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Allgemeine Bedingungen Rechtsschutzversicherung KomfortSchutz
(ARB Komfort 2025)
Formular 9701 – Stand: 01.09.2025
Inhalt der Versicherung Formen des Versicherungsschutzes
1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung 21 Verkehrs-Rechtsschutz
2 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leistungsar- 22 Fahrzeug-Rechtsschutz
ten)?
23 Fahrer-Rechtsschutz
3 Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz
nicht? 24 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für
Firmen und Vereine
4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz
25 Privat-Rechtsschutz
5 Leistungsumfang
26 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
6 In welchen Ländern sind Sie versichert?
27 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Das Versicherungsverhältnis 28 Rechtsschutz-Kombination für Selbstständige, Gewerbetrei-
7 Beginn des Versicherungsschutzes bende und freiberuflich Tätige
8 Dauer und Ende des Vertrags 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen
9 Wann und wie müssen Sie Ihren Beitrag zahlen? und Grundstücken
10 A. Beitragsanpassung Serviceleistungen
10 B. Bedingungsanpassung 30 Serviceleistungen im privaten Bereich
11 Gefahrerhöhung Besondere Bedingungen
12 Wegfall des versicherten Interesses
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert gelten
13 Kündigung nach Versicherungsfall zusätzlich:
14 Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? – Besondere Bedingungen Erweiterter Straf-Rechtsschutz
15 Rechtsstellung mitversicherter Personen – Besondere Bedingungen Rechtsschutz für Alleinstehende
16 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung und Alleinerziehende
Versicherungsfall – Besondere Bedingungen Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsge-
schäfte
17 Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten?
– Besondere Bedingungen Rechtsschutz im Berufs-Vertrags-
18 Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder recht für Heilberufe
Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit/Stichentscheid-
verfahren – Besondere Bedingungen Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
19 Welches Recht ist anzuwenden? – Besondere Bedingungen Sofort-Schutz
20 Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten, wo ist der Ge- Glossar
richtsstand?
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Inhalt der Versicherung 2.2.3 aus einem Anstellungsvertrag als gesetzlicher Vertreter ei-
1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung ner juristischen Person (z. B. Geschäftsführer einer GmbH).
Versicherungsschutz besteht erst ab dem gerichtlichen
Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen. Wir Verfahren. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten des
sichern Ihnen den Zugang zum Recht und erbringen die da- Rechtsstreits bis zu einem Streitwert von maximal
für erforderlichen Leistungen. Gerne unterstützen wir Sie, 30.000 EUR. Ist der Streitwert höher, übernehmen wir ma-
Ihren Konflikt schnell und nachhaltig zu lösen. ximal die Kosten, die bei einem Streitwert von 30.000 EUR
Mit unserer Rechtsschutz-Service-Telefonnummer können anfallen würden;
Sie uns Ihr Anliegen einfach und schnell melden. Wir emp- 2.2.4 wenn
fehlen Ihnen gerne ausgewählte Rechtsanwälte aus unse-
rem Netz an Partneranwälten. Deren Qualität überprüfen – Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer ein Angebot zur
wir fortlaufend. Wollen Sie sich am Telefon durch einen An- Aufhebung Ihres Arbeitsvertrags (Aufhebungsvertrag)
walt beraten lassen? Mit einer sofortigen telefonischen vorlegt oder
Rechtsberatung machen wir das möglich. In geeigneten – Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Erklärung erhalten, das
Fällen empfehlen wir Ihnen auch einen Mediator. Mit die- Arbeitsverhältnis beenden zu wollen,
sem können Sie rechtliche Konflikte rasch und einvernehm- und kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer 4.2.3 vor-
lich ohne ein Gericht beilegen. liegt. Die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen In-
Der Umfang unserer Leistungen ist im Versicherungsan- teressen übernehmen wir in diesen Fällen bis 1.000 EUR.
trag, im Versicherungsschein und in diesen Versicherungs- 2.2.5 wenn über das Vermögen Ihres Arbeitgebers ein Insolvenz-
bedingungen beschrieben. verfahren eröffnet wurde und kein Versicherungsfall im
2 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- Sinne von Ziffer 4.2.3 vorliegt.
tungsarten)? Die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interes-
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den For- sen übernehmen wir in diesen Fällen bis 250 EUR.
men nach den Ziffern 21 bis 29 vereinbart werden. Je nach 2.2.6 Eingeschränkter Arbeits-Rechtsschutz (sofern vereinbart)
Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz
Ist der Arbeits-Rechtsschutz nach Ziffer 2.2.1 bis 2.2.5 aus-
2.1 Schadenersatz-Rechtsschutz geschlossen, dann besteht dennoch Versicherungsschutz
2.1.1 Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen
für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. – im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beam-
Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht tenrechtlichen Altersversorgung, Beihilfesachen oder
auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung ei- Vorruhestandsbezügen,
nes dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder – aus geringfügigen Beschäftigungen (Minijob),
Gebäudeteilen beruhen. – als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichem oder pflegeri-
Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann schem Personal.
wirken und von jedem respektiert werden müssen, z. B. Ei- 2.3 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
gentum.
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus
Das bedeutet z. B.,
– Miet- und Pachtverhältnissen (z. B. Streitigkeiten wegen
– dass wir Schadenersatzansprüche wegen der Beschädi- Mieterhöhung),
gung eines Fernsehers gegen den Schädiger abdecken.
Ansprüche aus einer mangelhaften Fernseherreparatur – sonstigen Nutzungsverhältnissen, die Grundstücke, Ge-
fallen nicht darunter. Diese können über den Vertrags- bäude oder Gebäudeteile betreffen (z. B. Streitigkeiten
Rechtsschutz nach Ziffer 2.4 versichert werden. um ein Wohnrecht),
– dass wir Schadenersatzansprüche wegen eines Autoun- – dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Ge-
falls gegen den Unfallgegner abdecken. Ansprüche aus bäudeteile betreffen (z. B. Streitigkeiten um den Verlauf
einer mangelhaften Handwerkerleistung (z. B. Autorepa- der Grundstücksgrenze).
ratur) fallen nicht darunter. Diese können über den Ver- 2.4 Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
trags-Rechtsschutz nach Ziffer 2.4 versichert werden. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus privat-
2.1.2 Reputations-Rechtsschutz rechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten.
für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche im pri- Ein Schuldverhältnis besteht z. B. zwischen Käufer und
vaten Bereich wegen der Verletzung des Persönlichkeits- Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann bei-
rechts in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung spielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer
elektronischer Daten/Medien (z. B. im Internet, in einem In- auf Herausgabe einer Sache bestehen.
tranet, in digitalen Messengerdiensten). Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um
Beispiel: eine Angelegenheit aus folgenden Bereichen handelt:
Sie wurden in einem Gruppen-Chat beleidigt oder es wur- – Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe 2.1),
den widerrechtlich Fotos von Ihnen im Internet veröffentlicht – Arbeits-Rechtsschutz (siehe 2.2) oder
und es drohen hieraus weitere gleichartige Rechtsverlet- – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe 2.3).
zungen.
2.5 Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
2.1.3 Rechtsschutz bei Identitätsmissbrauch
um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Finanz- und
für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche im pri- Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Steuern und
vaten Bereich wegen Identitätsmissbrauchs. Abgaben wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht
Ein Identitätsmissbrauch liegt vor, wenn Ihre Identifizie- erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
rungselemente, wie z. B. Postadresse, Telefonnummer, 2.6 Sozialgerichts-Rechtsschutz
Reisepass/Personalausweis, Bankverbindung/Kreditkar-
tendaten oder weitere Identitätsauthentifizierungselemente um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerich-
von einem Dritten in betrügerischer Absicht ungenehmigt ten wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht erst ab
verwendet werden (z. B. Erlangung eines Kredites unter dem gerichtlichen Verfahren.
falschem Namen). 2.7 Verwaltungs-Rechtsschutz
2.2 Arbeits-Rechtsschutz 2.7.1 um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Ange-
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen legenheiten vor deutschen Verwaltungsbehörden und deut-
schen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
2.2.1 aus Arbeitsverhältnissen (z. B. bei einer Abmahnung oder
einer unberechtigten Kündigung); 2.7.2 um Ihre rechtlichen Interessen in privaten, nicht verkehrs-
rechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungs-
2.2.2 aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich gerichten wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht
dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche; erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
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Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um 2.10 Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
eine Angelegenheit aus dem Bereich Wohnungs- und für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit
Grundstücks-Rechtsschutz (siehe 2.3) handelt. vorgeworfen wird.
2.7.3 um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer Beispiel:
gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständi-
gen Tätigkeit in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten Sie verstoßen gegen die Gurtpflicht oder verursachen un-
vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Ver- zulässigen Lärm.
sicherungsschutz besteht erst ab dem gerichtlichen Verfah- 2.11 Familien- und Erb-Rechtsschutz
ren. um Ihre rechtlichen Interessen in familien-, lebenspartner-
Kein Versicherungsschutz besteht schafts- und erbrechtlichen Angelegenheit wahrzunehmen.
– für Angelegenheiten aus dem Bereich Wohnungs- und Hierfür übernehmen wir Kosten bis 500 EUR je Versiche-
Grundstücks-Rechtsschutz (siehe 2.3), rungsfall.
– für Angelegenheiten wegen der Kürzung von Betriebs- Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an.
prämien (Cross-Compliance-Sanktion), 2.12 Opfer-Rechtsschutz
– für Verfahren in ursächlichem Zusammenhang mit be- als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor ei-
rufsständischen Versorgungseinrichtungen. nem deutschen Strafgericht. Voraussetzung ist, dass Sie
2.8 Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz oder eine mitversicherte Person als Opfer einer in § 395
Strafprozessordnung Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 genannten Ge-
für Ihre Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsver- waltstraftat verletzt wurden.
fahren.
Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen
Im Disziplinarrecht geht es um Dienstvergehen im öffentli- Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen
chen Dienst (z. B. Beamte, Soldaten). Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei
Im Standesrecht geht es um berufsrechtliche Streitigkeiten Mord und Totschlag.
von Angehörigen freier Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte). Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung
2.9 Straf-Rechtsschutz eines Rechtsanwalts im
für Ihre Verteidigung – Ermittlungsverfahren,
2.9.1 wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen – Nebenklageverfahren,
wird. – Strafverfahren,
Ein solches Vergehen ist eine Straftat, die die Verletzung – für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz,
der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe
stellt und im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter – für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a
einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist, z. B. unerlaubtes Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen
Entfernen vom Unfallort. Angelegenheiten,
Ausnahme: – für die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozial-
gesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz.
Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen
vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie ver- Ausnahme:
pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein als Beistand nach §§ 397 a Absatz 1, 406 h Absatz 3 Straf-
Verbrechen vorgeworfen wird. Ein Verbrechen ist eine prozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein
Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von ei- Versicherungsschutz.
nem Jahr bedroht ist. 2.13 Daten-Rechtsschutz
2.9.2 wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener
wird. Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder der Daten-
Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe be- schutzgrundverordnung auf Auskunft, Berichtigung, Lö-
droht sind. schung und Sperrung personenbezogener Daten. Versi-
Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraus- cherungsschutz besteht erst ab dem gerichtlichen Verfah-
setzungen: ren.
– das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem 2.14 Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsberatung
Gesetz strafbar (z. B. einfache Körperverletzung, Brand- für die telefonische Erstberatung durch einen in Deutsch-
stiftung) land zugelassenen Rechtsanwalt in allen eigenen Rechts-
– und Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. angelegenheiten. Ziffern 3 und 4 gelten nicht. Es muss
deutsches Recht anwendbar sein. Für den schnellen und
Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung stel-
erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn len wir Ihnen eine Rechtsschutz-Service-Telefonnummer
Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, zur Verfügung.
erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich
der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Ver- Alternativ vermitteln wir Ihnen auf Wunsch auch eine On-
halten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. line-Rechtsberatung. Die Angelegenheit muss aufgrund ei-
nes einfach zu erfassenden Sachverhalts ohne weitere Ak-
In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungs- teneinsicht und Rückfragen zur Onlineberatung geeignet
schutz: sein.
– Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen 2.15 Beratungs-Rechtsschutz
Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit um Ihre rechtlichen Interessen in immobilienbezogenen An-
einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist, z. B. gelegenheiten wahrzunehmen, für die nach Ziffer 3.2 kein
Meineid, Raub. Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung für den Ver-
– Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätz- sicherungsschutz ist, dass das betreffende Objekt aus-
lich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, schließlich Ihren eigenen Wohnzwecken dient.
Betrug). Hierfür übernehmen wir Kosten bis zu 250 EUR je Kalen-
Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das derjahr.
Strafverfahren ausgeht. Eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung fällt nicht an.
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3 Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechts- 3.7 Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbe-
schutz nicht? werbsrecht.
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: 3.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
3.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammen- – Spiel- oder Wettverträgen,
hang mit – Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften,
3.1.1 Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, – Kryptowährungen und -werten oder vergleichbaren digi-
Streik, Aussperrung oder Erdbeben. talen Währungen und Vermögenswerten,
3.1.2 Schäden, die durch Bio-, Nano- oder Gentechnologie ent- – Gewinnzusagen.
standen sind, sowie Nuklear- und genetischen Schäden,
soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zu- 3.9 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Er-
rückzuführen sind. werb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzie-
rung von Kapitalanlagen.
3.1.3 Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von
bergbaubedingten Immissionen an Grundstücken, Gebäu- Dies gilt auch dann, wenn Sie eine Kapitalanlage tätigen
den oder Gebäudeteilen. Immissionen sind Einwirkungen, wollten, diese aber nicht zustande gekommen ist. Dabei
wie z. B. Erschütterungen. kommt es nicht darauf an, ob es sich um vertragliche oder
gesetzliche Ansprüche bzw. Verbindlichkeiten handelt.
3.1.4 Frackingschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von fra-
ckingbedingten Immissionen. Beispiel:
3.2 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammen- Sie wurden beim Abschluss einer Kapitalanlage betrogen
hang mit und Ihr eingesetztes Kapital wurde nicht vertragsgemäß an-
gelegt.
3.2.1 dem Erwerb oder der Veräußerung eines Grundstücks, das
bebaut werden soll; Ausnahmen:
3.2.2 dem Erwerb oder der Veräußerung eines Gebäudes oder – Geldanlagen auf Sparbüchern, Giro- und Tagesgeldkon-
Gebäudeteils, das Sie nicht ausschließlich zu eigenen ten,
Wohnzwecken nutzen werden bzw. genutzt haben; – Bausparverträge,
3.2.3 der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäu- – Lebens- und Rentenversicherungen,
deteils. Dieses Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in – Geldanlagen in steuerlich geförderten Altersvorsorgepro-
Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben dukten.
oder in Besitz nehmen;
3.10 Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspart-
3.2.4 der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Verände- nerschafts- und Erbrechts.
rung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
Dieses Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil befindet Ausnahme:
sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es Sie haben den Familien- und Erb-Rechtsschutz nach Zif-
erwerben oder in Besitz nehmen; fer 2.11 versichert.
3.2.5 dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten 3.11 Sie wollen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag ge-
oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstü- gen uns als Rechtsschutzversicherer oder unser Schaden-
cken, Gebäuden oder Gebäudeteilen außerhalb des Gel- abwicklungsunternehmen vorgehen.
tungsbereichs nach Ziffer 6.1; 3.12 Streitigkeiten wegen
3.2.6 der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.2.1 bis Ziffer 3.2.5 – der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäu-
genannten Vorhaben. den oder Gebäudeteilen,
3.2.7 Ausnahme: – Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben.
Die Ausschlüsse nach Ziffer 3.2.1 bis Ziffer 3.2.6 gelten Ausnahme:
nicht, wenn Sie Versicherungsschutz nach Ziffer 2.15 ha-
ben. Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren für die
Grundstücksversorgung.
3.3 Sie wollen Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche
abwehren. 3.13 Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
Beispiel: – vor Verfassungsgerichten oder
Sie haben einen Verkehrsunfall und der Gegner will Scha- – vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen
denersatz von Ihnen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutz- (z. B. dem Europäischen Gerichtshof).
versicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversiche- Ausnahme:
rung versichert. Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr als Bediens-
Ausnahmen: teter internationaler oder supranationaler Organisationen
– Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertrags- aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienst-
verletzung (z. B. der Vermieter des Mietfahrzeugs ver- verhältnissen.
langt Schadenersatz wegen verspäteter Rückgabe. Dies 3.14 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammen-
ist aufgrund des Mietvertrags über den Vertrags-Rechts- hang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen
schutz nach Ziffer 2.4 versichert), eröffnet wurde oder eröffnet werden soll (z. B. Zwangsver-
– Sie haben Versicherungsschutz nach Ziffer 2.15. steigerung des Fahrzeugs infolge Ihres Insolvenzantrags).
3.4 Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht 3.15 Streitigkeiten
(z. B. Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrie- – in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsan-
ben). gelegenheiten,
3.5 Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften – in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter 3.16 Gegen Sie wird ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwal-
juristischer Personen (z. B. Geschäftsführer einer GmbH tungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes ge-
oder Vorstände einer Aktiengesellschaft). führt.
Ausnahme: 3.17 In folgenden verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten:
Sie haben Versicherungsschutz nach Ziffer 2.2.3. – Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigenrechts,
3.6 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, – Vergabe von Studienplätzen.
Urheber-, Marken-, Design-, Domain-, Geschmacksmus-
ter- , Gebrauchsrechten oder sonstigen Rechten aus geis- 3.18 Streitigkeiten
tigem Eigentum insbesondere Arbeitnehmererfindungen, – zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern
technischen Verbesserungsvorschlägen und einem be- desselben Versicherungsvertrags,
trieblichen Vorschlagswesen. – von Mitversicherten gegen Sie,
– von Mitversicherten untereinander.
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3.19 Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und 4.3 Wenn sich Ihr Versicherungsfall über einen Zeitraum er-
nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Ge- streckt, ist dessen Beginn maßgeblich.
schlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten in ur- Sind mehrere Versicherungsfälle für Ihren Anspruch auf
sächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Versicherungsschutz ursächlich, ist der erste entscheidend.
Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist. Wenn dieser erste Versicherungsfall innerhalb der Ver-
3.20 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertra- tragslaufzeit eintritt, erhalten Sie Versicherungsschutz.
gen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versi- Wenn dieser erste Versicherungsfall vor Vertragsbeginn
cherungsfall bereits eingetreten ist. eingetreten ist, haben Sie keinen Anspruch auf Versiche-
Beispiel: rungsschutz.
Ihr Arbeitskollege hat einen Verkehrsunfall und überträgt Ausnahme:
seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie Zu Ihren Gunsten bleiben Versicherungsfälle, die mehr als
gegenüber dem Unfallgegner geltend machen. Dies ist ein Jahr vor Beginn der Versicherung eingetreten sind, un-
nicht versichert. berücksichtigt.
3.21 Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen. 4.4 In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungs-
Beispiel: schutz:
Ihr Vermieter erteilt Ihnen eine Ermächtigung dazu, einen 4.4.1 Der Versicherungsfall ist innerhalb von drei Monaten nach
Beseitigungsanspruch vor dem Wohnungseigentumsge- Versicherungsbeginn eingetreten. Das ist die sogenannte
richt geltend zu machen. Dies ist nicht versichert. Wartezeit. Während der Wartezeit besteht kein Versiche-
rungsschutz.
3.22 Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
Sie besteht für folgende Leistungen:
3.23 Streitigkeiten aus Bürgschafts- und Schuldübernahmever-
trägen aller Art. – Arbeits-Rechtsschutz (2.2),
Beispiel: – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (2.3),
Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahrzeug. Sie bürgen für den – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4),
Darlehensvertrag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten aus – Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (2.5),
dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert. – Sozialgerichts-Rechtsschutz (2.6),
3.24 Es besteht in den Rechtsbereichen nach Ziffer 2.1 bis 2.8 – Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7).
oder 2.13 ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von
Ihnen vorsätzlich begangenen Straftat. In welchen Fällen haben sie trotz Wartezeit auch innerhalb
der ersten drei Monate Versicherungsschutz?
Wird dies erst später bekannt, sind Sie verpflichtet, die von
uns erbrachten Leistungen zurückzuzahlen. – Wenn Sie Leistungen aus dem Bereich des Verkehrs-
Rechtsschutzes wahrnehmen.
3.25 Sie nehmen die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nur
deshalb in Anspruch, weil Sie eine unstreitig bestehende – Wenn das Risiko im selben Umfang versichert war und in
Verpflichtung nicht erfüllen können oder wollen. unmittelbarem Anschluss an die Vorversicherung über-
nommen wurde.
3.26 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit rassisti-
schen, extremistischen oder pornografischen Handlungen, 4.4.2 entfällt
Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen durch Sie. 4.4.3 Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu die-
3.27 Streitigkeiten wegen des Erwerbs, der Installation und dem sem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Be-
Betrieb einer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- oder reich nicht mehr bei uns versichert. Dies ist die sogenannte
Bioenergieanlage. Nachmeldefrist.
Ausnahme: 4.4.4 Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (siehe 2.5) liegen die
tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die
Sie haben Versicherungsschutz nach den Ziffern 25.4, Festsetzung Ihrer Abgaben (z. B. Steuern, Gebühren) vor
26.4, 27.4 oder 28.4. Vertragsbeginn.
4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versiche- 4.4.5 Sie haben vor Beginn des Versicherungsschutzes einen
rungsschutz Darlehens-, Versicherungs- oder Leasingvertrag geschlos-
4.1 Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein sen und üben ein Widerrufs- oder Widerspruchsrecht aus.
Versicherungsfall eingetreten ist. Dies gilt auch dann, wenn Widerruf oder Widerspruch nach
Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versiche- Beginn des Versicherungsschutzes erfolgen.
rungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor 4.5 Versichererwechsel
dessen Ende eingetreten ist. Damit bei einem Versichererwechsel möglichst keine Nach-
4.2 Der Versicherungsfall ist teile für Sie entstehen, haben Sie uns gegenüber Anspruch
4.2.1 im Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe 2.1) das Schaden- auf Versicherungsschutz in folgenden Fällen. Dies gilt ab-
ereignis, das dem Anspruch zugrunde liegt; weichend von den Regelungen unter Ziffer 4.4.1 bis 4.4.5:
4.2.2 im Familien- und Erb-Rechtsschutz (siehe 2.11) das Ereig- 4.5.1 Der Versicherungsfall ist während der Wartezeit nach Zif-
nis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der Rechts- fer 4.4.1 eingetreten.
lage einer mitversicherten Person geführt hat; 4.5.2 Der Versicherungsfall ist in unserer Vertragslaufzeit einge-
4.2.3 in allen anderen Fällen der Zeitpunkt, zu dem Sie oder ein treten. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn ein
anderer (z. B. der Gegner oder ein Dritter) gegen Rechts- Fall von Ziffer 4.4.5 vorliegt und der Abschluss des Darle-
pflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder ver- hens-, Versicherungs- oder Leasingvertrag in die Vertrags-
stoßen haben soll. laufzeit des Vorversicherers fällt.
Hierbei berücksichtigen wir 4.5.3 Der Versicherungsfall liegt zwar in der Vertragslaufzeit des
Vorversicherers, der Anspruch wird aber erstmals später
– alle Tatsachen (d. h. konkrete Sachverhalte im Gegen- als drei Jahre nach Beendigung der Vorversicherung gel-
satz zu Werturteilen), tend gemacht. Die Meldung beim Vorversicherer darf je-
– die durch Sie vorgetragen werden, doch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt wor-
– um Ihre Interessenverfolgung zu stützen. den sein.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ansprüche geltend ma- Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche
chen oder abwehren. Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.
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4.5.4 Der Versicherungsfall im Steuer-Rechtsschutz vor Gerich- Dann übernehmen wir bei Ihrer gerichtlichen Streitigkeit
ten (z. B. Steuerbescheid) fällt in unsere Vertragslaufzeit, weitere anwaltliche Kosten, und zwar bis zur Höhe der
die Grundlagen für Ihre Steuer- oder Abgabenfestsetzung gesetzlichen Vergütung eines anderen Rechtsanwalts,
sind aber in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers einge- der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des
treten. zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsan-
Beispiel: walt).
Sie erhalten in unserer Vertragslaufzeit einen Steuerbe- Ausnahme:
scheid, der ein Steuerjahr in der Vertragslaufzeit des Vor- Im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Disziplinar- und
versicherers betrifft. Standes-Rechtsschutz übernehmen wir diese weiteren
4.5.5 Der Vorversicherer und wir haben unterschiedliche Rege- Kosten nicht.
lungen zur Bestimmung des Versicherungsfalls: Der Versi- – Kostenübernahme bei anwaltlichen Beratungen
cherungsfall ist nach den Bedingungen des Vorversicherers Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts darauf beschränkt
nach Beendigung seines Vertrags eingetreten. Nach unse-
ren Bedingungen ist der Versicherungsfall in der Vertrags- – Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat zu ertei-
laufzeit des Vorversicherers eingetreten. len,
4.5.6 Voraussetzung für den Versicherungsschutz nach Zif- – Ihnen eine Auskunft zu geben oder
fer 4.5.1 bis Ziffer 4.5.5 ist, dass – ein Gutachten für Sie zu erarbeiten,
– Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen dieses Ri- dann übernehmen wir Kosten bis höchstens 250 EUR je
siko versichert waren und Versicherungsfall.
– der Wechsel zu uns ohne zeitliche Unterbrechung erfolgt Die gesetzlichen Bestimmungen über die Anrechnung
ist. der Gebühr bleiben unberührt.
In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau – Kostenübernahme für Ihren mobilen Anwalt
dem Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert Können Sie den Rechtsanwalt wegen eines stationären
hatten; höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns Krankenhausaufenthaltes, ärztlich verordneter Bettruhe
geschlossenen Vertrags. oder Pflegebedürftigkeit nicht selbst aufsuchen? In die-
5 Leistungsumfang sem Fall tragen wir die gesetzlichen Fahrtkosten und Ab-
Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen, damit Sie wesenheitsgelder eines Rechtsanwalts für den Besuch
Ihre rechtlichen Interessen im nachfolgend erläuterten Um- bei Ihnen. Der Rechtsanwalt muss im Landgerichtsbezirk
fang wahrnehmen können. des Besuchsorts zugelassen sein.
Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in un- 5.1.3 Kostenübernahme für Sachverständige
serem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme. Wir übernehmen Ihre Kosten für einen Sachverständigen.
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in Dies gilt,
demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies – in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen
gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungs- Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren;
fälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. – wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Kauf- und Re-
5.1 Leistungsumfang im Inland paraturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande und An-
5.1.1 Kostenübernahme bei Mediationen hängern wahrnehmen.
Um Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konflikt- Dieser Sachverständige muss über die erforderliche techni-
beilegung zu ermöglichen, übernehmen wir die Kosten für sche Sachkunde verfügen. Als technisch sachkundig gelten
einen Mediator bis zu 3.000 EUR je Versicherungsfall. Me- Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich
diation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils
dem Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigen- gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert
verantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Kon- worden sind.
flikts anstreben. Die Mediation kann in Anwesenheit der Be- 5.1.4 Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten
teiligten, telefonisch oder auch online erfolgen. auch
– Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen qualifizierten Me- – im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (siehe 2.5) für An-
diator. gehörige der steuerberatenden Berufe (z. B. Steuerbera-
– Bei einer Mediation fällt keine Selbstbeteiligung an. ter);
– Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Per- – in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie
sonen beteiligt, übernehmen wir anteilig die Kosten, die im Familien- und Erb-Rechtsschutz (siehe 2.11) für No-
auf Sie und die mitversicherten Personen entfallen. tare.
Beispiel: 5.2 Leistungsumfang im Ausland
Sie und Ihr Ehepartner haben einen Konflikt mit einem Drit- 5.2.1 Kostenübernahme für Rechtsanwälte
ten. Die Kosten des Mediators werden hälftig zwischen den – Kostenübernahme für Ihren Rechtsanwalt
Parteien geteilt. Die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehepart- Bei einem Versicherungsfall im Ausland übernehmen wir
ner entfallen, übernehmen wir. Der Dritte muss seinen Kos- die Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am Ort des
tenanteil, also 50 Prozent, selbst bezahlen. zuständigen Gerichts im Ausland tätig wird. Dies kann
Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich. sein:
5.1.2 Kostenübernahme für Rechtsanwälte – entweder ein am Ort des zuständigen Gerichts ansäs-
– Kostenübernahme für Ihren Rechtsanwalt siger, ausländischer Rechtsanwalt
Wir übernehmen die Vergütung eines Rechtsanwalts, der oder
Ihre Interessen vertritt. Wenn Sie mehr als einen Rechts- – ein Rechtsanwalt in Deutschland.
anwalt beauftragen, übernehmen wir die dadurch entste- Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als
henden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten aufgrund ei- wäre der Rechtsstreit am Ort seines Anwaltsbüros in
nes Anwaltswechsels übernehmen wir nicht. Deutschland.
Wir erstatten maximal die gesetzliche Vergütung eines Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergü-
Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts an- tung.
sässig ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet
sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. – Kostenübernahme für einen weiteren Rechtsanwalt
– Kostenübernahme für einen weiteren Rechtsanwalt Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und woh-
nen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen aus-
Wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen ländischen Gericht entfernt?
Gericht entfernt?
Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines
Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt
[Seite 7]
bezahlen wir dann bis zur Höhe der gesetzlichen Vergü- – die Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für
tung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herange-
dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (so- zogen werden,
genannter Verkehrsanwalt). – die Kosten des Gerichtsvollziehers,
– Kostenübernahme bei anwaltlichen Beratungen – die Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden, die
Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts darauf beschränkt, Ihnen von der Behörde in Rechnung gestellt werden.
– Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat zu ertei- 5.3.2 Schieds- und Schlichtungsverfahren
len, Wir übernehmen die Gebühren eines Schieds- oder
– Ihnen eine Auskunft zu geben oder Schlichtungsverfahrens. Und zwar bis zur Höhe der Gebüh-
– ein Gutachten für Sie zu erarbeiten, ren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen
Gerichts erster Instanz entstünden.
dann übernehmen wir Kosten bis höchstens 250 EUR je
Versicherungsfall. Versicherungsschutz für Mediation besteht nur nach Zif-
fer 5.1.1 und ist beschränkt auf das Inland.
– Kostenübernahme bei einem Verkehrsunfall im europäi-
schen Ausland 5.3.3 Kosten des Gegners
Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Wir übernehmen die Anwalts- und Gerichtskosten Ihres
Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist Prozessgegners, wenn Sie zur Erstattung dieser Verfah-
und haben Sie daraus Ansprüche? renskosten aufgrund gerichtlicher Festsetzung verpflichtet
sind.
Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Scha-
denregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädi- 5.3.4 Wir erstatten die von uns zu übernehmenden Kosten, wenn
gungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulie- Sie nachweisen, dass Sie
rung erfolglos geblieben ist, übernehmen wir auch Kos- – zu deren Zahlung verpflichtet sind oder
ten für eine Rechtsverfolgung im Ausland. – diese Kosten bereits gezahlt haben.
Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland über- 5.3.5 Strafkautionen
nehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und
zwar bis zur Höhe einer 1,3-fachen Gebühr nach Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen
§ 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. zu verschonen, zahlen wir für Sie – wenn nötig – eine Kau-
tion. Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis
5.2.2 Kostenübernahme für Sachverständige zu der in unserem Vertrag vereinbarten Höhe.
Wir übernehmen die übliche Vergütung eines im Ausland 5.4 Einschränkung unserer Leistungspflicht
ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Er-
satzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Be- Wir erstatten folgende Kosten nicht:
schädigung eines Motorfahrzeuges zu Lande oder eines 5.4.1 Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu
Anhängers geltend machen wollen. verpflichtet zu sein.
5.2.3 Reisekosten 5.4.2 Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind
Wir übernehmen Ihre Kosten für eine Reise zu einem aus- und die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten
ländischen Gericht, wenn Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen. Dies be-
zieht sich auf die gesamten Kosten der Streitigkeit.
– Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen
müssen und Beispiel:
– Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erschei- Sie verlangen Schadenersatz in Höhe von 10.000 EUR. In
nen vermeiden können. einem Vergleich mit dem Gegner erlangen Sie einen Betrag
von 8.000 EUR = 80 Prozent des angestrebten Ergebnis-
Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis ses. In diesem Fall übernehmen wir 20 Prozent der entstan-
zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsan- denen Kosten – nämlich für den Teil, den Sie nicht durch-
wälten geltenden Sätze. setzen konnten.
5.2.4 Übersetzungskosten Ausnahme:
Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen, wenn dies Es ist gesetzlich eine andere Kostenregelung vorgeschrie-
notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland ben.
wahrzunehmen. Wir übernehmen dabei auch die Kosten,
die für die Übersetzung anfallen. 5.4.3 Kosten, die entstehen, wenn Sie sich im Rahmen eines Ver-
gleiches auch über Ansprüche oder Forderungen einigen,
5.2.5 Dolmetscherkosten die nicht fällig oder nicht streitig waren oder mangels An-
Wir sorgen für die Auswahl und Beauftragung eines Dol- spruchsgrundlage nicht streitig sein konnten.
metschers, wenn Sie im Ausland verhaftet oder dort mit 5.4.4 Kosten, die auf den nicht versicherten Teil einer rechtlichen
Haft bedroht werden. Wir übernehmen auch die dabei an- Interessenwahrnehmung entfallen.
fallenden Kosten.
5.4.5 Von den Kosten, die von uns zu übernehmen sind, ziehen
5.2.6 Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten wir die vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall
auch für dort ansässige rechts- und sachkundige Bevoll- ab.
mächtigte.
Ausnahmen:
5.2.7 Wenn Sie diese Kosten in fremder Währung bezahlt haben,
erstatten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungsgrund- – Hängen mehrere Versicherungsfälle zeitlich und ursäch-
lage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie lich zusammen, ziehen wir zu Ihren Gunsten die Selbst-
die Kosten vorgestreckt haben. beteiligung nur einmal ab.
5.3 Weitere Leistungen im In- und Ausland – Wird der Versicherungsfall durch eine Erstberatung, Me-
diation, Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbe-
Darüber hinaus übernehmen wir im In- und Ausland ratung oder Serviceleistung nach Ziffer 30 erledigt, fällt
5.3.1 Gerichtskosten inkl. Kosten für Zeugen und Sachverstän- keine Selbstbeteiligung an.
dige 5.4.6 Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kos-
Wir übernehmen: ten eines Gerichtsvollziehers),
– die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvoll-
streckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen,
[Seite 8]
– die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstre- 8.2 Stillschweigende Verlängerung
ckungstitels eingeleitet werden. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlän-
Vollstreckungstitel sind z. B. ein Vollstreckungsbescheid gert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der
und ein Urteil. Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie
5.4.7 Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts, Notars oder als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätes-
Mediators in den Fällen der Ziffern 2.11 und 2.15. tens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit in Text-
form zugehen.
5.4.8 Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre,
wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht be- 8.3 Vertragsbeendigung
stünde. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet
5.5 Update-Garantie der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es ei-
ner Kündigung bedarf.
5.5.1 Bieten wir neue Bedingungen mit abweichenden Regelun-
gen zum versicherten Leistungsumfang an, so gelten mit Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können
Datum ihrer Einführung jeweils die für Sie günstigeren Re- Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder
gelungen. jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung
muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen
5.5.2 Die Leistungsverbesserungen nach Ziffer 5.5.1 gelten für Jahres in Textform zugehen.
die Dauer von fünf Jahren ab der erstmaligen Vereinbarung
der dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. Da- 8.4 Kündigung bei Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland
nach gelten wieder die ursprünglich vereinbarten Leistun- 8.4.1 Kündigungsrecht
gen. Sie und wir können den Vertrag kündigen, wenn
6 In welchen Ländern sind Sie versichert? – Sie Ihren im Inland bestehenden Wohnsitz nicht nur vo-
6.1 Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder rübergehend, sondern für unbestimmte Zeit ins Ausland
eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig verlegen und
ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen: – dabei Ihren im Inland bestehenden Wohnsitz nicht mehr
– in allen Ländern des Kontinents Europa im geografischen beibehalten.
Sinn, 8.4.2 Wirksamwerden Ihrer Kündigung
– in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittel- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald
meers, sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die
– auf den Kanarischen Inseln, Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spä-
– auf den Azoren, testens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjah-
res.
– auf Madeira,
8.4.3 Wirksamwerden unserer Kündigung
– in Französisch-Guayana,
Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang
– auf Guadeloupe, bei Ihnen wirksam.
– auf Martinique, 9 Wann und wie müssen Sie Ihren Beitrag zahlen?
– auf Réunion. 9.1 Beitragszahlung
Ausnahmen: Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich,
Bei folgenden Leistungsarten besteht Versicherungsschutz vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Die Ver-
nur vor deutschen Gerichten oder deutschen Behörden: sicherungsperiode umfasst dementsprechend
– Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (2.5), – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
– Sozialgerichts-Rechtsschutz (2.6), – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
– Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7), – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
– Opfer-Rechtsschutz (2.12), – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
– Daten-Rechtsschutz (2.13), 9.2 Versicherungsjahr
– Familien- und Erb-Rechtsschutz (2.11) und Das Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate.
– Beratungs-Rechtsschutz (2.15). Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus
ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entspre-
6.2 Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außer- chend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum
halb des Geltungsbereichs nach Ziffer 6.1 übernehmen wir vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre (z. B.
die Kosten nach Ziffer 5 bis zu einem Höchstbetrag von bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste
200.000 EUR, wenn Versicherungsjahr drei Monate, das folgende Versiche-
6.2.1 der Versicherungsnehmer weiterhin mit Haupt- oder Ne- rungsjahr zwölf Monate).
benwohnsitz in Deutschland gemeldet ist und die Dauer des 9.3 Beitrag und Versicherungsteuer
Aufenthaltes im Ausland als vorübergehend anzusehen ist.
Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsfall Der Versicherungsbeitrag enthält die Versicherungsteuer,
innerhalb von zwei Jahren nach Verzug ins Ausland einge- die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu ent-
treten ist. richten haben.
6.2.2 Streit aus privaten Verträgen besteht, die über das Internet 9.4 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag
abgeschlossen wurden. 9.4.1 Fälligkeit der Zahlung
Das Versicherungsverhältnis Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müs-
sen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von
7 Beginn des Versicherungsschutzes 14 Tagen bezahlen, jedoch nicht vor dem beantragten Ver-
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche- sicherungsbeginn. Unverzüglich heißt nicht unbedingt so-
rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für fort, sondern ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie
den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den eben möglich.
einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen 9.4.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen (siehe
9.4.1). Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt
bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem
Eine vereinbarte Wartezeit nach Ziffer 4.4.1 bleibt unberührt späteren Zeitpunkt. Auf diese Folge einer verspäteten Zah-
(d. h. sie gilt in jedem Fall). lung müssen wir Sie allerdings aufmerksam gemacht ha-
8 Dauer und Ende des Vertrags ben, und zwar in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) oder
8.1 Vertragsdauer durch einen auffallenden Hinweis im Versicherungsschein.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene
Zeit abgeschlossen.
[Seite 9]
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zah- 9.6.2 Beendigung des Lastschriftverfahrens
lung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungs- Wenn Sie dafür verantwortlich sind, dass der fällige Beitrag
schutz zum vereinbarten Zeitpunkt. nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig
9.4.3 Rücktritt eine andere Zahlungsperiode zu verlangen. Sie müssen al-
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, lerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform
können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag (z. B. Brief oder E-Mail) aufgefordert haben.
nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie 9.7 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht ver- In diesem Fall haben wir nur Anspruch auf den Teil des Bei-
schuldet haben. trags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes ent-
9.5 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag spricht. Das gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
9.5.1 Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeit- 10 A. Beitragsanpassung
punkt fällig. 10.1 Warum nehmen wir eine Beitragsanpassung vor?
9.5.2 Verzug Die Beiträge sind Ihre Gegenleistung für unser Leistungs-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, ge- versprechen. Wir benötigen die Beiträge, damit wir unsere
raten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von Verpflichtungen in allen versicherten Schadensfällen erfül-
uns erhalten haben. Wir sind dann berechtigt, Ersatz für len können. Wir prüfen deshalb jährlich, ob der Beitrag we-
den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- gen einer Veränderung des Schadensbedarfs anzupassen
standen ist (siehe 9.5.3). ist.
Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die verspätete Zah- Die Ermittlung des Veränderungswerts kann dazu führen,
lung nicht verschuldet haben. dass der Beitrag erhöht oder gesenkt wird.
9.5.3 Zahlungsaufforderung 10.2 Ermittlung des Veränderungswerts als Grundlage der
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, Beitragsanpassung
können wir Ihnen eine Zahlungsfrist einräumen. Das ge- Der ermittelte Veränderungswert ist maßgeblich für die
schieht in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) und auf Ihre Frage, ob der Beitrag in der bisherigen Höhe bestehen
Kosten. Diese Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wo- bleibt.
chen betragen. 10.2.1 Statistische Ermittlung durch einen unabhängigen Treuhän-
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie fol- der (Branchenwert)
gende Informationen enthält: Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt bis zum 1. Juli eines
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten jeden Jahres einen Veränderungswert für die Beitragsan-
müssen im Einzelnen beziffert sein und passung. Er legt bei seiner Ermittlung die Daten einer mög-
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Zif- lichst großen Zahl von Rechtsschutzversicherungs-Unter-
fer 9.5.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind. nehmen zugrunde. Damit soll der von ihm ermittelte Wert
den gesamten Markt der Rechtsschutzversicherung best-
9.5.4 Welche rechtlichen Folgen hat die Fristüberschreitung? möglich widerspiegeln.
– Verlust des Versicherungsschutzes Der Ermittlung des Veränderungswerts liegt folgende Fra-
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht gestellung (Berechnungsmethode) zugrunde:
bezahlt haben, haben Sie ab diesem Zeitpunkt bis zur Um wie viel Prozent hat sich im letzten Kalenderjahr der
Zahlung keinen Versicherungsschutz. Allerdings müssen Bedarf für Zahlungen erhöht oder vermindert (Schadenbe-
wir Sie bei unserer Zahlungsaufforderung nach Zif- darf)? Maßgeblich ist dabei das Produkt von Schadenhäu-
fer 9.5.3 auf den Verlust des Versicherungsschutzes hin- figkeit und Durchschnitt der Schadenzahlungen gegenüber
gewiesen haben. dem vorletzten Kalenderjahr (Bezugsjahre).
– Kündigung des Versicherungsvertrags Als Schadenhäufigkeit eines Kalenderjahres gilt die Anzahl
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht der in diesem Jahr gemeldeten Versicherungsfälle, geteilt
bezahlt haben, können wir den Vertrag kündigen, ohne durch die Anzahl der im Jahresmittel versicherten Risiken.
eine Frist einzuhalten. Allerdings müssen wir Sie bei un- Mit anderen Worten: Die Schadenhäufigkeit gibt an, für wie
serer Zahlungsaufforderung nach Ziffer 9.5.3 auf die frist- viel Prozent der versicherten Verträge ein Schaden gemel-
lose Kündigungsmöglichkeit hingewiesen haben. det worden ist. Um den Durchschnitt der Schadenzahlun-
Wenn wir Ihren Vertrag gekündigt haben und Sie danach gen eines Kalenderjahres zu berechnen, werden alle in die-
innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- sem Jahr erledigten Versicherungsfälle betrachtet. Die
len, besteht der Vertrag fort. Dann aber haben Sie für Summe der insgesamt geleisteten Zahlungen für diese Ver-
Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zah- sicherungsfälle wird durch deren Anzahl geteilt.
lungsfrist und Ihrer Zahlung eingetreten sind, keinen Ver- Veränderungen der Schadenaufwendungen aufgrund
sicherungsschutz. nachträglich eingeschlossener, verringerter oder ausge-
9.6 Rechtzeitige Zahlung bei Sepa-Lastschriftmandat schlossener Leistungen bleiben unberücksichtigt.
9.6.1 Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto ver- Der Treuhänder ermittelt diesen Wert getrennt für folgende
einbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn Vertragsgruppen:
– der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden – Verkehrs-Rechtsschutz (Ziffer 21), Fahrzeug-Rechts-
kann und schutz (Ziffer 22) und Fahrer-Rechtsschutz (Ziffer 23),
– Sie der Einziehung nicht widersprechen. – Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz
für Firmen und Vereine (Ziffer 24), Privat-Rechtsschutz
Was geschieht, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschul- (Ziffer 25) sowie Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter
den nicht eingezogen werden kann? von Wohnungen und Grundstücken (Ziffer 29),
In diesem Fall ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, – Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nicht-
wenn Sie nach einer Aufforderung in Textform (z. B. Brief selbstständige (Ziffer 26) sowie Landwirtschafts- und
oder E-Mail) unverzüglich zahlen. Unverzüglich heißt nicht Verkehrs-Rechtsschutz (Ziffer 27),
unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes Zögern bzw.
so schnell wie eben möglich. – Rechtsschutz-Kombination für Selbstständige, Gewerbe-
treibende und freiberuflich Tätige (Ziffer 28).
[Seite 10]
Innerhalb jeder Vertragsgruppe wird der Veränderungswert Bei der Ermittlung des Verrechnungssatzes wenden wir die
getrennt für Verträge mit und ohne Selbstbeteiligung ermit- anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik
telt. Die so ermittelten Werte gelten jeweils einheitlich für und Versicherungstechnik an.
alle in der Gruppe zusammengefassten Verträge mit bzw. 10.6 Erhöhung oder Senkung des Beitrags
ohne Selbstbeteiligung.
10.6.1 Wann dürfen wir den Beitrag entsprechend erhöhen? Der
Der Treuhänder rundet einen nicht durch 2,5 teilbaren Ver- maßgebliche Veränderungswert hat sich um +5 Prozent
änderungswert auf die nächst geringere positive durch 2,5 oder mehr erhöht.
teilbare Zahl ab bzw. auf die nächst größere negative durch
2,5 teilbare Zahl auf. Veränderungswerte im Bereich Ausnahmen:
von -5 Prozent bis +5 Prozent werden nicht gerundet. – In den Ausnahmefällen nach Ziffer 10.3.2.2 kann der
Beispiel: maßgebliche Veränderungswert auch weniger als
+5 Prozent betragen. Prozentsätze mit Bruchteilen run-
– 8,4 Prozent wird auf 7,5 Prozent abgerundet. den wir kaufmännisch zu ganzen Zahlen auf oder ab.
– -8,4 Prozent wird auf -7,5 Prozent aufgerundet. – Wir erhöhen um den fortgeschriebenen Wert nach Zif-
Veränderungswerte im Bereich von -5 Prozent bis +5 Pro- fer 10.4.2.
zent werden nicht gerundet. 10.6.2 Wann müssen wir den Beitrag entsprechend senken? Der
10.2.2 Ermittlung aufgrund unternehmenseigener Zahlen maßgebliche Veränderungswert hat sich um 5 Prozent oder
Der unabhängige Treuhänder ermittelt auch den für unser mehr verringert.
Unternehmen individuellen Veränderungswert (Unterneh- Ausnahme:
menswert). Dabei wendet er die Regeln aus Ziffer 10.2.1 Wir verrechnen den fortgeschriebenen Wert nach Zif-
an. fer 10.4.2.
10.3 Welches ist der für die Anpassung des Beitrags maß- 10.6.3 Ist seit dem Beginn Ihrer Versicherung noch kein Jahr ab-
gebliche Veränderungswert? gelaufen? Dann passen wir unabhängig von der Höhe des
10.3.1 Grundsatz Veränderungswerts Ihre Beiträge nicht an.
Für die Beitragsanpassung (Erhöhung oder Absenkung) ist 10.6.4 Wir werden für den bestehenden Vertrag keinen höheren
grundsätzlich der Branchenwert maßgeblich (siehe 10.2.1). Beitrag verlangen als für neu abzuschließende Verträge mit
10.3.2 Wann ist unser Unternehmenswert maßgeblich? gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Versicherungs-
schutz. Tarifmerkmale sind Merkmale, die für die Berech-
Wir vergleichen unseren Unternehmenswert in den jeweili- nung des Beitrags notwendig sind.
gen Vertragsgruppen mit dem Branchenwert nach Zif-
fer 10.2.1. 10.7 Wann wird die Beitragsanpassung wirksam?
10.3.2.1 Geringerer Unternehmenswert Die Beitragsanpassung wird zu Beginn des zweiten Monats
wirksam, der auf unsere Mitteilung über die Beitragsanpas-
Ein geringerer Wert ist dann für die Beitragsanpassung sung folgt. Sie gilt für alle Beiträge, die nach unserer Mittei-
maßgeblich, wenn dieser Vergleich ergibt, lung ab einschließlich 1. Oktober fällig werden.
– dass unser Wert unter dem vom Treuhänder ermittelten 10.8 Ihre Rechte bei einer Anpassung
Wert liegt und
Wenn sich der Beitrag erhöht, können Sie den Versiche-
– dies auch in den letzten zwei vorangegangenen Kalen- rungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Sie können
derjahren der Fall war. frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die
10.3.2.2 Höherer Unternehmenswert Beitragserhöhung wirksam wird (siehe 10.6). Ihre Kündi-
Was gilt, wenn sich der für unser Unternehmen ermittelte gung muss uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem
Wert nicht nur im letzten Kalenderjahr, sondern auch in den Ihnen unsere Mitteilung über die Beitragsanpassung zuge-
beiden Vorjahren stärker erhöht hat? gangen ist.
Dann gehen unsere Unternehmenswerte dem Branchen- Wenn sich der Beitrag ausschließlich wegen einer Erhö-
wert vor. hung der Versicherungssteuer erhöht, steht Ihnen das
Recht zur außerordentlichen Kündigung nicht zu.
In diesen Fällen addieren wir zum Branchenwert die Diffe-
renz zwischen den Unternehmens- und Branchenwerten 10 B. Bedingungsanpassung
aus diesen drei Jahren. 10.1 Wann können wir eine Regelung Ihrer Versicherungs-
Diese Summe ist in diesem Fall der maßgebliche Verände- bedingungen anpassen?
rungswert für die Beitragsanpassung. Wir sind berechtigt, bei
10.4 Fortschreibung der Veränderungswerte – Änderung bestehender oder Inkrafttreten neuer Rechts-
10.4.1 Ist der Branchenwert geringer als +5 Prozent oder größer vorschriften, die sich unmittelbar auf einzelne Bestim-
als -5 Prozent wird dieser Wert bei der Ermittlung der Vo- mungen des Versicherungsvertrags auswirken;
raussetzungen für die nächste Beitragsanpassung mitbe- – den Versicherungsvertrag betreffender Änderung der
rücksichtigt. Wir behalten das Bezugsjahr solange bei, bis höchstrichterlichen Rechtsprechung;
die 5 Prozent-Grenze erreicht wird. Es wird immer der Be- – rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit einzelner
darf für Zahlungen aus dem jeweiligen Vorjahr mit dem Be- Bedingungen durch ein Gericht;
darf für Zahlungen aus dem „festgehaltenen“ Bezugsjahr
verglichen. – Beanstandung einzelner Bedingungen als mit geltendem
Recht nicht vereinbar durch die Versicherungsaufsichts-
10.4.2 Wenn wir von einer möglichen Erhöhung im Sinne der Zif- behörde oder Kartellbehörde im Wege eines bestands-
fer 10.6 ganz oder teilweise absehen, schreiben wir nicht kräftigen Verwaltungsaktes oder
erhöhte Werte weiter fort.
– Verstoß einzelner Bedingungen gegen Leitlinien oder
Diesen fortgeschriebenen Wert dürfen wir bei der nächst Rundschreiben der Versicherungsaufsichtsbehörde oder
möglichen Beitragsanpassung berücksichtigen und ihn Kartellbehörde
ganz oder teilweise zum maßgeblichen Veränderungswert
addieren. die betroffenen Bedingungen zu ändern, zu ergänzen oder
zu ersetzen (Anpassung).
10.5 Nachgelagerte Verrechnung
10.2 Welche Regelungen können angepasst werden?
Haben wir den Beitrag nach Ziffer 11.3.2 auf Grund einer
objektiven Gefahrerhöhung im letzten oder vorletzten Jahr Die Anpassung kommt nur in Betracht für Bedingungen
erhöht, prüfen wir, ob wir bei der Beitragsanpassung zu Ih- über Gegenstand und Umfang der Versicherung, Aus-
ren Gunsten eine Verrechnung vornehmen müssen. schlüsse, Ihre Obliegenheiten nach Vertragsschluss, Bei-
tragsanpassung, Vertragsdauer und Kündigung.
Voraussetzung ist, dass sich die gesetzliche Erhöhung die-
ser Gebühren, Honorare oder Kosten im Veränderungswert 10.3 Wann ist eine Anpassung zulässig?
nach Ziffer 10.2.1 niedergeschlagen hat. Die Anpassung ist nur zulässig, wenn durch die genannten
Änderungsanlässe das bei Vertragsschluss zugrunde ge-
legte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in
[Seite 11]
nicht unbedeutendem Maße gestört ist. In den Fällen der 11.2 Pflichten und Obliegenheiten
Unwirksamkeit und der Beanstandung einzelner Bedingun- 11.2.1 Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne un-
gen ist die Anpassung darüber hinaus nur dann zulässig, sere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vorneh-
wenn die gesetzlichen Vorschriften keine Regelung enthal- men oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
ten, die an die Stelle der unwirksamen oder beanstandeten
Bedingungen treten. 11.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige
Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder ge-
Unsere Anpassungsbefugnis besteht unter den oben ge- stattet haben, so müssen Sie uns diese unverzüglich anzei-
nannten Voraussetzungen für im Wesentlichen inhaltsglei- gen.
che Bedingungen, wenn sich die gerichtlichen und behörd-
lichen Entscheidungen gegen Bedingungen anderer Versi- Ausnahme:
cherer richten. Dies gilt nicht, wenn ein Fall der Vorsorgeversicherung
10.4 Wie wird die Anpassung durchgeführt? nach den Ziffern 21 bis 29 vorliegt.
Durch die Anpassung darf das bei Vertragsschluss zu- 11.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragser-
grunde gelegte Verhältnis zwischen Leistung und Gegen- klärung unabhängig von Ihrem Willen eintritt (objektive Ge-
leistung bei Gesamtbetrachtung der Anpassung nicht zu Ih- fahrerhöhung), müssen Sie uns unverzüglich anzeigen,
rem Nachteil geändert werden (Verschlechterungsverbot). nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. Dies gilt nicht,
Die Anpassung muss nach den Grundsätzen einer ergän- wenn wir ohnehin von der Gefahrerhöhung Kenntnis haben
zenden Vertragsauslegung unter Wahrung der beiderseiti- oder haben müssen.
gen Interessen erfolgen. 11.2.4 Wenn wir Sie auffordern, uns die zur Beitragsberechnung
10.5 Wer überprüft die Anpassung? erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese
innerhalb eines Monats zuschicken.
Die Zulässigkeit und Angemessenheit der Anpassung müs-
sen von einem unabhängigen Treuhänder überprüft und be- 11.3 Rechtsfolgen einer Gefahrerhöhung
stätigt werden. Die Bestimmungen des Versicherungsauf- 11.3.1 Kündigungsrecht
sichtsgesetzes für die Bestellung eines Treuhänders gelten Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Ziffer 11.2.1 oder
entsprechend. 11.2.4, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Voraus-
10.6 Wie informieren wir Sie über eine Anpassung? setzung ist, dass Sie Ihre Verpflichtungen vorsätzlich oder
Wir werden Ihnen die angepassten Bedingungen schriftlich grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vor-
mitteilen und erläutern. Die angepassten Bedingungen gel- satz oder grober Fahrlässigkeit müssen Sie beweisen.
ten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wo- Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können
chen nach der Mitteilung widersprechen. Hierauf werden wir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
wir Sie in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Zur Wah- Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Zif-
rung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung Ihres Wi- fer 11.2.2 oder 11.2.3 bekannt, können wir den Vertrag un-
derspruchs. ter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
10.7 Unser Kündigungsrecht bei Ihrem Widerspruch 11.3.2 Vertragsänderung
Wenn Sie fristgemäß widersprechen, tritt die Anpassung Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt einer Ge-
nicht in Kraft. Wir können innerhalb von einem Monat nach fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent-
Zugang Ihres Widerspruchs den Versicherungsvertrag mit sprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absiche-
einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines jeden Monats rung der erhöhten Gefahr ausschließen.
kündigen, wenn für uns das Festhalten an dem Vertrag
ohne die Anpassung unzumutbar ist. Im Falle einer objektiven Gefahrerhöhung wenden wir zur
Ermittlung des höheren Beitrags die anerkannten Grunds-
11 Gefahrerhöhung ätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstech-
11.1 Begriff der Gefahrerhöhung nik an. Dabei bedienen wir uns auch der Erkenntnisse des
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich nach Abgabe Ih- Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft
rer Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Um- e. V. (GDV).
stände so ändern, dass Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um
– der Eintritt des Versicherungsfalles oder mehr als zehn Prozent oder schließen wir die Absicherung
der erhöhten Gefahr aus, so können Sie den Vertrag inner-
– eine Vergrößerung des Schadenumfangs oder halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung Einhal-
– die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung müssen wir Sie
wahrscheinlicher wird. auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
Eine Gefahrerhöhung liegt nicht vor, wenn Sofern es sich bei den Änderungen des versicherten Risi-
– sich die Gefahr nur unwesentlich erhöht, kos um private Risiken im Verkehrs-Rechtsschutz nach Zif-
fer 21 handelt, wird ein Mehrbeitrag spätestens nach Ablauf
– der neue Zustand nicht von Dauer ist, oder eines Jahres ab der eingetretenen Änderung berechnet.
– die Gefahr nach den Umständen als mitversichert gelten 11.4 Erlöschen unserer Rechte
soll.
Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung
Eine Gefahrerhöhung kann subjektiv, in Ihrer Person lie- nach Ziffer 11.3 erlöschen, wenn wir diese nicht innerhalb
gende Gründe haben. eines Monats ab Kenntnis von der Gefahrerhöhung ausü-
Beispiel: ben. Unsere Rechte erlöschen auch, wenn der Zustand
Sie haben ein Auto bei uns versichert und schaffen sich wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestan-
jetzt zusätzlich ein Motorrad an. den hat.
Eine Gefahrerhöhung kann auch objektive Gründe haben, 11.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
die unabhängig von Ihrem Willen eingetreten sind. 11.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung ein Versicherungsfall ein,
Beispiel: so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre
Pflichten nach Ziffer 11.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Ver-
Die Gebühren, Honorare und Kosten des Rechtsanwalts- letzen Sie diese Pflichten grob fahrlässig, so sind wir be-
vergütungsgesetzes und der Justizkostengesetze werden rechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das
auf Grund einer Gesetzesänderung erhöht. der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvor-
liegen einer groben Fahrlässigkeit müssen Sie beweisen.
[Seite 12]
11.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung und Verletzung der Pflichten 13 Kündigung nach Versicherungsfall
nach Ziffer 11.2.1 bis 11.2.3 sind wir für einen Versiche- 13.1 Wenn wir Ihren Versicherungsschutz ablehnen, obwohl wir
rungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt zur Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vor-
eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zuge- zeitig kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines
gangen sein müssen, leistungsfrei. Voraussetzung ist, dass Monats in Textform zugehen, nachdem Sie unsere Ableh-
Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt haben. Haben nung erhalten haben.
Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt Ziffer 11.5.1
Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt 13.2 Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von ei-
bestehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, nem Jahr eingetreten und besteht für diese Versicherungs-
zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, schutz? In diesem Fall können sowohl Sie als auch wir den
bekannt war. Vertrag vorzeitig kündigen.
11.5.3 Sie machen innerhalb der Frist der Ziffer 11.2.4 vorsätzlich Wann müssen Sie oder wir kündigen? Die Kündigung muss
falsche Angaben oder unterlassen vorsätzlich erforderliche uns beziehungsweise Ihnen innerhalb eines Monats in
Angaben. Textform zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für
den zweiten Versicherungsfall bestätigt haben.
Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder un-
richtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald
unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die
Ihres Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spä-
testens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig ge-
handelt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang
bei Ihnen wirksam.
11.5.4 Ausnahme:
14 Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungs-
In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versicherungs- vertrag?
schutz:
14.1 Gesetzliche Verjährung
– Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den
Eintritt des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Um- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in
fang unserer Leistung erhöht hat. drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den all-
gemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
– Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir ha-
ben nicht gekündigt. 14.2 Aussetzung der Verjährung
– wenn wir statt einer Kündigung ab dem Zeitpunkt der Ge- Wenn Sie einen Anspruch aus Ihrem Versicherungsvertrag
fahrerhöhung einen nach Ziffer 11.3.2 erhöhten Beitrag bei uns angemeldet haben, ist die Verjährung ausgesetzt.
verlangen. Die Aussetzung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeit-
punkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zu-
11.6 Beitragsreduzierung geht. D. h. bei der Berechnung der Verjährungsfrist berück-
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der ei- sichtigen wir zu Ihren Gunsten den Zeitraum von der Mel-
nen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag dung bis zum Eintreffen unserer Entscheidung bei Ihnen
rechtfertigt, können wir von da an nur noch diesen niedrige- nicht.
ren Beitrag verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand in- 15 Rechtsstellung mitversicherter Personen
nerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach
Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versiche- 15.1 Versicherungsschutz besteht für Sie und für die in den Zif-
rungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem fern 21 bis 28 oder die im Versicherungsschein genannten
Sie uns informiert haben. sonstigen Personen im jeweils bestimmten Umfang. Außer-
dem besteht Versicherungsschutz für Ansprüche, die natür-
12 Wegfall des versicherten Interesses lichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie
12.1 Ist der Versicherungsschutz nicht mehr nötig, weil sich die oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wur-
äußeren Umstände geändert haben? den.
Beispiel: Eine natürliche Person ist ein Mensch im Gegensatz zur ju-
Sie teilen uns mit, dass Sie kein Auto mehr haben. ristischen Person. Das ist z. B. eine GmbH, eine AG oder
ein Verein.
Dann gilt Folgendes, sofern nichts anderes vereinbart ist:
Beispiel:
Der Vertrag endet, sobald wir erfahren haben, dass sich die
äußeren Umstände geändert haben. Beiträge stehen uns Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt werden,
nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu. haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz
und können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfall-
12.2 Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis gegner über diesen Vertrag geltend machen.
längstens ein Jahr fort. Dies gilt, wenn der Beitrag am To-
destag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonsti- 15.2 Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gel-
gen Gründen beendet ist. Derjenige, der den nächsten fäl- ten auch für die in Ziffer 15.1 genannten mitversicherten
ligen Beitrag bezahlt oder für den bezahlt wurde, wird Ver- Personen.
sicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz ver-
dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag langt, können Sie dem widersprechen. Warum können Sie
vom Todestag an beendet wird. widersprechen, wenn eine mitversicherte Person Versiche-
12.3 Wenn Sie das im Versicherungsschein bezeichnete, selbst rungsschutz verlangt? Sie sind unser Versicherungsneh-
genutzte Wohnobjekt wechseln, geht der Versicherungs- mer und können z. B. bestimmen, ob wir Kosten für mitver-
schutz auf das neue Wohnobjekt über und umfasst auch sicherte Personen bezahlen sollen.
Versicherungsfälle, Ausnahme:
– die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Wohnob- Bei Ihrem ehelichen/eingetragenen Lebenspartner können
jekt eintreten oder Sie nicht widersprechen.
– die sich auf das neue Wohnobjekt beziehen und vor des- 16 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung
sen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. 16.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen
12.4 Wenn Sie ein Objekt wechseln, das Sie für Ihre gewerbli- an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungs-
che, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit schein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeich-
selbst nutzen, geht der Versicherungsschutz nur unter fol- nete Stelle gerichtet werden.
gender Voraussetzung auf das neue Objekt über: 16.2 Wenn Sie uns Ihre neue Adresse nicht mitteilen, können wir
Das neue Objekt darf nach unserem Tarif weder nach unsere nächste Willenserklärung an Ihre letzte Adresse
Größe noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als schicken. Der Brief muss als Einschreiben versandt werden
den vereinbarten Beitrag ausmachen. und gilt nach drei Tagen als zugegangen. Dies gilt auch bei
einer Namensänderung.
[Seite 13]
16.3 Wenn Sie die Versicherung für Ihren Gewerbebetrieb abge- Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir
schlossen haben, wenden wir bei einer Verlegung der ge- berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar in einem
werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Zif- der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhält-
fer 16.2 entsprechend an. nis. Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt
in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.
Versicherungsfall
Wenn Sie eine Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit
17 Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten? nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, kann auch
Welche Obliegenheiten sind zu erfüllen? dies zum vollständigen oder teilweisen Wegfall des Versi-
Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, cherungsschutzes führen. Dies setzt jedoch voraus, dass
die Sie und die mitversicherten Personen beachten müs- wir Sie vorher durch gesonderte Mitteilung in Textform
sen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhal- (z. B. Brief oder E-Mail) über diese Pflichten informiert ha-
ten. ben.
17.1 Was müssen Sie tun, wenn ein Versicherungsfall ein- Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nach-
tritt und Sie Versicherungsschutz brauchen? weisen, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig
verletzt haben.
17.1.1 Sie müssen uns den Versicherungsfall unverzüglich mittei-
len, ggf. auch telefonisch über das Rechtsschutz-Service- Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall be-
Telefon. Die Telefonnummer finden Sie in Ihrem Versiche- stehen:
rungsschein. Unverzüglich heißt nicht unbedingt sofort, Sie weisen nach, dass die Obliegenheitsverletzung nicht
sondern ohne schuldhaftes Zögern beziehungsweise so die Ursache war
schnell wie eben möglich. – für den Eintritt des Versicherungsfalls,
17.1.2 Sie müssen uns – für die Feststellung des Versicherungsfalls oder
– vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Um- – für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung.
stände des Versicherungsfalls unterrichten und
Beispiel:
– alle Beweismittel angeben und
Sie haben die Einlegung des Rechtsmittels mit uns nicht
– uns Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen. abgestimmt. Bei nachträglicher Prüfung hätten wir jedoch
17.1.3 Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie nach Mög- auch bei rechtzeitiger Abstimmung die Kostenüber-
lichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. nahme bestätigt.
Beispiele: Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie
– Beauftragung eines Rechtsanwalts, die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
– Erhebung einer Klage oder 17.6 entfällt
– Einlegung eines Rechtsmittels. 17.7 Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie
nur mit unserem Einverständnis abtreten. Abtreten heißt:
17.1.4 Sie haben bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglich- Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung,
keit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu die Sie uns gegenüber haben, auf Ihren Rechtsanwalt oder
sorgen, siehe § 82 VVG. eine andere Person. Unser Einverständnis bedarf der Text-
17.2 Wir bestätigen Ihnen den Umfang des Versicherungsschut- form.
zes, der für den konkreten Versicherungsfall besteht. Beispiel:
Ergreifen Sie jedoch Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer Sie sind mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung
rechtlichen Interessen, ausnahmsweise in Vorleistung getreten.
– bevor wir den Umfang des Versicherungsschutzes bestä- Ausnahme:
tigt haben und
Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn Sie auf Geld ge-
– entstehen durch solche Maßnahmen Kosten? richtete Ansprüche gegen uns haben. Wenn wir Sie von
Dann übernehmen wir nur die Kosten, die wir bei einer Be- noch nicht bezahlten Kostenrechnungen freistellen sollen,
stätigung des Versicherungsschutzes vor Einleitung dieser liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor.
Maßnahmen zu übernehmen gehabt hätten. 17.8 Wenn ein anderer (z. B. Ihr Prozessgegner) Ihnen Kosten
17.3 Den Rechtsanwalt können Sie auswählen. der Rechtsverfolgung erstatten muss, dann geht dieser An-
Wir wählen den Rechtsanwalt nur dann aus, spruch auf uns über. Aber nur dann, wenn wir die Kosten
bereits beglichen haben.
– wenn Sie das verlangen oder
Sie müssen uns die Unterlagen aushändigen, die wir brau-
– wenn Sie keinen Rechtsanwalt benennen und uns die chen, um diesen Anspruch durchzusetzen. Bei der Durch-
umgehende Beauftragung eines Rechtsanwalts notwen- setzung des Anspruchs müssen Sie auch mitwirken, wenn
dig erscheint. wir das verlangen.
Wenn wir den Rechtsanwalt auswählen, beauftragen wir ihn Wenn Sie diese Pflicht vorsätzlich verletzen und wir des-
in Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts sind halb diese Kosten von den anderen nicht erstattet bekom-
wir nicht verantwortlich. men, dann müssen wir über die geleisteten Kosten hinaus
17.4 Sie müssen nach der Beauftragung des Rechtsanwalts Fol- keine weiteren Kosten mehr erstatten.
gendes tun: Ihren Rechtsanwalt Hat Ihnen ein anderer (z. B. Ihr Prozessgegner) Kosten der
– vollständig und wahrheitsgemäß unterrichten, Rechtsverfolgung erstattet und wurden diese zuvor von uns
– die Beweismittel angeben, gezahlt? Dann müssen Sie uns diese Kosten zurückzahlen.
– die möglichen Auskünfte erteilen, 18 Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen man-
gelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit/
– die notwendigen Unterlagen beschaffen und Stichentscheidverfahren
uns auf Verlangen Auskunft über den Stand Ihrer Angele- 18.1 Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn un-
genheit geben. serer Auffassung nach
17.5 Wenn Sie eine der in Ziffer 17.1 und 17.4 genannten Oblie- – die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen nach den
genheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versi- Ziffern 2.1 bis 2.7 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg
cherungsschutz. hat oder
[Seite 14]
– Sie Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
wollen. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn die voraussicht- Sektor Versicherungsaufsicht
lich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis Graurheindorfer Straße 108
zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können 53117 Bonn
wir nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen der Ver- E-Mail: poststelle@bafin.de
sichertengemeinschaft beeinträchtigt würden. Tel.: 0228 4108- 0; Fax: 0228 4108-1550
Die Ablehnung müssen wir Ihnen in diesen Fällen unver- Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
züglich schriftlich mitteilen, und zwar mit Begründung. Un- und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
verzüglich heißt nicht unbedingt sofort, sondern ohne 20.3 Gerichtsstand
schuldhaftes Zögern beziehungsweise so schnell wie eben
möglich. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
18.2 Was geschieht, wenn wir eine Leistungspflicht nach Zif- Ausnahme:
fer 18.1 ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind? Wenn Ihr Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Ge-
In diesem Fall können Sie den für Sie tätigen oder noch zu schäftssitz
beauftragenden Rechtsanwalt veranlassen, eine begrün- – ins Ausland verlegt wurde oder
dete Stellungnahme abzugeben, und zwar zu folgenden – nicht bekannt ist
Fragen:
können wir Sie auch vor dem für unseren Sitz zuständigen
– Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg und Gericht verklagen.
– steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in ei-
nem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Er- Formen des Versicherungsschutzes
folg? 21 Verkehrs-Rechtsschutz
Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir. 21.1 Versicherte Lebensbereiche
Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und uns Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Inte-
bindend, es sei denn, dass diese Entscheidung offenbar ressen wahrnehmen als
von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich ab- – Eigentümer,
weicht.
– Halter,
18.3 Damit der Rechtsanwalt die Stellungnahme abgeben kann,
müssen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die – Leasingnehmer/Mieter,
Sachlage unterrichten. Außerdem müssen Sie die Beweis- – Fahrer
mittel angeben. Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern (hierzu
nachkommen, entfällt Ihr Versicherungsschutz. gehören auch S-Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge wie
19 Welches Recht ist anzuwenden? z. B. E-Scooter, Segways).
19.1 Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. Die Motorfahrzeuge zu Lande oder Anhänger müssen ent-
19.2 Embargobestimmung: weder:
Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin: – bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer
auf Sie zugelassen sein oder
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun-
gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem – auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen
keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt- oder einer Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahr-
schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos zeuge versehen sein oder
der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- – zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet
land entgegenstehen. sein.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti- Sie sind außerdem als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu
onen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, Lande, zu Wasser oder in der Luft versichert.
soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffent-
Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- lichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als
hen.
– Fahrgast,
20 Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten, wo ist
der Gerichtsstand? – Fußgänger,
20.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung – Radfahrer oder
Vor oder anstelle einer Klage können Sie auch die kosten- – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem
lose alternative Streitbeilegung nutzen. Richten Sie dazu Ihr Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungspla-
Anliegen an den kette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden müs-
sen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,
Versicherungsombudsmann e. V. dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Ver-
Postfach 08 06 32 kehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis 25 km/h,
10006 Berlin einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h).
Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.versi- 21.2 Verkehrs-Rechtsschutz für gleichartige Fahrzeuge
cherungsombudsmann.de.
Der Versicherungsschutz kann auf gleichartige Motorfahr-
Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z. B. Makler zeuge nach Ziffer 21.1 beschränkt werden. Als gleichartig
oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen Schlichtungs- gelten jeweils Krafträder, Personenkraft- und Kombiwagen,
vorschlag unterbreiten. Lastkraft- und sonstige Nutzfahrzeuge, Omnibusse sowie
Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig bis Anhänger.
zu einem Beschwerdewert von 100.000 EUR und nur für 21.3 Mitversicherte Personen
Ihre privaten Verträge. Der Ombudsmann spricht eine Emp-
fehlung aus, die bis 10.000 EUR für uns bindend ist. 21.3.1 Berechtigte Fahrer oder Mitfahrer der versicherten Fahr-
zeuge
In jedem Fall steht Ihnen im Anschluss der gesamte
Rechtsweg zu den Gerichten offen. Bitte beachten Sie je- Mitversichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als be-
doch, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht (siehe rechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer der Motorfahr-
Ziffer 3.11). zeuge zu Lande. Berechtigt ist jede Person, die das Motor-
fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.
20.2 Versicherungsaufsicht
21.3.2 Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz für Paare und Fami-
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten lien
Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf- Sofern vereinbart sind folgende Personen beim Fahren
sicht wenden: fremder Motorfahrzeuge und bei der Teilnahme am öffentli-
chen Straßenverkehr als
[Seite 15]
– Fahrgast, einem Versicherungskennzeichen bzw. einer Versiche-
– Fußgänger, rungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen wer-
den.
– Radfahrer oder
Ausnahme:
– Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem
Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungspla- Sie haben keinen Versicherungsschutz im Vertrags- und
kette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden müs- Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Stra-
sen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, ßenverkehr sind (z. B. Streit um eine Taxirechnung).
dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Ver- – Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (2.5),
kehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis 25 km/h, – Sozialgerichts-Rechtsschutz (2.6),
einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h) mitversichert:
– Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.1),
– Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebens-
partner. Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8),
Wohnsitz amtlich gemeldet oder im Versicherungsschein – Straf-Rechtsschutz (2.9.1),
genannt sein. Mit Einschluss des sonstigen Lebenspart- – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10),
ners endet der Versicherungsschutz für den etwaigen
ehelichen/eingetragenen Lebenspartner, – Opfer-Rechtsschutz (2.12),
– die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- – Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera-
cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflege- tung (2.14).
kinder), 21.5 Ausschluss Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen-
– die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens- recht
partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht kann aus-
Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adop- geschlossen werden.
tiv- und Pflegekinder). 21.6 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten
Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in je- für den Fahrer
dem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sol-
Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hier- len, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
für ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine
selbstständige Tätigkeit aufnehmen. – Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die
vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen
Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des – Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu füh-
freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, wäh- ren.
rend oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsaus- – Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versiche-
bildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen, rungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für
– die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Leben- Elektrokleinstfahrzeuge haben.
spartnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen – Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum be-
und Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Vorausset- nutzt werden dürfen.
zung ist, dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen
(nicht Lernbehinderung) oder ihrer körperlichen Behinde- wird?
rung (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen
Pflegeversicherung) in häuslicher Gemeinschaft (Haus- Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versi-
haltsgemeinschaft) mit Ihnen leben oder in einem betreu- cherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten.
enden Heim untergebracht sind, D. h., die Personen haben ohne Verschulden oder höchs-
tens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob
– im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kür-
sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen zen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschul-
Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- dens. Grob fahrlässig handelt, wer die allgemein übliche
setzung ist, dass diese Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.
– in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkennt-
mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet nis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungs-
sind oder schutz bestehen.
– in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen
heim) untergebracht sind. bestehen:
– Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass
partners. Voraussetzung ist, dass diese der Verstoß weder
– in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) – für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs-
mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet falls
sind oder
– noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis-
– in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- tung ursächlich war.
heim) untergebracht sind.
21.7 Fahrzeugwegfall
21.4 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis-
tungsarten)? Ist seit mindestens sechs Monaten kein Fahrzeug (im Sinne
von Ziffer 21.1 oder Ziffer 21.2) auf Sie zugelassen oder auf
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen bzw. ei-
– Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1.1), ner Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge ver-
– Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4), sehen, können Sie den Versicherungsvertrag mit uns sofort
kündigen.
Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge, mit
denen Sie Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger zur Unabhängig davon haben Sie das Recht, von uns eine Her-
Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später absetzung Ihres Versicherungsbeitrags nach Ziffer 11.6 zu
nicht auf Sie zugelassen oder nicht auf Ihren Namen mit verlangen.
[Seite 16]
21.8 Verkehrs-Rechtsschutz für alle Privatfahrzeuge Sie oder die mitversicherten Personen haben auch Versi-
21.8.1 Abweichend von Ziffer 21.1 besteht der Versicherungs- cherungsschutz auf Fahrten mit versicherten Privatfahrzeu-
schutz im Rahmen dieser Versicherungsform auch für Ihren gen zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder
ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner. sonstigen selbstständigen (Neben-)Tätigkeit.
Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem Wohnsitz amt- Nicht versichert sind
lich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt sein. – Motorfahrzeuge, die steuerrechtlich dem Betriebsvermö-
Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der gen zugeordnet sind.
Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetra-
genen Lebenspartner. – Motorfahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung,
wie z. B. Taxen.
Mitversichert sind außerdem
22 Fahrzeug-Rechtsschutz
– die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi-
cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflege- 22.1 Versicherte Lebensbereiche
kinder), Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungs-
– die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens- schein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser
partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und oder in der Luft sowie für Anhänger (hierzu gehören auch
Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adop- S-Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge wie z. B. E-Scoo-
tiv- und Pflegekinder). ter, Segways).
Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in je- Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Fahrzeug auf Ihren
dem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Namen zugelassen oder mit einem Versicherungskennzei-
Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hier- chen bzw. einer Versicherungsplakette für Elektrokleinst-
für ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine fahrzeuge auf Ihren Namen versehen ist.
selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Sie sind außerdem als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu
Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen Lande, zu Wasser oder in der Luft versichert.
Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffent-
freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, wäh- lichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als
rend oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsaus- – Fahrgast,
bildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen,
– Fußgänger,
– die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Leben-
spartnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen – Radfahrer oder
und Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Vorausset- – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem
zung ist, dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungspla-
(nicht Lernbehinderung) oder ihrer körperlichen Behinde- kette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden müs-
rung (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen sen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,
Pflegeversicherung) in häuslicher Gemeinschaft (Haus- dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Ver-
haltsgemeinschaft) mit Ihnen leben oder in einem betreu- kehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis 25 km/h,
enden Heim untergebracht sind, einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h).
– im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- 22.2 Mitversicherte Personen
sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen 22.2.1 Berechtigte Fahrer oder Mitfahrer der versicherten Fahr-
Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- zeuge
setzung ist, dass diese
Mitversichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als be-
– in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) rechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer des versicherten
mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet Fahrzeugs. Berechtigt ist jede Person, die das Fahrzeug mit
sind oder Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.
– in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- 22.2.2 Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz für Paare und Fami-
heim) untergebracht sind. lien
– Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- Sofern vereinbart sind folgende Personen beim Fahren
partners. Voraussetzung ist, dass diese fremder Motorfahrzeuge und bei der Teilnahme am öffentli-
– in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) chen Straßenverkehr als
mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet – Fahrgast,
sind oder
– Fußgänger,
– in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten-
heim) untergebracht sind. – Radfahrer oder
21.8.2 Vorsorgeschutz – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem
Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungspla-
Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung ei- kette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden müs-
ner Person nach Ziffer 21.8.1, besteht Versicherungsschutz sen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,
für diese Person im Umfang des bestehenden Vertrags bis dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Ver-
zu einem Jahr weiter. Endet der bestehende Vertrag vor kehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis 25 km/h,
Ablauf dieses Jahres, besteht der Versicherungsschutz einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h)
längstens bis zum Ende des Vertrags.
mitversichert:
21.8.3 Versicherungsschutz nach Ziffer 21.8 besteht unter folgen-
den Voraussetzungen: – Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebens-
partner. Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem
Die Motorfahrzeuge zu Lande oder Anhänger müssen ent- Wohnsitz amtlich gemeldet oder im Versicherungsschein
weder: genannt sein. Mit Einschluss des sonstigen Lebenspart-
– bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer ners endet der Versicherungsschutz für den etwaigen
auf Sie oder die mitversicherten Personen privat zuge- ehelichen/eingetragenen Lebenspartner,
lassen sein oder – die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi-
– auf Ihren oder den Namen der mitversicherten Personen cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflege-
mit einem Versicherungskennzeichen oder einer Versi- kinder),
cherungsplakette für private Elektrokleinstfahrzeuge ver- – die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens-
sehen sein oder partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und
– zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen oder den Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adop-
mitversicherten Personen privat gemietet sein oder tiv- und Pflegekinder).
Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in je-
dem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf
[Seite 17]
Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hier- – Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum be-
für ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine nutzt werden dürfen.
selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen
Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen wird?
Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versi-
freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, wäh- cherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten.
rend oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsaus- D. h., die Personen haben ohne Verschulden oder höchs-
bildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen, tens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob
– die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Leben- fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kür-
spartnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen zen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschul-
und Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Vorausset- dens. Grob fahrlässig handelt, wer die allgemein übliche
zung ist, dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.
(nicht Lernbehinderung) oder ihrer körperlichen Behinde- Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkennt-
rung (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen nis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungs-
Pflegeversicherung) in häuslicher Gemeinschaft (Haus- schutz bestehen.
haltsgemeinschaft) mit Ihnen leben oder in einem betreu-
enden Heim untergebracht sind, Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen
bestehen:
– im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per-
sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass
Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- der Verstoß weder
setzung ist, dass diese – für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs-
– in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) falls
mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet – noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis-
sind oder tung ursächlich war.
– in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- 22.6 Besonderheiten bei Fahrzeugwechsel oder Verkauf
heim) untergebracht sind. Sie haben Versicherungsschutz auch für ein Folgefahr-
– Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- zeug. Wir gehen davon aus, dass Sie ein Folgefahrzeug ha-
partners. Voraussetzung ist, dass diese ben, wenn Sie innerhalb eines Monats vor oder nach dem
– in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) Verkauf Ihres bei uns versicherten Fahrzeugs ein neues
mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet Fahrzeug erwerben. Ihr altes Fahrzeug versichern wir ma-
sind oder ximal einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag mit.
– in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- Versicherungsschutz besteht auch für die Durchsetzung Ih-
heim) untergebracht sind. rer Interessen im Zusammenhang mit dem tatsächlichen
oder beabsichtigten Fahrzeugkauf.
22.3 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis-
tungsarten)? Beispiel:
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: Sie machen eine Anzahlung für ein Kfz, der Verkäufer wei-
gert sich aber, dieses auszuliefern.
– Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1.1),
Sie müssen uns den Verkauf oder Verlust Ihres Fahrzeugs
– Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4), innerhalb von zwei Monaten melden. Außerdem müssen
Ausnahme: Sie uns über Ihr Folgefahrzeug informieren.
Sie haben keinen Versicherungsschutz im Vertrags- und Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten haben Sie Versi-
Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Stra- cherungsschutz nur dann, wenn Sie die Meldung ohne Ver-
ßenverkehr sind (z. B. Streit um eine Taxirechnung). schulden oder leicht fahrlässig versäumt haben. Wenn Sie
– Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (2.5), grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, unsere
Leistungen zu kürzen, und zwar je nach Schwere des Ver-
– Sozialgerichts-Rechtsschutz (2.6), schuldens. Wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahr-
– Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.1), lässig gehandelt haben, bleibt Ihr Versicherungsschutz be-
– Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8), stehen. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erfor-
derliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.
– Straf-Rechtsschutz (2.9.1),
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall be-
– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), stehen:
– Opfer-Rechtsschutz (2.12), Sie weisen nach, dass der Verstoß gegen die genannten
– Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- Obliegenheiten weder
tung (2.14). – für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs-
22.4 Ausschluss Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen- falls
recht – noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis-
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht kann aus- tung ursächlich war.
geschlossen werden. 23 Fahrer-Rechtsschutz
22.5 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten 23.1 Versicherte Lebensbereiche
für den Fahrer
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Inte-
Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sol- ressen wahrnehmen als Fahrer bei der Teilnahme im öffent-
len, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: lichen Verkehr eines fremden
– Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die – Motorfahrzeuges zu Lande (hierzu gehören auch S-Pe-
vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. delecs und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, Seg-
– Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu füh- ways),
ren. – Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft,
– Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versiche- – sowie Anhängers.
rungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette für
Elektrokleinstfahrzeuge haben. Fremd sind solche Fahrzeuge oder Anhänger, wenn diese
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– Ihnen weder gehören noch 23.5 Wegfall der Fahrerlaubnis
– auf Sie zugelassen sind oder Haben Sie länger als sechs Monate keine Fahrerlaubnis
– auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen mehr, endet der Versicherungsvertrag. Wenn Sie das Feh-
bzw. einer Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahr- len der Fahrerlaubnis spätestens innerhalb von zwei Mona-
zeuge versehen sind. ten nach Ablauf der Sechsmonatsfrist anzeigen, endet der
Versicherungsvertrag mit Ablauf der Sechsmonatsfrist.
Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffent- Geht die Anzeige später bei uns ein, endet der Versiche-
lichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als rungsvertrag mit Eingang der Anzeige.
– Fahrgast, 24 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechts-
– Fußgänger, schutz für Firmen und Vereine
– Radfahrer oder 24.1 Versicherte Bereiche
– Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem Sie haben Versicherungsschutz für
Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungspla- 24.1.1 Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, frei-
kette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden müs- berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit;
sen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,
dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Ver- Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter,
kehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis 25 km/h, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig
einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h). sind.
23.2 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- 24.1.2 den im Versicherungsschein bezeichneten Verein;
tungsarten)? Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter, Angestellten
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: und Mitglieder des Vereins im Rahmen der Aufgaben, die
sie nach der Satzung zu erfüllen haben.
– Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1.1),
24.2 Nicht versicherte Bereiche
– Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (2.5),
Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahrneh-
– Sozialgerichts-Rechtsschutz (2.6), mung rechtlicher Interessen
– Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.1), 24.2.1 als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer
– Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8), und Fahrer eines zulassungspflichtigen oder mit einem Ver-
– Straf-Rechtsschutz (2.9.1), sicherungskennzeichen bzw. einer Versicherungsplakette
für Elektrokleinstfahrzeuge zu versehenden Motorfahrzeu-
– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), ges zu Lande sowie Anhängers;
– Opfer-Rechtsschutz (2.12), 24.2.2 als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer
– Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der
tung (2.14). Luft;
23.3 Vorsorgeversicherung 24.2.3 aus Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen
Werden Sie erstmalig Eigentümer, Halter oder Leasingneh- über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile;
mer eines privat genutzten Motorfahrzeuges zu Lande oder 24.2.4 aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder
Anhängers, besteht für die Dauer von einem Jahr für dieses Gebäudeteilen.
Fahrzeug Versicherungsschutz nach Ziffer 22. Nach Ablauf 24.3 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis-
dieses Jahres endet der Versicherungsschutz. Soll das tungsarten)?
Fahrzeug weiterhin versichert sein, muss Ihr Rechtsschutz-
vertrag angepasst werden. Die Wahrnehmung rechtlicher Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Mo- – Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1.1),
torfahrzeuges zu Lande ist eingeschlossen. – Arbeits-Rechtsschutz (2.2),
23.4 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten – Sozialgerichts-Rechtsschutz (2.6),
für den Fahrer
– Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.3),
Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sol-
len, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8),
– Sie müssen bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorge- – Straf-Rechtsschutz (2.9.2),
schriebene Fahrerlaubnis haben. – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10),
– Sie müssen berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. – Daten-Rechtsschutz (2.13),
– Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versiche- – Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera-
rungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für tung (2.14).
Elektrokleinstfahrzeuge haben. 24.4 Besonderheit bei Betriebs- bzw. Berufsaufgabe oder
– Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum be- Tod
nutzt werden dürfen. Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Betriebs- bzw. Be-
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen rufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Ver-
wird? sicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die
Dann besteht Versicherungsschutz nur, wenn Sie von die- – innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versi-
sem Verstoß nichts wussten. D. h., Sie haben ohne Ver- cherungsvertrags eintreten und
schulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn – im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein ge-
der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere nannten Tätigkeit stehen.
Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere
des Verschuldens. Grob fahrlässig handelt, wer die allge- 25 Privat-Rechtsschutz
mein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße ver- 25.1 Versicherte Lebensbereiche
letzt. Sie haben Versicherungsschutz
Wenn Sie nachweisen, dass Ihre Unkenntnis nicht grob – für Ihren privaten Bereich,
fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
auch bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr,
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen und zwar als
bestehen:
– Fahrgast,
Sie weisen nach, dass der Verstoß weder für
– Fußgänger,
– den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
– Radfahrer oder
– noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis-
tung ursächlich war.
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– Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung (nicht Lern-
Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungs- behinderung) oder ihrer körperlichen Behinderung (mindes-
plakette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden tens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversiche-
müssen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz rung) in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)
ist, dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen mit Ihnen leben oder in einem betreuenden Heim unterge-
Verkehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis bracht sind,
25 km/h, einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h), 25.3.5 – im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per-
– für Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (z. B. als sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen
Arbeitnehmer, Beamter, Richter). Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus-
25.2 Nicht versicherte Lebensbereiche setzung ist, dass diese
Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahrneh- – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)
mung rechtlicher Interessen mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet
sind oder
25.2.1 im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen
oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten-
heim) untergebracht sind.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
– Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens-
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden partners. Voraussetzung ist, dass diese
oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbst-
ständiger Tätigkeit (z. B. Löhne oder Gehälter) oder Ein- – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)
künfte aus Rente sind. mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet
sind oder
Als selbstständige Tätigkeit in diesem Sinne gilt auch eine
Tätigkeit, durch die eine einmalige Erwerbsmöglichkeit oder – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten-
fortdauernde Erwerbsquelle geschaffen, genutzt oder auf- heim) untergebracht sind.
gegeben wird, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens 25.3.6 Vorsorgeschutz
unter dem Einsatz von Fremdmitteln. Die rechtliche Interes- Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung ei-
senwahrnehmung im Zusammenhang mit derartigen Tätig- ner Person nach Ziffer 25.3.1 bis Ziffer 25.3.5, besteht Ver-
keiten ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, und sicherungsschutz für diese Person im Umfang des beste-
zwar auch dann, wenn die selbstständige Tätigkeit oder henden Vertrags für bis zu einem Jahr weiter. Endet der
Vermögensverwaltung ohne planmäßigen Geschäftsbe- bestehende Vertrag vor Ablauf dieses Jahres, besteht der
trieb und nicht berufsmäßig erfolgt; Versicherungsschutz längstens bis zum Ende des Vertrags.
25.2.2 als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer 25.4 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis-
und Fahrer eines zulassungspflichtigen oder mit einem Ver- tungsarten)?
sicherungskennzeichen bzw. einer Versicherungsplakette
für Elektrokleinstfahrzeuge zu versehenden Motorfahrzeu- Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
ges zu Lande sowie Anhängers; – Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1),
25.2.3 als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer – Arbeits-Rechtsschutz (2.2),
und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4),
Luft;
– für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus per-
25.2.4 aus Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen sonenbezogenen Versicherungsverträgen, die Ihrer
über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile; privaten Vorsorge dienen;
25.2.5 aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder – abweichend von Ziffer 3.9 haben Sie Versicherungs-
Gebäudeteilen. schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in
25.3 Mitversicherte Personen Deutschland durch einen in Deutschland zugelasse-
Mitversichert sind nen Rechtsanwalt, wenn der Gesamtbetrag der Kapi-
talanlage 25.000 EUR nicht übersteigt. Wird die Kapi-
25.3.1 Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartner. talanlage mit mehreren Teilbeträgen vorgenommen,
Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem Wohnsitz amt- werden diese für die Bestimmung der Anlagesumme
lich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt sein. zusammengezählt. Unter dieser Voraussetzung über-
Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der nehmen wir die Kosten bis zu einer Versicherungs-
Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetra- summe von 10.000 EUR. Ist der Gesamtbetrag der
genen Lebenspartner, Kapitalanlage größer als 25.000 EUR, besteht kein
25.3.2 die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin- – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zu-
der), sammenhang mit dem Erwerb, der Installation und
25.3.3 die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens- dem Betrieb von privaten Anlagen zur Erzeugung von
partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und Strom und Wärme, insbesondere durch erneuerbare
Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- Energien wie z. B.
und Pflegekinder). Die Mitversicherung von volljährigen – Photovoltaikanlagen,
Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie
erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit – Kleinwindanlagen,
ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhal- – Wasserkraftanlagen,
ten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. – Solarthermie-Anlagen,
Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen – Wärmepumpenanlagen (Luft-Luft/Luft-Wasser),
Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des
freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, während – Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen),
oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsausbildung – Bioenergie-Anlagen,
bleibt der Versicherungsschutz bestehen, – Blockheizkraftwerken.
25.3.4 die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebens- Voraussetzung ist:
partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und
Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Voraussetzung ist, – Die Anlage dient der eigenen Energieversorgung
und/oder der Einspeisung von Strom in das Netz ei-
nes Energieversorgungsunternehmens.
[Seite 20]
– Sie haben keine Lieferverpflichtung gegenüber dem Rechtsschutz weiterhin versichert sein, muss dieser einge-
Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen schlossen werden.
Abnehmern. 26 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Für Photovoltaik-, Kleinwind- und Wasserkraftanlagen 26.1 Versicherte Lebensbereiche
ist weitere Voraussetzung:
Sie haben Versicherungsschutz
– Sie haben die Leistungsart Wohnungs- und Grund-
stücks-Rechtsschutz für dieses Objekt bei uns ver- – für Ihren privaten Bereich,
sichert. auch bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr,
– Die Anlage ist an dem versicherten selbst bewohn- und zwar als
ten Ein- oder Zweifamilienhaus oder einer Garage – Fahrgast,
angebracht. Garagen müssen der jeweiligen – Fußgänger,
Wohneinheit zuzurechnen sein.
– Radfahrer oder
– Ihre Photovoltaik-Anlage erzeugt nicht mehr als
15 kWp Leistung. – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem
Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungs-
Die Versicherungssumme für Photovoltaik-, Kleinwind- plakette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden
und Wasserkraftanlagen beträgt je Versicherungsfall müssen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
10.000 EUR. ist, dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen
– Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (2.5), Verkehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis
– Sozialgerichts-Rechtsschutz (2.6), 25 km/h, einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h),
– Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.2), – für Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (z. B. als
Arbeitnehmer, Beamter, Richter),
– Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8),
– im Verkehrsbereich als Eigentümer, Halter, Erwerber,
– Straf-Rechtsschutz (2.9.2), Leasingnehmer/Mieter und Fahrer von privaten Motor-
– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), fahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie
– Familien- und Erb-Rechtsschutz (2.11), von Anhängern (hierzu gehören auch S-Pedelecs und
Elektrokleinstfahrzeuge wie z. B. E-Scooter, Segways).
– Opfer-Rechtsschutz (2.12),
Sie sind außerdem als Fahrer fremder Motorfahrzeuge
– Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- zu Lande, zu Wasser oder in der Luft versichert.
tung (2.14),
Sie haben auch Versicherungsschutz auf Fahrten mit
– Beratungs-Rechtsschutz (2.15). über diesen Vertrag versicherten Privatfahrzeugen zur
Zusätzlich erhalten Sie die Serviceleistungen im privaten Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sons-
Bereich nach Ziffer 30. tigen selbstständigen (Neben-)Tätigkeit.
25.5 Vorsorgeversicherung Nicht versichert sind:
25.5.1 Ist der Arbeits-Rechtsschutz nach Ziffer 2.2 ausgeschlos- – Motorfahrzeuge, die steuerrechtlich dem Betriebs-
sen, gilt: vermögen zugeordnet sind.
Nehmen Sie oder eine mitversicherte Person erstmalig eine – Motorfahrzeuge zur gewerblichen Personenbeför-
berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit auf, ist der Arbeits- derung, wie z. B. Taxen.
Rechtsschutz für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit 26.2 Nicht versicherte Lebensbereiche
mitversichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versi-
cherungsschutz. Soll der Arbeits-Rechtsschutz weiterhin Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahrneh-
versichert sein, muss Ihr Rechtsschutzvertrag entspre- mung rechtlicher Interessen
chend umgestellt werden. 26.2.1 im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen
25.5.2 Werden Sie oder eine mitversicherte Person erstmalig Ei- oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
gentümer, Halter oder Leasingnehmer eines privat genutz- Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
ten Motorfahrzeuges zu Lande oder Anhängers, ist der Ver- Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden
kehrs-Rechtsschutz nach Ziffer 21 für die Dauer von einem oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbst-
Jahr mitversichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der ständiger Tätigkeit (z. B. Löhne oder Gehälter) oder Ein-
Versicherungsschutz. Soll der Verkehrsbereich weiterhin künfte aus Rente sind.
versichert sein, muss Ihr Rechtsschutzvertrag entspre-
chend umgestellt werden. Die Wahrnehmung rechtlicher In- Als selbstständige Tätigkeit in diesem Sinne gilt auch eine
teressen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Motor- Tätigkeit, durch die eine einmalige Erwerbsmöglichkeit oder
fahrzeuges zu Lande ist eingeschlossen. fortdauernde Erwerbsquelle geschaffen, genutzt oder auf-
gegeben wird, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens
25.5.3 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Eigentümer ei- unter dem Einsatz von Fremdmitteln. Die rechtliche Interes-
ner selbst bewohnten Wohneinheit im Inland, ist der senwahrnehmung im Zusammenhang mit derartigen Tätig-
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen keiten ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, und
und Grundstücken in der Eigenschaft als Eigentümer nach zwar auch dann, wenn die selbstständige Tätigkeit oder
Ziffer 29 für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mit- Vermögensverwaltung ohne planmäßigen Geschäftsbe-
versichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versiche- trieb und nicht berufsmäßig erfolgt.
rungsschutz. Soll der Eigentümer-Rechtsschutz weiterhin
versichert sein, muss dieser eingeschlossen werden. 26.2.2 aus Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen
über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile;
25.5.4 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Mieter einer
selbst bewohnten Wohneinheit im Inland, ist der Rechts- 26.2.3 aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder
schutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Gebäudeteilen.
Grundstücken in der Eigenschaft als Mieter nach Ziffer 29 26.3 Mitversicherte Personen
für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mitversichert. Mitversichert sind
Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versicherungsschutz.
Soll der Mieter-Rechtsschutz weiterhin versichert sein, 26.3.1 Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartner.
muss dieser eingeschlossen werden. Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem Wohnsitz amt-
lich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt sein.
25.5.5 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Eigentümer ei- Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der
ner Wohneinheit im Inland, die vermietet wird oder werden Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetra-
soll, ist der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von genen Lebenspartner,
Wohnungen und Grundstücken in der Eigenschaft als Ver-
mieter nach Ziffer 29 für die Dauer von einem Jahr ohne 26.3.2 die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi-
Wartezeit mitversichert (die Frist beginnt ab dem Datum cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin-
des notariellen Vertrags bzw. Erbfalls). Nach Ablauf dieses der),
Jahres endet der Versicherungsschutz. Soll der Vermieter-
[Seite 21]
26.3.3 die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens- – abweichend von Ziffer 3.9 haben Sie Versicherungs-
partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in
Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- Deutschland durch einen in Deutschland zugelasse-
und Pflegekinder). Die Mitversicherung von volljährigen nen Rechtsanwalt, wenn der Gesamtbetrag der Kapi-
Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie talanlage 25.000 EUR nicht übersteigt. Wird die Kapi-
erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit talanlage mit mehreren Teilbeträgen vorgenommen,
ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhal- werden diese für die Bestimmung der Anlagesumme
ten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. zusammengezählt. Unter dieser Voraussetzung über-
Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen nehmen wir die Kosten bis zu einer Versicherungs-
Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des summe von 10.000 EUR. Ist der Gesamtbetrag der
freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, während Kapitalanlage größer als 25.000 EUR, besteht kein
oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsausbildung Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
bleibt der Versicherungsschutz bestehen, – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zu-
26.3.4 die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebens- sammenhang mit dem Erwerb, der Installation und
partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und dem Betrieb von privaten Anlagen zur Erzeugung von
Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Voraussetzung ist, Strom und Wärme, insbesondere durch erneuerbare
dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung (nicht Lern- Energien wie z. B.
behinderung) oder ihrer körperlichen Behinderung (mindes- – Photovoltaikanlagen,
tens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversiche- – Kleinwindanlagen,
rung) in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)
mit Ihnen leben oder in einem betreuenden Heim unterge- – Wasserkraftanlagen,
bracht sind, – Solarthermie-Anlagen,
26.3.5 – im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- – Wärmepumpenanlagen (Luft-Luft/Luft-Wasser),
sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen – Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen),
Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus-
setzung ist, dass diese – Bioenergie-Anlagen,
– in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) – Blockheizkraftwerken.
mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet Voraussetzung ist:
sind oder – Die Anlage dient der eigenen Energieversorgung
– in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- und/oder der Einspeisung von Strom in das Netz ei-
heim) untergebracht sind. nes Energieversorgungsunternehmens.
– Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Leben- – Sie haben keine Lieferverpflichtung gegenüber dem
spartners. Voraussetzung ist, dass diese Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen
– in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) Abnehmern.
mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet Für Photovoltaik-, Kleinwind- und Wasserkraftanlagen
sind oder ist weitere Voraussetzung:
– in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- – Sie haben die Leistungsart Wohnungs- und Grund-
heim) untergebracht sind. stücks-Rechtsschutz für dieses Objekt bei uns ver-
26.3.6 alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer sichert.
oder berechtigte Mitfahrer der auf Sie oder die nach – Die Anlage ist an dem versicherten selbst bewohn-
Ziffer 26.3.1 bis Ziffer 26.3.5 Mitversicherten zugelassenen ten Ein- oder Zweifamilienhaus oder einer Garage
oder auf diese Personen mit einem Versicherungs- angebracht. Garagen müssen der jeweiligen
kennzeichen bzw. einer Versicherungsplakette für Elektro- Wohneinheit zuzurechnen sein.
kleinstfahrzeuge versehenen Fahrzeuge. Berechtigt ist jede – Ihre Photovoltaik-Anlage erzeugt nicht mehr als
Person, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt 15 kWp Leistung.
oder nutzt.
Die Versicherungssumme für Photovoltaik-, Kleinwind-
26.3.7 Vorsorgeschutz und Wasserkraftanlagen beträgt je Versicherungsfall
Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung ei- 10.000 EUR.
ner Person nach Ziffer 26.3.1 bis Ziffer 26.3.5, besteht Ver- – Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (2.5),
sicherungsschutz für diese Person im Umfang des beste-
henden Vertrags für bis zu einem Jahr weiter. Endet der – Sozialgerichts-Rechtsschutz (2.6),
bestehende Vertrag vor Ablauf dieses Jahres, besteht der – Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.1 und 2.7.2),
Versicherungsschutz längstens bis zum Ende des Vertrags. – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8),
26.4 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- – Straf-Rechtsschutz (2.9),
tungsarten)?
– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10),
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
– Familien- und Erb-Rechtsschutz (2.11),
– Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1),
– Opfer-Rechtsschutz (2.12),
– Arbeits-Rechtsschutz (2.2),
– Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera-
– Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4), tung (2.14),
– im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentü- – Beratungs-Rechtsschutz (2.15).
mer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von
Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern (das be- Zusätzlich erhalten Sie die Serviceleistungen im privaten
deutet, dass für Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Bereich nach Ziffer 30.
Luft kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht 26.5 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten
besteht); für den Fahrer
– für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus per- Wenn wir einen Versicherungsfall im Verkehrsbereich für
sonenbezogenen Versicherungsverträgen, die Ihrer Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen er-
privaten Vorsorge dienen, füllt sein:
[Seite 22]
– Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die soll, ist der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von
vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. Wohnungen und Grundstücken in der Eigenschaft als Ver-
– Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu füh- mieter nach Ziffer 29 für die Dauer von einem Jahr ohne
ren. Wartezeit mitversichert (die Frist beginnt ab dem Datum
des notariellen Vertrags bzw. Erbfalls). Nach Ablauf dieses
– Das Fahrzeug muss zugelassen sein, ein Versicherungs- Jahres endet der Versicherungsschutz. Soll der Vermieter-
kennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für Elekt- Rechtsschutz weiterhin versichert sein, muss dieser einge-
rokleinstfahrzeuge haben oder amtlich registriert sein. schlossen werden.
– Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum be- 27 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
nutzt werden dürfen.
27.1 Versicherte Lebensbereiche
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen
wird? Sie haben Versicherungsschutz
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versi- – als Inhaber für Ihren im Versicherungsschein bezeichne-
cherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. ten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb,
D. h., die Personen haben ohne Verschulden oder höchs- – als Inhaber land- oder forstwirtschaftlicher nicht gewer-
tens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob besteuerpflichtiger Nebenbetriebe mit einem Gesamtjah-
fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kür- resumsatz von weniger als 150.000 EUR,
zen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschul- – für den privaten Bereich,
dens. Grob fahrlässig handelt, wer die allgemein übliche
Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. auch bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr,
und zwar als
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkennt-
nis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungs- – Fahrgast,
schutz bestehen. – Fußgänger,
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen – Radfahrer oder
bestehen: – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem
Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungs-
der Verstoß weder plakette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden
– für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- müssen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
falls ist, dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen
Verkehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis
– noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis- 25 km/h, einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h),
tung ursächlich war.
– für Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (z. B. als
26.6 entfällt Arbeitnehmer, Beamter, Richter),
26.7 Wann können Sie verlangen, dass Ihr Versicherungs- – im Verkehrsbereich als Eigentümer, Halter, Erwerber,
schutz in einen Privat-Rechtsschutz nach Ziffer 25 um- Leasingnehmer/Mieter von Motorfahrzeugen sowie von
gewandelt wird? Anhängern.
Dies ist möglich, wenn seit mindestens sechs Monaten kein Versichert sind folgende Fahrzeuge:
Motorfahrzeug zu Lande, zu Wasser oder in der Luft und
kein Anhänger auf Sie oder die Mitversicherten zugelassen – Pkw, Kombiwagen und Wohnmobile,
beziehungsweise auf Ihren oder auf den Namen der Mitver- – Krafträder und Pedelecs,
sicherten mit einem Versicherungskennzeichen bzw. einer – Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter, Segways),
Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge verse-
hen ist. – land- bzw. forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge und
Wenn nach Ablauf der sechs Monate die Umwandlung in- – privat genutzte Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der
nerhalb von zwei Monaten beantragt wird, erfolgt die Um- Luft.
wandlung zum Ablauf der sechs Monate. Erfolgt die Bean- Für andere Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz
tragung später, erfolgt die Umwandlung des Versicherungs- (z. B. nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzte Lkws).
schutzes erst mit Eingang der entsprechenden Erklärung Als Fahrer sind Sie unabhängig von der Fahrzeugart ver-
bei uns. sichert. Sie sind außerdem als Fahrer fremder Motorfahr-
26.8 Vorsorgeversicherung zeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft versichert.
26.8.1 Ist der Arbeits-Rechtsschutz nach Ziffer 2.2 ausgeschlos- 27.2 Nicht versicherte Lebensbereiche
sen, gilt: Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahrneh-
Nehmen Sie oder eine mitversicherte Person erstmalig eine mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammen-
berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit auf, ist der Arbeits- hang mit einer weiteren, nicht im Versicherungsschein ge-
Rechtsschutz für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit nannten, geplanten oder ausgeübten gewerblichen, freibe-
mitversichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versi- ruflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
cherungsschutz. Soll der Arbeits-Rechtsschutz weiterhin Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
versichert sein, muss Ihr Rechtsschutzvertrag entspre-
chend umgestellt werden. Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden
oder werden sollen, die keine Einkünfte aus Land- oder
26.8.2 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Eigentümer ei- Forstwirtschaft, nichtselbstständiger Tätigkeit (z. B. Löhne
ner selbst bewohnten Wohneinheit im Inland, ist der oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen
und Grundstücken in der Eigenschaft als Eigentümer nach Als selbstständige Tätigkeit in diesem Sinne gilt auch eine
Ziffer 29 für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mit- Tätigkeit, durch die eine einmalige Erwerbsmöglichkeit oder
versichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versiche- fortdauernde Erwerbsquelle geschaffen, genutzt oder auf-
rungsschutz. Soll der Eigentümer-Rechtsschutz weiterhin gegeben wird, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens
versichert sein, muss dieser eingeschlossen werden. unter dem Einsatz von Fremdmitteln. Die rechtliche Interes-
senwahrnehmung im Zusammenhang mit derartigen Tätig-
26.8.3 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Mieter einer keiten ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, und
selbst bewohnten Wohneinheit im Inland, ist der Rechts- zwar auch dann, wenn die selbstständige Tätigkeit oder
schutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Vermögensverwaltung ohne planmäßigen Geschäftsbe-
Grundstücken in der Eigenschaft als Mieter nach Ziffer 29 trieb und nicht berufsmäßig erfolgt.
für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mitversichert.
Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versicherungsschutz. Nicht als landwirtschaftliche Tätigkeit gilt die Zucht, Hal-
Soll der Mieter-Rechtsschutz weiterhin versichert sein, tung, Nutzung oder Veräußerung von Pferden, sofern diese
muss dieser eingeschlossen werden. überwiegend zu sportlichen, turniermäßigen, leistungsbe-
zogenen oder sonstigen gewerblichen Zwecken eingesetzt
26.8.4 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Eigentümer ei- werden. In diesen Fällen liegt eine sonstige selbstständige
ner Wohneinheit im Inland, die vermietet wird oder werden Tätigkeit im Sinne von 27.2 vor.
[Seite 23]
27.3 Mitversicherte Personen 27.3.9 die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie
Mitversichert sind beruflich im versicherten Betrieb tätig sind.
27.3.1 Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartner. 27.3.10 Vorsorgeschutz
Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem Wohnsitz amt- Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung ei-
lich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt sein. ner Person nach Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7, besteht Ver-
Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der sicherungsschutz für diese Person
Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetra- – für den privaten Bereich,
genen Lebenspartner,
– für deren berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit,
27.3.2 die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi-
cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin- – im Verkehrsbereich als Eigentümer, Halter, Erwerber,
der), Leasingnehmer/Mieter und Fahrer von Motorfahrzeugen
sowie von Anhängern.
27.3.3 die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens-
partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und im Umfang des bestehenden Vertrags für bis zu einem Jahr
Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- weiter. Endet der bestehende Vertrag vor Ablauf dieses
und Pflegekinder). Die Mitversicherung von volljährigen Jahres, besteht der Versicherungsschutz längstens bis zum
Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie Ende des Vertrags.
erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit 27.4 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis-
ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhal- tungsarten)?
ten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen – Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1),
Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des
freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, während – Arbeits-Rechtsschutz (2.2),
oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsausbildung – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (2.3),
bleibt der Versicherungsschutz bestehen, für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke,
27.3.4 die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebens- Gebäude oder Gebäudeteile sowie für alle von Ihnen
partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland.
Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Voraussetzung ist, – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den pri-
dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung (nicht Lern- vaten und beruflichen Bereich (2.4),
behinderung) oder ihrer körperlichen Behinderung (mindes-
tens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversiche- – für privat genutzte Motorfahrzeuge zu Wasser oder in
rung) in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und
mit Ihnen leben oder in einem betreuenden Heim unterge- Sachenrecht;
bracht sind, – abweichend von Ziffer 3.9 haben Sie Versicherungs-
27.3.5 – im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in
sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Deutschland durch einen in Deutschland zugelasse-
Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- nen Rechtsanwalt, wenn der Gesamtbetrag der Kapi-
setzung ist, dass diese talanlage 25.000 EUR nicht übersteigt. Wird die Kapi-
talanlage mit mehreren Teilbeträgen vorgenommen,
– in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) werden diese für die Bestimmung der Anlagesumme
mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet zusammengezählt. Unter dieser Voraussetzung über-
sind oder nehmen wir die Kosten bis zu einer Versicherungs-
– in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- summe von 10.000 EUR. Ist der Gesamtbetrag der
heim) untergebracht sind. Kapitalanlage größer als 25.000 EUR, besteht kein
– Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
partners. Voraussetzung ist, dass diese – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zu-
– in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) sammenhang mit dem Erwerb, der Installation und
mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet dem Betrieb von privaten Anlagen zur Erzeugung von
sind oder Strom und Wärme, insbesondere durch erneuerbare
Energien wie z. B.
– in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten-
heim) untergebracht sind. – Photovoltaikanlagen,
27.3.6 die im Versicherungsschein genannten Mitinhaber, deren – Kleinwindanlagen,
eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein ge- – Wasserkraftanlagen,
nannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Per- – Solarthermie-Anlagen,
sonen entsprechend Ziffer 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4.
– Wärmepumpenanlagen (Luft-Luft/Luft-Wasser),
Voraussetzung ist, dass die Mitinhaber in Ihrem Betrieb tä-
tig und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sind. – Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen),
27.3.7 die im Versicherungsschein genannten Altenteiler, deren – Bioenergie-Anlagen,
eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein ge- – Blockheizkraftwerken.
nannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Per- Voraussetzung ist:
sonen entsprechend Ziffer 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4.
– Die Anlage dient der eigenen Energieversorgung
Voraussetzung ist, dass die Altenteiler in Ihrem Betrieb oder und/oder der Einspeisung von Strom in das Netz ei-
in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sind. nes Energieversorgungsunternehmens.
27.3.8 alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer – Sie haben keine Lieferverpflichtung gegenüber dem
der auf Sie oder die nach Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7 Mit- Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen
versicherten zugelassenen oder auf diese Personen mit ei- Abnehmern.
nem Versicherungskennzeichen bzw. einer Versicherungs-
plakette für Elektrokleinstfahrzeuge versehenen Fahr- Für Photovoltaik-, Kleinwind- und Wasserkraftanlagen
zeuge. Berechtigt ist jede Person, die das Fahrzeug mit Ih- ist weitere Voraussetzung:
rem Einverständnis führt oder nutzt. – Die Anlage ist an dem versicherten selbst bewohn-
ten Ein- oder Zweifamilienhaus oder einer Garage
[Seite 24]
angebracht. Garagen müssen der jeweiligen – noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis-
Wohneinheit zuzurechnen sein. tung ursächlich war.
– Ihre Photovoltaik-Anlage erzeugt nicht mehr als 27.6 Vorsorgeversicherung
15 kWp Leistung. 27.6.1 Werden Sie oder eine nach Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7
Die Versicherungssumme für Photovoltaik-, Kleinwind- mitversicherte Person Eigentümer einer selbst bewohnten
und Wasserkraftanlagen beträgt je Versicherungsfall Wohneinheit im Inland, ist der Rechtsschutz für Eigentümer
10.000 EUR. und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in der Ei-
– abweichend von Ziffer 2.4 besteht Versicherungs- genschaft als Eigentümer nach Ziffer 29 für die Dauer von
schutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem einem Jahr ohne Wartezeit mitversichert. Nach Ablauf die-
Verkauf von Pferden nur bis zu einem Streitwert von ses Jahres endet der Versicherungsschutz. Soll der Eigen-
maximal 15.000 EUR je Versicherungsfall. Übersteigt tümer-Rechtsschutz weiterhin versichert sein, muss dieser
der Streitwert diese Grenze, besteht kein Versiche- eingeschlossen werden.
rungsschutz, auch nicht anteilig. 27.6.2 Werden Sie oder eine nach Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7
– Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (2.5), mitversicherte Person Mieter einer selbst bewohnten
Wohneinheit im Inland, ist der Rechtsschutz für Eigentümer
– Sozialgerichts-Rechtsschutz (2.6), und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in der Ei-
– Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7), genschaft als Mieter nach Ziffer 29 für die Dauer von einem
abweichend von Ziffer 2.7.3 übernehmen wir die Kosten Jahr ohne Wartezeit mitversichert. Nach Ablauf dieses Jah-
bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 EUR für res endet der Versicherungsschutz. Soll der Mieter-Rechts-
die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in schutz weiterhin versichert sein, muss dieser eingeschlos-
Angelegenheiten wegen der Kürzung von Betriebsprä- sen werden.
mien (Cross-Compliance-Sanktion). 27.6.3 Werden Sie oder eine nach Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7
– Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8), mitversicherte Person Eigentümer einer Wohneinheit im In-
land, die vermietet wird oder werden soll, ist der Rechts-
– Straf-Rechtsschutz (2.9), schutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und
– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), Grundstücken in der Eigenschaft als Vermieter nach Ziffer
– Familien- und Erb-Rechtsschutz (2.11), 29 für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mitversi-
chert (die Frist beginnt ab dem Datum des notariellen Ver-
– Opfer-Rechtsschutz (2.12), trags bzw. Erbfalls). Nach Ablauf dieses Jahres endet der
– Daten-Rechtsschutz (2.13), Versicherungsschutz. Soll der Vermieter-Rechtsschutz wei-
– Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- terhin versichert sein, muss dieser eingeschlossen werden.
tung (2.14), 28 Rechtsschutz-Kombination für Selbstständige, Gewer-
– Beratungs-Rechtsschutz (2.15), betreibende und freiberuflich Tätige
– Erweiterter Straf-Rechtsschutz für den privaten und be- 28.1 Versicherte Lebensbereiche
ruflichen Bereich als Arbeitnehmer nach den Besonderen Sie oder die im Versicherungsschein genannte Person ha-
Bedingungen. ben Versicherungsschutz
Ausnahme: – für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche,
Der Erweiterte Straf-Rechtsschutz gilt nicht für die von freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
Ihnen beschäftigten Mitarbeiter nach Ziffer 27.3.9. – für den privaten Bereich sowie für eine berufliche, nicht-
Zusätzlich erhalten Sie die Serviceleistungen im privaten selbstständige Tätigkeit (z. B. als Arbeitnehmer, Beam-
Bereich nach Ziffer 30. ter, Richter),
27.5 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten Versicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am
für den Fahrer öffentlichen Straßenverkehr, und zwar als
Wenn wir einen Versicherungsfall im Verkehrsbereich für – Fahrgast,
Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen er- – Fußgänger,
füllt sein: – Radfahrer oder
– Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem
vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungs-
– Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu füh- plakette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden
ren. müssen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
– Das Fahrzeug muss zugelassen sein, ein Versicherungs- ist, dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen
kennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für Elekt- Verkehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis
rokleinstfahrzeuge haben oder amtlich registriert sein. 25 km/h, einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h),
– Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum be- – im Verkehrsbereich als Eigentümer, Halter, Erwerber,
nutzt werden dürfen. Leasingnehmer/Mieter und Fahrer von Motorfahrzeugen
zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie von Anhä-
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen ngern (hierzu gehören auch S-Pedelecs und Elektro-
wird? kleinstfahrzeuge wie z. B. E-Scooter, Segways).
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versi- Sie sind außerdem als Fahrer fremder Motorfahrzeuge
cherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. zu Lande, zu Wasser oder in der Luft versichert.
D. h., die Personen haben ohne Verschulden oder höchs-
tens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob 28.2 Nicht versicherte Lebensbereiche
fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kür- Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahrneh-
zen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschul- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammen-
dens. Grob fahrlässig handelt, wer die allgemein übliche hang mit einer weiteren, nicht im Versicherungsschein ge-
Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. nannten, geplanten oder ausgeübten gewerblichen, freibe-
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkennt- ruflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
nis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungs- Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
schutz bestehen. Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbst-
bestehen: ständiger Tätigkeit (z. B. Löhne oder Gehälter) oder Ein-
Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass künfte aus Rente sind.
der Verstoß weder Als selbstständige Tätigkeit in diesem Sinne gilt auch eine
– für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- Tätigkeit, durch die eine einmalige Erwerbsmöglichkeit oder
falls fortdauernde Erwerbsquelle geschaffen, genutzt oder auf-
gegeben wird, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens
[Seite 25]
unter dem Einsatz von Fremdmitteln. Die rechtliche Interes- 28.3.8 Vorsorgeschutz
senwahrnehmung im Zusammenhang mit derartigen Tätig- Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung ei-
keiten ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, und ner Person nach Ziffer 28.3.1 bis Ziffer 28.3.5, besteht Ver-
zwar auch dann, wenn die selbstständige Tätigkeit oder sicherungsschutz für diese Person
Vermögensverwaltung ohne planmäßigen Geschäftsbe-
trieb und nicht berufsmäßig erfolgt. – für den privaten Bereich,
28.3 Mitversicherte Personen – für deren berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit,
Mitversichert sind – im Verkehrsbereich als Eigentümer, Halter, Erwerber,
Leasingnehmer/Mieter und Fahrer von Motorfahrzeugen
28.3.1 Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartner. zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie von Anhän-
Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem Wohnsitz amt- gern.
lich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt sein.
Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der im Umfang des bestehenden Vertrags für bis zu einem Jahr
Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetra- weiter. Endet der bestehende Vertrag vor Ablauf dieses
genen Lebenspartner, Jahres, besteht der Versicherungsschutz längstens bis zum
Ende des Vertrags.
28.3.2 die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi-
cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin- 28.4 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis-
der), tungsarten)?
28.3.3 die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens- Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und – Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1),
Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- – Arbeits-Rechtsschutz (2.2),
und Pflegekinder). Die Mitversicherung von volljährigen
Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (2.3),
erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit für im Versicherungsschein bezeichnete selbst genutzte
ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhal- Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.
ten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4),
Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen – für den privaten Bereich;
Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des
freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, während – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus
oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsausbildung personenbezogenen Versicherungsverträgen, die
bleibt der Versicherungsschutz bestehen, Ihrer privaten Vorsorge dienen;
28.3.4 die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebens- – abweichend von Ziffer 3.9 haben Sie Versiche-
partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und rungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Inte-
Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Voraussetzung ist, ressen in Deutschland durch einen in Deutschland
dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung (nicht Lern- zugelassenen Rechtsanwalt, wenn der Gesamtbe-
behinderung) oder ihrer körperlichen Behinderung (mindes- trag der Kapitalanlage 25.000 EUR nicht übersteigt.
tens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversiche- Wird die Kapitalanlage mit mehreren Teilbeträgen
rung) in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) vorgenommen, werden diese für die Bestimmung
mit Ihnen leben oder in einem betreuenden Heim unterge- der Anlagesumme zusammengezählt. Unter dieser
bracht sind, Voraussetzung übernehmen wir die Kosten bis zu
einer Versicherungssumme von 10.000 EUR. Ist der
28.3.5 – im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- Gesamtbetrag der Kapitalanlage größer als
sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen 25.000 EUR, besteht kein Versicherungsschutz,
Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- auch nicht anteilig;
setzung ist, dass diese
– für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zu-
– in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) sammenhang mit dem Erwerb, der Installation und
mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet dem Betrieb von privaten Anlagen zur Erzeugung von
sind oder Strom und Wärme, insbesondere durch erneuerbare
– in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- Energien wie z. B.
heim) untergebracht sind. – Photovoltaikanlagen,
– Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- – Kleinwindanlagen,
partners. Voraussetzung ist, dass diese
– Wasserkraftanlagen,
– in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)
mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet – Solarthermie-Anlagen,
sind oder – Wärmepumpenanlagen (Luft-Luft/Luft-Wasser),
– in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- – Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen),
heim) untergebracht sind. – Bioenergie-Anlagen,
28.3.6 alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer – Blockheizkraftwerken.
oder berechtigte Mitfahrer der auf Sie oder die nach Zif-
fer 28.3.1 bis Ziffer 28.3.5 Mitversicherten zugelassenen Voraussetzung ist:
oder auf diese Personen mit einem Versicherungskennzei- – Die Anlage dient der eigenen Energieversorgung
chen bzw. einer Versicherungsplakette für Elektrokleinst- und/oder der Einspeisung von Strom in das Netz ei-
fahrzeuge versehenen Fahrzeuge. Berechtigt ist jede Per- nes Energieversorgungsunternehmens.
son, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder – Sie haben keine Lieferverpflichtung gegenüber dem
nutzt. Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen
28.3.7 die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie Abnehmern.
beruflich im versicherten Betrieb tätig und in Ausübung die- Für Photovoltaik-, Kleinwind- und Wasserkraftanlagen
ser Tätigkeit betroffen sind. ist weitere Voraussetzung:
– Sie haben die Leistungsart Wohnungs- und Grund-
stücks-Rechtsschutz für dieses Objekt bei uns ver-
sichert.
[Seite 26]
– Die Anlage ist an dem versicherten selbst bewohn- – Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu füh-
ten Ein- oder Zweifamilienhaus oder einer Garage ren.
angebracht. Garagen müssen der jeweiligen – Das Fahrzeug muss zugelassen sein, ein Versicherungs-
Wohneinheit zuzurechnen sein. kennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für Elekt-
– Ihre Photovoltaik-Anlage erzeugt nicht mehr als rokleinstfahrzeuge haben oder amtlich registriert sein.
15 kWp Leistung. – Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum be-
Die Versicherungssumme für Photovoltaik-, Kleinwind- nutzt werden dürfen.
und Wasserkraftanlagen beträgt je Versicherungsfall Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen
10.000 EUR. wird?
– für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten; Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versi-
– im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentü- cherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten.
mer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von D. h., die Personen haben ohne Verschulden oder höchs-
zulassungspflichtigen Motorfahrzeugen zu Lande so- tens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob
wie Anhängern (das bedeutet, dass für Motorfahr- fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kür-
zeuge zu Wasser oder in der Luft kein Rechtsschutz zen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschul-
im Vertrags- und Sachenrecht besteht); dens. Grob fahrlässig handelt, wer die allgemein übliche
Für Betriebe des Kraftfahrzeughandels und -hand- Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.
werks sowie Tankstellen besteht kein Versicherungs- Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkennt-
schutz für Motorfahrzeuge sowie Anhänger (ein- nis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungs-
schließlich Wohnwagen), die keine dauerhafte Zulas- schutz bestehen.
sung zum öffentlichen Straßenverkehr besitzen, insbe- Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen
sondere Fahrzeuge mit roten Kennzeichen oder Kurz- bestehen:
zeitkennzeichen.
Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass
Das bedeutet, es besteht kein Versicherungsschutz im der Verstoß weder
Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen, freiberuflichen
oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. – für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs-
falls
Ausnahme:
– noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis-
Sie sind als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingneh- tung ursächlich war.
mer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern
betroffen. 28.8 Besonderheit bei Betriebs- bzw. Berufsaufgabe oder
Tod
– Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (2.5),
Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Betriebs- bzw. Be-
– Sozialgerichts-Rechtsschutz (2.6), rufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Ver-
– Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7), sicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die
– Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8), – innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versi-
– Straf-Rechtsschutz (2.9), cherungsvertrags eintreten und
– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), – in Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein ge-
nannten Tätigkeit stehen.
– Familien- und Erb-Rechtsschutz (2.11),
28.9 Vorsorgeversicherung
– Opfer-Rechtsschutz (2.12),
28.9.1 Werden Sie oder eine nach Ziffer 28.3.1 bis Ziffer 28.3.5
– Daten-Rechtsschutz (2.13), mitversicherte Person Eigentümer einer selbst bewohnten
– Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- Wohneinheit im Inland, ist der Rechtsschutz für Eigentümer
tung (2.14), und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in der Ei-
– Beratungs-Rechtsschutz (2.15), genschaft als Eigentümer nach Ziffer 29 für die Dauer von
einem Jahr ohne Wartezeit mitversichert. Nach Ablauf die-
– Erweiterter Straf-Rechtsschutz für den privaten und be- ses Jahres endet der Versicherungsschutz. Soll der Eigen-
ruflichen Bereich als Arbeitnehmer nach den Besonderen tümer-Rechtsschutz weiterhin versichert sein, muss dieser
Bedingungen. eingeschlossen werden.
Ausnahme: 28.9.2 Werden Sie oder eine nach Ziffer 28.3.1 bis Ziffer 28.3.5
Der Erweiterte Straf-Rechtsschutz gilt nicht für die von mitversicherte Person Mieter einer selbst bewohnten
Ihnen beschäftigten Mitarbeiter nach Ziffer 28.3.7. Wohneinheit im Inland, ist der Rechtsschutz für Eigentümer
Zusätzlich erhalten Sie die Serviceleistungen im privaten und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in der Ei-
Bereich nach Ziffer 30. genschaft als Mieter nach Ziffer 29 für die Dauer von einem
Jahr ohne Wartezeit mitversichert. Nach Ablauf dieses Jah-
28.5 Ausschluss Wohnungs- und Grundstücks-Rechts- res endet der Versicherungsschutz. Soll der Mieter-Rechts-
schutz schutz weiterhin versichert sein, muss dieser eingeschlos-
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz kann aus- sen werden.
geschlossen werden. 28.9.3 Werden Sie oder eine nach Ziffer 28.3.1 bis Ziffer 28.3.5
28.6 Ausschluss privater Rechtsschutz mitversicherte Person Eigentümer einer Wohneinheit im In-
Bei Ausschluss des privaten Rechtsschutzes besteht kein land, die vermietet wird oder werden soll, ist der Rechts-
Versicherungsschutz schutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und
Grundstücken in der Eigenschaft als Vermieter nach Zif-
– für den privaten Bereich sowie für eine berufliche, nicht- fer 29 für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mitver-
selbstständige Tätigkeit (z. B. als Arbeitnehmer, Beam- sichert (die Frist beginnt ab dem Datum des notariellen Ver-
ter, Richter), trags bzw. Erbfalls). Nach Ablauf dieses Jahres endet der
– für den privaten Verkehrsbereich, Versicherungsschutz. Soll der Vermieter-Rechtsschutz wei-
– für die Mitversicherung der in Ziffer 28.3.1 bis Zif- terhin versichert sein, muss dieser eingeschlossen werden.
fer 28.3.5 genannten Personen, 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnun-
– für Serviceleistungen im privaten Bereich nach Ziffer 30. gen und Grundstücken
28.7 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten 29.1 Versicherte Bereiche
für den Fahrer Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke,
Wenn wir einen Versicherungsfall im Verkehrsbereich für Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften
Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen er- nutzen:
füllt sein: – als Eigentümer,
– Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die – als Vermieter,
vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
[Seite 27]
– als Verpächter, eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsver-
– als Mieter, trags eintreten.
– als Pächter, Serviceleistungen
– als sonstiger Nutzungsberechtigter. Sie benötigen bei der Regelung Ihrer rechtlichen Belange Unterstüt-
Die Eigenschaften und das Grundstück, Gebäude oder Ge- zung? Wir helfen Ihnen dabei mit zahlreichen Serviceleistungen. Da-
bäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben mit können Sie Rechtsstreitigkeiten vorbeugen:
sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Für den schnellen und einfachen Zugang zu den Serviceleistungen
Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen. stellen wir Ihnen eine Rechtsschutz-Service-Telefonnummer zur
29.2 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- Verfügung. Hier vermitteln wir Ihnen einen Rechtsanwalt, der Sie in
tungsarten)? nachfolgenden Angelegenheiten unterstützt.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: Besonderheiten:
– Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (2.3), – Diese Leistungen erhalten Sie auch, wenn kein Versicherungsfall
nach Ziffer 4.2 vorliegt.
– Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (2.5),
– Eine Wartezeit besteht nicht.
– abweichend von Ziffer 3.12 haben Sie Versicherungs-
schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im – Auf die Selbstbeteiligung verzichten wir in diesen Fällen.
Zusammenhang mit Anlieger- und Erschließungsab- – Durch die Inanspruchnahme dieser Leistungen entsteht kein Kün-
gaben; digungsrecht nach Ziffer 13.2.
– Daten-Rechtsschutz (2.13), 30 Serviceleistungen im privaten Bereich
– Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- 30.1 Vorsorgeverfügungen
tung (2.14).
Wenn Sie bei der Erstellung oder Änderung einer
29.3 Vorsorgeversicherung
– Vorsorgevollmacht,
29.3.1 Werden Sie Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnein-
heit im Inland, ist der Rechtsschutz für Eigentümer und Mie- – Betreuungsverfügung oder
ter von Wohnungen und Grundstücken in der Eigenschaft – Patientenverfügung
als Eigentümer für die Dauer von einem Jahr ohne Warte- juristische Hilfe benötigen, vermitteln wir Ihnen einen
zeit mitversichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der Rechtsanwalt und übernehmen dessen Kosten.
Versicherungsschutz. Soll der Eigentümer-Rechtsschutz
weiterhin versichert sein, muss dieser eingeschlossen wer- Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis-
den. tung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Insgesamt übernehmen wir hierfür bis zu 250 EUR je Ka-
29.3.2 Werden Sie Mieter einer selbst bewohnten Wohneinheit im lenderjahr.
Inland, ist der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von
Wohnungen und Grundstücken in der Eigenschaft als Mie- 30.2 Nachlassregelungen
ter für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mitversi- Wenn Sie bei der Erstellung oder Änderung Ihres Testa-
chert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versicherungs- ments juristische Hilfe benötigen, vermitteln wir Ihnen ei-
schutz. Soll der Mieter-Rechtsschutz weiterhin versichert nen Rechtsanwalt und übernehmen dessen Kosten.
sein, muss dieser eingeschlossen werden. Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis-
29.3.3 Werden Sie Eigentümer einer Wohneinheit im Inland, die tung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
vermietet wird oder werden soll, ist der Rechtsschutz für Ei- Insgesamt übernehmen wir hierfür bis zu 250 EUR je Ka-
gentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in lenderjahr.
der Eigenschaft als Vermieter für die Dauer von einem Jahr 30.3 Energie-Erstberatung
ohne Wartezeit mitversichert (die Frist beginnt ab dem Da-
tum des notariellen Vertrags bzw. Erbfalls). Nach Ablauf Wenn Sie sich im Rahmen einer energetischen Sanierung
dieses Jahres endet der Versicherungsschutz. Soll der Ver- Ihrer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude oder
mieter-Rechtsschutz weiterhin versichert sein, muss dieser Gebäudeteile zu
eingeschlossen werden. – staatlichen Fördermöglichkeiten,
29.4 Besonderheit bei Gründung gemeinsamer Hausstand – KfW-, BAFA-Antragsverfahren,
Sie gründen mit Ihrem ehelichen oder sonstigen Lebens- – möglichen Unterstützungsleistungen eines Energiebera-
partner einen eigenen Hausstand und dessen Mietverhält- ters und den entstehenden Kosten
nis endet deswegen? Dann besteht Versicherungsschutz telefonisch beraten lassen wollen, vermitteln wir Ihnen ei-
auch für Versicherungsfälle, die innerhalb eines Jahres nen durch die BAFA zertifizierten Energieberater und über-
nach Beendigung des Mietverhältnisses eintreten. Der nehmen dessen Beratungskosten.
sonstige Lebenspartner muss an Ihrem Wohnsitz amtlich
gemeldet oder im Versicherungsschein genannt sein. Wei- Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis-
tere Voraussetzung ist, dass der alte Wohnsitz bei einem tung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Vorversicherer bis zum Ende des Mietverhältnisses versi- 30.4 Musterverträge
chert war. Wir stellen Ihnen kostenfrei eine Auswahl an Musterverträ-
29.5 Ist Rechtsschutz in der Eigenschaft als Vermieter ver- gen aus dem privaten Lebensbereich zum Download in un-
sichert, gilt zusätzlich: serem Kundenportal zur Verfügung (z. B. zum Arbeits-,
Besonderheiten bei Beendigung des Vertrags Miet- und Verkehrsrecht).
Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Wegfall des Risikos
(z. B. Verkauf der vermieteten Wohnung), besteht Versi-
cherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die innerhalb
[Seite 28]
Besondere Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten – sofern ausdrücklich vereinbart – zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen Rechtsschutz-
versicherung KomfortSchutz (ARB Komfort 2025). Mit Beendigung des Hauptvertrags erlischt auch der Versicherungsschutz für vereinbarte
Besondere Bedingungen.
Besondere Bedingungen Erweiterter Straf-Rechtsschutz Wird in demselben Ermittlungsverfahren gegen mehrere Ver-
1 Sofern vereinbart haben Sie Versicherungsschutz für den pri- sicherte ermittelt oder werden mehrere Versicherte zur Zeu-
vaten Bereich und für die Ausübung ehrenamtlicher und nicht- genaussage aufgefordert, handelt es sich um denselben und
selbstständiger Tätigkeiten als Arbeitnehmer. nicht um jeweils einen neuen Versicherungsfall.
Nicht versichert sind Sie als gesetzlicher Vertreter einer juris- 6 Leistungsumfang
tischen Person (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand Wir übernehmen die Kosten der vom Rechtsschutz umfassten
einer AG). Sind Sie als gesetzlicher Vertreter einer juristi- Verfahren nach Ziffer 5 ARB. In Verfahren außerhalb Europas
schen Person aber unentgeltlich tätig (z. B. Vorstand eines tragen wir die Kosten bis zu dem Betrag, der entstünde, wenn
Vereins), besteht Versicherungsschutz. Steuerfreie Auf- die Verfahren in Deutschland stattfänden.
wandsentschädigungen gelten nicht als Entgelt. Darüber hinaus übernehmen wir
2 Der Versicherungsschutz umfasst den Straf-Rechtsschutz für 6.1 Reisekosten Ihres Rechtsanwalts für notwendige Reisen zum
Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfes zuständigen Gericht. Dies gilt auch für notwendige Reisen
2.1 eines Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige zum Sitz der Ermittlungsbehörde. Diese Kosten übernehmen
Begehung strafbar ist; wir bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen
2.2 eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens, soweit Sie Rechtsanwälten geltenden Sätze;
selbst betroffen sind oder der Rechtsschutzgewährung für 6.2 die angemessenen Kosten der von Ihnen in Auftrag gegebe-
eine mitversicherte Person vorab zustimmen. nen Sachverständigengutachten, die für Ihre Verteidigung er-
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich forderlich sind, soweit wir uns zu deren Übernahme schriftlich
begangen haben, müssen Sie uns die Kosten erstatten, die einverstanden erklärt haben;
wir für Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätz- 6.3 die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Neben-
lichen Verhaltens übernommen haben. kläger tätigen Rechtsanwaltes, soweit Sie durch deren Über-
Dies gilt nicht, wenn das Verfahren durch rechtskräftigen nahme eine Einstellung des gegen Sie anhängigen Strafver-
Strafbefehl abgeschlossen wird. fahrens erreicht haben, obwohl ein hinreichender Tatverdacht
fortbestand.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Ver-
brechen vorgeworfen wird. Ein Verbrechen ist eine Straftat, 6.4 Die Kosten übernehmen wir bis zu einer Versicherungs-
die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr summe von 500.000 EUR je Versicherungsfall.
bedroht ist. Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Besondere Bedingungen Rechtsschutz für Alleinstehende und
Vorwurfs noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an. Alleinerziehende
3 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Abweichend von Ziffer 25.3.1 und Ziffer 26.3.1 ARB besteht kein
3.1 Verwaltungs-Rechtsschutz Versicherungsschutz für Ehe- oder Lebenspartner. Wenn Sie heira-
eine verwaltungsrechtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes, ten, ist Ihr Ehepartner von diesem Zeitpunkt an für die Dauer von
welche dazu dient, Ihre Verteidigung in eingeleiteten Strafver- einem Jahr mitversichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der Ver-
fahren, die vom Versicherungsschutz erfasst werden, zu un- sicherungsschutz. Soll Ihr Ehepartner weiterhin versichert sein,
terstützen; muss Ihr Rechtsschutzvertrag in einen Vertrag für Paare und Fami-
lien umgestellt werden.
3.2 Beistandsleistung
die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt bei der Ver- Besondere Bedingungen Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsge-
nehmung einer versicherten Person als Zeuge, wenn diese schäfte
Person die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss 1 Sofern vereinbart haben Sie Versicherungsschutz für die ge-
(Zeugenbeistand). richtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen im nachfol-
3.3. Aktiver Straf-Rechtsschutz gend beschriebenen Umfang.
Versicherungsschutz besteht für die Erstattung einer Strafan- Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus schuld-
zeige, wenn Sie oder eine mitversicherte Person Opfer einer rechtlichen Verträgen, die in ursächlichem Zusammenhang
Straftat geworden sind. Wir tragen die Kosten eines für Sie stehen mit Ihren:
tätigen Rechtsanwaltes für die Erstattung einer Strafanzeige 1.1 Betriebs- und Büroräumen und deren Einrichtungen, ein-
bei den Strafbehörden bis 250 EUR. schließlich der Verträge über die Versorgung dieser Räume
4 Versicherungsschutz besteht nicht für Ihre Verteidigung ge- mit Strom, Gas, Wasser oder Wärme (sog. Bürohilfsge-
gen den Vorwurf schäfte);
4.1 der ausschließlichen Verletzung einer verkehrsrechtlichen 1.2 Versicherungsverträgen, soweit diese Ihre versicherte selbst-
Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes als ständige Tätigkeit betreffen;
Führer eines Motorfahrzeuges; 1.3 Eingekauften Dienstleistungen, soweit folgende Leistungen
4.2 einer Steuerstraftat, wenn das Ermittlungsverfahren durch betroffen sind:
eine Selbstanzeige ausgelöst wird; – Telekommunikationsdienstleistungen,
4.3 eine Vorschrift des Kartellrechts verletzt zu haben oder eine – Werbedienstleistungen,
Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschrift, welche in unmit- – ordnungsgemäße Aktenentsorgung,
telbarem Zusammenhang mit Kartellverfahren verfolgt wird.
– Catering,
5 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz
– Messe- und Eventmanagement,
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Ver-
sicherungsfall eingetreten ist. Diesen Anspruch haben Sie – Objektbewachungen,
aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versi- – Gebäudereinigung.
cherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist. Voraussetzung ist, dass diese Verträge als Dienstleistung für
Der Versicherungsfall ist Ihr versichertes Unternehmen eingekauft und ausschließlich
5.1 in Strafverfahren mit der Einleitung eines Ermittlungsverfah- selbst genutzt werden und nicht die Kernleistung Ihres Unter-
rens gegen Sie eingetreten. Dieses gilt als eingeleitet, wenn nehmens betreffen.
es bei der zuständigen Behörde als solches verfügt ist; Beispiel:
5.2 für den Zeugenbeistand mit der mündlichen oder schriftlichen Sie betreiben eine Werbeagentur. Verträge aus Werbedienst-
Aufforderung an Sie zur Zeugenaussage eingetreten. leistungen sind in diesem Fall nicht versichert.
[Seite 29]
1.4 Investitionsgüter, soweit es sich um Kauf-, Leasing-, War- Besondere Bedingungen Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
tungs- und Reparaturverträge von ausschließlich selbst ge- 1 Sofern vereinbart haben Sie Versicherungsschutz für die ge-
nutzten richtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen
– Werkzeugen, 1.1 aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit Ihrer
– Produktionsmaschinen, bezeichneten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen
– technischen Anlagen, sowie selbstständigen Tätigkeit;
– Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen, 1.2 aus Versicherungsverträgen, soweit diese in unmittelbarem
Zusammenhang mit Ihrer versicherten gewerblichen, freibe-
– nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen (selbstfahrende ruflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit stehen.
Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Flug-Droh-
nen als Arbeitsmittel) 2 Kein Rechtsschutz besteht über die Ausschlüsse von Zif-
fer 3 ARB hinaus für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
sowie deren dazugehörigen Software, handelt.
2.1 aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechtes;
2 Bonitätsprüfungen
2.2 aus Miet-, Pacht-, Leasing- und sonstigen Nutzungsverhält-
Wir sorgen auf Wunsch auch für Bonitätsprüfungen möglicher nissen, sowie aus der Anschaffung, Veräußerung, Finanzie-
zukünftiger Vertragspartner. Sie können diese Prüfung einho- rung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben
len, wenn Sie ein Vertragsverhältnis anbahnen, maximal drei oder Teilen hiervon.
Mal je Kalenderjahr. Auf die Selbstbeteiligung verzichten wir
in diesen Fällen. Ziffer 13.2 ARB gilt nicht. 2.3 in ursächlichem Zusammenhang mit einer Büro-, Praxisge-
meinschaft, Sozietät oder Gesellschaft, auch nach deren Be-
3 Kein Rechtsschutz besteht über die Ausschlüsse von Zif- endigung.
fer 3 ARB hinaus für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
3 Mit Beendigung der Versicherungsform nach Ziffer 24 oder
3.1 aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechtes; Ziffer 28 ARB endet gleichzeitig auch der Allgemeine Ver-
3.2 aus Miet-, Pacht-, Leasing- und sonstigen Nutzungsverhält- trags-Rechtsschutz.
nissen, sowie aus der Anschaffung, Veräußerung, Finanzie- 4 Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von drei Mona-
rung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben ten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit). Ziffer 4 ARB gilt
oder Teilen hiervon; entsprechend.
3.3 außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 6.1 ARB. Besondere Bedingungen Sofort-Schutz
4 Versicherungssummen 1 Anwendung
In Fällen nach den Ziffern 1.1 und 1.2 übernehmen wir die Besteht für Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das
Kosten bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 EUR im Rahmen dieses Vertrags versicherte Risiko bereits Versi-
je Versicherungsfall. In Fällen nach 1.3 und 1.4 übernehmen cherungsschutz bei einem anderen Versicherer (Vorversiche-
wir die Kosten bis zu einer Versicherungssumme von rer), findet der nachfolgend beschriebene Sofort-Schutz An-
10.000 EUR je Versicherungsfall. wendung.
5 Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von drei Mona- 2 Wesen
ten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit). Ziffer 4 ARB gilt
entsprechend. Der Vertrag des Vorversicherers geht dem bei uns bestehen-
den Vertrag im Falle eines Schadenereignisses grundsätzlich
Ausnahme: vor. Hierbei gilt folgendes vereinbart:
In den Fällen nach Ziffer 1.2 besteht Versicherungsschutz erst 2.1 Die Leistung aus dem Sofort-Schutz berechnet sich nach den
nach Ablauf von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn Bedingungen und Vereinbarungen dieses Vertrags abzüglich
(Wartezeit). einer Leistung des Vorversicherers.
Besondere Bedingungen Rechtsschutz im Berufs-Vertrags- 2.2 Der Versicherungsschutz im Rahmen des Sofort-Schutzes
recht für Heilberufe bezieht sich nur auf den Teil des Schadens, der vom Versi-
1 Sofern vereinbart haben Sie Versicherungsschutz für die ge- cherungsumfang der bereits bestehenden Versicherung nicht
richtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen erfasst wird und/oder diesen der Höhe nach übersteigt.
1.1 aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit Ihrer 2.3 Eine beim Vorversicherer bestehende Selbstbeteiligung wird
bezeichneten freiberuflichen Tätigkeit; nicht vom Sofort-Schutz erfasst.
1.2 aus Versicherungsverträgen, soweit diese in unmittelbarem 2.4 Eine Aufhebung der bestehenden Vorversicherung oder eine
Zusammenhang mit Ihrer versicherten freiberuflichen Tätig- Minderung ihres Leistungsumfanges nach Beantragung die-
keit stehen. ses Vertrags bewirkt vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4
keine Erhöhung des Sofort-Schutzes dieses Vertrags.
2 Kein Rechtsschutz besteht über die Ausschlüsse von Zif-
fer 3 ARB hinaus für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 2.5 Eine Leistung im Rahmen des Sofort-Schutzes kann insoweit
nicht beansprucht werden, als der Vorversicherer wegen
2.1 aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechtes; Pflicht- (z. B. Beitragsverzug) bzw. Obliegenheitsverletzun-
2.2 aus Miet-, Pacht-, Leasing- und sonstigen Nutzungsverhält- gen von der Verpflichtung zur Leistung frei ist.
nissen, sowie aus der Anschaffung, Veräußerung, Finanzie- 3 Obliegenheiten
rung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben
oder Teilen hiervon. Sie sind verpflichtet, auf Anforderung alle Unterlagen und
Nachträge zur bestehenden Vorversicherung einzureichen.
2.3 in ursächlichem Zusammenhang mit einer Büro-, Praxisge-
meinschaft, Sozietät oder Gesellschaft, auch nach deren Be- Dazu gehören im Versicherungsfall auch die Schadenabrech-
endigung (z. B. Mitglieder einer Praxisgemeinschaft unterei- nungen des Vorversicherers.
nander). Änderungen der Vorversicherung, die nach der Beantragung
3 Die Kosten übernehmen wir bis zu einer Versicherungs- dieses Vertrags vorgenommen werden, sind uns unverzüglich
summe von 500.000 EUR je Versicherungsfall. anzuzeigen.
4 Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von drei Mona- 4 Ende
ten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit). Ziffer 4 ARB gilt Der Sofort-Schutz endet vereinbarungsgemäß zum nächst-
entsprechend. möglichen Ablauf des Vorvertrags, spätestens jedoch nach
Ablauf von drei Jahren ab Beginn dieses Vertrags.
[Seite 30]
Wird die Vorversicherung vor dem für das Ende des Sofort- Mit Ende des Sofort-Schutzes beginnt der vereinbarte Versi-
Schutzes vereinbarten Zeitpunkt beendet, ist dies uns unver- cherungsschutz.
züglich anzuzeigen. In diesem Fall endet der Sofort-Schutz Ein für das Bestehen der Vorversicherung gewährter Beitrags-
mit dem Ende der Vorversicherung. rabatt entfällt ab diesem Zeitpunkt.
[Seite 31]
Glossar
Nicht jeder Fachausdruck kann durch einen Begriff aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ersetzt werden. Daher haben wir einige verwen-
dete Fachausdrücke für Sie erläutert.
A Änderung der Rechtslage G Gerichtskosten
In Angelegenheiten des Familien- und Erb-Rechtsschutzes Gerichtskosten sind Gebühren, die bei einem Gerichtsver-
gilt als Versicherungsfall ein Ereignis, das zur Änderung Ih- fahren anfallen. Dazu zählen auch Auslagen des Gerichts,
rer Rechtslage geführt hat. wie z. B: die Entschädigungen für vom Gericht bestellten
Beispiele für solche Ereignisse: Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer so-
wie die Aufwendungen anderer Behörden (z. B. Polizei oder
– Tod einer verwandten Person. Ein solches Ereignis kann Feuerwehr), die für die richterliche Entscheidung notwendig
erbrechtliche Ansprüche begründen. waren.
– Trennung vom Ehepartner, Geburt oder Volljährigkeit Gesamtumsatz
eines Kindes. Diese Ereignisse können u. a. unterhalts-
rechtliche Ansprüche oder Pflichten begründen bzw. ver- Das ist die Summe aller Einnahmen aus einer gewerblichen,
ändern. freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Aufhebungsvereinbarung H Häusliche Gemeinschaft
Schriftliches Angebot des Arbeitgebers zur Aufhebung des Eine häusliche Gemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Per-
Arbeitsvertrages. Ein konkreter Rechtsschutzfall (behaupte- sonen auf Dauer zusammen in einem Haushalt leben und
ter Rechtsverstoß des Arbeitgebers) ist nicht erforderlich. wirtschaften. Dazu gehört typischerweise das Teilen von
Wohnraum, Haushaltsführung und alltäglichen Ausgaben.
B Berechtigte Fahrer Eine häusliche Gemeinschaft kann zwischen Ehepartnern,
Berechtigter Fahrer ist jede Person, die ein Fahrzeug mit Lebenspartnern, Verwandten oder auch anderen Personen
Einverständnis des Fahrzeughalters führt oder nutzt. bestehen. Sie unterscheidet sich von einer bloßen Wohnge-
C Carsharing meinschaft dadurch, dass neben dem gemeinsamen Woh-
nen auch eine gegenseitige Verantwortungsübernahme
Carsharing bezeichnet ein Mobilitätskonzept, bei dem meh- oder wirtschaftliche Verbundenheit besteht.
rere Personen sich ein Auto teilen anstatt selbst eines zu
besitzen. Nutzer können Fahrzeuge stundenweise oder für J Juristische Person
einen bestimmten Zeitraum mieten. Als juristische Personen bezeichnet man Personenvereini-
D Dingliche Rechte gungen oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter
rechtlicher Selbstständigkeit. Zu den juristischen Personen
Dingliche Rechte sind Rechte, die immer gelten und von je- des Privatrechts in Deutschland gehören z. B.
dem respektiert werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel:
– Aktiengesellschaften (AG)
– Eigentum (§ 903 ff. Bürgerliches Gesetzbuch)
– eingetragene Vereine (e. V.)
– Nießbrauch (§ 1030 ff. Bürgerliches Gesetzbuch)
– Europäische Gesellschaften (SE)
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
– Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ist auf beson-
dere Berufsgruppen ausgerichtet. M Mediation
Bei dienstlichen Verfehlungen von Beamten, Notaren, Rich- Mediation ist ein bestimmtes Verfahren zur Konfliktlösung.
tern und Soldaten kommt das Disziplinarrecht zur Anwen- Als neutraler Dritter hilft der Mediator den Parteien, ihre Dif-
dung. ferenzen zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu fin-
den. Der Mediator vermittelt zwischen den Parteien und för-
Bei Architekten, Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten und dert die Kommunikation. Dabei unterstützt er sie dabei, ihre
Steuerberatern regelt das Standesrecht Berufs- und Stan- Interessen und Bedürfnisse besser zu verstehen.
despflichten. Diese Berufsgruppen unterliegen besonderen
Vorschriften ihres Standes. Wesentliche Merkmale einer Mediation sind Freiwilligkeit,
Vertraulichkeit, Neutralität und der Fokus auf Lösungen.
E Ehepartner
N Natürliche Person
Personen, die eine eheliche Gemeinschaft miteinander ein-
gegangen sind. Eine natürliche Person ist jeder Mensch in seiner Rolle als
Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten.
Ehrenamt
O Obliegenheiten
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist eine freiwillige und unent-
geltliche Tätigkeit für gemeinnützige oder soziale Zwecke. Obliegenheiten sind gesetzlich oder vertraglich geregelte
Pflichten, die Sie und die versicherten Personen beachten
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Ent- und einhalten müssen.
gelt.
Werden diese Obliegenheiten nicht erfüllt, kann dies eine
Eingetragene Lebenspartner Kündigung sowie unsere vollständige oder teilweise Leis-
Personen, die in einer staatlich registrierten Partnerschaft tungsfreiheit zur Folge haben.
nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz leben (ähnlich der Anders als bei Rechtspflichten können wir die Erfüllung einer
Ehe). Obliegenheit jedoch nicht einklagen.
F Fahrlässig Ordnungswidrigkeiten
Fahrlässig im rechtlichen Sinne handelt, wer die im Verkehr Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die im deut-
erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Dies bedeutet, dass schen Rechtssystem als weniger schwerwiegend eingestuft
eine Person eine vorhersehbare oder vermeidbare Sorg- werden als Straftaten. Sie verletzen administrative Vorschrif-
faltspflicht verletzt. ten oder Regelungen, die das öffentliche Leben ordnen. Sie
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen leichter und gro- werden nicht mit Strafe, sondern mit Geldbußen oder ande-
ber Fahrlässigkeit. Dabei handelt grob fahrlässig, wer die im ren Maßnahmen geahndet.
Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße
außer Acht lässt.
[Seite 32]
S Schädigung der E-Reputation V Versicherungsfall
E-Reputation (oder auch Online-Reputation) meint den Ruf Der Begriff „Versicherungsfall“ bezeichnet ein Ereignis, Ur-
oder das Ansehen eines Unternehmens bzw. einer Privat- sache oder eine Situation, die den Anspruch auf Versiche-
person im Internet. Dieser Ruf kann durch schwerwiegende rungsleistungen auslöst.
oder über einen längeren Zeitraum anhaltende Verletzung Die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall sind in den
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (z. B. durch Beleidi- jeweiligen Versicherungsbedingungen beschrieben.
gung, üble Nachrede und Verleumdung) stark beschädigt
werden. Dies kann mithilfe von Fotos, Texten, Videos oder Versicherungssumme
öffentlichen Erklärungen geschehen, die über einen Blog, Die vereinbarte Versicherungssumme gibt an, bis zu wel-
ein Diskussionsforum, ein soziales Netzwerk oder eine Web- cher Obergrenze wir Schäden je Versicherungsfall ersetzen.
site verbreitet werden. Vollstreckungstitel
Selbstbeteiligung Ein Vollstreckungstitel (kurz: Titel) ist eine der Vorausset-
Finanzielle Beteiligung in bestimmter Höhe, die Sie pro Ver- zungen für eine Zwangsvollstreckung. Der Titel muss Anga-
sicherungs- bzw. Leistungsfall selbst tragen müssen. ben über die Parteien, Inhalt, Art und Umfang der Zwangs-
Straftat vollstreckung enthalten. Der Inhalt muss außerdem vollstre-
ckungsfähig sein. Es gibt unterschiedliche Arten von Titeln,
Eine Straftat (Vergehen oder Verbrechen) ist ein rechtswid- z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid.
riges Verhalten (Tat oder Unterlassen), das durch das Ge-
setz mit Strafe bedroht ist. Vorbeugende Unterlassungsansprüche
T Textform Rechte, die es einer Person ermöglichen, gegen zukünftige
rechtliche Verstöße vorzugehen, bevor diese eintreten,
Der Begriff "Textform" bezieht sich auf eine bestimmte Art z. B. bei drohender Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
der Dokumentation, die in vielen rechtlichen Kontexten
verwendet wird. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Vorsätzlich
ist die Textform eine der zulässigen Formen für die Abgabe Vorsätzlich handelt jemand, wenn er bewusst eine Tat mit
von Willenserklärungen. Wissen und Wollen, also in Kenntnis oder sogar absichtlich
Die Textform erfordert, dass der Inhalt einer Erklärung in begeht.
einer lesbaren Weise auf einem dauerhaften Datenträger W Wartezeit
festgehalten wird. Zudem muss der Absender identifizierbar Wartezeit bezeichnet den Zeitraum, der zwischen dem Ver-
sein. sicherungsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschut-
zes liegt. Während dieser Zeit können bestimmte Leistungen
noch nicht in Anspruch genommen werden.