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Volltext aufklappen: Verbraucher- und Produkthinweise PrivatSchutz Haftpflicht (Deckungskonzept 04/2025, BBR-PHV 2017, Klauseln, Bausteine)
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Deckungskonzept Haftpflichtversicherung
PrivatSchutz 04/2025
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar.
Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich
ausschliesslich aus den laut Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie
aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Privathaftpflicht
Versicherte Schäden Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Personen-, Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Vermögensschäden, pauschal bis
Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Mietsachschäden z. B. an durch Sie
gemieteten Gebäuden, Grundstücken
(auch Pacht), Wohnräumen
Internetrisiko für durch Sie verursachte
Schäden durch Austausch,
Übermittlung und Bereitstellung
elektronischer Daten weltweit
Forderungsausfalldeckung
für Personen- und Sachschäden,
die Ihnen durch einen Dritten zugefügt
wurden und bei diesem nicht realisiert
werden konnten
DA Direkt_PS_Haftpflicht_0425_DK_061_0425
• inkl. Kosten der Rechtsverfolgung AH025-01 – – 50.000 EUR
(subsidiär)
• inkl. Gewaltopferschutz und AH025-01 – – 100.000 EUR
telefonische rechtliche
Erstberatung (subsidiär)
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Selbstbeteiligung
Klauseln Basis Komfort Top
Selbstbeteiligung je Schadenfall 0 EUR 0 EUR 0 EUR
150 EUR 150 EUR 150 EUR
250 EUR 250 EUR 250 EUR
Versicherte Personen Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Sie
Ihr ehelicher oder eingetragener
Lebenspartner 1,2
Ihr nichtehelicher/ nichteingetragener
Lebenspartner, soweit dieser mit Ihnen ohne Antrag ohne Antrag ohne Antrag
in häuslicher Gemeinschaft lebt, dort und Namens- und Namens- und Namens-
behördlich gemeldet ist und weder Sie nennung nennung nennung
noch Ihr Lebenspartner verheiratet sind
oder eine andere eingetragene
Lebenspartnerschaft besteht1,2
In Ihrem Haushalt beschäftigte
Personen in ihrer Tätigkeit, z. B.
Haushaltshilfe, Gärtner, Kinderfrauen,
Pflegepersonen (gilt auch in der Single-
Version mitversichert)
Minderjährige Personen in Ihrem
Haushalt für die Dauer von bis zu
24Monaten (z. B. Au Pair, Austausch-//
Gastschüler, Babysitter)1
Ihre nicht berufstätigen Eltern oder die
nicht berufstätigen Eltern Ihres
Lebenspartners in häuslicher
Gemeinschaft mit Ihnen lebend1,2
Ihre Eltern oder Großeltern oder die AH001-02 – –
Ihres Lebenspartners in ohne Antrag
Betreuungseinrichtungen (subsidiär)1,2 und Namens-
nennung
Ihre unverheirateten Enkel in häuslicher
Gemeinschaft mit Ihnen lebend bis
Beendigung der Schul- oder
Berufsausbildung und 1 Jahr danach1,2
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Klauseln Basis Komfort Top
Alleinstehender Familienangehöriger in AH002-01 – –
häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen ohne Antrag
lebend1 und Namens-
nennung
Ihre Kinder, die unverheiratet sind und
nicht in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft leben1
• ...bis Beendigung deren
ununterbrochener Schul- oder
unmittelbar anschließender
Berufsausbildung
• ...nach Beendigung deren Schul-
oder Berufsausbildung in
häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen
lebend ohne Altersbegrenzung
• ...nach Beendigung deren Schul-
oder Berufsausbildung bei
unmittelbar anschließender
Arbeitslosigkeit für max. 1 Jahr
• ...mit geistiger Behinderung ohne
Altersgrenze in häuslicher
Gemeinschaft mit Ihnen oder in
einer Betreuungseinrichtung
lebend (subsidiär)
• ...mit körperlicher Behinderung
ohne Altersgrenze in häuslicher
Gemeinschaft mit Ihnen oder in
einer Betreuungseinrichtung
lebend (subsidiär)
Schäden durch mitversicherte nicht AH028-01 – 500.000 EUR 500.000 EUR
deliktfähige Personen Personen- und Personen- und
Vermögens- Vermögens-
schäden schäden
100.000 EUR 100.000 EUR
Sachschäden Sachschäden
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Auslandsaufenthalt bei Geltungsdauer
Beibehaltung des deutschen
Erstwohnsitzes
Klauseln Basis Komfort Top
EWR*-Staaten, Schweiz, oder dem zeitlich zeitlich zeitlich
Vereinigten Königreich Großbritannien unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt
und Nordirland
weltweit 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre
Auslandsaufenthalt bei Entschädigungsgrenze innerhalb der
Beibehaltung des deutschen Versicherungssumme
Erstwohnsitzes
Klauseln Basis Komfort Top
Kautionsleistung bei Schäden im 25.000 EUR 50.000 EUR 300.000 EUR
Ausland
Mieter, Besitzer und Pächter von Versicherungsschutz
Immobilien, Grundstücken und
den dazugehörigen Heizöl-/
Gasanlagen, Anlagen von
erneuerbaren Energien - Inland
Klauseln Basis Komfort Top
Ihr/e selbstgenutzte/s
• Wohnung (eine oder mehrere)
• Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus
• Wochenend-/ Ferienwohnung
• Wochenend-/ Ferienhaus
• eines Schrebergarten, eines
Wohnwagen, dazugehörige Garagen,
Stellplätze und Gärten
Flüssiggastanks
Abwassergrube und/ oder
Kleinkläranlage
Schäden aus Ihrer Streu-, Räum- und
Reinigungspflicht soweit diese
mietvertraglich übernommen wurden
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Nicht zu Ihrem gemieteten Ein-, Zwei-, AH003-02 – –
Dreifamilien-, Wochenend-/Ferienhaus
und/oder
Wochenend-/Ferienwohnung gehörige
privat gemietete einzelne Garage
(subsidiär)
Schäden aus der vorübergehenden
Benutzung oder Anmietung einer
Ferienwohnung/eines -hauses in
Deutschland
Ihr unbebautes Grundstück in bis 1.500 qm bis 1.500 qm bis 10.000 qm
Deutschland (auch Pächter) ohne Antrag ohne Antrag ohne Antrag
ohne Adress- ohne Adress- ohne Adress-
nennung nennung nennung
Unterhaltung einer Wandladestation/ AH035-01 – –
Wallbox
Sie als Betreiber eines AH021-02 –
Balkonkraftwerkes
Mieter, Besitzer und Pächter von Versicherungsschutz
Immobilien, Grundstücken und
den dazugehörigen Heizöl-/
Gasanlagen, Anlagen von
erneuerbaren Energien – Ausland
(in einem EWR*-Staat, Schweiz
oder dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland)
Klauseln Basis Komfort Top
Ihr/e selbstgenutzte/s AH009-02 – –
• Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus
• Ferienwohnung
• Ferienhaus
• dazugehörige Garagen und Gärten,
eines Schrebergarten, abgestellter
Wohnwagenanhänger
Schäden aus der vorübergehenden
Benutzung oder Anmietung einer
Ferienwohnung/eines -hauses, weltweit
Ihr unbebautes Grundstück (auch AH010-02 – – bis 10.000 qm
Pächter) ohne Antrag
ohne Adress-
nennung
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Unterhaltung einer Wandladestation/ AH035-01 – –
Wallbox
Sie als Betreiber eines AH021-02 – –
Balkonkraftwerkes
Gewässerschäden Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Heizöltanks oberirdisch im In- und AH007-02 – 10.000 Liter 12.000 Liter
Ausland
Heizöltanks unterirdisch m In- und AH008-02 – – 12.000 Liter
Ausland
Kleingebinde, Gesamtmenge 500 Liter 1.000 Liter 1.000 Liter
(Gewässerschaden)
Restrisiko (Gewässerschaden)
Schlüsselverlust Entschädigungsgrenze innerhalb der
Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
fremder privater Schlüssel/Codekarten/ 5.000 EUR 25.000 EUR 250.000 EUR
Transponder (SB 150 EUR) (SB 150 EUR)
fremder beruflicher Schlüssel AH011-02 – 25.000 EUR 250.000 EUR
(Dienstschlüssel)/ Codekarten/ (SB 150 EUR)
Transponder
ehrenamtlicher Schlüssel/Codekarten/ AH012-02 – – 250.000 EUR
Transponder
Fahrzeuge zu privaten Zwecken Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Ihr Gebrauch von Modellfahrzeugen
zu Land und Wasser
Ihr Gebrauch von Kiteboards, -buggys
und Strandsegler
Ihr Gebrauch von Kfz bis zu 6 km/h
bauartbedingter
Höchstgeschwindigkeit
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Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle
Ihr Gebrauch von Kraftfahrzeug-
anhängern, für die keine Zulassungs-
oder Versicherungspflicht besteht
Ihr Gebrauch von selbstfahrenden
Arbeitsmaschinen und Stapler zu
privaten Zwecken bis zu 20 km/h
bauartbedingter
Höchstgeschwindigkeit
Ihr Gebrauch von selbst fahrenden
Arbeitsmaschinen zu privaten Zwecken
bis 20 km/h
Ihr Gebrauch von Kfz, für die keine
Zulassungs- oder Versicherungspflicht
besteht, auf nicht öffentlichen Wegen/
Plätzen ohne Geschwindigkeits-
begrenzung
Ihr Gebrauch von Elektrofahrrädern, für
die keine Zulassungs- oder
Versicherungspflicht besteht
Ihr Gebrauch von Golfwagen auf
Golfplätzen
Kfz-Zusatzleistungen Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Ihr gelegentlicher Gebrauch fremder, AH030-01 –
versicherungspflichtiger Kfz im
europäischen Ausland
(Mallorca-Deckung)
Rabattrückstufung (Kfz-Haftpflicht) AH031-01 –
bei geliehenen Kfz
Kfz-Zusatzleistungen Entschädigungsgrenze innerhalb der
Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Schäden an fremden von Ihnen AH032-01 – 2.500 EUR 2.500 EUR
gemieteten Kfz durch Betankung (SB 150 EUR) (SB 150 EUR)
und/oder Reinigungs-, Pflege-,
Reparatur- und
Instandsetzungsarbeiten
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Schäden beim Be- und Entladen AH033-01 – 10.000 EUR 10.000 EUR
Ihres Kfz oder Kfz-Anhängers (SB 150 EUR) (SB 150 EUR)
Wasserfahrzeuge zu privaten Versicherungsschutz
Zwecken
Klauseln Basis Komfort Top
Ihr Gebrauch von Ruder-, Paddel-,
Schlauchbooten ohne Motoren oder
Treibsätze, Kanus (subsidiär)
Ihr Gebrauch von fremden Segelbooten
ohne Motoren (subsidiär)
Ihr Gebrauch von fremden
Motorbooten bis 110 kW/fremden
Segelbooten mit Motor bis 30 qm
Segelfläche, kurzfristig gemietet
(subsidiär)
Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder
Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) sowie Ihr
eigenes Segelboot bis 25 qm
Segelfläche mit und ohne Motor und
einer Rumpflänge von 7 m (subsidiär)
Der Gebrauch Ihrer eigenen/fremden
Windsurfbretter (subsidiär)
Luftfahrzeuge zu privaten Versicherungsschutz
Zwecken
Klauseln Basis Komfort Top
Ihr Gebrauch von Luftfahrzeugen,
für die keine Zulassungs- oder
Versicherungspflicht besteht
Luftfahrzeuge zu privaten Entschädigungsgrenze innerhalb der
Zwecken Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Der Gebrauch von Flugmodellen AH026-01 – 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR
(auch Drohnen) bis 500 g
Geltungsbereich: Geographische
Grenzen Europas sowie die
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außereuropäischen Gebiete des
Geltungsbereiches der Europäischen
Union
Der Gebrauch von Flugmodellen AH026-01 – 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR
(auch Drohnen) von 501 g bis 5 kg einschließbar einschließbar
Geltungsbereich: Geographische
Grenzen Europas sowie die
außereuropäischen Gebiete des
Geltungsbereiches der Europäischen
Union
Tierhaltung zu privaten Zwecken Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Sie als Halter und Hüter von zahmen
Haustieren (aber z.B. nicht von Hunden,
Pferden, Rindern)
Sie als Hüter fremder Hunde und
fremder Pferde (nur gelegentlich)
(subsidiär)
Sie als Reiter fremder Pferde und
Fahrer bei der Benutzung fremder
Fuhrwerke (subsidiär)
Sie als Hüter oder Halter von
verordneten Blinden-/Begleithunden
Sonstige Sachschäden Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Sachschäden durch allmähliche
Einwirkung z. B. von Temperatur, Gasen,
Dämpfen, Feuchtigkeit usw.
Sachschäden durch häusliche
Abwässer
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Sonstige Sachschäden Entschädigungsgrenze innerhalb der
Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Sachschäden durch Ihre bis zur Höhe bis zur Höhe bis zur Höhe
Gefälligkeitshandlungen der Versicher- der Versicher- der Versicher-
ungssumme ungssumme ungssumme
Sachschäden an Lehrgeräten bei Ihrer 5.000 EUR bis zur Höhe bis zur Höhe
Teilnahme am fachpraktischen (SB 150 EUR) der Versicher- der Versicher-
Unterricht (subsidiär) ungssumme ungssumme
Sachschäden an persönlichen AH020-01 – – 10.000 EUR
Gegenständen des Arbeitskollegen
aufgrund Ihrer betrieblich und
arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeit
Sonstige Schäden Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Gegen Sie gerichtete Regress-
ansprüche der Sozialversicherungs-
träger, für durch Sie verursachte
Schäden gegenüber Ihren
mitversicherten Personen1,2
Haftpflichtansprüche aus AH029-01 –
Personenschäden der versicherten
Personen untereinander
Schäden gegenüber Dritten durch Ihre AH022-01 – –
Pflegepersonen, die nicht auf Dauer
bei Ihnen beschäftigt sind
Sie erhalten in einer Notfallsituation von
einem Dritten freiwillig Hilfe und werden
deswegen auf Ersatz des hierdurch
entstandenen Personen- oder
Sachschadens in Anspruch genommen,
für den der Dritte aufgrund seiner
freiwilligen Hilfeleistung in Anspruch
genommen wird (§ 904 BGB)
Ansprüche aus Benachteiligungen für
Privatpersonen (AGG)
Schäden aus Persönlichkeits- oder
Namensrechtsverletzungen
Umweltschadensversicherung
Neuwertentschädigung AH034-01 – 3.000 EUR 3.000 EUR
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Tagesmutter Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Ihre unentgeltliche Tagesmutter-
tätigkeit im eigenen Haushalt,
unbegrenzte Anzahl Kinder
Ihre entgeltliche Tagesmuttertätigkeit
im eigenen Haushalt, unbegrenzte
Anzahl Kinder
Ihre entgeltliche Tagesmuttertätigkeit
im Rahmen geringfügiger
Beschäftigung außerhalb des eigenen
Haushaltes, unbegrenzte Anzahl Kinder
Sonstige Tätigkeiten Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Ihre Tätigkeit als Betreuer/Vormund
ohne Antrag ohne Antrag ohne Antrag
und Namens- und Namens- und Namens-
nennung der nennung der nennung der
betreuten betreuten betreuten
Person Person Person
Ihre selbstständige nebenberufliche AH024-02 – –
Tätigkeit (ohne Beschäftigung von
Angestellten)
Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten
(subsidiär)
Ihre Teilnahme am fachpraktischen
Unterricht (Schule/Universität)
(subsidiär)
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Schäden an gemieteten/ Versicherungsschutz
geliehenen Sachen
Klauseln Basis Komfort Top
Sachschäden an beweglichen AH017-02 –
Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenständen in
vorübergehend von Ihnen gemieteten
Ferienhäusern/-wohnungen sowie
Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und
Wohnmobilen
Beschädigung medizinischer AH019-01 – –
Diagnosegeräte, die von Ihnen zu
privaten Zwecken gemietet, geliehen,
gepachtet oder Ihnen unentgeltlich
überlassen wurden (subsidiär)
Schäden an gemieteten/ Entschädigungsgrenze innerhalb der
geliehenen Sachen Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Beschädigung, Vernichtung oder AH018-01 – 5.000 EUR 50.000 EUR
Verlust von Ihnen gemieteten, (SB 150 EUR) (SB 150 EUR)
geliehenen oder gepachteten
beweglichen Sachen
Sonstige Leistungen Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Vorsorgeversicherungsschutz für AH023-01 – – 3 Monate
aus dem Versicherungsschutz
ausscheidende Kinder1
Beitragsbefreiung bei unverschuldeter bis zu bis zu bis zu
Arbeitslosigkeit 6 Monate 6 Monate 6 Monate
Wir garantieren mindestens die
Leistungen der Bedingungen des
Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft
e.V. AVB PHV Mai 2024
Zukünftige Leistungsverbesserungen
können angeboten werden
Innovationsversprechen
Besitzstandsklausel
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Amtshaftpflicht
Klauseln Basis Komfort Top
Für Richter, Beamte, Angestellte des BBR-Amt – – einschließbar
öffentlichen Dienstes, Soldaten oder 2017
Angehörige des Bundesgrenzschutzes
Versicherbare Personen BBR-Amt – – einschließbar
• Sie 2017
• Ihr Lebenspartner
• Kinder in häuslicher Gemeinschaft
mit Ihnen lebend
Besonderheit bei Amtshaftpflicht bei – – 1 Jahr
Lehrer: Weltweiter Auslandsaufenthalt,
bei Beibehaltung des deutschen
Erstwohnsitzes
Abhandenkommen von fiskalischem – – einschließbar
Eigentum (nur für Bundeswehr, 500 EUR
Grenzschutz, Polizei, Zoll mit/ohne
technischer Tätigkeit in Luft-
/Schifffahrt))
Privathaftpflicht – Bausteine
Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Bausteine gelten nur versichert, wenn diese vereinbart werden und
im Versicherungsschein und dessen Nachträgen aufgeführt sind.
Eigentümer von Immobilien, Entschädigungsgrenze
Grundstücken und den dazu- innerhalb der Versicherungssumme
gehörigen Heizöl-/ Gasanlagen,
Anlagen von erneuerbaren
Energien (Inland)
Baustein-Nr. Basis Komfort Top
einschließbar einschließbar einschließbar
Ihr/e selbstgenutzte/s
• Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus
• Wohnung (eine oder mehrere)
• Wochenend-/Ferienwohnung(en)
• Wochenend-/Ferienhaus B-PHV 01-01
• eines Schrebergartens
• eines fest installierten
Wohnwagens
• zugehöriger Garagen, Gärten
• Flüssiggastanks
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Nicht zu Ihrem selbstgenutzten
Eigentum ( Ein-, Zwei-,
Dreifamilienhaus, Wohnung(en), B-PHV 01-01
Wochenend-/ Ferienwohnung(en),
Wochenend-/ Ferienhaus) gehörige
einzelne Garage (subsidiär)
Schäden aus Ihrer Streu-, Räum- und B-PHV 01-01
Reinigungspflicht
Ihr unbebautes Grundstück in B-PHV 01-01 bis 10.000 qm bis 10.000 qm bis 10.000 qm
Deutschland
Bauherrenrisiko bei Bauvorhaben an B-PHV 01-01 bis max. bis max. bis max.
mitversicherten Objekten 200.000 EUR 200.000 EUR 200.000 EUR
Bausumme Bausumme Bausumme
Schäden aus der Vermietung von B-PHV 01-01
• Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäuser
• Wochenend-/Ferienhäusern
und/oder Wochenend-
/Ferienwohnungen
• Einliegerwohnungen
• einzelner Zimmer (dauerhaft)
• einzelner Zimmer an Feriengäste
(vorübergehend)
Schäden aus der Vermietung von
• Eigentumswohnungen B-PHV 01-01 je max. 3 je max. 3 je max. 3
• Räumen zu gewerblichen Zwecken je max. 3 je max. 3 je max. 3
und/ oder Garagen
Unterhaltung einer Wandladestation/ B-PHV 01-01
Wallbox
Heizöltank unterirdisch und/ oder B-PHV 01-01 bis 12.000 bis 12.000 bis 12.000
oberirdisch (Gewässerschaden) Liter Liter Liter
Abwassersammelgrube und/ B-PHV 01-01
oder Kleinkläranlage
Sie als Betreiber eine/r B-PHV 01-01
• Photovoltaikanlage,
• Solaranlage auch Balkonkraftwerk,
• genehmigungsfreien Klein-Wind-,
Wasserkraftanlage bis zu 15 kW,
• Wärmepumpenanlage,
• Geothermieanlage (Erdwärme) bis
100 m Tiefe,
• Bioenergieanlage,
• Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW
termische Leistung.
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Eigentümer von Immobilien, Entschädigungsgrenze
Grundstücken und den dazu- innerhalb der Versicherungssumme
gehörigen Heizöl-/ Gasanlagen,
Anlagen von erneuerbaren
Energien (Ausland)
(in einem EWR3-Staat, der
Schweiz oder dem Vereinigten
Königreich Großbritannien und
Nordirland)
Baustein-Nr. Basis Komfort Top
einschließbar einschließbar einschließbar
Ihr/e selbstgenutzte/s B-PHV 01-01
• Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus
• Ferienwohnung(en)
• Ferienhaus
• dazugehörige Garagen und
Gärten,eines Schrebergarten,
abgestellter Wohnwagenanhänger
Ihr unbebautes Grundstück bis 10.000 qm bis 10.000 qm bis 10.000 qm
(Eigentümer)
Schäden aus der Vermietung von
• Wochenend-/ Ferienwohnung/
und/oder eines Wochenend-/
Ferienhauses (subsidiär)
Unterhaltung einer Wandladestation/
Wallbox
Heizöltank unterirdisch und/ oder bis 12.000 bis 12.000 bis 12.000
oberirdisch (Gewässerschaden) Liter Liter Liter
Bestleistung Entschädigungsgrenze innerhalb der
Versicherungssumme
Baustein-Nr. Basis Komfort Top
Bestleistung B-PHV 02-01 – – einschließbar
1
nicht in der Single-Deckung mitversichert
2
nicht in der Single-Deckung mit Kind/er mitversichert
3
Europäischer Wirtschaftsraum
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Tierhalter-Haftpflicht**
Versicherte Schäden Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Personen- Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Vermögensschäden, pauschal bis
Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der
Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Mietsachschäden z. B. an durch Sie 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR
gemieteten Gebäuden, Wohnräumen
Forderungsausfalldeckung TH001-01 – – 50 Mio. EUR
inkl. Gewaltopferschutz – – 100.000 EUR
Kleingebinde, Gesamtmenge TH002-01 – – 1.000 Liter
(Gewässerschaden)
Besitz und Gebrauch nicht TH006-01 – – 2.500 EUR
versicherungspflichtiger Hunde-/
Pferdetransportanhänger
Rettungs- und Bergungskosten TH003-01 – – 25.000 EUR
(für das versicherte Tier)
Versicherte Personen Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Halter/Mithalter
Eigentümer/Miteigentümer
Familienangehörige
Fremde Hüter, sofern sie nicht
gewerblich tätig sind
Sonstige Personen in häuslicher TH004-01 – –
Gemeinschaft
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Schäden an gemieteten/ Versicherungsschutz
geliehenen Sachen
Klauseln Basis Komfort Top
Schäden an zur Tierhaltung TH005-01 – –
gemieteten oder geliehenen
beweglichen Sachen (nicht an Kfz)
Schäden an TH005-01 – –
Einrichtungsgegenständen in
gemieteten Ferienimmobilien
Sonstige Schäden Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Ansprüche versicherter Personen TH007-01 – –
untereinander (Personenschäden)
Nutzung des versicherten Tieres zu TH008-01 – –
therapeutischen Zwecken, Besuchs-,
Rettungs- oder Suchhund - privat und
Ehrenamt –
(gilt nicht für Gnadenbrotpferde)
Schäden durch tierische
Ausscheidungen
Leistungsanspruch auch bei
Missachtung eines Leinen- und
Maulkorbzwangs bei versicherten
Hunden
Leistungsanspruch auch beim Reiten
ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel
bei versicherten Pferden
(gilt nicht für Gnadenbrotpferde)
Flurschäden (z. B. Schäden an
landwirtschaftlich genutztem Grund)
sowie Weideschäden (z. B. Schäden
an Zäunen oder Begrenzungspfählen)
Allmählichkeitsschäden TH009-01 – –
Gewollter/ungewollter Deckakt des
versicherten Tieres
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Klauseln Basis Komfort Top
Welpen/Fohlen des versicherten 12 Monate 12 Monate 12 Monate
Muttertieres, solange sie noch bei der
Mutter leben
Reitbeteiligung (gilt nicht für max. 3, max. 3, max. 3,
Gnadenbrotpferde) namentliche namentliche namentliche
Nennung Nennung Nennung
Fremdreiter
Umweltschäden
Freizeitaktivitäten Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Teilnahme am Unterricht eines
Hundevereins/Reitvereins
(gilt nicht für Gnadenbrotpferde)
Besuch der Hundeschule/Reitschule
(gilt nicht für Gnadenbrotpferde)
Vorbereitung, Training & Teilnahme an
Schauvorführungen, Turnieren und
Rennen (gilt nicht für
Gnadenbrotpferde)
Schutz der anderen Teilnehmer und
Scheinverbrecher (Figuranten)
Privater Gebrauch eigener und
fremder Fuhrwerke ohne Motor
(Schlitten, Kutschen), gilt nicht für
Gnadenbrotpferde
Aufenthalt in Hundepension
(subsidiär)
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Auslandsaufenthalt bei Geltungsdauer
Beibehaltung des deutschen
Erstwohnsitzes
Klauseln Basis Komfort Top
EU, Schweiz, Liechtenstein, zeitlich zeitlich zeitlich
Norwegen, Island, Monaco, San unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt
Marino, Andorra
weltweit 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre
Auslandsaufenthalt bei Entschädigungsgrenze innerhalb der
Beibehaltung des deutschen Versicherungssumme
Erstwohnsitzes
Klauseln Basis Komfort Top
Kautionsleistung in EU, Schweiz, TH010-01 – – 1 Mio. EUR
Liechtenstein, Norwegen, Island,
Monaco, San Marino, Andorra
Sonstige Leistungen Versicherungsschutz
Klauseln Basis Komfort Top
Wir garantieren mindestens die
Leistungen der Bedingungen des
Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V. AVB
PHV, Stand: Mai 2020
Beitragsbefreiung bei 6 Monate 6 Monate 6 Monate
unverschuldeter Arbeitslosigkeit
Zukünftige Leistungsverbesserungen
können angeboten werden
Innovationsversprechen
Besitzstandsklausel
**gilt für das jeweils versicherte Tier (Pferd/Hund/Gnadenbrotpferd)
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Sportboot-Haftpflicht
Versicherte Schäden Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Personen, Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Vermögensschäden, pauschal bis
Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der
Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Auslandsaufenthalt bei Geltungsdauer
Beibehaltung des deutschen
Erstwohnsitzes
Klauseln Basis Komfort Top
weltweit 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr
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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Versicherte Schäden Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Personen, - Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Vermögensschäden, pauschal bis
Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der
Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Versicherte Schäden
Klauseln Basis Komfort Top
Kleingebinde, Gesamtmenge 500 Liter 500 Liter 500 Liter
(Gewässerschaden)
Bauherrenrisiko bei Bauvorhaben an 100.000 EUR 100.000 EUR 100.000 EUR
mitversicherten Objekten
Gewässerschaden-Haftpflicht
Versicherte Schäden Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Personen-, Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Vermögensschäden, pauschal bis
Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der
Versicherungssumme
Klauseln Basis Komfort Top
Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Seite 21 von 21
[Seite 34]
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die
PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung
(BBR-PHV 2017)
Fassung 04.2025
Die fehlende(n) Ziffer(n) sind in dem Baustein-Bogen (B-PHV 2025) enthalten und gelten mitversichert, wenn diese vereinbart wurden.
Inhaltsverzeichnis
Privat-Haftpflichtversicherung 2 22 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert? 9
23 In welchem Umfang Persönlichkeits- und 9
1 Welches Risiko ist versichert? 2
Namensrechtsverletzungen versichert?
2 Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen? 2
24 Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit 9
3 In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert? 2
4 In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert? 2
5 In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung 3
versichert?
6 Was gilt für Familie, Haushalt und Sport? 4
7 Welche Personen sind mitversichert? 4
8 In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert? 5
9 In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und 5
Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert?
10 In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen 6
versichert?
11 In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater 6
Schlüssel versichert?
12 In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und 6
Wasserfahrzeuge versichert?
13 In welchem Umfang sind Tiere versichert? 7
14 In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit 7
versichert?
15 In welchem Umfang ist die Teilnahme am 7
fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von
Lehrgeräten versichert?
16 In welchem Umfang sind Abwässer- und 7
Allmählichkeitsschäden versichert?
17 In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit 7
versichert?
18 In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten 8
versichert?
19 Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand 8
(gem. § 904 BGB)?
20 In welchem Umfang sind Ansprüche aus 8
Benachteiligungen für Privatpersonen versichert
(AGG)?
21 In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche 9
Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
(USchadG) versichert?
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Privat-Haftpflichtversicherung Der Ausschluss in Ziff. 7.5.1 AHB 2017 findet insoweit keine
Anwendung
1 Welches Risiko ist versichert?
4.1.2 der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung
1.1 Versichert ist im Umfang der Allgemeinen oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch
Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(AHB 2017) und den nachstehenden Bestimmungen Ihre gesetzliche
Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, 4.1.3 der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der
insbesondere den in Ziff. 2 bis Ziff. 24 und, soweit vereinbart, den in Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten
den Klauseln zur Privat-Haftpflichtversicherung AHB 2017 und zwar wegen
aufgeführten Tatbeständen und Eigenschaften.
4.1.3.1 sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden,
1.2 Ausgenommen sind die Gefahren nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
• Ihres eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Ihres 4.1.3.2 der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten
Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber bzw. Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster
Ziff. 18); Daten;
• Ihrer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art;
• Ihrer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung. 4.1.4 der Zerstörung des Zugangs Dritter zum elektronischen
Datenaustausch;
2 Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen? 4.2 Versicherungssummen
Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen
in diesen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für genannten Versicherungssummen, wobei Vermögensschäden wie
die Privat-Haftpflichtversicherung genannten Versicherungssummen Sachschäden behandelt werden.
und Selbstbeteiligungen. Auf Ziff. 5 und 6 AHB 2017 wird
hingewiesen. Abweichend von Ziff. 6.2 AHB 2017 stellen diese zugleich die
Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines
3 In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert? Versicherungsjahres dar.
3.1 Umfang Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende
Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten
Gebäuden, Grundstücken (auch Pacht), Wohnräumen und sonstigen • auf derselben Ursache,
zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und
zeitlichem Zusammenhang,
3.2 Ausschlüsse • auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung
elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
wegen 4.3 Auslandschäden
• Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung; Versicherungsschutz besteht – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 –
• Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und für Versicherungsfälle im Ausland (weltweit).
Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und
allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Der 4.4 Ausschlüsse
Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand,
Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind 4.4.1 Ausgeschlossene Tätigkeiten
• Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern
können; Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Ihren
• Schäden infolge von Schimmelbildung. nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
• Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
4 In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert? • IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
• Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung,
4.1 Versichertes Risiko -pflege;
• Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-,
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.15 AHB 2017 – Ihre Full-Service-Providing;
gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der • Betrieb von Datenbanken.
Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im
Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt 4.4.2 Weitere Ausschlüsse
um Schäden aus
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
4.1.1 Verletzung von Datenschutzgesetzen
4.4.2.1 wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bewusst
wegen Schäden, sowie immaterielle Schäden – aus der Verletzung
von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener 4.4.2.1.1 unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/
Daten.Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Datennetze eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service
Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Attacks),
Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das
Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die 4.4.2.1.2 Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu
Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder
eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die 4.4.2.2 die im Zusammenhang stehen mit
Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
4.4.2.2.1 massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming),
Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch
Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden 4.4.2.2.2 Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich
von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden
Personen) untereinander. können;
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4.4.2.3 gegen Sie oder jeden Mitversicherten, soweit der Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche und
Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder Feststellungen der Forderungen zur Insolvenztabelle sowie
behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden den Versicherer
Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden
Pflichtverletzungen herbeigeführt wurde. hätte.
4.4.2.4 aus dem Abhandenkommen von Geld (auch digitale Einem Urteil gleichgestellt sind ein
Zahlungsmittel) sowie Wertpapieren und Wertsachen (jeweils auch in
digitaler Form) • Vollstreckungsbescheid;
• gerichtlicher Vergleich;
• notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel, aus dem
5 In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung
hervorgeht, dass sich der Schädigende persönlich der sofortigen
versichert?
Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.
5.1 Versichertes Risiko
5.5.4 die Zwangsvollstreckung nachgewiesenermaßen
fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint.
5.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie
während der Wirksamkeit dieser Ausfalldeckung durch einen Dritten
5.5.4.1 Eine Zwangsvollstreckung ist fehlgeschlagen, wenn sie
in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der
nicht oder nicht zur vollständigen Befriedigung Ihrer Ansprüche
Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und
geführt hat.
Nordirland geschädigt werden und die daraus resultierenden
berechtigten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche nicht realisiert
5.5.4.2 Eine Zwangsvollstreckung erscheint insbesondere dann
werden können (z. B. wegen Vermögenslosigkeit des Schädigenden).
als aussichtslos, wenn der Schädigende
5.2 Mitversicherte Personen
• innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft
abgegeben hat;
5.2.1 Mitversichert sind gleichartige Ansprüche Ihres
• in der örtlichen Schuldnerkartei des Gerichtes geführt wird;
Ehegatten, Ihrer Kinder und Ihres Lebenspartners sowie der
mitversicherten Personen, sofern diese bedingungsgemäß in der
5.5.5 Sie Ihre Ansprüche gegen den Schädigenden an uns
Privat-Haftpflichtversicherung ohne besondere Beitragsberechnung
abtreten.
mitversichert sind.
5.6 Ausschlüsse
5.2.2 Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die
mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung.
5.6.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gefahren
5.3 Versicherte Schäden
5.6.1.1 die dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes,
Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes vgl. – Ziff. 18) oder einer
Versichert sind die finanziellen Folgen von Personenschäden (Tötung
verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art des Schaden-
oder Gesundheitsbeeinträchtigung von Menschen) oder
ersatzpflichtigen zuzurechnen sind, oder
Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen), für die
der Schädigende aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
5.6.1.2 die einer Pflichtversicherung unterliegen.
privatrechtlichen Inhalts Ihnen gegenüber zum Schadenersatz
verpflichtet ist.
5.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Ansprüche wegen Schäden an
Nicht versichert sind Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang
mit nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine
• Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern;
medizinische Behandlung zurückzuführen sind, Krieg, Aufruhr,
• Immobilien, für die gemäß Ziff. 9 kein Versicherungsschutz
inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen.
besteht;
• Pferden oder sonstigen Reit- oder Zugtieren oder an Zuchttieren;
5.4 Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes
• Sachen, die (auch) dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes,
Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber
Mit der Ausfalldeckung werden Sie so gestellt, als ob der
Ziff. 18) eines Mitversicherten zuzurechnen sind.
Schädigende Versicherungsschutz über eine eigene
Privat-Haftpflichtversicherung genießen würde.
5.6.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind des
Weiteren
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den vereinbarten
Versicherungssummen und versicherten Tatbeständen der für Sie in
5.6.3.1 Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der
diesem Vertrag enthaltenen Privat-Haftpflichtversicherung. Darüber
Rechtsverfolgung;
hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche
gegenüber Haltern und Hütern von Hunden und Pferden, für die nach
5.6.3.2 Schäden, zu deren Ersatz
Ziff. 13.1 kein Versicherungsschutz besteht.
a) bei einem Dritten Leistungen beantragt werden können oder ein
5.5 Voraussetzung
Dritter Leistungen zu erbringen hat (z. B. aus Sach- oder
Haftpflichtversicherungen),
Voraussetzung für die Leistung ist, dass
b) ein Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht,
5.5.1 die Schädigung erfolgt im Rahmen der Gefahren des
soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder
täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines
ähnliches von Dritten handelt;
Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes. Dies gilt für den
Versicherungsnehmer, eine gemäß Ziff. 7 BBR PHV 2017
5.6.3.3 Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder
mitversicherte Person und für den Dritten.
vertraglichen Forderungsübergangs;
5.5.2 der Schädigende zum Zeitpunkt des Schadenereignisses
5.6.3.4 Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte
seinen festen Wohnsitz in einem Staat des Europäischen
Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht
Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten
rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;
Königreich Großbritannien oder in Nordirland hatte.
5.6.3.5 Ansprüche aus Schäden, die der Schädigende durch
5.5.3 Sie gegen den Schädigenden ein rechtskräftiges Urteil
vorsätzliches Handeln herbeigeführt hat.
oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht
in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Staat des
5.7 Ihre Obliegenheiten
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz oder dem
Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erstritten
5.7.1 Sie haben uns den Versicherungsfall anzuzeigen. Sie sind
haben.
verpflichtet, alle für den Schadenfall relevanten Tatumstände
wahrheitsgemäß und ausführlich zu melden. Insbesondere haben Sie
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uns den Originaltitel und die Original-Vollstreckungsunterlagen freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des
auszuhändigen. Auf unseren Wunsch hin, haben Sie uns alle freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder im Anschluss an die
Auskünfte und sonstigen Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Versicherungsfall im Sinne der Klausel vorliegt, zu überlassen.
Unmittelbar bzw. nicht als Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist
5.7.2 Sie sind verpflichtet nachzuweisen, dass die ein Zeitraum bis zu 15 Monaten.
Zwangsvollstreckung fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint.
Hierfür haben Sie z. B. das Vollstreckungsprotokoll des Geringfügige entgeltliche Tätigkeiten gelten mitversichert, solange
Gerichtsvollziehers, aus dem sich die Erfolglosigkeit der sie nur auf die Dauer der Ausbildung ausgerichtet sind.
Zwangsvollstreckung ergibt, vorzulegen.
7.3.2 Als mitversichert gelten:
5.7.3 Bei Verletzung dieser Obliegenheiten gilt Ziff. 10
AHB 2017 entsprechend. • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
unverheirateten Kinder ohne Altersbeschränkung, auch nach
5.8 Ansprüche Dritter Abschluss der Ausbildung.
Dritte, insbesondere der Schädigende, können aus diesem Vertrag Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht
keine Rechte herleiten. mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
• Ihre volljährigen unverheirateten und nicht mit Ihnen in häuslicher
6 Was gilt für Familie, Haushalt und Sport?
Gemeinschaft lebenden Kinder auch noch nach Beendigung der
Schul- oder Berufsausbildung bei vorliegender Arbeitslosigkeit in
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
unmittelbarem Anschluss an die berufliche Erstausbildung und
zwar bis zu einem Jahr.
• als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht
über Minderjährige);
7.3.3 Mitversichert gelten Ihre volljährigen Kinder mit einer
• als Radfahrer;
körperlichen und/oder geistigen Behinderung, Erkrankung und/oder
• aus der Ausübung von Sport; ausgenommen ist Ihre jagdliche
Pflegebedürftigkeit, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
Betätigung und Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge
oder in einer Betreuungseinrichtung leben.
Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie ein
zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter
Subsidiaritätsklausel:
organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird
Der Versicherungsschutz für die in dieser Klausel genannten
• aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von
versicherten Personen in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht
Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen,
nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige
nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Leistungspflichten gehen vor, wenn für das selbe Risiko noch bei
einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
7 Welche Personen sind mitversichert?
7.4 Enkelkinder
7.1 Ehegatten/eingetragener Lebenspartner (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
Als mitversichert gelten:
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihres
Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners. • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
unverheirateten Enkelkinder bis zur Beendigung der Schul- oder
Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Berufsausbildung entsprechend Ziff. 7.3.1 und bis zu einem Jahr
Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes nach Beendigung der Schul-/Berufsausbildung.
oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer
Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht
die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
vergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten.
7.5 Eltern
7.2 Nichtehelicher/nichteingetragener Lebenspartner (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
Als mitversichert gelten:
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als
Privatperson Ihres nichtehelichen/nichteingetragenen • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden nicht
Lebenspartners, soweit dieser mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft berufstätigen Elternteile oder die Ihres mitversicherten Partners.
lebt, dort behördlich gemeldet ist und weder Sie noch Ihr
Lebenspartner verheiratet sind oder eine andere eingetragene Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht
Lebenspartnerschaft besteht und dessen Kinder im Sinne von mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Ziff. 7.3.
7.6 AuPair/Austauschschüler
Die Mitversicherung erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die häusliche (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
Lebensgemeinschaft aufgelöst ist.
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht von AuPairs,
7.3 Kinder Austausch-, Gastschüler und Babysittern, die sich vorübergehend –
(gilt nicht für den Single-Tarif) bis zu 24 Monate – in Ihrem Haushalt aufhalten, soweit
Versicherungsschutz nicht über eine anderweitige Versicherung
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihrer besteht.
unverheirateten und nicht in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und 7.7 Im Haushalt beschäftigte Personen
Pflegekinder).
Die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten
7.3.1 Bei Ihren volljährigen Kindern besteht Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit gilt als mitversichert.
Versicherungsschutz jedoch nur, solange diese sich noch in einer Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder
nicht abgeschlossenen, ununterbrochenen Schul- oder sich hieran gefälligkeitshalber die in Ziff. 9.1 BBR-PHV 2017 und im
unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (berufliche Bausteinbogen (B-PHV 01-01) bezeichneten Wohnungen, Häuser und
Erstausbildung – Lehre und/oder Studium, auch Bachelor und Gärten betreuen oder hierzu den Streudienst versehen.
unmittelbar anschließender Masterstudiengang – auch in
umgekehrter Reihenfolge –; nicht Zweitlehre oder Zweitstudium, Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden,
Referendarzeit, Fortbildung und dgl.) befinden. Bei Ableistung des bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem
Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt.
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7.8 Für die Privat-Haftpflicht zum Single-Tarif gilt: 8.3 Ausschlüsse
Sie sind der alleinige Versicherte. Die persönliche Haftpflicht Ihres Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche auf
Ehegatten, Lebenspartners oder von Ihren Kindern, Enkelkindern, Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder
oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert. Bei Änderung Ihrer exemplary damages.
persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat, Geburt, Adoption,
Pflegschaft eines Kindes) besteht für diese Personen eingeschränkt 8.4 Kaution
Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4
AHB 2017). Haben Sie im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur
Sicherstellung von Leistungen aufgrund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht
7.9 Für die Privat-Haftpflicht zum Single mit Kind(er)-Tarif zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu der
gilt: im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Summe
je Versicherungsfall und für alle Versicherungs- fälle eines
Sie und Ihre Kinder gem. Ziff. 7.3 sind die versicherten Personen. Die Versicherungsjahres bis zum Doppelten dieser dort genannten
persönliche Haftpflicht Ihres Ehegatten, Lebenspartners oder von Summe zur Verfügung.
Ihren Enkelkindern oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert.
Bei Änderung Ihrer persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat) Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende
besteht für diese Person eingeschränkt Versicherungsschutz im Schadenersatzzahlung angerechnet.
Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4 AHB 2017).
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so sind Sie
7.10 Ausschlüsse verpflichtet, die Differenz zurückzuzahlen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die
Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen
• von Ihnen gegen mitversicherte Personen; einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
• mitversicherter Personen gegen Sie;
• mitversicherter Personen untereinander. 8.5 Leistungserfüllung
7.11 Sinngemäße Anwendung Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in
Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die über diesen der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen
Vertrag mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung. ist.
8 In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert? 9 In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und
Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert?
8.1 Umfang
Inland
Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 – Ihre gesetzliche
Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Schadenereignisse, 9.1 Selbstgenutzte Immobilien
soweit diese
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und
• bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb eines Pächter folgender im Inland gelegener Immobilien:
Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Schweiz oder
dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland 9.1.1 einer oder mehrerer Wohnungen.
• bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungsschein
oder dessen Nachträgen genannten Dauer in allen anderen Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ferien- oder
Staaten (weltweit) eingetreten sind. Wochenendwohnung benutzt wird.
Voraussetzung hierfür ist die Beibehaltung Ihres deutschen 9.1.2 eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als
Hauptwohnsitzes. drei abgeschlossene Wohnungen befinden.
Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und 9.1.3 eines Wochenend-/Ferienhauses.
außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten
Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und 9.1.4 eines Schrebergartens.
Gerichtskosten, werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – als
Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Die 9.1.5 eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten
Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort Wohnwagens,
außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion
angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den
Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Objekte von Ihnen ausschließlich zu
Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. privaten Wohnzwecken verwendet werden. Bei Zwei- und
Dreifamilienhäuser gilt dies für eine Wohnung im versicherten Objekt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden
Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von einer im Mitversichert gelten von Ihnen selbst genutzte Büros und
Ausland gelegenen Ferienwohnung und -haus einschließlich der Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm
dazugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens. geringer als 50 % ist.
8.2 USA/Kanada Für die in den Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Immobilien ist auch Ihre
gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter zugehöriger
Bei den in den USA/US Territorien und Kanada eintretenden Garagen, Gärten, Stellplätze und vorhandener Flüssiggastanks
Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen mitversichert.
werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – unsere
Aufwendungen für Kosten als Leistungen auf die Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von
Versicherungssumme angerechnet. Pflichten, die Ihnen als Mieter, Besitzer und Pächter obliegen (z. B.
bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen
Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und auf Gehwegen) auch soweit diese vertraglich übernommen wurden.
Gerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des
Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer
Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum
entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf unsere Weisung Besitzwechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw. Zwangsverwalter in
hin entstanden sind. dieser Eigenschaft.
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9.1.6 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel, Transponder und
Zugangs-/Codekarten für eine zentrale Schließanlage sowie Tresor-
Es besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem Betrieb einer und Bankschließfachschlüssel), die sich rechtmäßig in Ihrem
privat genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für Gewahrsam befunden haben.
ein Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1
und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzlichen
Dies gilt ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige
Einleitung in ein Gewässer. Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen
9.2 Unbebautes Grundstück in Deutschland (auch Pächter) Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und
Pächter eines in Deutschland gelegenen, unbebauten Grundstückes, Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft
bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen der Wohnungseigentümer versichert. Die Leistungspflicht erstreckt
angegebenen Größe. sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem
gemeinschaftlichen Eigentum.
Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden
bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es 11.2 Ausschlüsse
muss vollständig unbebaut bleiben.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
aus
10 In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen
versichert?
• Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs);
• dem Verlust von Schlüsseln, die Ihnen als ehrenamtlich Tätigen
10.1 Versichertes Risiko
oder Ihrer ehrenamtlichen Einrichtung von Kunden oder sonstigen
Dritten überlassen wurden;
Versichert ist im Umfang des Vertrages – wobei Vermögensschäden
• dem Verlust von Schlüsseln zu beweglichen Sachen: z.B. Möbel-,
wie Sachschäden behandelt werden – Ihre gesetzliche Haftpflicht für
Kfzschlüsseln.
unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der
physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines
11.3 Höchstersatzleistung
Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) mit
Ausnahme der Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
gelagerten Stoffe (Versicherungsschutz hierfür wird ausschließlich
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
durch besondere Vereinbarung gewährt).
begrenzt.
10.2 Versicherte Anlagen
12 In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und
10.2.1 Abweichend von Ziff. 10.1 ist jedoch Ihre gesetzliche Wasserfahrzeuge versichert?
Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
gewässerschädlichen Stoffen versichert, sofern das 12.1 Ausschlüsse
Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde die im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter
Liter/Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser oder Führer eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder
Stoffe. Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch deren Gebrauch
verursacht werden.
10.2.2 Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die
Mitversicherung. Ziff. 3.1.2 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des 12.2 Umfang
versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung)
finden keine Anwendung. Versichert ist jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die
verursacht werden durch den zweckdienlichen Gebrauch
10.3 Rettungskosten
12.2.1 von folgenden Landfahrzeugen, soweit hierfür keine
10.3.1 Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht:
Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für
geboten halten durften (Rettungskosten), sowie außergerichtliche • Kraftfahrzeugen bis 6 km/h bauartbedingter
Gutachterkosten werden von uns insoweit übernommen, als sie Höchstgeschwindigkeit;
zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme • Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle;
für Sachschäden nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten • ferngelenkten Modellfahrzeugen;
bleibt es bei der Regelung der AHB 2017. • Elektrofahrrädern;
• Kraftfahrzeuganhängern;
10.3.2 Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und • Kraftfahrzeugen ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit,
außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen, als die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, auch
sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Golfwagen auf Golfplätzen;
Sachschäden übersteigen. Eine Billigung durch uns von Maßnahmen • Ihr Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern
durch Sie oder Dritte zur Abwendung oder Minderung des Schadens zu privaten Zwecken bis zu 20 km/h bauartbedingter
gilt nicht als Weisung unsererseits. Höchstgeschwindigkeit;
• Kiteboards, -buggys und Strandsegler.
10.4 Ausschlüsse
12.2.2 von Luftfahrzeugen, soweit hierfür keine Zulassungs-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche oder Versicherungspflicht nach § 1 Ziffer 2 Luftverkehrsgesetz
gegen Sie oder jeden Mitversicherten, wenn der Schaden durch besteht.
bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden
Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichteten behördlichen 12.2.3 von folgenden Wasserfahrzeugen:
Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt wurde.
• Ruder-, Paddel-, Schlauchboote ohne Motoren oder Treibsätze,
Kanus;
11 In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater
• fremde Segelboote ohne Motoren;
Schlüssel versichert?
• fremde Motorboote sowie fremde Segelboote mit einer
Segelfläche bis 30 qm, wenn deren Motoren oder Treibsätze nicht
11.1 Versichertes Risiko
mehr als 110 kW (150 PS) betragen. Dieser Gebrauch darf nur
gelegentlich und jeweils vorübergehend nicht länger als 4 Wochen
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und
erfolgen. Als Motor gelten auch Hilfs- oder Außenbordmotoren;
abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus
dem Abhandenkommen von fremden nicht berufsbezogenen
212230922 2511 Seite 6 von 9
[Seite 40]
• Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) 14 In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit
sowie Ihr eigenes Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne versichert?
Motor und einer Rumpflänge von bis zu 7 m. Als Motor gelten auch
Hilfs- oder Außenbordmotoren; 14.1 Umfang
• Ihre eigenen/fremde Windsurfbretter und Surfbretter;
• ferngelenkten Modellfahrzeugen; Mitversichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht als vom
• Kitesurf- und Kitesailboards. Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer/Vormund für eine zu
betreuende Person.
12.3 Subsidiaritätsklausel Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfange der
Vertragsbestimmungen ebenfalls mitversichert die persönliche
Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 12.2.3 genannten gesetzliche Haftpflicht der zu betreuenden Person.
Wasserfahrzeuge in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur
subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige 14.2 Subsidiaritätsklausel
Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei
einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsschutz für die zu betreuende Person in der
Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu
12.4 Ergänzend zu Ziff. 12.2 gilt: anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
12.4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Ihre Haftpflicht Versicherer Versicherungsschutz besteht.
wegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der
gebrauchten Fahrzeuge.
15 In welchem Umfang ist die Teilnahme am
fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von
12.4.2 Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der
Lehrgeräten versichert?
Führer eines Fahrzeuges nach Ziff. 12.2 beim Eintritt des
Versicherungsfalles
15.1 Umfang
• nicht die vorgeschriebene behördliche Fahrerlaubnis hat;
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme
• das Fahrzeug unberechtigt geführt hat.
• am fachpraktischen Unterricht (z.B. an einer Hoch-, Fach-,
Die Verpflichtung zur Leistung bleibt Ihnen gegenüber bestehen,
Gesamtschule oder Universität) an Betriebspraktika und
wenn Sie das Vorliegen der Fahrerlaubnis bei dem berechtigten
Ferienjobs. Der Ausschluss gemäß Ziff. 7.7 AHB 2017 bleibt
Führer ohne Verschulden annehmen durften.
bestehen.
13 In welchem Umfang sind Tiere versichert? 15.2 Lehrgeräte
13.1 Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an
oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Lehrgeräten (auch Maschinen).
Bienen – nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit-
und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die von Ihnen zu 15.3 Höchstersatzleistung
gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden;
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Abweichend von Ziff. 13.1 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht mitversichert Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
13.1.1 als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde und nicht begrenzt.
gewerbsmäßiger Hüter/Reiter fremder Pferde (Fremdreiter), wenn
dies gefälligkeitshalber und nur gelegentlich erfolgt; 15.4 Subsidiaritätsklausel
13.1.2 als Fahrer bei der Benutzung fremder Pferde und Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten
Fuhrwerke zu privaten Zwecken, wenn dies nur gelegentlich und Tätigkeiten und Lehrgeräten in der Privat-Haftpflichtversicherung
unentgeltlich erfolgt; besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz:
anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko
13.1.3 als Halter oder Hüter von für Sie oder einer noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
mitversicherten Person verordneter Blinden- oder Begleithunde,
sofern dies nicht gewerbsmäßig ist. Im Schwerbehindertenausweis
16 In welchem Umfang sind Abwässer- und
muss das Merkzeichen H oder BL eingetragen sein.
Allmählichkeitsschäden versichert?
13.2 Ausschlüsse
16.1 Abwässer
13.2.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Eingeschlossen sind – abweichend von Ziff. 7.14 AHB 2017 –
Ansprüche aller Tierhalter/-eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer
Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer
wegen Sach- und Vermögensschäden.
und durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals.
13.2.2 Nicht versichert sind Halter einer Tierhaltergemeinschaft,
16.2 Allmählichkeitsschäden
insbesondere Reitbeteiligungen.
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden
13.2.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist das Hüten
durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen
von Hunden und Pferden und Ihre Haftpflicht als Fahrer bei der
oder Feuchtigkeit und von Niederschlag (Rauch, Ruß, Staub und
Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken,
dergleichen).
deren Halter mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und/oder zu
den durch diesen Vertrag mitversicherten Personen gehört.
17 In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit
13.3 Subsidiaritätsklausel versichert?
Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 13.1.1 bis 13.1.3 genannten 17.1 Unentgeltliche/entgeltliche Tagesmutter im eigenen
Eigenschaften und Tätigkeiten in der Privat-Haftpflichtversicherung Haushalt
besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz:
anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als
noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder
dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder.
Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der
Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern
im Rahmen des eigenen Haushalts, auch außerhalb der Wohnung
(z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.).
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[Seite 41]
Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine 18.3 Subsidiaritätsklausel
unentgeltliche oder entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter
(Tageseltern) handelt. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Der Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten in der
Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z. B. Kindergärten, Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu
Kinderhorten oder Kindertagesstätten. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
17.2 Entgeltliche Tagesmutter im Rahmen geringfügiger Versicherer Versicherungsschutz besteht.
Beschäftigung außerhalb des eigenen Haushalts
19 Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als
(gem. § 904 BGB)?
Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder
dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder.
Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden, für die
Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der
Dritte in Anspruch genommen werden, die Ihnen oder einer
Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern
mitversicherten Person in Notstandsituationen gem. § 904 BGB
außerhalb des eigenen Haushalts, auch außerhalb einer Wohnung
freiwillig Hilfestellung geleistet haben.
(z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.).
Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine 20 In welchem Umfang sind Ansprüche aus
entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern) handelt, soweit Benachteiligungen für Privatpersonen versichert
diese im Rahmen des Gesetzes über geringfügig Beschäftigte erfolgt. (AGG)?
Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben
und Institutionen, z. B. Kindergärten, Kinderhorten oder 20.1 Versichertes Risiko
Kindertagesstätten.
20.1.1 Der Versicherungsschutz richtet sich nach den
17.3 Tageskinder Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Haftpflichtversicherung (AHB 2017), den Besonderen Bedingungen
17.3.1 Umfang und Risikobeschreibungen für Privat-Haftpflichtversicherung und den
nachstehenden Bestimmungen.
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der
Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. 20.1.2 Wir bieten Ihnen und den mitversicherten Personen -
abweichend von Ziff. 7.17 AHB 2017 - Versicherungsschutz für den
17.3.2 Subsidiaritätsklausel Fall, dass Sie oder mitversicherte Personen aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen
Der Versicherungsschutz für die Tageskinder in der Benachteiligungen aus den in Ziff. 20.1.3 genannten Gründen für
Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf Schadensersatz
anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten in Anspruch genommen werden.
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
Versicherer Versicherungsschutz besteht. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht,
insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
17.4 Erziehungsberechtigte
Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen
ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Gerichten geltend gemacht werden.
Kinder erleiden.
Für Sie und die mitversicherten Personen besteht
17.5 Ausschlüsse Versicherungsschutz als Dienstherr in Ihrem Privathaushalt oder für in
sonstigen privaten Lebensbereichen beschäftigte Personen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Haftpflicht wegen Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber
Abhandenkommens von Sachen und der Verlust von Geld der zu für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren
betreuenden Kinder. Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
20.1.3 Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die
18 In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten
ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die
versichert?
Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle
Identität.
18.1 Umfang
20.2 Versicherungsfall/Zeitliche Abgrenzung des
Abweichend von Ziff. 1.2 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht
Versicherungsschutzes
hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen
Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements versichert.
20.2.1 Ein Versicherungsfall ist – abweichend von Ziff. 1
AHB 2017 - die erstmalige Geltendmachung eines
Hierunter fällt z. B. Ihre Mitarbeit
Haftpflichtanspruchs gegen Sie oder eine mitversicherte Person
während der Dauer des Versicherungsvertrages. Im Sinne dieses
• in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen und
Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen
Jugendarbeit;
Sie oder eine mit- versicherte Person ein Anspruch schriftlich
• in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden;
erhoben wird oder ein Dritter Ihnen oder einer mitversicherten Person
• bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen,
schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Sie oder eine
Musikgruppen,bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten
mitversicherte Person zu haben.
Gruppen
20.2.2 Die Anspruchserhebung sowie die zugrunde liegende
18.2 Ausschlüsse
Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit der Versicherung
erfolgt sein. Wird eine Benachteiligung durch fahrlässige
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Gefahren aus der
Unterlassung verursacht, gilt sie im Zweifel als an dem Tag begangen,
Ausübung von
an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen
werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
18.2.1 öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern wie z. B. als
Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für
20.3 Höchstersatzleistung
Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr;
Für den Umfang unserer Leistung ist die im Versicherungsschein
18.2.2 wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem
oder in dessen Nachträgen angegebene Versicherungssumme der
Charakter wie z. B. als Betriebs- oder Personalrat,
Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während eines
Versichertenältester, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV, beruflicher
Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle zusammen.
Betreuer nach § 1897 (6) BGB.
212230922 2511 Seite 8 von 9
[Seite 42]
20.4 Ausschlüsse Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer
gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche Umweltschutz dienen, abweichen.
20.4.1 gegen Sie und/oder die mitversicherten Personen, soweit 21.2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
Sie bzw. die mitversicherte Person den Schaden durch wissentliches
Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder 21.2.2.1 die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf
Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.
herbeigeführt haben; Ihnen und/oder der mitversicherten Personen
werden die Handlungen oder Unterlassungen nicht zugerechnet, die 21.2.2.2 für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B.
ohne ihr bzw. deren Wissen begangen worden sind; Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz
haben oder hätten erlangen können.
20.4.2 die von den mitversicherten Personen gemäß Ziff. 1.2
geltend gemacht werden; 21.3 Höchstersatzleistung
20.4.3 teilweise abweichend von Ziff. 8.1 – Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte
Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden
• welche vor Gerichten außerhalb Deutschlands geltend gemacht Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres
werden – dies gilt auch im Falle der Vollstreckung von Urteilen, die eingetretenen Versicherungsfälle zusammen.
außerhalb Deutschlands gefällt wurden –;
• wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts ausländischer 21.4 Auslandsschäden
Staaten;
Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 und Ziff. 8.1 im
20.4.4 auf Entschädigung und/oder Schadenersatz mit Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der
Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ordnungs- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende
oder Zwangsgelder, die gegen Sie oder die mitversicherten Personen Versicherungsfälle.
verhängt worden sind;
Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017
20.4.5 wegen Gehalt, rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen
Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung, Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese
Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht
Arbeitsverhältnissen und Sozialplänen sowie Ansprüche aus überschreiten.
Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem
22 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert?
Sozialgesetzbuch VII handelt.
Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden
21 In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers
Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz von den durch den Gesamtverband der Deutschen
(USchadG) versichert? Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen AVB PHV
(Stand: Mai 2024) abweichen.
21.1 Versichertes Risiko
23 In welchem Umfang Persönlichkeits- und
Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 1 AHB 2017,
Namensrechtsverletzungen versichert?
öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von
Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit
Eingeschlossen sind - abweichend von Ziff. 7.16 AHB -
während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder
Namensrechtsverletzungen.
• die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und
bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
• die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und 24 Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit
bestimmungswidrig erfolgt ist.
Für Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung gilt: Wir
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht werden uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss
Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, bei Gefälligkeitshandlungen von Ihnen oder mitversicherter Personen
Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter berufen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer Versicherer (z. B.
ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.
Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser
Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des
Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von
Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können
(Entwicklungsrisiko).
Umweltschaden ist eine
• Schädigung von geschützten Arten und natürlichen
Lebensräumen,
• Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
• Schädigung des Bodens.
Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017, Pflichten oder
Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten,
geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese
Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
21.2 Ausschlüsse
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
21.2.1 Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die
Personen (Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter) richten, die
den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von
212230922 2511 Seite 9 von 9
[Seite 43]
Klauseln für die PrivatSchutz
Privat-Haftpflichtversicherung
(AHB KL Komfort-2017)
Fassung 04.2025
Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen bzw. im
Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart genannt wird.
Die fehlenden Klauseln sind in dem Baustein-Bogen (B-PHV 2025) enthalten und gelten mitversichert, wenn diese vereinbart werden.
Inhaltsverzeichnis
AH007-02 Heizöltank oberirdisch 2 AH034-01 Neuwertentschädigung 4
(im In- und Ausland)
AH011-02 Verlust fremder beruflicher 2
Schlüssel
AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und 2
Ausstattungsgegenstände in
Ferienhäusern/-wohnungen sowie
Hotels, Pensionen, Schiffskajüten
und Wohnmobilen
AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder 2
Verlust fremder Sachen
AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes 2
(In- und Ausland)
AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (auch 2
Drohnen)
AH028-01 Nicht deliktfähige Personen 3
AH029-01 Haftpflichtansprüche der 3
versicherten Personen
untereinander
AH030-01 Mietwagen im europäischen 3
Ausland (Mallorca-Deckung)
AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen 3
Kraftfahrzeugen
AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden 4
an gemieteten Kraftfahrzeugen
AH033-01 Be- und Entladeschäden 4
DA Direkt_PS Haftpflicht_0425_KL Komfort 2017_075_0226
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AH007-02 Heizöltank oberirdisch beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet,
(im In- und Ausland) gepachtet, geliehen oder geleast wurden oder Gegenstand eines
besonderen Verwahrungsvertrages waren.
Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer oberirdischen 2. Ausschlüsse
Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten
inländischen Grundstücken mitversichert. Das Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den
Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. • Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der
versicherten Personen dienen;
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an Beanspruchung;
unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch • Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe und Wertpapieren;
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. • Vermögensfolgeschäden;
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Widerherstellung des Zustandes, • Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen. Als Landfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft,
durch Muskelkraft oder mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der an Land bewegt werden;
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. • Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden;
Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und • elektrische medizinische Diagnosegeräte sowie medizinische
Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. Hilfsmittel.
3. Höchstersatzleistung
AH011-02 Verlust fremder beruflicher Schlüssel
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
1. Versichertes Risiko Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und begrenzt.
abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB 2017 – Ihre gesetzliche
Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden
berufsbezogenen Schlüsseln sowie Dienstschlüsseln (auch AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes (In-
General-/Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten und Ausland)
für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem
Gewahrsam befunden haben.
1. Umfang
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht – ergänzend zu Ziff. 9
Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige
BBR-PHV 2017 – als Betreiber eines Balkonkraftwerkes auf einem
Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für
Objekt nach Ziff. 9.1.1 bis 9.1.3 BBR-PHV 2017 sowie AH009-02
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen
AHB KL Top-2017.
Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Mitversichert sind Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung
des erzeugten Stromes in ein fremdes Stromnetz. Dies gilt nicht, wenn
2. Höchstersatzleistung
Sie Endverbraucher direkt versorgen.
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im 2. Ausschlüsse
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
begrenzt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
• Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst
AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und • Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung
Ausstattungsgegenstände in gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen
• Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten.
Ferienhäusern/-wohnungen sowie
Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und
Wohnmobilen AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (auch
Drohnen)
1. Umfang
1. Umfang
Mitversichert ist, in Ergänzung von Ziff. 3 BBR-PHV 2017, Ihre
gesetzliche Haftpflicht bei der Beschädigung von beweglichen Mitversichert ist – ergänzend zu 12.2.2 BBR-PHV 2017 – Ihre
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (z.B. Mobiliar, gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten
Gardinen, Geschirr) in vorübergehend gemieteten Gebrauch von Flugmodellen zu privaten Zwecken verursacht werden.
Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten Das Flugmodell darf nur rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor)
und Wohnmobilen bis zu dem im Versicherungsschein oder dessen angetrieben werden und die im Versicherungsschein oder dessen
Nachträgen genannten Betrag. Nachträgen genannte Startmasse nicht überschreiten. Vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
Nicht versichert sind fest eingebaute Möbel in Wohnmobilen (z.B. der Teilnahme an Flugmodell-Rennveranstaltungen und
Einbauküche, Vorzelt). Flugmodell-Wettbewerben.
AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder Verlust 2. Geltungsbereich
fremder Sachen Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen
Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
1. Umfang Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und
abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus
der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden
Seite 2 von 4
[Seite 45]
3. Höchstersatzleistung 3. Versicherte Fahrzeuge
Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für folgende Fahrzeuge:
Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte
Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden
• Personenkraftwagen (bis maximal 9 Personen)
Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres
• Krafträder
eingetretenen Versicherungsfälle zusammen.
• Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche
Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder
Die geltenden Gesetze, Verordnungen, behördlichen Auflagen und Bootsanhängern.
sonstigen Bestimmungen sind von Ihnen einzuhalten.
Das Flugmodell darf nicht geflogen werden, wenn Sie oder eine
4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten
versicherte Person durch alkoholische Getränke oder andere
berauschende Mittel nicht in der Lage sind, das Flugmodell sicher zu
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer
führen. Der Flugmodellführer ist gemäß dieser Obliegenheit ab einem
gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit
Blutalkoholwert von 0,5 Promille nicht mehr in der Lage das
Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie
Flugmodell sicher zu führen.
sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von
unberechtigten Fahrern gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeugs
Das Flugmodell darf nicht außerhalb der Sichtweite des
darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der
Flugmodellführers betrieben werden. Hierzu zählt auch der Betrieb
erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu
ausschließlich mit optischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel
sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der
Ferngläsern, Virtual Reality-Brillen, On-Board-Kameras etc.
• die erforderliche Fahrerlaubnis hat und berechtigt ist das Fahrzeug
Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung dieser
zu führen.
Obliegenheiten findet Ziff. 10 AHB PHV 2017 entsprechend
• in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und nicht durch
Anwendung.
alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel
beeinflusst ist.
AH028-01 Nicht deliktfähige Personen
5. Beschädigung, Vernichtung oder
Abhandenkommen des Fahrzeugs
1. Umfang
Kein Versicherungsschutz besteht für Ersatzansprüche wegen
Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und
Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der
mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen. Ein
gebrauchten Fahrzeuge.
Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
Wir behalten uns Rückgriffsansprüche wegen unserer Aufwendungen
gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen
Aufsichtspflichtverletzung) vor, soweit diese nicht Versicherte dieses Kraftfahrzeugen
Vertrages sind.
1. Umfang
2. Höchstersatzleistung
Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für BBR-PHV 2017 - wenn Sie oder eine versicherte Person beim
Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall auf die im erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad,
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe Wohnmobil bis 4t), das Ihnen oder ihr von einem Dritten unentgeltlich
begrenzt. und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden
verursacht.
AH029-01 Haftpflichtansprüche der versicherten 2. Ausschlüsse
Personen untereinander
Es besteht kein Versicherungsschutz
Mitversichert sind abweichend von Ziff 7.4 und 7.5.1 AHB 2017
• für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander
dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch (z.B. Firmen,
wegen Personenschäden.
Dienstwagen, Leasingfahrzeuge) länger als 4 Wochen überlassen
wurden.
• für Schäden am geliehenen Kfz
AH030-01 Mietwagen im europäischen Ausland • für die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der
(Mallorca-Deckung) Kfz-Kaskoversicherung
1. Umfang
3. Versicherte Fahrzeuge
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend zu Ziff. 3.1.1
Erstattet wird der durch die Rückstufung des
AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - als Führer eines fremden
Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung
versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs (zum Beispiel Mietwagen),
entstehende Vermögensschaden.
soweit aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen
Haftpfichtversicherung kein oder nicht ausreichender
Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre
Versicherungsschutz besteht (subsidiärer Versicherungsschutz).
begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende
Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt.
2. Geltungsbereich
Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte
Versicherungsschutz besteht auf einer Reise in der EU, Norwegen, Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Schweiz, Liechtenstein, Island, Monaco, San Marino oder Andorra.
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis
des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des
Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung
entnommen werden kann.
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AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden an 2. Ausschlüsse
gemieteten Kraftfahrzeugen Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
1. Umfang a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. mobile Telefone,
Pager),
Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017, Ziff. 12.1 b) Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (z. B.
BBR-PHV 2017 und AH031-01 AH KL Top 2017 - die gesetzliche Laptop, Tablet-PC),
Haftpflicht wegen Schäden, an fremden von Ihnen gemieteten c) Film- und Fotoapparaten,
Kraftfahrzeugen d) elektrischen und elektronischen Geräten
e) Brillen jeder Art
a) durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht
geeigneten Kraftstoffen
b) durch Reinigungs-, Pflege-, Reparatur- und 3. Höchstersatzleistung
Instandsetzungsarbeiten.
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein
einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt.
Gebrauch überlassen wurden.
2. Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht bei Haftpflichtansprüchen wegen
Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
3. Höchstersatzleistung
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme je
Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen
Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt.
AH033-01 Be- und Entladeschäden
1. Umfang
Versichert ist – abweichend von Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1
BBR-PHV 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer,
Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder
Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder
Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers
zugefügt werden.
Ihnen steht es frei, einen Schaden von der zuständigen
Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall
entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
2. Ausschlüsse
Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder
Kraftfahrzeug-Anhänger bleiben ausgeschlossen.
3. Höchstersatzleistung
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Personen, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die
im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte
Summe begrenzt.
AH034-01 Neuwertentschädigung
1. Umfang
Abweichend von 1 AHB 2017 leistet der Versicherer auf Wunsch des
Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum
Neuwert.
Sofern für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart
wurde, gilt diese nicht bei einer Neuwertentschädigung.
Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der
Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum
sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem
Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen
werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
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Klauseln für die PrivatSchutz
Privat-Haftpflichtversicherung
(AHB KL Top-2017)
Fassung 04.2025
Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept
ausdrücklich als vereinbart genannt wird.
Die fehlenden Klauseln sind im Baustein-Bogen (B-PHV 2025) enthalten und gelten als versichert, wenn sie vereinbart werden.
Inhaltsverzeichnis
AH001-02 Eltern/Großeltern in 3 AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder 4
Betreuungseinrichtungen Verlust fremder Sachen
AH002-01 Alleinstehender 3 AH019-01 Beschädigung medizinischer 4
Familienangehöriger in häuslicher Diagnosegeräte
Gemeinschaft
AH020-01 Sachschäden an persönlichen 5
AH003-02 Nicht zum/zur Ein-, Zwei-, 3 Gegenständen von Arbeitskollegen
Dreifamilien-,
Wochenend-/Ferienhaus und/oder
AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes 5
(Wochenend-/Ferien-)wohnung
(In- und Ausland)
gehörige privat gemietete einzelne
Garage (subsidiär)
AH022-01 Schäden durch Pflegepersonen, die 5
nicht auf Dauer beschäftigt sind
AH007-02 Heizöltank oberirdisch (im In- und 3
Ausland)
AH023-01 Vorsorge-Versicherungsschutz für 5
aus dem Versicherungsschutz
AH008-02 Heizöltank unterirdisch (im In- und 3
ausscheidende Kinder
Ausland)
AH024-02 Selbständige nebenberufliche 5
AH009-02 Selbstgenutztes Ein-, Zwei-, 3
Tätigkeit
Dreifamilienhaus und/oder
Ferienhaus/-wohnung im Ausland
(Mieter, Besitzer, Pächter) AH025-01 Erweiterungen zur 5
Forderungsausfalldeckung
AH010-02 Unbebautes Grundstück im Ausland 3
(auch Pächter) AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (auch 6
Drohnen)
AH011-02 Verlust fremder beruflicher 4
Schlüssel AH028-01 Nicht deliktfähige Personen 7
AH012-02 Verlust ehrenamtlicher Schlüssel 4 AH029-01 Haftpflichtansprüche der 7
versicherten Personen
untereinander
AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und 4
Ausstattungsgegenstände in
Ferienhäusern/-wohnungen sowie AH030-01 Mietwagen im europäischen 7
Hotels, Pensionen, Schiffskajüten Ausland (Mallorca-Deckung)
und Wohnmobilen
DA Direkt_PS Haftpflicht_0425_KL Top 2017_076_0226
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AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen 7
Kraftfahrzeugen
AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden 7
an gemieteten Kraftfahrzeugen
AH033-01 Be- und Entladeschäden 8
AH034-01 Neuwertentschädigung 8
AH035-01 Unterhaltung einer 8
Wandladestation/Wallbox im In- und
Ausland
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AH001-02 Eltern/Großeltern in Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Betreuungseinrichtungen Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und
Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung.
(Gilt nicht für die Tarife Single, Single mit Kind(er))
Zusätzlich zu Ziff. 7 BBR-PHV 2017 sind Ihre Eltern und Großeltern
AH008-02 Heizöltank unterirdisch (im In- und
sowie die Ihres mitversicherten Partners mitversichert, wenn sie in Ausland)
einer Betreuungseinrichtung wohnen.
Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
1. Subsidiaritätsklausel Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer unterirdischen
Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten
Der Versicherungsschutz für die in dieser Klausel genannten inländischen und, gemäß AH009-02, ausländischen Grundstücken
versicherten Personen in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht mitversichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt
nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen
Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei Nachträgen.
einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
AH002-01 Alleinstehender Familienangehöriger in unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
häuslicher Gemeinschaft verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
(Gilt nicht für die Tarife Single, Single mit Kind(er)) Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen.
Ergänzend zu Ziff. 7 BBR-PHV 2017 gelten folgende Personen
mitversichert: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
Mitversichert gilt die gleichartige gesetzliche Haftpflicht eines mit
Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden alleinstehenden Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Familienangehörigen (vgl. Ziff. 7.5.1 AHB 2017). Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und
Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung.
mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
AH009-02 Selbstgenutztes Ein-, Zwei-,
AH003-02 Nicht zum/zur Ein-, Zwei-, Dreifamilien-, Dreifamilienhaus und/oder
Wochenend-/Ferienhaus und/oder Ferienhaus/-wohnung im Ausland
(Wochenend-/Ferien-)wohnung gehörige (Mieter, Besitzer, Pächter)
privat gemietete einzelne Garage
(subsidiär) 1. Umfang
1. Umfang Mitversichert ist – ergänzend zu Ziff. 9 BBR-PHV 2017 – Ihre
gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter in einem Staat des
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem
vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von einer im Inland Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gelegenen
gelegenen Garage. (Ferien-) Wohnung und/oder Ihres Ein- oder Zwei-/Dreifamilienhauses
sowie der dazugehörigen Garagen und Gärten sowie eines
Schrebergartens. Als Wochenendhaus gilt auch ein auf Dauer
2. Subsidiaritätsklausel
abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger.
Der Versicherungsschutz für das unter Ziff.1 versicherte Objekt in der
Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu 2. Ausschlüsse
anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung des
Versicherer Versicherungsschutz besteht. unter Ziff.1 AH009-02 versicherten Objektes.
3. Leistungserfüllung
AH007-02 Heizöltank oberirdisch (im In- und
Ausland) Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in
Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen
Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer oberirdischen ist.
Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten
inländischen und, gemäß AH009-02, ausländischen Grundstücken
mitversichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt AH010-02 Unbebautes Grundstück im Ausland
sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen (auch Pächter)
Nachträgen.
1. Umfang
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer,
unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
Pächter in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
Nordirland gelegenen, unbebauten Grundstückes, bis zu der im
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Größe.
Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden
Wertverbesserungen sind abzuziehen.
bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es
muss vollständig unbebaut bleiben.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
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2. Leistungserfüllung AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und
Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
Ausstattungsgegenstände in
Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in Ferienhäusern/-wohnungen sowie
der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und
ist. Wohnmobilen
1. Umfang
AH011-02 Verlust fremder beruflicher Schlüssel
Mitversichert ist, in Ergänzung von Ziff. 3 BBR-PHV 2017, Ihre
1. Versichertes Risiko gesetzliche Haftpflicht bei der Beschädigung von beweglichen
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (z. B. Mobiliar,
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und Gardinen, Geschirr) in vorübergehend gemieteten
abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten
Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden und Wohnmobilen bis zu dem im Versicherungsschein oder dessen
berufsbezogenen Schlüsseln sowie Dienstschlüsseln (auch Nachträgen genannten Betrag.
General-/Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten
für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem Nicht versichert sind fest eingebaute Möbel in Wohnmobilen (z.B.
Gewahrsam befunden haben. Einbauküche, Vorzelt).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen
Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder Verlust
Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für fremder Sachen
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen
Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. 1. Umfang
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und
2. Höchstersatzleistung abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus
der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet,
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im gepachtet, geliehen oder geleast wurden oder Gegenstand eines
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe besonderen Verwahrungsvertrages waren.
begrenzt.
2. Ausschlüsse
AH012-02 Verlust ehrenamtlicher Schlüssel Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
1. Versichertes Risiko • Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der
versicherten Personen dienen;
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige
abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Beanspruchung;
dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-/ • Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden
Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten für eine und Wertpapieren;
zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem Gewahrsam • Vermögensfolgeschäden;
befunden haben und Ihnen im Rahmen einer nach • Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
Ziff. 18 BBR-PHV 2017 mitversicherten ehrenamtlichen Tätigkeit Als Landfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft,
überlassen wurden. durch Muskelkraft oder mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb
an Land bewegt werden;
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen • Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden;
Haftpflichtansprüche wegen Kosten für die notwendige • elektrische medizinische Diagnosegeräte sowie medizinische
Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für Hilfsmittel.
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen
Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. 3. Höchstersatzleistung
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
2. Ausschlüsse Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche begrenzt.
aus
• Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs); AH019-01 Beschädigung medizinischer
• dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen
Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Diagnosegeräte
1. Eingeschlossen ist – in Ergänzung von
3. Höchstersatzleistung
Ziff. 2.2 AHB 2017 und abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 und
AH018-01 AHB KL Top-2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Beschädigung von elektrischen medizinischen Diagnosegeräten (z. B.
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
24-Stunden-EKG-Geräte, 24-Stunden-Blutdruckmessgeräte, – nicht
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle, Unterarmgehstützen,
begrenzt.
Krankenbett und dgl.), die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet,
geliehen werden oder Ihnen vorübergehend zu Diagnosezwecken
oder zur Anwendung überlassen werden.
2. In Ergänzung zu Ziff.1 sind zusätzlich versichert:
• Dialysegeräte
• Reizstromgeräte
• Sauerstoffgeräte
• Schlafmasken
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3. Subsidiaritätsklausel AH023-01 Vorsorge-Versicherungsschutz für aus
Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten Geräte
dem Versicherungsschutz
in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu ausscheidende Kinder
anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen (gilt nicht für den Single-Tarif)
Versicherer Versicherungsschutz besteht.
Voraussetzungen für die Leistung
AH020-01 Sachschäden an persönlichen Versicherungsschutz für Ihre mitversicherten Kinder (leibliche Kinder,
Gegenständen von Arbeitskollegen Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder – auch die Ihres Lebenspartners)
besteht beitragsfrei für drei Monate im bisherigen vereinbarten,
bedingungsgemäßen Umfang fort, wenn der Versicherungsschutz für
1. Umfang diese aufgrund
In Abweichung von Ziff. 7.7 AHB 2017 gelten während Ihrer a) Heirat oder
gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Sachschäden an b) Gründung einer Lebenspartnerschaft oder
persönlichen Gegenständen von Ihren Arbeitskollegen mitversichert. c) Gründung eines eigenen Hausstandes
d) Auszug aus der häuslichen Lebensgemeinschaft mit dem
2. Ausschlüsse Versicherungsnehmer wegen Ausübung einer auf Dauer
angelegten Berufstätigkeit mit Erhalt eines leistungsbezogenen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Entgeltes
• Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige bedingungsgemäß enden würde.
Beanspruchung;
• Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden Voraussetzung ist, dass uns der Beendigungsgrund und der
und Wertpapieren; Zeitpunkt gemäß a) bis d) unverzüglich in Textform angezeigt werden.
• Vermögensfolgeschäden;
• Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen. Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich, besteht Versicherungsschutz
im Rahmen der Vorsorge-Versicherung ab dem Eingang Ihrer Anzeige
jedoch längstens bis zum Ablauf von drei Monaten ab dem Datum
3. Höchstersatzleistung des Ausscheidens gemäß a) bis d).
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Entschädigung wird nur geleistet, soweit keine Entschädigung aus
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
begrenzt.
AH024-02 Selbständige nebenberufliche Tätigkeit
AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes (In- Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend von Ziff. 7.7
und Ausland) und 7.8 AHB 2017 sowie 1.2 BBR-PHV 2017 - aus
1. Umfang • Ihrer selbständigen nebenberuflichen Tätigkeit.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht – ergänzend zu Voraussetzungen:
Ziff. 9 BBR-PHV 2017 – als Betreiber eines Balkonkraftwerkes auf
einem Objekt nach Ziff. 9.1.1 bis 9.1.3 BBR-PHV 2017 sowie • der Umsatz aus dieser Tätigkeit war in den letzten zwölf Monaten
AH009-02 AHB KL Top-2017. vor dem Versicherungsfall nicht höher als der Betrag, der in § 19
Mitversichert sind Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung Abs. 1 UStG für Kleinunternehmer festgelegt ist.
des erzeugten Stromes in ein fremdes Stromnetz. Dies gilt nicht, wenn • es sind keine Mitarbeiter angestellt.
Sie Endverbraucher direkt versorgen.
Kein Versicherungsschutz besteht für die hier folgenden aufgeführten
Tätigkeiten:
2. Ausschlüsse
• Handwerker
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
• Unternehmensberater
• Züchter
• Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst
• Ingenieure
• Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung
• Bauarbeiter
gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen
• Architekten
• Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten.
• Medizinische- und Heilberufe
• Steuerberater
• Finanzberater
AH022-01 Schäden durch Pflegepersonen, die nicht • Rechtsberater
auf Dauer beschäftigt sind
Sofern der Jahres-Brutto-Gesamtumsatz den oben genannten Betrag
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die von übersteigt, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
einer bei Ihnen gegen Entgelt beschäftigten Pflegeperson verursacht
wurden und soweit diese gegenüber Dritten aus dem
Beschäftigungsverhältnis heraus entstehen. AH025-01 Erweiterungen zur
Forderungsausfalldeckung
Das Beschäftigungsverhältnis muss zeitlich auf max. ein halbes Jahr
begrenzt sein.
1. Kosten der Rechtsverfolgung
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an Ihrem
1.1 Umfang
Haushalt, an Ihrer Person, oder an im Haushalt lebenden
mitversicherten Personen aus Ziff. 7 BBR-PHV 2017 und AH001-02
Abweichend von Ziff. 5.6.3.1 BBR-PHV 2017 übernehmen wir die
und AH002-01.
Kosten der Rechtsverfolgung zur Erlangung eines rechtskräftigen,
vollstreckbaren Urteils nach Ziff. 5.5.3 BBR-PHV 2017 vor einem
Gericht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Norwegens,
der Schweiz, Liechtensteins, Islands, Monacos, San Marinos oder
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Andorras soweit die Mindestschadenhöhe dem im Eine Prüfung bzw. Feststellung der Leistungsvoraussetzungen für
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Betrag einen versicherten Forderungsausfall ist nicht Bestandteil der
beträgt. telefonischen Erstberatung und erfolgt durch uns im Zuge der
Wir übernehmen auch die Kosten der notwendigen Schadensmeldung.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Feststellung der Zahlungs-
bzw. Leistungsunfähigkeit nach Ziff. 5.5.4 BBR-PHV 2017. Die Service-Nummer der Anwaltshotline können Sie dem
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen entnehmen.
1.2 Subsidiaritätsklausel
3.2 Höchstersatzleistung
Der Versicherungsschutz für die Kosten der Rechtsverfolgung in der
Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
Versicherer Versicherungsschutz besteht. begrenzt.
(z.B. durch eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung) 3.3 Subsidiaritätsklausel
1.3 Zeitpunkt der Kostenerstattung Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer telefonischen
anwaltlichen Erstberatung in der Privat-Haftpflichtversicherung
Die Kosten nach Ziff. 1 werden erst im Nachhinein und nur dann besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz:
erstattet, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Dritten feststeht und wir anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko
Leistungen aus der Forderungsausfalldeckung gegenüber Ihnen zu noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
erbringen haben. (z. B. durch eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung)
2. Gewaltopferschutz
AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (auch
2.1 Voraussetzungen für die Leistung Drohnen)
Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden und haben hierdurch einen 1. Umfang
Personenschaden erlitten, werden wir uns bei Vorliegen eines im
Übrigen nach Ziff. 5 BBR-PHV 2017 versicherten Forderungsausfalls Mitversichert ist – ergänzend zu 12.2.2 BBR-PHV 2017 – Ihre
nicht auf den Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Schäden gemäß gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten
Ziff. 7.1 AHB 2017 berufen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen Gebrauch von Flugmodellen zu privaten Zwecken verursacht werden.
vorliegen: Das Flugmodell darf nur rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor)
angetrieben werden und die im Versicherungsschein oder dessen
2.1.1 Kein Mitverschulden von mehr als 25 % Nachträgen genannte Startmasse nicht überschreiten. Vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Sie kein Mitverschulden von der Teilnahme an Flugmodell-Rennveranstaltungen und
mehr als 25 % trifft. Maßgeblich für das Ausmaß eines etwaigen Flugmodell-Wettbewerben.
Mitverschuldens ist ein in einem Zivilprozess ergangenes
rechtskräftiges Urteil. Bei einem Mitverschulden von mehr als 25 %
entfällt der Versicherungsschutz nach Ziff. 2 vollständig. 2. Geltungsbereich
2.1.2 Strafantrag Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen
Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, muss eine Anzeige der Straftat Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
erstattet und der Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft oder den
Behörden und Beamten des Polizeidienstes bzw. des Amtsgerichts 3. Höchstersatzleistung
schriftlich gestellt werden.
Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte
2.1.3 Versicherte Schäden Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden
Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres
Versichert sind ausschließlich Forderungsausfälle aufgrund von eingetretenen Versicherungsfälle zusammen.
Personenschäden.
2.1.4 Subsidiaritätsklausel 4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten
Wir leisten in dem Umfang keine Entschädigung, in dem Die geltenden Gesetze, Verordnungen, behördlichen Auflagen und
sonstigen Bestimmungen sind von Ihnen einzuhalten.
• ein anderer Versicherer (z. B. Ihr Schadensversicherer)
• ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Das Flugmodell darf nicht geflogen werden, wenn Sie oder eine
versicherte Person durch alkoholische Getränke oder andere
Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um berauschende Mittel nicht in der Lage sind, das Flugmodell sicher zu
Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche Ansprüche handelt. führen. Der Flugmodellführer ist gemäß dieser Obliegenheit ab einem
Blutalkoholwert von 0,5 Promille nicht mehr in der Lage das
2.2 Höchstersatzleistung Flugmodell sicher zu führen.
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Das Flugmodell darf nicht außerhalb der Sichtweite des
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Flugmodellführers betrieben werden. Hierzu zählt auch der Betrieb
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe ausschließlich mit optischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel
begrenzt. Ferngläsern, Virtual Reality-Brillen, On-Board-Kameras etc.
Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung dieser
3. Telefonische Erstberatung Obliegenheiten findet Ziff. 10 AHB PHV 2017 entsprechend
Anwendung.
3.1 Umfang
Im Falle eines drohenden Forderungsausfalls gemäß
Ziff. 5 BBR-PHV 2017 stellen wir Ihnen die Möglichkeit einer
telefonischen Erstberatung hinsichtlich der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen beim schadenverursachenden Dritten
durch unsere Anwaltshotline zur Verfügung.
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AH028-01 Nicht deliktfähige Personen 5. Beschädigung, Vernichtung oder
Abhandenkommen des Fahrzeugs
1. Umfang
Kein Versicherungsschutz besteht für Ersatzansprüche wegen
Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der
Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und
gebrauchten Fahrzeuge.
mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen. Ein
Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
Wir behalten uns Rückgriffsansprüche wegen unserer Aufwendungen AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen
gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen Kraftfahrzeugen
Aufsichtspflichtverletzung) vor, soweit diese nicht Versicherte dieses
Vertrages sind. 1. Umfang
2. Höchstersatzleistung Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und
Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - wenn Sie oder eine versicherte Person beim
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad,
Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Wohnmobil bis 4t), das Ihnen oder ihr von einem Dritten unentgeltlich
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden
begrenzt. verursacht.
2. Ausschlüsse
AH029-01 Haftpflichtansprüche der versicherten
Personen untereinander Es besteht kein Versicherungsschutz
• für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum
Mitversichert sind abweichend von Ziff. 7.4 und 7.5.1 AHB 2017
dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch (z. B. Firmen,
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander
Dienstwagen, Leasingfahrzeuge) länger als 4 Wochen überlassen
wegen Personenschäden.
wurden.
• für Schäden am geliehenen Kfz
• für die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der
AH030-01 Mietwagen im europäischen Ausland Kfz-Kaskoversicherung
(Mallorca-Deckung)
3. Höchstersatzleistung
1. Umfang
Erstattet wird der durch die Rückstufung des
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend zu Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - als Führer eines entstehende Vermögensschaden.
fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs (zum Beispiel
Mietwagen), soweit aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre
Haftpfichtversicherung kein oder nicht ausreichender begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende
Versicherungsschutz besteht (subsidiärer Versicherungsschutz). Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt.
2. Geltungsbereich Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte
Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Versicherungsschutz besteht auf einer Reise in der EU, Norwegen,
Schweiz, Liechtenstein, Island, Monaco, San Marino oder Andorra. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis
des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des
Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung
3. Versicherte Fahrzeuge entnommen werden kann.
Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für folgende Fahrzeuge:
• Personenkraftwagen (bis maximal 9 Personen)
AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden an
• Krafträder gemieteten Kraftfahrzeugen
• Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
1. Umfang
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche
Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017,
Bootsanhängern. Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 und AH031-01 AH KL Top 2017 - die
gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, an fremden von Ihnen
gemieteten Kraftfahrzeugen
4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten
a) durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer
geeigneten Kraftstoffen
gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit
b) durch Reinigungs-, Pflege-, Reparatur- und
Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie
Instandsetzungsarbeiten.
sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von
unberechtigten Fahrern gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeugs
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder
darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der
einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen
erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu
Gebrauch überlassen wurden.
sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der
• die erforderliche Fahrerlaubnis hat und berechtigt ist das Fahrzeug 2. Ausschlüsse
zu führen.
• in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und nicht durch Kein Versicherungsschutz besteht bei Haftpflichtansprüchen wegen
alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
beeinflusst ist.
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[Seite 54]
3. Höchstersatzleistung und Nordirland gelegenen Wandladestation/Wallbox zu den Ziff. 9.1.1
bis 9.1.5 BBR-PHV 2017 genannten Objekten
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme je
Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt.
• die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit
einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang).
AH033-01 Be- und Entladeschäden • die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird.
• Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst.
1. Umfang
Die Versicherung greift nur, wenn die Installation von einem
Fachbetrieb durchgeführt wurde.
Versichert ist - abweichend von Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und
Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater
Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder
Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder
Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers
zugefügt werden.
Ihnen steht es frei, einen Schaden von der zuständigen
Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall
entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
2. Ausschlüsse
Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder
Kraftfahrzeug-Anhänger bleiben ausgeschlossen.
3. Höchstersatzleistung
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Personen, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die
im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
begrenzt.
AH034-01 Neuwertentschädigung
1. Umfang
Abweichend von 1 AHB 2017 leistet der Versicherer auf Wunsch des
Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum
Neuwert.
Sofern für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart
wurde, gilt diese nicht bei einer Neuwertentschädigung.
Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der
Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum
sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem
Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen
werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
2. Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. mobile Telefone,
Pager),
b) Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (z. B.
Laptop, Tablet-PC),
c) Film- und Fotoapparaten,
d) elektrischen und elektronischen Geräten
e) Brillen jeder Art
3. Höchstersatzleistung
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein
oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt.
AH035-01 Unterhaltung einer
Wandladestation/Wallbox im In- und
Ausland
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung einer
im Inland und/ oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien
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Bausteine für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung
(B-PHV 2025)
Fassung 04.2025
Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im
Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten.
Inhaltsverzeichnis
B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien 2
(auch als Vermieter), Grundstücken und den
dazugehörigen Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen
von erneuerbaren Energien
Inland 2
1 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken 2
2 Bauherrenrisiko 2
3 Unbebautes Grundstück 2
4 Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu 2
gewerblichen Zwecken und Garagen
5 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox 3
6 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch 3
(Gewässerschaden)
7 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage 3
8 Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung) 3
Ausland 3
9 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im 3
Ausland
10 Unbebautes Grundstück im Ausland 3
11 Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ 4
und/oder eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland
12 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im 4
Ausland
13 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im 4
Ausland (Gewässerschaden)
14 Leistungserfüllung 4
B-PHV 02-01 Bestleistung 4
1 Umfang 4
2 Höchstersatzleistung 4
3 Ausschlüsse 4
DA Direkt_PS_Haftpflicht_0425_B-PHV 2025_077_0226
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B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien (auch als Übersteigt der Voranschlag diese Summe, so muss für das gesamte
Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen Vorhaben eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen
werden.
Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren
Energien 3 Unbebautes Grundstück
Inland Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines
Grundstückes bis zu der im Versicherungsschein oder dessen
1 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich
mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu
Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer folgender
Immobilien: 4 Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu
gewerblichen Zwecken und Garagen
1.1 Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus,
4.1 Vermietung von Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern
1.2 einer oder mehrerer Wohnungen,
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern.
Wochenend-/Ferienwohnung genutzt wird.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
Bei Wohnungseigentum besteht Versicherungsschutz in Ihrer gewerblichen Zwecken.
Eigenschaft als Sondereigentümer. Dabei ist mitversichert Ihre
gesetzliche Haftpflicht aus Ansprüchen der Gemeinschaft der 4.2 Vermietung von Wochenend-/Ferienhäusern und/oder
Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Wochenend-/Ferienwohnungen
Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch
nicht auf Ihren Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen 4.2.1 Umfang
Eigentum.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
1.3 eines Wochenend-/Ferienhauses, Wochenend-/Ferienhäusern und/oder
Wochenend-/Ferienwohnungen.
1.4 eines Schrebergartens,
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
1.5 eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten gewerblichen Zwecken.
Wohnwagens.
4.2.2 Subsidiaritätsklausel
1.6 Für die in den Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01
genannten Immobilien ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 4.2.1 versicherte Objekt in
Eigentümer zugehöriger Garagen, Gärten und vorhandener der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu
Flüssiggastanks mitversichert. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
1.7 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer Versicherer Versicherungsschutz besteht.
einer nicht zu einer in Ziff. 1.1 – 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01
gehörigen einzelnen Garage. 4.3 Vermietung von Einliegerwohnungen
Subsidiaritätsklausel Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
Einliegerwohnungen in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des
Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 1.7 des Bausteines Bausteines B-PHV 01-01.
B-PHV 01-01 versicherte Objekt in der Privat-Haftpflichtversicherung,
besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko gewerblichen Zwecken.
noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
4.4 Vermietung einzelner Zimmer (dauerhaft)
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den
Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekte von Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung
Ihnen ausschließlich zu privaten Wohnzwecken verwendet werden. einzelner Zimmer in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines
Bei Zwei- und Dreifamilienhäusern gilt dies für eine Wohnung im B-PHV 01-01.
versicherten Objekt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
Mitversichert gelten von Ihnen selbstgenutzte Büro- und gewerblichen Zwecken.
Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm
geringer als 50 % ist. 4.5 Vermietung einzelner Zimmer an Feriengäste
(vorübergehend)
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von
Pflichten, die Ihnen als Eigentümer obliegen (z. B. bauliche Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der
Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf vorübergehenden Vermietung von einzelnen Zimmern an Feriengäste
Gehwegen). in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01.
Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Um Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen folgende
Eigentümer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Voraussetzungen erfüllt sein:
Eigentumswechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw.
Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft. • Es handelt sich um Ihr selbst bewohntes Ein-, Zwei- oder
Dreifamilienhaus.
• Die Zimmer werden an Feriengäste vermietet.
2 Bauherrenrisiko • Es wird keine gewerbsmäßige Fremdenpension betrieben.
• Es ist kein Personal zur Bedienung der Gäste eingestellt.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr sowie aus der
Ausführung von Bauarbeiten in Eigenleistung (Neubauten, Umbauten, Nicht versichert ist die Haftpflicht für Beschädigung, Zerstörung und
Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) bis zu der im Verlust von Gegenständen, die von den Gästen eingebracht werden.
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten,
veranschlagten Bausumme je Bauvorhaben.
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4.6 Vermietung von Eigentumswohnungen, Räumen zu • einer Geothermieanlage (Erdwärme) bis 100 m Tiefe,
gewerblichen Zwecken und Garagen • einer Bioenergieanlage,
• einer Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW thermische Leistung
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
für ein Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3, Ziff. 3 sowie Ziff. 4.1 bis 4.3 des
4.6.1 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen Bausteines B-PHV 01-01.
genannten Eigentumswohnungen.
Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist,
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt
gewerblichen Zwecken. ist.
4.6.2 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen Mitversichert sind
genannten Anzahl von Garagen und/oder einzelnen gelegenen
Räumen in einem Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines • Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung des erzeugten
B-PHV 01-01 zu gewerblichen Zwecken, sofern der Anteil der Stromes in das eigene oder in das Netz eines
gewerblich genutzten Fläche in qm geringer als 50 % ist. Energieversorgungsunternehmens (private und gewerbliche
Nutzung). Dies gilt nicht, wenn Sie Endverbraucher direkt
versorgen. Endverbraucher sind Kunden, die Energie für den
5 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox
eigenen Verbrauch kaufen.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als
8.2 Ausschlüsse
Eigentümer einer Wandladestation/Wallbox zu den in Ziff. 1 sowie
Ziff. 4.1 bis 4.3 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Für den Versicherungsschutz ist es erforderlich, dass die Montage
• Ansprüche wegen Schäden, die während und durch das Errichten
und Installation der Wandladestation/Wallbox durch ein
dieser Anlagen entstehen (insbesondere durch Erdbohrungen);
Fachunternehmen durchgeführt wurde und diese beim Netzbetreiber
• Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst;
angemeldet ist.
• Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung
gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen;
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
• Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten
• die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit
einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang). Ausland
• die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird.
• Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst. 9 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Ausland
9.1 Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke
6 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch
(Gewässerschaden)
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrem
selbstgenutzten, in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
(EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien
Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gemäß Ziff. 1.1 bis 1.3
und Nordirland gelegenen, nachfolgend genannten Eigentums:
sowie Ziff. 4.1 bis 4.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen
unterirdischen und/oder oberirdischen Heizöltankanlage (auch
9.1.1 Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus;
Kellertank) versichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage
ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen
9.1.2 Wochenend-/ Ferienwohnung;
Nachträgen.
9.1.3 Wochenend-/ Ferienhaus;
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne,
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
9.1.4 dazugehörige Garagen und Gärten sowie eines
unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
Schrebergartens. Als Wochenend-/Ferienhaus gilt ein auf Dauer
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Widerherstellung des Zustandes,
9.2 Ausschlüsse
wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung des
unter Ziff. 9.1.1 versicherten Objektes.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
9.3 Leistungserfüllung
Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten
Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine
Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in
Anwendung.
der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen
ist.
7 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage
10 Unbebautes Grundstück im Ausland
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer privat
genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für ein
Umfang
Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1
und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Dies gilt ausschließlich für die
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines
eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Einleitung in ein Gewässer.
Grundstückes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien
8 Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung) und Nordirland, bis zu der im Versicherungsschein oder dessen
Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich
8.1 Umfang mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu
Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer und
Betreiber
• einer Photovoltaikanlage,
• einer Solaranlage auch Balkonkraftwerk,
• einer genehmigungsfreien Klein-Wind-, Wasserkraftanlage bis zu
15 kW,
• einer Wärmepumpenanlage,
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11 Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder Um die weitergehenden Leistungen des Wettbewerbers
eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland nachzuweisen, ist es erforderlich, die vollständigen
Versicherungsbedingungen des Wettbewerbers in Textform
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung einer vorzulegen.
Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines
Wochenend-/Ferienhauses in einem Staat des Europäischen
2 Höchstersatzleistung
Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten
Königreich Großbritannien und Nordirland (subsidiär).
Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese
Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
und Kosten begrenzt.
gewerblichen Zwecken.
3 Ausschlüsse
12 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im Ausland
Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als
sind
Eigentümer einer Wandladestation/ Wallbox zu den in Ziff. 9.1 sowie
Ziff. 11 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten.
• ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den
Versicherungsbedingungen dieser Versicherung;
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
• gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse;
• bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen,
• die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit
sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei Zurich)
einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang).
sind;
• die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird.
• berufliche oder gewerbliche Risiken;
• Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst gestellt
• Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen (die
werden.
Assistance-Leistungen von Zurich werden in einem separaten
Dokument aufgeführt);
Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist,
• bei uns optional abschließbare Leistungen.
dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt
ist und die Wandladestation/Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet
ist.
13 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im Ausland
(Gewässerschaden)
13.1 Umfang
Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gem. 9.1.1 bis 9.1.3
des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder
oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank). Das
Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den
Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne,
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten
Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine
Anwendung.
14 Leistungserfüllung
Unsere Leistungen zu Ziff. 9 - 13 des Bausteines B-PHV 01-01
erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem
Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in der Vertragswährung bei
einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
B-PHV 02-01 Bestleistung
(Dieses Risiko kann nur als Zusatzrisiko zu der Top-Deckung
versichert werden)
1 Umfang
Sofern ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine
Privat-Haftpflichtversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang
oder höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) als die Zurich
Insurance Europe AG anbietet, wird die Zurich Insurance Europe AG
auf Ihren ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch hin im
Schadenfall den Versicherungsschutz um solche Leistungen
erweitern.
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