Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Private Rentenversicherung / Bedingungsarchiv

HUK-COBURG Premium-Rente: die Bedingungen im Volltext

Fondsgebundene Rente mit wählbarem Garantieniveau 0, 50, 70 oder 90 Prozent, garantiertem Rentenfaktor, kostenfreiem Fondswechsel, Ablaufmanagement und Kapitalwahlrecht.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben. Wir bereiten Ihren Antrag bei HUK-COBURG vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an HUK-COBURG
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei HUK-COBURG vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle

Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)nicht geregelt
Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds)ja„Ihre Rente bietet in der Ansparphase Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock).“§ 3 Abs. 1, Seite 2
Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)ja„Das Gesamtguthaben setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen“§ 6, Seite 5
Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)ja„Es kann zu Beginn 0 %, 50 %, 70 % oder 90 % betragen.“§ 2 Abs. 1, Seite 2
Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbarja„Sie haben in der Ansparphase grundsätzlich die Möglichkeit, das Garantieniveau für zukünftige Beiträge zu ändern.“§ 14 Abs. 1, Seite 9
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)ja„Bei der Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel auf Basis der Tafel „DAV 2004 R Selekt“ verwendet und als Rechnungszins 0,25 % angesetzt.“Versicherungsmathematischer Hinweis, Seite 1
Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben)ja„Um Ihre Rente zum Rentenbeginn zu bestimmen verwenden wir einen garantierten Rentenfaktor. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente Sie pro 10.000 Euro Guthaben erhalten.“§ 1 Abs. 2, Seite 1
Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel)ja„Wir können nach § 163 VVG Ihren Beitrag anpassen, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind“§ 28 Abs. 1, Seite 13
Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagennicht geregelt
Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregeltja„Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven. Dies nennen wir Überschussbeteiligung.“§ 4 Abs. 1, Seite 3
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)ja„Bei einem Switch entstehen für Sie keine Kosten.“§ 16 Abs. 1, Seite 9
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließenja„In den Fällen von Absatz 1 Nummer 1 und 2 führen wir einen Fondswechsel durch Switch beziehungsweise Switch und Shift nach § 16 auf einen von uns angebotenen Fonds durch.“§ 20 Abs. 2, Seite 11
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn)ja„Dieses Verfahren schichtet in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn Ihr Fondsguthaben in Ihr Garantieguthaben um.“§ 15 Abs. 1 c), Seite 9

Rentenbeginn und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn)ja„Sie können den Rentenbeginn vorziehen.“§ 13 Abs. 1, Seite 8
Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„Der frühestmögliche Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahrestag, der auf die Vollendung des 55. Lebensjahres der versicherten Person folgt.“§ 13 Abs. 1, Seite 8
Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„Der spätmöglichste Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahrestag, der auf die Vollendung des 90. Lebensjahres der versicherten Person folgt.“§ 13 Abs. 2, Seite 8
Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente)ja„Zu Rentenbeginn können Sie einmalig Kapital aus Ihrer Versicherung auszahlen lassen.“§ 18 Abs. 6, Seite 10
Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginnja„Den Antrag müssen Sie spätestens einen Monat vor Fälligkeit der ersten Rente stellen.“§ 18 Abs. 6, Seite 10
Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente)ja„Sie können im Rahmen der Kapitalabfindung Teile oder das gesamte Guthaben auszahlen lassen.“§ 18 Abs. 6, Seite 11
Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter)ja„Liegt der Zeitpunkt des Todes vor dem letzten Fälligkeitstag der vereinbarten Rentengarantiezeit, zahlen wir die garantierte Rente bis zum letzten Fälligkeitstermin der Rentengarantiezeit weiter.“§ 1 Abs. 6 Nr. 2, Seite 2
Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginnnicht geregelt
Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezugja„Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die Rente in der Rentenphase jährlich.“§ 1 Abs. 5, Seite 2
Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text)ja, bis 300 €„Beträgt die gesamte Rente nach Absatz 2 zum Rentenbeginn weniger als 300 Euro jährlich, finden wir die Rente bei Rentenbeginn durch eine einmalige Kapitalzahlung ab.“§ 1 Abs. 3, Seite 1
Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit)nicht geregelt
Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitragnicht geregelt
Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert)nein„Zu Beginn der Rentenzahlung entnehmen wir dem Anlagestock die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile und legen deren Wert in unserem sonstigen Vermögen an.“§ 3 Abs. 1, Seite 2

Tod und Hinterbliebene

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Wenn die versicherte Person vor dem vereinbarten Beginn der Rente stirbt, gilt: Wir zahlen die zu diesem Zeitpunkt im Garantieguthaben vorhandene Summe.“§ 1 Abs. 6 Nr. 1, Seite 2
Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„Dazu kommen die unverbindlichen Leistungen aus dem ... sowie eventuelle Überschüsse.“§ 1 Abs. 6 Nr. 1, Seite 2
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent)nicht geregelt
Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartnernicht geregelt
Waisenrente für kindergeldberechtigte Kindernicht geregelt
Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)ja„Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll.“§ 24 Abs. 2, Seite 12
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)nicht geregelt

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustja„Sie können eine Stundung der Beiträge verlangen.“§ 8 Abs. 7, Seite 6
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)ja„Die Stundung kann für maximal 24 Monate ab Fälligkeit des ersten gestundeten Beitrags erfolgen.“§ 8 Abs. 7, Seite 6
Beitragsreduzierung während der Laufzeitja„Die Beitragsreduzierung ist möglich, wenn der reduzierte Beitrag jährlich mindestens 300 Euro beträgt.“§ 11 Abs. 9, Seite 7
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter)ja„Anstatt Ihre Versicherung nach Absatz 1 zu kündigen, können Sie auch Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen.“§ 11 Abs. 8, Seite 7
Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)ja, bis 100 €„Eine Zuzahlung muss mindestens 100 Euro betragen. Die Summe aus laufenden Beiträgen und Zuzahlungen eines Versicherungsjahres darf 25.000 Euro nicht übersteigen.“§ 17 Abs. 3, Seite 10
Teilentnahmen vor Rentenbeginnja, bis 100 €„Vor dem vereinbarten Rentenbeginn können Sie aus Ihrem Guthaben Kapital entnehmen.“§ 18 Abs. 1, Seite 10
Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfungja„Erhöhen Sie Ihren Beitrag, leisten Sie eine Zuzahlung oder führen wir eine vereinbarte Dynamisierung durch, erheben wir erneut Kosten nach Absatz 1.“§ 7 Abs. 9, Seite 5
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatzja„Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen“§ 8 Abs. 8, Seite 6
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungnicht geregelt
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nicht geregelt

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)nicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Sie können Ihre Versicherung jederzeit in Textform zum Schluss der Versicherungsperiode kündigen. Nach dem Beginn der Rentenzahlung können Sie Ihre Versicherung nicht mehr kündigen.“§ 11 Abs. 1, Seite 7
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Der Rückkaufswert entspricht dem Gesamtguthaben zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird.“§ 11 Abs. 3, Seite 7
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungja, bis 150 €„Von dem nach Absatz 3 ermittelten Wert erfolgt ein Abzug in Höhe von 150 Euro.“§ 11 Abs. 4, Seite 7
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)ja„Die Abschluss- und Vertriebskosten verteilen wir über einen Zeitraum von fünf Jahren, aber höchstens bis zum Ende der Ansparphase.“§ 7 Abs. 3, Seite 5
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten und der übrigen Kosten entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.“§ 7 Abs. 7, Seite 5
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pauseja„Sie können bei einer Versicherung mit reduziertem Beitrag oder einer beitragsfrei gestellten Versicherung jederzeit beantragen, die Beitragszahlung mit erhöhtem Beitrag wieder aufzunehmen.“§ 11 Abs. 14, Seite 8
Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieternicht geregelt
Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente)nein„Sofern dies gesetzlich zulässig ist, können Sie das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt eines Versicherungsfalles“§ 24 Abs. 3, Seite 12

Förderung und Rahmen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetznicht geregelt
Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen)nicht geregelt
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich)nicht geregelt
Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflichtnicht geregelt
PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zinsnicht geregelt
Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen)nicht geregelt
Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherungnicht geregelt
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhennicht geregelt
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffennicht geregelt
Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlungja„Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass die versicherte Person noch lebt.“§ 21 Abs. 2, Seite 11
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntnicht geregelt
Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsseja„Sie erhalten von uns zum Ende eines jeden Versicherungsjahres eine Mitteilung nach § 155 VVG.“§ 12 Abs. 1, Seite 8

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Premium-Rente
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Premium Rente PR 2021.01 V4 Bitte beachten Sie: Zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) gleichzeitig zu nen- nen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter. Versicherungsmathematischer Hinweis: Bei der Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel auf Basis der Tafel „DAV 2004 R Selekt“ verwendet und als Rechnungszins 0,25 % angesetzt. In­halts­ver­zeich­nis § 16 Wie können Sie Ihre Fondsanlage ändern? § 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 17 Wie können Sie Ihre Beitragszahlung flexibel gestalten? § 2 Was ist das Garantieniveau und wie kann es sich ändern? § 18 Wie können Sie Ihrer Versicherung Kapital entnehmen und wann können Sie eine Kapitalabfindung verlangen? § 3 Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung? § 19 Welche Kosten und Gebühren dürfen Ihnen gesondert in Rechnung § 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? gestellt werden? § 5 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 20 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds? § 6 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 21 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 7 Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung? § 22 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? § 8 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 23 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 9 Was gilt bei Abschluss einer Start Police? § 24 Wer erhält die Leistung? § 10 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 25 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 11 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung § 26 Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung Vertragssprache? beitragsfrei stellen? § 27 Wo ist der Gerichtsstand? § 12 Welche Informationen erhalten Sie während der Vertragslaufzeit? § 28 Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen? § 13 Wie und unter welchen Voraussetzungen können Sie den § 29 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? Rentenbeginn sowie Ihre Rentengarantiezeit flexibel gestalten? § 30 Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund einer § 14 Wie können Sie das Garantieniveau für zukünftige Beiträge ändern? kollektivrechtlichen Vereinbarung? § 15 Wie können Sie Ihre Gewinne sichern? § 31 Was gilt für das Beschwerdemanagement? § 1 – Welche Leistungen erbringen wir? (2) Um Ihre Rente zum Rentenbeginn zu bestimmen verwenden wir einen Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit. Außer den im Versicherungsschein garantierten Rentenfaktor. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente Sie ausgewiesenen garantierten Leistungen erhalten Sie weitere nicht garan- pro 10.000 Euro Guthaben erhalten. Er ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben. tierte Leistungen aus Ihren Fonds sowie der Überschussbeteiligung. Lesen Sie hierzu auch § 3 für die Fondsbeteiligung, sowie § 4 für die Überschuss- Die garantierte Rente ergibt sich aus Ihrem Garantieguthaben und dem beteiligung. Rentenfaktor. (1) Sie legen zu Beginn des Vertrags fest, wie wir Ihre Rente zahlen. Da- Die gesamte Rente ergibt sich aus Ihrem Gesamtguthaben und dem bei können Sie wählen, ob wir eine lebenslange Leibrente, oder eine Rentenfaktor. abgekürzte Leibrente zahlen. Diese Entscheidung können Sie bis zum (3) Kapitalabfindung bei Kleinbetragsrente Rentenbeginn ändern. Die abgekürzte Leibrente nennen wir auch Aus- Beträgt die gesamte Rente nach Absatz 2 zum Rentenbeginn weniger zahlungsplan. als 300 Euro jährlich, finden wir die Rente bei Rentenbeginn durch eine Unabhängig von der Art der Rente, zahlen wir diese, wenn die versicher- einmalige Kapitalzahlung ab. Den jeweiligen Bewertungsstichtag ent- te Person den vereinbarten Beginn der Rentenzahlung erlebt. nehmen Sie § 3 Absatz 7. Mit der Abfindung endet der Vertrag. Die Rente zahlen wir je nach vereinbarter Rentenzahlweise  Bitte beachten Sie: Vertragsänderungen wie beispielsweise Kapi- • monatlich, talentnahme oder Beitragsfreistellung können dazu führen, dass • vierteljährlich, Ihre gesamte Rente bei Rentenbeginn die Grenze zur Kleinbe- AL5910_PR2021.01_2023.12_V4 • halbjährlich oder tragsrente unterschreitet und abgefunden wird. (4) Sie legen zu Beginn der Versicherung Ihr Garantieniveau und damit Ihre • jährlich. zum Rentenbeginn garantierte Rente fest. Lesen Sie hierzu auch § 2. Unabhängig von der Zahlungsweise zahlen wir die Rente vorschüssig an Ob und wie Sie das Garantieniveau und damit die garantierte Rente im den vereinbarten Fälligkeitstagen. Laufe der Versicherung ändern können, erfahren Sie in § 14. HUK-COBURG-Lebensversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas. Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de [Seite 2] (5) Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die wählten Fonds. Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie Ab- Rente in der Rentenphase jährlich. Die erste Erhöhung führen wir zu satz 7. Beginn des Versicherungsjahres durch, das auf den Beginn der Renten- (3) Die Erträge, die aus den in den Fonds enthaltenen Vermögenswerten zahlung folgt. erzielt werden, fließen unmittelbar den Fonds zu und erhöhen damit den (6) Stirbt die versicherte Person, sind die weiteren Folgen abhängig vom Wert der Anteile. Zeitpunkt des Todes: (4) Da die Wertentwicklung der Anteile nicht vorauszusehen ist, können 1. Wenn die versicherte Person vor dem vereinbarten Beginn der Rente wir die Höhe der Rente aus Ihrem Fondsguthaben vor dem Beginn der stirbt, gilt: Wir zahlen die zu diesem Zeitpunkt im Garantieguthaben Rentenzahlung nicht garantieren. Sie haben die Chance, insbesondere vorhandene Summe. Diesen Betrag finden Sie in dem Verlauf der bei Kurssteigerungen der Anteile, einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei künftigen Entwicklung Ihres Vertrags in Ihrem Versicherungsschein. Kursrückgängen tragen Sie im Gegenzug auch das Risiko der Wertmin- Dazu kommen die unverbindlichen Leistungen aus dem Fondsgut- derung. Wertminderungen bis hin zum Totalverlust des Fondsguthabens haben sowie eventuelle Überschüsse. Lesen Sie hierzu auch § 4. können auch bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds entstehen. 2. Wenn die versicherte Person nach dem vereinbarten Beginn der Lesen Sie hierzu auch § 20. Das bedeutet, dass die Rente je nach Ent- Rente stirbt, gilt: wicklung der Vermögenswerte des Anlagestocks höher oder niedriger ausfallen wird. – Liegt der Zeitpunkt des Todes vor dem letzten Fälligkeitstag der vereinbarten Rentengarantiezeit, zahlen wir die garantierte Rente (5) Die Höhe der Rente aus dem Fondsguthaben ist vom Wert der auf Ihre bis zum letzten Fälligkeitstermin der Rentengarantiezeit weiter. Versicherung entfallenden Anteile abhängig. Den Geldwert ermitteln wir, – Liegt der Zeitpunkt des Todes nach dem letzten Fälligkeitstag der indem wir die Anzahl der Anteile Ihrer Versicherung mit dem am jewei- vereinbarten Rentengarantiezeit, endet der Vertrag ohne weitere ligen Bewertungsstichtag gültigen Geldwert eines Anteils multiplizieren. Leistungen von uns. Dieser Wert wird auch als Rücknahmepreis bezeichnet. Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie Absatz 7. – Haben Sie keine Rentengarantiezeit vereinbart, endet der Vertrag ohne weitere Leistung von uns. (6) Die Leistungen aus der Versicherung erbringen wir als Geldleistung. (7) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf sei- (7) Den Tag, zu dem wir Ihre Beiträge in Fondsanteile oder Ihre Fondsantei- ne Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen le in Geld umwandeln, nennen wir Bewertungsstichtag. Wir verwenden Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit ver- für die Umwandlung den zu diesem Tag gültigen Wert des jeweiligen bundene Gefahr. Fonds. Wir verwenden verschiedene Bewertungsstichtage: a) Der Bewertungsstichtag für § 2 – Was ist das Garantieniveau und wie kann es sich ändern? – Entnahmen nur aus dem Fondsguthaben, (1) Sie legen zu Beginn Ihrer Versicherung fest, wie groß der Anteil der Summe Ihrer Beiträge ist, der am Ende der planmäßigen Ansparphase – die Wertermittlung bei Umschichtungen im Rahmen der individuel- garantiert ist. Diesen Anteil nennen wir Garantieniveau der Versiche- len Gewinnsicherung, rung. Es kann zu Beginn 0 %, 50 %, 70 % oder 90 % betragen. Wie wir – die Wertermittlung des Fondsguthabens, das bei einem Shift nach Ihre Beiträge aufteilen, um das gewählte Garantieniveau zu erreichen, § 16 übertragen wird, entnehmen Sie § 6. – die Bestimmung der Anzahl der Anteile des gewählten Fonds, auf (2) Die zum festgelegten Garantieniveau gezahlten Beiträge sind zum Ende den der Geldwert bei einem Shift nach § 16 übertragen wird, der Ansparphase zu diesem Garantieniveau garantiert. Voraussetzung ist der von Ihnen gewünschte Termin der Entnahme, der Gewinnsi- dafür ist, dass die Versicherung ab dem Zeitpunkt, ab dem dieses Ga- cherung oder des Shift. Er ist jedoch frühestens der erste Börsentag, rantieniveau gilt, unverändert bis zum Ende der Ansparphase fortgeführt der auf den Eingang Ihres Antrags folgt. wird. Sie können das Garantieniveau des Vertrags unter bestimmten Voraus- b) Der Bewertungsstichtag für setzungen im Laufe der Zeit ändern. Lesen Sie hierzu § 14. – die Wertermittlung bei einem Todesfall in der Ansparphase (3) Im Laufe der Zeit kann sich das Garantieniveau ändern. Dies kann auf ist der erste Börsentag nach Eingang der Meldung. unterschiedlichen Wegen geschehen: c) Der Bewertungsstichtag für a) Sie können Ihr Garantieniveau ändern durch – anteilige Entnahmen aus dem Fondsguthaben und dem Garantie- – die individuelle Gewinnsicherung. Weitere Informationen dazu fin- guthaben den Sie in § 15. ist der erste Börsentag des Monats der nächsten Versicherungs- – die Änderung des Garantieniveaus für zukünftige Beiträge. Weitere periode. Informationen dazu finden Sie in § 14. d) Der Bewertungsstichtag für die Wertermittlung der Fondsanteile b) Wir ändern Ihr Garantieniveau durch die Wahl einer der Optionen Ablaufmanagement oder automatische Gewinnsicherung. Weitere – bei der Beitragszahlung, Informationen zu diesen Optionen finden Sie in § 15. – beim Leisten von Zuzahlungen, c) Das Garantieniveau Ihres Vertrags ändert sich indirekt durch eine – beim Zuteilen von Überschüssen, der in den §§ 13 bis 18 beschriebenen Möglichkeiten. Dies trifft – beim Übertragen von Überschussguthaben oder Überschussantei- besonders auf Kapitalentnahmen vor Rentenbeginn zu. Weitere In- len von einer Zusatzversicherung auf die Hauptversicherung, formationen zu Möglichkeiten der Kapitalentnahme finden Sie in § 18. – bei Entnahme von Risikobeiträgen und Verwaltungskostenanteilen, – bei Beendigung der Versicherung durch Kapitalabfindung, § 3 – Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung? – bei Beendigung der Versicherung durch Abfindung einer Kleinbe- (1) Ihre Rente bietet in der Ansparphase Versicherungsschutz unter unmit- tragsrente, telbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock). Der Anlagestock besteht aus Anteilen von Fonds, an die – beim Durchführen der automatischen Gewinnsicherung, die Leistungen aus Ihrem Vertrag gebunden sind und wird gesondert – beim Durchführen des Ablaufmanagements, von unserem sonstigen Vermögen angelegt. Welchen Anteil Ihrer Bei- ist der erste Börsentag des jeweiligen Monats, zu dem die genannten träge wir in den Fonds investieren, legen Sie mit der Wahl des Garanti- Aktionen durchgeführt werden. eniveaus fest. Vergleichen Sie hierzu auch § 2 für Grundsätzliches zum Garantieniveau und § 14 für Änderungen des Garantieniveaus. Zu Be- e) Der Bewertungsstichtag für die Wertermittlung der Fondsanteile ginn der Rentenzahlung entnehmen wir dem Anlagestock die auf Ihren – bei Beendigung der Versicherung durch Kündigung, Vertrag entfallenden Anteile und legen deren Wert in unserem sonstigen Vermögen an. ist der erste Börsentag des Monats, nach Ende der Versicherung. (2) Als Wert eines Anteils gilt sowohl beim Kauf von Fondsanteilen wie auch f) Der Bewertungsstichtag für die Wertermittlung der Fondsanteile bei Entnahmen aus dem Fonds der Rücknahmepreis des von Ihnen ge- – bei Rentenbeginn für die Bestimmung der Rentenhöhe, [Seite 3] ist der erste Börsentag des Monats, vor dem Monat des Rentenbe- Wird für Ihre Versicherung eine Sonderkondition auf Grund einer kol- ginns. lektivrechtlichen Vereinbarung angewendet, ordnen wir sie der Be- Können wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, keine Wert- standsgruppe der fondsgebundenen Lebensversicherungen für Kol- ermittlung vornehmen, nehmen wir die Bewertung grundsätzlich zum lektive zu. nächsten Börsentag vor, an dem eine Bewertung möglich ist. • ab Rentenbeginn der Bestandsgruppe der Rentenversicherungen zu. Neben den hier festgelegten Bewertungsstichtagen können wir zusätz- Wird für Ihre Versicherung eine Sonderkondition auf Grund einer kol- liche Bewertungsstichtage einführen. Unberührt bleibt dann Ihre Mög- lektivrechtlichen Vereinbarung angewendet, ordnen wir sie der Be- lichkeit, die Bewertung ausschließlich zu den bisherigen Bewertungs- standsgruppe der Rentenversicherungen für Kollektive zu. stichtagen zu verlangen. Den Tarif und eine gegebenenfalls angewendete Sonderkondition finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. § 4 – Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? Die Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir ver- (1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven. öffentlichen sie in unserem Geschäftsbericht. Den zu Ihrer Versicherung Dies nennen wir Überschussbeteiligung. Die Leistung aus der Über- gehörenden Überschussanteilsatz finden Sie dort unter Ihrem Tarif und schussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. Den Geschäfts- Nachfolgend beantworten wir Ihnen diese Fragen: bericht können Sie bei uns anfordern und finden Sie auf unserer Web- •W  ie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver- site. wenden wir diesen? Lesen Sie dazu Absatz 2. (5) Der Vorstand legt jedes Jahr die Überschussanteilsätze auf Vorschlag •W  ie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss? Lesen Sie dazu die des Verantwortlichen Aktuars fest. Dies nennen wir Überschussdeklara- Absätze 3 bis 5. tion. Dabei unterscheidet er je nach Bestandsgruppe, Tarif und Sonder- kondition. •W  ie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem Vertrag zu? Lesen Sie dazu Absatz 6. Die für Ihren Vertrag benötigten Mittel werden durch die Direktgutschrift beziehungsweise durch eine Entnahme aus der RfB finanziert. •W  ie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret durch? Lesen Sie dazu die Absätze 7 bis 10. Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem Vertrag zu? •W  arum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrags nicht garantieren? Lesen Sie dazu Absatz 11. (6) Wir ermitteln die Bewertungsreserven, indem wir den Marktwert der Kapitalanlagen mit dem Bilanzwert der Kapitalanlagen vergleichen. Ist •W  ie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung? Lesen Sie der Marktwert höher als der Bilanzwert, gibt es Bewertungsreserven. dazu Absatz 12. Wie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver- Wir ordnen die Bewertungsreserven den berechtigten Verträgen nach wenden wir diesen? einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. Vo- raussetzung dafür ist: (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unter- • Es entstehen Bewertungsreserven. nehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und aufsichts- rechtlichen Vorschriften. • Die Bewertungsreserven sind nach gesetzlichen und aufsichtsrechtli- Den für die Überschussbeteiligung festgelegten Teil des Rohüberschus- chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen. ses Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu. Zusätzlich • s chreiben wir unmittelbar den überschussberechtigten Versiche- ermitteln wir diesen Wert rungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder • für den Zeitpunkt der Beendigung der Ansparphase. • f ühren wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zu (Min- Die Ansparphase endet destzuführung). – bei Tod der versicherten Person. Dabei beachten wir insbesondere die Verordnung über die Mindestbei- tragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungs- – bei Kündigung des Vertrags. verordnung). Nach der aktuell geltenden Fassung kann diese Min- – bei Rentenbeginn. destzuführung zur RfB mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde BaFin in • während der Rentenphase. Wir ermitteln ihn erstmals ein Jahr nach Ausnahmefällen reduziert werden. Rentenbeginn jeweils für das Ende eines Versicherungsjahres. Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) Wie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret Die RfB dient vorrangig dazu, Schwankungen der Ertragslage über durch? mehrere Jahre auszugleichen. (7) Überschüsse in der Ansparphase Die RfB dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der 1. Laufende Überschussanteile Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Aus- nahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde Diese Versicherung erhält vor dem vereinbarten Rentenbeginn laufende abweichen. Überschussanteile. Wir teilen diese Zins- und Kostenüberschussanteile monatlich zu. Die erste Zuteilung führen wir zum vereinbarten Beginn Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Überschussbeteiligung  der Versicherung durch. Ihres Vertrags ergeben sich weder aus der Zuführung noch aus der Höhe der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Den Zinsüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn Wie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss? eines Monats vorhandenen Garantieguthabens. (3) Gleichartige Versicherungen fassen wir zu einzelnen Bestandsgruppen Den Kostenüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn zusammen. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den eines Monats vorhandenen Fondsguthabens. versicherten Risiken zu berücksichtigen. 2. Schlussüberschuss Innerhalb einer Bestandsgruppe unterscheiden wir die Überschussbe- Zu den Überschussanteilen nach Nummer 1 kann bei Ihrer Versiche- teiligung je nach Tarif und nach einer gegebenenfalls angewendeten rung ein Schlussüberschuss bei folgenden Anlässen hinzukommen: Sonderkondition. Zum Zeitpunkt (4) Den Überschuss verteilen wir auf die einzelnen Bestandsgruppen nach • des vereinbarten Rentenbeginns einem verursachungsorientierten Verfahren. Dies bedeutet, dass jede • der Kündigung Bestandsgruppe Überschüsse derart erhält, wie sie zur Entstehung von Überschüssen beigetragen hat. • des Todes der versicherten Person PR 2021.01 V4 Wir ordnen Ihre Versicherung Bei Kündigung oder Tod erhalten Sie einen Schlussüberschuss nur • v or Beginn der Rentenzahlung der Bestandsgruppe der fondsgebun- dann, wenn gilt: Der Zeitpunkt der Kündigung oder des Todes liegt denen Lebensversicherungen zu. • in den letzten 4 Jahren der Ansparphase und [Seite 4] •m  indestens 5 Jahre nach dem Versicherungsbeginn. teile nennen wir auch Rentenbonus. Die erste Zuteilung führen wir zum Die Höhe des Schlussüberschusses berechnen wir wie folgt: vereinbarten Rentenbeginn durch. Wir ermitteln für Ihre Versicherung monatlich einen widerruflichen Den Zinsüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zum Zeit- Schluss­überschuss-Anteil nach versicherungsmathematischen Grund- punkt der Zuteilung vorhandenen Garantieguthabens. sätzen. Dieser ergibt sich aus der Summe Den Risikoüberschuss berechnen wir in Prozent der jeweils zum Zeit- punkt der Zuteilung garantierten Rente. •d  es widerruflichen Schlussüberschuss-Anteils des vorherigen Monats verzinst mit der jeweils festgelegten Gesamtverzinsung und 2. Beteiligung an Bewertungsreserven Auch in der Rentenphase teilen wir Ihrem Vertrag jedes Jahr am Ver- •d  er Bemessungsgrundlage multipliziert mit dem jeweils festgelegten sicherungsjahrestag Ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven zu. Schlussüberschuss-Anteilsatz. Dabei halten wir uns an die jeweils geltende gesetzliche Regelung. Die Die Bemessungsgrundlage für den Schlussüberschuss-Anteil ist das erste Zuteilung führen wir ein Jahr nach Beginn der Rentenphase durch. Garantieguthaben der Versicherung zu Beginn des jeweiligen Monats. Die Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der Ka- Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Schlussüberschusses wird der dann pitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann aktuelle Schlussüberschuss-Anteil Ihrer Versicherung mit dem dann demnach auch Null sein. Außerdem können aufsichtsrechtliche Rege- gültigen Schlussüberschuss-Faktor multipliziert. Durch diesen Faktor lungen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven berücksichtigen wir, dass die Beteiligung am Schlussüberschuss vom ganz oder teilweise entfällt. Kapitalmarkt abhängig ist. Die Höhe des Schlussüberschusses kann (10) Verwendung der Überschüsse in der Rentenphase Null sein. 1. Zinsüberschuss 3. Beteiligung an Bewertungsreserven Sie vereinbaren mit uns bei Abschluss des Vertrags, wie die Zinsüber- Zusätzlich ermitteln wir für Ihren Vertrag bei Beendigung der Anspar- schussanteile in der Rentenphase verwendet werden sollen. Bis zum phase den für diesen Zeitpunkt aktuell zugeordneten Anteil an den Ende der Ansparphase haben Sie jederzeit das Recht, die Art der Über- Bewertungsreserven. Dabei halten wir uns an die jeweils geltende ge- schussverwendung zu wechseln. Wir weisen Sie auf diese Möglichkeit setzliche Regelung. Aktuell sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteiligung in rechtzeitig vor dem Ende der Ansparphase noch einmal hin. Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven vor. Sie können zwischen folgenden Arten der Überschussverwendung wäh- Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteili- len: gung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. a) flexible Rente Sockelbeteiligung Wir teilen die in der Rentenphase für Ihre Versicherung berechneten Die Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der Ka- Zinsüberschussanteile so auf, dass sich eine gleich bleibende Rente pitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann aus Überschüssen ergibt. Bei der Berechnung dieser Rente setzen demnach auch Null sein. Zum Ausgleich dieser Schwankungen können wir voraus, dass der Zinsüberschusssatz in der gesamten Renten- wir in Abhängigkeit von unserer Ertragslage eine Sockelbeteiligung an phase gleich bleibt. Ändern wir diesen Überschusssatz, ändert sich den Bewertungsreserven festlegen. Dies tun wir jährlich im Rahmen auch die Höhe der flexiblen Rente. der Überschussdeklaration. Die Höhe der Sockelbeteiligung ist von der Die flexible Rente kann in der Rentenphase auch sinken. tatsächlichen Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven unab- b) dynamische Rente hängig. Wir wandeln die in der Rentenphase für Ihre Versicherung berech- Zuteilung neten Zinsüberschussanteile jeweils zum Zeitpunkt der Zuteilung in Zum Zeitpunkt der Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreser- eine Rente aus Überschüssen um. ven vergleichen wir den für Ihren Vertrag zugeordneten Anteil an den Die dynamische Rente kann in der Rentenphase nicht sinken. Bewertungsreserven mit dem aktuellen Wert der Sockelbeteiligung. Den jeweils höheren Wert teilen wir Ihrem Vertrag zu. c) fallende Rente Garantieniveau 0 % Wir zahlen die in der Rentenphase für Ihre Versicherung berechneten Zinsüberschussanteile jeweils mit der nächsten Rentenrate aus. Beträgt das Garantieniveau seit Beginn der Versicherung bis zur Be- endigung der Ansparphase immer 0 % und wurden keine Gewinnsi- Die fallende Rente wird auch bei beispielsweise gleichbleibenden cherungen nach § 15 vorgenommen, entsteht kein Garantiekapital. In Zinsüberschusssätzen in der Rentenphase sinken. diesen Fällen ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven Null. Für eine Rente aus Überschüssen nach a) bis c) gilt: (8) Verwendung der Überschüsse in der Ansparphase •W  ir zahlen sie zusätzlich zur Rente, die wir aus dem bei Rentenbeginn Vor dem vereinbarten Rentenbeginn erwerben wir mit den zugeteilten vorhandenen Gesamtguthaben ermittelt haben, aus. laufenden Überschussanteilen Anteile an den von Ihnen gewählten In- •B  eim Ermitteln der Rente aus Überschüssen verwenden wir die bei vestmentfonds. Bitte lesen Sie hierzu § 3 Absatz 1. Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen. Bei Tod der versicherten Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn 2. Risikoüberschuss wird ein vorhandenes Fondsguthaben zusammen mit einem möglichen Wir zahlen die in der Rentenphase Ihrer Versicherung berechneten Risi- Schlussüberschuss nach Absatz 7 Nummer 2 und Ihrer Beteiligung an koüberschussanteile mit der nächsten Rentenrate aus. den Bewertungsreserven nach Absatz 7 Nummer 3 ausgezahlt. 3. Beteiligung an den Bewertungsreserven Zum vereinbarten Rentenbeginn wird aus einem vorhandenen Fonds- guthaben zusammen mit einem möglichen Schlussüberschuss nach Wir zahlen Ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven aus. Absatz 7 Nummer 2 und Ihrer Beteiligung an den Bewertungsreser- Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garan- ven nach Absatz 7 Nummer 3 einmalig eine sofort beginnende Rente tieren? berechnet. Dafür verwenden wir die bei Vertragsbeginn vereinbarten (11) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab. Rechnungsgrundlagen. Diese Einflüsse sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be- Diese Rente bildet zusammen mit einer Rente aus Garantieguthaben einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des die neue ab Rentenbeginn garantierte Rente. Dafür gilt die vereinbarte Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten. Rentengarantiezeit. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung können wir also nicht Zu den Bewertungsstichtagen lesen Sie bitte § 3 Absatz 7. garantieren. Sie kann jeweils auch Null Euro betragen. (9) Überschüsse in der Rentenphase Wie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung? 1. Laufende Überschussanteile (12) Wir veröffentlichen jährlich im Geschäftsbericht: Diese Versicherung erhält nach dem vereinbarten Rentenbeginn laufen- •d  en Überschuss und die zum Bilanzstichtag vorhandenen Bewer- de Überschussanteile. Wir teilen diese Zins- und Risikoüberschussan- tungsreserven des Unternehmens. Diese Werte ermitteln wir nach den teile zu jedem Termin einer Rentenzahlung zu. Die Risikoüberschussan- Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). [Seite 5] •d  ie festgelegten Überschussanteilsätze. Die zu Ihrer Versicherung ge- • in der Rentenphase in Prozent der gezahlten Rente. Wir entnehmen hörenden Überschussanteilsätze finden Sie dort unter Ihrem Tarif und diese Kosten dem Deckungskapital. Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. Fondskosten Den Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern. Sie finden ihn auch Die Fondskosten zahlen Sie nicht gesondert. Die Fondsgesellschaften auf unserer Website. erheben laufende Kosten für jeden Fonds in Prozent Ihres jeweiligen Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich. Dabei be- Fondsguthabens. Die Fondskosten sind bereits in der Wertentwicklung rücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags. der Fonds berücksichtigt. § 5 – Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Höhe der Kosten Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlos- (7) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten und der sen haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Ver- übrigen Kosten entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Weitere In- sicherung besteht kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann formationen zu den anlassbezogenen Kosten finden Sie in § 19 und in entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Das heißt, Sie kön- der Gebührentabelle. nen in diesem Fall Ihren Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informatio- Folgen der Kostenverrechnung für Sie nen dazu finden Sie in § 8 Absatz 2 und 3 sowie § 10. (8) Durch die beschriebene Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskos- Ihre Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des ersten Tages und endet um ten sind in der Anfangszeit nur geringe Beträge nach § 11 Absätze 7 24.00 Uhr des letzten Tages der vereinbarten Dauer des Vertrags. und 13 vorhanden • als Rückkaufswert oder § 6 – Wie verwenden wir Ihre Beiträge? • um eine beitragsfreie Rente zu bilden. Nach Abzug der Kosten nach § 7 führen wir den verbleibenden Anteil Ihrer Beiträge dem Gesamtguthaben zu. Das Gesamtguthaben setzt sich aus fol- Nähere Informationen zum Rückkaufswert und den beitragsfreien Leis- genden Komponenten zusammen: tungen sowie zu deren jeweiligen Höhen finden Sie in der Garantiewert- •G arantieguthaben: Dies ist das Guthaben, das wir benötigen, um die Ga- tabelle. Diese erhalten Sie zusammen mit Ihrem Versicherungsschein. rantie Ihres Vertrags zu finanzieren. Kosten für eine Erhöhung Ihres Beitrags, für die Dynamisierung und •F ondsguthaben: Dies ist das Guthaben, das Ihre Fondsanteile zum jewei- für Zuzahlungen ligen Kurswert bilden. (9) Erhöhen Sie Ihren Beitrag, leisten Sie eine Zuzahlung oder führen wir Mit der Wahl des Garantieniveaus bestimmen Sie, wie wir Ihre zukünftigen eine vereinbarte Dynamisierung durch, erheben wir erneut Kosten nach Beiträge auf diese beiden Komponenten aufteilen. Absatz 1. Den Betrag, der Ihrem Garantieguthaben zugerechnet wird, berücksichtigen • Bei Erhöhungen Ihres Beitrags und bei Dynamisierungen verteilen wir wir zum Termin der Beitragsfälligkeit. die Abschluss- und Vertriebskosten wie in den Absätzen 2 bis 5 be- schrieben. Den Betrag, der dem Fondsguthaben zugerechnet wird, investieren wir in Fonds. Dabei legen wir das zum Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit gültige • Bei Zuzahlungen entnehmen wir der Zuzahlung zum Zeitpunkt der Verhältnis für die Fondsanlage der Beiträge zu Grunde. Beim Ermitteln des Einrechnung einmalig Abschluss- und Vertriebskosten. jeweiligen Bewertungsstichtages nach § 3 Absatz 7 d) gehen wir von einer Die übrigen Kosten fallen wie in Absatz 6 beschrieben an. Beitragszahlung zum Termin der Beitragsfälligkeit aus. Für Beitragserhöhungen und Zuzahlungen lesen Sie bitte § 17. § 8 – Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? (1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem § 7 – Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung? einzigen Beitrag (Einmalbeitrag), durch Monatsbeiträge, Vierteljahres- (1) Mit Ihrer Versicherung sind Kosten verbunden. Es handelt sich um beiträge, Halbjahresbeiträge oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) •A  bschluss- und Vertriebskosten und übrige Kosten. zahlen. Für die hier genannten Zahlweisen sind für Ihren Vertrag Min- destbeiträge festgelegt. Wird der Mindestbeitrag erreicht, können Sie Das Tilgen dieser Kosten ist in Ihrer Versicherung bereits berück- die Beiträge in gewünschter Weise zahlen. sichtigt. (2) Den ersten Beitrag oder Einmalbeitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie •a  nlassbezogene Kosten. unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn je- Verrechnen der Abschluss- und Vertriebskosten doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten und im Versicherungsschein (2) Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form angegebenen Versicherungsbeginn zahlen. Alle weiteren Beiträge (Fol- eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitragssumme. gebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungs- periode fällig (Fälligkeitstag). Die Versicherungsperiode ist abhängig von (3) Die Abschluss- und Vertriebskosten verteilen wir über einen Zeitraum der Zahlweise der Beiträge. Die Versicherungsperiode umfasst bei von fünf Jahren, aber höchstens bis zum Ende der Ansparphase. • Jahresbeiträgen ein Jahr, Haben Sie die „Start Police“ eingeschlossen, verteilen wir die Ab- schluss- und Vertriebskosten über einen verlängerten Zeitraum von • Monatsbeiträgen einen Monat, zehn Jahren. • Vierteljahresbeiträgen drei Monate und Wir entnehmen diese Kosten Ihren laufenden Beiträgen. • Halbjahresbeiträgen ein halbes Jahr. (4) Bei Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung verrechnen wir die Bei Zahlung eines Einmalbeitrags oder bei beitragsfreien Verträgen be- Abschluss- und Vertriebskosten mit dem Einmalbeitrag. trägt die Versicherungsperiode einen Monat. (5) Beim Ermitteln der Werte für unsere Bilanz wenden wir auf Ihre Versi- (3) Haben Sie bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan, damit der Bei- cherung das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstel- trag bei uns eingeht, ist die Zahlung rechtzeitig. lungsverordnung (DeckRV) an. Haben Sie das Einziehen des Beitrags von einem Konto (Lastschriftver- Verrechnen der übrigen Kosten fahren) vereinbart, ist die Zahlung in folgenden Fällen rechtzeitig: (6) Die übrigen Kosten fallen verteilt während der gesamten Versicherungs- • Wir können den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen und Sie wider- dauer an. Sie setzen sich zusammen aus sprechen einer berechtigten Einziehung nicht. •d  en Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrags bei uns und • Wir können den Beitrag am Fälligkeitstermin nicht einziehen und Sie •d  en Fondskosten. Diese Kosten werden von der Fondsgesellschaft für haben das nicht zu vertreten. Darauf senden wir Ihnen eine Aufforde- die Fondsverwaltung erhoben. rung zur Zahlung des Beitrags. Sie zahlen den Beitrag unverzüglich Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrags nach dieser Aufforderung. PR 2021.01 V4 Wir ermitteln sie Wir können künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens • in der Ansparphase als monatliche Kosten in Prozent der jeweils vor- verlangen, wenn wir den Beitrag wiederholt nicht einziehen konnten. handenen Garantie- und Fondsguthaben. Wir entnehmen diese Kos- Das gilt nur, wenn Sie diesen Umstand zu vertreten haben. ten dem jeweiligen Guthaben. (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Kosten zahlen. [Seite 6] (5) Die Pflicht zur Beitragszahlung endet bei Tod der versicherten Person, (5) Bei einem vorzeitigen Ende der Startphase, tritt Ihre Versicherung früher spätestens mit Ablauf der vereinbarten Dauer der Beitragszahlung. in die Zielphase ein. (6) Wird die Leistung Ihrer Versicherung fällig, werden wir noch offene Bei- Je früher Ihre Versicherung in die Zielphase wechselt, desto geringer träge mit dieser Leistung verrechnen. wird der Zielbeitrag. Der Zielbeitrag wird bei einem Wechsel nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen der Tarifkalkulation für Ih- Stundung ren Vertrag neu festgelegt. Dabei berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt (7) Sie können eine Stundung der Beiträge verlangen. des vorzeitigen Endes der Startphase noch ausstehenden Abschluss- und Vertriebskosten. Wir verrechnen sie ab diesem Zeitpunkt Die Stundung kann für maximal 24 Monate ab Fälligkeit des ersten gestundeten Beitrags erfolgen. Sie können mehrmals eine Stundung • f ür Ihre Versicherung wie in § 7 Absatz 3 beschrieben. vereinbaren. Eine erneute Stundung ist allerdings nur möglich, wenn • f ür Ihre gegebenenfalls eingeschlossene Zusatzversicherung wie im Sie die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig Paragraphen „Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung?“ der beglichen haben. Besonderen Bedingungen für die Zusatzversicherung beschrieben. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Um- (6) Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen, fang bestehen. gilt: Wir erheben keine Stundungszinsen. Im Leistungsfall wird die Leistung Im Leistungsbezug übernehmen wir an Ihrer Stelle die Beitragszahlung um die ausstehenden Beiträge gekürzt. für Ihren Vertrag. Dabei führen wir die Beitragssteigerungen der „Start Police“ wie vereinbart durch. Für die Stundung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns notwendig. Nach Ende unserer Leistungspflicht führen Sie die Beitragszahlung be- Ein Anspruch auf eine Stundung besteht, wenn das Gesamtguthaben ginnend auf der dann erreichten Beitragsstufe fort. Hat zu diesem Zeit- des Vertrags bereits einen Wert in Höhe der zu stundenden Beiträge punkt die Zielphase bereits begonnen, führen Sie die Beitragszahlung erreicht hat. mit dem Zielbeitrag fort. Endet die Dauer der Stundung, können Sie wählen, wie Sie die gestun- (7) Die Möglichkeit der Beitragsstundung nach § 8 Absätze 7 und 8 besteht deten Beiträge nachzahlen: in der Startphase nur eingeschränkt. Das Gesamtguthaben des Vertrags  •S  ie zahlen die gestundeten Beiträge in einem Betrag am Ende des ist dafür in der Startphase selten hoch genug. vereinbarten Zeitraums der Stundung nach. Auf Grund der Tarifbesonderheit ist auch nach der Startphase - insbe- sondere in den ersten Jahren – kein ausreichend hohes Gesamtgutha- •S  ie zahlen die gestundeten Beiträge innerhalb eines Zeitraumes von ben vorhanden. Daher kann die Möglichkeit der Beitragsstundung nach 48 Monaten in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Ra- § 8 Absätze 7 und 8 auch danach noch eingeschränkt sein. ten nach. (8) Wenn Sie die gestundeten Beiträge nicht nachzahlen, entnehmen wir § 10 – Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? sie Ihrem Vertrag, sofern das vorhandene Kapital dafür ausreicht. Durch Einlösungsbeitrag die Entnahme reduziert sich die Leistung Ihres Vertrags, während die Beiträge unverändert bleiben. Die Leistung wird zum nächsten Termin (1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir der Beitragsfälligkeit neu ermittelt. vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Risikoprüfung Wir entnehmen die gestundeten Beiträge dem Gesamtguthaben der durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen. Wir sind nicht Premium Rente und dem Deckungskapital der gegebenenfalls einge- zum Rücktritt berechtigt, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die ver- schlossenen Zusatzversicherungen. spätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen (2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt eines Versicherungsfalles noch und eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart, gilt: Liegt der Jahresbetrag nicht gezahlt, sind wir von der Leistung befreit, vorausgesetzt wir haben der Berufsunfähigkeitsrente nach der Reduzierung unter 300 Euro, en- Sie det die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. •d  urch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder Haben Sie eine Risikolebens-Zusatzversicherung eingeschlossen, gilt: •d  urch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Liegt die Versicherungssumme nach der Reduzierung unter 25.000 auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht. Euro, endet die Risikolebens-Zusatzversicherung. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn Sie uns nachweisen, § 9 – Was gilt bei Abschluss einer Start Police? dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Folgebeitrag (1) Bei der „Start Police“ haben Sie die Möglichkeit zu Beginn verminderte Beiträge zu zahlen. Dies nennen wir Startphase. Sie setzt sich aus einer (3) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von konstanten Phase und einer anschließenden Steigerungsphase zusam- uns eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungs- men. In der Steigerungsphase steigt der Beitrag stufenweise an. Diese frist von mindestens zwei Wochen. Beitragssteigerungen vereinbaren wir mit Ihnen zu Vertragsbeginn. Die (4) Mit der Mahnung kündigen wir vorsorglich den Vertrag zum Ablauf der Steigerungsphase endet in einem vereinbarten Versicherungsjahr. In der Zahlungsfrist. Unsere Kündigung wird automatisch wirksam, wenn Sie Zielphase zahlen Sie den Zielbeitrag. Dieser Beitrag ist konstant. dann noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Wir stellen den Ver- (2) Sie haben mit der „Start Police“ bereits ab Versicherungsbeginn den trag dann beitragsfrei. Die Bestimmungen des § 11 gelten entspre- Versicherungsschutz in voller Höhe. Voraussetzung dafür ist, dass Sie chend. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist den die Beiträge wie vertraglich vereinbart zahlen. Den zu Vertragsbeginn angeforderten Betrag nach, wird die Kündigung wieder unwirksam. Tritt vereinbarten Beitragsverlauf mit den Beiträgen für Start- und Zielphase ein Versicherungsfall zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer finden Sie im Versicherungsschein. Die Erhöhungen des Beitrags erfol- Nachzahlung ein, besteht kein oder nur verminderter Versicherungs- gen jeweils zum Jahrestag der Versicherung. schutz. (5) Befinden Sie sich bei Eintritt eines Versicherungsfalles mit der Zahlung (3) Im Vergleich zu einem für die gesamte Beitragszahldauer gleichblei- in Verzug, gilt Folgendes: benden Beitrag, zahlen Sie nach Ende der Startphase einen höheren Beitrag. •T  ritt ein Versicherungsfall vor Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein, bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen. Wir kön- (4) Während der Startphase haben Sie jeweils zum Jahrestag der Versiche- nen die noch ausstehenden Beiträge mit unserer Leistung verrech- rung das Recht, die Startphase vorzeitig zu beenden. Voraussetzung ist, nen. dass wir keine Leistungspflicht bei einer eingeschlossenen Zusatzversi- •T  ritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein, cherung anerkannt haben. entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz. Machen Sie während der Startphase von Ihrem vorzeitigen Umwand- (6) Auf die in den Absätzen 4 und 5 genannten Rechtsfolgen werden wir lungsrecht keinen Gebrauch, so beginnt die Zielphase zum vertraglich Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. vereinbarten Zeitpunkt. [Seite 7] § 11 – Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung Hilfe zur Entscheidung: kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung bei- Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die Garantie- tragsfrei stellen? wert-Tabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere Informatio- Kündigung nen zum Rückkaufswert und seiner jeweiligen Höhe. (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit in Textform zum Schluss der Beitragsreduzierung und Beitragsfreistellung Versicherungsperiode kündigen. Nach dem Beginn der Rentenzahlung können Sie Ihre Versicherung nicht mehr kündigen. (8) Anstatt Ihre Versicherung nach Absatz 1 zu kündigen, können Sie auch Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen. Dies Auszahlungsbetrag können Sie jederzeit in Textform zum Schluss der Versicherungsperiode (2) Nach der Kündigung zahlen wir tun. • den Rückkaufswert (Absätze 3 und 5) vermindert um einen Abzug (9) Die Beitragsreduzierung ist möglich, wenn der reduzierte Beitrag jähr- (Absatz 4) sowie lich mindestens 300 Euro beträgt. • die Überschüsse (Absatz 6). Die Beitragsfreistellung ist durchführbar, wenn das Gesamtguthaben Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag abgezogen. zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung mindestens 1.000 Euro beträgt. Rückkaufswert (10) Die Beitragsfreistellung können Sie auch befristen. (3) Der Rückkaufswert entspricht dem Gesamtguthaben zu dem Zeitpunkt, Befristen heißt: Wenn Sie die Beitragsfreistellung beantragen, nennen zu dem die Kündigung wirksam wird. Das Gesamtguthaben besteht aus Sie uns bereits einen Termin, zu dem Sie die Beitragszahlung wieder dem Garantieguthaben und dem Fondsguthaben. aufnehmen wollen. Ist die Beitragsfreistellung durchführbar, vereinba- Das Garantieguthaben entspricht nach § 169 des Versicherungsver- ren wir mit Ihnen für den gewünschten Zeitraum eine Beitragspause. tragsgesetzes (VVG) dem Deckungskapital, welches wir benötigen, um Am Ende der Beitragspause führen wir eine Wiederaufnahme der Bei- die Garantie Ihres Vertrags zu finanzieren. Es ist nach anerkannten Re- tragszahlung nach Absatz 14 durch. geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Bitte beachten Sie: Es gibt Fälle, bei denen die Wiederaufnahme der Beitragskalkulation berechnet. Beitragszahlung nach der Beitragspause nicht durchführbar ist. Bei der Ermittlung des Garantieguthabens und des Fondsguthabens (11) Die Beitragsreduzierung und die Beitragsfreistellung der Versicherung sind die Abschluss- und Vertriebskosten nach § 7 berücksichtigt. haben unter anderem folgende Auswirkungen: Abzug a) Die neu ermittelte Rente ist niedriger als zuvor. (4) Von dem nach Absatz 3 ermittelten Wert erfolgt ein Abzug in Höhe von Bitte beachten Sie: Bei Rentenbeginn finden wir eine Kleinbetrags- 150 Euro. rente ab, wenn die Voraussetzungen nach § 1 Absatz 3 erfüllt sind. Die Beweislast für die Angemessenheit des vereinbarten und bezifferten b) Die Fondsanteile bleiben erhalten. Abzugs tragen wir. Haben wir im Streitfall diesen Nachweis erbracht, gilt Folgendes: Beträgt jedoch Ihr aktuelles Garantieniveau 90 %, können Ihre zu • Wir reduzieren den Abzug, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug diesem Garantieniveau eingezahlten Beiträge nicht mehr zu 90 % in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss. garantiert sein. In diesem Fall schichten wir Fondsguthaben in Ga- rantieguthaben um, um diese Garantie wieder herzustellen. Falls • Der Abzug entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in Ihrem nicht genügend Fondsguthaben dafür vorhanden ist, schichten wir Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist. das vorhandene Fondsguthaben komplett in das Garantieguthaben (5) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, das Garantieguthaben um. So erreichen wir die maximal finanzierbare Garantie. Diese kann nach Absatz 3 angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, niedriger als die bisherigen 90 % sein. um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbeson- Die neue Höhe der garantierten Rente berechnen wir: dere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschlie- •n  ach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ßen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet. • f ür den Zeitpunkt der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung Auszahlen von Überschüssen •u  nter Zugrundelegung des Garantieguthabens nach den Absätzen 3 (6) Bei einer Kündigung erhalten Sie: und 11 b) abzüglich offener Beiträge. • den Schlussüberschuss-Anteil nach § 4 Absatz 7 Nummer 2 und Keine Beitragsrückzahlung • die Beteiligung an den Bewertungsreserven für Ihre Versicherung (12) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. nach § 4 Absatz 7 Nummer 3. Nachteile und Vorteile einer Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistel- Nachteile und Vorteile einer Kündigung lung (7) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile und Vorteile (13) Die Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung haben. kann für Sie Nachteile und Vorteile haben. Nachteile: Nachteile: In der Anfangszeit Ihrer Versicherung erfolgt die Verrechnung von Ab- In der Anfangszeit Ihrer Versicherung erfolgt die Verrechnung von Ab- schluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen zur Verrechnung schluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen zur Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten finden Sie in § 7. Durch diese von Abschluss- und Vertriebskosten finden Sie in § 7. Durch diese Ver- Verrechnung können in der Anfangszeit nur geringe Beträge für den rechnung können in der Anfangszeit nur geringe Beträge vorhanden Rückkaufswert vorhanden sein. sein, um eine reduzierte oder beitragsfreie garantierte Rente zu bilden. Auch in den folgenden Jahren sind die Beträge für den Rückkaufswert Auch in den folgenden Jahren steht dafür möglicherweise nur ein Be- möglicherweise geringer, als die Summe der eingezahlten Beiträge. trag zur Verfügung, der geringer ist, als die Summe der eingezahlten Bitte beachten Sie: Die zum festgelegten Garantieniveau gezahlten Bei- Beiträge. träge sind erst zum Ende der Ansparphase zu diesem Garantieniveau garantiert. Zum Zeitpunkt der Kündigung gilt diese Garantie nicht. Le- Bitte beachten Sie: Es gibt Fälle, bei denen das Garantieniveau für be- sen Sie dazu § 2 Absatz 2. reits eingezahlte Beiträge sinkt. Lesen Sie dazu Absatz 11. Vorteile: Vorteile: Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht mehr, können Sie Beiträge sparen. mehr, können Sie Beiträge sparen. Ihre Entscheidung: PR 2021.01 V4 Ihre Entscheidung: Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Kündigung gegenüber Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Beitragsreduzierung oder einer Beitragsfreistellung oder einer unveränderten Fortsetzung Ihres Beitragsfreistellung gegenüber einer unveränderten Fortsetzung Ihres Vertrags ab. Vertrags ab. [Seite 8] Hilfe zur Entscheidung: Die Leistung einer gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversiche- rung verändert sich durch das Vorziehen. Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die Garantie- wert-Tabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere Informatio- Sie können den Rentenbeginn der Altersrente auf einen Termin vorzie- nen zur beitragsfreien Rente und ihrer jeweiligen Höhe. hen, der vor dem vereinbarten Ende der Versicherungs- oder Leistungs- dauer der Zusatzversicherung liegt. In diesem Fall endet die Versiche- Wiederaufnahme der Beitragszahlung rungsdauer beziehungsweise Leistungsdauer der Zusatzversicherung (14) Sie können bei einer Versicherung mit reduziertem Beitrag oder einer bereits zum vorgezogenen Rentenbeginn der Altersrente. beitragsfrei gestellten Versicherung jederzeit beantragen, die Beitrags- Solange eine Leistung aus einer Zusatzversicherung erbracht wird, ist zahlung mit erhöhtem Beitrag wieder aufzunehmen. Dabei gilt: ein Vorziehen des Rentenbeginns nicht möglich. •D  ie Beitragszahlung mit dem erhöhten Beitrag setzt zum nächsten Hinausschieben des Rentenbeginns Termin der Beitragsfälligkeit ein. (2) Sie können den Rentenbeginn hinausschieben. Schieben Sie Ihren Ren- •D  ie Leistung wird zum nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu er- tenbeginn hinaus, gilt Folgendes: mittelt. •D  er spätmöglichste Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahres- •D  ie Beitragszahlweise wird beibehalten. tag, der auf die Vollendung des 90. Lebensjahres der versicherten •B  etrug bei einer Beitragsfreistellung das Garantieniveau zuvor weniger Person folgt. als 90 %, gilt dieses Garantieniveau auch für die zukünftigen Beiträge. •D  er Antrag auf Hinausschieben der Leistung muss bis spätestens ei- Anderenfalls können wir das Garantieniveau für zukünftige Beiträge nen Monat vor dem ursprünglichen Rentenbeginn in Textform bei uns reduzieren. eingegangen sein. Haben Sie eine Zusatzversicherung zu Ihrem Vertrag abgeschlossen, •D  ie vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit gilt auch für die hin- kann es von einer erneuten Risikoprüfung abhängen, ob und in welcher ausgeschobene Rente. Allerdings darf bei lebenslanger Rente das Höhe die Wiederaufnahme der Beitragszahlung möglich ist. Es gelten rechnungsmäßige Alter der versicherten Person zum Ende der Ren- die entsprechenden Regelungen der Besonderen Bedingungen für die tengarantiezeit 92 Jahre nicht überschreiten. Sonst wird die Renten- Zusatzversicherung. garantiezeit entsprechend angepasst. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung garantieren wir Ihnen die bei (3) Zum ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn befindet sich der Vertrag Vertragsabschluss vereinbarten Rechnungsgrundlagen der Premium im beitragspflichtigen oder beitragsfreien Zustand. Rente – insbesondere Sterbetafel und Rechnungszins. Schieben Sie Ihren Rentenbeginn hinaus, ändert sich der Zustand Ihres Möchten Sie die garantierte Leistung wiederherstellen, haben Sie fol- Vertrags nicht. gende Möglichkeiten: Sie können Zahlen Sie in der verlängerten Ansparphase weiter Beiträge entstehen •d  ie Ansparphase verlängern. Lesen Sie dazu § 13 Absätze 2 bis 5. Kosten nach § 7. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihre Versicherung •F  ondsguthaben in Garantieguthaben umschichten. Lesen Sie dazu beitragsfrei zu stellen. Lesen Sie dazu § 11. § 15 Absatz 1. Durch das Hinausschieben des Rentenbeginns erhöht sich •Z  uzahlungen leisten. Lesen Sie dazu § 17 Absätze 2 bis 5. •d  as Garantieguthaben zu Rentenbeginn. •d  ie Beiträge erhöhen. Lesen Sie dazu § 17 Absätze 6 bis 10. •d  ie garantierte Rente. § 12 – Welche Informationen erhalten Sie während der Vertragslauf- Für laufende Beiträge, Erhöhungen der Beiträge und Zuzahlungen in der zeit? verlängerten Ansparphase gilt: Zum neuen Rentenbeginn werden sie zu 0 %, 50 %, 70 % oder 90 % garantiert, wenn Sie das entsprechende (1) Sie erhalten von uns zum Ende eines jeden Versicherungsjahres eine Garantieniveau gewählt haben. Mitteilung nach § 155 VVG. Darin informieren wir Sie vor Rentenbeginn unter anderem über: Mit Garantieniveau meinen wir hier das Garantieniveau für die zukünfti- gen Beiträge. •d  en Wert des Garantieguthabens Flexibler Rentenbeginn und Sicherungsmechanismen •d  en jeweils aktuellen Anteilswert der Fonds (4) Haben Sie die automatische Gewinnsicherung nach § 15 eingeschlos- •d  en Wert des Fondsguthabens sen, Diesen geben wir als Stückzahl von Anteilsscheinen und als Euro- • läuft diese in der verlängerten Ansparphase weiter. Sie haben weiter- Betrag an. hin die Möglichkeit, die Option zu- oder abzuwählen. (2) Den aktuellen Anteilswert der Fonds erfahren Sie aus den Veröffentli- •p  assen wir das Verfahren der automatischen Gewinnsicherung ent- chungen der Fondsgesellschaften und der Fachpresse. Außerdem stel- sprechend der verlängerten Ansparphase an. len wir Ihnen im Internet eine Fondsübersicht unter www.huk.de/fonds zur Verfügung. (5) Haben Sie das Ablaufmanagement nach § 15 eingeschlossen, passen wir das Verfahren des Ablaufmanagements entsprechend der geänder- (3) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Versicherung jederzeit an. ten Ansparphase an. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, diese Option zu- oder abzuwählen. § 13 – Wie und unter welchen Voraussetzungen können Sie den Ren- tenbeginn sowie Ihre Rentengarantiezeit flexibel gestalten? Anpassung der Rentengarantiezeit Vorziehen des Rentenbeginns (6) Sie können die vereinbarte Rentengarantiezeit um volle Jahre verkürzen oder verlängern. Passen Sie Ihre Rentengarantiezeit an, gilt Folgendes: (1) Sie können den Rentenbeginn vorziehen. Ziehen Sie Ihren Rentenbe- ginn vor, gilt Folgendes: •D ie neue Rentengarantiezeit muss mindestens ein Jahr betragen. •H aben Sie die •D  er frühestmögliche Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahres- tag, der auf die Vollendung des 55. Lebensjahres der versicherten – lebenslange Rente gewählt, gilt: Das rechnungsmäßige Alter der Person folgt. versicherten Person zum Ende der Rentengarantiezeit darf 92 Jahre •D  er Antrag auf Vorziehen der Leistung muss bis spätestens einen nicht überschreiten. Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn in Textform bei uns ein- – abgekürzte Rente gewählt, gilt: Die Rentengarantiezeit endet spä- gegangen sein. testens fünf Jahre vor Ende der Auszahlungsdauer der abgekürzten Rente. •D  ie vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit gilt auch für die vorge- zogene Rente. •D er Antrag auf Anpassung der Rentengarantiezeit muss bis spätes- tens einen Monat vor Fälligkeit der ersten Rente in Textform bei uns Durch das Vorziehen des Rentenbeginns verringert sich eingegangen sein. •d  as Garantieguthaben zu Rentenbeginn. Die garantierte Leistung der Versicherung verändert sich durch die An- •d  ie garantierte Rente. passung der Rentengarantiezeit: [Seite 9] •E  ine Verlängerung führt zu einer verringerten garantierten Rente. Übersteigt Ihr Gesamtguthaben diesen Grenzwert, führen wir die •E  ine Verkürzung führt zu einer erhöhten garantierten Rente. automatische Gewinnsicherung durch. Dazu berechnen wir die Dif- ferenz aus vorhandenem Gesamtguthaben und Bezugsgröße. Wir Geänderter Rentenfaktor schichten so viel Kapital aus dem Fondsguthaben um, dass bei Ren- (7) Den zum geänderten Rentenbeginn beziehungsweise den wegen der tenbeginn die Hälfte dieser Differenz garantiert ist. geänderten Rentengarantiezeit gültigen Rentenfaktor ermitteln wir nach c) Ablaufmanagement versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei legen wir die bei Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen zu Grunde. Dieses Verfahren schichtet in den letzten fünf Jahren vor Rentenbe- ginn Ihr Fondsguthaben in Ihr Garantieguthaben um. Am Ende der Die Gesamtrente bestimmen wir nach § 1 Absatz 2 mit dem geänderten Ansparphase befindet sich dadurch Ihr gesamtes Guthaben im Ga- Rentenfaktor. rantieguthaben. § 14 – Wie können Sie das Garantieniveau für zukünftige Beiträge än- Wir ermitteln dafür zu Beginn des Ablaufmanagements das Verhält- dern? nis von Garantie- zu Gesamtguthaben. Ausgehend davon bestimmen wir einen planmäßigen Verlauf dieses Verhältnisses auf 100 % zum (1) Sie haben in der Ansparphase grundsätzlich die Möglichkeit, das Garan- Ende der Ansparphase. tieniveau für zukünftige Beiträge zu ändern. Im Folgenden verstehen wir unter Garantieniveau stets das Garantieniveau für die zukünftigen Wir überprüfen monatlich, ob das tatsächliche Verhältnis unter dem Beiträge. planmäßigen Verlauf liegt. Ist dies der Fall, schichten wir Fondsgut- a) Wollen Sie auf das Garantieniveau von 90 % wechseln, ist das erst haben in das Garantieguthaben um, bis der planmäßige Wert er- nach Tilgung aller Abschluss- und Vertriebskosten möglich. In allen reicht ist. anderen Fällen ist ein Wechsel jederzeit möglich. Das Ablaufmanagement ist auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt. b) Wollen Sie Ihr aktuelles Garantieniveau ändern und beträgt Deshalb passen wir bei Ausübung mancher Vertragsoptionen die es aktuell 90 % beachten Sie bitte: Ihre zu diesem aktuellen Dauer und den planmäßigen Verlauf des Verfahrens an. Dies betrifft Garantieniveau eingezahlten Beiträge sind zum Zeitpunkt der zum Beispiel folgende Fälle: Änderung und auch später gegebenenfalls nicht zu 90 % ga- – Sie schließen das Ablaufmanagement weniger als fünf Jahre vor rantiert. dem vereinbarten Rentenbeginn ein. Um Ihnen dennoch eine möglichst hohe Garantie der bisherigen – Sie ziehen den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn vor. Die Beiträge zu gewähren, schichten wir entsprechend Fonds- in Ga- Zeit bis zum neuen Rentenbeginn beträgt weniger als fünf Jahre. rantieguthaben um. Falls nicht genügend Fondsguthaben vorhanden ist, schichten wir das vorhandene Fondsguthaben komplett in das – Es finden bereits Umschichtungen durch das Ablaufmanagement Garantieguthaben um. So erreichen wir die maximal finanzierbare statt und Sie schieben den ursprünglich vereinbarten Rentenbe- Garantie. ginn hinaus. c) Haben Sie die Sonderkondition „Direkt“ vereinbart, ist ein Wechsel (2) Sie können die Optionen automatische Gewinnsicherung und Ablauf- zwischen den Garantieniveaus jederzeit uneingeschränkt möglich. management bei Vertragsabschluss einschließen. Während der Anspar- Es findet keine Umschichtung von Fonds- in Garantieguthaben statt. phase sind diese Optionen jederzeit zum nächsten Monatsersten zu- oder abwählbar. Dies beantragen Sie bei uns in Textform. Bitte beachten (2) Nach Absatz 1 hängt die Möglichkeit zur Änderung des Garantieniveaus Sie dazu den jeweiligen Bewertungsstichtag nach § 3 Absatz 7. für zukünftige Beiträge von der Tilgung der Abschluss- und Vertriebs- kosten ab. Diese fallen unter anderem bei Abschluss Ihrer Versicherung, Bei Einschluss der automatischen Gewinnsicherung oder des Ablauf- Beitragserhöhungen und Erhöhungen durch Dynamik an. managements, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, individuelle Ge- winnsicherungen vorzunehmen. Das bedeutet, dass ein Erhöhen des Garantieniveaus auf 90 % nicht zu jeder Zeit möglich ist. Sie können dies frühestens fünf Jahre nach einer (3) Schließen Sie sowohl die automatische Gewinnsicherung als auch das Dynamik oder einer Beitragserhöhung nach § 17 durchführen. Ablaufmanagement in Ihren Vertrag ein, gilt: Die automatische Gewinn- sicherung endet mit Beginn des Ablaufmanagements. (3) Löst der Wechsel des Garantieniveaus eine Umschichtung von Fonds- in Garantieguthaben aus, wird die Bezugsgröße der automatischen Ge- (4) Auf Wunsch bieten wir Ihnen einen Ablaufcheck an. Wir informieren Sie winnsicherung nach § 15 Absatz 1 b) angepasst. dabei über Ihre Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung zum Ende der An- (4) Die Änderung des Garantieniveaus für zukünftige Beiträge müssen Sie sparphase. in Textform bei uns beantragen. Wir berücksichtigen diese Änderung zu dem in § 3 Absatz 7 genannten Bewertungsstichtag. § 16 – Wie können Sie Ihre Fondsanlage ändern? Switch § 15 – Wie können Sie Ihre Gewinne sichern? (1) Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass wir die künftigen zur (1) Die Gewinne aus der Überschussbeteiligung und der Wertentwicklung Anlage bestimmten Beitragsteile und Überschüsse Ihrer Versicherung in Ihrer Fonds erhöhen Ihr Fondsguthaben. Möchten Sie diese Gewinne einen oder mehrere andere Investmentfonds anlegen. Dies nennen wir sichern, haben Sie folgende Möglichkeiten: Switch. a) Individuelle Gewinnsicherung Bei einem Switch entstehen für Sie keine Kosten. Sie erfahren bei uns Sie können zu jeder Zeit Umschichtungen von Fondsguthaben in oder auf unserer Homepage, welche Investmentfonds für zukünftige Garantieguthaben vornehmen. Dies nennen wir individuelle Gewinn- Beiträge und Überschüsse zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über sicherung. unsere Fonds finden Sie unter www.huk.de/fonds. Zu allen Fonds, die für Ihre Versicherung zur Verfügung stehen, können Anteile gleichzeitig Eine individuelle Gewinnsicherung beantragen Sie bei uns in Text- im Vertrag gehalten werden. form. Den Switch führen wir zu dem von Ihnen gewünschten Termin durch. b) Automatische Gewinnsicherung Wir berücksichtigen ihn frühestens zum ersten Börsentag nach Eingang Dieses Verfahren schichtet bei guter Fondsentwicklung einen Teil Ihres Antrags. des Fondsguthabens in das Garantieguthaben um. Shift Als Auslöser für die Umschichtung legen wir einen Grenzwert fest. Dieser beträgt 130 % der folgenden Bezugsgröße: (2) Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass wir das vorhandene Guthaben eines oder mehrerer Fonds in einen oder mehrere andere zur – Die Summe der bisher gezahlten Beiträge zuzüglich Verfügung stehend Fonds übertragen. Dies nennen wir Shift. – des Wertes aller bisherigen Gewinnsicherungen zu Rentenbeginn. Bei einem Shift entstehen für Sie keine Kosten. Sie erfahren bei uns PR 2021.01 V4 Dazu zählen individuelle, automatische sowie indirekte Umschich- oder auf unserer Homepage, welche Investmentfonds für einen Shift zur tungen. Verfügung stehen. Eine Übersicht über unsere Fonds finden Sie unter Zu indirekten Umschichtungen lesen Sie bitte die §§ 11, 14 und www.huk.de/fonds. Zu allen Fonds, die für Ihre Versicherung zur Verfü- 18. gung stehen, können Anteile gleichzeitig im Vertrag gehalten werden. [Seite 10] Bei einem Shift ermitteln wir den Wert des zu übertragenden Kapitals Sind Sie Versicherungsnehmer mehrerer Premium Renten Verträge der und wandeln ihn in Anteile des gewählten Fonds um. Lesen Sie dazu HUK-COBURG-Lebensversicherung AG, gilt zusätzlich: Die Summe aus auch § 3 Absätze 5 und 7. dem jährlichen Beitrag der Erhöhung und allen laufenden Beiträgen und Den Shift führen wir zu dem von Ihnen gewünschten Termin durch. Wir Zuzahlungen der letzten zwölf Monate zu diesen Verträgen darf insge- berücksichtigen ihn frühestens zum ersten Börsentag nach Eingang Ih- samt 25.000 Euro nicht übersteigen. res Antrags. (8)  Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder eine Einen Shift können Sie auch nach Ablauf der Beitragszahlung beantra- Dienst­unfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen, gilt: gen. •D  er jährliche Beitrag der Erhöhung darf zusammen mit den jährlichen (3) Ein Shift ist nicht möglich, wenn: Beiträgen der Erhöhungen der letzten zwölf Monate 1.200 Euro nicht überschreiten. •D  ie Rücknahme von Anteilen des in Ihrem Vertrag enthaltenen Invest- mentfonds ausgesetzt ist. • Insgesamt darf sich durch Beitragserhöhungen der jährliche Beitrag um höchstens 3.600 Euro erhöhen. •D  ie Rücknahme von Anteilen endgültig eingestellt ist. •D  ie Leistung der Berufsunfähigkeitsrente ändert sich durch die Bei- Lesen Sie dazu auch § 20 Absatz 1 Nummer 3 und § 20 Absatz 3. tragserhöhung nicht. § 17 – Wie können Sie Ihre Beitragszahlung flexibel gestalten? •D  er Beitrag und die Leistung der Beitragsbefreiung im Fall der Berufs- unfähigkeit steigen auf Grund der Beitragserhöhung. (1) Um Ihre Beitragszahlung flexibel zu gestalten haben Sie folgende Mög- lichkeiten: (9) Die Leistungen weiterer eingeschlossener Zusatzversicherungen än- dern sich durch die Beitragserhöhung nicht. •B  eitragsfreistellung. Lesen Sie dazu § 11 Absätze 8 bis 11. (10) Eine Erhöhung Ihrer zukünftigen Beiträge beantragen Sie bei uns in •B  eitragsreduzierung. Lesen Sie dazu § 11 Absätze 8 bis 11. Textform. •W  iederaufnahme der Beitragszahlung. Lesen Sie dazu § 11 Absatz 14. § 18 – Wie können Sie Ihrer Versicherung Kapital entnehmen und •S  tundung. Lesen Sie dazu § 8 Absätze 7 und 8. wann können Sie eine Kapitalabfindung verlangen? •K  apitalentnahme für die Beitragszahlung. Lesen Sie dazu § 18 Ab- Kapitalentnahme vor Rentenbeginn sätze 1 bis 5. (1) Vor dem vereinbarten Rentenbeginn können Sie aus Ihrem Guthaben •Z  uzahlung. Lesen Sie dazu die Absätze 2 bis 5. Kapital entnehmen. Es gibt zwei Arten von Entnahmen: •B  eitragserhöhung. Lesen Sie dazu die Absätze 6 bis 10. •S  ie können Kapital aus dem vorhandenen Fondsguthaben entnehmen. Dabei garantieren wir Ihnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Dies können Sie jederzeit in Textform beantragen. Rechnungsgrundlagen der Premium Rente – insbesondere Sterbetafel •S  ie können Kapital aus dem Gesamtguthaben entnehmen. Die Ent- und Rechnungszins. nahme erfolgt dabei so, dass das Verhältnis zwischen Garantie- und Zuzahlung Fondsguthaben vor und nach der Entnahme gleich ist. (2) Sie können in der Ansparphase zu jeder Zeit zu einem von Ihnen ge- Diese Art der Entnahme können Sie jederzeit zur nächsten Versiche- wünschten zukünftigen Monatsersten zusätzliche Beträge einzahlen. rungsperiode in Textform beantragen. Wir nennen diese zusätzlichen Beträge Zuzahlungen. Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie § 3 Absatz 7. Wir entnehmen Ihrer Zuzahlung Abschluss- und Vertriebskosten. Den Bitte beachten Sie: Die zum festgelegten Garantieniveau gezahlten Bei- restlichen Betrag Ihrer Zuzahlung führen wir Ihrer Versicherung zu. Die träge sind erst zum Ende der Ansparphase zu diesem Garantieniveau Regelungen für Beiträge in den §§ 6 und 7 gelten für Zuzahlungen garantiert. Nach einer Kapitalentnahme kann sich das Garantieniveau entsprechend. des Vertrags geändert haben. Lesen Sie dazu § 2 Absatz 2. Das aktuelle Garantieniveau für zukünftige Beiträge gilt auch für die (2) Für beide Arten der Entnahme nach Absatz 1 gilt: Entnehmen Sie mehr Zuzahlung. als die Hälfte des Gesamtguthabens, erheben wir eine Gebühr. Diese Wir berücksichtigen die Zuzahlung in das entnehmen wir entsprechend Ihrer gewählten Art der Entnahme aus •F  ondsguthaben nach dem Bewertungsstichtag für Zuzahlungen. Le- dem Fondsguthaben beziehungsweise dem Gesamtguthaben. Die ak- sen Sie dazu § 3 Absatz 7. tuelle Höhe der Gebühr finden Sie in der Gebührentabelle. Lesen Sie hierzu auch § 19. •G  arantieguthaben zum Ersten des von Ihnen gewünschten zukünfti- gen Monats. (3) Eine Entnahme ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: (3) Eine Zuzahlung muss mindestens 100 Euro betragen. Die Summe aus •D  er Auszahlungsbetrag muss mindestens 100 Euro betragen. laufenden Beiträgen und Zuzahlungen eines Versicherungsjahres darf •D  as verbleibende Gesamtguthaben nach Abzug der in Absatz 2 ge- 25.000 Euro nicht übersteigen. nannten Gebühr muss mindestens 1.000 Euro betragen. Sind Sie Versicherungsnehmer mehrerer Premium Renten Verträge der •E  ntnehmen Sie Kapital aus dem Fondsguthaben, darf die Summe aus HUK-COBURG-Lebensversicherung AG, gilt zusätzlich: Die Summe aus Entnahmebetrag und Gebühr den Wert des Fondsguthabens nicht der Zuzahlung und allen laufenden Beiträgen sowie weiteren Zuzah- überschreiten. lungen der letzten zwölf Monate zu diesen Verträgen darf insgesamt Andernfalls ist eine Entnahme nicht möglich. 25.000 Euro nicht übersteigen. (4) Verringert sich durch eine Entnahme und einer gegebenenfalls anfal- (4) Die Leistungen von eingeschlossenen Zusatzversicherungen ändern lenden Gebühr das Garantieguthaben, verringert sich die garantierte sich durch eine Zuzahlung nicht. Leistung. (5) Eine Zuzahlung beantragen Sie bei uns in Textform. Bitte beachten Sie: Bei Rentenbeginn finden wir eine Kleinbetragsrente Beitragserhöhung ab, wenn die Voraussetzungen nach § 1 Absatz 3 erfüllt sind. (6) Sie können in der Ansparphase zu jeder Beitragsfälligkeit Ihren laufen- (5) Nach einer Entnahme passen wir die Bezugsgröße der automatischen den Beitrag erhöhen. Durch die Beitragserhöhung steigen alle zukünfti- Gewinnsicherung aus § 15 Absatz 1 b) an. gen Beiträge um den von Ihnen gewünschten Betrag. Kapitalabfindung zu Rentenbeginn Wir entnehmen diesen Erhöhungen Ihrer zukünftigen Beiträge Ab- schluss- und Vertriebskosten. Die Regelungen für laufende Beiträge in (6) Zu Rentenbeginn können Sie einmalig Kapital aus Ihrer Versicherung den §§ 6 und 7 gelten für Beitragserhöhungen entsprechend. auszahlen lassen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: •D  ie versicherte Person erlebt diesen Termin. Das Garantieniveau für zukünftige Beiträge gilt auch für den erhöhten Beitrag. •D  as Kapitalwahlrecht ist nicht ausgeschlossen. (7) Die Summe aus laufenden Beiträgen und Zuzahlungen eines Versiche- Eine Kapitalabfindung können Sie jederzeit in Textform beantragen. Den rungsjahres darf 25.000 Euro nicht übersteigen. Antrag müssen Sie spätestens einen Monat vor Fälligkeit der ersten [Seite 11] Rente stellen. Dies gilt auch, wenn Sie den Rentenbeginn nach § 13 – stellt die Ausgabe von Anteilen endgültig ein. verschoben haben. – löst die in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds auf. Sie können im Rahmen der Kapitalabfindung Teile oder das gesamte – legt die in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds mit anderen Fonds Guthaben auszahlen lassen. Bei der zusammen. • v ollständigen Kapitalabfindung erlischt die Versicherung mit der Aus- 2. Das Fortführen des Fonds ist aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtli- zahlung. chen Gründen nicht möglich. • t eilweisen Kapitalabfindung wird die Rente nach anerkannten Regeln 3. Die Rücknahme von Anteilen des in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds der Versicherungsmathematik entsprechend gekürzt. In diesem Fall wird ausgesetzt oder endgültig eingestellt. zahlen wir höchstens so viel Kapital aus, dass die verbleibende Rente nicht unter eine jährliche Rente von 300 Euro sinkt. (2) In den Fällen von Absatz 1 Nummer 1 und 2 führen wir einen Fonds- wechsel durch Switch beziehungsweise Switch und Shift nach § 16 Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie § 3 Absatz 7. auf einen von uns angebotenen Fonds durch. Dabei wählen wir einen Kapitalabfindung nach Rentenbeginn Fonds, der dem bisherigen Fonds hinsichtlich Anlagestrategie, An- lagepolitik und Art der im Fonds verwalteten Wertpapiere so weit wie (7) Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit, können möglich entspricht. Über die Zeitpunkte für den Anlagewechsel und die Sie eine Kapitalabfindung beantragen. Das für die Kapitalabfindung zur Übertragung informieren wir Sie in Textform. Verfügung stehende Kapital ermitteln wir, indem wir die ab diesem Zeit- punkt bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausstehenden garantierten Sind Sie mit unserer Fondswahl nicht einverstanden, können Sie selbst Renten auf den Zeitpunkt der Auszahlung abzinsen. Dabei verwenden einen Fonds auswählen. Dafür stehen Ihnen die dann von uns für Ihren wir den vereinbarten Rechnungszins. Den jeweiligen Bewertungsstich- Vertrag angebotenen Fonds zur Verfügung. Ihre Auswahl müssen Sie tag entnehmen Sie § 3 Absatz 7. bei uns in Textform beantragen. Die Frist für diesen Antrag endet vier Wochen nach Zugang unserer Information bei Ihnen. Ist die Kapitalabfindung ausgezahlt, endet die Versicherung. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass wir Sie nicht rechtzeitig In anderen Fällen ist eine Kapitalabfindung nach Rentenbeginn nicht informieren können. In diesen Fällen teilen wir Ihnen in unserer Infor- möglich. mation die abweichende Frist mit. Ist der verbleibende Zeitraum zu kurz, um Ihnen eine Frist zu nennen oder Sie vorab zu informieren, werden § 19 – Welche Kosten und Gebühren dürfen Ihnen gesondert in Rech- wir die für die Anlage vorgesehenen Beitragsteile in den von uns ausge- nung gestellt werden? wählten Fonds anlegen. Sie haben das Recht, einen Fondswechsel nach (1) Wir können Ihnen separate Kosten berechnen, falls aus besonderen von § 16 durchzuführen. Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand ent- (3) Im Fall von Absatz 1 Nummer 3 können wir die Anteile nicht an die steht. Kapitalanlagegesellschaft zurückgeben. Daher können wir den Rück- (2) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten ge- nahmepreis zur Ermittlung des Geldwerts eines Anteils bei Leistung sondert berechnen: oder Rückkauf nicht ansetzen. In diesen Fällen bieten wir Ihnen an, •R  ückläufer im Lastschriftverfahren diese Anteile auf ein Depot Ihrer Wahl zu übertragen. Nehmen Sie die- ses Angebot nicht an, werden wir den Wert eines Anteils anhand des •E  rstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein aktuellen Preises am Kapitalmarkt ermitteln. Der Preis kann auf Grund •D  urchführung von Vertragsänderungen, unter anderem Entnahmen der verminderten Veräußerbarkeit der Anteile geringer sein als der zu- von mehr als der Hälfte des Guthabens aus Ihrem Vertrag oder bei letzt von der Kapitalanlagegesellschaft gestellte Rücknahmepreis. Diese interner Teilung im Fall eines Versorgungsausgleiches Wertminderung kann auch zu einem Totalverlust führen. •A  btretungen und Verpfändungen Ein Shift und ein Switch nach § 16 sind während des Aussetzens und der endgültigen Einstellung der Rücknahme von Anteilen durch die Ka- •Z  ahlungsrückstände pitalanlagegesellschaft nicht möglich. • z usätzliche individuelle Wertanfragen § 21 – Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? (3) Die Höhe der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung aktuell gültigen Kosten finden Sie in der beiliegenden Gebührentabelle. Dort ist auch (1) Die Person, die eine Leistung verlangt, muss uns Folgendes vorlegen: vermerkt, ob die Kosten momentan erhoben werden. Wir können eine • den Versicherungsschein Änderung der Gebührensätze und der momentan kostenlosen Vorgänge • ein Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person für die Zukunft nach billigem Ermessen vornehmen. Informationen zum billigen Ermessen finden Sie in § 315 BGB. Die jeweils aktuelle Gebüh- • die Auskünfte nach § 22 rentabelle können Sie bei uns anfordern. (2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche Diese Gebühren verrechnen wir spätestens mit einer Leistung aus dem Bescheinigung darüber verlangen, dass die versicherte Person noch Versicherungsvertrag. lebt. (4) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an den bei uns (3) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt wer- regelmäßig entstehenden Kosten. Interne Personalkosten berücksichti- den. Außer den in Absatz 1 genannten Unterlagen ist uns eine amtliche gen wir dabei nicht. Sterbeurkunde einzureichen. Darin müssen Alter und Geburtsort der versicherten Person enthalten sein. Die Beweislast für die Angemessenheit der Pauschale tragen wir. Haben wir im Streitfall diesen Nachweis erbracht, gilt Folgendes: Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an uns zurückzuzahlen. •W  ir reduzieren die Pauschale, wenn Sie uns nachweisen, dass die (4) Unsere Leistungen sind fällig, nachdem wir die notwendigen Erhebun- Pauschale in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss. gen abgeschlossen haben. Als notwendig gelten Erhebungen, für die Folgendes gilt: •D  ie Pauschale entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass die Pauschale in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist. • Sie sind zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig. § 20 – Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds? • Sie begründen unsere Leistungspflicht. Bei den in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds können Veränderungen auftre- (5) Erhalten wir die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Unterlagen nicht ten. Diese können wir nicht immer beeinflussen. Sie können eine unverän- oder nicht rechtzeitig, kann das zur Folge haben, dass Leistungen nicht derte Fortführung des Vertrags unmöglich machen. fällig werden. Grund dafür ist: Wir können nicht feststellen, ob und in (1) Bei folgenden Änderungen informieren wir Sie: welchem Umfang wir zur Leistung verpflichtet sind. PR 2021.01 V4 1. Die Kapitalanlagegesellschaft § 22 – Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? – beschränkt die Ausgabe von Anteilen. (1) Sofern wir wegen gesetzlicher Regelungen zum – setzt die Ausgabe von Anteilen aus. • Erheben, [Seite 12] •S  peichern, erhält ausschließlich die versicherte Person die Leistungen aus dieser •V  erarbeiten und Zusatzversicherung. Sie ist hierfür stets Bezugsberechtigter. •M  elden Haben Sie eine Risikolebens-Zusatzversicherung eingeschlossen, gilt für die vorgezogene Todesfallleistung nach Paragraph 7 der Besonde- von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen ren Bedingungen für die Risikolebens-Zusatzversicherung das wider- Sie uns die dafür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen rufliche Bezugsrecht nicht. Diese vorgezogene Todesfallleistung erhält •b  ei Abschluss des Vertrags, ausschließlich die versicherte Person. Sie ist hierfür stets Bezugsbe- rechtigter. Verstirbt die versicherte Person, bevor es zur Auszahlung der •b  ei Änderung dieser Informationen und Daten nach Abschluss des vorgezogenen Todesfallleistung kommt, wird Ihr Antrag auf diese Leis- Vertrags oder tung gegenstandslos. •a  uf Nachfrage Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugs- unverzüglich zukommen lassen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich- berechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweili- tet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag gen Versicherungsfalles. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalles jederzeit widerrufen. Mit jeder (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise Fälligkeit einer Rente tritt ein eigener Versicherungsfall ein. Tatsachen, die für die Beurteilung Das Bezugsrecht auf die Leistung im Falle des Todes der versicherten • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, Person kann nur mit der Zustimmung der versicherten Person geändert werden. •d  er steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben und Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sie erhalten von •d  er steuerlichen Ansässigkeit des Empfängers der Leistung uns eine Bestätigung in Textform, dass der Widerruf des Bezugsrechts maßgebend sein können. ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegangen ist, (3) Zu diesen Informationen zählen gilt Folgendes: •d  ie deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n), Das Bezugsrecht ist jetzt unwiderruflich. Es kann nur noch mit Zustim- mung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. •d  as Geburtsdatum, Abtretung und Verpfändung •d  er Geburtsort und (3) Sofern dies gesetzlich zulässig ist, können Sie das Recht auf die Leis- •d  er Wohnsitz. tung bis zum Eintritt eines Versicherungsfalles (4) Wann ein Vertrag meldepflichtig ist und welche Informationen wir von •g  anz oder teilweise Ihnen benötigen, können Sie in unserem „Merkblatt Auskunftspflichten“ •a  n Dritte abtreten oder verpfänden. nachlesen. Anzeige Sie erhalten bei Abschluss des Vertrags eine Fassung unseres Merk- blatts auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze. (4) Die Verfügungen Das jeweils aktuelle Merkblatt können Sie im Internet unter www.huk. •E  inräumung und Widerruf eines Bezugsrechts nach Absatz 2 de/auskunftspflichten einsehen oder bei der HUK-COBURG-Lebensver- •A  btretung und Verpfändung nach Absatz 3 sicherung AG anfordern. müssen uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt werden. Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterla- (5)  Die Verfügungen werden nur und erst mit dieser Anzeige wirksam. Der gen nicht oder nicht rechtzeitig zukommen lassen, gilt Folgendes: bisherige Berechtige sind im Regelfall Sie als Versicherungsnehmer. Es Bei einer gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsda- können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfü- ten an die zuständigen Steuerbehörden. Das gilt auch dann, wenn gungen getroffen haben. die Voraussetzungen für eine Meldung nicht vorliegen. Bei Neuabschluss eines Vertrags ist eine Selbstauskunft zu Ihrer § 25 – Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? persönlichen steuerlichen Ansässigkeit erforderlich. (1) Ändert sich Ihre Postanschrift, müssen Sie uns dies unverzüglich mittei- (6) E ine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1 bis len. Sonst erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzeitig. 3 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies Hierdurch können für Sie Nachteile entstehen. Nach § 13 VVG gilt eine gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Ihnen gegenüber abzugebende Willenserklärung drei Tage nach Absen- Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt ha- dung als Ihnen zugegangen. Dazu müssen wir sie mit eingeschriebe- ben. nem Brief an die Anschrift gesendet haben, die Sie uns zuletzt gemeldet haben. § 23 – Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? Dies gilt auch bei einer für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossenen Ver- (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermitteln. sicherung, wenn Sie Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Ur- (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn Sie Ihren Namen ändern. kunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. (3) Halten Sie sich längere Zeit nicht an der uns bekannten Postanschrift (2) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt an- auf, erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzeitig. Wir sehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen. Dazu zählt das empfehlen Ihnen, uns für diese Zeit einen Zustellungsbevollmächtigten Recht, Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, zu nennen. Diese Person ist dann bevollmächtigt, unsere Mitteilungen dass uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung für Sie entgegen zu nehmen. Diese Person sollte im Inland ansässig nachweist. sein. § 24 – Wer erhält die Leistung? § 26 – Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist Ver- (1) Sie können bestimmen, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf tragssprache? es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Lesen Sie dazu auch Ab- Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen- satz 2. Wenn Sie keine Bestimmung getroffen haben, leisten wir an dung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sie. Haben Sie keine Bestimmungen getroffen und sind Sie versicherte Person, leisten wir bei Ihrem Tod an Ihre Erben. § 27 – Wo ist der Gerichtsstand? Bezugsberechtigung Wir informieren Sie, welche Gerichte für Klagen aus dem Versicherungsver- trag zuständig sind. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll. Diese Person wird als Bezugs- (1) Klagen aus dem Vertrag gegen uns berechtigter bezeichnet. Klagen aus dem Vertrag gegen uns müssen Sie bei einem zuständigen Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen, Gericht erheben. [Seite 13] Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte: (2) Sie können verlangen, dass statt einer Erhöhung des Beitrags nach Ab- satz 1 die Leistungen reduziert werden. Bei beitragsfreien Versicherun- •G  ericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt. gen können wir unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 die Leistung •G  ericht, in dessen Bezirk unsere für den Versicherungsvertrag zustän- reduzieren. dige Niederlassung liegt. (3) Die Anpassung des Beitrags und der Leistungen wird zu Beginn des Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Gerichte zuständig zweiten Monats nach unserer Mitteilung wirksam. Wir teilen Ihnen darin sein: die Anpassung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit. •S  ind Sie eine natürliche Person, gilt: (4) Die Mitwirkung des Treuhänders nach Absatz 1 entfällt, wenn die An- passung der Leistungen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde be- Zusätzlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung darf. der Klage Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Zusätzlich ist das Gericht § 29 – Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren gewöhnli- (1) Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen können unwirksam sein chen Aufenthalt haben. oder werden. Ist dies der Fall, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der •S  ind Sie eine juristische Person, gilt: übrigen Bestimmungen und des Vertrags. Zusätzlich ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhe- Wir können die unwirksamen Bestimmungen auch für die bestehenden bung der Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Verträge ersetzen. Dafür muss mindestens eine der folgenden Voraus- setzungen erfüllt sein: (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie • Die neuen Bestimmungen sind zur Fortführung des Vertrags notwen- Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei einem zuständigen dig. Gericht erheben. • Das Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung stellt für einen Ver- Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte: tragspartner eine unzumutbare Härte dar. •S  ind Sie eine natürliche Person, gilt: Dass die Klausel unwirksam ist, muss durch  Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der • eine höchstrichterliche Entscheidung oder Klage Ihren Wohnsitz haben. • einen bestandskräftigen Verwaltungsakt Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Es ist das Gericht zustän- festgestellt worden sein. dig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn Folgendes gilt: •S  ind Sie eine juristische Person, gilt: • Das Vertragsziel wird gewahrt.  Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der • Die Interessen der Versicherungsnehmer werden angemessen be- Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. rücksichtigt. (3) Haben Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz in einen Staat Wir teilen Ihnen die neue Regelung und die dafür entscheidenden Grün- außerhalb de mit. Zwei Wochen später wird die neue Regelung Bestandteil des Vertrags. •d  er Europäischen Union, Die gesetzliche Grundlage für das beschriebene Verfahren finden Sie in • Islands, § 164 VVG. •N  orwegens oder (2) Wir haben uns in diesen Bedingungen auf die zum Zeitpunkt Ihres Ver- •d  er Schweiz tragsabschlusses gültigen Gesetze bezogen oder auf solche verwiesen. verlegt, gilt: Anders als in den Absätzen 1 und 2 beschrieben, sind für Bitte beachten Sie: Diese Gesetze können während des Vertragsverlaufs Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des Staates zuständig, in dem geändert oder ersetzt werden oder entfallen. wir unseren Sitz haben. § 30 – Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz einer kollektivrechtlichen Vereinbarung? oder Ihre Niederlassung in einen Staat nach Satz 1 verlegt haben. (1) Ihr Vertrag enthält gegebenenfalls eine Sonderkondition auf Grund einer (4) Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt Absatz 3 entsprechend für den Ort Ihres kollektivrechtlichen Vereinbarung. Durch die Kollektivvertragsnummer gewöhnlichen Aufenthalts. und gegebenenfalls über den Personenkreis wird die Gruppe von Ver- (5) Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Erhebung der Klage trägen definiert, zu der Ihr Vertrag gehört. Diese Informationen und die nicht bekannt, sind für Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des für Ihren Vertrag geltende Sonderkondition finden Sie in Ihrem Versiche- Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. rungsschein. (2) Wenn Ihrem Vertrag eine Sonderkondition nach Absatz 1 zu Grunde § 28 – Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen? liegt, gelten besondere Regelungen: (1) Wir können nach § 163 VVG Ihren Beitrag anpassen, wenn alle der Sie müssen uns ein Ausscheiden aus der für diese Sonderkondition de- folgenden Kriterien erfüllt sind: finierten Gruppe nach Absatz 1 Satz 2 unverzüglich mitteilen. 1. Der Leistungsbedarf hat sich nicht nur vorübergehend und nicht vo- Scheiden Sie aus der für die Gewährung dieser Sonderkondition de- raussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbarten finierten Gruppe aus, entfällt die für Ihren Vertrag erhaltene Vergüns- Beitrags geändert. tigung. Sie können dann zwischen zwei Möglichkeiten, den Vertrag fortzuführen, wählen: 2. Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste Bei- trag ist angemessen. 1. Sie zahlen den gleichen Beitrag weiter. Dadurch reduziert sich die Leistung Ihrer Versicherung. 3. Den nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepassten Bei- trag benötigen wir um unsere Leistungen dauerhaft zu erfüllen. 2. Sie zahlen einen erhöhten Beitrag. Dadurch bleibt die Leistung Ihrer Versicherung gleich. 4. Ein unabhängiger Treuhänder hat die Rechnungsgrundlagen und die unter 1. bis 3. genannten Voraussetzungen überprüft und bestätigt. In beiden Fällen ist keine erneute Risikoprüfung notwendig. (3) Wird die kollektivrechtliche Vereinbarung gekündigt, entfällt diese Son- Eine Anpassung des Beitrags ist ausgeschlossen, wenn derkondition für Ihren Vertrag. Wir werden sie darüber informieren. Für •u  nsere Leistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzu- die Fortsetzung des Vertrags gilt Absatz 2 entsprechend. PR 2021.01 V4 reichend kalkuliert waren und (4) Melden Sie uns den Wegfall der Voraussetzungen nicht, verringern wir •e  in ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies anhand der zu die- die versicherten Leistungen. Dazu berechnen wir die versicherten Leis- sem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen hätte tungen rückwirkend zum Wegfall der Voraussetzungen ohne Berück- erkennen müssen. sichtigung dieser Sonderkondition neu. [Seite 14] § 31 – Was gilt für das Beschwerdemanagement? (3) Rechtsweg (1) Es ist uns wichtig, Ihnen erstklassige Leistungen zu bieten und auf Ihre  Sie können mit Ihren Anliegen zusätzlich auch den Rechtsweg Bedürfnisse einzugehen. Sind Sie dennoch mit unseren Produkten oder beschreiten. unserem Service nicht zufrieden, dann lassen Sie uns dies bitte wissen. (4) Unser Beschwerdemanagement Lesen Sie dazu Absatz 4. Wir nehmen Ihre Anregungen, Beschwerden und Ihre Kritik sehr ernst. Mit Ihren Anliegen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09561 96-50740 oder postalisch unter der folgenden Adresse: (2) Anlaufstellen für Ihre Anliegen 1. Versicherungsombudsmann HUK-COBURG-Lebensversicherung AG Beschwerdemanagement Sie haben die Möglichkeit sich an den Versicherungsombudsmann Bahnhofsplatz zu wenden. Diese außergerichtliche Schlichtungsstelle vermittelt bei 96440 Coburg Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern. Sie können sich auch über ein Online-Formular an uns wenden. Das Versicherungsombudsmann e.V. Kontaktformular für Ihre Beschwerde und weitere Informationen finden Postfach 080632 Sie auf www.HUK.de/beschwerde. 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihr Anliegen so schnell wie Tel. 0800 3696000* möglich und zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Falls eine abschlie- ßende Bearbeitung nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen möglich ist, Fax 0800 3699000* erhalten Sie einen Zwischenbescheid. (* kostenlos aus deutschen Telefonnetzen) www.versicherungsombudsmann.de Um Ihr Anliegen schnell und umfassend zu bearbeiten, bitten wir Sie um folgende Informationen: Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung •N  ame für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass •A  dresse Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen. •T  elefon •V  ersicherungsnummer 2. Online-Streitbeilegungsplattform •S  childerung Ihres Anliegens Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online (bei- spielsweise über unsere Website) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform nutzen: http://ec. europa.eu/consumers/odr/ Ihre Beschwerde wird von dort aus an die zuständige außergericht- liche Schlichtungsstelle weitergeleitet. 3. Die für uns zuständige Versicherungsaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de Tel. 0228 4108-0 Fax 0228 4108-1550
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.