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Versicherungsmakler / Sterbegeldversicherung / Bedingungsarchiv

Hannoversche L6 Plus: die Bedingungen im Volltext

Wie die Grundlinie, dazu Kindermitversicherung mit 3.000 Euro und Rückholung bei Tod im Ausland bis 20.000 Euro zusätzlich zur Summe.

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Ich ermächtige Hannoversche, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Hannoversche auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Hannoversche mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Hannoversche einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Hannoversche Sterbegeldversicherung L6 Plus von Hannoversche (Sterbegeldversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Hannoversche weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summeja, bis 25.000 €„die Erhöhungen dürfen höchstens zu einer Versicherungssumme des Vertrages von EUR 25.000 führen.“§ 1 (5), Seite 4
Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter)ja„Der Versicherungsschutz gilt lebenslang und weltweit.“§ 1 (3), Seite 3
Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre)nicht geregelt
Einmalbeitrag möglichnein„Die Beiträge zu Ihrer Sterbegeldversicherung können Sie ausschließlich bargeldlos durch laufende Beitragszahlung je nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zahlen.“§ 6 (1), Seite 6
Mindesteintrittsalternicht geregelt
Höchsteintrittsalternicht geregelt
Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert)ja„Der Versicherungsschutz gilt lebenslang und weltweit.“§ 1 (3), Seite 3
Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten)ja„Sie können eine Sterbegeldversicherung auch in der Form abschließen, dass Versicherungssumme und Beitrag sich planmäßig erhöhen.“§ 4 (1), Seite 5
Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie)nicht geregelt

Gesundheitsfragen und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antragnicht geregelt
Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wirdja„Die Dauer der Wartezeit ist von der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung abhängig und ist im Versicherungsschein aufgeführt.“§ 1 (2), Seite 3
Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung)ja„Tritt der Todesfall in der Wartezeit ein ... In diesem Fall werden die bis dahin eingezahlten Beiträge erstattet.“§ 1 (2), Seite 3
Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeitja„Verstirbt die versicherte Person in der Wartezeit auf Grund eines Unfalls gemäß § 14, leisten wir jedoch auch innerhalb der Wartezeit.“§ 1 (2), Seite 3
Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summeja„Für den jeweils erhöhten Teil beginnt die bei dem ursprünglichen Vertragsschluss vereinbarte Wartezeit neu zu laufen.“§ 1 (5), Seite 4
Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod)ja, bis zur Versicherungssumme„gewähren wir Ihnen bereits mit Antragstellung einen vorläufigen Versicherungsschutz für den Fall des Todes der versicherten Person auf Grund eines Unfalls gemäß § 14.“§ 1 (1), Seite 3

Leistungen und Bestattungsdienst

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Personja„Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine Kosten auf das uns angegebene Konto.“§ 13, Seite 9
Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung)nicht geregelt
Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„Sofern Sie mit uns die doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart haben, wird in diesem Fall die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.“§ 1 (3), Seite 3
Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation)ja, bis 20.000 €„die tatsächlich angefallenen Kosten der Überführung zu dem Wohnsitz in Deutschland ... bis zu der Höhe der doppelten Versicherungssumme, maximal EUR 20.000 übernommen.“§ 2 (2), Seite 4
Überführung im Inland zum Bestattungsortnicht geregelt
Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag)ja, bis 3.000 €„Stirbt ein Kind/Adoptivkind der versicherten Person nach Ablauf der Wartezeit und während der Vertragslaufzeit, zahlen wir eine Versicherungssumme von EUR 3.000.“§ 2 (1), Seite 4
Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleisternicht geregelt
Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörigenicht geregelt
Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlassnicht geregelt
Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten)nicht geregelt
Rechtsberatung zu Testament und Erbschaftnicht geregelt
Grabpflege oder Grabstein mitversichertnicht geregelt
Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen)nicht geregelt
Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigtenicht geregelt

Beitrag, Überschuss und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung)ja„Die laufende Überschussbeteiligung kann sowohl in der Form der Sofortgutschrift als auch in der Form der verzinslichen Ansammlung vereinbart werden.“§ 18 (3) b), Seite 12
Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauernicht geregelt
Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglichnicht geregelt
Rückkaufswert bei Kündigungja„Rückkaufswert abzüglich eines Stornoabzugs und gegebenenfalls zuzüglich einer Überschussbeteiligung.“§ 9 (2), Seite 7
Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen)ja„Sie können Ihre Sterbegeldversicherung ganz oder teilweise jederzeit in Textform zum Schluss des laufenden Monats kündigen.“§ 9 (1), Seite 7
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summeja„Sie können die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für Ihre Sterbegeldversicherung beantragen.“§ 9 (3), Seite 8
Beitragsstundung oder Zahlpauseja„Sie können mit uns eine zinslose Stundung oder Teilstundung der Prämienzahlung unter Aufrechterhaltung des vereinbarten Versicherungsschutzes für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten während der Vertragslaufzeit vereinbaren.“§ 9 (5), Seite 8
Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand)ja„Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine oder mehrere Personen (bspw. den Bestatter) benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter).“§ 12 (2), Seite 9
Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt)nicht geregelt

Anzeigepflicht und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kannnicht geregelt
Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflichtnicht geregelt
Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Fristja„Bei vorsätzlicher Selbsttötung zahlen wir die für den Todesfall vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind.“§ 17 (1), Seite 10
Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheitennicht geregelt
Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges)ja„zahlen wir die Versicherungssumme nur, wenn sie diesen während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an diesen nicht aktiv beteiligt war.“§ 16 (2), Seite 10
Terroranschläge ohne Ausschlussnicht geregelt
Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang)ja„Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden.“§ 16 (3), Seite 10
Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophennicht geregelt
Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Personja„Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.“§ 14 (3) b), Seite 9

Besonderheiten Österreich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenzenicht geregelt
Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnungnicht geregelt
Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summenicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter)nicht geregelt
Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten)nicht geregelt
Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980)nicht geregelt
Freie Wahl der Bestattungsfirmanicht geregelt
Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossennicht geregelt
Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftslandnicht geregelt
Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossennicht geregelt
Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativasnicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt
Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Hannoversche Lebensversicherung AG
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Bedingungen für die Sterbegeldversicherung und Steuer-Informationen
[Seite 1] Bedingungen und Informationen Sterbegeldversicherung / BEDSG24 Bedingungen / Steuer-Informationen Stand 03/2024 700.0005.27 Stand 03.2024 [Seite 2] Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung/SG24 1 Steuerinformation/STSG 3/24 11 [Seite 3] Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung/SG24 Inhalt SG24 Eintritt des Versicherungsfalls, Rechte Dritter und Leistungsaus- schlüsse Leistung und Versicherungsschutz § 10 W as ist zu beachten, wenn die Versicherungssumme § 1 Welche Leistungen bietet der Tarif L 6-Basis? ausgezahlt werden soll? §2W  elche zusätzlichen Leistungen bietet der Tarif L 6-Plus? § 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 3 Welche zusätzlichen Leistungen bietet der Tarif L 6-Exklusiv? § 12 W er erhält die Versicherungsleistung §4W  ie erhöhen sich Beitrag und Leistung bei Dynamik (Bezugsrecht, Abtretung, Verpfändung)? (Tarif-Option D)? § 13 Wie zahlen wir die Versicherungssumme aus? Ihre Vertragspflichten § 14 W as ist ein Unfall im Sinne dieser Bedingungen und in §5W  as gilt bei einer Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres welchen Fällen bestehen Leistungsausschlüsse im Fall eines Namens und welche sonstigen Umstände müssen Sie uns Unfalls? mitteilen? § 15 W as ist nach dem Unfalltod der versicherten Person zu Beitragszahlung und Kosten beachten? §6W  ie können Sie Ihre Beiträge zahlen und wann ist die Zahlung § 16 W as gilt bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg bzw. Freisetzen fällig? von ABC-Waffen/Stoffen? §7W  elche Kosten sind im Beitrag enthalten und was stellen wir § 17 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? Ihnen gesondert in Rechnung? Überschussbeteiligung §8W  as geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig § 18 Wie werden Sie an den von uns erwirtschafteten Überschüssen zahlen? beteiligt und wie erfahren Sie den Wert Ihrer Versicherung? Kündigung und Beitragsfreistellung Sonstige Vertragsbestimmungen §9W  ann können Sie Ihren Vertrag kündigen oder von der Pflicht § 19 Welches Gericht ist im Streitfall zuständig? zur Beitragszahlung befreit werden und welche Folgen hat das? § 20 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? § 21 Was gilt bei Sanktionen und Embargos? § 22 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? Leistung und Versicherungsschutz Verstirbt die versicherte Person in der Wartezeit auf Grund eines Unfalls gemäß § 14, leisten wir jedoch auch innerhalb der Warte- zeit. In diesem Fall wird die vereinbarte Versicherungssumme § 1 Welche Leistungen bietet der Tarif L 6-Basis? ausgezahlt. Sofern Sie mit uns die doppelte Versicherungssumme Leistung während des vorläufigen Versicherungsschutzes bei Unfalltod vereinbart haben, wird in diesem Fall die doppelte (1) Grundsätzlich beginnt Ihr Versicherungsschutz gemäß § 1 Versicherungssumme auch in der Wartezeit ausgezahlt. Absatz 4 erst mit dem Versicherungsbeginn. Abweichend hiervon gewähren wir Ihnen bereits mit Antragstellung einen vorläufigen (3) Leistung nach Ablauf der Wartezeit Versicherungsschutz für den Fall des Todes der versicherten Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Wartezeit, zahlen wir Person auf Grund eines Unfalls gemäß § 14. Für den Fall, dass die vereinbarte Versicherungssumme. Sofern Sie mit uns die eine doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart haben, wurde, gilt dies auch im Rahmen des vorläufigen Versicherungs- wird in diesem Fall die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt. schutzes. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit Eingang des Der Versicherungsschutz gilt lebenslang und weltweit. vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrags bei uns. Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass (4) Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungs- der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei Monate schein angegebenen Versicherungsbeginn, wenn nach der Unterzeichnung des Antrags liegt. Der vorläufige Versiche- • der Vertrag abgeschlossen wurde, d. h. mit Annahme des rungsschutz endet mit dem beantragten Versicherungsbeginn oder Antrages und mit der Ablehnung des Antrages durch uns. Im Leistungsfall wird • der Einlösungsbeitrag gezahlt wurde. der Erstbeitrag für die Sterbegeldversicherung einbehalten. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn Leistung während der Wartezeit wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen (2) Bei der Wartezeit handelt es sich um einen Zeitraum zu Beginn auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge des Versicherungsvertrages, in dem der Versicherungsschutz noch aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt nicht vollumfänglich gewährt werden kann. Die Wartezeit beginnt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausblei- mit dem Versicherungsbeginn. Die Dauer der Wartezeit ist von der ben der Zahlung nicht zu vertreten haben. mit Ihnen getroffenen Vereinbarung abhängig und ist im Versiche- Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbe- rungsschein aufgeführt. ginn besteht kein Versicherungsschutz. Ausgenommen hiervon Tritt der Todesfall in der Wartezeit ein, wird die Versicherungssum- sind die Regelungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in me grundsätzlich nicht fällig. In diesem Fall werden die bis dahin Absatz 1. eingezahlten Beiträge erstattet. SG24 / Stand 03.2024 1 [Seite 4] Flex-Option Rückholung bei Tod im Ausland (5) Sie können für Ihre Versicherung jederzeit – auch mehrfach – (2) Die Rückholung bei Tod im Ausland ist mitversichert, wenn die zu dem nächsten Beitragszahlungstermin gegen Zahlung eines versicherte Person während eines beruflich oder privat bedingten zusätzlichen Beitrags eine Erhöhung der Versicherungssumme Aufenthalts von höchstens 45 Tagen im Ausland verstirbt. In verlangen. Dabei ist grundsätzlich vorgesehen, dass die Erhöhung diesem Fall werden – zusätzlich zur vereinbarten Versicherungs- im bestehenden Versicherungsvertrag erfolgt. Wir können summe – die tatsächlich angefallenen Kosten der Überführung zu Erhöhungen jedoch auch nach den dann geltenden Tarifen und Ver- dem Wohnsitz in Deutschland bzw. den Bestattungsort in Deutsch- sicherungsbedingungen vornehmen. land bis zu der Höhe der doppelten Versicherungssumme, Für die Erhöhungen gelten folgende Voraussetzungen: maximal EUR 20.000 übernommen. Die Überführungskosten • es darf im bestehenden Vertrag keine vorgezogene Todes- werden übernommen, wenn fall-Leistung beantragt worden sein, • die Voraussetzungen in § 10 erfüllt werden, • jede Erhöhung der Versicherungssumme muss mindestens • die versicherte Person nach Ablauf der in § 1 Absatz 2 EUR 1.000 betragen, beschriebenen Wartezeit verstirbt oder es sich auch während • die versicherte Person darf nicht pflegebedürftig im Sinne von der Wartezeit um einen Unfalltod handelt und § 3 sein und • die Kosten nicht bereits von einer anderen abgeschlossenen • die Erhöhungen dürfen höchstens zu einer Versicherungssum- Versicherung, wie beispielsweise einer Auslandskrankenversi- me des Vertrages von EUR 25.000 führen. cherung, gedeckt sind oder einer anderen Stelle übernommen Für den jeweils erhöhten Teil beginnt die bei dem ursprünglichen werden. Vertragsschluss vereinbarte Wartezeit neu zu laufen. Stirbt die Die Voraussetzungen sind uns durch entsprechende Nachweise versicherte Person innerhalb der Wartezeit, werden die bis dann für und Bestätigungen zu belegen. die erhöhten Teile gezahlten Beiträge erstattet. § 3 Welche zusätzlichen Leistungen bietet der (6) Sie können für Ihre Versicherung jederzeit – auch mehrfach – Tarif L 6-Exklusiv? zu dem nächsten Beitragszahlungstermin eine Reduzierung der Versicherungssumme verlangen. Dies hat zur Folge, dass sich der Bei dem Tarif L 6-Exklusiv können Sie die Leistungen des Beitrag reduziert. Basis-Tarifs und des Plus-Tarifs in Anspruch nehmen. Zusätzlich Für die Reduzierung gilt die folgende Voraussetzung: erhalten Sie in dem Exklusiv-Tarif folgende Leistungen: • die Versicherungssumme darf nach allen Reduzierungen nicht weniger als EUR 3.000 betragen. Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit (1) Wird die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen § 2 Welche zusätzlichen Leistungen bietet der pflegebedürftig, wird der Vertrag bei weiterhin bestehendem Tarif L 6-Plus? Versicherungsschutz beitragsfrei fortgeführt. Dies bedeutet, bei Pflegebedürftigkeit bleibt der Versicherungsschutz in unveränder- Bei dem Tarif L 6-Plus können Sie die Leistungen des Basis-Tarifs ter Höhe erhalten, obwohl Sie von der Prämienzahlungspflicht in An­spruch nehmen. Zusätzlich erhalten Sie in dem Plus-Tarif befreit sind. Dynamische Erhöhungen oder Nachversicherungen folgende Leistungen: sind dann ausgeschlossen. Kindermitversicherung (2) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der versicherten Person ein (1) Stirbt ein Kind/Adoptivkind der versicherten Person nach Pflegegrad 3 oder ein höherer Pflegegrad nach dem Sozialgesetz- Ablauf der Wartezeit und während der Vertragslaufzeit, zahlen wir buch XI in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zuerkannt eine Versicherungssumme von EUR 3.000. Voraussetzung für die wurde oder eine vergleichbare Einstufung durch eine private Kindermitversicherung ist, dass der Vertrag nicht gemäß § 9 Pflegeversicherung erfolgt ist und entsprechende Leistungen aus Absatz 3 beitragsfrei geführt wird. Die Kindermitversicherung diesen Versicherungen bezogen werden. Wir erbringen jedoch schließt alle Kinder/Adoptivkinder der versicherten Person ab keine Pflegeleistung, wenn bereits vor Beantragung der Sterbegeld- Geburt sowie totgeborene Kinder ab Erreichen der 24. Schwanger- versicherung oder in der Wartezeit der Sterbegeldversicherung ein schaftswoche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Antrag auf die Zuerkennung eines Pflegegrades oder einer Versichert sind alle Kinder/Adoptivkinder, auch wenn diese bei vergleichbaren Einstufung in der privaten Pflegeversicherung Vertragsabschluss noch nicht geboren bzw. adoptiert waren. In der gestellt wurde oder die Zuerkennung eines Pflegegrades nach dem Wartezeit besteht Versicherungsschutz in der Kindermitversiche- Sozialgesetzbuch oder einer privaten Pflegeversicherung vor rung bei Unfalltod eines Kindes in Höhe von EUR 3.000. Eine Beantragung der Sterbegeldversicherung erfolgte. Vertragsteile die etwaig vereinbarte doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod sich auf Grund von Erhöhungen gemäß § 1 Absatz 5 in der der versicherten Person findet in der Kindermitversicherung keine Wartezeit befinden, sind von der Beitragsbefreiung bei Pflegebe- Anwendung. Ob ein Unfalltod gemäß den Bedingungen vorliegt, dürftigkeit ausgeschlossen. bestimmt sich nach § 14. Die Leistungen für die versicherte Person bleiben von der Kindermitversicherung unberührt. Im Der Anspruch auf die Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit Leistungsfall ist uns die Stellung als Kind durch eine Geburtsurkun- entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit de oder eine Adoptionsurkunde nachzuweisen. eintritt. Dies haben Sie uns unverzüglich anzuzeigen; bei einer verspäteten Anzeige der Pflegebedürftigkeit, die unverschuldet 2 SG24 / Stand 03.2024 [Seite 5] erfolgt ist, erbringen wir die Leistung auch rückwirkend für § 4 Wie erhöhen sich Beitrag und Leistung bei maximal 24 Monate. Dynamik (Tarif-Option D)? Der Anspruch auf Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit endet, (1) Sie können eine Sterbegeldversicherung auch in der Form wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedingungen abschließen, dass Versicherungssumme und Beitrag sich planmä- • nicht mehr vorliegt oder ßig erhöhen. Die Summenerhöhung bewirkt eine Erhöhung des • die versicherte Person stirbt oder Beitrages. Die Wartezeit beginnt für dynamische Erhöhungen nicht • die Beitragszahlungsdauer abläuft. erneut zu laufen. (3) Die Pflegebedürftigkeit der versicherten Person ist uns durch (2) Die Erhöhungen der Versicherungssumme und des Beitrages einen Nachweis zu bestätigen. Der Nachweis erfolgt beispielswei- erfolgen jeweils zu dem Jahrestag des Versicherungsbeginns. Sie se durch den Bescheid des medizinischen Dienstes der Kranken- erhalten rechtzeitig – mindestens aber 14 Tage – vor dem kassen (MDK), der die Pflegebedürftigkeit feststellt. Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung. Der Versiche- rungsschutz aus der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungs- (4) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen termin. abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls „Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit“ notwendig sind. (3) Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszahlungs- dauer. Es erfolgen keine Erhöhungen, wenn die Versicherungssum- Vorgezogene Todesfallleistung me aus der Sterbegeldversicherung durch die jeweilige Erhöhung (5) Wir zahlen die Versicherungssumme bereits vor dem Tod der 25.000 Euro übersteigen würde. versicherten Person, wenn • bei dieser eine schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen (4) Die Erhöhung des Tarifbeitrags berechnet sich nach dem am erstmals ärztlich diagnostiziert wird und Erhöhungstermin erreichten Alter der versicherten Person und der • Sie die vorgezogene Todesfallleistung unverzüglich – d. h. restlichen Beitragszahlungsdauer. Die Tarifbeiträge erhöhen sich ohne schuldhaftes Zögern – nach Kenntnis von der Diagnose nicht im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen. Nach beantragen. einer Erhöhung können etwaige beitragsfreie Versicherungssum- Mit der Zahlung der vorgezogenen Todesfallleistung endet der men nicht mehr der dem Versicherungsschein beigefügten Tabelle Versicherungsvertrag. entnommen werden. Die dann aktuellen Werte werden Ihnen Eine schwere Krankheit ist jede fortschreitende, unheilbare zusammen mit der Erhöhung mitgeteilt. Krankheit, die nach Ansicht des behandelnden Facharztes, unseres Gesellschaftsarztes und im Zweifelsfall eines weiteren unabhängi- (5) Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen gen Facharztes innerhalb von 12 Monaten (gerechnet ab Stellung Vereinbarungen, insbesondere die Versicherungsbedingungen des Leistungsantrags) zum Tode führen wird. sowie die Bezugsrechtsverfügung, erstrecken sich auch auf die jeweilige Erhöhung. (6) Mit dem Antrag ist uns außer einer Kopie des Versicherungs- scheins ein Zeugnis eines Facharztes – einschließlich Befunden (6) Eine Erhöhung setzt die Frist des § 17 für eine Leistung bei und Krankenhausberichten – einzureichen, aus dem hervorgeht, Selbsttötung nicht erneut in Lauf. dass bei der versicherten Person eine schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen vorliegt. Aus dem Zeugnis und aus den (7) Eine Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie Befunden müssen sich Ursache, Beginn, Art und Verlauf der • ihr spätestens 50 Tage nach dem Erhöhungstermin widerspre- schweren Krankheit sowie eine Prognose über die verbleibende chen oder Lebenserwartung der versicherten Person ergeben. Sollten zur • den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von 50 Tagen nach Prüfung unserer Leistungspflicht weitere Unterlagen erforderlich dem Erhöhungstermin zahlen. sein, sind wir berechtigt, Auskünfte der die versicherte Person zusätzlich behandelnden Ärzte sowie sonstige notwendige (8) Erhöhungen können bis zu viermal in Folge ausgesetzt werden. Nachweise einzuholen. Sollten Sie fünfmal nacheinander auf eine mögliche Erhöhung verzichten, sind weitere Erhöhungen ausgeschlossen, wenn Ihre (7) Eine vorgezogene Todesfallleistung wird nicht gezahlt, wenn Versicherung zu einem Tarif gehört, nach dem Verträge nicht mehr • der Vertrag sich noch in der Wartezeit befindet oder neu abgeschlossen werden können. • die schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen auf die in den §§ 16 und 17 genannten Umstände oder (9) Es erfolgen keine Erhöhungen, wenn der Vertrag – gleich aus • auf Umstände, deren Falschangabe (z. B. das Alter der welchem Grund – beitragsfrei geführt wird. Dies ist beispielsweise versicherten Person) uns zum Rücktritt, zur Kündigung oder bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer, der Beitragsbefreiung zur Vertragsänderung berechtigt, zurückzuführen ist oder wegen Pflegebedürftigkeit oder bei beantragter beitragsfreier • der Vertrag gemäß § 9 Absatz 3 beitragsfrei geführt wird. Vertragsführung der Fall. (10) Eine Erhöhung ist dann nicht mehr möglich, wenn Sie einen Antrag auf vorgezogene Todesfall-Leistung gestellt haben. SG24 / Stand 03.2024 3 [Seite 6] Ihre Vertragspflichten entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat. § 5 Was gilt bei einer Änderung Ihrer Postanschrift Zahlen Sie Ihren Beitrag nicht jährlich, erheben wir für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand höhere Verwaltungskosten. oder Ihres Namens und welche sonstigen Umstän- Diese können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen. de müssen Sie uns mitteilen? (2) Die Beitragszahlung erfolgt im SEPA-Basis-Lastschriftverfah- (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens müssen ren. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie uns ein SEPA-Lastschrift- Sie uns unverzüglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie mandat erteilen. Soweit Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat bei Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende Antragstellung noch nicht in Papierform erteilt haben, müssen Sie Willenserklärung (z. B. eine Mahnung) mit eingeschriebenem Brief dies auf unser Verlangen unverzüglich nachholen, dies gilt auch, an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall wenn eine andere Person für Sie die Beiträge zahlt. gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschrie- benen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den (3) Etwaige Beitragsrückstände werden wir bei Fälligkeit der Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbli- Versicherungsleistung verrechnen. che Niederlassung verlegt haben. (4) Den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie unverzüg- (2) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung und lich nach Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflich- mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen tet sind (z. B. Geldwäsche, politisch exponierte Person), müssen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag an uns zu zahlen. Beitrags­ Unterlagen bei Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab- rechnungen versenden wir nicht. Wenn Sie ein SEPA-Lastschrift- schluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung stellen. mandat bei Antragsstellung eingereicht haben, ziehen wir die Hierzu zählen u. a. Beiträge rechtzeitig und fristgereicht für Sie ein. • Angaben zur deutschen oder ausländischen Steuerpflicht, • die Steueridentifikationsnummer (5) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Kosten zahlen. • Geburtsort, Geburtsland und der Wohnort, • die Ausübung eines wichtigen öffentlichen Amtes. § 7 Welche Kosten sind im Beitrag enthalten und was stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? Diese Informationen können u. a. maßgebend sein für die Beurtei- lung (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren • Ihrer persönlichen Steuerpflicht, Beitrag bereits enthalten. Es handelt sich um Abschluss- und • der Steuerpflicht dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag Vertriebskosten sowie übrige Kosten. haben und Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören die Kosten für die • der Steuerpflicht des Leistungsempfängers Antragsprüfung und die Provisions- oder Courtagezahlungen an • der Eigenschaft als politisch exponierte Person oder den Vermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebs- • nach dem Geldwäschegesetz (GWG). kosten zum Beispiel die Kosten für die Ausfertigung der Vertrags- unterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwendungen. Zu den Personen, die Rechte an ihrem Vertrag haben, für Datenerhebun- übrigen Kosten und den darin enthaltenen Verwaltungskosten gen und Meldungen maßgeblich ist. gehören beispielsweise Kosten für die laufende Vertragsverwal- Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, müssen Sie tung, für Korrespondenzen oder die Betreuung Ihres Vertrages. unabhängig davon, ob tatsächlich eine Steuerpflicht besteht oder Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie nicht, damit rechnen, dass wir Ihre Vertragsdaten an in- oder der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten ausländische Behörden melden. können Sie dem Informationsblatt sowie der Verbraucherinformati- on entnehmen. Beitragszahlung und Kosten (2) Für Ihren Vertrag wenden wir das Verrechnungsverfahren nach § 6 Wie können Sie Ihre Beiträge zahlen und wann § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass ist die Zahlung fällig? wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der (1) Die Beiträge zu Ihrer Sterbegeldversicherung können Sie ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten ausschließlich bargeldlos durch laufende Beitragszahlung je nach des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer zahlen. Die Beiträge werden zu Beginn einer jeden Versicherungs- Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu periode fällig. tilgende Betrag der Abschluss- und Vertriebskosten ist nach der Die Versicherungsperiode umfasst bei jährlicher Beitragszahlung Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der Summe aller ein Versicherungsjahr, bei unterjährlicher Beitragszahlung Tarifbeiträge beschränkt. Die beschriebene Kostenverrechnung hat 4 SG24 / Stand 03.2024 [Seite 7] zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihres Vertrags keine oder nur Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht geringe Mittel für einen Rückkaufswert oder zur Bildung der bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das beitragsfreien Todesfallleistung vorhanden sind. Bei Beitragszah- Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. lungsdauern unter fünf Jahren werden die Abschluss- und Vertriebskosten auf die tatsächliche Beitragszahlungsdauer Rechtsfolgen des Verzuges beim Folgebeitrag verteilt. (4) Wenn Sie sich mit einem Folgebeitrag in Verzug befinden, Die übrigen Kosten und die darin enthaltenen Verwaltungskosten erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt und aus den Begleichen Sie die dort aufgeführten rückständigen Beiträge, laufenden Beiträgen getilgt. Zinsen oder Kosten nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen, entfällt oder vermindert sich (3) Alle Vertragsänderungen, die in den Bedingungen vorgesehen Ihr Versicherungsschutz. Auf diese Rechtsfolgen werden wir Sie in sind (bspw. die Änderung des Bezugsberechtigten bzw. die der Mahnung ausdrücklich hinweisen. Beitragsfreistellung) oder gesetzlich vorgeschrieben sind, nehmen Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag wir für Sie unentgeltlich vor. Darüberhinausgehende Vertragsände- ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich rungen können wir von einer Gebühr abhängig machen. noch immer in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen § 8 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung rechtzeitig zahlen? erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in (1) Im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren gilt der Beitrag als Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls rechtzeitig gezahlt, wenn hinweisen. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch • der Beitrag zum Fälligkeitstermin eingezogen werden kann und nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Die • Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Nachzahlung kann nur innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf erfolgen. einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben unwirksam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungs- des Lastschriftverfahrens zu verlangen. In diesem Fall gilt der schutz. Beitrag als rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Kündigung und Beitragsfreistellung Verzug § 9 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen oder (2) Kann ein Beitrag aus Gründen, die Sie zu vertreten haben (z. B. von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit werden bei nicht ausreichender Deckung auf Ihrem Konto), nicht fristge- und welche Folgen hat das? recht eingezogen werden oder widersprechen Sie einer berechtig- ten Einziehung von Ihrem Konto, so geraten Sie in Verzug. Zu weiteren Abbuchungsversuchen sind wir berechtigt, aber nicht Kündigung verpflichtet. Erfolgt die Beitragszahlung außerhalb des SEPA-Ba- (1) Sie können Ihre Sterbegeldversicherung ganz oder teilweise sis-Lastschriftverfahrens, geraten Sie in Verzug, wenn Sie den jederzeit in Textform zum Schluss des laufenden Monats Beitrag nicht rechtzeitig zahlen und Sie dies zu vertreten haben. kündigen. Eine Teilkündigung ist möglich, wenn die Versiche- Die mit dem Verzug verbundenen Mahnkosten und ein eventuell rungssumme nach erfolgter Teilkündigung mindestens EUR 3.000 weitergehender Schaden sind von Ihnen zu ersetzen. beträgt. Im Falle von sich abzeichnenden Zahlungsschwierigkeiten besteht gemäß § 9 Absatz 5 die Möglichkeit, eine Beitragsstundung zu (2) Bei Kündigung erhalten Sie – soweit bereits entstanden – den beantragen. Rückkaufswert abzüglich eines Stornoabzugs und gegebenenfalls zuzüglich einer Überschussbeteiligung. Der Rückkaufswert ist Rechtsfolgen des Verzuges beim Einlösungsbeitrag das gemäß § 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nach den (3) Wenn Sie sich mit dem Einlösungsbeitrag in Verzug befinden, anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss der zurücktreten. Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die nicht laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital des rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben, steht uns kein Vertrags. Das bei der Berechnung zugrunde liegende Deckungs- Rücktrittsrecht zu. kapital wird auf Basis des Beitrags ohne Berücksichtigung der Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch Überschussbeteiligung ermittelt. Bei einem Vertrag mit laufender nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens jedoch der wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitrags- SG24 / Stand 03.2024 5 [Seite 8] zahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten • das Deckungskapital zum Zeitpunkt der Stundung muss auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall beachten wir die mindestens so hoch sein wie die zu stundenden Beiträge, aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze. Der Rückkaufswert • die Summe aller Stundungszeiträume über die gesamte erreicht dabei mindestens einen bei Vertragsschluss vereinbarten Vertragslaufzeit darf insgesamt nicht mehr als 24 Monate Garantiebetrag, dessen Höhe vom Zeitpunkt der Beendigung des betragen. Vertrages abhängt (vgl. die in der Verbraucherinformation und im Versicherungsschein abgedruckte Übersicht der Rückkaufswerte). (6) Die gestundeten Beiträge müssen mit Ablauf des Stundungs- Der Stornoabzug beträgt bei Versicherungsbeginn 6 % des zeitraums nachgezahlt werden. Sie können die gestundeten Rückkaufswertes und reduziert sich jährlich gleichmäßig bis zum Beiträge in einem Betrag oder in einem Zeitraum von bis zu 12 bei Vertragsbeginn vereinbarten Ende der Beitragszahlungsdauer Monaten in Raten neben den laufenden Beiträgen nachzahlen oder auf 0 %. Bei teilweiser Kündigung fällt der Stornoabzug anteilig ggf. durch eine Vertragsänderung (z. B. durch Verrechnung mit für den gekündigten Teil entsprechend an. Der Abzug ist zulässig, dem Deckungskapital oder Reduzierung der Versicherungsleis- wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuwei- tung) tilgen. sen. Wir halten den Abzug aus nachfolgenden Gründen für angemessen: Nachteile • Mit dem Abzug werden die von Ihnen nicht gezahlten (7) Kündigung und Befreiung von der Pflicht zur Beitragszahlung Beitragsteile im Deckungskapital ausgeglichen. Durch die Ihres Vertrages können für Sie mit Nachteilen verbunden sein. Im Verrechnung eines Teils der Überschüsse mit den Beiträgen ersten Versicherungsjahr stehen nur geringe Mittel für die Bildung ergibt sich eine Vorleistung auf zukünftige Überschüsse. eines Rückkaufswerts oder einer beitragsfreien Versicherungs- Diese wird durch den Versichertenbestand zur Verfügung summe zur Verfügung. gestellt. Mithilfe des Stornoabzugs stellen wir hierfür einen Ausgleich her. Eintritt des Versicherungsfalls, Rechte Dritter und • Die Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versicher- Leistungsausschlüsse tenbestandes wird ausgeglichen. • Es wird ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. § 10 Was ist zu beachten, wenn die Versicherungs­ summe ausgezahlt werden soll? Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihrer Kündigung von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, (1) Folgende Unterlagen müssen uns vorgelegt werden: wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, • Versicherungsschein im Original. dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. • Amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort. • Ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung Todesursache bei einem Unfalltod oder einer Selbsttötung im 3) Sie können die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungs- Sinne dieser Bedingungen. pflicht für Ihre Sterbegeldversicherung beantragen. Hat der • Ein Erbschein oder eine andere geeignete Urkunde zum Versicherungsvertrag mindestens ein Jahr bestanden, wird die Nachweis des Erbrechts, sofern die Versicherungsleistung Versicherungssumme unter Berücksichtigung eines Stornoabzugs nicht von einem namentlich benannten Bezugsberechtigten, gemäß Absatz 2 auf eine beitragsfreie Summe herabgesetzt, die sondern von dem bzw. den Erben beansprucht wird. Der Tod mindestens eine bei Vertragsschluss vereinbarte Garantiesumme der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt erreicht (vgl. die in der Verbraucherinformation und im Versiche- werden. rungsschein abgedruckte Übersicht der beitragsfreien Versiche- • Personalausweis oder Reisepass des Anspruchsberechtigten rungssummen). Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der • Unterzeichneter Zahlungsauftrag beitragsfreien Summe zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um rückständige Beiträge. (2) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Auskünfte und Nachweise auf Kosten des Anspruchstel- (4) Wird bei einer Fortführung der Versicherung unter vollständiger lers verlangen und zusätzlich auch erforderliche Erhebungen Befreiung von der Beitragspflicht oder im Fall der Teilkündigung selbst anstellen. der Mindestbetrag für die beitragsfreie Versicherungssumme von EUR 2.500 nicht erreicht, wird der Auszahlungsbetrag bei Kündi- (3) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen gung gemäß Absatz 2 ausgezahlt und der Vertrag erlischt. abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls notwendig sind. Wenn eine der in den Absätzen 1 bis 2 genannten Beitragsstundung Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir (5) Sie können mit uns eine zinslose Stundung oder Teilstundung nicht feststellen können, ob wir leistungspflichtig sind. Eine solche der Prämienzahlung unter Aufrechterhaltung des vereinbarten Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unsere Leistung Versicherungsschutzes für einen Zeitraum von maximal 24 nicht fällig wird. Monaten während der Vertragslaufzeit vereinbaren. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: (4) Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei • vor der ersten Stundung muss der Vertrag mindestens ein Jahr Jahren (vgl. § 195 BGB). Ist ein Anspruch aus dem Versicherungs- bestanden haben, 6 SG24 / Stand 03.2024 [Seite 9] vertrag bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem § 13 Wie zahlen wir die Versicherungssumme aus? Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere Entscheidung dem Anspruch- steller in Textform zugeht. Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine Kosten auf das uns angegebene Konto. Bei Überweisungen § 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums trägt der schein? Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr. Eine Auszahlung in anderer Weise, insbesondere in bar oder per Scheck, (1) Der Versicherungsschein in Papierform stellt eine Urkunde dar. ist ausgeschlossen. Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbeson- § 14 Was ist ein Unfall im Sinne dieser Bedingun- dere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlan- gen und in welchen Fällen bestehen Leistungsaus- gen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung schlüsse im Fall eines Unfalls? nachweist. (2) Im Falle der Abtretung oder Verpfändung (§ 12 Abs. 3) müssen (1) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein wir den Nachweis der Berechtigung nur dann anerkennen, wenn plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfaller- uns die Anzeige des bishe­rigen Berechtigten in Textform vorliegt. eignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet. (2) Unsere Leistungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig § 12 Wer erhält die Versicherungsleistung davon, wie es zu dem Unfall gekommen ist. (Bezugsrecht, Abtretung, Verpfändung)? (3) Ausgenommen hiervon fallen jedoch nicht unter den Versiche- (1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer rungsschutz: die Leistung erhält. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten wir a) Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch an Sie; sind Sie zugleich die versicherte Person, leisten wir bei soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, Ihrem Tod an Ihre Erben. epileptische Anfälle oder solche Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Wir werden jedoch Bezugsberechtigung leisten, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diese (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine oder Versicherung fallendes Unfallereignis verursacht waren. mehrere Personen (bspw. den Bestatter) benennen, die die b) Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter). vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der c) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt verursacht sind, oder durch innere Unruhen, wenn die versicherte des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis Person aufseiten der Unruhestifter teilgenommen hat. zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. d) Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberech- sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an tigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungs- Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugs- fahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstge- recht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberech- schwindigkeiten ankommt. tigten geändert werden. e) Selbsttötung, und zwar auch dann, wenn die versicherte Person die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Abtretung und Verpfändung Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat. (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn jener Zustand durch Versicherungsfalls ganz oder teilweise an Dritte abtreten und ein unter die Versicherung fallendes Unfallereignis hervorgerufen verpfänden, sofern dies rechtlich zulässig ist. Sofern Ansprüche wurde. aus Sterbegeldversicherungen nach § 850b Absatz 1 Nr. 4 ZPO f) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch vorsätzlichen unpfändbar sind, ist eine Abtretung nach § 400 BGB nicht zulässig. Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von Anzeige des Bezugsrechts radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen verursacht (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz sind, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden. gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisheri- g) Infektionen. Wir werden jedoch leisten, wenn die Krankheitserre- gen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisherige ger durch eine unter diese Versicherung fallende Unfallverletzung Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. in den Körper gelangt sind. Nicht als Unfallverletzungen gelten Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits dabei Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als solche geringfü- zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, gig sind und durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Körper gelangen. SG24 / Stand 03.2024 7 [Seite 10] (4) Ab Vollendung des 75. Lebensjahres der versicherten Person, § 17 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten liegt kein Unfall mehr vor, wenn dieser aus einem Sturz hervorgeht. Person? § 15 Was ist nach dem Unfalltod der versicherten (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung zahlen wir die für den Todesfall Person zu beachten? vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind. (1) Der Unfalltod der versicherten Person ist uns unverzüglich – möglichst innerhalb von 48 Stunden – mitzuteilen. Einzureichen (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist sind uns die Nachweise zum Unfallhergang und zu den Unfallfol- besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen wir den gen. Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige für den Todestag berechneten Rückkaufswert der Versicherung weitere Nachweise und Auskünfte verlangen. (§ 9). Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die versicherte Person in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden (2) Uns ist das Recht zu verschaffen, ggf. eine Obduktion durch Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit selbst getötet einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. hat, besteht Versicherungsschutz. (3) Wird vorsätzlich die Mitteilungs- und Aufklärungspflicht (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des (Absatz 1 und 2) verletzt, sind wir von unserer Leistungspflicht Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt wird, befreit. Bei grob fahrlässigem Verhalten sind wir berechtigt, unsere beginnt die Dreijahresfrist gemäß Absatz 1 bezüglich des erweiter- Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden ten oder wiederhergestellten Teils neu. Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Überschussbeteiligung Wenn uns nachgewiesen wird, dass die Mitteilungs- oder Aufklä- rungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt worden ist, bleibt unsere § 18 Wie werden Sie an den von uns erwirtschafte- Leistungspflicht bestehen. Wir bleiben auch zur Leistung verpflich- tet, soweit uns nachgewiesen wird, dass die Verletzung der ten Überschüssen beteiligt und wie erfahren Sie Mitteilungs- bzw. Aufklärungspflicht ohne Einfluss auf die den Wert Ihrer Versicherung? Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wird. Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? (1) Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes § 16 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg (VVG) eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/Stoffen? an den Überschüssen und an den ggfs. vorhandenen Bewertungs- reserven. Die Überschüsse und die Bewertungsreserven ermitteln (1) Grundsätzlich zahlen wir die Versicherungssumme unabhängig wir nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir veröffentlichen sie jährlich im Geschäftsbericht. gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes Wir erläutern Ihnen, oder bei inneren Unruhen stirbt. • wie wir die Überschussbeteiligung für die Versicherungsneh- mer in ihrer Gesamtheit ermitteln (Absatz 2), (2) Verstirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder • wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrages mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, zahlen erfolgt (Absatz 3) und wir die Versicherungssumme nur, wenn sie diesen während eines • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantie- Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausge- ren können (Absatz 4). setzt und an diesen nicht aktiv beteiligt war. Andernfalls zahlen wir den für den Todestag berechneten Rückkaufswert (§ 9). Wie ermitteln wir die Überschussbeteiligung für die Versiche- rungsnehmer in ihrer Gesamtheit? (3) Wir zahlen den für den Todestag berechneten Rückkaufswert (2) Dazu erklären wir Ihnen der Versicherung (§ 9) auch dann, wenn die versicherte Person in • aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (a), unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit • wie wir mit diesen Überschüssen verfahren (b) und • dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder • wie Bewertungsreserven entstehen und wir diese zuordnen (c). chemischen Waffen oder • dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen Vertrages an den Überschüssen und den Bewertungsreserven stirbt. ergeben sich hieraus noch nicht. Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet a) Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden. • den Kapitalerträgen (aa), • dem Risikoergebnis (bb) und • dem übrigen Ergebnis (cc). 8 SG24 / Stand 03.2024 [Seite 11] Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum diesen Überschüssen gemäß der gesetzlichen Vorgaben in der Verlustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung jeweils geltenden Fassung. heranziehen, belasten wir die Versicher­tenbestände verursa- chungsorientiert. (aa) Kapitalerträge Von den Nettoerträgen der nach dieser Verordnung maßgeblichen c) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt Kapitalanlagen über dem Buchwert liegt. Bei Vertragsbeendigung mindestens den dort genannten prozentualen Anteil. Derzeit sind teilen wir Ihrem Vertrag den für diesen Zeitpunkt zugeordneten grundsätzlich 90 % vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden Anteil an den Bewertungsreserven gemäß der jeweils geltenden zunächst die Mittel entnommen, die für die garantierten Leistun- gesetzlichen Regelung zu. Aufsichtsrechtliche Regelungen können gen benötigt werden. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. ganz oder teilweise entfällt. Die Höhe der Bewertungsreserven wird monatlich neu an den Bewertungsstichtagen ermittelt. Der (bb) Risikoergebnis Bewertungsstichtag liegt höchstens zwei Monate vor dem Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die tatsächli- Beendigungstermin. Im Rahmen der Festsetzung der Überschuss- che Lebensdauer der Versicherten länger ist als die bei der beteiligung werden alljährlich die Bewertungsstichtage festgelegt Tarifkalkulation zugrunde gelegte. In diesem Fall müssen wir und in unserem Geschäftsbericht, den Sie bei uns anfordern Versicherungsleistungen später als ursprünglich angenommen können, veröffentlicht. zahlen und können daher die Versicherungsnehmer an dem Soweit Bewertungsreserven vorhanden sind, teilen wir Ihrem entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen Vertrag den ihm zugeordneten Anteil gemäß der jeweils geltenden werden die Versicherungsnehmer grundsätzlich zu derzeit gesetzlichen Regelung zu; derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine mindestens 90 % beteiligt. Beteiligung in Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreser- ven vor. (cc) Übriges Ergebnis Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer grundsätz- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der lich zu derzeit mindestens 50 % beteiligt. Überschüsse aus dem Verträge zu berücksichtigen sind, werden den Verträgen nach übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn einem in zeitlicher sowie in betragsmäßiger Hinsicht verursa- • die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenom- chungsorientierten Verfahren (Abs. 3) anteilig rechnerisch men, zugeordnet. • wir andere Einnahmen als aus dem Versicherungsgeschäft Für die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann jährlich im haben, z. B. Erträge aus Dienstleistungen, die wir für andere Rahmen der Überschussdeklaration eine von der tatsächlichen Unternehmen erbringen. Höhe der Bewertungsreserven unabhängige Mindest-Beteiligung (Sockelbeteiligung) festgelegt werden. Ist die der einzelnen b) Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse Versicherung tatsächlich zustehende Beteiligung an den Bewer- führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. tungsreserven höher als die Sockelbeteiligung, wird der überstei- Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwan- gende Teil zusätzlich zur Sockelbeteiligung ausgezahlt. kungen der Überschüsse auszugleichen. Sie darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwen- Wie erfolgt die Überschussbeteiligung Ihres Vertrages? det werden. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der (3) a) Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. kapitalbildende Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach § 140 des Versiche­ Lebensversicherungen, Rentenversicherungen) zu Bestandsgrup- rungsaufsichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wir, soweit pen zusammengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. Die festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Bestandsgruppen Fassung des § 140 VAG können wir im Interesse der Versicherten nach einem verursachungsorientierten Verfahren und zwar in dem die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranziehen, um: Maß, wie die Bestandsgruppen zur Entstehung von Überschüssen • einen drohenden Notstand abzuwenden, beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Entstehung • unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten von Überschüssen beigetragen, bekommt sie keine Überschüsse Verträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der zugewiesen. Ihre Sterbegeldversicherung gehört zur Bestands- Verhältnisse zurückzuführen sind, oder gruppe L der Großlebensversicherungen. • die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungs- Für die geschlechtsneutrale Kalkulation der Beiträge und Leistun- grundlagen auf Grund einer unvorhersehbaren und nicht nur gen verwenden wir eine Sterbetafel, die sich aus einer Basistafel vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst und bei zusätzlicher Absicherung des Unfalltods aus einer Tafel für werden müssen. Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu die Unfalltodwahrscheinlichkeiten zusammensetzt. Im Tarif jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu L6-Exklusiv kommt zusätzlich eine Tafel für die Pflegeinzidenzen können. Die Deckungsrückstellung wird nach § 88 VAG und zur Anwendung. Als Rechnungszins wird dabei 0,25 % für die § 341e und § 341f HGB sowie den dazu erlassenen Rechtsver- Beitrags- und Deckungsrückstellungskalkulation angesetzt. ordnungen berechnet. Die Mittel für die Überschussanteile werden der Rückstellung für SG24 / Stand 03.2024 9 [Seite 12] Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der Überschussan- gung Ihres Vertrages an den Überschüssen und den Bewertungsre- teilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir veröffentlichen die Über- serven bestehen nicht. Über die Entwicklung Ihrer Überschussbe- schussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Diesen können teiligung werden wir Sie jährlich unterrichten. Sie bei uns anfordern. Sonstige Vertragsbestimmungen b) Die laufende Überschussbeteiligung kann sowohl in der Form der Sofortgutschrift als auch in der Form der verzinslichen § 19 Welches Gericht ist im Streitfall zuständig? Ansammlung vereinbart werden. aa) Sofortgutschrift (1) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns können Sie Haben Sie die Gewinnverwendungsart Sofortgutschrift vereinbart, • im Gerichtsbezirk unseres Sitzes Hannover oder gilt im Einzelnen für die Überschussbeteiligung Ihrer Sterbegeld- • im Gerichtsbezirk Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen versicherung: Die Versicherungen erhalten zu jedem Beitragszah- Aufenthaltes (nur bei natürlichen Personen) lungstermin laufende Überschussanteile, die wir mit Ihren erheben. Beiträgen verrechnen, wodurch sich der zu zahlende Beitrag reduziert. Der Überschussanteil wird in Prozent der beitragspflichti- (2) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir gen Versicherungssumme der einzelnen Versicherung festgesetzt. bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Zusätzlich zu diesem Summengewinnanteil erhalten Sie einen Aufenthaltes erheben. Zinsgewinnanteil bezogen auf das gewinnberechtigte Deckungska- Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt pital der einzelnen Versicherung. Den Zinsgewinnanteil sammeln sich das zuständige Gericht nach dem Sitz der Niederlassung. wir für Sie in einem verzinslichen Guthaben an. Dieses Guthaben wird bei Beendigung Ihres Vertrages ausgezahlt. (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz, sind bb) Verzinsliche Ansammlung die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Haben Sie die Gewinnverwendungsart verzinsliche Ansammlung vereinbart, gilt im Einzelnen für die Überschussbeteiligung Ihrer § 20 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Sterbegeldversicherung: Die Versicherungen erhalten Jahresge- Anwendung? winnanteile nach mindestens einjähriger Dauer. Diese werden für jedes mit dem vollen tariflichen Beitrag belegte Versicherungsjahr Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland nach dessen Ablauf gewährt. Wird die Versicherung nach mindes- Anwendung. tens einjähriger Dauer vor Ablauf eines Versicherungsjahres beendet, erhält sie den zeitanteilig gekürzten Jahresgewinn. Die § 21 Was gilt bei Sanktionen und Embargos? Jahresgewinnanteile bestehen – wie bei der Gewinnverwendung Sofortgutschrift – aus einem Summengewinnanteil bezogen auf Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – die beitragspflichtige Versicherungssumme und einem Zinsgewin- Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die nanteil bezogen auf das gewinnberechtigte Deckungskapitel der Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder einzelnen Versicherung. Im Unterschied zur Gewinnverwendung Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Sofortgutschrift werden neben den Zinsgewinnanteilen auch der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Summengewinnanteil in einem verzinslichen Guthaben angesam- Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die melt. Dieses Guthaben wird bei Beendigung Ihres Vertrages durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassen werden, ausgezahlt. soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. c) Bei Erlöschen der Versicherung ab dem 81. Lebensjahr kann zusätzlich noch ein Schlussbonus gewährt werden, der in Prozent § 22 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner des vorhandenen Gewinnguthabens berechnet wird. Bestimmungen? d) Bei Beendigung Ihres Vertrages (durch Tod oder Kündigung) zahlen wir den zugeteilten Anteil an den Bewertungsreserven aus. Sollte aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung oder bestands- kräftigen Verwaltungsakts eine Bestimmung in den Versicherungs- Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Geltung der garantieren? übrigen Bestimmungen in Versicherungsbedingungen und (4) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüs- vertraglichen Vereinbarungen nicht berührt. sen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beein- Nur in diesen Fällen kann eine Bedingungsanpassung nach § 164 flussbar sind. Wichtige Einflussfaktoren sind die Entwicklung des VVG erfolgen. Kapitalmarkts und der Sterblichkeit. Aber auch die Entwicklung der Kosten ist von Bedeutung. Die Höhe der künftigen Überschussbe- teiligung kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteili- 10 SG24 / Stand 03.2024 [Seite 13] Steuerinformation Sterbegeldversicherung / STSG 3/24 A. Versicherungsteuer Außerdem stehen Ehegatten/Lebenspartnern und Kindern bei Beiträge zu Lebensversicherungen sind in Deutschland grundsätz- „Erwerb von Todes wegen“ besondere Freibeträge zu. Unter lich von der Versicherungsteuer befreit. Beiträge zu Versicherun- Ehegatten/Lebenspartnern beträgt dieser Freibetrag 256.000 Euro. gen, die Ansprüche auf Kapital-, Renten- oder sonstige Leistungen Er wird allerdings um den Kapitalwert erbschaftsteuerfreier für den Fall von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Versorgungsbezüge (z. B. Witwen- oder Witwerrente) gekürzt. Der Erwerbsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit Versorgungsfreibetrag für Kinder (bis 27 Jahre) ist altersabhängig begründen, wie dies beim Sterbegeldtarif L 6-Exklusiv auf Grund und reicht von 10.300 Euro bis 52.000 Euro. einzelner Leistungskomponenten der Fall ist, können zu einer Steuerpflicht der Beiträge führen. Dies ist jedoch dann nicht der D. Meldepflichten Fall, sofern diese Ansprüche der Versorgung der versicherten Gesetzliche Vorschriften erfordern Meldungen unsererseits u. a. bei Person oder der Versorgung von deren nahen Angehörigen im • Übertragungen der Versicherungsnehmereigenschaft Sinne des § 7 Pflegezeitgesetzes oder von deren Angehörigen im • Abtretungen an ausländische Kreditinstitute Sinne des § 15 Abgabenordnung dienen. Für die Sterbegeldtarife • Auszahlungen an andere Personen als den Versicherungs­ L 6-Basis und L 6-Plus greift die Befreiung von der Versicherung- nehmer (Auszahlungen ab 5.000 Euro) steuer (§ 4 Abs. 5 VersStG) • Steuerpflicht im Ausland B. Einkommensteuer E. Verfahren zur Kirchenabgeltungsteuer Die Beiträge zu Sterbegeldversicherungen können nicht als Sonder- Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge wird ab ausgaben abgezogen werden. Die Erträge aus Sterbegeldversiche- dem 01.01.2015 automatisch ein­behalten und an die steuererhe- rungen (Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der benden Religionsgemeinschaften abgeführt. Zur Vorbereitung des Summe der gezahlten Beiträge ohne Zusatzbeiträge) sind automatischen Steuerabzugs sind wir gesetzlich verpflichtet, bei grundsätzlich bei Kündigung (Rückkauf) in vollem Umfang einer bevorstehenden Auszahlung aus dem Vertrag beim Bundes- steuerpflichtig. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 62. zentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit der Kunden Lebensjahrs und nach einer Vertragslaufzeit von 12 Jahren und abzufragen (sog. Anlassabfrage). enthält der Vertrag einen Mindesttodesfallschutz, unterliegen die Sofern die Kirchensteuer nicht automatisch abgeführt, sondern Erträge nur zu 50 % der Besteuerung. Die Besteuerung erfolgt im von dem für Sie zuständigen Finanzamt erhoben werden soll, Rahmen der Einkommensteuerveranlagung unter Anwendung des können Sie einer Übermittlung Ihrer Religionszugehörigkeit persönlichen Einkommensteuersatzes. Das Versicherungsunter- widersprechen. Dafür steht ein amtlich vorgeschriebener Vordruck nehmen hat stets eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % des unter www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ Ertrags einzubehalten. Die Kapitalertragsteuer hat abgeltende bereit. Diese Sperrvermerkserklärung müssen Sie ausgefüllt und Wirkung (daher „Abgeltungsteuer“). Sind nur 50 % der Erträge unterschrieben rechtzeitig (spätestens zwei Monate vor unserer steuerpflichtig, erfolgt eine Erstattung durch das Finanzamt über Anlassabfrage) beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen. Bis die Einkommensteuerveranlagung. Bei einem persönlichen zu Ihrem Widerruf ist damit die Übermittlung Ihrer Religionszuge- Steuersatz von weniger als 25 % können auf Antrag beim Finanz- hörigkeit für die aktuelle und alle folgenden Abfragen gesperrt. Wir amt die Kapitaleinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das für Sie versteuert werden. Im Falle der Kirchensteuerpflicht kann der zuständige Finanzamt wird durch das Bundeszentralamt für Abzug der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer beim Steuern über Ihre Sperre informiert und ist gesetzlich gehalten, Sie Finanzamt oder bei uns beantragt werden. wegen Ihrer Sperre zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzu- Für Erträge aus Lebensversicherungsverträgen lassen sich die fordern. Sparerpauschbeträge von 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. von 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare nutzen. F. Wichtiger Hinweis für die Antragstellung! Versicherungsleistungen im Todesfall sind stets einkommensteu- Ist für eine Steuerbegünstigung die Einhaltung einer Mindestver- erfrei. tragsdauer von 12 Jahren erforderlich, so beginnt die 12-Jah- res-Frist nach Auffassung der Finanzbehörden nur dann von dem C. Erbschaft- und Schenkungsteuer im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn an zu Die Ansprüche oder Leistungen unterliegen der Erbschaft- und laufen, wenn innerhalb von 3 ­ Monaten der erste Beitrag gezahlt Schenkungsteuer, wenn sie auf­grund einer Schenkung des wurde und der Versicherungsschein ausgestellt wurde. Wird die Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes 3-Monats-Frist überschritten, so beginnt die Mindestvertragsdauer wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des mit dem Zeitpunkt der ersten Beitragszahlung. Hier hilft dann nur Nachlasses) erworben werden. noch eine Verlegung von Beginn und Ablauf der Versicherung auf Zu versteuern sind Versicherungsleistungen, wenn sie – bei einen späteren Zeitpunkt, um nicht die Steuervorteile zu verlieren. „Erwerb von Todes wegen“ zusammen mit dem übrigen Erbe – fol- Wollen Sie Ihren ersten Beitrag früh­zeitig zahlen, reichen Sie bitte gende Freibeträge des § 16 ErbStG übersteigen: unverzüglich den Versicherungsantrag nach. Bedenken Sie bitte, 500.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner und 400.000 Euro für dass eine evtl. erforderliche Gesundheitsprüfung einige Zeit in Kinder (Steuerklasse I), für weiter entfernte Verwandte gelten Anspruch nimmt. geringere Freibeträge. STSG / Stand 03.2024 11 [Seite 14] Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Für weitergehende Informationswünsche wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Stand: März 2024 es bedeuten: ErbStG = Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz VersStG = Versicherungsteuergesetz 12 STSG / Stand 03.2024 [Seite 16] Hannoversche T 0511 9565-0 VHV-Platz 1 F 0511 9565-555 30177 Hannover hannoversche.de
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