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Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung (GN 331530)
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NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Allgemeine Bedingungen für die NÜRNBERGER Fondsgebundene Rentenver-
sicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und Rentengarantiezeit
GN331530_202501
Inhalt
Leistung § 22 Wie können Sie sich vorzeitig Geld auszahlen lassen (Ent-
nahme)?
§1 Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit auf-
geschobener Rentenzahlung? § 23 Wie können Sie Risiken selbst managen?
§2 Welche Leistungen erbringen wir? § 24 Wie können Sie Fonds oder Depots wechseln?
§3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 25 Was ist unser kursorientiertes Ablaufmanagement und wie
können Sie es nachträglich aktivieren?
§4 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
§ 26 Was ist Rebalancing und wie können Sie es wann ein-
§5 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder
schließen?
Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
§ 27 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der
§6 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
Fonds?
§7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
§ 28 Welche anderen Möglichkeiten als eine Kündigung oder
welche Folgen hat ihre Verletzung?
eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung haben
§8 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? Sie bei Zahlungsschwierigkeiten?
§9 Wo sind die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen? § 29 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leis-
tungen erbringen wir?
§ 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
§ 30 Wann können Sie Ihren Vertrag in eine prämienfreie Versi-
§ 11 Wer erhält die Leistung? cherung umwandeln und welche Auswirkungen hat dies?
Beitrag Optionen spätestens 1 Monat vor Rentenzahlungsbeginn
§ 12 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 31 Wann müssen Sie spätestens eine vollständige Kapitalabfin-
§ 13 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? dung erklären?
§ 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig § 32 Wann müssen Sie spätestens eine teilweise Kapitalabfin-
zahlen? dung erklären?
Optionen während der Aufschubdauer, Kündigung und Umwand- § 33 Wann müssen Sie spätestens den Wechsel der Überschuss-
lung in eine prämienfreie Versicherung verwendung im Rentenbezug erklären?
§ 15 Wie können Sie die garantierte Erlebensfallleistung ändern Kosten
und wann ändert sie sich automatisch? § 34 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?
§ 16 Wie können Sie den Rentenzahlungsbeginn verlegen? § 35 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?
§ 17 Wie können Sie den Tarif wechseln? Sonstige Vertragsbestimmungen
§ 18 Wie können Sie nachträglich planmäßige Erhöhungen ein- § 36 Was gilt, wenn sich Ihre Postanschrift und/oder Ihr Name
schließen (Dynamik)? ändern?
§ 19 Was gilt für außerplanmäßige Erhöhungen der Beiträge und § 37 Welche weiteren Mitteilungspflichten haben Sie?
der Leistungen?
§ 38 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
§ 20 Was gilt für Reduzierungen der Beiträge und der Leis-
tungen? § 39 Streitschlichtungsstelle, Aufsichtsbehörde und Gerichts-
stand
§ 21 Was gilt, wenn Sie Zuzahlungen leisten wollen?
Begriffsbestimmungen
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Leistung tionen und der Zeitpunkt des Wirksamwerdens sind in der jewei-
ligen Option genannt.
§ 1 Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit aufge-
schobener Rentenzahlung? a) Vor Rentenzahlungsbeginn:
Mit Ihrer Fondsgebunden Rentenversicherung können Sie eine Al- • Änderung Ihrer garantierten Erlebensfallleistung (siehe § 15)
tersversorgung aufbauen. Wenn die versicherte Person den Renten- • Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach vorne oder hinten
zahlungsbeginn erlebt, zahlen wir ab dann die vereinbarte Rente, (siehe § 16)
solange die versicherte Person lebt. Sie können anstelle der Rente • Tarifwechsel (siehe § 17)
eine Kapitalauszahlung zum Rentenzahlungsbeginn verlangen. • Dynamik: nachträglicher Einschluss von planmäßigen Erhöhungen
Ein Vorteil der Fondsgebundenen Rentenversicherung entsteht bei nach NÜRNBERGER Plus (siehe § 18)
laufender Beitragszahlung durch ihre Langfristigkeit. Die mit dem • Außerplanmäßige Erhöhung von Beiträgen und Leistungen (siehe
Kauf von Anteilen verbundenen Schwankungsrisiken mindern sich § 19)
dadurch. Es erfolgt bei laufender Beitragszahlung über viele Stich- • Außerplanmäßige Reduzierung von Beiträgen und Leistungen
tage (siehe Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa) hinweg ein (siehe § 20)
Anteilskauf zu den dann jeweils aktuellen Fondskursen. Bei nied- • Zuzahlungen (siehe § 21)
rigen Kursen werden automatisch mehr Anteile erworben als bei • Auszahlungen (siehe § 22)
hohen. Es entsteht ein Durchschnittskosteneffekt (sogenannter • Fonds-/Depotwechsel (siehe § 24)
Cost-Average-Effekt). Je länger der Vertrag läuft und je niedriger • Nachträglicher Einschluss des kursorientierten Ablaufmanage-
Sie die Garantie in Ihrem Vertrag festsetzen, desto größer fällt ments (siehe § 25)
dieser Cost-Average-Effekt aus. • Nachträglicher Einschluss von Rebalancing (siehe § 26)
Um die Langfristigkeit einer Rentenversicherung attraktiv zu ge- • Stundung der Beiträge (siehe § 28)
stalten und Ihnen Reaktionsmöglichkeiten auf sich ändernde Leben- • Wiederinkraftsetzung (siehe § 30)
sumstände zu geben, ermöglichen wir es Ihnen, dass Sie Ihren Ver-
trag in vielfältiger Hinsicht individuell anpassen und zu Ihrem le- b) Spätestens 1 Monat vor dem Rentenzahlungsbeginn:
benslänglichen Wegbegleiter machen können. Weil uns diese Flexi-
bilität wichtig ist, geben wir Ihnen vorangestellt im Absatz 1 eine • Kapitalwahl: vollständig (siehe § 31) oder teilweise (siehe § 32)
Übersicht über Ihre vor und nach dem Rentenzahlungsbeginn be- • Änderung der Art der Überschussverwendung im Rentenbezug
stehenden Gestaltungsmöglichkeiten und Optionen. (siehe § 33)
Wir stellen Ihnen im Anschluss daran detailliert dar, wie der Ver- Anlage bis zum Rentenzahlungsbeginn in 2 Töpfen
tragswert bis zum Rentenzahlungsbeginn gebildet wird (siehe Ab-
satz 2). Bis zum Rentenzahlungsbeginn legen wir Ihre Sparbeiträge (2) Von den Beiträgen, die Sie an uns zahlen, ziehen wir zunächst
(Beiträge abzüglich Kosten) auf 2 verschiedene Arten an, die Sie Kosten ab. Die Beiträge nach Abzug der beitragsabhängigen Kosten
sich wie 2 Töpfe vorstellen können: nennen wir "Sparbeiträge". Mit den Sparbeiträgen erfolgt der
Aufbau des Vertragswerts bis zum Rentenzahlungsbeginn.
• im fondsgebundenen Topf erfolgt die Anlage in der von Ihnen
gewählten Investmentanlage und Ihre Sparbeiträge legen wir auf 2 verschiedene Arten an, die Sie sich
• im sicheren Topf zu einer garantierten Verzinsung. wie 2 Töpfe vorstellen können:
Die Aufteilung Ihrer Sparbeiträge auf beide Töpfe wird von uns für • Der fondsgebundene Topf ist der Geldwert der Anteile in der von
Sie automatisch so vorgenommen, dass die von Ihnen gewählte Ihnen gewählten Investmentanlage (siehe Buchstabe a). Der Geld-
Höhe der garantierten Erlebensfallleistung zum Rentenzahlungsbe- wert des fondsgebundenen Topfes ergibt sich aus den Anteilen
ginn gesichert ist. Die Erlebensfallleistung ist der zum Rentenzah- und ihrem jeweiligen Anteilswert. Wie sich der fondsgebundene
lungsbeginn zur Verrentung zur Verfügung stehende Vertragswert Topf entwickelt, hängt unmittelbar von der Fondsentwicklung ab;
Ihrer Versicherung. Dabei legen wir dem sicheren Topf eine garan- das Risiko dafür tragen Sie bis zum Rentenzahlungsbeginn.
tierte Verzinsung von 1 % p. a. zugrunde. Zum Rentenzahlungsbe- • Der sichere Topf ist die sichere Anlage (siehe Buchstabe b). Das
ginn wird der Wert des fondsgebundenen Topfes in den sicheren Guthaben im sicheren Topf wird mit dem Rechnungszins verzinst;
Topf übertragen. Ab dann erfolgt also die gesamte Anlage risikolos das Risiko dafür trägt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG.
im sicheren Topf (siehe Absatz 3) und wir zahlen Ihnen daraus eine
lebenslang garantierte Rente. Mit welchen Garantien und mit wel- Der Geldwert aus dem fondsgebundenen Topf und dem sicheren
cher Besserprüfung wir die Höhe der Rente zum Beginn der Renten- Topf ergibt zusammen den "Vertragswert". Der für die Garantie be-
zahlung ermitteln, erläutern wir Ihnen unter Absatz 4. nötigte Teil Ihres Vertragswerts wird im sicheren Topf angelegt; der
übrige Teil im fondsgebundenen Topf. Haben Sie eine garantierte
Unser Flexibilitätsversprechen Erlebensfallleistung von 0,00 EUR festgelegt, erfolgt der Aufbau
der Erlebensfallleistung vollständig im fondsgebundenen Topf und
(1) Mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten können Sie Ihren Ver- ist damit nicht garantiert. Im Gegenzug steigen Ihre Rendi-
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trag auch nach Vertragsabschluss selbstständig flexibel gestalten. techancen.
Selbstständig bedeutet: Die unter Buchstabe a genannten, nach- Die Aufteilung Ihrer Sparbeiträge auf beide Töpfe wird von uns für
träglichen Vertragsänderungen bedürfen nicht unserer Zustimmung. Sie automatisch so vorgenommen, dass die von Ihnen festgelegte
Es handelt sich um einseitige Optionen, die durch den Zugang Ihrer garantierte Erlebensfallleistung erst zum Rentenzahlungsbeginn ge-
entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) sichert ist. Das bedeutet, dass wir Ihre Sparbeiträge so spät wie
wirksam werden. Maßgebliche Fristen für die Ausübung der Op- möglich in den sicheren Topf anlegen und zuvor in den fondsgebun-
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denen Topf. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie möglichst lange an bb) Der fondsgebundene Topf besteht aus Anteilen der zugehö-
der Wertentwicklung des fondsgebundenen Topfes teilhaben und rigen Fonds und wird gesondert von unserem sicheren Topf ange-
somit Ihre Renditechancen steigen. legt. Der auf Ihren Vertrag entfallende Wert der Anteilseinheiten
Mit der flexibel änderbaren garantierten Erlebensfallleistung haben bildet zusammen mit dem sicheren Topf den Vertragswert.
Sie bei Vertragsabschluss festgelegt, welche Kapitalleistung zum Die Verteilung eines jeden im fondsgebundenen Topf anzule-
Rentenzahlungsbeginn mindestens zur Verfügung steht. Diese Ga- genden Betrags wird in dem vereinbarten Verhältnis der im Depot
rantie greift zum Rentenzahlungsbeginn, jedoch beispielsweise enthaltenen Fonds bzw. entsprechend der von Ihnen gewählten An-
nicht bei Kündigung oder prämienfreier Umwandlung. lagestrategie vorgenommen.
Eventuell anfallende Überschüsse werden immer vollständig im
fondsgebundenen Topf angelegt und erhöhen den fondsgebun- cc) Soweit die Erträge aus einem Fonds nicht ausgeschüttet werden,
denen Teil des Vertragswerts. fließen sie unmittelbar in diesen Fonds und erhöhen damit den Wert
Die zur Deckung des Todesfallrisikos und zur Absicherung von der Anteilseinheiten. Erträge aus einem Fonds, die ausgeschüttet
schweren Erkrankungen gegebenenfalls erforderlichen, nach aner- werden, rechnen wir in Anteilseinheiten des jeweiligen Fonds um
kannten Regeln der Versicherungsmathematik berechneten Risiko- und schreiben sie gut.
beiträge sowie die mittelbar in den Beitrag einkalkulierten Verwal-
tungskosten entnehmen wir monatlich dem Vertragswert. dd) Bei den unten aufgeführten Ereignissen während der Laufzeit
Rückständige Beiträge werden mit dem Vertragswert verrechnet, Ihres Vertrags berechnen wir den Geldwert des fondsgebundenen
wenn wir Leistungen erbringen sowie bei Kündigung (siehe § 29) Topfes. Diesen ermitteln wir dadurch, dass wir für jeden beteiligten
und bei prämienfreier Umwandlung (siehe § 30). Dadurch können Fonds die Anzahl der Anteilseinheiten mit dem am maßgebenden
die garantierten Leistungen sinken. Stichtag gültigen Rücknahmepreis multiplizieren und die Summe
Fondswechsel (siehe § 24), Rebalancing (siehe § 26) und das kurs- aus diesen Werten bilden.
orientierte Ablaufmanagement (siehe § 25) führen wir auf Wunsch
für Sie ohne zusätzliche Kosten und ohne Entnahme aus dem Ver- Maßgebender Stichtag ist für
tragswert durch. Sie haben dadurch ohne ertragsmindernde Trans-
aktionskosten eine hohe Flexibilität und verschiedene Möglich- • die Berechnung der Rente (siehe § 2 Absatz 1): der letzte Bör-
keiten, das Risiko selbst zu managen. sentag vor dem Rentenzahlungsbeginn.
• die Todesfallleistung vor dem Rentenzahlungsbeginn (siehe § 2
a) Fondsgebundener Topf Absatz 3): der letzte Börsentag vor dem Zugang der Meldung
über den Tod der versicherten Person bei unserer Generaldirek-
Der fondsgebundene Topf ist das freie Fondsvermögen, das aus tion, spätestens der letzte Börsentag vor dem Rentenzahlungsbe-
einem oder mehreren Fonds/Depots bestehen kann. Der fondsge- ginn.
bundene Topf ist nur bis zum Rentenzahlungsbeginn vorhanden, der • die Verwendung Ihres Beitrags (siehe § 12): der letzte Börsentag
Geldwert der Anteile wird dann in den sicheren Topf umge- vor Fälligkeit des Beitrags.
schichtet. • eine Änderung der garantierten Erlebensfallleistung (siehe § 15):
Mit dem freien Fondsvermögen können Sie innerhalb unserer der erste Börsentag nach Zugang der hinreichend bestimmten Än-
Fondsauswahl eigenständig die Chancen und Risiken der Anlage be- derungserklärung.
einflussen: anfänglich durch Ihre Fondsauswahl, später durch Fonds- • eine Zuzahlung (siehe § 21): der erste Börsentag nach Zugang so-
wechsel (siehe § 24). Mit dem fondsgebundenen Topf sind Sie un- wohl der Optionserklärung als auch der Zuzahlung (späterer der
mittelbar an der Wertentwicklung der gewählten Fonds beteiligt. beiden Zeitpunkte).
• eine Entnahme während der Aufschubdauer (siehe § 22): der erste
aa) Da die Entwicklung der Vermögenswerte der Fonds nicht vor- Börsentag nach Zugang der Entnahmeerklärung.
auszusehen ist, können wir für den fondsgebundenen Topf vor Ren- • einen Fondswechsel (siehe § 24): der erste Börsentag nach Zu-
tenzahlungsbeginn die Höhe der Rente nicht garantieren. gang der hinreichend bestimmten Fondswechselerklärung.
Sie haben bis zum Rentenzahlungsbeginn die Chance, einen Wert-
zuwachs zu erzielen, insbesondere bei Kurssteigerungen. Bei Kurs- Bei einer Änderung der garantierten Erlebensfallleistung, einer Zu-
rückgängen tragen Sie im Gegenzug das Risiko der Wertminderung. zahlung, einer Entnahme oder einem Fondswechsel können Sie be-
Wertminderungen bis hin zum Totalverlust können auch bei unplan- stimmen, dass Sie ausnahmsweise erst eine spätere Vornahme der
mäßigen Veränderungen der Fonds (siehe § 27) entstehen. Bei- Option wünschen. Dann ist maßgebender Stichtag für
spielsweise kann die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme der
Anteile aussetzen. Bei Werten, die nicht in Euro, sondern in anderen • eine spätere Änderung der garantierten Erlebensfallleistung (siehe
Währungen geführt werden, können Schwankungen der Währungs- § 15): der erste Börsentag ab dem gewünschten Änderungszeit-
kurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen. Auch Bonitäts- punkt.
und Zinsänderungsrisiken beeinflussen beispielsweise die Wertent- • eine spätere Zuzahlung (siehe § 21): der erste Börsentag ab dem
wicklung Ihrer Investmentanlage und haben damit Einfluss auf die gewünschten Zeitpunkt, wenn uns sowohl die Optionserklärung
Höhe Ihrer Rente. als auch bereits die Zuzahlung vorliegt.
Bei stetiger laufender Beitragszahlung erfolgt eine Glättung der • eine spätere Entnahme (siehe § 22): der erste Börsentag ab dem
Chancen und Risiken durch den Durchschnittskosteneffekt (Cost- gewünschten Entnahmezeitpunkt.
• einen späteren Fondswechsel (siehe § 24): der erste Börsentag ab
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Average-Effekt). Je länger der Vertrag läuft und je niedriger Sie die
Garantie in Ihrem Vertrag festsetzen, desto größer fällt er aus. dem gewünschten Wechselzeitpunkt.
Dieser Effekt besteht nicht bei einmaligen Zuzahlungen. Bei einer
Zuzahlung wird der gesamte Sparanteil zu einem einzigen Stichtag ee) Wenn wir Versicherungsleistungen erbringen, müssen wir unter
angelegt, weshalb damit sowohl höhere Risiken als auch höhere Zugrundelegung des Stichtags und der Kurswerte Erhebungen zur
Chancen verbunden sind. Höhe des Vertragswerts anstellen. Dies hat zur Folge, dass wir die
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erste Monatsrente bzw. die Kapitalabfindung in der Regel erst wird gegebenenfalls eine über die Garantie(n) hinausgehende zu-
14 Tage nach Rentenzahlungsbeginn zahlen können (siehe § 8 Ab- sätzliche Überschussrente gezahlt (siehe § 2 Absatz 1).
satz 2). Bei Tod der versicherten Person erweitert sich der Bearbei-
tungszeitraum auf 3 Wochen. a) Wir garantieren Ihnen bei Vertragsabschluss einen Umrechnungs-
faktor für die Verrentung des bei Rentenzahlungsbeginn vorhan-
b) Sicherer Topf denen Vertragswerts in eine Rente nach § 2 Absatz 1. Der garan-
tierte Rentenfaktor bietet Ihnen die Sicherheit, dass eine etwaige
Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Mit ihr wird die garantierte erhebliche Verschlechterung der Rechnungsgrundlagen bis zum
Erlebensfallleistung finanziert. Diese garantierte Erlebensfallleis- Rentenzahlungsbeginn nicht zu Ihren Lasten geht.
tung kann nicht sinken, solange Sie keine wesentlichen Änderungen Der garantierte Rentenfaktor kann Sie bis zum Rentenzahlungsbe-
an Ihrem Vertrag vornehmen (wie z. B. Senken der garantierten Erle- ginn allerdings nicht vor den Risiken der Wertminderung des fonds-
bensfallleistung (siehe § 15)). gebundenen Topfes (siehe Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchsta-
Im sicheren Topf findet vor dem Rentenzahlungsbeginn nur ein Ver- be aa) schützen.
mögensaufbau statt, wenn Sie eine garantierte Erlebensfallleistung
höher als 0,00 EUR festgelegt haben. Diese garantierte Erlebens- b) Wir garantieren Ihnen für den aus dem sicheren Topf garantierten
fallleistung ist erst zum Rentenzahlungsbeginn gesichert; das be- Wert eine garantierte Mindestrente in Euro. Die Garantie beruht auf
deutet, dass wir Ihre Sparbeiträge so spät wie möglich in den si- der festgelegten garantierten Erlebensfallleistung.
cheren Topf anlegen und zuvor im fondsgebundenen Topf. Das hat
für Sie den Vorteil, dass Sie möglichst lange an der Wertentwick- § 2 Welche Leistungen erbringen wir?
lung des fondsgebundenen Topfes teilhaben und somit Ihre Rendi-
techancen steigen. Im Folgenden beschreiben wir Ihnen unsere vertraglichen Leis-
Dies kann zum Beispiel dazu führen, dass in den ersten Vertrags- tungen bei Rentenzahlungsbeginn (siehe Absätze 1, 2 und 5) sowie
jahren die Sparbeiträge vollständig dem fondsgebundenen Topf zu- bei Tod der versicherten Person (siehe Absätze 3 bis 5). Welche
geführt werden, obwohl Sie eine garantierte Erlebensfallleistung Leistungen wir bei Kündigung oder nach prämienfreier Umwand-
höher als 0,00 EUR festgelegt haben. lung erbringen, erklären wir dagegen unter den §§ 29 und 30.
Wann genau wir mit der Finanzierung der Garantie im sicheren Topf
beginnen, ist insbesondere von der von Ihnen festgelegten garan- Rente
tierten Erlebensfallleistung, der Aufschub- und der Beitragszah-
lungsdauer, der Höhe Ihrer Sparbeiträge sowie dem Rechnungszins (1) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungs-
abhängig. Solange die Finanzierung der Garantie noch nicht be- beginn, zahlen wir eine Rente, solange die versicherte Person lebt,
gonnen hat, sind bei Kündigung oder Beitragsfreistellung nur fonds- mindestens aber bis zum Ablauf einer gegebenenfalls vereinbarten
gebundene Werte aus dem fondsgebundenen Topf vorhanden; in Rentengarantiezeit. Wir zahlen die Rente monatlich, jeweils zum
diesem Fall sind keine Rückkaufswerte und keine beitragsfreien Monatsersten. Die Rente kann nicht niedriger, aber zu Ihren
Summen garantiert. Gunsten höher als die vereinbarte garantierte Mindestrente sein.
Haben Sie bei Vertragsabschluss oder während der Aufschubdauer Wir berechnen die Rente aus dem zum Rentenzahlungsbeginn vor-
Ihre persönliche Maximalgarantie ausgewählt, legen wir Ihre Spar- handenen, gesamten Vertragswert und der Beteiligung an den Be-
beiträge nur im sicheren Topf an. wertungsreserven. Der gesamte Vertragswert ist der Geldwert aus
Eventuelle Überschüsse werden dagegen - unabhängig von der ga- dem fondsgebundenen Topf und dem sicheren Topf; vermindert
rantierten Erlebensfallleistung - nicht dem sicheren Topf, sondern um Beitragsrückstände. Bei der Berechnung der Rente führen wir
immer vollständig dem fondsgebundenen Topf zugeführt. 3 Schritte durch. In Schritt 1 berechnen wir die ab Rentenzahlungs-
beginn garantierte Rente. In Schritt 2 berechnen wir die rechnungs-
Anlage ab Rentenzahlungsbeginn mäßige Rente und in Schritt 3 ermitteln wir die Höhe Ihrer Rente
durch eine Besserprüfung.
(3) Wenn Sie nicht von Ihrem Recht auf eine vollständige Kapitalab-
findung Gebrauch machen, wird der Geldwert des fondsgebun- a) Schritt 1: Berechnung der ab Rentenzahlungsbeginn garantierten
denen Topfes bei Beginn der Rentenzahlung in den sicheren Topf Rente anhand des garantierten Rentenfaktors
umgeschichtet. Ab dann legen wir den Vertragswert vollständig im
sicheren Topf an, d. h. in unserer sicheren Anlage. Ihr Versicherungs- In den Allgemeinen Vertragsdaten nennen wir Ihnen die garantierte
vertrag und die Höhe der Rente nehmen nicht mehr an der weiteren Mindestrente und den garantierten Rentenfaktor. Zum Rentenzah-
Entwicklung der Fonds teil. Das Risiko einer Wertminderung bei lungsbeginn werden der vorhandene, gesamte Vertragswert und die
Kursrückgängen entfällt. Beteiligung an den Bewertungsreserven mit dem garantierten Ren-
tenfaktor verrentet und es ergibt sich eine ab Rentenzahlungsbe-
Garantierter Rentenfaktor, garantierte Mindestrente und Besser- ginn garantierte Rente.
prüfung Die Höhe der garantierten Rente entspricht mindestens der garan-
tierten Mindestrente. Der garantierte Rentenfaktor beträgt 85 %
(4) Die im Vertrag beinhalteten Garantien sind im Versicherungs- des Rentenfaktors, der sich aus einem Rechnungszins von 1 % p. a.,
schein genannt und bei Vertragsänderungen im entsprechenden unserer anerkannten unternehmenseigenen Rententafel
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Nachtrag. NÜRNBERGER Tafel 2013 R, dem Kalenderjahr der Geburt der ver-
Für den gesamten Vertragswert (aus dem fondsgebundenen Topf sicherten Person, dem Lebensalter der versicherten Person bei Ren-
und dem sicheren Topf) garantieren wir einen Rentenfaktor, für den tenzahlungsbeginn, der vereinbarten Rentengarantiezeit sowie den
sicheren Topf zusätzlich eine in Euro garantierte Mindestrente. Bei bei Vertragsabschluss geltenden Kosten ergibt.
Rentenzahlungsbeginn nehmen wir eine Besserprüfung vor und es
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b) Schritt 2: Berechnung der rechnungsmäßigen Rente Nach Rentenzahlungsbeginn gegebenenfalls anfallende weitere
Überschüsse dienen nur zur Erhöhung der rechnungsmäßigen Rente
Im zweiten Schritt ermitteln wir die rechnungsmäßige Rente unter und nicht zur Erhöhung der ab Rentenzahlungsbeginn garantierten
Zugrundelegung der für unser vergleichbares Neugeschäft gel- Rente. Dies kann dazu führen, dass wir im Rentenbezug erst dann
tenden Rechnungsgrundlagen (Tafel, Zins) sowie den bei Vertrags- eine höhere Rente als die garantierte Rente leisten, wenn Über-
abschluss für den Rentenbezug festgelegten Kosten. Der zum Ren- schüsse im Rentenbezug dazu geführt haben, dass die durch diese
tenzahlungsbeginn vorhandene, gesamte Vertragswert und die Be- Überschüsse erhöhte rechnungsmäßige Rente die garantierte Rente
teiligung an den Bewertungsreserven werden mit dem nach diesen übersteigt. Wir prüfen bei jeder Monatsrentenzahlung einzeln, ob
Rechnungsgrundlagen ermittelten Rentenfaktor verrentet und es die rechnungsmäßige Rente samt aller im Rentenbezug entstan-
ergibt sich die sogenannte rechnungsmäßige Rente. denen Überschüsse sowie der Beteiligung an den Bewertungsre-
Diesen Rentenfaktor ermitteln wir nach anerkannten Regeln der serven nach Rentenzahlungsbeginn höher ist als die garantierte
Versicherungsmathematik mit unserem dann aktuellen Rechnungs- Rente und zahlen immer den höheren Betrag:
zins, dem Kalenderjahr der Geburt der versicherten Person, dem Le-
bensalter der versicherten Person bei Rentenzahlungsbeginn, der • Ist die rechnungsmäßige Rente höher als die ab Rentenzahlungs-
vereinbarten Rentengarantiezeit und unserer dann aktuellen unter- beginn garantierte Rente, zahlen wir die rechnungsmäßige Rente.
nehmenseigenen anerkannten Rententafel sowie der zu Vertragsbe- • Ist die rechnungsmäßige Rente hingegen geringer als die ab Ren-
ginn festgelegten Kosten für die Rentenbezugszeit. Maßgeblich tenzahlungsbeginn garantierte Rente, zahlen wir die garantierte
sind Rechnungszins und Rententafel in der Beitragskalkulation ver- Rente.
gleichbarer, dann bei uns zum Verkauf geöffneter Rentenversiche-
rungen mit sofort beginnender Rentenzahlung. Beispiel 1: Beträgt Ihre garantierte Rente aus Buchstabe a zum Ren-
Vergleichbar sind zum Verkauf geöffnete sofort beginnende Ren- tenzahlungsbeginn 500,00 EUR und es wird in der Berechnung aus
tenversicherungen, die kumulativ folgende Merkmale aufweisen: Buchstabe b eine rechnungsmäßige Rente in Höhe von 700,00 EUR
ermittelt, zahlen wir durch die Besserprüfung aus Buchstabe c eine
• Zahlung einer lebenslangen Garantierente ab Rentenzahlungsbe- lebenslange Rente in Höhe von 700,00 EUR, die nicht mehr sinken,
ginn; gegebenenfalls aber steigen kann.
• Möglichkeit des Versicherungsnehmers zum Einschluss einer Ren-
tengarantiezeit oder Todesfallleistung; Beispiel 2: Beträgt Ihre garantierte Rente aus Buchstabe a zum Ren-
• keine Möglichkeit unsererseits zur Risikoprüfung; tenzahlungsbeginn 500,00 EUR und es wird in der Berechnung aus
• vergleichbare Überschussbeteiligung ab Rentenzahlungsbeginn Buchstabe b eine rechnungsmäßige Rente in Höhe von 450,00 EUR
(inhaltlich vergleichbar bezüglich der Art der Überschussanteile, ermittelt, zahlen wir durch die Besserprüfung aus Buchstabe c eine
der Bezugsgrößen und der Verwendung). lebenslange Rente in Höhe von 500,00 EUR, die nicht mehr sinken,
Beispiel: Zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags war in gegebenenfalls aber steigen kann.
diesem Sinne der Tarif NR3303 vergleichbar.
Ergibt sich zu Beginn der Rentenzahlung eine garantierte Monats-
Die bei der Berechnung der rechnungsmäßigen Rente verwendete rente von weniger als 25,00 EUR, wird anstelle der Rente das ge-
Rententafel und/oder der Rechnungszins werden von einem unab- samte vorhandene Kapital ausgezahlt. Mit dieser Auszahlung
hängigen Treuhänder auf ihre Angemessenheit überprüft, falls die- werden die Versicherung sowie unsere Leistungspflicht beendet.
se(r) von der zur Berechnung der garantierten Mindestrente ver-
wandten Rententafel oder dem dortigen Rechnungszins abweichen. Kapitalabfindung
Sind bei Rentenzahlungsbeginn bei uns mehrere vergleichbare Ren-
tenversicherungen mit unterschiedlichen Rentenfaktoren neu ab- (2) Sie können bestimmen, dass wir statt der Rente eine einmalige
schließbar, wird die Rente zu Ihren Gunsten mit dem höchsten Leistung (Kapitalabfindung) zahlen. Dieses Kapitalwahlrecht besteht
dieser Rentenfaktoren berechnet. bei Rentenzahlungsbeginn (siehe § 31). Sie können die Kapitalwahl
Können bei Rentenzahlungsbeginn bei uns keine vergleichbaren ganz oder teilweise ausüben (siehe § 32).
Rentenversicherungen abgeschlossen werden, wird der Renten-
faktor von uns nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathe- Unsere Leistungen bei Tod der versicherten Person vor Renten-
matik und unter Mitwirkung eines unabhängigen Treuhänders ange- zahlungsbeginn
messen so festgesetzt, dass die dauernde Erfüllbarkeit der Versiche-
rungsleistung gewährleistet ist. Der Treuhänder hat die Angemes- (3) Stirbt die versicherte Person vor dem Rentenzahlungsbeginn,
senheit der Rechnungsgrundlagen zu prüfen und zu bestätigen. zahlen wir als Todesfallleistung den gesamten Vertragswert zuzüg-
lich gegebenenfalls vorhandener Werte aus der Beteiligung an den
c) Schritt 3: Besserprüfung Bewertungsreserven aus und der Vertrag endet.
Ist die versicherte Person zum Todeszeitpunkt jünger als 7 Jahre,
Bei der Ermittlung der Höhe der Rente nehmen wir eine Besserprü- zahlen wir als Todesfallleistung abweichend maximal den Betrag der
fung vor. Ist die rechnungsmäßige Rente nach Schritt 2 höher als gewöhnlichen Beerdigungskosten (siehe § 150 Absatz 4 VVG -
die ab Rentenzahlungsbeginn garantierte Rente nach Schritt 1, Stand 2024: 8.000,00 EUR).
zahlen wir die rechnungsmäßige Rente. Die rechnungsmäßige Rente
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ist ab dann vollständig garantiert, also auch der sich ergebende, die
garantierte Rente übersteigende Teil. Ist die rechnungsmäßige
Rente niedriger, erhalten Sie die garantierte Rente.
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Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person nach (gegebe- Wir erläutern Ihnen,
nenfalls verlegtem) Rentenzahlungsbeginn
• wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss un-
(4) Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt die versicherte seres Unternehmens ermitteln (Absatz 2),
Person nach dem (gegebenenfalls verlegten) Rentenzahlungsbe- • wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrags erfolgt
ginn, zahlen wir die monatliche Rente bis zum Ende der Rentenga- (Absatz 3),
rantiezeit weiter. (Beispiel: Haben Sie eine Rentengarantiezeit von • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren
10 Jahren vereinbart und die versicherte Person stirbt 3 Jahre nach können (Absatz 4) und
Rentenzahlungsbeginn, zahlen wir noch 7 Jahre lang die vereinbarte • wie wir die Überschüsse Ihres Vertrags verwenden (Absatz 5).
Rente.)
Auf Antrag kann der Wert der bis zum Ablauf der Rentengarantie- Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-
zeit noch ausstehenden Renten (ohne eventuelle künftige Renten- schuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir diesen?
steigerungen; bei Vereinbarung einer teildynamischen Bonusrente:
ohne die Zusatzrente nach § 3 Absatz 5 Buchstabe c) auch als ein- (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres
malige Kapitalleistung ausgezahlt werden. Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und
Haben Sie mit uns keine Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres-
die versicherte Person nach dem (gegebenenfalls verlegten) Ren- abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für die
tenzahlungsbeginn, erbringen wir keine Leistung und der Vertrag Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur
endet. Gleiches gilt im Fall des Todes der versicherten Person nach Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vor-
Ablauf einer vereinbarten Rentengarantiezeit. gaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Mindestbei-
tragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungs-
Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung verordnung).
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses
(5) Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit
an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (siehe § 3). wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberech-
tigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn der
a) Vor Rentenzahlungsbeginn verwenden wir entstehende Über- Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des
schüsse zur Erhöhung des Vertragswerts (siehe § 3 Absatz 5 Buch- Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für
stabe a). Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Über-
schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in ge-
b) Zum Rentenzahlungsbeginn wandeln wir den gesamten Vertrags- setzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zu-
wert (Geldwert des fondsgebundenen und des sicheren Topfes) stimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. Ansprüche auf eine be-
sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß Absatz 1 stimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrags an den Überschüssen
in eine Rente um. Damit sind die während der Ansparphase erwor- und den Bewertungsreserven ergeben sich hieraus noch nicht. Wir
benen Ansprüche aus der Überschussbeteiligung und an den Be- haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherungen, Ri-
wertungsreserven abgegolten. sikoversicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Be-
standsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten
c) Während des Rentenbezugs erfolgen weitere Überschusszuwei- Risiken zu berücksichtigen.
sungen und Beteiligungen an den Bewertungsreserven nach § 3 Ab-
satz 5 Buchstabe c. Die sich daraus ergebende Rente (Überschuss- Wie erfolgt die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags?
rente) berechnen wir jeden Monat und führen eine Prüfung durch.
Ergibt diese Prüfung, dass die Summe aus rechnungsmäßiger Rente (3) a) Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Bestands-
und Überschussrente mindestens so hoch ist wie die ab Rentenzah- gruppen nach einem verursachungsorientierten Verfahren und zwar
lungsbeginn garantierte Rente, zahlen wir die Summe aus rech- in dem Maß, wie die Bestandsgruppen zur Entstehung von Über-
nungsmäßiger Rente und Überschussrente. Sollte die Summe aus schüssen beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur
rechnungsmäßiger Rente und Überschussrente niedriger sein als die Entstehung von Überschüssen beigetragen, bekommt sie keine
garantierte Rente, zahlen wir die garantierte Rente. Überschüsse zugewiesen.
Ihr Vertrag erhält Anteile an den Überschüssen derjenigen Be-
§ 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? standsgruppe, die in Ihren Allgemeinen Vertragsdaten genannt ist.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Bestandsgruppe Überschüsse zu-
(1) Die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit erhalten nach gewiesen werden.
§ 153 VVG eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteili- Die Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir
gung an den Überschüssen und den Bewertungsreserven. Die Über- veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbe-
schüsse und die Bewertungsreserven ermitteln wir nach handels- richt. Diesen können Sie bei uns anfordern.
und aufsichtsrechtlichen Vorschriften und veröffentlichen sie jähr-
lich im Geschäftsbericht. b) Bewertungsreserven können entstehen, wenn der Marktwert der
Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im
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Geschäftsbericht ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven, die
nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Be-
teiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Ver-
trägen nach einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig
rechnerisch zu.
Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir monatlich neu.
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Für die Bestimmung des Anteils einer anspruchsberechtigten Versi- Die absolute Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum
cherung Fälligkeitstermin ergibt sich durch Multiplikation des für Ihren Ver-
trag gültigen Beteiligungsfaktors mit den für diesen Termin ermit-
• zum Zeitpunkt der Beendigung eines Vertrags vor Rentenzah- telten Bewertungsreserven.
lungsbeginn bzw. Weitere Informationen zur Berechnung des Beteiligungsfaktors
• zum Beginn einer Rentenzahlung sowie die Höhe der für das jeweilige Jahresende ermittelten Bewer-
tungsreserven können Sie unserem Geschäftsbericht entnehmen.
wird die zur Mitte des Vormonats aktuellste vorliegende Bewertung Während der Aufschubdauer erfolgt keine Zuteilung der Bewer-
verwendet. tungsreserven, sondern dies erfolgt erst bei Rentenzahlungsbeginn
Für die Bestimmung der während der Rentenzahlung zuzuteilenden (siehe Buchstabe b). Bei Kündigung Ihrer Versicherung oder bei Tod
Bewertungsreserven werden einmal jährlich die zum Stichtag 30.09. der versicherten Person wird die für diesen Termin ermittelte Betei-
ermittelten Bewertungsreserven herangezogen. ligung an den Bewertungsreserven ausgezahlt, wenn bis zu diesem
Bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, vollständige Kündi- Zeitpunkt bereits Vertragswerte im sicheren Topf angelegt waren
gung, vollständige Kapitalabfindung oder Beginn der Rentenzah- und deswegen Bewertungsreserven entstehen konnten.
lung) gilt Folgendes: Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen
Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven nach der b) Bei Rentenzahlungsbeginn
jeweils geltenden gesetzlichen Regelung zu. Auch während des
Rentenbezugs werden wir Sie entsprechend an den Bewertungsre- Bei Rentenzahlungsbeginn wird aus dem Vertragswert einschließlich
serven beteiligen. Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteili- der Beteiligung an den Bewertungsreserven mit den dann für unser
gung in Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven vergleichbares Neugeschäft geltenden Rechnungsgrundlagen (Zins,
vor. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Tafel) die Höhe einer Gesamtrente ermittelt und eine Besserprü-
Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. fung durchgeführt (siehe § 2 Absatz 1).
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht ga- c) Nach Rentenzahlungsbeginn
rantieren?
Die Überschusszuweisungen nach Rentenzahlungsbeginn dienen
(4) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen der Erhöhung der rechnungsmäßigen Rente.
ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar
sind. Wichtige Einflussfaktoren sind die Entwicklung des Kapital- • Haben Sie die dynamische Überschussrente gewählt, wird jährlich
markts und der Kosten. die gesamte Überschusszuweisung zur Erhöhung der bis dahin er-
Aber auch die Entwicklung des versicherten Risikos ist von Bedeu- reichten rechnungsmäßigen Rente verwendet, erstmals zum Ende
tung. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also des ersten Rentenbezugsjahres. Die jeweils erreichte Rentenhöhe
nicht garantiert werden. Sie kann auch 0,00 EUR sein. Sie erhalten kann nicht mehr sinken. Diese Überschussrenten sind dann eben-
von uns vor Beginn der Rentenzahlung jährlich eine Mitteilung über falls lebenslang garantiert und selbst wieder überschussberech-
den aktuellen Stand Ihres Vertragswerts. Die Überschussbeteiligung tigt.
Ihres Vertrags ist im Vertragswert berücksichtigt. • Haben Sie eine teildynamische Bonusrente vereinbart, kann sich
die rechnungsmäßige Rente bereits ab Rentenzahlungsbeginn um
Welche Überschüsse gibt es und wie werden sie verwendet? eine Zusatzrente und darüber hinaus jährlich um eine steigende
Rente erhöhen. Die Höhe der Zusatzrente bleibt so lange unverän-
(5) Es gibt nachstehende Überschüsse, die wir für Sie folgender- dert, wie sich der hierfür maßgebende Überschussanteilsatz nicht
maßen verwenden: ändert. Nur bei einer Änderung des Überschussanteilsatzes erhöht
bzw. verringert sie sich nach anerkannten Regeln der Versiche-
a) Vor Rentenzahlungsbeginn rungsmathematik; gegebenenfalls kann sie auch ganz entfallen.
Die steigende Rente wird jährlich aus den nicht für die Zusatzrente
Ihr Vertrag erhält laufende Zins- sowie Risikoüberschussanteile. So- verwendeten Überschussanteilen nach anerkannten Regeln der
fern im fondsgebundenen Topf ein Fonds kostenüberschussberech- Versicherungsmathematik berechnet.
tigt ist, erhalten Sie monatlich, erstmals ein Jahr nach dem Versiche- Ist eine teildynamische Bonusrente eingeschlossen, bleibt der Ein-
rungsbeginn, laufende Kostenüberschussanteile. Falls ein Fonds schluss nur wirksam, wenn die versicherte Person zum Rentenzah-
kostenüberschussberechtigt ist, ist dies in den Allgemeinen Ver- lungsbeginn jünger als 76 Jahre ist. Ist die versicherte Person
tragsdaten angegeben, andernfalls ist er es nicht. beim Rentenzahlungsbeginn 76 Jahre oder älter (z. B. nach einer
Die laufenden Zins-, Risiko- und Kostenüberschussanteile werden zu Verlegung des Rentenzahlungsbeginns; siehe § 16) und war eine
Beginn eines jeden Monats immer vollständig dem fondsgebun- teildynamische Bonusrente vereinbart, wird die Überschussver-
denen Topf gutgebracht. wendungsart automatisch auf eine dynamische Überschussrente
Bewertungsreserven können im sicheren Topf entstehen, nicht da- geändert.
gegen im fondsgebundenen Topf. Wir legen jährlich nach einem
verursachungsorientierten Verfahren den Beteiligungsfaktor für die Ein Wechsel der Überschussverwendungsart nach Rentenzahlungs-
Zuteilung von Bewertungsreserven zu Ihrem Vertrag fest. Für die beginn muss spätestens 1 Monat vor dem Rentenzahlungsbeginn
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Berechnung des Beteiligungsfaktors wird eine Maßzahl für Ihren erklärt werden.
Vertrag ermittelt, die den individuellen Beitrag Ihres Vertrags an der Außerdem erfolgt in der Rentenbezugszeit eine Beteiligung an den
Entstehung der Bewertungsreserven misst. Das Verhältnis dieser Bewertungsreserven. Diese wird einmal jährlich anhand der Renten-
Maßzahl zur Summe der für den gesamten Versichertenbestand er- höhe und der vorhandenen Deckungsrückstellung der Rentenversi-
mittelten Maßzahlen ergibt den Beteiligungsfaktor. cherungen im Rentenbezug ermittelt, nach einem verursachungsori-
entierten Verfahren verteilt und zur Erhöhung der bis dahin er-
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reichten rechnungsmäßigen Rente verwendet, erstmals zum Ende nach gefahrerheblichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Ver-
des ersten Rentenbezugsjahres. tragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform stellen.
§ 4 Wann beginnt der Versicherungsschutz? (2) Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese - neben
Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der
(1) Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns Fragen verpflichtet.
abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem in den Allgemeinen
Vertragsdaten angegebenen Versicherungsbeginn kein Versiche- (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen
rungsschutz. Zudem kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefah-
Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 13 Absätze 2 und 3 rerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie be-
und § 14). handelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig
gehandelt.
(2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart
worden, wird dieser durch Absatz 1 nicht berührt. Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
§ 5 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset-
Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache • vom Vertrag zurücktreten,
der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann, wenn die versi- • den Vertrag kündigen,
cherte Person in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder bei • den Vertrag ändern oder
inneren Unruhen gestorben ist. • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
Hauptversicherung können.
(1) Die Todesfallleistung aus der Hauptversicherung leisten wir auch Rücktritt
dann, wenn die versicherte Person im Zusammenhang mit kriegeri-
schen Ereignissen oder durch den Einsatz bzw. das Freisetzen von (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können
ABC-Waffen/-Stoffen gestorben ist. wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht,
wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige-
Zusatzversicherungen (sofern eingeschlossen) pflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob
fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht,
(2) Wann unsere Leistung aus etwaigen Zusatzversicherungen aus- falls wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
geschlossen oder eingeschränkt ist, können Sie den Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) -
für die jeweilige Zusatzversicherung entnehmen. Sofern einge- auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um-
schlossen, können dort für die jeweilige Zusatzversicherung z. B. stände geschlossen hätten.
Ausschlüsse geregelt sein, etwa wenn der Versicherungsfall im Zu-
sammenhang mit inneren Unruhen, Strahlen, Kriegsereignissen oder (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
ABC-Waffen/-Stoffen eingetreten ist. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt
unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem
§ 6 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? bestehen:
Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person erbringen wir Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrer-
nach Maßgabe des § 2 unsere Todesfallleistung aus der Hauptversi- heblichen Umstand, der
cherung, unabhängig davon, ob bereits 3 Jahre seit Abschluss Ihres
Versicherungsvertrags vergangen sind. • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
pflicht
§ 7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche
Folgen hat ihre Verletzung?
ursächlich war.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend ge-
nannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist.
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle
Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in
(7) Wird Ihr Versicherungsverhältnis durch Rücktritt aufgrund der
Textform (z. B. Papierform, E-Mail) gefragt haben, wahrheitsgemäß
Verletzung der Anzeigepflicht beendet, steht uns der Teil des Bei-
und vollständig anzuzeigen.
trags bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung,
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den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu
(8) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir
schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen
den Auszahlungsbetrag nach § 29 abzüglich eventuell rückständiger
Beiträge. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
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Kündigung Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben,
wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
(9) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verlet-
zung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig er- (17) Nach Ablauf von 5 Jahren seit Vertragsabschluss erlöschen un-
folgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von sere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpas-
einem Monat kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht (§ 19 Absät- sung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten,
ze 3 und 4 VVG) verzichten wir dann, wenn die Verletzung der An- können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
zeigepflicht schuldlos war. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, be-
trägt die Frist 10 Jahre.
(10) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Ver-
trag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Bei- Anfechtung
trag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis
der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen (18) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entschei-
hätten. dung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollstän-
dige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist. Handelt
(11) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maßgabe es sich um Angaben der versicherten Person, können wir Ihnen ge-
des § 30 in eine prämienfreie Versicherung um. genüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung
der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 8
Vertragsanpassung gilt entsprechend. Wird Ihr Versicherungsverhältnis durch unsere
Anfechtung beendet, steht uns der Teil des Beitrags bis zum Wirk-
(12) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver- samwerden der Anfechtungserklärung zu.
trag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Bei-
trag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis Leistungserweiterung/Wiederherstellung des Vertrags
der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen
hätten (Absatz 5 Satz 3 und Absatz 10), werden die anderen Bedin- (19) Die Absätze 1 bis 18 gelten entsprechend, wenn der Versiche-
gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird und
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen wird. Die Fristen
die anderen Bedingungen erst ab der nächsten Versicherungspe- nach Absatz 17 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung
riode (d. h. zur nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr) Ver- des Vertrags bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten
tragsbestandteil. Teils neu.
(13) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie Erklärungsempfänger
unsere Mitteilung über die Vertragsanpassung erhalten haben,
fristlos kündigen, wenn (20) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsan-
passung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Er-
• wir im Rahmen einer Vertragsanpassung den Beitrag um mehr als klärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern Sie uns keine
10 % erhöhen oder andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem
• wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung ent-
ausschließen. gegenzunehmen.
Ist kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertrags- nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungs-
anpassung hinweisen. scheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzu-
nehmen.
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
§ 8 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
(14) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
anpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei- (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir
lung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hin- verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein Zeugnis über
gewiesen haben. den Tag der Geburt der versicherten Person sowie die Auskünfte
nach § 37 vorgelegt werden.
(15) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Vertragsanpassung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder a) Bei Rentenzahlungsbeginn haben Sie uns auf Ihre Kosten einen
die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. amtlichen Lebens- und Altersnachweis zur versicherten Person vor-
zulegen. Bei vollständiger Auszahlung des vorhandenen Kapitals
(16) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder sind
zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats geltend machen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung • sowohl der Versicherungsschein
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der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht be- • als auch auf Ihre Kosten ein Lebensnachweis der versicherten
gründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen Person
wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
einzureichen.
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b) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d. h. (3) Den Allgemeinen Vertragsdaten des Versicherungsscheins
ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. können Sie entnehmen, welche der angebotenen Optionen Sie ein-
Außerdem sind uns im Todesfall der versicherten Person auf Kosten geschlossen haben.
des Anspruchstellers einzureichen:
§ 11 Wer erhält die Leistung?
• der Versicherungsschein,
• eine amtliche Sterbeurkunde, die Alter und Geburtsort der versi- (1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die
cherten Person enthält, Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zu-
• eine Mitteilung der Todesursache. stimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten wir
an Sie bzw. im Fall Ihres Todes an Ihre Erben.
c) Wir können auf Kosten des Anspruchstellers weitere Nachweise
und Auskünfte verlangen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Bezugsberechtigung
Leistungspflicht zu klären.
(2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere
(2) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberech-
abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls tigter).
und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Wenn
eine der in Absatz 1 genannten Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies a) Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der
zur Folge haben, dass wir die Erhebungen nicht abschließen können Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt
und unsere Leistung deswegen nicht fällig wird. des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestim-
Mit der Berechnung des fondsgebundenen Teils des Vertragswerts mung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit wi-
(Geldwert aus dem fondsgebundenen Topf) können wir immer erst derrufen. Wenn wir Renten zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer
dann beginnen, wenn uns die Kurswerte der maßgeblichen Fonds Rente ein eigener Versicherungsfall ein.
bekannt sind. Für die Berechnungen benötigen wir in der Regel
14 Tage (siehe § 1 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee). Dies b) Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte
hat zur Folge, dass wir die erste Monatsrente in der Regel erst sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald
14 Tage nach Rentenzahlungsbeginn zahlen können. uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur
Bei Tod der versicherten Person erweitert sich der Bearbeitungszeit- noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän-
raum auf 3 Wochen; die übrigen Regelungen gelten entsprechend. dert werden.
(3) Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an uns zurückzu- Abtretung und Verpfändung
zahlen.
(3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des jewei-
§ 9 Wo sind die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen? ligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte
abtreten und verpfänden, wenn und soweit derartige Verfügungen
(1) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten rechtlich möglich sind.
auf das uns angegebene Konto. Bei Überweisungen in Länder au-
ßerhalb des Europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) trägt der Anzeige und Form
Empfangsberechtigte die damit verbundene Gefahr. Eine Auszah-
lung in anderer Weise, insbesondere in bar oder per Scheck, ist aus- (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2)
geschlossen. sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absatz 3) sind nur und
erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in
(2) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Textform (z. B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bis-
Kosten. Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn herige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs-
Sie termin- oder fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie be-
bei uns eingeht (siehe § 13 Absätze 2 und 3). reits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung,
Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.
§ 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
Beitrag
(1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein sowie Nachträge in
Textform (z. B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diese als § 12 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie
können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
(1) Von den laufenden Beiträgen, die Sie an uns zahlen, ziehen wir
Kosten ab (siehe § 1 Absatz 2). Die Beiträge nach Abzug der bei-
(2) Den Inhaber der Urkunde des Versicherungsscheins können wir
tragsabhängigen Kosten nennen wir "Sparbeiträge". Mit den Spar-
als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu ver-
beiträgen erfolgt der Aufbau eines Vertragswerts bis zum Renten-
fügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können
zahlungsbeginn.
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aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechti-
gung nachweist.
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Ihre Sparbeiträge legen wir auf 2 verschiedene Arten an, die Sie sich (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-
wie 2 Töpfe vorstellen können: ligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns
eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto verein-
• Der fondsgebundene Topf ist die fondsgebundene Anlage. Wie bart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:
sich der fondsgebundene Topf entwickelt, hängt unmittelbar von
der Fondsentwicklung ab; das Risiko dafür tragen Sie bis zum Ren- • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
tenzahlungsbeginn. • Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
• Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Das Guthaben im sicheren
Topf wird mit dem Rechnungszins verzinst; das Risiko dafür trägt Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein-
die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG. ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unver-
züglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu
Der Geldwert aus dem fondsgebundenen Topf und dem sicheren vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden
Topf ergibt zusammen den Vertragswert. Der für die Garantie benö- kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Last-
tigte Teil Ihres Vertragswerts wird im sicheren Topf angelegt; der schriftverfahrens zu verlangen.
übrige Teil im fondsgebundenen Topf. Die weiteren Einzelheiten er-
klären wir Ihnen in § 1 Absatz 2. (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen.
Die Aufteilung Ihrer Sparbeiträge auf beide Töpfe wird von uns für
Sie automatisch so vorgenommen, dass die von Ihnen festgelegte (5) Wenn eine Leistung fällig wird, werden wir etwaige Beitrags-
garantierte Erlebensfallleistung erst zum Rentenzahlungsbeginn ge- rückstände verrechnen.
sichert ist; das bedeutet, dass wir Ihre Sparbeiträge so spät wie
möglich in den sicheren Topf anlegen und zuvor im fondsgebun- (6) Der jährliche Gesamtbeitrag für die Hauptversicherung beträgt
denen Topf. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie möglichst lange an mindestens 300,00 EUR. Darüber hinaus gibt es keine Mindestanla-
der Wertentwicklung des fondsgebundenen Topfes teilhaben und gebeiträge je Fonds.
somit Ihre Renditechancen steigen.
Die zur Deckung des Todesfallrisikos und zur Absicherung von § 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
schweren Erkrankungen gegebenenfalls erforderlichen, nach aner- zahlen?
kannten Regeln der Versicherungsmathematik berechneten Risiko-
beiträge sowie die mittelbar in den Beitrag einkalkulierten Verwal- Erster Beitrag
tungskosten entnehmen wir monatlich dem Vertragswert. Über die
Höhe der Kosten, die wir von den Beiträgen und vom Vertragswert (1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
abziehen, informieren wir Sie in der Verbraucherinformation, dort im - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktreten.
Kostenausweis nach § 2 VVG-InfoV. In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche Unter-
suchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen. Wir
(2) Die in Absatz 1 genannte Entnahme von Kosten kann insbeson- sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird,
dere bei beitragsfreien Versicherungen - bei äußerst ungünstiger dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
Entwicklung der Werte der Anlagestöcke und in Verbindung mit
keiner oder einer geringen garantierten Erlebensfallleistung - dazu (2) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht
führen, dass der gesamte Vertragswert vor Rentenbeginn aufge- gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn
braucht ist. In einem solchen Fall endet Ihr Vertrag. wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Papierform,
E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs-
§ 13 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? schein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere
Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen,
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach der ursprüngli- dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
chen Vereinbarung monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich
zahlen. (Falls Sie die Zahlweise Ihres Vertrags ändern möchten, Folgebeitrag
bitten wir Folgendes zu beachten:
Die Beiträge sind entsprechend der vereinbarten Zahlweise kalku- (3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen
liert, sodass auch ein Zinseffekt berücksichtigt ist. Beispielsweise in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Da die Beitragsfälligkeit ka-
kann bei Umstellung von jährlicher auf monatliche Zahlweise mit lendarisch bestimmt ist, können wir nach § 286 BGB bereits für die
einem Monatsbeitrag in Höhe von einem Zwölftel des Jahresbei- erste Mahnung Mahnkosten verlangen. Die Zahlungsfrist muss min-
trags Ihre garantierte Erlebensfallleistung sinken.) destens 2 Wochen betragen.
(2) Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich (d. h. ohne schuld- (4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah-
haftes Zögern) nach Abschluss des Vertrags zahlen, jedoch nicht vor lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs-
dem mit Ihnen vereinbarten, in den Allgemeinen Vertragsdaten ge- schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der
nannten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebei- Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits
träge) werden jeweils zu den in den Allgemeinen Vertragsdaten ge- mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
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nannten Terminen fällig. Die Beiträge sind bis zum Ablauf der ver-
einbarten Beitragszahlungsdauer zu zahlen, im Fall des vorherigen (5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag
Todes der versicherten Person bis zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch
(mittags 12 Uhr). immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden.
Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese
Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits
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mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf a) Die Höhe der garantierten Erlebensfallleistung hat direkten Ein-
der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der fluss auf den Verlauf der garantierten Rückkaufswerte und die ga-
Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie eben- rantierten beitragsfreien Erlebensfallleistungen. Nach einer Redu-
falls hinweisen. zierung der garantierten Erlebensfallleistung sinken die garan-
tierten Rückkaufswerte (siehe § 29) und garantierten beitragsfreien
(6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach- Erlebensfallleistungen (siehe § 30) und stehen gegebenenfalls erst
zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen später zur Verfügung. Im Gegenzug steigen Ihre Renditechancen.
können Sie nur
aa) Die Reduzierung kann bis auf 0,00 EUR erfolgen, d. h., dass
• innerhalb eines Monats nach der Kündigung keine Erlebensfallleistung mehr garantiert ist.
• oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden
worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. bb) Der garantierte Rechnungszins des sicheren Topfes ändert sich
durch die Reduzierung nicht.
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un-
wirksam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die b) Bei einer Erhöhung der garantierten Erlebensfallleistung redu-
zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, ziert sich ab dem Änderungstermin der garantierte Rechnungszins
besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. vom sicheren Topf von 1 % p. a. auf 0,00 % p. a. (siehe Doppel-
buchstabe bb). Garantierte Rückkaufswerte (siehe § 29) und garan-
Optionen während der Aufschubdauer, Kündigung und Umwand- tierte beitragsfreie Erlebensfallleistungen (siehe § 30) erhöhen sich
lung in eine prämienfreie Versicherung und stehen gegebenenfalls früher zur Verfügung. Im Gegenzug
sinken Ihre Renditechancen.
§ 15 Wie können Sie die garantierte Erlebensfallleistung ändern
und wann ändert sie sich automatisch? aa) Die Erhöhung kann maximal bis zum persönlichen Garantiema-
ximum erfolgen, im ersten Jahr nach Versicherungsbeginn jedoch
Mit der flexibel änderbaren garantierten Erlebensfallleistung haben maximal bis 80 % der Beitragssumme. Haben Sie eine garantierte
Sie bei Vertragsabschluss festgelegt, welche Kapitalleistung zum Erlebensfallleistung erklärt, die das persönliche Garantiemaximum
Rentenzahlungsbeginn mindestens zur Verrentung zur Verfügung übersteigt, erhöhen wir die garantierte Erlebensfallleistung auf Ihr
steht. Diese garantierte Erlebensfallleistung greift nur zum Renten- persönliches Garantiemaximum, im ersten Jahr nach Versicherungs-
zahlungsbeginn und nur, sofern die vereinbarte Höhe und Dauer der beginn auf höchstens 80 % der Beitragssumme. Das persönliche
Beitragszahlung eingehalten wird. Garantiemaximum kann - insbesondere aufgrund der bisherigen
Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie Sie die garantierte Erlebens- Wertentwicklung der Fondsanlage, der Beitragszahlungsdauer und
fallleistung vor Rentenzahlungsbeginn selbst ändern können (siehe der bisher vereinbarten garantierten Erlebensfallleistung - höher
Absatz 1) und wann sich die garantierte Erlebensfallleistung auto- oder niedriger als die Beitragssumme sein. Beispielsweise kann Ihr
matisch ändert (siehe Absätze 2 und 3). aktuelles persönliches Garantiemaximum bei einer geringen bisher
vereinbarten garantierten Erlebensfallleistung in Verbindung mit
Änderung der garantierten Erlebensfallleistung durch den Versi- einer positiven Fondsentwicklung (fondsgebundener Topf) über der
cherungsnehmer derzeitigen Beitragssumme liegen. Bei einer geringen bisher verein-
barten garantierten Erlebensfallleistung in Verbindung mit nega-
(1) Sie können vor Rentenzahlungsbeginn die garantierte Erlebens- tiven Fondsentwicklungen kann es auch gegebenenfalls weit dar-
fallleistung selbst ändern. unter liegen. Je höher die bisher vereinbarte garantierte Erlebens-
Bei der Änderung der garantierten Erlebensfallleistung handelt es fallleistung ist, desto geringer ist der Einfluss der bisherigen Fonds-
sich um ein einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform (z. B. Pa- entwicklung. Die Höhe des persönlichen Garantiemaximums ändert
pierform, E-Mail) ausüben müssen. Voraussetzung für die Änderung sich börsentäglich. Ihr jeweils aktuelles Garantiemaximum auf Basis
der garantierten Erlebensfallleistung ist, dass Sie uns die Höhe der der zuletzt bekannten Kurse können Sie jederzeit bei uns erfragen.
künftig gewünschten garantierten Erlebensfallleistung mitteilen.
Die Änderung der garantierten Erlebensfallleistung erfolgt unter bb) Die erste Erhöhung der garantierten Erlebensfallleistung hat zur
Zugrundelegung der Rücknahmepreise des ersten Börsentags, Folge, dass der Ihnen bei Vertragsabschluss im sicheren Topf garan-
nachdem uns Ihre Änderungserklärung zugegangen ist. Wünschen tierte Rechnungszins von 1 % p. a. auf 0,00 % p. a. gesenkt wird.
Sie die Änderung erst zu einem späteren Termin, ist dies ausdrück- Dies gilt auch, wenn Sie vorher die garantierte Erlebensfallleistung
lich anzugeben. Die Änderung der garantierten Erlebensfallleistung reduziert hatten und durch die Erhöhung die Erlebensfallleistung
erfolgt dann zu diesem gewünschten Zeitpunkt, jedoch frühestens, vor Reduzierung nicht überschreiten. Der neue Rechnungszins gilt
nachdem uns Ihre Änderungserklärung zugegangen ist. Wir legen für den sicheren Topf ab dem Zeitpunkt der Erhöhung bis zum Ren-
dann die Rücknahmepreise des ersten Börsentags ab dem tatsächli- tenzahlungsbeginn fort und gilt auch für alle Optionen, die Sie nach
chen Änderungstermin zugrunde. der Erhöhung ausüben. Haben Sie eine Beitragsdynamik vereinbart,
Nach einer Änderung der garantierten Erlebensfallleistung werden gilt die Absenkung auf 0,00 % p. a. auch für sie.
• der Geldwert aus dem fondsgebundenen Topf und dem sicheren cc) Hat sich der garantierte Rechnungszins aufgrund einer Erhöhung
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Topf der garantierten Erlebensfallleistung reduziert, gilt dennoch ab dem
• und/oder die Aufteilung Ihrer künftigen Sparbeiträge auf beide Rentenzahlungsbeginn wieder ein garantierter Rechnungszins von
Töpfe 1 % p. a..
so neu aufgeteilt, dass die von Ihnen geänderte garantierte Erle-
bensfallleistung zum Rentenzahlungsbeginn gesichert ist.
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NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Automatische Änderungen der garantierten Erlebensfallleistung Die vereinbarte Leistungsstruktur der Rente ändert sich durch die
Vorverlegung nicht. Die ab Rentenzahlungsbeginn garantierte
(2) Folgende Optionen haben mittelbar zur Folge, dass wir Ihre ga- Rente und der garantierte Verrentungswert sind bei Vorverlegung
rantierte Erlebensfallleistung automatisch nach anerkannten Regeln des Rentenzahlungsbeginns in der Regel geringer als zum ursprüng-
der Versicherungsmathematik ändern. lich vereinbarten Rentenzahlungsbeginn. Hinsichtlich der Bewer-
tungsreserven gelten die Regelungen wie bei Rentenzahlungsbe-
a) Die zum Rentenzahlungsbeginn garantierte Erlebensfallleistung ginn entsprechend (siehe § 3 Absatz 5 Buchstabe b). Die erste
reduziert sich bei Rente wird zum Wirksamkeitstermin der Vorverlegung fällig.
Zusatzversicherungen können nicht über den vorverlegten Renten-
• Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach vorne (siehe § 16), zahlungsbeginn hinaus fortgesetzt werden. Eventuelle Rückkaufs-
• Reduzierung des Beitrags (siehe § 20), werte und Überschussanteile aus den Zusatzversicherungen werden
• Verrechnung ohne Nachzahlung bei Stundung (siehe § 28), zur Erhöhung der vorverlegten Rente verwendet.
• teilweiser Kündigung (siehe § 29),
• vollständiger oder teilweiser Umwandlung in eine prämienfreie (2) Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach hinten
Versicherung (siehe § 30).
Sie können ebenso zu Lebzeiten der versicherten Person einseitig
b) Die zum Rentenzahlungsbeginn garantierte Erlebensfallleistung bestimmen, dass der Rentenzahlungsbeginn nach hinten verlegt
erhöht sich bei wird, wenn die versicherte Person zum verlegten Rentenzahlungs-
beginn jünger als 85 Jahre ist.
• Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach hinten (siehe § 16), Voraussetzung für das Verlegen des Rentenzahlungsbeginns nach
• planmäßigen Erhöhungen von Beiträgen und Leistungen (Dynamik hinten ist, dass Sie uns ein Datum unter Angabe des Monatsersten
nach NÜRNBERGER Plus, siehe gesonderte Bedingungen), (z. B. 01.04.) für den Rentenzahlungsbeginn nennen. Enthält Ihre
• außerplanmäßigen Erhöhungen von Beitrag und Leistung (siehe Datumsangabe keinen Monatsersten, verlegen wir den Rentenzah-
§ 19). lungsbeginn auf den nächsten Monatsersten. Es gelten die Bestim-
mungen von § 2 Absatz 1. Beim Hinausschieben des Rentenzah-
(3) Bei einer automatischen Änderung der garantierten Erlebensfall- lungsbeginns handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht, das
leistung ändert sich der garantierte Rechnungszins nicht. Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben müssen. Ihre Er-
Durch Tarifwechsel (siehe § 17), Zuzahlungen (siehe § 21), Ent- klärung muss uns spätestens 3 Monate vor dem ursprünglich verein-
nahmen vor Rentenzahlungsbeginn (siehe § 22) oder Fondswechsel barten Rentenzahlungsbeginn zugegangen sein.
(siehe §§ 24 bis 27) ändert sich die garantierte Erlebensfallleistung Werden bis zum ursprünglichen Rentenzahlungsbeginn laufende
nicht. Beiträge gezahlt, verlängert sich die Beitragszahlungsdauer bis zum
verlegten Rentenzahlungsbeginn.
§ 16 Wie können Sie den Rentenzahlungsbeginn verlegen? Die Höhe der verlegten Beiträge entspricht dem letzten Beitrag der
Hauptversicherung vor dem ursprünglichen Rentenzahlungsbeginn.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie einseitig bestimmen, Wünschen Sie keine Verlängerung der Beitragszahlungsdauer, ist
dass der Rentenzahlungsbeginn verlegt wird: dies ausdrücklich anzugeben. Werden bis zum ursprünglichen Ren-
tenzahlungsbeginn keine laufenden Beiträge gezahlt (bei prämien-
(1) Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach vorne freien Versicherungen und Versicherungen mit abgekürzter Bei-
tragszahlungsdauer), verlegen wir den Rentenzahlungsbeginn, ohne
Sie können vor dem Rentenzahlungsbeginn zu Lebzeiten der versi- die Beitragszahlungsdauer zu verändern.
cherten Person einseitig bestimmen, dass der Rentenzahlungsbe- Bitte beachten Sie: Eine teildynamische Bonusrente ist nur bis zu
ginn vorverlegt wird, wenn die versicherte Person zum verlegten einem Renteneintrittsalter der versicherten Person von 75 Jahren
Rentenzahlungsbeginn 62 Jahre oder älter ist. möglich. Ist die versicherte Person beim Rentenzahlungsbeginn
Voraussetzung für das Verlegen des Rentenzahlungsbeginns nach 76 Jahre oder älter, ändern wir die Überschussverwendungsart au-
vorne ist, dass Sie uns ein Datum unter Angabe des Monatsersten tomatisch auf die dynamische Überschussrente, wenn eine teildyna-
(z. B. 01.04.) für den Rentenzahlungsbeginn nennen. Enthält Ihre mische Bonusrente gewählt ist.
Datumsangabe keinen Monatsersten, verlegen wir den Rentenzah- Die Verlegung des Rentenzahlungsbeginns auf einen späteren Zeit-
lungsbeginn auf den nächsten Monatsersten. Es gelten die Bestim- punkt erfolgt mit den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungs-
mungen von § 2 Absatz 1. grundlagen (Zins, Kosten, Tafel). Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihre
Beim Vorverlegen des Rentenzahlungsbeginns handelt es sich um garantierte Erlebensfallleistung erhöht haben, erfolgt die Verlegung
ein einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, des Rentenzahlungsbeginns mit den ab Erhöhung der Garantie gül-
E-Mail) ausüben müssen. Ihre Erklärung muss uns spätestens 3 Mo- tigen Rechnungsgrundlagen (siehe § 15). Die vereinbarte Leis-
nate vor dem vorverlegten gewünschten Rentenzahlungsbeginn zu- tungsstruktur der Rente ändert sich durch die Verlegung nicht. Eine
gegangen sein. Die vorverlegte Rente darf dabei den Mindestbe- vereinbarte Rentengarantiezeit verkürzt sich jedoch um den Zeit-
trag von 25,00 EUR im Monat nicht unterschreiten. raum des Rentenaufschubs. Die ab Rentenzahlungsbeginn garan-
Die Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach vorne erfolgt mit tierte Rente erhöht sich nach den anerkannten Regeln der Versiche-
den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen (Zins, rungsmathematik. Die erste Rente wird zum verlegten Rentenzah-
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Kosten, Tafel). Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihre garantierte Erle- lungsbeginn fällig.
bensfallleistung erhöht haben, erfolgt die Verlegung des Renten- Eingeschlossene Zusatzversicherungen können nicht verlängert
zahlungsbeginns mit den ab Erhöhung der Garantie gültigen Rech- werden.
nungsgrundlagen (siehe § 15).
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§ 17 Wie können Sie den Tarif wechseln? Bei nachträglichen planmäßigen Erhöhungen handelt es sich um ein
einseitiges Optionsrecht, das Sie unter Angabe einer der in § 1 Ab-
(1) Solange die versicherte Person jünger als 56 Jahre ist, können satz 1 der Besonderen Bedingungen NÜRNBERGER Plus genannten
Sie bis zu 5 Jahre vor Rentenzahlungsbeginn bestimmen, dass Ihr Varianten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben müssen.
Vertrag auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags ver- Die Erhöhungen erfolgen mit den für Ihren Vertrag beim ursprüngli-
gleichbaren verkaufsoffenen Tarif mit Pflege-Option umgestellt chen Abschluss geltenden Rechnungsgrundlagen (Zins, Kosten,
wird. Tafel), nach einer Erhöhung der garantierten Erlebensfallleistung
Dieser weist insbesondere folgende andere Merkmale auf: (siehe § 15) jedoch mit einem Rechnungszins von 0,00 % p. a..
• Auszahlungsmöglichkeiten während des Rentenbezugs (Ent- (2) Abweichend von § 4 Absatz 2 der Besonderen Bedingungen
nahmen) NÜRNBERGER Plus gilt: Der nachträgliche Einschluss der planmä-
• Option zur Erhöhung der Rente im Fall der Pflegebedürftigkeit ßigen Erhöhungen setzt die Fristen für einen Rücktritt (§§ 19 ff.
zum Rentenzahlungsbeginn oder im Rentenbezug VVG) oder eine Arglistanfechtung (§ 123 BGB) der Versicherungs-
• Keine Rentengarantiezeit leistungen aus dem Versicherungsvertrag nur für die durch die Er-
• Im Todesfall nach Rentenzahlungsbeginn: einmalige Kapitalleis- höhung hinzukommenden Vertragsteile neu in Lauf, nicht dagegen
tung in Höhe des Vertragswerts zum Rentenzahlungsbeginn ab- für den Vertrag im Übrigen.
züglich der rechnungsmäßigen Renten für den Zeitraum vom Ren-
tenzahlungsbeginn bis zum Zeitpunkt des Todes der versicherten (3) Die Ausübung der Option kann gegebenenfalls für den Teil der
Person sowie abzüglich im Rentenbezug bereits geleisteter Ent- nachträglichen planmäßigen Erhöhungen mit steuerlichen Nach-
nahmen. teilen verbunden sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie in
unseren "Steuerrechtlichen Hinweisen", die im Anschluss an diese
Beim Tarifwechsel handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht, Allgemeine Bedingungen abgedruckt sind.
das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben müssen. Ihre
Erklärung muss uns mit einer Frist von einem Monat zum Monats- (4) Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, entfällt das
ersten zugegangen sein. Voraussetzung für einen Tarifwechsel ist, Optionsrecht für Haupt- und Zusatzversicherungen insgesamt, falls
dass die versicherte Person zum Wechseltermin jünger als 56 Jahre eine erforderliche erneute Risikoprüfung dies nach unseren dann
und zum Rentenzahlungsbeginn 60 Jahre oder älter ist. Wollen Sie gültigen Annahmerichtlinien nicht zulässt.
den Tarif wechseln und haben Sie einen Rentenzahlungsbeginn ver-
einbart, zu dem die versicherte Person jünger als 60 Jahre ist, § 19 Was gilt für außerplanmäßige Erhöhungen der Beiträge und
und/oder ist der Rentenzahlungsbeginn weniger als 5 Jahre ent- der Leistungen?
fernt, können Sie den Tarif nur wechseln, indem Sie zusätzlich den
Rentenzahlungsbeginn nach hinten verlegen (siehe § 16 Absatz 2). (1) Sie können mit einer Frist von einem Monat zum Beginn der
Die Vertragsumstellung erfolgt mit dem Rechnungszins, den Ihr nächsten Versicherungsperiode (d. h. zur nächsten Beitragsfälligkeit
Vertrag zum Zeitpunkt der Ausübung der Option hat. Bitte be- - mittags 12 Uhr) in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) erklären,
achten Sie, dass einige Optionen wie z. B. Zuzahlungen oder außer- dass sich Ihr laufender Beitrag für die Hauptversicherung erhöht,
planmäßige Erhöhungen nach dem Tarifwechsel von anderen Vor- maximal auf das Dreifache des bei Vertragsabschluss vereinbarten
aussetzungen abhängen können. Welche Voraussetzungen dies sind, Beitrags für die Hauptversicherung und maximal auf 9.000,00 EUR
können Sie jederzeit bei uns erfragen. jährlich. Bei der Beitragserhöhung handelt es sich um ein einseitiges
Optionsrecht, das nicht unserer Zustimmung bedarf.
a) Ab einem Alter von 56 Jahren der versicherten Person ist ein Ta- Die Beitragserhöhung muss mindestens 120,00 EUR im Jahr be-
rifwechsel nur möglich, wenn die versicherte Person nicht bereits tragen. Haben Sie planmäßige Erhöhungen nach
Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung oder der Pflege- NÜRNBERGER Plus (Dynamik) eingeschlossen, darf der neue Bei-
pflichtversicherung (gesetzlich oder privat) bezieht oder eine solche trag über die gesamte Vertragslaufzeit inklusive der bereits er-
Leistung beantragt hat und sie jünger als 66 Jahre ist. folgten planmäßigen Erhöhungen das Dreifache des bei Vertrags-
abschluss vereinbarten laufenden Beitrags nicht übersteigen. Die
b) Ab einem Alter von 66 Jahren der versicherten Person ist kein Ta- Erhöhungen erfolgen mit den für Ihren Vertrag beim ursprünglichen
rifwechsel mehr möglich. Abschluss geltenden Rechnungsgrundlagen (Zins, Kosten, Tafel),
nach einer Garantieerhöhung (siehe § 15) jedoch mit einem Rech-
(2) Die Ausübung der Option kann gegebenenfalls mit steuerlichen nungszins von 0,00 % p. a..
Nachteilen verbunden sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, werden ihre Versi-
in unseren "Steuerrechtlichen Hinweisen", die im Anschluss an diese cherungsleistungen im selben Verhältnis wie die Beitragssumme der
Allgemeine Bedingungen abgedruckt sind. Hauptversicherung erhöht. Für eine eventuell eingeschlossene
Ernstfallschutz-Zusatzversicherung findet jedoch keine Erhöhung
§ 18 Wie können Sie nachträglich planmäßige Erhöhungen ein- statt, sofern die jeweilige Gesamtleistung erstmals die in den beige-
schließen (Dynamik)? fügten Allgemeinen Vertragsdaten für planmäßige Erhöhungen
(Dynamik) genannte Höchstsumme erreicht oder überschritten hat.
(1) Sie können bis zu 5 Jahre vor Rentenzahlungsbeginn mit einer Der auf die jeweilige Zusatzversicherung entfallende Beitragsteil
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Frist von 2 Monaten vor dem nächsten Versicherungsjahr in Text- wird dann zur Erhöhung der Hauptversicherung und sonstiger ein-
form (z. B. Papierform, E-Mail) erklären, dass ab dem Beginn des geschlossener Zusatzversicherungen verwendet.
nächsten Versicherungsjahres planmäßige Erhöhungen Ihrer Bei-
träge nach Maßgabe der "Besonderen Bedingungen für die Renten- (2) Die Ausübung der Option kann gegebenenfalls für den erhöhten
versicherung mit NÜRNBERGER Plus" erfolgen (abgedruckt im An- Teil des Beitrags mit steuerlichen Nachteilen verbunden sein. Wei-
schluss an diese Allgemeinen Bedingungen). tere Informationen hierzu finden Sie in unseren "Steuerrechtlichen
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Hinweisen", die im Anschluss an diese Allgemeine Bedingungen ab- Durch die Zuzahlung bleiben die zum Rentenzahlungsbeginn garan-
gedruckt sind. tierte Erlebensfallleistung und der Wert des sicheren Topfes er-
halten. Eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen werden
(3) Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, entfällt das durch die Zuzahlung nicht erhöht.
Optionsrecht für Haupt- und Zusatzversicherungen insgesamt, falls
eine erforderliche erneute Risikoprüfung dies nach unseren dann (2) Eine Zuzahlung muss mindestens 250,00 EUR betragen. Die
gültigen Annahmerichtlinien nicht zulässt. Summe aller Zuzahlungen darf 500.000,00 EUR nicht übersteigen.
§ 20 Was gilt für Reduzierungen der Beiträge und der Leistungen? (3) Die Ausübung der Option kann gegebenenfalls für den Teil der
Zuzahlung mit steuerlichen Nachteilen verbunden sein. Weitere In-
(1) Sie können in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) erklären, dass formationen hierzu finden Sie in unseren "Steuerrechtlichen Hin-
sich Ihr laufender Beitrag zum Beginn der nächsten Versicherungs- weisen", die im Anschluss an diese Allgemeinen Bedingungen abge-
periode (d. h. zur nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr) redu- druckt sind.
ziert. Bei Ihrem Recht auf Reduzierung handelt es sich um eine ein-
seitige Option, die Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) aus- § 22 Wie können Sie sich vorzeitig Geld auszahlen lassen (Ent-
üben müssen. nahme)?
Die Summe der verbleibenden innerhalb eines Jahres zu zahlenden
Beiträge für die Hauptversicherung darf den Mindestbetrag von (1) Sie können sich vor dem Rentenzahlungsbeginn einmal pro
300,00 EUR nicht unterschreiten. Ergibt sich ein geringerer Beitrag Monat Geld auszahlen lassen. Hierfür entnehmen wir den Auszah-
für die Hauptversicherung, reduzieren wir den Beitrag nur soweit, lungsbetrag zuzüglich Kosten und gegebenenfalls von uns abzufüh-
dass der Mindestbetrag nicht unterschritten wird. Haben Sie eine rende Steuer aus Ihrem fondsgebundenen Topf. Die Entnahme darf
Beitragsreduzierung erklärt, die den Mindestbeitrag unterschreitet, dabei nicht den Geldwert des fondsgebundenen Topfes über-
reduzieren wir den Beitrag auf den Mindestbeitrag. steigen.
Die Reduzierung setzen wir mittels einer teilweisen Umwandlung in Dies gilt sowohl bei laufender Beitragszahlung als auch bei prämien-
eine prämienfreie Versicherung um (siehe § 30 Absatz 5). frei umgewandelten Verträgen sowie bei Verträgen mit abgekürzter
Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, werden ihre Versi- Beitragszahlungsdauer. Den maximal auszahlbaren Betrag können
cherungsleistungen im selben Verhältnis wie die Beitragssumme der Sie jederzeit bei uns erfragen. Die Auszahlung muss mindestens
Hauptversicherung reduziert. Würde dadurch der Mindestbeitrag 500,00 EUR betragen.
oder die Mindestleistung der Zusatzversicherung unterschritten Bei Ihrem Recht auf vorzeitige Auszahlung handelt es sich um ein
werden, reduzieren wir die Zusatzversicherung nur bis zu dem Min- einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform (z. B. Papierform,
destbetrag und reduzieren die Hauptversicherung sowie sonstige E-Mail) ausüben müssen. Die Option wird wirksam, wenn uns Ihre
eingeschlossene Zusatzversicherungen entsprechend überverhält- Erklärung zur Auszahlung zugegangen ist und Sie an allen gegebe-
nismäßig. nenfalls nach den Geldwäschevorschriften erforderlichen Maß-
nahmen mitgewirkt haben.
(2) Falls Sie nicht ausschließlich den zukünftigen Beitrag reduzieren,
sondern auch einen Teil des Rückkaufswerts ausgezahlt erhalten (2) Durch die in Absatz 1 genannte Entnahme (ganz oder teilweise)
wollen, können Sie anstelle der Beitragsreduzierung eine teilweise wird der Vertragswert reduziert. In Verbindung mit keiner oder einer
Kündigung erklären (siehe § 29 Absatz 5). geringen garantierten Erlebensfallleistung kann dies insbesondere
bei beitragsfreien Versicherungen dazu führen, dass das gesamte
§ 21 Was gilt, wenn Sie Zuzahlungen leisten wollen? Deckungskapital vor Rentenzahlungsbeginn aufgebraucht ist und
Ihr Vertrag endet.
(1) Sie können bei Verträgen gegen laufende Beitragszahlung
einmal pro Monat vor dem Rentenzahlungsbeginn Zuzahlungen (3) Wir entnehmen aus dem fondsgebundenen Topf zum Rücknah-
leisten. Bei Ihrem Recht auf Zuzahlung handelt es sich um eine ein- mepreis so viele Anteilseinheiten, wie wir für die gewünschte Aus-
seitige Option, die Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) aus- zahlung zuzüglich Kosten und der gegebenenfalls von uns abzufüh-
üben müssen. renden Steuer benötigen. Wenn sich der Geldwert des fondsgebun-
Die Option wird wirksam, wenn uns die Zuzahlung und die Options- denen Topfes aus mehreren Fonds/Depots zusammensetzt, ent-
erklärung zugegangen sind und Sie an allen gegebenenfalls nach nehmen wir den Betrag entsprechend anteilig. Der Geldwert der
den Geldwäschevorschriften erforderlichen Maßnahmen mitgewirkt Fondsanteile wird mit den Rücknahmepreisen am ersten Börsentag
haben. Von Ihren Zuzahlungen ziehen wir zunächst einmalige Kosten ermittelt, nachdem uns Ihre Erklärung zugegangen ist. Wünschen
ab (siehe § 34 Absatz 4). Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss Sie die Entnahme erst zu einem späteren Termin, ist dies ausdrück-
geltenden Kostensätze. Den Betrag, der zur Deckung der übrigen lich anzugeben. Die Entnahme erfolgt dann zu diesem gewünschten
Kosten notwendig ist, legen wir im sicheren Topf an. Der verblei- Zeitpunkt, jedoch frühestens, nachdem uns Ihre Erklärung zuge-
bende Betrag wird in Ihrem fondsgebundenen Topf angelegt. gangen ist. Wir legen dann die Rücknahmepreise des ersten Börsen-
Die Umrechnung in Fondsanteile erfolgt mit den Rücknahmepreisen tags ab dem Entnahmetermin für die Ermittlung des Geldwerts der
des ersten Börsentags nach dem Wirksamwerden der Option. Wün- Fondsanteile zugrunde.
schen Sie die Zuzahlung zu einem späteren Termin, ist dies aus- Die für Entnahmen festgesetzte Kostenpauschale können Sie den
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drücklich anzugeben. Die Umrechnung in Fondsanteile erfolgt dann Verbraucherinformationen entnehmen, dort unter dem "Kostenaus-
zu diesem gewünschten Zeitpunkt, jedoch frühestens, nachdem Ihre weis" nach § 2 VVG-InfoV. Die Höhe der Kostenpauschale kann sich
Option wirksam geworden ist. Wir legen dann die Rücknahmepreise während der Vertragslaufzeit ändern. Auf Wunsch geben wir Ihnen
des ersten Börsentags ab dem gewünschten Zuzahlungszeitpunkt während der Vertragslaufzeit gerne die aktuelle Kostenpauschale
zugrunde. bekannt. Sofern Sie uns bei Ansatz einer Pauschale nachweisen, dass
die der Bemessung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall
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dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie der Anteile sind die Rücknahmepreise jeweils am ersten Börsentag
uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich nied- nach Zugang Ihrer Erklärung bei uns. Wünschen Sie den Wechsel
riger zu beziffern ist, setzen wir sie entsprechend herab. erst zu einem späteren Termin, ist dies ausdrücklich anzugeben. Der
Wechsel erfolgt dann zu diesem gewünschten Zeitpunkt, jedoch
§ 23 Wie können Sie Risiken selbst managen? frühestens, nachdem uns Ihre Wechselerklärung zugegangen ist.
Wir legen dann die Rücknahmepreise des ersten Börsentags ab dem
Vor Rentenzahlungsbeginn haben Sie verschiedene Möglichkeiten tatsächlichen Wechselzeitpunkt zugrunde.
durch Änderungen an Ihrem Vertrag Risiken zu reduzieren. Sie
können Ihre Garantie auf das persönliche Maximum erhöhen (siehe (4) Ihr fondsgebundener Topf kann sich aus einem aktiv besparten
Absatz 1) oder in risikoarme Fonds umschichten (siehe Absatz 2). Teil (aktiver Teil der Investmentanlage) und einem nicht mehr aktiv
besparten Teil (inaktiver Teil der Investmentanlage) zusammen-
Erhöhung der Garantie auf das persönliche Maximum setzen. Der aktiv besparte Teil besteht aus einem individuellen
Depot (1 bis maximal 10 Fonds). Depots werden bei passiver An-
(1) Sie können Ihre Garantie nach § 15 Absatz 1 auf Ihr persönliches lage in einzelne Fonds aufgelöst. Künftig dem fondsgebundenen
Maximum erhöhen. Dabei schichten wir den gesamten Geldwert des Topf zuzuführende Beträge werden dem aktiven Teil der Invest-
fondsgebundenen Topfes in den sicheren Topf um und legen Ihre mentanlage gutgebracht, zu entnehmende Beträge werden sowohl
künftigen Sparbeiträge im sicheren Topf an. Lediglich eventuell an- dem aktiven als auch dem inaktiven Teil der Investmentanlage ent-
fallende Überschüsse führen wir weiterhin dem fondsgebundenen nommen.
Topf zu.
(5) Während einer Aussetzung und bei endgültiger Einstellung der
Umschichtung in einen risikoarmen Fonds Rücknahme von Fondsanteilen können Sie nicht umschichten (siehe
§ 27).
(2) Sie können den Vertragswert aus dem fondsgebundenen Topf
nach § 24 in einen risikoarmen Fonds unserer Fondsauswahl um- § 25 Was ist unser kursorientiertes Ablaufmanagement und wie
schichten. Ein solcher risikoarmer Fonds investiert in Anteilsklassen, können Sie es nachträglich aktivieren?
die geringen Schwankungen unterliegen und weist eine möglichst
geringe Volatilität auf. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch detail- Die folgenden Regelungen gelten dann, wenn Sie sich bei Vertrags-
lierte Informationen zur Verfügung. abschluss oder nachträglich (siehe Absatz 1) für unser kursorien-
tiertes Ablaufmanagement entschieden haben, für das wir keine zu-
§ 24 Wie können Sie Fonds oder Depots wechseln? sätzlichen Kosten erheben.
Wir erklären Ihnen, wie unser Ablaufmanagement funktioniert (siehe
(1) Vor Rentenzahlungsbeginn können Sie einmal pro Monat in Absätze 2 und 3), was für den Beginn der Beobachtungsphase gilt
Textform (z. B. Papierform, E-Mail) einen Wechsel Ihrer Fondsaus- (siehe Absatz 4), was nach einer Umschichtung gilt (siehe Absatz 5),
wahl unter Nennung welche Auswirkung unser Ablaufmanagement auf andere Optionen
hat (siehe Absatz 6) und welche Auswirkungen andere Optionen auf
• des Fonds/Depots, welcher/welches gewechselt werden soll unser Ablaufmanagement haben (siehe Absatz 7).
(siehe Absatz 2),
• des Fonds/Depots, in den/das gewechselt werden soll (siehe Ab- (1) Sie können unser Ablaufmanagement entweder bereits bei Ver-
satz 2), tragsabschluss oder nachträglich bis zum Rentenzahlungsbeginn
• der von Ihnen gewählten Wechselmöglichkeit (siehe Absatz 2) und dann mit Wirkung zum nächsten Monatsersten einschließen.
sowie Falls das Ablaufmanagement zwischenzeitlich beendet wurde,
• eines späteren Wechselzeitpunkts, wenn gewünscht (siehe Ab- können Sie es nachträglich bis zum Rentenzahlungsbeginn wieder
satz 3), einschließen.
Der nachträgliche (Wieder-)Einschluss ist Ihr einseitiges Options-
bestimmen. recht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben
Bei dem Wechsel Ihrer Fondsauswahl handelt es sich um ein einsei- müssen. Wurde das Ablaufmanagement während der Beobach-
tiges Optionsrecht, für das Sie keine Fristen einhalten müssen. Für tungsphase (siehe Absatz 2) durch Umschichtung beendet, ist ein
diesen Wechsel erheben wir keine Kosten. Welche Fonds und De- erneuter Einschluss nicht möglich.
pots von uns zum Zeitpunkt des Wechsels zur Auswahl angeboten
werden, können Sie jederzeit bei uns erfragen. (2) Die Beobachtungsphase umfasst die letzten Jahre vor dem Ren-
tenzahlungsbeginn. Die Dauer der Beobachtungsphase richtet sich
(2) Sie können innerhalb unserer jeweils aktuellen Fondsauswahl be- nach der tatsächlichen Aufschubdauer bis zum Rentenzahlungsbe-
stimmen, ginn. Sie beträgt
• dass der Vertragswert aus dem fondsgebundenen Topf in andere • 1 Jahr bei einer Aufschubdauer von bis zu 5 Jahren,
Fonds/Depots umgeschichtet wird oder • 2 Jahre bei einer Aufschubdauer zwischen 6 und 14 Jahren und
• dass zukünftige Zuführungen zu Ihrem fondsgebundenen Topf in • 3 Jahre bei einer Aufschubdauer ab 15 Jahren.
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andere Fonds/Depots angelegt werden oder
• dass beide vorgenannten Änderungen zusammen erfolgen sollen. Verlegen Sie Ihren Rentenzahlungsbeginn nach vorne oder hinten
(siehe § 16), kann sich die Dauer der Beobachtungsphase ändern.
(3) Der Wechsel erfolgt unverzüglich, nachdem uns Ihre hinreichend Bei einem nachträglichen Einschluss kann abhängig von Ihrer Auf-
bestimmte einseitige Wechselerklärung in Textform (z. B. Papier- schubdauer die Beobachtungsphase des Ablaufmanagements sofort
form, E-Mail) zugegangen ist. Maßgebend für den Kauf und Verkauf beginnen.
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(3) Mit unserem gebührenfreien Ablaufmanagement überwachen § 26 Was ist Rebalancing und wie können Sie es wann ein-
wir Ihren fondsgebundenen Topf während der Beobachtungsphase. schließen?
Es handelt sich um ein kursabhängiges Verfahren, das Ihre Fondsan-
lage monatlich punktuell an den Beobachtungszeitpunkten, nämlich (1) Die von Ihnen festgelegte prozentuale Gewichtung der Fonds
den jeweils letzten Börsentagen eines Versicherungsmonats, be- innerhalb eines Depots regelt, in welchem Verhältnis der für den
wertet und Ihr Fondsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen Anteilskauf zur Verfügung stehende Betrag beim Ankauf in diesem
in eine risikoarme Anlage umschichtet. Aus den Kursen zum Beob- Depot auf die Fonds aufgeteilt wird. Da sich die Kurse der im Depot
achtungszeitpunkt wird der Wert Ihrer Fondsanlage bestimmt und enthaltenen Fonds unterschiedlich entwickeln, entspricht das Ver-
mit einem Referenzwert verglichen. Der Referenzwert ist der hältnis der Werte der einzelnen Fonds während der Vertragsdurch-
höchste Geldwert, den das Fondsvermögen zu einem Beobach- führung nicht mehr dem für den Anteilskauf festgelegten Ver-
tungszeitpunkt hatte, beginnend mit dem Geldwert am letzten Bör- hältnis.
sentag vor Beginn der Beobachtungsphase. Ist der Wert Ihrer Durch unser gebührenfreies Rebalancing können Sie erreichen, dass
Fondsanlage zum Beobachtungszeitpunkt niedriger als 90 % des das prozentuale Wertverhältnis jährlich wieder an das prozentuale
Referenzwerts, schichten wir Ihr gesamtes Fondsvermögen in einen Ankaufsverhältnis angepasst wird. Zum Beginn eines jeden Versi-
risikoarmen Fonds um. Dabei werden als Umrechnungskurse eben- cherungsjahres wird Ihre Investmentanlage dann wieder an die von
falls die jeweiligen Anteilswerte am letzten Börsentag des Monats Ihnen zuletzt bestimmte prozentuale Aufteilung angepasst. Beim
vor dem Beobachtungszeitpunkt angesetzt. Rebalancing erfolgt eine Umschichtung der Fondsanteile der jewei-
Ihre künftigen Zuführungen zu Ihrem fondsgebundenen Topf legen ligen Fonds, sodass die entsprechende prozentuale Fondsaufteilung
wir in diesem risikoarmen Fonds an. innerhalb des Depots wiederhergestellt wird. Der maßgebende
Wenn Sie während der Beobachtungsphase eine Zuzahlung leisten Stichtag für das Rebalancing ist der letzte Börsentag vor der Wie-
oder eine Entnahme aus Ihrem Fondsvermögen vornehmen oder die derherstellung der von Ihnen zuletzt bestimmten Aufteilung. Der
garantierte Erlebensfallleistung ändern, wird dies bei der Berech- Geldwert des gesamten Depotguthabens ändert sich dabei nicht.
nung des Referenzwerts berücksichtigt. Das Rebalancing wird zum vollen Versicherungsjahr durchgeführt,
erstmals 5 Jahre nach Vertragsbeginn und letztmals 1 Jahr vor dem
(4) Wir informieren Sie im Versicherungsjahr vor Beginn der Beob- Rentenzahlungsbeginn.
achtungsphase über den bevorstehenden Beginn des Ablaufmana-
gements. Sie können dann in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) er- (2) Das Rebalancing ist nur möglich, sofern im aktiven Teil des De-
klären, dass das Ablaufmanagement unterbleiben und aus dem Ver- pots mehr als nur ein einzelner Fonds und kein inaktiver Teil der
trag herausgenommen werden soll. freien Investmentanlage vorhanden ist (siehe § 24).
(5) Wir informieren Sie unverzüglich, wenn die Umschichtung in den (3) Sie können das Rebalancing bei Vertragsabschluss oder nach-
risikoarmen Fonds stattgefunden hat. Sie können innerhalb einer träglich zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres einschließen.
Frist von 4 Wochen in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) erklären, Der nachträgliche (Wieder-)Einschluss ist Ihr einseitiges Options-
dass die Umschichtung mit Wirkung zum nächsten Monatsersten recht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) spätestens einen
rückgängig gemacht wird. Dabei wird als Umrechnungskurs der je- Monat vor Beginn des nächsten Versicherungsjahres ausüben
weilige Rücknahmepreis am letzten Börsentag des Monats, in dem müssen.
uns der Widerspruch zugeht, angesetzt. Das Ablaufmanagement
wird dann nach der Rückgängigmachung weitergeführt. (4) Sie können das Rebalancing durch Erklärung in Textform (z. B.
Papierform, E-Mail) mit einer Frist von einem Monat zum Ende des
(6) Ihre Optionen während der Aufschubdauer (siehe §§ 15 bis 33) laufenden Versicherungsjahres beenden.
bleiben Ihnen auch während der Beobachtungsphase unseres Ab-
laufmanagements erhalten, können jedoch unter bestimmten Um- Das Rebalancing innerhalb eines Depots endet:
ständen das Ablaufmanagement beenden (siehe Absatz 7) oder be-
einflussen (siehe Absatz 3). • wenn nach einem Fondswechsel im aktiven Teil des Depots nur
noch ein einzelner Fonds vorhanden ist.
(7) Das Ablaufmanagement endet: • wenn im Rahmen des kursorientierten Ablaufmanagements in
einen risikoarmen Fonds umgeschichtet wird (siehe § 25).
• nach Zugang Ihrer entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Pa- • sobald ein inaktiver Teil der Investmentanlage vorhanden ist.
pierform, E-Mail) vor einer erfolgten Umschichtung (Wiederein-
schluss möglich). § 27 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der
• nach erfolgter Umschichtung durch das Ablaufmanagement: da- Fonds?
nach ist ein Wiedereinschluss nicht mehr möglich.
• nach Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach hinten (siehe (1) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen
§ 16), falls die dann neu berechnete Beobachtungsphase noch eines in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds beschränkt, aussetzt oder
nicht begonnen hat (das Ablaufmanagement wird von uns dann endgültig einstellt und wir dies nicht beeinflussen können, ist es er-
automatisch zu Beginn der neu berechneten Beobachtungsphase forderlich, dass wir Ihren einmal gewählten Fonds ersetzen.
wieder aktiviert, außer Sie erklären, dass das Ablaufmanagement Als Ersatz werden wir Ihnen einen neuen Fonds vorschlagen. Der
dauerhaft entfallen soll (siehe Absatz 5)).
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neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik dem bishe-
• nach Ablauf der Aufschubdauer. rigen Fonds weitgehend entsprechen (Ersatzfonds). Bei der Auswahl
des Ersatzfonds werden wir die Empfehlungen der Kapitalanlagege-
Ein Tarifwechsel, Erhöhungen oder Reduzierungen des Beitrags, Zu- sellschaft berücksichtigen und diesen, soweit möglich, folgen. Über
zahlungen, Entnahmen während der Aufschubdauer, Fondswechsel den ausgewählten Ersatzfonds informieren wir Sie. Wir werden den
oder Rebalancing führen nicht zur Beendigung des Ablaufmanage-
ments.
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NÜRNBERGER
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vorhandenen Wert des Fondsguthabens auf den Ersatzfonds über- aus Gesetzen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergeben.
tragen und sofern Ihre laufende Beitragszahlung von dieser Ände- Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend.
rung betroffen ist, die Anlage der vorgesehenen Beitragsteile ab
dem von uns genannten Termin ebenfalls in den Ersatzfonds vor- § 28 Welche anderen Möglichkeiten als eine Kündigung oder eine
nehmen. Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung haben Sie bei
Sie können unserem Vorschlag innerhalb von 6 Wochen nach un- Zahlungsschwierigkeiten?
serer Information widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs
müssen Sie uns einen anderen Ersatzfonds benennen (siehe § 24), Stundung
den Sie aus unserem Fondsangebot für Umschichtungen wählen
können. (1) Besteht der Vertrag bereits 3 Jahre, haben Sie Anspruch auf eine
Eine entsprechende Übersicht der Auswahlmöglichkeiten senden zinslose Stundung der Beiträge, die mit uns in Textform (z. B. Pa-
wir Ihnen auf Wunsch zu. pierform, E-Mail) vereinbart werden muss.
Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren können, weil die Ausgabe Die Beiträge stunden wir längstens für 12 Monate, bei mehrmaliger
von Fondsanteilen kurzfristig beschränkt, ausgesetzt oder endgültig Beitragsstundung insgesamt höchstens für 24 Monate während der
eingestellt worden ist, werden wir den vorhandenen Wert des gesamten Vertragslaufzeit. Die Stundung hat den Vorteil, dass der
Fondsguthabens in den von uns vorgeschlagenen Ersatzfonds über- Versicherungsschutz während der Stundung in vollem Umfang be-
tragen und - sofern Ihre laufende Beitragszahlung von dieser Ände- stehen bleibt. Die gestundeten Beiträge sind von Ihnen nach Ablauf
rung betroffen ist - die Anlage der vorgesehenen Beitragsteile des Stundungszeitraums nachzuzahlen.
ebenfalls in den Ersatzfonds vornehmen. Dafür bestehen folgende Möglichkeiten, aus denen Sie am Ende
des Stundungszeitraums wählen können:
(2) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds auflöst, gelten
die Regeln von Absatz 1 entsprechend. Sofern aus der Auflösung • Nachzahlung durch Einmalbetrag oder
des Fonds Zahlungen zu späteren Zeitpunkten resultieren, werden • Verrechnung durch Vertragsänderung ohne Nachzahlung (z. B. Re-
wir diese gemäß Ihrer zum jeweiligen Rückzahlungszeitpunkt aktu- duzierung des Versicherungsschutzes).
ellen Aufteilung der Zuführungen in den fondsgebundenen Topf in
den zu diesem Zeitpunkt gewählten Fonds anlegen. Treffen Sie keine Wahl, haben wir Anspruch auf Nachzahlung durch
Einmalbetrag.
(3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds mit einem an-
deren Fonds zusammenlegt, gelten die Regeln von Absatz 1 ent- Weitere Möglichkeiten
sprechend.
(2) Darüber hinaus werden wir Sie bei Zahlungsschwierigkeiten auf
(4) Wenn die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag ent-
Wunsch schriftlich über weitere Möglichkeiten informieren, wie Sie
haltenen Fonds ausgesetzt oder endgültig eingestellt wird, infor-
Ihren Versicherungsschutz erhalten können.
mieren wir Sie. Die Einstellung hat zur Folge, dass wir bei der Be-
rechnung von Leistungen für diese Anteile keinen Rücknahmepreis
§ 29 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leis-
zur Ermittlung des Wertes einer Anteilseinheit ansetzen können, da
tungen erbringen wir?
wir diese Anteile nicht an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgeben
können. In diesen Fällen können wir die Rentenhöhe nicht sofort er-
Kündigung
mitteln. Deshalb werden wir die Rente zunächst ohne Berücksichti-
gung dieser Anteile nur mittels der nicht betroffenen anderen An-
teilseinheiten vorläufig berechnen und die Rentenzahlung mit dieser (1) Ihren Vertrag können Sie vor dem Rentenzahlungsbeginn jeder-
Höhe beginnen. Zur Berechnung des fehlenden Teils der Rente zeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (d. h. zur
werden wir dann den Wert der betroffenen Anteilseinheiten anhand nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr) kündigen. Sie müssen
des aktuellen Preises am Kapitalmarkt ermitteln. Der Preis kann auf- dann keine weiteren Beiträge mehr zahlen. Die Kündigung hat in
grund der verminderten Veräußerbarkeit der Fondsanteile geringer Textform (z. B. Papierform, E-Mail) zu erfolgen.
sein als der zuletzt von der Kapitalanlagegesellschaft gestellte
Rücknahmepreis. Diese Wertminderung kann auch zu einem Total- Auszahlungsbetrag
verlust führen. Sobald wir diese Wertermittlung abgeschlossen
haben, werden wir die Rentenhöhe endgültig ermitteln, die Diffe- (2) Nach Kündigung zahlen wir
renz auf bereits gezahlte Renten nachzahlen und ab dann die höhere
Rente zahlen. • den Rückkaufswert (siehe Absatz 3)
Ein Fondswechsel nach § 24 ist während der Aussetzung und bei • sowie die zusätzliche Überschussbeteiligung, wenn und soweit
endgültiger Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen durch vorhanden (siehe Absatz 4).
die Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich.
Dieser gesamte Auszahlungsbetrag entspricht dem gesamten Ver-
(5) Treten darüber hinaus bei einem in Ihrem Vertrag enthaltenen tragswert aus dem fondsgebundenen Topf, dem sicheren Topf und
Fonds erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen können den Bewertungsreserven. Einen Stornoabzug (§ 169 Absatz 5 VVG)
und die die unveränderte Fortführung dieses Vertrags unmöglich nehmen wir nicht vor. Es werden aber Beitragsrückstände vom Aus-
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machen, sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds durch einen an- zahlungsbetrag abgezogen.
deren Fonds zu ersetzen. Eine erhebliche Änderung kann sich auch Die garantierte Erlebensfallleistung gilt nicht für den Auszahlungs-
betrag bei Kündigung.
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Rückkaufswert Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere
durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den
(3) Der Rückkaufswert ist nach dem gesetzlichen Rahmen (§ 169 Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszu-
VVG) das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik schließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf 1 Jahr befristet.
mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss
der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital Überschussbeteiligung
des Vertrags.
(4) Die laufenden Überschussanteile vor Rentenzahlungsbeginn
a) Bei der Berechnung des Deckungskapitals wenden wir bis zur werden zu Beginn eines jeden Monats immer vollständig dem
Höhe des aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersatzes zur Verrechnung fondsgebundenen Topf gutgebracht. Sie sind deshalb bereits im
der Abschluss- und Vertriebskosten das sogenannte Zillmerver- Rückkaufswert aus Absatz 3 enthalten. Zusätzlich erhalten Sie bei
fahren an. Mindestens legen wir jedoch den Betrag des Deckungs- Rückkauf die nach § 3 Absatz 5 Buchstabe a gegebenenfalls zuzu-
kapitals zugrunde, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter teilenden Bewertungsreserven, soweit zum Kündigungszeitpunkt
Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten vorhanden.
Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Jahre der Versiche-
rungsdauer ergibt. Beträgt die vereinbarte Beitragszahlungsdauer Teilkündigung
weniger als 5 Jahre, werden diese Abschluss- und Vertriebskosten
vollständig und gleichmäßig auf die vereinbarte Beitragszahlungs- (5) Sie können Ihren beitragspflichtigen Vertrag auch teilweise kün-
dauer verteilt. Bei Zuzahlungen ziehen wir die Abschluss- und Ver- digen, wenn die Summe der verbleibenden innerhalb eines Jahres
triebskosten einmalig zum Zuzahlungseingang ab. Dies kann zur zu zahlenden Beiträge für die Hauptversicherung den Mindestbe-
Folge haben, dass im Falle einer Kündigung vor dem vereinbarten trag von 300,00 EUR im Jahr nicht unterschreitet.
Rentenzahlungsbeginn weniger als die bis dahin eingezahlten Bei- Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, werden Ihre Versi-
träge als Rückkaufswert zur Verfügung stehen. Von dem so ermit- cherungsleistungen im selben Verhältnis wie die Beitragssumme der
telten Wert nehmen wir keinen sogenannten Stornoabzug (§ 169 Hauptversicherung reduziert. Würde dadurch der Mindestbeitrag
Absatz 5 VVG) vor. oder die Mindestleistung der Zusatzversicherung unterschritten
werden, reduzieren wir die Zusatzversicherung nur bis zu dem Min-
b) Die Auswirkungen der Abschlusskostenverrechnung nach dem destbetrag und reduzieren die Hauptversicherung sowie sonstige
Zillmerverfahren stellen sich unter hypothetischer Außerachtlassung eingeschlossene Zusatzversicherungen entsprechend überverhält-
von Kurssteigerungen und -verlusten wie folgt dar: nismäßig.
Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren ist für
Sie dann günstiger als andere Verrechnungsverfahren, wenn Sie den Keine Beitragsrückzahlung
Vertrag bis zum Ende durchführen, weil dadurch die Abschluss-
kosten am schnellsten getilgt und bei längerfristiger Tilgung entste- (6) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
hende höhere Finanzierungskosten erspart werden. Dies führt im
Vergleich zu anderen Verrechnungsverfahren zu einer höheren § 30 Wann können Sie Ihren Vertrag in eine prämienfreie Versiche-
Rente bzw. im Fall einer Kapitalwahl zu einer höheren Kapitalabfin- rung umwandeln und welche Auswirkungen hat dies?
dung.
Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren kann (1) Sie können bei einer beitragspflichtigen Versicherung verlangen,
für Sie auch dann günstiger sein als andere Verrechnungsverfahren, dass sie zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (d. h. zur
wenn Sie den Vertrag erst in einem späten Vertragsstadium kün- nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr) in eine prämienfreie
digen. Versicherung umgewandelt wird.
Sollten Sie den Versicherungsvertrag hingegen vor einem späten Dies ist in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) zu beantragen. Haben
Vertragsstadium kündigen, ist die Abschlusskostenverrechnung Sie die vollständige Umwandlung beantragt und erreicht der zur
nach dem Zillmerverfahren für Sie nachteilhaft. Die Nachteile wirken Verfügung stehende Betrag den Mindestbetrag von 2.500,00 EUR
sich vor allem dann aus, wenn Sie den Vertrag frühzeitig kündigen. nicht, erhalten Sie den Auszahlungsbetrag nach § 29 Absatz 2 und
Wegen des Zillmerverfahrens ist in der Anfangszeit nur der Min- der Vertrag endet.
destwert vorhanden. Auch nach der Anfangszeit kann der Rück- Die Umwandlung hat unter anderem zur Folge, dass Sie für die Zu-
kaufswert - je nach konkreter Beitragszahlungsdauer - geringer sein kunft keine Beiträge mehr zahlen müssen und dass anstatt der vor
als nach anderen Verrechnungsverfahren. Wie lange die Anfangszeit der Umwandlung garantierten Erlebensfallleistung nur noch eine
dauert, hängt vor allem von der konkreten Beitragszahlungsdauer prämienfreie Erlebensfallleistung garantiert wird (siehe Absatz 2).
Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht allgemeingültig ange- Nach der Umwandlung reduziert sich der Vertragswert durch die
geben werden. Eine Kündigung kann für Sie unter Umständen wirt- monatliche Entnahme der Verwaltungskosten (siehe § 12 und § 34
schaftlich geboten sein. Ob dies der Fall ist, hängt unter anderem Absatz 3), jedoch nicht unter die garantierten prämienfreien Rück-
davon ab, ob Ihr bei Vertragsbeginn gegebener Versicherungsbe- kaufswerte.
darf fortbesteht und wie lange die Beiträge voraussichtlich noch Zuzahlungen bleiben durch die Beitragsfreistellung unberührt.
weiterhin vereinbarungsgemäß bezahlt werden bzw. werden
können. Bitte wenden Sie sich im Fall der beabsichtigten Kündigung Falls Sie eine Zusatzversicherung eingeschlossen haben, prüfen Sie
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an uns oder an Ihre Betreuungsstelle, damit wir Sie auf Grundlage bitte vor Erklärung der Umwandlung, ob Ihrem tatsächlichen Inter-
der konkreten Einzelumstände Ihres Vertrags individuell darüber be- esse nicht durch eine der in § 28 genannten Möglichkeiten besser
raten können, ob eine Kündigung wirtschaftlich geboten ist und entsprochen werden kann. Denn nach der Umwandlung haben Sie
welche anderen Möglichkeiten in Betracht kommen. an sich keinen Anspruch auf Wiederinkraftsetzung der Zusatzversi-
Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den Rückkaufswert cherung. Wir können deshalb eine Wiederinkraftsetzung der Zusatz-
angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine versicherung ablehnen oder an Bedingungen knüpfen, beispiels-
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weise daran, dass sich der Gesundheitszustand der versicherten Fall der beabsichtigten Umwandlung an uns oder an Ihre Betreu-
Person seit Vertragsabschluss nicht verschlechtert hat. Details zu ungsstelle, damit wir Sie auf Grundlage der konkreten Einzelum-
Wiederinkraftsetzungen finden Sie in Absatz 5. stände Ihres Vertrags individuell darüber beraten können, ob eine
Umwandlung wirtschaftlich geboten ist und welche anderen Mög-
(2) Die prämienfreie Versicherungsleistung wird von uns nach den lichkeiten in Betracht kommen.
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den nach Ab-
satz 1 maßgeblichen Schluss des Versicherungsmonats unter Zu- (4) Eine teilweise Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung
grundelegung des Rückkaufswerts (siehe § 29 Absatz 3) der Versi- können Sie nur verlangen, wenn die Summe der verbleibenden in-
cherung berechnet; Beitragsrückstände werden abgesetzt. Die ga- nerhalb eines Jahres zu zahlenden Beiträge für die Hauptversiche-
rantierte Erlebensfallleistung ermitteln wir nach anerkannten Regeln rung den Mindestbetrag von 300,00 EUR nicht unterschreitet.
der Versicherungsmathematik aus dem garantierten Rückkaufswert.
Wiederinkraftsetzung
a) Bei der Berechnung des Rückkaufswerts wenden wir maximal bis
zur Höhe des aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersatzes zur Verrech- (5) Eine Wiederinkraftsetzung der Hauptversicherung nach erfolgter
nung der Abschluss- und Vertriebskosten (siehe § 34 Absatz 2) das Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung setzt keine Gesund-
sogenannte Zillmerverfahren an. Mindestens legen wir jedoch den heitsprüfung voraus; dies gilt nicht für eingeschlossene Zusatzversi-
Betrag des Deckungskapitals zugrunde, der sich bei vollständiger cherungen oder für Zusatzbausteine, bei denen eine Gesundheits-
und gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung des aufsichts- prüfung ausdrücklich vorgesehen ist.
rechtlichen Höchstzillmersatzes angesetzten Abschluss- und Ver- Eine Wiederinkraftsetzung von Zusatzversicherungen ist in der
triebskosten auf die ersten 5 Jahre der Beitragszahlungsdauer er- Regel vom Gesundheitszustand der versicherten Person abhängig.
gibt. Die übrigen Bedingungen einer Wiederinkraftsetzung richten sich
Beträgt die vereinbarte Beitragszahlungsdauer weniger als 5 Jahre, nach unseren zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Wieder-
werden diese Abschluss- und Vertriebskosten vollständig und inkraftsetzungsrichtlinien.
gleichmäßig auf die vereinbarte Beitragszahlungsdauer verteilt. Von
dem so ermittelten Wert nehmen wir keinen sogenannten Storno- a) Erfolgt die Wiederinkraftsetzung innerhalb von 3 Jahren nach der
abzug (§ 169 Absatz 5 VVG) vor. Umwandlung, gelten diejenigen Rechnungsgrundlagen, die der
Vertrag zum Zeitpunkt der Umwandlung hatte. Bei der Wiederin-
b) Die Auswirkungen der Abschlusskostenverrechnung nach dem kraftsetzung der Hauptversicherung handelt es sich in diesen Fällen
Zillmerverfahren auf die Leistung nach Umwandlung in eine prämi- um Ihr einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform (z. B. Papier-
enfreie Versicherung stellen sich wie folgt dar: form, E-Mail) ausüben müssen.
Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren ist für
Sie dann günstiger als andere Verrechnungsverfahren, wenn Sie den b) Erfolgt die Wiederinkraftsetzung nach Ablauf von 3 Jahren nach
Vertrag bis zum Ende beitragspflichtig durchführen, weil dadurch der Umwandlung, gelten die Rechnungsgrundlagen (Zins, Kosten,
die Abschlusskosten am schnellsten getilgt und bei längerfristiger Tafel) unseres zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung vergleich-
Tilgung entstehende höhere Finanzierungskosten erspart werden. baren Neugeschäfts entsprechend. Hatte der Vertrag zum Zeit-
Dies führt im Vergleich zu anderen Verrechnungsverfahren zu einer punkt der Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung aufgrund
höheren Rente. einer Erhöhung der garantierten Erlebensfallleistung (siehe § 15)
Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren kann einen abgesenkten Rechnungszins, wird bei der Wiederinkraftset-
für Sie auch dann günstiger sein als andere Verrechnungsverfahren, zung der abgesenkte Rechnungszins des vergleichbaren Neuge-
wenn Sie den Vertrag erst in einem späten Vertragsstadium in eine schäfts zugrunde gelegt.
prämienfreie Versicherung umwandeln. Die Wiederinkraftsetzung führt nicht dazu, dass der vor der Um-
Sollten Sie den Versicherungsvertrag hingegen vor einem späten wandlung bestehende Versicherungsschutz vollständig wiederher-
Vertragsstadium in eine prämienfreie Versicherung umwandeln, ist gestellt wird, da die nicht bezahlten Beiträge in der Zeit bis zur Wie-
die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren für Sie derinkraftsetzung berücksichtigt werden müssen. Wollen Sie nach
nachteilig. Die Nachteile wirken sich vor allem dann aus, wenn Sie Wiederinkraftsetzung den ursprünglichen Versicherungsschutz
den Vertrag frühzeitig umwandeln. Wegen des Zillmerverfahrens ist wieder vollständig herstellen und so den durch die prämienfreie Zeit
in der Anfangszeit nur der Mindestwert vorhanden. Auch nach der reduzierten Versicherungsschutz wieder aufstocken, können Sie dies
Anfangszeit kann das zum Umwandlungstermin zur Verfügung ste- durch eine einmalige Nachzahlung leisten. Die Höhe der Nachzah-
hende Deckungskapital - je nach konkreter Beitragszahlungsdauer - lung teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.
geringer sein als nach anderen Verrechnungsverfahren. Wie lange
die Anfangszeit dauert, hängt vor allem von der konkreten Beitrags- Optionen spätestens 1 Monat vor Rentenzahlungsbeginn
zahlungsdauer Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht allgemein-
gültig angegeben werden. Aus der Information zu den Garantie- § 31 Wann müssen Sie spätestens eine vollständige Kapitalabfin-
werten ist ersichtlich, wie lange nur ein "Mindestwert" vorhanden dung erklären?
ist.
(1) Sie können bis spätestens einen Monat vor Rentenzahlungsbe-
(3) Ob für Sie eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung ginn erklären, dass wir Ihnen zum Rentenzahlungsbeginn statt der
wirtschaftlich geboten ist, hängt vor allem auch davon ab, ob Ihr bei
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Rente eine einmalige Leistung zahlen (Kapitalabfindung).
Vertragsbeginn gegebener Versicherungsbedarf ganz, teilweise Bei dem Kapitalwahlrecht handelt es sich um Ihr einseitiges Opti-
oder nicht mehr fortbesteht und wie lange Sie voraussichtlich noch onsrecht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben
in der Lage sein werden, die Beiträge weiterhin vereinbarungs- müssen. Unabhängig von der Entwicklung des fondsgebundenen
gemäß zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass durch die Umwandlung Topfes steht dann als Kapital mindestens die garantierte Erlebens-
die späteren Leistungen geringer ausfallen. Bitte wenden Sie sich im fallleistung zur Verfügung.
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Sie können auch erklären, dass zum Rentenzahlungsbeginn anstelle Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie
der Geldleistung die Fondsanteile aus dem fondsgebundenen Topf der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten
in Ihr eigenes Wertpapierdepot übertragen werden. Da wir nur volle können Sie dem Kostenausweis nach § 2 VVG-InfoV entnehmen.
Fondsanteile übertragen können, zahlen wir den übersteigenden
Teil an Sie aus. (2) Wir wenden das sogenannte Zillmerverfahren an, wonach wir die
ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebs-
(2) Bei ausgeübtem Kapitalwahlrecht endet der Vertrag zum Ren- kosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten
tenzahlungsbeginn. Wir zahlen dann keine Rente, sondern die Kapi- Beiträge, der für die Leistungen im Versicherungsfall und für die
talabfindung. Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungs-
periode und für die Bildung der Deckungsrückstellung nach § 25
§ 32 Wann müssen Sie spätestens eine teilweise Kapitalabfindung Absatz 2 RechVersV in Verbindung mit § 169 Absatz 3 VVG be-
erklären? stimmt ist. Der nach dem Zillmerverfahren zur Tilgung der Ab-
schluss- und Vertriebskosten erforderliche Betrag ist auf 2,5 % der
(1) Sie können bis spätestens einen Monat vor Rentenzahlungsbe- von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge
ginn erklären, dass wir Ihnen zum Rentenzahlungsbeginn eine teil- beschränkt. Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden
weise Kapitalabfindung zahlen. Die teilweise Kapitalabfindung muss über die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt, die übrigen
mindestens 100,00 EUR betragen. Dazu muss die versicherte Kosten teils über die gesamte Beitragszahlungsdauer, teils über die
Person diesen Termin erleben. Bei dem teilweisen Kapitalwahlrecht gesamte Vertragslaufzeit.
handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform Das Zillmerverfahren erspart Finanzierungskosten und führt deshalb
(z. B. Papierform, E-Mail) ausüben müssen. bei Zahlung aller vereinbarten Beiträge zu einer höheren Rente bzw.
Sie können auch erklären, dass zum Rentenzahlungsbeginn anstelle Kapitalabfindung. Jedoch wirkt es sich nachteilig auf die Höhe des
der teilweisen Geldleistung die Fondsanteile aus dem fondsgebun- Rückkaufswerts und der prämienfreien Rente aus, vor allem dann,
denen Topf in Ihr eigenes Wertpapierdepot übertragen werden. Da wenn Sie Ihren Vertrag frühzeitig kündigen oder frühzeitig in eine
wir nur volle Fondsanteile übertragen können, zahlen wir den über- prämienfreie Versicherung umwandeln. Wegen der Zillmerung ist in
steigenden Teil an Sie aus. einer Anfangszeit nur ein Mindestwert (siehe Absatz 3) vorhanden.
Wie lange diese Anfangszeit dauert, hängt von der individuellen
(2) Der im Vertrag verbleibende Vertragswert wird zur Bildung einer Beitragszahlungsdauer Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht all-
lebenslangen Rente verwendet. Ist die verbleibende monatliche gemeingültig angegeben werden. Auch in der Zeit danach kann der
Rente geringer als 25,00 EUR, wird der Vertrag zum Rentenzah- Rückkaufswert bzw. die prämienfreie Rente geringer sein als nach
lungsbeginn vollständig beendet und es erfolgt eine volle Kapital- anderen Verrechnungsverfahren. Nähere Informationen zu den
abfindung. Rückkaufswerten und prämienfreien Renten können Sie der im Ver-
sicherungsschein abgedruckten Tabelle zu den Garantiewerten ent-
§ 33 Wann müssen Sie spätestens den Wechsel der Überschuss- nehmen.
verwendung im Rentenbezug erklären?
(3) Im Fall einer Kündigung erhalten Sie als Rückkaufswert mindes-
Sie können bis spätestens einen Monat vor Rentenzahlungsbeginn in tens einen Betrag, der dem Deckungskapital entspricht, das sich bei
Textform (z. B. Papierform, E-Mail) einen Wechsel der Überschuss- gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung des aufsichtsrechtli-
verwendungsart erklären. chen Höchstzillmersatzes angesetzten Abschluss- und Vertriebs-
Sie können zwischen 2 Arten der Überschussverwendung im Ren- kosten auf die ersten 5 Jahre der Beitragszahlungsdauer ergibt (so-
tenbezug wählen (siehe § 3 Absatz 5 Buchstabe c): genannter Mindestwert).
Beträgt die vereinbarte Beitragszahlungsdauer weniger als 5 Jahre,
• Dynamische Überschussrente; werden die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die
• Teildynamische Bonusrente (nur solange die versicherte Person vereinbarte Beitragszahlungsdauer verteilt. Bei einer Umwandlung
zum Rentenzahlungsbeginn jünger als 76 Jahre ist). in eine prämienfreie Versicherung steht mindestens dieser Wert für
die Berechnung der prämienfreien Rente zur Verfügung.
Nach Beginn der Rentenzahlung können Sie nicht mehr zwischen
den Überschussverwendungsarten wechseln. (4) Bei einer Zuzahlung werden von uns die Abschluss- und Ver-
triebskosten bei Zuzahlungseingang vollständig mit dieser ver-
Kosten rechnet. Die übrigen Kosten werden von uns über die gesamte Ver-
tragslaufzeit verteilt.
§ 34 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?
§ 35 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind von Ihnen
(1) In folgenden Fällen stellen wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten
zu tragen und in Ihrem Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Ab-
gesondert in Rechnung:
schluss- und Vertriebskosten sowie um übrige Kosten.
• Erstellung von Ersatzurkunden oder Abschriften des Versiche-
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Ab-
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rungsscheins oder eines Nachtrags;
schlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem um-
• schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen;
fassen die Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die An-
• Mahnung und/oder Kündigung wegen Verzugs mit Folgebei-
tragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachauf-
trägen;
wendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung
• Rückläufer im Lastschriftverfahren;
stehen, sowie Werbeaufwendungen. Zu den übrigen Kosten ge-
• Durchführung von Vertragsänderungen;
hören insbesondere die Verwaltungskosten.
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• Adress-Recherche aufgrund nicht angezeigter Anschriftenände- tigen Gesetzeslage im Einzelnen sind, können Sie der FATCA-USA-
rung; Umsetzungsverordnung oder dem Finanzkonten-Informationsaus-
• Bearbeitung einer Abtretung oder Verpfändung, sofern diese bei tauschgesetz entnehmen.
Ihrem Vertrag möglich sind;
• Entnahmen aus der freien Investmentanlage. (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter-
lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Fol-
(2) Wir haben uns bei der Bemessung der jeweiligen Pauschale an gendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung
dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländi-
Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegenden schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls
Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der
Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, setzen wir sie ent- (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1
sprechend herab. und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies
gilt so lange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen
Sonstige Vertragsbestimmungen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben.
§ 36 Was gilt, wenn sich Ihre Postanschrift und/oder Ihr Name än- § 38 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
dern?
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
(1) Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie uns das unver- Anwendung.
züglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Andernfalls
können für Sie Nachteile entstehen. § 39 Streitschlichtungsstelle, Aufsichtsbehörde und Gerichtsstand
Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende Erklärung (z. B. Setzen
einer Zahlungsfrist) mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt Versicherungsombudsmann
bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung
3 Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefs als zuge- (1) Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zu-
gangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren Gewerbebe- frieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
trieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den
haben. Ombudsmann für Versicherungen wenden.
(2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend. Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
§ 37 Welche weiteren Mitteilungspflichten haben Sie? 10006 Berlin
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
(1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, www.versicherungsombudsmann.de
Speicherung, Verarbeitung und/oder Meldung von Informationen Telefon 0800 3696000*
und/oder Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns Fax 0800 3699000*
die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen * kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz
• bei Vertragsabschluss, Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
• bei Änderung nach Vertragsabschluss oder Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben
• auf Nachfrage uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Ver-
braucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder
unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde
stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status auch online an die Plattform
dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datener-
hebungen und Meldungen maßgeblich ist. https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind derzeit wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
beispielsweise alle Umstände, die für die Beurteilung Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail (info@nuernberger.de)
• Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit und/oder Steuer- an uns wenden.
pflicht,
• der steuerlichen Ansässigkeit und/oder Steuerpflicht dritter Per- Versicherungsaufsicht
sonen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, und
• der steuerlichen Ansässigkeit und/oder Steuerpflicht des Leis- (2) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei-
tungsempfängers maßgebend sein können. nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie
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sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
Dazu zählen derzeit insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Steuer-Identifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Ge- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
burtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies nach der derzei-
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NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) • eine Versicherung, die nach § 165 VVG in eine prämienfreie Versi-
Sektor Versicherungsaufsicht cherung umgewandelt worden ist (siehe hierzu auch unten unter
Graurheindorfer Str. 108 "Prämienfrei umgewandelte Versicherung").
53117 Bonn
poststelle@bafin.de Beitragssumme: Bei Vertragsbeginn bezeichnet die Beitragssumme
Telefon 0228 4108-0 die Summe der während der Aufschubdauer bis zum Rentenzah-
Fax 0228 4108-1550 lungsbeginn zu zahlenden Beiträge. Während der Aufschubdauer
kann sich die Beitragssumme durch von Ihnen veranlasste Beitrags-
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein- anpassungen sowie geleistete Zuzahlungen ändern.
zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Deckungskapital: Das Deckungskapital ist der Vertragswert Ihrer
Gerichtsstand Versicherung. Er setzt sich aus dem Geldwert des fondsgebundenen
Topfes und dem sicheren Topf zusammen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit den Rechtsweg zu be-
schreiten. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi- Entnahme vor Rentenzahlungsbeginn: Damit wir Ihnen vor Renten-
cherungsvermittlung gilt: zahlungsbeginn Geld auszahlen können, entnehmen wir aus dem
fondsgebundenen Topf zum Rücknahmepreis so viele Anteilein-
(3) Für Klagen gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk heiten, wie wir für die gewünschte Auszahlung zuzüglich Kosten und
unser Sitz liegt. einer gegebenenfalls anfallenden Steuer benötigen (siehe § 22).
Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla- Der Entnahmebetrag ist damit höher als der Auszahlungsbetrag.
geerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz
haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Erlebensfallleistung: Als Erlebensfallleistung wird der zum Renten-
Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig, zahlungsbeginn zur Verrentung zur Verfügung stehende Vertrags-
in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. wert Ihrer Versicherung bezeichnet.
(4) Klagen gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für Fondsgebundener Topf: Der fondsgebundene Topf ist der Geld-
Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist wert der Anteile in der von Ihnen gewählten Investmentanlage. Der
der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine Geldwert des fondsgebundenen Topfes ergibt sich aus den Anteilen
juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie und ihrem jeweiligen Anteilswert. Wie sich der fondsgebundene
Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Topf entwickelt, hängt unmittelbar von der Fondsentwicklung ab;
das Risiko dafür tragen Sie bis zum Rentenzahlungsbeginn.
(5) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen
Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen die Gerichte des Staates zu- Garantierte Mindestrente: Die garantierte Mindestrente ist die mit
ständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt ebenso, wenn Sie dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzahlungsbeginn verren-
eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung tete garantierte Erlebensfallleistung. Sie ist der Mindestwert der ab
ins Ausland verlegen. Rentenzahlungsbeginn garantierten Rente.
Begriffsbestimmungen Garantierte Rente (ab Rentenzahlungsbeginn): Die garantierte
Rente ist der mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzah-
Allgemeine Vertragsdaten: Die Allgemeinen Vertragsdaten finden lungsbeginn verrentete gesamte Vertragswert. Die Höhe der garan-
Sie im Versicherungsschein und gegebenenfalls in den Ihnen über- tierten Rente entspricht mindestens der garantierten Mindestrente.
mittelten Nachträgen.
Garantierter Rentenfaktor: Der garantierte Rentenfaktor gibt an,
Aufschubdauer: Die Aufschubdauer ist der Zeitraum zwischen Ver- welche garantierte Rente Sie pro 10.000,00 EUR Vertragswert mo-
sicherungs- und Rentenzahlungsbeginn. natlich erhalten.
Beispiel: Bei einem garantierten Rentenfaktor von 40,000000 EUR
Auszahlung vor Rentenzahlungsbeginn: Sie können sich vor Ren- und einem Vertragswert von 50.000,00 EUR bei Rentenzahlungs-
tenzahlungsbeginn Geld (mindestens 500 EUR) auszahlen lassen beginn würde sich eine garantierte Rente von monatlich
(siehe § 22). Der Auszahlungsbetrag ist der Betrag in Euro, den Sie 40,000000 EUR x 50.000,00 EUR / 10.000,00 EUR = 200,00 EUR
uns in Ihrer Erklärung nennen und wir Ihnen auszahlen. Er ist nied- ergeben.
riger als der Entnahmebetrag.
Investmentanlage: Ihre Investmentanlage kann entweder aus einem
AVB: Damit sind diese Allgemeinen Bedingungen gemeint. oder mehreren Fonds/Depots bestehen.
Beitragsfreie Versicherung: Die beitragsfreie Versicherung ist ein Option: Die als Option gekennzeichneten Vertragsänderungen be-
Oberbegriff, der unter anderem den Unterfall der prämienfrei um- dürfen nicht unserer Zustimmung. Sie werden durch den Zugang
gewandelten Versicherung umfasst. Unter einer beitragsfreien Ver- Ihrer entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Papierform,
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sicherung im Sinne dieser Bedingungen verstehen wir folgende Un- E-Mail) wirksam.
terfälle: Maßgebliche Fristen für die Ausübung der Optionen und der Zeit-
punkt des Wirksamwerdens sind in der jeweiligen Option genannt.
• eine Versicherung mit bereits abgelaufener Beitragszahlungsdauer
in der Zeit vor dem Rentenzahlungsbeginn; Prämienfrei umgewandelte Versicherung: Hierunter versteht man
eine Versicherung, die ursprünglich gegen laufende Beitragszahlung
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NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
abgeschlossen wurde und dann umgewandelt worden ist. Der Versi- 12 Uhr), der dem Datum des in den Allgemeinen Vertragsdaten do-
cherungsvertrag bleibt durch die Umwandlung als solcher bestehen, kumentierten Rentenzahlungsbeginns entspricht.
wird jedoch dahingehend umgestaltet, dass die Pflicht zur Beitrags-
zahlung entfällt und sich unsere Leistungspflicht auf die prämien- Versicherungsmonat: Dieser dauert jeweils von einem Monats-
freie Versicherungsleistung reduziert. ersten (mittags 12 Uhr) bis zum nächsten Monatsersten (mittags
12 Uhr).
Rechnungsmäßige Rente: Die rechnungsmäßige Rente wird zum
Rentenzahlungsbeginn unter Zugrundelegung der für unser ver- Versicherungsnehmer: Das ist die Person, welche die Versicherung
gleichbares Neugeschäft geltenden Rechnungsgrundlagen (Tafel, beantragt hat und unser Vertragspartner wird. Er wird als solcher in
Zins) sowie der bei Vertragsabschluss für den Rentenbezug festge- den Allgemeinen Vertragsdaten genannt.
legten Kosten ermittelt. Zahlen wir die rechnungsmäßige Rente, ist
sie ab dann vollständig garantiert und kann nicht mehr sinken. Versicherungsperiode: Diese entspricht bei laufender Beitragszah-
lung dem Zeitraum zwischen 2 Beitragsfälligkeiten, beginnend und
Sicherer Topf: Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Das Gut- endend jeweils mittags 12 Uhr. Die Versicherungsperiode kann je
haben im sicheren Topf wird mit dem Rechnungszins verzinst; das nach vertraglich vereinbarter Beitragszahlungsweise einen Monat,
Risiko dafür trägt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG. ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die verein-
barte Beitragszahlungsweise ist in den Allgemeinen Vertragsdaten
Sparbeitrag: Beitrag, soweit er nicht zur Deckung von Kosten be- abgedruckt. Bei einer beitragsfreien Versicherung entspricht eine
stimmt ist. Versicherungsperiode einem Versicherungsmonat.
Stichtag: Das ist der maßgebliche Börsentag für die Bestimmung Vertragswert: Der Vertragswert ist das Deckungskapital Ihrer Versi-
des Kurswerts der Fondsanlage bei einem bestimmten Ereignis. Die cherung. Er setzt sich aus dem Geldwert des fondsgebundenen
Stichtage haben wir Ihnen detailliert in § 1 Absatz 2 Buchstabe a Topfes und dem sicheren Topf zusammen.
Doppelbuchstabe dd aufgelistet.
VVG: Versicherungsvertragsgesetz
Versicherte Person: Das ist die Person, auf deren Leben die Versi-
cherung abgeschlossen ist. Sie wird als solche in den Allgemeinen Zusatzversicherungen: Sofern Sie in Ihrem Vertrag Zusatzversiche-
Vertragsdaten genannt. rungen eingeschlossen haben, finden Sie dazu Regelungen in den
entsprechenden Bedingungen der einzelnen Zusatzversicherungen,
Versicherungsjahr: Damit ist der Zeitraum eines Jahres umfasst, be- welche die AVB ergänzen und insoweit modifizieren.
ginnend jeweils an dem Monatsersten eines jeden Jahres (mittags
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