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Versicherungsmakler / Sterbegeldversicherung / Bedingungsarchiv

WGV Sterbegeldversicherung: die Bedingungen im Volltext

Lebenslange Sterbegeldversicherung mit zwei Jahren Aufbauzeit, in der die Beiträge erstattet werden, voller Summe bei Unfalltod und Einmalbeitrag oder laufendem Beitrag.

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Ich ermächtige WGV, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von WGV auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt WGV mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei WGV einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif WGV Sterbegeldversicherung von WGV (Sterbegeldversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an WGV weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summelaut Versicherungsschein„Stirbt die versicherte Person nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn des Versicherungsschutzes, zahlen wir die volle Versicherungssumme.“§ 1 (1), Seite 2
Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter)ja„Bei Ihrer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine lebenslange Todesfallversicherung.“§ 1 (1), Seite 2
Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre)nicht geregelt
Einmalbeitrag möglichja„Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem Betrag (Einmalbeitrag), monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen.“§ 10 (1), Seite 6
Mindesteintrittsalternicht geregelt
Höchsteintrittsalternicht geregelt
Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert)nicht geregelt
Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten)nicht geregelt
Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie)nicht geregelt

Gesundheitsfragen und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antragnicht geregelt
Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wirdja„der ersten zwei Jahre seit Beginn des Versicherungsschutzes ... stirbt, erstatten wir die für diese Versicherung eingezahlten ... unverzinst (Aufbauzeit).“§ 1 (1), Seite 2
Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung)ja„erstatten wir die für diese Versicherung eingezahlten ... unverzinst (Aufbauzeit).“§ 1 (1), Seite 2
Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeitja„Stirbt die versicherte Person durch ... zahlen wir die volle Versicherungssumme.“§ 1 (1), Seite 3
Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summenicht geregelt
Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod)nicht geregelt

Leistungen und Bestattungsdienst

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Personja„Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine Kosten.“§ 7 (5), Seite 5
Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung)nicht geregelt
Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag)nicht geregelt
Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation)nicht geregelt
Überführung im Inland zum Bestattungsortnicht geregelt
Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag)nicht geregelt
Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleisternicht geregelt
Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörigenicht geregelt
Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlassnicht geregelt
Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten)nicht geregelt
Rechtsberatung zu Testament und Erbschaftnicht geregelt
Grabpflege oder Grabstein mitversichertnicht geregelt
Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen)nicht geregelt
Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigtenicht geregelt

Beitrag, Überschuss und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung)ja„Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.“§ 2 (3), Seite 3
Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauernicht geregelt
Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglichnicht geregelt
Rückkaufswert bei Kündigungja„Nach Kündigung zahlen wir den Rückkaufswert (Absatz 3 und 4) sowie die Überschussbeteiligung (Absatz 5).“§ 12 (2), Seite 6
Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen)ja„Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 10 Absatz 2 Satz 3) in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) kündigen.“§ 12 (1), Seite 6
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summeja„In diesem Fall setzen wir die vereinbarte Versicherungssumme auf eine beitragsfreie Versicherungssumme herab.“§ 13 (1), Seite 7
Beitragsstundung oder Zahlpauseja„Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) mit uns erforderlich.“§ 10 (5), Seite 6
Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand)ja„Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter).“§ 9 (2), Seite 5
Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt)nicht geregelt

Anzeigepflicht und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kannja„Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen ... Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung.“§ 6 (16), Seite 5
Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflichtja„Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt.“§ 6 (5), Seite 4
Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Fristja„Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind.“§ 5 (1), Seite 4
Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheitennicht geregelt
Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges)ja„Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht entfällt, wenn die versicherte Person während eines Auslandsaufenthalts überraschend von Kriegsereignissen oder von inneren Unruhen, an welchen sie nicht aktiv beteiligt ist, betroffen wird, bis zum Ende des zehnten Tages nach deren Beginn.“§ 4 (3), Seite 4
Terroranschläge ohne Ausschlussnicht geregelt
Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang)ja„Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden.“§ 4 (5), Seite 4
Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophennicht geregelt
Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Personja„bei Unfällen, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht“§ 1 (3) d), Seite 2

Besonderheiten Österreich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenzenicht geregelt
Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnungnicht geregelt
Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summenicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter)nicht geregelt
Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten)nicht geregelt
Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980)nicht geregelt
Freie Wahl der Bestattungsfirmanicht geregelt
Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossennicht geregelt
Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftslandnicht geregelt
Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossennicht geregelt
Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativasnicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt
Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WGV-Lebensversicherung AG (Rechtsform am Dokument prüfen)
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Bedingungsheft Sterbegeldversicherung mit Steuerhinweisen
[Seite 1] WGV-Lebensversicherung AG Vertragsunterlagen zu Ihrer Sterbegeldversicherung Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung 2–9 Informationen über die gültigen Steuerregelungen für Sterbegeldversicherungen 10 Ausgabe Januar 2026 Zugunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen männlich, weiblich und divers 7000-2075.0126 (m/w/d) gleichzeitig zu nennen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter. WGV-Lebensversicherung AG, 70164 Stuttgart Tel. 0711 1695-1700 E-Mail: LV@wgv.de [Seite 2] Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung Mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als un- a) bei Unfällen infolge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, seren Versicherungsnehmer und Vertragspartner; für unser Vertrags- auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlag- verhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. anfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen; Inhaltsverzeichnis b) bei Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Ein- Leistung Seite griffe am Körper der versicherten Person; § 1 Welche Leistungen erbringen wir? 2 § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? 2 c) bei Selbsttötung, und zwar auch dann, wenn die versicherte Person die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zu- § 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 3 stand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat; § 4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? 3 d) bei Unfällen, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass § 5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? 4 sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht; § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und e) wenn der Unfall unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie ver- welche Folgen hat ihre Verletzung? 4 ursacht ist. § 7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? 5 § 8 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? 5 Wir zahlen jedoch in den Fällen a) bis c) die Versicherungssumme, wenn uns nachgewiesen wird, dass sie sich als Folge eines unter die § 9 Wer erhält die Leistung? 5 Versicherung fallenden Unfallereignisses darstellen. Beitrag (4) Haben zur Herbeiführung des Todes innerhalb der ersten zwei Jahre § 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? 6 seit Beginn des Versicherungsschutzes neben dem Unfall Krankheiten § 11 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzei- oder Gebrechen zu mindestens 25 % mitgewirkt, so vermindert sich tig zahlen? 6 der Anspruch auf die Versicherungssumme entsprechend dem Anteil der Mitwirkung. Kündigung und Beitragsfreistellung § 12 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche (5) Bei Tod des Versicherungsnehmers wird keine Leistung fällig, wenn Leistungen erbringen wir? 6 dieser nicht auch versicherte Person ist. In diesem Fall geht, sofern Sie § 13 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen uns gegenüber nichts anderes bestimmt haben, der Versicherungsver- oder herabsetzen und welche Auswirkungen hat dies trag auf die versicherte Person über. Diese kann den Vertrag mit eige- auf unsere Leistungen? 7 nen Beiträgen weiterführen, den Vertrag kündigen oder ggf. beitrags- § 14 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? 7 frei stellen lassen. Sonstige Vertragsbestimmungen Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung § 15 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Na- (6) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung und den mens? 7 Bewertungsreserven ergeben (siehe § 2). § 16 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? 7 § 17 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech- §2 nung und welche tarifabhängigen Begrenzungen gel- ten? 8 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 18 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? 8 (1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsre- § 19 Wo ist der Gerichtsstand? 8 serven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbe- § 20 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns ein- teiligung kann auch Null Euro betragen. In den nachfolgenden Absät- mal nicht zufrieden sind? 8 zen erläutern wir Ihnen, § 21 Was gilt bei Sanktionen und Embargos? 8 – wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unse- § 22 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? 9 res Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwenden (Absatz 2), §1 – wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Absätze 3 und 4) Welche Leistungen erbringen wir? und Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person – wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem Vertrag zuordnen (Absatz 5 und 6), (1) Bei Ihrer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine lebens- lange Todesfallversicherung. Wenn die versicherte Person (das ist die – warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) inner- können (Absatz 7) und halb der ersten zwei Jahre seit Beginn des Versicherungsschutzes (vgl. – wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Absätze 8 § 3) stirbt, erstatten wir die für diese Versicherung eingezahlten Bei- und 9). träge unverzinst (Aufbauzeit). Stirbt die versicherte Person durch Un- Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über- fall zahlen wir die volle Versicherungssumme. Stirbt die versicherte schuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir diesen? Person nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn des Versicherungs- schutzes, zahlen wir die volle Versicherungssumme. (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Un- ternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und auf- (2) Ein Tod durch Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch sichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahresab- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfaller- schlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für die eignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet und inner- Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur Ver- halb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt. Das Unfallereignis muss fügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sein. derzeit insbesondere die Verordnung über die Mindestbeitragsrücker- (3) Auch bei einem Tod durch Unfall innerhalb der ersten zwei Jahre stattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung). seit Beginn des Versicherungsschutzes erstatten wir nur die einge- Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses füh- zahlten Beiträge: ren wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten ABS 01/2026 2 7000-2075.0126 [Seite 3] Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn der Rückstellung Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ih- für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des Überschusses rem Vertrag zu? über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstat- (5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalan- tung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der lagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt. Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Aus- nahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbe- Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vor- hörde abweichen. schriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, ord- nen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertra- verursachungsorientiertes Verfahren an. ges am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur Rückstel- lung für Beitragsrückerstattung nicht. Der Ihrem Vertrag zugeordnete Betrag der Bewertungsreserven wird mithilfe einer Maßzahl, die die Entwicklung des Deckungskapitals Ih- Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherungen, res Vertrages und eines eventuell vorhandenen Ansammlungsgutha- Risikoversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen) zu Gewinn- bens bis zum Zuteilungszeitpunkt berücksichtigt, ermittelt. Dabei verbänden zusammengefasst und teilweise nach engeren Gleichartig- ergibt sich Ihr Anteil an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven keitskriterien Untergruppen gebildet. Gewinnverbände oder Unter- aus dem Verhältnis der Maßzahl Ihres Vertrages zur Summe der Maß- gruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken zahlen aller anspruchsberechtigten Verträge. zu berücksichtigen. Gewinnverbände werden wiederum zu Abrech- nungsverbänden zusammengefasst. Ein Teil der Schlussüberschussanteile kann als Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven nach § 153 des Versicherungsvertragsgeset- Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? zes (VVG) ausgestaltet werden, d. h. dieser Teil kann mit der Beteili- (3) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge gung an den Bewertungsreserven verrechnet werden. wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir monatlich neu. Ihr Vertrag ist dem in Ihrem Versicherungsschein genannten Gewinn- (6) Bei Beendigung Ihres Vertrages (durch Tod oder Kündigung) gilt verband zugeordnet. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie Folgendes: Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen Zeitpunkt zu- die Gewinn- und Abrechnungsverbände zu seiner Entstehung beige- geordneten Anteil an den Bewertungsreserven gemäß der jeweils gel- tragen haben. Hat ein Gewinn- oder Abrechnungsverband nicht zur tenden gesetzlichen Regelung zu und zahlen ihn aus; derzeit sieht Entstehung des Überschusses beigetragen, besteht insoweit kein An- § 153 Absatz 3 VVG eine Beteiligung in Höhe der Hälfte der zugeord- spruch auf Überschussbeteiligung. neten Bewertungsreserven vor. Es werden folgende Überschussanteile gewährt: Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteili- Die jährlichen Überschussanteile werden – ohne eine Wartezeit – je- gung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. weils am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt. Sie setzen sich aus Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht ga- Zins-, Risiko- und Zusatzüberschussanteilen zusammen. Bezugsgrö- rantieren? ßen hierfür sind die jeweils maßgebliche Deckungsrückstellung der (7) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen Versicherung, der maßgebliche Beitrag für das Todesfallrisiko, der ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar Bruttojahresbeitrag ohne Risikozuschläge und/oder die Versiche- sind. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des Kapital- rungssumme. Die maßgebliche Deckungsrückstellung wird nach den markts, des versicherten Risikos und der Kosten. anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rech- nungsgrundlagen der Tarifkalkulation berechnet. Bei beitragsfreien Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garan- Versicherungen besteht der jährliche Überschussanteil nur aus dem tiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen. Zinsüberschussanteil. Die maßgebliche Deckungsrückstellung ist das mit dem Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste arithmetische Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? Mittel des gezillmerten Deckungskapitals zu Beginn und am Ende des (8) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jährlich abgelaufenen Versicherungsjahres. in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer Internet- Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. seite. Bei Beendigung der Versicherung – gleich aus welchem Grund – wird (9) Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich. Dabei das Ansammlungsguthaben ausbezahlt. berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrages. Bei Beendigung Ihrer Versicherung durch Tod der versicherten Person (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlos- §3 sen ist) können zusätzlich zu den jährlichen Überschussanteilen Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Schlussüberschussanteile für maximal 25 Versicherungsjahre hinzu- kommen. Die Höhe der Schlussüberschussanteile wird in Abhängig- Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abge- keit von der Ertragslage jährlich für die Leistungsfälle des folgenden schlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein an- Kalenderjahres deklariert, wobei die Schlussüberschussanteilsätze gegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Aller- auch für abgelaufene Jahre jeweils neu festgesetzt werden können. dings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Beitrag Bezugsgröße für die Schlussüberschussanteile ist die Versicherungs- nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 10 Absatz 2 und 3 und § 11). summe der Hauptversicherung. Schlussüberschussanteile in vermin- derter Höhe können fällig werden, wenn die Versicherung durch Kün- §4 digung endet und bereits mindestens fünf Jahre bestanden hat. Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? (4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände verteilt wird (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache und setzt die entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Über- der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann, wenn die versi- schussdeklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung verur- cherte Person (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung sachungsorientiert erfolgt. Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der abgeschlossen ist) in der Bundesrepublik Deutschland bei inneren Überschussdeklaration Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband ent- Unruhen, sofern die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhe- fallenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür werden bei der Di- stifter teilgenommen hat, oder bei Ausübung des Polizei- oder Wehr- rektgutschrift zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- dienstes gestorben ist. ziert, ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnom- (2) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem men. Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder inneren Unruhen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist unsere Leistung ein- geschränkt. In diesem Fall vermindert sich die Auszahlung auf den für 3 7000-2075.0126 [Seite 4] den Todestag berechneten Rückkaufswert (siehe § 12 Absätze 3 bis Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Um- 5). ständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Ver- tragsannahme, in Textform stellen. (3) Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht entfällt, wenn die versicherte Person während eines Auslandsaufenthalts überraschend (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist auch von Kriegsereignissen oder von inneren Unruhen, an welchen sie nicht diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beant- aktiv beteiligt ist, betroffen wird, bis zum Ende des zehnten Tages wortung der Fragen verpflichtet. nach deren Beginn. Ist die versicherte Person aus objektiven Gründen (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Um- gehindert, das Gefahrengebiet zu verlassen, besteht der Versiche- ständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheb- rungsschutz auch nach Ablauf des zehnten Tages weiter. Die Hinde- lichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie behandelt, rungsgründe dürfen in diesem Fall nicht durch Interessen der versi- als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. cherten Person entstanden sein. Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung (4) Für Angehörige der deutschen Bundeswehr oder anderer staatlich organisierter Kriseneinsatzkräfte, wie z. B. der Polizei oder des Bun- (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen desgrenzschutzes, ist das unmittelbar oder mittelbar durch die Teil- wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht nahme an mandatierten Missionen der Vereinten Nationen, Einsätzen im Rahmen von Bündnisverpflichtungen oder Einsätzen unter Führung – vom Vertrag zurücktreten, überstaatlicher Institutionen und Einrichtungen sowie Auslandsein- – den Vertrag kündigen, sätzen unter nationaler Verantwortung mit vergleichbarem Gefähr- – den Vertrag ändern oder dungspotenzial verursachte Ableben, vorbehaltlich einer anderweiti- gen ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (z. B. Papierform, E- – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten Mail), nur insoweit mitversichert, dass sich unsere Leistungspflicht können. auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Rückkaufswer- tes (siehe § 12 Absätze 3 bis 5) der Versicherung beschränkt. Rücktritt Die Verwendung für humanitäre Hilfsdienste und Hilfeleistungen im (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir Ausland ist von dieser Einschränkung der Leistungspflicht nicht er- vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn we- fasst, sofern die versicherte Person dabei nicht in bewaffnete Unter- der eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverlet- nehmungen einbezogen ist. zung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag – (5) In folgenden Fällen vermindern sich unsere Leistungen auf die in möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder Absatz 2 Satz 2 genannten Leistungen: Die versicherte Person stirbt in eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten. – dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemi- (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wenn schen Waffen oder wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurücktreten, bleibt unsere – dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von ra- Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem bestehen: dioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheb- lichen Umstand, der Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden. Absatz 2 – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles bleibt unberührt. – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. §5 Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend genannten Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist. (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir den Vertrages drei Jahre vergangen sind. Rückkaufswert gemäß § 12 Absatz 3 und 4; die Regelung des § 12 Ab- (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist be- satz 3 Satz 2 und 3 gilt nicht. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie steht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen wir den für den nicht verlangen. Todestag berechneten Rückkaufswert Ihres Vertrages (siehe § 12 Ab- Kündigung sätze 3 bis 5), sofern ein solcher vorhanden ist. (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die versicherte Person (das der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist, ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand kündigen. krankhafter Störung der Geistestätigkeit selbst getötet hat, besteht Versicherungsschutz. (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des Vertrages oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt wird, beginnt die nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten. Dreijahresfrist bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu. (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich mit der Kündi- gung nach Maßgabe des § 13 Absatz 1 bis 4 in eine beitragsfreie Ver- §6 sicherung um. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Vertragsänderung Folgen hat ihre Verletzung? (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag Vorvertragliche Anzeigepflicht – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in (siehe Absatz 5 Satz 3 und Absatz 9), werden die anderen Bedingun- Textform (z. B. Papierform, E-Mail) gefragt haben, wahrheitsgemäß gen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein- Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 10 barten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Absatz 2 Satz 3) Vertragsbestandteil. 4 7000-2075.0126 [Seite 5] (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie un- (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. Außerdem müs- sere Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten haben, fristlos sen uns vorgelegt werden kündigen, wenn – eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort, – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als – eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die 10 % erhöhen oder Todesursache. Aus der Bescheinigung müssen sich Beginn und Ver- – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand lauf der Krankheit, die zum Tod der versicherten Person geführt hat, ausschließen. ergeben und Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertragsän- – ein Erbschein oder eine andere geeignete Urkunde zum Nachweis derung hinweisen. des Erbrechts, sofern die Versicherungsleistung von einem Erben beansprucht wird. Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte (3) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen, wenn (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsän- dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klären. Die Kosten derung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung hierfür muss diejenige Person tragen, die die Leistung beansprucht. in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. (4) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen ab- geschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Wenn eine der tragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Un- in den Absätzen 1 bis 3 genannten Pflichten nicht erfüllt wird, kann richtigkeit der Anzeige kannten. dies zur Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in wel- (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur chem Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Die kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird. Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der An- (5) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf zeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, seine Kosten. Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberechtigte stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung Person die damit verbundene Gefahr. können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. §8 (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen un- Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? sere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (z. B. Pa- Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir pierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Pa- die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeige- pierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn als Urkunde verlangen. Jahre. (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über Anfechtung die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entschei- Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber dung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder unvollständige der Urkunde seine Berechtigung nachweist. Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person (das ist die Person, auf deren §9 Leben die Versicherung abgeschlossen ist), können wir Ihnen ge- Wer erhält die Leistung? genüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 7 (1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die gilt entsprechend. Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zu- stimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten wir an Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung Sie; sind Sie versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben (18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versiche- die Versicherung abgeschlossen ist), leisten wir bei Ihrem Tod an rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird und Ihre Erben. deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen wird. Die Fristen Bezugsberechtigung nach Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Per- Teils neu. son benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter). Erklärungsempfänger Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Be- zugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des (19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsände- Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Ein- rung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Erklärung tritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte so- Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzu- fort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns nehmen. Ist kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Auf- Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit enthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versiche- Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert wer- rungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzu- den. nehmen. Abtretung und Verpfändung §7 (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versi- Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? cherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und verpfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind. (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir ver- langen, dass uns der Versicherungsschein sowie die Auskunft nach Anzeige § 16 vorgelegt werden. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) (2) Der Tod der versicherten Person (das ist die Person, auf deren Le- sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegen- ben die Versicherung abgeschlossen ist) muss uns unverzüglich über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berech- tigten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. 5 7000-2075.0126 [Seite 6] Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versiche- Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfal- rungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie les noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechti- wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen gung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. haben. (5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag § 10 ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Vo- (1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in raussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese einem Betrag (Einmalbeitrag), monatlich, viertel-, halbjährlich oder Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits jährlich zahlen. mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der (2) Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag müssen Sie unverzüg- Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie eben- lich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Vertrages falls hinweisen. zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Bei- (6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzahlen, träge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versi- wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen können cherungsperiode fällig. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmal- Sie nur beitrags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend der – innerhalb eines Monats nach der Kündigung Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. – oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. ligkeitstag (siehe Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirksam uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto ver- und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem einbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig: Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder – Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und nur ein verminderter Versicherungsschutz. – Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. § 12 Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leistungen ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erbringen wir? nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Ist der Einzug der Beiträge im Lastschriftverfahren vereinbart und kann ein Beitrag aus Gründen, Kündigung die Sie zu vertreten haben (z. B. bei nicht ausreichender Deckung auf (1) Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Schluss der laufenden Ver- Ihrem Konto), nicht fristgerecht eingezogen werden oder widerspre- sicherungsperiode (siehe § 10 Absatz 2 Satz 3) in Textform (z. B. Pa- chen Sie einer berechtigten Einziehung von Ihrem Konto, so geraten pierform, E-Mail) kündigen. Sie ebenfalls in Verzug und wir können Ihnen auch die daraus entste- henden Kosten in Rechnung stellen. Haben Sie zu vertreten, dass der Auszahlungsbetrag Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. (2) Nach Kündigung zahlen wir (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen. – den Rückkaufswert (Absatz 3 und 4) sowie – die Überschussbeteiligung (Absatz 5). (5) Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) mit uns erforderlich. Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag abgezogen. (6) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitragsrück- Rückkaufswert stände verrechnen. (3) Der Rückkaufswert ist nach § 169 VVG das nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der § 11 Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? berechnete Deckungskapital des Vertrages. Bei einem Vertrag mit lau- fender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens jedoch der Erster Beitrag oder Einmalbeitrag Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung (1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht rechtzei- der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf tig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertragsjahre ergibt. In jedem Fall beachten wir die aufsichtsrechtli- Vertrag zurücktreten. In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten chen Höchstzillmersätze (siehe § 14 Absatz 2 Satz 4). für ärztliche Untersuchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung Herabsetzung des Rückkaufswertes im Ausnahmefall verlangen. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachge- wiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten (4) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach Absatz 3 haben. ermittelten Wert angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbe- (2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des Versi- sondere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich cherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung ver- aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszu- pflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in schließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet. Textform (z. B. Papierform, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hin- weis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam ge- Überschussbeteiligung macht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu (5) Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrages setzt sich die Über- vertreten haben. schussbeteiligung zusammen aus: Folgebeitrag – den Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschussanteilen, soweit sie nicht in dem nach Absatz 3 und 4 berechneten Betrag enthalten (3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag nicht sind, rechtzeitig, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zah- – dem Schlussüberschussanteil nach § 2 Absatz 3, soweit ein solcher lungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen be- für den Fall einer Kündigung vorgesehen ist, und tragen. – den Ihrem Vertrag gemäß § 2 Absatz 5 und 6 zuzuteilenden Bewer- (4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah- tungsreserven, soweit bei Kündigung vorhanden. lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der 6 7000-2075.0126 [Seite 7] (6) In der Anfangszeit Ihres Vertrages ist wegen der Verrechnung Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Ab- von Kosten, insbesondere der Abschluss- und Vertriebskosten schlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem um- (siehe § 14), nur der Mindestwert gemäß Absatz 3 Satz 2 als Rück- fassen die Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die Antrags- kaufswert vorhanden. Der Rückkaufswert erreicht daher auch in prüfung und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendun- den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der gezahlten Bei- gen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie träge. Nähere Informationen zum Rückkaufswert und darüber, in Werbeaufwendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere welchem Ausmaß er garantiert ist, können Sie der beigefügten Ta- die Verwaltungskosten. belle entnehmen. Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie Keine Beitragsrückzahlung der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten kön- nen Sie den beigefügten Informationen zum Produkt entnehmen. (7) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. (2) Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass wir die § 13 ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebs- Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder kosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Bei- herabsetzen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere träge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versiche- Leistungen? rungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund (1) Anstelle einer Kündigung nach § 12 können Sie zu dem dort ge- von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstel- nannten Termin in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) verlangen, von lung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während wir die vereinbarte Versicherungssumme auf eine beitragsfreie Versi- der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt. cherungssumme herab. Diese wird nach folgenden Gesichtspunkten (3) Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden über die ge- berechnet: samte Beitragszahlungsdauer verteilt, die übrigen Kosten über die ge- – nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den samte Vertragslaufzeit. Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation, (4) Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der An- – für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode und fangszeit Ihres Vertrages nur geringe Beträge für einen Rückkaufswert oder zur Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden – unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach § 12 Absatz 3. sind (siehe § 12 und § 13). Nähere Informationen zu den Rückkaufs- (2) Der aus Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien Versiche- werten und beitragsfreien Versicherungssummen sowie ihren jeweili- rungssumme zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um rück- gen Höhen können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen. ständige Beiträge. (3) In der Anfangszeit Ihres Vertrages ist wegen der Verrechnung § 15 von Kosten, insbesondere der Abschluss- und Vertriebskosten Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? (siehe § 14), nur der Mindestwert gemäß § 12 Absatz 3 Satz 2 zur (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden. (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls können für Auch in den Folgejahren stehen daher nicht unbedingt Mittel in Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende Höhe der gezahlten Beiträge für die Bildung einer beitragsfreien Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist) mit eingeschriebenem Versicherungssumme zur Verfügung. Nähere Informationen zur Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall beitragsfreien Versicherungssumme und ihrer Höhe können Sie gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen der beigefügten Tabelle entnehmen. Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren (4) Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht verlangt Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung und erreicht die nach Absatz 1 zu berechnende beitragsfreie Versiche- verlegt haben. rungssumme den Mindestbetrag nach unseren „Bestimmungen über (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend. Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen“ gemäß § 17 Absatz 3 nicht, erhalten Sie den Auszahlungsbetrag nach § 12 Absatz 2 und der (3) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepublik Vertrag endet. Deutschland aufhalten, sollten Sie uns, auch in Ihrem Interesse, eine im Inland ansässige Person benennen, die bevollmächtigt ist, unsere Herabsetzung der Versicherungssumme Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen (Zustellungsbevollmächtig- (5) Anstelle einer Kündigung nach § 12 bzw. einer Beitragsfreistellung ter). nach Absatz 1 können Sie für eine beitragspflichtige Versicherung zu dem in § 12 Absatz 1 genannten Termin in Textform die Herabsetzung § 16 der Versicherungssumme verlangen. Es wird dann sinngemäß nach Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? Absatz 1 die vereinbarte Versicherungssumme nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu dem dort genannten Zeit- (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Spei- punkt herabgesetzt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die verblei- cherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu bende beitragspflichtige Versicherungssumme und der einzelne Bei- Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendi- trag den jeweiligen Mindestbetrag nach unseren „Bestimmungen über gen Informationen, Daten und Unterlagen Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen“ gemäß § 17 Absatz 3 er- – bei Vertragsabschluss, reicht. Anderenfalls können Sie die Befreiung von der Beitragszah- lungspflicht beantragen. Dieser Antrag führt zur beitragsfreien Fortset- – bei Änderung nach Vertragsabschluss oder zung der Versicherung, wenn die nach Absatz 1 zu berechnende bei- – auf Nachfrage tragsfreie Versicherungssumme den Mindestbetrag nach unseren unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung stellen. „Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen“ Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Per- gemäß § 17 Absatz 3 erreicht. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie den sonen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Auszahlungsbetrag nach § 12 Absatz 2 und der Vertrag endet. Meldungen maßgeblich ist. § 14 (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispiels- weise Umstände, die für die Beurteilung Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? – Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren Bei- trag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebskosten – der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem sowie übrige Kosten. Vertrag haben und 7 7000-2075.0126 [Seite 8] – der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt maßgebend sein können. ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen. Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Steue- ridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort und der § 20 Wohnsitz. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter- zufrieden sind? lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Fol- (1) Wir wollen, dass Sie zufrieden mit uns sind. Sollte etwas an unse- gendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung mel- rem Kundenservice oder Ihrem Versicherungsvertrag nicht Ihren Vor- den wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländi- stellungen entsprechen, teilen Sie uns das bitte mit. schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steu- erliche Ansässigkeit im Ausland besteht. Unser Beschwerdemanagement (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absätzen (2) Sie können uns Ihre Beschwerde jederzeit über den von Ihnen be- 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. vorzugten Weg übermitteln. Schreiben Sie uns einen Brief, senden Sie Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetz- uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Unsere interne Beschwerde- lichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt stelle steht Ihnen hierfür zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie haben. folgt: WGV Versicherungen § 17 70164 Stuttgart Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung und E-Mail: LV@wgv.de welche tarifabhängigen Begrenzungen gelten? Internet: www.wgv.de Telefon: 0711 1695-1700 (1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätz- licher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die in solchen (3) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgel- Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Er- tungsbetrag gesondert in Rechnung stellen. Die derzeit gültigen Ge- gebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Be- bühren können Sie den beigefügten „Bestimmungen über Gebühren schwerdemöglichkeiten offen. und tarifabhängige Begrenzungen“ entnehmen. Diese Bestimmungen Versicherungsombudsmann e.V. sind Bestandteil dieser Bedingungen. (4) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Versiche- Wir können Gebühren in angemessener Weise neu festlegen. Über rungsombudsmann e.V. wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie künftige Änderungen werden wir Sie jeweils in Textform (z. B. Papier- folgt: form, E-Mail) unterrichten. Versicherungsombudsmann e.V. (2) Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale an dem bei uns Postfach 080632 regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern Sie uns nachwei- 10006 Berlin sen, dass die der Bemessung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Telefon: 0800 369 6000 Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern Fax: 0800 369 9000 Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt. Internet: www.versicherungsombudsmann.de (3) Insbesondere aus Kostengründen gelten für Ihre Versicherung be- Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Ver- stimmte tarifabhängige Begrenzungen. Die derzeit gültigen Begren- braucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns ver- zungen können Sie den beigefügten „Bestimmungen über Gebühren pflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. und tarifabhängige Begrenzungen“ entnehmen. Diese Bestimmungen sind Bestandteil dieser Bedingungen. Versicherungsaufsicht Wir können Begrenzungen in angemessener Weise neu festlegen. (5) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- Über künftige Änderungen werden wir Sie jeweils in Textform unter- nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie richten. sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versiche- rungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für § 18 Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Sektor Versicherungsaufsicht Anwendung. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de § 19 Internet: www.bafin.de Wo ist der Gerichtsstand? Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zuständig, Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Nieder- lassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Rechtsweg Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohn- (6) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschrei- sitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. ten. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. § 21 (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht er- Was gilt bei Sanktionen und Embargos? heben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohn- sitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. (1) Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Ver- dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. tragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundes- (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Auf- republik Deutschland entgegenstehen. enthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte 8 7000-2075.0126 [Seite 9] (2) Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. § 22 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? Sollten einzelne Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirk- samkeit der übrigen Bestimmungen nicht. ________________ VVG = Versicherungsvertragsgesetz HGB = Handelsgesetzbuch VAG = Versicherungsaufsichtsgesetz 9 7000-2075.0126 [Seite 10] Informationen über die gültigen Steuerregelungen für Sterbegeldversicherungen Welche Steuerregelungen gelten für Sterbegeldversicherungen? – Auszahlungen an andere Personen als den Versicherungsnehmer (ab 5.000 EUR Zahlung) Inhaltsverzeichnis – Übertragungen der Versicherungsnehmereigenschaft (gleich aus Seite welchem Grund) I Einkommensteuer 10 II Erbschaft-/Schenkungsteuer 10 VI Hinweis für Kirchensteuerpflichtige III Versicherungsteuer 10 Wir sind gesetzlich verpflichtet, im Falle der Auszahlung von Kapital- IV Mehrwertsteuer 10 erträgen im Rahmen einer Versicherungsleistung auf abgeltend be- V Meldepflichten 10 steuerte Kapitalerträge auch die anfallende Kirchensteuer automa- VI Hinweis für Kirchensteuerpflichtige 10 tisch einzubehalten und abzuführen. Das Bundeszentralamt für Steu- VII Wichtige Hinweise 10 ern (BZSt) teilt uns hierzu auf Anfrage die entsprechende Religionszu- gehörigkeit und den gültigen Kirchensteuersatz elektronisch mit. Eine zusätzliche Kirchensteuererklärung ist dann nicht notwendig. Sind Sie I Einkommensteuer nicht kirchensteuerpflichtig, führen wir für Sie keine Steuer ab. Beiträge Sofern Sie jedoch die Kirchensteuer durch Ihr zuständiges Finanzamt Die Beiträge sind nicht im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeauf- erheben lassen möchten, können Sie der elektronischen Übermittlung wendungen abzugsfähig. per Sperrvermerk widersprechen. Ihr Finanzamt wird dann durch das BZSt über die Sperre informiert und wird Sie zur Abgabe einer Kirchen- Leistungen steuererklärung auffordern. Versicherungsleistungen im Todesfall sind stets einkommensteuer- Der amtlich vorgeschriebene Vordruck für den Sperrvermerk steht un- frei. Bei Rückkauf des Vertrages sind die darin enthaltenen Erträge ter www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort ‚Kirchensteuer‘ bereit grundsätzlich steuerpflichtig. Wird der Rückkaufswert nach Vollen- und muss beim BZSt mindestens zwei Monate vor der elektronischen dung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von Abfrage des Kirchensteuersatzes eingehen. 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt, so ist lediglich die Hälfte des Ertrags zu versteuern. Der Ertrag errechnet sich als Unterschieds- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. betrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge. Die Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer. VII Wichtige Hinweise Der Sparer-Pauschbetrag kann genutzt werden. Die vorstehenden Angaben über die Steuerregelung gelten insoweit, Von den zu versteuernden Erträgen sind ggf. 25 % Abgeltungsteuer so- als das deutsche Steuerrecht Anwendung findet. wie der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer einzubehal- ten. Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen können in der Einkom- Sie beziehen sich auf das derzeitige Steuerrecht; dieses kann sich än- mensteuererklärung beim Finanzamt die Besteuerung der Kapitalein- dern. künfte mit dem allgemeinen Einkommensteuertarif beantragen (Ver- Bei den Ausführungen handelt es sich lediglich um allgemeine Anga- anlagungswahlrecht). Das Finanzamt wendet dann bei seiner Prüfung ben. Verbindliche Auskünfte über die steuerliche Behandlung von Bei- die jeweils günstigere Lösung an (Günstigerprüfung). trägen oder Versicherungsleistungen dürfen Ihnen außer dem zustän- digen Finanzamt nur die im Steuerberatungsgesetz bezeichneten Per- II Erbschaft-/Schenkungsteuer sonen (insbesondere Steuerberater) erteilen. Fragen, auf die Sie hier keine Antwort finden, richten Sie daher bitte an Ihren Steuerberater. Die Ansprüche oder Leistungen aus Sterbegeldversicherungen unter- Wir sind nicht befugt, Sie steuerlich zu beraten. Für die Richtigkeit und liegen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), wenn sie aufgrund ei- Vollständigkeit dieser Information sowie für Angaben zu steuerlichen ner Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Fragen übernehmen wir keine Haftung. „Erwerb von Todes wegen“ (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses) erworben werden, vgl. §§ 3 und 7 Erbschafts- teuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). _________________ Zu versteuern sind Versicherungsleistungen, wenn sie – bei „Erwerb ErbStG = Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz von Todes wegen“ zusammen mit dem übrigen Erbe – die Freibeträge des § 16 ErbStG übersteigen. Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, ist sie nicht erbschaftsteuerpflichtig, falls auch die Zahlung der Beiträge durch den Versicherungsnehmer erfolgt ist. III Versicherungsteuer Beiträge zu Sterbegeldversicherungen sind nach der derzeitigen Rechtslage von der Versicherungsteuer befreit. IV Mehrwertsteuer Beiträge zu Sterbegeldversicherungen und Leistungen aus Sterbe- geldversicherungen sind mehrwertsteuerfrei. V Meldepflichten Gesetzliche Vorschriften erfordern Meldungen unsererseits u.a. bei StRS 01/2016 10 7000-2075.0126
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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