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Versicherungsmakler / Rechtsschutzversicherung / Bedingungsarchiv

Württembergische PremiumSchutz: die Bedingungen im Volltext

Württembergische Rechtsschutz PremiumSchutz (ARB Premium 2025) mit Reputations- und Identitätsmissbrauchs-Rechtsschutz, Familien- und Erb-Rechtsschutz bis 1.000 Euro, Mediation bis 3.000 Euro, Update- und Besserstellungsgarantie und Bausteinen wie PremiumPlus und Erweitertem Straf-Rechtsschutz.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Württembergische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Württembergische Rechtsschutz PremiumSchutz von Württembergische (Rechtsschutzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Württembergische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 82 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Rechtsschutzfalllaut Versicherungsschein„Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in unserem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.“5, Seite 6
Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Kalenderjahresnicht geregelt
Darlehen für eine Strafkaution, um die Haft oder Untersuchungshaft zu verschonenja, bis zur Versicherungssumme„Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der in unserem Vertrag vereinbarten Höhe.“5.3.5 Strafkautionen, Seite 8
Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfallja, bis zur Versicherungssumme„Von den Kosten, die von uns zu übernehmen sind, ziehen wir die vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ab.“5.4.5, Seite 8
Erhöhung der Selbstbeteiligung nach Rechtsschutzfällen (gestaffelte Selbstbeteiligung)nicht geregelt
Senkung oder Wegfall der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahrenja„Dann verzichten wir einmalig auf den Abzug der Selbstbeteiligung bis zu einem Betrag von“5.4.5, Seite 8
Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigungja„Wird der Versicherungsfall durch eine Erstberatung, Mediation, Telefonische Rechtsberatung, Online“5.4.5, Seite 8
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und Gerichtsstandja„in allen Ländern des Kontinents Europa im geografischen Sinn“6.1, Seite 8
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO)nicht geregelt

Wartezeiten und Vorvertraglichkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginnja„Der Versicherungsfall oder Leistungsfall ist innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn eingetreten.“4.4.1, Seite 5
Wartezeit im Arbeitsrechtja„Der Versicherungsfall oder Leistungsfall ist innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn eingetreten.“4.4.1, Seite 5
Wartezeit im Wohnungs- und Grundstücksrechtja„Der Versicherungsfall oder Leistungsfall ist innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn eingetreten.“4.4.1, Seite 5
Wartezeit im Vertrags- und Sachenrechtja„Der Versicherungsfall oder Leistungsfall ist innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn eingetreten.“4.4.1, Seite 5
Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachenja„Wenn Sie Leistungen aus dem Bereich des Verkehrs-Rechtsschutzes wahrnehmen.“4.4.1, Seite 6
Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechselja„Wenn das Risiko im selben Umfang versichert war und in unmittelbarem Anschluss an die Vorversicherung übernommen wurde.“4.4.1, Seite 6
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn)ja„Zu Ihren Gunsten bleiben Versicherungsfälle, die mehr als ein Jahr vor Beginn der Versicherung eingetreten sind, unberücksichtigt.“4.3, Seite 5

Leistungsarten im Privatbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche gegen Schädiger)ja, bis zur Versicherungssumme„für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.“2.1.1, Seite 2
Arbeits-Rechtsschutz (Arbeitsverhältnis, Kündigung, Zeugnis)ja, bis zur Versicherungssumme„aus Arbeitsverhältnissen (z. B. bei einer Abmahnung oder einer unberechtigten“2.2.1, Seite 2
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Mieter der selbst bewohnten Wohnungja, bis zur Versicherungssumme„Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (2.3),“29.2, Seite 2
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Eigentümer der selbst genutzten Wohneinheitja, bis zur Versicherungssumme„Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (2.3),“29.2, Seite 2
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für vermietete Einheiten (Vermieter)ja, bis zur Versicherungssumme„Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (2.3),“29.2, Seite 2
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Kauf, Reparatur, Reise, Versicherung)ja, bis zur Versicherungssumme„um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten.“2.4, Seite 2
Steuer-Rechtsschutz vor Finanz- und Verwaltungsgerichtenja, bis zur Versicherungssumme„um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben wahrzunehmen.“2.5.1, Seite 2
Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahrenja, bis zur Versicherungssumme„in einem der Klage vorgeschalteten Einspruchsverfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden wahrzunehmen“2.5.2, Seite 2
Sozialgerichts-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen.“2.6.1, Seite 2
Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahrenja, bis zur Versicherungssumme„in einem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren vor deutschen Sozialbehörden wahrzunehmen“2.6.2, Seite 3
Verwaltungs-Rechtsschutz (Schule, Hochschule, Behördenbescheide)ja, bis zur Versicherungssumme„um Ihre rechtlichen Interessen in privaten, nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.“2.7.2, Seite 2
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„für Ihre Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.“2.8, Seite 3
Straf-Rechtsschutz bei Vergehen (fahrlässig und vorsätzlich vorgeworfen)ja, bis zur Versicherungssumme„Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz.“2.9.2, Seite 2
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.“2.10, Seite 3
Opfer-Rechtsschutz (Nebenklage, Beistand für Verletzte)ja, bis zur Versicherungssumme„als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor einem deutschen“2.12, Seite 3
Daten-Rechtsschutz (Auskunft, Löschung, Schadenersatz nach DSGVO)ja, bis zur Versicherungssumme„für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder der Datenschutzgrundverordnung“2.13, Seite 3
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtja, bis 1.000 €„Hierfür übernehmen wir Kosten bis 1.000 EUR je Versicherungsfall.“2.11, Seite 3
Familienrecht über die Beratung hinaus (Unterhalt, Sorge, Umgang)ja, bis 1.000 €„Hierfür übernehmen wir Kosten bis 1.000 EUR je Versicherungsfall.“2.11, Seite 3
Erbrecht über die Beratung hinaus (Erbstreit vor Gericht)ja, bis 1.000 €„Hierfür übernehmen wir Kosten bis 1.000 EUR je Versicherungsfall.“2.11, Seite 3

Verkehrs-Rechtsschutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schadenersatz nach Verkehrsunfällenja, bis zur Versicherungssumme„im Verkehrsbereich als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter und Fahrer von privaten Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft“26.1, Seite 22
Vertragsrecht rund ums Fahrzeug (Kauf, Reparatur, Leasing)ja, bis zur Versicherungssumme„im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von“26.4, Seite 22
Verkehrs-Straf-Rechtsschutzja, bis zur Versicherungssumme„wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.“2.9.1, Seite 3
Bußgeld- und Verwarnungsverfahren im Straßenverkehrja, bis zur Versicherungssumme„Abweichend von Ziffer 3.16 besteht Versicherungsschutz auch in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsverfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes.“26.4, Seite 23
Führerschein-Rechtsschutz (Entzug, Punkte, Fahrverbot)ja, bis zur Versicherungssumme„um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsbehörden und deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.“2.7.1, Seite 2
Schutz als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgastja„auch bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, und zwar als“25.1, Seite 20
Wasserfahrzeuge (Motor-, Segelboote, Jetski) als Fahrzeuge mitversichertja„Leasingnehmer/Mieter und Fahrer von privaten Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie von Anhängern“26.1, Seite 22
Elektrokleinstfahrzeuge und E-Bikes (E-Scooter, Pedelec, S-Pedelec)ja„(hierzu gehören auch S-Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge, wie z. B. E-Scooter, Segways)“26.1, Seite 15

Erweiterte Bausteine

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzdelikte, ohne Verurteilungsvorbehalt)ja, bis 500.000 €„Die Kosten übernehmen wir bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 EUR je Versicherungsfall.“Besondere Bedingungen Erweiterter Straf-Rechtsschutz 6.4, Seite 33
Internet-Rechtsschutz bei Identitätsmissbrauchja, bis zur Versicherungssumme„für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche im privaten Bereich wegen Identitätsmissbrauchs.“2.1.3, Seite 2
Persönlichkeitsrecht und Cybermobbing, einschließlich Löschkostenja, bis zur Versicherungssumme„wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten/Medien“2.1.2, Seite 2
Urheberrecht (Abwehr von Abmahnungen, etwa Filesharing)ja, bis 500 €„im Internet, für die nach Ziffer 3.3 und Ziffer 3.6 kein Versicherungsschutz besteht“2.17.2, Seite 31
Kapitalanlage-Rechtsschutz (Wertpapiere, Fonds, Beteiligungen)ja, bis 20.000 €„wenn der Gesamtbetrag der Kapitalanlage 50.000 EUR nicht übersteigt.“25.4, Seite 21
Rechtsschutz in Bausachen (Planung, Errichtung, Umbau)ja, bis 10.000 €„Die Versicherungssumme beträgt 10.000 EUR je Bauvorhaben.“Besondere Bedingungen PremiumPlus 3.3, Seite 33

Kosten und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediatorja, bis 3.000 €„übernehmen wir die Kosten für einen Mediator bis zu 3.000 EUR je Versicherungsfall.“5.1.1, Seite 6
Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfallja„für die telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in allen eigenen Rechtsangelegenheiten.“2.14, Seite 3
Anwaltliche Beratung vor einem Rechtsschutzfall (Vorsorgeberatung)ja, bis 500 €„Wir übernehmen je Beratung die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe von 250 EUR.“Besondere Bedingungen PremiumPlus 7.1, Seite 33
Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständigerja, bis zur Versicherungssumme„Wir übernehmen Ihre Kosten für einen Sachverständigen.“5.1.3, Seite 7
Reisekosten zu einem ausländischen Gerichtja, bis zur Versicherungssumme„Wir übernehmen Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht“5.2.3, Seite 7
Übersetzer- und Dolmetscherkostenja, bis zur Versicherungssumme„Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen“5.2.4, Seite 7
Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge)ja„die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen“5.4.6, Seite 7
Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquotenein„Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen.“5.4.2, Seite 8
Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinausja, bis zur Versicherungssumme„wir in diesen Fällen die angemessene Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes“Besondere Bedingungen PremiumPlus 5, Seite 33

Ausland

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rechtsschutz in Europa und den Mittelmeeranrainerstaatenja, bis zur Versicherungssumme„in allen Ländern des Kontinents Europa im geografischen Sinn“6.1, Seite 8
Rechtsschutz weltweit (Höchstbetrag)ja, bis 1 Mio. €„übernehmen wir die Kosten nach Ziffer 5 bis zu einem Höchstbetrag von“6.2, Seite 9

Anwaltswahl und Streit um die Deckung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Freie Anwaltswahlja„Den Rechtsanwalt können Sie auswählen.“17.3, Seite 7
Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwältenicht geregelt
Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussichtja„Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und uns bindend“18.2, Seite 14
Schiedsgutachterverfahren statt Stichentscheidkeine„Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und uns bindend“18.2, Seite 14

Versicherte Personen und Tarifformen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Single-Tarif (eine Person)ja„Abweichend von Ziffer 25.3.1 und Ziffer 26.3.1 ARB besteht kein Versicherungsschutz für Ehe- oder Lebenspartner.“Besondere Bedingungen Rechtsschutz für Alleinstehende und Alleinerziehende, Seite 34
Familientarif mit Ehe- oder Lebenspartnerja„Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartner.“26.3.1, Seite 15
Mitversicherung der Kinder (Altersgrenze, Ausbildung, eigene Wohnung)ja„Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben“26.3.3, Seite 15
Seniorentarif für Personen ohne Erwerbstätigkeitnicht geregelt
Selbstständigen-Klausel: Ausschluss von Streit aus selbstständiger Tätigkeitja„im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.“25.2.1, Seite 3
Mitversicherung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bis zu einer Umsatzgrenzeja, bis 25.000 €„der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens 25.000 EUR betrug“25.1, Seite 20

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Baurisiko (Erwerb, Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau)ja„der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils.“3.2.3, Seite 4
Ausschluss Spiel und Wette, Gewinnzusagenja„Spiel- oder Wettverträgen,“3.8, Seite 4
Ausschluss Kapitalanlage und Spekulationsgeschäfteja„Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften,“3.8, Seite 4
Ausschluss Scheidung und Scheidungsfolgen über die Beratung hinausja„Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts.“3.10, Seite 4
Ausschluss von Streit mitversicherter Personen untereinanderja„von Mitversicherten untereinander.“3.18, Seite 5
Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfälleja„ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen vorsätzlich begangenen Straftat.“3.24, Seite 5

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällenja„Sind mindestens zwei Versicherungsfälle oder Leistungsfälle nach Ziffer 7 der Besonderen Bedingungen Rechtsschutz PremiumPlus innerhalb von einem Jahr eingetreten“13.2, Seite 13
Nachhaftung: Rechtsschutzfälle aus der Vertragszeit, die erst nach Vertragsende gemeldet werdenja„Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu diesem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich nicht mehr bei uns versichert.“4.4.3, Seite 6
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Beitragsfreie Fortführung für Hinterbliebene nach Tod des Versicherungsnehmersja„Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis längstens ein Jahr fort.“12.2, Seite 13
Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wirdnicht geregelt
Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen Rechtsschutzversicherung PremiumSchutz (ARB Premium 2025)
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen Rechtsschutzversicherung PremiumSchutz (ARB Premium 2025) Formular 9706 – Stand: 01.09.2025 Inhalt der Versicherung Formen des Versicherungsschutzes 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung 21 Verkehrs-Rechtsschutz 2 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert 22 Fahrzeug-Rechtsschutz (Leistungsarten)? 23 Fahrer-Rechtsschutz 3 Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? 24 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz 25 Privat-Rechtsschutz 5 Leistungsumfang 26 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz 6 In welchen Ländern sind Sie versichert? 27 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz Das Versicherungsverhältnis 28 Rechtsschutz-Kombination für Selbstständige, Gewerbetrei- 7 Beginn des Versicherungsschutzes bende und freiberuflich Tätige 8 Dauer und Ende des Vertrags 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen 9 Wann und wie müssen Sie Ihren Beitrag zahlen? und Grundstücken 10 A. Beitragsanpassung Serviceleistungen 10 B. Bedingungsanpassung 30 Serviceleistungen im privaten Bereich 11 Gefahrerhöhung 31 Serviceleistungen im betrieblichen Bereich 12 Wegfall des versicherten Interesses 32 Serviceleistungen im Bereich Wohnen 13 Kündigung nach Versicherungsfall Besondere Bedingungen 14 Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert gelten 15 Rechtsstellung mitversicherter Personen zusätzlich: 16 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung – Besondere Bedingungen Rechtsschutz PremiumPlus Versicherungsfall – Besondere Bedingungen Erweiterter Straf-Rechtsschutz 17 Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten? – Besondere Bedingungen Rechtsschutz für Alleinstehende 18 Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder und Alleinerziehende Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit/Stichentscheid- – Besondere Bedingungen Vertrags-Rechtsschutz für verfahren Hilfsgeschäfte 19 Welches Recht ist anzuwenden? – Besondere Bedingungen Rechtsschutz im Berufs- 20 Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten, wo ist der Vertragsrecht für Heilberufe Gerichtsstand? – Besondere Bedingungen Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz – Besondere Bedingungen Sofort-Schutz Glossar [Seite 2] Inhalt der Versicherung 2.2.3 aus einem Anstellungsvertrag als gesetzlicher Vertreter ei- 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung ner juristischen Person (z. B. Geschäftsführer einer GmbH). Versicherungsschutz besteht erst ab dem gerichtlichen Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen. Wir Verfahren. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten des sichern Ihnen den Zugang zum Recht und erbringen die da- Rechtsstreits bis zu einem Streitwert von maximal für erforderlichen Leistungen. Gerne unterstützen wir Sie, 50.000 EUR. Ist der Streitwert höher, übernehmen wir ma- Ihren Konflikt schnell und nachhaltig zu lösen. ximal die Kosten, die bei einem Streitwert von 50.000 EUR Mit unserer Rechtsschutz-Service-Telefonnummer können anfallen würden; Sie uns Ihr Anliegen einfach und schnell melden. Wir emp- 2.2.4 wenn fehlen Ihnen gerne ausgewählte Rechtsanwälte aus unse- rem Netz an Partneranwälten. Deren Qualität überprüfen – Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer ein Angebot zur wir fortlaufend. Wollen Sie sich am Telefon durch einen An- Aufhebung Ihres Arbeitsvertrags (Aufhebungsvertrag) walt beraten lassen? Mit einer sofortigen telefonischen vorlegt oder Rechtsberatung machen wir das möglich. In geeigneten – Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Erklärung erhalten, das Fällen empfehlen wir Ihnen auch einen Mediator. Mit die- Arbeitsverhältnis beenden zu wollen, sem können Sie rechtliche Konflikte rasch und einvernehm- und kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer 4.2.3 vor- lich ohne ein Gericht beilegen. liegt. Die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen In- Der Umfang unserer Leistungen ist im Versicherungsan- teressen übernehmen wir in diesen Fällen bis 1.000 EUR. trag, im Versicherungsschein und in diesen Versicherungs- 2.2.5 wenn über das Vermögen Ihres Arbeitgebers ein Insolvenz- bedingungen beschrieben. verfahren eröffnet wurde und kein Versicherungsfall im 2 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- Sinne von Ziffer 4.2.3 vorliegt. tungsarten)? Die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interes- Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den For- sen übernehmen wir in diesen Fällen bis 1.000 EUR. men nach den Ziffern 21 bis 29 vereinbart werden. Je nach 2.2.6 Eingeschränkter Arbeits-Rechtsschutz (sofern vereinbart) Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz Ist der Arbeits-Rechtsschutz nach Ziffer 2.2.1 bis 2.2.5 aus- 2.1 Schadenersatz-Rechtsschutz geschlossen, dann besteht dennoch Versicherungsschutz 2.1.1 Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. – im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beam- Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht tenrechtlichen Altersversorgung, Beihilfesachen oder auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung ei- Vorruhestandsbezügen, nes dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder – aus geringfügigen Beschäftigungen (Minijob), Gebäudeteilen beruhen. – als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichem oder pflegeri- Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann schem Personal. wirken und von jedem respektiert werden müssen, z. B. Ei- 2.3 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gentum. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus Das bedeutet z. B. – Miet- und Pachtverhältnissen (z. B. Streitigkeiten wegen – dass wir Schadenersatzansprüche wegen der Beschädi- Mieterhöhung), gung eines Fernsehers gegen den Schädiger abdecken. Ansprüche aus einer mangelhaften Fernseherreparatur – sonstigen Nutzungsverhältnissen, die Grundstücke, Ge- fallen nicht darunter. Diese können über den Vertrags- bäude oder Gebäudeteile betreffen (z. B. Streitigkeiten Rechtsschutz nach Ziffer 2.4 versichert werden. um ein Wohnrecht), – dass wir Schadenersatzansprüche wegen eines Autoun- – dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Ge- falls gegen den Unfallgegner abdecken. Ansprüche aus bäudeteile betreffen (z. B. Streitigkeiten um den Verlauf einer mangelhaften Handwerkerleistung (z. B. Autorepa- der Grundstücksgrenze). ratur) fallen nicht darunter. Diese können über den Ver- 2.4 Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht trags-Rechtsschutz nach Ziffer 2.4 versichert werden. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus privat- 2.1.2 Reputations-Rechtsschutz rechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche im pri- Ein Schuldverhältnis besteht z. B. zwischen Käufer und vaten Bereich wegen der Verletzung des Persönlichkeits- Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann bei- rechts in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung spielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer elektronischer Daten/Medien (z. B. im Internet, in einem In- auf Herausgabe einer Sache bestehen. tranet, in digitalen Messengerdiensten). Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um Beispiel: eine Angelegenheit aus folgenden Bereichen handelt: Sie wurden in einem Gruppen-Chat beleidigt oder es wur- – Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe 2.1), den widerrechtlich Fotos von Ihnen im Internet veröffentlicht – Arbeits-Rechtsschutz (siehe 2.2) oder und es drohen hieraus weitere gleichartige Rechtsverlet- – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe 2.3). zungen. 2.5 Steuer-Rechtsschutz 2.1.3 Rechtsschutz bei Identitätsmissbrauch 2.5.1 um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Finanz- und für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche im pri- Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Steuern und vaten Bereich wegen Identitätsmissbrauchs. Abgaben wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht Ein Identitätsmissbrauch liegt vor, wenn Ihre Identifizie- erst ab dem gerichtlichen Verfahren. rungselemente, wie z. B. Postadresse, Telefonnummer, 2.5.2 um Ihre rechtlichen Interessen in einem der Klage vorge- Reisepass/Personalausweis, Bankverbindung/Kreditkar- schalteten Einspruchsverfahren vor deutschen Finanz- und tendaten oder weitere Identitätsauthentifizierungselemente Verwaltungsbehörden wahrzunehmen. von einem Dritten in betrügerischer Absicht ungenehmigt verwendet werden (z. B. Erlangung eines Kredites unter 2.6 Sozial-Rechtsschutz falschem Namen). 2.6.1 um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerich- 2.2 Arbeits-Rechtsschutz ten wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht erst ab dem gerichtlichen Verfahren. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen 2.6.2 um Ihre rechtlichen Interessen in einem der Klage vorge- 2.2.1 aus Arbeitsverhältnissen (z. B. bei einer Abmahnung oder schalteten Widerspruchsverfahren vor deutschen Sozialbe- einer unberechtigten Kündigung); hörden wahrzunehmen. 2.2.2 aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche; [Seite 3] 2.7 Verwaltungs-Rechtsschutz Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, 2.7.1 um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Ange- erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn legenheiten vor deutschen Verwaltungsbehörden und deut- Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, schen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Ver- 2.7.2 um Ihre rechtlichen Interessen in privaten, nicht verkehrs- halten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. rechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungs- gerichten wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungs- auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem schutz: der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren vor – Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im deutschen Verwaltungsbehörden. Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr be- Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um droht ist, z. B. Meineid, Raub). eine Angelegenheit aus dem Bereich Wohnungs- und – Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätz- Grundstücks-Rechtsschutz (siehe 2.3) handelt. lich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergabe von Betrug). Studienplätzen umfasst der Versicherungsschutz die Kos- Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das ten für ein Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten Strafverfahren ausgeht. pro Kalenderjahr. 2.10 Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz 2.7.3 um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständi- vorgeworfen wird. gen Tätigkeit in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Ver- Beispiel: sicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung Sie verstoßen gegen die Gurtpflicht oder verursachen un- rechtlicher Interessen in einem der Klage vorgeschalteten zulässigen Lärm. Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehör- 2.11 Familien- und Erb-Rechtsschutz den. um Ihre rechtlichen Interessen in familien-, lebenspartner- Kein Versicherungsschutz besteht schafts- und erbrechtlichen Angelegenheit wahrzunehmen. – für Angelegenheiten aus dem Bereich Wohnungs- und Hierfür übernehmen wir Kosten bis 1.000 EUR je Versiche- Grundstücks-Rechtsschutz (siehe 2.3), rungsfall. – für Angelegenheiten wegen der Kürzung von Betriebs- Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an. prämien (Cross-Compliance-Sanktion), 2.12 Opfer-Rechtsschutz – für Verfahren in ursächlichem Zusammenhang mit be- als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor ei- rufsständischen Versorgungseinrichtungen. nem deutschen Strafgericht. Voraussetzung ist, dass Sie 2.8 Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz oder eine mitversicherte Person als Opfer einer in für Ihre Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsver- § 395 Strafprozessordnung Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 genann- fahren. ten Gewaltstraftat verletzt wurden. Im Disziplinarrecht geht es um Dienstvergehen im öffentli- Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen chen Dienst (z. B. Beamte, Soldaten). Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei Im Standesrecht geht es um berufsrechtliche Streitigkeiten Mord und Totschlag. von Angehörigen freier Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte). Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung 2.9 Straf-Rechtsschutz eines Rechtsanwalts im für Ihre Verteidigung – Ermittlungsverfahren, 2.9.1 wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen – Nebenklageverfahren, wird. – Strafverfahren, Ein solches Vergehen ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe – für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz, stellt und im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter – für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist, z. B. unerlaubtes Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Entfernen vom Unfallort. Angelegenheiten, Ausnahme: – für die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozial- Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen gesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz. vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie ver- Ausnahme: pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein als Beistand nach §§ 397 a Absatz 1, 406 h Absatz 3 Straf- Verbrechen vorgeworfen wird. Ein Verbrechen ist eine prozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von ei- Versicherungsschutz. nem Jahr bedroht ist. 2.13 Daten-Rechtsschutz 2.9.2 wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener wird. Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder der Daten- Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe be- schutzgrundverordnung auf Auskunft, Berichtigung, Lö- droht sind. schung und Sperrung personenbezogener Daten. Versi- Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraus- cherungsschutz besteht erst ab dem gerichtlichen Verfah- setzungen: ren. – das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem 2.14 Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsberatung Gesetz strafbar (z. B. einfache Körperverletzung, Brand- für die telefonische Erstberatung durch einen in Deutsch- stiftung) land zugelassenen Rechtsanwalt in allen eigenen Rechts- – und Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. angelegenheiten. Die Ziffern 3 und 4 gelten nicht. Es muss deutsches Recht anwendbar sein. Für den schnellen und [Seite 4] einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung stel- 3.2.6 der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.2.1 bis Ziffer 3.2.5 len wir Ihnen eine Rechtsschutz-Service-Telefonnummer genannten Vorhaben. zur Verfügung. 3.2.7 Ausnahme: Alternativ vermitteln wir Ihnen auf Wunsch auch eine On- Die Ausschlüsse nach Ziffer 3.2.1 bis Ziffer 3.2.6 gelten line-Rechtsberatung. Die Angelegenheit muss aufgrund ei- nicht, wenn Sie Versicherungsschutz nach Ziffer 2.17.1 ha- nes einfach zu erfassenden Sachverhalts ohne weitere Ak- ben. teneinsicht und Rückfragen zur Onlineberatung geeignet sein. 3.3 Sie wollen Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche abwehren. 2.15 Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Beispiel: für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelba- rem Zusammenhang mit Betreuungsanordnungen nach Sie haben einen Verkehrsunfall und der Gegner will Scha- §§ 1814 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegen Sie oder denersatz von Ihnen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutz- eine mitversicherte Person. versicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversiche- rung versichert. 2.16 Antidiskriminierungs-Rechtsschutz Ausnahmen: 2.16.1 für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen abgelehnter Stellenbewerber nach dem Allgemeinen Gleichbehand- – Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertrags- lungsgesetz (AGG), verletzung (z. B. der Vermieter des Mietfahrzeugs ver- langt Schadenersatz wegen verspäteter Rückgabe. Dies 2.16.2 für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen von Mietern ist aufgrund des Mietvertrags über den Vertrags-Rechts- oder potenziellen Mietern nach dem Allgemeinen Gleichbe- schutz nach Ziffer 2.4 versichert), handlungsgesetz (AGG). – Sie haben Versicherungsschutz nach Ziffer 2.16, 2.17 Beratungs-Rechtsschutz – Sie haben Versicherungsschutz nach Ziffer 2.17.2. für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zu- gelassenen Rechtsanwalts sowie für eine über die Bera- 3.4 Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht tung hinausgehende Tätigkeit in den nachfolgenden Ange- (z. B. Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrie- legenheiten (eine Selbstbeteiligung fällt nicht an): ben). 2.17.1 in immobilienbezogenen Angelegenheiten, für die nach Zif- 3.5 Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften fer 3.2 kein Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter für den Versicherungsschutz ist, dass das betreffende Ob- juristischer Personen (z. B. Geschäftsführer einer GmbH jekt ausschließlich Ihren eigenen Wohnzwecken dient. oder Vorstände einer Aktiengesellschaft). Hierfür übernehmen wir Kosten bis zu 500 EUR je Kalen- Ausnahme: derjahr. Sie haben Versicherungsschutz nach Ziffer 2.2.3. 2.17.2 bei Urheberrechtsverstößen im Internet, für die nach Zif- 3.6 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, fer 3.3 und Ziffer 3.6 kein Versicherungsschutz besteht. Vo- Urheber-, Marken-, Design-, Domain-, Geschmacksmus- raussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie als ter- , Gebrauchsrechten oder sonstigen Rechten aus geis- Privatperson betroffen sind. tigem Eigentum insbesondere Arbeitnehmererfindungen, Hierfür übernehmen wir Kosten bis 500 EUR je Kalender- technischen Verbesserungsvorschlägen und einem be- jahr. trieblichen Vorschlagswesen. 3 Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechts- Ausnahme: schutz nicht? Sie haben Versicherungsschutz nach Ziffer 2.17.2. In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: 3.7 Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbe- 3.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammen- werbsrecht. hang mit 3.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit 3.1.1 Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, – Spiel- oder Wettverträgen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben. – Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften, 3.1.2 Schäden, die durch Bio-, Nano- oder Gentechnologie ent- – Kryptowährungen und -werten oder vergleichbaren digi- standen sind, sowie Nuklear- und genetischen Schäden, talen Währungen und Vermögenswerten, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zu- rückzuführen sind. – Gewinnzusagen. 3.1.3 Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von 3.9 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Er- bergbaubedingten Immissionen an Grundstücken, Gebäu- werb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzie- den oder Gebäudeteilen. Immissionen sind Einwirkungen, rung von Kapitalanlagen. wie z. B. Erschütterungen. Dies gilt auch dann, wenn Sie eine Kapitalanlage tätigen 3.1.4 Frackingschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von fra- wollten, diese aber nicht zustande gekommen ist. Dabei ckingbedingten Immissionen. kommt es nicht darauf an, ob es sich um vertragliche oder gesetzliche Ansprüche bzw. Verbindlichkeiten handelt. 3.2 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammen- hang mit Beispiel: 3.2.1 dem Erwerb oder der Veräußerung eines Grundstücks, das Sie wurden beim Abschluss einer Kapitalanlage betrogen bebaut werden soll; und ihr eingesetztes Kapital wurde nicht vertragsgemäß an- gelegt. 3.2.2 dem Erwerb oder der Veräußerung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das Sie nicht ausschließlich zu eigenen Ausnahmen: Wohnzwecken nutzen werden bzw. genutzt haben; – Geldanlagen auf Sparbüchern, Giro- und Tagesgeldkon- 3.2.3 der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäu- ten, deteils. Dieses Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in – Bausparverträge, Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben – Lebens- und Rentenversicherungen, oder in Besitz nehmen; – Geldanlagen in steuerlich geförderten Altersvorsorgepro- 3.2.4 der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Verände- dukten. rung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil befindet 3.10 Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspart- sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es nerschafts- und Erbrechts. erwerben oder in Besitz nehmen; Ausnahme: 3.2.5 dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten Sie haben den Familien- und Erb-Rechtsschutz nach Zif- oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstü- fer 2.11 versichert. cken, Gebäuden oder Gebäudeteilen außerhalb des Gel- tungsbereichs nach Ziffer 6.1; [Seite 5] 3.11 Sie wollen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag ge- Wird dies erst später bekannt, sind Sie verpflichtet, die von gen uns als Rechtsschutzversicherer oder unser Schaden- uns erbrachten Leistungen zurückzuzahlen. abwicklungsunternehmen vorgehen. 3.25 Sie nehmen die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nur 3.12 Streitigkeiten wegen deshalb in Anspruch, weil Sie eine unstreitig bestehende – der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäu- Verpflichtung nicht erfüllen können oder wollen. den oder Gebäudeteilen, 3.26 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit rassisti- – Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben. schen, extremistischen oder pornografischen Handlungen, Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen durch Sie. Ausnahme: 3.27 Streitigkeiten wegen des Erwerbs, der Installation und dem Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren für die Betrieb einer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- oder Grundstücksversorgung. Bioenergieanlage. 3.13 Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr Ausnahme: – vor Verfassungsgerichten oder Sie haben Versicherungsschutz nach Ziffer 25.4, 26.4, 27.4 – vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen oder 28.4. (z. B. dem Europäischen Gerichtshof). 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versiche- Ausnahme: rungsschutz Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr als Bediens- 4.1.1 Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein teter internationaler oder supranationaler Organisationen Versicherungsfall oder Leistungsfall eingetreten ist. aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienst- Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versiche- verhältnissen. rungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor 3.14 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammen- dessen Ende eingetreten ist. hang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen 4.1.2 Kundentreuevorteil eröffnet wurde oder eröffnet werden soll (z. B. Zwangsver- steigerung des Fahrzeugs infolge Ihres Insolvenzantrags). Ist ein Versicherungsfall vor Beginn des Versicherungs- schutzes nach Ziffer 7 oder während der Wartezeit nach Zif- 3.15 Streitigkeiten fer 4.4.1 eingetreten, besteht unter folgenden Vorausset- – in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsan- zungen dennoch Versicherungsschutz: gelegenheiten, – Das betroffene Risiko ist seit mindestens drei Jahren un- – in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. unterbrochen bei uns versichert. 3.16 Gegen Sie wird ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwal- – Sie erhalten Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfal- tungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes ge- les nach Ablauf dieser drei Jahre. führt. – Der laufende Beitrag ist bezahlt. 3.17 verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten des Asyl-, Aufent- – Der Versicherungsfall ist dem privaten Bereich zuzuord- halts- und Staatsangehörigenrechts, nen. Dies bedeutet, dass Sie keinen Versicherungs- 3.18 Streitigkeiten schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im – zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen desselben Versicherungsvertrags, oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit haben. – von Mitversicherten gegen Sie, Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach dem Rechtsschutzvertrag, der zu dem Zeitpunkt gültig war, – von Mitversicherten untereinander. an dem Sie Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls er- 3.19 Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und langt haben. nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Ge- 4.2 Der Versicherungsfall ist schlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten in ur- sächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. 4.2.1 im Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe 2.1) das Schaden- Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist. ereignis, das dem Anspruch zugrunde liegt; 3.20 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertra- 4.2.2 im Familien- und Erb-Rechtsschutz (siehe 2.11) das Ereig- gen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versi- nis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der Rechts- cherungsfall bereits eingetreten ist. lage einer mitversicherten Person geführt hat; Beispiel: 4.2.3 in allen anderen Fällen der Zeitpunkt, zu dem Sie oder ein anderer (z. B. der Gegner oder ein Dritter) gegen Rechts- Ihr Arbeitskollege hat einen Verkehrsunfall und überträgt pflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder ver- seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie stoßen haben soll. gegenüber dem Unfallgegner geltend machen. Dies ist nicht versichert. Hierbei berücksichtigen wir 3.21 Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen. – alle Tatsachen (d. h. konkrete Sachverhalte im Gegen- satz zu Werturteilen), Beispiel: – die durch Sie vorgetragen werden, Ihr Vermieter erteilt Ihnen eine Ermächtigung dazu, einen Beseitigungsanspruch vor dem Wohnungseigentumsge- – um Ihre Interessenverfolgung zu stützen. richt geltend zu machen. Dies ist nicht versichert. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ansprüche geltend ma- 3.22 Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen. chen oder abwehren. 3.23 Streitigkeiten aus Bürgschafts- und Schuldübernahmever- 4.3 Wenn sich Ihr Versicherungsfall über einen Zeitraum er- trägen aller Art. streckt, ist dessen Beginn maßgeblich. Beispiel: Sind mehrere Versicherungsfälle für Ihren Anspruch auf Versicherungsschutz ursächlich, ist der erste entscheidend. Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahrzeug. Sie bürgen für den Wenn dieser erste Versicherungsfall innerhalb der Ver- Darlehensvertrag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten aus tragslaufzeit eintritt, erhalten Sie Versicherungsschutz. dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert. Wenn dieser erste Versicherungsfall vor Vertragsbeginn 3.24 Es besteht in den Rechtsbereichen nach Ziffer 2.1 bis 2.8, eingetreten ist, haben Sie keinen Anspruch auf Versiche- 2.13, 2.15 oder 2.16 ein ursächlicher Zusammenhang mit rungsschutz. einer von Ihnen vorsätzlich begangenen Straftat. [Seite 6] Ausnahme: nach Beendigung seines Vertrags eingetreten. Nach unse- Zu Ihren Gunsten bleiben Versicherungsfälle, die mehr als ren Bedingungen ist der Versicherungsfall in der Vertrags- ein Jahr vor Beginn der Versicherung eingetreten sind, un- laufzeit des Vorversicherers eingetreten. berücksichtigt. 4.5.6 Voraussetzung für den Versicherungsschutz nach Zif- 4.4 In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungs- fer 4.5.1 bis Ziffer 4.5.5 ist, dass schutz: – Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen dieses Ri- 4.4.1 Der Versicherungsfall oder Leistungsfall ist innerhalb von siko versichert waren und drei Monaten nach Versicherungsbeginn eingetreten. Das – der Wechsel zu uns ohne zeitliche Unterbrechung erfolgt ist die sogenannte Wartezeit. Während der Wartezeit be- ist. steht kein Versicherungsschutz. In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau Sie besteht für folgende Leistungen: dem Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert – Arbeits-Rechtsschutz (2.2), hatten; höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlossenen Vertrags. – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (2.3), 5 Leistungsumfang – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4), Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen, damit Sie – Steuer-Rechtsschutz (2.5), Ihre rechtlichen Interessen im nachfolgend erläuterten Um- – Sozial-Rechtsschutz (2.6), fang wahrnehmen können. – Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7), Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in un- – Rechtsschutz in Betreuungsverfahren (2.15), serem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme. – Vorsorgliche Rechtsberatung (7 Besondere Bedingun- Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in gen PremiumPlus, sofern vereinbart). demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungs- In welchen Fällen haben sie trotz Wartezeit auch innerhalb fälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. der ersten drei Monate Versicherungsschutz? 5.1 Leistungsumfang im Inland – Wenn Sie Leistungen aus dem Bereich des Verkehrs- Rechtsschutzes wahrnehmen. 5.1.1 Kostenübernahme bei Mediationen – Wenn das Risiko im selben Umfang versichert war und in Um Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konflikt- unmittelbarem Anschluss an die Vorversicherung über- beilegung zu ermöglichen, übernehmen wir die Kosten für nommen wurde. einen Mediator bis zu 3.000 EUR je Versicherungsfall. Me- diation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei 4.4.2 entfällt dem Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigen- 4.4.3 Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu die- verantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Kon- sem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Be- flikts anstreben. Die Mediation kann in Anwesenheit der Be- reich nicht mehr bei uns versichert. Dies ist die sogenannte teiligten, telefonisch oder auch online erfolgen. Nachmeldefrist. – Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen qualifizierten Me- 4.4.4 Im Steuer-Rechtsschutz (siehe 2.5) liegen die tatsächlichen diator. oder behaupteten Voraussetzungen für die Festsetzung Ih- – Bei einer Mediation fällt keine Selbstbeteiligung an. rer Abgaben (z. B. Steuern, Gebühren) vor Vertragsbeginn. – Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Per- 4.4.5 Sie haben vor Beginn des Versicherungsschutzes einen sonen beteiligt, übernehmen wir anteilig die Kosten, die Darlehens-, Versicherungs- oder Leasingvertrag geschlos- auf Sie und die mitversicherten Personen entfallen. sen und üben ein Widerrufs- oder Widerspruchsrecht aus. Dies gilt auch dann, wenn Widerruf oder Widerspruch nach Beispiel: Beginn des Versicherungsschutzes erfolgen. Sie und Ihr Ehepartner haben einen Konflikt mit einem Drit- 4.5 Versichererwechsel ten. Die Kosten des Mediators werden hälftig zwischen den Parteien geteilt. Die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehepart- Damit bei einem Versichererwechsel möglichst keine Nach- ner entfallen, übernehmen wir. Der Dritte muss seinen Kos- teile für Sie entstehen, haben Sie uns gegenüber Anspruch tenanteil, also 50 Prozent, selbst bezahlen. auf Versicherungsschutz in folgenden Fällen. Dies gilt ab- weichend von den Regelungen unter Ziffer 4.4.1 bis Zif- Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich. fer 4.4.5: 5.1.2 Kostenübernahme für Rechtsanwälte 4.5.1 Der Versicherungsfall ist während der Wartezeit nach Zif- – Kostenübernahme für Ihren Rechtsanwalt fer 4.4.1 eingetreten. Wir übernehmen die Vergütung eines Rechtsanwalts, der 4.5.2 Der Versicherungsfall ist in unserer Vertragslaufzeit einge- Ihre Interessen vertritt. Wenn Sie mehr als einen Rechts- treten. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn ein anwalt beauftragen, übernehmen wir die dadurch entste- Fall von Ziffer 4.4.5 vorliegt und der Abschluss des Darle- henden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten aufgrund ei- hens-, Versicherungs- oder Leasingvertrag in die Vertrags- nes Anwaltswechsels übernehmen wir nicht. laufzeit des Vorversicherers fällt. Wir erstatten maximal die gesetzliche Vergütung eines 4.5.3 Der Versicherungsfall liegt zwar in der Vertragslaufzeit des Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts an- Vorversicherers, der Anspruch wird aber erstmals später sässig ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet als drei Jahre nach Beendigung der Vorversicherung gel- sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. tend gemacht. Die Meldung beim Vorversicherer darf je- – Kostenübernahme für einen weiteren Rechtsanwalt doch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt wor- den sein. Wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt? Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. Dann übernehmen wir bei Ihrer gerichtlichen Streitigkeit weitere anwaltliche Kosten, und zwar bis zur Höhe der 4.5.4 Der Versicherungsfall im Steuer-Rechtsschutz (z. B. Steu- gesetzlichen Vergütung eines anderen Rechtsanwalts, erbescheid) fällt in unsere Vertragslaufzeit, die Grundlagen der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des für Ihre Steuer- oder Abgabenfestsetzung sind aber in der zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsan- Vertragslaufzeit des Vorversicherers eingetreten. walt). Beispiel: Ausnahme: Sie erhalten in unserer Vertragslaufzeit einen Steuerbe- Im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Disziplinar- und scheid, der ein Steuerjahr in der Vertragslaufzeit des Vor- Standes-Rechtsschutz übernehmen wir diese weiteren versicherers betrifft. Kosten nicht. 4.5.5 Der Vorversicherer und wir haben unterschiedliche Rege- – Kostenübernahme bei anwaltlichen Beratungen lungen zur Bestimmung des Versicherungsfalls: Der Versi- cherungsfall ist nach den Bedingungen des Vorversicherers Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts darauf beschränkt [Seite 7] – Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat zu ertei- – Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat zu ertei- len, len, – Ihnen eine Auskunft zu geben oder – Ihnen eine Auskunft zu geben oder – ein Gutachten für Sie zu erarbeiten, – ein Gutachten für Sie zu erarbeiten, dann übernehmen wir Kosten bis höchstens 250 EUR je dann übernehmen wir Kosten bis höchstens 250 EUR je Versicherungsfall. Versicherungsfall. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Anrechnung – Kostenübernahme bei einem Verkehrsunfall im europäi- der Gebühr bleiben unberührt. schen Ausland – Kostenübernahme für Ihren mobilen Anwalt Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Können Sie den Rechtsanwalt wegen eines stationären Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist Krankenhausaufenthaltes, ärztlich verordneter Bettruhe und haben Sie daraus Ansprüche? oder Pflegebedürftigkeit nicht selbst aufsuchen? In die- Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Scha- sem Fall tragen wir die gesetzlichen Fahrtkosten und Ab- denregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädi- wesenheitsgelder eines Rechtsanwalts für den Besuch gungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulie- bei Ihnen. Der Rechtsanwalt muss im Landgerichtsbezirk rung erfolglos geblieben ist, übernehmen wir auch Kos- des Besuchsorts zugelassen sein. ten für eine Rechtsverfolgung im Ausland. 5.1.3 Kostenübernahme für Sachverständige Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland über- Wir übernehmen Ihre Kosten für einen Sachverständigen. nehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und Dies gilt, zwar bis zur Höhe einer 1,3-fachen Gebühr nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. – in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren; 5.2.2 Kostenübernahme für Sachverständige – wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Kauf- und Re- Wir übernehmen die übliche Vergütung eines im Ausland paraturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande und An- ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Er- hängern wahrnehmen. satzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Be- schädigung eines Motorfahrzeuges zu Lande oder eines Dieser Sachverständige muss über die erforderliche techni- Anhängers geltend machen wollen. sche Sachkunde verfügen. Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich 5.2.3 Reisekosten anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils Wir übernehmen Ihre Kosten für eine Reise zu einem aus- gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert ländischen Gericht, wenn worden sind. – Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen 5.1.4 Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten müssen und auch – Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erschei- – im Steuer-Rechtsschutz (siehe 2.5) für Angehörige der nen vermeiden können. steuerberatenden Berufe (z. B. Steuerberater); Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis – in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsan- im Familien- und Erb-Rechtsschutz (siehe 2.11) für No- wälten geltenden Sätze. tare. 5.2.4 Übersetzungskosten 5.2 Leistungsumfang im Ausland Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen, wenn dies 5.2.1 Kostenübernahme für Rechtsanwälte notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland – Kostenübernahme für Ihren Rechtsanwalt wahrzunehmen. Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Übersetzung anfallen. Bei einem Versicherungsfall im Ausland übernehmen wir die Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am Ort des 5.2.5 Dolmetscherkosten zuständigen Gerichts im Ausland tätig wird. Dies kann Wir sorgen für die Auswahl und Beauftragung eines Dol- sein: metschers, wenn Sie im Ausland verhaftet oder dort mit – entweder ein am Ort des zuständigen Gerichts ansäs- Haft bedroht werden. Wir übernehmen auch die dabei an- siger, ausländischer Rechtsanwalt fallenden Kosten. oder 5.2.6 Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten auch für dort ansässige rechts- und sachkundige Bevoll- – ein Rechtsanwalt in Deutschland. mächtigte. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als 5.2.7 Wenn Sie diese Kosten in fremder Währung bezahlt haben, wäre der Rechtsstreit am Ort seines Anwaltsbüros in erstatten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungsgrund- Deutschland. lage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergü- die Kosten vorgestreckt haben. tung. 5.3 Weitere Leistungen im In- und Ausland – Kostenübernahme für einen weiteren Rechtsanwalt Darüber hinaus übernehmen wir im In- und Ausland Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und woh- 5.3.1 Gerichtskosten inkl. Kosten für Zeugen und Sachverstän- nen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen aus- dige ländischen Gericht entfernt? Wir übernehmen: Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt – die Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für bezahlen wir dann bis zur Höhe der gesetzlichen Vergü- Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herange- tung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit zogen werden, dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (so- – die Kosten des Gerichtsvollziehers, genannter Verkehrsanwalt). – die Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden, die – Kostenübernahme bei anwaltlichen Beratungen Ihnen von der Behörde in Rechnung gestellt werden. Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts darauf beschränkt [Seite 8] 5.3.2 Schieds- und Schlichtungsverfahren Eine Auszahlung des Betrages oder die Verrechnung mit Wir übernehmen die Gebühren eines Schieds- oder Beitragsforderungen ist ausgeschlossen. Schlichtungsverfahrens. Und zwar bis zur Höhe der Gebüh- 5.4.6 Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kos- ren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen ten eines Gerichtsvollziehers), Gerichts erster Instanz entstünden. – die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvoll- Versicherungsschutz für Mediation besteht nur nach Zif- streckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen, fer 5.1.1 und ist beschränkt auf das Inland. – die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstre- 5.3.3 Kosten des Gegners ckungstitels eingeleitet werden. Wir übernehmen die Anwalts- und Gerichtskosten Ihres Vollstreckungstitel sind z. B. ein Vollstreckungsbescheid Prozessgegners, wenn Sie zur Erstattung dieser Verfah- und ein Urteil. renskosten aufgrund gerichtlicher Festsetzung verpflichtet 5.4.7 Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts, Notars oder sind. Mediators in den Fällen der Ziffern 2.11 und 2.17. 5.3.4 Wir erstatten die von uns zu übernehmenden Kosten, wenn 5.4.8 Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, Sie nachweisen, dass Sie wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht be- – zu deren Zahlung verpflichtet sind oder stünde. – diese Kosten bereits gezahlt haben. 5.5 Update-Garantie 5.3.5 Strafkautionen 5.5.1 Bieten wir neue Bedingungen mit abweichenden Regelun- Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen gen zum versicherten Leistungsumfang an, so gelten mit zu verschonen, zahlen wir für Sie – wenn nötig – eine Kau- Datum ihrer Einführung jeweils die für Sie günstigeren Re- tion. Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis gelungen. zu der in unserem Vertrag vereinbarten Höhe. 5.5.2 Die Leistungsverbesserungen nach Ziffer 5.5.1 gelten für 5.4 Einschränkung unserer Leistungspflicht die Dauer von fünf Jahren ab der erstmaligen Vereinbarung der dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. Da- Wir erstatten folgende Kosten nicht: nach gelten wieder die ursprünglich vereinbarten Leistun- 5.4.1 Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu gen. verpflichtet zu sein. 5.6 Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag 5.4.2 Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind 5.6.1 Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den und die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags beim Vorversi- Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen. Dies be- cherer reguliert wird, die zum Zeitpunkt des Versicherungs- zieht sich auf die gesamten Kosten der Streitigkeit. beginns des Anschlussvertrags bei uns galten. Beispiel: 5.6.2 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Sie verlangen Schadenersatz in Höhe von 10.000 EUR. In 5.6.2.1 Es handelt sich um allgemeine Versicherungsbedingungen einem Vergleich mit dem Gegner erlangen Sie einen Betrag einschließlich in den Vertrag eventuell einbezogener und von 8.000 EUR = 80 Prozent des angestrebten Ergebnis- zur standardmäßigen Verwendung vorgesehener besonde- ses. In diesem Fall übernehmen wir 20 Prozent der entstan- rer Bedingungen eines in Deutschland zum Betrieb zuge- denen Kosten – nämlich für den Teil, den Sie nicht durch- lassenen Versicherers. Der Vorvertrag unterlag deutschem setzen konnten. Recht. Ausnahme: 5.6.2.2 Der bei uns bestehende Vertrag schließt unmittelbar an den Es ist gesetzlich eine andere Kostenregelung vorgeschrie- Vorvertrag an. ben. 5.6.2.3 Die Vorversicherung wurde bei Antragstellung angegeben. 5.4.3 Kosten, die entstehen, wenn Sie sich im Rahmen eines Ver- 5.6.2.4 Sie stellen uns im Versicherungsfall die Bedingungen des gleiches auch über Ansprüche oder Forderungen einigen, Vorvertrags im Original zur Verfügung. die nicht fällig oder nicht streitig waren oder mangels An- spruchsgrundlage nicht streitig sein konnten. 5.6.2.5 Der Versicherungsfall ist nicht später als fünf Jahre nach Vertragsbeginn bei uns eingetreten. 5.4.4 Kosten, die auf den nicht versicherten Teil einer rechtlichen Interessenwahrnehmung entfallen. 5.6.3 Die bei uns geltenden Versicherungssummen stellen nach Abzug vereinbarter Selbstbeteiligungen die Höchstentschä- 5.4.5 Von den Kosten, die von uns zu übernehmen sind, ziehen digungen je Versicherungsfall dar. wir die vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ab. 5.6.4 Die Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag gilt nicht, Ausnahmen: 5.6.4.1 soweit es sich bei den Versicherungsbedingungen des Vor- – Hängen mehrere Versicherungsfälle zeitlich und ursäch- vertrags um lich zusammen, ziehen wir zu Ihren Gunsten die Selbst- beteiligung nur einmal ab. – einzelvertragliche bzw. individuelle Vereinbarungen, – Wird der Versicherungsfall durch eine Erstberatung, Me- – Assistance-Leistungen und sonstige Dienstleistungen diation, Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbe- handelt; ratung oder Serviceleistung nach den Ziffern 30, 31 oder 5.6.4.2 für Gefahren, Leistungen und Risiken, die im Vorvertrag 32 erledigt, fällt keine Selbstbeteiligung an. versichert waren, jedoch im aktuellen Vertrag bei uns nicht – Ihr Vertrag mit PremiumSchutz ist seit drei Jahren scha- vereinbart werden konnten, weil diese von Ihnen nicht ge- denfrei verlaufen. Dann verzichten wir einmalig auf den wünscht oder von uns abgelehnt wurden; Abzug der Selbstbeteiligung bis zu einem Betrag von 5.6.4.3 für 150 EUR. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls beginnt die dreijährige Frist erneut. – Kapitalanlagestreitigkeiten nach Ziffer 3.9; Nicht als Versicherungsfall in diesem Sinne gelten: – Fälle des Widerrufs von oder des Widerspruchs gegen Darlehens-, Versicherungs- oder Leasingverträgen, so- – die im Rahmen einer Erstberatung erledigten Fälle, weit diese vor Beginn des Versicherungsschutzes ge- – die im Rahmen einer Mediation erledigten Fälle, schlossen wurden, nach Ziffer 4.4.5; – Telefonische Rechtsberatungen, Online-Rechtsbera- – eine vorsorgliche Beratung/Vertretung durch einen tungen, Rechtsanwalt, ohne dass ein Versicherungsfall eingetre- – Serviceleistungen nach den Ziffern 30 bis 32, ten ist; sowie – Fälle im Anwendungsbereich des Spezial-Straf-Rechts- schutzes; – die vorsorgliche Anzeige eines Versicherungsfalls, wenn der Versicherer keine Leistungen zu erbringen – Fälle im Anwendungsbereich des Rechtsschutzes im hat. Vertragsrecht für Selbstständige und Firmen. [Seite 9] 6 In welchen Ländern sind Sie versichert? jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung 6.1 Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig Jahres in Textform zugehen. ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen: 8.4 Kündigung bei Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland – in allen Ländern des Kontinents Europa im geografischen 8.4.1 Kündigungsrecht Sinn, Sie und wir können den Vertrag kündigen, wenn – in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittel- – Sie Ihren im Inland bestehenden Wohnsitz nicht nur vo- meers, rübergehend, sondern für unbestimmte Zeit ins Ausland – auf den Kanarischen Inseln, verlegen und – auf den Azoren, – dabei Ihren im Inland bestehenden Wohnsitz nicht mehr – auf Madeira, beibehalten. – in Französisch-Guayana, 8.4.2 Wirksamwerden Ihrer Kündigung – auf Guadeloupe, Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die – auf Martinique, Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spä- – auf Réunion. testens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjah- Ausnahmen: res. Bei folgenden Leistungsarten besteht Versicherungsschutz 8.4.3 Wirksamwerden unserer Kündigung nur vor deutschen Gerichten oder deutschen Behörden: Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang – Steuer-Rechtsschutz (2.5), bei Ihnen wirksam. – Sozial-Rechtsschutz (2.6), 9 Wann und wie müssen Sie Ihren Beitrag zahlen? – Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7), 9.1 Beitragszahlung – Opfer-Rechtsschutz (2.12), Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Die Ver- – Daten-Rechtsschutz (2.13), sicherungsperiode umfasst dementsprechend – Familien- und Erbrechtsschutz (2.11) und – bei Monatsbeiträgen einen Monat, – Beratungs-Rechtsschutz (2.17). – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, 6.2 Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außer- – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und halb des Geltungsbereichs nach Ziffer 6.1 übernehmen wir die Kosten nach Ziffer 5 bis zu einem Höchstbetrag von – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. 1.000.000 EUR, wenn 9.2 Versicherungsjahr 6.2.1 der Versicherungsnehmer weiterhin mit Haupt- oder Ne- Das Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate. benwohnsitz in Deutschland gemeldet ist und die Dauer des Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus Aufenthaltes im Ausland als vorübergehend anzusehen ist. ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entspre- Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsfall chend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum innerhalb von fünf Jahren nach Verzug ins Ausland einge- vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre (z. B. treten ist. bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste 6.2.2 Streit aus privaten Verträgen besteht, die über das Internet Versicherungsjahr drei Monate, das folgende Versiche- abgeschlossen wurden. rungsjahr zwölf Monate). 9.3 Beitrag und Versicherungsteuer Das Versicherungsverhältnis Der Versicherungsbeitrag enthält die Versicherungsteuer, 7 Beginn des Versicherungsschutzes die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu ent- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche- richten haben. rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für 9.4 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen 9.4.1 Fälligkeit der Zahlung nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müs- (siehe 9.4.1). sen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von Eine vereinbarte Wartezeit nach Ziffer 4.4.1 bleibt unbe- 14 Tagen bezahlen, jedoch nicht vor dem beantragten Ver- rührt (d. h. sie gilt in jedem Fall). sicherungsbeginn. Unverzüglich heißt nicht unbedingt so- fort, sondern ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie 8 Dauer und Ende des Vertrags eben möglich. 8.1 Vertragsdauer 9.4.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt Zeit abgeschlossen. bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem 8.2 Stillschweigende Verlängerung späteren Zeitpunkt. Auf diese Folge einer verspäteten Zah- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlän- lung müssen wir Sie allerdings aufmerksam gemacht ha- gert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der ben, und zwar in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) oder Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie durch einen auffallenden Hinweis im Versicherungsschein. als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätes- Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zah- tens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit in Text- lung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungs- form zugehen. schutz zum vereinbarten Zeitpunkt. 8.3 Vertragsbeendigung 9.4.3 Rücktritt Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es ei- können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag ner Kündigung bedarf. nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht ver- Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder schuldet haben. [Seite 10] 9.5 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag len können. Wir prüfen deshalb jährlich, ob der Beitrag we- 9.5.1 Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeit- gen einer Veränderung des Schadensbedarfs anzupassen punkt fällig. ist. 9.5.2 Verzug Die Ermittlung des Veränderungswerts kann dazu führen, dass der Beitrag erhöht oder gesenkt wird. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, ge- raten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von 10.2 Ermittlung des Veränderungswerts als Grundlage der uns erhalten haben. Wir sind dann berechtigt, Ersatz für Beitragsanpassung den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- Der ermittelte Veränderungswert ist maßgeblich für die standen ist (siehe 9.5.3). Frage, ob der Beitrag in der bisherigen Höhe bestehen Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die verspätete Zah- bleibt. lung nicht verschuldet haben. 10.2.1 Statistische Ermittlung durch einen unabhängigen Treuhän- 9.5.3 Zahlungsaufforderung der (Branchenwert) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt bis zum 1. Juli eines können wir Ihnen eine Zahlungsfrist einräumen. Das ge- jeden Jahres einen Veränderungswert für die Beitragsan- schieht in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) und auf Ihre passung. Er legt bei seiner Ermittlung die Daten einer mög- Kosten. Diese Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wo- lichst großen Zahl von Rechtsschutzversicherungs-Unter- chen betragen. nehmen zugrunde. Damit soll der von ihm ermittelte Wert den gesamten Markt der Rechtsschutzversicherung best- Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie fol- möglich widerspiegeln. gende Informationen enthält: Der Ermittlung des Veränderungswerts liegt folgende Fra- – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten gestellung (Berechnungsmethode) zugrunde: müssen im Einzelnen beziffert sein und Um wie viel Prozent hat sich im letzten Kalenderjahr der – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Zif- Bedarf für Zahlungen erhöht oder vermindert (Schadenbe- fer 9.5.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind. darf)? Maßgeblich ist dabei das Produkt von Schadenhäu- 9.5.4 Welche rechtlichen Folgen hat die Fristüberschreitung? figkeit und Durchschnitt der Schadenzahlungen gegenüber – Verlust des Versicherungsschutzes dem vorletzten Kalenderjahr (Bezugsjahre). Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht Als Schadenhäufigkeit eines Kalenderjahres gilt die Anzahl bezahlt haben, haben Sie ab diesem Zeitpunkt bis zur der in diesem Jahr gemeldeten Versicherungsfälle, geteilt Zahlung keinen Versicherungsschutz. Allerdings müssen durch die Anzahl der im Jahresmittel versicherten Risiken. wir Sie bei unserer Zahlungsaufforderung nach Zif- Mit anderen Worten: Die Schadenhäufigkeit gibt an, für wie fer 9.5.3 auf den Verlust des Versicherungsschutzes hin- viel Prozent der versicherten Verträge ein Schaden gemel- gewiesen haben. det worden ist. Um den Durchschnitt der Schadenzahlun- gen eines Kalenderjahres zu berechnen, werden alle in die- – Kündigung des Versicherungsvertrags sem Jahr erledigten Versicherungsfälle betrachtet. Die Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht Summe der insgesamt geleisteten Zahlungen für diese Ver- bezahlt haben, können wir den Vertrag kündigen, ohne sicherungsfälle wird durch deren Anzahl geteilt. eine Frist einzuhalten. Allerdings müssen wir Sie bei un- Veränderungen der Schadenaufwendungen aufgrund serer Zahlungsaufforderung nach Ziffer 9.5.3 auf die frist- nachträglich eingeschlossener, verringerter oder ausge- lose Kündigungsmöglichkeit hingewiesen haben. schlossener Leistungen bleiben unberücksichtigt. Wenn wir Ihren Vertrag gekündigt haben und Sie danach Der Treuhänder ermittelt diesen Wert getrennt für folgende innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- Vertragsgruppen: len, besteht der Vertrag fort. Dann aber haben Sie für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zah- – Verkehrs-Rechtsschutz (Ziffer 21), Fahrzeug-Rechts- lungsfrist und Ihrer Zahlung eingetreten sind, keinen Ver- schutz (Ziffer 22) und Fahrer-Rechtsschutz (Ziffer 23), sicherungsschutz. – Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz 9.6 Rechtzeitige Zahlung bei Sepa-Lastschriftmandat für Firmen und Vereine (Ziffer 24), Privat-Rechtsschutz (Ziffer 25) sowie Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter 9.6.1 Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto ver- von Wohnungen und Grundstücken (Ziffer 29), einbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn – Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nicht- – der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden selbstständige (Ziffer 26) sowie Landwirtschafts- und kann und Verkehrs-Rechtsschutz (Ziffer 27), – Sie der Einziehung nicht widersprechen. – Rechtsschutz-Kombination für Selbstständige, Gewerbe- Was geschieht, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschul- treibende und freiberuflich Tätige (Ziffer 28). den nicht eingezogen werden kann? Innerhalb jeder Vertragsgruppe wird der Veränderungswert In diesem Fall ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, getrennt für Verträge mit und ohne Selbstbeteiligung ermit- wenn Sie nach einer Aufforderung in Textform (z. B. Brief telt. Die so ermittelten Werte gelten jeweils einheitlich für oder E-Mail) unverzüglich zahlen. Unverzüglich heißt nicht alle in der Gruppe zusammengefassten Verträge mit bzw. unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes Zögern bzw. ohne Selbstbeteiligung. so schnell wie eben möglich. Der Treuhänder rundet einen nicht durch 2,5 teilbaren Ver- 9.6.2 Beendigung des Lastschriftverfahrens änderungswert auf die nächst geringere positive durch 2,5 Wenn Sie dafür verantwortlich sind, dass der fällige Beitrag teilbare Zahl ab bzw. auf die nächst größere negative durch nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig 2,5 teilbare Zahl auf. Veränderungswerte im Bereich eine andere Zahlungsperiode zu verlangen. Sie müssen al- von -5 Prozent bis +5 Prozent werden nicht gerundet. lerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform Beispiel: (z. B. Brief oder E-Mail) aufgefordert haben. – 8,4 Prozent wird auf 7,5 Prozent abgerundet. 9.7 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung – -8,4 Prozent wird auf -7,5 Prozent aufgerundet. In diesem Fall haben wir nur Anspruch auf den Teil des Bei- Veränderungswerte im Bereich von -5 Prozent bis +5 Pro- trags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes ent- zent werden nicht gerundet. spricht. Das gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. 10.2.2 Ermittlung aufgrund unternehmenseigener Zahlen 10 A. Beitragsanpassung Der unabhängige Treuhänder ermittelt auch den für unser 10.1 Warum nehmen wir eine Beitragsanpassung vor? Unternehmen individuellen Veränderungswert (Unterneh- Die Beiträge sind Ihre Gegenleistung für unser Leistungs- menswert). Dabei wendet er die Regeln aus Ziffer 10.2.1 versprechen. Wir benötigen die Beiträge, damit wir unsere an. Verpflichtungen in allen versicherten Schadensfällen erfül- [Seite 11] 10.3 Welches ist der für die Anpassung des Beitrags maß- 10.6.2 Wann müssen wir den Beitrag entsprechend senken? Der gebliche Veränderungswert? maßgebliche Veränderungswert hat sich um 5 Prozent oder 10.3.1 Grundsatz mehr verringert. Für die Beitragsanpassung (Erhöhung oder Absenkung) ist Ausnahme: grundsätzlich der Branchenwert maßgeblich (siehe 10.2.1). Wir verrechnen den fortgeschriebenen Wert nach Zif- 10.3.2 Wann ist unser Unternehmenswert maßgeblich? fer 10.4.2. Wir vergleichen unseren Unternehmenswert in den jeweili- 10.6.3 Ist seit dem Beginn Ihrer Versicherung noch kein Jahr ab- gen Vertragsgruppen mit dem Branchenwert nach Zif- gelaufen? Dann passen wir unabhängig von der Höhe des fer 10.2.1. Veränderungswerts Ihre Beiträge nicht an. 10.3.2.1 Geringerer Unternehmenswert 10.6.4 Wir werden für den bestehenden Vertrag keinen höheren Beitrag verlangen als für neu abzuschließende Verträge mit Ein geringerer Wert ist dann für die Beitragsanpassung gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Versicherungs- maßgeblich, wenn dieser Vergleich ergibt, schutz. Tarifmerkmale sind Merkmale, die für die Berech- – dass unser Wert unter dem vom Treuhänder ermittelten nung des Beitrags notwendig sind. Wert liegt und 10.7 Wann wird die Beitragsanpassung wirksam? – dies auch in den letzten zwei vorangegangenen Kalen- Die Beitragsanpassung wird zu Beginn des zweiten Monats derjahren der Fall war. wirksam, der auf unsere Mitteilung über die Beitragsanpas- 10.3.2.2 Höherer Unternehmenswert sung folgt. Sie gilt für alle Beiträge, die nach unserer Mittei- Was gilt, wenn sich der für unser Unternehmen ermittelte lung ab einschließlich 1. Oktober fällig werden. Wert nicht nur im letzten Kalenderjahr, sondern auch in den 10.8 Ihre Rechte bei einer Anpassung beiden Vorjahren stärker erhöht hat? Wenn sich der Beitrag erhöht, können Sie den Versiche- Dann gehen unsere Unternehmenswerte dem Branchen- rungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Sie können wert vor. frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die In diesen Fällen addieren wir zum Branchenwert die Diffe- Beitragserhöhung wirksam wird (siehe 10.6). Ihre Kündi- renz zwischen den Unternehmens- und Branchenwerten gung muss uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem aus diesen drei Jahren. Ihnen unsere Mitteilung über die Beitragsanpassung zuge- gangen ist. Diese Summe ist in diesem Fall der maßgebliche Verände- rungswert für die Beitragsanpassung. Wenn sich der Beitrag ausschließlich wegen einer Erhö- hung der Versicherungssteuer erhöht, steht Ihnen das 10.4 Fortschreibung der Veränderungswerte Recht zur außerordentlichen Kündigung nicht zu. 10.4.1 Ist der Branchenwert geringer als +5 Prozent oder größer 10 B. Bedingungsanpassung als -5 Prozent wird dieser Wert bei der Ermittlung der Vo- raussetzungen für die nächste Beitragsanpassung mitbe- 10.1 Wann können wir eine Regelung Ihrer Versicherungs- rücksichtigt. Wir behalten das Bezugsjahr solange bei, bis bedingungen anpassen? die 5 Prozent-Grenze erreicht wird. Es wird immer der Be- Wir sind berechtigt, bei darf für Zahlungen aus dem jeweiligen Vorjahr mit dem Be- – Änderung bestehender oder Inkrafttreten neuer Rechts- darf für Zahlungen aus dem „festgehaltenen“ Bezugsjahr vorschriften, die sich unmittelbar auf einzelne Bestim- verglichen. mungen des Versicherungsvertrags auswirken; 10.4.2 Wenn wir von einer möglichen Erhöhung im Sinne der Zif- – den Versicherungsvertrag betreffender Änderung der fer 10.6 ganz oder teilweise absehen, schreiben wir nicht höchstrichterlichen Rechtsprechung; erhöhte Werte weiter fort. – rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Diesen fortgeschriebenen Wert dürfen wir bei der nächst Bedingungen durch ein Gericht; möglichen Beitragsanpassung berücksichtigen und ihn ganz oder teilweise zum maßgeblichen Veränderungswert – Beanstandung einzelner Bedingungen als mit geltendem addieren. Recht nicht vereinbar durch die Versicherungsaufsichts- behörde oder Kartellbehörde im Wege eines bestands- 10.5 Nachgelagerte Verrechnung kräftigen Verwaltungsaktes oder Haben wir den Beitrag nach Ziffer 11.3.2 auf Grund einer – Verstoß einzelner Bedingungen gegen Leitlinien oder objektiven Gefahrerhöhung im letzten oder vorletzten Jahr Rundschreiben der Versicherungsaufsichtsbehörde oder erhöht, prüfen wir, ob wir bei der Beitragsanpassung zu Ih- Kartellbehörde ren Gunsten eine Verrechnung vornehmen müssen. die betroffenen Bedingungen zu ändern, zu ergänzen oder Voraussetzung ist, dass sich die gesetzliche Erhöhung die- zu ersetzen (Anpassung). ser Gebühren, Honorare oder Kosten im Veränderungswert nach Ziffer 10.2.1 niedergeschlagen hat. 10.2 Welche Regelungen können angepasst werden? Bei der Ermittlung des Verrechnungssatzes wenden wir die Die Anpassung kommt nur in Betracht für Bedingungen anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik über Gegenstand und Umfang der Versicherung, Aus- und Versicherungstechnik an. schlüsse, Ihre Obliegenheiten nach Vertragsschluss, Bei- tragsanpassung, Vertragsdauer und Kündigung. 10.6 Erhöhung oder Senkung des Beitrags 10.3 Wann ist eine Anpassung zulässig? 10.6.1 Wann dürfen wir den Beitrag entsprechend erhöhen? Der maßgebliche Veränderungswert hat sich um +5 Prozent Die Anpassung ist nur zulässig, wenn durch die genannten oder mehr erhöht. Änderungsanlässe das bei Vertragsschluss zugrunde ge- legte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in Ausnahmen: nicht unbedeutendem Maße gestört ist. In den Fällen der – In den Ausnahmefällen nach Ziffer 10.3.2.2 kann der Unwirksamkeit und der Beanstandung einzelner Bedingun- maßgebliche Veränderungswert auch weniger als gen ist die Anpassung darüber hinaus nur dann zulässig, +5 Prozent betragen. Prozentsätze mit Bruchteilen run- wenn die gesetzlichen Vorschriften keine Regelung enthal- den wir kaufmännisch zu ganzen Zahlen auf oder ab. ten, die an die Stelle der unwirksamen oder beanstandeten – Wir erhöhen um den fortgeschriebenen Wert nach Zif- Bedingungen treten. fer 10.4.2. Unsere Anpassungsbefugnis besteht unter den oben ge- nannten Voraussetzungen für im Wesentlichen inhaltsglei- [Seite 12] che Bedingungen, wenn sich die gerichtlichen und behörd- wenn wir ohnehin von der Gefahrerhöhung Kenntnis haben lichen Entscheidungen gegen Bedingungen anderer Versi- oder haben müssen. cherer richten. 11.2.4 Wenn wir Sie auffordern, uns die zur Beitragsberechnung 10.4 Wie wird die Anpassung durchgeführt? erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese Durch die Anpassung darf das bei Vertragsschluss zu- innerhalb eines Monats zuschicken. grunde gelegte Verhältnis zwischen Leistung und Gegen- 11.3 Rechtsfolgen einer Gefahrerhöhung leistung bei Gesamtbetrachtung der Anpassung nicht zu Ih- 11.3.1 Kündigungsrecht rem Nachteil geändert werden (Verschlechterungsverbot). Die Anpassung muss nach den Grundsätzen einer ergän- Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Ziffer 11.2.1 oder zenden Vertragsauslegung unter Wahrung der beiderseiti- 11.2.4, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Voraus- gen Interessen erfolgen. setzung ist, dass Sie Ihre Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vor- 10.5 Wer überprüft die Anpassung? satz oder grober Fahrlässigkeit müssen Sie beweisen. Die Zulässigkeit und Angemessenheit der Anpassung muss Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können von einem unabhängigen Treuhänder überprüft und bestä- wir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. tigt werden. Die Bestimmungen des Versicherungsauf- sichtsgesetzes für die Bestellung eines Treuhänders gelten Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Zif- entsprechend. fer 11.2.2 oder 11.2.3 bekannt, können wir den Vertrag un- ter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. 10.6 Wie informieren wir Sie über eine Anpassung? 11.3.2 Vertragsänderung Wir werden Ihnen die angepassten Bedingungen schriftlich mitteilen und erläutern. Die angepassten Bedingungen gel- Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt einer Ge- ten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wo- fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent- chen nach der Mitteilung widersprechen. Hierauf werden sprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absiche- wir Sie in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Zur Wah- rung der erhöhten Gefahr ausschließen. rung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung Ihres Wi- Im Falle einer objektiven Gefahrerhöhung wenden wir zur derspruchs. Ermittlung des höheren Beitrags die anerkannten Grunds- 10.7 Unser Kündigungsrecht bei Ihrem Widerspruch ätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstech- nik an. Dabei bedienen wir uns auch der Erkenntnisse des Wenn Sie fristgemäß widersprechen, tritt die Anpassung Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft nicht in Kraft. Wir können innerhalb von einem Monat nach e. V. (GDV). Zugang Ihres Widerspruchs den Versicherungsvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines jeden Monats Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um kündigen, wenn für uns das Festhalten an dem Vertrag mehr als zehn Prozent oder schließen wir die Absicherung ohne die Anpassung unzumutbar ist. der erhöhten Gefahr aus, so können Sie den Vertrag inner- halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung Einhal- 11 Gefahrerhöhung tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung müssen wir Sie 11.1 Begriff der Gefahrerhöhung auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich nach Abgabe Ih- Sofern es sich bei den Änderungen des versicherten Risi- rer Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Um- kos um private Risiken im Verkehrs-Rechtsschutz nach Zif- stände so ändern, dass fer 21 handelt, wird ein Mehrbeitrag spätestens nach Ablauf – der Eintritt des Versicherungsfalles oder eines Jahres ab der eingetretenen Änderung berechnet. – eine Vergrößerung des Schadenumfangs oder 11.4 Erlöschen unserer Rechte – die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung wahrscheinlicher wird. nach Ziffer 11.3 erlöschen, wenn wir diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Gefahrerhöhung ausü- Eine Gefahrerhöhung liegt nicht vor, wenn ben. Unsere Rechte erlöschen auch, wenn der Zustand – sich die Gefahr nur unwesentlich erhöht, wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestan- – der neue Zustand nicht von Dauer ist, oder den hat. – die Gefahr nach den Umständen als mitversichert gelten 11.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung soll. 11.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung ein Versicherungsfall ein, Eine Gefahrerhöhung kann subjektiv, in Ihrer Person lie- so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre gende Gründe haben. Pflichten nach Ziffer 11.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Ver- letzen Sie diese Pflichten grob fahrlässig, so sind wir be- Beispiel: rechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das Sie haben ein Auto bei uns versichert und schaffen sich der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvor- jetzt zusätzlich ein Motorrad an. liegen einer groben Fahrlässigkeit müssen Sie beweisen. Eine Gefahrerhöhung kann auch objektive Gründe haben, 11.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung und Verletzung der Pflichten die unabhängig von Ihrem Willen eingetreten sind. nach Ziffer 11.2.1 bis 11.2.3 sind wir für einen Versiche- Beispiel: rungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zuge- Die Gebühren, Honorare und Kosten des Rechtsanwalts- gangen sein müssen, leistungsfrei. Voraussetzung ist, dass vergütungsgesetzes und der Justizkostengesetze werden Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt haben. Haben auf Grund einer Gesetzesänderung erhöht Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt Ziffer 11.5.1 11.2 Pflichten und Obliegenheiten Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt 11.2.1 Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne un- bestehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, sere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vorneh- zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, men oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. bekannt war. 11.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige 11.5.3 Sie machen innerhalb der Frist der Ziffer 11.2.4 vorsätzlich Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder ge- falsche Angaben oder unterlassen vorsätzlich erforderliche stattet haben, so müssen Sie uns diese unverzüglich anzei- Angaben. gen. Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder un- Ausnahme: richtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Dies gilt nicht, wenn ein Fall der Vorsorgeversicherung Ihres Verschuldens entsprechendem Verhältnis. nach den Ziffern 21 bis 29 vorliegt. Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig ge- 11.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragser- handelt haben. klärung unabhängig von Ihrem Willen eintritt (objektive Ge- fahrerhöhung), müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. Dies gilt nicht, [Seite 13] 11.5.4 Ausnahme: Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versicherungs- sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die schutz: Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spä- testens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. – Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den Eintritt des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Um- Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang fang unserer Leistung erhöht hat. bei Ihnen wirksam. – Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir ha- 14 Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungs- ben nicht gekündigt. vertrag? – wenn wir statt einer Kündigung ab dem Zeitpunkt der Ge- 14.1 Gesetzliche Verjährung fahrerhöhung einen nach Ziffer 11.3.2 erhöhten Beitrag Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in verlangen. drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den all- 11.6 Beitragsreduzierung gemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der ei- 14.2 Aussetzung der Verjährung nen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag Wenn Sie einen Anspruch aus Ihrem Versicherungsvertrag rechtfertigt, können wir von da an nur noch diesen niedrige- bei uns angemeldet haben, ist die Verjährung ausgesetzt. ren Beitrag verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand in- Die Aussetzung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeit- nerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach punkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zu- Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versiche- geht. (D. h. bei der Berechnung der Verjährungsfrist be- rungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem rücksichtigen wir zu Ihren Gunsten den Zeitraum von der Sie uns informiert haben. Meldung bis zum Eintreffen unserer Entscheidung bei Ihnen 12 Wegfall des versicherten Interesses nicht.) 12.1 Ist der Versicherungsschutz nicht mehr nötig, weil sich die 15 Rechtsstellung mitversicherter Personen äußeren Umstände geändert haben? 15.1 Versicherungsschutz besteht für Sie und für die in den Zif- Beispiel: fern 21 bis 28 oder die im Versicherungsschein genannten sonstigen Personen im jeweils bestimmten Umfang. Außer- Sie teilen uns mit, dass Sie kein Auto mehr haben. dem besteht Versicherungsschutz für Ansprüche, die natür- Dann gilt Folgendes, sofern nichts anderes vereinbart ist: lichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie Der Vertrag endet, sobald wir erfahren haben, dass sich die oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wur- äußeren Umstände geändert haben. Beiträge stehen uns den. Eine natürliche Person ist ein Mensch, im Gegensatz nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu. zur juristischen Person; das ist z. B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein. 12.2 Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis längstens ein Jahr fort. Dies gilt, wenn der Beitrag am To- Beispiel: destag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonsti- Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt werden, gen Gründen beendet ist. Derjenige, der den nächsten fäl- haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz ligen Beitrag bezahlt oder für den bezahlt wurde, wird Ver- und können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfall- sicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach gegner geltend machen. dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag 15.2 Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gel- vom Todestag an beendet wird. ten auch für die in Ziffer 15.1 genannten mitversicherten 12.3 Wenn Sie das im Versicherungsschein bezeichnete, selbst Personen. genutzte Wohnobjekt wechseln, geht der Versicherungs- Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz ver- schutz auf das neue Wohnobjekt über und umfasst auch langt, können Sie dem widersprechen. Warum können Sie Versicherungsfälle, widersprechen, wenn eine mitversicherte Person Versiche- – die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Wohnob- rungsschutz verlangt? Sie sind unser Versicherungsneh- jekt eintreten oder mer und können z. B. bestimmen, ob wir Kosten für mitver- – die sich auf das neue Wohnobjekt beziehen und vor des- sicherte Personen bezahlen sollen. sen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. Ausnahme: 12.4 Wenn Sie ein Objekt wechseln, das Sie für Ihre gewerbli- Bei Ihrem ehelichen/eingetragenen Lebenspartner können che, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit Sie nicht widersprechen. selbst nutzen, geht der Versicherungsschutz nur unter fol- 16 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung gender Voraussetzung auf das neue Objekt über: 16.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen Das neue Objekt darf nach unserem Tarif weder nach an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungs- Größe noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als schein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeich- den vereinbarten Beitrag ausmachen. nete Stelle gerichtet werden. 13 Kündigung nach Versicherungsfall 16.2 Wenn Sie uns Ihre neue Adresse nicht mitteilen, können wir 13.1 Wenn wir Ihren Versicherungsschutz ablehnen, obwohl wir unsere nächste Willenserklärung an Ihre letzte Adresse zur Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vor- schicken. Der Brief muss als Einschreiben versandt werden zeitig kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines und gilt nach drei Tagen als zugegangen. Dies gilt auch bei Monats in Textform zugehen, nachdem Sie unsere Ableh- einer Namensänderung. nung erhalten haben. 16.3 Wenn Sie die Versicherung für Ihren Gewerbebetrieb abge- 13.2 Sind mindestens zwei Versicherungsfälle oder Leistungs- schlossen haben, wenden wir bei einer Verlegung der ge- fälle nach Ziffer 7 der Besonderen Bedingungen Rechts- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Zif- schutz PremiumPlus innerhalb von einem Jahr eingetreten fer 16.2 entsprechend an. und besteht für diese Versicherungsschutz? In diesem Fall können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kün- digen. Wann müssen Sie oder wir kündigen? Die Kündigung muss uns beziehungsweise Ihnen innerhalb eines Monats in Textform zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten Versicherungsfall bestätigt haben. [Seite 14] Versicherungsfall Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nach- 17 Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten? weisen, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben. Welche Obliegenheiten sind zu erfüllen? Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall be- Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, stehen: die Sie und die mitversicherten Personen beachten müs- sen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhal- Sie weisen nach, dass die Obliegenheitsverletzung nicht ten. die Ursache war 17.1 Was müssen Sie tun, wenn ein Versicherungsfall ein- – für den Eintritt des Versicherungsfalls, tritt und Sie Versicherungsschutz brauchen? – für die Feststellung des Versicherungsfalls oder 17.1.1 Sie müssen uns den Versicherungsfall unverzüglich mittei- – für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung. len, ggf. auch telefonisch über das Rechtsschutz-Service- Beispiel: Telefon. Die Telefonnummer finden Sie in Ihrem Versiche- rungsschein. Unverzüglich heißt nicht unbedingt sofort, Sie haben die Einlegung des Rechtsmittels mit uns nicht sondern ohne schuldhaftes Zögern beziehungsweise so abgestimmt. Bei nachträglicher Prüfung hätten wir jedoch schnell wie eben möglich. auch bei rechtzeitiger Abstimmung die Kostenüber- nahme bestätigt. 17.1.2 Sie müssen uns Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie – vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Um- die Obliegenheit arglistig verletzt haben. stände des Versicherungsfalls unterrichten und 17.6 entfällt – alle Beweismittel angeben und 17.7 Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie – uns Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen. nur mit unserem Einverständnis abtreten. Abtreten heißt: 17.1.3 Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie nach Mög- Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, lichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. die Sie uns gegenüber haben, auf Ihren Rechtsanwalt oder Beispiele: eine andere Person. Unser Einverständnis bedarf der Text- form. – Beauftragung eines Rechtsanwalts, Beispiel: – Erhebung einer Klage oder Sie sind mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung – Einlegung eines Rechtsmittels. ausnahmsweise in Vorleistung getreten. 17.1.4 Sie haben bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglich- Ausnahme: keit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen, siehe § 82 VVG. Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn Sie auf Geld ge- richtete Ansprüche gegen uns haben. Wenn wir Sie von 17.2 Wir bestätigen Ihnen den Umfang des Versicherungsschut- noch nicht bezahlten Kostenrechnungen freistellen sollen, zes, der für den konkreten Versicherungsfall besteht. liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor. Ergreifen Sie jedoch Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer 17.8 Wenn ein anderer (z. B. Ihr Prozessgegner) Ihnen Kosten rechtlichen Interessen, der Rechtsverfolgung erstatten muss, dann geht dieser An- – bevor wir den Umfang des Versicherungsschutzes bestä- spruch auf uns über. Aber nur dann, wenn wir die Kosten tigt haben und bereits beglichen haben. – entstehen durch solche Maßnahmen Kosten? Sie müssen uns die Unterlagen aushändigen, die wir brau- Dann übernehmen wir nur die Kosten, die wir bei einer Be- chen, um diesen Anspruch durchzusetzen. Bei der Durch- stätigung des Versicherungsschutzes vor Einleitung dieser setzung des Anspruchs müssen Sie auch mitwirken, wenn Maßnahmen zu übernehmen gehabt hätten. wir das verlangen. 17.3 Den Rechtsanwalt können Sie auswählen. Wenn Sie diese Pflicht vorsätzlich verletzen und wir des- halb diese Kosten von den anderen nicht erstattet bekom- Wir wählen den Rechtsanwalt nur dann aus, men, dann müssen wir über die geleisteten Kosten hinaus – wenn Sie das verlangen oder keine weiteren Kosten mehr erstatten. – wenn Sie keinen Rechtsanwalt benennen und uns die Hat Ihnen ein anderer (z. B. Ihr Prozessgegner) Kosten der umgehende Beauftragung eines Rechtsanwalts notwen- Rechtsverfolgung erstattet und wurden diese zuvor von uns dig erscheint. gezahlt? Dann müssen Sie uns diese Kosten zurückzahlen. Wenn wir den Rechtsanwalt auswählen, beauftragen wir ihn 18 Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen man- in Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts sind gelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwillig- wir nicht verantwortlich. keit/Stichentscheidverfahren 17.4 Sie müssen nach der Beauftragung des Rechtsanwalts Fol- 18.1 Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn un- gendes tun: Ihren Rechtsanwalt serer Auffassung nach – vollständig und wahrheitsgemäß unterrichten, – die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen nach Zif- – die Beweismittel angeben, fer 2.1 bis 2.7, 2.15 und 2.16 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder – die möglichen Auskünfte erteilen, – Sie Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen – die notwendigen Unterlagen beschaffen und wollen. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn die voraussicht- uns auf Verlangen Auskunft über den Stand Ihrer Angele- lich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis genheit geben. zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können 17.5 Wenn Sie eine der in Ziffer 17.1 und 17.4 genannten Oblie- wir nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen der Ver- genheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versi- sichertengemeinschaft beeinträchtigt würden. cherungsschutz. Die Ablehnung müssen wir Ihnen in diesen Fällen unver- Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir züglich schriftlich mitteilen, und zwar mit Begründung. Un- berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar in einem verzüglich heißt nicht unbedingt sofort, sondern ohne der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhält- schuldhaftes Zögern beziehungsweise so schnell wie eben nis. Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt möglich. in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. 18.2 Was geschieht, wenn wir eine Leistungspflicht nach Zif- Wenn Sie eine Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit fer 18.1 ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind? nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, kann auch In diesem Fall können Sie den für Sie tätigen oder noch zu dies zum vollständigen oder teilweisen Wegfall des Versi- beauftragenden Rechtsanwalt veranlassen, eine begrün- cherungsschutzes führen. Dies setzt jedoch voraus, dass dete Stellungnahme abzugeben, und zwar zu folgenden wir Sie vorher durch gesonderte Mitteilung in Textform Fragen: (z. B. Brief oder E-Mail) über diese Pflichten informiert ha- – Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg und ben. [Seite 15] – steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in ei- – nicht bekannt ist nem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Er- können wir Sie auch vor dem für unseren Sitz zuständigen folg? Gericht verklagen. Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir. Formen des Versicherungsschutzes Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und uns bindend, es sei denn, dass diese Entscheidung offenbar 21 Verkehrs-Rechtsschutz von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich ab- 21.1 Versicherte Lebensbereiche weicht. Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Inte- 18.3 Damit der Rechtsanwalt die Stellungnahme abgeben kann, ressen wahrnehmen als müssen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die – Eigentümer, Sachlage unterrichten. Außerdem müssen Sie die Beweis- mittel angeben. Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht – Halter, nachkommen, entfällt Ihr Versicherungsschutz. – Leasingnehmer/Mieter, 19 Welches Recht ist anzuwenden? – Fahrer 19.1 Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern (hierzu 19.2 Embargobestimmung: gehören auch S-Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge wie z. B. E-Scooter, Segways). Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin: Die Motorfahrzeuge zu Lande oder Anhänger müssen ent- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun- weder: gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt- – bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos auf Sie zugelassen sein oder der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- – auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen land entgegenstehen. oder einer Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahr- Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti- zeuge versehen sein oder onen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, – zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen sein. Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- Sie sind außerdem als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu hen. Lande, zu Wasser oder in der Luft versichert. 20 Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten, wo ist Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffent- der Gerichtsstand? lichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als 20.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung – Fahrgast, Vor oder anstelle einer Klage können Sie auch die kosten- – Fußgänger, lose alternative Streitbeilegung nutzen. Richten Sie dazu Ihr Anliegen an den – Radfahrer oder Versicherungsombudsmann e. V. – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem Postfach 08 06 32 Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungspla- 10006 Berlin kette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden müs- sen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.versi- dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Ver- cherungsombudsmann.de. kehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis 25 km/h, Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z. B. Makler einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h). oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen Schlichtungs- 21.2 Verkehrs-Rechtsschutz für gleichartige Fahrzeuge vorschlag unterbreiten. Der Versicherungsschutz kann auf gleichartige Motorfahr- Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig bis zeuge nach Ziffer 21.1 beschränkt werden. Als gleichartig zu einem Beschwerdewert von 100.000 EUR und nur für gelten jeweils Krafträder, Personenkraft- und Kombiwagen, Ihre privaten Verträge. Der Ombudsmann spricht eine Emp- Lastkraft- und sonstige Nutzfahrzeuge, Omnibusse sowie fehlung aus, die bis 10.000 EUR für uns bindend ist. Anhänger. In jedem Fall steht Ihnen im Anschluss der gesamte 21.3 Mitversicherte Personen Rechtsweg zu den Gerichten offen. Bitte beachten Sie je- doch, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht (siehe 21.3.1 Berechtigte Fahrer oder Mitfahrer der versicherten Fahr- Ziffer 3.11). zeuge 20.2 Versicherungsaufsicht Mitversichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als be- rechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer der Motorfahr- Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten zeuge zu Lande. Berechtigt ist jede Person, die das Motor- Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt. auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf- sicht wenden: 21.3.2 Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz für Paare und Fami- lien Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Sofern vereinbart sind folgende Personen beim Fahren Graurheindorfer Straße 108 fremder Motorfahrzeuge und bei der Teilnahme am öffentli- 53117 Bonn chen Straßenverkehr als E-Mail: poststelle@bafin.de – Fahrgast, Tel.: 0228 4108- 0; Fax: 0228 4108-1550 – Fußgänger, Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist – Radfahrer oder und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem 20.3 Gerichtsstand Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungspla- Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ausnahme: wenn Ihr kette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden müs- Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Geschäftssitz sen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, – ins Ausland verlegt wurde oder [Seite 16] dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Ver- Ausnahme: kehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis 25 km/h, Sie haben keinen Versicherungsschutz im Vertrags- und einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h) Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Stra- mitversichert: ßenverkehr sind (z. B. Streit um eine Taxirechnung). – Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebens- – Steuer-Rechtsschutz (2.5), partner. Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem – Sozial-Rechtsschutz (2.6), Wohnsitz amtlich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt sein. Mit Einschluss des sonstigen Lebenspart- – Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.1), ners endet der Versicherungsschutz für den etwaigen – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8), ehelichen/eingetragenen Lebenspartner, – Straf-Rechtsschutz (2.9.1), – die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflege- kinder), – Opfer-Rechtsschutz (2.12), – die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens- – Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und tung (2.14). Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adop- 21.5 Ausschluss Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen- tiv- und Pflegekinder). recht Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in je- Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht kann aus- dem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf geschlossen werden. Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hier- 21.6 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten für ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine für den Fahrer selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sol- Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen len, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, wäh- – Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die rend oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsaus- vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. bildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen, – Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu füh- – die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Leben- ren. spartnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen – Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versiche- und Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Vorausset- rungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für zung ist, dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung Elektrokleinstfahrzeuge haben. (nicht Lernbehinderung) oder ihrer körperlichen Behinde- – Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum be- rung (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen nutzt werden dürfen. Pflegeversicherung) in häuslicher Gemeinschaft (Haus- haltsgemeinschaft) mit Ihnen leben oder in einem betreu- Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen enden Heim untergebracht sind, wird? – im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versi- sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen cherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- D. h., die Personen haben ohne Verschulden oder höchs- setzung ist, dass diese tens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kür- – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) zen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschul- mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet dens. Grob fahrlässig handelt, wer die allgemein übliche sind oder Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkennt- heim) untergebracht sind. nis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungs- – Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- schutz bestehen. partners. Voraussetzung ist, dass diese Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) bestehen: mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass sind oder der Verstoß weder – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- – für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- heim) untergebracht sind, falls – alle Personen, die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft – noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis- (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit tung ursächlich war. Hauptwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist, 21.7 Fahrzeugwegfall – dass kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. über eine eigene Rechtsschutzversicherung) besteht Ist seit mindestens sechs Monaten kein Fahrzeug (im Sinne und von Ziffer 21.1 oder Ziffer 21.2) auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen bzw. ei- – dass diese Personen keine gewerbliche, freiberufliche ner Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge ver- oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Ge- sehen, können Sie den Versicherungsvertrag mit uns sofort samtumsatz von mehr als 25.000 EUR – bezogen auf kündigen. das letzte Kalenderjahr – ausüben. Unabhängig davon haben Sie das Recht, von uns eine Her- 21.4 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- absetzung Ihres Versicherungsbeitrags nach Ziffer 11.6 zu tungsarten)? verlangen. Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: 21.8 Verkehrs-Rechtsschutz für alle Privatfahrzeuge – Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1.1), 21.8.1 Abweichend von Ziffer 21.1 besteht der Versicherungs- – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4), schutz im Rahmen dieser Versicherungsform auch für Ihren Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge, mit ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner. denen Sie Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger zur Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem Wohnsitz amt- Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später lich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt sein. nicht auf Sie zugelassen oder nicht auf Ihren Namen mit Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der einem Versicherungskennzeichen bzw. einer Versiche- Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetra- rungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen wer- genen Lebenspartner. den. [Seite 17] Mitversichert sind außerdem – auf Ihren oder den Namen der mitversicherten Personen – die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- mit einem Versicherungskennzeichen oder einer Versi- cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflege- cherungsplakette für private Elektrokleinstfahrzeuge ver- kinder), sehen sein oder – die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens- – zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen oder den partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und mitversicherten Personen privat gemietet sein oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adop- Sie oder die mitversicherten Personen haben auch Versi- tiv- und Pflegekinder). cherungsschutz auf Fahrten mit versicherten Privatfahrzeu- Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in je- gen zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder dem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf sonstigen selbstständigen (Neben-)Tätigkeit. Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hier- Nicht versichert sind für ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine – Motorfahrzeuge, die steuerrechtlich dem Betriebsvermö- selbstständige Tätigkeit aufnehmen. gen zugeordnet sind. Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen – Motorfahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung, Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des wie z. B. Taxen. freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, wäh- rend oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsaus- 22 Fahrzeug-Rechtsschutz bildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen, 22.1 Versicherte Lebensbereiche – die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Leben- Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungs- spartnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen schein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Vorausset- oder in der Luft sowie für Anhänger (hierzu gehören auch zung ist, dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung S-Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge wie z. B. E-Scoo- (nicht Lernbehinderung) oder ihrer körperlichen Behinde- ter, Segways). rung (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Fahrzeug auf Ihren Pflegeversicherung) in häuslicher Gemeinschaft (Haus- Namen zugelassen oder mit einem Versicherungskennzei- haltsgemeinschaft) mit Ihnen leben oder in einem betreu- chen bzw. einer Versicherungsplakette für Elektrokleinst- enden Heim untergebracht sind, fahrzeuge auf Ihren Namen versehen ist. – im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- Sie sind außerdem als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Lande, zu Wasser oder in der Luft versichert. Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- setzung ist, dass diese Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffent- lichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet – Fahrgast, sind oder – Fußgänger, – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- – Radfahrer oder heim) untergebracht sind. – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem – Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungspla- partners. Voraussetzung ist, dass diese kette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden müs- – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) sen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Ver- sind oder kehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis 25 km/h, einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h). – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- heim) untergebracht sind, 22.2 Mitversicherte Personen – alle Personen, die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft 22.2.1 Berechtigte Fahrer oder Mitfahrer der versicherten Fahr- (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit zeuge Hauptwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist, Mitversichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als be- – dass kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. rechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer des versicherten über eine eigene Rechtsschutzversicherung) besteht Fahrzeugs. Berechtigt ist jede Person, die das Fahrzeug mit und Ihrem Einverständnis führt oder nutzt. – dass diese Personen keine gewerbliche, freiberufliche 22.2.2 Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz für Paare und Fami- oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Ge- lien samtumsatz von mehr als 25.000 EUR – bezogen auf Sofern vereinbart sind folgende Personen beim Fahren das letzte Kalenderjahr – ausüben. fremder Motorfahrzeuge und bei der Teilnahme am öffentli- 21.8.2 Vorsorgeschutz chen Straßenverkehr als Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung ei- – Fahrgast, ner Person nach Ziffer 21.8.1, besteht Versicherungsschutz – Fußgänger, für diese Person im Umfang des bestehenden Vertrags bis – Radfahrer oder zu einem Jahr weiter. Endet der bestehende Vertrag vor Ablauf dieses Jahres, besteht der Versicherungsschutz – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem längstens bis zum Ende des Vertrags. Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungspla- kette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden müs- 21.8.3 Versicherungsschutz nach Ziffer 21.8 besteht unter folgen- sen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, den Voraussetzungen: dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Ver- Die Motorfahrzeuge zu Lande oder Anhänger müssen ent- kehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis 25 km/h, weder einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h) – bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer mitversichert: auf Sie oder die mitversicherten Personen privat zuge- – Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebens- lassen sein oder partner. Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet oder im Versicherungsschein [Seite 18] genannt sein. Mit Einschluss des sonstigen Lebenspart- – Opfer-Rechtsschutz (2.12), ners endet der Versicherungsschutz für den etwaigen – Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- ehelichen/eingetragenen Lebenspartner, tung (2.14). – die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- 22.4 Ausschluss Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen- cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflege- recht kinder), Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht kann aus- – die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens- geschlossen werden. partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adop- 22.5 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten tiv- und Pflegekinder). für den Fahrer Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in je- Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sol- dem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf len, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hier- – Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die für ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. selbstständige Tätigkeit aufnehmen. – Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu füh- Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen ren. Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des – Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versiche- freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, wäh- rungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette für rend oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsaus- Elektrokleinstfahrzeuge haben. bildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen, – Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum be- – die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Leben- nutzt werden dürfen. spartnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Vorausset- Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen zung ist, dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung wird? (nicht Lernbehinderung) oder ihrer körperlichen Behinde- Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versi- rung (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen cherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Pflegeversicherung) in häuslicher Gemeinschaft (Haus- D. h., die Personen haben ohne Verschulden oder höchs- haltsgemeinschaft) mit Ihnen leben oder in einem betreu- tens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob enden Heim untergebracht sind, fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kür- – im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- zen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschul- sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen dens. Grob fahrlässig handelt, wer die allgemein übliche Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. setzung ist, dass diese Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkennt- – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) nis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungs- mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet schutz bestehen. sind oder Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- bestehen: heim) untergebracht sind. Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass – Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- der Verstoß weder partners. Voraussetzung ist, dass diese – für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) falls mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet – noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis- sind oder tung ursächlich war. – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- 22.6 Besonderheiten bei Fahrzeugwechsel oder Verkauf heim) untergebracht sind, Sie haben Versicherungsschutz auch für ein Folgefahr- – alle Personen, die dauerhaft in häuslicher Gemein- zeug. Wir gehen davon aus, dass Sie ein Folgefahrzeug ha- schaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und ben, wenn Sie innerhalb eines Monats vor oder nach dem dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung Verkauf Ihres bei uns versicherten Fahrzeugs ein neues ist, Fahrzeug erwerben. Ihr altes Fahrzeug versichern wir ma- – dass kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. ximal einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag mit. über eine eigene Rechtsschutzversicherung) be- Versicherungsschutz besteht auch für die Durchsetzung Ih- steht und rer Interessen im Zusammenhang mit dem tatsächlichen – dass diese Personen keine gewerbliche, freiberufli- oder beabsichtigten Fahrzeugkauf. che oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Beispiel: Gesamtumsatz von mehr als 25.000 EUR – bezo- Sie machen eine Anzahlung für ein Kfz, der Verkäufer wei- gen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben. gert sich aber, dieses auszuliefern. 22.3 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- Sie müssen uns den Verkauf oder Verlust Ihres Fahrzeugs tungsarten)? innerhalb von zwei Monaten melden. Außerdem müssen Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: Sie uns über Ihr Folgefahrzeug informieren. – Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1.1), Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten haben Sie Versi- – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4), cherungsschutz nur dann, wenn Sie die Meldung ohne Ver- schulden oder leicht fahrlässig versäumt haben. Wenn Sie auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, unsere Mietverträgen über Kraftfahrzeuge (z. B. Carsharing). Leistungen zu kürzen, und zwar je nach Schwere des Ver- Ausnahme: Sie haben keinen Versicherungsschutz im schuldens. Wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahr- Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öf- lässig gehandelt haben, bleibt Ihr Versicherungsschutz be- fentlichen Straßenverkehr sind (z. B. Streit um eine Ta- stehen. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erfor- xirechnung). derliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. – Steuer-Rechtsschutz (2.5), Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall be- – Sozial-Rechtsschutz (2.6), stehen: – Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.1), Sie weisen nach, dass der Verstoß gegen die genannten Obliegenheiten weder – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8), – für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- – Straf-Rechtsschutz (2.9.1), falls – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), [Seite 19] – noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis- – Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versiche- tung ursächlich war. rungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für 23 Fahrer-Rechtsschutz Elektrokleinstfahrzeuge haben. 23.1 Versicherte Lebensbereiche – Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum be- nutzt werden dürfen. Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Inte- ressen wahrnehmen als Fahrer bei der Teilnahme im öffent- Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen lichen Verkehr eines fremden wird? – Motorfahrzeuges zu Lande (hierzu gehören auch S-Pe- Dann besteht Versicherungsschutz nur, wenn Sie von die- delecs und Elektrokleinstfahrzeuge wie z. B. E-Scooter, sem Verstoß nichts wussten. D. h., Sie haben ohne Ver- Segways), schulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere – Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft, Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere – sowie Anhängers. des Verschuldens. Grob fahrlässig handelt, wer die allge- Fremd sind solche Fahrzeuge oder Anhänger, wenn diese mein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße ver- letzt. – Ihnen weder gehören noch Wenn Sie nachweisen, dass Ihre Unkenntnis nicht grob – auf Sie zugelassen sind oder fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. – auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bzw. einer Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahr- bestehen: zeuge versehen sind. Sie weisen nach, dass der Verstoß weder für Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffent- lichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als – den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls – Fahrgast, – noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis- tung ursächlich war. – Fußgänger, 23.5 Wegfall der Fahrerlaubnis – Radfahrer oder Haben Sie länger als sechs Monate keine Fahrerlaubnis – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem mehr, endet der Versicherungsvertrag. Wenn Sie das Feh- Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungspla- len der Fahrerlaubnis spätestens innerhalb von zwei Mona- kette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden müs- ten nach Ablauf der Sechsmonatsfrist anzeigen, endet der sen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, Versicherungsvertrag mit Ablauf der Sechsmonatsfrist. dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Ver- Geht die Anzeige später bei uns ein, endet der Versiche- kehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis 25 km/h, rungsvertrag mit Eingang der Anzeige. einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h). 24 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechts- 23.2 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- schutz für Firmen und Vereine tungsarten)? 24.1 Versicherte Bereiche Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: Sie haben Versicherungsschutz für – Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1.1), 24.1.1 Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, frei- – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4), berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit; für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Mietver- Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, trägen über Kraftfahrzeuge (z. B. Carsharing). soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig – Steuer-Rechtsschutz (2.5), sind. – Sozial-Rechtsschutz (2.6), 24.1.2 den im Versicherungsschein bezeichneten Verein; – Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.1), Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter, Angestellten – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8), und Mitglieder des Vereins im Rahmen der Aufgaben, die sie nach der Satzung zu erfüllen haben. – Straf-Rechtsschutz (2.9.1), 24.2 Nicht versicherte Bereiche – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahrneh- – Opfer-Rechtsschutz (2.12), mung rechtlicher Interessen – Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- 24.2.1 als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer tung (2.14). und Fahrer eines zulassungspflichtigen oder mit einem Ver- 23.3 Vorsorgeversicherung sicherungskennzeichen bzw. einer Versicherungsplakette Werden Sie erstmalig Eigentümer, Halter oder Leasingneh- für Elektrokleinstfahrzeuge zu versehenden Motorfahrzeu- mer eines privat genutzten Motorfahrzeuges zu Lande oder ges zu Lande sowie Anhängers; Anhängers, besteht für die Dauer von einem Jahr für dieses 24.2.2 als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer Fahrzeug Versicherungsschutz nach Ziffer 22. Nach Ablauf und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der dieses Jahres endet der Versicherungsschutz. Soll das Luft; Fahrzeug weiterhin versichert sein, muss Ihr Rechtsschutz- 24.2.3 aus Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen vertrag angepasst werden. Die Wahrnehmung rechtlicher über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile; Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Mo- torfahrzeuges zu Lande ist eingeschlossen. 24.2.4 aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. 23.4 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten für den Fahrer 24.3 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- tungsarten)? Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sol- len, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: – Sie müssen bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorge- – Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1.1), schriebene Fahrerlaubnis haben. – Arbeits-Rechtsschutz (2.2), – Sie müssen berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. – Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (2.5.1), – Sozial-Rechtsschutz (2.6), [Seite 20] – Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.3), Vermögensverwaltung ohne planmäßigen Geschäftsbe- – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8), trieb und nicht berufsmäßig erfolgt; – Straf-Rechtsschutz (2.9.2), 25.2.2 als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines zulassungspflichtigen oder mit einem Ver- – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), sicherungskennzeichen bzw. einer Versicherungsplakette – Daten-Rechtsschutz (2.13), für Elektrokleinstfahrzeuge zu versehenden Motorfahr- – Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- zeugs zu Lande sowie Anhängers; tung (2.14), 25.2.3 als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer – Antidiskriminierungs-Rechtsschutz (2.16.1). und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft; Zusätzlich erhalten Vereine die Serviceleistung Webcheck nach Ziffer 31.2. 25.2.4 aus Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile; 24.4 Besonderheit bei Betriebs- bzw. Berufsaufgabe oder Tod 25.2.5 aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Betriebs- bzw. Be- rufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Ver- 25.3 Mitversicherte Personen sicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die Mitversichert sind – innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versi- 25.3.1 Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartner. cherungsvertrags eintreten und Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem Wohnsitz amt- – im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein ge- lich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt sein. nannten Tätigkeit stehen. Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetra- 25 Privat-Rechtsschutz genen Lebenspartner, 25.1 Versicherte Lebensbereiche 25.3.2 die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- Sie haben Versicherungsschutz cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin- – für Ihren privaten Bereich, der), auch bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, 25.3.3 die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens- und zwar als partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- – Fahrgast, und Pflegekinder). Die Mitversicherung von volljährigen – Fußgänger, Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie – Radfahrer oder erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhal- – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem ten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungs- plakette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen müssen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des ist, dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, während Verkehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsausbildung 25 km/h, einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h), bleibt der Versicherungsschutz bestehen, – für Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (z. B. als 25.3.4 die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebens- Arbeitnehmer, Beamter, Richter). partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Voraussetzung ist, Es besteht auch Versicherungsschutz für Ihre selbstständi- dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung (nicht Lern- gen Nebentätigkeiten. behinderung) oder ihrer körperlichen Behinderung (mindes- Eine selbstständige Nebentätigkeit liegt vor, wenn tens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversiche- – kein Mitarbeiter beschäftigt wird und rung) in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben oder in einem betreuenden Heim unterge- – der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit im vorangegan- bracht sind, genen Kalenderjahr höchstens 25.000 EUR betrug. Un- ter Gesamtumsatz ist die Summe aller Ihrer vereinnahm- 25.3.5 – im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- ten Erlöse zu verstehen. Der Versicherungsschutz ent- sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen fällt, sobald der Gesamtumsatz im laufenden Kalender- Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- jahr 25.000 EUR übersteigt. setzung ist, dass diese Ausnahme: – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet Unabhängig von der Umsatzhöhe besteht kein Rechts- sind oder schutz im Vertrags- und Sachenrecht nach Ziffer 2.4. – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- 25.2 Nicht versicherte Lebensbereiche heim) untergebracht sind. Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahrneh- – Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- mung rechtlicher Interessen partners. Voraussetzung ist, dass diese 25.2.1 im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet Ausnahme: sind oder Sie haben Versicherungsschutz nach Ziffer 25.1. – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? heim) untergebracht sind, Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden – alle Personen, die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbst- (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit ständiger Tätigkeit (z. B. Löhne oder Gehälter) oder Ein- Hauptwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist, künfte aus Rente sind. – dass kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. Als selbstständige Tätigkeit in diesem Sinne gilt auch eine über eine eigene Rechtsschutzversicherung) besteht, Tätigkeit, durch die eine einmalige Erwerbsmöglichkeit oder – dass diese Personen keine gewerbliche, freiberufliche fortdauernde Erwerbsquelle geschaffen, genutzt oder auf- oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Ge- gegeben wird, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens samtumsatz von mehr als 25.000 EUR – bezogen auf unter dem Einsatz von Fremdmitteln. Die rechtliche Interes- das letzte Kalenderjahr – ausüben und senwahrnehmung im Zusammenhang mit derartigen Tätig- – dass Sie eine Rechtsschutzversicherung für Paare keiten ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, und und Familien versichert haben (das bedeutet, dass in zwar auch dann, wenn die selbstständige Tätigkeit oder einer Rechtsschutzversicherung für Alleinstehende [Seite 21] und Alleinerziehende kein Versicherungsschutz für – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8), diese Personen besteht). – Straf-Rechtsschutz (2.9.2), 25.3.6 Vorsorgeschutz – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung ei- – Familien- und Erb-Rechtsschutz (2.11), ner Person nach Ziffer 25.3.1 bis Ziffer 25.3.5, besteht Ver- sicherungsschutz für diese Person im Umfang des beste- – Opfer-Rechtsschutz (2.12), henden Vertrags für bis zu einem Jahr weiter. Endet der – Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- bestehende Vertrag vor Ablauf dieses Jahres, besteht der tung (2.14), Versicherungsschutz längstens bis zum Ende des Vertrags. – Rechtsschutz in Betreuungsverfahren (2.15), 25.4 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- – Antidiskriminierungs-Rechtsschutz (2.16.1), tungsarten)? – Beratungs-Rechtsschutz (2.17.1 und 2.17.2). Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: Zusätzlich erhalten Sie die Serviceleistungen im privaten – Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1), Bereich nach Ziffer 30. – Arbeits-Rechtsschutz (2.2), 25.5 Vorsorgeversicherung – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4), 25.5.1 Ist der Arbeits-Rechtsschutz nach Ziffer 2.2 ausgeschlos- – abweichend von Ziffer 3.2 haben Sie Versicherungs- sen, gilt: schutz im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau Nehmen Sie oder eine mitversicherte Person erstmalig einer Küche in eine neu errichtete oder umgebaute eine berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit auf, ist der Wohneinheit; Arbeits-Rechtsschutz für die Dauer von einem Jahr ohne – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus per- Wartezeit mitversichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet sonenbezogenen Versicherungsverträgen, die Ihrer der Versicherungsschutz. Soll der Arbeits-Rechtsschutz privaten Vorsorge dienen; weiterhin versichert sein, muss Ihr Rechtsschutzvertrag – abweichend von Ziffer 3.9 haben Sie Versicherungs- entsprechend umgestellt werden. schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in 25.5.2 Werden Sie oder eine mitversicherte Person erstmalig Ei- Deutschland durch einen in Deutschland zugelasse- gentümer, Halter oder Leasingnehmer eines privat genutz- nen Rechtsanwalt, wenn der Gesamtbetrag der Kapi- ten Motorfahrzeuges zu Lande oder Anhängers, ist der Ver- talanlage 50.000 EUR nicht übersteigt. Wird die Kapi- kehrs-Rechtsschutz nach Ziffer 21 für die Dauer von einem talanlage mit mehreren Teilbeträgen vorgenommen, Jahr mitversichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der werden diese für die Bestimmung der Anlagesumme Versicherungsschutz. Soll der Verkehrsbereich weiterhin zusammengezählt. Unter dieser Voraussetzung über- versichert sein, muss Ihr Rechtsschutzvertrag entspre- nehmen wir die Kosten bis zu einer Versicherungs- chend umgestellt werden. Die Wahrnehmung rechtlicher In- summe von 20.000 EUR. Ist der Gesamtbetrag der teressen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Motor- Kapitalanlage größer als 50.000 EUR, besteht kein fahrzeuges zu Lande ist eingeschlossen. Versicherungsschutz, auch nicht anteilig, 25.5.3 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Eigentümer ei- – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zu- ner selbst bewohnten Wohneinheit im Inland, ist der sammenhang mit dem Erwerb, der Installation und Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen dem Betrieb von privaten Anlagen zur Erzeugung von und Grundstücken in der Eigenschaft als Eigentümer nach Strom und Wärme, insbesondere durch erneuerbare Ziffer 29 für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mit- Energien wie z. B. versichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versiche- – Photovoltaikanlagen, rungsschutz. Soll der Eigentümer-Rechtsschutz weiterhin versichert sein, muss dieser eingeschlossen werden. – Kleinwindanlagen, 25.5.4 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Mieter einer – Wasserkraftanlagen, selbst bewohnten Wohneinheit im Inland, ist der Rechts- – Solarthermie-Anlagen, schutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und – Wärmepumpenanlagen (Luft-Luft/Luft-Wasser), Grundstücken in der Eigenschaft als Mieter nach Ziffer 29 für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mitversichert. – Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen), Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versicherungsschutz. – Bioenergie-Anlagen, Soll der Mieter-Rechtsschutz weiterhin versichert sein, – Blockheizkraftwerken. muss dieser eingeschlossen werden. Voraussetzung ist: 25.5.5 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Eigentümer ei- ner Wohneinheit im Inland, die vermietet wird oder werden – Die Anlage dient der eigenen Energieversorgung soll, ist der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von und/oder der Einspeisung von Strom in das Netz ei- Wohnungen und Grundstücken in der Eigenschaft als Ver- nes Energieversorgungsunternehmens. mieter nach Ziffer 29 für die Dauer von einem Jahr ohne – Sie haben keine Lieferverpflichtung gegenüber dem Wartezeit mitversichert (die Frist beginnt ab dem Datum Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen des notariellen Vertrags bzw. Erbfalls). Nach Ablauf dieses Abnehmern. Jahres endet der Versicherungsschutz. Soll der Vermieter- Für Photovoltaik-, Kleinwind- und Wasserkraftanlagen Rechtsschutz weiterhin versichert sein, muss dieser einge- ist weitere Voraussetzung: schlossen werden. – Sie haben die Leistungsart Wohnungs- und Grund- 26 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz stücks-Rechtsschutz für dieses Objekt bei uns ver- 26.1 Versicherte Lebensbereiche sichert. Sie haben Versicherungsschutz – Die Anlage ist an dem versicherten selbst bewohn- – für Ihren privaten Bereich, ten Ein- oder Zweifamilienhaus oder einer Garage angebracht. Garagen müssen der jeweiligen auch bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, Wohneinheit zuzurechnen sein. und zwar als – Steuer-Rechtsschutz (2.5), – Fahrgast, – Sozial-Rechtsschutz (2.6), – Fußgänger, – Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.2), – Radfahrer oder [Seite 22] – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem 26.3.2 die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungs- cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin- plakette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden der), müssen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz 26.3.3 die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens- ist, dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und Verkehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- 25 km/h, einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h), und Pflegekinder). Die Mitversicherung von volljährigen – für Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (z. B. als Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie Arbeitnehmer, Beamter, Richter), erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit – im Verkehrsbereich als Eigentümer, Halter, Erwerber, ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhal- Leasingnehmer/Mieter und Fahrer von privaten Motor- ten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. fahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen von Anhängern (hierzu gehören auch S-Pedelecs und Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des Elektrokleinstfahrzeuge, wie z. B. E-Scooter, Segways). freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, während Sie sind außerdem als Fahrer fremder Motorfahrzeuge oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsausbildung zu Lande, zu Wasser oder in der Luft versichert. bleibt der Versicherungsschutz bestehen, Sie haben auch Versicherungsschutz auf Fahrten mit 26.3.4 die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebens- über diesen Vertrag versicherten Privatfahrzeugen zur partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sons- Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Voraussetzung ist, tigen selbstständigen (Neben-)Tätigkeit. dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung (nicht Lern- behinderung) oder ihrer körperlichen Behinderung (mindes- Nicht versichert sind: tens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversiche- – Motorfahrzeuge, die steuerrechtlich dem Betriebsver- rung) in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mögen zugeordnet sind. mit Ihnen leben oder in einem betreuenden Heim unterge- – Motorfahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförde- bracht sind, rung, wie z. B. Taxen. 26.3.5 – im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- Es besteht auch Versicherungsschutz für Ihre selbstständi- sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen gen Nebentätigkeiten. Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- setzung ist, dass diese Eine selbstständige Nebentätigkeit liegt vor, wenn – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) – kein Mitarbeiter beschäftigt wird und mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet – der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit im vorangegan- sind oder genen Kalenderjahr höchstens 25.000 EUR betrug. Un- – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- ter Gesamtumsatz ist die Summe aller Ihrer vereinnahm- heim) untergebracht sind. ten Erlöse zu verstehen. Der Versicherungsschutz ent- fällt, sobald der Gesamtumsatz im laufenden Kalender- – Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- jahr 25.000 EUR übersteigt. partners. Voraussetzung ist, dass diese Ausnahme: – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet Unabhängig von der Umsatzhöhe besteht kein Rechts- sind oder schutz im Vertrags- und Sachenrecht nach Ziffer 2.4. – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- 26.2 Nicht versicherte Lebensbereiche heim) untergebracht sind, Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahrneh- – alle Personen, die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft mung rechtlicher Interessen (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit 26.2.1 im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen Hauptwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist, oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. – dass kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. Ausnahme: über eine eigene Rechtsschutzversicherung) besteht, Sie haben Versicherungsschutz nach Ziffer 26.1. – dass diese Personen keine gewerbliche, freiberufliche Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Ge- samtumsatz von mehr als 25.000 EUR – bezogen auf Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden das letzte Kalenderjahr – ausüben und oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbst- ständiger Tätigkeit (z. B. Löhne oder Gehälter) oder Ein- – dass Sie eine Rechtsschutzversicherung für Paare künfte aus Rente sind. und Familien versichert haben (das bedeutet, dass in einer Rechtsschutzversicherung für Alleinstehende Als selbstständige Tätigkeit in diesem Sinne gilt auch eine und Alleinerziehende kein Versicherungsschutz für Tätigkeit, durch die eine einmalige Erwerbsmöglichkeit oder diese Personen besteht). fortdauernde Erwerbsquelle geschaffen, genutzt oder auf- gegeben wird, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens 26.3.6 alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer unter dem Einsatz von Fremdmitteln. Die rechtliche Interes- oder berechtigte Mitfahrer der auf Sie oder die nach Zif- senwahrnehmung im Zusammenhang mit derartigen Tätig- fer 26.3.1 bis Ziffer 26.3.5 Mitversicherten zugelassenen keiten ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, und oder auf diese Personen mit einem Versicherungskennzei- zwar auch dann, wenn die selbstständige Tätigkeit oder chen bzw. einer Versicherungsplakette für Elektrokleinst- Vermögensverwaltung ohne planmäßigen Geschäftsbe- fahrzeuge versehenen Fahrzeuge. Berechtigt ist jede Per- trieb und nicht berufsmäßig erfolgt. son, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt. 26.2.2 aus Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile; 26.3.7 Vorsorgeschutz 26.2.3 aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung ei- Gebäudeteilen. ner Person nach Ziffer 26.3.1 bis Ziffer 26.3.5, besteht Ver- sicherungsschutz für diese Person im Umfang des beste- 26.3 Mitversicherte Personen henden Vertrags für bis zu einem Jahr weiter. Endet der Mitversichert sind bestehende Vertrag vor Ablauf dieses Jahres, besteht der 26.3.1 Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartner. Versicherungsschutz längstens bis zum Ende des Vertrags. Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem Wohnsitz amt- 26.4 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- lich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt sein. tungsarten)? Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetra- genen Lebenspartner, – Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1), – Arbeits-Rechtsschutz (2.2), [Seite 23] – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4), Abweichend von Ziffer 3.16 besteht Versicherungsschutz – im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentü- auch in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungs- mer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von verfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes. Vo- raussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die – privaten Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhän- deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anwendung gern, findet und diese für den Halte- oder Parkverstoß einen – privat genutzten Motorfahrzeugen zu Wasser oder Eintrag von Punkten in das deutsche Fahreignungsregis- in der Luft bis zu einem Neuwert von 150.000 EUR; ter vorsieht. Das bedeutet, dass für Motorfahrzeuge zu Wasser – Familien- und Erb-Rechtsschutz (2.11), oder in der Luft mit einem Neuwert von mehr als – Opfer-Rechtsschutz (2.12), 150.000 EUR kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht. – Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- tung (2.14), – abweichend von Ziffer 3.2 haben Sie Versicherungs- schutz im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau – Rechtsschutz in Betreuungsverfahren (2.15), einer Küche in eine neu errichtete oder umgebaute – Antidiskriminierungs-Rechtsschutz (2.16.1), Wohneinheit; – Beratungs-Rechtsschutz (2.17.1 und 2.17.2). – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus per- Zusätzlich erhalten Sie die Serviceleistungen im privaten sonenbezogenen Versicherungsverträgen, die Ihrer Bereich nach Ziffer 30. privaten Vorsorge dienen; 26.5 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten – abweichend von Ziffer 3.9 haben Sie Versicherungs- für den Fahrer schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Deutschland durch einen in Deutschland zugelasse- Wenn wir einen Versicherungsfall im Verkehrsbereich für nen Rechtsanwalt, wenn der Gesamtbetrag der Kapi- Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen er- talanlage 50.000 EUR nicht übersteigt. Wird die Kapi- füllt sein: talanlage mit mehreren Teilbeträgen vorgenommen, – Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die werden diese für die Bestimmung der Anlagesumme vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. zusammengezählt. Unter dieser Voraussetzung über- – Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu füh- nehmen wir die Kosten bis zu einer Versicherungs- ren. summe von 20.000 EUR. Ist der Gesamtbetrag der Kapitalanlage größer als 50.000 EUR, besteht kein – Das Fahrzeug muss zugelassen sein, ein Versicherungs- Versicherungsschutz, auch nicht anteilig. kennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für Elekt- rokleinstfahrzeuge haben oder amtlich registriert sein. – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zu- sammenhang mit dem Erwerb, der Installation und – Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum be- dem Betrieb von privaten Anlagen zur Erzeugung von nutzt werden dürfen. Strom und Wärme, insbesondere durch erneuerbare Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen Energien wie z. B. wird? – Photovoltaikanlagen, Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versi- – Kleinwindanlagen, cherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. D. h., die Personen haben ohne Verschulden oder höchs- – Wasserkraftanlagen, tens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob – Solarthermie-Anlagen, fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kür- – Wärmepumpenanlagen (Luft-Luft/Luft-Wasser), zen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschul- dens. Grob fahrlässig handelt, wer die allgemein übliche – Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen), Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. – Bioenergie-Anlagen, Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkennt- – Blockheizkraftwerken. nis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungs- Voraussetzung ist: schutz bestehen. – Die Anlage dient der eigenen Energieversorgung Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen und/oder der Einspeisung von Strom in das Netz ei- bestehen: nes Energieversorgungsunternehmens. Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass – Sie haben keine Lieferverpflichtung gegenüber dem der Verstoß weder Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen – für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- Abnehmern. falls Für Photovoltaik-, Kleinwind- und Wasserkraftanlagen – noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis- ist weitere Voraussetzung: tung ursächlich war. – Sie haben die Leistungsart Wohnungs- und Grund- 26.6 entfällt stücks-Rechtsschutz für dieses Objekt bei uns ver- 26.7 Wann können Sie verlangen, dass Ihr Versicherungs- sichert. schutz in einen Privat-Rechtsschutz nach Ziffer 25 um- – Die Anlage ist an dem versicherten selbst bewohn- gewandelt wird? ten Ein- oder Zweifamilienhaus oder einer Garage Dies ist möglich, wenn seit mindestens sechs Monaten kein angebracht. Garagen müssen der jeweiligen privates Motorfahrzeug zu Lande, zu Wasser oder in der Wohneinheit zuzurechnen sein. Luft und kein Anhänger auf Sie oder die Mitversicherten zu- – Steuer-Rechtsschutz (2.5), gelassen beziehungsweise auf Ihren oder auf den Namen – Sozial-Rechtsschutz (2.6), der Mitversicherten mit einem Versicherungskennzeichen bzw. einer Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahr- – Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.1 und 2.7.2), zeuge versehen ist. – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8), Wenn nach Ablauf der sechs Monate die Umwandlung in- – Straf-Rechtsschutz (2.9), nerhalb von zwei Monaten beantragt wird, erfolgt die Um- – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), wandlung zum Ablauf der sechs Monate. Erfolgt die Bean- [Seite 24] tragung später, erfolgt die Umwandlung des Versicherungs- Für andere Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz schutzes erst mit Eingang der entsprechenden Erklärung (z. B. nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzte Lkw). bei uns. Als Fahrer sind Sie unabhängig von der Fahrzeugart ver- 26.8 Vorsorgeversicherung sichert. Sie sind außerdem als Fahrer fremder Motorfahr- 26.8.1 Ist der Arbeits-Rechtsschutz nach Ziffer 2.2 ausgeschlos- zeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft versichert. sen, gilt: Es besteht auch Versicherungsschutz für Ihre selbstständi- Nehmen Sie oder eine mitversicherte Person erstmalig eine gen Nebentätigkeiten. berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit auf, ist der Arbeits- Eine selbstständige Nebentätigkeit liegt vor, wenn Rechtsschutz für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit – kein Mitarbeiter beschäftigt wird und mitversichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versi- cherungsschutz. Soll der Arbeits-Rechtsschutz weiterhin – der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit im vorangegan- versichert sein, muss Ihr Rechtsschutzvertrag entspre- genen Kalenderjahr höchstens 25.000 EUR betrug. Un- chend umgestellt werden. ter Gesamtumsatz ist die Summe aller Ihrer vereinnahm- ten Erlöse zu verstehen. Der Versicherungsschutz ent- 26.8.2 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Eigentümer ei- fällt, sobald der Gesamtumsatz im laufenden Kalender- ner selbst bewohnten Wohneinheit im Inland, ist der jahr 25.000 EUR übersteigt. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in der Eigenschaft als Eigentümer nach Ausnahme: Ziffer 29 für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mit- Unabhängig von der Umsatzhöhe besteht kein Rechts- versichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versiche- schutz im Vertrags- und Sachenrecht nach Ziffer 2.4. rungsschutz. Soll der Eigentümer-Rechtsschutz weiterhin 27.2 Nicht versicherte Lebensbereiche versichert sein, muss dieser eingeschlossen werden. Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahrneh- 26.8.3 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Mieter einer mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammen- selbst bewohnten Wohneinheit im Inland, ist der Rechts- hang mit einer weiteren, nicht im Versicherungsschein ge- schutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und nannten, geplanten oder ausgeübten gewerblichen, freibe- Grundstücken in der Eigenschaft als Mieter nach Ziffer 29 ruflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mitversichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versicherungsschutz. Ausnahme: Soll der Mieter-Rechtsschutz weiterhin versichert sein, Sie haben Versicherungsschutz nach Ziffer 27.1. muss dieser eingeschlossen werden. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? 26.8.4 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Eigentümer ei- Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden ner Wohneinheit im Inland, die vermietet wird oder werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus Land- oder soll, ist der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Forstwirtschaft, nichtselbstständiger Tätigkeit (z. B. Löhne Wohnungen und Grundstücken in der Eigenschaft als Ver- oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind. mieter nach Ziffer 29 für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mitversichert (die Frist beginnt ab dem Datum Als selbstständige Tätigkeit in diesem Sinne gilt auch eine des notariellen Vertrags bzw. Erbfalls). Nach Ablauf dieses Tätigkeit, durch die eine einmalige Erwerbsmöglichkeit oder Jahres endet der Versicherungsschutz. Soll der Vermieter- fortdauernde Erwerbsquelle geschaffen, genutzt oder auf- Rechtsschutz weiterhin versichert sein, muss dieser einge- gegeben wird, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens schlossen werden. unter dem Einsatz von Fremdmitteln. Die rechtliche Interes- senwahrnehmung im Zusammenhang mit derartigen Tätig- 27 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz keiten ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, und 27.1 Versicherte Lebensbereiche zwar auch dann, wenn die selbstständige Tätigkeit oder Sie haben Versicherungsschutz Vermögensverwaltung ohne planmäßigen Geschäftsbe- trieb und nicht berufsmäßig erfolgt. – als Inhaber für Ihren im Versicherungsschein bezeichne- ten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, Nicht als landwirtschaftliche Tätigkeit gilt die Zucht, Hal- tung, Nutzung oder Veräußerung von Pferden, sofern diese – als Inhaber land- oder forstwirtschaftlicher, nicht gewer- überwiegend zu sportlichen, turniermäßigen, leistungsbe- besteuerpflichtiger Nebenbetriebe mit einem Gesamtjah- zogenen oder sonstigen gewerblichen Zwecken eingesetzt resumsatz von weniger als 150.000 EUR, werden. In diesen Fällen liegt eine sonstige selbstständige – für den privaten Bereich, Tätigkeit im Sinne von Ziffer 27.2 vor. auch bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, 27.3 Mitversicherte Personen und zwar als Mitversichert sind – Fahrgast, 27.3.1 Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartner. – Fußgänger, Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem Wohnsitz amt- – Radfahrer oder lich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt sein. Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetra- Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungs- genen Lebenspartner, plakette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden müssen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz 27.3.2 die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- ist, dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin- Verkehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis der), 25 km/h, einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h), 27.3.3 die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens- – für Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (z. B. als partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und Arbeitnehmer, Beamter, Richter), Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Die Mitversicherung von volljährigen – im Verkehrsbereich als Eigentümer, Halter, Erwerber, Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie Leasingnehmer/Mieter von Motorfahrzeugen sowie von erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit Anhängern. ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhal- Versichert sind folgende Fahrzeuge: ten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. – Pkw, Kombiwagen und Wohnmobile, Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen – Krafträder und Pedelecs, Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, während – Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter, Segways), oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsausbildung – land- bzw. forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge und bleibt der Versicherungsschutz bestehen, – privat genutzte Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der 27.3.4 die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebens- Luft. partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Voraussetzung ist, [Seite 25] dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung (nicht Lern- – im Verkehrsbereich als Eigentümer, Halter, Erwerber, behinderung) oder ihrer körperlichen Behinderung (mindes- Leasingnehmer/Mieter und Fahrer von Motorfahrzeugen tens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversiche- sowie von Anhängern. rung) in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) im Umfang des bestehenden Vertrags für bis zu einem Jahr mit Ihnen leben oder in einem betreuenden Heim unterge- weiter. Endet der bestehende Vertrag vor Ablauf dieses bracht sind, Jahres, besteht der Versicherungsschutz längstens bis zum 27.3.5 – im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- Ende des Vertrags. sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen 27.4 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- tungsarten)? setzung ist, dass diese Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet – Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1), sind oder – Arbeits-Rechtsschutz (2.2), – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (2.3), heim) untergebracht sind. für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, – Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- Gebäude oder Gebäudeteile sowie für alle von Ihnen partners. Voraussetzung ist, dass diese selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland. – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den pri- mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet vaten und beruflichen Bereich (2.4), sind oder – für privat genutzte Motorfahrzeuge zu Wasser oder in – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- der Luft bis zu einem Neuwert von 150.000 EUR (das heim) untergebracht sind, bedeutet, dass für Motorfahrzeuge zu Wasser oder in – alle Personen, die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft der Luft mit einem Neuwert von mehr als 150.000 EUR (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht be- Hauptwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist, steht); – dass kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. – abweichend von Ziffer 3.2 haben Sie Versicherungs- über eine eigene Rechtsschutzversicherung) besteht schutz im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau und einer Küche in eine neu errichtete oder umgebaute Wohneinheit; – dass diese Personen keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Ge- – abweichend von Ziffer 3.9 haben Sie Versicherungs- samtumsatz von mehr als 25.000 EUR – bezogen auf schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in das letzte Kalenderjahr – ausüben. Deutschland durch einen in Deutschland zugelasse- nen Rechtsanwalt, wenn der Gesamtbetrag der Kapi- 27.3.6 die im Versicherungsschein genannten Mitinhaber, deren talanlage 50.000 EUR nicht übersteigt. Wird die Kapi- eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein ge- talanlage mit mehreren Teilbeträgen vorgenommen, nannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Per- werden diese für die Bestimmung der Anlagesumme sonen entsprechend Ziffer 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. zusammengezählt. Unter dieser Voraussetzung über- Voraussetzung ist, dass die Mitinhaber in Ihrem Betrieb tä- nehmen wir die Kosten bis zu einer Versicherungs- tig und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sind. summe von 20.000 EUR. Ist der Gesamtbetrag der 27.3.7 die im Versicherungsschein genannten Kapitalanlage größer als 50.000 EUR, besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig. – Altenteiler, deren eheliche/eingetragene oder im Versi- cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner und – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zu- die Kinder dieser Personen entsprechend Ziffer 27.3.2 sammenhang mit dem Erwerb, der Installation und bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Altenteiler dem Betrieb von privaten Anlagen zur Erzeugung von in Ihrem Betrieb oder in dessen räumlicher Nähe wohn- Strom und Wärme, insbesondere durch erneuerbare haft sind. Energien wie z. B. – Hoferben, deren eheliche/eingetragene oder im Versi- – Photovoltaikanlagen, cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner und – Kleinwindanlagen, die Kinder dieser Personen entsprechend Ziffer 27.3.2 – Wasserkraftanlagen, bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Hoferben in Ihrem Betrieb tätig und dort oder in dessen räumlicher – Solarthermie-Anlagen, Nähe wohnhaft sind. – Wärmepumpenanlagen (Luft-Luft/Luft-Wasser), 27.3.8 alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer – Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen), der auf Sie oder die nach Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7 Mit- – Bioenergie-Anlagen, versicherten zugelassenen oder auf diese Personen mit ei- nem Versicherungskennzeichen bzw. einer Versicherungs- – Blockheizkraftwerken. plakette für Elektrokleinstfahrzeuge versehenen Fahr- Voraussetzung ist: zeuge. Berechtigt ist jede Person, die das Fahrzeug mit Ih- – Die Anlage dient der eigenen Energieversorgung rem Einverständnis führt oder nutzt. und/oder der Einspeisung von Strom in das Netz ei- 27.3.9 die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie nes Energieversorgungsunternehmens. beruflich im versicherten Betrieb tätig sind. – Sie haben keine Lieferverpflichtung gegenüber dem 27.3.10 Vorsorgeschutz Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung ei- Abnehmern. ner Person nach Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7, besteht Ver- Für Photovoltaik-, Kleinwind- und Wasserkraftanlagen sicherungsschutz für diese Person ist weitere Voraussetzung: – für den privaten Bereich, Die Anlage ist an dem versicherten selbst bewohnten – für deren berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit, Ein- oder Zweifamilienhaus oder einer Garage ange- bracht. Garagen müssen der jeweiligen Wohneinheit zuzurechnen sein. [Seite 26] – abweichend von Ziffer 2.4 besteht Versicherungs- – Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu füh- schutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem ren. Verkauf von Pferden nur bis zu einem Streitwert von – Das Fahrzeug muss zugelassen sein, ein Versicherungs- maximal 15.000 EUR je Versicherungsfall. Übersteigt kennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für Elekt- der Streitwert diese Grenze, besteht kein Versiche- rokleinstfahrzeuge haben oder amtlich registriert sein. rungsschutz, auch nicht anteilig. – Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum be- – Steuer-Rechtsschutz (2.5), nutzt werden dürfen. – abweichend von Ziffer 3.12 haben Sie Versicherungs- Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im wird? Zusammenhang mit Anlieger- und Erschließungsab- gaben. Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versi- cherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. – Sozial-Rechtsschutz (2.6), D. h., die Personen haben ohne Verschulden oder höchs- – Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7), tens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob – abweichend von Ziffer 2.7.3 übernehmen wir die Kos- fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kür- ten bis zu einer Versicherungssumme von zen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschul- 10.000 EUR für die Wahrnehmung rechtlicher Interes- dens. Grob fahrlässig handelt, wer die allgemein übliche sen in Angelegenheiten wegen der Kürzung von Be- Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. triebsprämien (Cross-Compliance-Sanktion). Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkennt- – abweichend von Ziffer 3.15 haben Sie Versicherungs- nis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungs- schutz vor deutschen Verwaltungsgerichten für die schutz bestehen. Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-, sowie im Bauge- bestehen: setzbuch geregelten Angelegenheiten. Versicherungs- Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass schutz besteht erst ab dem gerichtlichen Verfahren. In der Verstoß weder diesen Fällen übernehmen wir Kosten bis zu einer Ver- sicherungssumme von 10.000 EUR. – für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- falls – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8), – noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis- – Straf-Rechtsschutz (2.9), tung ursächlich war. – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), 27.6 Vorsorgeversicherung Abweichend von Ziffer 3.16 besteht Versicherungsschutz 27.6.1 Werden Sie oder eine nach Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7 auch in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungs- mitversicherte Person Eigentümer einer selbst bewohnten verfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes. Vo- Wohneinheit im Inland, ist der Rechtsschutz für Eigentümer raussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in der Ei- sich um privat genutzte Fahrzeuge handelt und die deut- genschaft als Eigentümer nach Ziffer 29 für die Dauer von sche Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anwendung findet einem Jahr ohne Wartezeit mitversichert. Nach Ablauf die- und diese für den Halte- oder Parkverstoß einen Eintrag ses Jahres endet der Versicherungsschutz. Soll der Eigen- von Punkten in das deutsche Fahreignungsregister vor- tümer-Rechtsschutz weiterhin versichert sein, muss dieser sieht. eingeschlossen werden. – Familien- und Erb-Rechtsschutz (2.11), 27.6.2 Werden Sie oder eine nach Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7 – Opfer-Rechtsschutz (2.12), mitversicherte Person Mieter einer selbst bewohnten – Daten-Rechtsschutz (2.13), Wohneinheit im Inland, ist der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in der Ei- – Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- genschaft als Mieter nach Ziffer 29 für die Dauer von einem tung (2.14), Jahr ohne Wartezeit mitversichert. Nach Ablauf dieses Jah- – Rechtsschutz in Betreuungsverfahren (2.15), res endet der Versicherungsschutz. Soll der Mieter-Rechts- – Antidiskriminierungs-Rechtsschutz (2.16.1), schutz weiterhin versichert sein, muss dieser eingeschlos- sen werden. – Beratungs-Rechtsschutz (2.17), 27.6.3 Werden Sie oder eine nach Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7 – Sie haben auch Versicherungsschutz für Rat oder mitversicherte Person Eigentümer einer Wohneinheit im In- Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechts- land, die vermietet wird oder werden soll, ist der Rechts- anwalts bei der Übergabe des versicherten land- oder schutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und forstwirtschaftlichen Betriebes (Hofübergabe) im Grundstücken in der Eigenschaft als Vermieter nach Zif- Wege der vorweggenommenen Erbfolge, wenn damit fer 29 für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mitver- der Fortbestand des versicherten Betriebes gesichert sichert (die Frist beginnt ab dem Datum des notariellen Ver- werden soll. Hierfür übernehmen wir Kosten bis trags bzw. Erbfalls). Nach Ablauf dieses Jahres endet der 500 EUR je Kalenderjahr. Eine vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz. Soll der Vermieter-Rechtsschutz wei- Selbstbeteiligung fällt nicht an. terhin versichert sein, muss dieser eingeschlossen werden. – Erweiterter Straf-Rechtsschutz für den privaten und be- 28 Rechtsschutz-Kombination für Selbstständige, Gewer- ruflichen Bereich als Arbeitnehmer nach den Besonderen betreibende und freiberuflich Tätige Bedingungen. 28.1 Versicherte Lebensbereiche Ausnahme: Sie oder die im Versicherungsschein genannte Person ha- Der Erweiterte Straf-Rechtsschutz gilt nicht für die von ben Versicherungsschutz Ihnen beschäftigten Mitarbeiter nach Ziffer 27.3.9. – für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, Zusätzlich erhalten Sie folgende Serviceleistungen: freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit, – im privaten Bereich nach Ziffer 30, – für den privaten Bereich sowie für eine berufliche, nicht- – im betrieblichen Bereich nach Ziffer 31, selbstständige Tätigkeit (z. B. als Arbeitnehmer, Beam- – bei Mietverhältnissen nach Ziffer 32.1, 32.4 und 32.5. ter, Richter), 27.5 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten Versicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am für den Fahrer öffentlichen Straßenverkehr, und zwar als Wenn wir einen Versicherungsfall im Verkehrsbereich für – Fahrgast, Sie übernehmen sollen, müssen folgende erfüllt sein: – Fußgänger, – Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die – Radfahrer oder vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. [Seite 27] – Nutzer von sonstigen Fahrzeugen, die nicht mit einem Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungs- Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des plakette für Elektrokleinstfahrzeuge versehen werden freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, während müssen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsausbildung ist, dass die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen bleibt der Versicherungsschutz bestehen, Verkehrsraum erlaubt ist (z. B. Laufrad, Pedelec bis 28.3.4 die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebens- 25 km/h, einfache Elektrofahrzeuge bis 6 km/h), partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und – im Verkehrsbereich als Eigentümer, Halter, Erwerber, Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Voraussetzung ist, Leasingnehmer/Mieter und Fahrer von Motorfahrzeugen dass diese wegen ihrer geistigen Behinderung (nicht Lern- zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie von An- behinderung) oder ihrer körperlichen Behinderung (mindes- hängern (hierzu gehören auch S-Pedelecs und Elektro- tens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversiche- kleinstfahrzeuge wie z. B. E-Scooter, Segways). rung) in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) Sie sind außerdem als Fahrer fremder Motorfahrzeuge mit Ihnen leben oder in einem betreuenden Heim unterge- zu Lande, zu Wasser oder in der Luft versichert. bracht sind, Es besteht auch Versicherungsschutz für Ihre selbstständi- 28.3.5 – im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- gen Nebentätigkeiten. sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- Eine selbstständige Nebentätigkeit liegt vor, wenn setzung ist, dass diese – kein Mitarbeiter beschäftigt wird und – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) – der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit im vorangegan- mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet genen Kalenderjahr höchstens 25.000 EUR betrug. Un- sind oder ter Gesamtumsatz ist die Summe aller Ihrer vereinnahm- – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- ten Erlöse zu verstehen. Der Versicherungsschutz ent- heim) untergebracht sind. fällt, sobald der Gesamtumsatz im laufenden Kalender- jahr 25.000 EUR übersteigt. – Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- partners. Voraussetzung ist, dass diese Ausnahme: – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) Unabhängig von der Umsatzhöhe besteht kein Rechts- mit Ihnen leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet schutz im Vertrags- und Sachenrecht nach Ziffer 2.4. sind oder 28.2 Nicht versicherte Lebensbereiche – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahrneh- heim) untergebracht sind, mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammen- – alle Personen, die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft hang mit einer weiteren, nicht im Versicherungsschein ge- (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit nannten, geplanten oder ausgeübten gewerblichen, freibe- Hauptwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist, ruflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. – dass kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. Ausnahme: über eine eigene Rechtsschutzversicherung) besteht Sie haben Versicherungsschutz nach Ziffer 28.1. und Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? – dass diese Personen keine gewerbliche, freiberufliche Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Ge- oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbst- samtumsatz von mehr als 25.000 EUR – bezogen auf ständiger Tätigkeit (z. B. Löhne oder Gehälter) oder Ein- das letzte Kalenderjahr – ausüben. künfte aus Rente sind. 28.3.6 alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer Als selbstständige Tätigkeit in diesem Sinne gilt auch eine oder berechtigte Mitfahrer der auf Sie oder die nach Tätigkeit, durch die eine einmalige Erwerbsmöglichkeit oder Ziffer 28.3.1 bis Ziffer 28.3.5 Mitversicherten zugelassenen fortdauernde Erwerbsquelle geschaffen, genutzt oder auf- oder auf diese Personen mit einem Versicherungs- gegeben wird, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens kennzeichen bzw. einer Versicherungsplakette für Elektro- unter dem Einsatz von Fremdmitteln. Die rechtliche Interes- kleinstfahrzeuge versehenen Fahrzeuge. Berechtigt ist jede senwahrnehmung im Zusammenhang mit derartigen Tätig- Person, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt keiten ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, und oder nutzt. zwar auch dann, wenn die selbstständige Tätigkeit oder 28.3.7 die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie Vermögensverwaltung ohne planmäßigen Geschäftsbe- beruflich im versicherten Betrieb tätig und in Ausübung die- trieb und nicht berufsmäßig erfolgt. ser Tätigkeit betroffen sind. 28.3 Mitversicherte Personen 28.3.8 Vorsorgeschutz Mitversichert sind Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung ei- 28.3.1 Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartner. ner Person nach Ziffer 28.3.1 bis Ziffer 28.3.5, besteht Ver- Der sonstige Lebenspartner muss an Ihrem Wohnsitz amt- sicherungsschutz für diese Person lich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt sein. – für den privaten Bereich, Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der – für deren berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit, Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetra- genen Lebenspartner, – im Verkehrsbereich als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter und Fahrer von Motorfahrzeugen 28.3.2 die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie von Anhän- cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin- gern. der), im Umfang des bestehenden Vertrags für bis zu einem Jahr 28.3.3 die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebens- weiter. Endet der bestehende Vertrag vor Ablauf dieses partnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Ihnen und Jahres, besteht der Versicherungsschutz längstens bis zum Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- Ende des Vertrags. und Pflegekinder). Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie 28.4 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit tungsarten)? ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhal- Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: ten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. [Seite 28] – Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1), Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr besit- – abweichend von Ziffer 3.7 übernehmen wir auch Kos- zen, insbesondere Fahrzeuge mit roten Kennzei- ten für die Geltendmachung von Schadenersatz- und chen oder Kurzzeitkennzeichen. Unterlassungsansprüchen aus dem Wettbewerbs- – privat genutzten Motorfahrzeugen zu Wasser oder recht. In diesen Fällen übernehmen wir die Kosten bis in der Luft bis zu einem Neuwert von 150.000 EUR zu einer Versicherungssumme von 10.000 EUR. Kein (das bedeutet, dass für Motorfahrzeuge zu Wasser Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus oder in der Luft mit einem Neuwert von mehr als dem Kartellrecht; 150.000 EUR kein Rechtsschutz im Vertrags- und – Arbeits-Rechtsschutz (2.2), Sachenrecht besteht). – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (2.3), Das bedeutet, es besteht kein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen, freiberuflichen für im Versicherungsschein bezeichnete selbst genutzte oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile. Ausnahme: – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4), Sie sind als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingneh- – für den privaten Bereich; mer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern – abweichend von Ziffer 3.2 haben Sie Versiche- betroffen. rungsschutz im Zusammenhang mit dem Kauf und – Steuer-Rechtsschutz (2.5), Einbau einer Küche in eine neu errichtete oder umgebaute Wohneinheit; abweichend von Ziffer 3.12 haben Sie Versicherungs- schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Zusammenhang mit Anlieger- und Erschließungsabga- personenbezogenen Versicherungsverträgen, die ben. Ihrer privaten Vorsorge dienen; – Sozial-Rechtsschutz (2.6), – abweichend von Ziffer 3.9 haben Sie Versiche- rungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Inte- – Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7), ressen in Deutschland durch einen in Deutschland abweichend von Ziffer 3.15 haben Sie Versicherungs- zugelassenen Rechtsanwalt, wenn der Gesamtbe- schutz vor deutschen Verwaltungsgerichten für die trag der Kapitalanlage 50.000 EUR nicht übersteigt. Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Wird die Kapitalanlage mit mehreren Teilbeträgen Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Bauge- vorgenommen, werden diese für die Bestimmung setzbuch geregelten Angelegenheiten. Versicherungs- der Anlagesumme zusammengezählt. Unter dieser schutz besteht erst ab dem gerichtlichen Verfahren. In Voraussetzung übernehmen wir die Kosten bis zu diesen Fällen übernehmen wir Kosten bis zu einer Versi- einer Versicherungssumme von 20.000 EUR. Ist der cherungssumme von 10.000 EUR. Gesamtbetrag der Kapitalanlage größer als – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8), 50.000 EUR, besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig; – Straf-Rechtsschutz (2.9), – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zu- – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), sammenhang mit dem Erwerb, der Installation und abweichend von Ziffer 3.16 besteht Versicherungsschutz dem Betrieb von privaten Anlagen zur Erzeugung von auch in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungs- Strom und Wärme, insbesondere durch erneuerbare verfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes. Vo- Energien wie z. B. raussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es – Photovoltaikanlagen, sich um privat genutzte Fahrzeuge handelt und die deut- sche Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anwendung findet – Kleinwindanlagen, und diese für den Halte- oder Parkverstoß einen Eintrag – Wasserkraftanlagen, von Punkten in das deutsche Fahreignungsregister vor- – Solarthermie-Anlagen, sieht. – Wärmepumpenanlagen (Luft-Luft/Luft-Wasser), – Familien- und Erb-Rechtsschutz (2.11), – Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen), – Opfer-Rechtsschutz (2.12), – Bioenergie-Anlagen, – Daten-Rechtsschutz (2.13), – Blockheizkraftwerken. – Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- tung (2.14), Voraussetzung ist: – Rechtsschutz in Betreuungsverfahren (2.15), – Die Anlage dient der eigenen Energieversorgung und/oder der Einspeisung von Strom in das Netz ei- – Antidiskriminierungs-Rechtsschutz (2.16.1), nes Energieversorgungsunternehmens. – Beratungs-Rechtsschutz (2.17), – Sie haben keine Lieferverpflichtung gegenüber dem – Erweiterter Straf-Rechtsschutz für den privaten und be- Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen ruflichen Bereich als Arbeitnehmer nach den Besonderen Abnehmern. Bedingungen. Für Photovoltaik-, Kleinwind- und Wasserkraftanlagen Ausnahme: ist weitere Voraussetzung: Der Erweiterte Straf-Rechtsschutz gilt nicht für die von – Sie haben die Leistungsart Wohnungs- und Grund- Ihnen beschäftigten Mitarbeiter nach Ziffer 28.3.7. stücks-Rechtsschutz für dieses Objekt bei uns ver- Zusätzlich erhalten Sie folgende Serviceleistungen: sichert. – im privaten Bereich nach Ziffer 30, – Die Anlage ist an dem versicherten selbst bewohn- ten Ein- oder Zweifamilienhaus oder einer Garage – im betrieblichen Bereich nach Ziffer 31, angebracht. Garagen müssen der jeweiligen – bei Mietverhältnissen nach Ziffer 32.1, 32.4 und 32.5. Wohneinheit zuzurechnen sein. 28.5 Ausschluss Wohnungs- und Grundstücks-Rechts- – für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten; schutz – im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentü- Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz kann aus- mer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von geschlossen werden. Dann besteht auch kein Versiche- – zulassungspflichtigen Motorfahrzeugen zu Lande rungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen sowie Anhängern; – im Steuer-Rechtsschutz im Zusammenhang mit Anlie- Für Betriebe des Kraftfahrzeughandels und -hand- ger- und Erschließungsabgaben, werks sowie Tankstellen besteht kein Versiche- – im Verwaltungs-Rechtsschutz in Enteignungs-, Planfest- rungsschutz für Motorfahrzeuge sowie Anhänger stellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch (einschließlich Wohnwagen), die keine dauerhafte geregelten Angelegenheiten. [Seite 29] Außerdem erhalten Sie dann auch keine Serviceleistungen 28.9.2 Werden Sie oder eine nach Ziffer 28.3.1 bis Ziffer 28.3.5 bei Mietverhältnissen nach Ziffer 32.1, 32.4 und 32.5. mitversicherte Person Mieter einer selbst bewohnten 28.6 Ausschluss privater Rechtsschutz Wohneinheit im Inland, ist der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in der Ei- Bei Ausschluss des privaten Rechtsschutzes besteht kein genschaft als Mieter nach Ziffer 29 für die Dauer von einem Versicherungsschutz Jahr ohne Wartezeit mitversichert. Nach Ablauf dieses Jah- – für den privaten Bereich sowie für eine berufliche, nicht- res endet der Versicherungsschutz. Soll der Mieter-Rechts- selbstständige Tätigkeit (z. B. als Arbeitnehmer, Beam- schutz weiterhin versichert sein, muss dieser eingeschlos- ter, Richter), sen werden. – für Ihre selbstständigen Nebentätigkeiten, 28.9.3 Werden Sie oder eine nach Ziffer 28.3.1 bis Ziffer 28.3.5 – für den privaten Verkehrsbereich, mitversicherte Person Eigentümer einer Wohneinheit im In- land, die vermietet wird oder werden soll, ist der Rechts- – für die Mitversicherung der in Ziffer 28.3.1 bis Zif- schutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und fer 28.3.5 genannten Personen, Grundstücken in der Eigenschaft als Vermieter nach Zif- – für Serviceleistungen im privaten Bereich nach Ziffer 30. fer 29 für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mitver- 28.7 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten sichert (die Frist beginnt ab dem Datum des notariellen Ver- für den Fahrer trags bzw. Erbfalls). Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versicherungsschutz. Soll der Vermieter-Rechtsschutz wei- Wenn wir einen Versicherungsfall im Verkehrsbereich für terhin versichert sein, muss dieser eingeschlossen werden. Sie übernehmen sollen, müssen folgende Obliegenheiten erfüllt sein: 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnun- gen und Grundstücken – Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. 29.1 Versicherte Bereiche – Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu füh- Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, ren. Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen: – Das Fahrzeug muss zugelassen sein, ein Versicherungs- kennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für Elekt- – als Eigentümer, rokleinstfahrzeuge haben oder amtlich registriert sein. – als Vermieter, – Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum be- – als Verpächter, nutzt werden dürfen. – als Mieter, Was geschieht, wenn gegen diese Obliegenheiten versto- – als Pächter, ßen wird? – als sonstiger Nutzungsberechtigter. Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versi- cherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Die Eigenschaften und das Grundstück, Gebäude oder Ge- D. h., die Personen haben ohne Verschulden oder höchs- bäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben tens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kür- Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen. zen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschul- 29.2 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leis- dens. Grob fahrlässig handelt, wer die allgemein übliche tungsarten)? Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten: Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkennt- – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (2.3), nis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungs- schutz bestehen. – Steuer-Rechtsschutz (2.5), Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen abweichend von Ziffer 3.12 haben Sie Versicherungs- bestehen: schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Anlieger- und Erschließungsabga- Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass ben der Verstoß weder – Straf-Rechtsschutz (2.9.2), – für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- falls – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10), – noch für den Umfang der von uns zu erbringenden Leis- – Daten-Rechtsschutz (2.13), tung ursächlich war. – Telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsbera- 28.8 Besonderheit bei Betriebs- bzw. Berufsaufgabe oder tung (2.14), Tod – Antidiskriminierungs-Rechtsschutz (2.16.2), Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Betriebs- bzw. Be- – Verwaltungs-Rechtsschutz für Planfeststellungs-, Enteig- rufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Ver- nungs- und Flurbereinigungsverfahren sicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die Abweichend von Ziffer 3.15 haben Sie Versicherungs- – innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versi- schutz vor deutschen Verwaltungsgerichten für die cherungsvertrags eintreten und Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, – in Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein ge- Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Bauge- nannten Tätigkeit stehen. setzbuch geregelten Angelegenheiten. Versicherungs- schutz besteht erst ab dem gerichtlichen Verfahren. In 28.9 Vorsorgeversicherung diesen Fällen übernehmen wir Kosten bis zu einer Versi- 28.9.1 Werden Sie oder eine nach Ziffer 28.3.1 bis Ziffer 28.3.5 cherungssumme von 10.000 EUR. mitversicherte Person Eigentümer einer selbst bewohnten Zusätzlich erhalten Sie die Serviceleistungen im Bereich Wohneinheit im Inland, ist der Rechtsschutz für Eigentümer Wohnen nach Ziffer 32. und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in der Ei- genschaft als Eigentümer nach Ziffer 29 für die Dauer von Sofern vereinbart umfasst der Versicherungsschutz zusätz- einem Jahr ohne Wartezeit mitversichert. Nach Ablauf die- lich folgende Leistungen: ses Jahres endet der Versicherungsschutz. Soll der Eigen- – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4), tümer-Rechtsschutz weiterhin versichert sein, muss dieser – Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.2), eingeschlossen werden. [Seite 30] – Opfer-Rechtsschutz (2.12). Besonderheiten: 29.3 Vorsorgeversicherung – Diese Leistungen erhalten Sie auch, wenn kein Versicherungsfall 29.3.1 Werden Sie Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnein- nach Ziffer 4.2 vorliegt. heit im Inland, ist der Rechtsschutz für Eigentümer und Mie- – Eine Wartezeit besteht nicht. ter von Wohnungen und Grundstücken in der Eigenschaft – Auf die Selbstbeteiligung verzichten wir in diesen Fällen. als Eigentümer für die Dauer von einem Jahr ohne Warte- zeit mitversichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der – Durch die Inanspruchnahme dieser Leistungen entsteht kein Kün- Versicherungsschutz. Soll der Eigentümer-Rechtsschutz digungsrecht nach Ziffer 13.2. weiterhin versichert sein, muss dieser eingeschlossen wer- 30 Serviceleistungen im privaten Bereich den. 30.1 Vorsorgeverfügungen 29.3.2 Werden Sie Mieter einer selbst bewohnten Wohneinheit im Wenn Sie bei der Erstellung oder Änderung einer Inland, ist der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in der Eigenschaft als Mie- – Vorsorgevollmacht, ter für die Dauer von einem Jahr ohne Wartezeit mitversi- – Betreuungsverfügung, chert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der Versicherungs- – Patientenverfügung inkl. Organspendeerklärung, schutz. Soll der Mieter-Rechtsschutz weiterhin versichert sein, muss dieser eingeschlossen werden. – Sorgerechtsverfügung oder 29.3.3 Werden Sie Eigentümer einer Wohneinheit im Inland, die – Haustierverfügung vermietet wird oder werden soll, ist der Rechtsschutz für Ei- juristische Hilfe benötigen, vermitteln wir Ihnen einen gentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken in Rechtsanwalt und übernehmen dessen Kosten. der Eigenschaft als Vermieter für die Dauer von einem Jahr Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis- ohne Wartezeit mitversichert (die Frist beginnt ab dem Da- tung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen. tum des notariellen Vertrags bzw. Erbfalls). Nach Ablauf Falls gewünscht, übernehmen wir auch die Kosten für die dieses Jahres endet der Versicherungsschutz. Soll der Ver- Registrierung der erstellten Vorsorgeverfügung im Zentra- mieter-Rechtsschutz weiterhin versichert sein, muss dieser len Vorsorgeregister (ZVR). eingeschlossen werden. 30.2 Nachlassregelungen 29.4 Besonderheit bei Gründung gemeinsamer Hausstand Wenn Sie bei der Erstellung oder Änderung Sie gründen mit Ihrem ehelichen oder sonstigen Lebens- partner einen eigenen Hausstand und dessen Mietverhält- – Ihres Testaments oder Ihres digitalen Nachlasses oder nis endet deswegen? Dann besteht Versicherungsschutz – einer Bestattungsverfügung auch für Versicherungsfälle, die innerhalb eines Jahres juristische Hilfe benötigen, vermitteln wir Ihnen einen nach Beendigung des Mietverhältnisses eintreten. Der Rechtsanwalt und übernehmen dessen Kosten. sonstige Lebenspartner muss an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt sein. Wei- Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis- tere Voraussetzung ist, dass der alte Wohnsitz bei einem tung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Vorversicherer bis zum Ende des Mietverhältnisses versi- 30.3 Pflegeberatung chert war. Wenn Sie pflegebedürftig werden und Sie 29.5 Ist Rechtsschutz in der Eigenschaft als Vermieter ver- – bei der Beantragung von Leistungen aus der gesetzli- sichert, gilt zusätzlich: chen Pflegeversicherung (z. B. Erteilung eines Pflege- 29.5.1 Inkassodienstleistungen grads) oder Wir tragen auch Inkassokosten. Dies gilt unter folgenden – bei der Beantragung von Zuschüssen zur Finanzierung Voraussetzungen: von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen – die Forderung gegenüber Ihrem Mieter oder Pächter nach dem Sozialgesetzbuch XI juristische Hilfe benötigen, muss auf Zahlung gerichtet, fällig sowie unbestritten vermitteln wir Ihnen einen Rechtsanwalt und übernehmen sein; dessen Beratungskosten. – Sie haben diese Forderung an ein von uns benanntes Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis- Inkassounternehmen abgegeben; tung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen. – zum Zeitpunkt der Abgabe ist der Schuldner mit der Zah- 30.4 Vertragscheck lung im Verzug; Wir vermitteln Ihnen einen Rechtsanwalt und übernehmen – die Bemühungen des Inkassounternehmens sind erfolg- dessen Kosten los geblieben, weil die Beitreibung der Forderung auf- – für die Prüfung von konkreten Rechtsfragen zu Miet- und grund der persönlichen und/oder wirtschaftlichen Ver- Arbeitsverträgen, die Sie im privaten Lebensbereich hältnisse des Schuldners nach verständiger kaufmänni- schließen wollen, scher Würdigung ohne Aussicht auf Erfolg war (wirt- – wenn Sie einen privaten Verbrauchervertrag abschließen schaftliche Uneinbringlichkeit). wollen und dabei konkrete Rechtsfragen zum Vertrag Wir übernehmen dann das Leistungsentgelt für die Tätigkeit bzw. den Ihnen übergebenen Allgemeinen Geschäftsbe- des Inkassounternehmens. Inkassokosten, die dadurch dingungen haben. entstanden sind, dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragt Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, haben, Ihre Forderung geltend zu machen, übernehmen wir nicht. – dass der betroffene Lebensbereich versichert ist (z. B. Privat-Rechtsschutz beim Kauf eines Fernsehers, Ver- 29.5.2 Besonderheiten bei Beendigung des Vertrags kehrs-Rechtsschutz beim Kauf eines Autos), Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Wegfall des Risikos – auf die zu prüfenden Verträge deutsches Recht anwend- (z. B. Verkauf der vermieteten Wohnung), besteht Versi- bar ist und diese in deutscher Sprache abgefasst sind. cherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsver- Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis- trags eintreten. tung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen. 30.5 Webcheck Serviceleistungen Wenn Sie Ihre private Homepage durch einen Rechtsan- Sie benötigen bei der Regelung Ihrer rechtlichen Belange Unterstüt- walt überprüfen lassen wollen, vermitteln wir Ihnen einen zung? Wir helfen Ihnen dabei mit zahlreichen Serviceleistungen. Da- Rechtsanwalt und übernehmen dessen Kosten. Die Prü- mit können Sie Rechtsstreitigkeiten vorbeugen: fung erstreckt sich auf: Für den schnellen und einfachen Zugang zu den Serviceleistungen – die Verpflichtung zur Vorhaltung eines Impressums nach stellen wir Ihnen eine Rechtsschutz-Service-Telefonnummer zur den Vorgaben des Telemediengesetzes und der Dienst- Verfügung. Hier vermitteln wir Ihnen einen Rechtsanwalt, der Sie in leistungs- und Informationspflichtenverordnung; nachfolgenden Angelegenheiten (Ziffern 30 bis 32) unterstützt. [Seite 31] – die Erteilung von Hinweisen zum notwendigen Inhalt der 30.9 Löschung von Rezensionen im Internet Datenschutzerklärung; Wenn Sie eine Bewertung in einem Internetportal löschen – Haftungsrisiken wegen Verlinkung zu externen Seiten; lassen wollen und dabei juristische Hilfe benötigen, vermit- – Haftungsrisiken wegen Verletzung von Urheber- und teln wir Ihnen einen Rechtsanwalt und übernehmen dessen Nutzungsrechten in Bezug auf verwendete Bilder und Beratungskosten. Darstellungen. Beispiel: Alles Übrige wird nicht geprüft. Voraussetzung für die Sie verkaufen gebrauchte Waren über ein Internetportal Durchführung des Webchecks ist, dass deutsches Recht und erhalten von einem Käufer zu Unrecht eine schlechte Anwendung findet. Etwa zu prüfende Dokumente/Internet- Bewertung. seiten müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis- Sie und alle mitversicherten Personen können die Prüfung tung jeweils dreimal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen. jeweils alle drei Jahre einmal in Anspruch nehmen. 30.10 Kauf eines Kraftfahrzeugs 30.6 Immobilienkauf Wir beteiligen uns an den Kosten zur Erstellung eines Gut- – Neubau einer Immobilie achtens über ein privat genutztes Kraftfahrzeug, das Sie er- Zur Prüfung von konkreten Rechtsfragen zu einem Bau- werben wollen. Das Gutachten muss in deutscher Sprache trägervertrag, den Sie im Zusammenhang mit dem Neu- verfasst sein. Für die Tätigkeit des Gutachters sind wir nicht bau einer Immobilie schließen wollen und für die nach verantwortlich. Ziffer 3.2.3 und Ziffer 3.2.4 kein Versicherungsschutz be- Diese Leistung können Sie und alle mitversicherten Perso- steht, vermitteln wir Ihnen einen Rechtsanwalt und über- nen jeweils einmal im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. nehmen dessen Kosten. Voraussetzung ist, dass das be- Hierfür übernehmen wir Kosten bis zu 100 EUR. treffende Objekt ausschließlich Ihren eigenen Wohnzwe- 30.11 Energie-Erstberatung cken dienen soll. Auf die Verträge muss deutsches Recht anwendbar sein. Die zu prüfenden Verträge müssen in Wenn Sie sich im Rahmen einer energetischen Sanierung deutscher Sprache verfasst sein. Ihrer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude oder Gebäudeteile zu Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leistung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch neh- – staatlichen Fördermöglichkeiten, men. – KfW-, BAFA-Antragsverfahren, – Erwerb einer Bestandsimmobilie – möglichen Unterstützungsleistungen eines Energiebera- – Zur Prüfung von konkreten Rechtsfragen vor dem Er- ters und den entstehenden Kosten werb einer Immobilie vermitteln wir Ihnen einen telefonisch beraten lassen wollen, vermitteln wir Ihnen Rechtsanwalt und übernehmen dessen Kosten. Vo- einen durch die BAFA zertifizierten Energieberater und raussetzung ist, dass das betreffende Objekt aus- übernehmen dessen Beratungskosten. schließlich Ihren eigenen Wohnzwecken dienen soll. Sie und alle mitversicherten Personen können diese Auf die Verträge muss deutsches Recht anwendbar Leistung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch sein. Die zu prüfenden Verträge müssen in deutscher nehmen. Sprache verfasst sein. 30.12 Daten-Check Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leistung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch Wenn Sie sich beraten lassen wollen: nehmen. – zu Ihrem Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, – Wir beteiligen uns an den Kosten zur Erstellung eines – zu Ihrem Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO Gutachtens über eine Immobilie, die Sie erwerben wol- und Löschung nach Art. 17 DSGVO Ihrer Daten, len. Voraussetzung ist, dass das betreffende Objekt – bei Einschränkung der Verarbeitung nach ausschließlich Ihren eigenen Wohnzwecken dienen Art. 18 DSGVO oder Widerspruch nach Art. 21 DSGVO, soll. Das Gutachten muss in deutscher Sprache ver- fasst sein. Für die Tätigkeit des Gutachters sind wir – zu Datenlecks und möglichen Datenschutzverstößen, nicht verantwortlich. – zu Beschwerden bei Datenschutzbehörden Diese Leistung können Sie und alle mitversicherten und dabei juristische Hilfe benötigen, vermitteln wir Ihnen Personen jeweils einmal im Kalenderjahr in Anspruch einen Rechtsanwalt und übernehmen dessen Kosten. nehmen. Hierfür übernehmen wir Kosten bis zu Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis- 250 EUR. tung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen. 30.7 Ehegatten- und Kindesunterhalt 30.13 Psychologische Soforthilfe am Telefon Wenn Sie sich zum Ehegatten- oder Kindesunterhalt bera- Benötigen Sie im Rahmen eines versicherten Rechts- ten lassen wollen, vermitteln wir Ihnen einen Rechtsanwalt schutzfalles und übernehmen dessen Kosten. – aufgrund eines Verkehrsunfalles mit Personenschaden, Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis- tung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen. – aufgrund einer personen- oder verhaltensbedingten Kün- digung durch Ihren Arbeitgeber, 30.8 Reputations-Check im Internet – aufgrund eines Todesfalls von Verwandten 1. oder 2. Wenn Sie prüfen lassen wollen, ob im Internet rufschädi- Grades, gende Inhalte über Sie im privaten Bereich vorhanden sind (z. B. vor Bewerbungen, Aufnahme eines Ehrenamtes), – als Opfer einer Gewalttat im Rahmen des-Opfer-Rechts- und dabei juristische Hilfe benötigen, vermitteln wir Ihnen schutzes, einen Rechtsanwalt und übernehmen dessen Kosten. – aufgrund von Cyber-Mobbing (darunter fällt das Beleidi- Voraussetzung ist, dass Ihr privater Lebensbereich betrof- gen, Belästigen, seelische Schikanen, Quälen, Verletzen fen ist. oder die Rufschädigung einer versicherten Person im In- ternet). Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis- tung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Unterstützung zur Bewältigung einer persönlichen Stress- situation? [Seite 32] Dann vermitteln wir Ihnen eine qualifizierte Erstberatung vermitteln wir Ihnen einen Rechtsanwalt und übernehmen zu Krisenintervention am Telefon und übernehmen deren dessen Beratungskosten. Kosten. Sie können diese Leistung einmal je Kalenderjahr in An- Hängen mehrere Versicherungsfälle zeitlich und ursäch- spruch nehmen. Hierfür übernehmen wir Kosten bis zu lich zusammen? Dann steht Ihnen diese Leistung nur ein- 250 EUR. mal zur Verfügung. 31.7 Innerbetriebliches Konfliktmanagement Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis- Für die Beseitigung bestehender Konflikte Ihrer Mitarbeiter tung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen. untereinander vermitteln wir Ihnen abweichend von Zif- 30.14 Musterverträge fer 3.18 einen Mediator und übernehmen dessen Kosten. Wir stellen Ihnen kostenfrei eine Auswahl an Musterverträ- Sie können diese Leistung einmal je Kalenderjahr in An- gen aus dem privaten Lebensbereich zum Download in un- spruch nehmen. serem Kundenportal zur Verfügung (z. B. zum Arbeits-, 31.8 Daten-Check Miet- und Verkehrsrecht). Wenn Sie sich beraten lassen wollen: 31 Serviceleistungen im betrieblichen Bereich – zu Ihrem Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, 31.1 Vorsorgeverfügungen – zu Ihrem Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO Wenn Sie bei der Erstellung oder Änderung einer Unterneh- und Löschung nach Art. 17 DSGVO Ihrer Daten, mervorsorgevollmacht juristische Hilfe benötigen, vermit- teln wir Ihnen einen Rechtsanwalt und übernehmen dessen – bei Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 Kosten. DSGVO oder Widerspruch nach Art. 21 DSGVO, Sie können diese Leistung einmal je Kalenderjahr in An- – zu Datenlecks und möglichen Datenschutzverstößen spruch nehmen. – zu Beschwerden bei Datenschutzbehörden 31.2 Webcheck und dabei juristische Hilfe benötigen, vermitteln wir Ihnen Zur Überprüfung Ihrer betrieblichen Homepage vermitteln einen Rechtsanwalt und übernehmen dessen Kosten. wir Ihnen einen Rechtsanwalt und übernehmen dessen Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis- Kosten. Die Prüfung erstreckt sich auf: tung jeweils einmal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen. – die Verpflichtung zur Vorhaltung eines Impressums nach 31.9 Betriebsnachfolge-Beratungs-Rechtsschutz den Vorgaben des Telemediengesetzes und der Dienst- Wir vermitteln auf Wunsch an einen Rechtsanwalt zur vor- leistungs- und Informationspflichtenverordnung; sorglichen Beratung in Angelegenheiten, die eine Über- – die Erteilung von Hinweisen zum notwendigen Inhalt der gabe der Geschäfte oder eine Aufgabe der eigenen Selbst- Datenschutzerklärung; ständigkeit betreffen. – Haftungsrisiken wegen Verlinkung zu externen Seiten; Sie können diese Leistung einmalig je Vertragslaufzeit in – Haftungsrisiken wegen Verletzung von Urheber- und Anspruch nehmen. Hierfür übernehmen wir Kosten bis zu Nutzungsrechten in Bezug auf verwendete Bilder und 500 EUR. Diese Summe kann nicht auf mehrere Angele- Darstellungen; genheiten aufgeteilt werden. – die Vereinbarkeit von Widerrufs- und Rückgaberechtsbe- 32 Serviceleistungen im Bereich Wohnen lehrung mit §§ 312 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); 32.1 Nebenkostenüberprüfung als Mieter – Elektronischer Geschäftsverkehr. Wenn Sie vorsorglich Ihre Nebenkostenabrechnung ohne Alles Übrige wird nicht geprüft (z. B. auch nicht die von Belegprüfung rechtlich überprüfen lassen möchten, vermit- Ihnen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen). teln wir Ihnen einen Rechtsanwalt und übernehmen dessen Voraussetzung für die Durchführung des Webchecks ist, Kosten. dass deutsches Recht Anwendung findet. Etwa zu prüfende Sie können diese Leistung einmal je Kalenderjahr in An- Dokumente/Internetseiten müssen in deutscher Sprache spruch nehmen. abgefasst sein. 32.2 Eigenbedarfskündigung als Vermieter Sie können die Prüfung alle drei Jahre einmal in Anspruch Wenn Sie bei der Erstellung einer Eigenbedarfskündigung nehmen. juristische Hilfe benötigen, vermitteln wir Ihnen einen 31.3 Prüfung Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis Rechtsanwalt und übernehmen dessen Kosten. Für die Prüfung eines Arbeitsvertrags oder eines Arbeits- Sie können diese Leistung einmal je Kalenderjahr in An- zeugnisses vermitteln wir Ihnen einen Rechtsanwalt und spruch nehmen. übernehmen dessen Kosten. Es muss deutsches Recht an- 32.3 Bonitätsprüfungen für Vermieter wendbar sein. Die zu prüfenden Dokumente müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Wir sorgen auf Wunsch auch für Bonitätsprüfungen von möglichen zukünftigen Mietern/Pächtern. Sie können diese Sie können diese Leistung einmal je Kalenderjahr in An- Prüfung einholen, wenn Sie ein Miet- oder Pachtverhältnis spruch nehmen. anbahnen. Für jedes versicherte Objekt übernehmen wir 31. 4 Kündigung und Aufhebungsvereinbarung maximal drei Bonitätsprüfungen je Kalenderjahr. Wenn Sie als Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis kündigen 32.4 Bonitätsprüfungen für Mieter möchten oder eine Aufhebungsvereinbarung anstreben Auf Wunsch sorgen wir auch für Bonitätsprüfungen, wenn und sich dabei beraten lassen möchten, vermitteln wir Sie als Bewerber um eine Mietwohnung Ihre eigene Bonität Ihnen einen Rechtsanwalt und übernehmen dessen Kos- prüfen lassen möchten. ten. Sie können diese Leistung einmal je Kalenderjahr in An- Sie können diese Leistung einmal je Kalenderjahr in An- spruch nehmen. spruch nehmen. 32.5 Verpixelung von Wohngebäuden im Internet 31.5 Löschung von Rezensionen im Internet Sie wollen Ihr privates, selbst bewohntes Grundstück oder Wenn Sie eine Bewertung Ihres versicherten Betriebes in Ihre zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude oder einem Internetportal löschen lassen wollen und dabei juris- Gebäudeteile in Abbildungen im Internet unkenntlich ma- tische Hilfe benötigen, vermitteln wir Ihnen einen Rechtsan- chen? Dann vermitteln wir einen Dienstleister und überneh- walt und übernehmen dessen Beratungskosten. men dessen Kosten. Dies gilt für alle gängigen Internetpor- Sie können diese Leistung dreimal je Kalenderjahr in An- tale. spruch nehmen. Sie und alle mitversicherten Personen können diese Leis- 31.6 Forderungseinzug tung alle drei Kalenderjahre in Anspruch nehmen. Wenn Sie eine unstreitige Forderung außergerichtlich gel- tend machen möchten und dabei juristische Hilfe benötigen, [Seite 33] Besondere Bedingungen Die nachstehenden Bedingungen gelten – sofern ausdrücklich vereinbart – zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen Rechtsschutz- versicherung PremiumSchutz (ARB Premium 2025). Mit Beendigung des Hauptvertrags erlischt auch der Versicherungsschutz für verein- barte Besondere Bedingungen. Besondere Bedingungen Rechtsschutz PremiumPlus – dem Erwerb eines Baugrundstücks, Sofern vereinbart wird der Versicherungsschutz im privaten Bereich – der Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder um folgende Punkte erweitert: – baubehördlich genehmigungs-/anzeigepflichtigen Verände- 1 Erweiterter Familien-, Erb- und Immobilien-Rechtsschutz rungen eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. 1.1 Im Familien- und Erb-Rechtsschutz nach Ziffer 2.11 ARB Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang übernehmen wir insgesamt Kosten bis 3.000 EUR je Versi- – mit der Finanzierung des Bauvorhabens cherungsfall. – mit Streitigkeiten aus Timesharing-Verträgen. 1.2 Im Beratungs-Rechtsschutz in immobilienbezogenen Angele- genheiten nach Ziffer 2.17.1 ARB übernehmen wir Kosten bis 3.2 Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass zu 1.000 EUR je Kalenderjahr. – die Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechts- 1.3 Im Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen im schutz bei uns versichert ist, Internet nach Ziffer 2.17.2 ARB übernehmen wir Kosten bis zu – Sie vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes an einer von 1.000 EUR je Kalenderjahr. uns vermittelten Baumediation teilgenommen haben, 2 Erweiterter Mediations-Rechtsschutz im privaten Bereich – der Versicherungsfall frühestens sechs Monate nach Ein- In Erweiterung von Ziffer 5.1.1 ARB gilt Folgendes: schluss dieser Besonderen Bedingung eingetreten ist (War- tezeit). 2.1 Wir übernehmen die Kosten für eine einvernehmliche Konflikt- lösung durch einen von uns vermittelten Mediator bis zu 3.3 Die Versicherungssumme beträgt 10.000 EUR je Bauvorha- 10.000 EUR je Versicherungsfall. Dies gilt auch für Fälle, die ben. Es besteht eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 EUR nach Ziffer 3 ARB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen je Versicherungsfall. Haben Sie eine höhere Selbstbeteiligung sind. mit uns vereinbart, ist diese maßgeblich Ist der Fall mit einer Mediation erledigt, fällt keine Selbstbeteiligung an. 2.2 Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass 4 Nachhaltige Kapitalanlagen – es sich um eine private Rechtsangelegenheit von Ihnen oder einer mitversicherten Person handelt, Sie haben Versicherungsschutz für private Kapitalanlagen bis zu einem Anlagebetrag von 100.000 EUR, wenn es sich bei – der betroffene Lebensbereich versichert ist (z. B. Privat- der Anlage um eine nachhaltige Kapitalanlage handelt. Dies Rechtsschutz bei erbrechtlichen Streitigkeiten), gilt in Erweiterung von Ziffer 25.4, 26.4, 27.4 bzw. 28.4 ARB. – es sich nicht um einen nach Ziffer 3.2 ARB ausgeschlosse- Unter nachhaltigen Kapitalanlagen verstehen wir alle Anlage- nen Sachverhalt handelt. In diesen Fällen haben Sie Versi- produkte, die gemäß den Angaben des Emittenten die Anfor- cherungsschutz nach Ziffer 3 (Baumediation im Rahmen derungen der Sustainable Finance Disclosure Regulation des Bau-Rechtsschutzes im privaten Bereich). (SFDR) nach Artikel 8 oder nach Artikel 9 erfüllen. Unter die- 2.3 Wartezeit und Selbstbeteiligung ser Voraussetzung übernehmen wir die Kosten bis zu einer – Für eine von uns vermittelte Mediation besteht abweichend Versicherungssumme von 20.000 EUR. Ist der Gesamtbetrag von Ziffer 4.4.1 ARB keine Wartezeit. der nachhaltigen Kapitalanlage größer als 100.000 EUR, be- steht kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig. – Ist der Fall mit einer Mediation abgeschlossen, fällt keine Selbstbeteiligung an. 5 Honorarvereinbarungen im Erweiterten Straf-Rechts- schutz 2.4 Was gilt, wenn Sie den Mediator selbst wählen? Dann richtet sich der Umfang des Versicherungsschutzes nach Zif- Umfasst Ihr Vertrag auch den Erweiterten Straf-Rechtsschutz fer 5.1.1 ARB. Das bedeutet, dass die Kostenübernahme auf für den privaten und beruflichen Bereich als Arbeitnehmer, tra- 3.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt ist und dass kein gen wir in diesen Fällen die angemessene Vergütung eines Versicherungsschutz für nach Ziffer 3 ARB ausgeschlossene für Sie tätigen Rechtsanwaltes. Die Angemessenheit der zwi- Rechtsangelegenheiten besteht. In den Fällen nach Zif- schen dem Rechtsanwalt und Ihnen vereinbarten Vergütung fer 4.4.1 ARB gilt eine Wartezeit. prüfen wir in entsprechender Anwendung von § 3 a Absatz 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ist die Vereinbarung Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Perso- unangemessen hoch, übernehmen wir nicht die volle Vergü- nen beteiligt, übernehmen wir anteilig die Kosten, die auf Sie tung, sondern den angemessenen Betrag. Im Streitfall kann und die mitversicherten Personen entfallen. die Angemessenheit der Vergütung vom zuständigen Gericht Beispiel: überprüft werden. Sie und Ihr Ehepartner haben einen Konflikt mit einem Dritten. 6 Notarkosten Die Kosten des Mediators werden hälftig zwischen den Par- Wenn Sie bei der Erstellung oder Änderung teien geteilt. Die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehepartner ent- fallen, übernehmen wir. Der Dritte muss seinen Kostenanteil, – Ihres Testaments oder Ihres digitalen Nachlasses, also 50 Prozent, selbst bezahlen. – einer Vorsorge- oder Bestattungsverfügung Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich. notarielle Hilfe benötigen, übernehmen wir die Kosten eines in 3 Bau-Rechtsschutz im privaten Bereich Deutschland zugelassenen Notars bis 1.000 EUR. Auf den Abzug einer Selbstbeteiligung verzichten wir. Eine Wartezeit 3.1 Sie und Ihr ehelicher/eingetragener oder im Versicherungs- besteht nicht. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der schein genannter sonstiger Lebenspartner haben Versiche- Leistung ist die vorherige Kontaktaufnahme über unser Ser- rungsschutz als Bauherr von ausschließlich zu eigenen vicetelefon. Wohnzwecken zu nutzenden Gebäuden oder Gebäudeteilen. Das bedeutet, dass alle anderen mitversicherten Personen in Sie und alle mitversicherten Personen können zusammen diesem Bereich keinen Versicherungsschutz haben. diese Leistung einmal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziffer 3.2 ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammen- hang mit [Seite 34] 7 Vorsorgliche Rechtsberatung tätigen Rechtsanwaltes für die Erstattung einer Strafanzeige 7.1 Leistungsumfang bei den Strafbehörden bis 500 EUR. für eine Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen 4 Versicherungsschutz besteht nicht für Ihre Verteidigung ge- Rechtsanwalt in eigenen privaten Angelegenheiten oder wenn gen den Vorwurf Sie als Arbeitnehmer betroffen sind. Eine Selbstbeteiligung 4.1 der ausschließlichen Verletzung einer verkehrsrechtlichen fällt nicht an. Dies gilt auch für Fälle, die nach Ziffer 3 ARB Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes als vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Führer eines Motorfahrzeuges; – Wir übernehmen je Beratung die Vergütung eines für Sie 4.2 einer Steuerstraftat, wenn das Ermittlungsverfahren durch tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe von 250 EUR. Für alle eine Selbstanzeige ausgelöst wird; in einem Kalenderjahr anfallenden Beratungen überneh- 4.3 eine Vorschrift des Kartellrechts verletzt zu haben oder eine men wir jedoch nicht mehr als 500 EUR. Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschrift, welche in unmit- – Wird der Rechtsanwalt dabei über die Beratung hinaus au- telbarem Zusammenhang mit Kartellverfahren verfolgt wird. ßergerichtlich tätig, übernehmen wir einmalig je Vertrags- 5 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz laufzeit die anfallende gesetzliche Vergütung bis 1.000 Euro. Diese Summe kann nicht auf mehrere Angele- Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Ver- genheiten aufgeteilt werden. sicherungsfall eingetreten ist. Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versi- 7.2 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz cherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist. – Ein Leistungsanspruch besteht bei Vorliegen eines Bera- Der Versicherungsfall ist tungsbedürfnisses zur Prüfung oder Vermeidung zukünfti- ger rechtlicher Streitigkeiten (Leistungsfall), 5.1 in Strafverfahren mit der Einleitung eines Ermittlungsverfah- rens gegen Sie eingetreten. Dieses Ermittlungsverfahren gilt – der betroffene Lebensbereich ist bei uns versichert, als eingeleitet, wenn es bei der zuständigen Behörde als sol- – es liegt kein Versicherungsfall nach den Ziffern 4.2.1 bis ches verfügt ist; 4.2.3 ARB vor, 5.2 für den Zeugenbeistand mit der mündlichen oder schriftlichen – Sie haben vor Inanspruchnahme der Leistung versucht, Aufforderung an Sie zur Zeugenaussage eingetreten. Ihre Angelegenheit über unsere Telefonische Rechtsbera- Wird in demselben Ermittlungsverfahren gegen mehrere Ver- tung nach Ziffer 2.14 ARB zu klären. sicherte ermittelt oder werden mehrere Versicherte zur Zeu- Besondere Bedingungen Erweiterter Straf-Rechtsschutz genaussage aufgefordert, handelt es sich um denselben und 1 Sofern vereinbart haben Sie Versicherungsschutz für den pri- nicht um jeweils einen neuen Versicherungsfall. vaten Bereich und für die Ausübung ehrenamtlicher und nicht- 6 Leistungsumfang selbstständiger Tätigkeiten als Arbeitnehmer. Wir übernehmen die Kosten der vom Rechtsschutz umfassten Es besteht auch Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Verfahren nach Ziffer 5 ARB. In Verfahren außerhalb Europas Ihrer im Rahmen der Ziffer 25 bzw. 26 ARB mitversicherten tragen wir die Kosten bis zu dem Betrag, der entstünde, wenn selbstständigen Nebentätigkeit. die Verfahren in Deutschland stattfänden. Nicht versichert sind Sie als gesetzlicher Vertreter einer juris- Darüber hinaus übernehmen wir tischen Person (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand 6.1 Reisekosten Ihres Rechtsanwalts für notwendige Reisen zum einer AG). Sind Sie als gesetzlicher Vertreter einer juristi- zuständigen Gericht. Dies gilt auch für notwendige Reisen schen Person aber unentgeltlich tätig (z. B. Vorstand eines zum Sitz der Ermittlungsbehörde. Diese Kosten übernehmen Vereins), besteht Versicherungsschutz. Steuerfreie Auf- wir bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen wandsentschädigungen gelten nicht als Entgelt. Rechtsanwälten geltenden Sätze; 2 Der Versicherungsschutz umfasst den Straf-Rechtsschutz für 6.2 die angemessenen Kosten der von Ihnen in Auftrag gegebe- Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfes nen Sachverständigengutachten, die für Ihre Verteidigung er- 2.1 eines Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige forderlich sind, soweit wir uns zu deren Übernahme schriftlich Begehung strafbar ist; einverstanden erklärt haben; 2.2 eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens, soweit Sie 6.3 die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Neben- selbst betroffen sind oder der Rechtsschutzgewährung für kläger tätigen Rechtsanwaltes, soweit Sie durch deren Über- eine mitversicherte Person vorab zustimmen. nahme eine Einstellung des gegen Sie anhängigen Strafver- Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich fahrens erreicht haben, obwohl ein hinreichender Tatverdacht begangen haben, müssen Sie uns die Kosten erstatten, die fortbestand. wir für Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätz- 6.4 Die Kosten übernehmen wir bis zu einer Versicherungs- lichen Verhaltens übernommen haben. summe von 500.000 EUR je Versicherungsfall. Dies gilt nicht, wenn das Verfahren durch rechtskräftigen Besondere Bedingungen Rechtsschutz für Alleinstehende und Strafbefehl abgeschlossen wird. Alleinerziehende Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Ver- Abweichend von Ziffer 25.3.1 und Ziffer 26.3.1 ARB besteht kein brechen vorgeworfen wird (ein Verbrechen ist eine Straftat, Versicherungsschutz für Ehe- oder Lebenspartner. Wenn Sie heira- die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ten, ist Ihr Ehepartner von diesem Zeitpunkt an für die Dauer von bedroht ist). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des einem Jahr mitversichert. Nach Ablauf dieses Jahres endet der Ver- Vorwurfs noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an. sicherungsschutz. Soll Ihr Ehepartner weiterhin versichert sein, 3 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf muss Ihr Rechtsschutzvertrag in einen Vertrag für Paare und Fami- 3.1 Verwaltungs-Rechtsschutz lien umgestellt werden. eine verwaltungsrechtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes, Besondere Bedingungen Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsge- welche dazu dient, Ihre Verteidigung in eingeleiteten Strafver- schäfte fahren, die vom Versicherungsschutz erfasst werden, zu un- 1 Sofern vereinbart haben Sie Versicherungsschutz für die ge- terstützen; richtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen im nachfol- 3.2 Beistandsleistung gend beschriebenen Umfang. die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt bei der Ver- Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus schuld- nehmung einer versicherten Person als Zeuge, wenn diese rechtlichen Verträgen, die in ursächlichem Zusammenhang Person die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss stehen mit Ihren: (Zeugenbeistand). 1.1 Betriebs- und Büroräumen und deren Einrichtungen, ein- 3.3. Aktiver Straf-Rechtsschutz schließlich der Verträge über die Versorgung dieser Räume Versicherungsschutz besteht für die Erstattung einer Strafan- mit Strom, Gas, Wasser oder Wärme (sog. Bürohilfsge- zeige, wenn Sie oder eine mitversicherte Person Opfer einer schäfte); Straftat geworden sind. Wir tragen die Kosten eines für Sie 1.2 Versicherungsverträgen, soweit diese Ihre versicherte selbst- ständige Tätigkeit betreffen; [Seite 35] 1.3 Eingekauften Dienstleistungen, soweit folgende Leistungen 2 Kein Rechtsschutz besteht über die Ausschlüsse von Zif- betroffen sind: fer 3 ARB hinaus für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen – Telekommunikationsdienstleistungen, 2.1 aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechtes; – Werbedienstleistungen, 2.2 aus Miet-, Pacht-, Leasing- und sonstigen Nutzungsverhält- – ordnungsgemäße Aktenentsorgung, nissen, sowie aus der Anschaffung, Veräußerung, Finanzie- rung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben – Catering, oder Teilen hiervon. – Messe- und Eventmanagement, 2.3 in ursächlichem Zusammenhang mit einer Büro-, Praxisge- – Objektbewachungen, meinschaft, Sozietät oder Gesellschaft, auch nach deren Be- – Gebäudereinigung. endigung (z. B. Mitglieder einer Praxisgemeinschaft unterei- nander). Voraussetzung ist, dass diese Verträge als Dienstleistung für Ihr versichertes Unternehmen eingekauft und ausschließlich 3 Die Kosten übernehmen wir bis zu einer Versicherungs- selbst genutzt werden und nicht die Kernleistung Ihres Unter- summe von 500.000 EUR je Versicherungsfall. nehmens betreffen. 4 Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von drei Mona- Beispiel: ten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit). Ziffer 4 ARB gilt entsprechend. Sie betreiben eine Werbeagentur. Verträge aus Werbedienst- leistungen sind in diesem Fall nicht versichert. Besondere Bedingungen Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz 1.4 Investitionsgüter, soweit es sich um Kauf-, Leasing-, War- 1 Sofern vereinbart haben Sie Versicherungsschutz für die ge- tungs- und Reparaturverträge von ausschließlich selbst ge- richtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen nutzten 1.1 aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit Ihrer – Werkzeugen, bezeichneten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen – Produktionsmaschinen, selbstständigen Tätigkeit; – technischen Anlagen, sowie 1.2 aus Versicherungsverträgen, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten gewerblichen, freibe- – Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen, ruflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit stehen. – nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen (selbstfahrende 2 Kein Rechtsschutz besteht über die Ausschlüsse von Zif- Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Flug-Droh- fer 3 ARB hinaus für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nen als Arbeitsmittel) 2.1 aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechtes; sowie deren dazugehörigen Software, handelt. 2.2 aus Miet-, Pacht-, Leasing- und sonstigen Nutzungsverhält- 2 Bonitätsprüfungen nissen, sowie aus der Anschaffung, Veräußerung, Finanzie- Wir sorgen auf Wunsch auch für Bonitätsprüfungen möglicher rung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben zukünftiger Vertragspartner. Sie können diese Prüfung einho- oder Teilen hiervon. len, wenn Sie ein Vertragsverhältnis anbahnen, maximal drei 2.3 in ursächlichem Zusammenhang mit einer Büro-, Praxisge- Mal je Kalenderjahr. Auf die Selbstbeteiligung verzichten wir meinschaft, Sozietät oder Gesellschaft, auch nach deren Be- in diesen Fällen. Ziffer 13.2 ARB gilt nicht. endigung. 3 Kein Rechtsschutz besteht über die Ausschlüsse von Zif- 3 Mit Beendigung der Versicherungsform nach Ziffer 24 oder fer 3 ARB hinaus für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Ziffer 28 ARB endet gleichzeitig auch der Allgemeine Ver- 3.1 aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechtes; trags-Rechtsschutz. 3.2 aus Miet-, Pacht-, Leasing- und sonstigen Nutzungsverhält- 4 Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von drei Mona- nissen, sowie aus der Anschaffung, Veräußerung, Finanzie- ten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit). Ziffer 4 ARB gilt rung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben entsprechend. oder Teilen hiervon; Besondere Bedingungen Sofort-Schutz 3.3 außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 6.1 ARB. 1 Anwendung 4 Versicherungssummen Besteht für Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das In Fällen nach den Ziffern 1.1 und 1.2 übernehmen wir die im Rahmen dieses Vertrags versicherte Risiko bereits Versi- Kosten bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 EUR cherungsschutz bei einem anderen Versicherer (Vorversiche- je Versicherungsfall. In Fällen nach Ziffer 1.3 und 1.4 über- rer), findet der nachfolgend beschriebene Sofort-Schutz An- nehmen wir die Kosten bis zu einer Versicherungssumme von wendung. 10.000 EUR je Versicherungsfall. 2 Wesen 5 Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von drei Mona- Der Vertrag des Vorversicherers geht dem bei uns bestehen- ten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit). Ziffer 4 ARB gilt den Vertrag im Falle eines Schadenereignisses grundsätzlich entsprechend. vor. Hierbei gilt folgendes vereinbart: Ausnahme: 2.1 Die Leistung aus dem Sofort-Schutz berechnet sich nach den In den Fällen nach Ziffer 1.2 besteht Versicherungsschutz erst Bedingungen und Vereinbarungen dieses Vertrags abzüglich nach Ablauf von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn einer Leistung des Vorversicherers. (Wartezeit). 2.2 Der Versicherungsschutz im Rahmen des Sofort-Schutzes Besondere Bedingungen Rechtsschutz im Berufs-Vertrags- bezieht sich nur auf den Teil des Schadens, der vom Versi- recht für Heilberufe cherungsumfang der bereits bestehenden Versicherung nicht erfasst wird und/oder diesen der Höhe nach übersteigt. 1 Sofern vereinbart haben Sie Versicherungsschutz für die ge- richtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen 2.3 Eine beim Vorversicherer bestehende Selbstbeteiligung wird nicht vom Sofort-Schutz erfasst. 1.1 aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit Ihrer bezeichneten freiberuflichen Tätigkeit; 2.4 Eine Aufhebung der bestehenden Vorversicherung oder eine Minderung ihres Leistungsumfanges nach Beantragung die- 1.2 aus Versicherungsverträgen, soweit diese in unmittelbarem ses Vertrags bewirkt vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4 Zusammenhang mit Ihrer versicherten freiberuflichen Tätig- keine Erhöhung des Sofort-Schutzes dieses Vertrags. keit stehen. 2.5 Eine Leistung im Rahmen des Sofort-Schutzes kann insoweit nicht beansprucht werden, als der Vorversicherer wegen [Seite 36] Pflicht- (z. B. Beitragsverzug) bzw. Obliegenheitsverletzun- 4 Ende gen von der Verpflichtung zur Leistung frei ist. Der Sofort-Schutz endet vereinbarungsgemäß zum nächst- 3 Obliegenheiten möglichen Ablauf des Vorvertrags, spätestens jedoch nach Sie sind verpflichtet, auf Anforderung alle Unterlagen und Ablauf von drei Jahren ab Beginn dieses Vertrags. Nachträge zur bestehenden Vorversicherung einzureichen. Wird die Vorversicherung vor dem für das Ende des Sofort- Dazu gehören im Versicherungsfall auch die Schadenabrech- Schutzes vereinbarten Zeitpunkt beendet, ist dies uns unver- nungen des Vorversicherers. züglich anzuzeigen. In diesem Fall endet der Sofort-Schutz mit dem Ende der Vorversicherung. Änderungen der Vorversicherung, die nach der Beantragung dieses Vertrags vorgenommen werden, sind uns unverzüglich Mit Ende des Sofort-Schutzes beginnt der vereinbarte Versi- anzuzeigen. cherungsschutz. Ein für das Bestehen der Vorversicherung gewährter Beitrags- rabatt entfällt ab diesem Zeitpunkt. [Seite 37] Glossar Nicht jeder Fachausdruck kann durch einen Begriff aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ersetzt werden. Daher haben wir einige verwen- dete Fachausdrücke für Sie erläutert. A Änderung der Rechtslage G Gerichtskosten In Angelegenheiten des Familien- und Erb-Rechtsschutzes Gerichtskosten sind Gebühren, die bei einem Gerichtsver- gilt als Versicherungsfall ein Ereignis, das zur Änderung Ih- fahren anfallen. Dazu zählen auch Auslagen des Gerichts, rer Rechtslage geführt hat. wie z. B: die Entschädigungen für vom Gericht bestellten Beispiele für solche Ereignisse: Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer so- wie die Aufwendungen anderer Behörden (z. B. Polizei oder – Tod einer verwandten Person. Ein solches Ereignis kann Feuerwehr), die für die richterliche Entscheidung notwendig erbrechtliche Ansprüche begründen. waren. – Trennung vom Ehepartner, Geburt oder Volljährigkeit Gesamtumsatz eines Kindes. Diese Ereignisse können u. a. unterhalts- rechtliche Ansprüche oder Pflichten begründen bzw. ver- Das ist die Summe aller Einnahmen aus einer gewerblichen, ändern. freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Aufhebungsvereinbarung H Häusliche Gemeinschaft Schriftliches Angebot des Arbeitgebers zur Aufhebung des Eine häusliche Gemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Per- Arbeitsvertrages. Ein konkreter Rechtsschutzfall (behaupte- sonen auf Dauer zusammen in einem Haushalt leben und ter Rechtsverstoß des Arbeitgebers) ist nicht erforderlich. wirtschaften. Dazu gehört typischerweise das Teilen von Wohnraum, Haushaltsführung und alltäglichen Ausgaben. B Berechtigte Fahrer Eine häusliche Gemeinschaft kann zwischen Ehepartnern, Berechtigter Fahrer ist jede Person, die ein Fahrzeug mit Lebenspartnern, Verwandten oder auch anderen Personen Einverständnis des Fahrzeughalters führt oder nutzt. bestehen. Sie unterscheidet sich von einer bloßen Wohnge- C Carsharing meinschaft dadurch, dass neben dem gemeinsamen Woh- nen auch eine gegenseitige Verantwortungsübernahme Carsharing bezeichnet ein Mobilitätskonzept, bei dem meh- oder wirtschaftliche Verbundenheit besteht. rere Personen sich ein Auto teilen anstatt selbst eines zu besitzen. Nutzer können Fahrzeuge stundenweise oder für J Juristische Person einen bestimmten Zeitraum mieten. Als juristische Personen bezeichnet man Personenvereini- D Dingliche Rechte gungen oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Zu den juristischen Personen Dingliche Rechte sind Rechte, die immer gelten und von je- des Privatrechts in Deutschland gehören z. B. dem respektiert werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel: – Aktiengesellschaften (AG) – Eigentum (§ 903 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) – eingetragene Vereine (e. V.) – Nießbrauch (§ 1030 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) – Europäische Gesellschaften (SE) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz – Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ist auf beson- dere Berufsgruppen ausgerichtet. M Mediation Bei dienstlichen Verfehlungen von Beamten, Notaren, Rich- Mediation ist ein bestimmtes Verfahren zur Konfliktlösung. tern und Soldaten kommt das Disziplinarrecht zur Anwen- Als neutraler Dritter hilft der Mediator den Parteien, ihre Dif- dung. ferenzen zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu fin- den. Der Mediator vermittelt zwischen den Parteien und för- Bei Architekten, Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten und dert die Kommunikation. Dabei unterstützt er sie dabei, ihre Steuerberatern regelt das Standesrecht Berufs- und Stan- Interessen und Bedürfnisse besser zu verstehen. despflichten. Diese Berufsgruppen unterliegen besonderen Vorschriften ihres Standes. Wesentliche Merkmale einer Mediation sind Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Neutralität und der Fokus auf Lösungen. E Ehepartner N Natürliche Person Personen, die eine eheliche Gemeinschaft miteinander ein- gegangen sind. Eine natürliche Person ist jeder Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Ehrenamt O Obliegenheiten Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist eine freiwillige und unent- geltliche Tätigkeit für gemeinnützige oder soziale Zwecke. Obliegenheiten sind gesetzlich oder vertraglich geregelte Pflichten, die Sie und die versicherten Personen beachten Steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Ent- und einhalten müssen. gelt. Werden diese Obliegenheiten nicht erfüllt, kann dies eine Eingetragene Lebenspartner Kündigung sowie unsere vollständige oder teilweise Leis- Personen, die in einer staatlich registrierten Partnerschaft tungsfreiheit zur Folge haben. nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz leben (ähnlich der Anders als bei Rechtspflichten können wir die Erfüllung einer Ehe). Obliegenheit jedoch nicht einklagen. F Fahrlässig Ordnungswidrigkeiten Fahrlässig im rechtlichen Sinne handelt, wer die im Verkehr Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die im deut- erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Dies bedeutet, dass schen Rechtssystem als weniger schwerwiegend eingestuft eine Person eine vorhersehbare oder vermeidbare Sorg- werden als Straftaten. Sie verletzen administrative Vorschrif- faltspflicht verletzt. ten oder Regelungen, die das öffentliche Leben ordnen. Sie Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen leichter und gro- werden nicht mit Strafe, sondern mit Geldbußen oder ande- ber Fahrlässigkeit. Dabei handelt grob fahrlässig, wer die im ren Maßnahmen geahndet. Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt. [Seite 38] S Schädigung der E-Reputation V Versicherungsfall E-Reputation (oder auch Online-Reputation) meint den Ruf Der Begriff „Versicherungsfall“ bezeichnet ein Ereignis, Ur- oder das Ansehen eines Unternehmens bzw. einer Privat- sache oder eine Situation, die den Anspruch auf Versiche- person im Internet. Dieser Ruf kann durch schwerwiegende rungsleistungen auslöst. oder über einen längeren Zeitraum anhaltende Verletzung Die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall sind in den des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (z. B. durch Beleidi- jeweiligen Versicherungsbedingungen beschrieben. gung, üble Nachrede und Verleumdung) stark beschädigt werden. Dies kann mithilfe von Fotos, Texten, Videos oder Versicherungssumme öffentlichen Erklärungen geschehen, die über einen Blog, Die vereinbarte Versicherungssumme gibt an, bis zu wel- ein Diskussionsforum, ein soziales Netzwerk oder eine Web- cher Obergrenze wir Schäden je Versicherungsfall ersetzen. site verbreitet werden. Vollstreckungstitel Selbstbeteiligung Ein Vollstreckungstitel (kurz: Titel) ist eine der Vorausset- Finanzielle Beteiligung in bestimmter Höhe, die Sie pro Ver- zungen für eine Zwangsvollstreckung. Der Titel muss Anga- sicherungs- bzw. Leistungsfall selbst tragen müssen. ben über die Parteien, Inhalt, Art und Umfang der Zwangs- Straftat vollstreckung enthalten. Der Inhalt muss außerdem vollstre- ckungsfähig sein. Es gibt unterschiedliche Arten von Titeln, Eine Straftat (Vergehen oder Verbrechen) ist ein rechtswid- z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid. riges Verhalten (Tat oder Unterlassen), das durch das Ge- setz mit Strafe bedroht ist. Vorbeugende Unterlassungsansprüche T Textform Rechte, die es einer Person ermöglichen, gegen zukünftige rechtliche Verstöße vorzugehen, bevor diese eintreten, Der Begriff "Textform" bezieht sich auf eine bestimmte Art z. B. bei drohender Verletzung von Persönlichkeitsrechten. der Dokumentation, die in vielen rechtlichen Kontexten verwendet wird. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Vorsätzlich ist die Textform eine der zulässigen Formen für die Abgabe Vorsätzlich handelt jemand, wenn er bewusst eine Tat mit von Willenserklärungen. Wissen und Wollen, also in Kenntnis oder sogar absichtlich Die Textform erfordert, dass der Inhalt einer Erklärung in begeht. einer lesbaren Weise auf einem dauerhaften Datenträger W Wartezeit festgehalten wird. Zudem muss der Absender identifizierbar Wartezeit bezeichnet den Zeitraum, der zwischen dem Ver- sein. sicherungsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschut- zes liegt. Während dieser Zeit können bestimmte Leistungen noch nicht in Anspruch genommen werden.

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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