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Volltext aufklappen: Bedingungen für die Risikolebensversicherungen Kompakt und Premium
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Gültig ab 01.01.2025
Versicherungsbedingungen § 16 Unter welchen Voraussetzungen kann die
Risikolebensversicherung Premium ohne erneute
für die Risikolebensversicherungen Gesundheitsprüfung verlängert werden?
Premium und Kompakt § 17 Unter welchen Voraussetzungen kann Ihre
Risikolebensversicherung Premium in eine
Rentenversicherung umgetauscht werden?
Sehr geehrte Kundin, VII. Vorzeitige Beendigung
sehr geehrter Kunde,
§ 18 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Die
nachfolgenden Bedingungen informieren Sie über die Regelun-
VIII. Ihre Obliegenheiten
gen, die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns gel-
§ 19 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das
ten.
Versicherungsverhältnis beziehen?
§ 20 Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie zu
Die in den Bedingungen aufgeführten Rechte und Pflichten be-
berücksichtigen?
treffen vorrangig den Versicherungsnehmer.
§ 21 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
welche Folgen hat ihre Verletzung?
Ihre
§ 22 Welche besonderen Regeln gelten bei Vereinbarung
Württembergische Lebensversicherung AG
einer Versicherung als Nichtraucher?
IX. Ausschlüsse
Inhaltsverzeichnis § 23 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
ausgeschlossen?
A Begriffsbestimmungen zu Ihrer § 24 Was gilt bei Selbsttötung?
Versicherung
X. Sonstiges
B Versicherungsbedingungen
§ 25 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
I. Leistungsbeschreibung und § 26 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
nicht zufrieden sind?
Versicherungsschutz § 27 Wo ist der Gerichtsstand?
§ 28 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
§1 Welche Leistungen erbringen wir?
§2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
C Abkürzungen für Gesetze und
II. Überschussbeteiligung Verordnungen
§3 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?
§4 Wie können Sie Ihren Versicherungsschutz bei Senkung
des Todesfallbonus erhalten?
A Begriffsbestimmungen zu Ihrer Versiche-
III. Leistungsauszahlung rung
§5 Was ist zu beachten, wenn Leistungen beantragt Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleich-
werden? tern, möchten wir Ihnen vorab einige Begriffe erläutern.
§6 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
§7 Wer erhält die Versicherungsleistung? Annahmerichtlinien
§8 Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen? In unseren Annahmerichtlinien legen wir fest, wie wir Risiken prü-
fen und welche Risiken wir versichern. Beispielsweise wird gere-
IV. Beitragszahlung gelt, welche beruflichen Tätigkeiten wir versichern und welche Er-
krankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zu-
§9 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? dem enthalten unsere Annahmerichtlinien Vorgaben zur maxima-
§ 10 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig len Höhe der Leistungen oder zu den versicherbaren Endaltern
zahlen? sowie Leistungsdauern.
§ 11 Welche Möglichkeiten haben Sie bei
Zahlungsschwierigkeiten?
§ 12 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen? Bewertungsreserven
Bewertungsreserven tragen dazu bei, Schwankungen an den Ka-
V. Kosten pitalmärkten auszugleichen. Sie entstehen, wenn der Marktwert
einer Kapitalanlage über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt.
§ 13 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? Haben wir beispielsweise eine Immobilie zum Preis von
§ 14 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? 1.000.000 EUR gekauft, so wird die Immobilie mit diesem Wert in
der Bilanz ausgewiesen. Beträgt der Wert der Immobilie zum Bi-
VI. Gestaltungsmöglichkeiten lanzstichtag 1.200.000 EUR, so entstehen hieraus Bewertungs-
reserven in Höhe von 200.000 EUR. An unseren Bewertungsre-
§ 15 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die serven beteiligen wir Sie. Nähere Informationen finden Sie in § 3.
Nachversicherungsoption?
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Bezugsberechtigter B Versicherungsbedingungen
Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Versi-
cherungsleistung erhalten soll. Diese Person hat dann ein Be-
zugsrecht und wird als Bezugsberechtigter bezeichnet. Nähere I. Leistungsbeschreibung und Versicherungs-
Informationen hierzu finden Sie in § 7. schutz
Rechnungsgrundlagen
Rechnungsgrundlagen sind vorsichtige Annahmen, die wir für die §1 Welche Leistungen erbringen wir?
Kalkulation und die Bildung von Reserven benötigen. Insbeson-
dere dienen sie dazu, Beiträge und Leistungen zu berechnen. Leistungen bei den Risikolebensversicherungen Premium
Dazu gehören Sterbetafeln, der Rechnungszins sowie eingerech- und Kompakt
nete Kosten. Nähere Informationen finden Sie in § 1.
(1) Leistung im Todesfall
Sterbetafeln Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer,
Sterbetafeln geben uns Auskunft über die Wahrscheinlichkeit in zahlen wir die garantierte Todesfall-Leistung. Damit endet die
einem bestimmten Alter zu sterben. Für Ihren Vertrag verwenden Versicherung. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Ver-
wir eine vom Geschlecht unabhängige Tafel. Nähere Informatio- sicherungsdauer, zahlen wir keine Leistung.
nen finden Sie in § 1.
(2) Leistung im Todesfall mit Partnerbaustein
Textform Mit dem Partnerbaustein zahlen wir die garantierte Todesfall-Leis-
Eine Mitteilung liegt in Textform vor, wenn sie dauerhaft aufbe- tung bei Tod einer der versicherten Personen. Damit endet die
wahrt und wiedergegeben werden kann. Dies ist beispielsweise Versicherung. Erleben beide versicherten Personen den Ablauf
bei Mitteilungen über unser Kundenportal, per Brief oder E-Mail der Versicherungsdauer, zahlen wir keine Leistung.
der Fall. Eine telefonische Übermittlung erfüllt die Voraussetzun-
gen nicht. Wir zahlen die garantierte Todesfall-Leistung nur einmal. Dies gilt
auch bei gleichzeitigem Tod beider versicherten Personen.
Überschüsse
Bei Vertragsabschluss garantieren wir Versicherungsleistungen Zusätzliche Leistungen bei der Risikolebensversicherung
für viele Jahre. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren. Premium
Dadurch entstehen in der Regel Überschüsse. An diesen beteili-
gen wir Sie. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kön- Bei der Risikolebensversicherung Premium haben Sie zusätzlich
nen wir Ihnen nicht verbindlich zusagen. Nähere Informationen einen Anspruch auf die Leistungen unter Absatz 3 bis Absatz 5.
finden Sie in § 3.
(3) Leistung bei schwerer Krankheit
Versicherte Person Wir zahlen vorzeitig die garantierte Todesfall-Leistung, wenn alle
Die versicherte Person ist die Person, die für den Todesfall versi- folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
chert wird. Sie kann über die Rechte aus dem Versicherungsver- - Nach Beginn des Versicherungsschutzes wird bei einer ver-
trag nicht verfügen. sicherten Person eine schwere Krankheit mit prognostizierter
Lebenserwartung von höchstens 12 Monaten festgestellt.
Bei Vereinbarung des Partnerbausteins gibt es 2 versicherte Per- Dies muss von einem Facharzt und unserem Gesellschafts-
sonen. Sprechen wir im Folgenden von einer versicherten Per- arzt bestätigt werden. Beginn der Zwölfmonatsfrist ist der
son, ist damit auch die mitversicherte Person gemeint. Zeitpunkt, zu dem uns alle erforderlichen Unterlagen (siehe
§ 5 Absatz 3) vorliegen.
Versicherungsdauer - Es besteht kein Ausschluss nach § 23.
Als Versicherungsdauer bezeichnen wir den Zeitraum, in dem - Die restliche Versicherungsdauer beträgt noch mindestens
Versicherungsschutz besteht. Ihre Versicherungsdauer entneh- 12 Monate.
men Sie bitte Ihrem Persönlichen Vorschlag oder Ihrem Versiche-
rungsschein. Mit der Zahlung der garantierten Todesfall-Leistung endet die
Versicherung. Weitere Leistungen werden nicht fällig.
Dies gilt auch bei Abschluss des Partnerbausteins.
Versicherungsjahr
Den Zeitraum von einem Jahrestag des Versicherungsbeginns (4) Vorübergehende Leistungserhöhung bei Geburt oder Adop-
bis zum nächsten nennen wir Versicherungsjahr. Beispielsweise tion eines Kindes
ist das erste Versicherungsjahr das Jahr vom Versicherungsbe-
ginn bis zum ersten Jahrestag. Stirbt eine versicherte Person kurz nach der Geburt oder Adoption
eines Kindes, erbringen wir eine zusätzliche Leistung. Wir zahlen
zusätzlich 25.000 EUR, höchstens jedoch 50 % der zum Zeit-
Versicherungsnehmer punkt des Todes garantierten Todesfall-Leistung.
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die die Versicherung Bei Mehrlingen gibt es die zusätzliche Leistung nur einmal.
abschließt. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die
Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Hierfür müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die versicherte Person stirbt während der Versicherungs-
Versicherungsperiode dauer.
Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den der Beitrag - Die Geburt oder Adoption war innerhalb der letzten 3 Monate
berechnet wird. Bei Jahreszahlung entspricht sie dem Versiche- vor dem Tod der versicherten Person. Diese Frist verlängert
rungsjahr. Bei unterjähriger Beitragszahlung dauert sie entspre- sich auf 6 Monate, wenn Sie uns innerhalb von 3 Monaten
chend jeweils einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr. nach der Geburt oder Adoption einen Nachweis vorlegen.
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(5) Vorübergehende Leistungserhöhung bei Bau oder Kauf einer beeinflusst werden. Die Höhe der künftigen Überschussbeteili-
Immobilie gung kann daher nicht garantiert werden. Sie kann auch 0 EUR
betragen.
Stirbt eine versicherte Person kurz nach Aufnahme eines Darle- Die Höhe der Überschüsse und Bewertungsreserven veröffentli-
hens, erbringen wir eine zusätzliche Leistung. Wir zahlen zusätz- chen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht.
lich 25.000 EUR, höchstens jedoch 50 % der zum Zeitpunkt des
Todes garantierten Todesfall-Leistung. (2) Allgemeine Entstehung und Verwendung von Überschüssen
Hierfür müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres
- Die versicherte Person stirbt während der Versicherungs- Unternehmens nennen wir Rohüberschuss. Diesen ermitteln wir
dauer. nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Der Roh-
- Das Darlehen beträgt mindestens 50.000 EUR. überschuss entsteht aus folgenden 3 Quellen:
- Das Darlehen muss entweder - Kapitalerträge
- zum Bau oder Kauf einer von der versicherten Person - Risikoergebnis
selbstgenutzten Wohnimmobilie oder Risikoüberschüsse entstehen beispielsweise, wenn unsere
- zur Modernisierung, Instandhaltung oder Um- bzw. Aus- erbrachten Leistungen für Todesfälle geringer sind als bei der
bau einer von der versicherten Person selbstgenutzten Tarifkalkulation angenommen.
Wohnimmobilie dienen. - Übriges Ergebnis
- Das Darlehen wurde innerhalb der letzten 3 Monate vor dem Überschüsse entstehen hier, wenn beispielsweise die ange-
Tod der versicherten Person aufgenommen. Diese Frist ver- fallenen Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation an-
längert sich auf 6 Monate, wenn Sie uns innerhalb von 3 Mo- genommen.
naten nach dem Bau, Kauf oder der Finanzierung der
Wohnimmobilie einen Nachweis vorlegen. Wir beteiligen die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer an
diesen Überschüssen. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli-
chen Vorgaben, insbesondere die MindZV in der jeweils gelten-
Berechnung der garantierten Beiträge und Leistungen den Fassung.
(6) Rechnungsgrundlagen
Den für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss kön-
Wir berechnen Ihre garantierten Beiträge und Leistungen nach nen wir
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Dabei ver- - als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten
wenden wir folgende Rechnungsgrundlagen: Verträgen gutschreiben oder
- Kosten - der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zuführen.
Nähere Informationen finden Sie in § 13.
- Rechnungszins Sinn der RfB ist es, Schwankungen über die Jahre auszugleichen.
Dieser beträgt 0,9 %. Die RfB darf von uns grundsätzlich nur für die Überschussanteile
- Sterbetafel der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in gesetzlich
Diese ist eine vom Geschlecht unabhängige Sterbetafel festgelegten Ausnahmefällen dürfen wir hiervon mit Zustimmung
WL 2020 T Unisex. Für die Herleitung geschlechtsunabhän- der Aufsichtsbehörde abweichen (§ 140 Absatz 1 VAG).
giger Sterbetafeln verwenden wir anerkannte aktuarielle
Fachgrundsätze. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung
§2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? zur RfB nicht.
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Vertragsabschluss, frü- (3) Jährliche Festlegung der Höhe der Überschussanteile
hestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Dieser
ist im Versicherungsschein dokumentiert. Bei nicht rechtzeitiger Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich
Zahlung des Einlösungsbeitrages (siehe § 9 Absatz 2) kann un- zum Überschuss bei. Wir fassen deshalb gleichartige Versiche-
sere Leistungspflicht entfallen (siehe § 10). rungen zu Bestandsgruppen zusammen. Zum Beispiel ordnen wir
Risikolebensversicherungen einer anderen Bestandsgruppe zu
II. Überschussbeteiligung als Rentenversicherungen. Wir unterscheiden hierbei zwischen
Einzelversicherungen und Kollektivversicherungen mit Tarifzu-
satz „K“.
§3 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?
Innerhalb einer Bestandsgruppe können wir weitere Überschuss-
gruppen bilden, um ähnliche Risiken zusammenzufassen.
(1) Überschussbeteiligung
Bei Vertragsabschluss garantieren wir Versicherungsleistungen Die Verteilung der Überschüsse auf die Überschussgruppen neh-
für viele Jahre. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren. men wir nach einem verursachungsorientierten Verfahren vor.
Dadurch entstehen in der Regel Überschüsse. Wir beteiligen Sie Dabei richten wir uns danach, in welchem Umfang die jeweilige
gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und an den Bewer- Überschussgruppe zur Entstehung der Überschüsse beigetragen
tungsreserven (Überschussbeteiligung). hat.
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen
- wie Überschüsse allgemein entstehen und wie wir diese ver- Aktuars Überschussanteilsätze für alle Überschussgruppen fest.
wenden. Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut-
- wie wir Ihren Vertrag am Überschuss beteiligen. schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert,
- wie Bewertungsreserven entstehen. ansonsten werden diese der RfB entnommen.
- wie wir Ihrem Vertrag Bewertungsreserven zuordnen.
Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge-
Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht vorhersehbar. schäftsbericht oder teilen sie Ihnen in der Jahresinformation mit.
Sie hängt von vielen Faktoren ab und kann von uns nur begrenzt Den Überschussanteil teilen wir Ihnen jährlich laufend zu, erst-
mals bei Versicherungsbeginn.
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(4) Überschussanteile §4 Wie können Sie Ihren Versicherungsschutz bei Sen-
kung des Todesfallbonus erhalten?
Abhängig von der Überschussverwendung bemessen sich die
Überschussanteile bei der Beitragsverrechnung in Prozent des Haben Sie die Überschussverwendung Todesfallbonus verein-
überschussberechtigten Beitrags beziehungsweise beim Todes- bart und wird der Todesfallbonus durch Reduzierung der Über-
fallbonus in Prozent der für das jeweilige Versicherungsjahr ver- schüsse gesenkt, so gilt: Sie können die Todesfall-Leistung ohne
einbarten garantierten Todesfall-Leistung. erneute Gesundheitsprüfung so erhöhen, dass der bisherige Ver-
Der überschussberechtigte Beitrag wird dabei wie folgt er- sicherungsschutz inklusive Todesfallbonus erhalten bleibt.
mittelt: Den Antrag auf Erhöhung müssen Sie innerhalb von 6 Monaten
Der überschussberechtigte Beitrag entspricht grundsätzlich dem nach Mitteilung über die Senkung des Todesfallbonus in Textform
Jahresbeitrag. stellen. Sie zahlen dann einen erhöhten Beitrag.
Ist die Beitragszahlungsdauer kürzer als die Versicherungsdauer,
dann gilt: Der überschussberechtigte Beitrag entspricht dem ak- III. Leistungsauszahlung
tuellen Jahresbeitrag, multipliziert mit der Beitragszahlungsdauer,
geteilt durch die Versicherungsdauer und aufgezinst mit dem
Rechnungszins um die Anzahl der Jahre vom Ablauf der Beitrags- §5 Was ist zu beachten, wenn Leistungen beantragt wer-
zahlungsdauer bis zum Ablauf der Versicherungsdauer. den?
Die Verwendung der Überschussanteile erfolgt gemäß dem ver- (1) Nachweispflicht
einbarten Überschuss-System:
- Beitragsverrechnung Werden Leistungen aus dieser Versicherung verlangt, müssen
Die jährlichen Überschussanteile werden mit dem Beitrag ver- uns Auskünfte erteilt und erforderliche Nachweise in deutscher
rechnet. Bei beitragsfreien Versicherungen wird auf das Über- Sprache vorgelegt werden. Die Beschaffung muss zumutbar sein.
schusssystem Todesfallbonus umgestellt. Erbringen wir aus Hierbei entstehende Kosten hat der Anspruchserhebende zu tra-
einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche- gen. Wenn die Nachweise der Prüfung der Leistungsbeschrän-
rung Leistungen in Form der Beitragsbefreiung, werden die kung dienen, tragen wir die Kosten.
Überschussanteile der Hauptversicherung verzinslich ange-
sammelt. (2) Erforderliche Nachweise im Todesfall
- Todesfallbonus
Stirbt eine versicherte Person, sind wir über den Tod unverzüglich
Die jährlichen Überschussanteile werden zur Erhöhung der
zu informieren. Außerdem müssen uns alle folgenden Nachweise
garantierten Todesfall-Leistung im folgenden Versicherungs-
eingereicht werden:
jahr verwendet. Die jährlichen Überschussanteile können für
beitragsfreie und beitragspflichtige Versicherungen in unter- a) Der Versicherungsschein im Original
schiedlicher Höhe ausfallen.
b) Ein Nachweis über den Tag der Geburt der versicherten Person
(5) Entstehung und Zuordnung von Bewertungsreserven
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital- c) Eine amtliche Sterbeurkunde
anlagen über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. Marktwerte Diese muss das Alter und den Geburtsort der versicherten Per-
können sich laufend ändern. Deshalb ermitteln wir die Bewer- son angeben.
tungsreserven mindestens einmal im Monat neu. Dabei erfolgt die
Bewertung auf Basis des letzten Arbeitstages des Vormonats. d) Eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist nur ein Teil dieser Bewer- die Todesursache
tungsreserven verteilungsfähig. Die verteilungsfähigen Bewer- Diese muss Auskunft über Beginn und Verlauf der Krankheit,
tungsreserven ordnen wir nach einem verursachungsorientierten die zum Tod der versicherten Person geführt hat, geben.
Verfahren monatlich den einzelnen Verträgen anteilig rechnerisch
zu.
e) Den Erbschein oder eine andere geeignete Urkunde zum
Sollten zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Ende Ihres Nachweis des Erbrechts
Vertrages unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die sich auf Diese benötigen wir nur, wenn der Anspruchserhebende Erbe
die verteilungsfähigen Bewertungsreserven auswirken können, des Versicherungsnehmers ist.
sind wir berechtigt, deren Höhe neu zu ermitteln.
(6) Beteiligung an den Bewertungsreserven für Ihren Vertrag (3) Erforderliche Nachweise bei schwerer Krankheit
Bei Beendigung Ihres Vertrages beteiligen wir diesen an den Be- Für die Prüfung unserer Leistungspflicht bei schwerer Krankheit
wertungsreserven. (siehe § 1 Absatz 3) einer versicherten Person, müssen Sie als
Versicherungsnehmer uns alle folgenden Nachweise in Textform
Dies erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen. Derzeit sieht einreichen:
§ 153 Absatz 3 VVG eine Zuteilung in Höhe der Hälfte der zuge- a) Den Versicherungsschein im Original.
ordneten Bewertungsreserven vor.
b) Einen Nachweis über den Tag der Geburt der versicherten Per-
Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die son.
Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent-
fällt. Weitere Informationen zu Ihrer Beteiligung an den Bewer-
tungsreserven entnehmen Sie bitte unserem Geschäftsbericht. c) Ein ausführliches ärztliches Zeugnis über die schwere Krank-
heit mit Auskunft über folgende Punkte:
- Beginn der schweren Krankheit
- Verlauf und Prognose mit verbleibender Lebenserwar-
tung
- fachärztliche Befundberichte neueren Datums
- sofern vorhanden: Entlassungsberichte von Kranken-
häusern und Heilanstalten
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Die Kosten für diese Nachweise tragen Sie. träge zu berücksichtigen. Ist nicht die versicherte Person bezugs-
berechtigt, so können wir weitere Unterlagen oder Nachweise an-
(4) Zusätzliche Nachweise bei vorübergehender Leistungserhö- fordern. Diese benötigen wir um zu prüfen, ob die Beiträge steu-
hung bei der Risikolebensversicherung Premium erfrei sind. Eine Änderung des Bezugsrechts nach Absatz 2 und
3 ist nur wirksam, wenn wir Ihnen dies in Textform bestätigt ha-
Für die Prüfung der vorübergehenden Leistungserhöhung bei Ge-
ben. Durch den Wechsel des Bezugsrechts kann sich der Beitrag
burt oder Adoption eines Kindes (siehe § 1 Absatz 4) beziehungs-
zu dieser Versicherung um die dann fällig werdende Versiche-
weise bei Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
rungsteuer erhöhen. Ist der Vertrag als Rückdeckungsversiche-
(siehe § 1 Absatz 5) muss uns zusätzlich Folgendes vorgelegt
rung für eine Versorgungszusage abgeschlossen worden, so ent-
werden:
fallen die obigen Regelungen bezüglich des Bezugsrechtes, da
- Nachweis über den Zeitpunkt der Geburt oder Adoption des
die Beiträge grundsätzlich von der Versicherungsteuer befreit
Kindes beziehungsweise
sind.
- Nachweis über die Höhe und den Zeitpunkt des Darlehens.
(2) Widerrufliches Bezugsrecht
(5) Weitere Nachweise und Auskünfte
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich festlegen, erwirbt der Be-
Wir können weitere Nachweise verlangen und erforderliche Aus-
zugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit der Fälligkeit
künfte einholen (zum Beispiel Ermittlungsakten oder Polizeibe-
der Leistung. Sie können das Bezugsrecht für zukünftige Leistun-
richte).
gen jederzeit ändern. Wir können die Zustimmung der versicher-
ten Personen dafür verlangen.
Wir werden nur Auskünfte für folgende Zeiträume einholen:
- Die Zeit vor der Antragsannahme. (3) Unwiderrufliches Bezugsrecht
- Die ersten 5 Jahre nach der Antragsannahme.
- Das Jahr vor dem Tod der versicherten Person oder das Jahr Sie können ausdrücklich festlegen, dass der Bezugsberechtigte
vor der Beantragung der Versicherungsleistung nach Absatz sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. So-
3. bald uns Ihre Festlegung zugegangen ist, kann dieses Bezugs-
recht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberech-
(6) Erklärung binnen 10 Arbeitstagen tigten geändert werden. Wir können zusätzlich die Zustimmung
der versicherten Personen dafür verlangen.
Nach Eingang aller Auskünfte und Nachweise entscheiden wir in-
nerhalb von 10 Arbeitstagen, ob wir leisten. Falls wir hierfür länger (4) Abtretung und Verpfändung
benötigen und dadurch ein nachgewiesener Schaden entsteht,
werden wir diesen ersetzen. Ansprüche aus dieser Versicherung können abgetreten und ver-
pfändet werden. Diese Verfügung muss rechtlich möglich sein.
(7) Kosten der Leistungszahlung
(5) Anzeige
Wir überweisen dem Bezugsberechtigten unsere Leistungen auf
seine Kosten. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sowie eine
Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen aus dem Versiche-
Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt- rungsvertrag müssen uns vom bisher Berechtigten in Textform
schaftsraums trägt der Bezugsberechtigte zusätzlich noch die da- mitgeteilt werden. Der bisher Berechtigte sind im Regelfall Sie als
mit verbundene Gefahr. Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen
sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen (zum Beispiel unwi-
§6 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? derrufliches Bezugsrecht, Abtretung, Verpfändung) vorgenom-
men haben. Zusätzlich können wir die Zustimmung der versicher-
(1) Übermittlung in Textform ten Personen in Textform verlangen.
Für die nachträgliche Eintragung oder Änderung eines Bezugs-
Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermit- berechtigten können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch
teln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, liegt eine immer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der
Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt.
(2) Rechte des Inhabers §8 Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen?
Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt
ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu ver- (1) Verjährungsfristen
fügen. Das gilt besonders dafür, Leistungen in Empfang zu neh-
Fällige Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag verjähren ge-
men. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Ver-
mäß § 195 BGB in 3 Jahren. Die Frist beginnt gemäß § 199 BGB
sicherungsscheins seine Berechtigung nachweist.
mit dem Schluss des Jahres, in dem die entsprechenden Ansprü-
§7 Wer erhält die Versicherungsleistung? che entstanden sind und Sie Kenntnis hiervon erlangen oder ohne
grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Die Ansprüche ver-
jähren jedoch ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis oder eine grob
(1) Festlegung Bezugsrecht fahrlässige Unkenntnis in 10 Jahren von ihrer jeweiligen Entste-
hung an.
Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Leistun-
gen erhält. Wenn Sie uns eine andere Person benennen, ist diese (2) Besonderheit bei Leistungsprüfung
bezugsberechtigt. Wenn Sie keine Festlegung treffen, leisten wir
an Sie. Wenn ein Antrag auf die Todesfall-Leistung in Textform gestellt
wurde, ist die Verjährung gemäß § 203 BGB gehemmt. Dies gilt,
Falls Sie eine Berufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR) mit uns ver- solange wir unsere Leistungspflicht prüfen. Der Zeitraum zwi-
einbart haben, gilt für das Bezugsrecht im Leistungsfall bei Be- schen der Stellung des Antrags auf die Todesfall-Leistung bis
rufsunfähigkeit Folgendes: zum Zugang unserer Entscheidung über die Leistungspflicht wird
Bei der Festlegung dieses Bezugsrechts sind die Vorschriften des damit bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht berücksich-
Versicherungsteuergesetzes bezüglich der Steuerfreiheit der Bei- tigt.
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IV. Beitragszahlung Folgebeitrag
(4) Zahlungsfrist
§9 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen
gemäß § 38 VVG in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist
(1) Zahlungsweise setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen.
Die Zahlungsweise der Beiträge können Sie monatlich, viertel-, (5) Wegfall des Versicherungsschutzes
halbjährlich oder jährlich mit uns vereinbaren.
Ihr Versicherungsschutz entfällt oder vermindert sich, wenn
(2) Fälligkeit der Beiträge alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es tritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zah-
Den ersten Beitrag nennen wir Einlösungsbeitrag. Diesen müssen lungsfrist ein.
Sie unverzüglich nach Abschluss der Versicherung zahlen, je- - Sie sind bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung
doch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. noch in Verzug.
- Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts-
Die Folgebeiträge werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Ver- folge hingewiesen.
sicherungsperiode fällig.
(6) Kündigungsrecht
(3) Übermittlung der Beiträge
Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag
Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn alle fol-
Kosten. genden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie befinden sich noch immer mit den Beiträgen oder Zinsen
(4) Beitragsrückstände
in Verzug.
Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung sowie bei Beitragsfrei- - Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts-
stellung werden wir etwaige Beitragsrückstände verrechnen. folge hingewiesen.
§ 10 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzei- Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären.
tig zahlen? Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie
zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind.
Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.
(1) Rechtzeitige Beitragszahlung
Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- (7) Beitragsnachzahlung nach Wirksamkeit der Kündigung
ligkeitstag (siehe § 9 Absatz 2) alles getan haben, damit der Bei- Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah-
trag bei uns eingeht. len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist.
Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt Die Nachzahlung kann nur
die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn alle folgenden Voraus- - innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder
setzungen erfüllt sind: - innerhalb eines Monats nach Fristablauf erfolgen, wenn die
- Der Beitrag kann am Fälligkeitstag eingezogen werden. Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist.
- Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung nicht.
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un-
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein- wirksam. Der Vertrag besteht dann fort. Für Versicherungsfälle,
ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn diese die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung ein-
unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben treten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungs-
Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen schutz.
werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb
des Lastschriftverfahrens zu verlangen. § 11 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungs-
schwierigkeiten?
Einlösungsbeitrag
(1) Reduzierung der Beiträge
(2) Rücktrittsrecht
Sie können die Reduzierung Ihrer Beiträge verlangen. Durch die
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Änderung Ihres Beitrages reduziert sich die Höhe Ihrer garantier-
vom Vertrag zurücktreten. Das gilt, solange wir diesen Beitrag ten Todesfall-Leistung. Dies erfolgt im Sinne einer teilweisen Bei-
nicht erhalten haben. In diesem Fall können wir Kosten erheben. tragsfreistellung nach § 12 Absätze 1 bis 4.
Die aktuelle Höhe der hierfür erhobenen Kosten können Sie der
Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen entnehmen. Dabei müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung - Die neue garantierte Todesfall-Leistung beträgt mindestens
nicht zu vertreten haben, können wir nicht vom Vertrag zurücktre- 10.000 EUR.
ten. - Der neue Beitrag beträgt mindestens 5 EUR pro Fälligkeit und
mindestens 20 EUR pro Jahr.
(3) Leistungsfreiheit
Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht Hierfür können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch im-
gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Auf diese Rechts- mer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der
folge weisen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt.
einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hin. Wenn Sie
uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu Sie können Ihre Versicherung bis zur Höhe des vor der Reduzie-
vertreten haben, sind wir zur Leistung verpflichtet. rung geltenden Versicherungsschutzes wiedererhöhen. Dabei
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gelten die Regelungen der Wiederinkraftsetzung nach § 12 Ab- bei Beitragsfreistellung in dem Umfang, wie sich das Risiko redu-
satz 4. ziert.
§ 12 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stel-
Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
len?
Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs-
schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil
(1) Beitragsfreistellung des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den
Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab-
Sie können jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode in Text- schluss eines Vertrages partizipiert dieser neue Vertrag an bereits
form verlangen, zukünftig von der Beitragszahlungspflicht befreit vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der
zu werden. Vertrag daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei einer Bei-
tragsfreistellung gehen diese zukünftig eingeplanten Solvenzmit-
In diesem Fall setzen wir die garantierte Todesfall-Leistung zum tel dem verbleibenden Bestand verloren. Deshalb müssen diese
Schluss der laufenden Versicherungsperiode auf eine konstante Mittel im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne
beitragsfreie Todesfall-Leistung herab, die nach anerkannten Re- Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungs-
geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundla- nehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen
gen der Beitragskalkulation berechnet wird. Der ab diesem Zeit- und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital we-
punkt gültige Verlauf der Todesfall-Leistung kann abweichend sentlich teurer wäre.
von dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Verlauf der Todes-
fall-Leistung sein. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zwei-
beitragsfreien Todesfall-Leistung zur Verfügung stehende Betrag fel von uns nachzuweisen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der
(§ 165, § 169 VVG) mindert sich um einen Abzug (Selektionsab- von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss,
schlag). beispielsweise weil der in Ihrem konkreten Einzelfall ermittelte Ab-
zug nur in geringerer Höhe angemessen ist, wird er entsprechend
Dieser Abzug setzt sich aus den folgenden zwei Prozentsätzen herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug über-
zusammen: haupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Dies könnte beispiels-
- Ein Prozentsatz des Betrages, der für die Bildung der herab- weise sein, wenn die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen
gesetzten Leistung zur Verfügung steht. Negative Beträge in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen.
werden mit Null angesetzt. Dieser Prozentsatz beträgt zu Be-
ginn Ihrer Versicherung 15 % und sinkt anschließend bis zum (3) Mindestbetrag für die garantierte Todesfall-Leistung
Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer gleichmäßig
auf 5 %. Wenn die nach Absatz 1 berechnete beitragsfreie garantierte To-
- Ein Prozentsatz der Summe der bis zum Zeitpunkt der Bei- desfall-Leistung den Mindestbetrag von 10.000 EUR nicht er-
tragsfreistellung vereinbarungsgemäß gezahlten Beiträge. reicht, endet der Vertrag. Ein Rückkaufswert wird nicht fällig. Wir
Dieser Prozentsatz beträgt zu Beginn Ihrer Versicherung zahlen in diesem Fall
10 % und sinkt anschließend bis zum Ablauf der vereinbarten - vorhandene Überschussanteile.
Beitragszahlungsdauer gleichmäßig auf 3 %. - die Beteiligung an den Bewertungsreserven, soweit solche
vorhanden sind.
Die konkrete Höhe des Abzugs finden Sie in der Verlaufsdarstel-
lung der garantierten Leistungen in Ihren vorvertraglichen Infor- (4) Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrages
mationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen. Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung bis zur Höhe
des vor der Beitragsfreistellung geltenden Versicherungsschut-
Wenn Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen, kann das für zes beitragspflichtig weiterführen. Für diese Wiederinkraftsetzung
Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Für die Weiterfüh-
sind wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebs-
rung des Vertrages müssen alle folgenden Voraussetzungen er-
kosten (siehe § 13) keine oder nur geringe Beträge zur Bil- füllt sein:
dung einer beitragsfreien Todesfall-Leistung vorhanden. - Bei Beitragsfreistellung wurde der Mindestbetrag für die bei-
Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risi-
tragsfreie garantierte Todesfall-Leistung erreicht und der Ver-
kobeiträge gemessen an den gezahlten Beiträgen nur ge- trag wurde nicht beendet.
ringe oder keine Mittel für die Bildung einer beitragsfreien - Seit Beginn der Beitragsfreistellung der Versicherung sind
Todesfall-Leistung zur Verfügung. Nähere Informationen zur
nicht mehr als 3 Jahre vergangen.
beitragsfreien Todesfall-Leistung und ihrer Höhe finden Sie - Die Gesundheitsverhältnisse der versicherten Personen zum
in der Verlaufsdarstellung der garantierten Leistungen in Ih- Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung lassen es nach unseren
ren vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Vertrags-
Annahmerichtlinien zu, eine vergleichbare neue Versicherung
unterlagen. abzuschließen. In den ersten 6 Monaten nach der Beitrags-
freistellung verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprü-
(2) Angemessenheit des Abzugs
fung.
Mit dem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verblei-
benden Versichertenbestands ausgeglichen. Außerdem wird ein V. Kosten
Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen.
§ 13 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?
Veränderungen der Risikolage
Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass
die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus versicherten Perso- (1) Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten
nen mit einem hohen Risiko und versicherten Personen mit einem
Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Ab-
geringeren Risiko zusammensetzt. Personen mit einem geringen
schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Diese sind in
Risiko verlassen die Risikogemeinschaft eher als Personen mit
Ihren Beitrag einkalkuliert und werden Ihnen nicht gesondert in
einem hohen Risiko. Deshalb wird in Form eines kalkulatorischen
Rechnung gestellt.
Ausgleichs sichergestellt, dass der Risikogemeinschaft durch die
vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. Gleiches gilt
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[Seite 8]
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören beispielsweise - Durchführung von vertragsbezogenen Sonderberechnungen
die Abschlussprovisionen für die Beratung durch den Vermittler beziehungsweise Bearbeitung von Sonderanfragen
sowie die Kosten für die Antragsprüfung und Vertragsausferti- Teilweise hängt die Kostenerhebung vom Kommunikationsweg
gung. ab. Nähere Angaben zu den Kosten entnehmen Sie der Ihren Ver-
tragsunterlagen beigefügten Kostenübersicht zu den Versiche-
Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungs- rungsbedingungen.
kosten.
Wenn Sie uns nachweisen, dass diese Kosten im konkreten Ein-
Die Höhe der Kosten können Sie dem Informationsblatt zu Versi- zelfall nicht gerechtfertigt oder wesentlich zu hoch sind, entfallen
cherungsprodukten entnehmen. Die dort angegebenen Kosten diese oder werden entsprechend herabgesetzt.
basieren auf der Annahme, dass Sie Ihre Versicherung, wie bei
Abschluss des Vertrages vereinbart, fortführen. Durch Vertrags- VI. Gestaltungsmöglichkeiten
änderungen ändern sich die Kosten. Zum Beispiel erhöhen sich
die Kosten bei einer Vertragsverlängerung und können sich bei
einer Beitragsfreistellung verringern. § 15 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversiche-
rungsoption?
(2) Verrechnung der Kosten
Für Ihren Vertrag wenden wir das Verrechnungsverfahren nach (1) Nachversicherungsoption
§ 4 DeckRV an. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung
Sie können zu bestimmten Anlässen eine Erhöhung der garan-
der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen. Dies gilt nicht
tierten Todesfall-Leistung beantragen. Innerhalb der Nachversi-
für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versiche-
cherungsgrenzen verzichten wir auf eine erneute Gesundheits-
rungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Ver-
prüfung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies bezeich-
sicherungsperiode und für die Bildung einer Deckungsrückstel-
nen wir als Nachversicherung.
lung bestimmt ist. Die auf diese Weise verrechneten Kosten sind
nach der DeckRV auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit (2) Generelle Voraussetzungen
des Vertrages zu erbringenden Beiträge beschränkt.
- Die Beantragung erfolgt vor dem 50. Geburtstag der versi-
Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit cherten Person.
verteilt. - Die Restlaufzeit der Versicherung beträgt mindestens
3 Jahre.
(3) Auswirkung - Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt
oder erbracht.
Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der
- Der Vertrag ist beitragspflichtig oder die vereinbarte Beitrags-
Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur geringe Beträge
zahlungsdauer ist planmäßig abgelaufen.
zur Bildung einer beitragsfreien Todesfall-Leistung vorhanden
- Es ist bei der versicherten Person bisher keine Erwerbsmin-
sind (siehe § 12 Absätze 1 bis 4). Nähere Informationen zur bei-
derung, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Berufsunfähigkeit
tragsfreien Todesfall-Leistung und ihrer konkreten Höhe finden
oder Pflegebedürftigkeit (inklusive Pflegegrad 1 oder höher),
Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten Leistungen in Ihren
eingetreten und es wurden auch keine derartigen Leistungen
vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen.
beantragt.
§ 14 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech- - Die zum Erhöhungszeitpunkt geltenden Annahmerichtlinien
nung? lassen eine Erhöhung der garantierten Todesfall-Leistung zu.
- Der Vertrag ist nicht selbst im Rahmen einer Nachversiche-
Für besondere Ereignisse, die von Ihnen veranlasst oder verur- rungsoption zustande gekommen.
sacht werden, können weitere Kosten entstehen. Dafür können - Die versicherte Person sowie der Versicherungsnehmer ha-
wir Ihnen die entstandenen Kosten jeweils gesondert in Rech- ben ihren ständigen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Beantra-
nung stellen. gung in Deutschland.
- Die versicherte Person hat ihre Gesundheitsverhältnisse an-
Derzeit erheben wir Kosten für nachstehende Ereignisse: hand eines ausführlichen Fragenkatalogs angegeben. Hat die
- Versand unserer Mitteilungen per Post versicherte Person bei Vertragsabschluss nur vereinfachte
Diese Kosten entfallen, sofern wir gesetzlich zum Postver- Gesundheitsfragen beantwortet, besteht die Möglichkeit zur
sand verpflichtet sind. Nachversicherung erst nach Ablauf von 2 Jahren seit Ver-
- Nachträgliche Eintragung oder Änderung des Bezugsberech- tragsbeginn.
tigten
- Änderung des Versicherungsnehmers Mit dem Partnerbaustein müssen diese Voraussetzungen für
- Rückläufer im Lastschriftverfahren beide versicherten Personen erfüllt sein.
- Verzug mit Beiträgen
- Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs- (3) Anlässe
schein
Sie können eine Nachversicherung verlangen, wenn einer der
- Durchführung der internen Teilung im Rahmen des Versor-
folgenden Anlässe bei einer der versicherten Personen eintritt:
gungsausgleichs
- Heirat
- Durchführung von Vertragsänderungen
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Bearbeitung von Abtretungen, Verpfändungen und Pfändun-
- Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspart-
gen
nerschaft
- Adressenrecherche
- Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
Beispielsweise, wenn Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift
- Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach erfolgreichem Ab-
oder Ihres Namens nicht mitgeteilt haben.
schluss einer Ausbildung oder eines Studiums. Die versi-
- Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort außerhalb des
cherte Person muss eine der Ausbildung oder dem Studium
SEPA-Zahlungsraums oder Leistungsübermittlung durch uns
entsprechende berufliche Tätigkeit tatsächlich ausüben.
an einen Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums
- Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Fortbil-
- Nichtzahlung des Einlösungsbeitrages
dung oder Qualifikation. Beispiele hierzu sind Meisterbrief,
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Fachhochschulstudium oder Promotion. Die versicherte Per- richtlinien und Kalkulationsgrundlagen des Tarifs der Nachversi-
son muss eine der Fortbildung entsprechende berufliche Tä- cherung. Den Beitrag für die Nachversicherung berechnen wir un-
tigkeit tatsächlich ausüben. ter Berücksichtigung der dann ausgeübten beruflichen Tätigkeit
- Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit sowie der dann aktuellen tariflichen Risikomerkmale der versi-
- Erhöhung des Einkommens cherten Personen. Falls die versicherten Personen nach den An-
- bei Angestellten: Erhöhung des jährlichen Bruttoeinkom- nahmerichtlinien im dann gültigen Tarif nicht versicherbar sind,
mens um mindestens 10 % gegenüber dem Vorjahr. Va- unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
riable Gehaltsbestandteile werden dabei nicht berück-
sichtigt. Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten die für Ihre ursprüng-
- bei Selbstständigen: Erhöhung des durchschnittlichen liche Risikolebensversicherung (Ursprungsversicherung) ge-
Gewinns vor Steuern über die letzten 3 Geschäftsjahre troffenen Vereinbarungen auch für die Nachversicherung.
um mindestens 30 % im Vergleich zum Gewinn vor
Steuern der 3 davor liegenden Geschäftsjahre. Optionale Leistungen und Erweiterungen sowie Leistungen aus
- Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in Zusatzversicherungen können Sie nur nachversichern, falls der
der Deutschen Rentenversicherung. dann gültige Tarif diese in vergleichbarer Form beinhaltet.
- Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
als selbstständiger Handwerker. (6) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- Baubeginn, Kauf oder Darlehensaufnahme von mindestens
Sie können Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ebenfalls
50.000 EUR für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie durch die
erhöhen. Dies können Sie nur im Rahmen der Versicherungsbe-
versicherte Person, ihren Ehepartner oder eingetragenen Le-
dingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur zu-
benspartner.
gehörigen Grundversicherung (siehe § 13 Absatz 2 der Versiche-
rungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche-
Es sind mehrere Nachversicherungen möglich. Aus einem Ereig-
rung).
nis ist dabei nur eine Nachversicherung möglich, auch wenn
dadurch mehrere Anlässe eintreten. Zum Beispiel gilt die Geburt (7) Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
von Mehrlingen als ein Ereignis und somit ist nur eine Nachversi-
cherung möglich. Gleiches gilt für die Erhöhung des Einkommens Ihr Recht auf die Nachversicherungsoption erlischt, wenn wir bei
- durch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder der Ursprungsversicherung eine vorvertragliche Anzeigepflicht-
- durch den Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen verletzung feststellen und unsere Rechte nach § 21 geltend ma-
Fortbildung oder Qualifikation. chen.
Auch bei Vereinbarung des Partnerbausteins ist je Anlass nur Unsere Rechte bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach
eine Nachversicherung möglich. Dies gilt auch, wenn beide versi- § 21 beziehen sich neben der Ursprungsversicherung auch auf
cherten Personen von dem Anlass betroffen sind. bestehende Nachversicherungsverträge. Die Gültigkeitsdauer
unserer Rechte ist in § 21 Absatz 11 geregelt. Der Abschluss ei-
Die Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des nes Nachversicherungsvertrages setzt diese Fristen für die Ur-
Anlasses beantragt werden. Wir benötigen dafür die Vorlage ent- sprungsversicherung nicht erneut in Gang.
sprechender Nachweise. Bei Beantragung der Erhöhung oder
Vorlage der dazugehörigen Nachweise nach Ablauf der Frist ist § 16 Unter welchen Voraussetzungen kann die Risikole-
eine Erhöhung aufgrund dieses Anlasses nicht mehr möglich. bensversicherung Premium ohne erneute Gesund-
heitsprüfung verlängert werden?
(4) Nachversicherungsgrenzen
Ein Recht auf Nachversicherung haben Sie nur, wenn fol- (1) Verlängerungsoption ohne Gesundheitsprüfung
gende Grenzen eingehalten werden:
Wenn Sie eine Risikolebensversicherung Premium abgeschlos-
sen haben, können Sie die Versicherungsdauer einmalig ohne er-
Untergrenze für die Erhöhung neute Gesundheitsprüfung verlängern.
Die Erhöhung der garantierten Todesfall-Leistung muss mindes-
tens 5.000 EUR betragen. Hierfür müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Vertrag ist beitragspflichtig.
Allgemeine Obergrenzen für die Erhöhung - Bei Beantragung beträgt die verbleibende Versicherungs-
- Die Erhöhung der garantierten Todesfall-Leistung darf höchs- dauer noch mindestens 3 Jahre.
tens 50 % der anfänglichen Todesfall-Leistung betragen. - Die Verlängerung der Versicherungsdauer beträgt maximal
- Die Erhöhung der garantierten Todesfall-Leistung darf höchs- 15 Jahre.
tens 50.000 EUR betragen. - Die ursprüngliche Versicherungsdauer wird höchstens ver-
- Alle Erhöhungen aus der Nachversicherung dürfen nicht mehr doppelt.
als 100 % der anfänglichen Todesfall-Leistung betragen. - Die gesamte Versicherungsdauer beträgt mit der Verlänge-
- Die gesamte Leistung im Todesfall aus allen bei uns beste- rung höchstens 45 Jahre.
henden Versicherungen darf 250.000 EUR nicht übersteigen. - Die Verlängerung der Versicherungsdauer erfolgt um ganze
Dabei werden Leistungen aus Zusatzversicherungen (Hinter- Jahre.
bliebenen- und Waisenrenten mit der 10 fachen Jahresrente) - Die Beantragung erfolgt vor dem 50. Geburtstag der versi-
mitberücksichtigt. cherten Person.
- Zum Ende der Versicherungsdauer ist die versicherte Person
(5) Neuer Nachversicherungsvertrag höchstens 70 Jahre alt.
- Es ist bei der versicherten Person bisher keine Erwerbsmin-
Ihre Nachversicherung wird mit dem dann für das Neugeschäft derung, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Berufsunfähigkeit
gültigen Tarif abgeschlossen. oder Pflegebedürftigkeit (inklusive Pflegegrad 1 oder höher)
eingetreten und es wurden auch keine derartigen Leistungen
Jede Nachversicherung gilt als gesonderter Vertragsabschluss. beantragt.
Insbesondere gelten die Versicherungsbedingungen, Annahme-
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Mit dem Partnerbaustein müssen diese Voraussetzungen für - Das Rentenbeginnalter der Rentenversicherung darf höchs-
beide versicherten Personen erfüllt sein. tens 70 Jahre betragen.
- Die Todesfall-Leistung der Rentenversicherung darf höchs-
(2) Festlegung der Todesfall-Leistung tens 100 % der Beitragssumme der Rentenversicherung be-
tragen.
Bei der Verlängerung können Sie eine konstante garantierte To-
desfall-Leistung innerhalb der folgenden Grenzen festlegen:
Maßgeblich ist dabei der dann für den Neuzugang gültige Tarif
- Die garantierte Todesfall-Leistung beträgt mindestens
der Rentenversicherung.
10.000 EUR.
- Die garantierte Todesfall-Leistung vor der Verlängerung wird (2) Partnerbaustein
nicht überschritten. Bei fallendem Todesfallschutz ist die un-
mittelbar vor der Verlängerung gültige garantierte Todesfall- Eine Risikolebensversicherung mit Partnerbaustein kann nur in
Leistung maßgeblich. eine Rentenversicherung mit einer versicherten Person umge-
- Nach der Verlängerung beträgt die konstante garantierte To- tauscht werden. Der Versicherungsschutz für die zweite versi-
desfall-Leistung höchstens 500.000 EUR. cherte Person erlischt.
Diese neue garantierte Todesfall-Leistung gilt ab dem Termin, zu (3) Weiterführung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
dem wir Ihre Versicherungsdauer verlängern.
Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann beim Um-
(3) Umgang mit Zusatzversicherungen tausch ohne Gesundheitsprüfung weitergeführt werden, wenn
alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Unfallzusatzversicherung - Die Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeits-Zusatzversi-
cherung ist gleich oder geringer als vor dem Umtausch.
Besteht eine Unfallzusatzversicherung, wird diese mit verlängert. - Die versicherte Gesamtleistung aus Beitragsbefreiung und
Die Höhe der Leistung der Unfallzusatzversicherung wird entspre- Berufsunfähigkeitsrente ist gleich oder geringer als vor dem
chend der Veränderung der garantierten Todesfall-Leistung her- Umtausch.
abgesetzt. - Die bisher in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ver-
b) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sicherte Person wird auch die versicherte Person in der Ren-
tenversicherung.
Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abge-
schlossen, gilt Folgendes: VII. Vorzeitige Beendigung
- Die Versicherungsdauer für die Beitragsbefreiung (Tarif BU)
wird automatisch verlängert. Diese Verlängerung erfolgt
längstens bis die in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche- § 18 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
rung versicherte Person 67 Jahre alt ist.
- Eine mitversicherte Berufsunfähigkeitsrente (Tarif BUR) wird
nicht verlängert. (1) Kündigung
Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihre Versiche-
(4) Neuer Beitrag nach Verlängerung rung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode
Durch die Verlängerung kann sich Ihr Beitrag ändern. Bei unver- kündigen. Sie müssen uns die Kündigung in Textform mitteilen.
änderter Todesfall-Leistung kann er sich aufgrund der verlänger-
ten Versicherungsdauer und des höheren Alters erhöhen. Die Be- (2) Folgen der Kündigung
rechnung des neuen Beitrags erfolgt nach anerkannten Regeln Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen, führt dies zur Umwand-
der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der lung in eine beitragsfreie Versicherung. Wird der Mindestbetrag
Beitragskalkulation. Es wird dabei die Risikoeinstufung der ur- für die beitragsfreie garantierte Todesfall-Leistung nicht erreicht,
sprünglichen Versicherung berücksichtigt. endet Ihr Vertrag. Näheres zur Beitragsfreistellung finden Sie in
§ 12 Absätze 1 bis 3.
Sofern die ursprüngliche Versicherung an besondere Vorausset-
zungen geknüpft war, müssen diese für den verlängerten Versi- (3) Keine Beitragsrückzahlung
cherungsschutz bestätigt werden. Das ist beispielsweise der Fall,
wenn eine versicherte Person als Nichtraucher eingestuft ist. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
Wir werden Sie über den neuen Vertragsstand in Textform infor-
mieren.
VIII. Ihre Obliegenheiten
§ 17 Unter welchen Voraussetzungen kann Ihre Risikole-
bensversicherung Premium in eine Rentenversiche-
rung umgetauscht werden? § 19 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche-
rungsverhältnis beziehen?
(1) Umtausch ohne Gesundheitsprüfung
(1) Textform
Wenn Sie eine Risikolebensversicherung Premium abgeschlos-
sen haben, können Sie diese ohne erneute Gesundheitsprüfung Mitteilungen zu dem bestehenden Vertrag müssen Sie uns immer
in eine Rentenversicherung umtauschen. in Textform übermitteln, beispielsweise über unser Kundenportal,
als Brief oder per E-Mail.
Hierfür müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Seit Versicherungsbeginn sind weniger als 10 Jahre vergan- (2) Änderung der Kontaktdaten
gen. Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Adresse oder Ihres Na-
- Der Umtausch erfolgt spätestens 3 Monate vor Ablauf der Ri- mens unverzüglich mit. Sie vermeiden dadurch Nachteile: Wir
sikolebensversicherung. sind berechtigt, an Sie gerichtete Mitteilungen per Einschreiben
- Die Todesfall-Leistung der Rentenversicherung ist gleich an Ihre zuletzt genannte Adresse zu senden. Diese gelten dann
oder geringer als bei der Risikolebensversicherung zum Zeit- 3 Tage nach Absendung als zugegangen. Für eine Adressen-
punkt des Umtausches. recherche können wir Kosten erheben. Die aktuelle Höhe der
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hierfür erhobenen Kosten können Sie der Kostenübersicht zu den Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung,
Versicherungsbedingungen entnehmen. den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie-
ßen, wesentlich sind.
(3) Zustellungsbevollmächtigte Person
Hierunter fallen insbesondere Fragen nach Angaben zu:
Wenn Sie Deutschland für längere Zeit verlassen wollen, nennen
- gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen
Sie uns bitte eine Person Ihres Vertrauens. Diese ist berechtigt,
- gesundheitlichen Störungen und Beschwerden
unsere Mitteilungen für Sie in Deutschland anzunehmen.
- Alter, Körpergröße und Gewicht
§ 20 Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie - dem Raucherstatus
zu berücksichtigen? - der beruflichen Tätigkeit und besonderen beruflichen Gefähr-
dungen
- besonders gefährlichen Freizeit- oder Sporttätigkeiten
(1) Gesetzliche Auskunftspflichten
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen
Wir können aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor
Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und der Vertragsannahme, in Textform stellen.
Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sein. Die notwendigen Infor-
mationen, Daten und Unterlagen dazu müssen Sie uns unverzüg- Soll eine andere Person als Sie versichert werden, ist diese eben-
lich zur Verfügung stellen. Das gilt falls für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der
- bei Abschluss des Vertrages oder
Fragen verantwortlich.
- bei Änderung des Vertrages oder
- auf Nachfrage. (2) Zurechnung der Kenntnis dritter Personen
Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, wenn Informationen zu Auch wenn eine andere Person die Fragen für Sie beantwortet,
Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, erforderlich sind. müssen diese wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wer-
den. Ansonsten wird auch in diesem Fall die vorvertragliche An-
(2) Notwendige Informationen zeigepflicht verletzt.
Kennt diese dritte Person einen gefahrerheblichen Umstand oder
Notwendig im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise Informatio- handelt arglistig, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst
nen über davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
- Ihre persönliche steuerliche Ansässigkeit.
- die steuerliche Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an (3) Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
Ihrem Vertrag haben.
- die steuerliche Ansässigkeit des Leistungsempfängers. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann für
Sie gravierende Nachteile haben:
Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- Wir können dann nach den gesetzlichen Regelungen
ort und der Wohnsitz. - vom Vertrag zurücktreten oder
- den Vertrag kündigen oder
(3) Meldung bei Steuerbehörden - den Vertrag rückwirkend anpassen oder
- den Vertrag anfechten.
Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterla-
gen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgen- Nachfolgend informieren wir Sie hierzu genauer.
des: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung
melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder
ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ge- Rücktritt
gebenenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
(4) Voraussetzungen für einen Rücktritt
(4) Vertragliche Folgen bei Verletzung Ihrer Auskunftspflichten
Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir
Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absät- vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn
zen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige-
zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer pflichtverletzung vorliegt.
gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung
gestellt haben. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, ha-
ben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag auch
§ 21 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände
welche Folgen hat ihre Verletzung? geschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den Vertrag dann zu
anderen Bedingungen abgeschlossen hätten, beispielsweise zu
erhöhtem Beitrag oder mit eingeschränktem Versicherungs-
(1) Vorvertragliche Anzeigepflicht
schutz.
Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,
dass alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig be- (5) Folgen eines Rücktritts
antwortet werden. Sie haben hier eine vorvertragliche Anzeige- Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Es wird
pflicht. Dazu fragen wir Sie im Antrag nach gefahrerheblichen keine Leistung fällig. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie
Umständen, die für das versicherte Risiko bedeutsam sind, zum nicht verlangen.
Beispiel zur Gesundheit der versicherten Personen. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt
unsere Leistungspflicht unter folgenden Voraussetzungen trotz-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, uns dem bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf
alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen einen gefahrerheblichen Umstand, der
wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
anzuzeigen. rungsfalls
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- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- Hinweis erfolgte, bevor Sie die Fragen nach gefahrerhebli-
pflicht chen Umständen beantwortet haben.
ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, - Der nicht angezeigte Umstand oder die Unrichtigkeit der An-
sind wir auch in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet. zeige war uns bei Vertragsabschluss nicht bekannt.
- Wir haben unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich
geltend gemacht. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu
Kündigung
dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von
(6) Voraussetzungen für eine Kündigung uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt ha-
ben.
Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn die Verletzung der vorver- - Wir haben bei der Ausübung unserer Rechte die Umstände
traglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahr- angegeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb
lässigkeit beruht. In diesem Fall können wir den Vertrag unter Ein- eines Monats ab Kenntniserlangung dürfen wir weitere Um-
haltung einer Frist von einem Monat kündigen. stände zur Begründung unserer Erklärung angeben.
Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende (11) Gültigkeitsdauer unserer Rechte
Recht zur Kündigung, sofern die Verletzung der Anzeigepflicht
unverschuldet erfolgt ist. Die genannten Rechte können wir innerhalb von 5 Jahren seit
Vertragsabschluss ausüben. Sofern der Versicherungsfall inner-
halb von 5 Jahren seit Vertragsabschluss eingetreten ist, auch
Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,
dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten noch nach dieser Frist. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich
Umstände abgeschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den oder arglistig verletzt, beträgt die Frist 10 Jahre.
Vertrag dann zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, bei-
spielsweise zu erhöhtem Beitrag oder mit eingeschränktem Ver- Weitere Regelungen
sicherungsschutz.
(12) Anfechtung
(7) Folgen einer Kündigung
Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch
Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich in eine beitrags- unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf
freie Versicherung nach § 12 Absätze 1 bis 3 um. Ein Recht auf unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrages Einfluss ge-
Wiederinkraftsetzung nach § 12 Absatz 4 besteht in diesem Fall nommen worden ist. Handelt es sich um Angaben einer versicher-
nicht. ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären.
Das gilt auch, wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen
Vertragsänderung Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.
(8) Vertragsanpassung Wenn die Versicherung durch Anfechtung aufgehoben wird, wird
keine Leistung fällig. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag nicht verlangen.
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen
Bedingungen geschlossen hätten, gilt Folgendes: Die anderen (13) Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung
Bedingungen, mit denen wir den Vertrag abgeschlossen hätten,
werden auf unser Verlangen rückwirkend Bestandteil des Vertra- Die Absätze 1 bis 12 gelten bei einer unsere Leistungspflicht er-
weiternden Änderung oder bei einer Wiederinkraftsetzung des
ges.
Vertrages entsprechend. Die Gültigkeitsdauer unserer Rechte
Dies kann im Einzelfall ebenfalls zu einem Verlust des Versiche- nach Absatz 11 beginnt mit der Änderung oder Wiederinkraftset-
zung des Vertrages bezüglich des geänderten oder wieder in
rungsschutzes führen. Beispielsweise, wenn wir den Vertrag nur
mit Ausschluss des Versicherungsschutzes für bestehende Vor- Kraft gesetzten Teils neu zu laufen.
erkrankungen abgeschlossen hätten.
(14) Erklärungsempfänger
Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 4 VVG zustehende Die Ausübung unserer Rechte auf Rücktritt, Kündigung, Anpas-
Recht zur Vertragsanpassung, falls die Verletzung der Anzeige- sung des Vertrages sowie auf Anfechtung erfolgt durch schriftli-
pflicht unverschuldet erfolgt ist. che Erklärung. Diese geben wir Ihnen gegenüber ab.
(9) Ihr Recht zur Kündigung Haben Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten ange-
geben, gelten folgende Regelungen:
Wenn sich durch die Vertragsanpassung
- der Beitrag um mehr als 10 % erhöht oder
- wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Um- Nach Ihrem Ableben gilt ein Bezugsberechtigter als bevollmäch-
tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech-
stand ausschließen,
können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un- tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden,
serer Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevoll-
mächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.
Sie auf dieses Recht hinweisen.
§ 22 Welche besonderen Regeln gelten bei Vereinbarung
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte einer Versicherung als Nichtraucher?
(10) Ausübung unserer Rechte
(1) Einstufung nach dem Raucherstatus
Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung
stehen uns nur zu, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt Als Nichtraucher gilt, wer alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:
sind: - Die Person hat in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung
- Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die kein Nikotin aktiv durch Rauchen, Inhalieren oder in anderer
Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen. Dieser Form zu sich genommen. Unter Rauchen und Inhalieren fällt
insbesondere der Genuss von Zigaretten, Zigarren, Pfeife,
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Kautabak, Schnupftabak, Wasserpfeife, Shisha, E-Zigarette, - Die Gefahrerhöhung war uns zum Zeitpunkt des Todes
E-Zigarre, E-Pfeife. nicht bekannt.
- Die Person beabsichtigt auch in der Zukunft Nichtraucher zu
b) Grob fahrlässige Verletzung
bleiben.
Wenn Sie der Anzeigepflicht nach Absatz 3 grob fahrlässig
Als Nichtraucher seit mindestens 10 Jahren gilt, wer diese Vo- nicht nachkommen, sind wir berechtigt die Leistung zu kürzen.
raussetzungen seit mindestens 10 Jahren erfüllt. Die Kürzung erfolgt in einem der Schwere des Verschuldens
Als Raucher gilt, wer entsprechenden Verhältnis.
- bei Antragstellung die Voraussetzungen als Nichtraucher c) Keine Einschränkung
nicht erfüllt oder
- nach Antragstellung beginnt, Nikotin aktiv zu sich zu nehmen. Wenn das Rauchen keinen Einfluss auf den Eintritt des Versi-
cherungsfalls hat, entfällt die Einschränkung unserer Leis-
(2) Vorvertragliche Anzeigepflicht tungspflicht.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, uns (6) Nachprüfungsrecht zum Raucherstatus
wahrheitsgemäß anzuzeigen, ob die versicherten Personen Rau-
cher oder Nichtraucher im Sinne von Absatz 1 sind. Wir dürfen während der Vertragslaufzeit regelmäßig nachfragen,
Soll eine andere Person als Sie versichert werden, ist diese eben- ob die versicherten Personen noch Nichtraucher sind.
falls für die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen verant- Zur Nachprüfung können wir alle 3 Jahre umfassende Untersu-
wortlich. chungen der versicherten Personen verlangen. Wir dürfen dazu
Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann für Ärzte unserer Wahl beauftragen. Dabei anfallende Kosten über-
Sie gravierende Nachteile haben (siehe § 21) nehmen wir.
Erhalten wir innerhalb von 4 Wochen keine Rückmeldung oder
Wechsel vom Nichtraucher zum Raucher verweigert eine versicherte Person die Untersuchung, sind wir be-
rechtigt die Versicherung so anzupassen, dass sie unseren An-
(3) Anzeigepflicht der Gefahrerhöhung nach Vertragsabschluss nahmerichtlinien für Raucher genügt. Das bedeutet insbeson-
Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dere, dass wir den Beitrag erhöhen können.
dass versicherte Personen nach Vertragsabschluss nicht vom
Nichtraucher zum Raucher werden. Wenn eine versicherte Per- Die Anpassung können wir rückwirkend zum Zeitpunkt der An-
son nach Vertragsabschluss Raucher wird, liegt eine Gefahrerhö- frage zur Nachprüfung vornehmen.
hung nach § 158 Absatz 1 VVG vor.
Wird eine versicherte Person nach Vertragsabschluss vom Erhöht sich der Beitrag durch die Anpassung um mehr als 10 %,
Nichtraucher zum Raucher, sind Sie verpflichtet, uns diese können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un-
Gefahrerhöhung unverzüglich in Textform anzuzeigen. serer Mitteilung fristlos kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht
weisen wir Sie in der Mitteilung hin.
(4) Folgen der Gefahrerhöhung
(7) Verjährungsfristen
Wenn eine versicherte Person nach Vertragsabschluss gemäß
Absatz 3 zum Raucher wird, sind wir berechtigt die Versicherung Wir können eine Gefahrerhöhung nicht mehr geltend machen,
so anzupassen, dass sie unseren Annahmerichtlinien für Raucher wenn seit dieser 5 Jahre verstrichen sind. Haben Sie oder eine
genügt. Das bedeutet insbesondere, dass wir den Beitrag erhö- versicherte Person die Verpflichtungen nach Absatz 3 vorsätzlich
hen können. oder arglistig verletzt, beträgt die Frist 10 Jahre.
Die Anpassung können wir rückwirkend zum Zeitpunkt der Gefah- Wechsel vom Raucher zum Nichtraucher
rerhöhung vornehmen.
(8) Wechsel zum Nichtraucher nach Vertragsabschluss
Erhöht sich der Beitrag durch die Anpassung um mehr als 10 %,
können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un- Wenn eine versicherte Person frühestens 12 Monate nach Ver-
serer Mitteilung fristlos kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht tragsabschluss Nichtraucher (siehe Absatz 1) wird, prüfen wir Ihre
weisen wir Sie in der Mitteilung hin. Möglichkeit zur nächsten Beitragsfälligkeit die Versicherung an-
zupassen. Hierfür ist uns die Veränderung in Textform mitzutei-
Wir können die Versicherung nur innerhalb eines Monats, nach- len.
dem wir Kenntnis über die Gefahrerhöhung erhalten haben, an-
passen. Danach erlischt unser Recht den Vertrag anzupassen. IX. Ausschlüsse
Nach § 24 VVG haben wir bei einer Gefahrerhöhung das Recht,
den Vertrag zu kündigen. Auf dieses Recht verzichten wir. § 23 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge-
schlossen?
(5) Folgen bei Verletzung der Anzeigepflicht der Gefahrerhöhung (1) Grundsatz
a) Vorsätzliche Verletzung Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zum Tod oder
zu einer schweren Krankheit nach § 1 Absatz 3 einer versicherten
Wenn Sie der Anzeigepflicht nach Absatz 3 vorsätzlich nicht Person kam.
nachkommen, reduziert sich die Leistung im Versicherungsfall
auf ein Viertel der garantierten Todesfall-Leistung, wenn alle Wir gewähren den Versicherungsschutz insbesondere auch
folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: dann, wenn die versicherte Person
- Die versicherte Person ist seit mindestens einem Monat - in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder
Raucher. - bei inneren Unruhen
- Sie sind der Anzeigepflicht nach Absatz 3 vorsätzlich zu Tode kam.
nicht nachgekommen.
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(2) Ausschlüsse - Die Störung der Geistestätigkeit war krankhaft.
In folgenden Fällen ist eine Leistung ausgeschlossen: (3) Neubeginn der Dreijahresfrist
Die Dreijahresfrist beginnt bezüglich des geänderten oder wieder
a) Bei Tod oder schwerer Krankheit unmittelbar oder mittelbar ver-
in Kraft gesetzten Teils von neuem, wenn
ursacht
- unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des Versiche-
- durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf
rungsvertrages erweitert wird oder
Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, oder
- der Versicherungsvertrag wieder in Kraft gesetzt wird.
- durch Kriegsereignisse.
Wir leisten jedoch bei Tod oder schwerer Krankheit durch krie- X. Sonstiges
gerische Ereignisse außerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
land, wenn die versicherte Person nicht aktiv daran beteiligt § 25 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
war.
Wir leisten insbesondere auch bei Tod oder schwerer Krankheit Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
durch kriegerische Ereignisse, wenn alle folgenden Vorausset- land Anwendung.
zungen erfüllt sind:
- Die versicherte Person ist Mitglied der deutschen Bun- § 26 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
deswehr oder Polizist. einmal nicht zufrieden sind?
- Sie wurde mit Mandat der NATO oder UNO zur Frie-
denssicherung oder humanitären Hilfeleistung einge-
(1) Unser Beschwerdemanagement
setzt.
- Der Einsatz erfolgte außerhalb der Staatsgrenzen der Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben oder eine
NATO-Mitgliedsstaaten. Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Soll-
ten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie sich
b) Bei Selbsttötung. Nähere Informationen entnehmen Sie § 24. gerne an uns. Sie erreichen uns
- über unsere Internetseite www.wuerttembergische.de/be-
schwerde oder
c) Bei schwerer Krankheit - per Brief an unsere Geschäftsadresse oder
- durch absichtliche Herbeiführung dieser Krankheit oder - per E-Mail (kundenservice@wuerttembergische.de).
- durch versuchte Selbsttötung.
(2) Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher
d) Bei Tod oder schwerer Krankheit unmittelbar oder mittelbar Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds-
durch die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologi- mann für Versicherungen wenden. Verbraucher sind Privatperso-
schen oder chemischen Stoffen, deren Ziel die Gefährdung ei- nen, die Verträge für private Zwecke abschließen.
ner Vielzahl von Personen war.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und
e) Bei Tod oder schwerer Krankheit durch Strahlung infolge von für Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle. Wir nehmen an
Kernenergie. Dieser Ausschluss gilt nur, wenn alle folgenden dem Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann teil. Sie ha-
Voraussetzungen erfüllt sind: ben die Möglichkeit dieses in Anspruch zu nehmen. Vorausset-
- Das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen zung dafür ist, dass der Wert Ihrer Beschwerde den Betrag von
wird gefährdet. 100.000 EUR nicht übersteigt.
- Es wurde eine Katastrophenschutzbehörde oder eine
vergleichbare Einrichtung zur Abwehr tätig. Den Ombudsmann erreichen Sie derzeit wie folgt:
Wir leisten in den Fällen d) und e) uneingeschränkt, wenn durch Versicherungsombudsmann e.V.
das Ereignis höchstens 1.000 Menschen betroffen sind. Betroffen Postfach 080632
sind diese, wenn sie durch das Ereignis innerhalb von 5 Jahren 10006 Berlin
sterben oder schwere Gesundheitsschäden erleiden. Ob wir leis- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
tungspflichtig sind, überprüft ein unabhängiger Gutachter inner- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
halb von 6 Monaten nach dem Ereignis.
Wenn Sie diesen Vertrag bei uns über das Internet abgeschlos-
§ 24 Was gilt bei Selbsttötung? sen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an
die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die
Plattform leitet Ihre Beschwerde dann an den Ombudsmann wei-
(1) Nach Ablauf von 3 Jahren ter.
Wenn sich eine versicherte Person vorsätzlich selbst tötet, erbrin-
(3) Versicherungsaufsicht
gen wir die für den Todesfall vereinbarte Leistung. Der Versiche-
rungsvertrag muss seit mindestens 3 Jahren (Dreijahresfrist) mit Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
uns bestehen. Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht (BaFin).
(2) Innerhalb der ersten 3 Jahre
Wenn sich eine versicherte Person vor Ablauf von 3 Jahren seit Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Vertragsabschluss selbst tötet, besteht kein Versicherungs-
schutz. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Wir leisten jedoch, wenn uns für diese Handlung alle folgenden Graurheindorfer Straße 108
Voraussetzungen nachgewiesen werden: 53117 Bonn
- Die freie, selbstbestimmte Willensbestimmung war ausge- E-Mail: poststelle@bafin.de
schlossen.
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Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist. Sie C Abkürzungen für Gesetze und Verordnun-
kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
gen
(4) Rechtsweg
Im Text der Versicherungsbedingungen nehmen wir Bezug auf
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be- einige Gesetze und Verordnungen. Dabei verwenden wir fol-
schreiten. gende Abkürzungen:
§ 27 Wo ist der Gerichtsstand? BGB Bürgerliches Gesetzbuch
DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung
MindZV Mindestzuführungsverordnung
(1) Bei Klagen gegen uns
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Ge- VVG Versicherungsvertragsgesetz
richt zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver-
sicherungsvertrag zuständige Niederlassung liegt.
Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohn-
sitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren gewöhnlichen Auf-
enthalt haben.
Für ein Unternehmen ist auch das Gericht zuständig, in dessen
Bezirk es seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.
(2) Bei Klagen gegen Sie
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei
dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Haben
Sie keinen Wohnsitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren
gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Bei einem Unternehmen bestimmt sich das zuständige Gericht
nach dessen Sitz oder Niederlassung.
(3) Bei Ihrem Sitz im Ausland
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind für Klagen aus
dem Versicherungsvertrag die Gerichte des Staates zuständig, in
dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt auch für ein Unternehmen,
das seinen Sitz ins Ausland verlegt.
§ 28 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun-
gen?
(1) Gültigkeit
Falls einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen un-
wirksam sind oder werden, bleiben die anderen gültig.
(2) Unwirksamkeit
Durch höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräf-
tigen Verwaltungsakt können Regelungen in diesen Bedingungen
für unwirksam erklärt werden.
Dann können wir sie durch neue ersetzen, wenn
- die neuen Regelungen zur Fortführung des Vertrages not-
wendig sind oder
- das Nichtersetzen eine unzumutbare Härte für eine Vertrags-
partei auch unter Berücksichtigung der Interessen der ande-
ren Vertragspartei wäre.
Die neuen Regelungen sind nur wirksam, wenn sie unter Wah-
rung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer an-
gemessen berücksichtigen. Wir teilen Ihnen die neuen Regelun-
gen und die hierfür maßgeblichen Gründe in Textform mit. Dann
werden diese nach Ablauf von 2 Wochen Vertragsbestandteil.
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