf die Phasen des Anlauf- und Ablaufmanagements (siehe 5.4.) überschneiden, endet das An-
laufmanagement mit dem Beginn des Ablaufmanagements.
5.4. Wie funktioniert das Ablaufmanagement?
(1) Sie können zu Vertragsbeginn und jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Beginn eines Monats in ➜ Textform ein
Ablaufmanagement mit uns vereinbaren.
(2) Haben Sie ein Ablaufmanagement mit uns vereinbart, schichten wir in den letzten fünf Jahren vor dem ➜ vereinbarten
Rentenbeginn das Fondsguthaben in das Garantieguthaben um, sodass zum vereinbarten Rentenbeginn kein Fondsgut-
haben mehr vorhanden ist.
(3) Hierzu berechnen wir zu Beginn des Ablaufmanagements das Verhältnis von Garantieguthaben zuzüglich Überschussgut-
haben zu Vertragsguthaben zuzüglich Überschussguthaben. Ausgehend davon bestimmen wir einen planmäßigen Verlauf
dieses Verhältnisses auf 100 Prozent zum vereinbarten Rentenbeginn. Wir überprüfen monatlich, ob das tatsächliche Ver-
hältnis unter dem planmäßigen Verlauf liegt. Ist dies der Fall, schichten wir Fondsguthaben in das Garantieguthaben um,
bis der planmäßige Wert erreicht ist.
(4) Hierdurch erhöhen sich Ihre garantierten Leistungen. Wir berechnen die Erhöhung der Leistungen durch die Um-
schichtungen nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Hierbei verwenden wir die ➜ Rechnungsgrundlagen
zu Vertragsbeginn (siehe 2.5.). Insbesondere bleibt der bei Vertragsbeginn ➜ garantierte Rentenfaktor (siehe 2.1.) erhalten.
(5) Das Ablaufmanagement, sofern vereinbart, findet statt, falls Sie nicht bis spätestens einen Monat vor dem geplanten Um-
schichtungsbeginn in Textform widersprechen. Sie können das Ablaufmanagement mit einer Frist von einem Monat zu
jedem Monatsersten durch eine Mitteilung in Textform abbrechen.
(6) Für das Ablaufmanagement erheben wir keine Gebühren.
5.5. Wie können Sie das Garantieniveau für zukünftige Beiträge ändern (Garantieanpassung)?
(1) Haben Sie die maximale Garantie mit uns vereinbart, gilt: Sie können Ihr Garantieniveau für zukünftige Beiträge nicht
ändern.
(2) Haben Sie nicht die maximale Garantie mit uns vereinbart, gilt: Sie können Ihr Garantieniveau jederzeit zum Schluss eines
Monats in ➜ Textform ändern (Garantieanpassung). Die zulässigen Garantieniveaus können Sie den Tarifbestimmungen
entnehmen. Ein Wechsel zur maximalen Garantie ist nicht möglich.
(3) Durch die Garantieanpassung ändern sich Ihre garantierten Leistungen. Wir berechnen das Garantieguthaben und die
garantierte Rente zum ➜ vereinbarten Rentenbeginn nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu. Hierbei
verwenden wir die ➜ Rechnungsgrundlagen zu Vertragsbeginn (siehe 2.5.). Insbesondere der bei Vertragsbeginn ➜ garan-
tierte Rentenfaktor (siehe 2.1.) bleibt erhalten.
(4) Für die Garantieanpassung erheben wir keine Gebühren.
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5.6. Wie können Sie die Aufteilung des Vertragsguthabens ändern (Garantiesicherung)?
(1) Sie können eine Umschichtung von Fondsguthaben ins Garantieguthaben (Garantiesicherung) zum Schluss eines Monats
in ➜ Textform bei uns beantragen.
(2) Für die Umschichtung gilt: Sie können innerhalb eines Versicherungsjahres einmal einen Betrag des Fondsguthabens
in Höhe von maximal 20 Prozent des Vertragsguthabens zuzüglich Überschussguthaben in das Garantieguthaben um-
schichten. Maßgeblich für ein Versicherungsjahr ist der ➜ Jahrestag der Versicherung.
(3) Hierdurch erhöhen sich die garantierten Leistungen. Wir berechnen die Erhöhung der garantierten Leistungen durch die
Umschichtung nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Hierbei verwenden wir die ➜ Rechnungsgrund-
lagen zum Zeitpunkt der Vertragsanpassung (siehe 2.5.). Der bei Vertragsbeginn ➜ garantierte Rentenfaktor (siehe 2.1.)
bleibt erhalten.
(4) Eine Umschichtung von Garantieguthaben in das Fondsguthaben ist nicht möglich.
(5) Bei etwaigen Vertragsanpassungen, die sich auf den umgeschichteten Betrag beziehen, sind unter „Rechnungsgrundlagen
zu Vertragsbeginn“ die Rechnungsgrundlagen, die zum Zeitpunkt der Umschichtung galten, zu verstehen.
(6) Für die Garantiesicherung erheben wir keine Gebühren.
5.7. Wie können Sie die Aufteilung des Fondsguthabens ändern (Fondsshift)?
(1) Sie können eine Änderung der Aufteilung des Fondsguthabens (Fondsshift) jederzeit in ➜ Textform bei uns beantragen.
(2) Hierbei schichten wir das vorhandene Guthaben eines oder mehrerer ➜ Fonds in einen oder mehrere andere zur Verfügung
stehende Fonds um.
(3) Für den Fondsshift erheben wir keine Gebühren.
5.8. Wie können Sie die Aufteilung Ihrer zukünftigen Fondsbeiträge ändern (Fondsswitch)?
(1) Sie können die Aufteilung Ihrer zukünftigen Fondsbeiträge auf die jeweiligen ➜ Fonds (Fondsswitch) jederzeit in ➜ Text-
form bei uns beantragen. Die Änderung erfolgt innerhalb von zwei Börsentagen. Eine Anpassung erfolgt nicht rückwirkend.
(2) Für den Fondsswitch erheben wir keine Gebühren.
5.9. Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds?
(1) Das zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses für Ihre Rentenversicherung zur Verfügung stehende Fondsangebot kann
während der Vertragslaufzeit Änderungen oder Erweiterungen unterliegen.
(2) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen eines in Ihrem Vertrag enthaltenen ➜ Fonds beschränkt, aus-
setzt oder endgültig einstellt, informieren wir Sie.
Ist Ihre laufende Beitragszahlung oder Ihr Fondsguthaben von dieser Änderung betroffen, werden wir Ihnen als Ersatz
einen neuen Fonds vorschlagen. Der neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik dem bisherigen Fonds weitge-
hend entsprechen (Ersatzfonds). Sofern Sie unserem Vorschlag nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang
unseres Schreibens widersprechen, werden wir Ihre für die Anlage vorgesehenen Beitragsteile ab dem von uns genannten
Termin in den Ersatzfonds anlegen.
Im Fall eines Widerspruchs müssen Sie uns einen anderen Ersatzfonds aus unserem Fondsangebot benennen. Die jeweils
aktuelle Liste der Fonds, die für Ihren Vertrag in Frage kommen, ist bei uns jederzeit erhältlich.
Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren können, weil die Ausgabe von Fondsanteilen kurzfristig beschränkt, ausgesetzt
oder endgültig eingestellt worden ist, werden wir Ihre für die Anlage vorgesehenen Beitragsteile in den von uns vorge-
schlagenen Ersatzfonds anlegen. Sie haben das Recht, einen Fondswechsel (siehe 5.8.) durchzuführen.
(3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds auflöst, gelten die Regeln aus (2) entsprechend. Sofern aus der Auflösung
des Fonds Zahlungen zu späteren Zeitpunkten resultieren, werden wir diese gemäß Ihrer zum jeweiligen Rückzahlungszeit-
punkt aktuellen Aufteilung der Beiträge in den zu diesem Zeitpunkt gewählten Fonds anlegen.
(4) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds mit einem anderen Fonds zusammenlegt (Verschmelzung), gelten die Re-
geln aus (2) für zukünftige Anlagebeträge entsprechend. In diesem Fall wird jedoch auch der vorhandene Wert des Fonds-
guthabens auf den Ersatzfonds übertragen.
(5) Wenn die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds ausgesetzt oder endgültig eingestellt wird,
informieren wir Sie.
Bei Leistung oder Rückkauf kann der ➜ Rücknahmepreis zur Ermittlung des Werts einer ➜ Anteileinheit nicht angesetzt
werden, da wir die Anteile nicht an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgeben können. In diesen Fällen werden wir den
Wert einer Anteileinheit anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt ermitteln. Der Preis kann aufgrund der verminderten
Veräußerbarkeit der Fondsanteile geringer sein als der zuletzt von der Kapitalanlagegesellschaft gestellte Rücknahmepreis.
Diese Wertminderung kann auch zu einem Totalverlust führen.
Ein Fondswechsel (siehe 5.7. und 5.8.) ist während der Aussetzung und bei endgültiger Einstellung der Rücknahme von
Fondsanteilen durch die Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich.
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(6) Treten darüber hinaus bei einem in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen
können sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds durch einen anderen Fonds zu ersetzen. (1) bis (4) gelten entsprechend.
Als erhebliche Änderungen gelten insbesondere:
• die Einführung der Erhebung einer erfolgsabhängigen Gebühr,
• der Verlust der Zulassung für den Vertrieb von Fondsanteilen der von uns beauftragten Kapitalanlagegesellschaft,
• maßgebliche gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen,
• die nachträgliche Erhöhung von Gebühren, mit denen wir beim Fondseinkauf belastet werden,
• die erhebliche Verletzung von vertraglichen Pflichten der von uns beauftragten Kapitalanlagegesellschaft,
• eine Abwertung oder ein Wegfall von Ratings des Fonds durch renommierte Ratingagenturen,
• eine Verschlechterung der Nachhaltigkeitseinstufung eines Fonds,
• dass der Gesamtwert der Fondsanteile aller bei uns bestehenden Verträge über einen Zeitraum von mehr als sechs
Monaten weniger als 100.000 Euro beträgt,
• die Beendigung der Kooperation mit der Kapitalanlagegesellschaft.
6. Beitragsfreistellung und Kündigung
6.1. Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen?
(1) Sie können jederzeit in ➜ Textform verlangen, zum Schluss eines Monats von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden
(Beitragsfreistellung).
(2) Voraussetzung für eine Beitragsfreistellung ist, dass das Gesamtguthaben die dafür erforderliche Mindesthöhe erreicht. Die
Mindesthöhe können Sie den Tarifbestimmungen entnehmen. Ist eine Beitragsfreistellung nicht möglich, zahlen wir Ihnen
den Wert gemäß Abschnitt 6.2. aus. In diesem Fall endet Ihre Versicherung.
(3) Wenn Sie ➜ Zusatzversicherungen in Ihren Vertrag eingeschlossen haben, werden diese bei einer Beitragsfreistellung
der ➜ Hauptversicherung separat beitragsfrei gestellt. Dies bedeutet, dass es kein festes ➜ Verhältnis der Leistungen der
Hauptversicherung und der Zusatzversicherungen gibt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungen der
jeweiligen Zusatzversicherungen unter „Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?“.
(4) Für die Beitragsfreistellung erheben wir keine Gebühren.
(5) Der Wert des Gesamtguthabens Ihres Vertrags mindert sich um rückständige Beiträge.
(6) In der Anfangszeit Ihres Vertrags ist das Gesamtguthaben nach Beitragsfreistellung in der Regel deutlich niedriger als die
➜ Summe der gezahlten Beiträge, da aus diesen auch Abschluss- und Vertriebskosten (siehe 4.4.) sowie Verwaltungs-
kosten finanziert werden. Auch in den Folgejahren stehen daher nicht unbedingt Mittel in Höhe der gezahlten Beiträge als
Gesamtguthaben zur Verfügung.
(7) Wir berechnen die Höhe des Garantieguthabens und der garantierten Rente zum ➜ vereinbarten Rentenbeginn nach
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu. Hierbei verwenden wir die ➜ Rechnungsgrundlagen zu Vertrags-
beginn (siehe 2.5.).
(8) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
6.2. Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leistungen erbringen wir?
(1) Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Schluss eines Monats in ➜ Textform kündigen. Nach ➜ Rentenbeginn können Sie
nicht mehr kündigen.
(2) Wir zahlen nach Kündigung
• den Rückkaufswert (siehe (3))
• vermindert um den ➜ Stornoabzug (siehe (4))
• zuzüglich einer Leistung aus der Überschussbeteiligung (siehe (5)).
(3) Rückkaufswert
Der Rückkaufswert ist das zum Kündigungstermin vorhandene Vertragsguthaben. Das Vertragsguthaben besteht aus dem
Garantieguthaben und dem Fondsguthaben. Dabei entspricht das Garantieguthaben dem Rückkaufswert nach § 169 Absatz
3 VVG und das Fondsguthaben dem Rückkaufswert nach § 169 Absatz 4 VVG.
(4) Stornoabzug
Von dem nach (3) ermittelten Wert nehmen wir einen Stornoabzug in Höhe von 150 Euro vor. Ab dem Zeitpunkt, zu dem
ein Vorziehen des Rentenbeginns (siehe 7.5.) möglich ist, entfällt der Stornoabzug. Der Stornoabzug ist zulässig, wenn er
vereinbart, beziffert und angemessen ist. Die Angemessenheit ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Storno-
abzug für angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versicherungsbestands ausgegli-
chen wird. Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen und der mit der Kündigung
einhergehende erhöhte Verwaltungsaufwand gedeckt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihrer Kündigung von
uns vorgenommene Stornoabzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns
nachweisen, dass der Stornoabzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
(5) Leistung aus der Überschussbeteiligung
Die Leistung aus der Überschussbeteiligung entspricht dem Überschussguthaben zuzüglich einer Leistung aus Schluss-
überschüssen und einer Beteiligung an den ➜ Bewertungsreserven (siehe 3.3. und 3.4.).
(6) In der Anfangszeit Ihres Vertrags ist wegen der Verrechnung von Kosten, insbesondere der Abschluss- und Vertriebskosten
(siehe 4.4.), nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Der Rückkaufswert erreicht daher auch in den Folgejahren nicht
unbedingt die ➜ Summe der eingezahlten Beiträge.
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(7) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, das Garantieguthaben angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich
ist, um eine Gefährdung der Belange der ➜ Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der dauernden
Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die Herabsetzung ist
jeweils auf ein Jahr befristet.
(8) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
7. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten
7.1. Wie können Sie den Beitrag zu Ihrer Versicherung reduzieren?
(1) Sie können jederzeit zum Ende eines Monats in ➜ Textform eine Reduzierung Ihrer Beiträge beantragen.
(2) Hierbei sind die in den Tarifbestimmungen genannten Regelungen über Mindestgrenzen zu beachten.
(3) Durch die Beitragsreduzierung verringern sich Ihre Leistungen. Wir rechnen ein eventuell vorhandenes Garantiegut-
haben und die Garantierente nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu. Hierbei verwenden wir die
➜ Rechnungsgrundlagen zu Vertragsbeginn (siehe 2.5.). Der bei Vertragsbeginn ➜ garantierte Rentenfaktor (siehe 2.1.)
bleibt erhalten.
7.2. Wie können Sie eine Zuzahlung zu Ihrer Versicherung leisten?
(1) Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Beginn eines Monats in ➜ Textform eine Zuzahlung beantragen.
Zuzahlungen nach dem ➜ vereinbarten Rentenbeginn sind ausgeschlossen.
(2) Hierbei sind die in den Tarifbestimmungen genannten Regelungen über Mindest- und Höchstgrenzen zu beachten.
(3) Wir entnehmen Ihrer Zuzahlung ➜ Kosten (siehe 4.4.) und führen den verbleibenden Teil des Betrags Ihrem Vertragsgut-
haben zu. Hierdurch erhöhen sich Ihre Leistungen. Abhängig von Ihrem gewählten Garantieniveau erhöhen sich auch Ihre
garantierten Leistungen (siehe 4.3.).
(4) Wir berechnen die Erhöhung der Leistungen durch die Zuzahlung nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik.
Hierbei verwenden wir die ➜ Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt der Vertragsanpassung (siehe 2.5.). Der bei Vertrags-
beginn ➜ garantierte Rentenfaktor (siehe 2.1.) bleibt erhalten.
(5) Die Leistung einer eingeschlossenen ➜ Zusatzversicherung wird durch eine Zuzahlung nicht verändert.
(6) Sie können für Ihre Zuzahlung ein Anlaufmanagement mit uns vereinbaren. Beachten Sie hierbei die entsprechenden Rege-
lungen (siehe 5.3.).
(7) Bei etwaigen Vertragsanpassungen, die sich auf den Zuzahlungsbetrag beziehen, sind unter „Rechnungsgrundlagen zu Ver-
tragsbeginn“ die Rechnungsgrundlagen, die zum Zeitpunkt der Zuzahlung galten, zu verstehen.
7.3. Wie können Sie nach einer Beitragsfreistellung die Beitragszahlung wieder aufnehmen?
(1) Sie können innerhalb von 36 Monaten nach Beitragsfreistellung mit einer Frist von einem Monat zum Beginn eines Monats
in ➜ Textform beantragen, die Beitragszahlung zu Ihrer ➜ Hauptversicherung wiederaufzunehmen (Wiederinkraftsetzung).
(2) Bei Fortsetzung der Beitragszahlung können Sie Ihre Beiträge in der ursprünglich vereinbarten Höhe zahlen. Sie können
auch einen niedrigeren Beitrag zahlen. Beachten Sie hierzu den Mindestbeitrag in den Tarifbestimmungen.
(3) Durch die Wiederinkraftsetzung erhöhen sich Ihre zuvor reduzierten Leistungen. Wir berechnen die Erhöhung der Leis-
tungen nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Hierbei verwenden wir die ➜ Rechnungsgrundlagen zu
Vertragsbeginn (siehe 2.5.). Insbesondere bleibt der bei Vertragsbeginn ➜ garantierte Rentenfaktor (siehe 2.1.) erhalten.
(4) Eine Wiederinkraftsetzungen von ➜ Zusatzversicherungen ist nur mit unserer Zustimmung und je nach Zusatzversicherung
mit erneuter Risikoprüfung möglich.
7.4. Wie können Sie vor Rentenbeginn Kapital aus Ihrem Vertrag entnehmen?
(1) Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats in ➜ Textform beantragen, dass ein Teil des
zu diesem Termin vorhandenen Vertragsguthabens zuzüglich Überschussguthaben ausgezahlt wird. Eine Teilauszahlung
nach ➜ Rentenbeginn ist nicht möglich.
(2) Der Auszahlungsbetrag und das verbleibende Vertragsguthaben zuzüglich Überschussguthaben dürfen die in den Tarifbe-
stimmungen vorgesehenen Mindestbeträge nicht unterschreiten.
(3) Für die Teilauszahlung erheben wir eine Gebühr von 40 Euro.
(4) Der Auszahlungsbetrag zuzüglich Gebühr wird derart aus dem Vertrag entnommen, sodass Folgendes gilt:
• Das Verhältnis von Garantie-, Fonds- und Überschussguthaben bleibt nach Entnahme erhalten.
• Das Verhältnis der einzelnen Fondsguthaben zum Gesamtfondsguthaben bleibt nach Entnahme erhalten.
• Es wird keine Leistung aus der zusätzlichen Überschussbeteiligung ausgezahlt.
(5) Wir berechnen die Höhe des Garantieguthabens und der garantierten Rente zum vereinbarten Rentenbeginn nach an-
erkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu. Hierbei verwenden wir die ➜ Rechnungsgrundlagen zu Vertrags-
beginn (siehe 2.5.). Insbesondere bleibt der bei Vertragsbeginn ➜ garantierte Rentenfaktor (siehe 2.1.) erhalten.
7.5. Wie können Sie den Rentenbeginn vorziehen?
(1) Sie können den ➜ Rentenbeginn bis zu sieben Jahre vorziehen. Der Antrag muss uns spätestens acht Wochen vor ge-
03130/07/2026 (PDF)
wünschtem Rentenbeginn vorliegen.
22
[Seite 23]
2.1. Allgemeine Bedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus Stand: Januar 2026
(2) Voraussetzungen für das Vorziehen des Rentenbeginns:
• Der Vertrag hat die Mindestlaufzeit erreicht.
• Die ➜ versicherte Person hat das Mindestrenteneintrittsalter erreicht.
• Die Rente zum vorgezogenen Rentenbeginn erreicht die Mindestrente.
Die entsprechenden Mindestgrenzen können Sie den Tarifbestimmungen entnehmen.
(3) Die Dauer einer eventuell eingeschlossenen Rentengarantiezeit bleibt erhalten.
(4) Der Versicherungsschutz endet für alle ➜ Zusatzversicherungen mit Beginn der Rentenzahlung dieser
➜ Hauptversicherung.
(5) Für das Vorziehen des Rentenbeginns erheben wir keine Gebühren.
7.6. Was passiert beim Hinausschieben des Rentenbeginns?
(1) Solange Sie keine Rente oder Kapitaloption bei uns beantragen, verschieben wir den ➜ Rentenbeginn jährlich um ein Jahr
nach hinten. Dies wiederholen wir maximal sieben Mal – erstmalig zum vereinbarten Rentenbeginn (siehe 2.1.). Wir nennen
diesen Zeitraum Abrufphase.
(2) Der Versicherungsschutz eventuell eingeschlossener ➜ Zusatzversicherungen endet zum vereinbarten Rentenbeginn. Die
Beiträge der auslaufenden Zusatzversicherungen erhöhen danach den Beitrag Ihrer ➜ Hauptversicherung.
(3) Die Dauer einer eventuell eingeschlossenen Rentengarantiezeit bleibt unter Berücksichtigung des Höchstendalter bei Ablauf
der Rentengarantiezeit erhalten. Das Höchstendalter bei Ablauf der Rentengarantiezeit können Sie den Tarifbestimmungen
entnehmen.
(4) Wir behalten das von Ihnen gewählte Garantieniveau bei. Wir berechnen auf der Basis Ihre Leistungen nach anerkannten
Regeln der Versicherungsmathematik neu. Hierbei verwenden wir die ➜ Rechnungsgrundlagen zu Vertragsbeginn (siehe 2.5.).
7.7. Wie können Sie die Todesfallleistung im Rentenbezug ändern?
(1) Sie können mit einer Frist von acht Wochen zum ➜ Rentenbeginn eine Änderung der Todesfallleistung im Rentenbezug
(siehe 2.4.) beantragen.
(2) Durch die Änderung der Todesfallleistung im Rentenbezug ändert sich der ➜ garantierte Rentenfaktor und somit auch eine
eventuell vorhandene garantierte Rente. Wir berechnen diese nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu.
Hierbei verwenden wir die ➜ Rechnungsgrundlagen zu Vertragsbeginn (siehe 2.5.).
7.8. Wie können Sie nachträglich eine Risiko-Zusatzversicherung ohne Risikoprüfung einschließen?
(1) Sie können in ➜ Textform den nachträglichen Einschluss einer Risiko-Zusatzversicherung ohne Risikoprüfung mit uns
vereinbaren.
(2) Voraussetzungen hierfür sind:
• Sie haben maximal das 50. Lebensjahr vollendet.
• Sie haben bei Vertragsbeginn keine Risiko-Zusatzversicherung abgeschlossen.
• Es besteht noch kein Versicherungsschutz in Form einer Risikoversicherung oder Risiko-Zusatzversicherung.
• Der Antrag liegt uns innerhalb von zwölf Monaten nach dem Eintritt eines der nachfolgend genannten Anlässe vor.
(3) Zu folgenden Anlässen (die ➜ versicherte Person betreffend) ist ein nachträglicher Einschluss möglich:
• Heirat
• Geburt beziehungsweise Adoption eines Kindes
• Abschluss eines Kauf- oder Darlehensvertrags für den Kauf, Neubau oder Umbau einer selbstgenutzten Immobilie
• Tod des Ehepartners beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners
• Scheidung beziehungsweise Aufhebung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
• Erhalt Prokura
• Erstmaliger Wechsel in die volle berufliche Selbstständigkeit (Hauptberuf)
• Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Fortbildung beziehungsweise Qualifikation (zum Beispiel Meisterbrief,
Fachhochschulstudium) oder erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Abschluss der Schulausbildung oder
des Studiums
• Gehaltserhöhung bei Nichtselbstständigen, wenn das Bruttojahreseinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit dauerhaft
um mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahreseinkommen gestiegen ist
• Ausscheiden aus der gesetzlichen Rentenversicherung
• Erstmaliges Überschreiten der am Wohnort der versicherten Person geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der ge-
setzlichen Rentenversicherung
• Wegfall des Invaliditätsschutzes aus einer betrieblichen Altersversorgung
(4) Es sind geeignete Nachweise (zum Beispiel Urkunden, amtliche Bestätigung, Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweis)
einzureichen.
(5) Haben Sie den nachträglichen Einschluss einer Risiko-Zusatzversicherung beantragt, gilt:
Wir berechnen die Leistung aus der Risiko-Zusatzversicherung nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik.
Hierbei verwenden wir die ➜ Rechnungsgrundlagen einer zum Zeitpunkt des Einschlusses im Neugeschäft offenen
Risiko-Zusatzversicherung.
(6) Die Höchst- und Mindestversicherungssummen können Sie den Tarifbestimmungen der Risiko-Zusatzversicherung
entnehmen.
03130/07/2026 (PDF)
23
[Seite 24]
2.1. Allgemeine Bedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus Stand: Januar 2026
8. Sonstige Vertragsbestimmungen
8.1. Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versiche-
rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen,
wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen.
8.2. Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz beziehungsweise Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
Unsere Leistungspflicht besteht unabhängig davon, auf welcher Ursache der ➜ Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann,
wenn die ➜ versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist.
8.3. Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
Unsere Leistungspflicht besteht unabhängig davon, auf welcher Ursache der ➜ Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann,
wenn die ➜ versicherte Person durch vorsätzliche Selbsttötung gestorben ist.
8.4. Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren?
(1) Einmal jährlich erhalten Sie von uns eine Mitteilung, der Sie den Wert des Gesamtguthabens Ihrer Versicherung entnehmen
können; der Wert des Fondsguthabens wird in ➜ Anteileinheiten und in Euro aufgeführt.
(2) Die Fondskurse können Sie über die jeweilige Internetseite der Fondsanbieter erfahren.
(3) Auf Wunsch teilen wir Ihnen den Wert Ihres Vertrags jederzeit mit.
8.5. Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen?
(1) Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets in ➜ Textform erfolgen. Für uns be-
stimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind.
(2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich (das heißt ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Andern-
falls können für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende Erklärung (zum Beispiel Setzen einer
Zahlungsfrist) mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere
Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefs als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für
Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
(3) Bei Änderung Ihres Namens gilt (2) entsprechend.
8.6. Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
(1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informatio-
nen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und
Unterlagen
• bei Vertragsabschluss,
• bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
• auf Nachfrage
unverzüglich – das heißt ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, so-
weit der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
(2) Notwendige Informationen im Sinne von (1) sind insbesondere Umstände, die für die Beurteilung
• Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
• der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag haben und
• der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
maßgebend sein können.
Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Ge-
burtsort, der Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthaltsort.
(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt
Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder
ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland
besteht.
(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß (1) und (2) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies
gilt so lange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung ge-
stellt haben.
8.7. Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
(1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
8.8. Wo ist der Gerichtsstand?
(1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zu-
ständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohn-
03130/07/2026 (PDF)
sitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort maßgeblich. Wenn Sie eine juristische
Person sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
24
[Seite 25]
2.1. Allgemeine Bedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus Stand: Januar 2026
(2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie kei-
nen Wohnsitz haben, ist Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht
zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
(3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die
Gerichte des Staats zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und
Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung in das Ausland verlegen.
8.9. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?
(1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
(2) Unser Beschwerdemanagement
Sollten Sie Anlass zu einer Beschwerde über uns haben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Bitte melden Sie sich online über unser Kontaktformular unter
www.devk.de/beschwerde
oder wenden Sie sich schriftlich an die
DEVK Versicherungen
Ressort Qualitätsmanagement
Riehler Straße 190
50735 Köln
oder den
Vorstand der
DEVK-Lebensversicherung
Riehler Straße 190
50735 Köln.
Wir werden Ihre Beschwerde vorrangig voraussichtlich innerhalb von fünf Arbeitstagen und soweit möglich telefonisch
bearbeiten. Können wir Ihre Beschwerde ausnahmsweise nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen bearbeiten, teilen wir Ihnen
als Beschwerdeführer schriftlich die Gründe für die Verzögerung und unsere voraussichtliche Bearbeitungsdauer mit.
(3) Versicherungsombudsmann e. V.
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. wenden. Diesen erreichen Sie derzeit
wie folgt:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
(4) Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf,
können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Das Beschwerdeverfahren bei der BaFin ist für Sie kostenfrei. Die Aufsichtsbehörde prüft, ob wir die vereinbarten Vertrags-
bedingungen und rechtlichen Vorgaben eingehalten haben. Die BaFin ist aber keine Schiedsstelle und kann somit einzelne
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
(5) Rechtsweg
Wichtig für Sie ist: Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von der Wahl der zuvor genannten Beschwerde-
möglichkeiten unberührt. Welches Gericht für Klagen gegen uns zuständig ist, können Sie diesen Bedingungen unter „Wo
ist der Gerichtsstand?“ entnehmen.
03130/07/2026 (PDF)
25
[Seite 26]
2.2. Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen Stand: Juni 2025
(Dynamik)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen.
InhaltsverzeichnisSeite
1. Allgemeine Regelungen 26
1.1. Wie erfolgt die planmäßige Erhöhung der Beiträge? 26
1.2. Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Versicherungsleistungen? 26
1.3. Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen? 26
1.4. Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung? 27
1.5. Wann entfallen die Erhöhungen? 27
2. Tarifspezifische Regelungen 27
2.1. Was gilt für die „Fondsgebundene Rentenversicherung für Kinder“? 27
2.2. Was gilt für die „DEVK-Rente ZukunftPlus“ und die „SpardaFlexiVorsorge Select“? 27
2.3. Was gilt für die „Berufsunfähigkeitsversicherung“, „Berufsunfähigkeitsversicherung mit Leistungen bereits
bei Arbeitsunfähigkeit“, „Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung“ und die „Grundfähigkeitsversicherung“? 27
2.4. Was gilt für die „Risiko-Zusatzversicherung“? 27
Erläuterung von Fachausdrücken
Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Fachausdrücken, die wir in unseren Tarifbestimmungen und Versicherungs-
bedingungen verwenden. Diese sind im Text mit „➜“ markiert.
Bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung für Kinder entspricht die ➜ versicherte Person, sofern nicht abweichend angegeben, der
ersten versicherten Person.
1. Allgemeine Regelungen
1.1. Wie erfolgt die planmäßige Erhöhung der Beiträge?
(1) Der Beitrag für Ihre Versicherung einschließlich eingeschlossener ➜ Zusatzversicherungen erhöht sich gemäß der mit Ihnen
getroffenen Vereinbarung (Beitragsdynamik). Ausnahmeregelungen zu bestimmten Vertragsbestandteilen können Sie Ab-
schnitt 2 „Tarifspezifische Regelungen“ entnehmen.
(2) Je nach Regelung erhöht sich der Beitrag Ihrer Versicherung im folgenden Maße:
• Den Beitrag passen wir jährlich im selben Verhältnis an, wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
der Angestellten erhöht wird.
• Die Erhöhung des Beitrags nehmen wir jährlich um einen festen, mit Ihnen vereinbarten, Erhöhungssatz vor.
Ob Sie eine Dynamik eingeschlossen und welche Regelung Sie mit uns getroffen haben, können Sie Ihrem ➜ Versiche-
rungsschein entnehmen.
Der Beitrag Ihrer Versicherung erhöht sich in beiden Varianten mindestens um die in den Tarifbestimmungen genannten
Beträge.
(3) Jede Beitragserhöhung führt zu einer Erhöhung der Leistungen ohne erneute Risikoprüfung.
(4) Die Erhöhungen erfolgen bis zum Beginn der letzten fünf Jahre der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger als bis zu
dem Zeitpunkt, in dem die ➜ versicherte Person das rechnungsmäßige Alter (= Differenz zwischen dem Kalenderjahr des
Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr der versicherten Person) von 67 Jahren erreicht hat. Ist eine ➜ Abrufphase
vereinbart, erfolgt die letzte Erhöhung vor Beginn dieser Phase.
1.2. Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Versicherungsleistungen?
(1) Die Erhöhungen des Beitrags und der Versicherungsleistungen erfolgen einmal jährlich. Der Erhöhungszeitpunkt ist der
➜ Jahrestag der Versicherung. Dieser richtet sich nach dem Versicherungsende beziehungsweise dem ➜ Rentenbeginn.
(2) Zwischen dem ersten Erhöhungstermin und dem Versicherungsbeginn müssen mindestens sechs Monate liegen. Den
ersten Erhöhungstermin nennen wir Ihnen im ➜ Versicherungsschein.
(3) Sie erhalten vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen Er-
höhung beginnt am Erhöhungstermin.
1.3. Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen?
(1) Durch jede Erhöhung des Beitrags erhöhen sich die vereinbarten Leistungen. Die Erhöhungen der Leistungen berechnen
wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Ihre Leistungen erhöhe sich nicht im gleichen Verhältnis wie Ihre
Beiträge.
(2) Maßgeblich für die Berechnung ist der versicherte Tarif, wobei die jeweils zum Erhöhungszeitpunkt für einen ent-
sprechenden, im Neugeschäft offenen Tarif gültigen ➜ Rechnungsgrundlagen (➜ Rechnungszins, Ausscheideordnung,
➜ Kosten) zugrunde gelegt werden. Abweichungen hiervon können Sie dem entsprechenden Abschnitt in Abschnitt 2
03130/07/2026 (PDF)
entnehmen.
(3) Nach einer Erhöhung der Leistungen können Sie gegebenenfalls anfallende Rückkaufswerte und beitragsfreie Leistungen
nicht mehr der Ihnen im Rahmen des Antragsverfahrens ausgehändigten Tabelle entnehmen. Sie erhalten jeweils mit dem
Erhöhungsnachtrag eine aktualisierte Garantiewerttabelle, sofern garantierte Leistungen enthalten sind.
26
[Seite 27]
2.2. Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen Stand: Juni 2025
(Dynamik)
1.4. Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung?
(1) Alle im Rahmen des Versicherungsvertrags getroffenen Vereinbarungen, auch die Bestimmungen des Bezugsberechtigten,
gelten ebenfalls für die Erhöhung der Leistungen. Der Abschnitt „Wie werden die Kosten Ihres Vertrags mit Ihrem Beitrag
verrechnet?“ der Hauptversicherung gilt auch für die Erhöhung der Leistungen.
(2) Die Erhöhung der Leistungen setzt die Fristen Ihrer Versicherungen über die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
und der Selbsttötung nicht erneut in Lauf.
1.5. Wann entfallen die Erhöhungen?
(1) Sie können den Erhöhungen beliebig oft und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
(2) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin wider-
sprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen.
(3) Entfallene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung nachholen.
(4) Die Erhöhungen Ihres Vertrags entfallen, gegebenenfalls auch rückwirkend, für den Zeitraum für den Leistungen aufgrund
von Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder aufgrund der Beeinträchtigung einer Grundfähigkeit erbracht werden.
(5) Haben Sie eine Schwere Krankheiten-Zusatzversicherung eingeschlossen und ist der Leistungsfall aus dieser Zusatzver-
sicherung vor der Erhöhung eingetreten, entfällt die Erhöhung der Schwere Krankheiten-Zusatzversicherung.
2. Tarifspezifische Regelungen
2.1. Was gilt für die „Fondsgebundene Rentenversicherung für Kinder“?
(1) Die bei Vertragsbeginn geltenden ➜ Rechnungsgrundlagen (➜ Rechnungszins, Ausscheideordnung, ➜ Kosten) behalten
auch für die aus dem Erhöhungsbeitrag resultierenden Leistungen ihre Gültigkeit. Dies gilt insbesondere auch für den
garantierten ➜ Rentenfaktor.
(2) Der Erhöhungsbeitrag führt zu einer Erhöhung der Todesfallleistung. Übersteigt die gesamte ➜ Beitragssumme aller auf
die zweite versicherte Person abgeschlossenen Fondsgebundenen Rentenversicherungen für Kinder 30.000 Euro, erlischt
Ihr Recht auf weitere dynamische Erhöhungen. Bei der Berechnung der Beitragssumme werden Zuzahlungen nicht berück-
sichtigt. Ein erneuter Einschluss der Dynamik ist dann nicht mehr möglich.
2.2. Was gilt für die „DEVK-Rente ZukunftPlus“ und die „SpardaFlexiVorsorge Select“?
(1) Die bei Vertragsbeginn ➜ garantierten Rentenfaktoren behalten auch für das aus dem Erhöhungsbeitrag resultierende
Gesamtguthaben ihre Gültigkeit.
2.3. Was gilt für die „Berufsunfähigkeitsversicherung“, „Berufsunfähigkeitsversicherung mit Leistungen bereits bei Arbeitsunfähig-
keit“, „Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung“ und die „Grundfähigkeitsversicherung“?
(1) Übersteigt die gesamte jährliche Anwartschaft auf Berufsunfähigkeits-/Grundfähigkeitsleistungen zuzüglich gegebenen-
falls anderweitig bestehender privater oder betrieblicher Anwartschaften einen Betrag in Höhe von 30.000 Euro, erlischt Ihr
Recht auf weitere dynamische Erhöhungen.
(2) Weisen Sie uns jedoch nach, dass weitere Erhöhungen wirtschaftlich angemessen sind, können Sie in den fünf folgenden
Jahren einen Antrag auf Wiedereinschluss der Dynamik stellen. Wir führen hierbei eine finanzielle Angemessenheits-
prüfung durch, verzichten aber ansonsten auf die Risikoprüfung. Ab einem Alter von 55 Jahren ist kein Einschluss mehr
möglich.
Als wirtschaftlich angemessen gilt, wenn die gesamte Anwartschaft auf Berufsunfähigkeits-/Grundfähigkeitsleistungen ein-
schließlich gegebenenfalls anderweitig bestehender privater oder betrieblicher Anwartschaften nicht mehr als 60 Prozent
des Bruttojahreseinkommens beträgt. Hierzu sind Nachweise für die Prüfung vorzulegen (zum Beispiel Steuerbescheide,
Versorgungsbescheide).
2.4. Was gilt für die „Risiko-Zusatzversicherung“?
(1) Eine Risiko-Zusatzversicherung wird nicht mit erhöht.
03130/07/2026 (PDF)
27
[Seite 28]
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Juli 2025
Tarifbestimmungen
Allgemeine Hinweise
Tarife, die mit „L“ beginnen: DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Tarife, die mit „N“ beginnen: DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG
Ärztliche Untersuchung: Die DEVK kann im Einzelfall eine ärztliche Untersuchung fordern.
Erläuterung von Fachausdrücken
Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Fachausdrücken, die wir in unseren Tarifbestimmungen und Versicherungs-
bedingungen verwenden. Diese sind im Text mit „➜“ markiert.
Tarif-
bezeichnung Tarifbeschreibung
L/N BUZ Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
(BG)
Dem Tarif liegt eine berufsgruppendifferenzierte Kalkulation zugrunde, in der die Berufe in zehn Berufsgruppen (= BG)
eingeteilt wurden.
Nachversicherungsgarantie
Sie haben das Recht, den Versicherungsschutz aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und der Hauptver-
sicherung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie (siehe § 13 der folgenden Bedingungen) zu erhöhen. Wir führen
hierbei eine finanzielle Angemessenheitsprüfung durch, verzichten aber ansonsten auf die Risikoprüfung.
Verlängerungsoption
Wenn die Regelaltersgrenze erhöht wird, haben Sie das Recht, die Versicherungsdauer Ihres Vertrags im Rahmen der
Verlängerungsoption (siehe § 14 der folgenden Bedingungen) ohne erneute Risikoprüfung zu verlängern.
BUZ 1
Bei Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen während der ➜ Versicherungsdauer entfällt für die Dauer
der Berufsunfähigkeit beziehungsweise bis zum Tod der ➜ versicherten Person, längstens bis zum Ablauf der
➜ Leistungsdauer der BUZ 1, die Verpflichtung zur Beitragszahlung.
Rabatt bei Vorauszahlung der Beiträge
Bei jährlicher Vorauszahlung der Beiträge gewähren wir einen Rabatt. Dieser beträgt bei jährlicher Zahlungsweise 0,4 Prozent der
Summe der Monatsbeiträge.
Gebühren bei Vertragsumwandlung
Für die Durchführung einer Vertragsumwandlung, für die bedingungsgemäß kein Stornoabzug erhoben wird, erheben wir eine an-
gemessene Gebühr in Höhe von 40 Euro, die unsere entstandenen Kosten abdeckt.
Stornoabzug
Bei Beitragsfreistellung kürzen wir den Betrag, der in Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur
Verfügung steht, um einen Stornoabzug (siehe § 15 Absatz 4 der folgenden Bedingungen). Er beträgt für die Berufsunfähigkeits-
Zusatzversicherung 3,5 Prozent der garantierten BUZ-Leistungen für ein Jahr der Versicherungsdauer. Der Stornoabzug ist durch den
für die Beitragsfreistellung zur Verfügung stehenden Betrag begrenzt.
03130/07/2026 (PDF)
28
[Seite 29]
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen.
InhaltsverzeichnisSeite
§1 Welche Leistungen erbringen wir? 30
1.1. Unsere Leistung bei Berufsunfähigkeit 30
1.2. Meldung, Beginn und Ende Ihres Leistungsanspruchs 30
1.3. Weitere Regelungen zu unseren Leistungen 30
§2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? 30
2.1. Berufsunfähigkeit 30
2.2. Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden 31
2.3. Berufsunfähigkeit aufgrund infektionsbedingten Tätigkeitsverbots (Infektionsklausel) 31
2.4. Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit 31
2.5. Berufsunfähigkeit aufgrund eines verkehrsmedizinischen Gutachtens (Führerscheinklausel) 33
2.6. Versicherter Beruf bei Ausscheiden aus dem Berufsleben 33
2.7. Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung beziehungsweise
Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Krankentagegeldversicherung 33
§3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? 33
3.1. Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens
und wie verwenden wir diesen? 33
3.2. Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? 34
3.3. Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem Vertrag zu? 34
3.4. Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren? 34
3.5. Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? 34
§4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 35
§5 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? 35
5.1. Vorvertragliche Anzeigepflicht 35
5.2. Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung 35
5.3. Verzicht auf die Rechte des Versicherers 36
5.4. Voraussetzung für die Ausübung unserer Rechte 36
§6 Welche Unterstützung erhalten Sie von uns, wenn Sie einen Leistungsantrag stellen möchten? 37
§7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? 37
§8 Wirkt sich die Nichtbeachtung ärztlicher Anordnungen nachteilig auf Ihren Leistungsanspruch aus? 38
§9 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab? 38
§ 10 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben? 38
10.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben 38
10.2. Mitwirkungspflichten nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit aufgrund eines
verkehrsmedizinischen Gutachtens (Führerscheinklausel) 39
10.3. Mitwirkungspflichten nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit aufgrund
infektionsbedingten Tätigkeitsverbots (Infektionsklausel) 39
§ 11 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? 39
11.1. Nachprüfung 39
11.2. Leistungsfreiheit 39
§ 12 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten? 39
§ 13 Wann können Sie den Versicherungsschutz im Rahmen der Nachversicherungsgarantie erhöhen? 39
§ 14 Wann können Sie Ihre Vertragsdauer verlängern? 40
§ 15 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? 41
15.1. Kündigung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung 41
15.2. Umwandlung in eine beitragsfreie Zusatzversicherung 41
15.3. Stornoabzug 41
15.4. Keine Beitragsrückzahlung 41
15.5. Versicherungsteuer 42
15.6. Beschwerdemöglichkeiten 42
§ 16 Wie werden die Kosten Ihres Vertrags mit Ihrem Beitrag verrechnet? 42
03130/07/2026 (PDF)
Erläuterung von Fachausdrücken
Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Fachausdrücken, die wir in unseren Tarifbestimmungen und Versicherungs-
bedingungen verwenden. Diese sind im Text mit „➜“ markiert.
29
[Seite 30]
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
§1
Welche Leistungen erbringen wir?
1.1. Unsere Leistung bei Berufsunfähigkeit
(1) Wird die ➜ versicherte Person während der ➜ Versicherungsdauer dieser Zusatzversicherung berufsunfähig (siehe § 2),
erbringen wir aus unseren BUZ-Tarifen folgende Leistungen:
a) BUZ 1
Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzver-
sicherungen, längstens für die vereinbarte ➜ Leistungsdauer.
b) BUZ 2 oder BUZ 2 A
Zusätzlich zahlen wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer. Die Rente
zahlen wir entsprechend der vereinbarten und im ➜ Versicherungsschein dokumentierten Rentenzahlungsweise.
Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Versicherungsschutz besteht. Mit Leistungsdauer wird der Zeit-
raum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird.
Die Leistungsdauer kann über die Versicherungsdauer hinausgehen.
1.2. Meldung, Beginn und Ende Ihres Leistungsanspruchs
(2) Sofern eine Berufsunfähigkeit droht, sollten Sie Ihre Ansprüche schnellstmöglich bei uns anmelden. So können wir Ihren
Anspruch frühzeitig prüfen.
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und gegebenenfalls Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die
Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Bei späterer Anzeige leisten wir auch rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der
Berufsunfähigkeit.
(3) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und gegebenenfalls Rentenzahlung endet mit Ablauf des Monats,
• in dem das befristete Anerkenntnis endet,
• in dem mittels eines Nachprüfungsverfahrens (siehe § 12) festgestellt wird, dass Berufsunfähigkeit im Sinne dieser
Bedingungen nicht mehr vorliegt,
• in dem die versicherte Person stirbt oder
• in dem die vereinbarte Leistungsdauer dieser Zusatzversicherung abgelaufen ist.
1.3. Weitere Regelungen zu unseren Leistungen
(4) Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten; wir werden diese
jedoch bei Anerkennung der Leistungspflicht für den entsprechenden Zeitraum zurückzahlen.
Sie können ab Meldung Ihres Leistungsanspruchs jederzeit beantragen, dass wir Ihnen die Beiträge bis zur endgültigen
Entscheidung über unsere Leistungspflicht, frühestens ab Meldung Ihres Leistungsanspruchs, zinsfrei stunden.
Im Fall einer Leistungsablehnung können Sie die gestundeten Beiträge unverzinst nachzahlen. Die Nachzahlung ist in
einem einzigen Betrag oder in maximal 24 Monatsraten möglich. Auch diese Ratenzahlung ist zinsfrei.
Ist Ihnen die Nachzahlung nicht möglich, informieren wir Sie auf Wunsch über gegebenenfalls weitere Möglichkeiten des
Beitragsausgleichs.
(5) Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
(6) Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten Leistungen können sich weitere Leistungen aus der
Überschussbeteiligung ergeben (siehe § 3).
§2
Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
2.1. Berufsunfähigkeit
(1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die ➜ versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersent-
sprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen ihren
Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann.
Als Beruf ist die von der versicherten Person zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung
ausgestaltet war, zu verstehen.
Konkrete Verweisung
Berufsunfähigkeit setzt zusätzlich voraus, dass die versicherte Person keine andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer bis-
herigen ➜ Lebensstellung entspricht.
Die Lebensstellung ergibt sich aus dem beruflichen Einkommen und der sozialen Wertschätzung des Berufs, wobei die
andere Tätigkeit bereits dann nicht der bisherigen Lebensstellung entspricht, wenn entweder das Einkommen oder die
Wertschätzung der anderen Tätigkeit spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinken. Die zumutbare
Minderung des Einkommens und der Wertschätzung richten sich dabei nach den individuellen Gegebenheiten. Die zumut-
bare Minderung des Einkommens beträgt maximal 20 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens des bislang ausgeübten
Berufs. Bei Selbstständigen und freiberuflich Tätigen ist anstelle des jährlichen Bruttoarbeitseinkommens der durchschnitt-
03130/07/2026 (PDF)
liche Gewinn vor Steuern der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entscheidend.
Im begründeten Einzelfall kann auch schon eine geringere Minderung des Einkommens nicht zumutbar sein.
30
[Seite 31]
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
Abstrakte Verweisung
Eine ➜ abstrakte Verweisung erfolgt nicht.
Umorganisation bei Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Gesellschaftern beziehungsweise Angestellten mit
Unternehmensleitungsbefugnis
Bei Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Gesellschaftern beziehungsweise Angestellten mit Unternehmensleitungs-
befugnis setzt Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen zusätzlich voraus, dass es der versicherten Person nicht
möglich ist, ihren Betrieb nach zumutbarer Umorganisation fortzuführen.
Eine Umorganisation ist für die versicherte Person zumutbar, wenn
• die hierfür erforderlichen Maßnahmen wirtschaftlich zweckmäßig sind und keinen erheblichen Kapitaleinsatz erfordern,
• der versicherten Person ein sinnvolles Tätigkeitsfeld verbleibt und
• ihre Lebensstellung gewahrt bleibt.
In folgenden Fällen verzichten wir auf die Prüfung der Umorganisation:
• Der Betrieb beschäftigt weniger als fünf Mitarbeiter. Bei der Mitarbeiteranzahl werden Auszubildende, Praktikanten und
Werkstudenten nicht berücksichtigt.
• Die versicherte Person hat eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und übte in ihrer täglichen Arbeits-
zeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten aus.
Umorganisation bei Angestellten
Für weisungsgebundene Arbeitnehmer besteht keine Verpflichtung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes.
(2) Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersent-
sprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, zu mindestens 50 Prozent außerstande gewesen, ihren Beruf
(siehe Absatz 1 Satz 2) auszuüben, ohne dass sie
• eine andere Tätigkeit konkret ausgeübt hat, die ihrer bisherigen Lebensstellung (siehe Absatz 1) entspricht oder
• als Selbstständiger ihren Betrieb nach zumutbarer Umorganisation (siehe Absatz 1) hätte fortführen können,
leisten wir von Beginn dieses sechsmonatigen Zustands an.
2.2. Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden
(3) Bei Auszubildenden liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder
mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate un-
unterbrochen außerstande ist, ihre zuletzt betriebene Ausbildung – so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung aus-
gestaltet war – fortzusetzen und sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer bisherigen Lebens-
stellung entspricht.
2.3. Berufsunfähigkeit aufgrund infektionsbedingten Tätigkeitsverbots (Infektionsklausel)
(4) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn und solange der versicherten Person wegen einer Infektionsgefahr, die von ihr
ausgeht, die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Fassung vom 20.07.2000
untersagt wurde und sie dadurch zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, ihre Tätigkeit auszuüben. Die Tätigkeitsein-
schränkung muss sich voraussichtlich über mindestens sechs Monate ununterbrochen erstrecken beziehungsweise er-
streckt haben.
Zum Nachweis des Vorliegens eines Tätigkeitsverbots sind folgende Dokumente einzureichen:
• soweit vorhanden eine behördliche Verfügung im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift oder
• ein ärztliches Attest, welches die Infektion bestätigt (zum Beispiel ärztliche Befundung oder Laboruntersuchungen, die
nur von zugelassenen Personen, offiziellen Teststellen und -zentren oder Laboren durchgeführt wurden).
Werden Leistungen aufgrund des Tätigkeitsverbots erbracht, endet die Leistungspflicht mit Ablauf des Monats der Aufhe-
bung des Tätigkeitsverbots. Die Aufhebung ist unverzüglich anzuzeigen.
Übt die versicherte Person eine andere Tätigkeit konkret aus, die ihrer bisherigen Lebensstellung (siehe Absatz 1) ent-
spricht, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.
2.4. Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit
(5) Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen so hilflos ist oder bereits sechs Monate un-
unterbrochen so hilflos war, dass sie für mindestens vier der im folgenden Absatz genannten neun Verrichtungen – auch
bei Verwendung technischer und medizinischer zumutbarer Hilfsmittel – in erheblichem Umfang täglich die Hilfe einer an-
deren Person benötigt oder einer der in Absatz 7 genannten Fälle vorliegt. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
(6) Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die erforderliche Hilfe bei folgenden Verrichtungen maßgebend:
An- und Auskleiden
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei der Benutzung von Hilfsmitteln (zum Beispiel Schuhlöffel,
Knöpfhilfe) nur mit Hilfe einer anderen Person den Ober- und Unterkörper an- und auskleiden kann. Das Reichen der Klei-
dung und die Kontrolle des Sitzes der Kleidung gelten nicht als Hilfebedarf.
Aufstehen und Positionswechsel
03130/07/2026 (PDF)
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Inanspruchnahme von Hilfsmitteln (zum Beispiel Gehhilfe,
spezieller Griff) nur mit Hilfe einer anderen Person von einer erhöhten Sitzfläche (zum Beispiel Bettkante, Stuhl, Toilette)
aufstehen und sich auf einen Rollstuhl, Toilettenstuhl, Sessel oder Ähnliches umsetzen und sich überhaupt nicht oder nur
kurzzeitig überwiegend selbstständig in einer stabilen Sitzposition halten kann. Überwiegend selbstständig bedeutet hier,
31
[Seite 32]
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
dass sich die Person nur kurzzeitig, zum Beispiel für die Dauer einer Mahlzeit, selbstständig in der Sitzposition halten kann,
darüber hinaus benötigt sie aber personelle Unterstützung zur Positionskorrektur. Die Lage im Bett kann außerdem nur
nach Reichen einer Hand oder eines Hilfsmittels verändert werden.
Denkvermögen
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person sich und ihrer Umgebung nicht mehr bewusst ist, das heißt die versicher-
te Person benötigt den ganzen Tag Hilfe in Form von Erinnern und/oder Auffordern
• beim Treffen geeigneter Entscheidungen zur eigenen Sicherheit und zum Wohlbefinden und beim Ausführen und
Steuern von Alltagshandlungen, da sie die Reihenfolge einzelner Handlungsschritte oder einzelne notwendige Schritte
regelmäßig vergisst und
• beim Planen und Strukturieren des Tagesablaufs und über den Tag hinaus und bei der Auswahl und Durchführung von
Freizeitaktivitäten.
Oder die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage,
• Personen aus dem näheren Umfeld (zum Beispiel Familienangehörige) zu erkennen und sich an kurz zurückliegende
Ereignisse zu erinnern und
• sich in ihrer gewohnten häuslichen und außerhäuslichen Umgebung zurecht zu finden und dortige Risiken und Gefah-
ren zu erkennen und
• sich auch unter Nutzung äußerer Orientierungshilfen zeitlich zu orientieren und Tageszeiten mit regelmäßigen Ereignis-
sen (zum Beispiel Mittagessen) zu erkennen und
• einfache Sachverhalte, Informationen sowie Aufforderungen zu verstehen, wenn diese nicht wiederholt und erläutert
werden.
Essen und Trinken
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung von Hilfsmitteln (zum Beispiel krankengerechtes
Essbesteck/Trinkgefäß) nur mit Hilfe einer anderen Person bereits mundgerecht zubereitete Speisen und bereitstehende
Getränke aufnehmen kann.
Fortbewegen
Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person auch bei Nutzung von Hilfsmitteln (zum Beispiel Gehhilfe, Rollator,
Rollstuhl) nur mit Hilfe einer anderen Person auf ebener Oberfläche von Zimmer zu Zimmer fortbewegen kann und das
Treppensteigen nur mit Stützen oder Festhalten einer anderen Person möglich ist.
Kommunizieren
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, mit anderen Personen zu kommunizieren, das
heißt
• die versicherte Person kann von sich aus elementare Bedürfnisse nicht mehr oder nur noch durch nonverbale Reaktio-
nen (Mimik, Gestik, Laute) mitteilen und
• die versicherte Person antwortet auf Fragen lediglich mit wenigen Worten oder sie weicht meistens vom Gesprächsin-
halt ab und
• die versicherte Person zeigt keine Eigeninitiative zur Kontaktaufnahme zu Personen innerhalb und außerhalb des di-
rekten Umfelds und benötigt personelle Unterstützung bei der Nutzung von Kommunikationshilfen (Telefon bedienen/
halten, Brief- oder E-Mail-Kontakt).
Umgang mit Emotionen
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr alleine mit Emotionen, Wahrnehmungen, Gefühlen sowie
Risiken und Gefahren umgehen kann. Dies liegt vor, wenn die versicherte Person mindestens zweimal wöchentlich
• Hilfe einer anderen Person beim Einschlafen, Weiterschlafen und bei motorisch geprägten Verhaltensauffälligkeiten (zum
Beispiel ständiges Aufstehen, zielloses Umhergehen) benötigt oder
• verbal oder physisch aggressiv gegenüber sich selbst, anderen Personen oder Gegenständen wird und Unterstützung
(zum Beispiel bei der Körperhygiene, der Nahrungsaufnahme) ablehnt oder
• unter Angstattacken und Wahnvorstellungen leidet. Sie fühlt sich verfolgt/bedroht/bestohlen und äußert starke Ängste
und Sorgen oder
• antriebslos und schwer depressiv ist. Sie bringt keine Eigeninitiative für Aktivitäten oder Kommunikation auf, wirkt
traurig und/oder apathisch.
Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung von Hilfsmitteln (zum Beispiel spezieller Griffe,
Toilette mit Duschfunktion) nur mit Hilfe einer anderen Person die Toilette/Toilettenstuhl aufsuchen und benutzen kann, weil
sie sich nach dem Stuhlgang nicht alleine säubern oder ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten
kann. Besteht eine Inkontinenz, benötigt sie Hilfe einer anderen Person bei der Verwendung von Hilfsmitteln (zum Beispiel
Windeln, Stomabeutel, (Dauer-)Katheter).
Waschen
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung von Hilfsmitteln (zum Beispiel Wannengriff, Wannen-
lift) nur mit Hilfe einer anderen Person ein akzeptables Maß an Körperhygiene einhalten und sich nur in geringem Maße
beim Waschen (zum Beispiel Intimbereich, Haare), Duschen, Baden und Abtrocknen selbst beteiligen kann. Die Unfähigkeit,
ins Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
(7) Unabhängig von der vorgenannten Beurteilung liegt Pflegebedürftigkeit auch vor, wenn die versicherte Person
03130/07/2026 (PDF)
• wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Be-
aufsichtigung bedarf oder
• dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann.
32
[Seite 33]
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
2.5. Berufsunfähigkeit aufgrund eines verkehrsmedizinischen Gutachtens (Führerscheinklausel)
(8) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn durch Vorlage eines verkehrsmedizinischen Gutachtens nachgewiesen wird, dass
die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage
ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, für das je nach Beruf (siehe Absatz 1 Satz 2) eine der folgenden Fahrlizenzen erforderlich
ist:
• Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E bei Berufskraftfahrern
• Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Taxifahrern
• Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE bei Auslieferungsfahrern
Die Fahrerlaubnis muss nachweislich aufgrund des verkehrsmedizinischen Gutachtens entzogen oder abgegeben worden
sein.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind der Verlust der Fahrerlaubnis der Klasse B1 sowie der Verlust der Fahr-
erlaubnis im Zusammenhang mit
• psychischen Ursachen sowie
• dem Missbrauch von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder toxischen Stoffen.
Übt die versicherte Person eine andere Tätigkeit konkret aus, die ihrer bisherigen Lebensstellung (siehe Absatz 1) ent-
spricht, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.
Weiterhin gelten die Ausschlüsse aus § 5.
2.6. Versicherter Beruf bei Ausscheiden aus dem Berufsleben
(9) Wenn die versicherte Person aus dem Berufsleben ausscheidet und später Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt
werden, wird bei der Prüfung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, grundsätzlich auf den zuletzt vor Ausscheiden aus dem Berufs-
leben ausgeübten Beruf und die damit verbundene Lebensstellung abgestellt.
2.7. Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung beziehungsweise Berufsunfähigkeit im
Sinne der privaten Krankentagegeldversicherung
(10) Der in diesen Bedingungen verwendete Begriff der Berufsunfähigkeit stimmt nicht mit dem Begriff der Berufsunfähigkeit/
der Erwerbsminderung im sozialrechtlichen Sinne (Rente wegen voller beziehungsweise teilweiser Erwerbsminderung)
oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversicherung
überein.
(11) Wird der versicherten Person eine Rente wegen voller beziehungsweise teilweiser Erwerbsminderung gewährt oder eine
Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversicherung festgestellt, gilt dies
grundsätzlich nicht als Nachweis für eine Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen.
(12) Wir werden jedoch leisten, wenn die mindestens 55 Jahre alte versicherte Person aus medizinischen Gründen eine un-
befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung vom Sozialversicherungsträger bewilligt bekommt. In diesem Fall gilt
dies als Berufsun-fähigkeit im Sinne dieser Bedingungen.
§3
Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
(1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den ➜ Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der
Überschussbeteiligung kann auch 0 Euro betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,
• wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen ver-
wenden (siehe Absatz 2),
• wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (siehe Absätze 3 und 4)
• wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem Vertrag zuordnen (siehe Absätze 5 und 6)
• warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrags nicht garantieren können (siehe Absätze 7 und 8) und
• wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (siehe Absätze 9 und 10).
3.1. Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir
diesen?
(2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach han-
dels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil des
Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Dabei beachten
wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der
Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung).
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses führen wir der ➜ Rückstellung für Beitragsrückerstattung
zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrie-
ben haben. Sinn der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des Überschusses über die Jahre
auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der
➜ Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung
der Aufsichtsbehörde abweichen.
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrags am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur
Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.
03130/07/2026 (PDF)
Wir haben gleichartige Versicherungen (zum Beispiel Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen oder Berufsun
fähigkeitsversicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei
den versicherten Risiken zu berücksichtigen.
33
[Seite 34]
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
3.2. Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
(3) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an.
Hierzu bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinnverbände.
a) Ihr Vertrag ist der in Ihrem ➜ Versicherungsschein genannten Bestandsgruppe zugeordnet. Wir verteilen den Über-
schuss in dem Maß, wie die Bestandsgruppen und Gewinnverbände zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat eine
Bestandsgruppe oder ein Gewinnverband nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, besteht insoweit kein
Anspruch auf Überschussbeteiligung.
b) Solange Sie keine Leistungen aus dieser Versicherung beziehen, erhalten Sie für eine beitragspflichtige Versicherung
mit jedem fälligen Beitrag einen laufenden Überschussanteil. Dieser wird jeweils in Prozent des ➜ Bruttobeitrags – ohne
Berücksichtigung von Erschwerungszuschlägen – bemessen und mit den laufenden Beiträgen entsprechend ihrer Zah-
lungsweise (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) verrechnet (Vorwegabzug).
Sie können bei Vertragsabschluss bei beitragspflichtigen Versicherungen anstelle des Vorwegabzugs einen Leistungs-
bonus in Prozent der versicherten Leistung vereinbaren. Versicherungen gegen ➜ Einmalbeitrag und tariflich oder vor-
zeitig beitragsfrei gestellte Versicherungen erhalten ebenfalls einen Leistungsbonus.
Sofern eine Rentenleistung vereinbart ist, erhöht sich im Leistungsfall Ihre vertraglich garantierte Rentenleistung durch
den Bonus entsprechend.
Ist nur eine Beitragsbefreiung versichert, werden die Bonusleistungen im Leistungsfall verzinslich angesammelt, sofern
für die Hauptversicherung das Überschusssystem „verzinsliche Ansammlung“ gewählt wurde. Andernfalls werden die
unterjährig verzinslich angesammelten Bonusleistungen jeweils zum Jahrestag der Versicherung entsprechend der
laufenden Überschussanteile aus der Hauptversicherung verwendet.
Befindet sich Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Leistungsbezug, erhalten Sie jährlich Zinsüberschuss-
anteile in Prozent der überschussberechtigten ➜ Deckungsrückstellung zum ➜ Zuteilungsstichtag. Die erste Zuteilung
erfolgt anteilig zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Sofern eine Rentenleistung vereinbart ist, wird der Zinsüberschussanteil des Vertragsteils der Rentenleistung als Einmal-
beitrag für eine zusätzliche sofortbeginnende beitragsfreie Leistung (Bonusleistung) verwendet.
Zinsüberschussanteile, die durch den Vertragsteil der Beitragsbefreiung entstehen, werden verzinslich angesammelt, so-
fern für die Hauptversicherung das Überschusssystem „verzinsliche Ansammlung“ gewählt wurde. Andernfalls werden
die unterjährig verzinslich angesammelten Überschüsse des Vertragsteils für die Beitragsbefreiung jeweils zum Jahres-
tag der Versicherung entsprechend der laufenden Überschussanteile aus der Hauptversicherung verwendet.
(4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände
verteilt wird und setzt die entsprechenden ➜ Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration). Dabei achtet er darauf,
dass die Verteilung verursachungsorientiert erfolgt.
Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil
des Überschusses. Die Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan-
ziert, ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen.
3.3. Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem Vertrag zu?
(5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buch-
wert liegt.
Da vor Eintritt des Leistungsfalls keine Beträge zur Verfügung stehen, um Kapital zu bilden, entstehen auch keine Bewer-
tungsreserven. Soweit während des Leistungsbezugs Bewertungsreserven entstehen, beteiligen wir Sie nach Eintritt des
Leistungsfalls gemäß Absatz 6 an den Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die Be-
teiligung der Verträge zu berücksichtigen sind. Deren Höhe ermitteln wir jährlich neu und ordnen den ermittelten Wert den
Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an.
(6) Im Leistungsbezug beteiligen wir Ihren Vertrag an den Bewertungsreserven, indem wir den Zinsüberschussanteil (siehe
Abschnitt 3 b) erhöhen.
Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise
entfällt.
3.4. Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren?
(7) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar sind. Einflussfaktoren sind ins-
besondere die Entwicklung des Berufsunfähigkeitsrisikos, des Kapitalmarkts und der ➜ Kosten.
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch 0 Euro betragen.
(8) Weitere Erläuterungen zur Entstehung von Überschüssen und Bewertungsreserven sowie versicherungsmathematische
Hinweise finden Sie im Anhang zu den Versicherungsbedingungen.
3.5. Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
(9) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jährlich in unserem ➜ Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf
unserer Internetseite unter:
https://www.devk.de/unternehmen/unternehmensberichte/index.jsp.
03130/07/2026 (PDF)
(10) Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich. Dabei berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres
Vertrags.
34
[Seite 35]
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
§4
In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Leistungsfall beruht. Es besteht kein
Versicherungsschutz, wenn die Leistungspflicht verursacht ist:
(1) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als ➜ Versicherungsnehmer vorsätzlich den Leistungsfall herbeigeführt
haben;
(2) durch folgende von der ➜ versicherten Person vorgenommene Handlungen
• absichtliche Herbeiführung von Krankheit,
• absichtliche Herbeiführung mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls,
• absichtliche Herbeiführung eines infektionsbedingten Tätigkeitsverbots,
• absichtliche Selbstverletzung oder
• versuchte Selbsttötung.
Wir werden jedoch leisten, wenn uns nachgewiesen wird, dass die versicherte Person diese Handlungen in einem die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat.
(3) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat durch die versicherte Person;
(4) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Unsere Leistungen sind nicht ausgeschlossen, wenn die versicherte
Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, denen sie
während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt
war;
(5) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
(6) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder den
vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Dies gilt
nur, wenn die Waffen/Stoffe das Leben oder die Gesundheit von mindestens 1.000 Menschen gefährden oder schädigen.
Es muss eine deutsche Behörde für Katastrophenschutz tätig geworden sein, um die Bevölkerung vor den Waffen/Stoffen
zu schützen. Statt der deutschen Behörde kann auch eine vergleichbare Einrichtung eines anderen Landes tätig geworden
sein. Unsere Leistungen sind nicht ausgeschlossen, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zu-
sammenhang mit kriegerischen Ereignissen leistungsberechtigt wird, denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war;
(7) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass zur
Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Behörde tätig wurde.
§5
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
5.1. Vorvertragliche Anzeigepflicht
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach
denen wir in ➜ Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände,
die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung,
aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen.
(2) Soll eine andere Person für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheits
gemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet.
(3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie oder für die ➜ versicherte Person als Re-
präsentant beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie
behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
5.2. Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
(4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
• vom Vertrag zurücktreten,
• den Vertrag kündigen,
• den Vertrag rückwirkend anpassen oder
• den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
können.
Rücktritt
(5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir von der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zurück-
treten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung
vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir kein Rücktrittsrecht, falls wir die Berufs-
unfähigkeits-Zusatzversicherung – möglicherweise zu anderen Bedingungen (zum Beispiel höherer Beitrag oder ein-
geschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen
hätten.
03130/07/2026 (PDF)
35
[Seite 36]
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
(6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des ➜ Versicherungsfalls zurücktreten,
bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht
sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war.
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt wor-
den ist.
(7) Wenn die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, haben Sie weder Anspruch auf einen
Rückkaufswert noch auf eine Rückzahlung der Beiträge.
Kündigung
(8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahr-
lässig erfolgt ist, können wir die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
kündigen.
(9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – möglicherweise zu an-
deren Bedingungen (zum Beispiel höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
(10) Wenn wir die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kündigen, erlischt sie, ohne dass ein Rückkaufswert zur Auszahlung
kommt.
Rückwirkende Vertragsanpassung
(11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – möglicherweise zu an-
deren Bedingungen (zum Beispiel höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten (siehe Absatz 5 Satz 3 und Absatz 9), werden die anderen
Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.
(12) Sie können die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mitteilung über die
Vertragsänderung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn
• wir im Rahmen einer rückwirkenden Vertragsanpassung den Beitrag um mehr als 10 Prozent erhöhen oder
• wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen.
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die rückwirkende Vertragsanpassung hinweisen.
5.3. Verzicht auf die Rechte des Versicherers
(13) Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten wir auf unsere Rechte gemäß § 19 VVG zur Kündigung
nach Absatz 8 und Vertragsanpassung nach Absatz 11.
5.4. Voraussetzung für die Ausübung unserer Rechte
(14) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte
Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
(15) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand
oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
(16) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats ➜ schrift-
lich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von
uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände an-
geben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
(17) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erlöschen unsere Rechte
zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten,
können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Anfechtung
(18) Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
richtige oder unvollständige Angaben arglistig beeinflusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person
oder einer anderen Person (siehe Absätze 2 und 3), können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie
von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Der Absatz 7 gilt entsprechend.
Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
(19) Die Absätze 1 bis 18 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird
und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen wird. Die Fristen nach Absatz 17 beginnen mit der Änderung oder
Wiederherstellung der Zusatzversicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu.
03130/07/2026 (PDF)
Erklärungsempfänger
(20) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsanpassung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche
Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben.
36
[Seite 37]
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
(21) Auf den Rücktritt, die Kündigung, die Vertragsanpassung oder die Anfechtung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
können wir uns auch dritten Berechtigten gegenüber berufen.
(22) Nach Ihrem Tod gilt eine als bezugsberechtigt benannte Person als bevollmächtigt, den Rücktritt, die Kündigung, die Ver-
tragsanpassung oder die Anfechtung des Versicherungsvertrags entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtigter vor-
handen oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des ➜ Versicherungsscheins als bevoll-
mächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.
§6
Welche Unterstützung erhalten Sie von uns, wenn Sie einen Leistungsantrag stellen möchten?
Wir unterstützen und beraten Sie gerne. Insbesondere wenn Sie Fragen haben
• zur Beantragung von Leistungen,
• zum Verfahren der Leistungsprüfung,
• zum Umfang der Leistungen,
• zum Nachweis der Leistungsvoraussetzungen (siehe § 2)
• zur betrieblichen Umorganisation bei Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Gesellschaftern beziehungsweise Ange-
stellten mit Unternehmensleitungsbefugnis (siehe § 2 Absatz 1),
• zu den einzureichenden Unterlagen sowie zur Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit (siehe § 7).
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch. Die Kontaktdaten unserer Mitarbeiter erhalten Sie von uns mit allen
erforderlichen Formularen direkt nach der Meldung des Leistungsfalls. Auch beim Ausfüllen der Formulare sind wir Ihnen auf
Wunsch behilflich. Sprechen Sie uns darauf an!
§7
Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Mitwirkungspflichten). Sie oder die ➜ versicherte Person müssen diese beach-
ten, wenn eine Leistung verlangt wird. Ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person zur Prüfung unserer Leistungspflicht bitten, müssen wahrheits-
gemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
(1) Wird eine Leistung aus dieser Zusatzversicherung beansprucht, müssen uns auf Kosten des Anspruchserhebenden folgen-
de Auskünfte, die zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlich sind, gegeben und Nachweise vorgelegt werden:
a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit;
b) ausführliche, aussagekräftige Berichte der Fachärzte und anderer Heilbehandler, die die versicherte Person gegenwärtig
behandeln, beziehungsweise behandelt oder untersucht haben. Die Berichte müssen folgende Punkte beinhalten:
• Ursache des Leidens,
• Beginn des Leidens,
• Art des Leidens,
• Verlauf des Leidens,
• voraussichtliche Dauer des Leidens und
• die aus dem Leiden resultierenden Einschränkungen auf den zuletzt ausgeübten Beruf, aus denen ein Grad der Be-
rufsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit bestimmt werden kann.
c) Unterlagen über den Beruf der versicherten Person, deren Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der Berufsun
fähigkeit, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie über die eingetretenen Veränderungen;
d) Unterlagen über die finanzielle ➜ Lebensstellung aus beruflicher Tätigkeit der versicherten Person und deren Verände-
rungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (zum Beispiel Einkommensteuerbescheide, betriebswirtschaftliche
Unterlagen);
e) bei Berufsunfähigkeit aufgrund infektionsbedingten Tätigkeitsverbots (Infektionsklausel) zusätzlich die Verfügung des
Tätigkeitsverbots im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift;
f) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit
der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege;
g) bei Berufsunfähigkeit aufgrund eines verkehrsmedizinischen Gutachtens (Führerscheinklausel) zusätzlich
• das maßgebliche vollständige verkehrsmedizinische Gutachten sowie
• einen Nachweis über die Entziehung oder die Abgabe der Fahrerlaubnis
im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift;
h) eine Aufstellung
• der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen oder Pflegepersonen, bei denen die versicherte
Person in Behandlung war, ist oder – sofern bekannt – sein wird,
• der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträger oder sonstiger Versorgungsträger, bei denen die ver-
sicherte Person ebenfalls Leistungen wegen Berufsunfähigkeit geltend machen könnte,
• über den derzeitigen Arbeitgeber und frühere Arbeitgeber der versicherten Person.
(2) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche Untersuchungen über den aktuellen und früheren Gesundheits-
zustand durch von uns beauftragte unabhängige Ärzte, berufskundliche Auskünfte, Vor-Ort-Prüfungen sowie notwendige
03130/07/2026 (PDF)
Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderungen – verlangen, insbesondere zusätzliche
Auskünfte und Aufklärungen.
(3) Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, sind uns zum Nachweis der Berufsunfähigkeit die in Absatz 1 genannten
Unterlagen auf Kosten des Anspruchserhebenden in deutscher Sprache einzureichen.
37
[Seite 38]
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
Wenn wir Untersuchungen der im Ausland lebenden versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte in Deutsch-
land verlangen (siehe Absatz 2), tragen wir die Untersuchungskosten sowie die vorher mit uns abgestimmten Reise- und
Unterbringungskosten.
(4) Die versicherte Person hat Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten, Pflegeheime und Pflegepersonen, bei
denen sie in Behandlung oder in Pflege war oder sein wird, andere Personenversicherer und gesetzliche Krankenkassen
sowie Berufsgenossenschaften und Behörden zu ermächtigen, uns auf Verlangen Auskunft zur Beurteilung des ➜ Ver-
sicherungsfalls und zur Überprüfung der Angaben vor Vertragsannahme zu erteilen. Die versicherte Person kann jederzeit
verlangen, dass die Auskunftserhebung nur bei Einzeleinwilligung erfolgt. Überdies hat die versicherte Person auch die
Möglichkeit, die für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlichen Daten selbst einzuholen und uns zu übergeben.
Dabei werden wir der versicherten Person den zeitlichen Umfang, den Inhalt und den Zweck der zur Prüfung unserer
Leistungspflicht erforderlichen Datenerhebung mitteilen. Hat die versicherte Person die Ermächtigung bei Abgabe der Ver-
tragserklärung erteilt, werden wir sie vor Einholung einer solchen Auskunft unterrichten; die versicherte Person kann der
Einholung einer solchen Auskunft widersprechen.
Ein Widerspruch kann dazu führen, dass Ihre Mitwirkungspflicht gemäß Absatz 1 bis 3, § 8, § 10 und § 11 verletzt wird oder
uns nicht alle für unsere Leistungsentscheidung erforderlichen Unterlagen vorliegen, somit eine mögliche Leistung nicht
fällig wird.
(5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung und zum Um-
fang unserer Leistungspflicht notwendig sind. Wenn Sie eine der genannten Pflichten nicht erfüllen, kann dies zur Folge
haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine schuldhafte Pflicht-
verletzung kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.
(6) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangsberechtigte
Person die damit verbundenen Kosten und die damit verbundene Gefahr.
§8
Wirkt sich die Nichtbeachtung ärztlicher Anordnungen nachteilig auf Ihren Leistungsanspruch aus?
(1) Wenn ärztliche Anordnungen und Empfehlungen, die über den Rahmen des nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkennt-
nissen notwendigen Behandlungsstandards hinausgehen oder die zur Durchführung der besonderen und ausdrücklichen
Zustimmung des Patienten bedürfen (zum Beispiel Operationen, Strahlen- und Chemotherapie beziehungsweise sonstige
spezielle Behandlungen), von der ➜ versicherten Person nicht befolgt werden, hat dies keinen Einfluss auf die Feststellung
und die Anerkennung der Berufsunfähigkeit.
(2) Im Rahmen der gesetzlichen Schadenminderungspflicht ist die versicherte Person verpflichtet, die ärztlichen Behandlungen,
Maßnahmen und Verordnungen, die für den Heilungsprozess und die Minderung ihrer Beschwerden erforderlich und auch
zumutbar sind, zu dulden und zu befolgen.
Zumutbar sind Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und die außerdem eine
realistische Aussicht auf Besserung bieten. Hierzu zählen zum Beispiel die Befolgung ärztlich verordneter Medikation, die
Benutzung von verordneten Sehhilfen, orthopädischen Hilfen oder sonstiger medizinisch-technischer Hilfen, deren Einsatz
allgemein anerkannt und auch üblich ist.
Werden solche angemessenen Maßnahmen der medizinischen Grundversorgung oder die entsprechenden Standardbe-
handlungen von der versicherten Person vorsätzlich nicht befolgt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Im Fall grober
Fahrlässigkeit sind wir berechtigt, die Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
kürzen.
§9
Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?
(1) Nach Abschluss der Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns hinzugezogenen Unterlagen erklären wir in ➜ Text-
form, ob, in welchem Umfang und von welchem Zeitpunkt an wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Eine Leistungs-
ablehnung begründen wir Ihnen transparent und nachvollziehbar.
Unsere Erklärung erfolgt innerhalb von zehn Arbeitstagen, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
(2) Während der Leistungsprüfung informieren wir Sie regelmäßig, mindestens monatlich, über den Sachstand und über
fehlende Unterlagen. Letztere werden wir unverzüglich anfordern.
(3) Grundsätzlich sprechen wir bei Berufsunfähigkeit kein befristetes Anerkenntnis aus. In begründeten Einzelfällen können
einem unbefristeten Anerkenntnis wichtige Gründe entgegenstehen. In einem solchen Fall möchten wir Ihnen schnell und
unkompliziert helfen, indem wir unsere Leistungspflicht einmalig und maximal für die Dauer von zwölf Monaten zeitlich be-
fristet anerkennen.
Bis zum Ablauf der Frist ist dieses Anerkenntnis für uns bindend. Nach Ablauf der Befristung müssen Sie weitere Ansprü-
che geltend machen. Die Überprüfung unserer Leistungspflicht erfolgt dann im Rahmen einer Erstprüfung (siehe § 7). Die
Regelungen zur Nachprüfung (siehe § 11) finden keine Anwendung.
§ 10
Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben?
10.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben
Nach Anerkennung unserer Leistungspflicht sind wir unverzüglich über folgende Sachverhalte zu informieren:
03130/07/2026 (PDF)
• Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit,
• Änderung der beruflichen Tätigkeit oder ihres Umfangs,
• Aufnahme einer Ausbildung, einer Umschulung, eines Studiums etc. sowie,
• Todesfall der ➜ versicherten Person.
38
[Seite 39]
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
10.2. Mitwirkungspflichten nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit aufgrund eines verkehrsmedizinischen Gutachtens
(Führerscheinklausel)
Nach Anerkennung unserer Leistungspflicht aufgrund eines verkehrsmedizinischen Gutachtens sind wir zusätzlich unverzüglich
über die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu informieren.
10.3. Mitwirkungspflichten nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit aufgrund infektionsbedingten Tätigkeitsverbots
(Infektionsklausel)
Nach Anerkennung unserer Leistungspflicht aufgrund eines infektionsbedingten Tätigkeitsverbots sind wir zusätzlich unverzüg-
lich über die Aufhebung des infektionsbedingten Tätigkeitsverbots zu informieren.
§ 11
Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?
11.1. Nachprüfung
(1) Wenn wir unsere Leistungspflicht unbefristet anerkannt haben oder sie gerichtlich festgestellt worden ist, sind wir be-
rechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit (siehe § 2) nachzuprüfen. Dabei können wir erneut prüfen, ob die ➜ ver-
sicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 ausübt, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu berück-
sichtigen sind.
(2) Unter Anwendung der Bestimmungen des § 7 Absätze 2 bis 4 können wir zur Nachprüfung jederzeit auf unsere Kosten
sachdienliche Auskünfte anfordern und einmal jährlich verlangen, dass sich die versicherte Person durch von uns beauf-
tragte Ärzte umfassend im zumutbaren Rahmen untersuchen lässt. Hierbei anfallende Kosten sind von uns zu tragen.
11.2. Leistungsfreiheit
(3) Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1 und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht ent-
fallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in ➜ Textform darlegen. Unsere Leistungen können wir mit Ablauf des dritten
Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder
zahlen. Ist keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert, muss die Beitragszahlung zu Beginn des folgenden Beitrags-
zahlungsabschnitts nach Wirksamwerden der Mitteilung wieder aufgenommen werden.
§ 12
Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten?
Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 7, § 8, § 10 oder § 11 von Ihnen, der ➜ versicherten Person oder dem Anspruchserhe-
benden vorsätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Ver-
schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Beides gilt nur, wenn wir durch eine gesonderte Mitteilung in ➜ Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Weisen Sie uns nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht
bestehen.
Die Ansprüche aus der Zusatzversicherung bleiben auch bestehen, soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung ohne Ein-
fluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig
verletzt wird. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser
Bedingungen zur Leistung verpflichtet.
§ 13
Wann können Sie den Versicherungsschutz im Rahmen der Nachversicherungsgarantie erhöhen?
(1) Eine Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes nach Vertragsbeginn bezeichnen wir als Nachversicherung. In den ersten fünf
Jahren nach Abschluss des Vertrags haben Sie einmalig das Recht, Ihren Versicherungsschutz ohne besonderen Anlass
zu erhöhen. Wir führen hierbei eine finanzielle Angemessenheitsprüfung durch, verzichten aber ansonsten auf die Risiko-
prüfung. Der Antrag auf anlassunbhängige Nachversicherung muss in ➜ Textform erfolgen.
Diese anlassunabhängige Nachversicherungsgarantie erlischt mit Vollendung des 35. Lebensjahres.
(2) Unabhängig von der in Absatz 1 genannten Regelung haben Sie das Recht, zu bestimmten Anlässen (siehe Absatz 3) ein-
mal oder mehrmals die versicherten Leistungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und der Hauptversicherung
zu erhöhen. Wir führen hierbei eine finanzielle Angemessenheitsprüfung durch, verzichten aber ansonsten auf die Risiko-
prüfung. Das Verhältnis zwischen ➜ Beitragssumme ohne Berücksichtigung von Zuzahlungen bei fondsgebundenen Haupt-
versicherungen oder Rente beziehungsweise Versicherungssumme bei sonstigen Hauptversicherungen und der Berufsun-
fähigkeitsrente bleibt dabei unverändert. Der Antrag muss in ➜ Textform innerhalb von zwölf Monaten nach dem Eintritt
eines der nachfolgend genannten Ereignisse, die ➜ versicherte Person betreffend, erfolgen. Mit dem Antrag müssen die in
Absatz 3 genannten Nachweise eingereicht werden.
Diese anlassabhängige Nachversicherungsgarantie erlischt mit Vollendung des 47. Lebensjahres.
(3) Eine anlassabhängige Nachversicherung gemäß Absatz 2 kann bei folgenden Anlässen – bezogen auf die versicherte
Person – beantragt werden:
• Heirat
03130/07/2026 (PDF)
• Geburt beziehungsweise Adoption eines Kindes
• Abschluss eines Kauf- oder Darlehensvertrags für den Kauf, Neubau oder Umbau einer selbstgenutzten Immobilie
• Tod des Ehepartners beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners
• Scheidung beziehungsweise Aufhebung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
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2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
• erstmaliger Wechsel in die volle berufliche Selbstständigkeit (Hauptberuf)
• Erhalt Prokura
• Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Fortbildung beziehungsweise Qualifikation (zum Beispiel Meisterbrief,
Fachhochschulstudium)
• Gehaltserhöhung bei Nichtselbstständigen, wenn das Bruttojahreseinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit dauer-
haft um mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahreseinkommen gestiegen ist
• Ausscheiden aus der gesetzlichen Rentenversicherung
• erstmaliges Überschreiten der am Wohnort der versicherten Person geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetz
lichen Rentenversicherung
• Wegfall des Invaliditätsschutzes aus einer betrieblichen Altersversorgung
Hierzu sind geeignete Nachweise (zum Beispiel Urkunde, amtliche Bestätigung, Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweis)
einzureichen.
(4) Die anlassabhängige beziehungsweise anlassunabhängige Nachversicherungsgarantie besteht nur, wenn
• die versicherte Person bei der Beantragung der Nachversicherung nicht berufsunfähig im Sinne der zugrunde liegenden
Bedingungen ist, und
• für die versicherte Person noch keine Leistungen aufgrund Berufs-, Erwerbs-, Arbeitsunfähigkeit oder Beeinträchtigung
einer Grundfähigkeit beantragt worden sind, und
• für die versicherte Person keine gesetzlichen Versorgungsansprüche (Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung) beantragt
worden sind, und
• noch keine Leistungen aus diesem Vertrag bezogen wurden und
• der Vertrag nicht beitragsfrei gestellt wurde.
(5) Für die Erhöhung sowohl im Rahmen der anlassabhängigen als auch der anlassunabhängigen Nachversicherungsgarantie
gelten folgende Grenzen:
• Durch die Erhöhung dürfen die insgesamt bei uns versicherten Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrenten auf einen Betrag von
bis zu 2.500 Euro monatlich erhöht werden. Alle Erhöhungen zusammen dürfen jedoch höchstens 100 Prozent der ur-
sprünglichen monatlichen Rente betragen.
• Pro Ereignis muss die Erhöhung der versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente mindestens 50 Euro und darf
höchstens jedoch 750 Euro betragen.
• Die gesamte Anwartschaft auf Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsrenten einschließlich anderweitiger be-
stehender privater oder betrieblicher Anwartschaften darf nicht mehr als 60 Prozent des Bruttojahreseinkommens be-
tragen. Hierzu sind Nachweise für die Prüfung vorzulegen (zum Beispiel Steuerbescheide, Versorgungsbescheide).
• Führt ein Lebensereignis der versicherten Person zu mehreren Nachversicherungsanlässen nach Absatz 2, darf aufgrund
dieses einen Ereignisses auch nur einmal erhöht werden.
(6) Jede einzelne Nachversicherung gilt als neuer Versicherungsvertrag, dem der zum Zeitpunkt seiner Beantragung gültige
Tarif sowie die zu diesem Zeitpunkt gültigen Versicherungsbedingungen zugrunde gelegt werden. Die Bestimmungen zur
Nachversicherungsgarantie innerhalb der Versicherungsbedingungen gelten für Nachversicherungen nicht. Ebenso gilt eine
beim ursprünglichen Vertrag vorhandene Dynamik nicht für die Nachversicherung.
Maßgebend für die Nachversicherung ist das aktuelle Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt der Beantragung der
Nachversicherung sowie das Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsendalter des ursprünglichen Vertrags.
Die Risikoeinschätzung, insbesondere Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse, der ursprünglichen Hauptversicherung
sowie der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gilt für jede einzelne Nachversicherung im gleichen Umfang sowie alle
hierzu getroffenen Vereinbarungen.
Das Ergebnis unserer ursprünglichen Risikoeinschätzung werden wir auf die für die Nachversicherung gültigen Versiche-
rungsbedingungen entsprechend anwenden. Dadurch können bereits in dem bisherigen Vertrag vereinbarte Leistungsaus-
schlüsse in dem neuen Vertrag abweichend formuliert sein.
Für die Berufsgruppeneinstufung ist der bei Abschluss des ursprünglichen Vertrags angegebene Beruf maßgeblich.
(7) Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht bei Abschluss dieser Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wirken sich
auch auf abgeschlossene Nachversicherungen aus. Insoweit gilt § 5 analog.
§ 14
Wann können Sie Ihre Vertragsdauer verlängern?
(1) Sie können die Versicherungsdauer Ihres Vertrags ohne erneute Risikoprüfung verlängern, wenn Sie
• die Beitragsbefreiung (BUZ 1) zu einer Rentenversicherung/Fondsgebundenen Rentenversicherung mit aufgeschobener
Rentenzahlung oder
• zusätzlich zur Beitragsbefreiung auch eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart haben (BUZ 2 oder BUZ 2 A) und Ihre
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eine kürzere ➜ Versicherungsdauer als Ihre Hauptversicherung hat.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsstän-
dischen Versorgungswerk des entsprechenden Kammerberufs, in dem die ➜ versicherte Person Mitglied ist, erhöht wird.
Ihren Wunsch auf Verlängerung müssen Sie uns innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung
beziehungsweise Satzungsänderung in ➜ Textform mitteilen.
(2) Für die Verlängerung der verschiedenen Laufzeiten Ihres Vertrags gelten folgende Voraussetzungen:
• Der Vertrag ist nicht beitragsfrei gestellt.
03130/07/2026 (PDF)
• Die versicherte Person hat das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet.
• Die bisher vereinbarte Versicherungsdauer läuft mindestens bis zum Endalter von 63 Jahren.
• Die Laufzeit des Vertrags kann maximal um so viele Jahre angehoben werden, wie die Regelaltersgrenze angehoben
wird.
• Versicherungs-, Beitragszahlungs- und ➜ Leistungsdauer werden um den gleichen Zeitraum verlängert.
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2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
• Die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung darf auch nach Verlängerung nicht überschritten
werden.
• Die versicherte Person erhält keine Leistung aus einer Grundfähigkeits-, Schwere Krankheiten-, Berufsunfähigkeits-,
Erwerbsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung und hat diese zu keiner Zeit beantragt. Dies gilt sowohl für Verträge
die bei uns als auch bei anderen Versicherungsunternehmen bestehen. Zudem liegt bei der versicherten Person keine
Krankschreibung vor.
• Die versicherte Person erhält weder eine teilweise noch volle Erwerbsminderungsrente und hat diese zu keiner Zeit
beantragt.
• Die versicherte Person ist nicht berufsunfähig oder erwerbsunfähig.
• Es gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Annahmerichtlinien. Eine Verlängerung der Versicherungs- und
Leistungsdauer über die geltenden tariflichen Höchstgrenzen hinaus ist nicht möglich.
• Bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse sowie getroffene Vereinbarungen bleiben bestehen.
(3) Bei einer Verlängerung wird die aktuelle Höhe der Leistung beibehalten. Der neue Beitrag wird auf Basis anerkannter Re-
geln der Versicherungsmathematik ermittelt. Weiterhin verwenden wir die zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits für den
Vertrag geltenden ➜ Rechnungsgrundlagen, legen dabei allerdings das Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt der
Ausübung der Verlängerung zugrunde.
§ 15
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?
(1) Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (= Hauptversi
cherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Versicherungs-
schutz aus der Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen spätestens nach Ablauf der ➜ Aufschubzeit, erlischt
auch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
15.1. Kündigung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
(2) Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie jederzeit zum Schluss eines Monats in ➜ Textform für sich allein
kündigen, sofern für Ihre Versicherung laufende Beiträge zu zahlen sind und die letzten zehn Jahre der ➜ Versicherungs-
dauer der Zusatzversicherung noch nicht begonnen haben. In allen anderen Fällen können Sie Ihre Berufsunfähigkeits-Zu-
satzversicherung nur zusammen mit der Hauptversicherung kündigen.
Mit Ihrer Kündigung erlischt Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, ohne dass ein Rückkaufswert zur Auszahlung
kommt.
15.2. Umwandlung in eine beitragsfreie Zusatzversicherung
(3) Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie nur zusammen mit der Hauptversicherung in eine beitragsfreie Ver-
sicherung umwandeln. Die beitragsfreie Leistung aus der Zusatzversicherung errechnen wir nach den anerkannten Regeln
der Versicherungsmathematik mit den ➜ Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation für den Schluss des laufenden
Monats.
Bei Tarifen, bei denen die Leistung nur im bestehenden Verhältnis beitragsfrei gestellt werden kann, bleibt bei Beitragsfrei
stellung das ➜ Verhältnis der Leistungen, das heißt das Verhältnis zwischen der Leistung aus der Hauptversicherung und
der Leistung aus der Zusatzversicherung, so, wie es vor dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung vereinbart war.
Soweit es dafür nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik erforderlich ist, nehmen wir dafür Umschichtun-
gen zwischen den Deckungskapitalien der ➜ Vertragsteile vor. In diesem Fall werden entweder Teile des Deckungskapitals
der Zusatzversicherung in das Deckungskapital der Hauptversicherung umgeschichtet oder umgekehrt.
Eine Übersicht der beitragsfreien Leistungen aus der Zusatzversicherung gibt die Ihnen ausgehändigte Garantiewerttabelle.
15.3. Stornoabzug
(4) Der aus Ihrer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Ver-
fügung stehende Betrag mindert sich um rückständige Beiträge. Außerdem nehmen wir nach Maßgabe der folgenden
Regelungen einen Stornoabzug vor. Er wird bemessen in Prozent der garantierten Leistungen für ein Versicherungsjahr
zuzüglich eines konstanten Euro-Betrags und ist durch den für die Beitragsfreistellung zur Verfügung stehenden Betrag
begrenzt. Die exakte Berechnungsweise können Sie den Tarifbestimmungen entnehmen. Die Höhe des für Ihren Gesamt-
vertrag gültigen Stornoabzugs können Sie der Ihnen ausgehändigten Garantiewerttabelle entnehmen.
Der Stornoabzug ist zulässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Die Angemessenheit ist im Zweifel von uns
nachzuweisen. Wir halten den Stornoabzug für angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des verbleiben-
den Versicherungsbestands ausgeglichen wird. Darüber hinaus wird mit ihm ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikoka-
pital vorgenommen und der erhöhte Verwaltungsaufwand gedeckt. Weitere Erläuterungen sowie versicherungsmathemati-
sche Hinweise finden Sie im Anhang zu den Versicherungsbedingungen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund der
von Ihnen verlangten Beitragsfreistellung von uns vorgenommene Stornoabzug niedriger liegen muss, wird er entspre-
chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Stornoabzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
Einen etwaig im Voraus zu viel gezahlten Teil des Beitrags erstatten wir zurück.
15.4. Keine Beitragsrückzahlung
(5) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Sofern Sie jedoch über den Wirksamkeitszeitpunkt der Kündi-
gung beziehungsweise der Beitragsfreistellung hinaus Beiträge gezahlt haben, werden wir diese erstatten.
03130/07/2026 (PDF)
(6) Eine Fortführung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung unter Befreiung von der Beitragszahlungspflicht ist allerdings
nur möglich, wenn die nach Maßgabe von Absatz 3 berechnete beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr, den in den Tarif-
bestimmungen genannten Mindestbetrag erreicht. Andernfalls erlischt Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, ohne
dass eine Versicherungsleistung zur Auszahlung kommt.
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[Seite 42]
2.3. Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Stand: Januar 2024
(7) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der Hauptversicherung gelten die Absätze 3, 4 und 5 entsprechend, sofern
in den Allgemeinen Bedingungen der Hauptversicherung nichts Abweichendes geregelt ist.
(8) Lebt unsere aus irgendeinem Grund erloschene oder auf die herabgesetzte beitragsfreie Versicherung beschränkte Leis
tungspflicht aus der Hauptversicherung wieder auf und wird die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wieder in Kraft ge-
setzt, können Ansprüche aus dem wieder in Kraft gesetzten Teil der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht aufgrund
solcher Ursachen (Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall) geltend gemacht werden, die während der Unterbrechung
des vollen Versicherungsschutzes eingetreten sind.
(9) Erbringen wir Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, berechnen wir die Leistung aus der Hauptver-
sicherung (Rückkaufswert, beitragsfreie Versicherungsleistung und Überschussbeteiligung der Hauptversicherung) so, als
ob Sie den Beitrag unverändert weiter gezahlt hätten.
(10) Anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden durch Ihre Kündigung
nicht berührt; dies gilt auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit bereits vor Kündigung oder Beitragsfreistellung eintrat, aber
erst danach anerkannt oder festgestellt wird. Ein Rückkaufswert kommt nicht zur Auszahlung.
(11) Ansprüche auf Rentenleistungen aus dieser Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie nicht abtreten oder ver-
pfänden. Soweit darüber hinaus eine Abtretung oder Verpfändung rechtlich möglich ist, so ist diese uns gegenüber nur und
erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden ist. Der bisherige Berechtigte
sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor
Verfügungen (zum Beispiel unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.
(12) Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen Bedingungen für die Hauptver-
sicherung sinngemäß Anwendung.
15.5. Versicherungsteuer
(13) Auf Beiträge zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird nach deutschem Steuerrecht grundsätzlich keine Versiche
rungsteuer erhoben.
Die Befreiung von der Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland gilt immer für Versicherungen, durch die im Fall des
Todes, des Erlebens oder des Alters Ansprüche auf Kapital-, Renten- oder sonstige Leistungen begründet werden. Bei der
Versicherung der Berufsunfähigkeit ist der Beitrag ebenfalls von der Versicherungsteuer befreit, sofern die Ansprüche der
Versorgung der natürlichen Person dienen, bei der sich das versicherte Risiko realisiert (➜ versicherte Person), oder bei
deren nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Pflegezeitgesetzes beziehungsweise des § 15 der Abgabenordnung. Andern-
falls ist die Versicherungsteuerfreiheit für die Beiträge zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gesondert zu prüfen. Im
Fall einer Versicherungsteuerpflicht trägt der Versicherungsnehmer die Versicherungsteuer.
Umstände, die nach Vertragsabschluss eintreten und dazu führen, dass die Ansprüche nicht mehr der Versorgung der
versicherten Person oder deren nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Pflegezeitgesetzes beziehungsweise des § 15 der
Abgabenordung dienen, sind uns unverzüglich anzuzeigen. Ist für einen versicherungsteuerpflichtigen Zeitraum Versiche-
rungsteuer nachzuentrichten, sind wir zum Zweck der Steuerentrichtung berechtigt, die Steuer beim Versicherungsnehmer
nachträglich einzufordern oder im Leistungsfall die Versicherungsleistung entsprechend zu kürzen.
15.6. Beschwerdemöglichkeiten
(14) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen mehrere verschiedene Beschwerdemöglichkeiten offen. Diese finden Sie in
den Bedingungen zu Ihrer Hauptversicherung unter der Überschrift „An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
einmal nicht zufrieden sind?“.
§ 16
Wie werden die Kosten Ihres Vertrags mit Ihrem Beitrag verrechnet?
(1) Mit Ihrem Vertrag sind ➜ Kosten verbunden. Diese sind in Ihren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und
Vertriebskosten sowie übrige Kosten.
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler.
Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertrags-
unterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwendungen.
Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungskosten.
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen
Verwaltungskosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.
(2) Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies be-
deutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch
nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im ➜ Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der
jeweiligen ➜ Versicherungsperiode und für die Bildung einer ➜ Deckungsrückstellung aufgrund von gesetzlichen Regelun-
gen bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 25 Promille
der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt.
(3) Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden über die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt, die übrigen Kosten
über die gesamte Vertragslaufzeit.
(4) Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihres Vertrags nur geringe Beträge zur Bildung
der beitragsfreien Versicherungsleistung vorhanden sind (siehe § 15). Nähere Informationen können Sie der im Rahmen
03130/07/2026 (PDF)
des Antragsverfahrens ausgehändigten Garantiewerttabelle entnehmen.
42
[Seite 43]
2.4. Bedingungen für die Risiko-Zusatzversicherung Stand: Juni 2025
Tarifbestimmungen
Allgemeine Hinweise
Tarife, die mit „L“ beginnen: DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Tarife, die mit „N“ beginnen: DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG
Ärztliche Untersuchung: Die DEVK kann im Einzelfall eine ärztliche Untersuchung fordern.
Erläuterung von Fachausdrücken
Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Fachausdrücken, die wir in unseren Tarifbestimmungen und Versicherungs-
bedingungen verwenden. Diese sind im Text mit „➜“ markiert.
Tarifbeschreibung Begrenzungen
Risiko-Zusatzversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme
Tarifbezeichnung: L/N RZV8
Bei Tod der ➜ versicherten Person erhöhen wir das bei Tod zur Verfügung stehende Mindestversicherungssumme 5.000 €
Kapital aus der Hauptversicherung um die vereinbarte Versicherungssumme.
Höchstversicherungssumme 20.000 €
Wartezeit:
Stirbt die versicherte Person:
• Innerhalb von 24 Monaten nach Beginn der Versicherung, zahlen wir die Beiträge
zurück.
• Im 25. Monat oder später, zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme.
Diese Regelung entfällt, wenn der Tod als Folge eines Unfalls eintritt.
Wichtig für Sie:
Die Leistung aus dieser Zusatzversicherung wird entsprechend der Ausahlung der
Hauptversicherung gewährt. Dies kann zum Beispiel in Form einer Einmalzahlung als
auch in Form einer Hinterbliebenenrente erfolgen. Genaueres können Sie den Be-
dingungen Ihrer Hauptversicherung entnehmen.
Bei Tod innerhalb von drei Jahren seit Versicherungsbeginn ist die Todesursache anzu-
geben. Bei Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund eines Unfalltodes ist eine ärzt-
liche Bescheinigung über den Unfalltod erforderlich.
Rabatt bei Vorauszahlung der Beiträge
Bei jährlicher Vorauszahlung der Beiträge gewähren wir einen Rabatt. Dieser beträgt bei jährlicher Zahlungsweise 0,4 Prozent der
Summe der Monatsbeiträge.
Gebühren bei Vertragsumwandlung
Für die Durchführung einer Vertragsumwandlung, für die bedingungsgemäß kein Stornoabzug erhoben wird, erheben wir eine an-
gemessene Gebühr in Höhe von 40 Euro, die unsere entstandenen Kosten abdeckt.
Stornoabzug
Bei Beitragsfreistellung kürzen wir den Betrag, der in Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme zur Ver-
fügung steht um einen Stornoabzug. Er beträgt für die Risiko-Zusatzversicherung 3,5 Promille der aktuell garantierten Versicherungs-
summe. Der Stornoabzug ist durch den für die Beitragsfreistellung zur Verfügung stehenden Betrag begrenzt.
03130/07/2026 (PDF)
43
[Seite 44]
2.4. Bedingungen für die Risiko-Zusatzversicherung Stand: Januar 2026
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen.
InhaltsverzeichnisSeite
1. Leistung 44
1.1. Welche Leistungen erbringen wir? 44
1.2. Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? 44
1.3. Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz beziehungsweise Freisetzen
von ABC-Waffen/-Stoffen? 46
1.4. Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? 46
1.5. Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? 46
2. Sonstige Vertragsbestimmungen 46
2.1. Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? 46
2.2. Wie werden die Kosten Ihres Vertrags mit Ihrem Beitrag verrechnet? 48
Erläuterung von Fachausdrücken
Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Fachausdrücken, die wir in unseren Tarifbestimmungen und Versicherungs-
bedingungen verwenden. Diese sind im Text mit „➜“ markiert.
1. Leistung
1.1. Welche Leistungen erbringen wir?
(1) Bei Tod der ➜ versicherten Person erhöhen wir das beiTod zur Verfügung stehende Kapital aus der ➜ Hauptversicherung um die
vereinbarte Versicherungssumme.
Wartezeit:
Stirbt die versicherte Person:
• Innerhalb von 24 Monaten nach Beginn der Versicherung, zahlen wir die Beiträge zurück.
• Im 25. Monat oder später, zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme.
Diese Regelung entfällt, wenn der Tod als Folge eines Unfalls eintritt.
Wichtig für Sie: Die Leistung aus dieser ➜ Zusatzversicherung wird entsprechend der Todesfallleistung aus der Hauptver-
sicherung gewährt. Dies kann in Form einer Einmalzahlung oder in Form einer Hinterbliebenenrente erfolgen. Genaueres
können Sie den Allgemeinen Bedingungen Ihrer Hauptversicherung entnehmen.
(2) Außer den im ➜ Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen aus der
Überschussbeteiligung (siehe Abschnitt 1.2.).
(3) Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
1.2. Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
(1) Sie erhalten gemäß § 153 VVG eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung an den Überschüssen und
gegebenenfalls an den ➜ Bewertungsreserven. Die Überschüsse und die Bewertungsreserven ermitteln wir nach den Vor-
schriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und veröffentlichen sie jährlich im ➜ Geschäftsbericht.
Wir erläutern Ihnen nachfolgend,
• wie wir die Überschussbeteiligung für die ➜ Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit ermitteln (siehe (2)),
• wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrags erfolgt (siehe (3)) und
• warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren können (siehe (4)).
Wie ermitteln wir die Überschussbeteiligung für die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit?
(2) Dazu erklären wir Ihnen
a) aus welchen Quellen die Überschüsse stammen,
b) wie wir mit diesen Überschüssen verfahren und
c) wie Bewertungsreserven entstehen.
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrags ergeben sich hieraus noch nicht.
a) Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen:
• den Kapitalerträgen,
• dem Risikoergebnis und
• dem übrigen Ergebnis.
Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an diesen Überschüssen; dabei beachten wir die Ver-
ordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung) in der
jeweils geltenden Fassung.
03130/07/2026 (PDF)
44
[Seite 45]
2.4. Bedingungen für die Risiko-Zusatzversicherung Stand: Januar 2026
Kapitalerträge
Von den Nettoerträgen der nach dieser Verordnung maßgeblichen Kapitalanlagen erhalten die Versicherungsnehmer
insgesamt mindestens den dort genannten prozentualen Anteil. In der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsver-
ordnung sind grundsätzlich 90 Prozent vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden zunächst die Mittel entnommen, die
für die garantierten Leistungen benötigt werden. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Überschussbeteiligung
der Versicherungsnehmer. Die Beiträge einer Risikolebensversicherung sind allerdings so kalkuliert, wie sie zur Deckung
des Todesfallrisikos und der ➜ Kosten benötigt werden. Es stehen daher bei einer Risikolebensversicherung keine Beträ-
ge zur Verfügung, um Kapital zu bilden, aus dem Kapitalerträge entstehen können.
Risikoergebnis
In der Risikolebensversicherung hängt die Höhe der Überschüsse vor allem von der Anzahl der eingetretenen Ver-
sicherungsfälle ab. Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die Sterblichkeit niedriger ist als bei der Tarifkalkulation
zugrunde gelegt.
In diesem Fall müssen wir weniger Leistungen für Todesfälle als ursprünglich angenommen zahlen und können daher
die Versicherungsnehmer an dem entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die Ver-
sicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich zu mindestens 90
Prozent beteiligt.
Übriges Ergebnis
Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsver-
ordnung grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispiels-
weise entstehen, wenn
• die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenommen,
• wir andere Einnahmen als aus dem Versicherungsgeschäft haben, zum Beispiel Erträge aus Dienstleistungen, die wir
für andere Unternehmen erbringen.
b) Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen wir der ➜ Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu
oder schreiben sie unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift).
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwankungen der Überschüsse auszugleichen. Sie darf grund-
sätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen und mit
Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach § 140 VAG abweichen. Dies dürfen wir, soweit die Rück-
stellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung
des § 140 VAG können wir im Interesse der Versicherten die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranziehen, um:
• einen drohenden Notstand abzuwenden,
• unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Verträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen
der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder
• um die ➜ Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die ➜ Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren
und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. (Eine Deckungsrückstellung
bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu können. Die Deckungsrückstellung wird
nach § 88 VAG und § 341e und § 341f HGB sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen berechnet.)
Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrück-
stellung heranziehen, belasten wir die ➜ Versichertenbestände verursachungsorientiert.
c) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanla-
gen im Geschäftsbericht ausgewiesen sind. Da in der Risikolebensversicherung keine Beträge zur Verfügung stehen, um
Kapital zu bilden, entstehen auch keine Bewertungsreserven.
Wie erfolgt die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags?
(3) Die Beteiligung Ihres Vertrags an den (2) ermittelten Überschüssen erfolgt nach folgenden Regelungen:
a) Wir haben gleichartige Versicherungen (zum Beispiel Rentenversicherung, Risikoversicherung) zu Bestandsgruppen
zusammengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen.
Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Bestandsgruppen nach einem verursachungsorientierten Verfahren und
zwar in dem Maß, wie die Bestandsgruppen zur Entstehung von Überschüssen beigetragen haben.
Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Entstehung von Überschüssen beigetragen, bekommt sie keine Überschüsse
zugewiesen.
Ihr Vertrag erhält Anteile an den Überschüssen derjenigen Bestandsgruppe, die in Ihrem ➜ Versicherungsschein genannt
ist. Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres
finanziert, ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der ➜ Überschussanteilsätze
legen wir jedes Jahr fest. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Diesen können
Sie bei uns anfordern.
b) Werden die Überschüsse gemäß des Überschusssystems Vorwegabzug verwendet, erhalten Sie für eine beitrags-
pflichtige Versicherung mit jedem fälligen Beitrag einen laufenden Überschussanteil. Dieser wird jeweils in Prozent des
➜ Bruttobeitrags – ohne Berücksichtigung von Erschwerungszuschlägen – bemessen und mit den laufenden Beiträgen
entsprechend ihrer Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) verrechnet.
Werden die Überschüsse gemäß des Überschusssystems Todesfallbonus verwendet, erhöhen wir die Leistung bei Tod
um einen zusätzliche Überschussanteil. Dieser wird in Prozent der garantierten Versicherungssumme festgelegt. Tariflich
oder vorzeitig beitragsfreie Versicherungen erhalten ebenfalls einen Todesfallbonus. Durch den Todesfallbonus erhöht
sich im Leistungsfall Ihre vertraglich garantierte Versicherungssumme entsprechend.
03130/07/2026 (PDF)
Sollte aufgrund der Überschussentwicklung eine Herabsetzung des Prozentsatzes für den Todesfallbonus erforderlich
sein, haben Sie das Recht, die bisherige Höhe des Versicherungsschutzes (vertraglich garantierte Versicherungssumme
zuzüglich Todesfallbonus) durch eine entsprechende Aufstockung der vertraglich garantierten Versicherungssumme und
Anpassung des Beitrags ohne erneute Risikoprüfung wiederherzustellen.
45
[Seite 46]
2.4. Bedingungen für die Risiko-Zusatzversicherung Stand: Januar 2026
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren?
(4) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar sind. Wichtigster Einflussfaktor
ist die Entwicklung des Todesfallrisikos. Aber auch die Entwicklung der Kosten ist von Bedeutung. Die Höhe der künftigen
Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch 0 Euro betragen. Über die Entwicklung Ihrer
Überschussbeteiligung werden wir Sie jährlich unterrichten.
Weitere Erläuterungen zur Entstehung von Überschüssen und Bewertungsreserven sowie versicherungsmathematische
Hinweise finden Sie im Anhang zu den Versicherungsbedingungen.
1.3. Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz beziehungsweise Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
(1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache der ➜ Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann,
wenn die ➜ versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist.
(2) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, besteht
kein Versicherungsschutz. Wir werden jedoch leisten, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem
Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war.
In folgenden Fällen besteht kein Versicherungsschutz: Die versicherte Person stirbt in unmittelbarem oder mittelbarem Zu-
sammenhang mit
• dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder
• dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen.
Dies gilt nur, wenn die Waffen/Stoffe das Leben oder die Gesundheit von mindestens 1.000 Menschen gefährden oder schä-
digen. Es muss eine deutsche Behörde für Katastrophenschutz tätig geworden sein, um die Bevölkerung vor den Waffen/
Stoffen zu schützen. Statt der deutschen Behörde kann auch eine vergleichbare Einrichtung eines anderen Landes tätig
geworden sein.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausge-
setzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war.
1.4. Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Vertrags drei Jahre vergangen sind.
(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht kein Versicherungsschutz.
Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die ➜ versicherte Person in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit selbst getötet hat, besteht Versicherungsschutz.
(3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des Vertrags erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt wird,
beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu.
1.5. Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Mitwirkungspflichten). Die anspruchserhebende Person muss diese beachten,
wenn eine Leistung verlangt wird. Ohne ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
Sämtliche Angaben zur Prüfung unserer Leistungspflicht müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
(1) Wird eine Leistung aus diesem Vertrag beansprucht, können wir verlangen, dass uns der ➜ Versicherungsschein vorgelegt
wird.
Tod der versicherten Person
(2) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (das heißt ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. Außerdem
müssen uns auf Kosten des Anspruchserhebenden vorgelegt werden
• eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort,
• eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache. Aus der Bescheinigung müssen sich
Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der versicherten Person geführt hat, ergeben.
Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klären.
Die Kosten hierfür muss diejenige Person tragen, die die Leistung beansprucht.
(3) Unsere Leistungen bei Tod werden fällig, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des
➜ Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Wenn eine der genannten Pflichten nicht
erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig
sind. Eine schuldhafte Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.
(4) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangsberechtigte
Person die damit verbundenen Kosten und die damit verbundene Gefahr.
2. Sonstige Vertragsbestimmungen
2.1. Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?
03130/07/2026 (PDF)
(1) Die Risiko-Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (= Hauptversicherung), eine
Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens nach Ablauf der ➜ Aufschubzeit der
Hauptversicherung erlischt auch die Risiko-Zusatzversicherung.
(2) Die Zahlweise der Risiko-Zusatzversicherung folgt der der Hauptversicherung.
46
[Seite 47]
2.4. Bedingungen für die Risiko-Zusatzversicherung Stand: Januar 2026
Umwandlung in eine beitragsfreie Zusatzversicherung
(3) Die Risiko-Zusatzversicherung können Sie nur zusammen mit der Hauptversicherung in eine beitragsfreie Versicherung
umwandeln. Die beitragsfreie Leistung aus der Zusatzversicherung errechnen wir nach den anerkannten Regeln der Ver-
sicherungsmathematik mit den ➜ Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation für den Schluss des laufenden Monats.
Bei Tarifen, bei denen die Leistung nur im bestehenden Verhältnis beitragsfrei gestellt werden kann, bleibt bei Beitragsfrei-
stellung das ➜ Verhältnis der Leistungen, das heißt das Verhältnis zwischen der Leistung aus der Hauptversicherung und
der Leistung aus der Zusatzversicherung, so, wie es vor dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung vereinbart war. Soweit es
dafür nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik erforderlich ist, nehmen wir dafür Umschichtungen zwischen
den Deckungskapitalien der ➜ Vertragsteile vor. In diesem Fall werden entweder Teile des Deckungskapitals der Zusatzver-
sicherung in das Deckungskapital der Hauptversicherung umgeschichtet oder umgekehrt.
Eine Übersicht der beitragsfreien Leistungen aus der Zusatzversicherung gibt die Ihnen ausgehändigte Garantiewerttabelle.
(4) Der aus Ihrer Risiko-Zusatzversicherung für die Bildung der beitragsfreien Leistung zur Verfügung stehende Betrag mindert
sich um rückständige Beiträge. Außerdem nehmen wir bei Beitragsfreistellung (auch nach teilweiser Beitragsfreistellung)
nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen ➜ Stornoabzug vor. Der Stornoabzug wird bemessen in Prozent der Ver-
sicherungssumme und ist durch den für die Beitragsfreistellung zur Verfügung stehenden Betrag begrenzt. Die exakte
Berechnungsweise können Sie den Tarifbestimmungen entnehmen. Die Höhe des für Ihren Gesamtvertrag gültigen Storno-
abzugs können Sie der Ihnen ausgehändigten Garantiewerttabelle entnehmen.
Bei teilweiser Beitragsfreistellung erheben wir einen anteiligen Stornoabzug. Wenn Sie beispielsweise den Beitrag auf die
Hälfte reduzieren, zahlen Sie den halben Stornoabzug im Vergleich zum Stornoabzug bei vollständiger Beitragsfreistellung.
Der Stornoabzug ist zulässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Die Angemessenheit ist im Zweifel von
uns nachzuweisen. Wir halten den Stornoabzug für angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des ver-
bleibenden Versicherungsbestands ausgeglichen wird. Darüber hinaus wird mit ihm ein Ausgleich für kollektiv gestelltes
Risikokapital vorgenommen und der mit der Beitragsfreistellung einhergehende erhöhte Verwaltungsaufwand gedeckt.
Weitere Erläuterungen sowie versicherungsmathematische Hinweise finden Sie im Anhang zu den Versicherungsbedingun-
gen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund der von Ihnen verlangten Beitragsfreistellung von uns vorgenommene
Stornoabzug niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Stornoabzug
überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
Einen etwaig im Voraus zu viel gezahlten Teil des Beitrags erstatten wir zurück.
(5) Eine Fortführung der Risiko-Zusatzversicherung unter Befreiung von der Beitragszahlungspflicht ist allerdings nur möglich,
wenn die nach Maßgabe von (3) berechnete beitragsfreie Leistung den in den Tarifbestimmungen genannten Mindest-
betrag erreicht. Andernfalls erlischt Ihre Risiko-Zusatzversicherung, ohne dass eine Versicherungsleistung zur Auszahlung
kommt.
(6) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der Hauptversicherung gelten die (3), (4) und (5) entsprechend, sofern in
den Allgemeinen Bedingungen der Hauptversicherung nichts Abweichendes geregelt ist.
Kündigung der Zusatzversicherung
(7) Die Risiko-Zusatzversicherung können Sie jederzeit zum Schluss eines Monats in ➜ Textform für sich allein kündigen,
sofern für Ihre Versicherung laufende Beiträge zu zahlen sind. In allen anderen Fällen können Sie Ihre Risiko-Zusatz-
versicherung nur zusammen mit der Hauptversicherung kündigen. Mit Ihrer Kündigung erlischt Ihre Risiko-Zusatzver-
sicherung, ohne dass ein Rückkaufswert zur Auszahlung kommt.
(8) Sie können das Recht auf Leistung bis zum Eintritt des ➜ Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte ab-
treten und verpfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.
(9) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Sofern Sie jedoch über den Wirksamkeitszeitpunkt der Kündi-
gung beziehungsweise der Beitragsfreistellung hinaus Beiträge gezahlt haben, werden wir diese erstatten.
(10) Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen Bedingungen für die Hauptver-
sicherung sinngemäß Anwendung.
Sonstige Vertragsbestimmungen
(11) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen mehrere verschiedene Beschwerdemöglichkeiten offen. Genaueres können
Sie den Bedingungen Ihrer Hauptversicherung entnehmen.
03130/07/2026 (PDF)
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[Seite 48]
2.4. Bedingungen für die Risiko-Zusatzversicherung Stand: Januar 2026
2.2. Wie werden die Kosten Ihres Vertrags mit Ihrem Beitrag verrechnet?
(1) Mit Ihrem Vertrag sind ➜ Kosten verbunden. Diese sind in Ihren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und Ver-
triebskosten sowie übrige Kosten.
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler.
Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertrags-
unterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwendungen.
Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungskosten.
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwal-
tungskosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.
(2) Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies be-
deutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch
nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im ➜ Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der
jeweiligen ➜ Versicherungsperiode und für die Bildung einer ➜ Deckungsrückstellung aufgrund von gesetzlichen Regelun-
gen bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 25 Promille
der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt.
(3) Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden über die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt, die übrigen Kosten
über die gesamte Vertragslaufzeit.
(4) Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihres Vertrags nur geringe Beträge zur Bildung
der beitragsfreien Versicherungsleistung vorhanden sind (siehe 2.1.). Nähere Informationen können Sie der im Rahmen des
Antragsverfahrens ausgehändigten Garantiewerttabelle entnehmen.
03130/07/2026 (PDF)
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3. Anhang zu den Versicherungsbedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus Stand: Juni 2025
Anhang zu den Versicherungsbedingungen für die:
• DEVK-Rente ZukunftPlus
• Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
• Risiko-Zusatzversicherung
Informationen zur Entstehung von Überschüssen und Bewertungsreserven
Überschüsse für die DEVK-Rente ZukunftPlus erzielen wir in der Regel aus dem Kostenergebnis; während der Rentenbezugsphase und
bei den Zusatzversicherungen auch aus dem Risiko- und dem Kapitalanlageergebnis. Die Überschüsse sind umso größer, je sparsamer
wir wirtschaften, je günstiger der Risikoverlauf ist und je erfolgreicher unsere Kapitalanlagepolitik ist. Vor Beginn der Rentenzahlungen
bei der DEVK-Rente ZukunftPlus, also während der Aufschubzeit, tragen Sie das Kapitalanlagerisiko und sind daher unmittelbar an der
Wertentwicklung, sowohl an Kurssteigerungen als auch an Kursrückgängen der von Ihnen gewählten Fonds beziehungsweise Fonds-
pakete beteiligt.
• Kapitalanlageergebnis
» DEVK-Rente ZukunftPlus (nach Rentenbeginn), Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (nach Leistungsbeginn)
Der größte Teil des Überschusses stammt aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Damit wir unsere Verpflichtungen aus den
Versicherungsverträgen jederzeit erfüllen können, müssen wir eine Deckungsrückstellung bilden und Mittel in entsprechender
Höhe anlegen (zum Beispiel in festverzinslichen Wertpapieren, Hypotheken, Darlehen, Aktien und Immobilien). Dies überwa-
chen unser Verantwortlicher Aktuar und unser Treuhänder. Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung wird ein garantierter
Zinssatz zugrunde gelegt (siehe die versicherungsmathematischen Hinweise). Dies bedeutet, dass sich die Vermögenswerte
mindestens in Höhe dieses Zinssatzes verzinsen müssen. In der Regel übersteigen die Kapitalerträge diesen Mindestzins, da
wir das Vermögen nach den Prinzipien möglichst großer Rentabilität und Sicherheit anlegen. Außerdem beachten wir den
wichtigen Grundsatz der Mischung und Streuung. Dadurch lassen sich bei gleichem Risiko höhere Renditen erzielen, weil sich
Ertragsschwankungen teilweise untereinander ausgleichen.
Auf das Kapitalanlageergebnis wirken sich natürlich auch die Aufwendungen für das Management der Kapitalanlagen, Ab-
schreibungen, Zuschreibungen und die Realisierung von Bewertungsreserven aus. Kapitalanlagen dürfen höchstens mit ihren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden. Einen Einfluss auf die Bewertung hat auch, ob wir die Kapitalan-
lagen dauerhaft halten wollen (Anlagevermögen) oder nur vorübergehend (Umlaufvermögen). Aus Gründen der Vorsicht ist
bei Kapitalanlagen des Umlaufvermögens im Fall einer Wertminderung überschussmindernd auf den Wert zum Bilanzstichtag
abzuschreiben. Bei Kapitalanlagen des Anlagevermögens muss dagegen nur bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertmin-
derung abgeschrieben werden. Wurden in der Vergangenheit Abschreibungen vorgenommen und steigt der Wert der Kapital-
anlagen wieder, ist der Wertansatz in der Bilanz entsprechend zu erhöhen (sogenanntes Wertaufholungsgebot). Dieses führt
zu einem höheren Überschuss. Obergrenze für diese Zuschreibung sind bei beiden Vermögensarten die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten. Auch dies ist eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips.
Wir möchten dies an einem Beispiel verdeutlichen:
Wenn wir für 100.000 Euro Aktien einer Gesellschaft gekauft haben, sind diese in der Bilanz auch dann mit 100.000 Euro
anzusetzen, wenn sie zum Bilanzstichtag einen Wert von 150.000 Euro haben, unabhängig davon, ob es sich um Anlage-
oder Umlaufvermögen handelt. Beträgt der Wert der Aktien zum Bilanzstichtag dagegen nur noch 80.000 Euro, ist bei Ak-
tien des Umlaufvermögens dieser Betrag für den Wertansatz in der Bilanz maßgeblich. Bei Aktien des Anlagevermögens
besteht dagegen nur dann eine Verpflichtung zur Abschreibung auf 80.000 Euro, wenn eine voraussichtlich dauerhafte
Wertminderung vorliegt. Bei vorübergehender Wertminderung können die Aktien weiterhin mit 100.000 Euro in der Bilanz
ausgewiesen werden. Wurde eine Abschreibung im Umlauf- oder Anlagevermögen auf 80.000 Euro vorgenommen und
steigt der Kurswert der Aktien bis zum nächsten Bilanzstichtag wieder auf zum Beispiel 120.000 Euro an, ist eine Zuschrei-
bung von 20.000 Euro vorzunehmen und in der Bilanz sind wieder die ursprünglichen Anschaffungskosten von 100.000
Euro auszuweisen.
Steigt der Wert der Kapitalanlagen über die Anschaffungskosten hinaus, entstehen Bewertungsreserven. Diese bilden einen
Puffer, mit dem die Überschussbeteiligung für die Kunden auch in Zeiten schwacher Kapitalmärkte eine Zeitlang stabil ge-
halten werden kann. Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit, weil beispielsweise Kursrückgänge an den Aktienmärkten
nicht sofort auf das Anlageergebnis durchschlagen. Sie können aber auch genutzt werden, indem etwa bei niedrigen Kapital-
marktzinsen Bewertungsreserven aufgelöst und Aktien mit Kursgewinn verkauft werden. Hierbei orientieren wir uns an den
Erwartungen über die künftige Kapitalmarktentwicklung und dem Ziel, die Überschussbeteiligung unserer Kunden möglichst
unabhängig von kurzfristigen Ausschlägen an den Kapitalmärkten zu halten.
» Risiko-Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (vor Leistungsbeginn)
Damit wir unsere Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllen können, müssen wir eine Deckungsrück-
stellung bilden und Mittel in entsprechender Höhe anlegen (zum Beispiel in festverzinslichen Wertpapieren, Hypotheken, Dar-
lehen, Aktien und Immobilien). Dies überwachen unser Verantwortlicher Aktuar und unser Treuhänder. Bei der Berechnung der
Deckungsrückstellung wird ein garantierter Zinssatz zugrunde gelegt (siehe die versicherungsmathematischen Hinweise). Dies
bedeutet, dass sich die Vermögenswerte mindestens in Höhe dieses Zinssatzes verzinsen müssen. In der Regel übersteigen
die Kapitalerträge diesen Mindestzins und es entstehen Zinsüberschüsse.
• Risikoergebnis
» DEVK-Rente ZukunftPlus (nach Rentenbeginn), Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Risiko-Zusatzversicherung
Bei der Tarifkalkulation haben wir vorsichtige Annahmen über den Eintritt von Versicherungsfällen zugrunde gelegt. Da-
durch wird sichergestellt, dass die vertraglichen Leistungen langfristig auch dann noch erfüllt werden können, wenn sich die
versicherten Risiken ungünstig entwickeln. Ist der Risikoverlauf dagegen in der Realität günstiger als kalkuliert, entstehen
Risikoüberschüsse.
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• Kostenergebnis
Ebenso haben wir Annahmen über die zukünftige Kostenentwicklung getroffen. Wirtschaften wir sparsamer als kalkuliert, ent-
stehen Kostenüberschüsse.
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3. Anhang zu den Versicherungsbedingungen für die DEVK-Rente ZukunftPlus Stand: Juni 2025
Versicherungsmathematische Hinweise
Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteile werden nach versicherungsmathematischen Regeln mit den Rechnungsgrundlagen
der Tarifkalkulation ermittelt.
Rechnungszins
Bei der Kalkulation der zu Vertragsbeginn garantierten Verpflichtungen haben wir einen Zinssatz von 1,0 Prozent verwendet. Ab-
weichend hierzu verwenden wir bei der Kalkulation der zu Vertragsbeginn garantierten Rentenfaktoren der DEVK-Rente ZukunftPlus
einen Zinssatz von 0,0 Prozent.
Sterbetafel
Des Weiteren wird für die Kalkulation je nach Tarif eine geschlechtsunabhängige Ausscheideordnung auf Basis folgender Tafeln
verwendet:
» für die Rentenleistungen der DEVK-Rente ZukunftPlus
Sterbetafel DAV 2004 R
» für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung:
DEVK-Invalidisierungstafel 2023, sowie Berufsunfähigkeitstafeln 2021 der DAV
(DAV 2021 I – Aktivensterblichkeit, DAV 2021 TI, DAV 2021 RI)
» für die Risiko-Zusatzversicherung (RZV8) ohne Gesundheitsprüfung:
Sterbetafel DAV 1994 T
Hinweise zur Kündigung und Beitragsfreistellung
Bei Ihrer Versicherung handelt es sich um ein langfristig kalkuliertes Produkt, bei dem schon bei Vertragsschluss eine Garantieleistung
fest zugesagt wird. Daneben übernehmen wir – je nach Vereinbarung – weitere Risiken. Wir dürfen diese Leistungsversprechen nur
unter Berücksichtigung angemessener versicherungsmathematischer Annahmen abgeben.
Beiträge und Leistungen werden unter der Annahme berechnet, dass der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird. Die durch eine Kün-
digung entstehenden Belastungen für den Bestand müssen daher von den kündigenden Versicherungsnehmern getragen werden.
Würden diese Kosten dagegen allen Versicherungsnehmern in Rechnung gestellt, könnte der Versicherungsschutz nur ungleich teurer
angeboten werden.
Wesentliches Kriterium ist schließlich der Gedanke der Risikogemeinschaft. Dies bedeutet, dass wir sowohl bei der Produktkalkulation
als auch bei Gestaltung und Durchführung des Vertrags stets darauf achten, dass die Belange der Gesamtheit der Versicherungsnehmer
gewahrt werden.
Im Fall der Beitragsfreistellung gelten vorstehende Ausführungen entsprechend.
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4. Hinweise und Bestimmungen Stand: Juli 2025
4.1. Steuerliche Hinweise
Allgemeiner Hinweis
Wir möchten Sie nachfolgend über wichtige steuerliche Bestimmungen zu Ihrer DEVK-Rente ZukunftPlus informieren. Diese all-
gemeinen Angaben entsprechen den aktuellen Steuergesetzen bei Abschluss des Vertrags. Dabei sind mögliche Änderungen im Steuer-
recht, die sich nachträglich auf Ihren Vertrag auswirken können, für die Zukunft nicht auszuschließen. Darüber, wie sich die steuerliche
Behandlung Ihres Vertrags für Sie persönlich auswirken kann, können und dürfen wir Ihnen keine Auskunft geben – in diesen Fällen
bitten wir Sie, einen Steuerberater zu konsultieren. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben können wir keine Gewähr
übernehmen.
Können die Beiträge für meine Versicherung als Vorsorgeaufwendungen angerechnet werden?
Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Sie mindern den Gesamtbetrag der
Einkünfte und führen zu einer Verringerung der Steuerlast. Die Bestimmungen zu den Vorsorgeaufwendungen sind hauptsächlich im
§ 10 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Die Beiträge zur Fondsgebundenen Rentenversicherungen sind keine Sonderausgaben und können nicht als Vorsorgeaufwendungen
geltend gemacht werden.
Wie werden im Versicherungsfall die Leistungen besteuert?
» Kapitalleistungen
Bei Kapitalleistungen (im Erlebensfall, zum Fälligkeitstermin oder bei Rückkauf) unterliegen die Erträge aus diesen Versicherun-
gen der Einkommensteuer. Erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuer-
pflichtigen und nach Ablauf von zwölf Versicherungsjahren, unterliegen nur 50 Prozent der Erträge der Einkommensteuer (Hälfte
besteuerung). Dies gilt gleichfalls bei Teilkapitalentnahmen während der Aufschubzeit und bei anteiliger Kapitalabfindung zu
Rentenbeginn.
Nehmen Sie während der Aufschubzeit die Möglichkeit in Anspruch, nachträglich den regelmäßigen Beitrag oder die versicherte
Leistung zu erhöhen oder leisten Sie Zuzahlungen in den Vertrag, gilt die Erhöhung/Zuzahlung steuerlich als neuer Vertrag. Die
Mindestvertragsdauer von zwölf Jahren für die Hälftebesteuerung beginnt ab dem Änderungstermin, jedoch nur im Umfang der
Erhöhung/Zuzahlung, neu.
Leistungen bei Tod der versicherten Person sind unabhängig vom vorgesehenen Endalter und der zurückgelegten Versicherungs
dauer einkommensteuerfrei.
» Rentenleistungen
Lebenslange Renten unterliegen als sonstige Einkünfte mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer. Der Ertragsanteil wird mit
einem im Einkommensteuergesetz (§ 22 Nr. 1 EStG) festgelegten Prozentsatz errechnet. Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig
vom Alter des Rentenempfängers bei Erstrentenbezug. Wird zum Beispiel im Alter von 65 Jahren erstmalig eine Jahresrente in
Höhe von 10.000 Euro gezahlt, dann beträgt der steuerpflichtige Anteil dieser Rente lediglich 1.800 Euro. Ein einmal auf das Alter
bei Erstrentenbezug festgelegter Ertragsanteil (Prozentsatz) bleibt für die Dauer des Rentenbezugs unverändert. Bei Zahlung einer
Hinterbliebenenrente aus der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung wird der Ertragsanteil auf das Alter zum Erstrentenbe-
zug des Hinterbliebenen neu ermittelt. Der Ertragsanteil für die Hinterbliebenenrente bleibt dann unverändert bis zum Ende der
Rentenzahlung.
Wer ist Steuerpflichtiger der Versicherungsleistungen?
Steuerpflichtiger ist grundsätzlich derjenige, der das Kapital in Form der Sparanteile im eigenen Namen und für eigene Rechnung dem
Versicherungsunternehmen zur Verfügung stellt. Das ist in der Regel der Versicherungsnehmer, da er das Recht hat, die Versicherungs-
leistung zu fordern. Soweit eine andere Person als wirtschaftlicher Eigentümer einen Anspruch auf die Erlebensfallleistung (Ablauf oder
Rückkauf) erlangt, geht die Steuerpflicht auf diese Person über. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn für die Versicherungsleistung
(Ablaufleistung oder Rückkauf) ein unwiderrufliches Bezugsrecht für eine andere Person als den Versicherungsnehmer eingeräumt wird.
Wie bemisst sich der steuerpflichtige Ertrag bei Kapitalleistungen?
Der steuerpflichtige Ertrag ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie gezahlten Bei-
träge. Für die Berechnung des steuerpflichtigen Ertrags bei Teilkapitalentnahmen vor dem vereinbarten Rentenbeginn werden die auf
die Teilentnahme anteilig entrichteten Beiträge in Abzug gebracht.
Der nach der Differenzmethode ermittelte steuerpflichtige Ertrag vermindert sich pauschal um 15 Prozent, soweit der Unterschieds-
betrag aus Investmenterträgen generiert wurde, die nach dem 31.12.2017 in Investmentfonds entstanden sind.
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4.1. Steuerliche Hinweise Stand: Juli 2025
Was bedeutet Kapitalertragsteuerabzug?
Wird bei einer Kapitalzahlung, Teilkapitalzahlung beziehungsweise bei Rückkauf des Vertrags Kapitalertragsteuer fällig, sind wir als Ver-
sicherungsunternehmen gehalten, diese von der Versicherungsleistung einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Beachten Sie diesbezüglich bitte unsere gesonderten Hinweise zur Abgeltungsteuer. Nach den Vorschriften des Solidaritätszuschlag-
gesetzes müssen wir auf die Kapitalertragsteuer zusätzlich einen Solidaritätszuschlag von zurzeit 5,5 Prozent erheben. Der Steuer
pflichtige erhält eine Bescheinigung über die einbehaltene Steuer zur Vorlage beim Finanzamt (Einkommensteuererklärung).
» Hinweise zur Abgeltungsteuer
Der Kapitalertragsteuerabzug erfolgt mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent auf die steuerpflichtigen Erträge zuzüglich
Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuerpflicht ist damit abgegolten und unterliegt nicht dem persönli-
chen Steuersatz, soweit es sich nicht um Erträge handelt, die der hälftigen Besteuerung unterliegen (siehe „Welche Leistungen sind
von der Abgeltungssteuer ausgenommen?“).
Haben Sie inklusive Ihrer Kapitaleinkünfte ein insgesamt so niedriges Einkommen, dass Ihr Grenzsteuersatz möglicherweise unter
25 Prozent liegt, können Sie Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angeben. Stellt sich heraus,
dass die Veranlagung für Sie ungünstiger ist, wird sie vom Finanzamt nicht berücksichtigt.
» Welche Leistungen sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen?
Von der Abgeltungsteuer ausgenommen sind Leistungen, bei denen die Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Kapitalleis-
tung (Zahlung ab tatsächlichem Alter 62 bei Mindestlaufzeit der Versicherung von zwölf Jahren) erfüllt sind. Bei Ablauf oder Rück-
kauf werden in diesen Fällen 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die
vollen Erträge einbehalten und abgeführt. Da jedoch lediglich die hälftigen Erträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern
sind, können Sie sich die zu viel gezahlte Steuer über Ihre Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Die Erträge, die nur zur
Hälfte steuerpflichtig sind, werden wir Ihnen in einer Steuerbescheinigung gesondert ausweisen.
Sind Kapitalerträge kirchensteuerpflichtig?
Sofern der Steuerpflichtige einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, unterliegen Einkünfte aus Kapitalver-
mögen der Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Kapitalertragsteuer erhoben, automatisch einbehalten und an die steuererhebende
Religionsgemeinschaft abgeführt. Für den automatischen Kirchensteuerabzug sind wir gesetzlich verpflichtet, beim Bundeszentralamt
für Steuern die Religionszugehörigkeit des Steuerpflichtigen und die Steueridentifikationsnummer (sofern uns diese noch nicht vor-
liegt) abzufragen. Die Abfrage erfolgt anlassbezogen bei Begründung der Geschäftsbeziehung, sowie bei einer bevorstehenden steuer
pflichtigen Kapitalauszahlung aus dem Vertrag.
Sofern die Kirchensteuer nicht automatisch abgeführt, sondern von dem für den Steuerpflichtigen zuständigen Finanzamt erhoben
werden soll, besteht die Möglichkeit, beim Bundeszentralamt für Steuern einen Widerspruch einzureichen.
Dafür steht Ihnen unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ auf der Seite www.formulare-bfinv.de der amtliche Vordruck „Erklärung zum
Sperrvermerk“ zur Verfügung. Diese Sperrvermerkserklärung ist ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig beim Bundeszentralamt für
Steuern einzureichen. „Rechtzeitig“ bedeutet drei Monate vor dem Vertragsablauf.
Aufgrund der Sperrung führen wir keine Kirchensteuer ab. Das zuständige Finanzamt wird durch das Bundeszentralamt für Steuern
über den Sperrvermerk informiert. Dieses wird den Steuerpflichtigen auffordern, Angaben zu den Kapitalerträgen zu machen um dar-
auf dann Kirchensteuer zu erheben. Solange Sie diese Sperrung nicht widerrufen, ist die Übermittlung Ihrer Religionszugehörigkeit für
die aktuelle und alle folgenden Abfragen gesperrt.
Die Kirchensteuerabzugspflicht gilt nicht für Kapitalerträge, die zum Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen natürlicher Per-
sonen gehören. Liegt dieser Sachverhalt vor, ist uns dies rechtzeitig vor der Auszahlung mitzuteilen.
Können Kapitalerträge freigestellt werden?
Steuerpflichtige können sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch einen Freistellungsauftrag bereits bei Auszahlung
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4.1. Steuerliche Hinweise Stand: Juli 2025
vom Abzug der Kapitalertragsteuer ganz oder teilweise freistellen lassen. Dies ist maximal bis zum Sparerpauschbetrag in Höhe von
1.000 Euro möglich. Eheleute und Lebenspartner, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den doppelten
Betrag, also 2.000 Euro nutzen. Übersteigen die steuerpflichtigen Erträge den freigestellten Betrag, muss anteilig Kapitalertragsteuer
inklusive Solidaritätszuschlag einbehalten und abgeführt werden.
Wenn Sie eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen, behalten wir unabhängig von der Höhe der Erträge keine Kapital-
ertragsteuer ein.
Weitere steuerliche Informationen/Meldepflichten des Versicherers
» Versicherungsteuer auf Beiträge
Auf Lebensversicherungsbeiträge wird nach deutschem Steuerrecht grundsätzlich keine Versicherungsteuer erhoben. Für den
Fall, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort (in der Regel der Hauptwohnsitz) des Versicherungsnehmers in ein Land außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland verlegt wird, in dem nach geltendem Recht auf die Beiträge der bestehenden Lebensversicherung
Versicherungsteuer anfällt, muss die DEVK diese an die jeweiligen Länder abführen. Der so entstandene Steueraufwand ist durch
den Versicherungsnehmer zu tragen und wird von der DEVK vom Versicherungsnehmer eingefordert.
Die Befreiung von der Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland gilt immer für Versicherungen, durch die im Fall des Todes,
des Erlebens oder des Alters Ansprüche auf Kapital-, Renten- oder sonstige Leistungen begründet werden. Bei der Versicherung
der Berufsunfähigkeit oder bei der Grundfähigkeitsabsicherung ist der Beitrag ebenfalls von der Versicherungsteuer befreit, sofern
die Ansprüche der Versorgung der natürlichen Person dienen, bei der sich das versicherte Risiko realisiert (versicherte Person),
oder bei deren nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Pflegezeitgesetzes beziehungsweise des § 15 der Abgabenordnung. Andern-
falls ist die Versicherungsteuerfreiheit für die Beiträge zur Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung gesondert zu
prüfen. Im Fall einer Versicherungsteuerpflicht trägt der Versicherungsnehmer die Versicherungsteuer.
» Erbschaftsteuer
Die Auszahlung einer Versicherungsleistung an eine andere Person als den Versicherungsnehmer unterliegt bei Erwerb von Todes
wegen sowie bei Zahlung zu Lebzeiten (Schenkung) dem Erbschaftsteuergesetz. Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach
dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker und dem Wert des Vermögens unter Berücksichtigung
von Freibeträgen. Die Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer wird von den Finanzämtern festgesetzt und erhoben.
Wird eine Versicherungsleistung oder eine Leibrente in ein Gebiet außerhalb Deutschlands an eine andere Person als den Versi
cherungsnehmer gezahlt, sind wir aus Haftungsgründen verpflichtet, bei dem für den Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers
zuständigen Finanzamts eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung
wird erklärt, dass entweder keine Erbschaftsteuerpflicht besteht oder aber die Entrichtung der Erbschaftsteuer sichergestellt ist.
» Meldepflichten des Versicherers
Versicherer sind in bestimmten Fällen verpflichtet, Meldungen an die Finanzbehörden abzugeben.
• Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen und zu Basisrenten können nur dann vom Versicherungsnehmer steuerlich geltend ge-
macht werden, wenn diese vom Versicherer elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ZfA bescheinigt
werden.
• Bei Rentenzahlungen oder bei Leistungen aus einer Direktversicherung besteht Meldepflicht gegenüber der ZfA. Dort werden
die Daten gesammelt und an die Finanzbehörden weitergeleitet. Mit dem Melde- und Kontrollverfahren werden Rentenleis-
tungen und Leistungen aus Direktversicherungen der ordnungsgemäßen Versteuerung zugeführt.
Gemeldet werden Renten aus privaten Rentenversicherungen und aus Basisrenten, Leistungen aus einem Altersvorsorgever-
trag, Renten und steuerpflichtige Kapitalleistungen aus Direktversicherungen, sowie Hinterbliebenenrenten und Renten aus
einer Invaliditätsabsicherung.
• Werden Leistungen oder Ansprüche aus Lebensversicherungen an eine andere Person als den Versicherungsnehmer gezahlt
beziehungsweise zur Verfügung gestellt, sind wir verpflichtet, die Höhe der Leistung an dem zuständigen Finanzamt anzuzei-
gen. Die Finanzamtsanzeige erfolgt immer bei Zahlung einer Rente und bei einer Kapitalzahlung dann, wenn diese den Betrag
von 5.000 Euro überschreitet. Bei einer Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft (außer bei Direktversicherungen)
sind wir ebenfalls verpflichtet, eine Finanzamtsanzeige zu erstellen, wenn der Übertragungswert (Rückkaufswert) größer als
5.000 Euro ist.
• Bei Vorauszahlungen beziehungsweise bei Zahlungen von über Lebensversicherungen finanzierter Darlehen besteht ab einer
bestimmten Höhe die Pflicht der Anzeige an das zuständige Finanzamt.
• Wenn uns bei einer Kapitalzahlung mit steuerpflichtigen Erträgen ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbe
scheinigung eingereicht wird, und damit steuerpflichtige Erträge ganz oder teilweise steuerfrei gestellt werden, melden wir
die freigestellten Erträge an das Bundeszentralamt für Steuern.
• Mitteilungspflichten bei steuerlicher Ansässigkeit/Steuerpflicht im Ausland: Als Versicherer sind wir in bestimmten Fällen
verpflichtet, eine steuerliche Ansässigkeit im Ausland dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Das BZSt leitet
steuerlich relevante Informationen an die jeweiligen ausländischen Finanzbehörden weiter.
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4.2. Hinweise zur Rückdeckungsversicherung Stand: Juli 2025
Hinweise zur Rückdeckungsversicherung
Bei einer Rückdeckungsversicherung handelt es sich um eine Lebens-/Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des
Arbeitnehmers abschließt und aus der der Arbeitgeber bezugsberechtigt ist. Sie dient der Finanzierung einer zugunsten des Arbeit-
nehmers erteilten Pensionszusage.
Die Beiträge zu einer Rückdeckungsversicherung stellen für den Arbeitgeber Betriebsausgaben dar. Der Wert der Versicherung
(Deckungskapital und Überschussguthaben) gehört zum Vermögen des Arbeitgebers und ist damit aktivierungspflichtig.
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5. Informationsblatt Datenschutz Stand: Januar 2026
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutz
recht zustehenden Rechte.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Martin Burkert Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Kristian Loroch
Vorstand: Michael Knaup (V), Annette Hetzenegger, Vorstand: Michael Knaup (V), Annette Hetzenegger,
Manuela Moog, Dietmar Scheel, Dr. Michael Zons Manuela Moog, Dietmar Scheel, Dr. Michael Zons
Riehler Straße 190 Riehler Straße 190
50735 Köln 50735 Köln
Amtsgericht Köln Nr. 42 HRB 7864 Amtsgericht Köln Nr. 42 HRB 17068
Telefon 0800 4-757-757* Telefon 0800 4-757-757*
Fax 0221 757-395300 Fax 0221 757-395300
* gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragte“,
über das Kontaktformular auf unserer Homepage unter www.devk.de/datenschutz oder per E-Mail unter datenschutz@devk.de.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutz-
gesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren
maßgeblichen Gesetze und, soweit erforderlich, auf der Grundlage Ihrer Einwilligung. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf
die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, welche
der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gemeinsam mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder
abgestimmt hat und die nach § 38 a BDSG von der Landesdatenschutzaufsichtsbehörde als verbindliche Verhaltensrichtlinie zertifiziert
wurden. Hierdurch werden die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisiert. Die Verarbeitung Ihrer personen-
bezogenen Daten wird hierdurch bei unseren Versicherungsgesellschaften so weit wie möglich reduziert und zugleich die Transparenz
der Datenverarbeitung deutlich erhöht. Diese Regeln können Sie im Internet unter www.devk.de/datenschutz abrufen.
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des
Versicherungsvertrags und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, ver-
arbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zum Beispiel zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben
zum Leistungsfall benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch die Leistung ist.
Der Abschluss beziehungsweise die Durchführung des Versicherungsvertrags ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten nicht möglich.
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, zum Beispiel
für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit der DEVK Versicherungen be-
stehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer
Vertragsanpassung, einer Vertragsergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz
1 b DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss einer
Lebensversicherung) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 a in Verbindung mit Artikel 7 DSGVO ein.
Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 j DSGVO in Verbindung mit § 27
BDSG.
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO). Dies kann
insbesondere erforderlich sein:
• zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs einschließlich Tests (sofern nicht bereits für die Vertragsdurchführung
erforderlich);
• zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der DEVK Versicherungen und
deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen;
• zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Ver-
sicherungsmissbrauch hindeuten können;
• zur Risikosteuerung innerhalb des Unternehmens sowie der DEVK Versicherungen insgesamt;
• zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Prozessen, Dienstleistungen und Produkten.
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie zum Beispiel aufsichts-
rechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für
03130/07/2026 (PDF)
die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 c DSGVO.
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie zuvor im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber informieren.
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5. Informationsblatt Datenschutz Stand: Januar 2026
Übertragung von Aufgaben an andere Stellen (Unternehmen oder Personen)
Wir führen bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel Teile der Leistungsprüfung oder gegebenenfalls die telefonische Kundenbetreuung,
bei denen es zu einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erle-
digung einer anderen Stelle. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die verein
barungsgemäß für uns personenbezogene Daten verarbeiten unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die gültige Liste ist dem
jeweiligen Antrag beigefügt. Sie kann auch im Internet unter www.devk.de/datenschutz eingesehen oder bei den DEVK Versicherungen,
Zentrale Kundenbetreuung, Riehler Straße 190, 50735 Köln, E-Mail: info@devk.de schriftlich angefordert werden.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
» Rückversicherer
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir von uns übernommene Risiken bei speziellen Versicherungsunter-
nehmen Rückversicherungen) versichern. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungsunternehmen weiterer Rückver-
sicherer, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherer ein eigenes Bild über das Risiko oder den
Versicherungsfall machen können, ist es möglich, dass wir Ihren Versicherungs- oder Leistungsantrag sowie Ihre Vertrags- und
gegebenenfalls Leistungs-/Schadendaten dem Rückversicherer vorlegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ver-
sicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwer einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich,
dass der Rückversicherer uns aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung unterstützt. Wir über-
mitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrags mit Ihnen erforderlich
ist beziehungsweise im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendigen Umfang. Zu den genannten Zwecken werden
möglichst anonymisierte beziehungsweise pseudonymisierte Daten verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den
Rückversicherungsunternehmen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung besonderer Kategorien
personenbezogener Daten (zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden Sie durch uns unterrichtet.
» Vermittler
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Ab-
schluss und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Auch übermittelt unser Unter
nehmen diese Daten an den Sie betreuenden Vermittler, soweit dieser die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in
Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigt.
» Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
Spezialisierte Unternehmen beziehungsweise Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungs
aufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und
einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriften-
daten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungs-/Schadenbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur ge-
meinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleisterliste unter
www.devk.de/datenschutz oder im Anhang des Antrags finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbei-
tung teilnehmen.
» Externe Dienstleister
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister, wie zum Beispiel
Gutachter, Sachverständige und Assistance-Dienstleister. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienst
leister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie in der aktuellen Version unter
www.devk.de/datenschutz einsehen.
» Weitere Empfänger
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfül-
lung gesetzlicher Mitteilungspflichten (zum Beispiel Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden).
Dauer der Datenspeicherung
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es
vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unsere Unternehmen geltend
gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu 30 Jahren). Darüber hinaus speichern wir Ihre Daten, soweit
wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem
Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) und dem Geldwäschegesetz (GWG). Die Speicherfristen betragen danach bis zu
zehn Jahre.
Betroffenenrechte
» Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung
Sie können unter den oben genannten Kontaktdaten und der Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten ver-
langen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten verlangen.
Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Herausga-
be der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung jederzeit formlos zu
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widersprechen.
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus
Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.
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5. Informationsblatt Datenschutz Stand: Januar 2026
» Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzauf-
sichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Bonitätsauskünfte
Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten wirtschaftlichen Interessen notwendig ist, fragen wir Informationen zur Beurteilung Ihres
allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Dazu arbeiten wir zur Zeit mit der Auskunftei Creditreform Düsseldorf/Neuss Roumen, Water
kamp & Coll. KG, Heesenstraße 65, 40549 Düsseldorf zusammen. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses übermitteln wir erhobene
personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrags sowie Daten über
nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Artikel 6 Absatz 1 b und Artikel 6 Absatz 1 f
DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO werden nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter
Interessen der DEVK Versicherungen oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der
betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Datenübermittlung in ein Drittland
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die
Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere
angemessene Datenschutzgarantien (zum Beispiel verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardver-
tragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Informationen dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern finden Sie
hier: www.devk.de/datenschutz. Sie können die Informationen auch unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern.
Automatisierte Einzelfallentscheidungen
Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir möglicherweise vollautomatisiert
etwa über das Zustandekommen oder die Beendigung des Vertrags, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen
zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten sowie
gegebenenfalls von Dritten hierzu erhaltenen Informationen entscheiden wir möglicherweise vollautomatisiert über unsere Leistungs
pflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Infor-
mationen. Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen in den zuvor beschriebenen Fällen durchführen, haben Sie das Recht auf
Erwirken des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung dieser
Entscheidung. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren in vollem Umfang stattgegeben wurde.
Daten von bezugsberechtigten Personen
Sofern uns im Rahmen der Antragsstellung auf eine Versicherung mit Todesfallleistung Personendaten von Bezugsberechtigten im
Todes- und Erlebensfall mitgeteilt werden, erlangen diese Personen darüber durch uns keine Kenntnis. Wir verarbeiten diese Daten
ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung im Versicherungsfall. Beginnen wir mit der Bearbeitung des Leistungsfalls, wer-
den wir die betroffenen Personen gemäß der dann aktuell geltenden Datenschutzvorschriften über die Zwecke der Datenverarbeitung
und die Betroffenenrechte etc. informieren.
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6. Erläuterung von Fachausdrücken zu den Bedingungen und Tarifbestimmungen Stand: Juli 2025
(Glossar)
Abrufphase
Die Abrufphase bezeichnet den Zeitraum nach dem vereinbarten Rentenbeginn, in dem Sie die Möglichkeit haben, den Rentenbeginn
zu verschieben.
Abstrakte Verweisung
Ist in den Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung/die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eine abstrakte Verweisung
enthalten, hat der Versicherer die Möglichkeit, die Leistungen mit dem Hinweis darauf zu verweigern, dass die versicherte Person einen
anderen Beruf theoretisch ausüben könnte (sogenannter Verweisungsberuf).
Bei der Festlegung des Verweisungsberufs werden die Ausbildung und die Fähigkeiten sowie die bisherige Lebensstellung der ver-
sicherten Person berücksichtigt.
Bei der abstrakten Verweisung kommt es lediglich darauf an, dass ein Verweisungsberuf existiert; ob die versicherte Person auch tat
sächlich eine Anstellung findet, ist für die Entscheidung des Versicherers unerheblich.
Anteileinheit
Das gesamte Vermögen eines Fonds wird in Anteileinheiten aufgeteilt. Für diese Anteileinheiten werden von den Fondsgesellschaften
fortlaufend Kurse veröffentlicht. Maßgeblich für die Bestimmung des Wertes sind die Rücknahmekurse. In Ihrem Vertrag können auch
Bruchteile von Anteilen verrechnet werden, sodass die Anzahl der Anteile nicht immer eine ganze Zahl ist.
Aufschubzeit
Die Aufschubzeit bezeichnet den Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zum Rentenbeginn. Eine mögliche Abrufphase gehört ebenfalls zur
Aufschubzeit.
Ausscheideordnung
Die Ausscheideordnungen beschreiben die Wahrscheinlichkeit aus einer Personengruppe durch Ausscheideursachen wie beispiels
weise Tod oder Invalidität auszuscheiden. Die Kalkulation der Versicherung basiert auf diesen Wahrscheinlichkeiten. Je nach Tarif wer-
den unterschiedliche Personengruppen und entsprechende Ausscheideursachen und Risiken betrachtet:
Invalidisierungstafel
Sie beziffert die altersabhängige Wahrscheinlichkeit für den Eintritt der Berufsunfähigkeit beziehungsweise die Beeinträchtigung
einer Grundfähigkeit und damit das Ausscheiden aus der aktiven Personengruppe.
Reaktivierungstafel
Sie beziffert die Wahrscheinlichkeit, dass eine eingetretene Berufsunfähigkeit beziehungsweise die Beeinträchtigung einer Grund-
fähigkeit wieder entfällt.
Sterbetafel
Sie beziffert die altersabhängige Wahrscheinlichkeit eines Todesfalls.
Beitragssumme
Die Beitragssumme Ihrer Versicherung setzt sich zusammen aus der Summe der gezahlten Beiträge und den geplanten weiteren Bei-
trägen bis zum Vertragsende. Voraussichtliche dynamische Erhöhungen bleiben außen vor.
Bewertungsreserven
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Geschäfts-
bericht ausgewiesen sind. Dies betrifft nur Kapitalanlagen in unserem Sicherungsvermögen und nicht Kapitalanlagen in Fonds.
Bezugsrecht
Durch ein Bezugsrecht bestimmt der Versicherungsnehmer, wer die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erhalten soll. Die Be-
stimmung eines Bezugsberechtigten muss in Textform gegenüber dem Versicherer erfolgen und wird mit Zugang wirksam.
Je nach Art des Versicherungsvertrags ist es möglich, eine Bezugsberechtigung für die Leistung im Erlebensfall (Ablauf des Vertrags)
oder den Todesfall (Tod der versicherten Person) auszusprechen.
Bei einem Bezugsrecht für die Versicherungsleistung im Todesfall erwirbt der Bezugsberechtigte seinen Anspruch aus dem Bezugsrecht
und die Versicherungsleistung fällt nicht in den Nachlass des Versicherungsnehmers. Ein Erbschein wird von uns in diesem Fall nicht
benötigt.
Bei steuerlich geförderten Verträgen (Riester- und Basisrente) darf nicht jeder beliebige Dritte als Bezugsberechtigter benannt werden.
Nach den einschlägigen steuerlichen Vorschriften dürfen nur bestimmte, dem Versicherungsnehmer nahestehende Personen, benannt
werden.
Man unterscheidet das widerrufliche und das unwiderrufliche Bezugsrecht voneinander.
1) Widerrufliches Bezugsrecht
Ein widerruflich verfügtes Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer jederzeit ohne Zustimmung des Bezugsberech-
tigten widerrufen, also geändert werden. Der Bezugsberechtigte erwirbt lediglich einen aufschiebend bedingten Anspruch, der
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sich erst bei Eintritt des Versicherungsfalls realisiert. Mit dem Eintritt des Versicherungsfalls wird das widerrufliche Bezugsrecht
unwiderruflich.
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6. Erläuterung von Fachausdrücken zu den Bedingungen und Tarifbestimmungen Stand: Juli 2025
(Glossar)
2) Unwiderrufliches Bezugsrecht
Im Gegensatz zum widerruflichen Bezugsrecht kann das unwiderrufliche Bezugsrecht durch den Versicherungsnehmer nur mit
Zustimmung des Bezugsberechtigten widerrufen/geändert werden. Der Bezugsberechtigte erwirbt bereits mit der Verfügung
einen sofortigen Anspruch auf die im Versicherungsfall fällig werdende Leistung. Es findet ein sofortiger Übergang des im Vertrag
befindlichen Vermögens/Kapitals auf den Bezugsberechtigten statt. Das heißt das im Vertrag befindliche Kapital wird nicht mehr
dem Versicherungsnehmer, sondern dem Bezugsberechtigten zugeschrieben. Er kann darüber allerdings erst im Versicherungsfall
verfügen.
Bruttobeitrag
Der Bruttobeitrag setzt sich zusammen aus dem Zahlbeitrag und einem möglichen Vorwegabzug. Diese Werte können Sie Ihrem Ver
sicherungsschein entnehmen.
Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung entspricht allgemein dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Ver-
sicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Sie wird gebildet, um zu jedem Zeitpunkt den
Versicherungsschutz gewährleisten zu können.
Die konventionelle Deckungsrückstellung wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Grundlagen der
Beitragskalkulation berechnet. Sie ist die Basis für einen möglichen Rückkaufswert, das Gesamtkapital und die Beteiligung an den
Bewertungsreserven. Hierbei finden die Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Handelsgesetzbuchs sowie die dazu er-
lassenen Rechtsverordnungen Anwendung.
Direktversicherung
Eine Direktversicherung ist ein möglicher Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine
Lebensversicherung auf das Leben eines seiner Arbeitnehmer (versicherte Person) ab. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall Versicherungs-
nehmer, der Arbeitnehmer versicherte Person und Bezugsberechtigter.
Einmalbeitrag
Der Versicherungsnehmer zahlt zu Beginn der Versicherung einen einmaligen Beitrag (= Einmalbeitrag) für die gesamte Versiche
rungsdauer im Voraus.
Flexible Auszahlungsphase
Zu Vertragsbeginn wird der Rentenbeginn (Ende der Aufschubzeit) festgelegt. Zum Zeitpunkt dieses vereinbarten Rentenbeginns darf
die erste versicherte Person das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben. Die flexible Auszahlungsphase bezeichnet den Zeitraum ab Voll-
endung des 18. Lebensjahres der ersten versicherten Person bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Innerhalb der flexiblen Auszahlungs-
phase kann der Vertrag ohne Stornoabzug abgerufen und der Rentenbeginn vorverlegt werden. Hierbei dürfen die Mindestaufschubzeit
und die Mindestrente gemäß den jeweiligen Tarifbestimmungen nicht unterschritten werden. Unter Zugrundelegung des zum vor-
gezogenen Termin gültigen tatsächlichen Rentenfaktors errechnen wir die vorgezogene tatsächliche Rente.
Fonds
Fonds werden von Kapitalanlagegesellschaften aufgelegt. Dabei wird von vielen Kleinanlegern investiertes Geld gebündelt in Ver-
mögensgegenstände angelegt. Die Anlagemöglichkeiten sind vielfältig. Man unterscheidet die Fonds nach verschiedenen Gesichts-
punkten, beispielsweise:
a) Art der zugrunde liegenden Investments: zum Beispiel Aktien (Aktienfonds), kurzfristige Geldanlagen (Geldmarktfonds), länger
fristige Festzinsanlagen (Rentenfonds), oder auch verschiedene Anlageklassen davon (Mischfonds und Multi Asset Fonds)
b) Regionale Zuordnung: zum Beispiel Deutschland, Europa, Amerika, Asien, Emerging Markets (China, Indien, Brasilien, …)
c) Besonderheiten: zum Beispiel Investmentstrategie wie Anlage in „Blue Chips“ (große Unternehmen) oder Dachfonds, die in
ndere Fonds investieren
a
Fonds werden in Anteileinheiten eingeteilt.
Gesamtvertrag
Der Gesamtvertrag umfasst die Hauptversicherung sowie jegliche eingeschlossene Zusatzversicherung.
Geschäftsbericht
Ein Geschäftsbericht ist ein schriftlicher Bericht eines Unternehmens über den Verlauf eines Geschäftsjahrs. Im Allgemeinen ent-
spricht dieser der Zusammenfassung und Veröffentlichung von Jahresabschluss und Lagebericht des Unternehmens beziehungsweise
Konzernabschluss und Konzernlagebericht.
Grundphase
Wenn Sie in Ihren Vertrag eine Abrufphase eingeschlossen haben, bezeichnet die Grundphase den Zeitraum vom Vertragsbeginn bis
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zum vereinbarten Rentenbeginn. Die Grundphase ist ein Teil der Aufschubzeit.
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6. Erläuterung von Fachausdrücken zu den Bedingungen und Tarifbestimmungen Stand: Juli 2025
(Glossar)
Hauptversicherung
Die Hauptversicherung ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag. Zur Hauptversicherung können Zusatzversicherungen ein-
geschlossen werden.
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung
Eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung können Sie zu Beginn der Altersrente einschließen. Wenn dann die versicherte Person
während des Rentenbezugs verstirbt, bekommt der benannte Hinterbliebene einen von Ihnen bei Einschluss der Zusatzversicherung
festgelegten Anteil der Rente bis zu seinem Lebensende weiter gezahlt.
Beispiel:
Es wird eine Altersrente von 100 Euro an die versicherte Person gezahlt und es ist eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung in
Höhe von 60 Prozent eingeschlossen. Wenn die versicherte Person verstirbt, bekommt die begünstigte Person eine lebenslange Rente
in Höhe von 60 Euro gezahlt.
Investmentfonds
Siehe Fonds.
Jahrestag der Versicherung
Der Jahrestag der Versicherung richtet sich nach dem Versicherungsende.
Beispiel: Versicherungsbeginn sei der 01.05.2016 und die Dauer der Versicherung beträgt 24 Jahre und vier Monate. Der Ablauf der Ver-
sicherung ist der 31.08.2040 und der Jahrestag der Versicherung der 01.09.
Kapitalabfindung
Anstelle einer Leistung in Form einer lebenslangen Rente kann im Leistungsfall auch der Wert des aus dem Deckungskapital resultie-
renden Guthabens ausgezahlt werden. Dann sprechen wir von einer Kapitalabfindung anstelle der Rentenleistung.
Kapitalrückgewähr im Rentenbezug
Beispiel:
Zum Rentenbeginn der Versicherung ist in dem Vertrag eine Kapitalabfindung von 50.000 Euro angespart. Davon lässt sich der Ver-
sicherungsnehmer 10.000 Euro als teilweise Kapitalabfindung auszahlen. Das restliche Guthaben von 40.000 Euro wandeln wir in eine
Altersrente in monatlicher Höhe von 140 Euro um. Nach einem Jahr steigt die monatliche Rente durch die Überschussbeteiligung um 2
Prozent auf 142,80 Euro. Nach einem weiteren Jahr verstirbt die versicherte Person. Die Todesfallleistung Kapitalrückgewähr im Renten-
bezug berechnet sich nun als:
40.000 Euro – 24 Monate * 140 Euro Rente pro Monat – 24 Monate * 2,66 Euro Verwaltungskosten pro Monat = 36.576,16 Euro.
Karenzzeit
Die Karenzzeit ist eine Wartezeit zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und Fälligkeit der Versicherungsleistung. Ist keine Karenzzeit
(Karenzzeit null Monate) vereinbart, beginnt der Leistungsanspruch mit Eintritt des Versicherungsfalls. Dieser Leistungsanspruch wird
um eine gegebenenfalls zu Vertragsbeginn vereinbarte Karenzzeit aufgeschoben.
Beispiel:
Sie haben eine Karenzzeit von zwölf Monaten vereinbart.
Nach Prüfung der Leistungspflicht erkennt die DEVK die Leistungen (Beitragsbefreiung und Rentenzahlung) ab dem 01.08.2017 an. Da
eine Karenzzeit von zwölf Monaten vereinbart ist, erfolgt die Rentenzahlung jedoch erst ab dem 01.08.2018.
Kollektiv
Siehe Versichertenkollektiv.
konventionell
Als konventionell bezeichnen wir Ihre Versicherung, wenn die Deckungsrückstellung in unserem sonstigen Vermögen aufgebaut wird.
In diesem Fall garantieren wir Ihnen einen Rechnungszins und dementsprechend tragen wir soweit das Anlagerisiko. Bei der Fonds
gebundenen Versicherung für Kinder besteht bis zum Rentenbeginn das Deckungskapital aus dem Fondsguthaben und Sie tragen das
Risiko für die Wertentwicklung. Im Rentenbezug legen wir das notwendige Deckungskapital konventionell in unserem sonstigen Ver-
mögen an. Ab dem Zeitpunkt tragen wir dann das Risiko für den garantierten Rechnungszins.
Kosten
In Ihren Vertrag sind Kosten eingerechnet. Diese müssen Sie nicht zusätzlich bezahlen, sondern werden mit dem Beitrag, der Zuzahlung
oder der Deckungsrückstellung verrechnet. Die Kosten sind abhängig von der Höhe der Beitragssumme, des Beitrags, des Vertrags-
guthabens oder sind fixe Kosten (Stückkosten). Details zu Ihren Kosten können Sie dem Informationsblatt für Versicherungsprodukte
beziehungsweise dem Produktinformationsblatt entnehmen.
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6. Erläuterung von Fachausdrücken zu den Bedingungen und Tarifbestimmungen Stand: Juli 2025
(Glossar)
Lebensstellung
Die Lebensstellung ergibt sich aus dem beruflichen Einkommen und der sozialen Wertschätzung eines Berufs. Bei Prüfung auf einen
Verweisungsberuf (abstrakte Verweisung) entspricht eine Tätigkeit nicht der bisherigen Lebensstellung, wenn entweder das Einkommen
oder die Wertschätzung der Tätigkeit spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt. Die zumutbare Minderung des
Einkommens und der Wertschätzung richtet sich dabei nach den individuellen Gegebenheiten.
Leistungsdauer
Die Leistungsdauer legt den Endzeitpunkt einer möglichen Leistung fest. Längstens bis zu diesem Zeitpunkt wird eine während der Ver-
sicherungsdauer anerkannte Leistung erbracht.
Rechnungsgrundlagen
Die Rechnungsgrundlagen sind die Basis für die versicherungstechnische Kalkulation Ihres Vertrags. In der Regel sind dies die An-
nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken (Ausscheideordnung; zum Beispiel Langlebigkeit oder Berufsunfähigkeit), der Zinsen
(Rechnungszins) und der Kosten.
Rechnungszins
Der Rechnungszins ist die garantierte Verzinsung der Deckungsrückstellung. Der Rechnungszins darf den von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgegebenen Höchstrechnungszins nicht übersteigen.
Rentenbeginn, auch vereinbarter, tatsächlicher, vorgezogener und hinausgeschobener
Der Rentenbeginn, den Sie im Versicherungsantrag angegeben haben und der im Versicherungsschein dokumentiert ist, ist der verein-
barte Rentenbeginn. Diesen Termin können Sie allerdings flexibel handhaben. Sie haben die Möglichkeit, vor diesem Termin die Rente
zu beziehen (vorgezogener Rentenbeginn). Durch die Abrufphase können Sie den Termin, ab dem Sie die Rente beziehen möchten,
auch nach hinten verlegen (hinausgeschobener Rentenbeginn). Dies bedeutet also, dass der tatsächliche Rentenbeginn von dem
ursprünglich mit uns vereinbarten Rentenbeginn in einem bestimmen Rahmen abweichen kann. Wenn wir nur von „Rentenbeginn“
sprechen, meinen wir im Allgemeinen den tatsächlichen Rentenbeginn.
Rentenerhöhungen aufgrund der Überschussbeteiligung
Während des Rentenbezugs profitieren Sie von der Beteiligung am Überschuss, die wir in Form von Rentensteigerungen an Sie weiter-
geben. Diese können wir nicht garantieren. Die Rentenerhöhungen führen wir zum Jahrestag der Versicherung durch.
Rentenfaktor, auch aktueller, garantierter oder tatsächlicher
Der Rentenfaktor ist ein Umrechnungsverhältnis von Guthaben in Rente. Er gibt an, wieviel Rente wir je 10.000 Euro Guthaben zahlen.
Zu Vertragsbeginn berechnen wir für Sie einen garantierten Rentenfaktor. Dieser wird mit den Rechnungsgrundlagen zu Vertragsbeginn
vorsichtig kalkuliert. Mit den Rechnungsgrundlagen zum Rentenbeginn berechnen wir den zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Renten-
faktor. Der tatsächliche Rentenfaktor ist dann der höhere Wert dieser beiden Rentenfaktoren. Dieser wird für die Berechnung Ihrer
Rentenhöhe benutzt.
Beispiel:
Wir haben Ihnen zu Vertragsbeginn einen Rentenfaktor von 38 Euro monatlich pro 10.000 Euro Guthaben garantiert. Nun ergibt sich
zum Rentenbeginn ein aktueller Rentenfaktor von 45 Euro monatlich pro 10.000 Euro Guthaben. Der tatsächliche Rentenfaktor ist dann
der höhere Wert, also 45 Euro. Wenn Ihr Guthaben 50.000 Euro beträgt, zahlen wir Ihnen eine Rente in Höhe von (45 Euro monat-
lich/10.000 Euro Guthaben) * 50.000 Euro Guthaben = 225 Euro monatlich.
Rücknamepreis eines Fonds oder einer Anteileinheit
Die Fondsgesellschaften veröffentlichen fortlaufend tagesaktuelle Preise für eine Anteileinheit jedes Fonds. Dabei gibt es häufig zwei
Werte pro Fonds: einmal den Ausgabepreis und einmal den Rücknahmepreis. Der Ausgabepreis enthält im Allgemeinen einen Aus-
gabeaufschlag, den Kunden beim Erwerb dieses Fonds zusätzlich bezahlen müssen. Im Rahmen Ihrer Fondsgebundenen Rentenver-
sicherung fallen für Sie aber keine Ausgabeaufschläge an, sodass wir die Fondsanteile zum Rücknahmepreis sowohl kaufen als auch
verkaufen. Damit ist immer der Rücknahmepreis des Fonds der für Sie maßgebliche Kurs.
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist eine versicherungstechnische Rückstellung in der Bilanz eines Versicherungsunter-
nehmens, die die Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbeteiligung umfasst. Sie dient als Puffer, um trotz
schwankender Geschäftsergebnisse den Versicherungsnehmern eine möglichst konstante Überschussbeteiligung gewähren zu können.
Schriftform/schriftlich
Schriftform bedeutet grundsätzlich, dass eine eigenhändig unterzeichnete Urkunde erforderlich ist. Für die Unterzeichnung
ist die Unterschrift mit dem Namen oder mittels notariell beglaubigtem Handzeichen notwendig. Dies dient Ihrer und unserer
Rechtssicherheit.
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6. Erläuterung von Fachausdrücken zu den Bedingungen und Tarifbestimmungen Stand: Juli 2025
(Glossar)
Sicherungsvermögen
Das Sicherungsvermögen bezeichnet den Teil des Vermögens eines Versicherungsunternehmens, der zur Absicherung der zukünftigen
Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern dient. In der Regel ist das Sicherungsvermögen in sehr risikoarme, liquide
Anlagen investiert, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.
Sterbetafel
Siehe Ausscheideordnung.
Stornoabzug
Im Fall einer Kündigung/Beitragsfreistellung eines Vertrags mindert sich gegebenenfalls der Rückkaufswert/die beitragsfreie Leistung
noch um einen Stornoabzug.
Summe der gezahlten Beiträge
Die Summe der gezahlten Beiträge ergibt sich aus allen bisher von Ihnen geleisteten Beiträgen und Zuzahlungen. Diese steigt mit jeder
Beitragszahlung oder Zuzahlung weiter an. Wenn Sie Ihrem Vertrag durch zum Beispiel eine Teilauszahlung Guthaben entnommen
haben, verringert sich auch die Summe der gezahlten Beiträge um den gleichen Wert.
Termfix-Phase
Die Termfix-Phase bezeichnet bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung für Kinder den Zeitraum ab Eintritt des Versicherungsfalls
bis zum festgelegten Auszahlungszeitpunkt. Der Vertrag wird in diesem Zeitraum beitragsfrei fortgeführt.
Textform
Bezeichnet eine Form, in der eine Erklärung erfolgen kann. Jede lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der der Aus-
steller der Erklärung genannt ist, entspricht der Textform. Im Gegensatz zur Schriftform genügt der Textform demnach beispielsweise
auch ein maschinell erstellter Brief, ein Fax oder eine E-Mail.
Übernahmeoption
Bei Inanspruchnahme der Übernahmeoption wird zum Rentenbeginn – auch innerhalb der flexiblen Auszahlungsphase – das Fondsgut-
haben auf Wunsch vollständig oder teilweise in eine neue, zu diesem Zeitpunkt verkaufsoffene Rentenversicherung auf das Leben der
versicherten Person übertragen. Für die Übertragung des Guthabens fallen keine Kosten an.
Überschussanteilsatz
Mit den Überschussanteilsätzen werden die Überschussanteile der einzelnen Versicherungen ermittelt. Die Höhe der Überschussanteil-
sätze sowie deren Bezugsgrößen werden jeweils in Prozent im Geschäftsbericht genannt.
Verhältnis der Leistungen
Wenn Sie beispielsweise innerhalb Ihrer Fondsgebundenen Rentenversicherung mit eingeschlossener Zusatzversicherung eine Bei-
tragsreduzierung durchführen, ändern sich nicht nur die Leistungen der Fondsgebundenen Rentenversicherung, sondern auch die
Leistungen der Zusatzversicherung.
Beispiel:
Für die Hauptversicherung zahlen Sie zehn Jahre lang 1.000 Euro pro Jahr als Beitrag. Dies ergibt eine Beitragssumme von 10 *
1.000 Euro = 10.000 Euro. In den Vertrag eingeschlossen ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) in Form einer Rente für
den Fall der Berufsunfähigkeit in Höhe von 1.000 Euro monatlicher Leistung. Nach fünf Jahren Laufzeit des Vertrags reduzieren Sie den
Beitrag auf die Hälfte. Dann beträgt die Beitragssumme der Hauptversicherung nur noch 5 * 1.000 Euro + 5 * 500 Euro = 7.500 Euro. Die
Rentenleistung der BUZ wird nun im gleichen Verhältnis reduziert, wie sich die Beitragssumme der Hauptversicherung reduziert hat.
Da die Beitragssumme sich von 10.000 Euro auf 7.500 Euro reduziert hat, verringert sich die Rentenleistung der BUZ von 1.000 Euro auf
750 Euro.
Versichertenkollektiv/Versichertenbestand
Der Versichertenbestand fasst all jene Versicherungsverträge zwischen Versicherungsnehmern und der DEVK zusammen, welche ein
gleichartiges Risiko versichern. Innerhalb dieser Kollektive findet ein Risikoausgleich statt.
Versicherte Person/Erste versicherte Person/Zweite versicherte Person
Je nach Tarif wird bei Tod, Erleben des Vertragsablaufs oder des Rentenbeginns, Eintritt einer Berufsunfähigkeit beziehungsweise Be-
einträchtigung einer Grundfähigkeit der versicherten Person die Versicherungsleistung fällig. Nach ihren Risikomerkmalen wie zum
Beispiel Alter oder Beruf bestimmen sich Beitragshöhe und Versicherungsleistung.
Einige Tarife, wie zum Beispiel die Fondsgebundene Rentenversicherung für Kinder, können auch unterschiedliche Versicherungsleis
tungen für zwei verschiedene versicherte Personen beinhalten. Solche Leistungen werden durch Angabe von „erste versicherte Per-
son“ beziehungsweise „zweite versicherte Person“ kenntlich gemacht.
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(Glossar)
Versicherungsdauer
Die Versicherungsdauer bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen Versicherungsschutz besteht.
Versicherungsfall
Versicherungsfälle sind je nach Tarif der Ablauf des Vertrags, das Erleben des Rentenbeginns, der Tod der versicherten Person, der Ein-
tritt der Berufsunfähigkeit oder die Beeinträchtigung einer Grundfähigkeit der versicherten Person.
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer schließt den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer ab. Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungs-
vertrag betreffen – sofern nichts anderes geregelt wird – den Versicherungsnehmer. Hierzu zählen zum Beispiel die Pflicht zur Beitrags-
zahlung und der Anspruch auf Erhalt der Versicherungsleistung.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode umfasst bei einmaliger und jährlicher Beitragszahlung ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung ent-
sprechend der vereinbarten Zahlungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat.
Versicherungsschein
Der Versicherungsschein ist ein Dokument über den Versicherungsvertrag, das alle wesentlichen Vertragsdaten enthält. Er ist bei
Geltendmachung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag im Original vorzulegen. Da wir den Inhaber des Versicherungsscheins
als anspruchsberechtigt ansehen können, sollte der Versicherungsschein sorgfältig aufbewahrt werden, um nicht in unbefugte Hände
zu gelangen.
Vertragsteil
Ein Gesamtvertrag kann aus mehreren Vertragsteilen bestehen. Die Hauptversicherung und jede eingeschlossene Zusatzversicherung
stellt jeweils einen Vertragsteil des Gesamtvertrags dar.
Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung kann ergänzend zu einer Hauptversicherung abgeschlossen werden. Zusatzversicherungen sind an ihre
Hauptversicherungen gebunden. Sie sind keine eigenständigen Verträge. Ohne die Hauptversicherung können Zusatzversicherungen
nicht fortgesetzt werden. Endet der Versicherungsschutz der Hauptversicherung, erlischt automatisch der Versicherungsschutz aller ein-
geschlossenen Zusatzversicherungen.
Beispiel:
Zu einer Risikolebensversicherung können Sie eine Unfall-Zusatzversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
abschließen.
Zuteilungsstichtag, auch Zeitpunkt der Zuteilung, Zuteilungszeitpunkt
Stichtag, zu dem die Überschüsse dem jeweiligen Vertrag zugeteilt werden.
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7. Auszug aus der Satzung
7.1. „DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn“
§1
Name, Sitz und Geschäftsgebiet des Vereins
1. Der Verein führt den Namen
„DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn“.
2. Der Sitz des Vereins ist Köln.
3. Geschäftsgebiet ist das In- und Ausland.
§2
Wesen und Zweck des Vereins
1. Der Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Er ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Eisenbahner und von der Deut-
schen Bahn sowie dem Bundeseisenbahnvermögen als betriebliche Sozialeinrichtung anerkannt.
2. Der Verein schließt Lebensversicherungen in allen ihren Arten und damit verbundenen Zusatzversicherungen ab.
3. Der Verein ist berechtigt, Mit- und Rückversicherung gleicher Art für andere Versicherungsunternehmen zu übernehmen. Er kann
als Vermittler von Bausparverträgen und Investmentfonds-Anteilen tätig werden, soweit § 15 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz
(VAG) nicht entgegensteht.
4. Der Verein ist berechtigt, Kapitalisierungsgeschäfte sowie Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen zu betreiben.
§3
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§5
Mitgliedschaft
1. Dem Verein können als Mitglieder beitreten:
a) Eisenbahner,
Angehörige der Eisenbahn-Nebenbetriebe, Mitarbeiter von Unternehmen, deren Grund- oder Stammkapital im Mehrheitsbe-
sitz eines Eisenbahnunternehmens steht,
Mitarbeiter von Unternehmen, die zum Organisationsbereich der „Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft“ oder der „Gewerk-
schaft Deutscher Lokomotivführer“ gehören,
Mitglieder der „Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft“ und der „Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer“,
Mitarbeiter und Mitglieder der gesetzlichen Sozialeinrichtungen sowie Mitarbeiter der Einrichtungen gemäß §§ 13, 14, 15 des
Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen,
Mitarbeiter von Linienverkehrsunternehmen im Sinne der §§ 2 I Nr. 1 bis 3, 42, 43 Personenbeförderungsgesetz,
– sofern diese von Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts
selbst betrieben werden
oder
– sofern diese von juristischen Personen des Privatrechts, an deren Grundkapital juristische Personen des deutschen öffent-
lichen Rechts mit mehr als 50 % beteiligt sind, betrieben werden sowie Mitarbeiter von deren Beteiligungsunternehmen
– sofern sie Dienstleistungen für Linienverkehrsunternehmen erbringen,
Mitarbeiter von Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen, die Verkehrsleistungen, Verkehrsmittel, Verkehrsanlagen oder
Verkehrsserviceleistungen bestellen, erstellen, sofern die Mitarbeiter vom Vorstand allgemein oder im Einzelfall für die Mit-
gliedschaft zugelassen sind,
Mitarbeiter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und seiner nachgeordneten Behörden sowie Mit-
arbeiter solcher Gesellschaften, an denen die Bundesrepublik Deutschland mehrheitlich beteiligt ist und die in die Ressortzu
ständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur fallen.
Vorstehendes gilt auch für Ehegatten und Lebenspartner der unter lit. a) genannten Mitglieder mit gemeinsamer Haushalts-
führung sowie für deren Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltsführung und für deren
Verwandte 1. Grades. Ferner auch für nicht mehr aktive Mitarbeiter, sofern sie Versorgungsbezüge bzw. Rentenleistungen
erhalten und deren versorgungs-/rentenberechtigte Hinterbliebene.
b) Die unter a) genannten Dienstherren und Arbeitgeber,
c) Vereinigungen der oben bezeichneten Personen,
d) die DEVK Unterstützungskasse GmbH.
2. Die Mitgliedschaft wird durch Abschluss einer Versicherung mit dem Verein erworben. Sie beginnt mit dem In-Kraft-Treten der Ver-
sicherung und endet mit ihrem Erlöschen.
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3. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein die Voraussetzungen für den Erwerb der Vereinsmitgliedschaft auf Verlangen
nachzuweisen.
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7.1. „DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn“
§ 13
Ausgabendeckung, Rücklagen, Vermögensanlage
1. Die Ausgaben werden durch Beiträge, die im Voraus erhoben werden, und durch sonstige Einnahmen des Vereins gedeckt. Nach-
schüsse und Kürzung der Versicherungsansprüche sind ausgeschlossen.
2. Die der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesenen Beträge dürfen nur für die Überschussbeteiligung der Versicher-
ten einschließlich der durch § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorgeschriebenen Beteiligung an den Bewertungsreserven
verwendet werden. Der Verein ist jedoch berechtigt, mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde in Ausnahmefällen die Rückstellung
für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt, im Interesse der Versicherten zur Ab-
wendung eines drohenden Notstandes heranzuziehen.
Der Verein ist darüber hinaus berechtigt, in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde die Rückstellung für
Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt, heranzuziehen,
a) um unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen auszugleichen, die auf allgemeine
Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind,
b) um die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur
vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen.
3. Von dem Überschuss des Geschäftsjahres sind jeweils mindestens 1 % (wenigstens jedoch 100.000,– €) der Verlustrücklage (§ 139
VAG) solange zuzuführen, bis diese einen Mindestbetrag von 5 Millionen € erreicht oder wieder erreicht hat. Der nach Vornahme
der Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbleibende Überschuss ist in voller Höhe der Rückstel-
lung für Beitragsrückerstattung zuzuweisen.
4. Das Vermögen des Vereins ist in dem vorgeschriebenen Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften und den von der Versiche
rungsaufsichtsbehörde aufgestellten Richtlinien anzulegen.
§ 14
Überschussbeteiligung
Die Versicherungen, die bis zum 31.12.1994 abgeschlossen worden sind sowie die Versicherungen, die aufgrund des Verschmelzungs
vertrages mit der Hilfskasse Deutscher Lokomotivführer fortgeführt werden, sind nach Maßgabe des jeweils von der Aufsichtsbehörde
genehmigten Geschäftsplanes am Überschuss beteiligt. Die Versicherungen, die ab dem 01.01.1995 abgeschlossen werden, sind nach
Maßgabe der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen am Überschuss beteiligt.
§ 15
Auflösung des Vereins
1. Der Verein kann durch Beschluss der Hauptversammlung aufgelöst oder mit einem anderen Versicherungsunternehmen ver
schmolzen werden.
2. Die Abwicklung geschieht durch den Vorstand unter Aufsicht des Aufsichtsrates.
3. Bei Auflösung erlöschen die mit dem Verein abgeschlossenen Versicherungen mit dem Zeitpunkt, der durch den Beschluss der
Hauptversammlung bestimmt wird. Über den nach Tilgung oder Sicherstellung aller Verbindlichkeiten verbleibenden Überschuss
beschließt die Hauptversammlung.
§ 16
Änderung der Satzung und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
1. Änderungen der §§ 13, 14, und 15 der Satzung gelten auch für die bestehenden Versicherungs- und Mitgliedschaftsverhältnisse.
Die Hauptversammlung kann bei der Beschlussfassung über Änderungen der Satzung die Wirkung für bestehende Versicherungs-
und Mitgliedschaftsverhältnisse ausdrücklich ausschließen.
2. Die Bestimmungen der Versicherungsbedingungen über den Rückkaufswert und die beitragsfreie Versicherung, die Kriegsgefahr
und die Sondergefahren, die Selbsttötung und die Überschussbeteiligung können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde auch für
bestehende Versicherungsverhältnisse, die bis zum 30.06.1994 abgeschlossen worden sind, geändert werden. Für Versicherungen,
die ab dem 01.07.1994 abgeschlossen werden, gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
Fassung vom 23. Mai 2025
03130/07/2026 (PDF)
65
[Seite 66]
7.2. „DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft“
§1
Firma, Sitz, Geschäftsgebiet
1. Die Gesellschaft führt die Firma:
„DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft“.
2. Sie hat ihren Sitz in Köln.
3. Geschäftsgebiet ist das In- und Ausland.
§2
Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Lebensversicherung in allen ihren Arten und damit
verbundenen Zusatzversicherungen.
2. Ferner ist es der Gesellschaft gestattet, die Geschäfte anderer Lebensversicherungsunternehmen weiterzuführen, Lebensversi-
cherungsbestände zu übernehmen und sich an anderen mit ihrem Geschäftsbetrieb in engem wirtschaftlichem Zusammenhang
stehenden Unternehmen zu beteiligen.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, Kapitalisierungsgeschäfte sowie Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen zu
betreiben.
§3
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 17
Jahresabschluss, Lagebericht und Gewinnverwendung
1. Für den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Gewinnverwendung sowie die Prüfung und Bekanntmachung des Jahres
abschlusses und des Lageberichtes gelten die gesetzlichen Vorschrift und die Anordnungen der Aufsichtsbehörde.
2. Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, gilt Ziffer 1. mit der Maßgabe, dass sie nicht ermächtigt sind, Teile des
Jahresüberschusses in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Über die Einstellung entscheidet die Hauptversammlung.
§ 18
Rückstellung für Beitragsrückerstattung
1. Der Vorstand bestimmt mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung des § 139 VAG die Beträge, die für die Überschussbe-
teiligung der Versicherten der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zuzuführen sind.
2. Die der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesenen Beträge dürfen nur für die Überschussbeteiligung der Versicherten
einschließlich der durch § 153 des VVG vorgeschriebenen Beteiligung an den Bewertungsreserven verwendet werden. Die Gesell-
schaft ist jedoch berechtigt, mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde in Ausnahmefällen die Rückstellung für Beitragsrückerstattung,
soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines drohenden
Notstandes heranzuziehen.
Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde die Rückstellung für Bei-
tragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt, heranzuziehen,
a) um unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen auszugleichen, die auf allgemeine
Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind,
b) um die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur
vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen.
§ 19
Vermögensanlage
Das Vermögen der Gesellschaft ist nach den gesetzlichen Bestimmungen und den von der Aufsichtsbehörde erlassenen Richtlinien
anzulegen.
Fassung vom 28. September 2023
03130/07/2026 (PDF)
66
[Seite 67]
Anhang
8. Basisinformationsblätter zur DEVK-Rente ZukunftPlus
(PDF)
03130/07/2026 (67/211)
[Seite 68]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 12 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 55 Jahre alten versicherten Person und
12 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
(PDF)
03130/07/2026 (68/211)
[Seite 69]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 12 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 bis 5 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen und 5 einer mittelhohen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig bis mittelhoch eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 12 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 12 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 6 Wenn Sie nach 12
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
430 € – 1.975 € – 2.527 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
679 € 4.362 € 8.015 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐57,0 % – ‐32,1 % ‐29,1 % – ‐8,1 % ‐28,0 % – ‐6,4 %
675 € – 4.087 € – 7.184 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
731 € 5.145 € 10.696 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐32,5 % – ‐26,9 % ‐9,9 % – ‐3,6 % ‐8,2 % – ‐1,8 %
732 € – 5.145 € – 10.692 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
768 € 5.982 € 14.105 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐26,8 % – ‐23,2 % ‐3,6 % – 0,6 % ‐1,8 % – 2,5 %
756 € – 5.675 € – 12.786 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
865 € 8.802 € 30.075 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐24,4 % – ‐13,5 % ‐0,8 % – 11,6 % 1,0 % – 13,5 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 6.000 € 12.000 €
Szenrio für den Todesfall
882 € – 5.295 € – 10.692 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
918 € 6.132 € 14.105 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
(PDF)
03130/07/2026 (69/211)
[Seite 70]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 6 Jahren Wenn Sie nach 12 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 272 € – 293 € 907 € – 1.360 € 1.526 € – 3.193 €
Jährliche Auswirkungen 30,9 % – 33,8 % 3,9 % – 6,3 % 2,0 % – 4,6 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,8 % bis 4,5 % vor Kosten und ‐1,8 % bis 2,5 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 12
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,4 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 1,5 % – 3,5 %
und sonstige 4 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 2,85 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 12 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 12 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
(PDF)
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
03130/07/2026 (70/211)
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 20 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 47 Jahre alten versicherten Person und
20 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
(PDF)
03130/07/2026 (71/211)
[Seite 72]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 20 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 bis 4 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen und 4 einer mittleren Risikoklasse entspricht. Das Risiko
potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig bis mittel eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 20 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 20 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 10 Wenn Sie nach 20
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
429 € – 2.665 € – 3.076 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
646 € 6.904 € 11.952 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐57,1 % – ‐35,4 % ‐25,1 % – ‐6,5 % ‐24,5 % – ‐5,2 %
656 € – 6.830 € – 11.732 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
694 € 8.704 € 18.213 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐34,4 % – ‐30,6 % ‐6,7 % – ‐2,2 % ‐5,4 % – ‐0,9 %
692 € – 8.567 € – 17.674 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
729 € 10.969 € 28.615 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐30,8 % – ‐27,1 % ‐2,5 % – 1,9 % ‐1,2 % – 3,3 %
714 € – 9.879 € – 23.239 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
799 € 17.629 € 77.668 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐28,6 % – ‐20,1 % 0,1 % – 10,2 % 1,4 % – 11,7 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 10.000 € 20.000 €
Szenrio für den Todesfall
842 € – 8.717 € – 17.674 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
879 € 11.119 € 28.615 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
(PDF)
03130/07/2026 (72/211)
[Seite 73]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 10 Jahren Wenn Sie nach 20 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 311 € – 332 € 1.593 € – 2.734 € 3.095 € – 7.390 €
Jährliche Auswirkungen 37,1 % – 40,1 % 2,8 % – 5,3 % 1,5 % – 4,0 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,8 % bis 4,8 % vor Kosten und ‐1,2 % bis 3,3 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 20
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,2 % – 0,3 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 1,1 % – 3,1 %
und sonstige 4 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 2,85 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 20 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 20 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
(PDF)
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
03130/07/2026 (73/211)
[Seite 74]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 30 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 37 Jahre alten versicherten Person und
30 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
(PDF)
03130/07/2026 (74/211)
[Seite 75]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 30 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 bis 4 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen und 4 einer mittleren Risikoklasse entspricht. Das Risiko
potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig bis mittel eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 30 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 30 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 15 Wenn Sie nach 30
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
406 € – 3.080 € – 3.345 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
605 € 9.832 € 16.133 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐59,4 % – ‐39,5 % ‐23,3 % – ‐5,3 % ‐23,0 % – ‐4,4 %
618 € – 10.224 € – 17.285 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
645 € 13.313 € 28.300 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐38,2 % – ‐35,5 % ‐4,8 % – ‐1,4 % ‐3,8 % – ‐0,4 %
642 € – 12.838 € – 26.368 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
674 € 17.944 € 51.971 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐35,8 % – ‐32,6 % ‐1,8 % – 2,3 % ‐0,8 % – 3,3 %
662 € – 15.613 € – 38.918 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
730 € 32.714 € 195.261 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐33,8 % – ‐27,0 % 0,6 % – 9,3 % 1,6 % – 10,4 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 15.000 € 30.000 €
Szenrio für den Todesfall
792 € – 12.988 € – 26.368 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
824 € 18.094 € 51.971 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
(PDF)
03130/07/2026 (75/211)
[Seite 76]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 15 Jahren Wenn Sie nach 30 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 361 € – 381 € 2.557 € – 4.975 € 5.730 € – 14.843 €
Jährliche Auswirkungen 45,7 % – 48,8 % 2,2 % – 4,6 % 1,1 % – 3,7 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,8 % bis 4,5 % vor Kosten und ‐0,8 % bis 3,3 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 30
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 0,9 % – 2,9 %
und sonstige 4 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 2,85 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 30 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 30 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
(PDF)
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
03130/07/2026 (76/211)
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 40 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 27 Jahre alten versicherten Person und
40 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
(PDF)
03130/07/2026 (77/211)
[Seite 78]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 40 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 bis 4 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen und 4 einer mittleren Risikoklasse entspricht. Das Risiko
potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig bis mittel eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 40 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 40 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 20 Wenn Sie nach 40
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
378 € – 3.320 € – 3.518 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
559 € 12.557 € 19.780 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐62,2 % – ‐44,1 % ‐22,3 % – ‐4,6 % ‐22,1 % – ‐3,9 %
577 € – 13.814 € – 23.421 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
597 € 18.332 € 40.199 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐42,3 % – ‐40,3 % ‐3,6 % – ‐0,8 % ‐2,8 % – 0,0 %
593 € – 17.293 € – 35.805 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
624 € 27.229 € 92.513 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐40,7 % – ‐37,6 % ‐1,3 % – 2,9 % ‐0,5 % – 3,7 %
610 € – 21.894 € – 57.884 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
668 € 54.189 € 441.965 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐39,0 % – ‐33,2 % 0,9 % – 8,8 % 1,7 % – 9,7 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 20.000 € 40.000 €
Szenrio für den Todesfall
743 € – 17.443 € – 35.805 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
774 € 27.379 € 92.513 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
(PDF)
03130/07/2026 (78/211)
[Seite 79]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 20 Jahren Wenn Sie nach 40 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 411 € – 429 € 3.687 € – 7.833 € 9.731 € – 26.038 €
Jährliche Auswirkungen 55,5 % – 58,7 % 1,8 % – 4,3 % 1,0 % – 3,5 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,9 % bis 4,7 % vor Kosten und ‐0,5 % bis 3,7 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 40
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,1 % – 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 0,7 % – 2,7 %
und sonstige 4 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 2,85 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 40 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 40 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
(PDF)
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
03130/07/2026 (79/211)
[Seite 80]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 12 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 55 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
(PDF)
03130/07/2026 (80/211)
[Seite 81]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 12 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 bis 4 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen und 4 einer mittleren Risikoklasse entspricht. Das Risiko
potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig bis mittel eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 12 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 12 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 6 Wenn Sie nach 12
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
6.621 € – 2.040 € – 442 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
8.908 € 7.774 € 6.419 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐33,8 % – ‐10,9 % ‐23,3 % – ‐4,1 % ‐22,9 % – ‐3,6 %
8.712 € – 6.562 € – 4.576 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.290 € 9.567 € 9.720 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐12,9 % – ‐7,1 % ‐6,8 % – ‐0,7 % ‐6,3 % – ‐0,2 %
9.252 € – 9.291 € – 9.160 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.589 € 11.559 € 14.199 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,5 % – ‐4,1 % ‐1,2 % – 2,4 % ‐0,7 % – 3,0 %
9.452 € – 10.588 € – 11.907 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.553 € 20.366 € 44.076 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,5 % – 5,5 % 1,0 % – 12,6 % 1,5 % – 13,2 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.402 € – 9.291 € – 9.160 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.739 € 11.559 € 14.199 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
(PDF)
03130/07/2026 (81/211)
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 6 Jahren Wenn Sie nach 12 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 778 € – 1.012 € 840 € – 2.210 € 1.148 € – 3.807 €
Jährliche Auswirkungen 8,3 % – 10,9 % 1,5 % – 3,9 % 0,9 % – 3,4 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,6 % bis 3,9 % vor Kosten und ‐0,7 % bis 3,0 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 12
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 5,90 % der eingezahlten Anlage 0,5 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 2,3 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 12 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 12 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
(PDF)
03130/07/2026 (82/211)
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L FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 20 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 47 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
(PDF)
03130/07/2026 (83/211)
[Seite 84]
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L FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 20 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 4 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 4 einer mittleren Risikoklasse entspricht. Das Risiko
potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis mittel eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 20 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 20 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 10 Wenn Sie nach 20
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
7.079 € – 1.006 € – 142 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
8.937 € 6.921 € 5.310 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐29,2 % – ‐10,6 % ‐19,4 % – ‐3,4 % ‐19,2 % – ‐3,1 %
8.921 € – 6.368 € – 4.515 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.319 € 9.811 € 10.539 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐10,8 % – ‐6,8 % ‐4,2 % – ‐0,0 % ‐3,9 % – 0,3 %
9.258 € – 9.111 € – 9.101 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.604 € 13.319 € 19.278 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,4 % – ‐4,0 % ‐0,8 % – 3,0 % ‐0,5 % – 3,3 %
9.466 € – 11.380 € – 14.107 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.353 € 28.076 € 84.662 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,3 % – 3,5 % 1,4 % – 10,9 % 1,7 % – 11,3 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.408 € – 9.261 € – 9.101 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.754 € 13.469 € 19.278 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
(PDF)
03130/07/2026 (84/211)
[Seite 85]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 10 Jahren Wenn Sie nach 20 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 778 € – 1.012 € 1.192 € – 3.435 € 1.689 € – 5.934 €
Jährliche Auswirkungen 8,3 % – 10,9 % 1,0 % – 3,5 % 0,7 % – 3,2 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,8 % bis 4,1 % vor Kosten und ‐0,5 % bis 3,3 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 20
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 5,90 % der eingezahlten Anlage 0,3 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 2,4 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 20 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 20 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
(PDF)
03130/07/2026 (85/211)
[Seite 86]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 30 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 37 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
(PDF)
03130/07/2026 (86/211)
[Seite 87]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 30 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 4 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 4 einer mittleren Risikoklasse entspricht. Das Risiko
potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis mittel eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 30 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 30 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 15 Wenn Sie nach 30
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
7.312 € – 415 € – 34 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
8.952 € 6.099 € 4.147 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐26,9 % – ‐10,5 % ‐17,4 % – ‐3,1 % ‐17,3 % – ‐2,9 %
9.006 € – 6.084 € – 4.130 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.327 € 10.237 € 11.459 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐9,9 % – ‐6,7 % ‐3,1 % – 0,3 % ‐2,9 % – 0,5 %
9.258 € – 9.032 € – 8.947 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.589 € 15.602 € 26.368 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,4 % – ‐4,1 % ‐0,6 % – 3,1 % ‐0,4 % – 3,3 %
9.456 € – 12.413 € – 16.748 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.210 € 39.629 € 168.147 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,4 % – 2,1 % 1,5 % – 9,6 % 1,7 % – 9,9 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.408 € – 9.182 € – 8.947 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.739 € 15.752 € 26.368 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
(PDF)
03130/07/2026 (87/211)
[Seite 88]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 15 Jahren Wenn Sie nach 30 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 778 € – 1.012 € 1.477 € – 4.766 € 2.561 € – 8.881 €
Jährliche Auswirkungen 8,3 % – 10,9 % 0,8 % – 3,3 % 0,6 % – 3,1 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,8 % bis 3,9 % vor Kosten und ‐0,4 % bis 3,3 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 30
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 5,90 % der eingezahlten Anlage 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 2,3 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 30 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 30 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
(PDF)
03130/07/2026 (88/211)
[Seite 89]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 40 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 27 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
(PDF)
03130/07/2026 (89/211)
[Seite 90]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 40 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 4 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 4 einer mittleren Risikoklasse entspricht. Das Risiko
potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis mittel eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 40 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 40 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 20 Wenn Sie nach 40
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
7.468 € – 158 € – 10 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
8.960 € 5.447 € 3.327 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐25,3 % – ‐10,4 % ‐16,0 % – ‐2,9 % ‐15,8 % – ‐2,7 %
9.089 € – 6.192 € – 4.268 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.339 € 10.841 € 12.830 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐9,1 % – ‐6,6 % ‐2,3 % – 0,5 % ‐2,1 % – 0,6 %
9.266 € – 9.125 € – 9.128 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.606 € 19.210 € 39.830 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,3 % – ‐3,9 % ‐0,4 % – 3,4 % ‐0,2 % – 3,5 %
9.452 € – 13.551 € – 19.920 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.150 € 57.103 € 348.324 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,5 % – 1,5 % 1,6 % – 9,1 % 1,7 % – 9,3 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.416 € – 9.275 € – 9.128 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.756 € 19.360 € 39.830 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
(PDF)
03130/07/2026 (90/211)
[Seite 91]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 20 Jahren Wenn Sie nach 40 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 778 € – 1.012 € 1.841 € – 6.135 € 3.957 € – 12.840 €
Jährliche Auswirkungen 8,3 % – 10,9 % 0,7 % – 3,2 % 0,6 % – 3,1 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,9 % bis 4,1 % vor Kosten und ‐0,2 % bis 3,5 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 40
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 5,90 % der eingezahlten Anlage 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 2,4 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 40 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 40 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
(PDF)
03130/07/2026 (91/211)
[Seite 92]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 12 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 55 Jahre alten versicherten Person und
12 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
(PDF)
03130/07/2026 (92/211)
[Seite 93]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
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Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 12 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 bis 3 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen und 3 einer mittelniedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig bis mittelniedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 12 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 12 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 6 Wenn Sie nach 12
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 556 € 3.453 € 7.200 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
687 € – 4.405 € – 8.151 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
724 € 5.086 € 10.474 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐31,3 % – ‐27,6 % ‐7,8 % – ‐3,9 % ‐6,1 % – ‐2,1 %
723 € – 4.990 € – 10.127 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
745 € 5.444 € 11.851 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐27,7 % – ‐25,5 % ‐4,4 % – ‐2,0 % ‐2,6 % – ‐0,2 %
750 € – 5.551 € – 12.286 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
764 € 5.877 € 13.648 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐25,0 % – ‐23,6 % ‐1,5 % – 0,1 % 0,4 % – 2,0 %
769 € – 5.995 € – 14.188 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
828 € 7.593 € 22.344 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐23,1 % – ‐17,2 % 0,7 % – 7,3 % 2,6 % – 9,3 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 6.000 € 12.000 €
Szenrio für den Todesfall
900 € – 5.701 € – 12.286 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
914 € 6.027 € 13.648 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
(PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (93/211)
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 6 Jahren Wenn Sie nach 12 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 271 € – 279 € 895 € – 1.078 € 1.474 € – 2.204 €
Jährliche Auswirkungen 30,8 % – 31,9 % 3,8 % – 4,8 % 2,0 % – 3,0 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,3 % bis 3,9 % vor Kosten und 0,4 % bis 2,0 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 12
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,4 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 1,5 % – 2,4 %
und sonstige 4 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 2,85 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 12 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 12 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
(PDF)
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
03130/07/2026 (94/211)
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 20 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 47 Jahre alten versicherten Person und
20 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
(PDF)
03130/07/2026 (95/211)
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
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Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 20 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 3 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 3 einer mittelniedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis mittelniedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 20 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 20 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 10 Wenn Sie nach 20
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 526 € 5.597 € 12.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
663 € – 7.306 € – 13.204 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
687 € 8.493 € 17.373 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐33,7 % – ‐31,3 % ‐5,4 % – ‐2,7 % ‐4,1 % – ‐1,4 %
689 € – 8.478 € – 17.332 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
705 € 9.363 € 20.954 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐31,1 % – ‐29,5 % ‐2,7 % – ‐0,9 % ‐1,4 % – 0,4 %
708 € – 9.551 € – 21.802 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
723 € 10.601 € 26.727 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐29,2 % – ‐27,7 % ‐0,6 % – 1,3 % 0,8 % – 2,7 %
723 € – 10.589 € – 26.776 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
776 € 15.037 € 55.072 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐27,7 % – ‐22,4 % 1,3 % – 7,5 % 2,7 % – 8,9 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 10.000 € 20.000 €
Szenrio für den Todesfall
858 € – 9.701 € – 21.802 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
873 € 10.751 € 26.727 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
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Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 10 Jahren Wenn Sie nach 20 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 311 € – 319 € 1.558 € – 2.054 € 2.930 € – 5.062 €
Jährliche Auswirkungen 37,0 % – 38,1 % 2,8 % – 3,8 % 1,4 % – 2,5 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,3 % bis 4,1 % vor Kosten und 0,8 % bis 2,7 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 20
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,3 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 1,1 % – 2,0 %
und sonstige 4 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 2,85 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 20 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 20 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
(PDF)
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
03130/07/2026 (97/211)
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 30 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 37 Jahre alten versicherten Person und
30 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
(PDF)
03130/07/2026 (98/211)
[Seite 99]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 30 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 2 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis niedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 30 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 30 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 15 Wenn Sie nach 30
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 490 € 8.108 € 18.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
623 € – 10.883 € – 19.330 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
638 € 12.722 € 25.853 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐37,7 % – ‐36,2 % ‐3,9 % – ‐1,9 % ‐3,0 % – ‐1,0 %
642 € – 12.981 € – 26.937 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
654 € 14.565 € 33.869 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐35,8 % – ‐34,6 % ‐1,7 % – ‐0,2 % ‐0,7 % – 0,8 %
656 € – 14.830 € – 35.181 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
671 € 17.338 € 48.360 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐34,4 % – ‐32,9 % ‐0,0 % – 1,9 % 1,0 % – 2,9 %
669 € – 17.071 € – 47.189 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
716 € 27.983 € 137.095 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐33,1 % – ‐28,4 % 1,7 % – 7,5 % 2,8 % – 8,6 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 15.000 € 30.000 €
Szenrio für den Todesfall
806 € – 14.980 € – 35.181 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
821 € 17.488 € 48.360 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
(PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (99/211)
[Seite 100]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 15 Jahren Wenn Sie nach 30 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 361 € – 368 € 2.483 € – 3.640 € 5.350 € – 10.543 €
Jährliche Auswirkungen 45,6 % – 46,8 % 2,1 % – 3,2 % 1,1 % – 2,3 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,3 % bis 4,0 % vor Kosten und 1,0 % bis 2,9 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 30
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 0,8 % – 1,9 %
und sonstige 4 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 2,85 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 30 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 30 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (100/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 101]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 40 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 27 Jahre alten versicherten Person und
40 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (101/211) (PDF)
[Seite 102]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 40 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 2 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis niedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 40 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 40 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 20 Wenn Sie nach 40
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 457 € 10.441 € 24.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
578 € – 14.464 € – 25.458 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
589 € 17.003 € 34.496 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐42,2 % – ‐41,1 % ‐3,1 % – ‐1,5 % ‐2,4 % – ‐0,7 %
595 € – 17.943 € – 38.515 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
604 € 20.335 € 49.789 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐40,5 % – ‐39,6 % ‐1,0 % – 0,2 % ‐0,2 % – 1,0 %
605 € – 20.598 € – 51.255 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
621 € 26.075 € 84.188 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐39,5 % – ‐37,9 % 0,3 % – 2,5 % 1,2 % – 3,3 %
616 € – 24.382 € – 73.703 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
659 € 46.917 € 316.232 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐38,4 % – ‐34,1 % 1,9 % – 7,6 % 2,8 % – 8,4 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 20.000 € 40.000 €
Szenrio für den Todesfall
755 € – 20.748 € – 51.255 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
771 € 26.225 € 84.188 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
03130/07/2026 (102/211) (PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
[Seite 103]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 20 Jahren Wenn Sie nach 40 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 411 € – 418 € 3.555 € – 5.741 € 8.945 € – 19.195 €
Jährliche Auswirkungen 55,4 % – 56,7 % 1,7 % – 2,9 % 0,9 % – 2,2 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,4 % bis 4,3 % vor Kosten und 1,2 % bis 3,3 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 40
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 0,7 % – 1,9 %
und sonstige 4 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 2,85 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 40 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 40 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (103/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 104]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 12 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 55 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (104/211) (PDF)
[Seite 105]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 12 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 2 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis niedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 12 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 12 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 6 Wenn Sie nach 12
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 5.558 € 5.755 € 6.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
8.925 € – 7.655 € – 6.225 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.221 € 9.332 € 9.244 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐10,7 % – ‐7,8 % ‐4,4 % – ‐1,1 % ‐3,9 % – ‐0,7 %
9.177 € – 8.922 € – 8.459 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.409 € 10.330 € 11.347 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐8,2 % – ‐5,9 % ‐1,9 % – 0,5 % ‐1,4 % – 1,1 %
9.435 € – 10.486 € – 11.696 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.583 € 11.523 € 14.111 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,6 % – ‐4,2 % 0,8 % – 2,4 % 1,3 % – 2,9 %
9.597 € – 11.622 € – 14.382 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.258 € 17.223 € 31.501 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐4,0 % – 2,6 % 2,5 % – 9,5 % 3,1 % – 10,0 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.585 € – 10.486 € – 11.696 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.733 € 11.523 € 14.111 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
03130/07/2026 (105/211) (PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
[Seite 106]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 6 Jahren Wenn Sie nach 12 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 773 € – 871 € 806 € – 1.437 € 1.077 € – 2.444 €
Jährliche Auswirkungen 8,2 % – 9,3 % 1,4 % – 2,5 % 0,9 % – 2,0 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,3 % bis 3,8 % vor Kosten und 1,3 % bis 2,9 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 12
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 5,90 % der eingezahlten Anlage 0,5 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,3 % – 1,3 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 12 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 12 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (106/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 107]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 20 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 47 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (107/211) (PDF)
[Seite 108]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 20 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 2 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis niedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 20 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 20 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 10 Wenn Sie nach 20
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 5.257 € 5.597 € 6.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
9.054 € – 7.442 € – 6.122 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.232 € 9.193 € 9.252 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐9,5 % – ‐7,7 % ‐2,7 % – ‐0,7 % ‐2,4 % – ‐0,4 %
9.245 € – 9.104 € – 9.098 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.412 € 10.886 € 12.968 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,6 % – ‐5,9 % ‐0,8 % – 1,0 % ‐0,5 % – 1,3 %
9.419 € – 10.924 € – 13.070 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.594 € 13.189 € 18.912 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,8 % – ‐4,1 % 1,0 % – 2,9 % 1,3 % – 3,2 %
9.568 € – 12.804 € – 17.958 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.178 € 23.701 € 60.388 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐4,3 % – 1,8 % 2,6 % – 9,1 % 3,0 % – 9,4 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.569 € – 11.074 € – 13.070 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.744 € 13.339 € 18.912 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
03130/07/2026 (108/211) (PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
[Seite 109]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 10 Jahren Wenn Sie nach 20 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 773 € – 879 € 1.136 € – 2.292 € 1.565 € – 4.119 €
Jährliche Auswirkungen 8,2 % – 9,4 % 1,0 % – 2,2 % 0,7 % – 1,9 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,3 % bis 3,9 % vor Kosten und 1,3 % bis 3,2 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 20
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 5,90 % der eingezahlten Anlage 0,3 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 1,4 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 20 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 20 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (109/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 110]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 30 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 37 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (110/211) (PDF)
[Seite 111]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 30 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 2 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis niedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 30 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 30 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 15 Wenn Sie nach 30
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 4.904 € 5.405 € 6.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
9.121 € – 7.404 € – 6.058 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.231 € 9.114 € 9.069 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐8,8 % – ‐7,7 % ‐1,9 % – ‐0,5 % ‐1,7 % – ‐0,3 %
9.269 € – 9.386 € – 9.661 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.407 € 11.707 € 15.000 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,3 % – ‐5,9 % ‐0,3 % – 1,1 % ‐0,1 % – 1,4 %
9.402 € – 11.543 € – 14.606 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.588 € 15.592 € 26.342 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,0 % – ‐4,1 % 1,0 % – 3,1 % 1,3 % – 3,3 %
9.539 € – 14.408 € – 22.810 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.106 € 34.006 € 123.821 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐4,6 % – 1,1 % 2,5 % – 8,5 % 2,8 % – 8,7 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.552 € – 11.693 € – 14.606 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.738 € 15.742 € 26.342 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
03130/07/2026 (111/211) (PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
[Seite 112]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 15 Jahren Wenn Sie nach 30 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 773 € – 887 € 1.400 € – 3.299 € 2.398 € – 6.690 €
Jährliche Auswirkungen 8,2 % – 9,5 % 0,8 % – 2,1 % 0,6 % – 1,9 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,2 % bis 3,9 % vor Kosten und 1,3 % bis 3,3 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 30
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 5,90 % der eingezahlten Anlage 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 1,5 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 30 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 30 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (112/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 113]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 40 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 27 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (113/211) (PDF)
[Seite 114]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 40 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 2 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis niedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 40 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 40 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 20 Wenn Sie nach 40
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 4.574 € 5.221 € 6.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
9.156 € – 7.400 € – 6.048 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.235 € 9.084 € 8.975 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐8,4 % – ‐7,7 % ‐1,4 % – ‐0,4 % ‐1,2 % – ‐0,3 %
9.295 € – 9.910 € – 10.681 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.408 € 12.681 € 17.610 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,1 % – ‐5,9 % 0,0 % – 1,3 % 0,2 % – 1,4 %
9.396 € – 12.262 € – 16.506 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.604 € 19.152 € 39.611 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,0 % – ‐4,0 % 1,1 % – 3,3 % 1,3 % – 3,5 %
9.523 € – 16.136 € – 28.715 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.079 € 49.725 € 263.977 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐4,8 % – 0,8 % 2,5 % – 8,4 % 2,7 % – 8,5 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.546 € – 12.412 € – 16.506 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.754 € 19.302 € 39.611 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
03130/07/2026 (114/211) (PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
[Seite 115]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 20 Jahren Wenn Sie nach 40 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 774 € – 896 € 1.742 € – 4.475 € 3.736 € – 10.589 €
Jährliche Auswirkungen 8,2 % – 9,6 % 0,7 % – 2,1 % 0,5 % – 2,0 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,2 % bis 4,0 % vor Kosten und 1,3 % bis 3,5 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 40
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 5,90 % der eingezahlten Anlage 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 1,6 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 40 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 40 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (115/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 116]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 12 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 90 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 55 Jahre alten versicherten Person und
12 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (116/211) (PDF)
[Seite 117]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 12 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich,
dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 90% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 12 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 12 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 6 Wenn Sie nach 12
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 888 € 5.455 € 11.304 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 739 € 5.336 € 11.426 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐26,1 % ‐2,6 % ‐0,8 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 748 € 5.517 € 12.141 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐25,2 % ‐1,6 % 0,2 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 763 € 5.859 € 13.568 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐23,7 % 0,0 % 1,9 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 783 € 6.352 € 15.804 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐21,7 % 2,3 % 4,2 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 6.000 € 12.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 913 € 6.009 € 13.568 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (117/211) (PDF)
[Seite 118]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 6 Jahren Wenn Sie nach 12 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 271 € 883 € 1.410 €
Jährliche Auswirkungen 30,7 % 3,8 % 1,9 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,8 % vor Kosten und 1,9 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 12
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,4 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 1,5 %
und sonstige 4 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 2,85 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es
sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 12 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 12 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (118/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 119]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 20 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 90 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 47 Jahre alten versicherten Person und
20 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (119/211) (PDF)
[Seite 120]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 20 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 90% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 20 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 20 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 10 Wenn Sie nach 20
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 848 € 9.115 € 19.265 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 699 € 9.110 € 19.865 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐30,1 % ‐1,4 % ‐0,1 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 709 € 9.640 € 22.156 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐29,1 % ‐0,4 % 1,0 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 721 € 10.444 € 25.940 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐27,9 % 1,0 % 2,4 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 736 € 11.567 € 31.866 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐26,4 % 2,9 % 4,3 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 10.000 € 20.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 871 € 10.594 € 25.940 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (120/211) (PDF)
[Seite 121]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 10 Jahren Wenn Sie nach 20 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 311 € 1.518 € 2.670 €
Jährliche Auswirkungen 36,9 % 2,7 % 1,3 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,8 % vor Kosten und 2,4 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 20
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,3 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 1,0 %
und sonstige 4 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 2,85 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es
sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 20 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 20 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (121/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 122]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 30 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 90 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 37 Jahre alten versicherten Person und
30 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (122/211) (PDF)
[Seite 123]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 30 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 90% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 30 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 30 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 15 Wenn Sie nach 30
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 798 € 13.828 € 29.842 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 649 € 14.086 € 31.629 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐35,1 % ‐0,7 % 0,3 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 659 € 15.344 € 37.566 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐34,1 % 0,4 % 1,4 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 669 € 17.051 € 46.689 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐33,1 % 1,7 % 2,7 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 682 € 19.525 € 62.197 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐31,8 % 3,3 % 4,4 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 15.000 € 30.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 819 € 17.201 € 46.689 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (123/211) (PDF)
[Seite 124]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 15 Jahren Wenn Sie nach 30 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 360 € 2.371 € 4.513 €
Jährliche Auswirkungen 45,6 % 2,1 % 1,0 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,7 % vor Kosten und 2,7 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 30
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 0,8 %
und sonstige 4 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 2,85 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es
sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 30 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 30 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (124/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 125]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 40 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 90 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 27 Jahre alten versicherten Person und
40 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (125/211) (PDF)
[Seite 126]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 40 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 90% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 40 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 40 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 20 Wenn Sie nach 40
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 747 € 18.698 € 41.160 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 599 € 19.432 € 45.222 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐40,1 % ‐0,2 % 0,6 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 609 € 22.028 € 58.641 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐39,1 % 1,0 % 1,8 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 618 € 25.159 € 77.876 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐38,2 % 2,2 % 3,0 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 630 € 29.703 € 112.096 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐37,0 % 3,7 % 4,5 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 20.000 € 40.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 768 € 25.309 € 77.876 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (126/211) (PDF)
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 20 Jahren Wenn Sie nach 40 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 410 € 3.291 € 6.676 €
Jährliche Auswirkungen 55,4 % 1,7 % 0,9 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,9 % vor Kosten und 3,0 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 40
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 0,7 %
und sonstige 4 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 2,85 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es
sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 40 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 40 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (127/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 128]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 12 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 100 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 55 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (128/211) (PDF)
[Seite 129]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 12 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 100% der eingezahlten Anlagen. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 12 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 12 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 6 Wenn Sie nach 12
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 9.476 € 9.811 € 10.229 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.346 € 10.064 € 10.763 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,5 % 0,1 % 0,6 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.459 € 10.670 € 12.099 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,4 % 1,1 % 1,6 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.599 € 11.636 € 14.389 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐4,0 % 2,6 % 3,1 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.781 € 13.000 € 17.961 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐2,2 % 4,5 % 5,0 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 9.749 € 11.636 € 14.389 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (129/211) (PDF)
[Seite 130]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 6 Jahren Wenn Sie nach 12 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 768 € 763 € 943 €
Jährliche Auswirkungen 8,2 % 1,4 % 0,8 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,9 % vor Kosten und 3,1 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 12
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 5,90 % der eingezahlten Anlage 0,5 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es 0,3 %
und sonstige sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Verwaltungs‐ und Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 12 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 12 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (130/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 131]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 20 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 100 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 47 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (131/211) (PDF)
[Seite 132]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 20 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 100% der eingezahlten Anlagen. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 20 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 20 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 10 Wenn Sie nach 20
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 9.476 € 10.088 € 10.815 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.352 € 10.485 € 12.020 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,5 % 0,6 % 0,9 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.477 € 11.665 € 14.835 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,2 % 1,7 % 2,0 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.595 € 13.195 € 18.926 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐4,1 % 2,9 % 3,2 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.744 € 15.384 € 25.642 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐2,6 % 4,5 % 4,8 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 9.745 € 13.345 € 18.926 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (132/211) (PDF)
[Seite 133]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 10 Jahren Wenn Sie nach 20 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 768 € 1.032 € 1.195 €
Jährliche Auswirkungen 8,2 % 0,9 % 0,6 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,9 % vor Kosten und 3,2 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 20
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 5,90 % der eingezahlten Anlage 0,3 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es 0,3 %
und sonstige sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Verwaltungs‐ und Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 20 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 20 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (133/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 134]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 30 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 100 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 37 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (134/211) (PDF)
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L R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 30 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 100% der eingezahlten Anlagen. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 30 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 30 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 15 Wenn Sie nach 30
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 9.476 € 10.445 € 11.594 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.355 € 11.256 € 13.826 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,4 % 0,9 % 1,1 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.484 € 13.240 € 19.054 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,2 % 2,0 % 2,2 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.592 € 15.679 € 26.627 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐4,1 % 3,1 % 3,3 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.723 € 19.199 € 39.787 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐2,8 % 4,5 % 4,7 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 9.742 € 15.829 € 26.627 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (135/211) (PDF)
[Seite 136]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 15 Jahren Wenn Sie nach 30 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 768 € 1.186 € 1.530 €
Jährliche Auswirkungen 8,2 % 0,7 % 0,5 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,8 % vor Kosten und 3,3 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 30
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 5,90 % der eingezahlten Anlage 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es 0,3 %
und sonstige sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Verwaltungs‐ und Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 30 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 30 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (136/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Lebensversicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 40 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 100 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 27 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (137/211) (PDF)
[Seite 138]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 40 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 100% der eingezahlten Anlagen. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 40 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 40 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 20 Wenn Sie nach 40
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 9.476 € 10.815 € 12.429 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.362 € 12.192 € 16.189 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,4 % 1,1 % 1,2 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.496 € 15.298 € 25.361 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,0 % 2,2 % 2,4 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.599 € 18.943 € 38.740 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐4,0 % 3,3 % 3,4 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.718 € 24.191 € 62.962 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐2,8 % 4,5 % 4,7 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 9.749 € 19.093 € 38.740 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (138/211) (PDF)
[Seite 139]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
L R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 20 Jahren Wenn Sie nach 40 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 768 € 1.345 € 1.890 €
Jährliche Auswirkungen 8,2 % 0,6 % 0,5 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,9 % vor Kosten und 3,4 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 40
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 5,90 % der eingezahlten Anlage 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es 0,3 %
und sonstige sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Verwaltungs‐ und Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 40 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 40 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (139/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 140]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 12 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 55 Jahre alten versicherten Person und
12 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (140/211) (PDF)
[Seite 141]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 12 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 3 bis 5 eingestuft, wobei 3 einer mittelniedrigen und 5 einer mittelhohen Risikoklasse entspricht.
Das Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als mittelniedrig bis mittelhoch eingestuft. Bei
ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 12 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 12 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 6 Wenn Sie nach 12
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
423 € – 1.945 € – 2.477 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
669 € 4.304 € 7.877 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐57,7 % – ‐33,1 % ‐29,5 % – ‐8,5 % ‐28,4 % – ‐6,7 %
665 € – 4.033 € – 7.062 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
721 € 5.077 € 10.517 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐33,5 % – ‐27,9 % ‐10,2 % – ‐3,9 % ‐8,5 % – ‐2,0 %
722 € – 5.076 € – 10.511 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
758 € 5.903 € 13.874 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐27,8 % – ‐24,2 % ‐3,9 % – 0,3 % ‐2,1 % – 2,2 %
746 € – 5.600 € – 12.572 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
854 € 8.691 € 29.621 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐25,4 % – ‐14,6 % ‐1,2 % – 11,2 % 0,7 % – 13,3 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 6.000 € 12.000 €
Szenrio für den Todesfall
872 € – 5.226 € – 10.511 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
908 € 6.053 € 13.874 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (141/211) (PDF)
[Seite 142]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 6 Jahren Wenn Sie nach 12 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 282 € – 303 € 975 € – 1.423 € 1.704 € – 3.346 €
Jährliche Auswirkungen 32,4 % – 35,3 % 4,2 % – 6,7 % 2,3 % – 4,8 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,8 % bis 4,5 % vor Kosten und ‐2,1 % bis 2,2 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 12
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,4 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 1,8 % – 3,8 %
und sonstige 5 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 3,75 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 12 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 12 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (142/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 143]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 20 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 47 Jahre alten versicherten Person und
20 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (143/211) (PDF)
[Seite 144]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 20 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 bis 5 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen und 5 einer mittelhohen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig bis mittelhoch eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 20 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 20 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 10 Wenn Sie nach 20
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
422 € – 2.613 € – 3.013 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
637 € 6.786 € 11.726 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐57,8 % – ‐36,3 % ‐25,5 % – ‐6,8 % ‐24,9 % – ‐5,4 %
646 € – 6.712 € – 11.507 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
684 € 8.559 € 17.877 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐35,4 % – ‐31,6 % ‐7,0 % – ‐2,5 % ‐5,6 % – ‐1,1 %
682 € – 8.424 € – 17.345 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
718 € 10.792 € 28.111 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐31,8 % – ‐28,2 % ‐2,8 % – 1,6 % ‐1,4 % – 3,1 %
704 € – 9.716 € – 22.815 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
788 € 17.354 € 76.336 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐29,6 % – ‐21,2 % ‐0,2 % – 10,0 % 1,2 % – 11,6 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 10.000 € 20.000 €
Szenrio für den Todesfall
832 € – 8.574 € – 17.345 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
868 € 10.942 € 28.111 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (144/211) (PDF)
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 10 Jahren Wenn Sie nach 20 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 321 € – 342 € 1.735 € – 2.859 € 3.413 € – 7.635 €
Jährliche Auswirkungen 38,7 % – 41,7 % 3,1 % – 5,6 % 1,6 % – 4,2 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,8 % bis 4,8 % vor Kosten und ‐1,4 % bis 3,1 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 20
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,2 % – 0,3 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 1,2 % – 3,3 %
und sonstige 5 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 3,75 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 20 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 20 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (145/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 30 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 37 Jahre alten versicherten Person und
30 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (146/211) (PDF)
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 30 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 bis 4 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen und 4 einer mittleren Risikoklasse entspricht. Das Risiko
potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig bis mittel eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 30 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 30 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 15 Wenn Sie nach 30
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
400 € – 3.015 € – 3.275 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
595 € 9.645 € 15.810 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐60,0 % – ‐40,5 % ‐23,7 % – ‐5,5 % ‐23,4 % – ‐4,5 %
608 € – 10.033 € – 16.947 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
635 € 13.068 € 27.750 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐39,2 % – ‐36,5 % ‐5,0 % – ‐1,6 % ‐4,0 % – ‐0,5 %
632 € – 12.601 € – 25.854 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
664 € 17.623 € 50.995 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐36,8 % – ‐33,6 % ‐2,1 % – 2,1 % ‐1,0 % – 3,2 %
652 € – 15.327 € – 38.160 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
719 € 32.161 € 191.852 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐34,8 % – ‐28,1 % 0,4 % – 9,1 % 1,5 % – 10,3 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 15.000 € 30.000 €
Szenrio für den Todesfall
782 € – 12.751 € – 25.854 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
814 € 17.773 € 50.995 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (147/211) (PDF)
[Seite 148]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 15 Jahren Wenn Sie nach 30 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 371 € – 391 € 2.789 € – 5.166 € 6.209 € – 15.153 €
Jährliche Auswirkungen 47,6 % – 50,7 % 2,4 % – 4,9 % 1,2 % – 3,8 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,8 % bis 4,5 % vor Kosten und ‐1,0 % bis 3,2 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 30
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 1,0 % – 3,0 %
und sonstige 5 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 3,75 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 30 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 30 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (148/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 149]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 40 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 27 Jahre alten versicherten Person und
40 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 40 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 bis 4 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen und 4 einer mittleren Risikoklasse entspricht. Das Risiko
potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig bis mittel eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 40 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 40 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 20 Wenn Sie nach 40
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
370 € – 3.248 € – 3.445 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
550 € 12.309 € 19.378 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐63,0 % – ‐45,0 % ‐22,6 % – ‐4,8 % ‐22,5 % – ‐4,0 %
567 € – 13.542 € – 22.948 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
587 € 17.979 € 39.402 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐43,3 % – ‐41,3 % ‐3,8 % – ‐0,9 % ‐3,0 % – ‐0,1 %
583 € – 16.958 € – 35.086 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
613 € 26.715 € 90.703 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐41,7 % – ‐38,7 % ‐1,5 % – 2,7 % ‐0,7 % – 3,6 %
600 € – 21.473 € – 56.726 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
657 € 53.190 € 433.360 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐40,0 % – ‐34,3 % 0,7 % – 8,6 % 1,6 % – 9,6 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 20.000 € 40.000 €
Szenrio für den Todesfall
733 € – 17.108 € – 35.086 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
763 € 26.865 € 90.703 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (150/211) (PDF)
[Seite 151]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 20 Jahren Wenn Sie nach 40 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 421 € – 439 € 4.005 € – 8.076 € 10.343 € – 26.336 €
Jährliche Auswirkungen 57,6 % – 60,9 % 2,0 % – 4,5 % 1,0 % – 3,6 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,9 % bis 4,7 % vor Kosten und ‐0,7 % bis 3,6 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 40
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,1 % – 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 0,8 % – 2,8 %
und sonstige 5 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 3,75 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 40 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 40 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (151/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 152]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 12 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 55 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (152/211) (PDF)
[Seite 153]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 12 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 bis 4 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen und 4 einer mittleren Risikoklasse entspricht. Das Risiko
potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig bis mittel eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 12 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 12 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 6 Wenn Sie nach 12
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
6.576 € – 2.026 € – 439 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
8.851 € 7.724 € 6.377 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐34,2 % – ‐11,5 % ‐23,4 % – ‐4,2 % ‐22,9 % – ‐3,7 %
8.655 € – 6.520 € – 4.546 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.230 € 9.505 € 9.658 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐13,4 % – ‐7,7 % ‐6,9 % – ‐0,8 % ‐6,4 % – ‐0,3 %
9.192 € – 9.232 € – 9.102 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.527 € 11.486 € 14.109 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐8,1 % – ‐4,7 % ‐1,3 % – 2,3 % ‐0,8 % – 2,9 %
9.390 € – 10.521 € – 11.832 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.485 € 20.237 € 43.796 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,1 % – 4,8 % 0,9 % – 12,5 % 1,4 % – 13,1 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.342 € – 9.232 € – 9.102 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.677 € 11.486 € 14.109 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (153/211) (PDF)
[Seite 154]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 6 Jahren Wenn Sie nach 12 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 838 € – 1.070 € 899 € – 2.259 € 1.204 € – 3.846 €
Jährliche Auswirkungen 9,0 % – 11,6 % 1,6 % – 4,0 % 1,0 % – 3,5 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,6 % bis 3,9 % vor Kosten und ‐0,8 % bis 2,9 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 12
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 6,50 % der eingezahlten Anlage 0,6 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 2,3 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 12 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 12 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (154/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 155]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 20 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 47 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (155/211) (PDF)
[Seite 156]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 20 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 4 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 4 einer mittleren Risikoklasse entspricht. Das Risiko
potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis mittel eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 20 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 20 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 10 Wenn Sie nach 20
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
7.024 € – 1.001 € – 142 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
8.879 € 6.876 € 5.276 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐29,8 % – ‐11,2 % ‐19,4 % – ‐3,5 % ‐19,2 % – ‐3,1 %
8.863 € – 6.327 € – 4.487 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.258 € 9.748 € 10.472 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐11,4 % – ‐7,4 % ‐4,3 % – ‐0,1 % ‐3,9 % – 0,2 %
9.198 € – 9.053 € – 9.044 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.542 € 13.233 € 19.155 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐8,0 % – ‐4,6 % ‐0,8 % – 3,0 % ‐0,5 % – 3,3 %
9.405 € – 11.306 € – 14.017 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.286 € 27.896 € 84.123 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,0 % – 2,9 % 1,4 % – 10,9 % 1,7 % – 11,2 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.348 € – 9.203 € – 9.044 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.692 € 13.383 € 19.155 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (156/211) (PDF)
[Seite 157]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 10 Jahren Wenn Sie nach 20 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 838 € – 1.070 € 1.249 € – 3.478 € 1.742 € – 5.960 €
Jährliche Auswirkungen 9,0 % – 11,6 % 1,1 % – 3,6 % 0,8 % – 3,3 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,8 % bis 4,1 % vor Kosten und ‐0,5 % bis 3,3 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 20
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 6,50 % der eingezahlten Anlage 0,3 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 2,4 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 20 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 20 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (157/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 158]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 30 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 37 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (158/211) (PDF)
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 30 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 4 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 4 einer mittleren Risikoklasse entspricht. Das Risiko
potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis mittel eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 30 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 30 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 15 Wenn Sie nach 30
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
7.272 € – 412 € – 34 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
8.894 € 6.059 € 4.121 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐27,3 % – ‐11,1 % ‐17,5 % – ‐3,1 % ‐17,3 % – ‐2,9 %
8.947 € – 6.044 € – 4.103 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.267 € 10.171 € 11.387 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐10,5 % – ‐7,3 % ‐3,1 % – 0,2 % ‐2,9 % – 0,4 %
9.198 € – 8.974 € – 8.890 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.527 € 15.502 € 26.201 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐8,0 % – ‐4,7 % ‐0,6 % – 3,0 % ‐0,4 % – 3,3 %
9.395 € – 12.333 € – 16.640 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.144 € 39.375 € 167.075 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,0 % – 1,4 % 1,5 % – 9,6 % 1,7 % – 9,8 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.348 € – 9.124 € – 8.890 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.677 € 15.652 € 26.201 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 15 Jahren Wenn Sie nach 30 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 838 € – 1.070 € 1.533 € – 4.800 € 2.609 € – 8.888 €
Jährliche Auswirkungen 9,0 % – 11,6 % 0,9 % – 3,4 % 0,6 % – 3,2 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,8 % bis 3,9 % vor Kosten und ‐0,4 % bis 3,3 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 30
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 6,50 % der eingezahlten Anlage 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 2,3 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 30 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 30 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
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Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
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N FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 40 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im
Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter
zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb
des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller
Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen,
Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
deutliche Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde
liegenden Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital ist der Höhe nach nicht garantiert, sodass ein Verlustrisiko
besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit den
Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 27 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
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Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
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Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 40 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 4 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 4 einer mittleren Risikoklasse entspricht. Das Risiko
potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis mittel eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise
verlieren könnten.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 40 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 40 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 20 Wenn Sie nach 40
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 0€ 0€ 0€
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
7.425 € – 159 € – 10 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
8.902 € 5.411 € 3.306 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐25,8 % – ‐11,0 % ‐16,0 % – ‐2,9 % ‐15,8 % – ‐2,7 %
9.030 € – 6.152 € – 4.241 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.278 € 10.771 € 12.749 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐9,7 % – ‐7,2 % ‐2,3 % – 0,4 % ‐2,1 % – 0,6 %
9.206 € – 9.066 € – 9.070 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.544 € 19.087 € 39.576 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,9 % – ‐4,6 % ‐0,4 % – 3,3 % ‐0,2 % – 3,5 %
9.391 € – 13.464 € – 19.793 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.084 € 56.738 € 346.104 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,1 % – 0,8 % 1,6 % – 9,1 % 1,7 % – 9,3 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.356 € – 9.216 € – 9.070 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.694 € 19.237 € 39.576 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (162/211) (PDF)
[Seite 163]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (ohne Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 20 Jahren Wenn Sie nach 40 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 838 € – 1.070 € 1.894 € – 6.160 € 3.996 € – 12.822 €
Jährliche Auswirkungen 9,0 % – 11,6 % 0,8 % – 3,3 % 0,6 % – 3,1 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
2,9 % bis 4,1 % vor Kosten und ‐0,2 % bis 3,5 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 40
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 6,50 % der eingezahlten Anlage 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,4 % – 2,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 2,4 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,8 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,8 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 40 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 40 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (163/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 164]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 12 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 55 Jahre alten versicherten Person und
12 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (164/211) (PDF)
[Seite 165]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 12 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 bis 3 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen und 3 einer mittelniedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig bis mittelniedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 12 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 12 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 6 Wenn Sie nach 12
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 556 € 3.453 € 7.200 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
680 € – 4.375 € – 8.102 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
714 € 5.027 € 10.328 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐32,0 % – ‐28,6 % ‐8,0 % – ‐4,2 % ‐6,2 % – ‐2,3 %
714 € – 4.935 € – 9.999 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
735 € 5.375 € 11.666 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐28,6 % – ‐26,5 % ‐4,7 % – ‐2,4 % ‐2,8 % – ‐0,4 %
739 € – 5.475 € – 12.070 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
753 € 5.790 € 13.382 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐26,1 % – ‐24,7 % ‐1,8 % – ‐0,3 % 0,1 % – 1,7 %
758 € – 5.898 € – 13.872 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
815 € 7.442 € 21.682 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐24,2 % – ‐18,5 % 0,2 % – 6,8 % 2,2 % – 8,8 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 6.000 € 12.000 €
Szenrio für den Todesfall
889 € – 5.625 € – 12.070 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
903 € 5.940 € 13.382 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
03130/07/2026 (165/211) (PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 6 Jahren Wenn Sie nach 12 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 281 € – 289 € 963 € – 1.140 € 1.651 € – 2.354 €
Jährliche Auswirkungen 32,3 % – 33,4 % 4,2 % – 5,1 % 2,2 % – 3,2 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,3 % bis 3,9 % vor Kosten und 0,1 % bis 1,7 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 12
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,4 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 1,7 % – 2,6 %
und sonstige 5 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 3,75 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 12 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 12 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (166/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 167]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 20 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 47 Jahre alten versicherten Person und
20 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (167/211) (PDF)
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 20 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 3 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 3 einer mittelniedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis mittelniedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 20 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 20 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 10 Wenn Sie nach 20
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 526 € 5.597 € 12.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
655 € – 7.238 € – 13.136 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
677 € 8.365 € 17.101 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐34,5 % – ‐32,3 % ‐5,6 % – ‐2,9 % ‐4,2 % – ‐1,5 %
680 € – 8.358 € – 17.095 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
695 € 9.209 € 20.576 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐32,0 % – ‐30,5 % ‐3,0 % – ‐1,2 % ‐1,5 % – 0,3 %
698 € – 9.384 € – 21.358 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
713 € 10.395 € 26.082 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐30,2 % – ‐28,7 % ‐0,9 % – 1,0 % 0,6 % – 2,5 %
712 € – 10.367 € – 26.043 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
763 € 14.675 € 53.155 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐28,8 % – ‐23,7 % 0,9 % – 7,0 % 2,5 % – 8,6 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 10.000 € 20.000 €
Szenrio für den Todesfall
848 € – 9.534 € – 21.358 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
863 € 10.545 € 26.082 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
03130/07/2026 (168/211) (PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
[Seite 169]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 10 Jahren Wenn Sie nach 20 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 321 € – 329 € 1.700 € – 2.177 € 3.245 € – 5.286 €
Jährliche Auswirkungen 38,6 % – 39,8 % 3,1 % – 4,1 % 1,6 % – 2,6 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,3 % bis 4,0 % vor Kosten und 0,6 % bis 2,5 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 20
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,3 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 1,2 % – 2,2 %
und sonstige 5 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 3,75 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 20 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 20 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (169/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 170]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 30 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 37 Jahre alten versicherten Person und
30 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (170/211) (PDF)
[Seite 171]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 30 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 2 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis niedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 30 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 30 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 15 Wenn Sie nach 30
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 490 € 8.108 € 18.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
614 € – 10.772 € – 19.254 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
628 € 12.506 € 25.423 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐38,6 % – ‐37,2 % ‐4,1 % – ‐2,2 % ‐3,0 % – ‐1,1 %
633 € – 12.779 € – 26.568 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
644 € 14.299 € 33.219 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐36,7 % – ‐35,6 % ‐1,9 % – ‐0,5 % ‐0,8 % – 0,6 %
645 € – 14.546 € – 34.438 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
660 € 16.961 € 47.061 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐35,5 % – ‐34,0 % ‐0,3 % – 1,6 % 0,9 % – 2,8 %
658 € – 16.681 € – 45.817 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
704 € 27.262 € 132.023 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐34,2 % – ‐29,6 % 1,4 % – 7,2 % 2,6 % – 8,4 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 15.000 € 30.000 €
Szenrio für den Todesfall
795 € – 14.696 € – 34.438 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
810 € 17.111 € 47.061 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
03130/07/2026 (171/211) (PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
[Seite 172]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 15 Jahren Wenn Sie nach 30 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 371 € – 378 € 2.714 € – 3.825 € 5.818 € – 10.792 €
Jährliche Auswirkungen 47,5 % – 48,7 % 2,3 % – 3,4 % 1,2 % – 2,3 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,2 % bis 4,0 % vor Kosten und 0,9 % bis 2,8 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 30
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 0,9 % – 2,0 %
und sonstige 5 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 3,75 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 30 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 30 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (172/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 173]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 40 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 27 Jahre alten versicherten Person und
40 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (173/211) (PDF)
[Seite 174]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 40 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 2 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis niedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 40 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 40 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 20 Wenn Sie nach 40
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 457 € 10.441 € 24.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
569 € – 14.312 € – 25.372 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
579 € 16.695 € 33.889 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐43,1 % – ‐42,1 % ‐3,2 % – ‐1,7 % ‐2,4 % – ‐0,8 %
585 € – 17.649 € – 37.971 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
593 € 19.936 € 48.758 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐41,5 % – ‐40,7 % ‐1,1 % – 0,0 % ‐0,3 % – 0,9 %
594 € – 20.189 € – 50.165 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
610 € 25.472 € 81.769 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐40,6 % – ‐39,0 % 0,2 % – 2,3 % 1,1 % – 3,2 %
605 € – 23.805 € – 71.520 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
648 € 45.649 € 303.922 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐39,5 % – ‐35,2 % 1,7 % – 7,4 % 2,6 % – 8,3 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 20.000 € 40.000 €
Szenrio für den Todesfall
744 € – 20.339 € – 50.165 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
760 € 25.622 € 81.769 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
03130/07/2026 (174/211) (PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
[Seite 175]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 20 Jahren Wenn Sie nach 40 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 421 € – 428 € 3.872 € – 5.971 € 9.531 € – 19.361 €
Jährliche Auswirkungen 57,5 % – 58,8 % 1,9 % – 3,1 % 1,0 % – 2,2 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,3 % bis 4,2 % vor Kosten und 1,1 % bis 3,2 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 40
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 0,8 % – 1,9 %
und sonstige 5 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 3,75 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐
delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 40 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 40 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (175/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 176]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 12 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 55 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (176/211) (PDF)
[Seite 177]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 12 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 2 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis niedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 12 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 12 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 6 Wenn Sie nach 12
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 5.558 € 5.755 € 6.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
8.872 € – 7.627 € – 6.220 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.161 € 9.269 € 9.177 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐11,3 % – ‐8,4 % ‐4,4 % – ‐1,3 % ‐3,9 % – ‐0,7 %
9.118 € – 8.870 € – 8.413 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.346 € 10.250 € 11.244 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐8,8 % – ‐6,5 % ‐2,0 % – 0,4 % ‐1,4 % – 1,0 %
9.370 € – 10.393 € – 11.563 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.516 € 11.413 € 13.931 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,3 % – ‐4,8 % 0,6 % – 2,2 % 1,2 % – 2,8 %
9.526 € – 11.480 € – 14.124 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.178 € 16.970 € 30.779 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐4,7 % – 1,8 % 2,3 % – 9,2 % 2,9 % – 9,8 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.520 € – 10.393 € – 11.563 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.666 € 11.413 € 13.931 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
03130/07/2026 (177/211) (PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
[Seite 178]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 6 Jahren Wenn Sie nach 12 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 832 € – 929 € 864 € – 1.484 € 1.131 € – 2.471 €
Jährliche Auswirkungen 8,9 % – 10,0 % 1,5 % – 2,6 % 0,9 % – 2,1 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,3 % bis 3,7 % vor Kosten und 1,2 % bis 2,8 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 12
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 6,50 % der eingezahlten Anlage 0,6 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,3 % – 1,3 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 12 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 12 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (178/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 179]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 20 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 47 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (179/211) (PDF)
[Seite 180]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 20 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 2 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis niedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 20 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 20 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 10 Wenn Sie nach 20
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 5.257 € 5.597 € 6.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
8.998 € – 7.416 € – 6.119 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.173 € 9.123 € 9.172 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐10,0 % – ‐8,3 % ‐2,8 % – ‐0,8 % ‐2,4 % – ‐0,4 %
9.185 € – 9.047 € – 9.044 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.350 € 10.794 € 12.833 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐8,2 % – ‐6,5 % ‐0,8 % – 0,9 % ‐0,5 % – 1,3 %
9.354 € – 10.812 € – 12.888 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.528 € 13.043 € 18.618 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,5 % – ‐4,7 % 0,9 % – 2,8 % 1,3 % – 3,2 %
9.499 € – 12.628 € – 17.584 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.103 € 23.344 € 58.969 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,0 % – 1,0 % 2,5 % – 8,9 % 2,9 % – 9,3 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.504 € – 10.962 € – 12.888 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.678 € 13.193 € 18.618 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
03130/07/2026 (180/211) (PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
[Seite 181]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 10 Jahren Wenn Sie nach 20 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 833 € – 937 € 1.192 € – 2.327 € 1.612 € – 4.112 €
Jährliche Auswirkungen 8,9 % – 10,1 % 1,1 % – 2,2 % 0,7 % – 1,9 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,2 % bis 3,9 % vor Kosten und 1,3 % bis 3,2 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 20
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 6,50 % der eingezahlten Anlage 0,3 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 1,4 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 20 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 20 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (181/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 182]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 30 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 37 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (182/211) (PDF)
[Seite 183]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 30 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 2 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis niedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 30 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 30 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 15 Wenn Sie nach 30
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 4.904 € 5.405 € 6.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
9.064 € – 7.379 € – 6.056 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.171 € 9.035 € 8.972 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐9,4 % – ‐8,3 % ‐1,9 % – ‐0,6 % ‐1,7 % – ‐0,4 %
9.208 € – 9.323 € – 9.595 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.345 € 11.598 € 14.818 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,9 % – ‐6,6 % ‐0,4 % – 1,1 % ‐0,1 % – 1,3 %
9.338 € – 11.417 € – 14.384 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.523 € 15.409 € 25.901 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,6 % – ‐4,8 % 1,0 % – 3,0 % 1,2 % – 3,2 %
9.472 € – 14.195 € – 22.287 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.034 € 33.471 € 120.743 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,3 % – 0,3 % 2,4 % – 8,4 % 2,7 % – 8,7 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.488 € – 11.567 € – 14.384 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.673 € 15.559 € 25.901 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
03130/07/2026 (183/211) (PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
[Seite 184]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 15 Jahren Wenn Sie nach 30 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 833 € – 946 € 1.453 € – 3.319 € 2.433 € – 6.640 €
Jährliche Auswirkungen 8,9 % – 10,2 % 0,8 % – 2,1 % 0,6 % – 1,9 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,1 % bis 3,8 % vor Kosten und 1,2 % bis 3,2 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 30
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 6,50 % der eingezahlten Anlage 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 1,5 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 30 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 30 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (184/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 185]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 40 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn für einen Teil der Anlage durch das Versicherungsunternehmen im
Sicherungsvermögen. Zur Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer
Kapitalanlage eine hohe Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch
die Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Für den anderen Teil erfolgt die
Anlage in Fonds, an deren Wertentwicklung der Kunde im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipiert. Der Kunde wählt dabei
Fonds und kann die Zusammenstellung jederzeit ändern. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter
www.devk.de/service/produktservices/basisinformationsblaetter zur Verfügung. Während der Rentenphase erfolgt die
Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im
Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der
Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt durch die Partizipation an Fonds
Schwankungen des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Die Schwankungen können je nach zugrunde liegenden
Fonds variieren. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 60 % der Summe der Anlagen, sodass ein
entsprechendes Verlustrisiko besteht. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine
Erfahrungen mit den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 27 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (185/211) (PDF)
[Seite 186]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator: Das Risiko und die Rendite der Anlage variieren je nach zugrunde liegender Anlageoption.
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 40 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 bis 2 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten und 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das
Risiko potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig bis niedrig eingestuft. Bei ungünstigen
Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 60% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 40 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 40 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 20 Wenn Sie nach 40
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 4.574 € 5.221 € 6.000 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
9.098 € – 7.374 € – 6.046 € –
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.174 € 8.998 € 8.863 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐9,0 % – ‐8,3 % ‐1,4 % – ‐0,4 % ‐1,3 % – ‐0,3 %
9.234 € – 9.835 € – 10.587 € –
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
9.346 € 12.556 € 17.378 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,7 % – ‐6,5 % 0,0 % – 1,2 % 0,1 % – 1,4 %
9.333 € – 12.124 € – 16.241 € –
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der
9.539 € 18.902 € 38.842 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,7 % – ‐4,6 % 1,0 % – 3,3 % 1,2 % – 3,5 %
9.457 € – 15.898 € – 28.057 € –
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der
10.010 € 49.028 € 258.303 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,4 % – 0,1 % 2,4 % – 8,3 % 2,6 % – 8,5 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
9.483 € – 12.274 € – 16.241 € –
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug
9.689 € 19.052 € 38.842 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
03130/07/2026 (186/211) (PDF)
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
[Seite 187]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N FR (mittlere Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 20 Jahren Wenn Sie nach 40 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 833 € – 954 € 1.791 € – 4.480 € 3.747 € – 10.467 €
Jährliche Auswirkungen 8,9 % – 10,3 % 0,7 % – 2,1 % 0,6 % – 2,0 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,2 % bis 4,0 % vor Kosten und 1,2 % bis 3,5 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der
Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 40
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 6,50 % der eingezahlten Anlage 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % – 1,1 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei han‐ 0,4 % – 1,6 %
und sonstige delt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tat‐
Verwaltungs‐ und sächlichen Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % – 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei 0,0 % – 0,3 %
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen,
wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt
kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon
ab, wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 40 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 40 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (187/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 188]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 12 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 90 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 55 Jahre alten versicherten Person und
12 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (188/211) (PDF)
[Seite 189]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 12 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich,
dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 90% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 12 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 12 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 6 Wenn Sie nach 12
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 878 € 5.384 € 11.113 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 729 € 5.266 € 11.236 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐27,1 % ‐2,9 % ‐1,0 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 738 € 5.445 € 11.944 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐26,2 % ‐2,0 % ‐0,1 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 752 € 5.766 € 13.277 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐24,8 % ‐0,4 % 1,5 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 770 € 6.218 € 15.307 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐23,0 % 1,7 % 3,7 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 6.000 € 12.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 902 € 5.916 € 13.277 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (189/211) (PDF)
[Seite 190]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 6 Jahren Wenn Sie nach 12 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 281 € 951 € 1.590 €
Jährliche Auswirkungen 32,2 % 4,1 % 2,2 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,7 % vor Kosten und 1,5 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 12
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,4 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 1,7 %
und sonstige 5 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 3,75 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es
sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 12 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 12 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (190/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 191]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 20 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 90 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 47 Jahre alten versicherten Person und
20 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (191/211) (PDF)
[Seite 192]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 20 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 90% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 20 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 20 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 10 Wenn Sie nach 20
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 838 € 8.965 € 18.907 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 689 € 8.955 € 19.484 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐31,1 % ‐1,7 % ‐0,2 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 699 € 9.471 € 21.706 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐30,1 % ‐0,7 % 0,8 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 710 € 10.213 € 25.178 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐29,0 % 0,6 % 2,1 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 724 € 11.238 € 30.506 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐27,6 % 2,3 % 3,9 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 10.000 € 20.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 860 € 10.363 € 25.178 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (192/211) (PDF)
[Seite 193]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 10 Jahren Wenn Sie nach 20 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 321 € 1.661 € 2.995 €
Jährliche Auswirkungen 38,6 % 3,0 % 1,5 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,7 % vor Kosten und 2,1 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 20
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,3 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 1,2 %
und sonstige 5 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 3,75 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es
sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 20 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 20 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (193/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 194]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 30 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 90 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 37 Jahre alten versicherten Person und
30 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (194/211) (PDF)
[Seite 195]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 30 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 90% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 30 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 30 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 15 Wenn Sie nach 30
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 787 € 13.576 € 29.261 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 639 € 13.807 € 30.923 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐36,1 % ‐0,9 % 0,2 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 649 € 15.036 € 36.704 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐35,1 % 0,2 % 1,3 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 658 € 16.610 € 45.044 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐34,2 % 1,4 % 2,5 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 670 € 18.863 € 58.912 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐33,0 % 2,9 % 4,1 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 15.000 € 30.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 808 € 16.760 € 45.044 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (195/211) (PDF)
[Seite 196]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 15 Jahren Wenn Sie nach 30 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 370 € 2.605 € 5.014 €
Jährliche Auswirkungen 47,4 % 2,3 % 1,1 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,6 % vor Kosten und 2,5 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 30
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 0,9 %
und sonstige 5 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 3,75 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es
sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 30 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 30 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (196/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 197]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 40 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 90 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 27 Jahre alten versicherten Person und
40 jährlichen Anlagen von 1.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
für den Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten jährlichen Anlage. Damit
fließen 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der
empfohlenen Haltedauer ist jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung
der Kosten“ in den „Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des
Prämienteils, der dem geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (197/211) (PDF)
[Seite 198]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 40 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 90% der eingezahlten Anlagen. Darüberhinausgehende Beträge und
zusätzliche Renditen sind von der Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 40 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
1.000 Euro pro Jahr anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 40 Jahre
Anlagebeispiel 1.000 Euro pro Jahr
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 20 Wenn Sie nach 40
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 737 € 18.340 € 40.339 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 589 € 18.999 € 44.048 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐41,1 % ‐0,4 % 0,5 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 599 € 21.529 € 57.043 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐40,1 % 0,8 % 1,7 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 607 € 24.432 € 74.682 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐39,3 % 1,9 % 2,8 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 618 € 28.614 € 105.526 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐38,2 % 3,3 % 4,3 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 1.000 € 20.000 € 40.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 757 € 24.582 € 74.682 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (198/211) (PDF)
[Seite 199]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Jahresbeitrag 1.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 1.000 Euro pro Jahr werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 20 Jahren Wenn Sie nach 40 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 420 € 3.616 € 7.345 €
Jährliche Auswirkungen 57,5 % 1,9 % 0,9 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,8 % vor Kosten und 2,8 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 40
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 2,50 % der kumulierten Anlagen 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 18 € pro Jahr 0,7 %
und sonstige 5 % der Anlage pro Jahr
Verwaltungs‐ und 3,75 % der Anlage pro Jahr zusätzlich ab Jahr 6
Betriebskosten 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es
sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Kosten des letzten Jahres.
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 40 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 40 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
03130/07/2026 (199/211) (PDF)
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 200]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 12 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 100 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 55 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (200/211) (PDF)
[Seite 201]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 12 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 100% der eingezahlten Anlagen. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 12 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 12 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 6 Wenn Sie nach 12
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 9.415 € 9.749 € 10.164 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.283 € 9.978 € 10.648 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,2 % ‐0,0 % 0,5 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.394 € 10.573 € 11.956 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐6,1 % 0,9 % 1,5 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.525 € 11.480 € 14.095 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐4,7 % 2,3 % 2,9 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.694 € 12.737 € 17.350 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐3,1 % 4,1 % 4,7 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 9.675 € 11.480 € 14.095 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (201/211) (PDF)
[Seite 202]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 12 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 6 Jahren Wenn Sie nach 12 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 828 € 822 € 1.000 €
Jährliche Auswirkungen 8,9 % 1,5 % 0,9 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,8 % vor Kosten und 2,9 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 12
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 6,50 % der eingezahlten Anlage 0,6 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es 0,3 %
und sonstige sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Verwaltungs‐ und Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 12 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 12 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (202/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 203]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 20 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 100 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 47 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (203/211) (PDF)
[Seite 204]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 20 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 100% der eingezahlten Anlagen. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 20 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 20 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 10 Wenn Sie nach 20
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 9.415 € 10.024 € 10.746 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.289 € 10.387 € 11.876 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,1 % 0,5 % 0,9 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.410 € 11.530 € 14.590 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,9 % 1,6 % 1,9 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.521 € 12.955 € 18.368 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐4,8 % 2,7 % 3,1 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.659 € 14.948 € 24.380 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐3,4 % 4,2 % 4,6 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 9.671 € 13.105 € 18.368 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (204/211) (PDF)
[Seite 205]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 20 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 10 Jahren Wenn Sie nach 20 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 828 € 1.090 € 1.251 €
Jährliche Auswirkungen 8,9 % 1,0 % 0,7 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,7 % vor Kosten und 3,1 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 20
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 6,50 % der eingezahlten Anlage 0,3 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es 0,3 %
und sonstige sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Verwaltungs‐ und Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 20 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 20 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
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Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 30 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 100 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 37 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
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N R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 30 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 100% der eingezahlten Anlagen. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 30 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 30 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 15 Wenn Sie nach 30
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 9.415 € 10.378 € 11.520 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.293 € 11.126 € 13.600 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,1 % 0,8 % 1,0 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.417 € 13.051 € 18.637 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,8 % 1,9 % 2,1 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.519 € 15.318 € 25.590 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐4,8 % 3,0 % 3,2 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.642 € 18.532 € 37.330 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐3,6 % 4,3 % 4,5 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 9.669 € 15.468 € 25.590 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
03130/07/2026 (207/211) (PDF)
[Seite 208]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 30 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 15 Jahren Wenn Sie nach 30 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 828 € 1.243 € 1.584 €
Jährliche Auswirkungen 8,9 % 0,8 % 0,5 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,7 % vor Kosten und 3,2 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 30
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 6,50 % der eingezahlten Anlage 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es 0,3 %
und sonstige sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Verwaltungs‐ und Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 30 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 30 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
03130/07/2026 (208/211) (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.
[Seite 209]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht
um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die
Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen
Produkten zu vergleichen.
Produkt
DEVK‐Rente ZukunftPlus
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs‐AG
Riehler Straße 190, 50735 Köln
www.devk.de/kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Service Telefon: 0800 4 757‐757
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, ist für die Aufsicht von der
DEVK in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig.
Die DEVK ist ein in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen und wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Erstellungsdatum des Basisinformationsblatts: 06.11.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art
Das Versicherungsanlageprodukt ist eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach deutschem Recht.
Laufzeit
Die empfohlene Haltedauer (Aufschubzeit) für dieses Produkt entspricht dem Zeitraum bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (67
Jahre). Für die Berechnungen in diesem Musterfall beträgt die empfohlene Haltedauer 40 Jahre.
Ziele
Die Kapitalanlage erfolgt bis zum Rentenbeginn vollständig durch das Versicherungsunternehmen im Sicherungsvermögen. Zur
Gewährleistung der langfristigen Vorsorge kommt neben der Rendite auch der Sicherheit unserer Kapitalanlage eine hohe
Bedeutung zu. Die Leistungen umfassen garantierte Leistungen und solche, deren Umfang sich durch die
Überschussbeteiligung ergibt, die nicht garantiert ist, aber gesetzlichen Normen folgt. Bei dem Produkt handelt es sich um ein
Versicherungsanlageprodukt mit Garantie. Die Rendite ergibt sich aus der garantierten Leistung zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Während der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage vollständig durch das Versicherungsunternehmen
innerhalb des Sicherungsvermögens. Die Anlage im Sicherungsvermögen zielt auf die langfristige Finanzierung der Leistungen
aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um
Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Kleinanleger‐Zielgruppe
Das Produkt eignet sich für Kunden, die über einen längerfristigen Zeitraum Vorsorgekapital für ihre Altersvorsorge aufbauen
und zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente erhalten möchten. Neben einer Leistung im Todesfall sollen weitere
biometrische Risiken (z. B. Berufsunfähigkeit) abgesichert werden können. Der Kunde nimmt nur geringfügige Schwankungen
des Vertragsguthabens im Vertragsverlauf in Kauf. Das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital entspicht mindestens 100 % der
Summe der Anlagen. Für das Verständnis der Leistungen benötigt der Kunde keine Kenntnisse über und keine Erfahrungen mit
den Finanzmärkten und Versicherungsanlageprodukten und/oder verpackten Anlageprodukten.
Versicherungsleistungen und ‐kosten
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, wird eine lebenslange ab Rentenbeginn garantierte Rente gezahlt. Die Rente
wird ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht. Alternativ zur
Rentenzahlung kann der Kunde auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Die Auszahlungsoptionen können auch miteinander
kombiniert werden. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Der Wert
dieser Leistungen ist im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ dargestellt.
Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 27 Jahre alten versicherten Person und
einer einmaligen Anlage von 10.000 Euro aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine Versicherungsprämie für den
Versicherungsschutz von 0 Euro. Die Versicherungsprämie beträgt 0,0 Prozent der gesamten Anlage. Damit fließen 10.000 Euro
in die Kapitalanlage. Die Auswirkung der Versicherungsprämie auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer ist
jährlich durchschnittlich 0,0 Prozent. Die Versicherungsprämie ist in der Tabelle „Zusammensetzung der Kosten“ in den
„Verwaltungsgebühren und sonstigen Verwaltungs‐ oder Betriebskosten“ enthalten. Die Auswirkung des Prämienteils, der dem
geschätzten Wert der Versicherungsleistungen entspricht, ist darin berücksichtigt.
03130/07/2026 (209/211) (PDF)
[Seite 210]
Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
Risikoindikator:
1 2 3 4 5 6 7
Niedrigeres Risiko Höheres Risiko
Dieser Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 40 Jahre lang halten. Wenn Sie die
Anlage frühzeitig auflösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter
Umständen weniger zurück.
Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten
einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in
einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala
von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft, wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko potenzieller Verluste aus
der künftigen Wertentwicklung wird als sehr niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst
unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszuzahlen.
Dieses Produkt bietet einen Kapitalschutz von mindestens 100% der eingezahlten Anlagen. Dieser Schutz vor künftigen
Marktentwicklungen gilt jedoch nicht, wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn aussteigen.
Performance‐Szenarien
Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige
Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf
Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Diese Tabelle zeigt, wie viel Sie in den nächsten 40 Jahren unter verschiedenen Szenarien zurückerhalten könnten, wenn Sie
10.000 Euro anlegen. Die dargestellten Szenarien zeigen, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte.
Empfohlene Haltedauer 40 Jahre
Anlagebeispiel 10.000 Euro
Versicherungsprämie 0,0 Euro
Wenn Sie nach 1 Wenn Sie nach 20 Wenn Sie nach 40
Jahr aussteigen Jahren aussteigen Jahren aussteigen
Szenrien für den Erlebensfall
Minimum Was Sie am Ende nach Abzug der 9.415 € 10.746 € 12.350 €
Kosten mindestens herausbekom‐
men könnten.
Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.298 € 12.013 € 15.824 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐7,0 % 1,0 % 1,2 %
Pessimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.430 € 15.036 € 24.665 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐5,7 % 2,1 % 2,3 %
Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der 9.526 € 18.425 € 36.901 €
Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐4,7 % 3,1 % 3,3 %
Optimistisches Was Sie am Ende nach Abzug der 9.638 € 23.209 € 58.360 €
Szenario Kosten herausbekommen könnten.
Jährliche Durchschnittsrendite ‐3,6 % 4,3 % 4,5 %
Anlagebetrag im Zeitverlauf 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Szenrio für den Todesfall
Todesfall Was die Begünstigten nach Abzug 9.676 € 18.575 € 36.901 €
der Kosten herausbekommen kön‐
nten.
Was geschieht, wenn die DEVK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
Es besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor
Lebensversicherungs‐AG eingerichtet ist. Die DEVK gehört dem Sicherungsfonds an. Dieser schützt die Ansprüche aus der
Versicherung der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem
Versicherungsvertrag begünstigter Personen.
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Basisinformationsblatt Stand: 01.01.2026
N R (maximale Garantie), Einmalbeitrag 10.000 Euro, Aufschubdauer 40 Jahre
Welche Kosten entstehen?
Kosten im Zeitverlauf
In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden.
Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt.
Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahmen zugrunde gelegt:
‐ Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite).
‐ Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt.
‐ 10.000 Euro werden angelegt.
Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 20 Jahren Wenn Sie nach 40 Jahren
aussteigen aussteigen aussteigen
Kosten ingesamt 828 € 1.401 € 1.942 €
Jährliche Auswirkungen 8,9 % 0,7 % 0,5 %
der Kosten
(*) Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie
beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich
3,8 % vor Kosten und 3,3 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die
Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken.
Zusammensetzung der Kosten
Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der
Kosten, wenn Sie nach 40
Jahren aussteigen
Einstiegskosten 6,50 % der eingezahlten Anlage 0,2 %
Die Kosten sind bereits in der Anlage enthalten, die Sie
zahlen.
Ausstiegskosten Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht Nicht zutreffend
zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das
Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.
Laufende Kosten pro Jahr
Verwaltungsgebühren 0,3 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es 0,3 %
und sonstige sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen
Verwaltungs‐ und Kosten des letzten Jahres.
Betriebskosten
Transaktionskosten 0,0 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt 0,0 %
es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn
wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen
oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab,
wie viel wir kaufen und verkaufen.
Die tatsächlichen Kosten können von den oben genannten Kosten abweichen, da sie zum Beispiel von Ihrer persönlichen Anlage
oder den von Ihnen gewählten Optionen abhängen.
Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
Empfohlene Haltedauer: 40 Jahre
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Weitere
Erläuterungen dazu finden Sie in der Verbraucherinformation. Versicherungsanlageprodukte, die eine Altersversorgung in Form
einer lebenslangen Rente vorsehen, sind hinsichtlich des Anlagehorizonts auf den Beginn der Altersversorgung ausgerichtet.
Wir empfehlen, das Produkt bis zum vereinbarten Rentenbeginn zu halten. Die Berechnungen wurden für eine Haltedauer in der
Ansparphase von 40 Jahren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats in Textform
zu kündigen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Bei
Kündigung wird der Rückkaufswert um einen Stornoabzug gekürzt.
Wie kann ich mich beschweren?
Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder die DEVK beschweren möchten, wenden Sie sich bitte zunächst
vertrauensvoll an die für Sie zuständige Regionaldirektion der DEVK. Sie können die Beschwerde auch direkt an die DEVK über
unsere Internetseite www.devk.de/beschwerde, per Brief (DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln) oder per E‐Mail:
info@devk.de einreichen.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Die in diesem Basisinformationsblatt dargestellten Informationen beruhen auf EU‐Vorgaben und können sich daher von den
(vor‐)vertraglichen Informationspflichten nach deutschem Recht unterscheiden. Weitere zweckdienliche Angaben erhalten Sie in
Ihrem persönlichen Angebot. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie folgende Unterlagen mit wichtigen Informationen:
Versicherungsschein, Informationen nach VVG‐InfoV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Steuerhinweise.
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Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.devk.de.