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Leistungsübersicht
Mit dieser Tabelle möchten wir Ihnen einen schnellen Überblick zu den tariflichen Leistungen geben. Den genauen Wortlaut der versicherten
Leistungen finden Sie unter den aufgeführten Ziffern im Abschnitt II in den Versicherungsbedingungen VB-RS 2024 (JRV-D).
Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)
Leistungshöhen
Versicherte Leistungen
1.1.1 Rücktrittskosten ✔
1.1.2 Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen ✔
Umbuchungskosten ✔
1.1.3 pro Person/Objekt
Umbuchungskosten ohne versichertes Ereignis bis 42 Tage vor Reiseantritt
30, EUR
1.1.4 Einzelzimmer-Zuschläge oder anteilige Kosten Doppelzimmer ✔
1.3 Mehrkosten der Nachreise bei Schiffsreisen 1.500, EUR
1.4 Bestpreis-Garantie bei Flug-Pauschalreisen ✔
Versicherte Ereignisse
2.1 Unerwartete schwere Erkrankung ✔
2.2 Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung ✔
2.3 Todesfall ✔
2.4 Schwerer Unfall ✔
2.5 Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft ✔
2.6 Gebrochene Prothesen ✔
2.7 Gelockerte implantierte Gelenke ✔
2.8 Impfunverträglichkeit ✔
2.9 Organ- oder Gewebespende ✔
2.10 Schaden am Eigentum ✔
2.11 Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung ✔
2.12 Adoption Kind oder Aufnahme Pflegekind ✔
2.13 Unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ✔
2.14 Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von mind. 15 Wochenstunden ✔
2.15 Unerwartete konjunkturbedingte Kurzarbeit ✔
2.16 Wechsel Arbeitgeber ✔
2.17 Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfung ✔
2.18 Nichtversetzung als Schüler oder Nichtzulassung zur Prüfung (Schul-, Klassenreise) ✔
2.19 Unerwarteter Beginn Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ✔
Versäumen eines versicherten Verkehrsmittels aufgrund
2.20 Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden ✔
eines Verkehrsunfalles während der Anreise
einer Panne des Kraftfahrzeuges
2.21 Krankheit, Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit Ihres Hundes oder Ihrer Katze ✔
2.22 Zugewiesener Pflegeheimplatz ✔
Ablehnung Visumserteilung ✔
VB-RS 2024 (JRV-D) 2024.08.23
2.23
Reiseabbruch-Versicherung (RAB)
Leistungshöhen
Versicherte Leistungen
1.1.1 Zusätzliche Rückreisekosten ✔
1.1.2 Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen ✔
1.1.3 Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung ✔
HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040 www.hmrv.de
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Reiseabbruch-Versicherung (RAB)
Leistungshöhen
1.1.4 Zusätzliche Unterkunftskosten ✔
Versicherte Ereignisse
2.1 Unerwartete schwere Erkrankung ✔
2.2 Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung ✔
2.3 Todesfall ✔
2.4 Schwerer Unfall ✔
2.5 Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft ✔
2.6 Gebrochene Prothesen ✔
2.7 Gelockerte implantierte Gelenke ✔
2.8 Impfunverträglichkeit ✔
2.9 Organ- oder Gewebespende ✔
2.10 Schaden am Eigentum ✔
2.11 Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung ✔
2.12 Adoption Kind oder Aufnahme Pflegekind ✔
Versäumen eines versicherten Verkehrsmittels aufgrund
2.13 Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden ✔
eines Verkehrsunfalles während der Anreise
einer Panne des Kraftfahrzeuges
2.14 Krankheit, Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit Ihres Hundes oder Ihrer Katze ✔
Extremwetter oder geologisches Ereignis (z. B. Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben,
2.15 Wirbelstürmen oder Feuer) ✔
Notfall-Versicherung (NFV)
Leistungshöhen
Versicherte Leistungen
2.1 Bei Krankheit/Unfall und Tod innerhalb Deutschlands
2.1.1 Krankenrücktransport 2.500, EUR
2.1.2 Überführungskosten ✔
2.1.3 Bestattungskosten ✔
2.2 Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten)
2.2.1 Erkrankung, Unfall, Tod ✔
2.2.2 Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung ✔
2.2.3 Entführung 10.000, EUR
2.3 Bei Strafverfolgung
2.3.1 Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) 3.000, EUR
2.3.2 Darlehen für Strafkaution 15.000, EUR
2.4 Verlust von Zahlungsmitteln (Darlehen) und Dokumenten
2.4.1
Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln ✔
Darlehen, wenn kein Kontakt mit der Hausbank innerhalb von 24 Stunden 500, EUR
2.4.2 Hilfe bei Verlust von Debit- und Kreditkarten ✔
2.4.3 Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten ✔
2.5 Umbuchungen/Verspätungen
2.5 Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen ✔
2.6 Reisen mit dem Rad
2.6.1 Fahrradpannen 75, EUR
2.6.2 Fahrraddiebstahl 250, EUR
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Notfall-Versicherung (NFV)
Leistungshöhen
2.7 Schutz für Ihr Zuhause
2.7
Organisation und zusätzliche Reisekosten ✔
Notreparaturen/Notersatzkäufe 500, EUR
2.8 Schutz für Ihr zurückgelassenes Fahrzeug
2.8 Erstattung Selbstbeteiligung Kaskoversicherung 500, EUR
2.9 Reiseruf
2.9 Organisation und Übernahme Kosten Reiseruf ✔
Reisegepäck-Versicherung (RGV)
Versicherungssumme
Ihre Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall: Einzelperson 2.000, EUR
Familie 4.000, EUR
Versicherte Ereignisse
3.1 Beschädigung von in Gewahrsam gegebenem Reisegepäck
3.2 Lieferfristüberschreitungen von Reisegepäck
3.3 Strafbare Handlungen Dritter, Transportmittelunfall oder Elementarereignissen
Entschädigungsgrenzen
Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen je Versicherungsfall begrenzt:
Bei Lieferfristüberschreitung ersetzen wir die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige
4.1 Ersatzkäufe, pro versicherte Person und aufgegebenes Reisegepäckstück 500, EUR
50 %
4.2 Wertsachen, Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate der Versicherungssumme
4.3 Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Musikinstrumente, je Gegenstand 250, EUR
50 %
4.4 Sonstige EDV-Geräte und elektronischen Unterhaltungsgeräten, jeweils mit Zubehör der Versicherungssumme
4.5 Handys, Smartphones und Tablet-PCs, jeweils mit Zubehör 750, EUR
4.6 Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, Fahrräder, jeweils mit Zubehör 50 %
der Versicherungssumme
50 %
4.7 Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör der Versicherungssumme
Versicherte Sachen:
Reisegepäck
Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, dazu gehören auch Laptops inklusive Zubehör, die Sie auf einer Reise mitnehmen,
sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitge-
führt werden, sind nicht versichert.
Sportgeräte
Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.
Wertsachen
Wertsachen im Sinne dieser Bestimmungen sind Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall.
Nicht versicherte Sachen:
Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Debit- und Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art,
Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Edelmetalle in Barren-, Erz- oder Münzenform, lose Edelsteine, Prothesen jeder
Art, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie motorbetriebene Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme,
jeweils mit Zubehör.
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Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung
VB-RS 2024 (JRV-D)
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, eventuellen gesonderten schriftlichen Vereinbarungen, diesen
Versicherungsbedingungen, sowie den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Wir sind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Sie sind unsere Vertragspartnerin oder unser Vertragspartner, die soge-
nannte Versicherungsnehmerin oder der sogenannte Versicherungsnehmer, wenn Sie den Versicherungsvertrag mit uns abschließen. Versicherte
Person sind sowohl Sie, wenn Sie sich selbst versichert haben, als auch andere Personen, die Sie (mit-)versichert haben. Diese bezeichnen wir
ebenfalls in diesen Versicherungsbedingungen r Sie als Versicherungsnehmerin oder Versi-
cherungsnehmer und für Sie als versicherte Person.
Ihre Versicherungsbedingungen bestehen aus 4 Abschnitten.
Im Abschnitt I finden Sie insbesondere Erläuterungen zum versicherten Personenkreis, zu den Abschlussfristen und zur Prämienzahlung.
Im Abschnitt II befinden sich die Leistungsumfänge der Versicherungen.
Im Abschnitt III befindet sich ein Auszug aus dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Im Abschnitt IV finden Sie Erläuterungen zur Reise-Rücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung.
Inhalt
Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen .................................................................................................................................................................................................................................. 6
1 Der Versicherungsschutz .......................................................................................................................................................................................................................................................... 6
1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz? ............................................................................................................................................................................................................... 6
1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ........................................................................................................................................................................................................... 6
1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? ............................................................................................................................................................................................................... 6
1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz? .......................................................................................................................................................................................... 6
2 Der Versicherungsvertrag ........................................................................................................................................................................................................................................................ 6
2.1 Bis wann schließen Sie den Vertrag ab? .............................................................................................................................................................................................................. 6
2.2 Wann endet der Versicherungsvertrag? .............................................................................................................................................................................................................. 6
2.3 Wann zahlen wir die Entschädigung? ................................................................................................................................................................................................................... 6
2.4 Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag? ....................................................................................................................................................................................... 6
2.5 Wann verjähren Ihre Ansprüche? ............................................................................................................................................................................................................................ 6
2.6 Welches Gericht ist zuständig? ................................................................................................................................................................................................................................. 7
2.7 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? .................................................................................................................................................................... 7
3 Hinweise zur Zahlung der Versicherungsprämie ........................................................................................................................................................................................................ 7
3.1 Zahlung der ersten Prämie .......................................................................................................................................................................................................................................... 7
3.2 Zahlung der Folgeprämien .......................................................................................................................................................................................................................................... 7
3.3 Prämienhöhe ....................................................................................................................................................................................................................................................................... 7
3.4 Prämieneinzug ................................................................................................................................................................................................................................................................... 7
4 Einschränkungen des Versicherungsschutzes .............................................................................................................................................................................................................. 7
5 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall ....................................................................................................................................................................................................................... 7
5.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden? .................................................................................................................................................................................................... 7
5.2 Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadenfall? .................................................................................................................................. 7
5.3 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen (Verletzung von Obliegenheiten)? .............................................................................................................. 7
Abschnitt II Leistungsbeschreibung ........................................................................................................................................................................................................................................8
RRV Reise-Rücktrittsversicherung ...........................................................................................................................................................................................................................................8
1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz ..............................................................................................................................................................................................................8
1.1 Welche Leistungen sind versichert? ......................................................................................................................................................................................................................8
1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen? ..........................................................................................................................................................................................................................8
1.3 Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn Sie eine Schiffsreise buchen? ...............................................................................................................................8
1.4 Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn Sie eine Flug-Pauschalreise buchen (Bestpreis-Garantie für Pauschalreisen)? ......................8
1.5 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an? ...................................................................................................................................................................................................................8
2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ...............................................................................................................................................................................................................................8
3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? ................................................................................................................................................... 9
3.1 Verschlechterung von bestehenden Erkrankungen...................................................................................................................................................................................... 9
3.2 Psychische Reaktionen .................................................................................................................................................................................................................................................. 9
3.3 Krieg und sonstige Ereignisse ................................................................................................................................................................................................................................... 9
4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Obliegenheiten)? ............................................................................................................................................................................10
4.1 Unverzügliche Stornierung .......................................................................................................................................................................................................................................10
4.2 Nachweise zur Schadenhöhe ...................................................................................................................................................................................................................................10
4.3 Nachweise für versicherte Ereignisse .................................................................................................................................................................................................................10
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4.4 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ...........................................................................................................................................................................................10
RAB Reiseabbruch-Versicherung ............................................................................................................................................................................................................................................10
1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz ............................................................................................................................................................................................................10
1.1 Welche Leistungen sind versichert? ....................................................................................................................................................................................................................10
1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen? ........................................................................................................................................................................................................................10
1.3 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an? .................................................................................................................................................................................................................10
2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? .............................................................................................................................................................................................................................10
3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? .................................................................................................................................................. 11
3.1 Verschlechterung von bestehenden Erkrankungen..................................................................................................................................................................................... 11
3.2 Psychische Reaktionen ................................................................................................................................................................................................................................................. 11
3.3 Krieg und sonstige Ereignisse .................................................................................................................................................................................................................................. 11
4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Obliegenheiten)? ............................................................................................................................................................................. 11
4.1 Nachweise zur Schadenhöhe .................................................................................................................................................................................................................................... 11
4.2 Nachweise für versicherte Ereignisse .................................................................................................................................................................................................................. 11
4.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ............................................................................................................................................................................................ 11
NFV Notfall-Versicherung ............................................................................................................................................................................................................................................................ 11
1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz ............................................................................................................................................................................................................. 11
2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ............................................................................................................................................................................................................................. 12
2.1 Bei Krankheit/Unfall und Tod innerhalb Deutschlands ............................................................................................................................................................................. 12
2.2 Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise ............................................................................................................................................................................................... 12
2.3 Bei Strafverfolgung ....................................................................................................................................................................................................................................................... 12
2.4 Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten .................................................................................................................................................................................... 12
2.5 Bei Umbuchungen/Verspätungen......................................................................................................................................................................................................................... 12
2.6 Bei Reisen mit dem Fahrrad...................................................................................................................................................................................................................................... 12
2.7 Schutz für Ihr Zuhause ................................................................................................................................................................................................................................................ 13
2.8 Schutz für Ihr zurückgelassenes Fahrzeug ...................................................................................................................................................................................................... 13
2.9 Reiseruf ................................................................................................................................................................................................................................................................................ 13
3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? ................................................................................................................................................. 13
4 Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten (Obliegenheiten)? ............................................................................................................................................................... 13
4.1 Kontaktieren unseres weltweiten Notfall-Service ........................................................................................................................................................................................ 13
4.2 Rückzahlungserklärung bei Darlehen ................................................................................................................................................................................................................. 13
4.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ........................................................................................................................................................................................... 13
RGV Reisegepäck-Versicherung .............................................................................................................................................................................................................................................. 13
1 Welche Sachen versichert Ihre Reisegepäck-Versicherung? .............................................................................................................................................................................. 13
2 Welche Leistungen umfasst Ihre Reisegepäck-Versicherung? .......................................................................................................................................................................... 13
3 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? .............................................................................................................................................................................................................................14
4 Welche Entschädigungsgrenzen sind zu beachten? ...............................................................................................................................................................................................14
5 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? .................................................................................................................................................14
5.1 Nicht versicherte Sachen und Ereignisse ..........................................................................................................................................................................................................14
5.2 Einschränkung des Versicherungsschutzes bei grober Fahrlässigkeit ............................................................................................................................................14
5.3 Einschränkung des Versicherungsschutzes in Kraft- und Wassersportfahrzeugen und beim Camping durch strafbare Handlungen Dritter
..................................................................................................................................................................................................................................................................................................14
6 Was muss im Schadenfall beachtet werden (Obliegenheiten)? ........................................................................................................................................................................14
6.1 Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen Dritte....................................................................................................................................................................................14
6.2 Polizeiliche Meldung .....................................................................................................................................................................................................................................................14
6.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ........................................................................................................................................................................................... 15
Abschnitt III Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)................................................................................................................................................................... 15
§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit ............................................................................................................................................................................................................. 15
§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie ......................................................................................................................................................................................................................................... 15
§ 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie ..................................................................................................................................................................................................................................... 15
§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen ..................................................................................................................................................................................................................................... 15
Abschnitt IV Erläuterungen zur Reise-Rücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung...................................................................................................... 15
Schlichtungsstellen.............................................................................................................................................................................................................................................................................. 16
Die Abschnitte I und III gelten für alle Versicherungssparten. Die einzelnen Versicherungen im Abschnitt II gelten nur, sofern sie im Versicherungs-
schein dokumentiert sind. Der Abschnitt IV gilt für die Reise-Rücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung.
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2 Der Versicherungsvertrag
Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
2.1 Bis wann schließen Sie den Vertrag ab?
1 Der Versicherungsschutz 2.1.1 Sie können den Versicherungsvertrag jederzeit abschließen.
Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt für die Dauer eines
1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz? Jahres (Versicherungsjahr). Der Vertrag verlängert sich je-
weils um 1 weiteres Versicherungsjahr, wenn weder Sie noch
1.1.1 Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich ge- wir 1 Monat vor Ablauf kündigen.
nannten Personen.
2.1.2 Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche
1.1.2 Eine Familien-Versicherung gilt für Kündigungsrecht bleiben unberührt.
− maximal 2 Erwachsene und
− maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag.
Es ist nicht notwendig, dass die Personen 2.2 Wann endet der Versicherungsvertrag?
− miteinander verwandt sind oder Der Versicherungsvertrag endet
− einen gemeinsamen Wohnsitz haben. − mit Ihrem Tod oder
1.1.3 Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bun- − wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschland wegziehen.
desrepublik Deutschland. Der Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeit-
punkt beendet, an dem wir Kenntnis darüber erlangen.
1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Die versicherten Personen können innerhalb von 2 Monaten
nach dem Tod bzw. dem Wegzug der Versicherungsnehmerin
Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie oder des Versicherungsnehmers den Versicherungsvertrag
und unter Benennung der zukünftigen Versicherungsnehmerin
1.2.1 in der Reise-Rücktrittsversicherung mit der Reisebuchung. oder des zukünftigen Versicherungsnehmers fortsetzen.
Für bereits vor Vertragsschluss gebuchte Reisen besteht Ver-
sicherungsschutz nur, wenn 2.3 Wann zahlen wir die Entschädigung?
− die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ab-
geschlossen wurde oder 2.3.1 Wir zahlen innerhalb von 2 Wochen. Voraussetzung ist,
− spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgte. − dass unsere Pflicht, zu leisten, dem Grunde und der Höhe
nach festgestellt ist und
1.2.2 in der Reiseabbruch-Versicherung, sobald Sie das gebuchte − dass uns die notwendigen Nachweise diese gehen in un-
und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten. ser Eigentum über vorliegen.
1.2.3 in den übrigen Versicherungen nach Antritt der Reise. Die Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange wir Ihren Anspruch
Reise gilt als angetreten, sobald Sie Ihre Wohnung verlassen durch Ihr Verschulden nicht prüfen können.
haben. 2.3.2 Wir rechnen Ihre Kosten in ausländischer Währung zum Kurs
1.2.4 Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorüberge- des Tages in EUR um, an dem wir die Belege erhalten. Es gilt
hende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres gebucht der amtliche Devisenkurs, außer Sie haben die Devisen zur Be-
oder angetreten werden. zahlung der Rechnungen zu einem ungünstigeren Kurs ge-
kauft. Wir können folgende Kosten von Ihrer Leistung abzie-
Wird der Vertrag erst nach Reiseantritt abgeschlossen, be- hen:
steht Versicherungsschutz nur für darauf zeitlich folgende − Kosten für die Überweisung von Leistungen ins Ausland
Reisen. oder
− für besondere Überweisungsformen, die Sie beauftragt ha-
1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? ben.
1.3.1 In der Reise-Rücktrittsversicherung endet Ihr Versicherungs- 2.3.3 Möglicherweise haben Sie den Versicherungsschutz für Rei-
schutz sen auch bei anderen Versicherern. Das kann z. B. die gesetz-
− sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel liche Krankenversicherung oder ein anderer privater Versiche-
oder Objekt betreten oder rer sein. Haben Sie deshalb Ansprüche bei anderen Versiche-
− mit Eintritt des Versicherungsfalles bzw. der Reisestornie- rern, sind diese vorrangig.
rung. Ihnen stehen insgesamt nicht mehr als die tatsächlich entstan-
1.3.2 In den übrigen Versicherungen endet Ihr Versicherungsschutz denen Kosten zu. Wenn Sie einen Anspruch auf Leistung bei
− mit Beendigung der Reise, mehreren Versicherern haben, können Sie wählen, welchem
− spätestens nach den ersten 56 Tagen der Reise. Versicherer Sie den Schaden melden.
Endet das Versicherungsjahr während der Reise, besteht der Wenn Sie den Schaden zuerst bei uns melden, werden wir
Versicherungsschutz nur fort, sofern der Vertrag nicht gekün- Ihnen die Kosten erstatten, die in diesem Tarif versichert sind.
digt ist. Danach werden wir mit den anderen Versicherern klären, ob
und wie sie sich an den Kosten beteiligen. Wir verzichten auf
1.3.3 Dauert Ihre Reise länger als ursprünglich geplant? eine Kostenteilung mit einer privaten Krankenversicherung,
− Wenn Sie dies nicht verschuldet haben und wenn Ihnen hierdurch Nachteile entstehen, z. B. Verlust der
− die ursprüngliche Reisedauer 56 Tage nicht überschritten Beitragsrückerstattung.
hätte, Weitere Informationen darüber lesen Sie unter Ziffer 5.2.3.
verlängern wir Ihren Versicherungsschutz bis zur Beendigung
Ihrer Reise. 2.4 Welches Recht gilt für den Versicherungsver-
1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz? trag?
1.4.1 Als Reise definieren wir die vorübergehende Abwesenheit von In Ergänzung dieser Bestimmungen gelten das Versiche-
Ihrem ständigen Wohnsitz. rungsvertragsgesetz (VVG) sowie deutsches Recht.
Hinweis zum Datenschutz: Wir speichern Ihre personenbezo-
1.4.2 Der Versicherungsschutz gilt weltweit für alle Reisen mit min- genen Daten zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen
destens zum Datenschutz und Ihrer diesbezüglichen Rechte finden Sie
− 1 Übernachtung und unter: www.hmrv.de/datenschutz/information oder fordern
− einer Entfernung zu Ihrem ständigen Wohnsitz von mindes- Sie diese gern bei uns an.
tens 50 km Luftlinie.
2.5 Wann verjähren Ihre Ansprüche?
Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren in 3
Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in
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dem die Leistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch von 3.3.5 Wenn sich die Höhe der Prämie ändert, können Sie innerhalb
Ihnen angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeit- von 2 Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt des Inkraft-
punkt unterbrochen, zu dem unsere Entscheidung Ihnen zu- tretens der Änderung kündigen.
geht.
3.4 Prämieneinzug
2.6 Welches Gericht ist zuständig?
Ist Prämieneinzug von einem Konto vereinbart, erfolgt dieser
Sie können eine Klage gegen uns bei dem zuständigen Gericht unverzüglich nach Mandatserteilung. Die Zahlung gilt als
des Bezirks einreichen, in dem rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen
− wir unseren Sitz haben oder werden kann und Sie einer Einziehung nicht widersprechen.
− Sie Ihren Wohnsitz haben oder Konnte die Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen
− Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen werden, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn Sie diese unver-
Wohnsitz haben. züglich nach unserer Aufforderung vornehmen.
2.7 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an 4 Einschränkungen des Versicherungsschutzes
uns richten? 4.1 Wir leisten nicht, wenn Sie
Willenserklärungen und Anzeigen uns gegenüber bedürfen − arglistig über Umstände zu täuschen versuchen, die für den
der Textform (Brief, Fax, E-Mail, elektronischer Datenträger Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind.
etc.). Die Vertragssprache ist Deutsch. − den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
4.2 Es besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun-
3 Hinweise zur Zahlung der Versicherungsprämie gen Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine
auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-,
3.1 Zahlung der ersten Prämie Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäi-
schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen-
3.1.1 Die erste Prämie ist sofort fällig, nachdem Sie den Versiche- stehen.
rungsschein und die Prämienrechnung bekommen haben.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio-
3.1.2 Zahlen Sie die erste Prämie zu einem späteren Zeitpunkt, be- nen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, so-
ginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das weit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union
gilt allerdings nur, wenn Sie für die Nichtzahlung verantwort- (z. B. Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder
lich sind und wenn wir Sie in Textform gesondert, z. B. im Ver- der Bundesrepublik Deutschland (z. B. § 7 Außenwirtschafts-
sicherungsschein, auf diese Folge hingewiesen haben. verordnung (AWV)) entgegenstehen.
3.1.3 Wenn Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig zahlen, können wir Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen des
vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt Versicherungsschutzes der einzelnen Versicherungen im Ab-
ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass schnitt II.
Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
3.2 Zahlung der Folgeprämien 5 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall
3.2.1 Die Folgeprämie gilt jeweils für 1 Versicherungsjahr. Sie ist je- 5.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden?
weils zu Beginn des Versicherungsjahres fällig.
Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service.
3.2.2 Zahlen Sie die Folgeprämien nicht rechtzeitig, können wir Sie Diesen erreichen Sie zu jeder Zeit und weltweit. Schadenmel-
schriftlich zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von dungen senden Sie bitte formlos an:
mindestens 2 Wochen setzen. Haben Sie am Ende der Zah- HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung,
lungsfrist noch nicht gezahlt, besteht ab diesem Zeitpunkt bis Postfach, 20352 Hamburg,
zur Zahlung kein Versicherungsschutz und wir können den E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de.
Vertrag kündigen. Das gilt nur, wenn wir Sie zusammen mit Für die Reise-Rücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung
der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen haben. können Sie auch unser Online-Formular
3.2.3 Kündigen wir und zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Er- https://www.hmrv.de/schaden-online nutzen.
halt der Kündigung den angemahnten Betrag, besteht der
Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Kündi- 5.2 Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten)
gungszeitpunkt und der Zahlung eingetreten sind, besteht je- haben Sie im Schadenfall?
doch kein Versicherungsschutz.
5.2.1 Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie
3.3 Prämienhöhe alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte.
3.3.1 Die Prämienhöhe für Einzelpersonen oder Familien sehen Sie 5.2.2 Alle Auskünfte zum Schadenfall müssen Sie wahrheitsgemäß
in der Prämienübersicht. Sie ist in Beitragsstufen eingeteilt. und vollständig machen. Sie müssen uns jede Auskunft ertei-
Sie richtet sich nach len, die wir brauchen, um feststellen zu können,
− dem Alter der versicherten Person und − ob ein Versicherungsfall vorliegt und
− dem versicherten Reisepreis. − ob und in welchem Umfang wir leisten.
3.3.2 Falls Sie nicht mehr als Familie im oben beschriebenen Sinne 5.2.3 Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der ge-
gelten, stellen wir Ihren Vertrag auf den aktuellen Tarif für setzlichen Regelung im § 86 VVG bis zur Höhe der geleisteten
Einzelpersonen um. Dies erfolgt zum nächsten Zahlungster- Zahlung auf uns über. Wir beachten, dass Ihnen daraus kein
min Die Umstellung erfolgt auf die Beitragsstufe, die der Nachteil entsteht. Sie sind, falls erforderlich, verpflichtet, bei
Hälfte Ihres bisher versicherten Reisepreises am nächsten ist. der Durchsetzung des Ersatzanspruches mitzuwirken.
Dazu erhalten Sie keine separate Mitteilung.
Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Obliegenheiten zu den
3.3.3 Versicherte Kinder stellen wir am Ende des Versicherungsjah- einzelnen Versicherungen im Abschnitt II.
res, in dem sie ihren 26. Geburtstag hatten, auf den aktuellen
Tarif für Einzelpersonen um. Die Umstellung erfolgt auf die 1.
Beitragsstufe für Versicherungen für Einzelpersonen mindes- 5.3 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen
tens jedoch mit einem zu versichernden Reisepreis von (Verletzung von Obliegenheiten)?
1.000, EUR. Dazu erhalten Sie keine separate Mitteilung.
Wenn Sie eine der oben genannten Pflichten oder die Oblie-
3.3.4 Werden Sie 65 Jahre alt, stellen wir ab der nächsten Zahlung genheiten der einzelnen Versicherungen im Abschnitt II ver-
der Prämie die Beitragsstufe auf die Beitragsstufe ab 65 Jahre letzen, sind wir ganz oder teilweise leistungsfrei. Hierbei
um. Dazu erhalten Sie keine separate Mitteilung.
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beachten wir die Regelung des § 28 Absatz 2 4 VVG. Diese Die Entschädigung ist auf die Höhe der Stornokosten be-
finden Sie im Abschnitt III. grenzt, die bei einem kompletten Rücktritt anfallen.
1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen?
Abschnitt II Leistungsbeschreibung
Als Risikopersonen bezeichnen wir:
(abhängig vom gewählten Versicherungsumfang) 1.2.1 Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben
sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Per-
sonen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam
RRV Reise-Rücktrittsversicherung eine Reise buchen.
1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz 1.2.2 Ihre Angehörigen und die Angehörigen
− Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder
Soweit nachstehend nicht andere Summen genannt sind, ist − Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners oder
die Entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme − Ihrer Lebensgefährtin oder Ihres Lebensgefährten.
begrenzt. Für einzeln reisende versicherte Personen im Fami- 1.2.3 Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjähri-
lientarif beträgt die Versicherungssumme 50 % der im Versi- gen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.
cherungsschein vereinbarten Versicherungssumme.
1.2.4 Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart.
1.1 Welche Leistungen sind versichert? Als Angehörige zählen:
Im Versicherungsfall sind die nachstehenden Leistungen ver- − Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Le-
sichert. benspartner, Lebensgefährtin oder Lebensgefährte
− Großeltern und Enkel
1.1.1 Rücktrittskosten − Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern
− Geschwister
Wenn Sie die Reise nicht antreten, leisten wir − Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
− die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten und − Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegersohn, Schwie-
− Vermittlungsentgelte, soweit Ihnen diese bereits bei der gertochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete
Buchung berechnet wurden. Großeltern oder angeheiratete Enkel
− Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten
1.1.2 Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen − Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
a) Treten Sie die Reise verspätet an?
− Wir ersetzen Ihnen die Hinreise-Mehrkosten entspre- 1.3 Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn
chend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. Sie eine Schiffsreise buchen?
− Ist entgegen der gebuchten Reise eine Anreise mit einem
anderen Verkehrsmittel notwendig, ersetzen wir die kos- Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff, weil sich ein öffentliches
tengünstigsten Hinreise-Mehrkosten. Verkehrsmittel um mehr als 2 Stunden verspätet hat? Wir er-
statten Ihnen die nachweislich entstandenen Mehrkosten der
b) Sie nehmen wegen einer verspäteten Anreise gebuchte und Nachreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und
versicherte Reiseleistungen nicht wahr? Wir ersetzen Ihnen Qualität. Wir zahlen bis zur Höhe der geschuldeten Stornokos-
die Kosten dieser Reiseleistungen. Lassen sich die Beträge ten, die bei einem unverzüglichen Rücktritt der Reise anfallen.
der einzelnen Reiseleistungen nicht objektiv nachweisen Die Entschädigung ist auf 1.500, EUR je Person begrenzt.
(z. B. bei Pauschalreisen), erstatten wir die nicht genutzten
Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer. Die Entschädi- 1.4 Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn
gung wird in diesem Fall wie folgt berechnet:
Sie eine Flug-Pauschalreise buchen (Bestpreis-
Garantie für Pauschalreisen)?
Haben Sie binnen 7 Kalendertagen nach Ihrer Reisebuchung
ein verbindliches preisgünstigeres Angebot für die bereits ge-
buchte und versicherte Flug-Pauschalreise von einem ande-
ren Anbieter (Vermittler/Leistungsträger) aus Deutschland
erhalten?
Wir erstatten Ihnen auf Antrag nach Ihrer Reiserückkehr die
An- und Abreisetage gelten als volle Reisetage. Preisdifferenz zwischen Ihrem Reisepreis und dem verbindli-
Die Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen chen Konkurrenzangebot, maximal 20 % des versicherten Rei-
erstatten wir Ihnen bis zur Höhe der Rücktrittskosten, die bei sepreises, sofern
einer Stornierung der Reise anfallen. − Fluggesellschaft und Buchungsklasse,
− Personenzahl,
1.1.3 Umbuchungskosten − Reiseziel,
− Reisetermin und Anzahl der Übernachtungen,
Nehmen Sie eine Umbuchung Ihrer Reise vor, ersetzen wir − Zimmerkategorie,
Ihnen die entstehenden Umbuchungskosten. Diese ersetzen − Unterkunft und Verpflegungsart
wir bis zur Höhe der Rücktrittskosten, die bei einer Stornie- beim Konkurrenzangebot identisch sind.
rung der Reise anfallen.
Buchen Sie die Reise ohne ein versichertes Ereignis bis 42 Unrechtmäßig gewährte Rabatte dürfen in dem Konkurrenz-
Tage vor Reiseantritt um? Wir erstatten Ihnen die Kosten der angebot nicht enthalten sein. Für Reisen, die weniger als 42
Umbuchung bis zu einem Betrag von 30, EUR pro Person Tage vor Reisebeginn gebucht werden, besteht kein Versiche-
oder Objekt. rungsschutz.
1.1.4 Einzelzimmer-Zuschläge 1.5 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an?
Sie haben zusammen mit einer Risikoperson ein Doppelzim- Falls wir mit Ihnen im Versicherungsschein nicht etwas ande-
mer gebucht und diese storniert die Reise aus einem versi- res vereinbart haben, fällt keine Selbstbeteiligung an.
cherten Grund? Wir ersetzen Ihnen dann
− den Zuschlag für ein Einzelzimmer und weitere Umbu-
chungsgebühren oder 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
− die anteiligen Kosten der ausgefallenen Person für das Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi-
Doppelzimmer. cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das versi-
cherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und
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− Sie treten deshalb die Reise nicht an. − einer Verspätung eines innerdeutschen öffentlichen Ver-
− Sie treten deshalb die Reise nicht rechtzeitig an. kehrsmittels um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall.
− Sie buchen deshalb die Reise um. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Be-
förderung von Personen zugelassenen Luft-, Land- oder
Ein versichertes Ereignis liegt vor Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gel-
2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. ten
− Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten oder
2.2 bei einer unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden Rundflügen verkehren,
Erkrankung. − Mietwagen,
− Taxis,
Hinweis: Beachten Sie bitte zu Ziffer 2.1 und 2.2 − Kreuzfahrtschiffe.
− die Einschränkungen unter Ziffer 3.1 und − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie
− unsere Erläuterungen im Abschnitt IV. als Fahrerin oder Fahrer oder Fahrzeuginsassin oder Fahr-
zeuginsasse beteiligt sind.
2.3 bei Tod. − einer Panne des Kraftfahrzeuges, das Sie während Ihrer An-
2.4 bei einer schweren Unfallverletzung. reise nutzen.
2.5 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Eine Panne ist gegeben, wenn das Kraftfahrzeug aufgrund
Schwangerschaft. einer nicht verschuldeten technischen Störung nicht mehr
fahrtüchtig ist.
2.6 bei gebrochenen Prothesen.
2.21 wenn der zur Reise angemeldete Hund oder die zur Reise an-
2.7 bei gelockerten implantierten Gelenken. gemeldete Katze
2.8 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- − unerwartet und schwer erkrankt.
nen. − eine schwere Unfallverletzung erleidet.
− eine Impfung nicht verträgt.
2.9 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen − stirbt.
des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.
2.22 wenn ein Pflegeheimplatz für eine unbefristete Dauer zuge-
2.10 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500, EUR wiesen wurde und das Datum des Einzugs während der Reise-
am Eigentum infolge von zeit stattfinden muss.
− Feuer,
− Leitungswasserschäden, 2.23 wenn eine Visumserteilung durch die zuständige Vertretung
− Elementarereignissen oder (Botschaft/Konsulat) Ihres Reiseziellandes unerwartet abge-
− strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl). lehnt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass der Visumantrag
− durch eine Visaagentur beantragt wurde oder
2.11 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn − nachweislich zwingend online beantragt werden musste
das zuständige Gericht Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur und
Verschiebung der Ladung akzeptiert. − keine Form- oder Fristfehler vorlagen.
2.12 bei der Adoption eines minderjährigen Kindes oder der Auf-
nahme eines Pflegekindes, sofern der Vollzug der Adoption 3 Welche Einschränkungen des Versicherungs-
oder der Aufnahmezeitpunkt des Pflegekindes in die Reisezeit schutzes sind zu beachten?
fällt.
2.13 bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Ar- 3.1 Verschlechterung von bestehenden Erkrankun-
beitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. gen
2.14 bei einer unerwarteten Aufnahme eines sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von min- Wir leisten nicht bei Verschlechterung von bestehenden Er-
destens 15 Wochenstunden. Versichert ist auch die Tätigkeit krankungen, die in den letzten 6 Monaten
mit Mehraufwandsentschädigung (1-EUR-Job). − vor Versicherungsabschluss behandelt wurden, sofern Sie
die Versicherung nach oder mit der Reisebuchung abge-
2.15 bei unerwarteter konjunkturbedingter Kurzarbeit, die zu einer schlossen haben oder
Reduzierung Ihrer Arbeitszeit von mindestens 1 ½ Monaten − vor Reisebuchung behandelt wurden, sofern Sie die Versi-
führt (z. B. bei 3 Monaten um 50 % bzw. bei 6 Monaten um cherung vor der Reisebuchung abgeschlossen haben.
25 % ).
Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medi-
2.16 beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt, wenn zinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand fest-
− die Reisezeit in die Probezeit fällt oder zustellen, sofern diese Untersuchungen
− die Reisezeit in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen − nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt wer-
Tätigkeit fällt und den und
− die Reisebuchung vor der Kenntnis des Wechsels erfolgte. − nicht der Behandlung der Erkrankung dienen.
2.17 bei einer Prüfung, die Sie
− an einer Schule, 3.2 Psychische Reaktionen
− an einer Universität, Wir leisten nicht bei Krankheiten, die den Umständen nach als
− an einer Fachhochschule, eine psychische Reaktion auf folgende Ereignisse aufgetreten
− an einem College sind:
nicht bestehen und wiederholen müssen. Dies gilt, wenn die − Terroranschläge,
Wiederholung − Flugzeug- oder Busunglücke,
− in die versicherte Reisezeit fällt oder − Befürchtung von inneren Unruhen,
− bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt. − Kriegsereignisse,
2.18 bei Ihrer Nichtversetzung als Schülerin oder Schüler oder Ihre − Elementarereignisse,
Nichtzulassung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder − Krankheiten oder Seuchen.
Klassenreise handelt.
2.19 bei einem unerwarteten Beginn
3.3 Krieg und sonstige Ereignisse
− Ihres Bundesfreiwilligendienstes, Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfall verursacht ist
− Ihres freiwilligen sozialen Jahres, durch:
− Ihres freiwilligen ökologischen Jahres. − Krieg,
Dies gilt, wenn die Kosten des Rücktritts nicht von einem Kos- − Bürgerkrieg,
tenträger übernommen werden. − kriegsähnliche Ereignisse,
2.20 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen aufgrund − innere Unruhen,
− Streik,
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[Seite 10]
− Kernenergie, b) Lassen sich die Beträge der einzelnen Reiseleistungen nicht
− Beschlagnahmung, objektiv nachweisen (z. B. Pauschalreisen), erstatten wir die
− Entziehung von hoher Hand, nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reise-
− sonstige Eingriffe von hoher Hand, dauer. Die Entschädigung wird in diesem Fall wie folgt be-
− aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf- rechnet:
fentlichen Ansammlung oder Kundgebung.
4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Oblie-
genheiten)?
4.1 Unverzügliche Stornierung
Ist ein versichertes Ereignis eingetreten? Um die Kosten ge-
ring zu halten, müssen Sie Ihre Reise unverzüglich bei der Bu- An- und Abreisetage gelten als volle Reisetage.
chungsstelle stornieren. Haben Sie ausschließlich Fahrt- oder Flugtickets für Hin- und
oder Rückreise versichert, besteht für die nicht in Anspruch
4.2 Nachweise zur Schadenhöhe genommenen Reiseleistungen kein Versicherungsschutz.
Alle Belege zur Schadenhöhe (z. B. die Stornokostenrech- 1.1.3 Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
nung) müssen Sie uns im Original einreichen.
Unterbrechen Sie eine Rundreise oder Kreuzfahrt? Wir erset-
4.3 Nachweise für versicherte Ereignisse zen die notwendigen Beförderungskosten vom Ort Ihrer Un-
terbrechung bis zur Reisegruppe. Die Kosten ersetzen wir nur
Um den Eintritt eines versicherten Ereignisses im versicherten bis zur Höhe der Kosten, die bei einem vorzeitigen Abbruch
Zeitraum nachzuweisen, schicken Sie uns bitte alle Belege, die der Reise anfallen.
hierfür geeignet sind, im Original zu.
Für Ereignisse, die ein ärztliches Attest als Nachweis erfor- 1.1.4 Zusätzliche Unterkunftskosten
dern, muss dieses
− den Eintritt des versicherten Ereignisses vor der Stornie- Kehren Sie von der Reise verspätet zurück? Wir erstatten Ihre
rung, verspäteten Anreise oder Umbuchung bestätigen und zusätzlichen Kosten für die Unterkunft, sofern die Unterkunft
− die Diagnose und Behandlungsdaten beinhalten. in der gebuchten Reiseleistung enthalten ist.
Halten wir es für notwendig, müssen Sie
− der oder dem Behandelnden von der Schweigepflicht ent- 1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen?
binden.
− sich durch einer oder einem von uns beauftragten Ärztin Als Risikopersonen bezeichnen wir:
oder Arzt untersuchen lassen. 1.2.1 Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben
sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Per-
4.4 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten sonen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam
eine Reise buchen.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, ergeben sich die
Rechtsfolgen aus Abschnitt I Ziffer 5.3. 1.2.2 Ihre Angehörigen und die Angehörigen
− Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder
− Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners oder
RAB Reiseabbruch-Versicherung − Ihrer Lebensgefährtin oder Ihres Lebensgefährten.
1.2.3 Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjähri-
1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz gen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.
Ist nachstehend nichts anderes geregelt, ist die Entschädi- 1.2.4 Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart.
gungshöhe auf die vereinbarte Versicherungssumme und Als Angehörige zählen:
Qualität der versicherten Reise begrenzt. Für einzeln reisende − Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Le-
versicherte Personen im Familientarif beträgt die Versiche- benspartner, Lebensgefährtin oder Lebensgefährte
rungssumme 50 % der im Versicherungsschein vereinbarten − Großeltern und Enkel
Versicherungssumme. − Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern
− Geschwister
1.1 Welche Leistungen sind versichert? − Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
− Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegersohn, Schwie-
Im Versicherungsfall sind die nachstehenden Leistungen ver- gertochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete
sichert. Großeltern oder angeheiratete Enkel
1.1.1 Zusätzliche Rückreisekosten − Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten
− Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Brechen Sie die Reise ab oder kehren Sie von der Reise ver-
spätet zurück? Wir erstatten Ihnen dann die nachweislich ent- 1.3 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an?
standenen zusätzlichen Rückreisekosten.
Versichert sind auch die hierdurch direkt verursachten sonsti- Falls wir mit Ihnen im Versicherungsschein nicht etwas ande-
gen höheren Kosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung). res vereinbart haben, fällt keine Selbstbeteiligung an.
Ist entgegen der gebuchten Reise die Rückreise mit einem
Flugzeug notwendig? Wir ersetzen dann die Kosten für einen 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Platz in der einfachsten Beförderungsklasse.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi-
1.1.2 Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das versi-
cherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und
Die nachfolgenden Entschädigungsleistungen sind auf die − Sie setzen deshalb Ihre Reise nicht planmäßig fort oder
vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. − Sie beenden deshalb Ihre Reise nicht planmäßig.
a) Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der ver- Ein versichertes Ereignis liegt vor
sicherten Reise, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen,
erstatten wir den Reisepreis. Bei Abbruch in der 2. Hälfte 2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung.
der Reise (spätestens ab dem 9. Reisetag) oder bei einer 2.2 bei einer unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden
Unterbrechung der Reise entschädigen wir die nicht in An- Erkrankung.
spruch genommenen Reiseleistungen.
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Hinweis: Beachten Sie bitte zu Ziffer 2.1 und 2.2 − nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt wer-
− die Einschränkungen unter Ziffer 3.1 und den und
− unsere Erläuterungen im Abschnitt IV. − nicht der Behandlung der Erkrankung dienen.
2.3 bei Tod. 3.2 Psychische Reaktionen
2.4 bei einer schweren Unfallverletzung. Wir leisten nicht bei Krankheiten, die den Umständen nach als
2.5 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der eine psychische Reaktion auf folgende Ereignisse aufgetreten
Schwangerschaft. sind:
− Terroranschläge,
2.6 bei gebrochenen Prothesen. − Flugzeug- oder Busunglücke,
− Befürchtung von inneren Unruhen,
2.7 bei gelockerten implantierten Gelenken. − Kriegsereignisse,
2.8 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- − Elementarereignisse,
nen. − Krankheiten oder Seuchen.
2.9 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen
des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen. 3.3 Krieg und sonstige Ereignisse
2.10 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500, EUR Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfall verursacht ist
am Eigentum infolge von durch:
− Feuer oder − Krieg,
− Leitungswasserschäden oder − Bürgerkrieg,
− Elementarereignissen oder − kriegsähnliche Ereignisse,
− strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl). − innere Unruhen,
− Streik,
2.11 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn − Kernenergie,
das zuständige Gericht Ihre Abwesenheit nicht als Grund zur − Beschlagnahmung,
Verschiebung der Ladung akzeptiert. − Entziehung von hoher Hand,
2.12 bei der Adoption eines minderjährigen Kindes oder die Auf- − sonstige Eingriffe von hoher Hand,
nahme eines Pflegekindes, sofern der Vollzug der Adoption − aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf-
oder der Aufnahmezeitpunkt des Pflegekindes in die Reisezeit fentlichen Ansammlung oder Kundgebung.
fällt.
4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Oblie-
2.13 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen aufgrund
− einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um genheiten)?
mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Ver-
kehrsmittel sind alle für die öffentliche Beförderung von 4.1 Nachweise zur Schadenhöhe
Personen zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahr-
zeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Alle Belege zur Schadenhöhe (z. B. die Buchungsbestätigun-
− Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten oder gen oder Nachweise für Mehrkosten) müssen Sie uns im Ori-
Rundflügen verkehren, ginal einreichen.
− Mietwagen,
− Taxis, 4.2 Nachweise für versicherte Ereignisse
− Kreuzfahrtschiffe.
− eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie Um den Eintritt eines versicherten Ereignisses im versicherten
als Fahrerin oder Fahrer oder Fahrzeuginsassin oder Fahr- Zeitraum nachzuweisen, schicken Sie uns bitte alle Belege, die
zeuginsasse beteiligt sind. hierfür geeignet sind im Original zu.
− einer Panne des Kraftfahrzeuges, das Sie während Ihrer An- Für Ereignisse, die ein ärztliches Attest als Nachweis erfor-
reise nutzen. dern, benötigen wir ein Attest, welches
− die Diagnose sowie
Eine Panne ist gegeben, wenn das Kraftfahrzeug aufgrund − die Behandlungsdaten beinhaltet und
einer nicht verschuldeten technischen Störung nicht mehr − am Aufenthaltsort ausgestellt wurde.
fahrtüchtig ist. Halten wir es für notwendig, müssen Sie
− der oder dem Behandelnden von der Schweigepflicht ent-
2.14 wenn der mitreisende Hund oder die mitreisende Katze binden.
− unerwartet und schwer erkrankt oder − sich durch einer oder einem von uns beauftragten Ärztin
− eine schwere Unfallverletzung erleidet oder oder Arzt untersuchen lassen.
− eine Impfung nicht verträgt.
− stirbt.
4.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
2.15 bei folgenden großräumigen Extremwetter oder geologischen
Ereignissen am Urlaubsort: Lawinen, Erdrutsche, Über- Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, ergeben sich die
schwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürmen oder Feuer. Rechtsfolgen aus Abschnitt I Ziffer 5.3.
3 Welche Einschränkungen des Versicherungs- NFV Notfall-Versicherung
schutzes sind zu beachten?
1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz
3.1 Verschlechterung von bestehenden Erkrankun-
gen Wir leisten, wenn ein unter Ziffer 2 aufgeführter Versiche-
rungsfall vorliegt. Eine Darlehensleistung ist binnen 1 Monats
Wir leisten nicht bei Verschlechterung von bestehenden Er- nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzu-
krankungen, die in den letzten 6 Monaten zahlen. Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist die
− vor Versicherungsabschluss behandelt wurden, sofern Sie Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises oder des Reise-
die Versicherung nach oder mit der Reisebuchung abge- passes bei unserem Notruf-Service.
schlossen haben oder
− vor Reisebuchung behandelt wurden, sofern Sie die Versi-
cherung vor der Reisebuchung abgeschlossen haben.
Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medi-
zinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand fest-
zustellen, sofern diese Untersuchungen
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2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medi-
zinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand fest-
zustellen, sofern diese Untersuchungen
2.1 Bei Krankheit/Unfall und Tod innerhalb − nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt wer-
Deutschlands den und
− nicht der Behandlung der Erkrankung dienen.
2.1.1 Krankenrücktransport
2.2.3 Ihre Entführung oder die Entführung Ihrer Reisebegleiter. Die
Werden Sie mindestens 5 Tage stationär behandelt, Darlehensgewährung ist bei Entführung auf 10.000, EUR je
− organisieren wir auf Ihren Wunsch den Krankentransport versicherte Person begrenzt.
vom Ort der stationären Behandlung in das Ihrem Wohnort
nächstgelegene geeignete Krankenhaus. 2.3 Bei Strafverfolgung
− erstatten wir die gegenüber der ursprünglich geplanten
Rückreise entstehenden Mehrkosten bis zu einem Betrag Für die nachfolgend aufgeführten Kosten gewähren wir ein
von 2.500, EUR. Darlehen.
Die Leistungen gelten nur bei nachgewiesener Transportfä-
higkeit. 2.3.1 Haft und Haftandrohung
2.1.2 Überführungskosten Werden Sie verhaftet oder mit Haft bedroht,
− sind wir bei der Beschaffung einer Anwältin oder eines An-
Wir organisieren die Überführung der verstorbenen Person an walts sowie einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers
den ständigen Wohnsitz und übernehmen die Kosten hierfür. behilflich.
− strecken wir bis zu einem Betrag von 3.000, EUR als Dar-
2.1.3 Bestattungskosten lehen für die in diesem Zusammenhang anfallenden Ge-
richts-, Anwalts- und Dolmetschkosten vor.
Wir übernehmen die Kosten für eine Bestattung am Aufent-
haltsort bis zu der Höhe der Kosten, die bei einer Überführung 2.3.2 Darlehen für Strafkaution
entstanden wären.
Wir gewähren ein Darlehen bis zu einem Betrag von 15.000,
2.2 Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise EUR für die von Behörden von Ihnen eventuell verlangte Straf-
kaution.
Wenn nach Beginn des Versicherungsschutzes ein versicher-
tes Ereignis bei Ihnen oder bei einer Risikoperson eintritt und 2.4 Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumen-
die gebuchte Reise von Ihnen nicht planmäßig beendet wer-
den kann, ten
− organisieren wir die Rückreise.
− gewähren wir ein Darlehen für die Mehrkosten, die im Ver- 2.4.1 Verlust von Reisezahlungsmitteln
gleich zu den Kosten für die ursprünglich geplante Rück- Geraten Sie durch den Verlust Ihrer Reisezahlungsmittel auf-
reise entstehen. grund
Risikopersonen sind: − von Diebstahl oder
− von Raub oder
a) Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht ha- − von sonstigem Abhandenkommen
ben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als in eine finanzielle Notlage, stellen wir über unseren Notruf-
6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien ge- Service den Kontakt zur Ihrer Hausbank her.
meinsam eine Reise buchen. − Sofern erforderlich, helfen wir bei der Übermittlung eines
b) Ihre Angehörigen und die Angehörigen von der Hausbank Ihnen zur Verfügung gestellten Betra-
− Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder ges.
− Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners oder − Ist das Kontaktieren der Hausbank binnen 24 Stunden nicht
− Ihrer Lebensgefährtin oder Ihres Lebensgefährten. möglich, stellen wir Ihnen über unseren Notruf-Service ein
Darlehen bis zu einem Betrag von 500, EUR zur Verfü-
c) Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minder- gung.
jährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen be-
treuen. 2.4.2 Verlust von Debit- und Kreditkarten
Als Angehörige zählen: Bei Verlust von Debit- und Kreditkarten helfen wir Ihnen bei
− Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Le- der Sperrung der Karten. Wir haften jedoch nicht für den ord-
benspartner, Lebensgefährtin oder Lebensgefährte nungsgemäßen Vollzug der Sperrung und die trotz Sperrung
− Großeltern und Enkel entstehenden Vermögensschäden.
− Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern
− Geschwister 2.4.3 Verlust von Reisedokumenten
− Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
Bei Verlust von Reisedokumenten helfen wir bei der Ersatzbe-
− Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegersohn, schaffung.
Schwiegertochter, Schwägerin, Schwager sowie angehei-
ratete Großeltern oder angeheiratete Enkel
− Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nich- 2.5 Bei Umbuchungen/Verspätungen
ten Geraten Sie in Schwierigkeiten,
− Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft le- − weil Sie ein gebuchtes Verkehrsmittel versäumen oder
ben. − weil es zu Verspätungen oder Ausfällen gebuchter Ver-
Versicherte Ereignisse sind: kehrsmittel kommt,
so helfen wir bei der Umbuchung. Umbuchungskosten und er-
2.2.1 Tod, schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere höhte Reisekosten tragen Sie. Wir informieren Dritte auf Ihren
Erkrankung. Wunsch über Änderungen des geplanten Reiseverlaufes.
2.2.2 Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkran-
kung. Dies gilt nur, wenn die Erkrankung in den letzten 6 Mo- 2.6 Bei Reisen mit dem Fahrrad
naten
− vor Versicherungsabschluss behandelt wurde, sofern Sie 2.6.1 Fahrradpannen
die Versicherung nach oder mit der Reisebuchung abge-
schlossen haben oder Kann wegen einer Panne des auf der Reise benutzten Fahrra-
− vor Reisebuchung behandelt wurde, sofern Sie die Versi- des oder wegen eines Unfalls mit dem auf der Reise benutzten
cherung vor der Reisebuchung abgeschlossen haben. Fahrrad die Fahrt nicht fortgesetzt werden,
− übernehmen wir die Reparaturkosten bis zu einem Betrag
von 75, EUR, damit eine Weiterfahrt möglich wird oder
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− sofern eine Reparatur am Schadensort nicht möglich ist, er- unverzüglich erfolgen. Die Telefonnummer finden Sie unter
statten wir alternativ die Mehrkosten für die Fahrt zum Aus-
gangspunkt oder zum Zielort der Tagesetappe bis zu gen oder auf der Internetseite https://www.hmrv.de/notfall.
75, EUR je versicherten Schadenfall.
Nicht versichert sind Reifenpannen. 4.2 Rückzahlungserklärung bei Darlehen
2.6.2 Fahrraddiebstahlschutz Erhalten Sie eine Darlehensleistung, müssen Sie uns eine
Rückzahlungserklärung des Darlehens unterschrieben einrei-
Kann wegen eines Diebstahls des auf der Reise benutzten chen.
Fahrrades die Fahrt nicht planmäßig fortgesetzt werden,
übernehmen wir die Mehrkosten
− für die Rückfahrt zum Heimatort oder 4.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
− zum Ausgangsort oder Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
− zum Zielort der Tagesetappe ergeben sich aus Abschnitt I Ziffer 5.3.
bis zu einem Betrag von 250, EUR je versicherten Schaden-
fall.
RGV Reisegepäck-Versicherung
2.7 Schutz für Ihr Zuhause
Wir organisieren Ihre Rückreise zum Wohnort und Ihre Reise 1 Welche Sachen versichert Ihre Reisegepäck-Ver-
zurück an den Urlaubsort und übernehmen die zusätzlichen sicherung?
Reisekosten, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines erheblichen
Schadens (mindestens 2.500, EUR) an Ihrem Eigentum am 1.1 Versichert sind Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie
Heimatort infolge von auf Ihre Reise mitnehmen sowie Geschenke und Reiseanden-
− Feuer oder ken, die Sie während der Reise erwerben. Gegenstände, die
− Wasserrohrbruch oder üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden,
− Elementarereignissen oder sind nicht versichert.
− strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl) 1.2 Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind
abbrechen oder unterbrechen müssen. Bei der Erstattung der nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemä-
Kosten wird auf die Art und Qualität der ursprünglich gebuch- ßen Gebrauch befinden.
ten Reise abgestellt. Sind Notreparaturen erforderlich oder
werden Notersatzkäufe für Ihr Eigentum am Heimatort not- 1.3 Wertsachen, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte, elektronische
wendig, erhalten Sie von uns gegen Rechnungsvorlage und Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive Zube-
gegen Vorlage der Nachweise für die Ersatznotwendigkeit ei- hör sind nur versichert, solange sie
nen Betrag bis zu 500, EUR. − bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder
− in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitge-
2.8 Schutz für Ihr zurückgelassenes Fahrzeug führt werden oder
− sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines
Bei einem erheblichen Schaden (mindestens 2.500, EUR) an Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden oder
Ihrem privat genutzten PKW, der während Ihrer Urlaubsreise − der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben
an Ihrem Wohnort zurückbleibt oder zur Weiterreise mit an- sind oder
deren Verkehrsmitteln am Abreisetag in einem Parkhaus (z. B. − sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicher-
am Flughafen) für die Dauer der Reise geparkt wird, erstatten ten Wohnwagen oder Wohnmobil oder in einem fest um-
wir Ihnen den von Ihrer Kfz-Vollkasko- oder Kfz-Teilkaskover- schlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahr-
sicherung berechneten Selbstbeteiligung bis zu einem Betrag zeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz be-
von 500, EUR. finden.
2.9 Reiseruf Als Wertsachen zählen Pelze, Schmucksachen und Gegen-
stände aus Edelmetall.
Wenn Sie während der Reise nicht erreicht werden können, or-
ganisieren wir einen Reiseruf (z. B. über den Rundfunk) und Haben Sie Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall
übernehmen hierfür die Kosten. nicht im persönlichen Gewahrsam, sind diese nur versichert,
solange sie in einem verschlossenen Behältnis unterge-
bracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Weg-
3 Welche Einschränkungen des Versicherungs- nahme des Behältnisses selbst bietet.
schutzes sind zu beachten?
Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfall durch 2 Welche Leistungen umfasst Ihre Reisegepäck-
− Krieg oder Versicherung?
− Bürgerkrieg oder
− kriegsähnliche Ereignisse oder Im Versicherungsfall ersetzen wir bis zur Versicherungs-
− innere Unruhen oder summe für
− Streik oder
2.1 zerstörte oder abhandengekommene Sachen ihren Versiche-
− Kernenergie oder rungswert zur Zeit des Schadeneintritts. Als Versicherungs-
− Beschlagnahmung oder wert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue
− Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand oder Sachen gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort der ver-
− aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf- sicherten Person anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand
fentlichen Ansammlung oder Kundgebung der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.)
verursacht wird. entsprechenden Betrages (Zeitwert).
4 Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten 2.2 beschädigte, reparaturfähige Sachen die notwendigen Repa-
raturkosten und gegebenenfalls eine bleibende Wertminde-
(Obliegenheiten)? rung, höchstens jedoch den Versicherungswert.
4.1 Kontaktieren unseres weltweiten 2.3 Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert.
Notfall-Service 2.4 die Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen,
Kraftfahrzeugpapieren und sonstigen Ausweispapieren die
Voraussetzung für die Leistungen der Notfall-Versicherung amtlichen Gebühren.
ist, dass Sie sich oder dass sich eine von Ihnen beauftragte
Person bei Eintritt des versicherten Schadenfalls telefonisch
oder in sonstiger Weise an unseren weltweiten Notfall-Service
wenden bzw. wendet. Diese Kontaktaufnahme muss
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Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Versicherungs- Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör.
summe für Versicherungen von Einzelpersonen 2.000, EUR Versichert sind aber Elektrofahrräder und E-Scooter.
und bei einer Familienversicherung 4.000, EUR je Versi- 5.1.4 Schäden, die zum Buchungszeitpunkt der Reise oder bei Ab-
cherungsfall. Für einzeln reisende Familienversicherte be- schluss des Versicherungsvertrages vorhersehbar waren.
trägt die Versicherungssumme 2.000,-EUR je Versiche-
rungsfall. 5.1.5 Schäden, die durch
− Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse,
− kriegsähnliche Ereignisse,
3 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? − innere Unruhen,
− Streik,
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihr Reisegepäck von ei- − Kernenergie,
nem versicherten Ereignis betroffen wird. Ein versichertes Er- − Beschlagnahmung,
eignis liegt vor, wenn − Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand,
3.1 aufgegebenes Reisegepäck − Elementarereignisse, sofern nicht ausdrücklich versichert
− abhandenkommt, sowie
− zerstört oder beschädigt wird, − aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf-
während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunterneh- fentlichen Ansammlung oder Kundgebung
mens, Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewah- verursacht sind.
rung befindet.
3.2 aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am sel- 5.2 Einschränkung des Versicherungsschutzes bei
ben Tag wie Sie erreicht (Lieferfristüberschreitung). grober Fahrlässigkeit
3.3 während der übrigen Reisezeit Reisegepäck abhandenkommt, Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind
zerstört oder beschädigt wird durch wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Ver-
− strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, Ein- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
bruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und vorsätz-
liche Sachbeschädigung. 5.3 Einschränkung des Versicherungsschutzes in
− einen Transportmittelunfall (z. B. Verkehrsunfälle).
− Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Kraft- und Wassersportfahrzeugen und beim
Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen. Camping durch strafbare Handlungen Dritter
4 Welche Entschädigungsgrenzen sind zu beach- 5.3.1 Es besteht Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck
− in Kraftfahrzeugen,
ten? − Anhängern und
− Wassersportfahrzeugen.
Sofern nicht anders vereinbart, erstatten wir je Versicherungs- Voraussetzung ist, dass sich das Reisegepäck nicht einsehbar
fall bei in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicher-
4.1 Lieferfristüberschreitung die nachgewiesenen Aufwendungen ten Innen- bzw. Kofferraum (bei Wassersportfahrzeugen Ka-
für notwendige Ersatzkäufe von Reisegepäck bis zu 500, jüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbunde-
EUR pro versicherte Person und aufgegebenes Reisegepäck- nen Gepäckboxen befindet.
stück. 5.3.2 Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während
4.2 Schäden an Wertsachen und Foto- und Filmapparaten bis zu des Zeltens oder Campings besteht nur auf offiziellen (von Be-
50 % der Versicherungssumme. hörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichte-
ten) Campingplätzen.
4.3 Schäden an Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräten, Musikin-
strumenten, jeweils mit Zubehör, bis 250, EUR je Gegenstand. 5.3.3 Werden die Sachen unbeaufsichtigt zurückgelassen, so be-
steht Versicherungsschutz nur tagsüber zwischen 6.00 und
4.4 Schäden an EDV-Geräten und elektronischen Unterhaltungs- 22.00 Uhr und wenn das Fahrzeug, der Anhänger oder das
geräten (soweit nicht in Ziffer 4.5 genannt), jeweils mit Zube- Zelt abgeschlossen ist. Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr besteht
hör, bis zu 50 % der Versicherungssumme. Versicherungsschutz in einem unbeaufsichtigten Kraftfahr-
4.5 Schäden an Handys, Smartphones oder Tablet-PCs, jeweils zeug während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als
mit Zubehör, bis zu 750, EUR. 2 Stunden. Als Beaufsichtigung gilt nur Ihre ständige Anwe-
senheit oder die ständige Anwesenheit einer von Ihnen beauf-
4.6 Schäden an Golf- und Tauchausrüstungsgegenständen sowie tragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt.
Fahrrädern (dazu gehören auch Elektrofahrräder und E-Scoo-
ter), jeweils mit Zubehör, bis zu 50 % der Versicherungs- 6 Was muss im Schadenfall beachtet werden (Ob-
summe.
liegenheiten)?
4.7 Schäden an Wellenbrettern und Segelsurfgeräten, jeweils mit
Zubehör, bis zu 50 % der Versicherungssumme.
6.1 Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen
5 Welche Einschränkungen des Versicherungs- Dritte
schutzes sind zu beachten? Schäden an in Gewahrsam gegebenem Gepäck sowie Schäden
durch nicht fristgerechte Auslieferung
5.1 Nicht versicherte Sachen und Ereignisse − müssen Sie unverzüglich der Aufgabestelle anzeigen und
− Sie müssen sich dies schriftlich bestätigen lassen.
Nicht versichert sind Uns ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen. Bei äußer-
5.1.1 Schäden durch Verlieren, Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen lich nicht erkennbaren Schäden müssen Sie das jeweilige Un-
von Gegenständen. ternehmen nach der Entdeckung unverzüglich unter Einhal-
tung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens innerhalb
5.1.2 Schäden, die durch die natürliche oder mangelhafte Beschaf- von 7 Tagen, auffordern, den Schaden zu besichtigen und zu
fenheit der versicherten Sachen, Abnutzung oder Verschleiß bescheinigen.
verursacht werden.
5.1.3 Bargeld, Schecks, Debit- und Kreditkarten, Telefonkarten, 6.2 Polizeiliche Meldung
Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Schäden durch strafbare Handlungen Dritter und Brandschä-
Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, den müssen Sie
Edelmetalle in Barren-, Erz- oder Münzenform, lose Edelsteine, − unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen
Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör und
sowie motorbetriebene Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge,
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− Sie müssen der Polizeidienststelle ein vollständiges Ver- diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versi-
zeichnis aller vom Schadenfall betroffenen Sachen einrei- cherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die
chen und Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer inner-
− sich dies schriftlich bestätigen lassen. halb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Frist-
Das der Polizei einzureichende Verzeichnis der vom Schaden- bestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach
fall betroffenen Gegenstände muss als Einzelaufstellung ge- Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.
fertigt werden und auch Angaben über den jeweiligen An-
schaffungszeitpunkt sowie den Anschaffungspreis der einzel- § 86 Übergang von Ersatzansprüchen
nen Gegenstände enthalten. Das vollständige Polizeiprotokoll
muss uns eingereicht werden. (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen
Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der
6.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum
Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
ergeben sich aus Abschnitt I Ziffer 5.3. (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur
Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der
geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen
Abschnitt III Auszug aus dem Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infol-
gedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer
grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be-
§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit rechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des
(2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Be-
vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit weislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der
nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versi- Versicherungsnehmer.
cherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall ei- (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen
ner grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemein-
berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens schaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht
des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur-
Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt sacht.
der Versicherungsnehmer.
(3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung ver-
pflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein- Abschnitt IV Erläuterungen zur
tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Fest- Reise-Rücktrittsversicherung und Reiseab-
stellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ur-
sächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Ob- bruch-Versicherung
liegenheit arglistig verletzt hat.
(4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers Wir möchten, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb er-
nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versiche- läutern wir die Be unerwartete schwere Erkrankung un-
rungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit erwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer benennen Beispiele hierfür.
durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hin- Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung
gewiesen hat.
§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie krankungen.
(1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, Fall 1:
ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rück- Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Versicherungsab-
tritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer schluss gilt als unerwartet. Haben Sie die Reise nach Versicherungs-
hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. abschluss gebucht, gilt jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung
nach Reisebuchung als unerwartet.
(2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versiche-
rungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung ver- Fall 2:
pflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn
nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Er-
Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder krankung keine Behandlung durchgeführt worden ist. Haben Sie die
durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Reise nach Versicherungsabschluss gebucht, ist das erneute Auftre-
Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. ten einer Erkrankung versichert, wenn in den letzten 2 Wochen vor
Reisebuchung für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt
§ 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie worden ist.
(1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versi- Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschließend):
cherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform − Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Rei-
eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen seuntauglichkeit attestiert.
muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen − Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so
Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und
Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristab- Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung
lauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Be- nicht wahrnehmen kann.
träge jeweils getrennt anzugeben. − Wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoper-
son ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich.
(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versi-
cherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zin- -
sen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung ver- Rücktrittsversicherung (nicht abschließend):
pflichtet. − Kurz vor Reiseantritt erleidet die versicherte Person erstmals ei-
nen Herzinfarkt.
(3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhal- − Bei der Mutter der versicherten Person wird kurz vor Reiseantritt
tung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkran-
Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann kung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person
mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie angewiesen.
mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu
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eine online-Plattform bereitgestellt, die Sie über folgenden Link errei-
abbruch (nicht abschließend): chen: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
− Während der Reise erleidet die versicherte Person erstmals ei-
nen Herzinfarkt.
− Bei der Mutter der versicherten Person wird eine Lungenentzün-
dung während der Reise der versicherten Person diagnostiziert.
Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die
versicherte Person angewiesen.
Bitte beachten Sie, dass diese Beispiele nicht abschließend sind.
Ebenfalls versichert ist die Behandlung aufgrund einer unerwarte-
ten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung. Ausgeschlos-
sen ist jedoch die Verschlechterung von bestehenden Erkrankungen,
die in den letzten 6 Monaten
− vor Versicherungsabschluss behandelt wurden, sofern Sie die
Versicherung nach oder mit der Reisebuchung abgeschlossen
haben oder
− vor Reisebuchung behandelt wurden, sofern Sie die Reise nach
Versicherungsabschluss gebucht haben.
Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medizini-
sche Untersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen, so-
fern diese Untersuchungen
− nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt werden
und
− nicht der Behandlung der Erkrankung dienen.
-Rücktrittsversicherung (nicht ab-
schließend):
3 Monate nach Versicherungsabschluss buchen Sie eine Reise. Sie
leiden an einer Allergie. 6 Monaten vor Reisebuchung ist für die Al-
lergie keine Behandlung durchgeführt worden. Vor Reiseantritt
kommt es zu einer starken allergischen Reaktion. Die behandelnde
Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt wegen der Heftigkeit der al-
lergischen Reaktion die Reiseuntauglichkeit fest.
Verschlechterung einer bestehen-
den in der Reiseabbruch- und Notfall-Versicherung
(nicht abschließend):
3 Monate nach Versicherungsabschluss buchen Sie eine Reise. Sie
leiden an einer Allergie. In den letzten 6 Monaten vor Reisebuchung
ist für die Allergie keine Behandlung durchgeführt worden. Während
der Reise kommt es zu einer starken allergischen Reaktion. Die be-
handelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt empfiehlt wegen der
Heftigkeit der allergischen Reaktion die vorzeitige Rückreise.
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Beispiel, bei dem keine
3 Monate nach Versicherungsabschluss buchen Sie eine Reise. Sie
leiden unter einer Erkrankung, bei der Schübe ein charakteristisches
Merkmal des Verlaufs sind (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn). In
den letzten 6 Monaten vor Reisebuchung wurde eine Behandlung für
die bestehende Erkrankung durchgeführt. Daher wird für die Ver-
schlechterung dieser Erkrankung nicht geleistet.
Schlichtungsstellen
Wir weisen Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur außergerichtli-
chen Streitbeilegung hin.
Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-
schlichtungsstelle erfolgt aufgrund unserer freiwilligen Mitgliedschaft
beim Versicherungsombudsmann e.V.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: Beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Weitere Informationen finden Sie im Internet:
www.versicherungsombudsmann.de.
Wir weisen Sie an dieser Stelle auch auf die Möglichkeit zur außerge-
richtlichen Online-Streitbeilegung hin. Die EU-Kommission hat hierfür
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