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Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung AufbauRENTEtopinvest (Basisversorgung)
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Versicherungsbedingungen
für die fondsgebundene Rentenversicherung
AufbauRENTEtopinvest
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung
gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) EstG (Basisversorgung) – AufbauRENTEtopinvest 3
2. Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung
gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) EstG (Basisversorgung) – AufbauRENTEtopinvest mit Dynamik 12
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Dokument ausschließlich männliche Personenbezeichnungen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese stellvertretend für alle Geschlechter stehen.
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LVB-008 01.25
Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung gemäß
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) EStG (Basisversorgung) –
AufbauRENTEtopinvest
Als Versicherungsnehmer und versicherte Person sind Sie unser Vertragspartner, Beitragszahler und Leistungsempfänger (§ 6).
Die Ihrem Basisrentenvertrag (AufbauRENTEtopinvest) zugrunde liegenden Bedingungen gelten nur dann, soweit sie den Regelungen des zertifizierten
Basisrentenvertrages und den Vorschriften des AltZertG nicht widersprechen bzw. diesen nicht entgegenstehen (maßgeblich ist die zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Basisrentenvertrages geltende Fassung des AltZertG).
Inhaltsverzeichnis
Leistung Wann können wir einen von Ihnen gewählten Fonds
austauschen? § 14
Welche Versicherungsleistungen erbringen wir? §1
Welche Optionen können Sie ausüben? §2 Kündigung/Beitragsfreistellung
Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? §3 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen und
welche Leistung erbringen wir? § 15
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? §4
Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen
Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung und welche Wirkung hat dies auf unsere Leistungen? § 16
verlangt wird? Verjährung. §5
Kosten
Wer erhält die Versicherungsleistung? §6
Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? § 17
Beitrag Sonstige Vertragsbestimmungen
Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? §7 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres
Namens? § 18
Wie verwenden wir Ihre Beiträge? §8
Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? § 19
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
zahlen ? §9 Welche Informationen erhalten Sie während
der Vertragslaufzeit? § 20
Wann können Sie den Beitrag reduzieren? § 10
Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
Wann können Sie den Beitrag erhöhen? § 11 Welche Vertragssprache gilt? § 21
Können Sie Zuzahlungen zu den laufenden Wo ist der Gerichtsstand? § 22
Beiträgen leisten? § 12
Unter welchen Voraussetzungen können die vor-
Besonderheiten der Fondsanlage stehenden Bedingungen geändert werden? § 23
Wie können Sie Fonds wechseln? § 13 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
einmal nicht zufrieden sind? § 24
§1 Welche Versicherungsleistungen erbringen Anteileinheiten (Deckungskapital) ermitteln wir durch Multiplika-
wir? tion der Zahl der Ihrer Versicherung gutgeschriebenen Anteile
an den Investmentfonds mit den zum maßgeblichen Bewer-
(1) Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der tungsstichtag festgestellten Rücknahmepreisen der Anteile.
Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter un-
mittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sonder- (4) Soweit die Erträge aus den im Anlagestock enthaltenen Vermö-
vermögens (Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert von genswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie unmittelbar
unserem übrigen Vermögen in Anteilen an Investmentfonds ange- dem Anlagestock zu und erhöhen damit den Wert der Anteilein-
legt. Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag heiten; Erträge, die ausgeschüttet werden, und Steuererstattun-
entfallenden Anteile am Anlagestock entnommen und in unserem gen rechnen wir in Anteileinheiten um und schreiben sie den
sonstigen gebundenen Vermögen angelegt. einzelnen Versicherungsverträgen gut.
(2) Da die Wertentwicklung der Investmentfonds des Anlagestocks Rentenleistung
nicht vorauszusehen ist, können wir den Wert der Leistungen
nicht garantieren. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen (5) Erleben Sie den vereinbarten - im Versicherungsschein ge-
der von Ihnen gewählten Investmentfonds einen Wertzuwachs zu nannten - Rentenbeginn, zahlen wir Ihnen eine lebenslange
erzielen. Bei Kursrückgang tragen Sie das Risiko der Wertminde- vorschüssige, monatliche Rente in Euro in gleichbleibender
rung, das heißt, der Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gut- Höhe. Die genaue Rentenhöhe kann erst nach dem Termin des
geschriebenen Anteileinheiten (Deckungskapital) kann bei Ablauf Rentenbeginns errechnet werden. Aus diesem Grund erfolgt die
deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen. Bei erste Rentenzahlung bis spätestens zum 10. des Monats nach
Werten, die nicht in Euro geführt werden, können Schwankungen Rentenbeginn. Alle folgenden Renten zahlen wir jeweils zum
der Währungskurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen. Ersten eines Monats. Die Rentenzahlung erhalten Sie frühes-
tens ab Vollendung des 62. Lebensjahres.
(3) Den Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen
-3-
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(6) Die Höhe der Rente können wir vor Beginn der Rentenzahlung (11) Wir sind berechtigt, eine sog. Kleinbetragsrente im Sinne von § 10
nicht garantieren. Sie ist sowohl vom Wert der Ihrer Versicherung Absatz 1 Nr. 2 Sätze 3 u. 4 i. V. m. § 93 Abs. 3 S. 2 Einkommen-
insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (Deckungskapital) steuergesetz (EStG) bei Rentenbeginn abzufinden. Nach dessen
zum Rentenbeginn als auch von dem vereinbarten und im Ver- derzeitiger Fassung ist eine Kleinbetragsrente eine Rente, die bei
sicherungsschein genannten garantierten Rentenfaktor4, der die gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Rentenzahlungsbe-
Höhe der jährlichen Rente pro 1.000 EUR Deckungskapital wie- ginn zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente er-
dergibt, abhängig. Zum vereinbarten Rentenbeginn wird die von gibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des
da an garantierte Rente berechnet, indem der durch 1.000 EUR Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. Dabei sind bei
geteilte Wert des Deckungskapitals mit dem Rentenfaktor4 multi- der Berechnung dieses Betrags alle Basisrentenverträge insge-
pliziert wird. samt zu berücksichtigen, die Sie bei unserem Unternehmen ab-
geschlossen haben. Sie haben das Recht, eine entsprechende
(7) Der Rentenfaktor4 gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist Abfindung einer Kleinbetragsrente zu verlangen.
für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Mit der Abfindung endet der Vertrag.
Sollte sich zum vereinbarten Rentenbeginn nach den dann für (12) Über die Leistungen nach Abs. (5) bis (11) und (13) hinaus er-
fondsgebundene Rentenversicherungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 folgen keine Auszahlungen aus dieser Versicherung. Ein Kapital-
Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) EStG (Basisversorgung) gel- wahlrecht besteht nicht.
tenden Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln, Rechnungszins) ein
höherer Rentenfaktor ergeben, wird dieser verwendet. (13) Falls die monatliche Rente weniger als 10 EUR beträgt, können
wir zwölf Monatsrenten zu einer Auszahlung zusammenfassen.
Hinterbliebenenschutz während der Aufschubzeit
Stichtag für die Berechnung von Versicherungsleistungen
(8) Stirbt die versicherte Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn,
so zahlen wir aus dem Deckungskapital (Abs. (3)) zum Stichtag (14) Im Erlebensfall, bei Kündigung (vgl. § 15) und Beitragsfreistellung
(Abs. (14)) eine Hinterbliebenenrente. (vgl. § 16) legen wir bei der Umrechnung des Deckungskapitals
in einen Geldbetrag den Stichtag zugrunde, der auf den Ablauf
Rentengarantie des letzten Versicherungsmonats folgt. Als Stichtag gilt jeweils der
erste Börsentag eines Monats.
(9) Verstirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn und ist
eine Rentengarantie vereinbart, zahlen wir aus einem im Zeit- Bei Tod der versicherten Person werden wir die Umrechnung des
punkt des Todes noch vorhandenen Deckungskapital für die Kom- Deckungskapitals in einen Geldbetrag unverzüglich nach Ein-
ponente Rentengarantie eine Hinterbliebenenrente gemäß Abs. gang der Todesfallmeldung vornehmen.
(10). Der Begriff der Rentengarantie wird dabei ausschließlich
aus rein kalkulatorischen Gründen als Grundlage zur Berechnung Sollte die Rücknahme von Fondsanteilen zum Beginn der Aus-
einer Rente an versorgungsberechtigte Hinterbliebene verwendet zahlungsphase ausgesetzt sein, so werden diese zunächst von
und beinhaltet nicht die Vererblichkeit der Altersrente bei Tod der der Rentenberechnung ausgenommen. Sobald die Rücknahme
versicherten Person nach Rentenbeginn. der Fondsanteile wieder aufgenommen wird, erhöht deren An-
teilswert die lebenslange Rentenzahlung.
Eine vereinbarte Rentengarantie können Sie mit Frist von drei
Monaten zum Rentenbeginn wieder ausschließen. Dadurch er- Ablaufmanagement
höht sich Ihre Rente nach den anerkannten Regeln der Versiche-
rungsmathematik. Haben Sie keine Rentengarantie vereinbart, (15) Wir werden 5 Jahre vor dem vereinbarten – im Versicherungs-
haben Sie mit einer Frist von drei Jahren zum Rentenbeginn das schein genannten – Rentenbeginn (bei Aufschubdauern unter 10
Recht, eine Rentengarantiezeit im Rahmen der tariflichen Gren- Jahren 3 Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn) unabhän-
zen einzuschließen. Dadurch vermindert sich Ihre Rente nach gig vom Kapitalmarktverlauf die Ihrem Vertrag gutgeschriebenen
den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Fondsanteile schrittweise in einen Zielfonds umschichten (passi-
ves Ablaufmanagement). Spätestens sechs Wochen vor Beginn
Hinterbliebene des Ablaufmanagements werden wir Sie schriftlich auf das be-
vorstehende Ende der Aufschubzeit hinweisen und Ihnen einen
(10) Die Zahlung einer Hinterbliebenenrente nach Abs. (8) und Abs. Zielfonds mit geringem Schwankungsrisiko vorschlagen. Sie
(9) erfolgt nur an Hinterbliebene. Hinterbliebene im Sinne dieser haben ab Zugang dieses Benachrichtigungsschreibens sechs
Bedingungen sind Ihr Ehegatte, mit dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Wochen Gelegenheit, selbst einen Fonds aus unserem Angebot
Todes verheiratet waren bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner zu wählen, in den die Fondsanteile umgeschichtet werden sollen.
nach § 1 LPartG und jedes Kind, für das Ihnen zum Todeszeit- Zu diesem Zweck können Sie unser aktuelles Fondsangebot auf
punkt ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag unserer Internetseite abrufen. Die genaue Internetadresse wer-
gemäß § 32 Abs. 6 EStG zugestanden hätte. den wir Ihnen in unserem Anschreiben mitteilen. Auf Wunsch er-
halten Sie die Mitteilung über unser aktuelles Fondsangebot auch
Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet zugesandt.
oder lebt sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, er-
bringen wir die Leistungen als lebenslange Rentenzahlungen in Geht uns innerhalb der 6-wöchigen Frist keine entsprechende Er-
gleichbleibender Höhe ausschließlich an den Ehegatten bzw. ein- klärung von Ihnen zu, gilt der von uns vorgeschlagene Zielfonds
getragenen Lebenspartner. Anderenfalls wird die Versicherungs- als von Ihnen ausgewählt.
leistung in Form von Waisenrentenzahlungen an die rentenbe-
rechtigten Kinder erbracht, jeweils solange die Voraussetzungen Wir werden in jedem Monat 1/m des Fondsguthabens, welches
für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 EStG erfüllt sich noch nicht im Zielfonds befindet, in den Zielfonds umschich-
sind, längstens jedoch bis zu dem in § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG2 ten, wobei „m“ die Anzahl der restlichen Monate der Aufschubzeit
bezeichneten Zeitpunkt. Bei mehreren Kindern wird der insge- zum Zeitpunkt der Umschichtung bezeichnet. Das Umschichten
samt für die Hinterbliebenenabsicherung zur Verfügung stehen- im Rahmen des Ablaufmanagements erfolgt jeweils zum ersten
de Betrag in gleicher Höhe auf die Kinder aufgeteilt. Endet die Börsentag eines jeden Monats in Frankfurt am Main. Für das
Rentenzahlung für ein Kind, so erhöht sich die Rente für etwa Umschichten werden weder Kosten noch Ausgabeaufschläge be-
vorhandene weitere Kinder dadurch nicht. rechnet.
Die Hinterbliebenenrente wird nach den bei Rentenbeginn für den Sie können jederzeit mit einer Frist von einer Woche zum nächs-
Neuzugang gültigen Rechnungsgrundlagen für Rentenversiche- ten ersten Börsentag eines jeden Monats in Frankfurt am Main
rungen ermittelt und monatlich im Voraus gezahlt, erstmals zu Be- auch während des laufenden Ablaufmanagements den Zielfonds
ginn des Monats, der auf den Tod der versicherten Person folgt. wechseln. Hierfür genügt eine einfache Mitteilung in Textform (z.
B. per Brief oder E-Mail). Danach wird in jedem Monat 1/m des
Sind im Fall Ihres Todes keine Hinterbliebenen vorhanden, wird Fondsguthabens, welches sich noch nicht im neu gewählten Ziel-
keine Versicherungsleistung fällig. fonds befindet, in den neu gewählten Zielfonds umgeschichtet,
wobei „m“ die Anzahl der restlichen Monate der Aufschubzeit zum
Zeitpunkt der Umschichtung bezeichnet.
4
Der Rentenfaktor basiert auf um 15 % reduzierten Sterbewahrscheinlichkeiten
der anerkannten Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) 2004R Sie haben jederzeit das Recht, das Ablaufmanagement mit einer
(Männer/Frauen) für Versicherungen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter, Frist von vier Wochen zum Monatsende zu deaktivieren. Nach
unabhängig vom Geschlecht im Verhältnis 25 % Anteil Männer und 75 % Anteil
Frauen gewichtet zu einer „mittleren“ Sterbewahrscheinlichkeit. Als Rechnungs-
zins werden 1,00 % p. a. angesetzt.
-4- 2
Stand 2025: max. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
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einer Deaktivierung haben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Ab- beginn ist die Entwicklung des Sondervermögens gemäß § 1
laufmanagement zum nächsten Monatsersten zu aktivieren. Abs. (1), an dem Sie unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus
beteiligen wir Sie und die anderen Versicherungsnehmer ge-
(16) Sollte die Umschichtung in den Zielfonds zu Beginn oder wäh- mäß § 153 VVG an den Überschüssen und Bewertungsreserven
rend des Ablaufmanagements nicht mehr möglich sein (vgl. § 14), (Überschussbeteiligung), die jährlich im Rahmen unseres Jahres-
werden wir Sie hierüber in Textform benachrichtigen. Wir werden abschlusses festgestellt werden. Die Bewertungsreserven wer-
Ihnen dann einen Ersatzfonds vorschlagen. Die Regelungen des den dabei im Anhang des Geschäftsberichtes ausgewiesen. Der
§ 14 gelten entsprechend. Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer
geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen.
§2 Welche Optionen können Sie ausüben? Wir erläutern Ihnen,
Flexibler Rentenbeginn • wie wir die Überschussbeteiligung für die Versicherungsneh-
mer in ihrer Gesamtheit ermitteln (Absatz 1),
(1) Sie haben das Recht, während der Aufschubzeit mit einer Frist • wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrags erfolgt
von einem Monat zum nächsten Monatsersten in Textform (z.B. (Absatz 2) und
per Brief oder E-Mail) zu verlangen, dass der vereinbarte Beginn • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantie-
der Rentenzahlung unter Herabsetzung des Rentenfaktors vor- ren können (Absatz 3).
verlegt wird, sofern Sie zum vorverlegten Rentenbeginn das 62.
Lebensjahr vollendet haben. Der Rentenfaktor bei Vorverlegung (1) Wie ermitteln wir die Überschussbeteiligung in ihrer Gesamt-
des Rentenbeginns wird mit den in § 1 Abs. (7) garantierten Rech- heit?
nungsgrundlagen berechnet. Kosten entstehen Ihnen dafür nicht.
§ 1 Abs. (11) gilt entsprechend. Die Dauer einer vereinbarten Damit Sie nachvollziehen können, wie wir die Überschussbeteili-
Rentengarantiezeit ändert sich durch die Vorverlegung des Ren- gung für die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit ermitteln,
tenbeginns nicht. erklären wir Ihnen
Verlängerungsoption • aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (a),
• wie wir mit diesen Überschüssen verfahren (b) und
(2) Sie haben das Recht, bis spätestens einen Monat vor dem ver- • wie Bewertungsreserven entstehen und wir diese zuordnen (c).
einbarten Termin des Rentenbeginns in Textform (z.B. per Brief
oder E-Mail) zu verlangen, dass die Aufschubzeit Ihrer Versiche- Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
rung maximal bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem Sie Vertrages an den Überschüssen und den Bewertungsreser-
das 85. Lebensjahr vollendet haben, verlängert wird. Die Beiträge ven ergeben sich hieraus noch nicht.
sind während der verlängerten Aufschubzeit weiterzuzahlen (vgl.
§ 7), sofern Sie nicht verlangen, die Versicherung ganz oder teil- (a) Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entste-
weise beitragsfrei zu stellen (vgl. § 16). Durch das Verlängern der hen:
Aufschubzeit wird der Rentenfaktor gemäß § 1 Abs. (7) nach den
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik erhöht. Eine • den Kapitalerträgen (aa),
vereinbarte Rentengarantiezeit kann sich dadurch verkürzen oder • dem Risikoergebnis (bb) und
gegebenenfalls ganz entfallen. • dem übrigen Ergebnis (cc).
Rebalancing Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamt-
heit an diesen Überschüssen; dabei beachten wir die Verord-
(3) Sie können eine automatische Umschichtung des Fondsgutha- nung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebens-
bens (Rebalancing) für die Einzelfonds mit uns vereinbaren, so- versicherung (Mindestzuführungsverordnung) in der jeweils
fern Ihr Fondsguthaben aus Anteilen an mehr als einem Fonds geltenden Fassung.
besteht. Sofern Ihr Fondsinvestment Strategiedepots (vgl. § 8
Abs. (4)) beinhaltet, ist ein Rebalancing nicht möglich. (aa) Kapitalerträge
Nach Rentenbeginn stammen die Überschüsse im We-
Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der Fonds verändert sentlichen aus den Erträgen der Kapitalanlagen des
sich laufend die Gewichtung des Guthabens der Fonds zueinan- sonstigen Vermögens (vgl. § 1 Abs. (1)). Von den Net-
der. Mit dem Rebalancing wird das Fondsguthaben in dem Ver- toerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige
hältnis neu aufgeteilt, welches Sie für die Anlage der Beiträge und Versicherungsleistungen vorgesehen sind, erhalten die
Überschüsse in Fonds zuletzt mit uns vereinbart haben. Versicherungsnehmer insgesamt mindestens den in der
Mindestzuführungsverordnung genannten Prozentsatz.
Das Rebalancing kann mit einer Frist von zwei Wochen zum In der derzeitigen Fassung der Verordnung sind grund-
Jahrestag des Versicherungsbeginns (Hauptfälligkeit) Ihres Ver- sätzlich 90 % vorgeschrieben. Aus diesem Betrag wer-
trages durch Mitteilung an uns in Textform (z.B. per Brief oder den zunächst die Mittel entnommen, die zur Finanzie-
E-Mail) vereinbart werden. Es wird dann jährlich zur Hauptfällig- rung der garantierten Versicherungsleistungen benötigt
keit Ihres Vertrages automatisch durchgeführt. Sie können das werden. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die
Rebalancing jederzeit auch mit einer Frist von zwei Wochen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.
nächsten Hauptfälligkeit in Textform wieder abwählen.
(bb) Risikoergebnis
Das Rebalancing endet jedoch automatisch Weitere Überschüsse entstehen insbesondere dann,
wenn die tatsächliche Lebensdauer der Versicherten
- mit Beginn oder Aktivierung des Ablaufmanagements (§ 1 Abs. kürzer ist, als bei der Tarifkalkulation angenommen. In
(15)), oder diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprüng-
- wenn Sie einen Fondswechsel nach § 13 Abs. (1) a) oder b) lich angenommen zahlen und können daher die Versi-
durchführen, oder cherungsnehmer an dem entstehenden Risikoergebnis
- mit Beginn der Rentenzahlung. beteiligen. An diesen Überschüssen werden die Ver-
sicherungsnehmer nach der Verordnung über die Min-
Sie können außerdem jederzeit ein außerplanmäßiges Rebalan- destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung
cing Ihrer Einzelfonds verlangen. In diesem Fall wird das Reba- (Mindestzuführungsverordnung) angemessen beteiligt
lancing einmalig nach Eingang Ihres Auftrages in Textform (z.B. und zwar nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich zu
per Brief oder E-Mail) unverzüglich durchgeführt. Das außerplan- mindestens 90 %.
mäßige Rebalancing ist jedoch nicht möglich bei laufendem Ab-
laufmanagement (§ 1 Abs. (15)). (cc) Übriges Ergebnis
Am übrigen Ergebnis (einschließlich Kosten) werden
Für das Rebalancing entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung
der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich zu
mindestens 50 % beteiligt. Überschüsse aus dem übri-
§3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? gen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn
die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation an-
Entscheidend für den Gesamtertrag des Vertrages vor Renten- genommen,
-5-
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• wir andere Einnahmen als aus dem Versicherungsge- ven. Da die Ermittlung und rechnerische Zuordnung der Bewer-
schäft haben, z. B. Erträge aus Dienstleistungen, die tungsreserven auf die einzelnen Versicherungsverträge nach ei-
wir für andere Unternehmen erbringen. nem verursachungsorientierten Verfahren zu erfolgen hat, ergibt
sich für fondsgebundene Rentenversicherungen praktisch keine
(b) Den Überschuss führen wir der Rückstellung für die Bei- Beteiligung an den Bewertungsreserven.
tragsrückerstattung zu oder schreiben ihn unmittelbar den
überschussberechtigten Versicherungen gut (sog. Direktgut- Beteiligung am Überschuss ab dem Rentenbeginn
schrift).
Ab dem Rentenbeginn gehört Ihre Versicherung zum Gewinn-
Diese Rückstellung dient dazu, Schwankungen der Über- verband „Rentenversicherungen-2025“ im Abrechnungsverband
schüsse im Zeitablauf auszugleichen. Sie darf grundsätzlich „Kapitalbildende Lebensversicherung mit überwiegendem Erle-
nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bensfallcharakter“ in der Bestandsgruppe „Inlandsgeschäft / Le-
verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustim- bensversicherung mit Überschussbeteiligung, bei der das Anlage-
mung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach § 140 risiko vom Versicherungsunternehmen getragen wird“.
Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abwei-
chen, soweit die Rückstellung nicht auf bereits festgelegte Für die während der Rentenbezugszeit entstehenden Über-
Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des schüsse können Sie alternativ zwischen zwei Überschussbetei-
§ 140 Abs. 1 VAG können wir die Rückstellung, im Interesse ligungssystemen wählen. Die Wahl kann bis spätestens vier Wo-
der Versicherungsnehmer auch heranziehen, um chen vor Rentenbeginn getroffen werden. Wird nichts vereinbart,
so werden die Überschüsse nach Modell Bonusrente verwendet.
• einen drohenden Notstand abzuwenden Ein Wechsel der Modelle während der Rentenbezugszeit ist nicht
• unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten möglich.
Versicherungsverträgen auszugleichen, die auf allgemeine
Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder a) Bonusrente
• die Deckungsrückstellungen zu erhöhen, wenn die Rech- Die Überschüsse werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der
nungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und versicherten Rente nach den dann für den Neuzugang zugrun-
nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse an- de zu legenden Rechnungsgrundlagen verwendet. Die erste
gepasst werden müssen. Rentenerhöhung erfolgt mit der ersten Rentenzahlung. Eine
Erhöhung oder Reduzierung der Überschussanteile hat keine
Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Auswirkungen auf die Höhe der erreichten Bonusrente.
Verlustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstel-
lung heranziehen, belasten wir die Versichertenbestände ver- b) Sofortrente
ursachungsorientiert. Die Überschüsse werden nach den dann für den Neuzugang
zugrunde zu legenden Rechnungsgrundlagen für eine bei un-
(c) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Ka- veränderter Höhe der Überschussbeteiligung konstante Über-
pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen schussrente verwendet. Eine Erhöhung oder Reduzierung der
in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven Überschussanteile führt zu einer Erhöhung bzw. Reduzierung
sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Aus- der Überschussrente.
schläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Ein Teil der
Bewertungsreserven fließt den Versicherungsnehmern un- (3) Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
mittelbar zu. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen nicht garantieren?
und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der
Verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen
nach einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be-
rechnerisch zu. Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln einflussbar. Wichtigster Einflussfaktor vor Rentenbeginn ist dabei
wir jährlich neu. die Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten. Nach
Rentenbeginn treten die Erträge aus den sonstigen Kapitalanla-
(2) Wie erfolgt die Überschussbeteiligung Ihres Vertrages? gen hinzu.
Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschied- Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht
lich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Ver- garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen. Die Über-
sicherungen zu Gruppen zusammengefasst. Die Verteilung des schussanteilsätze veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbe-
Überschusses für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen richt. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite (www.universa.
Gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner de). Den Geschäftsbericht können Sie außerdem bei uns jeder-
Entstehung beigetragen haben. zeit anfordern.
Hat eine Gewinngruppe nicht zur Entstehung von Überschüssen Die Ermittlung der garantierten Rentenfaktoren bei Vertragsab-
beigetragen, bekommt sie keine Überschüsse zugewiesen. schluss erfordert eine vorsichtige Tarifkalkulation, bei der Ver-
änderungen der Kapitalmärkte, eine ungünstige Entwicklung
Beteiligung am Überschuss vor dem Rentenbeginn der versicherten Risiken und der Kosten berücksichtigt werden
müssen. Wenn sich Umstände, die der Kalkulation zugrunde
Ihre Versicherung gehört zum Gewinnverband „Fondsgebunde- lagen, wesentlich ändern (z. B. Erhöhung der allgemeinen Le-
ne Rentenversicherung-2025“ in der Bestandsgruppe „Inlandsge- benserwartung, nicht nur vorübergehend sinkende Renditen der
schäft / Lebensversicherung, bei der das Anlagerisiko vom Ver- Kapitalanlagen am Kapitalmarkt) und dies bei Vertragsabschluss
sicherungsnehmer getragen wird“. nicht vorhersehbar war und wir deswegen weitere Rückstellungen
bilden müssen, sind wir berechtigt, die künftigen laufenden Über-
Bezüglich der Überschussbeteiligung gelten folgende Regelungen: schussanteile Ihres Vertrages hierfür heranzuziehen. Garantierte
Leistungen bleiben davon unberührt.
a) Mit jeder Beitragszahlung erhält Ihre Versicherung Beitrags-
überschussanteile in Prozent des Beitrags für die Versiche-
rung. §4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
b) Zu jedem Monatsanfang erhält Ihre Versicherung Kostenüber- Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlos-
schussanteile, die in Promille des Fondsguthabens zum Ende sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im
des vorhergehenden Monats bemessen werden. Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Aller-
dings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Bei-
Die zugeteilten Überschüsse werden gemäß § 8 Abs. (1) und (2) tragszahlung (vgl. § 9 Abs. (2)).
in Fondsanteile umgerechnet.
Bezüglich der Bewertungsreserven gilt: §5 Was ist zu beachten, wenn eine Versiche-
rungsleistung verlangt wird? Verjährung.
Die Vermögenswerte des Sondervermögens (Anlagestock) sind
gemäß § 341 d HGB mit dem Zeitwert (Marktwert) in der Bilanz (1) Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen
auszuweisen, d.h. es entstehen hierfür keine Bewertungsreser- Vorlage des Versicherungsscheines und eines amtlichen Zeug-
-6-
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nisses über den Tag Ihrer Geburt in deutscher oder englischer uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch
Sprache. Dokumente in anderen Sprachen sind auf unser Verlan- rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zah-
gen von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein lungsaufforderung erfolgt.
vereidigten Übersetzer in deutscher Sprache zu übersetzen. Zu-
sätzlich können wir auch den Nachweis der letzten Beitragszah- (5) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Kos-
lung bzw. der Einmalbeitragszahlung verlangen. ten.
(2) Wir können vor jeder Rentenzahlung auf unsere Kosten ein amt- (6) Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung werden wir etwaige Bei-
liches Zeugnis darüber verlangen, dass Sie bzw. der Rentenbe- tragsrückstände verrechnen.
rechtigte noch leben.
(7) Die Beiträge sind bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer,
(3) Ihr Tod bzw. der Tod der rentenberechtigten Personen ist uns un- längstens jedoch bis zum Tod der versicherten Person, zu ent-
verzüglich anzuzeigen. Außer dem Versicherungsschein ist uns richten.
eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde
einzureichen. Werden an ein Kind Rentenzahlungen erbracht,
ist uns auch anzuzeigen, wenn sonstige Voraussetzungen für die §8 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
Rentenzahlung entfallen. Zu Unrecht empfangene Rentenzahlun-
gen sind an uns zurückzuzahlen. (1) Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung von Kosten
(siehe § 17) vorgesehen sind, dem Anlagestock gemäß § 1 Abs.
(4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige wei- (1) zu und rechnen sie gemäß Abs. (2) in Anteileinheiten um. Den
tere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie bei beitragsfreien
anstellen. Versicherungen kalkulierten Wert für den Versicherungsbetrieb
entnehmen wir zu Beginn eines jeden Monats dem Deckungs-
(5) Zusätzlich sind uns auf Verlangen die Auskünfte nach § 19 zu er- kapital.
teilen.
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag, beitragsfreien Ver-
(6) Bei Überweisungen unserer Leistung in Länder außerhalb des sicherungen und beitragsfreier Verlängerung nach § 2 Abs. (2)
Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte kann die Entnahme bei extrem ungünstiger Entwicklung der im
auch die damit verbundene Gefahr. Anlagestock enthaltenen Werte dazu führen, dass das gesamte
Deckungskapital vor Rentenbeginn aufgebraucht ist. Sofern min-
(7) Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jah- destens ein Jahr in Ihrem Vertrag kein verwertbares Vermögen
ren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, und keine gesonderten Fondsanteile enthalten sind, werden wir
in welchem die Leistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch Sie schriftlich darauf aufmerksam machen, dass Ihr Versiche-
bei uns angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zu dem rungsvertrag und damit der Versicherungsschutz erlischt, wenn
Zeitpunkt gehemmt, zu welchem dem Anspruchsteller unsere Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt dieses Schrei-
Entscheidung in Textform zugeht (§ 15 VVG). bens zusätzliche Beiträge leisten.
Haben Sie innerhalb dieser Frist weder Zahlungen geleistet noch
§6 Wer erhält die Versicherungsleistung? in sonstiger Weise auf unser Schreiben reagiert, erhalten Sie von
uns zusätzlich eine schriftliche Erinnerung. Erst wenn Sie inner-
(1) Die Leistungen aus dieser Versicherung erbringen wir an Sie als halb der darin erneut gesetzten sechswöchigen Frist abermals
unseren Versicherungsnehmer. weder zusätzliche Beiträge geleistet noch uns mitgeteilt haben,
dass Sie den Vertrag durch weitere Zahlungen aufrechterhalten
Die Leistung aus dem Hinterbliebenenschutz während der Auf- wollen, erlischt Ihr Versicherungsvertrag und damit der Versiche-
schubzeit bzw. der Rentengarantie nach dem Tod der versicher- rungsschutz.
ten Person erbringen wir an einen Hinterbliebenen im Sinne die-
ser Bedingungen (siehe § 1 Abs. (10)). (2) Der zur Anlage bestimmte Teil des Beitrages (Sparbeitrag) wird,
gemäß der von Ihnen gewählten prozentualen Aufteilung für die
(2) Die Ansprüche aus dieser Versicherung sind nicht vererblich, Investmentfonds bzw. der prozentualen Aufteilung des Strategie-
nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und - mit depots, in Anteilen des Anlagestocks angelegt. Bei der Umrech-
Ausnahme der Abfindung einer Kleinbetragsrente bei Rentenbe- nung in Anteileinheiten wird der spätestens am dritten Börsentag
ginn gemäß § 1 Abs. (11) - nicht kapitalisierbar. Sie können sie nach Beitragsfälligkeit festgestellte Anteilpreis zugrunde gelegt.
daher nicht abtreten oder verpfänden und auch keinen Bezugsbe- Im Fall der Zuzahlung (§ 12) und bei verspäteter Beitragszahlung
rechtigten benennen. Auch die Übertragung der Versicherungs- erfolgt die Umrechnung in Anteilseinheiten spätestens am dritten
nehmereigenschaft ist ausgeschlossen. Eine nachträgliche Börsentag nach Geldeingang.
Änderung dieser Verfügungsbeschränkungen ist ebenfalls
ausgeschlossen. (3) Die Auswahl der verschiedenen Investmentfonds und die Fest-
legung der prozentualen Aufteilung können Sie selbst vorneh-
men (individuelle Fondsauswahl). Sie können dabei gleichzeitig
§7 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu maximal 10 Investmentfonds besparen. Bei der Festlegung Ihrer
beachten? Fondsauswahl muss der Anteil pro gewähltem Investmentfonds
mindestens 1 % betragen. Entscheiden Sie sich für eines der an-
(1) Die Beiträge zu Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung sind gebotenen Strategiedepots, so ist dieses ausschließlich zu 100 %
als Einmalbetrag oder in Form von laufenden Beiträgen für jede auswählbar. Eine Liste der möglichen Fonds und Strategiedepots
Versicherungsperiode in Euro zu entrichten. Die Versicherungs- finden Sie in der „Fonds-Übersicht“.
periode entspricht der vereinbarten Beitragszahlungsweise und
kann je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich (4) Die Auswahl und die Festlegung der prozentualen Aufteilung der
oder jährlich sein. Investmentfonds erfolgt für die Strategiedepots durch einen Anla-
geausschuss. Indem Sie ein bestimmtes Strategiedepot auswäh-
(2) Der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unver- len, ermächtigen Sie die uniVersa Lebensversicherung a.G., im
züglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen, Rahmen der Anlagerichtlinie des Strategiedepots Umschichtun-
jedoch nicht vor dem vereinbarten, im Versicherungsschein an- gen vorzunehmen.
gegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folge-
beiträge) sind zum Beginn der jeweiligen Versicherungsperiode
an uns zu zahlen. §9 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
rechtzeitig zahlen?
(3) Die Beiträge zahlen Sie ausschließlich im Lastschriftverfahren.
Wir buchen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen Erst- oder Einmalbeitrag (Einlösungsbeitrag, § 37 VVG)
Konto ab.
(1) Wird der Erst- oder Einmalbeitrag (Einlösungsbeitrag) nicht recht-
(4) Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn der zeitig gezahlt, so können wir - solange die Zahlung nicht erfolgt
Beitrag zu dem in Abs. (2) genannten Fälligkeitstag eingezogen ist - vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nach-
werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wider- gewiesen wurde, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu
sprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von vertreten haben.
-7-
[Seite 8]
(2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch kein Beitragsrückstand besteht.
nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur,
sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. per (2) Eine Beitragsreduzierung ist mit Nachteilen verbunden, weil dies
Brief oder E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Ver- zu einer Reduzierung der Leistungen führt.
sicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht
haben. Unsere Leistungspflicht besteht jedoch, wenn Sie uns
nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu ver- § 11 Wann können Sie den Beitrag erhöhen?
treten haben.
(1) Sie haben unter Berücksichtigung des Abs. (5) das Recht, mit
Folgebeitrag (§ 38 VVG) einer Frist von einer Woche zur nächsten Beitragsfälligkeit Ih-
res Vertrages in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu verlan-
(3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus gen, Ihren bisherigen, laufenden Beitrag zu erhöhen. Voraus-
dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt setzung dafür ist, dass der bisher vereinbarte Beitrag laufend
worden ist oder eingezogen werden konnte, erhalten Sie von bezahlt ist.
uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. Darin setzen
wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Be- (2) Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versiche-
gleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung rungsleistungen. Es gelten die „Allgemeine Bedingungen für
festgesetzten Frist, so entfällt oder vermindert sich Ihr Versi- die fondsgebundene Rentenversicherung gemäß § 10 Abs. 1
cherungsschutz. Außerdem sind wir dann berechtigt, den Ver- Nr. 2 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) EStG (Basisversor-
sicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen (§§ gung) – AufbauRENTEtopinvest“ des bestehenden Vertrages. Der
38 Abs. 3, 166 VVG). Auf diese Rechtsfolgen werden wir Sie in für die Erhöhung geltende Rentenfaktor basiert auf den zum
der Mahnung ausdrücklich hinweisen. Erhöhungszeitpunkt für das Neugeschäft gültigen Rechnungs-
grundlagen für fondsgebundene Rentenversicherungen gemäß
Gestaltungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) EStG (Ba-
sisversorgung).
(4) Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten wir Ihnen auf Antrag in Text-
form (z.B. per Brief oder E-Mail) folgende Möglichkeiten, Ihre (3) - unbesetzt -
finanzielle Belastung zu reduzieren:
(4) Die Beitragserhöhung wird für die gesamte verbleibende Bei-
a) Beitragsherabsetzung: Sie können verlangen, den Beitrag tragszahlungsdauer des bereits bestehenden Versicherungs-
herabzusetzen (vgl. § 10). vertrages abgeschlossen, wobei die verbleibende Beitragszah-
lungsdauer mindestens 5 Jahre betragen muss.
b) Beitragsfreistellung: Sie können verlangen, ganz oder teilwei-
se von der Beitragspflicht befreit zu werden (vgl. § 16). (5) Die Summe der jährlich zu zahlenden Beiträge der Beitragser-
höhung muss mindestens 300 EUR betragen.
c) Beitragsaussetzung: Sie können verlangen, die Beitrags-
zahlung bis zu einer Dauer von sechs Monaten auszusetzen, (6) Von der Möglichkeit der Beitragserhöhung können Sie während
sofern der Vertragslaufzeit mehrfach Gebrauch machen, sofern die Vo-
raussetzungen gemäß Abs. (1), (4) und (5) eingehalten werden.
- die Beiträge für die ersten zwei Versicherungsjahre voll-
ständig gezahlt sind und
- kein Beitragsrückstand besteht. § 12 Können Sie Zuzahlungen zu den laufenden
Beiträgen leisten?
(5) Möglichkeiten bei Arbeitslosigkeit
Werden Sie während der Beitragszahlungsdauer arbeitslos, (1) Sie haben das Recht, mit einer Frist von einer Woche zum dar-
können Sie für die Dauer der Arbeitslosigkeit – längstens jedoch auf folgenden Monatsersten jederzeit in Textform (z.B. per Brief
für zwölf Monate – die Beitragsaussetzung verlangen. In diesem oder E-Mail) zu verlangen, zusätzlich zur laufenden Beitrags-
Fall ist uns der Bescheid der Agentur für Arbeit vorzulegen. zahlung oder zum vereinbarten Einmalbeitrag Zuzahlungen zu
Ihrem Versicherungsvertrag zu leisten.
(6) Nach Ende der Beitragsaussetzung (vgl. Abs. (4) c) und Abs.
(5)) können Sie die nicht gezahlten Beiträge in einem Betrag (2) Die Zuzahlung bewirkt eine Erhöhung des Deckungskapitals
nachzahlen oder in Form eines Mehrbeitrages für die restliche Ihrer Versicherung. Für die Zuzahlung sowie die erhöhten Ver-
Aufschubzeit ausgleichen. Für nachzuzahlende Beiträge gilt § 8 sicherungsleistungen gelten die „Allgemeine Bedingungen für
Abs. (1) und (2) entsprechend. die fondsgebundene Rentenversicherung gemäß § 10 Abs. 1
Nr. 2 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) EStG (Basisversor-
(7) Beitragsstundung gung) – AufbauRENTEtopinvest“ des bestehenden Vertrages. Der
Sofern die rechtlichen Bestimmungen der Basisversorgung es für die Zuzahlung geltende Rentenfaktor basiert auf den zum
zulassen, haben Sie einmal während der gesamten Vertrags- Zuzahlungszeitpunkt für das Neugeschäft gültigen Rechnungs-
laufzeit unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf eine grundlagen für fondsgebundene Rentenversicherungen gemäß
Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten: § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) EStG (Ba-
- Die Beiträge für die ersten drei Versicherungsjahre sind voll- sisversorgung).
ständig gezahlt,
- das Deckungskapital ist höher als die zu stundenden Beiträ- (3) - unbesetzt -
ge,
- es besteht kein Beitragsrückstand und (4) - unbesetzt -
- der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des An-
spruchs nicht gekündigt. (5) Eine Zuzahlung muss spätestens sechs Monate vor dem verein-
barten Rentenbeginn erfolgen. Die Zuzahlung muss mindestens
Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Vereinba- 500 EUR betragen. Die Summe aus Zuzahlung und vereinbar-
rung mit uns erforderlich. Nach Vereinbarung haben Sie die ten Beiträgen darf sich höchstens auf den im jeweiligen Kalen-
nicht gezahlten Beiträge in einem Betrag nachzuzahlen. Alter- derjahr steuerlich absetzbaren Höchstbetrag belaufen.
nativ haben Sie die Möglichkeit, höhere laufende Beiträge bis
zum Ende der Beitragszahlungsdauer zu entrichten. (6) Von der Möglichkeit der Zuzahlung können Sie während der Ver-
tragslaufzeit mehrfach Gebrauch machen, sofern die Vorausset-
zungen gemäß Abs. (1) und (5) eingehalten werden. § 8 gilt ent-
§ 10 Wann können Sie den Beitrag reduzieren? sprechend.
(1) Sind laufende Beitragszahlungen vereinbart, können Sie jeder-
zeit in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) verlangen, mit einer § 13 Wie können Sie Fonds wechseln?
Frist von einer Woche zum Ablauf der laufenden Versicherungs-
periode gemäß § 7 Abs. (1), den Beitrag zu Ihrer Versicherung (1) Sie können jederzeit eine Änderung der von Ihnen bestimmten
zu reduzieren. Eine Beitragsreduzierung ist jedoch nur möglich, Investmentfonds oder des Strategiedepots verlangen (Fonds-
wenn der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den wechsel). Durch den Fondswechsel entstehen keine zusätzli-
Mindestbetrag von 600 EUR jährlich nicht unterschreitet und chen Kosten. Sie können hierbei aus allen zum Zeitpunkt des
-8-
[Seite 9]
Wechsels für diesen Tarif zulässigen Investmentfonds und Stra- bei endgültiger Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen
tegiedepots auswählen. durch die Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich.
Für einen Fondswechsel bestehen folgende Möglichkeiten:
(5) Treten darüber hinaus bei einem in Ihrem Vertrag enthaltenen
a) Ihr vorhandenes Fondsguthaben wird entsprechend der neu Fonds erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen
festgelegten Verteilung umgeschichtet (Shiften). können, sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds durch einen
b) Ihre künftigen Sparbeiträge für die Fondsanlage werden ent- anderen Fonds zu ersetzen. Als solche erheblichen Änderungen
sprechend der neu festgelegten Verteilung angelegt (Swit- gelten insbesondere:
chen).
c) Es werden sowohl Ihr vorhandenes Fondsguthaben als auch - Nachträgliche Erhebung oder Erhöhung von Gebühren beim
Ihre künftigen Sparbeiträge für die Fondsanlage entsprechend Fondseinkauf bzw. -verkauf sowie die Einführung von Perfor-
der neu festgelegten Verteilung umgeschichtet bzw. angelegt. mance Fees durch die von uns beauftragte Kapitalanlagege-
sellschaft,
Ein Fondswechsel in Verbindung mit einem Strategiedepot erfolgt - Verletzung von vertraglichen Pflichten durch die Kapitalanla-
ausschließlich nach Möglichkeit c). gegesellschaft,
- Änderung der Fristen für den Kauf oder Verkauf von Fonds
Die Anzahl der Investmentfonds, die in Ihrem Depot gleichzeitig durch die Kapitalanlagegesellschaft; hierzu zählt auch die zeit-
gehalten werden können, ist unbegrenzt. weise Aussetzung der Rücknahme;
- die Kapitalanlagegesellschaft ändert die Anlagestrategie eines
Die Umrechnung des Guthabens werden wir bei einem Fonds- Fonds wesentlich oder
wechsel nach den Abs. a) oder c) nach Eingang Ihres Auftrages - das Guthaben aller Versicherungsnehmer in einem Fonds be-
in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) unverzüglich vornehmen. trägt - über alle bei uns bestehenden Versicherungsverträge
Wünschen Sie den Fondswechsel zu einem späteren Termin, ist betrachtet - länger als sechs Monate weniger als 10.000 EUR.
der Anteilspreis des Börsentages, zu welchem Sie die Änderung
wünschen, maßgebend. Fällt Ihr Wunschtermin auf einen börsen- Eine erhebliche Änderung kann sich auch aus Gesetzen oder auf-
freien Tag, gilt der letzte Börsentag davor. sichtsrechtlichen Anforderungen ergeben. In diesen Fällen wird
auch der vorhandene Wert des Fondsguthabens des betroffenen
Fonds auf den Ersatzfonds übertragen. Abs. (1) – (4) gelten ent-
§ 14 Wann können wir einen von Ihnen gewähl- sprechend.
ten Fonds austauschen?
(6) Durch den Fondswechsel entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Wenn die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen
eines in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds beschränkt, aussetzt
oder endgültig einstellt, werden wir Sie hierüber schriftlich be- § 15 Wann können Sie Ihre Versicherung kündi-
nachrichtigen. gen und welche Leistung erbringen wir?
(1) Ist Ihre laufende Beitragszahlung von dieser Änderung betroffen, Kündigung
werden wir Ihnen als Ersatz einen neuen Fonds vorschlagen. Der
neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik dem bis- (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ablauf der laufenden
herigen Fonds weitgehend entsprechen (Ersatzfonds). Auf die Versicherungsperiode gemäß § 7 Abs. (1) – jedoch nur vor dem
Auswahlkriterien dieses Fonds werden wir Sie ausdrücklich in Fälligkeitstag der ersten Rente – ganz oder teilweise in Textform
unserem Schreiben hinweisen. Sofern Sie unserem Vorschlag (z.B. per Brief oder E-Mail) kündigen. Nach dem Rentenzahlungs-
nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang des Benachrich- beginn können Sie nicht mehr kündigen.
tigungsschreibens widersprechen, werden wir Ihre für die Anlage
vorgesehenen Beitragsteile ab dem von uns genannten Termin (2) Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, ist diese Kündigung
(Fondswechselstichtag) in den Ersatzfonds anlegen. unwirksam, wenn der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversi-
cherung den jährlichen Mindestbetrag von 600 EUR unterschrei-
Im Falle eines Widerspruchs müssen Sie als Ersatz einen ande- tet. Auf die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung werden wir Sie hin-
ren Fonds aus unserem Angebot wählen, in den an Stelle des weisen.
betroffenen Fonds künftig die Beiträge angelegt werden sollen.
Keine Auszahlung eines Rückkaufswertes bei Kündigung
Zu diesem Zweck können Sie unser aktuelles Fondsangebot auf
unserer Internetseite abrufen. Die genaue Internetadresse wer- (3) Bei Kündigung (Voll- oder Teilkündigung gemäß Abs. (1) bzw. (2))
den wir Ihnen in unserem Anschreiben mitteilen. Auf Wunsch wandelt sich die Versicherung ganz oder teilweise in eine bei-
erhalten Sie die Mitteilung über unser aktuelles Fondsangebot tragsfreie Versicherung um. Für die Beitragsfreistellung gilt § 16.
auch zugesandt. Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren kön- Eine Versicherung gegen Einmalbeitrag wird unverändert fortge-
nen, weil die Ausgabe von Fondsanteilen kurzfristig beschränkt, führt. Ein Anspruch auf die Auszahlung eines Rückkaufswerts (§
ausgesetzt oder endgültig eingestellt worden ist, werden wir Ihre 169 VVG) besteht nicht.
für die Anlage vorgesehenen Beitragsteile in den von uns vor-
geschlagenen Ersatzfonds anlegen. Sie haben das Recht, einen Keine Beitragsrückzahlung
Fondswechsel nach § 13 durchzuführen.
(4) Eine Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
(2) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds auflöst, gelten
die Regeln des Abs. (1) entsprechend. Sofern aus der Auflösung
des Fonds Zahlungen zu späteren Zeitpunkten resultieren, wer- § 16 Wann können Sie Ihre Versicherung bei-
den wir diese gemäß Ihrer zum jeweiligen Rückzahlungszeitpunkt tragsfrei stellen und welche Wirkung hat
aktuellen Aufteilung der Beiträge in den zu diesem Zeitpunkt ge-
wählten Fonds anlegen. dies auf unsere Leistung?
(3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds mit einem ande- (1) Sie können jederzeit in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) ver-
ren Fonds zusammenlegt, gelten die Regeln des Abs. (1) für zu- langen, zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode gemäß
künftige Anlagebeträge entsprechend. In diesem Fall wird jedoch § 7 Abs. (1) ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht
auch der vorhandene Wert des Fondsguthabens des betroffenen befreit zu werden (Beitragsfreistellung).
Fonds auf den Ersatzfonds übertragen.
(2) Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen
(4) Wenn die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag ent- verbunden. Der Wert des bei Beitragsfreistellung zur Verfügung
haltenen Fonds ausgesetzt oder endgültig eingestellt wird, in- stehenden Deckungskapitals erreicht nicht unbedingt die Summe
formieren wir Sie. Bei Beginn der Auszahlungsphase kann der der eingezahlten Beiträge, da aus diesen auch die Abschluss- und
Rücknahmepreis zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit Vertriebskosten gemäß § 17 finanziert werden. Darüber hinaus
nicht angesetzt werden, da wir die Anteile nicht an die Kapital- hängt der Wert des zur Verfügung stehenden Deckungskapitals
anlagegesellschaft zurückgeben können. In diesem Fall werden vom Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen
wir wie in § 1 Abs. (14) S.4 beschrieben vorgehen. Anteileinheiten ab.
Ein Fondswechsel gemäß § 13 ist während der Aussetzung und (3) - unbesetzt -
-9-
[Seite 10]
(4) Bei einer Beitragsfreistellung wird das Deckungskapital (Zeitwert) aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbei-
nach § 1 Abs. (3) zum Stichtag nach § 1 Abs. (14) berechnet. tung stehen, sowie Werbeaufwendungen.
Mindestens legen wir jedoch den Zeitwert, der sich bei gleichmä- Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten
ßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten
auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt, zu Grunde. Dies gilt nicht • bei laufender Beitragszahlung in Form eines festen Prozent-
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie bei Zuzahlungen satzes jedes gezahlten Beitrags
gemäß § 12. In diesen Fällen werden die gesamten Abschluss- • bei Zuzahlung in Form eines festen Prozentsatzes jeder ge-
und Vertriebskosten zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung vom zahlten Zuzahlung
Deckungskapital in einem Betrag in Abzug gebracht (siehe § 17 • bei einem Einmalbeitrag in Form eines festen Prozentsatzes
Abs. (2)). Die aufsichtsrechtlichen Regelungen über Höchstzill- auf den gezahlten Einmalbeitrag
mersätze bleiben unberührt. • bei Dynamisierungen und Erhöhungen in Form eines festen
Prozentsatzes eines jeden gezahlten Erhöhungsbeitrags
Von dem bestehenden Deckungskapital (Zeitwert) werden rück-
ständige Beiträge abgezogen. Das so verbleibende Gesamtgut- Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren
haben wird bis zum Ablauf der Aufschubzeit weiterentwickelt und nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung maßgebend.
ist Grundlage für die Bemessung der anschließenden Rente. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der
Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen, soweit die Bei-
(5) Die für beitragsfreie Versicherungen benötigten Verwaltungs- träge nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versi-
kostenanteile werden gemäß § 8 Abs. (1) bis zum Vertragsende cherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und für
dem Deckungskapital entnommen. Dies kann - bei ungünstiger die Bildung der Deckungsrückstellung aufgrund von § 25 Abs. 2
Entwicklung des Werts der zugrunde liegenden Investmentfonds RechVersV i.V.m. § 169 Abs. 3 VVG bestimmt sind. Der auf diese
- dazu führen, dass das Deckungskapital vor Ablauf der verein- Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsver-
barten Versicherungsdauer aufgebraucht ist. Sofern mindestens ordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Ver-
ein Jahr in Ihrem Vertrag kein verwertbares Vermögen und keine trages zu zahlenden Beiträge beschränkt.
gesonderten Fondsanteile enthalten sind, werden wir Sie schrift-
lich darauf aufmerksam machen, dass Ihr Versicherungsvertrag Das beschriebene Verrechnungsverfahren hat wirtschaftlich zur
und damit der Versicherungsschutz erlischt, wenn Sie nicht inner- Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung die Abschluss-
halb von sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens zusätz- und Vertriebskosten den zur Anlage bestimmten Teil des Beitrags
liche Beiträge leisten. gemäß § 8 Abs. (1) mindern.
Haben Sie innerhalb dieser Frist weder Zahlungen geleistet noch Verwaltungskosten
in sonstiger Weise auf unser Schreiben reagiert, erhalten Sie von
uns zusätzlich eine schriftliche Erinnerung. Erst wenn Sie inner- (3) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Ver-
halb der darin erneut gesetzten sechswöchigen Frist abermals waltung Ihres Vertrages. Hierzu zählen auch die Kosten für die
weder zusätzliche Beiträge geleistet noch uns mitgeteilt haben, Fondsverwaltung.
dass Sie den Vertrag durch weitere Zahlungen aufrechterhalten
wollen, erlischt Ihr Versicherungsvertrag und damit der Versiche- a) Ihr Vertrag wird vor Beginn der Rentenzahlung mit Verwal-
rungsschutz. tungskosten in Form
(6) Wiederaufnahme der Beitragszahlung zu einer beitragsfrei • eines festen monatlichen Eurobetrages sowie
gestellten Versicherung • eines jährlichen Prozentsatzes des Deckungskapitals, ein-
schließlich bereits zugeteilter Überschussanteile (§ 1 Abs.
a) Nach Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung können (3), gebildetes Kapital) sowie
Sie jederzeit verlangen, die Beitragszahlung wieder aufzuneh- • eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags sowie
men. jeder gezahlten Zuzahlung
b) Sie können die nicht gezahlten Beiträge in einem Betrag nach- belastet.
zahlen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, dass die nicht
gezahlten Beiträge in Form eines Mehrbeitrages für die rest- b) Wir belasten Ihren Vertrag ab Beginn der Rentenzahlung mit
liche Aufschubzeit ausgeglichen werden. Verwaltungskosten in Form
c) Erfolgt die Weiterführung des Vertrages innerhalb von 3 Jah- • eines festen Prozentsatzes der gezahlten Leistung.
ren ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung, führen wir Ihren
Vertrag mit den bei Vertragsabschluss vereinbarten Rech- Höhe der Kosten
nungsgrundlagen weiter. Sind seit Beginn der Beitragsfreistel-
lung mehr als drei Jahre vergangen, erfolgt die Weiterführung (4) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so-
nach den dann für den Neuzugang gültigen Rechnungsgrund- wie der Verwaltungskosten können Sie dem Produktinformations-
lagen für fondsgebundene Rentenversicherungen gemäß § 10 blatt entnehmen.
Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) EStG (Basis-
versorgung). Anlassbezogene Kosten
(7) Für die Umrechnung der nachgezahlten Beiträge in Anteilseinhei- (5) Zusätzlich sind von Ihnen bei folgenden Anlässen Kosten zu ent-
ten gilt § 8 Abs. (1) und (2) entsprechend. richten:
• bei Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Le-
§ 17 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag verein- benspartnerschaft im Zusammenhang mit dem Versorgungs-
bart? ausgleich die vom Gericht unter Anwendung der Teilungsord-
nung durch die Entscheidung festgelegten Euro-Beträge.
(1) Durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen
Kosten. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebskosten Sonstige Kosten
(Absatz 2), Verwaltungskosten (Absatz 3) und anlassbezogene
Kosten (Absatz 5). Die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die (6) Über die Absätze (1) bis (5) hinaus belasten wir Sie nur dann mit
Verwaltungskosten (§ 43 Abs. 2 der Verordnung über die Rech- Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich
nungslegung von Versicherungsunternehmen) haben wir in den zulässig ist.
Beitrag einkalkuliert und müssen von Ihnen daher nicht gesondert
gezahlt werden. Die anlassbezogenen Kosten sind von Ihnen zu-
sätzlich zum Beitrag zu entrichten. § 18 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift
und Ihres Namens?
Abschluss- und Vertriebskosten
(1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich
(2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir
Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem
umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten z.B. die Kosten für Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In
Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sach- diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des
- 10 -
[Seite 11]
eingeschriebenen Briefes als zugegangen. (1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
land Anwendung.
(2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. (1) entsprechend.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 19 Welche weiteren Auskunftspflichten haben
Sie? § 22 Wo ist der Gerichtsstand?
(1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt
Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und sich die örtliche gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz.
Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hier- Sind Sie eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zu-
für notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen ständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnli-
• bei Vertragsabschluss, chen Aufenthalt haben.
• bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
• auf Nachfrage (2) Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versi-
cherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das
unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfügung für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort
stellen. Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Sind Sie eine juris-
tische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem
(2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz (1) sind beispiels- Sitz oder Ihrer Niederlassung.
weise Umstände, die für die Beurteilung
(3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen
• Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit und Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die
• der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
maßgebend sein können.
§ 23 Unter welchen Voraussetzungen können
Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) die vorstehenden Bedingungen geändert
Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Ge-
burtsort und der Wohnsitz. Weitere Einzelheiten können Sie der werden?
Steuerinformation entnehmen.
(1) Gemäß § 164 VVG können wir eine Bestimmung in den vorste-
(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Un- henden Bedingungen, welche durch höchstrichterliche Entschei-
terlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, dung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam
gilt Folgendes: erklärt worden ist, durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies
zur Fortführung des Vertrages notwendig ist oder das Festhalten
Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch
wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländi- unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese neue Regelung
steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die
Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.
(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absät-
zen (1) und (2) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung (2) Die neue Regelung nach Abs. (1) wird zwei Wochen, nachdem
nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfül- Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe
lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informatio- mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
nen zur Verfügung gestellt haben.
§ 24 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie
§ 20 Welche Informationen erhalten Sie während mit uns einmal nicht zufrieden sind?
der Vertragslaufzeit?
(1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
Wir informieren Sie jährlich über eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
• die Verwendung der gezahlten Beiträge, nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
• die Höhe des für die Leistungserbringung zur Verfügung ste-
henden Deckungskapitals einschließlich bereits zugeteilter Versicherungsombudsmann
Überschussanteile und nicht garantierter Beteiligung an Be- (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds-
wertungsreserven (Gesamtkapital), mann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit
• die im abgelaufenen Beitragsjahr angefallenen tatsächlichen wie folgt:
Kosten sowie
• die erwirtschafteten Erträge. Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
Bis zum Beginn der Auszahlungsphase informieren wir Sie au- 10006 Berlin
ßerdem jährlich über das nach Abzug der Kosten zu Beginn der E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Rentenzahlung voraussichtlich zur Verfügung stehende Gesamt- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
kapital.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und
Mit der jährlichen Information werden wir Sie auch darüber unter- für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir
richten, ob und wie wir ethische, soziale und ökologische Belange haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzuneh-
bei der Verwendung der gezahlten Beiträge berücksichtigen. men.
Sie können aber auch unabhängig von diesen Informationen zu (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über
jeder anderen Zeit den Wert des Deckungskapitals Ihrer Versi- eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können
cherung bei uns erfragen. Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://
ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird
Der Wert einer Anteileinheit wird für viele der zur Verfügung ste- dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann
henden Investmentfonds börsentäglich auf den Internetseiten der weitergeleitet.
Fondsgesellschaften veröffentlicht.
Versicherungsaufsicht
(4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei-
§ 21 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag An- nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können
wendung? Welche Vertragssprache gilt? Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Ver-
sicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundes-
- 11 -
[Seite 12]
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontakt- Unser Beschwerdemanagement
daten sind: (6) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wen-
den. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
Sektor Versicherungsaufsicht uniVersa Lebensversicherung a.G.
Graurheindorfer Straße 108 Kundenzufriedenheit
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einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. kundenzufriedenheit@universa.de
Rechtsweg
(5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
schreiten.
LVB-008 01.25
Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung gemäß
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) EStG (Basisversorgung) –
AufbauRENTEtopinvest mit Dynamik
(Versicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen)
§1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmä- §3 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für
ßige Erhöhung der Beiträge? die Erhöhung der Versicherungsleistungen?
(1) Der Beitrag für diese Versicherung erhöht sich jährlich wie mit Ih- (1) Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages geltenden Bedin-
nen vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert. gungen und getroffenen Vereinbarungen erstrecken sich eben-
falls auf die Erhöhung der Versicherungsleistungen, soweit nicht
(2) Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs- in Abs. (2) etwas anderes bestimmt ist.
leistungen.
(2) Für die Erhöhungsversicherung gilt die Kostenstruktur des § 17
(3) Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszahlungs- der „Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Renten-
dauer, längstens jedoch bis drei Jahre vor Ende der Aufschubzeit. versicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) Doppelbuch-
stabe aa) EStG (Basisversorgung) - AufbauRENTEtopinvest“.
§2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträ-
ge und Versicherungsleistungen? §4 Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt?
(1) Die Erhöhungen der Beiträge und der Versicherungsleistungen (1) Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr spätestens zwei Wochen nach
erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns (Erhö- dem Erhöhungstermin widersprechen. Die Erhöhung entfällt dann
hungstermin). zur nächsten Beitragsfälligkeit.
(2) Sie erhalten vor dem Erhöhungstermin einen Nachtrag zum Versi- (2) Das Recht auf weitere Erhöhungen erlischt, wenn Sie mehr als
cherungsschein über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen
der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. Gebrauch machen; es kann jedoch mit unserer Zustimmung neu
begründet werden.
(3) Ist bei Ihrer Versicherung eine Stundung der Beiträge vereinbart,
so erfolgen in dieser Zeit keine Erhöhungen.
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Sitz der Gesellschaft: Nürnberg
Registergericht: Nürnberg, HRB 355
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Vorstand
Frank Sievert (Sprecher),
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