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Versicherungsmakler / Privathaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

DA Direkt PrivatSchutz Komfort: die Bedingungen im Volltext

Mittlere Deckung mit 20 Mio. Euro Versicherungssumme, deliktunfähigen Personen, Mallorca-Deckung, Hotelinventar und geliehenen Sachen bis 5.000 Euro.

Bedingungswerke

Auswertung nach Prüfpunkten

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschädenja, bis 20 Mio. €„Personen-, Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Vermögensschäden, pauschal bis“Deckungskonzept, Versicherungssumme, Seite 1
Vermögensschäden (echte und unechte)ja, bis zur Deckungssumme„Personen-, Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Vermögensschäden, pauschal bis“Deckungskonzept, Versicherungssumme, Seite 1
Jahreshöchstleistung (Maximierung)nicht geregelt
Selbstbeteiligung Standardkeine„Selbstbeteiligung je Schadenfall 0 EUR 0 EUR 0 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR 250 EUR 250 EUR 250 EUR“Deckungskonzept, Selbstbeteiligung (wählbar 0, 150 oder 250 EUR), Seite 2
Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte)ja„Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als Privatperson Ihres nichtehelichen/nichteingetragenen Lebenspartners, soweit dieser mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, dort behördlich gemeldet ist und weder Sie noch Ihr Lebenspartner verheiratet sind oder eine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht und dessen Kinder im Sinne von Ziff. 7.3.“BBR-PHV 7.2, Seite 37
Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst)ja„Unmittelbar bzw. nicht als Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist ein Zeitraum bis zu 15 Monaten.“BBR-PHV 7.3.1, Seite 37
Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer)ja„bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland“BBR-PHV 8.1 (übrige Welt 5 Jahre laut Deckungskonzept), Seite 38
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungenja„Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen AVB PHV (Stand: Mai 2024) abweichen.“BBR-PHV 22, Seite 42
Innovations- oder Update-Garantienicht geregelt
Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckungnein„B-PHV 02-01 Bestleistung (Dieses Risiko kann nur als Zusatzrisiko zu der Top-Deckung versichert werden)“B-PHV 02-01 (nur als Zusatzbaustein zur Top-Deckung), Seite 58
Vorsorgeversicherung für neue Risikenja, bis 20 Mio. €„Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR“Deckungskonzept, Seite 1

Personen und Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schäden durch deliktunfähige Kinderja, bis 100.000 €„Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen.“AH028-01 (Sachschäden bis 100.000 EUR, Personen- und Vermögensschäden bis 500.000 EUR laut Deckungskonzept), Seite 45
Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz)ja, bis 100.000 €„Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen.“AH028-01 (Sachschäden bis 100.000 EUR, Personen- und Vermögensschäden bis 500.000 EUR laut Deckungskonzept), Seite 45
Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutterja„Die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit gilt als mitversichert.“BBR-PHV 7.7, Seite 37
Pflegebedürftige Angehörige im Haushaltja„Mitversichert gelten Ihre volljährigen Kinder mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, Erkrankung und/oder Pflegebedürftigkeit, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft oder in einer Betreuungseinrichtung leben.“BBR-PHV 7.3.3, Seite 37
Ehrenamt und Freiwilligenarbeitja„Abweichend von Ziff. 1.2 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements versichert.“BBR-PHV 18.1, Seite 41
Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand)ja, bis zur Deckungssumme„Wir werden uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss bei Gefälligkeitshandlungen von Ihnen oder mitversicherter Personen berufen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.“BBR-PHV 24 (nur Sachschäden), Seite 42
Ansprüche mitversicherter Personen untereinanderja„Mitversichert sind abweichend von Ziff 7.4 und 7.5.1 AHB 2017 Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden.“AH029-01, Seite 45

Fremde Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäudenja, bis zur Deckungssumme„Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Gebäuden, Grundstücken (auch Pacht), Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.“BBR-PHV 3.1, Seite 35
Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel)ja„Ihre gesetzliche Haftpflicht bei der Beschädigung von beweglichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (z.B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) in vorübergehend gemieteten Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und Wohnmobilen“AH017-02, Seite 44
Geliehene, gemietete, gepachtete Sachenja, bis 5.000 €, Selbstbeteiligung 150 €„Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen oder geleast wurden“AH018-01 (5.000 EUR laut Deckungskonzept, SB 150 EUR), Seite 44
Verlust privater Schlüsselja, bis 25.000 €, Selbstbeteiligung 150 €„fremder privater Schlüssel/Codekarten/ 5.000 EUR 25.000 EUR 250.000 EUR Transponder (SB 150 EUR) (SB 150 EUR)“Deckungskonzept, Schlüsselverlust; BBR-PHV 11, Seite 6
Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagenja, bis 25.000 €, Selbstbeteiligung 150 €„Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden berufsbezogenen Schlüsseln sowie Dienstschlüsseln“AH011-02 (25.000 EUR, SB 150 EUR laut Deckungskonzept), Seite 44
Allmählichkeits- und Abwasserschädenja, bis zur Deckungssumme„Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlag (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).“BBR-PHV 16.2, Seite 40
Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzungja, bis zur Deckungssumme„Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger“BBR-PHV 4.1, Seite 35
Be- und Entladeschädenja, bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 150 €„Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers zugefügt werden.“AH033-01 (10.000 EUR, SB 150 EUR laut Deckungskonzept), Seite 46
Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegennicht geregelt

Freizeit, Fahrzeuge, Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge)ja„Kraftfahrzeugen bis 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle; ferngelenkten Modellfahrzeugen; Elektrofahrrädern; Kraftfahrzeuganhängern“BBR-PHV 12.2.1, Seite 39
Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen)ja„als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs (zum Beispiel Mietwagen), soweit aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpfichtversicherung kein oder nicht ausreichender Versicherungsschutz besteht (subsidiärer Versicherungsschutz).“AH030-01 (Mallorca-Deckung), Seite 45
Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung)ja„Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) sowie Ihr eigenes Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne Motor und einer Rumpflänge von bis zu 7 m.“BBR-PHV 12.2.3 (subsidiär), Seite 40
Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor)ja„fremde Motorboote sowie fremde Segelboote mit einer Segelfläche bis 30 qm, wenn deren Motoren oder Treibsätze nicht mehr als 110 kW (150 PS) betragen. Dieser Gebrauch darf nur gelegentlich und jeweils vorübergehend nicht länger als 4 Wochen erfolgen.“BBR-PHV 12.2.3, Seite 39
Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera)ja, bis 10 Mio. €„Das Flugmodell darf nur rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor) angetrieben werden und die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte Startmasse nicht überschreiten.“AH026-01 (bis 500 g, 501 g bis 5 kg einschließbar; 10 Mio. EUR laut Deckungskonzept), Seite 44
Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeugeja„von folgenden Landfahrzeugen, soweit hierfür keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht: Kraftfahrzeugen bis 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle; ferngelenkten Modellfahrzeugen; Elektrofahrrädern“BBR-PHV 12.2.1, Seite 39
Zahme Haustiere und Kleintiereja„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen“BBR-PHV 13.1, Seite 40
Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter)ja„als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde und nicht gewerbsmäßiger Hüter/Reiter fremder Pferde (Fremdreiter), wenn dies gefälligkeitshalber und nur gelegentlich erfolgt“BBR-PHV 13.1.1 (subsidiär), Seite 40
Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagdja„aus der Ausübung von Sport; ausgenommen ist Ihre jagdliche Betätigung und Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen“BBR-PHV 6, Seite 37

Wohnen und Eigentum

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhausja„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter folgender im Inland gelegener Immobilien“BBR-PHV 9.1 (als Eigentümer nur über Baustein B-PHV 01-01), Seite 38
Ferienwohnung und Zweitwohnungja„einer oder mehrerer Wohnungen. Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ferien- oder Wochenendwohnung benutzt wird.“BBR-PHV 9.1.1 (als Mieter, Besitzer, Pächter; Eigentum nur über Baustein), Seite 38
Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen)nein„Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten.“B-PHV 01-01 (Vermietung nur über einschließbaren Baustein), Seite 55
Unbebaute Grundstückeja„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter eines in Deutschland gelegenen, unbebauten Grundstückes, bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Größe.“BBR-PHV 9.2 (1.500 qm laut Deckungskonzept), Seite 39
Bauherrenrisiko (Bausumme)nein„Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten.“B-PHV 01-01 Ziff. 2 (Bauherrenrisiko nur über einschließbaren Baustein), Seite 55
Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung)ja„als Betreiber eines Balkonkraftwerkes auf einem Objekt nach Ziff. 9.1.1 bis 9.1.3 BBR-PHV 2017“AH021-02 (nur Balkonkraftwerk; größere Anlagen über Baustein B-PHV 01-01), Seite 44
Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen)ja„Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten inländischen Grundstücken mitversichert.“AH007-02 (10.000 Liter), Seite 44
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetzja, bis zur Deckungssumme„Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 1 AHB 2017, öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)“BBR-PHV 21.1, Seite 42
Verkehrssicherungspflicht und Winterdienstja„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen als Mieter, Besitzer und Pächter obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) auch soweit diese vertraglich übernommen wurden.“BBR-PHV 9.1, Seite 38

Eigener Schutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis)ja, bis zur Deckungssumme„Mit der Ausfalldeckung werden Sie so gestellt, als ob der Schädigende Versicherungsschutz über eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung genießen würde.“BBR-PHV 5.4 (Vorsatztaten ausgeschlossen, 5.6.3.5), Seite 36
Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfallnein„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind des Weiteren 5.6.3.1 Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung“BBR-PHV 5.6.3.1, Seite 36
Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttatennein„Ansprüche aus Schäden, die der Schädigende durch vorsätzliches Handeln herbeigeführt hat.“BBR-PHV 5.6.3.5, Seite 36
Neuwertentschädigung oder Zeitwertja, bis 3.000 €„Abweichend von 1 AHB 2017 leistet der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert.“AH034-01 (3.000 EUR laut Deckungskonzept, Sache höchstens 12 Monate alt), Seite 46
Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze)nein„Ihres eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Ihres Berufes, Dienstes oder Amtes“BBR-PHV 1.2, Seite 35
Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer)nein„Ihres eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Ihres Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes“BBR-PHV 1.2 (Amtshaftpflicht nur im Top über BBR-Amt einschließbar), Seite 35

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitennicht geregelt
Laufzeit und Kündigungnicht geregelt
Beitragsanpassungsklauselnicht geregelt
Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichennein„Ansprüche aus Schäden, die der Schädigende durch vorsätzliches Handeln herbeigeführt hat.“BBR-PHV 5.6.3.5 (Forderungsausfall: keine Leistung bei Vorsatztaten), Seite 36

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Verbraucher- und Produkthinweise PrivatSchutz Haftpflicht (Deckungskonzept 04/2025, BBR-PHV 2017, Klauseln, Bausteine)
[Seite 1] Deckungskonzept Haftpflichtversicherung PrivatSchutz 04/2025 Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschliesslich aus den laut Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Privathaftpflicht Versicherte Schäden Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Personen-, Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Vermögensschäden, pauschal bis Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Mietsachschäden z. B. an durch Sie gemieteten Gebäuden, Grundstücken (auch Pacht), Wohnräumen Internetrisiko für durch Sie verursachte Schäden durch Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten weltweit Forderungsausfalldeckung für Personen- und Sachschäden, die Ihnen durch einen Dritten zugefügt wurden und bei diesem nicht realisiert werden konnten DA Direkt_PS_Haftpflicht_0425_DK_061_0425 • inkl. Kosten der Rechtsverfolgung AH025-01 – – 50.000 EUR (subsidiär) • inkl. Gewaltopferschutz und AH025-01 – – 100.000 EUR telefonische rechtliche Erstberatung (subsidiär) Seite 1 von 21 [Seite 2] Selbstbeteiligung Klauseln Basis Komfort Top Selbstbeteiligung je Schadenfall 0 EUR 0 EUR 0 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR 250 EUR 250 EUR 250 EUR Versicherte Personen Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Sie    Ihr ehelicher oder eingetragener    Lebenspartner 1,2 Ihr nichtehelicher/ nichteingetragener    Lebenspartner, soweit dieser mit Ihnen ohne Antrag ohne Antrag ohne Antrag in häuslicher Gemeinschaft lebt, dort und Namens- und Namens- und Namens- behördlich gemeldet ist und weder Sie nennung nennung nennung noch Ihr Lebenspartner verheiratet sind oder eine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht1,2 In Ihrem Haushalt beschäftigte    Personen in ihrer Tätigkeit, z. B. Haushaltshilfe, Gärtner, Kinderfrauen, Pflegepersonen (gilt auch in der Single- Version mitversichert) Minderjährige Personen in Ihrem    Haushalt für die Dauer von bis zu 24Monaten (z. B. Au Pair, Austausch-// Gastschüler, Babysitter)1 Ihre nicht berufstätigen Eltern oder die    nicht berufstätigen Eltern Ihres Lebenspartners in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend1,2 Ihre Eltern oder Großeltern oder die AH001-02 – –  Ihres Lebenspartners in ohne Antrag Betreuungseinrichtungen (subsidiär)1,2 und Namens- nennung Ihre unverheirateten Enkel in häuslicher    Gemeinschaft mit Ihnen lebend bis Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung und 1 Jahr danach1,2 Seite 2 von 21 [Seite 3] Klauseln Basis Komfort Top Alleinstehender Familienangehöriger in AH002-01 – –  häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen ohne Antrag lebend1 und Namens- nennung Ihre Kinder, die unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben1 • ...bis Beendigung deren    ununterbrochener Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung • ...nach Beendigung deren Schul-    oder Berufsausbildung in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend ohne Altersbegrenzung • ...nach Beendigung deren Schul-    oder Berufsausbildung bei unmittelbar anschließender Arbeitslosigkeit für max. 1 Jahr • ...mit geistiger Behinderung ohne    Altersgrenze in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen oder in einer Betreuungseinrichtung lebend (subsidiär) • ...mit körperlicher Behinderung    ohne Altersgrenze in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen oder in einer Betreuungseinrichtung lebend (subsidiär) Schäden durch mitversicherte nicht AH028-01 – 500.000 EUR 500.000 EUR deliktfähige Personen Personen- und Personen- und Vermögens- Vermögens- schäden schäden 100.000 EUR 100.000 EUR Sachschäden Sachschäden Seite 3 von 21 [Seite 4] Auslandsaufenthalt bei Geltungsdauer Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Klauseln Basis Komfort Top EWR*-Staaten, Schweiz, oder dem zeitlich zeitlich zeitlich Vereinigten Königreich Großbritannien unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt und Nordirland weltweit 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre Auslandsaufenthalt bei Entschädigungsgrenze innerhalb der Beibehaltung des deutschen Versicherungssumme Erstwohnsitzes Klauseln Basis Komfort Top Kautionsleistung bei Schäden im 25.000 EUR 50.000 EUR 300.000 EUR Ausland Mieter, Besitzer und Pächter von Versicherungsschutz Immobilien, Grundstücken und den dazugehörigen Heizöl-/ Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien - Inland Klauseln Basis Komfort Top Ihr/e selbstgenutzte/s • Wohnung (eine oder mehrere)    • Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus    • Wochenend-/ Ferienwohnung    • Wochenend-/ Ferienhaus    • eines Schrebergarten, eines    Wohnwagen, dazugehörige Garagen, Stellplätze und Gärten Flüssiggastanks    Abwassergrube und/ oder    Kleinkläranlage Schäden aus Ihrer Streu-, Räum- und    Reinigungspflicht soweit diese mietvertraglich übernommen wurden Seite 4 von 21 [Seite 5] Nicht zu Ihrem gemieteten Ein-, Zwei-, AH003-02 – –  Dreifamilien-, Wochenend-/Ferienhaus und/oder Wochenend-/Ferienwohnung gehörige privat gemietete einzelne Garage (subsidiär) Schäden aus der vorübergehenden    Benutzung oder Anmietung einer Ferienwohnung/eines -hauses in Deutschland Ihr unbebautes Grundstück in bis 1.500 qm bis 1.500 qm bis 10.000 qm Deutschland (auch Pächter) ohne Antrag ohne Antrag ohne Antrag ohne Adress- ohne Adress- ohne Adress- nennung nennung nennung Unterhaltung einer Wandladestation/ AH035-01 – –  Wallbox Sie als Betreiber eines AH021-02 –   Balkonkraftwerkes Mieter, Besitzer und Pächter von Versicherungsschutz Immobilien, Grundstücken und den dazugehörigen Heizöl-/ Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien – Ausland (in einem EWR*-Staat, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland) Klauseln Basis Komfort Top Ihr/e selbstgenutzte/s AH009-02 – –  • Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus • Ferienwohnung • Ferienhaus • dazugehörige Garagen und Gärten, eines Schrebergarten, abgestellter Wohnwagenanhänger Schäden aus der vorübergehenden    Benutzung oder Anmietung einer Ferienwohnung/eines -hauses, weltweit Ihr unbebautes Grundstück (auch AH010-02 – – bis 10.000 qm Pächter) ohne Antrag ohne Adress- nennung Seite 5 von 21 [Seite 6] Unterhaltung einer Wandladestation/ AH035-01 – –  Wallbox Sie als Betreiber eines AH021-02 – –  Balkonkraftwerkes Gewässerschäden Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Heizöltanks oberirdisch im In- und AH007-02 – 10.000 Liter 12.000 Liter Ausland Heizöltanks unterirdisch m In- und AH008-02 – – 12.000 Liter Ausland Kleingebinde, Gesamtmenge 500 Liter 1.000 Liter 1.000 Liter (Gewässerschaden) Restrisiko (Gewässerschaden)    Schlüsselverlust Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top fremder privater Schlüssel/Codekarten/ 5.000 EUR 25.000 EUR 250.000 EUR Transponder (SB 150 EUR) (SB 150 EUR) fremder beruflicher Schlüssel AH011-02 – 25.000 EUR 250.000 EUR (Dienstschlüssel)/ Codekarten/ (SB 150 EUR) Transponder ehrenamtlicher Schlüssel/Codekarten/ AH012-02 – – 250.000 EUR Transponder Fahrzeuge zu privaten Zwecken Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Ihr Gebrauch von Modellfahrzeugen    zu Land und Wasser Ihr Gebrauch von Kiteboards, -buggys    und Strandsegler Ihr Gebrauch von Kfz bis zu 6 km/h    bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit Seite 6 von 21 [Seite 7] Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle    Ihr Gebrauch von Kraftfahrzeug-    anhängern, für die keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht Ihr Gebrauch von selbstfahrenden    Arbeitsmaschinen und Stapler zu privaten Zwecken bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit Ihr Gebrauch von selbst fahrenden    Arbeitsmaschinen zu privaten Zwecken bis 20 km/h Ihr Gebrauch von Kfz, für die keine    Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht, auf nicht öffentlichen Wegen/ Plätzen ohne Geschwindigkeits- begrenzung Ihr Gebrauch von Elektrofahrrädern, für    die keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht Ihr Gebrauch von Golfwagen auf    Golfplätzen Kfz-Zusatzleistungen Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Ihr gelegentlicher Gebrauch fremder, AH030-01 –   versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland (Mallorca-Deckung) Rabattrückstufung (Kfz-Haftpflicht) AH031-01 –   bei geliehenen Kfz Kfz-Zusatzleistungen Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Schäden an fremden von Ihnen AH032-01 – 2.500 EUR 2.500 EUR gemieteten Kfz durch Betankung (SB 150 EUR) (SB 150 EUR) und/oder Reinigungs-, Pflege-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten Seite 7 von 21 [Seite 8] Schäden beim Be- und Entladen AH033-01 – 10.000 EUR 10.000 EUR Ihres Kfz oder Kfz-Anhängers (SB 150 EUR) (SB 150 EUR) Wasserfahrzeuge zu privaten Versicherungsschutz Zwecken Klauseln Basis Komfort Top Ihr Gebrauch von Ruder-, Paddel-,    Schlauchbooten ohne Motoren oder Treibsätze, Kanus (subsidiär) Ihr Gebrauch von fremden Segelbooten    ohne Motoren (subsidiär) Ihr Gebrauch von fremden    Motorbooten bis 110 kW/fremden Segelbooten mit Motor bis 30 qm Segelfläche, kurzfristig gemietet (subsidiär) Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder    Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) sowie Ihr eigenes Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne Motor und einer Rumpflänge von 7 m (subsidiär) Der Gebrauch Ihrer eigenen/fremden    Windsurfbretter (subsidiär) Luftfahrzeuge zu privaten Versicherungsschutz Zwecken Klauseln Basis Komfort Top Ihr Gebrauch von Luftfahrzeugen,    für die keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht Luftfahrzeuge zu privaten Entschädigungsgrenze innerhalb der Zwecken Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Der Gebrauch von Flugmodellen AH026-01 – 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR (auch Drohnen) bis 500 g Geltungsbereich: Geographische Grenzen Europas sowie die Seite 8 von 21 [Seite 9] außereuropäischen Gebiete des Geltungsbereiches der Europäischen Union Der Gebrauch von Flugmodellen AH026-01 – 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR (auch Drohnen) von 501 g bis 5 kg einschließbar einschließbar Geltungsbereich: Geographische Grenzen Europas sowie die außereuropäischen Gebiete des Geltungsbereiches der Europäischen Union Tierhaltung zu privaten Zwecken Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Sie als Halter und Hüter von zahmen    Haustieren (aber z.B. nicht von Hunden, Pferden, Rindern) Sie als Hüter fremder Hunde und    fremder Pferde (nur gelegentlich) (subsidiär) Sie als Reiter fremder Pferde und    Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke (subsidiär) Sie als Hüter oder Halter von    verordneten Blinden-/Begleithunden Sonstige Sachschäden Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Sachschäden durch allmähliche    Einwirkung z. B. von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit usw. Sachschäden durch häusliche    Abwässer Seite 9 von 21 [Seite 10] Sonstige Sachschäden Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Sachschäden durch Ihre bis zur Höhe bis zur Höhe bis zur Höhe Gefälligkeitshandlungen der Versicher- der Versicher- der Versicher- ungssumme ungssumme ungssumme Sachschäden an Lehrgeräten bei Ihrer 5.000 EUR bis zur Höhe bis zur Höhe Teilnahme am fachpraktischen (SB 150 EUR) der Versicher- der Versicher- Unterricht (subsidiär) ungssumme ungssumme Sachschäden an persönlichen AH020-01 – – 10.000 EUR Gegenständen des Arbeitskollegen aufgrund Ihrer betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeit Sonstige Schäden Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Gegen Sie gerichtete Regress-    ansprüche der Sozialversicherungs- träger, für durch Sie verursachte Schäden gegenüber Ihren mitversicherten Personen1,2 Haftpflichtansprüche aus AH029-01 –   Personenschäden der versicherten Personen untereinander Schäden gegenüber Dritten durch Ihre AH022-01 – –  Pflegepersonen, die nicht auf Dauer bei Ihnen beschäftigt sind Sie erhalten in einer Notfallsituation von    einem Dritten freiwillig Hilfe und werden deswegen auf Ersatz des hierdurch entstandenen Personen- oder Sachschadens in Anspruch genommen, für den der Dritte aufgrund seiner freiwilligen Hilfeleistung in Anspruch genommen wird (§ 904 BGB) Ansprüche aus Benachteiligungen für    Privatpersonen (AGG) Schäden aus Persönlichkeits- oder    Namensrechtsverletzungen Umweltschadensversicherung    Neuwertentschädigung AH034-01 – 3.000 EUR 3.000 EUR Seite 10 von 21 [Seite 11] Tagesmutter Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Ihre unentgeltliche Tagesmutter-    tätigkeit im eigenen Haushalt, unbegrenzte Anzahl Kinder Ihre entgeltliche Tagesmuttertätigkeit    im eigenen Haushalt, unbegrenzte Anzahl Kinder Ihre entgeltliche Tagesmuttertätigkeit    im Rahmen geringfügiger Beschäftigung außerhalb des eigenen Haushaltes, unbegrenzte Anzahl Kinder Sonstige Tätigkeiten Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Ihre Tätigkeit als Betreuer/Vormund    ohne Antrag ohne Antrag ohne Antrag und Namens- und Namens- und Namens- nennung der nennung der nennung der betreuten betreuten betreuten Person Person Person Ihre selbstständige nebenberufliche AH024-02 – –  Tätigkeit (ohne Beschäftigung von Angestellten) Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten    (subsidiär) Ihre Teilnahme am fachpraktischen    Unterricht (Schule/Universität) (subsidiär) Seite 11 von 21 [Seite 12] Schäden an gemieteten/ Versicherungsschutz geliehenen Sachen Klauseln Basis Komfort Top Sachschäden an beweglichen AH017-02 –   Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in vorübergehend von Ihnen gemieteten Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und Wohnmobilen Beschädigung medizinischer AH019-01 – –  Diagnosegeräte, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder Ihnen unentgeltlich überlassen wurden (subsidiär) Schäden an gemieteten/ Entschädigungsgrenze innerhalb der geliehenen Sachen Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Beschädigung, Vernichtung oder AH018-01 – 5.000 EUR 50.000 EUR Verlust von Ihnen gemieteten, (SB 150 EUR) (SB 150 EUR) geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen Sonstige Leistungen Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Vorsorgeversicherungsschutz für AH023-01 – – 3 Monate aus dem Versicherungsschutz ausscheidende Kinder1 Beitragsbefreiung bei unverschuldeter bis zu bis zu bis zu Arbeitslosigkeit 6 Monate 6 Monate 6 Monate Wir garantieren mindestens die    Leistungen der Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. AVB PHV Mai 2024 Zukünftige Leistungsverbesserungen    können angeboten werden Innovationsversprechen    Besitzstandsklausel    Seite 12 von 21 [Seite 13] Amtshaftpflicht Klauseln Basis Komfort Top Für Richter, Beamte, Angestellte des BBR-Amt – – einschließbar öffentlichen Dienstes, Soldaten oder 2017 Angehörige des Bundesgrenzschutzes Versicherbare Personen BBR-Amt – – einschließbar • Sie 2017 • Ihr Lebenspartner • Kinder in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend Besonderheit bei Amtshaftpflicht bei – – 1 Jahr Lehrer: Weltweiter Auslandsaufenthalt, bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Abhandenkommen von fiskalischem – – einschließbar Eigentum (nur für Bundeswehr, 500 EUR Grenzschutz, Polizei, Zoll mit/ohne technischer Tätigkeit in Luft- /Schifffahrt)) Privathaftpflicht – Bausteine Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Bausteine gelten nur versichert, wenn diese vereinbart werden und im Versicherungsschein und dessen Nachträgen aufgeführt sind. Eigentümer von Immobilien, Entschädigungsgrenze Grundstücken und den dazu- innerhalb der Versicherungssumme gehörigen Heizöl-/ Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien (Inland) Baustein-Nr. Basis Komfort Top einschließbar einschließbar einschließbar Ihr/e selbstgenutzte/s • Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus    • Wohnung (eine oder mehrere)    • Wochenend-/Ferienwohnung(en)    • Wochenend-/Ferienhaus B-PHV 01-01    • eines Schrebergartens    • eines fest installierten    Wohnwagens • zugehöriger Garagen, Gärten    • Flüssiggastanks    Seite 13 von 21 [Seite 14] Nicht zu Ihrem selbstgenutzten Eigentum ( Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus, Wohnung(en), B-PHV 01-01    Wochenend-/ Ferienwohnung(en), Wochenend-/ Ferienhaus) gehörige einzelne Garage (subsidiär) Schäden aus Ihrer Streu-, Räum- und B-PHV 01-01    Reinigungspflicht Ihr unbebautes Grundstück in B-PHV 01-01 bis 10.000 qm bis 10.000 qm bis 10.000 qm Deutschland Bauherrenrisiko bei Bauvorhaben an B-PHV 01-01 bis max. bis max. bis max. mitversicherten Objekten 200.000 EUR 200.000 EUR 200.000 EUR Bausumme Bausumme Bausumme Schäden aus der Vermietung von B-PHV 01-01 • Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäuser    • Wochenend-/Ferienhäusern    und/oder Wochenend- /Ferienwohnungen • Einliegerwohnungen    • einzelner Zimmer (dauerhaft)    • einzelner Zimmer an Feriengäste    (vorübergehend) Schäden aus der Vermietung von • Eigentumswohnungen B-PHV 01-01 je max. 3 je max. 3 je max. 3 • Räumen zu gewerblichen Zwecken je max. 3 je max. 3 je max. 3 und/ oder Garagen Unterhaltung einer Wandladestation/ B-PHV 01-01    Wallbox Heizöltank unterirdisch und/ oder B-PHV 01-01 bis 12.000 bis 12.000 bis 12.000 oberirdisch (Gewässerschaden) Liter Liter Liter Abwassersammelgrube und/ B-PHV 01-01    oder Kleinkläranlage Sie als Betreiber eine/r B-PHV 01-01 • Photovoltaikanlage,    • Solaranlage auch Balkonkraftwerk,    • genehmigungsfreien Klein-Wind-,    Wasserkraftanlage bis zu 15 kW, • Wärmepumpenanlage,    • Geothermieanlage (Erdwärme) bis    100 m Tiefe, • Bioenergieanlage,    • Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW    termische Leistung. Seite 14 von 21 [Seite 15] Eigentümer von Immobilien, Entschädigungsgrenze Grundstücken und den dazu- innerhalb der Versicherungssumme gehörigen Heizöl-/ Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien (Ausland) (in einem EWR3-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland) Baustein-Nr. Basis Komfort Top einschließbar einschließbar einschließbar Ihr/e selbstgenutzte/s B-PHV 01-01 • Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus    • Ferienwohnung(en)    • Ferienhaus    • dazugehörige Garagen und    Gärten,eines Schrebergarten, abgestellter Wohnwagenanhänger Ihr unbebautes Grundstück bis 10.000 qm bis 10.000 qm bis 10.000 qm (Eigentümer) Schäden aus der Vermietung von • Wochenend-/ Ferienwohnung/    und/oder eines Wochenend-/ Ferienhauses (subsidiär) Unterhaltung einer Wandladestation/ Wallbox Heizöltank unterirdisch und/ oder bis 12.000 bis 12.000 bis 12.000 oberirdisch (Gewässerschaden) Liter Liter Liter Bestleistung Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Baustein-Nr. Basis Komfort Top Bestleistung B-PHV 02-01 – – einschließbar 1 nicht in der Single-Deckung mitversichert 2 nicht in der Single-Deckung mit Kind/er mitversichert 3 Europäischer Wirtschaftsraum Seite 15 von 21 [Seite 16] Tierhalter-Haftpflicht** Versicherte Schäden Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Personen- Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Vermögensschäden, pauschal bis Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Mietsachschäden z. B. an durch Sie 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR gemieteten Gebäuden, Wohnräumen Forderungsausfalldeckung TH001-01 – – 50 Mio. EUR inkl. Gewaltopferschutz – – 100.000 EUR Kleingebinde, Gesamtmenge TH002-01 – – 1.000 Liter (Gewässerschaden) Besitz und Gebrauch nicht TH006-01 – – 2.500 EUR versicherungspflichtiger Hunde-/ Pferdetransportanhänger Rettungs- und Bergungskosten TH003-01 – – 25.000 EUR (für das versicherte Tier) Versicherte Personen Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Halter/Mithalter    Eigentümer/Miteigentümer    Familienangehörige    Fremde Hüter, sofern sie nicht    gewerblich tätig sind Sonstige Personen in häuslicher TH004-01 – –  Gemeinschaft Seite 16 von 21 [Seite 17] Schäden an gemieteten/ Versicherungsschutz geliehenen Sachen Klauseln Basis Komfort Top Schäden an zur Tierhaltung TH005-01 – –  gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (nicht an Kfz) Schäden an TH005-01 – –  Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienimmobilien Sonstige Schäden Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Ansprüche versicherter Personen TH007-01 – –  untereinander (Personenschäden) Nutzung des versicherten Tieres zu TH008-01 – –  therapeutischen Zwecken, Besuchs-, Rettungs- oder Suchhund - privat und Ehrenamt – (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) Schäden durch tierische    Ausscheidungen Leistungsanspruch auch bei    Missachtung eines Leinen- und Maulkorbzwangs bei versicherten Hunden Leistungsanspruch auch beim Reiten    ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel bei versicherten Pferden (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) Flurschäden (z. B. Schäden an    landwirtschaftlich genutztem Grund) sowie Weideschäden (z. B. Schäden an Zäunen oder Begrenzungspfählen) Allmählichkeitsschäden TH009-01 – –  Gewollter/ungewollter Deckakt des    versicherten Tieres Seite 17 von 21 [Seite 18] Klauseln Basis Komfort Top Welpen/Fohlen des versicherten 12 Monate 12 Monate 12 Monate Muttertieres, solange sie noch bei der Mutter leben Reitbeteiligung (gilt nicht für max. 3, max. 3, max. 3, Gnadenbrotpferde) namentliche namentliche namentliche Nennung Nennung Nennung Fremdreiter    Umweltschäden    Freizeitaktivitäten Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Teilnahme am Unterricht eines    Hundevereins/Reitvereins (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) Besuch der Hundeschule/Reitschule    (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) Vorbereitung, Training & Teilnahme an    Schauvorführungen, Turnieren und Rennen (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) Schutz der anderen Teilnehmer und    Scheinverbrecher (Figuranten) Privater Gebrauch eigener und    fremder Fuhrwerke ohne Motor (Schlitten, Kutschen), gilt nicht für Gnadenbrotpferde Aufenthalt in Hundepension    (subsidiär) Seite 18 von 21 [Seite 19] Auslandsaufenthalt bei Geltungsdauer Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Klauseln Basis Komfort Top EU, Schweiz, Liechtenstein, zeitlich zeitlich zeitlich Norwegen, Island, Monaco, San unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt Marino, Andorra weltweit 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre Auslandsaufenthalt bei Entschädigungsgrenze innerhalb der Beibehaltung des deutschen Versicherungssumme Erstwohnsitzes Klauseln Basis Komfort Top Kautionsleistung in EU, Schweiz, TH010-01 – – 1 Mio. EUR Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra Sonstige Leistungen Versicherungsschutz Klauseln Basis Komfort Top Wir garantieren mindestens die    Leistungen der Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. AVB PHV, Stand: Mai 2020 Beitragsbefreiung bei 6 Monate 6 Monate 6 Monate unverschuldeter Arbeitslosigkeit Zukünftige Leistungsverbesserungen    können angeboten werden Innovationsversprechen    Besitzstandsklausel    **gilt für das jeweils versicherte Tier (Pferd/Hund/Gnadenbrotpferd) Seite 19 von 21 [Seite 20] Sportboot-Haftpflicht Versicherte Schäden Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Personen, Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Vermögensschäden, pauschal bis Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Auslandsaufenthalt bei Geltungsdauer Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Klauseln Basis Komfort Top weltweit 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr Seite 20 von 21 [Seite 21] Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht Versicherte Schäden Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Personen, - Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Vermögensschäden, pauschal bis Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Versicherte Schäden Klauseln Basis Komfort Top Kleingebinde, Gesamtmenge 500 Liter 500 Liter 500 Liter (Gewässerschaden) Bauherrenrisiko bei Bauvorhaben an 100.000 EUR 100.000 EUR 100.000 EUR mitversicherten Objekten Gewässerschaden-Haftpflicht Versicherte Schäden Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Personen-, Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Vermögensschäden, pauschal bis Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Klauseln Basis Komfort Top Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Seite 21 von 21 [Seite 34] Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung (BBR-PHV 2017) Fassung 04.2025 Die fehlende(n) Ziffer(n) sind in dem Baustein-Bogen (B-PHV 2025) enthalten und gelten mitversichert, wenn diese vereinbart wurden. Inhaltsverzeichnis Privat-Haftpflichtversicherung 2 22 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert? 9 23 In welchem Umfang Persönlichkeits- und 9 1 Welches Risiko ist versichert? 2 Namensrechtsverletzungen versichert? 2 Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen? 2 24 Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit 9 3 In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert? 2 4 In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert? 2 5 In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung 3 versichert? 6 Was gilt für Familie, Haushalt und Sport? 4 7 Welche Personen sind mitversichert? 4 8 In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert? 5 9 In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und 5 Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert? 10 In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen 6 versichert? 11 In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater 6 Schlüssel versichert? 12 In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und 6 Wasserfahrzeuge versichert? 13 In welchem Umfang sind Tiere versichert? 7 14 In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit 7 versichert? 15 In welchem Umfang ist die Teilnahme am 7 fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von Lehrgeräten versichert? 16 In welchem Umfang sind Abwässer- und 7 Allmählichkeitsschäden versichert? 17 In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit 7 versichert? 18 In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten 8 versichert? 19 Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand 8 (gem. § 904 BGB)? 20 In welchem Umfang sind Ansprüche aus 8 Benachteiligungen für Privatpersonen versichert (AGG)? 21 In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche 9 Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) versichert? 212230922 2511 DA Direkt_PS_Haftpflicht_0425_BBR PHV_074_0226 Seite 1 von 9 [Seite 35] Privat-Haftpflichtversicherung Der Ausschluss in Ziff. 7.5.1 AHB 2017 findet insoweit keine Anwendung 1 Welches Risiko ist versichert? 4.1.2 der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung 1.1 Versichert ist im Umfang der Allgemeinen oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme; (AHB 2017) und den nachstehenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, 4.1.3 der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der insbesondere den in Ziff. 2 bis Ziff. 24 und, soweit vereinbart, den in Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten den Klauseln zur Privat-Haftpflichtversicherung AHB 2017 und zwar wegen aufgeführten Tatbeständen und Eigenschaften. 4.1.3.1 sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, 1.2 Ausgenommen sind die Gefahren nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie • Ihres eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Ihres 4.1.3.2 der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber bzw. Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Ziff. 18); Daten; • Ihrer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art; • Ihrer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung. 4.1.4 der Zerstörung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch; 2 Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen? 4.2 Versicherungssummen Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen in diesen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für genannten Versicherungssummen, wobei Vermögensschäden wie die Privat-Haftpflichtversicherung genannten Versicherungssummen Sachschäden behandelt werden. und Selbstbeteiligungen. Auf Ziff. 5 und 6 AHB 2017 wird hingewiesen. Abweichend von Ziff. 6.2 AHB 2017 stellen diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines 3 In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert? Versicherungsjahres dar. 3.1 Umfang Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Gebäuden, Grundstücken (auch Pacht), Wohnräumen und sonstigen • auf derselben Ursache, zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang, 3.2 Ausschlüsse • auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen 4.3 Auslandschäden • Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung; Versicherungsschutz besteht – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 – • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und für Versicherungsfälle im Ausland (weltweit). Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Der 4.4 Ausschlüsse Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind 4.4.1 Ausgeschlossene Tätigkeiten • Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können; Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Ihren • Schäden infolge von Schimmelbildung. nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: • Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; 4 In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert? • IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; • Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, 4.1 Versichertes Risiko -pflege; • Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.15 AHB 2017 – Ihre Full-Service-Providing; gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der • Betrieb von Datenbanken. Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt 4.4.2 Weitere Ausschlüsse um Schäden aus Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche 4.1.1 Verletzung von Datenschutzgesetzen 4.4.2.1 wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bewusst wegen Schäden, sowie immaterielle Schäden – aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener 4.4.2.1.1 unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/ Daten.Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Datennetze eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Attacks), Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die 4.4.2.1.2 Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde); Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die 4.4.2.2 die im Zusammenhang stehen mit Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. 4.4.2.2.1 massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden 4.4.2.2.2 Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden Personen) untereinander. können; 212230922 2511 Seite 2 von 9 [Seite 36] 4.4.2.3 gegen Sie oder jeden Mitversicherten, soweit der Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche und Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder Feststellungen der Forderungen zur Insolvenztabelle sowie behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden den Versicherer Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden Pflichtverletzungen herbeigeführt wurde. hätte. 4.4.2.4 aus dem Abhandenkommen von Geld (auch digitale Einem Urteil gleichgestellt sind ein Zahlungsmittel) sowie Wertpapieren und Wertsachen (jeweils auch in digitaler Form) • Vollstreckungsbescheid; • gerichtlicher Vergleich; • notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel, aus dem 5 In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung hervorgeht, dass sich der Schädigende persönlich der sofortigen versichert? Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft. 5.1 Versichertes Risiko 5.5.4 die Zwangsvollstreckung nachgewiesenermaßen fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint. 5.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie während der Wirksamkeit dieser Ausfalldeckung durch einen Dritten 5.5.4.1 Eine Zwangsvollstreckung ist fehlgeschlagen, wenn sie in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der nicht oder nicht zur vollständigen Befriedigung Ihrer Ansprüche Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und geführt hat. Nordirland geschädigt werden und die daraus resultierenden berechtigten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche nicht realisiert 5.5.4.2 Eine Zwangsvollstreckung erscheint insbesondere dann werden können (z. B. wegen Vermögenslosigkeit des Schädigenden). als aussichtslos, wenn der Schädigende 5.2 Mitversicherte Personen • innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat; 5.2.1 Mitversichert sind gleichartige Ansprüche Ihres • in der örtlichen Schuldnerkartei des Gerichtes geführt wird; Ehegatten, Ihrer Kinder und Ihres Lebenspartners sowie der mitversicherten Personen, sofern diese bedingungsgemäß in der 5.5.5 Sie Ihre Ansprüche gegen den Schädigenden an uns Privat-Haftpflichtversicherung ohne besondere Beitragsberechnung abtreten. mitversichert sind. 5.6 Ausschlüsse 5.2.2 Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung. 5.6.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gefahren 5.3 Versicherte Schäden 5.6.1.1 die dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes vgl. – Ziff. 18) oder einer Versichert sind die finanziellen Folgen von Personenschäden (Tötung verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art des Schaden- oder Gesundheitsbeeinträchtigung von Menschen) oder ersatzpflichtigen zuzurechnen sind, oder Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen), für die der Schädigende aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen 5.6.1.2 die einer Pflichtversicherung unterliegen. privatrechtlichen Inhalts Ihnen gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet ist. 5.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Nicht versichert sind Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine • Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern; medizinische Behandlung zurückzuführen sind, Krieg, Aufruhr, • Immobilien, für die gemäß Ziff. 9 kein Versicherungsschutz inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen. besteht; • Pferden oder sonstigen Reit- oder Zugtieren oder an Zuchttieren; 5.4 Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes • Sachen, die (auch) dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber Mit der Ausfalldeckung werden Sie so gestellt, als ob der Ziff. 18) eines Mitversicherten zuzurechnen sind. Schädigende Versicherungsschutz über eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung genießen würde. 5.6.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind des Weiteren Der Versicherungsschutz richtet sich nach den vereinbarten Versicherungssummen und versicherten Tatbeständen der für Sie in 5.6.3.1 Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der diesem Vertrag enthaltenen Privat-Haftpflichtversicherung. Darüber Rechtsverfolgung; hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche gegenüber Haltern und Hütern von Hunden und Pferden, für die nach 5.6.3.2 Schäden, zu deren Ersatz Ziff. 13.1 kein Versicherungsschutz besteht. a) bei einem Dritten Leistungen beantragt werden können oder ein 5.5 Voraussetzung Dritter Leistungen zu erbringen hat (z. B. aus Sach- oder Haftpflichtversicherungen), Voraussetzung für die Leistung ist, dass b) ein Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, 5.5.1 die Schädigung erfolgt im Rahmen der Gefahren des soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines ähnliches von Dritten handelt; Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes. Dies gilt für den Versicherungsnehmer, eine gemäß Ziff. 7 BBR PHV 2017 5.6.3.3 Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder mitversicherte Person und für den Dritten. vertraglichen Forderungsübergangs; 5.5.2 der Schädigende zum Zeitpunkt des Schadenereignisses 5.6.3.4 Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte seinen festen Wohnsitz in einem Staat des Europäischen Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden; Königreich Großbritannien oder in Nordirland hatte. 5.6.3.5 Ansprüche aus Schäden, die der Schädigende durch 5.5.3 Sie gegen den Schädigenden ein rechtskräftiges Urteil vorsätzliches Handeln herbeigeführt hat. oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Staat des 5.7 Ihre Obliegenheiten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erstritten 5.7.1 Sie haben uns den Versicherungsfall anzuzeigen. Sie sind haben. verpflichtet, alle für den Schadenfall relevanten Tatumstände wahrheitsgemäß und ausführlich zu melden. Insbesondere haben Sie 212230922 2511 Seite 3 von 9 [Seite 37] uns den Originaltitel und die Original-Vollstreckungsunterlagen freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des auszuhändigen. Auf unseren Wunsch hin, haben Sie uns alle freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder im Anschluss an die Auskünfte und sonstigen Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Versicherungsfall im Sinne der Klausel vorliegt, zu überlassen. Unmittelbar bzw. nicht als Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist 5.7.2 Sie sind verpflichtet nachzuweisen, dass die ein Zeitraum bis zu 15 Monaten. Zwangsvollstreckung fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint. Hierfür haben Sie z. B. das Vollstreckungsprotokoll des Geringfügige entgeltliche Tätigkeiten gelten mitversichert, solange Gerichtsvollziehers, aus dem sich die Erfolglosigkeit der sie nur auf die Dauer der Ausbildung ausgerichtet sind. Zwangsvollstreckung ergibt, vorzulegen. 7.3.2 Als mitversichert gelten: 5.7.3 Bei Verletzung dieser Obliegenheiten gilt Ziff. 10 AHB 2017 entsprechend. • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unverheirateten Kinder ohne Altersbeschränkung, auch nach 5.8 Ansprüche Dritter Abschluss der Ausbildung. Dritte, insbesondere der Schädigende, können aus diesem Vertrag Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht keine Rechte herleiten. mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. • Ihre volljährigen unverheirateten und nicht mit Ihnen in häuslicher 6 Was gilt für Familie, Haushalt und Sport? Gemeinschaft lebenden Kinder auch noch nach Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung bei vorliegender Arbeitslosigkeit in Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht unmittelbarem Anschluss an die berufliche Erstausbildung und zwar bis zu einem Jahr. • als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige); 7.3.3 Mitversichert gelten Ihre volljährigen Kinder mit einer • als Radfahrer; körperlichen und/oder geistigen Behinderung, Erkrankung und/oder • aus der Ausübung von Sport; ausgenommen ist Ihre jagdliche Pflegebedürftigkeit, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft Betätigung und Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge oder in einer Betreuungseinrichtung leben. Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter Subsidiaritätsklausel: organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird Der Versicherungsschutz für die in dieser Klausel genannten • aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von versicherten Personen in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. Leistungspflichten gehen vor, wenn für das selbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. 7 Welche Personen sind mitversichert? 7.4 Enkelkinder 7.1 Ehegatten/eingetragener Lebenspartner (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) Als mitversichert gelten: Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners. • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unverheirateten Enkelkinder bis zur Beendigung der Schul- oder Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Berufsausbildung entsprechend Ziff. 7.3.1 und bis zu einem Jahr Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes nach Beendigung der Schul-/Berufsausbildung. oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. vergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten. 7.5 Eltern 7.2 Nichtehelicher/nichteingetragener Lebenspartner (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) Als mitversichert gelten: Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als Privatperson Ihres nichtehelichen/nichteingetragenen • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden nicht Lebenspartners, soweit dieser mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft berufstätigen Elternteile oder die Ihres mitversicherten Partners. lebt, dort behördlich gemeldet ist und weder Sie noch Ihr Lebenspartner verheiratet sind oder eine andere eingetragene Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht Lebenspartnerschaft besteht und dessen Kinder im Sinne von mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Ziff. 7.3. 7.6 AuPair/Austauschschüler Die Mitversicherung erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die häusliche (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) Lebensgemeinschaft aufgelöst ist. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht von AuPairs, 7.3 Kinder Austausch-, Gastschüler und Babysittern, die sich vorübergehend – (gilt nicht für den Single-Tarif) bis zu 24 Monate – in Ihrem Haushalt aufhalten, soweit Versicherungsschutz nicht über eine anderweitige Versicherung Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihrer besteht. unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und 7.7 Im Haushalt beschäftigte Personen Pflegekinder). Die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten 7.3.1 Bei Ihren volljährigen Kindern besteht Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit gilt als mitversichert. Versicherungsschutz jedoch nur, solange diese sich noch in einer Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder nicht abgeschlossenen, ununterbrochenen Schul- oder sich hieran gefälligkeitshalber die in Ziff. 9.1 BBR-PHV 2017 und im unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (berufliche Bausteinbogen (B-PHV 01-01) bezeichneten Wohnungen, Häuser und Erstausbildung – Lehre und/oder Studium, auch Bachelor und Gärten betreuen oder hierzu den Streudienst versehen. unmittelbar anschließender Masterstudiengang – auch in umgekehrter Reihenfolge –; nicht Zweitlehre oder Zweitstudium, Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, Referendarzeit, Fortbildung und dgl.) befinden. Bei Ableistung des bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt. 212230922 2511 Seite 4 von 9 [Seite 38] 7.8 Für die Privat-Haftpflicht zum Single-Tarif gilt: 8.3 Ausschlüsse Sie sind der alleinige Versicherte. Die persönliche Haftpflicht Ihres Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ehegatten, Lebenspartners oder von Ihren Kindern, Enkelkindern, Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert. Bei Änderung Ihrer exemplary damages. persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat, Geburt, Adoption, Pflegschaft eines Kindes) besteht für diese Personen eingeschränkt 8.4 Kaution Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4 AHB 2017). Haben Sie im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht 7.9 Für die Privat-Haftpflicht zum Single mit Kind(er)-Tarif zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu der gilt: im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Summe je Versicherungsfall und für alle Versicherungs- fälle eines Sie und Ihre Kinder gem. Ziff. 7.3 sind die versicherten Personen. Die Versicherungsjahres bis zum Doppelten dieser dort genannten persönliche Haftpflicht Ihres Ehegatten, Lebenspartners oder von Summe zur Verfügung. Ihren Enkelkindern oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert. Bei Änderung Ihrer persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat) Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende besteht für diese Person eingeschränkt Versicherungsschutz im Schadenersatzzahlung angerechnet. Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4 AHB 2017). Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so sind Sie 7.10 Ausschlüsse verpflichtet, die Differenz zurückzuzahlen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen • von Ihnen gegen mitversicherte Personen; einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. • mitversicherter Personen gegen Sie; • mitversicherter Personen untereinander. 8.5 Leistungserfüllung 7.11 Sinngemäße Anwendung Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die über diesen der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen Vertrag mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung. ist. 8 In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert? 9 In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert? 8.1 Umfang Inland Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Schadenereignisse, 9.1 Selbstgenutzte Immobilien soweit diese Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und • bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb eines Pächter folgender im Inland gelegener Immobilien: Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland 9.1.1 einer oder mehrerer Wohnungen. • bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Dauer in allen anderen Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ferien- oder Staaten (weltweit) eingetreten sind. Wochenendwohnung benutzt wird. Voraussetzung hierfür ist die Beibehaltung Ihres deutschen 9.1.2 eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als Hauptwohnsitzes. drei abgeschlossene Wohnungen befinden. Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und 9.1.3 eines Wochenend-/Ferienhauses. außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und 9.1.4 eines Schrebergartens. Gerichtskosten, werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Die 9.1.5 eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort Wohnwagens, außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Objekte von Ihnen ausschließlich zu Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. privaten Wohnzwecken verwendet werden. Bei Zwei- und Dreifamilienhäuser gilt dies für eine Wohnung im versicherten Objekt. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von einer im Mitversichert gelten von Ihnen selbst genutzte Büros und Ausland gelegenen Ferienwohnung und -haus einschließlich der Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm dazugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens. geringer als 50 % ist. 8.2 USA/Kanada Für die in den Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Immobilien ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter zugehöriger Bei den in den USA/US Territorien und Kanada eintretenden Garagen, Gärten, Stellplätze und vorhandener Flüssiggastanks Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen mitversichert. werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – unsere Aufwendungen für Kosten als Leistungen auf die Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Versicherungssumme angerechnet. Pflichten, die Ihnen als Mieter, Besitzer und Pächter obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und auf Gehwegen) auch soweit diese vertraglich übernommen wurden. Gerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf unsere Weisung Besitzwechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw. Zwangsverwalter in hin entstanden sind. dieser Eigenschaft. 212230922 2511 Seite 5 von 9 [Seite 39] 9.1.6 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel, Transponder und Zugangs-/Codekarten für eine zentrale Schließanlage sowie Tresor- Es besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem Betrieb einer und Bankschließfachschlüssel), die sich rechtmäßig in Ihrem privat genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für Gewahrsam befunden haben. ein Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1 und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzlichen Dies gilt ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Einleitung in ein Gewässer. Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen 9.2 Unbebautes Grundstück in Deutschland (auch Pächter) Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter eines in Deutschland gelegenen, unbebauten Grundstückes, Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen der Wohnungseigentümer versichert. Die Leistungspflicht erstreckt angegebenen Größe. sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es 11.2 Ausschlüsse muss vollständig unbebaut bleiben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus 10 In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen versichert? • Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs); • dem Verlust von Schlüsseln, die Ihnen als ehrenamtlich Tätigen 10.1 Versichertes Risiko oder Ihrer ehrenamtlichen Einrichtung von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden; Versichert ist im Umfang des Vertrages – wobei Vermögensschäden • dem Verlust von Schlüsseln zu beweglichen Sachen: z.B. Möbel-, wie Sachschäden behandelt werden – Ihre gesetzliche Haftpflicht für Kfzschlüsseln. unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines 11.3 Höchstersatzleistung Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) mit Ausnahme der Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im gelagerten Stoffe (Versicherungsschutz hierfür wird ausschließlich Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe durch besondere Vereinbarung gewährt). begrenzt. 10.2 Versicherte Anlagen 12 In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und 10.2.1 Abweichend von Ziff. 10.1 ist jedoch Ihre gesetzliche Wasserfahrzeuge versichert? Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen versichert, sofern das 12.1 Ausschlüsse Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter Liter/Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser oder Führer eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Stoffe. Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch deren Gebrauch verursacht werden. 10.2.2 Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.2 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des 12.2 Umfang versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. Versichert ist jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den zweckdienlichen Gebrauch 10.3 Rettungskosten 12.2.1 von folgenden Landfahrzeugen, soweit hierfür keine 10.3.1 Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht: Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (Rettungskosten), sowie außergerichtliche • Kraftfahrzeugen bis 6 km/h bauartbedingter Gutachterkosten werden von uns insoweit übernommen, als sie Höchstgeschwindigkeit; zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme • Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle; für Sachschäden nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten • ferngelenkten Modellfahrzeugen; bleibt es bei der Regelung der AHB 2017. • Elektrofahrrädern; • Kraftfahrzeuganhängern; 10.3.2 Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und • Kraftfahrzeugen ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit, außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen, als die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, auch sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Golfwagen auf Golfplätzen; Sachschäden übersteigen. Eine Billigung durch uns von Maßnahmen • Ihr Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern durch Sie oder Dritte zur Abwendung oder Minderung des Schadens zu privaten Zwecken bis zu 20 km/h bauartbedingter gilt nicht als Weisung unsererseits. Höchstgeschwindigkeit; • Kiteboards, -buggys und Strandsegler. 10.4 Ausschlüsse 12.2.2 von Luftfahrzeugen, soweit hierfür keine Zulassungs- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche oder Versicherungspflicht nach § 1 Ziffer 2 Luftverkehrsgesetz gegen Sie oder jeden Mitversicherten, wenn der Schaden durch besteht. bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichteten behördlichen 12.2.3 von folgenden Wasserfahrzeugen: Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt wurde. • Ruder-, Paddel-, Schlauchboote ohne Motoren oder Treibsätze, Kanus; 11 In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater • fremde Segelboote ohne Motoren; Schlüssel versichert? • fremde Motorboote sowie fremde Segelboote mit einer Segelfläche bis 30 qm, wenn deren Motoren oder Treibsätze nicht 11.1 Versichertes Risiko mehr als 110 kW (150 PS) betragen. Dieser Gebrauch darf nur gelegentlich und jeweils vorübergehend nicht länger als 4 Wochen Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und erfolgen. Als Motor gelten auch Hilfs- oder Außenbordmotoren; abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden nicht berufsbezogenen 212230922 2511 Seite 6 von 9 [Seite 40] • Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) 14 In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit sowie Ihr eigenes Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne versichert? Motor und einer Rumpflänge von bis zu 7 m. Als Motor gelten auch Hilfs- oder Außenbordmotoren; 14.1 Umfang • Ihre eigenen/fremde Windsurfbretter und Surfbretter; • ferngelenkten Modellfahrzeugen; Mitversichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht als vom • Kitesurf- und Kitesailboards. Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer/Vormund für eine zu betreuende Person. 12.3 Subsidiaritätsklausel Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfange der Vertragsbestimmungen ebenfalls mitversichert die persönliche Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 12.2.3 genannten gesetzliche Haftpflicht der zu betreuenden Person. Wasserfahrzeuge in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige 14.2 Subsidiaritätsklausel Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsschutz für die zu betreuende Person in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu 12.4 Ergänzend zu Ziff. 12.2 gilt: anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen 12.4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Ihre Haftpflicht Versicherer Versicherungsschutz besteht. wegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der gebrauchten Fahrzeuge. 15 In welchem Umfang ist die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von 12.4.2 Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Lehrgeräten versichert? Führer eines Fahrzeuges nach Ziff. 12.2 beim Eintritt des Versicherungsfalles 15.1 Umfang • nicht die vorgeschriebene behördliche Fahrerlaubnis hat; Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme • das Fahrzeug unberechtigt geführt hat. • am fachpraktischen Unterricht (z.B. an einer Hoch-, Fach-, Die Verpflichtung zur Leistung bleibt Ihnen gegenüber bestehen, Gesamtschule oder Universität) an Betriebspraktika und wenn Sie das Vorliegen der Fahrerlaubnis bei dem berechtigten Ferienjobs. Der Ausschluss gemäß Ziff. 7.7 AHB 2017 bleibt Führer ohne Verschulden annehmen durften. bestehen. 13 In welchem Umfang sind Tiere versichert? 15.2 Lehrgeräte 13.1 Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Lehrgeräten (auch Maschinen). Bienen – nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die von Ihnen zu 15.3 Höchstersatzleistung gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden; Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Abweichend von Ziff. 13.1 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht mitversichert Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe 13.1.1 als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde und nicht begrenzt. gewerbsmäßiger Hüter/Reiter fremder Pferde (Fremdreiter), wenn dies gefälligkeitshalber und nur gelegentlich erfolgt; 15.4 Subsidiaritätsklausel 13.1.2 als Fahrer bei der Benutzung fremder Pferde und Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten Fuhrwerke zu privaten Zwecken, wenn dies nur gelegentlich und Tätigkeiten und Lehrgeräten in der Privat-Haftpflichtversicherung unentgeltlich erfolgt; besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko 13.1.3 als Halter oder Hüter von für Sie oder einer noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. mitversicherten Person verordneter Blinden- oder Begleithunde, sofern dies nicht gewerbsmäßig ist. Im Schwerbehindertenausweis 16 In welchem Umfang sind Abwässer- und muss das Merkzeichen H oder BL eingetragen sein. Allmählichkeitsschäden versichert? 13.2 Ausschlüsse 16.1 Abwässer 13.2.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Eingeschlossen sind – abweichend von Ziff. 7.14 AHB 2017 – Ansprüche aller Tierhalter/-eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer wegen Sach- und Vermögensschäden. und durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals. 13.2.2 Nicht versichert sind Halter einer Tierhaltergemeinschaft, 16.2 Allmählichkeitsschäden insbesondere Reitbeteiligungen. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden 13.2.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist das Hüten durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen von Hunden und Pferden und Ihre Haftpflicht als Fahrer bei der oder Feuchtigkeit und von Niederschlag (Rauch, Ruß, Staub und Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken, dergleichen). deren Halter mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und/oder zu den durch diesen Vertrag mitversicherten Personen gehört. 17 In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit 13.3 Subsidiaritätsklausel versichert? Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 13.1.1 bis 13.1.3 genannten 17.1 Unentgeltliche/entgeltliche Tagesmutter im eigenen Eigenschaften und Tätigkeiten in der Privat-Haftpflichtversicherung Haushalt besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder. Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern im Rahmen des eigenen Haushalts, auch außerhalb der Wohnung (z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.). 212230922 2511 Seite 7 von 9 [Seite 41] Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine 18.3 Subsidiaritätsklausel unentgeltliche oder entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern) handelt. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Der Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z. B. Kindergärten, Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu Kinderhorten oder Kindertagesstätten. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen 17.2 Entgeltliche Tagesmutter im Rahmen geringfügiger Versicherer Versicherungsschutz besteht. Beschäftigung außerhalb des eigenen Haushalts 19 Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als (gem. § 904 BGB)? Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder. Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden, für die Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der Dritte in Anspruch genommen werden, die Ihnen oder einer Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern mitversicherten Person in Notstandsituationen gem. § 904 BGB außerhalb des eigenen Haushalts, auch außerhalb einer Wohnung freiwillig Hilfestellung geleistet haben. (z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.). Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine 20 In welchem Umfang sind Ansprüche aus entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern) handelt, soweit Benachteiligungen für Privatpersonen versichert diese im Rahmen des Gesetzes über geringfügig Beschäftigte erfolgt. (AGG)? Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z. B. Kindergärten, Kinderhorten oder 20.1 Versichertes Risiko Kindertagesstätten. 20.1.1 Der Versicherungsschutz richtet sich nach den 17.3 Tageskinder Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2017), den Besonderen Bedingungen 17.3.1 Umfang und Risikobeschreibungen für Privat-Haftpflichtversicherung und den nachstehenden Bestimmungen. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. 20.1.2 Wir bieten Ihnen und den mitversicherten Personen - abweichend von Ziff. 7.17 AHB 2017 - Versicherungsschutz für den 17.3.2 Subsidiaritätsklausel Fall, dass Sie oder mitversicherte Personen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Der Versicherungsschutz für die Tageskinder in der Benachteiligungen aus den in Ziff. 20.1.3 genannten Gründen für Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf Schadensersatz anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten in Anspruch genommen werden. gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 17.4 Erziehungsberechtigte Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Gerichten geltend gemacht werden. Kinder erleiden. Für Sie und die mitversicherten Personen besteht 17.5 Ausschlüsse Versicherungsschutz als Dienstherr in Ihrem Privathaushalt oder für in sonstigen privaten Lebensbereichen beschäftigte Personen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Haftpflicht wegen Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber Abhandenkommens von Sachen und der Verlust von Geld der zu für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren betreuenden Kinder. Beschäftigungsverhältnis beendet ist. 20.1.3 Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die 18 In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die versichert? Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. 18.1 Umfang 20.2 Versicherungsfall/Zeitliche Abgrenzung des Abweichend von Ziff. 1.2 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht Versicherungsschutzes hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements versichert. 20.2.1 Ein Versicherungsfall ist – abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 - die erstmalige Geltendmachung eines Hierunter fällt z. B. Ihre Mitarbeit Haftpflichtanspruchs gegen Sie oder eine mitversicherte Person während der Dauer des Versicherungsvertrages. Im Sinne dieses • in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen und Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen Jugendarbeit; Sie oder eine mit- versicherte Person ein Anspruch schriftlich • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden; erhoben wird oder ein Dritter Ihnen oder einer mitversicherten Person • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Sie oder eine Musikgruppen,bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten mitversicherte Person zu haben. Gruppen 20.2.2 Die Anspruchserhebung sowie die zugrunde liegende 18.2 Ausschlüsse Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit der Versicherung erfolgt sein. Wird eine Benachteiligung durch fahrlässige Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Gefahren aus der Unterlassung verursacht, gilt sie im Zweifel als an dem Tag begangen, Ausübung von an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden. 18.2.1 öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern wie z. B. als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für 20.3 Höchstersatzleistung Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr; Für den Umfang unserer Leistung ist die im Versicherungsschein 18.2.2 wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem oder in dessen Nachträgen angegebene Versicherungssumme der Charakter wie z. B. als Betriebs- oder Personalrat, Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während eines Versichertenältester, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV, beruflicher Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle zusammen. Betreuer nach § 1897 (6) BGB. 212230922 2511 Seite 8 von 9 [Seite 42] 20.4 Ausschlüsse Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche Umweltschutz dienen, abweichen. 20.4.1 gegen Sie und/oder die mitversicherten Personen, soweit 21.2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden Sie bzw. die mitversicherte Person den Schaden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder 21.2.2.1 die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. herbeigeführt haben; Ihnen und/oder der mitversicherten Personen werden die Handlungen oder Unterlassungen nicht zugerechnet, die 21.2.2.2 für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. ohne ihr bzw. deren Wissen begangen worden sind; Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder hätten erlangen können. 20.4.2 die von den mitversicherten Personen gemäß Ziff. 1.2 geltend gemacht werden; 21.3 Höchstersatzleistung 20.4.3 teilweise abweichend von Ziff. 8.1 – Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden • welche vor Gerichten außerhalb Deutschlands geltend gemacht Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres werden – dies gilt auch im Falle der Vollstreckung von Urteilen, die eingetretenen Versicherungsfälle zusammen. außerhalb Deutschlands gefällt wurden –; • wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts ausländischer 21.4 Auslandsschäden Staaten; Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 und Ziff. 8.1 im 20.4.4 auf Entschädigung und/oder Schadenersatz mit Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ordnungs- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende oder Zwangsgelder, die gegen Sie oder die mitversicherten Personen Versicherungsfälle. verhängt worden sind; Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 20.4.5 wegen Gehalt, rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung, Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht Arbeitsverhältnissen und Sozialplänen sowie Ansprüche aus überschreiten. Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem 22 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert? Sozialgesetzbuch VII handelt. Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden 21 In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz von den durch den Gesamtverband der Deutschen (USchadG) versichert? Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen AVB PHV (Stand: Mai 2024) abweichen. 21.1 Versichertes Risiko 23 In welchem Umfang Persönlichkeits- und Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 1 AHB 2017, Namensrechtsverletzungen versichert? öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit Eingeschlossen sind - abweichend von Ziff. 7.16 AHB - während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen. • die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder • die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und 24 Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit bestimmungswidrig erfolgt ist. Für Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung gilt: Wir Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht werden uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, bei Gefälligkeitshandlungen von Ihnen oder mitversicherter Personen Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter berufen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer Versicherer (z. B. ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko). Umweltschaden ist eine • Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, • Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, • Schädigung des Bodens. Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017, Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind. 21.2 Ausschlüsse Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind 21.2.1 Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter) richten, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von 212230922 2511 Seite 9 von 9 [Seite 43] Klauseln für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung (AHB KL Komfort-2017) Fassung 04.2025 Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart genannt wird. Die fehlenden Klauseln sind in dem Baustein-Bogen (B-PHV 2025) enthalten und gelten mitversichert, wenn diese vereinbart werden. Inhaltsverzeichnis AH007-02 Heizöltank oberirdisch 2 AH034-01 Neuwertentschädigung 4 (im In- und Ausland) AH011-02 Verlust fremder beruflicher 2 Schlüssel AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und 2 Ausstattungsgegenstände in Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und Wohnmobilen AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder 2 Verlust fremder Sachen AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes 2 (In- und Ausland) AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (auch 2 Drohnen) AH028-01 Nicht deliktfähige Personen 3 AH029-01 Haftpflichtansprüche der 3 versicherten Personen untereinander AH030-01 Mietwagen im europäischen 3 Ausland (Mallorca-Deckung) AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen 3 Kraftfahrzeugen AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden 4 an gemieteten Kraftfahrzeugen AH033-01 Be- und Entladeschäden 4 DA Direkt_PS Haftpflicht_0425_KL Komfort 2017_075_0226 Seite 1 von 4 [Seite 44] AH007-02 Heizöltank oberirdisch beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, (im In- und Ausland) gepachtet, geliehen oder geleast wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren. Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer oberirdischen 2. Ausschlüsse Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten inländischen Grundstücken mitversichert. Das Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. • Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen; Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an Beanspruchung; unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch • Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe und Wertpapieren; bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. • Vermögensfolgeschäden; Wir ersetzen die Aufwendungen zur Widerherstellung des Zustandes, • Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen; wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Als Landfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft, durch Muskelkraft oder mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der an Land bewegt werden; Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. • Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden; Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und • elektrische medizinische Diagnosegeräte sowie medizinische Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. Hilfsmittel. 3. Höchstersatzleistung AH011-02 Verlust fremder beruflicher Schlüssel Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für 1. Versichertes Risiko Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und begrenzt. abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden berufsbezogenen Schlüsseln sowie Dienstschlüsseln (auch AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes (In- General-/Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten und Ausland) für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem Gewahrsam befunden haben. 1. Umfang Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht – ergänzend zu Ziff. 9 Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige BBR-PHV 2017 – als Betreiber eines Balkonkraftwerkes auf einem Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für Objekt nach Ziff. 9.1.1 bis 9.1.3 BBR-PHV 2017 sowie AH009-02 vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen AHB KL Top-2017. Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Mitversichert sind Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung des erzeugten Stromes in ein fremdes Stromnetz. Dies gilt nicht, wenn 2. Höchstersatzleistung Sie Endverbraucher direkt versorgen. Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im 2. Ausschlüsse Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und • Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung Ausstattungsgegenstände in gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen • Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten. Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und Wohnmobilen AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) 1. Umfang 1. Umfang Mitversichert ist, in Ergänzung von Ziff. 3 BBR-PHV 2017, Ihre gesetzliche Haftpflicht bei der Beschädigung von beweglichen Mitversichert ist – ergänzend zu 12.2.2 BBR-PHV 2017 – Ihre Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (z.B. Mobiliar, gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten Gardinen, Geschirr) in vorübergehend gemieteten Gebrauch von Flugmodellen zu privaten Zwecken verursacht werden. Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten Das Flugmodell darf nur rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor) und Wohnmobilen bis zu dem im Versicherungsschein oder dessen angetrieben werden und die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Betrag. Nachträgen genannte Startmasse nicht überschreiten. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Nicht versichert sind fest eingebaute Möbel in Wohnmobilen (z.B. der Teilnahme an Flugmodell-Rennveranstaltungen und Einbauküche, Vorzelt). Flugmodell-Wettbewerben. AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder Verlust 2. Geltungsbereich fremder Sachen Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum 1. Umfang Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Seite 2 von 4 [Seite 45] 3. Höchstersatzleistung 3. Versicherte Fahrzeuge Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für folgende Fahrzeuge: Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden • Personenkraftwagen (bis maximal 9 Personen) Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres • Krafträder eingetretenen Versicherungsfälle zusammen. • Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht 4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Die geltenden Gesetze, Verordnungen, behördlichen Auflagen und Bootsanhängern. sonstigen Bestimmungen sind von Ihnen einzuhalten. Das Flugmodell darf nicht geflogen werden, wenn Sie oder eine 4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten versicherte Person durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage sind, das Flugmodell sicher zu Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer führen. Der Flugmodellführer ist gemäß dieser Obliegenheit ab einem gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Blutalkoholwert von 0,5 Promille nicht mehr in der Lage das Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie Flugmodell sicher zu führen. sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeugs Das Flugmodell darf nicht außerhalb der Sichtweite des darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der Flugmodellführers betrieben werden. Hierzu zählt auch der Betrieb erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu ausschließlich mit optischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der Ferngläsern, Virtual Reality-Brillen, On-Board-Kameras etc. • die erforderliche Fahrerlaubnis hat und berechtigt ist das Fahrzeug Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung dieser zu führen. Obliegenheiten findet Ziff. 10 AHB PHV 2017 entsprechend • in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und nicht durch Anwendung. alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel beeinflusst ist. AH028-01 Nicht deliktfähige Personen 5. Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen des Fahrzeugs 1. Umfang Kein Versicherungsschutz besteht für Ersatzansprüche wegen Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen. Ein gebrauchten Fahrzeuge. Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. Wir behalten uns Rückgriffsansprüche wegen unserer Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen Aufsichtspflichtverletzung) vor, soweit diese nicht Versicherte dieses Kraftfahrzeugen Vertrages sind. 1. Umfang 2. Höchstersatzleistung Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für BBR-PHV 2017 - wenn Sie oder eine versicherte Person beim Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall auf die im erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad, Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe Wohnmobil bis 4t), das Ihnen oder ihr von einem Dritten unentgeltlich begrenzt. und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden verursacht. AH029-01 Haftpflichtansprüche der versicherten 2. Ausschlüsse Personen untereinander Es besteht kein Versicherungsschutz Mitversichert sind abweichend von Ziff 7.4 und 7.5.1 AHB 2017 • für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch (z.B. Firmen, wegen Personenschäden. Dienstwagen, Leasingfahrzeuge) länger als 4 Wochen überlassen wurden. • für Schäden am geliehenen Kfz AH030-01 Mietwagen im europäischen Ausland • für die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der (Mallorca-Deckung) Kfz-Kaskoversicherung 1. Umfang 3. Versicherte Fahrzeuge Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend zu Ziff. 3.1.1 Erstattet wird der durch die Rückstufung des AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - als Führer eines fremden Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs (zum Beispiel Mietwagen), entstehende Vermögensschaden. soweit aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpfichtversicherung kein oder nicht ausreichender Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre Versicherungsschutz besteht (subsidiärer Versicherungsschutz). begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. 2. Geltungsbereich Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Versicherungsschutz besteht auf einer Reise in der EU, Norwegen, Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt. Schweiz, Liechtenstein, Island, Monaco, San Marino oder Andorra. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann. Seite 3 von 4 [Seite 46] AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden an 2. Ausschlüsse gemieteten Kraftfahrzeugen Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an 1. Umfang a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. mobile Telefone, Pager), Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017, Ziff. 12.1 b) Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (z. B. BBR-PHV 2017 und AH031-01 AH KL Top 2017 - die gesetzliche Laptop, Tablet-PC), Haftpflicht wegen Schäden, an fremden von Ihnen gemieteten c) Film- und Fotoapparaten, Kraftfahrzeugen d) elektrischen und elektronischen Geräten e) Brillen jeder Art a) durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen b) durch Reinigungs-, Pflege-, Reparatur- und 3. Höchstersatzleistung Instandsetzungsarbeiten. Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. Gebrauch überlassen wurden. 2. Ausschlüsse Kein Versicherungsschutz besteht bei Haftpflichtansprüchen wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. 3. Höchstersatzleistung Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. AH033-01 Be- und Entladeschäden 1. Umfang Versichert ist – abweichend von Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers zugefügt werden. Ihnen steht es frei, einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. 2. Ausschlüsse Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger bleiben ausgeschlossen. 3. Höchstersatzleistung Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Personen, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. AH034-01 Neuwertentschädigung 1. Umfang Abweichend von 1 AHB 2017 leistet der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Sofern für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart wurde, gilt diese nicht bei einer Neuwertentschädigung. Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. Seite 4 von 4 [Seite 47] Klauseln für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung (AHB KL Top-2017) Fassung 04.2025 Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart genannt wird. Die fehlenden Klauseln sind im Baustein-Bogen (B-PHV 2025) enthalten und gelten als versichert, wenn sie vereinbart werden. Inhaltsverzeichnis AH001-02 Eltern/Großeltern in 3 AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder 4 Betreuungseinrichtungen Verlust fremder Sachen AH002-01 Alleinstehender 3 AH019-01 Beschädigung medizinischer 4 Familienangehöriger in häuslicher Diagnosegeräte Gemeinschaft AH020-01 Sachschäden an persönlichen 5 AH003-02 Nicht zum/zur Ein-, Zwei-, 3 Gegenständen von Arbeitskollegen Dreifamilien-, Wochenend-/Ferienhaus und/oder AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes 5 (Wochenend-/Ferien-)wohnung (In- und Ausland) gehörige privat gemietete einzelne Garage (subsidiär) AH022-01 Schäden durch Pflegepersonen, die 5 nicht auf Dauer beschäftigt sind AH007-02 Heizöltank oberirdisch (im In- und 3 Ausland) AH023-01 Vorsorge-Versicherungsschutz für 5 aus dem Versicherungsschutz AH008-02 Heizöltank unterirdisch (im In- und 3 ausscheidende Kinder Ausland) AH024-02 Selbständige nebenberufliche 5 AH009-02 Selbstgenutztes Ein-, Zwei-, 3 Tätigkeit Dreifamilienhaus und/oder Ferienhaus/-wohnung im Ausland (Mieter, Besitzer, Pächter) AH025-01 Erweiterungen zur 5 Forderungsausfalldeckung AH010-02 Unbebautes Grundstück im Ausland 3 (auch Pächter) AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (auch 6 Drohnen) AH011-02 Verlust fremder beruflicher 4 Schlüssel AH028-01 Nicht deliktfähige Personen 7 AH012-02 Verlust ehrenamtlicher Schlüssel 4 AH029-01 Haftpflichtansprüche der 7 versicherten Personen untereinander AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und 4 Ausstattungsgegenstände in Ferienhäusern/-wohnungen sowie AH030-01 Mietwagen im europäischen 7 Hotels, Pensionen, Schiffskajüten Ausland (Mallorca-Deckung) und Wohnmobilen DA Direkt_PS Haftpflicht_0425_KL Top 2017_076_0226 212230932_2511 Seite 1 von 8 [Seite 48] AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen 7 Kraftfahrzeugen AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden 7 an gemieteten Kraftfahrzeugen AH033-01 Be- und Entladeschäden 8 AH034-01 Neuwertentschädigung 8 AH035-01 Unterhaltung einer 8 Wandladestation/Wallbox im In- und Ausland 212230932_2511 Seite 2 von 8 [Seite 49] AH001-02 Eltern/Großeltern in Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Betreuungseinrichtungen Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. (Gilt nicht für die Tarife Single, Single mit Kind(er)) Zusätzlich zu Ziff. 7 BBR-PHV 2017 sind Ihre Eltern und Großeltern AH008-02 Heizöltank unterirdisch (im In- und sowie die Ihres mitversicherten Partners mitversichert, wenn sie in Ausland) einer Betreuungseinrichtung wohnen. Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche 1. Subsidiaritätsklausel Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer unterirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten Der Versicherungsschutz für die in dieser Klausel genannten inländischen und, gemäß AH009-02, ausländischen Grundstücken versicherten Personen in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht mitversichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei Nachträgen. einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an AH002-01 Alleinstehender Familienangehöriger in unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch häuslicher Gemeinschaft verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des (Gilt nicht für die Tarife Single, Single mit Kind(er)) Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ergänzend zu Ziff. 7 BBR-PHV 2017 gelten folgende Personen mitversichert: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. Mitversichert gilt die gleichartige gesetzliche Haftpflicht eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden alleinstehenden Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Familienangehörigen (vgl. Ziff. 7.5.1 AHB 2017). Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. AH009-02 Selbstgenutztes Ein-, Zwei-, AH003-02 Nicht zum/zur Ein-, Zwei-, Dreifamilien-, Dreifamilienhaus und/oder Wochenend-/Ferienhaus und/oder Ferienhaus/-wohnung im Ausland (Wochenend-/Ferien-)wohnung gehörige (Mieter, Besitzer, Pächter) privat gemietete einzelne Garage (subsidiär) 1. Umfang 1. Umfang Mitversichert ist – ergänzend zu Ziff. 9 BBR-PHV 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter in einem Staat des Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von einer im Inland Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gelegenen gelegenen Garage. (Ferien-) Wohnung und/oder Ihres Ein- oder Zwei-/Dreifamilienhauses sowie der dazugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens. Als Wochenendhaus gilt auch ein auf Dauer 2. Subsidiaritätsklausel abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger. Der Versicherungsschutz für das unter Ziff.1 versicherte Objekt in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu 2. Ausschlüsse anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung des Versicherer Versicherungsschutz besteht. unter Ziff.1 AH009-02 versicherten Objektes. 3. Leistungserfüllung AH007-02 Heizöltank oberirdisch (im In- und Ausland) Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer oberirdischen ist. Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten inländischen und, gemäß AH009-02, ausländischen Grundstücken mitversichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt AH010-02 Unbebautes Grundstück im Ausland sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen (auch Pächter) Nachträgen. 1. Umfang Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch Pächter in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. Nordirland gelegenen, unbebauten Grundstückes, bis zu der im Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Größe. Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden Wertverbesserungen sind abzuziehen. bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. 212230932_2511 Seite 3 von 8 [Seite 50] 2. Leistungserfüllung AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Ausstattungsgegenstände in Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in Ferienhäusern/-wohnungen sowie der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und ist. Wohnmobilen 1. Umfang AH011-02 Verlust fremder beruflicher Schlüssel Mitversichert ist, in Ergänzung von Ziff. 3 BBR-PHV 2017, Ihre 1. Versichertes Risiko gesetzliche Haftpflicht bei der Beschädigung von beweglichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (z. B. Mobiliar, Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und Gardinen, Geschirr) in vorübergehend gemieteten abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden und Wohnmobilen bis zu dem im Versicherungsschein oder dessen berufsbezogenen Schlüsseln sowie Dienstschlüsseln (auch Nachträgen genannten Betrag. General-/Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem Nicht versichert sind fest eingebaute Möbel in Wohnmobilen (z.B. Gewahrsam befunden haben. Einbauküche, Vorzelt). Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder Verlust Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für fremder Sachen vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. 1. Umfang Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und 2. Höchstersatzleistung abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im gepachtet, geliehen oder geleast wurden oder Gegenstand eines Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe besonderen Verwahrungsvertrages waren. begrenzt. 2. Ausschlüsse AH012-02 Verlust ehrenamtlicher Schlüssel Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: 1. Versichertes Risiko • Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen; Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Beanspruchung; dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-/ • Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten für eine und Wertpapieren; zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem Gewahrsam • Vermögensfolgeschäden; befunden haben und Ihnen im Rahmen einer nach • Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen; Ziff. 18 BBR-PHV 2017 mitversicherten ehrenamtlichen Tätigkeit Als Landfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft, überlassen wurden. durch Muskelkraft oder mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb an Land bewegt werden; Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen • Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden; Haftpflichtansprüche wegen Kosten für die notwendige • elektrische medizinische Diagnosegeräte sowie medizinische Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für Hilfsmittel. vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. 3. Höchstersatzleistung Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für 2. Ausschlüsse Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche begrenzt. aus • Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs); AH019-01 Beschädigung medizinischer • dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Diagnosegeräte 1. Eingeschlossen ist – in Ergänzung von 3. Höchstersatzleistung Ziff. 2.2 AHB 2017 und abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 und AH018-01 AHB KL Top-2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Beschädigung von elektrischen medizinischen Diagnosegeräten (z. B. Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im 24-Stunden-EKG-Geräte, 24-Stunden-Blutdruckmessgeräte, – nicht Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle, Unterarmgehstützen, begrenzt. Krankenbett und dgl.), die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geliehen werden oder Ihnen vorübergehend zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden. 2. In Ergänzung zu Ziff.1 sind zusätzlich versichert: • Dialysegeräte • Reizstromgeräte • Sauerstoffgeräte • Schlafmasken 212230932_2511 Seite 4 von 8 [Seite 51] 3. Subsidiaritätsklausel AH023-01 Vorsorge-Versicherungsschutz für aus Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten Geräte dem Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu ausscheidende Kinder anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen (gilt nicht für den Single-Tarif) Versicherer Versicherungsschutz besteht. Voraussetzungen für die Leistung AH020-01 Sachschäden an persönlichen Versicherungsschutz für Ihre mitversicherten Kinder (leibliche Kinder, Gegenständen von Arbeitskollegen Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder – auch die Ihres Lebenspartners) besteht beitragsfrei für drei Monate im bisherigen vereinbarten, bedingungsgemäßen Umfang fort, wenn der Versicherungsschutz für 1. Umfang diese aufgrund In Abweichung von Ziff. 7.7 AHB 2017 gelten während Ihrer a) Heirat oder gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Sachschäden an b) Gründung einer Lebenspartnerschaft oder persönlichen Gegenständen von Ihren Arbeitskollegen mitversichert. c) Gründung eines eigenen Hausstandes d) Auszug aus der häuslichen Lebensgemeinschaft mit dem 2. Ausschlüsse Versicherungsnehmer wegen Ausübung einer auf Dauer angelegten Berufstätigkeit mit Erhalt eines leistungsbezogenen Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Entgeltes • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige bedingungsgemäß enden würde. Beanspruchung; • Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden Voraussetzung ist, dass uns der Beendigungsgrund und der und Wertpapieren; Zeitpunkt gemäß a) bis d) unverzüglich in Textform angezeigt werden. • Vermögensfolgeschäden; • Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen. Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorge-Versicherung ab dem Eingang Ihrer Anzeige jedoch längstens bis zum Ablauf von drei Monaten ab dem Datum 3. Höchstersatzleistung des Ausscheidens gemäß a) bis d). Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Entschädigung wird nur geleistet, soweit keine Entschädigung aus Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. AH024-02 Selbständige nebenberufliche Tätigkeit AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes (In- Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend von Ziff. 7.7 und Ausland) und 7.8 AHB 2017 sowie 1.2 BBR-PHV 2017 - aus 1. Umfang • Ihrer selbständigen nebenberuflichen Tätigkeit. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht – ergänzend zu Voraussetzungen: Ziff. 9 BBR-PHV 2017 – als Betreiber eines Balkonkraftwerkes auf einem Objekt nach Ziff. 9.1.1 bis 9.1.3 BBR-PHV 2017 sowie • der Umsatz aus dieser Tätigkeit war in den letzten zwölf Monaten AH009-02 AHB KL Top-2017. vor dem Versicherungsfall nicht höher als der Betrag, der in § 19 Mitversichert sind Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung Abs. 1 UStG für Kleinunternehmer festgelegt ist. des erzeugten Stromes in ein fremdes Stromnetz. Dies gilt nicht, wenn • es sind keine Mitarbeiter angestellt. Sie Endverbraucher direkt versorgen. Kein Versicherungsschutz besteht für die hier folgenden aufgeführten Tätigkeiten: 2. Ausschlüsse • Handwerker Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind • Unternehmensberater • Züchter • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst • Ingenieure • Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung • Bauarbeiter gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen • Architekten • Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten. • Medizinische- und Heilberufe • Steuerberater • Finanzberater AH022-01 Schäden durch Pflegepersonen, die nicht • Rechtsberater auf Dauer beschäftigt sind Sofern der Jahres-Brutto-Gesamtumsatz den oben genannten Betrag Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die von übersteigt, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. einer bei Ihnen gegen Entgelt beschäftigten Pflegeperson verursacht wurden und soweit diese gegenüber Dritten aus dem Beschäftigungsverhältnis heraus entstehen. AH025-01 Erweiterungen zur Forderungsausfalldeckung Das Beschäftigungsverhältnis muss zeitlich auf max. ein halbes Jahr begrenzt sein. 1. Kosten der Rechtsverfolgung Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an Ihrem 1.1 Umfang Haushalt, an Ihrer Person, oder an im Haushalt lebenden mitversicherten Personen aus Ziff. 7 BBR-PHV 2017 und AH001-02 Abweichend von Ziff. 5.6.3.1 BBR-PHV 2017 übernehmen wir die und AH002-01. Kosten der Rechtsverfolgung zur Erlangung eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Urteils nach Ziff. 5.5.3 BBR-PHV 2017 vor einem Gericht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins, Islands, Monacos, San Marinos oder 212230932_2511 Seite 5 von 8 [Seite 52] Andorras soweit die Mindestschadenhöhe dem im Eine Prüfung bzw. Feststellung der Leistungsvoraussetzungen für Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Betrag einen versicherten Forderungsausfall ist nicht Bestandteil der beträgt. telefonischen Erstberatung und erfolgt durch uns im Zuge der Wir übernehmen auch die Kosten der notwendigen Schadensmeldung. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Feststellung der Zahlungs- bzw. Leistungsunfähigkeit nach Ziff. 5.5.4 BBR-PHV 2017. Die Service-Nummer der Anwaltshotline können Sie dem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen entnehmen. 1.2 Subsidiaritätsklausel 3.2 Höchstersatzleistung Der Versicherungsschutz für die Kosten der Rechtsverfolgung in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe Versicherer Versicherungsschutz besteht. begrenzt. (z.B. durch eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung) 3.3 Subsidiaritätsklausel 1.3 Zeitpunkt der Kostenerstattung Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer telefonischen anwaltlichen Erstberatung in der Privat-Haftpflichtversicherung Die Kosten nach Ziff. 1 werden erst im Nachhinein und nur dann besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: erstattet, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Dritten feststeht und wir anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko Leistungen aus der Forderungsausfalldeckung gegenüber Ihnen zu noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. erbringen haben. (z. B. durch eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung) 2. Gewaltopferschutz AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (auch 2.1 Voraussetzungen für die Leistung Drohnen) Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden und haben hierdurch einen 1. Umfang Personenschaden erlitten, werden wir uns bei Vorliegen eines im Übrigen nach Ziff. 5 BBR-PHV 2017 versicherten Forderungsausfalls Mitversichert ist – ergänzend zu 12.2.2 BBR-PHV 2017 – Ihre nicht auf den Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Schäden gemäß gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten Ziff. 7.1 AHB 2017 berufen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen Gebrauch von Flugmodellen zu privaten Zwecken verursacht werden. vorliegen: Das Flugmodell darf nur rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor) angetrieben werden und die im Versicherungsschein oder dessen 2.1.1 Kein Mitverschulden von mehr als 25 % Nachträgen genannte Startmasse nicht überschreiten. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Versicherungsschutz besteht nur, wenn Sie kein Mitverschulden von der Teilnahme an Flugmodell-Rennveranstaltungen und mehr als 25 % trifft. Maßgeblich für das Ausmaß eines etwaigen Flugmodell-Wettbewerben. Mitverschuldens ist ein in einem Zivilprozess ergangenes rechtskräftiges Urteil. Bei einem Mitverschulden von mehr als 25 % entfällt der Versicherungsschutz nach Ziff. 2 vollständig. 2. Geltungsbereich 2.1.2 Strafantrag Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, muss eine Anzeige der Straftat Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. erstattet und der Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft oder den Behörden und Beamten des Polizeidienstes bzw. des Amtsgerichts 3. Höchstersatzleistung schriftlich gestellt werden. Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte 2.1.3 Versicherte Schäden Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres Versichert sind ausschließlich Forderungsausfälle aufgrund von eingetretenen Versicherungsfälle zusammen. Personenschäden. 2.1.4 Subsidiaritätsklausel 4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten Wir leisten in dem Umfang keine Entschädigung, in dem Die geltenden Gesetze, Verordnungen, behördlichen Auflagen und sonstigen Bestimmungen sind von Ihnen einzuhalten. • ein anderer Versicherer (z. B. Ihr Schadensversicherer) • ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Das Flugmodell darf nicht geflogen werden, wenn Sie oder eine versicherte Person durch alkoholische Getränke oder andere Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um berauschende Mittel nicht in der Lage sind, das Flugmodell sicher zu Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche Ansprüche handelt. führen. Der Flugmodellführer ist gemäß dieser Obliegenheit ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille nicht mehr in der Lage das 2.2 Höchstersatzleistung Flugmodell sicher zu führen. Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Das Flugmodell darf nicht außerhalb der Sichtweite des Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Flugmodellführers betrieben werden. Hierzu zählt auch der Betrieb Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe ausschließlich mit optischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel begrenzt. Ferngläsern, Virtual Reality-Brillen, On-Board-Kameras etc. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung dieser 3. Telefonische Erstberatung Obliegenheiten findet Ziff. 10 AHB PHV 2017 entsprechend Anwendung. 3.1 Umfang Im Falle eines drohenden Forderungsausfalls gemäß Ziff. 5 BBR-PHV 2017 stellen wir Ihnen die Möglichkeit einer telefonischen Erstberatung hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beim schadenverursachenden Dritten durch unsere Anwaltshotline zur Verfügung. 212230932_2511 Seite 6 von 8 [Seite 53] AH028-01 Nicht deliktfähige Personen 5. Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen des Fahrzeugs 1. Umfang Kein Versicherungsschutz besteht für Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und gebrauchten Fahrzeuge. mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. Wir behalten uns Rückgriffsansprüche wegen unserer Aufwendungen AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen Kraftfahrzeugen Aufsichtspflichtverletzung) vor, soweit diese nicht Versicherte dieses Vertrages sind. 1. Umfang 2. Höchstersatzleistung Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - wenn Sie oder eine versicherte Person beim Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad, Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Wohnmobil bis 4t), das Ihnen oder ihr von einem Dritten unentgeltlich Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden begrenzt. verursacht. 2. Ausschlüsse AH029-01 Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander Es besteht kein Versicherungsschutz • für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum Mitversichert sind abweichend von Ziff. 7.4 und 7.5.1 AHB 2017 dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch (z. B. Firmen, Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander Dienstwagen, Leasingfahrzeuge) länger als 4 Wochen überlassen wegen Personenschäden. wurden. • für Schäden am geliehenen Kfz • für die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der AH030-01 Mietwagen im europäischen Ausland Kfz-Kaskoversicherung (Mallorca-Deckung) 3. Höchstersatzleistung 1. Umfang Erstattet wird der durch die Rückstufung des Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend zu Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - als Führer eines entstehende Vermögensschaden. fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs (zum Beispiel Mietwagen), soweit aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre Haftpfichtversicherung kein oder nicht ausreichender begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Versicherungsschutz besteht (subsidiärer Versicherungsschutz). Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. 2. Geltungsbereich Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt. Versicherungsschutz besteht auf einer Reise in der EU, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Island, Monaco, San Marino oder Andorra. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung 3. Versicherte Fahrzeuge entnommen werden kann. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für folgende Fahrzeuge: • Personenkraftwagen (bis maximal 9 Personen) AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden an • Krafträder gemieteten Kraftfahrzeugen • Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht 1. Umfang Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017, Bootsanhängern. Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 und AH031-01 AH KL Top 2017 - die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, an fremden von Ihnen gemieteten Kraftfahrzeugen 4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten a) durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer geeigneten Kraftstoffen gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit b) durch Reinigungs-, Pflege-, Reparatur- und Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie Instandsetzungsarbeiten. sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeugs Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu Gebrauch überlassen wurden. sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der • die erforderliche Fahrerlaubnis hat und berechtigt ist das Fahrzeug 2. Ausschlüsse zu führen. • in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und nicht durch Kein Versicherungsschutz besteht bei Haftpflichtansprüchen wegen alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. beeinflusst ist. 212230932_2511 Seite 7 von 8 [Seite 54] 3. Höchstersatzleistung und Nordirland gelegenen Wandladestation/Wallbox zu den Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 BBR-PHV 2017 genannten Objekten Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. • die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang). AH033-01 Be- und Entladeschäden • die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird. • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst. 1. Umfang Die Versicherung greift nur, wenn die Installation von einem Fachbetrieb durchgeführt wurde. Versichert ist - abweichend von Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers zugefügt werden. Ihnen steht es frei, einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. 2. Ausschlüsse Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger bleiben ausgeschlossen. 3. Höchstersatzleistung Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Personen, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. AH034-01 Neuwertentschädigung 1. Umfang Abweichend von 1 AHB 2017 leistet der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Sofern für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart wurde, gilt diese nicht bei einer Neuwertentschädigung. Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. 2. Ausschlüsse Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. mobile Telefone, Pager), b) Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (z. B. Laptop, Tablet-PC), c) Film- und Fotoapparaten, d) elektrischen und elektronischen Geräten e) Brillen jeder Art 3. Höchstersatzleistung Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. AH035-01 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im In- und Ausland Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung einer im Inland und/ oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien 212230932_2511 Seite 8 von 8 [Seite 55] Bausteine für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung (B-PHV 2025) Fassung 04.2025 Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten. Inhaltsverzeichnis B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien 2 (auch als Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien Inland 2 1 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken 2 2 Bauherrenrisiko 2 3 Unbebautes Grundstück 2 4 Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu 2 gewerblichen Zwecken und Garagen 5 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox 3 6 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch 3 (Gewässerschaden) 7 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage 3 8 Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung) 3 Ausland 3 9 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im 3 Ausland 10 Unbebautes Grundstück im Ausland 3 11 Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ 4 und/oder eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland 12 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im 4 Ausland 13 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im 4 Ausland (Gewässerschaden) 14 Leistungserfüllung 4 B-PHV 02-01 Bestleistung 4 1 Umfang 4 2 Höchstersatzleistung 4 3 Ausschlüsse 4 DA Direkt_PS_Haftpflicht_0425_B-PHV 2025_077_0226 212231654 2511 Seite 1 von 4 [Seite 56] B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien (auch als Übersteigt der Voranschlag diese Summe, so muss für das gesamte Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen Vorhaben eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien 3 Unbebautes Grundstück Inland Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines Grundstückes bis zu der im Versicherungsschein oder dessen 1 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer folgender Immobilien: 4 Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen 1.1 Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus, 4.1 Vermietung von Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern 1.2 einer oder mehrerer Wohnungen, Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern. Wochenend-/Ferienwohnung genutzt wird. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu Bei Wohnungseigentum besteht Versicherungsschutz in Ihrer gewerblichen Zwecken. Eigenschaft als Sondereigentümer. Dabei ist mitversichert Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ansprüchen der Gemeinschaft der 4.2 Vermietung von Wochenend-/Ferienhäusern und/oder Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Wochenend-/Ferienwohnungen Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf Ihren Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen 4.2.1 Umfang Eigentum. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von 1.3 eines Wochenend-/Ferienhauses, Wochenend-/Ferienhäusern und/oder Wochenend-/Ferienwohnungen. 1.4 eines Schrebergartens, Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu 1.5 eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten gewerblichen Zwecken. Wohnwagens. 4.2.2 Subsidiaritätsklausel 1.6 Für die in den Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Immobilien ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 4.2.1 versicherte Objekt in Eigentümer zugehöriger Garagen, Gärten und vorhandener der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu Flüssiggastanks mitversichert. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen 1.7 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer Versicherer Versicherungsschutz besteht. einer nicht zu einer in Ziff. 1.1 – 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen einzelnen Garage. 4.3 Vermietung von Einliegerwohnungen Subsidiaritätsklausel Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Einliegerwohnungen in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 1.7 des Bausteines Bausteines B-PHV 01-01. B-PHV 01-01 versicherte Objekt in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko gewerblichen Zwecken. noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. 4.4 Vermietung einzelner Zimmer (dauerhaft) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekte von Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung Ihnen ausschließlich zu privaten Wohnzwecken verwendet werden. einzelner Zimmer in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines Bei Zwei- und Dreifamilienhäusern gilt dies für eine Wohnung im B-PHV 01-01. versicherten Objekt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu Mitversichert gelten von Ihnen selbstgenutzte Büro- und gewerblichen Zwecken. Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm geringer als 50 % ist. 4.5 Vermietung einzelner Zimmer an Feriengäste (vorübergehend) Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen als Eigentümer obliegen (z. B. bauliche Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf vorübergehenden Vermietung von einzelnen Zimmern an Feriengäste Gehwegen). in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01. Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Um Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen folgende Eigentümer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Voraussetzungen erfüllt sein: Eigentumswechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw. Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft. • Es handelt sich um Ihr selbst bewohntes Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus. • Die Zimmer werden an Feriengäste vermietet. 2 Bauherrenrisiko • Es wird keine gewerbsmäßige Fremdenpension betrieben. • Es ist kein Personal zur Bedienung der Gäste eingestellt. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr sowie aus der Ausführung von Bauarbeiten in Eigenleistung (Neubauten, Umbauten, Nicht versichert ist die Haftpflicht für Beschädigung, Zerstörung und Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) bis zu der im Verlust von Gegenständen, die von den Gästen eingebracht werden. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten, veranschlagten Bausumme je Bauvorhaben. 212231654 2511 Seite 2 von 4 [Seite 57] 4.6 Vermietung von Eigentumswohnungen, Räumen zu • einer Geothermieanlage (Erdwärme) bis 100 m Tiefe, gewerblichen Zwecken und Garagen • einer Bioenergieanlage, • einer Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW thermische Leistung Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von für ein Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3, Ziff. 3 sowie Ziff. 4.1 bis 4.3 des 4.6.1 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen Bausteines B-PHV 01-01. genannten Eigentumswohnungen. Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist, Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt gewerblichen Zwecken. ist. 4.6.2 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen Mitversichert sind genannten Anzahl von Garagen und/oder einzelnen gelegenen Räumen in einem Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines • Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung des erzeugten B-PHV 01-01 zu gewerblichen Zwecken, sofern der Anteil der Stromes in das eigene oder in das Netz eines gewerblich genutzten Fläche in qm geringer als 50 % ist. Energieversorgungsunternehmens (private und gewerbliche Nutzung). Dies gilt nicht, wenn Sie Endverbraucher direkt versorgen. Endverbraucher sind Kunden, die Energie für den 5 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox eigenen Verbrauch kaufen. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als 8.2 Ausschlüsse Eigentümer einer Wandladestation/Wallbox zu den in Ziff. 1 sowie Ziff. 4.1 bis 4.3 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Für den Versicherungsschutz ist es erforderlich, dass die Montage • Ansprüche wegen Schäden, die während und durch das Errichten und Installation der Wandladestation/Wallbox durch ein dieser Anlagen entstehen (insbesondere durch Erdbohrungen); Fachunternehmen durchgeführt wurde und diese beim Netzbetreiber • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst; angemeldet ist. • Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen; Kein Versicherungsschutz besteht, wenn • Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten • die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang). Ausland • die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird. • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst. 9 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Ausland 9.1 Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke 6 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch (Gewässerschaden) Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrem selbstgenutzten, in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gemäß Ziff. 1.1 bis 1.3 und Nordirland gelegenen, nachfolgend genannten Eigentums: sowie Ziff. 4.1 bis 4.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder oberirdischen Heizöltankanlage (auch 9.1.1 Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus; Kellertank) versichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen 9.1.2 Wochenend-/ Ferienwohnung; Nachträgen. 9.1.3 Wochenend-/ Ferienhaus; Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne, dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an 9.1.4 dazugehörige Garagen und Gärten sowie eines unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch Schrebergartens. Als Wochenend-/Ferienhaus gilt ein auf Dauer verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. Wir ersetzen die Aufwendungen zur Widerherstellung des Zustandes, 9.2 Ausschlüsse wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung des unter Ziff. 9.1.1 versicherten Objektes. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. 9.3 Leistungserfüllung Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in Anwendung. der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. 7 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage 10 Unbebautes Grundstück im Ausland Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer privat genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für ein Umfang Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1 und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Dies gilt ausschließlich für die Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Einleitung in ein Gewässer. Grundstückes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien 8 Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung) und Nordirland, bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich 8.1 Umfang mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer und Betreiber • einer Photovoltaikanlage, • einer Solaranlage auch Balkonkraftwerk, • einer genehmigungsfreien Klein-Wind-, Wasserkraftanlage bis zu 15 kW, • einer Wärmepumpenanlage, 212231654 2511 Seite 3 von 4 [Seite 58] 11 Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder Um die weitergehenden Leistungen des Wettbewerbers eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland nachzuweisen, ist es erforderlich, die vollständigen Versicherungsbedingungen des Wettbewerbers in Textform Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung einer vorzulegen. Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines Wochenend-/Ferienhauses in einem Staat des Europäischen 2 Höchstersatzleistung Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (subsidiär). Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu und Kosten begrenzt. gewerblichen Zwecken. 3 Ausschlüsse 12 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im Ausland Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als sind Eigentümer einer Wandladestation/ Wallbox zu den in Ziff. 9.1 sowie Ziff. 11 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten. • ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den Versicherungsbedingungen dieser Versicherung; Kein Versicherungsschutz besteht, wenn • gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse; • bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen, • die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei Zurich) einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang). sind; • die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird. • berufliche oder gewerbliche Risiken; • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst gestellt • Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen (die werden. Assistance-Leistungen von Zurich werden in einem separaten Dokument aufgeführt); Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist, • bei uns optional abschließbare Leistungen. dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt ist und die Wandladestation/Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet ist. 13 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im Ausland (Gewässerschaden) 13.1 Umfang Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gem. 9.1.1 bis 9.1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank). Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne, dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. 14 Leistungserfüllung Unsere Leistungen zu Ziff. 9 - 13 des Bausteines B-PHV 01-01 erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. B-PHV 02-01 Bestleistung (Dieses Risiko kann nur als Zusatzrisiko zu der Top-Deckung versichert werden) 1 Umfang Sofern ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Privat-Haftpflichtversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang oder höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) als die Zurich Insurance Europe AG anbietet, wird die Zurich Insurance Europe AG auf Ihren ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch hin im Schadenfall den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern. 212231654 2511 Seite 4 von 4

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