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Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung (BED.FR 06/22)
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Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Renten-
versicherung
(Tarifbezeichnung: FR)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, § 23 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ih-
res Namens? ............................................................. 15
Sie sind als Versicherungsnehmer unser Vertragspartner; § 24 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? ....... 15
für unser Vertragsverhältnis gelten die folgenden Bedingun- § 25 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-
gen. Darin werden die vertragsrechtlichen Leistungen be- dung? ........................................................................ 16
schrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung Ihrer § 26 Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten
Versicherung finden Sie in der Kundeninformation „Allge- tun? ........................................................................... 16
meine Angaben über steuerliche Aspekte“. § 27 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun-
gen? .......................................................................... 16
Inhaltsverzeichnis ....................................................... Seite
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?
Leistung
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir? .............................. 1 Kapitalaufbau
§ 2 Welche Garantieleistungen können vereinbart
werden? ...................................................................... 4 (1) Die Fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Be-
§ 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ...................... 4 ginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungs-
§ 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? ..................... 6 schutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwick-
§ 5 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Ein- lung eines oder mehrerer Sondervermögen (Fonds), die von
satz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? ........ 6 Kapitalanlagegesellschaften verwaltet werden. Die Fonds
§ 6 Was gilt bei vorsätzlicher Selbsttötung der versi- werden getrennt vom sonstigen Vermögen in gesonderten
cherten Person? .......................................................... 6 Anlagestöcken geführt und in Anteileinheiten aufgeteilt.
§ 7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht Haben Sie eine Garantieleistung (§ 2 Abs. 1) vereinbart oder
und welche Folgen hat ihre Verletzung? ..................... 6 das Sicherheitskonzept (§ 2 Abs. 2) vereinbart und bereits
§ 8 Wann können Sie eine flexible Auszahlung in An- eine Sicherungsstufe erreicht, werden Beitragsteile in unse-
spruch nehmen? ......................................................... 8 rem konventionellen Sicherungsvermögen angelegt.
§ 9 Wann können Sie ein Policendarlehen erhalten?........ 8
§ 10 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungs- (2) Der Wert einer Anteileinheit richtet sich nach der Wert-
leistung verlangt wird? ................................................ 8 entwicklung des jeweiligen Fonds. Der Wert einer Anteilein-
§ 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?...... 9 heit ist der Rücknahmepreis am jeweiligen Stichtag.
§ 12 Wer erhält die Versicherungsleistung? ........................ 9
§ 13 Wie können Sie den Rentenbeginn flexibel gestal- (3) Soweit die Erträge aus den in den Fonds enthaltenen
ten? ............................................................................. 9 Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie
unmittelbar den Fonds zu und erhöhen damit den Wert der
Beitrag Anteileinheiten. Erträge, die ausgeschüttet werden, rechnen
§ 14 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? ............................ 10 wir in Anteileinheiten um und schreiben sie den einzelnen
§ 15 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beach- Versicherungsverträgen gut.
ten? ........................................................................... 10
§ 16 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht (4) Da die Entwicklung der Vermögenswerte eines Fonds
rechtzeitig zahlen? .................................................... 11 nicht vorauszusehen ist, können wir die Höhe der Versiche-
Besonderheiten der Fondsanlage rungsleistungen - außer im Todesfall und bei Vereinbarung
§ 17 Wie können Sie Ihre Fondsaufteilung wählen und einer Garantieleistung - vor dem Beginn der Rentenzahlung
neu bestimmen? ........................................................ 11 nicht garantieren. Sie haben die Chance, bei guter Entwick-
§ 18 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre lung der von Ihnen gewählten Fonds einen Wertzuwachs zu
Fondsgebundene Rentenversicherung in eine erzielen; im Falle einer Wertminderung der Anteileinheiten
Rentenversicherung mit garantierten Rentenleis- tragen Sie aber auch das volle Anlagerisiko. Bei Werten, die
tungen umwandeln? .................................................. 12 nicht in Euro geführt werden, können Schwankungen der
Währungskurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflus-
Kündigung und Beitragsfreistellung sen. Das bedeutet, dass die Versicherungsleistungen je
§ 19 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und wel- nach Entwicklung der Vermögenswerte der Fonds höher
che Leistung erbringen wir? ...................................... 12 oder niedriger ausfallen werden. Im Todesfall ist jedoch die
§ 20 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen vereinbarte Todesfallleistung garantiert.
und welche Auswirkungen hat dies auf unsere
Leistungen?............................................................... 14 (5) Der Wert Ihrer Versicherung (Deckungskapital) ent-
spricht dem Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile. So-
Kosten
fern eine Leistung bei Erleben des Rentenbeginns garantiert
§ 21 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? ..... 14
ist (§ 2 Abs. 1 und 2), setzt sich der Wert Ihrer Versicherung
Sonstige Vertragsbestimmungen zusammen aus dem Wert der gutgeschriebenen Fondsan-
§ 22 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung er- teile sowie dem Garantieguthaben.
fahren? ...................................................................... 15
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Das Garantieguthaben bilden wir, indem wir die für die Ga- - Begrenzung der Rentenzahlungsdauer
rantieleistung angelegten Beträge mit dem tariflichen Garan- Wir zahlen die Rente bis zum Tod der versicherten Per-
tiezins von 0,1 % p. a. verzinsen. son, längstens bis zum Ende der Rentenzahlungsdauer,
bei gleichzeitiger Vereinbarung einer Rentengarantiezeit
Der Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile ergibt sich aus jedoch mindestens bis zu deren Ende.
den zugrunde liegenden Fonds und den für die jeweiligen - Restkapital bei Tod im Rentenbezug
Fonds gutgeschriebenen Anteileinheiten Ihrer Versicherung. Wir zahlen bei Tod im Rentenbezug die Kapitalabfindung
Den Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile ermitteln wir abzüglich der bereits gezahlten Renten (ohne Rentenleis-
dadurch, dass wir die Anzahl der Ihrem Vertrag aus den ge- tungen aus Überschüssen im Rentenbezug, siehe § 3
wählten Fonds zugeteilten Anteile mit den entsprechenden Abs. 2 Buchst. e). Eine Kombination dieses Tarifbau-
Anteilwerten der Fonds zum jeweiligen Stichtag multiplizie- steins mit der Rentengarantiezeit ist nicht möglich.
ren. - Garantierte Rentensteigerung
Die Rente erhöht sich jährlich um den vereinbarten Pro-
Rentenzahlung zentsatz.
(6) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Renten- Die bei Antragstellung gewählten Tarifbausteine werden im
beginn, zahlen wir eine monatliche Rente lebenslang jeweils Versicherungsschein dokumentiert. Sie können diese Fest-
zu Beginn eines Monats. legung - aber nur vor Beginn der Rentenzahlung - ändern.
Der garantierte Rentenfaktor (siehe Absatz 8 Satz 3) wird in
Dabei haben Sie die Wahl zwischen dem "klassischen diesem Fall nach den anerkannten Regeln der Versiche-
Rentenbezug" (Absätze 7 - 9), dem "fondsgebundenen Ren- rungsmathematik entsprechend neu berechnet.
tenbezug mit Fondsportfolio " (Absatz 10) und gegebenen-
falls weiteren Rentenbezugsformen (Absatz 11). Fondsgebundener Rentenbezug mit Fondsportfolio
Die vereinbarte Rentenform können Sie vor Rentenbeginn
ändern. Eine entsprechende Mitteilung muss uns spätestens (10) Sofern nicht bereits vereinbart, können Sie vor Beginn
einen Monat vor dem Rentenbeginn in Textform (z. B. Brief, der Rentenzahlung den "Fondsgebundenen Rentenbezug
Fax, E-Mail) zugehen. mit Fondsportfolio“ wählen; der garantierte Rentenfaktor
wird dann nach den anerkannten Regeln der Versicherungs-
Ergibt sich bei Rentenbeginn eine Monatsrente von weniger mathematik neu berechnet. Einzelheiten regeln die zum Ein-
als 25 Euro, wird anstelle der Rente eine Kapitalabfindung schlusszeitpunkt gültigen "Besonderen Bedingungen für den
gemäß Absatz 18 erbracht. Fondsgebundenen Rentenbezug mit Fondsportfolio", die wir
Maßgebend für die Rentenhöhe ist dabei die garantierte Ihnen vor Wahl dieser Verrentungsform zur Verfügung stel-
Rentenhöhe, die sich im klassischen Rentenbezug ergibt. len.
Der fondsgebundene Rentenbezug mit Fondsportfolio kann
Klassischer Rentenbezug nur vereinbart werden, wenn der Rentenbeginn vor der Voll-
endung des 85. Lebensjahres der versicherten Person liegt.
(7) Beim klassischen Rentenbezug ist der Vertrag ab Ren- Entsprechend wird auf den klassischen Rentenbezug ge-
tenbeginn vollständig in unserem konventionellen Siche- wechselt, wenn Sie den Rentenbeginn im Rahmen des fle-
rungsvermögen investiert. xiblen Rentenbeginns (siehe § 13) über das 85. Lebensjahr
der versicherten Person hinaus verschieben.
Die Höhe der Rente ergibt sich aus
- dem Wert der Versicherung gemäß Absatz 5 bei Renten- Weitere Rentenbezugsformen
beginn und
- dem zum Rentenbeginn berechneten Rentenfaktor ge- (11) Sofern wir weitere Rentenbezugsformen zum Zeitpunkt
mäß Absatz 8. Ihres Rentenbeginns anbieten, haben Sie die Möglichkeit,
Stichtag für die Ermittlung der Anteilwerte ist der letzte Bör- eine dieser Rentenbezugsformen stattdessen zu wählen.
sentag vor dem Rentenbeginn. Wir informieren Sie rechtzeitig vor Ihrem Rentenbeginn über
die dann möglichen Rentenbezugsformen. Der garantierte
Die Höhe der Rente ist während der gesamten Rentenzah- Rentenfaktor (siehe Absatz 8 Satz 3) wird in diesem Fall
lungsdauer garantiert. nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathema-
tik neu berechnet.
(8) Die Höhe der monatlichen Rente je 10.000 Euro des
Wertes der Versicherung (Rentenfaktor) wird nach den an- Teilverrentung
erkannten Regeln der Versicherungsmathematik für die ver-
sicherte Person bei Rentenbeginn ermittelt. Dabei werden (12) Während der Dauer der Flexiblen Auszahlungsphase
die Rechnungsgrundlagen (Zins, Sterbetafel und jährliche gemäß Absatz 22 haben Sie das Recht, einen Teil des zu
Verwaltungskosten) der sofort beginnenden Rententarife der diesem Zeitpunkt vorhandenen Kapitals zu verrenten (Teil-
VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G. verwendet, verrentung).
die zu diesem Zeitpunkt für den Neuzugang geöffnet sind. Das Recht auf Teilverrentung kann nur einmal in Anspruch
Mindestens wird aber der im Versicherungsschein für den genommen werden.
vereinbarten Rentenbeginn genannte, garantierte Renten-
faktor angesetzt. (13) Die Teilverrentung wird im klassischen Rentenbezug
gemäß den Absätzen 7 bis 9 durchgeführt.
(9) Für den klassischen Rentenbezug können folgende Ta- Für die Teilverrentung wird im Fall eines abweichenden Al-
rifbausteine vereinbart sein: ters der versicherten Person bei Rentenbeginn
- Rentengarantiezeit der garantierte Rentenfaktor (Absatz 8) nach den anerkann-
Wir zahlen die Rente mindestens bis zum Ablauf der Ren- ten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet.
tengarantiezeit, unabhängig davon, ob die versicherte Die Berechnung erfolgt mit den für Ihren Vertrag geltenden
Person diesen Termin erlebt. Rechnungsgrundlagen.
Die mit der Rentengarantiezeit erreichte Rentenzahlungs- Der Antrag auf Teilverrentung muss uns spätestens einen
dauer darf das 88. Lebensjahr nicht übersteigen. Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn zugehen.
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Die Neuberechnungen haben keine Auswirkung auf das Todesfallleistung vor Rentenbeginn
nichtverrentete Kapital.
(21) Für den Fall des Todes der versicherten Person vor
Sofern wir zum Zeitpunkt der Beantragung weitere Renten- Rentenbeginn kann alternativ Folgendes vereinbart sein:
bezugsformen für die Teilverrentung anbieten, haben Sie die - Keine Leistung bei Tod.
Möglichkeit, auch eine dieser Rentenbezugsformen zu wäh- - Rückzahlung der gezahlten Beiträge, jedoch ohne Bei-
len. träge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen
(Beitragsrückgewähr).
Der nicht verrentete Teil Ihres Kapitals wird später in dersel- - Auszahlung des Wertes der Versicherung, mindestens
ben Rentenbezugsform verrentet, die Sie für die Teilverren- aber die Beitragsrückgewähr. Als Stichtag zur Ermittlung
tung gewählt haben, wenn Sie sich nicht für eine Kapitalab- der Anteilwerte legen wir den ersten Börsentag nach Ein-
findung entscheiden. gang der Meldung des Todesfalls zugrunde.
(14) Wir behalten uns vor, das für die Teilverrentung benö- Flexible Auszahlungsphase
tigte Kapital unter einer anderen Versicherungsnummer zu
führen. (22) Bei Vereinbarung einer Flexiblen Auszahlungsphase
Durch dieses Verfahren tritt keine Fälligkeit des teilverrente- gliedert sich die Zeit bis zum vereinbarten Rentenbeginn in
ten Kapitals ein. zwei Phasen:
1. Die Laufzeit bis zum Beginn der Auszahlungsphase und
(15) Nach der Teilverrentung führen wir Ihren Vertrag bei- 2. die Auszahlungsphase.
tragsfrei weiter. Eine Teilverrentung ist nur möglich, wenn Die Laufzeit bis zum Beginn der Auszahlungsphase wird als
der Wert der verbleibenden Fondsanteile 1.000 € nicht un- Anspardauer bezeichnet.
terschreitet.
Die Flexible Auszahlungsphase soll Ihnen die Möglichkeit
(16) Die Höhe der monatlichen Teilrente muss mindestens geben, bedarfsgerecht über den Wert der Versicherung zu
25 € betragen. verfügen; daher wird bei flexiblen Auszahlungen gemäß § 8
Maßgebend für die Rentenhöhe ist dabei die garantierte und Kündigung gemäß § 19 während dieser Phase kein Ab-
Rentenhöhe, die sich im klassischen Rentenbezug ergibt. zug oder Selektionsabschlag erhoben.
Außerdem können Sie das angesammelte Kapital gemäß
(17) Sofern Sie sich für die Teilverrentung entscheiden, ist den Absätzen 6 bis 8 ganz oder teilweise verrenten. Durch
die Vereinbarung des Tarifbausteins Begrenzung der Ren- diesen vorgezogenen Rentenbeginn ergeben sich geringere
tenzahlungsdauer (Absatz 9) nicht möglich. Rentenfaktoren als zum vereinbarten Rentenbeginn.
Zu Beginn der Flexiblen Auszahlungsphase werden wir Sie
Kapitalabfindung über diese Möglichkeiten noch einmal informieren.
(18) Anstelle der Rentenzahlung leisten wir zum Fälligkeits- Der garantierte Rentenfaktor (Absatz 8) bezieht sich auf den
termin der ersten Rente den Wert der Versicherung als Ka- Beginn der Auszahlungsphase.
pitalabfindung, wenn die versicherte Person diesen Termin
erlebt und uns ein Antrag auf Kapitalabfindung spätestens Stirbt die versicherte Person während der Flexiblen Auszah-
drei Monate vor dem Fälligkeitstermin der ersten Rente zu- lungsphase, zahlen wir abweichend von Absatz 21 den Wert
gegangen ist (Kapitalwahlrecht). der Versicherung und die Versicherung erlischt.
Entsprechend leisten wir auf Antrag einen Teil der Kapital-
abfindung, wobei sich die Höhe der Rente dann entspre- Startmanagement
chend dem ausgezahlten Teil vermindert. Dies ist nur mög-
lich, sofern die Höhe der verbleibenden Monatsrente nicht (23) Sofern vereinbart, führen wir das Startmanagement für
unter 25 Euro fällt. Einmalbeiträge durch.
Zuzahlungen während der Laufzeit sind davon ausgeschlos-
(19) Die Versicherungsleistungen erbringen wir grundsätz- sen.
lich in Geld. Sie können jedoch abweichend hiervon den Teil Beim Startmanagement werden die Fondsanteile Ihres Ver-
der Kapitalabfindung, der auf die gutgeschriebenen trags (Absatz 5) zunächst komplett in einen von Ihnen ge-
Fondsanteile entfällt, in Anteileinheiten der Anlagestöcke wählten Fonds aus unserem Fondsangebot für das Startma-
verlangen. Die Übertragung erfolgt auf Ihre Kosten (vgl. § 21 nagement angelegt, den wir im folgenden Startfonds nen-
Abs. 12). nen.
Wir behalten uns vor, nur ganze Anteile zu übertragen und
den Wert gebrochener Anteile auszuzahlen. Die Fondsanteile Ihres Vertrags werden dann aus diesem
Als Stichtag zur Ermittlung der Anteilwerte legen wir den letz- Startfonds monatlich in die von Ihnen gewählten Fonds um-
ten Börsentag vor dem Fälligkeitstermin der ersten Rente geschichtet. Die Umschichtung erfolgt dabei gemäß der von
zugrunde. Ihnen gewählten prozentualen Aufteilung.
Den jeweils umzuschichtenden Teil berechnen wir, indem
(20) Über Ihr Wahlrecht gemäß Absatz 18 werden wir Sie wir das im Startfonds angelegte Fondsguthaben durch die
spätestens 4 Monate vor dem Fälligkeitstermin der ersten Anzahl der Monate bis zum Ende des Startmanagements
Rente informieren. Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts teilen.
müssen Sie uns spätestens 2 Wochen vor dem Fälligkeits- Die Dauer des Startmanagements können Sie wählen, sie
termin - bei Todesfallleistungen zusammen mit der Meldung muss jedoch mindestens 6 Monate und kann maximal
des Todesfalles - mitteilen, ob Sie eine Übertragung der An- 36 Monate betragen.
teileinheiten wünschen (siehe § 10 Abs. 7). Geht uns kein Beispiel:
entsprechender Antrag zu, leisten wir in Geld. Bei einem Startmanagement von 36 Monaten schichten wir
nach dem ersten Monat 1/36 des Guthabens des Startfonds
in die von Ihnen gewählten Fonds um. Im Folgemonat wer-
den 1/35 umgeschichtet usw.
Nach 36 Monaten wird dann das gesamte Guthaben des
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Startfonds auf die von Ihnen gewählten Fonds übertragen. Vereinbarung der Garantieleistung werden die bis dahin ge-
Das Umschichten im Rahmen des Startmanagements er- zahlten Beiträge jedoch nicht einbezogen.
folgt jeweils zum letzten Börsentag des Vormonats.
(2) Unabhängig von der Vereinbarung der Garantieleistung
Für die Dauer des Startmanagements ist das Rebalancing können Sie das Sicherheitskonzept vereinbaren. Es werden
(vgl. § 17 Abs. 8 und 9) ausgeschlossen. dann so genannte Sicherungsstufen festgelegt und im Ver-
Das Startmanagement können Sie jederzeit abbrechen. In sicherungsschein dokumentiert. Wenn der Wert der Versi-
diesem Fall wird das restliche Guthaben des Startfonds cherung (§ 1 Abs. 5) eine der Sicherungsstufen erreicht oder
schon vorzeitig komplett auf die von Ihnen gewählten Fonds überschreitet, wird der Betrag der jeweiligen Sicherungs-
übertragen. stufe von diesem Zeitpunkt an als Mindestleistung bei Erle-
ben des Rentenbeginns garantiert.
(24) Wenn Sie eine laufende Beitragszahlung mit uns ver- Bei ungünstiger Fondsentwicklung ist es möglich, dass keine
einbart haben, steht Ihnen das Startmanagement (Ab- Sicherungsstufe erreicht wird; im Gegensatz zur Garantie-
satz 23) auch für Einzahlungen zu Beginn zur Verfügung. leistung gemäß Absatz 1 bietet das Sicherheitskonzept also
In diesem Fall führen wir auch den ersten laufenden Zahl- keine von Beginn an garantierte Mindestleistung bei Erleben
beitrag dem Startmanagement zu. des Rentenbeginns.
Eine nachträgliche Vereinbarung des Sicherheitskonzepts
(25) Für das Startmanagement erheben wir keine Gebühren. ist nicht möglich.
Ablaufmanagement (3) Der Vergleich des Wertes der Versicherung mit den Si-
cherungsstufen erfolgt jeweils zum letzten Börsentag eines
(26) Sofern vereinbart führen wir während des von Ihnen ge- Monats.
wählten Zeitraums von maximal fünf Jahren vor Ablauf der Wird eine neue Sicherungsstufe erreicht, so wird ein Teil der
Anspardauer ein Ablaufmanagement für Sie durch. Beim Ab- Ihrem Vertrag gutgeschriebenen Fondsanteile verkauft und
laufmanagement werden die gutgeschriebenen Fondsan- ihr Wert für Sie in unserem konventionellen Sicherungsver-
teile Monat für Monat schrittweise in den von Ihnen aus un- mögen angelegt; entsprechend wird das Garantieguthaben
serem Fondsangebot für das Ablaufmanagement gewählten Ihres Vertrags erhöht, so dass sich der Wert der Versiche-
Fonds übertragen. rung durch die Umschichtung nicht ändert.
Der umzuschichtende Anteil bemisst sich nach der Anzahl
der verbleibenden Monate bis zum Ende der Anspardauer. (4) Die erste Sicherungsstufe entspricht 50 % der Beitrags-
Bei einem Ablaufmanagement über fünf Jahre wird bei- summe gemäß Absatz 1 Satz 3. Die weiteren Sicherungs-
spielsweise im ersten Monat aus jedem der von Ihnen ge- stufen sind Vielfache dieses Wertes.
wählten Fonds 1/60 (5 Jahre = 60 Monate Restlaufzeit) des
Fondsguthabens umgeschichtet, im zweiten Monat 1/59 (5) Durch Vertragsänderungen kann sich die Beitrags-
usw., bis im letzten Monat auch der verbliebene Rest über- summe erhöhen oder vermindern (z. B. bei planmäßigen Er-
tragen wird. Wir werden uns vor Beginn des Ablaufmanage- höhungen, Beitragsfreistellung oder Beitragsherabsetzung).
ments mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie haben dann die In diesem Fall erhöhen oder vermindern sich auch die Ga-
Möglichkeit, dem Ablaufmanagement zu widersprechen rantieleistung (Absatz 1) und alle Sicherungsstufen (Ab-
oder es zu einem späteren Termin beginnen zu lassen. satz 2) um 50 % des Änderungsbetrags. Sofern Sicherungs-
Das Ablaufmanagement können Sie jederzeit abbrechen; stufen bereits erreicht sind, steigt oder sinkt dadurch die ga-
wenn Sie es abgebrochen, nicht vereinbart oder ihm wider- rantierte Leistung entsprechend.
sprochen haben, können Sie es jederzeit wieder einschlie-
ßen. (6) Soweit Beträge bei Erreichen von Sicherungsstufen dem
Das Ablaufmanagement und das Startmanagement dürfen Fondsguthaben entnommen und in unserem konventionel-
sich zeitlich nicht überschneiden. len Sicherungsvermögen angelegt werden oder Beitragsteile
Das Umschichten im Rahmen des Ablaufmanagements er- gemäß § 1 Abs. 1 direkt dort angelegt werden und damit das
folgt jeweils zum letzten Börsentag eines Monats. Haben Sie Garantieguthaben Ihres Vertrags bilden, nehmen sie an der
das Sicherheitskonzept (§ 2 Abs. 2) vereinbart und wird eine Entwicklung der von Ihnen gewählten Fonds nicht teil. Dies-
Sicherungsstufe während des Ablaufmanagements erreicht, bezüglich tragen Sie nicht das Risiko einer ungünstigen
findet in dem Monat, in dem die Sicherung gemäß der Siche- Fondsentwicklung; andererseits können Sie auch nicht von
rungsstufe erfolgt, keine Umschichtung im Rahmen des Ab- einer besonders positiven Fondsentwicklung profitieren.
laufmanagements statt.
(7) Bei Vereinbarung einer Flexiblen Auszahlungsphase ste-
Sonstige Regelungen hen die Garantieleistungen zu Beginn der Auszahlungs-
phase zur Verfügung. Während der Flexiblen Auszahlungs-
(27) Der genaue Umfang Ihres Versicherungsschutzes phase werden keine Sicherungen gemäß den Absätzen 2
ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein und späteren zu- und 3 durchgeführt.
sätzlichen schriftlichen Vereinbarungen.
§ 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
§ 2 Welche Garantieleistungen können vereinbart wer-
den? Entscheidend für den Gesamtertrag des Vertrags vor Ren-
tenbeginn ist die Entwicklung der Sondervermögen, an de-
(1) Sie können eine garantierte Leistung bei Erleben des nen Sie unmittelbar beteiligt sind (vgl. § 1 Abs. 1). Darüber
Rentenbeginns vereinbaren (Garantieleistung). In diesem hinaus beteiligen wir Sie und die anderen Versicherungs-
Fall steht bei Rentenbeginn unabhängig von der Fondsent- nehmer gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes
wicklung ein im Versicherungsschein dokumentierter Min- (VVG) an den Überschüssen und Bewertungsreserven
destbetrag zur Verfügung. Er entspricht 50 % der Summe (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse werden nach
der insgesamt während der Aufschubzeit zu zahlenden Bei- den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und
träge ohne Beiträge für evtl. eingeschlossene Zusatzversi- jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt.
cherungen (Beitragssumme). Bei nachträglicher Die zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses vorliegenden
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Bewertungsreserven werden im Anhang des Geschäftsbe- sie in unserem Geschäftsbericht, den Sie auf unserer Inter-
richtes ausgewiesen. Der Jahresabschluss wird von einem netseite finden können.
unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Auf- Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteilsätze und
sichtsbehörde einzureichen. für die Beteiligung an den Bewertungsreserven werden nach
den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik er-
(1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili- mittelt. Die dafür geltenden Rechnungsgrundlagen liegen
gung der Versicherungsnehmer der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Be-
reich Versicherungen) vor.
(a) Überschüsse können entstehen, wenn Sterblichkeit bzw.
Lebenserwartung oder Kosten niedriger oder die Kapitaler- (b) Überschusszuteilung und Überschussverwendung vor
träge höher sind als bei der Tarifkalkulation angenommen. Rentenbeginn
An solchen Überschüssen beteiligen wir die Versicherungs-
nehmer. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorga- Vor Beginn der Rentenzahlung werden die Überschussan-
ben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Mindest- teile nach Ablauf einer Wartezeit monatlich zugeteilt.
beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest-
zuführungsverordnung). Die laufenden Überschussanteile werden in Fondsanteile
umgerechnet und dem Vertrag gutgeschrieben.
(b) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unter-
schiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichar- Wir werden Sie jährlich über den Stand der Überschussbe-
tige Versicherungen zu Bestandsgruppen zusammenge- teiligung informieren, sobald sich der Wert der bereits zuge-
fasst. Bestandsgruppen bilden wir beispielsweise, um das teilten Überschussanteile geändert hat.
versicherte Risiko wie das Langlebigkeits- oder Berufsunfä-
higkeitsrisiko zu berücksichtigen. Die Verteilung des Über- (c) Beteiligung an den Bewertungsreserven
schusses für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen
Bestandsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang Für Ihren Vertrag wird eine Bemessungsgröße berechnet,
sie zu seiner Entstehung beigetragen haben. die widerspiegelt, in welchem Umfang Ihr Vertrag zur Bil-
Den Überschuss führen wir der Rückstellung für Beitrags- dung der Bewertungsreserven beigetragen hat. Ihrem Ver-
rückerstattung zu, soweit er nicht in Form der so genannten trag wird rechnerisch der Anteil der Bewertungsreserven zu-
Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussberech- geordnet, der dem Anteil seiner Bemessungsgröße an der
tigten Versicherungen gutgeschrieben wird. Diese Rückstel- Summe der Bemessungsgrößen aller anspruchsberechtig-
lung dient dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu ten Verträge entspricht. Bei Beendigung der Versicherung,
glätten. Sie darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteili- spätestens zum Rentenbeginn, wird Ihrem Vertrag die Hälfte
gung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in dieses Betrags zugeteilt; auf die andere Hälfte haben Sie
Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde keinen Anspruch. Der Zuteilungsbetrag wird bei Beendigung
können wir hiervon nach § 140 Abs. 1 des Versicherungs- der Versicherung ausgezahlt bzw. bei Rentenbeginn wie lau-
aufsichtsgesetzes (VAG) abweichen, soweit die Rückstel- fende Überschüsse verwendet.
lung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt.
Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Abs. 1 VAG kön- Da die Bewertungsreserven auch kurzfristig starken
nen wir die Rückstellung, im Interesse der Versicherungs- Schwankungen bis hin zur vollständigen Auflösung unterlie-
nehmer auch zur Abwendung eines drohenden Notstandes, gen können, ist eine Prognose der Höhe der Zuteilung aus
zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den über- den Bewertungsreserven nicht möglich.
schussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allge- Um kurzfristige, unterjährige Schwankungen des Zuteilungs-
meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind betrags zu vermindern, wird jährlich ein Mindestwert für die
oder - sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer un- Beteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Wenn
vorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung bei Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven
der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung der dann ggf. fällige Mindestwert größer ist, wird der Zutei-
der Deckungsrückstellung heranziehen. lungsbetrag auf diesen Mindestwert angehoben.
Für die Fälligkeit und Verwendung gelten die Regeln der
(c) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Schlussüberschussanteile (Buchst. d).
Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalan-
lagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreser- Da die Mindestbeteiligung im Gegensatz zu den laufenden
ven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Aus- Überschussanteilen nicht jährlich zugeteilt wird, entscheidet
schläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Ein Teil der sich ihre Höhe erst zum Fälligkeitszeitpunkt anhand der
Bewertungsreserven fließt den Versicherungsnehmern ge- dann deklarierten Anteilsätze.
mäß § 153 Abs. 3 VVG nach dem in Abs. 2 Buchst. c be-
schriebenen Verfahren zu. Die Bewertungsreserven werden Soweit sich der Wert der Versicherung aus dem Wert von
jährlich im Geschäftsbericht ausgewiesen, unterjährig aktu- Fondsanteilen zusammensetzt (§ 1 Abs. 5) trägt Ihr Vertrag
alisiert und am Monatsanfang zur Verteilung festgelegt. Auf- nicht zur Bildung von Bewertungsreserven bei und ist an die-
sichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die sen nicht beteiligt. Sofern keine Leistung bei Erleben des
Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise Rentenbeginns garantiert ist (§ 2 Abs. 1 und 2) erfolgt die
entfällt. Kapitalanlage ausschließlich in Fondsanteilen; daher ist Ihr
Vertrag in diesem Fall nicht an den Bewertungsreserven be-
(2) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili- teiligt.
gung Ihres Vertrags
Auch während des Rentenbezugs werden wir Sie an den Be-
(a) Ihre Versicherung erhält Anteile an den Überschüssen wertungsreserven beteiligen.
derjenigen Bestandsgruppe, die in Ihrem Versicherungs-
schein genannt ist. Die Überschussanteilsätze werden jedes (d) Schlussüberschussanteil und Schlusszahlung
Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag
des Verantwortlichen Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen Bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer kann ein Schluss-
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überschussanteil fällig werden. Vor diesem Zeitpunkt wird müssen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die künftigen lau-
bei Kündigung (§ 19), Beitragsfreistellung (§ 20) oder Vor- fenden Überschussanteile und die Schlussüberschussan-
verlegung des Rentenbeginns (§ 13 Abs. 1) bzw. bei Tod ein teile Ihres Vertrags zur Finanzierung der Auffüllung heranzu-
Schlussüberschussanteil fällig, wenn weniger als ein Viertel ziehen. Bereits zugeteilte Überschüsse sind hiervon nicht
der Anspardauer (§ 1 Abs. 14) verbleibt oder wenn der fle- betroffen.
xible Rentenbeginn (§ 13 Abs. 1) erreicht ist; andernfalls er-
hält Ihr Vertrag keinen Schlussüberschussanteil. (3) Höhe der Überschussbeteiligung
Versicherungen, für die keine Leistung bei Erleben des Ren-
tenbeginns garantiert ist (§ 2 Abs. 1 und 2), erhalten keinen Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein-
Schlussüberschussanteil. flüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur
begrenzt beeinflussbar. Einflussfaktoren sind die Entwick-
Zum Ende der Anspardauer kann zusätzlich eine Schluss- lung des Kapitalmarkts und der Kosten sowie des versicher-
zahlung fällig werden. Bei Kündigung, Vorverlegung des ten Risikos. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung
Rentenbeginns oder Tod vor diesem Zeitpunkt gilt: kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch null Euro
- Wenn die vereinbarte Anspardauer mindestens 25 Jahre betragen.
und die verbleibende Dauer bis zu diesem Zeitpunkt we-
niger als 5 Jahre beträgt, wird eine gekürzte Schlusszah- § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
lung fällig; bei einer vereinbarten Anspardauer von min-
Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge-
destens 20 (15, 10) bzw. 5 Jahren gilt ein Zeitraum von 4
schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein-
(3, 2) Jahren bzw. einem Jahr.
barten, im Versicherungsschein angegebenen Versiche-
- Andernfalls wird keine Schlusszahlung erbracht.
rungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei
nicht rechtzeitiger Zahlung des Einlösungsbeitrags (siehe
Schlussüberschussanteil und Schlusszahlung werden mit ih-
§ 15 Abs. 2 und § 16 Abs. 2).
rer Fälligkeit ausgezahlt, wenn gleichzeitig die Versicherung
beendet wird; andernfalls werden sie wie laufende Über-
§ 5 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz
schussanteile verwendet.
bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
Da sie im Gegensatz zu den laufenden Überschussanteilen
nicht laufend zugeteilt werden, entscheidet sich ihre Höhe Unsere Leistungspflicht besteht unabhängig davon, auf wel-
erst zum Fälligkeitszeitpunkt anhand der dann deklarierten cher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir gewähren
Anteilsätze. Versicherungsschutz auch dann, wenn die versicherte Per-
son in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei
(e) Überschussverwendung während des Rentenbezugs inneren Unruhen den Tod gefunden hat.
Sie können vor Beginn der Rentenzahlung wählen, wie die § 6 Was gilt bei vorsätzlicher Selbsttötung der versi-
laufenden Überschüsse im Rentenbezug verwendet werden cherten Person?
sollen.
1. Sie können zur dynamischen Erhöhung der Rente ver- (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Ab-
wendet werden. Die Rente erhöht sich dann jährlich am schluss des Versicherungsvertrags drei Jahre vergangen
Jahrestag des Rentenbeginns. Der Umfang der Erhöhung sind.
kann nicht vorhergesagt werden; erreichte Erhöhungen
sind aber für die gesamte Rentendauer garantiert. (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahres-
2. Sie können für eine nicht-dynamische Zusatzrente ver- frist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nach-
wendet werden. Die Höhe dieser Zusatzrente wird bei gewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestim-
Rentenbeginn so berechnet, dass sie bei unveränderten mung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Überschussanteilsätzen für die gesamte Rentendauer Geistestätigkeit begangen worden ist. Andernfalls zahlen wir
gleich bleibt. Die anfängliche Rentenleistung ist dadurch den für den Todestag berechneten Wert Ihrer Versicherung,
höher als bei der dynamischen Rente. Bei einer Änderung jedoch nicht mehr als die für den Todesfall vereinbarte Kapi-
der Überschussanteilsätze wird die nicht-dynamische Zu- talleistung.
satzrente neu berechnet; sie sinkt bei einer Verminderung
und steigt bei einer Erhöhung der Anteilsätze. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einer un-
3. Sie können für eine teildynamische Rente verwendet wer- sere Leistungspflicht erweiternden Änderung oder bei einer
den. Dabei wird ein Teil der Überschüsse gemäß Ziffer 1 Wiederherstellung der Versicherung. Die Frist nach Absatz 1
zur dynamischen Rentenerhöhung verwendet und aus beginnt mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versi-
dem Rest wird eine nicht-dynamische Zusatzrente gemäß cherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten
Ziffer 2 berechnet. Die dynamischen Erhöhungen sind ab Teils neu zu laufen.
der Erhöhung garantiert, die nicht-dynamische Zusatz-
rente kann steigen oder sinken. § 7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
4. Sie können ausgezahlt werden, wobei die Auszahlung welche Folgen hat ihre Verletzung?
jährlich am Jahrestag des Rentenbeginns erfolgt.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Ein Wechsel der Verwendungsart nach Rentenbeginn ist
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflich-
nicht möglich. Bei Vereinbarung einer garantierten Renten-
tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach
steigerung (§ 1 Abs. 8) sind die nicht-dynamische und die
denen wir in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gefragt ha-
teildynamische Rente nicht zulässig.
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahr-
(f) Wenn sich die Umstände, die der Kalkulation zugrunde erheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung,
lagen, wesentlich ändern, kann es erforderlich werden, dass den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu
wir die für Ihren Vertrag gemäß § 341f Handelsgesetzbuch schließen, erheblich sind.
(HGB) auf Basis der bei Vertragsabschluss gültigen Rech-
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheb-
nungsgrundlagen gebildete Deckungsrückstellung auffüllen
lichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer
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[Seite 7]
Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme, in Textform (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach
stellen. Maßgabe des § 20 in einen beitragsfreien Vertrag um.
(2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, Vertragsänderung
ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und voll-
ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
(3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheb- (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungs-
lichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Per- schutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrer-
son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig heblichen Umstände geschlossen hätten (Absatz 5 Satz 3
handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst da- und Absatz 9), werden die anderen Bedingungen auf unser
von Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.
Wir verzichten auf das Recht, den Vertrag anzupassen,
Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung wenn Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten ha-
ben.
(4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraus-
setzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nach-
- vom Vertrag zurücktreten, dem Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhal-
- den Vertrag kündigen, ten haben, fristlos kündigen, wenn
- den Vertrag ändern oder - wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um
- den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten mehr als 10 % erhöhen oder
können. - wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten
Umstand ausschließen.
Rücktritt Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die
Vertragsänderung hinweisen.
(5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird,
können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob
fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch ge-
trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag - möglich- sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzei-
erweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag gepflichtverletzung hingewiesen haben.
oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei
Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um- (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder
stände geschlossen hätten. zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Um-
stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
(6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs-
schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zu- (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender Vo- gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats
raussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzei- geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem
gepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns
der geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange-
rungsfalles ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
tungspflicht für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
ursächlich war.
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlö-
genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt schen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
worden ist. Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf die-
ser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ab-
(7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zah- lauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätz-
len wir den Rückkaufswert (§ 19). Die Rückzahlung der Bei- lich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn
träge können Sie nicht verlangen. Jahre.
Kündigung Anfechtung
(8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige
fahrlässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhal- oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beein-
tung einer Frist von einem Monat kündigen. flusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher-
ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung er-
(9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir klären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertragli-
den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen chen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 7 gilt ent-
(z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungs- sprechend.
schutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrer-
heblichen Umstände geschlossen hätten. Leistungserweiterung und Wiederherstellung der Versi-
Darüber hinaus verzichten wir auf unser Kündigungsrecht, cherung
wenn Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten ha-
ben. (18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der
Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder
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[Seite 8]
wiederhergestellt wird und deshalb eine erneute Risikoprü- Pro Kalenderjahr können Sie maximal einen Betrag von
fung vorgenommen wird. Die Fristen nach Absatz 16 begin- 20.000 Euro ohne Abzug entnehmen. Übersteigen die jähr-
nen mit der Änderung oder Wiederherstellung des Vertrags lichen Entnahmen diesen Betrag, erheben wir auf den über-
bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils steigenden Teil einen Abzug von 5 %; § 19 Abs. 7 gilt ent-
neu. sprechend.
Erklärungsempfänger (5) Beitragsrückstände werden vom Auszahlungsbetrag ab-
gezogen.
(19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Ver-
tragsänderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine § 9 Wann können Sie ein Policendarlehen erhalten?
schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben.
Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten (1) Haben Sie eine Garantieleistung (§ 2 Abs. 1) oder das
benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter Sicherungskonzept (§ 2 Abs. 2) vereinbart und bereits eine
als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist Sicherungsstufe erreicht, können Sie von uns ein zu verzin-
kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufent- sendes Policendarlehen auf die Versicherungsleistung bis
halt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Ver- zur Höhe des Garantieguthabens erhalten. Bei der Höhe des
sicherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklä- Darlehens bleibt der Wert der gutgeschriebenen Fondsan-
rung entgegenzunehmen. teile unberücksichtigt; außerdem ist die Höhe des Darlehens
auf die zum Zeitpunkt der Auszahlung versicherte Todesfall-
§ 8 Wann können Sie eine flexible Auszahlung in An- leistung begrenzt.
spruch nehmen? Einzelheiten über die Vergabe und Tilgung des Darlehens
sowie die weiteren Darlehensbedingungen werden in einem
(1) Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie Entnahmen gesonderten Darlehensvertrag geregelt. Über die Einzelhei-
aus dem Wert der Versicherung vornehmen. Die Entnahme ten informieren wir Sie gerne.
ist dabei grundsätzlich auf die erreichte Todesfallleistung be-
grenzt. (2) Für die Bearbeitung des Policendarlehens erheben wir
Sofern die Versicherung ein Garantieguthaben enthält, kön- eine Gebühr.
nen Sie die Aufteilung der Entnahme auf Garantieguthaben
und Fondsanteile nicht bestimmen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Policendarle-
Falls die Versicherung kein Garantieguthaben enthält, ver- hens besteht nicht. Wir behalten uns vor, im Einzelfall zu ent-
teilen wir den Entnahmebetrag in dem Verhältnis auf die ein- scheiden, ob wir ein Policendarlehen gewähren.
zelnen Fonds, wie diese zum Fondsguthaben beitragen.
Alternativ können Sie uns in diesem Fall bei einer Entnahme § 10 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleis-
auch vorgeben, aus welchen Fonds die Entnahme erfolgen tung verlangt wird?
soll.
(1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, kön-
Sofern eine Entnahme ganz oder teilweise aus dem Garan- nen wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und
tieguthaben erfolgt, vermindert sich dadurch die Garantie- ein Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Per-
leistung nach den anerkannten Regeln der Versicherungs- son sowie die Auskunft nach § 24 vorgelegt werden.
mathematik.
Die vereinbarte Todesfallleistung vermindert sich um den (2) Wir können vor jeder Rentenzahlung auf unsere Kosten
Entnahmebetrag. ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die versi-
Die erste Entnahme jedes Kalenderjahres erfolgt ohne einen cherte Person noch lebt.
Abzug.
Wenn Sie in einem Kalenderjahr mehr als eine Entnahme (3) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich
durchführen, vermindert sich der Auszahlungsbetrag jeder mitgeteilt werden. Außer dem Versicherungsschein ist uns
weiteren Entnahme jeweils um einen Abzug. eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeur-
kunde einzureichen.
Dieser wird wie in § 19 Abs. 6 und 7 ermittelt, jedoch nur an- Darüber hinaus können wir ein ausführliches ärztliches oder
teilig in dem Maße erhoben, in dem der Wert der Versiche- amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Be-
rung durch die Entnahme herabgesetzt wird. Ein Selektions- ginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der versicherten
abschlag (§ 19 Abs. 9) erfolgt nicht. Person geführt hat, verlangen.
(2) Nach einer Entnahme darf der Wert der verbleibenden (4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwen-
Fondsanteile einen Jahresbeitrag bzw. in beitragsfreien Zei- dige weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhe-
ten 300 Euro nicht unterschreiten. bungen selbst anstellen. Die mit den Nachweisen verbunde-
nen Kosten trägt derjenige, der die Versicherungsleistung
(3) Der Entnahmebetrag muss mindestens 500 Euro betra- beansprucht.
gen.
(5) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangs-
(4) Im Rentenbezug ist eine Entnahme ebenfalls auf die er- berechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder
reichte Todesfallleistung begrenzt. Die Rentenleistung und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der
die vereinbarte Todesfallleistung werden nach den aner- Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr.
kannten Regeln der Versicherungsmathematik entspre-
chend der Entnahme reduziert. (6) Bei Leistungen in Anteilen hat uns der Empfangsberech-
Wird nach einer Entnahme im Rentenbezug die Min- tigte ein Depot mitzuteilen, auf das wir die Anteile übertragen
destrente (ggf. ohne die nicht-dynamische Zusatzrente, können. Für Kosten und Gefahrtragung gilt Absatz 5 ent-
siehe § 3 Abs. 2 Buchst. e Nr. 2 und 3) von 25 Euro monat- sprechend.
lich nicht erreicht, wird das gesamte Kapital entnommen und
Ihre Versicherung erlischt. (7) Wenn die Erbringung einer Versicherungsleistung erfor-
dert, dass wir Fondsanteile veräußern, müssen wir uns
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[Seite 9]
vorbehalten, den Wert der Anteile erst nach der Veräuße- Benennen Sie eine Person, die nicht zum oben genannten
rung zu ermitteln. Diese Veräußerung nehmen wir - unter Personenkreis gehört, ist die Benennung des Bezugsbe-
Wahrung der Interessen aller unserer Versicherungsnehmer rechtigten unwirksam. In diesem Fall erbringen wir die Leis-
- unverzüglich vor. In diesem Fall finden die Bestimmungen tung an die versicherte Person oder an ihre gesetzlichen Er-
für den Bewertungszeitpunkt keine Anwendung. ben.
§ 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? Sollte sich die Eigenschaft des Bezugsberechtigten als An-
gehöriger während der Laufzeit ändern, wie zum Beispiel bei
(1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform Auflösung einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eines Ver-
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als löbnisses, wird das Bezugsrecht unwirksam und es gelten
Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. die oben genannten Regelungen.
Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht, wenn
(2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt an- die Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvor-
sehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbe- sorge abgeschlossen wurde.
sondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können
aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Be- (3) Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugs-
rechtigung nachweist. berechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem
Versicherungsvertrag erwerben soll. Wir werden Ihnen
§ 12 Wer erhält die Versicherungsleistung? schriftlich bestätigen, dass der Widerruf des Bezugsrechts
ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zuge-
(1) Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen
gangen ist, kann das bis zu diesem Zeitpunkt noch widerruf-
wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre
liche Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen
Erben, falls Sie uns keine andere Person benannt haben, die
Benannten aufgehoben werden.
die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei deren Fäl-
ligkeit erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zur jeweiligen (4) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen
Fälligkeit können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. Bezugsrechts (vgl. Absatz 1) sind uns gegenüber nur und
Nach dem Tod der versicherten Person kann das Bezugs- erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtig-
recht nicht mehr widerrufen werden. ten in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) angezeigt worden
sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie; es kön-
(2) Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig-
nen aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits vor-
keits-Zusatzversicherung eingeschlossen haben, gilt für die
her Verfügungen vorgenommen haben.
Benennung des Bezugsberechtigten für den Erlebensfall
Folgendes: Das Gleiche gilt für die Abtretung und Verpfändung von An-
Wenn Sie nicht selbst die versicherte Person dieser Versi- sprüchen aus dem Versicherungsvertrag, soweit derartige
cherung sind und als Leistung aus der Zusatzversicherung Verfügungen überhaupt rechtlich möglich sind.
eine Rentenzahlung gewählt haben, kann die Versicherung
der Versicherungsteuerpflicht unterliegen. Wenn nicht selbst die versicherte Person sind, muss bei ei-
Damit auf die Beiträge Ihrer Versicherung keine Versiche- ner Änderung des Bezugsberechtigten für die Todesfallleis-
rungsteuer anfällt, gilt für die Benennung des Bezugsberech- tung zusätzlich die versicherte Person schriftlich zustimmen.
tigten für den Erlebensfall Folgendes:
Sie können als Bezugsberechtigten nur die versicherte Per- § 13 Wie können Sie den Rentenbeginn flexibel gestal-
son oder einen Angehörigen der versicherten Person benen- ten?
nen.
(1) Sie haben das Recht, den Rentenbeginn vorzuverlegen,
Wer zu den Angehörigen der versicherten Person gehört, ist sofern die versicherte Person zu dem vorgezogenen Termin
in § 15 Abgabenordnung und § 7 Pflegezeitgesetz geregelt. das 62. Lebensjahr vollendet hat (flexibler Rentenbeginn).
Zum Stand 01.06.2022 gehören hierzu folgende Personen:
- Ehegatten und Lebenspartner, auch dann, wenn die die Der garantierte Rentenfaktor (§ 1 Abs. 8) wird in diesem Fall
Angehörigenstellung begründende Ehe oder Lebens- nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathema-
partnerschaft nicht mehr besteht, tik neu berechnet. Wegen der verkürzten Anspardauer und
- Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschafts- des geringeren Alters bei Rentenbeginn ist dieser Wert ge-
ähnlichen Gemeinschaft, ringer als bei Fortführung des Vertrags bis zum vereinbarten
- Verlobte, Rentenbeginn.
- Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, auch Der Antrag auf Vorverlegung des Rentenbeginns muss uns
dann, wenn die die Angehörigenstellung begründende spätestens einen Monat vor dem gewünschten Rentenbe-
Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, sowie ginn zugehen.
Adoptivkinder,
- Kinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder des Ehepartners (2) Sie haben das Recht, den Rentenbeginn über den ver-
oder Lebenspartners, einbarten Termin hinaus zu verschieben. Der Rentenbeginn
- Geschwister, muss spätestens in dem Kalenderjahr liegen, in dem die ver-
- Nichten und Neffen, sicherte Person das 88. Lebensjahr vollendet. Sofern der
- Schwäger und Schwägerinnen, auch dann, wenn die die Vertrag nicht beitragsfrei gestellt wurde, verlängert sich die
Angehörigenstellung begründende Ehe oder Lebens- Beitragszahlungsdauer entsprechend.
partnerschaft nicht mehr besteht,
- Onkel und Tanten, Der garantierte Rentenfaktor wird in diesem Fall nach den
- Pflegeeltern und Pflegekinder, auch dann, wenn die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu be-
häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, die Perso- rechnet.
nen aber weiterhin, wie Eltern und Kind miteinander ver-
bunden sind.
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Der Antrag auf Hinausschieben des Rentenbeginns muss Versicherungsleistung gilt nur für den Fall, dass nach Ablauf
uns spätestens einen Monat vor dem ursprünglich vereinbar- des genannten Zeitraums der vereinbarte, höhere Beitrag
ten Rentenbeginn zugehen. gezahlt wird. Wenn nur der verminderte Beitrag weiterge-
zahlt wird, so entspricht dies einer Herabsetzung des Bei-
Wenn Sie eine Todesfallleistung vereinbart haben und nicht trags (siehe § 20 Abs. 5 bis 7) und führt zu einer Verminde-
selbst die versicherte Person sind, muss bei einem Hinaus- rung der Versicherungsleistung.
schieben des Rentenbeginns zusätzlich die versicherte Per-
son schriftlich zustimmen. (4) Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es,
wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag
(3) Zusatzversicherungen sind von der Verlängerungsmög- bei uns eingeht. Ist die Einziehung des Beitrags von einem
lichkeit gemäß Absatz 2 ausgeschlossen; sie enden zum ur- Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der
sprünglich vereinbarten Termin. Beitrag zu dem in Absatz 2 genannten Termin eingezogen
werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wi-
(4) Durch die Verschiebung des Rentenbeginns gemäß den dersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschul-
Absätzen 1 und 2 entstehen Ihnen keine Kosten. den von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch
dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer
§ 14 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu
vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer-
(1) Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung den kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb
von Kosten des Versicherungsbetriebs und ggf. (siehe § 2) des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
zum Aufbau des Garantieguthabens bestimmt sind, den An-
lagestöcken (vgl. § 1 Abs. 1) zu. Stichtag für die Ermittlung (5) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr
der Anteilwerte ist der letzte Börsentag vor dem Fälligkeits- und Ihre Kosten.
termin des laufenden Beitrags.
Für den Monat des Versicherungsbeginns gilt der oben ge- (6) Sofern der Auszahlungsbetrag gemäß § 19 Abs. 3 - ab-
nannte Stichtag nur dann, wenn der Vertragsschluss bis zum züglich ggf. bestehender Beitragsrückstände - mindestens
20. des Vormonats erfolgt. einen Jahresbeitrag beträgt, können Sie bei Zahlungs-
Bei einem späteren Vertragsschluss behalten wir uns vor, schwierigkeiten eine Stundung der Beiträge für maximal ein
als Stichtag den letzten Börsentag des darauffolgenden Mo- Jahr verlangen. Dafür erheben wir Stundungszinsen auf der
nats anzusetzen. Grundlage unserer jeweiligen Stundungsbedingungen. Der
Die zur Deckung des Todesfallrisikos bestimmten, nach den Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit erhalten.
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berech- Am Ende der Stundung können die gestundeten Beiträge in
neten Risikobeiträge und die bei Versicherungen gegen Ein- bis zu sechs Monatsraten nachgezahlt oder durch eine Ver-
malbeitrag sowie bei beitragsfreien Versicherungen kalku- tragsänderung ausgeglichen werden. Bei einer Vertragsän-
lierten Kosten für den Versicherungsbetrieb entnehmen wir derung können Sie zwischen einer Reduzierung der Versi-
monatlich aus den gutgeschriebenen Fondsanteilen. cherungsleistung oder einer Erhöhung des Beitrags wählen.
(2) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitrags- (7) Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung werden wir et-
freien Versicherungen kann die in Absatz 1 genannte monat- waige Beitragsrückstände verrechnen.
liche Entnahme bei extrem ungünstiger Entwicklung der in
den Anlagestöcken enthaltenen Werte dazu führen, dass die (8) Über die vereinbarte Beitragszahlung hinaus haben Sie
gutgeschriebenen Fondsanteile vor Rentenbeginn aufge- vor Beginn der Rentenzahlung das Recht, einmal pro Kalen-
braucht sind und der Versicherungsschutz damit erlischt. derjahr durch eine Zuzahlung die Versicherungsleistungen
Sofern vorhanden, zahlen wir das Garantieguthaben aus. In zu erhöhen. Jede Zuzahlung muss mindestens 300 Euro
einem solchen Fall werden wir Sie rechtzeitig darauf hinwei- und kann höchstens 500.000 Euro betragen. Wenn die ver-
sen. sicherte Person das 67. Lebensjahr erreicht hat oder Sie
eine Garantieleistung gemäß § 2 Abs. 1 oder das Sicher-
§ 15 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beach- heitskonzept gemäß § 2 Abs. 2 vereinbart haben, kann die
ten? Zuzahlung jedoch höchstens 20.000 Euro betragen. Höhere
Zuzahlungen sind mit unserer vorherigen Zustimmung mög-
(1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach
lich.
Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag),
durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbei-
Die für diesen Vertrag geltenden Rechnungsgrundlagen
träge (laufende Beiträge) entrichten. Die Versicherungsperi-
bleiben unberührt, wenn die Zuzahlung 20.000 Euro nicht
ode umfasst bei Einmalbeitrags- und Jahreszahlungen ein
übersteigt. Bei darüber hinausgehenden Zuzahlungen be-
Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der
halten wir uns vor, die Versicherungsleistungen für den Teil
Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes
des Zuzahlungsbetrags, der 20.000 Euro übersteigt, mit den
Jahr.
dann für Neuverträge gültigen Rechnungsgrundlagen zu be-
rechnen.
(2) Der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist
Wir können diesen Teil des Zuzahlungsbetrags dann auch
unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch
als eigenständigen Vertrag führen.
nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungs-
schein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren
Sofern eine Garantieleistung gemäß § 2 Abs. 1 vereinbart ist
Beiträge (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten
oder eine Sicherungsstufe gemäß § 2 Abs. 2 erreicht wurde,
Versicherungsperiode fällig.
wird ein Teil des Zuzahlungsbetrags dem Garantieguthaben
zugeführt, so dass sich die Mindestleistung bei Erleben des
(3) Bei Vereinbarung eines verminderten Anfangsbeitrags
Rentenbeginns um 50 % des Zuzahlungsbetrags erhöht.
sind die laufenden Beiträge ab Vertragsbeginn für den ver-
Der in § 1 Abs. 5 genannte Garantiezins für das Garantie-
einbarten Zeitraum geringer als für den Rest der Beitrags-
guthaben bleibt dabei unberührt.
zahlungsdauer. Die Beitragshöhe ist für beide Abschnitte im
Versicherungsschein genannt. Die garantierte
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Den um den tariflichen Kostenabzug und ggf. den Anteil zur planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne
Erhöhung des Garantieguthabens verminderten Zuzah- erneute Gesundheitsprüfung“ entsprechend Anwendung.
lungsbetrag führen wir spätestens eine Woche nach Ein-
gang den Anlagestöcken zu und rechnen ihn zum letzten § 16 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht-
Börsentag vor dem Zuführungszeitpunkt in Anteileinheiten zeitig zahlen?
um.
(1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen,
Ist gemäß § 1 Abs. 21 eine Todesfallleistung vereinbart, er- können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Ver-
höht sich diese bei jeder Zuzahlung um den Zuzahlungsbe- sicherungsvertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns
trag. Wenn Sie nicht selbst die versicherte Person sind, nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung
muss zusätzlich die versicherte Person jeder Zuzahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von
schriftlich zustimmen. Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführ-
ten ärztlichen Untersuchungen verlangen.
Zusatzversicherungen werden durch Zuzahlungen nicht er-
höht. (2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungs-
falles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflich-
(9) Sie haben das Recht, Ihren Beitrag innerhalb der ersten tet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
10 Versicherungsjahre einmalig oder mehrfach zu erhöhen. oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs-
Über alle 10 Jahre dürfen die Erhöhungen insgesamt schein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben.
500 Euro monatlich nicht überschreiten. Unsere Leistungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachge-
Haben Sie bereits zu Vertragsbeginn einen Beitrag von mehr wiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten ha-
als 500 Euro monatlich vereinbart, können Sie Ihren Beitrag ben.
innerhalb der ersten 10 Versicherungsjahre maximal bis auf
das Doppelte dieses Beitrags erhöhen. (3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie
aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig
Für diese Beitragserhöhungen gelten die Rechnungsgrund- gezahlt worden ist oder nicht eingezogen werden konnte, er-
lagen gemäß § 1 Abs. 5 und § 1 Abs. 8. halten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Text-
form. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindes-
Die Beitragserhöhung wird bei der Todesfallleistung gemäß tens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht in-
§ 1 Abs. 13 berücksichtigt. nerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr
Versicherungsschutz. Auf die Rechtsfolgen werden wir Sie
Ergänzend gilt für diese Beitragserhöhungen: in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
- Sie können sie unabhängig von einer eventuell vereinbar-
ten Dynamik vornehmen. § 17 Wie können Sie Ihre Fondsaufteilung wählen und
- Sie können sie nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjah- neu bestimmen?
res der versicherten Person vornehmen. Dies gilt auch
dann, wenn die versicherte Person bei Vertragsbeginn Änderung der Fondsaufteilung durch Sie
bereits das 40. Lebensjahr vollendet hat. (1) Für die Anlagebeträge, die für den Kauf von Fondsantei-
Auch bei der Beitragsbefreiungsleistung einer etwaig einge- len verwendet werden, können Sie eine prozentuale Auftei-
schlossenen Zusatzversicherung wird die Beitragserhöhung lung auf mehrere Fonds vereinbaren. Diese Aufteilung findet
berücksichtigt. Die Erhöhung ist in diesem Fall jedoch nur soweit möglich auch, wenn Sie es nicht anders bestimmen,
möglich, wenn bisher weder ein Versicherungsfall im Rah- auf Entnahmen aus den Fonds Anwendung.
men einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder
Grundfähigkeitsversicherung eingetreten ist noch Leistun- (2) Sie können die künftige Aufteilung neu festlegen (Swit-
gen aus einer solchen Versicherung beantragt wurden. Die chen). Dabei können Sie die Aufteilung so ändern, dass auf
Erhöhung können wir von einer Gesundheitsprüfung abhän- bereits gewählte Fonds keine Anlagebeträge mehr entfallen
gig machen. oder dass Anlagebeträge in bisher nicht gewählte, von uns
angebotene Fonds fließen.
Wenn Sie eine Todesfallleistung vereinbart haben und nicht
selbst die versicherte Person sind, muss bei einer Beitrags- (3) Darüber hinaus können Sie die Ihrem Vertrag zugrunde
erhöhung zusätzlich die versicherte Person schriftlich zu- liegenden Fonds im Rahmen der von uns angebotenen
stimmen. Fondsauswahl neu bestimmen und dabei festlegen, wie der
Wert Ihrer gutgeschriebenen Fondsanteile auf die neu ge-
(10) Sie haben vor Beginn der Rentenzahlung das Recht die wählten Fonds verteilt wird (Shiften).
Dynamikform P gemäß unseren „Besonderen Bedingungen
für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der (4) Umstellungen der Fondsaufteilung gemäß Absatz 2 oder
Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung“ einen Fondswechsel gemäß Absatz 3 müssen Sie uns in
wieder einzuschließen, sofern die Dynamikform P bei Ab- Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) mitteilen. Die Umstellung
schluss des Vertrags vereinbart wurde und das Recht auf bzw. der Fondswechsel erfolgt spätestens drei Börsentage
weitere Erhöhungen erloschen ist, weil Sie mehr als zweimal nach dem Eingang Ihrer Mitteilung bei uns. Wenn Sie in der
hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Ge- Mitteilung einen späteren Änderungstermin angeben, erfolgt
brauch gemacht haben. Für den Wiedereinschluss gilt der die Umstellung zu diesem Termin; ist dies kein Börsentag,
ursprünglich vereinbarte Erhöhungssatz. erfolgt sie zum nächsten Börsentag.
Das Recht auf Wiedereinschluss besteht nur, wenn die ver- Insgesamt können Sie Anteile an maximal 25 verschiedenen
sicherte Person das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Fonds halten. Von diesen können Sie bei der Aufteilung der
Die Rechnungsgrundlagen des ursprünglichen Vertrags Anlagebeträge maximal 10 Fonds berücksichtigen; auf jeden
werden durch den Wiedereinschluss nicht berührt. Für die davon müssen mindestens 5 % der Anlagebeträge entfallen.
Erhöhung findet der Abschnitt „Wonach errechnen sich die
erhöhten Versicherungsleistungen und Beiträge?“ der „Be-
sonderen Bedingungen für die Lebensversicherung mit
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[Seite 12]
(5) Eine Änderung der Fondsaufteilung und ein Fondswech- Das Rebalancing endet mit Beginn des Ablaufmanagements
sel sind zwölfmal pro Kalenderjahr möglich. Für die Ände- (§ 1 Abs. 26), spätestens mit dem Rentenbeginn. Sie kön-
rungen erheben wir keine Gebühren. nen es jederzeit vorher beenden.
Je nach Wertentwicklung der einzelnen Fonds kann dieser
Änderung der Fondsauswahl durch uns Tarifbaustein zu einer höheren aber auch zu einer geringe-
ren Gesamtleistung bei Rentenbeginn führen.
(6) Wir können weitere Fonds in unsere Fondsauswahl auf-
nehmen und vorhandene aus ihr entfernen. Wenn wir die (9) Ist das Rebalancing vereinbart, kann eine Änderung der
Auswahl für Neuverträge desselben Tarifs erweitern, dann Aufteilung der Anlagebeträge (Absatz 2) sowie eine Umver-
werden wir die neuen Fonds auch für Ihren Vertrag zur Ver- teilung der Fondsanteile (Absatz 3) nicht innerhalb des in
fügung stellen. Die jeweils aktuelle Liste der Fonds finden Absatz 8 Sätze 4 und 5 genannten Zeitraums durchgeführt
Sie auf unserer Internetseite. werden. Beachten Sie außerdem:
- Ändern Sie die Aufteilung der Anlagebeträge (Absatz 2),
Ein Fonds kann von uns nur mit Zustimmung des Verant- wird durch das Rebalancing eine entsprechende Neuauf-
wortlichen Aktuars und nur dann aus der Auswahl entfernt teilung der Fondswerte vorgenommen. Insbesondere
werden, wenn für den Fonds eine erhebliche Änderung ein- werden Anteile von Fonds, die bei der Aufteilung der An-
tritt. Dies kann beispielsweise lagebeträge nicht mehr berücksichtigt werden, in die an-
- die Schließung oder Auflösung eines Fonds durch die Ka- deren Fonds umgeschichtet.
pitalanlagegesellschaft, - Wenn Sie eine Umverteilung (Absatz 3) vornehmen, ohne
- die nachträgliche Erhebung oder Erhöhung von Kosten, die Aufteilung der Anlagebeträge zu ändern, wird diese
mit denen wir beim Fondseinkauf belastet werden oder Umverteilung durch das Rebalancing ganz oder teilweise
- die Beendigung der Kooperation mit der jeweiligen Kapi- aufgehoben.
talanlagegesellschaft - Wenn Sie eine Entnahme aus bestimmten Fonds Ihres
sein. Fondsportfolios vornehmen (vgl. § 8 Absatz 1 Satz 5),
ohne die Aufteilung der Anlagebeträge zu ändern, wird
(7) Entfernen wir einen Fonds gemäß Absatz 6 aus unserer durch das Rebalancing die ursprüngliche Fondsaufteilung
Fondsauswahl, von dem in Ihrem Vertrag Anteile gehalten wiederhergestellt.
werden, werden wir Sie schriftlich benachrichtigen, Ihnen ei-
nen Fonds benennen, der von den zur Verfügung stehenden § 18 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
Fonds vom Anlageprofil her dem bisherigen Fonds am ähn- Fondsgebundene Rentenversicherung in eine Renten-
lichsten ist sowie Ihnen den Stichtag angeben, zu dem der versicherung mit garantierten Rentenleistungen um-
Fondswechsel stattfindet. wandeln?
Ab Zugang der Benachrichtigung können Sie innerhalb von
vier Wochen einen Fonds aus unserer aktuellen Auswahl be- (1) Sie können Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung
nennen, durch den der zu entfernende Fonds ersetzt werden vor Beginn der Rentenzahlung durch Erklärung in Textform
soll. Benennen Sie uns keinen Fonds, werden wir den in der (z. B. Brief, Fax, E-Mail) mit einer Frist von 14 Tagen zum
Benachrichtigung genannten Fonds verwenden. nächsten Monatsersten in eine von uns zu diesem Zeitpunkt
Die Fondsbenennung ist keine Anlageempfehlung und bein- angebotene Rentenversicherung mit garantierter Renten-
haltet keine Prognose oder Zusage der VOLKSWOHL leistung umwandeln.
BUND Lebensversicherung a. G. über die zukünftige Wert-
entwicklung; das Risiko der Wertentwicklung tragen - wie bei (2) Bei der Umwandlung bleiben Ihre Beitragszahlungs-
dem bisherigen Fonds - Sie (vgl. § 1 Abs. 4). weise, die Höhe Ihres Beitrags, die Beitragszahlungsdauer
Kosten entstehen für Sie durch den Fondswechsel nicht. und der vereinbarte Rentenbeginn unverändert. Die Versi-
cherungsleistungen berechnen wir nach den anerkannten
Rebalancing Regeln der Versicherungsmathematik auf Basis des neuen
Tarifs. Dabei legen wir den Wert der Versicherung am letz-
(8) Durch unterschiedliche Wertentwicklungen der gewähl- ten Börsentag vor dem Wirksamwerden der Umwandlung
ten Fonds entsprechen die Anteile der einzelnen Fonds- zugrunde.
werte am gesamten Fondsguthaben im Zeitablauf normaler-
weise nicht der von Ihnen festgelegten Aufteilung der Anla- (3) Die Umwandlung ist von einer erneuten Gesundheitsprü-
gebeträge (Absatz 1). fung abhängig, sofern der neue Tarif dies vorsieht.
Wenn Sie den Tarifbaustein „Rebalancing“ vereinbart ha-
ben, führen wir jährlich zum Jahrestag des Versicherungs- § 19 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und wel-
beginns eine gebührenfreie Umschichtung durch, sodass die che Leistung erbringen wir?
Aufteilung der Fondswerte wieder an die von Ihnen zuletzt
bestimmte Aufteilung der Anlagebeträge angeglichen wird. Kündigung
Der Wert des gesamten Fondsguthabens ändert sich dabei
nicht. (1) Sie können Ihren Vertrag vor Rentenbeginn
Die Umschichtungsbeträge (Euro-Beträge, die von einem in - bei beitragspflichtigen Versicherungen jederzeit zum
einen anderen Fonds umgeschichtet werden) berechnen wir Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 15
auf Basis von Anteilwerten, die bis zu sieben Börsentage vor Abs. 1 Satz 2),
dem Jahrestag des Versicherungsbeginns ermittelt werden. - bei beitragsfreien Versicherungen zu jedem Monatsende
Die Umschichtung selbst führen wir dann auf Basis der An- in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen.
teilwerte zum letzten Börsentag vor dem Jahrestag des Ver-
sicherungsbeginns durch. Durch Kursänderungen in diesem Eine Kündigung nach Rentenbeginn ist nicht möglich.
Zeitraum kann die Fondsgewichtung auch unmittelbar nach
dem Rebalancing von der angestrebten Gewichtung abwei- (2) Wenn Sie Ihren Vertrag nur teilweise kündigen wollen,
chen. steht Ihnen die Möglichkeit der flexiblen Auszahlung (§ 8)
zur Verfügung.
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Auszahlungsbetrag (7) Der Abzug gemäß Absatz 6 ist zulässig, wenn er ange-
messen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir
(3) Bei Kündigung zahlen wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm u. a. ein
- den Rückkaufswert (Absätze 5 und 10), Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen
- vermindert um den Abzug (Absatz 6) und wird. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihrer
- zuzüglich der Leistung aus der Überschussbeteiligung Kündigung von uns vorgenommene Abzug wesentlich nied-
(Absatz 11) aus. riger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn
Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht ge-
Dieser Betrag kann die zum Kündigungszeitpunkt erreichte rechtfertigt ist, entfällt er.
Todesfallleistung übersteigen. In diesem Fall wird von dem
übersteigenden Teil ein zusätzlicher Selektionsabschlag (8) Abweichend von Absatz 6 wird bei Kündigung während
(Absatz 9) einbehalten. der Flexiblen Auszahlungsphase kein Abzug erhoben.
Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, gemäß § 169 Außer bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gilt dies
Abs. 2 VVG den Auszahlungsbetrag auf die Höhe der To- auch, wenn die versicherte Person das 60. Lebensjahr voll-
desfallleistung zu begrenzen. Aus dem übersteigenden Teil endet hat und die verbleibende Beitragszahlungsdauer
wird dann - ohne Selektionsabschlag - nach den anerkann- höchstens sieben Jahre beträgt.
ten Regeln der Versicherungsmathematik eine beitragsfreie
Versicherung ohne Leistung bei Tod vor Rentenbeginn ge- Selektionsabschlag
bildet.
(9) Übersteigt im Falle der Kündigung der um den Abzug
Beitragsrückstände werden vom Auszahlungsbetrag abge- nach Absatz 6 verminderte Wert der Versicherung die ver-
zogen. einbarte Todesfallleistung (ohne Todesfallleistungen aus
etwa eingeschlossenen Zusatzversicherungen), wird auf
(4) Den Auszahlungsbetrag erbringen wir grundsätzlich in den übersteigenden Teil ein zusätzlicher Selektionsabschlag
Geld. Sie können jedoch abweichend hiervon den Teil des von 25 % erhoben.
Auszahlungsbetrags, der auf die gutgeschriebenen Der Selektionsabschlag vermindert sich in den letzten fünf
Fondsanteile entfällt, in Anteileinheiten der Anlagestöcke Jahren vor Ablauf der Anspardauer jährlich um 5 %-Punkte.
verlangen. Die Übertragung erfolgt auf Ihre Kosten (vgl. § 21 Der Abschlag ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist
Abs. 12). im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abschlag
Wir behalten uns vor, nur ganze Anteile zu übertragen und für angemessen, weil mit ihm u. a. die Veränderung der Ri-
den Wert gebrochener Anteile auszuzahlen. sikolage des verbleibenden Versichertenbestandes ausge-
glichen wird. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund
Rückkaufswert Ihrer Kündigung von uns vorgenommene Abschlag wesent-
lich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabge-
(5) Der Rückkaufswert ist nach § 169 VVG das zum Kündi- setzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abschlag über-
gungstermin vorhandene Deckungskapital (Wert der Versi- haupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
cherung gemäß § 1 Abs. 5). Bewertungsstichtag für die Er-
mittlung der Anteilwerte ist der letzte Börsentag vor dem Herabsetzung des Rückkaufswertes im Ausnahmefall
Kündigungstermin. Bei einem Vertrag mit laufender Bei-
tragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag (10) Wir sind nach § 169 Abs. 6 VVG berechtigt, für die Be-
des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Vertei- rechnung des Rückkaufswertes das Garantieguthaben (vgl.
lung der gemäß § 21 Abs. 4 angesetzten Abschluss- und § 1 Abs. 5) angemessen herabzusetzen, soweit dies erfor-
Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist derlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versiche-
die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, rungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der
verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsver-
trägen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die
Abzug Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet.
(6) Der in Absatz 3 genannte Abzug beträgt 50 Euro. Überschussbeteiligung
Sofern eine Leistung bei Erleben des Rentenbeginns garan- (11) Die Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschussanteile
tiert ist (§ 2 Abs. 1 und 2), erhöht sich dieser Abzug noch um sind in dem Wert der Versicherung bereits enthalten. Hinzu
einen Anteil in Prozent des Garantieguthabens. Dieser Anteil kommen gegebenenfalls:
beträgt - die Ihrem Vertrag gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. c zuzuteilen-
- bei Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung im den Bewertungsreserven, soweit bei Kündigung vorhan-
ersten Versicherungsjahr 0,5 % multipliziert mit der um 10 den, und
verminderten Anspardauer in vollen Jahren; maximal je- - der Schlussüberschussanteil und die Schlusszahlung
doch 20 %. Beispiel: Bei einer Anspardauer von 25 Jah- nach § 3 Abs. 2 Buchst d.
ren ergibt sich für das erste Versicherungsjahr ein Anteil
von 0,5 % x 15 = 7,5 %. Wichtige Hinweise zur Kündigung
In den Folgejahren vermindert sich der Anteil jährlich um
0,5 %-Punkte. (12) Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, kann das für Sie
- bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag im ersten Versi- Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertrags ist wegen
cherungsjahr 0,5 % multipliziert mit der um 4 verminder- der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (siehe
ten Anspardauer in vollen Jahren; maximal jedoch 4,5 %. § 21 Abs. 2 bis 8) sowie Verwaltungskosten (siehe § 21
Beispiel: Bei einer Anspardauer von 10 Jahren ergibt sich Abs. 9 und 10) nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden.
für das erste Versicherungsjahr ein Anteil von 0,5 % x 6 = Der Rückkaufswert erreicht auch in den Folgejahren nicht
3,0 %. Der so berechnete Anteil bleibt in den ersten 4 Ver- unbedingt die Summe der gezahlten Beiträge. Zudem erhe-
sicherungsjahren unverändert. Ab dem 5. Jahr vermindert ben wir den Abzug gemäß Absatz 6 und ggf. einen Selekti-
sich der Anteil jährlich um 0,5 %-Punkte. Er beträgt je- onsabschlag gemäß Absatz 9.
doch in jedem Fall mindestens 0,5 %.
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(13) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlan- Wiederinkraftsetzung
gen.
(8) Nach der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
§ 20 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen haben Sie für drei Jahre nach Wirksamwerden der Beitrags-
und welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistun- freistellung einen Anspruch auf Wiederinkraftsetzung des
gen? Vertrags. Die Versicherung wird dann mit dem vorher verein-
barten Beitrag fortgeführt. Die Summe der nicht gezahlten
(1) Anstelle einer Kündigung nach § 19 Abs. 1 können Sie Beiträge können Sie in einem Betrag oder durch eine ent-
zu dem dort genannten Termin in Textform (z. B. Brief, Fax, sprechende Erhöhung des laufenden Beitrags nachzahlen;
E-Mail) verlangen, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu eine rückwirkende Anlage von Beiträgen erfolgt nicht.
werden. In diesem Fall führen wir die Versicherung als bei- Sofern die Wiederinkraftsetzung
tragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Todesfallleistung - innerhalb von zwölf Monaten, beziehungsweise
weiter. Der Wert Ihrer Versicherung unter Berücksichtigung - nach Beitragsfreistellung wegen Elternzeit innerhalb von
von § 19 Abs. 5 Satz 3 wird um den Abzug gemäß Absatz 2 36 Monaten
sowie um rückständige Beiträge herabgesetzt. erfolgt, werden die ursprünglichen Rechnungsgrundlagen
verwendet. Bei einer späteren Wiederinkraftsetzung können
Die Todesfallleistung wird auf das Doppelte des verbleiben- wir die dann für Neuverträge gültigen Rechnungsgrundlagen
den Wertes Ihrer Versicherung begrenzt. verwenden.
Aufgrund der Wertentwicklung der Ihrem Vertrag zugrunde
Sofern Garantieleistungen bei Erleben des Fälligkeitster- liegenden Fonds kann sich in beiden Fällen zum vereinbar-
mins gemäß § 2 Abs. 1 oder 2 vereinbart sind, mindern sich ten Rentenbeginn ein Wert der Versicherung ergeben, der
diese gemäß § 2 Abs. 5 um 50 % der Differenz aus der ver- deutlich von dem Wert abweicht, der sich ohne die Beitrags-
einbarten Beitragssumme und den gezahlten Beiträgen freistellung mit anschließender Wiederinkraftsetzung erge-
(ohne Beiträge für evtl. eingeschlossene Zusatzversicherun- ben hätte.
gen).
Die Wiederinkraftsetzung von evtl. eingeschlossenen Zu-
(2) Der in Absatz 1 genannte Abzug beträgt 50 Euro. Er ist satzversicherungen erfolgt nach Beitragsfreistellung
zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von - innerhalb von zwölf Monaten oder
uns nachzuweisen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Ab- - nach Beitragsfreistellung wegen Elternzeit innerhalb von
zug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend 36 Monaten
herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug ohne erneute Gesundheitsprüfung. Nach Ablauf dieser Frist
überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. können wir eine Wiederinkraftsetzung vom Ergebnis einer
erneuten Gesundheitsprüfung der versicherten Person ab-
§ 19 Abs. 8 gilt entsprechend. hängig machen.
Voraussetzung für die Wiederinkraftsetzung von einge-
(3) Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, kann das für schlossenen Zusatzversicherungen ist, dass weder der Ver-
Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertrags ist sicherungsfall eingetreten ist noch Leistungen aus der Zu-
der Wert der Versicherung nach Beitragsfreistellung in der satzversicherung beantragt wurden.
Regel deutlich niedriger als die Summe der gezahlten Bei-
träge, da aus diesen auch Abschluss- und Vertriebskosten Erfolgt die Beitragsfreistellung wegen einer Elternzeit der
(siehe § 21 Abs. 2 bis 8) sowie Verwaltungskosten (siehe versicherten Person, kann diese frühestens drei Monate vor
§ 21 Abs. 9 und 10) finanziert werden und der oben er- Beginn der Elternzeit beginnen und die Wiederinkraftset-
wähnte Abzug erfolgt. Auch in den Folgejahren erreicht der zung muss spätestens drei Monate nach der Beendigung
Wert der Versicherung nicht unbedingt die Höhe der gezahl- der Elternzeit beantragt werden.
ten Beiträge. Zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung darf die versicherte
Person das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(4) Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht Es sind entsprechende Nachweise über den Beginn und das
verlangt und erreicht der verbleibende Wert der Versiche- Ende der Elternzeit zu erbringen.
rung den Mindestbetrag von 1.000 Euro nicht, erhalten Sie
den Auszahlungsbetrag nach § 19 Absatz 3 und die Versi- (9) Bei einer Beitragsherabsetzung gilt Absatz 8 entspre-
cherung erlischt. chend.
Herabsetzung des Beitrags § 21 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?
(5) Anstelle der Umwandlung in eine beitragsfreie Versiche- (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich
rung können Sie die Höhe der Beiträge reduzieren. um Abschluss- und Vertriebskosten (Absätze 2 bis 8), Ver-
waltungskosten (Absätze 9 und 10) und anlassbezogene
(6) Die Herabsetzung des Beitrags ist nur möglich, wenn der Kosten (Absätze 12 bis 14). Die Abschluss- und Vertriebs-
verbleibende Jahresbeitrag 120 Euro nicht unterschreitet. kosten sowie die Verwaltungskosten haben wir in den Bei-
trag einkalkuliert. Sie müssen von Ihnen daher nicht geson-
(7) Bei Vereinbarung eines verminderten Anfangsbeitrags dert gezahlt werden. Die anlassbezogenen Kosten sind von
(§ 15 Abs. 3) entspricht eine Fortzahlung nur des verminder- Ihnen zusätzlich zum Beitrag zu entrichten.
ten Beitrags einer Beitragsherabsetzung. Alternativ kann der
Zeitraum, für den der verminderte Anfangsbeitrag gilt, mit Abschluss- und Vertriebskosten
unserer Zustimmung auf maximal fünf Jahre verlängert wer-
den. Umgekehrt können Sie diesen Zeitraum auch abkür- (2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe-
zen. sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsver-
mittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebs-
kosten z. B. die Kosten für Antragsprüfung und Ausfertigung
der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusam-
menhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie
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Werbeaufwendungen. Sie für jedes Jahr der Vertragslaufzeit dem Kundeninforma-
tionsblatt entnehmen.
(3) Ist für Ihren Versicherungsvertrag die Zahlung von lau-
fenden Beiträgen vereinbart, haben wir Abschluss- und Ver- Anlassbezogene Kosten
triebskosten in die Beiträge der ersten Jahre der Beitrags-
zahlungsdauer einkalkuliert. (12) Bei einer Übertragung von Fondsanteilen gemäß § 1
Abs. 20 und § 19 Abs. 4 machen wir Übertragungskosten in
(4) Auf einen Teil dieser Abschluss- und Vertriebskosten - Höhe von 1 % des Wertes der Fondsanteile, maximal
maximal 2,5 % der Gesamtbeitragssumme (das ist die 50 Euro, geltend.
Summe der während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden
Beiträge inkl. Beiträgen für Zusatzversicherungen) - wenden (13) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen
wir das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrück- ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, kön-
stellungsverordnung an. Das heißt, dass wir die ersten Bei- nen wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden
träge zur Tilgung dieses Teils der Abschluss- und Vertriebs- Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in
kosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für die Teile der Rechnung stellen. Dies gilt bei
ersten Beiträge, die für Leistungen im Versicherungsfall, für - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins,
Verwaltungskosten gemäß den Absätzen 9 und 10 und - auf- - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei-
grund von gesetzlichen Regelungen - für die Bildung einer trägen,
Deckungsrückstellung bestimmt sind. Insgesamt bedeutet - Verzug mit Beiträgen,
dieses Verrechnungsverfahren, dass sich der Rückkaufs- - Rücklastschriften,
wert (siehe § 19 Abs. 5) so entwickelt, als würde dieser Teil - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht ver-
der Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ers- traglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden,
ten fünf Jahre der Beitragszahlungsdauer verteilt. Ist die Bei- - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen,
tragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, entwickelt sich der - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Än-
Rückkaufswert wie bei einer gleichmäßigen Verteilung auf derung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 23 Abs. 1),
diese kürzere Beitragszahlungsdauer. - interner Teilung des Vertrags gemäß § 10 Versorgungs-
Bei Vereinbarung eines verminderten Anfangsbeitrags kann ausgleichsgesetz im Falle einer Scheidung.
der in Satz 4 genannte Zeitraum auch länger als fünf Jahre Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn
sein. dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig
ist.
(5) Ist die Beitragszahlungsdauer länger als fünf Jahre, wer-
den in die Beiträge für maximal drei Jahre, die auf den Zeit- (14) Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem pauschalen
raum gemäß Absatz 4 folgen, zusätzlich Abschluss- und Abgeltungsbetrag zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem
Vertriebskosten eingerechnet. Für jedes dieser Jahre sind Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der
die einkalkulierten Abschlusskosten auf 0,5 % der Gesamt- Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt
beitragssumme begrenzt. bzw. vermindert sich der Abgeltungsbetrag.
(6) Von Zuzahlungen (siehe § 15 Abs. 8) ziehen wir die Ab- § 22 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfah-
schluss- und Vertriebskosten jeweils einmalig zum Erhö- ren?
hungstermin ab.
(1) Sie erhalten von uns jährlich eine Mitteilung, der Sie die
(7) Ist für Ihren Versicherungsvertrag ein Einmalbeitrag ver- Anzahl und den Wert der Ihrem Vertrag gutgeschriebenen
einbart, ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten ein- Anteileinheiten sowie den erreichten Wert der Versicherung
malig zum Vertragsbeginn ab. entnehmen können.
(8) Die beschriebene Kostenverrechnung hat wirtschaftlich (2) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Versiche-
zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung nur rung jederzeit an.
geringe Beträge für einen Rückkaufswert vorhanden sind
§ 23 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres
(vgl. auch § 19). Nähere Informationen können Sie der in Ih-
Namens?
rem Versicherungsschein enthaltenen Tabelle entnehmen.
(1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns un-
Verwaltungskosten verzüglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile
(9) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung
Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Ver- mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An-
trag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personalaufwen- schrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung
dungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erfor- drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes
derlich sind. als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung
in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche
(10) Die Verwaltungskosten werden über die gesamte Ver- Niederlassung verlegt haben.
tragslaufzeit verteilt. Ihre Höhe kann für jedes Jahr der Ver-
tragslaufzeit unterschiedlich sein. Ist für Ihren Vertrag ein (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend.
Einmalbeitrag vereinbart, ziehen wir einen Teil der Verwal-
§ 24 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
tungskosten einmalig zum Vertragsbeginn ab. Bei Zuzahlun-
gen (siehe § 15 Abs. 8) ziehen wir einen Teil der Verwal- (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe-
tungskosten einmalig zum Erhöhungstermin ab. bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informa-
tionen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen
Höhe der Kosten Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und
(11) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs- Unterlagen
kosten sowie der einkalkulierten Verwaltungskosten können - bei Vertragsabschluss,
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- bei Änderung nach Vertragsabschluss oder Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
- auf Nachfrage und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungs-
unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - zur Verfü- stelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsver-
gung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, so- fahren teilzunehmen.
weit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Ver-
trag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeb- (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online
lich ist. (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen
haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an
(2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ver-
- Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, sicherungsombudsmann weitergeleitet.
- der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die
Rechte an Ihrem Vertrag haben und Versicherungsaufsicht
- der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
maßgebend sein können. (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder tre-
ten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi- auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der
der Geburtsort und der Wohnsitz. Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und
Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Ver- Sektor Versicherungsaufsicht
pflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen Graurheindorfer Straße 108
in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, 53117 Bonn
wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland be- E-Mail: poststelle@bafin.de
steht. Internet: www.bafin.de
(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Ab- Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
sätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfül-
lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informatio- Rechtsweg
nen zur Verfügung gestellt haben.
(5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
§ 25 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- beschreiten.
dung?
(6) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht
(1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver-
Deutschland Anwendung. trag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das
Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ih-
(2) Für das Vertragsverhältnis gilt auch die Satzung der ren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist
VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G., die Sie auf der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn
unserer Internetseite finden können. Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zustän-
dig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung
§ 26 Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten haben.
tun?
(7) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem
(1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn
oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen
Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen ins- Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person
besondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten of- sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren
fen. Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
Versicherungsombudsmann (8) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnli-
chen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem
(2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om- Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unse-
budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen ren Sitz haben.
Sie wie folgt:
§ 27 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun-
Versicherungsombudsmann e.V. gen?
Postfach 080632
10006 Berlin Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags - gleich aus
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de welchem Grund - unwirksam sein oder werden, berührt dies
Internet: www.versicherungsombudsmann.de die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
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