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Versicherungsmakler / Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

InShared Hundehalterhaftpflicht: die Bedingungen im Volltext

Direkttarif mit täglicher Kündbarkeit, weltweitem Schutz, Welpen bis zwölf Monate, Deckakt, Flurschäden, Hundeurin, Mietsachen bis 50.000 Euro und Forderungsausfall; Rasseliste ausgeschlossen, Deckungssumme laut Versicherungsschein.

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Ich ermächtige InShared, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von InShared auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt InShared mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei InShared einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif InShared Hundehalterhaftpflicht von InShared (Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an InShared weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 60 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Versicherungsschein
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)ja, bis zur Deckungssumme„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden aus Schadenereignissen, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden“2.2.12, Seite 6
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)ja, bis zur Deckungssumme„Die Entschädigungsleistungen von uns sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.“2.6, Seite 8
Selbstbeteiligung je Schadenfallkeine„Wenn Sie eine Selbstbeteiligung gewählt haben (siehe Versicherungsschein), ziehen wir diese für jeden Versicherungsfall in entsprechender Höhe von Ihrer Entschädigung ab.“2.8, Seite 9
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige als Halter oder Führer des Hundes)ja„Mitversichert sind folgende Personen: Miteigentümer Mithalter Hüter des versicherten Hundes.“2.4, Seite 8
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit)ja„Sie genießen weltweit Versicherungsschutz, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.“2.5, Seite 8
Vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Hund: Höchstdauer und erfasste Länderja„Für Versicherungsfälle, die in anderen Staaten eintreten, besteht Versicherungsschutz nur, wenn der Schaden während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwei Jahren eintritt.“2.5, Seite 8
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiterer Hund) bis zur Anzeigenicht geregelt
Besitzstandsgarantie: Leistungen des Vorvertrags gelten weiter, wenn sie besser warennicht geregelt
Best-Leistungs-Garantie: bessere Bedingungen eines anderen Anbieters gelten mitnicht geregelt
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgenicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmersnicht geregelt

Versicherte Hunde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mehrere Hunde in einem Vertrag und Rabatt ab dem zweiten Hundja„In Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, für wie viele Hunde Sie diesen Leistungsbereich abgeschlossen haben.“1.1, Seite 3
Welpen aus eigenem Wurf beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alterja„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von Welpen. Der Zeitraum beträgt höchstens 12 Monaten ab der Geburt.“2.2.1, Seite 4
Listenhunde und Kampfhunde nach Landesrecht versicherbar (in Spanien perros potencialmente peligrosos, PPP)nein„Keinen Versicherungsschutz bieten wir für die nachstehend aufgeführten Hunderasse und deren Mischlinge an:“2.3.8, Seite 8
Hunde, die bereits gebissen haben oder behördlich als gefährlich eingestuft sindnicht geregelt
Mindest- und Höchstalter des Hundes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Pflegehunde aus dem Tierschutz und Hunde auf Probenicht geregelt
Assistenzhund, Blindenführhund und andere Begleithunde für Menschen mit Behinderungnicht geregelt
Therapiehund und Besuchshund (Schule, Pflegeheim, Praxis)ja„Versichert sind Schäden, die entstehen, wenn Sie Ihren Hund im privaten Rahmen für therapeutische Zwecke einsetzen.“2.2.6, Seite 5
Rettungshund und Suchhund im Einsatz und in der Ausbildungnicht geregelt
Jagdhund im Jagdeinsatz und bei der jagdlichen Ausbildungnein„Zur Ausübung der Jagd“2.3.1, Seite 7
Schutzhund, Schutzdienst und Ausbildung im Beißtrainingja„Dies gilt auch für Schäden an sogenannten Scheinverbrechern (Figuranten).“2.2.5, Seite 5

Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Hundehüters (Freunde, Nachbarn, Verwandte) mitversichertja„Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass diese Personen in dieser Eigenschaft nicht gewerbsmäßig tätig sind.“2.4, Seite 8
Gewerbliche Hundesitter, Gassigeher und Hundepensionennein„Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass diese Personen in dieser Eigenschaft nicht gewerbsmäßig tätig sind.“2.4, Seite 8
Personenschäden des Hundehüters selbst (Hund beißt die Person, die ihn betreut)ja, bis zur Deckungssumme„Bei Ansprüchen gegen Sie von mitversicherten Personen, die nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, z. B. Ihre Nachbarin, die sich gelegentlich um Ihren Hund kümmert“2.3.7, Seite 8
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander (Personenschäden in der Familie)nein„Ansprüche gegen Sie von mitversicherten Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben“2.3.7, Seite 7
Führen des Hundes durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch den Hund

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beißschäden an Personen einschließlich Schmerzensgeld und Behandlungskostenja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung aller im Versicherungsschein genannten Hunde.“2.1, Seite 4
Schäden an Tieren Dritter (zum Beispiel bei einer Beißerei unter Hunden)ja, bis zur Deckungssumme„Folge des Schadenereignisses ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.“2.1, Seite 4
Tierarztkosten für verletzte fremde Tierenicht geregelt
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Hündin eines Dritten)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert sind Schäden durch Deckakte. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Deckakt gewollt oder ungewollt war.“2.2.8, Seite 5
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert sind Schäden durch Deckakte. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Deckakt gewollt oder ungewollt war.“2.2.8, Seite 5
Flurschaden auf Feldern, Wiesen und Wildflächenja, bis zur Deckungssumme„Versichert sind Flurschäden, die durch den versicherten Hund entstehen.“2.2.7, Seite 5
Verkehrsunfall, den der Hund verursacht (Schäden an Fahrzeugen und Personen Dritter)nicht geregelt
Schäden durch den Hund an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen (Kfz, Wohnmobil, Boot)nein„Schäden an Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie Kraftfahrzeuganhängern“2.2.2, Seite 4
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an geschützten Arten oder Gewässern)ja, bis zur Deckungssumme„In Ihrer Haftpflichtversicherung ist auch die sogenannte Umweltschadendeckung enthalten.“2.2.13, Seite 6

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen (Türen, Böden, Wände)ja, bis 50.000 €„Schäden an gemieteten Immobilien. Auch Schäden an mitgemieteten Einbauküchen sind mitversichert“2.2.2, Seite 4
Schäden an Hotelzimmern und deren Einrichtung auf Reisennicht geregelt
Schäden an Ferienwohnungen und Ferienhäusern samt Inventarja, bis 50.000 €„Schäden an Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienimmobilien“2.2.2, Seite 4
Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten beweglichen Sachenja, bis 50.000 €„Schäden an beweglichen Sachen, die ausschließlich zu privaten Zwecken und zur Hundehaltung gemietet oder geliehen wurden“2.2.2, Seite 4
Allmählich entstandene Schäden durch Kratzen, Nagen oder Urinja, bis zur Deckungssumme„Versichert sind Schäden durch tierische Ausscheidungen (bspw. Hundeurin).“2.2.9, Seite 5

Ausbildung, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Besuch von Hundeschule und Hundeausbildung (auch Sachkundekurs und Hundeführschein)ja„Versichert sind Schäden, die Ihr Hund während seiner Ausbildung oder bei einer Prüfung verursacht.“2.2.5, Seite 5
Hundesport, Agility, Turniere, Ausstellungen und Prüfungenja„Versichert sind Schäden, die entstehen, wenn Sie mit Ihrem Hund privat an einem Rennen, Turnier oder einer Schauvorführung teilnehmen.“2.2.3, Seite 5
Verstoß gegen die Leinenpflicht (Schaden bleibt versichert)nein„Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn Sie Ihren Hund ohne Leine oder Maulkorb mit sich führen. Es sei denn, dies ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich.“2.1, Seite 4
Verstoß gegen die Maulkorbpflicht (Schaden bleibt versichert)nein„Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn Sie Ihren Hund ohne Leine oder Maulkorb mit sich führen. Es sei denn, dies ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich.“2.1, Seite 4
Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Hundes (zum Beispiel Wachhund, Bürohund)nein„Für sonstige gewerbliche, betriebliche oder berufliche Zwecke“2.3.1, Seite 7
Hundezucht (Hobbyzucht und gewerbliche Zucht)nein„Für gewerbliche Zuchtzwecke“2.3.1, Seite 7

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Hundehalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannja, bis zur Deckungssumme„In diesem Fall behandeln wir Sie so, als verfüge der Schädiger über Ihren Hundehaftpflichtversicherungsschutz.“2.2.14, Seite 6
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostenja„Wenn Schadenersatzansprüche gegen Sie nicht bestehen oder diese zu hoch sind, wehren wir diese für Sie ab.“2.7, Seite 9
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Hundeschadennicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt die Pflichtversicherung nach Landeshundegesetz, österreichischem Landesrecht oder spanischem Recht (Ley 7/2023, PPP)nicht geregelt
Versicherungsbestätigung für Behörde oder Ordnungsamtnicht geregelt
Obliegenheit zur Anmeldung, Hundesteuer, Chip und Registrierung des Hundesnicht geregelt
Obliegenheit zu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Hundeführscheinnicht geregelt
Obliegenheit zur behördlichen Erlaubnis für gefährliche Hunde (in Spanien licencia PPP)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)ja„Macht jemand gegen Sie außergerichtlich Ansprüche geltend, müssen Sie uns dies innerhalb einer Woche mitteilen.“1.4, Seite 3
Tod, Abgabe oder Wechsel des Hundes (Vertragsende oder Umschreibung)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)ja„Sie können den Vertrag täglich kündigen. Die Kündigung gilt ab dem nächsten Tag.“Teil B Ziffer 4, Seite 10
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, bestimmte Rassen, Hundekämpfe, Schäden am eigenen Eigentum)ja„Führen Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.“2.3.2, Seite 7

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
InShared (Marke)
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für Ihre InShared-Hundehalterhaftpflichtversicherung
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für Ihre InShared- Hundehalterhaftpflichtversicherung 1. November 2025 Start [Seite 2] Inhalt Inhalt Inhalt 2 Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 6. Tarifliche Beitragsänderungen Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 3 1.1 Herzlich willkommen bei der InShared-Hundehalterhaftpflichtversicherung 7. Pflichten und Obliegenheiten 1.2 Wer sind wir? 7.1 Pflicht zur digitalen Kommunikation Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 4 1.3 Grundlagen des Vertrags 7.2 Pflichten vor dem Eintreten eines Versicherungsfalls Teil B: Allgemeine Regelungen 10 1.4 Was sind Ihre Pflichten? 7.3 Pflichten im Versicherungsfall 7.4 Was passiert, wenn Sie Ihre Pflichten (Obliegenheiten) verletzen? Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 8. Betrug und Täuschung 2.1 Versichertes Risiko 8.1 Was passiert bei Betrug oder absichtlicher Täuschung? 2.2 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken 8.2 Was passiert mit Ihren Daten bei Betrug? 2.3 Was ist nicht versichert? 8.3 Anzeige bei der Polizei 2.4 Wer ist versichert? 9. Leistung von einem Dritten / anderen Versicherer 2.5 Wo bin ich versichert? 10. Rechte und Pflichten mitversicherter Personen 2.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir? 11. Änderung der Angaben zu beitrags­relevanten Merkmalen 2.7 Wie helfen wir Ihnen? 12. Beschwerde und Aufsicht 2.8 Selbstbeteiligung? 13. Anwendbares Recht, Sprache und zuständiges Gericht 14. Kodizes Teil B: Allgemeine Regelungen 1. Wann und wie müssen Sie zahlen? 2. Vertragslaufzeit und Versicherungsjahr 3. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 4. Kündigung 5. Bedingungsänderung 5.1 Unwirksamkeit einer Regelung 5.2 Regelungen, die angepasst werden können 5.3 Ersatzlose Streichung der Regelung ist nicht interessengerecht 5.4 Inhalt der Neuregelung 5.5 Durchführung der Bedingungsanpassung HV-1125 Zurück 2 von 15 Weiter [Seite 3] Inhalt Teil A.1: Allgemeines zu den 1.3 Grundlagen des Vertrags Leistungsbereichen Folgende Dokumente bilden die Grundlage des Versicherungsvertrags:  Ihr Antrag Inhalt 2  Ihr Versicherungsschein 1.1 H  erzlich willkommen bei der InShared-  Die Allgemeinen sowie die Besonderen Versicherungsbedingungen Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 3 Hundehalterhaftpflichtversicherung  Etwaige Nachträge In diesen Versicherungsbedingungen finden Sie alles, was für Ihre >1  .1 Herzlich willkommen bei der InShared- Hundehalterhaftpflichtversicherung 3 Hundehalterhaftpflichtversicherung wichtig ist. In Ihrem Versicherungsschein 1.4 Was sind Ihre Pflichten? können Sie entnehmen, für wie viele Hunde Sie diesen Leistungsbereich Sie dürfen von uns viel erwarten. Doch wir bitten auch Sie, Ihre Pflichten >1  .2 Wer sind wir? 3 abgeschlossen haben. (Obliegenheiten) zu erfüllen. Was passiert, wenn Sie oder eine mitversicherte Person diese Pflichten verletzt? Und sind noch weitere Pflichten zu beachten? >1  .3 Grundlagen des Vertrags 3 Teil A enthält Allgemeines zu den Leistungsbereichen sowie spezielle Regelungen Das ist in Teil B Ziffer 7 geregelt. Unter bestimmten Umständen können wir ganz >1  .4 Was sind Ihre Pflichten? 3 zur Hundehalterhaftpflichtversicherung. In Teil B - Allgemeine Regelungen finden oder teilweise leistungsfrei sein, den Verischerungsvertrag kündigen. Sie die Regelungen sowie die besonderen Pflichten und Obliegenheiten. Diese Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 4 müssen Sie für alle Leistungsbereiche beachten. In der Hundehaftpflichtversicherung haben Sie die folgenden Pflichten:  Ihre Anzeigepflicht: - Macht jemand gegen Sie außergerichtlich Ansprüche geltend, müssen Teil B: Allgemeine Regelungen 10 Achtung!  Es ist wichtig, dass Sie wissen, welche Vereinbarungen getroffen Sie uns dies innerhalb einer Woche mitteilen. wurden. Lesen Sie daher die Dokumente Ihres Versicherungs­ - Wird ein behördliches oder gerichtliches Verfahren gegen Sie eingeleitet vertrages sorgfältig durch! oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie uns dies  Sind Ihre Angaben nicht mehr korrekt? Dann ist möglicherweise unverzüglich anzuzeigen. eine Vertragsanpassung notwendig. Aktualisieren Sie Ihre  Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden Angaben schnell und einfach in Ihrer Online-Versicherungs­ auf Schadensersatz müssen Sie fristgerecht den notwendigen Rechtsbehelf mappe. einlegen.  Sie müssen uns die Führung Ihres Rechtsstreits überlassen. Wir dürfen in Ihrem 1.2 Wer sind wir? Namen einen Rechtsanwalt beauftragen. Diesem müssen Sie eine Vollmacht Wir sind InShared, eine Marke der Achmea Schadeverzekeringen N.V., einem sowie alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. niederländischen Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen. Unser Sitz ist in  Auf unser Verlangen sind besonders gefahrdrohende Umstände innerhalb Apeldoorn in den Niederlanden. Die ladungsfähige Anschrift lautet: Laan van einer angemessenen Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung Malkenschoten 20, 7333 NP Apeldoorn, Niederlande. Wir sind im Handelsregister dieser gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung unserer beiderseitigen der niederländischen Handelskammer eingetragen unter der Nr. 08053410. Interessen unzumutbar ist. HV-1125 Zurück 3 von 15 Weiter [Seite 4] Inhalt Teil A.2: Hundehalterhaftpflicht- 2.2 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken versicherung Nachfolgend finden Sie die besonderen Regelungen zu einzelnen Haftpflichtrisi- ken im Rahmen der Hundehaltung: Inhalt 2 2.1 Versichertes Risiko 2.2.1 Versicherungsschutz von Welpen Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 3 Die Hundehalterhaftpflicht bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von Welpen. Der Zeitraum Sie und die bei Ihnen mitversicherten Personen. beträgt höchstens 12 Monaten ab der Geburt. Voraussetzung ist, dass die Welpen Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 4 in Ihrem Besitz sind, beim Muttertier bleiben und auch das Muttertier über diesen Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Vertrag bei uns versichert ist. >2  .1 Versichertes Risiko 4 Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung aller im Versicherungsschein >2  .2 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken 4 genannten Hunde. Versicherungsschutz besteht, wenn alle nachfolgenden Achtung! Voraussetzungen erfüllt sind:  ei Hundehaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen B >2  .3 Was ist nicht versichert? 7  Ein Dritter macht Schadensersatzansprüche wegen Schäden gegen Sie oder ähnlichen Zwecken finden diese Bestimmungen keine geltend, die Ihr Hund verursacht hat. Anwendung. >2  .4 Wer ist versichert? 8  Es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts. >2  .5 Wo bin ich versichert? 8  Das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetre- 2.2.2 Schäden an von Ihnen geliehenen oder gemieteten Sachen ten (Versicherungsfall). In der Hundehalterhaftpflicht sind normalerweise Schäden an geliehenen oder >2  .6 Bis zu welcher Höhe leisten wir? 8  Folge des Schadenereignisses ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus gemieteten Sachen nicht versichert. Eine Ausnahme gilt für Haftpflichtansprüche in ergebender Vermögensschaden. folgenden Fällen: >2  .7 Wie helfen wir Ihnen? 9  Schäden an gemieteten Immobilien. Auch Schäden an mitgemieteten >2  .8 Selbstbeteiligung? 9 Das Schadenereignis ist das Ereignis, durch das der Schaden des Dritten unmittel- Einbauküchen sind mitversichert bar verursacht wurde. Der Zeitpunkt der Handlung oder Unterlassung, die zum  Schäden an Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienimmobilien Teil B: Allgemeine Regelungen 10 Schadenereignis geführt hat, ist dabei nicht maßgeblich.  Schäden an beweglichen Sachen, die ausschließlich zu privaten Zwecken und zur Hundehaltung gemietet oder geliehen wurden Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn Sie Ihren Hund ohne Leine oder Maulkorb mit sich führen. Es sei denn, dies ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich. Davon ausgenommen sind: Schäden an Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie Kraftfahrzeuganhängern; dazu gehören beispielsweise auch Schäden an Krankenfahrstühlen und Aufsitzrasenmähern Schäden an Sachen, die dem Bereich eines eigenen oder fremden Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes) zuzurechnen sind Schäden an Schmuck- und Wertsachen (auch Geld) oder ähnlichem Schäden aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung Glasschäden, gegen die Sie sich separat versichern können Schäden an Gegenständen, die üblicherweise nicht für die private Hundehaltung angemietet werden HV-1125 Zurück 4 von 15 Weiter [Seite 5] Inhalt  Schäden, die üblicherweise durch die Nutzung der Sache durch einen Hund 2.2.4 Einsatz des Hundes im Verein entstehen (z. B. Kratzspuren) Versichert sind Schäden, die entstehen, wenn Sie Ihren Hund im Rahmen von  Daraus resultierende Vermögensschäden (z. B. Mietausfall des Vermieters Vereinsaktivitäten einsetzen. Inhalt 2 bzw. der Vermieterin der Ferienwohnung) 2.2.5 Ausbildung des Hundes Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 3 Bitte beachten Sie: Versichert sind Schäden, die Ihr Hund während seiner Ausbildung oder bei einer  Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 50.000 EUR begrenzt. Prüfung verursacht. Dies gilt auch für Schäden an sogenannten Scheinverbrechern Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 4 (Figuranten). 2.2.3 Sportveranstaltungen, Fahrten mit Schlitten >2  .1 Versichertes Risiko 4 Versicherungsschutz besteht auch in folgenden Fällen: 2.2.6 Nutzung als Therapietier >2  .2 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken 4  Teilnahme an Sportveranstaltungen: Versichert sind Schäden, die entstehen, Versichert sind Schäden, die entstehen, wenn Sie Ihren Hund im privaten Rahmen wenn Sie mit Ihrem Hund privat an einem Rennen, Turnier oder einer für therapeutische Zwecke einsetzen. Voraussetzung ist, dass Sie dies ehrenamtlich >2  .3 Was ist nicht versichert? 7 Schauvorführung teilnehmen. Der Versicherungsschutz gilt auch für das und unentgeltlich tun. Training zu solchen Veranstaltungen. >2  .4 Wer ist versichert? 8  Fahrten mit Schlitten: Versichert sind Schäden, die Ihr Hund bei privaten Wir leisten nicht, wenn ein anderer Versicherer – beispielsweise der Träger der >2  .5 Wo bin ich versichert? 8 Schlittenfahrten verursacht. Nicht versichert sind jedoch Schäden an den Therapie – für den Schaden eintrittspflichtig ist (Subsidiarität). gezogenen Schlitten – unabhängig davon, ob es sich um eigene oder fremde >2  .6 Bis zu welcher Höhe leisten wir? 8 handelt. 2.2.7 Flurschäden Versichert sind Flurschäden, die durch den versicherten Hund entstehen. >2  .7 Wie helfen wir Ihnen? 9 >2  .8 Selbstbeteiligung? 9 2.2.8 Deckschäden Versichert sind Schäden durch Deckakte. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Teil B: Allgemeine Regelungen 10 Deckakt gewollt oder ungewollt war. 2.2.9 Tierische Ausscheidungen Versichert sind Schäden durch tierische Ausscheidungen (bspw. Hundeurin). 2.2.10 Kaution im Ausland Wenn Sie im Ausland aufgrund eines Schadens eine Kaution hinterlegen müssen, übernehmen wir diese bis zu einer Höhe von 100.000 EUR für Sie. Sie müssen uns die Kaution zurückzahlen, wenn sie als Strafe, Geldbuße oder zur Erledigung eines nicht versicherten Schadens einbehalten wird oder verfallen ist. HV-1125 Zurück 5 von 15 Weiter [Seite 6] Inhalt 2.2.11 Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen Was ist nicht versichert? Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von in Deutschland gelegenen  Schäden durch elementare Naturkräfte, z. B. nach einer Überflutung. Grundstücken, Gebäuden oder Einrichtungen. Voraussetzung ist, dass Sie diese  Schäden, die entstehen, weil Sie bewusst gegen gesetzliche Vorschriften oder Inhalt 2 ausschließlich privat für die versicherte Hundehaltung nutzen. gegen an Sie gerichtete behördliche Verfügungen verstoßen.  Schäden, die entstehen, weil Sie gewässerschädliche Stoffe in größerer Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 3 2.2.12 Vermögensschäden Menge lagern, als haushaltsüblich ist. Wenn Sie in Ihrem Haus einen Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden aus Heizöltank haben, müssen Sie eine Heizöltank-Haftpflichtversicherung Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 4 Schadenereignissen, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstan- abschließen. den sind. Voraussetzung hierfür ist, dass das Schadensereignis während der  Darüber hinaus gelten die Ausschlüsse nach Teil A.2 Ziffer 2.3. >2  .1 Versichertes Risiko 4 Wirksamkeit dieses Vertrages eingetreten ist. >2  .2 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken 4 2.2.14 Forderungsausfalldeckung Wir leisten über die allgemeinen Ausschlüsse nach Ziffer 2.3 hinaus nicht für Was passiert, wenn Sie durch den Hund einer anderen Person geschädigt werden >2  .3 Was ist nicht versichert? 7 Haftpflichtansprüche aus folgenden Vermögensschäden: und diese den Schaden nicht ersetzen kann?  Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, dazu gehört z. B. das  In diesem Fall behandeln wir Sie so, als verfüge der Schädiger über Ihren >2  .4 Wer ist versichert? 8 Verlieren von Geld, Mobiltelefonen oder Schmuck Hundehaftpflichtversicherungsschutz. >2  .5 Wo bin ich versichert? 8  Schäden im Zusammenhang mit Verträgen sowie aus beruflichen oder  Die Ausschlüsse (z. B. Ausschluss der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit) gewerblichen Tätigkeiten gelten auch für den Schädiger. >2  .6 Bis zu welcher Höhe leisten wir? 8  Schäden wegen der Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte  Wir zahlen erst, wenn Folgendes passiert ist:  Schäden durch ständige Emissionen, z. B. Geräusche, Gerüche oder - Die Forderung ist durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren >2  .7 Wie helfen wir Ihnen? 9 Erschütterungen Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland >2  .8 Selbstbeteiligung? 9  Schäden aus dem bewussten Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder Norwegen, Island oder Liechtenstein festgestellt worden. Anerkenntnis-, Teil B: Allgemeine Regelungen 10 sonstigen bewussten Pflichtverletzungen Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie vergleichbare Titel der  Schäden aus Pflichtverletzungen als Vorstand, Geschäftsführer, Beirat oder vorgenannten Länder binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch anderen vergleichbaren Leitungs- oder Aufsichtsgremien ohne einen dieser Titel bestanden hätte. - Die Vollstreckung war (teilweise) erfolglos oder der 2.2.13 Umwelt- und Gewässerschadendeckung Schädiger hat in den letzten 3 Jahren eine eidesstattliche  In Ihrer Haftpflichtversicherung ist auch die sogenannte Umweltschadendeckung Versicherung über seine Vermögensverhältnisse enthalten. Diese schützt Sie, wenn eine Behörde von Ihnen die Sanierung eines abgegeben. Schadens nach dem Umweltschadengesetz verlangt. - Sie haben Ihre Schadensersatzansprüche in Höhe der  Versicherungsschutz besteht nur in Deutschland und im Europäischen Versicherungsleistung an uns abgetreten und die Wirtschaftsraum, soweit und in dem Umfang, wie dort die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder EU-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG angewendet wird. Vergleichs ausgehändigt. Sie hat an der  Sie sind auch gegen Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch die physikali- Umschreibung des Titels auf uns mitgewirkt. sche, chemische oder biologische Veränderung der Wasserbeschaffenheit versichert. HV-1125 Zurück 6 von 15 Weiter [Seite 7] Inhalt Was ist nicht versichert? 2.3.3 Erfüllung von Verträgen und Zusagen  Verzugszinsen und Kosten der Rechtsverfolgung Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche  Schäden, soweit diese über Ihre Krankenversicherung, Ihren Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen. Inhalt 2 Sozialversicherungsträger oder eine andere Schadensversicherung versichert Ferner besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die aufgrund sind (Subsidiarität) eines Vertrags oder einer Zusage über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 3  Schäden, die sich außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, hinausgehen. Norwegen, Island oder Liechtenstein ereignen Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 4 2.3.4 Übertragung von Krankheiten 2.3 Was ist nicht versichert? Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen: >2  .1 Versichertes Risiko 4 Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Schäden, die durch die Übertragung einer Krankheit verursacht wurden >2  .2 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken 4 Hundehalterhaftpflichtversicherung erfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Sachschäden, die auf Krankheiten von Hunden zurückzuführen sind, die Ihnen Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht. gehören, von Ihnen gehalten oder veräußert wurden >2  .3 Was ist nicht versichert? 7 Achtung! Einschränkungen des Versicherungsschutzes können sich auch aus der In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen, dass Sie >2  .4 Wer ist versichert? 8 Beschreibung der versicherten Risiken gemäß Ziffer 2.2 ergeben. weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben. >2  .5 Wo bin ich versichert? 8 2.3.1 Nicht private Hundehaltung 2.3.5 Abhandengekommene Sachen >2  .6 Bis zu welcher Höhe leisten wir? 8 Nicht versichert ist die Nutzung des Hundes: Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche durch das  Für landwirtschaftliche Zwecke Abhandenkommen von Sachen. >2  .7 Wie helfen wir Ihnen? 9  Für gewerbliche Zuchtzwecke >2  .8 Selbstbeteiligung? 9  Für sonstige gewerbliche, betriebliche oder berufliche Zwecke 2.3.6 Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuge oder Kraftfahrzeuganhänger  Im Rahmen einer verantwortlichen Tätigkeit in Vereinigungen aller Art Kein Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Teil B: Allgemeine Regelungen 10  Zur Ausübung der Jagd Besitzer, Halters oder Führer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs oder eines  Bei einer für die private Hundehaltung untypischen Verwendung (z. B. als Kraftfahrzeuganhängers aufgrund von Schäden, die durch den Gebrauch des Sprengstoffsuchhund) Fahrzeugs verursacht werden. 2.3.2 Vorsatz 2.3.7 Ansprüche der Versicherten untereinander Führen Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Mit Ihrer Hundehaftpflichtversicherung schützen Sie sich gegen Ansprüche Dritter. Versicherungsschutz. Für grob fahrlässig verursachte Schäden besteht hingegen Nicht versichert sind daher: Versicherungsschutz.  Ansprüche gegen Sie von mitversicherten Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben  Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen  Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander HV-1125 Zurück 7 von 15 Weiter [Seite 8] Inhalt Versicherungsschutz besteht jedoch: 2.4 Wer ist versichert?  Bei Ansprüchen gegen Sie von mitversicherten Personen, die nicht mit Ihnen in Der Schutz der Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt für Sie als unseren häuslicher Gemeinschaft leben, z. B. Ihre Nachbarin, die sich gelegentlich um Versicherungsnehmer, sofern Sie den Hund privat halten. Auch andere Personen Inhalt 2 Ihren Hund kümmert sind mitversichert, etwas wenn ein Dritter Ihr Hund hütet. Die Versicherungsleistung  Bei Personenschäden für Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, können aber nur Sie geltend machen. Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 3 Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungen sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs. Mitversichert sind folgende Personen: Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 4 Voraussetzung ist, dass Schädiger bzw. Schädigerin und geschädigte Person  Miteigentümer nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben  Mithalter >2  .1 Versichertes Risiko 4  Hüter >2  .2 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken 4 2.3.8 Was auch nicht versichert ist des versicherten Hundes. Ansprüche im Zusammenhang mit energiereichen, ionisierenden Strahlen, z. >2  .3 Was ist nicht versichert? 7 B. durch Röntgengeräte Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass diese Personen in dieser Eigenschaft Ansprüche wegen Schäden, die im Zusammenhang mit Asbest oder asbest­ nicht gewerbsmäßig tätig sind. >2  .4 Wer ist versichert? 8 haltigen Substanzen stehen >2  .5 Wo bin ich versichert? 8 Schäden durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen 2.5 Wo bin ich versichert? Sie genießen weltweit Versicherungsschutz, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in >2  .6 Bis zu welcher Höhe leisten wir? 8 Keinen Versicherungsschutz bieten wir für die nachstehend aufgeführten Deutschland haben. Hunderasse und deren Mischlinge an:  Das gilt auch, wenn Sie sich vorübergehend in einem EU-Staat, in der Schweiz, >2  .7 Wie helfen wir Ihnen? 9 A Alano, American Bulldog, American Staffordshire Terrier in Liechtenstein, Norwegen oder Island aufhalten. >2  .8 Selbstbeteiligung? 9 B Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Bordeaux-Dogge  Für Versicherungsfälle, die in anderen Staaten eintreten, besteht D Dogo Argentino (argentinische Dogge), Dogue de Bordeaux Versicherungsschutz nur, wenn der Schaden während eines vorübergehenden Teil B: Allgemeine Regelungen 10 (Bordeaux-Dogge) Auslandsaufenthalts von bis zu zwei Jahren eintritt. F Fila Brasileiro (brasilianische Dogge, Cao de Fila) K Kangal (Karabasch, anatolischer Hirtenhund, Akbash), kaukasischer 2.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir? Owtscharka  Wir zahlen je Versicherungsfall maximal die vereinbarte Versicherungssumme. M Mastiff (englische Dogge), Mastin Espanol, Mastino Napoletano (italienische Diese finden Sie im Versicherungsschein. Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten Dogge) werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet. P Perro de Presa Canario (kanarische Dogge), Pit-Bull  Mehrere Schäden, die dieselbe Ursache haben und zeitlich zusammenhän- R Rottweiler gen, gelten als ein einziger Versicherungsfall. Das gilt auch, wenn mehrere S Staffordshire Bullterrier, Staffordshire Terrier, spanische Bulldogge versicherte Personen die Schäden verursacht haben. T Tosa-Inu (japanischer Kampfhund)  Die Entschädigungsleistungen von uns sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. HV-1125 Zurück 8 von 15 Weiter [Seite 9] Inhalt 2.7 Wie helfen wir Ihnen? Sofern Ihnen nach diesem Vertrag Versicherungsschutz zusteht, helfen wir Ihnen wie folgt: Inhalt 2  Wir prüfen, ob Sie überhaupt haften müssen.  Wenn begründete Schadensersatzansprüche gegen Sie bestehen, bezahlen Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 3 wir diese für Sie.  Wenn Schadenersatzansprüche gegen Sie nicht bestehen oder diese zu hoch Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 4 sind, wehren wir diese für Sie ab.  Um dies für Sie leisten zu können, dürfen wir Schadensersatzansprüche gegen >2  .1 Versichertes Risiko 4 Sie in Ihrem Namen erfüllen oder abwehren sowie zweckmäßige Erklärungen >2  .2 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken 4 in Ihrem Namen abgeben.  Wenn Sie einen Anspruch gegen sich anerkennen oder durch Vergleich >2  .3 Was ist nicht versichert? 7 erledigen, gilt: Das bindet uns nur, soweit der Anspruch gegen Sie auch ohne das Anerkenntnis oder den Vergleich bestanden hätte. >2  .4 Wer ist versichert? 8 >2  .5 Wo bin ich versichert? 8 2.8 Selbstbeteiligung? Wenn Sie eine Selbstbeteiligung gewählt haben (siehe Versicherungsschein), >2  .6 Bis zu welcher Höhe leisten wir? 8 ziehen wir diese für jeden Versicherungsfall in entsprechender Höhe von Ihrer Entschädigung ab. >2  .7 Wie helfen wir Ihnen? 9 >2  .8 Selbstbeteiligung? 9 Teil B: Allgemeine Regelungen 10 HV-1125 Zurück 9 von 15 Weiter [Seite 10] Inhalt Teil B: Allgemeine Regelungen 2. Vertragslaufzeit und Versicherungsjahr  Der Vertrag wird geschlossen, wenn wir Ihren Antrag durch unsere E-Mail 1. Wann und wie müssen Sie zahlen? „Informationen zu Ihrem Versicherungsantrag“ bestätigen. Inhalt 2  Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich zu zahlen. Die Zahlung gilt  Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlos- als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto eingezo- sen. Er verlängert sich zum Ablauf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 3 gen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.  Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Das nächste Versicherungsjahr Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist beginnt am 01.01. des auf den Vertragsabschluss folgenden Jahres. Das Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 4 die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer, Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von 12 Monaten. Besteht in Textform abgegebenen, Zahlungsaufforderung erfolgt. die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Teil B: Allgemeine Regelungen 10  Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später Versicherungsjahr entsprechend angepasst. beginnen soll, ist der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt zu zahlen. Die  Diese jährliche Laufzeit wird jeweils als Versicherungsjahr bezeichnet. > 1. Wann und wie müssen Sie zahlen? 10 Folgebeiträge werden jeweils am Monatsersten der vereinbarten >2  . Vertragslaufzeit und Versicherungsjahr 10 Zahlungsperiode per Lastschrift eingezogen, wenn nichts anderes vereinbart 3. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes ist. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor >3  . Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 10  Die vereinbarte Zahlungsperiode und -weise können Sie der Zahlung der ersten Prämie. Unter den Voraussetzungen von § 37 VVG können wir Zusammenfassung Ihres Antrags und dem Versicherungsschein entnehmen. vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder >4  . Kündigung 10  Bei der Antragsstellung können Sie zwischen monatlicher und jährlicher einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben. >5  . Bedingungsänderung 11 Zahlungsweise wählen. Während der Vertragslaufzeit - also nach Versicherungsbeginn - ist eine Änderung der Zahlungsweise nicht möglich. 4. Kündigung >6  . Tarifliche Beitragsänderungen 12  Wir bieten unsere Versicherungen nur mit Bezahlung im Lastschriftverfahren Für alle Kündigungen gilt: an. Sie willigen ein, dass wir den Einzug jeweils 3-6 Tage nach Ankündigung  Wir müssen in Textform kündigen (z. B. per E-Mail). Sie können über das von >7  . Pflichten und Obliegenheiten 12 („Prenotification“) vornehmen können. uns zur Verfügung gestellte Kundenportal in der Online-Versicherungsmappe >8  . Betrug und Täuschung 13  Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen oder in Textform kündigen. können und Sie dies zu verschulden haben, können wir für die Zukunft  Sie können den Vertrag täglich kündigen. Die Kündigung gilt ab dem nächsten Tag. >9  . Leistung von einem Dritten / anderen Versicherer 13 verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.  Wir können den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen. Die Kündigung muss  Falls wir vertraglich eine Vorauszahlung vereinbart haben, ist diese unverzüg- Ihnen spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit oder jedes darauffolgen- >1  0. Rechte und Pflichten mitversicherter Personen 13 lich zu leisten, andernfalls sind wir von der Leistungspflicht befreit. den Versicherungsjahres zugehen. >1  1. Änderung der Angaben zu beitragsrelevanten  Wir können darüber hinaus auch nach Eintritt eines Versicherungsfalls 13 Merkmalen kündigen: Die Kündigung muss Ihnen spätestens einen Monat nach Abschluss der -  >1  2. Beschwerde und Aufsicht 14 Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam. -  >1  3. A  nwendbares Recht, Sprache und zuständiges 14  Nach dem Gesetz gibt es noch eine andere Beendigungsmöglichkeit: Gericht Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Entrichtung des Erst- bzw. Folgebeitrags -  >1  4. Kodizes 14 (§§ 37,38 VVG)  Für Sie gilt aber ohnehin, dass Sie täglich kündigen können. HV-1125 Zurück 10 von 15 Weiter [Seite 11] Inhalt 5. Bedingungsänderung 5.4 Inhalt der Neuregelung Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen Ihrer Versicherungsbedingungen mit Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Wirkung für Ihren bestehenden Vertrag zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, Vertragsauslegung. Das bedeutet, dass die unwirksame Regelung durch eine Inhalt 2 wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Regelung ersetzt wird, die Sie und wir als angemessene und den beiderseitigen typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn Ihnen und uns die Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 3 5.1 Unwirksamkeit einer Regelung Unwirksamkeit der Regelung bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre. Eine Regelung in Ihren Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 4 folgende Ereignisse: 5.5 Durchführung der Bedingungsanpassung  Gesetzesänderung Über die angepasste Regelung informieren wir Sie in Textform (z. B. Brief oder Teil B: Allgemeine Regelungen 10  Höchstrichterliche Rechtsprechung E-Mail) spätestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden und erläutern sie.  Bestandskräftiger Verwaltungsakt In unserer Mitteilung weisen wir Sie auf Ihr Widerspruchsrecht hin. > 1. Wann und wie müssen Sie zahlen? 10 Dies gilt auch, wenn sich die gerichtliche oder behördliche Entscheidung gegen ein Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von einem Monat >2  . Vertragslaufzeit und Versicherungsjahr 10 anderes Unternehmen richtet. Voraussetzung ist, dass die für unwirksam erklärte ab Zugang widersprechen. Es reicht aus, dass Sie Ihren Widerspruch Regelung im Wesentlichen inhaltsgleich mit einer Regelung in Ihren innerhalb der Frist absenden. >3  . Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 10 Versicherungsbedingungen ist. Widersprechen Sie fristgerecht, tritt die Anpassung nicht in Kraft. >4  . Kündigung 10 5.2 Regelungen, die angepasst werden können >5  . Bedingungsänderung 11 Wir dürfen nur folgende Regelungen anpassen:  Leistungsvoraussetzungen >6  . Tarifliche Beitragsänderungen 12  Leistungsumfang  Leistungen, Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse >7  . Pflichten und Obliegenheiten 12  Beitragszahlung >8  . Betrug und Täuschung 13  Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen  Vertragsdauer >9  . Leistung von einem Dritten / anderen Versicherer 13  Kündigung des Vertrags  Dauer und Beendigung des Vertrags >1  0. Rechte und Pflichten mitversicherter Personen 13 >1  1. Änderung der Angaben zu beitragsrelevanten 5.3 Ersatzlose Streichung der Regelung ist nicht interessengerecht 13 Merkmalen Für eine Anpassung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:  Das Gesetz sieht keine konkrete Bestimmung vor, mit der die durch die >1  2. Beschwerde und Aufsicht 14 Unwirksamkeit der Regelung (siehe Absatz 1) entstandene Vertragslücke geschlossen werden kann. >1  3. A  nwendbares Recht, Sprache und zuständiges 14  Außerdem stellt der ersatzlose Wegfall der Regelung keine angemessene Gericht Lösung dar, die Ihren und unseren typischen Interessen gerecht werden würde. >1  4. Kodizes 14 HV-1125 Zurück 11 von 15 Weiter [Seite 12] Inhalt 6. Tarifliche Beitragsänderungen Erklärungen, die Sie in einer anderen Form abgeben, gelten als nicht zugegangen,  Wir müssen jeweils die Beiträge der einzelnen Versicherungsverträge (jeweils sofern keine abweichende Form ausdrücklich vereinbart wurde. Teil A der Bedingungen) einmal im Versicherungsjahr neu kalkulieren. Wir Inhalt 2 kalkulieren wie folgt: 7.2 Pflichten vor dem Eintreten eines Versicherungsfalls - Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Ihre Pflichten vor dem Versicherungsfall sind in Teil A.1 Ziffer 1.6 beschrieben. Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 3 Versicherungstechnik an. Wenn Sie diese Pflichten verletzen, sind wir nach § 28 VVG berechtigt zu kündigen - Die Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen oder können teilweise leistungsfrei sein. Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 4 Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden zusammengefasst. 7.3 Pflichten im Versicherungsfall Teil B: Allgemeine Regelungen 10 - Die Neukalkulation richtet sich nach der Schaden- und Kostenentwicklung in  Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls, des Umfangs der Vergangenheit sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und unserer Leistungspflicht und zur Minderung des Schadens erforderlich ist. > 1. Wann und wie müssen Sie zahlen? 10 Kostenentwicklung bis zum Ende des Versicherungsjahres, welches dem Jahr  Befolgen Sie - soweit zumutbar - unsere dafür erforderlichen Weisungen. >2  . Vertragslaufzeit und Versicherungsjahr 10 der Neukalkulation folgt.  Geben Sie uns Auskunft über alles, was für uns zur Feststellung des - Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge bleiben von der Versicherungsfalls oder für unsere Leistungspflicht erforderlich ist. Dies umfasst >3  . Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 10 Neukalkulation unberührt. z. B. das Anfertigen aussagekräftiger Fotos über eine von uns zur Verfügung  Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren Schaden- und Kostenbedarf als gestellte digitale Anwendung. >4  . Kündigung 10 bisher, müssen wir den bisherigen Beitrag absenken. Ergibt die Neukalkulation >5  . Bedingungsänderung 11 einen höheren Schaden- und Kostenbedarf als bisher, dürfen wir den Beitrag 7.4 W  as passiert, wenn Sie Ihre Pflichten (Obliegenheiten) in diesem Umfang erhöhen. Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des aus Ziffer 7.2 und 7.3 verletzen >6  . Tarifliche Beitragsänderungen 12 nächsten Versicherungsjahrs wirksam.  Wenn Sie eine Pflicht (Obliegenheit) verletzen, kann dies dazu führen, dass  Erhöht sich infolge der Neukalkulation der Beitrag, teilen wir Ihnen den neuen wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. >7  . Pflichten und Obliegenheiten 12 Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung  Im Einzelnen gilt: >8  . Betrug und Täuschung 13 mit. In dieser Mitteilung weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. - Wenn Sie Ihre Pflicht vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.  Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach dieser Ziffer - Wenn Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, unsere >9  . Leistung von einem Dritten / anderen Versicherer 13 den Beitrag, können Sie den Vertrag nach Zugang unserer Mitteilung der Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Beitragserhöhung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung ist Verschuldens. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit >1  0. Rechte und Pflichten mitversicherter Personen 13 sofort wirksam, frühestens jedoch ab dem nächsten Tag, nachdem Sie Ihre vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. >1  1. Änderung der Angaben zu beitragsrelevanten Kündigung in der Online-Versicherungsmappe angezeigt haben.  Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt: Wir bleiben insoweit 13 Merkmalen zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der 7. Pflichten und Obliegenheiten Pflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch >1  2. Beschwerde und Aufsicht 14 für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. 7.1 Pflicht zur digitalen Kommunikation Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzt haben. >1  3. A  nwendbares Recht, Sprache und zuständiges 14 Ihre InShared-Hundehaftpflichtversicherung ist ein digitales Produkt mit digitaler  Wenn Sie eine Pflicht aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Gericht Kommunikation. Dies gilt für uns und für Sie. Sie sind daher insbesondere verpflich- Versicherungsfalls zu erfüllen haben, können wir den Vertrag fristlos kündigen. >1  4. Kodizes 14 tet, Ihre Vertragsverwaltung über Ihre Online-Versicherungsmappe vorzunehmen Dies gilt zusätzlich zu den in dieser Ziffer genannten Rechten. und Änderungen wie der E-Mail- Adresse oder Mobilfunknummer stets anzuzei- gen. Nur Sie selbst sind für alle rechtzeitigen Änderungen verantwortlich. HV-1125 Zurück 12 von 15 Weiter [Seite 13] Inhalt Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats erklären, nachdem wir von 9. Leistung von einem Dritten / anderen Versicherer der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt haben. Wir leisten nur, wenn und soweit Sie keine Leistung aus einem anderen und speziel- Eine Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die leren Versicherungsvertrag erhälst (z.B. Kfz-, Boot-, Jagd- oder Inhalt 2 Pflichtverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. Berufshaftpflichtversicherungen, Gewässerschaden-haftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherung oder Ehrenamtsversicherung). Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 3 8. Betrug und Täuschung Sie müssen sich zuerst an deinen spezielleren Versicherer wenden. Wenn dieser den Versicherungsschutz ablehnt, wenden Sie sich an uns. Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 4 8.1 Was passiert bei Betrug oder arglistiger Täuschung? Wenn Sie uns arglistich falsche oder unvollständige Angaben machen – zum 10. Rechte und Pflichten mitversicherter Personen Teil B: Allgemeine Regelungen 10 Beispiel im Rahmen der Bearbeitung eines Schadenfalls – und wir das nachweisen  Mitversicherte Personen haben dieselben Pflichten wie Sie als können, dürfen wir: Versicherungsnehmer. > 1. Wann und wie müssen Sie zahlen? 10  Die Zahlung für diesen Schaden vollständig ablehnen  Sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt das gegenüber Ihnen >2  . Vertragslaufzeit und Versicherungsjahr 10  Eine bereits geleistete Entschädigungszahlung von Ihnen zurückfordern und allen mitversicherten Personen.  Den betroffenen Versicherungsvertrag mit Rückwirkung anfechten (§ 22 VVG)  Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten >3  . Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 10  In besonders schweren Fällen auch alle anderen Verträge mit Ihnen kündigen, Personen entsprechend anzuwenden. Die Rechte aus diesem wenn das Vertrauen vollständig zerstört ist Versicherungsvertrag darf nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. >4  . Kündigung 10  Kosten, die durch die Prüfung des Betrugs entstanden sind (z. B. durch >5  . Bedingungsänderung 11 Gutachter), von Ihnen zurückverlangen – soweit das gesetzlich erlaubt ist 11. Ä  nderung der Angaben zu beitragsrelevanten Merkmalen >6  . Tarifliche Beitragsänderungen 12 8.2 Was passiert mit Ihren Daten bei Betrug? Beitragsrelevante Merkmale sind Umstände, die wir von Ihnen erfragen und dann Wenn ein Betrug nachgewiesen ist, dürfen wir Ihre persönlichen Daten zur im Versicherungsvertrag vereinbaren. Sie dienen der Berechnung des Beitrags. Im >7  . Pflichten und Obliegenheiten 12 Betrugsbekämpfung speichern und an das Hinweis- und Informationssystem Versicherungsschein weisen wir sie ausdrücklich als „beitragsrelevante Merkmale“ >8  . Betrug und Täuschung 13 der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) weitergeben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. aus. f DSGVO). >9  . Leistung von einem Dritten / anderen Versicherer 13 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein beitragsrelevantes Merkmal, Dabei halten wir uns an alle geltenden Datenschutzgesetze – insbesondere an die berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer >1  0. Rechte und Pflichten mitversicherter Personen 13 DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Beitragserhöhung führen. Der neue Beitrag gilt ab dem nächsten Tag, nachdem Sie >1  1. Änderung der Angaben zu beitragsrelevanten die Änderungen in der Online-Versicherungsmappe durchgeführt haben. 13 Merkmalen 8.3 Anzeige bei der Polizei In schweren Fällen können wir außerdem Strafanzeige bei der Polizei stellen. Achtung! Kein Versicherungsschutz besteht aber für die gesetzliche Haftpficht als >1  2. Beschwerde und Aufsicht 14 Halter von bestimmten Hunden. Welche Hunde dies sind, finden Sie in Teil A, Ziffer 2.3.8. >1  3. A  nwendbares Recht, Sprache und zuständiges 14 Gericht >1  4. Kodizes 14 HV-1125 Zurück 13 von 15 Weiter [Seite 14] Inhalt 12. Beschwerde und Aufsicht 13. A  nwendbares Recht, Sprache und zuständiges Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich gern an uns. Gericht Als Verbraucher können Sie ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für  Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht. Die Vertragskommunikation erfolgt in Inhalt 2 Versicherungen durchführen. Der Beschwerdewert darf 100.000 EUR nicht deutscher Sprache. übersteigen.  Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Teil A.1: Allgemeines zu den Leistungsbereichen 3 Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Folgendes: Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle: Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei -  Teil A.2: Hundehalterhaftpflichtversicherung 4 Versicherungsombudsmann e.V. Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Postfach 080632, 10006 Berlin Geschäftssitz in Deutschland haben, gilt: Klagen können nur vor einem Teil B: Allgemeine Regelungen 10 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de deutschen Gericht erhoben werden. www.versicherungsombudsmann.de  Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen > 1. Wann und wie müssen Sie zahlen? 10 Tel.: 0800 3696000 Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl >2  . Vertragslaufzeit und Versicherungsjahr 10 Fax: 0800 3699000 Sie als auch wir können Klage aus dem Versich erungsvertrag ausschließlich Da Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online geschlossen haben, bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. >3  . Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 10 können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/ 14. Kodizes >4  . Kündigung 10 consumers/odr/nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann Die Achmea Schadeverzekeringen N.V. ist dem „Verhaltenskodex für den >5  . Bedingungsänderung 11 für Versicherungen e.V. weitergeleitet. Umgang mit personenbezogenen Daten in der deutschen Versicherungswirtschaft“ Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden: (https://www.gdv.de/gdv/service/datenschutzkodex) beigetreten >6  . Tarifliche Beitragsänderungen 12 De Nederlandse Bank (DNB) -  Westeinde 1 >7  . Pflichten und Obliegenheiten 12 1017 ZN Amsterdam >8  . Betrug und Täuschung 13 Niederlande Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) -  >9  . Leistung von einem Dritten / anderen Versicherer 13 Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn >1  0. Rechte und Pflichten mitversicherter Personen 13 E-Mail: poststelle@bafin.de >1  1. Änderung der Angaben zu beitragsrelevanten www.bafin.de 13 Merkmalen Tel.: 0228 4108-0 Fax: 0228 4108-1550. >1  2. Beschwerde und Aufsicht 14 Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. >1  3. A  nwendbares Recht, Sprache und zuständiges 14 Gericht >1  4. Kodizes 14 HV-1125 Zurück 14 von 15 Weiter [Seite 15] InShared.de InShared ist der Handelsname der Achmea Schadeverzekeringen N.V., einer Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht mit Sitz in Laan van Malkenschoten 20, NL-7333 NP Apeldoorn, NL-Handelsregisternummer 08053410.

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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