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Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen für die klassische Rentenversicherung sofort beginnende AktivRENTE
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Versicherungsbedingungen
für die klassische Rentenversicherung
sofort beginnende AktivRENTE
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Bedingungen für die klassische Rentenversicherung 3
2. Tarifbedingungen für die Rentenversicherung nach Tarif 7365 – sofort beginnende AktivRENTE 10
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Dokument ausschließlich männliche Personenbezeichnungen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese stellvertretend für alle Geschlechter stehen.
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LVB-006 01.22
Allgemeine Bedingungen für die klassische Rentenversicherung
Inhaltsverzeichnis
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? §1 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 11
Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? §2 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
Sonstige Mitteilungspflichten. § 12
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 3
Wer erhält die Versicherungsleistung? § 13
Wann können Sie die Versicherung kündigen und welche
Leistungen erbringen wir? §4 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? § 14
Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? § 15
Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen? §5
Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? § 16
Sie wollen ein Police-Darlehen bzw. eine Vorauszahlung? §6
Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? § 17
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? §7
Wo ist der Gerichtsstand? § 18
Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw.
Freisetzen von ABC- Waffen/-Stoffen? §8 Unter welchen Voraussetzungen können die vorstehenden
Bedingungen geändert werden? § 19
Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? §9
An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung nicht zufrieden sind? § 20
verlangt wird? § 10
§1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? (5) Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung werden wir etwaige Bei-
tragsrückstände von der Versicherungsleistung abziehen.
Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlos-
sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten,
im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. §3 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger rechtzeitig zahlen?
Beitragszahlung (vgl. § 2 Abs. (2) und (3) und § 3).
Erster Beitrag oder Einmalbeitrag (§ 37 VVG)
§2 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu (1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht recht-
beachten? zeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist
- auch vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Dies gilt nicht,
(1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Verein- wenn uns nachgewiesen wurde, dass Sie die nicht rechtzeitige
barung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir
Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (lau- von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten
fende Beiträge) zahlen. Die Versicherungsperiode umfasst bei ärztlichen Untersuchungen verlangen.
Einmalbeitrags- und Jahreszahlung ein Jahr, bei unterjähriger
Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, (2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des Ver-
ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. sicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung
verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
(2) Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich (d. h. ohne oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf
schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis-
jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungs- tungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachgewiesen wird, dass
schein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträ- Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
ge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten
Versicherungsperiode fällig. Folgebeitrag (§ 38 VVG)
(3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum (3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus
Fälligkeitstag (Abs. (2)) alles getan haben, damit der Beitrag dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt
bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem worden ist oder eingezogen werden konnte, erhalten Sie von uns
Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen
rechtzeitig: eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen.
- Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und (4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah-
- Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widerspro- lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs-
chen. schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit
der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein- bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen
ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie haben. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam,
unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in
Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hin-
werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb weisen.
des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
(5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag
(4) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich
Kosten. noch immer mit den Beiträgen oder Kosten in Verzug befinden.
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Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf - den Rückkaufswert (Abs. (4) und (6))
diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung - vermindert um den Abzug (Abs. (5)) sowie
bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch - die Überschussbeteiligung (Abs. (7)).
mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch
immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müs- Rückkaufswert
sen wir Sie ebenfalls hinweisen.
(4) Der Rückkaufswert ist nach § 169 VVG das nach den anerkann-
(6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah- ten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs-
len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen grundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden
können Sie nur Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital der Versi-
cherung. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der
- innerhalb eines Monats nach der Kündigung, Rückkaufswert mindestens jedoch der Betrag des Deckungs-
- oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbun- kapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten
den worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre
ergibt (Mindestrückkaufswert). Ist die vereinbarte Beitragszah-
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un- lungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir die Kosten auf die
wirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die Beitragszahlungsdauer. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag
zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, werden die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten zum Ver-
besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. sicherungsbeginn in einem Betrag in Abzug gebracht. In jedem
Fall werden wir die aufsichtsrechtlichen Regelungen über Höchst-
Gestaltungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten zillmersätze beachten.
(7) Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten wir Ihnen unter Beachtung Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrags nach Absatz (3) le-
der Voraussetzungen des § 5 folgende Möglichkeit, Ihre finanziel- gen wir jedoch höchstens die bei Tod fällig werdende Leistung zu
le Belastung zu reduzieren: Grunde. Wenn ein Restbetrag vorhanden ist, bilden wir hieraus
nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eine bei-
Beitragsstundung tragsfreie Rente. Diese wird nur dann fällig, wenn die versicherte
Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erlebt. Wird der
Sie haben einmal während der gesamten Vertragslaufzeit unter vereinbarte Mindestbetrag der beitragspflichtigen Jahresrente*
folgenden Voraussetzungen gegen Zahlung eines Stundungs- nicht erreicht, legen wir den vollen Rückkaufswert zu Grunde.
zinses Anspruch auf eine Stundung der Beiträge von bis zu 24
Monaten (bei Einschluss von Zusatzversicherungen von bis zu Abzug
12 Monaten) bei vollem Versicherungsschutz:
(5) Von dem so ermittelten Rückkaufswert nehmen wir einen Abzug*
- Die Beiträge für die ersten drei Versicherungsjahre sind voll- (sog. Stornoabzug) vor. Die Vornahme dieses Abzugs ist nach §
ständig gezahlt. 169 Abs. 5 VVG nur zulässig, wenn er vereinbart, beziffert und
- Das Deckungskapital ist höher als die zu stundenden Bei- angemessen ist. Für die generelle Angemessenheit des Storno-
träge einschließlich eventuell eingeschlossener Zusatzversi- abzugs sind wir beweisbelastet.
cherungen.
- Es besteht kein Beitragsrückstand. Bei seiner Kalkulation werden folgende Umstände berücksichtigt:
- Der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des An-
spruchs nicht gekündigt. Veränderungen der Risikolage
Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass
Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Text- das Versichertenkollektiv sich gleichmäßig aus Versicherungs-
form mit uns erforderlich, in der auch die Höhe des Stundungs- nehmern mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusam-
zinses vereinbart wird. Nach Vereinbarung haben Sie die nicht mensetzt.
gezahlten Beiträge in einem Betrag nachzuzahlen. Alternativ ha-
ben Sie die Möglichkeit, höhere laufende Beiträge bis zum Ende Da vor allem Personen mit einem geringen Risiko das Versi-
der Beitragszahlungsdauer zu entrichten oder den Beitragsrück- chertenkollektiv eher vorzeitig verlassen als Personen mit einem
stand inklusive Stundungszinsen durch eine Vertragsänderung hohen Risiko (sog. Antiselektion), wird in Form eines kalkulatori-
anrechnen zu lassen, so dass keine Nachzahlung erforderlich schen Ausgleichs sichergestellt, dass dem Versichertenkollektiv
ist. durch die vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht.
Die Stundung der Hauptversicherung ist nur zusammen mit Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
eventuell eingeschlossenen Zusatzversicherungen möglich. Für Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs-
eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen gelten – sofern schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil
in den jeweiligen Besonderen Bedingungen keine gesonderten des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den
Vereinbarungen getroffen wurden – die vorstehenden Regelun- Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab-
gen. schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande-
nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da-
her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung
§4 Wann können Sie die Versicherung kündi- gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren
gen und welche Leistungen erbringen wir? und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer-
den. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle
Kündigung Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit
von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes
(1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der laufen- Kapital wesentlich teurer wäre.
den Versicherungsperiode ganz oder teilweise in Textform (z.B.
per Brief oder E-Mail) kündigen. Nach dem Rentenzahlungsbe- Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für
ginn können Sie nicht mehr kündigen. angemessen.
(2) Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, so ist diese Kündi- Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Abzug zugrun-
gung unwirksam, wenn die verbleibende Jahresrente unter den de liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall entweder dem
vereinbarten Mindestbetrag* sinkt. Wenn Sie in diesem Fall Ihre Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger
Versicherung beenden wollen, müssen Sie diese also ganz kün- zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle –
digen. entsprechend herabgesetzt.
Bei teilweiser Kündigung gelten die folgenden Regelungen nur für Beitragsrückstände werden vom Rückkaufswert abgezogen.
den gekündigten Vertragsteil.
Herabsetzung des Rückkaufswerts im Ausnahmefall
Auszahlungsbetrag
(6) Wir sind nach § 169 Abs. 6 VVG berechtigt, den nach Abs. (4)
(3) Ist für den Todesfall eine Leistung aus einer Beitragsrückgewähr ermittelten Wert (Rückkaufswert) angemessen herabzusetzen,
während der Aufschubzeit vereinbart, zahlen wir nach Kündigung soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der
* Näheres ist in den jeweiligen Tarifbedingungen geregelt.
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Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der das Versichertenkollektiv sich gleichmäßig aus Versicherungs-
dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen nehmern mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusam-
ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die Herabsetzung mensetzt.
ist jeweils auf ein Jahr befristet.
Da vor allem Personen mit einem geringen Risiko das Versicher-
Überschussbeteiligung tenkollektiv eher vorzeitig verlassen, als Personen mit einem
hohen Risiko (sog. Antiselektion), wird in Form eines kalkulato-
(7) Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrags setzt sich die Über- rischen Ausgleichs sichergestellt, dass dem Versichertenkollektiv
schussbeteiligung zusammen aus: durch die vorzeitige Beitragsfreistellung kein Nachteil entsteht.
- den Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschussanteilen, so- Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
weit sie nicht in dem nach den Absätzen (4) bis (6) berechne- Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs-
ten Betrag enthalten sind, schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil
- dem Schlussüberschussanteil, soweit ein solcher nach § 16 des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch
sowie den jeweiligen Tarifbedingungen für den Fall einer Kün- den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neu-
digung vorgesehen ist, und abschluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhan-
- den Ihrem Vertrag gemäß § 16 Abs. (3) zuzuteilenden Bewer- denen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag
tungsreserven, soweit bei Kündigung vorhanden. daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei vorzeitiger Bei-
tragsfreistellung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden
(8) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann mit Nachteilen ver- Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs
bunden sein. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist
der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finan-
14) nur der Mindestrückkaufswert gemäß Abs. (4) Satz 2 als zierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finan-
Rückkaufswert vorhanden. Der Rückkaufswert erreicht auch zierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre.
in den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der einge-
zahlten Beiträge. Nähere Informationen zum Rückkaufswert, Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für
seiner Höhe und das Ausmaß, in welchem er garantiert ist angemessen. Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Ab-
sowie der Höhe des Abzugs können Sie der Garantiewerte- zug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent-
tabelle entnehmen. weder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent-
lich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im
Umwandlung in einen beitragsfreien Vertrag bei Kündigung letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt.
(9) Ist in Ihrem Vertrag keine Beitragsrückgewähr während der Auf- Ggf. rückständige Beiträge werden ebenfalls abgezogen.
schubzeit versichert, so wird der Auszahlungsbetrag nach Abs.
(4) – (7) nicht ausgezahlt, sondern zur Bildung einer nicht kündba- (3) Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann mit Nachtei-
ren beitragsfreien Erlebensfallrente verwendet, die nach den an- len verbunden sein. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist
erkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskos-
der laufenden Versicherungsperiode errechnet wird. Aus einer so ten (vgl. § 14) nur der Mindestrückkaufswert nach § 4 Abs.
gebildeten beitragsfreien Erlebensfallrente findet eine Beitrags- (4) Satz 2 zur Bildung einer beitragsfreien Rente vorhanden.
rückgewähr im Todesfall nicht statt. Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mittel in
Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer bei-
Wird jedoch die jeweilige beitragsfreie Mindestrente* nicht er- tragsfreien Rente zur Verfügung. Nähere Informationen zur
reicht, erlischt die Versicherung und Sie erhalten den Auszah- beitragsfreien Rente und ihrer Höhe können Sie der Garantie-
lungsbetrag nach § 4 Abs. (3) – Abs. (7). wertetabelle entnehmen.
Während der Rentenbezugszeit kann eine Rentenversicherung (4) Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungs-
nicht gekündigt werden. Sofern es die Tarifbedingungen vorse- pflicht verlangt und erreicht die nach Abs. (1) zu berechnende bei-
hen, sind aber Teilauszahlungen möglich. tragsfreie Rente den vereinbarten Mindestbetrag* nicht, erhalten
Sie den Auszahlungsbetrag nach § 4 Abs. (3) – (7). Eine teilweise
Beitragsrückzahlung Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie nur ver-
langen, wenn die vereinbarte beitragspflichtige Mindestrente* er-
(10) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. reicht wird.
§5 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei §6 Sie wollen ein Police-Darlehen bzw. eine
stellen und welche Auswirkungen hat dies Vorauszahlung?
auf unsere Leistungen? (1) Wir können Ihnen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrages, wel-
chen Sie im Fall einer Kündigung erhalten würden (vgl. § 4 Abs.
(1) Anstelle einer Kündigung nach § 4 können Sie unter Beach- (3) – (7)) ein zu verzinsendes Police-Darlehen bzw. eine zu ver-
tung des dort genannten Termins in Textform (z.B. per Brief oder zinsende Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung gewäh-
E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungs- ren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
pflicht befreit zu werden. In diesem Falle setzen wir die versicher-
te Rente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente herab. (2) Einzelheiten werden in einem gesonderten Vertrag geregelt.
Diese wird nach folgenden Gesichtspunkten berechnet:
- nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit §7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-
den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation pflicht?
- für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode und
- unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach § 4 Abs. (4) Vorvertragliche Anzeigepflicht
.
Abzug (1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,
dass Sie alle vor Vertragsschluss in Textform gestellten Fragen
(2) Von dem aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertrag-
Rente zur Verfügung stehenden Betrag nehmen wir einen Abzug* liche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach
(sog. Stornoabzug) vor. Die Vornahme dieses Abzugs ist nach § gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen
169 Abs. 5 VVG nur zulässig, wenn er vereinbart, beziffert und Störungen und Beschwerden.
angemessen ist. Für die generelle Angemessenheit des Storno-
abzugs sind wir beweisbelastet. (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist auch
diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige
Bei seiner Kalkulation werden folgende Umstände berücksichtigt: Beantwortung der Fragen verantwortlich.
Veränderungen der Risikolage (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen
Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den ge-
* Näheres ist in den jeweiligen Tarifbedingungen geregelt.
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fahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie Anfechtung
behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arg-
listig gehandelt. (15) Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch
unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf
Rücktritt unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist.
Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, können
(4) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschut- wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von
zes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis
(vgl. Abs. (2)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, hatten. Abs. (6) gilt entsprechend.
können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns
nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahr-
lässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir (16) Die Absätze (1) bis (15) gelten bei einer unsere Leistungspflicht
kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Ver-
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn sicherung entsprechend. Die Fristen nach Abs. (14) beginnen mit
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich
des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen.
(5) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben
wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, Erklärungsempfänger
bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nach-
gewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Um- (17) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsände-
stand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- rung sowie zur Anfechtung üben wir durch schriftliche Erklärung
rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer aus, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine
Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie oder die versicherte andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach
Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leis- Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese
tung verpflichtet. Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter
nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden,
(6) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegen-
wir den Rückkaufswert unter Vornahme des Stornoabzugs sowie nahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.
ggf. rückständiger Beiträge (§ 4). Die Rückzahlung der Beiträge
können Sie nicht verlangen. (18) Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten,
verzichten wir auf die Anwendung des § 19 Abs. 3 S. 2 und Abs. 4
Kündigung VVG.
(7) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der
vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober §8 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg
Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-
einer Frist von einem Monat kündigen.
Waffen/ -Stoffen?
(8) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,
dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon,
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir gewähren
hätten. Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die versi-
cherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder
(9) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kündi- bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat.
gung in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 5).
(2) Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittel-
Rückwirkende Vertragsanpassung barem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt
sich unsere Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung des für
(10) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver- den Todestag berechneten Rückkaufswertes der Versicherung
trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu einschließlich der Überschussanteile (§ 4 Abs. (4) – Abs. (7))
anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen ohne dass vom Rückkaufswert ein Stornoabzug erfolgt. Für den
Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand- Todesfall versicherte Rentenleistungen vermindern sich auf den
teil. Betrag, den wir aus dem für den Todestag berechneten Rück-
kaufswert erbringen können. Beitragsrückstände werden in den
(11) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als genannten Fällen vom Rückkaufswert in Abzug gebracht. Diese
10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht Einschränkung unserer Leistung entfällt, wenn die versicherte
angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb ei- Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie während eines Auf-
der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen. enthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt
und an denen sie nicht aktiv beteiligt war.
Ausübung unserer Rechte
(3) Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mit-
(12) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung telbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von
und zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie durch atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem vor-
gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige- sätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radio-
pflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rech- aktiven, biologischen oder chemischen Stoffen beschränkt sich
te innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung des für den Todestag
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der berechneten Rückkaufswertes der Versicherung (§ 4 Abs. (4))
Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begrün- ohne dass vom Rückkaufswert ein Stornoabzug erfolgt, sofern
det, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Le-
die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur ben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und zu einer nicht
Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber
eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. den technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die Er-
füllbarkeit der zugesagten Versicherungsleistungen nicht mehr
(13) Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen Treuhänder
sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand gutachterlich bestätigt wird. Abs. (2) Satz 4 bleibt unberührt.
oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
(14) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit §9 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten
Vertragsabschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf die- Person?
ser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist
geltend machen. Haben Sie oder die versicherte Person die Anzeige- (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss
pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. des Versicherungsvertrags drei Jahre vergangen sind.
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(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist be- Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und
steht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung aus-
schließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. (1) entsprechend.
begangen worden ist. Andernfalls zahlen wir den für den Todestag
berechneten Rückkaufswert Ihrer Versicherung einschließlich der (3) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
Überschussanteile nach § 4 Abs. (4) – (7) ohne dass vom Rück- Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und
kaufswert ein Stornoabzug erfolgt. Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die
hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei
(3) Die Abs. (1) und (2) gelten entsprechend bei einer unserer Leis- Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
tungspflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstel- auf Nachfrage unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern –
lung der Versicherung. Die Frist nach Abs. (1) beginnt mit der Än- zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet,
derung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag
geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen. haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
(4) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz (3) sind beispiels-
§ 10 Was ist zu beachten, wenn eine Versiche- weise Umstände, die für die Beurteilung
rungsleistung verlangt wird?
• Ihrer steuerlichen Ansässigkeit,
(1) Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an
Vorlage des Versicherungsscheines. Zusätzlich können wir auch Ihrem Vertrag haben und
den Nachweis der letzten Beitragszahlung verlangen. • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
(2) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen maßgebend sein können.
und durch eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbe-
urkunde zu belegen. Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts-
(3) Außerdem sind uns folgende Unterlagen einzureichen: ort und der Wohnsitz. Weitere Einzelheiten können Sie den für
Ihren Vertrag geltenden Steuerinformationen entnehmen.
- wenn Leistungen wegen des Todes einer versicherten Per-
son fällig werden: ein ausführliches ärztliches oder amtliches (5) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und
Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stel-
der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt len, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen
hat. Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zustän-
- wenn Rentenleistungen oder Kapitalabfindungen fällig wer- digen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch
den: ein amtliches, den Tag der Geburt enthaltendes Zeugnis dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland
darüber, dass die Person, von deren Leben die Rentenzahlung besteht.
abhängt, noch lebt. Ein solches Zeugnis können wir auch vor
jeder weiteren Rentenzahlung, allerdings nur einmal pro Ka- (6) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Abs.
lenderjahr, verlangen. Zu Unrecht empfangene Rentenzahlun- (3) und (4) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht
gen sind an uns zurückzuzahlen. zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung
unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen
(4) Zusätzlich sind uns auf Verlangen die Auskünfte nach § 12 Abs. zur Verfügung gestellt haben.
(3) und (4) zu erteilen.
(5) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige wei- § 13 Wer erhält die Versicherungsleistung?
tere Nachweise und Auskünfte verlangen und erforderliche Erhe-
bungen selbst anstellen. Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die
Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer
(6) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten
die Versicherungsleistung beansprucht. wir an Sie.
(7) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten Widerrufliches Bezugsrecht
auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte (1) Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an
auch die damit verbundene Gefahr. Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls
Sie uns nicht in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) eine andere
Person benannt haben, die bei Eintritt des Versicherungsfalles
§ 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll (Be-
schein? zugsberechtigter). Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls können
Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen (widerrufliches Bezugs-
(1) Den Inhaber des Versicherungsscheines können wir als berech- recht).
tigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu
verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir Unwiderrufliches Bezugsrecht
können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versicherungs-
scheines seine Berechtigung nachweist. (2) Sie können nur in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) ausdrück-
lich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwider-
(2) In den Fällen des § 13 Abs. (4) brauchen wir den Nachweis der ruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben
Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die Anzeige des soll (unwiderrufliches Bezugsrecht). Sobald wir Ihre Erklärung er-
bisherigen Berechtigten in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) halten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung
vorliegt. des von Ihnen Benannten aufgehoben werden.
Abtretung und Verpfändung
§ 12 Was gilt bei Änderungen Ihrer Postanschrift
und Ihres Namens? Sonstige Mitteilungs- (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versi-
cherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten
pflichten. und verpfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich
sind.
(1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich
mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir Anzeige
eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem
Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sowie eine
diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen und Rechten aus
eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn dem Versicherungsvertrag sind uns gegenüber nur und erst dann
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[Seite 8]
wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,
(z.B. per Brief oder E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige
Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss
Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwen-
zuvor Verfügungen (z. B. Abtretung, Verpfändung) getroffen den (Abs. (1)),
haben. • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. (2)),
• wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem
Rechtsübergang im Wege der Erbfolge Vertrag zuordnen (Abs. (3)),
• warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertra-
(5) Gehen Ansprüche und Rechte aus dem Versicherungsvertrag in- ges nicht garantieren können (Abs. (4)) und
folge des Todes einer berechtigten Person auf deren Erben über, • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Abs.
so können wir zum Nachweis des Erbrechts die Vorlage eines (5)).
Erbscheines verlangen.
(1) Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen
Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir
§ 14 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ver- diesen?
rechnet?
Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren Bei- Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und
trag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebs- aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres-
kosten sowie übrige Kosten. abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für
die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen
Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min-
umfassen sie die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest-
der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- zuführungsverordnung).
hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwen-
dungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Ver- Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses
waltungskosten. führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit
wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe-
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so- rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn
wie der übrigen Kosten können Sie den Verbraucherinformatio- der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankun-
nen entnehmen. gen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück-
stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für
(2) Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden.
nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung maßgebend. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hier-
Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der von mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.
Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen, soweit die Bei-
träge nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Ver- Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
sicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung
aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung der De- zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.
ckungsrückstellung bestimmt sind. Der auf diese Weise zu tilgen-
de Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherun-
% der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlen- gen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversiche-
den Beiträge beschränkt. rungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgrup-
pen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken
(3) Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden über die zu berücksichtigen.
gesamte Beitragszahlungsdauer gleichmäßig verteilt. Die übrigen
Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt, wobei (2) Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
die Höhe der Kosten während der Beitragszahlungsdauer von der
Höhe der Kosten in der beitragsfreien Zeit abweichen kann. Bei Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge
Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen wer- wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu
den die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten und ein Teil der bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen (Abrechnungsverbän-
übrigen Kosten zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung in einem den) Gewinnverbände.
Betrag dem Deckungskapital entnommen. Die verbleibenden üb-
rigen Kosten werden auf die verbleibende Vertragslaufzeit verteilt. Ihr Vertrag ist dem in den Tarifbedingungen genannten Gewinn-
verband zugeordnet. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß,
Zudem fallen in der Rentenbezugszeit Kosten an, die wir dem wie die Bestandsgruppen und Gewinnverbände zu seiner Ent-
Deckungskapital entnehmen. stehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein
Gewinnverband nicht zur Entstehung von Überschüssen beige-
(4) Die beschriebene Kostenverrechnung hat wirtschaftlich zur Folge, tragen, besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteili-
dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung nur der Mindestrück- gung.
kaufswert nach § 4 Abs. (4) Satz 2 zur Bildung der beitragsfreien
Rente oder für einen Rückkaufswert vorhanden ist (vgl. auch § 4 Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen
und § 5). Nähere Informationen können Sie der Garantiewerte- Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände ver-
tabelle entnehmen. teilt wird und setzt die entsprechenden Überschussanteilsätze
fest (Überschussdeklaration). Dabei achtet er darauf, dass die
Verteilung verursachungsorientiert erfolgt.
§ 15 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert
in Rechnung? Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration
Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des
Falls durch Rückläufer im Lastschriftverfahren oder durch Ermitt- Überschusses. Die Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift
lung der Anschrift des Versicherungsnehmers oder Anspruchsbe- zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, an-
rechtigten, deren Entstehung Sie zu vertreten haben, ein zusätz- sonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnom-
licher Verwaltungsaufwand verursacht wird, stellen wir Ihnen die men.
uns entstandenen Kosten in Rechnung.
Den für Ihren Vertrag geltenden Gewinnverband sowie wei-
tergehende Regelungen zur Überschussbeteiligung sind in
§ 16 Wie sind Sie an unseren Überschüssen den jeweiligen Tarifbedingungen bzw. den jeweils verein-
beteiligt? barten Besonderen Bedingungen enthalten.
Wir beteiligen Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und
Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus
der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen.
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[Seite 9]
(3) Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir die- Überschussbeteiligung Ihres Vertrages. Sie können aber auch
se Ihrem Vertrag zu? unabhängig von diesen Mitteilungen zu jeder anderen Zeit den
Wert des Deckungskapitals Ihrer Versicherung bei uns erfragen.
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-
anlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt.
Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, § 17 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag An-
kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. wendung?
Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtli- Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti- land Anwendung.
gen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei
wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an.
§ 18 Wo ist der Gerichtsstand?
Rentenversicherungen vor Rentenbeginn:
(1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich
Überschussmodell verzinsliche Ansammlung und Erlebensfall- die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz. Sind Sie eine na-
bonus türliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen
Ihren Anteil an den auf alle anspruchsberechtigten Verträge ent- Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Er-
fallenden Bewertungsreserven berechnen wir entsprechend dem mangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Verhältnis der Summe der Deckungskapitalien und Überschuss-
guthaben abgelaufener Versicherungsjahre zur Summe der ent- (2) Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Ver-
sprechenden Deckungskapitalien und Überschussguthaben aller sicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden,
anspruchsberechtigten Verträge. das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, für
den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts örtlich zuständig ist. Sind
Überschussmodell Fondsanlage Sie eine juristische Person, bestimmt sich das örtlich zuständige
Ihren Anteil an den auf alle anspruchsberechtigten Verträge ent- Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.
fallenden Bewertungsreserven berechnen wir entsprechend dem
Verhältnis der Summe der Deckungskapitalien abgelaufener (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz / Sitz oder den Ort Ihres gewöhn-
Versicherungsjahre zur Summe der entsprechenden Deckungs- lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Ver-
kapitalien und Überschussguthaben aller anspruchsberechtigten trag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz
Verträge. haben. Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind
und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen.
Mindestens erhalten Sie bei Beendigung des Vertrages – auch
bei Beendigung der Ansparphase - die für das jeweilige Jahr de-
klarierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Diese § 19 Unter welchen Voraussetzungen können
wird in Prozent der Leistung aus der Schlussanwartschaft (vgl. die vorstehenden Bedingungen geändert
Regelungen zur Überschussbeteiligung in den jeweiligen Tarifbe-
dingungen) festgelegt. werden?
Weitere Informationen zur Ermittlung und Beteiligung an den Be- (1) Gemäß § 164 VVG können wir eine Bestimmung in den vorste-
wertungsreserven können Sie unserem Geschäftsbericht entneh- henden Bedingungen, welche durch höchstrichterliche Entschei-
men. dung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam
erklärt worden ist, durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies
Bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, Kündigung oder zur Fortführung des Vertrages notwendig ist oder das Festhalten
Erleben des vereinbarten Rentenzahlungsbeginns) gilt Folgen- an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch
des: Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen Zeitpunkt zu- unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
geordneten Anteil an den Bewertungsreserven gemäß der jeweils eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese neue Regelung
geltenden gesetzlichen Regelung zu. Auch während des Ren- ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die
tenbezuges werden wir Sie entsprechend an den Bewertungs- Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.
reserven beteiligen.
(2) Die neue Regelung nach Abs. (1) wird zwei Wochen, nachdem
Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu. Zu- Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe
sätzlich auch mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
• für den Zeitpunkt der Beendigung eines Vertrages vor Renten-
zahlungsbeginn sowie § 20 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie
• für den Beginn einer Rentenzahlung. mit uns einmal nicht zufrieden sind?
Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent- eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
fällt. wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
(4) Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
nicht garantieren? Versicherungsombudsmann
(2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds-
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen mann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit
ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be- wie folgt:
einflussbar. Wichtigster Einflussfaktor ist dabei für Rentenversi-
cherungen die Zinsentwicklung des Kapitalmarkts. Aber auch die Versicherungsombudsmann e.V.
Entwicklung des versicherten Risikos und der Kosten ist von Be- Postfach 080632
deutung. 10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht Internet: www.versicherungsombudsmann.de
garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und
(5) Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir ha-
ben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr-
lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über
Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht können eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können
Sie außerdem bei uns jederzeit anfordern. Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://
ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird
Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erst- dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann
mals ein Jahr nach Vertragsbeginn. Dabei berücksichtigen wir die weitergeleitet.
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[Seite 10]
Versicherungsaufsicht Rechtsweg
(4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können schreiten.
Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Ver-
sicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundes- Unser Beschwerdemanagement
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontakt- (6) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wen-
daten sind: den. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver-
fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht uniVersa Lebensversicherung a.G.
Graurheindorfer Straße 108 Kundenzufriedenheit
53117 Bonn Sulzbacher Str. 1-7
E-Mail: poststelle@bafin.de 90489 Nürnberg
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben:
einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. kundenzufriedenheit@universa.de
LVB-006 01.22
Tarifbedingungen für die Rentenversicherung nach
Tarif 7365 – sofort beginnende AktivRENTE
(Sofort beginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag)
§1 Was ist versichert? §2 Wie sind Sie an unseren Überschüssen
beteiligt?
(1) Wir zahlen die versicherte Rente lebenslang monatlich im Voraus
an den vereinbarten Fälligkeitstagen. (zu § 16 der Allgemeinen Bedingungen für die klassische
Rentenversicherung)
(2) Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die vereinbarte
Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, unab- Ihre Versicherung gehört zum Gewinnverband „Rentenversiche-
hängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. rungen-2022“ im Abrechnungsverband „Kapitalbildende Lebens-
versicherung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter“ in der
Alternativ dazu steht dem Anspruchsberechtigten die Möglichkeit Bestandsgruppe „Inlandsgeschäft / Einzelversicherung mit Über-
offen, frühestens zum Schluss des ersten Rentenzahlungsjahres schussbeteiligung, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungs-
das für die noch nicht abgelaufene Rentengarantiezeit zur Ver- unternehmen getragen wird“.
fügung stehende Deckungskapital in einer Summe ausgezahlt zu
bekommen. Bezüglich der Überschussbeteiligung gelten die folgenden
Regelungen:
(3) - unbesetzt -
Überschussanteile
(4) Außer den garantierten Leistungen erhalten Sie ggf. weitere Leis-
tungen aus der Überschussbeteiligung (§ 2). (1) Ihre Versicherung erhält jährlich, zu Beginn eines jeden Versiche-
rungsjahres laufende Überschussanteile.
(5) Auszahlungen während der Rentenbezugszeit
(2) Die laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Zinsüber-
Sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart ist, besteht frühestens schussanteil und einem Summenüberschussanteil.
zum Schluss des ersten Rentenzahlungsjahres die Möglichkeit,
eine Teilauszahlung aus dem Vertragsguthaben in Anspruch zu (3) Der Zinsüberschussanteil wird in Prozent des Deckungskapitals
nehmen. Nach der Teilauszahlung wird das verbleibende Kapital zum Zuteilungszeitpunkt bemessen.
für die restliche Rentengarantiezeit in eine Rente umgewandelt. Der Summenüberschussanteil wird in Prozent der Jahresrente
Die Neuberechnung der garantierten Rente erfolgt dabei mit un- bemessen.
veränderten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins, Sterbeta-
fel). Nach dem Ende der Rentengarantiezeit wird wieder die ur- Überschussbeteiligungssysteme
sprünglich vereinbarte garantierte Rente gezahlt.
Sie können alternativ zwischen zwei Überschussbeteiligungssys-
Für eine Teilauszahlung gelten folgende Regelungen: temen wählen. Die Wahl muss bereits bei Abgabe Ihrer Vertrags-
erklärung getroffen werden. Wird keine Wahl getroffen, so werden
- die Teilauszahlung beträgt mindestens 1.000 EUR und die Überschüsse nach Modell Bonusrente verwendet.
- die Höhe der Teilauszahlung ist auf den Barwert der ausste- Ein Wechsel der Modelle während der Rentenbezugszeit ist nicht
henden garantierten Renten in der verbleibenden Renten- möglich.
garantiezeit beschränkt; der Barwert entspricht den mit dem
Rechnungszins der Rentenzahlungszeit abgezinsten garan- (4) Bonusrente
tierten Renten der Rentengarantiezeit Die Überschüsse werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der ver-
sicherten Rente nach den dann für den Neuzugang zu Grunde
Entnehmen Sie den Barwert der ausstehenden garantierten Ren- zulegenden Rechnungsgrundlagen verwendet.
ten nur teilweise, darf die Rente, die sich nach der Teilauszahlung Die erste Rentenerhöhung erfolgt mit der ersten Rentenzahlung.
aus dem verbleibenden Vertragsguthaben ergibt, nicht unter die Eine Erhöhung oder Reduzierung der Überschussanteile hat kei-
Mindestrente von 300 EUR jährlich sinken. ne Auswirkung auf die Höhe der erreichten Bonusrente.
Entnehmen Sie den Barwert der ausstehenden garantierten Ren- (5) Sofortrente
ten vollständig, reduziert sich die Rente für die verbleibende Ren- Die Überschüsse werden für eine bei unveränderter Höhe der
tengarantiezeit auf 0 EUR. Überschussbeteiligung konstante Überschussrente nach den
dann für den Neuzugang zu Grunde zulegenden Rechnungs-
Für die Teilauszahlung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 2 % grundlagen verwendet. Eine Erhöhung oder Reduzierung der
des Auszahlungsbetrages, mindestens jedoch 150 EUR. Diese Überschussanteile führt zu einer Erhöhung bzw. Reduzierung der
Gebühr entnehmen wir dem Deckungskapital. Überschussrente.
- 10 -
[Seite 11]
(6) Veröffentlichung der Überschussanteilsätze (2a) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüs-
Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr- sen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt
lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer beeinflussbar. Wichtigster Einflussfaktor ist dabei die Zinsent-
Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht können wicklung des Kapitalmarkts. Aber auch die Entwicklung des ver-
Sie außerdem bei uns jederzeit anfordern. sicherten Risiko und der Kosten sind von Bedeutung. Die Höhe
der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert
(7) Erläuterungen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven finden werden.
Sie in § 16 Abs. (3) der Allgemeinen Bedingungen für die klassi-
sche Rentenversicherung. (2b) Durch eine nachhaltig verlängerte Lebenserwartung kann sich
die Rechnungsgrundlage zur Bildung der Deckungsrückstellung
(vgl. Abs. (1)) ändern. Als Folge sind dann Auffüllungen der De-
§3 Welche Bemessungs- und Rechnungsgrund- ckungsrückstellung gegenüber der bisher verwendeten Rech-
lagen sind für Ihren Vertrag maßgeblich? nungsgrundlage erforderlich. Dies kann zu einer Verringerung der
Überschussbeteiligung (laufende Überschüsse) bis hin zum voll-
(1) Die Berechnung des Beitrages und der garantierten Jahresren- ständigen Aussetzen führen. Eine nachhaltig verlängerte Lebens-
te bei Vertragsabschluss erfolgt unter Verwendung des nach § 2 erwartung kann sich insbesondere bei Veröffentlichung neuer
Abs. 1 der Deckungsrückstellungsverordnung zulässigen Höchst- DAV-Rententafeln oder bei neuen gesellschaftseigenen Renten-
zinssatzes von 0,25 % und den Sterbewahrscheinlichkeiten der tafeln ergeben.
Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) 2004R
(Männer/Frauen) für Versicherungen mit überwiegendem Erle-
bensfallcharakter ohne weitere Zu- und Abschläge, allerdings im
Verhältnis 25 % Anteil Männer und 75 % Anteil Frauen gewichtet
zu einer „mittleren“ Sterbewahrscheinlichkeit.
- 11 -
[Seite 12]
Sitz der Gesellschaft: Nürnberg
Registergericht: Nürnberg, HRB 355
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Aufsichtsrat
Karl-Bernd Telger (Vors.)
Vorstand
Frank Sievert (Sprecher),
Jutta Holzmann,
Stefan Krause,
Dr. Marco Wimmer
Hauptverwaltung Nürnberg
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Telefon: +49 911 5307-0
E-Mail: info@universa.de
Internet: www.universa.de