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Versicherungsmakler / Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen / Bedingungsarchiv

BarmeniaGothaer Operationskostenversicherung für Hunde nach Unfällen: die Bedingungen im Volltext

BarmeniaGothaer OP-Kostenversicherung nur für Hunde und nur nach Unfällen, Erstattung bis zum 3fachen GOT-Satz, ohne Wartezeit.

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Ich ermächtige BarmeniaGothaer, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von BarmeniaGothaer auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt BarmeniaGothaer mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei BarmeniaGothaer einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif BarmeniaGothaer Operationskostenversicherung für Hunde nach Unfällen von BarmeniaGothaer (Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an BarmeniaGothaer weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung)ja„Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Unfall (Versicherungsfall).“Ziffer 2.1.1.1, Seite 2
Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Regelungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde.“Ziffer 1, Seite 2
Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammennicht geregelt
Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operationnicht geregelt
Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel)nicht geregelt
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fachja„Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls jeweils gültigen Fassung bis zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes.“Ziffer 2.2.1 a), Seite 2
Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)nicht geregelt
Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr)ja„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen.“Ziffer 2.3, Seite 2
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen.“Ziffer 2.3, Seite 2
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieresnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierkliniknicht geregelt
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinikja„Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab.“Ziffer 4.3, Seite 3

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit für Krankheitennicht geregelt
Wartezeit für Operationennicht geregelt
Wartezeit bei Unfällennicht geregelt
Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren)nicht geregelt
Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherernicht geregelt
Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen)nicht geregelt
Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschlussnicht geregelt
Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze)nicht geregelt
Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalternicht geregelt
Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antragja„Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.“Ziffer 6.1, Seite 3
Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierungja„einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet“Ziffer 1, Seite 2
Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge)nicht geregelt
Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz)nicht geregelt

Vorerkrankungen und besondere Leiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerdennein„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Unfälle des Hundes, die Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes bekannt waren.“Ziffer 3.1, Seite 3
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate)nicht geregelt
Erbliche Erkrankungennein„Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“Ziffer 3.1, Seite 3
Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungennein„Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“Ziffer 3.1, Seite 3
Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED)nein„Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“Ziffer 3.1, Seite 3
Kreuzbandriss und Kreuzbandoperationnicht geregelt
Patellaluxationnein„Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“Ziffer 3.1, Seite 3
Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation)nein„Operationen im Zusammenhang mit dem Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu langen Gaumensegels);“Ziffer 3.2, Seite 3
Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahrenein„Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“Ziffer 3.1, Seite 3
Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)nein„Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“Ziffer 3.1, Seite 3
Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnungnicht geregelt

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie zur Wiederherstellung“Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu“Ziffer 2.2.2, Seite 2
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach dem Tag der Operation) wird im Versicherungsschein dokumentiert.“Ziffer 2.2.3, Seite 2
Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operationja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.“Ziffer 2.2.4, Seite 2
Stationäre Unterbringung in der Tierkliniknicht geregelt
Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grundnein„Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation.“Ziffer 3.4, Seite 3
Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss)nein„Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation.“Ziffer 3.4, Seite 3
Kaiserschnitt und Geburtshilfenein„Nicht übernommen werden die Kosten für Operationen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung) aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken, der Trächtigkeit,“Ziffer 3.3, Seite 3
Magendrehung und Fremdkörperoperationja, bis zur Versicherungssumme„Auch das Verschlucken von Fremd-/ Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle.“Ziffer 2.1.1.1 c), Seite 2

Ambulante Heilbehandlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung)nein„Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.“Ziffer 2.1.1.2, Seite 2
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationnein
Labor, Röntgen und Ultraschallja, bis zur Versicherungssumme„spezielle Untersuchungen (z. B. Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor).“Ziffer 2.2.2, Seite 2
Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT)nicht geregelt
Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitationja, bis zur Versicherungssumme„Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen der Nachbehandlung“Ziffer 2.2.3, Seite 2
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker)ja, bis zur Versicherungssumme„Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. Akupunktur“Ziffer 2.2.3, Seite 2
Diätfutter auf tierärztliche Verordnungnein„Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behandlung eingesetzt werden,“Ziffer 3.2 e), Seite 3
Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen)ja, bis 500 €„Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR an den Kosten von Prothesen“Ziffer 2.2.5, Seite 2

Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion)nein„Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien“Ziffer 3.2 b), Seite 3
Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Zahnextraktionen nach Unfällen.“Ziffer 2.1.1.1 b), Seite 2
Professionelle Zahnreinigung als Vorsorgenein„Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung“Ziffer 3.2 b), Seite 3

Vorsorge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck)nein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit“Ziffer 3.2 a), Seite 3
Impfungennein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit“Ziffer 3.2 a), Seite 3
Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken)nein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit“Ziffer 3.2 a), Seite 3
Jährliche Gesundheitsuntersuchungnein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit“Ziffer 3.2 a), Seite 3

Notdienst, Reise und Unterbringung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägeja, bis zur Versicherungssumme„die Notdienstgebühr nach der GOT,“Ziffer 2.2.1 b), Seite 2
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satzja„die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes“Ziffer 2.2.1 b), Seite 2
Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit)ja„Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.“Ziffer 2.4, Seite 3
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieresnicht geregelt
Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus mussnicht geregelt
Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn)nicht geregelt
Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einschläferung auf tierärztlichen Ratja, bis zur Versicherungssumme„eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT.“Ziffer 2.2.8, Seite 2
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattungnicht geregelt
Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tierhalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallja„Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.“Ziffer 9.3, Seite 5
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tiereskeine„Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet.“Ziffer 10.6, Seite 6
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)ja„Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.“Ziffer 11.2, Seite 6
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristenja„Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen.“Ziffer 9.2.3, Seite 5
Frist zum Einreichen von Rechnungennicht geregelt
Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschlussnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Operationskostenversicherung für Hunde nach Unfällen (AVB Hunde-OP-Kosten-Unfall)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Operationskostenversicherung für Hunde nach Unfällen (AVB Hunde-OP-Kosten-Unfall) Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Stand 01.01.2024 Inhaltsübersicht Seite Seite Seite Versichertes Risiko / Versicherungsumfang Ihre Pflichten und Obliegenheiten Der Versicherungsbeitrag 1 Versichertes Risiko ..................................... 2 6 Was bedeutet die vorvertragliche 10 Was müssen Sie bei der Beitrags- Anzeigepflicht und welche Folgen zahlung beachten? ..................................... 5 2 Leistungsvoraussetzungen und hat ihre Verletzung? ................................... 3 Was geschieht, wenn Sie einen Leistungsumfang ........................................ 2 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 5 2.1 Wann liegt ein 7 Ihre Obliegenheiten .................................... 4 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 5 Versicherungsfall vor ......................... 2 7.1 Welche Obliegenheiten müssen 10.2 Zahlung und Folgen verspäteter 2.2 Welche Kosten ersetzen wir Sie vor Eintritt des Versicherungs- Zahlung des Erstbeitrages oder im Versicherungsfall? ........................ 2 falls beachten? .................................. 4 einmaligen Beitrages ......................... 5 2.3 Selbstbeteiligung ............................... 2 7.2 Welche Obliegenheiten müssen 10.3 Zahlung und Folgen verspäteter 2.4 In welchen Ländern besteht Sie nach Eintritt des Versiche- Zahlung des Folgebeitrages .............. 5 Versicherungsschutz? ....................... 3 rungsfalls beachten? ......................... 4 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- 7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, mandat, PayPal oder mit 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht wenn Sie im Versicherungsfall Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/ (Leistungsausschlüsse) ............................. 3 auch eine andere Versicherung Kündigungsrecht bei Widerruf ............ 5 3.1 Ausschluss bekannter in Anspruch nehmen können? .......... 4 10.5 Beitrag bei vorzeitiger Beeinträchtigungen ............................ 3 7.4 Welche Rechtsfolgen haben Vertragsbeendigung .......................... 6 3.2 Ausgeschlossene Operationen Obliegenheitsverletzungen ................ 4 10.6 Beitragsberechnung/Änderung und sonstige veterinärärztliche des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 6 Leistungen ......................................... 3 8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte 3.3 Beeinträchtigungen im Zusammen- auf uns über und welche Obliegenheit 11 Beitragsanpassung .................................... 6 hang mit Trächtigkeit und Geburt ...... 3 müssen Sie dabei beachten? ..................... 4 3.4 Kastration, Sterilisation ...................... 3 Weitere Bestimmungen 4 Wann werden unsere Die Versicherungsdauer Geldleistungen fällig? ................................ 3 12 Versicherung für fremde Rechnung ......... 6 9 Wann beginnt und wann endet der 5 Rangverhältnis der Leistungen bei Vertrag? ....................................................... 4 13 Wann verjähren die Ansprüche mehreren Versicherungsverträgen............ 3 9.1 Beginn des Versicherungsschutzes .. 4 aus diesem Vertrag? .................................. 6 9.2 Dauer und Ende des Vertrages ......... 4 9.3 Kündigung nach Versicherungsfall .... 5 14 Was ist bei Mitteilungen an uns 9.4 Versicherungsjahr............................... 5 zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift ..... 6 15 Bedingungsänderung ................................ 6 16 Künftige Bedingungsverbesserungen ..... 7 17 Welches Gericht ist zuständig? ................ 7 18 Welches Recht findet Anwendung? ......... 7 19 Sanktions-/Embargoklausel ...................... 7 20 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind.............................................. 7 A 3685-03 01/2024 Seite 1 von 7 [Seite 2] Versichertes Risiko / Versicherungsumfang 2.1.2.3 Verlängerter Versicherungsfall Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La- Sind wegen desselben Unfalles mehrere Operatio- sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera- 1 Versichertes Risiko nen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise Operationen, deren jeweilige operationsvorberei- veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege- tende Untersuchung (siehe Ziffer 2.2.2) und deren sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge- lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten jeweilige Nachbehandlungen danach als ein zusam- mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Hunde. menhängender Versicherungsfall. Dieser endet nach Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an- dem Ende des vereinbarten Nachbehandlungszeit- gewandt, verschrieben oder verordnet werden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, raums. dass derjenige Hund, für dessen Behandlung Sie Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen eine Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig 2.2 Welche Kosten ersetzen wir im der Nachbehandlung insgesamt auf 10 Behandlun- identifizierbar ist. Dies ist der Fall, Versicherungsfall? gen mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt. – wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif- durch einen Chip mit Chipnummer oder durch fern 2.2.1 bis 2.2.8 bezeichneten Kosten ist, dass die Was zählt zur Physiotherapie? eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn- Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die In diesen Versicherungsbedingungen werden Be- zeichnet und entsprechend in der von Ihnen vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medika- handlungen, die zur Stabilisierung und Stärkung des eingereichten Rechnung des behandelnden mente und Verbrauchsmaterial nach dem aktuellen Bewegungsapparates eingesetzt werden unter dem Tierarztes durch die Angabe der identischen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedi- Oberbegriff "Physiotherapie" zusammengefasst. Nummer identifiziert ist, oder, zinischen Wissenschaft in Deutschland für die Un- Hierzu gehören beispielsweise auch Chiropraktik – wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu- fallfolge medizinisch notwendig, zweckmäßig, ange- und Osteopathie. tige Kennzeichnung des behandelten Hundes messen und verhältnismäßig sind. mittels einer Chipnummer oder einer eintäto- Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der wierten Nummer auf unsere Anforderung nach- 2.2.1 Vergütungen des Tierarztes Nachbehandlung, so bleiben laufende Nachbehand- geholt und von Ihnen nachgewiesen wird. a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes lungen für maximal 15 Kalendertage nach der Ope- nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und ration weiter versichert. 2 Leistungsvoraussetzungen und Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Eintritts Bei verlängerten Versicherungsfällen nach 2.1.2.3 Leistungsumfang des Versicherungsfalls jeweils gültigen Fassung bis sind nur Operationen versichert, die während der zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes. Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden. 2.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines 2.2.4 Medikamente, Verbrauchsmaterial und 2.1.1 Versicherungsfall tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen erbracht Hilfsmittel 2.1.1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not- werden erstatten wir Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver- wendige Operation des versicherten Tieres wegen – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Unfall (Versicherungsfall). bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes so- Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. wie a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi- – die Notdienstgebühr nach der GOT, 2.2.5 Kostenzuschuss für Prothesen ger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des ver- wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR sicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokalan- Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der an den Kosten von Prothesen (künstliche Gliedma- ästhesie zur Wiederherstellung des Gesundheitszu- GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden. ßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe/Organ- standes. Hierbei muss die Haut oder darunter liegen- Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt teile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn diese vete- des Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wer- zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die rinärmedizinisch notwendig und vom Tierarzt verord- den. Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 2.2.1 a). net oder verschrieben wurden. b) Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter 2.2.2 Kosten für operationsvorbereitende 2.2.6 Wegegeld und Reisekosten bei Narkose/Sedierung/Lokalanästesie: Untersuchung fehlender Transportfähigkeit – Wundversorgung durch Nähen oder Klammern Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die (primäre und sekundäre Wundnaht), auch die Kosten Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten – Zahnextraktionen nach Unfällen. – der Untersuchung, die zur Feststellung der nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig Diagnose – die zu der Operation führt – erfor- war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen derlich war (s. Ziffer 2.1.2.1), sowie Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes auf den Körper des versicherten Hundes einwirkt – für daran anschließende weitere Untersuchun- Transportmittel fehlt. und eine körperliche Schädigung des versicherten gen, die der Operationsvorbereitung dienen. Hundes nach sich zieht. Auch das Verschlucken von Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah- 2.2.7 Kosten für Behandlung im Ausland Fremd-/ Schadkörpern und Vergiftungen (einschließ- men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er- Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im lich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle. heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter- Ausland eintritt (siehe Ziffer 2.4) oder eine Behand- suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B. lung im Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten ge- d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). mäß den Ziffern 2.2.1 bis 2.2.8 bis zur Höhe der im Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9) und vor Ver- jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der tragsende (siehe Ziffer 9.2.3) eingetreten sein. Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar- Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt, in Deutschland geltenden GOT. 2.1.1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei- auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht tende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.2.2) begonnen hatte. 2.2.8 Kosten für Einschläferung durch Injektion sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope- Kann der Gesundheitszustand des versicherten ration (siehe Ziffer 2.2.3). Wenn die Operation nicht 2.2.3 Kosten für Nachbehandlung Hundes nicht wiederhergestellt werden und ist, um durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos- das Leiden des Hundes zu beenden, eine Tötung Untersuchung nicht versichert. ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT. 2.1.2 Beginn und Ende des versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage Versicherungsfalles nach dem Tag der Operation) wird im Versiche- 2.3 Selbstbeteiligung 2.1.2.1 Beginn des Versicherungsfalls rungsschein dokumentiert. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi- der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versiche- cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel- Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati- rungsschein können Sie entnehmen, ob und in wel- lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er- ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge- cher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart ha- forderlich war (s. Ziffer 2.2.2). sundheit des versicherten Hundes wieder herzustel- ben. len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver- 2.1.2.2 Ende des Versicherungsfalls schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des verein- komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. barten Nachbehandlungszeitraums. A 3685-03 01/2024 Seite 2 von 7 [Seite 3] 2.4 In welchen Ländern besteht 3.4 Kastration, Sterilisation diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt Versicherungsschutz? Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als Versicherungsschutz besteht in Deutschland. oder Sterilisation. hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- tig gehandelt. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht 4 Wann werden unsere Geldleistungen fällig? je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit 6.2 Mögliche Folgen einer für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. 4.1 Fälligkeit unserer Geldleistung Anzeigepflichtverletzung Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. (Leistungsausschlüsse)? stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir unserer Leistungspflicht notwendig sind. in einem solchen Fall 3.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen – vom Vertrag zurücktreten, Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Un- 4.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung – den Vertrag kündigen, fälle des Hundes, die Ihnen bis zum Beginn des Ver- Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo- – den Vertrag ändern oder sicherungsschutzes bekannt waren. Krankheiten und nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge- – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angeborene, genetisch bedingte oder erworbene schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in anfechten. Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz Höhe des Betrags verlangen, den wir voraussichtlich ausgeschlossen. mindestens zahlen müssen. Verzögern sich jedoch 6.2.1 Rücktritt unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlän- Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind gert sich die Monatsfrist entsprechend. können wir vom Vertrag zurücktreten. Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete- rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich 4.3 Direktabrechnung mit Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs- dem Tierarzt / der Tierklinik – weder eine vorsätzliche, bedingten Anomalien beruhen. Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die – noch eine grob fahrlässige von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Anzeigepflichtverletzung vorliegt. 3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen veterinärärztliche Leistungen den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu- Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik. wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- sonstige veterinärärztliche Leistungen werden keine ab. gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Kosten übernommen. Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht a) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersu- 5 Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- chungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zu- Versicherungsverträgen sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen sammenhang mit einem Unfall stehen; Versicherungsschutz. b) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende nehmen können? rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- Milchcanini); Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi- gender Voraussetzung bestehen: c) Operationen, die der Herstellung des jeweiligen cherung mit einem anderen Versicherer eine Leis- Rassestandards dienen; tung beanspruchen können, geht dieser Anspruch Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- d) Operationen im Zusammenhang mit dem grundsätzlich unserer Leistungspflicht vor. Es steht nen gefahrerheblichen Umstand, der Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Ver- – weder für den Eintritt oder die Feststellung des langen Gaumensegels); sicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versiche- Versicherungsfalls, e) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn rungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer – noch für die Feststellung oder den Umfang diese zur Behandlung eingesetzt werden, und vor- Verpflichtungen in Vorleistung treten. Sie sind jedoch unserer Leistungspflicht beugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate; verpflichtet, uns den anderen Versicherer zu benen- ursächlich war. f) Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gut- nen. Einzelheiten können Sie Ziffer 7.3 entnehmen. achten, medizinischen Auskünften, Befunden und Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt Tierarztbriefen; unsere Leistungspflicht. g) Operationen aufgrund von Schäden, die Sie Ihre Pflichten und Obliegenheiten bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeige- 6.2.2 Kündigung führt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig 6 Was bedeutet die vorvertragliche Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil erhoben haben; Anzeigepflicht und welche Folgen die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich h) Operationen von Unfällen, die durch Kriegser- hat ihre Verletzung? noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- eignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttä- trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat tigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung 6.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht kündigen. oder Kundgebung entstehen; Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- i) Operationen aufgrund von Unfällen, die durch pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- entstehen; ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter j) Operationen aufgrund von Krankheiten und Un- Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht fällen, die infolge von Epidemien oder Pandemien Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- entstehen; vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. sen hätten. k) Operationen aufgrund von Kryptorchismus; l) Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtim- Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach 6.2.3 Vertragsänderung plantation. gefahrerheblichen Umständen, die wir Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil – nach Ihrer Vertragserklärung, wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- 3.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit – aber noch vor Vertragsannahme gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Trächtigkeit und Geburt in Textform stellen. Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht Nicht übernommen werden die Kosten für Operatio- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- nen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehand- Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf lung) aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- mit dem Decken, der Trächtigkeit, der Scheinträch- auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer teil. tigkeit oder der Gebärvorgang des versicherten Hun- und vollständiger Beantwortung der Fragen ver- des stehen. pflichtet. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 10.1.1) Ver- heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn tragsbestandteil. A 3685-03 01/2024 Seite 3 von 7 [Seite 4] Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, Aus der Rechnung muss ersichtlich sein ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- – der Name des Halters des Hundes, für das die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob los kündigen, wenn Leistung erbracht worden ist; fahrlässig erfolgt ist. – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den – der Name und Beschreibung des Hundes Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder (Chip/Tätowierungsnummer) für das die 8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- Leistung erbracht worden ist; auf uns über und welche Obliegenheit zeigten Umstand ausschließen. – die Diagnose; müssen Sie dabei beachten? – die berechnete Leistungsposition gemäß der Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung geltenden GOT; 8.1 Übergang von Ersatzansprüchen über die Vertragsänderung hinweisen. – das Datum der erbrachten Leistungen. Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten Wenn für Behandlungen des versicherten Hundes zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf 6.3 Voraussetzungen für die Ausübung spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der unserer Rechte diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge- Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha- Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Untersuchungsdokumente vorzulegen. dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen den übergegangenen Anspruch gegen diese Person haben. 7.2.2 Auskunftspflicht nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz- Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, lich verursacht hat. Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des 8.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- mit Ersatzansprüchen zeige kannten. tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist, den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An- Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver- spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist. gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf 8.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung das versicherte Tier einzuholen. Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Ob- der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- liegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes: machte Recht begründet, Kenntnis erlangen. 7.2.3 Untersuchungsrecht Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver- Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich- Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können. zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei- Kosten dieser Untersuchung tragen wir. Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats- verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen frist noch nicht verstrichen ist. 7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis- Versicherungsfall auch eine andere Versi- tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- cherung in Anspruch nehmen können? der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un- löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen Fahrlässigkeit vorliegt. vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge- Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- ben. Die Versicherungsdauer letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. 7.4 Welche Rechtsfolgen haben 9 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 6.4 Anfechtung Obliegenheitsverletzungen? Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere 7.4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere 9.1 Beginn und Ende des Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- Leistungspflicht Versicherungsschutzes richtige oder unvollständige Angaben bewusst und Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- gewollt beeinflusst worden ist. dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei- – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen. trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An- zen, sind wir nicht leistungspflichtig. fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent- – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe- spricht. letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der dem Ende des Vertrages (Ziffer 9.2). 6.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah- Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß Ziffer der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird kürzen wir die Leistung nicht. 2.2.3 bis zu 15 Kalendertage nach der Operation und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- weiter versichert. ist. sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- 9.2 Dauer und Ende des Vertrages 7 Ihre Obliegenheiten letzung der Obliegenheit 9.2.1 Vertragsdauer – weder für den Eintritt oder die Feststellung Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- 7.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor des Versicherungsfalls gegebenen Zeitraum abgeschlossen. Eintritt des Versicherungsfalls beachten? – noch für die Feststellung oder den Umfang Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß- unserer Leistungspflicht ursächlich war. 9.2.2 Stillschweigende Verlängerung nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli- Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- cher Sicherheitsvorschriften), um Unfälle des versi- tig verletzt haben. tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr cherten Hundes zu vermeiden. stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- 7.4.2 Unser Kündigungsrecht lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- 7.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- gung zugegangen ist. Eintritt des Versicherungsfalls beachten? letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- 7.2.1 Vorlage der Rechnung füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif- 9.2.3 Vertragsbeendigung Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, fer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr müssen Sie uns die durch die versicherte Behand- kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech- eines Monats, nachdem wir von der Verletzung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. nung nachweisen. Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist A 3685-03 01/2024 Seite 4 von 7 [Seite 5] Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- Der Versicherungsbeitrag Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung standen ist (Ziffer 10.3.3). Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 10.3.3 Zahlungsfrist Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- 10.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich, von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Textform kündigen. sich die Dauer der Versicherungsperiode: sie folgende Informationen enthält: Sie beträgt – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die 9.2.4 Verzicht auf das ordentliche Kündigungs- – bei Monatsbeiträgen einen Monat, Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und recht zum Ablauf durch uns – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Zif- – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung fer 9.4) verzichten wir als Versicherer auf unser Kün- – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. verbunden sind. digungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß Ziffer 9.2.3 mit folgenden Ausnahmen: 10.1.2 Versicherungsteuer 10.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes – Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- und Kündigung Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf- cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- termin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeit- Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. mahnten Betrag nicht bezahlt haben, rahmens von drei Monaten alle Versicherungs- – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung verträge der "Operationskostenversicherung für 10.2 Zahlung und Folgen verspäteter kein Versicherungsschutz. Hunde nach Unfällen" zu deren jeweiligen Ab- Zahlung des Erstbeitrages oder – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine lauf kündigen (Aufgabe des Geschäftszweiges einmaligen Beitrages Frist einzuhalten. "Operationskostenversicherung für Tiere"). 10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- – Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorver- Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird nes Monats den angemahnten Betrag bezah- traglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6; der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- – Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Obliegenheiten nach Ziffer 7 und Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- – Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des vereinbart und im Versicherungsschein angegeben schutz. Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Wider- und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi- rufs der Lastschrifteinzugsermächtigung oder cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un- Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- sonstiger Zahlungsarten gemäß Ziffer 10.4. verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als 10.2.2 Späterer Beginn des der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie Rechte für uns bestehen. Versicherungsschutzes bei der Kündigung ausdrücklich hin. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu 9.3 Kündigung nach Versicherungsfall einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver- 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftman- Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. dat, mit Kreditkarte oder PayPal beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung als Geschäftsgrundlage/ gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Kündigungsrecht bei Widerruf Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt- Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text- Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- oder von einer anderen Person durch ein SEPA- form zugegangen sein. cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem 10.2.3 Zahlung bei abweichendem dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim- Versicherungsschein werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit- Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag deren Konto einzuziehen. punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste Versicherungsjahres, wirksam wird. oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach 10.4.1 Ihre Pflichten Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Mit Beginn des 10.2.4 Rücktritt der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Deckung aufweist. wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden einem Versicherungsfall. rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- 9.4 Versicherungsjahr dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. haben. nen Zahlungsaufforderung erfolgt. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- 10.3 Zahlung und Folgen verspäteter schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum nen Zeitpunkt. Zahlung des Folgebeitrages Beitragseinzug 10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- Ausnahme: Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan- ten Zeitpunkt fällig. widerrufen, so können wir den Vertrag zum zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- Ende des laufenden Versicherungsmonats sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs- 10.3.2 Verzug außerordentlich kündigen. jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- weils ganze Jahre. len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine 10.4.2 Änderung des Zahlungsweges Mahnung von uns erhalten haben. Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung Beispiel: Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- verschuldet haben. von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. A 3685-03 01/2024 Seite 5 von 7 [Seite 6] hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- 11.6 Wirksamwerden der Anpassung 14 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach- den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche- ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu rungsjahres einmal anpassen. verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen 14.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass- Stellen gerichtet werden: nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, ten Beitrages mitteilen. – an unsere Hauptverwaltung oder wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- 11.7 Kündigung bei Beitragserhöhung Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs- Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen können wir Ihnen in Rechnung stellen. rechts nach Ziffer 11.1 den Beitrag, können Sie den Nachträgen. Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse- 10.5 Beitrag bei vorzeitiger rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die 14.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns Vertragsbeendigung Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge- Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk- genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser- gilt Folgendes: spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als des Versicherungsschutzes entspricht. werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre hin. letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. 10.6 Beitragsberechnung Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Ver- Bedingungen bleiben hiervon unberührt. Namens nicht mitteilen. sicherungsbeginn an berechnet. Weitere Bestimmungen 15 Bedingungsänderung 11 Beitragsanpassung 12 Versicherung für fremde Rechnung Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- 11.1 Prüfung der Beiträge sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein- 12.1 Rechte aus dem Vertrag Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können andere Person schließen (Versicherung für fremde Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind: oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung) Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche- vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben. 15.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen den Versicherungsschein besitzt. ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des 12.2 Zahlung der Entschädigung Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich 11.2 Regeln der Prüfung Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung oder Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, Regeln: Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt trifft oder Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik hat. – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- an. Bei der Überprüfung werden Tier-Operationskos- dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- tenversicherungsverträge aus dem Bestand der Bar- 12.3 Kenntnis und Verhalten dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- menia Allgemeine Versicherungs-AG, die nach versi- Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de- den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- cherungsmathematischen Grundsätzen einen gleich- ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen tungsakts. artigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammenge- haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- fasst. gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie- haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe- Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son- dingungen eines anderen Versicherers durch Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der dern auch von der anderen Person. eines der genannten Ereignisse unwirksam ge- voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht worden ist. bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe- an, wenn sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren- – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen 15.2 Störung des Gleichgewichts zwischen ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu worden ist oder Leistung und Gegenleistung berücksichtigen. – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt- rechtzeitig zu benachrichtigen. standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi- Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von dagegen an, in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge- keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der Treuhänders zu berücksichtigen. schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags Lücke. nicht darüber informiert haben. 11.3 Beitragserhöhung 15.3 Keine Schlechterstellung Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher, 13 Wann verjähren die Ansprüche Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein- sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden aus diesem Vertrag? zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit Beitrag um die Differenz anzuheben. anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech- 13.1 Gesetzliche Verjährung ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen 11.4 Beitragsermäßigung Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- Regelungen. Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis- jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel- sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- 15.4 Durchführung der Anpassung tenden Beitrag um die Differenz abzusenken. chen Gesetzbuchs. Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Ände- rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben 11.5 Vergleich mit Beiträgen 13.2 Aussetzung der Verjährung und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen für neue Verträge Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver- uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie- hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen. ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste- dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung hende und für die neu abzuschließenden Verträge in Textform zugeht. 15.5 Kündigung die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan- gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- abzuschließende Verträge verlangen. A 3685-03 01/2024 Seite 6 von 7 [Seite 7] lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü- Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge- hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens bührenpflichtigen Rufnummern: der Bedingungsanpassung. Tel.: +49 30 20605899 Fax: +49 30 20605898. 16 Künftige Bedingungsverbesserungen Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an rungsverträge die „Allgemeine Versicherungsbedin- dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. gungen für die Operationskostenversicherung für Hunde nach Unfällen“ ausschließlich zu Ihren Guns- Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über ten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab die- an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ sem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an 17 Welches Gericht ist zuständig? den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. 17.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag 20.2 Versicherungsaufsicht gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns trag zuständig ist. zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun- – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie ternehmen unterliegen wir der keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- Aufsicht der wöhnlichen Aufenthalts. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 17.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Sektor Versicherungsaufsicht gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres E-Mail: poststelle@bafin.de gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Tel.: 0228 4108-0 Fax: 0228 4108-1550. 18 Welches Recht findet Anwendung? Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. scheiden kann. 19 Sanktions-/Embargoklausel 20.3. Rechtsweg Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- weg zu beschreiten. stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- schriften der Europäischen Union oder der Bundes- republik Deutschland entgegenstehen. 20 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind! Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele- genheit klären können. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich- keiten: 20.1 Versicherungsombudsmann Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- mann für Versicherungen wenden. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de Tel.: 0800 3696000 Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). 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Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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