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Versicherungsmakler / Privathaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

Zurich PrivatSchutz Top: die Bedingungen im Volltext

PrivatSchutz Top mit 50 Mio. Euro Versicherungssumme, deliktunfähigen Personen, Mallorca-Deckung, Schlüsseln bis 250.000 Euro, Gewaltopferschutz und Rechtsverfolgungskosten in der Forderungsausfalldeckung.

Bedingungswerke

Auswertung nach Prüfpunkten

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschädenja, bis 50 Mio. €„Personen-, Sach- und Vermögensschäden, pauschal bis 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR“Deckungskonzept, Versicherungssumme, Seite 33
Vermögensschäden (echte und unechte)ja, bis zur Deckungssumme„Personen-, Sach- und Vermögensschäden, pauschal bis 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR“Deckungskonzept, Versicherungssumme, Seite 33
Jahreshöchstleistung (Maximierung)nicht geregelt
Selbstbeteiligung Standardkeine„Selbstbeteiligung je Schadenfall 0 EUR 0 EUR 150 EUR 150 EUR 250 EUR 250 EUR“Deckungskonzept, Selbstbeteiligung (wählbar 0, 150 oder 250 EUR), Seite 33
Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte)ja„Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als Privatperson Ihres nichtehelichen/nichteingetragenen Lebenspartners, soweit dieser mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, dort behördlich gemeldet ist und weder Sie noch Ihr Lebenspartner verheiratet sind oder eine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht und dessen Kinder im Sinne von Ziff. 7.3.“BBR-PHV 7.2, Seite 20
Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst)ja„Unmittelbar bzw. nicht als Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist ein Zeitraum bis zu 15 Monaten.“BBR-PHV 7.3.1, Seite 20
Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer)ja„bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland“BBR-PHV 8.1 (übrige Welt 5 Jahre laut Deckungskonzept), Seite 21
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungenja„Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen AVB PHV (Stand: Mai 2024) abweichen.“BBR-PHV 22, Seite 25
Innovations- oder Update-Garantieja„Werden die Versicherungsbedingungen, Deckungskonzepte und Versicherungsleistungen der Zurich zum Vorteil des Versicherungsnehmers weiter- oder neuentwickelt, so kann der Versicherungsnehmer die Schadenregulierung nach den neuen Bedingungen“AHB 2017 Ziff. 38 Innovationsversprechen, Seite 12
Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckungja„Sofern im Schadenfall der Versicherungsschutz des unmittelbaren Vorvertrages“AHB 2017 Ziff. 39 Besitzstandsklausel zum Vorvertrag (Bestleistung nur als Baustein B-PHV 02-01 zur Top-Deckung), Seite 12
Vorsorgeversicherung für neue Risikenja„Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert.“AHB 2017 Ziff. 4.1 (pauschal bis Versicherungssumme laut Deckungskonzept), Seite 2

Personen und Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schäden durch deliktunfähige Kinderja, bis 100.000 €„Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen.“AH028-01 (Sachschäden bis 100.000 EUR, Personen- und Vermögensschäden bis 500.000 EUR laut Deckungskonzept), Seite 31
Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz)ja, bis 100.000 €„Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen.“AH028-01 (Sachschäden bis 100.000 EUR, Personen- und Vermögensschäden bis 500.000 EUR laut Deckungskonzept), Seite 31
Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutterja„Die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit gilt als mitversichert.“BBR-PHV 7.7, Seite 20
Pflegebedürftige Angehörige im Haushaltja„Mitversichert gelten Ihre volljährigen Kinder mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, Erkrankung und/oder Pflegebedürftigkeit, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft oder in einer Betreuungseinrichtung leben.“BBR-PHV 7.3.3, Seite 20
Ehrenamt und Freiwilligenarbeitja„Abweichend von Ziff. 1.2 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements versichert.“BBR-PHV 18.1, Seite 24
Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand)ja, bis zur Deckungssumme„Wir werden uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss bei Gefälligkeitshandlungen von Ihnen oder mitversicherter Personen berufen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.“BBR-PHV 24 (nur Sachschäden), Seite 25
Ansprüche mitversicherter Personen untereinanderja„Mitversichert sind abweichend von Ziff. 7.4 und 7.5.1 AHB 2017 Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden.“AH029-01, Seite 31

Fremde Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäudenja, bis zur Deckungssumme„Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Gebäuden, Grundstücken (auch Pacht), Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.“BBR-PHV 3.1, Seite 18
Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel)ja„Ihre gesetzliche Haftpflicht bei der Beschädigung von beweglichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (z.B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) in vorübergehend gemieteten Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und Wohnmobilen“AH017-02, Seite 28
Geliehene, gemietete, gepachtete Sachenja, bis 50.000 €, Selbstbeteiligung 150 €„Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen oder geleast wurden“AH018-01 (50.000 EUR laut Deckungskonzept, SB 150 EUR), Seite 28
Verlust privater Schlüsselja, bis 250.000 €„fremder privater Schlüssel / Codekarten / Transponder 5.000 EUR“Deckungskonzept, Schlüsselverlust (Basis 5.000 EUR mit SB 150 EUR, Top 250.000 EUR); BBR-PHV 11, Seite 35
Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagenja, bis 250.000 €„Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden berufsbezogenen Schlüsseln sowie Dienstschlüsseln“AH011-02 (250.000 EUR laut Deckungskonzept), Seite 28
Allmählichkeits- und Abwasserschädenja, bis zur Deckungssumme„Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlag (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).“BBR-PHV 16.2, Seite 23
Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzungja, bis zur Deckungssumme„Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger“BBR-PHV 4.1, Seite 18
Be- und Entladeschädenja, bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 150 €„Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers zugefügt werden.“AH033-01 (10.000 EUR, SB 150 EUR laut Deckungskonzept), Seite 32
Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegenja, bis 10.000 €„In Abweichung von Ziff. 7.7 AHB 2017 gelten während Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Sachschäden an persönlichen Gegenständen von Ihren Arbeitskollegen mitversichert.“AH020-01 (10.000 EUR laut Deckungskonzept, nur Arbeitskollegen), Seite 29

Freizeit, Fahrzeuge, Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge)ja„Kraftfahrzeugen bis 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle; ferngelenkten Modellfahrzeugen; Elektrofahrrädern; Kraftfahrzeuganhängern“BBR-PHV 12.2.1, Seite 22
Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen)ja„als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs (zum Beispiel Mietwagen), soweit aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpfichtversicherung kein oder nicht ausreichender Versicherungsschutz besteht (subsidiärer Versicherungsschutz).“AH030-01 (Mallorca-Deckung), Seite 31
Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung)ja„Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) sowie Ihr eigenes Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne Motor und einer Rumpflänge von bis zu 7 m.“BBR-PHV 12.2.3 (subsidiär), Seite 23
Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor)ja„fremde Motorboote sowie fremde Segelboote mit einer Segelfläche bis 30 qm, wenn deren Motoren oder Treibsätze nicht mehr als 110 kW (150 PS) betragen. Dieser Gebrauch darf nur gelegentlich und jeweils vorübergehend nicht länger als 4 Wochen erfolgen.“BBR-PHV 12.2.3, Seite 22
Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera)ja, bis 10 Mio. €„Das Flugmodell darf nur rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor) angetrieben werden und die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte Startmasse nicht überschreiten.“AH026-01 (bis 500 g, 501 g bis 5 kg einschließbar; 10 Mio. EUR laut Deckungskonzept), Seite 30
Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeugeja„von folgenden Landfahrzeugen, soweit hierfür keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht: Kraftfahrzeugen bis 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle; ferngelenkten Modellfahrzeugen; Elektrofahrrädern“BBR-PHV 12.2.1, Seite 22
Zahme Haustiere und Kleintiereja„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen“BBR-PHV 13.1, Seite 23
Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter)ja„als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde und nicht gewerbsmäßiger Hüter/Reiter fremder Pferde (Fremdreiter), wenn dies gefälligkeitshalber und nur gelegentlich erfolgt“BBR-PHV 13.1.1 (subsidiär), Seite 23
Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagdja„aus der Ausübung von Sport; ausgenommen ist Ihre jagdliche Betätigung und Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen“BBR-PHV 6, Seite 20

Wohnen und Eigentum

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhausja„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter folgender im Inland gelegener Immobilien“BBR-PHV 9.1 (als Eigentümer nur über Baustein B-PHV 01-01), Seite 21
Ferienwohnung und Zweitwohnungja„einer oder mehrerer Wohnungen. Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ferien- oder Wochenendwohnung benutzt wird.“BBR-PHV 9.1.1 (als Mieter, Besitzer, Pächter; Eigentum nur über Baustein), Seite 21
Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen)nein„Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten.“B-PHV 01-01 (Vermietung nur über einschließbaren Baustein), Seite 13
Unbebaute Grundstückeja„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter eines in Deutschland gelegenen, unbebauten Grundstückes, bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Größe.“BBR-PHV 9.2 (10.000 qm laut Deckungskonzept), Seite 22
Bauherrenrisiko (Bausumme)nein„Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten.“B-PHV 01-01 Ziff. 2 (Bauherrenrisiko nur über einschließbaren Baustein), Seite 13
Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung)ja„als Betreiber eines Balkonkraftwerkes auf einem Objekt nach Ziff. 9.1.1 bis 9.1.3 BBR-PHV 2017“AH021-02 (nur Balkonkraftwerk; größere Anlagen über Baustein B-PHV 01-01), Seite 29
Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen)ja„Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank)“AH007-02 (12.000 Liter, unterirdisch AH008-02), Seite 27
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetzja, bis zur Deckungssumme„Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 1 AHB 2017, öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)“BBR-PHV 21.1, Seite 25
Verkehrssicherungspflicht und Winterdienstja„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen als Mieter, Besitzer und Pächter obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) auch soweit diese vertraglich übernommen wurden.“BBR-PHV 9.1, Seite 21

Eigener Schutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis)ja, bis zur Deckungssumme„Mit der Ausfalldeckung werden Sie so gestellt, als ob der Schädigende Versicherungsschutz über eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung genießen würde.“BBR-PHV 5.4 (Vorsatztaten ausgeschlossen, 5.6.3.5; Gewaltopferschutz bei Personenschäden über AH025-01), Seite 19
Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfallja, bis 50.000 €„Abweichend von Ziff. 5.6.3.1 BBR-PHV 2017 übernehmen wir die Kosten der Rechtsverfolgung zur Erlangung eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Urteils nach Ziff. 5.5.3 BBR-PHV 2017“AH025-01 (50.000 EUR laut Deckungskonzept), Seite 29
Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttatenja, bis 100.000 €„Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden und haben hierdurch einen Personenschaden erlitten, werden wir uns bei Vorliegen eines im Übrigen nach Ziff. 5 BBR-PHV 2017 versicherten Forderungsausfalls nicht auf den Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Schäden gemäß Ziff. 7.1 AHB 2017 berufen.“AH025-01 Ziff. 2 (100.000 EUR laut Deckungskonzept), Seite 30
Neuwertentschädigung oder Zeitwertja, bis 3.000 €„Abweichend von 1 AHB 2017 leistet der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert.“AH034-01 (3.000 EUR laut Deckungskonzept, Sache höchstens 12 Monate alt), Seite 32
Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze)ja„Ihrer selbständigen nebenberuflichen Tätigkeit. Voraussetzungen: der Umsatz aus dieser Tätigkeit war in den letzten zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall nicht höher als der Betrag, der in § 19 Abs. 1 UStG für Kleinunternehmer festgelegt ist.“AH024-02, Seite 29
Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer)nein„Ihres eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Ihres Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes“BBR-PHV 1.2 (Amtshaftpflicht nur im Top über BBR-Amt einschließbar), Seite 18

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitenja„Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.“AHB 2017 Ziff. 10.2, Seite 5
Laufzeit und Kündigungja„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.“AHB 2017 Ziff. 12.2, Seite 6
Beitragsanpassungsklauselja„Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsanpassung.“AHB 2017 Ziff. 18.1, Seite 6
Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Verbraucher- und Produktinformationen PrivatSchutz Haftpflicht (AHB 2017, BBR-PHV 2017, Klauseln, Bausteine, Deckungskonzept)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PrivatSchutz Haftpflichtversicherung (AHB 2017) Fassung 04.2025 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Mitversicherte Personen können alle versicherten Personen außer Sie als Versicherungsnehmer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Inhaltsverzeichnis Der Versicherungsumfang 18 Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen? 19 Wann kann es zu einer Beitragsregulierung kommen? 1 Welchen Gegenstand und Umfang hat der Versicherungsschutz? 20 Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen und welche Folgen hat die verspätete Zahlung? 2 Sind Vermögensschäden oder das Abhandenkommen von Sachen versichert? 21 Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen hat die verspätete Zahlung? 3 Welche Risiken sind versicherbar? 22 Was ist zu beachten, wenn Sie ein 4 Was passiert mit neu hinzukommenden Risiken SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben? (Vorsorge-Versicherung)? 23 Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger 5 Welchen Umfang hat unsere Leistungspflicht? Vertragsbeendigung? 6 In welchen Fällen ist die Leistungspflicht eingeschränkt? Weitere Bestimmungen 7 Welche Ausschlüsse sind zu beachten? 24 Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor? Der Leistungsfall 25 Was gilt hinsichtlich der mitversicherten Personen? 26 Wie gestaltet sich ein Abtretungsverbot? 8 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? 27 Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriften- und Namensänderungen beachten? 9 Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? 28 Was müssen Sie bei der Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland beachten? 10 Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung von Obliegenheiten? 29 Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie? 30 Welche Verjährungsfristen sind zu beachten? Die Versicherungsdauer 31 Welches Recht ist anzuwenden? 11 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 32 Welches Gericht ist für Klagen zuständig? 12 Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt? 33 Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam? 13 Was geschieht bei Wegfall des versicherten Interesses? 34 Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung kommen? 14 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer Beitragsanpassung? 35 Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit? 15 Welche Kündigungsmöglichkeiten haben Sie oder wir 36 Wie sind Sparten und Versicherungen definiert? nach einem Versicherungsfall? 37 Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart, und was 16 Welche Kündigungsmöglichkeiten haben wir nach einer leistet er? Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften? 38 Was ist das Innovationsversprechen? 39 Besitzstandsklausel (auf Verträge vom Markt) Der Versicherungsbeitrag 17 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? 212230912_2504 Seite 1 von 12 [Seite 2] Der Versicherungsumfang 4 Was passiert bei neu hinzukommenden Risiken (Vorsorge-Versicherung)? 1 Welchen Gegenstand und Umfang hat der 4.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsschutz? neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der 4.1.1 Sie sind verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlassen Sie die Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. 4.1.2 Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die 2 Sind Vermögensschäden oder das Abhandenkommen Höhe dieses Beitrages innerhalb eines Monats nach Eingang der von Sachen versichert? Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 2.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden wegen 4.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziff. 4.1.2 auf die im eingetreten sind. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden und – soweit Vermögensschäden dürfen weder durch Personen noch durch vereinbart – für Vermögensschäden begrenzt. Sachschäden entstanden sein. 5 Welchen Umfang hat unsere Leistungspflicht? Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie in diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die 5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der PrivatSchutz Haftpflichtversicherung genannten Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Versicherungssummen bzw. Selbstbeteiligungen. Auf Ziff. 5 und 6 Schadensersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten wird hingewiesen. Schadenersatzverpflichtungen. 2.2 Durch besondere Vereinbarung kann der Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie Versicherungsschutz auf Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Inhalts wegen Schäden durch Abhandenkommen von Sachen Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch erweitert werden. Hierüber finden dann die Bestimmungen über gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die durch Sie ohne Sachschäden Anwendung. unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen worden sind, binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder 3 Welche Risiken sind versicherbar? Vergleich bestanden hätte. Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen zwei Der Versicherungsschutz umfasst Ihre gesetzliche Haftpflicht Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen. 3.1 aus den im Versicherungsschein und dessen Nachträgen 5.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des angegebenen Risiken, Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in 3.1.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Versicherungsschein und dessen Nachträgen angegebenen Risiken. Schadensersatzansprüche gegen Sie, sind wir zur Prozessführung Dies gilt nicht bevollmächtigt. Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. • für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugen. 5.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Zum Gebrauch gehört z. B. auch Ein- und Aussteigen, Be- und Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz Entladen, Betanken und Aufladen, Reparatur, Wartung und fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, von uns die Reinigung, Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen als Bestellung eines Verteidigers für Sie gewünscht oder genehmigt, so Arbeitsmaschine tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit Ihnen • für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. Deckungsvorsorgepflicht unterliegen • für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels 5.4 Erlangen Sie oder ein Mitversicherter das Recht, die Bohrung errichtet werden oder wurden. Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt. 3.1.2 aus Risiken, die für Sie nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorge-Versicherung) und die in Ziff. 4 näher 6 In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht geregelt sind. eingeschränkt? 3.1.3 von Regressansprüchen aus übergegangenem Recht von 6.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Krankenversicherern, privaten und öffentlichen Nachträgen genannten vereinbarten Versicherungssummen Arbeitgebern/Dienstherrn wegen Personenschäden gegenüber begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mitversicherten Personen. mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf 6.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Wir können den Vertrag jedoch Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten unter den Voraussetzungen von Ziff. 17 kündigen. Versicherungssummen begrenzt. 212230912_2504 Seite 2 von 12 [Seite 3] 6.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung 7.4.3 zwischen mehreren Mitversicherten desselben eintretende zeitlich zusammenhängende Versicherungsfälle gelten Versicherungsvertrages. als ein Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese 7.5 Haftpflichtansprüche gegen Sie • auf derselben Ursache, 7.5.1 aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im zeitlichem Zusammenhang oder Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; • auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des 6.4 Wird Versicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften vereinbart, sind Sie mit dem im Versicherungsschein oder seinen nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern Nachträgen festgelegten Betrag an jedem Versicherungsfall beteiligt. und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Kommen im Leistungsfall mehrere Selbstbeteiligungen zum Tragen, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder dann gilt die jeweils höhere Selbstbeteiligung. (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind wir auch bei sind). Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet. 7.5.2 von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder 6.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die betreute Person sind; Versicherungssummen angerechnet. 7.5.3 von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie eine 6.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die nicht rechtsfähiger Verein sind; Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. 7.5.4 von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Handelsgesellschaft, 6.7 Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind; leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger 7.5.5 von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Partnerschaftsgesellschaft sind; Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages 7.5.6 von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern; zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente 7.6 Fremde Sachen die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen Versicherungssumme abgesetzt. gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen 6.8 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Verwahrungsvertrages sind. Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der 7.7 Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten 7.7.1 die Schäden durch Ihre gewerbliche oder berufliche (Obliegenheiten)? Tätigkeit an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) entstanden sind; bei unbeweglichen Sachen gilt Falls im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen nicht dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung unmittelbar von der Tätigkeit betroffen waren; ausgeschlossen: 7.7.2 die Schäden dadurch entstanden sind, dass Sie diese 7.1 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Sachen zur Durchführung Ihrer gewerblichen oder beruflichen Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Tätigkeiten (als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche und dgl.) benutzt haben; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur 7.2 Versicherungsansprüche aller Personen, die den insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Benutzung betroffen waren; Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit 7.7.3 die Schäden durch Ihre gewerbliche oder berufliche • Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder Tätigkeit entstanden sind und sich diese Sachen oder – sofern es • Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben. sich um unbewegliche Sachen handelt – deren Teile im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben; dieser Ausschluss 7.3 Gesetzliche Haftpflicht gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder Zusagen Schäden getroffen hatten. über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. zu Ziff. 7.6 und Ziff. 7.7: 7.4 Haftpflichtansprüche Sind die Voraussetzungen der Ausschlüsse in Ziff. 7.6 und Ziff. 7.7 in 7.4.1 von Ihnen selbst oder der in Ziff. 7.5 benannten Personen der Person von Ihren Angestellten, Arbeitern, Bediensteten, gegen die Mitversicherten, Bevollmächtigten oder Beauftragten gegeben, so entfällt gleichfalls der Versicherungsschutz, und zwar sowohl für Sie als auch für die 7.4.2 zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern durch den Versicherungsvertrag etwa mitversicherten Personen. desselben Versicherungsvertrages, 212230912_2504 Seite 3 von 12 [Seite 4] 7.8 Hergestellte oder gelieferte Sachen 7.13 Gentechnische Arbeit Haftpflichtansprüche wegen Schäden an von Ihnen hergestellten Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache • gentechnische Arbeiten, und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch • gentechnisch veränderte Organismen (GVO), dann, wenn die Schadensursache in einem mangelhaften Einzelteil • Erzeugnisse, die oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Beschädigung – Bestandteile aus GVO enthalten, oder Vernichtung der gesamten Sache oder Leistung führt. Dieser – aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden. Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung die Herstellung oder Lieferung der 7.14 Sachschäden Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben. Haftpflichtansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch 7.9 Schäden im Ausland • Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer handelt, Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden • Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen, Schadenereignissen; Ansprüche aus § 110 Sozialgesetzbuch • Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. (SGB VII) sind jedoch mitversichert. 7.15 Elektronische Daten 7.10 Umweltschadenhaftung Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der 7.10.1 Ansprüche, die gegen Sie wegen Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderer auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/34/EG) basierenden nationalen • Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, Veränderung von Daten, wenn Sie von einem Dritten aufgrund gesetzlicher • Nichterfassen oder fehlerhaftes Speichern von Daten, Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Erstattung der • Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch, durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Anspruch • Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen. genommen werden. 7.16 Persönlichkeits-/Namensrechtsverletzung Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche erhalten, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/34/EG) basierenden Namensrechtsverletzungen. nationalen Umsetzungsgesetzen bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen Sie geltend 7.17 Diskriminierung gemacht werden könnten. Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Dieser Ausschluss gilt nicht im Rahmen der Versicherung privater Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. Haftpflichtrisiken. 7.18 Übertragung von Krankheiten 7.10.2 Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Ihrer Krankheiten resultieren. Das Gleiche gilt für Dieser Ausschluss gilt nicht Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehörenden, von Ihnen gehaltenen a) im Rahmen der Versicherung privater Haftpflichtrisiken oder oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich b) für Schäden, die durch von Ihnen hergestellte oder gelieferte noch grob fahrlässig gehandelt haben. Erzeugnisse (auch Abfälle), durch Arbeiten oder sonstige Leistungen nach Ausführung der Leistung oder nach Abschluss 7.19 Gemeingefahren der Arbeiten entstehen (Produkthaftpflicht). Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die nachweislich auf Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden durch Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, Umwelteinwirkung, die aus der Planung, Herstellung, Lieferung, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung von Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare • Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe Naturkräfte ausgewirkt haben. herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten (WHG-Anlagen); 7.20 Versicherungsumfang allgemein • Anlagen gem. Anhang 1 oder 2 zum Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG-Anlagen); Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich • Anlagen, die nach dem Umweltschutz dienenden um gesetzliche Ansprüche handelt, • Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen; 7.20.1 auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus • Abwasseranlagen oder Teilen Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der Leistung; 7.11 Asbest 7.20.2 wegen Schäden, die verursacht werden, um die Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Nacherfüllung durchführen zu können; Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. 7.20.3 wegen des Ausfalls der Nutzung des 7.12 Ionisierende Strahlen Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen mit energiereichen ionisierenden 7.20.4 auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf Strahlen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder ordnungsgemäße Vertragserfüllung; Röntgenstrahlen). 7.20.5 auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung; 212230912_2504 Seite 4 von 12 [Seite 5] 7.20.6 wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender 9 Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Ersatzleistungen Versicherungsfalles zu beachten? 7.21 Vermögensschäden 9.1 Jeder Versicherungsfall ist uns innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden erhoben wurden. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. 7.21.1 durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Sachen, 9.2 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und erbrachten Arbeiten oder sonstigen Leistungen; Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche 7.21.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und uns bei der prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit; Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die unserer Ansicht nach für die Bearbeitung des Schadens wichtig 7.21.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke wirtschaftlich verbundene Unternehmen; übersandt werden. 7.21.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art; 9.3 Wird gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein 7.21.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung, sowie Mahnbescheid erlassen oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, Reiseveranstaltung; haben Sie dies unverzüglich anzuzeigen. 7.21.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, 9.4 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz müssen Sie fristgemäß Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. oder Unterschlagung; Einer Weisung durch uns bedarf es nicht. 7.21.7 aus Rationalisierung und Automatisierung; 9.5 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu 7.21.8 aus der Verletzung von Persönlichkeits- und überlassen. Wir beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. 7.21.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; 10 Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung von Obliegenheiten? 7.21.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, 10.1 Kündigungsrecht aufgrund vorsätzlicher oder grob Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer fahrlässiger Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen; Versicherungsfalles Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles 7.21.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder gegenüber uns zu erfüllen haben, so können wir innerhalb eines behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Monats, nachdem wir von der Obliegenheitsverletzung Kenntnis Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen. 7.21.12 aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Sie nachweisen, dass die Geld, Wertpapieren und Wertsachen; Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. 7.21.13 aus Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen) 10.2 Leistungsfreiheit und Leistungskürzung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung vor bzw. 7.22 Vorsorge-Versicherung bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles Die Vorsorge-Versicherung gilt nicht für Risiken Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Ziff. 8 oder 9 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger 7.22.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. 7.22.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; 10.2.1 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass 7.22.3 die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die unterliegen; Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. 7.22.4 die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind 10.2.2 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch Der Leistungsfall gesonderte Mitteilung in Textform(z. B. Brief, E-Mail, Fax) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns nach Ziff. 10.1 zustehendes 8 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des Kündigungsrecht ausüben. Versicherungsfalles zu beachten? Besonders gefahrdrohende Umstände haben Sie auf unser Verlangen hin innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne Weiteres als besonders gefahrdrohend. 212230912_2504 Seite 5 von 12 [Seite 6] Die Versicherungsdauer 15.2 Kündigung durch Sie Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns 11 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein der laufenden Versicherungsperiode. oder dessen Nachträgen angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 21.1 15.3 Kündigung durch uns zahlen. Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei 12 Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt? Ihnen wirksam. 12.1 Vertragsdauer 16 Welche Kündigungsmöglichkeiten haben wir nach einer Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein oder dessen Rechtsvorschriften? Nachträgen angegebene Zeit abgeschlossen. Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung 12.2 Stillschweigende Verlängerung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben. Kündigung zugegangen ist. 12.3 Vertragsbeendigung Der Versicherungsbeitrag Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen 17 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Zeitpunkt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden zahlen. Jahres kündigen; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres in Textform (z. B. Brief, E-Mail, 18 Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen? Fax) zugegangen sein. 18.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der 13 Was geschieht bei Wegfall des versicherten Beitragsanpassung. Interesses? Soweit die Beiträge nach Lohn, Bau- oder Umsatzsumme berechnet Wenn versicherte Interessen vollständig und dauerhaft wegfallen, so werden, findet keine Beitragsanpassung statt. Mindestbeiträge erlischt die Versicherung bezüglich dieser Interessen. Uns steht für unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der diese Versicherungsperiode nur derjenige Beitrag zu, der dem Beitragsanpassung. Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. 18.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit In der Familiendeckung besteht für die mitversicherten Personen der Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle Ihres Todes bis Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Wird die nächste Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Beitragsrechnung durch Ihren überlebenden Ehegatten oder den Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem mitversicherten Lebenspartner eingelöst, so wird dieser vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten Versicherungsnehmer. Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die 14 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen. Beitragsanpassung? Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung gemäß Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt Ziff. 18.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats Schadenfälle. in Textform(z. B. Brief, E-Mail, Fax) nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, 18.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer in dem die Beitragsanpassung wirksam werden sollte. Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich aus Ziff. 18.2 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsanpassung). Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht Der veränderte Folgejahresbeitrag wird Ihnen mit der nächsten hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor Beitragsrechnung bekannt gegeben. dem Wirksamwerden der Beitragsanpassung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht. Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz als 15 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie oder wir denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach nach einem Versicherungsfall? Ziff. 18.2 ermittelt hat, so dürfen wir den Folgejahresbeitrag nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt unserer 15.1 Kündigungsmöglichkeit Schadenzahlungen nach unseren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht Das Versicherungsverhältnis kann von Ihnen oder uns gekündigt überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben werden, wenn würde. • von uns eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder 18.4 Liegt die Veränderung nach Ziff. 18.2 oder 18.3 unter • Ihnen eine Klage über einen unter den 5 Prozent, entfällt eine Beitragsanpassung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen. Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. 212230912_2504 Seite 6 von 12 [Seite 7] 19 Wann kann es zu einer Beitragsregulierung kommen? Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein, dessen Nachträgen oder in der 19.1 Sie haben nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums erfolgt. Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch 21.2 Verzug einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne und auf unseren Wunsch nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zu Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung unserem Nachteil können wir von Ihnen eine Vertragsstrafe in nicht zu vertreten haben. dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie an der Unrichtigkeit der Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zur Angaben kein Verschulden trifft. Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. (Mahnung) 19.2 Aufgrund Ihrer Änderungsmitteilung oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken Beiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und außerdem auf jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei uns. die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle entsprechend Ziff. 19.1 nach dem Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Schadens zu verlangen. Ermäßigungen des Mindestbeitrages werden berücksichtigt. 21.3 Leistungsfreiheit 19.3 Unterlassen Sie die rechtzeitige Mitteilung, können wir für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung Versicherungsfall ein und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich mit der Zahlung des Beitrages oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel so sind wir von der Verpflichtung zur Zahlung frei. gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des 21.4 Kündigung erhöhten Beitrages erfolgten. Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in 19.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats mehrere Jahre. nach der Kündigung die Zahlung leisten. Die Regelung über unsere Leistungsfreiheit nach Ziff. 21.3 bleiben unberührt. 20 Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen und welche Folgen hat die verspätete Zahlung? 22 Was ist zu beachten, wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben? 20.1 Fälligkeit 22.1 Ihre Pflichten als Beitragszahler Der erste oder einmalige Beitrag ist unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechts - unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten Ist zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren und im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen vereinbart worden, haben Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Versicherungsbeginns zu zahlen. Beitrages für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor 22.2 Änderung des Zahlungswegs Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, 20.2 Leistungsfreiheit so sind wir berechtigt, die SEPA-Lastschriftvereinbarung in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu kündigen. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Ziff. 20.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlen, so sind wir für Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Sie verpflichtet einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht sind, die ausstehenden Beiträge und zukünftige Beiträge selbst zu zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung übermitteln. Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für Beitrages aufmerksam gemacht haben. fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Ihnen in Rechnung stellen. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 22.3 Monatliche Beiträge 20.3 Rücktritt Monatliche Beiträge müssen im SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt werden. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht 23 Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger gezahlt ist. Vertragsbeendigung? Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit durch vertreten haben. Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem 21 Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen Versicherungsschutz bestanden hat. hat die verspätete Zahlung? 21.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit Weitere Bestimmungen Die Folgebeiträge werden zu Beginn der jeweils vereinbarten 24 Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor? Versicherungsperiode fällig. 24.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Interesse in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. 212230912_2504 Seite 7 von 12 [Seite 8] 24.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, 29 Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie? ohne dass Sie dies wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen. 29.1 Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen 24.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben. bekannten Gefahrumstände in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten mit der sie verlangt wird, uns zugeht. Inhalt zu schließen. 24.4 Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer abgeschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme, Fragen im Sinne des zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag Satzes 1 stellen. nichtig. Wir haben Anspruch auf den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, in dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren erlangt haben. Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. 25 Was gilt hinsichtlich der mitversicherten Personen? Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so 25.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als Sie selbst, sind alle dies arglistig verschwiegen. für Sie geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die 29.2 Rücktritt Vorsorgeversicherung (Ziff. 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht. Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag 25.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag zurückzutreten. steht ausschließlich Ihnen zu. Sie sind neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber. 26 Wie gestaltet sich ein Abtretungsverbot? 29.2.1 Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn 27 Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen, auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Anschriften- und Namensänderungen beachten? 29.2.2 Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. 27.1 Form Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind für uns bestimmte Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, in Textform abzugeben. kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen als zuständig Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden bezeichnete Stelle gerichtet werden. der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und 29.3 Beitragsanpassung oder Kündigungsrecht Anzeigen bleiben unberührt. Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung einer 27.2 Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt einem Monat kündigen. für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Absendung des Briefes als zugegangen. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag 27.3 Nichtanzeige der Verlegung einer gewerblichen auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Niederlassung Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Versicherung unter der Anschrift Ihres Gewerbebetriebes abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Ziff. 27.2 anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode entsprechende Anwendung. Vertragsbestandteil. 28 Was müssen Sie bei der Verlegung des Erstwohnsitzes Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10% ins Ausland beachten? oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland (außerhalb der Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) Bundesrepublik Deutschland) erlischt der Versicherungsschutz für kündigen. Sie und die mitversicherten Personen zum Datum der Abmeldung und es erfolgt die Aufhebung des Vertrages. Die Abmeldebescheinigung ist uns unverzüglich zu übersenden. 212230912_2504 Seite 8 von 12 [Seite 9] 29.4 Voraussetzungen für die Durchsetzung der Rechte Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft nach Ziff. 29.2 und 29.3 bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft sind. Wir müssen die uns nach Ziff. 29.2 und 29.3 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche erlangen. Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach unserem Sitz. Wir haben die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; wir dürfen nachträglich weitere Umstände zur Begründung 32.3 Unbekannter Wohnsitz unserer Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Uns stehen die Rechte nach den Ziff. 29.2 und 29.3 nur zu, wenn wir Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) nach unserem Sitz oder nach unserer für den Versicherungsvertrag auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. zuständigen Niederlassung. Dies gilt entsprechend, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person oder eine parteifähige Wir können uns auf die in den Ziff. 29.2 und 29.3 genannten Rechte Personengesellschaft ist und sein Geschäftssitz unbekannt ist. nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. 33 Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam? 29.5 Anfechtung 33.1 Inhalt Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, Sofern wir zukünftig Verbesserungen der Versicherungsleistungen bleibt unberührt. anbieten, können diese auch Bestandteil des bestehenden Vertrages werden. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die Verbesserungen Vertragszeit entspricht. der Versicherungsleistungen informieren sowie Ihnen den alten und neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der verbesserten 29.6 Ausübung der Rechte Versicherungsleistungen ab der nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen ist. Wir dürfen nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform(z. B. Brief, E-Mail, Fax) auf diese Die Verbesserungen werden dann zur nächsten Hauptfälligkeit Rechtsfolgen hingewiesen haben. Vertragsbestandteil, wenn Sie den von uns vorgeschlagenen Verbesserungen der Versicherungsleistungen nicht innerhalb von 30 Welche Verjährungsfristen sind zu beachten? sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. 30.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen. in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen. dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners innerhalb der Frist absenden. Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang 30.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns weitergeführt. angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z. B. Brief, 33.2 Ausgeschlossene Leistungsverbesserungen E-Mail, Fax) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller nicht mit. Die unter Ziff. 33.1 genannten möglichen Leistungsverbesserungen sind ausgeschlossen, sofern Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung oder Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. 31 Welches Recht ist anzuwenden? Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 34 Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung kommen? Die Vertragssprache ist deutsch. 34.1 Bedingungsoptimierung aufgrund neuer verbesserter Bedingungen 32 Welches Gericht ist für Klagen zuständig? Sofern wir zukünftig ein verbessertes Bedingungswerk anbieten, kann 32.1 Klagen gegen uns dieses auch Bestandteil des bestehenden Vertrages werden. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die neuen Leistungen Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes informieren sowie Ihnen zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren den alten und neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der neuen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Leistungen bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes ab der Aufenthalt haben. nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen ist. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt Das verbesserte Bedingungswerk wird dann zur nächsten nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Hauptfälligkeit Vertragsbestandteil, wenn Sie der von uns Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche vorgeschlagenen Bedingungsumstellung nicht innerhalb von sechs Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. nach unserem Sitz. Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen. 32.2 Klagen gegen Sie Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist innerhalb der Frist absenden. ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, oder in Ermangelung eines Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. weitergeführt. Sind Sie als Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach Ihrem Sitz oder dem Ihrer Niederlassung. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Offene 212230912_2504 Seite 9 von 12 [Seite 10] 34.2 Ausgeschlossene Bedingungsoptimierungen 34.3.6 Unser Kündigungsrecht im Falle Ihres Widerspruchs Die unter Ziff. 34.1 genannten möglichen Bedingungsoptimierungen Widersprechen Sie nach Ziff. 34.3.5 einer Anpassung können wir den sind ausgeschlossen, sofern Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung Vertrag kündigen, wenn uns das Festhalten an dem Vertrag ohne die oder Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Anpassung nicht zumutbar ist. 34.3 Bedingungsanpassung aufgrund höchstrichterlicher Unsere Kündigung müssen wir innerhalb von sechs Wochen nach Entscheidung oder bestandskräftigem Verwaltungsakt Zugang Ihres Widerspruchs schriftlich erklären, und zwar mit einer Frist von acht Wochen zum Ende eines Monats. Bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen können wir eine Regelung Ihrer Versicherungsbedingungen anpassen. 34.4 Klauselanpassung 34.3.1 Feststellen der Unwirksamkeit einer Regelung Die Regelungen nach Ziff. 34.1 und 34.3 finden zu vereinbarten Klauseln entsprechend Anwendung. Wird durch 35 Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit? • eine höchstrichterliche Rechtsprechung, • einen bestandskräftigen Verwaltungsakt oder 35.1 Werden Sie, als Versicherungsnehmer, im Sinne des • die Änderung oder das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften Arbeitsförderungsrechts unverschuldet arbeitslos, übernehmen wir für Sie die Beitragszahlung für max. sechs Monate für diese eine Regelung der Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt PrivatSchutz-Versicherung bei unverändertem Versicherungsschutz. bzw. einzelne Regelungen für nicht mehr als mit geltendem Recht als vereinbar angesehen, sind wir berechtigt, diese Regelung zu ändern, Nehmen Sie diese Leistung in Anspruch, so gilt dies als ein zu ergänzen oder zu ersetzen. Versicherungsfall. Bei der gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung kommt es nicht 35.2 Voraussetzungen für die Leistung: darauf, ob sich diese gegen uns oder ein anderes Unternehmen richtet, sofern die für unwirksam erklärte Regelung im Wesentlichen • Ihr Wohnsitz und dauernder Aufenthalt ist in der Bundesrepublik inhaltsgleich ist. Deutschland • Ihre Arbeitslosigkeit ist frühestens sechs Monate nach Beginn Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn die in den folgenden Absätzen dieser Versicherung eingetreten beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. • die Arbeitslosigkeit besteht seit mindestens sechs Wochen • die Versicherung wurde noch nicht gekündigt 34.3.2 Regelungen, die angepasst werden können: • Sie als Arbeitnehmer standen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem Wir können nur Regelungen anpassen, die eines der folgenden sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht Themen betreffen: befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden • Leistungsvoraussetzungen, • Sie haben das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet. • Leistungsumfang, • Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen; 35.3 Ein Anspruch besteht nicht, wenn: • Obliegenheiten, die Sie nach Vertragsschluss beachten müssen, • die Anpassung Ihres Beitrages, • Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung oder • die Vertragsdauer und Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. • die Kündigung Ihres Vertrages. • bei Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutzverfahren rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses 34.3.3 Anpassungsvoraussetzung ausgesprochen war • Sie als Freiwilliger den Wehrdienst, den Bundesfreiwilligendienst Eine Anpassung nach Ziff. 34.3 ist nur möglich, wenn (BFD) oder den internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) oder nationalen Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales • die gesetzlichen Vorschriften keine konkreten Bestimmungen (FSJ) oder ökologisches Jahr (FöJ)) ableisten, als Auszubildender, enthalten, mit der die durch die Unwirksamkeit entstandene Selbstständiger, Freiberufler, Vertragslücke geschlossen werden kann und • Mitarbeiter eines Saison- oder Kampagnebetriebes oder • der ersatzlose Wegfall der Regelung keine angemessene Lösung Angestellter, die bei Ihrem Ehe-/Lebenspartner, Kind, ihren Eltern darstellt, die den typischen Interessen der Vertragspartner gerecht oder Geschwistern und deren Ehe-/Lebenspartner beschäftigt würde. waren. 34.3.4 Anpassung durch Inhalt der Neuregelung Ein Anspruch auf Beitragszahlung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach Abschluss des Bei der Anpassung werden die Grundsätze der ergänzenden Kündigungsschutzverfahren bzw. nach Beendigung des gekündigten Vertragsauslegung angewendet. Das bedeutet, dass die unwirksame Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen gemäß Ziff. 35.2 erneut Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die erfüllt sind. Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der 35.4 Das Vorliegen der unter Ziff. 35.1 und 35.2 genannten Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gewesen Voraussetzungen müssen Sie durch entsprechende wäre. Bescheinigungen des für Sie zuständigen Arbeitsamtes und des Arbeitgebers nachweisen. 34.3.5 Durchführung der Anpassung 35.5 Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit müssen Sie vor Die angepasste Regelung werden wir Ihnen in Textform (z. B. Brief, Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen gemäß E-Mail, Fax) bekannt geben und erläutern. Ziff. 35.2 erfüllt haben. Widersprechen Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang 35.6 Der Anspruch auf Übernahme der Beitragszahlung ist der Mitteilung, gilt die Anpassung als genehmigt. Ihr Widerspruch unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in Textform (z. B. Brief, muss in Textform erfolgen. Hierauf werden wir Sie in unserer E-Mail, Fax) von Ihnen geltend zu machen. Bei Vorliegen aller Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Voraussetzungen beginnt die Beitragszahlung mit dem auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit folgenden Kalendermonat, frühestens Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn jedoch mit Eingang der Anzeige der Arbeitslosigkeit bei uns. Den innerhalb der Frist absenden. Bei einem fristgerechten Widerspruch Beginn der Beitragszahlung werden wir Ihnen schriftlich bestätigen. wird die Regelungsanpassung nicht Vertragsbestandteil. Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungsgemäß von Ihnen zu entrichten; überzahlte Beiträge werden mit zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen verrechnet. 212230912_2504 Seite 10 von 12 [Seite 11] 35.7 über das Ende Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie uns 37.3 Fortfall des SofortSchutzes unverzüglich in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) informieren. Sie sind verpflichtet, uns jederzeit auf Anforderung Nachweise über die Verweigert der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages, Fortdauer der Arbeitslosigkeit vorzulegen. Die Beitragszahlung tritt Herbeiführung des Versicherungsfalles, Arglist, anderen mit Ende des Kalendermonats, in dem wir Nachweise angefordert Pflichtverletzungen (Verletzung von Anzeigepflichten, Pflichten bei haben, außer Kraft, wenn uns in einem solchen Fall die Fortdauer der Gefahrerhöhung, anderen Obliegenheiten) ganz oder teilweise den Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen wird. Versicherungsschutz oder ist in diesen oder anderen Fällen das Bestehen oder der Umfang der Leistungspflicht des Vorversicherers streitig, so besteht insoweit auch kein Anspruch aus dem 36 Wie sind Sparten und Versicherungen definiert? SofortSchutz. Als Sparte gilt: Dies gilt nicht, wenn Ihr Vertrag mit uns insoweit weitergehenden Versicherungsschutz bietet als der Fremdvertrag oder wenn Sie die Sparte PrivatSchutz-Versicherung Leistungspflicht des Vorversicherers nachweisen (Vorversicherer bestätigt seine Leistungspflicht, verbindliche Entscheidung des Unfallversicherung Ombudsmanns oder rechtskräftiges Urteil). Unfall Existenzversicherung Der SofortSchutz umfasst ferner nicht Leistungen, auf die Sie gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines Privat-Haftpflichtversicherung Vergleichs mit dem Vorversicherer verzichtet haben. Tierhalter-Haftpflichtversicherung Sportboot-Haftpflichtversicherung 37.4 Umstellung SofortSchutz auf vollen Haftpflicht Haus- und Grundbesitzer- Versicherungsschutz Haftpflichtversicherung Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung 37.4.1 Der mit uns geschlossene Vertrag wird zu dem im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen genannten Hausrat Hausratversicherung Ablauftermin des Fremdvertrages, spätestens jedoch 3 Jahre nach Beginn unseres Vertrages, auf den vollen Versicherungsschutz Wohngebäude Wohngebäudeversicherung umgestellt. Gleiches gilt, wenn der Fremdvertrag vor dem genannten Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung Ablauftermin endet. Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Immobilien-Rechtsschutzversicherung Die vorzeitige Beendigung des Fremdvertrages ist uns unverzüglich mitzuteilen. Wird die Beendigung schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt, und entsteht ein Schaden vor Zugang der 37 Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart, und was Anzeige, so besteht der Versicherungsschutz weiterhin nur im leistet er? Umfang des SofortSchutzes nach Ziff. 37.2. Sie sind noch bei einem anderen Anbieter versichert. Der 37.4.2 Vom Zeitpunkt der Umstellung an ist der für den vollen Versicherungsschutz aus dem anderweitigen Vertrag (nachfolgend Versicherungsschutz vereinbarte Versicherungsbeitrag zu zahlen. Fremdvertrag genannt) geht dem Versicherungsschutz aus dieser PrivatSchutz-Versicherung vor. Dies gilt auch, sofern die Umstellung aufgrund Ziff. 37.4.1 Satz 1 erfolgt und der Fremdvertrag von Ihnen nicht gekündigt worden ist. Bis zum Ablauf des Fremdvertrages haben Sie aus diesem Vertrag Versicherungsschutz in Form eines SofortSchutzes. 37.5 Obliegenheiten im Versicherungsfall 37.1 Dauer des SofortSchutzes Sollte der Vorversicherer einen Schaden ablehnen, die Entschädigung kürzen oder die Höchstentschädigung des Die bei uns abgeschlossene Versicherung besteht als SofortSchutz Fremdvertrages ausgeschöpft sein, müssen Sie uns unverzüglich den bis zum Ablauf des Fremdvertrages, längstens jedoch für die Dauer Schaden anzeigen und uns auf Verlangen die entsprechenden von 3 Jahren. Danach tritt der volle Versicherungsschutz des mit uns Nachweise unverzüglich vorlegen. abgeschlossenen PrivatSchutz-Vertrages in Kraft. Ferner haben Sie die übrigen der in Ziff. 9 genannten Obliegenheiten 37.2 Definition und Leistung SofortSchutz nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten. Der SofortSchutz gilt nur hinsichtlich solcher Risiken und Gefahren, Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Obliegenheiten richten sich die im Fremdvertrag versichert sind. Bezogen auf diese Risiken und nach Ziff. 10. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir Gefahren ergänzt sie den Versicherungsschutz aus Ihrem ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht Fremdvertrag um Leistungen, die in Ihrem Fremdvertrag nicht haben. enthalten sind, aber in dem mit uns geschlossenem Vertrag versichert sind. 37.6 SofortSchutz in der Privat-Haftpflichtversicherung zur bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung bei der Maßgeblich ist der Versicherungsumfang des Fremdvertrags zu dem Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Antrag bei uns gestellt haben. Voraussetzung: Bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für Sie können Leistungen aus dem SofortSchutz nur beanspruchen, Deutschland besteht bereits eine Betriebs-Haftpflichtversicherung wenn aus der Deckung des Fremdvertrags keine oder nur eine bei der auch private Risiken abgesichert sind. Im Rahmen des o. g. begrenzte Leistung beansprucht werden kann. Vertrages besteht der Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer oder für den mit Ihnen in häuslicher Ändern Sie nach Antragstellung dieses Versicherungsvertrages den Gemeinschaft lebenden Lebenspartner. Fremdvertrag, wirkt sich diese Änderung nicht auf den mit uns vereinbarten SofortSchutz aus. Die Ziff. 37.1 bis 37.4 gelten entsprechend. Wir zahlen im Schadenfall maximal die vereinbarte Zum Zeitpunkt der Aufhebung der bei der Zurich Insurance plc Höchstentschädigung unter Berücksichtigung der vertraglich Niederlassung für Deutschland bestehenden vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Bei Betriebs-Haftpflichtversicherung endet Ihr SofortSchutz in der der Berechnung unserer Leistung berücksichtigen wir die vom Privat-Haftpflicht der PrivatSchutz-Versicherung. Vorversicherer bereits gezahlten Leistungen oder zu erbringenden Leistungen, so dass keine doppelte Entschädigung erfolgt. Der Zeitpunkt der Aufhebung der Betriebs-Haftpflichtversicherung bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland ist uns unverzüglich mitzuteilen. Wird die Aufhebung schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt, so besteht kein Versicherungsschutz. 212230912_2504 Seite 11 von 12 [Seite 12] Trifft Sie an der Nichtanzeige oder der verspäteten Anzeige kein Verschulden, so besteht Versicherungsschutz im Rahmen des SofortSchutzes gemäß Ziff. 37.2. 38 Was ist das Innovationsversprechen? Werden die Versicherungsbedingungen, Deckungskonzepte und Versicherungsleistungen der Zurich zum Vorteil des Versicherungsnehmers weiter- oder neuentwickelt, so kann der Versicherungsnehmer die Schadenregulierung nach den neuen Bedingungen der Zurich verlangen. Dies gilt nicht bei Versicherungsbedingungen mit separatem Beitragszuschlag oder soweit dem Versicherungsnehmer eine Umstellung gegen Beitragszuschlag angeboten wurde und diese von ihm abgelehnt wurde. Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese laufende Versicherung vereinbarten Gesamtversicherungssummen und Kosten begrenzt. 39 Besitzstandsklausel (auf Verträge vom Markt) Auf Ziffer 3 wird besonders hingewiesen 39.1 Leistung Sofern im Schadenfall der Versicherungsschutz des unmittelbaren Vorvertrages (im Falle eines Nachtrages der unmittelbare Vorvertragsstand) zu einer günstigeren Schadenregulierung für den Versicherungsnehmer bzw. Versicherten führt, erfolgt auf Ihren ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch die Schadenregulierung gemäß dem Versicherungsschutz des unmittelbaren Vorvertrages. Die Schadenregulierung erfolgt in allen Punkten gemäß der gewählten Alternative. Als Vorvertrag gelten Verträge, die einen gleichartigen Versicherungsumfang analog dieser Versicherung (bei Zurich) beinhaltet haben. 39.2 Umfang der Leistungen Der Nachweis (bspw. in Form des Versicherungsscheins und seiner Nachträge, der Bedingungen und Klauseln) über die Leistungen des Vorvertrages ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen. Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen und Kosten begrenzt. 39.3 Ausschlüsse Die Besitzstandsklausel findet keine Anwendung a) auf ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den Versicherungsbedingungen dieser Versicherung b) auf gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse; c) für Regelungen zur Besitzstands- oder Marktgarantie des unmittelbaren Vorvertrages (Die Bezugnahme auf die Besitzstandsklausel des Vorvertrages ist deshalb ausgeschlossen und wird nicht Gegenstand dieses Vertrages); d) in den Fällen der zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und uns als Versicherer ausdrücklich herbeigeführten Änderungen oder Abweichungen gegenüber dem Vorvertrag (bspw. Vereinbarung von Selbstbehalten oder Reduzierung der Versicherungssummen); e) für Vorverträge bei einem nicht in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherer; f) bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen, sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei Zurich) sind; g) auf berufliche oder gewerbliche Risiken; h) auf Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen (die Assistanceleistungen von Zurich werden in einem separaten Dokument aufgeführt) i) auf bei uns optional abschließbare Leistungen 212230912_2504 Seite 12 von 12 [Seite 13] Bausteine für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung (B-PHV 2025) Fassung 04.2025 Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten. Inhaltsverzeichnis B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien (auch als Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien Inland 1 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken 2 Bauherrenrisiko 3 Unbebautes Grundstück 4 Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen 5 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox 6 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch (Gewässerschaden) 7 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage 8 Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung) Ausland 9 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Ausland 10 Unbebautes Grundstück im Ausland 11 Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland 12 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im Ausland 13 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im Ausland (Gewässerschaden) 14 Leistungserfüllung B-PHV 02-01 Bestleistung 1 Umfang 2 Höchstersatzleistung 3 Ausschlüsse Seite 1 von 4 [Seite 14] B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien (auch als Übersteigt der Voranschlag diese Summe, so muss für das gesamte Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen Vorhaben eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien 3 Unbebautes Grundstück Inland Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines Grundstückes bis zu der im Versicherungsschein oder dessen 1 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer folgender Immobilien: 4 Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen 1.1 Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus, 4.1 Vermietung von Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern 1.2 einer oder mehrerer Wohnungen, Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern. Wochenend-/Ferienwohnung genutzt wird. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu Bei Wohnungseigentum besteht Versicherungsschutz in Ihrer gewerblichen Zwecken. Eigenschaft als Sondereigentümer. Dabei ist mitversichert Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ansprüchen der Gemeinschaft der 4.2 Vermietung von Wochenend-/Ferienhäusern und/oder Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Wochenend-/Ferienwohnungen Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf Ihren Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen 4.2.1 Umfang Eigentum. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von 1.3 eines Wochenend-/Ferienhauses, Wochenend-/Ferienhäusern und/oder Wochenend-/Ferienwohnungen. 1.4 eines Schrebergartens, Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu 1.5 eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten gewerblichen Zwecken. Wohnwagens. 4.2.2 Subsidiaritätsklausel 1.6 Für die in den Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Immobilien ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 4.2.1 versicherte Objekt in Eigentümer zugehöriger Garagen, Gärten und vorhandener der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu Flüssiggastanks mitversichert. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen 1.7 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer Versicherer Versicherungsschutz besteht. einer nicht zu einer in Ziff. 1.1 – 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen einzelnen Garage. 4.3 Vermietung von Einliegerwohnungen Subsidiaritätsklausel Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Einliegerwohnungen in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 1.7 des Bausteines Bausteines B-PHV 01-01. B-PHV 01-01 versicherte Objekt in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko gewerblichen Zwecken. noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. 4.4 Vermietung einzelner Zimmer (dauerhaft) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekte von Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung Ihnen ausschließlich zu privaten Wohnzwecken verwendet werden. einzelner Zimmer in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines Bei Zwei- und Dreifamilienhäusern gilt dies für eine Wohnung im B-PHV 01-01. versicherten Objekt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu Mitversichert gelten von Ihnen selbstgenutzte Büro- und gewerblichen Zwecken. Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm geringer als 50 % ist. 4.5 Vermietung einzelner Zimmer an Feriengäste (vorübergehend) Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen als Eigentümer obliegen (z. B. bauliche Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf vorübergehenden Vermietung von einzelnen Zimmern an Feriengäste Gehwegen). in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01. Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Um Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen folgende Eigentümer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Voraussetzungen erfüllt sein: Eigentumswechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw. Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft. • Es handelt sich um Ihr selbst bewohntes Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus. • Die Zimmer werden an Feriengäste vermietet. 2 Bauherrenrisiko • Es wird keine gewerbsmäßige Fremdenpension betrieben. • Es ist kein Personal zur Bedienung der Gäste eingestellt. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr sowie aus der Ausführung von Bauarbeiten in Eigenleistung (Neubauten, Umbauten, Nicht versichert ist die Haftpflicht für Beschädigung, Zerstörung und Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) bis zu der im Verlust von Gegenständen, die von den Gästen eingebracht werden. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten, veranschlagten Bausumme je Bauvorhaben. Seite 2 von 4 [Seite 15] 4.6 Vermietung von Eigentumswohnungen, Räumen zu • einer Bioenergieanlage, gewerblichen Zwecken und Garagen • einer Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW thermische Leistung Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von für ein Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3 sowie Ziff. 3 des Bausteines B-PHV 01-01. 4.6.1 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Eigentumswohnungen. Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist, dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu ist. gewerblichen Zwecken. Mitversichert sind 4.6.2 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Anzahl von Garagen und/oder einzelnen gelegenen • Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung des erzeugten Räumen in einem Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines Stromes in das eigene oder in das Netz eines B-PHV 01-01 zu gewerblichen Zwecken, sofern der Anteil der Energieversorgungsunternehmens (private und gewerbliche gewerblich genutzten Fläche in qm geringer als 50 % ist. Nutzung). Dies gilt nicht, wenn Sie Endverbraucher direkt versorgen. Endverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. 5 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox 8.2 Ausschlüsse Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als Eigentümer einer Wandladestation/Wallbox zu den in Ziff. 1 sowie Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ziff. 4.1 bis 4.3 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten. • Ansprüche wegen Schäden, die während und durch das Errichten Für den Versicherungsschutz ist es erforderlich, dass die Montage dieser Anlagen entstehen (insbesondere durch Erdbohrungen); und Installation der Wandladestation/Wallbox durch ein • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst; Fachunternehmen durchgeführt wurde und diese beim Netzbetreiber • Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung angemeldet ist. gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen; • Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten Kein Versicherungsschutz besteht, wenn • die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit Ausland einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang). • die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird. 9 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Ausland • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst. 9.1 Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke 6 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrem (Gewässerschaden) selbstgenutzten, in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche und Nordirland gelegenen, nachfolgend genannten Eigentums: Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gemäß 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder 9.1.1 Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus; oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank) versichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den 9.1.2 Wochenend-/ Ferienwohnung; Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. 9.1.3 Wochenend-/ Ferienhaus; Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne, dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an 9.1.4 dazugehörige Garagen und Gärten sowie eines unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch Schrebergartens. Als Wochenend-/Ferienhaus gilt ein auf Dauer verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. Wir ersetzen die Aufwendungen zur Widerherstellung des Zustandes, 9.2 Ausschlüsse wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung der unter Ziff. 9.1. versicherten Objekte Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. 9.3 Leistungserfüllung Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in Anwendung. der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. 7 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage 10 Unbebautes Grundstück im Ausland Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer privat genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für ein Umfang Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1 und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Dies gilt ausschließlich für die Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Einleitung in ein Gewässer. Grundstückes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien 8 Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung) und Nordirland, bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich 8.1 Umfang mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer und Betreiber 11 Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland • einer Photovoltaikanlage, • einer Solaranlage auch Balkonkraftwerk, Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung einer • einer genehmigungsfreien Klein-Wind-, Wasserkraftanlage bis zu Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines 15 kW, Wochenend-/Ferienhauses in einem Staat des Europäischen • einer Wärmepumpenanlage, • einer Geothermieanlage (Erdwärme) bis 100 m Tiefe, Seite 3 von 4 [Seite 16] Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten 2 Höchstersatzleistung Königreich Großbritannien und Nordirland (subsidiär). Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen gewerblichen Zwecken. und Kosten begrenzt. 12 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im Ausland 3 Ausschlüsse Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen Eigentümer einer Wandladestation/ Wallbox zu den in Ziff. 9.1 sowie sind Ziff. 11 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten. • ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Versicherungsbedingungen dieser Versicherung; • gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse; • die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit • bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen, einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang). sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei Zurich) • die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird. sind; • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst gestellt • berufliche oder gewerbliche Risiken; werden. • Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen (die Assistance-Leistungen von Zurich werden in einem separaten Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist, Dokument aufgeführt); dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt • bei uns optional abschließbare Leistungen. ist und die Wandladestation/Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet ist. 13 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im Ausland (Gewässerschaden) 13.1 Umfang Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gem. 9.1.1 bis 9.1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank). Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne, dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. 14 Leistungserfüllung Unsere Leistungen zu Ziff. 9 - 13 des Bausteines B-PHV 01-01 erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. B-PHV 02-01 Bestleistung (Dieses Risiko kann nur als Zusatzrisiko zu der Top-Deckung versichert werden) 1 Umfang Sofern ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Privat-Haftpflichtversicherung mit weitergehenden Leistungsumfang oder höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) als die Zurich Insurance Europe AG anbietet, wird die Zurich Insurance Europe AG auf Ihren ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch hin im Schadenfall den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern. Um die weitergehenden Leistungen des Wettbewerbers nachzuweisen, ist es erforderlich, die vollständigen Versicherungsbedingungen des Wettbewerbers in Textform vorzulegen. Seite 4 von 4 [Seite 17] Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung (BBR-PHV 2017) Fassung 04.2025 Die fehlende(n) Ziffer(n) sind in dem Baustein-Bogen (B-PHV 2025) enthalten und gelten mitversichert, wenn diese vereinbart wurden. Inhaltsverzeichnis 1 Welches Risiko ist versichert? 22 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert? 2 Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen? 23 In welchem Umfang sind Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen versichert? 3 In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert? 24 Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit 4 In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert? 5 In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung versichert? 6 Was gilt für Familie, Haushalt und Sport? 7 Welche Personen sind mitversichert? 8 In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert? 9 In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert? 10 In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen versichert? 11 In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater Schlüssel versichert? 12 In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge versichert? 13 In welchem Umfang sind Tiere versichert? 14 In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit versichert? 15 In welchem Umfang ist die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von Lehrgeräten versichert? 16 In welchem Umfang sind Abwässer- und Allmählichkeitsschäden versichert? 17 In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit versichert? 18 In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten versichert? 19 Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand (nach § 904 BGB)? 20 In welchem Umfang sind Ansprüche aus Benachteiligungen für Privatpersonen versichert (AGG)? 21 In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) versichert? 212230922 2504 Seite 1 von 9 [Seite 18] Privat-Haftpflichtversicherung Der Ausschluss in Ziff. 7.5.1 AHB 2017 findet insoweit keine Anwendung 1 Welches Risiko ist versichert? 4.1.2 der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung 1.1 Versichert ist im Umfang der Allgemeinen oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme; (AHB 2017) und den nachstehenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, 4.1.3 der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der insbesondere den in Ziff. 2 bis Ziff. 24 und, soweit vereinbart, den in Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten den Klauseln zur Privat-Haftpflichtversicherung AHB 2017 und zwar wegen aufgeführten Tatbeständen und Eigenschaften. 4.1.3.1 sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, 1.2 Ausgenommen sind die Gefahren nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie • Ihres eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Ihres 4.1.3.2 der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber bzw. Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Ziff. 18); Daten; • Ihrer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art; • Ihrer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung. 4.1.4 der Zerstörung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch; 2 Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen? 4.2 Versicherungssummen Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen in diesen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für genannten Versicherungssummen, wobei Vermögensschäden wie die Privat-Haftpflichtversicherung genannten Versicherungssummen Sachschäden behandelt werden. und Selbstbeteiligungen. Auf Ziff. 5 und 6 AHB 2017 wird hingewiesen. Abweichend von Ziff. 6.2 AHB 2017 stellen diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines 3 In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert? Versicherungsjahres dar. 3.1 Umfang Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Gebäuden, Grundstücken (auch Pacht), Wohnräumen und sonstigen • auf derselben Ursache, zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang, 3.2 Ausschlüsse • auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen 4.3 Auslandschäden • Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung; Versicherungsschutz besteht – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 – • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und für Versicherungsfälle im Ausland (weltweit). Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Der 4.4 Ausschlüsse Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind 4.4.1 Ausgeschlossene Tätigkeiten • Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können; Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Ihren • Schäden infolge von Schimmelbildung. nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: • Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; 4 In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert? • IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; • Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, 4.1 Versichertes Risiko -pflege; • Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.15 AHB 2017 – Ihre Full-Service-Providing; gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der • Betrieb von Datenbanken. Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt 4.4.2 Weitere Ausschlüsse um Schäden aus Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche 4.1.1 Verletzung von Datenschutzgesetzen 4.4.2.1 wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bewusst wegen Schäden, sowie immaterielle Schäden – aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener 4.4.2.1.1 unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/ Daten.Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Datennetze eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Attacks), Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die 4.4.2.1.2 Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde); Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die 4.4.2.2 die im Zusammenhang stehen mit Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. 4.4.2.2.1 massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden 4.4.2.2.2 Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden Personen) untereinander. können; 212230922 2504 Seite 2 von 9 [Seite 19] 4.4.2.3 gegen Sie oder jeden Mitversicherten, soweit der Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche und Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder Feststellungen der Forderungen zur Insolvenztabelle sowie behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden den Versicherer Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden Pflichtverletzungen herbeigeführt wurde. hätte. 4.4.2.4 aus dem Abhandenkommen von Geld (auch digitale Einem Urteil gleichgestellt sind ein Zahlungsmittel) sowie Wertpapieren und Wertsachen (jeweils auch in digitaler Form) • Vollstreckungsbescheid; • gerichtlicher Vergleich; • notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel, aus dem 5 In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung hervorgeht, dass sich der Schädigende persönlich der sofortigen versichert? Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft. 5.1 Versichertes Risiko 5.5.4 die Zwangsvollstreckung nachgewiesenermaßen fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint. 5.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie während der Wirksamkeit dieser Ausfalldeckung durch einen Dritten 5.5.4.1 Eine Zwangsvollstreckung ist fehlgeschlagen, wenn sie in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der nicht oder nicht zur vollständigen Befriedigung Ihrer Ansprüche Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und geführt hat. Nordirland geschädigt werden und die daraus resultierenden berechtigten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche nicht realisiert 5.5.4.2 Eine Zwangsvollstreckung erscheint insbesondere dann werden können (z. B. wegen Vermögenslosigkeit des Schädigenden). als aussichtslos, wenn der Schädigende 5.2 Mitversicherte Personen • innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat; 5.2.1 Mitversichert sind gleichartige Ansprüche Ihres • in der örtlichen Schuldnerkartei des Gerichtes geführt wird; Ehegatten, Ihrer Kinder und Ihres Lebenspartners sowie der mitversicherten Personen, sofern diese bedingungsgemäß in der 5.5.5 Sie Ihre Ansprüche gegen den Schädigenden an uns Privat-Haftpflichtversicherung ohne besondere Beitragsberechnung abtreten. mitversichert sind. 5.6 Ausschlüsse 5.2.2 Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung. 5.6.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gefahren 5.3 Versicherte Schäden 5.6.1.1 die dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes vgl. – Ziff. 18) oder einer Versichert sind die finanziellen Folgen von Personenschäden (Tötung verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art des Schaden- oder Gesundheitsbeeinträchtigung von Menschen) oder ersatzpflichtigen zuzurechnen sind, oder Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen), für die der Schädigende aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen 5.6.1.2 die einer Pflichtversicherung unterliegen. privatrechtlichen Inhalts Ihnen gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet ist. 5.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Nicht versichert sind Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine • Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern; medizinische Behandlung zurückzuführen sind, Krieg, Aufruhr, • Immobilien, für die gemäß Ziff. 9 kein Versicherungsschutz inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen. besteht; • Pferden oder sonstigen Reit- oder Zugtieren oder an Zuchttieren; 5.4 Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes • Sachen, die (auch) dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber Mit der Ausfalldeckung werden Sie so gestellt, als ob der Ziff. 18) eines Mitversicherten zuzurechnen sind. Schädigende Versicherungsschutz über eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung genießen würde. 5.6.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind des Weiteren Der Versicherungsschutz richtet sich nach den vereinbarten Versicherungssummen und versicherten Tatbeständen der für Sie in 5.6.3.1 Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der diesem Vertrag enthaltenen Privat-Haftpflichtversicherung. Darüber Rechtsverfolgung; hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche gegenüber Haltern und Hütern von Hunden und Pferden, für die nach 5.6.3.2 Schäden, zu deren Ersatz Ziff. 13.1 kein Versicherungsschutz besteht. a) bei einem Dritten Leistungen beantragt werden können oder ein 5.5 Voraussetzung Dritter Leistungen zu erbringen hat (z. B. aus Sach- oder Haftpflichtversicherungen), Voraussetzung für die Leistung ist, dass b) ein Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, 5.5.1 die Schädigung erfolgt im Rahmen der Gefahren des soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines ähnliches von Dritten handelt; Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes. Dies gilt für den Versicherungsnehmer, eine gemäß Ziff. 7 BBR PHV 2017 5.6.3.3 Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder mitversicherte Person und für den Dritten. vertraglichen Forderungsübergangs; 5.5.2 der Schädigende zum Zeitpunkt des Schadenereignisses 5.6.3.4 Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte seinen festen Wohnsitz in einem Staat des Europäischen Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden; Königreich Großbritannien oder in Nordirland hatte. 5.6.3.5 Ansprüche aus Schäden, die der Schädigende durch 5.5.3 Sie gegen den Schädigenden ein rechtskräftiges Urteil vorsätzliches Handeln herbeigeführt hat. oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Staat des 5.7 Ihre Obliegenheiten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erstritten 5.7.1 Sie haben uns den Versicherungsfall anzuzeigen. Sie sind haben. verpflichtet, alle für den Schadenfall relevanten Tatumstände wahrheitsgemäß und ausführlich zu melden. Insbesondere haben Sie 212230922 2504 Seite 3 von 9 [Seite 20] uns den Originaltitel und die Original-Vollstreckungsunterlagen freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des auszuhändigen. Auf unseren Wunsch hin, haben Sie uns alle freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder im Anschluss an die Auskünfte und sonstigen Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Versicherungsfall im Sinne der Klausel vorliegt, zu überlassen. Unmittelbar bzw. nicht als Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist 5.7.2 Sie sind verpflichtet nachzuweisen, dass die ein Zeitraum bis zu 15 Monaten. Zwangsvollstreckung fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint. Hierfür haben Sie z. B. das Vollstreckungsprotokoll des Geringfügige entgeltliche Tätigkeiten (Minijobs) gelten mitversichert, Gerichtsvollziehers, aus dem sich die Erfolglosigkeit der solange sie nur auf die Dauer der Ausbildung ausgerichtet sind. Zwangsvollstreckung ergibt, vorzulegen. 7.3.2 Als mitversichert gelten: 5.7.3 Bei Verletzung dieser Obliegenheiten gilt Ziff. 10 AHB 2017 entsprechend. • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unverheirateten Kinder ohne Altersbeschränkung, auch nach 5.8 Ansprüche Dritter Abschluss der Ausbildung. Dritte, insbesondere der Schädigende, können aus diesem Vertrag Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht keine Rechte herleiten. mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. • Ihre volljährigen unverheirateten und nicht mit Ihnen in häuslicher 6 Was gilt für Familie, Haushalt und Sport? Gemeinschaft lebenden Kinder auch noch nach Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung bei vorliegender Arbeitslosigkeit in Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht unmittelbarem Anschluss an die berufliche Erstausbildung und zwar bis zu einem Jahr. • aus der Verantwortung für Familie oder Haushalt, z. B. aus der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder (bei dem Single-Tarif 7.3.3 Mitversichert gelten Ihre volljährigen Kinder mit einer nur als Haushaltungsvorstand); körperlichen und/oder geistigen Behinderung, Erkrankung und/oder • als Radfahrer; Pflegebedürftigkeit, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft • aus der Ausübung von Sport; ausgenommen ist Ihre jagdliche oder in einer Betreuungseinrichtung leben. Betätigung und Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie ein Subsidiaritätsklausel: zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die Der Versicherungsschutz für die in dieser Klausel genannten Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird versicherten Personen in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht • aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, Leistungspflichten gehen vor, wenn für das selbe Risiko noch bei nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. 7 Welche Personen sind mitversichert? 7.4 Enkelkinder (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) 7.1 Ehegatten/eingetragener Lebenspartner (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) Als mitversichert gelten: Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihres • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners. unverheirateten Enkelkinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung entsprechend Ziff. 7.3.1 und bis zu einem Jahr Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen nach Beendigung der Schul-/Berufsausbildung. Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten. 7.5 Eltern (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) 7.2 Nichtehelicher/nichteingetragener Lebenspartner (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) Als mitversichert gelten: Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden nicht Privatperson Ihres nichtehelichen/nichteingetragenen berufstätigen Elternteile oder die Ihres mitversicherten Partners. Lebenspartners, soweit dieser mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, dort behördlich gemeldet ist und weder Sie noch Ihr Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht Lebenspartner verheiratet sind oder eine andere eingetragene mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Lebenspartnerschaft besteht und dessen Kinder im Sinne von Ziff. 7.3. 7.6 AuPair/Austauschschüler (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) Die Mitversicherung erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die häusliche Lebensgemeinschaft aufgelöst ist. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht von AuPairs, Austausch-, Gastschüler und Babysittern, die sich vorübergehend – 7.3 Kinder bis zu 24 Monate – in Ihrem Haushalt aufhalten, soweit (gilt nicht für den Single-Tarif) Versicherungsschutz nicht über eine anderweitige Versicherung besteht. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen 7.7 Im Haushalt beschäftigte Personen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit gilt als mitversichert. 7.3.1 Bei Ihren volljährigen Kindern besteht Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder Versicherungsschutz jedoch nur, solange diese sich noch in einer gefälligkeitshalber die in Ziff. 9.1 BBR-PHV 2017 und im nicht abgeschlossenen, ununterbrochenen Schul- oder sich hieran Bausteinbogen (B-PHV 01-01) bezeichneten Wohnungen, Häuser und unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (berufliche Gärten betreuen oder hierzu den Streudienst versehen. Erstausbildung – Lehre und/oder Studium, auch Bachelor und unmittelbar anschließender Masterstudiengang – auch in Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, umgekehrter Reihenfolge –; nicht Zweitlehre oder Zweitstudium, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Referendarzeit, Fortbildung und dgl.) befinden. Bei Ableistung des Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt. 212230922 2504 Seite 4 von 9 [Seite 21] 7.8 Für die Privat-Haftpflicht zum Single-Tarif gilt: 8.3 Ausschlüsse Sie sind der alleinige Versicherte. Die persönliche Haftpflicht Ihres Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ehegatten, Lebenspartners oder von Ihren Kindern, Enkelkindern, Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert. Bei Änderung Ihrer exemplary damages. persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat, Geburt, Adoption, Pflegschaft eines Kindes) besteht für diese Personen eingeschränkt 8.4 Kaution Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4 AHB 2017). Haben Sie im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht 7.9 Für die Privat-Haftpflicht zum Single mit Kind(er)-Tarif zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu der gilt: im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Summe je Versicherungsfall und für alle Versicherungs- fälle eines Sie und Ihre Kinder gem. Ziff. 7.3 sind die versicherten Personen. Die Versicherungsjahres bis zum Doppelten dieser dort genannten persönliche Haftpflicht Ihres Ehegatten, Lebenspartners oder von Summe zur Verfügung. Ihren Enkelkindern oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert. Bei Änderung Ihrer persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat) Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende besteht für diese Person eingeschränkt Versicherungsschutz im Schadenersatzzahlung angerechnet. Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4 AHB 2017). Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so sind Sie 7.10 Ausschlüsse verpflichtet, die Differenz zurückzuzahlen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen • von Ihnen gegen mitversicherte Personen; einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. • mitversicherter Personen gegen Sie; • mitversicherter Personen untereinander. 8.5 Leistungserfüllung 7.11 Sinngemäße Anwendung Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die über diesen der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen Vertrag mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung. ist. 8 In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert? 9 In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert? 8.1 Umfang Inland Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Schadenereignisse, 9.1 Selbstgenutzte Immobilien soweit diese Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und • bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb eines Pächter folgender im Inland gelegener Immobilien: Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland 9.1.1 einer oder mehrerer Wohnungen. • bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Dauer in allen anderen Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ferien- oder Staaten (weltweit) eingetreten sind. Wochenendwohnung benutzt wird. Voraussetzung hierfür ist die Beibehaltung Ihres deutschen 9.1.2 eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als Hauptwohnsitzes. drei abgeschlossene Wohnungen befinden. Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und 9.1.3 eines Wochenend-/Ferienhauses. außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und 9.1.4 eines Schrebergartens. Gerichtskosten, werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Die 9.1.5 eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort Wohnwagens, außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Objekte von Ihnen ausschließlich zu Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. privaten Wohnzwecken verwendet werden. Bei Zwei- und Dreifamilienhäuser gilt dies für eine Wohnung im versicherten Objekt. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von einer im Mitversichert gelten von Ihnen selbst genutzte Büros und Ausland gelegenen Ferienwohnung und -haus einschließlich der Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm dazugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens. geringer als 50 % ist. 8.2 USA/Kanada Für die in den Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Immobilien ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter zugehöriger Bei den in den USA/US Territorien und Kanada eintretenden Garagen, Gärten, Stellplätze und vorhandener Flüssiggastanks Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen mitversichert. werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – unsere Aufwendungen für Kosten als Leistungen auf die Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Versicherungssumme angerechnet. Pflichten, die Ihnen als Mieter, Besitzer und Pächter obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und auf Gehwegen) auch soweit diese vertraglich übernommen wurden. Gerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf unsere Weisung Besitzwechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw. Zwangsverwalter in hin entstanden sind. dieser Eigenschaft. 212230922 2504 Seite 5 von 9 [Seite 22] 9.1.6 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel, Transponder und Zugangs-/Codekarten für eine zentrale Schließanlage sowie Tresor- Es besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem Betrieb einer und Bankschließfachschlüssel), die sich rechtmäßig in Ihrem privat genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für Gewahrsam befunden haben. ein Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1 und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzlichen Dies gilt ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Einleitung in ein Gewässer. Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen 9.2 Unbebautes Grundstück in Deutschland (auch Pächter) Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter eines in Deutschland gelegenen, unbebauten Grundstückes, Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen der Wohnungseigentümer versichert. Die Leistungspflicht erstreckt angegebenen Größe. sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es 11.2 Ausschlüsse muss vollständig unbebaut bleiben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus 10 In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen versichert? • Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs); • dem Verlust von Schlüsseln, die Ihnen als ehrenamtlich Tätigen 10.1 Versichertes Risiko oder Ihrer ehrenamtlichen Einrichtung von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden; Versichert ist im Umfang des Vertrages – wobei Vermögensschäden • dem Verlust von Schlüsseln zu beweglichen Sachen: z.B. Möbel-, wie Sachschäden behandelt werden – Ihre gesetzliche Haftpflicht für Kfzschlüsseln. unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines 11.3 Höchstersatzleistung Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) mit Ausnahme der Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im gelagerten Stoffe (Versicherungsschutz hierfür wird ausschließlich Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe durch besondere Vereinbarung gewährt). begrenzt. 10.2 Versicherte Anlagen 12 In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und 10.2.1 Abweichend von Ziff. 10.1 ist jedoch Ihre gesetzliche Wasserfahrzeuge versichert? Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen versichert, sofern das 12.1 Ausschlüsse Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter Liter/Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser oder Führer eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Stoffe. Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch deren Gebrauch verursacht werden. 10.2.2 Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.2 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des 12.2 Umfang versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. Versichert ist jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den zweckdienlichen Gebrauch 10.3 Rettungskosten 12.2.1 von folgenden Landfahrzeugen, soweit hierfür keine 10.3.1 Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht: Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (Rettungskosten), sowie außergerichtliche • Kraftfahrzeugen bis 6 km/h bauartbedingter Gutachterkosten werden von uns insoweit übernommen, als sie Höchstgeschwindigkeit; zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme • Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle; für Sachschäden nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten • ferngelenkten Modellfahrzeugen; bleibt es bei der Regelung der AHB 2017. • Elektrofahrrädern; • Kraftfahrzeuganhängern; 10.3.2 Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und • Kraftfahrzeugen ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit, außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen, als die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, auch sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Golfwagen auf Golfplätzen; Sachschäden übersteigen. Eine Billigung durch uns von Maßnahmen • Ihr Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern durch Sie oder Dritte zur Abwendung oder Minderung des Schadens zu privaten Zwecken bis zu 20 km/h bauartbedingter gilt nicht als Weisung unsererseits. Höchstgeschwindigkeit; • Kiteboards, -buggys und Strandsegler. 10.4 Ausschlüsse 12.2.2 von Luftfahrzeugen, soweit hierfür keine Zulassungs- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche oder Versicherungspflicht nach § 1 Ziffer 2 Luftverkehrsgesetz gegen Sie oder jeden Mitversicherten, wenn der Schaden durch besteht. bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichteten behördlichen 12.2.3 von folgenden Wasserfahrzeugen: Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt wurde. • Ruder-, Paddel-, Schlauchboote ohne Motoren oder Treibsätze, Kanus; 11 In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater • fremde Segelboote ohne Motoren; Schlüssel versichert? • fremde Motorboote sowie fremde Segelboote mit einer Segelfläche bis 30 qm, wenn deren Motoren oder Treibsätze nicht 11.1 Versichertes Risiko mehr als 110 kW (150 PS) betragen. Dieser Gebrauch darf nur gelegentlich und jeweils vorübergehend nicht länger als 4 Wochen Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und erfolgen. Als Motor gelten auch Hilfs- oder Außenbordmotoren; abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden nicht berufsbezogenen 212230922 2504 Seite 6 von 9 [Seite 23] • Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) 14 In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit sowie Ihr eigenes Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne versichert? Motor und einer Rumpflänge von bis zu 7 m. Als Motor gelten auch Hilfs- oder Außenbordmotoren; 14.1 Umfang • Ihre eigenen/fremde Windsurfbretter und Surfbretter; • ferngelenkten Modellfahrzeugen; Mitversichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht als vom • Kitesurf- und Kitesailboards. Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer/Vormund für eine zu betreuende Person. 12.3 Subsidiaritätsklausel Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfange der Vertragsbestimmungen ebenfalls mitversichert die persönliche Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 12.2.3 genannten gesetzliche Haftpflicht der zu betreuenden Person. Wasserfahrzeuge in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige 14.2 Subsidiaritätsklausel Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsschutz für die zu betreuende Person in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu 12.4 Ergänzend zu Ziff. 12.2 gilt: anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen 12.4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Ihre Haftpflicht Versicherer Versicherungsschutz besteht. wegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der gebrauchten Fahrzeuge. 15 In welchem Umfang ist die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von 12.4.2 Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Lehrgeräten versichert? Führer eines Fahrzeuges nach Ziff. 12.2 beim Eintritt des Versicherungsfalles 15.1 Umfang • nicht die vorgeschriebene behördliche Fahrerlaubnis hat; Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme • das Fahrzeug unberechtigt geführt hat. • am fachpraktischen Unterricht (z.B. an einer Hoch-, Fach-, Die Verpflichtung zur Leistung bleibt Ihnen gegenüber bestehen, Gesamtschule oder Universität) an Betriebspraktika und wenn Sie das Vorliegen der Fahrerlaubnis bei dem berechtigten Ferienjobs. Der Ausschluss gemäß Ziff. 7.7 AHB 2017 bleibt Führer ohne Verschulden annehmen durften. bestehen. 13 In welchem Umfang sind Tiere versichert? 15.2 Lehrgeräte 13.1 Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Lehrgeräten (auch Maschinen). Bienen – nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die von Ihnen zu 15.3 Höchstersatzleistung gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden; Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Abweichend von Ziff. 13.1 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht mitversichert Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe 13.1.1 als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde und nicht begrenzt. gewerbsmäßiger Hüter/Reiter fremder Pferde (Fremdreiter), wenn dies gefälligkeitshalber und nur gelegentlich erfolgt; 15.4 Subsidiaritätsklausel 13.1.2 als Fahrer bei der Benutzung fremder Pferde und Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten Fuhrwerke zu privaten Zwecken, wenn dies nur gelegentlich und Tätigkeiten und Lehrgeräten in der Privat-Haftpflichtversicherung unentgeltlich erfolgt; besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko 13.1.3 als Halter oder Hüter von für Sie oder einer noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. mitversicherten Person verordneter Blinden- oder Begleithunde, sofern dies nicht gewerbsmäßig ist. Im Schwerbehindertenausweis 16 In welchem Umfang sind Abwässer- und muss das Merkzeichen H oder BL eingetragen sein. Allmählichkeitsschäden versichert? 13.2 Ausschlüsse 16.1 Abwässer 13.2.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Eingeschlossen sind – abweichend von Ziff. 7.14 AHB 2017 – Ansprüche aller Tierhalter/-eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer wegen Sach- und Vermögensschäden. und durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals. 13.2.2 Nicht versichert sind Halter einer Tierhaltergemeinschaft, 16.2 Allmählichkeitsschäden insbesondere Reitbeteiligungen. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden 13.2.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist das Hüten durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen von Hunden und Pferden und Ihre Haftpflicht als Fahrer bei der oder Feuchtigkeit und von Niederschlag (Rauch, Ruß, Staub und Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken, dergleichen). deren Halter mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und/oder zu den durch diesen Vertrag mitversicherten Personen gehört. 17 In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit 13.3 Subsidiaritätsklausel versichert? Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 13.1.1 bis 13.1.3 genannten 17.1 Unentgeltliche/entgeltliche Tagesmutter im eigenen Eigenschaften und Tätigkeiten in der Privat-Haftpflichtversicherung Haushalt besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder. Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern im Rahmen des eigenen Haushalts, auch außerhalb der Wohnung (z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.). 212230922 2504 Seite 7 von 9 [Seite 24] Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine 18.3 Subsidiaritätsklausel unentgeltliche oder entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern) handelt. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Der Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z. B. Kindergärten, Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu Kinderhorten oder Kindertagesstätten. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen 17.2 Entgeltliche Tagesmutter im Rahmen geringfügiger Versicherer Versicherungsschutz besteht. Beschäftigung außerhalb des eigenen Haushalts 19 Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als (gem. § 904 BGB)? Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder. Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden, für die Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der Dritte in Anspruch genommen werden, die Ihnen oder einer Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern mitversicherten Person in Notstandsituationen gem. § 904 BGB außerhalb des eigenen Haushalts, auch außerhalb einer Wohnung freiwillig Hilfestellung geleistet haben. (z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.). Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine 20 In welchem Umfang sind Ansprüche aus entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern) handelt, soweit Benachteiligungen für Privatpersonen versichert diese im Rahmen des Gesetzes über geringfügig Beschäftigte erfolgt. (AGG)? Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z. B. Kindergärten, Kinderhorten oder 20.1 Versichertes Risiko Kindertagesstätten. 20.1.1 Der Versicherungsschutz richtet sich nach den 17.3 Tageskinder Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2017), den Besonderen Bedingungen 17.3.1 Umfang und Risikobeschreibungen für Privat-Haftpflichtversicherung und den nachstehenden Bestimmungen. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. 20.1.2 Wir bieten Ihnen und den mitversicherten Personen - abweichend von Ziff. 7.17 AHB 2017 - Versicherungsschutz für den 17.3.2 Subsidiaritätsklausel Fall, dass Sie oder mitversicherte Personen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Der Versicherungsschutz für die Tageskinder in der Benachteiligungen aus den in Ziff. 20.1.3 genannten Gründen für Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf Schadensersatz anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten in Anspruch genommen werden. gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 17.4 Erziehungsberechtigte Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Gerichten geltend gemacht werden. Kinder erleiden. Für Sie und die mitversicherten Personen besteht 17.5 Ausschlüsse Versicherungsschutz als Dienstherr in Ihrem Privathaushalt oder für in sonstigen privaten Lebensbereichen beschäftigte Personen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Haftpflicht wegen Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber Abhandenkommens von Sachen und der Verlust von Geld der zu für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren betreuenden Kinder. Beschäftigungsverhältnis beendet ist. 20.1.3 Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die 18 In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die versichert? Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. 18.1 Umfang 20.2 Versicherungsfall/Zeitliche Abgrenzung des Abweichend von Ziff. 1.2 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht Versicherungsschutzes hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements versichert. 20.2.1 Ein Versicherungsfall ist – abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 - die erstmalige Geltendmachung eines Hierunter fällt z. B. Ihre Mitarbeit Haftpflichtanspruchs gegen Sie oder eine mitversicherte Person während der Dauer des Versicherungsvertrages. Im Sinne dieses • in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen und Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen Jugendarbeit; Sie oder eine mit- versicherte Person ein Anspruch schriftlich • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden; erhoben wird oder ein Dritter Ihnen oder einer mitversicherten Person • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Sie oder eine Musikgruppen,bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten mitversicherte Person zu haben. Gruppen 20.2.2 Die Anspruchserhebung sowie die zugrunde liegende 18.2 Ausschlüsse Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit der Versicherung erfolgt sein. Wird eine Benachteiligung durch fahrlässige Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Gefahren aus der Unterlassung verursacht, gilt sie im Zweifel als an dem Tag begangen, Ausübung von an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden. 18.2.1 öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern wie z. B. als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für 20.3 Höchstersatzleistung Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr; Für den Umfang unserer Leistung ist die im Versicherungsschein 18.2.2 wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem oder in dessen Nachträgen angegebene Versicherungssumme der Charakter wie z. B. als Betriebs- oder Personalrat, Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während eines Versichertenältester, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV, beruflicher Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle zusammen. Betreuer nach § 1897 (6) BGB. 212230922 2504 Seite 8 von 9 [Seite 25] 20.4 Ausschlüsse Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche Umweltschutz dienen, abweichen. 20.4.1 gegen Sie und/oder die mitversicherten Personen, soweit 21.2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden Sie bzw. die mitversicherte Person den Schaden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder 21.2.2.1 die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. herbeigeführt haben; Ihnen und/oder der mitversicherten Personen werden die Handlungen oder Unterlassungen nicht zugerechnet, die 21.2.2.2 für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. ohne ihr bzw. deren Wissen begangen worden sind; Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder hätten erlangen können. 20.4.2 die von den mitversicherten Personen gemäß Ziff. 1.2 geltend gemacht werden; 21.3 Höchstersatzleistung 20.4.3 teilweise abweichend von Ziff. 8.1 – Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden • welche vor Gerichten außerhalb Deutschlands geltend gemacht Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres werden – dies gilt auch im Falle der Vollstreckung von Urteilen, die eingetretenen Versicherungsfälle zusammen. außerhalb Deutschlands gefällt wurden –; • wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts ausländischer 21.4 Auslandsschäden Staaten; Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 und Ziff. 8.1 im 20.4.4 auf Entschädigung und/oder Schadenersatz mit Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ordnungs- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende oder Zwangsgelder, die gegen Sie oder die mitversicherten Personen Versicherungsfälle. verhängt worden sind; Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 20.4.5 wegen Gehalt, rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung, Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht Arbeitsverhältnissen und Sozialplänen sowie Ansprüche aus überschreiten. Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem 22 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert? Sozialgesetzbuch VII handelt. Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden 21 In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz von den durch den Gesamtverband der Deutschen (USchadG) versichert? Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen AVB PHV (Stand: Mai 2024) abweichen. 21.1 Versichertes Risiko 23 In welchem Umfang Persönlichkeits- und Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 1 AHB 2017, Namensrechtsverletzungen versichert? öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit Eingeschlossen sind - abweichend von Ziff. 7.16 AHB - während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen. • die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder • die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und 24 Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit bestimmungswidrig erfolgt ist. Für Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung gilt: Wir Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht werden uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, bei Gefälligkeitshandlungen von Ihnen oder mitversicherter Personen Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter berufen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer Versicherer (z. B. ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko). Umweltschaden ist eine • Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, • Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, • Schädigung des Bodens. Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017, Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind. 21.2 Ausschlüsse Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind 21.2.1 Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter) richten, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von 212230922 2504 Seite 9 von 9 [Seite 26] Klauseln für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung (AHB KL Top-2017) Fassung 04.2025 Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart genannt wird. Die fehlenden Klauseln sind im Baustein-Bogen (B-PHV 2024) enthalten und gelten als versichert, wenn sie vereinbart werden. Inhaltsverzeichnis AH001-01 Eltern/Großeltern in AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes (In- Betreuungseinrichtungen und Ausland) AH002-02 Alleinstehender Familienangehöriger in AH022-01 Schäden durch Pflegepersonen, die nicht häuslicher Gemeinschaft auf Dauer beschäftigt sind AH003-02 Nicht zum/zur Ein-, Zwei-, Dreifamilien-, AH023-01 Vorsorge-Versicherungsschutz für aus Wochenend-/Ferienhaus und/oder dem Versicherungsschutz (Wochenend-/Ferien-)wohnung gehörige ausscheidende Kinder privat gemietete einzelne Garage (subsidiär) AH024-02 Selbständige nebenberufliche Tätigkeit AH007-02 Heizöltank oberirdisch (im In- und AH025-01 Erweiterungen zur Ausland) Forderungsausfalldeckung AH008-02 Heizöltank unterirdisch (im In- und AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (Auch Ausland) Drohnen) AH009-02 Selbstgenutztes Ein-, Zwei- oder AH028-01 Nicht deliktfähige Personen Dreifamilienhaus und/oder Ferienhaus/-wohnung) im Ausland AH029-01 Haftpflichtansprüche der versicherten (Mieter, Besitzer, Pächter) Personen untereinander AH010-02 Unbebautes Grundstück im Ausland AH030-01 Mietwagen im europäischen Ausland (auch Pächter) (Mallorca-Deckung) AH011-02 Verlust fremder beruflicher Schlüssel AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen AH012-02 Verlust ehrenamtlicher Schlüssel AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden an AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und gemieteten Kraftfahrzeugen Ausstattungsgegenstände in Ferienhäusern/-wohnungen sowie AH033-01 Be- und Entladeschäden Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und Wohnmobilen AH034-01 Neuwertentschädigung AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder Verlust AH035-01 Unterhaltung einer fremder Sachen Wandladestation/Wallbox im In- und Ausland AH019-01 Beschädigung medizinischer Diagnosegeräte AH020-01 Sachschäden an persönlichen Gegenständen von Arbeitskollegen 212230932_2504 Seite 1 von 7 [Seite 27] AH001-02 Eltern/Großeltern in Betreuungseinrichtungen AH008-02 Heizöltank unterirdisch (im In- und (Gilt nicht für die Tarife Single, Single mit Kind(er)) Ausland) Zusätzlich zu Ziff. 7 BBR-PHV 2017 sind Ihre Eltern und Großeltern Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche sowie die Ihres mitversicherten Partners mitversichert, wenn sie in Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer unterirdischen einer Betreuungseinrichtung wohnen. Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten inländischen und, gemäß AH009-02, ausländischen Grundstücken 1. Subsidiaritätsklausel mitversichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen Der Versicherungsschutz für die in dieser Klausel genannten Nachträgen. versicherten Personen in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. AH002-01 Alleinstehender Familienangehöriger in Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des häuslicher Gemeinschaft Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. (Gilt nicht für die Tarife Single, Single mit Kind(er)) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. Ergänzend zu Ziff. 7 BBR-PHV 2017 gelten folgende Personen mitversichert: Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und Mitversichert gilt die gleichartige gesetzliche Haftpflicht eines mit Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden alleinstehenden Familienangehörigen (vgl. Ziff. 7.5.1 AHB 2017). Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht AH009-02 Selbstgenutztes Ein-, Zwei-, mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Dreifamilienhaus und/oder Ferienhaus/-wohnung im Ausland AH003-02 Nicht zum/zur Ein-, Zwei-, Dreifamilien-, (Mieter, Besitzer, Pächter) Wochenend-/Ferienhaus und/oder (Wochenend-/Ferien-)wohnung gehörige 1. Umfang privat gemietete einzelne Garage Mitversichert ist – ergänzend zu Ziff. 9 BBR-PHV 2017 – Ihre (subsidiär) gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem 1. Umfang Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gelegenen (Ferien-) Wohnung und/oder Ihres Ein- oder Zwei-/Dreifamilienhauses Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten sowie der dazugehörigen Garagen und Gärten sowie eines vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von einer im Inland Schrebergartens. Als Wochenendhaus gilt auch ein auf Dauer gelegenen Garage. abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger. 2. Subsidiaritätsklausel 2. Ausschlüsse Der Versicherungsschutz für das unter Ziff.1 versicherte Objekt in der Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung des Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu unter Ziff.1 AH009-02 versicherten Objektes. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen 3. Leistungserfüllung Versicherer Versicherungsschutz besteht. Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in AH007-02 Heizöltank oberirdisch (im In- und der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen Ausland) ist. Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer oberirdischen AH010-02 Unbebautes Grundstück im Ausland Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten (auch Pächter) inländischen und, gemäß AH009-02, ausländischen Grundstücken mitversichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt 1. Umfang sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an Nordirland gelegenen, unbebauten Grundstückes, bis zu der im unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Größe. verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des muss vollständig unbebaut bleiben. Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. 212230932_2504 Seite 2 von 7 [Seite 28] 2. Leistungserfüllung AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Ausstattungsgegenstände in Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in Ferienhäusern/-wohnungen sowie der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und ist. Wohnmobilen 1. Umfang AH011-02 Verlust fremder beruflicher Schlüssel Mitversichert ist, in Ergänzung von Ziff. 3 BBR-PHV 2017, Ihre 1. Versichertes Risiko gesetzliche Haftpflicht bei der Beschädigung von beweglichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (z. B. Mobiliar, Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und Gardinen, Geschirr) in vorübergehend gemieteten abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden und Wohnmobilen bis zu dem im Versicherungsschein oder dessen berufsbezogenen Schlüsseln sowie Dienstschlüsseln (auch Nachträgen genannten Betrag. General-/Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem Nicht versichert sind fest eingebaute Möbel in Wohnmobilen (z.B. Gewahrsam befunden haben. Einbauküche, Vorzelt). Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder Verlust Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für fremder Sachen vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. 1. Umfang Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und 2. Höchstersatzleistung abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im gepachtet, geliehen oder geleast wurden oder Gegenstand eines Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe besonderen Verwahrungsvertrages waren. begrenzt. 2. Ausschlüsse AH012-02 Verlust ehrenamtlicher Schlüssel Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: 1. Versichertes Risiko • Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen; Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Beanspruchung; dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-/ • Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten für eine und Wertpapieren; zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem Gewahrsam • Vermögensfolgeschäden; befunden haben und Ihnen im Rahmen einer nach • Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen; Ziff. 18 BBR-PHV 2017 mitversicherten ehrenamtlichen Tätigkeit Als Landfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft, überlassen wurden. durch Muskelkraft oder mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb an Land bewegt werden; Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen • Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden; Haftpflichtansprüche wegen Kosten für die notwendige • elektrische medizinische Diagnosegeräte sowie medizinische Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für Hilfsmittel. vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. 3. Höchstersatzleistung Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für 2. Ausschlüsse Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche begrenzt. aus • Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs); AH019-01 Beschädigung medizinischer • dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Diagnosegeräte 1. Eingeschlossen ist – in Ergänzung von 3. Höchstersatzleistung Ziff. 2.2 AHB 2017 und abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 und AH018-01 AHB KL Top-2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Beschädigung von elektrischen medizinischen Diagnosegeräten (z. B. Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im 24-Stunden-EKG-Geräte, 24-Stunden-Blutdruckmessgeräte, – nicht Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle, Unterarmgehstützen, begrenzt. Krankenbett und dgl.), die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geliehen werden oder Ihnen vorübergehend zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden. 2. In Ergänzung zu Ziff.1 sind zusätzlich versichert: • Dialysegeräte • Reizstromgeräte • Sauerstoffgeräte • Schlafmasken 212230932_2504 Seite 3 von 7 [Seite 29] 3. Subsidiaritätsklausel AH023-01 Vorsorge-Versicherungsschutz für aus Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten Geräte dem Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu ausscheidende Kinder anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen (gilt nicht für den Single-Tarif) Versicherer Versicherungsschutz besteht. Voraussetzungen für die Leistung AH020-01 Sachschäden an persönlichen Versicherungsschutz für Ihre mitversicherten Kinder (leibliche Kinder, Gegenständen von Arbeitskollegen Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder – auch die Ihres Lebenspartners) besteht beitragsfrei für drei Monate im bisherigen vereinbarten, bedingungsgemäßen Umfang fort, wenn der Versicherungsschutz für 1. Umfang diese aufgrund In Abweichung von Ziff. 7.7 AHB 2017 gelten während Ihrer a) Heirat oder gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Sachschäden an b) Gründung einer Lebenspartnerschaft oder persönlichen Gegenständen von Ihren Arbeitskollegen mitversichert. c) Gründung eines eigenen Hausstandes d) Auszug aus der häuslichen Lebensgemeinschaft mit dem 2. Ausschlüsse Versicherungsnehmer wegen Ausübung einer auf Dauer angelegten Berufstätigkeit mit Erhalt eines leistungsbezogenen Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Entgeltes • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige bedingungsgemäß enden würde. Beanspruchung; • Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden Voraussetzung ist, dass uns der Beendigungsgrund und der und Wertpapieren; Zeitpunkt gemäß a) bis d) unverzüglich in Textform angezeigt werden. • Vermögensfolgeschäden; • Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen. Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorge-Versicherung ab dem Eingang Ihrer Anzeige jedoch längstens bis zum Ablauf von drei Monaten ab dem Datum 3. Höchstersatzleistung des Ausscheidens gemäß a) bis d). Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Entschädigung wird nur geleistet, soweit keine Entschädigung aus Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. AH024-02 Selbständige nebenberufliche Tätigkeit AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes (In- Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend von Ziff. 7.7 und Ausland) und 7.8 AHB 2017 sowie 1.2 BBR-PHV 2017 - aus 1. Umfang • Ihrer selbständigen nebenberuflichen Tätigkeit. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht – ergänzend zu Voraussetzungen: Ziff. 9 BBR-PHV 2017 – als Betreiber eines Balkonkraftwerkes auf einem Objekt nach Ziff. 9.1.1 bis 9.1.3 BBR-PHV 2017 sowie • der Umsatz aus dieser Tätigkeit war in den letzten zwölf Monaten AH009-02 AHB KL Top-2017. vor dem Versicherungsfall nicht höher als der Betrag, der in § 19 Mitversichert sind Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung Abs. 1 UStG für Kleinunternehmer festgelegt ist. des erzeugten Stromes in ein fremdes Stromnetz. Dies gilt nicht, wenn • es sind keine Mitarbeiter angestellt. Sie Endverbraucher direkt versorgen. Kein Versicherungsschutz besteht für die hier folgenden aufgeführten Tätigkeiten: 2. Ausschlüsse • Handwerker Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind • Unternehmensberater • Züchter • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst • Ingenieure • Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung • Bauarbeiter gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen • Architekten • Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten. • Medizinische- und Heilberufe • Steuerberater • Finanzberater AH022-01 Schäden durch Pflegepersonen, die nicht • Rechtsberater auf Dauer beschäftigt sind Sofern der Jahres-Brutto-Gesamtumsatz den oben genannten Betrag Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die von übersteigt, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. einer bei Ihnen gegen Entgelt beschäftigten Pflegeperson verursacht wurden und soweit diese gegenüber Dritten aus dem Beschäftigungsverhältnis heraus entstehen. AH025-01 Erweiterungen zur Forderungsausfalldeckung Das Beschäftigungsverhältnis muss zeitlich auf max. ein halbes Jahr begrenzt sein. 1. Kosten der Rechtsverfolgung Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an Ihrem 1.1 Umfang Haushalt, an Ihrer Person, oder an im Haushalt lebenden mitversicherten Personen aus Ziff. 7 BBR-PHV 2017 und AH001-02 Abweichend von Ziff. 5.6.3.1 BBR-PHV 2017 übernehmen wir die und AH002-01. Kosten der Rechtsverfolgung zur Erlangung eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Urteils nach Ziff. 5.5.3 BBR-PHV 2017 vor einem Gericht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins, Islands, Monacos, San Marinos oder 212230932_2504 Seite 4 von 7 [Seite 30] Andorras soweit die Mindestschadenhöhe dem im Eine Prüfung bzw. Feststellung der Leistungsvoraussetzungen für Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Betrag einen versicherten Forderungsausfall ist nicht Bestandteil der beträgt. telefonischen Erstberatung und erfolgt durch uns im Zuge der Wir übernehmen auch die Kosten der notwendigen Schadensmeldung. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Feststellung der Zahlungs- bzw. Leistungsunfähigkeit nach Ziff. 5.5.4 BBR-PHV 2017. Die Service-Nummer der Anwaltshotline können Sie dem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen entnehmen. 1.2 Subsidiaritätsklausel 3.2 Höchstersatzleistung Der Versicherungsschutz für die Kosten der Rechtsverfolgung in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe Versicherer Versicherungsschutz besteht. begrenzt. (z.B. durch eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung) 3.3 Subsidiaritätsklausel 1.3 Zeitpunkt der Kostenerstattung Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer telefonischen anwaltlichen Erstberatung in der Privat-Haftpflichtversicherung Die Kosten nach Ziff. 1 werden erst im Nachhinein und nur dann besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: erstattet, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Dritten feststeht und wir anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko Leistungen aus der Forderungsausfalldeckung gegenüber Ihnen zu noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. erbringen haben. (z. B. durch eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung) 2. Gewaltopferschutz AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (auch 2.1 Voraussetzungen für die Leistung Drohnen) Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden und haben hierdurch einen 1. Umfang Personenschaden erlitten, werden wir uns bei Vorliegen eines im Übrigen nach Ziff. 5 BBR-PHV 2017 versicherten Forderungsausfalls Mitversichert ist – ergänzend zu 12.2.2 BBR-PHV 2017 – Ihre nicht auf den Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Schäden gemäß gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten Ziff. 7.1 AHB 2017 berufen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen Gebrauch von Flugmodellen zu privaten Zwecken verursacht werden. vorliegen: Das Flugmodell darf nur rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor) angetrieben werden und die im Versicherungsschein oder dessen 2.1.1 Kein Mitverschulden von mehr als 25 % Nachträgen genannte Startmasse nicht überschreiten. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Versicherungsschutz besteht nur, wenn Sie kein Mitverschulden von der Teilnahme an Flugmodell-Rennveranstaltungen und mehr als 25 % trifft. Maßgeblich für das Ausmaß eines etwaigen Flugmodell-Wettbewerben. Mitverschuldens ist ein in einem Zivilprozess ergangenes rechtskräftiges Urteil. Bei einem Mitverschulden von mehr als 25 % entfällt der Versicherungsschutz nach Ziff. 2 vollständig. 2. Geltungsbereich 2.1.2 Strafantrag Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, muss eine Anzeige der Straftat Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. erstattet und der Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft oder den Behörden und Beamten des Polizeidienstes bzw. des Amtsgerichts 3. Höchstersatzleistung schriftlich gestellt werden. Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte 2.1.3 Versicherte Schäden Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres Versichert sind ausschließlich Forderungsausfälle aufgrund von eingetretenen Versicherungsfälle zusammen. Personenschäden. 2.1.4 Subsidiaritätsklausel 4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten Wir leisten in dem Umfang keine Entschädigung, in dem Die geltenden Gesetze, Verordnungen, behördlichen Auflagen und sonstigen Bestimmungen sind von Ihnen einzuhalten. • ein anderer Versicherer (z. B. Ihr Schadensversicherer) • ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Das Flugmodell darf nicht geflogen werden, wenn Sie oder eine versicherte Person durch alkoholische Getränke oder andere Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um berauschende Mittel nicht in der Lage sind, das Flugmodell sicher zu Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche Ansprüche handelt. führen. Der Flugmodellführer ist gemäß dieser Obliegenheit ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille nicht mehr in der Lage das 2.2 Höchstersatzleistung Flugmodell sicher zu führen. Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Das Flugmodell darf nicht außerhalb der Sichtweite des Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Flugmodellführers betrieben werden. Hierzu zählt auch der Betrieb Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe ausschließlich mit optischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel begrenzt. Ferngläsern, Virtual Reality-Brillen, On-Board-Kameras etc. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung dieser 3. Telefonische Erstberatung Obliegenheiten findet Ziff. 10 AHB PHV 2017 entsprechend Anwendung. 3.1 Umfang Im Falle eines drohenden Forderungsausfalls gemäß Ziff. 5 BBR-PHV 2017 stellen wir Ihnen die Möglichkeit einer telefonischen Erstberatung hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beim schadenverursachenden Dritten durch unsere Anwaltshotline zur Verfügung. 212230932_2504 Seite 5 von 7 [Seite 31] AH028-01 Nicht deliktfähige Personen 5. Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen des Fahrzeugs 1. Umfang Kein Versicherungsschutz besteht für Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und gebrauchten Fahrzeuge. mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. Wir behalten uns Rückgriffsansprüche wegen unserer Aufwendungen AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen Kraftfahrzeugen Aufsichtspflichtverletzung) vor, soweit diese nicht Versicherte dieses Vertrages sind. 1. Umfang 2. Höchstersatzleistung Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - wenn Sie oder eine versicherte Person beim Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad, Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Wohnmobil bis 4t), das Ihnen oder ihr von einem Dritten unentgeltlich Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden begrenzt. verursacht. 2. Ausschlüsse AH029-01 Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander Es besteht kein Versicherungsschutz • für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum Mitversichert sind abweichend von Ziff. 7.4 und 7.5.1 AHB 2017 dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch (z. B. Firmen, Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander Dienstwagen, Leasingfahrzeuge) länger als 4 Wochen überlassen wegen Personenschäden. wurden. • für Schäden am geliehenen Kfz • für die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der AH030-01 Mietwagen im europäischen Ausland Kfz-Kaskoversicherung (Mallorca-Deckung) 3. Höchstersatzleistung 1. Umfang Erstattet wird der durch die Rückstufung des Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend zu Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - als Führer eines entstehende Vermögensschaden. fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs (zum Beispiel Mietwagen), soweit aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre Haftpfichtversicherung kein oder nicht ausreichender begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Versicherungsschutz besteht (subsidiärer Versicherungsschutz). Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. 2. Geltungsbereich Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt. Versicherungsschutz besteht auf einer Reise in der EU, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Island, Monaco, San Marino oder Andorra. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung 3. Versicherte Fahrzeuge entnommen werden kann. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für folgende Fahrzeuge: • Personenkraftwagen (bis maximal 9 Personen) AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden an • Krafträder gemieteten Kraftfahrzeugen • Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht 1. Umfang Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017, Bootsanhängern. Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 und AH031-01 AH KL Top 2017 - die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, an fremden gemieteten Kraftfahrzeugen 4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten a) durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer geeigneten Kraftstoffen gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit b) durch Reinigungs-, Pflege-, Reparatur- und Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie Instandsetzungsarbeiten. sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeugs Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu Gebrauch überlassen wurden. sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der • die erforderliche Fahrerlaubnis hat und berechtigt ist das Fahrzeug 2. Ausschlüsse zu führen. • in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und nicht durch Kein Versicherungsschutz besteht bei Haftpflichtansprüchen wegen alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. beeinflusst ist. 212230932_2504 Seite 6 von 7 [Seite 32] 3. Höchstersatzleistung und Nordirland gelegenen Wandladestation/Wallbox zu den Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 BBR-PHV 2017 genannten Objekten Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. • die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang). AH033-01 Be- und Entladeschäden • die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird. • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst. 1. Umfang Die Versicherung greift nur, wenn die Installation von einem Fachbetrieb durchgeführt wurde. Versichert ist - abweichend von Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers zugefügt werden. Ihnen steht es frei, einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. 2. Ausschlüsse Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger bleiben ausgeschlossen. 3. Höchstersatzleistung Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Personen, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. AH034-01 Neuwertentschädigung 1. Umfang Abweichend von 1 AHB 2017 leistet der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Sofern für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart wurde, gilt diese nicht bei einer Neuwertentschädigung. Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. 2. Ausschlüsse Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. mobile Telefone, Pager), b) Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (z. B. Laptop, Tablet-PC), c) Film- und Fotoapparaten, d) elektrischen und elektronischen Geräten e) Brillen jeder Art 3. Höchstersatzleistung Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. AH035-01 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im In- und Ausland Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung einer im Inland und/ oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien 212230932_2504 Seite 7 von 7 [Seite 33] PrivatSchutz Deckungskonzept Haftpflichtversicherung PrivatSchutz 04/2025 Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den laut Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Privathaftpflicht Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz (gilt nur für Top) Basis Top Versicherte Schäden Versicherungssumme Personen-, Sach- und Vermögensschäden, pauschal bis 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Vorsorge-Versicherung, pauschal Mietsachschäden z. B. an durch Sie gemieteten Gebäuden, Grundstücken (auch Pacht), Wohnräumen Internetrisiko für durch Sie verursachte Schäden durch Austausch, 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten weltweit Forderungsausfalldeckung für Personen-und Sachschäden die Ihnen durch einen Dritten zugefügt wurden und bei diesem nicht realisiert werden konnten • inkl. Kosten der Rechtsverfolgung (subsidiär) AH025-01 nein 50.000 EUR • inkl. Gewaltopferschutz und telefonsiche rechtliche Erstberatung AH025-01 nein 100.000 EUR (subsidiär) Selbstbeteiligung Höhe Selbstbeteiligung je Schadenfall 0 EUR 0 EUR 150 EUR 150 EUR 250 EUR 250 EUR Versicherte Personen Versicherungsschutz Sie ja ja Ihr ehelicher oder eingetragener Lebenspartner 1,2 ja ja Ihr nichtehelicher / nichteingetragener Lebenspartner, soweit dieser mit ja ja Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, dort behördlich gemeldet ist und ohne Antrag und ohne Antrag und weder Sie noch Ihr Lebenspartner verheiratet sind oder eine andere Namensnennung Namensnennung eingetragene Lebenspartnerschaft besteht1,2 In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen in ihrer Tätigkeit (z. B. Haushaltshilfe, Gärtner, Kinderfrauen, Pflegepersonen) ja ja (gilt auch in der Single-Deckung mitversichert) Minderjährige Personen in Ihrem Haushalt für die Dauer von bis zu ja ja 24 Monaten (z. B. Au Pair, Austausch-/ Gastschüler, Babysitter)1 Ihre nicht berufstätigen Eltern oder die nicht berufstätigen Eltern Ihres ja ja Lebenspartners in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend1,2 Ihre Eltern / Großeltern oder die Ihres Lebenspartners in Betreuungs­ ja einrichtungen (subsidiär)1,2 AH001-02 nein ohne Antrag und Namensnennung Ihre unverheirateten Enkel in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend ja ja bis Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung und 1 Jahr danach1,2 Alleinstehender Familienangehöriger in häuslicher Gemeinschaft mit ja Ihnen lebend1,2 AH002-01 nein ohne Antrag und Namensnennung [Seite 34] Privathaftpflicht Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz (gilt nur für Top) Basis Top Ihre Kinder, die unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben1… ... bis Beendigung deren ununterbrochenen Schul- oder unmittelbar ja ja anschließenden Berufsausbildung ... nach Beendigung deren Schul- oder Berufsausbildung in häuslicher ja ja Gemeinschaft mit Ihnen lebend ohne Altersbegrenzung ... nach Beendigung deren Schul- oder Berufsausbildung bei unmittelbar ja ja anschließender Arbeitslosigkeit für max. 1 Jahr ... mit geistiger Behinderung ohne Altersgrenze in häuslicher Gemeinschaft ja ja mit Ihnen oder in einer Betreuungseinrichtung lebend (subsidiär) ... mit körperlicher Behinderung ohne Altersgrenze in häuslicher Gemein- ja ja schaft mit Ihnen oder in einer Betreuungseinrichtung lebend (subsidiär) Schäden durch mitversicherte nicht deliktfähige Personen 500.000 EUR Personen- und AH028-01 nein Vermögensschäden 100.000 EUR Sachschäden Auslandsaufenthalt bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Geltungsdauer EWR3-Staaten, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien zeitlich unbegrenzt zeitlich unbegrenzt und Nordirland Weltweit 3 Jahre 5 Jahre Auslandsaufenthalt bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Kautionsleistung bei Schäden im Ausland 25.000 EUR 300.000 EUR Mieter, Besitzer und Pächter von Immobilien, Grundstücken und den dazugehörigen Heizöl-/ Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien Inland Versicherungsschutz Ihr/e selbstgenutzte/s • Wohnung (eine oder mehrere) • Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus • Wochenend-/ Ferienwohnung ja ja • Wochenend-/ Ferienhaus • eines Schrebergarten, eines fest installierten Wohnwagen, dazugehörige Garagen, Stellplätze und Gärten Flüssiggastanks ja ja Abwassergrube und /oder Kleinkläranlage ja ja Schäden aus Ihrer Streu-, Räum- und Reinigungspflicht soweit diese ja ja mietvertraglich übernommen wurden Nicht zu Ihrem gemieteten Ein-, Zwei-, Dreifamilien-, Wochenend-/Ferien- haus und/oder Wochenend-/Ferienwohnung gehörige privat gemietete AH003-02 nein ja einzelne Garage (subsidiär) Schäden aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung einer/s ja ja Ferienwohnung/ -hauses in Deutschland Ihr unbebautes Grundstück in Deutschland (auch Pächter) bis 1.500 qm bis 10.000 qm ohne Antrag ohne Antrag ohne Adressnennung ohne Adressnennung Unterhaltung einer Wandladestation / Wallbox AH035-01 nein ja Sie als Betreiber eines Balkonkraftwerkes AH021-02 nein ja Ausland (in einem EWR3-Staat, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Versicherungsschutz Großbritannien und Nordirland) Ihr/e selbstgenutzte/s • Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus • Ferienwohnung AH009-02 nein ja • Ferienhaus • dazugehörige Garagen und Gärten, eines Schrebergarten, abgestellter Wohnwagenanhänger Schäden aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung einer/s Ferienwohnung/-hauses einschließlich dazugehöriger Garagen, Gärten ja ja und eines Schrebergartens (weltweit) Ihr unbebautes Grundstück (auch Pächter) bis 10.000 qm AH010-02 nein ohne Antrag ohne Adressnennung [Seite 35] Privathaftpflicht Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz (gilt nur für Top) Basis Top Unterhaltung einer Wandladestation/ Wallbox AH035-01 nein ja Sie als Betreiber eines Balkonkraftwerkes AH021-02 nein ja Gewässerschäden Versicherungsschutz Heizöltank oberirdisch im In- und Ausland AH007-02 nein 12.000 Liter Heizöltank unterirdisch im In- und Ausland AH008-02 nein 12.000 Liter Kleingebinde, Gesamtmenge 500 Liter 1.000 Liter Restrisiko ja ja Schlüsselverlust Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme fremder privater Schlüssel / Codekarten / Transponder 5.000 EUR 250.000 EUR (SB 150 EUR) fremder beruflicher Schlüssel (Dienstschlüssel) / Codekarten / Transponder AH011-02 nein 250.000 EUR ehrenamtlicher Schlüssel / Codekarten / Transponder AH012-02 nein 250.000 EUR Fahrzeuge zu privaten Zwecken Versicherungsschutz Ihr Gebrauch von Modellfahrzeugen zu Land und Wasser ja ja Ihr Gebrauch von Kiteboards, -buggys und Strandsegler ja ja Ihr Gebrauch von Kfz bis zu 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ja ja Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle ja ja Ihr Gebrauch von Kraftfahrzeuganhängern, für die keine Zulassungs- ja ja oder Versicherungspflicht besteht Ihr Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler zu privaten ja ja Zwecken bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit Ihr Gebrauch von Kfz, für die keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht, auf nicht öffentlichen Wegen/Plätzen ohne Geschwindigkeits­ ja ja begrenzung Ihr Gebrauch von Elektrofahrrädern, für die keine Zulassungs- oder ja ja Versicherungspflicht besteht Ihr Gebrauch von Golfwagen auf Golfplätzen ja ja Kfz Zusatzleistungen Versicherungsschutz Ihr gelegentlicher Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz AH030-01 nein ja im europäischen Ausland (Mallorca-Deckung) Rabattrückstufung (Kfz-Haftpflicht) bei geliehenen Kfz AH031-01 nein ja Kfz Zusatzleistungen Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Schäden an fremden von Ihnen gemieteten Kfz durch Betankung und / 2.500 EUR AH032-01 nein oder Reinigungs-, Pflege-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten (SB 150 EUR) Schäden beim Be- und Entladen Ihres Kfz oder Kfz-Anhängers 10.000 EUR AH033-01 nein (SB 150 EUR) Wasserfahrzeuge zu privaten Zwecken Versicherungsschutz Ihr Gebrauch von Ruder-, Paddel-, Schlauchbooten ohne Motoren ja ja oder Treibsätze, Kanus (subsidiär) Ihr Gebrauch von fremden Segelbooten ohne Motoren (subsidiär) ja ja Ihr Gebrauch von fremden Motorbooten bis 110 kw / fremden Segelbooten ja ja mit Motor bis 30 qm Segelfläche, kurzfristig gemietet (subsidiär) Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) sowie Ihr eigenes Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne Motor und ja ja einer Rumpflänge von 7 m (subsidiär) Der Gebrauch Ihrer eigenen / fremden Windsurfbretter (subsidiär) ja ja Luftfahrzeuge zu privaten Zwecken Versicherungsschutz Ihr Gebrauch von Luftfahrzeugen, für die keine Zulassungs- oder ja ja Versicherungspflicht besteht Luftfahrzeuge zu privaten Zwecken Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Der Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) bis 500 g Geltungsbereich: Geographische Grenzen Europas sowie die außer­ AH026-01 nein 10 Mio. EUR europäischen Gebiete des Geltungsbereiches der Europäischen Union Der Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) von 501 g bis 5 kg 10 Mio. EUR Geltungsbereich: Geographische Grenzen Europas sowie die außer­ AH026-01 nein einschließbar europäischen Gebiete des Geltungsbereiches der Europäischen Union [Seite 36] Privathaftpflicht Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz (gilt nur für Top) Basis Top Tierhaltung zu privaten Zwecken Versicherungsschutz Sie als Halter und Hüter von zahmen Haustieren ja ja (aber z. B. nicht von Hunden, Rindern, Pferden) Sie als Hüter fremder Hunde und Hüter fremder Pferde (nur gelegentlich) ja ja (subsidiär) Sie als Reiter fremder Pferde und Fahrer bei der Benutzung fremder ja ja Fuhrwerke (subsidiär) Sie als Hüter oder Halter von verordneten Blinden-/ Begleithunden ja ja Sonstige Sachschäden Versicherungsschutz Sachschäden durch allmähliche Einwirkung z. B. von Temperatur, Gasen, ja ja Dämpfen, Feuchtigkeit usw. Sachschäden durch häusliche Abwässer ja ja Sonstige Sachschäden Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Sachschäden durch Ihre Gefälligkeitshandlungen bis zur Höhe der bis zur Höhe der Versicherungssumme Versicherungssumme Sachschäden an Lehrgeräten bei Ihrer Teilnahme am fachpraktischen 5.000 EUR bis zur Höhe der Unterricht (subsidiär) (SB 150 EUR) Versicherungssumme Sachschäden an persönlichen Gegenständen des Arbeitskollegen AH020-01 nein 10.000 EUR aufgrund Ihrer betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeit Sonstige Schäden Versicherungsschutz Gegen Sie gerichtete Regressansprüche der Sozialversicherungsträger, für durch Sie verursachte Schäden gegenüber Ihren mitversicherten ja ja Personen1,2 Haftpflichtansprüche aus Personenschäden der versicherten Personen AH029-01 nein ja untereinander Schäden gegenüber Dritten durch Ihre Pflegepersonen, die nicht auf AH022-01 nein ja Dauer bei Ihnen beschäftigt sind Sie erhalten in einer Notfallsituation von einem Dritten freiwillig Hilfe und werden deswegen auf Ersatz des hierdurch entstandenen Personen- oder ja ja Sachschaden in Anspruch genommen, für den der Dritte aufgrund seiner freiwilligen Hilfeleistung in Anspruch genommen wird (§ 904 BGB) Ansprüche aus Benachteiligungen für Privatpersonen (AGG) ja ja Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen ja ja Umweltschadensversicherung ja ja Neuwertentschädigung AH034-01 nein 3.000 EUR Tagesmutter Versicherungsschutz Ihre unentgeltliche Tagesmuttertätigkeit im eigenen Haushalt, ja ja unbegrenzte Anzahl Kinder Ihre entgeltliche Tagesmuttertätigkeit im eigenen Haushalt, ja ja unbegrenzte Anzahl Kinder Ihre entgeltliche Tagesmuttertätigkeit im Rahmen geringfügiger Beschäftigung außerhalb des eigenen Haushaltes, ja ja unbegrenzte Anzahl Kinder Sonstige Tätigkeiten Versicherungsschutz Ihre Tätigkeit als Betreuer / Vormund ja ja ohne Antrag und ohne Antrag und Namensnennung der Namensnennung der betreuten Person betreuten Person Ihre selbstständige nebenberufliche Tätigkeit AH024-02 nein ja (ohne Beschäftigung von Angestellten) Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten (subsidiär) ja ja Ihre Teilnahme am fachpraktischen Unterricht (Schule / Universität) ja ja (subsidiär) Schäden an gemieteten /geliehenen Sachen Versicherungsschutz Sachschäden an beweglichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegen­stän­ den in vorübergehend von Ihnen gemieteten Ferienhäusern/-wohnungen AH017-02 nein ja sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und Wohnmobilen Beschädigung medizinischer Diagnosegeräte, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder Ihnen unentgeltlich AH019-01 nein ja überlassen wurden (subsidiär) [Seite 37] Privathaftpflicht Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz (gilt nur für Top) Basis Top Schäden an gemieteten /geliehenen Sachen Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Beschädigung, Vernichtung oder Verlust von Ihnen gemieteten, 50.000 EUR AH018-01 nein geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen (SB 150 EUR) Sonstige Leistungen Versicherungsschutz Vorsorgeversicherungsschutz für aus dem Versicherungsschutz AH023-01 nein 3 Monate ausscheidende Kinder 1 Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bis zu 6 Monate bis zu 6 Monate Wir garantieren mindestens die Leistungen der Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. AVB PHV ja ja Stand: Mai 2024 Zukünftige Leistungsverbesserungen können angeboten werden ja ja Innovationsversprechen ja ja Besitzstandsklausel ja ja Amts-Haftpflicht BBR-Amt nein einschließbar 2017 Für Richter, Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes, Soldaten nein ja oder Angehörige des Bundesgrenzschutzes Versicherbare Personen • Sie nein ja • Ihr Lebenspartner • Kinder in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend Besonderheit bei Amtshaftpficht bei Lehrer: Weltweiter Auslands­ nein 1 Jahr aufenthalt, bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Abhandenkommen von fiskalischem Eigenturm einschließbar nein (nur für Bundeswehr, Grenzschutz, Polizei, Zoll mit  / ohne techn. Tätigkeit) 500 EUR [Seite 38] Privathaftpflicht Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz (gilt nur für Top) Basis Top Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Bausteine gelten nur versichert, wenn diese vereinbart werden und im Versicherungsschein und dessen Nachträgen aufgeführt sind. Leistung Baustein-Nr. Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Eigentümer von Immobilien, Grundstücken und den dazugehörigen Heizöl-/ Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien Inland Ihr/e selbstgenutzte/s • Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus • Wohnung (eine oder mehrere) • Wochenend-/ Ferienwohnung(en) ja ja • Wochenend-/ Ferienhaus • eines Schrebergartens • eines fest installierten Wohnwagens • zugehöriger Garagen, Gärten Flüssiggastanks ja ja Nicht zu Ihrem selbstgenutzten Eigentum ( Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus, Wohnung(en), Wochenend-/ Ferienwohnung(en), Wochenend-/ Ferien- ja ja haus) gehörige einzelne Garage (subsidiär) Schäden aus Ihrer Streu-, Räum- und Reinigungspflicht B-PHV 01-01 ja ja Ihr unbebautes Grundstück in Deutschland bis 10.000 qm bis 10.000 qm Bauherrenrisiko bei Bauvorhaben an mitversicherten Objekten bis max. 200.000 EUR bis max. 200.000 EUR Bausumme Bausumme Schäden aus der Vermietung von • Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäuser • Wochenend-/ Ferienhäusern und/oder Wochenend-/ Ferienwohnungen ja ja • Einliegerwohnungen • einzelner Zimmer (dauerhaft) • einzelner Zimmer an Feriengäste (vorübergehend) Schäden aus der Vermietung von • Eigentumswohnungen je max. 3 je max. 3 • Räumen zu gewerblichen Zwecken und /oder Garagen Unterhaltung einer Wandladestation/ Wallbox ja ja Heizöltank unterirdisch und /oder oberirdisch (Gewässerschaden) bis 12.000 Liter bis 12.000 Liter Abwassersammelgrube und /oder Kleinkläranlage ja ja Sie als Betreiber einer • Photovoltaikanlage • Solaranlage auch Balkonkraftwerk • genehmigungsfreien Klein-Wind-, Wasserkraftanlage bis zu 15 kW ja ja • Wärmepumpenanlage • Geothermieanlage (Erdwärme) bis 100 m Tiefe • Bioenergieanlage • Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW termische Leistung Ausland (in einem EWR3-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland) Ihr/e selbstgenutzte/s • Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus • Ferienwohnung ja ja • Ferienhaus • dazugehörige Garagen und Gärten, eines Schrebergarten, abgestellter Wohnwagenanhänger Ihr unbebautes Grundstück (Eigentümer) B-PHV 01-01 bis 10.000 qm bis 10.000 qm Schäden aus der Vermietung • einer Wochenend-/Ferienwohnung/und /oder eines Wochenend-/ ja ja Ferienhauses (subsidiär) Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox ja ja Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch (Gewässerschaden) bis 12.000 Liter bis 12.000 Liter Bestleistung B-PHV 02-01 nein einschließbar 1 nicht in der Single-Deckung mitversichert 2 nicht in der Single mit Kind/er-Deckung mitversichert 3 Europäische Wirtschaftsraum (EWR) 4 gilt für das jeweils versicherte Tier (Pferd / Hund / Gnadenbrotpferd) [Seite 39] Privathaftpflicht Tierhalter-Haftpflicht 4 Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz (gilt nur für Top) Basis Top Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Personen- und Sachschäden, pauschal bis 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR Mietsachschäden z. B. an durch Sie gemieteten Gebäuden, Wohnräumen 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR Forderungsausfalldeckung nein 50 Mio. EUR TH001-01 • inkl. Gewaltopferschutz nein 100.000. EUR Kleingebinde, Gesamtmenge (Gewässerschaden) TH002-01 nein 1.000 Liter Besitz und Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Hunde-/ TH006-01 nein 2.500 EUR Pferdetransportanhänger Rettungs- und Bergungskosten (für das versicherte Tier) TH003-01 nein 25.000 EUR Versicherte Personen Versicherungsschutz Halter / Mithalter ja ja Eigentümer / Miteigentümer ja ja Familienangehörige ja ja Fremde Hüter sofern sie nicht gewerblich tätig sind ja ja Sonstige Personen in häuslicher Gemeinschaft TH004-01 nein ja Schäden an gemieteten / geliehenen Sachen Versicherungsschutz Schäden an zur Tierhaltung gemieteten oder geliehenen beweglichen TH005-01 nein ja Sachen (nicht an KFZ) Schäden an Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienimmobilien TH005-01 nein ja Sonstige Schäden Versicherungsschutz Ansprüche versicherter Personen untereinander (Personenschäden) TH007-01 nein ja Nutzung des versicherten Tieres zu therapeutischen Zwecken, Besuchs-, Rettungs- oder Suchhund (privat und Ehrenamt) TH008-01 nein ja (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) Schäden durch tierische Ausscheidungen ja ja Leistungsanspruch auch bei Missachtung eines Leinen- und Maulkorb- ja ja zwangs bei versicherten Hunden Leistungsanspruch auch beim Reiten ohne Zaumzeug und / oder ohne ja ja Sattel bei versicherten Pferden (gilt nicht für Gnadebrotpferde) Flurschäden (z. B. Schäden an landwirtschaftlich genutztem Grund) sowie ja ja Weideschäden (z. B. Schäden an Zäunen oder Begrenzungspfählen) Allmählichkeitsschäden TH009-01 nein ja Gewollter / ungewollter Deckakt des versicherten Tieres ja ja Welpen / Fohlen des versicherten Muttertieres, solange sie noch bei der 12 Monate 12 Monate Mutter leben Reitbeteiligung (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) max. 3 max. 3 namentliche Nennung namentliche Nennung Fremdreiter ja ja Umweltschäden ja ja Freizeitaktivitäten Versicherungsschutz Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins / Reitvereins ja ja (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) Besuch der Hundeschule / Reitschule (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) ja ja Vorbereitung, Training & Teilnahme an Schauvorführungen, Turnieren und ja ja Rennen (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) Schutz der anderen Teilnehmer und Scheinverbrecher (Figuranten) ja ja Privater Gebrauch eigener und fremder Fuhrwerke ohne Motor (Schlitten, ja ja Kutschen) (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) Aufenthalt in Hundepension (subsidiär) ja ja Auslandsaufenthalt bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Geltungsdauer EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra zeitlich unbegrenzt zeitlich unbegrenzt weltweit 3 Jahre 5 Jahre [Seite 40] Privathaftpflicht Tierhalter-Haftpflicht 4 Klausel PrivatSchutz PrivatSchutz (gilt nur für Top) Basis Top Auslandsaufenthalt bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Kautionsleistung in EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, TH010-01 nein 1 Mio. EUR San Marino, Andorra Sonstige Leistungen Versicherungsschutz Wir garantieren mindestens die Leistungen der Bedingungen des Gesamtver- bandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. ja ja AVB PHV Stand: Mai 2024 Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit ja ja Zukünftige Leistungsverbesserungen können angeboten werden ja ja Innovationsversprechen ja ja Besitzstandsklausel ja ja Sportboot-Haftpflicht Versicherte Schäden Versicherungssumme Personen, Sach- und Vermögensschäden, pauschal bis 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR Auslandsaufenthalt bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes Geltungsdauer weltweit 1 Jahr 1 Jahr Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht Versicherte Schäden Versicherungssumme Personen,- Sach- und Vermögensschäden, pauschal bis 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR Versicherte Schäden Versicherungsschutz Kleingebinde, Gesamtmenge (Gewässerschaden) 500 Liter 500 Liter Bauherrenrisiko bei Bauvorhaben an mitversicherten Objekten 100.000 EUR 100.000 EUR Gewässerschaden-Haftpflicht Versicherte Schäden Versicherungssumme Personen-, Sach- und Vermögensschäden, pauschal bis 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR Versicherte Schäden Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 50 Mio. EUR Zurich Gruppe Deutschland Deutzer Allee 1 50679 Köln www.zurich.de Änderungen vorbehalten. Die Produktbeschreibungen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen. 212810970 2504
Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PrivatSchutz Haftpflichtversicherung (AHB 2017)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PrivatSchutz Haftpflichtversicherung (AHB 2017) Fassung 04.2025 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Mitversicherte Personen können alle versicherten Personen außer Sie als Versicherungsnehmer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Inhaltsverzeichnis Der Versicherungsumfang 18 Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen? 19 Wann kann es zu einer Beitragsregulierung kommen? 1 Welchen Gegenstand und Umfang hat der Versicherungsschutz? 20 Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen und welche Folgen hat die verspätete Zahlung? 2 Sind Vermögensschäden oder das Abhandenkommen von Sachen versichert? 21 Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen hat die verspätete Zahlung? 3 Welche Risiken sind versicherbar? 22 Was ist zu beachten, wenn Sie ein 4 Was passiert mit neu hinzukommenden Risiken SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben? (Vorsorge-Versicherung)? 23 Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger 5 Welchen Umfang hat unsere Leistungspflicht? Vertragsbeendigung? 6 In welchen Fällen ist die Leistungspflicht eingeschränkt? Weitere Bestimmungen 7 Welche Ausschlüsse sind zu beachten? 24 Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor? Der Leistungsfall 25 Was gilt hinsichtlich der mitversicherten Personen? 26 Wie gestaltet sich ein Abtretungsverbot? 8 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? 27 Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriften- und Namensänderungen beachten? 9 Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? 28 Was müssen Sie bei der Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland beachten? 10 Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung von Obliegenheiten? 29 Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie? 30 Welche Verjährungsfristen sind zu beachten? Die Versicherungsdauer 31 Welches Recht ist anzuwenden? 11 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 32 Welches Gericht ist für Klagen zuständig? 12 Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt? 33 Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam? 13 Was geschieht bei Wegfall des versicherten Interesses? 34 Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung kommen? 14 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer Beitragsanpassung? 35 Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit? 15 Welche Kündigungsmöglichkeiten haben Sie oder wir 36 Wie sind Sparten und Versicherungen definiert? nach einem Versicherungsfall? 37 Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart, und was 16 Welche Kündigungsmöglichkeiten haben wir nach einer leistet er? Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften? 38 Was ist das Innovationsversprechen? 39 Besitzstandsklausel (auf Verträge vom Markt) Der Versicherungsbeitrag 17 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? 212230912_2504 Seite 1 von 12 [Seite 2] Der Versicherungsumfang 4 Was passiert bei neu hinzukommenden Risiken (Vorsorge-Versicherung)? 1 Welchen Gegenstand und Umfang hat der 4.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsschutz? neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der 4.1.1 Sie sind verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlassen Sie die Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. 4.1.2 Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die 2 Sind Vermögensschäden oder das Abhandenkommen Höhe dieses Beitrages innerhalb eines Monats nach Eingang der von Sachen versichert? Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 2.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden wegen 4.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziff. 4.1.2 auf die im eingetreten sind. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden und – soweit Vermögensschäden dürfen weder durch Personen noch durch vereinbart – für Vermögensschäden begrenzt. Sachschäden entstanden sein. 5 Welchen Umfang hat unsere Leistungspflicht? Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie in diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die 5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der PrivatSchutz Haftpflichtversicherung genannten Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Versicherungssummen bzw. Selbstbeteiligungen. Auf Ziff. 5 und 6 Schadensersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten wird hingewiesen. Schadenersatzverpflichtungen. 2.2 Durch besondere Vereinbarung kann der Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie Versicherungsschutz auf Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Inhalts wegen Schäden durch Abhandenkommen von Sachen Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch erweitert werden. Hierüber finden dann die Bestimmungen über gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die durch Sie ohne Sachschäden Anwendung. unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen worden sind, binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder 3 Welche Risiken sind versicherbar? Vergleich bestanden hätte. Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen zwei Der Versicherungsschutz umfasst Ihre gesetzliche Haftpflicht Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen. 3.1 aus den im Versicherungsschein und dessen Nachträgen 5.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des angegebenen Risiken, Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in 3.1.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Versicherungsschein und dessen Nachträgen angegebenen Risiken. Schadensersatzansprüche gegen Sie, sind wir zur Prozessführung Dies gilt nicht bevollmächtigt. Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. • für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugen. 5.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Zum Gebrauch gehört z. B. auch Ein- und Aussteigen, Be- und Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz Entladen, Betanken und Aufladen, Reparatur, Wartung und fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, von uns die Reinigung, Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen als Bestellung eines Verteidigers für Sie gewünscht oder genehmigt, so Arbeitsmaschine tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit Ihnen • für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. Deckungsvorsorgepflicht unterliegen • für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels 5.4 Erlangen Sie oder ein Mitversicherter das Recht, die Bohrung errichtet werden oder wurden. Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt. 3.1.2 aus Risiken, die für Sie nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorge-Versicherung) und die in Ziff. 4 näher 6 In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht geregelt sind. eingeschränkt? 3.1.3 von Regressansprüchen aus übergegangenem Recht von 6.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Krankenversicherern, privaten und öffentlichen Nachträgen genannten vereinbarten Versicherungssummen Arbeitgebern/Dienstherrn wegen Personenschäden gegenüber begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mitversicherten Personen. mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf 6.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Wir können den Vertrag jedoch Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten unter den Voraussetzungen von Ziff. 17 kündigen. Versicherungssummen begrenzt. 212230912_2504 Seite 2 von 12 [Seite 3] 6.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung 7.4.3 zwischen mehreren Mitversicherten desselben eintretende zeitlich zusammenhängende Versicherungsfälle gelten Versicherungsvertrages. als ein Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese 7.5 Haftpflichtansprüche gegen Sie • auf derselben Ursache, 7.5.1 aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im zeitlichem Zusammenhang oder Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; • auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des 6.4 Wird Versicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften vereinbart, sind Sie mit dem im Versicherungsschein oder seinen nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern Nachträgen festgelegten Betrag an jedem Versicherungsfall beteiligt. und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Kommen im Leistungsfall mehrere Selbstbeteiligungen zum Tragen, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder dann gilt die jeweils höhere Selbstbeteiligung. (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind wir auch bei sind). Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet. 7.5.2 von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder 6.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die betreute Person sind; Versicherungssummen angerechnet. 7.5.3 von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie eine 6.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die nicht rechtsfähiger Verein sind; Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. 7.5.4 von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Handelsgesellschaft, 6.7 Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind; leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger 7.5.5 von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Partnerschaftsgesellschaft sind; Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages 7.5.6 von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern; zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente 7.6 Fremde Sachen die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen Versicherungssumme abgesetzt. gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen 6.8 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Verwahrungsvertrages sind. Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der 7.7 Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten 7.7.1 die Schäden durch Ihre gewerbliche oder berufliche (Obliegenheiten)? Tätigkeit an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) entstanden sind; bei unbeweglichen Sachen gilt Falls im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen nicht dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung unmittelbar von der Tätigkeit betroffen waren; ausgeschlossen: 7.7.2 die Schäden dadurch entstanden sind, dass Sie diese 7.1 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Sachen zur Durchführung Ihrer gewerblichen oder beruflichen Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Tätigkeiten (als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche und dgl.) benutzt haben; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur 7.2 Versicherungsansprüche aller Personen, die den insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Benutzung betroffen waren; Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit 7.7.3 die Schäden durch Ihre gewerbliche oder berufliche • Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder Tätigkeit entstanden sind und sich diese Sachen oder – sofern es • Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben. sich um unbewegliche Sachen handelt – deren Teile im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben; dieser Ausschluss 7.3 Gesetzliche Haftpflicht gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder Zusagen Schäden getroffen hatten. über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. zu Ziff. 7.6 und Ziff. 7.7: 7.4 Haftpflichtansprüche Sind die Voraussetzungen der Ausschlüsse in Ziff. 7.6 und Ziff. 7.7 in 7.4.1 von Ihnen selbst oder der in Ziff. 7.5 benannten Personen der Person von Ihren Angestellten, Arbeitern, Bediensteten, gegen die Mitversicherten, Bevollmächtigten oder Beauftragten gegeben, so entfällt gleichfalls der Versicherungsschutz, und zwar sowohl für Sie als auch für die 7.4.2 zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern durch den Versicherungsvertrag etwa mitversicherten Personen. desselben Versicherungsvertrages, 212230912_2504 Seite 3 von 12 [Seite 4] 7.8 Hergestellte oder gelieferte Sachen 7.13 Gentechnische Arbeit Haftpflichtansprüche wegen Schäden an von Ihnen hergestellten Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache • gentechnische Arbeiten, und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch • gentechnisch veränderte Organismen (GVO), dann, wenn die Schadensursache in einem mangelhaften Einzelteil • Erzeugnisse, die oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Beschädigung – Bestandteile aus GVO enthalten, oder Vernichtung der gesamten Sache oder Leistung führt. Dieser – aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden. Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung die Herstellung oder Lieferung der 7.14 Sachschäden Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben. Haftpflichtansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch 7.9 Schäden im Ausland • Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer handelt, Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden • Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen, Schadenereignissen; Ansprüche aus § 110 Sozialgesetzbuch • Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. (SGB VII) sind jedoch mitversichert. 7.15 Elektronische Daten 7.10 Umweltschadenhaftung Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der 7.10.1 Ansprüche, die gegen Sie wegen Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderer auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/34/EG) basierenden nationalen • Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, Veränderung von Daten, wenn Sie von einem Dritten aufgrund gesetzlicher • Nichterfassen oder fehlerhaftes Speichern von Daten, Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Erstattung der • Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch, durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Anspruch • Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen. genommen werden. 7.16 Persönlichkeits-/Namensrechtsverletzung Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche erhalten, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/34/EG) basierenden Namensrechtsverletzungen. nationalen Umsetzungsgesetzen bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen Sie geltend 7.17 Diskriminierung gemacht werden könnten. Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Dieser Ausschluss gilt nicht im Rahmen der Versicherung privater Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. Haftpflichtrisiken. 7.18 Übertragung von Krankheiten 7.10.2 Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Ihrer Krankheiten resultieren. Das Gleiche gilt für Dieser Ausschluss gilt nicht Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehörenden, von Ihnen gehaltenen a) im Rahmen der Versicherung privater Haftpflichtrisiken oder oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich b) für Schäden, die durch von Ihnen hergestellte oder gelieferte noch grob fahrlässig gehandelt haben. Erzeugnisse (auch Abfälle), durch Arbeiten oder sonstige Leistungen nach Ausführung der Leistung oder nach Abschluss 7.19 Gemeingefahren der Arbeiten entstehen (Produkthaftpflicht). Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die nachweislich auf Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden durch Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, Umwelteinwirkung, die aus der Planung, Herstellung, Lieferung, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung von Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare • Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe Naturkräfte ausgewirkt haben. herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten (WHG-Anlagen); 7.20 Versicherungsumfang allgemein • Anlagen gem. Anhang 1 oder 2 zum Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG-Anlagen); Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich • Anlagen, die nach dem Umweltschutz dienenden um gesetzliche Ansprüche handelt, • Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen; 7.20.1 auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus • Abwasseranlagen oder Teilen Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der Leistung; 7.11 Asbest 7.20.2 wegen Schäden, die verursacht werden, um die Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Nacherfüllung durchführen zu können; Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. 7.20.3 wegen des Ausfalls der Nutzung des 7.12 Ionisierende Strahlen Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen mit energiereichen ionisierenden 7.20.4 auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf Strahlen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder ordnungsgemäße Vertragserfüllung; Röntgenstrahlen). 7.20.5 auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung; 212230912_2504 Seite 4 von 12 [Seite 5] 7.20.6 wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender 9 Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Ersatzleistungen Versicherungsfalles zu beachten? 7.21 Vermögensschäden 9.1 Jeder Versicherungsfall ist uns innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden erhoben wurden. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. 7.21.1 durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Sachen, 9.2 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und erbrachten Arbeiten oder sonstigen Leistungen; Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche 7.21.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und uns bei der prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit; Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die unserer Ansicht nach für die Bearbeitung des Schadens wichtig 7.21.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke wirtschaftlich verbundene Unternehmen; übersandt werden. 7.21.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art; 9.3 Wird gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein 7.21.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung, sowie Mahnbescheid erlassen oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, Reiseveranstaltung; haben Sie dies unverzüglich anzuzeigen. 7.21.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, 9.4 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz müssen Sie fristgemäß Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. oder Unterschlagung; Einer Weisung durch uns bedarf es nicht. 7.21.7 aus Rationalisierung und Automatisierung; 9.5 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu 7.21.8 aus der Verletzung von Persönlichkeits- und überlassen. Wir beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. 7.21.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; 10 Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung von Obliegenheiten? 7.21.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, 10.1 Kündigungsrecht aufgrund vorsätzlicher oder grob Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer fahrlässiger Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen; Versicherungsfalles Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles 7.21.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder gegenüber uns zu erfüllen haben, so können wir innerhalb eines behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Monats, nachdem wir von der Obliegenheitsverletzung Kenntnis Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen. 7.21.12 aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Sie nachweisen, dass die Geld, Wertpapieren und Wertsachen; Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. 7.21.13 aus Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen) 10.2 Leistungsfreiheit und Leistungskürzung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung vor bzw. 7.22 Vorsorge-Versicherung bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles Die Vorsorge-Versicherung gilt nicht für Risiken Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Ziff. 8 oder 9 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger 7.22.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. 7.22.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; 10.2.1 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass 7.22.3 die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die unterliegen; Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. 7.22.4 die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind 10.2.2 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch Der Leistungsfall gesonderte Mitteilung in Textform(z. B. Brief, E-Mail, Fax) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns nach Ziff. 10.1 zustehendes 8 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des Kündigungsrecht ausüben. Versicherungsfalles zu beachten? Besonders gefahrdrohende Umstände haben Sie auf unser Verlangen hin innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne Weiteres als besonders gefahrdrohend. 212230912_2504 Seite 5 von 12 [Seite 6] Die Versicherungsdauer 15.2 Kündigung durch Sie Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns 11 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein der laufenden Versicherungsperiode. oder dessen Nachträgen angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 21.1 15.3 Kündigung durch uns zahlen. Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei 12 Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt? Ihnen wirksam. 12.1 Vertragsdauer 16 Welche Kündigungsmöglichkeiten haben wir nach einer Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein oder dessen Rechtsvorschriften? Nachträgen angegebene Zeit abgeschlossen. Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung 12.2 Stillschweigende Verlängerung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben. Kündigung zugegangen ist. 12.3 Vertragsbeendigung Der Versicherungsbeitrag Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen 17 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Zeitpunkt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden zahlen. Jahres kündigen; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres in Textform (z. B. Brief, E-Mail, 18 Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen? Fax) zugegangen sein. 18.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der 13 Was geschieht bei Wegfall des versicherten Beitragsanpassung. Interesses? Soweit die Beiträge nach Lohn, Bau- oder Umsatzsumme berechnet Wenn versicherte Interessen vollständig und dauerhaft wegfallen, so werden, findet keine Beitragsanpassung statt. Mindestbeiträge erlischt die Versicherung bezüglich dieser Interessen. Uns steht für unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der diese Versicherungsperiode nur derjenige Beitrag zu, der dem Beitragsanpassung. Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. 18.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit In der Familiendeckung besteht für die mitversicherten Personen der Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle Ihres Todes bis Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Wird die nächste Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Beitragsrechnung durch Ihren überlebenden Ehegatten oder den Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem mitversicherten Lebenspartner eingelöst, so wird dieser vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten Versicherungsnehmer. Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die 14 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen. Beitragsanpassung? Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung gemäß Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt Ziff. 18.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats Schadenfälle. in Textform(z. B. Brief, E-Mail, Fax) nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, 18.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer in dem die Beitragsanpassung wirksam werden sollte. Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich aus Ziff. 18.2 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsanpassung). Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht Der veränderte Folgejahresbeitrag wird Ihnen mit der nächsten hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor Beitragsrechnung bekannt gegeben. dem Wirksamwerden der Beitragsanpassung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht. Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz als 15 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie oder wir denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach nach einem Versicherungsfall? Ziff. 18.2 ermittelt hat, so dürfen wir den Folgejahresbeitrag nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt unserer 15.1 Kündigungsmöglichkeit Schadenzahlungen nach unseren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht Das Versicherungsverhältnis kann von Ihnen oder uns gekündigt überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben werden, wenn würde. • von uns eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder 18.4 Liegt die Veränderung nach Ziff. 18.2 oder 18.3 unter • Ihnen eine Klage über einen unter den 5 Prozent, entfällt eine Beitragsanpassung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen. Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. 212230912_2504 Seite 6 von 12 [Seite 7] 19 Wann kann es zu einer Beitragsregulierung kommen? Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein, dessen Nachträgen oder in der 19.1 Sie haben nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums erfolgt. Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch 21.2 Verzug einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne und auf unseren Wunsch nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zu Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung unserem Nachteil können wir von Ihnen eine Vertragsstrafe in nicht zu vertreten haben. dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie an der Unrichtigkeit der Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zur Angaben kein Verschulden trifft. Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. (Mahnung) 19.2 Aufgrund Ihrer Änderungsmitteilung oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken Beiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und außerdem auf jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei uns. die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle entsprechend Ziff. 19.1 nach dem Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Schadens zu verlangen. Ermäßigungen des Mindestbeitrages werden berücksichtigt. 21.3 Leistungsfreiheit 19.3 Unterlassen Sie die rechtzeitige Mitteilung, können wir für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung Versicherungsfall ein und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich mit der Zahlung des Beitrages oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel so sind wir von der Verpflichtung zur Zahlung frei. gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des 21.4 Kündigung erhöhten Beitrages erfolgten. Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in 19.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats mehrere Jahre. nach der Kündigung die Zahlung leisten. Die Regelung über unsere Leistungsfreiheit nach Ziff. 21.3 bleiben unberührt. 20 Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen und welche Folgen hat die verspätete Zahlung? 22 Was ist zu beachten, wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben? 20.1 Fälligkeit 22.1 Ihre Pflichten als Beitragszahler Der erste oder einmalige Beitrag ist unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechts - unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten Ist zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren und im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen vereinbart worden, haben Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Versicherungsbeginns zu zahlen. Beitrages für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor 22.2 Änderung des Zahlungswegs Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, 20.2 Leistungsfreiheit so sind wir berechtigt, die SEPA-Lastschriftvereinbarung in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu kündigen. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Ziff. 20.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlen, so sind wir für Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Sie verpflichtet einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht sind, die ausstehenden Beiträge und zukünftige Beiträge selbst zu zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung übermitteln. Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für Beitrages aufmerksam gemacht haben. fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Ihnen in Rechnung stellen. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 22.3 Monatliche Beiträge 20.3 Rücktritt Monatliche Beiträge müssen im SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt werden. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht 23 Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger gezahlt ist. Vertragsbeendigung? Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit durch vertreten haben. Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem 21 Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen Versicherungsschutz bestanden hat. hat die verspätete Zahlung? 21.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit Weitere Bestimmungen Die Folgebeiträge werden zu Beginn der jeweils vereinbarten 24 Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor? Versicherungsperiode fällig. 24.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Interesse in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. 212230912_2504 Seite 7 von 12 [Seite 8] 24.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, 29 Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie? ohne dass Sie dies wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen. 29.1 Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen 24.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben. bekannten Gefahrumstände in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten mit der sie verlangt wird, uns zugeht. Inhalt zu schließen. 24.4 Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer abgeschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme, Fragen im Sinne des zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag Satzes 1 stellen. nichtig. Wir haben Anspruch auf den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, in dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren erlangt haben. Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. 25 Was gilt hinsichtlich der mitversicherten Personen? Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so 25.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als Sie selbst, sind alle dies arglistig verschwiegen. für Sie geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die 29.2 Rücktritt Vorsorgeversicherung (Ziff. 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht. Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag 25.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag zurückzutreten. steht ausschließlich Ihnen zu. Sie sind neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber. 26 Wie gestaltet sich ein Abtretungsverbot? 29.2.1 Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn 27 Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen, auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Anschriften- und Namensänderungen beachten? 29.2.2 Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. 27.1 Form Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind für uns bestimmte Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, in Textform abzugeben. kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen als zuständig Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden bezeichnete Stelle gerichtet werden. der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und 29.3 Beitragsanpassung oder Kündigungsrecht Anzeigen bleiben unberührt. Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung einer 27.2 Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt einem Monat kündigen. für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Absendung des Briefes als zugegangen. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag 27.3 Nichtanzeige der Verlegung einer gewerblichen auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Niederlassung Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Versicherung unter der Anschrift Ihres Gewerbebetriebes abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Ziff. 27.2 anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode entsprechende Anwendung. Vertragsbestandteil. 28 Was müssen Sie bei der Verlegung des Erstwohnsitzes Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10% ins Ausland beachten? oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland (außerhalb der Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) Bundesrepublik Deutschland) erlischt der Versicherungsschutz für kündigen. Sie und die mitversicherten Personen zum Datum der Abmeldung und es erfolgt die Aufhebung des Vertrages. Die Abmeldebescheinigung ist uns unverzüglich zu übersenden. 212230912_2504 Seite 8 von 12 [Seite 9] 29.4 Voraussetzungen für die Durchsetzung der Rechte Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft nach Ziff. 29.2 und 29.3 bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft sind. Wir müssen die uns nach Ziff. 29.2 und 29.3 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche erlangen. Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach unserem Sitz. Wir haben die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; wir dürfen nachträglich weitere Umstände zur Begründung 32.3 Unbekannter Wohnsitz unserer Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Uns stehen die Rechte nach den Ziff. 29.2 und 29.3 nur zu, wenn wir Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) nach unserem Sitz oder nach unserer für den Versicherungsvertrag auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. zuständigen Niederlassung. Dies gilt entsprechend, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person oder eine parteifähige Wir können uns auf die in den Ziff. 29.2 und 29.3 genannten Rechte Personengesellschaft ist und sein Geschäftssitz unbekannt ist. nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. 33 Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam? 29.5 Anfechtung 33.1 Inhalt Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, Sofern wir zukünftig Verbesserungen der Versicherungsleistungen bleibt unberührt. anbieten, können diese auch Bestandteil des bestehenden Vertrages werden. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die Verbesserungen Vertragszeit entspricht. der Versicherungsleistungen informieren sowie Ihnen den alten und neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der verbesserten 29.6 Ausübung der Rechte Versicherungsleistungen ab der nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen ist. Wir dürfen nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform(z. B. Brief, E-Mail, Fax) auf diese Die Verbesserungen werden dann zur nächsten Hauptfälligkeit Rechtsfolgen hingewiesen haben. Vertragsbestandteil, wenn Sie den von uns vorgeschlagenen Verbesserungen der Versicherungsleistungen nicht innerhalb von 30 Welche Verjährungsfristen sind zu beachten? sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. 30.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen. in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen. dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners innerhalb der Frist absenden. Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang 30.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns weitergeführt. angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z. B. Brief, 33.2 Ausgeschlossene Leistungsverbesserungen E-Mail, Fax) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller nicht mit. Die unter Ziff. 33.1 genannten möglichen Leistungsverbesserungen sind ausgeschlossen, sofern Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung oder Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. 31 Welches Recht ist anzuwenden? Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 34 Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung kommen? Die Vertragssprache ist deutsch. 34.1 Bedingungsoptimierung aufgrund neuer verbesserter Bedingungen 32 Welches Gericht ist für Klagen zuständig? Sofern wir zukünftig ein verbessertes Bedingungswerk anbieten, kann 32.1 Klagen gegen uns dieses auch Bestandteil des bestehenden Vertrages werden. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die neuen Leistungen Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes informieren sowie Ihnen zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren den alten und neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der neuen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Leistungen bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes ab der Aufenthalt haben. nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen ist. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt Das verbesserte Bedingungswerk wird dann zur nächsten nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Hauptfälligkeit Vertragsbestandteil, wenn Sie der von uns Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche vorgeschlagenen Bedingungsumstellung nicht innerhalb von sechs Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. nach unserem Sitz. Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen. 32.2 Klagen gegen Sie Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist innerhalb der Frist absenden. ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, oder in Ermangelung eines Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. weitergeführt. Sind Sie als Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach Ihrem Sitz oder dem Ihrer Niederlassung. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Offene 212230912_2504 Seite 9 von 12 [Seite 10] 34.2 Ausgeschlossene Bedingungsoptimierungen 34.3.6 Unser Kündigungsrecht im Falle Ihres Widerspruchs Die unter Ziff. 34.1 genannten möglichen Bedingungsoptimierungen Widersprechen Sie nach Ziff. 34.3.5 einer Anpassung können wir den sind ausgeschlossen, sofern Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung Vertrag kündigen, wenn uns das Festhalten an dem Vertrag ohne die oder Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Anpassung nicht zumutbar ist. 34.3 Bedingungsanpassung aufgrund höchstrichterlicher Unsere Kündigung müssen wir innerhalb von sechs Wochen nach Entscheidung oder bestandskräftigem Verwaltungsakt Zugang Ihres Widerspruchs schriftlich erklären, und zwar mit einer Frist von acht Wochen zum Ende eines Monats. Bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen können wir eine Regelung Ihrer Versicherungsbedingungen anpassen. 34.4 Klauselanpassung 34.3.1 Feststellen der Unwirksamkeit einer Regelung Die Regelungen nach Ziff. 34.1 und 34.3 finden zu vereinbarten Klauseln entsprechend Anwendung. Wird durch 35 Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit? • eine höchstrichterliche Rechtsprechung, • einen bestandskräftigen Verwaltungsakt oder 35.1 Werden Sie, als Versicherungsnehmer, im Sinne des • die Änderung oder das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften Arbeitsförderungsrechts unverschuldet arbeitslos, übernehmen wir für Sie die Beitragszahlung für max. sechs Monate für diese eine Regelung der Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt PrivatSchutz-Versicherung bei unverändertem Versicherungsschutz. bzw. einzelne Regelungen für nicht mehr als mit geltendem Recht als vereinbar angesehen, sind wir berechtigt, diese Regelung zu ändern, Nehmen Sie diese Leistung in Anspruch, so gilt dies als ein zu ergänzen oder zu ersetzen. Versicherungsfall. Bei der gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung kommt es nicht 35.2 Voraussetzungen für die Leistung: darauf, ob sich diese gegen uns oder ein anderes Unternehmen richtet, sofern die für unwirksam erklärte Regelung im Wesentlichen • Ihr Wohnsitz und dauernder Aufenthalt ist in der Bundesrepublik inhaltsgleich ist. Deutschland • Ihre Arbeitslosigkeit ist frühestens sechs Monate nach Beginn Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn die in den folgenden Absätzen dieser Versicherung eingetreten beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. • die Arbeitslosigkeit besteht seit mindestens sechs Wochen • die Versicherung wurde noch nicht gekündigt 34.3.2 Regelungen, die angepasst werden können: • Sie als Arbeitnehmer standen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem Wir können nur Regelungen anpassen, die eines der folgenden sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht Themen betreffen: befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden • Leistungsvoraussetzungen, • Sie haben das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet. • Leistungsumfang, • Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen; 35.3 Ein Anspruch besteht nicht, wenn: • Obliegenheiten, die Sie nach Vertragsschluss beachten müssen, • die Anpassung Ihres Beitrages, • Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung oder • die Vertragsdauer und Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. • die Kündigung Ihres Vertrages. • bei Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutzverfahren rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses 34.3.3 Anpassungsvoraussetzung ausgesprochen war • Sie als Freiwilliger den Wehrdienst, den Bundesfreiwilligendienst Eine Anpassung nach Ziff. 34.3 ist nur möglich, wenn (BFD) oder den internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) oder nationalen Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales • die gesetzlichen Vorschriften keine konkreten Bestimmungen (FSJ) oder ökologisches Jahr (FöJ)) ableisten, als Auszubildender, enthalten, mit der die durch die Unwirksamkeit entstandene Selbstständiger, Freiberufler, Vertragslücke geschlossen werden kann und • Mitarbeiter eines Saison- oder Kampagnebetriebes oder • der ersatzlose Wegfall der Regelung keine angemessene Lösung Angestellter, die bei Ihrem Ehe-/Lebenspartner, Kind, ihren Eltern darstellt, die den typischen Interessen der Vertragspartner gerecht oder Geschwistern und deren Ehe-/Lebenspartner beschäftigt würde. waren. 34.3.4 Anpassung durch Inhalt der Neuregelung Ein Anspruch auf Beitragszahlung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach Abschluss des Bei der Anpassung werden die Grundsätze der ergänzenden Kündigungsschutzverfahren bzw. nach Beendigung des gekündigten Vertragsauslegung angewendet. Das bedeutet, dass die unwirksame Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen gemäß Ziff. 35.2 erneut Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die erfüllt sind. Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der 35.4 Das Vorliegen der unter Ziff. 35.1 und 35.2 genannten Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gewesen Voraussetzungen müssen Sie durch entsprechende wäre. Bescheinigungen des für Sie zuständigen Arbeitsamtes und des Arbeitgebers nachweisen. 34.3.5 Durchführung der Anpassung 35.5 Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit müssen Sie vor Die angepasste Regelung werden wir Ihnen in Textform (z. B. Brief, Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen gemäß E-Mail, Fax) bekannt geben und erläutern. Ziff. 35.2 erfüllt haben. Widersprechen Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang 35.6 Der Anspruch auf Übernahme der Beitragszahlung ist der Mitteilung, gilt die Anpassung als genehmigt. Ihr Widerspruch unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in Textform (z. B. Brief, muss in Textform erfolgen. Hierauf werden wir Sie in unserer E-Mail, Fax) von Ihnen geltend zu machen. Bei Vorliegen aller Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Voraussetzungen beginnt die Beitragszahlung mit dem auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit folgenden Kalendermonat, frühestens Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn jedoch mit Eingang der Anzeige der Arbeitslosigkeit bei uns. Den innerhalb der Frist absenden. Bei einem fristgerechten Widerspruch Beginn der Beitragszahlung werden wir Ihnen schriftlich bestätigen. wird die Regelungsanpassung nicht Vertragsbestandteil. Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungsgemäß von Ihnen zu entrichten; überzahlte Beiträge werden mit zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen verrechnet. 212230912_2504 Seite 10 von 12 [Seite 11] 35.7 über das Ende Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie uns 37.3 Fortfall des SofortSchutzes unverzüglich in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) informieren. Sie sind verpflichtet, uns jederzeit auf Anforderung Nachweise über die Verweigert der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages, Fortdauer der Arbeitslosigkeit vorzulegen. Die Beitragszahlung tritt Herbeiführung des Versicherungsfalles, Arglist, anderen mit Ende des Kalendermonats, in dem wir Nachweise angefordert Pflichtverletzungen (Verletzung von Anzeigepflichten, Pflichten bei haben, außer Kraft, wenn uns in einem solchen Fall die Fortdauer der Gefahrerhöhung, anderen Obliegenheiten) ganz oder teilweise den Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen wird. Versicherungsschutz oder ist in diesen oder anderen Fällen das Bestehen oder der Umfang der Leistungspflicht des Vorversicherers streitig, so besteht insoweit auch kein Anspruch aus dem 36 Wie sind Sparten und Versicherungen definiert? SofortSchutz. Als Sparte gilt: Dies gilt nicht, wenn Ihr Vertrag mit uns insoweit weitergehenden Versicherungsschutz bietet als der Fremdvertrag oder wenn Sie die Sparte PrivatSchutz-Versicherung Leistungspflicht des Vorversicherers nachweisen (Vorversicherer bestätigt seine Leistungspflicht, verbindliche Entscheidung des Unfallversicherung Ombudsmanns oder rechtskräftiges Urteil). Unfall Existenzversicherung Der SofortSchutz umfasst ferner nicht Leistungen, auf die Sie gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines Privat-Haftpflichtversicherung Vergleichs mit dem Vorversicherer verzichtet haben. Tierhalter-Haftpflichtversicherung Sportboot-Haftpflichtversicherung 37.4 Umstellung SofortSchutz auf vollen Haftpflicht Haus- und Grundbesitzer- Versicherungsschutz Haftpflichtversicherung Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung 37.4.1 Der mit uns geschlossene Vertrag wird zu dem im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen genannten Hausrat Hausratversicherung Ablauftermin des Fremdvertrages, spätestens jedoch 3 Jahre nach Beginn unseres Vertrages, auf den vollen Versicherungsschutz Wohngebäude Wohngebäudeversicherung umgestellt. Gleiches gilt, wenn der Fremdvertrag vor dem genannten Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung Ablauftermin endet. Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Immobilien-Rechtsschutzversicherung Die vorzeitige Beendigung des Fremdvertrages ist uns unverzüglich mitzuteilen. Wird die Beendigung schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt, und entsteht ein Schaden vor Zugang der 37 Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart, und was Anzeige, so besteht der Versicherungsschutz weiterhin nur im leistet er? Umfang des SofortSchutzes nach Ziff. 37.2. Sie sind noch bei einem anderen Anbieter versichert. Der 37.4.2 Vom Zeitpunkt der Umstellung an ist der für den vollen Versicherungsschutz aus dem anderweitigen Vertrag (nachfolgend Versicherungsschutz vereinbarte Versicherungsbeitrag zu zahlen. Fremdvertrag genannt) geht dem Versicherungsschutz aus dieser PrivatSchutz-Versicherung vor. Dies gilt auch, sofern die Umstellung aufgrund Ziff. 37.4.1 Satz 1 erfolgt und der Fremdvertrag von Ihnen nicht gekündigt worden ist. Bis zum Ablauf des Fremdvertrages haben Sie aus diesem Vertrag Versicherungsschutz in Form eines SofortSchutzes. 37.5 Obliegenheiten im Versicherungsfall 37.1 Dauer des SofortSchutzes Sollte der Vorversicherer einen Schaden ablehnen, die Entschädigung kürzen oder die Höchstentschädigung des Die bei uns abgeschlossene Versicherung besteht als SofortSchutz Fremdvertrages ausgeschöpft sein, müssen Sie uns unverzüglich den bis zum Ablauf des Fremdvertrages, längstens jedoch für die Dauer Schaden anzeigen und uns auf Verlangen die entsprechenden von 3 Jahren. Danach tritt der volle Versicherungsschutz des mit uns Nachweise unverzüglich vorlegen. abgeschlossenen PrivatSchutz-Vertrages in Kraft. Ferner haben Sie die übrigen der in Ziff. 9 genannten Obliegenheiten 37.2 Definition und Leistung SofortSchutz nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten. Der SofortSchutz gilt nur hinsichtlich solcher Risiken und Gefahren, Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Obliegenheiten richten sich die im Fremdvertrag versichert sind. Bezogen auf diese Risiken und nach Ziff. 10. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir Gefahren ergänzt sie den Versicherungsschutz aus Ihrem ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht Fremdvertrag um Leistungen, die in Ihrem Fremdvertrag nicht haben. enthalten sind, aber in dem mit uns geschlossenem Vertrag versichert sind. 37.6 SofortSchutz in der Privat-Haftpflichtversicherung zur bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung bei der Maßgeblich ist der Versicherungsumfang des Fremdvertrags zu dem Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Antrag bei uns gestellt haben. Voraussetzung: Bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für Sie können Leistungen aus dem SofortSchutz nur beanspruchen, Deutschland besteht bereits eine Betriebs-Haftpflichtversicherung wenn aus der Deckung des Fremdvertrags keine oder nur eine bei der auch private Risiken abgesichert sind. Im Rahmen des o. g. begrenzte Leistung beansprucht werden kann. Vertrages besteht der Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer oder für den mit Ihnen in häuslicher Ändern Sie nach Antragstellung dieses Versicherungsvertrages den Gemeinschaft lebenden Lebenspartner. Fremdvertrag, wirkt sich diese Änderung nicht auf den mit uns vereinbarten SofortSchutz aus. Die Ziff. 37.1 bis 37.4 gelten entsprechend. Wir zahlen im Schadenfall maximal die vereinbarte Zum Zeitpunkt der Aufhebung der bei der Zurich Insurance plc Höchstentschädigung unter Berücksichtigung der vertraglich Niederlassung für Deutschland bestehenden vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Bei Betriebs-Haftpflichtversicherung endet Ihr SofortSchutz in der der Berechnung unserer Leistung berücksichtigen wir die vom Privat-Haftpflicht der PrivatSchutz-Versicherung. Vorversicherer bereits gezahlten Leistungen oder zu erbringenden Leistungen, so dass keine doppelte Entschädigung erfolgt. Der Zeitpunkt der Aufhebung der Betriebs-Haftpflichtversicherung bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland ist uns unverzüglich mitzuteilen. Wird die Aufhebung schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt, so besteht kein Versicherungsschutz. 212230912_2504 Seite 11 von 12 [Seite 12] Trifft Sie an der Nichtanzeige oder der verspäteten Anzeige kein Verschulden, so besteht Versicherungsschutz im Rahmen des SofortSchutzes gemäß Ziff. 37.2. 38 Was ist das Innovationsversprechen? Werden die Versicherungsbedingungen, Deckungskonzepte und Versicherungsleistungen der Zurich zum Vorteil des Versicherungsnehmers weiter- oder neuentwickelt, so kann der Versicherungsnehmer die Schadenregulierung nach den neuen Bedingungen der Zurich verlangen. Dies gilt nicht bei Versicherungsbedingungen mit separatem Beitragszuschlag oder soweit dem Versicherungsnehmer eine Umstellung gegen Beitragszuschlag angeboten wurde und diese von ihm abgelehnt wurde. Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese laufende Versicherung vereinbarten Gesamtversicherungssummen und Kosten begrenzt. 39 Besitzstandsklausel (auf Verträge vom Markt) Auf Ziffer 3 wird besonders hingewiesen 39.1 Leistung Sofern im Schadenfall der Versicherungsschutz des unmittelbaren Vorvertrages (im Falle eines Nachtrages der unmittelbare Vorvertragsstand) zu einer günstigeren Schadenregulierung für den Versicherungsnehmer bzw. Versicherten führt, erfolgt auf Ihren ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch die Schadenregulierung gemäß dem Versicherungsschutz des unmittelbaren Vorvertrages. Die Schadenregulierung erfolgt in allen Punkten gemäß der gewählten Alternative. Als Vorvertrag gelten Verträge, die einen gleichartigen Versicherungsumfang analog dieser Versicherung (bei Zurich) beinhaltet haben. 39.2 Umfang der Leistungen Der Nachweis (bspw. in Form des Versicherungsscheins und seiner Nachträge, der Bedingungen und Klauseln) über die Leistungen des Vorvertrages ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen. Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen und Kosten begrenzt. 39.3 Ausschlüsse Die Besitzstandsklausel findet keine Anwendung a) auf ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den Versicherungsbedingungen dieser Versicherung b) auf gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse; c) für Regelungen zur Besitzstands- oder Marktgarantie des unmittelbaren Vorvertrages (Die Bezugnahme auf die Besitzstandsklausel des Vorvertrages ist deshalb ausgeschlossen und wird nicht Gegenstand dieses Vertrages); d) in den Fällen der zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und uns als Versicherer ausdrücklich herbeigeführten Änderungen oder Abweichungen gegenüber dem Vorvertrag (bspw. Vereinbarung von Selbstbehalten oder Reduzierung der Versicherungssummen); e) für Vorverträge bei einem nicht in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherer; f) bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen, sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei Zurich) sind; g) auf berufliche oder gewerbliche Risiken; h) auf Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen (die Assistanceleistungen von Zurich werden in einem separaten Dokument aufgeführt) i) auf bei uns optional abschließbare Leistungen 212230912_2504 Seite 12 von 12
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[Seite 1] Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung (BBR-PHV 2017) Fassung 04.2025 Die fehlende(n) Ziffer(n) sind in dem Baustein-Bogen (B-PHV 2025) enthalten und gelten mitversichert, wenn diese vereinbart wurden. Inhaltsverzeichnis 1 Welches Risiko ist versichert? 22 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert? 2 Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen? 23 In welchem Umfang sind Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen versichert? 3 In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert? 24 Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit 4 In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert? 5 In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung versichert? 6 Was gilt für Familie, Haushalt und Sport? 7 Welche Personen sind mitversichert? 8 In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert? 9 In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert? 10 In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen versichert? 11 In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater Schlüssel versichert? 12 In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge versichert? 13 In welchem Umfang sind Tiere versichert? 14 In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit versichert? 15 In welchem Umfang ist die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von Lehrgeräten versichert? 16 In welchem Umfang sind Abwässer- und Allmählichkeitsschäden versichert? 17 In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit versichert? 18 In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten versichert? 19 Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand (nach § 904 BGB)? 20 In welchem Umfang sind Ansprüche aus Benachteiligungen für Privatpersonen versichert (AGG)? 21 In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) versichert? 212230922 2504 Seite 1 von 9 [Seite 2] Privat-Haftpflichtversicherung Der Ausschluss in Ziff. 7.5.1 AHB 2017 findet insoweit keine Anwendung 1 Welches Risiko ist versichert? 4.1.2 der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung 1.1 Versichert ist im Umfang der Allgemeinen oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme; (AHB 2017) und den nachstehenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, 4.1.3 der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der insbesondere den in Ziff. 2 bis Ziff. 24 und, soweit vereinbart, den in Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten den Klauseln zur Privat-Haftpflichtversicherung AHB 2017 und zwar wegen aufgeführten Tatbeständen und Eigenschaften. 4.1.3.1 sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, 1.2 Ausgenommen sind die Gefahren nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie • Ihres eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Ihres 4.1.3.2 der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber bzw. Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Ziff. 18); Daten; • Ihrer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art; • Ihrer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung. 4.1.4 der Zerstörung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch; 2 Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen? 4.2 Versicherungssummen Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen in diesen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für genannten Versicherungssummen, wobei Vermögensschäden wie die Privat-Haftpflichtversicherung genannten Versicherungssummen Sachschäden behandelt werden. und Selbstbeteiligungen. Auf Ziff. 5 und 6 AHB 2017 wird hingewiesen. Abweichend von Ziff. 6.2 AHB 2017 stellen diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines 3 In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert? Versicherungsjahres dar. 3.1 Umfang Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Gebäuden, Grundstücken (auch Pacht), Wohnräumen und sonstigen • auf derselben Ursache, zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang, 3.2 Ausschlüsse • auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen 4.3 Auslandschäden • Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung; Versicherungsschutz besteht – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 – • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und für Versicherungsfälle im Ausland (weltweit). Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Der 4.4 Ausschlüsse Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind 4.4.1 Ausgeschlossene Tätigkeiten • Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können; Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Ihren • Schäden infolge von Schimmelbildung. nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: • Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; 4 In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert? • IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; • Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, 4.1 Versichertes Risiko -pflege; • Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.15 AHB 2017 – Ihre Full-Service-Providing; gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der • Betrieb von Datenbanken. Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt 4.4.2 Weitere Ausschlüsse um Schäden aus Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche 4.1.1 Verletzung von Datenschutzgesetzen 4.4.2.1 wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bewusst wegen Schäden, sowie immaterielle Schäden – aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener 4.4.2.1.1 unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/ Daten.Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Datennetze eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Attacks), Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die 4.4.2.1.2 Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde); Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die 4.4.2.2 die im Zusammenhang stehen mit Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. 4.4.2.2.1 massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden 4.4.2.2.2 Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden Personen) untereinander. können; 212230922 2504 Seite 2 von 9 [Seite 3] 4.4.2.3 gegen Sie oder jeden Mitversicherten, soweit der Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche und Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder Feststellungen der Forderungen zur Insolvenztabelle sowie behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden den Versicherer Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden Pflichtverletzungen herbeigeführt wurde. hätte. 4.4.2.4 aus dem Abhandenkommen von Geld (auch digitale Einem Urteil gleichgestellt sind ein Zahlungsmittel) sowie Wertpapieren und Wertsachen (jeweils auch in digitaler Form) • Vollstreckungsbescheid; • gerichtlicher Vergleich; • notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel, aus dem 5 In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung hervorgeht, dass sich der Schädigende persönlich der sofortigen versichert? Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft. 5.1 Versichertes Risiko 5.5.4 die Zwangsvollstreckung nachgewiesenermaßen fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint. 5.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie während der Wirksamkeit dieser Ausfalldeckung durch einen Dritten 5.5.4.1 Eine Zwangsvollstreckung ist fehlgeschlagen, wenn sie in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der nicht oder nicht zur vollständigen Befriedigung Ihrer Ansprüche Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und geführt hat. Nordirland geschädigt werden und die daraus resultierenden berechtigten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche nicht realisiert 5.5.4.2 Eine Zwangsvollstreckung erscheint insbesondere dann werden können (z. B. wegen Vermögenslosigkeit des Schädigenden). als aussichtslos, wenn der Schädigende 5.2 Mitversicherte Personen • innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat; 5.2.1 Mitversichert sind gleichartige Ansprüche Ihres • in der örtlichen Schuldnerkartei des Gerichtes geführt wird; Ehegatten, Ihrer Kinder und Ihres Lebenspartners sowie der mitversicherten Personen, sofern diese bedingungsgemäß in der 5.5.5 Sie Ihre Ansprüche gegen den Schädigenden an uns Privat-Haftpflichtversicherung ohne besondere Beitragsberechnung abtreten. mitversichert sind. 5.6 Ausschlüsse 5.2.2 Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung. 5.6.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gefahren 5.3 Versicherte Schäden 5.6.1.1 die dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes vgl. – Ziff. 18) oder einer Versichert sind die finanziellen Folgen von Personenschäden (Tötung verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art des Schaden- oder Gesundheitsbeeinträchtigung von Menschen) oder ersatzpflichtigen zuzurechnen sind, oder Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen), für die der Schädigende aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen 5.6.1.2 die einer Pflichtversicherung unterliegen. privatrechtlichen Inhalts Ihnen gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet ist. 5.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Nicht versichert sind Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine • Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern; medizinische Behandlung zurückzuführen sind, Krieg, Aufruhr, • Immobilien, für die gemäß Ziff. 9 kein Versicherungsschutz inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen. besteht; • Pferden oder sonstigen Reit- oder Zugtieren oder an Zuchttieren; 5.4 Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes • Sachen, die (auch) dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber Mit der Ausfalldeckung werden Sie so gestellt, als ob der Ziff. 18) eines Mitversicherten zuzurechnen sind. Schädigende Versicherungsschutz über eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung genießen würde. 5.6.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind des Weiteren Der Versicherungsschutz richtet sich nach den vereinbarten Versicherungssummen und versicherten Tatbeständen der für Sie in 5.6.3.1 Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der diesem Vertrag enthaltenen Privat-Haftpflichtversicherung. Darüber Rechtsverfolgung; hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche gegenüber Haltern und Hütern von Hunden und Pferden, für die nach 5.6.3.2 Schäden, zu deren Ersatz Ziff. 13.1 kein Versicherungsschutz besteht. a) bei einem Dritten Leistungen beantragt werden können oder ein 5.5 Voraussetzung Dritter Leistungen zu erbringen hat (z. B. aus Sach- oder Haftpflichtversicherungen), Voraussetzung für die Leistung ist, dass b) ein Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, 5.5.1 die Schädigung erfolgt im Rahmen der Gefahren des soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines ähnliches von Dritten handelt; Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes. Dies gilt für den Versicherungsnehmer, eine gemäß Ziff. 7 BBR PHV 2017 5.6.3.3 Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder mitversicherte Person und für den Dritten. vertraglichen Forderungsübergangs; 5.5.2 der Schädigende zum Zeitpunkt des Schadenereignisses 5.6.3.4 Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte seinen festen Wohnsitz in einem Staat des Europäischen Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden; Königreich Großbritannien oder in Nordirland hatte. 5.6.3.5 Ansprüche aus Schäden, die der Schädigende durch 5.5.3 Sie gegen den Schädigenden ein rechtskräftiges Urteil vorsätzliches Handeln herbeigeführt hat. oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Staat des 5.7 Ihre Obliegenheiten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erstritten 5.7.1 Sie haben uns den Versicherungsfall anzuzeigen. Sie sind haben. verpflichtet, alle für den Schadenfall relevanten Tatumstände wahrheitsgemäß und ausführlich zu melden. Insbesondere haben Sie 212230922 2504 Seite 3 von 9 [Seite 4] uns den Originaltitel und die Original-Vollstreckungsunterlagen freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des auszuhändigen. Auf unseren Wunsch hin, haben Sie uns alle freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder im Anschluss an die Auskünfte und sonstigen Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Versicherungsfall im Sinne der Klausel vorliegt, zu überlassen. Unmittelbar bzw. nicht als Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist 5.7.2 Sie sind verpflichtet nachzuweisen, dass die ein Zeitraum bis zu 15 Monaten. Zwangsvollstreckung fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint. Hierfür haben Sie z. B. das Vollstreckungsprotokoll des Geringfügige entgeltliche Tätigkeiten (Minijobs) gelten mitversichert, Gerichtsvollziehers, aus dem sich die Erfolglosigkeit der solange sie nur auf die Dauer der Ausbildung ausgerichtet sind. Zwangsvollstreckung ergibt, vorzulegen. 7.3.2 Als mitversichert gelten: 5.7.3 Bei Verletzung dieser Obliegenheiten gilt Ziff. 10 AHB 2017 entsprechend. • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unverheirateten Kinder ohne Altersbeschränkung, auch nach 5.8 Ansprüche Dritter Abschluss der Ausbildung. Dritte, insbesondere der Schädigende, können aus diesem Vertrag Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht keine Rechte herleiten. mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. • Ihre volljährigen unverheirateten und nicht mit Ihnen in häuslicher 6 Was gilt für Familie, Haushalt und Sport? Gemeinschaft lebenden Kinder auch noch nach Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung bei vorliegender Arbeitslosigkeit in Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht unmittelbarem Anschluss an die berufliche Erstausbildung und zwar bis zu einem Jahr. • aus der Verantwortung für Familie oder Haushalt, z. B. aus der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder (bei dem Single-Tarif 7.3.3 Mitversichert gelten Ihre volljährigen Kinder mit einer nur als Haushaltungsvorstand); körperlichen und/oder geistigen Behinderung, Erkrankung und/oder • als Radfahrer; Pflegebedürftigkeit, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft • aus der Ausübung von Sport; ausgenommen ist Ihre jagdliche oder in einer Betreuungseinrichtung leben. Betätigung und Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie ein Subsidiaritätsklausel: zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die Der Versicherungsschutz für die in dieser Klausel genannten Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird versicherten Personen in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht • aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, Leistungspflichten gehen vor, wenn für das selbe Risiko noch bei nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. 7 Welche Personen sind mitversichert? 7.4 Enkelkinder (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) 7.1 Ehegatten/eingetragener Lebenspartner (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) Als mitversichert gelten: Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihres • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners. unverheirateten Enkelkinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung entsprechend Ziff. 7.3.1 und bis zu einem Jahr Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen nach Beendigung der Schul-/Berufsausbildung. Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten. 7.5 Eltern (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) 7.2 Nichtehelicher/nichteingetragener Lebenspartner (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) Als mitversichert gelten: Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als • Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden nicht Privatperson Ihres nichtehelichen/nichteingetragenen berufstätigen Elternteile oder die Ihres mitversicherten Partners. Lebenspartners, soweit dieser mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, dort behördlich gemeldet ist und weder Sie noch Ihr Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht Lebenspartner verheiratet sind oder eine andere eingetragene mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Lebenspartnerschaft besteht und dessen Kinder im Sinne von Ziff. 7.3. 7.6 AuPair/Austauschschüler (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif) Die Mitversicherung erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die häusliche Lebensgemeinschaft aufgelöst ist. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht von AuPairs, Austausch-, Gastschüler und Babysittern, die sich vorübergehend – 7.3 Kinder bis zu 24 Monate – in Ihrem Haushalt aufhalten, soweit (gilt nicht für den Single-Tarif) Versicherungsschutz nicht über eine anderweitige Versicherung besteht. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen 7.7 Im Haushalt beschäftigte Personen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit gilt als mitversichert. 7.3.1 Bei Ihren volljährigen Kindern besteht Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder Versicherungsschutz jedoch nur, solange diese sich noch in einer gefälligkeitshalber die in Ziff. 9.1 BBR-PHV 2017 und im nicht abgeschlossenen, ununterbrochenen Schul- oder sich hieran Bausteinbogen (B-PHV 01-01) bezeichneten Wohnungen, Häuser und unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (berufliche Gärten betreuen oder hierzu den Streudienst versehen. Erstausbildung – Lehre und/oder Studium, auch Bachelor und unmittelbar anschließender Masterstudiengang – auch in Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, umgekehrter Reihenfolge –; nicht Zweitlehre oder Zweitstudium, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Referendarzeit, Fortbildung und dgl.) befinden. Bei Ableistung des Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt. 212230922 2504 Seite 4 von 9 [Seite 5] 7.8 Für die Privat-Haftpflicht zum Single-Tarif gilt: 8.3 Ausschlüsse Sie sind der alleinige Versicherte. Die persönliche Haftpflicht Ihres Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ehegatten, Lebenspartners oder von Ihren Kindern, Enkelkindern, Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert. Bei Änderung Ihrer exemplary damages. persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat, Geburt, Adoption, Pflegschaft eines Kindes) besteht für diese Personen eingeschränkt 8.4 Kaution Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4 AHB 2017). Haben Sie im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht 7.9 Für die Privat-Haftpflicht zum Single mit Kind(er)-Tarif zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu der gilt: im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Summe je Versicherungsfall und für alle Versicherungs- fälle eines Sie und Ihre Kinder gem. Ziff. 7.3 sind die versicherten Personen. Die Versicherungsjahres bis zum Doppelten dieser dort genannten persönliche Haftpflicht Ihres Ehegatten, Lebenspartners oder von Summe zur Verfügung. Ihren Enkelkindern oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert. Bei Änderung Ihrer persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat) Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende besteht für diese Person eingeschränkt Versicherungsschutz im Schadenersatzzahlung angerechnet. Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4 AHB 2017). Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so sind Sie 7.10 Ausschlüsse verpflichtet, die Differenz zurückzuzahlen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen • von Ihnen gegen mitversicherte Personen; einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. • mitversicherter Personen gegen Sie; • mitversicherter Personen untereinander. 8.5 Leistungserfüllung 7.11 Sinngemäße Anwendung Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die über diesen der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen Vertrag mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung. ist. 8 In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert? 9 In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert? 8.1 Umfang Inland Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Schadenereignisse, 9.1 Selbstgenutzte Immobilien soweit diese Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und • bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb eines Pächter folgender im Inland gelegener Immobilien: Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland 9.1.1 einer oder mehrerer Wohnungen. • bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Dauer in allen anderen Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ferien- oder Staaten (weltweit) eingetreten sind. Wochenendwohnung benutzt wird. Voraussetzung hierfür ist die Beibehaltung Ihres deutschen 9.1.2 eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als Hauptwohnsitzes. drei abgeschlossene Wohnungen befinden. Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und 9.1.3 eines Wochenend-/Ferienhauses. außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und 9.1.4 eines Schrebergartens. Gerichtskosten, werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Die 9.1.5 eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort Wohnwagens, außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Objekte von Ihnen ausschließlich zu Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. privaten Wohnzwecken verwendet werden. Bei Zwei- und Dreifamilienhäuser gilt dies für eine Wohnung im versicherten Objekt. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von einer im Mitversichert gelten von Ihnen selbst genutzte Büros und Ausland gelegenen Ferienwohnung und -haus einschließlich der Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm dazugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens. geringer als 50 % ist. 8.2 USA/Kanada Für die in den Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Immobilien ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter zugehöriger Bei den in den USA/US Territorien und Kanada eintretenden Garagen, Gärten, Stellplätze und vorhandener Flüssiggastanks Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen mitversichert. werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – unsere Aufwendungen für Kosten als Leistungen auf die Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Versicherungssumme angerechnet. Pflichten, die Ihnen als Mieter, Besitzer und Pächter obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und auf Gehwegen) auch soweit diese vertraglich übernommen wurden. Gerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf unsere Weisung Besitzwechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw. Zwangsverwalter in hin entstanden sind. dieser Eigenschaft. 212230922 2504 Seite 5 von 9 [Seite 6] 9.1.6 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel, Transponder und Zugangs-/Codekarten für eine zentrale Schließanlage sowie Tresor- Es besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem Betrieb einer und Bankschließfachschlüssel), die sich rechtmäßig in Ihrem privat genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für Gewahrsam befunden haben. ein Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1 und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzlichen Dies gilt ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Einleitung in ein Gewässer. Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen 9.2 Unbebautes Grundstück in Deutschland (auch Pächter) Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter eines in Deutschland gelegenen, unbebauten Grundstückes, Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen der Wohnungseigentümer versichert. Die Leistungspflicht erstreckt angegebenen Größe. sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es 11.2 Ausschlüsse muss vollständig unbebaut bleiben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus 10 In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen versichert? • Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs); • dem Verlust von Schlüsseln, die Ihnen als ehrenamtlich Tätigen 10.1 Versichertes Risiko oder Ihrer ehrenamtlichen Einrichtung von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden; Versichert ist im Umfang des Vertrages – wobei Vermögensschäden • dem Verlust von Schlüsseln zu beweglichen Sachen: z.B. Möbel-, wie Sachschäden behandelt werden – Ihre gesetzliche Haftpflicht für Kfzschlüsseln. unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines 11.3 Höchstersatzleistung Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) mit Ausnahme der Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im gelagerten Stoffe (Versicherungsschutz hierfür wird ausschließlich Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe durch besondere Vereinbarung gewährt). begrenzt. 10.2 Versicherte Anlagen 12 In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und 10.2.1 Abweichend von Ziff. 10.1 ist jedoch Ihre gesetzliche Wasserfahrzeuge versichert? Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen versichert, sofern das 12.1 Ausschlüsse Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter Liter/Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser oder Führer eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Stoffe. Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch deren Gebrauch verursacht werden. 10.2.2 Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.2 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des 12.2 Umfang versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. Versichert ist jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den zweckdienlichen Gebrauch 10.3 Rettungskosten 12.2.1 von folgenden Landfahrzeugen, soweit hierfür keine 10.3.1 Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht: Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (Rettungskosten), sowie außergerichtliche • Kraftfahrzeugen bis 6 km/h bauartbedingter Gutachterkosten werden von uns insoweit übernommen, als sie Höchstgeschwindigkeit; zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme • Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle; für Sachschäden nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten • ferngelenkten Modellfahrzeugen; bleibt es bei der Regelung der AHB 2017. • Elektrofahrrädern; • Kraftfahrzeuganhängern; 10.3.2 Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und • Kraftfahrzeugen ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit, außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen, als die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, auch sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Golfwagen auf Golfplätzen; Sachschäden übersteigen. Eine Billigung durch uns von Maßnahmen • Ihr Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern durch Sie oder Dritte zur Abwendung oder Minderung des Schadens zu privaten Zwecken bis zu 20 km/h bauartbedingter gilt nicht als Weisung unsererseits. Höchstgeschwindigkeit; • Kiteboards, -buggys und Strandsegler. 10.4 Ausschlüsse 12.2.2 von Luftfahrzeugen, soweit hierfür keine Zulassungs- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche oder Versicherungspflicht nach § 1 Ziffer 2 Luftverkehrsgesetz gegen Sie oder jeden Mitversicherten, wenn der Schaden durch besteht. bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichteten behördlichen 12.2.3 von folgenden Wasserfahrzeugen: Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt wurde. • Ruder-, Paddel-, Schlauchboote ohne Motoren oder Treibsätze, Kanus; 11 In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater • fremde Segelboote ohne Motoren; Schlüssel versichert? • fremde Motorboote sowie fremde Segelboote mit einer Segelfläche bis 30 qm, wenn deren Motoren oder Treibsätze nicht 11.1 Versichertes Risiko mehr als 110 kW (150 PS) betragen. Dieser Gebrauch darf nur gelegentlich und jeweils vorübergehend nicht länger als 4 Wochen Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und erfolgen. Als Motor gelten auch Hilfs- oder Außenbordmotoren; abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden nicht berufsbezogenen 212230922 2504 Seite 6 von 9 [Seite 7] • Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) 14 In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit sowie Ihr eigenes Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne versichert? Motor und einer Rumpflänge von bis zu 7 m. Als Motor gelten auch Hilfs- oder Außenbordmotoren; 14.1 Umfang • Ihre eigenen/fremde Windsurfbretter und Surfbretter; • ferngelenkten Modellfahrzeugen; Mitversichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht als vom • Kitesurf- und Kitesailboards. Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer/Vormund für eine zu betreuende Person. 12.3 Subsidiaritätsklausel Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfange der Vertragsbestimmungen ebenfalls mitversichert die persönliche Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 12.2.3 genannten gesetzliche Haftpflicht der zu betreuenden Person. Wasserfahrzeuge in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige 14.2 Subsidiaritätsklausel Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsschutz für die zu betreuende Person in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu 12.4 Ergänzend zu Ziff. 12.2 gilt: anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen 12.4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Ihre Haftpflicht Versicherer Versicherungsschutz besteht. wegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der gebrauchten Fahrzeuge. 15 In welchem Umfang ist die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von 12.4.2 Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Lehrgeräten versichert? Führer eines Fahrzeuges nach Ziff. 12.2 beim Eintritt des Versicherungsfalles 15.1 Umfang • nicht die vorgeschriebene behördliche Fahrerlaubnis hat; Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme • das Fahrzeug unberechtigt geführt hat. • am fachpraktischen Unterricht (z.B. an einer Hoch-, Fach-, Die Verpflichtung zur Leistung bleibt Ihnen gegenüber bestehen, Gesamtschule oder Universität) an Betriebspraktika und wenn Sie das Vorliegen der Fahrerlaubnis bei dem berechtigten Ferienjobs. Der Ausschluss gemäß Ziff. 7.7 AHB 2017 bleibt Führer ohne Verschulden annehmen durften. bestehen. 13 In welchem Umfang sind Tiere versichert? 15.2 Lehrgeräte 13.1 Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Lehrgeräten (auch Maschinen). Bienen – nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die von Ihnen zu 15.3 Höchstersatzleistung gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden; Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Abweichend von Ziff. 13.1 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht mitversichert Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe 13.1.1 als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde und nicht begrenzt. gewerbsmäßiger Hüter/Reiter fremder Pferde (Fremdreiter), wenn dies gefälligkeitshalber und nur gelegentlich erfolgt; 15.4 Subsidiaritätsklausel 13.1.2 als Fahrer bei der Benutzung fremder Pferde und Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten Fuhrwerke zu privaten Zwecken, wenn dies nur gelegentlich und Tätigkeiten und Lehrgeräten in der Privat-Haftpflichtversicherung unentgeltlich erfolgt; besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko 13.1.3 als Halter oder Hüter von für Sie oder einer noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. mitversicherten Person verordneter Blinden- oder Begleithunde, sofern dies nicht gewerbsmäßig ist. Im Schwerbehindertenausweis 16 In welchem Umfang sind Abwässer- und muss das Merkzeichen H oder BL eingetragen sein. Allmählichkeitsschäden versichert? 13.2 Ausschlüsse 16.1 Abwässer 13.2.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Eingeschlossen sind – abweichend von Ziff. 7.14 AHB 2017 – Ansprüche aller Tierhalter/-eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer wegen Sach- und Vermögensschäden. und durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals. 13.2.2 Nicht versichert sind Halter einer Tierhaltergemeinschaft, 16.2 Allmählichkeitsschäden insbesondere Reitbeteiligungen. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden 13.2.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist das Hüten durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen von Hunden und Pferden und Ihre Haftpflicht als Fahrer bei der oder Feuchtigkeit und von Niederschlag (Rauch, Ruß, Staub und Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken, dergleichen). deren Halter mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und/oder zu den durch diesen Vertrag mitversicherten Personen gehört. 17 In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit 13.3 Subsidiaritätsklausel versichert? Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 13.1.1 bis 13.1.3 genannten 17.1 Unentgeltliche/entgeltliche Tagesmutter im eigenen Eigenschaften und Tätigkeiten in der Privat-Haftpflichtversicherung Haushalt besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder. Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern im Rahmen des eigenen Haushalts, auch außerhalb der Wohnung (z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.). 212230922 2504 Seite 7 von 9 [Seite 8] Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine 18.3 Subsidiaritätsklausel unentgeltliche oder entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern) handelt. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Der Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z. B. Kindergärten, Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu Kinderhorten oder Kindertagesstätten. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen 17.2 Entgeltliche Tagesmutter im Rahmen geringfügiger Versicherer Versicherungsschutz besteht. Beschäftigung außerhalb des eigenen Haushalts 19 Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als (gem. § 904 BGB)? Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder. Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden, für die Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der Dritte in Anspruch genommen werden, die Ihnen oder einer Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern mitversicherten Person in Notstandsituationen gem. § 904 BGB außerhalb des eigenen Haushalts, auch außerhalb einer Wohnung freiwillig Hilfestellung geleistet haben. (z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.). Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine 20 In welchem Umfang sind Ansprüche aus entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern) handelt, soweit Benachteiligungen für Privatpersonen versichert diese im Rahmen des Gesetzes über geringfügig Beschäftigte erfolgt. (AGG)? Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z. B. Kindergärten, Kinderhorten oder 20.1 Versichertes Risiko Kindertagesstätten. 20.1.1 Der Versicherungsschutz richtet sich nach den 17.3 Tageskinder Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2017), den Besonderen Bedingungen 17.3.1 Umfang und Risikobeschreibungen für Privat-Haftpflichtversicherung und den nachstehenden Bestimmungen. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. 20.1.2 Wir bieten Ihnen und den mitversicherten Personen - abweichend von Ziff. 7.17 AHB 2017 - Versicherungsschutz für den 17.3.2 Subsidiaritätsklausel Fall, dass Sie oder mitversicherte Personen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Der Versicherungsschutz für die Tageskinder in der Benachteiligungen aus den in Ziff. 20.1.3 genannten Gründen für Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf Schadensersatz anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten in Anspruch genommen werden. gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 17.4 Erziehungsberechtigte Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Gerichten geltend gemacht werden. Kinder erleiden. Für Sie und die mitversicherten Personen besteht 17.5 Ausschlüsse Versicherungsschutz als Dienstherr in Ihrem Privathaushalt oder für in sonstigen privaten Lebensbereichen beschäftigte Personen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Haftpflicht wegen Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber Abhandenkommens von Sachen und der Verlust von Geld der zu für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren betreuenden Kinder. Beschäftigungsverhältnis beendet ist. 20.1.3 Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die 18 In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die versichert? Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. 18.1 Umfang 20.2 Versicherungsfall/Zeitliche Abgrenzung des Abweichend von Ziff. 1.2 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht Versicherungsschutzes hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements versichert. 20.2.1 Ein Versicherungsfall ist – abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 - die erstmalige Geltendmachung eines Hierunter fällt z. B. Ihre Mitarbeit Haftpflichtanspruchs gegen Sie oder eine mitversicherte Person während der Dauer des Versicherungsvertrages. Im Sinne dieses • in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen und Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen Jugendarbeit; Sie oder eine mit- versicherte Person ein Anspruch schriftlich • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden; erhoben wird oder ein Dritter Ihnen oder einer mitversicherten Person • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Sie oder eine Musikgruppen,bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten mitversicherte Person zu haben. Gruppen 20.2.2 Die Anspruchserhebung sowie die zugrunde liegende 18.2 Ausschlüsse Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit der Versicherung erfolgt sein. Wird eine Benachteiligung durch fahrlässige Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Gefahren aus der Unterlassung verursacht, gilt sie im Zweifel als an dem Tag begangen, Ausübung von an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden. 18.2.1 öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern wie z. B. als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für 20.3 Höchstersatzleistung Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr; Für den Umfang unserer Leistung ist die im Versicherungsschein 18.2.2 wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem oder in dessen Nachträgen angegebene Versicherungssumme der Charakter wie z. B. als Betriebs- oder Personalrat, Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während eines Versichertenältester, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV, beruflicher Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle zusammen. Betreuer nach § 1897 (6) BGB. 212230922 2504 Seite 8 von 9 [Seite 9] 20.4 Ausschlüsse Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche Umweltschutz dienen, abweichen. 20.4.1 gegen Sie und/oder die mitversicherten Personen, soweit 21.2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden Sie bzw. die mitversicherte Person den Schaden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder 21.2.2.1 die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. herbeigeführt haben; Ihnen und/oder der mitversicherten Personen werden die Handlungen oder Unterlassungen nicht zugerechnet, die 21.2.2.2 für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. ohne ihr bzw. deren Wissen begangen worden sind; Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder hätten erlangen können. 20.4.2 die von den mitversicherten Personen gemäß Ziff. 1.2 geltend gemacht werden; 21.3 Höchstersatzleistung 20.4.3 teilweise abweichend von Ziff. 8.1 – Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden • welche vor Gerichten außerhalb Deutschlands geltend gemacht Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres werden – dies gilt auch im Falle der Vollstreckung von Urteilen, die eingetretenen Versicherungsfälle zusammen. außerhalb Deutschlands gefällt wurden –; • wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts ausländischer 21.4 Auslandsschäden Staaten; Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 und Ziff. 8.1 im 20.4.4 auf Entschädigung und/oder Schadenersatz mit Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ordnungs- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende oder Zwangsgelder, die gegen Sie oder die mitversicherten Personen Versicherungsfälle. verhängt worden sind; Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 20.4.5 wegen Gehalt, rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung, Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht Arbeitsverhältnissen und Sozialplänen sowie Ansprüche aus überschreiten. Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem 22 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert? Sozialgesetzbuch VII handelt. Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden 21 In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz von den durch den Gesamtverband der Deutschen (USchadG) versichert? Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen AVB PHV (Stand: Mai 2024) abweichen. 21.1 Versichertes Risiko 23 In welchem Umfang Persönlichkeits- und Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 1 AHB 2017, Namensrechtsverletzungen versichert? öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit Eingeschlossen sind - abweichend von Ziff. 7.16 AHB - während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen. • die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder • die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und 24 Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit bestimmungswidrig erfolgt ist. Für Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung gilt: Wir Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht werden uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, bei Gefälligkeitshandlungen von Ihnen oder mitversicherter Personen Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter berufen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer Versicherer (z. B. ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko). Umweltschaden ist eine • Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, • Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, • Schädigung des Bodens. Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017, Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind. 21.2 Ausschlüsse Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind 21.2.1 Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter) richten, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von 212230922 2504 Seite 9 von 9
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[Seite 1] Klauseln für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung (AHB KL Top-2017) Fassung 04.2025 Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart genannt wird. Die fehlenden Klauseln sind im Baustein-Bogen (B-PHV 2024) enthalten und gelten als versichert, wenn sie vereinbart werden. Inhaltsverzeichnis AH001-01 Eltern/Großeltern in AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes (In- Betreuungseinrichtungen und Ausland) AH002-02 Alleinstehender Familienangehöriger in AH022-01 Schäden durch Pflegepersonen, die nicht häuslicher Gemeinschaft auf Dauer beschäftigt sind AH003-02 Nicht zum/zur Ein-, Zwei-, Dreifamilien-, AH023-01 Vorsorge-Versicherungsschutz für aus Wochenend-/Ferienhaus und/oder dem Versicherungsschutz (Wochenend-/Ferien-)wohnung gehörige ausscheidende Kinder privat gemietete einzelne Garage (subsidiär) AH024-02 Selbständige nebenberufliche Tätigkeit AH007-02 Heizöltank oberirdisch (im In- und AH025-01 Erweiterungen zur Ausland) Forderungsausfalldeckung AH008-02 Heizöltank unterirdisch (im In- und AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (Auch Ausland) Drohnen) AH009-02 Selbstgenutztes Ein-, Zwei- oder AH028-01 Nicht deliktfähige Personen Dreifamilienhaus und/oder Ferienhaus/-wohnung) im Ausland AH029-01 Haftpflichtansprüche der versicherten (Mieter, Besitzer, Pächter) Personen untereinander AH010-02 Unbebautes Grundstück im Ausland AH030-01 Mietwagen im europäischen Ausland (auch Pächter) (Mallorca-Deckung) AH011-02 Verlust fremder beruflicher Schlüssel AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen AH012-02 Verlust ehrenamtlicher Schlüssel AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden an AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und gemieteten Kraftfahrzeugen Ausstattungsgegenstände in Ferienhäusern/-wohnungen sowie AH033-01 Be- und Entladeschäden Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und Wohnmobilen AH034-01 Neuwertentschädigung AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder Verlust AH035-01 Unterhaltung einer fremder Sachen Wandladestation/Wallbox im In- und Ausland AH019-01 Beschädigung medizinischer Diagnosegeräte AH020-01 Sachschäden an persönlichen Gegenständen von Arbeitskollegen 212230932_2504 Seite 1 von 7 [Seite 2] AH001-02 Eltern/Großeltern in Betreuungseinrichtungen AH008-02 Heizöltank unterirdisch (im In- und (Gilt nicht für die Tarife Single, Single mit Kind(er)) Ausland) Zusätzlich zu Ziff. 7 BBR-PHV 2017 sind Ihre Eltern und Großeltern Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche sowie die Ihres mitversicherten Partners mitversichert, wenn sie in Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer unterirdischen einer Betreuungseinrichtung wohnen. Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten inländischen und, gemäß AH009-02, ausländischen Grundstücken 1. Subsidiaritätsklausel mitversichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen Der Versicherungsschutz für die in dieser Klausel genannten Nachträgen. versicherten Personen in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. AH002-01 Alleinstehender Familienangehöriger in Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des häuslicher Gemeinschaft Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. (Gilt nicht für die Tarife Single, Single mit Kind(er)) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. Ergänzend zu Ziff. 7 BBR-PHV 2017 gelten folgende Personen mitversichert: Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und Mitversichert gilt die gleichartige gesetzliche Haftpflicht eines mit Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden alleinstehenden Familienangehörigen (vgl. Ziff. 7.5.1 AHB 2017). Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht AH009-02 Selbstgenutztes Ein-, Zwei-, mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Dreifamilienhaus und/oder Ferienhaus/-wohnung im Ausland AH003-02 Nicht zum/zur Ein-, Zwei-, Dreifamilien-, (Mieter, Besitzer, Pächter) Wochenend-/Ferienhaus und/oder (Wochenend-/Ferien-)wohnung gehörige 1. Umfang privat gemietete einzelne Garage Mitversichert ist – ergänzend zu Ziff. 9 BBR-PHV 2017 – Ihre (subsidiär) gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem 1. Umfang Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gelegenen (Ferien-) Wohnung und/oder Ihres Ein- oder Zwei-/Dreifamilienhauses Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten sowie der dazugehörigen Garagen und Gärten sowie eines vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von einer im Inland Schrebergartens. Als Wochenendhaus gilt auch ein auf Dauer gelegenen Garage. abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger. 2. Subsidiaritätsklausel 2. Ausschlüsse Der Versicherungsschutz für das unter Ziff.1 versicherte Objekt in der Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung des Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu unter Ziff.1 AH009-02 versicherten Objektes. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen 3. Leistungserfüllung Versicherer Versicherungsschutz besteht. Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in AH007-02 Heizöltank oberirdisch (im In- und der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen Ausland) ist. Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer oberirdischen AH010-02 Unbebautes Grundstück im Ausland Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten (auch Pächter) inländischen und, gemäß AH009-02, ausländischen Grundstücken mitversichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt 1. Umfang sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an Nordirland gelegenen, unbebauten Grundstückes, bis zu der im unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Größe. verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des muss vollständig unbebaut bleiben. Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. 212230932_2504 Seite 2 von 7 [Seite 3] 2. Leistungserfüllung AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Ausstattungsgegenstände in Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in Ferienhäusern/-wohnungen sowie der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und ist. Wohnmobilen 1. Umfang AH011-02 Verlust fremder beruflicher Schlüssel Mitversichert ist, in Ergänzung von Ziff. 3 BBR-PHV 2017, Ihre 1. Versichertes Risiko gesetzliche Haftpflicht bei der Beschädigung von beweglichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (z. B. Mobiliar, Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und Gardinen, Geschirr) in vorübergehend gemieteten abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden und Wohnmobilen bis zu dem im Versicherungsschein oder dessen berufsbezogenen Schlüsseln sowie Dienstschlüsseln (auch Nachträgen genannten Betrag. General-/Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem Nicht versichert sind fest eingebaute Möbel in Wohnmobilen (z.B. Gewahrsam befunden haben. Einbauküche, Vorzelt). Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige AH018-01 Beschädigung, Vernichtung oder Verlust Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für fremder Sachen vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. 1. Umfang Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und 2. Höchstersatzleistung abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im gepachtet, geliehen oder geleast wurden oder Gegenstand eines Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe besonderen Verwahrungsvertrages waren. begrenzt. 2. Ausschlüsse AH012-02 Verlust ehrenamtlicher Schlüssel Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: 1. Versichertes Risiko • Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen; Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Beanspruchung; dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-/ • Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten für eine und Wertpapieren; zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem Gewahrsam • Vermögensfolgeschäden; befunden haben und Ihnen im Rahmen einer nach • Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen; Ziff. 18 BBR-PHV 2017 mitversicherten ehrenamtlichen Tätigkeit Als Landfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft, überlassen wurden. durch Muskelkraft oder mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb an Land bewegt werden; Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen • Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden; Haftpflichtansprüche wegen Kosten für die notwendige • elektrische medizinische Diagnosegeräte sowie medizinische Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für Hilfsmittel. vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. 3. Höchstersatzleistung Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für 2. Ausschlüsse Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche begrenzt. aus • Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs); AH019-01 Beschädigung medizinischer • dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Diagnosegeräte 1. Eingeschlossen ist – in Ergänzung von 3. Höchstersatzleistung Ziff. 2.2 AHB 2017 und abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 und AH018-01 AHB KL Top-2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Beschädigung von elektrischen medizinischen Diagnosegeräten (z. B. Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im 24-Stunden-EKG-Geräte, 24-Stunden-Blutdruckmessgeräte, – nicht Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle, Unterarmgehstützen, begrenzt. Krankenbett und dgl.), die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geliehen werden oder Ihnen vorübergehend zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden. 2. In Ergänzung zu Ziff.1 sind zusätzlich versichert: • Dialysegeräte • Reizstromgeräte • Sauerstoffgeräte • Schlafmasken 212230932_2504 Seite 3 von 7 [Seite 4] 3. Subsidiaritätsklausel AH023-01 Vorsorge-Versicherungsschutz für aus Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten Geräte dem Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu ausscheidende Kinder anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen (gilt nicht für den Single-Tarif) Versicherer Versicherungsschutz besteht. Voraussetzungen für die Leistung AH020-01 Sachschäden an persönlichen Versicherungsschutz für Ihre mitversicherten Kinder (leibliche Kinder, Gegenständen von Arbeitskollegen Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder – auch die Ihres Lebenspartners) besteht beitragsfrei für drei Monate im bisherigen vereinbarten, bedingungsgemäßen Umfang fort, wenn der Versicherungsschutz für 1. Umfang diese aufgrund In Abweichung von Ziff. 7.7 AHB 2017 gelten während Ihrer a) Heirat oder gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Sachschäden an b) Gründung einer Lebenspartnerschaft oder persönlichen Gegenständen von Ihren Arbeitskollegen mitversichert. c) Gründung eines eigenen Hausstandes d) Auszug aus der häuslichen Lebensgemeinschaft mit dem 2. Ausschlüsse Versicherungsnehmer wegen Ausübung einer auf Dauer angelegten Berufstätigkeit mit Erhalt eines leistungsbezogenen Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Entgeltes • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige bedingungsgemäß enden würde. Beanspruchung; • Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden Voraussetzung ist, dass uns der Beendigungsgrund und der und Wertpapieren; Zeitpunkt gemäß a) bis d) unverzüglich in Textform angezeigt werden. • Vermögensfolgeschäden; • Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen. Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorge-Versicherung ab dem Eingang Ihrer Anzeige jedoch längstens bis zum Ablauf von drei Monaten ab dem Datum 3. Höchstersatzleistung des Ausscheidens gemäß a) bis d). Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Entschädigung wird nur geleistet, soweit keine Entschädigung aus Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. AH024-02 Selbständige nebenberufliche Tätigkeit AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes (In- Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend von Ziff. 7.7 und Ausland) und 7.8 AHB 2017 sowie 1.2 BBR-PHV 2017 - aus 1. Umfang • Ihrer selbständigen nebenberuflichen Tätigkeit. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht – ergänzend zu Voraussetzungen: Ziff. 9 BBR-PHV 2017 – als Betreiber eines Balkonkraftwerkes auf einem Objekt nach Ziff. 9.1.1 bis 9.1.3 BBR-PHV 2017 sowie • der Umsatz aus dieser Tätigkeit war in den letzten zwölf Monaten AH009-02 AHB KL Top-2017. vor dem Versicherungsfall nicht höher als der Betrag, der in § 19 Mitversichert sind Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung Abs. 1 UStG für Kleinunternehmer festgelegt ist. des erzeugten Stromes in ein fremdes Stromnetz. Dies gilt nicht, wenn • es sind keine Mitarbeiter angestellt. Sie Endverbraucher direkt versorgen. Kein Versicherungsschutz besteht für die hier folgenden aufgeführten Tätigkeiten: 2. Ausschlüsse • Handwerker Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind • Unternehmensberater • Züchter • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst • Ingenieure • Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung • Bauarbeiter gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen • Architekten • Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten. • Medizinische- und Heilberufe • Steuerberater • Finanzberater AH022-01 Schäden durch Pflegepersonen, die nicht • Rechtsberater auf Dauer beschäftigt sind Sofern der Jahres-Brutto-Gesamtumsatz den oben genannten Betrag Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die von übersteigt, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. einer bei Ihnen gegen Entgelt beschäftigten Pflegeperson verursacht wurden und soweit diese gegenüber Dritten aus dem Beschäftigungsverhältnis heraus entstehen. AH025-01 Erweiterungen zur Forderungsausfalldeckung Das Beschäftigungsverhältnis muss zeitlich auf max. ein halbes Jahr begrenzt sein. 1. Kosten der Rechtsverfolgung Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an Ihrem 1.1 Umfang Haushalt, an Ihrer Person, oder an im Haushalt lebenden mitversicherten Personen aus Ziff. 7 BBR-PHV 2017 und AH001-02 Abweichend von Ziff. 5.6.3.1 BBR-PHV 2017 übernehmen wir die und AH002-01. Kosten der Rechtsverfolgung zur Erlangung eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Urteils nach Ziff. 5.5.3 BBR-PHV 2017 vor einem Gericht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins, Islands, Monacos, San Marinos oder 212230932_2504 Seite 4 von 7 [Seite 5] Andorras soweit die Mindestschadenhöhe dem im Eine Prüfung bzw. Feststellung der Leistungsvoraussetzungen für Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Betrag einen versicherten Forderungsausfall ist nicht Bestandteil der beträgt. telefonischen Erstberatung und erfolgt durch uns im Zuge der Wir übernehmen auch die Kosten der notwendigen Schadensmeldung. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Feststellung der Zahlungs- bzw. Leistungsunfähigkeit nach Ziff. 5.5.4 BBR-PHV 2017. Die Service-Nummer der Anwaltshotline können Sie dem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen entnehmen. 1.2 Subsidiaritätsklausel 3.2 Höchstersatzleistung Der Versicherungsschutz für die Kosten der Rechtsverfolgung in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe Versicherer Versicherungsschutz besteht. begrenzt. (z.B. durch eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung) 3.3 Subsidiaritätsklausel 1.3 Zeitpunkt der Kostenerstattung Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer telefonischen anwaltlichen Erstberatung in der Privat-Haftpflichtversicherung Die Kosten nach Ziff. 1 werden erst im Nachhinein und nur dann besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: erstattet, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Dritten feststeht und wir anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko Leistungen aus der Forderungsausfalldeckung gegenüber Ihnen zu noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. erbringen haben. (z. B. durch eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung) 2. Gewaltopferschutz AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (auch 2.1 Voraussetzungen für die Leistung Drohnen) Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden und haben hierdurch einen 1. Umfang Personenschaden erlitten, werden wir uns bei Vorliegen eines im Übrigen nach Ziff. 5 BBR-PHV 2017 versicherten Forderungsausfalls Mitversichert ist – ergänzend zu 12.2.2 BBR-PHV 2017 – Ihre nicht auf den Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Schäden gemäß gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten Ziff. 7.1 AHB 2017 berufen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen Gebrauch von Flugmodellen zu privaten Zwecken verursacht werden. vorliegen: Das Flugmodell darf nur rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor) angetrieben werden und die im Versicherungsschein oder dessen 2.1.1 Kein Mitverschulden von mehr als 25 % Nachträgen genannte Startmasse nicht überschreiten. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Versicherungsschutz besteht nur, wenn Sie kein Mitverschulden von der Teilnahme an Flugmodell-Rennveranstaltungen und mehr als 25 % trifft. Maßgeblich für das Ausmaß eines etwaigen Flugmodell-Wettbewerben. Mitverschuldens ist ein in einem Zivilprozess ergangenes rechtskräftiges Urteil. Bei einem Mitverschulden von mehr als 25 % entfällt der Versicherungsschutz nach Ziff. 2 vollständig. 2. Geltungsbereich 2.1.2 Strafantrag Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, muss eine Anzeige der Straftat Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. erstattet und der Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft oder den Behörden und Beamten des Polizeidienstes bzw. des Amtsgerichts 3. Höchstersatzleistung schriftlich gestellt werden. Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte 2.1.3 Versicherte Schäden Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres Versichert sind ausschließlich Forderungsausfälle aufgrund von eingetretenen Versicherungsfälle zusammen. Personenschäden. 2.1.4 Subsidiaritätsklausel 4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten Wir leisten in dem Umfang keine Entschädigung, in dem Die geltenden Gesetze, Verordnungen, behördlichen Auflagen und sonstigen Bestimmungen sind von Ihnen einzuhalten. • ein anderer Versicherer (z. B. Ihr Schadensversicherer) • ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Das Flugmodell darf nicht geflogen werden, wenn Sie oder eine versicherte Person durch alkoholische Getränke oder andere Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um berauschende Mittel nicht in der Lage sind, das Flugmodell sicher zu Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche Ansprüche handelt. führen. Der Flugmodellführer ist gemäß dieser Obliegenheit ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille nicht mehr in der Lage das 2.2 Höchstersatzleistung Flugmodell sicher zu führen. Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Das Flugmodell darf nicht außerhalb der Sichtweite des Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Flugmodellführers betrieben werden. Hierzu zählt auch der Betrieb Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe ausschließlich mit optischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel begrenzt. Ferngläsern, Virtual Reality-Brillen, On-Board-Kameras etc. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung dieser 3. Telefonische Erstberatung Obliegenheiten findet Ziff. 10 AHB PHV 2017 entsprechend Anwendung. 3.1 Umfang Im Falle eines drohenden Forderungsausfalls gemäß Ziff. 5 BBR-PHV 2017 stellen wir Ihnen die Möglichkeit einer telefonischen Erstberatung hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beim schadenverursachenden Dritten durch unsere Anwaltshotline zur Verfügung. 212230932_2504 Seite 5 von 7 [Seite 6] AH028-01 Nicht deliktfähige Personen 5. Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen des Fahrzeugs 1. Umfang Kein Versicherungsschutz besteht für Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und gebrauchten Fahrzeuge. mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. Wir behalten uns Rückgriffsansprüche wegen unserer Aufwendungen AH031-01 Rabattrückstufung bei geliehenen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen Kraftfahrzeugen Aufsichtspflichtverletzung) vor, soweit diese nicht Versicherte dieses Vertrages sind. 1. Umfang 2. Höchstersatzleistung Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - wenn Sie oder eine versicherte Person beim Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad, Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Wohnmobil bis 4t), das Ihnen oder ihr von einem Dritten unentgeltlich Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden begrenzt. verursacht. 2. Ausschlüsse AH029-01 Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander Es besteht kein Versicherungsschutz • für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum Mitversichert sind abweichend von Ziff. 7.4 und 7.5.1 AHB 2017 dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch (z. B. Firmen, Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander Dienstwagen, Leasingfahrzeuge) länger als 4 Wochen überlassen wegen Personenschäden. wurden. • für Schäden am geliehenen Kfz • für die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der AH030-01 Mietwagen im europäischen Ausland Kfz-Kaskoversicherung (Mallorca-Deckung) 3. Höchstersatzleistung 1. Umfang Erstattet wird der durch die Rückstufung des Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend zu Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - als Führer eines entstehende Vermögensschaden. fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs (zum Beispiel Mietwagen), soweit aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre Haftpfichtversicherung kein oder nicht ausreichender begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Versicherungsschutz besteht (subsidiärer Versicherungsschutz). Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. 2. Geltungsbereich Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt. Versicherungsschutz besteht auf einer Reise in der EU, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Island, Monaco, San Marino oder Andorra. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung 3. Versicherte Fahrzeuge entnommen werden kann. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für folgende Fahrzeuge: • Personenkraftwagen (bis maximal 9 Personen) AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden an • Krafträder gemieteten Kraftfahrzeugen • Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht 1. Umfang Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017, Bootsanhängern. Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 und AH031-01 AH KL Top 2017 - die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, an fremden gemieteten Kraftfahrzeugen 4. Besondere Pflichten und Obliegenheiten a) durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer geeigneten Kraftstoffen gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit b) durch Reinigungs-, Pflege-, Reparatur- und Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie Instandsetzungsarbeiten. sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeugs Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu Gebrauch überlassen wurden. sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der • die erforderliche Fahrerlaubnis hat und berechtigt ist das Fahrzeug 2. Ausschlüsse zu führen. • in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und nicht durch Kein Versicherungsschutz besteht bei Haftpflichtansprüchen wegen alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. beeinflusst ist. 212230932_2504 Seite 6 von 7 [Seite 7] 3. Höchstersatzleistung und Nordirland gelegenen Wandladestation/Wallbox zu den Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 BBR-PHV 2017 genannten Objekten Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. • die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang). AH033-01 Be- und Entladeschäden • die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird. • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst. 1. Umfang Die Versicherung greift nur, wenn die Installation von einem Fachbetrieb durchgeführt wurde. Versichert ist - abweichend von Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers zugefügt werden. Ihnen steht es frei, einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. 2. Ausschlüsse Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger bleiben ausgeschlossen. 3. Höchstersatzleistung Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Personen, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. AH034-01 Neuwertentschädigung 1. Umfang Abweichend von 1 AHB 2017 leistet der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Sofern für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart wurde, gilt diese nicht bei einer Neuwertentschädigung. Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. 2. Ausschlüsse Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. mobile Telefone, Pager), b) Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (z. B. Laptop, Tablet-PC), c) Film- und Fotoapparaten, d) elektrischen und elektronischen Geräten e) Brillen jeder Art 3. Höchstersatzleistung Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt. AH035-01 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im In- und Ausland Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung einer im Inland und/ oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien 212230932_2504 Seite 7 von 7
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[Seite 1] Bausteine für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung (B-PHV 2025) Fassung 04.2025 Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten. Inhaltsverzeichnis B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien (auch als Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien Inland 1 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken 2 Bauherrenrisiko 3 Unbebautes Grundstück 4 Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen 5 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox 6 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch (Gewässerschaden) 7 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage 8 Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung) Ausland 9 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Ausland 10 Unbebautes Grundstück im Ausland 11 Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland 12 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im Ausland 13 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im Ausland (Gewässerschaden) 14 Leistungserfüllung B-PHV 02-01 Bestleistung 1 Umfang 2 Höchstersatzleistung 3 Ausschlüsse Seite 1 von 4 [Seite 2] B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien (auch als Übersteigt der Voranschlag diese Summe, so muss für das gesamte Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen Vorhaben eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien 3 Unbebautes Grundstück Inland Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines Grundstückes bis zu der im Versicherungsschein oder dessen 1 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer folgender Immobilien: 4 Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen 1.1 Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus, 4.1 Vermietung von Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern 1.2 einer oder mehrerer Wohnungen, Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern. Wochenend-/Ferienwohnung genutzt wird. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu Bei Wohnungseigentum besteht Versicherungsschutz in Ihrer gewerblichen Zwecken. Eigenschaft als Sondereigentümer. Dabei ist mitversichert Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ansprüchen der Gemeinschaft der 4.2 Vermietung von Wochenend-/Ferienhäusern und/oder Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Wochenend-/Ferienwohnungen Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf Ihren Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen 4.2.1 Umfang Eigentum. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von 1.3 eines Wochenend-/Ferienhauses, Wochenend-/Ferienhäusern und/oder Wochenend-/Ferienwohnungen. 1.4 eines Schrebergartens, Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu 1.5 eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten gewerblichen Zwecken. Wohnwagens. 4.2.2 Subsidiaritätsklausel 1.6 Für die in den Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Immobilien ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 4.2.1 versicherte Objekt in Eigentümer zugehöriger Garagen, Gärten und vorhandener der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu Flüssiggastanks mitversichert. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen 1.7 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer Versicherer Versicherungsschutz besteht. einer nicht zu einer in Ziff. 1.1 – 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen einzelnen Garage. 4.3 Vermietung von Einliegerwohnungen Subsidiaritätsklausel Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Einliegerwohnungen in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 1.7 des Bausteines Bausteines B-PHV 01-01. B-PHV 01-01 versicherte Objekt in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko gewerblichen Zwecken. noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. 4.4 Vermietung einzelner Zimmer (dauerhaft) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekte von Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung Ihnen ausschließlich zu privaten Wohnzwecken verwendet werden. einzelner Zimmer in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines Bei Zwei- und Dreifamilienhäusern gilt dies für eine Wohnung im B-PHV 01-01. versicherten Objekt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu Mitversichert gelten von Ihnen selbstgenutzte Büro- und gewerblichen Zwecken. Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm geringer als 50 % ist. 4.5 Vermietung einzelner Zimmer an Feriengäste (vorübergehend) Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen als Eigentümer obliegen (z. B. bauliche Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf vorübergehenden Vermietung von einzelnen Zimmern an Feriengäste Gehwegen). in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01. Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Um Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen folgende Eigentümer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Voraussetzungen erfüllt sein: Eigentumswechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw. Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft. • Es handelt sich um Ihr selbst bewohntes Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus. • Die Zimmer werden an Feriengäste vermietet. 2 Bauherrenrisiko • Es wird keine gewerbsmäßige Fremdenpension betrieben. • Es ist kein Personal zur Bedienung der Gäste eingestellt. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr sowie aus der Ausführung von Bauarbeiten in Eigenleistung (Neubauten, Umbauten, Nicht versichert ist die Haftpflicht für Beschädigung, Zerstörung und Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) bis zu der im Verlust von Gegenständen, die von den Gästen eingebracht werden. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten, veranschlagten Bausumme je Bauvorhaben. Seite 2 von 4 [Seite 3] 4.6 Vermietung von Eigentumswohnungen, Räumen zu • einer Bioenergieanlage, gewerblichen Zwecken und Garagen • einer Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW thermische Leistung Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von für ein Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3 sowie Ziff. 3 des Bausteines B-PHV 01-01. 4.6.1 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Eigentumswohnungen. Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist, dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu ist. gewerblichen Zwecken. Mitversichert sind 4.6.2 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Anzahl von Garagen und/oder einzelnen gelegenen • Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung des erzeugten Räumen in einem Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines Stromes in das eigene oder in das Netz eines B-PHV 01-01 zu gewerblichen Zwecken, sofern der Anteil der Energieversorgungsunternehmens (private und gewerbliche gewerblich genutzten Fläche in qm geringer als 50 % ist. Nutzung). Dies gilt nicht, wenn Sie Endverbraucher direkt versorgen. Endverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. 5 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox 8.2 Ausschlüsse Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als Eigentümer einer Wandladestation/Wallbox zu den in Ziff. 1 sowie Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ziff. 4.1 bis 4.3 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten. • Ansprüche wegen Schäden, die während und durch das Errichten Für den Versicherungsschutz ist es erforderlich, dass die Montage dieser Anlagen entstehen (insbesondere durch Erdbohrungen); und Installation der Wandladestation/Wallbox durch ein • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst; Fachunternehmen durchgeführt wurde und diese beim Netzbetreiber • Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung angemeldet ist. gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen; • Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten Kein Versicherungsschutz besteht, wenn • die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit Ausland einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang). • die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird. 9 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Ausland • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst. 9.1 Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke 6 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrem (Gewässerschaden) selbstgenutzten, in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche und Nordirland gelegenen, nachfolgend genannten Eigentums: Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gemäß 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder 9.1.1 Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus; oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank) versichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den 9.1.2 Wochenend-/ Ferienwohnung; Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. 9.1.3 Wochenend-/ Ferienhaus; Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne, dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an 9.1.4 dazugehörige Garagen und Gärten sowie eines unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch Schrebergartens. Als Wochenend-/Ferienhaus gilt ein auf Dauer verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. Wir ersetzen die Aufwendungen zur Widerherstellung des Zustandes, 9.2 Ausschlüsse wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung der unter Ziff. 9.1. versicherten Objekte Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. 9.3 Leistungserfüllung Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in Anwendung. der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. 7 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage 10 Unbebautes Grundstück im Ausland Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer privat genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für ein Umfang Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1 und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Dies gilt ausschließlich für die Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Einleitung in ein Gewässer. Grundstückes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien 8 Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung) und Nordirland, bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich 8.1 Umfang mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer und Betreiber 11 Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland • einer Photovoltaikanlage, • einer Solaranlage auch Balkonkraftwerk, Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung einer • einer genehmigungsfreien Klein-Wind-, Wasserkraftanlage bis zu Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines 15 kW, Wochenend-/Ferienhauses in einem Staat des Europäischen • einer Wärmepumpenanlage, • einer Geothermieanlage (Erdwärme) bis 100 m Tiefe, Seite 3 von 4 [Seite 4] Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten 2 Höchstersatzleistung Königreich Großbritannien und Nordirland (subsidiär). Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen gewerblichen Zwecken. und Kosten begrenzt. 12 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im Ausland 3 Ausschlüsse Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen Eigentümer einer Wandladestation/ Wallbox zu den in Ziff. 9.1 sowie sind Ziff. 11 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten. • ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Versicherungsbedingungen dieser Versicherung; • gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse; • die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit • bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen, einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang). sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei Zurich) • die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird. sind; • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst gestellt • berufliche oder gewerbliche Risiken; werden. • Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen (die Assistance-Leistungen von Zurich werden in einem separaten Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist, Dokument aufgeführt); dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt • bei uns optional abschließbare Leistungen. ist und die Wandladestation/Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet ist. 13 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im Ausland (Gewässerschaden) 13.1 Umfang Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gem. 9.1.1 bis 9.1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank). Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne, dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. 14 Leistungserfüllung Unsere Leistungen zu Ziff. 9 - 13 des Bausteines B-PHV 01-01 erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. B-PHV 02-01 Bestleistung (Dieses Risiko kann nur als Zusatzrisiko zu der Top-Deckung versichert werden) 1 Umfang Sofern ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Privat-Haftpflichtversicherung mit weitergehenden Leistungsumfang oder höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) als die Zurich Insurance Europe AG anbietet, wird die Zurich Insurance Europe AG auf Ihren ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch hin im Schadenfall den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern. 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