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Volltext aufklappen: Verbraucher- und Produktinformationen PrivatSchutz Haftpflicht (AHB 2017, BBR-PHV 2017, Klauseln, Bausteine, Deckungskonzept)
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die PrivatSchutz Haftpflichtversicherung
(AHB 2017)
Fassung 04.2025
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein.
Mitversicherte Personen können alle versicherten Personen außer Sie als Versicherungsnehmer sein.
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Inhaltsverzeichnis
Der Versicherungsumfang 18 Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen?
19 Wann kann es zu einer Beitragsregulierung kommen?
1 Welchen Gegenstand und Umfang hat der
Versicherungsschutz?
20 Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen und
welche Folgen hat die verspätete Zahlung?
2 Sind Vermögensschäden oder das Abhandenkommen
von Sachen versichert?
21 Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen
hat die verspätete Zahlung?
3 Welche Risiken sind versicherbar?
22 Was ist zu beachten, wenn Sie ein
4 Was passiert mit neu hinzukommenden Risiken
SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben?
(Vorsorge-Versicherung)?
23 Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger
5 Welchen Umfang hat unsere Leistungspflicht?
Vertragsbeendigung?
6 In welchen Fällen ist die Leistungspflicht
eingeschränkt?
Weitere Bestimmungen
7 Welche Ausschlüsse sind zu beachten?
24 Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Der Leistungsfall 25 Was gilt hinsichtlich der mitversicherten Personen?
26 Wie gestaltet sich ein Abtretungsverbot?
8 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des
Versicherungsfalles zu beachten?
27 Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen,
Anschriften- und Namensänderungen beachten?
9 Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des
Versicherungsfalles zu beachten?
28 Was müssen Sie bei der Verlegung des Erstwohnsitzes
ins Ausland beachten?
10 Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung
von Obliegenheiten?
29 Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie?
30 Welche Verjährungsfristen sind zu beachten?
Die Versicherungsdauer
31 Welches Recht ist anzuwenden?
11 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
32 Welches Gericht ist für Klagen zuständig?
12 Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt?
33 Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam?
13 Was geschieht bei Wegfall des versicherten
Interesses? 34 Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung
kommen?
14 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer
Beitragsanpassung? 35 Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit?
15 Welche Kündigungsmöglichkeiten haben Sie oder wir 36 Wie sind Sparten und Versicherungen definiert?
nach einem Versicherungsfall?
37 Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart, und was
16 Welche Kündigungsmöglichkeiten haben wir nach einer leistet er?
Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von
Rechtsvorschriften? 38 Was ist das Innovationsversprechen?
39 Besitzstandsklausel (auf Verträge vom Markt)
Der Versicherungsbeitrag
17 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
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Der Versicherungsumfang 4 Was passiert bei neu hinzukommenden Risiken
(Vorsorge-Versicherung)?
1 Welchen Gegenstand und Umfang hat der
4.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages
Versicherungsschutz?
neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort
versichert.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für
den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der
4.1.1 Sie sind verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall),
neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung
das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden
kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlassen Sie die
Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher
rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten
Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall
auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu
beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung
Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die
des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der
Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt
es nicht an.
4.1.2 Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen
angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die
2 Sind Vermögensschäden oder das Abhandenkommen Höhe dieses Beitrages innerhalb eines Monats nach Eingang der
von Sachen versichert? Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue
Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
2.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die
gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden wegen 4.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer
Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziff. 4.1.2 auf die im
eingetreten sind. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten
Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden und – soweit
Vermögensschäden dürfen weder durch Personen noch durch vereinbart – für Vermögensschäden begrenzt.
Sachschäden entstanden sein.
5 Welchen Umfang hat unsere Leistungspflicht?
Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie
in diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der
PrivatSchutz Haftpflichtversicherung genannten
Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter
Versicherungssummen bzw. Selbstbeteiligungen. Auf Ziff. 5 und 6
Schadensersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten
wird hingewiesen.
Schadenersatzverpflichtungen.
2.2 Durch besondere Vereinbarung kann der
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie
Versicherungsschutz auf Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen
aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder
Inhalts wegen Schäden durch Abhandenkommen von Sachen
Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch
erweitert werden. Hierüber finden dann die Bestimmungen über
gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die durch Sie ohne
Sachschäden Anwendung.
unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen worden sind,
binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder
3 Welche Risiken sind versicherbar? Vergleich bestanden hätte. Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit
bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen zwei
Der Versicherungsschutz umfasst Ihre gesetzliche Haftpflicht Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
3.1 aus den im Versicherungsschein und dessen Nachträgen 5.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des
angegebenen Risiken, Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig
erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in
3.1.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über
Versicherungsschein und dessen Nachträgen angegebenen Risiken. Schadensersatzansprüche gegen Sie, sind wir zur Prozessführung
Dies gilt nicht bevollmächtigt. Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf
unsere Kosten.
• für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von
versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugen. 5.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines
Zum Gebrauch gehört z. B. auch Ein- und Aussteigen, Be- und Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz
Entladen, Betanken und Aufladen, Reparatur, Wartung und fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, von uns die
Reinigung, Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen als Bestellung eines Verteidigers für Sie gewünscht oder genehmigt, so
Arbeitsmaschine tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit Ihnen
• für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
• für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels 5.4 Erlangen Sie oder ein Mitversicherter das Recht, die
Bohrung errichtet werden oder wurden. Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so
sind wir zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.
3.1.2 aus Risiken, die für Sie nach Abschluss der Versicherung
neu entstehen (Vorsorge-Versicherung) und die in Ziff. 4 näher
6 In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht
geregelt sind.
eingeschränkt?
3.1.3 von Regressansprüchen aus übergegangenem Recht von
6.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem
Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten
Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen
Krankenversicherern, privaten und öffentlichen
Nachträgen genannten vereinbarten Versicherungssummen
Arbeitgebern/Dienstherrn wegen Personenschäden gegenüber
begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf
mitversicherten Personen.
mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf
6.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere
Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender
Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines
oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Wir können den Vertrag jedoch
Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten
unter den Voraussetzungen von Ziff. 17 kündigen.
Versicherungssummen begrenzt.
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6.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung 7.4.3 zwischen mehreren Mitversicherten desselben
eintretende zeitlich zusammenhängende Versicherungsfälle gelten Versicherungsvertrages.
als ein Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten
dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese 7.5 Haftpflichtansprüche gegen Sie
• auf derselben Ursache, 7.5.1 aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in
• auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im
zeitlichem Zusammenhang oder Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
• auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
6.4 Wird Versicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften
vereinbart, sind Sie mit dem im Versicherungsschein oder seinen nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern
Nachträgen festgelegten Betrag an jedem Versicherungsfall beteiligt. und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder,
Kommen im Leistungsfall mehrere Selbstbeteiligungen zum Tragen, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder
dann gilt die jeweils höhere Selbstbeteiligung. (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer
angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind wir auch bei sind).
Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur
Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet. 7.5.2 von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn
Sie eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder
6.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die betreute Person sind;
Versicherungssummen angerechnet.
7.5.3 von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie eine
6.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein
einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die nicht rechtsfähiger Verein sind;
Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur
Gesamthöhe dieser Ansprüche. 7.5.4 von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden
Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Handelsgesellschaft,
6.7 Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;
leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die
Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger 7.5.5 von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene
Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Partnerschaftsgesellschaft sind;
Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente
nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages 7.5.6 von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;
zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet. Für die Berechnung des
Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5:
den Versicherungsschutz in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich
zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten
Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden
Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente 7.6 Fremde Sachen
die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen
verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen
sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen
Versicherungssumme abgesetzt. gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht
erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen
6.8 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Verwahrungsvertrages sind.
Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder
Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der 7.7 Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
Weigerung an entstehenden Mehraufwand an
Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen
sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn
7 Was ist nach einem Unfall zu beachten
7.7.1 die Schäden durch Ihre gewerbliche oder berufliche
(Obliegenheiten)?
Tätigkeit an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung,
Prüfung und dgl.) entstanden sind; bei unbeweglichen Sachen gilt
Falls im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen nicht
dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung
unmittelbar von der Tätigkeit betroffen waren;
ausgeschlossen:
7.7.2 die Schäden dadurch entstanden sind, dass Sie diese
7.1 Versicherungsansprüche aller Personen, die den
Sachen zur Durchführung Ihrer gewerblichen oder beruflichen
Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Tätigkeiten (als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche und dgl.)
benutzt haben; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur
7.2 Versicherungsansprüche aller Personen, die den
insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der
Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren
Benutzung betroffen waren;
Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
7.7.3 die Schäden durch Ihre gewerbliche oder berufliche
• Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
Tätigkeit entstanden sind und sich diese Sachen oder – sofern es
• Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben.
sich um unbewegliche Sachen handelt – deren Teile im unmittelbaren
Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben; dieser Ausschluss
7.3 Gesetzliche Haftpflicht
gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Tätigkeit
offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von
Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder Zusagen
Schäden getroffen hatten.
über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
zu Ziff. 7.6 und Ziff. 7.7:
7.4 Haftpflichtansprüche
Sind die Voraussetzungen der Ausschlüsse in Ziff. 7.6 und Ziff. 7.7 in
7.4.1 von Ihnen selbst oder der in Ziff. 7.5 benannten Personen
der Person von Ihren Angestellten, Arbeitern, Bediensteten,
gegen die Mitversicherten,
Bevollmächtigten oder Beauftragten gegeben, so entfällt gleichfalls
der Versicherungsschutz, und zwar sowohl für Sie als auch für die
7.4.2 zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern
durch den Versicherungsvertrag etwa mitversicherten Personen.
desselben Versicherungsvertrages,
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7.8 Hergestellte oder gelieferte Sachen 7.13 Gentechnische Arbeit
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an von Ihnen hergestellten Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf
oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge
einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache • gentechnische Arbeiten,
und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch • gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
dann, wenn die Schadensursache in einem mangelhaften Einzelteil • Erzeugnisse, die
oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Beschädigung – Bestandteile aus GVO enthalten,
oder Vernichtung der gesamten Sache oder Leistung führt. Dieser – aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte in Ihrem
Auftrag oder für Ihre Rechnung die Herstellung oder Lieferung der 7.14 Sachschäden
Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen
haben. Haftpflichtansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus
ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
7.9 Schäden im Ausland
• Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer handelt,
Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden • Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
Schadenereignissen; Ansprüche aus § 110 Sozialgesetzbuch • Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
(SGB VII) sind jedoch mitversichert.
7.15 Elektronische Daten
7.10 Umweltschadenhaftung
Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der
7.10.1 Ansprüche, die gegen Sie wegen Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es
sich handelt um
Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderer auf der
EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/34/EG) basierenden nationalen • Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, Veränderung von Daten,
wenn Sie von einem Dritten aufgrund gesetzlicher • Nichterfassen oder fehlerhaftes Speichern von Daten,
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Erstattung der • Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch,
durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Anspruch • Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
genommen werden.
7.16 Persönlichkeits-/Namensrechtsverletzung
Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche erhalten,
die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder
auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/34/EG) basierenden Namensrechtsverletzungen.
nationalen Umsetzungsgesetzen bereits aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen Sie geltend 7.17 Diskriminierung
gemacht werden könnten.
Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane,
Dieser Ausschluss gilt nicht im Rahmen der Versicherung privater Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
Haftpflichtrisiken.
7.18 Übertragung von Krankheiten
7.10.2 Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch
Umwelteinwirkung. Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die aus der
Übertragung einer Ihrer Krankheiten resultieren. Das Gleiche gilt für
Dieser Ausschluss gilt nicht Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
die durch Krankheit der Ihnen gehörenden, von Ihnen gehaltenen
a) im Rahmen der Versicherung privater Haftpflichtrisiken oder oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht
Versicherungsschutz, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich
b) für Schäden, die durch von Ihnen hergestellte oder gelieferte noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Erzeugnisse (auch Abfälle), durch Arbeiten oder sonstige
Leistungen nach Ausführung der Leistung oder nach Abschluss 7.19 Gemeingefahren
der Arbeiten entstehen (Produkthaftpflicht).
Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die nachweislich auf
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden durch Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr,
Umwelteinwirkung, die aus der Planung, Herstellung, Lieferung, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf
Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung von Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das
Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare
• Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe Naturkräfte ausgewirkt haben.
herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern
oder wegzuleiten (WHG-Anlagen); 7.20 Versicherungsumfang allgemein
• Anlagen gem. Anhang 1 oder 2 zum Umwelthaftungsgesetz
(UmweltHG-Anlagen); Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich
• Anlagen, die nach dem Umweltschutz dienenden um gesetzliche Ansprüche handelt,
• Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht
unterliegen; 7.20.1 auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus
• Abwasseranlagen oder Teilen Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der
Leistung;
7.11 Asbest
7.20.2 wegen Schäden, die verursacht werden, um die
Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Nacherfüllung durchführen zu können;
Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
7.20.3 wegen des Ausfalls der Nutzung des
7.12 Ionisierende Strahlen Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der
Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder
mittelbarem Zusammenhang stehen mit energiereichen ionisierenden 7.20.4 auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf
Strahlen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
Röntgenstrahlen).
7.20.5 auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung
der Leistung;
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7.20.6 wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender 9 Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des
Ersatzleistungen Versicherungsfalles zu beachten?
7.21 Vermögensschäden 9.1 Jeder Versicherungsfall ist uns innerhalb einer Woche
anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden erhoben wurden. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie
Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden.
7.21.1 durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für Ihre
Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Sachen, 9.2 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und
erbrachten Arbeiten oder sonstigen Leistungen; Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind dabei zu
befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche
7.21.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und uns bei der
prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit; Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände,
die unserer Ansicht nach für die Bearbeitung des Schadens wichtig
7.21.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke
wirtschaftlich verbundene Unternehmen; übersandt werden.
7.21.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art; 9.3 Wird gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches,
behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein
7.21.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung, sowie Mahnbescheid erlassen oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet,
Reiseveranstaltung; haben Sie dies unverzüglich anzuzeigen.
7.21.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, 9.4 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von
Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz müssen Sie fristgemäß
Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen.
oder Unterschlagung; Einer Weisung durch uns bedarf es nicht.
7.21.7 aus Rationalisierung und Automatisierung; 9.5 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich
geltend gemacht, haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu
7.21.8 aus der Verletzung von Persönlichkeits- und überlassen. Wir beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie
Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen
sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung
stellen.
7.21.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und
Kostenanschlägen; 10 Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung
von Obliegenheiten?
7.21.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als
ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, 10.1 Kündigungsrecht aufgrund vorsätzlicher oder grob
Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer fahrlässiger Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des
Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen; Versicherungsfalles Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig
eine Obliegenheit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles
7.21.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder gegenüber uns zu erfüllen haben, so können wir innerhalb eines
behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Monats, nachdem wir von der Obliegenheitsverletzung Kenntnis
Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen.
7.21.12 aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Sie nachweisen, dass die
Geld, Wertpapieren und Wertsachen; Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober
Fahrlässigkeit beruhte.
7.21.13 aus Schäden durch ständige Immissionen (z. B.
Geräusche, Gerüche, Erschütterungen) 10.2 Leistungsfreiheit und Leistungskürzung aufgrund
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung vor bzw.
7.22 Vorsorge-Versicherung bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
Die Vorsorge-Versicherung gilt nicht für Risiken Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Ziff. 8 oder 9 vorsätzlich, so sind
wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger
7.22.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in
Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens
Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie
zu beweisen.
7.22.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von
Bahnen; 10.2.1 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung
sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass
7.22.3 die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
unterliegen; Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die Feststellung oder
den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
7.22.4 die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im
Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind 10.2.2 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles
bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur
dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch
Der Leistungsfall gesonderte Mitteilung in Textform(z. B. Brief, E-Mail, Fax) auf diese
Rechtsfolge hingewiesen haben. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten unabhängig davon, ob wir ein uns nach Ziff. 10.1 zustehendes
8 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des
Kündigungsrecht ausüben.
Versicherungsfalles zu beachten?
Besonders gefahrdrohende Umstände haben Sie auf unser Verlangen
hin innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit
die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen
unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt
ohne Weiteres als besonders gefahrdrohend.
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Die Versicherungsdauer 15.2 Kündigung durch Sie
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns
11 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu
einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
der laufenden Versicherungsperiode.
oder dessen Nachträgen angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den
ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 21.1
15.3 Kündigung durch uns
zahlen.
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei
12 Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt? Ihnen wirksam.
12.1 Vertragsdauer
16 Welche Kündigungsmöglichkeiten haben wir nach einer
Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein oder dessen
Rechtsvorschriften?
Nachträgen angegebene Zeit abgeschlossen.
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung
12.2 Stillschweigende Verlängerung
bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind wir
berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich
von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn
der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens
es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird,
drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine
in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.
Kündigung zugegangen ist.
12.3 Vertragsbeendigung
Der Versicherungsbeitrag
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen 17 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
Zeitpunkt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu
Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden zahlen.
Jahres kündigen; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate
vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres in Textform (z. B. Brief, E-Mail,
18 Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen?
Fax) zugegangen sein.
18.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der
13 Was geschieht bei Wegfall des versicherten Beitragsanpassung.
Interesses?
Soweit die Beiträge nach Lohn, Bau- oder Umsatzsumme berechnet
Wenn versicherte Interessen vollständig und dauerhaft wegfallen, so werden, findet keine Beitragsanpassung statt. Mindestbeiträge
erlischt die Versicherung bezüglich dieser Interessen. Uns steht für unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der
diese Versicherungsperiode nur derjenige Beitrag zu, der dem Beitragsanpassung.
Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
18.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit
In der Familiendeckung besteht für die mitversicherten Personen der Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen
bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle Ihres Todes bis Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der
zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Wird die nächste Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen
Beitragsrechnung durch Ihren überlebenden Ehegatten oder den Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem
mitversicherten Lebenspartner eingelöst, so wird dieser vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten
Versicherungsnehmer. Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare
ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell
durch den einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die
14 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer
Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen.
Beitragsanpassung?
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung gemäß
Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt
Ziff. 18.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes
durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten
ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats
Schadenfälle.
in Textform(z. B. Brief, E-Mail, Fax) nach Zugang unserer Mitteilung
mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen,
18.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer
in dem die Beitragsanpassung wirksam werden sollte.
Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich aus
Ziff. 18.2 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsanpassung).
Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht
Der veränderte Folgejahresbeitrag wird Ihnen mit der nächsten
hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor
Beitragsrechnung bekannt gegeben.
dem Wirksamwerden der Beitragsanpassung zugehen. Eine
Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in jedem der
letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz als
15 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie oder wir denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach
nach einem Versicherungsfall? Ziff. 18.2 ermittelt hat, so dürfen wir den Folgejahresbeitrag nur um
den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt unserer
15.1 Kündigungsmöglichkeit Schadenzahlungen nach unseren unternehmenseigenen Zahlen im
letzten Kalenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht
Das Versicherungsverhältnis kann von Ihnen oder uns gekündigt überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben
werden, wenn würde.
• von uns eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder 18.4 Liegt die Veränderung nach Ziff. 18.2 oder 18.3 unter
• Ihnen eine Klage über einen unter den 5 Prozent, entfällt eine Beitragsanpassung. Diese Veränderung ist
jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich
zugestellt wird. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen
Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der
Klage zugegangen sein.
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19 Wann kann es zu einer Beitragsregulierung kommen? Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im
Versicherungsschein, dessen Nachträgen oder in der
19.1 Sie haben nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums erfolgt.
Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren
Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch 21.2 Verzug
einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind
innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne
und auf unseren Wunsch nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zu Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
unserem Nachteil können wir von Ihnen eine Vertragsstrafe in nicht zu vertreten haben.
dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen.
Dies gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie an der Unrichtigkeit der Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zur
Angaben kein Verschulden trifft. Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei
Wochen setzen. (Mahnung)
19.2 Aufgrund Ihrer Änderungsmitteilung oder sonstiger
Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen
berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken Beiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und außerdem auf
jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei uns. die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht –
aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen.
Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht
unterschritten werden. Alle entsprechend Ziff. 19.1 nach dem Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen
Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Schadens zu verlangen.
Ermäßigungen des Mindestbeitrages werden berücksichtigt.
21.3 Leistungsfreiheit
19.3 Unterlassen Sie die rechtzeitige Mitteilung, können wir für
den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein
Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung Versicherungsfall ein und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles
gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich mit der Zahlung des Beitrages oder der Zinsen oder Kosten in Verzug,
gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel so sind wir von der Verpflichtung zur Zahlung frei.
gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben
innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des 21.4 Kündigung
erhöhten Beitrages erfolgten.
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in
19.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats
mehrere Jahre. nach der Kündigung die Zahlung leisten. Die Regelung über unsere
Leistungsfreiheit nach Ziff. 21.3 bleiben unberührt.
20 Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen und
welche Folgen hat die verspätete Zahlung? 22 Was ist zu beachten, wenn Sie ein
SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben?
20.1 Fälligkeit
22.1 Ihre Pflichten als Beitragszahler
Der erste oder einmalige Beitrag ist unabhängig vom Bestehen eines
Widerrufsrechts - unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten Ist zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren
und im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen vereinbart worden, haben Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des
Versicherungsbeginns zu zahlen. Beitrages für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor 22.2 Änderung des Zahlungswegs
Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich
nach Vertragsschluss zu zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz
wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können,
20.2 Leistungsfreiheit so sind wir berechtigt, die SEPA-Lastschriftvereinbarung in Textform
(z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu kündigen.
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zu dem nach
Ziff. 20.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlen, so sind wir für Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Sie verpflichtet
einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht sind, die ausstehenden Beiträge und zukünftige Beiträge selbst zu
zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung übermitteln.
Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) oder durch einen auffälligen Hinweis
im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für
Beitrages aufmerksam gemacht haben. fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Ihnen in Rechnung
stellen.
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie die Nichtzahlung
nicht zu vertreten haben. 22.3 Monatliche Beiträge
20.3 Rücktritt Monatliche Beiträge müssen im SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt
werden.
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig,
können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht
23 Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger
gezahlt ist.
Vertragsbeendigung?
Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit durch
vertreten haben.
Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil
des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem
21 Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen Versicherungsschutz bestanden hat.
hat die verspätete Zahlung?
21.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit Weitere Bestimmungen
Die Folgebeiträge werden zu Beginn der jeweils vereinbarten
24 Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Versicherungsperiode fällig.
24.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Interesse
in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
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24.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, 29 Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie?
ohne dass Sie dies wussten, können Sie die Aufhebung des später
geschlossenen Vertrages verlangen. 29.1 Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von
Gefahrumständen
24.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht
innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen
Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben. bekannten Gefahrumstände in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax)
anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten
mit der sie verlangt wird, uns zugeht. Inhalt zu schließen.
24.4 Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer
abgeschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme, Fragen im Sinne des
zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag Satzes 1 stellen.
nichtig. Wir haben Anspruch auf den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, in
dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren
erlangt haben. Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem
vereinbarten Inhalt abzuschließen.
25 Was gilt hinsichtlich der mitversicherten Personen?
Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen und
kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so
25.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf
behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder
Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als Sie selbst, sind alle
dies arglistig verschwiegen.
für Sie geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten
entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die
29.2 Rücktritt
Vorsorgeversicherung (Ziff. 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur
in der Person eines Mitversicherten entsteht.
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag
25.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag
zurückzutreten.
steht ausschließlich Ihnen zu. Sie sind neben den Mitversicherten für
die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.
26 Wie gestaltet sich ein Abtretungsverbot? 29.2.1 Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen,
dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden.
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der
Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
27 Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen,
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Anschriften- und Namensänderungen beachten?
29.2.2 Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
27.1 Form
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der
Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem
unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den
Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind für uns bestimmte
Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen
Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber
und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, in Textform abzugeben.
kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig
verletzt haben.
Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an
die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen als zuständig
Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden
bezeichnete Stelle gerichtet werden.
der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und
29.3 Beitragsanpassung oder Kündigungsrecht
Anzeigen bleiben unberührt.
Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung einer
27.2 Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung
Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit
beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt
einem Monat kündigen.
für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die
Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen,
bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht
dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Absendung des Briefes als zugegangen.
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
27.3 Nichtanzeige der Verlegung einer gewerblichen
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen
Niederlassung
Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen
auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Versicherung unter der Anschrift Ihres
Gewerbebetriebes abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der
Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die
gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Ziff. 27.2
anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode
entsprechende Anwendung.
Vertragsbestandteil.
28 Was müssen Sie bei der Verlegung des Erstwohnsitzes Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10%
ins Ausland beachten? oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland (außerhalb der Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax)
Bundesrepublik Deutschland) erlischt der Versicherungsschutz für kündigen.
Sie und die mitversicherten Personen zum Datum der Abmeldung und
es erfolgt die Aufhebung des Vertrages. Die Abmeldebescheinigung
ist uns unverzüglich zu übersenden.
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29.4 Voraussetzungen für die Durchsetzung der Rechte Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft
nach Ziff. 29.2 und 29.3 bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene
Partnerschaftsgesellschaft sind.
Wir müssen die uns nach Ziff. 29.2 und 29.3 zustehenden Rechte
innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des
die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche
erlangen. Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie
nach unserem Sitz.
Wir haben die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
stützen; wir dürfen nachträglich weitere Umstände zur Begründung 32.3 Unbekannter Wohnsitz
unserer Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht
verstrichen ist. Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche
Uns stehen die Rechte nach den Ziff. 29.2 und 29.3 nur zu, wenn wir Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) nach unserem Sitz oder nach unserer für den Versicherungsvertrag
auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. zuständigen Niederlassung. Dies gilt entsprechend, wenn der
Versicherungsnehmer eine juristische Person oder eine parteifähige
Wir können uns auf die in den Ziff. 29.2 und 29.3 genannten Rechte Personengesellschaft ist und sein Geschäftssitz unbekannt ist.
nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder
die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
33 Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam?
29.5 Anfechtung
33.1 Inhalt
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,
Sofern wir zukünftig Verbesserungen der Versicherungsleistungen
bleibt unberührt.
anbieten, können diese auch Bestandteil des bestehenden Vertrages
werden.
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der bis
zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen
Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die Verbesserungen
Vertragszeit entspricht.
der Versicherungsleistungen informieren sowie Ihnen den alten und
neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der verbesserten
29.6 Ausübung der Rechte
Versicherungsleistungen ab der nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen
ist.
Wir dürfen nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir Sie durch
gesonderte Mitteilung in Textform(z. B. Brief, E-Mail, Fax) auf diese
Die Verbesserungen werden dann zur nächsten Hauptfälligkeit
Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Vertragsbestandteil, wenn Sie den von uns vorgeschlagenen
Verbesserungen der Versicherungsleistungen nicht innerhalb von
30 Welche Verjährungsfristen sind zu beachten? sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen.
30.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.
in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn
Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners innerhalb der Frist absenden.
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang
30.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns weitergeführt.
angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum
zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z. B. Brief, 33.2 Ausgeschlossene Leistungsverbesserungen
E-Mail, Fax) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller nicht
mit. Die unter Ziff. 33.1 genannten möglichen Leistungsverbesserungen
sind ausgeschlossen, sofern Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung
oder Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
31 Welches Recht ist anzuwenden?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 34 Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung
kommen?
Die Vertragssprache ist deutsch.
34.1 Bedingungsoptimierung aufgrund neuer verbesserter
Bedingungen
32 Welches Gericht ist für Klagen zuständig?
Sofern wir zukünftig ein verbessertes Bedingungswerk anbieten, kann
32.1 Klagen gegen uns
dieses auch Bestandteil des bestehenden Vertrages werden.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den
Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die neuen Leistungen
Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich
bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes informieren sowie Ihnen
zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
den alten und neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der neuen
Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen
Leistungen bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes ab der
Aufenthalt haben.
nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen ist.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
Das verbesserte Bedingungswerk wird dann zur nächsten
nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des
Hauptfälligkeit Vertragsbestandteil, wenn Sie der von uns
Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche
vorgeschlagenen Bedingungsumstellung nicht innerhalb von sechs
Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns
Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen.
nach unserem Sitz.
Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.
32.2 Klagen gegen Sie
Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist
innerhalb der Frist absenden.
ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur
Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, oder in Ermangelung eines
Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang
solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
weitergeführt.
Sind Sie als Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt
sich das zuständige Gericht auch nach Ihrem Sitz oder dem Ihrer
Niederlassung. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Offene
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34.2 Ausgeschlossene Bedingungsoptimierungen 34.3.6 Unser Kündigungsrecht im Falle Ihres Widerspruchs
Die unter Ziff. 34.1 genannten möglichen Bedingungsoptimierungen Widersprechen Sie nach Ziff. 34.3.5 einer Anpassung können wir den
sind ausgeschlossen, sofern Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung Vertrag kündigen, wenn uns das Festhalten an dem Vertrag ohne die
oder Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Anpassung nicht zumutbar ist.
34.3 Bedingungsanpassung aufgrund höchstrichterlicher Unsere Kündigung müssen wir innerhalb von sechs Wochen nach
Entscheidung oder bestandskräftigem Verwaltungsakt Zugang Ihres Widerspruchs schriftlich erklären, und zwar mit einer
Frist von acht Wochen zum Ende eines Monats.
Bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen können wir eine
Regelung Ihrer Versicherungsbedingungen anpassen. 34.4 Klauselanpassung
34.3.1 Feststellen der Unwirksamkeit einer Regelung Die Regelungen nach Ziff. 34.1 und 34.3 finden zu vereinbarten
Klauseln entsprechend Anwendung.
Wird durch
35 Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit?
• eine höchstrichterliche Rechtsprechung,
• einen bestandskräftigen Verwaltungsakt oder
35.1 Werden Sie, als Versicherungsnehmer, im Sinne des
• die Änderung oder das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften
Arbeitsförderungsrechts unverschuldet arbeitslos, übernehmen wir
für Sie die Beitragszahlung für max. sechs Monate für diese
eine Regelung der Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt
PrivatSchutz-Versicherung bei unverändertem Versicherungsschutz.
bzw. einzelne Regelungen für nicht mehr als mit geltendem Recht als
vereinbar angesehen, sind wir berechtigt, diese Regelung zu ändern,
Nehmen Sie diese Leistung in Anspruch, so gilt dies als ein
zu ergänzen oder zu ersetzen.
Versicherungsfall.
Bei der gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung kommt es nicht
35.2 Voraussetzungen für die Leistung:
darauf, ob sich diese gegen uns oder ein anderes Unternehmen
richtet, sofern die für unwirksam erklärte Regelung im Wesentlichen
• Ihr Wohnsitz und dauernder Aufenthalt ist in der Bundesrepublik
inhaltsgleich ist.
Deutschland
• Ihre Arbeitslosigkeit ist frühestens sechs Monate nach Beginn
Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn die in den folgenden Absätzen
dieser Versicherung eingetreten
beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.
• die Arbeitslosigkeit besteht seit mindestens sechs Wochen
• die Versicherung wurde noch nicht gekündigt
34.3.2 Regelungen, die angepasst werden können:
• Sie als Arbeitnehmer standen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit
mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem
Wir können nur Regelungen anpassen, die eines der folgenden
sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht
Themen betreffen:
befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens
15 Wochenstunden
• Leistungsvoraussetzungen,
• Sie haben das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet.
• Leistungsumfang,
• Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen;
35.3 Ein Anspruch besteht nicht, wenn:
• Obliegenheiten, die Sie nach Vertragsschluss beachten müssen,
• die Anpassung Ihres Beitrages,
• Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung oder
• die Vertragsdauer und
Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
• die Kündigung Ihres Vertrages.
• bei Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutzverfahren
rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
34.3.3 Anpassungsvoraussetzung
ausgesprochen war
• Sie als Freiwilliger den Wehrdienst, den Bundesfreiwilligendienst
Eine Anpassung nach Ziff. 34.3 ist nur möglich, wenn
(BFD) oder den internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD)
oder nationalen Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales
• die gesetzlichen Vorschriften keine konkreten Bestimmungen
(FSJ) oder ökologisches Jahr (FöJ)) ableisten, als Auszubildender,
enthalten, mit der die durch die Unwirksamkeit entstandene
Selbstständiger, Freiberufler,
Vertragslücke geschlossen werden kann und
• Mitarbeiter eines Saison- oder Kampagnebetriebes oder
• der ersatzlose Wegfall der Regelung keine angemessene Lösung
Angestellter, die bei Ihrem Ehe-/Lebenspartner, Kind, ihren Eltern
darstellt, die den typischen Interessen der Vertragspartner gerecht
oder Geschwistern und deren Ehe-/Lebenspartner beschäftigt
würde.
waren.
34.3.4 Anpassung durch Inhalt der Neuregelung
Ein Anspruch auf Beitragszahlung bei unverschuldeter
Arbeitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach Abschluss des
Bei der Anpassung werden die Grundsätze der ergänzenden
Kündigungsschutzverfahren bzw. nach Beendigung des gekündigten
Vertragsauslegung angewendet. Das bedeutet, dass die unwirksame
Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen gemäß Ziff. 35.2 erneut
Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die
erfüllt sind.
Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen
gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der
35.4 Das Vorliegen der unter Ziff. 35.1 und 35.2 genannten
Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gewesen
Voraussetzungen müssen Sie durch entsprechende
wäre.
Bescheinigungen des für Sie zuständigen Arbeitsamtes und des
Arbeitgebers nachweisen.
34.3.5 Durchführung der Anpassung
35.5 Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit müssen Sie vor
Die angepasste Regelung werden wir Ihnen in Textform (z. B. Brief,
Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen gemäß
E-Mail, Fax) bekannt geben und erläutern.
Ziff. 35.2 erfüllt haben.
Widersprechen Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang
35.6 Der Anspruch auf Übernahme der Beitragszahlung ist
der Mitteilung, gilt die Anpassung als genehmigt. Ihr Widerspruch
unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in Textform (z. B. Brief,
muss in Textform erfolgen. Hierauf werden wir Sie in unserer
E-Mail, Fax) von Ihnen geltend zu machen. Bei Vorliegen aller
Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
Voraussetzungen beginnt die Beitragszahlung mit dem auf den
Eintritt der Arbeitslosigkeit folgenden Kalendermonat, frühestens
Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn
jedoch mit Eingang der Anzeige der Arbeitslosigkeit bei uns. Den
innerhalb der Frist absenden. Bei einem fristgerechten Widerspruch
Beginn der Beitragszahlung werden wir Ihnen schriftlich bestätigen.
wird die Regelungsanpassung nicht Vertragsbestandteil.
Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungsgemäß von
Ihnen zu entrichten; überzahlte Beiträge werden mit zu diesem
Zeitpunkt offenen Forderungen verrechnet.
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35.7 über das Ende Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie uns 37.3 Fortfall des SofortSchutzes
unverzüglich in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) informieren. Sie sind
verpflichtet, uns jederzeit auf Anforderung Nachweise über die Verweigert der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages,
Fortdauer der Arbeitslosigkeit vorzulegen. Die Beitragszahlung tritt Herbeiführung des Versicherungsfalles, Arglist, anderen
mit Ende des Kalendermonats, in dem wir Nachweise angefordert Pflichtverletzungen (Verletzung von Anzeigepflichten, Pflichten bei
haben, außer Kraft, wenn uns in einem solchen Fall die Fortdauer der Gefahrerhöhung, anderen Obliegenheiten) ganz oder teilweise den
Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen wird. Versicherungsschutz oder ist in diesen oder anderen Fällen das
Bestehen oder der Umfang der Leistungspflicht des Vorversicherers
streitig, so besteht insoweit auch kein Anspruch aus dem
36 Wie sind Sparten und Versicherungen definiert?
SofortSchutz.
Als Sparte gilt:
Dies gilt nicht, wenn Ihr Vertrag mit uns insoweit weitergehenden
Versicherungsschutz bietet als der Fremdvertrag oder wenn Sie die
Sparte PrivatSchutz-Versicherung Leistungspflicht des Vorversicherers nachweisen (Vorversicherer
bestätigt seine Leistungspflicht, verbindliche Entscheidung des
Unfallversicherung Ombudsmanns oder rechtskräftiges Urteil).
Unfall
Existenzversicherung
Der SofortSchutz umfasst ferner nicht Leistungen, auf die Sie
gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines
Privat-Haftpflichtversicherung Vergleichs mit dem Vorversicherer verzichtet haben.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Sportboot-Haftpflichtversicherung 37.4 Umstellung SofortSchutz auf vollen
Haftpflicht
Haus- und Grundbesitzer- Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung 37.4.1 Der mit uns geschlossene Vertrag wird zu dem im
Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen genannten
Hausrat Hausratversicherung Ablauftermin des Fremdvertrages, spätestens jedoch 3 Jahre nach
Beginn unseres Vertrages, auf den vollen Versicherungsschutz
Wohngebäude Wohngebäudeversicherung umgestellt.
Gleiches gilt, wenn der Fremdvertrag vor dem genannten
Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung Ablauftermin endet.
Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Immobilien-Rechtsschutzversicherung Die vorzeitige Beendigung des Fremdvertrages ist uns unverzüglich
mitzuteilen. Wird die Beendigung schuldhaft nicht oder nicht
rechtzeitig angezeigt, und entsteht ein Schaden vor Zugang der
37 Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart, und was Anzeige, so besteht der Versicherungsschutz weiterhin nur im
leistet er? Umfang des SofortSchutzes nach Ziff. 37.2.
Sie sind noch bei einem anderen Anbieter versichert. Der 37.4.2 Vom Zeitpunkt der Umstellung an ist der für den vollen
Versicherungsschutz aus dem anderweitigen Vertrag (nachfolgend Versicherungsschutz vereinbarte Versicherungsbeitrag zu zahlen.
Fremdvertrag genannt) geht dem Versicherungsschutz aus dieser
PrivatSchutz-Versicherung vor. Dies gilt auch, sofern die Umstellung aufgrund Ziff. 37.4.1 Satz 1 erfolgt
und der Fremdvertrag von Ihnen nicht gekündigt worden ist.
Bis zum Ablauf des Fremdvertrages haben Sie aus diesem Vertrag
Versicherungsschutz in Form eines SofortSchutzes. 37.5 Obliegenheiten im Versicherungsfall
37.1 Dauer des SofortSchutzes Sollte der Vorversicherer einen Schaden ablehnen, die
Entschädigung kürzen oder die Höchstentschädigung des
Die bei uns abgeschlossene Versicherung besteht als SofortSchutz Fremdvertrages ausgeschöpft sein, müssen Sie uns unverzüglich den
bis zum Ablauf des Fremdvertrages, längstens jedoch für die Dauer Schaden anzeigen und uns auf Verlangen die entsprechenden
von 3 Jahren. Danach tritt der volle Versicherungsschutz des mit uns Nachweise unverzüglich vorlegen.
abgeschlossenen PrivatSchutz-Vertrages in Kraft.
Ferner haben Sie die übrigen der in Ziff. 9 genannten Obliegenheiten
37.2 Definition und Leistung SofortSchutz nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten.
Der SofortSchutz gilt nur hinsichtlich solcher Risiken und Gefahren, Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Obliegenheiten richten sich
die im Fremdvertrag versichert sind. Bezogen auf diese Risiken und nach Ziff. 10. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir
Gefahren ergänzt sie den Versicherungsschutz aus Ihrem ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht
Fremdvertrag um Leistungen, die in Ihrem Fremdvertrag nicht haben.
enthalten sind, aber in dem mit uns geschlossenem Vertrag versichert
sind. 37.6 SofortSchutz in der Privat-Haftpflichtversicherung zur
bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung bei der
Maßgeblich ist der Versicherungsumfang des Fremdvertrags zu dem Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland
Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Antrag bei uns gestellt haben.
Voraussetzung: Bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für
Sie können Leistungen aus dem SofortSchutz nur beanspruchen, Deutschland besteht bereits eine Betriebs-Haftpflichtversicherung
wenn aus der Deckung des Fremdvertrags keine oder nur eine bei der auch private Risiken abgesichert sind. Im Rahmen des o. g.
begrenzte Leistung beansprucht werden kann. Vertrages besteht der Versicherungsschutz für Sie als
Versicherungsnehmer oder für den mit Ihnen in häuslicher
Ändern Sie nach Antragstellung dieses Versicherungsvertrages den Gemeinschaft lebenden Lebenspartner.
Fremdvertrag, wirkt sich diese Änderung nicht auf den mit uns
vereinbarten SofortSchutz aus. Die Ziff. 37.1 bis 37.4 gelten entsprechend.
Wir zahlen im Schadenfall maximal die vereinbarte Zum Zeitpunkt der Aufhebung der bei der Zurich Insurance plc
Höchstentschädigung unter Berücksichtigung der vertraglich Niederlassung für Deutschland bestehenden
vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Bei Betriebs-Haftpflichtversicherung endet Ihr SofortSchutz in der
der Berechnung unserer Leistung berücksichtigen wir die vom Privat-Haftpflicht der PrivatSchutz-Versicherung.
Vorversicherer bereits gezahlten Leistungen oder zu erbringenden
Leistungen, so dass keine doppelte Entschädigung erfolgt. Der Zeitpunkt der Aufhebung der Betriebs-Haftpflichtversicherung
bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland ist uns
unverzüglich mitzuteilen. Wird die Aufhebung schuldhaft nicht oder
nicht rechtzeitig angezeigt, so besteht kein Versicherungsschutz.
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[Seite 12]
Trifft Sie an der Nichtanzeige oder der verspäteten Anzeige kein
Verschulden, so besteht Versicherungsschutz im Rahmen des
SofortSchutzes gemäß Ziff. 37.2.
38 Was ist das Innovationsversprechen?
Werden die Versicherungsbedingungen, Deckungskonzepte und
Versicherungsleistungen der Zurich zum Vorteil des
Versicherungsnehmers weiter- oder neuentwickelt, so kann der
Versicherungsnehmer die Schadenregulierung nach den neuen
Bedingungen der Zurich verlangen.
Dies gilt nicht bei Versicherungsbedingungen mit separatem
Beitragszuschlag oder soweit dem Versicherungsnehmer eine
Umstellung gegen Beitragszuschlag angeboten wurde und diese von
ihm abgelehnt wurde.
Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese
laufende Versicherung vereinbarten Gesamtversicherungssummen
und Kosten begrenzt.
39 Besitzstandsklausel (auf Verträge vom Markt)
Auf Ziffer 3 wird besonders hingewiesen
39.1 Leistung
Sofern im Schadenfall der Versicherungsschutz des unmittelbaren
Vorvertrages (im Falle eines Nachtrages der unmittelbare
Vorvertragsstand) zu einer günstigeren Schadenregulierung für den
Versicherungsnehmer bzw. Versicherten führt, erfolgt auf Ihren
ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch die
Schadenregulierung gemäß dem Versicherungsschutz des
unmittelbaren Vorvertrages. Die Schadenregulierung erfolgt in allen
Punkten gemäß der gewählten Alternative. Als Vorvertrag gelten
Verträge, die einen gleichartigen Versicherungsumfang analog dieser
Versicherung (bei Zurich) beinhaltet haben.
39.2 Umfang der Leistungen
Der Nachweis (bspw. in Form des Versicherungsscheins und seiner
Nachträge, der Bedingungen und Klauseln) über die Leistungen des
Vorvertrages ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese
Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen
und Kosten begrenzt.
39.3 Ausschlüsse
Die Besitzstandsklausel findet keine Anwendung
a) auf ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den
Versicherungsbedingungen dieser Versicherung
b) auf gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse;
c) für Regelungen zur Besitzstands- oder Marktgarantie des
unmittelbaren Vorvertrages (Die Bezugnahme auf die
Besitzstandsklausel des Vorvertrages ist deshalb ausgeschlossen
und wird nicht Gegenstand dieses Vertrages);
d) in den Fällen der zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und
uns als Versicherer ausdrücklich herbeigeführten Änderungen
oder Abweichungen gegenüber dem Vorvertrag (bspw.
Vereinbarung von Selbstbehalten oder Reduzierung der
Versicherungssummen);
e) für Vorverträge bei einem nicht in Deutschland zum Betrieb
zugelassenen Versicherer;
f) bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen,
sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei Zurich)
sind;
g) auf berufliche oder gewerbliche Risiken;
h) auf Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen
(die Assistanceleistungen von Zurich werden in einem separaten
Dokument aufgeführt)
i) auf bei uns optional abschließbare Leistungen
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Bausteine für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung
(B-PHV 2025)
Fassung 04.2025
Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im
Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten.
Inhaltsverzeichnis
B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien (auch als
Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen
Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren
Energien
Inland
1 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken
2 Bauherrenrisiko
3 Unbebautes Grundstück
4 Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu
gewerblichen Zwecken und Garagen
5 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox
6 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch
(Gewässerschaden)
7 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage
8 Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung)
Ausland
9 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Ausland
10 Unbebautes Grundstück im Ausland
11 Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder
eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland
12 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im Ausland
13 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im Ausland
(Gewässerschaden)
14 Leistungserfüllung
B-PHV 02-01 Bestleistung
1 Umfang
2 Höchstersatzleistung
3 Ausschlüsse
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B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien (auch als Übersteigt der Voranschlag diese Summe, so muss für das gesamte
Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen Vorhaben eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen
werden.
Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren
Energien 3 Unbebautes Grundstück
Inland Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines
Grundstückes bis zu der im Versicherungsschein oder dessen
1 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich
mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu
Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer folgender
Immobilien: 4 Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu
gewerblichen Zwecken und Garagen
1.1 Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus,
4.1 Vermietung von Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern
1.2 einer oder mehrerer Wohnungen,
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern.
Wochenend-/Ferienwohnung genutzt wird.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
Bei Wohnungseigentum besteht Versicherungsschutz in Ihrer gewerblichen Zwecken.
Eigenschaft als Sondereigentümer. Dabei ist mitversichert Ihre
gesetzliche Haftpflicht aus Ansprüchen der Gemeinschaft der 4.2 Vermietung von Wochenend-/Ferienhäusern und/oder
Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Wochenend-/Ferienwohnungen
Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch
nicht auf Ihren Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen 4.2.1 Umfang
Eigentum.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
1.3 eines Wochenend-/Ferienhauses, Wochenend-/Ferienhäusern und/oder
Wochenend-/Ferienwohnungen.
1.4 eines Schrebergartens,
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
1.5 eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten gewerblichen Zwecken.
Wohnwagens.
4.2.2 Subsidiaritätsklausel
1.6 Für die in den Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01
genannten Immobilien ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 4.2.1 versicherte Objekt in
Eigentümer zugehöriger Garagen, Gärten und vorhandener der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu
Flüssiggastanks mitversichert. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
1.7 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer Versicherer Versicherungsschutz besteht.
einer nicht zu einer in Ziff. 1.1 – 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01
gehörigen einzelnen Garage. 4.3 Vermietung von Einliegerwohnungen
Subsidiaritätsklausel Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
Einliegerwohnungen in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des
Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 1.7 des Bausteines Bausteines B-PHV 01-01.
B-PHV 01-01 versicherte Objekt in der Privat-Haftpflichtversicherung,
besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko gewerblichen Zwecken.
noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
4.4 Vermietung einzelner Zimmer (dauerhaft)
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den
Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekte von Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung
Ihnen ausschließlich zu privaten Wohnzwecken verwendet werden. einzelner Zimmer in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines
Bei Zwei- und Dreifamilienhäusern gilt dies für eine Wohnung im B-PHV 01-01.
versicherten Objekt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
Mitversichert gelten von Ihnen selbstgenutzte Büro- und gewerblichen Zwecken.
Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm
geringer als 50 % ist. 4.5 Vermietung einzelner Zimmer an Feriengäste
(vorübergehend)
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von
Pflichten, die Ihnen als Eigentümer obliegen (z. B. bauliche Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der
Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf vorübergehenden Vermietung von einzelnen Zimmern an Feriengäste
Gehwegen). in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01.
Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Um Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen folgende
Eigentümer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Voraussetzungen erfüllt sein:
Eigentumswechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw.
Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft. • Es handelt sich um Ihr selbst bewohntes Ein-, Zwei- oder
Dreifamilienhaus.
• Die Zimmer werden an Feriengäste vermietet.
2 Bauherrenrisiko • Es wird keine gewerbsmäßige Fremdenpension betrieben.
• Es ist kein Personal zur Bedienung der Gäste eingestellt.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr sowie aus der
Ausführung von Bauarbeiten in Eigenleistung (Neubauten, Umbauten, Nicht versichert ist die Haftpflicht für Beschädigung, Zerstörung und
Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) bis zu der im Verlust von Gegenständen, die von den Gästen eingebracht werden.
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten,
veranschlagten Bausumme je Bauvorhaben.
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4.6 Vermietung von Eigentumswohnungen, Räumen zu • einer Bioenergieanlage,
gewerblichen Zwecken und Garagen • einer Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW thermische Leistung
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von für ein Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3 sowie Ziff. 3 des Bausteines
B-PHV 01-01.
4.6.1 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen
genannten Eigentumswohnungen. Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist,
dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu ist.
gewerblichen Zwecken.
Mitversichert sind
4.6.2 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen
genannten Anzahl von Garagen und/oder einzelnen gelegenen • Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung des erzeugten
Räumen in einem Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines Stromes in das eigene oder in das Netz eines
B-PHV 01-01 zu gewerblichen Zwecken, sofern der Anteil der Energieversorgungsunternehmens (private und gewerbliche
gewerblich genutzten Fläche in qm geringer als 50 % ist. Nutzung). Dies gilt nicht, wenn Sie Endverbraucher direkt
versorgen. Endverbraucher sind Kunden, die Energie für den
eigenen Verbrauch kaufen.
5 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox
8.2 Ausschlüsse
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als
Eigentümer einer Wandladestation/Wallbox zu den in Ziff. 1 sowie
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Ziff. 4.1 bis 4.3 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten.
• Ansprüche wegen Schäden, die während und durch das Errichten
Für den Versicherungsschutz ist es erforderlich, dass die Montage
dieser Anlagen entstehen (insbesondere durch Erdbohrungen);
und Installation der Wandladestation/Wallbox durch ein
• Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst;
Fachunternehmen durchgeführt wurde und diese beim Netzbetreiber
• Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung
angemeldet ist.
gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen;
• Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
• die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit Ausland
einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang).
• die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird. 9 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Ausland
• Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst.
9.1 Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke
6 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrem
(Gewässerschaden)
selbstgenutzten, in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien
Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
und Nordirland gelegenen, nachfolgend genannten Eigentums:
Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gemäß 1.1 bis 1.3 des
Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder
9.1.1 Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus;
oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank) versichert. Das
Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den
9.1.2 Wochenend-/ Ferienwohnung;
Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.
9.1.3 Wochenend-/ Ferienhaus;
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne,
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
9.1.4 dazugehörige Garagen und Gärten sowie eines
unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
Schrebergartens. Als Wochenend-/Ferienhaus gilt ein auf Dauer
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Widerherstellung des Zustandes,
9.2 Ausschlüsse
wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung der
unter Ziff. 9.1. versicherten Objekte
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
9.3 Leistungserfüllung
Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten
Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine
Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in
Anwendung.
der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen
ist.
7 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage
10 Unbebautes Grundstück im Ausland
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer privat
genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für ein
Umfang
Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1
und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Dies gilt ausschließlich für die
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines
eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Einleitung in ein Gewässer.
Grundstückes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien
8 Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung) und Nordirland, bis zu der im Versicherungsschein oder dessen
Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich
8.1 Umfang mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu
Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer und
Betreiber
11 Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder
eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland
• einer Photovoltaikanlage,
• einer Solaranlage auch Balkonkraftwerk,
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung einer
• einer genehmigungsfreien Klein-Wind-, Wasserkraftanlage bis zu
Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines
15 kW,
Wochenend-/Ferienhauses in einem Staat des Europäischen
• einer Wärmepumpenanlage,
• einer Geothermieanlage (Erdwärme) bis 100 m Tiefe,
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Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten 2 Höchstersatzleistung
Königreich Großbritannien und Nordirland (subsidiär).
Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen
gewerblichen Zwecken. und Kosten begrenzt.
12 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im Ausland 3 Ausschlüsse
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen
Eigentümer einer Wandladestation/ Wallbox zu den in Ziff. 9.1 sowie sind
Ziff. 11 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten.
• ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Versicherungsbedingungen dieser Versicherung;
• gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse;
• die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit • bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen,
einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang). sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei Zurich)
• die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird. sind;
• Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst gestellt • berufliche oder gewerbliche Risiken;
werden. • Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen (die
Assistance-Leistungen von Zurich werden in einem separaten
Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist, Dokument aufgeführt);
dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt • bei uns optional abschließbare Leistungen.
ist und die Wandladestation/Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet
ist.
13 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im Ausland
(Gewässerschaden)
13.1 Umfang
Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gem. 9.1.1 bis 9.1.3
des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder
oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank). Das
Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den
Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne,
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten
Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine
Anwendung.
14 Leistungserfüllung
Unsere Leistungen zu Ziff. 9 - 13 des Bausteines B-PHV 01-01
erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem
Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in der Vertragswährung bei
einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
B-PHV 02-01 Bestleistung
(Dieses Risiko kann nur als Zusatzrisiko zu der Top-Deckung
versichert werden)
1 Umfang
Sofern ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine
Privat-Haftpflichtversicherung mit weitergehenden Leistungsumfang
oder höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) als die Zurich
Insurance Europe AG anbietet, wird die Zurich Insurance Europe AG
auf Ihren ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch hin im
Schadenfall den Versicherungsschutz um solche Leistungen
erweitern.
Um die weitergehenden Leistungen des Wettbewerbers
nachzuweisen, ist es erforderlich, die vollständigen
Versicherungsbedingungen des Wettbewerbers in Textform
vorzulegen.
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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die
PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung
(BBR-PHV 2017)
Fassung 04.2025
Die fehlende(n) Ziffer(n) sind in dem Baustein-Bogen (B-PHV 2025) enthalten und gelten mitversichert, wenn diese vereinbart wurden.
Inhaltsverzeichnis
1 Welches Risiko ist versichert? 22 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert?
2 Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen? 23 In welchem Umfang sind Persönlichkeits- oder
Namensrechtsverletzungen versichert?
3 In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert?
24 Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit
4 In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert?
5 In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung
versichert?
6 Was gilt für Familie, Haushalt und Sport?
7 Welche Personen sind mitversichert?
8 In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert?
9 In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und
Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert?
10 In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen
versichert?
11 In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater
Schlüssel versichert?
12 In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und
Wasserfahrzeuge versichert?
13 In welchem Umfang sind Tiere versichert?
14 In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit
versichert?
15 In welchem Umfang ist die Teilnahme am
fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von
Lehrgeräten versichert?
16 In welchem Umfang sind Abwässer- und
Allmählichkeitsschäden versichert?
17 In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit
versichert?
18 In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten
versichert?
19 Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand
(nach § 904 BGB)?
20 In welchem Umfang sind Ansprüche aus
Benachteiligungen für Privatpersonen versichert
(AGG)?
21 In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche
Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
(USchadG) versichert?
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Privat-Haftpflichtversicherung Der Ausschluss in Ziff. 7.5.1 AHB 2017 findet insoweit keine
Anwendung
1 Welches Risiko ist versichert?
4.1.2 der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung
1.1 Versichert ist im Umfang der Allgemeinen oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch
Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(AHB 2017) und den nachstehenden Bestimmungen Ihre gesetzliche
Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, 4.1.3 der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der
insbesondere den in Ziff. 2 bis Ziff. 24 und, soweit vereinbart, den in Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten
den Klauseln zur Privat-Haftpflichtversicherung AHB 2017 und zwar wegen
aufgeführten Tatbeständen und Eigenschaften.
4.1.3.1 sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden,
1.2 Ausgenommen sind die Gefahren nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
• Ihres eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Ihres 4.1.3.2 der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten
Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber bzw. Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster
Ziff. 18); Daten;
• Ihrer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art;
• Ihrer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung. 4.1.4 der Zerstörung des Zugangs Dritter zum elektronischen
Datenaustausch;
2 Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen? 4.2 Versicherungssummen
Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen
in diesen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für genannten Versicherungssummen, wobei Vermögensschäden wie
die Privat-Haftpflichtversicherung genannten Versicherungssummen Sachschäden behandelt werden.
und Selbstbeteiligungen. Auf Ziff. 5 und 6 AHB 2017 wird
hingewiesen. Abweichend von Ziff. 6.2 AHB 2017 stellen diese zugleich die
Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines
3 In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert? Versicherungsjahres dar.
3.1 Umfang Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende
Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten
Gebäuden, Grundstücken (auch Pacht), Wohnräumen und sonstigen • auf derselben Ursache,
zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und
zeitlichem Zusammenhang,
3.2 Ausschlüsse • auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung
elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
wegen 4.3 Auslandschäden
• Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung; Versicherungsschutz besteht – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 –
• Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und für Versicherungsfälle im Ausland (weltweit).
Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und
allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Der 4.4 Ausschlüsse
Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand,
Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind 4.4.1 Ausgeschlossene Tätigkeiten
• Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern
können; Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Ihren
• Schäden infolge von Schimmelbildung. nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
• Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
4 In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert? • IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
• Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung,
4.1 Versichertes Risiko -pflege;
• Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-,
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.15 AHB 2017 – Ihre Full-Service-Providing;
gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der • Betrieb von Datenbanken.
Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im
Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt 4.4.2 Weitere Ausschlüsse
um Schäden aus
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
4.1.1 Verletzung von Datenschutzgesetzen
4.4.2.1 wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bewusst
wegen Schäden, sowie immaterielle Schäden – aus der Verletzung
von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener 4.4.2.1.1 unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/
Daten.Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Datennetze eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service
Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Attacks),
Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das
Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die 4.4.2.1.2 Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu
Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder
eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die 4.4.2.2 die im Zusammenhang stehen mit
Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
4.4.2.2.1 massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming),
Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch
Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden 4.4.2.2.2 Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich
von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden
Personen) untereinander. können;
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[Seite 19]
4.4.2.3 gegen Sie oder jeden Mitversicherten, soweit der Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche und
Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder Feststellungen der Forderungen zur Insolvenztabelle sowie
behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden den Versicherer
Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden
Pflichtverletzungen herbeigeführt wurde. hätte.
4.4.2.4 aus dem Abhandenkommen von Geld (auch digitale Einem Urteil gleichgestellt sind ein
Zahlungsmittel) sowie Wertpapieren und Wertsachen (jeweils auch in
digitaler Form) • Vollstreckungsbescheid;
• gerichtlicher Vergleich;
• notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel, aus dem
5 In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung
hervorgeht, dass sich der Schädigende persönlich der sofortigen
versichert?
Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.
5.1 Versichertes Risiko
5.5.4 die Zwangsvollstreckung nachgewiesenermaßen
fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint.
5.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie
während der Wirksamkeit dieser Ausfalldeckung durch einen Dritten
5.5.4.1 Eine Zwangsvollstreckung ist fehlgeschlagen, wenn sie
in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der
nicht oder nicht zur vollständigen Befriedigung Ihrer Ansprüche
Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und
geführt hat.
Nordirland geschädigt werden und die daraus resultierenden
berechtigten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche nicht realisiert
5.5.4.2 Eine Zwangsvollstreckung erscheint insbesondere dann
werden können (z. B. wegen Vermögenslosigkeit des Schädigenden).
als aussichtslos, wenn der Schädigende
5.2 Mitversicherte Personen
• innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft
abgegeben hat;
5.2.1 Mitversichert sind gleichartige Ansprüche Ihres
• in der örtlichen Schuldnerkartei des Gerichtes geführt wird;
Ehegatten, Ihrer Kinder und Ihres Lebenspartners sowie der
mitversicherten Personen, sofern diese bedingungsgemäß in der
5.5.5 Sie Ihre Ansprüche gegen den Schädigenden an uns
Privat-Haftpflichtversicherung ohne besondere Beitragsberechnung
abtreten.
mitversichert sind.
5.6 Ausschlüsse
5.2.2 Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die
mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung.
5.6.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gefahren
5.3 Versicherte Schäden
5.6.1.1 die dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes,
Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes vgl. – Ziff. 18) oder einer
Versichert sind die finanziellen Folgen von Personenschäden (Tötung
verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art des Schaden-
oder Gesundheitsbeeinträchtigung von Menschen) oder
ersatzpflichtigen zuzurechnen sind, oder
Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen), für die
der Schädigende aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
5.6.1.2 die einer Pflichtversicherung unterliegen.
privatrechtlichen Inhalts Ihnen gegenüber zum Schadenersatz
verpflichtet ist.
5.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Ansprüche wegen Schäden an
Nicht versichert sind Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang
mit nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine
• Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern;
medizinische Behandlung zurückzuführen sind, Krieg, Aufruhr,
• Immobilien, für die gemäß Ziff. 9 kein Versicherungsschutz
inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen.
besteht;
• Pferden oder sonstigen Reit- oder Zugtieren oder an Zuchttieren;
5.4 Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes
• Sachen, die (auch) dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes,
Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber
Mit der Ausfalldeckung werden Sie so gestellt, als ob der
Ziff. 18) eines Mitversicherten zuzurechnen sind.
Schädigende Versicherungsschutz über eine eigene
Privat-Haftpflichtversicherung genießen würde.
5.6.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind des
Weiteren
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den vereinbarten
Versicherungssummen und versicherten Tatbeständen der für Sie in
5.6.3.1 Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der
diesem Vertrag enthaltenen Privat-Haftpflichtversicherung. Darüber
Rechtsverfolgung;
hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche
gegenüber Haltern und Hütern von Hunden und Pferden, für die nach
5.6.3.2 Schäden, zu deren Ersatz
Ziff. 13.1 kein Versicherungsschutz besteht.
a) bei einem Dritten Leistungen beantragt werden können oder ein
5.5 Voraussetzung
Dritter Leistungen zu erbringen hat (z. B. aus Sach- oder
Haftpflichtversicherungen),
Voraussetzung für die Leistung ist, dass
b) ein Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht,
5.5.1 die Schädigung erfolgt im Rahmen der Gefahren des
soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder
täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines
ähnliches von Dritten handelt;
Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes. Dies gilt für den
Versicherungsnehmer, eine gemäß Ziff. 7 BBR PHV 2017
5.6.3.3 Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder
mitversicherte Person und für den Dritten.
vertraglichen Forderungsübergangs;
5.5.2 der Schädigende zum Zeitpunkt des Schadenereignisses
5.6.3.4 Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte
seinen festen Wohnsitz in einem Staat des Europäischen
Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht
Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten
rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;
Königreich Großbritannien oder in Nordirland hatte.
5.6.3.5 Ansprüche aus Schäden, die der Schädigende durch
5.5.3 Sie gegen den Schädigenden ein rechtskräftiges Urteil
vorsätzliches Handeln herbeigeführt hat.
oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht
in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Staat des
5.7 Ihre Obliegenheiten
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz oder dem
Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erstritten
5.7.1 Sie haben uns den Versicherungsfall anzuzeigen. Sie sind
haben.
verpflichtet, alle für den Schadenfall relevanten Tatumstände
wahrheitsgemäß und ausführlich zu melden. Insbesondere haben Sie
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uns den Originaltitel und die Original-Vollstreckungsunterlagen freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des
auszuhändigen. Auf unseren Wunsch hin, haben Sie uns alle freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder im Anschluss an die
Auskünfte und sonstigen Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Versicherungsfall im Sinne der Klausel vorliegt, zu überlassen.
Unmittelbar bzw. nicht als Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist
5.7.2 Sie sind verpflichtet nachzuweisen, dass die ein Zeitraum bis zu 15 Monaten.
Zwangsvollstreckung fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint.
Hierfür haben Sie z. B. das Vollstreckungsprotokoll des Geringfügige entgeltliche Tätigkeiten (Minijobs) gelten mitversichert,
Gerichtsvollziehers, aus dem sich die Erfolglosigkeit der solange sie nur auf die Dauer der Ausbildung ausgerichtet sind.
Zwangsvollstreckung ergibt, vorzulegen.
7.3.2 Als mitversichert gelten:
5.7.3 Bei Verletzung dieser Obliegenheiten gilt Ziff. 10
AHB 2017 entsprechend. • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
unverheirateten Kinder ohne Altersbeschränkung, auch nach
5.8 Ansprüche Dritter Abschluss der Ausbildung.
Dritte, insbesondere der Schädigende, können aus diesem Vertrag Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht
keine Rechte herleiten. mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
• Ihre volljährigen unverheirateten und nicht mit Ihnen in häuslicher
6 Was gilt für Familie, Haushalt und Sport?
Gemeinschaft lebenden Kinder auch noch nach Beendigung der
Schul- oder Berufsausbildung bei vorliegender Arbeitslosigkeit in
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
unmittelbarem Anschluss an die berufliche Erstausbildung und
zwar bis zu einem Jahr.
• aus der Verantwortung für Familie oder Haushalt, z. B. aus der
Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder (bei dem Single-Tarif
7.3.3 Mitversichert gelten Ihre volljährigen Kinder mit einer
nur als Haushaltungsvorstand);
körperlichen und/oder geistigen Behinderung, Erkrankung und/oder
• als Radfahrer;
Pflegebedürftigkeit, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
• aus der Ausübung von Sport; ausgenommen ist Ihre jagdliche
oder in einer Betreuungseinrichtung leben.
Betätigung und Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge
Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie ein
Subsidiaritätsklausel:
zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter
organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die
Der Versicherungsschutz für die in dieser Klausel genannten
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird
versicherten Personen in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht
• aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von
nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige
Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen,
Leistungspflichten gehen vor, wenn für das selbe Risiko noch bei
nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
7 Welche Personen sind mitversichert? 7.4 Enkelkinder
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
7.1 Ehegatten/eingetragener Lebenspartner
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) Als mitversichert gelten:
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihres • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners. unverheirateten Enkelkinder bis zur Beendigung der Schul- oder
Berufsausbildung entsprechend Ziff. 7.3.1 und bis zu einem Jahr
Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen nach Beendigung der Schul-/Berufsausbildung.
Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht
Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
vergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten. 7.5 Eltern
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
7.2 Nichtehelicher/nichteingetragener Lebenspartner
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) Als mitversichert gelten:
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden nicht
Privatperson Ihres nichtehelichen/nichteingetragenen berufstätigen Elternteile oder die Ihres mitversicherten Partners.
Lebenspartners, soweit dieser mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
lebt, dort behördlich gemeldet ist und weder Sie noch Ihr Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht
Lebenspartner verheiratet sind oder eine andere eingetragene mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Lebenspartnerschaft besteht und dessen Kinder im Sinne von
Ziff. 7.3. 7.6 AuPair/Austauschschüler
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
Die Mitversicherung erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die häusliche
Lebensgemeinschaft aufgelöst ist. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht von AuPairs,
Austausch-, Gastschüler und Babysittern, die sich vorübergehend –
7.3 Kinder bis zu 24 Monate – in Ihrem Haushalt aufhalten, soweit
(gilt nicht für den Single-Tarif) Versicherungsschutz nicht über eine anderweitige Versicherung
besteht.
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihrer
unverheirateten und nicht in einer eingetragenen 7.7 Im Haushalt beschäftigte Personen
Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und
Pflegekinder). Die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten
Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit gilt als mitversichert.
7.3.1 Bei Ihren volljährigen Kindern besteht Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder
Versicherungsschutz jedoch nur, solange diese sich noch in einer gefälligkeitshalber die in Ziff. 9.1 BBR-PHV 2017 und im
nicht abgeschlossenen, ununterbrochenen Schul- oder sich hieran Bausteinbogen (B-PHV 01-01) bezeichneten Wohnungen, Häuser und
unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (berufliche Gärten betreuen oder hierzu den Streudienst versehen.
Erstausbildung – Lehre und/oder Studium, auch Bachelor und
unmittelbar anschließender Masterstudiengang – auch in Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden,
umgekehrter Reihenfolge –; nicht Zweitlehre oder Zweitstudium, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem
Referendarzeit, Fortbildung und dgl.) befinden. Bei Ableistung des Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt.
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[Seite 21]
7.8 Für die Privat-Haftpflicht zum Single-Tarif gilt: 8.3 Ausschlüsse
Sie sind der alleinige Versicherte. Die persönliche Haftpflicht Ihres Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche auf
Ehegatten, Lebenspartners oder von Ihren Kindern, Enkelkindern, Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder
oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert. Bei Änderung Ihrer exemplary damages.
persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat, Geburt, Adoption,
Pflegschaft eines Kindes) besteht für diese Personen eingeschränkt 8.4 Kaution
Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4
AHB 2017). Haben Sie im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur
Sicherstellung von Leistungen aufgrund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht
7.9 Für die Privat-Haftpflicht zum Single mit Kind(er)-Tarif zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu der
gilt: im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Summe
je Versicherungsfall und für alle Versicherungs- fälle eines
Sie und Ihre Kinder gem. Ziff. 7.3 sind die versicherten Personen. Die Versicherungsjahres bis zum Doppelten dieser dort genannten
persönliche Haftpflicht Ihres Ehegatten, Lebenspartners oder von Summe zur Verfügung.
Ihren Enkelkindern oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert.
Bei Änderung Ihrer persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat) Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende
besteht für diese Person eingeschränkt Versicherungsschutz im Schadenersatzzahlung angerechnet.
Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4 AHB 2017).
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so sind Sie
7.10 Ausschlüsse verpflichtet, die Differenz zurückzuzahlen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die
Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen
• von Ihnen gegen mitversicherte Personen; einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
• mitversicherter Personen gegen Sie;
• mitversicherter Personen untereinander. 8.5 Leistungserfüllung
7.11 Sinngemäße Anwendung Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in
Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die über diesen der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen
Vertrag mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung. ist.
8 In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert? 9 In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und
Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert?
8.1 Umfang
Inland
Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 – Ihre gesetzliche
Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Schadenereignisse, 9.1 Selbstgenutzte Immobilien
soweit diese
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und
• bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb eines Pächter folgender im Inland gelegener Immobilien:
Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Schweiz oder
dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland 9.1.1 einer oder mehrerer Wohnungen.
• bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungsschein
oder dessen Nachträgen genannten Dauer in allen anderen Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ferien- oder
Staaten (weltweit) eingetreten sind. Wochenendwohnung benutzt wird.
Voraussetzung hierfür ist die Beibehaltung Ihres deutschen 9.1.2 eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als
Hauptwohnsitzes. drei abgeschlossene Wohnungen befinden.
Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und 9.1.3 eines Wochenend-/Ferienhauses.
außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten
Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und 9.1.4 eines Schrebergartens.
Gerichtskosten, werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – als
Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Die 9.1.5 eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten
Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort Wohnwagens,
außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion
angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den
Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Objekte von Ihnen ausschließlich zu
Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. privaten Wohnzwecken verwendet werden. Bei Zwei- und
Dreifamilienhäuser gilt dies für eine Wohnung im versicherten Objekt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden
Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von einer im Mitversichert gelten von Ihnen selbst genutzte Büros und
Ausland gelegenen Ferienwohnung und -haus einschließlich der Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm
dazugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens. geringer als 50 % ist.
8.2 USA/Kanada Für die in den Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Immobilien ist auch Ihre
gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter zugehöriger
Bei den in den USA/US Territorien und Kanada eintretenden Garagen, Gärten, Stellplätze und vorhandener Flüssiggastanks
Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen mitversichert.
werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – unsere
Aufwendungen für Kosten als Leistungen auf die Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von
Versicherungssumme angerechnet. Pflichten, die Ihnen als Mieter, Besitzer und Pächter obliegen (z. B.
bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen
Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und auf Gehwegen) auch soweit diese vertraglich übernommen wurden.
Gerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des
Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer
Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum
entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf unsere Weisung Besitzwechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw. Zwangsverwalter in
hin entstanden sind. dieser Eigenschaft.
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9.1.6 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel, Transponder und
Zugangs-/Codekarten für eine zentrale Schließanlage sowie Tresor-
Es besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem Betrieb einer und Bankschließfachschlüssel), die sich rechtmäßig in Ihrem
privat genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für Gewahrsam befunden haben.
ein Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1
und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzlichen
Dies gilt ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige
Einleitung in ein Gewässer. Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen
9.2 Unbebautes Grundstück in Deutschland (auch Pächter) Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und
Pächter eines in Deutschland gelegenen, unbebauten Grundstückes, Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft
bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen der Wohnungseigentümer versichert. Die Leistungspflicht erstreckt
angegebenen Größe. sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem
gemeinschaftlichen Eigentum.
Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden
bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es 11.2 Ausschlüsse
muss vollständig unbebaut bleiben.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
aus
10 In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen
versichert?
• Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs);
• dem Verlust von Schlüsseln, die Ihnen als ehrenamtlich Tätigen
10.1 Versichertes Risiko
oder Ihrer ehrenamtlichen Einrichtung von Kunden oder sonstigen
Dritten überlassen wurden;
Versichert ist im Umfang des Vertrages – wobei Vermögensschäden
• dem Verlust von Schlüsseln zu beweglichen Sachen: z.B. Möbel-,
wie Sachschäden behandelt werden – Ihre gesetzliche Haftpflicht für
Kfzschlüsseln.
unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der
physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines
11.3 Höchstersatzleistung
Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) mit
Ausnahme der Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
gelagerten Stoffe (Versicherungsschutz hierfür wird ausschließlich
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
durch besondere Vereinbarung gewährt).
begrenzt.
10.2 Versicherte Anlagen
12 In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und
10.2.1 Abweichend von Ziff. 10.1 ist jedoch Ihre gesetzliche Wasserfahrzeuge versichert?
Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
gewässerschädlichen Stoffen versichert, sofern das 12.1 Ausschlüsse
Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde die im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter
Liter/Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser oder Führer eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder
Stoffe. Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch deren Gebrauch
verursacht werden.
10.2.2 Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die
Mitversicherung. Ziff. 3.1.2 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des 12.2 Umfang
versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung)
finden keine Anwendung. Versichert ist jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die
verursacht werden durch den zweckdienlichen Gebrauch
10.3 Rettungskosten
12.2.1 von folgenden Landfahrzeugen, soweit hierfür keine
10.3.1 Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht:
Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für
geboten halten durften (Rettungskosten), sowie außergerichtliche • Kraftfahrzeugen bis 6 km/h bauartbedingter
Gutachterkosten werden von uns insoweit übernommen, als sie Höchstgeschwindigkeit;
zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme • Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle;
für Sachschäden nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten • ferngelenkten Modellfahrzeugen;
bleibt es bei der Regelung der AHB 2017. • Elektrofahrrädern;
• Kraftfahrzeuganhängern;
10.3.2 Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und • Kraftfahrzeugen ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit,
außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen, als die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, auch
sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Golfwagen auf Golfplätzen;
Sachschäden übersteigen. Eine Billigung durch uns von Maßnahmen • Ihr Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern
durch Sie oder Dritte zur Abwendung oder Minderung des Schadens zu privaten Zwecken bis zu 20 km/h bauartbedingter
gilt nicht als Weisung unsererseits. Höchstgeschwindigkeit;
• Kiteboards, -buggys und Strandsegler.
10.4 Ausschlüsse
12.2.2 von Luftfahrzeugen, soweit hierfür keine Zulassungs-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche oder Versicherungspflicht nach § 1 Ziffer 2 Luftverkehrsgesetz
gegen Sie oder jeden Mitversicherten, wenn der Schaden durch besteht.
bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden
Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichteten behördlichen 12.2.3 von folgenden Wasserfahrzeugen:
Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt wurde.
• Ruder-, Paddel-, Schlauchboote ohne Motoren oder Treibsätze,
Kanus;
11 In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater
• fremde Segelboote ohne Motoren;
Schlüssel versichert?
• fremde Motorboote sowie fremde Segelboote mit einer
Segelfläche bis 30 qm, wenn deren Motoren oder Treibsätze nicht
11.1 Versichertes Risiko
mehr als 110 kW (150 PS) betragen. Dieser Gebrauch darf nur
gelegentlich und jeweils vorübergehend nicht länger als 4 Wochen
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und
erfolgen. Als Motor gelten auch Hilfs- oder Außenbordmotoren;
abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus
dem Abhandenkommen von fremden nicht berufsbezogenen
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• Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) 14 In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit
sowie Ihr eigenes Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne versichert?
Motor und einer Rumpflänge von bis zu 7 m. Als Motor gelten auch
Hilfs- oder Außenbordmotoren; 14.1 Umfang
• Ihre eigenen/fremde Windsurfbretter und Surfbretter;
• ferngelenkten Modellfahrzeugen; Mitversichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht als vom
• Kitesurf- und Kitesailboards. Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer/Vormund für eine zu
betreuende Person.
12.3 Subsidiaritätsklausel Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfange der
Vertragsbestimmungen ebenfalls mitversichert die persönliche
Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 12.2.3 genannten gesetzliche Haftpflicht der zu betreuenden Person.
Wasserfahrzeuge in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur
subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige 14.2 Subsidiaritätsklausel
Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei
einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsschutz für die zu betreuende Person in der
Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu
12.4 Ergänzend zu Ziff. 12.2 gilt: anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
12.4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Ihre Haftpflicht Versicherer Versicherungsschutz besteht.
wegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der
gebrauchten Fahrzeuge.
15 In welchem Umfang ist die Teilnahme am
fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von
12.4.2 Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der
Lehrgeräten versichert?
Führer eines Fahrzeuges nach Ziff. 12.2 beim Eintritt des
Versicherungsfalles
15.1 Umfang
• nicht die vorgeschriebene behördliche Fahrerlaubnis hat;
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme
• das Fahrzeug unberechtigt geführt hat.
• am fachpraktischen Unterricht (z.B. an einer Hoch-, Fach-,
Die Verpflichtung zur Leistung bleibt Ihnen gegenüber bestehen,
Gesamtschule oder Universität) an Betriebspraktika und
wenn Sie das Vorliegen der Fahrerlaubnis bei dem berechtigten
Ferienjobs. Der Ausschluss gemäß Ziff. 7.7 AHB 2017 bleibt
Führer ohne Verschulden annehmen durften.
bestehen.
13 In welchem Umfang sind Tiere versichert? 15.2 Lehrgeräte
13.1 Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an
oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Lehrgeräten (auch Maschinen).
Bienen – nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit-
und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die von Ihnen zu 15.3 Höchstersatzleistung
gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden;
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Abweichend von Ziff. 13.1 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht mitversichert Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
13.1.1 als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde und nicht begrenzt.
gewerbsmäßiger Hüter/Reiter fremder Pferde (Fremdreiter), wenn
dies gefälligkeitshalber und nur gelegentlich erfolgt; 15.4 Subsidiaritätsklausel
13.1.2 als Fahrer bei der Benutzung fremder Pferde und Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten
Fuhrwerke zu privaten Zwecken, wenn dies nur gelegentlich und Tätigkeiten und Lehrgeräten in der Privat-Haftpflichtversicherung
unentgeltlich erfolgt; besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz:
anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko
13.1.3 als Halter oder Hüter von für Sie oder einer noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
mitversicherten Person verordneter Blinden- oder Begleithunde,
sofern dies nicht gewerbsmäßig ist. Im Schwerbehindertenausweis
16 In welchem Umfang sind Abwässer- und
muss das Merkzeichen H oder BL eingetragen sein.
Allmählichkeitsschäden versichert?
13.2 Ausschlüsse
16.1 Abwässer
13.2.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Eingeschlossen sind – abweichend von Ziff. 7.14 AHB 2017 –
Ansprüche aller Tierhalter/-eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer
Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer
wegen Sach- und Vermögensschäden.
und durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals.
13.2.2 Nicht versichert sind Halter einer Tierhaltergemeinschaft,
16.2 Allmählichkeitsschäden
insbesondere Reitbeteiligungen.
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden
13.2.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist das Hüten
durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen
von Hunden und Pferden und Ihre Haftpflicht als Fahrer bei der
oder Feuchtigkeit und von Niederschlag (Rauch, Ruß, Staub und
Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken,
dergleichen).
deren Halter mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und/oder zu
den durch diesen Vertrag mitversicherten Personen gehört.
17 In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit
13.3 Subsidiaritätsklausel versichert?
Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 13.1.1 bis 13.1.3 genannten 17.1 Unentgeltliche/entgeltliche Tagesmutter im eigenen
Eigenschaften und Tätigkeiten in der Privat-Haftpflichtversicherung Haushalt
besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz:
anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als
noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder
dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder.
Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der
Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern
im Rahmen des eigenen Haushalts, auch außerhalb der Wohnung
(z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.).
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Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine 18.3 Subsidiaritätsklausel
unentgeltliche oder entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter
(Tageseltern) handelt. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Der Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten in der
Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z. B. Kindergärten, Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu
Kinderhorten oder Kindertagesstätten. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
17.2 Entgeltliche Tagesmutter im Rahmen geringfügiger Versicherer Versicherungsschutz besteht.
Beschäftigung außerhalb des eigenen Haushalts
19 Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als
(gem. § 904 BGB)?
Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder
dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder.
Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden, für die
Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der
Dritte in Anspruch genommen werden, die Ihnen oder einer
Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern
mitversicherten Person in Notstandsituationen gem. § 904 BGB
außerhalb des eigenen Haushalts, auch außerhalb einer Wohnung
freiwillig Hilfestellung geleistet haben.
(z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.).
Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine 20 In welchem Umfang sind Ansprüche aus
entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern) handelt, soweit Benachteiligungen für Privatpersonen versichert
diese im Rahmen des Gesetzes über geringfügig Beschäftigte erfolgt. (AGG)?
Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben
und Institutionen, z. B. Kindergärten, Kinderhorten oder 20.1 Versichertes Risiko
Kindertagesstätten.
20.1.1 Der Versicherungsschutz richtet sich nach den
17.3 Tageskinder Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Haftpflichtversicherung (AHB 2017), den Besonderen Bedingungen
17.3.1 Umfang und Risikobeschreibungen für Privat-Haftpflichtversicherung und den
nachstehenden Bestimmungen.
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der
Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. 20.1.2 Wir bieten Ihnen und den mitversicherten Personen -
abweichend von Ziff. 7.17 AHB 2017 - Versicherungsschutz für den
17.3.2 Subsidiaritätsklausel Fall, dass Sie oder mitversicherte Personen aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen
Der Versicherungsschutz für die Tageskinder in der Benachteiligungen aus den in Ziff. 20.1.3 genannten Gründen für
Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf Schadensersatz
anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten in Anspruch genommen werden.
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
Versicherer Versicherungsschutz besteht. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht,
insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
17.4 Erziehungsberechtigte
Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen
ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Gerichten geltend gemacht werden.
Kinder erleiden.
Für Sie und die mitversicherten Personen besteht
17.5 Ausschlüsse Versicherungsschutz als Dienstherr in Ihrem Privathaushalt oder für in
sonstigen privaten Lebensbereichen beschäftigte Personen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Haftpflicht wegen Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber
Abhandenkommens von Sachen und der Verlust von Geld der zu für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren
betreuenden Kinder. Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
20.1.3 Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die
18 In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten
ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die
versichert?
Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle
Identität.
18.1 Umfang
20.2 Versicherungsfall/Zeitliche Abgrenzung des
Abweichend von Ziff. 1.2 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht
Versicherungsschutzes
hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen
Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements versichert.
20.2.1 Ein Versicherungsfall ist – abweichend von Ziff. 1
AHB 2017 - die erstmalige Geltendmachung eines
Hierunter fällt z. B. Ihre Mitarbeit
Haftpflichtanspruchs gegen Sie oder eine mitversicherte Person
während der Dauer des Versicherungsvertrages. Im Sinne dieses
• in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen und
Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen
Jugendarbeit;
Sie oder eine mit- versicherte Person ein Anspruch schriftlich
• in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden;
erhoben wird oder ein Dritter Ihnen oder einer mitversicherten Person
• bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen,
schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Sie oder eine
Musikgruppen,bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten
mitversicherte Person zu haben.
Gruppen
20.2.2 Die Anspruchserhebung sowie die zugrunde liegende
18.2 Ausschlüsse
Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit der Versicherung
erfolgt sein. Wird eine Benachteiligung durch fahrlässige
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Gefahren aus der
Unterlassung verursacht, gilt sie im Zweifel als an dem Tag begangen,
Ausübung von
an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen
werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
18.2.1 öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern wie z. B. als
Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für
20.3 Höchstersatzleistung
Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr;
Für den Umfang unserer Leistung ist die im Versicherungsschein
18.2.2 wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem
oder in dessen Nachträgen angegebene Versicherungssumme der
Charakter wie z. B. als Betriebs- oder Personalrat,
Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während eines
Versichertenältester, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV, beruflicher
Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle zusammen.
Betreuer nach § 1897 (6) BGB.
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[Seite 25]
20.4 Ausschlüsse Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer
gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche Umweltschutz dienen, abweichen.
20.4.1 gegen Sie und/oder die mitversicherten Personen, soweit 21.2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
Sie bzw. die mitversicherte Person den Schaden durch wissentliches
Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder 21.2.2.1 die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf
Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.
herbeigeführt haben; Ihnen und/oder der mitversicherten Personen
werden die Handlungen oder Unterlassungen nicht zugerechnet, die 21.2.2.2 für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B.
ohne ihr bzw. deren Wissen begangen worden sind; Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz
haben oder hätten erlangen können.
20.4.2 die von den mitversicherten Personen gemäß Ziff. 1.2
geltend gemacht werden; 21.3 Höchstersatzleistung
20.4.3 teilweise abweichend von Ziff. 8.1 – Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte
Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden
• welche vor Gerichten außerhalb Deutschlands geltend gemacht Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres
werden – dies gilt auch im Falle der Vollstreckung von Urteilen, die eingetretenen Versicherungsfälle zusammen.
außerhalb Deutschlands gefällt wurden –;
• wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts ausländischer 21.4 Auslandsschäden
Staaten;
Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 und Ziff. 8.1 im
20.4.4 auf Entschädigung und/oder Schadenersatz mit Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der
Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ordnungs- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende
oder Zwangsgelder, die gegen Sie oder die mitversicherten Personen Versicherungsfälle.
verhängt worden sind;
Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017
20.4.5 wegen Gehalt, rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen
Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung, Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese
Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht
Arbeitsverhältnissen und Sozialplänen sowie Ansprüche aus überschreiten.
Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem
22 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert?
Sozialgesetzbuch VII handelt.
Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden
21 In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers
Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz von den durch den Gesamtverband der Deutschen
(USchadG) versichert? Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen AVB PHV
(Stand: Mai 2024) abweichen.
21.1 Versichertes Risiko
23 In welchem Umfang Persönlichkeits- und
Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 1 AHB 2017,
Namensrechtsverletzungen versichert?
öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von
Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit
Eingeschlossen sind - abweichend von Ziff. 7.16 AHB -
während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder
Namensrechtsverletzungen.
• die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und
bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
• die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und 24 Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit
bestimmungswidrig erfolgt ist.
Für Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung gilt: Wir
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht werden uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss
Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, bei Gefälligkeitshandlungen von Ihnen oder mitversicherter Personen
Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter berufen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer Versicherer (z. B.
ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.
Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser
Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des
Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von
Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können
(Entwicklungsrisiko).
Umweltschaden ist eine
• Schädigung von geschützten Arten und natürlichen
Lebensräumen,
• Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
• Schädigung des Bodens.
Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017, Pflichten oder
Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten,
geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese
Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
21.2 Ausschlüsse
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
21.2.1 Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die
Personen (Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter) richten, die
den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von
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Klauseln für die PrivatSchutz
Privat-Haftpflichtversicherung
(AHB KL Top-2017)
Fassung 04.2025
Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept
ausdrücklich als vereinbart genannt wird.
Die fehlenden Klauseln sind im Baustein-Bogen (B-PHV 2024) enthalten und gelten als versichert, wenn sie vereinbart werden.
Inhaltsverzeichnis
AH001-01 Eltern/Großeltern in AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes (In-
Betreuungseinrichtungen und Ausland)
AH002-02 Alleinstehender Familienangehöriger in AH022-01 Schäden durch Pflegepersonen, die nicht
häuslicher Gemeinschaft auf Dauer beschäftigt sind
AH003-02 Nicht zum/zur Ein-, Zwei-, Dreifamilien-, AH023-01 Vorsorge-Versicherungsschutz für aus
Wochenend-/Ferienhaus und/oder dem Versicherungsschutz
(Wochenend-/Ferien-)wohnung gehörige ausscheidende Kinder
privat gemietete einzelne Garage
(subsidiär) AH024-02 Selbständige nebenberufliche Tätigkeit
AH007-02 Heizöltank oberirdisch (im In- und AH025-01 Erweiterungen zur
Ausland) Forderungsausfalldeckung
AH008-02 Heizöltank unterirdisch (im In- und AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (Auch
Ausland) Drohnen)
AH009-02 Selbstgenutztes Ein-, Zwei- oder AH028-01 Nicht deliktfähige Personen
Dreifamilienhaus und/oder
Ferienhaus/-wohnung) im Ausland AH029-01 Haftpflichtansprüche der versicherten
(Mieter, Besitzer, Pächter) Personen untereinander
AH010-02 Unbebautes Grundstück im Ausland AH030-01 Mietwagen im europäischen Ausland
(auch Pächter) (Mallorca-Deckung)
AH011-02 Verlust fremder beruflicher Schlüssel AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen
Kraftfahrzeugen
AH012-02 Verlust ehrenamtlicher Schlüssel
AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden an
AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und gemieteten Kraftfahrzeugen
Ausstattungsgegenstände in
Ferienhäusern/-wohnungen sowie AH033-01 Be- und Entladeschäden
Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und
Wohnmobilen AH034-01 Neuwertentschädigung
AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder Verlust AH035-01 Unterhaltung einer
fremder Sachen Wandladestation/Wallbox im In- und
Ausland
AH019-01 Beschädigung medizinischer
Diagnosegeräte
AH020-01 Sachschäden an persönlichen
Gegenständen von Arbeitskollegen
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AH001-02 Eltern/Großeltern in
Betreuungseinrichtungen
AH008-02 Heizöltank unterirdisch (im In- und
(Gilt nicht für die Tarife Single, Single mit Kind(er)) Ausland)
Zusätzlich zu Ziff. 7 BBR-PHV 2017 sind Ihre Eltern und Großeltern Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
sowie die Ihres mitversicherten Partners mitversichert, wenn sie in Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer unterirdischen
einer Betreuungseinrichtung wohnen. Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten
inländischen und, gemäß AH009-02, ausländischen Grundstücken
1. Subsidiaritätsklausel mitversichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt
sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen
Der Versicherungsschutz für die in dieser Klausel genannten Nachträgen.
versicherten Personen in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht
nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne
Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
AH002-01 Alleinstehender Familienangehöriger in Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
häuslicher Gemeinschaft Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen.
(Gilt nicht für die Tarife Single, Single mit Kind(er)) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
Ergänzend zu Ziff. 7 BBR-PHV 2017 gelten folgende Personen
mitversichert: Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und
Mitversichert gilt die gleichartige gesetzliche Haftpflicht eines mit Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung.
Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden alleinstehenden
Familienangehörigen (vgl. Ziff. 7.5.1 AHB 2017).
Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht AH009-02 Selbstgenutztes Ein-, Zwei-,
mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Dreifamilienhaus und/oder
Ferienhaus/-wohnung im Ausland
AH003-02 Nicht zum/zur Ein-, Zwei-, Dreifamilien-, (Mieter, Besitzer, Pächter)
Wochenend-/Ferienhaus und/oder
(Wochenend-/Ferien-)wohnung gehörige 1. Umfang
privat gemietete einzelne Garage Mitversichert ist – ergänzend zu Ziff. 9 BBR-PHV 2017 – Ihre
(subsidiär) gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter in einem Staat des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem
1. Umfang Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gelegenen
(Ferien-) Wohnung und/oder Ihres Ein- oder Zwei-/Dreifamilienhauses
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten sowie der dazugehörigen Garagen und Gärten sowie eines
vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von einer im Inland Schrebergartens. Als Wochenendhaus gilt auch ein auf Dauer
gelegenen Garage. abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger.
2. Subsidiaritätsklausel 2. Ausschlüsse
Der Versicherungsschutz für das unter Ziff.1 versicherte Objekt in der Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung des
Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu unter Ziff.1 AH009-02 versicherten Objektes.
anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
3. Leistungserfüllung
Versicherer Versicherungsschutz besteht.
Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in
AH007-02 Heizöltank oberirdisch (im In- und der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen
Ausland) ist.
Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer oberirdischen AH010-02 Unbebautes Grundstück im Ausland
Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten (auch Pächter)
inländischen und, gemäß AH009-02, ausländischen Grundstücken
mitversichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt
1. Umfang
sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen
Nachträgen.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer,
Pächter in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne
der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
Nordirland gelegenen, unbebauten Grundstückes, bis zu der im
unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Größe.
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
muss vollständig unbebaut bleiben.
Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und
Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung.
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2. Leistungserfüllung AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und
Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
Ausstattungsgegenstände in
Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in Ferienhäusern/-wohnungen sowie
der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und
ist. Wohnmobilen
1. Umfang
AH011-02 Verlust fremder beruflicher Schlüssel
Mitversichert ist, in Ergänzung von Ziff. 3 BBR-PHV 2017, Ihre
1. Versichertes Risiko gesetzliche Haftpflicht bei der Beschädigung von beweglichen
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (z. B. Mobiliar,
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und Gardinen, Geschirr) in vorübergehend gemieteten
abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten
Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden und Wohnmobilen bis zu dem im Versicherungsschein oder dessen
berufsbezogenen Schlüsseln sowie Dienstschlüsseln (auch Nachträgen genannten Betrag.
General-/Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten
für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem Nicht versichert sind fest eingebaute Möbel in Wohnmobilen (z.B.
Gewahrsam befunden haben. Einbauküche, Vorzelt).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen
Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder Verlust
Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für fremder Sachen
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen
Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. 1. Umfang
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und
2. Höchstersatzleistung abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus
der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet,
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im gepachtet, geliehen oder geleast wurden oder Gegenstand eines
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe besonderen Verwahrungsvertrages waren.
begrenzt.
2. Ausschlüsse
AH012-02 Verlust ehrenamtlicher Schlüssel Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
1. Versichertes Risiko • Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der
versicherten Personen dienen;
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige
abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Beanspruchung;
dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-/ • Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden
Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten für eine und Wertpapieren;
zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem Gewahrsam • Vermögensfolgeschäden;
befunden haben und Ihnen im Rahmen einer nach • Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
Ziff. 18 BBR-PHV 2017 mitversicherten ehrenamtlichen Tätigkeit Als Landfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft,
überlassen wurden. durch Muskelkraft oder mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb
an Land bewegt werden;
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen • Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden;
Haftpflichtansprüche wegen Kosten für die notwendige • elektrische medizinische Diagnosegeräte sowie medizinische
Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für Hilfsmittel.
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen
Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. 3. Höchstersatzleistung
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
2. Ausschlüsse Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche begrenzt.
aus
• Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs); AH019-01 Beschädigung medizinischer
• dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen
Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Diagnosegeräte
1. Eingeschlossen ist – in Ergänzung von
3. Höchstersatzleistung
Ziff. 2.2 AHB 2017 und abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 und
AH018-01 AHB KL Top-2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Beschädigung von elektrischen medizinischen Diagnosegeräten (z. B.
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
24-Stunden-EKG-Geräte, 24-Stunden-Blutdruckmessgeräte, – nicht
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle, Unterarmgehstützen,
begrenzt.
Krankenbett und dgl.), die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet,
geliehen werden oder Ihnen vorübergehend zu Diagnosezwecken
oder zur Anwendung überlassen werden.
2. In Ergänzung zu Ziff.1 sind zusätzlich versichert:
• Dialysegeräte
• Reizstromgeräte
• Sauerstoffgeräte
• Schlafmasken
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3. Subsidiaritätsklausel AH023-01 Vorsorge-Versicherungsschutz für aus
Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten Geräte
dem Versicherungsschutz
in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu ausscheidende Kinder
anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen (gilt nicht für den Single-Tarif)
Versicherer Versicherungsschutz besteht.
Voraussetzungen für die Leistung
AH020-01 Sachschäden an persönlichen Versicherungsschutz für Ihre mitversicherten Kinder (leibliche Kinder,
Gegenständen von Arbeitskollegen Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder – auch die Ihres Lebenspartners)
besteht beitragsfrei für drei Monate im bisherigen vereinbarten,
bedingungsgemäßen Umfang fort, wenn der Versicherungsschutz für
1. Umfang diese aufgrund
In Abweichung von Ziff. 7.7 AHB 2017 gelten während Ihrer a) Heirat oder
gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Sachschäden an b) Gründung einer Lebenspartnerschaft oder
persönlichen Gegenständen von Ihren Arbeitskollegen mitversichert. c) Gründung eines eigenen Hausstandes
d) Auszug aus der häuslichen Lebensgemeinschaft mit dem
2. Ausschlüsse Versicherungsnehmer wegen Ausübung einer auf Dauer
angelegten Berufstätigkeit mit Erhalt eines leistungsbezogenen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Entgeltes
• Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige bedingungsgemäß enden würde.
Beanspruchung;
• Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden Voraussetzung ist, dass uns der Beendigungsgrund und der
und Wertpapieren; Zeitpunkt gemäß a) bis d) unverzüglich in Textform angezeigt werden.
• Vermögensfolgeschäden;
• Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen. Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich, besteht Versicherungsschutz
im Rahmen der Vorsorge-Versicherung ab dem Eingang Ihrer Anzeige
jedoch längstens bis zum Ablauf von drei Monaten ab dem Datum
3. Höchstersatzleistung des Ausscheidens gemäß a) bis d).
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Entschädigung wird nur geleistet, soweit keine Entschädigung aus
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
begrenzt.
AH024-02 Selbständige nebenberufliche Tätigkeit
AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes (In- Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend von Ziff. 7.7
und Ausland) und 7.8 AHB 2017 sowie 1.2 BBR-PHV 2017 - aus
1. Umfang • Ihrer selbständigen nebenberuflichen Tätigkeit.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht – ergänzend zu Voraussetzungen:
Ziff. 9 BBR-PHV 2017 – als Betreiber eines Balkonkraftwerkes auf
einem Objekt nach Ziff. 9.1.1 bis 9.1.3 BBR-PHV 2017 sowie • der Umsatz aus dieser Tätigkeit war in den letzten zwölf Monaten
AH009-02 AHB KL Top-2017. vor dem Versicherungsfall nicht höher als der Betrag, der in § 19
Mitversichert sind Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung Abs. 1 UStG für Kleinunternehmer festgelegt ist.
des erzeugten Stromes in ein fremdes Stromnetz. Dies gilt nicht, wenn • es sind keine Mitarbeiter angestellt.
Sie Endverbraucher direkt versorgen.
Kein Versicherungsschutz besteht für die hier folgenden aufgeführten
Tätigkeiten:
2. Ausschlüsse
• Handwerker
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
• Unternehmensberater
• Züchter
• Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst
• Ingenieure
• Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung
• Bauarbeiter
gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen
• Architekten
• Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten.
• Medizinische- und Heilberufe
• Steuerberater
• Finanzberater
AH022-01 Schäden durch Pflegepersonen, die nicht • Rechtsberater
auf Dauer beschäftigt sind
Sofern der Jahres-Brutto-Gesamtumsatz den oben genannten Betrag
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die von übersteigt, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
einer bei Ihnen gegen Entgelt beschäftigten Pflegeperson verursacht
wurden und soweit diese gegenüber Dritten aus dem
Beschäftigungsverhältnis heraus entstehen. AH025-01 Erweiterungen zur
Forderungsausfalldeckung
Das Beschäftigungsverhältnis muss zeitlich auf max. ein halbes Jahr
begrenzt sein.
1. Kosten der Rechtsverfolgung
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an Ihrem
1.1 Umfang
Haushalt, an Ihrer Person, oder an im Haushalt lebenden
mitversicherten Personen aus Ziff. 7 BBR-PHV 2017 und AH001-02
Abweichend von Ziff. 5.6.3.1 BBR-PHV 2017 übernehmen wir die
und AH002-01.
Kosten der Rechtsverfolgung zur Erlangung eines rechtskräftigen,
vollstreckbaren Urteils nach Ziff. 5.5.3 BBR-PHV 2017 vor einem
Gericht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Norwegens,
der Schweiz, Liechtensteins, Islands, Monacos, San Marinos oder
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[Seite 30]
Andorras soweit die Mindestschadenhöhe dem im Eine Prüfung bzw. Feststellung der Leistungsvoraussetzungen für
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Betrag einen versicherten Forderungsausfall ist nicht Bestandteil der
beträgt. telefonischen Erstberatung und erfolgt durch uns im Zuge der
Wir übernehmen auch die Kosten der notwendigen Schadensmeldung.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Feststellung der Zahlungs-
bzw. Leistungsunfähigkeit nach Ziff. 5.5.4 BBR-PHV 2017. Die Service-Nummer der Anwaltshotline können Sie dem
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen entnehmen.
1.2 Subsidiaritätsklausel
3.2 Höchstersatzleistung
Der Versicherungsschutz für die Kosten der Rechtsverfolgung in der
Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
Versicherer Versicherungsschutz besteht. begrenzt.
(z.B. durch eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung) 3.3 Subsidiaritätsklausel
1.3 Zeitpunkt der Kostenerstattung Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer telefonischen
anwaltlichen Erstberatung in der Privat-Haftpflichtversicherung
Die Kosten nach Ziff. 1 werden erst im Nachhinein und nur dann besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz:
erstattet, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Dritten feststeht und wir anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko
Leistungen aus der Forderungsausfalldeckung gegenüber Ihnen zu noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
erbringen haben. (z. B. durch eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung)
2. Gewaltopferschutz
AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (auch
2.1 Voraussetzungen für die Leistung Drohnen)
Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden und haben hierdurch einen 1. Umfang
Personenschaden erlitten, werden wir uns bei Vorliegen eines im
Übrigen nach Ziff. 5 BBR-PHV 2017 versicherten Forderungsausfalls Mitversichert ist – ergänzend zu 12.2.2 BBR-PHV 2017 – Ihre
nicht auf den Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Schäden gemäß gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten
Ziff. 7.1 AHB 2017 berufen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen Gebrauch von Flugmodellen zu privaten Zwecken verursacht werden.
vorliegen: Das Flugmodell darf nur rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor)
angetrieben werden und die im Versicherungsschein oder dessen
2.1.1 Kein Mitverschulden von mehr als 25 % Nachträgen genannte Startmasse nicht überschreiten. Vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Sie kein Mitverschulden von der Teilnahme an Flugmodell-Rennveranstaltungen und
mehr als 25 % trifft. Maßgeblich für das Ausmaß eines etwaigen Flugmodell-Wettbewerben.
Mitverschuldens ist ein in einem Zivilprozess ergangenes
rechtskräftiges Urteil. Bei einem Mitverschulden von mehr als 25 %
entfällt der Versicherungsschutz nach Ziff. 2 vollständig. 2. Geltungsbereich
2.1.2 Strafantrag Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen
Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, muss eine Anzeige der Straftat Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
erstattet und der Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft oder den
Behörden und Beamten des Polizeidienstes bzw. des Amtsgerichts 3. Höchstersatzleistung
schriftlich gestellt werden.
Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte
2.1.3 Versicherte Schäden Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden
Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres
Versichert sind ausschließlich Forderungsausfälle aufgrund von eingetretenen Versicherungsfälle zusammen.
Personenschäden.
2.1.4 Subsidiaritätsklausel 4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten
Wir leisten in dem Umfang keine Entschädigung, in dem Die geltenden Gesetze, Verordnungen, behördlichen Auflagen und
sonstigen Bestimmungen sind von Ihnen einzuhalten.
• ein anderer Versicherer (z. B. Ihr Schadensversicherer)
• ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Das Flugmodell darf nicht geflogen werden, wenn Sie oder eine
versicherte Person durch alkoholische Getränke oder andere
Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um berauschende Mittel nicht in der Lage sind, das Flugmodell sicher zu
Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche Ansprüche handelt. führen. Der Flugmodellführer ist gemäß dieser Obliegenheit ab einem
Blutalkoholwert von 0,5 Promille nicht mehr in der Lage das
2.2 Höchstersatzleistung Flugmodell sicher zu führen.
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Das Flugmodell darf nicht außerhalb der Sichtweite des
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Flugmodellführers betrieben werden. Hierzu zählt auch der Betrieb
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe ausschließlich mit optischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel
begrenzt. Ferngläsern, Virtual Reality-Brillen, On-Board-Kameras etc.
Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung dieser
3. Telefonische Erstberatung Obliegenheiten findet Ziff. 10 AHB PHV 2017 entsprechend
Anwendung.
3.1 Umfang
Im Falle eines drohenden Forderungsausfalls gemäß
Ziff. 5 BBR-PHV 2017 stellen wir Ihnen die Möglichkeit einer
telefonischen Erstberatung hinsichtlich der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen beim schadenverursachenden Dritten
durch unsere Anwaltshotline zur Verfügung.
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[Seite 31]
AH028-01 Nicht deliktfähige Personen 5. Beschädigung, Vernichtung oder
Abhandenkommen des Fahrzeugs
1. Umfang
Kein Versicherungsschutz besteht für Ersatzansprüche wegen
Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der
Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und
gebrauchten Fahrzeuge.
mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen. Ein
Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
Wir behalten uns Rückgriffsansprüche wegen unserer Aufwendungen AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen
gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen Kraftfahrzeugen
Aufsichtspflichtverletzung) vor, soweit diese nicht Versicherte dieses
Vertrages sind. 1. Umfang
2. Höchstersatzleistung Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und
Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - wenn Sie oder eine versicherte Person beim
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad,
Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Wohnmobil bis 4t), das Ihnen oder ihr von einem Dritten unentgeltlich
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden
begrenzt. verursacht.
2. Ausschlüsse
AH029-01 Haftpflichtansprüche der versicherten
Personen untereinander Es besteht kein Versicherungsschutz
• für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum
Mitversichert sind abweichend von Ziff. 7.4 und 7.5.1 AHB 2017
dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch (z. B. Firmen,
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander
Dienstwagen, Leasingfahrzeuge) länger als 4 Wochen überlassen
wegen Personenschäden.
wurden.
• für Schäden am geliehenen Kfz
• für die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der
AH030-01 Mietwagen im europäischen Ausland Kfz-Kaskoversicherung
(Mallorca-Deckung)
3. Höchstersatzleistung
1. Umfang
Erstattet wird der durch die Rückstufung des
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend zu Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - als Führer eines entstehende Vermögensschaden.
fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs (zum Beispiel
Mietwagen), soweit aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre
Haftpfichtversicherung kein oder nicht ausreichender begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende
Versicherungsschutz besteht (subsidiärer Versicherungsschutz). Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt.
2. Geltungsbereich Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte
Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Versicherungsschutz besteht auf einer Reise in der EU, Norwegen,
Schweiz, Liechtenstein, Island, Monaco, San Marino oder Andorra. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis
des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des
Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung
3. Versicherte Fahrzeuge entnommen werden kann.
Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für folgende Fahrzeuge:
• Personenkraftwagen (bis maximal 9 Personen)
AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden an
• Krafträder gemieteten Kraftfahrzeugen
• Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
1. Umfang
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche
Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017,
Bootsanhängern. Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 und AH031-01 AH KL Top 2017 - die
gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, an fremden gemieteten
Kraftfahrzeugen
4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten
a) durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer
geeigneten Kraftstoffen
gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit
b) durch Reinigungs-, Pflege-, Reparatur- und
Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie
Instandsetzungsarbeiten.
sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von
unberechtigten Fahrern gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeugs
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder
darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der
einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen
erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu
Gebrauch überlassen wurden.
sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der
• die erforderliche Fahrerlaubnis hat und berechtigt ist das Fahrzeug 2. Ausschlüsse
zu führen.
• in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und nicht durch Kein Versicherungsschutz besteht bei Haftpflichtansprüchen wegen
alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
beeinflusst ist.
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[Seite 32]
3. Höchstersatzleistung und Nordirland gelegenen Wandladestation/Wallbox zu den Ziff. 9.1.1
bis 9.1.5 BBR-PHV 2017 genannten Objekten
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme je
Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt.
• die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit
einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang).
AH033-01 Be- und Entladeschäden • die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird.
• Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst.
1. Umfang
Die Versicherung greift nur, wenn die Installation von einem
Fachbetrieb durchgeführt wurde.
Versichert ist - abweichend von Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und
Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater
Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder
Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder
Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers
zugefügt werden.
Ihnen steht es frei, einen Schaden von der zuständigen
Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall
entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
2. Ausschlüsse
Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder
Kraftfahrzeug-Anhänger bleiben ausgeschlossen.
3. Höchstersatzleistung
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Personen, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die
im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
begrenzt.
AH034-01 Neuwertentschädigung
1. Umfang
Abweichend von 1 AHB 2017 leistet der Versicherer auf Wunsch des
Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum
Neuwert.
Sofern für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart
wurde, gilt diese nicht bei einer Neuwertentschädigung.
Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der
Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum
sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem
Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen
werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
2. Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. mobile Telefone,
Pager),
b) Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (z. B.
Laptop, Tablet-PC),
c) Film- und Fotoapparaten,
d) elektrischen und elektronischen Geräten
e) Brillen jeder Art
3. Höchstersatzleistung
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein
oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt.
AH035-01 Unterhaltung einer
Wandladestation/Wallbox im In- und
Ausland
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung einer
im Inland und/ oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien
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[Seite 33]
PrivatSchutz
Deckungskonzept
Haftpflichtversicherung
PrivatSchutz 04/2025
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar.
Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den laut Versicherungsschein
dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Privathaftpflicht Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz
(gilt nur für Top) Basis Top
Versicherte Schäden Versicherungssumme
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, pauschal bis 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
Vorsorge-Versicherung, pauschal
Mietsachschäden z. B. an durch Sie gemieteten Gebäuden, Grundstücken
(auch Pacht), Wohnräumen
Internetrisiko für durch Sie verursachte Schäden durch Austausch, 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten weltweit
Forderungsausfalldeckung für Personen-und Sachschäden die Ihnen
durch einen Dritten zugefügt wurden und bei diesem nicht realisiert werden
konnten
• inkl. Kosten der Rechtsverfolgung (subsidiär) AH025-01 nein 50.000 EUR
• inkl. Gewaltopferschutz und telefonsiche rechtliche Erstberatung
AH025-01 nein 100.000 EUR
(subsidiär)
Selbstbeteiligung Höhe
Selbstbeteiligung je Schadenfall 0 EUR 0 EUR
150 EUR 150 EUR
250 EUR 250 EUR
Versicherte Personen Versicherungsschutz
Sie ja ja
Ihr ehelicher oder eingetragener Lebenspartner 1,2 ja ja
Ihr nichtehelicher / nichteingetragener Lebenspartner, soweit dieser mit
ja ja
Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, dort behördlich gemeldet ist und
ohne Antrag und ohne Antrag und
weder Sie noch Ihr Lebenspartner verheiratet sind oder eine andere
Namensnennung Namensnennung
eingetragene Lebenspartnerschaft besteht1,2
In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen in ihrer Tätigkeit
(z. B. Haushaltshilfe, Gärtner, Kinderfrauen, Pflegepersonen) ja ja
(gilt auch in der Single-Deckung mitversichert)
Minderjährige Personen in Ihrem Haushalt für die Dauer von bis zu
ja ja
24 Monaten (z. B. Au Pair, Austausch-/ Gastschüler, Babysitter)1
Ihre nicht berufstätigen Eltern oder die nicht berufstätigen Eltern Ihres
ja ja
Lebenspartners in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend1,2
Ihre Eltern / Großeltern oder die Ihres Lebenspartners in Betreuungs ja
einrichtungen (subsidiär)1,2 AH001-02 nein ohne Antrag und
Namensnennung
Ihre unverheirateten Enkel in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend
ja ja
bis Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung und 1 Jahr danach1,2
Alleinstehender Familienangehöriger in häuslicher Gemeinschaft mit ja
Ihnen lebend1,2 AH002-01 nein ohne Antrag und
Namensnennung
[Seite 34]
Privathaftpflicht Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz
(gilt nur für Top) Basis Top
Ihre Kinder, die unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft leben1…
... bis Beendigung deren ununterbrochenen Schul- oder unmittelbar
ja ja
anschließenden Berufsausbildung
... nach Beendigung deren Schul- oder Berufsausbildung in häuslicher
ja ja
Gemeinschaft mit Ihnen lebend ohne Altersbegrenzung
... nach Beendigung deren Schul- oder Berufsausbildung bei unmittelbar
ja ja
anschließender Arbeitslosigkeit für max. 1 Jahr
... mit geistiger Behinderung ohne Altersgrenze in häuslicher Gemeinschaft
ja ja
mit Ihnen oder in einer Betreuungseinrichtung lebend (subsidiär)
... mit körperlicher Behinderung ohne Altersgrenze in häuslicher Gemein-
ja ja
schaft mit Ihnen oder in einer Betreuungseinrichtung lebend (subsidiär)
Schäden durch mitversicherte nicht deliktfähige Personen 500.000 EUR
Personen- und
AH028-01 nein Vermögensschäden
100.000 EUR
Sachschäden
Auslandsaufenthalt bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Geltungsdauer
EWR3-Staaten, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien
zeitlich unbegrenzt zeitlich unbegrenzt
und Nordirland
Weltweit 3 Jahre 5 Jahre
Auslandsaufenthalt bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
Kautionsleistung bei Schäden im Ausland 25.000 EUR 300.000 EUR
Mieter, Besitzer und Pächter von Immobilien, Grundstücken und den
dazugehörigen Heizöl-/ Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien
Inland Versicherungsschutz
Ihr/e selbstgenutzte/s
• Wohnung (eine oder mehrere)
• Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus
• Wochenend-/ Ferienwohnung ja ja
• Wochenend-/ Ferienhaus
• eines Schrebergarten, eines fest installierten Wohnwagen,
dazugehörige Garagen, Stellplätze und Gärten
Flüssiggastanks ja ja
Abwassergrube und /oder Kleinkläranlage ja ja
Schäden aus Ihrer Streu-, Räum- und Reinigungspflicht soweit diese
ja ja
mietvertraglich übernommen wurden
Nicht zu Ihrem gemieteten Ein-, Zwei-, Dreifamilien-, Wochenend-/Ferien-
haus und/oder Wochenend-/Ferienwohnung gehörige privat gemietete AH003-02 nein ja
einzelne Garage (subsidiär)
Schäden aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung einer/s
ja ja
Ferienwohnung/ -hauses in Deutschland
Ihr unbebautes Grundstück in Deutschland (auch Pächter) bis 1.500 qm bis 10.000 qm
ohne Antrag ohne Antrag
ohne Adressnennung ohne Adressnennung
Unterhaltung einer Wandladestation / Wallbox AH035-01 nein ja
Sie als Betreiber eines Balkonkraftwerkes AH021-02 nein ja
Ausland
(in einem EWR3-Staat, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Versicherungsschutz
Großbritannien und Nordirland)
Ihr/e selbstgenutzte/s
• Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus
• Ferienwohnung
AH009-02 nein ja
• Ferienhaus
• dazugehörige Garagen und Gärten, eines Schrebergarten,
abgestellter Wohnwagenanhänger
Schäden aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung einer/s
Ferienwohnung/-hauses einschließlich dazugehöriger Garagen, Gärten ja ja
und eines Schrebergartens (weltweit)
Ihr unbebautes Grundstück (auch Pächter) bis 10.000 qm
AH010-02 nein ohne Antrag
ohne Adressnennung
[Seite 35]
Privathaftpflicht Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz
(gilt nur für Top) Basis Top
Unterhaltung einer Wandladestation/ Wallbox AH035-01 nein ja
Sie als Betreiber eines Balkonkraftwerkes AH021-02 nein ja
Gewässerschäden Versicherungsschutz
Heizöltank oberirdisch im In- und Ausland AH007-02 nein 12.000 Liter
Heizöltank unterirdisch im In- und Ausland AH008-02 nein 12.000 Liter
Kleingebinde, Gesamtmenge 500 Liter 1.000 Liter
Restrisiko ja ja
Schlüsselverlust Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
fremder privater Schlüssel / Codekarten / Transponder 5.000 EUR
250.000 EUR
(SB 150 EUR)
fremder beruflicher Schlüssel (Dienstschlüssel) / Codekarten / Transponder AH011-02 nein 250.000 EUR
ehrenamtlicher Schlüssel / Codekarten / Transponder AH012-02 nein 250.000 EUR
Fahrzeuge zu privaten Zwecken Versicherungsschutz
Ihr Gebrauch von Modellfahrzeugen zu Land und Wasser ja ja
Ihr Gebrauch von Kiteboards, -buggys und Strandsegler ja ja
Ihr Gebrauch von Kfz bis zu 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ja ja
Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle ja ja
Ihr Gebrauch von Kraftfahrzeuganhängern, für die keine Zulassungs-
ja ja
oder Versicherungspflicht besteht
Ihr Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler zu privaten
ja ja
Zwecken bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Ihr Gebrauch von Kfz, für die keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht
besteht, auf nicht öffentlichen Wegen/Plätzen ohne Geschwindigkeits ja ja
begrenzung
Ihr Gebrauch von Elektrofahrrädern, für die keine Zulassungs- oder
ja ja
Versicherungspflicht besteht
Ihr Gebrauch von Golfwagen auf Golfplätzen ja ja
Kfz Zusatzleistungen Versicherungsschutz
Ihr gelegentlicher Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz
AH030-01 nein ja
im europäischen Ausland (Mallorca-Deckung)
Rabattrückstufung (Kfz-Haftpflicht) bei geliehenen Kfz AH031-01 nein ja
Kfz Zusatzleistungen Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
Schäden an fremden von Ihnen gemieteten Kfz durch Betankung und / 2.500 EUR
AH032-01 nein
oder Reinigungs-, Pflege-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten (SB 150 EUR)
Schäden beim Be- und Entladen Ihres Kfz oder Kfz-Anhängers 10.000 EUR
AH033-01 nein
(SB 150 EUR)
Wasserfahrzeuge zu privaten Zwecken Versicherungsschutz
Ihr Gebrauch von Ruder-, Paddel-, Schlauchbooten ohne Motoren
ja ja
oder Treibsätze, Kanus (subsidiär)
Ihr Gebrauch von fremden Segelbooten ohne Motoren (subsidiär) ja ja
Ihr Gebrauch von fremden Motorbooten bis 110 kw / fremden Segelbooten
ja ja
mit Motor bis 30 qm Segelfläche, kurzfristig gemietet (subsidiär)
Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) sowie
Ihr eigenes Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne Motor und ja ja
einer Rumpflänge von 7 m (subsidiär)
Der Gebrauch Ihrer eigenen / fremden Windsurfbretter (subsidiär) ja ja
Luftfahrzeuge zu privaten Zwecken Versicherungsschutz
Ihr Gebrauch von Luftfahrzeugen, für die keine Zulassungs- oder
ja ja
Versicherungspflicht besteht
Luftfahrzeuge zu privaten Zwecken Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
Der Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) bis 500 g
Geltungsbereich: Geographische Grenzen Europas sowie die außer AH026-01 nein 10 Mio. EUR
europäischen Gebiete des Geltungsbereiches der Europäischen Union
Der Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) von 501 g bis 5 kg
10 Mio. EUR
Geltungsbereich: Geographische Grenzen Europas sowie die außer AH026-01 nein
einschließbar
europäischen Gebiete des Geltungsbereiches der Europäischen Union
[Seite 36]
Privathaftpflicht Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz
(gilt nur für Top) Basis Top
Tierhaltung zu privaten Zwecken Versicherungsschutz
Sie als Halter und Hüter von zahmen Haustieren
ja ja
(aber z. B. nicht von Hunden, Rindern, Pferden)
Sie als Hüter fremder Hunde und Hüter fremder Pferde (nur gelegentlich)
ja ja
(subsidiär)
Sie als Reiter fremder Pferde und Fahrer bei der Benutzung fremder
ja ja
Fuhrwerke (subsidiär)
Sie als Hüter oder Halter von verordneten Blinden-/ Begleithunden ja ja
Sonstige Sachschäden Versicherungsschutz
Sachschäden durch allmähliche Einwirkung z. B. von Temperatur, Gasen,
ja ja
Dämpfen, Feuchtigkeit usw.
Sachschäden durch häusliche Abwässer ja ja
Sonstige Sachschäden Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
Sachschäden durch Ihre Gefälligkeitshandlungen bis zur Höhe der bis zur Höhe der
Versicherungssumme Versicherungssumme
Sachschäden an Lehrgeräten bei Ihrer Teilnahme am fachpraktischen 5.000 EUR bis zur Höhe der
Unterricht (subsidiär) (SB 150 EUR) Versicherungssumme
Sachschäden an persönlichen Gegenständen des Arbeitskollegen
AH020-01 nein 10.000 EUR
aufgrund Ihrer betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeit
Sonstige Schäden Versicherungsschutz
Gegen Sie gerichtete Regressansprüche der Sozialversicherungsträger,
für durch Sie verursachte Schäden gegenüber Ihren mitversicherten ja ja
Personen1,2
Haftpflichtansprüche aus Personenschäden der versicherten Personen
AH029-01 nein ja
untereinander
Schäden gegenüber Dritten durch Ihre Pflegepersonen, die nicht auf
AH022-01 nein ja
Dauer bei Ihnen beschäftigt sind
Sie erhalten in einer Notfallsituation von einem Dritten freiwillig Hilfe und
werden deswegen auf Ersatz des hierdurch entstandenen Personen- oder
ja ja
Sachschaden in Anspruch genommen, für den der Dritte aufgrund seiner
freiwilligen Hilfeleistung in Anspruch genommen wird (§ 904 BGB)
Ansprüche aus Benachteiligungen für Privatpersonen (AGG) ja ja
Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen ja ja
Umweltschadensversicherung ja ja
Neuwertentschädigung AH034-01 nein 3.000 EUR
Tagesmutter Versicherungsschutz
Ihre unentgeltliche Tagesmuttertätigkeit im eigenen Haushalt,
ja ja
unbegrenzte Anzahl Kinder
Ihre entgeltliche Tagesmuttertätigkeit im eigenen Haushalt,
ja ja
unbegrenzte Anzahl Kinder
Ihre entgeltliche Tagesmuttertätigkeit im Rahmen geringfügiger
Beschäftigung außerhalb des eigenen Haushaltes, ja ja
unbegrenzte Anzahl Kinder
Sonstige Tätigkeiten Versicherungsschutz
Ihre Tätigkeit als Betreuer / Vormund ja ja
ohne Antrag und ohne Antrag und
Namensnennung der Namensnennung der
betreuten Person betreuten Person
Ihre selbstständige nebenberufliche Tätigkeit
AH024-02 nein ja
(ohne Beschäftigung von Angestellten)
Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten (subsidiär) ja ja
Ihre Teilnahme am fachpraktischen Unterricht (Schule / Universität)
ja ja
(subsidiär)
Schäden an gemieteten /geliehenen Sachen Versicherungsschutz
Sachschäden an beweglichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstän
den in vorübergehend von Ihnen gemieteten Ferienhäusern/-wohnungen AH017-02 nein ja
sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und Wohnmobilen
Beschädigung medizinischer Diagnosegeräte, die von Ihnen zu privaten
Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder Ihnen unentgeltlich AH019-01 nein ja
überlassen wurden (subsidiär)
[Seite 37]
Privathaftpflicht Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz
(gilt nur für Top) Basis Top
Schäden an gemieteten /geliehenen Sachen Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
Beschädigung, Vernichtung oder Verlust von Ihnen gemieteten, 50.000 EUR
AH018-01 nein
geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen (SB 150 EUR)
Sonstige Leistungen Versicherungsschutz
Vorsorgeversicherungsschutz für aus dem Versicherungsschutz
AH023-01 nein 3 Monate
ausscheidende Kinder 1
Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bis zu 6 Monate bis zu 6 Monate
Wir garantieren mindestens die Leistungen der Bedingungen des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. AVB PHV ja ja
Stand: Mai 2024
Zukünftige Leistungsverbesserungen können angeboten werden ja ja
Innovationsversprechen ja ja
Besitzstandsklausel ja ja
Amts-Haftpflicht BBR-Amt
nein einschließbar
2017
Für Richter, Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes, Soldaten
nein ja
oder Angehörige des Bundesgrenzschutzes
Versicherbare Personen
• Sie
nein ja
• Ihr Lebenspartner
• Kinder in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend
Besonderheit bei Amtshaftpficht bei Lehrer: Weltweiter Auslands
nein 1 Jahr
aufenthalt, bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes
Abhandenkommen von fiskalischem Eigenturm einschließbar
nein
(nur für Bundeswehr, Grenzschutz, Polizei, Zoll mit / ohne techn. Tätigkeit) 500 EUR
[Seite 38]
Privathaftpflicht Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz
(gilt nur für Top) Basis Top
Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Bausteine gelten nur versichert, wenn diese vereinbart werden
und im Versicherungsschein und dessen Nachträgen aufgeführt sind.
Leistung Baustein-Nr. Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
Eigentümer von Immobilien, Grundstücken und den dazugehörigen
Heizöl-/ Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien
Inland
Ihr/e selbstgenutzte/s
• Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus
• Wohnung (eine oder mehrere)
• Wochenend-/ Ferienwohnung(en)
ja ja
• Wochenend-/ Ferienhaus
• eines Schrebergartens
• eines fest installierten Wohnwagens
• zugehöriger Garagen, Gärten
Flüssiggastanks ja ja
Nicht zu Ihrem selbstgenutzten Eigentum ( Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus,
Wohnung(en), Wochenend-/ Ferienwohnung(en), Wochenend-/ Ferien- ja ja
haus) gehörige einzelne Garage (subsidiär)
Schäden aus Ihrer Streu-, Räum- und Reinigungspflicht B-PHV 01-01 ja ja
Ihr unbebautes Grundstück in Deutschland bis 10.000 qm bis 10.000 qm
Bauherrenrisiko bei Bauvorhaben an mitversicherten Objekten bis max. 200.000 EUR bis max. 200.000 EUR
Bausumme Bausumme
Schäden aus der Vermietung von
• Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäuser
• Wochenend-/ Ferienhäusern und/oder Wochenend-/ Ferienwohnungen
ja ja
• Einliegerwohnungen
• einzelner Zimmer (dauerhaft)
• einzelner Zimmer an Feriengäste (vorübergehend)
Schäden aus der Vermietung von
• Eigentumswohnungen je max. 3 je max. 3
• Räumen zu gewerblichen Zwecken und /oder Garagen
Unterhaltung einer Wandladestation/ Wallbox ja ja
Heizöltank unterirdisch und /oder oberirdisch (Gewässerschaden) bis 12.000 Liter bis 12.000 Liter
Abwassersammelgrube und /oder Kleinkläranlage ja ja
Sie als Betreiber einer
• Photovoltaikanlage
• Solaranlage auch Balkonkraftwerk
• genehmigungsfreien Klein-Wind-, Wasserkraftanlage bis zu 15 kW
ja ja
• Wärmepumpenanlage
• Geothermieanlage (Erdwärme) bis 100 m Tiefe
• Bioenergieanlage
• Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW termische Leistung
Ausland
(in einem EWR3-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland)
Ihr/e selbstgenutzte/s
• Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus
• Ferienwohnung
ja ja
• Ferienhaus
• dazugehörige Garagen und Gärten, eines Schrebergarten,
abgestellter Wohnwagenanhänger
Ihr unbebautes Grundstück (Eigentümer) B-PHV 01-01 bis 10.000 qm bis 10.000 qm
Schäden aus der Vermietung
• einer Wochenend-/Ferienwohnung/und /oder eines Wochenend-/ ja ja
Ferienhauses (subsidiär)
Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox ja ja
Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch (Gewässerschaden) bis 12.000 Liter bis 12.000 Liter
Bestleistung B-PHV 02-01 nein einschließbar
1
nicht in der Single-Deckung mitversichert
2
nicht in der Single mit Kind/er-Deckung mitversichert
3
Europäische Wirtschaftsraum (EWR)
4
gilt für das jeweils versicherte Tier (Pferd / Hund / Gnadenbrotpferd)
[Seite 39]
Privathaftpflicht
Tierhalter-Haftpflicht 4
Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz
(gilt nur für Top) Basis Top
Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
Personen- und Sachschäden, pauschal bis 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Mietsachschäden z. B. an durch Sie gemieteten Gebäuden, Wohnräumen 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Forderungsausfalldeckung nein 50 Mio. EUR
TH001-01
• inkl. Gewaltopferschutz nein 100.000. EUR
Kleingebinde, Gesamtmenge (Gewässerschaden) TH002-01 nein 1.000 Liter
Besitz und Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Hunde-/
TH006-01 nein 2.500 EUR
Pferdetransportanhänger
Rettungs- und Bergungskosten (für das versicherte Tier) TH003-01 nein 25.000 EUR
Versicherte Personen Versicherungsschutz
Halter / Mithalter ja ja
Eigentümer / Miteigentümer ja ja
Familienangehörige ja ja
Fremde Hüter sofern sie nicht gewerblich tätig sind ja ja
Sonstige Personen in häuslicher Gemeinschaft TH004-01 nein ja
Schäden an gemieteten / geliehenen Sachen Versicherungsschutz
Schäden an zur Tierhaltung gemieteten oder geliehenen beweglichen
TH005-01 nein ja
Sachen (nicht an KFZ)
Schäden an Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienimmobilien TH005-01 nein ja
Sonstige Schäden Versicherungsschutz
Ansprüche versicherter Personen untereinander (Personenschäden) TH007-01 nein ja
Nutzung des versicherten Tieres zu therapeutischen Zwecken, Besuchs-,
Rettungs- oder Suchhund (privat und Ehrenamt) TH008-01 nein ja
(gilt nicht für Gnadenbrotpferde)
Schäden durch tierische Ausscheidungen ja ja
Leistungsanspruch auch bei Missachtung eines Leinen- und Maulkorb-
ja ja
zwangs bei versicherten Hunden
Leistungsanspruch auch beim Reiten ohne Zaumzeug und / oder ohne
ja ja
Sattel bei versicherten Pferden (gilt nicht für Gnadebrotpferde)
Flurschäden (z. B. Schäden an landwirtschaftlich genutztem Grund) sowie
ja ja
Weideschäden (z. B. Schäden an Zäunen oder Begrenzungspfählen)
Allmählichkeitsschäden TH009-01 nein ja
Gewollter / ungewollter Deckakt des versicherten Tieres ja ja
Welpen / Fohlen des versicherten Muttertieres, solange sie noch bei der
12 Monate 12 Monate
Mutter leben
Reitbeteiligung (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) max. 3 max. 3
namentliche Nennung namentliche Nennung
Fremdreiter ja ja
Umweltschäden ja ja
Freizeitaktivitäten Versicherungsschutz
Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins / Reitvereins
ja ja
(gilt nicht für Gnadenbrotpferde)
Besuch der Hundeschule / Reitschule (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) ja ja
Vorbereitung, Training & Teilnahme an Schauvorführungen, Turnieren und
ja ja
Rennen (gilt nicht für Gnadenbrotpferde)
Schutz der anderen Teilnehmer und Scheinverbrecher (Figuranten) ja ja
Privater Gebrauch eigener und fremder Fuhrwerke ohne Motor (Schlitten,
ja ja
Kutschen) (gilt nicht für Gnadenbrotpferde)
Aufenthalt in Hundepension (subsidiär) ja ja
Auslandsaufenthalt bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Geltungsdauer
EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra zeitlich unbegrenzt zeitlich unbegrenzt
weltweit 3 Jahre 5 Jahre
[Seite 40]
Privathaftpflicht
Tierhalter-Haftpflicht 4
Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz
(gilt nur für Top) Basis Top
Auslandsaufenthalt bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
Kautionsleistung in EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco,
TH010-01 nein 1 Mio. EUR
San Marino, Andorra
Sonstige Leistungen Versicherungsschutz
Wir garantieren mindestens die Leistungen der Bedingungen des
Gesamtver- bandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. ja ja
AVB PHV Stand: Mai 2024
Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit ja ja
Zukünftige Leistungsverbesserungen können angeboten werden ja ja
Innovationsversprechen ja ja
Besitzstandsklausel ja ja
Sportboot-Haftpflicht
Versicherte Schäden Versicherungssumme
Personen, Sach- und Vermögensschäden, pauschal bis 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Auslandsaufenthalt bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Geltungsdauer
weltweit 1 Jahr 1 Jahr
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Versicherte Schäden Versicherungssumme
Personen,- Sach- und Vermögensschäden, pauschal bis 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Versicherte Schäden Versicherungsschutz
Kleingebinde, Gesamtmenge (Gewässerschaden) 500 Liter 500 Liter
Bauherrenrisiko bei Bauvorhaben an mitversicherten Objekten 100.000 EUR 100.000 EUR
Gewässerschaden-Haftpflicht
Versicherte Schäden Versicherungssumme
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, pauschal bis 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze
innerhalb der Versicherungssumme
Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR
Zurich Gruppe Deutschland
Deutzer Allee 1
50679 Köln
www.zurich.de
Änderungen vorbehalten.
Die Produktbeschreibungen ersetzen nicht
die Versicherungsbedingungen.
212810970 2504
Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PrivatSchutz Haftpflichtversicherung (AHB 2017)
[Seite 1]
Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die PrivatSchutz Haftpflichtversicherung
(AHB 2017)
Fassung 04.2025
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein.
Mitversicherte Personen können alle versicherten Personen außer Sie als Versicherungsnehmer sein.
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Inhaltsverzeichnis
Der Versicherungsumfang 18 Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen?
19 Wann kann es zu einer Beitragsregulierung kommen?
1 Welchen Gegenstand und Umfang hat der
Versicherungsschutz?
20 Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen und
welche Folgen hat die verspätete Zahlung?
2 Sind Vermögensschäden oder das Abhandenkommen
von Sachen versichert?
21 Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen
hat die verspätete Zahlung?
3 Welche Risiken sind versicherbar?
22 Was ist zu beachten, wenn Sie ein
4 Was passiert mit neu hinzukommenden Risiken
SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben?
(Vorsorge-Versicherung)?
23 Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger
5 Welchen Umfang hat unsere Leistungspflicht?
Vertragsbeendigung?
6 In welchen Fällen ist die Leistungspflicht
eingeschränkt?
Weitere Bestimmungen
7 Welche Ausschlüsse sind zu beachten?
24 Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Der Leistungsfall 25 Was gilt hinsichtlich der mitversicherten Personen?
26 Wie gestaltet sich ein Abtretungsverbot?
8 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des
Versicherungsfalles zu beachten?
27 Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen,
Anschriften- und Namensänderungen beachten?
9 Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des
Versicherungsfalles zu beachten?
28 Was müssen Sie bei der Verlegung des Erstwohnsitzes
ins Ausland beachten?
10 Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung
von Obliegenheiten?
29 Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie?
30 Welche Verjährungsfristen sind zu beachten?
Die Versicherungsdauer
31 Welches Recht ist anzuwenden?
11 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
32 Welches Gericht ist für Klagen zuständig?
12 Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt?
33 Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam?
13 Was geschieht bei Wegfall des versicherten
Interesses? 34 Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung
kommen?
14 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer
Beitragsanpassung? 35 Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit?
15 Welche Kündigungsmöglichkeiten haben Sie oder wir 36 Wie sind Sparten und Versicherungen definiert?
nach einem Versicherungsfall?
37 Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart, und was
16 Welche Kündigungsmöglichkeiten haben wir nach einer leistet er?
Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von
Rechtsvorschriften? 38 Was ist das Innovationsversprechen?
39 Besitzstandsklausel (auf Verträge vom Markt)
Der Versicherungsbeitrag
17 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
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[Seite 2]
Der Versicherungsumfang 4 Was passiert bei neu hinzukommenden Risiken
(Vorsorge-Versicherung)?
1 Welchen Gegenstand und Umfang hat der
4.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages
Versicherungsschutz?
neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort
versichert.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für
den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der
4.1.1 Sie sind verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall),
neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung
das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden
kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlassen Sie die
Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher
rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten
Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall
auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu
beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung
Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die
des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der
Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt
es nicht an.
4.1.2 Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen
angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die
2 Sind Vermögensschäden oder das Abhandenkommen Höhe dieses Beitrages innerhalb eines Monats nach Eingang der
von Sachen versichert? Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue
Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
2.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die
gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden wegen 4.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer
Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziff. 4.1.2 auf die im
eingetreten sind. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten
Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden und – soweit
Vermögensschäden dürfen weder durch Personen noch durch vereinbart – für Vermögensschäden begrenzt.
Sachschäden entstanden sein.
5 Welchen Umfang hat unsere Leistungspflicht?
Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie
in diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der
PrivatSchutz Haftpflichtversicherung genannten
Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter
Versicherungssummen bzw. Selbstbeteiligungen. Auf Ziff. 5 und 6
Schadensersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten
wird hingewiesen.
Schadenersatzverpflichtungen.
2.2 Durch besondere Vereinbarung kann der
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie
Versicherungsschutz auf Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen
aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder
Inhalts wegen Schäden durch Abhandenkommen von Sachen
Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch
erweitert werden. Hierüber finden dann die Bestimmungen über
gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die durch Sie ohne
Sachschäden Anwendung.
unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen worden sind,
binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder
3 Welche Risiken sind versicherbar? Vergleich bestanden hätte. Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit
bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen zwei
Der Versicherungsschutz umfasst Ihre gesetzliche Haftpflicht Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
3.1 aus den im Versicherungsschein und dessen Nachträgen 5.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des
angegebenen Risiken, Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig
erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in
3.1.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über
Versicherungsschein und dessen Nachträgen angegebenen Risiken. Schadensersatzansprüche gegen Sie, sind wir zur Prozessführung
Dies gilt nicht bevollmächtigt. Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf
unsere Kosten.
• für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von
versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugen. 5.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines
Zum Gebrauch gehört z. B. auch Ein- und Aussteigen, Be- und Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz
Entladen, Betanken und Aufladen, Reparatur, Wartung und fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, von uns die
Reinigung, Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen als Bestellung eines Verteidigers für Sie gewünscht oder genehmigt, so
Arbeitsmaschine tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit Ihnen
• für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
• für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels 5.4 Erlangen Sie oder ein Mitversicherter das Recht, die
Bohrung errichtet werden oder wurden. Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so
sind wir zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.
3.1.2 aus Risiken, die für Sie nach Abschluss der Versicherung
neu entstehen (Vorsorge-Versicherung) und die in Ziff. 4 näher
6 In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht
geregelt sind.
eingeschränkt?
3.1.3 von Regressansprüchen aus übergegangenem Recht von
6.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem
Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten
Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen
Krankenversicherern, privaten und öffentlichen
Nachträgen genannten vereinbarten Versicherungssummen
Arbeitgebern/Dienstherrn wegen Personenschäden gegenüber
begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf
mitversicherten Personen.
mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf
6.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere
Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender
Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines
oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Wir können den Vertrag jedoch
Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten
unter den Voraussetzungen von Ziff. 17 kündigen.
Versicherungssummen begrenzt.
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[Seite 3]
6.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung 7.4.3 zwischen mehreren Mitversicherten desselben
eintretende zeitlich zusammenhängende Versicherungsfälle gelten Versicherungsvertrages.
als ein Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten
dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese 7.5 Haftpflichtansprüche gegen Sie
• auf derselben Ursache, 7.5.1 aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in
• auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im
zeitlichem Zusammenhang oder Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
• auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
6.4 Wird Versicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften
vereinbart, sind Sie mit dem im Versicherungsschein oder seinen nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern
Nachträgen festgelegten Betrag an jedem Versicherungsfall beteiligt. und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder,
Kommen im Leistungsfall mehrere Selbstbeteiligungen zum Tragen, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder
dann gilt die jeweils höhere Selbstbeteiligung. (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer
angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind wir auch bei sind).
Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur
Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet. 7.5.2 von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn
Sie eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder
6.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die betreute Person sind;
Versicherungssummen angerechnet.
7.5.3 von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie eine
6.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein
einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die nicht rechtsfähiger Verein sind;
Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur
Gesamthöhe dieser Ansprüche. 7.5.4 von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden
Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Handelsgesellschaft,
6.7 Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;
leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die
Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger 7.5.5 von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene
Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Partnerschaftsgesellschaft sind;
Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente
nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages 7.5.6 von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;
zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet. Für die Berechnung des
Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5:
den Versicherungsschutz in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich
zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten
Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden
Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente 7.6 Fremde Sachen
die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen
verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen
sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen
Versicherungssumme abgesetzt. gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht
erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen
6.8 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Verwahrungsvertrages sind.
Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder
Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der 7.7 Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
Weigerung an entstehenden Mehraufwand an
Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen
sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn
7 Was ist nach einem Unfall zu beachten
7.7.1 die Schäden durch Ihre gewerbliche oder berufliche
(Obliegenheiten)?
Tätigkeit an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung,
Prüfung und dgl.) entstanden sind; bei unbeweglichen Sachen gilt
Falls im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen nicht
dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung
unmittelbar von der Tätigkeit betroffen waren;
ausgeschlossen:
7.7.2 die Schäden dadurch entstanden sind, dass Sie diese
7.1 Versicherungsansprüche aller Personen, die den
Sachen zur Durchführung Ihrer gewerblichen oder beruflichen
Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Tätigkeiten (als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche und dgl.)
benutzt haben; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur
7.2 Versicherungsansprüche aller Personen, die den
insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der
Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren
Benutzung betroffen waren;
Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
7.7.3 die Schäden durch Ihre gewerbliche oder berufliche
• Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
Tätigkeit entstanden sind und sich diese Sachen oder – sofern es
• Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben.
sich um unbewegliche Sachen handelt – deren Teile im unmittelbaren
Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben; dieser Ausschluss
7.3 Gesetzliche Haftpflicht
gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Tätigkeit
offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von
Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder Zusagen
Schäden getroffen hatten.
über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
zu Ziff. 7.6 und Ziff. 7.7:
7.4 Haftpflichtansprüche
Sind die Voraussetzungen der Ausschlüsse in Ziff. 7.6 und Ziff. 7.7 in
7.4.1 von Ihnen selbst oder der in Ziff. 7.5 benannten Personen
der Person von Ihren Angestellten, Arbeitern, Bediensteten,
gegen die Mitversicherten,
Bevollmächtigten oder Beauftragten gegeben, so entfällt gleichfalls
der Versicherungsschutz, und zwar sowohl für Sie als auch für die
7.4.2 zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern
durch den Versicherungsvertrag etwa mitversicherten Personen.
desselben Versicherungsvertrages,
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[Seite 4]
7.8 Hergestellte oder gelieferte Sachen 7.13 Gentechnische Arbeit
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an von Ihnen hergestellten Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf
oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge
einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache • gentechnische Arbeiten,
und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch • gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
dann, wenn die Schadensursache in einem mangelhaften Einzelteil • Erzeugnisse, die
oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Beschädigung – Bestandteile aus GVO enthalten,
oder Vernichtung der gesamten Sache oder Leistung führt. Dieser – aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte in Ihrem
Auftrag oder für Ihre Rechnung die Herstellung oder Lieferung der 7.14 Sachschäden
Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen
haben. Haftpflichtansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus
ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
7.9 Schäden im Ausland
• Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer handelt,
Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden • Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
Schadenereignissen; Ansprüche aus § 110 Sozialgesetzbuch • Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
(SGB VII) sind jedoch mitversichert.
7.15 Elektronische Daten
7.10 Umweltschadenhaftung
Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der
7.10.1 Ansprüche, die gegen Sie wegen Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es
sich handelt um
Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderer auf der
EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/34/EG) basierenden nationalen • Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, Veränderung von Daten,
wenn Sie von einem Dritten aufgrund gesetzlicher • Nichterfassen oder fehlerhaftes Speichern von Daten,
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Erstattung der • Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch,
durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Anspruch • Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
genommen werden.
7.16 Persönlichkeits-/Namensrechtsverletzung
Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche erhalten,
die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder
auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/34/EG) basierenden Namensrechtsverletzungen.
nationalen Umsetzungsgesetzen bereits aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen Sie geltend 7.17 Diskriminierung
gemacht werden könnten.
Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane,
Dieser Ausschluss gilt nicht im Rahmen der Versicherung privater Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
Haftpflichtrisiken.
7.18 Übertragung von Krankheiten
7.10.2 Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch
Umwelteinwirkung. Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die aus der
Übertragung einer Ihrer Krankheiten resultieren. Das Gleiche gilt für
Dieser Ausschluss gilt nicht Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
die durch Krankheit der Ihnen gehörenden, von Ihnen gehaltenen
a) im Rahmen der Versicherung privater Haftpflichtrisiken oder oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht
Versicherungsschutz, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich
b) für Schäden, die durch von Ihnen hergestellte oder gelieferte noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Erzeugnisse (auch Abfälle), durch Arbeiten oder sonstige
Leistungen nach Ausführung der Leistung oder nach Abschluss 7.19 Gemeingefahren
der Arbeiten entstehen (Produkthaftpflicht).
Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die nachweislich auf
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden durch Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr,
Umwelteinwirkung, die aus der Planung, Herstellung, Lieferung, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf
Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung von Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das
Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare
• Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe Naturkräfte ausgewirkt haben.
herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern
oder wegzuleiten (WHG-Anlagen); 7.20 Versicherungsumfang allgemein
• Anlagen gem. Anhang 1 oder 2 zum Umwelthaftungsgesetz
(UmweltHG-Anlagen); Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich
• Anlagen, die nach dem Umweltschutz dienenden um gesetzliche Ansprüche handelt,
• Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht
unterliegen; 7.20.1 auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus
• Abwasseranlagen oder Teilen Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der
Leistung;
7.11 Asbest
7.20.2 wegen Schäden, die verursacht werden, um die
Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Nacherfüllung durchführen zu können;
Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
7.20.3 wegen des Ausfalls der Nutzung des
7.12 Ionisierende Strahlen Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der
Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder
mittelbarem Zusammenhang stehen mit energiereichen ionisierenden 7.20.4 auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf
Strahlen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
Röntgenstrahlen).
7.20.5 auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung
der Leistung;
212230912_2504 Seite 4 von 12
[Seite 5]
7.20.6 wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender 9 Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des
Ersatzleistungen Versicherungsfalles zu beachten?
7.21 Vermögensschäden 9.1 Jeder Versicherungsfall ist uns innerhalb einer Woche
anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden erhoben wurden. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie
Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden.
7.21.1 durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für Ihre
Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Sachen, 9.2 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und
erbrachten Arbeiten oder sonstigen Leistungen; Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind dabei zu
befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche
7.21.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und uns bei der
prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit; Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände,
die unserer Ansicht nach für die Bearbeitung des Schadens wichtig
7.21.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke
wirtschaftlich verbundene Unternehmen; übersandt werden.
7.21.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art; 9.3 Wird gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches,
behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein
7.21.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung, sowie Mahnbescheid erlassen oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet,
Reiseveranstaltung; haben Sie dies unverzüglich anzuzeigen.
7.21.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, 9.4 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von
Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz müssen Sie fristgemäß
Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen.
oder Unterschlagung; Einer Weisung durch uns bedarf es nicht.
7.21.7 aus Rationalisierung und Automatisierung; 9.5 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich
geltend gemacht, haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu
7.21.8 aus der Verletzung von Persönlichkeits- und überlassen. Wir beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie
Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen
sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung
stellen.
7.21.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und
Kostenanschlägen; 10 Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung
von Obliegenheiten?
7.21.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als
ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, 10.1 Kündigungsrecht aufgrund vorsätzlicher oder grob
Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer fahrlässiger Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des
Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen; Versicherungsfalles Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig
eine Obliegenheit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles
7.21.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder gegenüber uns zu erfüllen haben, so können wir innerhalb eines
behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Monats, nachdem wir von der Obliegenheitsverletzung Kenntnis
Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen.
7.21.12 aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Sie nachweisen, dass die
Geld, Wertpapieren und Wertsachen; Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober
Fahrlässigkeit beruhte.
7.21.13 aus Schäden durch ständige Immissionen (z. B.
Geräusche, Gerüche, Erschütterungen) 10.2 Leistungsfreiheit und Leistungskürzung aufgrund
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung vor bzw.
7.22 Vorsorge-Versicherung bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
Die Vorsorge-Versicherung gilt nicht für Risiken Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Ziff. 8 oder 9 vorsätzlich, so sind
wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger
7.22.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in
Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens
Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie
zu beweisen.
7.22.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von
Bahnen; 10.2.1 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung
sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass
7.22.3 die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
unterliegen; Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die Feststellung oder
den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
7.22.4 die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im
Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind 10.2.2 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles
bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur
dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch
Der Leistungsfall gesonderte Mitteilung in Textform(z. B. Brief, E-Mail, Fax) auf diese
Rechtsfolge hingewiesen haben. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten unabhängig davon, ob wir ein uns nach Ziff. 10.1 zustehendes
8 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des
Kündigungsrecht ausüben.
Versicherungsfalles zu beachten?
Besonders gefahrdrohende Umstände haben Sie auf unser Verlangen
hin innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit
die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen
unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt
ohne Weiteres als besonders gefahrdrohend.
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[Seite 6]
Die Versicherungsdauer 15.2 Kündigung durch Sie
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns
11 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu
einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
der laufenden Versicherungsperiode.
oder dessen Nachträgen angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den
ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 21.1
15.3 Kündigung durch uns
zahlen.
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei
12 Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt? Ihnen wirksam.
12.1 Vertragsdauer
16 Welche Kündigungsmöglichkeiten haben wir nach einer
Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein oder dessen
Rechtsvorschriften?
Nachträgen angegebene Zeit abgeschlossen.
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung
12.2 Stillschweigende Verlängerung
bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind wir
berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich
von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn
der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens
es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird,
drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine
in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.
Kündigung zugegangen ist.
12.3 Vertragsbeendigung
Der Versicherungsbeitrag
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen 17 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
Zeitpunkt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu
Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden zahlen.
Jahres kündigen; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate
vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres in Textform (z. B. Brief, E-Mail,
18 Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen?
Fax) zugegangen sein.
18.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der
13 Was geschieht bei Wegfall des versicherten Beitragsanpassung.
Interesses?
Soweit die Beiträge nach Lohn, Bau- oder Umsatzsumme berechnet
Wenn versicherte Interessen vollständig und dauerhaft wegfallen, so werden, findet keine Beitragsanpassung statt. Mindestbeiträge
erlischt die Versicherung bezüglich dieser Interessen. Uns steht für unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der
diese Versicherungsperiode nur derjenige Beitrag zu, der dem Beitragsanpassung.
Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
18.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit
In der Familiendeckung besteht für die mitversicherten Personen der Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen
bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle Ihres Todes bis Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der
zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Wird die nächste Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen
Beitragsrechnung durch Ihren überlebenden Ehegatten oder den Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem
mitversicherten Lebenspartner eingelöst, so wird dieser vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten
Versicherungsnehmer. Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare
ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell
durch den einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die
14 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer
Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen.
Beitragsanpassung?
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung gemäß
Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt
Ziff. 18.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes
durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten
ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats
Schadenfälle.
in Textform(z. B. Brief, E-Mail, Fax) nach Zugang unserer Mitteilung
mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen,
18.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer
in dem die Beitragsanpassung wirksam werden sollte.
Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich aus
Ziff. 18.2 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsanpassung).
Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht
Der veränderte Folgejahresbeitrag wird Ihnen mit der nächsten
hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor
Beitragsrechnung bekannt gegeben.
dem Wirksamwerden der Beitragsanpassung zugehen. Eine
Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in jedem der
letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz als
15 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie oder wir denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach
nach einem Versicherungsfall? Ziff. 18.2 ermittelt hat, so dürfen wir den Folgejahresbeitrag nur um
den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt unserer
15.1 Kündigungsmöglichkeit Schadenzahlungen nach unseren unternehmenseigenen Zahlen im
letzten Kalenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht
Das Versicherungsverhältnis kann von Ihnen oder uns gekündigt überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben
werden, wenn würde.
• von uns eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder 18.4 Liegt die Veränderung nach Ziff. 18.2 oder 18.3 unter
• Ihnen eine Klage über einen unter den 5 Prozent, entfällt eine Beitragsanpassung. Diese Veränderung ist
jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich
zugestellt wird. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen
Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der
Klage zugegangen sein.
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[Seite 7]
19 Wann kann es zu einer Beitragsregulierung kommen? Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im
Versicherungsschein, dessen Nachträgen oder in der
19.1 Sie haben nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums erfolgt.
Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren
Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch 21.2 Verzug
einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind
innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne
und auf unseren Wunsch nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zu Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
unserem Nachteil können wir von Ihnen eine Vertragsstrafe in nicht zu vertreten haben.
dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen.
Dies gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie an der Unrichtigkeit der Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zur
Angaben kein Verschulden trifft. Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei
Wochen setzen. (Mahnung)
19.2 Aufgrund Ihrer Änderungsmitteilung oder sonstiger
Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen
berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken Beiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und außerdem auf
jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei uns. die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht –
aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen.
Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht
unterschritten werden. Alle entsprechend Ziff. 19.1 nach dem Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen
Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Schadens zu verlangen.
Ermäßigungen des Mindestbeitrages werden berücksichtigt.
21.3 Leistungsfreiheit
19.3 Unterlassen Sie die rechtzeitige Mitteilung, können wir für
den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein
Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung Versicherungsfall ein und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles
gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich mit der Zahlung des Beitrages oder der Zinsen oder Kosten in Verzug,
gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel so sind wir von der Verpflichtung zur Zahlung frei.
gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben
innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des 21.4 Kündigung
erhöhten Beitrages erfolgten.
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in
19.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats
mehrere Jahre. nach der Kündigung die Zahlung leisten. Die Regelung über unsere
Leistungsfreiheit nach Ziff. 21.3 bleiben unberührt.
20 Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen und
welche Folgen hat die verspätete Zahlung? 22 Was ist zu beachten, wenn Sie ein
SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben?
20.1 Fälligkeit
22.1 Ihre Pflichten als Beitragszahler
Der erste oder einmalige Beitrag ist unabhängig vom Bestehen eines
Widerrufsrechts - unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten Ist zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren
und im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen vereinbart worden, haben Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des
Versicherungsbeginns zu zahlen. Beitrages für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor 22.2 Änderung des Zahlungswegs
Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich
nach Vertragsschluss zu zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz
wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können,
20.2 Leistungsfreiheit so sind wir berechtigt, die SEPA-Lastschriftvereinbarung in Textform
(z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu kündigen.
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zu dem nach
Ziff. 20.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlen, so sind wir für Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Sie verpflichtet
einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht sind, die ausstehenden Beiträge und zukünftige Beiträge selbst zu
zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung übermitteln.
Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) oder durch einen auffälligen Hinweis
im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für
Beitrages aufmerksam gemacht haben. fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Ihnen in Rechnung
stellen.
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie die Nichtzahlung
nicht zu vertreten haben. 22.3 Monatliche Beiträge
20.3 Rücktritt Monatliche Beiträge müssen im SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt
werden.
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig,
können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht
23 Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger
gezahlt ist.
Vertragsbeendigung?
Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit durch
vertreten haben.
Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil
des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem
21 Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen Versicherungsschutz bestanden hat.
hat die verspätete Zahlung?
21.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit Weitere Bestimmungen
Die Folgebeiträge werden zu Beginn der jeweils vereinbarten
24 Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Versicherungsperiode fällig.
24.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Interesse
in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
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[Seite 8]
24.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, 29 Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie?
ohne dass Sie dies wussten, können Sie die Aufhebung des später
geschlossenen Vertrages verlangen. 29.1 Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von
Gefahrumständen
24.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht
innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen
Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben. bekannten Gefahrumstände in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax)
anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten
mit der sie verlangt wird, uns zugeht. Inhalt zu schließen.
24.4 Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer
abgeschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme, Fragen im Sinne des
zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag Satzes 1 stellen.
nichtig. Wir haben Anspruch auf den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, in
dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren
erlangt haben. Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem
vereinbarten Inhalt abzuschließen.
25 Was gilt hinsichtlich der mitversicherten Personen?
Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen und
kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so
25.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf
behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder
Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als Sie selbst, sind alle
dies arglistig verschwiegen.
für Sie geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten
entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die
29.2 Rücktritt
Vorsorgeversicherung (Ziff. 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur
in der Person eines Mitversicherten entsteht.
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag
25.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag
zurückzutreten.
steht ausschließlich Ihnen zu. Sie sind neben den Mitversicherten für
die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.
26 Wie gestaltet sich ein Abtretungsverbot? 29.2.1 Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen,
dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden.
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der
Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
27 Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen,
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Anschriften- und Namensänderungen beachten?
29.2.2 Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
27.1 Form
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der
Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem
unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den
Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind für uns bestimmte
Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen
Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber
und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, in Textform abzugeben.
kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig
verletzt haben.
Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an
die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen als zuständig
Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden
bezeichnete Stelle gerichtet werden.
der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und
29.3 Beitragsanpassung oder Kündigungsrecht
Anzeigen bleiben unberührt.
Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung einer
27.2 Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung
Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit
beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt
einem Monat kündigen.
für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die
Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen,
bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht
dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Absendung des Briefes als zugegangen.
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
27.3 Nichtanzeige der Verlegung einer gewerblichen
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen
Niederlassung
Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen
auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Versicherung unter der Anschrift Ihres
Gewerbebetriebes abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der
Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die
gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Ziff. 27.2
anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode
entsprechende Anwendung.
Vertragsbestandteil.
28 Was müssen Sie bei der Verlegung des Erstwohnsitzes Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10%
ins Ausland beachten? oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland (außerhalb der Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax)
Bundesrepublik Deutschland) erlischt der Versicherungsschutz für kündigen.
Sie und die mitversicherten Personen zum Datum der Abmeldung und
es erfolgt die Aufhebung des Vertrages. Die Abmeldebescheinigung
ist uns unverzüglich zu übersenden.
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[Seite 9]
29.4 Voraussetzungen für die Durchsetzung der Rechte Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft
nach Ziff. 29.2 und 29.3 bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene
Partnerschaftsgesellschaft sind.
Wir müssen die uns nach Ziff. 29.2 und 29.3 zustehenden Rechte
innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des
die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche
erlangen. Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie
nach unserem Sitz.
Wir haben die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
stützen; wir dürfen nachträglich weitere Umstände zur Begründung 32.3 Unbekannter Wohnsitz
unserer Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht
verstrichen ist. Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche
Uns stehen die Rechte nach den Ziff. 29.2 und 29.3 nur zu, wenn wir Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) nach unserem Sitz oder nach unserer für den Versicherungsvertrag
auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. zuständigen Niederlassung. Dies gilt entsprechend, wenn der
Versicherungsnehmer eine juristische Person oder eine parteifähige
Wir können uns auf die in den Ziff. 29.2 und 29.3 genannten Rechte Personengesellschaft ist und sein Geschäftssitz unbekannt ist.
nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder
die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
33 Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam?
29.5 Anfechtung
33.1 Inhalt
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,
Sofern wir zukünftig Verbesserungen der Versicherungsleistungen
bleibt unberührt.
anbieten, können diese auch Bestandteil des bestehenden Vertrages
werden.
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der bis
zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen
Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die Verbesserungen
Vertragszeit entspricht.
der Versicherungsleistungen informieren sowie Ihnen den alten und
neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der verbesserten
29.6 Ausübung der Rechte
Versicherungsleistungen ab der nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen
ist.
Wir dürfen nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir Sie durch
gesonderte Mitteilung in Textform(z. B. Brief, E-Mail, Fax) auf diese
Die Verbesserungen werden dann zur nächsten Hauptfälligkeit
Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Vertragsbestandteil, wenn Sie den von uns vorgeschlagenen
Verbesserungen der Versicherungsleistungen nicht innerhalb von
30 Welche Verjährungsfristen sind zu beachten? sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen.
30.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.
in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn
Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners innerhalb der Frist absenden.
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang
30.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns weitergeführt.
angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum
zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z. B. Brief, 33.2 Ausgeschlossene Leistungsverbesserungen
E-Mail, Fax) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller nicht
mit. Die unter Ziff. 33.1 genannten möglichen Leistungsverbesserungen
sind ausgeschlossen, sofern Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung
oder Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
31 Welches Recht ist anzuwenden?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 34 Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung
kommen?
Die Vertragssprache ist deutsch.
34.1 Bedingungsoptimierung aufgrund neuer verbesserter
Bedingungen
32 Welches Gericht ist für Klagen zuständig?
Sofern wir zukünftig ein verbessertes Bedingungswerk anbieten, kann
32.1 Klagen gegen uns
dieses auch Bestandteil des bestehenden Vertrages werden.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den
Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die neuen Leistungen
Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich
bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes informieren sowie Ihnen
zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
den alten und neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der neuen
Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen
Leistungen bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes ab der
Aufenthalt haben.
nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen ist.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
Das verbesserte Bedingungswerk wird dann zur nächsten
nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des
Hauptfälligkeit Vertragsbestandteil, wenn Sie der von uns
Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche
vorgeschlagenen Bedingungsumstellung nicht innerhalb von sechs
Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns
Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen.
nach unserem Sitz.
Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.
32.2 Klagen gegen Sie
Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist
innerhalb der Frist absenden.
ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur
Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, oder in Ermangelung eines
Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang
solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
weitergeführt.
Sind Sie als Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt
sich das zuständige Gericht auch nach Ihrem Sitz oder dem Ihrer
Niederlassung. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Offene
212230912_2504 Seite 9 von 12
[Seite 10]
34.2 Ausgeschlossene Bedingungsoptimierungen 34.3.6 Unser Kündigungsrecht im Falle Ihres Widerspruchs
Die unter Ziff. 34.1 genannten möglichen Bedingungsoptimierungen Widersprechen Sie nach Ziff. 34.3.5 einer Anpassung können wir den
sind ausgeschlossen, sofern Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung Vertrag kündigen, wenn uns das Festhalten an dem Vertrag ohne die
oder Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Anpassung nicht zumutbar ist.
34.3 Bedingungsanpassung aufgrund höchstrichterlicher Unsere Kündigung müssen wir innerhalb von sechs Wochen nach
Entscheidung oder bestandskräftigem Verwaltungsakt Zugang Ihres Widerspruchs schriftlich erklären, und zwar mit einer
Frist von acht Wochen zum Ende eines Monats.
Bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen können wir eine
Regelung Ihrer Versicherungsbedingungen anpassen. 34.4 Klauselanpassung
34.3.1 Feststellen der Unwirksamkeit einer Regelung Die Regelungen nach Ziff. 34.1 und 34.3 finden zu vereinbarten
Klauseln entsprechend Anwendung.
Wird durch
35 Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit?
• eine höchstrichterliche Rechtsprechung,
• einen bestandskräftigen Verwaltungsakt oder
35.1 Werden Sie, als Versicherungsnehmer, im Sinne des
• die Änderung oder das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften
Arbeitsförderungsrechts unverschuldet arbeitslos, übernehmen wir
für Sie die Beitragszahlung für max. sechs Monate für diese
eine Regelung der Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt
PrivatSchutz-Versicherung bei unverändertem Versicherungsschutz.
bzw. einzelne Regelungen für nicht mehr als mit geltendem Recht als
vereinbar angesehen, sind wir berechtigt, diese Regelung zu ändern,
Nehmen Sie diese Leistung in Anspruch, so gilt dies als ein
zu ergänzen oder zu ersetzen.
Versicherungsfall.
Bei der gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung kommt es nicht
35.2 Voraussetzungen für die Leistung:
darauf, ob sich diese gegen uns oder ein anderes Unternehmen
richtet, sofern die für unwirksam erklärte Regelung im Wesentlichen
• Ihr Wohnsitz und dauernder Aufenthalt ist in der Bundesrepublik
inhaltsgleich ist.
Deutschland
• Ihre Arbeitslosigkeit ist frühestens sechs Monate nach Beginn
Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn die in den folgenden Absätzen
dieser Versicherung eingetreten
beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.
• die Arbeitslosigkeit besteht seit mindestens sechs Wochen
• die Versicherung wurde noch nicht gekündigt
34.3.2 Regelungen, die angepasst werden können:
• Sie als Arbeitnehmer standen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit
mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem
Wir können nur Regelungen anpassen, die eines der folgenden
sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht
Themen betreffen:
befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens
15 Wochenstunden
• Leistungsvoraussetzungen,
• Sie haben das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet.
• Leistungsumfang,
• Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen;
35.3 Ein Anspruch besteht nicht, wenn:
• Obliegenheiten, die Sie nach Vertragsschluss beachten müssen,
• die Anpassung Ihres Beitrages,
• Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung oder
• die Vertragsdauer und
Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
• die Kündigung Ihres Vertrages.
• bei Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutzverfahren
rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
34.3.3 Anpassungsvoraussetzung
ausgesprochen war
• Sie als Freiwilliger den Wehrdienst, den Bundesfreiwilligendienst
Eine Anpassung nach Ziff. 34.3 ist nur möglich, wenn
(BFD) oder den internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD)
oder nationalen Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales
• die gesetzlichen Vorschriften keine konkreten Bestimmungen
(FSJ) oder ökologisches Jahr (FöJ)) ableisten, als Auszubildender,
enthalten, mit der die durch die Unwirksamkeit entstandene
Selbstständiger, Freiberufler,
Vertragslücke geschlossen werden kann und
• Mitarbeiter eines Saison- oder Kampagnebetriebes oder
• der ersatzlose Wegfall der Regelung keine angemessene Lösung
Angestellter, die bei Ihrem Ehe-/Lebenspartner, Kind, ihren Eltern
darstellt, die den typischen Interessen der Vertragspartner gerecht
oder Geschwistern und deren Ehe-/Lebenspartner beschäftigt
würde.
waren.
34.3.4 Anpassung durch Inhalt der Neuregelung
Ein Anspruch auf Beitragszahlung bei unverschuldeter
Arbeitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach Abschluss des
Bei der Anpassung werden die Grundsätze der ergänzenden
Kündigungsschutzverfahren bzw. nach Beendigung des gekündigten
Vertragsauslegung angewendet. Das bedeutet, dass die unwirksame
Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen gemäß Ziff. 35.2 erneut
Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die
erfüllt sind.
Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen
gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der
35.4 Das Vorliegen der unter Ziff. 35.1 und 35.2 genannten
Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gewesen
Voraussetzungen müssen Sie durch entsprechende
wäre.
Bescheinigungen des für Sie zuständigen Arbeitsamtes und des
Arbeitgebers nachweisen.
34.3.5 Durchführung der Anpassung
35.5 Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit müssen Sie vor
Die angepasste Regelung werden wir Ihnen in Textform (z. B. Brief,
Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen gemäß
E-Mail, Fax) bekannt geben und erläutern.
Ziff. 35.2 erfüllt haben.
Widersprechen Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang
35.6 Der Anspruch auf Übernahme der Beitragszahlung ist
der Mitteilung, gilt die Anpassung als genehmigt. Ihr Widerspruch
unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in Textform (z. B. Brief,
muss in Textform erfolgen. Hierauf werden wir Sie in unserer
E-Mail, Fax) von Ihnen geltend zu machen. Bei Vorliegen aller
Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
Voraussetzungen beginnt die Beitragszahlung mit dem auf den
Eintritt der Arbeitslosigkeit folgenden Kalendermonat, frühestens
Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn
jedoch mit Eingang der Anzeige der Arbeitslosigkeit bei uns. Den
innerhalb der Frist absenden. Bei einem fristgerechten Widerspruch
Beginn der Beitragszahlung werden wir Ihnen schriftlich bestätigen.
wird die Regelungsanpassung nicht Vertragsbestandteil.
Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungsgemäß von
Ihnen zu entrichten; überzahlte Beiträge werden mit zu diesem
Zeitpunkt offenen Forderungen verrechnet.
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35.7 über das Ende Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie uns 37.3 Fortfall des SofortSchutzes
unverzüglich in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) informieren. Sie sind
verpflichtet, uns jederzeit auf Anforderung Nachweise über die Verweigert der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages,
Fortdauer der Arbeitslosigkeit vorzulegen. Die Beitragszahlung tritt Herbeiführung des Versicherungsfalles, Arglist, anderen
mit Ende des Kalendermonats, in dem wir Nachweise angefordert Pflichtverletzungen (Verletzung von Anzeigepflichten, Pflichten bei
haben, außer Kraft, wenn uns in einem solchen Fall die Fortdauer der Gefahrerhöhung, anderen Obliegenheiten) ganz oder teilweise den
Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen wird. Versicherungsschutz oder ist in diesen oder anderen Fällen das
Bestehen oder der Umfang der Leistungspflicht des Vorversicherers
streitig, so besteht insoweit auch kein Anspruch aus dem
36 Wie sind Sparten und Versicherungen definiert?
SofortSchutz.
Als Sparte gilt:
Dies gilt nicht, wenn Ihr Vertrag mit uns insoweit weitergehenden
Versicherungsschutz bietet als der Fremdvertrag oder wenn Sie die
Sparte PrivatSchutz-Versicherung Leistungspflicht des Vorversicherers nachweisen (Vorversicherer
bestätigt seine Leistungspflicht, verbindliche Entscheidung des
Unfallversicherung Ombudsmanns oder rechtskräftiges Urteil).
Unfall
Existenzversicherung
Der SofortSchutz umfasst ferner nicht Leistungen, auf die Sie
gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines
Privat-Haftpflichtversicherung Vergleichs mit dem Vorversicherer verzichtet haben.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Sportboot-Haftpflichtversicherung 37.4 Umstellung SofortSchutz auf vollen
Haftpflicht
Haus- und Grundbesitzer- Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung 37.4.1 Der mit uns geschlossene Vertrag wird zu dem im
Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen genannten
Hausrat Hausratversicherung Ablauftermin des Fremdvertrages, spätestens jedoch 3 Jahre nach
Beginn unseres Vertrages, auf den vollen Versicherungsschutz
Wohngebäude Wohngebäudeversicherung umgestellt.
Gleiches gilt, wenn der Fremdvertrag vor dem genannten
Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung Ablauftermin endet.
Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Immobilien-Rechtsschutzversicherung Die vorzeitige Beendigung des Fremdvertrages ist uns unverzüglich
mitzuteilen. Wird die Beendigung schuldhaft nicht oder nicht
rechtzeitig angezeigt, und entsteht ein Schaden vor Zugang der
37 Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart, und was Anzeige, so besteht der Versicherungsschutz weiterhin nur im
leistet er? Umfang des SofortSchutzes nach Ziff. 37.2.
Sie sind noch bei einem anderen Anbieter versichert. Der 37.4.2 Vom Zeitpunkt der Umstellung an ist der für den vollen
Versicherungsschutz aus dem anderweitigen Vertrag (nachfolgend Versicherungsschutz vereinbarte Versicherungsbeitrag zu zahlen.
Fremdvertrag genannt) geht dem Versicherungsschutz aus dieser
PrivatSchutz-Versicherung vor. Dies gilt auch, sofern die Umstellung aufgrund Ziff. 37.4.1 Satz 1 erfolgt
und der Fremdvertrag von Ihnen nicht gekündigt worden ist.
Bis zum Ablauf des Fremdvertrages haben Sie aus diesem Vertrag
Versicherungsschutz in Form eines SofortSchutzes. 37.5 Obliegenheiten im Versicherungsfall
37.1 Dauer des SofortSchutzes Sollte der Vorversicherer einen Schaden ablehnen, die
Entschädigung kürzen oder die Höchstentschädigung des
Die bei uns abgeschlossene Versicherung besteht als SofortSchutz Fremdvertrages ausgeschöpft sein, müssen Sie uns unverzüglich den
bis zum Ablauf des Fremdvertrages, längstens jedoch für die Dauer Schaden anzeigen und uns auf Verlangen die entsprechenden
von 3 Jahren. Danach tritt der volle Versicherungsschutz des mit uns Nachweise unverzüglich vorlegen.
abgeschlossenen PrivatSchutz-Vertrages in Kraft.
Ferner haben Sie die übrigen der in Ziff. 9 genannten Obliegenheiten
37.2 Definition und Leistung SofortSchutz nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten.
Der SofortSchutz gilt nur hinsichtlich solcher Risiken und Gefahren, Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Obliegenheiten richten sich
die im Fremdvertrag versichert sind. Bezogen auf diese Risiken und nach Ziff. 10. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir
Gefahren ergänzt sie den Versicherungsschutz aus Ihrem ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht
Fremdvertrag um Leistungen, die in Ihrem Fremdvertrag nicht haben.
enthalten sind, aber in dem mit uns geschlossenem Vertrag versichert
sind. 37.6 SofortSchutz in der Privat-Haftpflichtversicherung zur
bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung bei der
Maßgeblich ist der Versicherungsumfang des Fremdvertrags zu dem Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland
Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Antrag bei uns gestellt haben.
Voraussetzung: Bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für
Sie können Leistungen aus dem SofortSchutz nur beanspruchen, Deutschland besteht bereits eine Betriebs-Haftpflichtversicherung
wenn aus der Deckung des Fremdvertrags keine oder nur eine bei der auch private Risiken abgesichert sind. Im Rahmen des o. g.
begrenzte Leistung beansprucht werden kann. Vertrages besteht der Versicherungsschutz für Sie als
Versicherungsnehmer oder für den mit Ihnen in häuslicher
Ändern Sie nach Antragstellung dieses Versicherungsvertrages den Gemeinschaft lebenden Lebenspartner.
Fremdvertrag, wirkt sich diese Änderung nicht auf den mit uns
vereinbarten SofortSchutz aus. Die Ziff. 37.1 bis 37.4 gelten entsprechend.
Wir zahlen im Schadenfall maximal die vereinbarte Zum Zeitpunkt der Aufhebung der bei der Zurich Insurance plc
Höchstentschädigung unter Berücksichtigung der vertraglich Niederlassung für Deutschland bestehenden
vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Bei Betriebs-Haftpflichtversicherung endet Ihr SofortSchutz in der
der Berechnung unserer Leistung berücksichtigen wir die vom Privat-Haftpflicht der PrivatSchutz-Versicherung.
Vorversicherer bereits gezahlten Leistungen oder zu erbringenden
Leistungen, so dass keine doppelte Entschädigung erfolgt. Der Zeitpunkt der Aufhebung der Betriebs-Haftpflichtversicherung
bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland ist uns
unverzüglich mitzuteilen. Wird die Aufhebung schuldhaft nicht oder
nicht rechtzeitig angezeigt, so besteht kein Versicherungsschutz.
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[Seite 12]
Trifft Sie an der Nichtanzeige oder der verspäteten Anzeige kein
Verschulden, so besteht Versicherungsschutz im Rahmen des
SofortSchutzes gemäß Ziff. 37.2.
38 Was ist das Innovationsversprechen?
Werden die Versicherungsbedingungen, Deckungskonzepte und
Versicherungsleistungen der Zurich zum Vorteil des
Versicherungsnehmers weiter- oder neuentwickelt, so kann der
Versicherungsnehmer die Schadenregulierung nach den neuen
Bedingungen der Zurich verlangen.
Dies gilt nicht bei Versicherungsbedingungen mit separatem
Beitragszuschlag oder soweit dem Versicherungsnehmer eine
Umstellung gegen Beitragszuschlag angeboten wurde und diese von
ihm abgelehnt wurde.
Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese
laufende Versicherung vereinbarten Gesamtversicherungssummen
und Kosten begrenzt.
39 Besitzstandsklausel (auf Verträge vom Markt)
Auf Ziffer 3 wird besonders hingewiesen
39.1 Leistung
Sofern im Schadenfall der Versicherungsschutz des unmittelbaren
Vorvertrages (im Falle eines Nachtrages der unmittelbare
Vorvertragsstand) zu einer günstigeren Schadenregulierung für den
Versicherungsnehmer bzw. Versicherten führt, erfolgt auf Ihren
ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch die
Schadenregulierung gemäß dem Versicherungsschutz des
unmittelbaren Vorvertrages. Die Schadenregulierung erfolgt in allen
Punkten gemäß der gewählten Alternative. Als Vorvertrag gelten
Verträge, die einen gleichartigen Versicherungsumfang analog dieser
Versicherung (bei Zurich) beinhaltet haben.
39.2 Umfang der Leistungen
Der Nachweis (bspw. in Form des Versicherungsscheins und seiner
Nachträge, der Bedingungen und Klauseln) über die Leistungen des
Vorvertrages ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese
Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen
und Kosten begrenzt.
39.3 Ausschlüsse
Die Besitzstandsklausel findet keine Anwendung
a) auf ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den
Versicherungsbedingungen dieser Versicherung
b) auf gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse;
c) für Regelungen zur Besitzstands- oder Marktgarantie des
unmittelbaren Vorvertrages (Die Bezugnahme auf die
Besitzstandsklausel des Vorvertrages ist deshalb ausgeschlossen
und wird nicht Gegenstand dieses Vertrages);
d) in den Fällen der zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und
uns als Versicherer ausdrücklich herbeigeführten Änderungen
oder Abweichungen gegenüber dem Vorvertrag (bspw.
Vereinbarung von Selbstbehalten oder Reduzierung der
Versicherungssummen);
e) für Vorverträge bei einem nicht in Deutschland zum Betrieb
zugelassenen Versicherer;
f) bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen,
sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei Zurich)
sind;
g) auf berufliche oder gewerbliche Risiken;
h) auf Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen
(die Assistanceleistungen von Zurich werden in einem separaten
Dokument aufgeführt)
i) auf bei uns optional abschließbare Leistungen
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Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung (BBR-PHV 2017)
[Seite 1]
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die
PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung
(BBR-PHV 2017)
Fassung 04.2025
Die fehlende(n) Ziffer(n) sind in dem Baustein-Bogen (B-PHV 2025) enthalten und gelten mitversichert, wenn diese vereinbart wurden.
Inhaltsverzeichnis
1 Welches Risiko ist versichert? 22 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert?
2 Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen? 23 In welchem Umfang sind Persönlichkeits- oder
Namensrechtsverletzungen versichert?
3 In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert?
24 Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit
4 In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert?
5 In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung
versichert?
6 Was gilt für Familie, Haushalt und Sport?
7 Welche Personen sind mitversichert?
8 In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert?
9 In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und
Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert?
10 In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen
versichert?
11 In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater
Schlüssel versichert?
12 In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und
Wasserfahrzeuge versichert?
13 In welchem Umfang sind Tiere versichert?
14 In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit
versichert?
15 In welchem Umfang ist die Teilnahme am
fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von
Lehrgeräten versichert?
16 In welchem Umfang sind Abwässer- und
Allmählichkeitsschäden versichert?
17 In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit
versichert?
18 In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten
versichert?
19 Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand
(nach § 904 BGB)?
20 In welchem Umfang sind Ansprüche aus
Benachteiligungen für Privatpersonen versichert
(AGG)?
21 In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche
Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
(USchadG) versichert?
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[Seite 2]
Privat-Haftpflichtversicherung Der Ausschluss in Ziff. 7.5.1 AHB 2017 findet insoweit keine
Anwendung
1 Welches Risiko ist versichert?
4.1.2 der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung
1.1 Versichert ist im Umfang der Allgemeinen oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch
Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(AHB 2017) und den nachstehenden Bestimmungen Ihre gesetzliche
Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, 4.1.3 der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der
insbesondere den in Ziff. 2 bis Ziff. 24 und, soweit vereinbart, den in Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten
den Klauseln zur Privat-Haftpflichtversicherung AHB 2017 und zwar wegen
aufgeführten Tatbeständen und Eigenschaften.
4.1.3.1 sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden,
1.2 Ausgenommen sind die Gefahren nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
• Ihres eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Ihres 4.1.3.2 der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten
Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber bzw. Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster
Ziff. 18); Daten;
• Ihrer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art;
• Ihrer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung. 4.1.4 der Zerstörung des Zugangs Dritter zum elektronischen
Datenaustausch;
2 Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen? 4.2 Versicherungssummen
Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen
in diesen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für genannten Versicherungssummen, wobei Vermögensschäden wie
die Privat-Haftpflichtversicherung genannten Versicherungssummen Sachschäden behandelt werden.
und Selbstbeteiligungen. Auf Ziff. 5 und 6 AHB 2017 wird
hingewiesen. Abweichend von Ziff. 6.2 AHB 2017 stellen diese zugleich die
Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines
3 In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert? Versicherungsjahres dar.
3.1 Umfang Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende
Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten
Gebäuden, Grundstücken (auch Pacht), Wohnräumen und sonstigen • auf derselben Ursache,
zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und
zeitlichem Zusammenhang,
3.2 Ausschlüsse • auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung
elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
wegen 4.3 Auslandschäden
• Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung; Versicherungsschutz besteht – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 –
• Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und für Versicherungsfälle im Ausland (weltweit).
Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und
allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Der 4.4 Ausschlüsse
Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand,
Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind 4.4.1 Ausgeschlossene Tätigkeiten
• Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern
können; Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Ihren
• Schäden infolge von Schimmelbildung. nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
• Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
4 In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert? • IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
• Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung,
4.1 Versichertes Risiko -pflege;
• Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-,
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.15 AHB 2017 – Ihre Full-Service-Providing;
gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der • Betrieb von Datenbanken.
Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im
Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt 4.4.2 Weitere Ausschlüsse
um Schäden aus
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
4.1.1 Verletzung von Datenschutzgesetzen
4.4.2.1 wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bewusst
wegen Schäden, sowie immaterielle Schäden – aus der Verletzung
von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener 4.4.2.1.1 unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/
Daten.Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Datennetze eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service
Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Attacks),
Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das
Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die 4.4.2.1.2 Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu
Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder
eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die 4.4.2.2 die im Zusammenhang stehen mit
Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
4.4.2.2.1 massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming),
Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch
Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden 4.4.2.2.2 Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich
von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden
Personen) untereinander. können;
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4.4.2.3 gegen Sie oder jeden Mitversicherten, soweit der Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche und
Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder Feststellungen der Forderungen zur Insolvenztabelle sowie
behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden den Versicherer
Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden
Pflichtverletzungen herbeigeführt wurde. hätte.
4.4.2.4 aus dem Abhandenkommen von Geld (auch digitale Einem Urteil gleichgestellt sind ein
Zahlungsmittel) sowie Wertpapieren und Wertsachen (jeweils auch in
digitaler Form) • Vollstreckungsbescheid;
• gerichtlicher Vergleich;
• notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel, aus dem
5 In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung
hervorgeht, dass sich der Schädigende persönlich der sofortigen
versichert?
Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.
5.1 Versichertes Risiko
5.5.4 die Zwangsvollstreckung nachgewiesenermaßen
fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint.
5.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie
während der Wirksamkeit dieser Ausfalldeckung durch einen Dritten
5.5.4.1 Eine Zwangsvollstreckung ist fehlgeschlagen, wenn sie
in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der
nicht oder nicht zur vollständigen Befriedigung Ihrer Ansprüche
Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und
geführt hat.
Nordirland geschädigt werden und die daraus resultierenden
berechtigten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche nicht realisiert
5.5.4.2 Eine Zwangsvollstreckung erscheint insbesondere dann
werden können (z. B. wegen Vermögenslosigkeit des Schädigenden).
als aussichtslos, wenn der Schädigende
5.2 Mitversicherte Personen
• innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft
abgegeben hat;
5.2.1 Mitversichert sind gleichartige Ansprüche Ihres
• in der örtlichen Schuldnerkartei des Gerichtes geführt wird;
Ehegatten, Ihrer Kinder und Ihres Lebenspartners sowie der
mitversicherten Personen, sofern diese bedingungsgemäß in der
5.5.5 Sie Ihre Ansprüche gegen den Schädigenden an uns
Privat-Haftpflichtversicherung ohne besondere Beitragsberechnung
abtreten.
mitversichert sind.
5.6 Ausschlüsse
5.2.2 Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die
mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung.
5.6.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gefahren
5.3 Versicherte Schäden
5.6.1.1 die dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes,
Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes vgl. – Ziff. 18) oder einer
Versichert sind die finanziellen Folgen von Personenschäden (Tötung
verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art des Schaden-
oder Gesundheitsbeeinträchtigung von Menschen) oder
ersatzpflichtigen zuzurechnen sind, oder
Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen), für die
der Schädigende aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
5.6.1.2 die einer Pflichtversicherung unterliegen.
privatrechtlichen Inhalts Ihnen gegenüber zum Schadenersatz
verpflichtet ist.
5.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Ansprüche wegen Schäden an
Nicht versichert sind Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang
mit nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine
• Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern;
medizinische Behandlung zurückzuführen sind, Krieg, Aufruhr,
• Immobilien, für die gemäß Ziff. 9 kein Versicherungsschutz
inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen.
besteht;
• Pferden oder sonstigen Reit- oder Zugtieren oder an Zuchttieren;
5.4 Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes
• Sachen, die (auch) dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes,
Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber
Mit der Ausfalldeckung werden Sie so gestellt, als ob der
Ziff. 18) eines Mitversicherten zuzurechnen sind.
Schädigende Versicherungsschutz über eine eigene
Privat-Haftpflichtversicherung genießen würde.
5.6.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind des
Weiteren
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den vereinbarten
Versicherungssummen und versicherten Tatbeständen der für Sie in
5.6.3.1 Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der
diesem Vertrag enthaltenen Privat-Haftpflichtversicherung. Darüber
Rechtsverfolgung;
hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche
gegenüber Haltern und Hütern von Hunden und Pferden, für die nach
5.6.3.2 Schäden, zu deren Ersatz
Ziff. 13.1 kein Versicherungsschutz besteht.
a) bei einem Dritten Leistungen beantragt werden können oder ein
5.5 Voraussetzung
Dritter Leistungen zu erbringen hat (z. B. aus Sach- oder
Haftpflichtversicherungen),
Voraussetzung für die Leistung ist, dass
b) ein Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht,
5.5.1 die Schädigung erfolgt im Rahmen der Gefahren des
soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder
täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines
ähnliches von Dritten handelt;
Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes. Dies gilt für den
Versicherungsnehmer, eine gemäß Ziff. 7 BBR PHV 2017
5.6.3.3 Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder
mitversicherte Person und für den Dritten.
vertraglichen Forderungsübergangs;
5.5.2 der Schädigende zum Zeitpunkt des Schadenereignisses
5.6.3.4 Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte
seinen festen Wohnsitz in einem Staat des Europäischen
Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht
Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten
rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;
Königreich Großbritannien oder in Nordirland hatte.
5.6.3.5 Ansprüche aus Schäden, die der Schädigende durch
5.5.3 Sie gegen den Schädigenden ein rechtskräftiges Urteil
vorsätzliches Handeln herbeigeführt hat.
oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht
in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Staat des
5.7 Ihre Obliegenheiten
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz oder dem
Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erstritten
5.7.1 Sie haben uns den Versicherungsfall anzuzeigen. Sie sind
haben.
verpflichtet, alle für den Schadenfall relevanten Tatumstände
wahrheitsgemäß und ausführlich zu melden. Insbesondere haben Sie
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uns den Originaltitel und die Original-Vollstreckungsunterlagen freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des
auszuhändigen. Auf unseren Wunsch hin, haben Sie uns alle freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder im Anschluss an die
Auskünfte und sonstigen Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Versicherungsfall im Sinne der Klausel vorliegt, zu überlassen.
Unmittelbar bzw. nicht als Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist
5.7.2 Sie sind verpflichtet nachzuweisen, dass die ein Zeitraum bis zu 15 Monaten.
Zwangsvollstreckung fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint.
Hierfür haben Sie z. B. das Vollstreckungsprotokoll des Geringfügige entgeltliche Tätigkeiten (Minijobs) gelten mitversichert,
Gerichtsvollziehers, aus dem sich die Erfolglosigkeit der solange sie nur auf die Dauer der Ausbildung ausgerichtet sind.
Zwangsvollstreckung ergibt, vorzulegen.
7.3.2 Als mitversichert gelten:
5.7.3 Bei Verletzung dieser Obliegenheiten gilt Ziff. 10
AHB 2017 entsprechend. • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
unverheirateten Kinder ohne Altersbeschränkung, auch nach
5.8 Ansprüche Dritter Abschluss der Ausbildung.
Dritte, insbesondere der Schädigende, können aus diesem Vertrag Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht
keine Rechte herleiten. mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
• Ihre volljährigen unverheirateten und nicht mit Ihnen in häuslicher
6 Was gilt für Familie, Haushalt und Sport?
Gemeinschaft lebenden Kinder auch noch nach Beendigung der
Schul- oder Berufsausbildung bei vorliegender Arbeitslosigkeit in
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
unmittelbarem Anschluss an die berufliche Erstausbildung und
zwar bis zu einem Jahr.
• aus der Verantwortung für Familie oder Haushalt, z. B. aus der
Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder (bei dem Single-Tarif
7.3.3 Mitversichert gelten Ihre volljährigen Kinder mit einer
nur als Haushaltungsvorstand);
körperlichen und/oder geistigen Behinderung, Erkrankung und/oder
• als Radfahrer;
Pflegebedürftigkeit, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
• aus der Ausübung von Sport; ausgenommen ist Ihre jagdliche
oder in einer Betreuungseinrichtung leben.
Betätigung und Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge
Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie ein
Subsidiaritätsklausel:
zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter
organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die
Der Versicherungsschutz für die in dieser Klausel genannten
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird
versicherten Personen in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht
• aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von
nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige
Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen,
Leistungspflichten gehen vor, wenn für das selbe Risiko noch bei
nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
7 Welche Personen sind mitversichert? 7.4 Enkelkinder
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
7.1 Ehegatten/eingetragener Lebenspartner
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) Als mitversichert gelten:
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihres • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners. unverheirateten Enkelkinder bis zur Beendigung der Schul- oder
Berufsausbildung entsprechend Ziff. 7.3.1 und bis zu einem Jahr
Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen nach Beendigung der Schul-/Berufsausbildung.
Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht
Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
vergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten. 7.5 Eltern
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
7.2 Nichtehelicher/nichteingetragener Lebenspartner
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) Als mitversichert gelten:
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden nicht
Privatperson Ihres nichtehelichen/nichteingetragenen berufstätigen Elternteile oder die Ihres mitversicherten Partners.
Lebenspartners, soweit dieser mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
lebt, dort behördlich gemeldet ist und weder Sie noch Ihr Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht
Lebenspartner verheiratet sind oder eine andere eingetragene mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Lebenspartnerschaft besteht und dessen Kinder im Sinne von
Ziff. 7.3. 7.6 AuPair/Austauschschüler
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
Die Mitversicherung erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die häusliche
Lebensgemeinschaft aufgelöst ist. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht von AuPairs,
Austausch-, Gastschüler und Babysittern, die sich vorübergehend –
7.3 Kinder bis zu 24 Monate – in Ihrem Haushalt aufhalten, soweit
(gilt nicht für den Single-Tarif) Versicherungsschutz nicht über eine anderweitige Versicherung
besteht.
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihrer
unverheirateten und nicht in einer eingetragenen 7.7 Im Haushalt beschäftigte Personen
Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und
Pflegekinder). Die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten
Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit gilt als mitversichert.
7.3.1 Bei Ihren volljährigen Kindern besteht Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder
Versicherungsschutz jedoch nur, solange diese sich noch in einer gefälligkeitshalber die in Ziff. 9.1 BBR-PHV 2017 und im
nicht abgeschlossenen, ununterbrochenen Schul- oder sich hieran Bausteinbogen (B-PHV 01-01) bezeichneten Wohnungen, Häuser und
unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (berufliche Gärten betreuen oder hierzu den Streudienst versehen.
Erstausbildung – Lehre und/oder Studium, auch Bachelor und
unmittelbar anschließender Masterstudiengang – auch in Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden,
umgekehrter Reihenfolge –; nicht Zweitlehre oder Zweitstudium, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem
Referendarzeit, Fortbildung und dgl.) befinden. Bei Ableistung des Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt.
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7.8 Für die Privat-Haftpflicht zum Single-Tarif gilt: 8.3 Ausschlüsse
Sie sind der alleinige Versicherte. Die persönliche Haftpflicht Ihres Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche auf
Ehegatten, Lebenspartners oder von Ihren Kindern, Enkelkindern, Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder
oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert. Bei Änderung Ihrer exemplary damages.
persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat, Geburt, Adoption,
Pflegschaft eines Kindes) besteht für diese Personen eingeschränkt 8.4 Kaution
Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4
AHB 2017). Haben Sie im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur
Sicherstellung von Leistungen aufgrund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht
7.9 Für die Privat-Haftpflicht zum Single mit Kind(er)-Tarif zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu der
gilt: im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Summe
je Versicherungsfall und für alle Versicherungs- fälle eines
Sie und Ihre Kinder gem. Ziff. 7.3 sind die versicherten Personen. Die Versicherungsjahres bis zum Doppelten dieser dort genannten
persönliche Haftpflicht Ihres Ehegatten, Lebenspartners oder von Summe zur Verfügung.
Ihren Enkelkindern oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert.
Bei Änderung Ihrer persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat) Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende
besteht für diese Person eingeschränkt Versicherungsschutz im Schadenersatzzahlung angerechnet.
Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4 AHB 2017).
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so sind Sie
7.10 Ausschlüsse verpflichtet, die Differenz zurückzuzahlen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die
Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen
• von Ihnen gegen mitversicherte Personen; einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
• mitversicherter Personen gegen Sie;
• mitversicherter Personen untereinander. 8.5 Leistungserfüllung
7.11 Sinngemäße Anwendung Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in
Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die über diesen der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen
Vertrag mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung. ist.
8 In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert? 9 In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und
Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert?
8.1 Umfang
Inland
Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 – Ihre gesetzliche
Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Schadenereignisse, 9.1 Selbstgenutzte Immobilien
soweit diese
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und
• bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb eines Pächter folgender im Inland gelegener Immobilien:
Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Schweiz oder
dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland 9.1.1 einer oder mehrerer Wohnungen.
• bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungsschein
oder dessen Nachträgen genannten Dauer in allen anderen Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ferien- oder
Staaten (weltweit) eingetreten sind. Wochenendwohnung benutzt wird.
Voraussetzung hierfür ist die Beibehaltung Ihres deutschen 9.1.2 eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als
Hauptwohnsitzes. drei abgeschlossene Wohnungen befinden.
Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und 9.1.3 eines Wochenend-/Ferienhauses.
außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten
Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und 9.1.4 eines Schrebergartens.
Gerichtskosten, werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – als
Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Die 9.1.5 eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten
Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort Wohnwagens,
außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion
angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den
Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Objekte von Ihnen ausschließlich zu
Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. privaten Wohnzwecken verwendet werden. Bei Zwei- und
Dreifamilienhäuser gilt dies für eine Wohnung im versicherten Objekt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden
Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von einer im Mitversichert gelten von Ihnen selbst genutzte Büros und
Ausland gelegenen Ferienwohnung und -haus einschließlich der Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm
dazugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens. geringer als 50 % ist.
8.2 USA/Kanada Für die in den Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Immobilien ist auch Ihre
gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter zugehöriger
Bei den in den USA/US Territorien und Kanada eintretenden Garagen, Gärten, Stellplätze und vorhandener Flüssiggastanks
Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen mitversichert.
werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – unsere
Aufwendungen für Kosten als Leistungen auf die Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von
Versicherungssumme angerechnet. Pflichten, die Ihnen als Mieter, Besitzer und Pächter obliegen (z. B.
bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen
Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und auf Gehwegen) auch soweit diese vertraglich übernommen wurden.
Gerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des
Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer
Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum
entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf unsere Weisung Besitzwechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw. Zwangsverwalter in
hin entstanden sind. dieser Eigenschaft.
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9.1.6 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel, Transponder und
Zugangs-/Codekarten für eine zentrale Schließanlage sowie Tresor-
Es besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem Betrieb einer und Bankschließfachschlüssel), die sich rechtmäßig in Ihrem
privat genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für Gewahrsam befunden haben.
ein Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1
und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzlichen
Dies gilt ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige
Einleitung in ein Gewässer. Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen
9.2 Unbebautes Grundstück in Deutschland (auch Pächter) Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und
Pächter eines in Deutschland gelegenen, unbebauten Grundstückes, Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft
bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen der Wohnungseigentümer versichert. Die Leistungspflicht erstreckt
angegebenen Größe. sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem
gemeinschaftlichen Eigentum.
Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden
bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es 11.2 Ausschlüsse
muss vollständig unbebaut bleiben.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
aus
10 In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen
versichert?
• Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs);
• dem Verlust von Schlüsseln, die Ihnen als ehrenamtlich Tätigen
10.1 Versichertes Risiko
oder Ihrer ehrenamtlichen Einrichtung von Kunden oder sonstigen
Dritten überlassen wurden;
Versichert ist im Umfang des Vertrages – wobei Vermögensschäden
• dem Verlust von Schlüsseln zu beweglichen Sachen: z.B. Möbel-,
wie Sachschäden behandelt werden – Ihre gesetzliche Haftpflicht für
Kfzschlüsseln.
unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der
physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines
11.3 Höchstersatzleistung
Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) mit
Ausnahme der Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
gelagerten Stoffe (Versicherungsschutz hierfür wird ausschließlich
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
durch besondere Vereinbarung gewährt).
begrenzt.
10.2 Versicherte Anlagen
12 In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und
10.2.1 Abweichend von Ziff. 10.1 ist jedoch Ihre gesetzliche Wasserfahrzeuge versichert?
Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
gewässerschädlichen Stoffen versichert, sofern das 12.1 Ausschlüsse
Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde die im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter
Liter/Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser oder Führer eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder
Stoffe. Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch deren Gebrauch
verursacht werden.
10.2.2 Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die
Mitversicherung. Ziff. 3.1.2 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des 12.2 Umfang
versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung)
finden keine Anwendung. Versichert ist jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die
verursacht werden durch den zweckdienlichen Gebrauch
10.3 Rettungskosten
12.2.1 von folgenden Landfahrzeugen, soweit hierfür keine
10.3.1 Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht:
Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für
geboten halten durften (Rettungskosten), sowie außergerichtliche • Kraftfahrzeugen bis 6 km/h bauartbedingter
Gutachterkosten werden von uns insoweit übernommen, als sie Höchstgeschwindigkeit;
zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme • Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle;
für Sachschäden nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten • ferngelenkten Modellfahrzeugen;
bleibt es bei der Regelung der AHB 2017. • Elektrofahrrädern;
• Kraftfahrzeuganhängern;
10.3.2 Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und • Kraftfahrzeugen ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit,
außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen, als die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, auch
sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Golfwagen auf Golfplätzen;
Sachschäden übersteigen. Eine Billigung durch uns von Maßnahmen • Ihr Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern
durch Sie oder Dritte zur Abwendung oder Minderung des Schadens zu privaten Zwecken bis zu 20 km/h bauartbedingter
gilt nicht als Weisung unsererseits. Höchstgeschwindigkeit;
• Kiteboards, -buggys und Strandsegler.
10.4 Ausschlüsse
12.2.2 von Luftfahrzeugen, soweit hierfür keine Zulassungs-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche oder Versicherungspflicht nach § 1 Ziffer 2 Luftverkehrsgesetz
gegen Sie oder jeden Mitversicherten, wenn der Schaden durch besteht.
bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden
Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichteten behördlichen 12.2.3 von folgenden Wasserfahrzeugen:
Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt wurde.
• Ruder-, Paddel-, Schlauchboote ohne Motoren oder Treibsätze,
Kanus;
11 In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater
• fremde Segelboote ohne Motoren;
Schlüssel versichert?
• fremde Motorboote sowie fremde Segelboote mit einer
Segelfläche bis 30 qm, wenn deren Motoren oder Treibsätze nicht
11.1 Versichertes Risiko
mehr als 110 kW (150 PS) betragen. Dieser Gebrauch darf nur
gelegentlich und jeweils vorübergehend nicht länger als 4 Wochen
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und
erfolgen. Als Motor gelten auch Hilfs- oder Außenbordmotoren;
abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus
dem Abhandenkommen von fremden nicht berufsbezogenen
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• Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) 14 In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit
sowie Ihr eigenes Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne versichert?
Motor und einer Rumpflänge von bis zu 7 m. Als Motor gelten auch
Hilfs- oder Außenbordmotoren; 14.1 Umfang
• Ihre eigenen/fremde Windsurfbretter und Surfbretter;
• ferngelenkten Modellfahrzeugen; Mitversichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht als vom
• Kitesurf- und Kitesailboards. Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer/Vormund für eine zu
betreuende Person.
12.3 Subsidiaritätsklausel Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfange der
Vertragsbestimmungen ebenfalls mitversichert die persönliche
Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 12.2.3 genannten gesetzliche Haftpflicht der zu betreuenden Person.
Wasserfahrzeuge in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur
subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige 14.2 Subsidiaritätsklausel
Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei
einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsschutz für die zu betreuende Person in der
Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu
12.4 Ergänzend zu Ziff. 12.2 gilt: anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
12.4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Ihre Haftpflicht Versicherer Versicherungsschutz besteht.
wegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der
gebrauchten Fahrzeuge.
15 In welchem Umfang ist die Teilnahme am
fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von
12.4.2 Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der
Lehrgeräten versichert?
Führer eines Fahrzeuges nach Ziff. 12.2 beim Eintritt des
Versicherungsfalles
15.1 Umfang
• nicht die vorgeschriebene behördliche Fahrerlaubnis hat;
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme
• das Fahrzeug unberechtigt geführt hat.
• am fachpraktischen Unterricht (z.B. an einer Hoch-, Fach-,
Die Verpflichtung zur Leistung bleibt Ihnen gegenüber bestehen,
Gesamtschule oder Universität) an Betriebspraktika und
wenn Sie das Vorliegen der Fahrerlaubnis bei dem berechtigten
Ferienjobs. Der Ausschluss gemäß Ziff. 7.7 AHB 2017 bleibt
Führer ohne Verschulden annehmen durften.
bestehen.
13 In welchem Umfang sind Tiere versichert? 15.2 Lehrgeräte
13.1 Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an
oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Lehrgeräten (auch Maschinen).
Bienen – nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit-
und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die von Ihnen zu 15.3 Höchstersatzleistung
gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden;
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Abweichend von Ziff. 13.1 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht mitversichert Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
13.1.1 als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde und nicht begrenzt.
gewerbsmäßiger Hüter/Reiter fremder Pferde (Fremdreiter), wenn
dies gefälligkeitshalber und nur gelegentlich erfolgt; 15.4 Subsidiaritätsklausel
13.1.2 als Fahrer bei der Benutzung fremder Pferde und Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten
Fuhrwerke zu privaten Zwecken, wenn dies nur gelegentlich und Tätigkeiten und Lehrgeräten in der Privat-Haftpflichtversicherung
unentgeltlich erfolgt; besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz:
anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko
13.1.3 als Halter oder Hüter von für Sie oder einer noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
mitversicherten Person verordneter Blinden- oder Begleithunde,
sofern dies nicht gewerbsmäßig ist. Im Schwerbehindertenausweis
16 In welchem Umfang sind Abwässer- und
muss das Merkzeichen H oder BL eingetragen sein.
Allmählichkeitsschäden versichert?
13.2 Ausschlüsse
16.1 Abwässer
13.2.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Eingeschlossen sind – abweichend von Ziff. 7.14 AHB 2017 –
Ansprüche aller Tierhalter/-eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer
Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer
wegen Sach- und Vermögensschäden.
und durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals.
13.2.2 Nicht versichert sind Halter einer Tierhaltergemeinschaft,
16.2 Allmählichkeitsschäden
insbesondere Reitbeteiligungen.
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden
13.2.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist das Hüten
durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen
von Hunden und Pferden und Ihre Haftpflicht als Fahrer bei der
oder Feuchtigkeit und von Niederschlag (Rauch, Ruß, Staub und
Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken,
dergleichen).
deren Halter mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und/oder zu
den durch diesen Vertrag mitversicherten Personen gehört.
17 In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit
13.3 Subsidiaritätsklausel versichert?
Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 13.1.1 bis 13.1.3 genannten 17.1 Unentgeltliche/entgeltliche Tagesmutter im eigenen
Eigenschaften und Tätigkeiten in der Privat-Haftpflichtversicherung Haushalt
besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz:
anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als
noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder
dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder.
Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der
Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern
im Rahmen des eigenen Haushalts, auch außerhalb der Wohnung
(z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.).
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Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine 18.3 Subsidiaritätsklausel
unentgeltliche oder entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter
(Tageseltern) handelt. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Der Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten in der
Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z. B. Kindergärten, Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu
Kinderhorten oder Kindertagesstätten. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
17.2 Entgeltliche Tagesmutter im Rahmen geringfügiger Versicherer Versicherungsschutz besteht.
Beschäftigung außerhalb des eigenen Haushalts
19 Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als
(gem. § 904 BGB)?
Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder
dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder.
Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden, für die
Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der
Dritte in Anspruch genommen werden, die Ihnen oder einer
Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern
mitversicherten Person in Notstandsituationen gem. § 904 BGB
außerhalb des eigenen Haushalts, auch außerhalb einer Wohnung
freiwillig Hilfestellung geleistet haben.
(z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.).
Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine 20 In welchem Umfang sind Ansprüche aus
entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern) handelt, soweit Benachteiligungen für Privatpersonen versichert
diese im Rahmen des Gesetzes über geringfügig Beschäftigte erfolgt. (AGG)?
Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben
und Institutionen, z. B. Kindergärten, Kinderhorten oder 20.1 Versichertes Risiko
Kindertagesstätten.
20.1.1 Der Versicherungsschutz richtet sich nach den
17.3 Tageskinder Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Haftpflichtversicherung (AHB 2017), den Besonderen Bedingungen
17.3.1 Umfang und Risikobeschreibungen für Privat-Haftpflichtversicherung und den
nachstehenden Bestimmungen.
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der
Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. 20.1.2 Wir bieten Ihnen und den mitversicherten Personen -
abweichend von Ziff. 7.17 AHB 2017 - Versicherungsschutz für den
17.3.2 Subsidiaritätsklausel Fall, dass Sie oder mitversicherte Personen aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen
Der Versicherungsschutz für die Tageskinder in der Benachteiligungen aus den in Ziff. 20.1.3 genannten Gründen für
Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf Schadensersatz
anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten in Anspruch genommen werden.
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
Versicherer Versicherungsschutz besteht. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht,
insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
17.4 Erziehungsberechtigte
Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen
ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Gerichten geltend gemacht werden.
Kinder erleiden.
Für Sie und die mitversicherten Personen besteht
17.5 Ausschlüsse Versicherungsschutz als Dienstherr in Ihrem Privathaushalt oder für in
sonstigen privaten Lebensbereichen beschäftigte Personen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Haftpflicht wegen Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber
Abhandenkommens von Sachen und der Verlust von Geld der zu für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren
betreuenden Kinder. Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
20.1.3 Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die
18 In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten
ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die
versichert?
Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle
Identität.
18.1 Umfang
20.2 Versicherungsfall/Zeitliche Abgrenzung des
Abweichend von Ziff. 1.2 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht
Versicherungsschutzes
hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen
Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements versichert.
20.2.1 Ein Versicherungsfall ist – abweichend von Ziff. 1
AHB 2017 - die erstmalige Geltendmachung eines
Hierunter fällt z. B. Ihre Mitarbeit
Haftpflichtanspruchs gegen Sie oder eine mitversicherte Person
während der Dauer des Versicherungsvertrages. Im Sinne dieses
• in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen und
Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen
Jugendarbeit;
Sie oder eine mit- versicherte Person ein Anspruch schriftlich
• in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden;
erhoben wird oder ein Dritter Ihnen oder einer mitversicherten Person
• bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen,
schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Sie oder eine
Musikgruppen,bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten
mitversicherte Person zu haben.
Gruppen
20.2.2 Die Anspruchserhebung sowie die zugrunde liegende
18.2 Ausschlüsse
Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit der Versicherung
erfolgt sein. Wird eine Benachteiligung durch fahrlässige
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Gefahren aus der
Unterlassung verursacht, gilt sie im Zweifel als an dem Tag begangen,
Ausübung von
an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen
werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
18.2.1 öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern wie z. B. als
Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für
20.3 Höchstersatzleistung
Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr;
Für den Umfang unserer Leistung ist die im Versicherungsschein
18.2.2 wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem
oder in dessen Nachträgen angegebene Versicherungssumme der
Charakter wie z. B. als Betriebs- oder Personalrat,
Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während eines
Versichertenältester, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV, beruflicher
Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle zusammen.
Betreuer nach § 1897 (6) BGB.
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20.4 Ausschlüsse Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer
gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche Umweltschutz dienen, abweichen.
20.4.1 gegen Sie und/oder die mitversicherten Personen, soweit 21.2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
Sie bzw. die mitversicherte Person den Schaden durch wissentliches
Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder 21.2.2.1 die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf
Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.
herbeigeführt haben; Ihnen und/oder der mitversicherten Personen
werden die Handlungen oder Unterlassungen nicht zugerechnet, die 21.2.2.2 für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B.
ohne ihr bzw. deren Wissen begangen worden sind; Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz
haben oder hätten erlangen können.
20.4.2 die von den mitversicherten Personen gemäß Ziff. 1.2
geltend gemacht werden; 21.3 Höchstersatzleistung
20.4.3 teilweise abweichend von Ziff. 8.1 – Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte
Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden
• welche vor Gerichten außerhalb Deutschlands geltend gemacht Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres
werden – dies gilt auch im Falle der Vollstreckung von Urteilen, die eingetretenen Versicherungsfälle zusammen.
außerhalb Deutschlands gefällt wurden –;
• wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts ausländischer 21.4 Auslandsschäden
Staaten;
Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 und Ziff. 8.1 im
20.4.4 auf Entschädigung und/oder Schadenersatz mit Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der
Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ordnungs- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende
oder Zwangsgelder, die gegen Sie oder die mitversicherten Personen Versicherungsfälle.
verhängt worden sind;
Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017
20.4.5 wegen Gehalt, rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen
Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung, Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese
Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht
Arbeitsverhältnissen und Sozialplänen sowie Ansprüche aus überschreiten.
Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem
22 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert?
Sozialgesetzbuch VII handelt.
Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden
21 In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers
Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz von den durch den Gesamtverband der Deutschen
(USchadG) versichert? Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen AVB PHV
(Stand: Mai 2024) abweichen.
21.1 Versichertes Risiko
23 In welchem Umfang Persönlichkeits- und
Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 1 AHB 2017,
Namensrechtsverletzungen versichert?
öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von
Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit
Eingeschlossen sind - abweichend von Ziff. 7.16 AHB -
während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder
Namensrechtsverletzungen.
• die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und
bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
• die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und 24 Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit
bestimmungswidrig erfolgt ist.
Für Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung gilt: Wir
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht werden uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss
Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, bei Gefälligkeitshandlungen von Ihnen oder mitversicherter Personen
Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter berufen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer Versicherer (z. B.
ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.
Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser
Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des
Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von
Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können
(Entwicklungsrisiko).
Umweltschaden ist eine
• Schädigung von geschützten Arten und natürlichen
Lebensräumen,
• Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
• Schädigung des Bodens.
Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017, Pflichten oder
Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten,
geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese
Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
21.2 Ausschlüsse
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
21.2.1 Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die
Personen (Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter) richten, die
den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von
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