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Versicherungsmakler / Private Rentenversicherung / Bedingungsarchiv

HUK-COBURG Riester-Rente: die Bedingungen im Volltext

Klassische Riester-Rente mit Beitragserhaltungsgarantie, Rechnungszins 0,25 Prozent, ohne Abschlusskosten, Teilkapital bis 30 Prozent und Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder Kinder.

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Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)ja„Die vereinbarte lebenslange Rente berechnen wir bereits bei Vertragsbeginn auf Grundlage einer unternehmensindividuellen und geschlechtsunabhängigen Sterbetafel“§ 1 Abs. 1, Seite 1
Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds)nicht geregelt
Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)nicht geregelt
Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)ja„Wir garantieren, dass zum Rentenzahlungsbeginn (Beginn der Auszahlungsphase) mindestens die bis dahin gezahlten Beiträge und die uns zugeflossenen staatlichen Zulagen für die vereinbarte Leistung zur Verfügung stehen.“§ 1 Abs. 6, Seite 2
Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbarnicht geregelt
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)ja„und mit einem Rechnungszins von 0,25 %“§ 1 Abs. 1, Seite 1
Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben)ja„Die vereinbarte lebenslange Rente berechnen wir bereits bei Vertragsbeginn“§ 1 Abs. 1, Seite 1
Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel)nicht geregelt
Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagennicht geregelt
Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregeltja„Wir beteiligen Sie gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Überschüssen und den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung).“§ 2 Abs. 1, Seite 2
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)nicht geregelt
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließennicht geregelt
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn)nicht geregelt

Rentenbeginn und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn)ja„Sie können den vereinbarten Rentenbeginn hinausschieben, höchstens jedoch bis zu dem Versicherungsjahrestag, der der Vollendung Ihres 85. Lebensjahres vorausgeht.“§ 7 Abs. 2, Seite 4
Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„Rentenzahlungen dürfen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.“§ 1 Abs. 1, Seite 1
Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„höchstens jedoch bis zu dem Versicherungsjahrestag, der der Vollendung Ihres 85. Lebensjahres vorausgeht“§ 7 Abs. 2, Seite 4
Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente)ja„Sie können verlangen, dass wir zum Rentenzahlungsbeginn einmalig bis zu 30 % des zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals an Sie zahlen“§ 1 Abs. 4, Seite 2
Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginnja„Ihr Antrag auf Teilkapitalauszahlung muss uns spätestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente vorliegen.“§ 1 Abs. 4, Seite 2
Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente)ja„Sie können verlangen, dass wir zum Rentenzahlungsbeginn einmalig bis zu 30 % des zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals an Sie zahlen“§ 1 Abs. 4, Seite 2
Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter)ja„zahlen wir die versicherte Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit weiter“§ 1 Abs. 5 b), Seite 2
Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginnnicht geregelt
Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezugja„Die laufenden Überschussanteile werden zur Erhöhung der versicherten Rente verwendet oder bar ausgezahlt.“§ 2 Abs. 9, Seite 3
Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text)ja, bis zur Versicherungssumme„können wir die Rente gegen Auszahlung des zum Rentenzahlungsbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals abfinden“§ 1 Abs. 3, Seite 1
Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit)nicht geregelt
Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitragnicht geregelt
Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert)nicht geregelt

Tod und Hinterbliebene

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Sterben Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir als Todesfallkapital das gebildete Deckungskapital.“§ 1 Abs. 5 a), Seite 2
Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„Das Deckungskapital bilden wir, indem wir die eingezahlten Beiträge und die uns zugeflossenen staatlichen Zulagen abzüglich der tariflichen Kosten mit dem tariflichen Garantiezinssatz von 0,25 % p.a. verzinsen.“§ 1 Abs. 5 a), Seite 2
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent)nicht geregelt
Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartnerja„Wir zahlen eine Rente an Ihren Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner als sofort beginnende, lebenslange Hinterbliebenenrente.“§ 1 Abs. 5 c), Seite 2
Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinderja„Wir zahlen eine Rente für das Kind als sofort beginnende Leibrente.“§ 1 Abs. 5 c), Seite 2
Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)ja„Für die Leistung im Todesfall können Sie uns widerruflich eine andere Person benennen, die nach Ihrem Tod die Leistung erhalten soll“§ 13 Abs. 2, Seite 7
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)nicht geregelt

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustja„Sie können vor Rentenzahlungsbeginn jederzeit in Textform (zum Beispiel per E-Mail, Brief oder Fax) verlangen, zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 4 Absatz 2) von der Beitragszahlungspflicht vollständig oder teilweise befreit zu werden (Ruhen des Vertrages).“§ 8 Abs. 1, Seite 5
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)nicht geregelt
Beitragsreduzierung während der Laufzeitja„Eine Erhöhung oder Reduzierung des Beitrags zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten Rechnungsgrundlagen“§ 4 Abs. 1, Seite 4
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter)ja„von der Beitragszahlungspflicht vollständig oder teilweise befreit zu werden (Ruhen des Vertrages)“§ 8 Abs. 1, Seite 5
Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)ja, bis 50 €„Die einzelne Zuzahlung muss mindestens 50 Euro betragen.“§ 4 Abs. 7, Seite 4
Teilentnahmen vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„das gebildete Kapital teilweise oder vollständig für eine Verwendung als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag im Sinne des § 92 a des Einkommensteuergesetzes ausgezahlt wird“§ 9 Abs. 1, Seite 5
Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatznicht geregelt
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungnicht geregelt
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nicht geregelt

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)nicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Schluss der ... in Textform (zum Beispiel per E-Mail, Brief oder Fax) kündigen.“§ 10 Abs. 1, Seite 5
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Der Rückkaufswert ist nach § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital des Vertrags.“§ 10 Abs. 3, Seite 5
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungja„Der Abzug beträgt 0,43 % von dem nach Absatz 3 Satz 1 ermittelten Wert multipliziert mit den verbleibenden Jahren“§ 10 Abs. 4, Seite 5
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)ja„Für Ihren Vertrag erheben wir keine Abschluss- und Vertriebskosten.“§ 11 Abs. 1, Seite 6
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Die Höhe der einkalkulierten Verwaltungskosten sowie der anlassbezogenen Kosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.“§ 11 Abs. 6, Seite 6
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pauseja„Ihre Versicherung können Sie jederzeit auf Grundlage der bei ... durch Fortsetzung der Beitragszahlung wieder in Kraft setzen.“§ 8 Abs. 4, Seite 5
Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieterja, bis 80 €„Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendervierteljahres oder bis zum Beginn der Auszahlungsphase in Textform kündigen, um das gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag“§ 10 Abs. 9, Seite 6
Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente)ja„Die Abtretung von Forderungen und Rechten aus dem Vertrag sowie deren Verpfändung sind ausgeschlossen.“§ 13 Abs. 3, Seite 7

Förderung und Rahmen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetznicht geregelt
Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen)ja„Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um einen Altersvorsorgevertrag im Sinne des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG).“Vorbemerkung, Seite 1
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich)nicht geregelt
Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflichtnicht geregelt
PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zinsnicht geregelt
Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen)nicht geregelt
Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherungnicht geregelt
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhennicht geregelt
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffennicht geregelt
Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlungja„Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie noch leben.“§ 12 Abs. 2, Seite 7
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntja„ob und wie wir ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge und der uns zugeflossenen staatlichen Zulagen berücksichtigen“§ 16 Abs. 1, Seite 8
Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsseja„Wir informieren Sie jährlich über“§ 16 Abs. 1, Seite 7

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Riester-Rente
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Riester Rente mit einem in der Zukunft liegenden Rentenbeginn und Rentengarantiezeit als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) RZU 12.1 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner und als versicherte Person. Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um einen Altersvorsorgevertrag im Sinne des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG). Informationen zur steuerlichen Behandlung des Vertrags (auch zu den staatlichen Zulagen) sowie den steuerrechtlichen Folgen einer schädlichen Verwendung des Altersvorsorgevermögens finden Sie in den Steuerhinweisen. In­halts­ver­zeich­nis § 11 Welche Kosten sind mit Ihrem Vertrag verbunden und wie werden diese Kosten verrechnet? § 1 Welche Leistung erbringen wir? § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 12 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? § 13 Wer erhält die Leistung? § 4 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 14 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 5 Wie verwenden wir die staatlichen Zulagen? § 6 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 15 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? § 7 Wie und unter welchen Voraussetzungen können Sie den § 16 Welche Informationen erhalten Sie während der Vertragslaufzeit? Rentenbeginn und die Rentengarantiezeit flexibel gestalten? § 17 Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist § 8 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Vertragssprache? Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen? § 9 Wie können Sie gebildetes Kapital für eine selbst genutzte Wohnung § 18 Wo ist der Gerichtsstand? verwenden? § 19 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? § 10 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung kündi- gen? § 20 Was gilt für das Beschwerdemanagement? § 1 – Welche Leistung erbringen wir? Kleinbetragsrente (3)  Unsere Leistung ab Rentenzahlungsbeginn Wenn die monatliche Rente nach Rentenzahlungsbeginn die nach § 93 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festge- (1) Wenn Sie den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erleben, zahlen wir legte Kleinbetragsrente nicht übersteigt, können wir die Rente gegen die vereinbarte Rente, solang Sie leben. Die vereinbarte Rente ist un- Auszahlung des zum Rentenzahlungsbeginn zur Verfügung stehenden abhängig vom Geschlecht berechnet. Wir zahlen Ihnen die vereinbarte Kapitals abfinden. In diesem Fall endet der Vertrag. Rente in gleich bleibender Höhe jeweils zum Beginn eines Monats. Bei der Berechnung sind alle Riester Renten insgesamt zu berück- Rentenzahlungen dürfen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjah- sichtigen, die Sie bei unserem Unternehmen abgeschlossen haben. res beginnen. Wenn Sie vor Vollendung des 62. Lebensjahres Leistun- Eine Abfindung erfolgt nicht, wenn die Leistung nur auf Grund einer gen aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem beziehen, können Kapitalauszahlung gemäß Absatz 4 auf eine Kleinbetragsrente sinkt. Sie durch Vorziehen der Leistung gemäß § 7 Absatz 1 eine verminderte Sollten wir beabsichtigen, die Rente gegen Auszahlung des zum Ren- Rente auch schon vorher in Anspruch nehmen. Den genauen Renten- tenzahlungsbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals abzufinden, teilen beginn (Beginn der Auszahlungsphase) entnehmen Sie dem Versiche- wir Ihnen dies vorab mit. In diesem Fall können Sie verlangen, dass wir rungsschein. die Abfindung erst zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres an Sie zahlen. Wir reservieren den Abfindungsbetrag dann bis zum Auszah- Die vereinbarte lebenslange Rente berechnen wir bereits bei Ver- lungszeitpunkt kostenfrei und unverzinst. Ihr Antrag auf Verschiebung tragsbeginn auf Grundlage einer unternehmensindividuellen und ge- der Auszahlung muss uns in Textform (zum Beispiel per E-Mail, Brief schlechtsunabhängigen Sterbetafel auf Basis der Sterbetafel „DAV oder Fax) innerhalb von vier Wochen ab Zugang unserer Mitteilung zu- 2004 R Selekt“ und mit einem Rechnungszins von 0,25 %. gehen. AL7178_RZU12.1_2022.01 (2) Wir können bis zu zwölf Monatsrenten zu einer Auszahlung zusammen- Diese Regelungen gelten auch, wenn nach dem Beginn der Auszah- fassen, falls die monatliche Rente bei Rentenzahlungsbeginn weniger lungsphase ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und sich da- als 20 Euro beträgt. durch die Rente auf eine Kleinbetragsrente verringert. HUK-COBURG-Lebensversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas. Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: Info@HUK-COBURG.de [Seite 2] (4) Sie können verlangen, dass wir zum Rentenzahlungsbeginn einmalig bis Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung zu 30 % des zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals an (7) Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und an den Bewertungsreser- Sie zahlen, wenn Sie diesen Termin erleben. Dies führt zu einer Verrin- ven nach § 2. gerung der Rentenleistungen. Ihr Antrag auf Teilkapitalauszahlung muss uns spätestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente § 2 – Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? vorliegen. (1) Wir beteiligen Sie gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (5) Unsere Leistung bei Tod (VVG) an den Überschüssen und den Bewertungsreserven (Überschuss- a) vor dem Rentenbeginn beteiligung). Sterben Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir als To- Die Überschüsse und die Bewertungsreserven ermitteln wir nach den desfallkapital das gebildete Deckungskapital. Das Deckungskapital Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und veröffentlichen sie bilden wir, indem wir die eingezahlten Beiträge und die uns zuge- jährlich im Geschäftsbericht. flossenen staatlichen Zulagen abzüglich der tariflichen Kosten mit Wir erläutern Ihnen, dem tariflichen Garantiezinssatz von 0,25 % p.a. verzinsen. Mit der • wie wir die Überschussbeteiligung für die Versicherungsnehmer in Auszahlung des Todesfallkapitals erlischt die Versicherung. ihrer Gesamtheit ermitteln (Absatz 2), In diesem Fall liegt eine förderschädliche Verwendung Ihres Vertrags • wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrags erfolgt (Ab- vor, sodass § 12 Absatz 5 zur Anwendung kommt. satz 5) und b) nach dem Rentenbeginn • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren kön- Sterben Sie nach dem vereinbarten Rentenbeginn und ist eine Ren- nen und diese auch Null sein kann (Absatz 10). tengarantiezeit vereinbart und noch nicht abgelaufen, zahlen wir die Wie erfolgt die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ins- versicherte Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit weiter. gesamt? An Stelle der Zahlung weiterer Renten bis zum Ende der Garantiezeit (2) Aus welchen Quellen stammen die Überschüsse? kann eine Abfindung der noch ausstehenden Renten (Todesfallka- Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: Den pital) verlangt werden. Dabei werden die noch bis zum Ende der Kapitalerträgen, dem Risikoergebnis und dem übrigen Ergebnis. Wir Garantiezeit ausstehenden garantierten Renten mit dem bei Ver- beteiligen die Versicherungsnehmer an diesen Überschüssen; dabei tragsbeginn vereinbarten Rechnungszins auf den Auszahlungszeit- beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in punkt abgezinst. Mit der Auszahlung des Todesfallkapitals erlischt der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung) in der jeweils die Versicherung. geltenden Fassung. In beiden Fällen liegt eine förderschädliche Verwendung Ihres Ver- 1. Kapitalerträge trags vor, sodass § 12 Absatz 5 zur Anwendung kommt. Von den Nettoerträgen der nach dieser Verordnung maßgeblichen Ka- Sterben Sie nach dem vereinbarten Rentenbeginn und ist keine Ren- pitalanlagen erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt mindestens tengarantiezeit vereinbart oder diese bereits abgelaufen, erbringen den dort genannten prozentualen Anteil. In der derzeitigen Fassung der wir keine Leistung und der Vertrag endet. Mindestzuführungsverordnung sind grundsätzlich 90 % vorgeschrie- ben. Aus diesem Betrag werden zunächst die Beträge finanziert, die c) Förderunschädliche Leistung für die garantierten Leistungen benötigt werden. Ist der verbleibende Ist die anspruchsberechtigte Person Ihr Ehepartner oder eingetra- Betrag positiv, verwenden wir ihn für die Überschussbeteiligung der gener Lebenspartner, kann sie alternativ zu den förderschädlichen Versicherungsnehmer. Verwendungsmöglichkeiten nach (a) und (b) eine der folgenden för- Sind die Beträge, die wir für die garantierten Leistungen insgesamt derunschädlichen Verwendungsmöglichkeiten wählen: benötigen, höher als die gesamten Nettoerträge der berücksichtigten • Wir übertragen das Todesfallkapital auf einen auf den Namen Ihres Kapitalanlagen, wird diese Finanzierungslücke aufgefüllt. Dafür können hinterbliebenen Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners lau- die Anteile der Versicherungsnehmer am positiven Risikoergebnis und tenden staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag. Mit der Über- am positiven übrigen Ergebnis verwendet werden. tragung erlischt die Versicherung. 2. Risikoergebnis • Wir zahlen eine Rente an Ihren Ehepartner/eingetragenen Le- Weitere Überschüsse entstehen insbesondere dann, wenn die Lebens- benspartner als sofort beginnende, lebenslange Hinterbliebenen- erwartung niedriger ist, als bei der Tarifkalkulation angenommen. In rente. Wir ermitteln diese Rente aus dem Todesfallkapital auf Basis diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprünglich angenommen der dann gültigen Rechnungsgrundlagen nach einem unserer dann zahlen und können daher die Versicherungsnehmer an dem entste- für das Neugeschäft offenen Rententarife, sofern es sich bei dieser henden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die Rente nicht um eine Kleinbetragsrente nach Absatz 3 handelt. Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzufüh- Ist der Anspruchsberechtigte ein Kind, für das Ihnen zum Zeitpunkt rungsverordnung grundsätzlich zu mindestens 90 % beteiligt. Ihres Todes ein Anspruch auf Kindergeld oder ein Freibetrag nach 3. Übriges Ergebnis § 32 Absatz 6 EStG zugestanden hätte, kann alternativ zu den för- Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach der der- derschädlichen Verwendungsmöglichkeiten nach a) und b) folgende zeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung mindestens 50 % förderunschädliche Verwendungsmöglichkeit gewählt werden: beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielswei- Wir zahlen eine Rente für das Kind als sofort beginnende Leibrente. se entstehen, wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation Wir ermitteln diese Rente aus dem Todesfallkapital auf Basis der angenommen.. dann gültigen Rechnungsgrundlagen nach einem unserer dann für (3) Wie verfahren wir mit diesen Überschüssen? das Neugeschäft offenen Rententarife, sofern es sich bei dieser Ren- te nicht um eine Kleinbetragsrente nach Absatz 3 handelt. Wir zahlen Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen wir diese Rente, solange das Kind lebt und die Voraussetzungen für die der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu oder schreiben sie un- Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 EStG erfüllt sind. mittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut (Di- rektgutschrift). Beitragserhaltungsgarantie Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwankungen (6) Wir garantieren, dass zum Rentenzahlungsbeginn (Beginn der Aus- der Überschüsse auszugleichen. Sie darf grundsätzlich nur für die Über- zahlungsphase) mindestens die bis dahin gezahlten Beiträge und die schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in uns zugeflossenen staatlichen Zulagen für die vereinbarte Leistung zur Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir Verfügung stehen. Sofern Sie gemäß § 9 Kapital für eine selbst genutz- hiervon nach § 140 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) te Wohnung verwenden oder wir im Rahmen eines Versorgungsaus- abweichen, soweit die Rückstellung nicht auf bereits festgelegte Über- gleichs bei Ehescheidung oder bei der Aufhebung einer eingetragenen schussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Absatz Lebenspartnerschaft Kapital entnehmen müssen, verringert sich diese 1 VAG können wir im Interesse der Versicherten die Rückstellung für Garantie entsprechend. Beitragsrückerstattung heranziehen, um [Seite 3] • einen drohenden Notstand abzuwenden, Übersteigt die Summe der bis dahin gezahlten laufenden Beiträge (ohne Stückkosten und ohne Rabatte) das Deckungskapital, so besteht die • unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Verträgen Bemessungsgrundlage aus dem ggf. vorhandenen Überschussgutha- auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zu- ben. rückzuführen sind, oder Haben Sie Zuzahlungen geleistet bzw. wurden in Ihren Vertrag Zulagen • die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungsgrund- eingerechnet, wird die Bemessungsgrundlage um das Deckungskapital, lagen auf Grund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehen- das aus den Zuzahlungen und Zulagen resultiert, gekürzt. den Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. Die Beteiligung am Schlussüberschuss ist vom Kapitalmarkt abhängig Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustaus- und kann Null sein. gleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung heranziehen, be- lasten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert. 3. Beteiligung an Bewertungsreserven Zusätzlich teilen wir Ihrem Vertrag bei Beendigung der Aufschubdauer (4) Was gilt für Bewertungsreserven? (durch Tod, Kündigung oder Erleben des vereinbarten Rentenbeginns) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalan- den für diesen Zeitpunkt aktuell zugeordneten Anteil an den Bewer- lagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz tungsreserven gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung zu. ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen und Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteiligung in Höhe der Hälfte aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu der zugeordneten Bewertungsreserven vor. Die Höhe der Bewertungs- berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen nach einem verursa- reserven ist von der Wertentwicklung der Kapitalanlagen abhängig und chungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. ist Schwankungen unterworfen; sie kann demnach auch Null sein. Auf- Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu, zusätzlich sichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung auch an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. (7) Verwendung der Überschüsse in der Aufschubdauer • für den Zeitpunkt der Beendigung der Aufschubdauer, Vor dem vereinbarten Rentenbeginn werden die zugeteilten laufenden • während der Rentenzahlung, erstmals ein Jahr nach Rentenbeginn, Überschussanteile verzinslich angesammelt. jeweils für das Ende eines Versicherungsjahres. Sterben Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn, wird ein vorhandenes Wie erfolgt die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags? Überschussguthaben zusammen mit einem möglichen Schlussüber- (5) Wir haben gleichartige Versicherungen zu Gewinngruppen zusammen- schuss gemäß Absatz 6 Nr. 2 und Ihrer Beteiligung an den Bewertungs- gefasst. Gewinngruppen bilden wir, um beispielsweise die Unterschiede reserven gemäß Absatz 6 Nr. 3 bar ausgezahlt. Bei einer förderschäd- bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. Die Überschüsse ver- lichen Verwendung Ihres Vertrags kommt § 12 Absatz 5 zur Anwen- teilen wir auf die einzelnen Gewinngruppen nach einem verursachungs- dung. orientierten Verfahren, und zwar in dem Maß, wie die Gewinngruppen Zum vereinbarten Rentenbeginn wird ein vorhandenes Überschuss- zur Entstehung von Überschüssen beigetragen haben. guthaben zusammen mit einem möglichen Schlussüberschuss gemäß Ihre Versicherung gehört zur Gewinngruppe Rentenversicherungen Absatz 6 Nr. 2 und Ihrer Beteiligung an den Bewertungsreserven ge- nach dem AltZertG. In Abhängigkeit von dieser Zuordnung erhält Ihre mäß Absatz 6 Nr. 3 einmalig für eine sofort beginnende Zusatzrente Versicherung eine Überschussbeteiligung entsprechend Absatz 1. (Bonusrente) mit gleicher Garantiezeit verwendet. Dafür werden die bei Rentenbeginn (für das Neugeschäft) gültigen Rechnungsgrundlagen Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgutschrift – insbesondere Sterbetafeln und Rechnungszins – zu Grunde gelegt. zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der (8) Überschüsse im Rentenbezug Überschuss- bzw. Schlussüberschuss-Anteilsätze legen wir jedes Jahr 1. Laufende Überschussanteile fest und veröffentlichen sie in unserem Geschäftsbericht. Diesen kön- nen Sie bei uns anfordern. Nach Rentenbeginn wird jedes Jahr am Versicherungsjahrestag, erst- mals ein Jahr nach Rentenbeginn, ein Zins-Überschussanteil in Prozent (6) Überschüsse in der Aufschubdauer des um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinsten Deckungskapitals 1. Laufende Überschussanteile des abgelaufenen Versicherungsjahres zugeteilt. Alle Versicherungen erhalten vor dem vereinbarten Rentenbeginn zu 2. Beteiligung an Bewertungsreserven Beginn eines jeden Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn des zwei- Auch während des Rentenbezugs, erstmals ein Jahr nach Rentenbe- ten Versicherungsjahres sowie am Ende der Aufschubdauer, einen ginn, teilen wir Ihrem Vertrag jedes Jahr am Versicherungsjahrestag Ihre Zins-Überschussanteil in Prozent des überschussberechtigten Kapitals. Beteiligung an den Bewertungsreserven entsprechend den gesetzlichen Dieses Kapital ergibt sich aus dem Deckungskapital zu Beginn des Vorschriften zu. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, Versicherungsjahres abzüglich des Barwerts der noch ausstehenden dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise Amortisationskostenzuschläge (vgl. § 11) diskontiert mit dem verein- entfällt. barten Rechnungszins. Zulagen und Zuzahlungen erhöhen ab Zah- (9) Verwendung der Überschüsse im Rentenbezug lungseingang das Deckungskapital und werden dadurch am Zinsüber- schuss beteiligt. Die laufenden Überschussanteile werden zur Erhöhung der versicherten Rente verwendet oder bar ausgezahlt. Versicherungen mit laufender Beitragszahlung erhalten außerdem wäh- rend der Beitragszahlung zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres, Haben Sie die Gewinnverwendung „Plus Rente“ gewählt, wandeln wir erstmals bei Beginn der Versicherung, einen Kosten-Überschussanteil die ab Rentenbeginn fälligen Überschussanteile jeweils bei Zuteilung in in Prozent des Kostenbeitragsteils der in einem Versicherungsjahr zu eine zusätzliche Rente um, die zusätzlich zur garantierten Rente ausge- zahlt wird. zahlenden Beiträge. Der Kosten-Überschussanteil kann auch Null Pro- zent betragen. Zulagen und Zuzahlungen sind nicht am Kostenüber- Bei der Verwendung der laufenden Überschussanteile zur Erhöhung der schuss beteiligt. versicherten Rente werden die bei Rentenbeginn (für das Neugeschäft) gültigen Rechnungsgrundlagen – insbesondere Sterbetafeln und Rech- 2. Schlussüberschuss nungszins – zu Grunde gelegt. Zu den Überschussanteilen nach Nr. 1 kann zum vereinbarten Renten- Die Gewinnverwendung vereinbaren Sie mit uns bei Vertragsabschluss. beginn ein Schluss-Überschussanteil in Prozent der Bemessungsgrund- Bis zum Ende der Aufschubdauer haben Sie jederzeit das Recht, zwi- lage hinzukommen. Bei Rückkauf, Übertragung oder Tod in den letzten schen den genannten Verwendungsformen zu wechseln. Rechtzeitig vier Jahren der Aufschubdauer erhalten Sie einen Schluss-Überschus- vor dem Ende der Aufschubdauer werden wir Sie nochmals auf diese santeil für Ihre Versicherung, wenn der Versicherungsbeginn zu diesem Möglichkeit hinweisen. Zeitpunkt mindestens fünf Jahre zurückliegt. Ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven wird Ihnen ausgezahlt. Bemessungsgrundlage ist die Summe aus dem Deckungskapital und dem ggf. vorhandenen Überschussguthaben abzüglich der Summe der Warum können wir die Höhe der Überschüsse nicht garantieren? RZU 12.1 bis dahin gezahlten laufenden Beiträge (ohne Stückkosten und ohne (10) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab, Rabatte). die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar sind. [Seite 4] Wichtigster Einflussfaktor ist die Entwicklung des Kapitalmarkts. Aber § 5 – Wie verwenden wir die staatlichen Zulagen? auch die Entwicklung des versicherten Risikos und der Kosten ist von Die uns zugeflossenen staatlichen Zulagen werden wir Ihrem Vertrag un- Bedeutung. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also verzüglich gutschreiben und zur Erhöhung der Leistung verwenden. Diese nicht garantiert werden. Über die Entwicklung Ihrer Überschussbeteili- errechnet sich nach gung werden wir Sie jährlich unterrichten. • Ihrem am Erhöhungstermin erreichten Alter, wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon § 3 – Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? mehr als sechs Monate vergangen sind, Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlos- • der restlichen Laufzeit bis zum vereinbarten Auszahlungsbeginn sen haben. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein angegebenen • und dem bei Abschluss des Vertrags gültigen Tarif. Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (vgl. § 4 Absät- Wenn wir staatliche Zulagen zurückzahlen müssen, reduzieren sich die Leis- ze 2 und 3 und § 6). tungen entsprechend. Ihre Versicherung beginnt und endet jeweils um 12.00 Uhr des ersten bzw. § 6 – Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? des letzten Tages der vereinbarten Vertragsdauer. Einlösungsbeitrag § 4 – Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? (1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag (erster Beitrag) nicht rechtzeitig zah- len, können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag (1) Die Beiträge zu Ihrer Rentenversicherung zahlen Sie durch Monats- zurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachge- beiträge (laufende Beiträge). Der für Ihren Vertrag tariflich festgelegte wiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten Mindestbeitrag muss erreicht werden. haben. Eine Erhöhung oder Reduzierung des Beitrags zu den bei Vertragsab- (2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht schluss vereinbarten Rechnungsgrundlagen – insbesondere Sterbeta- gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir fel und Rechnungszins – können Sie jedes Jahr beantragen. Der neue Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel per E-Mail, Beitrag muss unterhalb der für die steuerliche Förderung geltenden Brief oder Fax) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs- Beitragsgrenze nach § 10 a Absatz 1 EStG (Höchstgrenze für den Son- schein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis- derausgabenabzug) liegen und darf den für Ihren Vertrag tariflich fest- tungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie gelegten Mindestbeitrag nicht unterschreiten. das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. Durch die Änderung des Beitrags ändert sich die Rente für die Altersvor- Folgebeitrag sorge. (3) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von (2) Den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie unverzüglich (d. h. uns eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungs- ohne schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Vertrags zahlen. Sie frist von mindestens zwei Wochen. müssen ihn jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten und im Ver- (4) Mit der Mahnung werden wir vorsorglich unsere Kündigung zum Ab- sicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung zahlen. Alle lauf der Zahlungsfrist erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der verein- der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der barten Versicherungsperiode fällig. Zahlung in Verzug sind. Wir stellen den Vertrag dann beitragsfrei. Die Bestimmungen des § 11 gelten entsprechend. Zahlen Sie innerhalb Die Versicherungsperiode beträgt einen Monat. eines Monats nach Fristablauf den angeforderten Betrag nach, so wird (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeits- die Kündigung wieder unwirksam. Für Versicherungsfälle, die zwischen tag (Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Nachzahlung eintreten, besteht Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig: (5) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug • Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. befinden. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, (6) Auf die in den Absätzen 4 und 5 genannten Rechtsfolgen werden wir ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, § 7 – Wie und unter welchen Voraussetzungen können Sie den Renten- künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. beginn und die Rentengarantiezeit flexibel gestalten? (4) Die Beitragszahlung endet mit Ihrem Tod, spätestens mit Ablauf der ver- Vorziehen der Leistung einbarten Beitragszahlungsdauer. (1) Sie können den Rentenbeginn frühestens auf den ersten Versicherungs- (5) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen. jahrestag vorziehen, der auf die Vollendung Ihres 62. Lebensjahres oder auf das Einsetzen des Bezugs von Leistungen aus einem gesetzlichen (6) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir bestehende Beitragsrückstände Alterssicherungssystem folgt. verrechnen Voraussetzung dafür ist, dass zum gewünschten Rentenbeginn mindes- Zuzahlungen tens die bis dahin eingezahlten Beiträge und die uns zugeflossenen staatlichen Zulagen zur Bildung der Rente zur Verfügung stehen, und (7) In der Aufschubdauer können Sie zu jedem Monatsersten eine Zuzah- dass in den drei Jahren vor Ihrem Antrag auf Vorziehen der Leistung die lung leisten. Damit können Sie beispielsweise die für die steuerliche Rentengarantiezeit nicht gemäß Absatz 3 verlängert wurde. Förderung geltenden Beitragsgrenzen nach § 10 a Absatz 1 EStG (Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug) voll ausschöpfen. Der Antrag auf Vorziehen der Leistung muss spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Rentenbeginn in Textform (zum Beispiel per E- Die einzelne Zuzahlung muss mindestens 50 Euro betragen. Mail, Brief oder Fax) gestellt werden. Durch die Zuzahlung erhöhen sich das Deckungskapital nach § 1 Ab- Durch das Vorziehen des Rentenbeginns verringert sich die Garantie- satz 5 a, die Beitragserhaltungsgarantie nach § 1 Absatz 6 und die rente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Das Erreichen Rente für die Altersvorsorge. einer Mindestrente ist nicht erforderlich. Für die Erhöhung der Leistung werden die bei Vertragsabschluss ver- Die vereinbarte Dauer der Garantiezeit gilt auch für die herabgesetzte einbarten Rechnungsgrundlagen – insbesondere Sterbetafel und Rech- Rente. nungszins – und die zum Erhöhungstermin erreichten Vertragsdaten, wie Ihr rechnungsmäßiges Alter und die restliche Aufschubdauer, zu Aufschieben der Leistung Grunde gelegt. Erhöhungstermin ist der Termin der Zuzahlung gemäß (2) Sie können den vereinbarten Rentenbeginn hinausschieben, höchstens Satz 1. Zuzahlungen zu beitragsfreien Versicherungen oder zu Versiche- jedoch bis zu dem Versicherungsjahrestag, der der Vollendung Ihres 85. rungen, aus denen Leistungen erbracht werden, sind nicht möglich. Lebensjahres vorausgeht. [Seite 5] Der Antrag auf Aufschieben der Leistung muss spätestens zwei Wochen (4) Ihre Versicherung können Sie jederzeit auf Grundlage der bei Vertrags- vor dem vereinbarten Rentenbeginn in Textform gestellt werden. abschluss geltenden Rechnungsgrundlagen durch Fortsetzung der Bei- Die Versicherung kann während der zusätzlichen Aufschubdauer bei- tragszahlung wieder in Kraft setzen. tragsfrei oder beitragspflichtig weitergeführt werden. (5) Die Beitragserhaltungsgarantie gemäß § 1 Absatz 6 gilt auch bei einer Durch das Aufschieben des Rentenbeginns erhöht sich die Garantieren- Beitragsfreistellung und bezieht sich auf die gezahlten Beiträge und die te für die Altersvorsorge. Für die Erhöhung der Leistung werden die bei zugeflossenen staatlichen Zulagen. Vertragsabschluss vereinbarten Rechnungsgrundlagen – insbesondere Sterbetafel und Rechnungszins – zu Grunde gelegt. § 9 – Wie können Sie gebildetes Kapital für eine selbst genutzte Woh- nung verwenden? Eine vereinbarte Rentengarantiezeit kann sich durch das Aufschieben verkürzen. (1) Sie können bis zum Beginn der Auszahlungsphase mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres verlangen, dass Anpassung der Rentengarantiezeit das gebildete Kapital teilweise oder vollständig für eine Verwendung als (3) Sie können die vereinbarte Rentengarantiezeit um volle Jahre verkürzen Altersvorsorge-Eigenheimbetrag im Sinne des § 92 a des Einkommen- oder verlängern. Eine Verlängerung ist nur möglich, sofern der Renten- steuergesetzes ausgezahlt wird. Für eine Entnahme und das nach einer beginn nicht gemäß Absatz 1 vorgezogen wurde. Die neue Rentenga- Teilentnahme verbleibende Restkapital gelten Mindestbeträge, deren rantiezeit darf dabei nicht weniger als vier Jahre betragen und Ihr rech- Höhe sich aus § 92 a Absatz 1 EStG ergibt. Der Mindestentnahmebe- nungsmäßiges Alter zum Ende der Rentengarantiezeit darf 92 Jahre trag nach dieser Vorschrift muss für diesen Vertrag erreicht werden. Die nicht überschreiten. Entnahme führt zu einer Verringerung des gebildeten Kapitals und der Wird die Rentengarantiezeit verlängert, ist ein Vorziehen des Renten- versicherten Leistungen. Die Berechnung der versicherten Leistungen beginns gemäß Absatz 1 ab dem Verlängerungstermin für drei Jahre erfolgt jeweils nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathema- ausgeschlossen. tik. Die Verwendung des gebildeten Kapitals für eine selbst genutzte Wohnung müssen Sie bei der Zentralen Zulagenstelle beantragen. Die Durch die Anpassung der Rentengarantiezeit verändert sich die ga- geltenden Fristen und Obliegenheiten sind in § 92 b EStG geregelt. rantierte Leistung. Eine Verlängerung führt zu einer verringerten, eine Verkürzung zu einer erhöhten garantierten Rente. Die Berechnung der (2) Einzelheiten und Erläuterungen zum Altersvorsorge-Eigenheimbetrag – garantierten Rente erfolgt jeweils nach versicherungsmathematischen auch zur Höhe der Mindestbeträge – finden Sie in der dem Versiche- Grundsätzen und es werden die bei Vertragsabschluss vereinbarten rungsschein beigefügten Verbraucherinformation über die geltenden Rechnungsgrundlagen – insbesondere Sterbetafel und Rechnungszins Steuerregelungen. – zu Grunde gelegt. § 10 – Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung Einen entsprechenden Antrag auf Anpassung der Rentengarantiezeit kündigen? müssen Sie in Textform stellen. Haben wir Ihnen die Informationen nach § 7 b AltZertG bereits zukommen lassen, können Sie die Renten- Kündigung des Vertrags zur Auszahlung garantiezeit nicht mehr anpassen. Die Informationen nach § 7 b (1) Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Schluss der Versicherungsperio- AltZertG erhalten Sie frühestens zwei Jahre vor dem vereinbarten Ren- de in Textform (zum Beispiel per E-Mail, Brief oder Fax) kündigen. Nach tenbeginn. dem Rentenzahlungsbeginn können Sie nicht mehr kündigen. Bei einer förderschädlichen Verwendung Ihres Vertrags kommt § 12 Absatz 5 zur § 8 – Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Anwendung. Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen? Auszahlungsbetrag (1) Sie können vor Rentenzahlungsbeginn jederzeit in Textform (zum Bei- spiel per E-Mail, Brief oder Fax) verlangen, zum Schluss der laufen- (2) Nach Kündigung zahlen wir den Versicherungsperiode (siehe § 4 Absatz 2) von der Beitragszah- • den Rückkaufswert (Absatz 3 und Absatz 5) lungspflicht vollständig oder teilweise befreit zu werden (Ruhen des Vertrages). In diesem Fall setzen wir die vereinbarte Rente auf eine • vermindert um den Abzug (Absatz 4) sowie beitragsfreie Rente herab. Diese wird nach folgenden Gesichtspunkten • die Überschussbeteiligung (Absatz 6) berechnet: Beitragsrückstände sowie von Ihnen zurückzuzahlende staatliche För- • nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den derungen (Zulagen und Steuerermäßigungen) werden von dem Auszah- Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation, lungsbetrag abgezogen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den • für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode und Steuerhinweisen. • unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach § 10 Absatz 3. Rückkaufswert (2) Der aus Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien Rente zur Ver- (3) Der Rückkaufswert ist nach § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes fügung stehende Betrag mindert sich um die rückständigen Beiträge. (VVG) das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss der Nachteile und Vorteile einer Beitragsreduzierung oder Beitrags- (3)  laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital des Ver- freistellung trags. Die Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile und Vorteile haben. Sofern Sie gemäß § 9 Kapital für eine selbst genutzte Wohnung ver- wendet haben oder wir im Rahmen eines Versorgungsausgleichs bei Nachteile: Ehescheidung oder bei Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartner- Die Höhe der staatlichen Förderung für Ihren Vertrag ist auch abhängig schaft Kapital entnehmen mussten, wird dies bei der Berechnung des von der Höhe der gezahlten Beiträge eines Kalenderjahres. Durch eine Rückkaufswertes berücksichtigt. Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung kann die staatliche Förde- Abzug rung sinken oder ganz entfallen. (4) Beträgt zum Zeitpunkt der Kündigung die Dauer bis zum Ende der Auf- Vorteile: schubdauer mehr als zehn Jahre, so erfolgt von dem in Absatz 3 ermit- Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht telten Wert ein Abzug. mehr, können Sie Beiträge sparen. Der Abzug beträgt 0,43 % von dem nach Absatz 3 Satz 1 ermittelten Ihre Entscheidung: Wert multipliziert mit den verbleibenden Jahren vom Zeitpunkt der Kün- Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Beitragsreduzierung oder digung bis zum Ende der um zehn Jahre verkürzten Aufschubdauer. Beitragsfreistellung gegenüber einer unveränderten Fortsetzung Ihres Den Betrag des jeweiligen Abzugs können Sie dem Verlauf der künftigen Vertrags ab. Entwicklung Ihres Vertrags entnehmen, der Ihrem Versicherungsschein Hilfe zur Entscheidung: beiliegt. Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die Garantie- Wir tragen die Beweislast dafür, dass der vereinbarte und bezifferte Ab- RZU 12.1 wert-Tabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere Informatio- zug angemessen ist. Wenn Sie uns nachweisen, dass der auf Grund nen zur beitragsfreien Rente und ihrer jeweiligen Höhe. Ihrer Kündigung von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger [Seite 6] liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nach- (11) Im Falle der Übertragung des gebildeten Kapitals entstehen Ihnen an- weisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. lassbezogene Kosten nach § 11 Absatz 11 in Höhe von 80 Euro, die Herabsetzung des Rückkaufswertes im Ausnahmefall vom gebildeten Kapital abgezogen werden. (5) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach Absatz 3 be- Wir tragen die Beweislast dafür, dass der vereinbarte und bezifferte rechneten Wert angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, Abzug angemessen ist. Sie sind berechtigt nachzuweisen, dass uns um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbeson- ein Schaden bzw. Aufwendungen nicht oder nur in einem wesentlich dere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus geringeren Umfang entstanden sind, als der vereinbarte Abzug. den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschlie- (12) Wir übertragen das Kapital direkt auf den neuen Altersvorsorgevertrag. ßen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet. Hierzu müssen Sie uns bei Kündigung mitteilen, auf welchen Vertrag Überschussbeteiligung das Kapital übertragen werden soll. Wenn es sich dabei um einen Ver- (6) Wir zahlen Ihnen die Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschussan- trag bei einem anderen Anbieter handelt, müssen Sie uns die Zertifizie- teile aus, soweit sie nicht bereits in dem nach den Absätzen 2 bis 5 rung dieses Vertrags nachweisen. Sie können nicht verlangen, dass wir berechneten Betrag enthalten sind. das Kapital an Sie zahlen. Bei Kündigung des gesamten Vertrags erhalten Sie zudem den Schluss- Nachteile und Vorteile einer Kündigung wegen Übertragung überschussanteil gemäß § 2 Absatz 6 Nr. 2 und die Ihrer Versicherung (13) Die Kündigung wegen Übertragung Ihrer Versicherung kann für Sie gemäß § 2 Absatz 6 Nr. 3 zugeteilten Bewertungsreserven, soweit Sie Nachteile und Vorteile haben. bei Ihrer Kündigung vorhanden sind. Nachteile: Nachteile und Vorteile einer Kündigung wegen Rückkauf Bei Kündigung wegen Übertragung wird ein Abzug fällig. (7) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile und Vorteile haben. Vorteile: Nachteile: Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht Bei Kündigung kann ein Abzug fällig werden. Eine Kündigung kann mehr, können Sie Beiträge sparen. außerdem zu einer förderschädlichen Verwendung und damit zu einer Ihre Entscheidung: Rückforderung der für Ihren Vertrag bis zur Kündigung gewährten staat- Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Kündigung wegen Übertra- lichen Förderung führen. gung gegenüber einer unveränderten Fortsetzung Ihres Vertrags ab. Vorteile: Hilfe zur Entscheidung: Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht mehr, können Sie Beiträge sparen. Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die Garantie- wert-Tabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere Informatio- Ihre Entscheidung: nen zum gebildeten Kapital und seiner jeweiligen Höhe. Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Kündigung gegenüber einer Beitragsfreistellung oder einer unveränderten Fortsetzung Ihres § 11 – Welche Kosten sind mit Ihrem Vertrag verbunden und wie wer- Vertrags ab. den diese Kosten verrechnet? Hilfe zur Entscheidung: (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die Garantie- • Verwaltungskosten. wert-Tabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere Informatio- nen zum Rückkaufswert und seiner jeweiligen Höhe. Das Tilgen dieser Kosten ist in Ihrer Versicherung bereits berücksich- tigt. Keine Beitragsrückzahlungen • anlassbezogene Kosten. (8) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Kündigung des Vertrags zur Übertragung des gebildeten Kapitals auf  ie anlassbezogenen Kosten sind von Ihnen zusätzlich zum Beitrag zu D einen anderen Vertrag (Übertragung) zahlen. (9) Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende Für Ihren Vertrag erheben wir keine Abschluss- und Vertriebskosten. des Kalendervierteljahres oder bis zum Beginn der Auszahlungsphase in Verwaltungskosten Textform kündigen, um das gebildete Kapital auf einen anderen Alters- vorsorgevertrag, der eine Sparkomponente im Sinne des § 1 Absatz 1 (2) Die Verwaltungskosten sind Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Satz 1 Nummer 3 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes Vertrags. (AltZertG) enthält, übertragen zu lassen. Dieser andere Altersvorsor- Verwaltungskosten vor Beginn der Rentenzahlung gevertrag muss zertifiziert sein und auf Ihren Namen lauten. Er kann (3) Wir belasten Ihren Vertrag vor Beginn der Rentenzahlung mit Verwal- bei uns oder einem anderen Anbieter bestehen. Nach Beginn der Aus- zahlungsphase ist eine Übertragung des gebildeten Kapitals nicht mehr tungskosten in Form eines jährlichen Prozentsatzes des gebildeten Ka- möglich. Ein Anspruch auf die Kapitalübertragung auf einen Altersvor- pitals Ihres Vertrags. Das gebildete Kapital Ihres Vertrags ist das für die sorgevertrag, der ausschließlich eine Darlehenskomponente enthält, Leistungserbringung unwiderruflich zugeteilte Kapital. besteht nicht. (4) Die Verwaltungskosten werden über die gesamte Aufschubdauer ver- Die Beitragserhaltungsgarantie gemäß § 1 Absatz 6 gilt auch bei Kün- teilt. digung Ihres Vertrags zum Beginn der Auszahlungsphase und anschlie- Verwaltungskosten ab Beginn der Rentenzahlung ßender Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag. (5) Wir belasten Ihren Vertrag ab Beginn der Rentenzahlung mit Verwal- (10) Das gebildete Kapital entspricht dem nach den anerkannten Regeln der tungskosten in Form eines festen Prozentsatzes der gezahlten Leistung. Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitrags- kalkulation berechneten Deckungskapital Ihres Vertrags. Es erhöht sich Höhe der Kosten um die bereits zugeteilten Überschussanteile, den übertragungsfähigen (6) Die Höhe der einkalkulierten Verwaltungskosten sowie der anlassbezo- Wert aus Schlussüberschussanteilen sowie den nach § 153 Absätze 1 genen Kosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen. und 3 des VVG zuzuteilenden Bewertungsreserven. Berechnungsstich- tag ist das Ende des Kalendervierteljahres, zu dem Sie Ihren Vertrag Kosten für eine Erhöhung Ihres Beitrags, für Zuzahlungen und für Zu- wirksam gekündigt haben. lagen Sofern Sie gemäß § 9 Kapital für eine selbst genutzte Wohnung ver- (7) Erhöhen Sie Ihren Beitrag, leisten Sie eine Zuzahlung oder werden Zu- wendet haben oder wir im Rahmen eines Versorgungsausgleichs bei lagen eingerechnet, erhöht sich das gebildete Kapital und die Leistung Ehescheidung oder bei Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartner- Ihres Vertrags. Auf diese Erhöhung fallen Verwaltungskosten wie in den schaft Kapital entnehmen mussten, wird dies bei der Berechnung des Absätzen 2 bis 5 beschrieben an. Übertragungswertes berücksichtigt. Anlassbezogene Kosten Beitragsrückstände werden von dem Übertragungswert abgezogen. (8) Zusätzlich sind von Ihnen bei folgenden Anlässen Kosten zu zahlen: [Seite 7] • bei Kündigung zur Auszahlung des Rückkaufswertes nach § 10 Ab- (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend. satz 1 in Form der Abzüge nach § 10 Absatz 4, (3) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepublik Deutsch- • 80 Euro bei Kündigung Ihres Vertrags zur Übertragung des gebildeten land aufhalten, sollten Sie uns, auch in Ihrem Interesse, eine im Inland Kapitals auf einen anderen Vertrag, ansässige Person benennen, die bevollmächtigt ist, unsere Mitteilungen • bei Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspart- für Sie entgegenzunehmen (Zustellungsbevollmächtigter). nerschaft im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich die vom Gericht auf Grund der Teilungsordnung festgelegten Euro-Beträge. § 15 – Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? Die Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages nach § 92 a (1) Sofern wir wegen gesetzlicher Regelungen zum EStG und § 9 Absatz 1 dieser Bedingungen ist kostenfrei. • Erheben, • Speichern, § 12 – Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? • Verarbeiten und (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir verlan- gen, dass uns der Versicherungsschein und ein Zeugnis über den Tag • Melden Ihrer Geburt sowie die Auskunft nach § 15 vorgelegt werden. von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente nach § 1 Absatz 1 vor Vollen- Sie uns die dafür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen dung des 62. Lebensjahres beantragen, müssen Sie uns den Bescheid • bei Abschluss des Vertrags, über den Bezug einer Rente aus einem gesetzlichen Alterssicherungs- • bei Änderung dieser Informationen und Daten nach Abschluss des system vorlegen. Vertrags oder (2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche • auf Nachfrage Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie noch leben. (3) Ihr Tod muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Außer den in Absatz unverzüglich zukommen lassen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich- 1 genannten Unterlagen muss uns eine amtliche Sterbeurkunde einge- tet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag reicht werden, die Alter und Geburtsort enthält. Dies gilt auch, wenn für haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. den Todesfall keine Leistung vereinbart wurde. Zu Unrecht empfangene (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise Rentenzahlungen sind an uns zurückzuzahlen. Tatsachen, die für die Beurteilung (4) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen abge- • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, schlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind und die unsere Leis- Vertrag haben und tungspflicht begründen. Wenn eine der in den Absätzen 1 bis 3 genann- ten Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht • der steuerlichen Ansässigkeit des Empfängers der Leistung feststellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig maßgebend sein können. sind. Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird. Zu diesen Informationen zählen (5) Bei einer förderschädlichen Verwendung Ihres Vertrags kann es zu • die deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n), Rückforderungen von Zulagen und Beträgen aus steuerlicher Förderung • das Geburtsdatum, durch die Zulagenstelle kommen. Wir sind verpflichtet, den Betrag der • der Geburtsort und Rückforderung an die Zulagenstelle zurückzuzahlen. Dieser Betrag wird von der Leistung abgezogen. • der Wohnsitz. (6) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf sei- (3) Wann ein Vertrag meldepflichtig ist und welche Informationen wir von ne Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Ihnen benötigen, können Sie in unserem „Merkblatt Auskunftspflichten“ Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit ver- nachlesen. bundene Gefahr. Sie erhalten bei Abschluss des Vertrags eine Fassung unseres Merk- blatts auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze. § 13 – Wer erhält die Leistung? Das jeweils aktuelle Merkblatt können Sie im Internet unter www.huk. (1) Als unser Versicherungsnehmer erhalten Sie die Leistung. de/auskunftspflichten einsehen oder bei der HUK-COBURG-Lebensver- Bezugsberechtigung sicherung AG anfordern. (2) Für die Leistung im Todesfall können Sie uns widerruflich eine andere (4) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen Person benennen, die nach Ihrem Tod die Leistung erhalten soll (Be- nicht oder nicht rechtzeitig zukommen lassen, gilt Folgendes: Bei einer zugsberechtigter). gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zustän- digen Steuerbehörden. Das gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen Sie können dieses Bezugsrecht jederzeit widerrufen. Nach Ihrem Tod für eine Meldung nicht vorliegen. kann das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen werden. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sind uns gegenüber nur und erst (5) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absätzen 1 bis 3 dann wirksam, wenn sie uns von Ihnen in Textform (zum Beispiel per kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt so- E-Mail, Brief oder Fax) angezeigt worden sind. lange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben. Keine Abtretung, Verpfändung und Übertragung von Forderungen oder Rechten § 16 – Welche Informationen erhalten Sie während der Vertragslauf- (3) Die Abtretung von Forderungen und Rechten aus dem Vertrag sowie de- zeit? ren Verpfändung sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner jede (1) Wir informieren Sie jährlich über sonstige Übertragung von Forderungen oder Rechten aus dem Vertrag an Dritte, wie z.B. die Einräumung von Bezugsrechten zugunsten Dritter • die Verwendung der gezahlten Beiträge und der uns zugeflossenen – mit Ausnahme von Bezugsrechten nach Absatz 2. staatlichen Zulagen, • die Höhe des bisher gebildeten Kapitals, § 14 – Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? • die im abgelaufenen Beitragsjahr angefallenen tatsächlichen Kosten (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mit- sowie teilen. Andernfalls können für Sie Nachteile entstehen, da Sie gegebe- • die erwirtschafteten Erträge. nenfalls von wichtigen Mitteilungen nicht rechtzeitig Kenntnis erhalten. Gemäß § 13 VVG gilt eine an Sie zu richtende Willenserklärung, die Bis zum Beginn der Auszahlungsphase informieren wir Sie außerdem RZU 12.1 wir mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift jährlich über das nach Abzug der Kosten zu Beginn der Rentenzahlung gesendet haben, drei Tage nach Absendung als Ihnen zugegangen. voraussichtlich zur Verfügung stehende Kapital. [Seite 8] Mit der jährlichen Information werden wir Sie auch darüber unterrich- § 20 – Was gilt für das Beschwerdemanagement? ten, ob und wie wir ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge und der uns zugeflossenen (1) Es ist uns wichtig, Ihnen erstklassige Leistungen zu bieten und auf Ihre staatlichen Zulagen berücksichtigen. Bedürfnisse einzugehen. Sind Sie dennoch mit unseren Produkten oder unserem Service nicht zufrieden, dann lassen Sie uns dies bitte wissen. (2) Wir informieren Sie spätestens drei Monate vor dem vertraglich verein- Lesen Sie dazu Absatz 4. Wir nehmen Ihre Anregungen, Beschwerden barten Beginn der Rentenzahlung über die Form und Höhe der vorgese- und Ihre Kritik sehr ernst. henen Auszahlungen sowie die während der Rentenzahlung anfallenden Kosten. (2) Anlaufstellen für Ihre Anliegen 1. Versicherungsombudsmann § 17 – Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist Ver- tragssprache? Sie haben die Möglichkeit sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden. Diese außergerichtliche Schlichtungsstelle vermittelt bei Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen- Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern. dung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Versicherungsombudsmann e.V. § 18 – Wo ist der Gerichtsstand? Postfach 080632 10006 Berlin (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zuständig, in E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Niederlas- sung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit Tel. 0800 3696000* der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Fax 0800 3699000* Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn Sie eine juristische Person (* kostenlos aus deutschen Telefonnetzen) sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder www.versicherungsombudsmann.de Ihre Niederlassung haben. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erhe- Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung ben, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Wenn Sie eine juristische Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen. Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz 2. Online-Streitbeilegungsplattform oder Ihre Niederlassung haben. Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online (bei- (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufent- halts in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwe- spielsweise über unsere Website) geschlossen haben, können Sie gens oder der Schweiz, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform nutzen: http://ec. europa.eu/consumers/odr/ § 19 – Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? Ihre Beschwerde wird von dort aus an die zuständige außergericht- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder liche Schlichtungsstelle weitergeleitet. werden, so berührt dies im Übrigen nicht die Wirksamkeit der übrigen Be- 3. Die für uns zuständige Versicherungsaufsicht stimmungen und des Vertrags, dem diese zu Grunde liegen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Wir können die unwirksamen Bestimmungen auch mit Wirkung für die be- Sektor Versicherungsaufsicht stehenden Verträge ersetzen, wenn die neue Bestimmung zur Fortführung Graurheindorfer Straße 108 des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. 53117 Bonn Die Unwirksamkeit der Klausel muss jedoch zuvor durch eine höchstrich- E-Mail: poststelle@bafin.de terliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt Tel. 0228 4108-0 festgestellt worden sein. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Fax 0228 4108-1550 Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemes- (3) Rechtsweg sen berücksichtigt (vgl. § 164 VVG). Sie können mit Ihren Anliegen zusätzlich auch den Rechtsweg Die neue Regelung wird, zwei Wochen nachdem Ihnen die neue Regelung beschreiten. und die hierfür maßgeblichen Gründe mitgeteilt worden sind, Vertragsbe- standteil. (4) Unser Beschwerdemanagement Mit Ihren Anliegen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09561 96-50740 oder postalisch unter der folgenden Adresse: HUK-COBURG-Lebensversicherung AG Beschwerdemanagement Bahnhofsplatz 96440 Coburg Sie können sich auch über ein Online-Formular an uns wenden. Das Kontaktformular für Ihre Beschwerde und weitere Informationen finden Sie auf www.HUK.de/beschwerde. Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihr Anliegen so schnell wie möglich und zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Falls eine abschlie- ßende Bearbeitung nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen möglich ist, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Um Ihr Anliegen schnell und umfassend zu bearbeiten, bitten wir Sie um folgende Informationen: •N  ame •A  dresse •T  elefon •V  ersicherungsnummer •S  childerung Ihres Anliegens
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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