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Volltext aufklappen: Bedingungen und Verbraucherinformationen für die Rentenversicherung (Flex Garant Invest, Flex Garant Rente)
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Bedingungen und Verbraucherinformationen für die
Rentenversicherung
der VPV Lebensversicherungs-AG
2.MP.0404 10.2025 RG
Inhalt
> Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Invest
> Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Rente
> Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz
> Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
> Besondere Bedingungen für die Rentenversicherung mit planmäßiger Erhöhung der
Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung
> Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie zur Rentenversicherung
5315 2.MP.0404 10.2023 RG
> Steuerinformationen
> Allgemeine Verbraucherinformationen
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Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Invest (10.2025) 1
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Invest
§1 Welche Leistungen erbringen wir? 1
§2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? 3
§3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 5
§4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? 6
§5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? 6
§6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? 6
§7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? 7
§8 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? 7
§9 Wer erhält die Leistung? 7
§ 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? 8
§ 11 Wie können Sie Zuzahlungen leisten oder Entnahmen tätigen? 8
§ 12 Wie können Sie den Beitrag erhöhen oder reduzieren? 8
§ 13 Wie können Sie die Beitragszahlung aussetzen? 9
§ 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 9
§ 15 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leistungen erbringen wir? 10
§ 16 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen? 10
§ 17 Wie können Sie nach Rentenbeginn eine Kapitalabfindung wählen oder Kapital entnehmen? 11
§ 18 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finanziert? 11
§ 19 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? 11
§ 20 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? 11
§ 21 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen? 12
§ 22 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? 12
§ 23 Wo ist der Gerichtsstand? 12
§ 24 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? 12
§ 25 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? 13
§1
Welche Leistungen erbringen wir? • der bei Tod oder Kündigung entsprechend § 2 Abs. 6
zugeteilten Beteiligung an den Bewertungsreserven.
(1) Die VPV Flex Garant Invest nach Tarif FGI ist eine Rentenver- Das zum betrachteten Zeitpunkt vorhandene Gesamtgutha-
sicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. ben entspricht mindestens dem garantierten Rückkaufswert.
Erlebt die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben Die Höhe der garantierten Rückkaufswerte zum Ende eines Ver-
die Versicherung abgeschlossen ist) den vereinbarten Rentenbe- sicherungsjahres können Sie Ihrem Versicherungsschein entneh-
ginn, zahlen wir je nach Vereinbarung men. Sie entsprechen dem Deckungskapital zum betrachteten
• eine lebenslange flexible klassische Rente oder Zeitpunkt, das sich bei einem Rechnungszins von 0,00 % nach
• eine lebenslange klassische Rente mit Rentengarantie- versicherungsmathematischen Grundsätzen ergibt.
zeit. (3) Das Gesamtguthaben zu Rentenbeginn entspricht dem
Alternativ können Sie auch die Kapitalabfindung als einma- höheren der folgenden beiden Werte:
lige Zahlung wählen (siehe Abs. 11). • Dem zu Rentenbeginn vorhandenen Deckungskapi-
Sie haben bei beiden Verrentungsarten die Wahl zwischen tal der Hauptversicherung, das mit einem Rechnungs-
der Überschussverwendung zins von 0,00 % berechnet wird, zusammen mit dem
• Dynamische Rente oder Schlussüberschuss und der Beteiligung an den Bewer-
• Variable Rente. tungsreserven.
Stirbt die versicherte Person während der Aufschubzeit (das • Der garantierten Erlebensfallleistung.
ist die Zeit zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Rentenbeginn), Die Höhe der garantierten Erlebensfallleistung können
so wird eine Todesfallleistung gezahlt (siehe Abs. 12). Auch Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Sie wird nach
bei Tod nach Rentenbeginn kann eine Todesfallleistung ge- versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Zins
zahlt werden (siehe Abs. 13), die sich je nach gewählter Ver- von 1,00 % berechnet.
rentungsart und Überschussverwendung unterscheidet.
Sofern in Ihrem Vertrag eine Berufsunfähigkeits-Zusatzver- Unsere Leistungen ab Rentenbeginn
sicherung enthalten ist, können Sie deren Leistungen den (4) Bei beiden Verrentungsarten gilt:
Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zu- Wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn
satzversicherung der VPV entnehmen. erlebt und die aus dem Gesamtguthaben zu Rentenbeginn
Die individuellen Vertragsdaten können Sie Ihrem Versiche- gemäß § 2 Abs. 7 ermittelte garantierte Rente ab Renten-
rungsschein entnehmen. beginn mindestens 300 € jährlich erreicht (Mindestjahres-
rente), zahlen wir eine lebenslange Rente. Wir zahlen die
Höhe des Gesamtguthabens Rente ab dem Rentenbeginn je nach Vereinbarung jährlich,
(2) Das Gesamtguthaben vor Rentenbeginn ist bei Tod oder halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.
Kündigung relevant. Es setzt sich zusammen aus (5) Haben Sie die flexible klassische Rente gewählt und wird die
• dem zum betrachteten Zeitpunkt vorhandenen De- Mindestjahresrente nicht erreicht, können Sie stattdessen die
ckungskapital (Das Deckungskapital bilden wir aus den gezahl- Verrentungsart klassische Rente mit Rentengarantiezeit wäh-
ten Beiträgen der Hauptversicherung abzüglich der Kosten und der len (siehe Abs. 8), sofern hierfür die Mindestjahresrente er-
Risikobeiträge. Es dient dazu, zu jedem Zeitpunkt den Versicherungs- reicht wird. Wenn Sie dies nicht wollen, oder wenn bei keiner
schutz gewährleisten zu können) der Hauptversicherung, das Verrentungsart die Mindestjahresrente erreicht wird, so wird
mit einem Rechnungszins von 0,00 % berechnet wird, die Kapitalabfindung ausgezahlt und der Vertrag endet.
• dem entsprechend § 2 Abs. 3 (b) gekürzten, bei Tod oder (6) Wir zahlen ab Rentenbeginn mindestens eine garantierte
Kündigung zugeteilten Schlussüberschuss und Mindestrente. Die Höhe der garantierten Mindestrente wird
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Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Invest (10.2025) 2
zu Vertragsbeginn aus der garantierten Erlebensfallleis- Die Beitragszahlung und eventuelle Zusatzversicherungen
tung (siehe Abs. 3) ermittelt. Die garantierte Mindestrente werden mit Beginn der Rentenzahlung beendet. Mit dem
wird mit einem Rechnungszins von 1,00 % und einer ge- Antrag zum Abruf der Rente können Sie auch die Verren-
schlechtsunabhängigen Sterbetafel als Mischtafel aus den tungsart, die Überschussverwendung und gegebenenfalls
Sterbetafeln DAV 2004 R für Frauen und Männer nach die Rentengarantiezeit wählen (siehe Abs. 8 und 9). Für
versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die den vorgezogenen Rentenbeginn werden die garantierte
Höhe der garantierten Mindestrente berechnet sich in Ab- Erlebensfallleistung und garantierte Mindestrente gemäß
hängigkeit von der gewählten Verrentungsart und der Dauer Abs. 3 und 6 neu berechnet. Die Höhe der garantierten Ren-
der Rentengarantiezeit (siehe Abs. 9). Wir weisen die ga- te ab dem vorzeitigen Rentenbeginn wird nach anerkannten
rantierte Mindestrente zum vereinbarten Rentenbeginn bei Regeln der Versicherungsmathematik aus dem zu Beginn
der von Ihnen gewählten Verrentungsart in Ihrem Versiche- der Rentenzahlung vorhandenen Gesamtguthaben ent-
rungsschein aus. sprechend § 2 Abs. 7 berechnet. Von dem zur Bildung der
Wird die Höhe der garantierte Mindestrente bei späteren vorzeitigen Rente zur Verfügung stehenden Kapital werden
Vertragsänderungen (z. B. Zuzahlungen, Entnahmen) neu etwaige Beitragsrückstände abgezogen.
berechnet, werden wir hierbei den vorgenannten Rech-
nungszins und die vorgenannte Sterbetafel verwenden. Möglichkeit der Kapitalabfindung zum vereinbarten Ren-
(7) Aus dem Gesamtguthaben zu Rentenbeginn berechnen wir tenbeginn
eine garantierte Rente ab Rentenbeginn (siehe § 2 Abs. 7). (11) Sie haben das Recht, sich zum vereinbarten Rentenbeginn
Bei der Überschussverwendung Variable Rente kann sich anstelle der Renten eine einmalige Leistung (vollständige
diese Rente von Beginn an durch Überschüsse erhöhen (sie- Kapitalabfindung) von uns auszahlen zu lassen, die dem Ge-
he § 2 Abs. 8), die erhöhte Rente ist jedoch nicht garantiert samtguthaben zu Rentenbeginn entspricht. Sie können sich
und kann auch sinken. Diese so bestimmte Rente bezeich- auch nur einen Teil der Leistung auszahlen lassen (teilweise
nen wir als Gesamtrente. Bei der Überschussverwendung Kapitalabfindung). Ihr Antrag auf vollständige oder teilweise
Dynamische Rente entspricht die Gesamtrente der dann ga- Kapitalabfindung muss uns spätestens einen Monat vor dem
rantierten Rente. Fälligkeitstag der ersten Rente vorliegen. Mit Zahlung der
vollständigen Kapitalabfindung endet der Vertrag. Bei einer
Wahl der Verrentungsart und Überschussverwendung teilweisen Kapitalabfindung wird der von Ihnen gewählte
(8) Sie können während der Aufschubzeit die Verrentungsart Betrag ausgezahlt, und das im Vertrag verbleibende Kapital
sowie die Überschussverwendung im Rentenbezug (siehe verrentet. Dadurch reduziert sich Ihre Rente. Eine teilweise
Abs. 1) ändern. Ihr Antrag auf einen Wechsel der Verren- Kapitalabfindung ist in der von Ihnen gewünschten Höhe
tungsart oder der Überschussverwendung muss uns spätes- nur möglich, wenn die Mindestjahresrente (siehe Abs. 4)
tens einen Monat vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente in nicht unterschritten wird. Auch nach Rentenbeginn haben
Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) vorliegen. Sie gegebenenfalls die Möglichkeit einer Kapitalabfindung
Nach Rentenbeginn ist ein Wechsel der Verrentungsart und (siehe § 17).
der Überschussverwendung nicht mehr möglich. Eine vollständige oder teilweise Kapitalabfindung zu einem
Die flexible klassische Rente kann dabei nur gewählt wer- vorgezogenen Rentenbeginn (siehe Abs. 10) ist nicht mög-
den, wenn die versicherte Person zum Rentenbeginn rech- lich.
nungsmäßig (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen
dem Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person
versicherten Person.) zwischen 60 und 80 Jahren alt ist. (12) Stirbt die versicherte Person vor dem vereinbarten Renten-
(9) Wählen Sie die klassische Rente mit Rentengarantiezeit, beginn, d. h. während der Aufschubzeit, gilt Folgendes:
können Sie auch die Dauer der Rentengarantiezeit wählen. Wir zahlen eine Todesfallleistung in Höhe des
Zu beachten ist dabei die höchstzulässige Rentengarantie- • Deckungskapitals,
zeit. Diese ist abhängig vom rechnungsmäßigen Alter der • mindestens jedoch in Höhe der Mindesttodesfallleistung,
versicherten Person bei Rentenbeginn (Das rechnungsmäßige • zuzüglich dem entsprechend § 2 Abs. 3 (b) gekürzten
Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des betrachteten Ter- Schlussüberschuss und
mins und dem Geburtsjahr der versicherten Person.). Diese Renten- • der Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe § 2
garantiezeit bemisst sich nach folgender Tabelle: Abs. 6).
Die Mindesttodesfallleistung entspricht den eingezahlten
Rentenbeginnalter höchstzulässige Rentengarantiezeit Beiträgen ohne Zinsen sowie ohne die Beiträge für einge-
bis 75 bis Alter 85 schlossene Zusatzversicherungen.
76 bis 80 10 Jahre (13) Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn, ist die
81 bis 85 5 Jahre Todesfallleistung abhängig von der gewählten Verrentungsart.
Legen Sie keine Dauer der Rentengarantiezeit fest, so wird
als Rentengarantiezeit der höchstzulässige Wert gewählt. (a) Bei Wahl der flexiblen klassischen Rente gilt:
Stirbt die versicherte Person während der Flexibili-
Änderung des Rentenbeginns täts-Phase (Die Flexibilitäts-Phase startet mit dem Rentenbeginn
(10) Sie können einen vorzeitigen Beginn der Rentenzahlung zu und endet am Tag vor dem Jahrestag des Rentenbeginns in dem
einem Jahrestag (fällt der Versicherungsbeginn Ihres Vertrages z. B. Jahr, in dem die versicherte Person rechnungsmäßig 85 Jahre alt
auf den 01.04., so ist der Jahrestag jeweils der 01.04. eines Jahres) ver- wird. Beispiel: Ist der Rentenbeginn am 01.04.2027 und die versi-
langen. Dies müssen Sie spätestens einen Monat vor dem cherte Person im Jahr 1960 geboren, so wird sie im Jahr 2045 rech-
gewünschten Rentenbeginn in Textform beantragen. nungsmäßig 85 Jahre alt und die Flexibilitäts-Phase dauert somit
Ein vorzeitiger Beginn ist möglich, vom 01.04.2027 bis zum 31.03.2045), so zahlen wir als Todes-
• wenn die Mindestjahresrente erreicht wird (siehe Abs. 4), fallleistung das Deckungskapital des Vertrages zum Ende
• wenn die versicherte Person zum vorgezogenen Renten- des Monats, in dem die versicherte Person gestorben ist.
beginn das rechnungsmäßige Alter von 55 Jahren bei Stirbt die versicherte Person während der Lebensren-
Wahl der klassischen Rente mit Rentengarantiezeit bzw. ten-Phase (das ist die Zeit ab dem Jahrestag des Jahres, in dem die
60 Jahren bei Wahl der flexiblen klassischen Rente er- versicherte Person rechnungsmäßig 85 Jahre alt wird), so endet der
reicht hat und Vertrag, ohne dass eine Todesfallleistung gezahlt wird.
• wenn der neue Rentenbeginn maximal 5 Jahre vor dem (b) Bei Wahl der klassischen Rente mit Rentengarantiezeit gilt:
ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn und mindes- Wir zahlen die Gesamtrente auch bei Tod der versicher-
tens 6 Jahre nach dem Versicherungsbeginn liegt. ten Person bis zum Ende der Rentengarantiezeit (Beispiel:
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Haben Sie eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart und Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstande-
die versicherte Person stirbt drei Jahre nach Rentenbeginn, zahlen nen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwen-
wir noch sieben Jahre lang die vereinbarte Rente). den wir diesen?
Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentenga- (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss un-
rantiezeit, so endet der Vertrag, ohne dass eine Todes- seres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach
fallleistung gezahlt wird. handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Fest-
stellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil
Rechnungsgrundlagen vor Rentenbeginn des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung aller
(14) Vor Rentenbeginn wird Ihre Hauptversicherung mit einem überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Da-
Rechnungszins von 0,00 % (siehe Abs. 2) und einer ge- bei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit
schlechtsunabhängigen Sterbetafel als Mischtafel aus den insbesondere die Mindestzuführungsverordnung (Verordnung
Sterbetafeln DAV 2004 R für Männer und Frauen kalkuliert. über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung).
Dies gilt auch bei späteren Änderungen des Beitrags (siehe Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüber-
§ 12) oder bei Zuzahlungen (siehe § 11). Die garantierte schusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstat-
Erlebensfallleistung wird abweichend davon mit einem Zins tung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar
von 1,00 % bestimmt (siehe Abs. 3). Zusatzversicherungen den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gutge-
werden gegebenenfalls mit abweichenden Rechnungs- schrieben haben. Sinn der Rückstellung für Beitragsrücker-
grundlagen kalkuliert. stattung ist es, Schwankungen des Überschusses über die
Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrücker-
Vertragsende stattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschuss-
(15) Der Vertrag endet bei Tod, Kündigung oder (vollständiger) beteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in
Kapitalabfindung. Abweichend davon endet der Vertrag bei gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon
Tod in der Rentengarantiezeit (siehe Abs. 13 (b)) zum Ende mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.
der Rentengarantiezeit. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung
Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der
Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung
(16) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung nicht.
ergeben (siehe § 2).
Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
Besonderheiten bei einer minderjährigen versicherten Person (3) Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversiche-
(17) Setzen Sie als Elternteil Ihr minderjähriges Kind als versicher- rungen, Risiko-Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-
te Person ein, ist im Falle des Todes der versicherten Person versicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst.
vor Vollendung des siebten Lebensjahres die Todesfallleis- Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den
tung auf die gewöhnlichen Beerdigungskosten beschränkt versicherten Risiken zu berücksichtigen. Bei der Verteilung
(derzeit 8.000 €). des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein
(18) Setzen Sie das minderjährige Kind eines Dritten ohne Einwil- verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu können wir
ligung des gesetzlichen Vertreters als versicherte Person ein, innerhalb einer Bestandsgruppe gegebenenfalls durch die
gilt Folgendes: Bildung von Überschussgruppen weiter differenzieren. Wir
Die Todesfallleistung des Vertrages ist auf die gewöhnlichen verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestands-
Beerdigungskosten beschränkt. gruppen bzw. Überschussgruppen zu seiner Entstehung bei-
Diese Beschränkung entfällt, wenn die versicherte Person getragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder Überschuss-
Versicherungsnehmer wird. Die Beschränkung entfällt auf gruppe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen,
Ihren Antrag hin ebenfalls, sofern Sie uns eine schriftliche besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.
Einwilligung der dann volljährigen versicherten Person oder Ihr Vertrag ist der Bestandsgruppe 113 zugeordnet.
eine schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters der Bis zum Rentenbeginn erhält Ihr Vertrag folgende Über-
minderjährigen versicherten Person zum Wegfall der Be- schüsse:
grenzung vorlegen.
(a) Laufender Überschuss
Ihr Vertrag erhält einen Zinsüberschussanteil und einen
§2 Zusatzzinsüberschussanteil. Diese werden in Prozent
Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? des monatlichen Deckungskapitals der Hauptversiche-
rung bemessen. Die Summe aus dem Zinsüberschuss-
(1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewer- anteil und dem Zusatzzinsüberschussanteil wird dabei
tungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der um einen Kostenabzug vermindert, sie beträgt jedoch
Überschussbeteiligung kann auch null Euro betragen. In den mindestens 0 %. Dieser Kostenabzug beträgt monatlich
nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, 0,045 % des Deckungskapitals der Hauptversicherung.
• wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über- Zusätzlich erhält Ihr Vertrag einen Risikoüberschussan-
schuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir die- teil. Der Risikoüberschussanteil wird in Prozent des mo-
sen verwenden (Abs. 2), natlichen Risikobeitrags bemessen. Der Risikobeitrag ist
• wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. 3 der Teil des Beitrags, der kalkulatorisch für die Finanzie-
und 4), rung der Mindesttodesfallleistung (siehe § 1 Abs. 12)
• wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ih- vorgesehen ist.
rem Vertrag zuordnen (Abs. 5 und 6), Darüber hinaus erhält Ihr Vertrag einen Kostenüber-
• wie sich die Höhe Ihrer Rente berechnet und wie wir Sie schussanteil. Dieser wird in Prozent des monatlichen De-
im Rentenbezug an dem Überschuss und den Bewer- ckungskapitals der Hauptversicherung bemessen.
tungsreserven beteiligen (Abs. 7 und 8), Die laufenden Überschussanteile werden monatlich zu-
• warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres geteilt und erhöhen das Deckungskapital der Hauptver-
Vertrages nicht garantieren können (Abs. 9) und sicherung.
• wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren Die Erhöhung des Deckungskapitals durch die laufenden
(Abs. 10 und 11). Überschussanteile führt nicht zu einer Erhöhung der ga-
rantierten Erlebensfallleistung (siehe § 1 Abs. 3) oder der
garantierten Mindestrente (siehe § 1 Abs. 6).
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(b) Schlussüberschuss zugleichen, erhalten Sie einen Mindestwert als Beteiligung
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, gewäh- an den Bewertungsreserven.
ren wir zusätzlich zu den laufenden Überschüssen einen Zur Ermittlung dieser sogenannten Mindestbeteiligung an
Schlussüberschuss in Form eines sogenannten Schluss- den Bewertungsreserven legen wir Überschussanteilsätze
überschusskontos. fest. Die Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven baut
Dieses wird aus einem jährlichen Schlussüberschussan- sich wie folgt auf:
teil gespeist. Der Schlussüberschussanteil ergibt sich aus Der jährliche Mindestbeteiligungsanteil an den Bewertungs-
dem durchschnittlichen Deckungskapital eines Versiche- reserven speist das sogenannte Mindestbeteiligungskonto.
rungsjahres (das Versicherungsjahr beginnt jeweils am Jahrestag Er ergibt sich aus dem durchschnittlichen Deckungskapital
des Versicherungsbeginns) multipliziert mit dem jährlich de- eines Versicherungsjahres (das Versicherungsjahr beginnt jeweils
klarierten Schlussüberschussanteilsatz. Dieser Schluss- am Jahrestag des Versicherungsbeginns) multipliziert mit dem
überschussanteilsatz kann auch für die vergangenen jährlich deklarierten Mindestbeteiligungsanteilsatz. Dieser
Jahre jeweils neu festgelegt werden. Falls der Schluss- Mindestbeteiligungsanteilsatz kann auch für die vergange-
überschussanteilsatz für vergangene Jahre gesenkt wird, nen Jahre jeweils neu festgelegt werden. Falls der Mindest-
kann das Schlussüberschusskonto sinken oder auch null beteiligungsanteilsatz für vergangene Jahre gesenkt wird,
betragen. Das Schlussüberschusskonto wird mit einem kann das Mindestbeteiligungskonto sinken oder auch null
jährlich festgelegten Schlussüberschusszinssatz verzinst. betragen. Das Mindestbeteiligungskonto wird mit einem
Die Schlussüberschussanteile werden jährlich zum Ende jährlich festgelegten Mindestbeteiligungszinssatz verzinst.
des Versicherungsjahres zugeteilt. Die Mindestbeteiligungsanteile werden jährlich zum Ende
Bei Kapitalabfindung zum Ende der Aufschubzeit wird des Versicherungsjahres zugeteilt. Für den Mindestbeteili-
das Schlussüberschusskonto ausgezahlt. Bei Tod der ver- gungsanteilsatz und den Mindestbeteiligungszinssatz gelten
sicherten Person oder bei Kündigung vor Rentenbeginn die Regelungen gemäß Abs. 3 (c).
wird, nach Ablauf einer Wartezeit, ein anteiliger Betrag Der Mindestwert entspricht bei Erleben des Rentenbeginns
des Schlussüberschusskontos ausgezahlt. dem aktuellen Stand des Mindestbeteiligungskontos. Bei
Tod der versicherten Person oder bei Kündigung vor Renten-
(c) Abgesenkte Überschusssätze beginn entspricht der Mindestwert, nach Ablauf einer War-
In den ersten Jahren nach Zahlung eines Einmalbeitrags tezeit, einem anteiligen Betrag des Mindestbeteiligungskon-
oder einer Zuzahlung (siehe § 11) können abgesenkte tos.
Überschusssätze deklariert sein, die näher an der Situati- Auch während des Rentenbezuges werden wir Sie ent-
on des Kapitalmarkts ausgerichtet sind. sprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung an
Diese abgesenkten Überschusssätze gelten dabei für das den Bewertungsreserven beteiligen (siehe Abs. 8 (e)).
Deckungskapital aus dem Einmalbeitrag oder der Zuzah- Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass
lung. die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teil-
weise entfällt.
(4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortli-
chen Aktuars fest, wie der Überschuss verteilt wird und setzt Wie berechnet sich die Höhe Ihrer Rente und wie beteili-
die entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschuss- gen wir Sie im Rentenbezug an dem Überschuss und den
deklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung ver- Bewertungsreserven?
ursachungsorientiert erfolgt. (7) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenbe-
Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdekla- ginn, so wird das Gesamtguthaben zum Rentenbeginn auf
ration Anteile an den Überschüssen. Die Mittel hierfür wer- Basis der dann gültigen Rechnungsgrundlagen verrentet. Ist
den bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des die so berechnete Rente geringer als die für die jeweilige
Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für Verrentungsart bestimmte garantierte Mindestrente (siehe
Beitragsrückerstattung entnommen. § 1 Abs. 6 und 10), so wird sie auf die garantierte Min-
destrente erhöht. Die so berechnete Rente bezeichnen wir
Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir als garantierte Rente ab Rentenbeginn.
diese Ihrem Vertrag zu? Rechnungsgrundlagen sind die verwendete Sterbetafel
(5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der und der Rechnungszins. Die bei Rentenbeginn gültigen
Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel und Rechnungszins)
Buchwert liegt. Die Bewertungsreserven, die nach den entsprechen den Rechnungsgrundlagen, die wir für eine
maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung vergleichbare Rentenversicherung mit sofort beginnender
der Verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Ver- Rentenzahlung zu diesem Zeitpunkt verwenden. Bieten wir
trägen anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verur- keine solche Rentenversicherung an, werden wir Rechnungs-
sachungsorientiertes Verfahren an. Bewertungsreserven auf grundlagen verwenden, die sicherstellen, dass wir dauerhaft
festverzinsliche Anlagen sind gemäß derzeitiger aufsichts- unsere Verpflichtungen aus den Verträgen erfüllen können.
rechtlicher Regelung (vgl. § 139 Abs. 3 des Versicherungs- Die Sterbetafel muss dabei nach versicherungsmathema-
aufsichtsgesetzes, VAG) nur insoweit zu berücksichtigen, als tischen Grundlagen entwickelt worden sein. Die Kosten
sie einen ggf. vorhandenen Sicherungsbedarf (vgl. § 139 im Rentenbezug betragen 1,5 % der Gesamtrente. Darü-
Abs. 4 VAG) übersteigen. Die Höhe der Bewertungsreserven ber hinaus fallen jährliche Verwaltungskosten in Höhe von
ermitteln wir mindestens einmal jährlich neu. 0,10 % des Deckungskapitals an, die dem Deckungskapital
(6) Bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, Kündigung entnommen werden und somit die Verzinsung reduzieren.
oder Erleben des Rentenbeginns) gilt Folgendes: Wir teilen Bei Wahl der flexiblen klassischen Rente fallen während der
Ihrem Vertrag den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil Flexibilitäts-Phase weitere Kosten in Höhe von 0,15 % des
an den Bewertungsreserven gemäß der jeweils geltenden Deckungskapitals an, die mit den Überschüssen verrechnet
gesetzlichen Regelung zu. Bereits bei Entnahmen erfolgte werden (siehe Abs. 8).
Auszahlungen aus dem Mindestbeteiligungskonto werden Unterscheiden sich die zum Rentenbeginn gültigen Rech-
dabei abgezogen. nungsgrundlagen von den bei erstmaliger Ausstellung des
Versicherungsscheins gültigen Rechnungsgrundlagen und
Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven bieten wir keine vergleichbare Rentenversicherung mit so-
Die Höhe der Bewertungsreserven, an denen Ihr Vertrag be- fort beginnender Rentenzahlung an, so werden wir uns die
teiligt wird, hängt von der Entwicklung am Kapitalmarkt ab Angemessenheit der verwendeten Rechnungsgrundlagen
und kann daher schwanken. Um diese Schwankungen aus- durch einen unabhängigen Treuhänder bestätigen lassen.
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(8) Auch im Rentenbezug beteiligen wir Sie an den Überschüs- Der Überschuss wird als laufender Überschuss jährlich
sen und Bewertungsreserven. In Abhängigkeit von der ver- zugeteilt und von Beginn an zur Erhöhung der Rente
einbarten Verrentungsart und Überschussverwendung wer- verwendet. Die Höhe der Gesamtrente errechnet sich
den diese wie folgt zugeteilt. aus dem deklarierten Rentenerhöhungssatz und dem
Deckungskapital nach versicherungsmathematischen
(a) Flexible klassische Rente und Überschussverwendung Grundsätzen. Die Gesamtrente ist so berechnet, dass
Dynamische Rente sie – auch nach dem Tod der versicherten Person wäh-
Während der Flexibilitäts-Phase gilt: rend der Rentengarantiezeit – bei unverändertem Erhö-
Der Überschuss wird als laufender Überschuss jährlich hungssatz und unveränderter Beteiligung an den Bewer-
zum Ende eines Rentenbezugsjahres zugeteilt. tungsreserven (siehe (e)) konstant bleibt.
Durch den laufenden Überschuss erhöht sich die Rente Sinkt bzw. steigt der Rentenerhöhungssatz oder die
jährlich um die im Vorjahr erreichte Rente, multipliziert Beteiligung an den Bewertungsreserven, so sinkt bzw.
mit einem Erhöhungssatz. Der Erhöhungssatz entspricht steigt auch die Gesamtrente. Sie kann jedoch nicht unter
dem deklarierten Rentenerhöhungssatz, vermindert um die garantierte Rente fallen.
einen Kostenabzug in Höhe von 0,15 %. Der Erhöhungs- (e) Beteiligung an den Bewertungsreserven
satz wird jedoch niemals negativ. Somit kann die Rente Die Beteiligung an den Bewertungsreserven führt zu ei-
nicht sinken. Die erste Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr ner zusätzlichen Erhöhung des laufenden Überschusses.
nach Rentenbeginn. Die Zuteilung erfolgt zu den Zeitpunkten wie unter (a)
Während der Lebensrenten-Phase gilt: bis (d) beschrieben. Der in (a) und (b) genannte Kosten-
Der Überschuss wird als laufender Überschuss jährlich abzug erfolgt nicht von der Beteiligung an den Bewer-
zum Ende eines Rentenbezugsjahres zugeteilt. Durch tungsreserven.
den laufenden Überschuss erhöht sich die Rente jährlich
um die im Vorjahr erreichte Rente, multipliziert mit dem Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
deklarierten Rentenerhöhungssatz. Die erste Rentener- nicht garantieren?
höhung aufgrund in der Lebensrenten-Phase zugeteilter (9) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein-
Überschüsse erfolgt ein Jahr nach Beginn der Lebensren- flüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt
ten-Phase. beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind insbesondere die
(b) Flexible klassische Rente und Überschussverwendung Entwicklung des Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und
Variable Rente der Kosten. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung
Während der Flexibilitäts-Phase gilt: kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch null Euro
Der Überschuss wird als laufender Überschuss jährlich betragen.
zugeteilt und von Beginn an zur Erhöhung der Rente
verwendet. Die Höhe der Gesamtrente errechnet sich Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
aus einem Erhöhungssatz und dem Deckungskapital (10) Die festgelegten Überschussanteilsätze und die Länge des
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Der Zeitraums, in dem abgesenkte Überschussanteilsätze ange-
Erhöhungssatz entspricht dem deklarierten Rentenerhö- setzt werden, veröffentlichen wir jährlich in unserem Ge-
hungssatz, vermindert um einen Kostenabzug in Höhe schäftsbericht. Wir weisen sie unter Nennung des Tarifs in
von 0,15 %. Der Erhöhungssatz wird jedoch niemals Abhängigkeit vom Zugangszeitpunkt, von der Verrentungs-
negativ. Die Gesamtrente ist so berechnet, dass sie bei art und der Phase des Rentenbezugs aus. Abgesenkte Über-
unverändertem Erhöhungssatz und unveränderter Betei- schusssätze (siehe Abs. 3 (c)) und die Länge des Zeitraums,
ligung an den Bewertungsreserven (siehe (e)) konstant in dem sie angesetzt werden, können auch unterjährig neu
bleibt. Sinkt bzw. steigt der Erhöhungssatz oder die deklariert werden. Die Überschussanteilsätze können sich
Beteiligung an den Bewertungsreserven, so sinkt bzw. ändern und auch zu null festgesetzt sein. Den Geschäftsbe-
steigt auch die Gesamtrente. Sie kann jedoch nicht unter richt können Sie im Internet auf unserer Website www.vpv.
die garantierte Rente fallen. de/geschaeftsbericht aufrufen und herunterladen oder auch
Während der Lebensrenten-Phase gilt: bei uns anfordern. Gerne informieren wir Sie auf Ihre Anfra-
Zu Beginn der Lebensrenten-Phase wird die Höhe der ge hin über die für Ihren Vertrag gültigen Überschusssätze.
Gesamtrente neu berechnet. Sie kann jedoch nicht unter (11) Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich,
die garantierte Rente fallen. erstmalig nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres. Dabei
Der Überschuss wird als laufender Überschuss jährlich berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertra-
zugeteilt und von Beginn der Lebensrenten-Phase an zur ges. Darüber hinaus informieren wir Sie gerne jederzeit auf
Erhöhung der Rente verwendet. Die Höhe der Gesamt- Ihren Wunsch hin über den aktuellen Wert Ihrer Versiche-
rente errechnet sich aus einem Erhöhungssatz und dem rung.
Deckungskapital nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen. Der Erhöhungssatz entspricht dem dekla-
rierten Rentenerhöhungssatz. Die Gesamtrente ist so be- §3
rechnet, dass sie bei unverändertem Erhöhungssatz und Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
unveränderter Beteiligung an den Bewertungsreserven
(siehe (e)) konstant bleibt. Sinkt bzw. steigt der Erhö- (1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit
hungssatz oder die Beteiligung an den Bewertungsreser- uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Ver-
ven, so sinkt bzw. steigt auch die Gesamtrente. Sie kann sicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein
jedoch nicht unter die garantierte Rente fallen. Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann entfal-
(c) Klassische Rente mit Rentengarantiezeit und Überschuss- len, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe
verwendung Dynamische Rente § 10 Abs. 2 und 3 und § 14).
Der Überschuss wird als laufender Überschuss jährlich (2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart
zum Ende eines Rentenbezugsjahres zugeteilt. worden, so wird dieser durch die Regelungen in Abs. 1 nicht
Durch den laufenden Überschuss erhöht sich die Rente berührt.
jährlich um die im Vorjahr erreichte Rente, multipliziert
mit dem deklarierten Rentenerhöhungssatz. Die erste
Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr nach Rentenbeginn.
(d) Klassische Rente mit Rentengarantiezeit und Überschuss-
verwendung Variable Rente
[Seite 7]
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Invest (10.2025) 6
§4 auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und voll-
Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet.
Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerhebli-
chen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Per-
(1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig
Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann, handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie selbst davon
wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist.
(2) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelba- Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, ist unse- (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset-
re Leistung eingeschränkt. In diesem Fall zahlen wir den für zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
den Todestag berechneten Rückkaufswert Ihres Vertrages (sie- • vom Vertrag zurücktreten,
he § 15) ohne den gemäß § 15 Abs. 4 vorgesehenen Abzug. • den Vertrag kündigen,
Unsere Leistung vermindert sich nicht, wenn die versicherte • den Vertrag ändern oder
Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie während eines können.
Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus-
gesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war. Rücktritt
(3) In folgenden Fällen vermindert sich unsere Leistung auf die (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, kön-
in Abs. 2 Satz 2 genannten Leistung: Die versicherte Person nen wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht
stirbt in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrläs-
• dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen sige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die An-
oder chemischen Waffen oder zeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem
• dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag – möglicherweise
von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
und muss dazu führen, dass die Erfüllbarkeit der zugesagten (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Leistungen nicht mehr gewährleistet ist. Dies muss von ei- Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten,
nem unabhängigen Treuhänder bestätigt werden. bleibt unsere Leistungspflicht unter folgenden Vorausset-
(4) Diese Einschränkungen unserer Leistungspflicht (Abs. 2 zungen trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzeige-
und 3) gelten nur vor Rentenbeginn. pflicht erfolgte nicht arglistig und bezieht sich auf einen
gefahrerheblichen Umstand, der
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
§5 rungsfalls
Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-
tungspflicht
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den To- ursächlich war.
desfall vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Vertra- (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen
ges mindestens drei Jahre vergangen sind. wir den Rückkaufswert nach Stornoabzug gemäß § 15. Die
(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen wir
den für den Todestag berechneten Rückkaufswert Ihres Ver- Kündigung
trages (siehe § 15) ohne den gemäß § 15 Abs. 4 vorgesehe- (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die
nen Abzug. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass sich Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob
die versicherte Person in einem die freie Willensbestimmung fahrlässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhal-
ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistes- tung einer Frist von einem Monat kündigen. Wir verzichten
tätigkeit selbst getötet hat, besteht Versicherungsschutz. auf unser Recht aus § 19 Abs. 3 Satz 2 VVG, den Vertrag bei
(3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des von Ihnen nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung zu
Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt kündigen.
wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geänderten (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den
oder wiederhergestellten Teils neu. Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö-
(4) Diese Einschränkungen unserer Leistungspflicht (Abs. 2 herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei
und 3) gelten nur vor Rentenbeginn. Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän-
de geschlossen hätten.
(10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maß-
§6 gabe des § 16 in einen beitragsfreien Vertrag um.
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und wel-
che Folgen hat ihre Verletzung? Vertragsänderung
(11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
Vorvertragliche Anzeigepflicht Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö-
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei
alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän-
denen wir in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder de geschlossen hätten (Abs. 5 Satz 3 und Abs. 9), werden die
E-Mail) gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig an- anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend
zuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein- nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen erst
barten Inhalt zu schließen, erheblich sind. ab der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 10 Abs. 2
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheb- Satz 3) Vertragsbestandteil.
lichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklä- (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem
rung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen. Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten
(2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist haben, fristlos kündigen, wenn
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Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Invest (10.2025) 7
• wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um (3) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d. h.
mehr als 10 % erhöhen oder ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. Außerdem muss
• wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten uns eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und
Umstand ausschließen. Geburtsort vorgelegt werden.
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die (4) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen,
Vertragsänderung hinweisen. wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klä-
ren. Die Kosten hierfür muss diejenige Person tragen, die die
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte Leistung beansprucht.
(13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- (5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun-
tragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch ge- gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche-
sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzei- rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht not-
gepflichtverletzung hingewiesen haben. wendig sind. Wenn eine der in den Abs. 1 bis 4 genannten
(14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass
Vertragsänderung, wenn uns der nicht angezeigte Umstand wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang
oder die Unrichtigkeit der Anzeige bekannt waren. wir leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung kann
(15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.
oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats gel- (6) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des
tend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberech-
wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten.
geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei
Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange-
ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung §8
können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
(16) Nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (in les-
löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur barer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) übermitteln. Stellen wir
Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Ur-
Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der kunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt anse-
arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbe-
sondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können
Anfechtung aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Be-
(17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Ent- rechtigung nachweist.
scheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder
unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst
worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten §9
Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung er- Wer erhält die Leistung?
klären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertragli-
chen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Abs. 7 gilt ent- (1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer
sprechend. die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätz-
lich einer Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung
Leistungserweiterung/Wiederherstellung des Vertrages treffen, leisten wir an Sie oder an Ihre Erben.
(18) Die Abs. 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versiche-
rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt Bezugsberechtigung
wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere
wird. Die Fristen nach Abs. 16 beginnen mit der Änderung Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsbe-
oder Wiederherstellung des Vertrages bezüglich des geän- rechtigter).
derten oder wiederhergestellten Teils neu. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, er-
wirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst
Erklärungsempfänger mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb
(19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags- können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen
änderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schrift- Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir Renten
liche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer Rente ein eigener Ver-
Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten sicherungsfall ein.
benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe-
als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leis-
kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufent- tung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann
halt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Ver- dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwider-
sicherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklärung ruflich Bezugsberechtigten geändert werden.
entgegenzunehmen.
Abtretung und Verpfändung
(3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des
§7 jeweiligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teil-
Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? weise an Dritte abtreten und verpfänden, soweit derartige
Verfügungen rechtlich möglich sind.
(1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können
wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein Anzeige
Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts
sowie die Auskunft nach § 20 vorgelegt werden. (Abs. 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Abs. 3)
(2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie
amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass die versi- uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (in lesbarer Form,
cherte Person noch lebt. z. B. Papierform oder E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisheri-
[Seite 9]
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Invest (10.2025) 8
ge Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs- können Sie ohne unsere Zustimmung Zuzahlungen bis zu
nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern einem Gesamtbetrag in Höhe des Einmalbeitrags leisten.
Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe- (4) Jede Zuzahlung erhöht die Mindesttodesfallleistung vor
rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Rentenbeginn um die Höhe der Zuzahlung sowie die garan-
tierte Erlebensfallleistung und die garantierte Mindestrente
in Abhängigkeit von der Höhe der Zuzahlung.
§ 10 (5) Zuzahlungen müssen Sie uns in Textform (in lesbarer Form, z. B.
Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Papierform oder E-Mail) ankündigen.
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinba- Entnahmen
rung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag), monatlich, (6) Vor Rentenbeginn können Sie, frühestens fünf Jahre nach Ver-
viertel-, halbjährlich oder jährlich (laufende Beitragszahlung) sicherungsbeginn, jeweils zum Ende einer Versicherungsperi-
zahlen. ode aus Ihrem Vertrag Geld entnehmen (Teilrückkauf). Haben
(2) Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag (Einlösungs- Sie Ihren Vertrag gegen Einmalbeitrag abgeschlossen, können
beitrag) müssen Sie unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zö- Sie bereits ein Jahr nach Versicherungsbeginn Entnahmen tä-
gern) nach Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht tigen. Haben Sie bei einem Vertrag mit laufender Beitragszah-
vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein lung bereits Zuzahlungen geleistet, können Sie Entnahmen
angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge ebenfalls bereits ein Jahr nach Versicherungsbeginn tätigen.
(Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versi- Die Höhe der Entnahme bis zum fünften Jahr ist dabei insge-
cherungsperiode fällig. Die Versicherungsperiode umfasst samt auf die Summe der bisherigen Zuzahlungen beschränkt.
bei Einmalbeitrags- und Monatszahlung einen Monat, an- (7) Die Entnahme erfolgt anteilig aus dem Deckungskapital,
sonsten entsprechend der Zahlungsweise ein Jahr, ein halbes dem Schlussüberschusskonto (siehe § 2 Abs. 3 (b)) und dem
Jahr bzw. ein Vierteljahr. Mindestbeteiligungskonto (siehe § 2 Abs. 6). Das Schluss-
(3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum überschusskonto und das Mindestbeteiligungskonto redu-
Fälligkeitstag (Abs. 2) alles getan haben, damit der Beitrag zieren sich in Abhängigkeit von dem Entnahmebetrag, dabei
bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von ei- werden die jeweils aktuellen anteiligen Kürzungen bei Kün-
nem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem digung beachtet.
Fall als rechtzeitig: Die Mindesttodesfallleistung (siehe § 1 Abs. 12), die garan-
• Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden tierte Erlebensfallleistung und die garantierte Mindestrente
und werden in Abhängigkeit von dem Entnahmebetrag nach
• Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider- versicherungsmathematischen Grundsätzen neu berechnet.
sprochen. Die Mindesttodesfallleistung kann nach einer Entnahme ge-
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ringer sein als die bisher eingezahlten Beiträge. In diesem
einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Fall wird die Mindesttodesfallleistung auch bei späteren
sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Änderungen des Beitrags (z. B. Beitragsreduktion, Beitrags-
Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht freistellung) nach versicherungsmathematischen Grundsät-
eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die zen neu berechnet und kann geringer als die bisher einge-
Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. zahlten Beiträge sein.
(4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen. (8) Die Entnahme muss mindestens 200 € betragen. Eine Ent-
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitrags- nahme ist nur möglich, wenn das verbleibende Deckungska-
rückstände verrechnen. pital mindestens 2.000 € beträgt.
(9) Sie können bis zu zweimal im Kalenderjahr Kapital entneh-
men, ohne dass eine Gebühr anfällt. Ab der dritten Entnah-
§ 11 me pro Kalenderjahr wird eine Gebühr in Höhe von 50 €
Wie können Sie Zuzahlungen leisten oder Entnahmen fällig, die wir dem Vertrag entnehmen.
tätigen? (10) Entnahmen müssen Sie uns in Textform (in lesbarer Form, z. B.
Papierform oder E-Mail) unter Nennung des gewünschten Ent-
Zuzahlungen nahmebetrags ankündigen.
(1) Sie können bis spätestens drei Jahre vor dem vereinbarten
Rentenbeginn jederzeit Zuzahlungen von mindestens 250 €
leisten. § 12
Die Zuzahlungen werden Ihrem Vertrag nach Abzug von Wie können Sie den Beitrag erhöhen oder reduzieren?
Abschluss- und Verwaltungskosten zum nächsten Monats-
ersten nach Eingang gutgeschrieben. Die Zuzahlungen die- Beitragserhöhung
nen der Erhöhung des Deckungskapitals. Hierbei finden die (1) Sie können – frühestens ein Jahr nach Versicherungsbe-
Rechnungsgrundlagen gemäß § 1 Abs. 14 Verwendung. Für ginn – bis spätestens zwölf Jahre vor dem vereinbarten
das Deckungskapital aus der Zuzahlung können in den ers- Rentenbeginn, jederzeit Ihren laufenden Beitrag der Haupt-
ten Jahren abgesenkte Überschusssätze (siehe § 2 Abs. 3 (c)) versicherung dauerhaft erhöhen. Mit unserer Zustimmung
gelten. Die Verrentung erfolgt entsprechend § 2 Abs. 7. können Sie auch noch später den Beitrag erhöhen.
(2) Sie können zum Versicherungsbeginn eine Zuzahlung leisten Durch die Beitragserhöhung erhöhen sich die Leistun-
(Zuzahlung zu Beginn), sofern Sie Ihre Versicherung nicht gen. Hierbei finden die Rechnungsgrundlagen gemäß § 1
gegen Einmalbeitrag abgeschlossen haben. Abs. 14 Verwendung. Die Verrentung erfolgt entsprechend
(3) Sie können auch nach Vertragsbeginn Zuzahlungen bis zu § 2 Abs. 7. Für die in der Beitragserhöhung einkalkulierten
einem Gesamtbetrag in Höhe der Summe aus der Zuzah- Kosten gelten die Regelungen nach § 18 analog.
lung zu Beginn und der Beitragssumme leisten. Die Beitrags- (2) Jede Beitragserhöhung beträgt mindestens 2,50 € bei mo-
summe ergibt sich aus dem vereinbarten, im Versicherungs- natlicher, 7,50 € bei vierteljährlicher, 15 € bei halbjährlicher
schein genannten Beitrag der Hauptversicherung für ein und 30 € bei jährlicher Beitragszahlungsweise.
Jahr, multipliziert mit der Beitragszahlungsdauer in Jahren. Eine Erhöhung des Beitrags ist jährlich (beginnend mit dem
Sie können vorbehaltlich unserer Zustimmung weitere Zu- Jahrestag des Versicherungsbeginns) auf 20 % des Beitrags
zahlungen leisten. zu Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres beschränkt.
Diese Regelung gilt entsprechend, wenn Sie Ihren Vertrag Diese Beschränkung entfällt, wenn Sie den Beitrag der
gegen Einmalbeitrag abgeschlossen haben. In diesem Fall Hauptversicherung auf maximal 200 € bei monatlicher,
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Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Invest (10.2025) 9
600 € bei vierteljährlicher, 1.200 € bei halbjährlicher oder § 13
2.400 € bei jährlicher Beitragszahlungsweise erhöhen. Wie können Sie die Beitragszahlung aussetzen?
Der neue Gesamtbeitrag der Hauptversicherung darf 1.500 €
bei monatlicher, 4.500 € bei vierteljährlicher, 9.000 € bei (1) Auf Ihren in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail)
halbjährlicher und 18.000 € bei jährlicher Beitragszahlungs- gestellten Antrag hin können Sie die Beitragszahlung für die
weise nicht überschreiten. Bei diesem Höchstbetrag werden Hauptversicherung für eine von Ihnen bestimmte Zeitspanne,
die planmäßigen Erhöhungen der Beiträge bei Verträgen mit höchstens jedoch für 36 Monate, aussetzen (Beitragspause).
dynamischem Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht mit Eine Beitragspause ist frühestens fünf Jahre nach Versiche-
einberechnet. rungsbeginn möglich. Sie ist jedoch nur möglich, wenn das
Sie können vorbehaltlich unserer Zustimmung weitere Bei- Deckungskapital zu Beginn der Beitragspause ausreicht, um
tragserhöhungen durchführen. die während der Beitragspause anfallenden Kosten und Risi-
(3) Die Mindesttodesfallleistung, die garantierte Erlebensfall- kobeiträge zu finanzieren. Wollen Sie den Vertrag beitrags-
leistung und die garantierte Mindestrente werden in Abhän- frei stellen, beachten Sie bitte die Bestimmungen des § 16.
gigkeit von dem geänderten Beitragsverlauf nach versiche- (2) Nach einer Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages
rungsmathematischen Grundsätzen neu berechnet. beginnt die Frist von fünf Jahren nach Abs. 1 neu.
(4) Solange Sie keine Beiträge zahlen (z. B. bei Abschluss gegen (3) Die Mindesttodesfallleistung, die garantierte Erlebensfall-
Einmalbeitrag oder bei Befreiung von der Beitragszahlung durch eine leistung und die garantierte Mindestrente werden in Abhän-
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung), ist keine Erhöhung des gigkeit von dem geänderten Beitragsverlauf nach versiche-
Beitrags möglich. rungsmathematischen Grundsätzen neu berechnet.
Eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente einer einge- (4) Während einer Beitragspause sind Beiträge für eine eventu-
schlossenen Zusatzversicherung ist im Rahmen einer Bei- ell eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
tragserhöhung gemäß Abs. 1 nicht möglich. weiterhin zu bezahlen. Die Beiträge und Leistungen aus der
(5) Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Bei- Zusatzversicherung berechnen wir neu. Dabei wird das Ver-
tragsbefreiung) in Ihren Vertrag eingeschlossen, ist für eine hältnis zwischen der Beitragssumme der Hauptversicherung
Beitragserhöhung eine neue Gesundheitsprüfung erforder- und der Rente aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche-
lich. Wir verzichten auf die erneute Gesundheitsprüfung, rung beibehalten. Sofern eine Berufsunfähigkeitsrente in
wenn die versicherte Person rechnungsmäßig nicht älter als Höhe von 300 € jährlich durch die Beitragspause unterschrit-
35 Jahre (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem ten würde, endet diese Zusatzversicherung.
Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der ver- Wollen Sie Beiträge der Zusatzversicherung nicht weiter be-
sicherten Person.) ist und sich der jährliche Beitrag innerhalb zahlen oder wird die vorgenannte Mindesthöhe der Berufs-
der letzten fünf Jahre um höchstens 1.200 € erhöht hat. Die unfähigkeitsrente nicht erreicht, so endet die Zusatzversi-
gewünschte Erhöhung zählen wir dabei mit. cherung. In diesem Fall wird der um einen Abzug gemäß der
Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zu-
Beitragsreduktion satzversicherung geminderte Rückkaufswert zur Erhöhung
(6) Sie können Ihren laufenden Beitrag – frühestens ein Jahr der Leistung der Hauptversicherung verwendet.
nach Versicherungsbeginn – jederzeit dauerhaft reduzieren. (5) Werden Sie während der Beitragspause berufsunfähig, und
Dabei darf der neue Beitrag der Hauptversicherung nicht ist eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbart,
unter 300 € jährlich, 150 € halbjährlich, 75 € vierteljährlich so übernehmen wir die Beitragszahlung, so wie sie unter
oder 25 € monatlich liegen. Der reduzierte Beitrag gilt ab Berücksichtigung der Beitragspause ausgefallen wäre.
dem von Ihnen gewünschten Zahlungstermin, frühestens ab (6) Haben Sie eine dynamische Erhöhung der Beiträge und Leis-
der nächsten Beitragszahlung nach Beantragung. tungen vereinbart, so entfallen die Erhöhungen während
(7) Die Mindesttodesfallleistung, die garantierte Erlebensfall- einer Beitragspause.
leistung und die garantierte Mindestrente werden in Abhän- (7) Zum Ende der Beitragspause müssen Sie die Beitragszahlung
gigkeit von dem geänderten Beitragsverlauf nach versiche- wieder aufnehmen.
rungsmathematischen Grundsätzen neu berechnet.
(8) Haben Sie als Zusatzversicherung eine Berufsunfähigkeits-
rente mitversichert, so verringert sich bei Beitragsreduktion § 14
auch Ihre mitversicherte Berufsunfähigkeitsrente. Das Ver- Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
hältnis zwischen der Beitragssumme der Hauptversicherung zahlen?
und der garantierten Rente der Zusatzversicherung bleibt
dabei unverändert. Erster Beitrag oder Einmalbeitrag
(1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht
Dynamikeinschluss rechtzeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht
(9) Sie können bei Abschluss gegen laufenden Beitrag zu Ver- bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall können
sicherungsbeginn oder während des Vertragsverlaufes eine wir von Ihnen die Kosten für ärztliche Untersuchungen im
Dynamik gemäß den „Besonderen Bedingungen für die Ren- Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen. Wir sind nicht
tenversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass
Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung“ einschließen. Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
(2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des
Sonstiges Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leis-
(10) Beitragserhöhungen, Beitragsreduktionen sowie einen Dy- tung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch geson-
namikeinschluss müssen Sie uns in Textform (in lesbarer Form, derte Mitteilung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform
z. B. Papierform oder E-Mail) ankündigen. Der erhöhte bzw. re- oder E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-
duzierte Beitrag wird ab dem von Ihnen gewählten Termin rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht ha-
fällig, frühestens zum nächsten Monatsersten. Wenn zum ben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn
gewählten Termin keine Beitragszahlung erfolgt, wird der Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung
erhöhte bzw. reduzierte Beitrag ab der nächsten Beitrags- nicht zu vertreten haben.
zahlung fällig. Dynamikerhöhungen erfolgen abweichend
davon jeweils zum Jahrestag (Fällt der Versicherungsbeginn Ihres Folgebeitrag
Vertrages z. B. auf den 01.04., so ist der Jahrestag jeweils der 01.04. (3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir
eines Jahres.). Ihnen in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist setzen.
Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
[Seite 11]
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Invest (10.2025) 10
(4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Stornoabzug
Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Ver- (4) Von dem nach Abs. 3 ermittelten Wert nehmen wir einen
sicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versiche- Stornoabzug in Höhe von 100 € vor. Den sich ergebenden
rungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraus- Wert bezeichnen wir als Rückkaufswert nach Stornoabzug.
setzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Die Darlegungs- und Beweislast für die generelle Angemes-
Rechtsfolge hingewiesen haben. senheit der Höhe des Stornoabzugs tragen wir. Wir halten
(5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den den Abzug für angemessen. Wenn Sie uns nachweisen, dass
Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, der von uns vorgenommene Stornoabzug in Ihrem Fall we-
wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder sentlich niedriger sein muss, wird er entsprechend herabge-
Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie setzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in Ihrem
bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewie- Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
sen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Frist-
setzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Herabsetzung des Rückkaufswertes im Ausnahmefall
Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer (5) Wir sind nach § 169 Abs. 6 VVG berechtigt, den nach Abs. 3
mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müs- ermittelten Wert angemessen herabzusetzen, soweit dies
sen wir Sie ebenfalls hinweisen. erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versi-
(6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach- cherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der
zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsver-
Nachzahlen können Sie nur trägen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die
• innerhalb eines Monats nach der Kündigung, Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet.
• oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung
verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Überschussbeteiligung
Fristablauf. (6) Bei der VPV Flex Garant Invest erhöhen die laufenden Über-
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung schüsse das Deckungskapital (siehe § 2 Abs. 3 (a)). Bereits
unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungs- zugeteilte laufende Überschüsse sind daher bereits im Rück-
fälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der kaufswert enthalten. Der Rückkaufswert nach Stornoabzug
Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter wird noch um die folgenden Komponenten der Überschuss-
Versicherungsschutz. beteiligung erhöht:
(7) Wenn Sie die Folgebeiträge nicht oder nicht vollständig • Der Schlussüberschussanteil nach § 2 Abs. 3 (b) und
zahlen möchten oder können, bieten wir Ihnen die Mög- • die Ihrem Vertrag gemäß § 2 Abs. 6 zuzuteilenden Be-
lichkeiten einer Beitragspause gemäß § 13, einer Beitragsre- wertungsreserven, soweit vorhanden.
duktion gemäß § 12 oder einer Beitragsfreistellung gemäß
§ 16. Gerne können Sie sich auch an uns wenden, damit wir Auswirkung der Kostenfinanzierung
gemeinsam eine Lösung bei eventuellen Zahlungsschwierig- (7) In der Anfangszeit Ihres Vertrages sind wegen der Fi-
keiten finden können. nanzierung von Kosten, insbesondere der Abschluss-
und Vertriebskosten (siehe § 18) nur geringe Beträge
als Rückkaufswert vorhanden. Der Rückkaufswert er-
§ 15 reicht daher auch in den Folgejahren nicht unbedingt
Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leis- die Summe der gezahlten Beiträge. Nähere Informati-
tungen erbringen wir? onen zum Rückkaufswert nach Abs. 3 und zum Rück-
kaufswert nach Stornoabzug, und darüber, in welchem
Kündigung Ausmaß sie garantiert sind, können Sie den Tabellen in
(1) Sie können Ihren Vertrag vor Rentenbeginn jederzeit Ihrem Versicherungsschein und dem Dokument „Vor-
zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe schlag“ entnehmen.
§ 10 Abs. 2 Satz 3) in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papier-
form oder E-Mail) kündigen. Keine Beitragsrückzahlung
(8) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
Zahlung bei Kündigung
(2) Wir zahlen nach Kündigung
• den Rückkaufswert (Abs. 3 und 5), § 16
• abzüglich eines Stornoabzugs (Abs. 4). Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und
Den sich ergebenden Wert bezeichnen wir als Rück- welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen?
kaufswert nach Stornoabzug.
• Zusätzlich zahlen wir die Ihrem Vertrag zugeordnete (1) Anstelle einer Kündigung nach § 15 Abs. 1 können Sie
Überschussbeteiligung aus (Abs. 6). bei einer Rentenversicherung mit laufender Beitrags-
Beitragsrückstände werden davon abgezogen. zahlung zu dem dort genannten Termin in Textform (in
lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) verlangen, von
Rückkaufswert der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden.
(3) Der Rückkaufswert ist nach § 169 Abs. 3 des Versicherungs- In diesem Fall werden die garantierte Erlebensfallleistung
vertragsgesetzes (VVG) das nach anerkannten Regeln der und die garantierte Mindestrente unter Berücksichtigung
Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der durch die Beitragsfreistellung nicht mehr zu leistenden
der Beitragskalkulation zum Wirksamkeitstermin der Kündi- Beiträge sowie etwaiger Beitragsrückstände neu berechnet.
gung berechnete Deckungskapital des Vertrages (siehe § 1 Dabei werden die Rechnungsgrundlagen für die Beitragskal-
Abs. 2 und § 2 Abs. 3 (a)). kulation angesetzt.
Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der (2) Das vorhandene Deckungskapital des Vertrages mindert sich
Rückkaufswert mindestens jedoch der Betrag des Deckungs- um rückständige Beiträge. Dabei nehmen wir jedoch keinen
kapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der ange- Stornoabzug auf das Deckungskapital Ihrer Hauptversiche-
setzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf rung vor.
Vertragsjahre ergibt. Die aufsichtsrechtlichen Regelungen zu Sofern eine Zusatzversicherung eingeschlossen ist, entneh-
dem Höchstzillmersatz werden beachtet. men Sie bitte die entsprechenden Regelungen für die Bei-
Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag erfolgt keine Verteilung tragsfreistellung der Zusatzversicherung den Bedingungen
der Abschluss- und Vertriebskosten. für die Zusatzversicherung.
[Seite 12]
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Invest (10.2025) 11
(3) In der Anfangszeit Ihres Vertrages sind wegen der Fi- (6) (Teil-)Kapitalabfindungen müssen Sie uns in Textform (in les-
nanzierung von Kosten, insbesondere der Abschluss- barer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) ankündigen.
und Vertriebskosten (siehe § 18) nur geringe Beträge
zur Bildung einer beitragsfreien Rente vorhanden. Auch § 18
in den Folgejahren stehen daher nicht unbedingt Mit- Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finanziert?
tel in Höhe der gezahlten Beiträge für die Bildung einer
beitragsfreien Rente zur Verfügung. Nähere Informati- (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ih-
onen zur beitragsfreien Rente und ihrer Höhe können ren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und
Sie den Tabellen in Ihrem Versicherungsschein und dem Vertriebskosten sowie um übrige Kosten.
Dokument „Vorschlag“ entnehmen. Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe-
(4) Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermitt-
verlangt, und erreicht das Deckungskapital nach Beitrags- ler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten
freistellung den Mindestbetrag von 2.000 € nicht, erhalten die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der
Sie den Rückkaufswert nach Stornoabzug nach § 15 Abs. 2 Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen-
sowie die Überschussbeteiligung nach § 15 Abs. 6, und der hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf-
Vertrag endet. wendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere
Verwaltungskosten.
Wiederinkraftsetzung Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten
(5) Sofern Sie keine Zusatzversicherung eingeschlossen haben, sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwal-
können Sie Ihre beitragsfrei gestellte Hauptversicherung in- tungskosten können Sie den vorvertraglichen Informationen
nerhalb von drei Jahren wieder in Kraft setzen lassen. Dabei (dem Dokument „Vorschlag“) entnehmen.
werden die garantierte Erlebensfallleistung und die garan- (2) Bei Zahlung eines Einmalbeitrags oder einer Zuzahlung ent-
tierte Mindestrente neu berechnet. nehmen wir den zur Deckung der Abschluss- und Vertriebs-
kosten entfallenden Betrag einmalig zum Versicherungs-
Keine Beitragsrückzahlung beginn dem von Ihnen gezahlten Einmalbeitrag bzw. zum
(6) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Zahlungszeitpunkt der von Ihnen gezahlten Zuzahlung.
(3) Haben Sie den Vertrag gegen laufenden Beitrag abgeschlos-
sen, gilt Folgendes:
§ 17 Zur Deckung der Abschluss- und Vertriebskosten der Haupt-
Wie können Sie nach Rentenbeginn eine Kapitalabfindung versicherung haben wir im Beitrag bereits einen Betrag ein-
wählen oder Kapital entnehmen? kalkuliert, den wir in den ersten fünf Jahren monatlich in
gleich hohen Anteilen Ihrem Vertrag entnehmen. Der so
(1) Bei Wahl der flexiblen klassischen Rente können Sie wäh- entnommene Betrag ist insgesamt auf 2,5 % der von Ihnen
rend der Flexibilitäts-Phase eine Kapitalabfindung wählen. während der Laufzeit des Vertrages planmäßig zu zahlenden
Die Kapitalabfindung können Sie laufenden Beiträge beschränkt. Dieses Vorgehen gilt analog
• bei der Überschussverwendung Variable Rente zum für Erhöhungen des Beitrags.
Schluss des Versicherungsjahres oder (4) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslauf-
• bei der Überschussverwendung Dynamische Rente zum zeit verteilt entnommen.
Schluss der Rentenzahlungsperiode (Die Rentenzahlungspe- (5) Die beschriebene Kostenfinanzierung hat zur Folge, dass
riode beträgt z. B. bei monatlicher Rentenzahlung einen Monat und in der Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Beträge für
bei jährlicher Rentenzahlung ein Jahr.) durchführen, jedoch einen Rückkaufswert oder zur Bildung der beitragsfreien
• bei vorgezogenem Rentenbeginn frühestens einen Tag Rente vorhanden sind (siehe §§ 15 und 16). Nähere Infor-
vor dem ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn. mationen zu den Rückkaufswerten und zu beitragsfreien
Während der Lebensrenten-Phase oder während der Zah- Rentenleistungen sowie zu ihren jeweiligen Höhen können
lung einer klassischen Rente mit Rentengarantiezeit sind kei- Sie den Tabellen in Ihrem Versicherungsschein und dem Do-
ne Kapitalabfindungen möglich. kument „Vorschlag“ entnehmen.
(2) Wählen Sie eine Kapitalabfindung, so zahlen wir
• das Deckungskapital Ihres Vertrages,
• abzüglich einer Gebühr in Höhe von 100 €. § 19
Mit Zahlung der Kapitalabfindung endet der Vertrag. Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Na-
(3) Wählen Sie die Kapitalabfindung zum Ende der Flexibili- mens?
täts-Phase (das ist der Tag vor dem Jahrestag des Vertrags, an dem die
versicherte Person rechnungsmäßig 85 Jahre alt ist), so entfällt die (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüg-
Gebühr. lich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls kön-
(4) Anstelle einer Kapitalabfindung können Sie zu den in Abs. 1 nen für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine
genannten Terminen auch nur teilweise Kapital entnehmen an Sie zu richtende Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist)
(Teilkapitalabfindung). In diesem Fall entnehmen wir den ge- mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An-
wünschten Betrag und berechnen die Rentenhöhe (garan- schrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei
tierte Rente und Gesamtrente) auf Basis des verbleibenden Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zu-
Deckungskapitals neu. Dabei verwenden wir die zu Rentenbe- gegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren
ginn gemäß § 2 Abs. 7 festgelegten Rechnungsgrundlagen. Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Nie-
Sie können bis zu zweimal im Kalenderjahr Kapital entneh- derlassung verlegt haben.
men, ohne dass eine Gebühr anfällt. Ab der dritten Teilka- (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. 1 entsprechend.
pitalabfindung pro Kalenderjahr wird eine Gebühr in Höhe
von 50 € fällig, die wir dem Vertrag entnehmen.
(5) Der Entnahmebetrag muss mindestens 200 € betragen. Ins- § 20
gesamt dürfen Sie innerhalb eines Kalenderjahres maximal Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
50.000 € entnehmen, mit unserer Zustimmung sind auch
höhere bzw. weitere Entnahmen (Teilkapitalabfindungen) (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
möglich. Eine Entnahme in der von Ihnen gewünschten Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen
Höhe ist nur möglich, wenn die neu berechnete garantierte und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns
Rente mindestens 300 € jährlich beträgt. die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen
[Seite 13]
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Invest (10.2025) 12
• bei Vertragsabschluss, § 23
• bei Änderung nach Vertragsabschluss oder Wo ist der Gerichtsstand?
• auf Nachfrage
unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung stel- (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zu-
len. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der ständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag
Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Ge-
für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. richt, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
(2) Notwendige Informationen im Sinne von Abs. 1 sind bei- Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der
spielsweise Umstände, die für die Beurteilung Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie
• Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig,
• der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rech- in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
te an Ihrem Vertrag haben und (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Ge-
• der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers richt erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn
maßgebend sein können. Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen
Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person
steuerliche(n) Identifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz
der Geburtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies oder Ihre Niederlassung haben.
nach derzeitiger Gesetzeslage im Einzelnen sind, können Sie (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnli-
den beigefügten Steuerinformationen entnehmen. chen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem
(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unse-
und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfü- ren Sitz haben.
gung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden
gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsda-
ten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuer- § 24
behörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuer- An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
liche Ansässigkeit im Ausland besteht. nicht zufrieden sind?
(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß Abs. 1
und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfül- eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Infor- wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere
mationen zur Verfügung gestellt haben. die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann e.V.
§ 21 (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Versi-
Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung cherungsombudsmann e.V. wenden. Diesen erreichen Sie
stellen? derzeit wie folgt:
Versicherungsombudsmann e.V.
(1) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Postfach 080632
Kosten gesondert in Rechnung stellen: 10006 Berlin
• Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs- Telefon 0800 36 96 000
schein, Fax 0800 36 99 000
• schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Beiträgen, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
• Rückläufer im Lastschriftverfahren, Internet: www.versicherungsombudsmann.de
• Durchführung von Vertragsänderungen, die unsere Zu- Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige
stimmung erfordern, und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
• Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah-
• Adressermittlung, ren teilzunehmen.
• Teilung Ihres Vertrages im Rahmen eines Versorgungs-
ausgleichs. Versicherungsaufsicht
(2) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an (3) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand. Sofern Sie Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegen- auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
den Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutref- wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der
fen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
die Pauschale in Ihrem Fall der Höhe nach wesentlich niedri- sicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
ger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
aktuelle Höhe der von uns erhobenen Kosten können Sie Sektor Versicherungsaufsicht
den vorvertraglichen Informationen (dem Dokument „Vor- Graurheindorfer Straße 108
schlag“) entnehmen. 53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
§ 22 Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und
Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- Rechtsweg
land Anwendung. (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
schreiten.
[Seite 14]
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Invest (10.2025) 13
Unser Beschwerdemanagement
(5) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns
wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu
zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
per Post:
VPV Versicherungen
Postfach 31 17 55
70477 Stuttgart
telefonisch:
07 11/13 91 63 99
per Mail:
meine.Beschwerde@vpv.de
§ 25
Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
(1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
keit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
[Seite 15]
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Rente (10.2025) 1
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Rente
§1 Welche Leistungen erbringen wir? 1
§2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? 1
§3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 3
§4 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? 3
§5 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? 3
§6 Wer erhält die Leistung? 3
§7 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? 4
§8 Was geschieht, wenn Sie den Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen? 4
§9 Wie können Sie eine Kapitalabfindung wählen oder Kapital entnehmen? 4
§ 10 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finanziert? 4
§ 11 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? 4
§ 12 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? 5
§ 13 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen? 5
§ 14 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? 5
§ 15 Wo ist der Gerichtsstand? 5
§ 16 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? 5
§ 17 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? 6
§1 (Die Flexibilitäts-Phase startet mit dem Rentenbeginn und endet am Tag
Welche Leistungen erbringen wir? vor dem Jahrestag des Rentenbeginns in dem Jahr, in dem die versicherte
Person rechnungsmäßig 85 Jahre alt wird. Beispiel: Ist der Rentenbeginn
(1) Die VPV Flex Garant Rente nach Tarif FGR ist eine Rentenver- am 01.04.2027 und die versicherte Person im Jahr 1960 geboren, so wird
sicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung. sie im Jahr 2045 rechnungsmäßig 85 Jahre alt und die Flexibilitäts-Phase
Wir zahlen je nach Vereinbarung der Verrentungsart dauert somit vom 01.04.2027 bis zum 31.03.2045), so entspricht die
• eine lebenslange flexible klassische Rente oder Todesfallleistung dem Deckungskapital (Das Deckungskapital bil-
• eine lebenslange klassische Rente mit Rentengarantiezeit. den wir aus dem Einmalbeitrag abzüglich der Kosten. Es dient dazu, zu
Als Überschussverwendung kann die jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu können) des
• Dynamische Rente oder Vertrages zum Ende des Monats, in dem die versicherte Per-
• Variable Rente son gestorben ist. Stirbt die versicherte Person während der
vereinbart werden. Lebensrenten-Phase (das ist die Zeit ab dem Jahrestag des Jahres, in
Ein Wechsel der Verrentungsart oder der Überschussverwen- dem die versicherte Person rechnungsmäßig 85 Jahre alt wird), so endet
dung ist nicht möglich. Die vereinbarte Verrentungsart und der Vertrag, ohne dass eine Todesfallleistung gezahlt wird.
Überschussverwendung sind in Ihrem Versicherungsschein an- (6) Haben Sie die klassische Rente mit Rentengarantiezeit ge-
gegeben. Dort sind auch die jeweils vereinbarten Leistungen wählt, so gilt:
und alle weiteren individuellen Vertragsdaten beschrieben. Wir zahlen die Gesamtrente auch bei Tod der versicherten
(2) Wir zahlen ab dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn eine Person bis zum Ende der Rentengarantiezeit (Beispiel: Haben
Rente, mindestens in Höhe der garantierten Rente, solange Sie eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart und die versi-
die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben die Ver- cherte Person stirbt drei Jahre nach Versicherungsbeginn, zahlen wir
sicherung abgeschlossen ist) lebt. Wir zahlen die Rente je nach noch sieben Jahre lang die vereinbarte Rente). Stirbt die versicher-
Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder mo- te Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, so endet der
natlich. Der Rentenzahlungsbeginn liegt entsprechend der Vertrag, ohne dass eine Todesfallleistung gezahlt wird.
vereinbarten Rentenzahlungsweise ein Jahr, ein Halbjahr, ein
Vierteljahr oder einen Monat nach dem vereinbarten Versi- Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung
cherungsbeginn. (7) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung
ergeben (siehe § 2).
Bestimmung der Rentenhöhe
(3) Zur Berechnung der Höhe der garantierten Rente verwen- §2
den wir folgende Rechnungsgrundlagen: Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
• einen Rechnungszins in Höhe von 1,00 % jährlich,
• eine geschlechtsunabhängige Sterbetafel als Mischtafel (1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewer-
aus den Sterbetafeln DAV 2004 R für Frauen und Män- tungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der
ner und Überschussbeteiligung kann auch null Euro betragen. In den
• die in den Tarif einkalkulierten Kosten. nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,
Die Höhe der Rente wird nach versicherungsmathemati- • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-
schen Grundsätzen berechnet. schuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir die-
(4) Haben Sie die Überschussverwendung Variable Rente ge- sen verwenden (Abs. 2),
wählt, kann sich die Rente von Beginn an durch Überschüs- • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. 3
se erhöhen (siehe § 2 Abs. 7), die erhöhte Rente ist jedoch und 4),
nicht garantiert und kann auch sinken. Diese so bestimmte • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ih-
Rente bezeichnen wir als Gesamtrente. Bei der Überschuss- rem Vertrag zuordnen (Abs. 5 und 6),
verwendung Dynamische Rente entspricht die Gesamtrente • wie sich die Überschussbeteiligung auf die Höhe Ihrer
der garantierten Rente. Rente auswirkt (Abs. 7),
• warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres
Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person Vertrages nicht garantieren können (Abs. 8) und
(5) Haben Sie die flexible klassische Rente gewählt, so gilt: • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren
Stirbt die versicherte Person während der Flexibilitäts-Phase (Abs. 9 und 10).
[Seite 16]
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Rente (10.2025) 2
Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstande- Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass
nen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwen- die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teil-
den wir diesen? weise entfällt.
(2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss un-
seres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach Wie wirkt sich die Überschussbeteiligung auf die Höhe der
handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Fest- Rente aus?
stellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil (7) Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und Bewertungsre-
des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung aller serven. In Abhängigkeit von der vereinbarten Verrentungsart
überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Da- und Überschussverwendung werden diese wie folgt zugeteilt.
bei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit (a) Flexible klassische Rente und Überschussverwendung
insbesondere die Mindestzuführungsverordnung (Verordnung Dynamische Rente
über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung). Während der Flexibilitäts-Phase gilt:
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüber- Der Überschuss wird als laufender Überschuss jährlich
schusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstat- zum Ende eines Rentenbezugsjahres zugeteilt.
tung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar Durch den laufenden Überschuss erhöht sich die Rente
den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gutge- jährlich um die im Vorjahr erreichte Rente, multipliziert
schrieben haben. Sinn der Rückstellung für Beitragsrücker- mit einem Erhöhungssatz. Der Erhöhungssatz entspricht
stattung ist es, Schwankungen des Überschusses über die dem deklarierten Rentenerhöhungssatz, vermindert um
Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrücker- einen Kostenabzug in Höhe von 0,15 %. Der Erhöhungs-
stattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschuss- satz wird jedoch niemals negativ. Somit kann die Rente
beteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in nicht sinken. Die erste Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr
gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon nach Rentenzahlungsbeginn.
mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. In den ersten Jahren der Flexibilitäts-Phase kann ein ab-
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ih- gesenkter Rentenerhöhungssatz deklariert sein, der nä-
res Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zufüh- her an der Situation des Kapitalmarkts ausgerichtet ist.
rung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht. Während der Lebensrenten-Phase gilt:
Der Überschuss wird als laufender Überschuss jährlich
Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? zum Ende eines Rentenbezugsjahres zugeteilt. Durch
(3) Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversiche- den laufenden Überschuss erhöht sich die Rente jährlich
rungen, Risiko-Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits- um die im Vorjahr erreichte Rente, multipliziert mit dem
versicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. deklarierten Rentenerhöhungssatz. Die erste Rentener-
Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den höhung aufgrund in der Lebensrenten-Phase zugeteilter
versicherten Risiken zu berücksichtigen. Bei der Verteilung Überschüsse erfolgt ein Jahr nach Beginn der Renten-
des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein zahlung in der Lebensrenten-Phase.
verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu können wir (b) Flexible klassische Rente und Überschussverwendung
innerhalb einer Bestandsgruppe gegebenenfalls durch die Variable Rente
Bildung von Überschussgruppen weiter differenzieren. Wir Während der Flexibilitäts-Phase gilt:
verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestands- Der Überschuss wird als laufender Überschuss jährlich
gruppen bzw. Überschussgruppen zu seiner Entstehung bei- zugeteilt und von Beginn an zur Erhöhung der Rente
getragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder Überschuss- verwendet. Die Höhe der Gesamtrente errechnet sich
gruppe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, aus einem Erhöhungssatz und dem Deckungskapital
besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Der
Ihr Vertrag ist der Bestandsgruppe 113 zugeordnet. Erhöhungssatz entspricht dem deklarierten Rentenerhö-
(4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortli- hungssatz, vermindert um einen Kostenabzug in Höhe
chen Aktuars fest, wie der Überschuss verteilt wird und setzt von 0,15 %. Der Erhöhungssatz wird jedoch niemals
die entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschuss- negativ. Die Gesamtrente ist so berechnet, dass sie bei
deklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung ver- unverändertem Erhöhungssatz und unveränderter Betei-
ursachungsorientiert erfolgt. ligung an den Bewertungsreserven (siehe (e)) konstant
Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdekla- bleibt. Sinkt bzw. steigt der Erhöhungssatz oder die
ration Anteile an den Überschüssen. Die Mittel hierfür wer- Beteiligung an den Bewertungsreserven, so sinkt bzw.
den bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des steigt auch die Gesamtrente. Sie kann jedoch nicht unter
Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für die garantierte Rente fallen.
Beitragsrückerstattung entnommen. In den ersten Jahren der Flexibilitäts-Phase kann ein ab-
gesenkter Rentenerhöhungssatz deklariert sein, der nä-
Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir her an der Situation des Kapitalmarkts ausgerichtet ist.
diese Ihrem Vertrag zu? Während der Lebensrenten-Phase gilt:
(5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Zu Beginn der Lebensrenten-Phase wird die Höhe der
Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Gesamtrente neu berechnet. Sie kann jedoch nicht unter
Buchwert liegt. Die Bewertungsreserven, die nach den die garantierte Rente fallen.
maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung Der Überschuss wird als laufender Überschuss jährlich
der Verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Ver- zugeteilt und von Beginn der Lebensrenten-Phase an zur
trägen anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verur- Erhöhung der Rente verwendet. Die Höhe der Gesamt-
sachungsorientiertes Verfahren an. Bewertungsreserven auf rente errechnet sich aus einem Erhöhungssatz und dem
festverzinsliche Anlagen sind gemäß derzeitiger aufsichts- Deckungskapital nach versicherungsmathematischen
rechtlicher Regelung (vgl. § 139 Abs. 3 des Versicherungs- Grundsätzen. Der Erhöhungssatz entspricht dem dekla-
aufsichtsgesetzes, VAG) nur insoweit zu berücksichtigen, als rierten Rentenerhöhungssatz. Die Gesamtrente ist so be-
sie einen ggf. vorhandenen Sicherungsbedarf (vgl. § 139 rechnet, dass sie bei unverändertem Erhöhungssatz und
Abs. 4 VAG) übersteigen. Die Höhe der Bewertungsreserven unveränderter Beteiligung an den Bewertungsreserven
ermitteln wir mindestens einmal jährlich neu. (siehe (e)) konstant bleibt. Sinkt bzw. steigt der Erhö-
(6) Wir werden Sie entsprechend der jeweils geltenden gesetzli- hungssatz oder die Beteiligung an den Bewertungsreser-
chen Regelung an den Bewertungsreserven beteiligen (siehe ven, so sinkt bzw. steigt auch die Gesamtrente. Sie kann
Abs. 7 (e)). jedoch nicht unter die garantierte Rente fallen.
[Seite 17]
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Rente (10.2025) 3
(c) Klassische Rente mit Rentengarantiezeit und Überschuss- §4
verwendung Dynamische Rente Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
Der Überschuss wird als laufender Überschuss jährlich
zum Ende eines Rentenbezugsjahres zugeteilt. (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können
Durch den laufenden Überschuss erhöht sich die Rente wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein
jährlich um die im Vorjahr erreichte Rente, multipliziert Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person
mit dem deklarierten Rentenerhöhungssatz. Die erste sowie die Auskunft nach § 12 vorgelegt werden.
Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr nach Rentenzahlungs- (2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine
beginn. amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass die versi-
(d) Klassische Rente mit Rentengarantiezeit und Überschuss- cherte Person noch lebt.
verwendung Variable Rente (3) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d. h.
Der Überschuss wird als laufender Überschuss jährlich ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. Außerdem muss
zugeteilt und von Beginn an zur Erhöhung der Ren- uns eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und
te verwendet. Die Höhe der Gesamtrente errechnet Geburtsort vorgelegt werden.
sich aus dem deklarierten Rentenerhöhungssatz und (4) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen,
dem Deckungskapital nach versicherungsmathemati- wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klä-
schen Grundsätzen. Die Gesamtrente ist so berechnet, ren. Die Kosten hierfür muss diejenige Person tragen, die die
dass sie – auch nach dem Tod der versicherten Person Leistung beansprucht.
während der Rentengarantiezeit – bei unverändertem (5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun-
Rentenerhöhungssatz und unveränderter Beteiligung an gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche-
den Bewertungsreserven (siehe (e)) konstant bleibt. rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht not-
Sinkt bzw. steigt der Rentenerhöhungssatz oder die wendig sind. Wenn eine der in den Abs. 1 bis 4 genannten
Beteiligung an den Bewertungsreserven, so sinkt bzw. Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass
steigt auch die Gesamtrente. Sie kann jedoch nicht unter wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang
die garantierte Rente fallen. wir leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung
(e) Beteiligung an den Bewertungsreserven kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven führt zu ei- wird.
ner zusätzlichen Erhöhung des laufenden Überschusses. (6) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des
Die Zuteilung erfolgt zu den Zeitpunkten wie unter (a) Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberech-
bis (d) beschrieben. Der in (a) und (b) genannte Kosten- tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten.
abzug erfolgt nicht von der Beteiligung an den Bewer-
tungsreserven.
§5
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
nicht garantieren?
(8) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein- (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (in
flüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) übermitteln. Stellen wir
beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind insbesondere die diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Ur-
Entwicklung des Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und kunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
der Kosten. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt anse-
kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch null Euro hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbe-
betragen. sondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können
aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Be-
Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? rechtigung nachweist.
(9) Die festgelegten Überschussanteilsätze und die Länge des
Zeitraums, in dem abgesenkte Überschussanteilsätze an-
gesetzt werden, veröffentlichen wir jährlich in unserem §6
Geschäftsbericht. Wir weisen sie unter Nennung des Tarifs Wer erhält die Leistung?
in Abhängigkeit vom Zugangszeitpunkt, von der Verren-
tungsart und der Phase des Rentenbezugs aus. Abgesenkte (1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer
Überschusssätze und die Länge des Zeitraums, in dem sie die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätz-
angesetzt werden, können auch unterjährig neu deklariert lich einer Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung
werden. Die Überschussanteilsätze können sich ändern und treffen, leisten wir an Sie oder an Ihre Erben.
auch zu null festgesetzt sein. Den Geschäftsbericht können
Sie im Internet auf unserer Website www.vpv.de/geschaefts- Bezugsberechtigung
bericht aufrufen und herunterladen oder auch bei uns an- (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere
fordern. Gerne informieren wir Sie auf Ihre Anfrage hin über Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsbe-
die für Ihren Vertrag gültigen Überschusssätze. rechtigter).
(10) Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, er-
Dabei berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres wirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst
Vertrages. mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb
können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen
Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir Renten
§3 zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer Rente ein eigener Ver-
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? sicherungsfall ein.
Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe-
Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leis-
abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versiche- tung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann
rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versiche- dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwider-
rungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann entfallen, wenn Sie ruflich Bezugsberechtigten geändert werden.
den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 7 und § 8).
[Seite 18]
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Rente (10.2025) 4
Abtretung und Verpfändung • bei der Überschussverwendung Dynamische Rente zum
(3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Schluss der Rentenzahlungsperiode (Die Rentenzahlungspe-
jeweiligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teil- riode beträgt z.B. bei monatlicher Rentenzahlung einen Monat und
weise an Dritte abtreten und verpfänden, soweit derartige bei jährlicher Rentenzahlung ein Jahr.)
Verfügungen rechtlich möglich sind. durchführen.
Während der Lebensrenten-Phase oder bei Verrentung als
Anzeige klassische Rente mit Rentengarantiezeit sind keine Kapital-
(4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts abfindungen möglich.
(Abs. 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Abs. 3) (2) Wählen Sie eine Kapitalabfindung, so zahlen wir
sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie • das Deckungskapital Ihres Vertrages,
uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (in lesbarer Form, • abzüglich einer Gebühr in Höhe von 100 €.
z. B. Papierform oder E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisheri- Mit Zahlung der Kapitalabfindung endet der Vertrag.
ge Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs- (3) Wählen Sie die Kapitalabfindung zum Ende der Flexibilitäts-Pha-
nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern se (das ist der Tag vor dem Jahrestag des Vertrags, an dem die versicherte
Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe- Person rechnungsmäßig 85 Jahre alt ist), so entfällt die Gebühr.
rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. (4) Anstelle einer Kapitalabfindung können Sie zu den in Abs. 1
genannten Terminen auch nur teilweise Kapital entnehmen
(Teilkapitalabfindung). In diesem Fall entnehmen wir den ge-
§7 wünschten Betrag und berechnen die Rentenhöhe (garan-
Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? tierte Rente und Gesamtrente) auf Basis des verbleibenden
Deckungskapitals neu. Dabei verwenden wir die Rechnungs-
(1) Den Einmalbeitrag müssen Sie unverzüglich (d. h. ohne schuld- grundlagen gemäß § 1 Abs. 3.
haftes Zögern) nach Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch Sie können bis zu zweimal im Kalenderjahr Kapital entneh-
nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungs- men, ohne dass eine Gebühr anfällt. Ab der dritten Teilka-
schein angegebenen Versicherungsbeginn. pitalabfindung pro Kalenderjahr wird eine Gebühr in Höhe
(2) Sie haben den Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie von 50 € fällig, die wir dem Vertrag entnehmen.
bis zum Fälligkeitstag (Abs. 1) alles getan haben, damit der (5) Der Entnahmebetrag muss mindestens 200 € betragen. Ins-
Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Einmal- gesamt dürfen Sie innerhalb eines Kalenderjahres maximal
beitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung 50.000 € entnehmen, mit unserer Zustimmung sind auch
in folgendem Fall als rechtzeitig: höhere bzw. weitere Entnahmen (Teilkapitalabfindungen)
• Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden möglich. Eine Entnahme in der von Ihnen gewünschten
und Höhe ist nur möglich, wenn die neu berechnete garantierte
• Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider- Rente mindestens 300 € jährlich beträgt.
sprochen. (6) (Teil-)Kapitalabfindungen müssen Sie uns in Textform (in les-
Konnten wir den fälligen Einmalbeitrag ohne Ihr Verschul- barer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) ankündigen.
den nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch recht-
zeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer Zahlungsauffor-
derung erfolgt. § 10
(3) Sie müssen den Einmalbeitrag auf Ihre Gefahr und Ihre Kos- Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finanziert?
ten zahlen.
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ih-
ren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und
§8 Vertriebskosten sowie um übrige Kosten.
Was geschieht, wenn Sie den Einmalbeitrag nicht rechtzei- Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe-
tig zahlen? sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermitt-
ler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten
(1) Wenn Sie den Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, kön- die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der
nen wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Ver- Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen-
trag zurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf-
wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige wendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere
Zahlung nicht zu vertreten haben. Verwaltungskosten.
(2) Ist der Einmalbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten
nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwal-
gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text- tungskosten können Sie den vorvertraglichen Informationen
form (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) oder durch (dem Dokument „Vorschlag“ bzw. dem Dokument „Infor-
einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese mationsblatt zu Versicherungsprodukten“) entnehmen.
Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungs- (2) Die einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten werden
pflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dem Einmalbeitrag entnommen.
dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. (3) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslauf-
zeit verteilt entnommen.
§9
Wie können Sie eine Kapitalabfindung wählen oder Kapi- § 11
tal entnehmen? Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Na-
(1) Wurde die Verrentung als flexible klassische Rente verein- mens?
bart, so können Sie während der Flexibilitäts-Phase – frühes-
tens ein Jahr nach Versicherungsbeginn - eine Kapitalabfin- (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüg-
dung wählen. lich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls kön-
Die Kapitalabfindung können Sie nen für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine
• bei der Überschussverwendung Variable Rente zum an Sie zu richtende Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist)
Schluss des Versicherungsjahres oder mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An-
schrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei
[Seite 19]
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Rente (10.2025) 5
Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zu- § 14
gegangen. Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
(2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. 1 entsprechend.
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
land Anwendung.
§ 12
Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
§ 15
(1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Wo ist der Gerichtsstand?
Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen
und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zu-
uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Un- ständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag
terlagen zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Ge-
• bei Vertragsabschluss, richt, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
• bei Änderung nach Vertragsabschluss oder Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der
• auf Nachfrage Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie
unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung stel- eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig,
len. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Ge-
für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. richt erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn
(2) Notwendige Informationen im Sinne von Abs. 1 sind bei- Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen
spielsweise Umstände, die für die Beurteilung Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person
• Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz
• der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rech- oder Ihre Niederlassung haben.
te an Ihrem Vertrag haben und (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnli-
• der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers chen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem
maßgebend sein können. Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unse-
Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) ren Sitz haben.
steuerliche(n) Identifikationsnummer(n), das Geburtsdatum,
der Geburtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies
nach derzeitiger Gesetzeslage im Einzelnen sind, können Sie § 16
den beigefügten Steuerinformationen entnehmen. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten nicht zufrieden sind?
und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfü-
gung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsda- oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
ten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuer- Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen ins-
behörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuer- besondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten of-
liche Ansässigkeit im Ausland besteht. fen.
(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß Abs. 1
und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht Versicherungsombudsmann e.V.
zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfül- (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Versi-
lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Infor- cherungsombudsmann e.V. wenden. Diesen erreichen Sie
mationen zur Verfügung gestellt haben. derzeit wie folgt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
§ 13 10006 Berlin
Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung Telefon 0800 36 96 000
stellen? Fax 0800 36 99 000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
(1) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Kosten gesondert in Rechnung stellen: Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige
• Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs- und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
schein, le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah-
• schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Beiträgen, ren teilzunehmen.
• Rückläufer im Lastschriftverfahren,
• Durchführung von Vertragsänderungen, die unsere Zu- Versicherungsaufsicht
stimmung erfordern, (3) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
• Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
• Adressermittlung, auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
• Teilung Ihres Vertrages im Rahmen eines Versorgungs- wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der
ausgleichs. Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
(2) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an sicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand. Sofern Sie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegen- Sektor Versicherungsaufsicht
den Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutref- Graurheindorfer Straße 108
fen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass 53117 Bonn
die Pauschale in Ihrem Fall der Höhe nach wesentlich niedri- E-Mail: poststelle@bafin.de
ger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt. Die Internet: www.bafin.de
aktuelle Höhe der von uns erhobenen Kosten können Sie Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und
den vorvertraglichen Informationen (dem Dokument „Vor- einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
schlag“) entnehmen.
[Seite 20]
Allgemeine Bedingungen für die Flex Garant Rente (10.2025) 6
Rechtsweg
(4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
schreiten.
Unser Beschwerdemanagement
(5) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns
wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu
zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
per Post:
VPV Versicherungen
Postfach 31 17 55
70477 Stuttgart
telefonisch:
07 11/13 91 63 99
per Mail:
meine.Beschwerde@vpv.de
§ 17
Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
(1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
keit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
[Seite 21]
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz (01.2025) 1
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz
§1 Welche Leistungen umfasst der vorläufige Versicherungsschutz? 1
§2 Unter welchen Voraussetzungen besteht der vorläufige Versicherungsschutz? 1
§3 Wann beginnt und endet der vorläufige Versicherungsschutz? 1
§4 In welchen Fällen besteht kein vorläufiger Versicherungsschutz? 1
§5 Was kostet der vorläufige Versicherungsschutz? 2
§6 Wie ist das Verhältnis zum beantragten Vertrag und wer erhält die Leistungen
aus dem vorläufigen Versicherungsschutz? 2
§7 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? 2
§1 b) der erste Versicherungsbeitrag bezahlt wurde oder uns eine
Welche Leistungen umfasst der vorläufige Versicherungs- Ermächtigung zum Beitragseinzug erteilt worden ist.
schutz? c) Sie das Zustandekommen des Vertrages nicht von einer be-
sonderen Bedingung abhängig gemacht haben;
(1) Der vorläufige Versicherungsschutz umfasst Leistungen bei d) der Antrag nicht von den von uns angebotenen Tarifen oder
• Tod oder Bedingungen abweicht;
• Berufsunfähigkeit e) die versicherte Person bei Unterzeichnung des Antrags das
der versicherten Person (das ist die Person, auf deren Leben bzw. 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Berufsfähigkeit die Versicherung abgeschlossen wird), sofern Ihr be-
antragter Vertrag diese Leistungen beinhaltet. Die Höhe die-
ser Leistungen richtet sich nach den bei Zustandekommen §3
des Vertrages versicherten Leistungen. Wann beginnt und endet der vorläufige Versicherungs-
(2) Aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes zahlen wir schutz?
bei Tod der versicherten Person höchstens 125.000 €.
(3) Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine (1) Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag, an
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beantragt und wird dem Ihr Antrag bei uns eingeht.
die versicherte Person während der Dauer des vorläufigen (2) Der vorläufige Versicherungsschutz endet, wenn
Versicherungsschutzes berufsunfähig, so gilt: a) der Versicherungsschutz aus dem abgeschlossenen Ver-
a) Eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine vereinbarte So- trag beginnt;
fortleistung zahlen wir nur, wenn uns die Berufsunfä- b) der Vertrag durch eine Ablehnung von uns nicht zustan-
higkeit innerhalb von drei Monaten nach ihrem Eintritt de gekommen ist;
gemeldet wurde. c) Sie Ihren Antrag angefochten oder zurückgenommen
b) Die Leistungen aus der Beitragsbefreiung bei Berufsun- haben;
fähigkeit erbringen wir nur, wenn die Hauptversicherung d) der Einzug des ersten Beitrags aus von Ihnen zu vertre-
zustande gekommen ist. tenden Gründen nicht möglich war oder dem Einzug wi-
c) Die Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung gilt dersprochen worden ist.
höchstens für einen Jahresbeitrag von 10.000 €.
d) Wir zahlen die mit Ihnen vereinbarte Berufsunfähigkeits-
rente laut Versicherungsantrag, höchstens jedoch eine §4
Rente von 15.000 € jährlich. Wenn Sie eine garantierte In welchen Fällen besteht kein vorläufiger Versicherungs-
Rentensteigerung vereinbart haben, erfolgt die Erhö- schutz?
hung bis zu einer Rente von höchstens 15.000 € jährlich.
e) Wir zahlen die mit Ihnen vereinbarte Sofortleistung laut (1) Wir leisten nicht für Versicherungsfälle aufgrund von Ursachen,
Versicherungsantrag, höchstens jedoch 15.000 €. • nach denen bei Beantragung der Versicherung gefragt
f) Wenn Sie eine Karenzzeit beantragt haben, gilt diese wurde und
auch für den vorläufigen Versicherungsschutz. • wenn diese Ursachen der versicherten Person vor Unter-
g) Die Leistungen bei Berufsunfähigkeit enden spätestens zeichnung des Antrags bekannt waren.
mit Ablauf der für die Berufsunfähigkeitsversicherung Dies gilt auch, wenn diese Ursachen im Antrag angegeben
oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beantrag- wurden. Diese Einschränkung entfällt, wenn diese Ursachen
ten Leistungsdauer. für den Eintritt des Versicherungsfalls nur mitursächlich sind.
(4) Die Begrenzungen der Leistungshöhen aus dem vorläufigen (2) Bei Selbsttötung der versicherten Person leisten wir nicht.
Versicherungsschutz (siehe Abs. 2 und 3) gelten, wenn meh- Wir leisten jedoch, wenn uns nachgewiesen wird, dass sich
rere Anträge für dieselbe versicherte Person bei uns gestellt die versicherte Person in einem die freie Willensbestimmung
worden sind, für alle Anträge zusammen. Dabei rechnen wir ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistes-
Leistungen bei Tod oder Berufsunfähigkeit, die aus weite- tätigkeit selbst getötet hat.
ren bei uns auf dieselbe versicherte Person abgeschlossenen (3) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem und mit-
Verträgen fällig werden, an. telbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder
inneren Unruhen, soweit die versicherte Person auf Seiten
der Unruhestifter teilgenommen hat, leisten wir nicht.
§2 (4) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mit-
Unter welchen Voraussetzungen besteht der vorläufige telbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von
Versicherungsschutz? atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem
vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von
Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen leisten
a) der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei wir nicht.
Monate nach der Unterzeichnung des Antrags liegt;
[Seite 22]
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz (01.2025) 2
(5) Erbringen wir in den genannten Fällen (Abs. 1 bis 4) keine
Leistung und kommt der Vertrag nicht zustande, so erstat-
ten wir bereits gezahlte Beiträge zurück.
§5
Was kostet der vorläufige Versicherungsschutz?
(1) Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir zwar
keinen besonderen Beitrag, erbringen wir aber Leistungen
aus dem vorläufigen Versicherungsschutz, behalten wir ei-
nen Beitrag ein. Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag ist dies
der einmalige Beitrag, bei laufender Beitragszahlung der
Beitrag für eine Versicherungsperiode.
(2) Ist die Leistung aus dem vorläufigen Versicherungsschutz
geringer als die beantragte Leistung (siehe § 1 Abs. 2 bis 4),
so behalten wir nur den Beitrag ein, der sich für einen Ver-
trag mit dieser geringeren Leistung ergeben würde. Bereits
gezahlte Beträge rechnen wir an.
§6
Wie ist das Verhältnis zum beantragten Vertrag und wer
erhält die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungs-
schutz?
(1) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist,
finden die Bedingungen für den beantragten Vertrag An-
wendung, einschließlich der Bedingungen für eingeschlos-
sene Zusatzversicherungen. Dies gilt insbesondere für die
dort enthaltenen Einschränkungen und Ausschlüsse.
(2) Haben Sie bei der Antragstellung bestimmt, wer die Leis-
tung erhalten soll (Bezugsrecht), gilt dies auch für Leistun-
gen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz.
§7
Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
(1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
keit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
[Seite 23]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (10.2025) 1
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
§1 Welche Leistungen erbringen wir bei Berufsunfähigkeit? 1
§2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? 2
§3 Welche Leistung erbringen wir bei Arbeitsunfähigkeit, sofern Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit vereinbart haben? 3
§4 Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? 4
§5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 4
§6 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit verlangt wird? 5
§7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt wird? 5
§8 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab? 6
§9 Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit? 6
§ 10 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten im Rahmen der Nachprüfung? 6
§ 11 Welche Besonderheiten gelten bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht? 7
§ 12 Welche Besonderheiten gelten für die Überschussbeteiligung? 7
§ 13 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? 8
§ 14 Wie werden die Kosten Ihrer Zusatzversicherung finanziert? 9
§ 15 Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Änderung der beruflichen Tätigkeit? 9
§ 16 Wann kann der Beitrag angepasst werden? 9
§ 17 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? 10
§1 siko-Lebensversicherung Premium oder eine VPV Flex Ga-
Welche Leistungen erbringen wir bei Berufsunfähigkeit? rant Invest abgeschlossen, so gilt:
Ist die versicherte Person berufsunfähig im Sinne dieser Be-
(1) Wird die versicherte Person (das ist die Person, die wir bezüglich dingungen (siehe § 2) und nimmt sie deswegen während der
der im Versicherungsvertrag abgedeckten Risiken absichern) während Leistungsdauer auf eigene Kosten freiwillig an einer Rehabili-
der Versicherungsdauer dieser Zusatzversicherung berufs- tationsmaßnahme teil, bezahlen wir die Rehabilitationskosten
unfähig (siehe § 2), so erbringen wir je nach Art des Tarifs bis zu 2.000 €. Voraussetzung ist, dass die Rehabilitations-
folgende Leistungen. maßnahme geeignet ist, zu einer schnelleren Wiederher-
Die Art Ihres Tarifs und Ihre weiteren individuellen Vertrags- stellung der Berufsfähigkeit beizutragen. Auf Ihren Wunsch
daten sind im Versicherungsschein angegeben. prüfen wir vor Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme
a) Tarif ABB: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gerne, ob wir eine entsprechende Eignung anerkennen.
Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Die Rehabilitationshilfe kann mehrmals in Anspruch genom-
Hauptversicherung, längstens für die vereinbarte Leis- men werden. Wir zahlen für alle bei uns auf die versicherte
tungsdauer. Person abgeschlossenen Verträge insgesamt jedoch höchs-
b) Tarif ABR: Rente bei Berufsunfähigkeit tens bis zu 2.000 € für alle Maßnahmen.
Wir zahlen die Berufsunfähigkeitsrente, längstens für die
vereinbarte Leistungsdauer. Unsere Leistung bei Wiedereingliederung
c) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die (5) Haben Sie als Hauptversicherung einen VPV Zukunfts-
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. planKomfort, einen VPV ZukunftsplanPlus, ein VPV Green Invest,
Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine VPV Risiko-Lebensversicherung Premium oder eine
Versicherungsschutz besteht. Mit Leistungsdauer wird der VPV Flex Garant Invest abgeschlossen und eine Berufsunfä-
Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ende eine anerkannte higkeitsrente mitversichert, so gilt:
Leistung längstens erbracht wird. Wenn wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht
mehr leisten, weil die versicherte Person tatsächlich eine
Garantierte Rentensteigerung andere Tätigkeit als bei Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit
(2) Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung vereinbart ha- ausübt, die ihrer Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfä-
ben, erhöht sich die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente im higkeit entspricht (siehe § 2 Abs. 1 bis 3), zahlen wir als Wie-
Versicherungsfall jeweils jährlich zu Beginn des Versiche- dereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag in Höhe der
rungsjahres um den im Versicherungsschein vereinbarten sechsfachen monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, maximal
Prozentsatz, gemessen an der zuletzt gezahlten Berufsunfä- jedoch 10.000 €.
higkeitsrente. Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des Ver- Diese Wiedereingliederungshilfe zahlen wir nur, wenn die
sicherungsjahres, das auf den Beginn unserer Leistungspflicht verbleibende vertraglich vereinbarte Leistungsdauer für die
folgt. Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ende unserer Leis- Berufsunfähigkeitsrente zu dem Zeitpunkt, zu dem wir unse-
tungspflicht. Falls eine garantierte Rentensteigerung erbracht re Leistungen einstellen, noch mindestens ein Jahr beträgt.
wurde, werden diese Erhöhungen mit dem Ende des Versi- Wenn bei der versicherten Person innerhalb von sechs Monaten
cherungsfalls wieder auf null gesetzt. Bei erneuter Berufsun- erneut eine Berufsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein-
fähigkeit beginnen die Steigerungen wieder von Neuem. tritt, verrechnen wir im Fall der Anerkennung unserer Leistungs-
pflicht die Einmalzahlung mit den Berufsunfähigkeitsrenten.
Sofortleistung Die Wiedereingliederungshilfe können Sie während der Ver-
(3) Wenn Sie eine Sofortleistung vereinbart haben, zahlen wir sicherungsdauer mehrmals erhalten, wenn die Vorausset-
eine einmalige Leistung in Höhe der vereinbarten Berufsunfä- zungen jeweils erneut erfüllt sind und Versicherungsschutz
higkeits-Jahresrente, wenn die versicherte Person zum ersten besteht. Tritt erneut Berufsunfähigkeit aufgrund derselben
Mal berufsunfähig wird. Im letzten Jahr vor Ablauf der Versi- Ursache ein, zahlen wir die Wiedereingliederungshilfe je-
cherungsdauer zahlen wir für jeden verbleibenden Monat ein doch nicht nochmals.
Zwölftel der vereinbarten Berufsunfähigkeits-Jahresrente.
Unsere Leistung wegen Umorganisation bei Selbstständi-
Unsere Leistung bei Rehabilitationsmaßnahmen gen und Freiberuflern
(4) Haben Sie als Hauptversicherung einen VPV ZukunftsplanKomfort, (6) Haben Sie als Hauptversicherung einen VPV Zukunfts-
einen VPV ZukunftsplanPlus, ein VPV Green Invest, eine VPV Ri- planKomfort, einen VPV ZukunftsplanPlus, ein VPV Green Invest,
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Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (10.2025) 2
eine VPV Risiko-Lebensversicherung Premium oder eine (11) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung en-
VPV Flex Garant Invest abgeschlossen und eine Berufsunfä- det, wenn
higkeitsrente mitversichert, so gilt: • Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen (siehe
Wenn wir bei Selbstständigen und Freiberuflern die verein- § 2) nicht mehr vorliegt,
barte Berufsunfähigkeitsrente nur deshalb nicht leisten, weil • die versicherte Person stirbt oder
die Umorganisation zumutbar ist (siehe § 2 Abs. 4), zah- • die vereinbarte Leistungsdauer abläuft, jedoch
len wir als Umorganisationshilfe einen einmaligen Betrag in • spätestens mit dem Rentenzahlungsbeginn der Alters-
Höhe der sechsfachen monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, rente aus der Hauptversicherung.
maximal jedoch 10.000 €. (12) Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die
Diese Umorganisationshilfe zahlen wir nur, wenn die ver- Beiträge in voller Höhe weiter entrichten; wir werden diese
bleibende vertraglich vereinbarte Leistungsdauer für die Be- jedoch bei Anerkennung der Leistungspflicht zurückzahlen.
rufsunfähigkeitsrente zu dem Zeitpunkt, zu dem wir unsere (13) Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht
Leistungen erstmalig ablehnen, weil die versicherte Person können die während dieses Zeitraums fälligen Beiträge zins-
ihren Arbeitsplatz und Tätigkeitsbereich in zumutbarer Wei- los gestundet werden. Sie müssen diese Stundung beantra-
se umorganisieren (siehe § 2 Abs. 4) kann, noch mindestens gen. Wir werden in diesem Fall eine schriftliche Vereinba-
ein Jahr beträgt. rung über die Stundung mit Ihnen schließen.
Tritt bei der versicherten Person innerhalb von sechs Monaten Im Falle einer Leistungsablehnung können Sie die gestunde-
erneut eine Berufsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, ten Beiträge in Form einer einmaligen Zahlung oder in Raten
verrechnen wir im Fall der Anerkennung unserer Leistungs- zurückzahlen. Die Ratenzahlung erfolgt in diesem Fall über
pflicht die Einmalzahlung mit den Berufsunfähigkeitsrenten. einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten.
Die Umorganisationshilfe können Sie mehrmals erhalten, (14) Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
wenn die Voraussetzungen jeweils erneut erfüllt sind und (15) Renten zahlen wir monatlich im Voraus.
Versicherungsschutz besteht. Tritt erneut Berufsunfähigkeit (16) Bei der Berechnung der garantierten Leistungen verwenden
aufgrund derselben Ursache ein, zahlen wir die Umorgani- wir unter anderem unternehmensindividuelle geschlechts-
sationshilfe jedoch nicht nochmals. neutrale Annahmen zum Eintritt des versicherten Risikos
sowie einen Rechnungszins von 1,00 %.
Unterstützung während der Anwartschafts- und Leistungs- (17) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung
phase ergeben (siehe § 12).
(7) Wenn Sie eine Leistung beantragen möchten, unterstützen wir
Sie auf Ihren Wunsch gerne telefonisch oder persönlich dabei
• wie Sie eine Leistung beantragen, §2
• welche Unterlagen Sie uns einreichen müssen und Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
• wie Sie die Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit
nachweisen können. Berufsunfähigkeit
Außerdem informieren wir Sie auf Wunsch detailliert, wie (1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in-
wir die Leistung prüfen und wann wir über die Leistung ent- folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls (d.h.
scheiden. ein Verfall der Kräfte liegt bereits dann vor, wenn dieser dem Alter des
Wir unterstützen und beraten Sie auf Ihren Wunsch außerdem Versicherten entspricht), die ärztlich nachzuweisen sind, vo-
• bei Fragen zu einer Rehabilitation (medizinisch und be- raussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen ihre
rufskundlich) und zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübten
• bei der Koordination von Maßnahmen zur Wiedereinglie- beruflichen Tätigkeiten nicht mehr zu mindestens 50 % aus-
derung. üben kann und sie keine berufliche Tätigkeit konkret ausübt,
zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der
Weitere Regelungen zu unseren Leistungen Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
(8) Sie müssen uns die Berufsunfähigkeit bzw. die Inanspruch- (2) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate unun-
nahme von Leistungen gemäß Abs. 4 bis 7 in Textform (in terbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfte-
lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mitteilen. verfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, zu mindestens 50 %
(9) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung außerstande gewesen, ihre zuletzt ohne gesundheitliche Be-
entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähig- einträchtigung ausgeübten beruflichen Tätigkeiten auszu-
keit eingetreten ist. üben und übt sie keine berufliche Tätigkeit konkret aus, zu
Im Fall einer vereinbarten Karenzzeit (Die Karenzzeit beginnt mit der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage
Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.) ent- ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, so gilt
steht der Anspruch auf die Rentenzahlung erst mit Ablauf dieser Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit.
des Monats, in dem die Karenzzeit endet. Voraussetzung (3) Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung
für das Entstehen des Anspruchs auf die Berufsunfähigkeits- in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt
rente ist in diesem Fall, dass die versicherte Person bis zum der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat. Die
Ablauf der Karenzzeit ununterbrochen berufsunfähig im dabei zumutbare Einkommensreduzierung werden wir in je-
Sinne dieser Bedingungen war und auch noch nach Ende dem Einzelfall gesondert ermitteln, begrenzen sie nach oben
der Karenzzeit berufsunfähig ist. Die Beitragszahlungspflicht hin jedoch auf 20 % des vor Eintritt der gesundheitlichen
entfällt unabhängig von der Vereinbarung einer etwaigen Beeinträchtigung erzielten jährlichen Bruttoeinkommens.
Karenzzeit bereits zum Ablauf des Monats, in dem die versi- Wird im Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung
cherte Person berufsunfähig geworden ist. ein niedrigerer Prozentsatz als im Regelfall unzumutbare
Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Karenzzeit und Einkommensreduzierung festgelegt, wenden wir diesen zu
tritt innerhalb von 36 Monaten danach erneut eine Berufs- Ihren Gunsten an. Statt des jährlichen Bruttoeinkommens ist
unfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, werden bereits bei Selbstständigen und Freiberuflern der Gewinn vor Steu-
zurückgelegte Karenzzeiten angerechnet. ern entscheidend.
(10) Ist in Ihrem Vertrag vereinbart, dass die Versicherungsdauer (4) Bei Selbstständigen und Freiberuflern setzt Berufsunfähig-
früher als die Leistungsdauer endet, und tritt die Berufsun- keit zusätzlich voraus, dass diese ihren Arbeitsplatz sowie
fähigkeit vor dem Ende der Versicherungsdauer ein, so gilt: ihren Tätigkeitsbereich nicht in zumutbarer Weise umorga-
Wir erbringen die vereinbarten Leistungen auch dann, wenn nisieren können.
uns die Berufsunfähigkeit erst nach dem Ende der Versiche- Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie
rungsdauer mitgeteilt wurde. • wirtschaftlich zweckmäßig ist,
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Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (10.2025) 3
• vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf
aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses auf die Geschi- des täglichen Lebens voraussichtlich für mindestens sechs
cke des Unternehmens realisiert werden kann, Monate täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.
• keinen erheblichen Kapitalaufwand erfordert und (11) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate ununter-
• eine Beeinträchtigung der bisherigen Lebensstellung brochen mit mindestens drei Pflegepunkten (siehe Abs. 12)
nicht eintritt. pflegebedürftig gewesen und deswegen täglich gepflegt
Wir verzichten in folgenden Fällen auf die Prüfung der Um- worden, gilt dieser Zustand und dessen Fortdauer von Be-
organisation: ginn an als Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit.
• Der Betrieb hatte im letzten Jahr vor Eintritt der Berufs- Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
unfähigkeit durchgehend weniger als fünf Mitarbeiter (12) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls ist die
beschäftigt. Zu den fünf Mitarbeitern zählen nur aus- Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch
oder angelernte Angestellte. Auszubildende, Praktikanten eine andere Person. Bei der Bewertung wird die nachstehen-
oder Werksstudenten bleiben dabei unberücksichtigt. de Punktetabelle zugrunde gelegt:
• Der versicherte Selbstständige oder Freiberufler hat eine Die versicherte Person benötigt Hilfe beim
akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und Fortbewegen im Zimmer 1 Punkt
übte vor Eintritt der Berufsunfähigkeit in seiner täglichen • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch
Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische oder or- bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Roll-
ganisatorische Tätigkeiten aus. stuhls – die Unterstützung einer anderen Person für die
(5) Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit Fortbewegung benötigt.
in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Be- Aufstehen und Zubettgehen 1 Punkt
rufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach der Anwen- • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit
dung der Abs. 1 bis 3. Hilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das
(6) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus, gilt: Bett gelangen kann.
Werden später Leistungen wegen einer nach dem Ausschei- An- und Auskleiden 1 Punkt
den aus dem Berufsleben eingetretenen Berufsunfähigkeit • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch
beantragt, so ist für die Frage, ob eine Berufsunfähigkeit im bei Benutzung krankengerechter Kleidung – sich nicht
Sinne der Abs. 1 bis 5 vorliegt, der beim Ausscheiden aus ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden
dem Berufsleben ausgeübte Beruf maßgebend. kann.
Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken 1 Punkt
Berufsunfähigkeit bei Teilzeit • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch
(7) Reduziert die versicherte Person während der Versicherungs- bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trink-
dauer den zeitlichen Umfang ihrer arbeitsvertraglich verein- gefäße – nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen
barten Vollzeittätigkeit aus anderen als gesundheitlichen oder trinken kann.
Gründen vorübergehend auf eine Teilzeittätigkeit, so legen Waschen, Kämmen oder Rasieren 1 Punkt
wir für den Zeitraum der Reduzierung, maximal jedoch für • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von ei-
fünf Jahre bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit den ner anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert
vorherigen zeitlichen Umfang der beruflichen Tätigkeit zu- werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür
grunde. Nach Ablauf von fünf Jahren legen wir bei fortbe- erforderlichen Körperbewegungen auszuführen.
stehender Arbeitszeitreduzierung den reduzierten zeitlichen Verrichten der Notdurft 1 Punkt
Umfang zugrunde. • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Un-
terstützung einer anderen Person benötigt, weil sie
Berufsunfähigkeit infolge Infektionsgefahr - sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
(8) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn eine auf Rechtsvor- - ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bett-
schriften beruhende behördliche Anordnung gemäß § 31 schüssel verrichten kann oder weil
Bundesinfektionsschutzgesetz der versicherten Person ver- - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe ent-
bietet, wegen Infektionsgefahr ihre bisherige berufliche Tä- leert werden kann.
tigkeit auszuüben (vollständiges Tätigkeitsverbot) und die Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase,
versicherte Person keine andere Tätigkeit konkret ausübt, zu die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen
der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der
ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung (siehe Abs. 3) Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor.
entspricht. Das vollständige Tätigkeitsverbot muss sich dabei (13) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle
auf mindestens sechs Monate erstrecken. liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit auch vor,
wenn die versicherte Person
Berufsunfähigkeit wegen voller Erwerbsminderung • wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Be-
(9) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person hinderung sich oder andere gefährdet und deshalb tägli-
eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung cher Beaufsichtigung bedarf oder
wegen voller Erwerbsminderung erhält. Dies gilt nur, wenn • dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer ande-
• die versicherte Person die Rente wegen voller Erwerbs- ren Person aufstehen kann.
minderung allein aus medizinischen Gründen erhält und (14) Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner hö-
• die versicherte Person bei Eintritt der vollen Erwerbsmin- heren Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben
derung mindestens 50 Jahre alt ist und ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung
• der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach drei Mo-
mindestens seit zehn Jahren besteht. naten noch anhält.
Für den Begriff der vollen Erwerbsminderung gilt die Defini-
tion gemäß § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI in der Fassung
vom 20.04.2007. §3
Welche Leistung erbringen wir bei Arbeitsunfähigkeit,
Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit sofern Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit verein-
(10) Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit liegt vor, bart haben?
wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperver-
letzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdau-
für mindestens drei der in Abs. 12 genannten gewöhnlichen er arbeitsunfähig (siehe § 4) und haben Sie Leistungen we-
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Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (10.2025) 4
gen Arbeitsunfähigkeit vereinbart, so erbringen wir, solange ter entrichten; wir werden diese jedoch bei Anerkennung
die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, folgende Leistungen: der Leistungspflicht zurückzahlen.
a) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die (13) Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht
Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzver- wegen Arbeitsunfähigkeit können die während dieses Zeit-
sicherungen, für insgesamt maximal 24 Monatsbeiträge. raums fälligen Beiträge zinslos gestundet werden. Sie müs-
b) Wir zahlen eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufs- sen diese Stundung beantragen. Wir werden in diesem Fall
unfähigkeitsrente, wenn diese mitversichert ist, insge- eine schriftliche Vereinbarung über die Stundung mit Ihnen
samt maximal 24 Monatsrenten. schließen.
Im Falle einer Leistungsablehnung können Sie die gestunde-
Garantierte Rentensteigerung ten Beiträge in Form einer einmaligen Zahlung oder in Raten
(2) Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung vereinbart ha- zurückzahlen. Die Ratenzahlung erfolgt in diesem Fall über
ben, erhöhen sich auch die wegen Arbeitsunfähigkeit fällig einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten.
werdenden Renten um den vereinbarten Prozentsatz (vgl. (14) Vertraglich vereinbarte Einschränkungen des Versicherungs-
§ 1 Abs. 2). schutzes gelten auch für die Leistungen wegen Arbeitsunfä-
higkeit.
Sofortleistung (15) Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
(3) Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 4 begründet keinen An-
spruch auf eine Sofortleistung.
§4
Weitere Regelungen zu unseren Leistungen bei Arbeitsun- Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
fähigkeit
(4) Sie müssen uns die Arbeitsunfähigkeit bzw. die Inanspruch- (1) Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor,
nahme von Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit gemäß § 4 wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:
in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mitteilen. • Die versicherte Person ist seit mindestens sechs Monaten
(5) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig und diese Ar-
wegen Arbeitsunfähigkeit entsteht rückwirkend mit Ablauf beitsunfähigkeit besteht fort. Dies wird ärztlich bescheinigt
des Monats, in dem die Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 4 (siehe § 7). Mindestens eine Bescheinigung muss von einem
eingetreten ist. Facharzt der entsprechenden Fachrichtung ausgestellt sein.
(6) Wenn wir Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen, • Die versicherte Person ist seit mindestens vier Mona-
besteht kein Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfä- ten ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig. Dies
higkeit. Ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen wegen Ar- wird ärztlich bescheinigt (siehe § 7). Zusätzlich muss
beitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist ausgeschlossen. ein Facharzt der entsprechenden Fachrichtung beschei-
(7) Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit sind auf insgesamt nigen, dass die versicherte Person voraussichtlich wei-
maximal 24 Monate beschränkt. Dies gilt auch, wenn die terhin bis zum Ablauf von insgesamt sechs oder mehr
versicherte Person mehrfach arbeitsunfähig im Sinne die- Monaten vollständig arbeitsunfähig sein wird (siehe § 7).
ser Bedingungen wird. Stellt sich nachträglich heraus, dass Die Arbeitsunfähigkeit besteht so lange fort, wie der ver-
die versicherte Person berufsunfähig war, verrechnen wir sicherten Person eine ununterbrochene vollständige Ar-
die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit mit den im selben beitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird.
Zeitraum erbrachten Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit. (2) Arbeitsversuche im Rahmen einer ärztlich verordneten stu-
Dieser Zeitraum fällt nicht unter die längste Leistungsdauer fenweisen Wiedereingliederung nach § 74 Sozialgesetzbuch
wegen Arbeitsunfähigkeit von insgesamt 24 Monaten. Wird (SGB) V in der Fassung vom 06.05.2019, stellen keine Unter-
die versicherte Person erneut arbeitsunfähig, kann sie für brechung der Arbeitsunfähigkeit dar.
diesen Zeitraum erneut Leistungen wegen Arbeitsunfähig-
keit erhalten.
(8) Der Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit en- §5
det, wenn In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos-
• Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen nicht sen?
mehr vorliegt (siehe § 4),
• Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus diesem Vertrag Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig da-
erbracht werden, von, auf welcher Ursache die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit
• die versicherte Person stirbt, beruht. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Berufs-
• die vereinbarte Leistungsdauer dieses Vertrags abläuft bzw. Arbeitsunfähigkeit verursacht ist:
oder a) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straf-
• wir insgesamt 24 Monate Leistungen wegen einer oder tat durch die versicherte Person. Fahrlässige Verstöße und
mehrerer Arbeitsunfähigkeiten erbracht haben. Ordnungswidrigkeiten (z. B. im Straßenverkehr) sind von
(9) Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit werden jeweils be- diesem Ausschluss nicht betroffen.
fristet bis zum Ablauf des Monats erbracht, in welchem die b) durch folgende von der versicherten Person vorgenommene
Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person endet. Ab die- Handlungen
sem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beitragszahlung wieder • absichtliche Herbeiführung von Krankheit,
aufnehmen. • absichtliche Herbeiführung von Kräfteverfall,
(10) Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen wir nicht au- • absichtliche Selbstverletzung oder
tomatisch, wenn die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit • versuchte Selbsttötung.
enden. Leistungen wegen Berufsunfähigkeit müssen Sie se- Wir werden jedoch leisten, wenn uns nachgewiesen wird,
parat beantragen. Sie können dies gleichzeitig tun oder zu dass die versicherte Person diese Handlungen in einem die
einem späteren Zeitpunkt. freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krank-
(11) Wenn wir Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbringen, hafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat.
sind wir berechtigt zu prüfen, ob die versicherte Person noch c) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver-
ununterbrochen arbeitsunfähig ist. Wir können auch prü- sicherungsnehmer vorsätzlich die Berufs- bzw. Arbeitsunfä-
fen, ob die versicherte Person berufsunfähig ist. higkeit der versicherten Person herbeigeführt haben.
(12) Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht wegen Ar- d) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Dies gilt
beitsunfähigkeit müssen Sie die Beiträge in voller Höhe wei- auch, wenn
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Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (10.2025) 5
• sich die versicherte Person in Kenntnis der Gefahrenlage versicherte Person in Behandlung war, ist oder – so-
in ein Land begibt, das von kriegerischen Ereignissen be- fern bekannt – sein wird,
troffen ist. Maßstab hierfür sind die Empfehlungen des • der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungs-
Auswärtigen Amtes. träger und sonstiger Versorgungsträger, bei denen
• die versicherte Person als Mitglied der deutschen Bundes- die versicherte Person ebenfalls Leistungen wegen
wehr oder anderer staatlich organisierter Kriseneinsatz- Berufsunfähigkeit geltend machen könnte,
kräfte wie z. B. Polizei und Bundespolizei an Friedens- • über den derzeitigen Arbeitgeber und frühere Ar-
missionen mit Mandat der NATO oder UNO teilnimmt. beitgeber der versicherten Person.
Handelt es sich dabei jedoch um einen rein humanitären (2) Für die Rehabilitationshilfe gemäß § 1 Abs. 4 sind uns zu-
Hilfseinsatz, besteht Versicherungsschutz. sätzlich einzureichen:
Unsere Leistungen sind nicht ausgeschlossen, wenn die • Darstellung der Rehabilitationsmaßnahmen;
versicherte Person bis zehn Tage nach Beginn der Ereignis- • Kostenbelege (amtlich beglaubigte Kopien oder Originale).
se in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche
kriegerischen Ereignissen berufs- bzw. arbeitsunfähig wird, Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie
denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der Bun- notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Ver-
desrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht hältnisse und ihre Veränderungen – verlangen, insbesondere
aktiv beteiligt war. Die Einschränkung auf zehn Tage entfällt, zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Wenn sich die ver-
wenn Gründe bestehen, die die versicherte Person nicht sicherte Person im Ausland aufhält, können wir verlangen,
selbst zu vertreten hat. dass die Untersuchungen in Deutschland durchgeführt wer-
e) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Sei- den. In diesem Fall übernehmen wir die allgemein üblichen
ten der Unruhestifter teilgenommen hat. Reise- und Aufenthaltskosten. Unter den üblichen Reise- und
f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Aufenthaltskosten verstehen wir die Reisekosten gemäß
Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass zur Bahnfahrt 2. Klasse und, falls erforderlich, Flug in der Eco-
Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde nomyclass sowie die Unterbringung in einem 4-Sterne-Hotel.
oder vergleichbare Behörde tätig wurde. Die Gefährdung Auf Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten,
muss dabei zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des wenn diese Untersuchungen vor Ort nach den von uns in
Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungs- Deutschland angewendeten Grundsätzen erfolgen.
grundlagen führen, so dass die Erfüllbarkeit der zugesagten (4) Auch bei späterer Einreichung der Unterlagen nach Absatz 1
Leistungen nicht mehr gewährleistet ist. Dies ist der Fall, leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der Be-
wenn mehr als 1 ‰ des Versichertenbestandes davon betrof- rufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit (siehe § 2).
fen ist. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss von einem (5) Lässt die versicherte Person operative Behandlungsmaßnah-
unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt werden. men, die der untersuchende und behandelnde Arzt anord-
net, um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu
mindern, nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung
§6 der versicherten Leistungen nicht entgegen. Die versicherte
Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Berufsun- Person ist allerdings aufgrund der allgemeinen gesetzlichen
fähigkeit verlangt wird? Schadenminderungspflicht verpflichtet, zumutbaren Anwei-
sungen ihrer Ärzte oder Heilpraktiker zur Besserung ihrer
(1) Wird eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit aus der Berufs- gesundheitlichen Verhältnisse Folge zu leisten.
unfähigkeits-Zusatzversicherung beansprucht, müssen uns Zumutbar sind Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit be-
auf Kosten des Anspruchserhebenden folgende Auskünf- sonderen Schmerzen verbunden sind und außerdem sichere
te, die zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlich Aussicht auf Besserung des Gesamtzustandes bieten. Hier-
sind, gegeben und Nachweise vorgelegt werden: bei handelt es sich um Maßnahmen wie die Verwendung
a) ein Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmitteln
Person; (z. B. Tragen von Prothesen, Verwendung von Seh- und Hörhilfen), die
b) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs- Durchführung von logopädischen Maßnahmen oder das Tra-
unfähigkeit; gen von Stützstrümpfen.
c) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per- (6) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun-
son gegenwärtig behandeln, bzw. behandelt oder unter- gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche-
sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und vo- rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht not-
raussichtliche Dauer des Leidens der versicherten Person wendig sind. Wenn Sie eine der genannten Pflichten nicht
sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit oder über erfüllen, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststel-
die Pflegebedürftigkeit gemäß § 2 Abs. 10 bis 13; len können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflich-
d) eine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs der tig sind. Eine Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass
versicherten Person, deren Stellung und Tätigkeit im unsere Leistung nicht fällig wird.
Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über (7) Die Absätze 1 bis 6 gelten auch, wenn Sie eine Karenzzeit
danach eingetretene Veränderungen; vereinbart haben.
e) Angaben über Einkommen aus beruflicher Tätigkeit; (8) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des
f) bei Berufsunfähigkeit aufgrund Infektionsgefahr (siehe Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberech-
§ 2 Abs. 8) die behördliche Anordnung im Original oder tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten.
in amtlich beglaubigter Kopie;
g) bei Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminde-
rung (siehe § 2 Abs. 9) den Bescheid der Deutschen §7
Rentenversicherung über die unbefristete Rente wegen Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Arbeits-
voller Erwerbsminderung; unfähigkeit verlangt wird?
h) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätz-
lich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, (1) Wird eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit aus dem Ver-
die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der trag beansprucht, müssen uns auf Kosten des Anspruchser-
Pflege; hebenden ärztliche Bescheinigungen über die Arbeitsunfä-
i) eine Aufstellung higkeit gemäß § 4 Abs. 1 vorgelegt werden. Die ärztlichen
• der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pfle- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen in Ihrer Form
geeinrichtungen und Pflegepersonen, bei denen die den Vorschriften des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG)
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Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (10.2025) 6
in der Fassung vom 22.11.2019 entsprechen. Wenn dies te einholen und Unterlagen (siehe § 10) anfordern. Bitte rei-
nicht möglich ist, z. B. weil die versicherte Person kein/e Ar- chen Sie diese angeforderten Unterlagen vor Ablauf der Frist
beitnehmer/in ist, sind fortlaufende ärztliche Atteste erfor- ein. Wir entscheiden dann spätestens bis zum Ablauf der
derlich, die inhaltlich den Anforderungen aus § 5 EntFG in Befristung neu über unsere Leistungspflicht.
der Fassung vom 22.11.2019 entsprechen. (3) Abs. 2 gilt nicht für unsere Leistungspflicht wegen Arbeits-
(2) Die Bescheinigungen nach Abs. 1 müssen Angaben zu Be- unfähigkeit.
ginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit (4) Während der Leistungsprüfung informieren wir Sie im Ab-
sowie zu den zugrundeliegenden Diagnosen enthalten. Wir stand von höchstens vier Wochen über den aktuellen Bear-
akzeptieren Bescheinigungen, die zum Zeitpunkt der Aus- beitungsstand.
stellung maximal zwei Monate in die Zukunft gerichtet sind.
Ist die versicherte Person mindestens vier Monate ununter-
brochen vollständig arbeitsunfähig krankgeschrieben, muss §9
das voraussichtlich ununterbrochene Fortbestehen im fünf- Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit?
ten und sechsten Monat von einem Facharzt der entspre-
chenden Fachrichtung bescheinigt werden. Nachprüfung
Ist die versicherte Person bereits mindestens sechs Monate (1) Wenn wir unsere Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit
ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig krankgeschrie- unbefristet anerkannt haben oder sie gerichtlich festgestellt
ben, genügt es, wenn mindestens eine der Arbeitsunfä- worden ist, sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufs-
higkeitsbescheinigungen durch einen Facharzt der entspre- unfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit gemäß § 2 Abs. 10
chenden Fachrichtung ausgestellt worden ist. bis 13 nachzuprüfen. Haben wir unsere Leistungspflicht we-
(3) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun- gen Berufsunfähigkeit nach § 2 Abs. 8 infolge einer behörd-
gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versi- lichen Anordnung wegen Infektionsgefahr anerkannt, sind
cherungsfalls und unserer Leistungspflicht notwendig sind. wir berechtigt nachzuprüfen, ob diese Anordnung nach wie
Wenn Sie eine der in Abs. 1 bis 2 genannten Pflichten nicht vor gilt. Haben wir unsere Leistungspflicht wegen Berufsun-
erfüllen, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststel- fähigkeit infolge voller Erwerbsminderung nach § 2 Abs. 9
len können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflich- anerkannt, sind wir berechtigt nachzuprüfen, ob der maß-
tig sind. Eine Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass gebliche Rentenbescheid nach wie vor gilt.
unsere Leistung nicht fällig wird. In allen vier Fällen können wir jeweils erneut prüfen, ob die
(4) Sie müssen uns das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2
nachweisen. Uns ist unverzüglich die jeweils aktuelle Be- ausübt.
scheinigung bzw. das jeweils aktuelle Attest zu übermitteln. (2) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-
Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn die versi- künfte anfordern und einmal jährlich verlangen, dass sich
cherte Person wieder arbeitsfähig ist. die versicherte Person durch von uns beauftragte Ärzte
(5) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des umfassend untersuchen lässt. Die Bestimmungen des § 6
Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangsberech- Abs. 3 gelten entsprechend.
tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten.
Mitteilungspflicht
(3) Sie müssen uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern)
§8 mitteilen, wenn eine berufliche Tätigkeit wieder aufgenom-
Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungs- men wird bzw. sich ändert.
pflicht ab? Änderungen einer behördlichen Anordnung wegen Infekti-
onsgefahr (siehe § 2 Abs. 8) sowie die Aufhebung oder Än-
(1) Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns hin- derungen des Rentenbescheids der Deutschen Rentenversi-
zugezogenen Unterlagen erklären wir innerhalb von acht cherung (§ 2 Abs. 9) müssen Sie uns ebenfalls unverzüglich
Bankarbeitstagen in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform mitteilen.
oder E-Mail), ob, in welchem Umfang und für welchen Zeit-
raum wir eine Leistungspflicht anerkennen. Dazu müssen Leistungsfreiheit
uns alle angeforderten entscheidungsrelevanten Unterlagen (4) Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1
gemäß § 6 bzw. § 7 vollständig vorliegen. Für den Fall, dass und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht
nicht alle entscheidungsrelevanten Unterlagen gemäß § 6 entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform
bzw. § 7 vorliegen sollten, werden wir diese unverzüglich (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) darlegen. Endet
nachfordern. eine Berufsunfähigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Ka-
(2) Grundsätzlich sprechen wir keine zeitlich befristeten Aner- renzzeit, zahlen wir keine Berufsunfähigkeitsrente. Unsere
kenntnisse aus. Nur in begründeten Einzelfällen, in denen Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach
einem unbefristeten Anerkenntnis wichtige Gründe entge- Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem
genstehen, können wir unsere Leistungspflicht wegen Be- Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen. Ist
rufsunfähigkeit einmalig und höchstens für die Dauer von keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert, muss die Bei-
zwölf Monaten befristen. tragszahlung zu Beginn des darauffolgenden Beitragszah-
Gründe für ein befristetes Anerkenntnis liegen z. B. vor, lungsabschnitts wieder aufgenommen werden. Wenn Sie
wenn für ein unbefristetes Leistungsanerkenntnis noch Er- eine Sofortleistung vereinbart hatten, müssen Sie für diese
hebungen oder Untersuchungen oder deren Auswertung keine Beiträge mehr zahlen.
erforderlich sind oder aus medizinischen, beruflichen bzw.
betrieblichen Gründen (z. B. Dauer einer Umschulung oder
Fortbildung, Möglichkeit der Umorganisation bei Selbststän- § 10
digen) ein Ende der Berufsunfähigkeit zu erwarten ist. Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten im
Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich befristete Anerkennt- Rahmen der Nachprüfung?
nis für uns bindend. Während dieses Zeitraums verzichten
wir auf die Nachprüfung (siehe § 6 Abs. 1 und 2) und auf Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 9 von Ihnen, der ver-
die Verweisung. Wir werden jedoch bereits vor Ablauf der sicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätzlich
Befristung prüfen, ob ein über den Zeitraum der Befristung nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger Verlet-
hinausgehender Leistungsanspruch besteht. Zur Durchfüh- zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis-
rung dieser Prüfung werden wir von Ihnen aktuelle Auskünf- tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem
[Seite 29]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (10.2025) 7
Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir durch gesonder- dungen für das Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeitsrisiko und
te Mitteilung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) die Kosten sich günstiger entwickeln als bei der Tarifkalkula-
auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. tion zugrunde gelegt.
Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs- (3) Die Beiträge für Ihre Zusatzversicherung dienen vorrangig
sig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen. der Deckung von Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeitsrisiken. Es
Die Ansprüche aus der Zusatzversicherung bleiben auch beste- stehen daher vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit keine oder
hen, soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung ohne Ein- allenfalls geringfügige Beträge zur Verfügung, aus denen
fluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- Kapitalerträge entstehen können. Erst nach Eintritt einer Be-
pflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig rufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit ist auch die Entwicklung des
verletzt wird. Kapitalmarktes von größerer Bedeutung.
Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Be- (4) Aus diesem Grund entstehen vor Eintritt einer Berufs- bzw.
ginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen Arbeitsunfähigkeit auch keine oder nur geringfügige Bewer-
zur Leistung verpflichtet. tungsreserven. Soweit Bewertungsreserven überhaupt entste-
hen, ermitteln wir deren Höhe mindestens einmal jährlich neu.
§ 11 Zuteilung der Überschussbeteiligung
Welche Besonderheiten gelten bei einer Verletzung der (5) Ihr Vertrag ist der Bestandsgruppe 114 zugeordnet. In Ab-
vorvertraglichen Anzeigepflicht? hängigkeit von dieser Zuordnung erhält Ihre Zusatzversiche-
rung jährlich Überschussanteile. Die Überschussbeteiligung
(1) Was die vorvertragliche Anzeigepflicht ist und welche Pflich- Ihrer Zusatzversicherung erfolgt vor Eintritt des Versiche-
ten sich daraus ergeben, erläutern wir Ihnen in den Allge- rungsfalls in Form von laufenden jährlichen Überschussan-
meinen Bedingungen der Hauptversicherung (siehe den Para- teilen (siehe Abs. 6), der Beteiligung an Bewertungsreserven
graphen „Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche (Sonderschlusszahlung) (siehe Abs. 7) und eventuell einem
Folgen hat ihre Verletzung?“). Schlussüberschussanteil (siehe Abs. 8). Wir veröffentlichen
(2) Wir können von der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Die-
innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss zurücktre- sen können Sie im Internet auf unserer Website www.vpv.de/
ten, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde. geschaeftsbericht aufrufen und herunterladen oder auch bei
Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, uns anfordern.
können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend Die Überschussanteilsätze können auch zu null festgesetzt
machen. Wurde die vorvertragliche Anzeigepflicht vorsätz- sein.
lich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. (6) Solange Sie Beiträge für Ihre Zusatzversicherung zahlen, er-
Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätz- hält Ihr Vertrag einen laufenden Überschussanteil. Dessen
liche noch grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vor- Höhe ermitteln wir wie folgt: Der tarifliche Beitrag Ihrer
liegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt Zusatzversicherung ohne Risikozuschläge wird mit dem de-
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den klarierten Überschussanteilsatz multipliziert. Die laufenden
Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö- Überschussanteile werden jährlich zum Jahrestag des Versi-
herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei cherungsbeginns zugeteilt und zur sofortigen Beitragsermä-
Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän- ßigung verwendet, bzw. wenn Ihre Hauptversicherung eine
de geschlossen hätten. VPV Direktversicherung ist, werden sie abweichend davon
(3) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die verzinslich angesammelt.
Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob (7) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der
fahrlässig erfolgt ist, können wir die Zusatzversicherung un- Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen
ter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wir Buchwert liegt. Da vor Eintritt einer Arbeits- bzw. Berufs-
verzichten auf unser Recht aus § 19 Abs. 3 Satz 2 VVG, die unfähigkeit keine oder allenfalls geringfügige Beträge zur
Zusatzversicherung bei von Ihnen nicht zu vertretender An- Verfügung stehen, um Kapital zu bilden, entstehen auch
zeigepflichtverletzung zu kündigen. keine oder nur geringfügige Bewertungsreserven. Dennoch
(4) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir die entstehende Bewertungsreserven, die nach den maßgeben-
Zusatzversicherung – möglicherweise zu anderen Bedingun- den rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge
gen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verursachungsorien-
Umstände geschlossen hätten, werden die anderen Bedin- tiertes Verfahren an. Die Höhe der Bewertungsreserven er-
gungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbe- mitteln wir mindestens einmal jährlich neu. Bei Beendigung
standteil. Wir verzichten, ggf. abweichend zu den Allgemei- des Vertrages bzw. zum Beginn einer Rentenzahlung der
nen Bedingungen der Hauptversicherung, auf unser Recht Hauptversicherung wird die Beteiligung an Bewertungsre-
aus § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG, die Bedingungen bei von Ihnen serven (Sonderschlusszahlung) zugeteilt.
nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung ab der lau- (8) Darüber hinaus kann bei Beendigung der Zusatzversicherung
fenden Versicherungsperiode anzupassen. ein Schlussüberschussanteil fällig werden, sofern keine Leis-
tung aus der Zusatzversicherung gezahlt wurde und wenn
sich zum Zeitpunkt der Beendigung ein Schlussüberschuss-
§ 12 anteil aus der dann aktuellen Festlegung der Überschussan-
Welche Besonderheiten gelten für die Überschussbeteili- teilsätze ergeben sollte. Die Höhe des Schlussüberschussan-
gung? teils entspricht dem deklarierten Schlussüberschussanteilsatz
multipliziert mit der Summe der gezahlten Beiträge für die
(1) Wir beteiligen Sie gemäß den gesetzlichen Regelungen an Zusatzversicherung ohne Risikozuschläge. Den für ein Jahr
dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Über- festgelegten Schlussüberschussanteilsatz veröffentlichen
schussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteili- wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern. Um
gung kann auch null Euro betragen. Nachfolgend erläutern höhere jährliche Überschussanteile ausschütten zu können,
wir Ihnen die Besonderheiten der Überschussbeteiligung kann der Schlussüberschussanteilsatz auch auf null festge-
dieser Zusatzversicherung. legt werden. In diesem Fall erhalten Sie keinen Schlussüber-
(2) Wichtigster Einflussfaktor vor Eintritt des Versicherungsfalls schussanteil.
ist die Entwicklung des versicherten Risikos und der Kosten. Bei Tod wird der Schlussüberschuss anteilig, bei Kündigung
Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die Aufwen- anteilig und gekürzt fällig.
[Seite 30]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (10.2025) 8
Endet die Zusatzversicherung vor der Hauptversicherung, Monaten nach einer Beitragsfreistellung Ihren Vertrag
wird der Schlussüberschussanteil zur Erhöhung des Gutha- (Hauptversicherung und Zusatzversicherung) ohne er-
bens der Hauptversicherung verwendet. Ansonsten wird der neute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft setzen. Dies
Schlussüberschussanteil wie die Leistung der Hauptversi- gilt nicht, wenn Berufsunfähigkeit entsprechend § 2
cherung verwendet. Wurde die Zusatzversicherung zu einer oder Arbeitsunfähigkeit entsprechend § 4 bereits einge-
Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen, wird der Schluss- treten ist.
überschussanteil grundsätzlich ausgezahlt. b) Ist Ihre Hauptversicherung eine VPV Direktversicherung, ein
(9) Nach Eintritt der Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit erfolgt die VPV ZukunftsplanKomfort, ein VPV ZukunftsplanPlus oder ein
Zuteilung von Überschüssen und Bewertungsreserven jähr- VPV Green Invest, so gilt:
lich zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Die erste Zu- Sie können nur den Gesamtvertrag beitragsfrei stellen.
teilung erfolgt frühestens ein Jahr nach Eintritt der Arbeits- In diesem Fall endet die Berufsunfähigkeits-Zusatzver-
bzw. Berufsunfähigkeit. sicherung. Das aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversi-
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert haben, cherung nach Abzug gemäß Abs. 5 b) zur Verfügung
werden die jährlichen Überschussanteile, die sich in Prozent stehende Kapital wird zur Erhöhung des Guthabens der
des Deckungskapitals bemessen, grundsätzlich zur Finanzie- Hauptversicherung verwendet.
rung einer zusätzlichen Rente verwendet. Die erreichte Ren- (5) Der Rückkaufswert Ihrer Zusatzversicherung wird nach an-
tenerhöhung ist für die Dauer der ununterbrochenen Leis- erkannten Regeln der Versicherungsmathematik als De-
tungszahlungspflicht garantiert. Danach entfällt die Rente ckungskapital Ihrer Zusatzversicherung zum Zeitpunkt der
aus der Überschussbeteiligung. Kündigung bzw. der Beitragsfreistellung errechnet. (Das
Wenn Ihre Zusatzversicherung leistungspflichtig ist und Sie Deckungskapital bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungs-
keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert haben, werden schutz gewährleisten zu können.)
die jährlichen Überschussanteile, die sich in Prozent des De- a) Bei Kündigung gilt Folgendes:
ckungskapitals bemessen, grundsätzlich verzinslich ange- Der Rückkaufswert mindert sich um rückständige Bei-
sammelt. träge. Außerdem nehmen wir einen Abzug vor, um die
Die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt im Leis- Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versiche-
tungsfall jährlich und wird zur Erhöhung der jährlichen rungsbestandes auszugleichen. Nähere Informationen
Überschussanteile verwendet. zur Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garan-
tiewerte oder der Tabelle „Mögliche Gesamtleistungen
bei Rückkauf“ entnehmen, die Ihrem Versicherungs-
§ 13 schein beigefügt ist.
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? Die Darlegungs- und Beweislast für die generelle Ange-
messenheit der Höhe des Abzugs tragen wir. Wir halten
(1) Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bildet mit der den Abzug aus dem vorgenannten Grund für angemes-
Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Haupt- sen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund der
versicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversi- Kündigung von uns vorgenommene Abzug in Ihrem Fall
cherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend
Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, bei herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug
Rentenversicherungen spätestens mit dem vereinbarten in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
Rentenbeginn, endet die Zusatzversicherung. b) Bei Beitragsfreistellung gilt Folgendes:
(2) Wenn Sie Beiträge für Ihre Zusatzversicherung zahlen, kön- Der Rückkaufswert mindert sich um rückständige Bei-
nen Sie diese jederzeit zum Schluss der laufenden Versiche- träge. Außerdem nehmen wir einen Abzug vor, um die
rungsperiode für sich allein in Textform (in lesbarer Form, z. B. Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versiche-
Papierform oder E-Mail) kündigen. In diesem Fall wird der um rungsbestandes auszugleichen. Nähere Informationen
den Abzug geminderte Rückkaufswert gemäß Abs. 5 a) zur zur Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garan-
Erhöhung der Leistung bzw. des Guthabens der Hauptversi- tiewerte oder der Tabelle „Mögliche Gesamtleistungen
cherung verwendet. bei Rückkauf“ entnehmen, die Ihrem Versicherungs-
(3) Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, für die keine schein beigefügt ist.
Beiträge mehr zu zahlen sind (beitragsfreie Berufsunfähig- Die Darlegungs- und Beweislast für die generelle Ange-
keits-Zusatzversicherung), können Sie nur zusammen mit messenheit der Höhe des Abzugs tragen wir. Wir halten
der Hauptversicherung kündigen. den Abzug aus dem vorgenannten Grund für angemes-
(4) a) Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie sen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund der
nur zusammen mit der Hauptversicherung in eine bei- Beitragsfreistellung von uns vorgenommene Abzug in
tragsfreie Versicherung umwandeln, und nur dann, Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss, wird er ent-
wenn die beitragsfreie Mindestrente von 300 € jährlich sprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass
erreicht wird. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfä- der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt
higkeitsrente und der Leistung aus der Hauptversiche- ist, entfällt er.
rung wird durch die Umwandlung in eine beitragsfreie Der sich ergebende Wert wird für die Bildung der beitrags-
Versicherung nicht verändert. Ist Ihre Hauptversicherung freien Berufsunfähigkeitsrente oder zur Erhöhung der bei-
eine VPV Flex Garant Invest, so bleibt abweichend davon tragsfreien Leistung (siehe Abs. 4 a)) bzw. des Guthabens
das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeitsrente und (siehe Abs. 4 b)) der Hauptversicherung verwendet.
der Beitragssumme der Hauptversicherung (ohne Zuzah- (6) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der Haupt-
lungen) unverändert. versicherung gelten die Abs. 2 bis 5 entsprechend.
Die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente (siehe Abs. 5 b)) (7) Erbringen wir Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatz-
errechnen wir nach anerkannten Regeln der Versiche- versicherung, berechnen wir die Leistung aus der Hauptver-
rungsmathematik für den Schluss der laufenden Versi- sicherung (Rückkaufswert, beitragsfreie Leistung und Über-
cherungsperiode. Wird die Mindestrente nicht erreicht, schussbeteiligung der Hauptversicherung) so, als ob Sie den
verwenden wir das durch die Beitragsfreistellung nach Beitrag unverändert weiter gezahlt hätten.
Abzug gemäß Abs. 5 b) zur Verfügung stehende Kapital (8) Ansprüche auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente aus
zur Erhöhung der beitragsfreien Leistung der Hauptver- der Zusatzversicherung, die auf bereits vor Kündigung oder
sicherung. Beitragsfreistellung der Hauptversicherung eingetretener
Ist Ihre Hauptversicherung eine VPV Risiko-Lebensversi- Berufsunfähigkeit beruhen, werden durch Kündigung oder
cherung Premium, so können Sie innerhalb von sechs Beitragsfreistellung der Hauptversicherung nicht berührt.
[Seite 31]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (10.2025) 9
Bei Leistungsanerkenntnis können wir verlangen, dass auf- • die versicherte Person rechnungsmäßig nicht älter als 45
grund der Kündigung oder Beitragsfreistellung erfolgte Aus- Jahre ist (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen
zahlungen zurückzuzahlen sind. dem Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr
(9) Ansprüche auf Rentenleistungen aus dieser Berufsunfähig- der versicherten Person.),
keits-Zusatzversicherung können Sie nicht abtreten oder • seit Versicherungsbeginn mindestens drei Jahre vergan-
verpfänden. Soweit darüber hinaus eine Abtretung oder gen sind, höchstens aber zehn Jahre,
Verpfändung rechtlich möglich ist, so ist diese uns gegen- • die restliche Versicherungsdauer der Berufsunfähig-
über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bishe- keits-Zusatzversicherung mindestens zehn Jahre beträgt,
rigen Berechtigten in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform • eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert wurde.
oder E-Mail) angezeigt worden ist. Der bisherige Berechtigte (2) War die versicherte Person zu Vertragsbeginn Schüler/in,
sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es kön- kann der Beitrag davon abweichend unter folgenden Vo-
nen aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor raussetzungen überprüft werden:
Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, • die neue berufliche Tätigkeit kann in eine für Sie günsti-
Verpfändung) getroffen haben. gere Berufsklasse eingestuft werden,
(10) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, • die Versicherung ist beitragspflichtig,
finden die Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversiche- • die versicherte Person ist rechnungsmäßig nicht älter als
rung sinngemäß Anwendung. 35 Jahre,
• seit Versicherungsbeginn sind mindestens drei Jahre ver-
gangen,
§ 14 • die versicherte Person nimmt erstmalig eine Ausbildung
Wie werden die Kosten Ihrer Zusatzversicherung finan- oder ein Studium auf oder die versicherte Person nimmt
ziert? nach Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung
erstmalig einen Beruf auf.
(1) Mit Ihrer Zusatzversicherung sind Kosten verbunden. Diese Die Überprüfung des Beitrags muss in diesem Fall innerhalb
sind in Ihren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Ab- von sechs Monaten nach erstmaliger Aufnahme eines Berufs,
schluss- und Vertriebskosten sowie um übrige Kosten. einer Ausbildung oder eines Studiums beantragt werden.
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe- (3) Den durch die Senkung freiwerdenden Beitrag verwenden
sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermitt- wir als zusätzlichen Beitrag für Ihre Hauptversicherung so,
ler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten dass der Gesamtbeitrag (nach Verrechnung) unverändert
die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der bleibt. Für diesen Erhöhungsbeitrag fallen keine neuen Ab-
Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- schluss- und Vertriebskosten an.
hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf- Abweichend davon wird beim Tarif A6G der Beitrag der Haupt-
wendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere versicherung nicht erhöht, sodass der Gesamtbeitrag sinkt.
die Verwaltungskosten. (4) Sind die Voraussetzungen erfüllt (siehe Abs. 1 und 2), ha-
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten ben Sie das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung die
sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwal- Berufsklasse zu wechseln (Umstufung). Die Umstufung er-
tungskosten können Sie den vorvertraglichen Informationen folgt auf Ihren Antrag hin zu Beginn der darauffolgenden
(dem Dokument „Vorschlag“ bzw. dem Dokument „Infor- Versicherungsperiode, frühestens aber zwei Wochen nach
mationsblatt zu Versicherungsprodukten“) entnehmen. Antragstellung.
(2) Wir wenden auf Ihre Zusatzversicherung die Berechnungs- (5) Den neuen Beitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversi-
methode nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung cherung ermitteln wir mit den zu Vertragsbeginn gültigen
an. Dies bedeutet, dass wir die Beiträge der ersten fünf Jahre Rechnungsgrundlagen. Hierbei stufen wir die neu aufge-
zur Deckung der Abschluss- und Vertriebskosten heranzie- nommene berufliche Tätigkeit der versicherten Person un-
hen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, ter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse und Annahme-
der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versi- richtlinien in die tariflich vorgesehenen Berufsklassen ein.
cherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode Rechnungsgrundlagen sind die verwendeten Berufsunfähig-
und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung keits- und Sterbetafeln, der Rechnungszins und die einge-
einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Wei- rechneten Kosten.
se zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsver- (6) Sollte sich der Beitrag nach der Umstufung für Sie erhöhen,
ordnung auf 2,5 % der Summe aller Prämien beschränkt. wird die Umstufung nicht durchgeführt.
(3) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslauf-
zeit verteilt.
(4) Die beschriebene Kostenfinanzierung hat zur Folge, dass in § 16
der Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Beträge zur Bil- Wann kann der Beitrag angepasst werden?
dung einer eventuell zu bildenden beitragsfreien Berufsun-
fähigkeitsrente vorhanden sind (siehe § 13 Abs. 4). Nähere (1) Wir haben nach § 163 VVG das Recht, den Beitrag neu fest-
Informationen zu einer eventuellen beitragsfreien Berufsun- zusetzen, wenn
fähigkeitsrente können Sie der Tabelle der Garantiewerte • sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und
entnehmen, die Ihrem Versicherungsschein beigefügt ist. nicht vorhersehbar gegenüber den Rechnungsgrundla-
gen des vereinbarten Beitrags geändert hat,
• der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu
§ 15 festgesetzte Beitrag angemessen und erforderlich ist,
Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Änderung der um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung
beruflichen Tätigkeit? zu gewährleisten, und
• ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen
(1) Ändert sich die berufliche Tätigkeit der versicherten Person, und die Voraussetzungen der vorhergehenden beiden
haben Sie die Möglichkeit bei gleichbleibender Rente Ihre Bei- Punkte überprüft und bestätigt hat.
träge für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu senken. Eine Neufestsetzung des Beitrags ist insoweit ausgeschlos-
Voraussetzung hierfür ist, dass sen, als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst-
• die neue berufliche Tätigkeit dann in eine für Sie günsti- oder Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein
gere Berufsklasse eingestuft werden kann, ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere
• die Zusatzversicherung beitragspflichtig ist,
[Seite 32]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (10.2025) 10
anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen
Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen.
(2) Sie können verlangen, dass an Stelle einer Erhöhung des Bei-
trags nach Abs. 1 die Versicherungsleistung entsprechend
herabgesetzt wird. Bei einer beitragsfrei gestellten Versiche-
rung sind wir unter den Voraussetzungen des Abs. 1 zur
Herabsetzung der Versicherungsleistung berechtigt.
(3) Die Neufestsetzung des Beitrags und die Herabsetzung der
Leistungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam,
der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herab-
setzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an Sie folgt.
§ 17
Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
(1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
keit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen durch
höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräfti-
gen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können
wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue Regelung er-
setzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrages notwendig
ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Re-
gelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung
der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare
Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam,
wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der
Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird
zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür
maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt
worden sind, Vertragsbestandteil.
[Seite 33]
Besondere Bedingungen für die Rentenversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (10.2025) 1
Besondere Bedingungen für die Rentenversicherung mit planmäßiger
Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung
§1 Wie erfolgt die planmäßige Erhöhung der Beiträge? 1
§2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Leistungen? 1
§3 Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen? 1
§4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung der Leistungen? 1
§5 Wann entfallen die Erhöhungen? 1
§6 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? 1
§1 • den ursprünglichen Annahmebedingungen sowie
Wie erfolgt die planmäßige Erhöhung der Beiträge? • den bei Vertragsabschluss gültigen Tarifen.
Dabei verwenden wir die bei Vertragsbeginn vereinbarten
(1) Die Beiträge für diesen Vertrag einschließlich etwaiger Zu- Rechnungsgrundlagen.
satzversicherungen erhöhen sich jeweils um den vereinbar- Die Leistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie
ten Prozentsatz des Vorjahresbeitrages. die Beiträge.
(2) Jede Beitragserhöhung führt zu einer Erhöhung der Leistun- (2) Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen, er-
gen ohne erneute Gesundheitsprüfung. höht sich diese im gleichen Verhältnis wie die Beitragssum-
(3) Jede einzelne Beitragserhöhung beträgt mindestens 2,50 € me der Hauptversicherung.
bei monatlicher, 7,50 € bei vierteljährlicher, 15 € bei halb-
jährlicher und 30 € bei jährlicher Beitragszahlungsweise. Die
tatsächlich durchgeführte Erhöhung der Beiträge kann da- §4
durch gegebenenfalls höher ausfallen als gemäß dem ver- Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung
einbarten Prozentsatz. der Leistungen?
(4) Die Beiträge erhöhen sich bis drei Jahre vor Ablauf der Bei-
tragszahlungsdauer der Hauptversicherung. (1) Alle im Rahmen des Vertrages getroffenen Vereinbarungen,
(5) Die dynamische Erhöhung kann auch nach Vertragsbeginn auch die Bestimmung des Bezugsberechtigten, gelten eben-
vereinbart werden (nachträglicher Dynamikeinschluss). falls für die Erhöhung der Leistungen.
Mögliche Erhöhungssätze sind dabei 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 %. Die Paragrafen der Allgemeinen Bedingungen zu den Kos-
Die Erhöhungen werden dann ab dem folgenden Jahrestag ten gelten auch für die Erhöhung der Leistungen.
durchgeführt (siehe § 2 Abs. 1). (2) Die Erhöhung der Leistungen setzt die Fristen in den Para-
Sofern eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ein- grafen der Allgemeinen Bedingungen zur Verletzung der
geschlossen ist, können Sie die Dynamik bis zu einem vorvertraglichen Anzeigepflicht und zur Selbsttötung nicht
rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person (Das rech- erneut in Lauf.
nungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des be-
trachteten Termins und dem Geburtsjahr der versicherten Person.) von
35 Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich §5
einschließen. Bei einem höheren Alter behalten wir uns vor, Wann entfallen die Erhöhungen?
den nachträglichen Einschluss von einer vorherigen Gesund-
heitsprüfung abhängig zu machen. (1) Eine Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum
Ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlos- Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin wider-
sen und ist oder war die versicherte Person berufsunfähig sprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb
oder arbeitsunfähig im Sinne der Allgemeinen Bedingungen von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen.
für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der VPV, so (2) Entfallene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung
endet das Recht auf den nachträglichen Dynamikeinschluss. nachholen.
(3) Sie können den Erhöhungen beliebig oft widersprechen.
Wenn Sie keine zukünftigen Erhöhungen mehr möchten
§2 und damit das Recht auf weitere Erhöhungen insgesamt er-
Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Leistun- löschen lassen wollen, können Sie dies in Textform (in lesbarer
gen? Form, z. B. Papierform oder E-Mail) beantragen.
(4) Haben Sie in Ihren Vertrag eine Berufsunfähigkeits-Zusatz-
(1) Die Erhöhungen der Beiträge und der Leistungen erfolgen versicherung mit eingeschlossen, erfolgen keine Erhöhun-
jährlich zum Jahrestag des Versicherungsbeginns (fällt der Ver- gen, solange Ihre Beitragszahlungspflicht wegen Berufs-
sicherungsbeginn Ihres Vertrages z. B. auf den 01.04., so ist der Jahres- bzw. Arbeitsunfähigkeit entfällt.
tag jeweils der 01.04. eines Jahres). (5) Solange keine Beiträge gezahlt werden (z.B. aufgrund einer Bei-
(2) Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mit- tragspause oder nach Beitragsfreistellung), erfolgen keine weiteren
teilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der Erhöhungen.
jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
§6
§3 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen?
(1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
(1) Wir errechnen die Erhöhung der Leistungen nach weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
• dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen keit der übrigen Bestimmungen nicht.
Alter der versicherten Person, (2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
• dem Erhöhungsbetrag, durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
• der restlichen Beitragszahlungsdauer, kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
• der restlichen Versicherungsdauer, können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
• der restlichen Leistungsdauer, Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
[Seite 34]
Besondere Bedingungen für die Rentenversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (10.2025) 2
ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
[Seite 35]
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie zur Rentenversicherung (10.2025) 1
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie zur Rentenversi-
cherung
§1 Was ist eine Nachversicherungsgarantie? 1
§2 Wann können Sie eine Nachversicherung beantragen? 1
§3 Was ist die Karrieregarantie? 1
§4 Wie wird Ihre Nachversicherung abgeschlossen? 2
§5 Welche Begrenzungen gelten für Ihre Nachversicherung? 2
§6 Welche Vereinbarungen gelten für Ihre Nachversicherung? 2
§7 Wann endet das Recht auf Nachversicherung? 2
§8 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen? 2
§1 • Erwerb oder Neubau einer selbst genutzten Immobilie im
Was ist eine Nachversicherungsgarantie? Wert von mindestens 50.000 €; es genügt auch die Aufnah-
me eines Darlehens zur Finanzierung einer selbst genutzten
Eine Nachversicherungsgarantie ist das Recht, den Versicherungs- Immobilie, die mindestens einen Wert von 50.000 € hat.
schutz ohne erneute Risikoprüfung zu stärken. Dazu können Sie Wir können jeweils verlangen, dass Sie uns die Anlässe nach-
eine eventuell vereinbarte Berufsunfähigkeits-Leistung erhöhen. weisen.
Die einzelne Erhöhung wird als Nachversicherung bezeichnet. Außerdem können Sie das Recht auf Nachversicherung ereignis-
unabhängig in den ersten fünf Jahren Ihres Vertrages wahrneh-
men, sofern die versicherte Person rechnungsmäßig nicht älter
§2 als 40 Jahre ist. (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen
Wann können Sie eine Nachversicherung beantragen? dem Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der ver-
sicherten Person.)
Treten im Leben der versicherten Person (das ist die Person, auf de-
ren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) folgende Ereignisse ein,
können Sie innerhalb von zwölf Monaten das Recht auf Nach- §3
versicherung wahrnehmen: Was ist die Karrieregarantie?
• Erreichen der Volljährigkeit,
• Heirat, (1) Besteht Ihr Vertrag bereits seit fünf Jahren, ist die versicher-
• Geburt eines Kindes, te Person erwerbstätig und hat die Berufsunfähigkeits-Rente
• Adoption eines Kindes, die Obergrenze von 36.000 € jährlich erreicht, können Sie
• erstmaliger Beginn einer staatlich anerkannten Berufsausbil- unter folgenden Voraussetzungen eine zusätzliche Nachver-
dung oder eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich sicherung (Karrieregarantie) beantragen:
anerkannten Hochschule oder Fachhochschule oder ver- (a) Ist die versicherte Person als Arbeitnehmer in einem
gleichbaren Ausbildungseinrichtung, unbefristeten oder auf mindestens zwei Jahre befriste-
• Abschluss eines unbefristeten oder für mindestens ein Jahr ten Angestelltenverhältnis und steigt das regelmäßige
befristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an die erfolgreiche monatliche Bruttoeinkommen der versicherten Person
Beendigung einer Ausbildung, nach Abschluss dieses Versicherungsvertrags im Rahmen
• erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer Hochschule einer Gehaltserhöhung im Vergleich zum Vormonat um
oder Fachhochschule, mindestens 5 %, dann darf die im Rahmen der Nach-
• bestandene Meisterprüfung, versicherung abgeschlossene prozentuale Erhöhung der
• Beförderung zum leitenden Angestellten (Erteilung Prokura), Berufsunfähigkeits-Rente maximal so hoch sein wie die
• erstmaliges Steigen der regelmäßigen Bezüge aus unselbst- prozentuale Erhöhung des regelmäßigen monatlichen
ständiger Arbeit über die Beitragsbemessungsgrenze am Bruttoeinkommens der versicherten Person.
Wohnort in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), (b) Sie können die Nachversicherung ausüben, wenn die
• erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im zu- versicherte Person seit mindestens sechs Jahren eine
vor abhängig ausgeübten Beruf, berufliche Tätigkeit in Selbstständigkeit ausübt und aus
• Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versi- dieser Tätigkeit eine stabile Gewinnsteigerung erzielt.
cherungspflicht in der GRV zu dem Zeitpunkt, in dem die Eine stabile Gewinnsteigerung liegt vor, wenn sich der
Mindestpflichtversicherungszeit erfüllt ist, durch die versicherte Person erzielte durchschnittliche
• Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes aus einer betrieb- jährliche Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre nach
lichen Altersversorgung, falls die versicherte Person einen Abschluss dieses Versicherungsvertrags bei erstmaliger
neuen Beruf aufgenommen hat, Ausübung dieser Option gegenüber dem durchschnittli-
• Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes eines berufsstän- chen jährlichen Gewinn vor Steuern der davor liegenden
dischen Versorgungswerks, in dem die versicherte Person drei Jahre – bei wiederholter Ausübung dieser Option
pflichtversichert ist, jedoch gegenüber dem zuletzt für die Optionsausübung
• Steigerung des Bruttoeinkommens aus nicht selbstständiger geltend gemachten durchschnittlichen jährlichen Ge-
Arbeit um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahresein- winn vor Steuern – um mindestens 30 % erhöht.
kommen, Dann darf die im Rahmen der Nachversicherung abge-
• eine nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen jährli- schlossene prozentuale Erhöhung der Berufsunfähig-
chen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre bei einer keits-Rente maximal 20 % betragen.
selbstständigen versicherten Person um mindestens 30 % (2) Die Karrieregarantie muss innerhalb von zwölf Monaten
im Vergleich zum durchschnittlichen jährlichen Gewinn vor nach der Gehaltserhöhung oder der Erhöhung des durch-
Steuern der drei davor liegenden Jahre, schnittlichen Gewinns vor Steuern beantragt werden, dabei
• Tod des Ehepartners oder des Lebenspartners bei eingetra- können wir entsprechende Nachweise verlangen. Die ge-
gener Lebenspartnerschaft, samten bei uns versicherten Berufsunfähigkeitsrenten dürfen
• Scheidung vom Ehepartner oder Aufhebung einer eingetra- nach der Erhöhung durch die Karrieregarantie jedoch maxi-
genen Lebenspartnerschaft, mal 72.000 € pro Jahr betragen. Im Übrigen gelten die Rege-
[Seite 36]
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie zur Rentenversicherung (10.2025) 2
lungen des § 5 zur Höchstgrenze der Nachversicherung. dem Dienstverhältnis hinsichtlich einer Dienst- oder Be-
Übt die versicherte Person zum Zeitpunkt der Nachversiche- rufsunfähigkeit,
rung einen Beruf aus, für den nach unseren Annahmericht- • bereits erworbene Anwartschaften aus einer Kammer-
linien eine Höchstgrenze für die versicherbare Jahresrente versorgung hinsichtlich einer Dienst- oder Berufsunfä-
gilt, darf die Berufsunfähigkeits-Rente nur bis zu dieser higkeit,
Höchstgrenze angehoben werden. • bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der
VPV und
• bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen bei ande-
§4 ren Unternehmen.
Wie wird Ihre Nachversicherung abgeschlossen? Finanziell angemessen heißt dabei, dass die Gesamtversor-
gung abhängig vom durchschnittlichen jährlichen Bruttoar-
(1) Ihre Nachversicherung hat die ausstehende Versicherungs- beitseinkommen der letzten drei Jahre der versicherten Per-
und Beitragszahlungsdauer Ihres ursprünglichen Vertrages, son ist und die folgende Höhe nicht übersteigen darf:
sofern dies nach § 5 Abs. 1 möglich ist. • Bruttoarbeitseinkommen bis 48.000 €:
(2) Ihre Nachversicherung erfolgt durch einen Neuabschluss 70 % des Bruttoarbeitseinkommens.
einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung nach • Bruttoarbeitseinkommen bis 90.000 €:
den Bestimmungen des § 5. Bei entsprechenden Mindest- zusätzlich 60 % auf den 48.000 € übersteigenden Teil
restlaufzeiten ist eine Nachversicherung auch im Rahmen des Bruttoarbeitseinkommens.
eines Neuabschlusses des Tarifes FGI (VPV Flex Garant In- • Bruttoarbeitseinkommen bis 120.000 €:
vest), des Tarifes BV (VPV Basisvorsorge), des Tarifes ZP (VPV zusätzlich 50 % auf den 90.000 € übersteigenden Teil
ZukunftsplanKomfort), des Tarifes ZPP (VPV ZukunftsplanPlus) des Bruttoarbeitseinkommens.
oder des Tarifes GI (VPV Green Invest) mit Berufsunfähig- • mehr als 120.000 € Bruttoarbeitseinkommen:
keits-Zusatzversicherung möglich. Sind in Ihrer ursprüngli- Hier erfolgen eine individuelle Prüfung und Festlegung.
chen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eine garantier- Bei Selbstständigen gelten diese Beträge entsprechend für
te Rentensteigerung, Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit den durchschnittlichen jährlichen Gewinn vor Steuern der
oder eine Sofortleistung vereinbart, können Sie diese jeweils letzten drei Jahre.
auch für die neue Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)versicherung Ein entsprechendes Überprüfungsrecht behalten wir uns vor.
vereinbaren, sofern wir diese Leistungen zum Zeitpunkt der (4) Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist das Endalter der
Nachversicherung anbieten. Sofern in Ihrem ursprünglichen versicherten Person auf maximal 67 Jahre begrenzt.
Vertrag eine Karenzzeit vereinbart ist, wird diese mit der
gleichen Dauer bei der Nachversicherung berücksichtigt.
(3) Maßgebend für Ihre Nachversicherung ist der Tarif, den wir §6
zum Zeitpunkt der Nachversicherung vertreiben, einschließ- Welche Vereinbarungen gelten für Ihre Nachversicherung?
lich dessen Bedingungen. Bei der Bestimmung der Berufs-
klasse ist die ausgeübte berufliche Tätigkeit der versicherten Wenn nichts Abweichendes festgelegt wird, gelten alle Verein-
Person bei Abschluss des ursprünglichen Vertrages maß- barungen, die dem ursprünglichen Vertrag zugrunde liegen,
geblich. Bei der Berechnung des Beitrags gelten außerdem, auch für Ihre Nachversicherung. Zu jeder Nachversicherung kön-
sofern bei dem neuen Tarif maßgeblich, die dem ursprüngli- nen Sie ein eigenes Bezugsrecht verfügen. Tun Sie dies nicht,
chen Vertrag zugrunde liegenden tariflichen Risikomerkmale so gilt für Ihre Nachversicherung das zu Ihrer ursprünglichen
(wie Größe, Gewicht, Raucher- oder Familienstatus). Versicherung verfügte Bezugsrecht.
Jede einzelne Nachversicherung gilt als Abschluss einer Versi-
cherung. Daher beginnt für die Nachversicherung insbesondere
§5 die Frist für unsere Leistungspflicht bei Selbsttötung neu.
Welche Begrenzungen gelten für Ihre Nachversicherung?
(1) Sie können eine Nachversicherung abschließen, wenn auch §7
ein Neuabschluss mit diesen Begrenzungen möglich wäre. Wann endet das Recht auf Nachversicherung?
Es gelten also insbesondere die Mindest- und Höchstgren-
zen des bei Abschluss der Nachversicherung herangezoge- Ihr Recht auf Nachversicherung endet, wenn
nen Tarifes (siehe § 4 Abs. 2 und 3) bezüglich Beitrag, Jah- • die versicherte Person rechnungsmäßig älter als 50 Jahre ist
resrente, Dauer und Endalter. (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr
(2) Die Höhe der Berufsunfähigkeits-Jahresrente jeder einzelnen des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der versicherten Person.),
Nachversicherung beträgt • die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beantragung der
• höchstens 50 % der bei Vertragsabschluss versicherten Nachversicherung einen Anspruch auf Leistungen wegen
Jahresrente und Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit
• höchstens 12.000 €. geltend gemacht hat,
Für eine versicherte Person darf durch die Nachversicherung • der Vertrag beitragsfrei gestellt ist,
nach § 2 in Summe höchstens eine Berufsunfähigkeits-Jah- • der Vertrag durch Ausübung der Nachversicherungsgarantie
resrente von 36.000 € erreicht werden. Bei Nachversiche- zustande gekommen ist oder
rung nach § 3 – Karrieregarantie – liegt diese Grenze bei • der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
72.000 € (§ 3 Abs. 2). Ist oder war die versicherte Person im Sinne der Bedingungen
Hierbei werden alle bei der VPV abgeschlossenen Verträge berufsunfähig oder arbeitsunfähig, so endet das Recht auf
berücksichtigt. Bei diesem Höchstbetrag werden die plan- Nachversicherung einer Berufsunfähigkeits-Leistung ohne er-
mäßigen Erhöhungen von Berufsunfähigkeits-Leistungen neute Risikoprüfung.
bei Verträgen mit dynamischem Zuwachs von Leistung und
Beitrag nicht einberechnet.
(3) Die Nachversicherung einer Berufsunfähigkeits-Leistung ist §8
nur zulässig, soweit die Gesamtversorgung bei Berufsunfä- Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
higkeit im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse der ver-
sicherten Person finanziell angemessen ist. (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
Zur Gesamtversorgung zählen: weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
• bei Beamten: bereits erworbene Anwartschaften aus keit der übrigen Bestimmungen nicht.
[Seite 37]
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie zur Rentenversicherung (10.2025) 3
(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
[Seite 38]
Steuerinformationen zur Flex Garant (06.2025) 1
Steuerinformationen
Hinweise von Versicherungsleistungen, die nach Vollendung des 62.
Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von
Die Ausführungen über die geltenden Steuervorschriften bezie- zwölf Jahren seit Vertragsabschluss fällig werden. In diesem
hen sich auf das deutsche Steuerrecht und stellen lediglich allge- Fall gilt als Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags,
meine Angaben dar. Nur das zuständige Finanzamt und die im welcher mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern ist.
Steuerberatungsgesetz bezeichneten Personen dürfen verbind- Auch in diesem Fall müssen wir zunächst die auf den vollen
liche Auskünfte über die steuerliche Behandlung von Beiträgen Unterschiedsbetrag berechnete Kapitalertragsteuer inklusi-
oder Versicherungsleistungen abgeben. Unsere Vermittler sind ve Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten und
nicht befugt, Sie steuerlich zu beraten. Für die Richtigkeit und abführen. Der Ausgleich erfolgt über die Einkommensteuer-
Vollständigkeit dieser Information sowie für Angaben von Ver- erklärung.
mittlern zu steuerlichen Fragen übernehmen wir keine Haftung. Bei einem Steuerabzug in Form der Abgeltungsteuer kann
Die Ausführungen beruhen auf dem Stand der Steuergesetzge- es bei einem geringen zu versteuernden Einkommen zweck-
bung vom 01.06.2025. Die Anwendung der Steuerregelungen mäßig sein, den Ertrag dennoch in der Steuererklärung an-
auf den jeweiligen Vertrag kann nicht für die gesamte Laufzeit zugeben. Das Finanzamt ist verpflichtet, zu prüfen, welche
des Vertrages garantiert werden. Insbesondere aus der Ände- Besteuerungsart (Abgeltungsteuer oder individuelle Steuer)
rung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen für den Steuerpflichtigen die günstigere ist.
oder auch der Rechtsprechung während der weiteren Vertrags- 4. Die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen können
laufzeit, aber auch durch einvernehmliche Vertragsänderungen, nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies
kann sich eine abweichende steuerliche Behandlung ergeben. gilt ebenso für ergänzende Todesfallabsicherungen. Die
Beiträge zu eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzver-
Einkommensteuer sicherungen können bei der Veranlagung zur Einkommen-
1. Die Renten aus privaten Rentenversicherungen gehören als steuer im Rahmen der Höchstbeträge für ”sonstige Vorsor-
wiederkehrende Bezüge zu den sonstigen Einkünften nach geaufwendungen” als Sonderausgaben abgezogen werden.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Die 5. Eine nachträgliche Änderung wesentlicher Vertragsmerkma-
Rentenzahlungen werden nur in Höhe des Ertragsanteils der le (Versicherungslaufzeit, Versicherungssumme, Beitragshö-
Besteuerung unterworfen, wobei der Ertragsanteil in einem he, Beitragszahlungsdauer) kann zu einem Neubeginn der
Prozentsatz von der jährlichen Rente berechnet wird. Dieser steuerlichen Mindestvertragsdauer führen. So führen zum
Prozentsatz richtet sich nach dem Alter des Rentenberech- Beispiel nachträgliche Zuzahlungen zu einem Neubeginn
tigten bei Rentenbeginn und bleibt für die Dauer des Ren- der steuerlichen Mindestvertragsdauer. Vertragsanpassun-
tenbezugs unverändert. Beispielsweise beträgt er bei einem gen, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart worden
Rentenberechtigten, welcher bei Rentenbeginn 62 Jahre alt sind, sowie hinreichend bestimmte Optionen zur Änderung
ist, 21 %; bei einem Rentenberechtigten, welcher bei Ren- des Vertrages führen vorbehaltlich der Grenzen des Gestal-
tenbeginn 67 Jahre alt ist, 17 %. tungsmissbrauchs nicht zu einem Neubeginn der steuerli-
Werden Leibrenten nach dem Tod der versicherten Person chen Mindestvertragsdauer.
während der Rentengarantiezeit weitergezahlt, ist auch für 6. Einmalige Kapitalauszahlungen im Todesfall aus Renten-
den Rechtsnachfolger die Ertragsanteilbesteuerung anzu- versicherungen gehören nicht zu den Einnahmen aus § 20
wenden. Dabei wird der auf den Erblasser angewandte Er- Abs. 1 Nr. 6 EStG und sind damit einkommensteuerfrei. Es
tragsanteil fortgeführt. besteht jedoch eine Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6
Leibrenten haben wir jährlich der Deutschen Rentenversi- Sätze 7 f. EStG, wenn die Ansprüche aus der Lebensversi-
cherung Bund als zentraler Stelle zu melden (Rentenbezugs- cherung zuvor entgeltlich erworben wurden.
mitteilung gemäß § 22a Abs. 1 EStG). 7. Renten aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind
2. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht erfolgt bei als zeitlich begrenzte Leibrenten nur mit dem Ertragsanteil
Ausübung des Kapitalwahlrechts eine Versteuerung der Er- (§ 55 EStDV) zu versteuern. Bei laufenden Rentenleistungen
träge nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Steuerpflichtiger Ertrag sind wir verpflichtet, diese jährlich an die Deutsche Renten-
im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist der Unterschieds- versicherung Bund als zentrale Stelle zu melden (Rentenbe-
betrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe zugsmitteilung gemäß § 22a Abs. 1 EStG).
der auf sie entrichteten Beiträge. Unter der Voraussetzung
einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren sowie ei- Verfahren zum Kirchensteuerabzug
ner Kapitalauszahlung erst nach Vollendung des 62. Lebens- Wir sind verpflichtet, bei Auszahlung von Kapitalerträgen an kir-
jahres gilt als Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags. chensteuerpflichtige Personen Kirchensteuer als Zuschlagsteuer
Werden mehrere Versicherungsleistungen zu unterschiedli- zur Kapitalertragsteuer einzubehalten und an die steuererhe-
chen Zeitpunkten ausgekehrt (z. B. bei Teilauszahlungen), ist benden Religionsgemeinschaften abzuführen. Dazu ist gesetz-
jeweils gesondert zu prüfen, ob die hälftige Besteuerung der lich vorgesehen, dass wir beim Bundeszentralamt für Steuern
Erträge zur Anwendung kommt. Bei Teilauszahlungen sind die Religionszugehörigkeit des Kunden abfragen. Die Abfrage
die anteilig entrichteten Beiträge zu berücksichtigen. erfolgt bei einem Versicherungsvertrag vor einer bevorstehen-
3. Auf den nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtigen Ertrag den Auszahlung aus dem Vertrag (sog. Anlassabfrage), im Übri-
müssen von uns 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Soli- gen regelmäßig im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober
daritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten und an mit Wirkung für das Folgejahr (sog. Regelabfrage). Sofern die
das für uns zuständige Finanzamt abgeführt werden, sofern Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht automatisch abgeführt,
uns kein Freistellungsauftrag vorliegt. sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erhoben wer-
Bei einem Verkauf der Versicherung wird die Kapitalertrag- den soll, steht Ihnen für den Widerspruch gegen die Übermitt-
steuer nicht von uns einbehalten, sondern es erfolgt eine lung Ihrer Religionszugehörigkeit ein amtlich vorgeschriebe-
Meldung an das Finanzamt. Der Steuerpflichtige muss in ner Vordruck unter www.formulare-bfinv.de („Erklärung zum
diesem Fall die Veräußerung im Rahmen seiner Einkommen- Sperrvermerk § 51a EStG“) als Download zur Verfügung. Dieser
steuererklärung angeben und versteuern. ist ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig beim Bundeszen-
Die von uns einbehaltene Kapitalertragsteuer inklusive Kir- tralamt für Steuern einzureichen. „Rechtzeitig“ bedeutet bei
chensteuer und Solidaritätszuschlag hat abgeltenden Cha- einer anlassbezogenen Abfrage spätestens zwei Monate vor
rakter (Abgeltungsteuer). Dies gilt nicht für die Auszahlung unserer Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern; bei einer
[Seite 39]
Steuerinformationen zur Flex Garant (06.2025) 2
Regelabfrage ist der Eingang Ihrer Sperrvermerkserklärung bis 3. Die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterla-
spätestens zum 30. Juni beim Bundeszentralamt für Steuern gen sind bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsneh-
erforderlich. Bis zu Ihrem Widerruf ist damit die Übermittlung mer vorzulegen. Bei einer Änderung der steuerlichen Ansäs-
Ihrer Religionszugehörigkeit für die aktuelle und alle folgenden sigkeit außerhalb Deutschlands oder auf Nachfrage sind die
Abfragen gesperrt. Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
für Sie abführen. Das für Sie zuständige Finanzamt wird durch
das Bundeszentralamt für Steuern über Ihren Sperrvermerk in-
formiert und ist gesetzlich gehalten, Sie aufzufordern, Angaben
zum Kapitalertragsteuereinbehalt zu machen, um darauf nach-
träglich Kirchensteuer zu erheben.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ansprüche oder Leistungen aus privaten Rentenversicherungen
und ggf. eingeschlossenen Zusatzversicherungen unterliegen
der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie aufgrund einer
Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als
Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts
oder als Teil des Nachlasses) erworben werden. Es gelten die
Freibeträge der §§ 16/17 des Erbschaftsteuergesetzes.
Versicherungsteuer
Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwen-
dung findet, nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG von der Versiche-
rungsteuer befreit. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
können versicherungsteuerpflichtig werden. Dies ist z. B. dann
der Fall, wenn die versicherte Person nicht zum Kreis der Ange-
hörigen des Versicherungsnehmers zählt und weder sie noch ei-
ner ihrer Angehörigen ein unwiderrufliches Bezugsrecht haben.
Erlischt die Steuerbefreiung, so ist die Steuer nachzuentrichten,
soweit Versicherungsentgelt für einen Zeitraum nach Entfallen
der Steuerbefreiung gezahlt worden ist (§ 9 Abs. 5 VersStG).
Umsatzsteuer
Beiträge und Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
Meldepflichten nach dem Abkommen zwischen Deutsch-
land und den USA
1. Mit Datum vom 31. Mai 2013 wurde ein Abkommen zur För-
derung der Steuerehrlichkeit zwischen Deutschland und den
USA abgeschlossen. Darin verpflichten sich beide Staaten
zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch.
Hierzu haben auch Versicherungsunternehmen Daten zu
erheben und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an
das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das Bun-
deszentralamt für Steuern leitet die Daten an die zuständige
Behörde der USA weiter.
2. Meldepflichtig sind solche Verträge, deren Versicherungs-
nehmer eine in den USA einkommensteuerpflichtige Per-
son ist. Bei Tod des Versicherungsnehmers treten an dessen
Stelle die anspruchsberechtigten Leistungsempfänger, wenn
auch diese in den USA einkommensteuerpflichtig sind.
3. Zu den zu beschaffenden und auszutauschenden Informatio-
nen gehören Name, Anschrift und US-amerikanische steuer-
liche Identifikationsnummer des Versicherungsnehmers bzw.
hinterbliebenen Leistungsempfängers, Vertragsnummer und
der Wert des Vertrages zum Ende des Kalenderjahres.
Meldepflicht bei steuerlicher Ansässigkeit außerhalb
Deutschlands
1. Bei einer steuerlichen Ansässigkeit außerhalb Deutschlands
besteht eine Meldepflicht für rückkaufsfähige Versiche-
rungsverträge und Rentenversicherungsverträge mit Kapi-
talbildung. Grundlage hierfür ist die am 9. Dezember 2014
durch den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU
(ECOFIN) beschlossene erweiterte Fassung der Amtshilfe-
richtlinie.
2. Unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer (TIN)
wird turnusmäßig kalenderjährlich u. a. der Name, die An-
schrift, der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Vertrags-
nummer, der Vertragswert und der in einem Kalenderjahr
gutgeschriebene „Gesamtbruttobetrag“ personenbezogen
gemeldet.
[Seite 40]
Allgemeine Verbraucherinformationen (01.2025) 1
Allgemeine Verbraucherinformationen
Die nachstehende Information gibt in übersichtlicher und ver- an einem Sicherungsfonds verpflichtet. Protektor ist eine
ständlicher Form einen Überblick über die Identität des Versi- Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Versicherten.
cherers und den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertra-
ges. Die dargestellten Informationen sind nicht abschließend.
Informationen zur angebotenen Leistung
Informationen zum Versicherungsunternehmen (4) Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
(a) Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns
(1) Angaben zum Versicherer und vertretungsberechtigten gelten der Versicherungsantrag, der Vorschlag, der
Personen Versicherungsschein und etwaige Nachträge des Versi-
Der Versicherer ist die VPV Lebensversicherungs-AG, nach- cherungsscheins, die Allgemeinen und Besonderen Ver-
folgend VPV genannt. Die VPV ist eine Aktiengesellschaft sicherungsbedingungen einschließlich weiterer für den
mit Sitz in Stuttgart unter folgender Adresse: Vertragsinhalt maßgeblicher Tarifbestimmungen, die Ih-
nen vor Antragstellung, spätestens jedoch als Anlage zu
VPV Lebensversicherungs-AG Ihrem Versicherungsschein zur Verfügung gestellt wer-
Mittlerer Pfad 19 den.
70499 Stuttgart (b) Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leis-
tungen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag,
oder dem Dokument „Vorschlag“, dem Versicherungsschein
sowie den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbe-
Postfach 31 17 55 dingungen.
70477 Stuttgart
(5) Angaben zum Versicherungsbeitrag
E-Mail: info@vpv.de Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt vom Alter der
versicherten Person, dem gewünschten Versicherungsschutz
Vorstand sowie der Zahlungsweise ab. Die Höhe des Beitrags, der für
Klaus Brenner, Vorsitzender den Zeitraum der vereinbarten Beitragszahlungsdauer zu
Steffen Guttenbacher entrichten ist, entnehmen Sie bitte dem Dokument „Vor-
Dr. Olaf Schmitz schlag“ oder dem Versicherungsschein.
Dietmar Stumböck
(6) Zusätzliche Gebühren und Kosten
Die VPV ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Stuttgart Die Kosten Ihres Vertrages finden Sie im Dokument „Vor-
unter der Handelsregister-Nr. HRB 15 279 eingetragen. schlag“, im Dokument „Informationsblatt zu Versicherungs-
produkten“ oder im Basisinformationsblatt. Im Dokument
(2) Hauptgeschäftstätigkeit „Vorschlag“ geben wir auch etwaig zusätzlich anfallende
Die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens ist der un- Gebühren an.
mittelbare und mittelbare Betrieb der Lebensversicherung Zusätzliche Gebühren oder Kosten, z. B. für die Antragsbe-
in allen ihren Arten und damit verbundenen Zusatzversiche- arbeitung oder für die Benutzung von Fernkommunikations-
rungen sowie Kapitalisierungsgeschäfte, Tontinengeschäfte mitteln werden nicht erhoben. Vermittler sind nicht berech-
und die Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrich- tigt, von Ihnen irgendwelche besonderen Gebühren oder
tungen im Inland. Kosten für die Aufnahme des Antrags zu erheben.
Der Versicherer ist außerdem berechtigt, sich an anderen
Versicherungsunternehmen zu beteiligen. (7) Einzelheiten zur Zahlung des Beitrags
Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu ent-
Zuständige Aufsichtsbehörde richten. Dieser ist in Ihrem Versicherungsschein enthalten.
Die VPV Lebensversicherungs-AG unterliegt der Aufsicht Die Beiträge können je nach Tarif monatlich, vierteljährlich,
durch die halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Zusätzlich be-
steht bei einigen Tarifen die Möglichkeit zur Zahlung eines
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Einmalbeitrags. Für die Beitragszahlung ist die bei der An-
Graurheindorfer Str. 108 tragstellung vereinbarte Zahlungsweise maßgeblich. Ent-
53117 Bonn sprechend der getroffenen Vereinbarung wird der Beitrag
entweder durch Überweisung oder per Lastschrift von Ihnen
oder gezahlt. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungs-
schein.
Postfach 12 53 Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je-
53002 Bonn doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche-
rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Wenn Sie
(3) Garantiefonds jedoch den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig
zahlen, können wir von dem Vertrag zurücktreten und der
Protektor Sicherungsfonds für die Lebensversicherer Versicherungsschutz entfällt rückwirkend.
Wilhelmstr. 43 G
10117 Berlin (8) Gültigkeitsdauer des Angebots
Das Angebot ist gültig bis zu dem im Dokument „Vorschlag“
Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und den genannten Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt gilt
Bestimmungen der Verordnung über die Finanzierung des für die versicherte Person gegebenenfalls ein neues Ein-
Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (SichLVFinV) sind trittsalter. Somit können sich die berechneten Werte verän-
wir als Lebensversicherungsunternehmen zur Mitgliedschaft dern. Weiterhin gilt das Angebot, solange diese Tarifgenera-
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Allgemeine Verbraucherinformationen (01.2025) 2
tion nicht geschlossen ist. lichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer oder
Die angegebenen Beiträge setzen voraus, dass der Antrag die versicherte Person ein Kündigungsrecht.
zu normalen Bedingungen angenommen werden kann. Nähere Angaben
• zur Ermittlung des Rückkaufswertes,
(9) Besonderheiten von Finanzdienstleistungsprodukten • zu Voraussetzungen für unser Kündigungsrecht bei vor-
Bei allen Lebensversicherungen sind Sie vertragsmäßig an vertraglicher Anzeigepflichtverletzung,
den Überschüssen unserer Gesellschaft beteiligt. Die Höhe • weitere Beendigungsmöglichkeiten und
dieser Beteiligung hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie • sonstige Regelungen zu den Kündigungsmöglichkeiten
zum Beispiel vom Verlauf der Sterblichkeit und von der Ent- entnehmen Sie bitte den für Ihre Versicherung gültigen Ver-
wicklung der Kosten, insbesondere aber von den Kapital- sicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.
erträgen. Die Entwicklung dieser Faktoren ist nicht vorher-
sehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Die Höhe (14) Anzuwendendes Recht
der künftigen Überschussbeteiligung kann Ihnen also nicht Für die Vertragsanbahnung sowie auf Ihren Versicherungs-
garantiert werden. vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Bitte beachten Sie, dass fondsgebundene Lebensversiche- Anwendung. Das für Klagen zuständige Gericht entnehmen
rungen mit speziellen Risiken behaftet sind und Schwankun- Sie bitte den für Ihren Versicherungsvertrag geltenden Allge-
gen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die wir keinen meinen Versicherungsbedingungen.
Einfluss haben. Insbesondere können die in der Vergangen-
heit erwirtschafteten Erträge nicht als Indikator für die künf- (15) Anzuwendende Sprache
tige Entwicklung der Erträge herangezogen werden. Die Bedingungen, alle weiteren Vertragsbestimmungen und
diese Verbraucherinformation werden Ihnen in deutscher
Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation während der Lauf-
Informationen zum Vertrag zeit des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt.
(10) Zustandekommen des Versicherungsvertrages
Der Abschluss eines Versicherungsvertrages setzt zwei über- Sonstige Informationen
einstimmende Willenserklärungen voraus. Der Versiche-
rungsvertrag kommt somit durch eine von Ihnen abgegebe- (16) Informationen zu Rechtsbehelfen
ne Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten Bei Beschwerden können Sie sich an den Versicherungsom-
Versicherungsantrags) und durch unsere Annahme in Form budsmann, die zuständige Aufsichtsbehörde oder direkt an
der Übersendung des Versicherungsscheins wirksam zustan- die VPV Lebensversicherungs-AG wenden. Nähere Informa-
de, sofern Sie Ihre Vertragserklärung nicht wirksam wider- tionen hierzu können Sie den Allgemeinen Versicherungsbe-
rufen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter Nr. 11). dingungen entnehmen. Außerdem haben Sie die Möglich-
Eine Antragsbindefrist besteht nicht. keit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je-
doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- (17) Wichtiger Hinweis zu der Definition der Berufsunfähig
rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings keit
entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zah- Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine
lung des ersten (Einlösungsbeitrags) oder einmaligen Bei- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, ist
trags (siehe Allgemeine Bedingungen). zu beachten, dass der in den Versicherungsbedingungen
Die Versicherung wird für die Dauer der vereinbarten Versi- verwendete Begriff der Berufsunfähigkeit weder mit dem
cherungsdauer abgeschlossen, die Sie dem Versicherungs- Begriff der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung im
schein entnehmen können. sozialrechtlichen Sinne noch mit dem Begriff der Berufs-
Wurde ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart, so ge- unfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen in der
währt die VPV bis zum Beginn des regulären Versicherungs- Krankentagegeldversicherung gleichzusetzen ist.
schutzes einen Versicherungsschutz gemäß den Allgemei-
nen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. (18) Sonstige Angaben
Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen ha- Einzelheiten zur Höhe der Leistungen im Falle des Rück-
ben, endet der Versicherungsschutz über die vorläufige De- kaufes oder der Beitragsfreistellung, zu den Kosten Ihres
ckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV. Vertrages, zur Überschussbeteiligung, zur Garantie von Leis-
tungen, Informationen zur Nachhaltigkeit, bei fondsgebun-
(11) Widerrufsrecht denen Versicherungen Angaben über die der Versicherung
Ihr Versicherungsvertrag kann von Ihnen widerrufen zugrunde liegenden Fonds und der darin enthaltenen Wer-
werden. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht fin te sowie Angaben zu Steuerregelungen sind im Dokument
den Sie in der Widerrufsbelehrung. Diese finden Sie im „Vorschlag“, im Versicherungsschein, im Basisinformations-
Antrag und Ihrem Versicherungsschein. blatt, im Dokument „Informationsblatt zu Versicherungspro-
dukten“, im Produktinformationsblatt sowie in den für Ihren
(12) Angaben zur Laufzeit Versicherungsvertrag gültigen Allgemeinen und gegebenen-
Die Angaben zur Laufzeit Ihres Versicherungsvertrags ent- falls Besonderen Versicherungsbedingungen enthalten. All-
nehmen Sie bitte dem Antragsformular oder dem Dokument gemeine Angaben für die für Ihre Versicherungsart gelten-
„Vorschlag“. Dort ist die von Ihnen gewünschte Vertrags- den Steuerregelung finden Sie in den Steuerinformationen.
dauer eingetragen. Sie ist auch im Versicherungsschein ab- Weitere Informationen zur VPV und den Produkten (z. B.
gedruckt. AVB, Informationsblätter, Fondsinformationen) finden Sie
auf unserer Internetseite unter www.vpv.de. Geschäfts-,
(13) Vertragliche Kündigungsmöglichkeiten Solvenz- und Nachhaltigkeitsberichte finden Sie dabei unter
Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Versicherung www.vpv.de/geschaeftsbericht.
jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode in Textform
kündigen. Gemäß § 169 VVG haben wir bei Kündigung – (19) Einbeziehung des VPV Parkdepots
falls vorhanden – den Rückkaufswert zu zahlen, sofern keine Die allgemeinen Verbraucherinformationen beziehen sich
tarifspezifischen Besonderheiten einer Auszahlung entge- auch auf das VPV Parkdepot, auch wenn es sich hier nicht
genstehen. um „Versicherungen“, sondern „Kapitalisierungsgeschäfte“
Gegebenenfalls hat die VPV bei Verletzung der vorvertrag- handelt.