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Versicherungsmakler / Rechtsschutzversicherung / Bedingungsarchiv

NRV Neue Rechtsschutz NRV Plus: die Bedingungen im Volltext

Bausteinsystem der NRV (ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT) mit unbegrenzter Summe, Stichentscheid, zwei Monaten Wartezeit und XXL-Bausteinen für Widerspruchsverfahren, Erbrecht und Kapitalanlagen.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei NRV Neue Rechtsschutz einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif NRV Rechtsschutz Plus (Vertrieb VHV) von NRV Neue Rechtsschutz (Rechtsschutzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an NRV Neue Rechtsschutz weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 82 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Rechtsschutzfalllaut Versicherungsschein„Soweit keine konkrete Versicherungssumme vereinbart ist, ist die Versicherungssumme unbegrenzt.“Informationsblatt, Seite 3
Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Kalenderjahresja, bis zur Versicherungssumme„Soweit keine konkrete Versicherungssumme vereinbart ist, ist die Versicherungssumme unbegrenzt.“Informationsblatt, Seite 3
Darlehen für eine Strafkaution, um die Haft oder Untersuchungshaft zu verschonenja, bis 300.000 €„für die Zahlung einer Kaution bis zu einem Betrag in Höhe von 300.000 EUR“§ 5 Abs. 5 b), Seite 28
Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfallja, bis zur Versicherungssumme„die vereinbarte Selbstbeteiligung. Diese ziehen wir von den von uns zu tragenden Kosten ab“§ 5 Abs. 3 c), Seite 28
Erhöhung der Selbstbeteiligung nach Rechtsschutzfällen (gestaffelte Selbstbeteiligung)nicht geregelt
Senkung oder Wegfall der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahrennicht geregelt
Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigungja„wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Wege der außergerichtlichen Mediation nach § 5a erledigt wurde“§ 5 Abs. 3 c), Seite 28
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und Gerichtsstandja„in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf den Azoren, auf Madeira (Europadeckung).“§ 6 Abs. 1, Seite 15
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO)nicht geregelt

Wartezeiten und Vorvertraglichkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginnja„erst nach Ablauf von zwei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit)“§ 4 Abs. 1, Seite 25
Wartezeit im Arbeitsrechtja„Arbeits-Rechtsschutz, (§ 2 b)),“§ 4 Abs. 1, Seite 16
Wartezeit im Wohnungs- und Grundstücksrechtja„Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, (§ 2 c)),“§ 4 Abs. 1, Seite 21
Wartezeit im Vertrags- und Sachenrechtja„Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, (§2 d)),“§ 4 Abs. 1, Seite 21
Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachenja„Für folgende Leistungsarten besteht Versicherungsschutz jedoch erst nach Ablauf von zwei Monaten“§ 4 Abs. 1, Seite 25
Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechselja„Damit Sie bei einem Versichererwechsel möglichst keine Nachteile haben“§ 4a Abs. 1, Seite 26
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn)ja„Zu Ihren Gunsten bleiben Versicherungsfälle unberücksichtigt, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.“§ 4 Abs. 2, Seite 25

Leistungsarten im Privatbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche gegen Schädiger)ja, bis zur Versicherungssumme„für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.“§ 2 a), Seite 25
Arbeits-Rechtsschutz (Arbeitsverhältnis, Kündigung, Zeugnis)ja, bis zur Versicherungssumme„um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus Arbeitsverhältnissen“§ 2 b), Seite 21
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Mieter der selbst bewohnten Wohnungja, bis zur Versicherungssumme„Miet- und Pachtverhältnissen“§ 2 c), Seite 21
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Eigentümer der selbst genutzten Wohneinheitja, bis zur Versicherungssumme„Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in einer der folgenden Eigenschaften nutzen“§ 29 Abs. 1, Seite 51
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für vermietete Einheiten (Vermieter)ja, bis zur Versicherungssumme„Vermieter,“§ 29 Abs. 1 b), Seite 14
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Kauf, Reparatur, Reise, Versicherung)ja, bis zur Versicherungssumme„um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen.“§ 2 d), Seite 21
Steuer-Rechtsschutz vor Finanz- und Verwaltungsgerichtenja, bis zur Versicherungssumme„vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.“§ 2 e), Seite 21
Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahrenja, bis zur Versicherungssumme„Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten“§ 25a Abs. 2 b), Seite 36
Sozialgerichts-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„vor deutschen Sozialgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren“§ 2 f), Seite 21
Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahrenja, bis zur Versicherungssumme„Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-Rechtsschutz“§ 25a Abs. 2 c), Seite 16
Verwaltungs-Rechtsschutz (Schule, Hochschule, Behördenbescheide)ja, bis zur Versicherungssumme„in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.“§ 2 g) bb), Seite 21
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren“§ 2 h), Seite 21
Straf-Rechtsschutz bei Vergehen (fahrlässig und vorsätzlich vorgeworfen)ja, bis zur Versicherungssumme„wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden … Sie rückwirkend Versicherungsschutz“§ 2 i) bb), Seite 22
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.“§ 2 j), Seite 21
Opfer-Rechtsschutz (Nebenklage, Beistand für Verletzte)ja, bis zur Versicherungssumme„Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten“§ 2 n), Seite 16
Daten-Rechtsschutz (Auskunft, Löschung, Schadenersatz nach DSGVO)ja, bis zur Versicherungssumme„für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“§ 2 m), Seite 22
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtja, bis zur Versicherungssumme„für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien-, lebenspartnerschafts-, betreuungs-und erbrechtlichen Angelegenheiten.“§ 2 k), Seite 22
Familienrecht über die Beratung hinaus (Unterhalt, Sorge, Umgang)ja, bis 1.000 €„Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht“§ 25a Abs. 2 e), Seite 39
Erbrecht über die Beratung hinaus (Erbstreit vor Gericht)ja, bis 1.000 €„besteht abweichend von § 3 Abs. 2 g) Versicherungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus.“§ 25a Abs. 2 e), Seite 39

Verkehrs-Rechtsschutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schadenersatz nach Verkehrsunfällenja, bis zur Versicherungssumme„Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a),“§ 21 Abs. 4 a), Seite 18
Vertragsrecht rund ums Fahrzeug (Kauf, Reparatur, Leasing)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bezieht sich auf die im Versicherungsschein bezeichneten Kraftfahrzeuge zu Lande und Anhänger“§ 21 Abs. 6, Seite 34
Verkehrs-Straf-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird“§ 2 i) aa), Seite 21
Bußgeld- und Verwarnungsverfahren im Straßenverkehrja, bis zur Versicherungssumme„Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j).“§ 21 Abs. 4 g), Seite 34
Führerschein-Rechtsschutz (Entzug, Punkte, Fahrverbot)ja, bis zur Versicherungssumme„Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2 g) aa),“§ 21 Abs. 4 e), Seite 34
Schutz als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgastja„auch in der Eigenschaft als Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer und Fahrer von Pedelecs versichert.“§ 25 Abs. 1, Seite 37
Wasserfahrzeuge (Motor-, Segelboote, Jetski) als Fahrzeuge mitversichertja„Sie sind darüber hinaus als Fahrer und Mitfahrer fremder oder eigener Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft versichert, wenn diese Motorfahrzeuge ausschließlich privat genutzt werden.“§ 21 Abs. 3, Seite 33
Elektrokleinstfahrzeuge und E-Bikes (E-Scooter, Pedelec, S-Pedelec)ja„E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs, Elektrokleinstfahrzeugen“§ 21 Abs. 3 a), Seite 34

Erweiterte Bausteine

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzdelikte, ohne Verurteilungsvorbehalt)ja, bis zur Versicherungssumme„Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden“Sonderbedingungen, Seite 1
Internet-Rechtsschutz bei Identitätsmissbrauchja, bis zur Versicherungssumme„Ihre digitale Identität wird geschädigt und auf Ihren Namen werden Käufe veranlasst“§ 2 a), Seite 21
Persönlichkeitsrecht und Cybermobbing, einschließlich Löschkostenja, bis zur Versicherungssumme„Ihr Ruf/Ihre Online-Reputation wird im Internet geschädigt. Sie verlangen Beseitigung.“§ 2 a), Seite 21
Urheberrecht (Abwehr von Abmahnungen, etwa Filesharing)ja, bis 750 €„Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle übernehmen wir insgesamt höchstens 750 EUR.“§ 2 o), Seite 22
Kapitalanlage-Rechtsschutz (Wertpapiere, Fonds, Beteiligungen)ja, bis 15.000 €„Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) gilt nicht bei einem Anlagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich 15.000 EUR.“§ 25a Abs. 3, Seite 50
Rechtsschutz in Bausachen (Planung, Errichtung, Umbau)nein„der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils“§ 3 Abs. 1 d) bb), Seite 22

Kosten und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediatorja, bis 2.000 €„tragen wir die Kosten eines in Deutschland tätigen Mediators bis zu 2.000 EUR je Mediation.“§ 5a Abs. 1, Seite 28
Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfallja„JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene und unabhängige Anwälte per Telefon, über alle Rechtsgebiete, auch in nicht versicherten Bereichen.“Dienstleistungen, JURCALL, Seite 14
Anwaltliche Beratung vor einem Rechtsschutzfall (Vorsorgeberatung)ja, bis zur Versicherungssumme„Für eine Erstberatung tragen wir jedoch höchstens 190 EUR.“§ 5 Abs. 1 a), Seite 27
Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständigerja, bis zur Versicherungssumme„Ihre Kosten für einen Sachverständigen.“§ 5 Abs. 1 f), Seite 15
Reisekosten zu einem ausländischen Gerichtja, bis zur Versicherungssumme„Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht“§ 5 Abs. 1 g), Seite 27
Übersetzer- und Dolmetscherkostenja, bis zur Versicherungssumme„für die Übersetzung der Unterlagen, wenn dies notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen.“§ 5 Abs. 5 a), Seite 28
Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge)ja„Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme“§ 5 Abs. 3 d), Seite 28
Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquotenein„Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen.“§ 5 Abs. 3 b), Seite 27
Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinausnein„maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts“§ 5 Abs. 1 a), Seite 27

Ausland

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rechtsschutz in Europa und den Mittelmeeranrainerstaatenja, bis zur Versicherungssumme„in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln“§ 6 Abs. 1, Seite 3
Rechtsschutz weltweit (Höchstbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„und zwar im Rahmen Ihrer versicherten Rechtsschutzform“§ 6 Abs. 2, Seite 29

Anwaltswahl und Streit um die Deckung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Freie Anwaltswahlja„Den Rechtsanwalt können Sie auswählen.“§ 17 Abs. 3, Seite 4
Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwältenicht geregelt
Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussichtja„des Rechtsanwalts ist für Sie und uns bindend“§ 3a Abs. 2, Seite 25
Schiedsgutachterverfahren statt Stichentscheidkeine„Stichentscheidverfahren“§ 3a, Seite 19

Versicherte Personen und Tarifformen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Single-Tarif (eine Person)ja„KLAUSEL ZU DEN §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ“Klausel Single-Rechtsschutz, Seite 56
Familientarif mit Ehe- oder Lebenspartnerja„Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner“§ 25 Abs. 2, Seite 35
Mitversicherung der Kinder (Altersgrenze, Ausbildung, eigene Wohnung)ja„bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten.“§ 25 Abs. 2, Seite 35
Seniorentarif für Personen ohne Erwerbstätigkeitja„§ 30 Rechtsschutz Ruhestand“§ 30, Seite 52
Selbstständigen-Klausel: Ausschluss von Streit aus selbstständiger Tätigkeitja„Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen.“§ 25 Abs. 1, Seite 35
Mitversicherung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bis zu einer Umsatzgrenzeja, bis 22.000 €„der Gesamtumsatz Ihrer selbstständigen Tätigkeit und der Ihres Lebenspartners zusammen in den letzten 12 Monaten vor dem Versicherungsfall höchstens 22.000 EUR betrug.“§ 25a Abs. 6, Seite 41

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Baurisiko (Erwerb, Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau)ja„dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll“§ 3 Abs. 1 d), Seite 23
Ausschluss Spiel und Wette, Gewinnzusagenja„Spiel- oder Wettverträgen“§ 3 Abs. 2 f) aa), Seite 3
Ausschluss Kapitalanlage und Spekulationsgeschäfteja„Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften“§ 3 Abs. 2 f) aa), Seite 23
Ausschluss Scheidung und Scheidungsfolgen über die Beratung hinausja„Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrechts“§ 3 Abs. 2 g), Seite 23
Ausschluss von Streit mitversicherter Personen untereinanderja„zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Rechtsschutzversicherungsvertrages“§ 3 Abs. 4 a), Seite 24
Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfälleja„ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlich begangenen Straftat“§ 3 Abs. 5, Seite 24

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällenja„Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und besteht für diese Versicherungsschutz, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen.“§ 13 Abs. 2, Seite 32
Nachhaftung: Rechtsschutzfälle aus der Vertragszeit, die erst nach Vertragsende gemeldet werdenja„Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu diesem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich nicht mehr bei uns versichert.“§ 4 Abs. 3 b), Seite 25
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Beitragsfreie Fortführung für Hinterbliebene nach Tod des Versicherungsnehmersnicht geregelt
Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wirdnicht geregelt
Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt
  • ARB NRV 2024 Plus Fassung: ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Kopie bei einem Vermittler, nicht beim Versicherer selbst

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: ARB NRV 2024 Plus
[Seite 1] Rechtsschutzversicherung Verbraucherinformationen Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK- GARANT: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK- GARANT: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden in Kooperation mit: [Seite 2] 2 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Informationsblatt zu Versicherungsprodukten  3 Information zur Barrierefreiheit nach § 14 BFSG i.V.m. Anlage 3 5 Allgemeine Informationen nach § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)  6 Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht  10 Datenschutzhinweise bei Beantragung des Versicherungsvertrages  11 Dienstleister und Auftragnehmer der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft 13 Dienstleistungen14 Allgemeine Hinweise 15 Wie sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung zu lesen?  18 Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2026 Plus ohne Klassik-Garant  19 Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2026 Plus ohne Klassik-Garant: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen  57 Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2026 Plus ohne Klassik-Garant: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden 61 Wir verwenden in den nachfolgend aufgeführten Texten personenbezogene Bezeichnungen. Diese beziehen sich auf alle Geschlechter. Zur besseren Lesbarkeit ist in den Texten nur die männliche Form aufgeführt. Hinweis [Seite 3] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 3 Rechtsschutzversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft Deutschland, Amtsgericht Mannheim HRB 179 Produkt: (Hinweis an den Vermittler dieser Rechtsschutzversicherung: Bitte tragen Sie den Produktnamen der beantragten Rechtsschutzversicherung vollständig in das dafür vorgesehene Feld ein!) Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte einer Rechts- schutzversicherung. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und den für Ihren Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs- bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsbausteine für eine Rechtsschutzversicherung an. Mit dieser Rechtsschutzver- sicherung sorgen wir dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen in den von Ihnen versicherten Lebensbereichen wahrnehmen können. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? 3 Mit der Rechtsschutzversicherung bieten wir  Wir haben eine Wartezeit vereinbart: Ihnen einen bedarfsgerechten Rechtsschutz Versicherungsschutz erhalten Sie nur für z.B. im privaten Lebensbereich, im berufli- Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ab- chen und/oder verkehrsrechtlichen Bereich. lauf der Wartezeit eingetreten ist. 3 Der Rechtsschutz erstreckt sich auf Leis-  Eine Streitigkeit hat mehrere Ursachen: Ver- tungsarten. Diese decken die wichtigsten sicherungsschutz haben Sie in der Regel nur, Rechtsbereiche ab (z.B. Schadenersatz­oder wenn die erste Ursache nach Versicherungs- Arbeitsrecht). beginn liegt.  Wir haben eine Selbstbeteiligung vereinbart: Welche Kosten übernehmen wir? In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung 3 Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts. müssen Sie die Kosten eines jeden Versiche- 3 Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher. rungsfalls selbst tragen. 3 Entschädigung für Zeugen und Sachver- ständige, die das Gericht heranzieht. Gibt es Deckungsbeschränkungen? 3 Kosten des Prozessgegners, wenn Sie ! Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich verpflichtet sind, diese zu tragen. 3 Kosten einer Mediation bis zu 2.000 EUR. Für höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Me- der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenhei- diationen tragen wir jedoch insgesamt nicht ten nicht, zum Beispiel: mehr als 4.000 EUR. ! Streitigkeiten um Kauf, Verkauf oder Finanzie- rung eines Grundstücks, das bebaut werden 3 Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsver- fahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei soll, Anrufung eines Gerichts erster Instanz ent- stehen würden. ! Streitigkeiten kenrechte, um Urheber-, Patent-­oder Mar- Wie hoch ist die Versicherungssumme? ! Streitigkeiten um Erwerb, Veräußerung, Ver- waltung und Finanzierung von Kapitalanlagen, 3 Soweit keine konkrete Versicherungssumme vereinbart ist, ist die Versicherungssumme ! Streitigkeiten um Spiel- oder Wettverträge oder um Gewinnzusagen. unbegrenzt. [Seite 4] 4 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Wo bin ich versichert? 3 Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen. Das gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B. Steuer-Rechtsschutz) auf deutsche Gerichte beschränkt ist. 3 Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie darüber hinaus auch weltweiten Versicherungsschutz im Ver- kehrsbereich, im privaten Bereich und für die nichtselbstständige, berufliche Tätigkeit. Welche Verpflichtungen habe ich? — Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft auch Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Rechtsstreitigkeiten. — Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müssen. — Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. — Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. — Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monat- lich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Ver- sicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen). Es sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und für diese besteht Versicherungsschutz: Dann können Sie oder wir den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen. Sie können auch kündigen, wenn wir für einen eingetretenen Versicherungsfall die Leistungspflicht bejaht haben, wenn wir den Versicherungsschutz unberechtigt ablehnen oder den Beitrag erhöhen. [Seite 5] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 5 Information zur Barrierefreiheit gemäß § 14 BFSG i. V. m. Anlage 3 Wir setzen uns für die digitale Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen ein und erfüllen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsge- setzes (BFSG) in der jeweils geltenden Fassung. 1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung 3. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen Diese Erklärung bezieht sich auf unsere Website www.nrv- Unsere digitalen Dienstleistungen erfüllen die Anforderungen rechtsschutz.de und die dortigen elektronischen Dienstleistun- des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSGV) gemäß § 3 Abs. gen wie unter anderem die Bereitstellung von Online-Formula- 2 BFSG. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage harmonisierter ren (Schnellkontakte), damit Sie uns Änderungen zu Ihrer europäischer Normen und technischer Spezifikationen, soweit Rechtsschutzversicherung (etwa zum Familienstand, beim amt- verfügbar. lichen Kfz-Kennzeichens) mitteilen können. Diese Dienste stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern über 4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde unsere Website zur Verfügung. Für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanfor- derungen ist folgende Behörde zuständig: 2. Gestaltung und Durchführung der Dienstleistung Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit Die genannten digitalen Angebote wurden unter Berücksichti- (MLBF) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gung anerkannter Standards zur Barrierefreiheit (z. B. EN 301 Gleichstellung Sachsen-Anhalt 549, WCAG 2.1) gestaltet. Dies betrifft insbesondere: » die Integration der Software DIGIaccess, mit Optionen zur Postfach 39 11 55 Kontrasterhöhung, Schriftgrößenanpassung, Screenreader- 39135 Magdeburg Kompatibilität und Tastaturnavigation, Telefon: 0391 567 6970 » die schrittweise Korrektur der Überschriftenstruktur und E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de semantischen Auszeichnung von Inhalten, » sowie die redaktionelle Kennzeichnung von PDF-Dokumenten. [Seite 6] 6 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT / Allgemeine Informationen nach § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) 1. Identität des Versicherers beitrags und zur Rechtzeitigkeit der Zahlung entnehmen Sie dem entsprechenden Paragrafen der beigefügten Allgemeinen Be- Ihr Versicherer ist die dingungen. Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung Augustaanlage 25, 68165 Mannheim. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbe- Er hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Sitz und sondere zur Zahlungsweise der Beiträge, können Sie dem Ver- Registergericht sind in Mannheim (HRB 179). sicherungsschein sowie den Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen und eventuell geltenden besonderen Vereinbarungen 2. Ansprechpartner im Ausland und Klauseln entnehmen. entfällt Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags können wir – solange die Zahlung noch nicht bewirkt ist – vom Vertrag zu- 3.  adungsfähige Anschrift des Versicherers L rücktreten. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungs- Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft falls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Aktiengesellschaft Auch wenn Sie Folgebeiträge trotz unserer Mahnung nicht zah- Augustaanlage 25, 68165 Mannheim len, können Sie den Versicherungsschutz verlieren. Weitere In- vertreten durch die Vorstände formationen hierzu finden Sie in den ARB NRV 2026 Plus ohne Ralf Beißer (Sprecher), Michael Diener KLASSIK-GARANT. Die Fälligkeit des Beitrags können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. 4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Gegenstand der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft 10. Befristung der Gültigkeitsdauer dieser Informationen Aktiengesellschaft ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind für den einer Rechtsschutzversicherung. Zeitraum von 6 Wochen gültig, sofern der gewählte Tarif nicht früher für den Verkauf geschlossen werden muss. 5. Zugehörigkeit zu einem Sicherungsfonds entfällt 11. Kapitalanlagerisiko entfällt 6. Bedingungen, Tarifbestimmungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung 12. Angaben über das Zustandekommen des a) Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Bedingungen Vertrages/Versicherungsschutzes sind den Ihnen ausgehändigten Unterlagen beigefügt. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag geschlossen a) Angaben über die Art, den Umfang, die Fälligkeit und die Er- worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, in dem füllung der Leistung des Versicherers finden Sie in dem Ver- Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Ihr sicherungsschein sowie in den Allgemeinen Bedingungen für Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir Ihren Antrag auf Ab- die Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2026 Plus ohne schluss des Versicherungsvertrags angenommen haben bzw. KLASSIK-GARANT, besonderen Vereinbarungen und Klauseln. wenn wir Ihre Annahmeerklärung zu unserem Antrag erhalten haben. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls 7. Gesamtpreis der Versicherung noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet (vgl. Den gesamten, zu entrichtenden Beitrag für Ihren Rechtsschutz- Punkt 9). vertrag können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Falls Sie zusätzliche Leistungen (Zusatzversicherungen) eingeschlos- Vorbehaltlich Ihres Widerrufsrechts nach § 8 Versicherungsver- sen haben, finden Sie an dieser Stelle auch die Aufteilung des tragsgesetz sind wir berechtigt, Ihren Antrag auf Abschluss ei- Beitrags auf Haupt- und Zusatzversicherungen. nes Versicherungsvertrages bis zum Ablauf von einem Monat anzunehmen. 8. Zusätzliche Kosten Diese Annahmefrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Zusätzlich zu dem unter Punkt 7 genannten Gesamtpreis der Versicherung werden von uns keine weiteren planmäßigen Ge- Haben wir Ihnen einen Antrag auf Abschluss eines Versiche­ bühren oder Kosten erhoben. rungsver­trages unterbreitet, so halten wir uns 6 Wochen an die- sen Antrag gebunden. Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zu- sätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pau- schalen Abgeltungsbeitrag gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt beispiels­weise bei Erteilung einer Ersatzurkunde oder von Abschriften des Versicherungsscheins, schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen, Verzug bei Folgebeiträgen, Rückläufern im Lastschriftverfahren, Durchführung von Ver- tragsänderungen. Für den Fall des Verzugs bei Folgebeiträgen beachten Sie bitte Folgendes: Erfolgt die Zahlung eines Folgebeitrags nicht oder nicht rechtzeitig, geraten Sie in Verzug, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Im Falle des Verzugs kann auch ein ersatzpflichtiger Verzugsscha- den entstehen. Weitere Regelungen zur Fälligkeit des Folge- [Seite 7] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 7 13. Widerruf Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 – Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen » der Versicherungsschein, » die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, » diese Belehrung, » das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, » und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft Augustaanlage 25 68165 Mannheim Telefax: +49 621 4204-180 E-Mail: info@nrv-rechtsschutz.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie zu erstatten, wenn Sie hierzu ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Versicherungs- schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der im Versicherungsschein ausgewiesenen Jahresprämie pro Tag. Bei vereinbarter Halbjahresprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/180 der im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie pro Tag. Bei vereinbarter Vierteljahresprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/90 der im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie pro Tag. Bei vereinbarter Monatsprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/30 der im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie pro Tag. Der Versicherer hat Ihnen zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollstän- dig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versi- cherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Abschnitt 2 Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen auf- geführt: Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. die  Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; 2. die  ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsbe- rechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; [Seite 8] 8 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; 4. die  wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Ver- sicherers; 5. den  Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszu- weisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genau- er Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises er- möglichen; 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter An- gebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich In- formationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermitt- lung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen ei- ner hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Ver- tragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 12. die  Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt; 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, so- wie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Vo- raussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu be- schreiten, hiervon unberührt bleibt; 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. 14. Laufzeit des Vertrages 17. Vertragsklausel über das auf Ihren Vertrag anwendbare Recht Den vereinbarten Versicherungsbeginn finden Sie im Ver­ und über das zuständige Gericht sicherungsschein. Dort ist auch der vereinbarte Ablauf der Ver- Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- sicherung angegeben. land Anwendung. Informationen über das zuständige Gericht finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedin- 15. Beendigung des Vertrages gungen. Der vereinbarte Ablauf der Versicherung ist im Versicherungs- schein angegeben. 18. Sprache der Versicherungsbedingungen, der Kommunikation und dieser Information Nähere Angaben zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen Auf Ihren Vertrag findet die deutsche Sprache Anwendung. finden Sie in den beigefügten ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK- GARANT, eventuell geltenden besonderen Vereinbarungen und Das bedeutet, dass alle Vertragsunterlagen, wie zum Beispiel die Klauseln. Versicherungsbedingungen, diese Information und die übrigen Verbraucherinformationen und auch die Kommunikation wäh- 16. Abweichendes Recht bei Vertragsanbahnung rend der Laufzeit Ihres Vertrages in deutscher Sprache verfasst sind bzw. erfolgt. entfällt [Seite 9] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 9 19. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Unser Unternehmen nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Versicherungsombudsmann e.V.“ teil. Als Verbraucher können Sie damit auf Grundlage der Ver- fahrensordnung des Versicherungsombudsmann (VomVO) das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in An- spruch nehmen. Den Versicherungsombudsmann e.V. erreichen Sie wie folgt: Tel.: 0800 3699-000 (kostenfrei) Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Ver- bindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie den Versicherungsombudsmann e.V. kostenpflichtig unter +49 30 206058-0. Oder im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de. (Unter dieser Internetadresse finden Sie auch einen Auszug der VomVO) Fax: 0800 3699-000 (kostenfrei) Post: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens unberührt bleibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. 20. Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde Sie haben die Möglichkeit, sich im Beschwerdefall an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn oder Postfach 1253 53002 Bonn zu wenden. https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Kontakt/Verbraucher/ verbraucher_artikel.html [Seite 10] 10 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT / Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver- damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, wer- und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzu- den die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin Vertrags­ geben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. bestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand- wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht kön- anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungspe- nen Sie der nachstehenden Information entnehmen. riode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? als zehn Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ih- den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag in- nen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Text- nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die form gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Dies gilt insbesondere für unsere Fragen zu etwaigen Vorversiche- Sie in unserer Mit­teilung hinweisen. rungen sowie Anzahl und Art Ihrer Rechtsanwaltsbesuche. Fragen wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Ver­tragsannahme in Textform Ausübung unserer Rechte nach gefahrerheblichen Umständen, sind Sie auch insoweit zur An- Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zeige verpflichtet. zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend Anzeigepflicht verletzt wird? gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Aus- übung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom nachträglich wei­tere Umstände angeben, wenn für diese die Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der angezeigten Gefahr­umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun- kannten. gen, geschlossen hätten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertrags- Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklä- änderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertrags­ ren wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, blei- schluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf ben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. » weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- rungs­falles Stellvertretung durch eine andere Person » noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Per- tungspflicht son vertreten, so sind bezüglich der Anzeige­pflicht, des Rücktritts, ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertre- Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher ters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufe­ können sich darauf, dass die Anzeige­pflicht nicht vorsätzlich oder nen Vertragszeit entspricht. grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last Kündigung fällt. Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorver- tragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuld- los verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung ei- ner Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun­ gen, geschlossen hätten. [Seite 11] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 11 / Datenschutzhinweise bei Beantragung des Versicherungsvertrages Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezo- » zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere genen Daten durch die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Aktiengesellschaft* und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zuste- Versicherungsmissbrauch hindeuten können. henden Rechte. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft* Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten Augustaanlage 25 oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbei- 68165 Mannheim tung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. Telefon: +49 621 4204-280 V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. E-Mail-Adresse: nrv@nrv-rechtsschutz.de Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht ge- Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der oben nannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor genannten Postanschrift oder unter: informieren. datenschutz@nrv-rechtsschutz.de Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Rückversicherer: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutz- Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten Ver- gesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen sicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforder- des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), sowie aller weiteren maß- lich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversi- geblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf cherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) ver- pflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirt- Vermittler: schaft präzisieren. Diese können Sie im Internet abrufen unter Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Ver- https://nrv-rechtsschutz.de/hinweise/ mittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Ver- an Ihren Vermittler, soweit der Vermittler diese Informationen zu Ih- trages. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten, um das von rer Betreuung und Beratung in ihren Versicherungs- und Finanz- uns zu übernehmende Risiko einschätzen und bestimmen zu können. dienstleistungsangelegenheiten benötigt. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policie- Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe, rung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir Datenverarbeitung durch Kooperationspartner: etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmens- Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht gruppe und unserer Kooperationspartner nehmen bestimmte Daten- möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen verarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unter- Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. nehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtli- Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe oder cher Vorgaben. Die Daten aller bei einem Unternehmen der Neue Kooperationspartner besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft* be- Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenser- stehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten vice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unterneh- Vertragsanpassung, -ergänzung oder für umfassende Auskunftser- men der Gruppe oder durch einen Kooperationspartner verarbeitet teilungen. werden. In unserer Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Externe Dienstleister: Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzli- nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein oder verarbeiten diese chen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. gemäß Art. 9 Abs. 2 f) DSGVO. Erstellen wir Statistiken mit diesen Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienst- Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO leister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen i. V. m. § 27 BDSG. bestehen, können Sie der Übersicht (Dienstleisterliste) im Anhang Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns sowie in der jeweils aktuellen Version unserer Dienstleisterliste auf oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann ins- unserer Internetseite unter https://nrv-rechtsschutz.de/hinweise/ besondere erforderlich sein: entnehmen. » zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Weitere Empfänger: » zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weite- andere Produkte der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesell- re Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung ge- schaft Aktiengesellschaft* und deren Kooperationspartner sowie setzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, Fi- für Markt- und Meinungsumfragen, nanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden). Stand 18.08.2025 Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter. [Seite 12] 12 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Dauer der Datenspeicherung Bonitätsauskünfte Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vor- ist, fragen wir bei Auskunfteien (z.B. Bürgel, Infoscore, Creditreform, kommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt wer- First Debit) Informationen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zah- den, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht lungsverhaltens ab. werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu Datenübermittlung in ein Drittland dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nach- Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Über- weis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus mittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein an- dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäsche- gemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere ange- gesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre. messene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmens- Betroffenenrechte interne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter be- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern können Sie stimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern. Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Aktiengesellschaft Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und Die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesell- maschinenlesbaren Format zustehen. schaft ist ein Unternehmen der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg (www.nuernberger.de), im Sinne des § 7 Nr. 13 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Widerspruchsrecht Kooperationspartner der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesell- Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer schaft Aktiengesellschaft: personenbezogenen Daten zu Zwecken der » VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover Direktwerbung zu widersprechen. » Mannheimer Versicherung AG, Augustaanlage 66, 68165 Mannheim Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung Zur Unternehmensgruppe der Neue Rechtsschutz-Versicherungsge- berechtigter Interessen, können Sie dieser sellschaft Aktiengesellschaft gehört: Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer » JURCALL GmbH, Augustaanlage 25, 68165 Mannheim besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den o.g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations- freiheit Hausanschrift: Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart Tel.: +49 711 615 541-0 Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssys- tem (HIS) der Besurance HIS GmbH zur Unterstützung der Risiko- beurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leis- tungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmiss- brauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter www.besurance-his.de. Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Be- darf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit den von Ihnen im An- trag benannten früheren Versicherern erfolgen. Erfahren wir im Nachhinein, dass Sie bei einem Versicherer rechtsschutzversichert waren, den Sie im Antrag nicht benannt haben, kann ein Austausch von personenbezogenen Daten auch mit diesem Versicherer erfolgen. Stand 18.08.2025 Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter. [Seite 13] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 13 Dienstleister und Auftragnehmer der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft Liste der Dienstleister der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft, die im Sinne der Artikel 21 und 22 der „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) personenbezogene Daten im Auftrag erheben und verarbeiten und/oder im Wege der Funktionsübertragung übermittelt bekommen können. Die folgende Liste nennt mögliche Dienstleister und Auftragnehmer der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft. Das bedeutet, dass für jede Datenverarbeitung, Datenerhebung und Datenübermittlung im Einzelfall geprüft wird, ob und wenn ja welcher Dienstleister/Auftragneh- mer beauftragt wird. Keinesfalls erfolgt eine automatische Datenübermittlung an jeden, der in der Liste genannt ist. Ergänzende Informationen zum Datenschutz und dessen Umsetzung bei der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft finden Sie unter www.nrv-rechtsschutz.de/hinweise/ Dort finden Sie auch diese Liste, die laufend aktualisiert wird. Auftragnehmer, Kooperationspartner Übertragene Aufgaben Einzelne Stellen Nürnberger Allgemeine Versicherungs- GARANTA Versicherungs-AG Österreich Betreuungs-, Verkaufsförderungs- und Steuerungsaktivitäten in den Allgemeine Versicherungs AG Vertriebswegen, Zahlungsverkehr, Bestandsverwaltung Mannheimer Versicherung AG Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG Datenschutz-, Geldwäschebeauftragter, Personal, Recht JURCALL GmbH Assistanceleistung MetaMed Assistance GmbH Assistanceleistung ADR GmbH Assistanceleistung InterEurope AG juristische Tätigkeit, Schadenbearbeitung/Ausland VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH juristische Tätigkeit, Schadenbearbeitung DAHAG Rechtsservice AG Assistanceleistung First Debit GmbH Serviceleistung Forderungsmanagement DATIS IT - Services GmbH Hosting und Housing, EDV antares Informations-Systeme GmbH Service und Wartung, EDV März Network Services GmbH Service und Wartung, EDV SER Solutions Deutschland GmbH Service und Wartung, EDV ISS Software GmbH Service und Wartung, EDV Deutsche Post AG Porto und Versand Deutsche Post Direkt GmbH Porto und Versand Deutsche Post E-Post Solutions GmbH Porto und Versand Künzler Städtereinigung GmbH Aktenvernichtung Versicherungsombudsmann e.V. Schlichtung Auftragnehmer, Kooperationspartner Kategorien Rückversicherer Risikoprüfung, Schadenprüfung Vermittler Postservice, Bestandsverwaltung Rechtsanwälte Prozessführung, Forderungseinzug Gutachter Anspruchsprüfung Mediatoren Beratung Übersetzer Übersetzung Auskunfteien Wirtschaftsauskünfte Inkassounternehmen Inkasso Stand 18.08.2025 [Seite 14] 14 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Dienstleistungen Unsere Dienstleistungen vermitteln wir, solange Ihr Rechtsschutzvertrag besteht und wir das Dienstleistungsangebot aufrechterhalten. Wir können ohne vorherige Information Dienstleistungen generell oder teilweise einstellen oder inhaltlich ändern und die Dienstleistungspartner wechseln. Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie deswegen nicht vorzeitig kündigen. Eine gesonderte Kündigung der Dienstleistungen ist nicht vorgesehen. Wir haften nicht für Umstände im Zusammenhang mit Nicht- oder Schlechterfüllung der Dienstleistungen. Für die Erbringung der Dienstleis- tungen an sich und deren Inhalt ist der Dienstleistungspartner allein verantwortlich. JURCALL Kostenfrei: Unternehmervorsorgevollmacht (nicht bei § 27a ARB) Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh- JURCALL-Leistungen: mer genannten Inhaber/Geschäftsführer Mit der JURCALL-Karte haben NRV-Kunden den Anwalt immer dabei Kostenfrei: Paket Reputation & Rezensionen | Telefonische Rechtsberatung Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet- JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene Dreimal während der Vertragslaufzeit und unabhängige Anwälte per Telefon, über alle Rechtsgebiete, auch in nicht versicherten Bereichen. Weitere Informationen zu JURCALL und den Dienstleistungen | Bußgeldcheck: Geblitzt? Gefilmt? JURCALL hilft Ihnen! finden Sie auf der Homepage unter www. jurcall.de | Online-Beratung per E-Mail in versicherten Bereichen | Chat-Beratung | Aufhebungsvertrags-Check (Arbeitsrecht) JURCASH | Vertrags- und Dokumenten-Check (ausgewählte Bereiche) Inkassoservice der NRV JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird. Als Gewerbetreibender oder Vermieter werden Sie den professio- nellen, beitragsfreien Inkassoservice JURCASH bei ihrem Forde- JURCALL-Kosten: rungsmanagement schätzen. | Die Kosten für die juristische Beratung per Telefon, online oder Chat übernimmt die NRV JURCASH-Vorteile auf einen Blick: | Die Nutzung von JURCALL wird nicht als Rechtsschutz-Schaden Im Inkassoverfahren gewertet. Dies gilt nicht für die Online-Beratung | Grundsätzlich ohne Mitglieds- und Jahresbeitrag, Einmalgebühr Für Privatkunden zusätzlich im XXL-Baustein (§§ 25a und 30a ARB) oder Erfolgsprovision weitere JURCALL-Leistungen enthalten: | Keine Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid, auch keine Kostenfrei: Dokumentencenter Bar­auslagen | Vertragssammlung mit über 100 Musterverträgen (Privatbereich) Voraussetzung: positive Bonitätsauskunft über den Schuldner, d. h., Schuldner ist bekannt, keine eidesstattliche Versicherung, Insolvenz oder Haftanordnung des Kostenfrei: Paket Vorsorge Schuldners und Forderung ist unbestritten, d. h., es liegen keine Mängel­rügen vor. | Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit Aktualisierungsservice | Beauftragter Inkassodienstleister ist zertifizierter Vertragspartner | Sorgerechtsverfügung der SCHUFA-Holding AG Einmal während der Vertragslaufzeit für Sie und für Ihren | Zahlungsaufforderung an Schuldner mit SCHUFA-Flyer Lebenspartner | Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) und Saldenmeldung Kostenfrei: Paket Nachlass an die SCHUFA | Beratung und Anleitung zum Testament | Telefoninkasso mit Einwands- und Widerspruchsbearbeitung | Beratung über digitalen Nachlass | Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen bis | Beratung und Erstellung von Bestattungsverfügungen zur ­Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Einmal während der Vertragslaufzeit für Sie und für Ihren Onlineinkasso – schnell und benutzerfreundlich Lebenspartner | Persönlicher Zugang zum Online-Forderungsmanagement über Kostenfrei: Paket Reputation ­Kunden-Log-in Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet | Forderungsübergabe und Übersicht über alle laufenden und Dreimal während der Vertragslaufzeit. ­erledigten Forderungen mit Suchfunktion | Bonitätsauskünfte oder Adressermittlung mit Archivfunktion Für Selbstständige/Firmen zusätzlich im XXL Baustein (§§ 28a, 27a ARB) weitere JURCALL-Leistungen enthalten: Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte Kostenfrei: Website-Check | Einfach, preisgünstig und schnell über Ihren persönlichen | Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung Zugang zum Online-Portal unseres Inkassopartners Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh- mer genannten Inhaber/Geschäftsführer Kostenfrei: AGB-Check JURCASH-APP | Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Wirksamkeit nach deutschem Recht | Mit der JURCASH-App profitieren NRV-Kunden von Bonitäts- Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh- auskünften aller führenden Auskunfteien in Echtzeit und direkter mer genannten Inhaber/Geschäftsführer Inkassoübergabe über die Scan-Funktion, einem transparenten Kostenfrei: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht – für den Inkassoarchiv und umfangreichen Statistiken. privaten Lebensbereich Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh- mer genannten Inhaber/Geschäftsführer und den mitversicherten Weitere Informationen zu JURCASH finden Sie auf der Homepage Lebenspartner unter www. jurcash.de [Seite 15] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 15 / Allgemeine Hinweise 1. Was ist im Schadenfall zu beachten? Ausland Im Ausland ist die Schadenabwicklung meistens schwierig und zeit- JURCALL GmbH raubend. Hier bewährt sich die Hilfe der NRV ganz besonders. Denn Ein Unternehmen der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesell- durch unsere Unterstützung und den Einsatz eines ausländischen schaft Aktiengesellschaft (NRV) Anwalts kann Ihr Recht schneller und besser durchgesetzt werden. Für eine erste Einschätzung Ihres Problems können Sie als NRV-Kun- de bei der JURCALL GmbH (JURCALL) anrufen – der kompetenten Vertragsinhalte Anwaltshotline. JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung oder möchten durch unabhängige und erfahrene Anwälte direkt und kostenfrei, so Sie wissen, ob Ihr Vertrag Ihren aktuellen Schaden absichert? Dann oft Sie wollen und in allen Rechtsgebieten. Sogar wenn Sie Rat in rufen Sie uns an: Tel. +49 621 4204-888. Hier erhalten Sie alle Aus- einer nicht versicherten Angelegenheit benötigen. Die Kosten der künfte, die Sie für Ihre Unterlagen oder für Ihren Rechtsfall benöti- telefonischen Rechtsberatung übernimmt die NRV. gen. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 2. Welche Kosten übernehmen wir? +49 621 490 977-20 zu erreichen. Wir zahlen die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Sie können aber auch einen Rückruftermin vereinbaren unter Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Diese sind grundsätzlich https://jurcall.de/services/rueckruf-service/ oder Ihr Rechtsproblem vor allem über https://jurcall.de/rechtsberatung/online-beratung/ schildern. » die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts, Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an. Sie werden dann zurückge- » die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachver- rufen. ständigengebühren sowie Vollstreckungskosten, » die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Inter- Selbstverständlich bekommen Sie auf Wunsch auch einen qualifizier- essen entstandenen Prozesskosten, soweit Sie zu deren Erstattung ten Anwalt in Ihrer Nähe vermittelt. Die Tätigkeit dieses Rechtsanwal- verpflichtet sind, tes ist jedoch nicht kostenfrei. Besteht Versicherungsschutz, so über- » die Kosten eines Mediators. nehmen wir die Kosten im Rahmen der Bedingungen. Wir sorgen für die Bereitstellung eines Darlehens von bis zu Fristen 300.000 EUR für eine Strafkaution. Lassen Sie sich gleich telefonisch durch einen von JURCALL vermit- Außerdem sorgen wir bei Verfahren im Ausland für die Übersetzung telten Rechtsanwalt beraten, wenn der Schadenfall eingetreten ist. notwendiger Unterlagen. Geldstrafen und Bußgelder dürfen wir Ihnen Dies ist besonders wichtig, um gesetzlich vorgeschriebene Fristen allerdings nicht abnehmen. einzuhalten. Fristen werden gesetzt z. B. bei gerichtlichen Verfahren, Strafbefehlen, Bußgeldbescheiden, Kündigungsschutzklagen, Mahn- Ihr Rechtsschutz gilt grundsätzlich in ganz Europa, in den Anlieger- und Vollstreckungsbescheiden sowie bei allen Rechtsbehelfen, wie staaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf den Azoren Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw. und auf Madeira. In einigen Rechtsschutzbereichen besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz. Weitere Einzelheiten über das Verhalten nach dem Eintritt des Ver­ sicherungsfalles entnehmen Sie bitte § 17 der Allgemeinen Bedin- 3. Welche Lebensbereiche können versichert werden? gungen für die Rechtsschutzversicherungen (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT. Sie sind nichtselbstständig: Sie können versichert werden als Mediation » Privatperson, Möchten Sie einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung » Kraftfahrer und lieber aus dem Weg gehen und trotzdem Ihren Fall zu Ihrer Zufrieden- » Berufstätiger. heit lösen lassen? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit der außer- gerichtlichen Konfliktlösung, bei der Sie eine unabhängige und neu- Das Risiko als Kraftfahrer wird durch den Verkehrs-Rechtsschutz trale Person, der Mediator, auf dem Weg zu einem Kompromiss mit oder den Fahrer-Rechtsschutz abgedeckt. Ihrem Gegenüber begleitet. Besteht eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung über ein Kfz, sind Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, so rechnen wir diese zudem Sie, Ihr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein nicht an, wenn Sie den Mediator für die Problemlösung nutzen und genannter sonstiger Lebenspartner und die minderjährigen Kinder der Fall dadurch erledigt wurde. als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Sie zahlen auch keine Selbstbeteiligung, wenn die Mediation nicht Leichtkrafträdern versichert. erfolgreich war und Sie in derselben Angelegenheit nun einen Rechts- anwalt benötigen. Vorausgesetzt ist, dass Sie mindestens drei Jahre Der Fahrer­-Rechtsschutz – für Personen, die nur fremde Fahrzeuge bei der NRV versichert sind und in dieser Zeit keine Kostendeckungs- lenken – schützt den Versicherungsnehmer als Fahrer, aber auch als anfrage bei der NRV gestellt haben. Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer. Die sonstigen Lebensbereiche werden durch den Privat- und Berufs- Rechtsschutz abgesichert. Als Nichtselbstständiger kann man sich für alle drei Bereiche – Ver- kehr, Privat und Beruf – mit dem kombinierten Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz absichern. Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken ist ein besonderes Risiko, das eingeschlossen werden kann. [Seite 16] 16 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Sie sind selbstständig: XXL-Bausteine Für den beruflichen und betrieblichen Bereich gibt es für Sie als Erweitern Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auf Bereiche, die vom Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen den Berufs- oder Firmen- Versicherungsschutz üblicherweise nicht umfasst sind. Rechtsschutz. Das sind z.B. Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Wider- Den Verkehrsbereich, den privaten Bereich und den Rechtsschutz für spruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-, Sozial- und Verwal- Eigentümer und Mieter können Sie ebenfalls absichern. tungs-Rechtsschutz. Für die verschiedenen Lebensbereiche bietet die Rechtsschutzver- Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich aus Ihrem sicherung folgende Leistungen: Versicherungsschein und den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK- Schadenersatz-Rechtsschutz GARANT. z. B. für die Durchsetzung von gesetzlichen Schadenersatzansprü- chen aufgrund erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden Im Übrigen gilt: durch ein Verschulden anderer. Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen gelten Leistungs- verbesserungen, für die kein Mehrbeitrag erhoben wird, auch für be- Arbeits-Rechtsschutz stehende, ungekündigte Verträge, denen unsere ARB NRV 2026 Plus wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis ohne Klassik-Garant zugrunde liegen. Leistungsverbesserungen wer- kommt. den ab Gültigkeit dieser neuen Versicherungsbedingungen wirksam, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, und gelten für Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Versicherungsschutzfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten. wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstücks­ eigentümer oder als Mieter behaupten müssen. 4. Wer ist versichert? Versicherungsschutz erhalten in erster Linie Sie selbst als Versiche- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht rungsnehmer. wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Le- bens, z. B. Kauf- und Reparaturverträge, geltend gemacht oder ab- Im Verkehrs-Rechtsschutz sind der berechtigte Fahrer und die In- gewehrt werden müssen. sassen des versicherten Fahrzeuges mitversichert. Im Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, Privat- und Berufs- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Rechtsschutz für Nichtselbstständige, Privat-, Berufs- und Verkehrs- wenn wegen Steuern oder anderer Abgaben, z. B. Gebühren und Zöl- Rechtsschutz für Nichtselbstständige und im Landwirtschafts- und len, ein Prozess vor dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht not- Verkehrs-Rechtsschutz erstreckt sich der Versicherungsschutz auf wendig wird. den ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genann- ten sonstigen Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die Sozialgerichts-Rechtsschutz unverheirateten, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden Kinder wenn ein Prozess vor dem Sozialgericht angestrengt werden muss, (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) sowie die im Haushalt leben- weil z. B. die gesetzliche Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung den Enkel und unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem nicht leistet. Zeitpunkt, in dem die vorgenannten Kinder und Enkel erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen z. B. für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren wegen Einschrän- Der Rechtsschutztarif für Singles ist für Alleinstehende mit oder ohne kung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuch- Kinder gedacht. auflage usw. Ist der XXL-Baustein mit abgeschlossen, so erstreckt sich der Ver­ sicherungsschutz auch auf Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mit- Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten versicherten Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, soweit wenn es im privaten Bereich z. B. um die Anfechtung eines Abitur- diese Personen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und zeugnisses vor dem Verwaltungsgericht geht. Wirtschaftsgemeinschaft) leben und an Ihrem Wohnsitz gemeldet sind. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz z. B. für die Verteidigung in standesrechtlichen Verfahren der freien Haben Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nach Single-Tarif abge- Berufe. schlossen, dann erstreckt sich der Versicherungsschutz im XXL-Bau- stein nur auf die mit Ihnen verwandten und verschwägerten Perso- Straf-Rechtsschutz nen. z. B. für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körper- Im Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz sind auch Ihre Arbeitnehmer verletzung, weil eine andere Person durch einen Verkehrsunfall ver- in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt. letzt wurde. 5. Ist jeder Rechtsstreit versichert? Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z. B. für den Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen in den meisten Rechtsfällen des täglichen Lebens. Beratungs-Rechtsschutz Haben Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, wenn Sie sich bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien-, so besteht wegen des Vorwurfs vorsätzlicher Verkehrsstraftaten Ver- Lebenspartnerschafts- und Erbrechts lediglich beraten lassen. sicherungsschutz, sofern nicht das Strafgericht eine Vorsatztat rechtskräftig feststellt. Opfer-Rechtsschutz wenn Sie Opfer einer schweren Gewaltstraftat geworden sind und Im Bußgeldverfahren tritt die Versicherung ohne Rücksicht auf Vor- z. B. Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz durchsetzen satz oder Fahrlässigkeit ein. möchten. Außerhalb des Verkehrsbereichs sind alle Verfahren wegen des Vor- wurfs von Straftaten, die allein in der vorsätzlichen Begehungsweise unter Strafe stehen, nicht versicherbar. Wir bieten auch einen [Seite 17] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 17 Spezial-Straf-Rechtsschutz an, im Rahmen dessen Rechtsschutz 7. Wie lange läuft Ihre Versicherung? auch wegen vorsätzlicher Straftaten besteht, solange keine rechts- kräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt. Die Rechtsschutzversicherung wird in der Regel mit einer Dauer von drei Jahren abgeschlossen, mindestens jedoch von einem Jahr. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ferner besonders Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei schwere oder nicht abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randge­ Monate vor dem vereinbarten Ablauf gekündigt wird. biete, die nur für einen geringen Teil der Versichertengemeinschaft von Interesse sind, wie z. B. Streitigkeiten Sie können unabhängig von der Vertragsdauer auch kündigen, wenn » vor internationalen Gerichtshöfen, wir trotz Vorliegen eines Versicherungsfalles den Rechtsschutz un- » aus dem Recht der Handelsgesellschaften, berechtigt ablehnen. » in ursächlichem Zusammenhang mit Bau­vorhaben, Außerdem haben Sie eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit, » aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht, wenn wir für einen eingetretenen Versicherungsfall die Leistungs- » wegen der Vergabe von Studienplätzen. pflicht bejaht haben. Solche Einschränkungen sind notwendig, damit der Beitrag für ­unsere Kunden erschwinglich bleibt. Haben wir für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten einge- tretene Versicherungsfälle die Leistungspflicht bejaht, haben nicht Zudem besteht auch kein Rechtsschutz für Fälle, die sich vor Versi- nur Sie, sondern auch wir eine außerordentliche Kündigungsmöglich- cherungsbeginn ereignet haben. keit. Bei einigen Leistungsarten – etwa beim Arbeits-, Wohnungs- und Verlegen Sie Ihren Sitz, Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen oder stän- Grundstücks-, Vertrags- und Sachenrechts-, Steuer-, Sozialgerichts- digen Aufenthalt ins Ausland, endet der Vertrag mit der Verlegung. und Verwaltungs-Rechtsschutz – besteht eine Wartezeit von zwei Sie müssen uns die Verlegung unverzüglich anzeigen und die behörd- Monaten. Das bedeutet, dass sich ein Versicherungsfall auf diesen liche Bestätigung zur Kenntnis bringen. Gebieten frühestens zwei Monate nach Versicherungsbeginn ereignet haben darf. Im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nicht- Teilen wir Ihnen mit, dass wir den Beitrag Ihres Versicherungsver- selbstständige – ECO – beträgt die Wartezeit beim Arbeits-Rechts- trages erhöhen wollen, ohne dass sich der Umfang des Versiche- schutz 6 Monate. rungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag inner- halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Die Einzelheiten über den Umfang Ihrer Rechtsschutzversicherung Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die entnehmen Sie bitte den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT. Beitragserhöhung wirksam werden soll. 6. Was ist während der Laufzeit des Vertrages zu beachten? Zahlung Jeder Versicherungsvertrag gibt den Beteiligten bestimmte Rechte; er erlegt ihnen aber auch gewisse Pflichten auf. Damit Sie im Scha- denfall Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden, empfiehlt sich die regelmäßige und pünktliche Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge. Sollte sich der Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung aufgrund einer Beitragsanpassung ändern, werden wir Ihnen dies mitteilen. Änderungen Sie müssen uns alle Veränderungen des versicherten Risikos melden (z. B. den Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in eine selbst- ständige Tätigkeit und umgekehrt, Änderungen der Anzahl der Be- schäftigten, des Umsatzes oder sonstiger für die Beitragsbemessung maßgeblicher Faktoren). Haben Sie einen Verkehrs-Rechtsschutz für einzelne Fahrzeuge ver- sichert, müssen Sie die Veräußerung des versicherten Fahrzeuges und die Anschaffung eines neuen oder zusätzlichen Fahrzeuges mel- den. Nicht vergessen! Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Anliegen, wenn Sie stets die Versicherungsscheinnummer bzw. das Zeichen des jeweiligen Vor- gangs angeben und auch jede Änderung Ihrer Anschrift sofort mel- den. [Seite 18] 18 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT / Wie sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz- versicherung zu lesen? Sie als unser Versicherungsnehmer haben eine bestimmte Form des § 4 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT regelt im Übrigen die Versicherungsschutzes versichert, zum Beispiel den Verkehrs- weiteren zeitlichen Umstände, die vorliegen müssen, damit Versiche- Rechtsschutz. Diese und weitere Formen sind ab § 21 ARB NRV 2026 rungsschutz für die konkrete Angelegenheit besteht. So muss z.B. der Plus ohne KLASSIK-GARANT beschrieben. Hier steht auch, in welcher Versicherungsfall in der Laufzeit des Rechtsschutzversicherungsver- Eigenschaft Sie versichert sind, z.B. in der Eigenschaft als Selbst- trages geschehen sein, s. dort Abs. 1 und 2. ständiger beim Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz Insbesondere § 5 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT be- für Firmen und Vereine, § 24 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK- stimmt den Leistungsumfang, also was wir konkret leisten (z.B. be- GARANT. stimmte Anwalts- und Gerichtskosten) oder auch nicht. Jede Form des Versicherungsschutzes beinhaltet verschiedene Leis- Was Sie nach Eintritt eines Versicherungsfalles beachten müssen, tungsarten. Das sind die Rechtsbereiche, in denen Rechtsschutz be- steht in § 17 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT. Dies ist z.B. steht. Welche Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag umfasst, finden die Pflicht, einen Versicherungsfall unverzüglich mitzuteilen. In § 19 Sie bei der Vorschrift zur Form des Versicherungsschutzes, z.B. bei ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT finden Sie Ihre Be- § 24 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT in Absatz 2. Inter- schwerdemöglichkeiten erläutert, in § 20 ARB NRV 2026 Plus ohne essiert Sie, wie die genaue Definition für die versicherte Leistungsart KLASSIK-GARANT den Rechtsweg. lautet, schauen Sie bitte grundsätzlich in § 2 nach. Regelungen zum Versicherungsverhältnis (u.a. Vertragsdauer, Bei- Beispiel: Die Form des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes für Nicht- trag, Kündigungsrechte) finden Sie ab § 7 bis § 16 ARB NRV 2026 Plus selbstständige, § 25 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT, um- ohne KLASSIK-GARANT. fasst unter anderem die Leistungsart des Schadenersatz-Rechtsschutzes, § 25 Absatz 3 a) ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT. Was Scha- Der Bedingungstext richtet sich an Sie als Versicherungsnehmer. denersatz-Rechtsschutz genau ist, beschreibt § 2 a) ARB NRV 2026 Plus Aber auch mitversicherte Personen können Rechte aus dem Rechts- ohne KLASSIK-GARANT. schutzversicherungsvertrag herleiten: Die Rechtsstellung mitversi- cherter Personen ist in § 15 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK- Es gibt jedoch Ausschlüsse: Auch wenn nach dem Vorgenannten ein GARANT näher beschrieben. versicherter Bereich betroffen ist, kann ein Ausschluss Versiche- rungsschutz hindern. Die meisten – aber nicht alle – inhaltlichen Die genannten Vorschriften sind zum Teil nicht die Einzigen zum je- Ausschlüsse finden Sie in § 3 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK- weiligen Thema. So kann zum Beispiel eine spezielle Leistungsart mit GARANT. einem bestimmten Leistungsumfang statt bei § 2 und § 5 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT bei einer speziellen Form beschrie- Die zeitlichen Ausschlüsse finden Sie insbesondere in § 4 Abs. 1 Satz ben sein, also in dem Abschnitt ab § 21 ARB NRV 2026 Plus ohne 2, Abs. 3 - 6 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT, z.B. auch KLASSIK-GARANT. Grund für solche Abweichungen ist eine bessere solche, um sogenannten Zweckabschlüssen entgegen zu wirken. Bei Verständlichkeit. einem Zweckabschluss bahnt sich ein Rechtsstreit für den Kunden ersichtlich bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsschutz- Die dargestellten Beispiele und Erläuterungen veranschaulichen versicherungsvertrages an. Kosten eines solchen Rechtsstreits sollen lediglich die Regelungen der ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK- der Versichertengemeinschaft nicht zur Last fallen. GARANT. Beispiel: Sie kommen immer wieder zu spät zur Arbeit. Als Ihr Arbeit- Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlech- geber Ihnen für den Wiederholungsfall mit Kündigung droht, schließen ter. Zur besseren Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form Sie einen Rechtsschutzversicherungsvertrag ab. Als Sie wieder zu spät verwendet. zur Arbeit kommen, kündigt Ihnen der Arbeitgeber fristlos wegen der wiederholten Verspätungen. Obwohl die Kündigung in versicherter Zeit geschieht, bekommen Sie kei- nen Versicherungsschutz. [Seite 19] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 19 Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Übersicht über die Versicherungsbedingungen Was ist Inhalt der Rechtsschutzversicherung? Was ist bei der Zahlung des Versicherungsbeitrags zu beachten? §9 Beitrag 29 1. INHALT DER VERSICHERUNG A. Beitrag und Versicherungsteuer Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? B. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster oder §1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung 21 einmaliger Beitrag C. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert? D. Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat §2 Leistungsarten 21 E. Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung des Versiche- §3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten rungsbeitrags führen? (inhaltliche Ausschlüsse) 22 § 10 Beitragsanpassung 30 Wann können wir unsere Eintrittspflicht wegen mangelnder Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ablehnen und was können Sie sachlichen Verhältnisse des Versicherten auf den tun? Versicherungsbeitrag aus? § 3a Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder § 11 Änderung der für die Beitragsberechnung Erfolgsaussicht oder wegen Mutwilligkeit – wesentlichen Umstände 31 Stichentscheidverfahren – 24 Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt? Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? § 12 Wegfall des versicherten Interesses 31 Wann ist Versicherungsschutz aus zeitlichen Gründen ausgeschlossen? §4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Welche Folgen hat ein Umzug ins Ausland für Ihren Vertrag mit Versicherungsschutz, zeitliche Ausschlüsse 25 uns? § 12a Vertragsbeendigung bei Umzug ins Ausland, Anzeigepflicht 32 Was gilt beim Wechsel der Versicherung? § 4a Versichererwechsel 26 In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden? § 13 Kündigung nach Versicherungsfall 32 Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht? §5 Leistungsumfang 27 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? § 14 Gesetzliche Verjährung 32 Welche Kosten übernehmen wir in Mediationsverfahren? § 5a Leistungsumfang: Mediationsverfahren  28 Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? § 15 Rechtsstellung mitversicherter Personen 32 Wann können Sie von Leistungsverbesserungen profitieren? § 5b Leistungs-Update-Garantie (Innovationsklausel) 29 Was ist bei Anzeigen und Erklärungen zu beachten? § 16 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung32 In welchen Ländern sind Sie versichert? §6 Örtlicher Geltungsbereich 29 Was ist im Versicherungsfall zu beachten? Nach welchen Regeln richtet sich das Versicherungsverhältnis 3. OBLIEGENHEITEN, RECHTSWEG zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherten? Welche Rechte und Pflichten bestehen im Versicherungsfall? 2. VERSICHERUNGSVERHÄLTNIS § 17 Verhalten im Versicherungsfall/Erfüllung von Obliegenheiten 32 Wann beginnt der Versicherungsschutz? §7 Beginn des Versicherungsschutzes 29 § 18 entfällt  33 Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen? Wohin können Sie sich bei Unzufriedenheit mit uns wenden? §8 Vertragsdauer 29 § 19 Beschwerdestellen 33 Wie lange dauert ein Versicherungsjahr? Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag § 8a Versicherungsjahr 29 zuständig und welches Recht ist anzuwenden? § 20 Zuständiges Gericht/anzuwendendes Recht 34 [Seite 20] 20 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT In welchen Formen wird der Versicherungsschutz angeboten? KLAUSEL ZU DEN §§ 25 und 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ 56 4. FORMEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, § 21 Verkehrs-Rechtsschutz 34 VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR HILFSGESCHÄFTE UND EINGEKAUFTE § 21a Verkehrs-Rechtsschutz, XXL-Baustein 36 DIENSTLEISTUNGEN VON SELBSTSTÄNDIGEN 56 § 22 Fahrer-Rechtsschutz 36 KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-RECHTSSCHUTZ  56 § 23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige 37 KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, § 24 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, FIRMENVERTRAGS-RECHTSSCHUTZ XXL  57 Rechtsschutz für Firmen und Vereine 38 KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR § 25 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für NIEDERGELASSENE ÄRZTE UND Nichtselbstständige 38 ANDERE ANERKANNTE HEILBERUFE 57 § 25a Privat- und Berufs-Rechtsschutz für SONDERBEDINGUNGEN ZU DEN ARB NRV 2026 PLUS ohne Nichtselbstständige, XXL-Baustein 39 KLASSIK-GARANT: SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR UNTERNEHMEN  57 § 26 entfällt 41 SONDERBEDINGUNGEN ZU DEN ARB NRV 2026 PLUS ohne § 26a entfällt 41 KLASSIK-GARANT: SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR PRIVATKUNDEN61 § 26b entfällt 41 § 27 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz 41 § 27a Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz, XXL-Baustein 43 § 28 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige 45 § 28a Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, XXL-Baustein 47 § 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken 51 § 29a Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken, XXL-Baustein 52 § 30 Rechtsschutz Ruhestand 52 § 30a Rechtsschutz Ruhestand, XXL-Baustein 54 [Seite 21] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 21 Was ist Inhalt der Rechtsschutzversicherung? d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldver- 1. INHALT DER VERSICHERUNG hältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen. (Erläuterung: Ein Schuldverhältnis" besteht zum Beispiel zwischen " Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann bei- Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? spielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Her- § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung ausgabe einer Sache bestehen.) Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen. Wir erbringen Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine die dafür erforderlichen Leistungen und sichern Ihnen so den Zugang Angelegenheit aus den Bereichen zum Recht. Der Umfang unserer Leistungen ist im Versicherungsan- » Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe a)), trag, im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedingun- » Arbeits-Rechtsschutz (siehe b)) oder gen beschrieben. Gerne unterstützen wir Sie, Ihren Konflikt schnell » Wohnungs- und Grundstück-Rechtsschutz (siehe c)) handelt. und nachhaltig zu lösen. Fragen Sie uns nach Ihren Möglichkeiten. e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert? und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten § 2 Leistungsarten wahrzunehmen, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren. Je nach Vereinbarung umfasst Ihr Versicherungsschutz folgende f) Sozialgerichts-Rechtsschutz Leistungsarten: um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen vor deutschen Sozialgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren, a) Schadenersatz-Rechtsschutz aa) in ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Ver- für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. kehrsunfalls (Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen), Solche Ansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Ver- tragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts bb)in sonstigen Angelegenheiten (Sozialgerichts-Rechtsschutz (zum Beispiel Eigentum) an Grundstücken, Gebäuden oder Ge- in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten). bäudeteilen beruhen. g) Verwaltungs-Rechtsschutz (Erläuterung: dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jeder- um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen mann wirken und von jedem respektiert werden müssen, zum Bei- aa) in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbe- spiel Eigentum.) hörden und Verwaltungsgerichten (Verwaltungs-Rechts- (Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Autounfall ‒ Sie machen An- schutz in Verkehrssachen), sprüche gegen den Unfallgegner geltend.). bb)in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im privaten Be- (Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Beschädigung Ihres Fernsehers reich vor deutschen Verwaltungsgerichten, aber erst ab dem durch einen Gast. Sie machen die Reparaturkosten gegen den Gast gerichtlichen Verfahren. geltend.)  ieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine D (Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Ihr Ruf/Ihre Online-Reputation Angelegenheit aus den Bereichen wird im Internet geschädigt. Sie verlangen Beseitigung.) » Arbeits-Rechtsschutz (siehe b)), » Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe c)) oder (Beispiel im Privat-Rechtsschutz, im Berufs-Rechtsschutz für » Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (siehe e)) Selbstständige und im Rechtsschutz für Firmen: Ihre digitale Identi- handelt. tät wird geschädigt und auf Ihren Namen werden Käufe veranlasst oder mit der Ihnen gestohlenen EC-Karte wird gezahlt. Sie gehen h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gegen den Schädiger vor.) für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren; b) Arbeits-Rechtsschutz (Erläuterung: Standesrecht ist das Berufsrecht der freien Berufe, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus z.B. der Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten) » Arbeitsverhältnissen (Erläuterung: Disziplinarrecht hat Dienstvergehen von Beamten » öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich zum Gegenstand) dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. i) Straf-Rechtsschutz (Beispiel: Kündigungsschutzklage) aa) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Ver- (Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Ihre Haushaltskraft fordert eine gehen vorgeworfen wird (das ist eine Straftat, die die Verlet- Nachzahlung ‒ Sie beauftragen einen Anwalt zur Abwehr der For- zung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter derung.) Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.). c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das » Miet- und Pachtverhältnissen, Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie (Beispiel: Auseinandersetzung wegen Mieterhöhung) verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. » sonstigen Nutzungsverhältnissen, Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Ver- (Beispiel: Streitigkeit um ein Wohnrecht) brechen vorgeworfen wird (Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr » dinglichen Rechten, bedroht ist). (Beispiel: Auseinandersetzung um den Verlauf der Grundstücks- grenze) bb) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein sonstiges strafrechtli- ches Vergehen vorgeworfen wird. (Vergehen sind Straftaten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in Deutschland die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem zum Gegenstand haben. Jahr oder Geldstrafe bedroht sind.) [Seite 22] 22 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT  ie haben Versicherungsschutz unter folgenden Vorausset- S sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Ziffer 1 zungen: Strafgesetzbuch vor einem deutschen Strafgericht im Zusam- » das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Ge- menhang mit einer an Ihnen begangenen, unter aa) fallenden setz strafbar und Straftat, » Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. dd) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor deut- Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, schen Gerichten und für das vorgeschaltete Widerspruchs- erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie verfahren wegen Ihrer Ansprüche nach dem Opferentschädi- nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, er- gungsgesetz, soweit Sie durch eine unter aa) fallende Straftat halten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der verletzt oder betroffen sind, Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, ee) für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts: besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. » im Ermittlungsverfahren, In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungs- » für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz, schutz: wenn die an Ihnen begangene, unter aa) fallende Straftat eine » Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im schwere Gewaltstraftat ist und eine öffentliche Klage nach aa) Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr be- tatsächlich erhoben wird. Eine schwere Gewaltstraftat liegt droht ist). vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwe- » Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich rer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der per- begangen werden kann. sönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag, (Beispiel: Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung) ff) für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz. Strafverfahren ausgeht. Aber nur unter folgenden Voraussetzungen: j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz » Sie sind nebenklageberechtigt, für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vor- » die öffentliche Klage nach aa) wurde tatsächlich erhoben, geworfen wird. » Sie wurden durch eine der unter ee) genannten schweren Gewaltstraftaten verletzt und (Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Sie sollen die zulässige Höchst- » es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten. geschwindigkeit überschritten haben.) Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechts- (Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Sie sollen unzulässigen Lärm ver- anwalts als Beistand gemäß §§ 397a Abs. 1, 406h Abs. 3 Strafpro- ursacht haben.) zessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Ver- k) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, sicherungsschutz. Betreuungs- und Erbrecht o) Rechtsschutz im Urheberrecht für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelasse- um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Ihnen ein nen Rechtsanwaltes in familien-, lebenspartnerschafts-, betreu- Urheberrechtsverstoß in unmittelbarem Zusammenhang mit der ungs-und erbrechtlichen Angelegenheiten. Wird der Rechtsanwalt Internetnutzung im privaten Bereich vorgeworfen wird. darüber hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten. (Beispiel: Für Ihre private Homepage verwenden Sie Fotos aus dem l) entfällt Internet, welche urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden auf- m) Daten-Rechtsschutz grund dessen von dem Inhaber der Bildrechte abgemahnt.) für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle über- dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der Datenschutz- nehmen wir insgesamt höchstens 750 EUR. Grundverordnung (DSGVO) auf Auskunft, Berichtigung, Sper- rung und Löschung personenbezogener Daten, die Sie in Ihrer p) Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren versicherten Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler, für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelas- sonstiger Selbstständiger, Verein oder Mitglied des versicherten senen Rechtsanwaltes in Ihrem privaten Verbraucherinsolvenz- Vereins verarbeitet haben. und Restschuldbefreiungsverfahren. Wird der Rechtsanwalt aber über einen Rat oder eine Auskunft hinaus tätig, erstatten wir Insoweit haben Sie auch Versicherungsschutz zur Verteidigung insgesamt keine Kosten. in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungs- widrigkeit gemäß § 41 bis § 43 BDSG. Wird ihnen vorgeworfen, Wir übernehmen insgesamt höchstens 500 EUR je Versiche- eine Straftat gemäß § 42 BDSG begangen zu haben, besteht kein rungsfall. Versicherungsschutz, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben. In diesem Fall sind Sie ver- pflichtet, uns die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (inhaltliche Ausschlüsse) n) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten aa) für Ihren Anschluss an eine vor einem deutschen Strafgericht In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn Sie durch eine rechtswidrige und vorsätzlich begangene Tat nach den (1) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang in § 395 Abs. 1 Ziffern 1 bis 4a der Strafprozessordnung näher mit aufgeführten Strafbestimmungen verletzt oder betroffen a) Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr, sind, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben; bb) für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nach deutschem Straf- b) Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Aus- prozessrecht als Verletzten- oder Zeugenbeistand für Sie ge- schluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Be- mäß § 406h Strafprozessordnung, wenn Sie durch eine der handlung; unter aa) fallenden Straftaten verletzt sind, cc) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in nicht- vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des [Seite 23] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 23 c) Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von berg- bb) aaa) dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von baubedingten Immissionen an Grundstücken, Gebäuden oder » Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fonds- Gebäudeteilen, anteile), (Erläuterung: Immissionen sind Einwirkungen wie z. B. Erschüt- » Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, terungen); » Beteiligungen (z.B. Kapitalanlagemodellen, stillen d) aa) dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut Gesellschaften, Genossenschaften) werden soll; und dessen bzw. deren Finanzierung, bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Ge- bäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz be- bbb) dem Ankauf, der Veräußerung und der Produktion findet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen von Kryptowährungen (virtuelle Währungen) möchten. Gleiches gilt für die Planung oder Errichtung und dessen bzw. deren Finanzierung; einer sonstigen baulichen Anlage; ccc) sonstigen Kapitalanlagen aller Art und deren Finan- cc) der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Verän- zierung; derung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil befindet ddd) vorgetäuschten Kapitalanlagen aller Art und deren sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es Finanzierung. erwerben oder in Besitz nehmen. Gleiches gilt für die Ausgenommen hiervon, bb), sind: bauliche Veränderung einer sonstigen baulichen Anlage; » Güter zum eigenen Ge- oder Verbrauch, dd) auch bei der Finanzierung eines der unter aa) bis cc) ge- nannten Vorhaben haben Sie keinen Versicherungs- » Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen schutz. Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sol- len, e) Fracking („Hydraulic Fractioning“, ein Verfahren zur Gewin- nung von Gas oder Erdöl) » vermögenswirksame Leistungen, f) der Herstellung, dem Vertrieb, der Anwendung, der Freiset- » Giro-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten, zung, der Entsorgung oder der befürchteten oder tatsächli- » Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kredit- chen Einwirkung von PFAS stehen. PFAS sind fluorierte wesengesetz (KWG), Substanzen, die mindestens eine vollständig fluorierte Me- thyl- oder Methylen-Gruppe (ohne daran gebundenes Was- » steuerlich geförderte oder betriebliche Altersvorsorge- serstoff-, Chlor-, Brom- oder Iod-Atom) enthalten. produkte, » private Renten- und Kapitallebensversicherungen, so- (2) a) Sie wollen Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche ab- weit sie nicht fondsgebunden sind; wehren. (Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Sie haben einen Verkehrs- g) Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspart- unfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen.) nerschafts-, Betreuungs- und Erbrechts, Ausnahme: Der Schadenersatz- oder Unterlassungsan-  usnahme: Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Le- A spruch beruht auf einer Vertragsverletzung. benspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht nach § 2 k) (Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Der Vermieter des Miet- greift dieser Ausschluss nicht; fahrzeugs verlangt von Ihnen Schadenersatz wegen verspäteter h)  Sie wollen gegen uns, unser Schadenabwicklungsunterneh- Rückgabe. Dies ist aufgrund des Mietvertrags über den Ver- men oder aufgrund einer fehlerhaften Beratung im Zusam- trags-Rechtsschutz versichert.); menhang mit Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag b) Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (z. B. gegen von uns beauftragte Versicherungsvertreter (§ 59 Abs. das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben); 2 VVG) vorgehen; c) Streitigkeiten aus i) Streitigkeiten wegen » der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden aa) dem Recht der Handelsgesellschaften oder oder Gebäudeteilen, bb) Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristi- » Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben; scher Personen (zum Beispiel: Aus dem Anstellungsvertrag Ausnahme: Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren eines Geschäftsführers einer GmbH oder eines Vorstandes für die Grundstücksversorgung; einer Aktiengesellschaft); j) entfällt d) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster- k) entfällt rechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. l) entfällt  usnahme in Bezug auf Urheberrecht: Im Rechtsschutz im A m) Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Urheberrecht nach § 2 o) greift dieser Ausschluss nicht; Veräußerung von Teilnutzungsrechten an Grundstücken e) Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbs- (Timesharing), Gebäuden oder Gebäudeteilen; recht; n) Sie nehmen Ihre Interessen als Eigentümer oder Halter eines f) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugs zu Lande, zu Wasser oder in der Luft oder Anhängers wahr; aa) » Spiel- oder Wettverträgen, o) Risiken, die Ihren ausländischen » Gewinnzusagen sowie » Betriebsstätten, » Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften » Tochtergesellschaften oder und deren Finanzierung, » sonstigen Einrichtungen [Seite 24] 24 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT zuzuordnen sind; » von Mitversicherten untereinander; b) Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und (3) Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Ge- a) vor Verfassungsgerichten; schlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten in ur- sächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. b) vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist. (Beispiel: Europäischer Gerichtshof). c) Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen als Be- oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungs- diensteter internationaler oder supranationaler Organisatio- fall bereits eingetreten ist. nen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen (Beispiel: Ihr Arbeitskollege hat einen Verkehrsunfall und über- Dienstverhältnissen wahr; trägt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie c) in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, gegenüber dem Unfallgegner geltend machen.) aa) das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet d) Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen werden soll. oder (Beispiel: Zwangsversteigerung Ihres Fahrzeugs infolge eines Insolvenzantrags); Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen. (Beispiel: Sie bürgen für die Schuld eines Arbeitskollegen und Ausnahme: Im Beratungs-Rechtsschutz in Verbrau- sollen nun zahlen.) cherinsolvenzverfahren nach § 2 p) greift dieser Ausschluss nicht; (5) Es besteht in den Leistungsarten nach § 2 a) bis h), k), o) und p) bb) das über das Vermögen eines anderen eröffnet wurde ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer oder eröffnet werden soll. Von diesem Ausschluss nicht mitversicherten Person vorsätzlich begangenen Straftat. Wird umfasst sind Ihre Forderungen gegenüber Ihrem Arbeit- dies erst nachträglich bekannt, sind Sie verpflichtet, die von uns geber und die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenz- erbrachten Leistungen zurückzuzahlen. tabelle; (6) Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin: d) bei Streitigkeiten Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen » in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Angelegenheiten, Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- » in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind; oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union e) in Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. eines Halte- oder Parkverstoßes; Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Ausnahme: bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem » Ihnen droht eine Eintragung in das deutsche Fahreig- nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bun- nungsregister (FAER) und zugleich desrepublik Deutschland entgegenstehen. » wird das Verfahren nicht mit einer Kostenentscheidung nach § 25a StVG („Nichtermittlung des Fahrers“) abge- schlossen. Wann können wir unsere Eintrittspflicht wegen mangelnder Wird erst nachträglich bekannt, dass das Verfahren mit einer Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ablehnen und was können Sie Kostenentscheidung nach § 25a StVG abgeschlossen ist, sind tun? Sie verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen zu erstat- § 3a Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgs- ten; aussicht oder wegen Mutwilligkeit – Stichentscheidverfahren – f) in ursächlichem Zusammenhang mit » Vorschriften aus dem Asyl-, Ausländer- und Staats- (1)  ir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer W angehörigkeitsrecht, Auffassung nach » Regelungen zur Sozialhilfe, zur Grundsicherung für Arbeit- suchende, zum Bürgergeld und zum Wohngeld; a) die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen nach § 2 a) bis g), m) und o) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat g) in ursächlichem Zusammenhang mit der Vergabe von Studi- enplätzen; oder h) in ursächlichem Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren, b) Sie Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen wol- die dem Schutz der Umwelt (vor allem von Boden, Luft und len. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn die voraussichtlich ent- Wasser) dienen, insbesondere Streitigkeiten aufgrund von stehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum an- Immissionsschutzgesetzen; gestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können wir nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen der Versichertenge- i) in ursächlichem Zusammenhang mit staatlichen Subventio- meinschaft beeinträchtigt würden. nen, Finanz- oder Beihilfen; Die Ablehnung müssen wir Ihnen in diesen Fällen unverzüglich j) entfällt schriftlich oder in Textform mitteilen, und zwar mit Begründung. k) in ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremis- (Erläuterung: Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", son- tischen, pornografischen oder sonst sittenwidrigen Angebo- " " dern ohne schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben mög- ten, Äußerungen oder Darstellungen, soweit diese durch Sie " " lich".) vorgenommen worden sind oder sein sollen. (2)  as geschieht, wenn wir eine Leistungspflicht nach Abs. 1 W (4) a) Es bestehen Streitigkeiten ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind? » zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern des- selben Rechtsschutzversicherungsvertrages, » von Mitversicherten gegen Sie, [Seite 25] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 25 In diesem Fall können Sie den für Sie tätigen oder noch zu be- (2)  enn sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum erstreckt, W auftragenden Rechtsanwalt veranlassen, eine begründete Stel- ist dessen Beginn maßgeblich. lungnahme abzugeben, und zwar zu folgenden Fragen: Sind mehrere Versicherungsfälle eingetreten, ist der erste ent- » Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg und scheidend. Wenn dieser erste Versicherungsfall innerhalb der » steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem Vertragslaufzeit eintritt, erhalten Sie Versicherungsschutz. angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg? Wenn dieser erste Versicherungsfall vor Vertragsbeginn einge- Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir. Die Ent- treten ist, haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. scheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und uns bindend, es sei Zu Ihren Gunsten bleiben Versicherungsfälle unberücksichtigt, denn, dass diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht. eingetreten sind. Damit der Rechtsanwalt die Stellungnahme abgeben kann, müs- sen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage (3) In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: unterrichten. Außerdem müssen Sie die Beweismittel angeben. a) Der Versicherungsfall liegt zwar nach Beginn des Versiche- Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, entfällt Ihr rungsschutzes. Diesem ging jedoch voraus, dass Sie vor Ver- Versicherungsschutz. sicherungsbeginn » einen Antrag bei einer Behörde (hierzu zählen auch An- stalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts) ge- Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? stellt haben Wann ist Versicherungsschutz aus zeitlichen Gründen ausgeschlossen? (Beispiel: Bestimmung des Grades einer Behinderung, Unfall- § 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz, anzeige bei einer Berufsgenossenschaft, Wiedererteilung der zeitliche Ausschlüsse Fahrerlaubnis), (1)  ie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versi- S » einen Antrag auf Leistung aus einem anderen Versiche- cherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor rungsvertrag gestellt haben dessen Ende eingetreten ist. (Beispiel: Anspruch auf BU-Rente oder Unfall-Invaliditätsleis- Ausnahme: Für folgende Leistungsarten besteht Versicherungs- tung), schutz jedoch erst nach Ablauf von zwei Monaten nach Versiche- » ein Kündigungsrecht ausgeübt haben und der Versiche- rungsbeginn (Wartezeit): rungsfall hängt mit der Beendigung des gekündigten Ver- » Arbeits-Rechtsschutz, (§ 2 b)), trages zusammen » Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, (§ 2 c)), » Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, (§2 d)), (Beispiel: Sie haben einen Mietvertrag gekündigt und nach » Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, (§ 2 e)), Versicherungsbeginn gibt es Streit um die Kaution oder » Sozialgerichts-Rechtsschutz, (§ 2 f)), Schönheitsreparaturen). » Verwaltungs-Rechtsschutz, (§ 2 g)), » Rechtsschutz im Urheberrecht, (§ 2 o)), Zu Ihren Gunsten bleiben Anträge und Kündigungen unbe- » Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren rücksichtigt, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versiche- (§ 2 p)). rungsschutzes gestellt oder ausgeübt wurden. Handelt es sich im Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht b) Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu diesem (§2 d)) um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein fabrikneues Kraft- nicht mehr bei uns versichert. fahrzeug, entfällt die Wartezeit. Ausnahme: Sie konnten Ihre Ansprüche mangels Kenntnis Weitere Ausnahme: Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Be- der den Versicherungsfall begründenden Tatsachen nicht rufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Versiche- eher geltend machen und melden uns den Versicherungsfall rungsschutz auch für Versicherungsfälle, die unverzüglich nach Kenntniserlangung. » innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versiche- rungsvertrags eintreten und (4) a) Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (siehe § 2 e)) besteht » im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein ge- kein Versicherungsschutz, wenn die tatsächlichen oder be- nannten Tätigkeit stehen. haupteten Voraussetzungen für die Festsetzung Ihrer Abga- ben (zum Beispiel: Steuern, Gebühren) ganz oder teilweise Der Versicherungsfall ist: vor Vertragsbeginn liegen. a) Im Schadenersatz-Rechtsschutz, § 2 a), das erste Ereignis, b) entfällt bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll, (5) In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: b) Im Beratungs-Rechtsschutz a) Sie berufen sich auf die Ausübung eines Rechts (z.B. Wider- » für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, § 2 k), ruf) und als Voraussetzung hierfür auf die Mangelhaftigkeit, das Ereignis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der Rechtswidrigkeit oder die Nichtbekanntgabe einer Belehrung Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat, oder Pflichtangabe. Diese Belehrung oder Pflichtangabe wur- » für Betreuungsrecht, § 2 k), die Einleitung des Betreuungs- de Ihnen vor Beginn des Versicherungsschutzes gegeben verfahrens über Sie oder eine mitversicherte Person, oder hätte Ihnen gegeben werden müssen; » in Verbraucherinsolvenzverfahren, § 2 p), Ihr Antrag auf Er- öffnung Ihres privaten Verbraucherinsolvenzverfahrens. b) Sie gehen gegen eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vor. Die Gegenseite begründet die Kündigung im oder außer- c) Soweit keine andere Regelung besteht, der Zeitpunkt, zu dem halb des Kündigungsschreibens mit Fehlverhalten von Ihnen, Sie oder ein anderer (zum Beispiel der Gegner oder ein Dritter) das vor dem Beginn des Versicherungsschutzes stattgefun- gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat den hat oder stattgefunden haben soll. Die Fehlerhaftigkeit oder verstoßen haben soll. Ihres Verhaltens oder zumindest der Vorwurf dieses [Seite 26] 26 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Fehlverhaltens war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutz- Was gilt beim Wechsel der Versicherung? versicherungsvertrages bekannt; § 4a Versichererwechsel c) Sie gehen gegen eine Abmahnung vor. Die Gegenseite be- (1) Damit Sie bei einem Versichererwechsel möglichst keine Nach- gründet die Abmahnung mit Fehlverhalten von Ihnen, das vor teile haben, haben Sie uns gegenüber Versicherungsschutz in dem Beginn des Versicherungsschutzes stattgefunden hat folgenden Fällen (dies gilt abweichend von den Regelungen in oder stattgefunden haben soll. Die Fehlerhaftigkeit Ihres Ver- § 4 Absätze 3 bis 6): haltens oder zumindest der Vorwurf dieses Fehlverhaltens war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzversicherungsver- a) Der Versicherungsfall ist in unserer Vertragslaufzeit einge- trages bekannt; treten. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn » ein Fall von § 4 Abs. 3 a) vorliegt, also der Antrag oder die d) Sie möchten als Vermieter eines Grundstücks, Gebäudes oder Kündigung in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers da- Gebäudeteils eine Mieterhöhung durchsetzen. Die Zustim- tiert; mung zur Mieterhöhung haben Sie vor dem Beginn des Ver- » die Belehrung oder Pflichtangabe nach § 4 Abs. 5 a) Ihnen sicherungsschutzes verlangt. Ihr Mieter hat dieser Mieterhö- während der Vertragslaufzeit des Vorversicherers gegeben hung nicht oder nicht fristgerecht zugestimmt; wurde oder hätte gegeben werden müssen; e) Sie möchten als Vermieter eines Grundstücks, Gebäudes oder » das fehlerhafte Verhalten nach § 4 Abs. 5 b), c) während der Gebäudeteils eine Kündigung des Mietvertrages durchsetzen, Vertragslaufzeit des Vorversicherers stattgefunden hat weil der Mieter Mietzahlungen nicht oder nicht fristgerecht oder haben soll; leistet. Der Mieter begründet dies mit der Mangelhaftigkeit » Ihr Verlangen nach § 4 Abs. 5 d) gegenüber dem Mieter, der des Mietobjekts, die bereits vor dem Beginn des Versiche- Mieterhöhung zuzustimmen, in der Vertragslaufzeit des rungsschutzes vorgelegen hat oder vorgelegen haben soll. Vorversicherers datiert; Die Mangelhaftigkeit oder zumindest der Vorwurf der Man- » der Mangel nach § 4 Abs. 5 e), f) bereits während der Ver- gelhaftigkeit war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzver- tragslaufzeit des Vorversicherers vorlag oder im Falle des sicherungsvertrages bekannt; e) vorgelegen haben soll; » das vertragswidrige Verhalten nach § 4 Abs. 6 a) oder c) f) Sie erhalten als Mieter eines Grundstücks, Gebäudes oder während der Vertragslaufzeit des Vorversicherers stattge- Gebäudeteils eine Kündigung des Mietvertrages, weil Sie funden hat oder haben soll; Mietzahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet haben » die Fälligkeit der Zahlung nach § 4 Abs. 6 b) während der oder haben sollen und möchten sich gegen die Kündigung Vertragslaufzeit des Vorversicherers datiert oder datieren bzw. deren Durchsetzung wehren. Sie begründen die Nicht- soll. zahlung der Miete mit einer Mangelhaftigkeit des Mietobjekts. Diese Mangelhaftigkeit lag bereits vor dem Beginn des Ver- b) Der Versicherungsfall liegt zwar in der Vertragslaufzeit des sicherungsschutzes vor und war Ihnen bei Abschluss des Vorversicherers, der Anspruch wird aber erstmals später als Rechtsschutzversicherungsvertrages bekannt; drei Jahre nach Beendigung der Vorversicherung geltend ge- macht. Die Meldung beim Vorversicherer darf jedoch nicht (6)  eben den speziellen Sachverhalten, für die nach Abs. 5 kein N vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt worden sein. Versicherungsschutz besteht, besteht allgemein kein Versiche- (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt rungsschutz in den folgenden Fällen: " die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem a) Ihnen wird ein Vertrag gekündigt oder gegen Sie werden Zah- Maße.) lungsansprüche erhoben, weil Sie sich vertragswidrig c) Der Versicherungsfall im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, verhalten haben oder haben sollen. Dieses angebliche oder § 4 Abs. 4 a), fällt in unsere Vertragslaufzeit, die Grundlagen tatsächliche vertragswidrige Verhalten datiert vor dem Be- für Ihre Steuer- oder Abgabenfestsetzung sind aber in der ginn des Versicherungsschutzes. Die Vertragswidrigkeit Ihres Vertragslaufzeit des Vorversicherers eingetreten. Verhaltens oder zumindest der Vorwurf des vertragswidrigen Verhaltens war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzversi- (Beispiel: Sie erhalten in unserer Vertragslaufzeit zwar den cherungsvertrages bekannt; Steuerbescheid, aber er betrifft ein Steuerjahr in der Vertrags- laufzeit des Vorversicherers.) b) Gegen Sie werden Zahlungsansprüche erhoben. Die geforder- ten Zahlungen waren – angeblich oder tatsächlich - bereits d) entfällt vor dem Beginn des Versicherungsschutzes fällig. Die Nicht- e) Der Vorversicherer und wir haben unterschiedliche Regelun- zahlung trotz Fälligkeit, zumindest der Vorwurf der Nichtzah- gen zur Bestimmung des Versicherungsfalls: Der Versiche- lung trotz Fälligkeit, war Ihnen bei Abschluss des Rechts- rungsfall ist nach den Bedingungen des Vorversicherers nach schutzversicherungsvertrages bekannt; Beendigung seines Vertrages eingetreten. Nach unseren Be- c) Sie erheben vertragliche Zahlungsansprüche. Die Gegensei- dingungen ist der Versicherungsfall in der Vertragslaufzeit te verweigert eine Zahlung, weil Sie sich vor dem Beginn des des Vorversicherers eingetreten. Versicherungsschutzes vertragswidrig verhalten haben oder haben sollen. Die Vertragswidrigkeit Ihres Verhaltens oder (2)  oraussetzung für Versicherungsschutz ist in all diesen Fällen, V zumindest der Vorwurf des vertragswidrigen Verhaltens war dass Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertra- » Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen dieses Risiko ges bekannt. versichert waren, » die vorherige Versicherung nicht vom Versicherer gekündigt wurde, » Sie bei uns zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gegen die- ses Risiko versichert sind und » der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist. In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau dem Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert hatten; höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlosse- nen Vertrages. [Seite 27] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 27 Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht? des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsan- § 5 Leistungsumfang walt). Dies gilt nur für die erste Instanz. (1)  ir erbringen und vermitteln Dienstleistungen und tragen fol- W Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Ver- gende, nach Eintritt eines Versicherungsfalls entstehende Kos- kehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und ten: haben Sie daraus Ansprüche? a) Rechtsanwaltskosten bei einem Versicherungsfall im Inland: Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenre- Die Vergütung eines Rechtsanwalts, der Ihre Interessen ver- gulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im tritt (Wenn Sie mehr als einen Rechtsanwalt beauftragen, Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos ge- tragen wir die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch blieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung Mehrkosten aufgrund eines Anwaltswechsels tragen wir im Ausland. nicht.) Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland überneh-  ir erstatten maximal die gesetzliche Vergütung eines W men wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wäre, ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach wenn das deutsche Gericht, an dessen Ort der Rechtsanwalt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. ansässig ist, zuständig wäre.  ohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Ge- W c) Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen richt entfernt? und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden. Dann übernehmen wir bei Ihrer gerichtlichen Streitigkeit in Auch tragen wir die Kosten des Gerichtsvollziehers. der ersten Instanz weitere anwaltliche Kosten, und zwar bis d) Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens, zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines anderen Rechts- und zwar bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anru- anwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort fung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsan- entstünden. walt). Ausnahme: Im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Diszipli- Die Kostenerstattung für das außergerichtliche Mediations- nar- und Standes-Rechtsschutz tragen wir diese weiteren verfahren richtet sich hingegen ausschließlich nach § 5a. Kosten nicht. e) Die Ihnen in Rechnung gestellten Verfahrenskosten vor Ver-  ir tragen die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheits- W waltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeu- gelder eines im Landgerichtsbezirk des Besuchsortes zuge- gen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde lassenen Rechtsanwaltes, wenn Sie diesen Rechtsanwalt herangezogen werden. aufgrund Unfalls, Krankheit oder sonstigen Gebrechens nicht f) Ihre Kosten für einen Sachverständigen. Die Kostenübernah- selbst aufsuchen können. me gilt für folgende Fälle: Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leis- aa) Wir leisten die übliche Vergütung tungen beschränkt, dann tragen wir je Versicherungsfall Kos- – zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und ten von höchstens 250 EUR: Ordnungswidrigkeitenverfahren oder » Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schrift- – wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Kauf- und lichen Rat, Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen und Anhän- » er gibt Ihnen eine Auskunft oder gern wahrnehmen. » er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Für eine Erstberatung tragen wir jedoch höchstens 190 EUR.  oraussetzung: Der Sachverständige verfügt über die er- V forderliche technische Sachkunde. Als technisch sach- b) Rechtsanwaltskosten bei einem Versicherungsfall im Ausland: kundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Kos- oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer ten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zuständigen Ge- nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditier- richt im Ausland tätig wird. Dies kann sein entweder: ten Stelle zertifiziert worden sind. » ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländi- scher Rechtsanwalt oder bb) Wir übernehmen auch die übliche Vergütung eines im » ein Rechtsanwalt in Deutschland. Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland ein- Die Kosten des ausländischen Rechtsanwalts tragen wir ma- getretenen Beschädigung eines Kraftfahrzeugs oder ei- ximal bis zur zweifachen Höhe der gesetzlichen Vergütung nes Anhängers geltend machen wollen. eines Rechtsanwaltes, der am Ort eines befassten Gerichts in Deutschland ansässig wäre. g) Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn Sie Die Kosten eines Rechtsanwalts in Deutschland tragen wir » dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen maximal bis zur gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, müssen und der am Ort eines zuständigen deutschen Gerichts ansässig » Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen wäre. vermeiden können. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsan-  ir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur W waltsvergütungsgesetz. Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen geltenden Sätze. Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im h) Die Anwalts- und Gerichtskosten Ihres Prozessgegners, wenn Ausland) entfernt? Sie zur Erstattung dieser Verfahrenskosten aufgrund gericht- Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechts- licher Festsetzung verpflichtet sind. anwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir dann bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechts- (2) a) Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn Sie anwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort nachweisen, dass Sie [Seite 28] 28 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT » zu deren Zahlung verpflichtet sind oder k) Kosten für Sachverständige nach § 5 Abs. 1 c), e) und f), soweit » diese Kosten bereits gezahlt haben. der Betrag von 200.000 EUR überschritten wird; b) Wenn Sie Kosten in fremder Währung bezahlt haben, erstat- l) K  osten aufgrund einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme, ten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungsgrundlage be- soweit der Betrag von 200.000 EUR überschritten wird; nutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kos- m) Umsatzsteuer, soweit Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind; ten vorgestreckt haben. n) Kosten aus Ansprüchen, gegen die Sie die Einrede der Verjährung (3) Folgende Kosten tragen wir nicht: erheben können oder konnten. a) Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu ver- (4)  ir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in unserem W pflichtet zu sein; Vertrag vereinbarte Versicherungssumme. b) Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergeb- demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt nisses zum erzielten Ergebnis entsprechen. auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die (Beispiel: Sie verlangen Schadenersatz in Höhe von 10.000 EUR. zeitlich und ursächlich zusammenhängen. In einem Vergleich mit dem Gegner erlangen Sie einen Betrag von 8.000 EUR = 80 % des angestrebten Ergebnisses. Es ist da- (5) Wir sorgen her angemessen, dass die Gegenseite 80 % der Kosten trägt. In a) für die Übersetzung der Unterlagen, wenn dies notwendig ist, diesem Fall übernehmen wir 20 % der entstandenen Kosten ‒ um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen. nämlich für den Teil, den Sie nicht durchsetzen konnten.) Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Überset- Dies bezieht sich auf die gesamten Kosten der Streitigkeit. zung anfallen;  usnahme: Es ist gesetzlich eine andere Kostenregelung vor- A b) für die Zahlung einer Kaution bis zu einem Betrag in Höhe von geschrieben; 300.000 EUR, die gestellt werden muss, um Sie vorüberge- hend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. Dies c) die vereinbarte Selbstbeteiligung. Diese ziehen wir von den geschieht in Form eines zinslosen Darlehens. von uns zu tragenden Kosten ab und zwar einmal je Versiche- rungsfall bzw. bei mehreren Versicherungsfällen insgesamt (6) Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten auch einmal, wenn diese zeitlich und ursächlich zusammenhän- gen. a) in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- Ausnahmen: Die Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen, schafts-, Betreuungs- und Erbrecht gemäß § 2 k) für Notare; wenn » die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Wege der b) im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 2 e) für Ange- außergerichtlichen Mediation nach § 5a erledigt wurde hörige der steuerberatenden Berufe; oder c) bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland für » die durchgeführte Mediation nach § 5a führte zwar nicht dort ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte. zur Erledigung der Interessenwahrnehmung, aber Sie hat- ten zum Zeitpunkt der Kostendeckungsanfrage in dem da- vor liegenden, bei uns versicherten Zeitraum von drei Welche Kosten übernehmen wir in Mediationsverfahren? Jahren keine Kostendeckungsanfrage bei uns gestellt. Ver- § 5a Leistungsumfang: Mediationsverfahren sicherte Zeiträume bei anderen Rechtsschutzversicherern rechnen wir hierbei nicht an, oder (1)  m Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeile- U gung zu ermöglichen, tragen wir die Kosten eines in Deutschland » der Versicherungsfall im Ausland eingetreten ist. tätigen Mediators bis zu 2.000 EUR je Mediation. Für alle in ei- d) Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangs- nem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen tragen wir jedoch vollstreckungsmaßnahme (zum Beispiel: Kosten eines Ge- insgesamt nicht mehr als 4.000 EUR an Kosten für Mediatoren. richtsvollziehers) je Vollstreckungstitel entstehen. (Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts Maßnahmen aufgrund einer Insolvenz stehen Zwangsvollstre- durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Media- ckungsmaßnahmen gleich; tors. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.) e) Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als Nehmen an der Mediation nicht versicherte Personen teil, über- fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels einge- nehmen wir anteilig die Kosten, die auf Sie entfallen. leitet werden (Beispiel: Sie und Ihr versicherter Ehepartner haben einen Konflikt (Erläuterung: Vollstreckungstitel" sind zum Beispiel ein Voll- mit einem Dritten. Die Kosten des Mediators werden hälftig zwi- " streckungsbescheid und ein Urteil); schen den Parteien geteilt. Die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehe- partner entfallen, tragen wir. Der Dritte muss seinen Kostenanteil, f) K  osten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art, bei denen also 50%, selbst bezahlen.) vom Gericht eine Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR ver- hängt wurde; Auf Ihren Wunsch helfen wir bei der Vermittlung eines Media- tors. g) Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde; Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten, telefonisch oder auch online erfolgen. h) entfällt; i) entfällt; (2)  ie Kosten für den Mediator übernehmen wir in allen versicher- D ten Leistungsarten, sofern diese auch den außergerichtlichen j) K  osten, soweit diese aufgrund einer einverständlichen Rege- Bereich enthalten. Sind unsere Zahlungen bei einzelnen Leis- lung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche ent- tungsarten abweichend von Absatz 1 – insgesamt oder z.B. bei standen sind; den Rechtsanwaltskosten – auf einen niedrigeren Höchstbetrag [Seite 29] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 29 begrenzt, so gilt dieser und wir rechnen Zahlungen auf die Me- Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen diatortätigkeit und andere Zahlungen zusammen. (siehe § 9 B Abs. 1 Satz 1). Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt (das heißt: sie gilt in jedem (3) Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich. Fall). Wann können Sie von Leistungsverbesserungen profitieren? Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen? § 5b Leistungs-Update-Garantie (Innovationsklausel) § 8 Vertragsdauer Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen gelten Leistungs- verbesserungen, für die kein Mehrbeitrag erhoben wird, auch für be- (1) Vertragsdauer: stehende, ungekündigte Verträge, denen unsere ARB NRV 2026 Plus Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit ohne KLASSIK-GARANT zugrunde liegen. Leistungsverbesserungen abgeschlossen. werden ab Gültigkeit dieser neuen Versicherungsbedingungen wirk- sam, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, und gelten (2) Stillschweigende Verlängerung: für Versicherungsschutzfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. In welchen Ländern sind Sie versichert? Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor § 6 Örtlicher Geltungsbereich dem Ablauf der Vertragszeit zugehen. (1)  ie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Be- S (3) Vertragsbeendigung: hörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen: Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündi- » in Europa, gung bedarf. » in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den » auf den Kanarischen Inseln, Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf » auf den Azoren, folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätes- » auf Madeira tens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen. (Europadeckung). Dies bezieht sich aber allein auf die Leistungsarten nach § 2, die sich nicht ausdrücklich auf einen in Deutschland zugelassenen Wie lange dauert ein Versicherungsjahr? Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen. § 8a Versicherungsjahr Das Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate. Besteht (2)  ie haben außerhalb des örtlichen Geltungsbereiches nach Abs. 1 S die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird Versicherungsschutz für das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden » den Verkehrsbereich, Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils » den privaten Bereich, ganze Jahre. » die berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Ver- und zwar im Rahmen Ihrer versicherten Rechtsschutzform nach sicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.) §§ 21, 21a, 22, 23, 25, 25a, 27, 27a, 28, 28a, 30 und 30a (Weltde- ckung). Ausnahmen: Sie haben keinen Versicherungsschutz, Was ist bei der Zahlung des Versicherungsbeitrags zu beachten? » wenn ein Gericht oder eine Behörde des Staates zuständig ist § 9 Beitrag oder wäre, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie einen Wohnsitz haben, A. Beitrag und Versicherungsteuer » für Ihre Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an (1)  ie Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, viertel- D Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie in ur- jährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Die Versicherungs- sächlichem Zusammenhang mit Grundstücken und Immobi- periode umfasst dementsprechend lien, » bei Monatsbeiträgen einen Monat, » in Leistungsarten nach § 2, die sich ausdrücklich auf einen in » bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, Deutschland zugelassenen Anwalt oder ein deutsches Ge- » bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und richt beziehen. » bei Jahresbeiträgen ein Jahr. (2)  er Versicherungsbeitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie D Nach welchen Regeln richtet sich das Versicherungsverhältnis in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherten? B.  ahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster oder Z 2. VERSICHERUNGSVERHÄLTNIS einmaliger Beitrag (1) Fälligkeit der Zahlung: Wann beginnt der Versicherungsschutz? Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie § 7 Beginn des Versicherungsschutzes den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen be- zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein an- gegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, (Erläuterung: Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", son- " " dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach dern ohne schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben mög- " " lich".) [Seite 30] 30 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT (2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes: – Sie der Einziehung nicht widersprechen. Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt be- Was geschieht, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späte- nicht eingezogen werden kann? In diesem Fall ist die Zahlung ren Zeitpunkt. Auf diese Folge einer verspäteten Zahlung müs- auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie nach einer Aufforderung in sen Sie allerdings aufmerksam gemacht haben, und zwar in Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) unverzüglich zahlen. Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) oder durch einen auffallen- (Erläuterung: Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", son- den Hinweis im Versicherungsschein. " " dern ohne schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben mög- " " Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht lich".) verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum ver- einbarten Zeitpunkt. (2) Beendigung des Lastschriftverfahrens:  enn Sie dafür verantwortlich sind, dass der fällige Beitrag nicht W (3) Rücktritt: eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine ande- Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können re Zahlungsweise zu verlangen. Sie müssen allerdings erst dann wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform (Beispiel: Brief oder E- ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Mail) aufgefordert haben. Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben. E. Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung C. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag In diesem Fall haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht. Das gilt, so- (1) Fälligkeit der Zahlung: weit nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. (2) Verzug: Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung des Versiche- Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten rungsbeitrags führen? Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten § 10 Beitragsanpassung haben. Wir sind dann berechtigt, Ersatz für den Schaden zu ver- langen, der uns durch den Verzug entstanden ist (siehe Absatz 3). (1)  in unabhängiger Treuhänder ermittelt bis zum 1. Juli eines je- E Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die verspätete Zahlung den Jahres, um welchen Vomhundertsatz sich für die Rechts- nicht verschuldet haben. schutzversicherung das Produkt von Schadenhäufigkeit und Durchschnitt der Schadenzahlungen einer genügend großen (3) Zahlungsaufforderung: Zahl der die Rechtsschutzversicherung betreibenden Versicherer Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können im vergangenen Kalenderjahr erhöht oder vermindert hat. wir Ihnen eine Zahlungsfrist einräumen. Das geschieht in Text- Als Schadenhäufigkeit eines Kalenderjahres gilt die Anzahl der form (Beispiel: Brief oder E-Mail) und auf Ihre Kosten. Diese Zah- in diesem Jahr gemeldeten Versicherungsfälle, geteilt durch die lungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Anzahl der im Jahresmittel versicherten Risiken. Als Durch- schnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres gilt die Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgen- Summe der Zahlungen, die für alle in diesem Jahr erledigten de Informationen enthält: Versicherungsfälle insgesamt geleistet wurden, geteilt durch die » Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen Anzahl dieser Versicherungsfälle. Veränderungen der Schaden- im Einzelnen beziffert sein und häufigkeit und des Durchschnittes der Schadenzahlungen, die » die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach den Ab- aus Leistungsverbesserungen herrühren, werden bei den Fest- sätzen 4 und 5 mit der Fristüberschreitung verbunden sind. stellungen des Treuhänders nur bei denjenigen Verträgen be- rücksichtigt, in denen sie in beiden Vergleichsjahren bereits ent- (4) Verlust des Versicherungsschutzes: halten sind. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht be- zahlt haben, haben Sie ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kei- (2)  ie Ermittlung des Treuhänders erfolgt getrennt für folgende D nen Versicherungsschutz. Allerdings müssen wir Sie bei unse- Vertragsgruppen rer Zahlungsaufforderung nach Absatz 3 auf den Verlust des » gemäß den §§ 21, 22 und 30 Abs. 5, Versicherungsschutzes hingewiesen haben. » gemäß den §§ 23, 24, 25, 29 und 30 Abs. 1 bis 4, 6, » gemäß § 27, (5) Kündigung des Versicherungsvertrags: » gemäß § 28 Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht be- nebst den zusätzlich vereinbarten Klauseln gesondert, und zwar zahlt haben, können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist jeweils unterschieden nach Verträgen mit und ohne Selbstbetei- einzuhalten. Allerdings müssen wir Sie bei unserer Zahlungsauf- ligung. forderung nach Absatz 3 auf die fristlose Kündigungsmöglichkeit hingewiesen haben. (3)  rgeben die Ermittlungen des Treuhänders einen Vomhundert- E Wenn wir Ihren Vertrag gekündigt haben und Sie danach inner- satz unter 5, unterbleibt eine Beitragsänderung. Der Vomhun- halb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht dertsatz ist jedoch in den folgenden Kalenderjahren mitzube- der Vertrag fort. Dann aber haben Sie für Versicherungsfälle, die rücksichtigen. zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung ein- Ergeben die Ermittlungen des Treuhänders einen höheren Vom- getreten sind, keinen Versicherungsschutz. hundertsatz, ist dieser, wenn er nicht durch 2,5 teilbar ist, auf die nächstniedrige durch 2,5 teilbare Zahl abzurunden. D. Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer Ver- minderung verpflichtet, den Folgebeitrag um den abgerundeten (1) Rechtzeitige Zahlung: Vomhundertsatz zu verändern. Der erhöhte Beitrag darf den zum Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto verein- Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Tarifbeitrag nicht überstei- bart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn gen. – der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und [Seite 31] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 31 (4) Hat sich der entsprechend Absatz 1 nach unseren unterneh- Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten menseigenen Zahlen zu ermittelnde Vomhundertsatz in den letz- haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb ten drei Kalenderjahren, in denen eine Beitragsanpassung mög- eines Monats ausüben. lich war, geringer erhöht, als er vom Treuhänder für diese Jahre festgestellt wurde, so dürfen wir den Folgebeitrag in der jewei- (2) Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen ligen Anpassungsgruppe gemäß Absatz 2 nur um den im letzten niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfer- Kalenderjahr nach seinen Zahlen ermittelten Vomhundertsatz tigt, können wir von da ab nur noch diesen niedrigeren Beitrag erhöhen. Diese Erhöhung darf diejenige nicht übersteigen, die verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei sich nach Absatz 3 ergibt. Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeit- (5) Die Beitragsanpassung gilt für alle Folgebeiträge, die ab 1. Ok- punkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben. tober des Jahres, in dem die Ermittlungen des Treuhänders er- folgten, fällig werden. Sie unterbleibt, wenn seit dem im Versi- (3) Wenn wir Sie zumindest in Textform auffordern, uns die zur Bei- cherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn für den tragsberechnung entsprechenden erforderlichen Angaben zu Gegenstand der Versicherung noch nicht zwölf Monate abgelau- machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschi- fen sind. cken. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können (6) Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versi- wir den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat cherungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag kündigen. Es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nicht vor- innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versi- sätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. cherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeit- (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die punkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden " im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) sollte. Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhö- » Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben. hung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht. » Sie unterlassen vorsätzlich erforderliche Angaben. » Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hät- Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder sachlichen ten informieren müssen. Ihr Versicherungsschutz entfällt Verhältnisse des Versicherten auf den Versicherungsbeitrag aus? nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen § 11 Änderung der für die Beitragsberechnung wesentlichen Angaben bereits bekannt waren. Umstände Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrich- tige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer (1) Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Ver- höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, schuldens entsprechendem Verhältnis. können wir von da ab diesen höheren Beitrag verlangen. Denn Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehan- damit sichern wir eine höhere Gefahr ab. delt haben. Solche Umstände können folgende Änderungen sein: » eine Erhöhung der Jahresbruttolohnsumme, der Anzahl der (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die " Mitarbeiter oder Mitglieder beim Berufs-Rechtsschutz für im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine gem. § 24, Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versiche- » eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl beim Privat-, Berufs- und rungsschutz: Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige gem. § 28, auch » Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den Eintritt inkl. des XXL-Bausteins nach § 28a, bei der KLAUSEL ZU DEN des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang unserer §§ 24 UND 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR HILFSGE- Leistung erhöht hat. SCHÄFTE UND EINGEKAUFTE DIENSTLEISTUNGEN VON » Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir haben SELBSTSTÄNDIGEN, oder beim SPEZIAL-STRAF-RECHTS- nicht gekündigt. SCHUTZ, » eine Erhöhung des Gesamtjahresumsatzes bei den KLAU- Die soeben beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt, SELN ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-RECHTS- wenn SCHUTZ, FIRMENVERTRAGS-RECHTSSCHUTZ XXL, bei der » die Veränderung so unerheblich ist, dass diese nicht zu einer KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIEDER- Erhöhung der Beiträge führen würde oder GELASSENE ÄRZTE UND ANDERE HEILBERUFE, » ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein » eine Erhöhung der Jahresbruttomiete beim Vermieter- soll. Rechtsschutz, § 29, » ein weiteres oder mehrere weitere Fahrzeuge im Verkehrs- Rechtsschutz, § 21 Abs. 3 bis 10, Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt? » eine Steigerung der Betriebsfläche beim Landwirtschafts- § 12 Wegfall des versicherten Interesses und Verkehrs-Rechtsschutz, § 27. Ist der Versicherungsschutz nicht mehr nötig, weil sich die äußeren Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag Umstände geändert haben? nicht versichern können, müssen wir die Absicherung gegen die- (Beispiel: Sie teilen uns mit, dass Sie kein Auto mehr haben.) se Gefahr ausschließen. Dann gilt Folgendes (sofern nichts anderes vereinbart ist): In folgenden Fällen können Sie den Versicherungsvertrag kün- digen: (1) Der Vertrag endet, sobald wir erfahren haben, dass sich die äu- » Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als 10 Prozent oder ßeren Umstände geändert haben. » wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab. Beiträge stehen uns nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu. In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine (2) Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kün- Ende der Versicherungsperiode. Dies gilt, wenn der Beitrag am digungsrecht hinweisen. Todestag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonstigen [Seite 32] 32 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Gründen beendet ist. Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt (2) Wenn Sie einen Anspruch aus Ihrem Versicherungsvertrag bei wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. uns angemeldet haben, ist die Verjährung ausgesetzt. Die Aus- Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wur- setzung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem de, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht (Das heißt: bei der kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass Berechnung der Verjährungsfrist berücksichtigen wir zu Ihren der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird. Gunsten den Zeitraum von der Meldung bis zum Eintreffen unserer Entscheidung bei Ihnen nicht). (3) Wenn Sie das im Versicherungsschein bezeichnete, selbst ge- nutzte Wohnobjekt (Wohnung oder Einfamilienhaus) wechseln, geht der Versicherungsschutz auf das neue Wohnobjekt über, Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? wenn sich dieses in Deutschland befindet. Eingeschlossen blei- § 15 Rechtsstellung mitversicherter Personen ben Versicherungsfälle » die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Wohnobjekt (1) Versicherungsschutz besteht für Sie und im jeweils bestimmten eintreten, soweit sie in Zusammenhang mit der Eigennutzung Umfang für die in den §§ 21 bis 30a, in der KLAUSEL ZU DEN dieses Wohnobjektes stehen, §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ oder im Versicherungs- » die sich auf das neue Wohnobjekt beziehen und vor dessen schein genannten sonstigen Personen. geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die na- türlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder (4) Wechseln Sie ein bislang versichertes Objekt, das Sie für Ihre eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden. gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätig- (Beispiel: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wer- keit selbst nutzen, findet Absatz 3 entsprechende Anwendung. den, haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz und Dies gilt aber nur unter folgender Voraussetzung: Das neue Ob- können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend jekt darf nach unserem Tarif weder nach Größe noch nach Miet- machen. Eine natürliche Person" ist ein Mensch, eine juristische oder Pachthöhe zu einem höheren als den vereinbarten Beitrag " " Person" ist dagegen zum Beispiel eine GmbH, eine Aktiengesell- führen. schaft oder ein eingetragener Verein.) (2) Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten Welche Folgen hat ein Umzug ins Ausland für Ihren Vertrag mit uns? sinngemäß auch für die mitversicherten Personen. § 12a Vertragsbeendigung bei Umzug ins Ausland, Anzeigepflicht Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, Sie haben Ihren Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Aus- können Sie dem widersprechen. land: Der Vertrag endet ab diesem Zeitpunkt. Sie müssen uns einen (Warum können Sie widersprechen, wenn eine mitversicherte Per- Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland unverzüglich son Versicherungsschutz verlangt? Sie sind unser Versicherungs- anzeigen und die behördliche Bestätigung zur Kenntnis bringen. nehmer und können zum Beispiel bestimmen, ob wir Kosten für (Erläuterung: Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", sondern mitversicherte Personen bezahlen sollen.) " " ohne schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben möglich".) " " Ausnahme: Bei Ihrem ehelichen/eingetragenen Lebenspartner können Sie nicht widersprechen. In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden? § 13 Kündigung nach Versicherungsfall Was ist bei Anzeigen und Erklärungen zu beachten? § 16 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung (1) Wenn wir Ihren Versicherungsschutz ablehnen, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vorzeitig kün- Richten Sie bitte alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen digen. an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle. Sie (2) Ist ein Versicherungsfall eingetreten und besteht für diesen Ver- sollten auch dann in Textform erfolgen, wenn eine solche Form weder sicherungsschutz, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. im Gesetz noch im Versicherungsvertrag vorgesehen ist. Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und besteht für diese Versicherungsschutz, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Was ist im Versicherungsfall zu beachten? (3) Die Kündigung muss Ihnen beziehungsweise uns spätestens 3. OBLIEGENHEITEN, RECHTSWEG einen Monat nach Zugang der Ablehnung des Rechtsschutzes gemäß Absatz 1 oder Anerkennung der Leistungspflicht gemäß Welche Rechte und Pflichten bestehen im Versicherungsfall? Absatz 2 in Textform zugegangen sein. § 17 Verhalten im Versicherungsfall/Erfüllung von Obliegenheiten Ihre Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu jedem die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versiche- Versicherungsschutz zu erhalten. rungsjahres wirksam wird. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ih- (1) Was müssen Sie tun, wenn ein Versicherungsfall eintritt und Sie nen wirksam. Versicherungsschutz brauchen? a) Sie müssen uns den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen, Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? gegebenenfalls auch telefonisch. § 14 Gesetzliche Verjährung ( Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", sondern ohne " " " schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben möglich".) (1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei " Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen b) Sie müssen uns Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. » vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalls unterrichten, [Seite 33] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 33 » alle Beweismittel angeben und abgestimmt. Wir hätten jedoch auch bei rechtzeitiger Abstim- » Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen. mung die Kostenübernahme bestätigt.) Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre c) Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie nach Mög- Obliegenheit arglistig verletzt haben. lichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. (Beispiele für kostenverusachende Maßnahmen: die Beauftra- (7) entfällt gung eines Rechtsanwalts, Erhebung einer Klage oder Einlegung eines Rechtsmittels.) (8) Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit d) Sie haben bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglich- unserem Einverständnis abtreten. ( Abtreten" heißt: Sie übertra- " keit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sor- gen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegen- gen, siehe § 82 VVG. über haben, auf Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Person.) Unser Einverständnis bedarf der Textform. (2) Wir bestätigen Ihnen den Umfang des Versicherungsschutzes, Ausnahme: Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn Sie auf der für den konkreten Versicherungsfall besteht. Geld gerichtete Ansprüche gegen uns haben (zum Beispiel: Sie Ergreifen Sie jedoch Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer recht- sind mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung ausnahms- lichen Interessen, weise in Vorleistung getreten.). » bevor wir den Umfang des Versicherungsschutzes bestätigt haben und Wenn wir Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen frei- » entstehen durch solche Maßnahmen Kosten? stellen sollen, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor. Dann tragen wir nur die Kosten, die wir bei einer Bestätigung des Versicherungsschutzes vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tra- (9) Wenn ein anderer (zum Beispiel: Ihr Prozessgegner) Ihnen Kosten gen gehabt hätten. der Rechtsverfolgung erstatten muss, dann geht dieser An- spruch auf uns über. Aber nur dann, wenn wir die Kosten bereits (3) Den Rechtsanwalt können Sie auswählen. beglichen haben. Wir wählen den Rechtsanwalt aus, Sie müssen uns die Unterlagen aushändigen, die wir brauchen, » wenn Sie das verlangen oder um diesen Anspruch durchzusetzen. Bei der Durchsetzung des » wenn Sie keinen Rechtsanwalt benennen und uns die umge- Anspruchs müssen Sie auch mitwirken, wenn wir das verlangen. hende Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig er- scheint. Wenn Sie diese Pflicht vorsätzlich verletzen und wir deshalb die- se Kosten von den anderen nicht erstattet bekommen, dann (4) Wenn wir den Rechtsanwalt auswählen, beauftragen wir ihn in müssen wir über die geleisteten Kosten hinaus keine weiteren Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts sind wir nicht Kosten mehr erstatten. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob verantwortlich. Sie die von uns bereits geleisteten Kosten zu erstatten haben. Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, (5)  ie müssen nach der Beauftragung des Rechtsanwalts Folgen- S die Kosten in einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre- des tun: chenden Verhältnis zu kürzen. Sie müssen beweisen, dass Sie » Ihren Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß unter- nicht grob fahrlässig gehandelt haben. richten, (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die » ihm die Beweismittel angeben, " im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) » ihm die möglichen Auskünfte erteilen, » ihm die notwendigen Unterlagen beschaffen und Hat Ihnen ein anderer (zum Beispiel: Ihr Prozessgegner) Kosten » uns auf Verlangen Auskunft über den Stand Ihrer Angelegen- der Rechtsverfolgung erstattet und wurden diese zuvor von uns heit geben. gezahlt? Dann müssen Sie uns diese Kosten zurückzahlen. (6) Wenn Sie eine der in Absatz 1 und 5 genannten Obliegenheiten § 18 entfällt vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.  ei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir B berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar in einem der Wohin können Sie sich bei Unzufriedenheit mit uns wenden? Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. § 19 Beschwerdestellen (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die Unser Interesse ist es, Sie mit unseren Leistungen zufrieden zu stel- " erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) len. Sollte uns das einmal nicht gelingen, nehmen Sie am besten di- rekt Kontakt zu uns auf, um die Sache zu klären: Wenn Sie eine Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, kann auch dies zum Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft vollständigen oder teilweisen Wegfall des Versicherungsschut- Augustaanlage 25 zes führen. Dies setzt jedoch voraus, dass wir Sie vorher durch 68165 Mannheim gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel: Brief oder E- Telefon: +49 621 4204-888 Mail) über diese Pflichten informiert haben. Telefax: +49 621 4204-180 E-Mail: info@nrv-rechtsschutz.de Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten: Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall beste- hen: (1) Versicherungsombudsmann Sie weisen nach, dass die Obliegenheitsverletzung nicht die Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrie- Ursache war für den sind, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann » den Eintritt des Versicherungsfalls, e.V. wenden: » die Feststellung des Versicherungsfalls oder Versicherungsombudsmann e.V. » die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung (zum Bei- Postfach 080632 spiel: Sie haben die Einlegung des Rechtsmittels mit uns nicht 10006 Berlin [Seite 34] 34 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Tel.: 0800 3696-000 In welchen Formen wird der Versicherungsschutz angeboten? Fax.: 0800 3699-000 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de 4. FORMEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES Internet: www.versicherungsombudsmann.de § 21 Verkehrs-Rechtsschutz Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir (1) entfällt haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzuneh- men. (2) entfällt (2) Versicherungsaufsicht (3) Verkehrs-Rechtsschutz für einzelne Kraftfahrzeuge Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden, können Sie sich Sie haben Versicherungsschutz für das im Versicherungsschein auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden: genannte Kraftfahrzeug sowie für Anhänger. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sektor Versicherungsaufsicht » das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist oder Graurheindorfer Straße 108 » das Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen (soge- 53117 Bonn nanntes Nummernschild) auf Ihren Namen versehen ist. Tel.: 0800 2100-500 Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtig- E-Mail: poststelle@bafin.de te Fahrer oder berechtigte Mitfahrer dieses Kraftfahrzeugs. Internet: https://www.bafin.de (Erläuterung: Berechtigt ist jede Person, die das Kraftfahrzeug mit Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.) einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Sie sind ferner als Fahrer und Mitfahrer fremder Kraftfahrzeuge (3) Rechtsweg versichert. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be- Sie sind darüber hinaus als Fahrer und Mitfahrer fremder oder schreiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür kein Versiche- eigener Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft versichert, rungsschutz besteht (siehe § 3 Abs. 2 h)). wenn diese Motorfahrzeuge ausschließlich privat genutzt wer- den. Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Versicherungsschutz haben Sie, Ihr ehelicher/eingetragener zuständig und welches Recht ist anzuwenden? oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspart- § 20 Zuständiges Gericht/anzuwendendes Recht ner und die minderjährigen Kinder in der Eigenschaft als a) Eigentümer oder Halter von (1) Klagen gegen das Versicherungsunternehmen: » E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs, Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgen- » Elektrokleinstfahrzeugen, den Orten einreichen: » Fahrrädern auch mit Hilfsmotor, » Am Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz der » Kleinkrafträdern, für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung, » oder, wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht b) Fahr- und Fluggast, Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person" ist ein Mensch, " c) Fußgänger, eine juristische Person" ist dagegen zum Beispiel eine GmbH, " eine Aktiengesellschaft oder ein eingetragener Verein.) Haben d) Radfahrer, Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr. gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. (Beispiel: Als Fahrgast der Deutschen Bahn oder als Fluggast in (2) Klagen gegen den Versicherungsnehmer: einem Flugzeug, aber auch beim Besuch des Schwimmbads oder Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgen- des Golfplatzes.) den Orten einreichen: » Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres (4) Der Versicherungsschutz umfasst: Wohnsitzes. Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage a) Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. » Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum b) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unse- gem. Abs. 6 und 7  § 2 d), res Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren c) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e), Vertrag zuständigen Niederlassung. » Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Han- d) Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2 f) aa), delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bür- e) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2 g) aa), gerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsge- sellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Nieder- f) Straf-Rechtsschutz § 2 i), lassung zuständig. g) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j), (3) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. h) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n). (5) Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht kann ausge- schlossen werden. (6) Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bezieht sich auf » die im Versicherungsschein bezeichneten Kraftfahrzeuge zu Lande und Anhänger, [Seite 35] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 35 » Verträge, mit denen Sie Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Verschuldens. Wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese Fahrzeuge fahrlässig gehandelt haben, bleibt Ihr Versicherungsschutz noch nicht auf Sie zugelassen oder noch nicht auf Ihren Na- bestehen. men mit einem Versicherungskennzeichen oder mit einer (Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die " Versicherungsplakette versehen sind. im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht auch in Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall be- Ihrer Eigenschaft als Mieter oder Leasingnehmer eines Kraft- stehen: fahrzeuges zu Lande und Anhängers, jedoch nicht als Vermieter Sie weisen nach, dass der Verstoß gegen die genannten Ob- oder Leasinggeber. liegenheiten nicht die Ursache war für den Eintritt des Ver- sicherungsfalls oder für die Feststellung des Versicherungs- (7) Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt nicht für falls oder für den Umfang unserer Leistung. Fahrzeuge, bei denen bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Unter zwei Bedingungen können Sie Ihren Versicherungsver- Wiederverkauf beabsichtigt ist. trag mit uns sofort kündigen: » Weder das bei uns ehemals versicherte, auf Sie zugelasse- (8) Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, ne Fahrzeug noch ein weiteres ist seit mindestens sechs müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Monaten auf Ihren Namen zugelassen. » Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vor- » Es ist auch kein Fahrzeug mit einem Versicherungskenn- geschriebene Fahrerlaubnis haben. zeichen (sogenanntes Nummernschild) oder einer Versiche- » Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. rungsplakette auf Ihren Namen versehen. Unabhängig » Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungs- davon haben Sie das Recht, von uns eine Herabsetzung kennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder eine Versi- Ihres Versicherungsbeitrags nach § 11 Abs. 2 zu verlangen. cherungsplakette haben. b) Während der Vertragsdauer kommen weitere Kraftfahrzeu- Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird? ge hinzu: Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicher- Dann besteht für diese Kraftfahrzeuge bis zum Ablauf des ten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, Versicherungsjahres Versicherungsschutz, wenn die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht » diese auf Sie zugelassen oder fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind » auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entspre- versehen sind. chend der Schwere des Verschuldens. (Vorsorgeversicherung). (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die " allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) (11) Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie Über die Regelung von Absatz 3 hinaus sind mitversichert: Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis » Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Ver- nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be- sicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner, stehen. » Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen beste- Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, hen: » Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli- Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass der Ver- chen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh- stoß nicht ursächlich war für rigen Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, bis zu » den Eintritt des Versicherungsfalls, dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angeleg- » die Feststellung des Versicherungsfalls oder te, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen » den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung. erhalten. Die Erweiterung bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, soweit sie bei Vertragsschluss oder während der (9) entfällt Vertragsdauer auf Sie oder die vorgenannten, mitversicherten Personen zugelassen oder auf Ihren Namen oder auf die Namen (10) a) Besonderheiten beim Wechsel oder Verkauf eines auf Sie der mitversicherten Personen mit einem Versicherungskennzei- zugelassenen Fahrzeugs: chen oder mit einer Versicherungsplakette versehen sind. Auch Sie haben Versicherungsschutz auch für ein Folgefahrzeug. von Ihnen oder mitversicherten Personen vorübergehend gemie- Wir gehen davon aus, dass Sie ein Folgefahrzeug haben, tete Kraftfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger sind versichert. wenn Sie innerhalb eines Monats vor oder nach dem Verkauf Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtig- Ihres bei uns versicherten, auf Sie zugelassenen Fahrzeugs te Fahrer oder berechtigte Mitfahrer. Dies gilt nicht bei Fahrten ein neues Fahrzeug erwerben. Ihr altes Fahrzeug versichern mit gemieteten Kraftfahrzeugen. wir maximal einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag mit. Nutzfahrzeuge sind nicht versichert. Abs. 8 gilt entsprechend. Versicherungsschutz besteht auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Fahr- Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Inte- zeugkauf. (Beispiel: Sie machen eine Anzahlung für ein Kfz, der ressen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, eine freibe- Verkäufer weigert sich aber, dieses auszuliefern.) ruflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen. Sie müssen uns den Verkauf oder Verlust Ihres Fahrzeugs Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? innerhalb von zwei Monaten melden. Außerdem müssen Sie » Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden uns über Ihr Folgefahrzeug informieren. oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbststän- Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten haben Sie Versiche- diger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Ein- rungsschutz nur dann, wenn Sie die Meldung ohne Verschul- künfte aus Rente sind. den oder leicht fahrlässig versäumt haben. Wenn Sie grob Üben Sie oder eine mitversicherte Person eine gewerbliche, frei- fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, unsere Leis- berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aus? tungen zu kürzen, und zwar je nach Schwere des [Seite 36] 36 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT » Dann können maximal 4 Motorfahrzeuge zu Lande versichert » der XXL-Baustein (§ 21 a) mindestens seit fünf Jahren un- werden. unterbrochen bei uns versichert ist, » Diese müssen auf Sie oder die mitversicherten Personen zu- » Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche- gelassen oder auf Ihren Namen oder auf die Namen der mit- rungsfall erhalten haben. versicherten Personen mit einem Versicherungskennzeichen In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzun- versehen sein. gen des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5) a) bis c) also » Versicherungsschutz besteht auch bei Fahrten im Zusam- lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten menhang mit gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger sein. selbstständiger Tätigkeit. Eine sonstige selbstständige Tätig- Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 keit liegt immer dann vor, wenn Einkünfte im steuerrechtli- sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann chen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Ein- nicht. künfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind. » Nicht versichert sind jedoch: (3) Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c) Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Omnibusse über 9 Sitze, Sat- nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen telzug- und Zugmaschinen, Anhänger für Lkw, zulassungs- den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch pflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsma- eine Erstberatung erledigt wurde. schinen, Mietwagen, Personenmietwagen, Taxen und Leasing- fahrzeuge als Leasinggeber. (4) Die Wartezeit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 entfällt. (12) Verkehrs-Rechtsschutz für alle Personenkraftwagen des Ver- § 22 Fahrer-Rechtsschutz sicherungsnehmers Abweichend von Absatz 3 Satz 1 bezieht sich der Versicherungs- (1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen schutz auf alle Personenkraftwagen sowie Anhänger, soweit sie wahrnehmen als Fahrer eines fremden bei Vertragsschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zu- » Kraftfahrzeuges, gelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskenn- » Motorfahrzeugs zu Wasser oder in der Luft, zeichen versehen sind. » Anhängers, Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung der bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr. rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, Fremd sind Fahrzeuge oder Anhänger, die freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Eine » Ihnen weder gehören noch sonstige selbstständige Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn Ein- » auf Sie zugelassen sind noch künfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden » auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so- sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind. genanntes Nummernschild) oder Versicherungsplakette ver- sehen sind. § 21a Verkehrs-Rechtsschutz, XXL-Baustein Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes für einzelne Fahrzeuge, § 21 Verkehr teilnehmen, und zwar als Abs. 3 bis 10, des Verkehrs-Rechtsschutzes für die Familie, § 21 Abs. 3 » Fahr- und Fluggast, bis 8, 11, oder des Verkehrs-Rechtsschutzes für alle Personenkraft- » Fußgänger, wagen des Versicherungsnehmers, § 21 Abs. 3 bis 8, 12, sind zusätzlich » Radfahrer oder versichert: » Fahrer von E-Bikes, Pedelcs und S-Pedelcs. (2) Üben Sie eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbst- (1) a)  Rechtsschutz als Mieter und Pächter von Garagen: ständige Tätigkeit aus? Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach § 2 c) in Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn Einkünfte Ihrer Eigenschaft als Mieter und Pächter von privat selbst im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, genutzten Garagen ist vom Versicherungsschutz umfasst, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Bei- b) Reisevertrags-Rechtsschutz: spiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind. Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach § 2 d) besteht Dann können Sie für alle bei Ihnen angestellten Kraftfahrer die- Versicherungsschutz aus privatrechtlichen Reiseverträgen sen Versicherungsschutz vereinbaren. Diese sind in Ausübung als Reisender. Dies gilt nicht, wenn der Vertrags- und Sachen- der beruflichen Tätigkeit für Sie versichert. Rechtsschutz nach § 21 Abs. 5 ausgeschlossen ist, (3) Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: c) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz: a) Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 21 Abs. 4 c) b) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e), i. V. m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Wider- spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Fi- c) Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2 f) aa), nanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen, d) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2 g) aa), d) Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts- e) Straf-Rechtsschutz § 2 i), Rechtsschutz: Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen nach § 21 f) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j), Abs. 4 d) i. V. m. § 2 f) aa) besteht auch Versicherungsschutz in g) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n). Widerspruchsverfahren gegen Behörden, die der Klage vor deutschen Sozialgerichten vorausgehen. (4) Wird in den Fällen des Absatzes 1 ein Motorfahrzeug zu Lande auf die im Versicherungsschein genannte Person zugelassen (2) Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen ver- Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben sehen, wandelt sich der Versicherungsschutz in eine Verkehrs- Sie im Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungsschutz, wenn Rechtsschutzversicherung für dieses Fahrzeug nach § 21 Abs. 3, [Seite 37] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 37 4, 6 bis 10 um. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zu- – Kinder, sammenhang mit dem Erwerb dieses Motorfahrzeuges zu Lande – Adoptivkinder, ist eingeschlossen. – Pflegekinder, – Stiefkinder, (5) Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, » Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner ehe- müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: lichen/ eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, voll- » Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vor- jährigen geschriebene Fahrerlaubnis haben. – Kinder, » Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. – Adoptivkinder, » Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungs- – Pflegekinder, kennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder Versiche- – Stiefkinder, rungsplakette haben. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird? angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Ein- Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicher- kommen erhalten. ten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversiche- die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht rung des Kindes weggefallen? fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang bis wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entspre- zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das Kind bis chend der Schwere des Verschuldens. spätestens zum Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß §§ 21, 23, 25, 27 " allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) oder 28 abschließt. Für den sich unmittelbar anschließenden Versicherungsvertrag des Kindes gilt keine Wartezeit, Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be- » Ihre minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder und die stehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen Ihres mitversicherten Lebenspartners während der Beauf- bestehen: sichtigung durch Sie oder durch Ihren mitversicherten Le- Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass der Ver- benspartner, stoß nicht ursächlich war für » die in Ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Enkel und » den Eintritt des Versicherungsfalls, unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, » die Feststellung des Versicherungsfalls oder zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche » den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung. Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel und Tageskinder dürfen allerdings auch nicht in einer (6) Ist der Versicherungsschutz nicht mehr nötig, weil Sie keine eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben. Fahrerlaubnis mehr haben? Diese Kinder müssen sich darüber hinaus im Zeitpunkt des Dann gilt Folgendes: Versicherungsfalles unter Ihrer Aufsicht oder unter Aufsicht » Zeigen Sie uns das Fehlen der Fahrerlaubnis innerhalb von Ihres mitversicherten Lebenspartners befinden und die zwei Monaten an, dann endet der Versicherungsvertrag mit Rechtsschutzversicherung der Erziehungsberechtigten darf dem Verlust der Fahrerlaubnis. für den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein. » Geht Ihre Anzeige später bei uns ein, endet Ihr Versiche- rungsvertrag mit dem Eingang der Anzeige. (3) Der Versicherungsschutz umfasst: a) Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), § 23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige b) Arbeits-Rechtsschutz § 2 b), (1) Sie haben Versicherungsschutz für c) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht § 2 d), » Ihren privaten Bereich und » Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel als d) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e), Arbeitnehmer, Beamter, Richter). e) Sozialgerichts-Rechtsschutz in Auch wenn der Verkehrs- bzw. Fahrzeug-Rechtsschutz gesondert nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb), zu versichern ist (Motorfahrzeuge und Anhänger, vgl. Abs. 4), sind Sie im privaten Bereich und bei der beruflichen, nichtselbststän- f) Verwaltungs-Rechtsschutz in digen Tätigkeit auch in der Eigenschaft als Fußgänger, Fahrgast, nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb), Radfahrer und Fahrer von Pedelecs versichert. g) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz  § 2 h), Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In- h) Straf-Rechtsschutz § 2 i), teressen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuf- lichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen. i) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j), Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? j) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens- Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht § 2 k), werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tä- tigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus k) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n). Rente sind. Es besteht auch kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung (4) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In- der rechtlichen Interessen in der Eigenschaft als Eigentümer teressen wahrnehmen als: eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. » Eigentümer, » Halter, (2) Mitversichert sind » Erwerber, » Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Ver- » Leasingnehmer/Mieter, sicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner, » Fahrer, » sonstiger Besitzer » Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen [Seite 38] 38 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT von Motorfahrzeugen sowie Anhängern. Auch bei der Finanzie- § 25 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige rung des Erwerbs von Motorfahrzeugen oder Anhängern besteht kein Versicherungsschutz. (1) Sie haben Versicherungsschutz für Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind » Ihren privaten Bereich und gesondert zu versichern. » Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter, Richter), (5) Dieses Produkt richtet sich an ausschließlich selbstständig Tä- Auch wenn der Verkehrs- bzw. Fahrzeug-Rechtsschutz geson- tige. Sind Sie nicht mehr ausschließlich gewerblich, freiberuflich dert zu versichern ist (Motorfahrzeuge und Anhänger, vgl. Abs. oder sonst selbstständig tätig, wandelt sich Ihr Versicherungs- 4), sind Sie im privaten Bereich und bei der beruflichen, nicht- schutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen Privat- und Berufs- selbstständigen Tätigkeit auch in der Eigenschaft als Fußgänger, Rechtsschutz für Nichtselbstständige nach § 25 um. Fahrgast, Radfahrer und Fahrer von Pedelecs versichert. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In- § 24 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für teressen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuf- Firmen und Vereine lichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? (1) Sie haben Versicherungsschutz Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder a) im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige und im Rechts- werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger schutz für Firmen für Ihre im Versicherungsschein bezeich- Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus nete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Rente sind. Tätigkeit. Es besteht auch kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? der rechtlichen Interessen in der Eigenschaft als Eigentümer Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbststän- diger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Ein- (2) Mitversichert sind künfte aus Rente sind. » Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Ver- Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, sicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig und in Ausübung dieser Tätigkeit betroffen sind. » Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen – Kinder, b) für den im Versicherungsschein bezeichneten Verein sowie – Adoptivkinder, dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, so- – Pflegekinder, weit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die sie gemäß – Stiefkinder, der Satzung zu erfüllen haben. » Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner ehe- (2) Der Versicherungsschutz umfasst: lichen/ eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, voll- jährigen a) 1. Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), – Kinder, 2. Arbeits-Rechtsschutz  § 2 b), – Adoptivkinder, Der Versicherungsschutz umfasst auch die Abwehr von An- – Pflegekinder, sprüchen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungs- – Stiefkinder, gesetzes (AGG), die nicht auf einer Vertragsverletzung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer beruhen, angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Ein- kommen erhalten. 3. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten  § 2 e), Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversiche- 4. Sozialgerichts-Rechtsschutz rung des Kindes weggefallen? in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb), Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang 5. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz § 2 h), bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das Kind bis spätestens zum Beginn des folgenden Versiche- 6. Straf-Rechtsschutz  § 2 i), rungsjahres einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß 7. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz  § 2 j), §§ 21, 23, 25, 27 oder 28 abschließt. Für den sich unmittel- bar anschließenden Versicherungsvertrag des Kindes gilt 8. Daten-Rechtsschutz § 2 m), keine Wartezeit, 9. Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten  § 2 n). » Ihre minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder und die b) entfällt Ihres mitversicherten Lebenspartners während der Beauf- sichtigung durch Sie oder durch Ihren mitversicherten Le- (3) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In- benspartner, teressen wahrnehmen als: » die in Ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Enkel und » Eigentümer, unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, » Halter, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche » Erwerber, Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die » Leasingnehmer/Mieter, Enkel und Tageskinder dürfen allerdings auch nicht in einer » Fahrer, eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben. von Motorfahrzeugen sowie Anhängern. Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind Diese Kinder müssen sich darüber hinaus im Zeitpunkt des gesondert zu versichern. Versicherungsfalles unter Ihrer Aufsicht oder unter Aufsicht Ihres mitversicherten Lebenspartners befinden und die Rechtsschutzversicherung der Erziehungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein. [Seite 39] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 39 (3) Der Versicherungsschutz umfasst: als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhe- bungsvereinbarung. a) Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), Besonderheit beim Versicherungsfall: b) Arbeits-Rechtsschutz § 2 b), Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 c) gilt das vom Arbeit- c) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht § 2 d), geber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsverein- barung als Versicherungsfall. d) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e), Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr e) Sozialgerichts-Rechtsschutz in als insgesamt 1.000 EUR. nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb), bb) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen aus An- f) Verwaltungs-Rechtsschutz in stellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter juristi- nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb), scher Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkommen g) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz  § 2 h), 50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjahres- einkommen darüber, besteht kein Versicherungsschutz, h) Straf-Rechtsschutz § 2 i), auch nicht anteilig. i) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j), Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr j) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens- als insgesamt 35.000 EUR. partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht § 2 k), Der Arbeits-Rechtsschutz darf nicht nach § 25 Abs. 6 aus- k) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n). geschlossen sein. b) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren (4) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In- im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: teressen wahrnehmen als: Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 25 Abs. 3 d) » Eigentümer, i. V. m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Wider- » Halter, spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Fi- » Erwerber, nanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen, » Leasingnehmer/Mieter, » Fahrer oder c) Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts- » sonstiger Besitzer Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten: von Motorfahrzeugen sowie Anhängern. Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Auch bei der Finanzierung des Erwerbs von Motorfahrzeugen Angelegenheiten nach § 25 Abs. 3 e) i. V. m. § 2 f) bb) besteht oder Anhängern besteht kein Versicherungsschutz. auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind Klagen vor deutschen Sozialgerichten vorausgehen, gesondert zu versichern. d) Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrecht- lichen Angelegenheiten - Widerspruch und Klage: (5) Haben Sie ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen sonstige selbstständige Tätigkeit aufgenommen, wandelt sich Angelegenheiten: nach § 25 Abs. 3 f) i. V. m. § 2 g) bb) besteht der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 um. Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen, (6) Der Arbeits-Rechtsschutz kann ausgeschlossen werden. e) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens- partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht: Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- § 25a Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, schafts-, Betreuungs- und Erbrecht gemäß § 25 Abs. 3 j) XXL-Baustein i. V. m. § 2 k) besteht abweichend von § 3 Abs. 2 g) Versiche- Im Rahmen des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes für Nichtselbst- rungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus. ständige nach § 25 können Sie diesen Baustein zusätzlich versichern. Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten gemäß § 5, jedoch nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR, im Betreuungsrecht (1) Es sind zusätzlich versichert: nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR, Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspart- f) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovol- ner verwandt oder verschwägert sind. taikanlagen: Vorausgesetzt ist: Diese Personen Es besteht abweichend von § 25 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 1 d) Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen » leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit Wirtschaftsgemeinschaft) und » dem Erwerb, » sind an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet. » der Installation und » dem Betrieb Ist die KLAUSEL ZU DEN §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage. vereinbart, besteht dagegen für Personen, die lediglich mit Ih- rem Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, kein Ver- Vorausgesetzt ist: sicherungsschutz. » die Anlagenleistung ist auf maximal 15 kW begrenzt, » die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum und der Eigen- (2) Sie haben einen erweiterten Versicherungsschutz in folgenden tumserwerb der Anlage ist nicht nur vorübergehend be- Bereichen: zweckt, » die Anlage ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in a) aa) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsver- Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als einbarungen: natürliche Person steht. Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 25 Abs. 3 b) i. V. m. § 2 b) Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mitver- besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft sicherten Lebenspartner. [Seite 40] 40 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: Leistungsumfang und die tariflich höchste Selbstbeteili- » Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), gung beinhalten. » Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz § 2 d), Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem Sie oder Ihr mitversicherter Lebenspartner den vorgenannten Versi- » Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e), cherungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchs-  Wartezeit ist entsprechend § 4 Abs. (1) Sätze 2 und 3 zu be- verfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und Finanz- rücksichtigen, wobei als Versicherungsbeginn im Sinne des gerichten vorausgehen, § 4 (1) Satz 2 die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung » Verwaltungs-Rechtsschutz gilt. in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten  § 2 g) bb), (Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorberei- und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen tungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes vor Verwaltungsgerichten vorausgehen, Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die » Straf-Rechtsschutz § 2 i), vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versiche- rungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters » Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j), innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorberei- g) Rechtsschutz im Urheberrecht § 2 o), tungshandlung (Wartezeit) geschieht.) h) Beratungs-Rechtschutz in Verbraucher- Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsver- insolvenzverfahren § 2 p). trag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die ent- standenen Kosten zu erstatten. i) Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz) Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 25 » für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren ge- Abs. 3 k) i. V. m. § 2 n) besteht auch Versicherungsschutz für werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in un- Tätigkeit, mittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung » im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, einem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messen- » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über gerdiensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass Sie Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der als Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versiche- – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- rungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts RECHTSSCHUTZ, zur Erstattung einer Strafanzeige. – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- (Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren RECHTSSCHUTZ XXL, Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unter- – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE- stützung Strafanzeige gegen diese Person.) DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE HEILBERUFE, Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht- übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR. linien eine Direktionsanfrage voraussetzt, » für andere Personen als Sie und Ihren mitversicherten Le- (3) Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) gilt nicht bei einem An- benspartner, lagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich 15.000 » für Ihren Lebenspartner, wenn die KLAUSEL ZU DEN EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht dage- §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ vereinbart ist. gen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig. b) Vorsorge-Rechtsschutz (4) a) Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen Ist ein anderer Versicherungsschutz nötig, weil sich die äu- Ist Versicherungsschutz nötig für Tätigkeiten, die eine ge- ßeren Umstände geändert haben? plante, selbstständige Tätigkeit vorbereiten sollen? Versicherungsschutz besteht für das neu entstandene Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset- Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren mitversicher- zungen: ten Lebenspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerb- » Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach liche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit Beginn des Versicherungsvertrages nach § 25 i. V. m. § 25a von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner vorbereiten sollen (Vor- geändert, bereitungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. bei der betroffenen werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht- mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt selbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver- oder Einkünfte aus Rente sind. sicherbar, und Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen: » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen » Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein spätestens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages nach § 25 i. entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei V. m. § 25a, uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich höchster Selbstbeteiligung. » Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner will die selbst- ständige Tätigkeit erstmalig ausüben und die Tätigkeit ist Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver- zu dem Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt unserem Tarif versicherbar, und es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen » Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner schließen spä- neuen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und haben testens 6 Monate nach der ersten Vorbereitungshandlung Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert, einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend bei uns ab. Dieser muss den tariflich größtmöglichen spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner- [Seite 41] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 41 schaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Mitversi- § 26b entfällt cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. § 27 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht » für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb- (1) Sie haben Versicherungsschutz lichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä- » als Inhaber für Ihren im Versicherungsschein bezeichneten tigkeit, land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und für die dazuge- » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu- hörigen nicht gewerbesteuerpflichtigen land- und forstwirt- den oder Gebäudeteilen, schaftlichen Nebenbetriebe (zum Beispiel der Betrieb eines » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Hofladens), Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der » für den privaten Bereich und – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- » für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten. RECHTSSCHUTZ, Eine nichtselbstständige Tätigkeit liegt dann vor, wenn die tat- – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- sächlichen oder beabsichtigten Einkünfte steuerrechtlich RECHTSSCHUTZ XXL, solche aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind. – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE- In den vorgenannten Bereichen sind Sie im Verkehrsbereich ver- DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE sichert, wenn Sie rechtliche Interessen als HEILBERUFE, » Eigentümer, » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht- » Halter, linien eine Direktionsanfrage voraussetzt. » Mieter, » Leasingnehmer, (5) Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit » Erwerber, Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben » Fahrer, Sie Versicherungsschutz, wenn von Motorfahrzeugen zu Lande wahrnehmen. Im privaten Bereich » der XXL-Baustein (§ 25a) mindestens seit fünf Jahren un- und bei der Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten umfasst unterbrochen bei uns versichert ist, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in den vorgenannten » Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche- Eigenschaften auch Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft. rungsfall erhalten haben. In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzun- Das Motorfahrzeug oder der Anhänger muss entweder gen des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also » bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten Sie oder auf den versicherten Personenkreis zugelassen sein, sein. » auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so- genanntes Nummernschild) versehen sein oder Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 » zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein. sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann nicht. Sie sind ferner als Fahrer und Insasse fremder oder eigener Mo- torfahrzeuge versichert. (6) Der Versicherungsschutz erstreckt sich in Erweiterung des Sie haben auch Versicherungsschutz als Teilnehmer am öffent- § 25 Abs. 1 auch auf Ihre selbstständige Tätigkeit und die Ihres lichen und privaten Verkehr als Lebenspartners, wenn » Fußgänger, » Sie bzw. Ihr Lebenspartner keine Mitarbeiter beschäftigen » Fahrgast, und » Radfahrer und » der Gesamtumsatz Ihrer selbstständigen Tätigkeit und der » Fahrer von Pedelecs. Ihres Lebenspartners zusammen in den letzten 12 Monaten vor dem Versicherungsfall höchstens 22.000 EUR betrug. (2) Mitversichert sind Liegt der vorgenannte Gesamtumsatz darüber, besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig. a) Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Ver- sicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner, (Erläuterung: Der Gesamtumsatz ist die Summe aller Einnahmen, die Sie und Ihr Lebenspartner einzeln oder gemeinsam pro Kalen- b) Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen derjahr aus dieser Tätigkeit erzielen.). » Kinder, » Adoptivkinder, Ausnahme: Versicherungsschutz besteht nicht in der Leistungs- » Pflegekinder, art Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach § 25 Abs. 3 c) i. V. » Stiefkinder, m. § 2 d), es sei denn Sie nehmen rechtliche Interessen aus Ver- sicherungsverträgen war. c) Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli- chen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh- Kein Versicherungsschutz besteht für andere Personen als Sie rigen und Ihren mitversicherten Lebenspartner. Allerdings ist auch Ihr » Kinder, Lebenspartner nicht versichert, wenn die KLAUSEL ZU DEN » Adoptivkinder, §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ vereinbart ist. » Pflegekinder, » Stiefkinder, (7) Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c) bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Ein- den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch kommen erhalten. eine Erstberatung erledigt wurde. Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversiche- rung des Kindes weggefallen? § 26 entfällt Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das Kind bis spätestens zum Beginn des folgenden Versiche- § 26a entfällt [Seite 42] 42 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT rungsjahres einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß Kein Versicherungsschutz besteht auch für Verträge über §§ 21, 23, 25, 27 oder 28 abschließt. Für den sich unmittel- vertrags- und sachenrechtliche Ansprüche aufgrund von bar anschließenden Versicherungsvertrag des Kindes gilt Fahrzeugen, keine Wartezeit, » bei denen bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Wieder- verkauf beabsichtigt ist oder d) Ihre minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder und die » die nicht oder nur mit einem roten Kennzeichen zugelassen Ihres mitversicherten Lebenspartners während der Beauf- sind, sichtigung durch Sie oder durch Ihren mitversicherten Le- benspartner, e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten  § 2 e), e) die in Ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Enkel und f) Sozialgerichts-Rechtsschutz  § 2 f), unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, g) Verwaltungs-Rechtsschutz  § 2 g), zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz  § 2 h), Enkel und Tageskinder dürfen allerdings nicht in einer ein- i) Straf-Rechtsschutz § 2 i), getragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben. Diese Kinder müssen sich darüber hinaus im Zeitpunkt des j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j), Versicherungsfalles unter Ihrer Aufsicht oder unter Aufsicht k) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens- Ihres mitversicherten Lebenspartners befinden und die partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht § 2 k), Rechtsschutzversicherung der Erziehungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein. l) Daten-Rechtsschutz § 2 m), f) a  lle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer und m) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n). berechtigte Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers. (4) Es besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Voraussetzung: Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Lea- Das Kraftfahrzeug oder der Anhänger ist singnehmer von Fahrzeugen, die keine Personenkraft- oder – auf Sie, Ihren mitversicherten Lebenspartner oder Ihre Kombiwagen, Krafträder oder land- oder forstwirtschaftlich ge- mitversicherten Kinder zugelassen oder nutzte Fahrzeuge sind. – auf den Namen von Ihnen, des mitversicherten Lebens- partners oder der mitversicherten Kinder mit einem Ver- Es besteht auch kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung recht- sicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) licher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und oder Versicherungsplakette versehen oder Leasingnehmer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der – von Ihnen, dem mitversicherten Lebenspartner oder den Luft im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen mitversicherten Kindern gemietet. oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. g) die im Versicherungsschein genannten, im Betrieb des Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Versicherungsnehmers tätigen und dort wohnhaften Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder Mitinhaber sowie deren eheliche, eingetragene oder im werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tä- Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner tigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus und die minderjährigen Kinder dieser Personen, Rente sind. h) die im Versicherungsschein genannten, im Betrieb des Ver- (5) Wenn wir einen Versicherungsfall im Verkehrsbereich für Sie sicherungsnehmers wohnhaften Altenteiler sowie deren ehe- übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: liche, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten » Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vor- sonstige Lebenspartner und die minderjährigen Kinder die- geschriebene Fahrerlaubnis haben. ser Personen, » Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. i) d  ie im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten » Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungs- Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Betrieb, kennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder Versiche- rungsplakette haben. j) d  er im Versicherungsschein genannte, im Betrieb des Versi- cherungsnehmers wohnhafte Hoferbe sowie dessen eheli- Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird? cher, eingetragener oder im Versicherungsschein genannter Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicher- sonstiger Lebenspartner und seine minderjährigen Kinder. ten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht (3) Der Versicherungsschutz umfasst: fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entspre- a) Schadenersatz-Rechtsschutz  § 2 a), chend der Schwere des Verschuldens. b) Arbeits-Rechtsschutz § 2 b). (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die Der Versicherungsschutz umfasst auch die Abwehr von An- " allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) sprüchen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsge- setzes (AGG), die nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen, Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be- c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz  § 2 c), stehen. für alle in Deutschland befindlichen land- oder forstwirt- schaftlich selbst genutzten oder verpachteten Grundstücke, Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen: Gebäude oder Gebäudeteile, Die versicherte Person weist nach, dass der Verstoß nicht ur- sächlich war für d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht  § 2 d), » den Eintritt des Versicherungsfalls, jedoch besteht insoweit kein Versicherungsschutz in der Ei- » die Feststellung des Versicherungsfalls oder genschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Lea- » den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung. singnehmer von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft. [Seite 43] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 43 § 27a Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz, XXL-Baustein e) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: Im Rahmen des Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzes nach Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 27 Abs. 3 e) § 27 können Sie diesen Baustein zusätzlich versichern. i. V. m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Wider- spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Fi- (1) a) Es sind zusätzlich versichert: nanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen, Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebens- partner verwandt oder verschwägert sind. f) R  echtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts- Rechtsschutz: Vorausgesetzt ist: Diese Personen Im Sozialgerichts-Rechtsschutz nach § 27 Abs. 3 f) i. V. m. » leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und § 2 f) besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsver- Wirtschaftsgemeinschaft) und fahren, die den Klagen vor deutschen Sozialgerichten voraus- » sind an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet. gehen, b) Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsneh- g) Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrecht- mer auch im Verkehrsbereich bei einer Tätigkeit für einen lichen Angelegenheiten - Widerspruch und Klage: fremden landwirtschaftlichen Betrieb. Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten nach § 27 Abs. 3 g) i. V. m. § 2 g) bb) besteht (2) Sie haben einen erweiterten Versicherungsschutz in folgenden auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den Bereichen: Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen, a) aa) Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhe- h) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens- bungsvereinbarung: partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht: Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 27 Abs. 3 b) i. V. m. § 2 b) Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft schafts-, Betreuungs- und Erbrecht gemäß § 27 Abs. 3 k) als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhe- i. V. m. § 2 k) besteht Versicherungsschutz über die beratende bungsvereinbarung. anwaltliche Tätigkeit hinaus. Besonderheit beim Versicherungsfall: Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 c) gilt das vom Arbeit- Wir übernehmen in diesem Fall Kosten gemäß § 5, jedoch geber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsverein- nicht mehr als 1.000 EUR, im Betreuungsrecht nicht mehr als barung als Versicherungsfall. insgesamt 2.000 EUR, Wir übernehmen Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr als i) R  echtsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbe- insgesamt 1.000 EUR. reinigungsverfahren: Abweichend von § 3 Abs. 3 d) haben Sie auch Versicherungs- bb) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen aus schutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Anstellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter Zusammenhang mit Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flur- juristischer Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkom- bereinigungsverfahren, jedoch nicht im Zusammenhang mit men 50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjah- den im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten, reseinkommen darüber, besteht kein Versicherungs- schutz, auch nicht anteilig. j) R  echtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlieger- abgaben: Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 i) hat keine Geltung bei als insgesamt 35.000 EUR. Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstigen Anlieger- b) Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht: abgaben, Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 27 Abs. 3 b) i. V. m. § 2 b) k) Rechtsschutz bei Cross-Compliance: besteht abweichend von § 3 Abs. 2 b) auch Versicherungs- Sie betreiben einen landwirtschaftlichen Betrieb, der die Grö- schutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus ße von 100 ha nicht überschreitet? kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht als Arbeitgeber oder Dann haben Sie abweichend von § 3 Abs. 3 i) auch Versiche- Dienstherr. rungsschutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen Wir übernehmen Kosten gemäß § 5, jedoch nicht mehr als im Zusammenhang mit Cross-Compliance wegen der Kürzung insgesamt 1.000 EUR. von landwirtschaftlichen Direktzahlungen gemäß Art 1 a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013. c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: Es muss Ihnen ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach § 27 Abs. gegen Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- 3 c) i. V. m. § 2 c) haben Sie und die nach § 27 Abs. 2 a) bis c) und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tier- mitversicherten Personen für alle Wohneinheiten Versiche- schutz vorgeworfen werden, rungsschutz, wenn die Wohneinheiten » sich in Deutschland befinden, l) R  echtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovol- » privat und taikanlagen: » selbst genutzt werden. Es besteht abweichend von § 3 Abs. 1 d) Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im unmit- d) „Urlaub auf dem Bauernhof“: telbaren Zusammenhang mit Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach § 27 Abs. 3 d) i.V. » dem Erwerb, m. § 2 d) haben Sie auch Versicherungsschutz aus einem » der Installation und Mietverhältnis mit Feriengästen, wenn » dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Fotovoltaik- » Sie nicht mehr als 20 Betten an Feriengäste vermieten, anlage. » jeder einzelne Mietvertrag nicht über eine längere Dauer als 1 Jahr abgeschlossen wird, Vorausgesetzt ist: » die Vermietung nicht gewerbesteuerpflichtig ist und » die Anlagenleistung ist auf maximal 30 kW begrenzt, » die Vermietung in einem dem landwirtschaftlichen Betrieb » die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum und der Eigen- zugehörigen Gebäude erfolgt, tumserwerb der Anlage ist nicht nur vorübergehend be- zweckt, [Seite 44] 44 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT » die Anlage ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in zu dem Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als unserem Tarif versicherbar, und natürliche Person steht. » Sie oder Ihr Lebenspartner schließen spätestens 6 Monate » Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mit- nach der ersten Vorbereitungshandlung einen entspre- versicherten Lebenspartner. chenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab. Dieser muss den tariflich größtmöglichen Leistungsum- Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: fang und die tariflich höchste Selbstbeteiligung beinhalten. » Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem Sie oder » Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz § 2 d), Ihr mitversicherter Lebenspartner den vorgenannten Versi- cherungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle » Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e), Wartezeit ist entsprechend § 4 Abs. (1) Sätze 2 und 3 zu be- und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchs- rücksichtigen, wobei als Versicherungsbeginn im Sinne des verfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und § 4 (1) Satz 2 die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung Finanzgerichten vorausgehen, gilt. » Verwaltungs-Rechtsschutz (Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorberei- in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb), tungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen, vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versiche- » Straf-Rechtsschutz § 2 i), rungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorberei- » Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j), tungshandlung (Wartezeit) geschieht.) m) Rechtsschutz im Urheberrecht  § 2 o), Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsver- n)  Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenz- trag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die ent- verfahren  § 2 p), standenen Kosten zu erstatten. o) Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht (aktiver Straf-Rechtsschutz) » für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren ge- Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 27 werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Abs. 3 m) i. V. m. § 2 n) besteht auch Versicherungsschutz für Tätigkeit, die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in un- » im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung mittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in ei- » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über nem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messenger- Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der diensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versi- RECHTSSCHUTZ, cherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsan- – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- walts zur Erstattung einer Strafanzeige. RECHTSSCHUTZ XXL, – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE- (Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unter- HEILBERUFE, stützung Strafanzeige gegen diese Person.) » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht- Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle linien eine Direktionsanfrage voraussetzt, übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR. » für andere Personen als Sie und Ihren mitversicherten Lebenspartner. (3) Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) gilt nicht bei einem An- b) Vorsorge-Rechtsschutz lagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich 15.000 Ist ein anderer Versicherungsschutz nötig, weil sich die äu- EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht da- ßeren Umstände geändert haben? gegen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig. Versicherungsschutz besteht für das neu entstandene Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset- (4) a) Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen zungen: Ist Versicherungsschutz nötig für Tätigkeiten, die eine ge- » Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach plante, selbstständige Tätigkeit vorbereiten sollen? Beginn des Versicherungsvertrages nach § 27 i. V. m. § 27a Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren mitversicher- geändert, ten Lebenspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerb- » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. bei der betroffenen liche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner vorbereiten sollen (Vor- der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver- bereitungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätig- sicherbar, und keit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne er- » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen zielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus spätestens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Ge- entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei hälter) oder Einkünfte aus Rente sind. uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich höchster Selbstbeteiligung. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen: » Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein Jahr Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver- nach Beginn des Versicherungsvertrages nach § 27 i. V. m. pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt § 27a, es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen » Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner will die selbst- neuen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und haben ständige Tätigkeit erstmalig ausüben und die Tätigkeit ist Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend [Seite 45] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 45 spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner- » bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf schaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Mitversi- Sie zugelassen sein, cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen » auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen Kosten zu erstatten. (sogenanntes Nummernschild) versehen sein oder » zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein. Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht » für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb- Sie sind ferner als Fahrer und Insasse fremder oder eigener lichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä- Motorfahrzeuge versichert. tigkeit, b) Sie sind als natürliche Person im Versicherungsschein ge- » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu- nannt. Dann haben Sie Versicherungsschutz für: den oder Gebäudeteilen, » Ihren privaten Bereich und » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über » Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der als Arbeitnehmer, Beamter, Richter). Eine nichtselbst- – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- ständige Tätigkeit liegt dann vor, wenn die tatsächlichen RECHTSSCHUTZ, oder beabsichtigten Einkünfte steuerrechtlich solche aus – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- nichtselbstständiger Tätigkeit sind. RECHTSSCHUTZ XXL, » im privaten und im nichtselbstständigen beruflichen Be- – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE- reich auch für den Verkehrsbereich, wenn Sie Ihre recht- DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE lichen Interessen wahrnehmen als HEILBERUFE, – Eigentümer, » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht- – Halter, linien eine Direktionsanfrage voraussetzt. – Mieter, – Leasingnehmer, (5) Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit – Erwerber, Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben – Fahrer, Sie Versicherungsschutz, wenn von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern wahrneh- » der XXL-Baustein (§ 27a) mindestens seit fünf Jahren un- men. Im privaten Bereich und bei der Ausübung nicht- unterbrochen bei uns versichert ist, selbstständiger Tätigkeiten umfasst die Wahrnehmung » Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche- rechtlicher Interessen in den vorgenannten Eigenschaften rungsfall erhalten haben. auch Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft. In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzungen des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also ledig- Das Motorfahrzeug oder der Anhänger muss entweder lich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein. – bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 auf Sie zugelassen sein, sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann – auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen nicht. (sogenanntes Nummernschild) versehen sein oder – zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet (6) Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c) sein. nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen Sie sind ferner als Fahrer und Insasse fremder oder eige- den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch ner Motorfahrzeuge versichert. eine Erstberatung erledigt wurde Sie haben auch Versicherungsschutz als Teilnehmer am (7) Die Wartezeit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 entfällt im Verkehrsbe- öffentlichen und privaten Verkehr als reich. – Fußgänger, – Fahrgast, – Radfahrer und § 28 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige – Fahrer von Pedelecs. (1) a) Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungs- (2) a) Neben der natürlichen Person aus Abs. 1 b) sind im dortigen schein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige Umfang mitversichert selbstständige Tätigkeit. aa) deren ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspart- Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder ner, werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger bb) deren und des versicherten Lebenspartners minderjäh- Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus rigen Rente sind. – Kinder, Im Rahmen Ihrer Tätigkeit haben Sie Versicherungsschutz – Adoptivkinder, auch für den Verkehrsbereich, wenn Sie Ihre rechtlichen In- – Pflegekinder, teressen wahrnehmen als – Stiefkinder, » Eigentümer, cc) deren und des versicherten Lebenspartners, in keiner » Halter, ehelichen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, » Mieter, volljährigen » Leasingnehmer, – Kinder, » Erwerber, – Adoptivkinder, » Fahrer, – Pflegekinder, von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern wahrneh- – Stiefkinder, men. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dau- Das Motorfahrzeug oder der Anhänger muss entweder er angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten, [Seite 46] 46 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitver- Der Versicherungsschutz umfasst auch die Abwehr von An- sicherung des Kindes weggefallen? Dann besteht Versi- sprüchen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungs- cherungsschutz im bisherigen Umfang bis zum Ende des gesetzes (AGG), die nicht auf einer Vertragsverletzung Versicherungsjahres weiter, wenn das Kind bis spätes- beruhen, tens zum Beginn des folgenden Versicherungsjahres ei- 3. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz § 2 c), nen eigenen Versicherungsvertrag gemäß §§ 21, 23, 25, für 27 oder 28 abschließt. Für den sich unmittelbar anschlie- aa) die privat genutzte Wohneinheit, die ßenden Versicherungsvertrag des Kindes gilt keine War- – im Versicherungsschein bezeichnet ist, tezeit, – sich in Deutschland befindet und dd) die von der natürlichen Person aus Abs. 1 b) oder von – selbst genutzt wird. deren mitversichertem Lebenspartner beaufsichtigten, bb) alle Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, die minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder. – im Rahmen der im Versicherungsschein bezeichne- ee) die im Haushalt der natürlichen Person aus Abs. 1 b) le- ten selbstständigen Tätigkeit selbst genutzt werden benden unverheirateten Enkel und unentgeltlich anver- und trauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie – sich in Deutschland befinden. erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit Wohneinheiten von mitversicherten Personen sind da- ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel gegen nicht versichert. und Tageskinder dürfen allerdings nicht in einer einge- 4. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht § 2 d), tragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben. aa) für den privaten Bereich und in Ausübung nichtselbst- Diese Kinder müssen sich darüber hinaus im Zeitpunkt ständiger Tätigkeiten im Nichtverkehrsbereich, des Versicherungsfalles unter der Aufsicht der natürli- chen Person aus Abs. 1 b) oder des mitversicherten Le- bb) im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentü- benspartners dieser Person befinden und die Rechts- mer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von schutzversicherung der Erziehungsberechtigten darf für Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern. den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, b) Mitversichert sind – bei denen bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Weiterverkauf beabsichtigt ist oder aa) alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte – die nicht oder nur mit einem roten Kennzeichen zu- – Fahrer oder gelassen sind. – Mitfahrer von Motorfahrzeugen zu Lande oder Anhängern. 5. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten  § 2 e), Voraussetzung: 6. Sozialgerichts-Rechtsschutz  § 2 f), Das Motorfahrzeug oder der Anhänger ist bei Vertrags- 7. Verwaltungs-Rechtsschutz abschluss oder während der Vertragsdauer aa) in Verkehrssachen § 2 g) aa), – auf Sie zugelassen oder bb) in nicht verkehrsrechtlichen – mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Angelegenheiten im privaten Bereich § 2 g) bb), Nummernschild) oder Versicherungsplakette auf Ihren Namen versehen oder 8. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz  § 2 h), – von Ihnen gemietet, 9. Straf-Rechtsschutz  § 2 i), bb) alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte 10. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j), – Fahrer oder – Mitfahrer 11. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens- eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers. partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht § 2 k), Voraussetzung: 12. Daten-Rechtsschutz § 2 m), Das Kraftfahrzeug oder der Anhänger ist bei Vertrags- 13. Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n). abschluss oder während der Vertragsdauer – auf die natürliche Person nach Abs. 1 b) , deren mitver- b) entfällt sicherten Lebenspartner oder die mitversicherten Kin- c) entfällt der zugelassen oder – mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes (4) Es besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Nummernschild) oder Versicherungsplakette auf den Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Lea- Namen der natürlichen Person nach Abs. 1 b), deren singnehmer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft mitversicherten Lebenspartner oder der mitversicher- im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder ten Kinder versehen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. – von der versicherten Person nach Abs. 1 b), deren mit- versicherten Lebenspartner oder den mit versicherten (5) Wenn wir einen Versicherungsfall im Verkehrsbereich für Sie Kindern gemietet, übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: c) die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie be- » Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vor- ruflich im versicherten Betrieb tätig und in Ausübung dieser geschriebene Fahrerlaubnis haben. Tätigkeit betroffen sind. » Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. » Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungs- (3) a) Der Versicherungsschutz umfasst: kennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder Versiche- rungsplakette haben. 1. Schadenersatz-Rechtsschutz  § 2 a), Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird? 2. Arbeits-Rechtsschutz  § 2 b), Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicher- ten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, [Seite 47] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 47 die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht – Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Foto- fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind voltaikanlagen (Abs. 3 j)), wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entspre- – Rechtsschutz im Urheberrecht (Abs. 3 k)), chend der Schwere des Verschuldens. – Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenzver- fahren (Abs. 3 l)), (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die " – Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) Straf-Rechtsschutz (Abs. 3 m)). Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis Darüber hinaus nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be- – hat die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) keine Gel- stehen. tung, soweit der vereinbarte Anlagebetrag einer priva- ten Kapitalanlage nicht 15.000 EUR überschreitet (Abs. Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen: 4), Die versicherte Person weist nach, dass der Verstoß nicht ur- – gilt der Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen sächlich war für und der Vorsorge-Rechtsschutz (Abs. 5), » den Eintritt des Versicherungsfalls, – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver- » die Feststellung des Versicherungsfalls oder traglichkeit“ (Abs. 6), » den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung. – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt (6) entfällt vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7). (7) Betreiben Sie eine Spedition, ein Transport-, Bus- oder Fuhr- unternehmen? bb) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts- Dann haben Sie keinen Versicherungsschutz im Verkehrsbereich schutzversicherung für Selbstständige in den in Absatz 3 a) genannten Leistungsarten 1., 4., 5., 6., 7., 9., – inkl. des privaten und beruflich – nichtselbstständi- 10. und 13. für folgende Fahrzeuge: gen Bereichs (inkl. Verkehr), » Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, – inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz » Sattelzugmaschinen, (privat, gewerblich), » Omnibusse über 9 Sitze, – ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat, gewerblich) » Zugmaschinen. versichert (§ 28 Abs. 1 bis 3 a) 1., 3. bis 13., Abs. 4 bis 7)? Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach Abs. 3 c) bis m) in folgenden Bereichen: § 28a Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für weitere Selbstständige, XXL-Baustein Wohneinheiten (Abs. 3 c)), – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)), Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzes nach § 28 können – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah- Sie um § 28a erweitern ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)), – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge- (1) Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Versiche- richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)), rungsschein bezeichneten Umfang der Privat-­, Berufs-­und Ver- – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs- kehrs­-Rechtsschutzversicherung für Selbstständige (§ 28): rechtlichen Angelegenheiten im privaten und gewerb- a) aa) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts- lichen Bereich - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) aa)), schutzversicherung für Selbstständige – Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlie- – inkl. des privaten und beruflich – nichtselbstständi- gerabgaben (Abs. 3 h)), gen Bereichs (inkl. Verkehr) – Erweiterter Beratungs­-Rechtsschutz im Familien­, Le- – inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz benspartnerschafts­, Betreuungs­und Erbrecht (Abs. 3 i)), (privat, gewerblich), – Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Foto- – inkl. Arbeits-Rechtsschutz (privat, gewerblich) voltaikanlagen (Abs. 3 j)), versichert (§ 28 Abs. 1 bis Abs. 3 a) 13., Abs. 4 bis 7)? – Rechtsschutz im Urheberrecht (Abs. 3 k)), – Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenzver- Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach fahren (Abs. 3 l)), Abs. 3 a) bis m) in folgenden Bereichen: – Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver – Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhebungs- Straf-Rechtsschutz (Abs. 3 m)). vereinbarung als Arbeitnehmer und aus Anstellungsver- Darüber hinaus hältnissen als gesetzlicher Vertreter juristischer Perso- – hat die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) keine Gel- nen (Abs. 3 a)), tung, soweit der vereinbarte Anlagebetrag einer priva- – Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht (Abs. 3 b)), ten Kapitalanlage 15.000 EUR nicht überschreitet (Abs. – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für weitere 4), Wohneinheiten (Abs. 3 c)), – gilt der Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)), und der Vorsorge-Rechtsschutz (Abs. 5), – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah- – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver- ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)), traglichkeit“ (Abs. 6), – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge- – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)), nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs- vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine rechtlichen Angelegenheiten im privaten und gewerb- Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7). lichen Bereich - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) aa)), – Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlie- b) aa) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts- gerabgaben (Abs. 3 h)), schutzversicherung für Selbstständige – Erweiterter Beratungs-­Rechtsschutz im Familien-, – inkl. Arbeits-Rechtsschutz, (gewerblich), Lebenspartnerschafts-­, Betreuungs-­und Erbrecht – inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Abs. 3 i)), (gewerblich), [Seite 48] 48 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT – ohne den privaten und beruflich – nichtselbstständi- – Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhe- gen Bereich (insoweit auch ohne Verkehr (privat) und bungsvereinbarung als Arbeitnehmer und aus Anstel- ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat)), lungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter juristi- – ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz scher Personen (Abs. 3 a)), (privat) – Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht (Abs. 3 b)), versichert (§ 28 Abs. 1 a), Abs. 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 2., – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)), 3. bb), 4. bb) bis 6., 7. aa), 8.bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7)? – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah- ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)), Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge- Abs. 3 b), d) bis f), g) bb), h) in folgenden Bereichen: richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)), – Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht (Abs. 3 b)), – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs- – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)), rechtlichen Angelegenheiten im privaten und gewerb- – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah- lichen Bereich - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) aa)), ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)), – Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Le- – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge- benspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht (Abs. richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)), 3 i)), – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs- – Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Foto- rechtlichen Angelegenheiten im gewerblichen Bereich voltaikanlagen (Abs. 3 j)), - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) bb)), – Rechtsschutz im Urheberrecht (Abs. 3 k)), – Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlie- – Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenzver- gerabgaben (Abs. 3 h)). fahren (Abs. 3 l)), Darüber hinaus – Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver- Straf-Rechtsschutz (Abs. 3 m)). traglichkeit“ (Abs. 6), Darüber hinaus – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung – hat die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) keine Gel- nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt tung, soweit der vereinbarte Anlagebetrag einer priva- vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine ten Kapitalanlage 15.000 EUR nicht überschreitet (Abs. 4), Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7). – gilt der Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen bb) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts- und der Vorsorge-Rechtsschutz (Abs. 5), schutzversicherung für Selbstständige – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver- – inkl. Wohnungs- und Grundstück (gewerblich), traglichkeit“ (Abs. 6), – ohne den privaten und beruflich – nichtselbststän- – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung digen Bereich (insoweit auch ohne Verkehr (privat)), nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt – ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine (privat), Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7). – ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat, gewerblich) bb) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts- versichert (§ 28 Abs. 1 a), Abs. 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 3. schutzversicherung für Selbstständige bb), 4. bb) bis 6., 7. aa), 8. bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7)? – inkl. des privaten und beruflich – nichtselbstständi- Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach gen Bereichs (inkl. Verkehr) Abs. 3 d) bis f), g) bb), h) in folgenden Bereichen: – ohne Arbeits-Rechtsschutz, (privat, gewerblich) – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)), – ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah- (privat, gewerblich) ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)), versichert (§ 28 Abs. 1 bis 3 a), 1., 4. bis 13., Abs. 4 bis 7)? – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozial- Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach gerichts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)), Abs. 3 d) bis g), i) bis m) in folgenden Bereichen: – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs- – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)), rechtlichen Angelegenheiten im gewerblichen Bereich – Rechtsschutz im Widerspruchs- und Einspruchsverfah- - Widerspruch und Klage ((Abs. 3 g) bb)), ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)), – Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlie- – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge- gerabgaben (Abs. 3 h)). richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)), Darüber hinaus – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs- – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver- rechtlichen Angelegenheiten im privaten und gewerb- traglichkeit“ (Abs. 6), lichen Bereich - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) aa)), – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung – Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine (Abs. 3 i)), Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7). – Rechtsschutz in Zusammenhang mit Solar-­oder Foto- c) aa) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts- voltaikanlagen (Abs. 3 j)), schutzversicherung für Selbstständige – Rechtsschutz im Urheberrecht (Abs. 3 k)), – inkl. des privaten und beruflich – nichtselbstständi- – Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenzver- gen Bereichs (inkl. Verkehr), fahren (Abs. 3 l)), – inkl. Arbeits-Rechtsschutz, (privat, gewerblich), – Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver – ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Straf- Rechtsschutz (Abs. 3 m)). (privat, gewerblich) Darüber hinaus versichert (§ 28 Abs. 1 bis 3 a), 1., 2., 4. bis 13., Abs. 4 bis 7)? – hat die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) keine Gel- tung, soweit der vereinbarte Anlagebetrag einer priva- Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach ten Kapitalanlage 15.000 EUR nicht überschreitet (Abs. 4), Abs. 3 a) und b), d) bis g), i) bis m) in folgenden Bereichen: – gilt der Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen und der Vorsorge-Rechtsschutz (Abs. 5), [Seite 49] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 49 – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver- Vorausgesetzt ist: traglichkeit“ (Abs. 6), Diese verwandten oder verschwägerten Personen – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung » leben in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und Wirtschafts- nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt gemeinschaft) mit der im Versicherungsschein genannten vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine natürlichen Person nach § 28 Abs. 1 b) und Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7). » sind bei ihr auch amtlich gemeldet. d) aa) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts- (3) Je nach Umfang Ihrer Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts- schutzversicherung für Selbstständige schutzversicherung (vgl. Abs. 1) haben Sie bzw. die nach § 28 – inkl. Arbeits-Rechtsschutz, (gewerblich), Absatz 1 b) versicherte natürliche Person einen erweiterten Ver- – ohne den privaten und beruflich – nichtselbststän- sicherungsschutz in folgenden Bereichen: digen Bereich (insoweit auch ohne Verkehr (privat) und ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat)), a) aa) Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhe- – ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bungsvereinbarung: (privat, gewerblich) Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 28 Abs. 3 a) 2. i. V. m. § 2 b) versichert (§ 28 Abs. 1 a), 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 2., 4. bb) besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft bis 6, 7. aa), 8. bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7)? als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhe- bungsvereinbarung. Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach Besonderheit beim Versicherungsfall: Abs. 3 b), d) bis f), g) bb) in folgenden Bereichen; Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 c) gilt das vom Arbeit- – Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht (Abs. 3 b)), geber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsverein- – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)), barung als Versicherungsfall. – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah- ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)), Wir übernehmen Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr als – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge- insgesamt 1.000 EUR. richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)), bb) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen aus – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs- Anstellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter rechtlichen Angelegenheiten im gewerblichen Bereich juristischer Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkom- - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) bb)). men 50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjah- Darüber hinaus reseinkommen darüber, besteht kein Versicherungs- – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver- schutz, auch nicht anteilig. traglichkeit“ (Abs. 6), – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt als insgesamt 35.000 EUR. vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine Der Arbeits-Rechtsschutz darf nicht ausgeschlossen sein, Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7). b) Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht: bb) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts- Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 28 Abs. 3 a) 2. i. V. m. § 2 b) schutzversicherung für Selbstständige besteht abweichend von § 3 Abs. 2 b) auch Versicherungs- – ohne den privaten und beruflich – nichtselbststän- schutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus digen Bereich (insoweit auch ohne Verkehr (privat), kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht als Arbeitgeber oder – ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Dienstherr. Wir übernehmen die Kosten gemäß § 5, jedoch (privat), nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR. – ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat, gewerblich) versichert (§ 28 Abs. 1 a), Abs. 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., Der Arbeits-Rechtsschutz darf nicht ausgeschlossen sein, 4. bb) bis 6, 7. aa), 8. bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7)? c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für weitere Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach Wohneinheiten: Abs. 3 d) bis f), g) bb) in folgenden Bereichen: Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach § 28 Abs. – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)), 3 a) 3. i. V. m. § 2 c) besteht für die nach § 28 Abs. 1 b) im – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah- privaten Bereich versicherte natürliche Person und die nach ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)), § 28 Abs. 2 a) aa) bis cc) mitversicherten Personen Versiche- – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge- rungsschutz für alle Wohneinheiten, die richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)), » sich in Deutschland befinden und – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs- » privat und selbst genutzt werden, rechtlichen Angelegenheiten im gewerblichen Bereich d) Versicherungsvertrags-Rechtsschutz: - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) bb)). Im Vertrags-Rechtsschutz nach § 28 Abs. 3 a) 4. aa) i. V. m. Darüber hinaus § 2 d) besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung der – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver- rechtlichen Interessen aus traglichkeit“ (Abs. 6), » personenbezogenen Versicherungsverträgen, soweit diese – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung der privaten Vorsorge Gewerbetreibender, Freiberufler nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt oder sonstiger Selbstständiger dienen, vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine » sonstigen Versicherungsverträgen, soweit diese in unmittel- Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7). barem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein be- zeichneten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen (2) Ist nach § 28 Abs. 1 b) der private Bereich für eine im Versiche- selbstständigen Tätigkeit stehen. Jedoch zahlen wir bei Ver- rungsschein genannte, natürliche Person versichert, umfasst sicherungsverträgen, die für den Fall der Anordnung be- der Versicherungsschutz auch Personen, die mit ihr oder ihrem hördlicher Maßnahmen auf Grundlage des Gesetzes zur ehelichen, eingetragenen Lebenspartner verwandt oder ver- Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim schwägert sind. Menschen (Infektionsschutzgesetz) abgeschlossen wurden, [Seite 50] 50 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT insbesondere bei sogenannten Betriebsschließungsversi- » Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz § 2 d), cherungen, nicht mehr als insgesamt 25.000 EUR, » Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e), e) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchs- im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: verfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 28 Abs. 3 a) 5. Finanzgerichten vorausgehen, i. V. m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Wider- » Verwaltungs-Rechtsschutz in spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Ver- nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten  § 2 g) bb), waltungs- und Finanzgerichten vorausgehen, und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die den f) R  echtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts- Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen, Rechtsschutz: » Straf-Rechtsschutz § 2 i), Im Sozialgerichts-Rechtsschutz nach § 28 Abs. 3 a) 6. i. V. m. § 2 f) besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsver- » Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j), fahren, die den Klagen vor deutschen Sozialgerichten voraus- k) Rechtsschutz im Urheberrecht § 2 o), gehen, l) Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenz- g) Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrecht- verfahren  § 2 p), lichen Angelegenheiten - Widerspruch und Klage: aa) Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtli- m) Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf- chen Angelegenheiten im privaten Bereich nach § 28 Abs. Rechtsschutz) 3 a) 7. i. V. m. § 2 g) besteht Versicherungsschutz auch für Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 28 nicht verkehrsrechtliche Angelegenheiten im privaten Abs. 3 a) 13. i. V. m. § 2 n) besteht auch Versicherungsschutz und gewerblichen Bereich. Darüber hinaus besteht auch für die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in un- Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den mittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen. elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in einem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messen- bb) Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtli- gerdiensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass Sie chen Angelegenheiten nach § 28 Abs. 3 a) 7. i. V. m. § 2 g) als Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versiche- besteht Versicherungsschutz für nicht verkehrsrechtliche rungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts Angelegenheiten im gewerblichen Bereich. Darüber hin- zur Erstattung einer Strafanzeige. aus besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchs- verfahren, die den Klagen vor Verwaltungsgerichten vor- (Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren ausgehen, Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unter- stützung Strafanzeige gegen diese Person.) h) Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlieger- abgaben: Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 i) hat keine Geltung bei übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR. Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstigen Anlieger- abgaben, (4) Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) gilt nicht bei einem An- lagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich 15.000 i) E  rweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens- EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht da- partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht: gegen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig. Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- schafts-, Betreuungs- und Erbrecht gemäß § 28 Abs. 3 a) 11. (5) a) Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen i. V. m. § 2 k) besteht abweichend von § 3 Abs. 2 g) Versiche- Ist Versicherungsschutz nötig für Tätigkeiten, die eine ge- rungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus. plante, selbstständige Tätigkeit vorbereiten sollen? Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten gemäß § 5, jedoch nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR, im Betreuungsrecht Versicherungsschutz besteht für die nach § 28 Absatz 1 b) ver- nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR, sicherte natürliche Person bzw. deren mitversicherten Le- benspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerbliche, j) R  echtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovol- freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit der nach taikanlagen: § 28 Abs. 1 b) versicherten natürlichen Person bzw. deren Es besteht abweichend von § 3 Abs. 1 d) Versicherungsschutz mitversicherten Lebenspartner vorbereiten sollen (Vorberei- für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der natür- tungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätigkeit lichen Person aus § 28 Abs. 1 b) im unmittelbaren Zusam- liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt menhang mit werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht- » dem Erwerb, selbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) » der Installation und oder Einkünfte aus Rente sind. » dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen: Vorausgesetzt ist: » Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein » die Anlagenleistung ist auf maximal 15 kW begrenzt, Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages nach § 28 i. » die Anlage befindet sich im Eigentum der natürlichen Per- V. m. § 28a, son nach § 28 Abs. 1 b) und der Eigentumserwerb der An- » die nach § 28 Abs. 1 b) versicherte, natürliche Person bzw. lage ist nicht nur vorübergehend bezweckt, deren mitversicherter Lebenspartner will die selbstständi- » die Anlage muss als Aufdachanlage auf einem Gebäude in ge Tätigkeit erstmalig ausüben und die Tätigkeit ist zu dem Deutschland angebracht sein, das im Volleigentum der in Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach unse- § 28 Abs. 1 b) genannten natürlichen Person steht. rem Tarif versicherbar, und Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mitver- » die nach § 28 Abs. 1 b) versicherte natürliche Person oder sicherten Lebenspartner. deren Lebenspartner schließen spätestens 6 Monate nach der ersten Vorbereitungshandlung einen entsprechenden Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab. Dieser muss » Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), [Seite 51] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 51 den tariflich größtmöglichen Leistungsumfang und die ta- Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht riflich höchste Selbstbeteiligung beinhalten. » für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb- Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem die nach lichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä- § 28 Abs. 1 b) versicherte natürliche Person oder deren mit- tigkeit, versicherter Lebenspartner den vorgenannten Versiche- » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu- rungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle War- den oder Gebäudeteilen, tezeit ist entsprechend § 4 Abs. (1) Sätze 2 und 3 zu berück- » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über sichtigen, wobei als Versicherungsbeginn im Sinne des § 4 (1) Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der Satz 2 die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung gilt. – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- RECHTSSCHUTZ, (Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorberei- – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- tungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes RECHTSSCHUTZ XXL, Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE- vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versiche- DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE rungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters HEILBERUFE, innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorberei- » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht- tungshandlung (Wartezeit) geschieht.) linien eine Direktionsanfrage voraussetzt. Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsver- trag letztlich nicht zustande, sind die uns entstandenen Kos- (6) Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit ten zu erstatten. Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben Sie Versicherungsschutz, wenn Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht » der XXL-Baustein (§ 28a) mindestens seit fünf Jahren un- » für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren ge- unterbrochen bei uns versichert ist, werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen » Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche- Tätigkeit, rungsfall erhalten haben. » im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzun- von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, gen des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der sein. – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 RECHTSSCHUTZ, sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- nicht. RECHTSSCHUTZ XXL, – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE- (7) Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c) DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen HEILBERUFE, den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht- eine Erstberatung erledigt wurde. linien eine Direktionsanfrage voraussetzt, » für andere Personen als die nach § 28 Abs. 1 b) versicher- (8) Die Wartezeit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 entfällt im Verkehrsbe- te natürliche Person und deren mitversicherten Lebens- reich. partner. b) Vorsorge-Rechtsschutz Ist ein anderer Versicherungsschutz nötig, weil sich die äu- § 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und ßeren Umstände geändert haben? Grundstücken Versicherungsschutz besteht für das neu entstandene Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset- (1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude zungen: oder Gebäudeteile in einer der folgenden Eigenschaften nutzen: » Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach als Beginn des Versicherungsvertrages nach § 28 i. V. m. § 28a a) Eigentümer, geändert, b) Vermieter, » das neue Risiko entsteht bei der nach § 28 Abs. 1 b) ver- c) Verpächter, sicherten natürlichen Person bzw. bei der betroffenen mit- d) Mieter, versicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt der e) Pächter, Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif versicher- f) sonstiger Nutzungsberechtigter. bar, und Die Eigenschaft und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil » die nach § 28 Abs. 1 b) versicherte natürliche Person oder müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohn- eine betroffene mitversicherte Person schließen spätes- einheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplät- tens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen entspre- ze sind eingeschlossen. chenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tarif- Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen sich in Deutsch- lich höchster Selbstbeteiligung. land befinden. Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind die uns entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt es sich bei der (2) Der Versicherungsschutz umfasst: Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Lebens- a) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz § 2 c), partner der nach § 28 Abs. 1 b) versicherten natürlichen Per- son, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwir- b) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e), kend spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspart- c) Straf-Rechtsschutz § 2 i), nerschaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Mitversicherung nicht, sind die uns entstandenen Kosten zu d) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j). erstatten. [Seite 52] 52 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT § 29a Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Sie im privaten Bereich und bei der beruflichen, nichtselbststän- Grundstücken, XXL-Baustein digen Tätigkeit auch in der Eigenschaft als Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer und Fahrer von Pedelecs versichert. Diesen Baustein können Sie zusätzlich nur zu einem Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken abschlie- Sie haben keinen Versicherungsschutz für eine Interessenwahr- ßen. nehmung im Zusammenhang mit einer » beruflichen, nichtselbstständigen Tätigkeit, soweit nicht Ab- (1) Sie haben eine Wohneinheit nach § 29 versichert? Dann erstreckt satz 3 j) einschlägig ist. Der Berufs-Rechtsschutz kann sich der Versicherungsschutz in den versicherbaren Eigenschaf- grundsätzlich über Absatz 4 versichert werden, ten nach § 29 Abs. 1 a), d), e) oder f) auf alle » gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen » in Deutschland befindlichen, Tätigkeit. » privat und Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? » selbst genutzten Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder Wohneinheiten. werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tä- Ebenfalls versichert in den vorgenannten Eigenschaften sind in tigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Deutschland befindliche, privat und selbst genutzte Wohnein- Rente sind. heiten Es besteht auch kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung » Ihres ehelichen/eingetragenen Lebenspartners oder des im der rechtlichen Interessen in der Eigenschaft als Eigentümer Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners, eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. » Ihrer bzw. des versicherten Lebenspartners minderjährigen » Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, Sie haben ebenfalls keinen Versicherungsschutz, wenn Sie » Ihrer bzw. des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli- rechtliche Interessen wahrnehmen als: chen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh- » Eigentümer, rigen Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, bis zu dem » Halter, Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, » Erwerber, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen er- » Leasingnehmer/Mieter, halten. » Fahrer von Motorfahrzeugen sowie Anhängern. (2) In den in § 29 Abs. 2 genannten Leistungsarten haben Sie einen Dieser Verkehrsbereich kann aber über Absatz 5 versichert wer- erweiterten Versicherungsschutz: den. a) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: (2) Mitversichert sind Sie haben Versicherungsschutz in Widerspruchs- und Ein- » Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Versi- spruchsverfahren gemäß § 29 Abs. 2 b) i. V. m. § 2 e), die einer cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner, Klage vor Verwaltungs- und Finanzgerichten vorausgehen, » Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen b) Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlieger- – Kinder, abgaben: – Adoptivkinder, Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 i) hat keine Geltung bei – Pflegekinder, Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstigen Anlieger- – Stiefkinder, abgaben; » Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli- chen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh- (3) Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit rigen Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben – Kinder, Sie Versicherungsschutz, wenn – Adoptivkinder, » der XXL-Baustein (§ 29a) mindestens seit fünf Jahren unun- – Pflegekinder, terbrochen bei uns versichert ist, – Stiefkinder, » Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche- bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer rungsfall erhalten haben. angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Ein- In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzungen kommen erhalten. des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also ledig- lich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein. Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversiche- Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 rung des Kindes weggefallen? sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang nicht. bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das Kind bis spätestens zum Beginn des folgenden Versiche- (4) Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c) rungsjahres einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen §§ 21, 23, 25, 27 oder 28 abschließt. Für den sich unmittel- den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch bar anschließenden Versicherungsvertrag des Kindes gilt eine Erstberatung erledigt wurde. keine Wartezeit, » Ihre minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder und die Ihres mitversicherten Lebenspartners während der Beauf- § 30 Rechtsschutz Ruhestand sichtigung durch Sie oder durch Ihren mitversicherten Le- benspartner, (1) Sie haben Versicherungsschutz für Ihren » privaten Bereich, » die in Ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Enkel und » beruflichen Bereich, soweit der kleine Arbeits-Rechtsschutz unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, nach Absatz 3 j) betroffen ist. zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Auch wenn der Verkehrs- bzw. Fahrzeug-Rechtsschutz gesondert zu versichern ist (Motorfahrzeuge und Anhänger, vgl. Abs. 5), sind [Seite 53] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 53 Enkel und Tageskinder dürfen allerdings nicht in einer ein- » Leasingnehmer/Mieter, getragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben. » Fahrer Diese Kinder müssen sich im Zeitpunkt des Versicherungs- von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern. Auch die Wahrneh- falles unter Ihrer Aufsicht oder unter Aufsicht Ihres Lebens- mung rechtlicher Interessen in den vorgenannten Eigen- partners befinden und die Rechtsschutzversicherung der Er- schaften für Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft ist ziehungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht versichert. Der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach eintrittspflichtig sein. Abs. 3 b) ist bei der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit Motorfahrzeugen zu » die bei einer Pflegekasse als solche gemeldete Pflegeperson, Wasser und in der Luft ausgeschlossen. die – im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt und Zusätzlich eingeschlossen sind der – einen vorgenannten Versicherten pflegt, » Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen in der Eigenschaft als Pflegender. § 2 f) aa) und der » Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (3) Der Versicherungsschutz umfasst: § 2 g) aa). a) Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Motorfahrzeu- b) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht § 2 d), ge sowie Anhänger, soweit sie bei Vertragsschluss oder wäh- rend der Vertragsdauer auf Sie oder auf die nach Abs. 2 mit- c) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e), versicherten Personen zugelassen oder auf Ihren Namen d) Sozialgerichts-Rechtsschutz in oder auf die Namen der mitversicherten Personen mit einem nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb), Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder einer Versicherungsplakette versehen sind. e) Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb), Sie sind ferner als Fahrer fremder Kraftfahrzeuge, Motor- fahrzeuge zu Wasser oder in der Luft versichert. f) Straf-Rechtsschutz § 2 i), Sie haben keinen Versicherungsschutz für eine Interessen- g) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j), wahrnehmung im Zusammenhang mit einer gewerblichen, h) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens- freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht § 2 k), Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden » Über § 4 Abs. 1 Satz 5 b) hinaus ist auch die Erstdiagnose oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbststän- von Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs ein Versiche- diger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Ein- rungsfall. Abweichend von § 3 Abs. 2 g) besteht Versiche- künfte aus Rente sind. rungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus. Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten gemäß b) Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, § 5, jedoch nicht mehr als insgesamt 500 EUR, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: » Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die » Über § 4 Abs. 1 Satz 5 b) hinaus ist im Betreuungsrecht auch vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. eine Betreuungsanordnung nach den §§ 1814 ff.. BGB über » Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person » Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versiche- ein Versicherungsfall. Es besteht eine Wartezeit entspre- rungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder eine chend § 4 Abs. 1 Satz 2. Abweichend von § 3 Abs. 2 g) besteht Versicherungsplakette haben. Versicherungsschutz über die beratende anwaltliche Tätig- keit hinaus. Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten ge- Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird? mäß § 5, jedoch nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR, Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versi- i) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten § 2 n), cherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchs- j) Kleiner Arbeits-Rechtsschutz tens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahr- Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen lässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, » aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nach und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens. § 8 Abs. 1 SGB IV, » aus einer betrieblichen Altersversorgung, (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt " » wegen Ruhestandsbezügen und beihilferechtlichen An- die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.). sprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstver- Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis hältnis, nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be- » als Arbeitgeber aus einem hauswirtschaftlichen oder pfle- stehen. gerischen Beschäftigungsverhältnis.  er Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen be- D (4) Versicherungsschutz besteht für die berufliche, nichtselbst- stehen: Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, ständige Tätigkeit (Berufs-Rechtsschutz) und zwar im dass der Verstoß nicht ursächlich war für » den Eintritt des Versicherungsfalls, a) Arbeits-Rechtsschutz  § 2 b), » die Feststellung des Versicherungsfalls oder (zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter), » den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung. b) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz  § 2 h). (6) Haben Sie ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder (5) a) Versicherungsschutz besteht im Verkehrs-Rechtsschutz im sonstige selbstständige Tätigkeit aufgenommen, wandelt sich privaten Bereich bei der Wahrnehmung der rechtlichen Inter- der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen essen als Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 um. Haben Sie » Eigentümer, auch den Verkehrs-Rechtsschutz nach Absatz 5 versichert, wan- » Halter, delt sich dieser in einen oder mehrere Verkehrs-Rechtsschutz- » Erwerber, versicherungen nach § 21 Abs. 3 bis 10 um. [Seite 54] 54 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT § 30a Rechtsschutz Ruhestand, XXL-Baustein besteht abweichend von § 3 Abs. 2 g) Versicherungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus. Ihren Rechtsschutz Ruhestand nach § 30 können Sie um § 30a erweitern. Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR, im Betreuungsrecht (1) Es sind zusätzlich versichert: nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR, Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspart- f) R  echtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovol- ner verwandt oder verschwägert sind. taikanlagen: Vorausgesetzt ist: Diese Personen Es besteht abweichend von § 30 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 1 d) » leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Wirtschaftsgemeinschaft) und Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit » sind an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet. » dem Erwerb, » der Installation und Ist die KLAUSEL ZU DEN §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ » dem Betrieb vereinbart, besteht dagegen für Personen, die lediglich mit Ihrem einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage. Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, kein Versiche- Vorausgesetzt ist: rungsschutz. » die Anlagenleistung ist auf maximal 15 kW begrenzt, » die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum und der Eigen- (2) Sie haben einen erweiterten Versicherungsschutz in folgen- tumserwerb der Anlage ist nicht nur vorübergehend be- den Bereichen: zweckt, a) aa) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsver- » die Anlage ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in einbarungen: Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 30 Abs. 4 i. V. m. § 2 b) natürliche Person steht. besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mitver- als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhe- sicherten Lebenspartner. bungsvereinbarung. Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:  » Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), Besonderheit beim Versicherungsfall: Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 c) gilt das vom Arbeit- » Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz § 2 d), geber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsverein- » Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e), barung als Versicherungsfall. und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchs-  ir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr W verfahren, die den Klagen vor Verwaltungs-und als insgesamt 1.000 EUR. Finanzgerichten vorausgehen, bb) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen aus » Verwaltungs-Rechtsschutz Anstellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb), juristischer Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkom- und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die men 50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjahres- den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausge- einkommen darüber, besteht kein Versicherungsschutz, hen, auch nicht anteilig. » Straf-Rechtsschutz § 2 i), Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr » Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j), als insgesamt 35.000 EUR. g) Rechtsschutz im Urheberrecht  § 2 o), Der Berufs-Rechtsschutz nach § 30 Abs. 4 muss mitversi- chert sein. h)  Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenz- verfahren  § 2 p), b) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: i) E  rweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 30 Abs. 3 c) i. V. Straf-Rechtsschutz) m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchs- Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 30 und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Finanz-und Ver- Abs. 3 i) i. V. m. § 2 n) besteht auch Versicherungsschutz für waltungsgerichten vorausgehen, die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in un- mittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung c) Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts- elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in ei- Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten: nem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messenger- Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen diensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass Sie als Angelegenheiten nach § 30 Abs. 3 d) i. V. m. § 2 f) bb) besteht Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versicherungs- auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den schutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts zur Er- Klagen vor deutschen Sozialgerichten vorausgehen, stattung einer Strafanzeige. d) Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrecht- (Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren lichen Angelegenheiten - Widerspruch und Klage: Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unter- Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen stützung Strafanzeige gegen diese Person.) Angelegenheiten nach § 30 Abs. 3 e) i. V. m. § 2 g) bb) besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen, übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR. e) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens- (3) Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) gilt nicht bei einem partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht: Anlagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- 15.000 EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht schafts- und Erbrecht gemäß § 30 Abs. 3 h) i. V. m. § 2 k) dagegen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig. [Seite 55] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 55 (4) Sie haben den Verkehrs-Rechtsschutz nach § 30 Abs. 5 ver- Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht sichert? » für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren ge- In diesem Fall erstreckt sich der Versicherungsschutz auf werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen folgende Bereiche, wobei die Wartezeit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Tätigkeit, entfällt. » im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, a) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 30 Abs. 3 c) i. V. – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- m. § 2 e) haben Sie auch Versicherungsschutz in Wider- RECHTSSCHUTZ, spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Ver- – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- waltungs- und Finanzgerichten vorausgehen, RECHTSSCHUTZ XXL, b) Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts- – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE- Rechtsschutz: DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen nach HEILBERUFE, § 30 Abs. 5 i. V. m. § 2 f) aa) haben Sie auch Versicherungs- » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht- schutz in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor deut- linien eine Direktionsanfrage voraussetzt, schen Sozialgerichten vorausgehen, » für andere Personen als Sie und Ihren mitversicherten Le- benspartner c) Rechtsschutz als Mieter von Garagen: » für Ihren Lebenspartner, wenn die KLAUSEL ZU DEN Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach § 2 c) in §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ vereinbart ist. Ihrer Eigenschaft als Mieter und Pächter von privat selbst genutzten Garagen ist vom Versicherungsschutz umfasst. b) Vorsorge-Rechtsschutz Ist ein anderer Versicherungsschutz nötig, weil sich die äu- ßeren Umstände geändert haben? (5) a) Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen Versicherungsschutz besteht für das neu entstandene Risiko Ist Versicherungsschutz nötig für Tätigkeiten, die eine ge- ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset- plante, selbstständige Tätigkeit vorbereiten sollen? zungen: Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren mitversicher- » Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach ten Lebenspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerb- Beginn des Versicherungsvertrages nach § 30 Abs. 1 bis 3 liche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit und 6 i. V. m. § 30a Abs. 1 bis 3, 5 bis 7 geändert, von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner vorbereiten sollen (Vor- » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. bei der betroffenen bereitungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätig- mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt keit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne er- der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver- zielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus sicherbar, und nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Ge- » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen hälter) oder Einkünfte aus Rente sind. spätestens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen Folgende folgenden Voraussetzungen müssen vorliegen: entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei » Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages nach § 30 und tariflich höchster Selbstbeteiligung. Abs. 1 bis 3 und 6 i. V. m. § 30a Abs. 1 bis 3, 5 bis 7, Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver- » Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner will die selbst- pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt ständige Tätigkeit erstmalig ausüben und die Tätigkeit ist es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen zu dem Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach neuen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und haben unserem Tarif versicherbar, und Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert, » Sie oder Ihr Lebenspartner schließen spätestens 6 Monate reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend nach der ersten Vorbereitungshandlung einen entspre- spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner- chenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab. schaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Mitversi- Dieser muss den tariflich größtmöglichen Leistungsumfang cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen und die tariflich höchste Selbstbeteiligung beinhalten. Kosten zu erstatten. Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem Sie oder Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht Ihr mitversicherter Lebenspartner den vorgenannten Versi- » für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb- cherungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle lichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä- Wartezeit ist entsprechend § 4 Abs. (1) Sätze 2 und 3 zu be- tigkeit, rücksichtigen, wobei als Versicherungsbeginn im Sinne des » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu- § 4 (1) Satz 2 die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung den oder Gebäudeteilen, gilt. » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der (Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorberei- – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- tungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes RECHTSSCHUTZ, Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versiche- RECHTSSCHUTZ XXL, rungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE- innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorberei- DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE tungshandlung (Wartezeit) geschieht.) HEILBERUFE, Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsver- » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht- trag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die ent- linien eine Direktionsanfrage voraussetzt. standenen Kosten zu erstatten. [Seite 56] 56 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT (6) Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben HILFSGESCHÄFTE UND EINGEKAUFTE DIENSTLEISTUNGEN VON Sie Versicherungsschutz, wenn SELBSTSTÄNDIGEN » der XXL-Baustein (§ 30a) mindestens seit fünf Jahren un- unterbrochen bei uns versichert ist, Sie können Ihren Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechts- » Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche- schutz für Firmen und Vereine (§ 24) und Ihren Privat-, Berufs- und rungsfall oder von diesen auslösenden Umständen erhalten Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28) erweitern: haben. In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzungen (1) Der Versicherungsschutz gemäß § 2 d) ARB besteht für die des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also ledig- Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus solchen schuldrecht- lich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein. lichen Verträgen, die Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 a) in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihren sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann » Büro-, nicht. » Praxis-, » Betriebs- (7) Der Versicherungsschutz erstreckt sich in Erweiterung des § » Werkstatträumen 30 Abs. 1 auch auf Ihre selbstständige Tätigkeit und die Ihres und deren Einrichtungen stehen, Lebenspartners, wenn (nicht berufsspezifische Hilfsgeschäfte). Dieser Versiche- » Sie bzw. Ihr Lebenspartner keine Mitarbeiter beschäftigen und rungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit » der Gesamtumsatz Ihrer selbstständigen Tätigkeit und der aus den Bereichen berufsspezifische Hilfsgeschäfte oder ein- Ihres Lebenspartners zusammen in den letzten 12 Monaten gekaufte Dienstleistungen handelt. vor dem Versicherungsfall höchstens 22.000 EUR betrug. b) sich auf Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von aus- Liegt der vorgenannte Gesamtumsatz darüber, besteht kein schließlich selbst genutzten Versicherungsschutz, auch nicht anteilig. » Werkzeugen, (Erläuterung: Der Gesamtumsatz ist die Summe aller Einnahmen, » nicht zulassungspflichtigen Maschinen, die Sie und Ihr Lebenspartner einzeln oder gemeinsam pro Kalen- » Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und die derjahr aus dieser Tätigkeit erzielen.). dazu gehörige Software beziehen; Ausnahme: Versicherungsschutz besteht nicht in der Leistungs- (berufsspezifische Hilfsgeschäfte), art Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach § 30 Abs. 3 b) i. V. m. § 2 d), es sei denn Sie nehmen rechtliche Interessen aus Ver- c) den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte sicherungsverträgen wahr. Unternehmen zum Gegenstand haben: » ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienst- Kein Versicherungsschutz besteht für andere Personen als Sie und leistungen, Ihren mitversicherten Lebenspartner. Allerdings ist auch Ihr Le- » Werbedienstleistungen, benspartner nicht versichert, wenn die KLAUSEL ZU DEN » Aktenentsorgung, §§ 25 UND 30, SINGLE- RECHTSSCHUTZ vereinbart ist. » Catering, » Messe- und Eventmanagement (8) Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c) (eingekaufte Dienstleistungen). nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch Die Versicherungssumme im Sinne von § 5 Abs. 4 für die unter eine Erstberatung erledigt wurde. b) und c) beschriebenen Fälle beträgt 10.000 EUR. (2) Sie haben keinen Rechtsschutz für die Wahrnehmung recht- KLAUSEL ZU DEN §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ licher Interessen aus a) Versicherungsverträgen, (1) Sie sind unverheiratet, leben nicht in einer ehelichen/eingetra- genen Lebenspartnerschaft und haben mit uns auch nicht ver- b) dem Bereich des Handelsvertreterrechtes und des Makler- einbart, dass ein sonstiger Lebenspartner mitversichert sein rechtes, soll? c) Versicherungsfällen, wenn und soweit Sie aus einer Haft- Dann besteht abweichend von § 25 Abs. 2 und § 30 Abs. 2 kein pflichtversicherung anspruchsberechtigt sind, Versicherungsschutz für Ihren ehelichen, eingetragenen oder d) Miet-, Pacht-, Leasing- und vergleichbaren Nutzungsverhält- sonstigen Lebenspartner und für allein über Ihren Lebenspart- nissen über Grundstücke, Gebäude, Betriebe, Praxen oder ner mitversicherte Personen. Teile hiervon, sowie deren Anschaffung, Veräußerung, Finan- zierung oder Belastung, (2) Für den Fall, dass Sie heiraten oder eine eingetragene Lebens- partnerschaft eingehen, erweitert sich Ihr Versicherungsschutz e) Verträgen über nicht berufsspezifische Hilfsgeschäfte gemäß von diesem Zeitpunkt an jeweils nach § 25 Abs. 2 oder § 30 Abs. 2 Absatz 1 a), die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen um die Mitversicherung für den ehelichen oder eingetragenen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind, Lebenspartner. f) s chuldrechtlichen Verträgen, in denen Sie eine von der Ge- Voraussetzung: Sie teilen uns die Heirat oder die Eintragung der genseite zu entlohnende Leistung versprochen haben. Lebenspartnerschaft innerhalb von zwei Monaten mit. Erfolgt die Anzeige später als zwei Monate, beginnt der Versicherungs- KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-RECHTS- schutz für Ihren Lebenspartner erst mit dem Eingang der An- SCHUTZ zeige bei uns. Von dem Zeitpunkt der Mitversicherung an können wir den in Sie können Ihren Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechts- unserem Tarif geltenden, höheren Beitrag verlangen. schutz für Firmen und Vereine (§ 24) und Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28) erweitern: [Seite 57] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 57 (1) Sie haben Versicherungsschutz nach § 2 d) für die gerichtliche Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen in Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungs- Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen, die schein bezeichneten Tätigkeit. Sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versiche- rungsschein bezeichneten Tätigkeit erbringen. (2) Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versiche- rungssumme von 300.000 EUR, (§ 5 Abs. 4). (2) Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über eine Bau- Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in leistung ist, besteht Versicherungsschutz jedoch nur dann, wenn demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt der Werkvertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeich- auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die net ist. zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl- (3) Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versi- le zahlen wir maximal 300.000 EUR. cherungssumme von 100.000 EUR, (§ 5 Abs. 4). Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in (3) Für die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen ist demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz ausgeschlossen: auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die » aus Versicherungsverträgen, zeitlich und ursächlich zusammenhängen. » aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes, Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl- » wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung an- le zahlen wir maximal 100.000 EUR. spruchsberechtigt sind. (4) Für die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen ist SONDERBEDINGUNGEN ZU DEN ARB NRV 2026 PLUS OHNE der Firmenvertrags-Rechtsschutz ausgeschlossen: KLASSIK-GARANT: SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR » aus Versicherungsverträgen, UNTERNEHMEN » aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes, » wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung an- Es gelten § 1, § 2 Abs. 1, § 3 bis § 8 dieser Sonderbedingungen. spruchsberechtigt sind. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen kann auch für den beruflichen Bereich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaft- KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-RECHTS- lichen Betriebes abgeschlossen werden. Versicherbar sind jedoch nur SCHUTZ XXL solche Betriebe, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören und nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Es gelten dann § 1, Sie können Ihren Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechts- § 2 Abs. 2, § 3 bis § 8 Abs. 2, 5, 7 und 8 dieser Sonderbedingungen. schutz für Firmen und Vereine (§ 24) und Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28) erweitern: Im Übrigen gelten § 1, § 5 Abs. 2 a), §§ 7 bis 14, 16, 17, 19 und 20 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für die Rechtsschutzversi- (1) Sie haben Versicherungsschutz nach § 2 d) für die gerichtliche cherungen (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT. Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Inhalt Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungs- Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? schein bezeichneten Tätigkeit. § 1 Versicherte Risiken Wer ist versichert? (2) Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über eine Bau- § 2 Versicherte leistung ist, besteht Versicherungsschutz jedoch nur dann, wenn der Werkvertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeich- Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? net ist. § 3 Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz, zeit- liche Ausschlüsse (3) Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versi- Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht? cherungssumme von 100.000 EUR, (§ 5 Abs. 4). § 4 Leistungsumfang Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die § 5 Inhaltliche Ausschlüsse zeitlich und ursächlich zusammenhängen. In welchen Ländern sind Sie versichert? Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl- § 6 Geltungsbereich le zahlen wir maximal 100.000 EUR. § 7 entfällt (4) Für die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen ist der Firmenvertrags-Rechtsschutz ausgeschlossen: Wie lauten unsere allgemeinen Bestimmungen? » aus Versicherungsverträgen, § 8 Allgemeine Bestimmungen » aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes, » wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung an- spruchsberechtigt sind. Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? § 1 Versicherte Risiken KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIEDER- Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtli- GELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE HEILBERUFE chen Interessen wegen des Vorwurfes der Verletzung von Vorschriften des Sie können Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für » Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und Selbstständige (§ 28) erweitern: » Disziplinar- und Standesrechts. Der Vorwurf muss beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen (1) Sie haben Versicherungsschutz nach § 2 d) für die gerichtliche mit der im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuf- Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen lichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit in einem ursächlichen [Seite 58] 58 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Zusammenhang stehen. wobei damit unter anderem die Entschädigung für Urteilsfolgen Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? und andere Strafverfolgungsmaßnahmen, wie die vorläufige Fest- Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder wer- nahme, die Haft sowie die Beschlagnahme, gemeint ist. den sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind. Wer ist versichert? Der Versicherungsschutz hat folgenden Umfang: § 2 Versicherte a) Strafverteidigung, und zwar die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Dis- (1) Versicherte beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen: ziplinar- und standesrechtlicher Verfahren einschließlich des Der Versicherungsschutz gilt für Aufwands für einvernehmliche Beendigungen der Verfahren; » den Versicherungsnehmer mit Sitz in Deutschland, » die mitversicherten Unternehmen nach Abs. 1 c), b) Kronzeugenregelung, » die gesetzlichen Vertreter der mitversicherten Unternehmen wenn Versicherte sich auf eine Kronzeugenregelung berufen; (auch faktische Organmitglieder und Aufsichtsorgane, wie c) Untersuchungsausschuss, z. B. Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte), und zwar die Vertretung von Versicherten in parlamentarischen » die Gesellschafter, Untersuchungsausschüssen; » alle Betriebsangehörigen (ob dauerhaft, zeitweise oder eh- renamtlich beschäftigt, ob Praktikant, Leiharbeitnehmer oder d) Durchsuchung, freier Mitarbeiter), soweit die Betriebsstätte oder sonstige und zwar bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen; Einrichtung in Deutschland belegen ist, e) Verwaltungsrecht, » Mitarbeiter von Fremdfirmen, und zwar in Verwaltungs-, Besteuerungs-, Sozialrechts- und » Angehörige der steuerberatenden Berufe, Arbeitsrechtsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, » Liquidatoren, soweit es um Vorwürfe geht, die diese in Aus- die dazu dienen, die Verteidigung in Verfahren gem. a) zu unter- übung ihrer Aufgabenerfüllung für Versicherte begangen stützen oder deren Einleitung zu verhindern; haben oder begangen haben sollen. f) Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand), und zwar im Einvernehmen mit der NRV die Beistandsleistung Im Einzelnen gelten folgende Regelungen bei durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlas- tungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten Straf- oder a) externen Mandaten: Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird; Für versicherte Personen gemäß Abs. 1 besteht Versiche- rungsschutz auch für » Aufsichts-, g) Verfassungsrecht, » Bei- oder und zwar in Verfahren vor Verfassungsgerichten; » Verwaltungsratsmandate h) Firmenstellungnahme, bei vorübergehender Entsendung in Leitungsorgane anderer und zwar für die Vertretung versicherter Unternehmen gegen- Unternehmen, wenn sie diese auf Veranlassung des Versiche- über Strafgerichten, Strafverfolgungsbehörden sowie allen Stel- rungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen gemäß len, die befugt sind, wegen Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln; Abs. 1 c) wahrnehmen. i) Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren; b) ausgeschiedenen Personen: Versicherungsschutz erhalten auch die aus den Diensten ei- j) Wiederaufnahmeverfahren; nes Versicherten ausgeschiedenen Personen für Versiche- k) Prozessbeobachtung, rungsfälle, die sich aus ihrer früheren Tätigkeit für den Ver- und zwar die Beobachtung anderer Prozesse, die für die Vertei- sicherten ergeben und ohne Ausscheiden versichert gewesen digung in Verfahren gem. a) von Bedeutung sein können, sofern wären, jedoch längstens für drei Jahre nach Beendigung der wir zustimmen; Tätigkeit beim Versicherten. Der Versicherungsnehmer muss der Rechtsschutzgewährung zustimmen. l) die Tätigkeit des Rechtsanwaltes in Zusammenhang mit folgen- den Maßnahmen: c) mitversicherten Unternehmen: » Straf- und Zeugenentschädigung, Mitversichert sind die im Geschäftsbericht oder in dessen An- » Freiheitsentziehung, lage aufgeführten inländischen Tochterunternehmen des Ver- » Entziehung der Fahrerlaubnis, sicherungsnehmers. » Sanktion durch Berufs- oder Fahrverbot, Soweit vereinbart besteht Versicherungsschutz auch für in- » Vermögensabschöpfung (Verfall und Einziehung), ländische Beteiligungsunternehmen. » Vermögenssicherung, und zwar durch dinglichen Arrest, Tochterunternehmen sind juristische Personen, » aktive und passive Dienstaufsichtsbeschwerde, » an denen der Versicherungsnehmer direkt oder indirekt » Überwachung der Telekommunikation, mehr als 50 % der Stimmrechte hält, » Online-Durchsuchung, » bei denen der Versicherungsnehmer durch Vertrag oder » erkennungsdienstliche Behandlung, Satzung das Recht hat, auf diese Unternehmen einen be- » körperliche Untersuchung; herrschenden Einfluss auszuüben oder m) Koordination, » der Versicherungsnehmer das Recht hat, die Mehrheit der soweit in einem Ermittlungsverfahren gegen Versicherte meh- Organmitglieder dieses Unternehmens zu bestellen oder rere Beschuldigte oder Zeugen betroffen sind, wobei unsere Zu- abzurufen. stimmung für die Einschaltung eines Anwaltes, dessen Aufgabe Unabhängig von seinem Zustimmungsrecht nach b) kann der es ist, die Tätigkeit der Beschuldigtenverteidiger und Zeugenbei- Versicherungsnehmer widersprechen, wenn ein Versicherter stände zu koordinieren, erforderlich ist; Rechtsschutz verlangt. n) Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, und zwar zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz (2) Versicherte beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unterneh- über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), men: Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb [Seite 59] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 59 a) Handelt es sich um einen land- oder forstwirtschaftlichen (2) Zeitliche Ausschlüsse: Betrieb, besteht anstelle von Abs. 1 Versicherungsschutz für a) Liegen mehreren Verfahren gemäß § 1 mehrere Versiche- die berufliche Tätigkeit in diesem Betrieb für rungsfälle zugrunde, die zeitlich und ursächlich zusammen- » Sie als Inhaber des land- oder forstwirtschaftlichen Be- hängen, besteht insgesamt kein Versicherungsschutz, wenn triebes und Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Ver- der erste Versicherungsfall vor dem Beginn des Rechts- sicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, schutzversicherungsvertrages nach § 7 ARB NRV 2026 Plus » Ihre im Versicherungsschein genannten, in Ihrem Betrieb ohne KLASSIK-GARANT datiert. tätigen und dort wohnhaften b) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf – Mitinhaber, Versicherungsschutz erstmals später als drei Jahre nach Be- – Altenteiler, endigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen – Hoferben, Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird. sowie deren ehelichen, eingetragenen oder im Versiche- rungsschein genannten sonstigen Lebenspartner » Ihre im Betrieb beschäftigten Personen. Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht? Sie können der Rechtsschutzgewährung widersprechen. § 4 Leistungsumfang b) Handelt es sich um einen land- und forstwirtschaftlichen Be- trieb, besteht anstelle von Abs. 1 c) Versicherungsschutz nur (1) Wir tragen folgende Kosten: für die im Versicherungsschein genannten Nebenbetriebe. a) Verfahrenskosten, Versichert werden können nur solche Nebenbetriebe, die und zwar Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung » in die Zuständigkeit einer landwirtschaftlichen Berufsge- für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezo- nossenschaft fallen und gen werden. » keiner Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Auch tragen wir die Kosten des Gerichtsvollziehers; b) Rechtsanwaltskosten, und zwar die angemessene Vergütung eines vom Versicher- Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? ten beauftragten Rechtsanwaltes sowie die üblichen § 3 Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz, zeit- Auslagen. liche Ausschlüsse (Wird mehr als ein Rechtsanwalt beauftragt, tragen wir die da- durch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten auf- (1)  ie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versi- S grund eines Anwaltswechsels tragen wir nicht.) cherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist. Soweit zulässig können Sie statt eines Rechtsanwaltes auch Der Versicherungsfall ist in folgenden Fällen: einen Steuerberater oder Rechtslehrer einer deutschen a) Strafverteidigung § 1 a), Hochschule beauftragen. Kronzeugenregelung § 1 b), Dagegen tragen wir die angemessenen Kosten mehrerer Verfassungsrecht § 1 g), Rechtsanwälte, wenn Mitglieder der Geschäftsführung oder Firmenstellungnahme § 1 h), Aufsichtsorgane versicherter Unternehmen in Verfahren nach Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren § 1 i), § 1 Satz 5 a) vertreten werden. Die Beauftragung mehrerer Prozessbeobachtung § 1 k), Rechtsanwälte muss sachdienlich sein; Koordination § 1 m), die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach § 1 l), c) Sachverständigenkosten, und zwar die angemessenen Kosten der Sachverständigen- die Einleitung des Ermittlungs-, Ordnungswidrigkeiten-, Dis- gutachten, die Sie zur Unterstützung Ihrer Verteidigung in ziplinar- bzw. standesrechtlichen Verfahrens gegen Versi- Auftrag geben; cherte. d) Reisekosten, b) Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zwar die angemessenen Kosten notwendiger Reisen der die behördliche Anordnung § 1 n), » versicherten Personen, c) Untersuchungsausschuss » Sachverständigen, die Ladung des Versicherten zur und die Kosten des Rechtsanwaltes nach VV 7003 – VV 7006 Ausschusssitzung § 1 c), der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Reisen müssen im Zusammenhang mit der Verteidigung d) Durchsuchung in versicherten Verfahren stehen; der Beginn der Durchsuchungs- oder Beschlagnahmemaßnahme § 1 d), e) Übersetzungskosten, und zwar für die Übersetzung aller für die Verteidigung und e) Verwaltungsrecht, den Zeugenbeistand notwendigen Unterlagen; und zwar in Verwaltungs-, Besteuerungs-, Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren f) Dolmetscherkosten, vor deutschen Behörden und Gerichten soweit die Einschaltung von Dolmetschern erforderlich ist. die förmliche Einleitung des Verfahrens § 1 e), Wir erstatten deren angemessene Kosten; f) Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand) g) Nebenklagekosten des Opfers, die Aufforderung an den Zeugen zur Aussage § 1 f), soweit der Versicherte aufgrund gerichtlicher Festsetzung zur Erstattung verpflichtet ist; g) bei einem Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Versicherten h) Kosten für Privatklageverfahren, der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, und und zwar für Ihre Vertretung als Angeklagter in Privatklage- Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Versicherten verfahren (§ 374 ff. Strafprozessordnung) vor deutschen die Eröffnung des neuen Hauptverfahrens § 1 j). Gerichten. Wir zahlen die angemessenen Kosten. Gleiches gilt für die Kosten vorher notwendiger Sühneversuche nach § 380 StPO. [Seite 60] 60 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT (2) Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn der Versi- wegen Vorsatz als auch wegen Fahrlässigkeit besteht die Rück- cherte nachweist, dass er zahlungsverpflichtung anteilig, soweit die Verurteilung wegen » zu deren Zahlung verpflichtet ist oder Vorsatzdelikten erfolgt. » diese Kosten bereits gezahlt hat. Der Versicherungsschutz entfällt nachträglich nicht bei einem rechtskräftigen Strafbefehl. (3) Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens 500.000 EUR (Versicherungssumme). (3) Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin: Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- zeitlich und ursächlich zusammenhängen. oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl- oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. le zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme, Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen somit maximal 1.000.000 EUR. bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bun- (4) Wir sorgen für die Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zu desrepublik Deutschland entgegenstehen. einem Betrag in Höhe von 300.000 EUR für eine Kaution, die ge- stellt werden muss, um Sie einstweilen von Strafverfolgungs- maßnahmen zu verschonen. In welchen Ländern sind Sie versichert? § 6 Geltungsbereich (5) Wir tragen keine Rechtsanwaltskosten, die keine konkrete An- waltsleistung abgelten. Das betrifft insbesondere die pauschale Versicherungsschutz besteht, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Vergütung für die bloße Mandatsübernahme oder die Bereit- folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und der Ver- schaft des Betreibens der Angelegenheit (zum Beispiel sogenann- sicherte seine Rechtsinteressen dort verfolgt: te Antrittsgelder). Ebenfalls tragen wir keine Rechtsanwalts- » Europa, kosten einer Geschäftsreise, die über Reise- und Fahrtkosten, » Anliegerstaaten des Mittelmeers, Tage- und Abwesenheitsgelder und sonstige Auslagen einer » Kanarische Inseln, Geschäftsreise gemäß VV 7003 – VV 7006 der Anlage 1 zum » Madeira. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hinausgehen. § 7 entfällt (6) Darüber hinaus tragen wir auch folgende Kosten nicht: a) Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu ver- Wie lauten unsere allgemeinen Bestimmungen? pflichtet zu sein; § 8 Allgemeine Bestimmungen a) die vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall. Diese ziehen wir von den von uns zu tragenden Kosten ab; (1) Vorversicherung: a) Kosten aus Ansprüchen, gegen die Sie die Einrede der Ver- Wird eine andere Versicherung der vorliegenden Art durch diese jährung erheben können oder konnten; Versicherung ohne zeitliche Unterbrechung des Versicherungs- a) die in Kosten ausgewiesene Umsatzsteuer, soweit Sie vor- schutzes ersetzt, besteht Versicherungsschutz unter diesem steuerabzugsberechtigt sind. Vertrag für Verfahren, die während der Laufzeit des Versiche- rungsvertrages beim Vorversicherer eingeleitet wurden. Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? Leistungen aus früheren Rechtsschutzverträgen müssen vor- § 5 Inhaltliche Ausschlüsse rangig in Anspruch genommen werden und sind auf den Leis- tungsumfang dieses Vertrages anzurechnen. (1) Versicherungsschutz besteht nicht » Diese zeitliche Ausdehnung des Versicherungsschutzes setzt a) beim Vorwurf von preis- oder wettbewerbsbeschränkenden voraus, dass Absprachen, » Sie bis zum Abschluss dieser Versicherung keine Kenntnis b) beim Vorwurf, als Führer eines Kraftfahrzeuges ausschließ- von Verfahrenseinleitungen hatten und lich eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenver- » keine Leistungsablehnungen von Vorversicherern wegen kehr verletzt zu haben, Nichtzahlung, verspäteter Zahlung oder Obliegenheitsverlet- zungen vorliegen, c) für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat, » die vorherige Versicherung nicht vom Versicherer gekündigt wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausge- wurde, löst wird. » Sie bei uns zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gegen die- d) für Risiken, die ausländischen ses Risiko versichert sind. » Betriebsstätten, In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau dem » Tochtergesellschaften oder Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert hatten; » sonstigen Einrichtungen höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlosse- des Versicherungsnehmers zuzuordnen sind. nen Vertrages. Ebenfalls nicht versichert sind Risiken, die nicht dem Versi- cherungsnehmer, sondern einer anderen Person zuzuordnen (2) Subsidiaritätsklausel: Kosten tragen wir nur, soweit diese sind (Versicherung für fremde Rechnung), wenn die versi- nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht cherte Person im Ausland ansässig ist. werden können. (2) Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend bei rechtskräf- (3) Neue Risiken: Entstehen für Sie nach Abschluss der Versi- tiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. cherung neue Risiken, besteht beim Spezial-Straf-Rechtsschutz In diesem Fall sind die von uns erbrachten Leistungen uns zu- für Unternehmen ebenfalls Versicherungsschutz, wenn rückzuerstatten - auch unsere Leistungen außerhalb des eigent- » uns die Veränderung zur nächsten Hauptfälligkeit angezeigt lichen Strafverfahrens. Bei rechtskräftiger Verurteilung sowohl wird, [Seite 61] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 61 » sich dies aus dem Geschäftsbericht ergibt und » Vorsitzender der Geschäftsleitung oder, falls ein Vorsitzender » das Risiko in Deutschland belegen ist. nicht bestellt ist, alle Mitglieder der Geschäftsleitung des Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial- Versicherungsnehmers, Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be- » Vorsitzender eines aufsichtführenden Organs, reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be- » für Finanzen zuständiges Mitglied der Geschäftsleitung, triebes besteht. » Compliance-Officer bzw. -Beauftragter, » Leiter der Rechtsabteilung, (4) Beteiligungserwerb » Leiter der internen Revision, Erwerben oder gründen Sie während der Vertragslaufzeit inlän- » Leiter der mit dem Versicherungseinkauf betrauten Ab- dische Tochter- oder Mehrheitsbeteiligungsunternehmen, be- teilung, steht für diese Versicherungsschutz ab der Rechtswirksamkeit » Geschäftsführer der firmenverbundenen Versicherungsver- des Erwerbs oder der Neugründung. mittlungsgesellschaft. Nicht in Deutschland belegene Betriebsstätten sind allerdings Soweit es auf die Kenntnis, das Verhalten oder das Verschulden nicht mitversichert. einer versicherten Person ankommt, werden ihr die Kenntnis, Die Veränderung müssen Sie uns spätestens 3 Monate nach der das Verhalten oder das Verschulden einer anderen versicherten nächsten Hauptfälligkeit anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nach Person nicht zugerechnet. Ablauf dieser Frist, entfällt Ihr Versicherungsschutz rückwir- Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial- kend. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz ab Eingang Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be- der Anzeige. reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be- Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial- triebes besteht. Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be- reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be- (9) Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten triebes besteht. sinngemäß auch für die mitversicherten Personen, soweit nicht eine einzelne Regelung vorsieht, dass Sie der Rechtsschutzge- (5) Beteiligungsveräußerung währung widersprechen können oder die Rechtsschutzgewäh- Wird ein Tochter- oder Mehrheitsbeteiligungsunternehmen im rung von Ihrer Zustimmung abhängt. Inland veräußert, besteht für dieses Unternehmen der Versiche- rungsschutz fort. Voraussetzung: SONDERBEDINGUNGEN ZU DEN ARB NRV 2026 PLUS OHNE » Es muss innerhalb von sechs Monaten nach der Veräußerung KLASSIK-GARANT: SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR bei uns für dieses Unternehmen eine Spezial-Straf-Rechts- PRIVATKUNDEN schutzversicherung abgeschlossen und » für diese Versicherung muss als Versicherungsbeginn der Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, Zeitpunkt der Veräußerung festgelegt werden. gelten die § 1, § 5 Abs. 2 a), §§ 7 bis 14, 16, 17, 19 und 20 der Allgemei- Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial- nen Rechtsschutzbedingungen für die Rechtsschutzversicherungen Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be- (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT. reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be- Inhalt triebes besteht. Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? § 1 Versicherte Risiken (6) Insolvenz Befindet sich Ihr Unternehmen in Insolvenz oder freiwilliger Li- Wer ist versichert? quidation, besteht für Sie Versicherungsschutz auch für Verfah- § 2 Versicherte ren nach § 1 Satz 5, die nach Beendigung des Versicherungsver- Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? trages eingeleitet werden. § 3 Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz, Voraussetzung: zeitliche Ausschlüsse Die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unter- lassung wurde während der Vertragslaufzeit begangen oder soll begangen worden sein. Versicherungsfälle, die später als zwei Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht? Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten sind, § 4 Leistungsumfang sind jedoch nicht versichert. Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? (7) Fusion § 5 Inhaltliche Ausschlüsse Im Falle einer Fusion des Versicherungsnehmers besteht Ver- In welchen Ländern sind Sie versichert? sicherungsschutz für alle bis dahin Versicherten bis zum Ende § 6 Geltungsbereich des Versicherungsjahres. Die Regelung der Nachmeldefrist bleibt unberührt. § 7 entfällt Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial- Wie lauten unsere allgemeinen Bestimmungen? Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be- § 8 Allgemeine Bestimmungen reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be- triebes besteht. Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? (8) Repräsentantenklausel § 1 Versicherte Risiken? Soweit es auf Ihre Kenntnis oder Ihr Verhalten ankommt, wird Ihnen ausschließlich die Kenntnis, das Wissen und das Verhalten Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtli- Ihrer Repräsentanten zugerechnet. chen Interessen wegen des Vorwurfes der Verletzung von Vorschriften Als Repräsentanten gelten: des » Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und » Disziplinar- und Standesrechts. [Seite 62] 62 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Sie haben aber keinen Versicherungsschutz, wenn der Vorwurf in Zu- Wer ist versichert? sammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen § 2 Versicherte selbstständigen Tätigkeit steht. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? (1) Versichert sind Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder wer- a) Sie als Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungs- den sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit schein genannte Person, (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind. b) Ihr ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein ge- Der Versicherungsschutz hat folgenden Umfang: nannter sonstiger Lebenspartner, a) Strafverteidigung, c) Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen und zwar die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Dis- » Kinder, ziplinar- und standesrechtlicher Verfahren einschließlich des » Adoptivkinder, Aufwands für einvernehmliche Beendigungen der Verfahren; » Pflegekinder, » Stiefkinder, b) Kronzeugenregelung, wenn Versicherte sich auf eine Kronzeugenregelung berufen; d) Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli- chen/ eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh- c) Durchsuchung, rigen und zwar bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen; » Kinder, d) Verwaltungsrecht, » Adoptivkinder, und zwar in Verwaltungs-, Besteuerungs-, Sozialrechts- und » Pflegekinder, Arbeitsrechtsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, » Stiefkinder, die dazu dienen, die Verteidigung in Verfahren gem. a) zu unter- bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer an- stützen oder deren Einleitung zu verhindern; gelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. e) Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand), Sie können widersprechen, wenn ein anderer Versicherter als Ihr und zwar im Einvernehmen mit der NRV die Beistandsleistung ehelicher oder eingetragener Lebenspartner Rechtsschutz ver- durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlas- langt. tungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird; (2) Sie haben einen XXL-Baustein gem. §§ 25a, 27a, 28a, 30a der f) Verfassungsrecht, Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für die Rechtsschutzver- und zwar in Verfahren vor Verfassungsgerichten; sicherungen (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT ver- sichert? g) Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren; Dann sind zusätzlich mitversichert: h) Wiederaufnahmeverfahren; Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspart- ner verwandt oder verschwägert sind. Vorausgesetzt ist: Diese i) Prozessbeobachtung, Personen und zwar die Beobachtung anderer Prozesse, die für die Vertei- » leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und digung in Verfahren gem. a) von Bedeutung sein können, sofern Wirtschaftsgemeinschaft) und wir zustimmen; » sind an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet. j) Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes in Zusammenhang mit folgen- den Maßnahmen: Sie können widersprechen, wenn eine dieser Personen Versiche- » Straf- und Zeugenentschädigung, rungsschutz verlangt. » Freiheitsentziehung, » Entziehung der Fahrerlaubnis, Ist die KLAUSEL ZU DEN §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ » Sanktion durch Berufs- oder Fahrverbot, vereinbart, besteht dagegen für Personen, die lediglich mit Ihrem » Vermögensabschöpfung (Verfall und Einziehung), Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, kein Versiche- » Vermögenssicherung, und zwar durch dinglichen Arrest, rungsschutz. » aktive und passive Dienstaufsichtsbeschwerde, » Überwachung der Telekommunikation, Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? » Online-Durchsuchung, § 3 Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz, » erkennungsdienstliche Behandlung, zeitliche Ausschlüsse » körperliche Untersuchung; k) Koordination, (1) Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versi- soweit in einem Ermittlungsverfahren gegen Versicherte meh- cherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor rere Beschuldigte oder Zeugen betroffen sind, wobei unsere Zu- dessen Ende eingetreten ist. stimmung für die Einschaltung eines Anwaltes, dessen Aufgabe Der Versicherungsfall ist in folgenden Fällen: es ist, die Tätigkeit der Beschuldigtenverteidiger und Zeugenbei- a) Strafverteidigung § 1 a), stände zu koordinieren, erforderlich ist; Kronzeugenregelung § 1 b), Verfassungsrecht § 1 f), l) Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren § 1 g), und zwar zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz Prozessbeobachtung § 1 i), über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen Koordination § 1 k), (StrEG), wobei damit unter anderem die Entschädigung für Ur- die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach § 1 j), teilsfolgen und andere Strafverfolgungsmaßnahmen, wie die vor- läufige Festnahme, die Haft sowie die Beschlagnahme, gemeint ist. die Einleitung des Ermittlungs-, Ordnungswidrigkeiten-, Dis- ziplinar- bzw. standesrechtlichen Verfahrens gegen Versi- cherte [Seite 63] Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 63 b) Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen f) Dolmetscherkosten, die behördliche Anordnung § 1 l), soweit die Einschaltung von Dolmetschern erforderlich ist. Wir erstatten deren angemessene Kosten; c) Durchsuchung der Beginn der Durchsuchungs- oder g) Nebenklagekosten des Opfers, Beschlagnahmemaßnahme § 1 c), soweit der Versicherte aufgrund gerichtlicher Festsetzung zur Erstattung verpflichtet ist; d) Verwaltungsrecht, und zwar in Verwaltungs-, Besteuerungs-, h) Kosten für Privatklageverfahren, Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren und zwar für Ihre Vertretung als Angeklagter in Privatklage- vor deutschen Behörden und Gerichten verfahren (§ 374 ff. Strafprozessordnung) vor deutschen Ge- die förmliche Einleitung des Verfahrens § 1 d), richten. Wir zahlen die angemessenen Kosten. Gleiches gilt für die Kosten vorher notwendiger Sühneversuche nach § 380 e) Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand) StPO. die Aufforderung an den Zeugen zur Aussage § 1 e), f) bei einem (2) Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn der Versi- » Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Versicherten cherte nachweist, dass er der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, und » zu deren Zahlung verpflichtet ist oder » Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Versicherten » diese Kosten bereits gezahlt hat. die Eröffnung des neuen Hauptverfahrens § 1 h). (3) Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens 500.000 EUR (2) Zeitliche Ausschlüsse: (Versicherungssumme). a) Liegen mehreren Verfahren gemäß § 1 mehrere Versiche- Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in rungsfälle zugrunde, die zeitlich und ursächlich zusammen- demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt hängen, besteht insgesamt kein Versicherungsschutz, wenn auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die der erste Versicherungsfall vor dem Beginn des Rechts- zeitlich und ursächlich zusammenhängen. schutzversicherungsvertrages nach § 7 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT datiert. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl- le zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme, b) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf somit maximal 1.000.000 EUR. Versicherungsschutz erstmals später als drei Jahre nach Be- endigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen (4) Wir sorgen für die Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zu ei- Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird. nem Betrag in Höhe von 300.000 EUR für eine Kaution, die ge- stellt werden muss, um Sie einstweilen von Strafverfolgungs- maßnahmen zu verschonen. Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht? § 4 Leistungsumfang (5) Wir tragen keine Rechtsanwaltskosten, die keine konkrete An- waltsleistung abgelten. Das betrifft insbesondere die pauschale (1) Wir tragen folgende Kosten: Vergütung für die bloße Mandatsübernahme oder die Bereit- a) Verfahrenskosten, schaft des Betreibens der Angelegenheit (zum Beispiel soge- und zwar die Gerichtskosten, einschließlich der Entschädi- nannte Antrittsgelder). Ebenfalls tragen wir keine Rechtsan- gung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht her- waltskosten einer Geschäftsreise, die über Reise- und Fahrtkos- angezogen werden. ten, Tage- und Abwesenheitsgelder und sonstige Auslagen einer Auch tragen wir die Kosten des Gerichtsvollziehers; Geschäftsreise gemäß VV 7003 – VV 7006 der Anlage 1 zum b) Rechtsanwaltskosten, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hinausgehen. und zwar die angemessene Vergütung eines vom Versicher- ten beauftragten Rechtsanwaltes sowie die üblichen Ausla- (6) Darüber hinaus tragen wir auch folgende Kosten nicht: gen. a) Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu ver- (Wird mehr als ein Rechtsanwalt beauftragt, tragen wir die da- pflichtet zu sein; durch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten auf- b) die vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall. Diese grund eines Anwaltswechsels tragen wir nicht.) ziehen wir von den von uns zu tragenden Kosten ab; Soweit zulässig können Sie statt eines Rechtsanwaltes auch c) Kosten aus Ansprüchen, gegen die Sie die Einrede der Ver- einen Steuerberater oder Rechtslehrer einer deutschen jährung erheben können oder konnten; Hochschule beauftragen. d) die in Kosten ausgewiesene Umsatzsteuer, soweit Sie vor- c) Sachverständigenkosten, steuerabzugsberechtigt sind. und zwar die angemessenen Kosten der Sachverständigen- gutachten, die Sie zur Unterstützung Ihrer Verteidigung in Auftrag geben; Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? d) Reisekosten, § 5 Inhaltliche Ausschlüsse und zwar die angemessenen Kosten notwendiger Reisen » der versicherten Personen, (1) Versicherungsschutz besteht nicht » der Sachverständigen, a) beim Vorwurf von Mord oder Totschlag, und die Kosten des Rechtsanwaltes nach VV 7003 – VV 7006 b) beim Vorwurf von preis- oder wettbewerbsbeschränkenden der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Absprachen, Die Reisen müssen im Zusammenhang mit der Verteidigung in versicherten Verfahren stehen; c) beim Vorwurf, als Führer eines Kraftfahrzeuges ausschließ- lich eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenver- e) Übersetzungskosten, kehr verletzt zu haben, und zwar für die Übersetzung aller für die Verteidigung und den Zeugenbeistand notwendigen Unterlagen; [Seite 64] 64 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT d) für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat, In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau dem wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausge- Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert hatten; löst wird, höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlosse- nen Vertrages. e) entfällt f) bei einem ursächlichem Zusammenhang der Interessen- (2) Kosten tragen wir nur, soweit diese nicht aus einem anderen wahrnehmung mit einer – aktuellen oder ehemaligen - Tätig- Versicherungsvertrag beansprucht werden können. keit bzw. Stellung als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person. (3) Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten sinngemäß auch für die mitversicherten Personen, soweit nicht (2) Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend bei rechtskräfti- eine einzelne Regelung vorsieht, dass Sie der Rechtsschutzge- ger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. währung widersprechen können. In diesem Fall sind die von uns erbrachten Leistungen uns zu- rückzuerstatten - auch unsere Leistungen außerhalb des eigent- lichen Strafverfahrens. Bei rechtskräftiger Verurteilung sowohl wegen Vorsatz als auch wegen Fahrlässigkeit besteht die Rückzahlungsverpflichtung an- teilig, soweit die Verurteilung wegen Vorsatzdelikten erfolgt. Der Versicherungsschutz entfällt nachträglich nicht bei einem rechtskräftigen Strafbefehl. (3) Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin: Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bun- desrepublik Deutschland entgegenstehen. In welchen Ländern sind Sie versichert? § 6 Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und der Ver- sicherte seine Rechtsinteressen dort verfolgt: » Europa, » Anliegerstaaten des Mittelmeers, » Kanarische Inseln, » Madeira. § 7 entfällt Wie lauten unsere allgemeinen Bestimmungen? § 8 Allgemeine Bestimmungen (1) Vorversicherung: Wird eine andere Versicherung der vorliegenden Art durch diese Versicherung ohne zeitliche Unterbrechung des Versicherungs- schutzes ersetzt, besteht Versicherungsschutz unter diesem Vertrag für Verfahren, die während der Laufzeit des Versiche- rungsvertrages beim Vorversicherer eingeleitet wurden. Leistungen aus früheren Rechtsschutzverträgen müssen vor- rangig in Anspruch genommen werden und sind auf den Leis- tungsumfang dieses Vertrages anzurechnen. Diese zeitliche Ausdehnung des Versicherungsschutzes setzt voraus, dass » Sie bis zum Abschluss dieser Versicherung keine Kenntnis von Verfahrenseinleitungen hatten, » keine Leistungsablehnungen von Vorversicherern wegen Nichtzahlung, verspäteter Zahlung oder Obliegenheitsverlet- zungen vorliegen, » die vorherige Versicherung nicht vom Versicherer gekündigt wurde, » Sie bei uns zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gegen die- ses Risiko versichert sind. [Seite 65] Risikoträger: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft Augustaanlage 25 68165 Mannheim Tel.: +49 621 42 04-222 Fax: +49 621 42 04-650 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Stand 12/2025 (900.0005.62) E-Mail: info@nrv-rechtsschutz.de www.nrv-rechtsschutz.de Vorstand: André Werner (Sprecher) Die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesell- Michael Diener schaft ist ein Unternehmen der Vorsitzende des Aufsichtsrates: NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Christine Kaaz Ostendstraße 100 Sitz: Mannheim 90334 Nürnberg Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 179 www.nuernberger.de UST-IdNr. DE 143837211 im Sinne des § 7 Nr. 13 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Zur Unternehmensgruppe der Kooperationspartner der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft: gehört: » VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover » JURCALL GmbH, Augustaanlage 25, 68165 Mannheim. » Mannheimer Versicherung AG, Augustaanlage 66, 68165 Mannheim [Seite 66] Datenschutzhinweise Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die VHV Allge- meine Versicherung AG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung VHV Allgemeine Versicherung AG VHV-Platz 1 30177 Hannover Telefon: +49 (0)511.907- 0 E-Mail-Adresse: service@vhv.de Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter den vorgenannten Kontaktdaten oder unter  datenschutzbeauftragter@vhv.de. 2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundes­ datenschutzge­setzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unterneh- men auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirt- schaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter www.vhv.de unter der Rubrik Datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrags und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Wir verarbeiten diese personen­ bezogenen Daten, um das von uns zu übernehmende Risiko bestimmen und einschätzen zu können. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir, um prüfen zu können, ob ein Versiche- rungsfall eingetreten ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrags ist ohne die Verarbei- tung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vor- gaben. Die Daten aller mit der VHV Allgemeine Versicherung AG bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Die Verarbeitung ist ohne Einwilligung zulässig, wenn dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, vgl. § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, Art. 9 Abs. 2 f) DSGVO. Die genannten Zwecke und Rechtsgrundlagen erstrecken sich auch auf Testverfahren zur Entwicklung, Implementie- rung und Kontrolle der hierzu eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsverfahren. 001.0033.01 BFSG OLK OMS Stand 07.2026 Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren. Dies kann insbesondere der Fall sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der VHV Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Datenanalysen zur Erkennung von Unstimmig- keiten, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können, (Missbrauchsprävention), einschließlich Datenauswer- tungen für künftige Schadensmeldungen (Scoring), – zur Bearbeitung und Regulierung von Schäden, soweit Sie an dem jeweiligen Schaden nicht bereits als Versiche- rungsnehmer beteiligt sind, einschließlich Regressprüfung, – zur Erhöhung und Sicherstellung der Datenqualität, – zur Risikosteuerung innerhalb des Unternehmens sowie der VHV Gruppe insgesamt, – zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Prozessen, Dienstleistungen und Produkten. [Seite 67] Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. auf- sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechts­grund­lage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Rege­lun­gen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für andere, oben nicht genannte Zwecke verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor informieren. 3. Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse Wenn Sie uns im Rahmen der Bearbeitung eines Vorgangs Ihre E-Mail-Adresse zur Kenntnis bringen, speichern wir diese und nutzen sie ggf. für die weitere Kommunikation zu dem betreffenden Vertrag oder Schaden, sofern Sie dieser Nutzung nicht widersprechen. Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass wir Ihre E-Mail-Adresse, soweit Sie uns diese mitgeteilt haben, zur Werbung für eigene oder ähnliche Versicherungsprodukte verwenden. Sie können auch dieser Nutzung jederzeit formlos widerspre- chen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen. 4. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Vermittler Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Bera- tung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen. Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsauf­ gaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleis- terliste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen. Externe Dienstleister Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister nebst, sofern erforderlich, der Fundstelle ihrer Datenschutzhinweise im Internet, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, sowie der Unter- nehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, können Sie unserer Internetseite unter www.vhv.de unter der Rubrik Datenschutz entnehmen. Sofern von Ihnen gewünscht, können wir Ihnen diese Liste auch in Schrift­form zukommen lassen. Weitere Empfänger Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, z. B. an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten. Hierzu zählen u. a. die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Rahmen der Geld­wäscheprävention und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder an Beteiligte von Schadenfällen (bspw. Anspruchsteller), soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des jeweiligen Beteilig- ten erforderlich ist. Im Falle von Sanktionslistentreffern erfolgen Meldungen an die Bundesbank. 5. Dauer der Datenspeicherung Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten ­Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personen­bezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unter- nehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem spei- chern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig durch rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, die unter anderem im ­Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Geldwäschegesetz geregelt sind. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre. [Seite 68] 6. Betroffenenrechte Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereit- gestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Widerspruchsrechte Sie haben ferner das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ​zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Ihren Werbewiderspruch richten Sie bitte an service@vhv.de.  Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Dieses Recht können Sie ebenfalls unter der o. g. Adresse geltend machen. Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftrag- te für den Datenschutz in Niedersachsen, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover. 7. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden, zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungs- prüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezoge- ner Daten mit dem HIS erforderlich. Der Betrieb des HIS beruht auf den berechtigten Interessen der Versicherungswirt- schaft gem. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO, die wir gerne erläutern: Einmeldung An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstel- lung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grunde melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit fest- stellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung benachrichtigt. Anfragen Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags oder Regulierung eines Schadens richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadenfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Ver- sicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer (als Folge einer HIS-Auskunft) in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Diese Formen der HIS-Nutzung basieren sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbestand der Vertrags- durchführung gem. Art. 6 Abs. 1 b) und f) DSGVO. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter www.besurance-his.de. In begründeten Fällen können Sie der HIS-Einmeldung und -Abfrage widersprechen. Einen Widerspruch richten Sie bitte an die oben unter 1. genannte Adresse. 8. Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z. B. zur Mitnahme eines Schadenfreiheitsrabatts in der Kfz- Haftpflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Diese Übermittlung basiert sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbestand der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 b) und f) DSGVO. [Seite 69] 9. Bonitätsauskünfte Soweit es zum Vertragsschluss oder zur Vertragsdurchführung aufgrund unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien, vornehmlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung, Informationen zur Beurteilung Ihrer Zahlungs- fähigkeit oder Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und gegebenenfalls Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung, dem Bezug von Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Rechts- grundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 b) und f) der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen zur ICD im Sinne des Artikels 14 Europäische Datenschutzgrundverordnung („EU DSGVO“), d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstaus- kunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden Sie in der Anlage zu diesen Datenschutzhinweisen. Die von uns angefragten Auskunfteien entnehmen Sie bitte unserer Dienstleisterliste. 10. Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestä- tigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvor- schriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Informationen dazu sowie über das Datenschutz- niveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden Sie ggf. in unserer Dienstleisterliste. Sie können die Informationen auch unter den unter 1. genannten Kontaktinforma­tionen anfordern. 11. Automatisierte Einzelfallentscheidungen Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrags, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall und der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten entscheiden wir vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen: Bei Nichtzahlung des Versicherungsbeitrags erfolgt nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen eine automatisierte Vertragskündigung. In der Kfz-Versicherung gewähren wir im Zuge automatisierter Antragsprüfung bei negativen Auskünften (Zahlungsunfähigkeit, eidesstattliche Versicherung oder Insolvenzverfahren = sog. „harte Treffer“) keinen Kaskoversicherungsschutz und in der Haftpflichtversicherung nur Versicherungsschutz in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckung. [Seite 70] Anlage Information gem. Art. 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“) 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: ICD-Datenschutz@experian.com erreichbar. 2. Zwecke der Datenverarbeitung der ICD Die ICD verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um ihren Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Prüfung der postalischen Erreichbarkeit von Personen zu geben. Hierzu werden auch Wahrscheinlichkeits- bzw. Scoringwerte errechnet und übermittelt. Solche Auskünfte sind notwendig und erlaubt, um das Zahlungsausfallrisiko z. B. bei einer Kreditvergabe, beim Rechnungs- kauf oder bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vorab einschätzen zu können. Die Datenverarbeitung und die darauf basierenden Auskunftserteilungen der ICD dienen gleichzeitig der Bewahrung der Auskunftsempfänger vor wirtschaftlichen Verlusten und schützen Verbraucher gleichzeitig vor der Gefahr der übermäßigen Verschuldung. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Identitätsprüfung, Betrugsprävention, Anschriftenermittlung, Risiko- steuerung, Festlegung von Zahlarten oder Konditionen sowie zur Tarifierung. Neben den vorgenannten Zwecken ver- arbeitet die ICD personenbezogene Daten auch zu weiteren Zwecken (z. B. Nachverfolgung und Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten, Qualitätsanalysen). Es können auch anonymisierte Daten verarbeitet werden. 3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung der ICD Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet ist. Die Verarbeitung der Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 a i. V. m. Art. 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern die Interessen und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, nicht überwiegen. Die ICD stellt ihren Vertragspartnern die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder von den Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Einge- hung von Geschäften mit wirtschaftlichem Risiko gegeben (z. B. Rechnungskauf, Kreditvergabe, Abschluss eines Mobilfunk-, Festnetz- oder Versicherungsvertrages). 4. Kategorien der personenbezogenen Daten der ICD Von der ICD werden personenbezogene Daten (Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Anschrift(en), Telefonnummer(n), E-Mail-Adresse(n)), Informationen zum vertragswidrigen Zahlungsverhalten (siehe auch Ziff. 5), zu Schuldnerverzeich- niseintragungen, (Privat-)Insolvenzverfahren und zur postalischen (Nicht-)Erreichbarkeit sowie entsprechende Score- werte verarbeitet bzw. gespeichert. 5. Herkunft der Daten der ICD Die Daten der ICD stammen aus den amtlichen Insolvenzveröffentlichungen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die bei den zentralen Vollstreckungsgerichten geführt werden. Dazu kommen Informationen von Vertragspartnern der ICD über vertragswidriges Zahlungsverhalten, basierend auf gerichtlichen sowie außergerichtlichen Inkassomaßnahmen. Stand des Dokuments: November 2023 Darüber hinaus werden personenbezogene Daten (s. Nr. 4) aus den Anfragen von Vertragspartnern der ICD gespei- chert sowie Daten von Adressdienstleistern. 6. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten der ICD Empfänger sind insbesondere Unternehmen, die ein wirtschaftliches Risiko tragen und ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder auch außerhalb in einem Drittland haben, wie Vereinigten Königreich, Indien, Costa Rica, Malay- sia, USA und in der Schweiz haben. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eCommerce-, Telekommunikations- und Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister (z. B. Banken, Kreditkartenanbieter), Energieversorgungs- und Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu den Empfängern solche Unternehmen, die Forderungen einziehen, wie etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen, Rechtsanwälte, Adressdienstleister sowie (interne und externe) Dienstleister der ICD (z. B. Softwareentwickler, Support / Wartung, Rechenzentrum und Postdienstleister) oder andere Auskunfteien. Empfänger außerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums fallen entweder unter einen gültigen Angemessenheitsbeschluss oder haben die erforderlichen Standardvertragsklauseln zur Sicherstellung eines adäquaten Datenschutzniveaus bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter- zeichnet. [Seite 71] 7. Dauer der Datenspeicherung der ICD Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung i. S .d. Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO notwendig ist. Die bei der ICD zur Anwendung kommenden Prüf- und Löschfristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of Con- duct) der im Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen. • Informationen über fällige und unbestrittene Forderungen bleiben gespeichert, solange deren Ausgleich nicht bekannt gegeben wurde; die Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung wird jeweils taggenau nach drei Jahren überprüft. Wird der Ausgleich der Forderung bekannt gegeben, erfolgt eine Löschung der personenbezogenen Daten taggenau drei Jahre danach. • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte (Eintragungen nach § 882 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 ZPO) werden taggenau nach drei Jahren gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der ICD eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. • Informationen über Verbraucher-/ Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht. • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung werden taggenau nach drei Jahren gelöscht. • Angaben über Anfragen werden spätestens taggenau nach drei Jahren gelöscht. • Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwähren- den Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizie- rung eine länger währende Speicherung erforderlich ist. 8. Betroffenenrechte gegenüber der ICD Jede betroffene Person hat gegenüber der ICD das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die ICD zuständige Aufsichtsbehörde -Der Landes- beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stutt- gart- zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten. Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, gegenüber der ICD widersprochen werden. Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die ICD zu Ihrer Person gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat, teilt Ihnen die ICD das gerne im Rahmen einer – unentgeltlichen – schriftlichen Selbstauskunft mit. Die ICD bittet um Ihr Verständnis, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeu- tige Identifizierung Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte zu vermeiden, benötigt die ICD folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuel- le Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre (dies dient der Vollstän- digkeit der zu erteilenden Auskunft). Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises beifügen, erleichtern Sie der ICD die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter  https://www.experian.de/selbstauskunft beantragen. 9. Profilbildung / Profiling / Scoring Die ICD-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring der ICD wird anhand von Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose insbesondere über Zahlungswahrscheinlichkeiten erstellt. Das Scoring basiert primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der ICD gespeicherten Informationen. Anhand dieser Daten, von adressbezogenen Daten sowie von Anschriftendaten erfolgt auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren (insbes. Verfahren der logistischen Regression) eine Zuordnung zu Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliches Zahlungsverhalten aufwiesen. Folgende Datenarten werden bei der ICD für das Scoring verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Berechnung mit einfließt: Daten zum vertragswidrigen Zahlungsverhalten (siehe Nrn. 4 u. 5), zu Schuldnerverzeichnis- Eintragungen und Insolvenzverfahren (siehe Nrn. 4 u. 5), Geschlecht und Alter der Person, adressbezogene Daten (Bekanntsein des Namens bzw. des Haushalts an der Adresse, Anzahl bekannter Personen im Haushalt (Haushaltsstruk- tur), Bekanntsein der Adresse), Anschriftendaten (Informationen zu vertragswidrigem Zahlungsverhalten in Ihrem Wohn- umfeld (Straße / Haus)), Daten aus Anfragen von Vertragspartnern der ICD. Besondere Kategorien von Daten i. S. d. Art. 9 DSGVO (z. B. Angaben zur Staatsangehörigkeit, ethnischen Herkunft oder zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden von der ICD weder gespeichert noch bei der Berechnung von Wahr- scheinlichkeitswerten berücksichtigt. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnah- me in die bei der ICD gespeicherten Informationen nach Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf das Scoring. Die ICD selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder dessen Rahmenbedingungen (wie z. B. angebotene Zahlarten), sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen bei der diesbezüglichen Entscheidungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit sowie die darauf basierende Entscheidung erfolgt allein durch Ihren Geschäftspartner.

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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