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Versicherungsmakler / Reiseversicherung (Auslandskranken, Reiserücktritt, Gepäck) / Bedingungsarchiv

HanseMerkur Reiseschutz Basic: die Bedingungen im Volltext

Basic-Paket für einen Auslandsaufenthalt bis fünf Jahre mit Notfallhilfe, Reise-Unfall- und Reise-Haftpflichtversicherung, ohne Rücktritts-, Kranken- und Gepäckschutz.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei HanseMerkur einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif HanseMerkur Reiseschutz Basic (B-Out-D) von HanseMerkur (Reiseversicherung (Auslandskranken, Reiserücktritt, Gepäck)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an HanseMerkur weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise)ja„Der Vertrag muss für die gesamte Dauer der Auslandsreise abgeschlossen werden.“Abschnitt I 2.2.1, Seite 4
Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada)ja„Als Ausland definieren wir jedes Land außer der Bundesrepublik Deutschland.“Abschnitt I 1.4, Seite 4
Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Personnicht geregelt
Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder)nicht geregelt
Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe)nicht geregelt
Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginnnicht geregelt
Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage)ja„Die höchste Laufzeit des Vertrages beträgt 5 Jahre.“Abschnitt I 2.2.2, Seite 4
Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung)nein„Der Versicherungsschutz gilt für Auslandsreisen.“Abschnitt I 1.4, Seite 2
Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage)ja„Der Vertrag muss vor Ausreise aus Deutschland (Grenzübertritt ins Ausland) abgeschlossen werden.“Abschnitt I 2.1.1, Seite 4
Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschlussnicht geregelt
Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt)ja„beginnt Ihr Versicherungsschutz, sobald Sie mit dem Grenzübertritt Deutschland verlassen haben“Abschnitt I 1.2, Seite 4
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung)nicht geregelt

Reiserücktritt: versicherte Gründe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Todnicht geregelt
Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt)nicht geregelt
Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose)nicht geregelt
Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrundnicht geregelt
Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19)nicht geregelt
Angeordnete Quarantäne vor Reiseantrittnicht geregelt
Impfunverträglichkeitnicht geregelt
Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationennicht geregelt
Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender)nicht geregelt
Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigungnicht geregelt
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgebernicht geregelt
Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraumnicht geregelt
Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaftnicht geregelt
Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar)nicht geregelt
Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreisenicht geregelt
Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsortnicht geregelt
Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchungnicht geregelt

Reiserücktritt und Reiseabbruch: Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokostennicht geregelt
Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruchnicht geregelt
Umbuchungsgebühren statt Stornonicht geregelt
Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren)nicht geregelt
Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise)nicht geregelt
Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruchnicht geregelt
Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruchja, bis zur Versicherungssumme„Wir organisieren die Rückreise und gewähren ein Darlehen für Mehrkosten“Notfall 1.1, Seite 6
Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise)nicht geregelt
Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl)nicht geregelt
Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung)nicht geregelt

Auslandsreisekrankenversicherung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Auslandnicht geregelt
Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherungnicht geregelt
Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbarnicht geregelt
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendignicht geregelt
Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ortnicht geregelt
Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See)ja, bis 5.000 €„Für Bergungskosten 5.000,– EUR“Leistungsübersicht Reise-Unfall, Seite 1
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatznicht geregelt
Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Auslandnicht geregelt
Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungennicht geregelt
Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar warennicht geregelt
Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Betreuung und Rückholung mitreisender Kindernicht geregelt
Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusernja„Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service.“Abschnitt I 5.1, Seite 5

Reisegepäck

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme Reisegepäcknicht geregelt
Selbstbehalt in der Gepäckversicherungnicht geregelt
Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenzenicht geregelt
Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne)nicht geregelt
Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Bootsnicht geregelt
Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauchnicht geregelt
Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe)nicht geregelt
Erstattung zum Neuwert statt Zeitwertnicht geregelt
Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein)nicht geregelt

Wassersport, Segeln und Charter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm)ja„Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden“Reise-Unfall 2.1, Seite 8
Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot)nicht geregelt
Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistungnicht geregelt
Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crewnicht geregelt
Kautionsschutz für die Yachtcharternicht geregelt
Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn)nicht geregelt

Ausschlüsse und Grenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch)nein„Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse“Abschnitt I 4.2, Seite 5
Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnungnicht geregelt
Allgemeiner Pandemieausschlussnicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol oder Drogenja„Alkoholkonsum“Reise-Unfall 3.3.1, Seite 9
Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahrnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service.“Abschnitt I 5.1, Seite 5
Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límitenicht geregelt
Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares)nicht geregelt
Gastos médicos por COVID-19 en destinonicht geregelt
Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, HanseMerkur Reiseversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen VB-RS 2026 (B-Out-D) Basic
[Seite 1] Leistungsübersicht Mit dieser Tabelle möchten wir Ihnen einen schnellen Überblick zu den tariflichen Leistungen geben. Den genauen Wortlaut der versicherten Leistungen finden Sie unter den aufgeführten Ziffern im Abschnitt II in den Versicherungsbedingungen VB-RS 2026 (B-Out-D) Basic. Notfall-Versicherung Ziffer Versicherte Leistungen Leistungshöhen 1.1 Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten) 1.1.1 Erkrankung, Unfall, Tod ✔ 1.1.2 Entführung 10.000,– EUR 1.2 Reiseruf ✔ 1.3 Bei Strafverfolgung 1.3.1 Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) 1.000,– EUR 1.3.2 Darlehen für Strafkaution 10.000,– EUR 1.4 Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten 1.4.1 Hilfe bei Verlust von Debit- und Kreditkarten ✔ 1.4.2 Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten ✔ 1.5 Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen ✔ Reise-Unfallversicherung Ziffer Versicherte Leistungen Leistungshöhen 1.1 Im Invaliditätsfall für Erwachsene 20.000,– EUR 1.2 Progression bei mehr als 25 % Invalidität 350 % 1.3 Im Todesfall für Erwachsene 10.000,– EUR 1.3 Im Todesfall für Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 5.000,– EUR 1.4 Für Bergungskosten 5.000,– EUR 1.5 Für Kosten kosmetischer Operationen 5.000,– EUR Ziffer Versicherte Ereignisse 2.1 Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis 2.2 Zerrungen, Bänderriss Reise-Haftpflichtversicherung Ziffer Versicherte Leistungen 1.1 Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche 1.2 Kosten eines Rechtsstreites 1.3 Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten Selbstbeteiligung In den Fällen von Ziffer 2.2 und Ziffer 2.4 wird vom ermittelten Schadenbetrag eine Selbstbeteiligung von 20 %, mindestens 50,– EUR, abgezogen. In den Fällen von Ziffer 2.3 wird vom ermittelten Schadenbetrag eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens 200,– EUR abgezogen. VB-RS 2026 (B-Out-D) Basic 2026.01.30 (UA/f) Ziffer Versicherte Ereignisse Leistungshöhen 2.1 Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens 1 Mio EUR 2.2 Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden 10.000,– EUR 2.3 Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10.000,– EUR 2.4 Schäden aus der Tätigkeit als Au-pair 1 Mio EUR HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040 www.hmrv.de Seite 1 von 13 [Seite 2] Versicherungsbedingungen für die Auslandsreiseversicherung VB-RS 2026 (B-Out-D) Basic Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus − dem Versicherungsschein, − eventuellen gesonderten schriftlichen Vereinbarungen, − diesen Versicherungsbedingungen sowie − den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Sie sind unsere Vertragspartnerin oder unser Vertragspartner, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Sie sind dadurch die sogenannte Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer. Eine versicherte Person sind Sie selbst, wenn Sie sich versichert haben und andere Personen, die Sie (mit-)versichert haben. Diese bezeichnen wir in diesen Versi­ cherungsbedingungen als „Sie“. Diese Versicherungsbedingungen gelten für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und für Sie als versicherte Person. Ihre Versicherungsbedingungen bestehen aus 3 Abschnitten. Im Abschnitt I finden Sie insbesondere Erläuterungen zum versicherten Personenkreis, zu den Abschlussfristen und zur Prämienzahlung. Im Abschnitt II befindet sich der genaue Wortlaut der Leistungsarten. Im Abschnitt III befindet sich ein Auszug aus dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Inhalt Leistungsübersicht ..................................................................................................................................................................................................................................................................................1 Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen ....................................................................................................................................................................................................................................4 1 Der Versicherungsschutz..........................................................................................................................................................................................................................................................4 1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz?...............................................................................................................................................................................................................4 1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ...........................................................................................................................................................................................................4 1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? ...............................................................................................................................................................................................................4 1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?..........................................................................................................................................................................................4 1.5 Versicherungsschutz in Deutschland ....................................................................................................................................................................................................................4 2 Der Versicherungsvertrag ........................................................................................................................................................................................................................................................4 2.1 Bis wann schließen Sie den Vertrag ab? ..............................................................................................................................................................................................................4 2.2 Für welche Dauer schließen Sie den Vertrag ab? ...........................................................................................................................................................................................4 2.3 Wann endet der Vertrag?.............................................................................................................................................................................................................................................4 2.4 Wann zahlen wir die Entschädigung? ...................................................................................................................................................................................................................4 2.5 Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag? ....................................................................................................................................................................................... 5 2.6 Wann verjähren Ihre Ansprüche? ............................................................................................................................................................................................................................ 5 2.7 Welches Gericht ist zuständig? ................................................................................................................................................................................................................................. 5 2.8 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? .................................................................................................................................................................... 5 3 Was muss bei der Prämienzahlung beachtet werden?............................................................................................................................................................................................. 5 3.1 Prämienhöhe ....................................................................................................................................................................................................................................................................... 5 3.2 Zahlung der ersten Prämie.......................................................................................................................................................................................................................................... 5 3.3 Zahlung der Folgeprämien .......................................................................................................................................................................................................................................... 5 3.4 Prämieneinzug ................................................................................................................................................................................................................................................................... 5 3.5 Aufrechnung........................................................................................................................................................................................................................................................................ 5 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen?........................................................................................................................... 5 VB-RS 2026 (B-Out-D) Basic 2026.01.30 (UA/f) 4.1 Arglist und Vorsatz.......................................................................................................................................................................................................................................................... 5 4.2 Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen und sonstige Ereignisse .................................................................................................................................................. 5 4.3 Internationale Sanktionen............................................................................................................................................................................................................................................ 5 4.4 Weitere Ausschlüsse ....................................................................................................................................................................................................................................................... 5 5 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall ....................................................................................................................................................................................................................... 5 5.1 Wie können Sie uns den Schadenfall melden? ................................................................................................................................................................................................. 5 6 Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten (Obliegenheiten)?................................................................................................................................................................. 6 6.1 Verpflichtung zur Schadensminderung ............................................................................................................................................................................................................... 6 6.2 Verpflichtung zur Schadensauskunft .................................................................................................................................................................................................................... 6 6.3 Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen Dritte.............................................................................................................................................. 6 6.4 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen (Verletzung von Obliegenheiten)? .............................................................................................................. 6 Abschnitt II – Leistungsbeschreibung .......................................................................................................................................................................................................................................... 6 Notfall-Versicherung ............................................................................................................................................................................................................................................................................. 6 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Notfall-Versicherung?......................................................................................................................................................................................... 6 1.1 Leistungen bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise........................................................................................................................................................................ 6 HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040 www.hmrv.de Seite 2 von 13 [Seite 3] 1.2 Reiseruf .................................................................................................................................................................................................................................................................................. 6 1.3 Strafverfolgung.................................................................................................................................................................................................................................................................. 6 1.4 Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten .............................................................................................................................................................................................. 6 1.5 Umbuchungen/Verspätungen ................................................................................................................................................................................................................................... 6 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ............................................................................................................................................................................................................................... 6 3 Was muss im Versicherungsfall beachtet werden (Obliegenheiten)? ............................................................................................................................................................. 6 3.1 Kontaktaufnahme zu dem weltweiten Notfall-Service ................................................................................................................................................................................ 6 3.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ............................................................................................................................................................................................. 6 Reise-Unfallversicherung .................................................................................................................................................................................................................................................................... 7 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Unfallversicherung? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten? ............................................................................................................................................................................................................................................................................. 7 1.1 Invaliditätsleistung .......................................................................................................................................................................................................................................................... 7 1.2 Mehrleistungen mit 350 % Progression ............................................................................................................................................................................................................... 7 1.3 Todesfallleistung ..............................................................................................................................................................................................................................................................8 1.4 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze ...................................................................................................................................................................................8 1.5 Kosten für kosmetische Operationen ....................................................................................................................................................................................................................8 2 Wann liegt ein Versicherungsfall (Unfall) vor? .............................................................................................................................................................................................................8 2.1 Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis ..........................................................................................................................................................................................8 2.2 Zerrungen, Bänderriss ...................................................................................................................................................................................................................................................8 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? ...................................................................................................................................................8 3.1 Krankheiten und Gebrechen.......................................................................................................................................................................................................................................8 3.2 Mitwirkung ...........................................................................................................................................................................................................................................................................8 3.3 Ausgeschlossene Unfälle.............................................................................................................................................................................................................................................. 9 3.4 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden ............................................................................................................................................................................................................... 9 4 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? ................................................................................................................................................................................... 9 Reise-Haftpflichtversicherung ........................................................................................................................................................................................................................................................10 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Haftpflichtversicherung?...................................................................................................................................................................10 1.1 Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche .............................................................................................................................................10 1.2 Kosten eines Rechtsstreites .....................................................................................................................................................................................................................................10 1.3 Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten.................................................................................................................................................................................................10 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? .............................................................................................................................................................................................................................10 2.1 Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens .......................................................................................................................................................................................................10 2.2 Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden .............................................................................................................................................................................10 2.3 Schäden im Haushalt der Gastfamilie .................................................................................................................................................................................................................10 2.4 Schäden aus der Tätigkeit als Au-pair................................................................................................................................................................................................................10 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? .................................................................................................................................................10 3.1 Nicht versicherte Haftpflichtrisiken .....................................................................................................................................................................................................................10 3.2 Nicht versicherte Haftpflichtansprüche.............................................................................................................................................................................................................. 11 3.3 Begrenzung der Leistungen ...................................................................................................................................................................................................................................... 11 4 Was muss im Schadenfall beachtet werden (Obliegenheiten)? ......................................................................................................................................................................... 11 4.1 Unverzügliche Schadenmeldung ............................................................................................................................................................................................................................ 11 4.2 Unverzügliche Meldung im Rechtsstreit............................................................................................................................................................................................................. 11 4.3 Überlassung der Prozessführung ........................................................................................................................................................................................................................... 11 4.4 Überlassung von Rechtsausübungen in Rentenfällen ................................................................................................................................................................................ 11 4.5 Bevollmächtigung............................................................................................................................................................................................................................................................ 11 4.6 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ............................................................................................................................................................................................ 11 Abschnitt III – Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ...................................................................................................................................................................... 12 § 19 Anzeigepflicht .............................................................................................................................................................................................................................................................................. 12 § 20 Vertreter des Versicherungsnehmers ............................................................................................................................................................................................................................ 12 § 21 Ausübung der Rechte des Versicherers......................................................................................................................................................................................................................... 12 § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit ............................................................................................................................................................................................................. 12 § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie ......................................................................................................................................................................................................................................... 12 § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie ..................................................................................................................................................................................................................................... 12 § 86 Übergang von Ersatzansprüchen ..................................................................................................................................................................................................................................... 12 Schlichtungsstellen ............................................................................................................................................................................................................................................................................... 13 Seite 3 von 13 [Seite 4] vom Vertrag und zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen führen. Hierbei beachten wir die Regelungen des § 19 VVG. Diesen finden Sie im Abschnitt III. 1 Der Versicherungsschutz 2.2.2 Die höchste Laufzeit des Vertrages beträgt 5 Jahre. Der Ver­ trag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. a) Verlängert sich Ihr Aufenthalt im Ausland 1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz? − kann weiterer Versicherungsschutz nur durch einen 1.1.1 Versichert sind Sie, wenn Sie neuen Vertrag innerhalb der Höchstdauer gewährt wer­ − im Versicherungsschein namentlich genannt sind und den, − versicherungsfähig − muss uns der Antrag für den neuen Vertrag vor dem Ab­ sind. lauf des ursprünglichen Vertrages vorgelegt werden. − ist eine gesonderte Antragsstellung erforderlich unter: 1.1.2 Sie sind versicherungsfähig, wenn www.hmrv.de/anschlussversicherung. − Ihr Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung ord­ Der neue Vertrag kommt nur zustande, wenn wir diesem nungsgemäß bei einer deutschen Meldebehörde registriert ausdrücklich zustimmen! In diesem Fall ist und − werden etwaige erfüllte Wartezeiten des vorherigen Ver­ − Sie keine Tätigkeit gegen Entgelt als Sportler ausüben, trages im neuen Vertrag angerechnet, − Sie nicht dauernd pflegebedürftig sind oder − sind Krankheiten, Beschwerden, Unfälle und deren ab­ − Ihre Teilhabe am allgemeinen Leben nicht dauerhaft aus­ sehbare Folgen, die in der Laufzeit des vorigen Vertrages geschlossen ist. neu eingetreten sind, weiterhin versichert. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf. b) Verlängert sich Ihr Aufenthalt aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben? Für die Einordnung, ob Personen an Teilhabe am allgemeinen − Auf Antrag verlängern wir Ihren Vertrag auch über die Leben dauerhaft ausgeschlossen sind, werden insbesondere höchste Laufzeit des Vertrages hinaus. der mentale Geisteszustand und die objektiven Lebensum­ − Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Ver­ stände der Person berücksichtigt. tragslaufzeit mit entsprechendem Nachweis erfolgen. − Die Verlängerung kommt nur zustande, wenn wir dieser 1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ausdrücklich zustimmen. Sofern wir mit Ihnen keine andere Vereinbarung geschlossen 2.3 Wann endet der Vertrag? haben, beginnt Ihr Versicherungsschutz, sobald Sie mit dem Grenzübertritt Deutschland verlassen haben. Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben von diesen Vereinbarungen unbe­ 1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? rührt. Der Vertrag endet auch für noch nicht abgeschlossene bzw. Ihr Versicherungsschutz endet auch für noch nicht abge­ schwebende Versicherungsfälle schlossene Versicherungsfälle − zum vereinbarten Zeitpunkt; − mit Ende des Vertrages, − mit dem Tod des Versicherungsnehmers; die versicherten − nach der vereinbarten Dauer oder Personen können innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod − mit Ende der Reise. Als Reise definieren wir die vorüberge­ den Vertrag unter Benennung des zukünftigen Versiche­ hende Abwesenheit von Ihrem Hauptwohnsitz. rungsnehmers fortsetzen; − mit der Beendigung der Auslandsreise. 1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz? Der Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeit­ punkt beendet, an dem wir Kenntnis darüber erlangen. Wir Der Versicherungsschutz gilt für Auslandsreisen. Als Ausland erstatten Ihnen anteilig zu viel gezahlte Prämie. definieren wir jedes Land außer der Bundesrepublik Deutsch­ land. 2.4 Wann zahlen wir die Entschädigung? 1.5 Versicherungsschutz in Deutschland 2.4.1 Wir zahlen innerhalb von 2 Wochen. Voraussetzung ist, − dass unsere Pflicht, zu leisten, dem Grunde und der Höhe Hat Ihre Versicherung eine Laufzeit von mindestens 12 Mona­ nach festgestellt ist und ten? In diesem Fall haben Sie auch Versicherungsschutz, wenn − dass uns die notwendigen Nachweise – diese gehen in un­ Sie vorübergehend nach Deutschland zurückkehren (z. B. Hei­ ser Eigentum über – vorliegen. maturlaub). Dieser ist für die gesamte Laufzeit auf insgesamt Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange wir Ihren Anspruch 6 Wochen begrenzt. durch Ihr Verschulden nicht prüfen können. 2.4.2 Wir rechnen Ihre Kosten in ausländischer Währung zum Kurs 2 Der Versicherungsvertrag des Tages in EUR um, an dem wir die Belege erhalten. Es gilt der amtliche Devisenkurs, außer Sie haben die Devisen zur Be­ 2.1 Bis wann schließen Sie den Vertrag ab? zahlung der Rechnungen zu einem ungünstigeren Kurs ge­ kauft. Wir können folgende Kosten von Ihrer Leistung abzie­ 2.1.1 Der Vertrag muss vor Ausreise aus Deutschland (Grenzüber­ hen: tritt ins Ausland) abgeschlossen werden. Der Antrag auf Ab­ − Kosten für die Überweisung von Leistungen ins Ausland schluss eines Vertrages muss alle geforderten Angaben ein­ oder deutig und vollständig enthalten. − Kosten für besondere Überweisungen, die Sie beauftragt 2.1.2 Halten Sie diese Bestimmung nicht ein, können wir vom Ver­ haben. trag zurücktreten und leistungsfrei sein. Hierbei beachten wir 2.4.3 Möglicherweise haben Sie einen Versicherungsschutz für Rei­ die Regelungen der §§ 19–21 VVG. Diese finden Sie im Ab­ sen auch bei anderen Versicherern. Das kann z. B. ein anderer schnitt III. privater Versicherer sein. Haben Sie deshalb Ansprüche bei 2.1.3 Wenn Sie nicht versicherungsfähig sind, kommt der Vertrag anderen Versicherern, sind diese vorrangig. auch nicht durch Zahlung der Prämie zustande. Ihnen stehen insgesamt nicht mehr als die tatsächlich entstan­ denen Kosten zu. Wenn Sie einen Anspruch auf Leistung bei 2.2 Für welche Dauer schließen Sie den Vertrag ab? mehreren Versicherern haben, können Sie wählen, welchem Versicherer Sie den Schaden melden. 2.2.1 Der Vertrag muss für die gesamte Dauer der Auslandsreise Wenn Sie den Schaden zuerst bei uns melden, werden wir abgeschlossen werden. Beachten Sie bitte bei Vertragsschluss Ihnen die Kosten erstatten, die in diesem Tarif versichert sind. den Reisebeginn und das Reiseende richtig anzugeben. Hin­ Danach werden wir mit den anderen Versicherern klären, ob weis: Eine fehlerhafte Angabe kann zu unserem Rücktritt und wie sie sich an den Kosten beteiligen. Seite 4 von 13 [Seite 5] Weitere Informationen darüber lesen Sie unter Ziffer 6.3. 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz 2.5 Welches Recht gilt für den Versicherungsver­ eingeschränkt oder ausgeschlossen? trag? 4.1 Arglist und Vorsatz In Ergänzung dieser Bestimmungen gelten das Versiche­ Wir leisten nicht, wenn Sie arglistig über Umstände zu täu­ rungsvertragsgesetz (VVG) sowie deutsches Recht. schen versuchen, die für den Grund oder für die Höhe der Hinweis zum Datenschutz: Wir speichern Ihre personenbezo­ Leistung von Bedeutung sind. Wir sind auch von der Verpflich­ genen Daten zur Erfüllung des Vertrages. Weitere Informatio­ tung zur Leistung frei, wenn Sie den Versicherungsfall vor­ nen zum Datenschutz und Ihrer diesbezüglichen Rechte fin­ sätzlich herbeigeführt haben; ist die Täuschung oder der Vor­ den Sie unter: www.hmrv.de/datenschutz/information oder satz durch ein rechtskräftiges Strafurteil festgestellt, gilt dies fordern Sie sie gern bei uns an. als bewiesen. 2.6 Wann verjähren Ihre Ansprüche? 4.2 Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen und Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in 3 Jahren. Die Ver­ sonstige Ereignisse jährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leis­ tung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch von Ihnen ange­ Schäden, die durch meldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt un­ − Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, terbrochen, zu dem unsere Entscheidung Ihnen zugeht. − kriegsähnliche Ereignisse, − innere Unruhen, 2.7 Welches Gericht ist zuständig? − Streik, − Kernenergie, Sie können eine Klage gegen uns bei dem zuständigen Gericht − Beschlagnahmung, des Bezirks einreichen, in dem − Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, − wir unseren Sitz haben, − Elementarereignisse, sofern nicht ausdrücklich versichert, − Sie Ihren Wohnsitz haben oder sowie − Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen − aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf­ Wohnsitz haben. fentlichen Ansammlung oder Kundgebung verursacht sind. 2.8 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? 4.3 Internationale Sanktionen Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun­ Willenserklärungen und Anzeigen uns gegenüber bedürfen gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine der Textform (Brief, Fax, E-Mail, elektronischer Datenträger auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, etc.). Die Vertragssprache ist Deutsch. Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäi­ schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen­ 3 Was muss bei der Prämienzahlung beachtet stehen. werden? Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio­ nen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, so­ 3.1 Prämienhöhe weit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union (z. B. Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder Die Prämie für eine versicherte Person ergibt sich aus der Prä­ der Bundesrepublik Deutschland (z. B. § 7 Außenwirtschafts­ mienübersicht. verordnung (AWV)) entgegenstehen. 3.2 Zahlung der ersten Prämie 4.4 Weitere Ausschlüsse 3.2.1 Die erste Prämie ist sofort fällig, nachdem Sie den Versiche­ Schäden, die zum Buchungszeitpunkt der Reise oder bei Ab­ rungsschein und die Prämienrechnung bekommen haben. schluss des Vertrages vorhersehbar waren. 3.2.2 Zahlen Sie die erste Prämie nicht, können wir vom Vertrag zu­ rücktreten und leistungsfrei sein, solange die Prämie nicht ge­ Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen des zahlt ist. Hierbei beachten wir die Regelungen des § 37 des Versicherungsschutzes der einzelnen Versicherungen im Ab­ Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Diesen finden Sie im schnitt II. Abschnitt III. 5 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall 3.3 Zahlung der Folgeprämien Zahlen Sie die Folgeprämie nicht rechtzeitig, können wir den 5.1 Wie können Sie uns den Schadenfall melden? Vertrag kündigen und leistungsfrei sein. Hierbei beachten wir Sie finden Formulare für Ihre Schadenmeldung hier: die Regelungen des § 38 des Versicherungsvertragsgesetzes www.hmrv.de/downloadcenter/schadenformulare. (VVG). Diesen finden Sie im Abschnitt III. Es ist auch möglich, uns per E-Mail zu kontaktieren: 3.4 Prämieneinzug reiseleistung@hansemerkur.de (bitte Versicherungsscheinnummer angeben). Haben Sie mit uns einen Prämieneinzug von einem Konto ver­ einbart, nehmen wir diesen sofort nach Ihrer SEPA-Mandats­ Auf dem Postwege erreichen Sie uns unter: erteilung vor. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn HanseMerkur Reiseversicherung AG, Schadenabteilung, − wir die Prämie einziehen können und Postfach, 20352 Hamburg. − einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird. Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service. Konnte die Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen Diesen erreichen Sie zu jeder Zeit und weltweit. werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie Die Telefonnummer finden Sie beispielsweise auf unserer unverzüglich nach unserer Aufforderung erfolgt. Webseite: www.hmrv.de/notfall. 3.5 Aufrechnung Sie können gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festge­ stellt ist. Seite 5 von 13 [Seite 6] 6 Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten von Ihnen unverzüglich nach der Erstattung durch die Be­ hörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von 3 Mo­ (Obliegenheiten)? naten nach Auszahlung, an uns zurückgezahlt werden. 6.1 Verpflichtung zur Schadensminderung 1.3.1 Hilfe bei Haft und Haftandrohung Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie Werden Sie verhaftet oder mit Haft bedroht, sind wir bei der alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Beschaffung einer/eines Anwältin/Anwalts und/oder einer/ei­ nes Dolmetscherin/Dolmetschers behilflich. In diesem Zusam­ 6.2 Verpflichtung zur Schadensauskunft menhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetschkos­ ten strecken wir bis zu einem Betrag von 1.000,– EUR verein­ Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache barten Betrag als Darlehen vor. und Höhe unserer Leistungspflicht gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft erteilen und Originalbelege einreichen. Be­ 1.3.2 Darlehen für Strafkaution ginn und Ende einer jeden Auslandsreise sind auf unser Ver­ langen im Leistungsfall nachzuweisen. Wir strecken bis zu einem Betrag von 10.000,– EUR die von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution als Darlehen vor. 6.3 Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatzan­ sprüchen gegen Dritte 1.4 Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der ge­ 1.4.1 Verlust von Debit- und Kreditkarten setzlichen Regelung im § 86 VVG bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf uns über. Wir beachten, dass Ihnen daraus kein Bei Verlust von Debit- und Kreditkarten helfen wir Ihnen bei Nachteil entsteht. Sie sind, falls erforderlich, verpflichtet, bei der Sperrung der Karten. Wir haften jedoch nicht für den ord­ der Durchsetzung des Ersatzanspruches mitzuwirken. nungsgemäßen Vollzug der Sperrung und die trotz Sperrung entstehenden Vermögensschäden. 6.4 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen 1.4.2 Verlust von Reisedokumenten (Verletzung von Obliegenheiten)? Bei Verlust von Reisedokumenten helfen wir bei der Ersatzbe­ Wenn Sie eine der oben genannten Pflichten oder die Oblie­ schaffung. genheiten der einzelnen Versicherungen im Abschnitt II ver­ letzen, sind wir ganz oder teilweise leistungsfrei. Hierbei be­ 1.5 Umbuchungen/Verspätungen achten wir die Regelung des § 28 Absatz 2–4 VVG. Diese fin­ den Sie im Abschnitt III. Geraten Sie in Schwierigkeiten, weil Sie ein gebuchtes Ver­ kehrsmittel versäumen oder weil es zu Verspätungen oder Ausfällen gebuchter Verkehrsmittel kommt, so helfen wir bei Abschnitt II – Leistungsbeschreibung der Umbuchung. Umbuchungskosten und erhöhte Reisekos­ ten tragen Sie. Wir informieren Dritte auf Ihren Wunsch über Änderungen des geplanten Reiseverlaufes. Notfall-Versicherung 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Notfall-Versi­ Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Ihnen während Ihrer cherung? Reise ein Notfall zustößt, der gemäß Ziffer 1 versichert ist. Es werden im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2) die nachfol­ Durch unseren weltweiten Notfall-Service helfen wir in den in genden Leistungen bis zur Höhe der aufgeführten Beträge Ziffer 1 genannten Notfällen, die Ihnen während der Reise zu­ gewährt. stoßen. 1.1 Leistungen bei Reiseabbruch oder verspäteter 3 Was muss im Versicherungsfall beachtet wer­ Rückreise den (Obliegenheiten)? Wir organisieren die Rückreise und gewähren ein Darlehen für – Ergänzungen zu Abschnitt I Ziffer 6 – Mehrkosten, die im Vergleich zu den Kosten für die ursprüng­ lich geplante Rückreise entstehen, wenn die gebuchte Reise 3.1 Kontaktaufnahme zu dem weltweiten Notfall- von Ihnen aus den nachstehenden Gründen nicht planmäßig Service beendet werden kann: Voraussetzung für die vollständigen Leistungen der Notfall- 1.1.1 bei unerwarteter schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Versicherung ist, dass Sie sich oder ein von Ihnen Beauftragter Tod von Ihnen oder Ihrem Reisebegleiter. sich bei Eintritt des versicherten Schadenfalles telefonisch 1.1.2 bei Ihrer Entführung oder der Entführung Ihrer Reisebegleiter. oder in sonstiger Weise an unseren weltweiten Notfall-Service Die Darlehensgewährung ist hier auf 10.000,– EUR begrenzt. wendet. Diese Kontaktaufnahme muss unverzüglich erfolgen. Die Telefonnummer finden Sie unter „Wichtige Hinweise im Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist die Vorlage ei­ Schadenfall“ in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der Website ner Kopie Ihres Personalausweises oder des Reisepasses bei www.hansemerkur.de unter „Reise-Notruf-Service“. unserem Notruf-Service. Das Darlehen muss binnen eines Mo­ nats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurück­ 3.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten erstattet werden. Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten 1.2 Reiseruf ergeben sich aus Abschnitt I Ziffer 6.4. Können Sie während der Reise nicht erreicht werden, bemü­ hen wir uns um einen Reiseruf (z. B. über den Rundfunk) und übernehmen hierfür die Kosten. 1.3 Strafverfolgung Für die nachfolgend aufgeführten Kosten gewähren wir ein Darlehen bis zu den genannten Betrag. Das Darlehen muss Seite 6 von 13 [Seite 7] beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person Reise-Unfallversicherung gleichen Alters und Geschlechts. Die Bemessung erfolgt aus­ schließlich nach medizinischen Gesichtspunkten. 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Unfall­ 1.1.7 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder versicherung? Welche Fristen und sonstigen Vo­ Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt raussetzungen gelten für die einzelnen Leis­ waren. Sie wird nach Ziffer 1.1.5 und Ziffer 1.1.6 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. tungsarten? 1.1.8 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile Es werden im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2) die nachfol­ oder Sinnesorgane genden Leistungen bis zur Höhe der aufgeführten Beträge gewährt. Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnes­ organe beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditäts­ 1.1 Invaliditätsleistung grade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt nicht berücksichtigt. − die körperliche oder 1.1.9 Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidi­ − die geistige Leistungsfähigkeit tät, zahlen wir eine Invaliditätsleistung, wenn der Tod nicht dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchti­ unfallbedingt innerhalb des 1. Jahres nach dem Unfall eintritt gung, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen (Ziffer 1.1.3) und die sonstigen Voraussetzungen für die Inva­ wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. liditätsleistung nach Ziffer 1.1 erfüllt sind. Erleiden Sie unfallbedingt eine Invalidität, zahlen wir die Inva­ liditätsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­ Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der summe. Die Versicherungssumme beträgt 20.000,– EUR. ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre. Nachfolgende Fristen und Voraussetzungen gelten für die In­ 1.1.10 Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Ver­ validitätsleistung. änderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir 1.1.1 Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Un­ sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärzt­ fall eingetreten und von einer/einem Ärztin/Arzt schriftlich lich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns festgestellt worden sein. längstens bis zu 3 Jahre nach dem Unfall zu. Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit 1.1.2 Sie müssen uns die Invaliditätsansprüche innerhalb von 6 Mo­ der Erklärung über Ihre Leistungspflicht mit. Wenn Sie eine naten nach der Feststellung der Invalidität mitteilen. Versäu­ Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies innerhalb von men Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung 3 Jahren nach dem Unfall mitteilen. ausgeschlossen. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleis­ 1.1.3 Sterben Sie unfallbedingt innerhalb 1 Jahres nach dem Unfall, tung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 4 % besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. In diesem Fall jährlich zu verzinsen. zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 1.3), sofern diese ver­ einbart ist. 1.2 Mehrleistungen mit 350 % Progression 1.1.4 Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. Grund­ lagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Führt ein Unfall, ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Ge­ Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. brechen nach den Bemessungsgrundsätzen von Ziffer 1.1 zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geis­ 1.1.5 Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der untenstehenden tigen Funktion von mehr als 25 %, gilt Folgendes: Gliedertaxe, sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesor­ gane dort genannt sind, ansonsten danach, in welchem Um­ 1.2.1 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts­ fang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit grad von 25 % übersteigt, zahlen wir Ihnen zusätzlich 2 % aus dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 1.1.6). Maßgeblich ist der der Versicherungssumme. unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende 1.2.2 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts­ des 3. Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. grad von 50 % übersteigt, zahlen wir Ihnen zusätzlich weitere Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der fol­ 2 % aus der Versicherungssumme. genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich 1.2.3 Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf höchs­ die hier genannten Invaliditätsgrade. tens 150.000,– EUR beschränkt. Haben Sie bei der HanseMer­ Arm 70 % kur Reiseversicherung AG weitere Unfallversicherungen, so Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungsverträge zusam­ Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % men. Hand 55 % Im Invaliditätsfall wirken sich diese Besonderen Bedingungen Daumen 20 % im Einzelnen wie folgt aus: Zeigefinger 10 % Anderer Finger 5% Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Knies 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % Große Zehe 5% Andere Zehe 2% Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5% Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. 1.1.6 Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der In­ validitätsgrad danach, in welchem Umfang die normale kör­ perliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft Seite 7 von 13 [Seite 8] Unfallbedingter Höhe der Unfallbedingter Höhe der 1.4.5 Einsätze gemäß Ziffer 1.4.1, wenn Sie keinen Versicherungsfall Invaliditätsgrad Invaliditäts- Invaliditätsgrad Invaliditäts- erlitten haben, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach leistung leistung % % % % den konkreten Umständen zu vermuten war. 25 25 63 165 26 28 64 170 1.5 Kosten für kosmetische Operationen 27 31 65 175 Sie haben sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um 28 34 66 180 eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erschei­ 29 37 67 185 nungsbilds zu beheben. Soweit Zähne betroffen sind, gehören 30 40 68 190 nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild. 31 43 69 195 Die kosmetische Operation muss nach Abschluss der Heilbe­ 32 46 70 200 handlung durch eine/einen Ärztin/Arzt erfolgen und ist bei Er­ 33 49 71 205 wachsenen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall, bei Min­ 34 52 72 210 derjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres durchzufüh­ 35 55 73 215 ren. 36 58 74 220 Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, 37 61 75 225 Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung ver­ 38 64 76 230 pflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Wir erstat­ 39 67 77 235 ten 40 70 78 240 − nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Hono­ 41 73 79 245 rare von Ärztinnen bzw. Ärzte und − sonstige Operationskosten, 42 76 80 250 − notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in 43 79 81 255 einem Krankenhaus sowie 44 82 82 260 − Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten 45 85 83 265 insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­ 46 88 84 270 summe in Höhe von 5.000,– EUR. 47 91 85 275 48 94 86 280 2 Wann liegt ein Versicherungsfall (Unfall) vor? 49 97 87 285 50 100 88 290 51 105 89 295 2.1 Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis 52 110 90 300 Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf 53 115 91 305 Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig 54 120 92 310 eine Gesundheitsschädigung erleiden. 55 125 93 315 Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypische 56 130 94 320 Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trom­ 57 135 95 325 melfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d. h. ein plötz­ 58 140 96 330 lich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, eingetreten 59 145 97 335 sein muss. 60 150 98 340 Als Unfall gilt auch der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod un­ 61 155 99 345 ter Wasser beim Tauchen. 62 160 100 350 2.2 Zerrungen, Bänderriss 1.3 Todesfallleistung Als Unfall gilt auch, wenn sich durch eine erhöhte Kraftan­ Tritt der Tod innerhalb 1 Jahres nach dem Unfall ein, zahlen strengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule wir die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versiche­ verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln an Gliedma­ rungssumme. ßen oder der Wirbelsäule gezerrt werden oder reißen. Die Versicherungssumme beträgt: Menisken und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, 10.000,– EUR für Erwachsene und Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Rege­ 5.000,– EUR für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. lung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen 1.4 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungsein­ Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Mus­ sätze keleinsatzes sind Ihre individuellen körperlichen Verhältnisse. Bestehen für Sie bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe 3 Welche Einschränkungen des Versicherungs­ mehrere Unfallversicherungen, können die nachstehenden Kosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. schutzes sind zu beachten? Haben Sie einen unter den Versicherungsvertrag fallenden 3.1 Krankheiten und Gebrechen Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur vereinbarten Versiche­ rungssumme in Höhe von 5.000,– EUR die entstandenen Kos­ Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesund­ ten für: heitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereig­ nis verursacht wurden. Wir leisten nicht für Krankheiten oder 1.4.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-recht­ Gebrechen. lich oder privat-rechtlich organisierten Rettungsdiensten, so­ weit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. 3.2 Mitwirkung 1.4.2 Ihren Transport in das nächste Krankenhaus oder in eine Spe­ zialklinik, soweit dies medizinisch notwendig und ärztlich an­ Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfall­ geordnet ist. ereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem 1.4.3 den Mehraufwand bei Ihrer Rückkehr zu Ihrem Hauptwohn­ Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn die­ sitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zu­ ser Anteil mindestens 25 % beträgt. rückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfall­ 1.4.4 Ihre Überführung zum letzten Hauptwohnsitz im Todesfall. ereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so entfällt jeglicher Leistungsanspruch, Seite 8 von 13 [Seite 9] wenn dieser Anteil mehr als 50 % beträgt oder dieses Ereignis 3.4.4 Infektionen. unter Ziffer 3.3 explizit ausgeschlossen ist. Ausnahme: Sie infizieren sich 3.3 Ausgeschlossene Unfälle − mit Tollwut oder Wundstarrkrampf. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: − mit anderen Krankheitserregern, die durch nicht nur gering­ fügige Unfallverletzungen in den Körper gelangten. Gering­ 3.3.1 Unfälle durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlagan­ fügig sind Unfallverletzungen, die ohne die Infektion und fälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung bedürfen. ganzen Körper ergreifen. Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, − durch solche Heilmaßnahmen oder Eingriffe, für die aus­ wenn Sie in Ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beein­ nahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziffer 3.4.3). trächtigt sind, dass Sie den Anforderungen der konkreten Ge­ In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht. fahrenlage nicht mehr gewachsen sind. Ursachen für die Be­ wusstseinsstörung können sein: 3.4.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe − eine gesundheitliche Beeinträchtigung, durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre). − die Einnahme von Medikamenten, 3.4.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch − Alkoholkonsum, wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. − Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Be­ wusstsein beeinträchtigen. 3.4.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche. Ausnahme: Ausnahme: Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall wurde durch ein Un­ Sie sind durch eine gewaltsame, von außen kommende Einwir­ fallereignis nach Ziffer 2.1 verursacht, für das nach diesem Ver­ kung entstanden, und für die Einwirkung besteht Versiche­ trag Versicherungsschutz besteht. In diesen Fällen gilt der rungsschutz nach diesem Vertrag. In diesem Fall gilt der Aus­ Ausschluss nicht. schluss nicht. 3.3.2 Unfälle, die Ihnen dadurch zustoßen, dass Sie vorsätzlich eine 4 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Oblie­ Straftat ausführen oder auszuführen versuchen. genheiten)? 3.3.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch − Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen − kriegsähnliche Ereignisse, Leistungsarten sind unter Ziffer 1 geregelt. Die folgenden Ver­ − innere Unruhen, haltensregeln (Obliegenheiten) müssen Sie nach einem Unfall − Streik, beachten. − Kernenergie, 4.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, − Beschlagnahmung, müssen Sie unverzüglich eine/einen Ärztin/Arzt hinzuziehen, − Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. − Elementarereignisse sowie − aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf­ 4.2 Wir beauftragen Ärztinnen/Ärzten, falls dies für die Prüfung fentlichen Ansammlung oder Kundgebung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärztin­ verursacht sind. nen/Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch Ausnahme: die Untersuchung entsteht. Sie werden auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen. In diesem Fall gilt der 4.3 Für die Prüfung der Leistungspflicht benötigen wir möglicher­ Ausschluss für diese Ereignisse nicht. weise Auskünfte von Ärztinnen und Ärzten, die Sie vor oder Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des 7. Tages nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben, sowie von nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. des Staats, in dem sich die versicherte Person aufhält. Sie müssen uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu 3.3.4 Unfälle erhalten. Dazu können Sie die Ärztinnen und Ärzte und die − als Führerin/Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportge­ genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu räts, soweit man nach deutschem Recht dafür eine Erlaub­ erteilen. Ansonsten können Sie die Auskünfte selbst einholen nis benötigt. und uns zur Verfügung stellen. − als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leis­ − bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahr­ tungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei Invaliditäts­ zeugs auszuüben sind. leistung bis zu 1 % der versicherten Summe. Bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Ret­ 3.3.5 Unfälle durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. tungseinsätze wird bis zu 1 % der jeweils versicherten Summe Teilnehmerin/Teilnehmer ist jede/jeder Fahrerin/Fahrer, Bei­ übernommen. fahrerin/Beifahrer oder Insassin/Insasse des Motorfahrzeugs. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörigen Übungs­ fahrten, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwin­ 4.4 Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist digkeiten ankommt. uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prü­ fung der Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu 3.4 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden verschaffen, eine Obduktion – durch einer/einem von uns be­ auftragten Ärztin/Arzt – durchführen zu lassen. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Ge­ sundheitsschäden: 4.5 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten 3.4.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Orga­ Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten nen und Gehirnblutungen, sofern kein Unfallereignis nach Zif­ ergeben sich aus Abschnitt I Ziffer 6.4. fer 2 diese Gesundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht hat. 3.4.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen. 3.4.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person, sofern kein Unfallereignis nach Ziffer 2 diese Gesundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht hat. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch strahlendiagnostische und strah­ lentherapeutische Behandlungen. Seite 9 von 13 [Seite 10] hatten. Mehrere Ereignisse gelten als ein Versicherungsfall, Reise-Haftpflichtversicherung wenn sie auf dieselbe Ursache zurückzuführen sind. Die Versicherungssumme beträgt 1.000.000,– EUR. 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Haft­ pflichtversicherung? 2.2 Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsach­ Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2) erhalten Sie die nachfol­ schäden genden Leistungen nach Abzug der Selbstbeteiligung bis zur Der Ausschluss gemäß Ziffer 3.2.4 hat bei Mietsachschäden Höhe der jeweils genannten Versicherungssummen. keine Gültigkeit. Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie Schäden an gemiete­ 1.1 Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich be­ ten Unterkünften verursachen. Der Versicherungsschutz gilt rechtigter Ansprüche auch für die Räume, die im Zusammenhang mit der Unterkunft von Ihnen benutzt werden dürfen (z. B. Speiseräume oder Ge­ Wir prüfen zunächst, ob ein Versicherungsfall vorliegt und Sie meinschaftsbäder). aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz Schäden an beweglichen Gegenständen wie verpflichtet sind. − Bildern, Mobiliar, Fernsehapparaten, Geschirr etc., − Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserberei­ 1.1.1 Ergibt die Prüfung, dass die Ansprüche gegen Sie unberech­ tungsanlagen, tigt sind, wehren wir sie ab. Dazu gehören die Auseinander­ − Elektro- und Gasgeräten sowie setzung mit Anspruchstellern und Rechtsanwälten sowie eine − Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Be­ eventuelle gerichtliche Klärung. anspruchung 1.1.2 Steht Ihre Schadenersatzverpflichtung fest und liegt ein Ver­ sind nicht versichert. sicherungsfall vor, bezahlen wir die berechtigten Ansprüche. Die Versicherungssumme (Deckungssumme) für Mietsach­ schäden beträgt 10.000,– EUR. Vom ermittelten Schadenbe­ Ein berechtigter Anspruch ergibt sich aufgrund trag wird eine Selbstbeteiligung von 20 %, mindestens 50,– − eines von uns abgegebenen oder genehmigten Anerkennt­ EUR, abgezogen. nisses, − eines von uns geschlossenen oder genehmigten Verglei­ 2.3 Schäden im Haushalt der Gastfamilie ches oder − einer richterlichen Entscheidung. Abweichend von Ziffer 2.2 und Ziffer 3.2.7 gelten Haftpflicht­ ansprüche gegen Sie wegen Schäden 1.2 Kosten eines Rechtsstreites − an beweglichen Gegenständen (z. B. Bildern, Mobiliar, Fern­ sehapparaten, Geschirr, Teppichen), Kommt es im Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit, werden − an Räumen im Haushalt der Gastfamilie, deren Benutzung wir diesen in Ihrem Namen führen und die Kosten hierfür über­ im Zusammenhang mit der Beherbergung vorgesehen und nehmen. Die Kosten werden nicht auf die Versicherungs­ gestattet ist, summe (Deckungssumme) angerechnet. als versichert. Zum Haushalt der Gastfamilie gehören das Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die − von der Gastfamilie bewohnte Haus oder die von der Gast­ Versicherungssumme, tragen wir die Kosten nur im Verhältnis familie bewohnte Wohnung (Haupt-, Neben- und Urlaubs­ der Versicherungssumme (Deckungssumme) zur Gesamthöhe wohnsitz), der Ansprüche. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, uns − hierzu gehörenden Grundstück und der hierauf befindli­ durch Zahlung der Versicherungssumme (Deckungssumme) chen Nebengebäude oder Nebenräume. und unseres der Versicherungssumme (Deckungssumme) Die Gesamtleistung für alle Schäden an beweglichen Gegen­ entsprechenden Anteils an den bis dahin entstandenen Kos­ ständen und Räumen der Gastfamilie innerhalb eines Versi­ ten von weiteren Leistungen zu befreien. cherungsjahres oder eines ggf. vereinbarten kürzeren Versi­ cherungszeitraumes ist auf das Doppelte der Versicherungs­ 1.3 Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten summe begrenzt. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von 12 Monaten, ge­ Haben Sie für eine aus einem versicherten Schadenfall ge­ rechnet vom Versicherungsbeginn an, einschließlich aller Ver­ schuldete Rente tragsverlängerungen. − kraft Gesetzes Sicherheit zu leisten oder Die Versicherungssumme (Deckungssumme) für Schäden im − ist Ihnen die Abwendung der Vollstreckung einer gerichtli­ Haushalt der Gastfamilie beträgt 10.000,– EUR. Vom ermittel­ chen Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinter­ ten Schadenbetrag wird eine Selbstbeteiligung von 10 %, min­ legung gestattet, destens 200,– EUR, abgezogen. so verpflichten wir uns an Ihrer Stelle zur Sicherheitsleistung oder Hinterlegung. 2.4 Schäden aus der Tätigkeit als Au-pair 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Wenn Sie aufgrund eines schriftlichen Vertrages eine Tätig­ keit als Au-pair ausüben, sind Sie versichert. Als versichert Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für den Fall, dass gelten dabei nur Haftpflichtansprüche aufgrund von Tätigkei­ Sie wegen eines der nachfolgend aufgeführten Schadenereig­ ten, die Sie aufgrund Ihres Ausbildungsstandes ausüben dür­ nisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädi­ fen. Dieser Versicherungsschutz tritt aber nur dann ein, wenn gung von Menschen (Personenschaden), die Beschädigung gegen Sie selbst Ansprüche erhoben werden und für Sie kein oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) oder soweit ta­ anderweitiger Versicherungsschutz bzw. kein ausreichender riflich vereinbart, einen Vermögensschaden zur Folge hatten, Versicherungsschutz besteht, z. B. im Rahmen einer Privat­ für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmun­ haftpflichtversicherung der Gastfamilie. gen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schaden­ Die Versicherungssumme beträgt 1.000.000,– EUR. ersatz in Anspruch genommen werden. 3 Welche Einschränkungen des Versicherungs­ 2.1 Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens schutzes sind zu beachten? Ein Haftpflichtrisiko liegt vor, wenn Sie als Privatperson aus Gefahren des täglichen Lebens aufgrund der am Schadenort 3.1 Nicht versicherte Haftpflichtrisiken geltenden gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privat­ rechtlichen Inhalts anderen zum Schadenersatz verpflichtet 3.1.1 Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümerin/Eigentü­ sind. Versichert sind von Ihnen verursachte Ereignisse, die un­ mer, Besitzerin/Besitzer, Halterin/Halter oder Führerin/Führer mittelbar den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädi­ eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die gung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädi­ durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden. gung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge Seite 10 von 13 [Seite 11] 3.1.2 Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümerin/Eigentü­ 3.3.4 Haben Sie an die/den Geschädigte/Geschädigten Rentenzah­ mer, Halterin/Halter oder Hüterin/Hüter von Tieren sowie die lungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Haftpflicht bei der Ausübung der Jagd. Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonsti­ ger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleiben­ 3.1.3 Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht aus der Vermietung, Ver­ den Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leis­ leihung oder sonstigen Gebrauchsüberlassung von Sachen an tende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. Dritte. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstat­ tet. 3.2 Nicht versicherte Haftpflichtansprüche Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende 3.2.1 Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in Haftpflicht hinausgehen. der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gül­ 3.2.2 Ansprüche auf Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige festge­ tigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Bei der setzte Bezüge, Verpflegung, ärztliche Behandlung im Falle der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Ren­ Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche sowie Ansprüche aus tenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Tumultschadengesetzen. Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonsti­ ger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme über­ 3.2.3 Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Ihrer Teilnahme an steigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Be­ Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- und Ringkämp­ trag von der Versicherungssumme abgesetzt. fen, Kampfsportarten jeglicher Art inklusive der Vorbereitun­ gen (Training) hierzu. 3.3.5 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan­ spruches durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an 3.2.4 Soweit nicht ausdrücklich unter Ziffer 2 mitversichert, Haft­ Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weige­ pflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die Sie rung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleis­ gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigen­ tung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. macht erlangt haben, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. 4 Was muss im Schadenfall beachtet werden (Ob­ 3.2.5 Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwir­ liegenheiten)? kung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässern) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden. – Ergänzungen zu Abschnitt I Ziffer 6 – 3.2.6 Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, 4.1 Unverzügliche Schadenmeldung die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehö­ rige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und - Wird ein Schadenersatzanspruch gegen Sie geltend gemacht, kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, melden Sie uns diesen Schadenfall bitte unverzüglich. Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und - kinder sowie Personen, die durch ein familienähnliches, auf 4.2 Unverzügliche Meldung im Rechtsstreit längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind. Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl oder ein Mahnbescheid erlassen, so müssen Sie dies uns un­ 3.2.7 Haftpflichtansprüche zwischen mehreren versicherten Perso­ verzüglich anzeigen, auch wenn Sie den versicherten Scha­ nen desselben Versicherungsvertrages sowie, wenn nicht ge­ denfall selbst bereits angezeigt haben. Wird gegen Sie ein An­ mäß Ziffer 2 ausdrücklich mitversichert, zwischen dem Versi­ spruch gerichtlich bzw. per Mahnbescheid geltend gemacht, cherungsnehmer und den versicherten Personen eines Versi­ die Prozesskostenhilfe beantragt oder wird Ihnen gerichtlich cherungsvertrages. der Streit verkündet, so müssen Sie dies ebenfalls unverzüg­ 3.2.8 Haftpflichtansprüche zwischen mehreren Personen, die ge­ lich anzeigen. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer meinsam eine Reise gebucht haben und diese Reise zusam­ einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfah­ men durchführen. rens. 3.2.9 Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die aus der Übertra­ gung einer Krankheit entstehen. 4.3 Überlassung der Prozessführung 3.2.10 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Gebrauch von Kommt es zum Prozess über den Haftpflichtanspruch, so müs­ Waffen aller Art. sen Sie uns die Prozessführung überlassen, der/dem von uns bestellten oder bezeichneten Anwältin/Anwalt Vollmacht und 3.2.11 Soweit nicht ausdrücklich in der Leistungsübersicht aufge­ alle von diesem oder von uns für nötig erachteten Aufklärun­ führt, Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Abhan­ gen geben. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von denkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz haben Sie, ohne un­ und Wertsachen. sere Weisungen abzuwarten, fristgemäß Widerspruch zu er­ heben oder die erforderlichen Rechtsbehelfe zu ergreifen. 3.3 Begrenzung der Leistungen 3.3.1 Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall 4.4 Überlassung von Rechtsausübungen in Renten­ auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies fällen gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf meh­ rere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Wenn Sie infolge veränderter Verhältnisse das Recht erlan­ gen, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente 3.3.2 Die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle in­ zu fordern, so sind Sie verpflichtet, dieses Recht in Ihrem Na­ nerhalb des versicherten Zeitraumes sind bei Vertragslaufzei­ men von uns ausüben zu lassen. ten unter einem Jahr auf das Zweifache der vereinbarten Ver­ sicherungssumme begrenzt. Bei Vertragslaufzeiten von über 4.5 Bevollmächtigung einem Jahr leisten wir in jedem Versicherungsjahr für alle Ver­ sicherungsfälle nicht mehr als das Doppelte der vereinbarten Wir gelten als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr Versicherungssumme. des Anspruches zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben. 3.3.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre­ tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten 4.6 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ist, wenn diese auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursa­ Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten chen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, ergeben sich aus Abschnitt I Ziffer 6.4. Zusammenhang beruhen. Seite 11 von 13 [Seite 12] (3) 1Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Abschnitt III – Auszug aus dem Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versi­ Versicherungsvertragsgesetz (VVG) cherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. 2Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre. § 19 Anzeigepflicht (1) 1Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragser­ § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit klärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie­ vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit ßen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform ge­ nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versi­ fragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. 2Stellt der Versicherer nach cherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall ei­ der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Ver­ ner grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer tragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsneh­ berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens mer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die (2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Ab­ Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt satz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. der Versicherungsnehmer. (3) 1Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung ver­ der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch pflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein­ grob fahrlässig verletzt hat. 2In diesem Fall hat der Versicherer das tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Fest­ Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu stellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ur­ kündigen. sächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Ob­ liegenheit arglistig verletzt hat. (4) 1Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Ab­ (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers satz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versiche­ Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Be­ rungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit dingungen, geschlossen hätte. 2Die anderen Bedingungen werden auf zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versiche­ durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hin­ rungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufen­ gewiesen hat. den Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. (5) 1Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung (1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewie­ ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rück­ sen hat. 2Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den tritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. kannte. (2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versiche­ (6) 1Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsän­ rungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung ver­ derung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versi­ pflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung cherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Mo­ Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder nats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese einer Frist kündigen. 2Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen. § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie § 20 Vertreter des Versicherungsnehmers 1 (1) 1Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versi­ Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers ge­ cherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform schlossen, sind bei der Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 und des § 21 eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist muss. 2Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versiche­ Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die rungsnehmers zu berücksichtigen. 2Der Versicherungsnehmer kann Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristab­ sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahr­ lauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Be­ lässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter träge jeweils getrennt anzugeben. noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. (2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versi­ cherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zin­ § 21 Ausübung der Rechte des Versicherers sen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung ver­ pflichtet. (1) 1Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden (3) 1Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhal­ Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. 2Die Frist tung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verlet­ Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. 2Die Kündigung kann zung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht be­ mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie gründet, Kenntnis erlangt. 3Der Versicherer hat bei der Ausübung sei­ mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu die­ ner Rechte die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung sem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versiche­ stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner rungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. 3Die Kün­ Erklärung angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstri­ digung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb ei­ chen ist. nes Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestim­ (2) 1Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt des Versi­ mung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf cherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt. sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versi­ § 86 Übergang von Ersatzansprüchen cherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis­ tungspflicht des Versicherers ursächlich ist. 2Hat der Versicherungs­ (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen nehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der zur Leistung verpflichtet. Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Seite 12 von 13 [Seite 13] (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infol­ gedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be­ rechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Be­ weislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemein­ schaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur­ sacht. Schlichtungsstellen Wir weisen Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur außergerichtli­ chen Streitbeilegung hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­ schlichtungsstelle erfolgt aufgrund unserer freiwilligen Mitgliedschaft beim Versicherungsombudsmann e.V. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080 632 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 Fax: 0800 3699000 E-Mail: Beschwerde@versicherungsombudsmann.de Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.versicherungsombudsmann.de. Seite 13 von 13
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