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Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiefonds (GN 331572)
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NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit
Garantiefonds
GN331572_202501
Inhalt
Einführung § 11 Was ist bei Fälligkeit der Versicherungsleistung zu be-
achten?
§1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
§ 12 Wo sind die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen?
§2 Was bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung mit
§ 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
Garantiefonds?
§ 14 Was gilt, wenn sich Ihre Postanschrift und/oder Ihr Name
§3 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
ändern?
§4 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?
§ 15 Wer erhält die Versicherungsleistungen?
§5 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
§ 16 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?
zahlen?
§ 17 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
§6 Wann können Sie die Versicherung kündigen oder in eine
beitragsfreie Versicherung umwandeln bzw. welche Alter- § 18 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren?
nativen haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten?
§ 19 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der
§ 6a Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? Fonds?
§7 Sie wollen eine vorzeitige Auszahlung? § 20 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
§8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? § 21 Welche weiteren Mitteilungspflichten haben Sie?
§9 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder § 22 Streitschlichtungsstelle, Aufsichtsbehörde und Gerichts-
Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? stand
§ 10 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
Begriffsbestimmungen
Einführung § 2 Was bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung mit Ga-
rantiefonds?
Die nachfolgenden Bedingungen enthalten die Regelungen, die für
das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und der (1) Die Fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der
Versicherungsgesellschaft gelten. Rentenzahlung (Aufschubdauer) Versicherungsschutz unter unmit-
telbarer Beteiligung an der Wertentwicklung mehrerer Anlage-
§ 1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? stöcke. Die Gesamtheit der Anlagestöcke setzt sich zusammen aus
einem Garantiefonds sowie einem oder mehreren im Depot enthal-
(1) Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge- tenen Sondervermögen (freie Investmentanlage). Der einzelne An-
schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten lagestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend in
in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten angegebenen Versi- Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt.
cherungsbeginn. Allerdings kann unsere Leistungspflicht bei nicht Sofern dies nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
rechtzeitiger Beitragszahlung entfallen (siehe § 4 und § 5). zur Sicherstellung der garantierten Erlebensfallleistung (siehe Ab-
satz 5) erforderlich ist, werden Teile des Vertragswerts in unserem
(2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart sonstigen Vermögen angelegt. Mit Beginn der Rentenzahlung wird
worden, so wird dieser durch die Regelungen in Absatz 1 nicht be- der auf Ihren Vertrag entfallende Anteil an den Anlagestöcken
rührt. diesen entnommen und ebenfalls in unserem sonstigen Vermögen
angelegt.
Die Verteilung anzulegender Werte auf die in der freien Invest-
mentanlage enthaltenen Fonds wird in dem vereinbarten Verhältnis
bzw. entsprechend der von Ihnen gewählten Anlagestrategie vorge-
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nommen. Ein Depot besteht aus maximal zehn verschiedenen
Einzel- oder Dachfonds. Wurde für die freie Investmentanlage eine
Beteiligung an einem Managed Fund vereinbart, so gilt:
Die Auswahl der verschiedenen, dem Anlagestock zugrunde lie-
genden Investmentfonds sowie die Festlegung des Anteils der ein-
zelnen Investmentfonds am gesamten Sondervermögen erfolgt
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durch das Kapitalanlagemanagement nach qualitativen und quanti- Meldung des Todesfalls bei unserer Generaldirektion in Nürnberg
tativen Kriterien (Managed Fund). zugrunde gelegt.
Zur Deckung der Kosten des Kapitalanlagemanagements bei einem
Managed Fund wird eine Gebühr erhoben und dem Sonderver- (7) Die Versicherungsleistungen werden grundsätzlich als Geldleis-
mögen entnommen. Die Höhe dieser Gebühr können Sie den beilie- tung erbracht.
genden "Informationen zu den Investmentfonds" entnehmen.
(8) Sofern die freie Investmentanlage (siehe § 3 Absatz 1) nicht in
(2) Der Wert einer Anteileinheit richtet sich nach der Wertentwick- einem Managed Fund erfolgt, hat der Anspruchsberechtigte für ein-
lung des jeweiligen Anlagestocks. Der Wert einer Anteileinheit malige Leistungen bis zur Höhe des Deckungskapitals der Anlage-
(Rücknahmepreis) wird ermittelt, indem der Gesamtwert des Anla- stöcke der freien Investmentanlage anstelle der Geldleistung ein
gestocks am Stichtag durch die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt vor- Wahlrecht auf Übertragung der Fondsanteile in ein eigenes Wertpa-
handenen Anteileinheiten geteilt wird. Zertifikate von Investment- pierdepot. Die Mitteilung über die Ausübung des Wahlrechts muss
fonds werden mit dem Rücknahmepreis angesetzt. in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) erfolgen und uns spätestens
einen Monat vor Fälligkeit der Versicherungsleistung bzw. zu-
(3) Soweit die Erträge aus den in einem Anlagestock enthaltenen sammen mit der Meldung des Todesfalls zugegangen sein.
Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie unmit-
telbar diesem Anlagestock zu und erhöhen damit den Wert der An- (9) Wir behalten uns jedoch vor, einen Deckungskapitalwert der An-
teileinheiten. Erträge eines Anlagestocks, die ausgeschüttet werden, lagestöcke bis zur Höhe von 1.000,00 EUR je Anlagestock als Geld-
und Steuererstattungen rechnen wir in Anteileinheiten des jewei- leistung zu erbringen.
ligen Anlagestocks um und schreiben sie den einzelnen Versiche-
rungsverträgen gut. Im Leistungsfall werden alle Erträge, die vor (10) Der Wert des Deckungskapitals kann immer erst zum Fällig-
dem maßgebenden Stichtag ausgeschüttet wurden, gutge- keitstermin einer Leistung ermittelt werden. Daher wird im Fall des
schrieben. Beginns der Rentenzahlung der Überweisungsauftrag über eine fäl-
lige Rente aus dem Vertrag (siehe § 14 Absatz 1 VVG) innerhalb
(4) Da die Entwicklung der Vermögenswerte der Anlagestöcke nicht einer Bearbeitungszeit von zwei Wochen nach Fälligkeit der ersten
vorauszusehen ist, können wir die Höhe der Rente vor dem Beginn Rentenzahlung erteilt, sofern die in § 5 der Tarifbedingungen ge-
der Rentenzahlung nur bis zu dem in den Allgemeinen Vertrags- nannten Unterlagen spätestens eine Woche vor dem für die Ermitt-
daten genannten Betrag garantieren. Eventuell von einem zugrunde lung der Geldleistung maßgebenden Stichtag (siehe Absatz 6) bei
liegenden Anlagestock ausgesprochene Garantien sind in den bei- unserer Generaldirektion in Nürnberg eingegangen sind. Bei einem
liegenden "Informationen zu den Investmentfonds" dargestellt. nicht fristgerechten Eingang der Unterlagen erfolgt die Auszahlung
Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen der entsprechend später.
Wertpapiere der Anlagestöcke einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Wird statt der Rente eine einmalige Kapitalleistung gewählt, so be-
Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Das be- ziehen sich diese Regelungen auf alle Leistungen aus dem Vertrag.
deutet, dass die Rente je nach Entwicklung der Vermögenswerte Bei Rückkauf gelten diese Regelungen entsprechend. Bei Tod der
der Anlagestöcke höher oder niedriger ausfallen wird. Bei Werten, versicherten Person erweitert sich der Bearbeitungszeitraum auf
die nicht in EUR geführt werden, unterliegen die Währungskurse drei Wochen; die übrigen Regelungen gelten entsprechend.
Schwankungen und können zusätzlich den Wert der Anlage beein-
flussen. § 3 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
(5) Unabhängig von der Fondsentwicklung steht im Erlebensfall (1) Ihre Beiträge erhöhen, soweit sie nicht zur Deckung von Ab-
zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn mindestens die in den All- schluss- und Verwaltungskosten vorgesehen sind, Ihren Vertrags-
gemeinen Vertragsdaten genannte Erlebensfallleistung zur Verren- wert. Die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten sowie deren
tung zur Verfügung (Erlebensfallgarantie). Die Sicherstellung dieser Verteilung über die Vertragsdauer sind im Kostenausweis nach § 2
Erlebensfallgarantie erfolgt unter Nutzung der Garantiezusage eines VVG-InfoV angegeben und in Euro beziffert.
Garantiefonds durch Anlagen in diesem Garantiefonds sowie - so- Die dort genannten Abschlusskosten werden bei laufender Bei-
fern erforderlich - zusätzlich durch Anlagen im sonstigen Vermögen tragszahlung gleichmäßig über die ersten 5 Jahre verteilt. Bei Bei-
(siehe Absatz 1). Eine Übersicht über die Rückkaufswerte und die tragszahlungsdauern unter 5 Jahren werden sie gleichmäßig auf die
beitragsfreien Verrentungswerte ist in den beigefügten Garantie- gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt.
werten abgedruckt. Beispiel: Bei einer Beitragszahlungsdauer von 20 Jahren und monat-
licher Zahlweise werden die ersten 60 Monatsbeiträge mit je 1/60
(6) Die Höhe der zu zahlenden monatlichen Rente ist vom vorhan- des dort bezifferten Betrages belastet. Bei jährlicher Zahlweise die
denen Wert des Deckungskapitals der Versicherung beim Beginn ersten 5 Jahresbeiträge mit je 1/5 des dort bezifferten Betrages.
der Rentenzahlung abhängig. Der Wert des Deckungskapitals (Ver- Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit ver-
tragswert) ist die Summe aus dem vorhandenen Geldwert der An- teilt und sind im Kostenausweis nach § 2 VVG-InfoV soweit möglich
teileinheiten des Garantiefonds und der freien Investmentanlage in Euro beziffert. Beispielsweise ist ein Teil dieser Kosten auf den
sowie dem im sonstigen Vermögen angelegten Wert. Den vorhan- Vertragswert bezogen, d. h. von der nicht voraussehbaren Wertent-
denen Geldwert der Anteileinheiten ermitteln wir dadurch, dass für wicklung der Anlagestöcke abhängig. Oder auf die Rente, deren
jeden beteiligten Anlagestock die Anzahl der Anteileinheiten Ihrer
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Höhe aber erst bei Beginn der Rentenzahlung ermittelt werden
Versicherung mit dem am maßgebenden Stichtag gültigen Rück- kann. Die zur Deckung des Todesfall-Risikos gegebenenfalls erfor-
nahmepreis einer Anteileinheit multipliziert wird. Der maßgebende derlichen, nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
Stichtag für die Berechnung des vorhandenen Geldwerts der Antei- berechneten Risikobeiträge und die mittelbar in den Beitrag einkal-
leinheiten ist bei Rentenbeginn, Kapitalabfindung oder Rückkauf kulierten Verwaltungskosten entnehmen wir monatlich dem Ver-
der letzte Börsentag vor dem jeweiligen Berechnungstermin. Bei tragswert, sofern dies unter Aufrechterhaltung der zugesagten Erle-
Tod wird als Stichtag der letzte Börsentag vor dem Eingang der
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bensfallgarantie möglich ist. Zu jedem Monatsersten erfolgt - mög- (4) Bei Fälligkeit der Versicherungsleistung werden wir etwaige Bei-
lichst unter Beibehaltung der Anteile in der freien Investmentan- tragsrückstände verrechnen.
lage - eine Aufteilung auf Garantiefonds, freie Investmentanlage
und sonstiges Vermögen. Die Aufteilung wird dabei durch die zuge- § 5 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
sagten Garantiewerte bestimmt. Ist unter Berücksichtigung der Ga- zahlen?
rantieaussage des Garantiefonds die Sicherstellung der Erlebensfall-
garantie (siehe § 2 Absatz 5) nicht möglich, wird der erforderliche Erster Beitrag
Teil im sonstigen Vermögen angelegt. Übersteigt hingegen die Ga-
rantieaussage des Garantiefonds den zur Sicherstellung der Erle- (1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
bensfallgarantie erforderlichen Wert, erhöht der nicht benötigte - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktreten.
Teil die freie Investmentanlage. Bei der Umrechnung von Vertrags- In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche Unter-
werten in Anteile und umgekehrt wird als maßgebender Stichtag suchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen. Wir
der letzte Börsentag des vorangegangenen Monats zugrunde ge- sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird,
legt. dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
(2) Die in Absatz 1 genannte gegebenenfalls erforderliche Ent- (2) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht
nahme von Risikobeiträgen und Verwaltungskostenanteilen kann gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn
- bei äußerst ungünstiger Entwicklung der Werte der Anlage- wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Papierform,
stöcke - dazu führen, dass das Deckungskapital der Anlagestöcke E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs-
vor Rentenzahlungsbeginn aufgebraucht ist. In diesem Fall kann es schein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere
erforderlich sein, die notwendigen Risiko- und Kostenbeiträge aus Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen,
den künftigen Überschüssen zu finanzieren (siehe § 17). Dadurch dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
kann gegebenenfalls die Überschussbeteiligung für Versicherungen
der betroffenen Tarife sinken oder sogar ganz entfallen. Folgebeitrag
§ 4 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? (3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen
auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungs-
(1) Die Beiträge zu Ihrer Rentenversicherung können Sie je nach ur- frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
sprünglicher Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag)
oder durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- bzw. Jahresbeiträge (4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah-
(laufende Beiträge) entrichten. lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs-
Sofern Sie die Zahlweise Ihres Vertrags ändern möchten, bitten wir schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der
Folgendes zu beachten: Die Beiträge sind entsprechend der verein- Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits
barten Zahlweise kalkuliert, so dass auch ein Zinseffekt berücksich- mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
tigt ist. Beispielsweise ist bei Umstellung von jährlicher auf monat-
liche Zahlweise der sich ergebende Monatsbeitrag höher als ein (5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag
Zwölftel des Jahresbeitrags. Umgekehrt ist der Jahresbeitrag nied- ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch
riger als zwölf Monatsbeiträge. immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden.
Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese
(2) Der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unver- Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits
züglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf
mit Ihnen vereinbarten, in den beigefügten Allgemeinen Vertrags- der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der
daten angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie eben-
(Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versicherungs- falls hinweisen.
periode, jeweils zu dem in den beigefügten Allgemeinen Vertrags-
daten genannten Fälligkeitstag, fällig. (6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach-
zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen
(3) Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie können Sie nur
fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Ist
die Abbuchung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die • innerhalb eines Monats nach der Kündigung
Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem in den beige- • oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden
fügten Allgemeinen Vertragsdaten angegebenen Fälligkeitstag ab- worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf.
gebucht werden kann und Sie einer berechtigten Abbuchung nicht
widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un-
nicht abgebucht werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die
wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforde- zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten,
rung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.
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nicht abgebucht werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zah-
lung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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§ 6 Wann können Sie die Versicherung kündigen oder in eine bei- Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren kann
tragsfreie Versicherung umwandeln bzw. welche Alternativen für Sie auch dann günstiger sein als andere Verrechnungsverfahren,
haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten? wenn Sie den Vertrag erst in einem späten Vertragsstadium kün-
digen.
Kündigung
Sollten Sie den Versicherungsvertrag hingegen vor einem späten
(1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit - jedoch nur vor Beginn Vertragsstadium kündigen, so ist die Abschlusskostenverrechnung
der Rentenzahlung - zum Schluss der laufenden Versicherungspe- nach dem Zillmerverfahren für Sie nachteilhaft. Die Nachteile wirken
riode (d. h. zur nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr) ganz sich vor allem dann aus, wenn Sie den Vertrag frühzeitig kündigen.
oder teilweise in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) kündigen. Wegen des Zillmerverfahrens ist in der Anfangszeit nur der Min-
destwert vorhanden. Auch nach der Anfangszeit kann der Rück-
Auszahlungsbetrag kaufswert - je nach konkreter Beitragszahlungsdauer - geringer sein
als nach anderen Verrechnungsverfahren. Wie lange die Anfangszeit
dauert, hängt vor allem von der konkreten Beitragszahlungsdauer
(2) Nach Kündigung zahlen wir
Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht allgemeingültig ange-
geben werden. Aus der Information zu den Garantiewerten ist er-
• den Rückkaufswert (siehe Absatz 3)
sichtlich, wie lange nur ein "Mindestwert" vorhanden ist.
• sowie die zusätzliche Überschussbeteiligung, wenn und soweit
vorhanden (siehe Absatz 4).
Eine Kündigung kann für Sie unter Umständen wirtschaftlich ge-
boten sein. Ob dies der Fall ist, hängt unter anderem davon ab, ob
Dieser gesamte Auszahlungsbetrag entspricht dem gesamten Ver-
Ihr bei Vertragsbeginn gegebener Versicherungsbedarf fortbesteht
tragswert aus der freien Investmentanlage, dem Garantiefonds,
und wie lange die Beiträge voraussichtlich noch weiterhin vereinba-
dem sonstigen Vermögen und den Bewertungsreserven. Einen Stor-
rungsgemäß bezahlt werden bzw. werden können. Bitte wenden Sie
noabzug (§ 169 Absatz 5 VVG) nehmen wir nicht vor. Es werden
sich im Fall der beabsichtigten Kündigung an uns oder an Ihre Be-
aber Beitragsrückstände vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Die
treuungsstelle, damit wir Sie auf Grundlage der konkreten Einze-
garantierte Erlebensfallleistung gilt nicht für den Auszahlungsbetrag
lumstände Ihres Vertrags individuell darüber beraten können, ob
bei Kündigung.
eine Kündigung wirtschaftlich geboten ist und welche anderen
Möglichkeiten in Betracht kommen.
Rückkaufswert
Wenn Sie Ihren Vertrag im Rahmen einer Direktversicherung abge-
(3) Der Rückkaufswert ist nach dem gesetzlichen Rahmen
schlossen haben, beachten Sie bitte die Zusätzlichen Vereinba-
(§ 169 VVG) das nach anerkannten Regeln der Versicherungsma-
rungen zur Direktversicherung (abgedruckt im Anschluss an diese
thematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation
Allgemeinen Bedingungen).
zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete De-
ckungskapital des Vertrags.
Überschussbeteiligung
a) Bei der Berechnung des Deckungskapitals wenden wir bis zur
(4) Die laufenden Überschussanteile vor Rentenzahlungsbeginn
Höhe des aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersatzes zur Verrechnung
werden zu Beginn eines jeden Monats immer vollständig dem Ver-
der Abschluss- und Vertriebskosten das sogenannte Zillmerver-
tragswert gutgebracht. Sie sind deshalb bereits im Rückkaufswert
fahren an. Mindestens legen wir jedoch den Betrag des Deckungs-
aus Absatz 3 enthalten. Zusätzlich erhalten Sie bei Rückkauf die
kapitals zugrunde, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter
nach § 4 der Tarifbedingungen gegebenenfalls zuzuteilenden Be-
Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten
wertungsreserven, soweit zum Kündigungszeitpunkt vorhanden.
Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Jahre der Versiche-
rungsdauer ergibt. Beträgt die vereinbarte Beitragszahlungsdauer
weniger als 5 Jahre, werden diese Abschluss- und Vertriebskosten Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
gleichmäßig auf die vereinbarte Beitragszahlungsdauer verteilt.
(5) Anstelle einer Kündigung können Sie bei einer beitragspflich-
Von dem so ermittelten Wert nehmen wir keinen sogenannten Stor- tigen Versicherung verlangen, dass die Versicherung zum Schluss
noabzug (§ 169 Absatz 5 VVG) vor. der laufenden Versicherungsperiode (d. h. zur nächsten Beitragsfäl-
ligkeit - mittags 12 Uhr), in eine beitragsfreie Versicherung umge-
b) Die Auswirkungen der Abschlusskostenverrechnung nach dem wandelt wird. Dies ist in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) zu be-
Zillmerverfahren stellen sich unter hypothetischer Außerachtlassung antragen.
von Kurssteigerungen und -verlusten wie folgt dar: Die Umwandlung hat unter anderem zur Folge, dass Sie für die Zu-
kunft keine Beiträge mehr zahlen müssen. Gleichzeitig verringert
Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren ist für sich aber die vereinbarte Rente auf die beitragsfreie Rente bzw. der
Sie dann günstiger als andere Verrechnungsverfahren, wenn Sie den Versicherungsschutz auf die beitragsfreie Versicherungsleistung.
Vertrag bis zum Ende durchführen, weil dadurch die Abschluss-
kosten am schnellsten getilgt und bei längerfristiger Tilgung entste- Falls Sie eine Zusatzversicherung eingeschlossen haben, prüfen Sie
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hende höhere Finanzierungskosten erspart werden. Dies führt im bitte vor der Beantragung, ob Ihrem tatsächlichen Interesse nicht
Vergleich zu anderen Verrechnungsverfahren zu einer höheren durch die in den Absätzen 8 und 10 genannten Möglichkeiten
Rente bzw. im Fall eines Kapitalwahlrechts zu einer höheren Kapital- besser entsprochen werden kann. Denn nach der Umwandlung
abfindung. haben Sie an sich keinen Anspruch auf Wiederinkraftsetzung der Zu-
satzversicherung. Wir können deshalb eine Wiederinkraftsetzung
der Zusatzversicherung ablehnen oder an Bedingungen knüpfen,
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beispielsweise daran, dass sich der Gesundheitszustand der versi- Höhe der Rückkaufswerte und beitragsfreien Summen
cherten Person seit Vertragsabschluss nicht verschlechtert hat. De-
tails zu Wiederinkraftsetzungen finden Sie in § 3 der Tarifbedin- (6) Die Wertentwicklung des Vertrags hängt in ihrer Höhe vor allem
gungen. von den Erträgen der Anlagestöcke, aber auch vom Verlauf der
Sterblichkeit, den Erträgen der Kapitalanlagen des sonstigen Ver-
a) Die beitragsfreie Versicherungsleistung wird von uns nach den mögens (siehe § 2 Absatz 1) und der Entwicklung der Kosten ab.
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den maßgeb- Verbindliche Angaben über die künftigen Rückkaufswerte und ge-
lichen Schluss der Versicherungsperiode unter Zugrundelegung des samten beitragsfreien Werte sind daher nicht möglich.
Rückkaufswerts (siehe Absatz 3) der Versicherung berechnet. Bei
der Berechnung wenden wir bis zur Höhe des aufsichtsrechtlichen Beitragsrückzahlung
Höchstzillmersatzes zur Verrechnung der Abschluss- und Vertriebs-
kosten das sogenannte Zillmerverfahren an. Mindestens legen wir (7) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
jedoch den Betrag des Deckungskapitals zugrunde, der sich bei
gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtli- Beitragspause
chen Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebs-
kosten auf die ersten 5 Jahre der Versicherungsdauer ergibt. Be- (8) Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie mit einer Frist von
trägt die vereinbarte Beitragszahlungsdauer weniger als 5 Jahre, einem Monat zur nächsten Beitragsfälligkeit in Textform (z. B. Pa-
werden diese Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die pierform, E-Mail) beantragen, dass die Beitragszahlung in Form
vereinbarte Beitragszahlungsdauer verteilt. Einen Stornoabzug einer Beitragspause ausgesetzt wird.
nehmen wir nicht vor.
Voraussetzung für die Durchführung der Beitragspause ist, dass
b) Die Auswirkungen der Abschlusskostenverrechnung nach dem
Zillmerverfahren stellen sich unter hypothetischer Außerachtlassung • Sie uns einen Termin mitteilen, zu dem Sie die Beitragszahlung
von Kurssteigerungen und -verlusten wie folgt dar: wieder aufnehmen wollen,
Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren ist für • dieser Termin höchstens ein Jahr nach Beginn der Beitragspause
Sie dann günstiger als andere Verrechnungsverfahren, wenn Sie den liegt (zur Ausnahme bei Elternzeit siehe unten) und einem regu-
Vertrag bis zum Ende beitragspflichtig durchführen, weil dadurch lären Beitragsfälligkeitstermin entspricht,
die Abschlusskosten am schnellsten getilgt und bei längerfristiger • zum Beginn der Beitragspause keine Beitragsrückstände bestehen,
Tilgung entstehende höhere Finanzierungskosten erspart werden. • die Beitragspause spätestens ein Jahr vor Ablauf der vereinbarten
Dies führt im Vergleich zu anderen Verrechnungsverfahren zu einer Beitragszahlungsdauer endet,
höheren Rente bzw. im Fall eines Kapitalwahlrechts zu einer höheren • eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen nicht während
Kapitalabfindung. Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zill- der Beitragspause ablaufen und
merverfahren kann für Sie auch dann günstiger sein als andere Ver- • das Deckungskapital eventuell eingeschlossener Zusatzversiche-
rechnungsverfahren, wenn Sie den Vertrag erst in einem späten rungen zum Beginn und zum Ende der Beitragspause positiv ist
Vertragsstadium umwandeln. (zur Ausnahme bei Elternzeit siehe unten).
Sollten Sie den Versicherungsvertrag hingegen vor einem späten
Vertragsstadium in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln, so Wir ermitteln die Höhe des Deckungskapitals der Zusatzversiche-
ist die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren für rungen nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Ob
Sie nachteilhaft. Die Nachteile wirken sich vor allem dann aus, wenn das Deckungskapital für die beabsichtigte Dauer der Beitragspause
Sie den Vertrag frühzeitig umwandeln. Wegen des Zillmerverfah- ausreicht, teilen wir Ihnen auf Nachfrage gerne mit.
rens ist in der Anfangszeit nur der Mindestwert zur Bildung einer
beitragsfreien Rente vorhanden. Auch nach der Anfangszeit kann Wenn sich die versicherte Person während des gesamten Zeitraums
die beitragsfreie Rente - je nach konkreter Beitragszahlungsdauer - der Beitragspause in Elternzeit befindet, darf der Termin, zu dem
geringer sein als nach anderen Verrechnungsverfahren. Wie lange Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen wollen, bis zu 36 Monate
die Anfangszeit dauert, hängt vor allem von der konkreten Beitrags- nach Beginn der Beitragspause liegen. Zudem entfällt bei Elternzeit
zahlungsdauer Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht allgemein- die Voraussetzung, dass das Deckungskapital zum Beginn und zum
gültig angegeben werden. Aus der im Versicherungsschein abge- Ende der Beitragspause positiv sein muss.
druckten Tabelle mit den Garantiewerten ist zumindest ersichtlich,
wie lange nur ein "Mindestwert" (beitragsfreie Jahresrente auf der Durch die Gewährung der Beitragspause entsteht eine beitragsfreie
Basis des Mindestwerts) vorhanden ist. Zeit.
Ob für Sie eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
wirtschaftlich geboten ist, hängt vor allem auch davon ab, ob Ihr bei Eine Beitragspause ist mehrmals und immer nur für den gesamten
Vertragsbeginn gegebener Versicherungsbedarf ganz, teilweise Vertrag möglich. Zwischen den einzelnen Beitragspausen muss min-
oder nicht mehr fortbesteht und wie lange Sie voraussichtlich noch destens ein Beitrag wieder gezahlt werden.
in der Lage sein werden, die Beiträge weiterhin vereinbarungs-
gemäß zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass sich durch die Um- Mit Beginn der Beitragspause werden Ihre garantierten Versiche-
wandlung die versicherten Leistungen vermindern. Bitte wenden Sie rungsleistungen nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathe-
sich im Fall der beabsichtigten Umwandlung an uns oder an Ihre Be-
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matik neu berechnet. Diese Berechnung erfolgt unter Zugrundele-
treuungsstelle, damit wir Sie auf Grundlage der konkreten Einze- gung der für die Dauer der Beitragspause ausgesetzten Beiträge
lumstände Ihres Vertrags individuell darüber beraten können, ob und führt zu einer Reduzierung der garantierten Versicherungsleis-
eine Umwandlung wirtschaftlich geboten ist und welche anderen tungen. Die daraus resultierenden neuen garantierten Leistungen
Möglichkeiten in Betracht kommen. sind in der Regel höher als bei der in Absatz 3 beschriebenen Um-
wandlung in eine beitragsfreie Versicherung, da wir davon aus-
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gehen, dass Sie die Beitragszahlung nach Ablauf der Beitragspause stehen, sowie Werbeaufwendungen. Zu den übrigen Kosten ge-
wieder aufnehmen. hören insbesondere die Verwaltungskosten.
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie
Während einer Beitragspause werden eventuell eingeschlossene Zu- der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten
satzversicherungen grundsätzlich wie beitragspflichtige Zusatzversi- können Sie dem Kostenausweis nach § 2 VVG-InfoV entnehmen.
cherungen behandelt. Die Überschussbeteiligung während der Bei-
tragspause erfolgt allerdings wie bei einer beitragsfreien Versiche- (2) Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag werden von uns die Ab-
rung. Ist zu Beginn der Beitragspause die Überschussvariante schluss- und Vertriebskosten vollständig zu Vertragsbeginn mit
"Abzug vom Beitrag" vereinbart, wird sie für die Dauer der Beitrags- diesem verrechnet. Bei Zuzahlungen werden die Abschluss- und
pause auf "verzinsliche Ansammlung" umgestellt. Vertriebskosten bei Zuzahlungseingang vollständig mit dieser ver-
rechnet. Die übrigen Kosten werden von uns über die gesamte Ver-
Nach dem Ende der Beitragspause wird der Vertrag mit der bishe- tragslaufzeit verteilt.
rigen Beitragshöhe fortgeführt und es gelten die oben beschrie-
benen reduzierten garantierten Leistungen. (3) Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung wenden wir hin-
gegen das sogenannte Zillmerverfahren an, demnach wir die ersten
Sind planmäßige Erhöhungen der Beiträge und Leistungen nach Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten
NÜRNBERGER Plus vereinbart, so entfallen diese Erhöhungen wäh- heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge,
rend einer Beitragspause. Endet die Beitragspause zum regulären der für die Leistungen im Versicherungsfall und für die Kosten des
Durchführungszeitpunkt einer planmäßigen Erhöhung, entfällt auch Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode be-
diese noch. Die nächste Erhöhung findet zum nächsten regulären stimmt ist. Der nach dem Zillmerverfahren zur Tilgung der Ab-
Durchführungszeitpunkt statt. schluss- und Vertriebskosten erforderliche Betrag ist auf 2,5 % der
von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge
Außerplanmäßige Erhöhungen (siehe § 6 Absatz 15 der Tarifbedin- beschränkt. Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden
gungen) sowie Zuzahlungen (siehe § 6 Absatz 14 der Tarifbedin- über die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt, die übrigen
gungen) sind während einer Beitragspause nicht möglich. Kosten teils über die gesamte Beitragszahlungsdauer, teils über die
gesamte Vertragslaufzeit.
Befristete Umwandlung mit automatischer Wiederinkraftsetzung Das Zillmerverfahren erspart Finanzierungskosten und führt deshalb
bei Zahlung aller vereinbarten Beiträge zu einer höheren Rente bzw.
(9) Ab 3 Jahren nach Versicherungsbeginn können Sie für maximal Kapitalabfindung. Jedoch wirkt es sich nachteilhaft auf die Höhe
12 Monate eine befristete Umwandlung in eine beitragsfreie Versi- der beitragsfreien Rente aus, vor allem dann, wenn Sie Ihren Vertrag
cherung verlangen. frühzeitig kündigen oder frühzeitig in eine beitragsfreie Versiche-
Es gelten dabei die Regelungen nach Absatz 5 entsprechend. rung umwandeln. Wegen der Zillmerung ist in einer Anfangszeit nur
Die Beiträge für den Zeitraum des beitragsfreien Versicherungs- ein Mindestwert (siehe Absatz 4) vorhanden. Wie lange diese An-
schutzes können Sie nach Wiederinkraftsetzung fangszeit dauert, hängt vom Kursverlauf sowie von der individuellen
Beitragszahlungsdauer Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht all-
• in einem Betrag nachentrichten oder gemeingültig angegeben werden. Auch in der Zeit danach kann die
• in maximal sechs Raten neben den laufenden Beiträgen ausglei- beitragsfreie Rente geringer sein als nach anderen Verrechnungs-
chen oder verfahren. Nähere Informationen zu den beitragsfreien Renten
• durch eine Vertragsänderung (Reduzierung des Versicherungs- können Sie der im Versicherungsschein abgedruckten Tabelle zu
schutzes) verrechnen, so dass keine Nachzahlung erforderlich ist. den Garantiewerten entnehmen.
Sonstige Möglichkeiten (4) Im Fall einer Kündigung sowie bei einer Umwandlung in eine
beitragsfreie Versicherung steht mindestens der Betrag, der dem
(10) Darüber hinaus werden wir Sie bei bestehenden Zahlungs- Deckungskapital entspricht, das sich bei gleichmäßiger Verteilung
schwierigkeiten auf Wunsch über weitere Möglichkeiten zum Erhalt der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze
des Versicherungsschutzes schriftlich informieren. angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf
Vertragsjahre ergibt (sogenannter Mindestwert) für die Berechnung
Darlehen der beitragsfreien Rente zur Verfügung.
(11) Fragen Sie bei Bedarf gerne jederzeit bei uns nach, ob wir § 7 Sie wollen eine vorzeitige Auszahlung?
Ihnen in Ihrem Einzelfall ein Darlehen gewähren können. Ein Rechts-
anspruch hierauf besteht nicht. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich.
§ 6a Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? § 8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind von Ihnen Vorvertragliche Anzeigepflicht
zu tragen und in Ihren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Ab-
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schluss- und Vertriebskosten sowie um übrige Kosten. (1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Ab- dass Sie alle von uns vor Vertragsabschluss in Textform gestellten
schlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem um- Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vor-
fassen die Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die An- vertragliche Anzeigepflicht). Dies gilt insbesondere für die Fragen
tragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachauf- nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen
wendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung Störungen und Beschwerden.
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(2) Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese - neben angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines
Ihnen - für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In der
der Fragen verantwortlich. Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen.
Rücktritt Ausübung unserer Rechte
(3) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs- (12) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person und zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie durch geson-
nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom derte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtver-
Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, letzung hingewiesen haben.
dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob Wir müssen unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich gel-
fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der tend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von
vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-
wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei machte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklä-
Bedingungen, geschlossen hätten. rung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Um-
stände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung an-
(4) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben geben.
wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls erklärt, bleibt
unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen (13) Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpas-
wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder sung sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand
für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch-
lich war. Haben Sie oder die versicherte Person die Anzeigepflicht (14) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf
arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Jahren seit Vertragsabschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor
Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach
(5) Bei einem Rücktritt steht uns bei Versicherungen mit laufender Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie oder die versicherte
Beitragszahlung der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksam- Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt
werden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragslaufzeit ent- die Frist zehn Jahre.
spricht.
Anfechtung
(6) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen
wir den Auszahlungsbetrag nach § 6 Absatz 2 abzüglich eventuell (15) Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls
rückständiger Beiträge aus. Die Rückzahlung der Beiträge bzw. des durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt
Einmalbeitrags können Sie nicht verlangen. auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist.
Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, können wir
Kündigung und Vertragsanpassung Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis
(7) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der hatten. Die Absätze 5 und 6 gelten entsprechend.
vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober
Fahrlässigkeit beruhte, haben wir nach den gesetzlichen Maßgaben Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag anzupassen oder zu kün-
digen. Auf dieses Anpassungs- oder Kündigungsrecht, geregelt in (16) Die Absätze 1 bis 15 gelten bei einer unsere Leistungspflicht
§ 19 Absätze 3 und 4 VVG, verzichten wir dann, wenn die Verlet- erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versi-
zung der Anzeigepflicht schuldlos war. cherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz 14 beginnen mit der
Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des
(8) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen.
dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Um-
stände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Erklärungsempfänger
(9) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kündi- (17) Die Ausübung unserer Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung,
gung in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 6 Absatz 5 bis 7). zur Vertragsanpassung sowie zur Anfechtung erfolgt durch eine
schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist.
(10) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver- Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt
trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu an- haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevoll-
deren Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Be- mächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugs-
dingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. berechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermit-
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telt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur
(11) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.
als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht
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§ 9 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder (2) Wir können vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung auf unsere
Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? Kosten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die versi-
cherte Person noch lebt.
(1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten (3) Der Tod der versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüg-
insbesondere auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung lich anzuzeigen. Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an
des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod uns zurückzuzahlen.
gefunden hat.
(4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige
(2) Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mit- weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst
telbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen zahlen wir anstellen.
den für den Todestag berechneten Rückkaufswert zuzüglich gege-
benenfalls vorhandener Werte aus der Beteiligung an den Bewer- (5) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige,
tungsreserven (siehe § 6). Eventuell rückständige Beiträge werden der die Versicherungsleistung beansprucht.
mit dem Auszahlungsbetrag verrechnet (siehe § 4 Absatz 4). Diese
Einschränkung unserer Leistungspflicht gilt nicht, wenn die versi- § 12 Wo sind die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen?
cherte Person während eines beruflich bedingten Aufenthalts im
Ausland stirbt und sie an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv (1) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten
beteiligt war. auf das uns angegebene Konto. Bei Überweisungen in Länder au-
ßerhalb des Europäischen-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) trägt der
(3) Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mit- Empfangsberechtigte die damit verbundene Gefahr. Eine Auszah-
telbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von ato- lung in anderer Weise, insbesondere in bar oder per Scheck, ist aus-
maren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem vorsätzli- geschlossen.
chen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven,
biologischen oder chemischen Stoffen zahlen wir den für den To- (2) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre
destag berechneten Rückkaufswert zuzüglich gegebenenfalls vor- Kosten. Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn
handener Werte aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven Sie termin- oder fristgerecht (siehe § 4 und § 5) alles getan haben,
(siehe § 6) abzüglich eventuell rückständiger Beiträge (siehe § 4 Ab- damit der Beitrag bei uns eingeht.
satz 4), sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet ist,
das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und zu einer § 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber
den technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die Zusage (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein sowie Nachträge in
der Versicherungsleistungen nicht mehr erfüllt werden kann und Textform (z. B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diese als
dies von einem unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie
wird. Absatz 2 bleibt unberührt. können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
§ 10 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? (2) Den Inhaber der Urkunde des Versicherungsscheins können wir
als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu ver-
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person vor Ab- fügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können
lauf von drei Jahren seit Abschluss des Versicherungsvertrags be- aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechti-
steht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, gung nachweist.
dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden § 14 Was gilt, wenn sich Ihre Postanschrift und/oder Ihr Name än-
ist. Andernfalls zahlen wir den für den Todestag berechneten Rück- dern?
kaufswert zuzüglich gegebenenfalls vorhandener Werte aus der Be-
teiligung an den Bewertungsreserven (siehe § 6). (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich
(d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Andernfalls können für
(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person nach Ab- Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu rich-
lauf der Dreijahresfrist bleiben wir zur Leistung verpflichtet. tende Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist) mit eingeschrie-
benem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zu senden.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einer unsere Leis- In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des
tungspflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstel- eingeschriebenen Briefs als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie
lung der Versicherung. Die Frist nach Absatz 1 beginnt mit der Än- den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre ge-
derung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des ge- werbliche Niederlassung verlegt haben.
änderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen.
(2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend.
§ 11 Was ist bei Fälligkeit der Versicherungsleistung zu beachten?
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§ 15 Wer erhält die Versicherungsleistungen?
(1) Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen
Vorlage der Unterlagen, die in § 5 der für den Tarif maßgebenden (1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die
Tarifbedingungen genannt sind. Außerdem können wir verlangen, Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zu-
dass uns die Auskünfte nach § 21 vorgelegt werden. stimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten wir
an Sie bzw. im Falle Ihres Todes an Ihre Erben.
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Bezugsberechtigung • Adress-Recherche aufgrund nicht angezeigter Anschriftenände-
rung;
(2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere • Bearbeitung einer Abtretung oder Verpfändung, sofern diese bei
Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberech- Ihrem Vertrag möglich sind.
tigter).
(2) Wir haben uns bei der Bemessung der jeweiligen Pauschale an
a) Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern
Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegenden
des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestim- Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt
mung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit wi- die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der
derrufen. Wenn wir Renten zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, setzen wir sie ent-
Rente ein eigener Versicherungsfall ein. sprechend herab.
b) Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte § 17 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald
uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur (1) Entscheidend für den Gesamtertrag des Vertrags ist vor Renten-
noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- zahlungsbeginn die Entwicklung der Sondervermögen, an denen Sie
dert werden. unmittelbar beteiligt sind (siehe § 2 Absatz 1).
Darüber hinaus erhalten die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamt-
Unverfallbarkeit heit gemäß § 153 VVG eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst
eine Beteiligung an den Überschüssen und den Bewertungsre-
(3) Bei gesetzlicher Unverfallbarkeit gemäß BetrAVG erhält die ver- serven. Die Überschüsse und die Bewertungsreserven ermitteln wir
sicherte Person ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Das gilt, wenn die nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften und veröffentli-
versicherte Person Arbeitnehmer im Sinne des BetrAVG ist oder ihr chen sie jährlich im Geschäftsbericht.
die Versorgungsleistungen, die Gegenstand des Versicherungsver-
trags sind, aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt Wir erläutern Ihnen,
worden sind.
• wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss un-
Abtretung und Verpfändung seres Unternehmens ermitteln (Absatz 2),
• wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrags erfolgt
(4) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des jewei- (Absatz 3),
ligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren
abtreten und verpfänden, wenn und soweit derartige Verfügungen können (Absatz 4) und
rechtlich möglich sind. • wie wir die Überschüsse Ihres Vertrags verwenden (§ 4 der Tarif-
bedingungen).
(5) Werden die Beiträge aus Entgeltumwandlung geleistet, sind die
Abtretung von Forderungen und Rechten aus dem Versicherungs- Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-
vertrag sowie seine Verpfändung oder Beleihung durch den Arbeit- schuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir diesen?
geber ausgeschlossen.
(2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres
Anzeige und Form Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und
aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres-
(6) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für die
sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absätze 4 und 5) sind Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur
nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berech- Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vor-
tigten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. gaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Mindestbei-
Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versiche- tragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungs-
rungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie verordnung).
bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechti- Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses
gung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit
wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberech-
§ 16 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? tigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn der
Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des
(1) In folgenden Fällen stellen wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für
gesondert in Rechnung: Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Über-
schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in ge-
• Erstellung von Ersatzurkunden oder Abschriften des Versiche- setzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zu-
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rungsscheins oder eines Nachtrags; stimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.
• Schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen; Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrags
• Mahnung und/oder Kündigung wegen Verzugs mit Folgebei- an den Überschüssen und den Bewertungsreserven ergeben sich
trägen; hieraus noch nicht.
• Rückläufer im Lastschriftverfahren; Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherungen,
• Durchführung von Vertragsänderungen; Berufsunfähigkeitsversicherungen) zu Bestandsgruppen zusammen-
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gefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht ga-
versicherten Risiken zu berücksichtigen. rantieren?
Wie erfolgt die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags? (4) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen
ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar
(3) a) Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Bestands- sind. Wichtigster Einflussfaktor vor dem Rentenzahlungsbeginn ist
gruppen nach einem verursachungsorientierten Verfahren und zwar die Entwicklung der Kosten. Aber auch die Entwicklung des Kapital-
in dem Maß, wie die Bestandsgruppen zur Entstehung von Über- markts und des versicherten Risikos sind von Bedeutung. Die Höhe
schüssen beigetragen haben. der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert
Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Entstehung von Überschüssen werden. Sie kann auch null Euro sein.
beigetragen, bekommt sie keine Überschüsse zugewiesen. Sie erhalten von uns vor Beginn der Rentenzahlung jährlich eine
Ihr Vertrag erhält Anteile an den Überschüssen derjenigen Be- Mitteilung über den aktuellen Stand Ihres Vertragswerts. Die Über-
standsgruppe, die in Ihren Allgemeinen Vertragsdaten genannt ist. schussbeteiligung Ihres Vertrags ist im Vertragswert berücksichtigt.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Bestandsgruppe Überschüsse zu-
gewiesen werden. § 18 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren?
Die Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir
veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbe- (1) Die aktuellen Anteilwerte der Ihrer Versicherung zugrunde lie-
richt. Diesen können Sie bei uns anfordern. genden Anlagestöcke können Sie einschlägigen Internet-Seiten ent-
nehmen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Versicherung
b) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital- jederzeit an.
anlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Ge- Erfolgt die freie Investmentanlage (siehe § 3 Absatz 1) in einem Ma-
schäftsbericht ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven, die nach naged Fund, so teilen wir Ihnen auf Wunsch jederzeit die aktuelle
gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteili- Zusammensetzung des für Ihre Versicherung maßgebenden Fonds-
gung der Verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Ver- vermögens (Art und Anteil der Investmentfonds) sowie den aktu-
trägen nach einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig ellen Anteilwert mit.
rechnerisch zu.
(2) Nach Ablauf eines jeden Versicherungsjahres vor Beginn der
Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir monatlich neu. Für Rentenzahlung erhalten Sie von uns eine Mitteilung, der Sie die An-
die Bestimmung des Anteils einer anspruchsberechtigten Versiche- zahl der Anteileinheiten sowie den Wert einer Anteileinheit ent-
rung nehmen können.
• zum Zeitpunkt der Beendigung eines Vertrags vor Rentenzah- (3) Sie können von uns jederzeit eine detaillierte Modellrechnung
lungsbeginn bzw. über Vergangenheits- und Zukunftswerte anfordern.
• zum Beginn einer Rentenzahlung
§ 19 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der
wird die zur Mitte des Vormonats aktuellste vorliegende Bewertung Fonds?
verwendet.
(1) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen
Für die Bestimmung der während der Rentenzahlung zuzuteilenden eines in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds beschränkt, aussetzt oder
Bewertungsreserven werden einmal jährlich die zum Stichtag 30.09. endgültig einstellt, informieren wir Sie.
ermittelten Bewertungsreserven herangezogen. Als Ersatz werden wir Ihnen einen neuen Fonds vorschlagen. Der
Bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, vollständige Kündi- neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik dem bishe-
gung, vollständige Kapitalabfindung oder Beginn der Rentenzah- rigen Fonds weitgehend entsprechen (Ersatzfonds). Wir werden den
lung) gilt Folgendes: Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen vorhandenen Wert des Fondsguthabens auf den Ersatzfonds über-
Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven nach der tragen und sofern Ihre laufende Beitragszahlung von dieser Ände-
jeweils geltenden gesetzlichen Regelung zu. Auch während des rung betroffen ist, die Anlage der vorgesehenen Beitragsteile ab
Rentenbezugs werden wir Sie entsprechend an den Bewertungsre- dem von uns genannten Termin ebenfalls in den Ersatzfonds vor-
serven beteiligen. Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteili- nehmen.
gung in Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven Sie können unserem Vorschlag innerhalb von 6 Wochen nach un-
vor. serer Information widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs
müssen Sie uns einen anderen Ersatzfonds aus unserem Fondsan-
Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Betei- gebot benennen. Die jeweils aktuelle Liste der Fonds, die für Ihren
ligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. Vertrag in Frage kommen, ist bei uns jederzeit erhältlich.
Weitergehende Angaben zu Form und Verwendung der Über- Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren können, weil die Ausgabe
schussanteile und Bewertungsreserven finden Sie in § 4 der Tarifbe- von Fondsanteilen kurzfristig beschränkt, ausgesetzt oder endgültig
dingungen. eingestellt worden ist, werden wir den vorhandenen Wert des
Fondsguthabens in den von uns vorgeschlagenen Ersatzfonds über-
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tragen und sofern Ihre laufende Beitragszahlung von dieser Ände-
rung betroffen ist, die Anlage der vorgesehenen Beitragsteile eben-
falls in den Ersatzfonds vornehmen. Sie haben das Recht, einen
Fondswechsel nach § 6 der Tarifbedingungen durchzuführen.
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(2) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds auflöst, gelten (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind derzeit
die Regeln des Absatzes 1 entsprechend. Sofern aus der Auflösung beispielsweise alle Umstände, die für die Beurteilung
des Fonds Zahlungen zu späteren Zeitpunkten resultieren, werden
wir diese gemäß Ihrer zum jeweiligen Rückzahlungszeitpunkt aktu- • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit und/oder Steuer-
ellen Aufteilung der Beiträge in den zu diesem Zeitpunkt gewählten pflicht,
Fonds anlegen. • der steuerlichen Ansässigkeit und/oder Steuerpflicht dritter Per-
sonen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, und
(3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds mit einem an- • der steuerlichen Ansässigkeit und/oder Steuerpflicht des Leis-
deren Fonds zusammenlegt, gelten die Regeln des Absatzes 1 ent- tungsempfängers
sprechend.
maßgebend sein können.
(4) Wenn die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag ent-
haltenen Fonds ausgesetzt oder endgültig eingestellt wird, infor- Dazu zählen derzeit insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
mieren wir Sie. Bei Leistung oder Rückkauf kann der Rücknahme- Steuer-Identifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Ge-
preis zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit nicht angesetzt burtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies nach der derzei-
werden, da wir die Anteile nicht an die Kapitalanlagegesellschaft zu- tigen Gesetzeslage im Einzelnen sind, können Sie der FATCA-USA-
rückgeben können. In diesen Fällen bieten wir an, die entspre- Umsetzungsverordnung oder dem Finanzkonten-Informationsaus-
chenden Anteileinheiten an Stelle der sonst vorgesehenen Geldleis- tauschgesetz entnehmen.
tung auf ein Depot Ihrer Wahl zu übertragen. Nehmen Sie dieses
Angebot nicht an, werden wir den Wert einer Anteileinheit anhand (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter-
des aktuellen Preises am Kapitalmarkt ermitteln. Der Preis kann auf- lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Fol-
grund der verminderten Veräußerbarkeit der Fondsanteile geringer gendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung
sein, als der zuletzt von der Kapitalanlagegesellschaft gestellte melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländi-
Rücknahmepreis. Diese Wertminderung kann auch zu einem Total- schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls
verlust führen. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
Ein Fondswechsel gemäß § 6 der Tarifbedingungen ist während der
Aussetzung und bei endgültiger Einstellung der Rücknahme von (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1
Fondsanteilen durch die Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich. und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies
gilt so lange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen
(5) Treten darüber hinaus bei einem in Ihrem Vertrag enthaltenen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben.
Fonds erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen können
und die die unveränderte Fortführung dieses Vertrages unmöglich § 22 Streitschlichtungsstelle, Aufsichtsbehörde und Gerichtsstand
machen, sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds durch einen an-
deren Fonds zu ersetzen. Eine erhebliche Änderung kann sich auch Versicherungsombudsmann
aus Gesetzen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergeben.
Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend. (1) Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zu-
frieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
§ 20 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den
Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
§ 21 Welche weiteren Mitteilungspflichten haben Sie? 10006 Berlin
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
(1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, www.versicherungsombudsmann.de
Speicherung, Verarbeitung und/oder Meldung von Informationen Telefon 0800 3696000*
und/oder Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns Fax 0800 3699000*
die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen * kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz
• bei Vertragsabschluss, Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
• bei Änderung nach Vertragsabschluss oder Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben
• auf Nachfrage uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Ver-
braucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder
unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde
stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status auch online an die Plattform
dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datener-
hebungen und Meldungen maßgeblich ist. https://ec.europa.eu/consumers/odr/
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wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail (info@nuernberger.de)
an uns wenden.
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Versicherungsaufsicht Deckungskapital: Das Deckungskapital ist der Vertragswert Ihrer
Versicherung. Er setzt sich aus dem Geldwert der freien Investment-
(2) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- anlage und des Garantiefonds sowie dem sonstigen Vermögen zu-
nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sammen.
sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Erlebensfallleistung: Als Erlebensfallleistung wird der zum Renten-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. zahlungsbeginn zur Verrentung zur Verfügung stehende Vertrags-
wert Ihrer Versicherung bezeichnet.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht Investmentanlage: Ihre Investmentanlage kann entweder aus einem
Graurheindorfer Str. 108 oder mehreren Fonds/Depots bestehen.
53117 Bonn
poststelle@bafin.de Versicherungsjahr, -monat, -periode: Ein Versicherungsjahr umfasst
Telefon 0228 4108-0 den Zeitraum eines Jahres, beginnend jeweils an dem Monatsersten
Fax 0228 4108-1550 eines jeden Jahres, mittags 12 Uhr, der dem Datum des in den bei-
gefügten Allgemeinen Vertragsdaten dokumentierten vereinbarten
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein- Rentenbeginn entspricht.
zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Ein Versicherungsmonat dauert jeweils von einem Monatsersten,
Gerichtsstand mittags 12 Uhr, bis zum nächsten Monatsersten, mittags 12 Uhr.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit den Rechtsweg zu be- Bei Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung entspricht eine
schreiten. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi- Versicherungsperiode dem Zeitraum zwischen zwei Beitragsfällig-
cherungsvermittlung gilt: keiten, beginnend und endend jeweils mittags 12 Uhr. Die Versi-
cherungsperiode kann je nach vertraglich vereinbarter Beitragszahl-
(3) Für Klagen gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk weise ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr sein.
unser Sitz liegt. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitragsfreien Versi-
Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla- cherungen entspricht eine Versicherungsperiode einem Monat.
geerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz
haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Versicherte Person: Das ist die Person, auf deren Leben die Versi-
Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig, cherung abgeschlossen ist. Sind Sie versicherte Person, aber nicht
in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Versicherungsnehmer (z. B. weil Ihr Arbeitgeber die Versicherung
abgeschlossen hat), dann sprechen wir Sie in den Bedingungen und
(4) Klagen gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für anhängenden Textteilen nicht unmittelbar an. Die dort festgelegten
Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist Rechte und Pflichten betreffen nämlich vorrangig nur den Versiche-
der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine rungsnehmer als unseren Vertragspartner.
juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie
Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Versicherungsnehmer: Das ist die natürliche oder juristische Person
bzw. rechtsfähige Personengesellschaft, die die Versicherung bean-
(5) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen tragt hat bzw. durch Versicherungsnehmerwechsel die Versiche-
Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen die Gerichte des Staates rungsnehmereigenschaft erworben hat und unser Vertragspartner
zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt ebenso, wenn Sie wird. Er wird als solcher in den Allgemeinen Vertragsdaten genannt.
eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung
ins Ausland verlegen. Vertragswert: Der Vertragswert ist das Deckungskapital Ihrer Versi-
cherung. Er setzt sich aus dem Geldwert der freien Investmentan-
Begriffsbestimmungen lage und des Garantiefonds sowie dem sonstigen Vermögen zu-
sammen.
Aufschubdauer: Die Aufschubdauer ist der Zeitraum zwischen Ver-
sicherungs- und Rentenzahlungsbeginn. Zusatzversicherungen: Sofern Sie in Ihrem Vertrag Zusatzversiche-
rungen eingeschlossen haben, finden Sie dazu Regelungen in den
entsprechenden Bedingungen der einzelnen Zusatzversicherungen,
welche die AVB ergänzen und insoweit modifizieren.
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