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Versicherungsmakler / Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

degenia Hund T26 Premium: die Bedingungen im Volltext

Mittlere Linie mit 20 Mio. Euro, Deckakt, Flurschäden, Hundesport, gemieteten Sachen bis 5.000 Euro, Mietwagen und Forderungsausfall ab 500 Euro Mindestschaden; gefährliche Hunde sind ausgeschlossen.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei degenia einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif degenia Tierhalterhaftpflicht Hund T26 Premium von degenia (Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an degenia weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 60 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenja, bis 20 Mio. €„Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.“A 1-5.1, Seite 14
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.“A 1-6.6.1, Seite 17
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)ja, bis 20 Mio. €„Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Einfache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.“A 1-5.2, Seite 15
Selbstbeteiligung je Schadenfallkeine„Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).“A 1-5.4, Seite 15
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes)ja„Mitversichert als Halter/Mithalter oder Tierhüter sind a) der Ehegatte und Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz des Versicherungsnehmers;“A 1-2.1, Seite 13
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit)ja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird“A 1-6.5.1, Seite 17
Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länderja„Vorübergehender Auslandsaufenthalt außerhalb Europas unbegrenzt“Leistungsübersicht, Seite 10
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeigeja, bis 20 Mio. €„Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.“A 1-9.1, Seite 22
Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser warenja„Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass Sie durch die Vertragsbedingungen zur Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wären“Besondere Klausel 15, Seite 42
Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mitnein„Best-Leistungs-Garantie“Leistungsübersicht, Seite 11
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgeja„Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag“Besondere Klausel 10, Seite 41
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmersnein„Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Vertrag vorübergehend“A 1-6.10, Seite 19

Versicherte Hunde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hundja„Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung, die im Haushalt des Versicherungsnehmers vorhanden sind, müssen zur Prämienberechnung angegeben werden“A 1-1, Seite 13
Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alterja„Das Alter, bis zu dem die Haltung von Welpen der versicherten Hündin versichert ist, beträgt je nach gewählter Tarifvariante:“A 1-6.8 a), Seite 18
Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP)nein„Kein Versicherungsschutz besteht für Halter von gefährlichen Hunden sowie von Hunden, die aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen erlaubnispflichtig sind.“Leistungsübersicht, Anmerkung, Seite 11
Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sindnein„Kein Versicherungsschutz besteht für Halter von gefährlichen Hunden sowie von Hunden, die aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen erlaubnispflichtig sind.“Leistungsübersicht, Anmerkung, Seite 11
Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probenicht geregelt
Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderungja„aus dem Einsatz als Assistenzhund (z. B. Blindenführhund, Signalhund, Behindertenbegleithund) für eigene private Zwecke;“A 1-6.8 g), Seite 18
Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis)ja„aus dem Einsatz als Such- oder Rettungshund oder zu therapeutischen Zwecken als Schulhund (in Schulen, Altersheimen oder Krankenhäusern), soweit es sich dabei ausschließlich um private unentgeltliche (auch ehrenamtliche) Tätigkeiten handelt;“A 1-6.8 h), Seite 19
Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildungja„aus dem Einsatz als Such- oder Rettungshund oder zu therapeutischen Zwecken als Schulhund (in Schulen, Altersheimen oder Krankenhäusern), soweit es sich dabei ausschließlich um private unentgeltliche (auch ehrenamtliche) Tätigkeiten handelt;“A 1-6.8 h), Seite 19
Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildungnicht geregelt
Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtrainingja„wegen Schäden von Figuranten (Scheinverbrecher);“A 1-6.8 j), Seite 19

Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichertja„der Tierhüter in dieser Eigenschaft, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.“A 1-2.1 e), Seite 13
Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionennein„der Tierhüter in dieser Eigenschaft, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.“A 1-2.1 e), Seite 13
Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut)ja, bis zur Deckungssumme„auch Ansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.“A 1-2.1, Seite 13
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie)nein„Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer: a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben“A 1-7.4, Seite 20
Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch den Hund

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskostenja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter/Mithalter des bzw. der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.“A 1-1, Seite 13
Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden)ja, bis zur Deckungssumme„das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte“A 1-3.1, Seite 14
Tierarztkosten für verletzte fremde Tierenicht geregelt
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten)ja, bis zur Deckungssumme„Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt“A 1-6.7 a), Seite 18
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)ja, bis zur Deckungssumme„Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt“A 1-6.7 a), Seite 18
Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächenja, bis zur Deckungssumme„Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen“A 1-6.7 b), Seite 18
Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter)nicht geregelt
Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot)ja, bis zur Deckungssumme„aus Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Personenkraftwagen, jedoch gelten Leasingfahrzeuge hiervon vom Versicherungsschutz ausgenommen;“A 1-6.8 l), Seite 19
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern)ja, bis 3 Mio. €„den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG“A 2-2.1, Seite 23

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden an Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden“A 1-6.3.1, Seite 16
Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisenja, bis zur Deckungssumme„Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäusern“A 1-6.3.2.2, Seite 16
Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventarja, bis zur Deckungssumme„Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäusern“A 1-6.3.2.2, Seite 16
Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachenja, bis 5.000 €„Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen gemieteter oder geliehener Sachen (auch an Hundewagen oder Hundetransportanhänger).“A 1-6.3.2.1, Seite 16
Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urinja, bis zur Deckungssumme„Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen“A 1-6.7 b), Seite 18

Ausbildung, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein)ja„aus Schäden beim Besuch einer Hundeschule;“A 1-6.8 k), Seite 19
Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungenja„aus der Ausübung von Hundesport (z.B. Agility, Dog Dance, Fly Ball, Hunde-Frisbee, Zughundesport);“A 1-6.8 b), Seite 18
Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert)ja„aus dem Führen des Hundes auch ohne Leine und Maulkorb;“A 1-6.8 i), Seite 19
Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert)ja„aus dem Führen des Hundes auch ohne Leine und Maulkorb;“A 1-6.8 i), Seite 19
Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund)ja„aus der freiberuflichen und wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem Hund betrieben wird.“A 1-6.8 n), Seite 19
Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht)nicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannja, bis 20 Mio. €„Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine gemäß Abschnitt A 1-2 DEG-THV Hund 2026 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird“A 3-1.1, Seite 24
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostenja„Der Versicherungsschutz umfasst a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche“A 1-4.1, Seite 14
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschadenja, bis zur Deckungssumme„so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.“A 1-4.3, Seite 14

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP)nicht geregelt
Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamtnicht geregelt
Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundesnicht geregelt
Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführscheinnicht geregelt
Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)ja„dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen;“B 3-3.2.2 a), Seite 34
Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung)ja„Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.“B 2-1.5, Seite 32
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)ja„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.“B 2-1.2, Seite 32
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum)ja„Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.“A 1-7.1, Seite 20

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Bedingungen DEG-THV Hund T26
[Seite 1] Kundeninformation Vertragsunterlagen Private Hundehalter- Haftpflichtversicherung Tarif T26 (Stand August 2025) Seite 1 von 42 1 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 2] Produktinformationsblatt zur degenia Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand August 2025) Unternehmen: Produkt: degenia Versicherungsdienst AG degenia Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung Deutschland Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versicherte Sachen  Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür  Gegenstand der Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.: ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu .  Gefährliche Hunde sowie Hunde, die aufgrund von prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und Gesetzen und/oder Verordnungen einer Erlaubnispflicht unberechtigte Ansprüche abzuwehren. unterliegen. Versicherungssumme  Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu entnehmen. berücksichtigen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z.B. alle Schäden: ! aus vorsätzlicher Handlung; ! zwischen Mitversicherten; ! durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs; Wo bin ich versichert?  Die Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z.B. im Urlaub) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich. Seite 2 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 3] Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr). Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen). Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos - etwa durch endgültiges Abschaffen Ihres Tieres - ergeben. Seite 3 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 4] Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr. Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG, die Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein beschrieben. Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung. Ihre degenia Versicherungsdienst AG Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung Inhaltsverzeichnis Allgemeine Kundeninformationen Seite 5 Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Seite 8 über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht I Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang Seite 9 II Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 12 zur Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung der degenia Versicherungsdienst AG DEG-THV Hund 2026 (Teil A) – Stand August 2025 III Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht- Seite 30 und Sachversicherung (Teil B) – Stand Dezember 2023 IV Besondere Klauseln und Vereinbarungen Seite 39 der degenia Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung DEG-THV Hund (Teil A) – Stand August 2025 Seite 4 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 5] Allgemeine Kundeninformationen Versicherungsombudsmann e. V. Angaben der Gesellschaften Postfach 080632, D-10006 Berlin Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen Tel.: +49 (0) 800 - 369 600 0, Fax: 0800/3699000 Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Angebot. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend. I. ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Weitere Informationen finden Sie im Internet, unter 1. Identität des Versicherers: www.versicherungsombudsmann.de. ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Rechtsform: Aktiengesellschaft Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Registergericht: Amtsgericht Bad Homburg Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den Registernummer: HRB 1585 Rechtsweg zu beschreiten. St. – Nr. 807/V90807004611 (VersStG) 811189884 (UStG) Online-Streitbeilegungs-Plattform Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Vorsitzender des Aufsichtsrates: Christoph Bohn Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden Vorstand: Kai Waldmann Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese Marcus Tersi Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen: Hausanschrift: Alte Leipziger-Platz 1, 1 Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU). 61440 Oberursel 2 Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg (ladungsfähige Anschrift) (bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw. geschlossen. 2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter – entfällt – 7. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der 3. Hauptgeschäftstätigkeit Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag Die Alte Leipziger Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen und den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters. Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach- und Rechtsschutzversicherung berechtigt. 8. Gesamtbeitrag Die Höhe des Einzelbeitrags, der zu entrichtende Gesamtbeitrag 4. Aufsichtsbehörde einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein Bereich Versicherungen ausgewiesen. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn 9. Zusätzlich anfallende Kosten Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. erhoben. 5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei- Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz- Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach: liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können. 10. Zahlweise Anschrift: Je nach Vereinbarung wird der Beitrag monatlich, vierteljährlich, degenia Versicherungsdienst AG halbjährlich oder jährlich gezahlt. Zuschläge für unterjährige Zahlweise Brückes 63 – 63 A können hierbei berechnet werden. 55545 Bad Kreuznach Erstbeitrag Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer) Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, Vorstand: Halime Koppius wenn sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221 Versicherungsscheins erfolgt. 6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen Folgebeitrag Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen die: Zeitraums bewirkt ist. degenia Versicherungsdienst AG SEPA-Lastschrift-Mandat Brückes 63 – 63 A Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, 55545 Bad Kreuznach gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie das Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch Einziehung nicht widersprechen. nehmen. Der Risikoträger ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an diesem Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Die Anschrift lautet: Seite 5 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 6] 11. Gültigkeit Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe der Prämie entnehmen Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Sie bitte den Vertragsunterlagen. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Angebotsinformationen (Allgemeine und Besondere unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) erstatten. ist befristet auf längstens vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, anderer Zeitraum eingeräumt worden ist. so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) 12. Zustandekommen des Vertrags herauszugeben sind. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklärung durch Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine 13. Beginn des Versicherungsschutzes Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf Besondere Hinweise von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- Abschnitt 2 mationsblatt enthalten. Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen 14. Bindefristen Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten Informationen werden Monat gebunden. die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen. 15. Widerrufsrecht Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu Abschnitt 1 stellen: 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zugehörige Registernummer; widerrufen. 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer - der Versicherungsschein, und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, - die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Tarifbestimmungen, Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen - diese Belehrung, einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; - das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – nur für 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; Verbraucher 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, - und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung jeweils in Textform zugegangen sind. des Versicherers; 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis degenia Versicherungsdienst AG nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Brückes 63 – 63 a, Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; 55545 Bad Kreuznach 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, Fax-Nr.: 0671/84003-29, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; E-Mail: info@degenia.de 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter 16.Widerrufsfolgen Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes entfallenden Teil der Prämie zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, sowie die Dauer der Frist, während der Antragsteller an den Antrag dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. gebunden sein soll; Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie bzw. 1/30 Anschrift derjenigen Person, gegenüber der Widerruf zu erklären ist, der Monatsprämie multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen Seite 6 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 7] über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu 17. Laufzeit des Vertrages zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Antrag. Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer 10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung. Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen 18. Beendigung eines Vertrages einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor 12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, von Ihnen gekündigt werden. Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber des Versicherungsvertrages zugrunde legt; der degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat. 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht; eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige 19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Gericht; Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend Vertrages zu führen; machen. 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtbehelfsverfahren und gegebenenfalls die 20. Vertragssprache Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der beschreiten, hiervon unberührt bleibt; Vertragslaufzeit ist Deutsch. 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; Ende der Widerrufsbelehrung Seite 7 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 8] Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Die Nachfolgende Mitteilung gilt als solche im Namen des Risikoträgers. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Vertragsänderung Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen Anzeige verpflichtet. rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Anzeigepflicht verletzt wird? Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Ausübung unserer Rechte Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend geschlossen hätten. machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn richtig angegebene Umstand für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welche der bis zum für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder entspricht. arglistig verletzt haben. Kündigung Stellvertretung durch eine andere Person Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die kündigen. Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Bedingungen, geschlossen hätten. Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Seite 8 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 9] I Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang Die Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist abschließbar für die Haltung von Hunden. Der Versicherungsumfang kann wahlweise als Tarifvariante classic, premium oder optimum vereinbart werden. Die Versicherung einzelner Positionen innerhalb einer Tarifvariante ist nicht möglich. Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung T26 Leistungsübersicht Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein classic premium optimum und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen. Versicherungssummen bis zu 20 Mio. EUR bis zu 40 Mio. EUR, max. 15 Mio. EUR für max. 15 Mio. EUR für Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 10 Mio. EUR Personenschäden Personenschäden je geschädigter Person je geschädigter Person Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme ⚫ ⚫ ⚫ Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos gilt auch ⚫ ⚫ ⚫ für versicherungspflichtige Hunde (nicht für gefährliche Hunde) Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung ⚫ ⚫ ⚫ bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften Nachversicherungsschutz/Fortsetzung ⚫ ⚫ ⚫ nach dem Tod des Versicherungsnehmers Mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten Versicherungsnehmer ⚫ ⚫ ⚫ Ehepartner und eingetragener Lebenspartner ⚫ ⚫ ⚫ des Versicherungsnehmers Lebensgefährte des Versicherungsnehmers ⚫ ⚫ ⚫ in häuslicher Gemeinschaft Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft ⚫ ⚫ ⚫ Sonstige Personen in häuslicher Gemeinschaft ⚫ ⚫ ⚫ Tierhüter, sofern nicht gewerbsmäßig tätig ⚫ ⚫ ⚫ Ansprüche von Tierhaltern/Mithaltern gegen den Versicherungsnehmer - ⚫ ⚫ Ansprüche fremder Tierhüter ⚫ ⚫ ⚫ gegen den Versicherungsnehmer Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen ⚫ ⚫ ⚫ und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener mitversicherter Tiere - bis zu 3.000 EUR² bis zu 5.000 EUR² Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Allgemeines Umweltrisiko Versicherungssummen bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR Abwässer ⚫ ⚫ ⚫ Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube ⚫ ⚫ ⚫ für häusliche Abwässer Allmähliche Einwirkung der Temperatur von Gasen, Dämpfen, ⚫ ⚫ ⚫ Feuchtigkeit und von Niederschlägen Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Mietsachschäden Schäden an Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und ⚫ ⚫ ⚫ sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen gemieteter oder geliehener Sachen - bis zu 5.000 EUR² bis zu 10.000 EUR² (auch an Hundewagen oder Hundetransportanhänger) Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, ⚫ ⚫ ⚫ Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäusern Schäden an fremden beweglichen Sachen in Schiffskabinen und ⚫ ⚫ ⚫ Schlafwagenabteilen Seite 9 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 10] Tarifvariante classic premium optimum Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhängern Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, ⚫ ⚫ ⚫ Kraftfahrzeug-Anhängern Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Schäden im Ausland Handlung im Inland ⚫ ⚫ ⚫ Handlung in Europa ⚫ ⚫ ⚫ Vorübergehender Auslandsaufenthalt außerhalb Europas unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt Behördliche Anordnung zur Hinterlegung einer Kaution - bis zu 50.000 EUR bis zu 200.000 EUR Sonstige besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt - ⚫ ⚫ Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen - ⚫ ⚫ Haltung von Welpen der versicherten Hündin nach Geburt bis zu 12 Monate bis zu 18 Monate bis zu 18 Monate Ausübung von Hundesport (z.B. Agility, Dog Dance, Fly Ball, Hunde-Frisbee, Zughundesport) - ⚫ ⚫ Entgeltliche und unentgeltliche Beförderung von Gästen bei privaten Fahrten mit eigenen oder fremden - ⚫ ⚫ Hundefuhrwerken Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Hundefuhrwerken zu privaten Zwecken - ⚫ ⚫ Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Hundesportanhängern - ⚫ ⚫ Zurverfügungstellung zu Vereinszwecken oder für ⚫ ⚫ ⚫ Veranstaltungen Einsatz als Assistenzhund - ⚫ ⚫ Einsatz als Such- oder Rettungshund sowie zu therapeutischen Zwecken als Schulhund - ⚫ ⚫ Führen des Hundes ohne Leine und Maulkorb ⚫ ⚫ ⚫ Schäden von Figuranten (Scheinverbrecher) - ⚫ ⚫ Schäden beim Besuch einer Hundeschule ⚫ ⚫ ⚫ Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Personenkraftwagen (kein Leasingfahrzeug) - ⚫ ⚫ Hüter fremder Hunde (subsidiär) - ⚫ ⚫ Freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit zur Gewinnerzielung bis zu 3.000 EUR bis zu 6.000 EUR mit dem Hund - Jahresumsatzsumme Jahresumsatzsumme Schäden durch öffentlich-rechtliche und private Bergungen - - ⚫ sowie Bergungskosten Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen bis zu 3.000 EUR bis zu 5.000 EUR (auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt - Anschaffungspreis Anschaffungspreis nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren bis zu 3.000 EUR bis zu 5.000 EUR Neuwertentschädigung – Differenz zwischen Neu- und Zeitwert - Anschaffungspreis Anschaffungspreis Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit - - bis zu 12 Monate Unterbringungskosten in einer Hundepension - bis zu 2.500 EUR bis zu 5.000 EUR aufgrund eines Drittschadens Unterbringungskosten in einer Hundepension - bis zu 2.500 EUR bis zu 5.000 EUR aufgrund eines Unfalls Besondere Umweltrisiken Versicherungssumme bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR Haftpflicht des Versicherungsnehmers für nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ⚫ ⚫ ⚫ inkl. Grundwasser (Gewässerschaden) Seite 10 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 11] Tarifvariante classic premium optimum Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, bis zu 50 l/kg, bis zu 100 l/kg, bis zu 250 l/kg, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist max. 300 l/kg max. 1.000 l/kg max. 1.000 l/kg bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG Jahreshöchst- Jahreshöchst- Jahreshöchst- entschädigung entschädigung entschädigung Forderungsausfallrisiko und Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz ⚫ ⚫ Forderungsausfalldeckung - 500 EUR ohne Mindestschaden Mindestschaden Gewaltopferschutz - ⚫ ⚫ Kosten aufgrund von Vergiftung von Giftköder - bis zu 3.000 EUR bis zu 5.000 EUR Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz – - bis zu 300.000 EUR bis zu 300.000 EUR Versicherungssumme je Rechtsschutzfall Besondere Klauseln und Vereinbarungen Abweichender Versicherungsbeginn ⚫ ⚫ ⚫ Best-Leistungs-Garantie - - ⚫ Einhaltung der Mindeststandards ⚫ ⚫ ⚫ des Arbeitskreises Beratungsprozesse Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen ⚫ ⚫ ⚫ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung - - bis zu 15 Monate (Exzedenten-Haftpflichtversicherung) SB 500 EUR Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen ⚫ ⚫ ⚫ Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel ⚫ ⚫ ⚫ Versehensklausel - ⚫ ⚫ Vorversicherungsgarantie - ⚫ ⚫ Anmerkung Kein Versicherungsschutz besteht für Halter von gefährlichen Hunden sowie von Hunden, die aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen erlaubnispflichtig sind. Als gefährliche Hunde gelten insbesondere: Akbash, Alangu Mastif, Alano, Alano Espaniol, Alapaha Blue Blodd Bulldog, American Bulldog, American Bully, Argentinische Dogge, Argentinischer Mastiff, Bandog, Boerboel, Bordeaux Mastiff, Brasilianischer Mastiff, Bulldog, Bulldog (American Bulldog), Bulldogge (Azoren-Bulldogge), Bulldogge (Continental Bulldog), Bull-dogge (Englische Bulldogge), Bulldogge (Olde English Bulldogge), Bullmastiff, Ca (Ca de Bou), Cane (Cane Corso), Cane Corso Italiano, Cane di Maccelaio, Cao Fila de Sao Miguel (Azores Cattle Dog), Catahoula Bulldog, Chincha Bull, Chinese Chongqing Dog, Chinesischer Faltenhund, Chinesischer Kampfhund, Coban Köpegi, Combai, Continental Bulldog, Cursinu, Do Khyi, Dobermann, Dogge (Bordeaux Dogge), Dogge (Brasilianische Dogge), Dogge (Englische Dogge), Dogge (Italienische Dogge), Dogge (Spanische Dogge), Dogge (Tibet Dogge), Dogo (Dogo Argentino), Dogo (Dogo Canario), Dogo (Dogo Mallorquin), Dogue de Bordeaux, English Mastiff, Fila Brasiliero, Hirtenhund (Anatolischer Hirtenhund), Italienische Dogge, Kangal, Kangal-Hirtenhund, Karabasch, Kaukasischer Owtscharka, Louisiana Catahoula Leopard, Dog Mallorca, Dogge Mallorca, Mastiff, Mastiff (Spanish Mastiff), Mastin de los Pirineos, Mastin Espanol, Mastin(o) Espanol, Mastino Napole(i)tano, Mastino Napoletano, Miniature Bull Terrier, Mittelasiatischer Owtscharka, Mittelasiatischer Schäferhund, Molosser, Moskauer Wachhund, Napoletano, Olde English Bulldogge, Owtscharka, Perro (Perro de Presa Canario), Perro (Perro de Presa Mallorquin), Pitbull, Pitbullterrier, Plott Hound, Pyrenäen-Mastiff, Rafeiro do Alentejo, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Schäferhund (Zentral-Mittelasiatischer Schäferhund), Shar Pei, Shar-Pei (Chinesischer Kampfhund), Chinesischer Faltenhund), Spanischer Mastiff, Terrier (American Pit Bull Terrier), Terrier (American Stafford Terrier), Terrier (American Staffordshire Terrier), Terrier (Bullterrier), Terrier (Miniature Bull Terrier), Terrier (Pitbullterrier), Terrier (Schwarzer Russischer Terrier ), Terrier (Schwarzer Terrier), Terrier (Staffordshire Bullterrier), Tibet Mastiff, Tosa (Inu), Zentralasiatischer Owtscharka, Zentralasiatischer Schäferhund und Kreuzungen mit diesen Hunden. ⚫ mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen - nicht mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen 2 pro Versicherungsjahr max. das Zweifache Seite 11 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 12] II Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privaten Hundehalterhaftpflichtversicherung der degenia Versicherungsdienst AG – DEG-THV Hund 2026 (Teil A) – Stand August 2025 Inhaltsverzeichnis - Teil A Abschnitt A 1 Privates Hundehalter-Haftpflichtrisiko Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken A 1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten A 2-1 Gewässerschaden (außer Anlagenrisiko) (versichertes Risiko) A 2-2 Sanierung von Umweltschäden A 1-2 Regelungen zu mitversicherten Personen gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) und zum Verhältnis zwischen den Versicherten Abschnitt A 3 Forderungsausfallrisiko (Versicherungsnehmer und mitversicherten A 3-1 Gegenstand der Forderungsausfalldeckung Personen) A 3-2 Leistungsvoraussetzungen A 1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall A 3-3 Umfang der Forderungsausfalldeckung A 1-4 Leistungen der Versicherung und A 3-4 Vergiftung durch Giftköder Vollmacht des Versicherers A 3-5 Räumlicher Geltungsbereich A 1-5 Begrenzung der Leistungen A 3-6 Besondere Ausschlüsse (Versicherungssumme, Serienschaden, für das Forderungsausfallrisiko Selbstbeteiligung) A 3-7 Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz A 1-6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A des privaten Tierhalters (Versicherungsschutz, A(GB) 1 Abtretungsverbot Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse) A(GB) 2 Veränderungen des versicherten Risikos und A 1-7 Allgemeine Ausschlüsse Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung) A 1-8 Veränderungen des versicherten Risikos A(GB) 3 Prämienangleichung und Kündigungsrecht (Erhöhungen und Erweiterungen) nach Prämienangleichung A 1-9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) A 1-10 Nachversicherungsschutz/Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflichtversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers Seite 12 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 13] Teil A Abschnitt A 1 Privates Hundehalter-Haftpflichtrisiko e) der Tierhüter in dieser Eigenschaft, sofern er nicht gewerbs- mäßig tätig ist. A 1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko) Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die classic mitversichert gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter/Mithalter des bzw. der im Versicherungsschein bezeichneten premium mitversichert Tiere. optimum mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-THV Hund 2026 und Abschnitt A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026) auch Ansprüche der premium mitversichert Tierhalter/Mithalter gegen den Versicherungsnehmer. optimum mitversichert Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt: Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergl. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Zwecke finden diese Bestimmungen keine Anwendung. classic nicht mitversichert Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung, die im Haushalt des premium mitversichert Versicherungsnehmers vorhanden sind, müssen zur Prämien- optimum mitversichert berechnung angegeben werden, ausgenommen Jagdhunde, für die Versicherungsschutz durch eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht. Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-THV Hund 2026 und Abschnitt A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026) auch Ansprüche der A 1-2 Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer. Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungsnehmer Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante und mitversicherten Personen) gewährt: A 1-2.1 Tarifvariante Entschädigungsgrenze Mitversichert als Halter/Mithalter oder Tierhüter sind a) der Ehegatte und Lebenspartner nach Lebenspartnerschafts- classic mitversichert gesetz des Versicherungsnehmers; premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert classic mitversichert premium mitversichert Versichert sind darüber hinaus auch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, privaten Kranken- optimum mitversichert versicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden. b) der Lebensgefährte des Versicherungsnehmers, sofern diese Person in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs- Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante nehmer lebt und bei ihm behördlich gemeldet ist; gewährt: Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert classic mitversichert premium mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert optimum mitversichert c) Familienangehörige der in Abschnitt A 1-2.1 a) und b) DEG- Mitversichert sind Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, THV Hund 2026 genannten Personen, soweit sie mit dem mitversicherter Tiere. Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben; Tarifvariante Entschädigungsgrenze Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante classic mitversichert gewährt: premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert classic nicht mitversichert premium bis zu 3.000 EUR d) sonstige Personen, die mit dem Versicherungsnehmer optimum bis zu 5.000 EUR nicht nur kurzfristig in häuslicher Gemeinschaft leben; Tarifvariante Entschädigungsgrenze Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und optimum ist je classic mitversichert Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze. premium mitversichert optimum mitversichert Seite 13 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 14] A 1-2.2 A 1-4 Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen A 1-4.1 sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Der Versicherungsschutz umfasst Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, (Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026), wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht. b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche A 1-2.3 und Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer c) die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz Schadensersatzverpflichtungen. sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, A 1-2.4 Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der der Versicherer hierdurch gebunden ist. Versicherungsnehmer ausüben. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungs- Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, nehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich. binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. A 1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall A 1-3.1 Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder Dritten freizustellen. sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund A 1-4.2 gesetzlicher Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens Haftpflichtbestimmungen oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden privatrechtlichen Inhalts Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Dritten unmittelbar entstanden ist. Der Versicherer führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungs- Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis nehmers auf seine Kosten. geführt hat, kommt es nicht an. A 1-4.3 A 1-3.2 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur gesetzliche Ansprüche handelt, Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst- Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm Leistung; besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können; A 1-4.4 c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu geschuldeten Erfolges; fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben. d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; A 1-5 Begrenzung der Leistungen e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der (Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbeteiligung) Leistung; A 1-5.1 f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Ersatzleistungen. Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere A 1-3.3 entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist - je nach gewählter gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen. Tarifvariante – begrenzt auf: Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic bis zu 10.000.000 EUR premium bis zu 20.000.000 EUR optimum bis zu 40.000.000 EUR Für die Tarifvarianten premium und optimum gilt für Personenschäden eine Entschädigungsgrenze in Höhe von 15 Mio. EUR je geschädigter Person als vereinbart. Seite 14 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 15] A 1-5.2 A 1-5.8 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich eines Versicherungsjahres auf das Einfache der vereinbarten am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer Versicherungssummen begrenzt. für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. A 1-5.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende A 1-6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des Tierhalters (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese besondere Ausschlüsse) A 1-6 a) auf derselben Ursache, Abschnitt A 1-6 DEG THV Hund 2026 regelt den Versicherungsschutz für b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese und zeitlichem Zusammenhang oder Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Soweit Abschnitt A 1-6 DEG-THV Hund 2026 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in Abschnitt A 1-6 DEG-THV A 1-5.4 Hund 2026 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Anwendung (z. B. Abschnitt A 1-4 DEG-THV Hund 2026 - Leistungen der Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit Versicherung oder Abschnitt A 1-7 DEG-THV Hund 2026 - Allgemeine einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Ausschlüsse). Betrag (Selbstbeteiligung). A 1-6.1 Allgemeines Umweltrisiko Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem A 1-6.1.1 Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. abgezogen. Abschnitt A 1-5.1 Satz 1 DEG-THV Hund 2026 bleibt unberührt. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben. Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet. A 1-6.1.2 Versicherungssumme A 1-5.5 Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchst- Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die entschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver- Versicherungssummen angerechnet. sicherungssumme bei Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-5.6 classic bis zu 3.000.000 EUR Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die premium bis zu 3.000.000 EUR Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe optimum bis zu 5.000.000 EUR dieser Ansprüche. A 1-6.1.3 A 1-5.7 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu Gewässerschäden. leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungs- summe oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungs- siehe Abschnitt A 2 DEG-THV Hund 2026 (besondere Umweltrisiken). summe, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Rest-betrages zum Kapitalwert der A 1-6.2 Abwässer/Rückstau- und Allmählichkeitsschäden Rente vom Versicherer erstattet. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift a) durch Abwässer; der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug- Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt häusliche Abwässer - auch aus dem Rückstau des Straßen- des Versicherungsfalles. kanals. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungs- nehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der classic mitversichert Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug premium mitversichert sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, optimum mitversichert werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. Seite 15 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 16] b) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube für A 1-6.3.2.2 häusliche Abwässer; Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Pensionen, Tarifvariante Entschädigungsgrenze Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind gemäß Abschnitt A 1-6.3.1 DEG-THV Hund 2026 je Versicherungsfall – je gewählter Tarifvariante – classic mitversichert begrenzt auf: premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert classic mitversichert premium mitversichert c) die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen optimum mitversichert (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen). Tarifvariante Entschädigungsgrenze Schäden an fremden beweglichen Sachen in Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen sind gemäß Abschnitt A 1-6.3.1 DEG-THV Hund classic mitversichert 2026 je Versicherungsfall – je gewählter Tarifvariante – begrenzt auf: premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert classic mitversichert premium mitversichert A 1-6.3 Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden auch Glasschäden optimum mitversichert im selbstbewohnten Mietobjekt) Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer A 1-6.3.2.3 gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Vom Versicherungsschutz bei Abschnitt A 1-6.3.2.1 und Abschnitt A 1- 6.3.2.2 DEG-THV Hund 2026 ausgeschlossen sind: A 1-6.3.1 a) alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden; Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers b) Schäden an Sachen, die den versicherten Personen für mehr wegen Mietsachschäden an Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen als, die je nach Tarifvariante in Abschnitt A 1-6.3.2.1 DEG-THV und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden Hund 2026 vereinbarte Nutzungsdauer, überlassen wurden einschließlich dazugehöriger Balkone, Terrassen und Loggien (auch (gilt nicht für elektrische medizinische Geräte); Stallungen, Boxen, Zwinger) und alle sich daraus ergebenden c) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der Vermögensschäden. versicherten Person dienen; Tarifvariante Entschädigungsgrenze d) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung; classic mitversichert e) Ansprüche wegen Abhandenkommens von Geld, Urkunden premium mitversichert und Wertpapieren. optimum mitversichert A 1-6.4 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, A 1-6.3.1.1 Kraftfahrzeug-Anhänger Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Tarifvariante Entschädigungsgrenze wegen classic mitversichert a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung; premium mitversichert b) Schäden an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. optimum mitversichert A 1-6.3.2 A 1-6.4.1 Für Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen gilt: Versichert ist abweichend zu Abschnitt A 1-7.14 DEG-THV Hund 2026 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die A 1-6.3.2.1 verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug- Vernichtung oder dem Abhandenkommen gemieteter oder geliehener Anhängern: Sachen (auch an Hundewagen oder Hundetransportanhänger). a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der vertraglichen Ver- Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte sicherungssumme je Versicherungsfall - je gewählter Tarifvariante - Höchstgeschwindigkeit; begrenzt auf: b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Tarifvariante Entschädigungsgrenze Höchstgeschwindigkeit; c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter classic nicht mitversichert Höchstgeschwindigkeit; premium bis zu 5.000 EUR d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. selbstfahrende Mäher, optimum bis zu 10.000 EUR Schneeräumgeräte, Kehrmaschinen) mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und optimum ist je e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen Entschädigungsgrenze. verkehren. Seite 16 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 17] A 1-6.4.2 Weiterhin gilt Folgendes: Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt: A 1-6.5.2 Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung werden. von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Betrag bis zu einer Höhe von - je nach Tarifvariante - zur Verfügung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Tarifvariante Entschädigungsgrenze Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden. classic nicht mitversichert Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder premium bis zu 50.000 EUR Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. optimum bis zu 200.000 EUR Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von einem Fahrer benutzt werden, der nicht die Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende erforderliche Fahrerlaubnis hat. Schadenersatzzahlung angerechnet. Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil. Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die A 1-6.5 Schäden im Ausland Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten A 1-6.5.1 wird oder die Kaution verfallen ist. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, soweit der A 1-6.5.3 inländische Wohnsitz beibehalten wird, ausschließlich, wenn diese Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. a) auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind; Währungsunion angehören liegt, gelten die Verpflichtungen des Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei classic mitversichert einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. premium mitversichert optimum mitversichert A 1-6.5.4 Bei Schadenereignissen in den USA bzw. US-Territorien werden die b) auf eine versicherte Handlung in Europa bzw. auf ein in Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Kosten der gerichtlichen Europa bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind. und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Tarifvariante gewährt: Zeugen- und Gerichtskosten als Leistungen auf die Versicherungssumme Tarifvariante Entschädigungsgrenze angerechnet. classic mitversichert A 1-6.6 Vermögensschäden premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert classic mitversichert premium mitversichert oder optimum mitversichert c) bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außerhalb Europas eingetreten sind. A 1-6.6.1 Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Tarifvariante gewährt: wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Tarifvariante Entschädigungsgrenze Sachschäden entstanden sind. classic unbegrenzt A 1-6.6.2 premium unbegrenzt Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen optimum unbegrenzt Vermögensschäden a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Besteht bei der degenia Versicherungsdienst AG gleichzeitig eine Privat- oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder Haftpflichtversicherung und ist dort ein längerer Zeitraum für den gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige vorübergehenden Auslandsaufenthalt vereinbart, gilt dieser auch für Leistungen; diese Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung. b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltung; f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung; Seite 17 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 18] g) aus Rationalisierung und Automatisierung; c) aus der Verwendung der versicherten Hunde als Zugtiere bei h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und privaten Fahrten mit eigenen oder fremden Hundefuhr- Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; werken (z. B. Dog-Cars, Schlitten, Kutschen), einschließlich i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und der gelegentlichen, entgeltlichen oder unentgeltlichen Kostenanschlägen; Beförderung von Gästen; j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-malige Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer fremden Tieres mitversichert. vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem Zusammenhang stehen; anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Tarifvariante Entschädigungsgrenze Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster classic nicht mitversichert Pflichtverletzung; l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, premium mitversichert Wertpapieren und Wertsachen; optimum mitversichert m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen). d) Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Hunde- fuhrwerken (z. B. Dog Cars, Schlitten, Kutschen) zu privaten A 1-6.7 Sonstige Besondere Regelungen Zwecken, einschließlich der gelegentlichen, entgeltlichen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung (allgemein) oder unentgeltlichen Beförderung von Gästen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die wegen gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des a) Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt; fremden Tieres mitversichert. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem classic nicht mitversichert anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. premium mitversichert Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden, deren Ursache in optimum mitversichert der Mangelhaftigkeit der fremden Fuhrwerke liegt; Tarifvariante Entschädigungsgrenze b) Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen. classic nicht mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic nicht mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert e) aus Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Hundetransportanhängern zu privaten Zwecken, soweit sie A 1-6.8 Besondere Regelungen nicht versicherungspflichtig sind; zur Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers: classic nicht mitversichert a) aus der Haltung von Welpen der versicherten Hündin sofern sich das versicherte Muttertier noch im Besitz des premium mitversichert Versicherungsnehmers befindet. optimum mitversichert Ältere Welpen stellen eine Erweiterung im Sinne des Abschnitts A 1-8 DEG-THV Hund 2026 dar und sind zur f) wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für Prämienregulierung gemäß A(GB)-3 anzumelden. Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird, auch wenn es von einem Dritten geführt wird; Das Alter, bis zu dem die Haltung von Welpen der Tarifvariante Entschädigungsgrenze versicherten Hündin versichert ist, beträgt je nach gewählter Tarifvariante: classic mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic bis zu 12 Monate optimum mitversichert premium bis zu 18 Monate g) aus dem Einsatz als Assistenzhund (z. B. Blindenführhund, optimum bis zu 18 Monate Signalhund, Behindertenbegleithund) für eigene private Zwecke; b) aus der Ausübung von Hundesport (z.B. Agility, Dog Dance, Tarifvariante Entschädigungsgrenze Fly Ball, Hunde-Frisbee, Zughundesport); Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic nicht mitversichert classic nicht mitversichert premium mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert optimum mitversichert Seite 18 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 19] h) aus dem Einsatz als Such- oder Rettungshund oder zu o) aus Schäden durch öffentlich-rechtliche und private therapeutischen Zwecken als Schulhund (in Schulen, Bergungen sowie der damit zusammenhängenden Altersheimen oder Krankenhäusern), soweit es sich dabei Bergungskosten: ausschließlich um private unentgeltliche (auch ehren- Tarifvariante Entschädigungsgrenze amtliche) Tätigkeiten handelt; classic nicht mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium nicht mitversichert classic nicht mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert A 1-6.9 Neuwertentschädigung Tarifvariante Entschädigungsgrenze i) aus dem Führen des Hundes auch ohne Leine und Maulkorb; classic nicht mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium bis zu 3.000 EUR classic mitversichert optimum bis zu 5.000 EUR premium mitversichert optimum mitversichert In Abänderung von Abschnitt A 1-3.1 DEG-THV Hund 2026 wird im Schadenfall, wenn der Versicherungsnehmer es wünscht, bei der j) wegen Schäden von Figuranten (Scheinverbrecher); Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Tarifvariante Entschädigungsgrenze Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren und deren Anschaffungspreis auf einen classic nicht mitversichert Zeitwertabzug verzichtet. premium mitversichert optimum mitversichert Die Differenz zwischen Neu- und Zeitwert, wenn der Versicherungs- nehmer während der Wirksamkeit dieses Vertrages durch einen Dritten k) aus Schäden beim Besuch einer Hundeschule; einen Schaden erleidet und der Haftpflichtversicherer des Schädigers diesen zum Zeitwert reguliert hat, ersetzen wir ebenfalls – je nach Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante –. classic mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic nicht mitversichert optimum mitversichert premium bis zu 3.000 EUR optimum bis zu 5.000 EUR l) aus Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Personenkraftwagen, jedoch gelten Leasing- fahrzeuge hiervon vom Versicherungsschutz ausgenommen; A 1-6.10 Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic nicht mitversichert classic nicht mitversichert premium mitversichert premium nicht mitversichert optimum mitversichert optimum bis zu 12 Monate m) beim Hüten fremder Hunde, sofern der Tierhüter oder eine Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer andere mitversicherte Person Versicherungsschutz aus unverschuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Ver-trag keinem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag erhält vorübergehend - je nach gewählter Tarifvariante - prämienfrei gestellt (Subsidiärdeckung); werden. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Voraussetzungen für die Leistung: classic nicht mitversichert a) Der Versicherungsnehmer premium mitversichert • war mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt, optimum mitversichert • geht keiner bezahlten Beschäftigung mehr nach oder befindet sich nachweislich in Kurzarbeit, • ist bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos n) aus der freiberuflichen und wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf gemeldet bzw. hat einen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt. eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem Hund betrieben wird. b) Die Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit dauert mindestens einen Ausgeschlossen ist die Nutzung zur Jagd Monat an; Die versicherte Jahresumsatzsumme ist je gewählter Tarifvariante begrenzt auf: c) Die Prämie zu diesem Vertrag ist gezahlt. Tarifvariante Jahresumsatzsumme classic nicht mitversichert Sollte der Versicherungsnehmer eine berufliche Tätigkeit aufnehmen premium bis zu 3.000 EUR bzw. zur Vollbeschäftigung zurückkehren, entfällt die Prämien- freistellung mit Beginn des Monats, in dem die jeweilige Änderung optimum bis zu 6.000 EUR eingetreten ist. Seite 19 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 20] Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige A 1-7.4 Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers Tätigkeit und von wirtschaftlich verbundenen Personen • außer durch Arbeitsunfähigkeit; Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer: • unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in (z.B. durch Insolvenz). häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Die Beendigung der Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit ist uns unverzüglich anzuzeigen. Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partner- A 1-6.11 Unterbringungskosten in einer Hundepension schaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, A 1-6.11.1 Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Wird der Versicherungsnehmer oder der Tierhüter während der Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein (Versicherungsfall) und kann sich hierdurch, bedingt durch einen familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Rehabilitations- wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind); einrichtung, nicht um das versicherte Tier kümmern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten der Tierpension. b) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt A 1-6.11.2 geschäftsfähige oder betreute Person ist; Wird für den Versicherungsnehmer oder den Tierhüter während der Wirksamkeit der Versicherung durch einen Unfall ein stationärer c) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungs- Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung nehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen notwendig und kann sich hierdurch nicht um das versicherte Tier Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; kümmern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten der Tierpension. d) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Die jeweilige Entschädigungsleistung des Versicherers zu Abschnitt A 1- Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene 6.11.1 und Abschnitt A 1-6.11.2 DEG-THV Hund 2026 ist auf maximal - je Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Tarifvariante - begrenzt. Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; Tarifvariante Entschädigungsgrenze e) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine classic nicht mitversichert eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; premium bis zu 2.500 EUR optimum bis zu 5.000 EUR f) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern. A 1-7 Allgemeine Ausschlüsse Die Ausschlüsse unter Abschnitt A 1-7.4 b) bis f) DEG-THV Hund 2026 Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der dort etwas anderes bestimmt ist, gelten folgende Ausschlüsse vom genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben. Versicherungsschutz: A 1-7.5 Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, A 1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden besonderer Verwahrungsvertrag Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Abschnitt A 1-2.3 DEG-THV Hund 2026 findet keine Anwendung. Versicherungsnehmer diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines A 1-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit besonderen Verwahrungsvertrages sind. von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den A 1-7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren und sonstigen Leistungen Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Versicherungs- a) Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder nehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen b) Arbeiten oder sonstige Leistungen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung erbracht werden liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Abschnitt A 1-2.3 DEG-THV Hund 2026 findet keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur A 1-7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt. Ausgeschlossen sind Ansprüche a) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Abschnitt Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026 benannten Personen gegen die oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder mitversicherten Personen; Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben übernommen haben. Versicherungsvertrages; c) zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben A 1-7.7 Asbest Versicherungsvertrages. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben. Seite 20 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 21] A 1-7.8 Gentechnik c) gegen den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlande- auf: plätzen. a) gentechnische Arbeiten; b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO); Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft- oder c) Erzeugnisse, die Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn • Bestandteile aus GVO enthalten; keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn • aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden. das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. A 1-7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen A 1-7.16 Wasserfahrzeuge Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der oder Namensrechtsverletzungen. Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasser- A 1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines und sonstige Diskriminierung Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasser- Diskriminierungen. fahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn A 1-7.11 Übertragung von Krankheiten das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. A 1-7.17 Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit der dem elektronischer Daten Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Aus-tausch, der veräußerten Tiere entstanden sind. Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der handelt um Schäden aus: Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder fahrlässig gehandelt hat. Veränderung von Daten; b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten; A 1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen c) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch; Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus d) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen. ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch a) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen; A 1-8 Veränderungen des versicherten Risikos b) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. (Erhöhungen und Erweiterungen) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- A 1-7.13 Strahlen nehmers Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden A 1-8.1 Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen) aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. stehen. Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert A 1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, premium mitversichert Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug- optimum mitversichert Anhängers durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht. Dies gilt nicht A 1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze • für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von Ausgeschlossen sind Ansprüche versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen; a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine • für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahr-zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder A 1-8.2 Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender genommen werden; oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungs- daraus er-gebenden Vermögensschäden sowie wegen verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus: Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von • der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Erhöhung Kenntnis erlangt hat. Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Tarifvariante Entschädigungsgrenze Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder classic mitversichert Raumfahr-zeugen bestimmt waren; premium mitversichert • Tätigkeiten (z.B. Montage, Wartung, Inspektion, optimum mitversichert Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen. Seite 21 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 22] A 1-9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb A 1-9.1 im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des versichern sind; Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert. amtlicher Tätigkeit. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des A 1-10 Nachversicherungsschutz/Fortsetzung Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen. nach dem Tod des Versicherungsnehmers Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt A 1-10.1 der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Für den mitversicherten Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner, Entstehung. den Lebensgefährten des Versicherungsnehmers und/oder unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, lebende Kinder des Versicherungsnehmers, des Lebenspartners oder so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst Lebensgefährten besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Prämienfälligkeitstermin fort. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante Prämie zu verlangen. gewährt: Tarifvariante Entschädigungsgrenze Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von classic mitversichert einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen premium mitversichert Entstehung. optimum mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert A 1-10.2 Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung premium mitversichert durch den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder den optimum mitversichert Lebensgefährten eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer. A 1-9.2 Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-THV Hund 2026 Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach auf den Betrag – je nach gewählter Tarifvariante – von maximal dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Tarifvariante Entschädigungsgrenze Abschnitt und den folgenden Bedingungen. classic bis zu 10.000.000 EUR Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des premium bis zu 20.000.000 EUR Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen optimum bis zu 40.000.000 EUR (Allgemeines Umweltrisiko) siehe Abschnitt A 1-6.1 DEG-THV Hund 2026. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je A 2-1 Gewässerschaden (außer Anlagenrisiko) Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter A 2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes Tarifvariante – Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Tarifvariante Entschädigungsgrenze Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers classic bis zu 10.000.000 EUR (Gewässerschäden). premium bis zu 15.000.000 EUR Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum bis zu 15.000.000 EUR classic mitversichert premium mitversichert für Personenschäden je geschädigter Person und das Zweifache dieser optimum mitversichert Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt. A 1-9.3 Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für: a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässer- Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge schädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungs- der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht nehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz aus-schließlich für unterliegen; Anlagen bis – gemäß Tarifvariante – Inhalt (Kleingebinde) soweit das b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter – gemäß Bahnen; Tarifvariante – nicht übersteigt. c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht Tarifvariante Entschädigungsgrenze unterliegen - mit Ausnahme von versicherungspflichtigen classic 50 l/kg max. 300 l/kg Hunden; premium 100 l/kg max. 1.000 l/kg optimum 250 l/kg max. 1.000 l/kg Seite 22 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 23] Wenn mit den Anlagen die o. g. Beschränkungen überschritten werden, A 2-2 Sanierung von Umweltschäden entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026). Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine A 2-1.2 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme) a) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Lebensräumen; Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme b) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser; begrenzt auf – je Tarifvariante – pauschal für Personen-, Sach- und c) Schädigung des Bodens. Vermögensschäden je Versicherungsfall. Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 2-2.1 Versichert sind - abweichend zu Abschnitt A 1-3.1 DEG-THV Hund 2026 - classic bis zu 3.000.000 EUR den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten premium bis zu 3.000.000 EUR oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, optimum bis zu 5.000.000 EUR soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages: a) die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind; beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe. oder A 2-1.3 Rettungskosten Der Versicherer übernimmt: b) die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und a) Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs- bestimmungswidrig erfolgt ist. nehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung sowie oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- b) außergerichtliche Gutachterkosten. oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten des Inverkehrbringens der Erzeug-nisse nach dem Stand von zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können Sachschäden nicht übersteigen. (Entwicklungsrisiko). Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außer- Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende gerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grund-stücken, Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des erfasst sind. Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers. A 2-2.2 Ausland Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.3 DEG-THV Hund 2026 A 2-1.4 Ausschlüsse die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, eintretenden Versicherungsfälle. die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffende Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten. Abschnitt A 1-1.2 DEG-THV Hund 2026 findet keine Anwendung. A 2-2.3 Ausschlüsse b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, nachweislich: die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst • auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungs- Handlungen, Auf-ruhr, inneren Unruhen, nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Generalstreik, illegalem Streik Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. Abschnitt A 1-2.3 DEG-THV Hund 2026 findet keine oder Anwendung. • unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Maßnahmen beruhen. Schäden: • die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich genommene Einwirkungen auf die Umwelt elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. entstehen; • für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. Gewässer- schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungs- schutz hat oder hätte erlangen können. Seite 23 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 24] A 2-2.4 Versicherungssumme A 3-2.1 Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahres- die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren höchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver- Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik sicherungssumme bei Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Tarifvariante Entschädigungsgrenze Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein festgestellt worden ist. classic bis zu 3.000.000 EUR Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie premium bis zu 3.000.000 EUR vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden den Versicherer optimum bis zu 5.000.000 EUR nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte. Abschnitt A 3 Forderungsausfallrisiko A 3-2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist. A 3-1 Gegenstand der Forderungsausfalldeckung Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine A 3-1.1 mitversicherte Person nachweist, dass Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Ver- a) eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung sicherungsnehmer oder eine gemäß Abschnitt A 1-2 DEG-THV Hund geführt hat; 2026 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung b) eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und der wegen schadensersatzpflichtige Dritte in den letzten drei Jahren die dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner eidesstattliche Versicherung über seine Vermögens- Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen verhältnisse abgegeben hat kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadensersatz- pflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der oder Forderung gegen ihn gescheitert ist. c) ein gegen den schadensersatzpflichtigen Dritten Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Befriedigung geführt hat oder ein solches Verfahren mangels Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Masse abgelehnt wurde, Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter). und A 3-1.2 Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der A 3-2.3 schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und an den Versicherer die Ansprüche gegen den schadensersatzpflichtigen Umfang der in Abschnitt A 1 DEG-THV Hund 2026 geregelten Tierhalter- Dritten in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten werden und die Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte. vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausgehändigt Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person wird. des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Der Versicherungsnehmer hat an der Umschreibung des Titels auf den Anwendung, die für den Versicherungsnehmer gelten. Versicherer mitzuwirken. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, A 3-3 Umfang der Forderungsausfalldeckung a) wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner A 3-3.1 beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. oder A 3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist innerhalb der b) wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die herbeigeführt hat. vereinbarten Versicherungssummen – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt. In Erweiterung zu Abschnitt A 3-1.2 b) DEG-THV Hund 2026 besteht für Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden und daraus entschädigungspflichtige Personen erstreckt. resultierenden Vermögensschäden auch dann Versicherungsschutz, Tarifvariante Entschädigungsgrenze wenn ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt classic nicht mitversichert (Gewaltopferschutz). premium bis zu 20.000.000 EUR Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum bis zu 40.000.000 EUR classic nicht mitversichert premium mitversichert Die Entschädigungsleistung des Versicherer ist für Personen-, Sach- und optimum mitversichert Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt auf: A 3-2 Leistungsvoraussetzungen Tarifvariante Entschädigungsgrenze Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer classic nicht mitversichert gemäß Abschnitt A 1-2 DEG-THV Hund 2026 mitversicherten Person premium bis zu 15.000.000 EUR leistungspflichtig, wenn optimum bis zu 15.000.000 EUR A 3-3.3 Die Jahreshöchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Summe. Seite 24 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 25] A 3-3.4 A 3-6.2 Die Mindestschaden beträgt - je gewählter Tarifvariante: Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Tarifvariante Mindestschadenhöhe a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung (siehe jedoch Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß classic nicht mitversichert Abschnitt A 3-7 DEG-THV Hund 2026); premium ab 500 EUR b) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen optimum ohne Mindestschaden Forderungsübergangs; c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte A 3-3.5 Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden; Vertrag zu. d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz: • ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat A 3-4 Vergiftung durch Giftköder (z.B. der Schadensversicherer des Versicherungs- Verbesserte Forderungsausfalldeckung bei Vorsatztaten (z. B. Gift- nehmers) köder). oder Ergänzend zu Abschnitt A 3-3 DEG-THV Hund 2026 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Schadenersatzanspruch des • ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Versicherungsnehmers aufgrund eines Personen- oder Sachschadens Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger nicht bekannt ist. um Rück-griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt. Sachschäden beziehen sich ausschließlich auf Schäden am versicherten Hund z.B. bei nachweislicher Aufnahme eines Giftköders oder A 3-7 Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz ausgebrachter Köder mit verletzendem Inhalt (Metallgegenstände o. ä.). Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic nicht mitversichert Der Versicherer ist bei unbekanntem Schädiger gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann leistungspflichtig, wenn premium nicht mitversichert a) aufgrund dessen eine Strafanzeige vom Versicherungsnehmer optimum mitversichert gestellt wurde; b) das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und a) Zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegt; Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen c) der Versicherer Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte er- wird die Forderungsausfalldeckung um einen Spezial- halten hat. Schadenersatz-Rechtsschutz zur gerichtlichen Geltend- machung und Durchsetzung der im Rahmen der Forderungs- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf maximal - je ausfalldeckung versicherten Schadenersatzansprüche Tarifvariante -je Versicherungsfall begrenzt. erweitert. Tarifvariante Entschädigungsgrenze b) Die diesem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen für die classic nicht mitversichert Haftpflichtversicherung finden auch für den Spezial- Schadenersatz-Rechtsschutz Anwendung, sofern nachstehend premium bis zu 3.000 EUR nichts anderes vereinbart ist. optimum bis zu 5.000 EUR A 3-7.1 Risikoträger/Bearbeitung von Rechtsschutzfällen Der Versicherer leistet keine Entschädigung für psychische Folge- Risikoträger der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz ist die Itzehoer schäden und sonstige, nicht den versicherten Hund betreffende Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG, Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe. Sachschäden. Um im Leistungsfall Neutralität der Entscheidungen zu gewährleisten, ist A 3-5 Räumlicher Geltungsbereich die Bearbeitung von Rechtsschutzfällen in ein rechtlich selbständiges Versicherungsschutz besteht – abweichend zu Abschnitt A 1-6.3 DEG- Schadenabwicklungsunternehmen im Sinne von § 126 Versicherungs- THV Hund 2026 – für Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher vertragsgesetz (VVG) ausgegliedert, die Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Itzehoer Rechtsschutz Union Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island oder Schadenservice GmbH Liechtenstein eintreten. Itzehoer Platz 25521 Itzehoe A 3-6 Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko Sitz Itzehoe A 3-6.1 Registergericht Amtsgericht Pinneberg, HRB 13835 PI Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vers.St.Nr. 815/V90815006286 Schäden an: USt.-IdNr. DE134777598 a) Kraft-, Kraftfahrzeuganhänger, Luft- und Wasserfahrzeugen; www.itzehoer-rechtsschutz-union.de b) Immobilien; c) Tieren; A 3-7.2 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz d) Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines Betriebes, a) Der Versicherungsschutz dieses Rechtsschutzelementes Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes des Versicherungs- umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen vor Gerichten. sind. Anderweitige bestehende Rechtsschutzverträge gehen dieser Regelung vor (subsidiäre Deckung). Seite 25 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 26] b) Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsschutzfalles von dem Schadenereignis an, das dem ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Anspruch zugrunde liegt (Folgeereignistheorie). Rechtsanwalts. Im letzteren Fall trägt der Versicherer die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, c) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist die entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen Ort dessen Beginn maßgeblich. der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt, und ist ein wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, ausländischer Rechtsanwalt für den Versicherungs- der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes nehmer tätig, trägt der Versicherer weitere Kosten für für den betroffenen Gegenstand der Versicherung einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt. d) Kein Rechtsschutz besteht, wenn der Anspruch auf • die Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand herangezogen werden, sowie die Kosten des der Versicherung geltend gemacht wird. Gerichtsvollziehers; Diese Rechtsfolge tritt nicht ein, wenn dies der • die Kosten der Reisen des Versicherungsnehmers zu Versicherungsnehmer weder vorsätzlich noch grob-fahrlässig einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als zu vertreten hat. Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. A 3-7.3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten • die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen: rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der a) in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung ist. oder Erdbeben und daraus entstehenden Folgen (z. B. Vulkanausbruch); b) Der Versicherer trägt nicht b) im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung, Planung, • Kosten, die der Versicherungsnehmer ohne Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder im Rechtspflicht übernommen hat; Zusammen-hang mit Bergbauschäden; • Kosten, die mit einer einverständlichen Regelung gemäß c) in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie Abschnitt A 3-7.2. b) DEG-THV Hund 2026 im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten; eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall einstanden sind, d) vor Verfassungsgerichten, supranationalen oder inter- soweit sie nicht dem Verhältnis des vom nationalen Gerichten; Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum e) soweit ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich besteht. vorgeschrieben ist; Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, • Kosten, die aufgrund der zweiten oder jeder weiteren ist der Versicherungsnehmer zur Rückzahlung der Leistung Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel verpflichtet, die der Versicherer für ihn erbracht hat. entstehen; • Kosten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen, die später als 1 Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitel A 3-7.4 Leistungsumfang eingeleitet werden; a) Der Versicherer trägt zur Wahrnehmung rechtlicher • Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet Interessen: wäre, wenn diese Zusatzdeckung nicht bestünde. • bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen c) Die Versicherungssumme ist in jedem Rechtsschutzfall auf Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung maximal 300.000 EUR begrenzt. eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Zahlungen für den Versicherten und mitversicherte Personen Rechtsanwalts. aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km zusammengerechnet. Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt, und erfolgt Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich der Versicherer weitere Kosten für einen im zusammenhängen. Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen A 3-7.5 Örtlicher Geltungsbereich Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Es besteht Versicherungsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt; Interessen zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche vor einem Wird auf den Korrespondenzanwalt verzichtet, werden in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen zusätzlich zu den Kosten des Anwalts Reisekosten bis zur Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island und Höhe einer Korrespondenzgebühr übernommen; Liechtenstein gesetzlich zuständigen Gericht erfolgt. Reisekosten eines im jeweiligen Landgerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts werden dann übernommen, wenn das Aufsuchen des Versicherungsnehmers an seinem Aufenthaltsort im Inland wegen Erkrankung oder anderer Hinderungsgründe geboten war. • bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen, Seite 26 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 27] A 3-7.6 Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Versicherungsnehmer die kostengünstigste zu wählen, Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit – Stichentscheid indem er z.B. a) Der Versicherer kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn o nicht zwei oder mehr Prozesse führt, wenn seiner Auffassung nach das Ziel kosten-günstiger mit einem Prozess • die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine erreicht werden kann (z. B. Bündelung von hinreichende Aussicht auf Erfolg hat Ansprüchen oder Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern als Streitgenossen, oder Erweiterung einer Klage statt gesonderter Klageerhebung); • die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen mutwillig o auf (zusätzliche) Klageanträge verzichtet, die ist. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der durch die in der aktuellen Situation nicht oder noch Wahrnehmung der rechtlichen Interessen nicht notwendig sind; voraussichtlich entstehende Kosten-aufwand unter o vor Klageerhebung die Rechtskraft eines Berücksichtigung der berechtigten Belange der anderen gerichtlichen Verfahrens abwartet, Versichertengemeinschaft in einem groben das tatsächliche oder rechtliche Bedeutung Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann; Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen o vorab nur einen angemessenen Teil der unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Ansprüche einklagt und die etwa nötige gerichtliche Geltendmachung der restlichen b) Hat der Versicherer seine Leistungspflicht gemäß Abschnitt A Ansprüche bis zur Rechtskraft der 3-7.5 a) DEG-THV Hund 2026 verneint und stimmt der Entscheidung über die Teilansprüche Versicherungsnehmer der Auffassung des Versicherers nicht zurückstellt; zu, kann er den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden o in allen Angelegenheiten, in denen nur eine Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, kurze Frist zur Erhebung von Klagen oder zur diesem gegenüber eine begründete Stellungnahme Einlegung von Rechtsbehelfen zur Verfügung abzugeben, ob die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steht, dem Rechtsanwalt einen unbedingten einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg Prozessauftrag zu erteilen, der auch steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. vorgerichtliche Tätigkeiten mit umfasst. Die Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass Der Versicherungsnehmer hat zur Minderung des Schadens sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage Weisungen des Versicherers einzuholen und zu befolgen. erheblich abweicht. Er hat den Rechtsanwalt entsprechend der Weisung zu beauftragen. c) Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer eine Frist von mindestens einem Monat setzen, binnen der der b) Der Versicherer bestätigt den Umfang des für den Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und Rechtsschutzfall bestehenden Versicherungsschutzes. wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten und die Ergreift der Versicherungsnehmer Maßnahmen zur Beweismittel anzugeben hat, damit dieser die Stellungnahme Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen, bevor der gemäß Abschnitt A 3-7.6 b) DEG-THV Hund 2026 abgeben Versicherer den Umfang des Rechtsschutzes bestätigt und kann. entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, trägt der Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht Versicherer nur die Kosten, die er bei einer innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist nach, entfällt Rechtsschutzbestätigung vor Einleitung dieser Maßnahmen der Versicherungsschutz. zu tragen hätte. Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene c) Der Versicherungsnehmer kann den zu beauftragen-den Rechtsfolge hinzuweisen. Rechtsanwalt aus dem Kreis der Rechtsanwälte auswählen, deren Vergütung der Versicherer nach Abschnitt A 3-7.4 a) A 3-7.7 Verhalten nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles DEG-THV 2026 trägt. a) Wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Der Versicherer wählt den Rechtsanwalt aus, Versicherungsnehmers nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles • wenn der Versicherungsnehmer dies verlangt; erforderlich, hat er • wenn der Versicherungsnehmer keinen Rechtsanwalt • dem Versicherer den Rechtsschutzfall unverzüglich - ggf. benennt und dem Versicherer die alsbaldige auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen; Beauftragung eines Rechts-anwaltes notwendig • den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über erscheint. sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles zu unterrichten sowie Beweismittel anzugeben und d) Wenn der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt nicht Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen; bereits selbst beauftragt hat, wird dieser vom Versicherer im • soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt Namen des Versicherungsnehmers beauftragt. Für die werden; Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht • Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer verantwortlich. abzustimmen, insbesondere vor der Erhebung und Abwehr von Klagen sowie vor der Einlegung von Rechtsmitteln die Zustimmung des Versicherers einzuholen; • für die Minderung des Schadens im Sinne des § 82 VVG zu sorgen. Dies bedeutet, dass die Rechtsverfolgungs- kosten so gering wie möglich gehalten werden sollen. Von mehreren möglichen Vorgehensweisen hat der Seite 27 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 28] e) Der Versicherungsnehmer hat: Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A • den mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragten Rechtsanwalt vollständig und A(GB)-1 Abtretungsverbot wahrheitsgemäß zu unterrichten, ihm die Beweismittel Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne anzugeben, die möglichen Auskünfte zu erteilen und die Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet notwendigen Unterlagen zu beschaffen; werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. • dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den Stand der Angelegenheit zu geben. A(GB)-2 Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung) f) Wird eine der im Abschnitt A 3-7.7 a) DEG-THV Hund 2026 A(GB)-2.1 oder Abschnitt A 3-7.7 g) DEG-THV Hund 2026 genannten Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, verliert der welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz. Angaben eingetreten sind. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Prämienrechnung erfolgen. des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung Verhältnis zu kürzen. zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungs- Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des schutzes hat bei der Verletzung einer nach Eintritt des festgestellten Prämienunterschiedes verlangen. Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungs- Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der obliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft. Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. A(GB)-2.2 Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der sonstiger Feststellungen wird die Prämie ab dem Zeitpunkt der Versicherungsschutz bestehen. Veränderung berichtigt (Prämienregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Ein-gangs der Mitteilung beim Versicherer. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Die vertraglich vereinbarte Mindestprämie darf dadurch nicht Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der unterschritten werden. Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Alle entsprechend A(GB)-3.1 DEG-THV Hund 2026 nach dem Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen Umfang, der dem Versicherer obliegenden Leistung der Mindestprämie werden berücksichtigt. ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die A(GB)-2.3 Obliegenheit arglistig verletzt hat. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen g) Der Versicherungsnehmer muss sich bei der Erfüllung seiner waren, eine Nachzahlung in Höhe der für diesen Zeitraum bereits in Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des von ihm Rechnung gestellten Prämie verlangen. beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen, sofern dieser Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine die Abwicklung des Rechtsschutzfalles gegenüber dem Prämienregulierung statt. Versicherer übernimmt. Eine vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlte Prämie wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach h) Ansprüche auf Rechtsschutzleistungen können nur mit Zugang der Mitteilung der erhöhten Prämie erfolgten. schriftlichem Einverständnis des Versicherers abgetreten werden. A(GB)-2.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf i) Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Versicherungen mit Prämienvorauszahlung für mehrere Jahre. Erstattung von Kosten, die der Versicherer getragen hat, gehen mit ihrer Entstehung auf diesen über. A(GB)-3 Prämienangleichung und Kündigungsrecht Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwendigen nach Prämienangleichung Unterlagen hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer A(GB)-3.1 auszuhändigen und bei dessen Maßnahmen gegen die Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung. anderen auf Verlangen mitzuwirken. Soweit die Prämien nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet Dem Versicherungsnehmer bereits erstattete Kosten sind an werden, findet keine Prämienangleichung statt. den Versicherer zurückzuzahlen. Mindestprämien unterliegen unabhängig von der Art der Prämien- Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit berechnung der Prämienangleichung. vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht A(GB)-3.2 verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab Dritten erlangen kann. dem 1. Juli fälligen Prämien, um welchen Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächstniedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Seite 28 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 29] Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den A(GB)-3.4 einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Liegt die Veränderung nach A(GB)-3.2 DEG-THV Hund 2026 oder A(GB)- Grund und Höhe der Versicherungsleistungen. 3.3 DEG-THV Hund 2026 unter 5 Prozent entfällt eine Prämienangleichung. Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die berücksichtigen. Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle. A(GB)-3.3 A(GB)-3.5 Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer Erhöht sich die Prämie aufgrund der Prämienangleichung gemäß A(GB)- Verminderung verpflichtet, die Folgejahresprämie um den sich aus 3.3 DEG-THV Hund 2026, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs- A(GB)-3.2 DEG-THV Hund 2026 ergebenden Prozentsatz zu verändern schutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungs- (Prämienangleichung).Die veränderte Folgejahresprämie wird dem vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherungsnehmer mit der nächsten Prämienrechnung bekannt Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens je-doch zu dem gegeben. Zeitpunkt kündigen, in dem die Prämienerhöhung wirksam werden sollte. Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach Kündigungsrecht hinzuweisen. A(GB)-3.2 DEG-THV Hund 2026 ermittelt hat, so darf der Versicherer die Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat Folgejahresprämie nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen. Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen unternehmens- eigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs- Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem recht. vorstehenden Absatz ergeben würde. Seite 29 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 30] III Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht- und Sachversicherung (Teil B) – Stand Dezember 2023 Inhaltsverzeichnis - Teil B Abschnitt B-1 Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung Abschnitt B 4 Weitere Regelungen B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes B 4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung B 1-2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode B 4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung B 1-3 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, B 4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung (gilt nur für die Sachversicherung) B 1-4 Folgeprämie B 4-4 Verjährung B 1-5 Lastschriftverfahren B 4-5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände B 1-6 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B 4-6 Anzuwendendes Recht Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung B 4-7 Embargobestimmung B 2-1 Dauer und Ende des Vertrags B 4-8 Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung) B 2-2 Kündigung nach Versicherungsfall B 4-9 Versicherung für fremde Rechnung Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, (gilt nur für die Sachversicherung) andere Obliegenheiten B 4-10 Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung) B 3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers B 4-11 Übergang von Ersatzansprüchen oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss (gilt nur für die Sachversicherung) B 3-2 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung) B 4-12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen B 3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (gilt nur für die Sachversicherung) B 14-13 Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung) Seite 30 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 31] Teil B Abschnitt B 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung B 1-4.2 Verzug und Schadensersatz Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein verspätete Zahlung zu vertreten hat. angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. B 1-2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode B 1-2.1 Prämienzahlung B 1-4.3 Mahnung Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Einmalprämie im Voraus gezahlt. oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). B 1-2.2 Versicherungsperiode Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Zahlungsaufforderung betragen. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die rückständigen Beträge der Prämie sowie der Zinsen und Kosten im Versicherungsperiode der Vertragsdauer. Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist. B 1-3 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung B 1-4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung B 1-3.1 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs- Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten beginns zu zahlen. in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags- B 1-4.5 Kündigung nach Mahnung schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Vertragsschluss zu zahlen. Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 sofortiger Wirkung kündigen. oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden nachdem die Zahlung veranlasst ist. werden. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungs- oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. B 1-3.2 Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug B 1-4.6 Zahlung der Prämie nach Kündigung Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach Abschnitt B Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats 1.3.1 Allgemeiner Teil gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag nach der Kündigung veranlasst wird. zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Abschnitt B 1-4.4 Allgemeiner B 1-3.3 Leistungsfreiheit des Versicherers Teil bleibt bis zur Zahlung bestehen. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach Abschnitt B 1-3.1 Allgemeiner Teil zahlt, so ist der B 1-5 Lastschriftverfahren Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen B 1-5.1 Pflichten des Versicherungsnehmers Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Nichtzahlung zu vertreten hat. Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. B 1-4 Folgeprämie B 1-4.1 Fälligkeit B 1-5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Seite 31 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 32] Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. B 2-1 Dauer und Ende des Vertrags B 2-1.1 Vertragsdauer B 1-6 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum B 1-6.1 Allgemeiner Grundsatz abgeschlossen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der B 2-1.2 Stillschweigende Verlängerung Versicherungsschutz bestanden hat. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. B 1-6.2 Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung B 1-6.2.1 zugegangen ist. Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der B 2-1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden B 2-1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B 2-1.5 Wegfall des versicherten Interesses Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung B 1-6.2.2 vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm die Prämie Interesses Kenntnis erlangt. bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, Für die Hausratversicherung gilt: weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. Auflösung des versicherten Hausrats. Dazu zählt auch: B 1-6.2.3 a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen Pflegeeinrichtung; arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. oder B 1-6.2.4 b) die Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er Interesses. hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und Interesses Kenntnis erlangt hat. dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein B 1-6.2.5 Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, Versicherungsnehmer. wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges B 2-2 Kündigung nach Versicherungsfall Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht B 2-2.1 Kündigungsrecht entsteht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu B 2-2.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. B 2-2.3 Kündigung durch Versicherer Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Seite 32 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 33] Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne andere Obliegenheiten Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen. B 3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss B 3-1.3 Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers B 3-1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss über gefahrerhebliche Umstände der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der vereinbarten Inhalt zu schließen. Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen. Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellt. B 3-1.4 Hinweispflicht des Versicherers Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B 3-1.2 dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch Allgemeiner Teil sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht B 3-1.5 Ausschluss von Rechten des Versicherers vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. B 3-1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht B 3-1.6 Anfechtung B 3-1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 anzufechten, bleibt bestehen. Absatz 1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein B 3-1.7 Erlöschen der Rechte des Versicherers Versicherungsschutz. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss. Versicherungsnehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht Frist eingetreten sind. hat. Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, B 3-2 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung) dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten B 3-2.1 Begriff der Gefahrerhöhung Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte. B 3-2.1.1 Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme Umfang der Leistung ursächlich war. des Versicherers wahrscheinlicher wird. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. B 3-2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn B 3-1.2.2 Kündigung sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Vertragsschluss gefragt hat. Absatz 1 Allgemeiner Teil leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, B 3-2.1.3 wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Eine Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.1.1 Allgemeiner Teil liegt nicht Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den anderen Bedingungen geschlossen hätte. Umständen als mitversichert gelten soll. B 3-1.2.3 Vertragsänderung B 3-2.2 Pflichten des Versicherungsnehmers Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Absatz 1 B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung B 3-2.2.2 werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige Vertragsbestandteil. Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag Seite 33 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 34] B 3-2.2.3 B 3-2.5.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat. Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war; B 3-2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer B 3-2.3.1 Kündigungsrecht oder Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer den Vertrag fristlos b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung oder grob fahrlässig verletzt hat. nicht erfolgt war; Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. oder Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer c) wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Abschnitt B entsprechende erhöhte Prämie verlangt. 3-2.2.2 und Abschnitt B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. B 3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers B 3-3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles B 3-2.3.2 Vertragsänderung B 3-3.1.1 Zu erfüllende Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr Obliegenheiten. aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist B 3-3.1.2 Rechtsfolgen kündigen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Kündigungsrecht hinzuweisen. Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos B 3-2.4 Erlöschen der Rechte des Versicherers kündigen. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Abschnitt B 3-2.3 Allgemeiner Teil erlöschen, wenn diese nicht innerhalb nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung verletzt hat. ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. B 3-3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles B 3-2.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung folgende Obliegenheiten zu erfüllen: B 3-2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der B 3-3.2.1 Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu seine Pflichten nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil vorsätzlich verletzt sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers, hat. soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen - ggf. auch mündlich Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter- Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. schiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs- Ermessen zu handeln. nehmer zu beweisen. B 3-3.2.2 B 3-2.5.2 zusätzlich zu Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil gilt: Nach einer Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.2.2 und Abschnitt Der Versicherungsnehmer hat B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der telefonisch - anzuzeigen; Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen; Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt c) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der Abschnitt B 3-2.5.1 Satz 2 und 3 Allgemeiner Teil entsprechend. abhanden gekommenen Sachen einzureichen; Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den zugegangen sein müssen, bekannt war. Versicherer freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren; Seite 34 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 35] e) soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten; entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer f) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren bestehen. Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann. Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus g) Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben einem anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden die Obliegenheiten nach Abschnitt B 3-3.2.1 und Abschnitt Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen B 3-3.2.2 Allgemeiner Teil ebenfalls zu erfüllen - soweit ihm dies insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist. Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden B 3-3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung wäre. B 3-3.3.1 Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Abschnitt B 3-3.1 Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine oder Abschnitt B 3-3.2 Allgemeiner Teil vorsätzlich, so ist der Versicherer höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag von der Verpflichtung zur Leistung frei. der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer gegeben worden wäre. berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen B 3-3.3.2 Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles geschlossene Vertrag nichtig. bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Kenntnis erlangt. Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. B 4-1.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung B 3-3.3.3 a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er fahrlässig verletzt hat. verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem verletzt hat. Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. Abschnitt B 4 Weitere Regelungen b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die B 4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach B 4-1.1 Anzeigepflicht Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr Versicherungswert gesunken ist. versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen die Versicherungssumme anzugeben. worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und B 4-1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht der Prämien verlangen. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach Abschnitt B 4-1.1 Allgemeiner Teil vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter B 4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung den in Abschnitt B 3-3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur B 4-2.1 Form, zuständige Stelle Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat. Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. B 4-1.3 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe anderes bestimmt ist. Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen bezeichnete Stelle gerichtet werden. wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und vor; Anzeigen bleiben bestehen. Seite 35 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 36] B 4-2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung B 4-5.1 Versicherungsombudsmann Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt: Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Die Erklärung gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 B 4-2.3 Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung 10006 Berlin Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Telefon: 0800 3696000 Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Abschnitt B 4-2.2 Internet: www.versicherungsombudsmann.de Allgemeiner Teil entsprechend Anwendung. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei B 4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem (gilt nur für die Sachversicherung) Schlichtungsverfahren teilzunehmen. B 4-3.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (z.B. über eine Webseite Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungs- oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde nehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages; Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Versicherungsombudsmann weitergeleitet. Beendigung; c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages B 4-5.2 Versicherungsaufsicht und während des Versicherungsverhältnisses. Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung B 4-3.2 Erklärungen des Versicherers auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Versicherungsnehmer zu übermitteln. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) B 4-3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter Sektor Versicherungsaufsicht Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, Graurheindorfer Straße 108 die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder 53117 Bonn dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine Telefon: 0800 2 100 500 Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen E-Mail: poststelle@bafin.de sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung Internet: https://www.bafin.de kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht B 4-4 Verjährung verbindlich entscheiden. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch B 4-5.3 Rechtsweg entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. B 4.5.3.1 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Anmeldung und Zugang der in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs- Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. B 4-5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines die Beschwerdestelle des Versicherers wenden: solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat. Alte Leipziger Versicherung AG Servicebeauftragter des Vorstandes B 4-5.3.2 Örtlich zuständiges Gericht Alte Leipziger-Platz 1 für Klagen gegen Versicherungsnehmer 61440 Oberursel Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer E-Mail: servicebeauftragter@alte-leipziger.de bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. weitere Beschwerdemöglichkeiten zu: Seite 36 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 37] Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der B 4-9.3.3 Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat. zuständigen Niederlassung. B 4-10 Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung) B 4-6 Anzuwendendes Recht B 4-10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. B 4-10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs- B 4-7 Embargobestimmung nehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die die er auf Weisung des Versicherers macht. Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der B 4-10.1.2 Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf Auswirkungen zu mindern, geltend, so leistet der Versicherer den Iran erlassen werden, soweit dem nicht Europäische oder deutsche Aufwendungsersatz nur, wenn diese Aufwendungen bei einer Rechtsvorschriften entgegenstehen. nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers B 4-8 Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung) erfolgten. Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungs- B 4-10.1.3 nehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Aufwendungsersatz nach Abschnitt B 4-10.1.1 und Abschnitt B 4-10.1.2 Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der Allgemeiner Teil entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht B 4-10.1.4 geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position; dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers Umständen Kenntnis erlangt. entstanden sind. B 4-9 Versicherung für fremde Rechnung B 4-10.1.5 (gilt nur für die Sachversicherung) Der Versicherer hat den für die Aufwendungen gemäß Abschnitt B 4-10.1.1 B 4-9.1 Rechte aus dem Vertrag Allgemeiner Teil erforderlichen Betrag auf Verlangen des Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Versicherungsnehmers vorzuschießen. Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem B 4-10.1.6 Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind. B 4-9.2 Zahlung der Entschädigung Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den B 4-10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine B 4-10.2.1 Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern des Versicherungsnehmers verlangen. diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand B 4-9.3 Kenntnis und Verhalten hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung B 4-9.3.1 vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung B 4-10.2.2 auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Kostenersatz nach Abschnitt B 4-10.2.1 Allgemeiner Teil entsprechend Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein kürzen. Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. B 4-11 Übergang von Ersatzansprüchen (gilt nur für die Sachversicherung) B 4-9.3.2 B 4-11.1 Übergang von Ersatzansprüchen Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht Schaden ersetzt. zumutbar war. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, Seite 37 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 38] kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese B 4-12.1.2 Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht. Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des B 4-11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung kürzen. dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs B 4-12.1.3 Für die Wohngebäudeversicherung gilt: auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen erforderlich mitzuwirken. Herbeiführung des Versicherungsfalles. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat. keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der B 4-12.1.4 Für die Hausratversicherung gilt: Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu Herbeiführung des Versicherungsfalles. kürzen. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat. Versicherungsnehmer. B 4-12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles B 4-12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der (gilt nur für die Sachversicherung) Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den B 4-12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder Versicherungsfalles zu täuschen versucht. B 4-12.1.1 Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen als bewiesen. Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4-13 Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung) Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Seite 38 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 39] IV Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung DEG-VGB 2026 (Teil A) – Stand August 2025 Inhaltsverzeichnis – Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG 1. Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung 10. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen 2. Besonderheit „Online-Tarif“ 11. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen 3. Wechsel des Versicherers 12. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung 4. Beitragsanpassung (Exzedenten-Haftpflichtversicherung) 5. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland 13. Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel 6. Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG 14. Versehensklausel 7. Abweichender Versicherungsbeginn 15. Vorversicherungsgarantie 8. Best-Leistungs-Garantie 9. Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse Seite 39 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 40] 1. Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende Versicherungsjahres in Kraft. Vereinbarung: Die degenia Versicherungsdienst AG teilt dem Versicherungsnehmer die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3. Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden schriftlich mit. Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe. Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren: Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0. Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung Entsprechend des individuell vereinbarten Selbstbehalts gestaltet sich die mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1-3 wie folgt (exemplarische Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag Darstellung): kündigen SF 0 SB 150 EUR SF 1 SB 150 EUR 5. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland SF 2 SB 150 EUR Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung SF 3 SB 0 EUR eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt werden. Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung 5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1. zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob die SB abgezogen werden kann oder nicht. Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam. 2. Besonderheit „Online-Tarif“ Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online-Tarif“ 6. Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG zugrunde liegt, gilt folgendes: ▪ Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller Versicherer durch. ausschließlich per E-Mail übersandt wird, und zwar an die E-Mail-Adresse, ▪ degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde. Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu Sie erklären sich damit ausdrücklich einverstanden. nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird. gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia eingegangen sind. Der Antragsteller kann zu jedem späteren Zeitpunkt die Übersendung von ▪ degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den Dokumenten zu seinem Versicherungsvertrag bzw. die Führung der Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die Korrespondenz dazu auf dem Postweg verlangen (E-Mail-Widerruf). Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären. Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass dann zur nächsten ▪ Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung Beitragsfälligkeit ein Wechsel in den dafür vorgesehenen Tarif erfolgt und aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine ein erhöhter Versicherungsbeitrag fällig wird. Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn Sie es versäumen, uns rechtzeitig eine abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die etwaig neue E-Mail- letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch 3. Wechsel des Versicherers entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne Versicherungsnehmers. Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. 7. Abweichender Versicherungsbeginn Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und 7.1 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsbeginns bei gleichbleibendem Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz. dieses Vertrages und des Ablaufs des Vorvertrages eine zeitliche Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein bedingungsgemäßem Ausmaß. außerordentliches Kündigungsrecht. 7.2 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsablaufs dieses 4. Beitragsanpassung Vertrages und des Beginns des Folgevertrages eine zeitliche In Erweiterung der A(GB)-3 der Gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A ist Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge bedingungsgemäßem Ausmaß. mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die 7.3. Die Deckungserweiterungen nach 1. und 2. gelten für maximal 24 Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese Stunden zeitlichen Unterschied zwischen den jeweiligen Verträgen. Verträge, überschreiten. Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik sind anzuwenden. premium mitversichert optimum mitversichert Seite 40 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 41] 8. Best-Leistungs-Garantie 9. Einhaltung der Mindeststandards Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder des Arbeitskreises Beratungsprozesse der in diesem Vertrag mitversicherten Personen im Versicherungsfall für: Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser a) Risiken oder Versicherungsbedingungen den Empfehlungen des Arbeitskreises b) Deckungserweiterungen oder Beratungsprozesse voll entsprechen. c) höhere Entschädigungsregelungen, Tarifvariante Entschädigungsgrenze die im Rahmen dieses Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch durch classic mitversichert einen Tarif eines anderen Versicherers, entsprechend dem den dortigen Bedingungswerk eingeschlossen wären; premium mitversichert optimum mitversichert Versicherungsschutz besteht entsprechend den dortigen Regelungen. Die Versicherungssumme für derartige Schäden steht im Rahmen der bei der 10. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen degenia Versicherungsdienst AG vereinbarten Versicherungs-summen zur Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Verfügung. Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so Eine Ersatzleistung darüber hinaus ist nicht möglich. gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag: Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei dem Tarif des anderen a) das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts um einen aktuellen, zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungs- allgemein zugänglichen Tarif zur Privaten Hundehalter-Haftpflicht- verbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des versicherung eines in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines handelt. Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein) Für einzelne Vertriebspartner, Ver-bünde, Vereinigungen oder Vertriebsplattformen geschriebene Konzepte gelten nicht als allgemein und zugänglicher Tarif. b) die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungs- Den Nachweis über die Mitversicherung bei einem anderen in Deutschland verbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum zum Betrieb zugelassenen Haftpflichtversicherers hat der Versicherungs- bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der nehmer in Form von Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage. zu erbringen. Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Ausgeschlossen innerhalb der Best-Leistungs-Garantie sind Ansprüche: Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung. • aus Schäden im Ausland; Tarifvariante Entschädigungsgrenze • aus beruflichen und gewerblichen Risiken; • über die gesetzliche Haftung hinaus; classic mitversichert • aus Vorsatz; premium mitversichert • aus vertraglicher Haftung; optimum mitversichert • aus Eigenschäden (auch Forderungsausfall); • aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs-pflichtigen Kraft-, 11. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen Luft- oder Wasserfahrzeugen; Die diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen • wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Versicherungsbedingungen weichen ausschließlich zum Vorteil des asbesthaltige Erzeugnisse zurückzuführen sind; Versicherungsnehmers von den entsprechenden Musterbedingungen AVB • aus Schäden, die bei der Alte Leipziger oder bei dem anderen Private HundehalterHV ab, wie sie im Mai 2020 vom Gesamtverband der Versicherer durch zuschlagspflichtige Risiken versicherbar sind; Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlen werden. • aus dem Bau einer Geothermie-Anlage mittels Bohrung; Tarifvariante Entschädigungsgrenze • aus Schäden, die durch Krankheitsübertragungen auf Mensch und Tier grob fahrlässig herbeigeführt wurden. classic mitversichert premium mitversichert Die Bestimmungen gemäß Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026 zur optimum mitversichert Vorsorgeversicherung finden hier keine Anwendung. 12. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung Die Erweiterung umfasst keinen Verzicht auf Selbstbehalte. Ist im Rahmen (Exzedenten-Haftpflichtversicherung) dieses Versicherungsvertrages ein Selbstbehalt verein-bart, so gilt dieser Besteht anderweitig für den Versicherungsnehmer eine auch für die Best-Leistungs-Garantie. Haftpflichtversicherung, gelten die nachfolgenden Bestimmungen ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Anschlussversicherung, soweit der Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst Vertragsbeginn nicht länger als 15 Monate in der Zukunft liegt und die AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen. anderweitige Haftpflichtversicherung zum Beginn der Anschluss- Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam. versicherung gekündigt wird. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit ein nach den Bestimmungen zum selben Zeitpunkt kündigen. dieser Versicherung versicherter Versicherungsfall gegeben ist und die Höhe Tarifvariante Entschädigungsgrenze der Haftpflichtansprüche über die Versicherungssummen einer anderweitig classic nicht mitversichert bestehenden Haftpflichtversicherung hinausgeht, und zwar für den premium nicht mitversichert darüberhinausgehenden Teil des Schadens. Sind nach der anderweitig bestehenden Haftpflichtversicherung keine Leistungen zu erbringen, optimum mitversichert besteht im Rahmen dieses Vertrages Versicherungsschutz. Seite 41 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 42] Besteht zum Schadenszeitpunkt keine anderweitige Haftpflichtversicherung, 14. Versehensklausel wird mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR auf Grundlage dieser In Erweiterung zu Abschnitt B 3-2 Allgemeiner Teil bleibt der Versicherungs- Bedingungen reguliert. schutz bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung in vollem Umfang Tarifvariante Entschädigungsgrenze bestehen, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. classic nicht mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium nicht mitversichert classic nicht mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert 13. Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel optimum mitversichert Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die 15. Vorversicherungsgarantie Zuständigkeit, der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass Sie durch die fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises Vertragsbedingungen zur Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung des der Zuständigkeit abgelehnt. Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungs- umfang bessergestellt gewesen wären, werden wir gemäß den Kann sich die Alte Leipziger Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die Alte Vorvertrags vom Vorversicherer regulieren. Leipziger Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch Voraussetzung für eine Regulierung im Rahmen der Vorversicherungs- im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung er-bracht worden Garantie ist, dass: wäre. a) der vorangegangene Versicherungsschutz ununterbrochen Dies setzt voraus, dass Sie die Alte Leipziger Versicherung AG so weit wie bestanden hat und möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre b) die Besserstellung weder bei der degenia Versicherungsdienst diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die Alte Leipziger AG noch beim Vorversicherer nur gegen Prämienzuschlag Versicherung AG abtreten. versicherbar ist. Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die Alte Leipziger Die Entschädigung aus der Vorversicherungs-Garantie ist je Versicherungs- Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden fall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungs- tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der Alte Leipziger Versicherung AG fiel summe begrenzt. und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann die Alte Leipziger Versicherung AG von Ihnen die zu Darüber hinaus gilt die Vorversicherungs-Garantie nicht für Schäden gemäß viel erbrachten Leistungen zurückverlangen. Abschnitt A 1-7 DEG-THV Hund 2026. Im Fall der Regulierung müssen Sie uns im Vorfeld die Bedingungen des Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, Vorversicherers zur Verfügung stellen. erbringt die Alte Leipziger Versicherung AG auch eine sich gegenüber der Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen. dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der Alte Leipziger Versicherung Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Kündigt die degenia Versicherungsdienst AG, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach classic mitversichert Zugang der Erklärung der degenia Versicherungsdienst AG zum selben premium mitversichert Zeitpunkt kündigen. optimum mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic nicht mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert Seite 42 von 42 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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