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Versicherungsmakler / Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen / Bedingungsarchiv

AGILA Katzenkrankenschutz: die Bedingungen im Volltext

AGILA Katzenkrankenschutz mit ambulanter und stationärer Behandlung, Operationen und Diagnostik bis zum 4fachen GOT-Satz, wählbarer Erstattung von 70 bis 100 Prozent und Bausteinen für Vorsorge, Physiotherapie und Zähne.

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Ich ermächtige AGILA, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von AGILA auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt AGILA mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei AGILA einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif AGILA Katzenkrankenschutz von AGILA (Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an AGILA weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung)ja„ambulante und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich Arzneimittelkosten“BB § 2.2.1, Seite 29
Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Versichert sind die Katzen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.“BB § 1 Abs. 1, Seite 28
Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammenja, bis zur Versicherungssumme„kann der Versicherungsnehmer bei Antragstellung wählen, ob eine Versicherungssumme vereinbart werden soll oder ob die Versicherungsleistung der Höhe nach unbegrenzt sein soll.“AHKV § 2, Seite 26
Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operationnicht geregelt
Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel)nicht geregelt
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fachja„angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen Satz der GOT,“BB § 2.2.1, Seite 28
Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)ja„Wählbar ist eine Kostenerstattung zwischen 70% und 100% je Versicherungsfall und je eingereichter Rechnung.“BB § 5, Seite 30
Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr)ja„Wählbar ist eine Kostenerstattung zwischen 70% und 100% je Versicherungsfall und je eingereichter Rechnung.“BB § 5, Seite 30
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr)ja, bis zur Versicherungssumme„gilt die Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr (nicht je Versicherungsfall).“BB § 5, Seite 30
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieresja„Ab dem achten Geburtstag der versicherten Katze beträgt die prozentuale Kostenübernahme“BB § 5, Seite 30
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierklinikja„ist der Versicherungsnehmer in der Wahl der Tierarztpraxis frei; es muss sich jedoch um einen staatlich zugelassenen Tierarzt handeln.“BB § 8, Seite 30
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinikja„rechnet der Versicherer die von einem Tierarzt oder einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab.“BB § 8, Seite 30

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit für Krankheitenja„Die allgemeine Wartezeit beträgt einen Monat.“BB § 7, Seite 30
Wartezeit für Operationenja„Die allgemeine Wartezeit beträgt einen Monat.“BB § 7, Seite 30
Wartezeit bei Unfällenkeine„gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen und Eingriffen“BB § 7, Seite 30
Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren)ja„Die Dauer der besonderen Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben.“BB § 7 Abs. 2, Seite 30
Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherernicht geregelt
Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen)ja„ab einem Lebensalter von acht“BB § 1 Abs. 2, Seite 28
Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschlussja„Die Altersgrenze für die Versicherungsfähigkeit liegt bei einem Lebensalter von zehn Jahren.“BB § 1 Abs. 2, Seite 28
Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze)nicht geregelt
Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalternicht geregelt
Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antragja„Als nicht gesund und damit nicht versicherungsfähig gelten“BB § 1 Abs. 2, Seite 28
Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierungnicht geregelt
Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge)keine„sind gesunde Katzen aller Rassen ab einem Lebensalter von acht“BB § 1 Abs. 2, Seite 28
Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz)nicht geregelt

Vorerkrankungen und besondere Leiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerdennein„Behandlungen von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden (Vor-)Erkrankungen inkl. angeborenen Defekten und Krankheiten,“BB § 6 Abs. 1 Nr. 13, Seite 30
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate)nicht geregelt
Erbliche Erkrankungennicht geregelt
Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungenja, bis zur Versicherungssumme„Behandlungen von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden (Vor-)Erkrankungen inkl. angeborenen Defekten und Krankheiten,“BB § 6 Abs. 1 Nr. 13, Seite 30
Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED)nicht geregelt
Kreuzbandriss und Kreuzbandoperationja, bis zur Versicherungssumme„Kreuzbandprobleme (z. B. Kreuzbandriss oder Kreuzbandruptur),“BB § 7 Abs. 2, Seite 30
Patellaluxationnicht geregelt
Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation)nicht geregelt
Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahrenicht geregelt
Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)ja, bis zur Versicherungssumme„Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumorerkrankungen),“BB § 7 Abs. 2, Seite 30
Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnungnein„Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten,“BB § 6 Abs. 1 Nr. 2, Seite 30

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden (Operation),“BB § 2.1.1, Seite 28
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden übernommen, soweit die Maßnahmen bis zu im Versicherungsschein ausgewiesenen Anzahl der versicherten Tage vor einem chirurgischen Eingriff“BB § 2.1.1, Seite 28
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„wenn die Nachbehandlung innerhalb von maximal der im Versicherungsschein genannten Anzahl an Tagen nach dem Eingriff durchgeführt wurde.“BB § 2.1.1, Seite 28
Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operationja, bis zur Versicherungssumme„Nachbehandlungen, Arzneimittel und Pfegehilfsmittel (z. B. Wundversorgungsmaterial und Druckverbände)“BB § 2.1.1 Abs. 2, Seite 28
Stationäre Unterbringung in der Tierklinikja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für die notwendige Unterbringung in einer Tierklinik,“BB § 2.2.1, Seite 29
Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grundja, bis zur Versicherungssumme„keine Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische Indikation vor.“BB § 6 Abs. 2, Seite 30
Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss)nein„keine Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische Indikation vor.“BB § 6 Abs. 2, Seite 30
Kaiserschnitt und Geburtshilfenicht geregelt
Magendrehung und Fremdkörperoperationnicht geregelt

Ambulante Heilbehandlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung)ja, bis zur Versicherungssumme„ambulante und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen“BB § 2.2.1, Seite 29
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationja, bis zur Versicherungssumme„ambulante und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich Arzneimittelkosten“BB § 2.2.1, Seite 29
Labor, Röntgen und Ultraschallja, bis zur Versicherungssumme„für notwendige Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT),“BB § 2.2.1, Seite 29
Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT)ja, bis zur Versicherungssumme„für notwendige Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT),“BB § 2.2.1, Seite 29
Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitationja, bis zur Versicherungssumme„Physikalische Therapien (je angefangene 15 Minuten):“BB § 3.2, Seite 29
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker)nein„Tierheilpraktiker (z. B. Bachblütentherapie, Homöopathie, etc.),“BB § 6 Abs. 1 Nr. 11, Seite 30
Diätfutter auf tierärztliche Verordnungnein„Diät- und Ergänzungsfuttermittel, z. B. Hustensaft und Durchfallpräparate,“BB § 6 Abs. 1 Nr. 5, Seite 30
Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen)ja, bis zur Versicherungssumme„die Kosten für die Anfertigung und den Erwerb von Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfsmittel ersetzt,“BB § 3.2, Seite 29

Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion)ja, bis zur Versicherungssumme„ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen“BB § 3.3, Seite 29
Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen“BB § 3.3, Seite 29
Professionelle Zahnreinigung als Vorsorgeja, bis zur Versicherungssumme„Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Zahnpolitur,“BB § 3.3, Seite 30

Vorsorge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins“BB § 3.1, Seite 29
Impfungenja, bis zur Versicherungssumme„Impfungen, Wurmkuren,“BB § 3.1, Seite 30
Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken)ja, bis zur Versicherungssumme„Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh-/Zeckenschutz,“BB § 3.1, Seite 29
Jährliche Gesundheitsuntersuchungja, bis zur Versicherungssumme„Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests),“BB § 3.1, Seite 29

Notdienst, Reise und Unterbringung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägeja, bis zur Versicherungssumme„Eine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT erfolgt im Rahmen des Kranken- und Unfallschutzes.“BB § 2.2.1, Seite 29
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satzja„angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen Satz“BB § 2.2.1, Seite 29
Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit)ja„der Katzenkrankenschutz-Versicherung ein Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten.“BB § 2.2.2, Seite 29
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieresnicht geregelt
Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus mussnicht geregelt
Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn)nicht geregelt
Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einschläferung auf tierärztlichen Ratnicht geregelt
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattungnicht geregelt
Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tierhalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallkeine„verzichtet ausdrücklich auf sein Recht gemäß § 92 VVG, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu kündigen.“AHKV § 3 Abs. 4, Seite 26
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieresja„Prämienfaktoren (z. B. erreichtes Alter, Schadenaufwand“AHKV § 7 Abs. 1, Seite 26
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)ja„Der Versicherer überprüft jährlich unter Zugrundelegung der tatsächlichen Werte der letzten drei Kalenderjahre,“AHKV § 7 Abs. 2, Seite 26
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristenja„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr,“AHKV § 3 Abs. 2, Seite 26
Frist zum Einreichen von Rechnungenja„spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Versicherungsjahres,“BB § 9 Abs. 2, Seite 31
Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschlussja„empfohlene Impfungen des Tieres und andere gesundheitliche Maßnahmen, wenn diese angeraten werden, vornehmen lassen muss.“AHKV § 9 Abs. 1, Seite 27

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
AGILA Haustierversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: AGILA Vertragswerk (Informationsblätter, Vertragsinformationen und Bedingungen Hund und Katze)
[Seite 1] VERTRAGSWERK Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Hund Hundehalter-Haftpfichtversicherung ..........................................................................................Seite 2 Hunde-OP-Kostenschutzversicherung .........................................................................................Seite 4 Hundekrankenschutz-Versicherung .............................................................................................Seite 6 Katze Katzen-OP-Kostenschutzversicherung .........................................................................................Seite 8 Katzenkrankenschutz-Versicherung...........................................................................................Seite 10 Allgemein Wichtige Information zur Anzeigepficht ..................................................................................Seite 12 Widerrufsbelehrung ..................................................................................................................Seite 13 Vertragsinformationen Hundehalter-Haftpfichtversicherung, Hunde-OP-Kostenschutzversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung ..............................Seite 14 Vertragsinformationen Katzen-OP-Kostenschutzversicherung, Katzenkrankenschutz-Versicherung...........................................................................................Seite 17 Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter-Haftpfichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB).................................................................................Seite 19 Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) ....................Seite 26 [Seite 2] HUNDEHALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten AGILA Haustierversicherung AG Produkt: Haftpflichtschutz 24 (HPS24) 11/2025 Deutschland Haftpflichtschutz (HPS) 11/2025 Haftpflichtschutz Exklusiv (HPSE) 11/2025 Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über Ihre Hundehalter-Haftpfichtversicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen Tierhalterhaftpfichtschutz für Ihren Hund an. Dieser schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Halter und Hüter von Tieren gegen fnanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, die Ihr Hund nach Vertragsbeginn verursacht hat. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gegenstand der Hundehalterhaftpfichtversicherung ist es, gegen Sie Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Je nach Tarif sind die Besonderen geltend gemachte Haftpfichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche Bedingungen zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich in den Tarifen „Haft- zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. pfichtschutz“ und „Haftpfichtschutz Exklusiv“ eingeschlossen, gehören zu Versichert sind Schäden an Personen, Sachen oder sich daraus ergebende den nichtversicherten Risiken z. B.: Vermögensschäden, die auf Ihren Hund zurückzuführen sind und für die Sie Über die gesetzliche Haftpficht hinausgehende Schäden in Ihrer Eigenschaft als Halter oder Hüter einstehen müssen. Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt Zusätzliche Leistungen im Tarif Haftpfichtschutz: Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen soweit nicht • Haftpfichtschutz auch als privater Züchter und Halter von Schul- und bedingungsgemäß ausdrücklich eingeschlossen Begegnungshunden Strafen und Bußgelder • Haftpfichtschutz auch während des Einsatzes des versicherten Tieres als Eigenschäden des Hüters des versicherten Tieres Blinden- oder Jagdhund sowie bei der Teilnahme des versicherten Tieres an nicht gewerblichen Schlittenhunderennen Landwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Tiere • Eigenschäden des nichtgewerblichen Hüters des versicherten Tieres sind mitversichert • Welpen des versicherten Tieres sind in den ersten zwölf Lebensmonaten mitversichert • Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder mitver- sicherte Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben Gibt es Deckungsbeschränkungen? • Übernahme der Bergungskosten durch Polizei, Feuerwehr oder einen Drit- Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. ten bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Limit, wenn bei einem In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Verkehrsunfall mit einem motorisierten Kraftfahrzeug das Tier verletzt Schäden, die auf Vorsatz zurückzuführen sind oder getötet wird. Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Zusätzliche Leistungen im Haftpfichtschutz Exklusiv: Angehöriger • Übernahme der Kosten für den tierärztlichen Abbruch der Schwangerschaft Terror oder Kriegsereignisse bei dem durch das versicherte Tier verursachten, ungewolltem Deckakt ohne weitere aus dem Deckakt resultierende Folgeschäden Innere Unruhen Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Versicherungssumme Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen) Haftpfichtschutz 24 Pauschal 10 Mio. EUR Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Haftpfichtschutz Pauschal 16 Mio. EUR Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, max. jedoch 15 Mio. EUR für eine geschädigte Person im Versicherungsfall. Haftpfichtschutz Exklusiv Pauschal 20 Mio. EUR Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, max. jedoch 15 Mio. EUR für eine geschädigte Person im Versicherungsfall. Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall? 80 EUR pro Schadenfall in den Tarifen Haftpfichtschutz 24 und Haftpfichtschutz. Hundehalter-Haftpfichtversicherung (HPS24, HPS, HPSE) 11/2025 02 [Seite 3] Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz in Deutschland • In den Tarifen Haftpfichtschutz und Haftpfichtschutz Exklusiv von bis zu Weltweiter Versicherungsschutz während eines vorübergehenden zwölf Monaten Auslandsaufenthalts: • Im Tarif Haftpfichtschutz 24 von bis zu zwei Monaten Welche Verpfichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten: - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat - Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen. machen. - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu - Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener- mittlung und -regulierung zu unterstützen. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Schäden müssen spätestens 1 Monat nach Ende des Vertragsjahres gemeldet werden. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Ver- jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge sicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen. Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel- Wann beginnt und endet die Deckung? Vertragsbeginn: Mit Zustandekommen des Vertrages Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz Versicherungsschutz: Ab Vertragsbeginn, nicht aber vor dem im Versicherungs- frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. schein angegebenen Tag Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver- längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Fest- bzw. Min- Haftpfichtschutz Exklusiv täglich in Textform kündigen. Ebenfalls können Sie und wir destlaufzeit kündigen. Danach können Sie im Tarif Haftpfichtschutz 24 jeweils einen nach dem Eintritt eines Schadenfalls den Versicherungsvertrag kündigen. Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres und in den Tarifen Haftpfichtschutz und Hundehalter-Haftpfichtversicherung (HPS24, HPS, HPSE) 11/2025 03 [Seite 4] HUNDE-OP-KOSTENSCHUTZVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten AGILA Haustierversicherung AG Produkt: Hunde-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025 Deutschland Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über Ihre Hunde-OP-Kostenschutzversicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingun- gen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen OP-Kostenschutz für Ihren Hund an. Dieser schützt Sie vor den fnanziellen Folgen von Operationen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebensalter von acht Nicht versichert sind insbesondere Kosten für: Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal acht Jahre Behandlung von Auffälligkeiten, alt sind. Hunde mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grundsätzlich nicht Psychotherapeutische Behandlungen, versicherungsfähig. Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates, OP-Kostenschutz Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Ersetzt werden Kosten für Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt, • Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes, • Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich physikalischer Therapie, Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen, • diagnostische Maßnahmen vor der Operation, Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland, • stationäre Unterbringung des versicherten Hundes in einer Tierklinik nach einer Operation für einen begrenzten Zeitraum. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen, Versicherungssumme im Versicherungsjahr: Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den Versicherungsbedingungen geregelt Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr: Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Verkehrsunfallschutz Gibt es Deckungsbeschränkungen? Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines Unfalls Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für Schäden durch Nachbehandlungen. Epidemien oder Pandemien Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“ Terror Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper- Kriegsereignisse untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/Kenn- Innere Unruhen zeichnung. Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ oder Bahnkatastrophen). Ersetzt werden Kosten für Physiotherapien, Strahlen- und Ultraschall- therapien, für die Anfertigung und den Erwerb von Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfsmittel. Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: z.B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion und Zahnprophylaxe. Hunde-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025 04 [Seite 5] Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz in Deutschland Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch- Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland während eines land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwölf Monaten. Ausland. Welche Verpfichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten: - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat - Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen. machen. - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu - Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener- mittlung und -regulierung zu unterstützen. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen. im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, Wann beginnt und endet die Deckung? Vertragsbeginn: Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers, regel- Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier mäßig mit Zugang des Versicherungsscheins frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Versicherungsschutz: Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter Der Schutz beginnt gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei- Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver- ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein den Vertrag. „Vorsorge“. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform kündigen. kündigen. Hunde-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025 05 [Seite 6] HUNDEKRANKENSCHUTZ-VERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten AGILA Haustierversicherung AG Produkt: Hundekrankenschutz (HKS) 11/2025 Deutschland Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über Ihre Hundekrankenschutz-Versicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen Krankenkomplettschutz für Ihren Hund an. Dieser schützt Sie vor den fnanziellen Folgen von Erkrankungen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebensalter von acht Nicht versichert sind insbesondere Kosten für: Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal acht Behandlung von Auffälligkeiten, Jahre alt sind. Hunde mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grund- Psychotherapeutische Behandlungen, sätzlich nicht versicherungsfähig. Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Kranken- und Unfallschutz Prothesen des Bewegungsapparates, Ersetzt werden Kosten für Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, • erforderliche tierärztliche Behandlungen im vertraglich vereinbarten Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt, Umfang bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen (GOT), Tierarztes, • für ambulante und stationäre Behandlungen von Krankheiten und Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, Unfallfolgen einschließlich der Arzneimittel, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen, • notwendige Unterbringung in einer Tierklinik, Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland, • notwendige Diagnostik sowie tierärztliche Videosprechstunden Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen, • Notdienstgebühr nach GOT Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den Versicherungssumme im Versicherungsjahr: Versicherungsbedingungen geregelt Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung: Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? OP-Kostenschutz Ersetzt werden Kosten für Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. • Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), Schäden durch • Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich physika- Epidemien oder Pandemien lischer Therapie, Terror • diagnostische Maßnahmen vor der Operation, Kriegsereignisse • stationäre Unterbringung des versicherten Hundes in einer Tierklinik nach Innere Unruhen einer Operation für einen begrenzten Zeitraum. Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Auslandsschutz Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen). Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von zwölf Monaten. Verkehrsunfallschutz Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines • Unfalls mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für Nachbehandlungen. Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“ Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper- untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/Kenn- zeichnung Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ Ersetzt werden Kosten für Physiotherapie, Strahlen- und Ultraschalltherapien, für die Anfertigung und den Erwerb von Orthesen oder für vergleichbare Hilfsmittel. Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnos- tik sowie Vor- und Nachbehandlungen: z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion, Zahnprophylaxe. Hundekrankenschutz (HKS) 11/2025 06 [Seite 7] Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz in Deutschland Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch- Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland während eines Ausland. vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwölf Monaten. Welche Verpfichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten: - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat - Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen. machen. - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu - Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener- mittlung und -regulierung zu unterstützen. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Ver- jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge sicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen. Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel- Wann beginnt und endet die Deckung? Vertragsbeginn: Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers, regel- Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier mäßig mit Zugang des Versicherungsscheins frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Versicherungsschutz: Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter Der Schutz beginnt gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei- Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver- ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein den Vertrag. „Vorsorge“. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform kündigen. kündigen. Hundekrankenschutz (HKS) 11/2025 07 [Seite 8] KATZEN-OP-KOSTENSCHUTZVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten AGILA Haustierversicherung AG Produkt: Katzen-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025 Deutschland Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über Ihre Katzen-OP-Kostenschutzversicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbeding- ungen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen OP-Kostenschutz für Ihre Katze an. Dieser schützt Sie vor den fnanziellen Folgen von Operationen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert sind gesunde Katzen aller Rassen ab einem Lebensalter von acht Nicht versichert sind insbesondere Kosten für: Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal zehn Jahre Behandlung von Auffälligkeiten, alt sind. Katzen mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grundsätzlich nicht Psychotherapeutische Behandlungen, versicherungsfähig. Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates, OP-Kostenschutz Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Ersetzt werden Kosten für Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt, • Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes, • Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich physikalischer Therapie, Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen, • diagnostische Maßnahmen vor der Operation, Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland, • stationäre Unterbringung der versicherten Katze in einer Tierklinik nach einer Operation für einen begrenzten Zeitraum. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen, Versicherungssumme im Versicherungsjahr: Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den Versicherungsbedingungen geregelt Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr: Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Verkehrsunfallschutz Gibt es Deckungsbeschränkungen? Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines Unfalls Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für Schäden durch Nachbehandlungen. Epidemien oder Pandemien Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“ Terror Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper- Kriegsereignisse untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/Kenn- Innere Unruhen zeichnung. Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ oder Bahnkatastrophen). Ersetzt werden Kosten für Physiotherapien, Strahlen- und Ultraschall- therapien, für die Anfertigung und den Erwerb von Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfsmittel. Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: z.B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion und Zahnprophylaxe. Katzen-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025 08 [Seite 9] Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz in Deutschland Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen Weltweiter Versicherungsschutz während eines vorübergehenden Auslands- Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch- aufenthalts von bis zu zwölf Monaten. land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland. Welche Verpfichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten: - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat - Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen. machen. - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu - Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener- mittlung und -regulierung zu unterstützen. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen. im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, Wann beginnt und endet die Deckung? Vertragsbeginn: Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers, regel- Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier mäßig mit Zugang des Versicherungsscheins frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Versicherungsschutz: Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter Der Schutz beginnt gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei- Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver- ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein den Vertrag. „Vorsorge“. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform kündigen. kündigen. Katzen-OP-Kostenschutz (OPS) 11/2025 09 [Seite 10] KATZENKRANKENSCHUTZ-VERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten AGILA Haustierversicherung AG Produkt: Katzenkrankenschutz (KKS) 11/2025 Deutschland Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über Ihre Katzenkrankenschutz-Versicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein, dem Versicherungsantrag und den Vertragsinformationen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen Krankenkomplettschutz für Ihre Katze an. Dieser schützt Sie vor den fnanziellen Folgen von Erkrankungen Ihres versicherten Tieres infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert sind gesunde Katzen aller Rassen ab einem Lebensalter von acht Nicht versichert sind insbesondere Kosten für: Wochen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund und maximal zehn Behandlung von Auffälligkeiten, Jahre alt sind. Katzen mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung sind grund- Psychotherapeutische Behandlungen, sätzlich nicht versicherungsfähig. Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Kranken- und Unfallschutz Prothesen des Bewegungsapparates, Ersetzt werden Kosten für Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, • erforderliche tierärztliche Behandlungen im vertraglich vereinbarten Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt, Umfang bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen (GOT), Tierarztes, • für ambulante und stationäre Behandlungen von Krankheiten und Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, Unfallfolgen einschließlich der Arzneimittel, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen, • notwendige Unterbringung in einer Tierklinik, Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland, • notwendige Diagnostik sowie tierärztliche Videosprechstunden, Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen, • Notdienstgebühr nach GOT Angeborene Krankheiten und Defekte, soweit nicht Abweichendes in den Versicherungssumme im Versicherungsjahr: Versicherungsbedingungen geregelt Die Höhe der Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung: Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? OP-Kostenschutz Ersetzt werden Kosten für Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. • Operationen im vertraglich vereinbarten Umfang bis zum 4-fachen Satz In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), Schäden durch • Nachbehandlungen eines chirurgischen Eingriffs einschließlich physika- Epidemien oder Pandemien lischer Therapie, Terror • diagnostische Maßnahmen vor der Operation, Kriegsereignisse • stationäre Unterbringung der versicherten Katze in einer Tierklinik nach Innere Unruhen einer Operation für einen begrenzten Zeitraum. Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Auslandsschutz Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen). Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von zwölf Monaten. Verkehrsunfallschutz Erstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge eines • Unfalls mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie für Nachbehandlungen. Optionaler Zusatzbaustein „Vorsorge“ Kostenersatz für Impfungen, Wurmkuren, Check-Ups (allgemeine Körper- untersuchung, Blut- und Fäkaltests), Floh- und Zeckenschutz, Chip/Kenn- zeichnung. Optionaler Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ Ersetzt werden Kosten für Physiotherapie, Strahlen- und Ultraschalltherapien, für die Anfertigung und den Erwerb von Orthesen oder für vergleichbare Hilfsmittel. Optionaler Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ Kosten tierärztlicher Zahnbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion, Zahnprophylaxe. Katzenkrankenschutz (KKS) 11/2025 10 [Seite 11] Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz in Deutschland Erstattung von Kosten bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der in Deutsch- Weltweiter Versicherungsschutz inklusive des medizinisch notwendigen land geltenden GOT. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland während eines Ausland. vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwölf Monaten. Welche Verpfichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pfichten: - Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich innerhalb von einem Monat - Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben an. Einzelheiten zur Form der Anzeige regeln die Versicherungsbedingungen. machen. - Sie sind verpfichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu - Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadener- mittlung und -regulierung zu unterstützen. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Ver- jährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge sicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen. Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, viertel- Wann beginnt und endet die Deckung? Vertragsbeginn: Mit Zugang der Annahmeerklärung des Versicherers, Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Tier regelmäßig mit Zugang des Versicherungsscheins frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Versicherungsschutz: Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn unter Der Schutz beginnt gleichwohl zum vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn Sie Berücksichtigung der einmonatigen allgemeinen Wartezeit nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. und der vereinbarten besonderen Wartezeit. Die Allgemei- Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag ver- ne und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten längert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen Behandlungen und Eingriffen und dem Zusatzbaustein den Vertrag. „Vorsorge“. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir einen Monat vor Ablauf der Laufzeit und Ebenfalls können Sie nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag danach jeweils einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform kündigen. kündigen. Katzenkrankenschutz (KKS) 11/2025 11 [Seite 12] Wichtige Informationen zur Anzeigepflicht Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer 3. Vertragsänderung Verletzung der gesetzlichen Anzeigepficht Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Damit der Versicherer den Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen kann, ist es notwendig, dass die Fragen im Versicherungsantrag wahr- hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers heitsgemäß und vollständig beantworten werden. Es sind auch solche Vertragsbestandteil. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepficht Umstände anzugeben, die scheinbar nur geringe Bedeutung haben. fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Ver- Zu beachten: der Versicherungsschutz ist gefährdet, wenn unrichtige tragsbestandteil. Dies kann zu einer rückwirkenden Beitragserhöhung oder unvollständige Angaben gemacht werden. Nähere Einzelheiten zu oder zu einem rückwirkenden Ausschluss der Gefahrabsicherung für den den Folgen einer Verletzung der Anzeigepficht können der nachstehenden nicht angezeigten Umstand und insoweit zu einem rückwirkenden Weg- Information entnommen werden. fall des Versicherungsschutzes führen. Hat der Versicherungsnehmer die Welche vorvertraglichen Anzeigepfichten bestehen? Anzeigepficht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Versicherungsnehmer sind bis zur Abgabe der Vertragserklärung ver- pfichtet, alle bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Versicherer in Textform gefragt hat, wahrheitsgemäß und vollständig Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den anzuzeigen. Wenn der Versicherer nach der Vertragserklärung des Ver- nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den sicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr- Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die erheblichen Umständen fragt, sind Versicherungsnehmer auch insoweit Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht muss der Versicherer zur Anzeige verpfichtet. den Versicherungsnehmer in seiner Mitteilung hinweisen. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche 4. Ausübung der Rechte durch den Versicherer Anzeigepficht verletzt wird? Der Versicherer kann seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Verletzt der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepficht, von der Verletzung der Anzeigepficht, die das vom Versicherer geltend kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Bei der Ausübung seiner Versicherungsnehmer nachweist, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr- Rechte hat der Versicherer die Umstände anzugeben, auf die er seine lässigkeit vorliegt. Erklärung stützt. Zur Begründung kann der Versicherer nachträglich Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepficht besteht für den weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag auch bei Kenntnis verstrichen ist. der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, Der Versicherer kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung geschlossen worden wäre. oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Die Rechte des Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleibt der Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung er- Versicherer dennoch zur Leistung verpfichtet, wenn der Versicherungs- löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht nehmer nachweist, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeige- - noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspficht des pficht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat. Versicherers 5. Stellvertretung durch eine andere Person ursächlich war. Die Leistungspficht des Versicherers entfällt jedoch, Lässt sich der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrags durch wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepficht arglistig verletzt hat. eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepficht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, wel- für die Ausübung der Rechte des Versicherers die Kenntnis und Arglist cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen des Stellvertreters als auch die Kenntnis und Arglist des Versicherungs- Vertragszeit entspricht. nehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, 2. Kündigung dass die Anzeigepficht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt Kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten, weil der Ver- worden ist, nur berufen, wenn weder dem Stellvertreter noch dem Ver- sicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepficht lediglich einfach sicherungsnehmer selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. fahrlässig oder schuldlos verletzt hat, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Ver- sicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Wichtige Informationen zur Anzeigepficht 11/2025 12 [Seite 13] Widerrufsbelehrung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Abschnitt 1 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen Widerrufsrecht sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbstständige Ver- Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne sicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berech- Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen nung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; • der Versicherungsschein, 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertrags- zur Zahlungsweise der Prämien; verhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese 7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes so- wie • diese Belehrung, die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag ge- • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, bunden sein soll; • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen jeweils in 8. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Textform zugegangen sind. Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu AGILA Haustierversicherung AG zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags- Hanomaghof 2 bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingun- 30449 Hannover gen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgeho- benen und E-Mail: widerruf@agila.de deutlich gestalteten Form; 9. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; 10. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertrag- Widerrufsfolgen lichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen erfolgt, entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich ge- dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. stalteten Form; Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs 11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Ver- entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des sich um einen Betrag in Höhe von 0,00 EUR. Der Versicherer hat zurück- Versicherungsvertrages zugrunde legt; zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des 12. das auf den Vertrag anwendbare Recht; Widerrufs, zu erstatten. 13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpfichtet, mit Ihrer Zu- zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszu- stimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages geben sind. zu führen; 14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Besondere Hinweise Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hin- Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen zuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, hiervon unberührt bleibt; bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Abschnitt 2 Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Ende der Widerrufsbelehrung Informationen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspfichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zu- gehörige Registernummer; 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließ- lich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; Widerrufsbelehrung 11/25 13 [Seite 14] Vertragsinformationen Hundehalter-Haftpflichtversicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. 1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift 11. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht AGILA Haustierversicherung AG Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der Hanomaghof 2 | 30449 Hannover Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Der allgemeine Gerichtsstand Tel.: +49 511 93 680 377 für Klagen gegen uns ist Hannover. Als natürliche Person können Sie aber www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de auch an dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klage- Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor erhebung Ihren Wohnsitz haben oder, in Ermangelung eines solchen, Ihr Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender) gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Amtsgericht Hannover gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr HR B 54594 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung VersSt-Nr. 809/V90809021025 nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz. 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in 12. Anzuwendende Sprache der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher Haustiere. Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit Ihnen in deutscher Sprache. 3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen 13. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und die Besonderen +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Bedingungen (BB). Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in Textform an uns (beschwerde@agila.de). 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entnehmen Sie befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden. Versicherungsbedingungen. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten- 5. Gesamtpreis der Versicherung frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an dem Die Höhe der Beiträge für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidungen entrichtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versiche- des Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich rungssteuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind an. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. im Antrag und im Versicherungsschein ausgewiesen. Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch 6. Beitragszahlung online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine, Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs- die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs- ombudsmann weitergeleitet. schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Beitragszahlung finden Sie unter Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als § 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der 7. Zustandekommen des Vertrags Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an- für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer genommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach Versicherungsaufsicht: Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn 8. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten der nehmen. Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, 14. Datenschutz gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung, Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Vesichrungs- Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben, finden Sie in der Wider- vertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu rufsbelehrung. Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), 9. Laufzeit des Vertrags f) DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Direktwerbung.| Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen oder wir kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus Verarbeitung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Speicher- dauer: Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche- dem Antrag oder dem Versicherungsschein. rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Widerruf der 10. Beendigung des Vertrags Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Rahmen der Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Laufzeit verlängern sich Einzelheiten auf www.agila.de unter „Datenschutz“. | Verantwortlicher: AGILA von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf in Haustierversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Hanomaghof 2, Textform gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Nach 30449 Hannover, datenschutz@agila.de | Datenschutzbeauf-tragter: KINAST Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Ver- 2221830, www.kinast.eu handlungen über die Entschädigung. HPS24, HPS, HPSE 11/2025 Stand: 11/2025 14 [Seite 15] Vertragsinformationen Hunde-OP-Kostenschutzversicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. 1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift 11. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht AGILA Haustierversicherung AG Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen zwischen den Hanomaghof 2 | 30449 Hannover Vertragsparteien ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwend- Tel.: +49 511 93 680 377 bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover. www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder, Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender) in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den Amtsgericht Hannover Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb HR B 54594 Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- VersSt-Nr. 809/V90809021025 enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers nach unserem Sitz. Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf Haustiere. 12. Anzuwendende Sprache Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher 3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen Ihnen in deutscher Sprache. als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung 13. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und die Besonderen Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? Bedingungen (BB). Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Textform an uns (beschwerde@agila.de). Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage Versicherungsbedingungen. befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, 5. Gesamtpreis der Versicherung 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden. Die Höhe der Beiträge für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu ent- Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten- richtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungs-steuer frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entschei- Versicherungsschein ausgewiesen. dungen des Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich an. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt 6. Beitragszahlung davon unberührt. Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine, Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs-schein E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Beitragszahlung finden Sie unter online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. § 5 AHKV. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs- 7. Zustandekommen des Vertrags ombudsmann weitergeleitet. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag an- Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als genommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. Die Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 8. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Versicherungsaufsicht: Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs nehmen. gegebenenfalls zu zahlen haben, finden Sie in der Wider-rufsbelehrung. 14. Datenschutz 9. Laufzeit des Vertrags Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung, Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Vesichrungs- Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie vertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem Antrag Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), f) oder dem Versicherungsschein. DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Direkt- werbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung 10. Beendigung des Vertrags oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbei- Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei einer tung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Speicherdauer: Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche- jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat vor dem rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Wider- Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform ruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite des Versicherers, oder per Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsverarbeitung, Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist. Nach Eintritt des Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Datenschutz“. Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten durch den kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@agila Entschädigung. | Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu OPS 11/2025 Stand: 11/2025 15 [Seite 16] Vertragsinformationen Hundekrankenschutz-Versicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. 1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift 11. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht AGILA Haustierversicherung AG Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen zwischen den Hanomaghof 2 | 30449 Hannover Vertragsparteien ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwend- Tel.: +49 511 93 680 377 bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover. www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder, Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender) in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den Amtsgericht Hannover Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb HR B 54594 Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- VersSt-Nr. 809/V90809021025 enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers nach unserem Sitz. Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf 12. Anzuwendende Sprache Haustiere. Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit 3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen Ihnen in deutscher Sprache. Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die 13. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und die Besonderen Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer Bedingungen (BB). +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Textform an uns (beschwerde@agila.de). Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entnehmen Sie Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich als Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, Versicherungsbedingungen. 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden. 5. Gesamtpreis der Versicherung Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten- Die Höhe der Beiträge für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu ent- frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an richtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungs- dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidun- steuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und gen des Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als im Versicherungsschein ausgewiesen. verbindlich an. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. 6. Beitragszahlung Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine, E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs- online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Beitragszahlung finden Sie unter Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs- § 5 AHKV. ombudsmann weitergeleitet. 7. Zustandekommen des Vertrags Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag ange Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der nommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. Die Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 8. Widerrufsrecht Versicherungsaufsicht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten der Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des nehmen. Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des 14. Datenschutz Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben, finden Sie in der Wider- Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung, rufsbelehrung. Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Vesichrungs- 9. Laufzeit des Vertrags vertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), f) Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Direkt- kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem Antrag werbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung oder dem Versicherungsschein. oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbei- tung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Speicherdauer: 10. Beendigung des Vertrags Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche- Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei einer rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Wider- Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um ruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat vor dem Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsverarbeitung, Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Datenschutz“. (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite des Versicherers, oder per | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten durch den Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist. Nach Eintritt des Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@agila Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats | Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu die Entschädigung. HKS 11/2025 Stand: 11/2025 16 [Seite 17] Vertragsinformationen Katzen-OP-Kostenschutzversicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. 1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift 11. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht AGILA Haustierversicherung AG Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen zwischen den Hanomaghof 2 | 30449 Hannover Vertragsparteien ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwend- Tel.: +49 511 93 680 377 bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover. www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder, Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender) in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den Amtsgericht Hannover Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb HR B 54594 Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- VersSt-Nr. 809/V90809021025 enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers nach unserem Sitz. Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf 12. Anzuwendende Sprache Haustiere. Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit 3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen Ihnen in deutscher Sprache. Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die 13. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutz- Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? versicherung (AHKV) und die Besonderen Bedingungen (BB). Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Textform an uns (beschwerde@agila.de). Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entnehmen Sie Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich als bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage Versicherungsbedingungen. befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, 5. Gesamtpreis der Versicherung 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden. Die Höhe der Beiträge für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu ent- Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten- richtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungs- frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an steuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entschei- im Versicherungsschein ausgewiesen. dungen des Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich an. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt 6. Beitragszahlung davon unberührt. Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine, Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs- E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Beitragszahlung finden Sie unter online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. § 5 AHKV. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs- ombudsmann weitergeleitet. 7. Zustandekommen des Vertrags Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als angenommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Die Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 8. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Versicherungsaufsicht: Graurheindorfer Straße 108 Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in 53117 Bonn Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des nehmen. Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben, finden Sie in der Wider- 14. Datenschutz rufsbelehrung. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung, 9. Laufzeit des Vertrags Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Vesichrungs- Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der vertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), f) kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem Antrag DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Direkt- oder dem Versicherungsschein. werbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbei- 10. Beendigung des Vertrags tung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Speicherdauer: Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei einer Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche- Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Wider- jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat vor dem ruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsverarbeitung, (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite des Versicherers, oder per Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Datenschutz“. Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist. Nach Eintritt des | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten durch den Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@agila zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über | Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Entschädigung. Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu OPS 11/2025 Stand: 11/2025 17 [Seite 18] Vertragsinformationen Katzenkrankenschutz-Versicherung Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. 1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift 11. Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht AGILA Haustierversicherung AG Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen zwischen den Hanomaghof 2 | 30449 Hannover Vertragsparteien ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwend- Tel.: +49 511 93 680 377 bar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover. www.agila.de | Kontakt: kontakt.agila.de Als natürliche Person können Sie aber auch an dem Gericht klagen, in Vorstand: Thomas Vogel, Peter Klingspor dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben oder, Aufsichtsrat: Patrick Döring (Vorsitzender) in Ermangelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den Amtsgericht Hannover Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb HR B 54594 Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- VersSt-Nr. 809/V90809021025 enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers nach unserem Sitz. Die Hauptgeschäftstätigkeit der AGILA Haustierversicherung AG besteht in der Versicherung von Krankheits- und Haftpflichtrisiken in Bezug auf 12. Anzuwendende Sprache Haustiere. Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit 3. Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen Ihnen in deutscher Sprache. Für das Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und Ihnen als Versicherungsnehmer gelten die Allgemeinen Bedingungen für die 13. Wünschen Sie weitere Informationen oder sind Sie mit der Bearbeitung Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutz- Ihrer Angelegenheiten unzufrieden? versicherung (AHKV) und die Besonderen Bedingungen (BB). Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer +49 511 93 680 377 zur Verfügung. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Angelegenheiten unzufrieden sein, richten Sie bitte Ihre Beschwerde in Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Textform an uns (beschwerde@agila.de). Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen, entnehmen Sie Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich als bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Verbraucher oder als Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage Versicherungsbedingungen. befndet, an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, 5. Gesamtpreis der Versicherung 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, wenden. Die Höhe der Beiträge für die jeweils vereinbarten Produkte, der zu ent- Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten- richtende Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungs- frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpfichtet, an steuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen und erkennen die Entscheidun- im Versicherungsschein ausgewiesen. gen des Ombudsmanns bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR als verbindlich an. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt 6. Beitragszahlung davon unberührt. Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu zahlen. Diese Termine, Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per die Zahlungsart und die Zahlungsweise können Sie Ihrem Versicherungs- E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch schein entnehmen. Weitere Einzelheiten zur Beitragszahlung finden Sie unter online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. § 5 AHKV. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungs- ombudsmann weitergeleitet. 7. Zustandekommen des Vertrags Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag ange Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch uns als nommen haben und Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. Die Versicherer nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Annahme erklären wir durch die Übersendung oder Aushändigung des Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt Versicherungsscheins. Sie sind an Ihren Versicherungsantrag 30 Tage nach für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen als Versicherer Abgabe Ihres Antrags gebunden. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 8. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Versicherungsaufsicht: Graurheindorfer Straße 108 Zugang der fristauslösenden Unterlagen ohne Angabe von Gründen in 53117 Bonn Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt, auch gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des wenn Sie ein solches außergerichtliches Beschwerdeverfahren in Anspruch Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des nehmen. Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben, finden Sie in der Wider- 14. Datenschutz rufsbelehrung. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Kunden-Daten zur Begründung, 9. Laufzeit des Vertrags Durchführung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Vesichrungs- Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der vertrages einschließlich der Schadenregulierung (erforderlich) sowie zu Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie Werbezwecken (optional). | Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), f) kündigen den Vertrag. Etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem Antrag DSGVO. | Berechtigte Interessen: Bestehende Kundenbeziehung, Direkt- oder dem Versicherungsschein. werbung. | Ihre Datenschutzrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbei- 10. Beendigung des Vertrags tung, Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde. | Speicherdauer: Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei einer Für die Laufzeit des Versicherungsvertrages; weitergehende Speiche- Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um rung, wenn im Einzelfall gesetzlich vorgeschrieben; im Übrigen bis Wider- jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir spätestens einen Monat vor dem ruf der Einwilligung. | Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage von Auftragsverarbeitung, (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite des Versicherers, oder per Art. 28 DSGVO. Einzelheiten auf www.agila.de unter „Datenschutz“. Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist. Nach Eintritt des | Verantwortlicher: AGILA Haustierversicherung AG, vertreten durch den Versicherungsfalls haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats Vorstand, Hanomaghof 2, 30449 Hannover, datenschutz@agila zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über | Datenschutzbeauftragter: KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Entschädigung. Nordstraße 17a D-50733 Köln, Tel. 0221 2221830, www.kinast.eu KKS 11/2025 Stand: 11/2025 18 [Seite 19] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. In den Allgemeinen Bedingungen für die Hundehalter-Haftpfichtversicherung, Vereinbarung in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Beiträgen Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung oder als Jahresbeitrag jeweils im Voraus zum Fälligkeitstermin zu zahlen. Welche (AHKV) werden Regelungen getroffen, die für alle drei vorgenannten Versicherun- Zahlungsweise vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein entnommen wer- gen gelten, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Die Besonderen den. Die Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten Bedingungen (BB) enthalten jeweils spezielle Regelungen, die produkt- oder tarifspe- entsprechend der Zahlungsweise einen Monat. Der Versicherungsbeitrag enthält zifsch sind und die AHKV ergänzen oder konkretisieren. Innerhalb der Hundehal- die jeweilige gesetzliche Versicherungsteuer. Bei Änderung des gesetzlichen ter-Haftpfichtversicherung kann der Versicherungsnehmer zwischen drei Tarifen Versicherungsteuersatzes ändern sich mit Inkrafttreten der Änderung folglich wählen, die jeweils in den BB beschrieben sind. Innerhalb der Produkte Hundekran- die Beiträge entsprechend. kenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung können die 2. Die Fälligkeiten des ersten Beitrags und weiterer Beiträge (Folgebeiträge) sind Zusatzbausteine „Vorsorge“, „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ und/oder im Versicherungsschein benannt (Fälligkeitstermine). „Zahnbehandlungen“ vereinbart werden, die ebenfalls in den BB beschrieben sind. 3. Der Versicherungsnehmer hat einen Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn er bis zum A Allgemeine Bedingungen (AHKV) jeweiligen Fälligkeitstermin alles getan hat, damit der Beitrag beim Versicherer § 1 Gegenstand der Versicherung eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser AHKV und der gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig: BB zu dem jeweils vom Versicherungsnehmer gewählten Produkt (Hundehalter-Haft- • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und pfichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und/oder Hunde-OP- • der Kontoinhaber hat einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. Kostenschutz-Versicherung). Die verschiedenen Produkte können nebeneinander abgeschlossen werden. So kann die Hundehalter-Haftpfichtversicherung zusammen 4. Konnte der Versicherer den fälligen Beitrag ohne das Verschulden des mit der Hundekrankenschutz-Versicherung oder der Hunde-OP-Kostenschutz- Versicherungsnehmers nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch recht- Versicherung abgeschlossen werden. Es ist aber auch möglich, lediglich ein einzelnes zeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers Produkt abzuschließen. Welches Produkt vereinbart ist, welcher Tarif gewählt ist erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt bzw. ob dazu Zusatzbausteine vereinbart sind, kann der Versicherungsnehmer dem nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig die Zah- Versicherungsschein entnehmen. lung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. § 2 Grenzen der Leistungspficht des Versicherers § 6 Nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags Versicherungsschutz gewährt der Versicherer je Versicherungsjahr maximal bis zur Erster Beitrag: Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme, sofern eine solche 1. Wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt hat, vereinbart ist. Bei der Hundehalter-Haftpfichtversicherung ist die Vereinbarung einer kann der Versicherer – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag zu- Versicherungssumme obligatorisch. Bei der Hundekrankenschutz-Versicherung rücktreten, es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, dass er die nicht und der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung kann der Versicherungsnehmer bei rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten hat. Antragstellung wählen, ob eine Versicherungssumme vereinbart werden soll oder 2. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, ist ob die Versicherungsleistung der Höhe nach unbegrenzt sein soll. der Versicherer nicht zur Leistung verpfichtet. Dies gilt nur, wenn der § 3 Dauer der Versicherung, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Wartezeiten (z. B. Papierform, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicher- 1. Der Versicherungsvertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat. Die Leistungs- Zeitraum abgeschlossen. pficht des Versicherers bleibt jedoch bestehen, wenn der Versicherungsnehmer ihm nachweist, dass er das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten hat. 2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens einen Folgebeitrag: Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in 3. Zahlt der Versicherungsnehmer einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, kann der Textform (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite des Versicherers Versicherer ihm auf Kosten des Versicherungsnehmers in Textform eine Zah- oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist. In den lungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Tarifen Haftpfichtschutz und Haftpfichtschutz Exklusiv ist die Kündigung nach 4. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist Ablauf der Mindestlaufzeit täglich möglich. eintritt, entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer sich 3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zustandekommen des Versiche- bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befndet. rungsvertrages unter der Berücksichtigung der im Vertrag gültigen Warte- Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer bereits mit zeiten, aber nicht vor dem im Versicherungsschein jeweils genannten Datum, der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig 5. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist kann der Versicherer den Vertrag gemäß § 5 Absatz 3 AHKV gezahlt hat. Davon abweichend gelten für die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn sich der Versicherungs- Produkte Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutz- nehmer noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befndet. versicherung allgemeine und besondere Wartezeiten nach Maßgabe der Voraussetzung ist, dass der Versicherer ihn bereits mit der Fristsetzung auf Besonderen Bestimmungen (s. § 11 BB). diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Versicherer kann die Kündigung bereits 4. Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer das Recht, mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist den Vertrag innerhalb eines Monats in Textform zu kündigen. Die Frist beginnt wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt noch immer mit mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Der Versiche- der Zahlung in Verzug ist. Auf diese Rechtsfolge muss der Versicherungsnehmer rer verzichtet ausdrücklich auf sein Recht gemäß § 92 VVG, den Vertrag nach ebenfalls hingewiesen werden. Eintritt eines Versicherungsfalles zu kündigen. Dieser Verzicht gilt nicht für die 6. Der Versicherungsnehmer kann den angeforderten Betrag auch dann noch Hundehalter-Haftpfichtversicherung. nachzahlen, wenn die Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen kann der § 4 Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung, Erstattung von Schäden im Versicherungsnehmer nur innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, Ausland wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, inner- Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines halb eines Monats nach Fristablauf. Zahlt der Versicherungsnehmer innerhalb vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland bis zu einer Höchstdauer von zwölf dieses Zeitraums nach, wird die Kündigung unwirksam, und der Vertrag besteht Monaten besteht auch ohne gesonderte Vereinbarung weltweit Versicherungs- fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der schutz. Dies gilt für alle in § 1 AHKV genannten Versicherungen, wobei sich für die Zahlung eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Hundekrankenschutz-Versicherung und die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung § 7 Anpassung des Beitrages hinsichtlich der Erstattung von Schäden im Ausland noch Besonderheiten aus den BB ergeben (s. § 8 BB). 1. Der Beitrag für jede der drei in § 1 AHKV genannten Versicherungen wird unter Berücksichtigung der in den Kalkulationsgrundlagen des Versicherers niederge- § 5 Versicherungsbeitrag legten Prämienfaktoren (z. B. erreichtes Alter, Schadenaufwand und -häufgkeit, 1. Der für das Versicherungsjahr bemessene Versicherungsbeitrag ist je nach individueller Schadenaufwand, Verwaltungskostenaufwand, Bestandszusam- AHKV BB 11/2025 19 [Seite 20] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. mensetzung) für gleichartige Risiken unter Beachtung anerkannter Grundsätze 4. Vertragsänderung: der Versicherungsmathematik und -technik ermittelt. Es können auch statisti- Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepficht nach Absatz 1 nicht vor- sche Erkenntnisse des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft sätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten e. V. zur treuhänderischen Ermittlung der durchschnittlichen Schadenzahlungen Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so aller Versicherer herangezogen werden. werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend 2. Der Versicherer überprüft jährlich unter Zugrundelegung der tatsächlichen Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Werte der letzten drei Kalenderjahre, ob sich die von ihm kalkulierten Werte für Pfichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versiche- die Schaden- und Kostenentwicklung bei den bestehenden Verträgen bestätigt rungsperiode (§ 5 Abs. 1 AHKV) Vertragsbestandteil. haben oder ob sich eine Abweichung ergibt. Zusätzlich werden die im nächsten Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent Versicherungsjahr erwarteten Veränderungen der Schaden- und Kostenent- oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten wicklung berücksichtigt. Der Versicherer ist berechtigt, die für die bestehen- Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines den Verträge geltenden Beiträge jährlich unter Beachtung der anerkannten Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik ausgehend kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf von der von ihm festgestellten tatsächlichen Schaden- und Kostenentwicklung dessen Kündigungsrecht hinzuweisen. und der auf dieser Basis erwarteten künftigen Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Eine Anpassung erfolgt aber nur, wenn 5. Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers: a) die Abweichung auf Veränderungen der in Absatz 1 genannten Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Prämienfaktoren beruht, die seit Vertragsabschluss bzw. der letzten Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Prämienanpassung eingetreten sind und für den Versicherer weder Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann vorhersehbar noch wesentlich beeinfussbar waren und er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntnis- b) die Abweichung mindestens 5 % (sog. Bagatellgrenze) beträgt. erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepficht und der Umstände Kenntnis Die angepassten Beiträge werden mit Beginn der nächsten Versicherungs- erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen. periode (§ 5 Abs. 1 AHKV) wirksam (vorbehaltlich des Absatzes 3). 6. Hinweispficht des Versicherers: 3. Ergibt die Anpassung gemäß Absatz 2 eine Erhöhung des Beitrags, so wird sie nur wirksam, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Beitragser- Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen höhung unter Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen altem und neuem dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Beitrag spätestens ein Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens (dem Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung Beginn der nächsten Versicherungsperiode, s. § 5 Abs. 1 AHKV) mitteilt und den der Anzeigepficht hingewiesen hat. Versicherungsnehmer über sein Recht nach Absatz 6 belehrt. 7. Ausschluss von Rechten des Versicherers: § 8 Vorvertragliche Anzeigepficht Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder 1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände: zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahr- umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der 8. Anfechtung: Versicherer im Antrag in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzu- Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. fechten, bleibt bestehen. Diese Anzeigepficht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Versicherungs- 9. Erlöschen der Rechte des Versicherers: nehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertrags- im Sinn von Satz 1 in Textform stellt. Wird der Vertrag von einem Vertreter des änderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung der Sätze 1 und Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist einge- 2 sowie den Absätzen 2 bis 4 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters treten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksich- sein Vertreter die Anzeigepficht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat. tigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepficht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder § 9 Obliegenheiten dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer selbst Vorsatz oder grobe Fahr- 1. Vor Eintritt des Versicherungsfalls: lässigkeit zur Last fällt. Der Versicherungsnehmer muss alle möglichen und ihm zumutbaren Maß- 2. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes: nahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Hundes zu Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepficht nach Absatz 1, kann der vermeiden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch für versicherten Hund ordentlich mit Wasser und Futter versorgen sowie empfohlene die Vergangenheit kein Versicherungsschutz. Impfungen des Tieres und andere gesundheitliche Maßnahmen, wenn diese Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer angeraten werden, vornehmen lassen muss. Zur Vermeidung von Unfällen sind nachweist, dass er die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vor- die allgemein gültigen/behördlichen Vorschriften zur Sicherheit des versicherten sätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Hundes (bspw. Leinen- oder Maulkorbzwang) einzuhalten. Weitere Obliegen- Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der heiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können sich für die einzelnen Produkte Anzeigepficht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass aus den BB ergeben. Sollte sich zwischen Antragstellung und Annahme des der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände Vertrages eine Veränderung des Gesundheitszustandes des zu versichernden zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte. Hundes ergeben, so ist der Antragsteller verpfichtet, den Versicherer unverzüg- Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den lich in Textform zu informieren. Der Versicherer behält sich das Recht vor, den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, Versicherungsschutz in diesem Fall anzupassen. dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt 2. Bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls: des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung 2.1 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unver- ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, züglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eintritt in Textform anzuzeigen. wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepficht arglistig verletzt hat. In der Hundekrankenschutz-Versicherung und der Hunde-OP-Kostenschutz- 3. Kündigung: versicherung ist hinsichtlich der Form der Anzeige des Versicherungsfalls die Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepficht nach Absatz 1 leicht spezielle Obliegenheit nach § 13 Abs. 3 BB zu beachten. fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das 2.2 Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers zur Schaden- Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, abwendung/-minderung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen. dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Um- 2.3 Weitere Obliegenheiten bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls können stände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte. sich für die einzelnen Produkte aus den BB ergeben. AHKV BB 11/2025 20 [Seite 21] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. 3. Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung § 1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls: 1. Versicherungsschutz besteht in der Hundehalter-Haftpfichtversicherung für den 3.1 Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Oblie- Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines nach Beginn des Versicherungs- genheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu schutzes gemäß § 3 Absatz 3 AHKV und während der Laufzeit der Versicherung erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf- hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die grund gesetzlicher Haftpfichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Obliegenheitsverletzung bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls: 2. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpfichtfrage, die Abwehr 3.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit bei und/oder nach Eintritt unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicher- des Versicherungsfalls vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpfichtung ungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpfichtungen. Berechtigt sind zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Schadensersatzverpfichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschä- Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. digung verpfichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. 3.3 Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls be- Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustim- stehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann mung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf diese Rechtsfolge bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpfichtung des Versicherungsnehmers hingewiesen hat. mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Kausalitätsgegenbeweis, einfache Fahrlässigkeit, Arglist: Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu- 3.4 Für alle Obliegenheitsverletzungen gilt, dass der Versicherer zur Leistung verpfich- stellen. tet bleibt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit 3. Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Im Fall eines Rechtsstreits Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang bevollmächtigt der Versicherungsnehmer den Versicherer zur Führung dieses der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Rechtsstreites auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers. der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. § 2 Versicherte Gefahren und Kosten § 10 Schlussbestimmungen Welche Gefahren und Kosten versichert sind, hängt davon ab, welcher Tarif 1. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungs- innerhalb des Produkts Hundehalterhaftpficht-Versicherung vereinbart ist. Es sind schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt die Tarife Haftpfichtschutz 24, Haftpfichtschutz und Haftpfichtschutz Exklusiv anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos zu unterscheiden. Welcher Tarif vereinbart ist, lässt sich dem Versicherungsschein der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. entnehmen. Die jeweiligen Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen sind Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos ebenfalls dem Versicherungsschein zu entnehmen. der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der 2.1 Haftpfichtschutz 24: Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. 1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang, der sich dem 2. Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht Versicherungsschein entnehmen lässt, auf die gesetzliche Haftpficht des Ver- gesondert geregelt – in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) an den Versicherer sicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens als zu richten. Halter und Hüter ohne gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zweck von im 3. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung Versicherungsschein genannten Tieren. gegen den Versicherer ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Sitz oder 2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang ebenso auf die die für den Vertrag zuständige Niederlassung des Versicherers liegt. Zuständig ist gesetzliche Haftpficht aus den Gefahren des täglichen Lebens des durch den auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klage- Tierhalter beauftragten Hüters von im Versicherungsschein genannten Tieren. erhebung seinen Wohnsitz hat. In Ermangelung eines Wohnsitzes ist der Ort des 3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang ebenso während gewöhnlichen Aufenthalts des Versicherungsnehmers maßgeblich. des Einsatzes des versicherten Tieres als Blinden- oder Jagdhund sowie bei der 4. Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen Teilnahme des versicherten Tieres an nicht gewerblichen Schlittenhunderennen. den Versicherungsnehmer muss der Versicherer bei dem Gericht erheben, das 2.2 Haftpfichtschutz: für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig ist. Wenn der Versiche- rungsnehmer keinen Wohnsitz hat, ist der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts Über den Umfang des Tarifs Haftpfichtschutz 24 hinaus sind unter dem Tarif maßgebend. Haftpfichtschutz folgende Gefahren und Kosten versichert: 5. Verlegt der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder den Ort seines gewöhn- 1. Haftpfichtschutz auch als privater Züchter und Halter von Schul- und lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Begegnungshunden, oder der Versicherungsvermittlung die Gerichte des Staates zuständig, in dem 2. Haftpfichtschutz auch während des Einsatzes des versicherten Tieres als Blinden- der Versicherer seinen Sitz hat. oder Jagdhund sowie bei der Teilnahme des versicherten Tieres an nicht gewerb- 6. Es gilt deutsches Recht. lichen Schlittenhunderennen, 3. Eigenschäden des nichtgewerblichen Hüters des versicherten Tieres sind mit- B. Besondere Bedingungen (BB) versichert, Für die einzelnen Produkte (Hundehalter-Haftpfichtversicherung, Hundekranken- 4. Welpen des versicherten Tieres sind in den ersten zwölf Lebensmonaten mit- schutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung) gelten ergänzend versichert, zu den AHKV die folgenden BB. Diese sind so aufgebaut, dass im ersten Abschnitt (bei I.) die BB für die Hundehalter-Haftpfichtversicherung geregelt sind und im 5. Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte zweiten Abschnitt (bei II.) die BB für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben, die Hundekrankenschutz-Versicherung. 6. Übernahme der Bergungskosten durch Polizei, Feuerwehr oder einen Dritten bis I. Hundehalter-Haftpfichtversicherung zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Limit, wenn bei einem Verkehrs- Die nachfolgenden § 1 bis 4 BB gelten ausschließlich für die Hundehalter- unfall mit einem motorisierten Kraftfahrzeug der versicherte Hund verletzt oder Haftpfichtversicherung. getötet wird. Hierunter fallen auch nachgewiesene Leistungen privater Personen, die das Tier von der Straße retten und z. B. zum Tierarzt bringen. AHKV BB 11/2025 21 [Seite 22] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. 2.3 Haftpfichtschutz Exklusiv: 3. Im Einzelfall können, abweichend von Absatz 2, nach individueller Überprü- Über den Umfang des Tarifs Haftpfichtschutz hinaus sind unter dem Tarif Haft- fung auch Tiere mit Vorerkrankungen in einem reduzierten Umfang (z. B. mit pfichtschutz Exklusiv folgende Gefahren und Kosten versichert: einem Ausschluss von Vorerkrankungen) versichert werden. Dies liegt im freien Ermessen des Versicherers. Soweit in solchen Einzelfällen der Leistungsumfang 1. Übernahme der Kosten für den tierärztlichen Abbruch der Schwangerschaft bei individuell begrenzt wird, indem z. B. Ausschlüsse vereinbart werden, schränken dem durch das versicherte Tier verursachten, ungewolltem Deckakt ohne weitere diese Begrenzungen die Leistungskataloge in der Hunde-OP-Kostenschutz- aus dem Deckakt resultierende Folgeschäden. versicherung (§ 6.1 BB) und in der Hundekrankenschutz-Versicherung (§ 6.2 BB) § 3 Nicht versicherte Gefahren und Kosten entsprechend ein. In allen Tarifen innerhalb des Produkts Hundehalterhaftpficht-Versicherung sind die § 6 Versicherte Gefahren und Kosten folgenden Gefahren und Kosten nicht versichert: Die versicherten Gefahren und Kosten für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung 1. Haftpfichtansprüche, soweit sie über den Umfang der gesetzlichen Haftpficht und die Hundekrankenschutz-Versicherung sind in den nachfolgenden Leistungska- hinausgehen, insbesondere wenn sie durch Ausübung der Jagd begründet sind, talogen beschrieben. Beide Versicherungen können isoliert abgeschlossen werden. Sie und nicht ausdrücklich unter den Tarifen „Haftpfichtschutz“ und „Haftpficht- können aber auch jeweils mit einer Hundehalter-Haftpfichtversicherung abge- schutz Exklusiv“ nach Maßgabe von § 2 Ziffer 2.2 oder 2.3 BB mitversichert sind, schlossen werden. Indes können die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und die 2. Ansprüche auf andere an die Stelle der Erfüllung tretende Ersatzleistungen, Hundekrankenschutz-Versicherung nicht zusammen abgeschlossen werden, da der z. B. Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige festgesetzte Bezüge, Verpfegung, Versicherungsschutz aus der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung von demjenigen ärztliche Behandlung im Falle der Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche sowie der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung umfasst ist. Ansprüche aus Tumultschadengesetzen, Zu beiden Produkten können jeweils Zusatzbausteine (s. § 7 BB) vereinbart werden. 3. Haftpfichtansprüche aus Flurschäden, Bei Antragstellung kann der Versicherungsnehmer zwischen den Zusatzbausteinen „Vorsorge“, „Physiotherapie und Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ wählen. 4. Haftpfichtansprüche aus Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt Welche Zusatzbausteine zu welchem Produkt und mit welchen Versicherungssummen (Abweichendes gilt lediglich im Tarif Haftpfichtschutz Exklusiv nach Maßgabe vereinbart sind, lässt sich dem Versicherungsschein entnehmen. von § 2 Ziffer 2.3, unter 1. BB), 5. Haftpfichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungs- 6.1 Leistungskatalog der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung: nehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt Für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung gilt der nachfolgende Leistungs- hat oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind oder die katalog: durch eine gewerbliche oder berufiche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind; hiervon ausgenommen sind die Tarife 6.1.1. OP-Kostenschutz: „Haftpfichtschutz“ und „Haftpfichtschutz Exklusiv“, soweit solche Ansprüche 1. Tritt bei einem versicherten Hund nach Beginn des Versicherungsschutzes nach Maßgabe von § 2 Ziffer 2.2 oder 2.3 BB ausdrücklich mitversichert sind, (§ 3 Abs. 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die aus 6. Versicherungsansprüche aller Personen, auf deren vorsätzliches Verhalten der tiermedizinischer Sicht einen chirurgischen Eingriff unter Anästhesie (Narkose, Schaden zurückzuführen ist, regionale Schmerzausschaltung) erforderlich macht, bei dem die Haut, die 7. Haftpfichtansprüche aus Schadenfällen von Verwandten und Lebenspartnern Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, durchtrennt werden (Operation), so ersetzt der Versicherer dem Versiche- rungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit dadurch 8. Haftpfichtansprüche mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen und Eigenschäden des Hüters des versicherten Tieres; hiervon ausgenommen Satz der GOT, soweit kein Ausschluss vereinbart wurde. Der Versicherer ersetzt sind die Tarife „Haftpfichtschutz“ und „Haftpfichtschutz Exklusiv“, soweit darüber hinaus die notwendigen ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung eines solche Ansprüche nach Maßgabe von § 2 Ziffer 2.2 oder 2.3 BB ausdrücklich chirurgischen Eingriffs im Sinne von Satz 1 einschließlich der Kosten für eine mitversichert sind, physikalischen Therapie, wenn die Nachbehandlung innerhalb von maximal der 9. Strafen und Bußgelder, im Versicherungsschein genannten Anzahl an Tagen nach dem Eingriff durchge- 10. Schäden durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege führt wurde. Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden übernommen, oder innere Unruhen sowie Natur- und Man-Made-Katastrophen (z. B. Erdbeben, soweit die Maßnahmen bis zu im Versicherungsschein ausgewiesenen Anzahl der Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, versicherten Tage vor einem chirurgischen Eingriff im Sinne von Satz 1 durch- Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen sowie Epidemien und Pandemien). geführt wurden, sie für die Durchführung des Eingriffs notwendig waren und in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit diesem standen. Im Rahmen der § 4 Besondere Obliegenheiten in der Hundehalterhaftpficht-Versicherung diagnostischen Maßnahmen werden auch Kosten für tierärztliche Videosprech- Ergänzend zu § 9 Abs. 1 und 2 AHKV trifft den Versicherungsnehmer vor und stunden übernommen, soweit es sich um Anbieter handelt, die der Versicherer in bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls in allen Tarifen des Produkts der AGILA Kunden-App empfohlen hat. Hundehalterhaftpficht-Versicherung die folgende Obliegenheit: Auf Verlangen des 2. Über den OP-Kostenschutz ersetzt der Versicherer auch die Kosten für die Versicherers hat der Versicherungsnehmer besonders gefahrdrohende Umstände, stationäre Unterbringung des versicherten Hundes in einer Tierklinik nach einer aus denen Haftpfichtansprüche entstehen können, innerhalb einer angemessenen Operation im Sinne von Absatz 1 einschließlich der Kosten für tiermedizinisch Frist zu beseitigen, soweit der Versicherer dies billigerweise verlangen kann. indizierte Nachbehandlungen, Arzneimittel und Pfegehilfsmittel (z. B. Wund- Ein Umstand, welcher zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders versorgungsmaterial und Druckverbände) für einen Zeitraum von bis zur im gefahrdrohend. Versicherungsschein ausgewiesenen maximalen Anzahl an Tagen. II. BB für die Hundekrankenschutz-Versicherung 3. Alle nach den Absätzen 1 und 2 versicherten Kosten erstattet der Versicherer und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung pro Versicherungsjahr maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern eine solche vereinbart ist. Ob eine Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem Die nachfolgenden § 5 bis 13 BB gelten sowohl für die die Hundekrankenschutz-Ver- Versicherungsschein entnommen werden. Bei der Hunde-OP-Kostenschutz- sicherung als auch für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung, soweit nicht versicherung ist die Versicherungssumme als Gesamtversicherungssumme zu ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist. verstehen, die auch die Leistungen aus dem Verkehrsunfallschutz mitabdeckt. § 5 Versicherte Tiere und Aufnahme in die Versicherung 4. Die versicherten Kosten sind dem Versicherer durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das 1. Versichert sind die Hunde, die im Versicherungsschein bezeichnet sind. Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter 2. Versicherungsfähig in der Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP- Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Ver- Kostenschutzversicherung sind gesunde Hunde aller Rassen ab einem Lebensal- brauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf ter von acht Wochen. Die Altersgrenze für die Versicherungsfähigkeit liegt bei der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen. einem Lebensalter von acht Jahren. Als nicht gesund und damit nicht versiche- Rechnungen für diagnostische Maßnahmen vor einer Operation im Sinne von rungsfähig gelten Hunde mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Absatz 1 Satz 3 sind im Sinne einer zügigen Leistungsbearbeitung möglichst Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung, es sei denn, die zusammen mit der Rechnung für die Operation als solche einzureichen. Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei medizinische Behandlung. AHKV BB 11/2025 22 [Seite 23] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. 6.1.2 Verkehrsunfallschutz: 6.2.2 Auslandsschutz: 1. Tritt bei dem versicherten Hund nach Beginn des Versicherungsschutzes 1. In Ergänzung von § 4 AHKV besteht im Rahmen der Hundekrankenschutz- (§ 3 Abs. 3 AHKV) aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem motorisierten Versicherung weltweiter Versicherungsschutz, der die Kosten für den medizinisch Fahrzeug (dazu zählen auch Fahrzeuge mit Elektromotor einschließlich Elekt- notwendigen Rücktransport des versicherten Hundes nach Deutschland während rokleinstfahrzeuge, jedoch keine Schienenfahrzeuge) im öffentlichen Straßen- eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes umfasst. Als ein vorübergehender verkehr eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die unmittelbar eine Auslandsaufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt in der Hundekrankenschutz-Versiche- tierärztliche Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem rung ein Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten. Versicherungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit 2. Versicherungsleistungen im Rahmen des Auslandsschutzes werden innerhalb der angefallenen Behandlungskosten durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bis Versicherungssumme für den Kranken- und Unfallschutz erbracht, sofern dieser zum 4-fachen Satz der GOT. Im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes wird eine vereinbart ist. Auf Ziffer 6.2.1 Absatz 2 Satz 2 wird verwiesen. etwaige Notdienstgebühr nach GOT erstattet. Der Versicherer ersetzt darüber hinaus die notwendigen ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung nach einem § 7 Zusatzbausteine zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und zur Hundekran- Verkehrsunfall einschließlich der Kosten für eine physikalischen Therapie, wenn kenschutz-Versicherung die Nachbehandlung innerhalb von maximal 30 Tagen nach der Erstbehandlung Zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und zur Hundekrankenschutz-Versiche- im Sinne von Satz 1 durchgeführt wurde. Was den Nachweis der Kosten anbe- rung können jeweils die folgenden Zusatzbausteine vereinbart werden. Ob ein oder langt, so gilt Ziffer 6.1.1 Absatz 4 Satz 1 und 2 entsprechend. mehrere Zusatzbausteine vereinbart sind, kann dem Versicherungsschein entnommen 2. Nicht erstattet werden im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes sämtliche Kosten werden. Der Versicherungsschutz der Zusatzbausteine „Physiotherapie und andere für Zahnbehandlungen oder Zahnoperationen an dem versicherten Hund. Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ beginnt erst nach Ablauf der vereinbarten Solche Kosten werden ausschließlich nach Maßgabe des Zusatzbausteins „Zahn- allgemeinen Wartezeit (s. Ziffer 11 BB). Die allgemeine Wartezeit ist im Versiche- behandlungen“ erstattet, sofern dieser vereinbart ist. rungsschein angegeben. Die allgemeine Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten 3. Der Versicherer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungsprüfung zum Verkehrs- Behandlungen und Eingriffen. unfallschutz die polizeilichen Unterlagen zum Verkehrsunfall anzufordern bzw. 7.1 Zusatzbaustein „Vorsorge“: Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden zu nehmen. 1. Wenn der Zusatzbaustein „Vorsorge“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer über 4. Der Versicherungsnehmer hat die Obliegenheit, alle ihm zumutbaren Maßnah- den jeweils einschlägigen Leistungskatalog der Hunde-OP-Kostenschutzversi- men zu ergreifen, um die Identität und Kontaktdaten des Schädigers zu erlangen cherung bzw. der Hundekrankenschutz-Versicherung hinaus unabhängig von 6.2 Leistungskatalog der Hundekrankenschutz-Versicherung: einer tiermedizinischen Indikation die Kosten ausschließlich folgender Vorsorge- maßnahmen für den versicherten Hund: Für die Hundekrankenschutz-Versicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog: Die Hundekrankenschutz-Versicherung umfasst die Versicherungsleistungen • Impfungen, • des OP-Kostenschutzes gemäß Ziffer 6.1.1 und • Wurmkuren, • des Verkehrsunfallschutzes gemäß Ziffer 6.1.2. • Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests), Zusätzlich umfasst die Hundekrankenschutz-Versicherung den Kranken- und Unfall- • Floh-/Zeckenschutz, und schutz gemäß Ziffer 6.2.1 und den Auslandsschutz gemäß Ziffer 6.2.2. • Chip/Kennzeichnung. 6.2.1. Kranken- und Unfallschutz: 2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Vorsorge“ erfolgt pro 1. Tritt bei einem versicherten Hund nach Beginn des Versicherungsschutzes Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten Pauschal- (§ 3 Abs. 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die eine höchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem Versiche- tierärztliche Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem rungsschein entnommen werden. Versicherungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit 3. Für alle anderen Vorsorgemaßnahmen, die in der obigen Aufzählung nicht ge- angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen nannt sind (z. B. Flohkamm), besteht auch über den Zusatzbaustein „Vorsorge“ Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) für ambulante kein Versicherungsschutz. und stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich 7.2 Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“: Arzneimittelkosten sowie Kosten für die notwendige Unterbringung in einer 1. Wenn zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Hundekranken- Tierklinik, für notwendige Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere MRT), sofern diese von einem staatlich zugelassenen Tierarzt durchgeführt wer- Heilmethoden“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer darüber die Kosten für den. Kosten für tierärztliche Videosprechstunden werden übernommen, soweit ausschließlich die folgenden physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehand- es sich um Anbieter handelt, die der Versicherer in der AGILA Kunden-App emp- lungen, sofern diese entweder von einem Tierarzt oder nach Überweisung durch fohlen hat. Eine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT erfolgt im Rahmen einen Tierarzt von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten durchgeführt des Kranken- und Unfallschutzes. Als Schadendatum gilt das jeweilige Datum der wurden: Behandlung. • Physikalische Therapien (je angefangene 15 Minuten): Heliotherapie, Inter- Krankheit im Sinne dieser Bedingungen ist ein nach dem aktuellen und allgemein ferenzstromtherapie, Laserakupunktur, Laserbestrahlung zur Gewebeaktivie- anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland rung, Magnetfeldtherapie, Mikrowellentherapie, Ozon-Sauerstoffbehandlung anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand. Als Unfall gilt (lokal oder systemisch intravenös), und im Sinne dieser Bedingungen, wenn das versicherte Tier durch ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig • Strahlen- und Ultraschalltherapien: Radiosynoviorthese (RSO) durch intraar- eine Gesundheitsschädigung erleidet. tikuläre Injektion radioaktiver Substanzen, Radiosynoviorthese (RSO) durch Bestrahlung, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger inklusive Aus- 2. Im Rahmen des Kranken- und Unfallschutzes erstattet der Versicherer sämtliche arbeitung eines Therapieplans, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleu- nach Absatz 1 versicherte Kosten pro Versicherungsjahr maximal Kosten bis zu niger (kuratives Protokoll, ohne Planungs- oder Kontroll-CT pro Bestrahlung), der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme, sofern eine Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger (palliatives Protokoll, ohne solche vereinbart ist. Eine vereinbarte Versicherungssumme für den Kranken- Planungs- oder Kontroll-CT, pro Bestrahlung), Bestrahlungstherapie mittels und Unfallschutz versteht sich dabei als Gesamtversicherungssumme für den Linearbeschleuniger (palliatives Protokoll bei Osteosarkom oder Arthrose, pro Kranken- und Unfallschutz, den OP-Kostenschutz, den Verkehrsunfallschutz und Bestrahlung), Stoßwellentherapie radial, Stoßwellentherapie, fokussiert). den Auslandsschutz nach Ziffer 6.2.2. 2. Außerdem werden nur im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und 3. Alle nach Absatz 1 versicherten Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung andere Heilmethoden“ die Kosten für die Anfertigung und den Erwerb von nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfsmittel ersetzt, soweit der Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen versicherte Hund solche nach Verordnung durch einen Tierarzt tragen muss und unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für diese medizinisch notwendig sind. Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der GOT beruhen. 3. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ erfolgt pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein AHKV BB 11/2025 23 [Seite 24] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. vereinbarten Pauschalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, § 10 Nicht versicherte Gefahren und Kosten kann dem Versicherungsschein entnommen werden. 1. Sofern nicht einzelvertraglich gesondert vereinbart oder in den Zusatzbausteinen zur 4. Für alle anderen physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen Hunde-OP-Kostenschutzversicherung oder zur Hundekrankenschutz-Versicherung oder Hilfsmittel, die in der obigen Aufzählung nicht genannt sind (z. B. Osteo- vereinbart, ersetzt der Versicherer keine Kosten für: pathie oder Hydrotherapie), besteht über den Zusatzbaustein „Physiotherapie 1. Freiwillige Untersuchungen, Konsultationen und Behandlungen, die nicht im und andere Heilmethoden“ kein Versicherungsschutz. direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlent- 7.3 Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“: wicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind (z. B. Physiotherapie 1. Wenn zur Hunde-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Hundekranken- ohne medizinische Notwendigkeit), schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ vereinbart ist, 2. Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten, ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen 3. Physiotherapie (soweit nicht als Nachbehandlung nach einer Operation in der einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: Hunde-OP-Kostenschutzversicherung mitversichert (s. § 6.1.1 BB)) • Zahnfüllungen, 4. Psychotherapeutische Behandlungen, • Wurzelbehandlungen, 5. Diät- und Ergänzungsfuttermittel, z. B. Hustensaft und Durchfallpräparate, • Zahnextraktion, 6. Pfegezubehör, medizinische Shampoos und Bedarfsgegenstände, • Zahnprophylaxe, 7. Sämtliche Vorsorgeleistungen, • Zahnreinigung, 8. Zahnspangen, • Zahnsteinentfernung, 9. Zahnbehandlungen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktion, • Zahnpolitur, Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Zahnpolitur, Zahnersatz), • Zahnersatz, 10. Prothesen des Bewegungsapparates, • Zahnkorrektur, 11. Tierheilpraktiker (z. B. Bachblütentherapie, Homöopathie, etc.), • Schienung eines luxierten Zahnes, 12. Erstellen von Bescheinigungen und Gutachten, Fahrtkosten verursacht durch • Freilegung eines retinierten Zahnes, Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes, Rezept- und Rechnungs- gebühren, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres, • Gingivektomie/Paradontalbehandlung, 13. Behandlungen von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden (Vor-)Erkran- • Gingivoplastik (Lappenoperationen, Deckung paradontaler Defekte, kungen inkl. angeborenen Defekten und Krankheiten, die entweder dem Ver- • Auffüllen paradontaler Knochendefekte) und sicherungsnehmer bekannt waren, von einem Tierarzt vermerkt wurden, oder • Zahnfsteloperationen. hinsichtlich derer erkennbare Symptome bestanden, und alle damit verbundenen Folge- und Begleiterkrankungen, einschließlich sämtlicher Folgekosten; 2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Zahnbehandlung“ erfolgt pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten Pau- 14. Geplante und gezielte Behandlungen im Ausland, schalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem 15. Chirurgische Eingriffe (auch Maßnahmen am Gebiss des Haustiers), die der Versicherungsschein entnommen werden. Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter 3. Für alle anderen Zahnbehandlungen, die in der obigen Aufzählung nicht haben, genannt sind, besteht auch über den Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ kein 16. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, Versicherungsschutz. 17. Behandlungen und Krankheiten, die während einer vereinbarten Wartezeit § 8 Erstattung von Auslandbehandlungen oder -eingriffen diagnostiziert oder durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind Behand- Kosten, die im Ausland entstanden sind, werden in der Hunde-OP-Kostenschutz- lungen wegen Unfällen sowie Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Zusatzbau- versicherung und in der Hundekrankenschutz-Versicherung nur bis zur Höhe steins Vorsorge, der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte erstattet. 18. Schäden, die dadurch entstehen, dass der Hund zur Ausübung von jagdlichen Höchstens werden jedoch diejenigen Vergütungen erstattet, die für die entspre- oder gewerblichen/berufichen Tätigkeiten (z. B. als Wach- oder Spürhund) chende Behandlungen oder Eingriffe im Inland nach der in Deutschland geltenden eingesetzt wird, Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) angefallen wären. Nicht 19. Alle Schäden, die durch einen oder mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland. (TierSchG) entstanden sind oder mit solchen Verstößen im Zusammenhang § 9 Prozentualer Anteil der Kostenübernahme, Selbstbeteiligung stehen. 1. In der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekranken- 2. Im Hunde-OP-Kostenschutz und im Hundekrankenschutz werden zudem keine schutz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer bei Antragstellung jeweils Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische In- einen Prozentsatz wählen, in Höhe dessen der Versicherer versicherte Kosten dikation vor. Im Hunde-OP-Kostenschutz werden überdies keine Kosten ersetzt für pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung übernimmt. Wählbar ist eine Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahnsteinentfernungen Kostenerstattung zwischen 70% und 100% je Versicherungsfall und je einge- und Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt. Als Maßnahme reichter Rechnung. Zu welchem prozentualen Anteil die Kosten übernommen der Geburtshilfe gilt auch ein Eingriff zur Behandlung im Rahmen von Totgeburten. werden, kann dem Versicherungsschein entnommen werden. 3. Von der Erstattung ausgeschlossen sind ferner alle mit den Ausschlüssen gemäß 2. Ab dem fünften Geburtstag des versicherten Hundes beträgt die prozentuale Absatz 1 und 2 in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehenden Maßnah- Kostenübernahme im Sinne von Absatz 1 nur noch maximal 80%. Dies gilt men, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen. insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer bis dato einen Prozentsatz 4. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Schäden durch Epidemien oder Pandemien vereinbart hatte, der höher als 80% war, z. B. 90% oder 100%. oder durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder 3. Ob für die Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekranken- innere Unruhen. Ausgeschlossen sind überdies Schäden durch Naturkatastrophen schutz-Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, kann ebenfalls dem (z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung). Ausgeschlossen sind weiter Versicherungsschein entnommen werden. In der Hundekrankenschutz-Versi- Schäden durch Man-Made-Katastrophen (z. B. Großbrände, Explosionen, Einsturz-, cherung und in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung gilt die Selbstbetei- Schiff- oder Bahnkatastrophen). ligung je Versicherungsjahr (nicht je Versicherungsfall). Ist eine Selbstbeteili- § 11 Allgemeine und besondere Wartezeit gung vereinbart, ziehen wir diese von der Entschädigungsleistung ab. 1. Der Versicherungsschutz in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der 4. Sind eine verringerte prozentuale Kostenübernahme nach Absatz 2 von unter Hundekrankenschutz-Versicherung, sowie der Zusatzbausteine „Physiotherapie 100% und eine jährliche Selbstbeteiligung vereinbart, greift zuerst die jährliche und andere Heilmethoden“ und „Zahnbehandlung“ beginnt erst nach Ablauf der Selbstbeteiligung. Das heißt, die verringerte prozentuale Kostenübernahme wird vereinbarten allgemeinen Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt einen Monat. auf den verbleibenden Betrag nach Abzug der Selbstbeteiligung angewendet. Die allgemeine Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Die Allgemeine und AHKV BB 11/2025 24 [Seite 25] Allgemeine Bedingungen für die Hundehalter- Haftp˜ichtversicherung, Hundekrankenschutz-Versicherung und Hunde-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen und Eingriffen AGILA Homepage, über das AGILA Kundenportal oder per AGILA Kunden-App. und dem Zusatzbaustein „Vorsorge“. Eine Anzeige des Schadens per E-Mail ist in diesem Fall nicht möglich. 2. Unabhängig von der allgemeinen Wartezeit gilt für Behandlungen und Eingriffe wegen der nachfolgend abschließend aufgezählten Krankheiten eine besondere Wartezeit. Die Dauer der besonderen Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Wird eine der nachfolgend genannten Krankheiten während der besonderen Wartezeit diagnostiziert, sind alle Leistungen für diese Krankheit sowie alle damit verbundenen Folge- und Begleiterkrankungen einschließlich sämtlicher Folgekosten sind dauerhaft ausgeschlossen, auch über das Ende der Wartezeit hinaus. Die besondere Wartezeit fndet auf Zusatzbausteine keine Anwendung. Die be- sondere Wartezeit ist ausschließlich für die folgenden Krankheiten maßgeblich: • Allergien (z. B. Futtermittel-, Umwelt- oder Kontaktallergien), • Bandscheibenvorfall (Diskusprolaps, Vorfall einer Bandscheibe in der Wirbelsäule), • Brachyzephalie (Kurzköpfge Rassen mit typischen Atemwegsproblemen), • Ellenbogengelenksdysplasie (ED, Entwicklungsstörung des Ellenbogen- gelenks), • Fragmentierter Processus coronideus (FPC, Knochenabsplitterung im Ellenbogengelenk), • Hüftgelenksdysplasie (HD, Fehlbildung des Hüftgelenks), • Isolierter Processus anconeus (IPA, Knochenabsplitterung im Ellenbogen), • Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumorerkrankungen), • Portosystemischer Shunt (Lebershunt, PSS, Blutgefäßanomalie, bei der Blut die Leber umgeht), • Radius-curvus-Syndrom (verkürzte Ulna, Wachstumsstörung an Elle und Speiche, die zu krummen Vorderbeinen führt), • Kreuzbandprobleme (z. B. Kreuzbandriss oder Kreuzbandruptur), • Meningitis, • Degenerative Bandscheibenerkrankung, • Zwerchfellhernie. § 12 Tierarztwahl In der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekrankenschutz-Ver- sicherung ist der Versicherungsnehmer in der Wahl der Tierarztpraxis frei; es muss sich jedoch um einen staatlich zugelassenen Tierarzt handeln. Der Versicherer hat das Recht, einzelne Tierarztpraxen bei berechtigtem Interesse durch vorherige Ankündigung in Form einer Mitteilung in Textform an den Versicherungsnehmer von der Behandlung versicherter Hunde ausschließen. Auf den ausdrücklichen, in Textform mitzuteilenden Wunsch des Versicherungs- nehmers rechnet der Versicherer die von einem Tierarzt oder einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Der Versicherer zahlt den ermittelten vertraglichen Entschädigungsbetrag in die- sem Fall direkt und schuldbefreiend an die Tierarztpraxis oder die Tierklinik. § 13 Besondere Obliegenheiten in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und Hundekrankenschutz-Versicherung 1. In der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und in der Hundekrankenschutz- Versicherung gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherer auf Verlangen die Gelegenheit, Feststellungen über Grund und Höhe der Kosten zu treffen und wird hierzu alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit diese billigerweise vom Versicherer verlangt werden können. Der Versicherungsneh- mer ermächtigt die behandelnden Tierärzte alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, das umfasst alle Behandlungen des versicherten Hundes von Geburt an. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, die erforderlichen Auskünfte/Unterla- gen selbst beizubringen. 2. Zudem hat der Versicherungsnehmer die Originalrechnungen des Tierarztes für Behandlungen des versicherten Hundes innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Versi- cherungsjahres, an den Versicherer zu übermitteln. 3. Ergänzend zu § 9 Abs. 2 AHKV trifft den Versicherungsnehmer bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls in der Hunde-OP-Kostenschutzversicherung und Hundekrankenschutz-Versicherung die folgende Obliegenheit hinsichtlich der Form der Anzeige des Versicherungsfalls: Sollte der versicherte Hund bei Ver- tragsabschluss bereits Vorerkrankungen haben, muss der Versicherungsnehmer den Schaden über einen der folgenden Kanäle melden: Über die AHKV BB 11/2025 25 [Seite 26] Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz- Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. In den Allgemeinen Bedingungen für die Katzenkrankenschutz-Versicherung und - Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) werden Regelungen getroffen, - der Kontoinhaber hat einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. die für alle zwei vorgenannten Versicherungen gelten, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Die Besonderen Bedingungen (BB) enthalten jeweils 4. Konnte der Versicherer den fälligen Beitrag ohne das Verschulden des Versi- spezielle Regelungen, die produktspezifsch sind und die AHKV ergänzen oder cherungsnehmers nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, konkretisieren. Sowohl in der Katzenkrankenschutz-Versicherung als auch in der wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers Katzen-OP-Kostenschutzversicherung können die Zusatzbausteine „Vorsorge“, erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag wieder- „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ und/oder „Zahnbehandlungen“ holt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig die vereinbart werden, die ebenfalls in den BB beschrieben sind. Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. A Allgemeine Bedingungen (AHKV) § 6 Nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags § 1 Gegenstand der Versicherung Erster Beitrag: Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser AHKV und der 1. Wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt hat, BB zu dem jeweils vom Versicherungsnehmer gewählten Produkt (Katzenkranken- kann der Versicherer – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag zu- schutz-Versicherung oder Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung). Welches Produkt rücktreten, es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, dass er die nicht vereinbart ist und ob dazu Zusatzbausteine vereinbart sind, kann der Versicherungs- rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten hat. nehmer dem Versicherungsschein entnehmen. 2. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, ist § 2 Grenzen der Leistungspficht des Versicherers der Versicherer nicht zur Leistung verpfichtet. Dies gilt nur, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Versicherungsschutz gewährt der Versicherer je Versicherungsjahr maximal bis (z. B. Papierform, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- zur Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme, sofern rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat. Die Leistungs- eine solche vereinbart ist. Bei der Katzenkrankenschutz-Versicherung und der pficht des Versicherers bleibt jedoch bestehen, wenn der Versicherungsnehmer Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer bei Antrag- ihm nachweist, dass er das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten hat. stellung wählen, ob eine Versicherungssumme vereinbart werden soll oder ob die Versicherungsleistung der Höhe nach unbegrenzt sein soll. Folgebeitrag: § 3 Dauer der Versicherung, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, 3. Zahlt der Versicherungsnehmer einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, kann der Wartezeiten Versicherer ihm auf Kosten des Versicherungsnehmers in Textform eine Zah- lungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. 1. Der Versicherungsvertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. 4. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer sich 2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befndet. um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens einen Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer bereits mit Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Textform (postalisch per Brief, E-Mail, über die Internetseite des Versicherers oder per Mitteilung über die AGILA Kunden-App) zugegangen ist. 5. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn sich der Versicherungs- 3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zustandekommen des Versiche- nehmer noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befndet. rungsvertrages unter der Berücksichtigung der im Vertrag gültigen Wartezeiten, Voraussetzung ist, dass der Versicherer ihn bereits mit der Fristsetzung auf aber nicht vor dem im Versicherungsschein jeweils genannten Datum, wenn der diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Versicherer kann die Kündigung bereits Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig gemäß mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist § 5 Absatz 3 AHKV gezahlt hat. Davon abweichend gelten für die Produkte wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt noch immer mit Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung der Zahlung in Verzug ist. Auf diese Rechtsfolge muss der Versicherungsnehmer allgemeine und besondere Wartezeiten nach Maßgabe der Besonderen Bestim- ebenfalls hingewiesen werden. mungen (s. § 11 BB). 6. Der Versicherungsnehmer kann den angeforderten Betrag auch dann noch 4. Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer das Recht, nachzahlen, wenn die Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen kann der den Vertrag innerhalb eines Monats in Textform zu kündigen. Die Frist beginnt Versicherungsnehmer nur innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Der Versiche- wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, inner- rer verzichtet ausdrücklich auf sein Recht gemäß § 92 VVG, den Vertrag nach halb eines Monats nach Fristablauf. Zahlt der Versicherungsnehmer innerhalb Eintritt eines Versicherungsfalles zu kündigen. dieses Zeitraums nach, wird die Kündigung unwirksam, und der Vertrag besteht § 4 Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung, Erstattung von Schäden im fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Ausland Zahlung eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines § 7 Anpassung des Beitrages vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland bis zu einer Höchstdauer von zwölf 1. Der Beitrag für jede der in § 1 AHKV genannten Versicherungen wird unter Monaten besteht auch ohne gesonderte Vereinbarung weltweit Versicherungs- Berücksichtigung der in den Kalkulationsgrundlagen des Versicherers niederge- schutz. Dies gilt sowohl für die Katzenkrankenschutz-Versicherung als auch für die legten Prämienfaktoren (z. B. erreichtes Alter, Schadenaufwand und -häufgkeit, Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung, wobei sich hinsichtlich der Erstattung von individueller Schadenaufwand, Verwaltungskostenaufwand, Bestandszusam- Schäden im Ausland noch Besonderheiten aus den BB ergeben (s. § 8 BB). mensetzung) für gleichartige Risiken unter Beachtung anerkannter Grundsätze § 5 Versicherungsbeitrag der Versicherungsmathematik und -technik ermittelt. Es können auch statistische 1. Der für das Versicherungsjahr bemessene Versicherungsbeitrag ist je nach Erkenntnisse des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Vereinbarung in monatlichen Beiträgen oder als Jahresbeitrag jeweils im Voraus zur treuhänderischen Ermittlung der durchschnittlichen Schadenzahlungen aller zum Fälligkeitstermin zu zahlen. Welche Zahlungsweise vereinbart ist, kann Versicherer herangezogen werden. dem Versicherungsschein entnommen werden. Die Versicherungsperiode 2. Der Versicherer überprüft jährlich unter Zugrundelegung der tatsächlichen umfasst bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend der Zahlungs- Werte der letzten drei Kalenderjahre, ob sich die von ihm kalkulierten Werte für weise einen Monat. Der Versicherungsbeitrag enthält die jeweilige gesetzliche die Schaden- und Kostenentwicklung bei den bestehenden Verträgen bestätigt Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes haben oder ob sich eine Abweichung ergibt. Zusätzlich werden die im nächsten ändern sich mit Inkrafttreten der Änderung folglich die Beiträge entsprechend. Versicherungsjahr erwarteten Veränderungen der Schaden- und Kostenent- 2. Die Fälligkeiten des ersten Beitrags und weiterer Beiträge (Folgebeiträge) sind wicklung berücksichtigt. Der Versicherer ist berechtigt, die für die bestehen- im Versicherungsschein benannt (Fälligkeitstermine). den Verträge geltenden Beiträge jährlich unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik ausgehend 3. Der Versicherungsnehmer hat einen Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn er bis zum von der von ihm festgestellten tatsächlichen Schaden- und Kostenentwicklung jeweiligen Fälligkeitstermin alles getan hat, damit der Beitrag beim Versicherer und der auf dieser Basis erwarteten künftigen Schaden- und Kostenentwicklung eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, anzupassen. Eine Anpassung erfolgt aber nur, wenn gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig: a) die Abweichung auf Veränderungen der in Absatz 1 genannten Prämienfak- AHKV BB 11/2025 26 [Seite 27] Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz- Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. toren beruht, die seit Vertragsabschluss bzw. der letzten Prämienanpassung Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann eingetreten sind und für den Versicherer weder vorhersehbar noch wesentlich er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kennt- beeinfussbar waren und niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der b) die Abweichung mindestens 5 % (sog. Bagatellgrenze) beträgt. Versicherer von der Verletzung der Anzeigepficht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen. Die angepassten Beiträge werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode (§ 5 Abs. 1 AHKV) wirksam (vorbehaltlich des Absatzes 3). 6. Hinweispficht des Versicherers: 3. Ergibt die Anpassung gemäß Absatz 2 eine Erhöhung des Beitrags, so wird sie Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen nur wirksam, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Beitragser- dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte höhung unter Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen altem und neuem Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Beitrag spätestens ein Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens (dem Anzeigepficht hingewiesen hat. Beginn der nächsten Versicherungsperiode, s. § 5 Abs. 1 AHKV) mitteilt und 7. Ausschluss von Rechten des Versicherers: den Versicherungsnehmer über sein Recht nach Absatz 6 belehrt. Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur § 8 Vorvertragliche Anzeigepficht Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand 1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände: oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem 8. Anfechtung: Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufech- Versicherer im Antrag in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des ten, bleibt bestehen. Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepficht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Versicherungs- 9. Erlöschen der Rechte des Versicherers: nehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsän- im Sinn von Satz 1 in Textform stellt. Wird der Vertrag von einem Vertreter des derung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung der Sätze 1 und erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. 2 sowie den Absätzen 2 bis 4 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksich- die Anzeigepficht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat. tigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepficht nicht § 9 Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder 1. Vor Eintritt des Versicherungsfalls: dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer selbst Vorsatz oder grobe Fahr- lässigkeit zur Last fällt. Der Versicherungsnehmer muss alle möglichen und ihm zumutbaren Maßnah- men ergreifen, um Krankheiten und Unfälle der versicherten Katze zu vermei- 2. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes: den. Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Versicherungsnehmer den versicherten Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepficht nach Absatz 1, kann der ordentlich mit Wasser und Futter versorgen sowie empfohlene Impfungen des Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Tieres und andere gesundheitliche Maßnahmen, wenn diese angeraten werden, Vergangenheit kein Versicherungsschutz. vornehmen lassen muss. Zur Vermeidung von Unfällen sind die allgemein Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer gültigen/behördlichen Vorschriften zur Sicherheit der versicherten Katze nachweist, dass er die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätz- einzuhalten. Weitere Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können lich noch grob fahrlässig gemacht hat. sich aus den BB ergeben. Sollte sich zwischen Antragstellung und Annahme des Vertrages eine Veränderung des Gesundheitszustandes der zu versichernden Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Katze ergeben, so ist der Antragsteller verpfichtet, den Versicherer unverzüg- Anzeigepficht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der lich in Textform zu informieren. Der Versicherer behält sich das Recht vor, den Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu Versicherungsschutz in diesem Fall anzupassen. gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte. 2. Bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls: Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den Ver-sicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, 2.1 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eintritt in Textform des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung anzuzeigen. Sowohl für die Katzenkrankenschutz-Versicherung als auch für die ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Katzen-OP-Kosten-Versicherung ist hinsichtlich der Form der Anzeige des der Versicherungsnehmer die Anzeigepficht arglistig verletzt hat. Versicherungsfalls die spezielle Obliegenheit nach § 9 Abs. 3 BB zu beachten. 3. Kündigung: 2.2 Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers zur Schadenabwen- dung/-minderung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepficht nach Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kün- 2.3 Weitere Obliegenheiten bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls können digungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass sich für die einzelnen Produkte aus den BB ergeben. der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu 3. Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte. Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls: 4. Vertragsänderung: 3.1 Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Oblie- Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepficht nach Absatz 1 nicht vorsätzlich genheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrum- erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der stände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbe- hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die standteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pfichtverletzung Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode (§ 5 Obliegenheitsverletzung bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls: Abs. 1 AHKV) Vertragsbestandteil. 3.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit bei und/oder nach Eintritt Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent des Versicherungsfalls vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpfichtung oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versi- Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines cherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf 3.3 Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls be- dessen Kündigungsrecht hinzuweisen. stehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann 5. Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers: vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf diese Rechtsfolge Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die hingewiesen hat. AHKV BB 11/2025 27 [Seite 28] Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz- Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. Kausalitätsgegenbeweis, einfache Fahrlässigkeit, Arglist: Welche Zusatzbausteine zu welchem Produkt und mit welchen Versicherungssummen 3.4 Für alle Obliegenheitsverletzungen gilt, dass der Versicherer zur Leistung ver- vereinbart sind, lässt sich dem Versicherungsschein entnehmen. pfichtet bleibt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegen- 2.1 Leistungskatalog der Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung: heit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungs- Für die Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog: nehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den 2.1.1. OP-Kostenschutz: Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, 1. Tritt bei einer versicherten Katze nach Beginn des Versicherungsschutzes wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. (§ 3 Abs. 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die aus § 10 Schlussbestimmungen tiermedizinischer Sicht einen chirurgischen Eingriff unter Anästhesie (Narkose, regionale Schmerzausschaltung) erforderlich macht, bei dem die Haut, die 1. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungs- Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt durchtrennt werden (Operation), so ersetzt der Versicherer dem Versiche- anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos rungsnehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit dadurch der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. angefallenen Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos Satz der GOT, soweit kein Ausschluss vereinbart wurde. Der Versicherer ersetzt der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der darüber hinaus die notwendigen ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung eines Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. chirurgischen Eingriffs im Sinne von Satz 1 einschließlich der Kosten für eine 2. Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht geson- physikalischen Therapie, wenn die Nachbehandlung innerhalb von maximal der dert geregelt – in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) an den Versicherer zu richten. im Versicherungsschein genannten Anzahl an Tagen nach dem Eingriff durchge- 3. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung führt wurde. Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden übernommen, gegen den Versicherer ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Sitz oder soweit die Maßnahmen bis zu im Versicherungsschein ausgewiesenen Anzahl der die für den Vertrag zuständige Niederlassung des Versicherers liegt. Zuständig ist versicherten Tage vor einem chirurgischen Eingriff im Sinne von Satz 1 durch- auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klage- geführt wurden, sie für die Durchführung des Eingriffs notwendig waren und in erhebung seinen Wohnsitz hat. In Ermangelung eines Wohnsitzes ist der Ort des unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit diesem standen. Im Rahmen der gewöhnlichen Aufenthalts des Versicherungsnehmers maßgeblich. diagnostischen Maßnahmen werden auch Kosten für tierärztliche Videosprech- stunden übernommen, soweit es sich um Anbieter handelt, die der Versicherer in 4. Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen der AGILA Kunden-App empfohlen hat. den Versicherungsnehmer muss der Versicherer bei dem Gericht erheben, das für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig ist. Wenn der Versiche- 2. Über den OP-Kostenschutz ersetzt der Versicherer auch die Kosten für die rungsnehmer keinen Wohnsitz hat, ist der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts stationäre Unterbringung der versicherten Katze in einer Tierklinik nach einer maßgebend. Operation im Sinne von Absatz 1 einschließlich der Kosten für tiermedizinisch indizierte Nachbehandlungen, Arzneimittel und Pfegehilfsmittel (z. B. Wund- 5. Verlegt der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder den Ort seines gewöhn- versorgungsmaterial und Druckverbände) für einen Zeitraum von bis zur im lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Versicherungsschein ausgewiesenen maximalen Anzahl an Tagen. oder der Versicherungsvermittlung die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat. 3. Alle nach den Absätzen 1 und 2 versicherten Kosten erstattet der Versicherer pro Versicherungsjahr maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern 6. Es gilt deutsches Recht. eine solche vereinbart ist. Ob eine Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem B. Besondere Bedingungen (BB) Versicherungsschein entnommen werden. Bei der Katzen-OP-Kostenschutz- Für die einzelnen Produkte (Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP- Versicherung ist die Versicherungssumme als Gesamtversicherungssumme zu Kostenschutz-Versicherung) gelten ergänzend zu den AHKV die folgenden BB. verstehen, die auch die Leistungen aus dem Verkehrsunfallschutz mitabdeckt. Die nachfolgenden §§ 1 bis 9 BB gelten sowohl für die die Katzenkranken- 4. Die versicherten Kosten sind dem Versicherer durch tierärztliche Rechnung schutz-Versicherung als auch für die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung, soweit nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen der versicherten Katze, das nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist. Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Ver- § 1 Versicherte Katzen und Aufnahme in die Versicherung brauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf 1. Versichert sind die Katzen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind. der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte GOT beruhen. 2. Versicherungsfähig in der Katzenkrankenschutz-Versicherung und Katzen-OP- Rechnungen für diagnostische Maßnahmen vor einer Operation im Sinne von Kostenschutz-Versicherung sind gesunde Katzen aller Rassen ab einem Lebens- Absatz 1 Satz 3 sind im Sinne einer zügigen Leistungsbearbeitung möglichst alter von acht Wochen. Die Altersgrenze für die Versicherungsfähigkeit liegt bei zusammen mit der Rechnung für die Operation als solche einzureichen. einem Lebensalter von zehn Jahren. Als nicht gesund und damit nicht versiche- 2.1.2 Verkehrsunfallschutz: rungsfähig gelten Katzen mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit 1. Tritt bei der versicherten Katze nach Beginn des Versicherungsschutzes (§ 3 Abs. Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifschen Erkrankung, es sei denn, die 3 AHKV) aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem motorisierten Fahrzeug (dazu Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei medizinische Behandlung. zählen auch Fahrzeuge mit Elektromotor einschließlich Elektrokleinstfahrzeuge, 3. Im Einzelfall können, abweichend von Absatz 2, nach individueller Überprü- jedoch keine Schienenfahrzeuge) im öffentlichen Straßenverkehr eine Verände- fung auch Tiere mit Vorerkrankungen in einem reduzierten Umfang (z. B. mit rung des Gesundheitszustandes auf, die unmittelbar eine tierärztliche Behand- einem Ausschluss von Vorerkrankungen) versichert werden. Dies liegt im freien lung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Ermessen des Versicherers. Soweit in solchen Einzelfällen der Leistungsumfang nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen Behandlungs- individuell begrenzt wird, indem z. B. Ausschlüsse vereinbart werden, schränken kosten durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bis zum 4-fachen Satz der diese Begrenzungen die Leistungskataloge in der Katzen-OP-Kostenschutz- GOT. Im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes wird eine etwaige Notdienstgebühr Versicherung (§ 2.1 BB) und in der Katzenkrankenschutz-Versicherung (§ 2.2 BB) nach GOT erstattet. Der Versicherer ersetzt darüber hinaus die notwendigen entsprechend ein. ärztlichen Kosten für die Nachbehandlung nach einem Verkehrsunfall einschließ- § 2 Versicherte Gefahren und Kosten lich der Kosten für eine physikalischen Therapie, wenn die Nachbehandlung innerhalb von maximal 30 Tagen nach der Erstbehandlung im Sinne von Satz 1 Die versicherten Gefahren und Kosten für die Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung durchgeführt wurde. Was den Nachweis der Kosten anbelangt, so gilt Ziffer 2.1.1 und die Katzenkrankenschutz-Versicherung sind in den nachfolgenden Leistungs- Absatz 4 Satz 1 und 2 entsprechend. katalogen beschrieben. Beide Versicherungen können isoliert abgeschlossen werden. Indes können die Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung und die Katzenkran- 2. Nicht erstattet werden im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes sämtliche Kosten kenschutz-Versicherung nicht zusammen abgeschlossen werden, da der Versiche- für Zahnbehandlungen oder Zahnoperationen an der versicherten Katze. Solche rungsschutz aus der Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung von demjenigen der Kosten werden ausschließlich nach Maßgabe des Zusatzbausteins „Zahnbehand- Katzen-OP-Kostenschutz-Versicherung umfasst ist. lungen“ erstattet, sofern dieser vereinbart ist. 3. Der Versicherer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungsprüfung zum Verkehrs- Zu beiden Produkten können jeweils Zusatzbausteine (s. § 3 BB) vereinbart werden. unfallschutz die polizeilichen Unterlagen zum Verkehrsunfall anzufordern bzw. Bei Antragstellung kann der Versicherungsnehmer zwischen den Zusatzbausteinen Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden zu nehmen. „Vorsorge“, „Physiotherapie und Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ wählen. 4. Der Versicherungsnehmer hat die Obliegenheit, alle ihm zumutbaren Maßnah- AHKV BB 11/2025 28 [Seite 29] Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz- Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. men zu ergreifen, um die Identität und Kontaktdaten des Schädigers zu erlangen 3.1 Zusatzbaustein „Vorsorge“: und diese dem Versicherer mitzuteilen. 1. Wenn der Zusatzbaustein „Vorsorge“ vereinbart ist, ersetzt der Versicherer 5. Versicherungsleistungen im Rahmen des Verkehrsunfallschutzes werden bis über den jeweils einschlägigen Leistungskatalog der Katzen-OP-Kostenschutz- zur Versicherungssumme erbracht, sofern eine solche vereinbart ist. Ob eine versicherung bzw. der Katzenkrankenschutz-Versicherung hinaus unabhängig Versicherungssumme vereinbart ist, kann dem Versicherungsschein entnommen von einer tiermedizinischen Indikation die Kosten ausschließlich folgender werden. Auf Ziffer 2.1.1 Absatz 3 Satz 3 wird verwiesen. Vorsorgemaßnahmen für die versicherte Katze: 2.2 Leistungskatalog der Katzenkrankenschutz-Versicherung: • Impfungen, Für die Katzenkrankenschutz-Versicherung gilt der nachfolgende Leistungskatalog: • Wurmkuren, • Check-Ups (allgemeine Körperuntersuchung, Blut- und Fäkaltests), Die Katzenkrankenschutz-Versicherung umfasst die Versicherungsleistungen • Floh-/Zeckenschutz, und • des OP-Kostenschutzes gemäß Ziffer 2.1.1 und • Chip/Kennzeichnung. • des Verkehrsunfallschutzes gemäß Ziffer 2.1.2. 2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Vorsorge“ erfolgt pro Versi- Zusätzlich umfasst die Katzenkrankenschutz-Versicherung den Kranken- und cherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten Pauschalhöchst- Unfallschutz gemäß Ziffer 3.2.1 und den Auslandsschutz gemäß Ziffer 2.2.2. betrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem Versicherungs- 2.2.1. Kranken- und Unfallschutz: schein entnommen werden. 1. Tritt bei einer versicherten Katze nach Beginn des Versicherungsschutzes (§ 3 Abs. 3. Für alle anderen Vorsorgemaßnahmen, die in der obigen Aufzählung nicht ge- 3 AHKV) eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die eine tierärztliche nannt sind (z. B. Flohkamm), besteht auch über den Zusatzbaustein „Vorsorge“ Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungs- kein Versicherungsschutz. nehmer die nachgewiesenen und innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen 3.2 Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“: Kosten eines staatlich zugelassenen Tierarztes bis zum 4-fachen Satz der 1. Wenn zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Katzenkrankenschutz- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) für ambulante und Versicherung der Zusatzbaustein „Physiotherapie und andere Heilmethoden“ stationäre Behandlung von Krankheits- oder Unfallfolgen einschließlich Arznei- vereinbart ist, ersetzt der Versicherer darüber die Kosten für ausschließlich die mittelkosten sowie Kosten für die notwendige Unterbringung in einer Tierklinik, folgenden physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen, sofern diese für notwendige Diagnostik (u. a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT), entweder von einem Tierarzt oder nach Überweisung durch einen Tierarzt von sofern diese von einem staatlich zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden. einem anerkannten Tierphysiotherapeuten durchgeführt wurden: Kosten für tierärztliche Videosprechstunden werden übernommen, soweit es sich um Anbieter handelt, die der Versicherer in der AGILA Kunden-App empfohlen • Physikalische Therapien (je angefangene 15 Minuten): Heliotherapie, Inter- hat. Eine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT erfolgt im Rahmen des ferenzstromtherapie, Laserakupunktur, Laserbestrahlung zur Gewebeaktivie- Kranken- und Unfallschutzes. Als Schadendatum gilt das jeweilige Datum der rung, Magnetfeldtherapie, Mikrowellentherapie, Ozon-Sauerstoffbehandlung Behandlung. (lokal oder systemisch intravenös), und Krankheit im Sinne dieser Bedingungen ist ein nach dem aktuellen und allgemein • Strahlen- und Ultraschalltherapien: Radiosynoviorthese (RSO) durch intraar- anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland anor- tikuläre Injektion radioaktiver Substanzen, Radiosynoviorthese (RSO) durch maler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand. Als Unfall gilt im Sinne Bestrahlung, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger inklusive Aus- dieser Bedingungen, wenn das versicherte Tier durch ein plötzlich von außen auf arbeitung eines Therapieplans, Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleu- das versicherte Tier wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesund- niger (kuratives Protokoll, ohne Planungs- oder Kontroll-CT pro Bestrahlung), heitsschädigung erleidet. Bestrahlungstherapie mittels Linearbeschleuniger (palliatives Protokoll, ohne Planungs- oder Kontroll-CT, pro Bestrahlung), Bestrahlungstherapie mittels 2. Im Rahmen des Kranken- und Unfallschutzes erstattet der Versicherer sämtliche Linearbeschleuniger (palliatives Protokoll bei Osteosarkom oder Arthrose, pro nach Absatz 1 versicherte Kosten pro Versicherungsjahr maximal Kosten bis zu der Bestrahlung), Stoßwellentherapie radial, Stoßwellentherapie, fokussiert. im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme, sofern eine solche vereinbart ist. Eine vereinbarte Versicherungssumme für den Kranken- und Unfall- 2. Außerdem werden nur im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und schutz versteht sich dabei als Gesamtversicherungssumme für den Kranken- und andere Heilmethoden“ die Kosten für die Anfertigung und den Erwerb von Unfallschutz, den OP-Kostenschutz, den Verkehrsunfallschutz und den Auslands- Orthesen oder für vergleichbare medizinische Hilfsmittel ersetzt, soweit die schutz nach Ziffer 2.2.2. versicherte Katze solche nach Verordnung durch einen Tierarzt tragen muss und diese medizinisch notwendig sind. 3. Alle nach Absatz 1 versicherten Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen der versicherten Katze, das Datum 3. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Physiotherapie und andere der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe Heilmethoden“ erfolgt pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchs- vereinbarten Pauschalhöchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart material und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der ist, kann dem Versicherungsschein entnommen werden. jeweils gültigen Fassung der GOT beruhen. 4. Für alle anderen physiotherapeutischen Leistungen und Heilbehandlungen oder 2.2.2 Auslandsschutz: Hilfsmittel, die in der obigen Aufzählung nicht genannt sind (z. B. Osteopathie oder Hydrotherapie), besteht über den Zusatzbaustein „Physiotherapie und 1. In Ergänzung von § § 4 AHKV besteht im Rahmen der Katzenkranken- andere Heilmethoden“ kein Versicherungsschutz. schutz-Versicherung weltweiter Versicherungsschutz, der die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport der versicherten Katze nach Deutsch- 3.3 Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“: land während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes umfasst. Als ein 1. Wenn zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung bzw. der Katzenkranken- vorübergehender Auslandsaufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt in der Katzen- schutz-Versicherung der Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ vereinbart ist, krankenschutz-Versicherung ein Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten. ersetzt der Versicherer die Kosten folgender tierärztliche Zahnbehandlungen 2. Versicherungsleistungen im Rahmen des Auslandsschutzes werden innerhalb einschließlich dazugehörender Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: der Versicherungssumme für den Kranken- und Unfallschutz erbracht, sofern • Zahnfüllungen, dieser vereinbart ist. Auf Ziffer 2.2.1 Absatz 2 Satz 2 wird verwiesen. • Wurzelbehandlungen, § 3 Zusatzbausteine zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und zur • Zahnextraktion, Katzenkrankenschutz-Versicherung • Zahnprophylaxe, • Zahnreinigung, Zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und zur Katzenkrankenschutz-Versi- • Zahnsteinentfernung, cherung können jeweils die folgenden Zusatzbausteine vereinbart werden. Ob • Zahnpolitur, ein oder mehrere Zusatzbausteine vereinbart sind, kann dem Versicherungsschein • Zahnersatz, entnommen werden. Der Versicherungsschutz der Zusatzbausteine „Physiotherapie • Zahnkorrektur, und andere Heilmethoden“ und „Zahnbehandlungen“ beginnt erst nach Ablauf der • Schienung eines luxierten Zahnes, vereinbarten allgemeinen Wartezeit (s. Ziffer 7 BB). Die allgemeine Wartezeit ist im • Freilegung eines retinierten Zahnes, Versicherungsschein angegeben. Die allgemeine Wartezeit gilt nicht bei unfallbe- • Gingivektomie/Paradontalbehandlung, dingten Behandlungen und Eingriffen. • Gingivoplastik (Lappenoperationen, Deckung paradontaler Defekte, • Auffüllen paradontaler Knochendefekte) und • Zahnfsteloperationen. AHKV BB 11/2025 29 [Seite 30] Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz- Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. 2. Der Kostenersatz im Rahmen des Zusatzbausteins „Zahnbehandlung“ erfolgt 14. Geplante und gezielte Behandlungen im Ausland, pro Versicherungsjahr bis zu dem für den Zusatzbaustein vereinbarten Pauschal- 15. Chirurgische Eingriffe (auch Maßnahmen am Gebiss des Haustiers), die der höchstbetrag. Welcher Pauschalhöchstbetrag vereinbart ist, kann dem Versiche- Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter rungsschein entnommen werden. haben, 3. Für alle anderen Zahnbehandlungen, die in der obigen Aufzählung nicht genannt 16. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind, besteht auch über den Zusatzbaustein „Zahnbehandlungen“ kein Versiche- rungsschutz. 17. Behandlungen und Krankheiten, die während einer vereinbarten Wartezeit diag- nostiziert oder durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind Behandlungen § 4 Erstattung von Auslandbehandlungen oder -eingriffen wegen Unfällen sowie Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Zusatzbausteins Kosten, die im Ausland entstanden sind, werden in der Katzen-OP-Kostenschutz- Vorsorge, versicherung und in der Katzenkrankenschutz-Versicherung nur bis zur Höhe der im 18. Alle Schäden, die durch einen oder mehrere Verstöße gegen das Tierschutzge- jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte erstattet. Höchstens setz (TierSchG) entstanden sind oder mit solchen Verstößen im Zusammenhang werden jedoch diejenigen Vergütungen erstattet, die für die entsprechende Behand- stehen. lungen oder Eingriffe im Inland nach der in Deutschland geltenden Gebührenord- nung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) angefallen wären. Nicht versichert ist 2. Im Katzen-OP-Kostenschutz und im Katzenkrankenschutz werden zudem keine die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland. Kosten für Kastration und Sterilisation ersetzt, außer es liegt eine medizinische Indikation vor. Im Katzen-OP-Kostenschutz werden überdies keine Kosten § 5 Prozentualer Anteil der Kostenübernahme, Selbstbeteiligung ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahnstei- 1. Sowohl in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung als auch in der Katzen- nentfernungen und Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt. krankenschutz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer bei Antragstellung Als Maßnahme der Geburtshilfe gilt auch ein Eingriff zur Behandlung im Rahmen jeweils einen Prozentsatz wählen, in Höhe dessen der Versicherer versicherte von Totgeburten. Kosten pro Versicherungsfall und eingereichter Rechnung übernimmt. Wählbar ist 3. Von der Erstattung ausgeschlossen sind ferner alle mit den Ausschlüssen gemäß eine Kostenerstattung zwischen 70% und 100% je Versicherungsfall und je ein- Absatz 1 und 2 in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehenden Maßnah- gereichter Rechnung. Zu welchem prozentualen Anteil die Kosten übernommen men, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen. werden, kann dem Versicherungsschein entnommen werden. 4. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Schäden durch Epidemien oder Pandemien 2. Ab dem achten Geburtstag der versicherten Katze beträgt die prozentuale oder durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege Kostenübernahme im Sinne von Absatz 1 nur noch maximal 80%. Dies gilt oder innere Unruhen. Ausgeschlossen sind überdies Schäden durch Naturkatast- insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer bis dato einen Prozentsatz rophen (z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung). Ausgeschlossen vereinbart hatte, der höher als 80% war, z. B. 90% oder 100%. sind weiter Schäden durch Man-Made-Katastrophen (z. B. Großbrände, Explo- 3. Ob für die Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkranken- sionen, Einsturz-, Schiff- oder Bahnkatastrophen). schutz-Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, kann ebenfalls dem § 7 Allgemeine und besondere Wartezeit Versicherungsschein entnommen werden. In der Katzenkrankenschutz-Versicher- ung und in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung gilt die Selbstbeteiligung je 1. Der Versicherungsschutz in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Versicherungsjahr (nicht je Versicherungsfall). Ist eine Selbstbeteiligung verein- Katzenkrankenschutz-Versicherung, sowie der Zusatzbausteine „Physiotherapie bart, ziehen wir diese von der Entschädigungsleistung ab. und andere Heilmethoden“ und „Zahnbehandlung“ beginnt erst nach Ablauf der vereinbarten allgemeinen Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt einen 4. Sind eine verringerte prozentuale Kostenübernahme nach Absatz 2 von unter Monat. Die allgemeine Wartezeit ist im Versicherungsschein angegeben. Die All- 100% und eine jährliche Selbstbeteiligung vereinbart, greift zuerst die jährliche gemeine und besondere Wartezeit gilt nicht bei unfallbedingten Behandlungen Selbstbeteiligung. Das heißt, die verringerte prozentuale Kostenübernahme wird und Eingriffen und dem Zusatzbaustein „Vorsorge“. auf den verbleibenden Betrag nach Abzug der Selbstbeteiligung angewendet. 2. Unabhängig von der allgemeinen Wartezeit gilt für Behandlungen und Eingriffe § 6 Nicht versicherte Gefahren und Kosten wegen der nachfolgend abschließend aufgezählten Krankheiten eine besonde- 1. Sofern nicht einzelvertraglich gesondert vereinbart oder in den Zusatzbausteinen re Wartezeit. Die Dauer der besonderen Wartezeit ist im Versicherungsschein zur Katzen-OP-Kostenschutzversicherung oder zur Katzenkrankenschutz-Ver- angegeben. Wird eine der nachfolgend genannten Krankheiten während der sicherung vereinbart, ersetzt der Versicherer keine Kosten für: besonderen Wartezeit diagnostiziert, sind alle Leistungen für diese Krankheit 1. Freiwillige Untersuchungen, Konsultationen und Behandlungen, die nicht im sowie alle damit verbundenen Folge- und Begleiterkrankungen einschließlich direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehl- sämtlicher Folgekosten sind dauerhaft ausgeschlossen, auch über das Ende der entwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind (z. B. Physiothera- Wartezeit hinaus. pie ohne medizinische Notwendigkeit), Die besondere Wartezeit fndet auf Zusatzbausteine keine Anwendung. Die be- 2. Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten, sondere Wartezeit ist ausschließlich für die folgenden Krankheiten maßgeblich: 3. Physiotherapie (soweit nicht als Nachbehandlung nach einer Operation in der • Allergien (z. B. Futtermittel-, Umwelt – oder Kontaktallergien), Katzen-OP-Kostenschutzversicherung mitversichert (s. § 2.1.1 BB)) • Bandscheibenvorfall (Diskusprolaps, Vorfall einer Bandscheibe in der Wirbelsäule), 4. Psychotherapeutische Behandlungen, • Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumorerkrankungen), 5. Diät- und Ergänzungsfuttermittel, z. B. Hustensaft und Durchfallpräparate, • Portosystemischer Shunt (Lebershunt, PSS, Blutgefäßanomalie, bei der Blut 6. Pfegezubehör, medizinische Shampoos und Bedarfsgegenstände, die Leber umgeht), 7. Sämtliche Vorsorgeleistungen, • Kreuzbandprobleme (z. B. Kreuzbandriss oder Kreuzbandruptur), 8. Zahnspangen, • Meningitis, 9. Zahnbehandlungen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnext- • Degenerative Bandscheibenerkrankung, raktion, Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Zahnpolitur, • Zwerchfellhernie. Zahnersatz), § 8 Tierarztwahl 10. Prothesen des Bewegungsapparates, In der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkrankenschutz- 11. Tierheilpraktiker (z. B. Bachblütentherapie, Homöopathie, etc.), Versicherung ist der Versicherungsnehmer in der Wahl der Tierarztpraxis frei; es muss 12. Erstellen von Bescheinigungen und Gutachten, Fahrtkosten verursacht durch sich jedoch um einen staatlich zugelassenen Tierarzt handeln. Der Versicherer hat das Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes, Rezept- und Rechnungs- Recht, einzelne Tierarztpraxen bei berechtigtem Interesse durch vorherige Ankün- gebühren, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres, digung in Form einer Mitteilung in Textform an den Versicherungsnehmer von der Behandlung versicherter Katzen ausschließen. 13. Behandlungen von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden (Vor-)Erkrank- ungen inkl. angeborenen Defekten und Krankheiten, die entweder dem Auf den ausdrücklichen, in Textform mitzuteilenden Wunsch des Versicherungsneh- Versicherungsnehmer bekannt waren, von einem Tierarzt vermerkt wurden, mers rechnet der Versicherer die von einem Tierarzt oder einer Tierklinik durchge- oder hinsichtlich derer erkennbare Symptome bestanden, und alle damit führten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Der Versicherer zahlt den ermittelten verbundenen Folge- und Begleiterkrankungen, einschließlich sämtlicher vertraglichen Entschädigungsbetrag in diesem Fall direkt und schuldbefreiend an die Folgekosten; Tierarztpraxis oder die Tierklinik. AHKV BB 11/2025 30 [Seite 31] Allgemeine Bedingungen für die Katzenkrankenschutz- Versicherung und Katzen-OP-Kostenschutzversicherung (AHKV) und Besondere Bedingungen (BB) Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. § 9 Besondere Obliegenheiten in der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und Katzenkrankenschutz-Versicherung 1. In der Katzen-OP-Kostenschutzversicherung und in der Katzenkrankenschutz- Versicherung gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherer auf Verlangen die Gelegenheit, Feststellungen über Grund und Höhe der Kosten zu treffen und wird hierzu alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit diese billigerweise vom Versicherer verlangt werden können. Der Versiche- rungsnehmer ermächtigt die behandelnden Tierärzte alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, das umfasst alle Behandlungen der versicherten Katze von Geburt an. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, die erforderlichen Auskünfte/Unterlagen selbst beizubringen. 2. Zudem hat der Versicherungsnehmer die Originalrechnungen des Tierarztes für Behandlungen der versicherten Katze innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Versicherungsjahres, an den Versicherer zu übermitteln. 3. Ergänzend zu § 9 Abs. 2 AHKV trifft den Versicherungsnehmer bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls in der Katzen-OP-Kostenschutz und im Katzenkrankenschutz-Versicherung die folgende Obliegenheit hinsichtlich der Form der Anzeige des Versicherungsfalls: Sollte die versicherte Katze bei Vertragsabschluss bereits Vorerkrankungen haben, muss der Versicherungs- nehmer den Schaden über einen der folgenden Kanäle melden: Über die AGILA Homepage, über das AGILA Kundenportal oder per AGILA Kunden-App. Eine Anzeige des Schadens per E-Mail ist in diesem Fall nicht möglich. AHKV BB 11/2025 31
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