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Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Operationskostenversicherung für Tiere (AVB Tier-OP)
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Operationskostenversicherung
für Tiere (AVB Tier-OP)
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Stand 01.01.2024
Inhaltsübersicht Seite Seite Seite
Versichertes Risiko / Versicherungsumfang Ihre Pflichten und Obliegenheiten Der Versicherungsbeitrag
1 Versichertes Risiko ..................................... 2 6 Was bedeutet die vorvertragliche 10 Was müssen Sie bei der Beitrags-
Anzeigepflicht und welche Folgen zahlung beachten?
2 Leistungsvoraussetzungen und hat ihre Verletzung? ................................... 4 Was geschieht, wenn Sie einen
Leistungsumfang ........................................ 2 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 6
2.1 Wann liegt ein 7 Ihre Obliegenheiten .................................... 4 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 6
Versicherungsfall vor ......................... 2 7.1 Welche Obliegenheiten müssen 10.2 Zahlung und Folgen verspäteter
2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle ... 2 Sie vor Eintritt des Versicherungs- Zahlung des Erstbeitrages oder
2.2.1 Bedeutung und Dauer falls beachten? .................................. 4 einmaligen Beitrages ......................... 6
der Wartezeit ........................... 2 7.2 Welche Obliegenheiten müssen 10.3 Zahlung und Folgen verspäteter
2.2.2 Allgemeine Wartezeit .............. 2 Sie nach Eintritt des Versiche- Zahlung des Folgebeitrages .............. 6
2.2.3 Besondere Wartezeiten .......... 2 rungsfalls beachten? ......................... 4 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Last-
2.2.4 Wegfall der Wartezeit .............. 2 7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, schriftmandat, PayPal oder mit
2.2.5 Krankheiten und Unfälle, die wenn Sie im Versicherungsfall Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/
zwischen dem Zeitpunkt des auch eine andere Versicherung Kündigungsrecht bei Widerruf ............ 6
Vertragsabschlusses (Antrag- in Anspruch nehmen können? .......... 5 10.5 Beitrag bei vorzeitiger
stellung) und dem vereinbar- 7.4 Welche Rechtsfolgen haben Vertragsbeendigung .......................... 6
ten Versicherungsbeginn Obliegenheitsverletzungen? .............. 5 10.6 Beitragsberechnung/Änderung
auftreten................................... 2 des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 6
2.3 Welche Kosten ersetzen wir 8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte
im Versicherungsfall? ........................ 2 auf uns über und welche Obliegenheit 11 Beitragsanpassung .................................... 6
2.4 Selbstbeteiligung ............................... 3 müssen Sie dabei beachten? ..................... 5
2.5 Jahreshöchstentschädigung............... 3
2.6 In welchen Ländern besteht Weitere Bestimmungen
Versicherungsschutz? ....................... 3 Die Versicherungsdauer
12 Versicherung für fremde Rechnung ......... 7
3 Welche Kosten übernehmen wir nicht 9 Wann beginnt und wann endet der
(Leistungsausschlüsse) ............................. 3 Vertrag? ....................................................... 5 13 Wann verjähren die Ansprüche
3.1 Ausschluss bekannter 9.1 Beginn und Ende des aus diesem Vertrag? .................................. 7
Beeinträchtigungen ............................ 3 Versicherungsschutzes ..................... 5
3.2 Ausgeschlossene Operationen 9.2 Dauer und Ende des Vertrages ......... 5 14 Was ist bei Mitteilungen an uns
und sonstige veterinärärztliche 9.3 Kündigung nach Versicherungsfall .... 5 zu beachten?
Leistungen ......................................... 3 9.4 Versicherungsjahr............................... 5 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift ..... 7
3.3 Beeinträchtigungen im Zusammen-
hang mit Trächtigkeit und Geburt ...... 3 15 Bedingungsänderung ................................ 7
3.4 Kastration, Sterilisation ...................... 3
16 Künftige Bedingungsverbesserungen ..... 7
4 Wann werden unsere
Geldleistungen fällig? ................................ 4 17 Welches Gericht ist zuständig? ................ 7
5 Rangverhältnis der Leistungen bei 18 Welches Recht findet Anwendung? ......... 7
mehreren Versicherungsverträgen............ 4
19 Sanktions-/Embargoklausel ...................... 7
20 Wenn Sie mit uns einmal nicht
zufrieden sind.............................................. 8
Erläuterungen der Fachausdrücke ...................... 8
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Versichertes Risiko / Versicherungsumfang 2.1.2 Beginn und Ende des 2.2.3.3 Eine Wartezeit von 18 Monaten gilt auch
Versicherungsfalls hinsichtlich des Einsetzens und Fixierens von Pro-
1 Versichertes Risiko thesen und den dafür in Ziffer 2.3.5 zugesagten
2.1.2.1 Beginn des Versicherungsfalls Kostenzuschuss.
Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege- Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi-
lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel- 2.2.4 Wegfall der Wartezeit
Tiere. lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er- 2.2.4.1 Bei Unfällen
forderlich war (s. Ziffer 2.3.2). Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, (siehe Definitionen unter Ziffer 2.1.1.1 c)) besteht
dass dasjenige Tier, für dessen Behandlung Sie eine 2.1.2.2 Ende des Versicherungsfalls keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließ-
Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des verein- lich und nachweislich auf das Unfallereignis zurück-
identifizierbar ist. Dies ist der Fall, barten Nachbehandlungszeitraums. zuführen ist.
– wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung
durch einen Chip mit Chipnummer oder durch 2.1.2.3 Verlängerter Versicherungsfall 2.2.4.2 Bei Bestehen einer Vorversicherung, an
eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn- Sind wegen derselben Krankheit oder desselben Un- die dieser Vertrag ohne zeitliche Unterbrechung als
zeichnet und entsprechend in der von Ihnen falles mehrere Operationen veterinärmedizinisch Folgeversicherung anschließt, gilt Folgendes:
eingereichten Rechnung des behandelnden notwendig, so zählen diese Operationen, deren je- - Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur An-
Tierarztes durch die Angabe der identischen weilige operationsvorbereitende Untersuchung wendung, wenn vor diesem Vertrag über einen
Nummer identifiziert ist, oder, (siehe Ziffer 2.3.2) und deren jeweilige Nachbehand- anderen Vertrag ein vergleichbarer Versiche-
– wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu- lungen danach als ein zusammenhängender Versi- rungsschutz bestanden hat und die von Ihnen
tige Kennzeichnung des behandelten Tieres cherungsfall. Dieser endet nach dem Ende des ver- zu diesem Barmenia-Vertrag geltende ge-
mittels einer Chipnummer oder einer eintäto- einbarten Nachbehandlungszeitraums. machte Leistung auch Bestandteil des Vorversi-
wierten Nummer auf unsere Anforderung nach- cherungsvertrages war.
geholt und von Ihnen nachgewiesen wird. 2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle - Bei besonderen Wartezeiten wird die beste-
hende Versicherungsdauer der Vorversicherung
2 Leistungsvoraussetzungen und 2.2.1 Bedeutung und Dauer der Wartezeit auf die Wartezeit angerechnet. Dies gilt nicht für
Leistungsumfang Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag be- solche Leistungsinhalte- und -umfänge, die
ginnt für jedes in diesem Vertrag versicherte Tier über den Vorversicherungsvertrag nicht erstat-
2.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? erst nach Ablauf einer Wartezeit. tet worden wären (z. B. durch Leistungsaus-
schlüsse, höhere Selbstbeteiligung, niedrigeren
2.1.1 Versicherungsfall Die Wartezeit beginnt für das einzelne versicherte Erstattungssatz, niedrigere Höchstentschädi-
2.1.1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch Tier mit dem für das jeweilige Tier vereinbarten Ver- gung, geringeren GOT2-Satz).
notwendige Operation des versicherten Tieres we- sicherungsbeginn.
gen Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall). 2.2.4.3 Nachweispflicht
Liegt der Zeitpunkt Um den Wegfall oder die Anrechnung der Wartezeit
a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi- a) klinisch relevanter Symptome von Erkrankun- prüfen zu können, müssen Sie uns folgende Unterla-
ger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des gen oder gen einreichen:
versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokal- b) der Diagnosestellung von Erkrankungen vor Be- - Die Kündigungsbestätigung Ihres
anästhesie zur Wiederherstellung des Gesundheits- ginn des nach Ablauf von Wartzeiten einsetzen- Vorversicherers,
zustandes. Hierbei muss die Haut oder darunter lie- den Versicherungsschutzes, - den Versicherungsschein Ihres Vorversiche-
gendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt so sind die jeweilige Krankheit und deren Folgen rers mit den gültigen Versicherungsbedingun-
werden. dauerhaft nicht mitversichert. gen.
Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter
Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie: 2.2.2 Allgemeine Wartezeit 2.2.5 Krankheiten und Unfälle, die zwischen
– Wundversorgung durch Nähen oder Klammern Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
(primäre und sekundäre Wundnaht), (siehe Ziffer 2.1.1.1) beträgt die Wartezeit 30 Tage. (Antragstellung) und dem vereinbarten
– Zahnextraktionen und Versicherungsbeginn auftreten
– Zahnwurzelbehandlungen. 2.2.3 Besondere Wartezeiten Für solche Fälle bieten wir – bei einem Wechsel des
Für Versicherungsfälle aufgrund der nachfolgend un- Versicherers ohne zeitliche Unterbrechung des Ver-
b) Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allge- ter den Ziffern 2.2.3.1 und 2.2.3.2 aufgeführten Er- sicherungsschutzes – ab Beginn dieses Vertrages
mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen krankungen sowie für einen Kostenzuschuss für Pro- Versicherungsschutz, sofern die anfallenden Opera-
Wissenschaft in Deutschland anormaler, unvorher- thesen (Ziffer 2.2.3.3) gelten besondere Wartezeiten. tionen auch beim Vorversicherer versichert gewesen
sehbar eintretender, körperlicher Zustand. wären. Unsere Leistung ist begrenzt auf die Leis-
2.2.3.1 Die Wartezeit beträgt 6 Monate tung, die der direkte Vorversicherer gezahlt hätte,
c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden wenn der Vertrag dort ungekündigt fortgeführt wor-
auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt und Erkrankungen1 bzw. für folgende Operationen: den wäre.
eine körperliche Schädigung des versicherten Tieres – Entropium;
nach sich zieht. Auch das Verschlucken von Fremd-/ – Nabelbruch; Gilt für diese Operationen eine besondere Wartezeit,
Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Le- – Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen so werden die Kosten dafür nur dann übernommen,
bensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle. gynäkologischen, andrologischen oder onkolo- wenn die besondere Wartezeit zum Zeitpunkt des
gischen Erkrankungen durchgeführt werden Unfalles/der Feststellung der Krankheit gemäß
d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des muss (ausschließlich bei Entzündungen oder 2.2.4.2 bereits abgelaufen ist.
Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9.1) und vor tumorösen Veränderungen der Geschlechtsor-
Vertragsende (siehe Ziffer 9.2.3) eingetreten sein. gane, hormonabhängigen sonstigen Tumoren). 2.3 Welche Kosten ersetzen wir im
Der Ausschluss Scheinträchtigkeit (Ziffer 3.3) Versicherungsfall?
2.1.1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei- bleibt bestehen. Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif-
tende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.3.2) fern 2.3.1 bis 2.3.8 bezeichneten Kosten ist, dass die
sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope- 2.2.3.2 Die Wartezeit beträgt 18 Monate Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die
ration (siehe Ziffer 2.3.3). Wenn die Operation nicht für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medika-
durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Erkrankungen: mente und Verbrauchsmaterialien nach dem aktuel-
Untersuchung nicht versichert. – Ektropium; len und allgemein anerkannten Stand der veterinär-
– Ellbogengelenksdysplasie (ED)*; medizinischen Wissenschaft in Deutschland für das
– Hüftgelenksdysplasie (HD)*; jeweilige Krankheitsbild beziehungsweise die Unfall-
– Patellaluxation; folge medizinisch notwendig, zweckmäßig, ange-
– Radius curvus. messen und verhältnismäßig sind.
*Darunter fallen z. B. auch Fragmentierter Processus 2 Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte
1 Erläuterungen zu den Fachbegriffen finden Sie coronoideus medialis ulnae (FPC) und Isolierter Pro- (GOT) in der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versi-
auf Seite 8 cessus anconaeus (IPA). cherungsfalls jeweils gültigen Fassung
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2.3.1 Vergütungen des Tierarztes Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschut-
a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes Nachbehandlung, so bleiben laufende Nachbehand- zes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder ange-
nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe des Gebühren- lungen für maximal 15 Kalendertage nach der Ope- borene, genetisch bedingte oder erworbenen Fehl-
satzes. ration weiter versichert. entwicklungen besteht im Rahmen dieser Versiche-
Bei verlängerten Versicherungsfällen nach 2.1.2.3 rungsbedingungen Versicherungsschutz.
b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines sind nur Operationen versichert, die während der
tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen erbracht Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden. Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind
werden erstatten wir Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete-
– die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT 2.3.4 Medikamente, Verbrauchsmaterial und rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich
bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes Hilfsmittel bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs-
sowie Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver- bedingten Anomalien beruhen.
– die Notdienstgebühr nach der GOT, brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom
wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. 3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige
Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der veterinärärztliche Leistungen
GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden. 2.3.5 Kostenzuschuss für Prothesen Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu-
Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie
zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die an den Kosten von Prothesen (künstliche Gliedma- sonstige veterinärärztliche Leistungen werden keine
Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 2.3.1 a). ßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe/Organ- Kosten übernommen.
teile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn diese vete- a) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersu-
2.3.2 Kosten für operationsvorbereitende rinärmedizinisch notwendig und nach Ablauf der be- chungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zu-
Untersuchungen sonderen Wartezeit von 18 Monaten (siehe Zif- sammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall
Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir fer 2.2.3.3) vom Tierarzt verordnet oder verschrieben stehen;
auch die Kosten wurden. b) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische
– der Untersuchung, die zur Feststellung der Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von
Diagnose – die zu der Operation führt – erfor- 2.3.6 Wegegeld und Reisekosten bei Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende
derlich war (s. Ziffer 2.1.1.2), sowie fehlender Transportfähigkeit Milchcanini);
– für daran anschließende weitere Untersuchun- Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die c) Operationen, die der Herstellung des jeweiligen
gen, die der Operationsvorbereitung dienen. Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten Rassestandards dienen;
Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah- nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig d) Operationen im Zusammenhang mit dem
men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er- war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu
heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter- Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes langen Gaumensegels);
suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B. Transportmittel fehlt. e) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn
Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). diese zur Behandlung eingesetzt werden, und vor-
2.3.7 Kosten für Behandlung im Ausland beugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate;
Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar- Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im f) Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gut-
kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt, Ausland eintritt (siehe Ziffer 2.6) oder eine Behand- achten, medizinischen Auskünften, Befunden und
auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht lung im Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten ge- Tierarztbriefen;
begonnen hatte. mäß den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.8 bis zur Höhe der im g) Operationen aufgrund von Schäden, die Sie
jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeige-
2.3.3 Kosten für Nachbehandlung Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der führt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig
Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos- in Deutschland geltenden GOT. erhoben haben;
ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im h) Operationen von Krankheiten oder Unfällen, die
Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der 2.3.8 Kosten für Einschläferung durch Injektion durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand
versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage Kann der Gesundheitszustand des versicherten Tie- und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen
nach dem Tag der Operation) wird im Versiche- res nicht wiederhergestellt werden und ist, um das Ansammlung oder Kundgebung entstehen;
rungsschein dokumentiert. Leiden des Tieres zu beenden, eine Tötung durch i) Operationen aufgrund von Krankheiten oder
Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hier- Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen
Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati- für angefallenen Kosten nach der GOT. und Kernenergie entstehen;
ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge- j) Operationen aufgrund von Krankheiten, die in-
sundheit des versicherten Tieres wieder herzustel- 2.4 Selbstbeteiligung folge von Epidemien oder Pandemien entstehen;
len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver- Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von k) Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtim-
schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versiche- plantation;
komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. rungsschein können Sie entnehmen, ob und in wel- l) Operationen aufgrund von Kryptorchismus.
Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La- cher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart ha-
sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera- ben. 3.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit
pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise Trächtigkeit und Geburt
veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert 2.5 Jahreshöchstentschädigung Nicht übernommen werden die Kosten für Operatio-
sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge- Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, nen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehand-
mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent- lung) von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusam-
Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an- schädigung je Abrechnungsjahr (Definition siehe menhang mit dem Decken oder der Scheinträchtig-
gewandt, verschrieben oder verordnet werden. letzte Seite) für Operationen vereinbart haben. keit des versicherten Tieres stehen.
Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen 2.6 In welchen Ländern besteht Versichert sind einmalig je versichertes Tier die Ope-
der Nachbehandlung einer über diesen Vertrag ver- Versicherungsschutz? rationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang
sicherten Operation insgesamt auf 10 Behandlungen Versicherungsschutz besteht in Deutschland. mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Kom-
mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht plikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch not-
je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit wendig ist.
Was zählt zur Physiotherapie? für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.
In diesen Versicherungsbedingungen werden Be- 3.4 Kastration, Sterilisation
handlungen, die zur Stabilisierung und Stärkung des 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration
Bewegungsapparates eingesetzt werden unter dem (Leistungsausschlüsse)? oder Sterilisation (Ausnahme siehe Ziffer 2.2.3.1).
Oberbegriff "Physiotherapie" zusammengefasst.
Hierzu gehören beispielsweise auch Chiropraktik 3.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen
und Osteopathie. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch be-
dingte oder erworbenen Fehlentwicklungen, die
Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes
(Ziffer 9.1) bekannt geworden sind.
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4 Wann werden unsere Geldleistungen fällig? hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,
tig gehandelt. nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-
4.1 Fälligkeit unserer Geldleistung los kündigen, wenn
Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir 6.2 Mögliche Folgen einer – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den
die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- Anzeigepflichtverletzung Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder
stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-
unserer Leistungspflicht notwendig sind. Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. zeigten Umstand ausschließen.
Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir
4.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung in einem solchen Fall Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung
Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo- – vom Vertrag zurücktreten, über die Vertragsänderung hinweisen.
nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge- – den Vertrag kündigen,
schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in – den Vertrag ändern oder 6.3 Voraussetzungen für die Ausübung
Höhe des Betrages verlangen, den wir voraussicht- – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung unserer Rechte
lich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich je- anfechten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
doch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir
verlängert sich die Monatsfrist entsprechend. 6.2.1 Rücktritt Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen
4.3 Direktabrechnung mit können wir vom Vertrag zurücktreten. haben.
dem Tierarzt / der Tierklinik
Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung
von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten – weder eine vorsätzliche, oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-
Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen – noch eine grob fahrlässige gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-
den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen Anzeigepflichtverletzung vorliegt. zeige kannten.
Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik.
Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
ab. wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
5 Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
Versicherungsverträgen Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- machte Recht begründet, Kenntnis erlangen.
Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-
Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch Versicherungsschutz. stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-
nehmen können? zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi- Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-
cherung mit einer anderen Versicherungsgesell- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- frist noch nicht verstrichen ist.
schaft eine Leistung beanspruchen können, geht gender Voraussetzung bestehen:
dieser Anspruch grundsätzlich unserer Leistungs- Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
pflicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Ver- Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
sicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn nen gefahrerheblichen Umstand, der oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir – weder für den Eintritt oder die Feststellung des vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung Versicherungsfalls, Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
treten. Sie sind jedoch verpflichtet, uns den anderen – noch für die Feststellung oder den Umfang Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie unserer Leistungspflicht letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Ziffer 7.3 entnehmen. ursächlich war.
6.4 Anfechtung
Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
Ihre Pflichten und Obliegenheiten unsere Leistungspflicht. Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
6 Was bedeutet die vorvertragliche 6.2.2 Kündigung gewollt beeinflusst worden ist.
Anzeigepflicht und welche Folgen Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
hat ihre Verletzung? die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitra-
noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- ges zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfech-
6.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat tungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- kündigen.
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen 6.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht ist.
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-
sen hätten. 7 Ihre Obliegenheiten
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach
gefahrerheblichen Umständen, die wir 6.2.3 Vertragsänderung 7.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor
– nach Ihrer Vertragserklärung, Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
– aber noch vor Vertragsannahme wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß-
in Textform stellen. gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli-
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht cher Sicherheitsvorschriften), um Krankheiten und
Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden.
Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf
auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- 7.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach
und vollständiger Beantwortung der Fragen ver- teil. Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
pflichtet. 7.2.1 Vorlage der Rechnung
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der müssen Sie uns die durch die versicherte Behand-
heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 10.1.1) Ver- lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech-
diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt tragsbestandteil. nung nachweisen.
oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als Aus der Rechnung muss ersichtlich sein
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– der Name des Halters des Tieres, für das die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-
Leistung erbracht worden ist; fahrlässig erfolgt ist. zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform
– der Name und Beschreibung des Tieres kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.
(Chip/Tätowierungsnummer) für das die 8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können
Leistung erbracht worden ist; auf uns über und welche Obliegenheit Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der
– die Diagnose; müssen Sie dabei beachten? Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,
– die berechnete Leistungsposition gemäß der an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-
geltenden GOT; 8.1 Übergang von Ersatzansprüchen nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-
– das Datum der erbrachten Leistungen. Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist
spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in
diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge- Textform kündigen.
etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen
sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha- 9.2.4 Verzicht auf das ordentliche Kündigungs-
Untersuchungsdokumente vorzulegen. dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir recht zum Ablauf durch uns
den übergegangenen Anspruch gegen diese Person Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Zif-
7.2.2 Auskunftspflicht nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz- fer 9.4) verzichten wir als Versicherer auf unser Kün-
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, lich verursacht hat. digungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß
müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß Ziffer 9.2.3 mit folgenden Ausnahmen:
jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des 8.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang – Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer
Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- mit Ersatzansprüchen Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf-
tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist, termin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeit-
den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An- rahmens von drei Monaten alle Versicherungs-
oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver- spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist. verträge der "Operationskostenversicherung für
sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- Tiere" zu deren jeweiligen Ablauf kündigen
tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf 8.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung (Aufgabe des Geschäftszweiges "Operations-
das versicherte Tier einzuholen. Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Ob- kostenversicherung für Tiere").
liegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes: – Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorver-
7.2.3 Untersuchungsrecht Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver- traglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6;
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich- – Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von
müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung Obliegenheiten nach Ziffer 7 und
uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können. – Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des
Kosten dieser Untersuchung tragen wir. Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Wider-
verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen rufs der Lastschrifteinzugsermächtigung oder
7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis- sonstiger Zahlungsarten gemäß Ziffern 10.2 bis
Versicherungsfall auch eine andere Versi- tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach 10.4.
cherung in Anspruch nehmen können? der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un- Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als
Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen Fahrlässigkeit vorliegt. Rechte für uns bestehen.
können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.
In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge- 9.3 Kündigung nach Versicherungsfall
ben. Die Versicherungsdauer Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung
beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie
7.4 Welche Rechtsfolgen haben 9 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Obliegenheitsverletzungen? Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens
7.4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere 9.1 Beginn und Ende des einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines
Leistungspflicht Versicherungsschutzes Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt-
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text-
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie form zugegangen sein.
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen, je- Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem
zen, sind wir nicht leistungspflichtig. doch nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Warte- Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim-
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- zeit für Versicherungsfälle (Ziffer 2.2). men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit-
letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden
kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe- Versicherungsjahres, wirksam wird.
Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit
sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, dem Ende des Vertrages (Ziffer 9.2.3). Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach
kürzen wir die Leistung nicht. Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah- ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Mit Beginn des
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß Ziffer vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten
sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- 2.3.3 bis zu 15 Kalendertage nach der Operation wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach
pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- weiter versichert. einem Versicherungsfall.
letzung der Obliegenheit
– weder für den Eintritt oder die Feststellung 9.2 Dauer und Ende des Vertrages 9.4 Versicherungsjahr
des Versicherungsfalls 9.2.1 Vertragsdauer Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
– noch für die Feststellung oder den Umfang Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-
unserer Leistungspflicht ursächlich war. gegebenen Zeitraum abgeschlossen. sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- nen Zeitpunkt.
tig verletzt haben. 9.2.2 Stillschweigende Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- Ausnahme:
7.4.2 Unser Kündigungsrecht tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif- gung zugegangen ist. jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
fer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos weils ganze Jahre.
kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb 9.2.3 Vertragsbeendigung
eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
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Beispiel: 10.3.2 Verzug 10.4.2 Änderung des Zahlungsweges
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung
trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift
das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. Mahnung von uns erhalten haben. von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir
verschuldet haben. hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-
Der Versicherungsbeitrag den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu
10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-
beachten? Was geschieht, wenn Sie einen standen ist (Ziffer 10.3.3). gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-
Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,
10.3.3 Zahlungsfrist wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert
10.1 Beitrag und Versicherungsteuer Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-
10.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug
Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich, frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt 10.5 Beitrag bei vorzeitiger
sich die Dauer der Versicherungsperiode: Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsbeendigung
Sie beträgt sie folgende Informationen enthält: Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,
– bei Monatsbeiträgen einen Monat, – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-
– bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum
– bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die des Versicherungsschutzes entspricht.
– bei Jahresbeiträgen ein Jahr. nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung
verbunden sind. 10.6 Beitragsberechnung/Änderung des
10.1.2 Versicherungsteuer Beitrages im Vertragsverlauf
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- 10.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag, wird vom Versi-
cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom und Kündigung cherungsbeginn an berechnet und ist abhängig vom
Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- Alter des versicherten Tieres bei Vertragsbeginn.
mahnten Betrag nicht bezahlt haben,
10.2 Zahlung und Folgen verspäteter – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung Für Tiere, die bei Vertragsbeginn das 7. Lebensjahr
Zahlung des Erstbeitrages oder kein Versicherungsschutz. noch nicht vollendet haben, gilt: Der Beitrag erhöht
einmaligen Beitrages – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächst-
10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Frist einzuhalten. höheren Altersgruppe erreicht.
Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- Es gibt folgende Altersgruppen:
der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach nes Monats den angemahnten Betrag bezah- ab 3. Lebensmonat,
Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- ab 1. Geburtstag,
Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und ab 3. Geburtstag,
vereinbart und im Versicherungsschein angegeben Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- ab 5. Geburtstag,
und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi- schutz. ab 7. Geburtstag,
cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un- ab 9. Geburtstag.
verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- Ab wann ist der Beitrag der nächsten Altersgruppe
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- zu zahlen? Ab Beginn des auf den Geburtstag fol-
10.2.2 Späterer Beginn des lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit genden Versicherungsjahres.
Versicherungsschutzes der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu bei der Kündigung ausdrücklich hin. Im Fall einer Beitragsanpassung gemäß Ziffer 11
einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver- ändern sich die Beiträge und Risikozuschläge ent-
sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- sprechend.
Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung mandat, PayPal oder mit Kreditkarte
in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im als Geschäftsgrundlage/ 11 Beitragsanpassung
Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. Kündigungsrecht bei Widerruf
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur 11.1 Prüfung der Beiträge
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein-
Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- oder von einer anderen Person durch ein SEPA- mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu
cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können
tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung)
10.2.3 Zahlung bei abweichendem dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist
Versicherungsschein werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag deren Konto einzuziehen. eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen.
oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach 10.4.1 Ihre Pflichten
Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen 11.2 Regeln der Prüfung
Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende
10.2.4 Rücktritt der Fälligkeit des Beitrages eine ausreichende Regeln:
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Deckung aufweist. a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der
rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik
rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- an. Bei der Überprüfung werden Tier-Operationskos-
können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- tenversicherungsverträge aus dem Bestand der Bar-
dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- menia Allgemeine Versicherungs-AG, die nach versi-
haben. nen Zahlungsaufforderung erfolgt. cherungsmathematischen Grundsätzen einen gleich-
c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- artigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammenge-
10.3 Zahlung und Folgen verspäteter schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum fasst.
Zahlung des Folgebeitrages Beitragseinzug Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen
10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung
ten Zeitpunkt fällig. widerrufen, so können wir den Vertrag zum bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe-
Ende des laufenden Versicherungsmonats sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren-
außerordentlich kündigen. ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu
berücksichtigen.
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[Seite 7]
b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt- – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi- rechtzeitig zu benachrichtigen. keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es Lücke.
uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen dagegen an,
Treuhänders zu berücksichtigen. – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge- 15.3 Keine Schlechterstellung
schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
11.3 Beitragserhöhung nicht darüber informiert haben. zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher, anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden 13 Wann verjähren die Ansprüche ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
Beitrag um die Differenz anzuheben. aus diesem Vertrag? Regelungen.
11.4 Beitragsermäßigung 13.1 Gesetzliche Verjährung 15.4 Durchführung der Anpassung
Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Ände-
her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel- jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben
tenden Beitrag um die Differenz abzusenken. sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen
chen Gesetzbuchs. die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
11.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver- 13.2 Aussetzung der Verjährung Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen.
träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste- uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- 15.5 Kündigung
hende und für die neu abzuschließenden Verträge hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für in Textform zugeht. halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-
abzuschließende Verträge verlangen. 14 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach- hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? der Bedingungsanpassung.
11.6 Wirksamwerden der Anpassung
Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche- 14.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende 16 Künftige Bedingungsverbesserungen
rungsjahres einmal anpassen. Stellen gerichtet werden:
Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen – an unsere Hauptverwaltung oder Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für
Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass- – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. neue Versicherungsverträge die „Allgemeinen Versi-
ten Beitrages mitteilen. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus cherungsbedingungen für die Operationskostenver-
Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen sicherung für Tiere“ ausschließlich zu Ihren Gunsten,
11.7 Kündigung bei Beitragserhöhung Nachträgen. ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird,
Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs- so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültig-
rechts nach Ziffer 11.1 den Beitrag, können Sie den 14.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie keitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse- uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-
Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu len, gilt Folgendes: 17 Welches Gericht ist zuständig?
dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als
sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser- zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre 17.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam- letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens
hin. Namens nicht mitteilen. oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-
Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen trag zuständig ist.
Bedingungen bleiben hiervon unberührt. 15 Bedingungsänderung – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie
keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-
Weitere Bestimmungen Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- wöhnlichen Aufenthalts.
sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende
12 Versicherung für fremde Rechnung Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen 17.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
(Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn
12.1 Rechte aus dem Vertrag Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind: Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres
Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
andere Person schließen (Versicherung für fremde 15.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen
Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche- Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen 18 Welches Recht findet Anwendung?
rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben. ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
den Versicherungsschein besitzt. Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich
oder 19 Sanktions-/Embargoklausel
12.2 Zahlung der Entschädigung – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,
Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere trifft oder stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
hat. dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
12.3 Kenntnis und Verhalten tungsakts. hen.
Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de- – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe- sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten
haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten dingungen eines anderen Versicherers durch von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften
gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie- eines der genannten Ereignisse unwirksam ge- der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son- worden ist. Deutschland entgegenstehen.
dern auch von der anderen Person.
Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht 15.2 Störung des Gleichgewichts zwischen
an, wenn Leistung und Gegenleistung
– der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
worden ist oder standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
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20 Wenn Sie mit uns einmal nicht Definition Abrechnungsjahr
zufrieden sind
Das Abrechnungsjahr ist immer ein Zeitraum von
Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind! zwölf Monaten. Dieser Zeitraum beginnt immer an
Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie dem Tag und Monat des Versicherungsbeginns.
bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
genheit klären können. Beispiel: Bei einem Versicherungsbeginn am
15.01.2022 beginnt das jeweilige Abrechnungs-
Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich- jahr immer am 15.01. eines Jahres.
keiten:
20.1 Versicherungsombudsmann Erläuterung der Fachausdrücke
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns Wichtiger Hinweis:
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- Die nachfolgenden Erläuterungen sind lediglich ein
nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- Hilfsmittel, das die Verständlichkeit schwieriger
mann für Versicherungen wenden. Fachausdrücke erleichtern soll. Sie sind weder Be-
standteil des Versicherungsvertrags noch eine Aus-
Versicherungsombudsmann e. V. legungshilfe für den Vertrag. Grundlage zur Ausle-
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin gung sind allein der Text der Versicherungsbedin-
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de gungen und die dafür maßgeblichen Rechtsvor-
Internet: www.versicherungsombudsmann.de schriften.
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000 – Ektropium:
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). Auswärtsstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach
außen)
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge- – Ellbogengelenksdysplasie (ED):
bührenpflichtigen Rufnummern: Fehlentwicklung des Ellbogengelenks.
Tel.: +49 30 20605899 Als Folge können weitere Erkrankungen wie
Fax: +49 30 20605898. auch Arthrosen auftreten.
– Entropium:
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- Einstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach in-
hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende nen).
Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an – Fragmentierter Processus coronoideus medialis
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. ulnae:
Weitere Erkrankung, die zur Ellbogengelenk-
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über dysplasie führt.
eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- – Hüftgelenksdysplasie (HD):
ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online Die Hüftgelenksdysplasie ist eine Fehlentwick-
an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ lung des Hüftgelenks.
wenden. – Isolierter Processus anconaeus (IPA):
Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an IPA bezeichnet eine von vier Erkrankungen die
den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. zur Fehlentwicklung (Dysplasie) des Ellbogen-
gelenks führt.
20.2 Versicherungsaufsicht – Kryptorchismus:
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder Ein- oder beidseitiger Fehlstand des Hodens,
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- bei dem sich der Hoden vorübergehend oder
abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns dauerhaft außerhalb des Hodensacks befindet.
zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun- – Nabelbruch:
ternehmen unterliegen wir der Bezeichnet einen Durchbruch in der Bauch-
Aufsicht der wand.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Patellaluxation:
(BaFin) Kniegelenksverletzung (Verrenkung der Knie-
Sektor Versicherungsaufsicht scheibe), die entwicklungsbedingt sein kann.
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn – Persistierende Milchcanini:
E-Mail: poststelle@bafin.de Milchfangzähne, die noch längere Zeit nach
Tel.: 0228 4108-0 dem Durchbruch der bleibenden Fangzähne im
Fax: 0228 4108-1550. Zahnbogen verbleiben.
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- – Radius curvus:
stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- Wachstumsstörung im Bereich des Unterarms,
scheiden kann. die zu einer Fehlstellung der Gliedermaße führt.
– Zu langes Gaumensegel:
20.3. Rechtsweg Kann insbesondere bei flachgesichtig gezüchte-
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- ten Tieren zu Problemen bei der Atmung füh-
weg zu beschreiten. ren.
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