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Leistungsübersicht
Mit dieser Tabelle möchten wir Ihnen einen schnellen Überblick zu den tariflichen Leistungen geben. Den genauen Wortlaut der versicherten
Leistungen finden Sie unter den aufgeführten Ziffern im Abschnitt II in den Versicherungsbedingungen VB-RS 2026 (B-Out-D) Basic.
Notfall-Versicherung
Ziffer Versicherte Leistungen Leistungshöhen
1.1 Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten)
1.1.1 Erkrankung, Unfall, Tod ✔
1.1.2 Entführung 10.000,– EUR
1.2 Reiseruf ✔
1.3 Bei Strafverfolgung
1.3.1 Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) 1.000,– EUR
1.3.2 Darlehen für Strafkaution 10.000,– EUR
1.4 Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten
1.4.1 Hilfe bei Verlust von Debit- und Kreditkarten ✔
1.4.2 Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten ✔
1.5 Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen ✔
Reise-Unfallversicherung
Ziffer Versicherte Leistungen Leistungshöhen
1.1 Im Invaliditätsfall für Erwachsene 20.000,– EUR
1.2 Progression bei mehr als 25 % Invalidität 350 %
1.3 Im Todesfall für Erwachsene 10.000,– EUR
1.3 Im Todesfall für Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 5.000,– EUR
1.4 Für Bergungskosten 5.000,– EUR
1.5 Für Kosten kosmetischer Operationen 5.000,– EUR
Ziffer Versicherte Ereignisse
2.1 Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis
2.2 Zerrungen, Bänderriss
Reise-Haftpflichtversicherung
Ziffer Versicherte Leistungen
1.1 Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche
1.2 Kosten eines Rechtsstreites
1.3 Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten
Selbstbeteiligung
In den Fällen von Ziffer 2.2 und Ziffer 2.4 wird vom ermittelten Schadenbetrag eine Selbstbeteiligung von 20 %, mindestens 50,– EUR, abgezogen.
In den Fällen von Ziffer 2.3 wird vom ermittelten Schadenbetrag eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens 200,– EUR abgezogen.
VB-RS 2026 (B-Out-D) Basic 2026.01.30 (UA/f)
Ziffer Versicherte Ereignisse Leistungshöhen
2.1 Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens 1 Mio EUR
2.2 Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden 10.000,– EUR
2.3 Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10.000,– EUR
2.4 Schäden aus der Tätigkeit als Au-pair 1 Mio EUR
HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040 www.hmrv.de
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Versicherungsbedingungen für die Auslandsreiseversicherung
VB-RS 2026 (B-Out-D) Basic
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus
− dem Versicherungsschein,
− eventuellen gesonderten schriftlichen Vereinbarungen,
− diesen Versicherungsbedingungen sowie
− den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Wir sind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Sie sind unsere Vertragspartnerin oder unser Vertragspartner, wenn Sie
den Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Sie sind dadurch die sogenannte Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer. Eine versicherte
Person sind Sie selbst, wenn Sie sich versichert haben und andere Personen, die Sie (mit-)versichert haben. Diese bezeichnen wir in diesen Versi
cherungsbedingungen als „Sie“. Diese Versicherungsbedingungen gelten für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und für
Sie als versicherte Person.
Ihre Versicherungsbedingungen bestehen aus 3 Abschnitten.
Im Abschnitt I finden Sie insbesondere Erläuterungen zum versicherten Personenkreis, zu den Abschlussfristen und zur Prämienzahlung.
Im Abschnitt II befindet sich der genaue Wortlaut der Leistungsarten.
Im Abschnitt III befindet sich ein Auszug aus dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Inhalt
Leistungsübersicht ..................................................................................................................................................................................................................................................................................1
Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen ....................................................................................................................................................................................................................................4
1 Der Versicherungsschutz..........................................................................................................................................................................................................................................................4
1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz?...............................................................................................................................................................................................................4
1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ...........................................................................................................................................................................................................4
1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? ...............................................................................................................................................................................................................4
1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?..........................................................................................................................................................................................4
1.5 Versicherungsschutz in Deutschland ....................................................................................................................................................................................................................4
2 Der Versicherungsvertrag ........................................................................................................................................................................................................................................................4
2.1 Bis wann schließen Sie den Vertrag ab? ..............................................................................................................................................................................................................4
2.2 Für welche Dauer schließen Sie den Vertrag ab? ...........................................................................................................................................................................................4
2.3 Wann endet der Vertrag?.............................................................................................................................................................................................................................................4
2.4 Wann zahlen wir die Entschädigung? ...................................................................................................................................................................................................................4
2.5 Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag? ....................................................................................................................................................................................... 5
2.6 Wann verjähren Ihre Ansprüche? ............................................................................................................................................................................................................................ 5
2.7 Welches Gericht ist zuständig? ................................................................................................................................................................................................................................. 5
2.8 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? .................................................................................................................................................................... 5
3 Was muss bei der Prämienzahlung beachtet werden?............................................................................................................................................................................................. 5
3.1 Prämienhöhe ....................................................................................................................................................................................................................................................................... 5
3.2 Zahlung der ersten Prämie.......................................................................................................................................................................................................................................... 5
3.3 Zahlung der Folgeprämien .......................................................................................................................................................................................................................................... 5
3.4 Prämieneinzug ................................................................................................................................................................................................................................................................... 5
3.5 Aufrechnung........................................................................................................................................................................................................................................................................ 5
4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen?........................................................................................................................... 5
VB-RS 2026 (B-Out-D) Basic 2026.01.30 (UA/f)
4.1 Arglist und Vorsatz.......................................................................................................................................................................................................................................................... 5
4.2 Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen und sonstige Ereignisse .................................................................................................................................................. 5
4.3 Internationale Sanktionen............................................................................................................................................................................................................................................ 5
4.4 Weitere Ausschlüsse ....................................................................................................................................................................................................................................................... 5
5 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall ....................................................................................................................................................................................................................... 5
5.1 Wie können Sie uns den Schadenfall melden? ................................................................................................................................................................................................. 5
6 Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten (Obliegenheiten)?................................................................................................................................................................. 6
6.1 Verpflichtung zur Schadensminderung ............................................................................................................................................................................................................... 6
6.2 Verpflichtung zur Schadensauskunft .................................................................................................................................................................................................................... 6
6.3 Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen Dritte.............................................................................................................................................. 6
6.4 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen (Verletzung von Obliegenheiten)? .............................................................................................................. 6
Abschnitt II – Leistungsbeschreibung .......................................................................................................................................................................................................................................... 6
Notfall-Versicherung ............................................................................................................................................................................................................................................................................. 6
1 Welche Leistungen umfasst Ihre Notfall-Versicherung?......................................................................................................................................................................................... 6
1.1 Leistungen bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise........................................................................................................................................................................ 6
HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040 www.hmrv.de
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1.2 Reiseruf .................................................................................................................................................................................................................................................................................. 6
1.3 Strafverfolgung.................................................................................................................................................................................................................................................................. 6
1.4 Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten .............................................................................................................................................................................................. 6
1.5 Umbuchungen/Verspätungen ................................................................................................................................................................................................................................... 6
2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ............................................................................................................................................................................................................................... 6
3 Was muss im Versicherungsfall beachtet werden (Obliegenheiten)? ............................................................................................................................................................. 6
3.1 Kontaktaufnahme zu dem weltweiten Notfall-Service ................................................................................................................................................................................ 6
3.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ............................................................................................................................................................................................. 6
Reise-Unfallversicherung .................................................................................................................................................................................................................................................................... 7
1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Unfallversicherung? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen
Leistungsarten? ............................................................................................................................................................................................................................................................................. 7
1.1 Invaliditätsleistung .......................................................................................................................................................................................................................................................... 7
1.2 Mehrleistungen mit 350 % Progression ............................................................................................................................................................................................................... 7
1.3 Todesfallleistung ..............................................................................................................................................................................................................................................................8
1.4 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze ...................................................................................................................................................................................8
1.5 Kosten für kosmetische Operationen ....................................................................................................................................................................................................................8
2 Wann liegt ein Versicherungsfall (Unfall) vor? .............................................................................................................................................................................................................8
2.1 Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis ..........................................................................................................................................................................................8
2.2 Zerrungen, Bänderriss ...................................................................................................................................................................................................................................................8
3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? ...................................................................................................................................................8
3.1 Krankheiten und Gebrechen.......................................................................................................................................................................................................................................8
3.2 Mitwirkung ...........................................................................................................................................................................................................................................................................8
3.3 Ausgeschlossene Unfälle.............................................................................................................................................................................................................................................. 9
3.4 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden ............................................................................................................................................................................................................... 9
4 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? ................................................................................................................................................................................... 9
Reise-Haftpflichtversicherung ........................................................................................................................................................................................................................................................10
1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Haftpflichtversicherung?...................................................................................................................................................................10
1.1 Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche .............................................................................................................................................10
1.2 Kosten eines Rechtsstreites .....................................................................................................................................................................................................................................10
1.3 Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten.................................................................................................................................................................................................10
2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? .............................................................................................................................................................................................................................10
2.1 Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens .......................................................................................................................................................................................................10
2.2 Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden .............................................................................................................................................................................10
2.3 Schäden im Haushalt der Gastfamilie .................................................................................................................................................................................................................10
2.4 Schäden aus der Tätigkeit als Au-pair................................................................................................................................................................................................................10
3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? .................................................................................................................................................10
3.1 Nicht versicherte Haftpflichtrisiken .....................................................................................................................................................................................................................10
3.2 Nicht versicherte Haftpflichtansprüche.............................................................................................................................................................................................................. 11
3.3 Begrenzung der Leistungen ...................................................................................................................................................................................................................................... 11
4 Was muss im Schadenfall beachtet werden (Obliegenheiten)? ......................................................................................................................................................................... 11
4.1 Unverzügliche Schadenmeldung ............................................................................................................................................................................................................................ 11
4.2 Unverzügliche Meldung im Rechtsstreit............................................................................................................................................................................................................. 11
4.3 Überlassung der Prozessführung ........................................................................................................................................................................................................................... 11
4.4 Überlassung von Rechtsausübungen in Rentenfällen ................................................................................................................................................................................ 11
4.5 Bevollmächtigung............................................................................................................................................................................................................................................................ 11
4.6 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ............................................................................................................................................................................................ 11
Abschnitt III – Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ...................................................................................................................................................................... 12
§ 19 Anzeigepflicht .............................................................................................................................................................................................................................................................................. 12
§ 20 Vertreter des Versicherungsnehmers ............................................................................................................................................................................................................................ 12
§ 21 Ausübung der Rechte des Versicherers......................................................................................................................................................................................................................... 12
§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit ............................................................................................................................................................................................................. 12
§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie ......................................................................................................................................................................................................................................... 12
§ 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie ..................................................................................................................................................................................................................................... 12
§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen ..................................................................................................................................................................................................................................... 12
Schlichtungsstellen ............................................................................................................................................................................................................................................................................... 13
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vom Vertrag und zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes
Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen führen. Hierbei beachten wir die Regelungen des § 19 VVG.
Diesen finden Sie im Abschnitt III.
1 Der Versicherungsschutz 2.2.2 Die höchste Laufzeit des Vertrages beträgt 5 Jahre. Der Ver
trag endet zum vereinbarten Zeitpunkt.
a) Verlängert sich Ihr Aufenthalt im Ausland
1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz? − kann weiterer Versicherungsschutz nur durch einen
1.1.1 Versichert sind Sie, wenn Sie neuen Vertrag innerhalb der Höchstdauer gewährt wer
− im Versicherungsschein namentlich genannt sind und den,
− versicherungsfähig − muss uns der Antrag für den neuen Vertrag vor dem Ab
sind. lauf des ursprünglichen Vertrages vorgelegt werden.
− ist eine gesonderte Antragsstellung erforderlich unter:
1.1.2 Sie sind versicherungsfähig, wenn www.hmrv.de/anschlussversicherung.
− Ihr Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung ord Der neue Vertrag kommt nur zustande, wenn wir diesem
nungsgemäß bei einer deutschen Meldebehörde registriert ausdrücklich zustimmen! In diesem Fall
ist und − werden etwaige erfüllte Wartezeiten des vorherigen Ver
− Sie keine Tätigkeit gegen Entgelt als Sportler ausüben, trages im neuen Vertrag angerechnet,
− Sie nicht dauernd pflegebedürftig sind oder − sind Krankheiten, Beschwerden, Unfälle und deren ab
− Ihre Teilhabe am allgemeinen Leben nicht dauerhaft aus sehbare Folgen, die in der Laufzeit des vorigen Vertrages
geschlossen ist. neu eingetreten sind, weiterhin versichert.
Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen
Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf. b) Verlängert sich Ihr Aufenthalt aus Gründen, die Sie nicht zu
vertreten haben?
Für die Einordnung, ob Personen an Teilhabe am allgemeinen − Auf Antrag verlängern wir Ihren Vertrag auch über die
Leben dauerhaft ausgeschlossen sind, werden insbesondere höchste Laufzeit des Vertrages hinaus.
der mentale Geisteszustand und die objektiven Lebensum − Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Ver
stände der Person berücksichtigt. tragslaufzeit mit entsprechendem Nachweis erfolgen.
− Die Verlängerung kommt nur zustande, wenn wir dieser
1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ausdrücklich zustimmen.
Sofern wir mit Ihnen keine andere Vereinbarung geschlossen 2.3 Wann endet der Vertrag?
haben, beginnt Ihr Versicherungsschutz, sobald Sie mit dem
Grenzübertritt Deutschland verlassen haben. Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche
Kündigungsrecht bleiben von diesen Vereinbarungen unbe
1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? rührt.
Der Vertrag endet auch für noch nicht abgeschlossene bzw.
Ihr Versicherungsschutz endet auch für noch nicht abge schwebende Versicherungsfälle
schlossene Versicherungsfälle − zum vereinbarten Zeitpunkt;
− mit Ende des Vertrages, − mit dem Tod des Versicherungsnehmers; die versicherten
− nach der vereinbarten Dauer oder Personen können innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod
− mit Ende der Reise. Als Reise definieren wir die vorüberge den Vertrag unter Benennung des zukünftigen Versiche
hende Abwesenheit von Ihrem Hauptwohnsitz. rungsnehmers fortsetzen;
− mit der Beendigung der Auslandsreise.
1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz? Der Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeit
punkt beendet, an dem wir Kenntnis darüber erlangen. Wir
Der Versicherungsschutz gilt für Auslandsreisen. Als Ausland erstatten Ihnen anteilig zu viel gezahlte Prämie.
definieren wir jedes Land außer der Bundesrepublik Deutsch
land. 2.4 Wann zahlen wir die Entschädigung?
1.5 Versicherungsschutz in Deutschland 2.4.1 Wir zahlen innerhalb von 2 Wochen. Voraussetzung ist,
− dass unsere Pflicht, zu leisten, dem Grunde und der Höhe
Hat Ihre Versicherung eine Laufzeit von mindestens 12 Mona nach festgestellt ist und
ten? In diesem Fall haben Sie auch Versicherungsschutz, wenn − dass uns die notwendigen Nachweise – diese gehen in un
Sie vorübergehend nach Deutschland zurückkehren (z. B. Hei ser Eigentum über – vorliegen.
maturlaub). Dieser ist für die gesamte Laufzeit auf insgesamt Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange wir Ihren Anspruch
6 Wochen begrenzt. durch Ihr Verschulden nicht prüfen können.
2.4.2 Wir rechnen Ihre Kosten in ausländischer Währung zum Kurs
2 Der Versicherungsvertrag des Tages in EUR um, an dem wir die Belege erhalten. Es gilt
der amtliche Devisenkurs, außer Sie haben die Devisen zur Be
2.1 Bis wann schließen Sie den Vertrag ab? zahlung der Rechnungen zu einem ungünstigeren Kurs ge
kauft. Wir können folgende Kosten von Ihrer Leistung abzie
2.1.1 Der Vertrag muss vor Ausreise aus Deutschland (Grenzüber hen:
tritt ins Ausland) abgeschlossen werden. Der Antrag auf Ab − Kosten für die Überweisung von Leistungen ins Ausland
schluss eines Vertrages muss alle geforderten Angaben ein oder
deutig und vollständig enthalten. − Kosten für besondere Überweisungen, die Sie beauftragt
2.1.2 Halten Sie diese Bestimmung nicht ein, können wir vom Ver haben.
trag zurücktreten und leistungsfrei sein. Hierbei beachten wir 2.4.3 Möglicherweise haben Sie einen Versicherungsschutz für Rei
die Regelungen der §§ 19–21 VVG. Diese finden Sie im Ab sen auch bei anderen Versicherern. Das kann z. B. ein anderer
schnitt III. privater Versicherer sein. Haben Sie deshalb Ansprüche bei
2.1.3 Wenn Sie nicht versicherungsfähig sind, kommt der Vertrag anderen Versicherern, sind diese vorrangig.
auch nicht durch Zahlung der Prämie zustande. Ihnen stehen insgesamt nicht mehr als die tatsächlich entstan
denen Kosten zu. Wenn Sie einen Anspruch auf Leistung bei
2.2 Für welche Dauer schließen Sie den Vertrag ab? mehreren Versicherern haben, können Sie wählen, welchem
Versicherer Sie den Schaden melden.
2.2.1 Der Vertrag muss für die gesamte Dauer der Auslandsreise Wenn Sie den Schaden zuerst bei uns melden, werden wir
abgeschlossen werden. Beachten Sie bitte bei Vertragsschluss Ihnen die Kosten erstatten, die in diesem Tarif versichert sind.
den Reisebeginn und das Reiseende richtig anzugeben. Hin Danach werden wir mit den anderen Versicherern klären, ob
weis: Eine fehlerhafte Angabe kann zu unserem Rücktritt und wie sie sich an den Kosten beteiligen.
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Weitere Informationen darüber lesen Sie unter Ziffer 6.3. 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
2.5 Welches Recht gilt für den Versicherungsver eingeschränkt oder ausgeschlossen?
trag? 4.1 Arglist und Vorsatz
In Ergänzung dieser Bestimmungen gelten das Versiche Wir leisten nicht, wenn Sie arglistig über Umstände zu täu
rungsvertragsgesetz (VVG) sowie deutsches Recht. schen versuchen, die für den Grund oder für die Höhe der
Hinweis zum Datenschutz: Wir speichern Ihre personenbezo Leistung von Bedeutung sind. Wir sind auch von der Verpflich
genen Daten zur Erfüllung des Vertrages. Weitere Informatio tung zur Leistung frei, wenn Sie den Versicherungsfall vor
nen zum Datenschutz und Ihrer diesbezüglichen Rechte fin sätzlich herbeigeführt haben; ist die Täuschung oder der Vor
den Sie unter: www.hmrv.de/datenschutz/information oder satz durch ein rechtskräftiges Strafurteil festgestellt, gilt dies
fordern Sie sie gern bei uns an. als bewiesen.
2.6 Wann verjähren Ihre Ansprüche? 4.2 Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen und
Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in 3 Jahren. Die Ver sonstige Ereignisse
jährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leis
tung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch von Ihnen ange Schäden, die durch
meldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt un − Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse,
terbrochen, zu dem unsere Entscheidung Ihnen zugeht. − kriegsähnliche Ereignisse,
− innere Unruhen,
2.7 Welches Gericht ist zuständig? − Streik,
− Kernenergie,
Sie können eine Klage gegen uns bei dem zuständigen Gericht − Beschlagnahmung,
des Bezirks einreichen, in dem − Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand,
− wir unseren Sitz haben, − Elementarereignisse, sofern nicht ausdrücklich versichert,
− Sie Ihren Wohnsitz haben oder sowie
− Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen − aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf
Wohnsitz haben. fentlichen Ansammlung oder Kundgebung
verursacht sind.
2.8 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an
uns richten? 4.3 Internationale Sanktionen
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun
Willenserklärungen und Anzeigen uns gegenüber bedürfen gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine
der Textform (Brief, Fax, E-Mail, elektronischer Datenträger auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-,
etc.). Die Vertragssprache ist Deutsch. Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäi
schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen
3 Was muss bei der Prämienzahlung beachtet stehen.
werden? Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio
nen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, so
3.1 Prämienhöhe weit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union
(z. B. Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder
Die Prämie für eine versicherte Person ergibt sich aus der Prä der Bundesrepublik Deutschland (z. B. § 7 Außenwirtschafts
mienübersicht. verordnung (AWV)) entgegenstehen.
3.2 Zahlung der ersten Prämie 4.4 Weitere Ausschlüsse
3.2.1 Die erste Prämie ist sofort fällig, nachdem Sie den Versiche Schäden, die zum Buchungszeitpunkt der Reise oder bei Ab
rungsschein und die Prämienrechnung bekommen haben. schluss des Vertrages vorhersehbar waren.
3.2.2 Zahlen Sie die erste Prämie nicht, können wir vom Vertrag zu
rücktreten und leistungsfrei sein, solange die Prämie nicht ge Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen des
zahlt ist. Hierbei beachten wir die Regelungen des § 37 des Versicherungsschutzes der einzelnen Versicherungen im Ab
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Diesen finden Sie im schnitt II.
Abschnitt III.
5 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall
3.3 Zahlung der Folgeprämien
Zahlen Sie die Folgeprämie nicht rechtzeitig, können wir den 5.1 Wie können Sie uns den Schadenfall melden?
Vertrag kündigen und leistungsfrei sein. Hierbei beachten wir Sie finden Formulare für Ihre Schadenmeldung hier:
die Regelungen des § 38 des Versicherungsvertragsgesetzes www.hmrv.de/downloadcenter/schadenformulare.
(VVG). Diesen finden Sie im Abschnitt III.
Es ist auch möglich, uns per E-Mail zu kontaktieren:
3.4 Prämieneinzug reiseleistung@hansemerkur.de
(bitte Versicherungsscheinnummer angeben).
Haben Sie mit uns einen Prämieneinzug von einem Konto ver
einbart, nehmen wir diesen sofort nach Ihrer SEPA-Mandats Auf dem Postwege erreichen Sie uns unter:
erteilung vor. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn HanseMerkur Reiseversicherung AG, Schadenabteilung,
− wir die Prämie einziehen können und Postfach, 20352 Hamburg.
− einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird. Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service.
Konnte die Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen Diesen erreichen Sie zu jeder Zeit und weltweit.
werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie Die Telefonnummer finden Sie beispielsweise auf unserer
unverzüglich nach unserer Aufforderung erfolgt. Webseite: www.hmrv.de/notfall.
3.5 Aufrechnung
Sie können gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, soweit
die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festge
stellt ist.
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[Seite 6]
6 Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten von Ihnen unverzüglich nach der Erstattung durch die Be
hörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von 3 Mo
(Obliegenheiten)? naten nach Auszahlung, an uns zurückgezahlt werden.
6.1 Verpflichtung zur Schadensminderung 1.3.1 Hilfe bei Haft und Haftandrohung
Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie Werden Sie verhaftet oder mit Haft bedroht, sind wir bei der
alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Beschaffung einer/eines Anwältin/Anwalts und/oder einer/ei
nes Dolmetscherin/Dolmetschers behilflich. In diesem Zusam
6.2 Verpflichtung zur Schadensauskunft menhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetschkos
ten strecken wir bis zu einem Betrag von 1.000,– EUR verein
Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache barten Betrag als Darlehen vor.
und Höhe unserer Leistungspflicht gestatten, jede hierzu
dienliche Auskunft erteilen und Originalbelege einreichen. Be 1.3.2 Darlehen für Strafkaution
ginn und Ende einer jeden Auslandsreise sind auf unser Ver
langen im Leistungsfall nachzuweisen. Wir strecken bis zu einem Betrag von 10.000,– EUR die von
den Behörden eventuell verlangte Strafkaution als Darlehen
vor.
6.3 Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatzan
sprüchen gegen Dritte 1.4 Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten
Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der ge 1.4.1 Verlust von Debit- und Kreditkarten
setzlichen Regelung im § 86 VVG bis zur Höhe der geleisteten
Zahlung auf uns über. Wir beachten, dass Ihnen daraus kein Bei Verlust von Debit- und Kreditkarten helfen wir Ihnen bei
Nachteil entsteht. Sie sind, falls erforderlich, verpflichtet, bei der Sperrung der Karten. Wir haften jedoch nicht für den ord
der Durchsetzung des Ersatzanspruches mitzuwirken. nungsgemäßen Vollzug der Sperrung und die trotz Sperrung
entstehenden Vermögensschäden.
6.4 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen
1.4.2 Verlust von Reisedokumenten
(Verletzung von Obliegenheiten)?
Bei Verlust von Reisedokumenten helfen wir bei der Ersatzbe
Wenn Sie eine der oben genannten Pflichten oder die Oblie schaffung.
genheiten der einzelnen Versicherungen im Abschnitt II ver
letzen, sind wir ganz oder teilweise leistungsfrei. Hierbei be 1.5 Umbuchungen/Verspätungen
achten wir die Regelung des § 28 Absatz 2–4 VVG. Diese fin
den Sie im Abschnitt III. Geraten Sie in Schwierigkeiten, weil Sie ein gebuchtes Ver
kehrsmittel versäumen oder weil es zu Verspätungen oder
Ausfällen gebuchter Verkehrsmittel kommt, so helfen wir bei
Abschnitt II – Leistungsbeschreibung der Umbuchung. Umbuchungskosten und erhöhte Reisekos
ten tragen Sie. Wir informieren Dritte auf Ihren Wunsch über
Änderungen des geplanten Reiseverlaufes.
Notfall-Versicherung
2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
1 Welche Leistungen umfasst Ihre Notfall-Versi
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Ihnen während Ihrer
cherung? Reise ein Notfall zustößt, der gemäß Ziffer 1 versichert ist.
Es werden im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2) die nachfol Durch unseren weltweiten Notfall-Service helfen wir in den in
genden Leistungen bis zur Höhe der aufgeführten Beträge Ziffer 1 genannten Notfällen, die Ihnen während der Reise zu
gewährt. stoßen.
1.1 Leistungen bei Reiseabbruch oder verspäteter 3 Was muss im Versicherungsfall beachtet wer
Rückreise den (Obliegenheiten)?
Wir organisieren die Rückreise und gewähren ein Darlehen für – Ergänzungen zu Abschnitt I Ziffer 6 –
Mehrkosten, die im Vergleich zu den Kosten für die ursprüng
lich geplante Rückreise entstehen, wenn die gebuchte Reise 3.1 Kontaktaufnahme zu dem weltweiten Notfall-
von Ihnen aus den nachstehenden Gründen nicht planmäßig Service
beendet werden kann:
Voraussetzung für die vollständigen Leistungen der Notfall-
1.1.1 bei unerwarteter schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Versicherung ist, dass Sie sich oder ein von Ihnen Beauftragter
Tod von Ihnen oder Ihrem Reisebegleiter. sich bei Eintritt des versicherten Schadenfalles telefonisch
1.1.2 bei Ihrer Entführung oder der Entführung Ihrer Reisebegleiter. oder in sonstiger Weise an unseren weltweiten Notfall-Service
Die Darlehensgewährung ist hier auf 10.000,– EUR begrenzt. wendet. Diese Kontaktaufnahme muss unverzüglich erfolgen.
Die Telefonnummer finden Sie unter „Wichtige Hinweise im
Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist die Vorlage ei Schadenfall“ in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der Website
ner Kopie Ihres Personalausweises oder des Reisepasses bei www.hansemerkur.de unter „Reise-Notruf-Service“.
unserem Notruf-Service. Das Darlehen muss binnen eines Mo
nats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurück 3.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
erstattet werden.
Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
1.2 Reiseruf ergeben sich aus Abschnitt I Ziffer 6.4.
Können Sie während der Reise nicht erreicht werden, bemü
hen wir uns um einen Reiseruf (z. B. über den Rundfunk) und
übernehmen hierfür die Kosten.
1.3 Strafverfolgung
Für die nachfolgend aufgeführten Kosten gewähren wir ein
Darlehen bis zu den genannten Betrag. Das Darlehen muss
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beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person
Reise-Unfallversicherung gleichen Alters und Geschlechts. Die Bemessung erfolgt aus
schließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.
1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Unfall 1.1.7 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder
versicherung? Welche Fristen und sonstigen Vo Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt
raussetzungen gelten für die einzelnen Leis waren. Sie wird nach Ziffer 1.1.5 und Ziffer 1.1.6 bemessen. Der
Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.
tungsarten?
1.1.8 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile
Es werden im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2) die nachfol oder Sinnesorgane
genden Leistungen bis zur Höhe der aufgeführten Beträge
gewährt. Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnes
organe beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditäts
1.1 Invaliditätsleistung grade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt
wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch
Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt nicht berücksichtigt.
− die körperliche oder 1.1.9 Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidi
− die geistige Leistungsfähigkeit tät, zahlen wir eine Invaliditätsleistung, wenn der Tod nicht
dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchti unfallbedingt innerhalb des 1. Jahres nach dem Unfall eintritt
gung, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen (Ziffer 1.1.3) und die sonstigen Voraussetzungen für die Inva
wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. liditätsleistung nach Ziffer 1.1 erfüllt sind.
Erleiden Sie unfallbedingt eine Invalidität, zahlen wir die Inva
liditätsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der
summe. Die Versicherungssumme beträgt 20.000,– EUR. ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
Nachfolgende Fristen und Voraussetzungen gelten für die In 1.1.10 Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Ver
validitätsleistung. änderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir
1.1.1 Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Un sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärzt
fall eingetreten und von einer/einem Ärztin/Arzt schriftlich lich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns
festgestellt worden sein. längstens bis zu 3 Jahre nach dem Unfall zu. Wenn wir eine
Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit
1.1.2 Sie müssen uns die Invaliditätsansprüche innerhalb von 6 Mo der Erklärung über Ihre Leistungspflicht mit. Wenn Sie eine
naten nach der Feststellung der Invalidität mitteilen. Versäu Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies innerhalb von
men Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung 3 Jahren nach dem Unfall mitteilen.
ausgeschlossen.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleis
1.1.3 Sterben Sie unfallbedingt innerhalb 1 Jahres nach dem Unfall, tung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 4 %
besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. In diesem Fall jährlich zu verzinsen.
zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 1.3), sofern diese ver
einbart ist.
1.2 Mehrleistungen mit 350 % Progression
1.1.4 Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. Grund
lagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Führt ein Unfall, ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Ge
Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. brechen nach den Bemessungsgrundsätzen von Ziffer 1.1 zu
einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geis
1.1.5 Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der untenstehenden tigen Funktion von mehr als 25 %, gilt Folgendes:
Gliedertaxe, sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesor
gane dort genannt sind, ansonsten danach, in welchem Um 1.2.1 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts
fang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit grad von 25 % übersteigt, zahlen wir Ihnen zusätzlich 2 % aus
dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 1.1.6). Maßgeblich ist der der Versicherungssumme.
unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende 1.2.2 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts
des 3. Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. grad von 50 % übersteigt, zahlen wir Ihnen zusätzlich weitere
Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der fol 2 % aus der Versicherungssumme.
genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich 1.2.3 Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf höchs
die hier genannten Invaliditätsgrade. tens 150.000,– EUR beschränkt. Haben Sie bei der HanseMer
Arm 70 % kur Reiseversicherung AG weitere Unfallversicherungen, so
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungsverträge zusam
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % men.
Hand 55 % Im Invaliditätsfall wirken sich diese Besonderen Bedingungen
Daumen 20 % im Einzelnen wie folgt aus:
Zeigefinger 10 %
Anderer Finger 5%
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
Bein bis unterhalb des Knies 50 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
Fuß 40 %
Große Zehe 5%
Andere Zehe 2%
Auge 50 %
Gehör auf einem Ohr 30 %
Geruchssinn 10 %
Geschmackssinn 5%
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt
der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade.
1.1.6 Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der In
validitätsgrad danach, in welchem Umfang die normale kör
perliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft
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Unfallbedingter Höhe der Unfallbedingter Höhe der 1.4.5 Einsätze gemäß Ziffer 1.4.1, wenn Sie keinen Versicherungsfall
Invaliditätsgrad Invaliditäts- Invaliditätsgrad Invaliditäts- erlitten haben, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach
leistung leistung
% % % % den konkreten Umständen zu vermuten war.
25 25 63 165
26 28 64 170 1.5 Kosten für kosmetische Operationen
27 31 65 175 Sie haben sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um
28 34 66 180 eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erschei
29 37 67 185 nungsbilds zu beheben. Soweit Zähne betroffen sind, gehören
30 40 68 190 nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
31 43 69 195 Die kosmetische Operation muss nach Abschluss der Heilbe
32 46 70 200 handlung durch eine/einen Ärztin/Arzt erfolgen und ist bei Er
33 49 71 205 wachsenen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall, bei Min
34 52 72 210 derjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres durchzufüh
35 55 73 215 ren.
36 58 74 220 Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse,
37 61 75 225 Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung ver
38 64 76 230 pflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Wir erstat
39 67 77 235 ten
40 70 78 240 − nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Hono
41 73 79 245 rare von Ärztinnen bzw. Ärzte und
− sonstige Operationskosten,
42 76 80 250 − notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in
43 79 81 255 einem Krankenhaus sowie
44 82 82 260 − Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
45 85 83 265 insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs
46 88 84 270 summe in Höhe von 5.000,– EUR.
47 91 85 275
48 94 86 280 2 Wann liegt ein Versicherungsfall (Unfall) vor?
49 97 87 285
50 100 88 290
51 105 89 295
2.1 Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis
52 110 90 300 Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf
53 115 91 305 Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig
54 120 92 310 eine Gesundheitsschädigung erleiden.
55 125 93 315 Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypische
56 130 94 320 Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trom
57 135 95 325 melfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d. h. ein plötz
58 140 96 330 lich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, eingetreten
59 145 97 335 sein muss.
60 150 98 340 Als Unfall gilt auch der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod un
61 155 99 345 ter Wasser beim Tauchen.
62 160 100 350
2.2 Zerrungen, Bänderriss
1.3 Todesfallleistung Als Unfall gilt auch, wenn sich durch eine erhöhte Kraftan
Tritt der Tod innerhalb 1 Jahres nach dem Unfall ein, zahlen strengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule
wir die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versiche verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln an Gliedma
rungssumme. ßen oder der Wirbelsäule gezerrt werden oder reißen.
Die Versicherungssumme beträgt: Menisken und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen,
10.000,– EUR für Erwachsene und Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Rege
5.000,– EUR für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. lung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren
Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen
1.4 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungsein Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Mus
sätze keleinsatzes sind Ihre individuellen körperlichen Verhältnisse.
Bestehen für Sie bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe 3 Welche Einschränkungen des Versicherungs
mehrere Unfallversicherungen, können die nachstehenden
Kosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. schutzes sind zu beachten?
Haben Sie einen unter den Versicherungsvertrag fallenden 3.1 Krankheiten und Gebrechen
Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur vereinbarten Versiche
rungssumme in Höhe von 5.000,– EUR die entstandenen Kos Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesund
ten für: heitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereig
nis verursacht wurden. Wir leisten nicht für Krankheiten oder
1.4.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-recht Gebrechen.
lich oder privat-rechtlich organisierten Rettungsdiensten, so
weit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. 3.2 Mitwirkung
1.4.2 Ihren Transport in das nächste Krankenhaus oder in eine Spe
zialklinik, soweit dies medizinisch notwendig und ärztlich an Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfall
geordnet ist. ereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren
Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem
1.4.3 den Mehraufwand bei Ihrer Rückkehr zu Ihrem Hauptwohn Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn die
sitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zu ser Anteil mindestens 25 % beträgt.
rückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfall
1.4.4 Ihre Überführung zum letzten Hauptwohnsitz im Todesfall. ereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren
Folgen mitgewirkt, so entfällt jeglicher Leistungsanspruch,
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wenn dieser Anteil mehr als 50 % beträgt oder dieses Ereignis 3.4.4 Infektionen.
unter Ziffer 3.3 explizit ausgeschlossen ist.
Ausnahme:
Sie infizieren sich
3.3 Ausgeschlossene Unfälle − mit Tollwut oder Wundstarrkrampf.
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: − mit anderen Krankheitserregern, die durch nicht nur gering
fügige Unfallverletzungen in den Körper gelangten. Gering
3.3.1 Unfälle durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlagan fügig sind Unfallverletzungen, die ohne die Infektion und
fälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung bedürfen.
ganzen Körper ergreifen. Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, − durch solche Heilmaßnahmen oder Eingriffe, für die aus
wenn Sie in Ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beein nahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziffer 3.4.3).
trächtigt sind, dass Sie den Anforderungen der konkreten Ge In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
fahrenlage nicht mehr gewachsen sind. Ursachen für die Be
wusstseinsstörung können sein: 3.4.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe
− eine gesundheitliche Beeinträchtigung, durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre).
− die Einnahme von Medikamenten, 3.4.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch
− Alkoholkonsum, wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
− Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Be
wusstsein beeinträchtigen. 3.4.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche.
Ausnahme: Ausnahme:
Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall wurde durch ein Un Sie sind durch eine gewaltsame, von außen kommende Einwir
fallereignis nach Ziffer 2.1 verursacht, für das nach diesem Ver kung entstanden, und für die Einwirkung besteht Versiche
trag Versicherungsschutz besteht. In diesen Fällen gilt der rungsschutz nach diesem Vertrag. In diesem Fall gilt der Aus
Ausschluss nicht. schluss nicht.
3.3.2 Unfälle, die Ihnen dadurch zustoßen, dass Sie vorsätzlich eine 4 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Oblie
Straftat ausführen oder auszuführen versuchen.
genheiten)?
3.3.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch
− Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen
− kriegsähnliche Ereignisse, Leistungsarten sind unter Ziffer 1 geregelt. Die folgenden Ver
− innere Unruhen, haltensregeln (Obliegenheiten) müssen Sie nach einem Unfall
− Streik, beachten.
− Kernenergie, 4.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt,
− Beschlagnahmung, müssen Sie unverzüglich eine/einen Ärztin/Arzt hinzuziehen,
− Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
− Elementarereignisse sowie
− aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf 4.2 Wir beauftragen Ärztinnen/Ärzten, falls dies für die Prüfung
fentlichen Ansammlung oder Kundgebung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärztin
verursacht sind. nen/Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen
die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch
Ausnahme: die Untersuchung entsteht.
Sie werden auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs-
oder Bürgerkriegsereignissen betroffen. In diesem Fall gilt der 4.3 Für die Prüfung der Leistungspflicht benötigen wir möglicher
Ausschluss für diese Ereignisse nicht. weise Auskünfte von Ärztinnen und Ärzten, die Sie vor oder
Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des 7. Tages nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben, sowie von
nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
des Staats, in dem sich die versicherte Person aufhält.
Sie müssen uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu
3.3.4 Unfälle erhalten. Dazu können Sie die Ärztinnen und Ärzte und die
− als Führerin/Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportge genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu
räts, soweit man nach deutschem Recht dafür eine Erlaub erteilen. Ansonsten können Sie die Auskünfte selbst einholen
nis benötigt. und uns zur Verfügung stellen.
− als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leis
− bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahr tungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei Invaliditäts
zeugs auszuüben sind. leistung bis zu 1 % der versicherten Summe. Bei Kosten für
kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Ret
3.3.5 Unfälle durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. tungseinsätze wird bis zu 1 % der jeweils versicherten Summe
Teilnehmerin/Teilnehmer ist jede/jeder Fahrerin/Fahrer, Bei übernommen.
fahrerin/Beifahrer oder Insassin/Insasse des Motorfahrzeugs. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörigen Übungs
fahrten, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwin 4.4 Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist
digkeiten ankommt. uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prü
fung der Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu
3.4 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden verschaffen, eine Obduktion – durch einer/einem von uns be
auftragten Ärztin/Arzt – durchführen zu lassen.
Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Ge
sundheitsschäden: 4.5 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
3.4.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Orga Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
nen und Gehirnblutungen, sofern kein Unfallereignis nach Zif ergeben sich aus Abschnitt I Ziffer 6.4.
fer 2 diese Gesundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu
mehr als 50 %) verursacht hat.
3.4.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen.
3.4.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am
Körper der versicherten Person, sofern kein Unfallereignis
nach Ziffer 2 diese Gesundheitsschäden überwiegend (das
heißt: zu mehr als 50 %) verursacht hat. Als Heilmaßnahmen
oder Eingriffe gelten auch strahlendiagnostische und strah
lentherapeutische Behandlungen.
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hatten. Mehrere Ereignisse gelten als ein Versicherungsfall,
Reise-Haftpflichtversicherung wenn sie auf dieselbe Ursache zurückzuführen sind.
Die Versicherungssumme beträgt 1.000.000,– EUR.
1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Haft
pflichtversicherung? 2.2 Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsach
Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2) erhalten Sie die nachfol
schäden
genden Leistungen nach Abzug der Selbstbeteiligung bis zur Der Ausschluss gemäß Ziffer 3.2.4 hat bei Mietsachschäden
Höhe der jeweils genannten Versicherungssummen. keine Gültigkeit.
Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie Schäden an gemiete
1.1 Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich be ten Unterkünften verursachen. Der Versicherungsschutz gilt
rechtigter Ansprüche auch für die Räume, die im Zusammenhang mit der Unterkunft
von Ihnen benutzt werden dürfen (z. B. Speiseräume oder Ge
Wir prüfen zunächst, ob ein Versicherungsfall vorliegt und Sie meinschaftsbäder).
aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz Schäden an beweglichen Gegenständen wie
verpflichtet sind. − Bildern, Mobiliar, Fernsehapparaten, Geschirr etc.,
− Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserberei
1.1.1 Ergibt die Prüfung, dass die Ansprüche gegen Sie unberech tungsanlagen,
tigt sind, wehren wir sie ab. Dazu gehören die Auseinander − Elektro- und Gasgeräten sowie
setzung mit Anspruchstellern und Rechtsanwälten sowie eine − Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Be
eventuelle gerichtliche Klärung. anspruchung
1.1.2 Steht Ihre Schadenersatzverpflichtung fest und liegt ein Ver sind nicht versichert.
sicherungsfall vor, bezahlen wir die berechtigten Ansprüche. Die Versicherungssumme (Deckungssumme) für Mietsach
schäden beträgt 10.000,– EUR. Vom ermittelten Schadenbe
Ein berechtigter Anspruch ergibt sich aufgrund trag wird eine Selbstbeteiligung von 20 %, mindestens 50,–
− eines von uns abgegebenen oder genehmigten Anerkennt EUR, abgezogen.
nisses,
− eines von uns geschlossenen oder genehmigten Verglei 2.3 Schäden im Haushalt der Gastfamilie
ches oder
− einer richterlichen Entscheidung. Abweichend von Ziffer 2.2 und Ziffer 3.2.7 gelten Haftpflicht
ansprüche gegen Sie wegen Schäden
1.2 Kosten eines Rechtsstreites − an beweglichen Gegenständen (z. B. Bildern, Mobiliar, Fern
sehapparaten, Geschirr, Teppichen),
Kommt es im Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit, werden − an Räumen im Haushalt der Gastfamilie, deren Benutzung
wir diesen in Ihrem Namen führen und die Kosten hierfür über im Zusammenhang mit der Beherbergung vorgesehen und
nehmen. Die Kosten werden nicht auf die Versicherungs gestattet ist,
summe (Deckungssumme) angerechnet. als versichert. Zum Haushalt der Gastfamilie gehören das
Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die − von der Gastfamilie bewohnte Haus oder die von der Gast
Versicherungssumme, tragen wir die Kosten nur im Verhältnis familie bewohnte Wohnung (Haupt-, Neben- und Urlaubs
der Versicherungssumme (Deckungssumme) zur Gesamthöhe wohnsitz),
der Ansprüche. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, uns − hierzu gehörenden Grundstück und der hierauf befindli
durch Zahlung der Versicherungssumme (Deckungssumme) chen Nebengebäude oder Nebenräume.
und unseres der Versicherungssumme (Deckungssumme) Die Gesamtleistung für alle Schäden an beweglichen Gegen
entsprechenden Anteils an den bis dahin entstandenen Kos ständen und Räumen der Gastfamilie innerhalb eines Versi
ten von weiteren Leistungen zu befreien. cherungsjahres oder eines ggf. vereinbarten kürzeren Versi
cherungszeitraumes ist auf das Doppelte der Versicherungs
1.3 Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten summe begrenzt.
Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von 12 Monaten, ge
Haben Sie für eine aus einem versicherten Schadenfall ge rechnet vom Versicherungsbeginn an, einschließlich aller Ver
schuldete Rente tragsverlängerungen.
− kraft Gesetzes Sicherheit zu leisten oder Die Versicherungssumme (Deckungssumme) für Schäden im
− ist Ihnen die Abwendung der Vollstreckung einer gerichtli Haushalt der Gastfamilie beträgt 10.000,– EUR. Vom ermittel
chen Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinter ten Schadenbetrag wird eine Selbstbeteiligung von 10 %, min
legung gestattet, destens 200,– EUR, abgezogen.
so verpflichten wir uns an Ihrer Stelle zur Sicherheitsleistung
oder Hinterlegung. 2.4 Schäden aus der Tätigkeit als Au-pair
2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Wenn Sie aufgrund eines schriftlichen Vertrages eine Tätig
keit als Au-pair ausüben, sind Sie versichert. Als versichert
Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für den Fall, dass gelten dabei nur Haftpflichtansprüche aufgrund von Tätigkei
Sie wegen eines der nachfolgend aufgeführten Schadenereig ten, die Sie aufgrund Ihres Ausbildungsstandes ausüben dür
nisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädi fen. Dieser Versicherungsschutz tritt aber nur dann ein, wenn
gung von Menschen (Personenschaden), die Beschädigung gegen Sie selbst Ansprüche erhoben werden und für Sie kein
oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) oder soweit ta anderweitiger Versicherungsschutz bzw. kein ausreichender
riflich vereinbart, einen Vermögensschaden zur Folge hatten, Versicherungsschutz besteht, z. B. im Rahmen einer Privat
für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmun haftpflichtversicherung der Gastfamilie.
gen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schaden Die Versicherungssumme beträgt 1.000.000,– EUR.
ersatz in Anspruch genommen werden.
3 Welche Einschränkungen des Versicherungs
2.1 Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens
schutzes sind zu beachten?
Ein Haftpflichtrisiko liegt vor, wenn Sie als Privatperson aus
Gefahren des täglichen Lebens aufgrund der am Schadenort 3.1 Nicht versicherte Haftpflichtrisiken
geltenden gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privat
rechtlichen Inhalts anderen zum Schadenersatz verpflichtet 3.1.1 Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümerin/Eigentü
sind. Versichert sind von Ihnen verursachte Ereignisse, die un mer, Besitzerin/Besitzer, Halterin/Halter oder Führerin/Führer
mittelbar den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädi eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die
gung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädi durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
gung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge
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3.1.2 Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümerin/Eigentü 3.3.4 Haben Sie an die/den Geschädigte/Geschädigten Rentenzah
mer, Halterin/Halter oder Hüterin/Hüter von Tieren sowie die lungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die
Haftpflicht bei der Ausübung der Jagd. Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonsti
ger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleiben
3.1.3 Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht aus der Vermietung, Ver den Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leis
leihung oder sonstigen Gebrauchsüberlassung von Sachen an tende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw.
Dritte. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstat
tet.
3.2 Nicht versicherte Haftpflichtansprüche
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende
3.2.1 Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in
Haftpflicht hinausgehen. der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gül
3.2.2 Ansprüche auf Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige festge tigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Bei der
setzte Bezüge, Verpflegung, ärztliche Behandlung im Falle der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Ren
Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche sowie Ansprüche aus tenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der
Tumultschadengesetzen. Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonsti
ger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme über
3.2.3 Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Ihrer Teilnahme an steigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Be
Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- und Ringkämp trag von der Versicherungssumme abgesetzt.
fen, Kampfsportarten jeglicher Art inklusive der Vorbereitun
gen (Training) hierzu. 3.3.5 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan
spruches durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an
3.2.4 Soweit nicht ausdrücklich unter Ziffer 2 mitversichert, Haft Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weige
pflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die Sie rung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleis
gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigen tung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
macht erlangt haben, oder die Gegenstand eines besonderen
Verwahrungsvertrages sind. 4 Was muss im Schadenfall beachtet werden (Ob
3.2.5 Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwir liegenheiten)?
kung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässern)
und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden. – Ergänzungen zu Abschnitt I Ziffer 6 –
3.2.6 Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, 4.1 Unverzügliche Schadenmeldung
die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehö
rige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und - Wird ein Schadenersatzanspruch gegen Sie geltend gemacht,
kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, melden Sie uns diesen Schadenfall bitte unverzüglich.
Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -
kinder sowie Personen, die durch ein familienähnliches, auf 4.2 Unverzügliche Meldung im Rechtsstreit
längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder
miteinander verbunden sind. Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl
oder ein Mahnbescheid erlassen, so müssen Sie dies uns un
3.2.7 Haftpflichtansprüche zwischen mehreren versicherten Perso verzüglich anzeigen, auch wenn Sie den versicherten Scha
nen desselben Versicherungsvertrages sowie, wenn nicht ge denfall selbst bereits angezeigt haben. Wird gegen Sie ein An
mäß Ziffer 2 ausdrücklich mitversichert, zwischen dem Versi spruch gerichtlich bzw. per Mahnbescheid geltend gemacht,
cherungsnehmer und den versicherten Personen eines Versi die Prozesskostenhilfe beantragt oder wird Ihnen gerichtlich
cherungsvertrages. der Streit verkündet, so müssen Sie dies ebenfalls unverzüg
3.2.8 Haftpflichtansprüche zwischen mehreren Personen, die ge lich anzeigen. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer
meinsam eine Reise gebucht haben und diese Reise zusam einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfah
men durchführen. rens.
3.2.9 Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die aus der Übertra
gung einer Krankheit entstehen. 4.3 Überlassung der Prozessführung
3.2.10 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Gebrauch von Kommt es zum Prozess über den Haftpflichtanspruch, so müs
Waffen aller Art. sen Sie uns die Prozessführung überlassen, der/dem von uns
bestellten oder bezeichneten Anwältin/Anwalt Vollmacht und
3.2.11 Soweit nicht ausdrücklich in der Leistungsübersicht aufge alle von diesem oder von uns für nötig erachteten Aufklärun
führt, Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Abhan gen geben. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von
denkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz haben Sie, ohne un
und Wertsachen. sere Weisungen abzuwarten, fristgemäß Widerspruch zu er
heben oder die erforderlichen Rechtsbehelfe zu ergreifen.
3.3 Begrenzung der Leistungen
3.3.1 Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall
4.4 Überlassung von Rechtsausübungen in Renten
auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies fällen
gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf meh
rere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Wenn Sie infolge veränderter Verhältnisse das Recht erlan
gen, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente
3.3.2 Die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle in zu fordern, so sind Sie verpflichtet, dieses Recht in Ihrem Na
nerhalb des versicherten Zeitraumes sind bei Vertragslaufzei men von uns ausüben zu lassen.
ten unter einem Jahr auf das Zweifache der vereinbarten Ver
sicherungssumme begrenzt. Bei Vertragslaufzeiten von über 4.5 Bevollmächtigung
einem Jahr leisten wir in jedem Versicherungsjahr für alle Ver
sicherungsfälle nicht mehr als das Doppelte der vereinbarten Wir gelten als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr
Versicherungssumme. des Anspruches zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in
Ihrem Namen abzugeben.
3.3.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre
tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der
im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten 4.6 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
ist, wenn diese auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursa Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
chen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, ergeben sich aus Abschnitt I Ziffer 6.4.
Zusammenhang beruhen.
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(3) 1Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach
Abschnitt III – Auszug aus dem Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versi
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) cherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. 2Hat der
Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.
§ 19 Anzeigepflicht
(1) 1Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragser § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
klärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer
des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit
ßen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform ge nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versi
fragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. 2Stellt der Versicherer nach cherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall ei
der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Ver ner grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer
tragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsneh berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens
mer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die
(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Ab Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt
satz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. der Versicherungsnehmer.
(3) 1Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung ver
der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch pflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein
grob fahrlässig verletzt hat. 2In diesem Fall hat der Versicherer das tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Fest
Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu stellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ur
kündigen. sächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Ob
liegenheit arglistig verletzt hat.
(4) 1Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger
Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Ab (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers
satz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versiche
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Be rungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit
dingungen, geschlossen hätte. 2Die anderen Bedingungen werden auf zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer
Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versiche durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hin
rungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufen gewiesen hat.
den Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
(5) 1Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur
§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie
zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung (1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt,
in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewie ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rück
sen hat. 2Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den tritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer
nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
kannte.
(2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versiche
(6) 1Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsän rungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung ver
derung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versi pflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung
cherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den
aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Mo Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
nats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese
einer Frist kündigen. 2Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen.
§ 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie
§ 20 Vertreter des Versicherungsnehmers
1
(1) 1Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versi
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers ge cherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform
schlossen, sind bei der Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 und des § 21 eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen
Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist muss. 2Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen
des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versiche Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die
rungsnehmers zu berücksichtigen. 2Der Versicherungsnehmer kann Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristab
sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahr lauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Be
lässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter träge jeweils getrennt anzugeben.
noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt. (2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versi
cherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zin
§ 21 Ausübung der Rechte des Versicherers sen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung ver
pflichtet.
(1) 1Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden (3) 1Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhal
Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. 2Die Frist tung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verlet Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. 2Die Kündigung kann
zung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht be mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie
gründet, Kenntnis erlangt. 3Der Versicherer hat bei der Ausübung sei mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu die
ner Rechte die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung sem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versiche
stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner rungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. 3Die Kün
Erklärung angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstri digung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb ei
chen ist. nes Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestim
(2) 1Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt des Versi mung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf
cherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.
sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen
Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versi § 86 Übergang von Ersatzansprüchen
cherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis
tungspflicht des Versicherers ursächlich ist. 2Hat der Versicherungs (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen
nehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der
zur Leistung verpflichtet. Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum
Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
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(2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur
Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der
geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen
Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist
der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infol
gedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer
grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be
rechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des
Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Be
weislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der
Versicherungsnehmer.
(3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen
eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemein
schaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht
werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur
sacht.
Schlichtungsstellen
Wir weisen Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur außergerichtli
chen Streitbeilegung hin.
Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher
schlichtungsstelle erfolgt aufgrund unserer freiwilligen Mitgliedschaft
beim Versicherungsombudsmann e.V.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
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Weitere Informationen finden Sie im Internet:
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