Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Private Rentenversicherung / Bedingungsarchiv

Stuttgarter performance+ Performance Plus: die Bedingungen im Volltext

Fondsgebundene Basisrente BasisRente performance+ (Tarif 79, Stand 07/2025) mit wählbarer Garantie von 0 bis 80 Prozent der Beiträge, Lock-In, garantierten Rentenfaktoren mit Günstigerprüfung, Hinterbliebenenrente und Ehegattenrente; kein Kapitalwahlrecht, Kündigung nur als Beitragsfreistellung.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben. Wir bereiten Ihren Antrag bei Stuttgarter vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Stuttgarter
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei Stuttgarter vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle

Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)nein
Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds)ja„Der Teil des Vertragsguthabens, der in Fonds angelegt ist, ist unmittelbar an der Wertentwicklung eines oder mehrerer Fonds beteiligt.“§ 4 Abs. 5, Seite 29
Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)ja„Ist ein Garantieprozentsatz größer 0 % vereinbart, ist das Vertragsguthaben (siehe Absatz (8)) während der Aufschubzeit auf Deckungskapital und Fonds aufgeteilt.“§ 4 Abs. 2, Seite 29
Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)ja„Bei Ihrer Versicherung handelt es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung, bei der der Garantieprozentsatz flexibel zwischen 0 % und 80 % vereinbart werden kann.“Vorbemerkung, Seite 24
Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbarja„bis zum Beginn der Rentenzahlung ein Mal pro Versicherungshalbjahr zwischen 0 % und 80 % erhöhen oder verringern, gerundet auf volle 10 %.“§ 2 Abs. 3, Seite 27
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)ja„Der Teil des Vertragsguthabens, der vor Beginn der Rentenzahlung im Deckungskapital angelegt ist, wird mit dem Rechnungszins von 1 % p. a. verzinst.“§ 4 Abs. 4, Seite 29
Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben)ja„Wir garantieren für den Teil des Verrentungskapitals, der das garantierte Kapital übersteigt, die Faktoren für die Berechnung der Rentenleistung.“§ 1 Abs. 3, Seite 26
Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel)keine
Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagenja„eine höhere Rente als mit den garantierten Rentenfaktoren, werden wir die höhere Rente zahlen.“§ 1 Abs. 3, Seite 26
Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregeltja„Wir beteiligen Sie nach § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Überschüssen und Bewertungsreserven“§ 6 Abs. 1, Seite 31
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)ja„Sie können jederzeit während der Aufschubzeit in Textform verlangen, dass der €-Wert Ihres Fondsguthabens nach einer von Ihnen neu festzulegenden prozentualen Aufteilung“§ 14 Abs. 1, Seite 35
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließenja„auch auf unsere Veranlassung aus sachlichem Grund aus unserem Angebot für Ihre Versicherung genommen“§ 15 Abs. 1, Seite 36
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn)ja„Das Aktive Ablaufmanagement vor Beginn der Rentenzahlung hat das Ziel, das Risiko einer Wertminderung des Fondsguthabens auf Grund von Kursrückgängen zu verringern.“§ 4 Abs. 18, Seite 30

Rentenbeginn und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn)ja„Sie können in Textform verlangen, dass der Beginn der Rentenzahlung für die gesamte Rente oder einen Teil der Rente nach vorne oder nach hinten verlegt wird (flexibler Leistungsbeginn).“§ 3 Abs. 1, Seite 28
Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„Rentenzahlungen erhalten Sie frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres.“§ 1 Abs. 1, Seite 26
Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„längstens jedoch bis Sie das rechnungsmäßige Alter von 85 Jahren erreicht haben.“§ 3 Abs. 4, Seite 28
Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente)nein„Eine einmalige Leistung an Stelle der Rentenzahlung können Sie nicht“§ 1 Abs. 2, Seite 26
Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginnnicht geregelt
Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente)nein„Ein Kapitalwahlrecht besteht nicht.“§ 1 Abs. 15, Seite 24
Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter)ja„Todesfallleistung aus Rentengarantiezeit.“§ 1 Abs. 8, Seite 24
Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginnja„Das Startkapital entspricht bei der Todesfallleistung Restkapitalisierung der Höhe“§ 1 Abs. 10, Seite 27
Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezugja„derart, dass die Gesamtrente jährlich um einen festgelegten Prozentsatz steigt.“§ 6 Abs. 10, Seite 33
Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir sind allerdings berechtigt, zu Beginn der Rentenzahlung eine sog. Kleinbetragsrente im Sinne von § 93 Absatz 3 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG abzufinden.“§ 1 Abs. 2, Seite 26
Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit)nicht geregelt
Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitragnein
Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert)nein„Zum Beginn der Rentenzahlung wird der €-Wert der Fondsanteile Ihrer Versicherung zum Stichtag im Erlebensfall (§ 5) ermittelt und in unserem nach jeweils gültigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften gebundenen Vermögen angelegt.“§ 4 Abs. 21, Seite 30

Tod und Hinterbliebene

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Wenn Sie vor dem Beginn der Rentenzahlung sterben, bilden wir die Hinterbliebenenrente nach Absatz (4) aus dem zum Stichtag (§ 5) ermittelten Vertragsguthaben.“§ 1 Abs. 7, Seite 27
Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„bilden wir die Hinterbliebenenrente nach Absatz (4) aus dem zum Stichtag (§ 5) ermittelten Vertragsguthaben“§ 1 Abs. 7, Seite 27
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent)nicht geregelt
Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartnerja„Diese Rente zahlen wir monatlich in gleich bleibender Höhe an Hinterbliebene im Sinne des § 21 Absatz (2), solange diese leben.“§ 1 Abs. 4, Seite 26
Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinderja„Bei Kindern im Sinne des § 21 Absatz (2) ist die Hinterbliebenenrente auf den Zeitraum begrenzt, in dem diese die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind nach § 32 EStG erfüllen (abgekürzte Leibrente).“§ 1 Abs. 5, Seite 26
Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person)ja„Sie können beantragen, dass eine Rente für Ihren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (Ehegattenrente) in den Vertrag eingeschlossen wird.“§ 1 Abs. 13, Seite 27
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)nein„Sie können sie daher nicht abtreten oder verpfänden und auch keinen Bezugsberechtigten (mit Ausnahme der Hinterbliebenen nach Absatz (2)) benennen.“§ 21 Abs. 3, Seite 39
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)nicht geregelt

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustja„der Elternzeit bis zu 36 Monate - zu unterbrechen, wenn seit Beginn der Versicherung mindestens 3 Jahre vergangen sind.“§ 11, Seite 34
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)ja„die Beitragszahlung für maximal 24 Monate - bei Inanspruchnahme der Elternzeit bis zu“§ 11, Seite 34
Beitragsreduzierung während der Laufzeitja„Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie nur verlangen, wenn der fortzuzahlende Beitrag mindestens 240 € im Jahr beträgt.“§ 18 Abs. 6, Seite 38
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter)ja„An Stelle einer Kündigung nach § 17 können Sie zu dem dort genannten Termin in Textform verlangen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht der laufenden Beiträge befreit zu werden.“§ 18 Abs. 1, Seite 37
Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)ja, bis 250 €„Die einzelne Zuzahlung muss mindestens 250 € betragen.“Zuzahlungsrecht § 1 Abs. 2, Seite 50
Teilentnahmen vor Rentenbeginnnein„Es besteht kein über die Leibrentenzahlung oder die Leistung aus einer eventuell in Ihren Vertrag eingeschlossenen ergänzenden Absicherung hinausgehender Anspruch auf Auszahlung.“§ 1 Abs. 15, Seite 27
Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfungja„Die Beitragserhöhung führt zu einer Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne Risikoprüfung.“Zuwachsprogramm § 1 Abs. 5, Seite 48
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchkeine„Ihr Recht auf weitere Erhöhungen erlischt erst, wenn Sie das Zuwachsprogramm insgesamt aus Ihrem Vertrag ausschließen.“Zuwachsprogramm § 5 Abs. 3, Seite 49
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatzja„Ist eine beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einem Beitragsbefreiungsteil und einem Rententeil eingeschlossen“Zuwachsprogramm § 1 Abs. 2, Seite 48
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungnein„nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar“§ 21 Abs. 3, Seite 39
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nein„Auch die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft ist ausgeschlossen.“§ 21 Abs. 3, Seite 40

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)ja„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen“Verbraucherinformation, Widerrufsrecht, Seite 3
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Bei vollständiger oder teilweiser Kündigung wandelt sich der Vertrag ganz oder teilweise in eine beitragsfreie Versicherung um.“§ 17 Abs. 2, Seite 37
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)nein„Ein Anspruch auf Auszahlung eines Rückkaufswerts besteht nicht.“§ 17 Abs. 3, Seite 37
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungkeine„Einen Abzug nach § 169 Absatz (5) VVG nehmen wir nicht vor.“§ 18 Abs. 4, Seite 38
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)ja„Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung den Beiträgen der ersten 5 Jahre. Die Entnahme erfolgt in gleichbleibenden Beträgen.“§ 19 Abs. 3, Seite 38
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Die Abschluss- und Vertriebskosten betragen maximal 2,5 % der vereinbarten Beiträge.“§ 19 Abs. 3, Seite 38
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pauseja„Die beitragsfrei gestellte Versicherung können Sie innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung wieder in Kraft setzen“§ 18 Abs. 8, Seite 37
Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieternicht geregelt
Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente)ja„Die Ansprüche aus dieser Versicherung sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.“§ 21 Abs. 3, Seite 39

Förderung und Rahmen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzja„Fondsgebundene Basisrente-Alter mit wählbarer Garantie“Titel, Seite 1
Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen)nein
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich)nicht geregelt
Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflichtnicht geregelt
PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zinsnicht geregelt
Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen)nicht geregelt
Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherungnicht geregelt
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhennicht geregelt
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffennicht geregelt
Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlungja„Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie noch leben.“§ 20 Abs. 2, Seite 39
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntja„Die vorvertraglichen Informationen zur Nachhaltigkeit nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene“Informationen zur Nachhaltigkeit, Seite 6
Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsseja„Vor Beginn der Rentenzahlung erhalten Sie von uns jährlich, erstmals nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres, eine Mitteilung, der Sie Ihr Vertragsguthaben (siehe § 4 Absatz (8)) entnehmen können“§ 22 Abs. 1, Seite 40

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen Stuttgarter performance+ (Tarif 73, laut Suche auch BasisRente Tarif 79)
[Seite 1] Inhalt Ihrer Vertragsunterlagen Die Vertragsunterlagen bestehen aus folgenden Bestandteilen: - Verbraucherinformation (V79-202507) - Informationen zur Nachhaltigkeit - Versicherungsbedingungen - für die fondsgebundene Rentenversicherung mit wählbarer Garantie nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Einkommensteuergesetz (EStG) (Fondsgebundene Basisrente-Alter mit wählbarer Garantie) nach Tarif 79 "BasisRente performance+" (V79-202507) - Steuermerkblatt - zur Basisrente (V79-202507) - Datenschutzhinweise [Seite 2] Verbraucherinformation (V79-202507) Die Verbraucherinformation enthält: - Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen zur Lebensversicherung Seite 1 von 54 [Seite 3] Die Informationen nach § 7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 1 und § 2 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) sind in dieser Ver- braucherinformation, im Produktinformationsblatt, in der Werteübersicht, in den Versicherungs- bedingungen und im Steuermerkblatt enthalten. Allgemeine Informationen Name, Anschrift, Rechtsform, Sitz und Registergericht des Versicherers Ihr Vertragspartner ist die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mit Sitz in 70197 Stuttgart, Rotebühlstr. 120, Bundesrepublik Deutschland. Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. besteht in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegen- seitigkeit (VVaG), gegründet am 28.6.1908. Sitz und Registergericht: Stuttgart HRB 222. Mit Abschluss eines Versicherungsvertrags werden Sie Mitglied dieses Versicherungsvereins. Als Vereinsmitglied gilt für Sie die Satzung, die wir Ihnen auf Wunsch gerne aushändigen. Vertretung Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. wird vertreten durch den Vorstand Dr. Guido Bader (Vorsitzender), Dr. Ulrich Mitzlaff (st. Vorsitzender), Olaf Engemann, Jesko Kannenberg, Michael Krebbers und Ralf Oeste- reich. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. betreibt das Lebensversicherungsgeschäft. Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche der Versicherten (Sicherungsfonds) Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. gehört einem gesetzlichen Sicherungsfonds an, der bei der Protek- tor Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, www.protektor-ag.de besteht. Aufgabe des Sicherungsfonds ist der Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, Be- zugsberechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen. Bei drohender Insol- venz oder Zahlungsunfähigkeit wird die Aufsichtsbehörde die Verträge des betroffenen Versicherungsunter- nehmens auf den Sicherungsfonds übertragen, sofern andere Maßnahmen nicht ausreichen. Der Siche- rungsfonds sorgt dann für die Weiterführung der übertragenen Verträge. Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen einschließ- lich der Tarifbestimmungen Welche Versicherungsbedingungen für Ihre Versicherung gelten, können Sie der Auflistung, die den jeweili- gen Versicherungsbedingungen vorangestellt ist, entnehmen. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fäl- ligkeit der Leistung des Versicherers Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen finden Sie in der Werteübersicht unter dem Abschnitt Vertragsdaten und in den Allgemeinen Bedingungen unter „Welche Leistungen erbringen wir?“, “Welche Garantien erhalten Sie?“ und „Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?“. Nach zu Stande kommen des Vertrags können Sie die Angaben Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Gesamtpreis (Beitrag) der Versicherung Angaben über die Beitragshöhe der Versicherung finden Sie in der Werteübersicht unter dem Abschnitt Ver- tragsdaten. Nach zu Stande kommen des Vertrags können Sie die Beitragshöhe Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise des Bei- trags Angaben zu Ihrem Beitrag hinsichtlich dessen Zahlung und der Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?“. Die Zah- lungsweise Ihres Beitrags können Sie der Werteübersicht unter dem Abschnitt Vertragsdaten entnehmen. Nach zu Stande kommen des Vertrags finden Sie die Angaben zur Zahlungsweise in Ihrem Versicherungs- schein. Zu Stande kommen des Vertrags Antragsstellung Stellen Sie einen Antrag, sind Sie an diesen nicht gebunden. Sie können Ihre Vertragserklärung bereits ab Antragstellung widerrufen. Näheres zum Widerrufsrecht können Sie dem Abschnitt „Widerrufsrecht und -fol- gen“ entnehmen. Ihr Vertrag kommt zu Stande, wenn wir die Annahme Ihres Antrags, in der Regel durch Seite 2 von 54 [Seite 4] Aushändigung des Versicherungsscheins, erklärt haben. Angebotsanforderung einschließlich Gültigkeitsdauer unseres Angebots Fordern Sie ein Angebot an (Versicherungsanfrage), erhalten Sie von uns ein Angebot. Mit dem Angebot nennen wir Ihnen auch die Frist, wie lange wir uns an das Angebot gebunden halten. Ihr Vertrag kommt zu Stande, wenn Sie das Angebot annehmen und die Annahmeerklärung bei uns eingegangen ist. Nach zu Stande kommen des Vertrags erhalten Sie den Versicherungsschein. Angaben zum Versicherungsbeginn finden Sie in der Werteübersicht unter dem Abschnitt Vertragsdaten. Nach zu Stande kommen des Vertrags finden Sie den Versicherungsbeginn in Ihrem Versicherungsschein. Angaben zum Beginn des Versicherungsschutzes können Sie den Allgemeinen Bedingungen unter „Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?“ entnehmen. Widerrufsrecht und -folgen Hier finden Sie Informationen zum Widerrufsrecht und den Rechtsfolgen des Widerrufs. Die Widerrufsbeleh- rung erhalten Sie mit dem Versicherungsschein. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen • der Versicherungsschein, • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, • die Widerrufsbelehrung, • das Produktinformationsblatt, • und die weiteren in dieser Verbraucherinformation aufgeführten Informationen, die nach den §§ 1 und 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung zur Verfügung zu stellen sind jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstraße 120, 70197 Stuttgart, E-Mail: info@stuttgarter.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten, wenn Sie zu- gestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/30 des Monatsbeitrags pro Tag bzw. 1/90 des Vierteljahresbeitrags pro Tag bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des Jahresbeitrags pro Tag bzw. 100% des Einmalbeitrags. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile hat der Versicherer Ihnen auszuzahlen. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wi- derruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Seite 3 von 54 [Seite 5] Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Ver- tragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Laufzeit Ihres Vertrags Angaben über die Laufzeit Ihres Vertrags finden Sie in der Werteübersicht unter dem Abschnitt Vertragsda- ten. Nach zu Stande kommen des Vertrags können Sie die Laufzeit Ihres Vertrags Ihrem Versicherungs- schein entnehmen. Beendigung des Vertrags, insbesondere vertragliche Kündigungsbedingungen Die vertraglichen Kündigungsbedingungen finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leistung erbringen wir?“. Angabe des anwendbaren Rechts Auf Ihren Vertrag findet sowohl bei der Vertragsanbahnung als auch nach Abschluss des Versicherungsver- trags das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Angaben über das auf Ihren Vertrag anwend- bare Recht finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Welches Recht findet auf Ihren Vertrag An- wendung?“. Zuständiges Gericht Angaben zum Gerichtsstand finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Wo ist der Gerichtsstand?“. Vertragssprache für Ihren Versicherungsvertrag Die Vertragsunterlagen erhalten Sie in deutscher Sprache. Auch die Kommunikation während der Vertrags- laufzeit erfolgt in deutscher Sprache. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfs-/Streitbeilegungsmöglichkeiten Sollten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, bitten wir Sie, diese zunächst an uns zu richten. Den Ab- lauf des Beschwerdeverfahrens können Sie auf unserer Homepage www.stuttgarter.de oder in unserem „Merkblatt Beschwerdeverfahren“, das Sie bei uns anfordern können, nachlesen. Es stehen Ihnen weitere außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfs-/Streitbeilegungsmöglichkeiten zur Verfügung. Angaben hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Welche außergerichtli- chen Beschwerde- und Rechtsbehelfs-/Streitbeilegungsmöglichkeiten gibt es?“. Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Sie können sich jedoch auch kostenlos und formlos an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Angaben hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Welche außergerichtli- chen Beschwerde- und Rechtsbehelfs-/Streitbeilegungsmöglichkeiten gibt es?“. Zusätzliche Informationen zur Lebensversicherung In den Beitrag einkalkulierte Kosten und sonstige mögliche Kosten Angaben über die Höhe der in den Beitrag einkalkulierten Kosten und der möglichen sonstigen Kosten fin- den Sie im Produktinformationsblatt. Überschussermittlung und Überschussbeteiligung Angaben zur Überschussermittlung und Überschussbeteiligung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?“. Rückkaufswerte Die Grundsätze für die Ermittlung der Rückkaufswerte finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leistung erbringen wir?“. Seite 4 von 54 [Seite 6] Beitragsfreie Renten Die Grundsätze für die Ermittlung der beitragsfreien Renten und den Mindestbetrag für die Beitragsfreistel- lung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen unter „Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen?“. Ausmaß der Garantie für die beitragsfreien Renten Wird das Produkt mit Garantieabsicherung (Garantieprozentsatz größer 0 %) vereinbart, dann finden Sie ei- ne Übersicht über die Höhe der garantierten beitragsfreien Renten Ihrer Versicherung in der Werteübersicht unter dem Abschnitt Garantiewertetabelle. Nach zu Stande kommen des Vertrags finden Sie die garantierten beitragsfreien Renten Ihrer Versicherung in der dem Versicherungsschein beigefügten Garantiewertetabelle. Wird das Produkt ohne Garantieabsicherung (Garantieprozentsatz 0 %) vereinbart, dann sind die beitrags- freien Renten zu keiner Zeit garantiert, d.h. die Garantie beträgt 0,- €. Hinweis auf die speziellen Risiken bei einer Fondsanlage Bei der Anlage in Investmentfonds sind in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künfti- ge Erträge. Investmentfonds, insbesondere solche, die in Aktien investieren, unterliegen erfahrungsgemäß Kursschwankungen. Sie tragen das Risiko der Wertminderung bei Kursrückgängen. Bei Anlagen, die nicht auf Euro lauten (Fremdwährungsfonds), können darüber hinaus Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage beeinflussen. Ihre Wahl der Investmentfonds beeinflusst maßgeblich die Wertentwicklung des Fondsguthabens Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung mit wählbarer Garantie. Dabei gilt der Grundsatz: je höher die Ge- winnchancen sind, desto größer ist auch das Risiko, einen Verlust zu erleiden. Kursrisiken können durch die Streuung auf verschiedene Investmentfonds gemindert, nicht aber ausgeschlossen werden. Insbesondere besteht die Gefahr, bei einem Kurseinbruch die Gewinne oder sogar das in die Investmentfonds eingesetzte Kapital zu verlieren. Fonds und die darin enthaltenen Vermögenswerte Angaben über die der Versicherung zu Grunde liegenden Fonds und die Art der darin enthaltenen Vermö- genswerte können Sie der Werteübersicht und den Fondsbeschreibungen entnehmen, die der Werteüber- sicht beiliegen. Nach zu Stande kommen des Vertrags finden Sie diese Angaben in Ihrem Versicherungs- schein. Die Anlageziele und die Anlagepolitik der Investmentfonds finden Sie in den Verkaufsprospekten der Kapital- verwaltungsgesellschaften, die auch für die Einhaltung der Anlagegrundsätze und -grenzen verantwortlich zeichnen. Diese Prospekte können Sie kostenlos entweder von unserem Geschäftspartner erhalten oder bei uns anfordern. Steuerregelung Angaben über die bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags geltenden Steuerregelungen finden Sie im Steuermerkblatt. Effektivkosten Die Auswirkungen der Kosten auf die Wertentwicklung Ihres Vertrags stellen wir Ihnen mit Hilfe der Effektiv- kosten dar. Diese können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen. Zusatzversicherungen Falls Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen haben, finden Sie Informationen zum Verhältnis zwischen Zusatz- und Hauptversicherung in den Allgemeinen Bedingungen für die Zusatzversicherungen unter „Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?“. 79-07.2025 Seite 5 von 54 [Seite 7] Informationen zur Nachhaltigkeit Die vorvertraglichen Informationen zur Nachhaltigkeit nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) und der Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Offenlegungsverordnung (Taxonomieverordnung) sind in diesem Dokument enthalten. Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken Unsere Kapitalanlage basiert auf einer einfachen, transparenten und nachvollziehbaren Strategie, welche auf dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht beruht und auf die Ziele der Qualität, Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Kontinuität ausgerichtet ist. Oberstes Ziel unserer Anlagepolitik ist es, ein ausgewogenes Risiko-/Ertragsverhältnis zu erreichen und damit die verlässliche Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer zu gewährleisten. Dabei setzen wir auf das bewährte Prinzip der Mischung und Streuung. Durch die damit verbundenen Diversifikationseffekte eines granularen Portfolios werden neben den allgemeinen Marktrisiken auch die Nachhaltigkeitsrisiken minimiert. Darüber hinaus haben wir umfangreiche ökologische und soziale Ausschlusskriterien für die Neuanlage in Unternehmensanleihen und Aktien definiert. Wir streben bis Ende 2027 an, alle im Bestand befindlichen Staats- und Unternehmensanleihen sowie Aktien, welche noch nicht unseren Nachhaltigkeitsprinzipien entsprechen, zu minimieren. Darüber hinaus erhöhen wir bewusst den Anteil explizit nachhaltiger Investments, wie zum Beispiel Kapitalanlagen in soziale Infrastruktur, ressourcenschonende Immobilien und erneuerbare Energien (Positivkriterien). Die Bestände unserer Kapitalanlage werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsrisiken von uns überprüft und überwacht. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Einhaltung unserer festgelegten Ausschlusskriterien und die Überwachung mehrerer CO2-basierter Kenngrößen. Für die Nachhaltigkeitsanalyse greifen wir auf die Datengrundlage von ISS ESG zurück. Die laufende Evaluierung und Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie wird zukünftig zu einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung unserer Ausschluss- und Positivkriterien führen. Aus diesen Gründen bestehen bei unserer Kapitalanlage keine wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken. Dementsprechend sind auch keine wesentlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken unserer Kapitalanlage auf die Rendite unserer Produkte zu erwarten. Diese Rentenversicherung sieht eine Beteiligung an der Wertentwicklung von Investmentfonds vor. Informationen, wie die Kapitalverwaltungsgesellschaften der Investmentfonds Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen auf die Rendite bei den Investitionsentscheidungen berücksichtigen, finden Sie in den Verkaufsprospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften. Informationen zur Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale im Finanzprodukt Mit dem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben. Die Erfüllung dieser Merkmale hängt davon ab, dass in mindestens eine der nachfolgenden Anlageoptionen investiert und mindestens eine dieser Anlagen während der Laufzeit gehalten wird. In unserem Sicherungsvermögen berücksichtigen wir ökologische oder soziale Merkmale. Enthält die Rentenversicherung eine Garantie in Prozent der Beitragssumme (Garantieprozentsatz größer 0 %), ist das Vertragsguthaben in der Ansparphase aufgeteilt in das Deckungskapital und in die vom Kunden gewählten Investmentfonds. Das Versicherungsanlageprodukt verfügt über einen regelbasierten Mechanismus zur Umschichtung. Dieser teilt das Guthaben des Vertrages regelmäßig neu auf das Deckungskapital und die Investmentfonds auf. Ab Rentenbeginn ist das Vertragsguthaben vollständig im Deckungskapital angelegt. Enthält der Vertrag keine Garantie in Prozent der Beitragssumme (Garantieprozentsatz 0 %), erfolgt die Kapitalanlage in der Ansparphase vollständig in Investmentfonds. Es erfolgt also keine Kapitalanlage im Deckungskapital. Ab Rentenbeginn ist das Vertragsguthaben jedoch auch hier vollständig im Deckungskapital angelegt. Das Deckungskapital führen wir in unserem Sicherungsvermögen. Weitere Informationen über die ökologischen oder sozialen Merkmale können Sie der folgenden Vorlage mit der Überschrift "Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ entnehmen. Wenn dort von Finanzprodukt die Rede ist, ist damit nur die Anlage im Sicherungsvermögen gemeint, nicht jedoch die Anlage in Investmentfonds. Informationen zur Anlage in Investmentfonds finden Sie im Anschluss an die Vorlage. Seite 6 von 54 [Seite 8] Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten Eine nachhaltige Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code): Investition ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung 5299006CKI1DAKS2QL36 Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Ökologische und/oder soziale Merkmale Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, Werden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt? vorausgesetzt, dass diese Investition keine Ja x Nein Umweltziele oder x Es wird damit ein Mindestanteil an X Es werden damit ökologische/soziale sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die nachhaltigen Investitionen mit Merkmale beworben und obwohl keine Unternehmen, in die einem Umweltziel getätigt: __ % nachhaltigen Investitionen angestrebt investiert wird, werden, enthält es einen Mindestanteil von in Wirtschaftstätigkeiten, die nach Verfahrensweisen einer x der EU-Taxonomie als ökologisch 5 % an nachhaltigen Investitionen guten Unternehmens- nachhaltig einzustufen sind führung anwenden. X mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU- x in Wirtschaftstätigkeiten, die nach Die EU-Taxonomie ist Taxonomie als ökologisch nachhaltig der EU-Taxonomie nicht als ökologisch ein Klassifikations- einzustufen sind nachhaltig einzustufen sind system, das in der X mit einem Umweltziel in Verordnung (EU) Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU- 2020/852 festgelegt ist Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig und ein Verzeichnis von einzustufen sind ökologisch nach- haltigen Wirtschafts- X mit einem sozialen Ziel tätigkeiten enthält. Diese Verordnung X Es wird damit ein Mindestanteil an X Es werden damit ökologische/soziale umfasst kein Verzeichnis nachhaltigen Investitionen mit Merkmale beworben, aber keine der sozial nachhaltigen einem sozialen Ziel getätigt: __ % nachhaltigen Investitionen getätigt. Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie- konform sein oder nicht. Welche ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden mit diesem Finanzprodukt beworben? Einen besonderen Fokus legen wir auf die Bekämpfung des Klimawandels. Eines der vordringlichsten Ziele ist es, den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu reduzieren. Unsere ökologischen Ausschlusskriterien für die Neuanlage in Unternehmensanleihen und Aktien tragen dazu bei, die Treibhausgasemissionen in unserer Kapitalanlage mit der Zeit zu reduzieren. Außerdem haben wir soziale Ausschlusskriterien definiert, die sich zum Beispiel auf Herstellung und Vertrieb kontroverser Waffen und Verstöße gegen Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit beziehen. Darüber hinaus erhöhen wir bewusst den Anteil explizit nachhaltiger Investments, wie zum Beispiel Kapitalanlagen in soziale Infrastruktur, ressourcenschonende Immobilien und erneuerbare Energien (Positivkriterien). Für Verträge, welche als GrüneRente abgeschlossen wurden, gilt zusätzlich Folgendes: Wir sichern Ihnen außerdem zu, in Höhe des Deckungskapitals der Verträge zu diesem GrüneRente-Produkt zusätzliche ökologische und soziale Positivkriterien zu berücksichtigen. Es wurde kein Referenzwert (Index) benannt, um die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen. Seite 7 von 54 [Seite 9] Mit Nachhaltig- Welche Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung der keitsindikatoren wird einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch dieses Finanzprodukt gemessen, inwieweit beworben werden, herangezogen? die mit dem Finanz- produkt beworbenen Zur Messung unserer ökologischen und sozialen Merkmale berücksichtigen wir folgende ökologischen oder Nachhaltigkeitsindikatoren (sofern entsprechende Daten vorliegen): sozialen Merkmale • Umfang der Treibhausgasemissionen, der Unternehmen, in die wir investieren. erreicht werden. • Anteil von Verstößen gegen unsere festgelegten Ausschlusskriterien bei der Kapitalanlage. • Berücksichtigung des ESG Performance Score bezogen auf Unternehmen und Staaten. Der ESG-Score setzt sich aus den drei Einzelwerten für Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) zusammen und dient uns als zentrale Kennzahl für alle relevanten Bereiche der Nachhaltigkeit. Er bietet auf einen Blick eine Einschätzung der Nachhaltigkeitsperformance eines Investments und zeigt, ob es im Vergleich zu anderen innerhalb seines Sektors zu den führenden gehört. Welches sind die Ziele der nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei? Bei unseren nachhaltigen Investitionen verfolgen wir die ökologischen Ziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Wir investieren direkt oder indirekt in Unternehmen, die durch den Einsatz und Ausbau erneuerbarer Energien und Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Außerdem berücksichtigen wir auch soziale Ziele, z.B. durch Investitionen in Social Bonds. Aktuell gehen wir von einem Beitrag nachhaltiger Investitionen zu den genannten Zielen in folgenden Fällen aus: • Bei Green Bonds und Social Bonds wird das Alignment mit den ICMA Green Bond bzw. Social Bond Principles als Indikator für ein nachhaltiges Investitionsziel herangezogen. • Ausgewählte alternative Investmentfonds (Private Equity und Infrastruktur) werden als nachhaltige Investitionen angesehen, falls gemäß ESG-Reporting der Fondsgesellschaft ein umweltbezogener oder sozialer Zweck ausgewiesen wird. Hierbei betrachten wir, je nach Verfügbarkeit, verschiedene Indikatoren, wie z.B. CO2-Vermeidung, Grünstromproduktion und Armutsbekämpfung. • Für zwei direkt gehaltene Immobilien wurde von einem externen Dienstleister eine Prüfung der Nachhaltigkeitsmerkmale der beiden Objekte durchgeführt. Im Ergebnis wurde ein Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“ bestätigt. Gemessen am Energieverbrauch der Gebäude können beide Objekte zu den oberen 15% des nationalen Gebäudebestands gezählt werden. • Die Hypothekendarlehen werden hinsichtlich einer nachhaltigen oder sozialen Zweckverwendung analysiert. Ein geringer Anteil des Hypothekenbestands ist beispielsweise dem generationenübergreifenden Wohnen zuzuordnen. Aufgrund differierender Datenverfügbarkeit und -granularität ist es derzeit nicht möglich, eine einheitliche Methodik bzw. einheitliche Indikatoren oder Kennzahlen im Hinblick auf den Beitrag einer nachhaltigen Infvestition anzuwenden. Wie bereits vorstehend beschrieben, erfolgt die Bewertung je Assetklasse individuell, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Daten. Seite 8 von 54 [Seite 10] Bei den wichtigsten Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise nachteiligen getätigt werden sollen, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht Auswirkungen erheblich geschadet? handelt es sich um die bedeutendsten Die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der ökologischen oder sozialen nachteiligen Aus- Anlageziele erfolgt aktuell auf Basis eines „best practice“ Ansatzes (DNSH-Prüfung). wirkungen von Für die liquiden Kapitalanlagen (Aktien und Anleihen) werden die DNSH-Prüfung sowie die Investitionsent- scheidungen auf Prüfung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung mit Hilfe von Nachhaltigkeits- Informationen unseres ESG Datenanbieters ISS ESG durchgeführt. Die Prüfungen basieren faktoren in den auf zwei ausgewählten Reports. Dem „SDG Impact Rating Report“, welcher den Impact Bereichen Umwelt, eines Emittenten auf die Sustainable Development Goals (SDG) misst sowie dem „Norm Soziales und Based Research Report“, der über Verstöße hauptsächlich gegen die Global Compact Beschäftigung, Principles berichtet. Die DNSH-Prüfung sowie die Prüfung der Verfahrensweisen einer Achtung der guten Unternehmensführung gelten dann als bestanden, wenn kein signifikant negativer Menschenrechte und Einfluss auf eines der 17 SDGs ausgewiesen wird und gleichzeitig kein signifikanter Bekämpfung von Korruption und Verstoß gegen die Global Compact Principles vorliegt. Sind die beiden Reports für einen Bestechung. Emittenten nicht verfügbar, werten wir die DNSH-Prüfung bzw. die Prüfung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung als nicht bestanden. Für die illiquiden Kapitalanlagen (Alternative Investmentfonds, Immobilien, Hypothekendarlehen) wird bei der DNSH-Prüfung sowie bei der Prüfung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung, aufgrund der differierender Datenverfügbarkeit und -granularität, auf das ESG-Reporting der Fondsgesellschaften sowie externe Gutachten zurückgegriffen. - Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? Bei unseren nachhaltigen Investitionen werden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nach der Offenlegungsverordnung einerseits durch die Einhaltung unserer Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Es erfolgt ein halbjährliches Monitoring der Nachhaltigkeitskriterien auf Basis der vom spezialisierten Dienstleister ISS ESG gelieferten Daten. Des Weiteren erfolgt der Einbezug der PAI-Indikatoren aus Anhang I der RTS bei der DNSH-Prüfung implizit über die Berücksichtigung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals (SDGs). Die PAI-Indikatoren decken Bereiche ab, die mit spezifischen SDGs korrelieren. Zum Beispiel tragen die PAI- Indikatoren zu Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch zur Erreichung des SDG 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ bei. Die verschiedenen PAI-Indikatoren im Bereich Soziales und Beschäftigung zahlen auf mehrere SDGs ein, wie z. B. SDG 4 „Bildung“ oder SDG 5 „Geschlechtergleichheit“. - Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben: Wir beachten bei unseren nachhaltigen Investitionen nicht explizit die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Wir berücksichtigen sie jedoch bei unseren taxonomiekonformen Investitionen. Generell berücksichtigen wir den UN Global Compact. Wir schließen für die Neuanlage in Unternehmensanleihen und Aktien Unternehmen aus, die sehr schwerwiegend gegen (mindestens) eines der 10 Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Diese Prinzipien beinhalten unter anderem Schutz der Menschenrechte, Verhinderung der Zwangs- und Kinderarbeit, Schutz der Umwelt, Verbreitung umweltfreundlicher Technologien und Korruptionsprävention. Seite 9 von 54 [Seite 11] In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU-Kriterien beigefügt. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen. Werden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? x Ja, wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unseren Investitionen. Aus unserer Sicht sind dies der vom Menschen verursachte Klimawandel, die Verletzung von Menschenrechten und Arbeitsnormen, die Herstellung und Verbreitung von kontroversen Waffen und Korruptionspraktiken. Aktuell werden diese Auswirkungen vorwiegend durch interne Experteneinschätzungen aus den Bereichen der Kapitalanlage, des Risikomanagements unter Einbeziehung des Nachhaltigkeitsbeauftragten identifiziert und festgelegt. Externe Datenquellen werden, soweit sie vorliegen und zuverlässig sind, berücksichtigt, sind aber aufgrund der noch mangelnden Abdeckung und Zuverlässigkeit nachrangig. Mit steigender Abdeckung sollen zukünftig Daten eines externen Dienstleisters stärker in den Auswahlprozess mit einbezogen werden. Dafür greifen wir auf die Datengrundlage des spezialisierten Datendienstleisters ISS ESG zurück. Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen einerseits durch Ausschlusskriterien für die Neuanlage in Unternehmensanleihen und Aktien. Des Weiteren schließen wir Staatsanleihen unfreier Staaten aus, d.h. von autoritären Staaten, welche die politischen und zivilen Freiheitsrechte ihrer Bürger wesentlich einschränken. Darüber hinaus erfolgt der Einbezug der PAI-Indikatoren aus Anhang I der RTS bei der DNSH-Prüfung implizit über die Berücksichtigung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals (SDGs). Informationen hierzu werden Sie auch in Ihren jährlichen Informationen zur Nachhaltigkeit finden. Nein Seite 10 von 54 [Seite 12] Welche Anlagestrategie wird mit diesem Finanzprodukt verfolgt? Die Kapitalanlage der Stuttgarter Versicherungsgruppe basiert auf einer einfachen, Die Anlagestrategie transparenten und nachvollziehbaren Strategie, welche auf dem Grundsatz der dient als Richtschnur unternehmerischen Vorsicht beruht und auf die Ziele der Qualität, Sicherheit, Rentabilität, für Investitionsent- Liquidität und Kontinuität ausgerichtet ist. scheidungen, wobei bestimmte Kriterien Oberstes Ziel unserer Anlagepolitik ist es ein ausgewogenes Risiko-/Ertragsverhältnis zu wie beispielsweise erreichen und damit die verlässliche Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Investitionsziele oder Gesamtheit der Versicherungsnehmer zu gewährleisten. Dabei setzen wir auf das bewährte Risikotoleranz be- Prinzip der Mischung und Streuung. Durch die damit verbundenen Diversifikationseffekte rücksichtigt werden. eines granularen Portfolios werden neben den allgemeinen Marktrisiken auch die Nachhaltigkeitsrisiken minimiert. Darüber hinaus haben wir umfangreiche Ausschlusskriterien für die Neuanlage in Unternehmensanleihen und Aktien definiert. Für die Neuinvestitionen sollen, von Ausnahmen abgesehen, nur Wertpapiere erworben werden, die nicht gegen die Ausschlusskriterien verstoßen. Der Anteil von Verstößen gegen die Ausschlusskriterien bei unseren bestehenden Kapitalanlagen soll grundsätzlich so niedrig wie möglich gehalten werden. Außerdem wird als Kenngröße der ESG Performance Score bezogen auf Unternehmen und Staaten ermittelt. Der ESG-Score setzt sich aus den drei Einzelwerten für Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) zusammen und dient uns als zentrale Kennzahl für alle relevanten Bereiche der Nachhaltigkeit. Er bietet auf einen Blick eine Einschätzung der Nachhaltigkeitsperformance eines Investments und zeigt, ob es im Vergleich zu anderen innerhalb seines Sektors zu den führenden gehört. Jedes von ISS bewertete Investment erhält einen ESG-Score. Ein Score von über 50 zeigt, dass das Investment in der besseren Hälfte seines Sektors liegt und den sogenannten Prime-Status erreicht. Unser Ziel ist es, einen durchschnittlichen ESG-Score des Portfolios von über 50 zu erreichen. Dadurch stellen wir sicher, dass das Portfolio im Schnitt in die bessere Hälfte der jeweiligen Sektoren investiert ist und insgesamt den Prime-Status aufweist. Seite 11 von 54 [Seite 13] Worin bestehen die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet werden? Unsere nachhaltigkeitsbezogenen Ausschlusskriterien gelten für die Investitionen in Aktien, Staats- und Unternehmensanleihen. Für die Bestände und die Neuanlage im Sicherungsvermögen gelten folgende Ausschlusskriterien: • Staatsanleihen unfreier Staaten, d. h. von autoritären Staaten, welche die politischen und zivilen Freiheitsrechte ihrer Bürger wesentlich einschränken. • Staaten mit Verdacht auf Kinderarbeit, Todesstrafe, Diskriminierung, Einschränkung der Versammlungsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit, Menschen- und Arbeitsrechte • Staaten welche kein Unterzeichner vom Pariser Klimaabkommen und Konvention zur Biodiversität sind • Unternehmen, die schwerwiegend gegen (mindestens) eines der zehn Prinzipien des UN Global Compact verstoßen – diese umfassen Menschenrechte, Arbeitsnormen sowie Normen aus den Bereichen Umweltschutz und Korruptionsprävention • Unternehmen, die in die Herstellung von oder den Handel mit kontroversen Waffen involviert sind • Unternehmen, die über 20 % ihres Umsatzes aus der Förderung von Kohle oder Energiegewinnung durch Kohle generieren • Unternehmen, die über 5 % ihres Umsatzes mit Glücksspiel oder Pornografie generieren Wir streben bis Ende 2027 an, alle im Bestand befindlichen Staats- und Unternehmensanleihen sowie Aktien, welche noch nicht unseren Nachhaltigkeitsprinzipien entsprechen, zu minimieren. Zur Reduzierung klimaschädlicher CO2 Emissionen und zur Förderung der Transformation hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung erhöhen wir bewusst den Anteil explizit nachhaltiger Investments, wie zum Beispiel Kapitalanlagen in ressourcenschonende Immobilien und erneuerbare Energien. Wir wollen eine vollständige Klimaneutralität durch Reduktionsmaßnahmen erreichen. Wir sichern Ihnen zu, in Höhe des Deckungskapitals der Verträge zu diesem GrüneRente- Produkt zusätzlich nachfolgende Kriterien bei der Kapitalanlage im Sicherungsvermögen zu berücksichtigen. Es gelten folgende Positivkriterien: • Finanzierung oder Beteiligung am Bau von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung, z. B. Windenergie, Photovoltaik, Solarthermie, Wasserkraft, Biomasse und Biogas • Finanzierung von oder Investition in sozial genutzte(n) Immobilien, z. B. in den Bereichen altersgerechtes oder betreutes Wohnen, Kinderbetreuung, Kranken- und Seniorenpflege • Finanzierung von oder Investition in ökologisch und nachhaltig gebaute(n) Immobilien, z. B. unter Verwendung ökologischer Baustoffe, durch effiziente Nutzung von Ressourcen oder mit besonders niedrigem Energieverbrauch • Wir investieren zudem z.B. in Green, Sustainable- und Social Bonds von Unternehmen und Staaten. Daneben investieren wir auch in Fonds, die in ökologische oder soziale Themen investieren, z.B. erneuerbare Energien oder Mikrokredite. Seite 12 von 54 [Seite 14] Die Verfahrens- Wie werden die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der weisen einer guten Unternehmen, in die investiert wird, bewertet? Unternehmens- führung umfassen Bei der Stuttgarter Versicherung legen wir großen Wert auf eine verantwortungsvolle und solide Management- nachhaltige Unternehmensführung. Zur Bewertung der Corporate Governance berufen wir strukturen, die uns auf die Nachhaltigkeitsratings von ISS ESG, insbesondere auf deren Governance- Beziehungen zu den Rating-Skala. Diese reicht von 1 bis 4 oder von D- bis A+, wobei 4 bzw. A+ den höchsten Arbeitnehmern, die Wert darstellt. Vergütung von Mitarbeitern sowie die ISS ESG bewertet Unternehmen und Staaten mit einem Wert unter 1,75 (D+ oder Einhaltung der schlechter) als „schwach“. Diese Einstufung übernehmen wir und streben an, Investitionen Steuervorschriften. in dieser Kategorie zu vermeiden. Ab einem Wert von 1,76 (C- und besser) gilt die Bewertung als „durchschnittlich“. Entsprechend berücksichtigen wir diese Einstufung und investieren vorrangig ab dieser Kategorie. Durch ein regelmäßiges Monitoring soll sicher gestellt werden, dass sich Unternehmen und Staaten in unserem liquiden Bestand nur in der Schwelle über 1,75 befinden. Unser Ziel ist es, bestehende Kapitalanlagen mit einer Governance-Bewertung unterhalb dieser Schwelle konsequent zu reduzieren. Derzeit liegt der Anteil solcher Kapitalanlagen bei deutlich unter 1 % unseres Gesamtbestands. Durch diese konsequente Anwendung von Governance-Kriterien stellen wir sicher, dass unsere Investitionen mit unseren Anforderungen an verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Wirtschaften im Einklang stehen. Das Governance Rating für Unternehmen umfasst insbesondere die Themenfelder Geschäftsethik und Verhaltenskodex, Marketing- und Vertriebspraktiken, Umgang mit Zulieferern, Zusammensetzung des Verwaltungsrats, Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien, Vergütungssysteme, Transparenz über Vorstandsgehälter, Informationssicherheit, Compliance oder Berichterstattung. Zusätzlich werden für die liquiden Kapitalanlagen (Aktien und Anleihen) die DNSH-Prüfung sowie die Prüfung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung mit Hilfe von Informationen unseres ESG Datenanbieters ISS ESG durchgeführt. Die Prüfungen basieren auf zwei ausgewählten Reports. Dem „SDG Impact Rating Report“, welcher den Impact eines Emittenten auf die Sustainable Development Goals (SDG) misst sowie dem „Norm Based Research Report“, der über Verstöße hauptsächlich gegen die Global Compact Principles berichtet. Die DNSH-Prüfung sowie die Prüfung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung gelten dann als bestanden, wenn kein signifikant negativer Einfluss auf eines der 17 SDGs ausgewiesen wird und gleichzeitig kein signifikanter Verstoß gegen die Global Compact Principles vorliegt. Sind die beiden Reports für einen Emittenten nicht verfügbar, werten wir die DNSH-Prüfung bzw. die Prüfung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung als nicht bestanden. Für die illiquiden Kapitalanlagen (Alternative Investmentfonds, Immobilien, Hypothekendarlehen) wird bei der DNSH-Prüfung sowie bei der Prüfung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung, aufgrund der differierender Datenverfügbarkeit und -granularität, auf das ESG-Reporting der Fondsgesellschaften sowie externe Gutachten zurückgegriffen. Seite 13 von 54 [Seite 15] Welche Vermögensallokation ist für dieses Finanzprodukt geplant? Die Vermögens- Taxonomiekonform allokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in #1A Nachhaltig Andere ökologische bestimmte Ver- #1 Ausgerichtet auf mögenswerte an. ökologische/soziale Merkmale #1B Andere Soziale Taxonomiekonforme Investitionen ökologische/soziale Tätigkeiten, ausge- Merkmale #2 Andere drückt durch den Anteil der: #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, - Umsatzerlöse, die die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden. den Anteil der Einnahmen aus #2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf umweltfreundlichen ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft Aktivitäten der werden. Unternehmen, in die investiert wird, Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende widerspiegeln Unterkategorien: - Investitions- • Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ausgaben (CapEx), ökologischen oder sozialen Zielen. die die umwelt- • Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die freundlichen Investi- auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen tionen der Unter- eingestuft werden. nehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z. B. Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale (#1): für den Übergang Das ökologische Merkmal (Reduzierung der Treibhausgasemissionen) und die sozialen zu einer grünen Merkmale (z.B. Förderung sozialer Infrastrukturen und Ausschluss von Unternehmen, die in Wirtschaft der Herstellung oder im Vertrieb von kontroversen Waffen tätig sind) berücksichtigen wir in - Betriebsaus- unserem Sicherungsvermögen bei allen Investitionen in Unternehmensanleihen und Aktien. gaben (OpEx), Der Mindestanteil an Investitionen, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen und die die umwelt- sozialen Merkmale getätigt werden, beträgt 50 % am Sicherungsvermögen. freundlichen Für Verträge, welche als GrüneRente abgeschlossen wurden, gilt zusätzlich Folgendes: betrieblichen Aktivitäten der Außerdem haben wir in Höhe des Deckungskapitals der Verträge zu diesem GrüneRente- Unternehmen, in die Produkt zusätzliche ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen (z.B. Investitionen investiert wird, in Windenergie, Photovoltaik und sozial genutzten Immobilien). widerspiegeln Nachhaltige Investitionen (#1A): Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen im Sicherungsvermögen beträgt 5 %. In welchem Mindestmaß sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform? Mit Blick auf die EU- Wird mit diesem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich Taxonomiekonformität fossiles Gas und/oder Kernenergie¹ investiert? umfassen die Kriterien für fossiles Ja Gas die Begrenzung In fossiles Gas In Kernenergie der Emissionen und die Umstellung auf x Nein. Mit diesem Finanzprodukt wird kein Mindestanteil an Investitionen in erneuerbare Energie Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit fossilem Gas und/oder Kernenergie, oder CO2-arme die den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen, anvisiert. Dennoch kann das Kraftstoffe bis Ende Produkt in diese Sektoren investiert sein. Weitere Informationen werden wir Ihnen 2035. Die Kriterien für in Ihrem jährlichen Bericht zur Verfügung stellen. Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits– und Abfallentsorgungs- vorschriften. 1 Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 der Kommission festgelegt. Seite 14 von 54 [Seite 16] Die beiden nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomie- konformen Investitionen in grüner Farbe. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie- konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staats- anleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzproduktes zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen. 1. Taxonomiekonformität der Investitionen 2. Taxonomiekonformität der Investitionen einschließlich Staatsanleihen* ohne Staatsanleihen* Taxonomiekonform: Taxonomiekonform: Fossiles Gas Fossiles Gas Taxonomiekonform: Taxonomiekonform: Kernenergie Kernenergie Taxonomiekonform Taxonomiekonform (ohne fossiles Gas und (ohne fossiles Gas und Kernenergie) 100,0% 100,0% Kernenergie) Nicht taxonomiekonform Nicht taxonomiekonform Diese Grafik gibt 69,1% der Gesamtinvestitionen wieder. * Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten. Ermöglichende Tätigkeiten wirken Von vielen Unternehmen liegen derzeit noch keine ausreichenden Informationen zu ihren unmittelbar nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel nach der EU-Taxonomie vor. Da wir hierzu ermöglichend darauf keine Schätzungen vornehmen dürfen, ist der Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen hin, dass andere Investitionen in unserem Sicherungsvermögen derzeit gering. Die Auswertung der Tätigkeiten einen Kapitalanlagen erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage der Taxonomiedaten (vorwiegend wesentlichen Beitrag CapEx basiert) des spezialisierten Dienstleisters ISS ESG. zu den Umweltzielen leisten. Die Stuttgarter hat sich für die Investitionsausgaben (CapEx) als den maßgeblichen Leistungsindikator entschieden. Hauptursächlich hierfür sind die direkt und indirekt Übergangstätig- gehaltenen Immobilien. Bei Anwendung der Umsatz-Darstellung würde diese keiten sind Tätig- taxonomiefähigen und möglicherweise taxonomiekonformen Investitionen vollständig keiten, für die es noch unberücksichtigt bleiben. Die Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 3 der EU- keine CO2-armen Taxonomieverordnung werden derzeit weder von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt noch Alternativen gibt und durch Dritte überprüft. die unter anderem Treibhausgas- Wie hoch ist der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und emissionswerte ermöglichende Tätigkeiten? aufweisen, die den besten Leistungen Für die Angabe eines Mindestanteils an Übergangstätigkeiten und ermöglichenden entsprechen. Tätigkeiten liegen derzeit noch keine ausreichenden Daten von den Unternehmen, in die wir investieren, vor. Der Mindestanteil beträgt daher jeweils 0 %. Wie hoch ist der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel, das nicht mit der EU-Taxonomie konform sind? Der Mindestanteil der nachhaltigen Investitionen in unserem Sicherungsvermögen, welche nicht zu den EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen beitragen, beträgt 0 %. Es handelt sich hierbei unter anderem um öffentliche Investitionen, für die keine EU- Taxonomie vorhanden ist sowie um nachhaltige Investitionen, die die strengen Kriterien nach der EU-Taxonomie nicht erfüllen oder für die auf Grund unzureichender Datenverfügbarkeit nicht geklärt werden kann, ob sie die Kriterien erfüllen. Wie hoch ist der Mindestanteil der sozial nachhaltigen Investitionen? Der Mindestanteil sozial nachhaltiger Investitionen in unserem Sicherungsvermögen beträgt 0 %. Bei den sozial nachhaltigen Investitionen handelt es sich um Anleihen, welche den „ICMA social bond principles“ unterliegen, um einen Fonds, welcher über Mikrofinanz- Darlehen in Schwellenländern ein „social impact investing“ betreibt, um Hypothekendarlehen für sozial genutzte Immobilien sowie um soziale Infrastrukturinvestitionen. Seite 15 von 54 [Seite 17] Welche Investitionen fallen unter „#2 Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wird mit ihnen verfolgt und gibt es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz? "#2 Andere Investitionen“ umfassen alle Investitionen, die nicht unter die Nachhaltigkeitsprinzipien unserer Anlagepolitik fallen und somit nicht über Ausschluss- bzw. Positivkriterien abgedeckt sind. Bei diesen Investitionen handelt es sich u. a. um Anlagen in Tagesgelder, Darlehen, alternative Investments und Immobilien. Zusätzlich sind geringe Restbestände enthalten, die nicht unseren Nachhaltigkeitsprinzipien entsprechen. Die Investitionen dienen dazu, ein ausgewogenes Risiko-/Ertragsverhältnis zu erreichen und damit die verlässliche Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer zu gewährleisten. Ökologische oder soziale Mindestschutzmaßnahmen wurden nicht ergriffen. Wo kann ich im Internet weitere produktspezifische Informationen finden? Weitere produktspezifische Informationen sind abrufbar unter: www.stuttgarter.de/privatkunden/rente-vorsorge Für die Investmentfonds gilt: Informationen zu ökologischen oder sozialen Merkmalen oder nachhaltigen Investitionen der Investmentfonds bzw. gemanagten ESG-Portfolios finden Sie unter https://fonds.stuttgarter.de/nachhaltigkeitsfonds. Derzeit können folgende Nachhaltigkeitsfonds bzw. gemanagte Portfolios gewählt werden: Name ISIN Einstufung nach der EU- Verordnung über nachhaltigkeits- bezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor AB SICAV I-International Health Care Portfolio I EUR LU0251855366 Artikel 8 ACATIS Value Event Fonds X (TF) DE000A2H7NC9 Artikel 8 Advisor Global DE0005547160 Artikel 8 Amundi Global Aggregate Green Bond UCITS ETF Acc LU1563454310 Artikel 8 Amundi Index Euro Agg Corporate SRI - UCITS ETF DR EUR (A) LU1437018168 Artikel 8 Amundi Index MSCI Emerging Markets SRI PAB - UCITS ETF DR (C) LU1861138961 Artikel 8 Amundi Index MSCI Europe SRI PAB - UCITS ETF DR - EUR (C) LU1861137484 Artikel 8 Amundi Index MSCI Pacific ex Japan SRI PAB - UCITS ETF - DR EUR (C) LU1602144906 Artikel 8 BL - Global 75 BM LU1484140410 Artikel 8 BlackRock Global Funds - World Healthscience Fund D2 EUR LU0827889485 Artikel 8 BNP Paribas Easy Low Carbon 100 Europe PAB® UCITS ETF C LU1377382368 Artikel 8 BSF Managed Ind Portf - Growth D2 EUR LU1304596841 Artikel 8 Capital Group New Perspective Fund (LUX) Z EUR LU1295554833 Artikel 8 Comgest Growth Europe Opportunities EUR Z Acc IE00BZ0X9T58 Artikel 8 Comgest Growth Europe S EUR Z Acc IE00BMBWVP08 Artikel 8 CT (Lux) American Select Fund ZU USD acc LU0957796385 Artikel 8 CT (Lux) European High Yield Bond Fund 3E EUR acc LU1829333415 Artikel 8 CT (Lux) European Select Fund 3E EUR acc LU1868839934 Artikel 8 CT (Lux) European Smaller Companies Fund ZE EUR acc LU1865159435 Artikel 8 CT (Lux) Global Focus Fund ZU USD acc LU0957791311 Artikel 8 CT (Lux) Global Smaller Companies Fund ZE EUR acc LU0957820193 Artikel 8 CT (Lux) Responsible Global Equity R Acc EUR LU0969484418 Artikel 8 DJE - Zins & Dividende XT (EUR) LU1794438561 Artikel 8 Seite 16 von 54 [Seite 18] Name ISIN Einstufung nach der EU- Verordnung über nachhaltigkeits- bezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor DPAM B Equities NewGems Sustainable W EUR BE6246061376 Artikel 8 DWS CIO View Defensive TFC DE000DWS2UB9 Artikel 8 DWS Concept Kaldemorgen RVC LU1663838461 Artikel 8 DWS Deutschland GTFC DE000DWS2S36 Artikel 8 DWS Deutschland TFC DE000DWS2R94 Artikel 8 DWS Euro Bond Fund LD DE0008476516 Artikel 8 DWS ESG Akkumula TFC DE000DWS2L90 Artikel 8 DWS ESG Dynamic Opportunities FC DE0009848077 Artikel 8 DWS ESG Investa GLC DE000DWS2S77 Artikel 8 DWS Euro Flexizins NC EUR DE0008474230 Artikel 8 DWS Garant 80 ESG EUR LU0348612853 Artikel 8 DWS Garant 80 ETF-Portfolio LU1217268405 Artikel 8 DWS Invest Artificial Intelligence TFC LU1863263858 Artikel 8 DWS Invest ESG Equity Income TFC LU1747711031 Artikel 8 DWS Invest Global Infrastructure TFC LU1663931324 Artikel 8 DWS Top Dividende TFD DE000DWS2SL2 Artikel 8 DWS Vermögensbildungsfonds I TFC DE000DWS2NM1 Artikel 8 ESG Portfolio 1 bis 5 Artikel 8 Ethna-AKTIV (SIA-T) LU0841179863 Artikel 8 Fidelity Fund - India Focus Fund Y-ACC-Euro LU1306267268 Artikel 8 Fidelity Funds - European Growth Y-ACC-Euro LU0346388373 Artikel 8 Fidelity Funds - Germany Fund Y-ACC-Euro LU0346388530 Artikel 8 Fidelity Funds - Global Technology Fund Y-ACC-Euro LU0346389348 Artikel 8 Flossbach von Storch - Bond Opportunities - IT LU1481584016 Artikel 8 Flossbach von Storch - Multi Asset - Balanced - HT LU1748855324 Artikel 8 Flossbach von Storch - Multi Asset - Defensive - HT LU1245470320 Artikel 8 Flossbach von Storch - Multi Asset - Growth - HT LU1245471484 Artikel 8 Flossbach von Storch - Multiple Opportunities II - HT LU1748854947 Artikel 8 Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen C DE000A2N5MA1 Artikel 8 HSBC ETFs PLC - HSBC Asia Ex Japan Sustainable Equity UCITS ETF USD Acc IE00BKY58G26 Artikel 8 HSBC MSCI AC ASIA PAC. EX JAPAN CLIMATE PARIS ALIGN. ETF USD IE000XFORJ80 Artikel 8 I-AM GreenStars Global Equities VTA AT0000A12GA7 Artikel 8 I-AM GreenStars Opportunities S VTA AT0000A12G92 Artikel 8 iShares Automation & Robotics UCITS ETF USD (Acc) IE00BYZK4552 Artikel 8 iShares Digitalisation UCITS ETF USD (Acc) IE00BYZK4883 Artikel 8 iShares Euro Corp Bond ESG Paris-Al. Clim. UCITS ETF EUR Acc IE000SE6KPV2 Artikel 8 iShares MSCI Emerging Markets SRI UCITS ETF USD (Acc) IE00BYVJRP78 Artikel 8 iShares MSCI Europe SRI UCITS ETF EUR (Acc) Share Class IE00B52VJ196 Artikel 8 iShares MSCI World SRI UCITS ETF EUR (Acc) IE00BYX2JD69 Artikel 8 JPMorgan Funds - Asia Growth C (acc) USD LU0943624584 Artikel 8 JPMorgan Funds - Global Focus C (acc) - EUR LU0168343191 Artikel 8 Seite 17 von 54 [Seite 19] Name ISIN Einstufung nach der EU- Verordnung über nachhaltigkeits- bezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor JPMorgan Funds - JF China Fund C (acc) - USD LU0129472758 Artikel 8 JPMorgan Funds - JPM ASEAN Equity C (acc) - EUR LU0441853008 Artikel 8 JPMorgan Funds - Pacific Equity C (acc) - USD LU0129471941 Artikel 8 JPMorgan Investment Funds - Global Dividend C (acc) - EUR LU0329203144 Artikel 8 KBI Global Energy Transition Fund - EUR D (C) IE00B4R1TM89 Artikel 8 LGT Funds SICAV - LGT Sustainable Equity Fund Global (EUR) B LI0106892966 Artikel 8 Morgan Stanley Global Opportunity I Cap LU0834154790 Artikel 8 Nordea 1 - Emerging Stars Equity Fund BI-EUR LU0602539271 Artikel 8 Nordea 1 - Global Stars Equity Fund BI-EUR LU0985319473 Artikel 8 Nordea 2 - Global Responsible Enhanced Small Cap Fund - BI USD ACC LU2206802071 Artikel 8 Nordea 2 - Japanese Responsible Enhanced Equity Fund - BI EUR ACC LU1648401823 Artikel 8 Nordea 2 - North American Respons. Enhanced Equity Fd BI-USD LU2206802741 Artikel 8 ODDO BHF Money Market CR-EUR DE0009770206 Artikel 8 ODDO BHF Polaris Moderate CNW-EUR DE000A1XDYL9 Artikel 8 Phaidros Funds Balanced G LU1984478625 Artikel 8 Pictet - Global Megatrend Selection-I USD LU0386856941 Artikel 8 PRIME VALUES Growth (EUR) PT AT0000A1U0Z6 Artikel 8 PRIME VALUES Income (EUR) (T) AT0000A1U107 Artikel 8 Redwheel Next Generation Emerging Markets Equity Fund B EUR LU1965309831 Artikel 8 Robeco QI Emerging Conservative Equities F EUR LU0940007007 Artikel 8 Schroder ISF Global Climate Change Equity USD C Acc LU0302446132 Artikel 8 Schroder ISF Global Emerging Market Opportunities USD C Acc LU0269905302 Artikel 8 Schroder ISF Global Sustainable Growth USD C acc LU0557290854 Artikel 8 terrAssisi Aktien I AMI I (a) DE000A2DVTE6 Artikel 8 Vanguard ESG Developed World All Cap Equity Index Fund EUR Acc IE00B5456744 Artikel 8 Vanguard ESG Emerging Markets All Cap Equity Index Fund EUR Acc IE00BKV0W243 Artikel 8 Vontobel Fund - mtx Sustainable Emerging Markets Leaders N USD acc LU1626216961 Artikel 8 Xtrackers Artificial Intelligence & Big Data UCITS ETF 1C IE00BGV5VN51 Artikel 8 Xtrackers MSCI Japan ESG UCITS ETF 1C IE00BG36TC12 Artikel 8 Xtrackers MSCI Pacific ex Japan ESG Screened UCITS ETF 1C LU0322252338 Artikel 8 Xtrackers MSCI USA ESG UCITS ETF 1C IE00BFMNPS42 Artikel 8 Xtrackers MSCI World ESG UCITS ETF 1C IE00BZ02LR44 Artikel 8 ACATIS Fair Value Modulor Vermögensverwaltungsfonds Nr. 1V LU1904802086 Artikel 9 BlackRock Global Funds - BGF Sustainable Energy Fund D2 EUR LU0252964944 Artikel 9 Candriam Sustainable Bond Euro I Acc LU1313769793 Artikel 9 Candriam Sustainable Bond Euro Short Term I Thes. LU1434522477 Artikel 9 Carmignac Portfolio Grandchildren FW EUR Acc LU1966631266 Artikel 9 Nordea 1 - Global Climate and Environment Fund BI-EUR LU0348927095 Artikel 9 Pictet - Global Environmental Opportunities Fund I EUR LU0503631631 Artikel 9 Pictet -Timber-I LU0340557262 Artikel 9 Robeco Circular Economy I EUR LU2092759021 Artikel 9 Seite 18 von 54 [Seite 20] Name ISIN Einstufung nach der EU- Verordnung über nachhaltigkeits- bezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor Robeco Smart Materials I EUR LU2145464777 Artikel 9 Robeco Sustainable Healthy Living I EUR LU2146190165 Artikel 9 Robeco Sustainable Water I EUR LU2146192377 Artikel 9 Swisscanto (LU) Equity Fund Sustainable DT LU2211859272 Artikel 9 Swisscanto (LU) Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) DA LU1813277669 Artikel 9 Wir bieten derzeit 158 Investmentfonds einschließlich gemanagter Portfolios für dieses Finanzprodukt an. Davon entfallen 101 auf Artikel 8 (64 %) und 14 auf Artikel 9 (9 %) der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Version: 07.2025 Veröffentlicht am: 01.08.2025 (73-79) Seite 19 von 54 [Seite 21] Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit wählbarer Garantie nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Einkommensteuergesetz (EStG) (Fondsgebundene Basisrente-Alter mit wählbarer Garantie) (V79-202507) Es gelten die - Allgemeinen Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit wählbarer Ga- rantie nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Einkommensteuergesetz (EStG) (Fondsgebundene Basisrente-Alter mit wählbarer Garantie) - Bei Wahl eines gemanagten Portfolios: Besonderen Bedingungen - Gemanagte Portfolios - - Bei Vereinbarung des Ausgleichsmanagements oder Rebalancing: Besonderen Bedingungen für das Ausgleichsmanagement oder Rebalancing - Bei Vereinbarung des Auto-Lock-In: Besonderen Bedingungen - Auto-Lock-In - für die fondsgebundene Versicherung mit wählbarer Garantie - Bei Vereinbarung des Zuwachsprogramms: Besonderen Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit wählbarer Ga- rantie nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Einkommensteuergesetz (EStG) (Fondsgebundene Basisrente-Alter mit wählbarer Garantie) mit planmäßiger Erhö- hung der Beiträge und Leistungen ohne Risikoprüfung (Zuwachsprogramm) - Besonderen Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit wählbarer Ga- rantie (Fondsgebundene Basisrente-Alter mit wählbarer Garantie) für die Beitragserhö- hung - Besonderen Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit wählbarer Ga- rantie mit Zuzahlungsrecht zur Erhöhung der Versicherungsleistungen Seite 20 von 54 [Seite 22] Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit wählbarer Garantie nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Einkommensteuergesetz (EStG) (Fondsgebundene Basisrente-Alter mit wählbarer Garantie) Als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Gleichzeitig sind Sie versicherte Person und Beitragszahler. Die Bedingungen gelten nur dann, soweit sie den Regelungen des zertifizierten Basisrentenvertrags und den Vor - schriften des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) nicht widersprechen bzw. diesen nicht entge- genstehen (maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags geltende Fassung des AltZertG). Inhaltsverzeichnis Einleitung Erläuterung der verwendeten Fachbegriffe Leistungen § 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 2 Welche Garantien erhalten Sie? § 3 Wie können Sie den Beginn der Rentenzahlung flexibel gestalten? Vertragsguthaben § 4 Wie teilen wir Ihr Vertragsguthaben auf und wie wird Ihr Vertragsguthaben umgeschichtet? Stichtage § 5 Welcher Stichtag wird für die Ermittlung des Fondsguthabens zu Grunde gelegt? Überschussbeteiligung § 6 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? Beginn des Versicherungsschutzes § 7 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Verwendung der Beiträge, Fondsguthaben § 8 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 9 Was schreiben wir Ihrem Fondsguthaben gut und was entnehmen wir Ihrem Vertragsguthaben? Beitragszahlung § 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 11 Wie können Sie Zahlungsschwierigkeiten überbrücken? § 12 Was geschieht, wenn ein Beitrag nicht rechtzeitig eingezogen werden kann? Umwandlung § 13 Wie können Sie Ihre fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie in eine konventionelle Rentenversicherung umwandeln? Besonderheiten der Fondsanlage § 14 Wie können Sie die Guthabenaufteilung und die Zuführungsaufteilung der Fonds ändern? § 15 Wie können Fonds aus unserem Angebot genommen werden und was passiert in diesem Fall? § 16 Welche Folgen hat die Beschränkung, Aussetzung oder endgültige Einstellung der Ausgabe oder der Rücknahme von Investmentanteilen für Ihren Vertrag? Kündigung und Beitragsfreistellung § 17 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leistung erbringen wir? § 18 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen? Kosten § 19 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? Seite 21 von 54 [Seite 23] Sonstige Regelungen, Leistungsempfänger § 20 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 21 Wer erhält die Leistung? § 22 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? § 23 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 24 Welche weiteren Mitteilungs- und Auskunftspflichten haben Sie? Informationen während der Vertragslaufzeit § 25 Welche Informationen erhalten Sie während der Vertragslaufzeit? Anwendbares Recht, Gerichtsstand § 26 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? § 27 Wo ist der Gerichtsstand? Änderung von Bestimmungen § 28 Wann können Bestimmungen für Ihren Vertrag geändert werden? Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten § 29 Welche außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfs-/Streitbeilegungsmöglichkeiten gibt es? Anhänge Erläuterungen und Hinweise zur Überschussbeteiligung für die Rentenversicherung Seite 22 von 54 [Seite 24] Erläuterung der verwendeten Fachbegriffe Um Ihnen das Lesen der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen zu erleichtern, erläutern wir Ihnen zunächst die wichtigsten Begriffe. Diese sind im Bedingungstext mit einem ↑ gekennzeichnet. Diese Erläuterung ist nicht abschließend. Für den Vertragsinhalt sind nur die Versicherungsbedingungen maßgeblich. Aufschubzeit Rechnungsmäßiges Alter Aufschubzeit ist der Zeitraum zwischen Beginn der Ver- Das rechnungsmäßige Alter ist Ihr Alter, wobei ein be- sicherung und Beginn der Rentenzahlung. reits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebens- jahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate Laufende Beitragszahlung verstrichen sind. Bei laufender Beitragszahlung erfolgt die Zahlung der Rentengarantiezeit Beiträge zu Ihrem Vertrag je nach Vereinbarung monat- lich, viertel-, halbjährlich oder jährlich. Die vereinbarten Renten der Rentengarantiezeit dienen nur als Grundlage für die Berechnung des Startkapitals Beitragszahlungsdauer für die Todesfallleistung aus Rentengarantiezeit. Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, für den Beiträge Die Höchstdauer der Rentengarantiezeit orientiert sich zu zahlen sind. an der heutigen statistischen Lebenserwartung zum Be- ginn der Rentenzahlung. Bewertungsreserven Schriftlich/Schriftform Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapi- Schriftform bedeutet, dass eine eigenhändig unterzeich- talanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewer- nete Erklärung erforderlich ist. Diese Erklärung ist im tungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, Original einzureichen. E-Mail oder Fax genügen dem kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszu- Schriftformerfordernis nicht. gleichen. Shift Börsentag Umschichtung des vorhandenen Fondsguthabens. Börsentage im Sinne dieser Bedingungen sind Tage, an denen Kreditinstitute in Deutschland für den Publikums- Switch verkehr geöffnet sind. Änderung der Aufteilung der künftigen Beiträge auf die Einmalbeitrag einzelnen Fonds. Den Einmalbeitrag müssen Sie in einem einzigen Betrag Sterbetafel entrichten. Eine Sterbetafel beziffert Sterbewahrscheinlichkeiten, Garantierter Rentenfaktor die zur Kalkulation von Versicherungstarifen verwendet werden. Der garantierte Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente wir Ihnen je 10.000 € für den Teils des Verrentungskapitals Textform zahlen, der das garantierte Kapital übersteigt. Ist Textform vorgesehen, kann die Erklärung zum Bei- Rechnungsgrundlagen spiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. Eine telefonische Übermittlung genügt nicht. Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kal- kulation Ihres Vertrags. Diese sind in der Regel die An- Überschussbeteiligung nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. Die Beiträge müssen vorsichtig kalkuliert werden. Des- wegen können sich Überschüsse ergeben, an denen die Die garantierte Mindestrente wird nach nach anerkann- Versicherungsnehmer zu wesentlichen Teilen beteiligt ten Regeln der Versicherungsmathematik kalkuliert. Wir werden. Hinzu kommt eine Beteiligung an den Bewer- haben eine unternehmenseigene Sterbetafel verwendet, tungsreserven. die ab Beginn der Rentenzahlung auf der Sterbetafel DAV 2004 R basiert. Versicherungsfall Rechnungszins Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungs- pflicht des Versicherers entstehen lässt, wenn es wäh- Der Rechnungszins ist der garantierte Zinssatz für die rend der Versicherungsdauer eintritt. Bei einer Renten- Verzinsung Ihres Deckungskapitals und für die Berech- versicherung tritt der Versicherungsfall z. B. ein, wenn nung der garantierten Mindestrente. die Sie den vereinbarten Beginn der Rentenzahlung er- leben. Seite 23 von 54 [Seite 25] Versicherungsjahr Versicherungsperiode Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versiche- Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den der rungsschein angegebenen Beginn der Versicherung. Es Beitrag berechnet wird. Die Versicherungsperiode um- erstreckt sich grundsätzlich über einen Zeitraum von fasst bei Versicherungen mit Einmalbeitrag ein Jahr, bei zwölf Monaten. Besteht der Zeitraum vom Beginn der Versicherungen mit laufender Beitragszahlung entspre- Versicherung bis zum vereinbarten Beginn der Renten- chend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, zahlung nicht ausschließlich aus ganzen Versicherungs- ein halbes Jahr bzw. ein Jahr. jahren, wird das erste Versicherungsjahr so verkürzt, dass alle folgenden Versicherungsjahre zwölf Monate Wohnsitz umfassen. Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person den Mittel- Versicherungsnehmer punkt ihrer Lebensbeziehungen hat. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versi- cherung beantragt hat. Die in den Versicherungsbedin- gungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vor- rangig den Versicherungsnehmer als unseren Vertrags- partner. Seite 24 von 54 [Seite 26] Diese Allgemeinen Bedingungen gelten sowohl für Garantierte Rentenfaktoren Versicherungen mit laufender Beitragszahlung↑ als auch für Versicherungen mit Einmalbeitrag↑. Wir garantieren für den Teil des Verrentungskapitals, der das garantierte Kapital übersteigt, die Faktoren für die Bei Ihrer Versicherung handelt es sich um eine Berechnung der Rentenleistung. Die Höhe der garantier- fondsgebundene Rentenversicherung, bei der der ten Monatsrente je 10.000 € dieses Teils des Verren- Garantieprozentsatz flexibel zwischen 0 % und 80 % tungskapitals können Sie der Übersicht der garantierten vereinbart werden kann. Rentenfaktoren entnehmen. Wir haben dabei 70 % einer unternehmenseigenen Sterbetafel, die auf der anerkann- Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart, ist ten Sterbetafel DAV 2004 R basiert, zu Grunde gelegt das Vertragsguthaben in der Regel vollständig in und als Rechnungszins für den garantierten Rentenfak- Fonds angelegt. Es ist dann keine garantierte Minde- tor 0,6 % angesetzt. strente und kein garantiertes Kapital zum Ende der Aufschubzeit vereinbart. Falls der Beginn der Rentenzahlung mehr als 40 Jahre in der Zukunft liegt, ist bei den garantierten Rentenfakto- ren ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag bereits berück- §1 Welche Leistungen erbringen wir? sichtigt. Der Sicherheitsabschlag ist umso größer, je wei- ter der Beginn der Rentenzahlung in der Zukunft liegt. Unsere Leistungen im Erlebensfall: Ergibt sich zum Zeitpunkt des Beginns der Ren- Rentenzahlung tenzahlung aus dem Teil des Verrentungskapitals, der das garantierte Kapital übersteigt, nach anerkannten Re- (1) Wenn Sie den Beginn der Rentenzahlung erle- geln der Versicherungsmathematik mit den dann für neu ben, zahlen wir eine Rente in gleich bleibender Höhe, abgeschlossene Verträge geltenden Rechnungsgrundla- solange Sie leben. Wir zahlen die Rente monatlich an gen↑ eine höhere Rente als mit den garantierten Ren- den vereinbarten Fälligkeitstagen (zum Ersten eines je- tenfaktoren, werden wir die höhere Rente zahlen. den Monats). Die so ermittelte Rente erhalten Sie zusammen mit der Rentenzahlungen erhalten Sie frühestens ab Vollendung garantierten Mindestrente (siehe § 2 Absatz (1)). des 62. Lebensjahres. Den genauen Beginn der Renten- zahlung entnehmen Sie dem Versicherungsschein. Ergibt sich zum Beginn der Rentenzahlung aus dem ge- samten Verrentungskapital nach anerkannten Regeln Abfindung von Kleinbetragsrenten der Versicherungsmathematik mit den dann für neu ab- geschlossene Verträge geltenden Rechnungsgrundla- (2) Eine einmalige Leistung an Stelle der Renten- gen eine höhere Rente, werden wir diese höhere Rente zahlung können Sie nicht verlangen. Wir sind allerdings zahlen. berechtigt, zu Beginn der Rentenzahlung eine sog. Kleinbetragsrente im Sinne von § 93 Absatz 3 Satz 2 Unsere Leistungen im Todesfall: Einkommensteuergesetz (EStG) nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG abzufinden. Nach § 93 Absatz 3 Satz 2 Hinterbliebenenrente EStG in der derzeitigen Fassung ist eine Kleinbetrags- rente eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des (4) Wenn Sie sterben, bilden wir unter Berücksich- gesamten zu Beginn der Rentenzahlung zur Verfügung tigung von § 10 Absatz (5) aus der Todesfallleistung ei- stehenden Verrentungskapitals (siehe Absatz (3)) eine ne Rente. Diese Rente zahlen wir monatlich in gleich monatliche Rente ergibt, die 1 % der monatlichen Be- bleibender Höhe an Hinterbliebene im Sinne des § 21 zugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetz- Absatz (2), solange diese leben. buch nicht übersteigt. Nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG sind bei der Berechnung dieses Betrags alle Ba- Die Höhe der Rente errechnet sich nach anerkannten sisrentenverträge insgesamt zu berücksichtigen, die Sie Regeln der Versicherungsmathematik mit den zu Beginn bei unserem Unternehmen abgeschlossen haben. Mit der Zahlung der Hinterbliebenenrente für neu abge- der Abfindung endet der Vertrag. schlossene Verträge geltenden Rechnungsgrundlagen↑. Berechnung der Rentenleistung Einschränkung bei Kindern (3) Bei Beginn der Rentenzahlung errechnet sich (5) Bei Kindern im Sinne des § 21 Absatz (2) ist die die Rentenhöhe nach anerkannten Regeln der Versiche- Hinterbliebenenrente auf den Zeitraum begrenzt, in dem rungsmathematik. Die Höhe der Rente ist vom Verren- diese die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als tungskapital abhängig. Kind nach § 32 EStG erfüllen (abgekürzte Leibrente). Verrentungskapital Fehlen von Hinterbliebenen Das Verrentungskapital ist das zum Beginn der Renten- (6) Sind bei Ihrem Tod keine Hinterbliebenen im zahlung vorhandene Vertragsguthaben (siehe § 4 Ab- Sinne des § 21 Absatz (2) vorhanden, erbringen wir kei- satz (8)), mindestens jedoch die Summe aus dem garan- ne Leistung und der Vertrag endet. tierten Kapital (siehe § 2 Absatz (2)) und dem garantier- ten Lock-In-Kapital (siehe § 2 Absatz (6)). Seite 25 von 54 [Seite 27] Tod vor Beginn der Rentenzahlung Zu Beginn der Rentenzahlung wird das vorhandene Ver- rentungskapital aufgeteilt und ein Teil wird für die Ehe- (7) Wenn Sie vor dem Beginn der Rentenzahlung gattenrente verwendet. sterben, bilden wir die Hinterbliebenenrente nach Absatz (4) aus dem zum Stichtag (§ 5) ermittelten Vertragsgut- Durch den Einschluss der Ehegattenrente haben. - reduziert sich im Regelfall die Höhe Ihrer Rente und Tod nach Beginn der Rentenzahlung - eine vereinbarte Todesfallleistung Restkapitalisierung bzw. Todesfallleistung aus Rentengarantiezeit entfällt. (8) Wenn Sie nach Beginn der Rentenzahlung Die neu ermittelte Höhe Ihrer Rente errechnet sich nach stirbt, bilden wir die Hinterbliebenenrente (siehe anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Absatz (4)) je nach Vereinbarung aus der - Todesfallleistung Restkapitalisierung oder Überschussbeteiligung - Todesfallleistung aus Rentengarantiezeit. (14) Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und an (9) Die Todesfallleistung ist das zu Beginn der den Bewertungsreserven (siehe § 6). Rentenzahlung gebildete Startkapital abzüglich bereits gezahlter vereinbarter Renten. Die vereinbarten Renten Ausschluss weiterer Leistungen entsprechen der ermittelten Rente (siehe Absatz (1)). (15) Es besteht kein über die Leibrentenzahlung (10) Das Startkapital entspricht bei der Todesfallleis- oder die Leistung aus einer eventuell in Ihren Vertrag tung Restkapitalisierung der Höhe des Verrentungskapi- eingeschlossenen ergänzenden Absicherung hinausge- tals (siehe § 1 Absatz (3)). hender Anspruch auf Auszahlung. Ein Kapitalwahlrecht besteht nicht. Das Startkapital entspricht bei der Todesfallleistung aus Rentengarantiezeit der Summe der für die Rentengaran- tiezeit vereinbarten Renten, höchstens jedoch dem §2 Welche Garantien erhalten Sie? Startkapital gemäß Satz 1. Garantierte Mindestrente (11) Wenn zum Zeitpunkt Ihres Todes die bis dahin (1) Als Mindestrente ist zum vereinbarten Beginn gezahlten vereinbarten Renten das Startkapital überstei- der Rentenzahlung die Rente garantiert, die sich nach gen, erbringen wir keine Leistung und der Vertrag endet. nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf Basis einer unternehmenseigenen Sterbetafel↑, die (12) Die Änderung der vertraglichen Vereinbarung auf der anerkannten Sterbetafel DAV 2004 R beruht, zur Todesfallleistung können Sie bis einen Monat vor und einem Rechnungszins von 1 % p. a. aus dem garan- Beginn der Rentenzahlung in Textform↑ beantragen. tierten Kapital (siehe Absatz (2)) ergibt. Ist ein Garantie- prozentsatz von 0 % vereinbart, ist keine garantierte Einschluss einer Ehegattenrente Mindestrente vorhanden. (13) Sie können beantragen, dass eine Rente für Garantiertes Kapital Ihren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (Ehegattenrente) in den Vertrag eingeschlossen wird. (2) Der vereinbarte Kapitalbetrag ist zum Ende der Der Antrag muss in Textform↑ erfolgen und kann frühes- Aufschubzeit↑ garantiert (garantiertes Kapital). Das ga- tens 6 Monate vor Beginn der Rentenzahlung (siehe Ab- rantierte Kapital errechnet sich aus der Summe der ver- satz (1)) gestellt werden. Vor Einschluss der Ehegatten- einbarten Beiträge, ohne Beiträge für eventuell einge- rente ist eine Prüfung Ihres Gesundheitszustandes erfor- schlossene Zusatzversicherungen, multipliziert mit dem derlich. Der Einschluss der Ehegattenrente erfolgt zum vereinbarten Garantieprozentsatz. Ist ein Garantiepro- Beginn der Rentenzahlung an Sie. In der Aufschubzeit↑ zentsatz von 0 % vereinbart, ist kein garantiertes Kapital fallen für die Ehegattenrente keine Risikobeiträge an. zum Ende der Aufschubzeit vorhanden. Bei Einschluss der Ehegattenrente wird kein rückwirken- der Risikoabschlag erhoben. Änderung des Garantieprozentsatzes Im Falle Ihres Todes nach Beginn der Rentenzahlung, (3) Den Garantieprozentsatz können Sie - mit Wir- wird dann die Ehegattenrente an Ihren Ehegatten bzw. kung zum nächsten Monatsersten nach Eingang Ihres eingetragenen Lebenspartner ausgezahlt, sofern dieser Antrags in Textform↑ - bis zum Beginn der Rentenzah- zu diesem Zeitpunkt noch lebt. Die Zahlung der Ehegat- lung ein Mal pro Versicherungshalbjahr zwischen 0 % tenrente beginnt frühestens ab Vollendung des 62. Le- und 80 % erhöhen oder verringern, gerundet auf volle bensjahres Ihres Ehegatten bzw. eingetragenen Lebens- 10 %. partners. Diese Rente zahlen wir monatlich in gleich blei- bender Höhe, solange dieser lebt. Die Höhe der Ehegat- Sie können den Garantieprozentsatz jedoch nur erhö- tenrente errechnet sich nach anerkannten Regeln der hen, wenn zum Zeitpunkt der Erhöhung die neue Garan- Versicherungsmathematik mit den bei Beginn der Ren- tiehöhe finanzierbar ist, d. h. es muss ausreichend Ver- tenzahlung an Sie für neu abgeschlossene Verträge gel- tragsguthaben (siehe § 4 Absatz (8)) in Ihrem Vertrag tenden Rechnungsgrundlagen. vorhanden sein, um das höhere garantierte Kapital zu si- chern. Seite 26 von 54 [Seite 28] Die Absicherung erfolgt durch das Umschichtungsver- Vorverlegter Beginn der Rentenzahlung fahren gemäß § 4 Absatz (9). Ein Rechtsanspruch auf die Erhöhung besteht nicht. (2) Sie können eine Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung unter folgenden Voraussetzungen ver- Garantiertes Lock-In-Kapital und garantierte Lock-In- langen: Rente - Ihr entsprechender Antrag muss uns spätestens einen Lock-In Monat vor dem gewünschten Beginn der Rentenzah- lung zugehen. (4) Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie mo- - Sie müssen zum vorverlegten Beginn das 62. Lebens- natlich mit Wirkung zum nächsten Monatsersten in Text- jahr vollendet haben. form↑ beantragen, dass ein Teil des Vertragsguthabens ganz oder teilweise abgesichert wird (Lock-In). Als maxi- Für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung↑ gilt mal möglicher Lock-In-Betrag stehen das Vertragsgutha- zusätzlich: ben abzüglich der Summe der gezahlten Beiträge, ab- züglich dem vorhandenen Lock-In-Kapital und abzüglich - Ist die Beitragszahlungsdauer↑ noch nicht abgelaufen, 1000 € zur Verfügung. Dabei muss mindestens ein Be- kann der Beginn der Rentenzahlung um höchstens trag von 500 € abgesichert werden. 5 Jahre vor das Ende der Beitragszahlungsdauer nach vorne verlegt werden. Die Absicherung erfolgt durch das Umschichtungsver- - Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer kann der Be- fahren gemäß § 4 Absatz (9). ginn der Rentenzahlung beliebig nach vorne verlegt werden. Durch den Lock-In ändert sich der vereinbarte Garantie- - Bei durch vorzeitige Einstellung der Beitragszahlung prozentsatz nicht. beitragsfrei gestellten Versicherungen darf der Beginn der Rentenzahlung um höchstens 5 Jahre vor das En- Ein Rechtsanspruch auf Lock-In besteht nicht. de der Beitragszahlungsdauer, die vor der Beitrags- freistellung vereinbart war, nach vorne verlegt werden. Lock-In-Betrag Auswirkung auf die Rentenhöhe (5) Wir garantieren den durch Lock-In abgesicher- ten Betrag zum Ende der Aufschubzeit (Lock-In-Betrag) (3) Zur Ermittlung der Rentenhöhe siehe § 1 Ab- zusätzlich zum garantierten Kapital. satz (3). Bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzah- lung kommt ein niedrigerer garantierter Rentenfaktor↑ Garantiertes Lock-In-Kapital (siehe § 1 Absatz (3)) zur Anwendung. (6) Das garantierte Lock-In-Kapital ist die Summe Nach hinten verlegter Beginn der Rentenzahlung aller Lock-In-Beträge. (4) Frühestens 6 Monate vor dem vereinbarten Be- Garantierte Lock-In-Rente aus dem garantierten ginn der Rentenzahlung können Sie in Textform↑ verlan- Lock-In-Kapital gen, dass der Beginn der Rentenzahlung nach hinten verlegt wird, sofern sich dadurch gemäß den tariflichen (7) Aus dem Lock-In-Kapital bilden wir zum Beginn Bestimmungen die vereinbarte Rentengarantiezeit und der Rentenzahlung mit dem garantierten Rentenfaktor die vereinbarte Überschussverwendung für den Renten- eine garantierte Lock-In-Rente. Diese erhalten Sie zu- bezug nicht ändern. Anderenfalls werden wir mit Ihnen sätzlich zur garantierten Mindestrente (Absatz (1)). Die eine Änderung der Rentengarantiezeit bzw. der Über- garantierte Mindestrente wird durch den Lock-In nicht er- schussverwendung vereinbaren.Bei laufender Beitrags- höht. zahlung↑ verlängert sich die Beitragszahlungsdauer↑ entsprechend, sofern der Vertrag nicht beitragsfrei ist Ergibt sich zum Beginn der Rentenzahlung aus dem ga- oder beitragsfrei gestellt wird. Dabei werden Kosten ent- rantierten Lock-In-Kapital nach anerkannten Regeln der sprechend § 19 eingerechnet. Versicherungsmathematik mit den dann für neu abge- schlossene Verträge geltenden Rechnungsgrundlagen Die Verlegung erfolgt ab dem vereinbarten Beginn der eine höhere Rente als die garantierte Lock-In-Rente, Rentenzahlung. Hierbei wird der Beginn der Rentenzah- werden wir an Stelle der garantierten Lock-In-Rente die- lung jährlich jeweils um ein Jahr nach hinten verlegt, se höhere Rente zahlen (siehe § 1 Absatz (3)). längstens jedoch bis Sie das rechnungsmäßige Alter↑ von 85 Jahren erreicht haben. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie jedoch mit Monatsfrist zum nächsten Mo- §3 Wie können Sie den Beginn der Rentenzah- natsersten in Textform↑ verlangen, dass die Rentenzah- lung flexibel gestalten? lung beginnt. Flexibler Leistungsbeginn Auswirkung auf die Rentenhöhe (1) Sie können in Textform↑ verlangen, dass der (5) Zur Ermittlung der Rentenhöhe siehe § 1 Ab- Beginn der Rentenzahlung für die gesamte Rente oder satz (3). Bei nach hinten verlegtem Beginn der Renten- einen Teil der Rente nach vorne oder nach hinten ver- zahlung kommt ein höherer garantierter Rentenfaktor↑ legt wird (flexibler Leistungsbeginn). (siehe § 1 Absatz (3)) zur Anwendung. Seite 27 von 54 [Seite 29] Auswirkung des nach vorne verlegten Beginns der Die Höhe der garantierten Mindestrente errechnet sich Rentenzahlung auf die Garantien nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu. Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart, ist (6) Das garantierte Kapital (siehe § 2 Absatz (2)) auch zum nach hinten verlegten Beginn der Rentenzah- verringert sich auf das Kapital, das zum Zeitpunkt des lung keine garantierte Mindestrente vorhanden. vorverlegten Beginns der Rentenzahlung zur Sicherstel- lung des vor der Vorverlegung vereinbarten garantierten Das garantierte Lock-In-Kapital (siehe § 2 Absatz (6)) Kapitals nach nach anerkannten Regeln der Versiche- bleibt unverändert. rungsmathematik erforderlich ist. Ist ein Garantiepro- zentsatz von 0 % vereinbart, ist auch zum nach vorne Die Höhe der garantierten Lock-In-Rente (siehe § 2 Ab- verlegten Beginn der Rentenzahlung kein garantiertes satz (7)) errechnet sich nach anerkannten Regeln der Kapital vorhanden. Versicherungsmathematik neu. Die Höhe der garantierten Mindestrente (siehe § 2 Ab- satz (1)) errechnet sich nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu. Ist ein Garantieprozent- §4 Wie teilen wir Ihr Vertragsguthaben auf und satz von 0 % vereinbart, ist auch zum nach vorne verleg- wie wird Ihr Vertragsguthaben umgeschich- ten Beginn der Rentenzahlung keine garantierte Minde- tet? strente vorhanden. Aufteilung des Vertragsguthabens Das garantierte Lock-In-Kapital (siehe § 2 Absatz (6)) verringert sich auf das Kapital, das zum Zeitpunkt des (1) Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart, vorverlegten Beginns der Rentenzahlung zur Sicherstel- ist das Vertragsguthaben (siehe Absatz (8)) vollständig lung des vor der Vorverlegung vereinbarten garantierten in Fonds angelegt. Lock-In-Kapitals nach anerkannten Regeln der Versiche- rungsmathematik erforderlich ist. (2) Ist ein Garantieprozentsatz größer 0 % verein- bart, ist das Vertragsguthaben (siehe Absatz (8)) wäh- Die Höhe der garantierten Lock-In-Rente (siehe § 2 Ab- rend der Aufschubzeit↑ auf Deckungskapital und Fonds satz (7)) errechnet sich nach anerkannten Regeln der aufgeteilt. Versicherungsmathematik neu. Auswirkung eines Lock-In Auswirkung des nach hinten verlegten Beginns der Rentenzahlung auf die Garantien (3) Wurde ein Lock-In durchgeführt, wird zur Absi- cherung des garantierten Lock-In-Kapitals (siehe § 2 Ab- Für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung↑ gilt: satz (6)) ein Teil des Fondsguthabens dem Deckungska- pital zugeführt. Dies gilt auch bei einem Garantiepro- (7) Das garantierte Kapital erhöht sich um die zu- zentsatz von 0%. sätzliche Summe der Beiträge - ohne Beiträge für even- tuell eingeschlossene Zusatzversicherungen - multipli- Deckungskapital ziert mit dem vereinbarten Garantieprozentsatz (siehe § 2 Absatz (2)). Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % ver- (4) Der Teil des Vertragsguthabens, der vor Beginn einbart, ist auch zum nach hinten verlegten Beginn der der Rentenzahlung im Deckungskapital angelegt ist, wird Rentenzahlung kein garantiertes Kapital vorhanden. mit dem Rechnungszins↑ von 1 % p. a. verzinst. Das Deckungskapital führen wir - nach jeweils gültigen auf- Die Höhe der garantierten Mindestrente (siehe § 2 Ab- sichtsrechtlichen Vorschriften - in unserem gebundenen satz (1)) errechnet sich nach anerkannten Regeln der Vermögen. Versicherungsmathematik neu. Ist ein Garantieprozent- satz von 0 % vereinbart, ist auch zum nach hinten ver- Fonds legten Beginn der Rentenzahlung keine garantierte Min- destrente vorhanden. (5) Der Teil des Vertragsguthabens, der in Fonds angelegt ist, ist unmittelbar an der Wertentwicklung ei- Das garantierte Lock-In-Kapital (siehe § 2 Absatz (6)) nes oder mehrerer Fonds beteiligt. Die Investmentfonds bleibt unverändert. bilden gesondert von unserem gebundenen Vermögen den Anlagestock. Nähere Informationen können Sie den Die Höhe der garantierten Lock-In-Rente (siehe § 2 Ab- Fondsbeschreibungen entnehmen. satz (7)) errechnet sich nach anerkannten Regeln der Chancen und Risiken der Anlage in Investmentfonds Versicherungsmathematik neu. (6) Die Wertentwicklung Ihrer Beteiligung an den Für Versicherungen mit Einmalbeitrag↑ gilt: von Ihnen gewählten Fonds (Fondsanteile) ist nicht vor- (8) Das garantierte Kapital bleibt unverändert. Ist herzusehen. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerung ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart, ist auch der Fondsanteile einen Wertzuwachs zu erzielen; Sie zum nach hinten verlegten Beginn der Rentenzahlung tragen aber auch das Risiko der Wertminderung bei kein garantiertes Kapital vorhanden. Kursrückgängen. Seite 28 von 54 [Seite 30] Bei Anlagen in Fonds, die nicht auf € lauten (Fremdwäh- Bei einer Kurssteigerung der Fondsanteile kann es zu ei- rungsfonds), können darüber hinaus Schwankungen der ner Umschichtung vom Deckungskapital in das Fonds- Währungskurse den Wert der Anlage beeinflussen. guthaben kommen. Fondsguthaben Weitere Umschichtungsmöglichkeit bei außergewöhnli- chen Kursrückgängen (7) Das Fondsguthaben ergibt sich aus der Zahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Fondsanteile. (14) Wenn es ein außergewöhnlicher Kursrückgang Den €-Wert des Fondsguthabens Ihrer Versicherung er- der Fondsanteile erforderlich macht, sind wir - neben mitteln wir dadurch, dass die Zahl der Fondsanteile mit dem monatlichen Umschichtungsverfahren gemäß Ab- dem Rücknahmepreis der Fondsanteile zum jeweiligen satz (10) bis (13) - berechtigt, das Vertragsguthaben Stichtag (§ 5) multipliziert wird. Bei Fremdwährungs- auch im Laufe eines Monats zum dann vorliegenden Rü- fonds werden die Rücknahmepreise zum jeweiligen cknahmepreis der Fondsanteile neu aufzuteilen, um Ihre Stichtag in € umgerechnet. Garantien weiter zu gewährleisten. Life-Cycle Vertragsguthaben (8) Das Vertragsguthaben ergibt sich aus dem €- (15) Ist ein Garantieprozentsatz größer als 0 % ver- Wert des Fondsguthabens zuzüglich Deckungskapital. einbart, wird, um das Risiko einer Wertminderung auf Grund von Kursrückgängen gegen Ende der Aufschub- Umschichtung des Vertragsguthabens zeit↑ zu verringern, im letzten Drittel der Aufschubzeit Ihres Vertrags (abgerundet auf ganze Jahre; für maximal (9) Ist ein Garantieprozentsatz größer 0 % verein- 10 Jahre) ein Teil des Fondsguthabens nach einem der bart, oder wurde ein Lock-In durchgeführt, gelten die Ab- zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigten und für die sätze (10) bis (14). Aufschubzeit festgelegten versicherungsmathemati- schen Verfahren schrittweise in das Deckungskapital Absicherung der Garantien umgeschichtet. (10) Zur Absicherung der Garantien (siehe § 2) wird Für Versicherungen mit Einmalbeitrag↑ gilt zusätzlich das Vertragsguthaben zu Beginn eines jeden Monats Absatz (16): nach einem der zuständigen Aufsichtsbehörde ange- zeigten und für die Aufschubzeit↑ festgelegten versiche- Aktives Einstiegsmanagement (Fonds) rungsmathematischen Verfahren (Umschichtungsverfah- ren) neu auf das Deckungskapital und die Fonds aufge- (16) Haben Sie das Umschichtungsverfahren Akti- teilt. Der Teil des Vertragsguthabens, der den Fonds ves Einstiegsmanagement in Ihren Vertrag eingeschlos- entnommen wird, wird unverzüglich entsprechend der sen, wird Ihr Fondsguthaben, wie von Ihnen beantragt, Aufteilung des Fondsguthabens auf die einzelnen Fonds umgeschichtet. Dabei wird der am ersten Börsentag↑ entnommen. Der Teil des Vertragsguthabens, der in die des jeweiligen Monats festgestellte Rücknahmepreis der Fonds investiert wird, wird unverzüglich in Fondsanteile Fondsanteile zu Grunde gelegt. Sie können das Aktive der von Ihnen gewählten Investmentfonds umgerechnet Einstiegsmanagement bis zum 20. eines jeden Monats und dem Anlagestock entsprechend der Zuführungsauf- mit Wirkung zum ersten Börsentag des Folgemonats be- teilung (siehe § 14) zugeführt. Es wird der am ersten enden oder eine Änderung beantragen. Börsentag↑ des Monats festgestellte Rücknahmepreis der Fondsanteile zu Grunde gelegt. Aktives Ablaufmanagement (Fonds) Umschichtungsverfahren (17) 5 Jahre vor Ende der Aufschubzeit↑ oder wenn Sie das rechnungsmäßige Alter↑ von 62 Jahren erreicht (11) Das Umschichtungsverfahren stellt sicher, dass haben, frühestens jedoch 5 Jahre nach Beginn der Ver- zum Ende der Aufschubzeit auch bei Kursrückgängen sicherung, machen wir Ihnen ein Angebot für ein Aktives und einer damit verbundenen Wertminderung des Ablaufmanagement. Fondsguthabens ein ausreichend hohes Vertragsgutha- ben zur Sicherstellung der Garantien vorhanden ist. (18) Das Aktive Ablaufmanagement vor Beginn der Rentenzahlung hat das Ziel, das Risiko einer Wertmin- (12) Es zielt darauf ab, einen möglichst großen Teil derung des Fondsguthabens auf Grund von Kursrück- des Vertragsguthabens dem Fondsguthaben zuzufüh- gängen zu verringern. Hierzu wird das Fondsguthaben ren. Dies kann dazu führen, dass das Vertragsguthaben während der gesamten Dauer des Ablaufmanagements ausschließlich in Fonds investiert ist. Das Umschich- nach und nach in risikoärmere Fonds (Zielfonds) umge- tungsverfahren kann auch dazu führen, dass das Ver- schichtet. Es wird monatlich zum Rücknahmepreis der tragsguthaben ausschließlich im Deckungskapital inves- Fondsanteile umgeschichtet. tiert ist. (19) Im Rahmen des aktiven Ablaufmanagements (13) Bei einem Kursrückgang der Fondsanteile kann können Sie Folgendes mit uns vereinbaren: das Umschichtungsverfahren dazu führen, dass vom Fondsguthaben in das Deckungskapital umgeschichtet - Den Zeitpunkt, ab wann die monatlichen Umschichtun- werden muss. gen durchgeführt werden sollen. Seite 29 von 54 [Seite 31] - In welche Zielfonds umgeschichtet werden soll. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) - Den Zeitraum, in dem das Aktive Ablaufmanagement und veröffentlichen sie jährlich im Geschäftsbericht. durchgeführt werden soll, von 12 bis maximal 60 Mo- naten. Im Anhang „Erläuterungen und Hinweise zur Über- schussbeteiligung für die fondsgebundene Rentenversi- Diese Vereinbarungen können Sie jederzeit, spätestens cherung“ erläutern wir Ihnen, warum Überschüsse ent- am 20. eines Monats mit Wirkung zum nächsten Mo- stehen und wie die Versicherungsnehmer insgesamt an natsletzten, ändern und das Aktive Ablaufmanagement den Überschüssen beteiligt werden. jederzeit beenden. Dafür werden keine Gebühren be- rechnet. (2) Nachfolgend erläutern wir Ihnen, wie die Über- schussbeteiligung↑ Ihres Vertrags erfolgt: (20) Haben Sie das Aktive Ablaufmanagement be- endet, können Sie es zu einem späteren Zeitpunkt wie- - Bildung von Gewinngruppen der in Textform↑ beantragen. (Absatz (3)) - Regelungen und Berechnungsgrundsätze Beginn der Rentenzahlung (Absatz (4) bis (12)) - Nachreservierung (21) Zum Beginn der Rentenzahlung wird der €- (Absatz (13)) Wert der Fondsanteile Ihrer Versicherung zum Stichtag - Warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht im Erlebensfall (§ 5) ermittelt und in unserem nach je- garantieren können weils gültigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften gebunde- (Absatz (14)). nen Vermögen angelegt. Bildung von Gewinngruppen (3) Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. §5 Welcher Stichtag wird für die Ermittlung des Rentenversicherungen) zu Gewinngruppen zusammen- Fondsguthabens zu Grunde gelegt? gefasst. Gewinngruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. Die Im Erlebensfall Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Gewinn- gruppen nach einem verursachungsorientierten Verfah- Der letzte Börsentag↑ vor Beginn der Rentenzahlung. ren und zwar in dem Maß, wie die Gewinngruppen zur Entstehung von Überschüssen beigetragen haben. Im Todesfall Ihre Versicherung erhält Anteile an den Überschüssen Der letzte Börsentag des Monats, in dem die Meldung derjenigen Gruppe, die in Ihrem Versicherungsschein des Todesfalles bei uns eingeht. genannt ist. Die Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir veröffentlichen die Überschus- Bei Umwandlung santeilsätze in unserem Geschäftsbericht. Diesen kön- nen Sie bei uns anfordern. Der letzte Börsentag vor Wirksamwerden der Umwand- lung (§ 13). Regelungen und Berechnungsgrundsätze Bei Änderung der Guthabenaufteilung (Shift) der Inhalt des Abschnitts: Fonds - Überschussbeteiligung↑ vor Beginn der Rentenzah- Spätestens der 2. Börsentag nach dem von Ihnen bean- lung (Absatz (4) bis (7)) tragten Termin. Ist der beantragte Termin bereits verstri- - Überschussbeteiligung nach Beginn der Rentenzah- chen oder nicht genannt, führen wir die Wertermittlung lung (Absatz (8) bis (12)) unverzüglich nach Eingang Ihres Antrags durch. Der Tag dieser Wertermittlung gilt als Stichtag. Überschussbeteiligung vor Beginn der Rentenzah- lung Bei Kündigung/Beitragsfreistellung (4) In der Aufschubzeit↑ unterscheiden wir Der letzte Börsentag vor dem Kündigungstermin (§ 17 zwischen Absatz (1)). - laufenden Überschussanteilen (Absatz (5)) Schluss- Bei Lock-In überschussanteilen (Absatz (6)) und - der Beteiligung an den Bewertungsreserven↑ Der erste Börsentag des Monats, zu dem der Lock-In (Absatz (7)). wirksam wird. Mit den laufenden Überschussanteilen werden den Ver- trägen regelmäßig Überschüsse zugeteilt, die zum Zeit- §6 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? punkt der Zuteilung entweder das Vertragsguthaben (siehe § 4 Absatz (8)) erhöhen oder die beitragsabhängi- (1) Wir beteiligen Sie nach § 153 des Versiche- gen Verwaltungskosten (siehe § 19) reduzieren. Diese rungsvertragsgesetzes (VVG) an den Überschüssen und Zuteilung ist unwiderruflich. Eine spätere abweichende Bewertungsreserven↑ (Überschussbeteiligung↑). Die Festlegung der Überschussanteilsätze wirkt sich nicht Überschüsse und Bewertungsreserven ermitteln wir auf die bereits zugeteilten Überschüsse aus. Seite 30 von 54 [Seite 32] Die Schlussüberschussanteile werden jedes Jahr neu - und in Prozent der Schlussüberschuss-Anwartschaft festgelegt, gelten jedoch nur für Verträge, bei denen in des Vormonats. diesem Jahr eine Leistung fällig wird. Die Schlussüber- schussanteile können damit teilweise oder auch ganz Bei Ihrem Tod vor Beginn der Rentenzahlung oder bei entfallen. Die Höhe der Schlussüberschussanteile steht Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung werden daher erst nach der Festlegung für das Jahr fest, in dem Schlussüberschussanteile auf der Basis einer reduzier- eine Leistung aus dem Vertrag fällig wird. ten Schlussüberschuss-Anwartschaft fällig. Die Höhe der Reduzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Ist ein Garantieprozentsatz größer 0 % vereinbart oder wurde ein Lock-In durchgeführt, wird zusätzlich eine Fällige Schlussüberschussanteile werden dem Vertrags- Mindestbeteiligung an den fälligen Bewertungsreserven guthaben zugeführt. festgelegt. Wenn der auf die Versicherung entfallende Anteil an den Bewertungsreserven kleiner als die Min- Beteiligung an den Bewertungsreserven destbeteiligung ist, wird die Mindestbeteiligung fällig. An- dernfalls wird zusätzlich zur Mindestbeteiligung der die Ermittlung der Höhe der Bewertungsreserven Mindestbeteiligung übersteigende Anteil an den Bewer- tungsreserven fällig. (7) Die Höhe der Bewertungsreserven↑ wird lau- fend neu ermittelt. Die Stichtage für die Ermittlung der Die Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven wird je- Bewertungsreserven werden jedes Jahr vom Vorstand des Jahr neu festgelegt, gilt jedoch nur für Verträge, bei unseres Unternehmens festgelegt und in unserem Ge- denen in diesem Jahr eine Leistung fällig wird. Die Min- schäftsbericht veröffentlicht. Den Geschäftsbericht kön- destbeteiligung kann damit teilweise oder auch ganz ent- nen Sie bei uns jederzeit anfordern. Sollten zwischen fallen. Die Höhe der Mindestbeteiligung steht daher erst dem Bewertungsstichtag und dem Ende Ihres Vertrags nach der Festlegung für das Jahr fest, in dem eine Leis- bzw. dem Ende der Aufschubzeit↑ unvorhergesehene tung aus dem Vertrag fällig wird. Ereignisse eintreten, die sich auf die Bewertungsreser- ven auswirken können, sind wir berechtigt, die Höhe der Laufende Überschussanteile Bewertungsreserven neu zu ermitteln und diese bei ei- ner wesentlichen Änderung als Basis für die Ermittlung (5) Ihre Versicherung erhält monatlich ab Beginn Ihres Anteils an den Bewertungsreserven anzusetzen. der Versicherung Grundüberschussanteile und Zinsüber- Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der schussanteile. dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen können dazu führen, dass die Beteili- Jeder Grundüberschussanteil wird für jeden Fonds in gung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise Prozent des Guthabens dieses Fonds zu Beginn des entfällt. Monats bemessen und zu Beginn des Monats dem Fondsguthaben entsprechend der Zuführungsaufteilung Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven werden in (siehe § 14 Absatz (2)) gutgeschrieben. einem bilanzorientierten Verfahren ermittelt. Die so zu den jeweiligen Terminen festgestellten Bewertungsreser- Jeder Zinsüberschussanteil wird in Prozent des De- ven werden anteilig den anspruchsberechtigten Verträ- ckungskapitals (siehe § 4 Absatz (4)) zu Beginn des Mo- gen zugeordnet. nats bemessen und zum Ende des Monats dem De- ckungskapital gutgeschrieben. Ermittlung des Anteils eines Vertrags an den Bewer- tungsreserven Für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung↑ gilt zusätzlich: Wir beteiligen Ihren Vertrag nach einem verursachungs- orientierten Verfahren an den zu verteilenden Bewer- Ihre beitragspflichtige Versicherung erhält in jedem Ver- tungsreserven. Dabei wird berücksichtigt, wie Ihr Vertrag sicherungsjahr↑ zusätzliche Grundüberschussanteile. zur Entstehung der Bewertungsreserven beigetragen Diese werden bei jeder Beitragsfälligkeit in Prozent des hat. Der Anteil Ihres Vertrags an den zu verteilenden Be- Bruttojahresbeitrags bemessen. Diese zusätzlichen wertungsreserven ist umso höher, je länger der Vertrag Grundüberschussanteile werden dem Deckungskapital besteht und je höher der Beitrag und die daraus erwirt- gutgeschrieben. schafteten Erträge sind. Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart und wurde kein Lock-In durchgeführt, fal- Schlussüberschussanteile len für Ihren Vertrag vor Beginn der Rentenzahlung kei- ne Bewertungsreserven an. (6) Zum Ende der Aufschubzeit↑ werden Schlussüberschussanteile fällig. Die Höhe der Schluss- Bei Beendigung der Aufschubzeit durch Tod oder Erle- überschussanteile wird aus der Schlussüberschuss-An- ben des Beginns der Rentenzahlung wird der für diesen wartschaft, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Fäl- Zeitpunkt ermittelte Betrag zur Hälfte zugeteilt und fällig ligkeit deklarierten und im Geschäftsbericht veröffentlich- ten Anteilsatz ermittelt. Fällige Anteile an den Bewertungsreserven werden dem Vertragsguthaben zugeführt. Die Schlussüberschuss-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven bemisst sich - in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn des Mo- Ist ein Garantieprozentsatz größer 0 % vereinbart oder nats und wurde ein Lock-In durchgeführt erhalten Sie zum Ende - in Prozent des Vertragsguthabens zum Ende des Mo- der Aufschubzeit jedoch wenigstens folgende Mindest- nats beteiligung an den Bewertungsreserven: Seite 31 von 54 [Seite 33] Die Höhe der Mindestbeteiligung wird aus der Mindest- liche, nicht garantierte Gewinnrente gebildet, die zusam- beteiligungs-Anwartschaft, multipliziert mit dem zum En- men mit der versicherten Rente fällig wird. Die Gewinn- de der Aufschubzeit deklarierten und im Geschäftsbe- rente verändert die Todesfallleistung nicht. Solange die richt veröffentlichten Anteilsatz ermittelt. zu erwartenden Überschussanteile sich nicht ändern, er- höht sich diese Gewinnrente jährlich, Die Mindestbeteiligungs-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung - bei der Überschussverwendung Teildynamische Rente bemisst sich in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, des Monats und in Prozent der Mindestbeteiligungs-An- wartschaft des Vormonats. - bei der Überschussverwendung Teilkonstante Rente erstmals fünf Jahre nach Beginn der Rentenzahlung Bei Ihrem Tod vor Beginn der Rentenzahlung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung wird eine derart, dass die Gesamtrente jährlich um einen festge- Mindestbeteiligung auf der Basis einer reduzierten Min- legten Prozentsatz steigt. destbeteiligungs-Anwartschaft fällig. Die Höhe der Redu- zierung hängt von der restlichen Aufschubzeit↑ ab. Die Höhe der Gewinnrente ermitteln wir nach anerkann- ten Regeln der Versicherungsmathematik. Die dabei ver- Fällige Anteile an den Bewertungsreserven werden dem wendeten Rechnungsgrundlagen↑ Sterbetafel↑ und Vertragsguthaben zugeführt. Rechnungszins↑ berücksichtigen die während des ge- samten Rentenbezugs zu erwartenden Überschussan- Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart und wur- teile. Diese ergeben sich aus den festgelegten Über- de kein Lock-In durchgeführt, fällt vor Beginn der Ren- schussanteilsätzen. Die verwendeten Rechnungsgrund- tenzahlung keine Mindestbeteiligung an den Bewer- lagen und der Prozentsatz, um den die Gesamtrente tungsreserven an. jährlich steigt, werden jedes Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktu- Nähere Einzelheiten zur Beteiligung der anspruchsbe- ars festgelegt. Wir veröffentlichen die verwendeten rechtigten Verträge veröffentlichen wir in unserem Ge- Rechnungsgrundlagen und die festgelegte Steigerung schäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns der Gesamtrente in unserem Geschäftsbericht. Den Ge- jederzeit anfordern. schäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern. Überschussbeteiligung nach Beginn der Rentenzah- Eine Änderung der künftig zu erwartenden Überschus- lung santeile führt zu einer Anpassung der verwendeten Rechnungsgrundlagen. Dies kann auch dazu führen, (8) Nach Beginn der Rentenzahlung werden jähr- dass wir die künftige Steigerung der Gesamtrente neu lich Überschussanteile fällig. Diese werden je nach ver- festlegen. Insgesamt verändert sich dadurch die bereits traglicher Vereinbarung wie folgt verwendet: erreichte Höhe der nicht garantierten Gewinnrente und damit auch die bereits erreichte Höhe der Gesamtrente. Dynamische Rente Die Gesamtrente kann folglich steigen oder sinken. Die nicht garantierte Gewinnrente kann auch ganz (9) Bei der Überschussverwendung Dynamische entfallen; in diesem Fall zahlen wir Ihnen als Gesam- Rente werden jährlich zum Ende eines jeden Versiche- trente jedoch mindestens die versicherte Rente ge- rungsjahres↑ Zinsüberschussanteile in Prozent des De- mäß § 1 Absatz (3). ckungskapitals↑ am Ende des Versicherungsjahres fäl- lig. Dabei können sich für die gemäß § 1 Absatz (3) er- Bei der Überschussverwendung Teildynamische Rente mittelten Renten unterschiedliche Prozentsätze ergeben. bzw. Teilkonstante Rente ergibt sich zum Beginn der Rentenzahlung jeweils eine gegenüber der Dynami- Die jährlichen Überschussanteile werden nach den zu schen Rente erhöhte Gesamtrente; die Rentensteigerun- Beginn der Rentenzahlung für neu abgeschlossene Ver- gen fallen in der Regel niedriger aus als bei der Über- träge geltenden Rechnungsgrundlagen↑ als Einmalbei- schussverwendung Dynamische Rente. trag für eine lebenslange beitragsfreie Zusatzrente in gleich bleibender Höhe verwendet. Eine Reduzierung Bei Tod nach Beginn der Rentenzahlung (siehe § 1 der Überschussanteilsätze hat keine Auswirkung auf die Absatz (8)) wird die Gewinnrente für die Hinterbliebe- Höhe der bisher erreichten Rente. nenrente neu ermittelt. Eine Zusatzrente ist ihrerseits überschussberechtigt und Änderung der Überschussverwendung erhält zum Ende eines jeden Versicherungsjahres einen Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals (11) Bis einen Monat vor dem Beginn der Renten- am Ende des Versicherungsjahres, der die Zusatzrente zahlung können Sie die vertragliche Vereinbarung der erhöht. Überschussverwendung für den Rentenbezug in Text- form↑ ändern. Sie können die Überschussverwendung Die jährlichen Überschussanteile verändern die Todes- Teildynamische Rente wählen, wenn Sie zu Beginn der fallleistung nicht. Rentenzahlung höchstens das rechnungsmäßige Alter↑ von 80 Jahren erreicht haben. Sie können die Über- Teildynamische Rente/Teilkonstante Rente schussverwendung Teilkonstante Rente wählen, wenn Sie zu Beginn der Rentenzahlung höchstens das rech- (10) Bei der Überschussverwendung Teildynami- nungsmäßige Alter von 70 Jahren erreicht haben. sche Rente bzw. Teilkonstante Rente wird zu Beginn der Rentenzahlung aus den während des gesamten Renten- bezugs zu erwartenden Überschussanteilen eine zusätz- Seite 32 von 54 [Seite 34] Beteiligung an Bewertungsreserven Für den Teil des Vertragsguthabens, der in Fondsanteile der von Ihnen gewählten Investmentfonds investiert (12) Nach Beginn der Rentenzahlung beteiligen wir wird, rechnen wir in Fondsanteile um und führen sie dem Sie verursachungsorientiert durch erhöhte laufende Anlagestock entsprechend der Zuführungsaufteilung Überschussanteile (siehe Absatz (8) Satz 1) an vorhan- (siehe § 14) zu. Dabei wird der am ersten Börsentag↑ denen Bewertungsreserven↑. Bei der Festlegung der er- des Monats der Beitragsfälligkeit festgestellte Rücknah- höhten Überschussanteilsätze wird die Bewertungsre- mepreis der Fondsanteile zu Grunde gelegt. servensituation berücksichtigt. Nähere Einzelheiten zur Beteiligung an den Bewertungs- reserven nach Beginn der Rentenzahlung veröffentli- §9 Was schreiben wir Ihrem Fondsguthaben chen wir in unserem Geschäftsbericht. Den Geschäfts- gut und was entnehmen wir Ihrem Vertrags- bericht können Sie bei uns jederzeit anfordern. guthaben? Nachreservierung (1) Soweit die Erträge aus den im Anlagestock ent- haltenen Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden, (13) Die Zusage von Garantien (siehe § 2) sowie fließen sie unmittelbar dem Anlagestock zu und erhöhen von garantierten Rentenfaktoren↑ erfordert eine vorsich- damit den Wert des Anlagestocks. Erträge des Anlage- tige Tarifkalkulation, bei der Veränderungen der Kapital- stocks, die ausgeschüttet werden, und eventuelle Steu- märkte, eine ungünstige Entwicklung der versicherten ererstattungen rechnen wir in Fondsanteile um und Risiken und der Kosten berücksichtigt werden müssen. schreiben sie den einzelnen Verträgen gut. Wenn sich Umstände, die der Kalkulation zu Grunde la- (2) Die beitragsunabhängigen Verwaltungskosten gen, wesentlich ändern (z. B. Erhöhung der allgemeinen (siehe § 19 Absatz (5)) entnehmen wir monatlich dem Lebenserwartung, nicht nur vorübergehend sinkende Er- Vertragsguthaben (siehe § 4 Absatz (8)) entsprechend träge der Kapitalanlagen am Kapitalmarkt) und dies bei der Aufteilung des Vertragsguthabens auf das De- Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war und wir des- ckungskapital und die Fonds. wegen weitere Rückstellungen bilden müssen (Nachre- servierung), kann dies dazu führen, dass wir künftig ge- ringere laufende Überschussanteile, geringere Schluss- § 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung überschussanteile und eine geringere Mindestbeteili- beachten? gung an den Bewertungsreserven↑ festlegen. Die Über- schussbeteiligung↑ kann auch ganz entfallen. (1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem Betrag (Einmalbeitrag↑) Warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung oder laufend monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich nicht garantieren können zahlen. (14) Die Höhe der Überschussbeteiligung↑ hängt (2) Den ersten laufenden Beitrag oder den Einmal- von vielen Einflüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar beitrag↑ müssen Sie unverzüglich (d. h. ohne schuldhaf- und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Einflussfakto- tes Zögern) nach Abschluss des Versicherungsvertrags ren sind die Erträge aus den Kapitalanlagen (siehe § 4 zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Absatz (4) und (18)) und die Entwicklung der versicher- Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbe- ten Risiken und der Kosten. Die Höhe der künftigen ginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden je- Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert wer- weils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode↑ den. Die Überschussbeteiligung↑ kann auch ganz entfal- fällig. Die Versicherungsperiode umfasst bei Versiche- len. Den unverbindlichen Beispielrechnungen im Versor- rungen mit Einmalbeitrag ein Jahr, bei Versicherungen gungsvorschlag können Sie den möglichen Verlauf der mit laufender Beitragszahlung↑ entsprechend der Zah- Überschussbeteiligung entnehmen. lungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr. §7 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? (3) Jeder Beitrag kann nur im Lastschriftverfahren gezahlt werden. Wir ziehen ihn jeweils bei Fälligkeit von Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag dem uns angegebenen Konto ein. mit uns abgeschlossen haben und wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag↑ gezahlt haben (siehe (4) Die Zahlung gilt in folgenden Fällen als recht- § 10). Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein zeitig: angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungs- schutz. - Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag (Absatz (2)) ein- gezogen werden und - Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider- §8 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? sprochen. Wir rechnen Ihre laufenden Beiträge bzw. Ihren Einmal- (5) Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung wer- beitrag↑, nach Abzug der tariflich vorgesehenen Ab- den wir etwaige Beitragsrückstände verrechnen. schluss- und Vertriebskosten und beitragsabhängigen Verwaltungskosten (siehe § 19) unverzüglich dem Ver- (6) Im Todesfall haben wir Anspruch auf die Beiträ- tragsguthaben zu. Ist ein Garantieprozentsatz größer ge bis zum Ende der Versicherungsperiode↑, in der der 0 % vereinbart oder wurde ein Lock-In durchgeführt, tei- Todesfall eingetreten ist. Die Hinterbliebenen werden len wir das Vertragsguthaben gemäß § 4 Absatz (9) auf. nicht mit der Zahlung des Beitrags belastet. Seite 33 von 54 [Seite 35] § 11 Wie können Sie Zahlungsschwierigkeiten Folgebeitrag überbrücken? Zahlungsfrist Neben einer Beitragsfreistellung nach § 18 haben Sie folgende Möglichkeit Zahlungsschwierigkeiten zu über- (3) Wenn ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig einge- brücken: zogen werden konnte (siehe § 10 Absatz (4)), können wir Ihnen in Textform↑ eine Zahlungsfrist setzen. Die Sie haben bei Zahlungsschwierigkeiten (z. B. nachge- Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. wiesene Arbeitslosigkeit) die Möglichkeit, die Beitrags- zahlung für maximal 24 Monate - bei Inanspruchnahme Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs des Folgebei- der Elternzeit bis zu 36 Monate - zu unterbrechen, wenn trags seit Beginn der Versicherung mindestens 3 Jahre ver- gangen sind. Ist ein Garantieprozentsatz größer als 0 % (4) Für einen Versicherungsfall↑, der nach Ablauf vereinbart, reduzieren sich das garantierte Kapital (siehe der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermin- § 2 Absatz (2)) und die garantierte Mindestrente (siehe dert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei § 2 Absatz (1)). Das garantierte Lock-In-Kapital (siehe Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in § 2 Absatz (6)) und die garantierte Lock-In-Rente (siehe Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits § 2 Absatz (7)) bleiben unverändert. Diese Unterbre- mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen chung kann erstmalig in Anspruch genommen werden, haben. nachdem ein Vertragsguthaben von 1.500 € erreicht wird. Für eine Unterbrechung der Beitragszahlung ist ei- (5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist kön- ne schriftliche↑ Vereinbarung mit uns erforderlich. nen wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungs- frist kündigen, wenn Sie sich noch immer mit den Beiträ- Beträgt bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung die gen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Vorausset- restliche Aufschubzeit↑ mindestens 10 Jahre, bleibt der zung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf vereinbarte Garantieprozentsatz (siehe § 2 Absatz (2)) diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die unverändert. Anderenfalls wird geprüft, ob zum Zeitpunkt Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird der Wiederaufnahme der Beitragszahlung ausreichend dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie Vertragsguthaben (siehe § 4 Absatz (8)) zur Sicherstel- zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Ver- lung des garantierten Kapitals in Ihrem Vertrag vorhan- zug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie eben- den ist. Sollte dies nicht der Fall sein, reduziert sich der falls hinweisen. vereinbarte Garantieprozentsatz auf den maximal finan- zierbaren Prozentsatz. Dies führt zu einer zusätzlichen Im Fall der Kündigung wandelt sich der Vertrag in eine Reduzierung der garantierten Mindestrente (siehe § 2 beitragsfreie Versicherung entsprechend § 18 um. Absatz (1)). Nachzahlungsmöglichkeit Nach Vereinbarung können Sie die während der Unter- brechung der Beitragszahlung nicht gezahlten Beiträge (6) Sie können den angeforderten Betrag auch in einem Betrag oder innerhalb eines Zeitraums von dann noch nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirk- 24 Monaten in halbjährlichen, vierteljährlichen oder mo- sam geworden ist. Nachzahlen können Sie nur natlichen Raten nachzahlen. Statt dessen haben Sie die Möglichkeit höhere laufende Beiträge bis zum Ende der - innerhalb eines Monats nach der Kündigung, Beitragszahlungsdauer↑ oder für einen vereinbarten - oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung Zeitraum der ausstehenden Beitragszahlungsdauer verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach nachzuentrichten. Fristablauf. Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündi- § 12 Was geschieht, wenn ein Beitrag nicht gung unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versi- rechtzeitig eingezogen werden kann? cherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungs- frist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein Erster laufender Beitrag oder Einmalbeitrag verminderter Versicherungsschutz. (1) Wenn der erste laufende Beitrag oder Einmal- beitrag↑ aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht § 13 Wie können Sie Ihre fondsgebundene Ren- rechtzeitig eingezogen werden kann (siehe § 10 tenversicherung mit wählbarer Garantie in Absatz (4)), können wir - solange die Zahlung nicht be- eine konventionelle Rentenversicherung wirkt ist - vom Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht zum umwandeln? Rücktritt berechtigt, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Sie können beantragen, dass wir Ihre fondsgebundene Basisrentenversicherung mit wählbarer Garantie in eine (2) Ist der erste laufende Beitrag oder Einmalbei- von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene, zertifizierte trag↑ bei Eintritt des Versicherungsfalls↑ noch nicht ge- konventionelle Basisrentenversicherung umwandeln. zahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text- Unter einer konventionellen Rentenversicherung verste- form↑ oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- hen wir eine Versicherung bei der die Anlage im De- rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht ckungskapital↑ erfolgt. Dieses führen wir nach den je- haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, weils gültigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften in unse- wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie das Ausbleiben rem gebundenen Vermögen. der Zahlung nicht zu vertreten haben. Seite 34 von 54 [Seite 36] Ein Rechtsanspruch auf die Umwandlung besteht nicht. Grund aus unserem Angebot für Ihre Versicherung ge- Für die Umwandlung ist eine schriftliche Vereinbarung nommen werden. In diesen Fällen können wir den Fonds mit uns erforderlich. mit Zustimmung des Verantwortlichen Aktuars aus unse- rem Angebot entfernen. § 14 Wie können Sie die Guthabenaufteilung und Sachliche Gründe sind insbesondere: die Zuführungsaufteilung der Fonds än- dern? - die Einstellung des Vertriebs von Investmentanteilen der Kapitalverwaltungsgesellschaft, Änderung der Guthabenaufteilung (Shift) - die Auswahlkriterien, von denen wir die Aufnahme ei- nes Fonds in unser Fondsangebot üblicherweise ab- (1) Sie können jederzeit während der Aufschub- hängig machen, werden nicht mehr erfüllt (z. B. durch zeit↑ in Textform↑ verlangen, dass der €-Wert Ihres eine erhebliche Verschlechterung bzw. einen Wegfall Fondsguthabens nach einer von Ihnen neu festzulegen- des Ratings des Fonds), den prozentualen Aufteilung in ganzen Prozentsätzen - die erhebliche Änderung von Anlagegrundsätzen ei- auf die Fonds verteilt wird. Sie können aus allen zum nes Fonds durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft, Zeitpunkt der Änderung von uns für Ihren Vertrag ange- - die Änderung der vereinbarten Rahmenbedingungen botenen Fonds auswählen. Die Umrechnung des Fonds- durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (z. B. nach- guthabens erfolgt zum Stichtag (§ 5) zum Rücknahme- trägliche Erhebung oder Erhöhung von Gebühren), preis der Fondsanteile. - eine effiziente Verwaltung des Fonds durch uns ist nicht mehr möglich (z. B. weil das Fondsguthaben al- Änderung der Zuführungsaufteilung (Switch) ler Versicherungsnehmer in diesem Fonds weniger als 100.000 € beträgt oder weil in den letzten 6 Monaten (2) Sie können jederzeit während der Aufschub- weniger als 100 Versicherungsnehmer mit ihren Ver- zeit↑ in Textform↑ verlangen, dass ab dem ersten Bör- trägen in diesen Fonds investiert waren), sentag des nächsten Monats künftige Zuführungen in die - die Beendigung der Kooperation mit der Kapitalverwal- Fonds nach einer von Ihnen neu festzulegenden prozen- tungsgesellschaft auf Veranlassung der Kapitalverwal- tualen Aufteilung in ganzen Prozentsätzen erfolgen. Sie tungsgesellschaft, können maximal 20 aus allen zum Zeitpunkt der Ände- - eine Änderung von einschlägigen Gesetzen oder auf- rung von uns für Ihren Vertrag angebotenen Fonds aus- sichtsrechtlichen Anforderungen. wählen, wobei auf jeden Fonds mindestens 5 % entfal- len müssen. Folgen für Ihre Fondsauswahl Gesamtanzahl der Fonds (2) Falls Sie einen Fonds ausgewählt haben, der nach Absatz (1) aus dem Angebot zu Ihrer Versicherung (3) Die Gesamtanzahl der innerhalb eines Vertrags genommen wird, werden wir Sie hierüber benachrich- gehaltenen Fonds darf 40 nicht überschreiten. tigen. (3) Sie haben ab Zugang des Benachrichtigungs- § 15 Wie können Fonds aus unserem Angebot schreibens 6 Wochen Gelegenheit, als Ersatz andere genommen werden und was passiert in die- Fonds aus unserem Angebot für Ihre Versicherung zu sem Fall? wählen, in die das Fondsguthaben des entfallenden Fonds kostenfrei umgeschichtet werden soll. Die jeweils Änderungen Ihrer Fondsauswahl aktuelle Liste der Fonds, die Sie für Ihre Versicherung wählen können, ist bei uns jederzeit kostenlos erhältlich. (1) Die von Ihnen für Ihre Versicherung gewählten Fonds können durch fremde oder unsere eigene Veran- Geht uns innerhalb der 6-wöchigen Frist keine entspre- lassung aus dem Angebot für Ihre Versicherung genom- chende Erklärung in Textform↑ von Ihnen zu, gilt der von men werden. uns genannte, dem entfallenden Fonds am ehesten ver- gleichbare, als von Ihnen ausgewählt. Auf diesen Fonds Für die Herausnahme gilt Folgendes: werden wir Sie einschließlich der Kriterien für dessen Auswahl in unserer Benachrichtigung ausdrücklich hin- Fremde Veranlassung weisen. Den Fondswechselstichtag werden wir Ihnen ebenfalls in unserer Benachrichtigung mitteilen. Wir wer- Ein Fonds, den Sie für Ihre Versicherung gewählt haben, den Sie nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass kann von uns auf fremde Veranlassung aus dem Ange- für den Fall, dass Sie sich nicht innerhalb der 6-wöchi- bot für Ihre Versicherung genommen werden. gen Frist für einen Fonds entscheiden, der von uns nach den vorstehenden Kriterien vorgeschlagene Fonds als Beispiele hierfür sind insbesondere: gewählt gilt. - die Auflösung oder Schließung des Fonds durch die (4) Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren kön- Kapitalverwaltungsgesellschaft, nen, dass die Ausgabe von Fondsanteilen kurzfristig be- - die Verschmelzung des Fonds mit anderen Fonds schränkt, ausgesetzt oder endgültig eingestellt worden durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. ist, oder ein Fonds auf fremde Veranlassung aus dem Angebot genommen wird, werden wir Ihre für die Anlage Eigene Veranlassung vorgesehenen Beitragsteile in den von uns vorgesehe- nen Ersatzfonds anlegen. Sie haben dann das Recht, ei- Ein Fonds, den Sie für Ihre Versicherung gewählt haben, nen kostenlosen Fondswechsel nach § 14 durchzufüh- kann auch auf unsere Veranlassung aus sachlichem ren. Seite 35 von 54 [Seite 37] § 16 Welche Folgen hat die Beschränkung, Aus- Folgen für Shift/Switch setzung oder endgültige Einstellung der Ausgabe oder der Rücknahme von Invest- (7) Sie können während der Beschränkung, Aus- mentanteilen für Ihren Vertrag? setzung und bei endgültiger Einstellung der Rücknahme oder Ausgabe von Fondsanteilen eines Investmentfonds Ausgabe von Investmentanteilen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Neuvertei- lung des €-Werts des Fondsguthabens dieses Invest- (1) Wenn die Kapitalverwaltungsgesellschaft die mentfonds (§ 14 Absatz (1)) nicht verlangen. Ausgabe von Anteilen eines in Ihrem Vertrag enthalte- nen Fonds beschränkt, aussetzt oder endgültig einstellt, Sie können während der Beschränkung, Aussetzung ist dies ein sachlicher Grund nach § 15, der uns berech- und bei endgültiger Einstellung der Rücknahme oder tigt, diesen Fonds aus unserem Angebot zu entfernen. Ausgabe von Fondsanteilen eines Investmentfonds durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht verlan- Sie können während der Beschränkung, Aussetzung gen, dass Ihre künftigen Beiträge in Anteilen dieses In- und bei endgültiger Einstellung der Ausgabe von Fonds- vestmentfonds angelegt (§ 14 Absatz (2)) werden. anteilen eines Investmentfonds nicht verlangen, dass Ih- re künftigen Beiträge in Anteilen dieses Investmentfonds angelegt werden. § 17 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leistung erbringen wir? Rücknahme von Investmentanteilen Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2) Wenn die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag enthal- (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum tenen Fonds beschränkt, aussetzt oder endgültig ein- Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 10 stellt, informieren wir Sie. Diese Beschränkung, Ausset- Absatz (2)) in Textform↑ ganz oder teilweise kündigen. zung oder endgültige Einstellung kann auch Auswirkun- Nach Beginn der Rentenzahlung können Sie nicht mehr gen auf die in Ihrem Vertrag vereinbarten Rechte und kündigen. das Umschichtungsverfahren (§ 4 Absatz (11) bis (13)) haben. (2) Bei vollständiger oder teilweiser Kündigung wandelt sich der Vertrag ganz oder teilweise in eine bei- Folgen für Leistungen tragsfreie Versicherung um. § 18 gilt entsprechend. (3) Bei Leistung (siehe § 1) kann der Rücknahme- Keine Auszahlung eines Rückkaufswerts bei Kündi- preis zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit nicht gung angesetzt werden, da wir die Anteile nicht an die Kapital- verwaltungsgesellschaft zurückgeben können. Wir wer- (3) Ein Anspruch auf Auszahlung eines Rückkaufs- den den Wert einer Anteileinheit anhand des aktuellen werts besteht nicht. Preises am Kapitalmarkt ermitteln. Der Preis kann auf Grund der verminderten Veräußerbarkeit der Fondsan- Voraussetzungen für die teilweise Kündigung teile geringer sein, als der zuletzt von der Kapitalverwal- tungsgesellschaft gestellte Rücknahmepreis. Diese (4) Die teilweise Kündigung der beitragspflichtigen Wertminderung kann auch zu einem Totalverlust führen. Versicherung ist nur wirksam, wenn der fortzuzahlende Beitrag mindestens 240 € im Jahr beträgt. Ist der Beitrag Folgen für den flexiblen Leistungsbeginn niedriger, hat das zur Folge, dass Ihre Teilkündigung un- wirksam ist. (4) Das nach vorne Verlegen des Beginns der Rentenzahlung (§ 3 Absatz (2)) kann nicht verlangt wer- Versicherungen mit Einmalbeitrag den, da wir die Anteile nicht an die Kapitalverwaltungs- gesellschaft zurückgeben können und somit der Rück- (5) Versicherungen mit Einmalbeitrag↑ können nahmepreis zur Ermittlung des Wertes einer Anteilein- Sie nicht kündigen. heit nicht angesetzt werden kann. Folgen für die Umwandlung in eine konventionelle Keine Beitragsrückzahlung Rentenversicherung (6) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht (5) Die Umwandlung Ihrer fondsgebundenen Ren- verlangen. tenversicherung in eine konventionelle Rentenversiche- rung (§ 13) ist ausgeschlossen, da wir die Anteile nicht an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgeben kön- § 18 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei nen und somit der Rücknahmepreis zur Ermittlung des stellen und welche Auswirkungen hat dies Wertes einer Anteileinheit nicht angesetzt werden kann. auf unsere Leistungen? Folgen für das Umschichtungsverfahren Beitragsfreistellung (6) Wenn die Kapitalverwaltungsgesellschaft die (1) An Stelle einer Kündigung nach § 17 können Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag enthal- Sie zu dem dort genannten Termin in Textform↑ verlan- tenen Fonds beschränkt, aussetzt oder endgültig ein- gen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht stellt, kann dieser Fonds im Rahmen des Umschich- der laufenden Beiträge befreit zu werden. tungsverfahrens nicht berücksichtigt werden. Seite 36 von 54 [Seite 38] (2) Bei vollständiger oder teilweiser Beitragsfreistel- dung einer beitragsfreien Rente vorhanden. Auch in lung wandelt sich der Vertrag ganz oder teilweise in eine den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mittel in Hö- beitragsfreie Versicherung um. he der eingezahlten Beiträge multipliziert mit dem vereinbarten Garantieprozentsatz für die Bildung ei- (3) Dabei legen wir den Rückkaufswert nach ner beitragsfreien Rente zur Verfügung. Nähere In- § 169 VVG zu Grunde. Der Rückkaufswert ist das Ver- formationen zur beitragsfreien Rente und in wel- tragsguthaben (siehe § 4 Absatz (8)) Ihrer Versicherung chem Ausmaß sie garantiert ist, können Sie der Ver- zum Stichtag (§ 5). Der Rückkaufswert ergibt sich für braucherinformation entnehmen. das Deckungskapital aus § 169 Absatz (3) VVG und für das Fondsguthaben aus § 169 Absatz (4) VVG. Ist ein Wiederinkraftsetzung Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart und wurde kein Lock-In durchgeführt, ergibt sich der Rückkaufswert aus- (8) Die beitragsfrei gestellte Versicherung können schließlich aus § 169 Absatz (4) VVG. Sie innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung wieder in Kraft setzen, wenn der Kein Abzug Versicherungsfall↑ noch nicht eingetreten ist. Dabei le- gen wir die für Ihren Vertrag geltenden Rechnungs- (4) Einen Abzug nach § 169 Absatz (5) VVG neh- grundlagen↑ zu Grunde. men wir nicht vor. Nach Beendigung einer Elternzeit können Sie innerhalb Auswirkung auf die Garantien von 3 Monaten verlangen, dass die Versicherung zu den vor der Beitragsfreistellung vereinbarten Bedingungen (5) Haben Sie die vollständige Befreiung von der fortgesetzt wird. Beitragszahlungspflicht beantragt, wird die Versicherung als beitragsfreie Versicherung mit herabgesetztem ga- Bei der Wiederinkraftsetzung können Sie die nicht ge- rantierten Kapital weitergeführt. Dabei wird ein Teil des zahlten Beiträge in einem Betrag ganz oder teilweise Fondsguthabens in das Deckungskapital umgeschichtet nachzahlen. (siehe § 4 Absatz (9)). Das garantierte Kapital wird neu festgesetzt. Es entspricht dem Vertragsguthaben abzüg- Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, entsprechend hö- lich des Lock-In-Kapitals, maximal jedoch der Summe here laufende Beiträge bis zum Ende der Beitragszah- der gezahlten Beiträge ohne Beiträge für eventuell ein- lungsdauer↑ zu vereinbaren. geschlossene Zusatzversicherungen. Dieser Betrag wird mit dem vereinbarten Garantieprozentsatz multipliziert. Mit Wiederinkraftsetzung erhöht sich das garantierte Ka- Die garantierte Mindestrente (siehe § 2 Absatz (1)) wird pital entsprechend um den vereinbarten Garantiepro- entsprechend herabgesetzt. Ist ein Garantieprozentsatz zentsatz (siehe § 2 Absatz (2)) multipliziert mit der Sum- von 0 % vereinbart, ist kein garantiertes Kapital und kei- me der nachgezahlten und künftigen Beiträge ohne Bei- ne garantierte Mindestrente zum Ende der Aufschubzeit träge für eventuell eingeschlossene Zusatzversicherun- vorhanden. Das garantierte Lock-In-Kapital (siehe § 2 gen. Sollte zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung nicht Absatz (6)) und die garantierte Lock-In-Rente (siehe § 2 ausreichend Vertragsguthaben in Ihrem Vertrag vorhan- Absatz (7)) bleiben unverändert. den sein, um die Erhöhung des garantierten Kapitals zu finanzieren, reduziert sich der Garantieprozentsatz auf Das Umschichtungsverfahren zielt darauf ab, dass den maximal finanzierbaren Prozentsatz. Ist ein Garan- ein möglichst großer Teil des Vertragsguthabens in tieprozentsatz von 0 % vereinbart, ist kein garantiertes Fonds investiert ist. Dies kann insbesondere in der Kapital vorhanden. Anfangszeit Ihrer Versicherung dazu führen, dass im Falle der Beitragsfreistellung weniger als die Summe Die Höhe der garantierten Mindestrente errechnet sich der gezahlten Beiträge - ohne Beiträge für eventuell nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eingeschlossene Zusatzversicherungen - multipli- neu. Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart, ist ziert mit dem vereinbarten Garantieprozentsatz als keine garantierte Mindestrente vorhanden. beitragsfreie Leistung zur Verfügung stehen. Das garantierte Lock-In-Kapital (siehe § 2 Absatz (6)) (6) Bei der Beitragsfreistellung wird das Vertrags- und die garantierte Lock-In-Rente (siehe § 2 Absatz (7)) guthaben Ihrer Versicherung um rückständige Beiträge bleiben unverändert. herabgesetzt. Teilweise Beitragsfreistellung § 19 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag verein- bart? Haben Sie nur eine teilweise Befreiung von der Beitrags- zahlungspflicht beantragt, reduzieren sich die Garantien (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es nach nach anerkannten Regeln der Versicherungsma- handelt sich um Abschluss- und Vertriebskosten sowie thematik. Eine teilweise Befreiung von der Beitragszah- Verwaltungskosten. Die Kosten sind von Ihnen zu tra- lungspflicht können Sie nur verlangen, wenn der fortzu- gen. Sie sind bei der Tarifkalkulation berücksichtigt und zahlende Beitrag mindestens 240 € im Jahr beträgt. müssen von Ihnen daher nicht gesondert gezahlt wer- den. Folgen der Kostenverrechnung Abschluss- und Vertriebskosten (7) In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Verrechnung von Kosten (insbesondere (2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehö- Abschluss- und Vertriebskosten, aber auch Verwal- ren insbesondere Abschlussprovisionen für den Versi- tungskosten, siehe § 19) nur geringe Beträge zur Bil- cherungsvermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- Seite 37 von 54 [Seite 39] und Vertriebskosten z. B. die Kosten für die Antragsprü- § 20 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung fung und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachauf- verlangt wird? wendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbe- arbeitung stehen, sowie Werbeaufwendungen. (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag bean- sprucht, können wir verlangen, dass uns der Versiche- (3) Von den Beiträgen werden Abschluss- und Ver- rungsschein und ein Zeugnis über den Tag Ihrer Geburt triebskosten als Prozentsatz der vereinbarten Beiträge vorgelegt werden. erhoben. Sie werden wie folgt entnommen: (2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere - Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung↑ Kosten eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, den Beiträgen der ersten 5 Jahre. Die Entnahme er- dass Sie noch leben. folgt in gleichbleibenden Beträgen. Ist die Beitragszah- lungsdauer↑ kürzer als 5 Jahre, erfolgt die Entnahme (3) Ihr Tod muss uns unverzüglich mitgeteilt wer- in gleichbleibenden Beträgen über die gesamte Bei- den. Außer dem Versicherungsschein ist uns eine amtli- tragszahlungsdauer. Die Abschluss- und Vertriebskos- che, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde ten betragen maximal 2,5 % der vereinbarten Beiträ- einzureichen. ge. (4) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte - Bei Versicherungen mit Einmalbeitrag↑ einmalig. verlangen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leis- tungspflicht zu klären. Die Kosten hierfür muss diejenige Von jeder Zuzahlung werden die Abschluss- und Ver- Person tragen, die die Leistung beansprucht. triebskosten einmalig als Prozentsatz abgezogen. Fälligwerden der Leistungen Verwaltungskosten (5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir (4) Zu den Verwaltungskosten gehören insbeson- die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststel- dere Kosten für die laufende Vertragsverwaltung, Leis- lung des Versicherungsfalls↑ und des Umfangs unserer tungsbearbeitung, Auszahlung von Renten, für Kunden- Leistungspflicht notwendig sind. informationen und Beratung. (6) Wenn Sie eine der genannten Pflichten nicht (5) Vor Beginn der Rentenzahlung werden Verwal- erfüllen, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht fest- tungskosten in den folgenden Formen erhoben: stellen können, ob oder in welchem Umfang wir leis- tungspflichtig sind. Eine Pflichtverletzung kann somit da- - Als Prozentsatz des gebildeten Kapitals (Vertragsgut- zu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird. haben); - als Prozentsatz des jeweils gezahlten Beitrags und der Form der Leistungen und Gefahrtragung jeweiligen Zuzahlung. (7) Die Leistungen erbringen wir in Form von Bank- (6) Ab Beginn der Rentenzahlung werden Verwal- überweisungen. Bei Überweisungen von Leistungen in tungskosten als Prozentsatz der gezahlten Leistung Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (versicherte Rente und Rente aus der Überschussbeteili- trägt die empfangsberechtigte Person die damit verbun- gung) erhoben. dene Gefahr. (7) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten nach Absatz (2) und (3) sowie der Ver- § 21 Wer erhält die Leistung? waltungskosten nach Absatz (4) bis (6) sind im Produkt- informationsblatt jeweils separat ausgewiesen. (1) Als unser Versicherungsnehmer↑ erhalten Sie die Leistung. (8) Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass (2) Im Todesfall werden Versicherungsleistungen an folgende Hinterbliebene in nachstehender Rangfolge - bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung↑ in fällig: der Anfangszeit Ihrer Versicherung nur geringe Beträ- ge zur Bildung eines Deckungskapitals↑ vorhanden 1) Ihr Ehegatte bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner, sind, mit dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes verheiratet bzw. verpartnert waren. - bei Versicherungen mit Einmalbeitrag↑ nicht der ge- samte Einmalbeitrag zur Bildung eines Deckungskapi- 2) Ihre Kinder, für die Sie Anspruch auf Kindergeld oder tals↑ vorhanden ist. auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG ha- ben. Mehrere empfangsberechtigte Kinder erhalten Nähere Informationen können Sie der Garantiewerteta- die Leistungen zu gleichen Teilen. belle in der Werteübersicht entnehmen. Ist weder ein Ehegatte bzw. ein eingetragener Lebens- (9) Über die Absätze (1) bis (8) hinaus belasten wir partner, noch ein Kind im Sinne des EStG vorhanden, Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach den Vorgaben erlischt die Versicherung und es werden keine Leistun- des AltZertG zur Kostenstruktur zulässig ist. gen gezahlt. Seite 38 von 54 [Seite 40] (3) Die Ansprüche aus dieser Versicherung sind - bei Änderung nach Vertragsabschluss oder nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht - auf Nachfrage veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Sie können sie da- her nicht abtreten oder verpfänden und auch keinen Be- unverzüglich zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur zugsberechtigten (mit Ausnahme der Hinterbliebenen Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Perso- nach Absatz (2)) benennen. Auch die Übertragung der nen, die Rechte an ihrem Vertrag haben, für Datenerhe- Versicherungsnehmereigenschaft ist ausgeschlossen. bungen und Meldungen maßgeblich ist. Eine Änderung dieser Verfügungsbeschränkungen ist ebenfalls ausgeschlossen. (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz (1) sind Umstände, die für die Beurteilung § 22 Wie können Sie den Wert Ihrer Versiche- - Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit und rung erfahren? - der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfän- gers (1) Vor Beginn der Rentenzahlung erhalten Sie von uns jährlich, erstmals nach Ablauf des ersten Versiche- maßgebend sein können. rungsjahres↑, eine Mitteilung, der Sie Ihr Vertragsgutha- ben (siehe § 4 Absatz (8)) entnehmen können; der Wert Dazu zählen die Staatsangehörigkeit, die deutsche oder des Fondsguthabens wird in Fondsanteilen und als €- ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Betrag aufgeführt. Geburtsdatum, der Geburtsort und der Wohnsitz↑. (2) Nach Beginn der Rentenzahlung erhalten Sie (3) Falls Sie uns die notwendigen Informatio- von uns jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Ren- nen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzei- tenzahlung, eine Mitteilung über den Stand der Über- tig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer schussbeteiligung↑. entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder (3) Auf Wunsch geben wir Ihnen diese Werte je- ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, derzeit an. wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. § 23 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten ge- und Ihres Namens? mäß den Absätzen (1) und (2) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt so- (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie lange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer ge- uns unverzüglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie setzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu Verfügung gestellt haben. richtende Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist) mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An- schrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung § 25 Welche Informationen erhalten Sie während 3 Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefs der Vertragslaufzeit? als zugegangen. Wir informieren Sie jährlich über (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz (1) ent- sprechend. - die Verwendung der eingezahlten Beiträge, - die Höhe des für die Leistungserbringung zur Verfü- (3) Sollten Sie Ihren Wohnsitz↑ von der Bundesre- gung stehenden Vertragsguthabens zuzüglich bereits publik Deutschland in einen anderen Staat verlegen, zugeteilter Überschussanteile (gebildetes Kapital), müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Auch jede - die im abgelaufenen Beitragsjahr angefallenen tat- weitere Wohnsitzverlegung in ein anderes Land müssen sächlichen Kosten sowie Sie uns mitteilen. - die erwirtschafteten Erträge. (4) Entsteht durch Ihre steuerliche Ansässigkeit im Bis zum Beginn der Auszahlungsphase informieren wir Ausland für uns eine Steuerabführungsverpflichtung für Sie außerdem jährlich über das nach Abzug der Kosten eine Steuer, deren Steuerschuldner Sie sind (z. B. Steu- zu Beginn der Rentenzahlung voraussichtlich zur Verfü- er auf Versicherungsbeiträge), sind wir berechtigt, diese gung stehende Kapital. von uns abgeführten Beträge von Ihnen zurückzufordern und die zukünftigen Versicherungsbeiträge anzupassen. Mit der jährlichen Information werden wir Sie auch dar- über unterrichten, ob und wie wir ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahl- § 24 Welche weiteren Mitteilungs- und Aus- ten Beiträge berücksichtigen. kunftspflichten haben Sie? (1) Sofern wir auf Grund gesetzlicher Regelungen § 26 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag An- zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung wendung? von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflich- tet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Infor- Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik mationen, Daten und Unterlagen Deutschland Anwendung. - bei Vertragsabschluss, Seite 39 von 54 [Seite 41] § 27 Wo ist der Gerichtsstand? § 29 Welche außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfs-/Streitbeilegungsmög- (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge- lichkeiten gibt es? gen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk un- ser Sitz liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Versicherungsombudsmann Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz↑ haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort (1) Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Ent- Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. scheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Er- (2) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen gebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für mann für Versicherungen wenden. Ihren Wohnsitz↑ zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohn- sitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts - Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, maßgeblich. 10006 Berlin - E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz↑ oder den Ort - Internet: www.versicherungsombudsmann.de Ihres gewöhnlichen Aufenthalts in das Ausland, sind für - Telefon: 0800 3696000 (kostenfrei aus dem deutschen Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staates zu- Telefonnetz) ständig, in dem wir unseren Sitz haben. - Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) § 28 Wann können Bestimmungen für Ihren Ver- (2) Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine trag geändert werden? unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Ersetzung unwirksamer Bestimmungen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. (1) Unwirksame Bestimmungen können wir nach Versicherungsaufsicht § 164 Absatz (1) VVG mit Wirkung für bestehende Ver- träge durch neue Regelungen ersetzen, falls die Unwirk- (3) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden samkeit durch eine höchstrichterliche Entscheidung oder oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Ver- einen bestandskräftigen Verwaltungsakt festgestellt wur- tragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für de. uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun- ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesan- (2) Die Änderung muss zur Fortführung des Ver- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. trags notwendig sein oder das Festhalten an dem Ver- trag ohne neue Regelung stellt für eine Vertragspartei - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Vertragspartei eine unzumutbare Härte dar. Die neue Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des - E-Mail: poststelle@bafin.de Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer↑ - Telefon: 0228 4108-0, Fax 0228 4108-1550 angemessen berücksichtigt. (4) Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Wirksamwerden der Änderung Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. (3) Die neue Regelung nach Absatz (1) wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür Rechtsweg maßgeblichen Gründe Ihnen mitgeteilt worden sind, Ver- tragsbestandteil. (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. 79_0725 Seite 40 von 54 [Seite 42] Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen – Erläuterungen und Hinweise zur Überschussbeteiligung für die Rentenversicherung – Wie entstehen Überschüsse und Bewertungsreserven und wie werden die Versicherungsnehmer in ihrer Ge- samtheit daran beteiligt? Die Darstellung der Überschussbeteiligung für die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit gliedert sich wie folgt: – Quellen, aus denen die Überschüsse stammen (Absatz (1)) – Verfahren (Absatz (2)) – Beteiligung an den Bewertungsreserven (Absatz (3) und (4)) Quellen, aus denen die Überschüsse stammen (1) Die Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: – aus den Kapitalerträgen (a), – aus dem Risikoergebnis (b) und – aus dem übrigen Ergebnis (c). Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an diesen Überschüssen; dabei beachten wir die Ver- ordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung) in der je- weils geltenden Fassung. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrags an den Überschüssen ergeben sich hieraus noch nicht. a) Kapitalerträge Von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind (§ 3 Min- destzuführungsverordnung), erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt mindestens den in dieser Verordnung ge- nannten Prozentsatz. In der derzeitigen Fassung der Verordnung sind grundsätzlich 90 % vorgeschrieben (§ 4 Absatz (3) Mindestzuführungsverordnung). Aus diesem Betrag werden zunächst die Beträge finanziert, die für die garantierten Versicherungsleistungen benötigt werden. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Die Mindestzuführungsverordnung sieht jedoch vor, dass das Risikoergebnis und das übrige Ergebnis mit einem negati- ven Ergebnis aus den Kapitalerträgen verrechnet wird, wenn die Kapitalerträge nicht ausreichen, um die garantierten Versicherungsleistungen zu finanzieren (§ 4 Absatz (3) und (3a) Mindestzuführungsverordnung). b) Risikoergebnis Weitere Überschüsse entstehen insbesondere dann, wenn die Sterblichkeit und die Lebenserwartung niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenommen. In diesem Fall müssen wir weniger Renten oder weniger Leistungen für Todesfäl- le (sofern vereinbart) zahlen als ursprünglich angenommen und können daher die Versicherungsnehmer an dem entste- henden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsver- ordnung (§ 4 Absatz (4)) grundsätzlich zu mindestens 90 % beteiligt. c) Übriges Ergebnis Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenommen. Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung (§ 4 Absatz (5)) grundsätzlich zu mindestens 50 % beteiligt. Seite 41 von 54 [Seite 43] Verfahren (2) Die auf die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit entfallenden Überschüsse führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, aus der die festgelegten Überschüsse für die einzelnen Verträge entnommen werden. Diese Rückstellung dient dazu, Schwankungen der Überschüsse auszugleichen. Sie darf grundsätzlich nur für die Über- schussbeteiligung verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach § 140 des Versicherungs- aufsichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wir, soweit die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf be- reits festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 VAG können wir im Interesse der Versicherten die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranziehen, um – einen drohenden Notstand abzuwenden, – unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Verträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind oder – die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungsgrundlagen auf Grund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstel- lung heranziehen, belasten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert. Beteiligung an den Bewertungsreserven (3) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapi- talanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Wir beteiligen Sie nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften an den Bewertungsreserven. Hierzu ermit- teln wir die Höhe der Bewertungsreserven laufend neu. Den so ermittelten Wert ordnen wir den Verträgen nach einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart und wurde kein Lock-In durchgeführt, fallen vor Beginn der Rentenzah- lung keine Bewertungsreserven an. Bei Beendigung der Aufschubzeit durch Tod oder Erleben des Beginns der Rentenzahlung wird der für diesen Zeitpunkt ermittelte Betrag zur Hälfte zugeteilt und fällig (§ 153 Absatz (3) VVG). Auch nach Beginn der Rentenzahlung beteiligen wir Sie an vorhandenen Bewertungsreserven. (4) Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. Seite 42 von 54 [Seite 44] Wenn Sie ein gemanagtes Portfolio gewählt haben, gelten die nachfolgenden Besonderen Bedingungen: Besondere Bedingungen - Gemanagte Portfolios - Inhaltsverzeichnis § 1 Wie ist das Verhältnis zu den Allgemeinen Bedingungen? § 2 Was ist ein gemanagtes Portfolio und wie wird es angepasst? § 3 Wie können Sie die Zusammensetzung Ihres gemanagten Portfolios erfahren? § 4 Welche Regelungen gelten für die Fondsauswahl? § 5 Wie können Sie Ihr gemanagtes Portfolio wechseln? § 6 Wie können gemanagte Portfolios aus unserem Angebot genommen werden und was passiert in diesem Fall? §1 Wie ist das Verhältnis zu den Allgemeinen Portfolios und nicht der Renditesteigerung oder Verlust- Bedingungen? minimierung. Die Anpassungen können zu einer günsti- geren aber auch zu einer ungünstigeren Entwicklung (1) Soweit in diesen Besonderen Bedingungen des gemanagten Portfolios führen. nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die Allgemei- nen Bedingungen. (6) Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen der Fonds Ihres gemanagten (2) Der Teil des Vertragsguthabens, der für die An- Portfolios, einen Wertzuwachs zu erzielen. Auch bei lage in Fonds vorgesehen ist (§ 4 Absatz (1) Allgemeine der Anlage in einem gemanagten Portfolio tragen Bedingungen), besteht aus Ihrem gemanagten Portfolio. Sie bei Kursrückgängen das Risiko einer Wertmin- derung bis hin zum Totalverlust. §2 Was ist ein gemanagtes Portfolio und wie (7) Wenn Sie ein gemanagtes Portfolio wählen, wird es angepasst? - können Sie hierfür kein Ausgleichsmanagement nach den Besonderen Bedingungen für das Ausgleichsma- (1) Ein gemanagtes Portfolio im Sinne dieser Be- nagement oder Rebalancing für die fondsgebundene sonderen Bedingungen besteht aus verschiedenen Rentenversicherung vereinbaren und Fonds. Wir legen fest, welche Fonds für Ihr gemanagtes - ein vereinbartes Ausgleichsmanagement endet. Portfolio zur Verfügung stehen. Die Zusammensetzung des gemanagten Portfolios und die prozentuale Auftei- lung der Fonds innerhalb des gemanagten Portfolios §3 Wie können Sie die Zusammensetzung wird von einem automatisierten Verfahren gesteuert. Ihres gemanagten Portfolios erfahren (2) Ziel des Verfahrens ist, das Risikoprofil des ge- (1) Sie werden in der jährlichen Mitteilung zu Ihren managten Portfolios möglichst konstant zu halten. Da Vertragswerten über den Wert der Fondsanteile sowie sich die Kapitalmarktsituation immer wieder verändert, den Wert des Fondsguthabens Ihres gemanagten Port- überprüft das Verfahren in regelmäßigen Abständen, ob folios informiert. das Risikoprofil des gemanagten Portfolios noch einge- halten wird. Ist dies nicht der Fall, wird das gemanagte (2) Informationen zur aktuellen Zusammensetzung Portfolio angepasst. des gemanagten Portfolios und zur prozentualen Auftei- lung der Fonds innerhalb des gemanagten Portfolios (3) Die Möglichkeiten für die Anpassung des ge- können Sie jederzeit bei uns anfordern oder auf unserer managten Portfolios durch das automatisierte Verfahren Internetseite nachlesen. sind insbesondere: - die Änderung der prozentualen Aufteilung der Fonds, - den Austausch von Fonds, §4 Welche Regelungen gelten für die - die Aufnahme von weiteren Fonds und Fondsauswahl? - die Herausnahme von vorhanden Fonds. (1) Die Regelungen zur Änderung der Guthaben- (4) Die Abstände der Überprüfungen nach Ab- aufteilung (Shift) oder zur Änderung der Zuführungsauf- satz (2) werden von uns festgelegt und können sich än- teilung (Switch) nach § 14 Allgemeine Bedingungen gel- dern. Sie erfolgen jedoch mindestens jährlich. Die aktu- ten nicht für die Fonds innerhalb des gemanagten Port- elle Festlegung können Sie bei uns anfordern oder auf folios. unserer Internetseite nachlesen. (2) Sie können nur ein gemanagtes Portfolio in (5) Die Anpassungen gemäß Absatz (2) dienen al- Ihrem Vertrag besparen oder halten. lein der Einhaltung des Risikoprofils des gemanagten Seite 43 von 54 [Seite 45] (3) Neben dem gemanagten Portfolio können kei- §6 Wie können gemanagte Portfolios aus ne weiteren Fonds bespart oder gehalten werden. Aus- unserem Angebot genommen werden und genommen hiervon sind das Aktive Einstiegsmanage- was passiert in diesem Fall? ment und das Aktive Ablaufmanagement (siehe § 4 der Allgemeinen Bedingungen). (1) Das von Ihnen für Ihre Versicherung gewählte gemanagte Portfolio kann aus sachlichem Grund mit Zu- stimmung des Verantwortlichen Aktuars aus dem Ange- §5 Wie können Sie Ihr gemanagtes Portfolio bot für Ihre Versicherung genommen werden. wechseln? (2) Sachliche Gründe sind insbesondere: Wechsel in ein anderes gemanagtes Portfolio - Eine effiziente Verwaltung des gemanagten Portfolios (1) Sie können jederzeit während der Aufschub- durch uns ist nicht mehr möglich (z. B. weil in den zeit↑ in Textform↑ verlangen, dass der €- Wert Ihres letzten 6 Monaten weniger als 100 Versicherungsneh- Fondsguthabens des gemanagten Portfolios in ein an- mer mit ihren Verträgen in diesem gemanagten Port- deres gemanagtes Portfolio übertragen wird. Sie können folio investiert waren). aus allen zum Zeitpunkt der Änderung von uns für Ihren - Eine Änderung von einschlägigen Gesetzen oder auf- Vertrag angebotenen gemanagten Portfolios auswählen. sichtsrechtlichen Anforderungen. Die Umrechnung des Fondsguthabens erfolgt zum - Auf Grund der Kapitalmarktsituation kann mit dem au- Stichtag (§ 5 Allgemeine Bedingungen) zum Rücknah- tomatisierten Verfahren das Risikoprofil des gema- mepreis der Fondsanteile. Das neu gewählte gemanag- nagten Portfolios nicht mehr eingehalten werden. te Portfolio kann ein anderes Risikoprofil aufweisen. (3) Falls Sie ein gemanagtes Portfolio ausgewählt Für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung↑ gilt haben, das aus dem Angebot für Ihre Versicherung ge- zusätzlich: nommen wird, werden wir Sie hierüber benachrichtigen. (2) Künftige Zuführungen in die Fonds erfolgen (4) In unserem Benachrichtigungsschreiben nen- ebenfalls in das neue gemanagte Portfolio. nen wir Ihnen ein dem entfallenden gemanagten Portfo- Wechsel in Fonds im Sinne der Allgemeinen Bedin - lio am ehesten vergleichbares gemanagtes Portfolio. gungen Wir weisen Sie auf die Kriterien für dessen Auswahl und auf den Wechselstichtag ausdrücklich hin. Haben wir (3) Sie können jederzeit während der Aufschub- kein vergleichbares gemanagtes Portfolio im Angebot zeit↑ in Textform↑ verlangen, dass der €-Wert Ihres für Ihre Versicherung, sehen wir vor, die Fonds Ihres ak- Fondsguthabens des gemanagten Portfolios nach einer tuellen gemanagten Portfolios als Einzelfonds weiterzu- von Ihnen festzulegenden prozentualen Aufteilung in führen. Im letzteren Fall erfolgen keine Anpassungen ganzen Prozentsätzen in Fonds im Sinne der Allgemei- mehr durch das automatisierte Verfahren nach § 2. nen Bedingungen übertragen wird. Sie können aus allen zum Zeitpunkt des Wechsels von uns für Ihren Vertrag (5) Sie haben ab Zugang des Benachrichtigungs- angebotenen Fonds auswählen. Die Umrechnung des schreibens 6 Wochen Gelegenheit, als Ersatz Fonds Fondsguthabens erfolgt zum Stichtag (§ 5 Allgemeine aus unserem Angebot der Fonds für Ihre Versicherung Bedingungen) zum Rücknahmepreis der Fondsanteile. In diesem Fall erfolgen keine Anpassungen mehr durch zu wählen, in die das Fondsguthaben des entfallenden das automatisierte Verfahren nach § 2. gemanagten Portfolios kostenfrei umgeschichtet werden soll. Die jeweils aktuelle Liste der Fonds, die Sie für Ihre Für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung↑ gilt Versicherung wählen können, ist bei uns jederzeit kos- zusätzlich: tenlos erhältlich. (4) Künftige Zuführungen in die Fonds erfolgen (6) Geht uns innerhalb der 6-wöchigen Frist keine nach einer von Ihnen festzulegenden prozentualen Auf- entsprechende Erklärung in Textform↑ von Ihnen zu, gilt teilung in ganzen Prozentsätzen in die von Ihnen ge- der von uns genannte Vorschlag als von Ihnen ausge- wählten Fonds. Sie können maximal 20 aus allen zum wählt. Darauf werden wir Sie in unserem Benachrichti- Zeitpunkt des Wechsels von uns für Ihren Vertrag ange- gungsschreiben nochmals ausdrücklich hinweisen. botenen Fonds auswählen, wobei auf jeden Fonds min- destens 5 % entfallen müssen. In diesem Fall erfolgen keine Anpassungen mehr durch das automatisierte Ver- fahren nach § 2. BB_GePf_73x-79x_0124 Seite 44 von 54 [Seite 46] Bei Vereinbarung des Ausgleichsmanagements oder Rebalancing gelten die nachfolgenden Besonderen Bedingungen: Besondere Bedingungen für das Ausgleichsmanagement oder Rebalancing Inhaltsverzeichnis Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit, verwenden wir im Folgenden nur noch den Begriff „Ausgleichsma- nagement“. Alle Regelungen gelten auch für das „Rebalancing“. § 1 Wie ist das Verhältnis zu den Allgemeinen Bedingungen? § 2 Wie erfolgt das Ausgleichsmanagement? § 3 Wann endet das Ausgleichsmanagement? §1 Wie ist das Verhältnis zu den Allgemeinen (4) Stichtag für die Anpassungen ist der erste Bör- Bedingungen? sentag des Versicherungsjahres. Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts Ab- (5) Das Ausgleichsmanagement beginnt frühes- weichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Bedin- tens nach Beendigung eines eventuell in Ihren Vertrag gungen. eingeschlossenen Aktiven Einstiegsmanagements. Sie können bis zum 20. eines jeden Monats, jeweils mit §2 Wie erfolgt das Ausgleichsmanagement? Wirkung zum Ende des Monats, in Textform↑ verlangen, dass das Ausgleichsmanagement in Ihren Vertrag ein- (1) Durch die unterschiedliche Wertentwicklung geschlossen oder ausgeschlossen wird. der Fonds verändert sich die Aufteilung des Guthabens auf die Fonds. §3 Wann endet das Ausgleichsmanagement? (2) Jährlich zum Beginn des Versicherungsjahres↑ wird das Guthaben der Fonds an die zu diesem Zeit- Das Ausgleichsmanagement endet mit Ausschluss punkt gültige Zuführungsaufteilung angepasst. (§ 2 Absatz (5)) oder mit Beginn des Aktiven Ablaufma- nagements Ihrer fondsgebundenen Versicherung (siehe (3) Für Fonds, die nicht mehr bespart werden, er- Paragraph „Wie teilen wir Ihr Vertragsguthaben auf und folgen keine Anpassungen mehr. wie wird Ihr Vertragsguthaben umgeschichtet?“ Ihrer All- gemeinen Bedingungen). Ausgleichsmanagement_0725 Seite 45 von 54 [Seite 47] Bei Vereinbarung des Auto-Lock-In gelten die nachfolgenden Besonderen Bedingungen: Besondere Bedingungen - Auto-Lock-In - für die fondsgebundene Versicherung mit wählbarer Garantie Inhaltsverzeichnis § 1 Wie ist das Verhältnis zu den Allgemeinen Bedingungen? § 2 Wie erfolgt das Auto-Lock-In? § 3 Wie können Sie das Auto-Lock-In einschließen oder beenden? §1 Wie ist das Verhältnis zu den Allgemeinen (siehe § 2 Absatz (1) der Allgemeinen Bedingungen) Bedingungen? nicht erhöht. Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts Ab- (6) Das garantierte Lock-In-Kapital und die garan- weichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Bedin- tierte Lock-In-Rente können Sie der jährlichen Mitteilung gungen Ihrer fondsgebundenen Versicherung mit wähl- zum Vertragsguthaben entnehmen. barer Garantie. (7) Das Auto-Lock-In wird unabhängig vom Errei- chen der in § 2 Absatz (4) Satz 2 der Allgemeinen §2 Wie erfolgt das Auto-Lock-In? Bedingungen vereinbarten Mindestbeträge durchge- führt. (1) In der Aufschubzeit↑ werden wir im Rahmen des Auto-Lock-In regelmäßig einen Teil (siehe Absatz Zeitpunkt (4)) des Vertragsguthabens durch Lock-In (siehe § 2 Ab- satz (4) der Allgemeinen Bedingungen) absichern. (8) Das Auto-Lock-In erfolgt jährlich zum Beginn des Versicherungsjahres↑. Berechnungsgrundlage für das Lock-In-Kapital Widerspruch (2) Berechnungsgrundlage für das Lock-In-Kapital ist der Teil des Vertragsguthabens abzüglich des bishe- (9) Sie können in Textform↑ bis zum Ende des rigen Lock-In-Kapitals, der über der Summe der gezahl- zweiten Monats nach dem Auto-Lock-In das garantierte ten Beiträge liegt. Lock-In-Kapital um den jeweils letzten Lock-In-Betrag wieder reduzieren. In diesem Fall wird bei der Um- Höhe des Lock-In schichtung des Vertragsguthabens zur Absicherung der Garantien (siehe § 4 Absatz (9) der Allgemeinen Bedin- (3) Ist die Berechnungsgrundlage für das Lock-In- gungen) zum nächsten Monatsersten nach Eingang Ih- Kapital größer als 0, beträgt die Höhe des Lock-In 10 % rer Mitteilung das wieder reduzierte garantierte Lock-In- der Berechnungsgrundlage, maximal jedoch 20 % der Kapital berücksichtigt. Die garantierte Lock-In-Rente re- Summe der vereinbarten Beiträge. duziert sich auf den Wert vor der Erhöhung durch das letzte Lock-In. (4) Wir garantieren die Summe aller durch Lock-In abgesicherten Beträge zum Ende der Aufschubzeit (Lock-In-Betrag) zusätzlich zum garantierten Kapital §3 Wie können Sie das Auto-Lock-In einschlie- (siehe § 2 Absatz (2) der Allgemeinen Bedingungen). ßen oder beenden? (5) Die garantierte Lock-In-Rente errechnet sich Sie können das Auto-Lock-In in der Aufschubzeit jeder- nach § 2 Absatz (7) der Allgemeinen Bedingungen neu. zeit mit Wirkung für die Zukunft zum Beginn des nächs- Durch Auto-Lock-In wird die garantierte Mindestrente ten Versicherungsjahres einschließen oder wieder aus- schließen. Seite 46 von 54 [Seite 48] Bei Vereinbarung des Zuwachsprogramms gelten die nachfolgenden Besonderen Bedin- gungen Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit wählbarer Garantie nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Einkommensteuergesetz (EStG) (Fondsgebundene Basisrente-Alter mit wählbarer Garantie) mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne Risikoprüfung (Zuwachsprogramm) Inhaltsverzeichnis § 1 Wie erfolgt die planmäßige Erhöhung der Beiträge? § 2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Leistungen? § 3 Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen? § 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung der Leistungen? § 5 Wann entfallen die Erhöhungen? § 6 Wie können Sie den Prozentsatz Ihres Zuwachsprogramms ändern? §1 Wie erfolgt die planmäßige Erhöhung der fähigkeits-Zusatzversicherung sowie der Beitrag für den Beiträge? Beitragsbefreiungsteil der Berufsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung unterschiedlich erhöht. In Summe ergeben (1) Der Beitrag für diesen Vertrag einschließlich al- die Erhöhungen der einzelnen Beiträge die vereinbarte ler eingeschlossener Zusatzversicherungen erhöht sich Erhöhung für den Gesamtvertrag. – je nach vertraglicher Vereinbarung – jeweils wie folgt: (3) Ist eine beitragspflichtige Berufsunfähigkeits- a) Um mindestens 2 % und höchstens 10 % jähr- Zusatzversicherung mit einem Rententeil einge- lich, gemessen am zuletzt vereinbarten Bei- schlossen, ist in Ihrem Versicherungsschein eine Ober- trag. grenze für die Jahresrente der Berufsunfähigkeits-Zu- satzversicherung festgelegt. Führt die Beitragserhöhung b) Um mindestens 2 % und höchstens 10 % jähr- nach Absatz (1) dazu, dass die Jahresrente der Berufs- lich, gemessen am zuletzt vereinbarten Bei- unfähigkeits-Zusatzversicherung die im Versicherungs- trag. Abweichend davon erhöht sich der Bei- schein genannte Obergrenze erstmals übersteigt, prüfen trag in den ersten 5 Versicherungsjahren mit wir die finanzielle Angemessenheit weiterer Erhöhun- dem doppelten Prozentsatz. gen. Dazu werden wir Sie auffordern folgende Angaben einzureichen: c) Um mindestens 2 % und höchstens 10 % jähr- lich, gemessen am zuletzt vereinbarten Bei- – Nachweis des Brutto-Arbeitseinkommens des trag. Abweichend davon erhöht sich der Bei- letzten Kalenderjahres und trag im 4. und 6. Versicherungsjahr↑ jeweils – die Höhe der Gesamtabsicherung aus Berufs- um 100 %, gemessen am Anfangsbeitrag. unfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grund- fähigkeits-Versicherungen d) Um mindestens 2 % und höchstens 10 % jähr- lich, gemessen am zuletzt vereinbarten Bei- Wir prüfen die finanzielle Angemessenheit anhand die- trag. Abweichend davon erhöht sich der Bei- ser Nachweise auf Grundlage unserer dann gültigen An- trag im 4. und 6. Versicherungsjahr↑ jeweils nahmerichtlinien und erhöhen gegebenenfalls die oben um 75 %, gemessen am Anfangsbeitrag. genannte Obergrenze. Den Beitrag für den Rententeil der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erhöhen wir (2) Ist eine beitragspflichtige Berufsunfähigkeits- nur dann weiter, solange die Erhöhungen finanziell an- Zusatzversicherung mit einem Beitragsbefreiungsteil gemessen sind und uns die aufgeführten Nachweise und einem Rententeil eingeschlossen, erhöht sich der vorliegen. Beitrag für den Rententeil nur um den gewählten Pro- zentsatz ohne Berücksichtigung der Abweichungen aus (4) Die Beiträge erhöhen sich bis 1 Jahr vor Ende Absatz (1) b) bis d). der Beitragszahlungsdauer↑. Ist eine beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einem Ren- Bei einer Basisrente müssen mehr als 50 % Ihres Ge- tenteil eingeschlossen, erhöhen sich die Beiträge für samtbeitrags auf die Altersvorsorge, d. h. die Hauptver- den Rententeil lediglich bis 5 Jahre vor Ende der Bei- sicherung und deren Beitragsbefreiung, entfallen. tragszahlungsdauer↑. Insgesamt erhöhen sich die Bei- träge jedoch längstens, bis Sie das rechnungsmäßige Um dies zu erreichen, wird der Beitrag für die Hauptver- Alter↑ von 66 Jahren erreicht haben. sicherung, der Beitrag für den Rententeil der Berufsun- Seite 47 von 54 [Seite 49] (5) Die Beitragserhöhung führt zu einer Erhöhung §4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für der Versicherungsleistungen ohne Risikoprüfung↑. die Erhöhung der Leistungen? (1) Alle im Rahmen des Vertrags getroffenen Ver- §2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich einbarungen gelten ebenfalls für die Erhöhung der Leis- Beiträge und Leistungen? tungen. (1) Die Erhöhungen der Beiträge und der Leistun- Der Paragraph „Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag gen erfolgen jeweils zur ersten Fälligkeit des Beitrags im vereinbart?“ der Allgemeinen Bedingungen gilt auch für Kalenderjahr. die Erhöhung der Leistungen. (2) Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungs- (2) Die Erhöhung der Leistungen setzt die Fristen termin eine Mitteilung über die Erhöhung. Der Versiche- für die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht rungsschutz aus der jeweiligen Erhöhung beginnt am nicht erneut in Lauf. Erhöhungstermin. §5 Wann entfallen die Erhöhungen? §3 Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen? (1) Eine Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhö- (1) Das garantierte Kapital erhöht sich um die hungstermin widersprechen oder den ersten erhöhten Summe der zusätzlichen Beiträge ohne eventuell einge- Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhö- schlossene Zusatzversicherungen multipliziert mit dem hungstermin zahlen. vereinbarten Garantieprozentsatz. Ist ein Garantiepro- zentsatz von 0% vereinbart, ist kein garantiertes Kapital (2) Entfallene Erhöhungen können Sie mit unserer zum Ende der Aufschubzeit vorhanden. Zustimmung nachholen. Die Höhe der garantierten Mindestrente errechnet sich (3) Ihr Recht auf weitere Erhöhungen erlischt erst, nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik wenn Sie das Zuwachsprogramm insgesamt aus Ihrem neu. Wir legen dabei die bei Abschluss Ihres Vertrags Vertrag ausschließen. geltenden Rechnungsgrundlagen↑ zu Grunde.Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart, ist keine garan- (4) Haben Sie in Ihren Vertrag eine Berufsunfähig- tierte Mindestrente vorhanden. keits-Zusatzversicherung eingeschlossen, erhöhen sich die Beiträge nicht, solange Ihre Beitragszahlungspflicht Das garantierte Lock-In-Kapital und die garantierte wegen Berufsunfähigkeit entfällt. Lock-In-Rente bleiben unverändert. Sie können das Zuwachsprogramm jedoch beitrags- (2) Ist eine beitragspflichtige Berufsunfähigkeits- pflichtig fortsetzen. Ihren Beitragsanteil müssen Sie ent- Zusatzversicherung eingeschlossen, errechnet sich die sprechend der ursprünglich vereinbarten Zahlungsweise Erhöhung der Versicherungsleistungen nach Ihrem am entrichten. Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter↑, der restlichen Beitragszahlungsdauer↑, dem bei Ab- schluss des Vertrags gültigen Tarif und den ursprüngli- §6 Wie können Sie den Prozentsatz Ihres chen Annahmebedingungen. Die Versicherungsleistun- Zuwachsprogramms ändern? gen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge. (1) Sie können mit Monatsfrist zum nächsten Er- höhungstermin den Prozentsatz im Rahmen der ange- (3) Der Versicherungsschutz des Beitragsbefrei- botenen Prozentsätze nach § 1 Absatz (1) ändern. Die ungsteils einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeits- Änderung müssen Sie in Textform↑ beantragen. Zusatzversicherung erstreckt sich auch auf die Erhö- hung des Beitrags der Hauptversicherung. (2) Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung in Ihren Vertrag eingeschlossen, ist für eine Erhöhung des Prozentsatzes eine erneute Gesundheits- prüfung↑ erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf eine Er- höhung besteht somit nicht. BB_ZWP_79_0725 Seite 48 von 54 [Seite 50] Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit wählbarer Garantie (Fondsgebundene Basisrente-Alter mit wählbarer Garantie) für die Beitragserhöhung Inhaltsverzeichnis § 01 Unter welchen Voraussetzungen können Sie den Beitrag für Ihren Vertrag erhöhen? § 02 Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen? § 03 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Beitragserhöhung? §1 Unter welchen Voraussetzungen können Sie §2 Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen? den Beitrag für Ihren Vertrag erhöhen? (1) Das garantierte Kapital erhöht sich um die zu- (1) Sie können den laufenden Beitrag für Ihren Ver- sätzliche Summe der Beiträge ohne eventuell einge- trag einschließlich eingeschlossener Zusatzversicherun- schlossene Zusatzversicherungen multipliziert mit dem gen erhöhen. Die Beitragserhöhung müssen Sie in Text- vereinbarten Garantieprozentsatz. form↑ beantragen. Ist ein Garantieprozentsatz von 0% vereinbart, ist kein ga- (2) Ist ein Garantieprozentsatz größer als 0 % ver- rantiertes Kapital zum Ende der Aufschubzeit vorhanden. einbart, können Sie den Beitrag nur in den ersten 10 Jah- ren seit Beginn der Versicherung erhöhen. Die Höhe der garantierten Mindestrente errechnet sich nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (3) Haben Sie keine Zusatzversicherung in Ihren neu. Wir legen dabei die bei Abschluss Ihres Vertrags gel- Vertrag eingeschlossen und tenden Rechnungsgrundlagen↑ zu Grunde. Ist ein Garan- tieprozentsatz von 0% vereinbart, ist keine garantierte – ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart, können Mindestrente zum Ende der Aufschubzeit vorhanden. Sie den Beitrag auf maximal 12.000 € jährlich erhöhen oder Das garantierte Lock-In-Kapital und die garantierte Lock- In-Rente bleiben unverändert. – ist ein Garantieprozentsatz größer als 0 % vereinbart, können Sie den Beitrag auf maximal 6.000 € jährlich er- (2) Für beitragspflichtige Zusatzversicherungen er- höhen. rechnet sich die Beitragserhöhung nach dem am Erhö- hungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter↑ der ver- (4) Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversi- sicherten Person↑, der restlichen Beitragszahlungsdauer, cherung (BUZ-PLUS-B oder BUZ-PLUS-BoG) mit Bei- dem bei Abschluss des Vertrags gültigen Tarif und den ur- tragsbefreiung eingeschlossen, können Sie den Beitrag sprünglichen Annahmebedingungen. Die Versicherungs- auf maximal 3.600 € jährlich erhöhen. Hierbei werden alle leistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie auf die versicherte Person↑ bei der Stuttgarter Lebensver- die Beiträge. sicherung a.G. beantragten oder bestehenden Berufsunfä- higkeits-Zusatzversicherungen und Erwerbsunfähigkeits- (3) Der Versicherungsschutz einer eingeschlosse- Zusatzversicherungen berücksichtigt, jedoch nur der Teil nen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit Beitrags- des Beitrags, der für den Beitragsbefreiungsteil bestimmt befreiung erstreckt sich auch auf die Erhöhung des Bei- ist. trags der Hauptversicherung. In diesem Fall ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Art und Umfang der Gesundheitsprüfung hängen von der §3 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für Höhe des Jahresbeitrags nach der Erhöhung ab. die Beitragserhöhung? (5) Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversi- (1) Alle im Rahmen des Vertrags getroffenen Verein- cherung mit Gesundheitsprüfung mit Beitragsbefreiung barungen gelten ebenfalls für die Beitragserhöhung. und Rente (BUZ-PLUS-BR) in Ihren Vertrag eingeschlos- sen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir informieren Sie Der Paragraph “Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag ver- dann, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Bei- einbart?“ der Allgemeinen Bedingungen gilt auch für die tragserhöhung möglich ist. Erhöhung. (2) Die Erhöhung setzt die Fristen für die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht für den erhöhten Teil der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Lauf. Seite 49 von 54 [Seite 51] Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit wählbarer Garantie mit Zuzahlungsrecht zur Erhöhung der Versicherungsleistungen Inhaltsverzeichnis § 1 Worin besteht Ihr Zuzahlungsrecht? § 2 Welche Regelungen gelten für Ihre Zuzahlungen? § 3 Was gilt für das garantierte Kapital? § 4 Wie verwenden wir Ihre Zuzahlungen? § 5 Wie werden die Kosten verrechnet? §1 Worin besteht Ihr Zuzahlungsrecht? gemeinen Bedingungen) zu. Dabei wird der am ersten Börsentag↑ des Monats der Beitragsfälligkeit festgestell- (1) Sie haben das Recht, durch freiwillige Zuzah- te Rücknahmepreis der Fondsanteile zu Grunde gelegt. lungen vor Beginn der Rentenzahlung Ihre Versiche- rungsleistungen zu erhöhen. (2) Es gelten grundsätzlich die bei Vertragsab- schluss geltenden Rechnungsgrundlagen↑. Wenn wir (2) Die einzelne Zuzahlung muss mindestens zum Zeitpunkt der Zuzahlung auf Grund aufsichtsrechtli- 250 € betragen. Übersteigt die Summe aller Zuzahlun- cher Bestimmungen oder einer offiziellen Stellungnah- gen innerhalb eines Versicherungsjahres↑ 50.000 €, ist me der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die unsere vorherige Zustimmung erforderlich. Berechnung der Deckungsrückstellung von neu abge- schlossenen Verträgen andere Rechnungsgrundlagen (3) Die Zuzahlungen können nur im Lastschriftver- verwenden, können wir für die Erhöhung der Versiche- fahren gezahlt werden. Wir ziehen den Betrag - vorbe- rungsleistungen auch die Rechnungsgrundlagen ver- haltlich des Ergebnisses der Prüfung nach den einschlä- wenden, die zu diesem Zeitpunkt für neu abgeschlosse- gigen Geldwäschevorschriften - ein. Der Beitrag wird ne Verträge gelten. In diesem Fall werden wir Sie dar- dann zum Ersten des auf die Beendigung der Prüfung über informieren. folgenden Monats von dem uns zu Ihrer fondsgebunde- nen Rentenversicherung mit wählbarer Garantie ange- Für Verträge mit laufender Beitragszahlung↑ gilt zusätz- gebenen Konto eingezogen. lich Absatz (3): (3) Sollten bei Ihrer fondsgebundenen Basisrente §2 Welche Regelungen gelten für Ihre Zuzah- mit wählbarer Garantie Beitragsrückstände bestehen, lungen? wird mit der Zuzahlung zunächst der Beitragsrückstand beglichen. Die Differenz aus Zuzahlungsbetrag und Bei- Sofern in diesen Besonderen Bedingungen nichts Ab- tragsrückstand wird, sofern sie den Mindestbetrag nach weichendes geregelt ist, gelten die Vereinbarungen zu § 1 erreicht, als Zuzahlung verwendet. Ihrer fondsgebundenen Basisrente mit wählbarer Garan- tie entsprechend für Ihre Zuzahlungen. (4) Haben Sie das Umschichtungsverfahren Akti- ves Einstiegsmanagement für Ihre Zuzahlung beantragt, wird Ihr Fondsguthaben aus der Zuzahlung, wie von Ih- §3 Was gilt für das garantierte Kapital? nen beantragt, umgeschichtet. Dabei wird der am ersten Börsentag des jeweiligen Monats festgestellte Rücknah- Das garantierte Kapital der Zuzahlung ist zum Ende der mepreis der Fondsanteile zu Grunde gelegt. Sie können Aufschubzeit garantiert. Das garantierte Kapital errech- das Aktive Einstiegsmanagement bis zum 20. eines je- net sich aus dem Betrag der Zuzahlung multipliziert mit den Monats mit Wirkung zum ersten Börsentag des Fol- dem vereinbarten Garantieprozentsatz der Zuzahlung. gemonats beenden oder eine Änderung beantragen. Für Dieser Garantieprozentsatz kann in 10 %-Schritten zwi- das aktive Einstiegsmanagement werden keine Gebüh- schen 0 % und 80 %, gerundet auf volle 10 %, gewählt ren berechnet. werden. (5) Durch eine Zuzahlung kann eine Änderung oder Beendigung eines bestehenden Umschichtungs- §4 Wie verwenden wir Ihre Zuzahlungen? verfahrens erforderlich werden. Dies betrifft nicht das Umschichtungsverfahren gemäß § 4 Absatz (5) der All- (1) Wir rechnen ihre jeweilige Zuzahlung – soweit gemeinen Bedingungen für die fondsgebundene Basis- sie nicht zur Deckung der tariflichen Kosten (siehe § 5) rente mit wählbarer Garantie. vorgesehen ist – dem Vertragsguthaben zu. Ist ein Ga- rantieprozentsatz der Zuzahlung größer 0 % vereinbart, teilen wir das Vertragsguthaben gemäß § 4 Absatz (9) §5 Wie werden die Kosten verrechnet? der Allgemeinen Bedingungen auf. Den Teil des Ver- tragsguthabens, der in Fondsanteile der von Ihnen ge- Siehe hierzu „Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag ver- wählten Investmentfonds investiert wird, rechnen wir in einbart?“ der Allgemeinen Bedingungen. Fondsanteile um und führen sie dem Anlagestock ent- sprechend der Zuführungsaufteilung (siehe § 14 der All- ZUZ_79/T_0725 Seite 50 von 54 [Seite 52] Steuermerkblatt zur Basisrente Die folgenden Informationen über die für die Basis- Von diesen Leistungen unterliegt bis 2057 nur ein Teil rente gültigen Steuerregelungen beruhen auf der der Besteuerung. Der Besteuerungsanteil richtet sich Rechtslage Stand 01.10.2024 und können sich künf- nach dem Jahr des Beginns der Rentenzahlung bzw. tig ändern. der Abfindung der Kleinbetragsrente. Der so ermittelte Besteuerungsanteil gilt für die gesamte Laufzeit des Beiträge zur und Leistungen aus der Basisrente werden Rentenbezugs. steuerlich entsprechend der gesetzlichen Rentenversi- cherung behandelt. Die Leistungen aus einer Basisrente 2024 beträgt der Teil der Leistungen, der der Besteue- werden nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass die rung unterliegt, 83 %. In den Folgejahren erhöht sich Beitragsaufwendungen im Rahmen der Höchstbeträge dieser Besteuerungsanteil um jährlich einen halben Pro- (siehe unten A. 1.) während der Ansparphase – durch zentpunkt. Ab dem Jahr 2058 unterliegt die Leistung der den gewährten Sonderausgabenabzug – aus unversteu- vollen Besteuerung. ertem Einkommen aufgewendet werden und dass erst die fälligen Rentenleistungen der Besteuerung unterlie- 3. Zuzahlungen gen. Zuzahlungen erhöhen die Vorsorgeaufwendungen und führen zu einer Erhöhung der Versicherungsleistung. A. Einkommensteuer Für die Behandlung der Zuzahlungen und der sich dar- aus ergebenden Leistungen gelten die Punkte 1. und 2. 1. Behandlung der Beiträge entsprechend. Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Ein- kommensteuergesetz (eigene Beiträge zur Basisrente B. Erbschaftsteuer und z. B. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversiche- rung) können als Sonderausgaben geltend gemacht Rentenleistungen an Hinterbliebene unterliegen der Erb- werden. schaftsteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Der persönliche Freibetrag des Erwerbers ist hier zu berücksichtigen. Sie sind bis zu dem Höchstbeitrag zur knappschaftli- chen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Die Rentenleistungen an Hinterbliebene sowie den Na- Betrag in Euro, zu berücksichtigen. Bei zusammenver- men und die Anschrift des Leistungsempfängers müs- anlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern sen wir dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt an- verdoppelt sich der Höchstbetrag. zeigen. Bei Arbeitnehmern, die der gesetzlichen Rentenversi- cherung angehören, ist dieser Höchstbetrag um den C. Versicherungsteuer steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Renten- versicherung zu kürzen. Beiträge zur Basisrente sind nach § 4 Nr. 5 Versiche- rungsteuergesetz (VersStG) von der deutschen Versi- Bei Steuerpflichtigen, die ohne eigene Aufwendungen cherungsteuer befreit, soweit Sie Ihren Wohnsitz in der und ohne Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberbeiträge Bundesrepublik Deutschland haben. Verlegen Sie Ihren eine Altersversorgung erhalten (z. B. Beamte, Gesell- Wohnsitz ins Ausland, sind die dort gültigen steuerli- schafter-Geschäftsführer), vermindert sich dieser chen Regelungen zu beachten. Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur ge- setzlichen Rentenversicherung. D. Vermögensteuer Bei zusammen veranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern ist für jeden gesondert zu prüfen, ob Wird derzeit nicht erhoben. und in welcher Höhe der gemeinsame Höchstbetrag zu kürzen ist. E. Umsatzsteuer 2. Besteuerung der Versicherungsleistungen Beiträge zur Basisrente sind nach § 4 Nr. 10 a) Umsatz- Lebenslange Rentenleistungen an den Versicherungs- steuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. nehmer und an Hinterbliebene, die Abfindung von Klein- betragsrenten und die Zusammenfassung von Renten aus Basisrentenversicherungen unterliegen der nachge- lagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG. Das gilt unabhängig davon, ob der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung überschritten wird (z.B. durch Zuzahlungen). ST_69-79/.1-79T_0125 Seite 51 von 54 [Seite 53] Datenschutzhinweise Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehen- den Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Rotebühlstr. 120 70197 Stuttgart Telefon: +49 (0) 711 665-0 E-Mail: info@stuttgarter.de Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g. Adresse mit dem Zusatz - Daten- schutzbeauftragter - oder per E-Mail unter: datenschutz@stuttgarter.de Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die "Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft" verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirt- schaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter www.stuttgarter.de/verhaltensregeln abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu kön- nen, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer personen- bezogenen Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer Gesellschaft der Stuttgarter Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpas- sung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ih- re Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Versicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilli- gung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein: - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, - zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der Stuttgarter Versicherungsgruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungs- umfragen, - zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erken- nung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Seite 52 von 54 [Seite 54] Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, wer- den wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Von uns übernommene Risiken können wir bei speziellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer) ver- sichern. Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unter- stützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres Versiche- rungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang. Nähere Informationen zu den eingesetzten Rückversicherern stellen Ihnen diese unter http://de.genre.com/Datenschutz/HinweiseArt14DSGVO, www.munichre.com/de/service/information-gdpr/in- dex.html, https://www.swissre.com/privacy_policy_german_version.html bzw. www.scor.com zur Verfügung. Sie können die Informationen auch unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern. Vermittler: Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Ver- mittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Schaden- daten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangele- genheiten benötigen. Ferner sind wir nach dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, dem Abschlussvermittler bzw. dessen Rechts- nachfolger Informationen über stornogefährdete Versicherungsverträge, die sich in der Provisionshaftungs- zeit befinden, zu übermitteln. Externe Dienstleister: Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstlei- ster. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorüber- gehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Ihnen überlassenen Dienstleisterliste sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter www.stuttgarter.de/dienstleisterlisteservice ent- nehmen. Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbei- tungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsver- trag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten et- wa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unter- nehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an ei- ner zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen. Weitere Empfänger: Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden). Dauer der Datenspeicherung Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforder- lich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu ge- setzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter ande- Seite 53 von 54 [Seite 55] rem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren. Betroffenenrechte Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Dar- über hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesba- ren Format zustehen. Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direkt- werbung zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Daten- verarbeitung sprechen. Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versiche- rungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Aus- tausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfol- gen. Bonitätsauskünfte bzw. Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz Soweit Sie eingewilligt haben bzw. es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei der Creditreform Boniversum GmbH Informationen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens bzw. zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz ab. Die Datenschutzhinweise der Creditreform Boni- versum GmbH finden Sie unter https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-ver- braucher/. Stand 10/2021 Seite 54 von 54
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.